JDC Group AGWiesbadenOL JDC Group 2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2019A. Allgemeine Angaben Die JDC Group AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 22030) ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist als Muttergesellschaft verpflichtet, einen Konzernabschluss
aufzustellen. Größenabhängige Erleichterungen werden teilweise in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen
werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear; im Zugangsjahr
erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten von € 250,00 bis € 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs in einem
Sammelposten zusammengefasst, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren
mit jeweils einem Fünftel ergebnismindernd abgeschrieben wird. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Zuschreibungen aufgrund
des Wertaufholungsgebots werden berücksichtigt, wenn die Gründe für eine dauerhafte
Wertminderung nicht mehr bestehen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert
abzüglich etwaiger Wertberichtigungen bilanziert. Bankguthaben und Kassenbestände werden mit dem Nennwert bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung erfolgt nach dem Grundsatz
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung erwarteter künftiger
Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken. Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt € 13.128.461,00. Die Aktien der Gesellschaft sind in 13.128.461
Stückaktien mit einem Nennbetrag von € 1,00 eingeteilt und lauten auf den Namen. Im
Berichtsjahr wurden 161.976 Aktien zurückgekauft. Der Nennwert der Aktien in Höhe
von € 161.976,00 wurde gemäß § 272 Abs. 1a HGB offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Das geleistete Aufgeld (€ 867.896,50) wurde mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Das Grundkapital ist in voller Höhe erbracht. 2. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im folgenden Verbindlichkeitenspiegel
im Einzelnen dargestellt:
D. Sonstige Angaben1. Haftungsverhältnisse Die JDC Group AG hat für ihre Tochterunternehmen gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften
Patronatserklärungen in Höhe von T€ 4.430,0 (Vj. T€ 4.430,0) sowie Bürgschaften gegenüber
Banken in Höhe von T€ 500,0 (Vj. T€ 3.000,0) abgegeben. Ferner hat die JDC Group AG gegenüber einem Tochterunternehmen nach den Vorgaben
der BaFin eine Patronatserklärung abgegeben. Ferner wurden Mietbürgschaften für Tochterunternehmen in Höhe von T€ 79,4 abgegeben. Haftungsverhältnisse werden nur nach intensiver Abwägung des Risikos eingegangen.
Das Risiko der Inanspruchnahme aus den nach § 251 HGB ausgewiesenen Haftungsverhältnissen
wird als unwahrscheinlich eingestuft, da die JDC Group AG davon ausgeht, dass die
originär verpflichteten Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen sämtliche ihrer Verpflichtungen
erfüllen können. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum Bilanzstichtag, die im Wesentlichen aus
Miet- und Leasingverpflichtungen resultieren, gliedern sich nach der Fristigkeit wie
folgt:
3. Personalstruktur (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer beträgt 17 (Vj. 16), ohne Vorstand,
und unterteilt sich in folgende Gruppen:
4. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand
bzw. Aufsichtsrat an: Vorstand:
Aufsichtsrat:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 285 Nr. 9 a
HGB wird unter Inanspruchnahme des § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. 5. Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB) Die Berichtsgesellschaft ist an folgenden Unternehmen mit mindestens 20 % beteiligt: Unmittelbare Beteiligungen
Mittelbare Beteiligungen
*1
Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der JDC Group AG 6. Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 1.196.293,89 (Verlustvortrag:
€ 5.452.672,82; Jahresüberschuss: € 6.648.966,71) auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag gem. § 285 Nr. 33 HGB Es sind keine angabepflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss
des Geschäftsjahre eingetreten. Wiesbaden, 15. April 2020 JDC Group AG, Wiesbaden
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 28. April 2020 festgestellt. |
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