JDC Group AGWiesbadenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022scrollen
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezem ber 2022scrollen
KONZERN-BILANZ zum 31.12.2022Aktiva scrollen
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022scrollen
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Anhang zum Konzernabschluss (IAS/IFRS)Konzern-Anhang zum 31. Dezember 2022der JDC Group AG1 ALLGEMEINE ANGABENDer JDC Group-Konzern ist ein diversifiziertes Finanzdienstleistungsunternehmen mit zwei operativen Segmenten Advisortech und Advisory sowie dem Segment Holding. Die Gesellschaft wurde am 06. Oktober 2005 unter der Firma Aragon Aktiengesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 22030) eingetragen. Die Hauptversammlung vom 24.07.2015 beschloss die Umfirmierung in JDC Group AG, diese wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 31.07.2015 vollzogen. Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. Die Anschrift lautet: Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden Bundesrepublik Deutschland Die Aktien der JDC Group werden im Teilbereich Open Market (Scale) notiert. Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 27. März 2023 aufgestellt und wird diesen am 31. März 2023 zur Veröffentlichung freigeben. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 betrifft das Mutterunternehmen und seine Tochtergesellschaften auf konsolidierter Basis. 1.1 Übereinstimmungserklärung des VorstandsDie Konzernabschlüsse der JDC Group für das Geschäftsjahr 2022 sowie das Vorjahr werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2022 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, werden ebenfalls angewendet. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet. Die JDC Group AG ist kein Mutterunternehmen im Sinne des § 315e Absatz 1 oder 2 HGB, das zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet ist. Die JDC Group AG stellt den IFRS-Konzernabschluss freiwillig gemäß § 315e Absatz 3 HGB auf. Die ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften wurden berücksichtigt. Das Geschäftsjahr 2022 der Konzerngesellschaften umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022. 2 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN2.1 AufstellungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie den Konzernanhang. Die Abschlüsse der JDC Group AG und deren Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR), der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde einheitlich für die hier dargestellten Perioden in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Der Konzernabschluss ist auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt mit Ausnahme, dass derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind. 2.1.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und InterpretationenDie angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen. Die JDC Group AG hat zum 1. Januar 2022 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten Verlautbarungen des IASB im Geschäftsjahr erstmals angewandt: Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines VertragsEin belastender Vertrag ist ein Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten (d. h. die Kosten, die der Konzern nicht vermeiden kann, weil er den Vertrag hat) zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Mit den Änderungen wird präzisiert, dass ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend oder verlustbringend ist, direkt zurechenbare Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich zusätzlicher Kosten (z. B. direkter Lohn- und Materialkosten) und weiterer Kosten, die sich unmittelbar auf Tätigkeiten zur Vertragserfüllung beziehen (z. B. planmäßige Abschreibung von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung, die zur Vertragserfüllung genutzt werden, und Kosten für Organisation und Überwachung der Vertragserfüllung), zu berücksichtigen hat. Allgemeine Verwaltungskosten stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vertrag und fallen somit nicht unter die Vertragserfüllungskosten, es sei denn, eine Weiterbelastung an den Kunden ist im Vertrag ausdrücklich vorgesehen. Der Konzern hat keine Verträge als belastend identifiziert, da die unvermeidbaren Kosten der Verträge, d. h. die Kosten zur Erfüllung dieser Verträge, ausschließlich zusätzliche Kosten umfassten, die den Verträgen unmittelbar zurechenbar waren. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das RahmenkonzeptMit den Änderungen wird der Verweis auf eine frühere Fassung des Rahmenkonzepts des IASB durch einen Verweis auf die im März 2018 veröffentlichte aktuelle Fassung ersetzt, ohne deren bestehende Regelungen signifikant zu ändern. Mit den Änderungen wird darüber hinaus eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Grundsätze für den Ansatz in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse eingeführt, um zu vermeiden, dass sog. Day-2-Gewinne oder Verluste bei Schulden und Eventualverbindlichkeiten entstehen, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen oder IFRIC 21 Abgaben fielen, wenn sie gesondert eingegangen würden. Gemäß der Ausnahmeregelung müssen Unternehmen die Kriterien von IAS 37 bzw. IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzepts anwenden, um zu bestimmen, ob zum Erwerbszeitpunkt eine gegenwärtige Verpflichtung besteht. Schließlich wird mit den Änderungen ein neuer Paragraph in IFRS 3 aufgenommen, in dem präzisiert wird, dass Eventualforderungen zum Erwerbszeitpunkt nicht anzusetzen sind. Gemäß den Übergangsvorschriften wendet der Konzern die Änderungen prospektiv an, d.h. auf Unternehmenszusammenschlüsse, die nach Beginn des Geschäftsjahres stattfinden, in dem er die Änderungen erstmals anwendet (Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung). Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da es während des Berichtszeitraums keine Eventualforderungen, Schulden oder Eventualverbindlichkeiten gab, die in den Anwendungsbereich dieser Änderungen fallen. Änderungen an IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindetGemäß den Änderungen ist es Unternehmen nicht mehr gestattet, Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen, die produziert werden, während eine Sachanlage zu ihrem Standort und in den Zustand gebracht wird, der erforderlich ist, damit sie in der vom Management beabsichtigten Weise genutzt werden kann, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Sachanlage abzuziehen. Stattdessen sind diese Erlöse zusammen mit den Herstellungskosten der Gegenstände in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderung an IFRS 1: Erstanwendung durch ein TochterunternehmenDie Änderung gestattet einem Tochterunternehmen, das Paragraph D16(a) des IFRS 1 anwendet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen auf der Grundlage der im Konzernabschluss des Mutterunternehmens ausgewiesenen Beträge zu bewerten, ausgehend von dem Zeitpunkt, zu dem das Mutterunternehmen auf IFRS umgestellt hat. Dies gilt jedoch nur, wenn keine Anpassungen für Konsolidierungsvorgänge und die Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses, bei dem das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen erworben hat, vorgenommen wurden. Diese Änderung gilt auch für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die IFRS 1.D16(a) anwenden. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern kein Erstanwender ist. Änderung an IFRS 9: Gebühren beim 10 %-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller SchuldenDurch die Änderung wird klargestellt, welche Gebühren ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob die Bedingungen einer neuen oder modifizierten finanziellen Verbindlichkeit wesentlich von denjenigen der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweichen, zu berücksichtigen hat. Es sind nur solche Gebühren einzubeziehen, die zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich solcher, die entweder vom Kreditnehmer oder vom Kreditgeber im Namen des jeweils anderen gezahlt oder erhalten wurden. Für IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung gibt es keinen vergleichbaren Änderungsvorschlag. Gemäß den Übergangsvorschriften wendet der Konzern die Änderung auf finanzielle Verbindlichkeiten an, die zu oder nach Beginn des Geschäftsjahres, in dem er die Änderung erstmals anwendet (Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung), modifiziert oder ausgetauscht werden. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da es während des Berichtszeitraums keine Modifizierungen der Finanzinstrumente des Konzerns gab. Änderung an IAS 41: Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden ZeitwertMit der Änderung entfällt die Vorschrift in Paragraph 22 des IAS 41, wonach steuerliche Zahlungsströme bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von biologischen Vermögenswerten nicht zu berücksichtigen sind. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern zum Abschlussstichtag keine Vermögenswerte hielt, die in den Anwendungsbereich von IAS 41 fallen. 2.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und ÄnderungenBis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten. IFRS 17 - VersicherungsverträgeIm Mai 2017 veröffentlichte das IASB IFRS 17 Versicherungsverträge, einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard, der Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge enthält. Mit seinem Inkrafttreten ersetzt IFRS 17 den 2005 veröffentlichten IFRS 4 Versicherungsverträge. IFRS 17 ist unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alle Arten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gelten einzelne Ausnahmeregelungen. Das übergeordnete Ziel von IFRS 17 ist es, ein für die Versicherer nützlicheres und einheitlicheres Bilanzierungsmodell zu schaffen. Im Gegensatz zu den Vorschriften von IFRS 4, die weitgehend Bestandsschutz für frühere lokale Bilanzierungsvorschriften gewähren, stellt IFRS 17 ein umfassendes Modell für Versicherungsverträge dar, das alle relevante Aspekte der Bilanzierung abbildet. Den Kern des IFRS 17 bildet das allgemeine Modell, ergänzt durch scrollen
IFRS 17 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. IFRS 17 findet auf den Konzern keine Anwendung. Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristigIm Januar 2020 hat das IASB Änderungen an den Paragraphen 69 bis 76 des IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht, um die Vorschriften für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig zu präzisieren. Die Änderungen stellen Folgendes klar: scrollen
Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, und sind rückwirkend anzuwenden. Der Konzern prüft derzeit, welche Auswirkungen die Änderungen auf die aktuelle Bilanzierungspraxis haben werden. Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener SchätzungenIm Februar 2021 hat das IASB Änderungen an IAS 8 veröffentlicht, mit denen eine neue Definition für rechnungslegungsbezogene Schätzungen eingeführt wurde. Die Änderungen stellen klar, inwiefern sich Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Fehlerkorrekturen unterscheiden. Sie erläutern außerdem, wie Unternehmen rechnungslegungsbezogene Schätzungen mithilfe von Bemessungstechniken und Inputfaktoren vornehmen können. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, und sind auf Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen anzuwenden, die zu oder nach Beginn dieses Geschäftsjahres erfolgen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern diese Tatsache angegeben wird. Der Konzern geht davon aus, dass die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe der RechnungslegungsmethodenIm Februar 2021 hat das IASB Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements veröffentlicht, in denen es Leitlinien und erläuternde Beispiele zur Verfügung stellt, die Unternehmen die Beurteilung, wann Informationen zu Rechnungslegungsmethoden als "wesentlich" einzustufen und folglich anzugeben sind, erleichtern sollen. Die Änderungen sollen Unternehmen dabei unterstützen, für Abschlussadressaten hilfreichere Angaben zu Rechnungslegungsmethoden zu machen, indem die Anforderung, "maßgebliche" (significant) Rechnungslegungsmethoden anzugeben, durch die Anforderung, "wesentliche" (material) Informationen zu Rechnungslegungsmethoden anzugeben, ersetzt wird und Leitlinien ergänzt werden, die es Unternehmen erleichtern sollen, das Konzept der Wesentlichkeit bei der Beurteilung, wann Informationen zu Rechnungslegungsmethoden anzugeben sind, anzuwenden. Die Änderungen an IAS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Da die Änderungen am Practice Statement 2 unverbindliche Anwendungsleitlinien für die Definition von "wesentlich" in Bezug auf Informationen zu Rechnungslegungsmethoden enthalten, wurde ein Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Änderungen als nicht notwendig erachtet. Der Konzern prüft gegenwärtig, wie sich die Änderungen auf die Angaben des Konzerns zu seinen Rechnungslegungsmethoden auswirken werden. Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehenIm Mai 2021 hat das IASB Änderungen an IAS 12 veröffentlicht, die den Anwendungsbereich der Ausnahmeregel beim erstmaligen Ansatz gemäß IAS 12 dahin gehend eingrenzen, dass sie nicht mehr für Geschäftsvorfälle gilt, aus denen zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen entstehen, die betragsgleich sind. Die Änderungen sind auf Geschäftsvorfälle anzuwenden, die zu oder nach Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfolgen. Außerdem sind zu Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode ein latenter Steueranspruch (sofern ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung steht) und eine latente Steuerschuld für alle abzugsfähigen und zu versteuernden temporären Differenzen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungsverpflichtungen zu erfassen. Die Änderungen an IAS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern untersucht derzeit die Auswirkungen dieser Änderungen. 2.2 Angaben zur Konsolidierung2.2.1 KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden neben der JDC Group AG grundsätzlich alle Tochterunternehmen gemäß IFRS 10 einbezogen, an denen die JDC Group AG die Mehrheit der Stimmrechte hält oder bei denen sie anderweitig über die Beherrschungsmöglichkeit verfügt. Die Tochterunternehmen haben mit Ausnahme der Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien/ Österreich, der jupoo finance GmbH, Wien/Österreich, der FiNUM.Private Finance AG, Wien/Österreich, der benefit consulting GmbH, Wien/Österreich, der FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien/Österreich und der JDC-B-Lab, Triesen, Liechtenstein ihren Sitz im Inland. In den Konzernabschluss werden neben dem Mutterunternehmen die unmittelbaren Tochterunternehmen sowie die Teilkonzerne Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft, FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden und FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien einbezogen. Die folgende Tabelle zeigt den Konsolidierungskreis der JDC Group AG: scrollen
Die MEG AG, Kassel, wird aufgrund von fehlender Beherrschung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die FVV GmbH, Wiesbaden, wird aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Liste mit der vollständigen Aufstellung des Anteilsbesitzes der JDC Group AG befindet sich in Anlage 3 zu diesem Anhang und wird beim elektronischen Unternehmensregister hinterlegt. 2.2.2 KonsolidierungsgrundsätzeTochterunternehmen sind Unternehmen, an denen die JDC Group AG entweder direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt. Beherrschung in diesem Sinne des IFRS 10 besteht dann, wenn die JDC Group AG ihre Verfügungsgewalt dazu nutzen kann, die Höhe der Rendite zu beeinflussen. Nach IFRS sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung durch Erlangung der Verfügungsgewalt und Tragen der Risikobelastung übergeht. Bei der Erwerbsmethode werden der Kaufpreis der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden sofort erfolgswirksam erfasst Beim Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Unternehmen, die bereits als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen erworbenen Eigenkapital als Goodwill angesetzt. Bei Beteiligungen von weniger als 100% am Eigenkapital des Tochterunternehmens sind Minderheitenanteile zu berücksichtigen. Bei der Konsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird das auf die Fremdgesellschafter entfallende Eigenkapital um die anteiligen stillen Reserven erhöht. Bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Zeitwert im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert wird der betreffenden Zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet und in den Folgeperioden regelmäßig auf die Werthaltigkeit überprüft und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zum Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und seinem Buchwert wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die JDC Group AG oder eines ihrer Tochterunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat, ohne die Entscheidungen beherrschend bestimmen zu können. Der Konzernabschluss enthält den gemäß der At-equity-Methode berechneten Anteil des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten der assoziierten Unternehmen, und zwar von dem Stichtag an, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht, bis hin zu dessen Aufgabe. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden beim Erwerb mit ihren anteiligen neu bewerteten Vermögenswerten (zuzüglich etwaigen Goodwills), Schulden und Eventualschulden bilanziert. Der Goodwill aus der Anwendung der At-equity-Methode wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des aus der Anwendung der At-equity-Methode resultierenden Buchwerts der Beteiligung wird geprüft, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit diesen Unternehmen werden anteilig eliminiert. Sofern der Anteil des Konzerns an den Verlusten den Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen überschreitet, wird dieser mit Null ausgewiesen. Zusätzliche Verluste werden in dem Umfang durch den Ansatz einer Verbindlichkeit berücksichtigt, in dem die JDC Group AG wirtschaftliche und rechtliche Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des assoziierten Unternehmens geleistet hat. Konzerninterne Salden und Transaktionen sowie nicht realisierte Gewinne aus konzerninternen Transaktionen werden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen werden im Umfang des Anteils an diesem Unternehmen eliminiert; unrealisierte Verluste werden behandelt wie nicht realisierte Gewinne, allerdings nur dann, wenn keine Anzeichen auf eine Wertminderung des Beteiligungsbuchwertes erkennbar sind. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern nach Maßgabe der IFRS abgegrenzt. 2.3 WährungsumrechnungFremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro umgerechnet. Am Bilanzstichtag vorhandene monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Währungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Am Bilanzstichtag vorhandene nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurden mit dem Kurs in Euro umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig war. 2.4 Immaterielle Vermögenswerte2.4.1 Geschäfts- oder FirmenwertEin Geschäfts- oder Firmenwert kann grundsätzlich durch Kauf von Unternehmensteilen, Erwerb von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entstehen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Anwendung der Vorschriften von IFRS 3 als Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über den erworbenen Anteil am neubewerteten Eigenkapital des erworbenen Unternehmens. Die Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwertes wird mindestens jährlich auf Basis des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittelgenerierenden Einheit getestet und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben ("Impairment Only"-Ansatz). Der Werthaltigkeitstest ist zusätzlich immer dann durchzuführen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die Zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmestichtag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags wertgemindert und abzuschreiben. Wertminderungen des Goodwills dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwill, ist die darüber hinausgehende Wertminderung durch anteilige Minderung von Buchwerten der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand ihres Nutzungswert oder beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der Nutzungswert errechnet sich in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow Verfahrens (kurz: DCF). Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zu Grunde, die auf den vom Vorstand genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflows, die über einen Prognosezeitraum von in der Regel 3 Jahren hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Verträge, Rohmarge, Auszahlungen für die operative Geschäftstätigkeit, Wachstumsraten sowie Diskontierungszinssatz. Ergänzend werden externe Informationen in die Cashflow Berechnungen einbezogen. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäftsoder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein operatives Segment gemäß IAS 8. Für IAS 36 gelten die operativen Segmente vor Aggregation als Obergrenze einer Gruppe. 2.4.2 Sonstige immaterielle VermögenswerteSonstige von den Konzerngesellschaften erworbene immaterielle Vermögenswerte, zum Beispiel Software und Lizenzen oder Kundenstamm, werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (zum Beispiel Software-Customizing), abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. auch Tz. 3.1.5) ausgewiesen. Selbsterstellte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die interne Nutzung (oder Vermarktung) des immateriellen Vermögenswertes sichergestellt ist und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem künftigen wirtschaftlichen Nutzen führt. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen sämtliche direkt der einzelnen Softwareentwicklung zurechenbare Kosten und anteilige Gemeinkosten. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. Tz. 3.1.5) ausgewiesen. Forschungsausgaben und Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, sondern werden im Entstehungszeitpunkt verursachungsgerecht als Aufwand erfasst. Die planmäßige Abschreibung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Nutzbarkeit des immateriellen Vermögenswerts. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: Software: Selbsterstellte Softwarescrollen
Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag - der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts - niedrigerer ist als der Buchwert. Im Rahmen der Übernahme der Aktivitäten im Zusammenhang mit Geld.de wurden immaterielle Vermögenswerte (Domain) mit unbestimmter Nutzungsdauer erworben, Abschreibungen hierzu fallen nicht an. 2.4.3 Anteile an assoziierten UnternehmenEin assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse. Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunternehmen erforderlich sind. Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Der mit dem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens ausgewiesene Änderungen vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und, soweit erforderlich, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Der Gesamtanteil des Konzerns am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Teil des Betriebsergebnisses ausgewiesen und bezieht sich auf das Ergebnis nach Steuern und nach nicht beherrschenden Anteilen an den Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens. Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen. Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen zu erfassen. Er ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert ermittelt und dann der Verlust im Posten "Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" erfolgswirksam erfasst. Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen bewertet der Konzern alle Anteile, die er am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen behält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert des Anteils am assoziierten zum Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung und dem beizulegenden Zeitwert der behaltenen Anteile sowie den Veräußerungserlösen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.5 SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen ("Impairment Test") in Übereinstimmung mit dem Anschaffungskostenmodell ausgewiesen. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands. Nachträgliche Aufwendungen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit diesen Ausgaben verbundene wirtschaftliche Nutzen dem betroffenen Vermögenswert zufließen wird und die Kosten zuverlässig bestimmt werden können. Alle anderen Aufwendungen, wie z.B. Erhaltungsaufwendungen, werden aufwandswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Gegenstände. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: scrollen
Mietereinbauten werden entweder über die jeweilige Nutzungsdauer oder die kürzere Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Bei Abgang eines Gegenstands des Sachanlagevermögens oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Gegenstands ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. 2.6 LeasingverhältnisseDer Konzern hat Miet- und Leasingverträge für verschiedene Bürogebäude, Kraftfahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Erfasst und bewertet werden alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Erfasst werden Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts. Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben. Die Mietverträge für Bürogebäude werden bis zu zehn Jahren abgeschlossen, die Mietvertragsdauer für Fahrzeuge liegt zwischen drei und vier Jahren. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, dass bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht). Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrundeliegenden Vermögenswert neu bewertet. Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten (siehe 3.2.4 und 3.2.6). Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. 2.7 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und VeräußerungsgruppenZur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. 2.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten des SachanlagevermögensDie Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwertes mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag von Vermögenswerten ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für Vermögenswerte, denen keine Cashflows unmittelbar zugeordnet werden können, ist der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bestimmen, zu der der Vermögenswert gehört. An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Der entsprechende Wertminderungsbedarf wird aufwandswirksam erfasst. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte zugeschrieben. Eine Wertaufholung erfolgt aber nur insoweit, als der Buchwert eines Vermögenswertes nicht überschritten wird, der sich abzüglich der planmäßigen Abschreibungen ohne Berücksichtigung von Wertminderungen ergeben hätte. Eine Zuschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt nicht. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird in der Regel mit Hilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei werden auf der Grundlage von Finanzplänen Prognosen hinsichtlich des Cashflows angestellt, die über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden. Bei dem verwendeten Abzinsungssatz handelt es sich um einen Zinssatz vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen über den Zinseffekt und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Der interne Vorsteuerzinssatz wurde in Höhe von 5,5 % (Vorjahr: 5,5 %) angesetzt. Die ermittelten Cashflows spiegeln die Annahmen des Managements wider. 2.9 FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder in einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und derivative Finanzverbindlichkeiten. Finanzinstrumente werden grundsätzlich angesetzt, sobald die JDC Group Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides. Die JDC Group tätigt Käufe finanzieller Vermögenswerte ausschließlich mit dem Ziel vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen. Damit werden Veräußerungen vor dem Laufzeitende in der Regel ausgeschlossen und sämtliche finanzielle Vermögenswerte unter dem Geschäftsmodell "Halten" eingeordnet. Die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)" hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: scrollen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, die unter den sonstigen Vermögenswerten erfasst wurden. Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL). Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz (Loss Rate-Ansatz) an. Hierbei werden historische Ausfallraten für definierte Portfolien mit gleichen Risikocharakteristika ermittelt. Kriterien für die Portfoliobildung sind gleichartig ausgestaltete Vertragsbedingungen der Vermögenswerte und vergleichbare Kontrahenteneigenschaften. Die erwarteten Verluste werden auf Basis historischer Verluste geschätzt. Die Ausbuchung eines Finanzinstruments wird dann vorgenommen, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, zum Beispiel nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlicher Entscheidung. Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. 2.10 SONSTIGE FINANZINSTRUMENTE2.10.1 Einstufung der Fristigkeiten zu VermögenswertenEin Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn scrollen
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche werden als langfristige Vermögenswerte eingestuft. 2.10.2 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen ausgewiesen. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Bei den Forderungen aus nicht abgerechneten Leistungen handelt es sich um Provisionsforderungen aus Maklerverträgen. Die Erträge werden bei Vertragsabschluss realisiert. Dabei wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. 2.10.3 Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Zinsrisiken, die aus der betrieblichen Tätigkeit sowie aus der Finanzierungsund Investitionstätigkeit resultieren, abzusichern. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Derivative Finanzinstrumente, die nicht die Anforderungen eines Sicherungsinstruments erfüllen (Hedge Accounting), sind zwingend als "zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" einzustufen. Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert werden dann bei Zugang zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und unter dem Posten "Wertpapiere" bei den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen; derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert werden bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Liegen keine Marktwerte vor, müssen Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. In den Folgeperioden werden diese entsprechend dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag ausgewiesen, wobei entstehende Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die JDC Group bei Beendigung des Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Dieser wird unter Anwendung der zum Abschlussstichtag relevanten Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner berechnet. Für die Berechnungen werden Mittelkurse verwendet. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem Clean Price und dem Dirty Price unterschieden. Im Unterschied zum Clean Price umfasst der Dirty Price auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Full Fair Value bzw. dem Dirty Price. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht dagegen eine wirksame Sicherungsbeziehung, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge, Cashflow Hedge und Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation zu unterscheiden. JDC Group setzt derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zinsrisiken ein (Zinsswap); zum Stichtag wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Die Grundlagen der Bilanzierung eines Cashflow Hedge werden nachfolgend beschrieben. Mittels eines Cashflow Hedge werden künftige Zahlungsströme aus in der Bilanz angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen gegen Schwankungen abgesichert. Liegt ein Cashflow Hedge vor, wird der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral im Eigenkapital (Sicherungsrücklage) erfasst; der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments ist erfolgswirksam zu erfassen. IFRS 9 stellt strenge Anforderungen an die Anwendung des Hedge Accounting. Diese werden von der JDC Group wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung der Absicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grades der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht. Wird ein Hedge ineffektiv, wird er umgehend aufgelöst. 2.10.4 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel und Bankguthaben, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Die Bewertung dieser Bestände erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. 2.10.5 Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten hat JDC Group von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Verbindlichkeiten zu designieren, bisher keinen Gebrauch gemacht. 2.11 Wertminderungen finanzieller VermögenswerteZu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise wie z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner, der Wegfall eines aktiven Marktes oder bedeutende Veränderungen des ökonomischen oder rechtlichen Umfelds auf eine Wertminderung hindeuten. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand, welcher sich durch einen Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert begründet, wird erfolgswirksam erfasst. Wurden Wertminderungen der beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so sind diese bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung aus dem Eigenkapital zu eliminieren und erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen. Ergibt sich zu späteren Bewertungszeitpunkten, dass der beizulegende Zeitwert infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, werden die Wertminderungen in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen. Wertminderungen, die als zur Veräußerung verfügbare und mit den Anschaffungskosten bilanzierte nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente betreffen, dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Der im Rahmen der Prüfung auf etwaige Wertminderungen zu bestimmende beizulegende Zeitwert von Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind, sowie der beizulegende Zeitwert der mit Anschaffungskosten bewerteten Kredite und Forderungen entsprechen dem Barwert der geschätzten und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Cashflows. Der beizulegende Zeitwert von mit Anschaffungskosten bewerteten nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten ergibt sich als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, diskontiert mit dem aktuellen Zinssatz, welcher dem speziellen Risiko der Investition entspricht. Durch die Einführung des IFRS 9 werden die möglichen Ausfälle von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten in drei Stufen eingeteilt, wobei die JDC Group von den möglichen Erleichterungen Gebrauch macht und die Stufen 2 und 3 zusammenfasst. In Stufe 2 und 3 werden für alle Forderungen und sonstige Vermögenswerte die erwarteten Ausfälle über die Gesamtlaufzeit geschätzt. Für die Schätzung wurden die durchschnittlichen Ausfälle der letzten fünf Jahre ermittelt. Für 2022 bedeutet dies ein erwartetes Ausfallrisiko von 7% der Forderungen in Stufe 2 und 3. Die Wertminderungen nach IFRS 9 stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Wertminderungen wurden zum Stichtag wie folgt in langfristig und kurzfristig ausgewiesen: scrollen
2.12 Schulden2.12.1 Einstufung der Fristigkeiten von SchuldenEine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn: scrollen
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steuerschulden werden als langfristige Schulden eingestuft. 2.12.2 Sonstige RückstellungenSonstige Rückstellungen werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist sowie die Höhe des voraussichtlichen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Diese Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet und dürfen nicht mit Erstattungen verrechnet werden. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis einer bestmöglichen Schätzung berechnet. Langfristige sonstige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung von Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlichen Verpflichtungen werden entsprechend der Veränderung des Buchwerts des korrespondierenden Vermögenswerts erfasst. Für den Fall, dass eine Minderung der Rückstellung den Buchwert des korrespondierenden Vermögenswerts überschreitet, ist der überschießende Betrag unmittelbar als Ertrag zu erfassen. 2.12.3 PensionsrückstellungenDie Altersversorgung erfolgt im Konzern auf Basis von leistungs- und beitragsorientierten Altersversorgungsplänen. Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen ("Defined Contribution Plans") zahlt die JDC aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Nach Zahlung der Beiträge bestehen für JDC keine weiteren Leistungsverpflichtungen mehr. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen ("Defined Benefit Plans") erfolgt nach dem gemäß IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Die Versorgungszusagen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen finanziert. Nahezu alle Rückdeckungsversicherungen erfüllen die Voraussetzungen für Planvermögen, sodass in der Bilanz nach IAS 19 eine Saldierung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen erfolgt. Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen bedient sich die JDC versicherungsmathematischer Berechnungen von Aktuaren, um die Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die aus diesen Plänen zu erfassenden Aufwendungen und Erträge sowie Verpflichtungen und Ansprüche abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen in Bezug auf den Diskontierungssatz, die Sterblichkeit sowie künftige Rentensteigerungen. Beim Rechnungszins zur Diskontierung der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen orientiert sich die JDC an den Zinssätzen von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst. 2.12.4 ErtragssteuerverbindlichkeitenDie Ertragssteuerverbindlichkeiten entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie die Anpassung der geschuldeten Steuern aus vorigen Perioden berücksichtigt. 2.12.5 Eventualschulden und -forderungenEventualschulden und -forderungen sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen werden. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Sofern ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzern-Anhang zu Eventualschulden Angaben gemacht. Dies gilt auch für Eventualforderungen, sofern ein Zufluss wahrscheinlich ist. 2.12.6 AktienoptionenAls Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten die Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sog. Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zu dem Zeitpunkt bewertet, zu dem die Gewährung erfolgt. Diese Kosten werden, zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals (andere Kapitalrücklagen), über den Zeitraum, in dem die Dienst- und gegebenenfalls die Leistungsbedingungen erfüllt werden (Erdienungszeitraum), in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Die an jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraum sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraum unverfallbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vergütungsvereinbarungen zum Gewährungszeitpunkt werden dienst- und marktunabhängige Leistungsbedingungen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung des Konzerns in Bezug auf die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die mit Ablauf des Erdienungszeitraum unverfallbar werden, beurteilt. Marktabhängige Leistungsbedingungen werden im beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe des beizulegenden Zeitwerts, der nicht geänderten Vergütungsvereinbarung zum Gewährungsdatum erfasst, sofern die ursprünglichen Ausübungsbedingungen der Vergütungsvereinbarung erfüllt werden. Wird eine Vergütungsvereinbarung vom Unternehmen oder der Gegenpartei annulliert, dann wird jedes verbleibende Element des beizulegenden Zeitwerts der Vergütungsvereinbarung sofort ergebniswirksam erfasst. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt. 2.13 Erträge und Aufwendungen2.13.1 ErträgeErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist. Für die wesentlichen Ertragsarten des Konzerns bedeutet dies: Erträge aus Dienstleistungsgeschäften sind nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts am Bilanzstichtag zu erfassen. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen wiedererlangt werden können. Abschlusscourtagen aus der Vermittlung von Finanzprodukten werden erfasst, wenn nach dem zugrunde liegenden Vertrag die Vermittlungsleistung erbracht ist. Bestandscourtagen werden nach entstehen des Rechtsanspruchs erfasst, Erträge aus sonstigen Dienstleistungen werden nach Erbringung der Dienstleistung ausgewiesen. Zinsen werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung. 2.13.2 ErtragsteuernErtragsteuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten laufende und latente Steuern. Die laufenden Ertragsteuern entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie Anpassungen der geschuldeten Steuern aus vorangegangenen Perioden berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und dem Steuerbilanzwert angesetzt. Die Bemessung der latenten Steuern erfolgt dabei auf Grundlage der vom Gesetzgeber des Sitzstaates zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erlassenen Regelungen für die Geschäftsjahre, in denen sich die Differenzen voraussichtlich ausgleichen werden. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden nur dann angesetzt, sofern ihre Realisierbarkeit in näherer Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Passive latente Steuern werden gebildet bei temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, außer wenn der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Außerdem werden keine latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn dadurch weder das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor Ertragsteuern) noch das steuerrechtliche Ergebnis beeinflusst wird. Auf temporäre Unterschiede, die aus der Zeitwertbilanzierung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen von Unternehmenserwerben resultieren, werden latente Steuern angesetzt. Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede bei derivativen Geschäfts- oder Firmenwerten nur dann angesetzt, wenn die derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte auch steuerrechtlich geltend gemacht werden können. Steuerliche Verlustvorträge führen zum Ansatz latenter Steueransprüche, wenn ein zukünftiges steuerpflichtiges Einkommen wahrscheinlich zur Verfügung steht, gegen das die Verlustvorträge verrechnet werden können. 2.13.3 Ergebnis aus aufgegebenem GeschäftsbereichIFRS 5 enthält grundsätzlich besondere Bewertungs- und Ausweisvorschriften für zur Aufgabe vorgesehene, nicht fortzuführende Geschäftsbereiche (discontinued operations) und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (non-current assets held for sale). Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Eine ausschließlich mit Veräußerungsabsicht erworbene Tochtergesellschaft ist gemäß IFRS 5.32a als discontinued operations zu qualifizieren. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode werden die Erträge und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen separat von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst und als Ergebnis nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert ausgewiesen. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Für ein Tochterunternehmen, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde, ist die Aufgliederung des Ergebnisses nach Erträgen, Aufwendungen und Steuern im Anhang nicht notwendig. Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe sind in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten darzustellen. Handelt es sich bei der Veräußerungsgruppe um ein neu erworbenes Tochterunternehmen, das zum Erwerbszeitpunkt die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, ist eine Angabe der Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden nicht erforderlich. Diese Vermögenswerte und Schulden dürfen miteinander saldiert und als gesonderter Betrag abgebildet werden. 2.14 Wesentliche Annahmen und SchätzungenDie Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden abhängig und erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den ausgewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zu Grunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Wesentliche Annahmen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle: Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Die internen Entwicklungskosten für selbsterstellte Softwaretools werden mit Eintritt in die Entwicklungsphase aktiviert. Die Abschreibung der aktivierten Aufwendungen beginnt mit Erreichen der Betriebsbereitschaft und erfolgt über eine erwartete Nutzungsdauer von sechs Jahren. Geschäftsanteilsübertragungsverträge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen enthalten zum Teil Kaufpreisanpassungsklauseln auf der Grundlage zukünftiger Erträge der erworbenen Tochterunternehmen. Die Höhe der Anschaffungskosten dieser Anteile wird im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung auf der Grundlage von Planungsrechnungen bestmöglichst geschätzt. Die tatsächlichen Kaufpreise können von dieser Schätzung abweichen. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u.a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich wird die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Finanzdienstleistungsbranche, Entwicklung der Rohmarge, Erhöhung der Kapitalkosten, Änderung der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise sowie sonstige Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Der erzielbare Betrag und die beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel unter Anwendung der DCF-Methode ermittelt, in die angemessene Annahmen einfließen. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis notierte Marktpreise verwenden. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Finanzprodukte, Entwicklung der Rohmarge, Stornoquote und Kosten für die Maklerbindung. Diese Schätzungen, einschließlich der verwendeten Methoden, können auf die Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts sowie letztlich auf die Höhe der Abschreibungen auf den Goodwill wesentliche Auswirkungen haben. Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen beruhen auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, der Bonität der Kunden sowie auf Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich eintretenden Forderungsverluste den Umfang der vorgenommenen Wertberichtigung übersteigen. Für jedes Besteuerungssubjekt des Konzerns ist die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese Differenzen grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, wie z.B. Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden, Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern ist eine erfolgswirksame Abwertung vorzunehmen. Ansatz und Bewertung der Rückstellungen und der Höhe der Eventualschulden sind in erheblichen Umfang mit Einschätzungen durch die JDC Group verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wenn Verluste aus schwebenden Geschäften drohen, werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern, Rechtsrisiken und Stornoreserven mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich auf Grund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt JDC Group interne und externe Quellen. Änderungen der Schätzungen können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Umsatzrealisierung noch nicht abgerechneter Vermittlungsleistungen wird auf der Grundlage der erbrachten Vermittlungsleistungen bzw. der Maklererträge der Vorperiode ermittelt. Bei einer Änderung der Schätzungen können sich Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Umsätze für nachfolgende Perioden ergeben. 2.15 Anteile an assoziierten UnternehmenIm Berichtsjahr wurden Anteile an assoziierten Unternehmen erworben, welche in den nachfolgenden Tabellen entsprechend erläutert werden. Weiterhin wird der dem Konzern zuzurechnende Anteil am Ergebnis der Gesellschaft (at Equity-Methode) erläutert. scrollen
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Die Anteile an der Einfach Gut Versichert GmbH wurden bereits in 2021 erworben, aufgrund von anfänglicher Unwesentlichkeit aber nicht at Equity in den Konzern mit einbezogen. scrollen
3 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS3.1 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern sind der Segmentberichterstattung zu entnehmen. 3.1.1 Umsatzerlöse [1]Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Abschluss- und Bestandsprovisionen aus Vermittlungsleistungen in den drei Bereichen Versicherungen, Investmentfonds und Beteiligungen/Geschlossene Fonds sowie aus sonstigen Dienstleistungen und setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Der Gesamtumsatz des Berichtsjahres in Höhe von TEUR 156.080 lag 6,3% über dem des Vorjahres (TEUR 146.808). 3.1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen / Sonstige betriebliche Erträge [2]scrollen
Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 1.440 (Vorjahr: TEUR 1.196) beinhalten im Wesentlichen die Entwicklung selbstgenutzter Softwarelösungen (Compass, iCRM / iCRM-Web und das Portal Geld.de), siehe Tz. 3.2.1.1.2 Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 702 (Vorjahr: TEUR 270) enthalten im Wesentlichen TEUR 538 (Vorjahr: TEUR 90) Zuschüsse zu Forschung & Entwicklung. 3.1.3 Provisionsaufwendungen [3]Der Posten enthält im Wesentlichen die Provisionen für die selbstständigen Makler und Handelsvertreter. Die Provisionen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4.321 auf TEUR 111.317 (Vorjahr: TEUR 106.996) analog der Umsatzsteigerung. 3.1.4 Personalaufwand [4]scrollen
Die Personalaufwendungen umfassen im Wesentlichen Gehälter, Bezüge und sonstige Vergütungen an den Vorstand und die Mitarbeiter des JDC Group-Konzerns. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates ab dem Geschäftsjahr 2021 die Einführung eines Aktienoptionsmodells beschlossen und umgesetzt. Der daraus resultierenden Personalaufwand beträgt im Geschäftsjahr TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 7). Weitere Informationen finden Sie unter Tz 2.12.6 und Tz. 3.1.9.1. Die sozialen Abgaben beinhalten im Wesentlichen die vom Arbeitgeber zu tragenden gesetzlichen Abgaben (Beiträge zur Sozialversicherung). Die Anzahl der Beschäftigten beträgt im Geschäftsjahr durchschnittlich 408 Mitarbeiter (Vorjahr: 335) vollzeitäquivalent. 3.1.5 Abschreibungen und Wertminderungen [5]scrollen
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist in den Anlagen 1 und 2 des Anhangs dargestellt. Wertminderungen aus Sachanlagen traten wie im Vorjahr nicht ein. 3.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen [6]scrollen
Die Werbekosten beinhalten Aufwendungen für Messen, Kundenveranstaltungen, Druckerzeugnisse und Bewirtungen. Die Fremdleistungen beinhalten Aufwendungen für Agenturen, Fremdarbeiter, Aktienbetreuung und Hauptversammlungen. Die EDV-Kosten beinhalten die Aufwendungen für den allgemeinen IT-Betrieb (Server, Clients, Rechenzentrum), Softwareleasing, Scan-Dienstleistungen und Softwarelizenzen, soweit nicht aktivierbar. Die Raumkosten enthalten die Aufwendungen für Mietnebenkosten, Energieversorgung und Reinigungskosten. Die Mietaufwendungen werden unter Anwendung des IFRS 16 in den Positionen Abschreibungen Nutzungsrechte und Zinsaufwand aus Aufzinsung der Nutzungsrechte gezeigt. Die Kraftfahrzeugkosten enthalten die Aufwendungen des Fuhrparkes. Das KFZ-Leasing wird unter Anwendung des IFRS 16 in den Positionen Abschreibungen Nutzungsrechte und Zinsaufwand aus Aufzinsung der Nutzungsrechte gezeigt. Unter den Gebühren und Versicherungen sind Aufwendungen aus Versicherungspolicen, Beiträge zu Berufsverbänden und Gebühren der BaFin / FMA (Österreich) bilanziert. Die Rechts- und Beratungskosten enthalten die Aufwendungen für juristische Fragestellungen / Rechtsberatung, Steuerberatung, Jahresabschluss und -prüfungskosten sowie allgemeine Buchhaltungskosten. Aufgrund der gegebenen Umsatzstruktur und der darin enthaltenen, nicht steuerbaren Leistungen, hat der JDC Group Konzern eine Vorsteuerabzugsquote von ca. 13%, diese wird aufgrund der laufenden Verschiebungen in der Umsatzstruktur jährlich neu berechnet. Aufgrund der Bewertung nach IFRS 9 ergeben sich Aufwendungen aus zusätzlichem Wertberichtigungsbedarf TEUR 87 (Vorjahr: TEUR 428). 3.1.7 Finanzergebnis [7]scrollen
Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Zinsen zur Anleihe der Konzerntochter Jung, DMS & Cie. Pool GmbH in Höhe von TEUR 1.264 (im Vorjahr TEUR 1.254) sowie Zinsen aus Nutzungsrechten nach IFRS 16 in Höhe von TEUR 232 (Vorjahr: TEUR 252). Davon: Aus Finanzinstrumenten der BewertungskategorienDas Finanzergebnis ist folgenden Bewertungskategorien gem. IFRS 9 zuzuordnen: scrollen
3.1.8 Ertragssteuern und sonstige Steuern [8]Der Steueraufwand und -ertrag gliedert sich wie folgt: scrollen
Für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 weicht der Steueraufwand bei Anwendung des zu erwartenden Steuersatzes von 31,72% (Vorjahr 31,72%) wie folgt von den effektiven Werten ab: scrollen
Der effektive Steuersatz beträgt 12,06% (Vorjahr: 35,47%). Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten: scrollen
Aus der Veränderung der latenten Steuern ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung. scrollen
Die immateriellen Vermögenswerte betreffen Kundenstämme, Software und Vertragsanbahnungskosten. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte für die inländischen Gesellschaften auf der Grundlage des Körperschaftsteuersatzes in Höhe von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Wiesbaden von 454,0% (kombinierter Ertragssteuersatz: 31,72%). Für die österreichische Gesellschaft wurde der seit 2005 geltende Körperschaftsteuersatz in Höhe von 25,0% angewandt. Die Verringerung der aktiven latenten Steuern resultieren aus dem Verbrauch der Verlustvorträge aufgrund positiver Ergebnisse der Gesellschaften. Die Verringerung der passiv latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Abschreibung der Kundenstämme. 3.1.9 Ergebnis je Aktie [9]scrollen
In der gewichteten Durchschnittsanzahl der Aktien ab dem Jahr 2020 ist der gewichtete durchschnittliche Effekt von Änderungen der Kapitalerhöhung (2021) und der eigenen Anteile (2020-2022) im Verlauf des Jahres enthalten. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte keine Dividendenzahlung. 3.1.9.1 AktienoptionenAktienoptionsplan 2018Auf der Hauptversammlung vom 24.08.2018 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 bis zum 23.08.2023 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf bis zu 420.000 Aktien der Gesellschaft auszugeben. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von 7 Jahren mit einer Wartezeit von 4 Jahren. Die Bezugsrechte können nach Ablauf der Wartezeit nur ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der Aktie der JDC Group AG im Xetra-Handel an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Bezugspreis um mindestens 25 % übersteigt. Der Bezugspreis entspricht dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der JDC Group AG im Xetra-Handel an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Zuteilungstag. Aus dem Aktienoptionsplan wurden am 21.12.2021 insgesamt 90.000 Bezugsrechte an den Vorstand gewährt, in 2022 kamen weitere 53.000 Optionen für Mitarbeiter dazu. scrollen
Die Bezugsrechte wurden mit einem Binomialmodell unter Berücksichtigung des absoluten Erfolgsziels bewertet. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen: scrollen
Die Schätzung für die erwartete Volatilität wurde aus der historischen Aktienkursentwicklung der JDC Group AG abgeleitet. Als Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Optionsrechte benutzt. Der im Geschäftsjahr erfasste Personalaufwand aus der Gewährung von Aktienoptionen beträgt 299 TEUR. scrollen
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3.2 Erläuterungen zur Konzernbilanz3.2.1 Langfristige VermögenswerteDie Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Konzernanlagespiegel dargestellt (Anlage 1). Die Entwicklung der Nettobuchwerte des Konzernanlagevermögens des Geschäftsjahres ist in der Anlage 2 des Anhangs ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind in der Tz. 3.1.5 des Anhangs dargestellt. 3.2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte [10]scrollen
3.2.1.1.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und WerteHierunter sind im Wesentlichen Kundenstämme aus Bestandsübernahmen, Softwarelizenzen über betriebswirtschaftliche Standardsoftware und selbsterstellte Software erfasst. Kundenstämme werden linear im Wesentlichen über 15 Jahre, die erworbene Software linear über drei und selbsterstellte Software linear über fünf-sechs Jahre, abgeschrieben. Im Rahmen des Erwerbes der Kundenbestände "Geld.de" wurde die Domain geld.de (TEUR 800) erworben. Die Gesellschaft geht bei der Domain von einer andauernden Werthaltigkeit aus, daher erfolgt hierauf keine laufende Abschreibung. Im Geschäftsjahr wurden selbsterstellte Softwaretools in Höhe von TEUR 1.673 (Vorjahr: TEUR 1.201) aktiviert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um firmenspezifische Softwareanwendungen (Compass, iCRM / iCRM-Web, allesmeins und Portal Geld.de) zur Unterstützung des Vertriebs von Finanzprodukten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert selbsterstellter Softwaretools TEUR 3.080 (Vorjahr: TEUR 2.980). 3.2.1.1.3 Geschäfts- oder FirmenwertDer Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Erstkonsolidierung im Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses und gliedert sich nach Segmenten wie folgt: scrollen
3.2.1.1.4 WertminderungsaufwendungenHinsichtlich der Wertminderung für immaterielle Vermögensgegenstände verweisen wir auf die Erläuterung zu 3.1.5. Für weitere Software und Lizenzen liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung hindeuteten. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde ein Werthaltigkeitstest auf den 31. Dezember 2022 durchgeführt. Ein möglicher Wertminderungsbedarf ergibt sich aus der wertmäßigen Gegenüberstellung des Buchwerts der CGU bzw. der Gruppe von CGUs einschließlich des ihr zugeordneten Geschäfts oder Firmenwerts zu ihrem erzielbaren Betrag. Übersteigen die Buchwerte den erzielbaren Betrag, ist eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Der erzielbare Betrag ist dabei das Maximum aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Advisortech und Advisory wurde auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen vor Ertragsteuern ermittelt. Diese Prognosen wurden aus der vom Management und Aufsichtsrat genehmigten, detaillierten Planungsrechnungen der Konzernunternehmen für das Geschäftsjahr 2023 abgeleitet. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2025 werden moderate Wachstumsraten (Phase I) angenommen. Für daran anschließende Zeiträume wurde der Zahlungsstrom als ewige Rente prognostiziert (Phase II). Der Abzinsungsfaktor (Kapitalisierungszinssatz) für die Konzerngesellschaften wird auf Basis des Capital-Asset-Pricing-Modells ermittelt. Die der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes zugrundeliegenden Annahmen, einschließlich des risikofreien Basiszinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Betafaktors, werden auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen bzw. Kapitalmarktdaten ermittelt. Bei einem aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten, risikolosen Basiszinssatz von 2,58 % (Vorjahr: -0,11 %), einer Marktrisikoprämie von 2,92 % (Vorjahr: 5,39 %) und unter Berücksichtigung eines Betafaktors der Vergleichsinvestition von 0,63 (Vorjahr: 0,60) errechnet sich ein Kapitalisierungszinssatz von 5,5 % (Vorjahr: 5,5 %). Im Kapitalisierungszinssatz zur Ermittlung des Barwerts aus den ersten Cashflows der ewigen Rente ist ein Wachstumsabschlag von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) berücksichtigt. Ein zusätzlicher, wesentlicher Einflussfaktor auf den Free Cashflow sind die Annahmen zum Umsatzwachstum und der Ergebnisentwicklung der operativen Einheiten. Der Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern auf 8 % (d.h. + 2,5 %) würde für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keinen Wertminderungsbedarf bedeuten. Der Rückgang der geplanten EBIT 's in den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten um -20% würde keinen Wertminderungsbedarf ergeben. Eine darüber hinausgehende deutliche Verminderung des geplanten EBT Wachstums könnte dazu führen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Da wesentliche Maßnahmen zur EBT Steigerung bereits eingeleitet sind, hält der Vorstand dieses Szenario jedoch für nicht wahrscheinlich. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Advisortech und Advisory wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten ebenfalls bestimmt. Im Geschäftsjahr waren, wie im Vorjahr, keine Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erforderlich. Zum 31. Dezember 2022 lag die Marktkapitalisierung des Konzerns über dem Buchwert seines Eigenkapitals. 3.2.1.2 Sachanlagen [11]scrollen
Unter der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden im Wesentlichen PC-Hardware einschließlich Server, Notebooks und Drucker, Geschäftsausstattung, Pkw und Büroeinrichtung ausgewiesen. Die Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverhältnissen enthalten die nach IFRS 16 zu aktivierenden Barwerte der dem Konzern ausschließlich zur Verfügung stehenden Miet- und Leasinggegenstände. Die Entwicklung der Anschaffungskosten, der planmäßigen Abschreibungen und der Buchwerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Im Geschäftsjahr lagen - wie im Vorjahr - keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung von Sachanlagen hindeuteten. 3.2.1.3 Langfristige finanzielle Vermögenswerte [12]Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Die zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 sind in der Anlage 4 dargestellt. Die Buchwerte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Anteile an der FVV GmbH. Des Weiteren sind in dem Posten Beteiligungen zwei (Vorjahr: zwei) Geschäftsanteile an Gesellschaften mit einer Beteiligungshöhe von 10,0% bis 30,0% ausgewiesen. Da der Einfluss dieser Beteiligungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, wurden diese Beteiligungen nicht nach der at-equity-Methode bewertet. Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen sind die fortgeführten Anschaffungskosten der unter Punkt 2.15 dargestellten Unternehmen bilanziert. Unter den Wertpapieren ist unter anderem eine Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen in Höhe von TEUR 157 (Vorjahr: TEUR 76) bilanziert. 3.2.1.4 Langfristige Forderungen und sonstiges Vermögen [13]scrollen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen aus der Stornoreserve. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Vermittlern. Unter Anwendung des IFRS 9 wurden zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Forderungen eine Risikovorsorge für erwartete Verluste in Höhe von 7% gebildet, hierdurch reduzierten sich die übrigen Forderungen um T€ 213 (31.12.2021 T€ 308). 3.2.2 Kurzfristiges Vermögen3.2.2.1 Forderungen und sonstige Vermögenswerte [14]scrollen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen gegen Partnergesellschaften und Poolpartner aus Vermittlungsleistungen. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Vermittlern. Unter Anwendung des IFRS 9 wurden zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Forderungen eine Risikovorsorge für erwartete Verluste in Höhe von 7% gebildet, hierdurch reduzierten sich die übrigen Forderungen um T€ 106 (31.12.2021 T€ 102). Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft geleistete Auszahlungen für Werbeveranstaltungen im Folgejahr, Versicherungen, Beiträge und Kfz-Steuer. 3.2.2.2 Zahlungsmittel [15]scrollen
Die Entwicklung des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Im Weiteren verweisen wir auf Tz. 3.9 der Notes. 3.2.3 EigenkapitalDie Entwicklung des Konzerneigenkapitals der JDC Group AG ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt (vgl. auch Tz. 3.8). scrollen
3.2.3.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage [16]Grundkapital und Kapitalrücklage:Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 13.668.461 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr: 13.668.461) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Aktien der JDC Group AG sind im Teilbereich des Open Market (Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. WKN: A0B9N3, ISIN: DE000A0B9N37. Aktienrückkaufprogramm:Der Vorstand der JDC Group AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 29. Juli 2019 beschlossen, maximal bis zu 656.423 eigene Aktien der JDC Group AG über die Börse zurückzukaufen. Das Gesamtvolumen des Aktienrückkaufs ist auf maximal EUR 5 Mio. exklusive Nebenkosten festgelegt. Im Zuge des Aktienrückkaufprogrammes wurden zum 31.12.2020 505.202 eigene Aktien erworben. Eine weitere Runde des Aktienrückkaufprogrammes lief von Juni 2022 - Dezember 2022, in dieser Zeit wurden weitere 181.820 eigene Aktien erworben. In Summe befinden sich zum 31.12.2022 687.022 eigene Aktien in Besitz der Gesellschaft. Die Kapitalrücklage resultiert aus der in Vorjahren erfolgten Ausgabe von Anteilen der JDC Group AG über ihrem rechnerischen Wert. In diesem Zusammenhang angefallene Kosten der Kapitalbeschaffung in Höhe von kumuliert T€ 1.458 wurden von der Kapitalrücklage abgesetzt. Im Zuge des Aktienrückkaufes wurde das geleistete Agio um TEUR 5.555 reduziert. Die Kapitalrücklage des Mutterunternehmens unterliegt den Verfügungsbeschränkungen des §150 AktG. Bedingtes Kapital:Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.500.000,- durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu EUR 420.000,- durch Ausgabe von bis zu Stück 420.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,- bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu EUR 420.000,- durch Ausgabe von bis zu Stück 420.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,- bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I). Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26.Juli 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 6.834.230,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 6.564.230 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). 3.2.3.2 Übriges Eigenkapital [17]Die Gewinnrücklagen enthalten gesetzliche Rücklagen von Tochterunternehmen sowie Neubewertungsrücklage aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionszusagen in Höhe von TEUR 516 (Vorjahr: TEUR 425). Die anderen Eigenkapitalbestandteile enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Die Entwicklung der Gewinnrücklagen und anderen Eigenkapitalbestandteile ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. 3.2.4 Langfristige Verbindlichkeiten [18]scrollen
Unter den Anleihen ist eine Unternehmensanleihe der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH aus 2019 bilanziert, der Ausweis erfolgt unter zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Verbindlichkeiten aus - bis zum Ablauf der Stornohaftung - einbehaltenen Maklerprovisionen. Die Verpflichtung zur Auszahlung der Maklerprovision hat regelmäßig eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen den langfristigen Teil von Darlehensverbindlichkeiten. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden seit der Erstanwendung in 2019 die nach IFRS 16 erfassten Verbindlichkeiten aus den Nutzungsrechten Miete und Leasing, hier der langfristige Teil, dargestellt. Unter der Bilanzposition werden ebenfalls die passiven latenten Steuern ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3.1.8. Die Zuordnung der einzelnen Positionen zu den Bewertungskategorien des IFRS 9 wird in Anlage 4 dargestellt. 3.2.5 Langfristige Rückstellungen [19]scrollen
Die Rückstellungen für Pensionen entwickelten sich wie folgt: scrollen
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Zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen wird eine Rentensteigerung von 1,25% (Vorjahr: 1,25%) und ein Abzinsungssatz von 1,06% (Vorjahr: 1,06%) zu Grunde gelegt. Die Schulden aus leistungsorientierten Verpflichtungen teilen sind wie folgt auf: scrollen
Unter den Rückstellungen für Stornohaftung wird der auf Basis einer Schätzung ermittelte und daher nicht personell zuordenbare Teil der Stornorisiken aus einem Teilgeschäftsbereich dargestellt. Ferner wird hier eine Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme aus Vermögensschäden ausgewiesen. 3.2.6 Kurzfristiges Fremdkapital [20]scrollen
Unter den Pensionsrückstellungen wird der kurzfristige, innerhalb eines Jahres zur Auszahlung fällige Teil dargestellt. In den Steuerrückstellungen sind die erwarteten Abschlusszahlungen zu Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2020 - 2022 ausgewiesen. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist im Wesentlichen ein Betriebsmittel-Kredit der Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien, begeben durch die Bank Austria AG ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verpflichtungen aus der Stornoreserve mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer, sowie Umsatzsteuer, kurzfristige Zinsverbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe und Verbindlichkeiten für bereits bezogene Leistungen. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden seit der Erstanwendung in 2019 ebenfalls die nach IFRS 16 erfassten Verbindlichkeiten aus den Nutzungsrechten Miete und Leasing, hier der kurzfristige Teil, dargestellt. 3.2.7 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeitscrollen
Unter dem Posten "Sonstige" werden Effekte aus der durch den Zeitablauf oder die Prolongation von Darlehen bedingte Umgliederung zwischen dem lang- sowie kurzfristigen Fremdkapital, die Effekte aus aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen auf Darlehen sowie die Effekte aus der Bewertung der Anleihe zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. 3.3 Angaben zu LeasingverhältnissenSoweit ein Leasingverhältnis aufgrund seiner Kurzfristigkeit oder fehlender Übertragung der ausschließlichen Nutzung nicht nach IFRS 16 zu bilanzieren ist, werden die daraus bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach Restlaufzeiten ausgewiesen. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating Lease stellen sich wie folgt dar: scrollen
Es bestehen Leasingverhältnisse über Büromaschinen und EDV-Ausstattung. Die Verträge haben Restlaufzeiten bis zu 12 Monaten (Vorjahr: bis 12 Monate) und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Preisanpassungsklauseln. 3.4 Haftungsverhältnissea) Haftung für Produkte der "Masterliste"Die freien Finanzmakler als Geschäftspartner der Unternehmen des JDC Group-Konzerns haften für ihre Anlageempfehlungen, sofern sie nicht allen gesetzlichen Prüfungs- und Nachforschungspflichten, im Hinblick auf die angebotenen Produkte, Folge geleistet haben. Für ausgewählte Produkte veranlasst die Jung, DMS & Cie. AG diese haftungsbefreienden Prüfungen durch eigene Mitarbeiter und unter Rückgriff auf externe Research-Häuser. Bei Umsätzen in diesen geprüften Produkten, die den so genannten Masterlisten zu entnehmen sind, erfolgt eine automatische, freiwillige Haftungsübernahme durch den Pool, soweit die Umsätze über die Konzernunternehmen abgewickelt werden. b) HaftungsdachÜber die Jung DMS & Cie. GmbH, Wien, wird für Finanzmakler, die sich mittels eines Poolpartnervertrages exklusiv binden, über die Jung, DMS & Cie. AG eine weiterreichende Haftung übernommen. Die Jung, DMS & Cie. AG haftet direkt den Kunden des so genannten "Poolpartners" gegenüber für eventuelle Falschberatung. Zum Zwecke der weitgehenden Vermeidung einer Belastung aus dieser Außenhaftung stellt der Poolpartner die Jung, DMS & Cie., Wien, im Innenverhältnis von allen derartigen Ansprüchen frei; darüber hinaus schließt die Jung, DMS & Cie., Wien, für jeden Poolpartner geeignete Vertrauensschadenversicherungen ab. c) PatronatserklärungenDie JDC Group AG hat für ihre Tochterunternehmen gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften und Banken Patronatserklärungen abgegeben. Die Jung, DMS & Cie. AG hat für ihre Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie. Pool GmbH gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften Patronatserklärungen abgegeben. e) Sonstige HaftungsverhältnisseSonstige Haftungsverhältnisse bestehen zum Berichtszeitpunkt nicht. 3.5 EventualschuldenBis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bestehen keine Eventualschulden. 3.6 Nahestehende Unternehmen und PersonenNach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die die JDC Group AG beherrschen oder die von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der JDC Group einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der JDC Group AG hält oder kraft einer vertraglichen Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der JDC Group AG zu steuern. Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der JDC Group AG ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der JDC Group AG kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der JDC Group AG von 20% oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen. Für die JDC Group AG ergeben sich für das Geschäftsjahr folgende Angabepflichten: Der derzeit größte Einzelaktionär ist die Great-West Lifeco mit einem Anteil von 26,9%, die beiden Vorstände mit ihren Beteiligungsgesellschaften Aragon Holding GmbH und Grace Beteiligungs GmbH halten zusammen rund 11,1%, die Versicherungskammer Bayern 6,0%, 5,0% sind eigene Anteile und weitere rund 51,0% befinden sich im Free-Float. Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates: scrollen
3.7 Besondere Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben. 3.8 EigenkapitalveränderungsrechnungDie Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns auf den Bilanzstichtag ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses ist. scrollen
3.9 Erläuterungen zur Konzern-KapitalflussrechnungDie Finanzlage des Konzerns wird in der Kapitalflussrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses nach IFRS ist. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war mit 7.567 TEUR positiv. In der Kapitalflussrechnung wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestands im JDC Group-Konzern während des Geschäftsjahres durch die Zahlungsströme aus operativer Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit dargestellt. Zahlungsunwirksame Vorgänge werden zusammengefasst als Gesamtbetrag ausschließlich im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gezeigt. FinanzmittelfondsDie Zusammensetzung des Zahlungsmittelbestands ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Darunter werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten sowie kurzfristige Kontokorrent-Kredite zusammengefasst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, jederzeit in Liquidität umwandelbare Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. 3.10 SegmentberichterstattungNach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem "Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium ("Chief Operating Decision Maker"). Im JDC Group Konzern ist der Vorstand der JDC Group AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8. Die JDC Group berichtet über drei Segmente, die entsprechend der Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen eigenständig von segmentverantwortlichen Gremien geführt werden. Die Bestimmung von Unternehmensbestandteilen als Geschäftssegment basiert insbesondere auf der Existenz von ergebnisverantwortlichen Segment Managern, die direkt an das oberste Führungsgremium des JDC Group Konzerns berichten. Der JDC Group Konzern gliedert sich in folgende Geschäftsfelder: scrollen
AdvisortechIm Segment Advisortech bündelt der Konzern seine Geschäftstätigkeit mit freien Finanzvermittlern. Angeboten werden alle Anlageklassen (Investmentfonds, geschlossene Fonds, Versicherungen und Zertifikate) verschiedener Produktgesellschaften einschließlich der Antragsabwicklung und Provisionsabrechnung sowie verschiedene weitere Serviceleistungen rund um die Anlageberatung von Endkunden. Unterstützung finden die Berater hierbei durch diverse eigenentwickelte Softwareprodukte, wie der digitale Versicherungsordner "allesmeins" und iCRM-Web. AdvisoryIm Segment Advisory sind unsere auf die Beratung und den Vertrieb an Endkunden fokussierten Konzernaktivitäten zusammengefasst. Als unabhängige Finanz- und Investitionsberater bieten wir unseren Kunden eine auf jede Situation individuell angepasste ganzheitliche Beratung zu Versicherungen, Investments und Finanzierung. HoldingIm Segment Holding wird die JDC Group AG dargestellt. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der JDC Group liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS Standards zu Grunde. Die JDC Group beurteilt die Leistung der Segmente unter anderem anhand des Betriebsergebnisses (EBITDA und EBIT). Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Segmentvermögen und -schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Zum Segmentvermögen gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Provisionsforderungen und sonstige Forderungen. Die Segmentschulden betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. In den einzelnen Geschäftsfeldern weist der JDC Group-Konzern die folgenden Mitarbeiterzahlen aus: scrollen
Geografische SegmentinformationenDer JDC Group-Konzern ist im Wesentlichen in Deutschland und Österreich tätig, sodass bezogen auf den Kundenkreis lediglich ein geografisches Segment (deutschsprachiger Raum der Europäischen Union) besteht. 4 WEITERE ANGABEN4.1 Geschäftsgegenstand und wesentliche TätigkeitenDer satzungsmäßige Geschäftsgegenstand der JDC Group AG ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Finanzdienstleistungsbranche, sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, insbesondere für die nachstehenden Gesellschaften. Das Mutterunternehmen ist eine Beteiligungsholding, die vorwiegend Mehrheitsbeteiligungen an Vertriebsgesellschaften erwirbt, die sich mit der Platzierung von Finanzprodukten und artverwandten Dienstleistungen beschäftigen. Für die Tochterunternehmen erbringt die Gesellschaft Beratungs- und Managementaufgaben. Geschäftsstrategie ist, die Beteiligungen langfristig in den Konzern einzubinden und durch das Erreichen von Synergieeffekten die Ertragsstärke der jeweiligen Tochterunternehmen zu erhöhen. Im Rahmen der geschaffenen Holdingstruktur erfolgt die strategische Steuerung der Geschäfts- und Finanzpolitik des Konzerns durch die JDC Group AG. Die operative Verantwortung obliegt dagegen den Tochtergesellschaften. Das Mutterunternehmen bildet zudem die Schnittstelle zum Kapitalmarkt. Die Jung, DMS & Cie. AG ist als operative Beteiligungsholding tätig. Geschäftsfeld dieser Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ist das Betreiben von Einkaufs- und Abwicklungszentralen für freie Finanzvermittler - so genannte Maklerpools -, die für freie Finanzmakler zentrale Funktionen wie Produkteinkauf, Marketing, zentrale Geschäftsabwicklung und Schulung übernehmen. Als Gegenleistung für vorstehende Dienstleistungen behalten die Maklerpools einen Teil der Abschlussprovisionen sowie einen Teil der Abschlussfolgeprovisionen ein. Die Jung, DMS & Cie. AG ist einschließlich ihrer Tochterunternehmen zurzeit an den Standorten Wiesbaden, München, Troisdorf und Wien tätig. Die FiNUM.Private Finance AG, Wien sowie die FiNUM.Private Finance AG, Berlin und die Fi-NUM.Finanzhaus AG, München, richten sich in ihrer Beratung an den Interessen der Endkunden aus. Als unabhängige Finanzberater bieten sie eine individuell angepasste Beratung in Bereich der Versicherungen, Investments und Finanzierung. Die übrigen Konzerngesellschaften mit Sitz in Deutschland sind keine Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG und unterliegen grundsätzlich nicht der Aufsicht der BaFin. Die Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Österreichs. Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (BaFin) Deutschlands. 4.2 KapitalmanagementDas Kapitalmanagement befasst sich mit der bedarfsgerechten Steuerung der Zahlungsmittel im Konzern unter Einbeziehung der Auswahl und Steuerung der Finanzierungsquellen. Ziel ist es, die notwendigen Zahlungsmittel zu den geringsten Kosten zur Verfügung zu stellen. Steuerungskriterien sind hier insbesondere die Soll- und Habenzinsen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht dem Kapitalmanagement das tägliche und monatliche Berichtswesen mit SollIst-Vergleichen zur Verfügung. 4.3 Risikomanagement, Finanzderivate und weitere Angaben zum KapitalmanagementDie künftige Geschäftsentwicklung des Konzerns ist mit allen Chancen und Risiken verbunden, die mit dem Vertrieb von Finanzprodukten und dem Kauf, der Führung und dem Verkauf von Unternehmen zusammenhängen. Das Risikomanagementsystem der JDC Group AG ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren und durch Ableitung geeigneter Maßnahmen diese zu minimieren. Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung eingesetzt. Um mögliche Probleme in den verbundenen Unternehmen und deren Beteiligungen frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern abgefragt und beurteilt. Es werden monatliche, wöchentliche und tägliche Auswertungen zu Absatz, Umsatz und Liquiditätssituation erstellt. Die Geschäftsführung bekommt einen täglichen Überblick über die Absatz- und Liquiditätskennziffern. Die JDC Group AG wird über ein monatliches Berichtswesen, welches die wesentlichen Kennzahlen beinhaltet und insbesondere die Liquiditätssituation berücksichtigt, gesteuert. Der Vorstand wird darüber hinaus täglich über den aktuellen Liquiditätsstand informiert. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden: scrollen
Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden: scrollen
Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden: scrollen
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für die Gesellschaft kann die Geschäftsführung aktuell nicht erkennen und ist der Ansicht, dass die identifizierten Risiken überschaubar sind und den Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährden. Die Chancen sieht die Geschäftsführung wie folgt: Viele Finanzvertriebe sind derzeit finanziell geschwächt. Im Ergebnis sind die finanziellen Ressourcen vieler Wettbewerber erschöpft und der Konsolidierungsdruck erhöht sich - wovon die großen Marktteilnehmer, unter anderem die JDC Group-Konzernunternehmen, profitieren. Die JDC Group AG hat im Jahr 2022 wiederum einige entscheidende Weichen für die folgenden Jahre gestellt. Im Berichtsjahr konnten mit dem Gothaer Versicherungskonzern und der Ecclesia Gruppe weitere namhafte Bancassurance-Kunden gewonnen werden, die auf die Plattformtechnologie der JDC setzen. Zudem wurde mit der R+V Versicherung, der zweitgrößten Versicherungsgruppe Deutschlands, eine umfangreiche Kooperation vereinbart, in dessen Rahmen die JDC-Versicherungsplattform als Whitelabel samt Kundenverwaltungssystem iCRM innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe eingesetzt werden soll. Außerdem birgt auch die gemeinsam mit Bain Capital Insurance und Canada Life Irish Holding Company Limited gegründete Summitas Gruppe für JDC großes Potenzial. Hierdurch soll einer der größten Gewerbemakler im deutschsprachigen Raum entstehen, der wiederum sein Geschäft über die JDC-Plattform abwickeln wird. Das alles wird aus Sicht des Vorstands dazu führen, dass sich die Beteiligungen der JDC Group AG und damit auch die JDC Group AG selbst im Geschäftsjahr 2023 insgesamt weiterhin positiv entwickeln. 4.4 Risikomanagementziele und -methodenAuf Ebene der JDC Group wurden Risikomanagementziele und -methoden festgelegt und dokumentiert. Zur Systematisierung wurden die folgenden vier Gruppen von Risiken gebildet: 1. Strategische Risiken, unter anderem betreffend: scrollen
2. Finanzielle Risiken, unter anderem betreffend: scrollen
3. Operative Risiken, unter anderem betreffend: scrollen
4. Externe Risiken, unter anderem betreffend: scrollen
Das Risikomanagement des Konzernunternehmens umfasst zu jedem einzelnen der möglichen Risikofelder die Früherkennung von Risiken, Information und Kommunikation, Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen sowie die Dokumentation des Risikomanagementsystems. 4.5 Zusätzliche Angaben nach § 315e Abs. 1 HandelsgesetzDie Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in der Anlage zu diesen Notes enthalten. Vom Konzernabschlussprüfer wurden im Geschäftsjahr folgende Honorare in Rechnung gestellt: scrollen
Im Jahresdurchschnitt wurden in den Konzernunternehmen 408 Mitarbeiter (Vorjahr: 335) - Vollzeitäquivalent - beschäftigt. Organe der JDC Group AktiengesellschaftVorstandscrollen
Aufsichtsratscrollen
Die Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sind in Tz. 3.6 angegeben. Zur Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabea Satz 5 ff. HGB besteht keine Verpflichtung, da die JDC Group AG keine börsennotierte Aktiengesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist. scrollen
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Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2022scrollen
1) Indirekte Beteiligung, Angabe der Quote der
dem Tochterunternehmen gehörenden Anteile
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1) indirekte Beteiligung über Jung, DMS
& Cie. Pool GmbH
Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 scrollen
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Der Fair-Value der Anleiheverbindlichkeiten wurde aus dem Börsenkurs zum Berichtsstichtag der Anleihe abgeleitet. Segmentberichterstattungscrollen
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Konzernlagebericht 20221. GRUNDLAGEN DES KONZERNS1.1. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNSDie JDC Group AG bietet im Geschäftsbereich "Advisortech" eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie nahezu sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden. Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Im Segment Advisory ergänzen rund 235 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Folgendes Schaubild zeigt die aktuelle Segmentstruktur der JDC Group und die relevantesten Teilkonzerne und Beteiligungen: scrollen
[*] Beteiligungsquote der JDC Group AG zum 31.
Dezember2022
1.2. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGIm Geschäftsbereich "Advisortech" bieten wir über die Jung, DMS & Cie.-Gruppe moderne Beratungs- und Verwaltungstechnologien für unsere Kunden und Berater. In diesem Zusammenhang betreibt die JDC-Group die Entwicklung selbsterstellter Softwarelösungen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden in diesem Zusammenhang Eigenleistungen in Höhe von 1.440 TEUR aktiviert. Im Weiteren verweisen wir auf die diesbezüglichen Ausführungen im Anhang zum Konzernabschluss. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 1Die bereits durch die Pandemie geschwächte Weltwirtschaft wurde im letzten Jahr nochmals von mehreren Schocks getroffen: der Krieg in der Ukraine hat eine kostspielige humanitäre Krise ausgelöst; die Inflation war so hoch, wie seit mehreren Jahrzehnten nicht und in China trübten die rasche Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehende Lockdowns die Aussichten. Zudem belastete auch der Anstieg der Zentralbankzinsen die Wirtschaftstätigkeit. Gemäß der Einschätzung des IWF vom Januar 2023 betrug das globale Wachstum im letzten Jahr daher lediglich 3,4 Prozent (Vorjahr: 6,0 Prozent). Die US-amerikanische Wirtschaft verzeichnete mit einem Wachstum von 2,0 Prozent sogar noch einen größeren Rückgang (Vorjahr: 5,6 Prozent). Der Anstieg der Wirtschaftsleistung in der Eurozone betrug 3,5 Prozent. Auch in Deutschland war die gesamtwirtschaftliche Lage von den Folgen des Kriegs geprägt. Zusätzlich sorgten verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise, der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie für erschwerte Bedingungen. Vor diesem Hintergrund konnte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 insgesamt gut behaupten. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamt erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit hat die Wirtschaftsleistung nun auch wieder das Vorkrisenniveau erreicht (Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, lag das Bruttoinlandsprodukt 2022 0,7% höher). 2.2 BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENDer Markt für Investmentfonds 2Die deutsche Investmentfondsbranche verwaltete zum 31. Dezember 2022 ein Gesamtvermögen von 3.804 Milliarden Euro. Dies sind zwar knapp 12 Prozent weniger als im Vorjahr
1 Alle Daten der folgenden Beschreibung der
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden- wenn nicht
anders kenntlich gemacht - dem Begleitmaterial zur
Pressekonferenz des statistischen Bundesamts vom 13. Januar
2023 sowie Stellungnahmen des IWF im Januar 2023 entnommen.
(4.310 Milliarden Euro), doch trotzdem zeigte sich die Fondsbranche im letzten Jahr sehr widerstandsfähig. So haben der Ukraine-Krieg, die explodierenden Energiepreise und die steigenden Inflationsraten nicht nur zu deutlichen Kursrückgängen an den Aktien- und Rentenmärkten geführt, sondern die Anleger auch verunsichert. Dennoch waren in der Gesamtjahresbetrachtung keine besonders hohen Rückflüsse zu beobachten. Die Entwicklung des Vermögens spiegelt daher hauptsächlich die letztjährigen Turbulenzen an den Börsen wider. Zum 31. Dezember 2022 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2021) waren 1.280 Milliarden Euro (1.471 Milliarden Euro) in Publikumsfonds und 1.943 Milliarden Euro (2.188 Milliarden Euro) in Spezialfonds investiert. 529 Milliarden Euro (610 Milliarden Euro) entfielen auf Mandate und 52 Milliarden Euro auf geschlossene Fonds (41 Milliarden Euro). Auf die einzelnen Assetklassen teilt sich das Fondsvolumen der Publikumsfonds zum 31. Dezember 2022 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2021) wie folgt auf: scrollen
Der Trend aus 2021 - mit einem Neugeschäft von 256 Milliarden Euro das beste Absatzjahr im Fondsgeschäft überhaupt - setzte sich zunächst auch zu Beginn des letzten Jahres fort. So verzeichneten Spezial- und Publikumsfonds im Januar 2022 noch Rekordzuflüsse von insgesamt 30 Milliarden Euro. Anschließend markierte der Ukrainekrieg jedoch den Wendepunkt. Die damit einhergehenden Turbulenzen führten dazu, dass aus offenen Publikumsfonds in der Gesamtjahresbetrachtung netto 4 Milliarden Euro abflossen. Verglichen mit den Krisenjahren 2008 (27 Milliarden Euro) und 2011 (15 Milliarden Euro) bewegte sich die Korrektur dennoch auf einem relativ niedrigen Niveau. Dies zeigt auch die Tatsache, dass die Publikumsfonds allein im vierten Quartal schon wieder Zuflüsse von 5 Milliarden Euro verzeichnen konnten. Ein Großteil des Neugeschäfts der Publikumsfonds stammte auch im letzten Jahr wieder von Privatanlegern. Laut Angaben des BVI haben Sparer bis Ende September 40 Milliarden Euro neu angelegt - trotz der gestiegenen Zinsen. Einen entscheidenden Beitrag zu dieser Entwicklung leisteten dabei erneut die Fondssparpläne. Der Markt für Versicherungen 3In der Versicherungswirtschaft prägte 2022 neben der Corona-Pandemie auch der UkraineKrieg die Entwicklung in der Branche. Angesichts dieser Krisenherde verlief das abgelaufene Geschäftsjahr dennoch zufriedenstellend. Die Branche hat über alle Sparten hinweg nur einen leichten Rückgang in den Beitragseinnahmen von 0,7 Prozent verzeichnen müssen. Bei den Lebensversicherern und Pensionskassen sanken die Prämieneinnahmen 2022 leicht auf rund 97 Mrd. Euro. Diese Entwicklung ist auf ein reduziertes Einmalbeitragsgeschäft zurückzuführen, dass sich jedoch aufgrund der aktuellen Zinssituation weiterhin auf einem sehr hohen Niveau befindet. Der Anteil der Einnahmen aus baV stieg aber erfreulich um rund 3,7 Prozent auf 20,3 Mrd. EUR. Bei der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen die Einnahmen um 4,0 Prozent auf 80,4 Mrd. Euro. Und auch die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung nahmen 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr ein. Die dortigen Beitragseinnahmen stiegen auf 46,8 Mrd. Euro. Der Ausblick für das Jahr 2023 fällt insbesondere im Bereich der Lebens- und privaten Krankenversicherung wenig optimistisch aus. So hat sich im Konjunkturtest der Versicherungswirtschaft die Einschätzung aktuell im Vergleich zum Herbst in diesen Sparten nochmal eingetrübt. Im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung kann eine leichte Erholung wahrgenommen werden. WettbewerbspositionIn den einzelnen Geschäftssegmenten steht JDC Group mit unterschiedlichen Unternehmen in Konkurrenz. Wettbewerber im Segment ADVISORTECHIm Geschäftsbereich ADVISORTECH vermittelt die JDC Group-Gruppe über die Tochtergesellschaften der JDC-Gruppe (JDC) Finanzprodukte wie Investmentfonds, Alternative Investment-Fonds, strukturierte Produkte, Versicherungen und Finanzierungsprodukte über freie Finanzvermittler (B2B2C) an Endkunden. Als technische Plattform steht JDC in Wettbewerb mit allen Unternehmen, die über selbstständige Vermittler oben genannte Finanzprodukte an Weitervermittler oder Endkunden vermitteln. Darunter fallen Maklernetzwerke/Maklerpools wie z. B. Fonds Finanz Maklerservice GmbH und BCA AG, aber auch auf Endkunden ausgerichteten Geschäftsbanken, Sparkassen, Volksbanken sowie Finanzvertriebsgesellschaften. Zudem bietet die JDC im Geschäftsbereich Advisortech white-label Frontend Dienstleistungen, bei denen sich die Kunden (Banken, Versicherungen, IFAs, Endkunden) über App, Onlinetools sowie Web Applikationen Vertragsdaten anzeigen lassen können. Hier ist die JDC im Wettbewerb mit z.B. Clark oder getsafe. Im dritten Teilbereich bieten wir Endkundenberatung sowie eine Vergleichsplattform für Finanzprodukte an. Hier steht die JDC im Wettbewerb mit Verivox und Smava. Das eigenständige, unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN liefert neutrale Versicherungsdaten in Form von Versicherungsvergleichen, Ratings, stochastischen Simulationen und Data Analytics über die eigene Vergleichsplattform, durch individuelle Services und IT-Dienstleistungen. Vorrangige Wettbewerber sind Vergleichsplattformen wie beispielsweise Franke & Bornberg, Mr. Money und Softfair. Wettbewerber im Segment ADVISORYIm Geschäftsbereich ADVISORY bietet die JDC Group AG über ihre Tochtergesellschaften FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich die Beratung zu und Vermittlung von Finanzprodukten gegenüber Endkunden (B2C) an. Grundsätzlich stehen sämtliche Gesellschaften in Wettbewerb mit einer Vielzahl von Marktteilnehmer, d.h. neben Finanzvertrieben und Einzelmaklern u.a. auch Ausschließlichkeitsorganisationen von Versicherungen und Banken, aber auch dem Direktvertrieb z.B. über das Internet. Die Hauptwettbewerber der Gesellschaften lassen sich nach der Einschätzung der JDC Group anhand der unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Zielgruppen wie folgt ableiten: FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich fokussieren sich auf die Beratung anspruchsvoller Privatkunden (sog. Mass-Affluent-Markt) in Deutschland und Österreich. Der Geschäftsmix besteht zu nahezu gleichen Teilen aus Vermögensaufbau und Absicherungsgeschäft (Versicherungsgeschäft). Hauptwettbewerber sind demnach Geschäfts- bzw. Privatbanken und große Finanzvertriebsgesellschaften wie z.B. die MLP AG oder die Horbach Wirtschaftsberatung AG. 2.3 GESCHÄFTSVERLAUF KONZERN UND SEGMENTEDie JDC Group AG ist aufgrund ihrer Absatzstärke, zunehmenden Marktrelevanz und Zuverlässigkeit für Produktinitiatoren sowohl aus der Versicherungs- als auch Investmentbranche ein Partner von zunehmender Attraktivität. Gleichzeitig ist die JDC Group AG auch als institutioneller Partner für Finanzvertriebe bzw. Finanzvermittler attraktiv, die im sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld einen starken Partner für die Auslagerung Ihres Backoffice suchen. Insgesamt blickt der Vorstand aus seiner Sicht auf eine sehr erfreuliche Geschäftsentwicklung zurück. Die Ertragslage hat sich - trotz der schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen - im Vergleich zum Vorjahr positiv entwickelt. Das Konzernergebnis liegt mit TEUR 939 (Vorjahr: TEUR 904) über dem Vorjahr und auch der Konzernumsatz stieg um rund 6 Prozent. Der Umsatzanstieg beruht im Wesentlichen auf der positiven Entwicklung des Stammgeschäfts sowie der Akquise neuer Großkunden. Damit liegt der Umsatz (156,1 Mio. Euro) am unteren Ende der im Geschäftsjahr nach unten angepassten Guidance von 155 bis 165 Mio. Euro. Das EBITDA hat sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls deutlich verbessert und liegt nun bei TEUR 8.966. Der Zielwert liegt am oberen Ende der korrigierten Guidance. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die folgenden Darstellungen zur Lage des JDC Group-Konzerns. 2.4 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE2.4.1 WESENTLICHE KENNZAHLEN JDC GROUP-KONZERNFür die Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs sowie zur Steuerung des Gesamtkonzerns und seiner Segmente verwendet der Vorstand des JDC Group-Konzerns als Maßgrößen der Zielerreichung vorrangig die Entwicklung der Umsatzerlöse und des nach Abzug der Provisionsaufwendungen verbleibenden Rohertrages sowie das EBITDA, die mithin als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren anzusehen sind. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, sind aktuell nicht ersichtlich. Von 2020 bis 2022 entwickelten sich die wesentlichen Kennzahlen des JDC Group-Konzerns wie folgt: scrollen
2.4.2 VERMÖGENSLAGEDas langfristige Vermögen des Konzerns in Höhe von 74,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr 78,0 Mio. EUR) besteht zu rund 64,1 Mio. Euro (Vorjahr 66,4 Mio. EUR) aus immateriellen Vermögenswerten. Der Rückgang des langfristigen Vermögens von 3,5 Mio. Euro ergab sich durch die abschreibungsbedingte Reduzierung des Sachanlagevermögens und einen leicht reduzierten Bestand der sonstigen Vermögenswerte. Darüber hinaus haben sich auch die aktiven latenten Steuern verringert (-0,5 Mio. Euro). Das kurzfristige Vermögen beträgt zum 31. Dezember 2022 38,5 Mio. Euro (Vorjahr 43,7 Mio. EUR). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf das geringere Guthaben bei Kreditinstituten zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr (21,9 Mio. EUR) reduzierte sich das Guthaben bei Kreditinstituten im Geschäftsjahr um 5,2 Mio. Euro auf 16,7 Mio. Euro. Wesentliche Treiber dieser Entwicklung waren Kaufpreiszahlungen sowie das zum Jahresende abgeschlossene Aktienrückkaufprogramm. Die Bilanzsumme hat sich von 121,8 Mio. EUR im Jahr 2021 auf 113,0 Mio. Euro im Jahr 2022 reduziert - im Wesentlichen bedingt durch die Abnahme des langfristigen Vermögens um 3,5 Mio. Euro sowie die Reduzierung der Guthaben bei Kreditinstituten um 5,2 Mio. Euro. Das Eigenkapital reduzierte sich von 38,8 Mio. Euro auf 37,0 Mio. Euro. Neben der reduzierten Kapitalrücklage sorgte insbesondere auch das im Geschäftsjahr durchgeführte Aktienrückkaufprogramm für diese Entwicklung. Das langfristige Fremdkapital reduzierte sich ebenfalls im Berichtsjahr. Lag die Position im Vorjahr noch bei 46,0 Mio. Euro, betrug das langfristige Fremdkapital zum Jahresende 2022 nur noch 43,3 Mio. Euro. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf eine Reduzierung der sonstigen Verbindlichkeiten zurückzuführen (2022: 3,8 Mio. Euro, 2021: 7,4 Mio. Euro). Das kurzfristige Fremdkapital sank von 36,9 Mio. Euro auf 32,7 Mio. Euro. Dieser Rückgang resultiert hauptsächlich aus den reduzierten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (- 5,7 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote im JDC Group-Konzern stieg zum Bilanzstichtag auf 32,7 Prozent (Vorjahr: 31,9 Prozent) der Bilanzsumme. 2.4.3 FINANZLAGEDie Kapitalflussrechnung zeigt auf, wie sich der Cashflow innerhalb der Berichtsperiode durch Mittelzu- und Mittelabflüsse entwickelte. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit reduzierte sich im Geschäftsjahr von 14.855 TEUR auf 7.267 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva (-8,2 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist mit -3.236 TEUR zwar ebenfalls negativ, liegt damit aber deutlich unter dem Vorjahreswert von -13.081 TEUR. Dies liegt im Wesentlichen an den reduzierten Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen, die mit 11.014 TEUR im Vorjahr deutlich zu Buche schlugen. Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein Cashflow von -9.565 TEUR, der im Wesentlichen durch die Auszahlungen für den Erwerb eigener Anteile und Rückführung von Krediten verursacht wurde. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres betrug 16.672 TEUR. Die Finanzmittelausstattung war im Berichtsjahr stets mehr als ausreichend. Die Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wird über eine monatliche Liquiditätsplanung gesteuert. Im folgenden Jahr wird der Konzern erneut vertragsgemäß teilweise Kredittilgungen vornehmen, die aus einer ausreichenden Liquidität vorgenommen werden können. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 32,7 Prozent (Vorjahr: 31,9 Prozent). Das mittel- und langfristige Fremdkapital umfasst zum Stichtag 38,3 % der Bilanzsumme bzw. absolut 43,3 Mio. Euro und entfällt mit 19,7 Mio. Euro auf eine Unternehmensanleihe. 2.4.4 ERTRAGSLAGEDas abgelaufene Geschäftsjahr verlief für die JDC Group AG sehr erfreulich. Trotz aller Widrigkeiten haben sich die Ertragslage und auch das Konzernergebnis nochmals deutlich verbessert. Der Konzernumsatz stieg durch ein starkes Stammgeschäft und die Anbindung neuer Großkunden um 6,3 Prozent auf 156,1 Mio. Euro (Vorjahr: 146,8 Mio. Euro). Die Provisionsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr (107,0 Mio. Euro) um 4,3 Prozent auf 111,3 Mio. Euro erhöht. Der resultierende Rohertrag erhöhte sich von 41,7 Mio. Euro im Vorjahr auf 47,8 Mio. Euro im aktuellen Geschäftsjahr. Bezogen auf die Umsatzerlöse beträgt die Marge 30,6% (Vorjahr: 28,4%). Von den übrigen Kosten entfallen 27,2 Mio. Euro (Vorjahr: 22,3 Mio. Euro) auf die Personalkosten und 11,6 Mio. Euro (Vorjahr: 11,1 Mio. Euro) auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Jahresdurchschnitt (Vollzeitäquivalent) - unter Berücksichtigung der Erwerbe - waren 408 (Vorjahr: 335) Mitarbeiter beschäftigt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres erhöhten sich investitionsbedingt auf 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro). Die größten Positionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren EDVKosten mit 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro), Rechts- und Beratungskosten mit 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro), Werbe- und Reisekosten mit 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) und Raumkosten mit 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro). Insgesamt erhöhte sich das EBITDA auf 9,0 Mio. Euro (Vorjahr: 8,3 Mio. EUR). Das E-BIT lag mit 2,9 Mio. Euro leicht über dem Vorjahreswert (+0,1%). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit reduzierte sich dagegen von 1,4 Mio. EUR auf 1,1 Mio. Euro. 2.4.5 SEGMENTBERICHTERSTATTUNGSegment AdvisortechDas Segment Advisortech entwickelte sich durchweg positiv. Der Umsatz verbesserte sich deutlich und liegt mit 132,9 Mio. Euro fast 10 Prozent über dem Vorjahreswert (121,0 Mio. Euro). Das EBITDA erhöhte sich ebenfalls deutlich und liegt mit 9,5 Mio. EUR knapp 2 Mio. Euro über dem Vorjahr (7,5 Mio. Euro). Und auch das EBIT liegt deutlich verbessert bei 5,0 Mio. Euro nach 3,5 Mio. Euro im Vorjahr. Segment AdvisoryDer Umsatz im Segment Advisory blieb trotz der schwierigen Rahmenbedingungen nahezu stabil. So lagen die Segmenterträge mit 34,7 Mio. Euro nur knapp unter dem Vorjahr von 35,7 Mio. Euro. Das EBITDA betrug 2,6 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr von 3,4 Mio. Euro und das EBIT lag bei 1,3 Mio. Euro nach 2,3 Mio. Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr. Segment HoldingDer Umsatz im Segment Holding sank von 2,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 2,0 Mio. Euro im Berichtsjahr. Das EBITDA lag mit -3,1 Mio. EUR nach -2,6 Mio. EUR - genauso wie das EBIT mit -3,4 Mio. Euro nach -2,9 Mio. Euro - ebenfalls leicht unter dem Vorjahreswert. 3. PROGNOSE-, CHANCEN - UND RISIKOBERICHT3.1. CHANCEN- UND RISIKOBERICHTDie künftige Geschäftsentwicklung des Konzerns ist mit allen Chancen und Risiken verbunden, die mit dem Vertrieb von Finanzprodukten und dem Kauf, der Führung und dem Verkauf von Unternehmen zusammenhängen. Das Risikomanagementsystem der JDC Group AG ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren und durch Ableitung geeigneter Maßnahmen diese zu minimieren. Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung eingesetzt. Um mögliche Probleme in den verbundenen Unternehmen und deren Beteiligungen frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern abgefragt und beurteilt. Es werden monatliche, wöchentliche und tägliche Auswertungen zu Absatz, Umsatz und Liquiditätssituation erstellt. Die Geschäftsführung bekommt einen täglichen Überblick über die Absatz- und Liquiditätskennziffern. Die JDC Group AG wird über ein monatliches Berichtswesen, welches die wesentlichen Kennzahlen beinhaltet und insbesondere die Liquiditätssituation berücksichtigt, gesteuert. Der Vorstand wird darüber hinaus täglich über den aktuellen Liquiditätsstand informiert. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden: scrollen
Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden: scrollen
Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden: scrollen
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für die Gesellschaft kann die Geschäftsführung aktuell nicht erkennen und ist der Ansicht, dass die identifizierten Risiken überschaubar sind und den Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährden. Die Chancen sieht die Geschäftsführung wie folgt: Viele Finanzvertriebe sind derzeit finanziell geschwächt. Im Ergebnis sind die finanziellen Ressourcen vieler Wettbewerber erschöpft und der Konsolidierungsdruck erhöht sich - wovon die großen Marktteilnehmer, unter anderem die JDC Group-Konzernunternehmen, profitieren. Die JDC Group AG hat im Jahr 2022 wiederum einige entscheidende Weichen für die folgenden Jahre gestellt. Im Berichtsjahr konnten mit dem Gothaer Versicherungskonzern und der Ecclesia Gruppe weitere namhafte Bancassurance-Kunden gewonnen werden, die auf die Plattformtechnologie der JDC setzen. Zudem wurde mit der R+V Versicherung, der zweitgrößten Versicherungsgruppe Deutschlands, eine umfangreiche Kooperation vereinbart, in dessen Rahmen die JDC-Versicherungsplattform als Whitelabel samt Kundenverwaltungssystem iCRM innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe eingesetzt werden soll. Außerdem birgt auch die gemeinsam mit Bain Capital Insurance und Canada Life Irish Holding Company Limited gegründete Summitas Gruppe für JDC großes Potenzial. Hierdurch soll einer der größten Gewerbemakler im deutschsprachigen Raum entstehen, der wiederum sein Geschäft über die JDC-Plattform abwickeln wird. Das alles wird aus Sicht des Vorstands dazu führen, dass sich die Beteiligungen der JDC Group AG und damit auch die JDC Group AG selbst im Geschäftsjahr 2023 insgesamt weiter positiv entwickeln. 3.2. PROGNOSEBERICHTKonjunkturausblickDie steigenden Zinsen, die weiterhin sehr hohe Inflation und der anhaltende Ukraine-Krieg werden die Konjunktur voraussichtlich auch im neuen Jahr belasten. Zwar hat die jüngste Wiederöffnung Chinas den Weg für eine schneller als erwartete Erholung geebnet, nichtsdestotrotz rechnet der IWF nach wie vor mit einem nochmaligen Rückgang des globalen Wachstums. Nach ersten Einschätzungen dürfte das Weltwirtschaftswachstum in 2023 auf 2,9 Prozent sinken (2022: 3,4%). Für Deutschland ergibt sich ein ähnliches Bild. Auch hier belasten die hohen Inflationsraten den Konsum und damit die weitere Wirtschaftsentwicklung. Zudem leidet das Baugewerbe unter den erheblich gestiegenen Finanzierungskosten. Daher ist zu erwarten, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland - trotz Erholung der Industriekonjunktur in Folge der nachlassenden Lieferengpässe bei Vorprodukten und des kräftigen Rückgangs der Energiepreise - auf dem Niveau des Vorjahres stagnieren wird. Märkte und BranchenausblickDie weitere Entwicklung des Ukraine-Krieges wird auch die künftige Entwicklung der Kapitalmärkte maßgeblich beeinflussen. Zudem wird die weiterhin sehr hohe Inflation - in Verbindung mit den gestiegenen Finanzierungskosten - die Wirtschaft voraussichtlich auch im kommenden Jahr belasten. Trotz der Entlastung durch die kräftig gesunkenen Energiepreise dürfte die Situation an den Kapitalmärkten daher weiter angespannt bleiben. All diese Unwägbarkeiten führen dazu, dass aktuell nicht abzusehen ist, wie sich die Kapitalmärkte insgesamt entwickeln werden. Ausblick für den JDC Group-KonzernErwartete GeschäftsentwicklungDie Einschätzung des voraussichtlichen Geschäftsverlaufs des JDC Group-Konzerns für 2023 basiert auf den im Konzernlagebericht dargestellten volkswirtschaftlichen Annahmen. Der andauernde Ukraine-Krieg und die damit verbundene Abschwächung des Wirtschaftswachstums könnte auch im neuen Geschäftsjahr einen Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des JDC Group-Konzerns haben. Die Unternehmensplanung ist daher auf Basis sehr detaillierter Erhebungen und aus Sicht der JDC Group AG realistischer Annahmen entstanden. Für die JDC Group steht in 2023 eine deutliche und nachhaltige Verbesserung des operativen Geschäfts im Vordergrund. Im Jahr 2023 wird der Konzern seinen Fokus weiter auf scrollen
2023 erwartet das Unternehmen auf der Basis bereits abgeschlossener Kooperationen einen Umsatzzuwachs auf 175 Mio. EUR bis 190 Mio. EUR sowie ein EBITDA von 11,5 Mio. EUR bis 13 Mio. EUR. Insgesamt geht der Vorstand von einer für den Gesamtkonzern positiven Geschäftsentwicklung aus.
Wiesbaden, 22. März 2023 Dr. Sebastian Grabmaier Ralph Konrad Stefan Bachmann BestätigungsvermerkNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Konzernabschluss zum 31.12.2022 und Konzernlagebericht 2022 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: An die JDC Group AG, Wiesbaden PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der JDC Group AG, Wiesbaden, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der JDC Group AG, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1. 1.2022 bis zum 31. 12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts_Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, 23. März 2023 Dr.
Merschmeier + Partner GmbH
Jäger, Wirtschaftsprüfer Scheiper, Wirtschaftsprüfer" Der Konzernabschluss zum 31. 12.2022 wurde am 27. März 2023 vom Aufsichtsrat gebilligt. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. In alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, diskutierten und verabschiedeten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen in den Sitzungen. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns und der Tochtergesellschaften sowie Fragen der Unternehmensführung und der Unternehmensplanung waren Gegenstand eingehender Erörterungen ebenso wie die Berichte über das Risiko-, Liquiditäts- und Kapitalmanagement, über wesentliche Rechtsstreitigkeiten und Geschäfte und Ereignisse, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung waren. TätigkeitsberichtIm Geschäftsjahr 2022 fanden insgesamt fünf Sitzungen des Aufsichtsrats - in Präsenz und auch per Videokonferenz - statt sowie eine Beschlussfassung per Telefonkonferenz. Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag im Geschäftsjahr 2022 bei 92,67%. Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats standen Fragen der weiteren Geschäftsentwicklung unter dem Einfluss des Ukraine-Kriegs, der Inflation und Energiekrise. Weitere Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit, mit denen sich der Aufsichtsrat jeweils in mehreren Sitzungen befasst hat, waren zum einen die Weiterentwicklung des organischen Wachstums und der damit verbundenen Großkundenprojekte sowie Möglichkeiten des anorganischen Wachstums. Sitzung am 11. März 2022Der Vorstand berichtete über die vorläufigen Geschäftszahlen des Jahres 2021 sowie über die aktuelle Geschäftsentwicklung der einzelnen Einheiten sowie des Gesamtkonzerns. Im Jahr 2021 wurde die Guidance erreicht und die Konzerngesellschaften starteten erfolgreich ins Jahr 2022. Gegenstand der Beratung war dann auch die Auswirkung des Ukraine-Kriegs auf die Geschäftsentwicklung in 2022. Vorstand und Aufsichtsrat erörterten Optionen für anorganisches Wachstum und der Aufsichtsrat stimmte der Beteiligung an der Plug-InSurance GmbH sowie der S-FIN Smart Finanzieren GmbH zu. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats in dieser Sitzung betrug 100%. Sitzung am 29. März 2022 (per Teams)Gegenstand der zweiten Sitzung in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers war die intensive Befassung mit und den zuvor an die Aufsichtsräte übersandten Prüfungsberichten zum Jahresabschluss 2021 der JDC Group AG und dem Konzernabschluss 2021 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Thema war auch die ausführliche Besprechung des aktualisierten Risikoberichts. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug in dieser Sitzung 80%. Beschlussfassung zu Aktienrückkaufprogramm vom 14. Juni 2022In einer kurzen telefonischen Sitzung stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstandsbeschluss zum Aktienrückkaufprogramm zu. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100 %. Sitzung am 23. Juni 2022In der dritten Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat zunächst mit den April Zahlen des Konzerns sowie der Einzelgesellschaften. Thema der Erörterungen waren das organische Wachstum und die weitere positive Entwicklung des Großkundengeschäfts. Der Erwerb der Top Ten Unternehmensgruppe wurde einstimmig beschlossen. Zudem wurde die Beteiligung an dem Joint Venture Summitas Gruppe beschlossen. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100%. Sitzung am 14. September 2022 (per Teams)In der vierten Sitzung stellt der Vorstand die Ergebnisse für den Monat Juli 2022 vor. Nach einem guten ersten Halbjahr wirkte sich im Juli das schwierige gesamtwirtschaftliche Umfeld negativ auf das Neugeschäft aus. Die Risiken für die weitere Geschäftsentwicklung wurden intensiv diskutiert. Weitere Themen im Aufsichtsrat waren die Fortschritte in der Umsetzung der beschlossenen Beteiligungen sowie weitere Beteiligungsoptionen und die Akquisitionen von Großprojekten für das organische Wachstum. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100%. Sitzung am 13. Dezember 2022Der Vorstand berichtet in dieser Sitzung über die aktuellen Zahlen und den Forecast 2022. Wesentliches Thema der Sitzung war die Planung 2023, die vom Vorstand vorgestellt und vom Aufsichtsrat nach intensiver Diskussion einstimmig verabschiedet wurde. In einem weiteren Tagesordnungspunkt informiert der Vorstand über das organische und anorganische Wachstum. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100%. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeit an den Entscheidungen des Vorstands mitgewirkt und sich von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Im Geschäftsjahr 2022 waren keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) erforderlich. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet. Veränderungen im Aufsichtsrat der JDC Group AGIn der Hauptversammlung vom 27. Juli 2022 wurde Herr Dr. Peter Boße neu in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Zum 31. Dezember 2022 bestand der Aufsichtsrat der JDC Group AG damit aus sechs Mitgliedern mit Jens Harig (Vorsitzender), Prof. Dr. Markus Petry (stellv. Vorsitzender), Markus Drews, Dr. Igor Radovic, Dr. Peter Boße und Claudia Haas. Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2022Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Der Jahres- und Konzernjahresabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 wurden durch den von der Hauptversammlung am 27. Juli 2022 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Dr. Merschmeier + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke für das Geschäftsjahr 2021 für den Konzern- und Jahresabschluss wurden mit Datum 23. März.2023 gemeinsam durch die Herren Wirtschaftsprüfer Michael Jäger und Wolfgang Scheiper unterzeichnet. Die genannten Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss selbst geprüft und in der Sitzung vom 27. März 2023 in Gegenwart des Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Die Ergebnisse der Prüfungen haben keine Einwendungen ergeben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der JDC Group AG sowie der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat gebilligt, genauso wie der vorgelegten Konzernlagebericht und der Lagebericht der JDC Group AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dank an Vorstand und MitarbeiterDer Aufsichtsrat dankt ebenfalls dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JDC Group AG und des gesamten Konzerns für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr, das vor dem Hintergrund von Inflation und Energiepreiskrise infolge des Ukraine-Kriegs schwierig, aber dennoch erfolgreich war.
Wiesbaden, den 27. März 2023 Für den Aufsichtsrat Jens Harig, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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