JDC Group AGWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktivascrollen
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Anhang für das Geschäftsjahr 2022A. Allgemeine AngabenDie JDC Group AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht
Wiesbaden HRB 22030) ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten
Buches des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes
erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als Muttergesellschaft
verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen.
Größenabhängige Erleichterungen werden
teilweise in Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Abschreibungen
erfolgen grundsätzlich linear; im Zugangsjahr erfolgt
die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten von € 250,00 bis € 1.000,00
werden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten
zusammengefasst, der im Jahr der Bildung und in den
folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem
Fünftel ergebnismindernd abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Zuschreibungen
aufgrund des Wertaufholungsgebots werden
berücksichtigt, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert abzüglich
etwaiger Wertberichtigungen bilanziert.
Bankguthaben und Kassenbestände werden mit dem
Nennwert bewertet.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für
eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung erfolgt nach
dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung unter Berücksichtigung erwarteter
künftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe
der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Erläuterung zur Bilanz1. EigenkapitalDas Grundkapital beträgt € 13.668.461,00. Die
Aktien der Gesellschaft sind in 13.668.461 Stückaktien
mit einem Nennbetrag von € 1,00 eingeteilt und lauten
auf den Namen. Aufgrund der von der Hauptversammlung vom
2.9.2021 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital
der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 um €
540.000,00 auf € 13.668.461,00 erhöht worden. Das
Aufgeld in Höhe von € 10.130.400,00 wurde gem.
§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage
eingestellt. In 2022 wurden 181.820 Aktien
zurückgekauft. Der Nennwert der Aktien in Höhe
von insgesamt € 687.022,00 wurde gemäß
§ 272 Abs. 1a HGB offen vom Grundkapital abgesetzt.
Das geleistete Aufgeld wurde mit den frei verfügbaren
Rücklagen verrechnet. Die Gesamtstückzahl der
eigenen Anteile beträgt 687.022.
Das Grundkapital ist in voller Höhe erbracht.
3. VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten und die Besicherung der
Verbindlichkeiten sind im folgenden
Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt:
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D. Sonstige Angaben1. HaftungsverhältnisseDie JDC Group AG hat für ihre Tochterunternehmen
gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften
Patronatserklärungen in Höhe von T€ 4.480,0
(Vj. T€ 4.480,0) sowie Bürgschaften
gegenüber Banken in Höhe von T€ 500,0 (Vj.
T€ 500,0) abgegeben.
Ferner hat die JDC Group AG gegenüber einem
Tochterunternehmen nach den Vorgaben der BaFin eine
Patronatserklärung abgegeben.
Ferner wurden Mietbürgschaften für
Tochterunternehmen in Höhe von T€ 10,0 abgegeben.
Haftungsverhältnisse werden nur nach intensiver
Abwägung des Risikos eingegangen. Das Risiko der
Inanspruchnahme aus den nach § 251 HGB ausgewiesenen
Haftungsverhältnissen wird als unwahrscheinlich
eingestuft, da die JDC Group AG davon ausgeht, dass die
originär verpflichteten Tochterunternehmen bzw.
Beteiligungen sämtliche ihrer Verpflichtungen
erfüllen können.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum Bilanzstichtag,
die im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverpflichtungen
resultieren, gliedern sich nach der Fristigkeit wie folgt:
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3. Personalstruktur (§ 285 Nr. 7 HGB)Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
beträgt 20 (Vj. 18), ohne Vorstand, und unterteilt
sich in folgende Gruppen:
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4. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 10 HGB)Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten die folgenden Personen dem Vorstand bzw.
Aufsichtsrat an:
Vorstand:scrollen
Aufsichtsrat:scrollen
Auf die Angabe der Gesamtbezüge von Vorstand und
Aufsichtsrat gem. § 285 Nr. 9 a HGB wird unter
Inanspruchnahme des § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.
5. Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB)Die Berichtsgesellschaft ist an folgenden Unternehmen
mit mindestens 20 % beteiligt:
Unmittelbare Beteiligungenscrollen
Mittelbare Beteiligungenscrollen
*1 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
mit der JDC Group AG
6. Vorschlag zur Verwendung des BilanzgewinnsDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in
Höhe von € 665.479,88 (Verlustvortrag: ./. €
48.454,63 Jahresüberschuss: € 713.934,51) auf
neue Rechnung vorzutragen.
7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag gem. § 285 Nr. 33 HGBEs sind keine angabepflichtigen Vorgänge von
besonderer Bedeutung nach dem Schluss des
Geschäftsjahres eingetreten.
Wiesbaden, 12. März 2023 JDC Group AG, Wiesbaden
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Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am 27. März 2023 festgestellt. |
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