JDC Group AGWiesbadenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023scrollen
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023scrollen
KONZERN-BILANZ zum 31.12.2023Aktiva scrollen
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KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 scrollen
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGscrollen
Konzern-Anhang zum 31. Dezember 20231 ALLGEMEINE ANGABEN 1.1 Übereinstimmungserklärung des Vorstands 2 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 2.1 Aufstellungsgrundsätze 2.1.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen 2.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen 2.2 Angaben zur Konsolidierung 2.2.1 Konsolidierungskreis 2.2.2 Konsolidierungsgrundsätze 2.3 Währungsumrechnung 2.4 Immaterielle Vermögenswerte 2.4.1 Geschäfts-oder Firmenwert 2.4.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 2.4.3 Anteile an assoziierten Unternehmen 2.5 Sachanlagen 2.6 Leasingverhältnisse 2.7 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 2.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens 2.9 Finanzinstrumente 2.10 SONSTIGE FINANZINSTRUMENTE 2.10.1 Einstufung der Fristigkeiten zu Vermögenswerten 2.10.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.10.3 Derivative Finanzinstrumente 2.10.4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.10.5 Finanzielle Verbindlichkeiten 2.11 Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte 2.12 Schulden 2.12.1 Einstufung der Fristigkeiten von Schulden 2.12.2 Sonstige Rückstellungen 2.12.3 Pensionsrückstellungen 2.12.4 Ertragssteuerverbindlichkeiten 2.12.5 Eventualschulden und -forderungen 2.12.6 Aktienoptionen 2.13 Erträge und Aufwendungen 2.13.1 Erträge 2.13.2 Ertragsteuern 2.13.3 Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich 2.14 Wesentliche Annahmen und Schätzungen 2.15 Zusätzliche Angaben zu Unternehmenserwerben 3 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS 3.1 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 3.1.1 Umsatzerlöse [1] 3.1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen / Sonstige betriebliche Erträge [2] 3.1.3 Provisionsaufwendungen [3] 3.1.4 Personalaufwand [4] 3.1.5 Abschreibungen und Wertminderungen [5] 3.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen [6] 3.1.7 Finanzergebnis [7] 3.1.8 Ertragssteuern und sonstige Steuern [8] 3.1.9 Ergebnis je Aktie [9] 3.2 Erläuterungen zur Konzernbilanz 3.2.1 Langfristige Vermögenswerte 3.2.1.2 Sachanlagen [11] 3.2.1.3 Langfristige finanzielle Vermögenswerte [12] 3.2.1.4 Langfristige Forderungen und sonstiges Vermögen [13] 3.2.2 Kurzfristiges Vermögen 3.2.2.1 Forderungen und sonstige Vermögenswerte [14] 3.2.2.2 Zahlungsmittel [15] 3.2.3 Eigenkapital 3.2.3.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage [16] 3.2.3.2 Übriges Eigenkapital [17] 3.2.4 Langfristige Verbindlichkeiten [18] 3.2.5 Langfristige Rückstellungen [19] 3.2.6 Kurzfristiges Fremdkapital [20] 3.2.7 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit 3.3 Angaben zu Leasingverhältnissen 3.4 Haftungsverhältnisse 3.5 Eventualschulden 3.6 Nahestehende Unternehmen und Personen 3.7 Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 3.8 Eigenkapitalveränderungsrechnung 3.9 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 3.10 Segmentberichterstattung 4 WEITERE ANGABEN 4.1 Geschäftsgegenstand und wesentliche Tätigkeiten 4.2 Kapitalmanagement 4.3 Risikomanagement, Finanzderivate und weitere Angaben zum Kapitalmanagement 4.4 Risikomanagementziele und -methoden 4.5 Zusätzliche Angaben nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetz 1 ALLGEMEINE ANGABEN Der JDC Group-Konzern ist ein diversifiziertes Finanzdienstleistungsunternehmen mit zwei operativen Segmenten Advisortech und Advisory sowie dem Segment Holding. Die Gesellschaft wurde am 06. Oktober 2005 unter der Firma Aragon Aktiengesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 22030) eingetragen. Die Hauptversammlung vom 24.07.2015 beschloss die Umfirmierung in JDC Group AG, diese wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 31.07.2015 vollzogen. Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. Die Anschrift lautet: Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden Bundesrepublik Deutschland Die Aktien der JDC Group werden im Teilbereich Open Market (Scale) notiert. Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 20. März 2024 aufgestellt und wird diesen am 28. März 2024 zur Veröffentlichung freigeben. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 betrifft das Mutterunternehmen und seine Tochtergesellschaften auf konsolidierter Basis. 1.1 Übereinstimmungserklärung des Vorstands Die Konzernabschlüsse der JDC Group für das Geschäftsjahr 2023 sowie das Vorjahr werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2023 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, werden ebenfalls angewendet. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet. Die JDC Group AG ist kein Mutterunternehmen im Sinne des § 315e Absatz 1 oder 2 HGB, das zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet ist. Die JDC Group AG stellt den IFRS-Konzernabschluss freiwillig gemäß § 315e Absatz 3 HGB auf. Die ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften wurden berücksichtigt. Das Geschäftsjahr 2023 der Konzerngesellschaften umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. 2 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 2.1 Aufstellungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie den Konzernanhang. Die Abschlüsse der JDC Group AG und deren Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR), der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde einheitlich für die hier dargestellten Perioden in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Der Konzernabschluss ist auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt mit Ausnahme, dass derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind. 2.1.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen. Die JDC Group AG hat zum 1. Januar 2023 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten Verlautbarungen des IASB im Geschäftsjahr erstmals angewandt: IFRS 17 Versicherungsverträge (einschließlich der Änderungen vom Juni 2020 und Dezember 2021) Der neue Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und den Ausweis von Versicherungsverträgen fest und ersetzt IFRS 4 Versicherungsverträge. IFRS 17 beschreibt ein allgemeines Modell, das für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung modifiziert wird (sog. "variable fee approach"). Bei Erfüllung bestimmter Kriterien wird das allgemeine Modell vereinfacht, indem die Verbindlichkeit für den verbleibenden Versicherungsschutz nach dem sog. Premium Allocation Approach bewertet wird. Das allgemeine Modell verwendet aktuelle Annahmen, um die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit künftiger Cashflows zu schätzen, und nimmt eine explizite Bewertung der Kosten dieser Unsicherheit vor. Dabei berücksichtigt es Marktzinssätze und die Auswirkungen von Optionen und Garantien der Versicherungsnehmer. Die erstmalige Anwendung des Standards hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da keine entsprechenden Versicherungsverträge gehalten werden. Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Durch die Änderungen werden die Anforderungen in IAS 1 in Bezug auf die Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert. Die Änderungen ersetzen alle Stellen, an denen der Begriff "maßgebliche (significant) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" verwendet wurde, durch "wesentliche (material) Informationen über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind wesentlich, wenn sie zusammen mit anderen, im Abschluss eines Unternehmens enthaltenen Informationen nach vernünftigem Ermessen Entscheidungen beeinflussen können, die die primären Adressaten von IFRS-Abschlüssen auf der Grundlage dieser Abschlüsse treffen. Weiterhin wird klargestellt, dass Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf unwesentliche Geschäftsvorfälle, andere Ereignisse oder Bedingungen unwesentlich und damit nicht angabepflichtig sind. Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden können aufgrund der Art der damit verbundenen Geschäftsvorfälle, anderer Ereignisse oder Bedingungen wesentlich sein, selbst wenn die Beträge unwesentlich sind. Allerdings sind nicht alle Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich auf wesentliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse oder Bedingungen beziehen, selbst wesentlich. Der IASB hat außerdem Leitlinien und Beispiele entwickelt, um die Anwendung des vierstufigen Prozessmodells, das im IFRS-Leitliniendokument 2 enthalten ist, zu erläutern. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen Die Änderungen schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erstmaligen Ansatz von latenten Steuern ("initial recognition exemption") weiter ein. Danach wendet ein Unternehmen die Ausnahmeregelung nicht auf Geschäftsvorfälle an, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führen. Je nach geltendem Steuerrecht können gleiche zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts und einer Schuld in einer Transaktion entstehen, die kein Unternehmenszusammenschluss ist und weder das bilanzielle noch das zu versteuernde Ergebnis berührt. Dies kann beispielsweise bei der Erfassung einer Leasingverbindlichkeit und des korrespondierenden Nutzungsrechts bei Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse zu Beginn des Leasingverhältnisses der Fall sein. Nach den Änderungen ist ein Unternehmen nunmehr verpflichtet, die entsprechenden latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten zu bilanzieren, wobei der Ansatz eines latenten Steueranspruchs den Werthaltigkeitskriterien in IAS 12 Ertragsteuern unterliegt. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da aufgrund der bisherigen Zuordnung des steuerlichen Abzugs zum Nutzungsrecht die bisherige Bilanzierung beibehalten werden konnte. Änderungen an IAS 12 Internationale Steuerreform - Säule-2-Modellregeln Mit den Änderungen wird eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern in den IAS 12 eingeführt, so dass der Ansatz von latenten Steuern aufgrund der Ausgestaltung von Ergänzungssteuern im Rahmen des Säule-2-Mindestbesteuerungsregimes vom Anwendungsbereich des Standards ausgenommen ist. Daneben sind zusätzliche Anhangangaben erforderlich, die vom Stand der Umsetzung der Mindestbesteuerungsvorschriften in das jeweilige nationale Steuerrecht abhängig sind. Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen Bislang war in IAS 8 nur eine Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen enthalten, nicht aber eine Definition einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung selbst. Nach der neuen Definition handelt es sich bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen um monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Die bisherige Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen wurde gestrichen. Der IASB hat jedoch das Konzept der Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen im Standard mit den folgenden Klarstellungen beibehalten: scrollen
2.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten. Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Die Änderungen adressieren einen Konflikt zwischen den Vorschriften von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und IFRS 10 Konzernabschlüsse. Mit ihnen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellen. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde vom IASB zwischenzeitlich auf unbestimmte Zeit verschoben. Bislang beinhalteten Transaktionen mit assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen im Konzern keinen Geschäftsbetrieb i.S.d. IFRS 3, sondern lediglich einzelne Vermögenswerte. Der Konzern geht daher davon aus, dass die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 keine Auswirkungen auf das Konzernergebnis haben werden. Anzuwenden sind die Änderungen für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig Im Januar 2020 hat das IASB Änderungen an den Paragraphen 69 bis 76 des IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht, um die Vorschriften für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig zu präzisieren. Die Änderungen stellen Folgendes klar: scrollen
Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, und sind rückwirkend anzuwenden. Der Konzern prüft derzeit, welche Auswirkungen die Änderungen auf die aktuelle Bilanzierungspraxis haben werden. Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback- Transaktion Die Änderungen beinhalten Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Leaseback (SLB) für Verkäufer-Leasingnehmer. Demnach sind bei der Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines SLB die zu Laufzeitbeginn erwarteten Zahlungen so zu bestimmen, dass eine Gewinnrealisierung in Bezug auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht ausgeschlossen ist. In jeder Periode wird die Leasingverbindlichkeit um die jeweils zugrunde gelegten erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen erfolgswirksam erfasst. Die Änderungen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden, da der Konzern in der Regel keine Saleand-Lea-seback-Vereinbarungen mit variablen Leasingzahlungen abschließt. Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Supplier Finance Arrangements) Die Änderungen ergänzen IAS 7 Kapitalflussrechnungen um ein weiteres Angabeziel, zu dessen Erreichung ein Unternehmen Informationen über seine Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (so. Supplier Finance Arrangements) anzugeben hat, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die Auswirkungen dieser Vereinbarungen auf die Verbindlichkeiten und Cash-flows des Unternehmens zu beurteilen. Darüber hinaus wurde IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben geändert, um Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten als Beispiel in die Anforderungen zur Angabe von Informationen hinsichtlich des Liquiditätsrisikos eines Unternehmens aufzunehmen. Der Begriff "Supplier Finance Arrangements" wird nicht definiert. Stattdessen werden die Merkmale beschrieben, durch die solche Vereinbarungen gekennzeichnet sind. Um das Angabe Ziel zu erfüllen, hat ein Unternehmen die folgenden Angaben aggregiert für seine Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen offenzulegen: scrollen
Änderungen an IAS 21 Fehlende Umtauschbarkeit einer Währung Die Änderungen verpflichten ein Unternehmen zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung, ob bei einer Währung fehlende Umtauschbarkeit vorliegt, und, sofern dies der Fall ist, bei der Bestimmung des zu verwendenden Wechselkurses und der erforderlichen Anhangangaben. Die Änderungen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Der Konzern geht nicht davon aus, dass die Anwendung der Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird, da in der Regel keine Geschäfte in nicht umtauschbaren Währungen getätigt werden. 2.2 Angaben zur Konsolidierung 2.2.1 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der JDC Group AG grundsätzlich alle Tochterunternehmen gemäß IFRS 10 einbezogen, an denen die JDC Group AG die Mehrheit der Stimmrechte hält oder bei denen sie anderweitig über die Beherrschungsmöglichkeit verfügt. Die Tochterunternehmen haben mit Ausnahme der Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien/ Österreich, der Top Ten Investment Consulting GmbH, Wien/Österreich, der Top finanziert GmbH, Wien/Österreich, der FiNUM.Private Finance AG, Wien/Österreich, der benefit consulting GmbH, Wien/Österreich, der JDC Group Austria GmbH, Wien/Österreich, der Fund Development and Advisory, Buochs/Schweiz und der JDC-B-Lab, Triesen, Liechtenstein ihren Sitz im Inland. In den Konzernabschluss werden neben dem Mutterunternehmen die unmittelbaren Tochterunternehmen sowie die Teilkonzerne Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft, FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden und JDC Group Austria GmbH, Wien einbezogen. Die folgende Tabelle zeigt den Konsolidierungskreis der JDC Group AG: scrollen
Die MEG AG, Kassel, wird aufgrund von fehlender Beherrschung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die FVV GmbH, Wiesbaden, wird aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Liste mit der vollständigen Aufstellung des Anteilsbesitzes der JDC Group AG befindet sich in Anlage 3 zu diesem Anhang und wird beim elektronischen Unternehmensregister hinterlegt. 2.2.2 Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen sind Unternehmen, an denen die JDC Group AG entweder direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt. Beherrschung in diesem Sinne des IFRS 10 besteht dann, wenn die JDC Group AG ihre Verfügungsgewalt dazu nutzen kann, die Höhe der Rendite zu beeinflussen. Nach IFRS sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung durch Erlangung der Verfügungsgewalt und Tragen der Risikobelastung übergeht. Bei der Erwerbsmethode werden der Kaufpreis der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden sofort erfolgswirksam erfasst Beim Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Unternehmen, die bereits als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen erworbenen Eigenkapital als Goodwill angesetzt. Bei Beteiligungen von weniger als 100% am Eigenkapital des Tochterunternehmens sind Minderheitenanteile zu berücksichtigen. Bei der Konsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird das auf die Fremdgesellschafter entfallende Eigenkapital um die anteiligen stillen Reserven erhöht. Bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Zeitwert im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert wird der betreffenden Zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet und in den Folgeperioden regelmäßig auf die Werthaltigkeit überprüft und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zum Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und seinem Buchwert wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die JDC Group AG oder eines ihrer Tochterunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat, ohne die Entscheidungen beherrschend bestimmen zu können. Der Konzernabschluss enthält den gemäß der At-equity-Methode berechneten Anteil des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten der assoziierten Unternehmen, und zwar von dem Stichtag an, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht, bis hin zu dessen Aufgabe. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden beim Erwerb mit ihren anteiligen neu bewerteten Vermögenswerten (zuzüglich etwaigen Goodwills), Schulden und Eventualschulden bilanziert. Der Goodwill aus der Anwendung der At-equity-Methode wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des aus der Anwendung der At-equity-Methode resultierenden Buchwerts der Beteiligung wird geprüft, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit diesen Unternehmen werden anteilig eliminiert. Sofern der Anteil des Konzerns an den Verlusten den Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen überschreitet, wird dieser mit Null ausgewiesen. Zusätzliche Verluste werden in dem Umfang durch den Ansatz einer Verbindlichkeit berücksichtigt, in dem die JDC Group AG wirtschaftliche und rechtliche Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des assoziierten Unternehmens geleistet hat. Konzerninterne Salden und Transaktionen sowie nicht realisierte Gewinne aus konzerninternen Transaktionen werden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen werden im Umfang des Anteils an diesem Unternehmen eliminiert; unrealisierte Verluste werden behandelt wie nicht realisierte Gewinne, allerdings nur dann, wenn keine Anzeichen auf eine Wertminderung des Beteiligungsbuchwertes erkennbar sind. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern nach Maßgabe der IFRS abgegrenzt. 2.3 Währungsumrechnung Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro umgerechnet. Am Bilanzstichtag vorhandene monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Währungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Am Bilanzstichtag vorhandene nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurden mit dem Kurs in Euro umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig war. 2.4 Immaterielle Vermögenswerte 2.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert Ein Geschäfts- oder Firmenwert kann grundsätzlich durch Kauf von Unternehmensteilen, Erwerb von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entstehen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Anwendung der Vorschriften von IFRS 3 als Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über den erworbenen Anteil am neubewerteten Eigenkapital des erworbenen Unternehmens. Die Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwertes wird mindestens jährlich auf Basis des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittelgenerierenden Einheit getestet und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben ("Impairment Only"-Ansatz). Der Werthaltigkeitstest ist zusätzlich immer dann durchzuführen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die Zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmestichtag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags wertgemindert und abzuschreiben. Wertminderungen des Goodwills dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwill, ist die darüber hinausgehende Wertminderung durch anteilige Minderung von Buchwerten der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand ihres Nutzungswert oder beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der Nutzungswert errechnet sich in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow Verfahrens (kurz: DCF). Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zu Grunde, die auf den vom Vorstand genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflows, die über einen Prognosezeitraum von in der Regel 3 Jahren hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Verträge, Rohmarge, Auszahlungen für die operative Geschäftstätigkeit, Wachstumsraten sowie Diskontierungszinssatz. Ergänzend werden externe Informationen in die Cashflow Berechnungen einbezogen. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein operatives Segment gemäß IAS 8. Für IAS 36 gelten die operativen Segmente vor Aggregation als Obergrenze einer Gruppe. 2.4.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige von den Konzerngesellschaften erworbene immaterielle Vermögenswerte, zum Beispiel Software und Lizenzen oder Kundenstamm, werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (zum Beispiel Software-Customizing), abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. auch Tz. 3.1.5) ausgewiesen. Selbsterstellte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die interne Nutzung (oder Vermarktung) des immateriellen Vermögenswertes sichergestellt ist und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem künftigen wirtschaftlichen Nutzen führt. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen sämtliche direkt der einzelnen Softwareentwicklung zurechenbare Kosten und anteilige Gemeinkosten. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. Tz. 3.1.5) ausgewiesen. Forschungsausgaben und Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, sondern werden im Entstehungszeitpunkt verursachungsgerecht als Aufwand erfasst. Die planmäßige Abschreibung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Nutzbarkeit des immateriellen Vermögenswerts. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: Software: scrollen
Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag - der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts - niedrigerer ist als der Buchwert. Im Rahmen der Übernahme der Aktivitäten im Zusammenhang mit Geld.de wurden immaterielle Vermögenswerte (Domain) mit unbestimmter Nutzungsdauer erworben, Abschreibungen hierzu fallen nicht an. 2.4.3 Anteile an assoziierten Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse. Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunternehmen erforderlich sind. Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Der mit dem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens ausgewiesene Änderungen vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und, soweit erforderlich, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Der Gesamtanteil des Konzerns am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Teil des Betriebsergebnisses ausgewiesen und bezieht sich auf das Ergebnis nach Steuern und nach nicht beherrschenden Anteilen an den Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens. Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen. Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen zu erfassen. Er ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert ermittelt und dann der Verlust im Posten "Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" erfolgswirksam erfasst. Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen bewertet der Konzern alle Anteile, die er am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen behält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert des Anteils am assoziierten zum Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung und dem beizulegenden Zeitwert der behaltenen Anteile sowie den Veräußerungserlösen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.5 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen ("Impairment Test") in Übereinstimmung mit dem Anschaffungskostenmodell ausgewiesen. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands. Nachträgliche Aufwendungen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit diesen Ausgaben verbundene wirtschaftliche Nutzen dem betroffenen Vermögenswert zufließen wird und die Kosten zuverlässig bestimmt werden können. Alle anderen Aufwendungen, wie z.B. Erhaltungsaufwendungen, werden aufwandswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Gegenstände. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: scrollen
Mietereinbauten werden entweder über die jeweilige Nutzungsdauer oder die kürzere Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Bei Abgang eines Gegenstands des Sachanlagevermögens oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Gegenstands ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. 2.6 Leasingverhältnisse Der Konzern hat Miet- und Leasingverträge für verschiedene Bürogebäude, Kraftfahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Erfasst und bewertet werden alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Erfasst werden Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts. Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben. Die Mietverträge für Bürogebäude werden bis zu zehn Jahren abgeschlossen, die Mietvertragsdauer für Fahrzeuge liegt zwischen drei und vier Jahren. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, dass bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht). Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrundeliegenden Vermögenswert neu bewertet. Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten (siehe 3.2.4 und 3.2.6). Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. 2.7 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. 2.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwertes mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag von Vermögenswerten ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für Vermögenswerte, denen keine Cashflows unmittelbar zugeordnet werden können, ist der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bestimmen, zu der der Vermögenswert gehört. An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Der entsprechende Wertminderungsbedarf wird aufwandswirksam erfasst. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte zugeschrieben. Eine Wertaufholung erfolgt aber nur insoweit, als der Buchwert eines Vermögenswertes nicht überschritten wird, der sich abzüglich der planmäßigen Abschreibungen ohne Berücksichtigung von Wertminderungen ergeben hätte. Eine Zuschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt nicht. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird in der Regel mit Hilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei werden auf der Grundlage von Finanzplänen Prognosen hinsichtlich des Cashflows angestellt, die über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden. Bei dem verwendeten Abzinsungssatz handelt es sich um einen Zinssatz vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen über den Zinseffekt und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Der interne Vorsteuerzinssatz wurde in Höhe von 7,0 % (Vorjahr: 5,5 %) angesetzt. Die ermittelten Cashflows spiegeln die Annahmen des Managements wider. 2.9 Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder in einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und derivative Finanzverbindlichkeiten. Finanzinstrumente werden grundsätzlich angesetzt, sobald die JDC Group Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides. Die JDC Group tätigt Käufe finanzieller Vermögenswerte ausschließlich mit dem Ziel vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen. Damit werden Veräußerungen vor dem Laufzeitende in der Regel ausgeschlossen und sämtliche finanzielle Vermögenswerte unter dem Geschäftsmodell "Halten" eingeordnet. Die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)" hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: scrollen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, die unter den sonstigen Vermögenswerten erfasst wurden. Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit- ECL). Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit- ECL. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz (Loss Rate-Ansatz) an. Hierbei werden historische Ausfallraten für definierte Portfolien mit gleichen Risikocharakteristika ermittelt. Kriterien für die Portfoliobildung sind gleichartig ausgestaltete Vertragsbedingung gen der Vermögenswerte und vergleichbare Kontrahenteneigenschaften. Die erwarteten Verluste werden auf Basis historischer Verluste geschätzt. Die Ausbuchung eines Finanzinstruments wird dann vorgenommen, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, zum Beispiel nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlicher Entscheidung. Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. 2.10 SONSTIGE FINANZINSTRUMENTE 2.10.1 Einstufung der Fristigkeiten zu Vermögenswerten Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn scrollen
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche werden als langfristige Vermögenswerte eingestuft. 2.10.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen ausgewiesen. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Bei den Forderungen aus nicht abgerechneten Leistungen handelt es sich um Provisionsforderungen aus Maklerverträgen. Die Erträge werden bei Vertragsabschluss realisiert. Dabei wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. 2.10.3 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Zinsrisiken, die aus der betrieblichen Tätigkeit sowie aus der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit resultieren, abzusichern. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Derivative Finanzinstrumente, die nicht die Anforderungen eines Sicherungsinstruments erfüllen (Hedge Accounting), sind zwingend als "zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" einzustufen. Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert werden dann bei Zugang zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und unter dem Posten "Wertpapiere" bei den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen; derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert werden bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Liegen keine Marktwerte vor, müssen Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. In den Folgeperioden werden diese entsprechend dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag ausgewiesen, wobei entstehende Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die JDC Group bei Beendigung des Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Dieser wird unter Anwendung der zum Abschlussstichtag relevanten Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner berechnet. Für die Berechnungen werden Mittelkurse verwendet. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem Clean Price und dem Dirty Price unterschieden. Im Unterschied zum Clean Price umfasst der Dirty Price auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Full Fair Value bzw. dem Dirty Price. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht dagegen eine wirksame Sicherungsbeziehung, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge, Cashflow Hedge und Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation zu unterscheiden. JDC Group setzt derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zinsrisiken ein (Zinsswap); zum Stichtag wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Die Grundlagen der Bilanzierung eines Cashflow Hedge werden nachfolgend beschrieben. Mittels eines Cashflow Hedge werden künftige Zahlungsströme aus in der Bilanz angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen gegen Schwankungen abgesichert. Liegt ein Cashflow Hedge vor, wird der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral im Eigenkapital (Sicherungsrücklage) erfasst; der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments ist erfolgswirksam zu erfassen. IFRS 9 stellt strenge Anforderungen an die Anwendung des Hedge Accounting. Diese werden von der JDC Group wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung der Absicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grades der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht. Wird ein Hedge ineffektiv, wird er umgehend aufgelöst. 2.10.4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel und Bankguthaben, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Die Bewertung dieser Bestände erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. 2.10.5 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten hat JDC Group von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Verbindlichkeiten zu designieren, bisher keinen Gebrauch gemacht. 2.11 Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise wie z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner, der Wegfall eines aktiven Marktes oder bedeutende Veränderungen des ökonomischen oder rechtlichen Umfelds auf eine Wertminderung hindeuten. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand, welcher sich durch einen Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert begründet, wird erfolgswirksam erfasst. Wurden Wertminderungen der beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so sind diese bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung aus dem Eigenkapital zu eliminieren und erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen. Ergibt sich zu späteren Bewertungszeitpunkten, dass der beizulegende Zeitwert infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, werden die Wertminderungen in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen. Wertminderungen, die als zur Veräußerung verfügbare und mit den Anschaffungskosten bilanzierte nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente betreffen, dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Der im Rahmen der Prüfung auf etwaige Wertminderungen zu bestimmende beizulegende Zeitwert von Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind, sowie der beizulegende Zeitwert der mit Anschaffungskosten bewerteten Kredite und Forderungen entsprechen dem Barwert der geschätzten und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Cashflows. Der beizulegende Zeitwert von mit Anschaffungskosten bewerteten nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten ergibt sich als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, diskontiert mit dem aktuellen Zinssatz, welcher dem speziellen Risiko der Investition entspricht. Durch die Einführung des IFRS 9 werden die möglichen Ausfälle von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten in drei Stufen eingeteilt, wobei die JDC Group von den möglichen Erleichterungen Gebrauch macht und die Stufen 2 und 3 zusammenfasst. In Stufe 2 und 3 werden für alle Forderungen und sonstige Vermögenswerte die erwarteten Ausfälle über die Gesamtlaufzeit geschätzt. Für die Schätzung wurden die durchschnittlichen Ausfälle der letzten fünf Jahre ermittelt. Für 2023 bedeutet dies ein erwartetes Ausfallrisiko von 7% der Forderungen in Stufe 2 und 3. Die Wertminderungen nach IFRS 9 stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Wertminderungen wurden zum Stichtag wie folgt in langfristig und kurzfristig ausgewiesen: scrollen
2.12 Schulden 2.12.1 Einstufung der Fristigkeiten von Schulden Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn: scrollen
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steuerschulden werden als langfristige Schulden eingestuft. 2.12.2 Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist sowie die Höhe des voraussichtlichen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Diese Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet und dürfen nicht mit Erstattungen verrechnet werden. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis einer bestmöglichen Schätzung berechnet. Langfristige sonstige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung von Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlichen Verpflichtungen werden entsprechend der Veränderung des Buchwerts des korrespondierenden Vermögenswerts erfasst. Für den Fall, dass eine Minderung der Rückstellung den Buchwert des korrespondierenden Vermögenswerts überschreitet, ist der überschießende Betrag unmittelbar als Ertrag zu erfassen. 2.12.3 Pensionsrückstellungen Die Altersversorgung erfolgt im Konzern auf Basis von leistungs- und beitragsorientierten Altersversorgungsplänen. Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen ("Defined Contribution Plans") zahlt die JDC aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Nach Zahlung der Beiträge bestehen für JDC keine weiteren Leistungsverpflichtungen mehr. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen ("Defined Benefit Plans") erfolgt nach dem gemäß IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected- Unit-Credit-Methode). Die Versorgungszusagen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen finanziert. Nahezu alle Rückdeckungsversicherungen erfüllen die Voraussetzungen für Planvermögen, sodass in der Bilanz nach IAS 19 eine Saldierung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen erfolgt. Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen bedient sich die JDC versicherungsmathematischer Berechnungen von Aktuaren, um die Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die aus diesen Plänen zu erfassenden Aufwendungen und Erträge sowie Verpflichtungen und Ansprüche abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen in Bezug auf den Diskontierungssatz, die Sterblichkeit sowie künftige Rentensteigerungen. Beim Rechnungszins zur Diskontierung der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen orientiert sich die JDC an den Zinssätzen von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst. 2.12.4 Ertragssteuerverbindlichkeiten Die Ertragssteuerverbindlichkeiten entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie die Anpassung der geschuldeten Steuern aus vorigen Perioden berücksichtigt. 2.12.5 Eventualschulden und -forderungen Eventualschulden und -forderungen sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen werden. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Sofern ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzern-Anhang zu Eventualschulden Angaben gemacht. Dies gilt auch für Eventualforderungen, sofern ein Zufluss wahrscheinlich ist. 2.12.6 Aktienoptionen Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten die Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sog. Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zu dem Zeitpunkt bewertet, zu dem die Gewährung erfolgt. Diese Kosten werden, zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals (andere Kapitalrücklagen), über den Zeitraum, in dem die Dienst- und gegebenenfalls die Leistungsbedingungen erfüllt werden (Erdienungszeitraum), in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Die an jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraum sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraum unverfallbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vergütungsvereinbarungen zum Gewährungszeitpunkt werden dienst- und marktunabhängige Leistungsbedingungen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung des Konzerns in Bezug auf die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die mit Ablauf des Erdienungszeitraum unverfallbar werden, beurteilt. Marktabhängige Leistungsbedingungen werden im beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe des beizulegenden Zeitwerts, der nicht geänderten Vergütungsvereinbarung zum Gewährungsdatum erfasst, sofern die ursprünglichen Ausübungsbedingungen der Vergütungsvereinbarung erfüllt werden. Wird eine Vergütungsvereinbarung vom Unternehmen oder der Gegenpartei annulliert, dann wird jedes verbleibende Element des beizulegenden Zeitwerts der Vergütungsvereinbarung sofort ergebniswirksam erfasst. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt. 2.13 Erträge und Aufwendungen 2.13.1 Erträge Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist. Für die wesentlichen Ertragsarten des Konzerns bedeutet dies: Erträge aus Dienstleistungsgeschäften sind nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts am Bilanzstichtag zu erfassen. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen wiedererlangt werden können. Abschlusscourtagen aus der Vermittlung von Finanzprodukten werden erfasst, wenn nach dem zugrunde liegenden Vertrag die Vermittlungsleistung erbracht ist. Bestandscourtagen werden nach entstehen des Rechtsanspruchs erfasst, Erträge aus sonstigen Dienstleistungen werden nach Erbringung der Dienstleistung ausgewiesen. Zinsen werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung. 2.13.2 Ertragsteuern Ertragsteuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten laufende und latente Steuern. Die laufenden Ertragsteuern entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie Anpassungen der geschuldeten Steuern aus vorangegangenen Perioden berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und dem Steuerbilanzwert angesetzt. Die Bemessung der latenten Steuern erfolgt dabei auf Grundlage der vom Gesetzgeber des Sitzstaates zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erlassenen Regelungen für die Geschäftsjahre, in denen sich die Differenzen voraussichtlich ausgleichen werden. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden nur dann angesetzt, sofern ihre Realisierbarkeit in näherer Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Passive latente Steuern werden gebildet bei temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, außer wenn der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Außerdem werden keine latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn dadurch weder das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor Ertragsteuern) noch das steuerrechtliche Ergebnis beeinflusst wird. Auf temporäre Unterschiede, die aus der Zeitwertbilanzierung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen von Unternehmenserwerben resultieren, werden latente Steuern angesetzt. Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede bei derivativen Geschäfts- oder Firmenwerten nur dann angesetzt, wenn die derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte auch steuerrechtlich geltend gemacht werden können. Steuerliche Verlustvorträge führen zum Ansatz latenter Steueransprüche, wenn ein zukünftiges steuerpflichtiges Einkommen wahrscheinlich zur Verfügung steht, gegen das die Verlustvorträge verrechnet werden können. 2.13.3 Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich IFRS 5 enthält grundsätzlich besondere Bewertungs- und Ausweisvorschriften für zur Aufgabe vorgesehene, nicht fortzuführende Geschäftsbereiche (discontinued operations) und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (non-current assets held for sale). Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Eine ausschließlich mit Veräußerungsabsicht erworbene Tochtergesellschaft ist gemäß IFRS 5.32a als discontinued operations zu qualifizieren. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode werden die Erträge und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen separat von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst und als Ergebnis nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert ausgewiesen. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Für ein Tochterunternehmen, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde, ist die Aufgliederung des Ergebnisses nach Erträgen, Aufwendungen und Steuern im Anhang nicht notwendig. Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe sind in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten darzustellen. Handelt es sich bei der Veräußerungsgruppe um ein neu erworbenes Tochterunternehmen, das zum Erwerbszeitpunkt die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, ist eine Angabe der Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden nicht erforderlich. Diese Vermögenswerte und Schulden dürfen miteinander saldiert und als gesonderter Betrag abgebildet werden. 2.14 Wesentliche Annahmen und Schätzungen Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden abhängig und erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den ausgewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zu Grunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Wesentliche Annahmen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle: Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Die internen Entwicklungskosten für selbsterstellte Softwaretools werden mit Eintritt in die Entwicklungsphase aktiviert. Die Abschreibung der aktivierten Aufwendungen beginnt mit Erreichen der Betriebsbereitschaft und erfolgt über eine erwartete Nutzungsdauer von sechs Jahren. Geschäftsanteilsübertragungsverträge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen enthalten zum Teil Kaufpreisanpassungsklauseln auf der Grundlage zukünftiger Erträge der erworbenen Tochterunternehmen. Die Höhe der Anschaffungskosten dieser Anteile wird im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung auf der Grundlage von Planungsrechnungen bestmöglichst geschätzt. Die tatsächlichen Kaufpreise können von dieser Schätzung abweichen. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u.a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich wird die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Finanzdienstleistungsbranche, Entwicklung der Rohmarge, Erhöhung der Kapitalkosten, Änderung der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise sowie sonstige Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Der erzielbare Betrag und die beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel unter Anwendung der DCF-Methode ermittelt, in die angemessene Annahmen einfließen. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis notierte Marktpreise verwenden. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Finanzprodukte, Entwicklung der Rohmarge, Stornoquote und Kosten für die Maklerbindung. Diese Schätzungen, einschließlich der verwendeten Methoden, können auf die Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts sowie letztlich auf die Höhe der Abschreibungen auf den Goodwill wesentliche Auswirkungen haben. Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen beruhen auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, der Bonität der Kunden sowie auf Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich eintretenden Forderungsverluste den Umfang der vorgenommenen Wertberichtigung übersteigen. Für jedes Besteuerungssubjekt des Konzerns ist die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese Differenzen grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, wie z.B. Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden, Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern ist eine erfolgswirksame Abwertung vorzunehmen. Ansatz und Bewertung der Rückstellungen und der Höhe der Eventualschulden sind in erheblichen Umfang mit Einschätzungen durch die JDC Group verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wenn Verluste aus schwebenden Geschäften drohen, werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern, Rechtsrisiken und Stornoreserven mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich auf Grund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt JDC Group interne und externe Quellen. Änderungen der Schätzungen können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Umsatzrealisierung noch nicht abgerechneter Vermittlungsleistungen wird auf der Grundlage der erbrachten Vermittlungsleistungen bzw. der Maklererträge der Vorperiode ermittelt. Bei einer Änderung der Schätzungen können sich Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Umsätze für nachfolgende Perioden ergeben. 2.15 Zusätzliche Angaben zu Unternehmenserwerben Unternehmenserwerbe im Jahr 2023 Erwerb Top Ten Gruppe: Der Konzern hat im Dezember 2023 sämtliche Anteile der Top Ten Gruppe, bestehend aus scrollen
erworben. Die JDC Group hat dabei den Investmentbestand (Kundenstamm) der Top Ten Gruppe erworben, mit dem Erwerb ging die bestehende Vertriebsstruktur auf den Konzern über. Die Top Ten Gruppe bietet Dienstleistungen im Bereich der Investmentberatung, der Vermögensverwaltung sowie dem Fondsmanagement an. Mit eigenen Softwarelösungen administriert Top Ten über 2 Mrd. EUR Investmentbestand für ca. 1.000 Vermittler im Netzwerk. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommene Schulden der Top Ten Gruppe und die Zahlungsmittelabflüsse stellen sich wie folgt dar: scrollen
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3.032 TEUR umfasst den Wert erwarteter Synergien aus dem Unternehmenserwerb. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in voller Höhe dem Segment Advisortech zugeordnet. Es wird davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich nicht abzugsfähig ist. Die Top Ten Gruppe erzielte seit dem Erwerb Umsatzerlöse in Höhe von 4.582 TEUR. Der Jahresüberschuss für den Zeitraum betrug 372 TEUR. Erwerb der Plug-InSurance GmbH, München: Im Juni 2022 hatte der Konzern bereits 50,0% der Anteile an der Plug-InSurance GmbH erworben. Im September 2023 wurden durch Zukauf weitere Anteile erworben, so dass die Beteiligungsquote auf 100% stieg. Die Plug-InSurance GmbH bietet über eine Portallösung Beratungsunterstützung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge an. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommene Schulden der Plug-InSurance GmbH und die Zahlungsmittelabflüsse stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Plug-InSurance GmbH erzielte seit dem Erwerb Umsatzerlöse in Höhe von 34 TEUR. Das Ergebnis für den Zeitraum betrug 6 TEUR. Für alle Unternehmenszusammenschlüsse gilt: Im gesamten Geschäftsjahr 2023, also über die Konzernzugehörigkeit hinaus, erzielten die zwei Erwerbe Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 24,4 Mio. EUR, der Jahresüberschuss betrug insgesamt 0,3 Mio. EUR. 3 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS 3.1 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern sind der Segmentberichterstattung zu entnehmen. 3.1.1 Umsatzerlöse [1] Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Abschluss- und Bestandsprovisionen aus Vermittlungsleistungen in den drei Bereichen Versicherungen, Investmentfonds und Beteiligungen/Geschlossene Fonds sowie aus sonstigen Dienstleistungen und setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Der Gesamtumsatz des Berichtsjahres in Höhe von TEUR 171.714 lag 10,0% über dem des Vorjahres (TEUR 156.080). 3.1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen / Sonstige betriebliche Erträge [2] scrollen
scrollen
Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 1.725 (Vorjahr: TEUR 1.440) beinhalten im Wesentlichen die Entwicklung selbstgenutzter Softwarelösungen (Compass, İCRM / iCRM-Web und das Portal Geld.de), siehe Tz. 3.2.1.1.2 Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.773 (Vorjahr: TEUR 1.591) enthalten im Wesentlichen TEUR 971 (Vorjahr: TEUR 639) Erträge aus Auflösung von Rückstellungen. 3.1.3 Provisionsaufwendungen [3] Der Posten enthält im Wesentlichen die Provisionen für die selbstständigen Makler und Handelsvertreter. Die Provisionen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 11.005 auf TEUR 122.322 (Vorjahr: TEUR 111.317) analog der Umsatzsteigerung. 3.1.4 Personalaufwand [4] scrollen
Die Personalaufwendungen umfassen im Wesentlichen Gehälter, Bezüge und sonstige Vergütungen an den Vorstand und die Mitarbeiter des JDC Group-Konzerns. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates ab dem Geschäftsjahr 2021 die Einführung eines Aktienoptionsmodells beschlossen und umgesetzt. Der daraus resultierende Personalaufwand beträgt im Geschäftsjahr TEUR 307 (Vorjahr: TEUR 300). Weitere Informationen finden Sie unter Tz 2.12.6 und Tz. 3.1.9.1. Die sozialen Abgaben beinhalten im Wesentlichen die vom Arbeitgeber zu tragenden gesetzlichen Abgaben (Beiträge zur Sozialversicherung). Die Anzahl der Beschäftigten beträgt im Geschäftsjahr durchschnittlich 394 Mitarbeiter (Vorjahr: 388) vollzeitäquivalent, weiterhin beschäftigt der Konzern durchschnittlich 19 Auszubildende (Vorjahr: 15). 3.1.5 Abschreibungen und Wertminderungen [5] scrollen
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist in den Anlagen 1 und 2 des Anhangs dargestellt. Wertminderungen aus Sachanlagen traten wie im Vorjahr nicht ein. 3.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen [6] scrollen
Die Werbekosten beinhalten Aufwendungen für Messen, Kundenveranstaltungen, Druckerzeugnisse und Bewirtungen. Die Fremdleistungen beinhalten Aufwendungen für Agenturen, Fremdarbeiter, Aktienbetreuung und Hauptversammlungen. Die EDV-Kosten beinhalten die Aufwendungen für den allgemeinen IT-Betrieb (Server, Clients, Rechenzentrum), Softwareleasing, Scan-Dienstleistungen und Softwarelizenzen, soweit nicht aktivierbar. Die Raumkosten enthalten die Aufwendungen für Mietnebenkosten, Energieversorgung und Reinigungskosten. Die Mietaufwendungen werden unter Anwendung des IFRS 16 in den Positionen Abschreibungen Nutzungsrechte und Zinsaufwand aus Aufzinsung der Nutzungsrechte gezeigt. Die Kraftfahrzeugkosten enthalten die Aufwendungen des Fuhrparkes. Das KFZ-Leasing wird unter Anwendung des IFRS 16 in den Positionen Abschreibungen Nutzungsrechte und Zinsaufwand aus Aufzinsung der Nutzungsrechte gezeigt. Unter den Gebühren und Versicherungen sind Aufwendungen aus Versicherungspolicen, Beiträge zu Berufsverbänden und Gebühren der BaFin / FMA (Österreich) bilanziert. Die Rechts- und Beratungskosten enthalten die Aufwendungen für juristische Fragestellungen / Rechtsberatung, Steuerberatung, Jahresabschluss und -prüfungskosten sowie allgemeine Buchhaltungskosten. Aufgrund der gegebenen Umsatzstruktur und der darin enthaltenen, nicht steuerbaren Leistungen, hat der JDC Group Konzern eine Vorsteuerabzugsquote von ca. 13%, diese wird aufgrund der laufenden Verschiebungen in der Umsatzstruktur jährlich neu berechnet. Aufgrund der Bewertung nach IFRS 9 ergeben sich Aufwendungen aus zusätzlichem Wertberichtigungsbedarf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR -7). 3.1.7 Finanzergebnis [7] scrollen
Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Zinsen zur Anleihe der Konzerntochter Jung, DMS & Cie. Pool GmbH in Höhe von TEUR 1.825 (im Vorjahr TEUR 1.264) sowie Zinsen aus Nutzungsrechten nach IFRS 16 in Höhe von TEUR 309 (Vorjahr: TEUR 232). Das Finanzergebnis ist folgenden Bewertungskategorien gem. IFRS 7 zuzuordnen: scrollen
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3.1.8 Ertragssteuern und sonstige Steuern [8] Der Steueraufwand und -ertrag gliedert sich wie folgt: scrollen
Die Veränderungen der latenten Ertragssteuern betreffen ausschließlich das laufende Berichtsjahr. Für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 weicht der Steueraufwand bei Anwendung des zu erwartenden Steuersatzes von 31,72% (Vorjahr 31,72%) wie folgt von den effektiven Werten ab: scrollen
Der effektive Steuersatz beträgt 1,91% (Vorjahr: 12,06%). Aus der Veränderung der latenten Steuern ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung. scrollen
Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten: scrollen
Die immateriellen Vermögenswerte betreffen Kundenstämme, Software und Vertragsanbahnungskosten. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte für die inländischen Gesellschaften auf der Grundlage des Körperschaftsteuersatzes in Höhe von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Wiesbaden von 454,0% (kombinierter Ertragssteuersatz: 31,72%). Für die österreichische Gesellschaft wurde der seit 2005 geltende Körperschaftsteuersatz in Höhe von 25,0% angewandt. Die Erhöhung der aktiven latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus den Aktivierungen im Rahmen von IFRS16, hier die korrespondierenden Verbindlichkeiten. Die Erhöhung der passiv latenten Steuern resultiert im Wesentlichen ebenfalls aus Aktivierung im Rahmen von IFRS16. 3.1.9 Ergebnis je Aktie [9] scrollen
In der gewichteten Durchschnittsanzahl der Aktien ab dem Jahr 2023 ist der gewichtete durchschnittliche Effekt der eigenen Anteile (2023) im Verlauf des Jahres enthalten. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte keine Dividendenzahlung. 3.1.9.1 Aktienoptionen Aktienoptionsplan 2018 Auf der Hauptversammlung vom 24.08.2018 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 bis zum 23.08.2023 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf bis zu 420.000 Aktien der Gesellschaft auszugeben. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von 7 Jahren mit einer Wartezeit von 4 Jahren. Die Bezugsrechte können nach Ablauf der Wartezeit nur ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der Aktie der JDC Group AG im Xetra-Handel an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Bezugspreis um mindestens 25 % übersteigt. Der Bezugspreis entspricht dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der JDC Group AG im Xetra-Handel an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Zuteilungstag. Aus dem Aktienoptionsplan wurden am 21.12.2021 insgesamt 90.000 Bezugsrechte an den Vorstand gewährt, in 2022 kamen weitere 53.000 Optionen für Mitarbeiter dazu. scrollen
Die Bezugsrechte wurden mit einem Binomialmodell unter Berücksichtigung des absoluten Erfolgsziels bewertet. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen: scrollen
Die Schätzung für die erwartete Volatilität wurde aus der historischen Aktienkursentwicklung der JDC Group AG abgeleitet. Als Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Optionsrechte benutzt. Der im Geschäftsjahr erfasste Personalaufwand aus der Gewährung von Aktienoptionen beträgt 307 TEUR. scrollen
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3.2 Erläuterungen zur Konzernbilanz 3.2.1 Langfristige Vermögenswerte Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Konzernanlagespiegel dargestellt (Anlage 1). Die Entwicklung der Nettobuchwerte des Konzernanlagevermögens des Geschäftsjahres ist in der Anlage 2 des Anhangs ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind in der Tz. 3.1.5 des Anhangs dargestellt. 3.2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte [10] scrollen
3.2.1.1.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Hierunter sind im Wesentlichen Kundenstämme aus Bestandsübernahmen, Softwarelizenzen über betriebswirtschaftliche Standardsoftware und selbsterstellte Software erfasst. Kundenstämme werden linear im Wesentlichen über 15 Jahre, die erworbene Software linear über drei und selbsterstellte Software linear über fünf-sechs Jahre, abgeschrieben. Im Rahmen des Erwerbes der Kundenbestände "Geld.de" wurde die Domain geld.de (TEUR 800) erworben. Die Gesellschaft geht bei der Domain von einer andauernden Werthaltigkeit aus, daher erfolgt hierauf keine laufende Abschreibung. Im Geschäftsjahr wurden selbsterstellte Softwaretools in Höhe von TEUR 1.725 (Vorjahr: TEUR 1.673) aktiviert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um firmenspezifische Softwareanwendungen (Compass, iCRM / iCRM-Web, allesmeins und Portal Geld.de) zur Unterstützung des Vertriebs von Finanzprodukten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert selbsterstellter Softwaretools TEUR 3.520 (Vorjahr: TEUR 3.080). 3.2.1.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Erstkonsolidierung im Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses und gliedert sich nach Segmenten wie folgt: scrollen
3.2.1.1.4 Wertminderungsaufwendungen Hinsichtlich der Wertminderung für immaterielle Vermögensgegenstände verweisen wir auf die Erläuterung zu 3.1.5. Für weitere Software und Lizenzen liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung hindeuteten. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde ein Werthaltigkeitstest auf den 31. Dezember 2023 durchgeführt. Ein möglicher Wertminderungsbedarf ergibt sich aus der wertmäßigen Gegenüberstellung des Buchwerts der CGU bzw. der Gruppe von CGUs einschließlich des ihr zugeordneten Geschäfts oder Firmenwerts zu ihrem erzielbaren Betrag. Übersteigen die Buchwerte den erzielbaren Betrag, ist eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Der erzielbare Betrag ist dabei das Maximum aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Advisortech und Advisory wurde auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen vor Ertragsteuern ermittelt. Diese Prognosen wurden aus der vom Management und Aufsichtsrat genehmigten, detaillierten Planungsrechnungen der Konzernunternehmen für das Geschäftsjahr 2024 abgeleitet. Für die Geschäftsjahre 2025 bis 2026 werden moderate Wachstumsraten (Phase I) angenommen. Für daran anschließende Zeiträume wurde der Zahlungsstrom als ewige Rente prognostiziert (Phase II). Der Abzinsungsfaktor (Kapitalisierungszinssatz) für die Konzerngesellschaften wird auf Basis des Capital-Asset-Pricing-Modells ermittelt. Die der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes zugrundeliegenden Annahmen, einschließlich des risikofreien Basiszinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Betafaktors, werden auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen bzw. Kapitalmarktdaten ermittelt. Bei einem aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten, risikolosen Basiszinssatz von 2,3 % (Vorjahr: 2,58 %), einer Marktrisikoprämie von 4,7 % (Vorjahr: 2,92 %) und unter Berücksichtigung eines Betafaktors der Vergleichsinvestition von 0,81 (Vorjahr: 0,84) errechnet sich ein Kapitalisierungszinssatz von 7,0 % (Vorjahr: 5,5 %). Im Kapitalisierungszinssatz zur Ermittlung des Barwerts aus den ersten Cashflows der ewigen Rente ist ein Wachstumsabschlag von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) berücksichtigt. Ein zusätzlicher, wesentlicher Einflussfaktor auf den Free Cashflow sind die Annahmen zum Umsatzwachstum und der Ergebnisentwicklung der operativen Einheiten. Der Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern auf 9 % (d.h. + 2,0 %) würde für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keinen Wertminderungsbedarf bedeuten. Der Rückgang der geplanten EBIT 's in den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten um -20% würde keinen Wertminderungsbedarf ergeben. Eine darüber hinausgehende deutliche Verminderung des geplanten EBT Wachstums könnte dazu führen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Da wesentliche Maßnahmen zur EBT Steigerung bereits eingeleitet sind, hält der Vorstand dieses Szenario jedoch für nicht wahrscheinlich. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Advisortech und Advisory wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten ebenfalls bestimmt. Im Geschäftsjahr waren, wie im Vorjahr, keine Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erforderlich. Zum 31. Dezember 2023 lag die Marktkapitalisierung des Konzerns über dem Buchwert seines Eigenkapitals. 3.2.1.2 Sachanlagen [11] scrollen
Unter der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden im Wesentlichen PC-Hardware einschließlich Server, Notebooks und Drucker, Geschäftsausstattung, Pkw und Büroeinrichtung ausgewiesen. Die Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverhältnissen enthalten die nach IFRS 16 zu aktivierenden Barwerte der dem Konzern ausschließlich zur Verfügung stehenden Miet- und Leasinggegenstände. Die Entwicklung der Anschaffungskosten, der planmäßigen Abschreibungen und der Buchwerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Im Geschäftsjahr lagen - wie im Vorjahr - keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung von Sachanlagen hindeuteten. 3.2.1.3 Langfristige finanzielle Vermögenswerte [12] Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Die zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 sind in der Anlage 4 dargestellt. Die Buchwerte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Anteile an der FVV GmbH. Des Weiteren sind in dem Posten Beteiligungen zwei (Vorjahr: zwei) Geschäftsanteile an Gesellschaften mit einer Beteiligungshöhe von 10,0% bis 30,0% ausgewiesen. Da der Einfluss dieser Beteiligungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, wurden diese Beteiligungen nicht nach der at-equity-Methode bewertet. Unter den Wertpapieren ist unter anderem eine Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen in Höhe von TEUR 247 (Vorjahr: TEUR 157) bilanziert. 3.2.1.4 Langfristige Forderungen und sonstiges Vermögen [13] scrollen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen aus der Stornoreserve. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Vermittlern. Unter Anwendung des IFRS 9 wurden zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Forderungen eine Risikovorsorge für erwartete Verluste in Höhe von 7% gebildet, hierdurch reduzierten sich die übrigen Forderungen um T€ 213 (31.12.2022: T€ 213). 3.2.2 Kurzfristiges Vermögen 3.2.2.1 Forderungen und sonstige Vermögenswerte [14] scrollen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen gegen Partnergesellschaften und Poolpartner aus Vermittlungsleistungen. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Vermittlern. Unter Anwendung des IFRS 9 wurden zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Forderungen eine Risikovorsorge für erwartete Verluste in Höhe von 7% gebildet, hierdurch reduzierten sich die übrigen Forderungen um T€ 153 (31.12.2022: T€ 106). Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft geleistete Auszahlungen für Werbeveranstaltungen im Folgejahr, Versicherungen, Beiträge und Kfz-Steuer. 3.2.2.2 Zahlungsmittel [15] scrollen
Die Entwicklung des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Im Weiteren verweisen wir auf Tz. 3.9 der Notes. 3.2.3 Eigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der JDC Group AG ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt (vgl. auch Tz. 3.8). scrollen
3.2.3.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage [16] Grundkapital und Kapitalrücklage: Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 13.668.461 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr: 13.668.461) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Aktien der JDC Group AG sind im Teilbereich des Open Market (Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. WKN: A0B9N3, ISIN: DE000A0B9N37. Aktienrückkaufprogramm: Zu Jahresbeginn befanden sich 687.022 eigene Aktien im Besitz der Gesellschaft. Im September 2023 wurden diese Aktien an die Provinzial veräußert. Der Vorstand der JDC Group AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 10. November 2023 beschlossen, maximal bis zu 350.000 eigene Aktien der JDC Group AG über die Börse zurückzukaufen. Das Gesamtvolumen des Aktienrückkaufs ist auf maximal EUR 5 Mio. exklusive Nebenkosten festgelegt. Das Aktienrückkaufprogramm soll bis zum 15. Mai 2024 beendet sein. In Summe befinden sich zum 31.12.2023 64.545 eigene Aktien in Besitz der Gesellschaft. Die Kapitalrücklage resultiert aus der in Vorjahren erfolgten Ausgabe von Anteilen der JDC Group AG über ihrem rechnerischen Wert. In diesem Zusammenhang angefallene Kosten der Kapitalbeschaffung wurden von der Kapitalrücklage abgesetzt. Im Zuge des Aktienrückkaufes wurden das geleistete Agio ebenfalls abgesetzt. Die Kapitalrücklage des Mutterunternehmens unterliegt den Verfügungsbeschränkungen des §150 AktG. Bedingtes Kapital: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.500.000,- durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/1). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu EUR 420.000,- durch Ausgabe von bis zu Stück 420.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,- bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/11). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu EUR 420.000,- durch Ausgabe von bis zu Stück 420.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,- bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I). Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Juli 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 6.834.230,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 6.834.230 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). 3.2.3.2 Übriges Eigenkapital [17] Die Gewinnrücklagen enthalten gesetzliche Rücklagen von Tochterunternehmen sowie die Neubewertungsrücklage aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionszusagen in Höhe von TEUR 238 (Vorjahr: TEUR 516). Die anderen Eigenkapitalbestandteile enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Die Entwicklung der Gewinnrücklagen und anderen Eigenkapitalbestandteile ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. 3.2.4 Langfristige Verbindlichkeiten [18] scrollen
Die Verbindlichkeiten aus Anleihen betreffen die Anleihe 2023/2028, begeben durch die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH. Besichert ist die Anleihe durch die im Rahmen einer Globalzession abgetretenen Ansprüche aus bestehenden sowie zukünftigen Abschlussfolgeprovisionen und sonstigen Provisionsansprüchen in Höhe von mindestens 33,33% des Emissionserlöses. Die Anleihe ist fällig spätestens am 01.11.2028. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Verbindlichkeiten aus - bis zum Ablauf der Stornohaftung - einbehaltenen Maklerprovisionen. Die Verpflichtung zur Auszahlung der Maklerprovision hat regelmäßig eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen den langfristigen Teil von Darlehensverbindlichkeiten. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden seit der Erstanwendung in 2019 die nach IFRS 16 erfassten Verbindlichkeiten aus den Nutzungsrechten Miete und Leasing, hier der langfristige Teil, dargestellt. Unter der Bilanzposition werden ebenfalls die passiven latenten Steuern ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3.1.8. Die Zuordnung der einzelnen Positionen zu den Bewertungskategorien des IFRS 9 wird in Anlage 4 dargestellt. 3.2.5 Langfristige Rückstellungen [19] scrollen
Die Rückstellungen für Pensionen entwickelten sich wie folgt: scrollen
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Das Planvermögen besteht ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen wird eine Rentensteigerung von 1,25% (Vorjahr: 1,25%) und ein Abzinsungssatz von 4,14% (Vorjahr: 1,06%) zu Grunde gelegt. Die Schulden aus leistungsorientierten Verpflichtungen teilen sind wie folgt auf: scrollen
Unter den Rückstellungen für Stornohaftung wird der auf Basis einer Schätzung ermittelte und daher nicht personell zuordenbare Teil der Stornorisiken aus einem Teilgeschäftsbereich dargestellt. Ferner wird hier eine Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme aus Vermögensschäden ausgewiesen. 3.2.6 Kurzfristiges Fremdkapital [20] scrollen
Unter den Pensionsrückstellungen wird der kurzfristige, innerhalb eines Jahres zur Auszahlung fällige Teil dargestellt. In den Steuerverbindlichkeiten sind die erwarteten Abschlusszahlungen zu Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2022 - 2023 ausgewiesen. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist im Wesentlichen ein Betriebsmittel-Kredit der Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien, begeben durch die Bank Austria AG ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verpflichtungen aus der Stornoreserve mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer, sowie Umsatzsteuer, kurzfristige Zinsverbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe und Verbindlichkeiten für bereits bezogene Leistungen. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden seit der Erstanwendung in 2019 ebenfalls die nach IFRS 16 erfassten Verbindlichkeiten aus den Nutzungsrechten Miete und Leasing, hier der kurzfristige Teil, dargestellt. 3.2.7 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit Änderung der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit scrollen
Unter dem Posten "Sonstige" werden Effekte aus der durch den Zeitablauf oder die Prolongation von Darlehen bedingte Umgliederung zwischen dem lang- sowie kurzfristigen Fremdkapital, die Effekte aus aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen auf Darlehen sowie die Effekte aus der Bewertung der Anleihe zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. 3.3 Angaben zu Leasingverhältnissen Die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderungen während der Berichtsperiode sind im Konzernanlagespiegel (Anlage 1) dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Miet-/Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode. scrollen
In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst: scrollen
Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Miet-/Leasingverhältnisse betrugen in 2023 1.795 TEUR (2022: 1.579 TEUR). Soweit ein Leasingverhältnis aufgrund seiner Kurzfristigkeit oder fehlender Übertragung der ausschließlichen Nutzung nicht nach IFRS 16 zu bilanzieren ist, werden die daraus bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach Restlaufzeiten ausgewiesen. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating Lease stellen sich wie folgt dar: scrollen
Es bestehen Leasingverhältnisse über Büromaschinen und EDV-Ausstattung. Die Verträge haben Restlaufzeiten bis zu 12 Monaten (Vorjahr: bis 12 Monate) und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Preisanpassungsklauseln. 3.4 Haftungsverhältnisse a) Haftung für Produkte der "Masterliste" Die freien Finanzmakler als Geschäftspartner der Unternehmen des JDC Group-Konzerns haften für ihre Anlageempfehlungen, sofern sie nicht allen gesetzlichen Prüfungs- und Nachforschungspflichten, im Hinblick auf die angebotenen Produkte, Folge geleistet haben. Für ausgewählte Produkte veranlasst die Jung, DMS & Cie. AG diese haftungsbefreienden Prüfungen durch eigene Mitarbeiter und unter Rückgriff auf externe Research-Häuser. Bei Umsätzen in diesen geprüften Produkten, die den so genannten Masterlisten zu entnehmen sind, erfolgt eine automatische, freiwillige Haftungsübernahme durch den Pool, soweit die Umsätze über die Konzernunternehmen abgewickelt werden. b) Haftungsdach Über die Jung DMS & Cie. GmbH, Wien, wird für Finanzmakler, die sich mittels eines Poolpartnervertrages exklusiv binden, über die Jung, DMS & Cie. AG eine weiterreichende Haftung übernommen. Die Jung, DMS & Cie. AG haftet direkt den Kunden des so genannten "Poolpartners" gegenüber für eventuelle Falschberatung. Zum Zwecke der weitgehenden Vermeidung einer Belastung aus dieser Außenhaftung stellt der Poolpartner die Jung, DMS & Cie., Wien, im Innenverhältnis von allen derartigen Ansprüchen frei; darüber hinaus schließt die Jung, DMS & Cie., Wien, für jeden Poolpartner geeignete Vertrauensschadenversicherungen ab. c) Patronatserklärungen Die JDC Group AG hat für ihre Tochterunternehmen gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften und Banken Patronatserklärungen abgegeben. Die Jung, DMS & Cie. AG hat für ihre Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie. Pool GmbH gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften Patronatserklärungen abgegeben. e) Sonstige Haftungsverhältnisse Sonstige Haftungsverhältnisse bestehen zum Berichtszeitpunkt nicht. 3.5 Eventualschulden Bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bestehen keine Eventualschulden. 3.6 Nahestehende Unternehmen und Personen Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die die JDC Group AG beherrschen oder die von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der JDC Group einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der JDC Group AG hält oder kraft einer vertraglichen Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der JDC Group AG zu steuern. Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der JDC Group AG ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der JDC Group AG kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der JDC Group AG von 20% oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen. Für die JDC Group AG ergeben sich für das Geschäftsjahr folgende Angabepflichten: Der derzeit größte Einzelaktionär ist die Great-West Lifeco mit einem Anteil von 26,9%, die beiden Vorstände mit ihren Beteiligungsgesellschaften Aragon Holding GmbH und Grace Beteiligungs GmbH halten zusammen rund 11,2%, die Versicherungskammer Bayern 6,0%, die Provinzial 6,0%, 0,6% sind eigene Anteile und weitere rund 49,3% befinden sich im Free-Float. Gegenüber dem Vorstand Herrn Marcus Rex besteht zum 31.12.2023 eine Darlehensforderung von 50.416,67 (Zinssatz 5%, Laufzeit bis zum 31.12.2025, Tilgung variabel aber max. 25 TEUR p.a.). Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates: scrollen
1) Angegeben sind die Gesamtbezüge der
Vorstände der JDC Group AG, auch wenn sie von
Tochterunternehmen getragen wurden. Die angegebenen
Vergütungen entsprechen den nach § 314 Abs. 1 Nr.
6 HGB anzugebenden Gesamtbezügen.
3.7 Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben. 3.8 Eigenkapitalveränderungsrechnung Die Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns auf den Bilanzstichtag ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses ist. scrollen
3.9 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Finanzlage des Konzerns wird in der Kapitalflussrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses nach IFRS ist. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war mit 18.032 TEUR positiv. In der Kapitalflussrechnung wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestands im JDC Group-Konzern während des Geschäftsjahres durch die Zahlungsströme aus operativer Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit dargestellt. Zahlungsunwirksame Vorgänge werden zusammengefasst als Gesamtbetrag ausschließlich im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gezeigt. Finanzmittelfonds Die Zusammensetzung des Zahlungsmittelbestands ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Darunter werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten sowie kurzfristige Kontokorrent-Kredite zusammengefasst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, jederzeit in Liquidität umwandelbare Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. 3.10 Segmentberichterstattung Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem "Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium ("Chief Operating Decision Maker"). Im JDC Group Konzern ist der Vorstand der JDC Group AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8. Die JDC Group berichtet über drei Segmente, die entsprechend der Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen eigenständig von segmentverantwortlichen Gremien geführt werden. Die Bestimmung von Unternehmensbestandteilen als Geschäftssegment basiert insbesondere auf der Existenz von ergebnisverantwortlichen Segment Managern, die direkt an das oberste Führungsgremium des JDC Group Konzerns berichten. Der JDC Group Konzern gliedert sich in folgende Geschäftsfelder: scrollen
Advisortech Im Segment Advisortech bündelt der Konzern seine Geschäftstätigkeit mit freien Finanzvermittlern. Angeboten werden alle Anlageklassen (Investmentfonds, geschlossene Fonds, Versicherungen und Zertifikate) verschiedener Produktgesellschaften einschließlich der Antragsabwicklung und Provisionsabrechnung sowie verschiedene weitere Serviceleistungen rund um die Anlageberatung von Endkunden. Unterstützung finden die Berater hierbei durch diverse eigenentwickelte Softwareprodukte, wie der digitale Versicherungsordner "allesmeins" und iCRM-Web. Advisory Im Segment Advisory sind unsere auf die Beratung und den Vertrieb an Endkunden fokussierten Konzernaktivitäten zusammengefasst. Als unabhängige Finanz- und Investitionsberater bieten wir unseren Kunden eine auf jede Situation individuell angepasste ganzheitliche Beratung zu Versicherungen, Investments und Finanzierung. Holding Im Segment Holding wird die JDC Group AG dargestellt. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der JDC Group liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS Standards zu Grunde. Die JDC Group beurteilt die Leistung der Segmente unter anderem anhand des Betriebsergebnisses (EBITDA und EBIT). Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Segmentvermögen und -schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Zum Segmentvermögen gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Provisionsforderungen und sonstige Forderungen. Die Segmentschulden betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. In den einzelnen Geschäftsfeldern weist der JDC Group-Konzern die folgenden Mitarbeiterzahlen aus: scrollen
Geografische Segmentinformationen Der JDC Group-Konzern ist im Wesentlichen in Deutschland und Österreich tätig, sodass bezogen auf den Kundenkreis lediglich ein geografisches Segment (deutschsprachiger Raum der Europäischen Union) besteht. 4 WEITERE ANGABEN 4.1 Geschäftsgegenstand und wesentliche Tätigkeiten Der satzungsmäßige Geschäftsgegenstand der JDC Group AG ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Finanzdienstleistungsbranche, sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, insbesondere für die nachstehenden Gesellschaften. Das Mutterunternehmen ist eine Beteiligungsholding, die vorwiegend Mehrheitsbeteiligungen an Vertriebsgesellschaften erwirbt, die sich mit der Platzierung von Finanzprodukten und artverwandten Dienstleistungen beschäftigen. Für die Tochterunternehmen erbringt die Gesellschaft Beratungs- und Managementaufgaben. Geschäftsstrategie ist, die Beteiligungen langfristig in den Konzern einzubinden und durch das Erreichen von Synergieeffekten die Ertragsstärke der jeweiligen Tochterunternehmen zu erhöhen. Im Rahmen der geschaffenen Holdingstruktur erfolgt die strategische Steuerung der Geschäfts- und Finanzpolitik des Konzerns durch die JDC Group AG. Die operative Verantwortung obliegt dagegen den Tochtergesellschaften. Das Mutterunternehmen bildet zudem die Schnittstelle zum Kapitalmarkt. Die Jung, DMS & Cie. AG ist als operative Beteiligungsholding tätig. Geschäftsfeld dieser Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ist das Betreiben von Einkaufs- und Abwicklungszentralen für freie Finanzvermittler - so genannte Maklerpools -, die für freie Finanzmakler zentrale Funktionen wie Produkteinkauf, Marketing, zentrale Geschäftsabwicklung und Schulung übernehmen. Als Gegenleistung für vorstehende Dienstleistungen behalten die Maklerpools einen Teil der Abschlussprovisionen sowie einen Teil der Abschlussfolgeprovisionen ein. Die Jung, DMS & Cie. AG ist einschließlich ihrer Tochterunternehmen zurzeit an den Standorten Wiesbaden, München, Troisdorf, Nürnberg und Wien tätig. Die FINUM.Private Finance AG, Wien sowie die FiNUM.Private Finance AG, Berlin und die FiNUM.Finanzhaus AG, München, richten sich in ihrer Beratung an den Interessen der Endkunden aus. Als unabhängige Finanzberater bieten sie eine individuell angepasste Beratung in Bereich der Versicherungen, Investments und Finanzierung. Die übrigen Konzerngesellschaften mit Sitz in Deutschland sind keine Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG und unterliegen grundsätzlich nicht der Aufsicht der BaFin. Die Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Österreichs. Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (BaFin) Deutschlands. 4.2 Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement befasst sich mit der bedarfsgerechten Steuerung der Zahlungsmittel im Konzern unter Einbeziehung der Auswahl und Steuerung der Finanzierungsquellen. Ziel ist es, die notwendigen Zahlungsmittel zu den geringsten Kosten zur Verfügung zu stellen. Steuerungskriterien sind hier insbesondere die Soll- und Habenzinsen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht dem Kapitalmanagement das tägliche und monatliche Berichtswesen mit Soll- Ist-Vergleichen zur Verfügung. 4.3 Risikomanagement, Finanzderivate und weitere Angaben zum Kapitalmanagement Die künftige Geschäftsentwicklung des Konzerns ist mit allen Chancen und Risiken verbunden, die mit dem Vertrieb von Finanzprodukten und dem Kauf, der Führung und dem Verkauf von Unternehmen zusammenhängen. Das Risikomanagementsystem der JDC Group AG ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren und durch Ableitung geeigneter Maßnahmen diese zu minimieren. Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung eingesetzt. Um mögliche Probleme in den verbundenen Unternehmen und deren Beteiligungen frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern abgefragt und beurteilt. Es werden monatliche, wöchentliche und tägliche Auswertungen zu Absatz, Umsatz und Liquiditätssituation erstellt. Die Geschäftsführung bekommt einen täglichen Überblick über die Absatz- und Liquiditätskennziffern. Die JDC Group AG wird über ein monatliches Berichtswesen, welches die wesentlichen Kennzahlen beinhaltet und insbesondere die Liquiditätssituation berücksichtigt, gesteuert. Der Vorstand wird darüber hinaus täglich über den aktuellen Liquiditätsstand informiert. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden: scrollen
Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden: scrollen
Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden: scrollen
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für die Gesellschaft kann die Geschäftsführung aktuell nicht erkennen und ist der Ansicht, dass die identifizierten Risiken überschaubar sind und den Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährden. Die Chancen sieht die Geschäftsführung wie folgt: Viele Finanzvertriebe sind derzeit finanziell geschwächt. Im Ergebnis sind die finanziellen Ressourcen vieler Wettbewerber erschöpft und der Konsolidierungsdruck erhöht sich - wovon die großen Marktteilnehmer, unter anderem die JDC Group-Konzernunternehmen, profitieren. Die JDC Group AG hat im Jahr 2023 einige entscheidende Weichen für die folgenden Jahre stellen können. Mit dem im Januar abgeschlossenen Kaufvertrag zum Erwerb von wesentlichen Teilen der Top Ten Financial Network Gruppe und der in diesem Zuge erworbenen Softwarelösung wurde das Produkt-Portfolio in den Bereichen Vermögensverwaltung, Haftungsdachlösungen und Label-Fonds gezielt erweitert. Zusätzlich wurde mit Wirkung zum 01. Juni 2023 der erfahrene Digitalplattform Manager Marcus Rex in den Vorstand der JDC Group AG berufen. Er wird künftig die Ressorts Marketing und Vertrieb sowie das Großkundengeschäft verantworten. Außerdem konnte JDC im dritten Quartal exklusive Kooperationsverträge für das Versicherungsgeschäft der Sparkassen im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern (VKB) und der Sparkassen-Versicherung (SV) unterzeichnen. Damit haben künftig fast 300 der rund 350 Sparkassen in Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit auf die Services der JDC zuzugreifen. Das alles wird aus Sicht des Vorstands dazu führen, dass sich die Beteiligungen der JDC Group AG und damit auch die JDC Group AG selbst im Geschäftsjahr 2024 insgesamt weiterhin positiv entwickeln. 4.4 Risikomanagementziele und -methoden Auf Ebene der JDC Group wurden Risikomanagementziele und -methoden festgelegt und dokumentiert. Zur Systematisierung wurden die folgenden vier Gruppen von Risiken gebildet: 1. Strategische Risiken, unter anderem betreffend: scrollen
2. Finanzielle Risiken, unter anderem betreffend: scrollen
3. Operative Risiken, unter anderem betreffend: scrollen
4. Externe Risiken, unter anderem betreffend: scrollen
Das Risikomanagement des Konzernunternehmens umfasst zu jedem einzelnen der möglichen Risikofelder die Früherkennung von Risiken, Information und Kommunikation, Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen sowie die Dokumentation des Risikomanagementsystems. 4.5 Zusätzliche Angaben nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetz Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in der Anlage zu diesen Notes enthalten. Vom Konzernabschlussprüfer wurden im Geschäftsjahr folgende Honorare in Rechnung gestellt: scrollen
Im Jahresdurchschnitt wurden in den Konzernunternehmen 428 Mitarbeiter (Vorjahr: 408) - Vollzeitäquivalent - beschäftigt. Organe der JDC Group Aktiengesellschaft Vorstand scrollen
Aufsichtsrat scrollen
Die Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sind in Tz. 3.6 angegeben. Zur Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes nach § 162 AktG besteht keine Verpflichtung, da die JDC Group AG keine börsennotierte Aktiengesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist. BRUTTO-ANLAGENSPIEGELscrollen
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NETTO-ANLAGENSPIEGELscrollen
Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2023 scrollen
1) Indirekte Beteiligung, Angabe der Quote der
dem Tochterunternehmen gehörenden Anteile
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1) indirekte Beteiligung über Jung, DMS
& Cie. Pool GmbH
Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 scrollen
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Segmentberichterstattung scrollen
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Konzernlagebericht 20231. GRUNDLAGEN DES KONZERNS 1.1. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS Die JDC Group AG bietet im Geschäftsbereich "Advisortech" eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie nahezu sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden. Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Im Segment Advisory ergänzen rund 250 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Folgendes Schaubild zeigt die aktuelle Segmentstruktur der JDC Group und die relevantesten Teilkonzerne und Beteiligungen: scrollen
[*] Beteiligungsquote der JDC Group AG zum 31.
Dezember 2023
1.2.FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Im Geschäftsbereich "Advisortech" bieten wir über die Jung, DMS & Cie.-Gruppe moderne Beratungs- und Verwaltungstechnologien für unsere Kunden und Berater. In diesem Zusammenhang betreibt die JDC-Group die Entwicklung selbsterstellter Softwarelösungen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden in diesem Zusammenhang Eigenleistungen in Höhe von 1.552 TEUR aktiviert. Im Weiteren verweisen wir auf die diesbezüglichen Ausführungen im Anhang zum Konzernabschluss. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 1 Die weltweite Erholung von der COVID-19-Pandemie verläuft weiterhin langsam und uneinheitlich. So hat sich die Weltwirtschaft im vergangenen Jahr zwar erneut positiv entwickelt, allerdings ist das Vorkrisenniveau noch immer nicht erreicht. Ursächlich hierfür sind mehrere Faktoren. Neben den langfristigen Folgen der Pandemie belasteten auch der anhaltende Ukraine-Krieg, die hohe Inflation und die damit verbundene geldpolitische Straffung die weltwirtschaftliche Erholung. Gemäß der Einschätzung des IWF vom Januar 2024 sank das globale Wachstum im vergangenen Jahr auf 3,0 Prozent (Vorjahr: 3,5 Prozent). Das Ergebnis verblieb damit erneut unter dem historischen Durchschnitt von 3,8% (Zeitraum von 2000 bis 2019). In diesem nach wie vor krisengeprägten Umfeld kam im vergangenen Jahr auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ins Stocken. Hierzulande liegt das BIP inzwischen wieder 0,7% über dem Wert von 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, allerdings sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3%. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland 0,1%. 2.2 BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN Der Markt für Investmentfonds 2 Die deutsche Investmentfondsbranche verwaltete zum 31. Dezember 2023 ein Gesamtvermögen von 4.149 Milliarden Euro. Das Volumen stieg im Vergleich zum Vorjahr um rund neun Prozent (31. Dezember 2022: 3.805 Milliarden Euro). Auf Sicht von zehn Jahren hat sich das für private und institutionelle Anleger verwaltete Vermögen damit fast verdoppelt. Nach Angaben der Europäischen Zentralbank beträgt der Anteil des deutschen Fondsmarkts inzwischen 27 Prozent des gesamten Marktes der EU. Zum 31. Dezember 2023 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2022) waren 1.382 Milliarden Euro (1.281 Milliarden Euro) in Publikumsfonds und 2.079 Milliarden Euro (1.944 Milliarden Euro) in Spezialfonds investiert. 634 Milliarden Euro (529 Milliarden Euro) entfielen auf Mandate und 54 Milliarden Euro auf geschlossene Fonds (51 Milliarden Euro). Auf die einzelnen Assetklassen teilt sich das Fondsvolumen der Publikumsfonds zum 31. Dezember 2023 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2022) wie folgt auf: scrollen
Gleichwohl das vergangene Jahr von geopolitischen Krisen, einer anhaltenden Inflation und einer Rückkehr der Zinsen geprägt war, herrschte eine gute Stimmung an den Kapitalmärkten. Dies zeigte sich unter anderem im Absatz der offenen Publikumsfonds. Flossen in 2022 noch 3,4 Milliarden Euro ab, erhielten derartige Fonds im vergangenen Jahr neue Gelder in Höhe von 12,9 Milliarden Euro. Die Kehrtwende im Neugeschäft zeigte sich insbesondere bei den Rentenfonds. Nach Abflüssen von 16,5 Milliarden Euro in 2022 konnten Rentenfonds im letzten Jahr Nettozuflüsse von 12,7 Milliarden Euro verzeichnen. Hier sorgte der Zinsanstieg für attraktive Perspektiven. Aber auch Aktienfonds erhielten mit Zuflüssen von 12,9 Milliarden Euro deutlich mehr neue Gelder als noch im Vorjahr (2022: 0,5 Milliarden). Vor dem Hintergrund der letztjährigen Herausforderungen war 2023 demnach ein beachtliches Fondsjahr. Der Markt für Versicherungen 3 Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich im vergangenen Jahr ebenfalls gut behauptet. Vor dem Hintergrund der schwierigen globalen Rahmenbedingungen verlief auch hier das Geschäftsjahr 2023 zufriedenstellend. Die Branche hat über alle Sparten hinweg einen Beitragswachstum von 3,8 Prozent verzeichnen können. Bei den Lebensversicherern gingen die Beitragseinnahmen 2023 um 5,2 Prozent auf rund 92 Mrd. Euro zurück. Ursächlich hierfür war die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage, die schwache Entwicklung der realen Löhne und die damit einhergehende Konsumzurückhaltung. Diese Entwicklung spiegelte sich vor allem jedoch im Einmalbeitragsgeschäft wider. Die laufenden Beiträge entwickelten sich dagegen weitgehend robust. Bei der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen die Einnahmen um 6,7 Prozent auf 84,5 Mrd. Euro. Und auch die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung nahmen 2,3 Prozent mehr ein als im Vorjahr. Die dortigen Beitragseinnahmen stiegen auf 48,2 Mrd. Euro. Der Ausblick für das kommende Geschäftsjahr fällt insbesondere im Bereich der Lebensversicherung optimistischer aus als in den Vorjahren. Die höheren Zinsen verbessern die Ertragskraft der Unternehmen und die steigende Überschussbeteiligung sorgt für eine höhere Attraktivität der Produkte. Für 2024 erwartet der GDV im Lebensversicherungsgeschäft daher eine stabile Beitragsentwicklung. Im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung prognostiziert der GDV Beitragszuwächse von 7,7 Prozent. Hier wird erwartet, dass vor allem die Entwicklung in der Kfz-Versicherung von Nachholeffekten geprägt sein wird. Wettbewerbsposition In den einzelnen Geschäftssegmenten steht JDC Group mit unterschiedlichen Unternehmen in Konkurrenz. Wettbewerber im Segment ADVISORTECH Im Geschäftsbereich ADVISORTECH vermittelt die JDC Group-Gruppe über die Tochtergesellschaften der JDC-Gruppe (JDC) Finanzprodukte wie Investmentfonds, Alternative Investment-Fonds, strukturierte Produkte, Versicherungen und Finanzierungsprodukte über freie Finanzvermittler (B2B2C) an Endkunden. Als technische Plattform steht JDC in Wettbewerb mit allen Unternehmen, die über selbstständige Vermittler oben genannte Finanzprodukte an Weitervermittler oder Endkunden vermitteln. Darunter fallen Maklernetzwerke/Maklerpools wie z. B. Fonds Finanz Maklerservice GmbH und BCA AG, aber auch auf Endkunden ausgerichteten Geschäftsbanken, Sparkassen, Volksbanken sowie Finanzvertriebsgesellschaften. Zudem bietet die JDC im Geschäftsbereich Advisortech white-label Frontend Dienstleistung gen, bei denen sich die Kunden (Banken, Versicherungen, IFAs, Endkunden) über App, Onlinetools sowie Web Applikationen Vertragsdaten anzeigen lassen können. Hier ist die JDC im Wettbewerb mit z.B. Clark oder getsafe. Im dritten Teilbereich bieten wir Endkundenberatung sowie eine Vergleichsplattform für Finanzprodukte an. Hier steht die JDC im Wettbewerb mit Verivox und Smava. Das eigenständige, unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN liefert neutrale Versicherungsdaten in Form von Versicherungsvergleichen, Ratings, stochastischen Simulationen und Data Analytics über die eigene Vergleichsplattform, durch individuelle Services und IT-Dienstleistungen. Vorrangige Wettbewerber sind Vergleichsplattformen wie beispielsweise Franke & Bornberg, Mr. Money und Softfair. Die Top Ten Financial Network Gruppe bietet Dienstleistungen im Bereich der Investmentberatung, der Vermögensverwaltung sowie dem Fondsmanagement an. Mit eigenen Softwarelösungen administriert Top Ten über 2 Mrd. EUR Investmentbestand für ca. 1.000 Vermittler im Netzwerk. Sie steht in Wettbewerb mit Fondskonzept, Netfonds, Fondsnet und BCS / BfV. Wettbewerber im Segment ADVISORY Im Geschäftsbereich ADVISORY bietet die JDC Group AG über ihre Tochtergesellschaften FİNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich die Beratung zu und Vermittlung von Finanzprodukten gegenüber Endkunden (B2C) an. Grundsätzlich stehen sämtliche Gesellschaften in Wettbewerb mit einer Vielzahl von Marktteilnehmer, d.h. neben Finanzvertrieben und Einzelmaklern u.a. auch Ausschließlichkeitsorganisationen von Versicherungen und Banken, aber auch dem Direktvertrieb z.B. über das Internet. Die Hauptwettbewerber der Gesellschaften lassen sich nach der Einschätzung der JDC Group anhand der unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Zielgruppen wie folgt ableiten: FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich fokussieren sich auf die Beratung anspruchsvoller Privatkunden (sog. Mass-Affluent-Markt) in Deutschland und Österreich. Der Geschäftsmix besteht zu nahezu gleichen Teilen aus Vermögensaufbau und Absicherungsgeschäft (Versicherungsgeschäft). Hauptwettbewerber sind demnach Geschäfts- bzw. Privatbanken und große Finanzvertriebsgesellschaften wie z.B. die MLP AG oder die Horbach Wirtschaftsberatung AG. 2.3 GESCHÄFTSVERLAUF KONZERN UND SEGMENTE Die JDC Group AG ist aufgrund ihrer Absatzstärke, zunehmenden Marktrelevanz und Zuverlässigkeit für Produktinitiatoren sowohl aus der Versicherungs- als auch Investmentbranche ein Partner von zunehmender Attraktivität. Gleichzeitig ist die JDC Group AG auch als institutioneller Partner für Finanzvertriebe bzw. Finanzvermittler attraktiv, die im sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld einen starken Partner für die Auslagerung Ihres Backoffice suchen. Insgesamt blickt der Vorstand aus seiner Sicht auf eine sehr erfreuliche Geschäftsentwicklung zurück. Die Ertragslage hat sich - trotz der schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen - im Vergleich zum Vorjahr positiv entwickelt. Das Konzernergebnis hat sich mit TEUR 3.832 (Vorjahr: TEUR 939) mehr als vervierfacht und auch der Konzernumsatz stieg um rund 10 Prozent. Der Umsatzanstieg beruht im Wesentlichen auf der positiven Entwicklung des Stammgeschäfts, der Akquise neuer Großkunden und der Erstkonsolidierung der Top Ten Gruppe. Damit liegt der Umsatz (171,7 Mio. Euro) zwar nicht innerhalb der kommunizierten Guidance (175 bis 190 Mio. Euro); das EBITDA konnte sich jedoch deutlich verbessern und liegt nun bei 11,7 Mio. EUR. Der Zielwert liegt damit innerhalb der Guidance (11,5 bis 13,0 Mio. EUR). Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die folgenden Darstellungen zur Lage des JDC Group-Konzerns. 2.4 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE 2.4.1 WESENTLICHE KENNZAHLEN JDC GROUP-KONZERN Für die Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs sowie zur Steuerung des Gesamtkonzerns und seiner Segmente verwendet der Vorstand des JDC Group-Konzerns als Maßgrößen der Zielerreichung vorrangig die Entwicklung der Umsatzerlöse und des nach Abzug der Provisionsaufwendungen verbleibenden Rohertrages sowie das EBITDA, die mithin als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren anzusehen sind. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, sind aktuell nicht ersichtlich. 2.4.2 VERMÖGENSLAGE Aktiva in TEUR scrollen
Das langfristige Vermögen des Konzerns in Höhe von 87,4 Mio. Euro zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr 74,5 Mio. EUR) besteht zu rund 69,2 Mio. Euro (Vorjahr 64,1 Mio. EUR) aus immateriellen Vermögenswerten. Die Erhöhung des langfristigen Vermögens in Höhe von 12,9 Mio. Euro ergab sich durch die Erstkonsolidierung der Top Ten Gruppe, Erhöhung der Beteiligung an der Summitas und IFRS 16. Darüber hinaus haben sich die aktiven latenten Steuern erhöht (+0,9 Mio. Euro). Das kurzfristige Vermögen beträgt zum 31. Dezember 2023 54,5 Mio. Euro (Vorjahr 38,5 Mio. EUR). Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf das gestiegene Guthaben bei Kreditinstituten und die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Guthaben bei Kreditinstituten im Geschäftsjahr deutlich um 9,7 Mio. Euro auf 26,4 Mio. Euro. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung war der Verkauf der eigenen Aktien an die Provinzial. Die Bilanzsumme hat sich von 113,0 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 141,9 Mio. Euro im Jahr 2023 deutlich erhöht - im Wesentlichen bedingt durch die Zunahme der Guthaben bei Kreditinstituten um 9,7 Mio. Euro und der Erstkonsolidierung der Top Ten Gruppe. Passiva in TEUR scrollen
Das Eigenkapital erhöhte sich deutlich von 37,0 Mio. Euro auf 52,8 Mio. Euro. Aufgrund des Verkaufs der eigenen Aktien an die Provinzial stieg die Kapitalrücklage um rund 12,3 Mio. EUR. Der Kauf eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms reduzierte die Kapitalrücklage um 1,1 Mio. EUR. Das langfristige Fremdkapital erhöhte sich ebenfalls im Berichtsjahr. Lag die Position im Vorjahr noch bei 43,3 Mio. Euro, betrug das langfristige Fremdkapital zum Jahresende 2023 49,9 Mio. Euro. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Das kurzfristige Fremdkapital stieg von 32,7 Mio. Euro auf 39,2 Mio. Euro. Diese Erhöhung resultiert hauptsächlich aus den gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+ 10,9 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote im JDC Group-Konzern stieg zum Bilanzstichtag auf 37,2 Prozent (Vorjahr: 32,7 Prozent) der Bilanzsumme. 2.4.3 FINANZLAGE Die Kapitalflussrechnung zeigt auf, wie sich der Cashflow innerhalb der Berichtsperiode durch Mittelzu- und Mittelabflüsse entwickelte. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit stieg im Geschäftsjahr von 7.267 TEUR auf 17.241 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva (+10,6 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist mit -12.781 TEUR negativ, liegt damit aber deutlich über dem Vorjahreswert von -3.263 TEUR. Dies liegt im Wesentlichen an den höheren Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen sowie Finanzanlagevermögen, die mit 9,2 Mio. EUR im Vorjahr deutlich zu Buche schlugen. Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein Cashflow von 5.230 TEUR, der im Wesentlichen durch Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 13,1 Mio. EUR sowie abzüglich der Reduzierung der Anleihe in Höhe von 4,4 Mio. EUR beeinflusst wurde. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres betrug 26.362 TEUR. Die Finanzmittelausstattung war im Berichtsjahr stets mehr als ausreichend. Die Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wird über eine monatliche Liquiditätsplanung gesteuert. Im folgenden Jahr wird der Konzern erneut vertragsgemäß teilweise Kredittilgungen vornehmen, die aus einer ausreichenden Liquidität vorgenommen werden können. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 37,2 Prozent (Vorjahr: 32,7 Prozent). Das mittel- und langfristige Fremdkapital umfasst zum Stichtag 35,2 Prozent (VJ: 38,3 Prozent) der Bilanzsumme bzw. absolut 49,9 Mio. Euro und entfällt mit 19,3 Mio. Euro auf eine Unternehmensanleihe. 2.4.4 ERTRAGSLAGE GuV in TEUR scrollen
Das abgelaufene Geschäftsjahr verlief für die JDC Group AG sehr erfreulich. Trotz aller Widrigkeiten haben sich die Ertragslage und auch das Konzernergebnis nochmals deutlich verbessert. Der Konzernumsatz stieg durch ein starkes Stammgeschäft und die Anbindung neuer Großkunden um 10 Prozent auf 171,7 Mio. Euro (Vorjahr: 156,1 Mio. Euro). Die Provisionsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr (111,3 Mio. Euro) um 9,9 Prozent auf 122,3 Mio. Euro erhöht. Der resultierende Rohertrag erhöhte sich von 47,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 52,9 Mio. Euro im aktuellen Geschäftsjahr. Bezogen auf die Umsatzerlöse beträgt die Marge 30,8% (Vorjahr: 30,6%). Von den übrigen Kosten entfallen 28,8 Mio. Euro (Vorjahr: 27,2 Mio. Euro) auf die Personalkosten und 12,3 Mio. Euro (Vorjahr: 11,6 Mio. Euro) auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Jahresdurchschnitt (Vollzeitäquivalent) - unter Berücksichtigung des Erwerbs der Top Ten Gruppe - waren 428 (Vorjahr: 408) Mitarbeiter beschäftigt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres verminderten sich auf 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 6,1 Mio. Euro). Die größten Positionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren EDV- Kosten mit 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro), Sonstige Aufwendungen mit 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR), Rechts- und Beratungskosten mit 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro), Werbe- und Reisekosten mit 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) und Raumkosten mit 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro). Insgesamt erhöhte sich das EBITDA auf 11,7 Mio. Euro (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR). Das EBIT hat sich mit 5,8 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahreswert (2,9 Mio. EUR) verdoppelt. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stieg deutlich von 1,1 Mio. EUR auf 3,8 Mio. Euro. 2.4.5 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Segment Advisortech Das Segment Advisortech entwickelte sich durchweg positiv. Der Umsatz verbesserte sich deutlich und liegt mit 150,9 Mio. Euro rund 13,5 Prozent über dem Vorjahreswert (132,9 Mio. Euro). Das EBITDA erhöhte sich ebenfalls deutlich und liegt mit 11,9 Mio. EUR knapp 2,5 Mio. Euro über dem Vorjahr (9,5 Mio. Euro). Und auch das EBIT liegt deutlich verbessert bei 7,6 Mio. Euro nach 5,0 Mio. Euro im Vorjahr. Segment Advisory Der Umsatz im Segment Advisory blieb aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen hinter den Erwartungen zurück. So lagen die Segmenterträge mit 33,2 Mio. Euro knapp unter dem Vorjahr von 34,7 Mio. Euro. Das EBITDA allerdings stieg nunmehr auf 3,1 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr von 2,6 Mio. Euro. Das EBIT wiederum stieg auf 1,9 Mio. Euro nach 1,3 Mio. Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr. Segment Holding Der Umsatz im Segment Holding stieg von 2,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 2,3 Mio. Euro im Berichtsjahr. Das EBITDA lag mit -3,3 Mio. EUR nach -3,1 Mio. EUR - genauso wie das EBIT mit -3,6 Mio. Euro nach -3,4 Mio. Euro - ebenfalls leicht unter dem Vorjahreswert. 3. PROGNOSE-, CHANCEN - UND RISIKOBERICHT 3.1.CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Die künftige Geschäftsentwicklung des Konzerns ist mit allen Chancen und Risiken verbunden, die mit dem Vertrieb von Finanzprodukten und dem Kauf, der Führung und dem Verkauf von Unternehmen zusammenhängen. Das Risikomanagementsystem der JDC Group AG ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren und durch Ableitung geeigneter Maßnahmen diese zu minimieren. Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung eingesetzt. Um mögliche Probleme in den verbundenen Unternehmen und deren Beteiligungen frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern abgefragt und beurteilt. Es werden monatliche, wöchentliche und tägliche Auswertungen zu Absatz, Umsatz und Liquiditätssituation erstellt. Die Geschäftsführung bekommt einen täglichen Überblick über die Absatz- und Liquiditätskennziffern. Die JDC Group AG wird über ein monatliches Berichtswesen, welches die wesentlichen Kennzahlen beinhaltet und insbesondere die Liquiditätssituation berücksichtigt, gesteuert. Der Vorstand wird darüber hinaus täglich über den aktuellen Liquiditätsstand informiert. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden: scrollen
Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden: scrollen
Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden: scrollen
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für die Gesellschaft kann die Geschäftsführung aktuell nicht erkennen und ist der Ansicht, dass die identifizierten Risiken überschaubar sind und den Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährden. Die Chancen sieht die Geschäftsführung wie folgt: Viele Finanzvertriebe sind derzeit finanziell geschwächt. Im Ergebnis sind die finanziellen Ressourcen vieler Wettbewerber erschöpft und der Konsolidierungsdruck erhöht sich - wovon die großen Marktteilnehmer, unter anderem die JDC Group-Konzernunternehmen, profitieren. Die JDC Group AG hat im Jahr 2023 einige entscheidende Weichen für die folgenden Jahre stellen können. Mit dem im Januar abgeschlossenen Kaufvertrag zum Erwerb von wesentlichen Teilen der Top Ten Financial Network Gruppe und der in diesem Zuge erworbenen Softwarelösung wurde das Produkt-Portfolio in den Bereichen Vermögensverwaltung, Haftungsdachlösungen und Label-Fonds gezielt erweitert. Zusätzlich wurde mit Wirkung zum 01. Juni 2023 der erfahrene Digitalplattform Manager Marcus Rex in den Vorstand der JDC Group AG berufen. Er wird künftig die Ressorts Marketing und Vertrieb sowie das Großkundengeschäft verantworten. Außerdem konnte JDC im dritten Quartal exklusive Kooperationsverträge für das Versicherungsgeschäft der Sparkassen im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern (VKB) und der SparkassenVersicherung (SV) unterzeichnen. Damit haben künftig fast 300 der rund 350 Sparkassen in Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit auf die Services der JDC zuzugreifen. Das alles wird aus Sicht des Vorstands dazu führen, dass sich die Beteiligungen der JDC Group AG und damit auch die JDC Group AG selbst im Geschäftsjahr 2024 insgesamt weiter positiv entwickeln. 3.2. PROGNOSEBERICHT Konjunkturausblick Auch im neuen Jahr werden die gestiegenen Zinsen, die weiterhin vorhandene Inflation und der anhaltende Ukraine-Krieg die Konjunktur belasten. Allerdings sinkt die Inflation in den meisten Regionen schneller als erwartet. Der IWF rechnet neuerdings mit einem Rückgang der globalen Gesamtinflation auf 5,8 Prozent im Jahr 2024 und auf 4,4 Prozent im Jahr 2025. Damit ist der Weg für eine sanfte Landung geebnet. Ersten Prognosen zu Folge verbleibt das globale Wachstum im Berichtsjahr voraussichtlich bei 3,1%, anschließend soll es im Jahr 2025 erstmals wieder steigen. Die Prognosen für Deutschland fallen dagegen gemischt aus. Während das ifo Institut mit einem Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent rechnet, erwartet das Institut der deutschen Wirtschaft einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts. Entscheidend wird an dieser Stelle die weitere Entwicklung der Rahmenbedingungen sein. Da das Baugewerbe noch immer unter den gestiegenen Finanzierungskosten leidet und sich viele Unternehmen aufgrund der belasteten Auftragslage mit Investitionen zurückhalten, werden vor allem die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und die weitere Inflationsentwicklung den diesjährigen Verlauf maßgeblich prägen. Marktausblick Die gute Stimmung an den Aktienmärkten setzte sich auch zu Beginn des Jahres 2024 fort: der Fondsabsatz ist 2024 positiv gestartet, der DAX hat neue Rekordstände erreicht und die Unsicherheit hat abgenommen, da die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und anderer geopolitischer Spannungen mittlerweile eingepreist sind. Dennoch dürfen die schwierigen globalen Rahmenbedingungen und die zahlreichen Krisenherde, denen die deutsche Wirtschaft gegenübersteht, nicht außer Acht gelassen werden, sodass aktuell nicht abzusehen ist, wie sich die Kapitalmärkte insgesamt entwickeln werden. Ausblick für den JDC Group-Konzern Erwartete Geschäftsentwicklung Die Einschätzung des voraussichtlichen Geschäftsverlaufs des JDC Group-Konzerns für 2024 basiert auf den im Konzernlagebericht dargestellten volkswirtschaftlichen Annahmen. Die anhaltenden schwierigeren globalen Rahmenbedingungen könnten auch im neuen Geschäftsjahr einen Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des JDC Group- Konzerns haben. Die Unternehmensplanung ist daher auf Basis sehr detaillierter Erhebungen und aus Sicht der JDC Group AG realistischer Annahmen entstanden. Für die JDC Group steht in 2024 eine deutliche und nachhaltige Verbesserung des operativen Geschäfts im Vordergrund. Im Jahr 2024 wird der Konzern seinen Fokus weiter auf scrollen
2024 erwartet das Unternehmen auf der Basis bereits abgeschlossener Kooperationen einen Umsatzzuwachs auf 205 - 220 Mio. EUR sowie ein EBITDA von 14,5 Mio. EUR bis 16,0 Mio. EUR. Insgesamt geht der Vorstand von einer für den Gesamtkonzern positiven Geschäftsentwicklung aus.
Wiesbaden, 20. März 2024 Dr. Sebastian Grabmaier Ralph Konrad Marcus Rex BestätigungsvermerkNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Konzernabschluss zum 31.12.2023 und Konzernlagebericht 2023 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: An die JDC Group AG, Wiesbaden Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der JDC Group AG, Wiesbaden, und ihrer Tochtergesellschaft ten (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der JDC Group AG, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht, aber nicht den Konzernabschluss, nicht den Konzernlagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, 21. März 2024 Dr.
Merschmeier + Partner GmbH
gez. Jäger, Wirtschaftsprüfer gez. Scheiper, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.12.2023 wurde am 21. März 2024 vom Aufsichtsrat gebilligt. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. In alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, diskutierten und verabschiedeten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen in den Sitzungen. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns und der Tochtergesellschaften sowie Fragen der Unternehmensführung und der Unternehmensplanung waren Gegenstand eingehender Erörterungen ebenso wie die Berichte über das Risiko-, Liquiditäts- und Kapitalmanagement, über wesentliche Rechtsstreitigkeiten und Geschäfte und Ereignisse, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung waren. Tätigkeitsbericht Im Geschäftsjahr 2023 fanden insgesamt sieben Sitzungen des Aufsichtsrats - in Präsenz und auch per Teams - statt. Darüber hinaus wurden zwei Aufsichtsratsbeschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag im Geschäftsjahr 2023 bei 97,8%. Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit, mit denen sich der Aufsichtsrat jeweils in mehreren Sitzungen befasst hat, waren zum einen die Weiterentwicklung des organischen Wachstums und der damit verbundenen Großkundenprojekte sowie die strategische Planung anorganischen Wachstums. Sitzung am 14. März 2023 Der Vorstand berichtete über die vorläufigen Geschäftszahlen des Jahres 2022 sowie über die aktuelle Geschäftsentwicklung der einzelnen Einheiten sowie des Gesamtkonzerns. Im Jahr 2022 wurde die leicht nach unten korrigierte Guidance erreicht und die Konzerngesellschaften starteten erfolgreich ins Jahr 2023. Gegenstand der Erörterungen war die Guidance für das aktuelle Jahr 2023. Vorstand und Aufsichtsrat erörterten weiterhin Optionen für anorganisches Wachstum. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats in dieser Sitzung betrug 100%. Sitzung am 27. März 2023 (Bilanzsitzung - per Teams) Gegenstand der zweiten Sitzung in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers war die intensive Befassung mit dem Jahresabschluss 2022 der JDC Group AG und den zuvor an die Aufsichtsräte übersandten Prüfungsberichten und dem Konzernabschluss 2022 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Thema war auch die ausführliche Besprechung des aktualisierten Risikoberichts. Der Aufsichtsrat stimmte aus organisatorischen Gründen zudem der Gründung einer neuen Servicegesellschaft zu. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug in dieser Sitzung 80%. Beschlussfassung am 17. April 2023 Der Aufsichtrat beschloss im schriftlichen Umlaufverfahren die Bestellung von Marcus Rex zum Vorstand der JDC Group AG, den der Aufsichtsrat in vorherigen Gesprächen und der Sitzung am 27. März 2023 kennengelernt hat. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100%. Außerordentliche Sitzung am 7. Juni 2023 (per Teams) Der Aufsichtsrat genehmigt die Tagesordnung für die Einberufung der Hauptversammlung 2023 sowie stimmt dem Aufhebungsvertrag mit Stefan Bachmann zum 30. Juni 2023 zu. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100%. Sitzung am 21. Juni 2023 (per Teams) In der dritten regulären Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat zunächst mit den April Zahlen des Konzerns sowie der Einzelgesellschaften. Die Ergebnisse entwickeln sich positiv und einzelne FiNUM Gesellschaften liegen im Plan. Thema der Erörterungen waren das organische Wachstum und weitere Projekte für das anorganische Wachstum. Dem Erwerb der Dirr & Kollegen GmbH wurde einstimmig zugestimmt. Für eine weitere anorganische Wachstumschance wurde über ein Darlehen an die Verkäuferin diskutiert. Der Aufsichtsrat stimmte diesem Modell unter bestimmten Bedingungen zu. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100%. Sitzung am 13. September 2023 (per Teams) In der vierten regulären Sitzung wurde der Aufsichtsrat und Vorstand zunächst durch den RA Stefan Behrendt zum Thema Insidertatbestand geschult. Danach stellt der Vorstand die Ergebnisse per Monat Juli 2023 vor. Die Zahlen des Halbjahres waren sehr erfreulich und die Liquidität steigt weiter an. Weiteres Thema im Aufsichtsrat waren das organische und anorganische Wachstum. Der Aufsichtsrat stimmte einstimmig dem Verkauf der im eigenen Bestand gehaltenen Aktien zu. Auch stimmte der Aufsichtsrat einstimmig dem Erwerb der restlichen Anteile der Plug-InSurance GmbH zu. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100%. Beschlussfassung am 4. Oktober 2023 Der Aufsichtrat beschloss im schriftlichen Umlaufverfahren die Zustimmung zum Beschluss des Vorstands der JDC Group AG über die Begebung einer Inhaberschuldverschreibung durch die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH. Der Vorstand der JDC Group AG hat mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Beschluss die Zustimmung zum Beschluss des Vorstands der Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH vom 4. Oktober 2023 zur Begebung einer Inhaberschuldverschreibung 2023/2028 erteilt. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100%. Außerordentliche Sitzung am 10. November 2023 (per Teams) Der Vorstand berichtet über den Start eines neuen Aktienrückkaufprogramms. Dem Beschluss des Vorstands vom 10. November 2023 über die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms wird durch den Aufsichtsrat einstimmig zugestimmt. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100%. Sitzung am 13. Dezember 2023 (per Teams) Der Vorstand berichtet in dieser Sitzung über die aktuellen Zahlen und den Forecast 2023. Wesentliches Thema der Sitzung war die Planung 2024, die vom Vorstand vorgestellt und vom Aufsichtsrat nach intensiver Diskussion einstimmig verabschiedet wurde. In einem weiteren Tagesordnungspunkt informiert der Vorstand über das organische und anorganische Wachstum. Erstmals in den Risikobericht aufgenommen wurden Nachhaltigkeitsrisiken, die nunmehr regelmäßig quartalsweise besprochen werden. Die Teilnahmequote des Aufsichtsrats betrug 100%. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeit an den Entscheidungen des Vorstands mitgewirkt und sich von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Im Geschäftsjahr 2023 waren keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) erforderlich. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet. Veränderungen im Aufsichtsrat der JDC Group AG Im Jahr 2023 gab es keine Änderungen im Aufsichtsrat der JDC Group AG. In der letzten Sitzung des Jahres 2023 hat Herr Michael Schlieckmann von der Provinzial als Gast teilgenommen. Zum 31. Dezember 2023 bestand der Aufsichtsrat der JDC Group AG damit aus sechs Mitgliedern mit Jens Harig (Vorsitzender), Prof. Dr. Markus Petry (stellv. Vorsitzender), Markus Drews, Dr. Igor Radovic, Dr. Peter Boße und Claudia Haas. Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2023 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Der Jahres- und Konzernjahresabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden durch den von der Hauptversammlung am 20. Juli 2023 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Dr. Merschmeier + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke für das Geschäftsjahr 2023 für den Konzern- und Jahresabschluss wurden mit Datum 14.03./21.03.2024 gemeinsam durch die Herren Wirtschaftsprüfer Michael Jäger und Wolfgang Scheiper unterzeichnet. Die genannten Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss selbst geprüft und in der Sitzung vom 21. März 2024 in Gegenwart des Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Die Ergebnisse der Prüfungen haben keine Einwendungen ergeben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der JDC Group AG sowie der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat gebilligt, genauso wie der vorgelegten Konzernlagebericht und der Lagebericht der JDC Group AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dank an Vorstand und Mitarbeiter Der Aufsichtsrat dankt ebenfalls dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JDC Group AG und des gesamten Konzerns für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr, das sehr erfolgreich war.
Wiesbaden, den 21. März 2024 Für den Aufsichtsrat Jens Harig, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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