Cliq Digital AG(vormals: BOB MOBILE AG)Düsseldorf(vormals: Straelen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011Aktiva scroll
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274 a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden bzw. werden teilweise in Anspruch genommen. Im Einzelnen werden die folgenden Grundsätze und Methoden angewendet: A. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach §§ 266 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß §§ 275 ff. HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. B. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB werden ggf. gesondert angegeben. C. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögengegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Es wird vorsichtig bewertet, namentlich werden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt werden. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Einzelne Posten werden wie folgt bewertet:
D. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzIm Berichtsjahr werden beim Anlagevermögen keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen überwiegend aus kurzfristigen Darlehen (T€ 2.994,8; Vorjahr T€ 3.716,4) an verbundene Unternehmen und übrige sonstige Vermögensgegenstände (T€ 3.672,8; Vorjahr T€ 787,9), die den sonstigen Vermögensgegenständen zuzuordnen sind. Der Rest stellt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 368,9; Vorjahr T€ 1.031,0) aus dem Verrechnungsverkehr mit den Tochtergesellschaften dar. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben nachfolgende Restlaufzeiten laufendes Geschäftsjahr scroll
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Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 1.688.199,- (Vorjahr: EUR 1.447.028,00) und ist voll eingezahlt. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 22. Dezember 2011 den Vorstand ermächtigt, bis zum 1. Juni 2016 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, um Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zu verwenden oder sie zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet oder sie einzuziehen. Die derzeit bestehende durch die Hauptversammlung am 31. Juli 2011 erteilte und ebenfalls bis zum 1. Juni 2016 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird unter der aufschiebenden Bedingung für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben, dass die in derselben außerordentlichen Hauptversammlung beschlossene Sachkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien im Umfang von 10 % des Grundkapitals beschränkt. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden. Zuvor hatte die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 31. Juli 2011 den Vorstand ermächtigt, bis zum 1. Juni 2016 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, um Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zu verwenden oder sie zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet oder sie einzuziehen. Die bis dahin bestehende durch die Hauptversammlung am 16. Juli 2010 erteilte und bis zum 1. Juni 2015 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 168.819,00 beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals von EUR 1.688.199,00. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden. Zuvor hatte die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. August 2008 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Januar 2010 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, um Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zu verwenden oder sie zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet oder sie einzuziehen. Die Ermächtigung wurde mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. Juli 2009 dergestalt verändert, dass der Zeitraum bis zu dem der Erwerb der eigenen Anteile abgeschlossen sein musste auf den 15. Januar 2011 verlängert wurde. Die Ermächtigung wurde wiederum mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 dergestalt verändert, dass der Zeitraum bis zu dem der Erwerb der eigenen Anteile abgeschlossen sein muss auf den 1. Juni 2015 verlängert wurde. Die Ermächtigung war auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 133.366,00 beschränkt, das waren 10 % des Grundkapitals von EUR 1.333.662,00. Die Ermächtigung konnte unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden. Der Vorstand hatte am B. Juni 2009 nach erfolgter Zustimmung durch den Aufsichtsrat am selbigen Tag, beschlossen, den Erwerb der Aktien in der Zeit vom 8. Juni bis 31. Juli 2009 durchzuführen. Die durch die Hauptversammlung am 19. Juni 2007 erteilte und bis zum 30. November 2008 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde für die Zeit ab Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben. Der Vorstand der Bob Mobile AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 15 März 2011 beschlossen, 8.000 Stückaktien der Gesellschaft im Rahmen des Erwerbs der Capital Games GmbH zu verkaufen. Ferner hat der Aufsichtsrat am 18 Juli 2011 beschlossen, 8.000 Stückaktien der Gesellschaft im Rahmen der Erhöhung des Anteils an der Just A Game GmbH von 84 % auf 100 % zu verkaufen. Er hat damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. August 2008 (zuletzt geändert am 31. Juli 2011) Gebrauch gemacht. Bei dem beschlossenen Verkauf eigener Aktien durch die Gesellschaft darf der Kaufpreis je Aktie den Börsenpreis der Aktie zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Der gesamte Bestand an eigenen Aktien beläuft sich zum 31. Dezember 2011 auf 4.000 Stück. Dies entspricht 0,24 % des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten in Höhe von 15,48 T€ (inklusive Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 0,0 T€) wurden in Höhe des auf die eigenen Anteile entfallenden Nennbetrags vom Grundkapital abgezogen und der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und den Anschaffungskosten mit freien Rücklagen verrechnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten sonstige Verbindlichkeiten (Darlehensverbindlichkeiten TEUR 301,1 (Vorjahr TEUR 0) und übrige sonstige Verbindlichkeiten TEUR 204,8 (Vorjahr TEUR 255,7). Die Verbindlichkeiten haben zum Stichtag folgende Restlaufzeiten: laufendes Geschäftsjahr scroll
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III. Ergänzende AngabenVorstand scroll
1) Sofern gegenüber dem Vorjahr Personen in den Vorstand eingetreten oder aus dem Vorstand ausgeschieden sind wurde das mit dem entsprechenden Datum vermerkt. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören nachfolgend genannte Personen an: scroll
1) Sofern gegenüber dem Vorjahr Personen in den Aufsichtsrat eingetreten oder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind wurde das mit dem entsprechenden Datum vermerkt. Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich 5 Mitarbeiter (Vorjahr: 5 Mitarbeiter), inklusive Organmitglieder, beschäftigt. IV. ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss wird unter Berücksichtigung der von dem Vorstand vorgeschlagenen Ergebnisverwendung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen, aufgestellt. V. HaftungsverhältnisseDie Gesellschaft hat Rangrücktrittserklärungen betreffend Forderungen an Tochtergesellschaften abgegeben, deren Saldo zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR 2.994,8 beträgt. Die Rangrücktrittsvereinbarungen wurden dergestalt getroffen, dass Bob Mobile AG mit seiner jeweiligen Forderungen im Umfang einer im Sinne der Insolvenzordnung eingetretenen Überschuldung bzw. zur Verhinderung einer Überschuldung der Gesellschaft hinter sämtlichen Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger der Gesellschaft im Rang hinter die Forderungen i. S. d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurücktritt. Bob Mobile AG hat sich verpflichtet, seine nachrangigen Forderungen gegenüber der Gesellschaft so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 InsO führen würde. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens kann der Gesellschafter Tilgung, Zinsen und Kosten der im Rang zurückgetretenen Forderungen nur verlangen, soweit dem Schuldner die Leistung aus künftigen Jahresüberschüssen, aus weiterem, die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigendem Vermögen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss und erst nach Befriedigung sämtlicher gegenüber dieser Forderung nicht nachrangiger Gläubiger möglich ist. VI. BeteiligungenDie Bob Mobile AG hält nachfolgende Beteiligungen: scroll
1) Das Ergebnis der Bob Mobile Deutschland GmbH ist € -1.118,9, das durch einen Ergebnisübernahmevertrag von der Bob Mobile AG übernommen wird. Insoweit ist das Jahresergebnis der Gesellschaft € 0,00 2) Das Ergebnis stellt das aus Gründen der Wesentlichkeit konsolidiert dargestellte Ergebnis der Unternehmen der Guerilla Mobile - Gruppe dar 3) Die Daten sind vorläufig, da der Jahresabschluss zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses noch nicht endgültig erstellt war. VII. Sonstige Angaben gem. §§ 152, 160 AktGDas Grundkapital beträgt EUR 1.688.199,00 und ist in Stück 1.688.199,00 Stammaktien (nennwertlose Stückaktien) eingeteilt. Der Kapitalrücklagen wurden im Rahmen der Kapitalerhöhung von TEUR 1.447,0 um TEUR 241,2 auf TEUR 1.688,2 um den Betrag der bei der Emission erzielten Agios in Höhe von TEUR 3.798,4 EUR 3.900.203,25 zugeführt. Darüber hinaus ergab sich eine Zuführung zu den Kapitalrücklagen im Rahmen des Erwerbs der Anteile der Capital Games GmbH, Berlin gegen Gewährung eigener Aktien in Höhe von TEUR 101,8. Die Gewinnrücklagen haben sich in Folge des Erwerbs der verbleibenden Anteile der Just A Game GmbH gegen Gewährung eigener Anteile und im Zuge des Erwerbs der Anteile der Capital Games GmbH, Berlin gegen Gewährung eigener Anteile um TEUR 23,0 erhöht. Genehmigtes Kapital Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 22. Dezember 2011 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 21. Dezember 2016 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 1.794.099,00 durch die Ausgabe von bis zu 1.794.099 neuen Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Der Vorstand kann dabei einen von § 60 Abs. 2 S. 3 AktG abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung bestimmen. Das zuvor beschlossene Genehmigte Kapital 2011 wurde mit Wirksamkeit des Genehmigten Kapitals II 2011 aufgehoben. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 16 Februar 2012. Zuvor hatte die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 31. Juli 2011 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 31. August 2016 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 844.099,00 durch die Ausgabe von bis zu 844.099 neuen Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Der Vorstand konnte dabei einen von § 60 Abs. 2 S. 3 AktG abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung bestimmen. Das zuvor beschlossene Genehmigte Kapital 2008 wurde mit Wirksamkeit des Genehmigten Kapitals 2011 aufgehoben. Zuvor hatte die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 08. Juli 2008 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 1. August 2013 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 666.831,00 durch die Ausgabe von bis zu 666.831 neuen Stückaktien (Genehmigtes Kapital 2008) zu erhöhen. Der Vorstand kann dabei einen von § 60 Abs. 2 S. 3 AktG abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung bestimmen. Das zuvor beschlossene Genehmigte Kapital 2005 wurde mit Wirksamkeit des Genehmigten Kapitals 2008 aufgehoben. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 533.464,00 durch Ausgabe von bis zu 533.464 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und / oder Inhaber und / oder Gläubiger von Umtausch- oder Bezugsrechten bzw. Verpflichteten aus solchen Anleihen, die gemäß der vorstehenden Ermächtigung bis zum 1. August 2013 von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß der vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Umtausch- oder Bezugspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von den Umtausch- oder Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird, soweit nicht ein Barausgleich oder etwaige eigene Aktien, soweit die hierfür erforderlichen aktienrechtlichen Voraussetzungen geschaffen oder erfüllt sind, eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen, sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen, von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 133.366,00 durch Ausgabe von bis zu 133.366 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Umwandlung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Mitgliedern des Vorstands und von Mitarbeitern der Bob Mobile AG sowie von Mitgliedern der Geschäftsleitung und von Mitarbeitern mit der Gesellschaft verbundener oder künftig verbundener Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. AktG. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber von den Bezugsrechten hiervon Gebrauch gemachen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und / oder Wandelgenussscheinen, Options-, Wandel- und / oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 08. Juli 2008 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. August 2013 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000,00 zu begehen, wobei nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen („Anleihebedingungen") den Anleihegläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte für auf insgesamt bis zu 533.464 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Stückaktie eingeräumt wurden. Die Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen ist mit einem marktüblichen festen Zinssatz auszugestalten. Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass im Fall der Ausübung der eingeräumten Umtausch- oder Bezugsrechte die den Gesellschaft den Gläubigern auch etwaige eigene Aktien der Gesellschaft gewährt, wenn und soweit hierfür die aktienrechtlichen Voraussetzungen geschaffen und erfüllt sind. Außerdem kann festgesetzt werden, dass die Gesellschaft den Anleihegläubigern nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt, der nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen dem Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem während der letzten 10 Börsentage vor Erklärung der Umtausch- oder Bezugsrechtsausübung entspricht. Der Umtausch- oder Bezugspreis für eine Stückaktie entspricht 100 % des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandelschuldverschreibungen. Die Wandelschuldverschreibungen sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; die Schuldverschreibungen können auch von einem durch den Vorstand zu bestimmenden Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen festzulegen. Dies betrifft insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Ausschüttungsanspruch, Laufzeit und Stückelung, Übertragbarkeit der Umtausch- und / oder: Bezugsrechte, Bezugs-und Umtauschverhältnis, Umtauschpflicht, Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Wandlungs- und Optionspreis, Wandlungs- und Optionszeitraum, Barzahlung statt Lieferung von Aktien sowie Lieferung existierender Aktien statt Ausgabe neuer Aktien. VIII. Mitteilungen gemäß § 20 AktGDie Jarimovas GmbH, Düsseldorf, hat Bob Mobile AG mit Schreiben vom 09.06.2010 gem. § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung mehr an der Bob Mobile AG gehört. Ferner hat die JARIMOVAS GmbH mitgeteilt, dass ihr weiterhin mehr als der vierte Teil der Aktien an der Bob Mobile AG gehört.
Straelen, den 26. Juni 2012
Remco Westermann, Vorsitzender des Vorstands Ben Bos, Mitglied des Vorstands (seit 28.03.2012) Luc Voncken, Mitglied des Vorstands (seit 16.02.2012) |
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