Cliq Digital AGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018(Vorjahr zum Vergleich)Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018scroll
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die Regelungen des Aktien-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (SS 274a, 288 HGB) und bei der Offenlegung (S 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden bzw. werden teilweise in Anspruch genommen. Änderungen bei Ansatz, Bewertung und Ausweis von Bilanzposten ergaben sich nicht. Aus der Aufrundung von Nachkonnnnastellen können sich rechnerische Differenzen in Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung ergeben. Im Einzelnen werden die folgenden Grundsätze und Methoden angewendet: A. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach §S 266 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß §S 275 ff. HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. B. Bilanzierungsnnethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht aktiviert. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB werden ggf. gesondert angegeben. C. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögengegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Es wird vorsichtig bewertet, namentlich werden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt werden. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Einzelne Posten werden wie folgt bewertet: scroll
D. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs.2 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht anzuwenden. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Der Anstieg der Finanzanlagen zum 31. Dezember 2018 um TEUR 1.246 auf TEUR 74.390 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 73.030) resultiert im Wesentlichen aus der Gründung der Netacy Inc., Dover, USA, (TEUR 1.116) sowie aus den Anschaffungskosten für Gesellschaftsanteile an Tornika SAS, Paris, Frankreich (TEUR 486) und an CMind BV, Amsterdam, Niederlande (TEUR 220). Im Rahmen dieser Transaktion wurde die Beteiligung an Hype Ventures BV, Amsterdam, Niederlande (vormals Grunnbl Holding BV, Amsterdam, Niederlande) von 100% auf 80% reduziert. Dadurch mindern sich die Finanzanlagen um TEUR 229. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen überwiegend aus sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 6.685,8 (Vorjahr TEUR 6.268,2). Die Forderungen und Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und resultieren im Wesentlichen aus einem gruppenweiten Cashpooling System. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital änderte sich im Geschäftsjahr 2018 nicht und beträgt zum 31. Dezember 2018 unverändert EUR 6.188.714 und ist in 6.188.714 Stückaktien (nennwertlose Inhaberaktien) eingeteilt, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Alle bis zum 31. Dezember 2018 ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht sowie einen Dividendenanspruch, die jeweils ihrem Anteil am Grundkapital entsprechen. Eigene Anteile Der gesamte Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 31. Dezember 2018 4.000 Stück. Dies entspricht 0,06 % des Grundkapitals. Genehmigtes Kapital Die ordentliche Hauptversammlung vom 26. August 2016 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. August 2021 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.547.178 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 1.547.178,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Das genehmigte Kapital 2016 ist durch Eintragung im Handelsregister am 6. Oktober 2016 wirksam geworden. Das Genehmigte Kapital 2016 besteht zum 31. Dezember 2018 in seiner ursprünglichen Höhe. Bedingtes Kapital Bedingtes Kapital II (Aktienoptionen) Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. August 2008 beschloss eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 133.366,00, aufgeteilt in 133.366 neue Stückaktien („Bedingtes Kapital II"). Das bedingte Kapital II dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter von derzeit oder in Zukunft verbundenen Gesellschaften im Sinne der SS 15 ff. AktG, die gemäß der Ermächtigung durch die ordentliche Hauptversammlung vom 14. August 2008 innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Eintragung des bedingten Kapitals II gewährt wurden. Die Erhöhung durch das bedingte Kapital II wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber ausgegebener Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung keine eigenen Aktien oder Barzahlung wählt. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionsrechte noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst wurde, am Gewinn teil. Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 beschloss, das Bedingte Kapital II teilweise aufzuheben, und zwar bis auf einen Betrag in Höhe von bis zu EUR 14.000,00. Diese teilweise Aufhebung erfolgte, weil ein Teil der Bezugsrechte, welche die Gesellschaft im Hinblick auf das Bedingte Kapital II ausgegeben hatte, erloschen bzw. gegen Barabfindung aufgehoben worden war. Die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals II wurde mit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister am 2. August 2017 wirksam. Bedingtes Kapital 2012 (Aktienoptionen) Die ordentliche Hauptversammlung vom 24. August 2012 beschloss eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 250.000,00, aufgeteilt in 250.000 neue Stückaktien („Bedingtes Kapital 2012"). Das bedingte Kapital 2012 dient ausschließlich der Erfüllung von Optionsrechten, die gemäß der von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. August 2012 beschlossenen Ermächtigung gewährt wurden. Die Erhöhung des bedingten Kapitals wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte ihre Rechte zum Bezug von Aktien der Gesellschaft ausüben und die Gesellschaft nicht beschließt, die Ansprüche durch eigene Aktien zu erfüllen. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch die Ausübung der Optionsrechte geschaffen werden, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital 2017/1 (Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten von bestimmten Finanzinstrumenten) Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 beschloss eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 2.480.991,00, aufgeteilt in bis zu 2.480.991 neue Stückaktien („Bedingtes Kapital 2017/1"). Das bedingte Kapital 2017/1 dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die gemäß der von der Hauptversammlung vom 28. August 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 und von der Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigungen durch die Gesellschaft bzw. deren unmittelbare oder mittelbare in- oder ausländischen Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht begründen. Die Ausgabe der neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus dem bedingten Kapital 2014 darf nur zu einem Wandlungs- bzw. Optionspreis erfolgen, welcher den Vorgaben der jeweils maßgeblichen, von der Hauptversammlung vom 28. August 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 und von der Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung entspricht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird, wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder wie Andienungen von Aktien aufgrund von Ersetzungsbefugnissen der Gesellschaft erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus einer Ausnutzung eines Genehmigten Kapitals zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten oder die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Bedingte Kapital 2017/1 ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 2. August 2017 wirksam geworden. Bedingtes Kapital 2017/11 (Aktienoptionen) Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 beschloss eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 230.000,00, aufgeteilt in bis zu 230.000 neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie („Bedingtes Kapital 2017/11"). Das Bedingte Kapital 2017/11 dient zur Gewährung von Aktien an Inhaber von Bezugsrechten gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2017 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 6, soweit die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2017/11 erfolgt zu dem in dem Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 19. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 6 lit. a) bestimmten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital 2017/11 ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 2. August 2017 wirksam geworden. Die Summe der bedingten Kapitalia der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 2.974.991,00. Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelgenussscheinen, Options-, Wandel-und/oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 18. Mai 2022 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von höchstens bis zu EUR 30.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 2.480.991 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.480.991,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren und/oder in den Bedingungen der Schuldverschreibungen Pflichten zur Wandlung der jeweiligen Schuldverschreibung in solche Stückaktien zu begründen. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sacheinlage ausgegeben werden. Die vorgenannte Ermächtigung ist mit Eintragung des Bedingten Kapitals 2017/1 im Handelsregister der Gesellschaft am 2. August 2017 wirksam geworden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben zum Stichtag folgende Restlaufzeiten: Laufendes Geschäftsjahr scroll
Die zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten entsprechen dem von der der Commerzbank AG bereitgestellten Kontokorrentkredit. Die von der Commerzbank AG zur Verfügung gestellte Kontokorrentkreditvereinbarung von insgesamt EUR 13,0 Mio. enthält 1) eine Basisfinanzierung mit einem 3M-Euribor-Zinssatz plus 2,1 % mit einem Höchstbetrag von EUR 8,0 Mio. und 2) einem maximalen Fixbetrag von EUR 5,0 Mio. mit einem 3M-Euribor-Zinssatz plus 3,3 %. Der Vertrag mit der Commerzbank endete ursprünglich am 28. Februar 2018 und wurde bis zum 15. April 2019 verlängert. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses stehen die CLIQ Digital AG und die Commerzbank AG kurz vor Abschluss der Refinanzierung der bisherigen Kreditlinie durch eine neue Vereinbarung über EUR 13,5 Millionen mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2022, die von einem Konsortium aus Commerzbank AG und Postbank AG zur Verfügung gestellt werden soll. CLIQ Digital ist überzeugt, dass die Refinanzierung der laufenden Kreditlinie in Kürze abgeschlossen sein wird und geht daher von der Fortführung der Geschäftstätigkeit aus. Zum 31. Dezember 2018 belief sich der verfügbare Überziehungskredit auf EUR 8,9 Mio. (2017: EUR 9,6 Mio.), wovon EUR 8,1 Mio. (2017: EUR 5,7 Mio.) in Anspruch genommen wurden. Die CLIQ Digital AG ist verpflichtet, die in den Kreditverträgen mit der Commerzbank festgelegten Vereinbarungen einzuhalten. Für das Geschäftsjahr 2018 wurden alle Vereinbarungen erfüllt. Zur Sicherung des Überziehungskredits hat die CLIQ Digital Gruppe ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Commerzbank mittels einer globalen Abtretung übertragen. III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 163,1 (Vorjahr TEUR 0,0) sind vertraglich geregelte Zahlungen von der neuen Tochtergesellschaft Netacy Inc. für Leistungen im Zusammenhang mit der Lizenzverwaltung. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.254,6 (Vorjahr: TEUR 1.620,1) betreffen mit TEUR 471 die positive Wertentwicklung der aktienbasierten Vergütung. Im Vorjahr wurden TEUR 753,8 Zuschreibungen zu Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen, da der Grund für die zum 31. Dezember 2014 erfasste Wertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert nicht mehr bestand. Im Übrigen beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge die an alle Konzernunternehmen berechnete Konzernumlage. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen von TEUR 58,6 (Vorjahr: TEUR 76,4) enthalten. IV. Ergänzende Angaben Vorstand scroll
Aufsichtsrat scroll
Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich 4 Mitarbeiter (Vorjahr: 4 Mitarbeiter), einschließlich Vorstand, beschäftigt. V. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wird unter Berücksichtigung der von dem Vorstand vorgeschlagenen Ergebnisverwendung, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen, aufgestellt. VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat Rangrücktrittserklärungen betreffend Forderungen an einige Tochtergesellschaften abgegeben. Die Rangrücktrittsvereinbarungen wurden dergestalt getroffen, dass Cliq Digital AG mit seiner jeweiligen Forderung im Umfang einer im Sinne der Insolvenzordnung eingetretenen Überschuldung bzw. zur Verhinderung einer Überschuldung der Gesellschaft hinter sämtlichen Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger der Gesellschaft im Rang hinter die Forderungen i.S. d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurücktritt. Cliq Digital AG hat sich verpflichtet, ihre nachrangigen Forderungen gegenüber den Gesellschaften so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 Ins° führen würde. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens kann die Cliq Digital AG Tilgung, Zinsen und Kosten der im Rang zurückgetretenen Forderungen nur verlangen, soweit dem Schuldner die Leistung aus künftigen Jahresüberschüssen, aus weiterem, die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigendem Vermögen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss und erst nach Befriedigung sämtlicher gegenüber dieser Forderung nicht nachrangiger Gläubiger möglich ist. Das Risiko der Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnisses wird als gering eingeschätzt. Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. VII. Konzernverhältnisse Die Cliq Digital AG, Düsseldorf, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss gemäß §315e HGB für den größten Kreis der Konzernunternehmen auf. Der Abschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. VIII. Rechtliche Verhältnisse Firma, Sitz Cliq Digital AG, Düsseldorf Handelsregister Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 69068 geführt. IX. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG Nach dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2018 sind keine Ereignisse eingetreten, die für die CLIQ Digital AG von wesentlicher Bedeutung sind.
Düsseldorf, den 3. April 2019
Luc Voncken Vorsitzender des Vorstands Ben Bos Vorstand |
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