Cliq Digital AGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022INHALTSVERZEICHNIS A. PRÜFUNGSAUFTRAG B. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG I. Gegenstand der Prüfung II. Art und Umfang der Prüfung C. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Erläuterungen zur Gesamtaussage 2. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses D. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS E. SCHLUSSBEMERKUNG In Tabellen können Rundungsdifferenzen zu den mathematisch exakt berechneten Werten auftreten. ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2022 2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 3. Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Besondere Auftragsbedingungen Allgemeine Auftragsbedingungen An die Cliq Digital AG, Düsseldorf: A. PRÜFUNGSAUFTRAG In der Hauptversammlung am 14. April 2022 der Cliq Digital AGDüsseldorf(im Folgenden auch "Gesellschaft" oder "Cliq" genannt)wurden wir zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr gewählt. In Ausführung des uns vom Aufsichtsrat erteilten Auftrags haben wir den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der Buchführung entsprechend § 317 HGB und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen geprüft. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Der vorliegende Prüfungsbericht wurde von uns in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F. [10.2021]) erstellt. Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlagen beigefügten Besonderen Auftragsbedingungen für Prüfungen und prüfungsnahe Leistungen der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vom 1. Juni 2019 sowie die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach dem Stand vom 1. Januar 2017 maßgebend. Danach ist unsere Haftung nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen begrenzt. Im Verhältnis zu Dritten gelten Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. B. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG I. Gegenstand der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellte Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung der Gesellschaft. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand der Cliq Digital AG die Verantwortung für die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die dazu eingerichteten internen Kontrollen und die dem Abschlussprüfer gemachten Angaben trägt. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Die Prüfung hat sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand der Cliq Digital AG oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. II. Art und Umfang der Prüfung Unsere Prüfung erfolgte nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Gesellschaft ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und daher nicht prüfungspflichtig gemäß §§ 316 ff. HGB. Es handelt sich um eine freiwillige Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Ausgangspunkt war von der uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2021. Auf Basis der von uns festgestellten und beurteilten Fehlerrisiken haben wir ein Risikoprofil für die Angaben in der Rechnungslegung erstellt. Zu diesem Zweck haben wir Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durchgeführt und uns zunächst ein Verständnis von der Gesellschaft sowie ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld verschafft und darauf aufbauend mit den Unternehmenszielen und -strategien sowie deren Umsetzung beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Ausgehend von Gesprächen mit der Unternehmensleitung und der Einsichtnahme in Organisationsunterlagen der Gesellschaft haben wir uns darüber hinaus nach pflichtgemäßem Ermessen von der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems ein Verständnis verschafft und beurteilt, welche Maßnahmen die Gesellschaft, insbesondere zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung, ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Auf Grundlage der Risikobeurteilung wurden daraufhin einzelne Prüffelder identifiziert und ein entsprechendes Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm wurden die Schwerpunkte der Prüfung und für jedes Prüffeld die Prüfungsziele sowie die Art und der Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Zudem wurden auch die zeitliche Abfolge der Prüfung und der Mitarbeitereinsatz geplant. Dabei wurden im Berichtsjahr folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: scrollen
Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und Funktionstests ausgewählter rechnungslegungsrelevanter Geschäftsprozesse, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Die Erkenntnisse aus der Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurden für die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss herangezogen. Daraus wurde die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die einzelnen Prüffelder durchzuführenden aussagebezogenen Prüfungshandlungen in Form von analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen abgeleitet. Diese umfassten u. a.: scrollen
Beim vorliegenden Prüfungsauftrag haben wir auf die Einholung von Saldenbestätigungen im Kreditorenbereich verzichtet. Zur Erreichung der notwendigen Urteilssicherheit haben wir alternative Prüfungshandlungen durchgeführt. Bei dem vorliegenden Prüfungsauftrag haben wir außerdem auf die Einholung von Saldenbestätigungen im Debitorenbereich verzichtet, da es sich bei der Gesellschaft um eine Holding-Gesellschaft handelt, die keine Liefer- und Leistungsbeziehungen mit externen Dritten unterhält. Für die Prüfung der Werthaltigkeit der Finanzanlagen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wir uns auf ein von BFI Business Finance Intelligence B.V., Amsterdam, Niederlande, unter dem Datum vom 16. Februar 2023 erstelltes Gutachten gestützt. Das Gutachten wurde für Zwecke des Werthaltigkeitstests der im Konzernabschluss bilanzierten Geschäfts- und Firmenwerte erstellt, der Vorstand leitet die Werthaltigkeit der Finanzanlagen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus den gutachterlichen Berechnungen ab. Wir haben uns von der Qualifikation und Unabhängigkeit des Gutachters überzeugt. Zusätzlich haben wir uns durch eigene Plausibilitätsanalysen vergewissert, dass die Bewertungsergebnisse des Gutachters für unsere Prüfungsaussage über die Werthaltigkeit der Finanzanlagen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen verwertbar sind. Nach unserer Auffassung ist die Vorgehensweise im Rahmen des Gutachtens sachgerecht und schlüssig. Wir verweisen auf unsere ergänzenden Ausführungen unter C.II.1. Erläuterungen zur Gesamtaussage. Bei der Prüfung der finanzmathematischen Berechnung der Aktienoptionspläne haben wir uns auf das von Kroll B.V., Amsterdam, Niederlande unter dem Datum vom 08. Februar 2023 erstellte Gutachten gestützt. Wir haben uns von der Qualifikation und Unabhängigkeit des Gutachters überzeugt. Zusätzlich haben wir uns durch eigene Plausibilitätsanalysen vergewissert, dass die Bewertungsergebnisse des Gutachters für unsere Prüfungsaussage verwertbar sind. Nach unserer Auffassung ist die Vorgehensweise im Rahmen des Gutachtens sachgerecht und schlüssig. Wir haben die Prüfung in den Monaten September 2022 bis Februar 2023 mit Unterbrechungen durchgeführt. Der Vorstand hat uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben uns in ihrer abgegebenen Vollständigkeitserklärung schriftlich versichert, dass die erteilten Aufklärungen und Nachweise vollständig sind. Ferner haben sie erklärt, dass alle Geschäftsvorfälle erfasst und im Jahresabschluss wiedergegeben worden sind. C. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Unsere Prüfung ergab die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den übrigen gesetzlichen Vorschriften. Die Bücher der Gesellschaft sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung und die zugehörigen Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in der Buchführung und im Jahresabschluss abgebildet. Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen sind grundsätzlich geeignet, die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle zu gewährleisten. 2. Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ist in allen wesentlichen Belangen ordnungsmäßig aus den Büchern und den zugehörigen Unterlagen der Gesellschaft entwickelt worden. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind in allen wesentlichen Belangen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden. Der Anhang enthält die erforderlichen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 Abs. 1 HGB wurden zutreffend teilweise in Anspruch genommen. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Erläuterungen zur Gesamtaussage Die Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang des Jahresabschlusses (Anlage 3) enthalten. Nutzung von Ermessensspielräumen scrollen
Weitere Änderungen in den Bewertungsgrundlagen (Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sowie Ausnutzung von Ermessensspielräumen) oder sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. 2. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. D. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Cliq Digital AG, Düsseldorf Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Cliq Digital AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." E. SCHLUSSBEMERKUNG Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses der Cliq Digital AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in einer von der als Anlage zu diesem Bericht beigefügten, bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird hingewiesen.
Berlin, den 20. Februar 2023 Mazars
GmbH & Co. KG
Heiko Wittig, Wirtschaftsprüfer Corinna Kaufhold, Wirtschaftsprüferin BILANZ zum 31. Dezember 2022(Vorjahr zum Vergleich)AKTIVA scrollen
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022(Vorjahr zum Vergleich)scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden bzw. werden teilweise in Anspruch genommen. Änderungen bei Ansatz, Bewertung und Ausweis von Bilanzposten ergaben sich nicht. Aus der Aufrundung von Nachkommastellen können sich rechnerische Differenzen in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Im Einzelnen werden die folgenden Grundsätze und Methoden angewendet: A. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach §§ 266 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß §§ 275 ff. HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. B. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht aktiviert. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB werden ggf. gesondert angegeben. C. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögengegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Es wird vorsichtig bewertet, namentlich werden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt werden. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Einzelne Posten werden wie folgt bewertet: scrollen
D. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht anzuwenden. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Finanzanlagen Der Rückgang der Finanzanlagen zum 31. Dezember 2022 um TEUR 1.296,5 auf TEUR 100.161 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 101.347,5) resultiert aus dem Verkauf der Anteile an der Hippo Investments LLC. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen überwiegend aus sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 9.040,5 (Vorjahr TEUR 7.122,8). Sämtliche Forderungen und Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und resultieren im Wesentlichen aus einem gruppenweiten Cashpooling System. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Im Geschäftsjahr 2022 hat sich das Grundkapital nicht verändert. Das ausgegebene Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 6.508.714,00. Das Grundkapital besteht aus 6.508.714 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Aktie. Alle bis zum 31. Dezember 2022 ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein vorrangiges Stimmrecht sowie einen Dividendenanspruch, der jeweils ihrem Anteil am Grundkapital entspricht. Eigene Anteile Der gesamte Bestand an eigenen Aktien beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 4.000 Stück. Dies entspricht 0,06 % des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 15,48 (inklusive Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 0,00) wurden in einer Summe vom Eigenkapital abgezogen. Genehmigtes Kapital Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. April 2022 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 13. April 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 3.254.357,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.254.357 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2022"). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Das Genehmigte Kapital 2022 ist mit der Eintragung in das Handelsregister am 13. Juni 2022 wirksam geworden. Das Genehmigte Kapital 2022 besteht zum 31. Dezember 2022 in seiner ursprünglichen Höhe. Bedingtes Kapital 1.3.1 Bedingtes Kapital 2020 (Aktienoptionen) Durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21. August 2020 und vom 14. April 2022 ist das Grundkapital um bis zu EUR 210.000,00, aufgeteilt in bis zu 210.000 neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2020"). Die Neufassung des Bedingten Kapitals 2020 (vormals eingetragen als Bedingtes Kapital 2017/II) durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21. August 2020 und vom 14. April 2022 erfolgte einerseits, weil sämtliche auf Basis des Aktienoptionsprogramms 2017 ausgegebenen Bezugsrechte erloschen sind, und andererseits, weil das beschlossene Aktienoptionsprogramm 2020 aufgehoben wurde, soweit daraus nicht bereits Bezugsrechte ausgegeben worden sind, für die das Erfolgsziel erreicht worden ist. Das Bedingte Kapital 2020 dient zur Gewährung von Aktien an Inhaber von Bezugsrechten gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2020 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21. August 2020 zu Tagesordnungspunkt 7 lit. b), soweit die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen, die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt oder eine Geldzahlung leistet. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2020 erfolgt zu dem in dem Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 21. August 2020 zu Tagesordnungspunkt 7 lit. b) bestimmten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital 2020 in seiner zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. April 2022 geänderten Fassung ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 13. Juni 2022 wirksam geworden. Bedingtes Kapital 2022 (Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten von bestimmten Finanzinstrumenten) Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2017, vom 29. April 2021 und vom 14. April 2022 beschloss eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 2.804.357,00, aufgeteilt in bis zu 2.804.357 neue Stückaktien ("Bedingtes Kapital 2022/1"). Die Neufassung des Bedingten Kapitals 2022/I (vormals eingetragen als Bedingtes Kapital 2021) erfolgte zur Anpassung des bedingten Kapitals an die neue, durch die Hauptversammlung vom 14. April 2022 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelgenussscheinen, Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts. Das Bedingte Kapital 2022/I dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die gemäß der von der Hauptversammlung vom 29. April 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 und von der Hauptversammlung vom 14. April 2022 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigungen durch die Gesellschaft bzw. deren unmittelbare oder mittelbare in- oder ausländischen Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht begründen. Die Ausgabe der neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus dem Bedingten Kapital 2022/I darf nur zu einem Wandlungs- bzw. Optionspreis erfolgen, welcher den Vorgaben der jeweils maßgeblichen, von der Hauptversammlung vom 29. April 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 und von der Hauptversammlung vom 14. April 2022 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigung entspricht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird, wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder wie Andienungen von Aktien aufgrund von Ersetzungsbefugnissen der Gesellschaft erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus einer Ausnutzung eines Genehmigten Kapitals zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten oder die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Bedingte Kapital 2022/I in seiner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. April 2022 geänderten Fassung ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 13. Juni 2022 wirksam geworden. Bedingtes Kapital 2022/II (Aktienoptionen) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. April 2022 ist das Grundkapital um bis zu EUR 240.000,00, aufgeteilt in bis zu 240.000 neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2022/11"). Das Bedingte Kapital 2022/II dient zur Gewährung von Aktien an Inhaber von Bezugsrechten gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2022 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 10 lit. a), soweit die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen, die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt oder eine Geldzahlung leistet. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2022/II erfolgt zu dem in dem Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 14. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 10 lit. a) bestimmten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital 2022/II ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 13. Juni 2022 wirksam geworden. Die Summe der bedingten Kapitalia der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 3.254.357,00. Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelgenussscheinen, Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. April 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 13. April 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von höchstens bis zu EUR 125.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 2.804.357 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.804.357,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren und/oder in den Bedingungen der Schuldverschreibungen Pflichten zur Wandlung der jeweiligen Schuldverschreibung in solche Stückaktien zu begründen. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sacheinlage ausgegeben werden. Die vorgenannte Ermächtigung ist mit Eintragung des Bedingten Kapitals 2022/I im Handelsregister der Gesellschaft am 13. Juni 2022 wirksam geworden. Kapitalrücklage Die Bewegung während des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 365,3 bezieht sich auf aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Bilanzgewinn Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 14. April 2022 wurde den Aktionären eine Dividende von TEUR 7.155,2 (EUR 1,10 je Stückaktie) aus dem Vorjahresgewinn ausgeschüttet (Vorjahr: TEUR 2.845,0). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben zum Stichtag folgende Restlaufzeiten: Laufendes Geschäftsjahr scrollen
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Am 6. Juli 2022 schlossen die CLIQ Digital AG und ein Konsortium, bestehend aus der Commerzbank AG und der Deutsche Bank AG, eine neue Gesamtkreditlinie über einen Gesamtbetrag von 37,5 Mio. € mit einer optionalen Erhöhung auf 57,5 Mio. € ab. Die Gesamtkreditlinie hat eine Laufzeit von 3 Jahren und kann auf bis zu 5 Jahre verlängert werden. Zum 31. Dezember 2022 belief sich die verfügbare Gesamtkreditlinie auf 37,5 Mio. € (31.12.2021: 13,5 Mio. €), wovon ein Betrag von 6,9 Mio. € (31.12.2021: 5 Mio. €) in Anspruch genommen wurde. Die Gesamtkreditlinie besteht aus einem Kontokorrentkredit (7,5 Mio. €), einer Borrowing-Base- Kreditlinie (15,0 Mio. €) und einer Akquisitionslinie (15,0 Mio. €). Die Kreditlinien werden mit dem 3M- Euribor zuzüglich einer entsprechenden Marge verzinst. In Abhängigkeit von bestimmten Leistungskennzahlen kann die Marge für den Kontokorrentkredit zwischen 2,35 % - 2,95 %, für die Borrowing-Base-Kreditlinie zwischen 1,85 % - 2,15 % und für die Akquisitionslinie zwischen 3,00 % - 3,75 % variieren. Die CLIQ Digital AG ist verpflichtet, die in den Kreditverträgen mit der Commerzbank AG festgelegten Covenants einzuhalten. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 wurden alle Covenants eingehalten. Zur Besicherung der Kreditlinie hat der Konzern seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wege einer Globalzession an die Commerzbank AG abgetreten. Die Forderungen wurden nicht ausgebucht, da im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, vor allem das Ausfallrisiko, bei der Gruppe verbleiben. III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die an alle Konzernunternehmen berechnete Konzernumlage. In den sonstigen Erträgen ist auch ein Betrag in Höhe von TEUR 507,8 im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an der Hippo Investments LLC. enthalten. Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.825,1 (Vorjahr: TEUR 3.782,8) entfällt mit TEUR 831,3 (Vorjahr: TEUR 1.711,5 ) auf Aktienoptionskosten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 1.758,9 (Vorjahr: TEUR 1.372,2) enthalten. Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 6.757,6 (Vorjahr: TEUR 16.360,8) stammen aus den englischen und niederländischen Tochtergesellschaften. IV. Ergänzende Angaben Vorstand scrollen
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Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich 6,5 Mitarbeiter (Vorjahr: 5,5 Mitarbeiter), einschließlich Vorstand, beschäftigt. V. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, eine Dividende von EUR 1,79 pro dividendenberechtigter Stückaktie aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft von TEUR 16.245,4 auszuschütten. VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus Mietaufwendungen in üblicher Höhe. Im Berichtsjahr betragen diese TEUR 69,5 (Vorjahr: TEUR 59,8). VII. Konzernverhältnisse Die Cliq Digital AG, Düsseldorf, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss gemäß §315e HGB für den größten Kreis der Konzernunternehmen auf. Der Abschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. VIII. Rechtliche Verhältnisse Firma, Sitz Cliq Digital AG, Düsseldorf Handelsregister Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 69068 geführt. IX. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Wesentliche Ereignisse im Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zum 20. Februar 2023 liegen nicht vor.
Düsseldorf, den 20. Februar 2023 Luc Voncken, Vorsitzender des Vorstands Ben Bos, Vorstand |
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