Corporate | 5 September 2013 19:00
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_wige MEDIA AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Corporate News, 05. September 2013 _wige MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5 Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der WIGE MEDIA AG (nunmehr _wige MEDIA AG), Köln, zum Abschlussstichtag 31.12.2011 fehlerhaft ist: 1. Im Konzernabschluss der _wige MEDIA AG zum 31. Dezember 2011 sind das Eigenkapital um TEUR 850 zu niedrig und die Verbindlichkeiten um TEUR 850 zu hoch ausgewiesen. Da die Gesellschaft das Wahlrecht hatte, den entsprechenden Kaufpreisanteil aus einem Unternehmenserwerb durch Ausgabe von einer fixen Anzahl eigener Aktien oder in bar zu leisten, lag insoweit keine finanzielle Verpflichtung vor. Es liegt ein Verstoß gegen IAS 32.11 i.V.m. IAS 32.22 vor. 2. Der aus der Erstkonsolidierung resultierende Firmenwert i.H.v. TEUR 2.047 enthielt einen identifizierbaren, aktivierungspflichtigen Kundenstamm und Auftragsbestand, die nicht vom Firmenwert separiert wurden. Dies entspricht nicht den Vorgaben des IFRS 3.18, IFRS 3.B31 und IFRS 3.B33. 3. Es erfolgte keine Angabe des beizulegenden Zeitwerts der Hauptklassen von Gegenleistungen (z.B. Eigenkapital des Erwerbers) zum Erwerbszeitpunkt. Dies verstößt gegen IFRS 3.B64(f). 4. Die Veränderung des Working Capital infolge des Erwerbs neuer Tochtergesellschaften wurde zum 31. Dezember 2011 fälschlicherweise in der Kategorie ‘Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit’ in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesen. Dadurch ist der ‘Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit’ um TEUR 1.169 zu hoch und der ‘Cash Flow aus Investitionstätigkeit’ um denselben Betrag zu niedrig ausgewiesen. Dies verstößt gegen IAS 7.39 und IAS 7.41. 5. Die Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte wurden in der Konzernkapitalflussrechnung in einer Summe statt separat nach Hauptklassen ausgewiesen. Dies verstößt gegen IAS 7.21. 6. In der Konzernkapitalflussrechnung wurden keine Angaben zu nicht-zahlungswirksamen Transaktionen aus dem Erwerb einer Tochtergesellschaft und einer Beteiligung mittels Aktientausch gemacht. Dies verstößt gegen IAS 7.43. Der Vorstand Kontakt:
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Ende der Corporate News 05.09.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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