_wige MEDIA AGKölnMitteilung gemäß §§264 HGB Abs. 3, 264b HGBGESELLSCHAFTERBESCHLUSSüber die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige EDITORIAL gmbhI. Präambel(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 72875 die _wige EDITORIAL
gmbh eingetragen (nachfolgend auch "EDITORIAL" genannt). Alleinige Gesellschafterin
der EDITORIAL ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene
_wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter
Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der
EDITORIAL unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen
Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung
in eine außerordentliche Gesellschafterversammlungder_wige EDITORIAL gmbh
ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der EDITORIAL
einstimmig was folgt: II. Beschlussfassung(1) Die EDITORIAL ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Das Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
verpflichtet. (4) Der Abschluss der _wige EDITORIAL gmbh für das Geschäftsjahr 2015 ist nach Maßgabe des § 264 (3) HGB in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG für
das Geschäftsjahr 2015 einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und
die Befreiung nach § 264 (3) HGB des Tochterunternehmens angegeben. Die Alleingesellschafterin
hat nach § 264 (3) HGB dem zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der EDITORIAL beendet.
Köln, den 10.09.2015 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach GESELLSCHAFTERBESCHLUSSüber die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige SOLUTIONS gmbhI. Präambel(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz ist unter HR B 20342 die _wige SOLUTIONS
gmbh eingetragen (nachfolgend auch "SOLUTIONS" genannt). Alleinige Gesellschafterin
der SOLUTIONS ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene
_wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter
Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der
SOLUTIONS unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen
Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung
in eine außerordentliche Gesellschafterversammlungder_wige SOLUTIONS gmbhein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOLUTIONS
einstimmig was folgt: II. Beschlussfassung(1) Die SOLUTIONS ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Das Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
verpflichtet. (4) Der Abschluss der _wige SOLUTIONS gmbh für das Geschäftsjahr 2015 ist nach Maßgabe des § 264 (3) HGB in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG für
das Geschäftsjahr 2015 einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und
die Befreiung nach § 264 (3) HGB des Tochterunternehmens angegeben. Die Alleingesellschafterin
hat nach § 264 (3) HGB dem zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der SOLUTIONS beendet.
Köln, den 10.09.2015 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach GESELLSCHAFTERBESCHLUSSüber die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige EVENT gmbhI. Präambel(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 55586 die _wige EVENT
gmbh eingetragen (nachfolgend auch "EVENT" genannt). Alleinige Gesellschafterin der
EVENT ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene
_wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter
Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der
EVENT unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen
und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine außerordentliche Gesellschafterversammlungder_wige EVENT gmbhein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der EVENT einstimmig
was folgt: II. Beschlussfassung(1) Die EVENT ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Das Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
verpflichtet. (4) Der Abschluss der _wige EVENT gmbh für das Geschäftsjahr 2015 ist nach Maßgabe des § 264 (3) HGB in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG für
das Geschäftsjahr 2015 einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und
die Befreiung nach § 264 (3) HGB des Tochterunternehmens angegeben. Die Alleingesellschafterin
hat nach § 264 (3) HGB dem zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der EVENT beendet.
Köln, den 10.09.2015 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach GESELLSCHAFTERBESCHLUSSüber die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige MARKETING gmbhI. Präambel(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 65867 die _wige MARKETING
gmbh eingetragen (nachfolgend auch "MARKETING" genannt). Alleinige Gesellschafterin
der MARKETING ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene
_wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter
Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der
MARKETING unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen
Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung
in eine außerordentliche Gesellschafterversammlungder_wige MARKETING gmbhein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der MARKETING
einstimmig was folgt: II. Beschlussfassung(1) Die MARKETING ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Das Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
verpflichtet. (4) Der Abschluss der _wige MARKETING gmbh für das Geschäftsjahr 2015 ist nach Maßgabe des § 264 (3) HGB in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG für
das Geschäftsjahr 2015 einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und
die Befreiung nach § 264 (3) HGB des Tochterunternehmens angegeben. Die Alleingesellschafterin
hat nach § 264 (3) HGB dem zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der MARKETING beendet.
Köln, den 10.09.2015 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach GESELLSCHAFTERBESCHLUSSüber die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige SOUTH&BROWSE
gmbh
I. Präambel
(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts München ist unter HR B 193406 die _wige SOUTH&BROWSE
gmbh eingetragen (nachfolgend auch "SOUTH&BROWSE" genannt). Alleinige Gesellschafterin
der SOUTH&BROWSE ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998
eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter
Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der
SOUTH&BROWSE unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen
Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung
in eine außerordentliche Gesellschafterversammlungder_wige SOUTH&BROWSE gmbh
ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOUTH&BROWSE
einstimmig was folgt: II. Beschlussfassung
(1) Die SOUTH&BROWSE ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Das Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
verpflichtet. (4) Der Abschluss der _wige SOUTH&BROWSE gmbh für das Geschäftsjahr 2015 ist nach Maßgabe des § 264 (3) HGB in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG für
das Geschäftsjahr 2015 einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und
die Befreiung nach § 264 (3) HGB des Tochterunternehmens angegeben. Die Alleingesellschafterin
hat nach § 264 (3) HGB dem zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der SOUTH&BROWSE beendet.
Köln, den 10.09.2015 _wige MEDIA Peter Lauterbach |