_wige TRAX gmbhKölnGesellschafterbeschlussüber die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015BeschlussfassungMit Beschlussfassung wird die Befreiung nach § 264 Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2015 in Anspruch genommen, die Voraussetzungen liegen entsprechend vor: (1) Die TRAX ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige EVENT gmbh (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Die _wige EVENT gmbh als Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung
eines Konzernabschlusses verpflichtet. (4) Die _wige EVENT gmbh hat auch die Befreiung nach § 264 Absatz 3 in Anspruch genommen. (5) Folglich ist der Abschluss der _wige TRAX gmbh in den Konzernabschluss der _wige
MEDIA AG einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und die Befreiung
nach § 264 Absatz 3 HGB des Tochterunternehmens angegeben. (6) Die Alleingesellschafterin hat dem Beschluss zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Köln, den 14.12.2015 _wige EVENT gmbh Peter Lauterbach Geschäftsführer |