_wige TRAX gmbh

Köln

Gesellschafterbeschluss

über die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015

Beschlussfassung

Mit Beschlussfassung wird die Befreiung nach § 264 Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2015 in Anspruch genommen, die Voraussetzungen liegen entsprechend vor:

(1) Die TRAX ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige EVENT gmbh

(2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet.

(3) Die _wige EVENT gmbh als Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.

(4) Die _wige EVENT gmbh hat auch die Befreiung nach § 264 Absatz 3 in Anspruch genommen.

(5) Folglich ist der Abschluss der _wige TRAX gmbh in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und die Befreiung nach § 264 Absatz 3 HGB des Tochterunternehmens angegeben.

(6) Die Alleingesellschafterin hat dem Beschluss zugestimmt.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Köln, den 14.12.2015

_wige EVENT gmbh

Peter Lauterbach

Geschäftsführer