_wige MEDIA AG
Köln
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige SOUTH&BROWSE
gmbh
I. Präambel
(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts München ist unter HR B 193406 die _wige SOUTH&BROWSE
gmbh eingetragen (nachfolgend auch "SOUTH&BROWSE" genannt). Alleinige Gesellschafterin
der SOUTH&BROWSE ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998
eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt).
(2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter
Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der
SOUTH&BROWSE unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen
Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung
in eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung
der
_wige SOUTH&BROWSE gmbh
ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOUTH&BROWSE
einstimmig was folgt:
II. Beschlussfassung
(1) Die SOUTH&BROWSE ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige.
(2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet.
(3) Die SOUTH&BROWSE wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016
der _wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des
Konzernabschlusses wird die Befreiung des Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB
angegeben.
(4) Die SOUTH&BROWSE nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des
Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht),
des Dritten Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung)
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der SOUTH&BROWSE beendet.
Köln, den 29.12.2016
_wige MEDIA AG
Peter Lauterbach
Vorstand
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige SOLUTIONS gmbh
I. Präambel
(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz ist unter HR B 20342 die _wige SOLUTIONS
gmbh eingetragen (nachfolgend auch "SOLUTIONS" genannt). Alleinige Gesellschafterin
der SOLUTIONS ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene
_wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt).
(2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter
Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der
SOLUTIONS unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen
Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung
in eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung
der
_wige SOLUTIONS gmbh
ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOLUTIONS
einstimmig was folgt:
II. Beschlussfassung
(1) Die SOLUTIONS ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige.
(2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet.
(3) Die SOLUTIONS wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016 der
_wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des Konzernabschlusses
wird die Befreiung des Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB angegeben.
(4) Die SOLUTIONS nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Ersten
Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), des Dritten
Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der SOLUTIONS beendet.
Köln, den 29.12.2016
_wige MEDIA AG
Peter Lauterbach
Vorstand
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige MARKETING gmbh
I. Präambel
(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 65867 die _wige MARKETING
gmbh eingetragen (nachfolgend auch "MARKETING" genannt). Alleinige Gesellschafterin
der MARKETING ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene
_wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt).
(2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter
Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der
MARKETING unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen
Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung
in eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung
der
_wige MARKETING gmbh
ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der MARKETING
einstimmig was folgt:
II. Beschlussfassung
(1) Die MARKETING ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige.
(2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet.
(3) Die MARKETING wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016 der
_wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des Konzernabschlusses
wird die Befreiung des Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB angegeben.
(4) Die MARKETING nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Ersten
Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), des Dritten
Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der MARKETING beendet.
Köln, den 29.12.2016
_wige MEDIA AG
Peter Lauterbach
Vorstand
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige EVENT gmbh
I. Präambel
(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 55586 die _wige EVENT
gmbh eingetragen (nachfolgend auch "EVENT" genannt). Alleinige Gesellschafterin der
EVENT ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 72875 eingetragene
_wige CONTENT MARKETING gmbh (nachfolgend auch "CONTENT MARKETING" genannt).
(2) Die CONTENT MARKETING, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer,
Herrn Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin
der EVENT unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen
Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung
in eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung
der
_wige EVENT gmbh
ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der EVENT einstimmig
was folgt:
II. Beschlussfassung
(1) Die EVENT ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der CONTENT MARKETING, welche wiederum
eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG ist.
(2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der _wige EVENT gmbh und der
_wige MEDIA AG, welcher die _wige MEDIA AG zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten
§ 302 AktG verpflichtet.
(3) Die EVENT wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016 der _wige
MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des Konzernabschlusses
wird die Befreiung des Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB angegeben.
(4) Die EVENT nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Ersten
Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), des Dritten
Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der EVENT beendet.
Köln, den 29.12.2016
_wige CONTENT MARKETING gmbh
Peter Lauterbach
Geschäftsführer
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige CONTENT MARKETING
gmbh (vormals _wige EDITORIAL gmbh)
I. Präambel
(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 72875 die _wige CONTENT
MARKETING gmbh eingetragen (nachfolgend auch "CONTENT MARKETING" genannt). Alleinige
Gesellschafterin der CONTENT MARKETING ist die im Handelsregister des Amtsgerichts
Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt).
(2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter
Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der
CONTENT MARKETING unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen
Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung
in eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung
der
_wige CONTENT MARKETING gmbh
ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der CONTENT
MARKETING einstimmig was folgt:
II. Beschlussfassung
(1) Die CONTENT MARKETING ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige.
(2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet.
(3) Die CONTENT MARKETING wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016
der _wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des
Konzernabschlusses wird die Befreiung des Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB
angegeben.
(4) Die CONTENT MARKETING nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich
des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht),
des Dritten Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung)
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der CONTENT MARKETING beendet.
Köln, den 29.12.2016
_wige MEDIA AG
Peter Lauterbach
Vorstand
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der sporttotal.tv gmbh
I. Präambel
(1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 72638 die sporttotal.tv
gmbh eingetragen (nachfolgend auch "sporttotal" genannt). Alleinige Gesellschafterin
der sporttotal ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998
eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt).
(2) Die _wige, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Vorstandsvorsitzenden,
Herrn Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin
der sporttotal unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen
Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung
in eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung
der
sporttotal.tv gmbh
ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der sporttotal
was folgt:
II. Beschlussfassung
(1) Die sporttotal ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige.
(2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der sporttotal.tv gmbh und der
_wige EVENT gmbh, welcher die _wige EVENT gmbh zur Verlustübernahme nach Maßgabe des
gesamten § 302 AktG verpflichtet.
(3) Sowohl die sporttotal als auch die EVENT werden als Tochterunternehmen in den
Konzernabschluss 31.12.2016 der _wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung
einbezogen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird die Befreiung der Tochterunternehmen
nach § 264 Abs. 3 HGB angegeben.
(4) Die sporttotal nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Ersten
Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), des Dritten
Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der sporttotal beendet.
Köln, den 29.12.2016
_wige MEDIA AG
Peter Lauterbach
Vorstand
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