![]() USU Software AGMöglingenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2024 Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023 Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2024 Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2024 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 Bilanz zum 31. Dezember 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrats Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT)I. GRUNDLAGEN DER USU SOFTWARE AG UND DES KONZERNS Die USU Software AG, Möglingen, Deutschland, ist als Konzernmuttergesellschaft zum Bilanzstichtag/31.12.2024 direkt an der folgenden Gesellschaft beteiligt: USU Digital Consulting GmbH, Möglingen, Deutschland. Zum 30.06.2024 übertrug die USU Software AG sämtliche Anteile an der Omega Software GmbH, Obersulm, Deutschland, der USU Solutions Inc., Boston, USA, der USU SAS, Paris, Frankreich, sowie der USU GK, Tokio, Japan, an die USU GmbH und veräußerte Anfang Dezember 2024 die USU GmbH und deren Tochtergesellschaften bzw. das damit in dieser Gesellschaft zentrierte Produktgeschäft an die Thoma Bravo Europe Fund, L.P., Chicago/USA (Thoma Bravo), einer führenden Software-Investmentgesellschaft. Zusätzlich erfolgte im Geschäftsjahr 2024 ein Delisting der Aktien der USU Software AG und die Ausgliederung des Servicegeschäfts zum 1.7.2024 aus der USU GmbH in die Openshop Internet Software GmbH, welche nachfolgend in „USU Digital Consulting GmbH“ umfirmierte. I. 1 Geschäftsmodell, Ziele, Strategien und Steuerungssystem Die USU Software AG hält Beteiligungen an IT-Unternehmen, darunter die USU Digital Consulting GmbH, die auf digitale Transformation spezialisiert ist. Zudem bestand im Berichtsjahr bis Ende November eine 100%-Beteiligung an der USU GmbH sowie deren Tochtergesellschaften, welche Anfang Dezember veräußert wurde. Mit über 45 Jahren Erfahrung und einem produktunabhängigen Beratungsansatz unterstützen die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch „USU“, „USU-Gruppe“ oder „USU-Konzern“ genannt) Unternehmen und Behörden bei IT-Modernisierung, Kundenservice-Optimierung und der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Die wesentlichen Leistungsindikatoren für die USU Software AG und den USU-Konzern sind Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern („EBIT“), wobei das Bereinigte EBITDA seit 2024 nicht mehr als Planungs- und Steuerungsgröße fungiert, sondern durch das EBIT ersetzt wurde. Die Planung für 2025 basiert demgemäß auf dem EBIT. Entsprechend fungiert das Konzern-EBIT neben dem Konzern-Umsatz als maßgebliche Planungs- und Steuerungsgröße des Konzerns. Gemäß der aktuellen Guidance erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 gegenüber dem Vorjahr eine positive Umsatz- und EBIT-Entwicklung im aktuellen Kerngeschäft. Der Konzernumsatz und -EBIT nach IFRS werden infolge der Ende 2024 erfolgten Veräußerung des Produktgeschäftes im Vorjahresvergleich insgesamt sinken. Für die USU Software AG als Einzelgesellschaft erwartet der Vorstand einen Umsatz auf Vorjahresniveau und einen im Vorjahresvergleich geringeren Gewinn infolge des in 2024 erzielten Sonderertrags aus dem Unternehmensverkauf. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind nach dem Verkauf des Produktgeschäfts weder für die USU Software AG noch für die USU- Gruppe bedeutsam und werden diesbezüglich nicht mehr berücksichtigt. Auswirkungen der Veräußerung des Produktgeschäfts auf die Lageberichterstattung In der Konzernbilanz sind die Vermögenswerte und Schulden des Produktbereichs im Rahmen der Entkonsolidierung zum 30.11.2024 abgegangen. Die Bilanzwerte des Vorjahres werden gem. IFRS entsprechend der bisherigen Darstellungsweise ausgewiesen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die fortgeführten Aktivitäten von USU dargestellt. Der Ausweis des Ergebnisses der aufgegebenen Aktivitäten, nach Steuern, erfolgt in einer gesonderten Zeile nach dem Konzernergebnis aus fortgeführten Aktivitäten. Der Vorjahreswert wurde entsprechend angepasst. Soweit nicht gesondert gekennzeichnet beziehen sich die Angeben zur Gewinn- und Verlustrechnung auf die fortgeführten Aktivitäten von USU. Forschung und Entwicklung Die USU-Gruppe hat sich innerhalb des fortgeführten Geschäftsbereichs im Berichtsjahr 2024 im F&E-Bereich auf die Entwicklung von Lösungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) fokussiert. Dabei Bestand das Hauptaugenmerk in der Bereitstellung von Technologie-Bausteinen auf Basis von Kl für den inzwischen verkauften Produktbereich, wobei USU gleichzeitig eine eigene Kl-Beratung aufgebaut hat. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Anteil der F&E- Ausgaben TEUR 1.231 (2023: TEUR 2.747) bzw. 2,4% (2023:5,3%) des Konzernumsatzes. Die durchschnittliche Zahl der angestellten Mitarbeitenden in diesem Bereich bezogen auf fortgeführte und aufgegebene Geschäftsbereiche betrug im Jahr 2024 insgesamt 254 (2023: 230), wobei auf den fortgeführten Geschäftsbereich 3 (2023: 10) entfallen. WIRTSCHAFTSBERICHT Zusammenfassung Im Berichtsjahr lagen die Konzernerlöse des fortgeführten Geschäftsbereichs mit TEUR 51.162 (2023: TEUR 51.518) nahezu auf Vorjahresniveau. Nach Umsatzarten erzielte USU im Berichtsjahr Beratungsumsätze von TEUR 39.995 (2023: TEUR 40.381), Umsatzerlöse aus SaaS und Subscriptions von TEUR 119 (2023: TEUR 478 sowie Sonstige Erlöse, die unter anderem Handelswarenumsätze mit fremdbezogener Hard- und Software beinhalten, in Höhe von insgesamt TEUR 11.048 (2023: TEUR 10.659) Zugleich sank das operative Ergebnis (EBIT) insbesondere infolge gestiegener Rechtsanwalts- und sonstiger externer Beratungskosten im Zusammenhang mit den gesellschaftsbezogenen Veränderungen auf TEUR 126 (2023: TEUR 2.669). Damit hat die USU-Gruppe die Planung, die ein Umsatzwachstum auf EUR 143 - 146 Mio. bei einem Bereinigten EBITDA von EUR 14 - 16 Mio. vorsah, nicht erreicht, wobei das Bereinigte EBITDA seit 2024 nicht mehr als Planungs- und Steuerungsgröße fungiert, sondern durch das EBIT ersetzt wurde. Infolge des Unternehmensverkaufs ist eine Vergleichbarkeit der ursprünglichen Planung mit den ausgewiesenen Konzernzahlen nur eingeschränkt möglich. Der nach HGB ermittelte Jahresüberschuss der USU Software AG als Einzelgesellschaft summierte sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 165.274 (2023: TEUR 10.416). Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Gewinnanstieg von 1.586,7%, was im Wesentlichen aus dem Verkauf des Produktgeschäfts herrührt und dadurch bedingt sogar über den ursprünglichen Erwartungen bzw. der Planung der Gesellschaft liegt. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 11.147 (2023: TEUR 17.793) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 176.421 (2023: TEUR 28.209), der wiederum den Vorjahreswert deutlich um 625,4 % übersteigt. Dieser Bilanzgewinn soll wie in den Vorjahren auch für die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Demgemäß schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Dividendenausschüttung von EUR 14,50 (2023: EUR 1,70) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2024 vor. Damit hat die USU Software AG als Einzelgesellschaft die Ziele für 2024 deutlich übertroffen, die für 2024 einen Umsatz „auf Vorjahresniveau“ sowie einen Jahresüberschuss, der „gegenüber dem Vorjahr wieder leicht im niedrigen einstelligen Prozentbereich zulegen soll“ vorsahen, was insbesondere aus dem Verkauf des Produktgeschäfts herrührt. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes (Destatis)1 ist die Deutsche Wirtschaft 2024 im zweiten Jahr in Folge geschrumpft. So ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 nach ersten Berechnungen von Destatis um 0,2 % niedriger als im Vorjahr ausgefallen. "Konjunkturelle und strukturelle Belastungen standen im Jahr 2024 einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung im Wege", sagte Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. "Dazu zählen zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft auf wichtigen Absatzmärkten, hohe Energiekosten, ein nach wie vor erhöhtes Zinsniveau, aber auch unsichere wirtschaftliche Aussichten. In diesem Umfeld schrumpfte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 erneut", so Brand weiter. Während die Bruttowertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe und dem Baugewerbe im Jahr 2024 stark rückläufig war, entwickelten sich die Dienstleistungsbereiche insgesamt positiv (+0,8 %), jedoch uneinheitlich. So stagnierte die Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe und auch die Bruttowertschöpfung der Unternehmensdienstleister stagnierte lediglich, während der Wirtschaftsbereich Information und Kommunikation (ITK) seinen Wachstumskurs laut Destatis fortsetzte (+2,5 %). Für den weltweiten IT-Markt hat das Marktforschungsunternehmen Gartner2 für 2024 ein Wachstum von 7,7% auf USD 5.114,8 Mrd. berechnet, wobei die Bereiche Data Center Systems (+ 39,4%) und Software (+12,0%) laut Gartner überproportional zulegen konnten und auch der Bereich IT-Services (+ 5,6%) deutlich gewachsen ist. Geschäftsverlauf Beim Vorjahresvergleich zwischen dem aktuellen Berichtsjahr 2024 und dem Vorjahr 2023 ist zu berücksichtigen, dass im Berichtsjahr zum 30.11.2024 ein Verkauf eines Teils des Geschäftsbetriebs (Produktgeschäft) erfolgte, so dass die hieraus erzielten Umsätze und Gewinne lediglich bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt wurden. Diesbezüglich wird auf eine eingeschränkte Vergleichbarkeit der Geschäftszahlen verwiesen.
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Vgl. Destatis-Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2025, veröffentlicht unter www.destatis.de Alle nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich auf den Konzernabschluss der USU Software AG nach IFRS. Konzernumsatz Im Geschäftsjahr 2024 erzielten die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch „USU-Gruppe“ oder „USU“ genannt) einen Konzernumsatz von TEUR 51.162 (2023: TEUR 51.518), der nahezu auf Vorjahresniveau lag. Nach Umsatzarten erzielte USU im Berichtsjahr Beratungsumsätze von TEUR 39.995 (2023: TEUR 40.381), Umsatzerlöse aus SaaS und Subscriptions von TEUR 119 (2023: TEUR 478) sowie Sonstige Erlöse, die unter anderem Handelswarenumsätze mit fremdbezogener Hard- und Software beinhalten, in Höhe von insgesamt TEUR 11.048 (2023: TEUR 10.659). Operative Kosten Die operative Aufwandsbasis der USU-Gruppe stieg im Geschäftsjahr 2024 mit TEUR 50.718 (2023: TEUR 49.115) im Vorjahresvergleich um 3,3% an. Die Herstellungskosten des Umsatzes stiegen insbesondere infolge von mit dem verstärkten Einsatz von Freelancern verbundenen erhöhten Honorarzahlungen für freie Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr um 8,8% auf nunmehr TEUR 30.638 (2023: TEUR 28.164) an. Die auf den Konzernumsatz bezogene Herstellkostenquote erhöhte sich entsprechend von 54,7% im Vorjahr auf nunmehr 59,9%. Das Bruttoergebnis sank zeitgleich von TEUR 23.354 im Jahr 2023 auf nunmehr TEUR 20.524, was einem Rückgang um 12,1% entspricht. Entsprechend lag die Bruttomarge im Berichtszeitraum 2024 bei 40,1% (2023: 45,3%). Die Marketing- und Vertriebsaufwendungen sanken in 2024 gegenüber dem Vorjahr um 31,7% auf TEUR 7.049 (2023: TEUR 10.317). Dieser Rückgang spiegelt unter anderem gesunkene Sachkosten und wieder „normalisierte“ Eventkosten wider, die nach der Corona-bedingten Delle infolge der anschließend erhöhten Präsenz der USU-Gruppe auf Messen, Konferenzen und sonstigen Vertriebsveranstaltungen in 2023 gestiegen war. Zugleich sanken die Personalkosten dieses Bereiches im Zuge einer Reduzierung des Marketingpersonals. Infolge des Rückgangs der Marketing- und Vertriebsaufwendungen sank die umsatzbezogene Kostenquote für den Bereich Marketing und Vertrieb von 20,0% im Jahr 2023 auf nunmehr 13,8%. Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen im Berichtszeitraum infolge deutlich gestiegener Personalkosten unter anderem für die Vorstände um 49,6% auf TEUR 11.800 (2023: TEUR 7.887) gegenüber dem Vorjahr an. Zugleich führte die Zentralisierung des Admin-Personals der USU-Gruppe in der Muttergesellschaft USU Software AG zu einem Anstieg der Personalkosten dieses Bereichs. Bezogen auf den Konzernumsatz stieg die Verwaltungskostenquote im Betrachtungszeitraum entsprechend auf 23,1% (2023: 15,3%) an. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sanken im Geschäftsjahr 2024 infolge gesunkener Personal- und Sachkosten um 55,2% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 1.231 (2023: TEUR 2.747), da ein Teil der F&E-Mannschaft in den Produktbereich gewechselt ist. Die auf den Konzernumsatz bezogene Aufwandsquote für Forschung und Entwicklung sank entsprechend von 5,3% im Vorjahr auf nunmehr 2,4%. Ertragslage Das operative Ergebnis (EBIT) sank im Geschäftsjahr 2024 insbesondere infolge der Personalkosten gegenüber dem Vorjahr signifikant von TEUR 2.669 im Vorjahr auf nunmehr TEUR 126. Das Finanzergebnis summierte sich im Jahr 2024 auf TEUR -367 (2023: TEUR -298) und resultiert unter anderem aus Zinsaufwendungen. Zugleich summierten sich die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in 2024 auf TEUR 5.261 (2023: TEUR 2.229), was im Wesentlichen aus der Besteuerung der Erträge aus dem Unternehmensverkauf herrührt, die jedoch separat ausgewiesen wurden. In Summe sank das Konzernergebnis der fortgeführten Geschäftsaktivitäten von USU im Berichtsjahr 2024 auf TEUR -5.502 (2023: TEUR 142). Dem steht jedoch ein Konzernergebnis aus aufgegebenen Aktivitäten in Höhe von TEUR 168.519 (2023: TEUR 5.140) gegenüber, so dass sich das gesamte Konzernergebnis der USU-Gruppe im Berichtsjahr 2024 auf TEUR 163.307 (2023: TEUR 5.282) beläuft. Bei einer durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktienzahl von 10.036.484 (2023:10.009.046) Aktien entspricht dies einem verwässerten Ergebnis von EUR 16,24 (2023: EUR 0,50). Damit hat die USU-Gruppe die Planung, die ein Umsatzwachstum auf EUR 143 - 146 Mio. bei einem Bereinigten EBITDA von EUR 14 - 16 Mio. vorsah, nicht erreicht, wobei das Bereinigte EBITDA seit 2024 nicht mehr als Planungs- und Steuerungsgröße fungiert, sondern durch das EBIT ersetzt wurde, und infolge des Unternehmensverkaufs eine Vergleichbarkeit der ursprünglichen Planung mit den ausgewiesenen Konzernzahlen nur eingeschränkt möglich ist. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der USU-Gruppe belief sich zum Bilanzstichtag 31.12.2024 auf TEUR 226.488 (31.12.2023: TEUR 108.063). Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vergleichsstichtag des Vorjahres um TEUR 118.425 resultiert auf der Aktivseite insbesondere aus der Kaufpreiszahlung für das veräußerte Produktgeschäft, wodurch die Konzernliquidität signifikant anstieg. Der Zuwachs auf der Passivseite spiegelt im Wesentlichen die aus der Gewinnsteigerung der USU-Gruppe im Zuge des Unternehmensverkaufs resultierende Erhöhung des Eigenkapitals wider. Die langfristigen Vermögenswerte sanken von TEUR 62.796 zum 31.12.2023 auf nunmehr TEUR 47.286, was insbesondere aus dem Rückgang der Geschäfts- und Firmenwerte auf TEUR 4.019 (31.12.2023: TEUR 40.092) im Zuge des Unternehmensverkaufs herrührt. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen dagegen infolge der Kaufpreiszahlung für das veräußerte Produktgeschäft deutlich auf TEUR 179.202 (31.12.2023: TEUR 45.267) an, was im Wesentlichen auf die Erhöhung der Konzernliquidität um TEUR 154.545 auf TEUR 168.039 (31.12.2023: TEUR 13.494) zurückzuführen ist. Das Eigenkapital stieg im Stichtagsvergleich um TEUR 145.819 auf TEUR 203.034 (31.12.2023: TEUR 57.215), was primär aus dem erzielten Konzerngewinn herrührt. Die langfristigen Schulden sanken vor allem bedingt durch den Rückgang der Leasingverbindlichkeiten infolge der Veräußerung eines Teils der Geschäftsaktivitäten im Stichtagsvergleich um TEUR 7.903 auf TEUR 7.974 (31.12.2023: TEUR 15.877). Die kurzfristigen Schulden gingen insbesondere im Zuge des Unternehmensverkaufs und des damit verbundenen Rückgangs der passiven Rechnungsabgrenzungsposten und der Verbindlichkeiten aus dem Personal- und Sozialbereich um TEUR 19.490 auf TEUR 15.480 (31.12.2023: TEUR 34.971) zurück. Die Eigenkapitalquote als Quotient aus Eigenkapital und Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2024 folgerichtig auf 89,6% (31.12.2023: 52,9%) Cash Flow und Investitionen Zum 31.12.2024 verfügte die USU-Gruppe über flüssige Mittel von TEUR 168.039 (2023: TEUR 13.494). Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Anstieg um TEUR 154.545, was im Wesentlichen aus der im Berichtsjahr erfolgten Veräußerung des Produktgeschäftes herrührt. Unter Herausrechnung des Gewinns aus dem Verkauf des aufgegebenen Geschäftsbereichs „Produktgeschäft“ blieb der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von USU im Vorjahresvergleich mit TEUR 5.567 (2023: TEUR 7.884) unter dem Vorjahreswert, während vor allem die Veräußerung dieses Geschäftsbereichs zu einem deutlich positiven Cashflow aus der Investitionstätigkeit von TEUR 169.146 (2023: TEUR -1.594) führte. Darin enthalten sind ferner TEUR 1.411 (2023: TEUR 1.678) für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -20.168 (2023: TEUR -8.241) resultiert aus Dividendenzahlung an die USU-Aktionäre in Höhe von TEUR -17.062 (2023: TEUR -5.5.00), sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR -3.106 (2023: TEUR -3.049). Entwicklung und Lage der USU Software AG Alle nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich auf den Einzelabschluss der USU Software AG nach HGB. Die USU Software AG konzentriert sich im Wesentlichen auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie dem Erbringen von Serviceleistungen an die Tochtergesellschaften. Die wesentlichen Erträge der USU Software AG resultieren aus ihren operativ tätigen Tochtergesellschaften. Zu diesen zählt nach der im Berichtsjahr erfolgten Veräußerung der USU GmbH ausschließlich die Konzerntochter USU Digital Consulting GmbH (ehemals Openshop Internet Software GmbH). Daneben besitzt die Gesellschaft noch eine indirekte Minderheitsbeteiligung an der USU GmbH, für welche die Gesellschaft ebenso Servicedienstleistungen erbringt. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die USU Software AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 14.513 (2023: TEUR 13.179), die wie im Vorjahr vorwiegend aus konzernintern und -extern erbrachten Dienstleistungen herrühren. Zudem erzielte USU Beteiligungserträge von TEUR 17.562 (2023: TEUR 0) und Erträge aus den Ergebnisabführungsverträgen mit ihren Konzerntochtergesellschaften von TEUR 10.026 (2023: TEUR 16.087), denen Aufwendungen aus Verlustübernahmen von TEUR 19 (2023: TEUR 94) gegenüberstehen. Aus dem Verkauf der USU GmbH, an die im Vorfeld die Tochtergesellschaften USU Software s.r.o., Omega Software GmbH, USU Solutions Inc., USU SAS und USU GK, übertragen wurden und von der, vor dem Verkauf, das produktunabhängige Beratungsgeschäft in eine separate Gesellschaft („USU Digital Consulting GmbH“) ausgegliedert wurde, erzielte die Gesellschaft im Berichtsjahr Erträge von TEUR 156.555 (TEUR 2023: TEUR 0), welche die Gewinnentwicklung der Gesellschaft im Betrachtungszeitraum maßgeblich bestimmen. Die sonstigen betrieblichen Erträge der Gesellschaft in Höhe von TEUR 160.909 (2023: TEUR 3.202) enthalten daneben vor allem konzerninterne Verrechnungen sowie Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen verbundener Unternehmen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von insgesamt TEUR 14.043 (2023: TEUR 7.909) sind im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten , Veranstaltungs-, Werbe- und Marketingkosten, IT-/RZ-Kosten, Mietaufwendungen und -nebenkosten sowie Honorare für externe Dienstleistungen enthalten. Der Materialaufwand blieb im Geschäftsjahr 2024 mit TEUR 2.948 (2023: TEUR 3.080) etwa auf Vorjahresniveau, was auf den anhaltend hohen Einsatz freier Mitarbeiter und sonstiger externer Ressourcen zurückzuführen ist. Zugleich stieg der Personalaufwand ungeachtet des leichten Rückgangs der Unternehmensbelegschaft auf durchschnittlich 106 (2023: 117) Angestellte von TEUR 9.347 im Vorjahr auf TEUR 10.615 im Berichtsjahr 2024 an. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen summierten sich im Berichtsjahr 2024 auf TEUR 721, nach einem Wert von TEUR 644 im Vorjahr. Das Zinsergebnis der USU Software AG fiel mit TEUR -408 (2023: TEUR -443) etwas besser aus als im Vorjahr und beinhaltet im Wesentlichen Zinszahlungen an bisherige Tochtergesellschaftten Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lagen mit TEUR -9.184 (2023: TEUR -1.098) um ein Vielfaches über dem Vorjahr, was auf den Gewinnanstieg im Zuge der Veräußerung des Produktgeschäfts zurückzuführen ist. Nach Steuern verblieb im Geschäftsjahr 2024 für die USU Software AG als Einzelgesellschaft ein im Vorjahresvergleich signifikant gestiegener Jahresüberschuss von TEUR 165.274 (2023: TEUR 10.416). Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Gewinnanstieg von 1.486,7%, was im Wesentlichen aus dem Verkauf des Produktgeschäfts herrührt und dadurch bedingt sogar über den ursprünglichen Erwartungen bzw. der Planung der Gesellschaft liegt. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 11.147 (2023: TEUR 17.793) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 176.421 (2023: TEUR 28.209), der wiederum den Vorjahreswert deutlich um 625,4% übersteigt. Dieser Bilanzgewinn soll wie in den Vorjahren auch für die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Demgemäß schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Dividendenausschüttung von EUR 14,50 (2023: EUR 1,70) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2024 vor. Damit hat die USU Software AG als Einzelgesellschaft die Ziele für 2024 deutlich übertroffen, die für 2024 einen Umsatz „auf Vorjahresniveau“ sowie einen Jahresüberschuss, der „gegenüber dem Vorjahr wieder leicht im niedrigen einstelligen Prozentbereich zulegen soll“ vorsahen, was insbesondere aus dem Verkauf des Produktgeschäfts herrührt. Infolge des Unternehmensverkaufs gab es bei der USU Software AG auch bilanzseitig größere Veränderungen, die unter anderem auf der Aktivseite der Bilanz zu einem Rückgang des Anlagevermögens und Anstieg des Umlaufvermögens sowie auf der Passivseite zu einer Erhöhung des Eigenkapitals und einer Verringerung des Fremdkapitals führten. Auf der Aktivseite der Bilanz sank das Anlagevermögen der USU Software AG im Zuge des Verkaufs des in der USU GmbH geballten Produktgeschäfts zum Ende des Geschäftsjahres 2024 auf TEUR 30.157 (2023: TEUR 50.486), was insbesondere auf den verkaufsbedingten Rückgang der Finanzanlagen von TEUR 48.146 zum 31.12.2023 auf nunmehr TEUR 700 zurückzuführen ist. Dem steht zugleich eine Ausleihung an den Käufer der USU GmbH, die Zug UK Holdco Limited, London, in Höhe von TEUR 26.122 entgegen. Das Umlaufvermögen stieg zum Bilanzstichtag 31.12.2024 im Zuge der erhaltenen Kaufpreiszahlung für das Produktgeschäft auf TEUR 169.367 (2023: TEUR 23.458) an. Dies spiegelt sich im Wesentlichen im Zuwachs der Unternehmensliquidität („Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten“) wider, die zum 31.12.2024 deutlich auf TEUR 161.214 (2023: TEUR 1.466) ausgebaut wurde. Dem steht ein verkaufsbedingter Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von TEUR 21.576 zum 31.12.2023 auf nunmehr TEUR 4.398 entgegen. Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital im Zuge der Gewinnerzielung der Gesellschaft ungeachtet der im Berichtsjahr erfolgten Dividendenausschüttung auf TEUR 191.079 (2023: TEUR 42.865) an. Zugleich sank das Fremdkapital im Zuge des mit dem Verkauf des Produktgeschäfts verbundenen Rückgangs der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von TEUR 32.872 zum 31.12.2023 auf nunmehr TEUR 9.594. Bei einer im Vorjahresvergleich deutlich gestiegenen Bilanzsumme von TEUR 200.673 (2023: TEUR 75.736) baute die USU Software AG die Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahres 2024 signifikant auf 95,2% (2023: 56,6%) aus. Nach dem Verkauf des in der USU GmbH zentrierten Produktgeschäfts und des ausschließlichen Verbleibens des in der USU Digital Consulting GmbH zentrierten Servicegeschäfts wird die Fokussierung der USU Software AG auf das Servicegeschäft innerhalb der USU Digital Consulting GmbH in den Folgejahren zu einer hohen Abhängigkeit der Gesellschaft von der Geschäftsentwicklung dieser Tochtergesellschaft führen. Bezüglich der Chancen und Risiken aus dem Beteiligungsgeschäft verweisen wir auf den nachfolgenden Chancen- und Risikobericht des Konzerns innerhalb dieses zusammengefasten Lageberichts. Auftragslage / Auftragsbestand Insbesondere dank mehrerer größerer und langlaufender Verträge verfügt die USU-Gruppe zum 31.12.2024 über einen Auftragsbestand von TEUR 34.086 (2023: TER 84.367). Der absolute Rückgang im Vorjahresvergleich resultiert aus dem Verkauf des Produktgeschäftes. Der stichtagsbezogene Auftragsbestand zum Ende des Jahres stellt aufgrund von verbindlichen Verträgen die bereits fixierten zukünftigen Umsätze der USU-Gruppe auf Sicht der kommenden 12 Monate dar. Diese beinhalten vorwiegend projektbezogene Aufträge sowie Wartungsverträge. Mitarbeitende Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 waren 210 (31.12.2023: 236) Mitarbeitende für die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften konzernweit tätig. Dies entspricht einem Rückgang um 26 Mitarbeitende bzw. 11,02 % gegenüber dem Vorjahr. Nach Funktionsbereichen untergliedert beschäftigte USU zum 31.12.2024 insgesamt 129 (31.12.2023: 115) Mitarbeitende im Bereich Beratung und Services, 3 (31.12.2023: 3) Mitarbeitende im Bereich Forschung und Entwicklung, 2 (31.12.2023: 44) Mitarbeitende im Bereich Vertrieb und Marketing, sowie 76 (2023: 74) Mitarbeitende in der Administration. Nicht in den Personalzahlen enthalten sind 115 freie Mitarbeitende, auf die im Jahr 2024 im Bedarfsfall zurückgegriffen wurde. III. NACHTRAGSBERICHT Für den Nachtragsbericht verweisen wir auf den Konzernanhang. IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Prognosebericht und Ausblick Nach Informationen des Instituts für Weltwirtschaft Kiel (IfW Kiel)3 vom 12.12.2024 entwickelt die deutsche Wirtschaft auch in 2025 keine spürbare Aufwärtsdynamik. So wechseln sich laut ifW Kiel seit fast drei Jahren die Quartale mit steigender und rückläufiger Wirtschaftsleistung ab, so dass die ökonomische Aktivität im Ergebnis praktisch auf der Stelle tritt. Aufwärtsgerichtet sind insgesamt nur die Dienstleistungsbereiche, während das Verarbeitende Gewerbe seit über einem Jahr schrumpft. Insgesamt lastet eine erhebliche Unsicherheit über die Ausrichtung der hiesigen zukünftigen Wirtschaftspolitik auf der deutschen Wirtschaft, die insbesondere die Investitionsbereitschaft hemmt und auch das Konsumklima belastet. Hinzu kommt außenwirtschaftlicher Gegenwind infolge einer voraussichtlich noch protektionistischer ausgerichteten Handelspolitik der Vereinigten Staaten. Demgemäß dürfte die Wirtschaftsleistung im Jahr 2025 laut dem IfW Kiel lediglich stagnieren. Für die Weltwirtschaft erwartet das IfW Kiel4 gemäß des aktuellen Konjunkturberichts, dass wirtschaftspolitische Unsicherheit und strukturelle Probleme einer deutlichen Verstärkung der weltwirtschaftlichen Expansion entgegenstehen. Auftriebskräfte für die Konjunktur seien zwar vorhanden - die Geldpolitik bremst immer weniger und dürfte im Verlauf des Jahres auf einen neutralen Kurs einschwenken und auch die Perspektiven für den privaten Konsum hätten sich verbessert, da die Reallöhne dank nachlassender Inflation und höherer Lohnsteigerungen seit einiger Zeit nicht mehr sinken und nunmehr das Niveau von vor dem Inflationsschub in den meisten Ländern wieder überschritten haben - das gehe aber zu Lasten der Gewinnspannen der Unternehmen und dämpfe insofern die Investitionen. Belastend wirke zudem die hohe Unsicherheit über die Wirtschaftspolitik in den USA. Insbesondere die Einführung hoher Schutzzölle bedrohe die weltwirtschaftliche Dynamik. In Summe erwartet das ifW Kiel daher für das laufende Jahr 2025 einen Zuwachs der Weltproduktion von lediglich 3,1%.
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Vgl. Kieler Konjunkturberichte, Nr. 120 (2024 | Q4) vom 11.12.2024, veröffentlicht
unter www.ifw-kiel.de Ungeachtet des schwierigen konjunkturellen Umfelds erwartet der Digitalverband Bitkom5 im deutschen Markt für IT und Telekommunikation (ITK) 2025 ein Umsatzplus von 4,6% auf 232,8 Mrd. Euro. Wichtigster Wachstumstreiber ist laut Bitkom weiterhin die IT. Nach der aktuellen Bitkom-Prognose werden in Deutschland in 2025 insgesamt 158,5 Mrd. Euro mit IT umgesetzt, was einem Plus von 5,9% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Vor allem das Geschäft mit Software legt laut Bitkom nochmals stark zu und wird um 9,8% auf 51,1 Mrd. Euro anwachsen. Aber auch die Umsätze mit IT-Dienstleistungen werden laut Bitkom um insgesamt 5,0% auf 53,8 Mrd. Euro steigen. Für den weltweiten IT-Markt erwartet das Marktforschungsunternehmen Gartner6 gemäß des am 21.1.2025 veröffentlichten IT Spending Forecast einen Anstieg der IT-Ausgaben in 2025 um 9,8% gegenüber dem Vorjahr auf USD 5.617,8 Mrd ., wobei auch weltweit betrachtet die Marktsegmente Software und IT-Services mit Wachstumsraten von 14,2% bzw. 9,0% auf USD 1.246,8 Mrd. bzw. USD 1.731,5 Mrd. laut Gartner deutlich zulegen werden. Die USU-Gruppe wird gemäß der aktuellen Planung des Vorstands mit den verbliebenen, fortgeführten Geschäftseinheiten der USU-Gruppe in 2025 gegenüber dem Vorjahr eine positive Umsatz- und EBIT-Entwicklung erzielen. Für die USU Software AG als Einzelgesellschaft erwartet der Vorstand einen Umsatz auf Vorjahresniveau und einen im Vorjahresvergleich deutlich geringeren operativen Gewinn (EBIT) infolge des in 2024 erzielten Sonderertrags aus dem Unternehmensverkauf.
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Vgl. Bitkom-Pressemitteilung vom 9.1.2025, veröffentlicht unter www.bitkom.org Chancen- und Risikobericht Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaft sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Dieses besteht unter anderem in der Erschließung und in der Nutzung von Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der USU-Gruppe dienen. Unternehmerische Chancen werden einerseits im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses und andererseits im Rahmen der laufend fortentwickelten Unternehmensstrategie berücksichtigt. Risiken im Überblick Für die USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaft bestehen gegenwärtig und für die absehbare Zukunft kein bestandsgefährdendes Risiken. Dagegen sind jedoch mehrere bedeutende Einzelrisiken identifiziert worden. Insofern kann der Vorstand der USU Software AG keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich nicht mehrere Risiken in Summe bestandsgefährdend auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die im Rahmen des Risikomanagements von der potenziellen Schadenshöhe nach Berücksichtigung von Maßnahmen einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können. Marktrisiken Aufgrund der aktuell in Deutschland verzeichneten labilen Konjunkturentwicklung ist die Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation innerhalb des Risikomanagements der USU-Gruppe von zentraler Bedeutung, vor allem im Hinblick auf die Auslastungssicherung und den Wettbewerbsdruck, der zukünftigen Gewinnung neuer Großkunden und damit verbunden der Profitabilitätssicherung. Daher erfolgt eine permanente Marktbeobachtung und -analyse, um eventuelle neue Wettbewerber frühzeitig zu erkennen, Änderungen bei bestehenden Wettbewerbern ausfindig zu machen oder Marktveränderungen rechtzeitig wahrzunehmen. Der Risikoeintritt der als bedeutend eingeschätzten Risiken wird vom Vorstand als mittel erachtet. Produktrisiken Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software wurde bis zum Verkauf des Produktgeschäftes Ende November 2024 unter anderem als Software-as-a-Service-Lösung angeboten. Hierbei war insbesondere die ständige Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von zentraler Bedeutung und es bestand ein potenzielles Haftungsrisiko durch Sicherheitslücken. Ein potenzieller Angriff auf die SaaS-Plattform oder auf ältere, nicht mehr in der Wartung befindliche Produktversionen könnte zu Leistungsstörungen führen, was Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes zur Folge hätte haben können. Um derartige Produktrisiken zu minimieren, nutzte die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement und prüfte auch mittels Einbeziehung der konzerneigenen IT-Abteilung kontinuierlich die Verfügbarkeit und Sicherheit des eigenen Produkt- und SaaS-Angebotes. Da sich die Produktrisiken auf das in der USU GmbH gebündelte Produktgeschäft bezogen, sind diese nach der Veräußerung dieser Gesellschaft seit Ende November 2024 nicht mehr von Relevanz für die USU Software AG und den Gesamtkonzern. Projektrisiken Die von der USU-Gruppe im Rahmen von Projekten eingesetzte Fremdsoftware sowie die bis zur Veräußerung des Produktgeschäftes entwickelte eigene Software kann, wie nahezu jede Software, mit Fehlern behaftet sein, die trotz gründlicher Prüfungen und sorgfältiger Tests auftreten können. Daraus resultierende Fehlfunktionen, Ausfälle oder Schäden können zu Lasten der USU-Gruppe zu Gewährleistungs- und Haftungsfolgen führen. Die von Partnerunternehmen entwickelte Software kommt zudem vorwiegend im Rahmen von größeren Projekten, teilweise Festpreisprojekten, zum Einsatz, bei denen die Gesellschaft vertraglich fixierte Zusagen bezüglich der Funktionalitäten, der zeitlichen Fertigstellung sowie der Projektkosten trifft. Dabei besteht das Risiko, dass infolge von Produktmängeln oder Projektverzögerungen der eingeplante Zeit- und Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, was wiederum Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes oder eine Projekt-Rückabwicklung zur Folge haben kann. In diesem Zusammenhang besteht das Risiko, dass die notwendige Leistungserbringung über das vereinbarte Festpreis-Budget oder das vereinbarte Budget für einen Managed Service hinausgeht. Um derartige Projektrisiken zu minimieren, besteht eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung zur Risikobegrenzung, die insbesondere für Daten -, Datenträger- und Implementierungsschäden sowie Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften ab einer Schadenshöhe von TEUR 100 bis maximal EUR 10 Mio. je Schadensfall eintritt. Zudem hat die Gesellschaft monatliche Projektstatusberichte und ein 14-tägiges Controlling von Festpreisprojekten und Managed Services sowie einen Kalkulations- und Freigabeprozess gemäß der USU-Kompetenzregelung umgesetzt. Des Weiteren besteht das Risiko, dass Großkunden kündigen bzw. Rahmenverträge nicht verlängert werden, was sich negativ auf die Umsatz-, Ertrags- und Finanzlage auswirken könnte. Der Vorstand schätzt den Risikoeintritt allerdings als niedrig ein. Rechtliche Risiken Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaft sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl potenzieller rechtlicher Risiken ausgesetzt. Diese reichen von Gewährleistungs- und Haftungsrisiken aus bestehenden Verträgen, über Risiken des Datenschutzes oder der Scheinselbständigkeit von Freelancern bis hin zu Beteiligungsrisiken. Um derartige Risiken zu minimieren, beschäftigt die USU-Gruppe eine eigene Rechtsabteilung und schult ihre Mitarbeitenden kontinuierlich in relevanten Rechtsthemen, wie beispielsweise der gesetzeskonformen Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO. Der Risikoeintritt rechtlicher Risiken wird vom Vorstand als mittel erachtet. Dienstleistungsrisiken Die Dienstleistungsrisiken betreffen vor allem die Forecast- und Prognosesicherheit der Gesellschaft und den drohenden Imageverlust bei möglichen Prognoseverfehlungen. Um dem gegenzusteuern führt der Vorstand regelmäßige Forecast-Analysen und Reviews durch und hat Maßnahmen zur Verbesserung der Forecast-Methodik umgesetzt, das Vertriebsmanagement gezielt erweitert und ein Konzern-CRM-System eingeführt, etabliert und an andere interne Softwaresysteme angebunden. Der Vorstand schätzt den Risikoeintritt als hoch ein, obgleich die Relevanz dieser Risiken nach dem Delisting der Aktien der Gesellschaft maßgeblich gesunken ist. Nachhaltigkeitsrisiken Bei den Nachhaltigkeitsrisiken geht es insbesondere darum, die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden durch eine auf die Belegschaft ausgerichtete Unternehmenskultur zu sichern und weiter zu erhöhen. Aufgrund der zentralen Bedeutung für die USU Software AG und den Gesamtkonzern sind die Personalrisiken, die einen Teil der Nachhaltigkeitsrisiken darstellen, als separate Rubrik aufgeführt und nicht innerhalb der Nachhaltigkeitsrisiken subsummiert. Das Gros der Nachhaltigkeitsrisiken besteht darin, dass bestimmte Nachhaltigkeitsziele wie beispielsweise die avisierte CO2 -Neutralität, die vorgesehene Energieeinsparung oder von Zielquoten hinsichtlich des Frauenanteils an Führungspositionen oder der Gesamtbelegschaft, des Krankenstandes oder der Fluktuation nicht erreicht werden. Der Vorstand schätzt den Risikoeintritt als mittel ein, obgleich die Relevanz dieser Risiken nach dem Delisting der Aktien der Gesellschaft tendenziell gesunken ist. Personalrisiken Die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und der wirtschaftliche Erfolg der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaft beruhen im Wesentlichen auf der Leistung ihrer Fach- und Führungskräfte. Die Gesellschaft ist daher in besonderem Maße auf hoch qualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Gerade in gesamtwirtschaftlich herausfordernden Zeiten kann der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen der Gesellschaft und deren Know-how ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträgerinnen und Wissensträger. Aus diesem Grund hat USU eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, beispielsweise eigene Ausbildungsaktivitäten und Traineemodelle und den Ausbau des Recruiting-Teams, um trotz des anhaltend starken Wettbewerbs am Personalmarkt zusätzliche, hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und durch Fluktuation entstandene Personallücken zu schließen und insbesondere das vorhandene Personal an die USU-Gruppe zu binden sowie Backup-Funktionen auszubauen. Des Weiteren hat die bedarfsgerechte Förderung der Mitarbeitenden einen zentralen Stellenwert innerhalb von USU eingenommen. Spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote, ein umfangreiches Talentförderungs-, ein Karriere- und Laufbahnmodell sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen tragen zur stärkeren Bindung der Fach- und Führungskräfte bei. Eine positive Unternehmenskultur erhöht ferner die Erfolgsquote bei der Gewinnung und nachhaltigen Bindung qualifizierter Mitarbeitende. Der Risikoeintritt der als bedeutend eingeschätzten Risiken wird vom Vorstand als hoch eingeschätzt. IT-Risiken Als IT-Unternehmen sind die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaft von der dauerhaften Betriebsbereitschaft und Sicherheit der konzernweiten Rechenzentren, der Netzwerke und der IT-Systeme abhängig. Ein teilweiser oder vollständiger Ausfall der IT-Systeme, sei es durch Bedienungsfehler oder durch Sabotage, Diebstahl, Virenbefall, Naturkatastrophen oder Brand- oder Wasserschäden kann sich daher negativ auf die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe auswirken. Um derartigen Risiken vorzubeugen, besteht bereits seit mehreren Jahren ein spezifisches Konzept zur Risikovorsorge speziell für den IT-Bereich, welches in das Risikomanagementsystem des Konzerns eingebunden ist und stetig erweitert wird. Der Risikoeintritt der als mittel eingeschätzten Risiken wird vom Vorstand als hoch erachtet. Finanzrisiken Die USU-Gruppe verfügt nach dem Unternehmensverkauf zum Stichtag 31.12.2024 konzernweit über Finanzmittel von über 168 Mio. EUR für zukünftige Investitionen sowie zur Absicherung der operativen Geschäftsaktivitäten. Diese Mittel sind in sicheren Bankeinlagen oder Termingeldern risikoarm investiert. Des Weiteren zählen das Goodwill-Risiko und Forderungsausfallrisiken sowie das Risiko von Zahlungsbetrügen zu den Finanzrisiken: So wird der in der Konzernbilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert („Goodwill“) anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung („Impairment Test“) unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Goodwills bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen, welche sich entsprechend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG oder des Konzerns auswirken könnte. Der im Geschäftsjahr 2024 durchgeführte Impairment Test erbrachte keinen Impairmentbedarf. Infolge der erwartet positiven operativen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Gesamtkonzerns geht der Vorstand auch im Folgejahr von keiner das Jahresergebnis mindernden Goodwillabschreibung aus. Mögliche Risiken aus Forderungsverlusten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ungeachtet dessen, dass zum Kundenkreis der USU-Gruppe vorwiegend marktstarke solvente Unternehmen aus dem gehobenen Mittelstand, Großkonzerne oder öffentliche Unternehmen gehören, durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Darüber hinaus bildet die Gesellschaft hierfür eine ausreichende bilanzielle Risikovorsorge. Insgesamt kann daher das Ausfallrisiko als begrenzt angesehen werden. Im Hinblick auf die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit mit möglichen negativen Auswirkungen einer Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auf die wirtschaftliche Situation grundsätzlich als solvent geltender Unternehmen kann insbesondere mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei der für die USU-Gruppe als charakteristisch anzusehenden, von marktstarken Unternehmen geprägten Kundenstruktur die insolvenzbedingten Risiken aus Forderungsausfällen zunehmen können. Der Vorstand schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als mittel ein. Gesamtrisiko Das Management der USU Software AG sieht unter Berücksichtigung der Risikobewertung der Einzelrisiken den Bestand des Unternehmens aus heutiger Sicht als nicht gefährdet. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen geschaffen, um bei möglichen Risikosituationen frühzeitig informiert zu sein und entsprechend rasch handeln zu können. Chancen der zukünftigen Entwicklung Aus den umfangreichen Chancen der USU Software AG und des Konzerns sieht der Vorstand neben den bereits erwähnten Punkten noch die folgenden Potenziale als besonders wichtig an: Die USU-Gruppe verfügt mit ihrem auf wachstumsstarke Segmente des IT-Marktes ausgerichteten, kundenfokussierten Serviceportfolio sowie der umfangreichen Liquidität als Basis für zukünftige Investitionen und/oder Akquisitionen über ideale Voraussetzungen, um auch zukünftig das Neu- und Bestandskundengeschäft deutlich auszubauen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Ausbau des Neukundengeschäfts, um die sich hieraus bietenden Wachstumspotenziale optimal zu nutzen und insofern die Kundenbasis langfristig zu verbreitern. Des Weiteren verfügt USU über eine große Bestandskundenbasis, die sich in ihrer nahezu 50-jährigen Historie stetig erweitert hat und die demgemäß jedes Jahr zu einem deutlichen Umsatzbeitrag aus dem Bestandskunden-Geschäft infolge von Folgeaufträgen oder Auftragserweiterungen beisteuert und auch zukünftig entsprechendes Potenzial birgt. BERICHT ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Der Vorstand der USU Software AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben: „Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen.“
Möglingen, 20. Mai 2025 Bernhard Oberschmidt, Vorsitzender des Vorstands KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024scroll
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024A. DIE GESELLSCHAFTF Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG (im Folgenden auch „die Gesellschaft“) hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister unter HRB 206442 eingetragen. Am 23. April 2024 hat die USU Software AG mit der AUSUM GmbH und der NUNUS GmbH, eine 100 %tige Tochter der AUSUM GmbH, eine Delisting Vereinbarung abgeschlossen. Basierend auf dieser Vereinbarung erfolgte mit Ablauf des 2. Juli 2024 das Delisting der Aktien der USU Software AG von den Wertpapierbörsen. Mit Wirkung zum 30. Juni 2024 hat die USU Software AG ihre direkten Tochtergesellschaften Omega Software GmbH (Deutschland), USU GK (Japan), USU SAS (Frankreich) und USU Solutions Inc. (USA) in die USU GmbH eingebracht. Der dadurch entstandene Teilkonzern auf Ebene der USU GmbH repräsentiert das Produktgeschäft von USU. Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wurde das Servicegeschäft der USU GmbH auf die USU Digital Consulting GmbH (ehemals: Openshop Internet Software GmbH) abgespalten. Anfang Dezember 2024 hat die USU Software AG alle Anteile an der USU GmbH, und damit entsprechend das Produktgeschäft, veräußert. Die USU Software AG hält am Bilanzstichtag keine unmittelbare Beteiligung mehr an der USU GmbH. Die Entkonsolidierung der USU GmbH inklusive ihrer Tochtergesellschaften erfolgte zum 30. November 2024. Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch „Gruppe“ oder „Konzern“ oder „USU“ genannt) hat bis zum Entkonsolidierungszeitpunkt ganzheitliche Softwarelösungen entwickelt und vertrieben. Das Leistungsspektrum umfasste dabei Lösungen im Bereich „Business Service Management“ für den effizienten und kostenoptimalen Einsatz der IT-Infrastruktur eines Unternehmens sowie im Bereich „Knowledge Solutions“ zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse. Nach dem Verkauf der USU GmbH bietet die Gruppe weiterhin Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie individuelle Anwendungsentwicklung an. Der Konzern umfasste bis zum Entkonsolidierungszeitpunkt des Produktgeschäftes Tochtergesellschaften im Inland, in der Tschechischen Republik, in Frankreich, in Österreich, in den USA und in Japan. Die Kunden befinden sich überwiegend im Inland und stammen hauptsächlich aus den Branchen Versicherungen, Dienstleistungen und Handel sowie aus dem öffentlichen Sektor. B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 1. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze Der Konzernabschluss der USU Software AG wurde gemäß § 315e HGB nach den Vorschriften der IFRS Accounting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB), London, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt darüber hinaus ergänzend die anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 315e Abs. 1 HGB. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen sind einheitlich nach den Vorschriften der IFRS aufgestellt worden. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2024. Die Erstellung des Konzernabschlusses basierte auf der Annahme der Unternehmensfortführung und erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Ausnahme von bestimmten finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Darstellung in der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Aktive und passive latente Steuern sowie Rückstellungen für Pensionen werden grundsätzlich als langfristige Posten, erhaltene Anzahlungen werden grundsätzlich als kurzfristige Posten dargestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Der Vorstand beabsichtigt den Konzernabschluss am 21. März 2025 zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freizugeben. Es ist geplant, dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. Mai 2025 den vorliegenden, vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss billigen und zur Veröffentlichung freigeben wird. Der zum 31. Dezember 2024 nach den Bestimmungen des HGB aufgestellte Jahresabschluss der USU Software AG, dieser Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns werden beim Unternehmensregister eingereicht. 2. Erstmalig angewandte und kürzlich erlassene Rechnungslegungsvorschriften Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Im aktuellen Geschäftsjahr waren erstmals die folgenden geänderten Standards anzuwenden:
Aus den geänderten Standards ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen wurden veröffentlicht, waren für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr aber noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden nicht vorzeitig angewandt: scroll
1
Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2025 beginnen. Der Konzern wird die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen spätestens dann anwenden, wenn diese nach Übernahme durch die EU verpflichtend anzuwenden sind. Aus den geänderten Standards werden sich mit Ausnahme von IFRS 18 voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der USU Software AG ergeben. USU ist derzeit dabei, die Auswirkungen von IFRS 18 auf den Konzernabschluss zu analysieren. 3. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss der USU Software AG und der von ihr beherrschten Unternehmen (Tochterunternehmen). Die USU Software AG erlangt gemäß IFRS 10 die Beherrschung, wenn sie:
Die USU Software AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt an bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst. In den Konzernabschluss einbezogen sind - neben der USU Software AG als Mutterunternehmen - alle operativ tätigen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die von der USU Software AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Nachfolgende Gesellschaften, die jeweils mittelbar oder unmittelbar zu 100% gehalten werden, wurden gemäß IFRS 10 neben dem Konzernmutterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen die nach jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten Werte dar. Es bestehen keine nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Geschäftsjahr der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. scroll
1)
Die Openshop Internet Software GmbH firmierte im Geschäftsjahr in USU Digital Consulting
GmbH um. 4. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am neubewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Ein aus Erstkonsolidierung verbleibender Geschäfts- oder Firmenwert wird gesondert erfasst. Gemäß IFRS 3 werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann (Impairment-Only-Approach). Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Die konzerninternen Leistungsbeziehungen erfolgten zu Marktpreisen, die dem Grundsatz der Fremdüblichkeit entsprechen. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern, wobei aktive und passive latente Steuern saldiert werden, wenn Steuergläubiger und Steuerschuldner übereinstimmen. 5. Währung und Währungsumrechnung Funktionale Währung und Berichtswährung Die im Konzernabschluss aller Konzernunternehmen enthaltenen Posten werden unter Verwendung der Währung des primären Wirtschaftsumfelds der Unternehmen bewertet, in dem diese tätig sind („funktionale Währung“). Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt; dabei handelt es sich um die funktionale Währung und die Berichtswährung der USU Software AG. Alle Betragsangaben im Konzernabschluss werden auf Tausend Euro gerundet ("TEUR"), außer den Angaben, die sich auf Aktien beziehen. Transaktionen und Salden Es werden alle Geschäftsvorfälle mit dem am Tag des Geschäftsvorfalles gültigen Wechselkurs in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Zu jedem Bilanzstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses angesetzt; nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Konzernunternehmen Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt gemäß IAS 21 auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Die ausländischen, konsolidierten Tochterunternehmen werden als wirtschaftlich selbstständige Teileinheiten betrachtet, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch autonom sind. Ihre Bewertungswährungen sind entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung die jeweiligen Landeswährungen. Erträge und Aufwendungen werden zu den durchschnittlichen Wechselkursen während des Berichtsjahres, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs und das jeweilige Eigenkapital der Tochtergesellschaften zu historischen Kursen umgerechnet. Der Unterschiedsbetrag aus der eigenkapitalbezogenen Währungsumrechnung wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und in einer separaten Spalte des Konzerneigenkapitalspiegels dargestellt. Währungsdifferenzen, die im Rahmen der Konsolidierung kurzfristiger Schulden auftreten, werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Die Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften, die nicht der Europäischen Währungsunion angehören, wurde unter Verwendung der folgenden Umrechnungskurse in EUR durchgeführt: scroll
Der Stichtagskurs zum 30.11.2024 und der Durchschnittskurs 1.1.-30.11.2024 gelten für die entkonsolidierten ausländischen Tochtergesellschaften. Im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die erfolgswirksam erfassten Umrechnungsdifferenzen auf TEUR 45 (2023: TEUR 37). 6. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Die Aufstellung der Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag, die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode sowie die damit im Zusammenhang stehenden Angaben im Jahresabschluss beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Die wichtigsten Ermessensentscheidungen werden im Folgenden erläutert: Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte und Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen diese immateriellen Vermögenswerte zugeordnet sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Schätzung des erzielbaren Betrags muss der Konzern die künftigen Cash-Flows schätzen als auch einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cash-Flows zu ermitteln. Die der Discounted-Cash-Flow-Bewertung im Rahmen der Wertminderungsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes zu Grunde liegenden Cash-Flows basieren auf aktuellen Geschäftsplanungen, wobei grundsätzlich von einem Planungshorizont der Detailplanungsphase von vier Jahren ausgegangen wurde. Hierbei werden Annahmen über die künftigen Umsatz- und Kostenentwicklungen getroffen. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten führen. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass künftig ein zu versteuerndes Einkommen erzielt wird und die Verlustvorträge damit tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung auf Grundlage des erwarteten Zeitpunkts und der Höhe des künftigen zu versteuernden Einkommens erforderlich. Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und Ermittlung Fertigstellungsgrad Ein Ermessenspielraum besteht auch bei der Entscheidung, ob Umsatzerlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum zu realisieren sind. Annahmen und Schätzungen sind auch bezüglich des Fertigstellungsgrads sowie der bis zur Fertigstellung noch erforderlichen Aufwendungen notwendig. 7. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse der USU Software AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden entsprechend IFRS 10.19 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. 7.1 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IAS 38 bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Als Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung wird der Betrag der Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt, der den beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt übersteigt. Die immateriellen Vermögenswerte zum 31.12.2023 enthielten vor allem Software, Wartungsverträge und Kundenstämme, die entsprechend ihrer jeweiligen voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von drei bis dreizehn Jahren planmäßig linear abgeschrieben wurden. Die im Vorjahr vorhandenen Werte sind aufgrund der Veräußerung des Produktgeschäfts durch Entkonsolidierung der Tochtergesellschaften zum 30.11.2024 abgegangen. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer - hierzu zählen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Namens- und Markenrechte - werden anstelle einer planmäßigen Abschreibung mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung („Impairment Test“) nach IAS 36 unterzogen. Die „Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill“ werden unter den Kostenbestandteilen des Umsatzkostenverfahrens ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte beinhalten ausschließlich Beträge aus der Kapitalkonsolidierung. Durch Vergleich der Buchwerte einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit („ZGE“), einschließlich der jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte, mit dem höheren Wert aus Nutzungswerten und beizulegenden Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen ZGE, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte auf Wertminderung geprüft. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten einer ZGE wird durch den Barwert des künftigen Cash-Flows bestimmt. Die Berechnung erfolgt mittels einer Discounted- Cash-Flow-Methode der Stufe 3 nach IAS 36.134(e) in Verbindung mit IFRS 13, bei der die aus der ZGE erwarteten Zahlungen abgezinst werden. Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes wird regelmäßig zum 30. September des Geschäftsjahres in einem Wertminderungstest überprüft. Sofern sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung zum Abschlussstichtag ergeben, wird der beizulegende Zeitwert erneut geschätzt. Die zugrunde gelegte und vom Vorstand erstellte Finanzplanung, welche durch den Aufsichtsrat genehmigt ist, enthält die Planung für das folgende Geschäftsjahr als auch der darauf aufsetzenden Mittelfristplanung für den Zeitraum 2025-2028 (Detailplanungsphase). Der Finanzplan für den jährlichen Werthaltigkeitstest wird detailliert über die vom Management der Gruppe erwarteten Umsatzerlöse und der damit verbundenen Mittelzuflüsse abgeleitet. Die geplanten Umsatzerlöse definieren die notwendige Beraterkapazität und die damit verbundenen Mittelabflüsse. Dabei werden neben Erfahrungswerten auch externe Marktdaten zur Planung der Umsatzerlöse herangezogen. 7.2 Sachanlagen Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt nach IAS 16 zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen. Reparaturkosten werden unmittelbar als Aufwand verrechnet. Die Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagegüter. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Nutzungsdauer: scroll
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Bei Fortfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vorgenommen. 7.3 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwertes mindestens einmal pro Geschäftsjahr überprüft. Die Wertminderungsprüfung wird grundsätzlich jährlich zum 30. September durchgeführt. Zudem wird bei diesen, wie auch bei den immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer und Sachanlagen, eine Wertminderungsprüfung dann durchgeführt, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts nicht erzielbar sein könnte. Abschreibungsmethode, Nutzungsdauer und Restwert werden jährlich nach IAS 16 und IAS 38 überprüft. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert des Vermögenswertes. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Kapitalwert des geschätzten künftigen Cash-Flows, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten ist. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt, der er zugeordnet ist. Dabei ist nach IAS 36.6 eine ZGE die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Zur Ermittlung der zu erwartenden Cash-Flows jeder ZGE müssen Grundannahmen hinsichtlich der Finanzpläne sowie der zur Abzinsung herangezogenen Zinssätze getroffen werden. Die Wertminderungsprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer ist dabei im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung für die Geschäfts- oder Firmenwerte abgedeckt, da diese in den Buchwerten der jeweiligen ZGEs enthalten sind. Wir verweisen hierzu auch auf die Konzernanhangangaben 7.1., 8. und 9. Zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen der im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte sind diese auf ihre entsprechenden ZGE zuzuordnen. Die Zahlungsmittelflüsse werden auf Ebene der Tochtergesellschaften geplant und abgegrenzt. Die USU Digital Consulting GmbH (ehemals Openshop Internet Software GmbH) repräsentiert mit ihrem Geschäft das Service-Segment. Die Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden gem. IAS 36.A17 (a) als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC) berechnet. Zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten wurden zum einen die Eigenkapitalkosten, die sich aus risikofreiem Basiszins und Risikozuschlag (Marktrisikoprämie multipliziert mit einem Betafaktor auf Grundlage einer Peer Group-Analyse) zusammensetzen, und zum anderen der Fremdkapitalkostensatz, der dem durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatz der Peer Group-Unternehmen entspricht, herangezogen. Eigen- und Fremdkapitalkosten werden mit der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group-Unternehmen gewichtet. Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren aufwandswirksam erfassten Wertminderung für eine Sachanlage oder einen immateriellen Vermögenswert wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung bzw. Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswerts wird jedoch nur insoweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre. Wertaufholungen auf Abschreibungen, die im Rahmen von Wertminderungsprüfungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst wurden, sind nicht zulässig. Für die Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden im Wesentlichen die im Folgenden aufgeführten Annahmen zugrunde gelegt. Als Ausgangsbasis wurde das in den jeweiligen Planungen (grundsätzlicher Planungszeitraum 2025 bis 2028) angegebene EBIT verwendet. Das Working Capital wurde in Abhängigkeit der Entwicklung der Umsatzerlöse geplant, für die Investitionen wurde die Annahme getroffen, dass diese den Abschreibungen entsprechen, sodass für die Bewertung direkt auf das EBIT abgestellt wurde. In der ewigen Rente wurde ein Wachstumsabschlag von 0,5% unterstellt. 7.4 Finanzielle Vermögenswerte Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt unter IFRS 9 nach einem einheitlichen Modell in drei Kategorien: (1) finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden, (2) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden und (3) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet werden. Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Geschäftsmodells klassifiziert. Bei der Gruppe werden sämtliche finanzielle Vermögenswerte unter das Geschäftsmodell „Halten“ subsumiert. Da bei keinem finanziellen Vermögenswert das Geschäftsmodell „Halten-Verkaufen“ oder „Verkaufen“ vorliegt, gibt es aufgrund des Geschäftsmodells keine Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (2) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (3) bewertet werden. Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL). Derartige Vermögenswerte liegen bei der Gruppe unverändert nicht vor. Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 bezieht Erwartungen über die Zukunft mit ein und stellt auf die erwarteten Kreditverluste ab (ECL-Modell). Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 sieht drei Stufen vor und ist auf alle finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente) anwendbar, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: Stufe 1: enthält alle Verträge ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit Zugang. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes innerhalb der nächsten zwölf Monate (12-months-expected-credit-loss). Stufe 2: enthält finanzielle Vermögenswerte, die einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos erfahren haben, allerdings in ihrer Bonität noch nicht beeinträchtigt sind. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Restlaufzeit (lifetime-expected-credit-loss). Stufe 3: enthält finanzielle Vermögenswerte, die objektive Hinweise auf eine Wertminderung aufweisen oder einen Ausfallstatus innehaben. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst (lifetime-expected-credit-loss). Das ECL-Modell ist bei USU auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert sind, anzuwenden. Die Gruppe hat neben Bankguthaben als finanzielle Vermögenswerte ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte aktiviert, die keine wesentlichen Finanzierungskomponenten enthalten. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertraglichen Vermögenswerten und sonstige finanzielle Vermögenswerte wendet die Gruppe den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz (Loss Rate-Ansatz) an, nachdem für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlustes über die Restlaufzeit zu erfassen ist; hierbei ist die Bestimmung von zukunftsbedingten ökonomischen Bedingungen aufgrund der geringen Bedeutung vernachlässigbar, da über den relevanten Zeitraum hinweg eine signifikante Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich ist. Das bedeutet, es erfolgt eine pauschale Zuordnung zu Stufe 2 bei Zugang und ein Transfer in Stufe 3, soweit objektive Hinweise auf Wertminderung vorliegen. Die Ermittlung der „erwarteten Kreditverluste“ erfolgte bei USU nach einem differenzierten Verfahren, welches insbesondere die unterschiedlichen länderspezifischen Gegebenheiten, z. B. in Bezug auf Überfälligkeiten, berücksichtigt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist die Berücksichtigung von zukunftsbedingten ökonomischen Bedingungen aufgrund der geringen Bedeutung vernachlässigbar, da über den relevanten (und regelmäßig kurzen) Zeitraum hinweg eine signifikante Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich ist. Bei den Vertragsvermögenswerten ist die Berücksichtigung von zukunftsbedingten ökonomischen Bedingungen aufgrund der geringen Bedeutung vernachlässigbar, da über den relevanten (und regelmäßig kurzen) Zeitraum hinweg eine signifikante Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich ist. Das bedeutet, es erfolgt eine pauschale Zuordnung zu Stufe 2 bei Zugang und ein Transfer in Stufe 3, soweit objektive Hinweise auf Wertminderung vorliegen. Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z.B. nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit sie nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet werden. Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Währungskursgewinne und -verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Erträge oder Aufwendungen aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst. 7.5 Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Zum 31.Dezember 2024 enthält die Konzernbilanz aufgrund der Entkonsolidierung des Produktgeschäftes keine Vorräte. 7.6 Vertragssalden Wir erfassen vertragliche Vermögenswerte für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, nach und nach, wenn ein Rechtsanspruch der Gruppe auf eine Gegenleistung für von ihr an den Kunden übertragene Güter und Dienstleistungen besteht, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Jeder unbedingte Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung wird gesondert als Forderung ausgewiesen. Ob ein Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung unbedingt und daher als Forderung auszuweisen ist, erfordert das Ausüben von Ermessen. Die vertraglichen Vermögenswerte sind um erhaltene Anzahlungen gemindert. Vertragsverbindlichkeiten bestehen vorwiegend aus fälligen Rechnungen oder erhaltenen Zahlungen vor der Umsatzrealisierung. Sie werden als Umsatzerlöse erfasst, wenn die Verfügungsgewalt der zugesagten Produkte oder Dienstleistungen auf die Kunden übergeht. Sofern in einer Periode festgestellt wird, dass aus der Erfüllung eines Dienstleistungsauftrages ein Verlust resultieren wird, wird der geschätzte Gesamtverlust aus dem jeweiligen Auftrag unmittelbar in voller Höhe als Aufwand erfasst. 7.7 Latente Steuern Latente Steuern werden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeits-Methode nach IAS 12 bilanziert. Demnach sind Steuerabgrenzungsposten grundsätzlich für sämtliche temporären Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, wenn ihre Nutzung in hohem Maße gesichert erscheint. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze, die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode für zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS- und Steuerbilanz (hiervon ausgenommen sind Geschäfts- oder Firmenwerte), aus Konsolidierungsvorgängen sowie für Steuerminderungsansprüche aus wahrscheinlich in den Folgejahren realisierbaren steuerlichen Verlustvorträgen. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig ausreichend zu versteuernde Einkommen zur Nutzung dieser aktiven latenten Steuern verfügbar sein werden. In die Beurteilung der Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche werden die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen, kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft sowie mögliche Steuerstrategien mit einbezogen. Bei der Beurteilung ist USU ferner an die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerrechtlichen Normen gebunden. Künftige Rechtsänderungen können insoweit eine erfolgswirksame Anpassung erforderlich machen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, und die latenten Steuern sich auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen. Latente Steueransprüche (-schulden) werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte (Schulden) ausgewiesen. 7.8 Kumuliertes sonstiges Eigenkapital In diesem Posten werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern (z.B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen) beruhen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, erfolgsneutrale Veränderungen der Pensionsrückstellungen sowie korrespondierende latente Steuern. 7.9 Eigene Anteile Bei einem Rückerwerb eigener Aktien wird das geleistete Entgelt, inklusive zurechenbarer Kosten der Anschaffung, als eine Reduzierung des Eigenkapitals dargestellt. Der gezahlte Nominalbetrag der eigenen Aktien wird, soweit diese nicht eingezogen werden, unter dem Posten „Nennbetrag Eigene Anteile“ ausgewiesen. Der übrige Betrag wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet. 7.10 Rückstellungen für Pensionen Die versicherungsmathematische Bewertung der gebildeten Pensionsrückstellungen basiert auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Verfahren für leistungsorientierte Pläne und wird damit unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahren durchgeführt. Die Berechnung beruht auf einem versicherungsmathematischen Gutachten, dem als biometrische Berechnungsgrundlagen, die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH, zugrunde liegen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden bei der Gruppe unter Berücksichtigung latenter Steuern ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Der laufende Dienstzeitaufwand wird als Aufwand innerhalb des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) ausgewiesen. Der laufende Zinsaufwand und der erwartete Kapitalertrag des Planvermögens werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei beitragsorientierten Plänen (z.B. bestimmte Direktversicherungen) werden die vom Arbeitgeber zu leistende Beiträge und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar in den Funktionskosten erfasst. 7.11 Sonstige Rückstellungen Eine sonstige Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft einer gegenwärtigen (rechtlichen oder faktischen) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses nachzukommen hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden gemäß IAS 37 in Höhe des Betrags angesetzt, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, sind in den Rückstellungen berücksichtigt, sofern sie mit hinreichender Sicherheit vorausgesagt werden können und sofern diese Verpflichtungen aus Vorgängen der Vergangenheit resultieren. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. In Fällen, in denen der Zinseffekt wesentlich ist, werden langfristige Rückstellungen abgezinst. 7.12 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 7.13 Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen Von Kunden erhaltene Anzahlungen werden, soweit sie sich nicht auf erbrachte Leistungen beziehen, unter den Verbindlichkeiten passiviert. Soweit sie sich auf erbrachte Leistungen beziehen, werden sie aktivisch von den angefallenen Kosten zuzüglich der Ergebnisse aus noch nicht abgerechneten Projekten abgesetzt. 7.14 Zuwendung öffentliche Hand Eine bedingungslose Zuwendung der öffentlichen Hand wird als sonstiger Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht. Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zuwendungen, die für den Konzern angefallene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 7.15 Eventualverbindlichkeiten und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie sind in der Konzernbilanz nicht erfasst worden. Die im Konzernanhang angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und im Zeitraum der Konzernabschlusserstellung, die Wertansätze erhellen, werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die neue Sachverhalte begründen, werden in der Konzernbilanz nicht erfasst, jedoch bei Wesentlichkeit im Konzernanhang angegeben. 7.16 Leasing Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Zu Nutzungsbeginn werden alle Leasingverhältnisse als Nutzungsrecht und als Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen in der Konzernbilanz erfasst. Von dem Wahlrecht zur Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten (Service) wird Gebrauch gemacht. Nichtleasingkomponenten werden im anzusetzenden Rightof-Use Asset nicht berücksichtigt. Weder für gemietete Bürogebäude noch für geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge bestehen vorteilhafte Kaufoder Mietverlängerungsoptionen bei Beendigung des Leasingverhältnisses. Sale-and-Leaseback Transaktionen haben in keinem der beiden Geschäftsjahre stattgefunden. Kurzfristige Leasingverträge mit einer Laufzeit kleiner 12 Monaten sowie Leasingverträge mit einem Gesamtwert von weniger als 5.000 Euro (sog. „low value leases“) werden nicht bilanziert. Aus diesen Verträgen resultierende Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden schon bei einer sehr wahrscheinlichen Ausübung bilanziell berücksichtigt und entsprechende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gebildet. Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen über die hinreichend sichere Nutzungsperiode erfasst. Leasingzahlungen sind alle fixen und quasifixen Leasingzahlungen sowie variable Zahlungen, die an eine Rate oder einen Index gekoppelt sind. Die Zahlungsreihe wird mit dem impliziten Zins des Leasing-Verhältnisses oder, sofern dieser nicht bekannt ist, dem adäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasing-Verhältnisses abgezinst. Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um den Zinsaufwand sowie dessen Verringerung um die geleisteten Leasingzahlungen. Änderungen des Leasing-Vertrags (sog. „Vertragsmodifikationen“), die den Umfang des ursprünglichen Vertrags zwar erhöhen oder vermindern, aber nicht zu einem gesonderten Leasing-Verhältnis führen, werden erfolgsneutral im Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit des bestehenden Leasing-Verhältnisses erfasst. Den planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde: scroll
USU mietet im Bereich Grundstücke und Gebäude vor allem Bürogebäude. Die Leasingvereinbarungen beinhalten nur Konditionen, die im Rahmen der branchenüblichen Praktiken liegen. Die Leasingvereinbarungen enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und bieten damit für USU eine größtmögliche Flexibilität. Weitere künftige Zahlungsmittelabflüsse können aufgrund mittels Index-wertgesicherten Leasingzahlungen entstehen. Die möglichen künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt wurden, betragen im Einzelnen: scroll
Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts bestimmen sich grundsätzlich aus der Höhe der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Diese sind um Zahlungen zu erhöhen, die initial für den Abschluss des Leasing-Vertrags angefallen sind, die für die Installation des geleasten Vermögenswerts aufgewendet wurden und die ggf. für einen künftigen Rückbau anfallen. Der Vermögenswert wird nach dem Anschaffungskostenmodell zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und um eine lineare Abschreibung reduziert. Die Darstellung in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfolgt als Finanzierungsvorgang, das Nutzungsrecht ist linear ab- und die Leasingverbindlichkeiten nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben. Tilgungen der Leasingverbindlichkeiten werden im Cash- Flow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt. Auszahlungen für die Zinsen der Leasingverbindlichkeit sind in den gezahlten Zinsen enthalten. Zahlungen im Rahmen von kurzfristigen Leasingverhältnissen, Zahlungen bei Leasingverhältnissen, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, und variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind, werden im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt. 7.17 Umsatzerlöse Die Gruppe erzielt Umsätze aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden, aus Beratungsdienstleistungen im Softwareumfeld sowie aus Wartungsverträgen. Die Umsatzerlöse aus Softwarelizenzen sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsdienstleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert. Die den Wartungsaufträgen zugerechneten Umsatzerlöse werden anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt. Die Gruppe bietet ihren Kunden Kombinationen ihrer Leistungen im Rahmen eines Kombinationsvertrages (Lizenz und Wartung / Beratung) oder in mehreren separaten Verträgen (eigenes Vertragswerk zu Lizenz, Wartung, Beratung) an. Verträge werden zusammengefasst, wenn sie gleichzeitig oder mit geringem Zeitabstand geschlossen werden und wirtschaftlich zusammenhängen (u.a. zu einem einzigen wirtschaftlichen Zweck ausgehandelt, Gegenleistung eines Vertrags hängt von der Erfüllung eines anderen Vertrags ab, Produkte in verschiedenen Verträgen stellen eine einzige Leistungsverpflichtung dar). In den Fällen, in denen die zu erbringende Beratungsdienstleistung oder Wartung des Vertragsbündels den üblichen Preis unterschreitet, werden die Differenzbeträge zu den üblichen Preisen der Beratungsdienstleistung oder Wartung aus dem realisierten Lizenzumsatz abgegrenzt und entsprechend über den Zeitraum der Erbringung der Beratungsdienstleistung bzw. der Wartung realisiert. Soweit der Kombinationsvertrag oder mehrere separate Verträge indes insgesamt keinen nach IFRS 15 zusammenzufassenden Vertrag darstellt, realisiert die Gruppe die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des jeweiligen Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft werden würde. In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz und die Beratungsleistungen über den Zeitraum realisiert, in dem die erforderliche Funktionalität der Software hergestellt wird. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen. Aufwendungen für nachträgliche Änderungen seitens der Kunden, werden in den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen berücksichtigt, sofern ihre Realisierung wahrscheinlich ist und sie hinreichend zuverlässig geschätzt werden können. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung kann bei Beratungsprojekten auf Schätzungen basieren. Aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten ist es möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird. Wartungserlöse werden in der Regel über den Zeitraum der erbrachten Wartungsleistungen erfasst. Für Wartungen wird der übliche Preis auf Grundlage von Verlängerungssätzen für Wartungen gleicher Dauer, bzw. soweit diese nicht vorliegen, an der vom Vorstand der Gruppe verabschiedeten Preisliste bestimmt. SaaS-Erlöse („Software as a Service“) werden über den Zeitraum erfasst, in dem die Leistungen erbracht werden. Wenn die Leistungsverpflichtung in der Einräumung eines Rechts auf kontinuierlichen Zugriff auf ein Cloudangebot und dessen Nutzung über einen bestimmten Zeitraum besteht, werden die Erlöse entsprechend der abgelaufenen Zeit und somit ratierlich über diesen Zeitraum erfasst. Bei der Veräußerung von Fremdsoftwarelizenzen tritt USU in den nachfolgend beschriebenen Fällen als Agent auf. Wenn USU-Beratungsleistungen im Rahmen der Veräußerung von Standard Fremdsoftwarelizenzen erbringt, sowie wenn USU als Vertriebspartner direkt und ohne weitere Leistungen Fremdsoftwarelizenzen vermittelt, tritt USU als Agent auf. Die auf diese Handelsumsätze entfallenden Umsätze werden daher nicht in Höhe der Bruttoumsatzerlöse, sondern netto in Höhe der erzielten Marge ausgewiesen. USU ist in diesen Fällen Handelspartner für Standard-Softwareprodukte, die von Softwareherstellern an den Endkunden geliefert werden. 7.18 Herstellungskosten des Umsatzes Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen umfassen Kosten, die direkt oder indirekt den Umsatzerlösen zuordenbar sind. Darunter fallen insbesondere Löhne und Gehälter, Honorare und Gebühren für Fremdlizenzen. 7.19 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Bei der Gruppe fallen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Zusammenhang mit der (Weiter-) Entwicklung von Software an. Nach IAS 38 besteht für Forschungsaufwendungen ein Aktivierungsverbot, während Entwicklungsaufwendungen bei einem kumulativen Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig sind. Die Aktivierung von Software-Entwicklungsaufwendungen beginnt mit der Erreichung der technischen Realisierbarkeit und endet mit der Einführung der Softwareversion auf dem Markt. Die Gruppe setzt die technische Realisierbarkeit mit der Fertigstellung eines entsprechenden Arbeitsmodells („working model“) gleich. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Erreichen der technischen Realisierbarkeit und der Einführung der Software auf dem Markt werden keine Entwicklungsaufwendungen aktiviert, da solche Aufwendungen unwesentlich sind. Die Gruppe hat ihre gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend aufwandswirksam erfasst (siehe Konzernanhangsangabe 37). 7.20 Aufgegebene Geschäftsbereiche Am 12. März 2024 gab der Konzern die Entscheidung des Vorstands bekannt, für den Produktbereich einen externen Partner zu suchen und zu beteiligen. Das Produktgeschäft wurde dafür zusammengefasst, rechtlich und operativ von den übrigen Unternehmensbereichen separiert. Durch Mitteilung vom 1. Oktober 2024 gab USU bekannt, dass Thoma Bravo Europe Fund, L.P., Chicago/USA, die Mehrheitsbeteiligung an dem USU-Produktgeschäft erwirbt. Der Produktbereich wurde daher ab diesem Zeitpunkt als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Der Verlust der Beherrschung erfolgte zum 30. November 2024. Der Kaufpreis wurde vollständig im Geschäftsjahr 2024 gezahlt. In der Konzernbilanz sind die Vermögenswerte und Schulden des Produktbereichs im Rahmen der Entkonsolidierung zum 30.11.2024 abgegangen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgt gemäß IFRS 5.40 nicht. Unmittelbar bevor die USU GmbH als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert wurde, wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Es wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die fortgeführten Geschäftsbereiche dargestellt. Der Ausweis des Ergebnisses der aufgegebenen Geschäftsbereiche nach Steuern erfolgt in einer gesonderten Zeile nach dem Konzernergebnis für fortgeführte Geschäftsbereiche. Der Vorjahreswert wurde entsprechend angepasst. Soweit nicht gesondert gekennzeichnet beziehen sich im Konzernanhang dargestellte Angaben zur Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Eliminierungen aus Transaktionen zwischen fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen werden den aufgegebenen Geschäftsbereichen zugeordnet. In der Konzernkapitalflussrechnung werden für den Berichts- und Vorjahreszeitraum die konsolidierten Cash-Flows aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ 8. Immaterielle Vermögenswerte Hinsichtlich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlage 3A und 3B). Die Anlagen 3A und 3B sind integraler Bestandteil des Konzernanhangs. In den immateriellen Vermögenswerten werden Kundenlisten in Höhe von TEUR 0 (2023: TEUR 326), Namens- und Markenrechte TEUR 0 (2023: TEUR 531) sowie Software in Höhe von TEUR 320 (2023: TEUR 1.931) ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte enthalten Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 313 (2023: TEUR 341). Durch die Entkonsolidierung des Produktgeschäfts sind sämtliche im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte zum 30.11.2024 aus dem Konzern ausgeschieden. Die „Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill“ werden unter den Kostenbestandteilen des Umsatzkostenverfahrens ausgewiesen. Auf die Vertriebs- und Marketingaufwendungen entfallen dabei TEUR 73 (2023: TEUR 79) und auf die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen TEUR 240 (2023: TEUR 262). 9. Geschäfts- oder Firmenwerte Der zum 31. Dezember 2024 ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert betrifft das Servicegeschäft der USU Digital Consulting GmbH (ehemals USU GmbH Servicegeschäft). Der anteilige Geschäfts- oder Firmenwert des Produktgeschäftes ist durch die Entkonsolidierung dieses Geschäftsbereichs abgegangen. Für die ZGE Servicegeschäft wurde zum 30. September 2024 der jährliche Wertminderungstest durchgeführt. Der Wert ist unverändert zum Vorjahr. Die Fremdkapitalkosten zur Wertminderungsüberprüfung nach Steuern betragen 3,76%. Die Marktrisikoprämie wurde mit einem Wert von 7% angesetzt. Soweit erforderlich wurden angemessene Länderrisikoprämien berücksichtigt. Das unverschuldete Beta beträgt im Rahmen der jährlichen Wertminderungsüberprüfung 0,95%. Im Rahmen der Wertminderungsprüfung wurden spezifische Kapitalkosten ermittelt. Die Peer Group wurde angepasst, da aufgrund der Entkonsolidierung nur noch die ZGE Servicegeschäft besteht. Die in den folgenden Tabellen dargestellten Parameter für das Geschäftsjahr 2024 entsprechen den Werten aus dem regelmäßigen Wertminderungstest zum 30. September 2024. scroll
Die Ermittlung des Vorsteuer-WACCs wurde mit der Methode „Grossing up“ vorgenommen. Der Planung liegen folgende Wachstumsraten der Umsatzerlöse zugrunde: scroll
Für die ZGE USU Servicegeschäft wurde im Anschluss an die Mittelfristplanung vom Management mit einer ewigen Rente geplant, für die ein jährliches Wachstum von 0,5 % (2023: 0,5 %) unterstellt wird. Der gewichtete Abzinsungssatz setzt sich zusammen aus einem risikolosen Basiszinssatz und einer Marktrisikoprämie, die mit der Risikostruktur der Gruppe sowie der ZGE gewichtet ist. Die nachfolgende Tabelle erläutert, wie sich die Geschäfts- oder Firmenwerte auf die ZGE verteilt: scroll
Das USU Produktgeschäft und die USU SAS sind im Rahmen der Entkonsolidierung abgegangen. Die Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte nach Berichtseinheiten (Segmenten) in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 ist nachfolgend dargestellt. scroll
Die nachfolgende Tabelle erläutert die Sensitivität der Geschäfts- oder Firmenwerte in Abhängigkeit vom Kapitalisierungszinssatz: scroll
Eine Verringerung der künftigen Nettozahlungsströme (nach Steuern) ausgedrückt durch die Verringerung des Wachstumsabschlages von 0,5% auf 0,0% sowie auf -0,5% würde bei der ZGE nicht zu einem Wertminderungsaufwand führen. 10. Sachanlagen Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 884 (2023: TEUR 1.105). Im Bereich des Sachanlagevermögens existieren keine Beschränkungen von Verfügungsrechten oder als Sicherheit verpfändete Gegenstände. Hinsichtlich der Gliederung des Sachanlagevermögens verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlagen 3A und 3B). 11. Nutzungsrechte Zukünftig werden auch weiterhin Leasingverhältnisse für Gebäude und Kraftfahrzeuge eingegangen. Form und Umfang der Leasingverhältnisse werden dabei jedoch weitestgehend konstant bleiben. Wir verweisen auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlagen 3A und 3B) 12. Finanzielle Vermögenswerte In den Finanzanlagen wird eine im Geschäftsjahr erworbene Beteiligung an der Zug UK HoldCo Ltd., London, Großbritannien, in Höhe von TEUR 1.278 (18,6 %) sowie an der Zug MEP Warehouse GmbH, München, in Höhe von TEUR 97 (20,0 %) ausgewiesen. Darüber hinaus wird ein Darlehen an die Zug HoldCo Ltd. in Höhe von TEUR 26.122 unter den Finanzanlagen ausgewiesen. 13. Vorräte Zum 31. Dezember 2024 gab es keine Bestände (2023: TEUR 442). 14. Vertragsvermögenswerte Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die insgesamt zum 31. Dezember 2024 und 2023 ausgewiesenen, noch nicht abgerechneten Leistungen und die damit verbundenen in Rechnung gestellten Beträge: scroll
Die Methoden zur Ermittlung der Wertberichtigungen sind im Abschnitt „7.4 Finanzielle Vermögenswerte“ beschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren ebenso wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf vertragliche Vermögenswerte erforderlich. Aus im Vorjahr passivierten vertraglichen Verbindlichkeiten wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 913 Umsatzerlöse realisiert (2023: TEUR 2.612). 15. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel nicht verzinslich und kurzfristig fällig. Die Forderungen werden in Fälligkeiten eingeteilt, dabei wird jede Forderung einzeln betrachtet. Eine Abwertung der Forderungen erfolgt entsprechend der folgenden Einteilung: scroll
Bei den überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen liegen keine Anzeichen vor, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Forderungen, deren Fälligkeit neu verhandelt wurde und deren Wert ansonsten zu berichtigen gewesen wäre, lagen weder am Abschlussstichtag noch im Vorjahr vor. Die Entwicklung der Wertberichtigung für die „erwarteten Kreditverluste“ stellt sich wie folgt dar: scroll
Zum 31. Dezember 2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 28 (2023: TEUR 1.980) wertberichtigt. Hiervon waren TEUR 28 bis zu 90 Tage überfällig, TEUR 0 über 90 Tage sowie TEUR 0 über 360 Tage überfällig. 16. Forderungen aus Ertragsteuern Die Forderungen aus Ertragsteuern betreffen Überzahlungen von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. 17. Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte In den finanziellen Vermögenswerten ist eine Kaufpreisforderung aus der Veräußerung des Produktgeschäfts in Höhe von TEUR 2.000 enthalten. Der Betrag wurde auf ein Escrow-Account einbezahlt. Die Forderungen im Zusammenhang mit Forschungsgeldern betragen TEUR 0 (2023: TEUR 345). Kurzfristig fällige Aktivwerte von Rückdeckungsvermögen sind in Höhe von TEUR 0 (2023: TEUR 143) enthalten. 18. Übrige Vermögenswerte Die übrigen Vermögenswerte beinhalten in Höhe von TEUR 258 (2023: TEUR 288) Vorsteuer, die in Folgejahren abzugsfähig ist. 19. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Messekosten sowie abgegrenzte Aufwendungen aus Wartungsverträgen. 20. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
21. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in dem Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt. 21.1 Grundkapital und eigene Aktien Im Geschäftsjahr wurden die von der Gesellschaft gehaltenen 487.286 eigenen Aktien eingezogen. Das Grundkapital der Gesellschaft blieb dabei unverändert erhalten. Zum 31.12.2024 belief sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft auf EUR 10.523.770,00 und ist eingeteilt in 10.036.484 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einen rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von jeweils ca. EUR 1,05. 21.2 Genehmigtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). In Geschäftsjahr 2022 wurde dieser Beschluss (Genehmigtes Kapital 2017) aufgehoben und durch einen neuen Beschluss (Genehmigtes Kapital 2022) ersetzt, der bis zum 30. Juni 2027 gültig ist. Analog zum aufgehobenen Beschluss ist gemäß dem aktuellen Beschluss den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder, wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt - und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien - und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2022 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie auf den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Optionsund/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2022 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen - auch zum Aktientausch - sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2022, einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. 21.3 Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien um TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeitende verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2024 waren keine Optionsrechte ausstehend. 21.4 Eigene Anteile Die Hauptversammlung vom 26. Juni 2020 hatte die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals bis zum 25. Juni 2025 beschlossen. Auf Basis dieser Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 523.770 eigene Anteile zum Stückpreis von EUR 18,75 erworben, der Kaufpreis belief sich auf EUR 9.820.687,50. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 36.184 Anteile im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogrammes an Mitarbeitende der USU-Gruppe veräußert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden sämtliche von der Gesellschaft noch gehaltene 487.286 Stück eigene Aktien eingezogen. Die Gesellschaft hält nach der Einziehung keine eigenen Aktien mehr. 21.5 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien, den verrechneten Betrag aus dem Aktienrückkauf im Geschäftsjahr 2022 sowie dem Einzug der eigenen Anteile in 2024. 21.6 Gewinnrücklage Bezüglich der Zusammensetzung der Gewinnrücklage wird auf den Konzerneigenkapitalspiegel und auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung verwiesen. 21.7 Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird entsprechend IAS 33 durch Division des Konzernergebnisses durch die Anzahl der im Jahresdurchschnitt sich im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt. scroll
Die Anzahl der sich an den jeweiligen Bilanzstichtagen im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt sich wie folgt: scroll
21.8 Gewinnverwendung Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 der USU Software AG erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung am 02. Juli 2024. Die Hauptversammlung hat dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, eine Dividende von EUR 0,55 für 10.000.000 dividendenberechtigte Stückaktien (TEUR 5.500) auszuschütten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 wurde aus dem Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2024 eine Dividende an Gesellschafter des Mutterunternehmens in Höhe von TEUR 17.062 gezahlt. 21.9 Übriges Eigenkapital Die im Vorjahr ausgewiesene Währungsumrechnungsrücklage in Höhe von TEUR 153 betraf im Wesentlichen Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der USU Solutions Inc., USA. Aufgrund der Entkonsolidierung der Währungsgesellschaften wurde die Rücklage aufgelöst. Die Veränderung wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis unter dem Posten Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung ausgewiesen. scroll
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22. Pensionsrückstellungen Es bestehen Versorgungszusagen gegenüber Mitarbeitenden der USU Software AG, die für die Begünstigten eine Einmalzahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsehen. Die Pensionsrückstellungen sind nach den Grundsätzen der „Projected Unit Credit Method“ ermittelt worden. Dabei sind die künftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet worden. In Deutschland wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Berechnungsgrundlagen sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt: scroll
Zum 31. Dezember 2024 hat die Gesellschaft versicherungsmathematische Gewinne saldiert mit versicherungsmathematischen Verlusten in Höhe von TEUR 11 (vor Steuern) im Eigenkapital erfasst. In den nachfolgenden Übersichten sind die jeweiligen Entwicklungen der Pensionsverpflichtung und des Planvermögens dargestellt. scroll
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Entwicklung der in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Verpflichtung: scroll
Folgende Beträge wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: scroll
Sowohl der aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung sich ergebende Zinsertrag wurden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst. Der laufende Dienstzeitaufwand wird innerhalb des betrieblichen Aufwandes ausgewiesen. Sensitivitätsanalyse: Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätte sich die leistungsorientierte Verpflichtung wie folgt verändert, wenn sich bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag die maßgebliche versicherungsmathematische Annahme geändert hätte. scroll
Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cash-Flows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtung beläuft sich auf rd. 3,94 Jahre zum 31.12.2024. Für die zum Bilanzstichtag bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre folgende Netto-Pensionszahlungen prognostiziert: scroll
Bei der USU Software AG wurde für die Vorstandsmitglieder eine Versorgungszusage abgegeben. Die Versorgungszusage wird von einer Versicherung erfüllt. Bei diesen beitragsorientierten Pensionsplänen geht die Gruppe über die Entrichtung von Beitragszahlungen an die Versicherung keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 28 (2023: TEUR 28). Als beitragsorientierter Versorgungsplan wird darüber hinaus die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland angesehen. Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand beträgt dabei TEUR 4.050 (2023: TEUR 3.912). Davon entfielen auf Vorstandsmitglieder TEUR 19 (2023: TEUR 19). 23. Leasingverbindlichkeiten Bereits abgeschlossene Leasingverhältnisse, deren Vertragsbeginn nach dem 31.12.2024 liegen, sowie etwaige Vertragsverlängerungsoptionen werden erst zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bzw. bei Wahrnehmung der Option bilanziell berücksichtigt. Aufgrund von Verlängerungsoptionen können sich zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 2.884 (2023: TEUR 4.336) ergeben. Aus kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert wird 2024 voraussichtlich ein Mittelabfluss von TEUR 178 (2023: TEUR 468) resultieren. Die gesamten Auszahlungen für Leasing beliefen sich 2024 auf TEUR 3.318 (2023: TEUR 3.236). 24. Ertragsteuerschulden Die Ertragssteuerschulden in Höhe von TEUR 5.743 (2023: TEUR 745) resultieren im Wesentlichen aus der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 3.023 (2023: TEUR 227) sowie Gewerbesteuer für die USU Software AG in Höhe von TEUR 2.720 (2023: TEUR 493). 25. Finanzielle Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr 2024 bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. 26. Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich Die Verbindlichkeiten im Personal- und Sozialbereich haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und setzen sich aus den folgenden Posten zusammen: scroll
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27. Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten beinhalten die folgenden Positionen: scroll
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Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für erkennbare Einzelrisiken aus Projekten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und aus gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen. 28. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (vertragliche Verbindlichkeiten) Der Posten resultiert einerseits aus Anzahlungen, die auf Einzelvertragsebene betrachtet die erbrachten Leistungen übersteigen. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Erläuterungen zu den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen (Konzernanhangangabe 14). Andererseits sind in diesem Posten auch erhaltene Anzahlungen für Bestellungen von Lizenzen enthalten. 29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und beinhalten TEUR 388 (2023: TEUR 1.320) Verbindlichkeiten für ausstehende Eingangsrechnungen. 30. Finanzinstrumente Aus den nachfolgenden Tabellen sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9, der Klassifizierung der Finanzinstrumente nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Die Klassenbildung nach IFRS 7 entspricht bei der Gesellschaft den Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9. Es werden auch die beizulegenden Zeitwerte (Fair Value) gegenübergestellt, die bei der Gesellschaft sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr mit den entsprechenden Buchwerten übereinstimmen. Gemäß IFRS 13 ist der Fair Value als Preis definiert, den man im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhielte oder bei Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Dabei ist eine Fair Value-Hierarchie mit drei Bewertungsstufen zu unterscheiden, welche sich danach richtet, ob der Fair Value von Finanzinstrumenten auf Grundlage von veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 1), auf Basis von Ableitungen aus veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 2) oder nicht am Markt beobachtbaren Parametern (Hierarchiestufe 3) ermittelt worden ist. scroll
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Kassenbestand und Bankguthaben, Vertragsvermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und für die übrigen Verbindlichkeiten. In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten entsprechend den IFRS 9-Kategorien dargestellt: scroll
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten sowie die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses werden im Finanzergebnis erfasst (siehe dazu Konzernanhangsangabe 40 und 41). Davon ausgenommen sind die Wertberichtigungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter den Vertriebskosten ausgewiesen werden. Erträge und Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenso wie im Vorjahr nur in unwesentlichem Umfang angefallen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Wertminderungsaufwendungen und -erträge für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten zusammenfassend dargestellt: scroll
31. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen die Umsatzabgrenzung von Wartungs- und Serviceverträgen für Software, für die die Rechnungsstellung im Berichtszeitraum erfolgte. 32. Latente Steuern Aktive latente Steuern ergeben sich aufgrund von Unterschieden zwischen den im Konzernabschluss einbezogenen Abschlüssen nach IFRS und den Steuerbilanzen der USU Software AG und der USU Digital Consulting GmbH, insbesondere aufgrund von höheren steuerlichen Wertansätzen infolge der Abspaltung des Service-Bereiches der USU GmbH auf die USU Digital Consulting GmbH. Die steuerlichen Verlustvorträge der USU Software AG wurden 2024 aufgebraucht. Dabei wurde die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf der Basis vom Aufsichtsrat genehmigten Planergebnisse für fünf Planjahre ermittelt. Passive latente Steuern werden mit den aktiven latenten Steuern saldiert. Aktive und passive latente Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzposten: scroll
Zum 31. Dezember 2024 werden aktive latente Steuern auf bestehende inländische Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 1.495 (2023: ca. TEUR 1.495) nicht gebildet, da eine Nutzung des vororganschaftlichen Verlustvortrages in nächster Zukunft nicht erwartet wird. Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, jedoch ist die jährliche Verrechenbarkeit des Verlustvortrages auf Teile des zu versteuernden Einkommens beschränkt. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 33. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse nach Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Unter den sonstigen Umsatzerlösen ist die Bruttomarge aus dem Handelswarengeschäft in Höhe von TEUR 331 (2023: TEUR 256) ausgewiesen. Nach zeitlicher Erfassung setzen sich die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden wie folgt zusammen: scroll
Von den über einen bestimmten Zeitraum realisierten Umsatzerlösen entfallen TEUR 119 (2023: TEUR 478) auf SaaS-Umsätze. In den Umsatzerlösen sind die folgenden Beiträge erfasst: scroll
34. Herstellungskosten des Umsatzes Die Herstellungskosten des Umsatzes umfassen folgende Aufwendungen: scroll
35. Vertriebs- und Marketingaufwendungen Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
36. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
37. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen: scroll
38. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen enthalten: scroll
Bei den Zuwendungen aus öffentlicher Hand des Vorjahres handelt es sich um Ertragszuschüsse, die korrespondierend zum bezuschussten Aufwand vereinnahmt werden. Die Zuschüsse sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Forderungen aus Ertragszuschüssen werden unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Unerfüllte Bedingungen und andere Erfolgsaussichten liegen nicht vor. 39. Sonstige betriebliche Aufwendungen In diesem Posten enthalten ist u. a. die Umsatzsteuer aus geldwerten Vorteilen in Höhe von TEUR 84 (2023: TEUR 90). Darüber hinaus enthält der Posten Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 121 (2023: TEUR 13) und Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 40 (2023: TEUR O). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 117 (2023: TEUR 282) sowie Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert, die nicht in den kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind, in Höhe von TEUR 61 (2023: TEUR 186). 40. Finanzerträge Die Finanzerträge enthalten folgende Posten: scroll
41. Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen: scroll
Die sonstigen Finanzaufwendungen umfassen in Höhe von TEUR 99 (2023: TEUR 88) Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten. 42. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Das Einkommen der Gesellschaft unterliegt im Geschäftsjahr 2024 unverändert zum Vorjahr einem Körperschaftsteuersatz von 15 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie eines effektiven Gewerbesteuersatzes von 14,2 %. Der Steuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag und effektivem Gewerbesteuersatz beträgt insgesamt ca. 30 %, dies entspricht dem Steuersatz des Organkreises. Latente Steuern auf Zwischengewinne werden jeweils mit dem aktuellen bzw. zukünftig geltenden Steuersatz berechnet. Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der Ertragsteuern unter Anwendung des theoretischen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens: scroll
43. Aufgegebene Geschäftsbereiche Im Rahmen der Entkonsolidierung abgegangene Vermögenswerte und Schulden: Die Vermögenswerte und Schulden des Produktbereichs waren zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits rechtlich der USU GmbH und ihren Tochtergesellschaften zugeordnet und wurden mit Vollzug der Transaktion entkonsolidiert. Die Buchwerte der ausgebuchten konsolidierten Vermögenswerte bzw. Schulden zum Zeitpunkt des Abgangs sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Abgegangene Vermögenswerte und Schulden Produktgeschäft scroll
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern setzt sich aus dem Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit der aufgegebenen Geschäftsbereiche und aus dem Gewinn aus der Ausgliederung nach direkt zugehörigen Transaktionskosten zusammen. Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Ergebnisses des Produktbereichs nach Steuern. Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, nach Steuern scroll
44. Sonstige Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Quartalsdurchschnitt) im Geschäftsjahr war: scroll
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Der Personalaufwand aus fortgeführtem und aufgegebenem Geschäftsbereich stellt sich wie folgt dar: scroll
E. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von erworbenen Tochterunternehmen werden nur die tatsächlichen Zahlungsströme in der Konzernkapitalflussrechnung gezeigt. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (vergleiche Konzernanhangangabe 48). Investitionen in Wertpapiere erfolgen grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität und weniger unter dem Gesichtspunkt der Liquidität und werden in der Folge nicht im Finanzmittelfonds ausgewiesen. Die Ermittlung des Zuflusses / Abflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei werden ausgehend vom Konzernergebnis nach Steuern die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile eliminiert. Der Cash-Flow aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wird zahlungsbezogen ermittelt, wogegen der Cash-Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit indirekt aus dem Periodenergebnis abgeleitet wird. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzposten um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Veränderungen des Konsolidierungskreises berücksichtigt. Infolgedessen können die Veränderungen der betroffenen Bilanzposten nicht in allen Fällen aus der Konzernbilanz abgeleitet werden. Zinseinnahmen und -ausgaben sowie die Bestandteile des „Übrigen Finanzergebnis“ werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Dividendenzahlungen werden im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst. Steuerzahlungen werden insgesamt im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist. Die Darstellung der gezahlten / vereinnahmten Zinsen und der gezahlten / erstatteten Ertragsteuern im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der direkten Methode. Hierbei wird das Konzernergebnis im ersten Schritt um die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge korrigiert. Anschließend werden die gezahlten bzw. zugeflossenen Zinsen und Ertragsteuern gesondert ausgewiesen. Cash Flow aus aufgegebenen und fortgeführten Geschäftsbereichen scroll
45. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Aus der betrieblichen Tätigkeit heraus erzielte die USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 einen positiven Cash-Flow von TEUR 5.567(2023: TEUR 7.884). 46. Cash-Flow aus Investitionstätigkeit Im Berichtszeitraum 2024 wird ein positiver Cash-Flow aus Investitionstätigkeit von insgesamt TEUR 173.209 ausgewiesen, nachdem im Geschäftsjahr 2023 die Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit TEUR -1.594 betragen haben. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte summierten sich auf TEUR 1.411 (2023: TEUR 1.678) und enthalten im Wesentlichen Auszahlungen für Neu- und Ersatzinvestitionen in Hard- und Software sowie für Investitionen in die Betriebsausstattung. 47. Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Der Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 20.168 betrifft im Berichtszeitraum im Wesentlichen die erfolgte Dividendenzahlung an die Gesellschafter der USU Software AG in Höhe von TEUR 17.062. Leasingverbindlichkeiten wurden in Höhe von TEUR 3.106 getilgt. 48. Finanzmittelfonds Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestandteile der flüssigen Mittel und kurzfristigen Kapitalanlagen (Finanzmittelfonds) auf. scroll
G. Sonstige Angaben 49. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Personen („Related Parties“) der USU Software AG gelten gemäß IAS 24 Personen oder Unternehmen, die die Gruppe beherrschen oder maßgeblichen Einfluss nehmen können, einschließlich der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat, oder auf die die Gruppe maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Als nahestehende Personen gelten dabei nicht Unternehmen, die bereits im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen sind. Das oberste Management und die Aufsichtsratsmitglieder sind als nahestehende Personen im Sinne des IAS 24.9 anzusehen. Im Geschäftsjahr 2024 lagen zwischen dem Vorstand sowie den Aufsichtsratsmitgliedern und den nicht in den Konzernabschluss einbezogenen nahestehenden Personen und Unternehmen die nachstehend beschriebenen Geschäftsbeziehungen vor. Der Vorstand bestätigt, dass alle nachfolgend beschriebenen Transaktionen mit nahestehenden Parteien zu Bedingungen ausgeführt wurden, wie sie der Gesellschaft auch von fremden Dritten gewährt worden wären bzw. die Gesellschaft an fremde Dritte berechnet hätte. 49.1 Udo Strehl / AUSUM GmbH (AUSUM) Im Geschäftsjahr 2024 kam es zu Kostenerstattungen seitens der USU Software AG an die AUSUM GmbH in Höhe von TEUR 57 (2023: TEUR 36). Die USU Software AG hat von der AUSUM GmbH das Verwaltungsgebäude Spitalhof und seit August 2020 den USU-Campus in Möglingen angemietet. Derzeit beträgt die monatliche Gesamtmiete TEUR 55 (2023: TEUR 55) zuzüglich Nebenkosten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden der USU Software AG für die Vermietung der Gebäude sowie der Stellplätze TEUR 657 (2023: TEUR 657) in Rechnung gestellt. Zum 31.12.2024 bestanden offene Posten in Höhe von TEUR 0. 49.2 Karin Weiler-Strehl Die USU Software AG beauftragt über die AUSUM GmbH Frau Karin Weiler-Strehl, die Ehefrau von Herrn Udo Strehl, auf Einzelvertragsbasis mit Beratungsleistungen. Die Aufwendungen aus diesen Beratungsverträgen mit Frau Weiler-Strehl betrugen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 30 (2023: TEUR 40). Darüber hinaus hat die USU Software AG von Frau Karin Weiler-Strehl ein Büro in der Münchinger Straße in Möglingen angemietet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Mietzahlungen in Höhe von TEUR 11 (2023: TEUR 11) geleistet. Zum 31.12.2024 bestanden offene Posten in Höhe von TEUR 0. 50. Honorare des Abschlussprüfers Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen: scroll
51. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 bestanden keine abgabepflichtigen Haftungsverhältnisse. 52. Rechtsstreitigkeiten, sonstige Eventualschulden und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Gesellschaft kann im Zuge ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einschließlich Fragen der Produkthaftung und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten verwickelt werden. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass künftig aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen können, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft der Gesellschaft, ihre Finanzlage oder ihr betriebliches Ergebnis haben könnten. Nach Einschätzung der Gesellschaft und ihrer Rechtsberater zum 31. Dezember 2024 und zum 31. Dezember 2023 sind in den gegenwärtig anhängigen Rechtsverfahren Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage zu Lasten der Gruppe nicht zu erwarten. Bis zur Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand ergaben sich keine weiteren nennenswerten Ereignisse, über die zu berichten wäre. 53. Organe 53.1 Vorstand Dem Vorstand der Muttergesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2024 an: Bernhard Oberschmidt, Vorsitzender des Vorstands, Diplom-Ökonom Dr. Benjamin Strehl (bis 31.01.2025), Vorstand, Dipl.-Kaufmann Die Bezüge der Vorstände für das abgelaufene Geschäftsjahr betragen unter Berücksichtigungen von Sondereffekten TEUR 2.082 (2023: TEUR 689). 53.2 Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2024 an: Udo Strehl, Vorsitzender Erwin Staudt, Unternehmensberater, Leonberg Gabriele Walker-Rudolf, Partner der Drees & Sommer SE, Stuttgart Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 215. 54. Finanzielles Risikomanagement Die Gruppe unterliegt mit ihren finanziellen Aktivitäten verschiedenen Risiken, deren Messung, Steuerung und Überwachung durch ein systematisches Risikomanagement erfolgt. Nachstehend wird im Einzelnen auf das Management von Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Marktrisiken (Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Effektenkursrisiken) eingegangen. 54.1 Ausfallrisiken Die Gruppe ist Ausfallrisiken im Bereich der flüssigen Mittel und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt. Flüssige Mittel werden bei anerkannten Kreditinstituten gehalten bzw. von Unternehmen mit guter Bonität erworben. Die Gruppe beobachtet ständig die Kreditwürdigkeit dieser Unternehmen und erwartet keine Ausfälle. Da keine Sicherheiten vorhanden sind, ist das maximale Risiko im Falle eines Ausfalls der bilanzierte Betrag. Die Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine fortlaufende Überprüfung der Bonität der Gegenparteien minimiert. Da mit den Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen getroffen werden, stellt die Gesamtheit der bei den Vermögenswerten ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Für den Fall, dass der Gruppe Sachverhalte bekannt sind, die die Fähigkeit eines bestimmten Kundenunternehmens, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, mindern könnte, erfasst die Gruppe eine Einzelwertberichtigung bezüglich der fälligen Beträge und vermindert die Netto-Forderungen auf den Betrag, den die Gruppe in angemessener Weise als erzielbar erachtet. Darüber hinaus erfasst die Gruppe Risiken aus der Einbringlichkeit von Forderungen im Rahmen einer Portfoliobewertung. Bei den weder überfälligen noch im Wert geminderten finanziellen Vermögenswerten deuten (ebenso wie im Vorjahr) keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Zu jedem Stichtag werden finanzielle Vermögenswerte dahingehend untersucht, ob es eine Verschlechterung der Kreditqualität gab, die eine Änderung der Einstufung zur Folge haben. 54.2 Liquiditätsrisiken Für USU besteht das Liquiditätsrisiko darin, seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund nicht ausreichender Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht nachkommen zu können. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit werden auf Basis einer rollierenden Liquiditätsplanung, die ein aktuelles Bild der zu erwartenden Liquiditätsentwicklung auf Gesellschafts- und Währungsebene bietet, ausreichend liquide Mittel über die USU vorgehalten. Die Gruppe benötigt zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen liquide Mittel, die die Gruppe weitgehend aus dem laufenden Geschäftsbetrieb deckt. USU verfügte zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 168.039 (2023: TEUR 13.494). Der Gesellschaft steht daneben ein genehmigtes Kapital in Höhe von TEUR 2.631 (2023: TEUR 2.631) für weitere Kapitalerhöhungen zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko, welchem USU aus seinen Finanzinstrumenten ausgesetzt ist, besteht aus den Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten. Die künftigen Auszahlungen stellen sich wie folgt dar: scroll
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54.3 Zinsbedingte Cash-Flow-Risiken Marktzinssatzänderungen wirken sich bei der USU Software AG im Wesentlichen auf den Cash-Flow aus den Geldanlagen aus. Wenn das Marktzinssatzniveau zum 31. Dezember 2024 um 1 % höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis und das Eigenkapital um jeweils TEUR 502 (31. Dezember 2023: TEUR 109) höher (geringer) gewesen. 54.4 Wechselkursrisiken Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in EUR ausgewiesenen Vermögenswerte und Erträge haben. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten. Auf die Angaben von Sensitivitäten wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. 55. Zusätzliche Angaben zum Kapital Die USU Software AG unterliegt keinen externen oder satzungsmäßigen Mindestkapitalanforderungen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer hohen Eigenkapitalfinanzierung, um mit dieser finanziellen Flexibilität ihre Wachstumsziele zu erreichen. Zudem wird von Kundenseite eine hohe Eigenkapitalquote und Liquidität als Investitionssicherheit gefordert. Das Eigenkapital und die Bilanzsumme beliefen sich zum 31. Dezember 2024 und 2023 auf: scroll
Die Gesellschaft hat wie im Vorjahr keine Nettofinanzschulden, da die liquiden Mittel die verzinslichen Verbindlichkeiten übersteigen. Die Aufrechterhaltung der bestehenden Kapitalstruktur kann dabei beispielsweise durch die Ausweitung des Bilanzgewinns infolge positiver zukünftiger Jahresüberschüsse oder die Ausgabe neuer Anteile erreicht werden. 56. Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Das folgende, in den Konzernabschluss der USU Software AG einbezogene, inländische Tochterunternehmen hat für das Geschäftsjahr 2024 Befreiungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:
I. DIVIDENDENZAHLUNG Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen eine Dividendenzahlung in Höhe von TEUR 145.529 (EUR 14,50 je Aktie) vor.
Möglingen, 20. Mai 2024 USU Software AG Bernhard Oberschmidt, Vorstand Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2024scroll
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Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023scroll
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Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2024scroll
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2024scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die USU Software AG, Möglingen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der USU Software AG, Möglingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen in der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 20. Mai 2025 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Katja Schickle, Wirtschaftsprüferin Katrin Wolfrum, Wirtschaftsprüferin JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024Bilanz zum 31. Dezember 2024scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2024A. Allgemeine Hinweise Die USU Software AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 206442 eingetragen und hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland. Der Jahresabschluss der USU Software AG wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 2 HGB gilt die USU Software AG als mittelgroße Kapitalgesellschaft. Am 23. April 2024 hat die USU Software AG mit der AUSUM GmbH und der NUNUS GmbH, eine 100 %ige Tochter der AUSUM GmbH, eine Delisting Vereinbarung abgeschlossen. Basierend auf dieser Vereinbarung erfolgte mit Ablauf des 2. Juli 2024 das Delisting der Aktien der USU Software AG von den Wertpapierbörsen. Am 26. Juni 2024 sind die Tochtergesellschaften Omega Software GmbH (Deutschland), USU GK (Japan), USU SAS (Frankreich) und USU Solutions Inc. (USA) von der USU Software AG abgegangen. Sie wurden in die USU GmbH im Rahmen einer Barkapitalerhöhung mit Sachagio eingebracht. Die Gesellschaft hat mit der USU Digital Consulting GmbH (ehemals Openshop Internet Software GmbH) am 2. März 2000 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Mit der Omega Software GmbH bestand seit dem 19. Mai 2005 und mit der USU GmbH seit dem 6. Mai 2019 ein Ergebnisabführungsvertrag. Diese beiden Gesellschaften haben zum 30. Juni 2024 entsprechend ihres Rumpfwirtschaftsjahres einen Jahresabschluss erstellt, deren Ergebnisse gemäß den damals gültigen Ergebnisabführungsverträgen in der USU Software AG abgebildet werden. Die Ergebnisabführungsverträge mit diesen beiden Gesellschaften endeten zum 30. Juni 2024. Der im Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar bis 30. Juni 2024 von der USU GmbH erzielte Gewinn sowie der erzielte Gewinn der USU Digital Consulting GmbH (ehemals Openshop Internet Software GmbH) im Geschäftsjahr 2024 wurde von der USU Software AG aufgrund der abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge entsprechend vereinnahmt. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden. Die Betragsangaben erfolgen - soweit nicht anders vermerkt - in Tausend Euro (TEUR). B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten (zuzüglich Nebenkosten), vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von weniger als EUR 800,00 werden grundsätzlich im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die nicht abgerechneten unfertigen Leistungen wurden im Vorjahr zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die angefallenen, einzeln nachgewiesenen Arbeitszeiten, bewertet zu Einzelkosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten. Vom Wahlrecht der Einbeziehung von Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Zinsen für Fremdkapital wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Bezogene Fremdleistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird gegebenenfalls durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die im Berichtsjahr gebildete Rückstellung für Pensionen wird nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens bewertet. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Die Bewertung erfolgt mit Hilfe der „Richttafeln 2018 G“ von Dr. Klaus Heubeck. Zukünftige Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung nicht berücksichtigt, da es sich um fix zugesagte Kapitalabfindungen handelt. Die Fluktuationsrate wurde ebenfalls mit 0,0 % bewertet, da es sich um einen begrenzten Personenkreis handelt und keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr werden zum Barwert unter Anwendung der laufzeitadäquaten Abzinsungssätze gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. Voraussichtliche, erst in der Zukunft sich bis zur Erfüllung der Verpflichtung auswirkende Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,90 %. Die Ergebniseffekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2024 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Rechnungszinssatz der vergangenen sieben Jahre in Höhe von 1,96 % eine Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 307 (Unterschiedsbetrag). Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden zum Barwert bewertet. Der Ermittlung der Barwerte liegt der durchschnittliche Marktzinssatz, der sich für die Restlaufzeit ergibt, zugrunde. Die Bewertung zum 31.12.2024 basiert auf folgenden Rechnungsgrundlagen: scroll
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen wurden, da sie dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersteilzeitverpflichtungen dienen, als qualifiziertes Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert (Aktivwert) in Höhe von TEUR 132 bewertet und mit den entsprechenden Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Teilzeitvereinbarungen, welche mit einem Blockmodell kombiniert sind, sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen wurden, da sie dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Teilzeitverpflichtungen dienen, als qualifiziertes Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert (Aktivwert) in Höhe von TEUR 89 bewertet und mit den entsprechenden Teilzeitverpflichtungen verrechnet. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Die Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile der Mitarbeitenden einschließlich der Mitglieder des Vorstands der USU Software AG basieren auf der individuellen Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der jeweils realisierten Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Zielgrößen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB nach dem bilanzorientierten temporary-Konzept ermittelt. Latente Steuern werden für die USU Software AG unter Einbeziehung ihrer Organgesellschaft insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Geschäfts-/Firmenwert, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen gebildet. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge der USU Software AG berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz (zum 31.12.2024: rd. 30 %). Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. In 2024 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 2.860 (2023: TEUR 16.087) aus Gewinnabführungen von Tochtergesellschaften, mit TEUR 1.194 (2023: TEUR 3.540) aus kurzfristen Darlehen und mit TEUR 144 (2023: TEUR 155) aus Dienstleistungen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Vorsteuern in Höhe von TEUR 17 (2023: TEUR 27), die im Folgejahr abzugsfähig sind. 3. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sowie unterwegs befindliche Guthaben bei Kreditinstituten. Als Guthaben bei Kreditinstituten werden auch kurzfristige Festgeldanlagen ausgewiesen. 4. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Im Geschäftsjahr 2024 wurden sämtliche von der Gesellschaft gehaltene 487.286 Stück eigenen Aktien eingezogen. Das Grundkapital der Gesellschaft blieb dabei unverändert erhalten. Zum 31. Dezember 2024 belief sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft auf TEUR 10.524 und ist eingeteilt in 10.036.484 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von jeweils ca. EUR 1,05. Die Gesellschaft hält nach der Einziehung keine eigenen Aktien mehr. Hierdurch hat sich die Kapitalrücklage um TEUR 487 erhöht. Im Geschäftsjahr 2024 wurde der Verkauf von 300 Aktien des im Jahr 2023 durchgeführten Mitarbeiteraktienprogrammes rückabgewickelt. Hierdurch hat sich die Kapitalrücklage im Geschäftsjahr um TEUR 2 auf TEUR 4.134 erhöht. Genehmigtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). In Geschäftsjahr 2022 wurde dieser Beschluss (Genehmigtes Kapital 2017) aufgehoben und durch einen neuen Beschluss (Genehmigtes Kapital 2022) ersetzt, der bis zum 30. Juni 2027 gültig ist. Analog zum aufgehobenen Beschluss ist gemäß dem aktuellen Beschluss den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder, wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt - und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien - und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2022 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie auf den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2022 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen - auch zum Aktientausch - sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2022, einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 um TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2024 waren keine Optionsrechte ausstehend. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 307,00. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Bonusverpflichtungen (TEUR 597), Jahresabschluss (TEUR 314), ausstehende Rechnungen (TEUR 244), Aufsichtsratsvergütung (TEUR 215), für nicht genommenen Urlaub (TEUR 42) sowie weitere Personalrückstellungen (TEUR 44). Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus Altersteilzeit. Diese sind durch Rückdeckungsvermögen gesichert, welches ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtung dient und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist. Angaben zum Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: scroll
Im Weiteren bestehen Verpflichtungen aus Teilzeitvereinbarungen. Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: scroll
6. Verbindlichkeiten scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 0 Darlehensverbindlichkeiten (2023: TEUR 26.226). TEUR 4 (2023: TEUR 2) resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr, TEUR 0 (2023: TEUR 94) aus der Verlustübernahme und TEUR 0 (2023: TEUR 515) aus Zinsen für Darlehensverbindlichkeiten. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse scroll
Die im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse resultieren in Höhe von TEUR 13.065 (2023: TEUR 11.618) aus dem Inland und in Höhe von TEUR 1.448 (2022: TEUR 1.561) aus dem Ausland. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung von EUR 55.675,46 (2023: EUR 15.547,13) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.733 (2023: TEUR 372). Zudem sind außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 156.555 enthalten. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 116.036,05 (2023: EUR 43.311,43). 4. Beteiligungsergebnis Es sind Erträge aus Beteiligungen enthalten. Davon von verbundenen Unternehmen im Rahmen vororganschaftlicher Ausschüttungen in Höhe von TEUR 17.562 (2023: TEUR 0) der USU GmbH, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung ein verbundenes Unternehmen war. Die Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen betreffen mit EUR 7.165.222,60 (2023: EUR 16.087.207,99) Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung verbundene Unternehmen waren. Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme betreffen im Berichtsjahr mit EUR 18.926,72 (2023: EUR 94.193,69) verbundene Unternehmen. 5. Finanzergebnis Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit EUR 95.872,46 (2023: EUR 48.741,86) verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit EUR 855.143,47 (2023: EUR 507.944,25) verbundene Unternehmen, mit EUR 3.404,75 (2023: EUR 691,91) Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen und mit EUR 873,20 Zinsaufwand aus der Verminderung des Deckungsvermögens. 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 9 (2023: TEUR 111) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 15 (2023: TEUR 4) enthalten. 7. Sonstige Steuern In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 5 (2023: TEUR 0) enthalten. E. Sonstige Angaben 1. Angaben zum Anteilsbesitz Zum 30. November 2024 hat die USU Software AG alle Anteile an der USU GmbH veräußert. Damit hält die USU Software AG am Bilanzstichtag keine unmittelbare Beteiligung mehr an der USU GmbH. scroll
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Die USU Software AG besitzt 100 % der Anteile an der USU Digital Consulting GmbH. 2. Mitarbeitende Durchschnittlich waren während des Geschäftsjahres 2024 106 (2023: 117) Angestellte bei der Gesellschaft beschäftigt. Dabei entfallen im Geschäftsjahr 28 Mitarbeitende auf den Funktionsbereich Vertrieb (2023: 34), 3 Mitarbeitende auf den Funktionsbereich Entwicklung (2023: 10) und 75 Mitarbeitende auf den Funktionsbereich Verwaltung (2023: 73). 3. Haftungsverhältnisse Die USU Software AG hatte für das Geschäftsjahr 2024 gegenüber der USU Digital Consulting GmbH (ehemals Openshop Internet Software GmbH), Möglingen, eine Patronatserklärungen abgegeben. Danach hat sich die USU Software AG, Möglingen, dazu verpflichtet, die Tochtergesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten nachkommen kann. Es kam zu keiner Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis. Mit der USU Digital Consulting GmbH (ehemals Openshop Internet Software GmbH), Möglingen, besteht ein Gewinnabführungs-/Ergebnisabführungsvertrag. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 7.477 (2023: TEUR 9.560) sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen stellen sich diese wie folgt dar: scroll
Bei den außerbilanziellen Geschäften im Bereich Operate Leasing handelt es sich hauptsächlich um Gebäudemiete, Kfz-Leasingverträge und Mietverträge über Bürogeräte einschließlich IT-Hardware. Diese Verträge stellen eine Finanzierungsalternative dar, durch die im Wesentlichen eine Liquiditäts- und Eigenkapitalbindung sowie die Übernahme wesentlicher wirtschaftlicher Risiken vermieden werden. Weiterhin besteht Planungs- und Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die für die Laufzeit fest vereinbarten Leasingkonditionen. Ein Risiko besteht darin, dass über die übernommenen Gegenstände insbesondere im Falle mangelnder Auslastung nicht frei verfügt werden kann. 5. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2024 an: Udo Strehl, Vorsitzender Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen Geschäftsführer der NUNUS GmbH, Möglingen (seit 5. Dezember 2023) Erwin Staudt, stellvertretender Vorsitzender Unternehmensberater, Leonberg Gabriele Walker-Rudolf Partnerin der Drees & Sommer SE, Stuttgart Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 insgesamt auf TEUR 215. 6. Vorstand Bernhard Oberschmidt (Vorsitzender des Vorstands) Dr. Benjamin Strehl (bis 31. Januar 2025) (Geschäftsführer der USU GmbH) 7. Honorare des Abschlussprüfers Die Honorare für Abschlussprüferleistungen betrugen für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt TEUR 117, darin enthalten sind periodenfremde Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 21. Das Abschlussprüferhonorar entfällt mit TEUR 117 auf Abschlussprüferleistungen und TEUR 514 auf sonstige Leistungen. 8. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2024 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. 9. Konzernverhältnisse Die USU Software AG ist Mutterunternehmen für das in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführte Unternehmen. Die USU Software AG erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB den Konzernabschluss nach den IFRS für den kleinsten und für den größten Kreis von Unternehmen. Die Offenlegung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erfolgt im Unternehmensregister. 10. Gewinnverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2024 in Höhe von TEUR 176.421 wie folgt zu verwenden:
Möglingen, den 20. Mai 2025 Bernhard Oberschmidt, Vorsitzender des Vorstands Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die USU Software AG, Möglingen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefassten Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 20. Mai 2025 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Katja Schickle, Wirtschaftsprüferin Katrin Wolfrum, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrats der USU Software AGSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben und Pflichten gewissenhaft und mit Sorgfalt wahr. Er hat sich intensiv mit der Überwachung und Kontrolle des Vorstandes befasst und diesen bei der Unternehmensleitung beraten. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig, zeitnah und umfassend vom Vorstand über die Entwicklung und Lage der USU Software AG und des gesamten USU-Konzerns, die Unternehmensstrategie und -planung, das Risikomanagement und die Compliance sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben, wie beispielsweise das Delisting oder den Verkauf des Produktgeschäftes unterrichtet und begleitete seinerseits kontinuierlich die Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Konzerns. Der Aufsichtsrat stand im Geschäftsjahr 2024 in engem Kontakt mit dem Vorstand und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstandsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt. Zudem erfolgte ein regelmäßiger Austausch der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mit den Verantwortlichen des Finanzbereiches und der Unternehmens-Compliance. Der Aufsichtsrat wurde über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte sowie Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, im Vorfeld vollständig informiert, nahm seinerseits eine sorgfältige Prüfung vor und stimmte diesen einstimmig zu. Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats In der Besetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrats gab es im Geschäftsjahr 2024 keine Veränderungen. Da sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde auch im Geschäftsjahr 2024 bis auf den Prüfungsausschuss auf die Einrichtung von weiteren Ausschüssen verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diese Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr. Sitzungen des Aufsichtsrats und Beratungsschwerpunkte Im Geschäftsjahr 2024 fanden sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, die bis auf die Februar-Sitzung als Präsenzsitzung abgehalten wurden. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats waren bei den Aufsichtsratssitzungen anwesend, so dass die durchschnittliche Teilnahmequote der Aufsichtsräte an den Sitzungen bei 100 Prozent lag. In den Aufsichtsratssitzungen, an denen - bis auf eine Ausnahme - der Vorstand teilnahm, bildete die Erörterung der Geschäftsentwicklung, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der weiteren Planung der USU Software AG und des Konzerns einen zentralen Schwerpunkt der Berichte und Beratungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über den Stand der Geschäfte der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie über die Investitionen des Konzerns im In- und Ausland und über in Frage kommende Akquisitionsobjekte unterrichten. Der Vorstand der Gesellschaft berichtete im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen über die Umsatz-, Ertrags-, Investitions- und Rentabilitätsentwicklung inklusive der Einflüsse der konjunkturellen Schwäche sowie die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns. Zudem ließ sich der Aufsichtsrat ausführlich über das Delisting der Gesellschaft und die Fortschritte bei den Verhandlungen zum Verkauf des Produktgeschäfts unterrichten. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand das Risikomanagement der USU Software AG und des Gesamtkonzerns und ließ sich regelmäßig die bestehenden Chancen und Risiken sowie die geplanten Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung aufzeigen. Ferner erläuterte der Vorstand die mittelfristige Unternehmensplanung für die USU Software AG und den Konzern und stellte die Kernpunkte der Finanz-, Investitions- und Personalplanung dar. In der Auftaktsitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 am 19. Februar 2024, die als virtuelle Sitzung online abgehalten wurde, stellt der Vorstandsvorsitzende, Bernhard Oberschmidt, die Konvergenzplanung der USU SAS für die Jahre 2024 - 2030 vor und erläuterte die Parameter der erweiterten Planung, insbesondere für den Zeitraum 2028-2030. Nach ausführlicher Erörterung der Konvergenzplanung mit dem Vorstand stimmt der Aufsichtsrat dieser Planung einstimmig zu. Im Rahmen der Bilanz feststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2024 erfolgte die Berichterstattung des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung, die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 nach eingehender Erörterung mit dem Vorstand der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer sowie die letztendliche Feststellung des Jahresabschlusses. Ein weiteres Thema dieser Aufsichtsratssitzung war der Statusbericht des Vorstands. In der Aufsichtsratssitzung vom 1. Juli 2024 erfolgte die Vorbereitung und Erörterung der Tagesordnung der Hauptversammlung 2024, die in der Sitzung einstimmig verabschiedet wurde. Des Weiteren wurden das Delisting der Gesellschaft und die Fortschritte bei der Investorensuche für das Produktgeschäft erörtert. Im Rahmen des Statusberichts des Vorstands erfolgten zudem Gastvorträge durch die Managing Direktoren des Servicegeschäftes. Die Aufsichtsratssitzung am 9. September 2024, die ohne Beteiligung des Vorstands stattfand, hatte insbesondere die Vorstandsvergütung und die Investorensuche für das Produktgeschäft zum Inhalt Die Aufsichtsratssitzung am 16. September 2024 hatte im Wesentlichen den Stand des avisierten Verkaufs des Produktgeschäftes und die damit verbundenen notwendigen Veränderungen, wie die Ausgliederung des Servicegeschäftes aus der USU GmbH, zum Inhalt. Die Berichterstattung des Vorstands und des Top-Managements der USU Digital Consulting GmbH, in welche das Servicegeschäft ausgegliedert wurde, zur aktuellen Geschäftsentwicklung und die Hochrechnung auf das Gesamtjahr 2024 war zentrales Thema der Aufsichtsratssitzung vom 10. Dezember 2024. Des Weiteren wurde in der Aufsichtsratssitzung die Planung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 vorgestellt. Zudem lies sich der Aufsichtsrat über das Risikomanagement der USU-Gruppe vom Vorstand unterrichten und erörterte es mit ihm ausführlich. Arbeit des Prüfungsausschusses Der Prüfungsausschuss, der zum Ende des Jahres 2022 eingerichtet wurde und dessen Vorsitz das Aufsichtsratsmitglied Gabriele Walker-Rudolf übernommen hat, hielt im Jahr 2024 insgesamt sechs Sitzungen ab, die jeweils im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen stattfanden. Auch an diesen Sitzungen nahmen alle Aufsichtsratsmitglieder zu 100% teil, wobei die Auftaktsitzung des Jahres 2024 analog zur regulären Aufsichtsratssitzung virtuell stattfand. In den Sitzungen wurden regelmäßig die Geschäftsentwicklung und -planung des USU-Konzerns, das Risikomanagement, Fragen zur Corporate Governance und Themen der Abschlussprüfung, insbesondere die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der USU Software AG behandelt. Dabei befasste sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen und letztlich der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung. Des Weiteren befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses, dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem, der internen Revision und der Compliance. Ein weiterer Schwerpunkt des Prüfungsausschusses war die aktuelle und zukünftige Berichterstattung der USU Software AG nach dem Delisting. Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat der Ebner Stolz GmbH & Co. KG (jetzt: RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG), Stuttgart, auf Basis eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 8. August 2024, den Prüfungsauftrag erteilt und stimmte mit dieser die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024 ab. Gegenstand der Prüfungen waren die Buchführung, der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs („HGB“) aufgestellte Jahresabschluss 2024, der gemäß § 315a HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards („IFRS“), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss 2024 sowie der zugehörige Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 (zusammengefasster Lagebericht). Der Jahresabschluss der USU Software AG, der Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Jedem Aufsichtsratsmitglied/Mitglied des Prüfungsausschusses wurden die genannten Abschlussunterlagen inklusive des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt. Auf der Bilanz feststellenden Sitzung am 21. Mai 2025 berichtete der Abschlussprüfer dem Prüfungsausschuss über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Nach Abschluss der eigenen Prüfung sowie ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis des Abschlussprüfers einstimmig angeschlossen und keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss und stimmt dem Bericht des Vorstands über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 zu. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gleichzeitig stimmt der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Beschlussvorlage des Vorstands zur Gewinnverwendung zu, den nach HGB ermittelten Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2024 in Höhe von TEUR 176.421 wie folgt zu verwenden:
Zudem hat der Vorstand der USU Software AG als Konzern-Muttergesellschaft der USU-Gruppe gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und nahe stehenden Personen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 (im Folgenden kurz: „Abhängigkeitsbericht“) erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben: „Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen.“ Die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: “Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats haben sowohl der Abhängigkeitsbericht des Vorstands als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Die Prüfung durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß § 314 AktG hat zu keinen Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstandes geführt. Ein zu behandelnder Interessenkonflikt ist bei keinem der Aufsichtsratsmitglieder aufgetreten. Schlussbemerkungen und Danksagung Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften und ganz besonders dem Vorstand für ihren Einsatz, ihre Loyalität und die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2024.
Möglingen, im Mai 2025 USU Software AG Udo Strehl, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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