Weng Fine Art AG

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011

Bilanz zum 31. Januar 2011

AKTIVA

31.01.2011
31.01.2010
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 685,50 7.402,50
II. Sachanlagen 67.798,00 87.732,00
III. Finanzanlagen 0,00 35.000,00
68.483,50 130.134,50
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 9.605.192,00 8.273.565,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 360.028,77 472.645,88
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
davon für Dritte: € 984.574,03 4.587,32 22.316,13
9.969.808,09 8.768.527,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.500,00 442,92
10.050.791,59 8.899.104,43

PASSIVA

31.01.2011
31.01.2010
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Kapitalrücklagen 890.400,00 890.400,00
III. Bilanzgewinn 2.770.253,75 2.077.288,10
3.910.653,75 3.217.688,10
B. Rückstellungen 525.519,25 377.685,57
C. Verbindlichkeiten 5.614.618,59 5.303.730,76
10.050.791,59 8.899.104,43

Anhang zum 31. Januar 2011

I. Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss der Weng Fine Art AG zum 31. Januar 2011 für das Geschäftsjahr 01.02.2010 bis 31.01.2011 wurde unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Es wurden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs.1 HGB angewendet. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Vorschriften des BilMoG wurden auf diesen Jahresabschluss erstmalig angewendet. Die Übergangserträge zum 01.02.2010 wurden entsprechend Art. 67 Abs. 7 EGHGB als außerordentliche Erträge ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB.

Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz richtet sich nach den folgenden Vorschriften:

1. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden – soweit sie entgeltlich erworben wurden - zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs wurden die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen.

2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Im Zugangsjahr wurden die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von geringem Wert (bis 410,- €) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

3. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

5. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

6. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

7. Die Umrechnung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, erfolgte zum niedrigeren Devisenstichtagskurs (in Ermangelung eines Devisenkassamittelkurses).

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt und im Bruttoanlagenspiegel zusammengefasst.

2. Haftungsverhältnisse

Auszuweisende Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag nicht.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf:

gesamt
bis 1 Jahr
1-5 Jahre
über 5 Jahre
Sicherheiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.842.888,00 2.852.888,00 1.990.000,00 0,00 betragsmäßig unbeschränkte selbstschuldnerische Bürgschaft von Herrn Rüdiger K. Weng
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 211.449,14 211.449,14 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 560.281,45 560.281,45 0,00 0,00
davon gegenüber Aktionären (513.605,14) (513.605,14)
5.614.618,59 3.624.618,59 1.990.000,00 0,00

IV. Sonstige Angaben

1. Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte zum 31. Januar 2011 neben dem Vorstand 5 Vollzeit- und 2 Teilzeitkräfte.

2. Mitglieder des Vorstandes

bestellt:

Rüdiger K. Weng, Krefeld Alleinvorstand 28.01.2000

3. Vorstandsvergütung

An den Alleinvorstand Rüdiger K. Weng wurde für das Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 eine Grundvergütung von € 84.000,00 und eine Gewinntantieme von € 72.500,00 gezahlt.

4. Mitglieder des Aufsichtsrates

Heribert Reiners, Köln Rechtsanwalt Vorsitzender des Aufsichtsrates 26.11.2004
Wilhelm Albert Herzog von Urach, Rheinberg Diplom-Ingenieur stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates 20.12.2002
Frank Ringleb, Kevelaer Bankkaufmann 09.07.2007

5. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft umfasste am 31.01.2011 250.000 Euro nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von

1,00 Euro je Aktie = € 250.000,00

Im Geschäftsjahr 01.02.2010 - 31.01.2011 haben sich keine Veränderungen ergeben.

6. Kapitalrücklage

Der Bestand der Kapitalrücklage am 31.01.2011 betrug € 890.400,00.

Im Geschäftsjahr 01.02.2010 - 31.01.2011 haben sich keine Veränderungen ergeben.

 

Krefeld, 14. September 2011

Weng Fine Art AG

Rüdiger K.Weng, Vorstand

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 wurde durch die Hauptversammlung vom 26.09.2011 festgestellt.