Weng Fine Art AGKrefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011Bilanz zum 31. Januar 2011AKTIVA
Anhang zum 31. Januar 2011I. RechnungslegungsvorschriftenDer Jahresabschluss der Weng Fine Art AG zum 31. Januar 2011 für das Geschäftsjahr 01.02.2010 bis 31.01.2011 wurde unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es wurden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs.1 HGB angewendet. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Vorschriften des BilMoG wurden auf diesen Jahresabschluss erstmalig angewendet. Die Übergangserträge zum 01.02.2010 wurden entsprechend Art. 67 Abs. 7 EGHGB als außerordentliche Erträge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB. Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz richtet sich nach den folgenden Vorschriften: 1. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden – soweit sie entgeltlich erworben wurden - zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs wurden die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen. 2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Im Zugangsjahr wurden die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von geringem Wert (bis 410,- €) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. 3. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. 5. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 6. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 7. Die Umrechnung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, erfolgte zum niedrigeren Devisenstichtagskurs (in Ermangelung eines Devisenkassamittelkurses). III. Angaben zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt und im Bruttoanlagenspiegel zusammengefasst. 2. Haftungsverhältnisse Auszuweisende Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag nicht. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf:
IV. Sonstige Angaben1. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte zum 31. Januar 2011 neben dem Vorstand 5 Vollzeit- und 2 Teilzeitkräfte. 2. Mitglieder des Vorstandes bestellt:
3. Vorstandsvergütung An den Alleinvorstand Rüdiger K. Weng wurde für das Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 eine Grundvergütung von € 84.000,00 und eine Gewinntantieme von € 72.500,00 gezahlt. 4. Mitglieder des Aufsichtsrates
5. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft umfasste am 31.01.2011 250.000 Euro nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
Im Geschäftsjahr 01.02.2010 - 31.01.2011 haben sich keine Veränderungen ergeben. 6. Kapitalrücklage
Im Geschäftsjahr 01.02.2010 - 31.01.2011 haben sich keine Veränderungen ergeben.
Krefeld, 14. September 2011 Weng Fine Art AG Rüdiger K.Weng, Vorstand Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 wurde durch die Hauptversammlung vom 26.09.2011 festgestellt. |
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