Weng Fine Art AG

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

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Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 11.343.305,50 6.536.658,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.538,00 40.793,50
II. Sachanlagen 46.902,50 63.581,50
III. Finanzanlagen 11.289.865,00 6.432.283,00
B. Umlaufvermögen 20.005.811,44 18.784.027,50
I. Vorräte 17.534.372,00 16.124.623,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.409.582,47 1.568.383,97
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 18.074,34 21.857,49
III. Wertpapiere 30.000,00 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.856,97 1.091.020,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.195,40 0,00
Aktiva 31.351.312,34 25.320.685,50
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Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 16.616.352,02 11.585.219,10
I. ausgegebenes Kapital 5.400.000,00 2.600.000,00
1. Gezeichnetes Kapital 5.500.000,00 2.750.000,00
2. eigene Anteile -100.000,00 -150.000,00
II. Kapitalrücklage 4.909.467,80 3.758.182,00
III. Gewinnrücklagen 2.000.000,00 891.564,37
IV. Bilanzgewinn 4.306.884,22 4.335.472,73
davon Gewinnvortrag 3.005.472,73 47.523,02
B. Rückstellungen 446.813,58 312.320,54
C. Verbindlichkeiten 14.288.146,74 13.423.145,86
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.688.146,74 5.823.005,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.600.000,00 7.600.140,00
Passiva 31.351.312,34 25.320.685,50

Anhang

I. Allgemeine Angaben
Die Firma der Gesellschaft lautet Weng Fine Art AG. Der juristische Sitz der Gesellschaft ist Krefeld. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nr. HRB 7177 eingetragen. Der Geschäftssitz ist in Monheim am Rhein.

II. Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss der Weng Fine Art AG zum 31. Dezember 2021 wurde unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Es wurden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB angewendet. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB.

Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz richtet sich nach den folgenden Vorschriften:

1. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden - soweit sie entgeltlich erworben wurden - zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs wurden die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen.

2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Im Zugangsjahr wurden die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von geringem Wert (bis 800,- EUR) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

3. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
a.) Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
b.) Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

4. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

5. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

6. Posten in fremder Währung wurden mit den Euro-Referenzkursen der Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag angesetzt.

7. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

8. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

9. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.112 TEUR sind bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bis auf einen Rest von 13 TEUR ausgeglichen. Daneben bestehen noch Forderungen von 11 TEUR aus den Vorjahren.

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8 TEUR sind bis auf einen Rest von 4 TEUR bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ausgeglichen.

V. Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte neben dem Vorstand im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 2,5 Arbeitnehmer in Vollzeit und 2 Arbeitnehmer in Teilzeit.

2. Mitglieder des Vorstandes 
Rüdiger K. Weng, Düsseldorf
Alleinvorstand seit 28.01.00

3. Vorstandsvergütung
An den Alleinvorstand Rüdiger K. Weng wurde im Geschäftsjahr 2021 eine
Gesamtvergütung von 97.742 EUR (incl. einer Zahlung zur Altersvorsorge) gezahlt.

4. Mitglieder des Aufsichtsrates
Christian Röhl, Berlin
Investor/​Speaker
Vorsitzender des Aufsichtsrates seit 21.02.18

Dr. Dietrich von Frank, Zürich-CH
Head Artsponsoring Helvetia Versicherung Basel
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates seit 06.07.18

Patrick Kiss, Hamburg
Leiter Unternehmenskommunikation
Deutsche EuroShop AG
Mitglied des Aufsichtsrates seit 06.07.18

Florian Illies, Berlin
Autor und Mitherausgeber der ZEIT
Mitglied des Aufsichtsrates seit 22.09.21

Wim Zwitserloot, Milsbeek-NL
Investor /​ Consultant
Ersatzmitglied des Aufsichtsrates seit 06.07.18

5. Gezeichnetes Kapital  
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft umfasste am 01.01.2021 2.750.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie = 2.750.000 EUR.
Die Hauptversammlung vom 24.08.2021 hat eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 ff. AktG) in Höhe von 2.750.000 EUR beschlossen.

Zum 31.12.2021 hielt die Gesellschaft 100.000 eigene, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie = 100.000 EUR. Das
eingeforderte Kapital der Gesellschaft beträgt danach zum 31.12.2021 = 5.400.000 EUR.

6. Kapitalrücklage
Der Bestand der Kapitalrücklage hat am 01.01.2021 = 3.758.182 EUR betragen.
Aus der Veräußerung eigener Anteile resultiert ein Zugang von 3.851.285 EUR.
Für die Kapitalerhöhung wurden (abzüglich 50.000 EUR für eigene Anteile) verwendet 2.700.000 EUR.
Der Bestand der Kapitalrücklage beträgt danach zum 31.12.2021 = 4.909.467 EUR.

7.  Gewinnrücklage
Der Bestand der freien Gewinnrücklagen hat am 01.01.2021 = 891.564 EUR betragen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 09. Mai 2022 beschlossen, aus dem Jahresüberschuss einen Teilbetrag in Höhe von 1.108.436 EUR in die freien Gewinnverteilungen einzustellen.
Der Bestand der freien Gewinnrücklage zum 31.12.2021 beträgt danach 2.000.000 EUR.

Monheim, den 09. Mai 2022

Weng Fine Art AG
gez. Rüdiger K. Weng
(Vorstand)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.05.2022 festgestellt.