Varengold Bank AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017scroll
Anhang für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 20171. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Angaben, die mehrere Posten betreffen, sind zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit abweichend von § 284 Abs. 1 Satz 1 HGB weiterhin postenübergreifend dargestellt. Da sämtliche Tochterunternehmen gemäß § 296 Absatz 2 HGB selbst in Summe von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind, wird von der Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 290 Absatz 5 HGB Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zur besseren Übersicht wurde von der Angabe nicht belegter Posten in der Bilanz und der Gewinn- und-Verlust-Rechnung gemäß § 265 Absatz 8 HGB abgesehen. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Zentralnotenbanken sind zu Nennwerten bilanziert. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wird möglichen Adressenausfallrisiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich dabei nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderungen und dem wahrscheinlich einbringlichen Wert. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Deren Ermittlung erfolgt in Anlehnung an das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 1994. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Dem Anlagevermögen sind Wertpapiere mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 5.102 zugeordnet. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Dem Anlagevermögen ist kein Bestand zugeordnet. Die institutsinternen festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Nach § 340e Absatz 3 Satz 1 HGB werden Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Absatz 4 Satz 1 HGB dem Marktpreis des Finanzinstruments. Der Risikoabschlag wird nach der Value-at-Risk-Methode mit einem Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von fünf Tagen und einem Beobachtungszeitraum von 520 Tagen mit einer historischen Simulation ermittelt. Die Berechnung des Value-at-Risk ist identisch mit der für interne Zwecke der Risikoüberwachung gemäß MaRisk eingesetzten Methode. Per 31. Dezember 2017 ergibt sich ein Risikoabschlag von TEUR 60, der als Aufwand im Handelsergebnis nach § 340c Absatz 1 HGB erfasst ist. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten ggf. abzüglich vorgenommener Wertminderungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Entgeltlich erworbene Software wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen und wie die Sachanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Bei den erwarteten Nutzungsdauern legt die Bank die steuerlichen AfA-Sätze (Absetzung für Abnutzung) zugrunde. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen linearen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer gemindert werden. Dabei lehnt sich die Bank an die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Nutzungsperioden (AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA Tabelle AV)) an. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anlehnung an die Vorschriften des § 6 Absatz 2 und 2a EStG bilanziert. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden danach in einem Sammelposten gebündelt, der von untergeordneter Bedeutung ist und im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter EUR 150,00 werden als sofortige Betriebsausgabe behandelt. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen vorausbezahlte Mieten und Versicherungen) werden gemäß § 250 Absatz 1 HGB gebildet. Aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.853 (Vorjahr: TEUR 2.297) ergeben sich aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die aktivierten latenten Steuern unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Vorstand geht in den nächsten fünf Jahren von der vollständigen Nutzung der in den Vorjahren gebildeten aktiven latenten Steuern aus. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 32,275 % zugrunde gelegt, der sich aus Körperschaftsteuer (15,0 %), Solidaritätszuschlag (0,825 %) und Gewerbesteuer (16,45 %) zusammensetzt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen im Voraus erhaltene Zinsen und Provisionen für den Zahlungsverkehr) werden gemäß § 250 Absatz 2 HGB gebildet und über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst. Pensionsrückstellungen, die im Wesentlichen auf Hinterbliebenenversorgungen beruhen, werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck nach den Bestimmungen des § 253 Absatz 2 HGB ermittelt. Als Bewertungsverfahren wurde das modifizierte Teilwertverfahren verwendet. Es wurden ein Rechnungszins von 3,68 %, ein Gehalts- und Karrieretrend von 2,0 % sowie eine Fluktuation von 10 % zu Grunde gelegt. Rückstellungen einschließlich Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die begebenen Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals sind mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Der Zinsaufwand wird auf Basis der erwarteten Zahlungen an die Eigentümer der Instrumente abgegrenzt. Die zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Hierzu wird ein barwertorientierter Ansatz unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten genutzt. Die Bewertung ergab, dass aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) kein Verpflichtungsüberschuss und damit keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung bestehen. Nach § 340e Absatz 4 Satz 1 HGB sind in der Bilanz dem Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB grundsätzlich in jedem Geschäftsjahr ein Betrag, der mindestens 10 vom Hundert der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert auszuweisen. Nach § 340e Absatz 4 Satz 2 Nr. 4 HGB erfolgt die Zuführung zum Sonderposten solange, bis der Sonderposten eine Höhe von 50 vom Hundert des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestandes (einschließlich eines Nettoertrags des Handelsbestands des Berichtsjahres) nach Risikoabschlag erreicht. Die Zuführung zum Sonderposten erfolgt zum Bilanzstichtag am Ende des Geschäftsjahres. Aufgrund bestehender Verlustvorträge, die nicht durch den Jahresüberschuss gedeckt werden, wurde gemäß § 340e Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 und 3 HGB im Geschäftsjahr keine Zuführung zum Sonderposten vorgenommen (Bestand 31.12.2017: EUR 0,00). Bei allen Fremdwährungsgeschäften, die nicht dem Handelsbestand zugeordnet sind, handelt es sich um jeweils in der Fremdwährung besonders gedeckte Geschäfte i.S.d. § 340h HGB. Im Falle des Handelsbestands sowie bei Bestehen besonderer Deckung werden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnungsergebnisse aus der Währungsumrechnung der besonders gedeckten Geschäfte sind gemäß RS BFA 4, Tz. 22 saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis enthalten. Die Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sowie alle sonstigen Bilanzposten sind zum Nennbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt. Negative Zinsen aus Aktivgeschäften und positive Zinsen aus Passivgeschäften werden als Reduktion des Zinsertrags bzw. Zinsaufwands erfasst und im GuV-Formblatt gesondert ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen zum Zinsertrag und Zinsaufwendungen wurden bedingt durch den Ausweis um negative Zinsen angepasst. Die Bank nimmt das Wahlrecht zur Überkreuzkompensation nach § 340f Absatz 3 HGB in Verbindung mit § 32 und § 33 RechKredV wahr. Die Beträge sind soweit nicht anders ausgewiesen in TEUR angegeben. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. 3. WährungsumrechnungUnterjährig anfallende Erträge und Aufwendungen gehen mit den jeweiligen Tageskursen in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein. Fremdwährungspositionen werden gemäß § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit den EZB-Referenzkursen in Euro umgerechnet. Zum 31. Dezember 2017 sind in den folgenden Bilanzposten die nachstehend aufgeführten Fremdwährungsbeträge enthalten: scroll
4. Erläuterungen zur Bilanz4.1 Posten übergreifende Angaben 4.1.1 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen scroll
Bei der Davon-Position handelt es sich um Forderungen gegen die Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands und die Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands. scroll
Bei der Davon-Position handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber der Varengold Verwaltungs AG, Hamburg, der Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands, der Varengold Capital Asset Management Limited, Hongkong, sowie der VirtuFX GmbH, Hamburg. 4.1.2 Restlaufzeitengliederung scroll
4.1.3 Wertpapiere Die nachfolgende Tabelle gliedert die in den Bilanzposten enthaltenen Wertpapiere auf: scroll
4.2 Postenindividuelle Angaben 4.2.1 Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden (TEUR 250.608) bestehen zu großen Teilen aus Lombarddarlehen und Kommunalkrediten. 4.2.2 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Es befinden sich neben einer Unternehmensschuldverschreibung ausschließlich europäische Staatsanleihen im Bestand. 4.2.3 Anteile an Investmentvermögen Es werden Anteile an ausländischen Investmentvermögen gehalten, die im Wesentlichen in kurzfristige Forderungen und kurzfristige Immobilien-Darlehen investiert sind. Es handelt sich sowohl um ausschüttende als auch thesaurierende Investmentanteile. Der Buchwert entspricht dem Marktwert. Die Anteile gliedern sich wie folgt:
4.2.4 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Varengold Bank AG hält folgenden nicht börsennotierten Anteilsbesitz: scroll
Nach § 285 Abs. 11 in Verbindung mit § 271 HGB unterbleibt die Angabe von Beteiligungen unter 20%
1)
Jahresabschluss zum 31.12.2016 4.2.5 Brutto-Anlagespiegel scroll
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Die immateriellen Anlagewerte bestehen aus entgeltlich erworbener Software sowie Konzessionen und gewerblichen Schutzrechten. Die Sachanlagen entfallen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich Mietereinbauten). Gemäß Vorstandsbeschluss vom 02.01.2017 wurden die Fonds in der Höhe von TEUR 29.775 aus dem Anlagebestand in die Liquiditätsreserve umgewidmet. 4.2.6 Handelsbestand Der Handelsbestand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Nach § 340e Absatz 3 Satz 1 HGB werden Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Absatz 4 Satz 1 HGB dem Marktpreis der Finanzinstrumente. 4.2.7 Sonstige Vermögensgegenstände Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen (TEUR 1.372) und Forderungen aus gezahlten Kautionen (TEUR 161). 4.2.8 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Der Ausweis unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Restlaufzeit betrifft Cash-Sicherheiten für Forfaitierungs-Geschäfte. 4.2.9 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten setzen sich aus Tagesgeldern (EUR 107 Mio.), Zahlungsverkehrskonten (EUR 113 Mio.), Sicherheitsleistungen (EUR 25 Mio.) sowie Termingeldern (EUR 142 Mio.) zusammen. 4.2.10 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung beinhalten im Wesentlichen noch nicht fällige Rechnungen. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind hauptsächlich Verbindlichkeiten aus der Einzahlungsverpflichtung in das Eigenkapital der Varengold Capital Holdings Ltd. ausgewiesen und die Nachzahlungsverpflichtung aus der Lohnsteuerprüfung. 4.2.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Pensionsrückstellungen wurden für Hinterbliebenenversorgung gebildet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 98) und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 104) beträgt TEUR 6 und unterliegt einer Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). 4.2.12 Steuerrückstellungen Aufgrund der Mindestbesteuerung fallen für das Geschäftsjahr Ertragsteuern an. Es wurden Gewerbesteuerrückstellungen (Steuersatz 16,45 %) in Höhe von TEUR 41 sowie Körperschaftsteuerrückstellungen (Steuersatz 15 % zuzüglich 0,825 % Soli) in Höhe von TEUR 40 gebildet. Des Weiteren bestehen Steuerrückstellungen für anteilige Gewinne der Betriebsstätte in London für das Jahr 2017 in Höhe von TEUR 31. Hierfür wurde ein Ertragssteuersatz von 20 % zugrunde gelegt. 4.2.13 Andere Rückstellungen Dieser Posten gliedert sich wie folgt: scroll
4.2.14 Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals Am 19. August 2014 hat die Varengold Bank AG zusätzliche Tier-1-Anleihen („AT1-Anleihen") in Höhe von EUR 5 Mio. begeben. Die zusätzlichen AT1-Anleihen stellen unbesicherte und nachrangige Anleihen der Varengold Bank dar. Die halbjährlich fälligen Zinszahlungen für diese Anleihen bemessen sich an deren Nominalbetrag und der Entwicklung des EURIBOR. Die Anleihebedingungen beinhalten Regelungen, nach denen die Varengold Bank sowohl verpflichtet werden kann als auch das umfassende Recht zur alleinigen Entscheidung hat, jederzeit Zinszahlungen entfallen zu lassen. Zinszahlungen sind nicht kumulativ und werden in Folgejahren nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum. Sie können von der Varengold Bank erstmals zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Begebung gekündigt werden und danach zu jedem Zinszahlungstag. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihebedingungen beinhalten unter anderem, dass die Varengold Bank die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen kann bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen solchen auslösenden Sachverhalt stellt es dar, wenn die Tier-1-Kernkapitalquote der Varengold Bank unter 5,125 % fällt. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden. Der abgegrenzte Zinsaufwand für diese Anleihen betrug zum 31. Dezember 2017 EUR 0,00. Am 31. Dezember 2017 ausstehende zusätzliche Tier-1-Anleihen: scroll
4.2.15 Eigenkapital Das voll eingezahlte Grundkapital (TEUR 4.140) ist zum Bilanzstichtag eingeteilt in 4.140.282,00 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 34.248 stammt unter anderem aus der im ersten Halbjahr 2012 erfolgten Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 133.100 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 40,35 je Aktie (TEUR 5.371), aus der Kapitalerhöhung im zweiten Halbjahr 2013 durch Ausgabe von 146.397 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 22,90 je Aktie (TEUR 3.352), aus der Kapitalerhöhung im ersten Halbjahr 2014 durch Ausgabe von 159.571 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 19,00 je Aktie (TEUR 3.032), aus der Kapitalerhöhung im April 2015 durch Ausgabe von 176.963 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 19,00 je Aktie (TEUR 3.362) sowie aus der Kapitalerhöhung im Februar 2016 durch Ausgabe von 974.184 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 12,00 je Aktie (TEUR 11.690). Darüber hinaus wurde der Vorstand gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. August 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 1.461.276,00 durch Ausgabe von bis zu 1.461.276 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2016"). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen und im Rahmen der Satzung sowie gesetzlicher Vorschriften das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.922.552,00 gegen Bareinlagen um EUR 1.217.730,00 auf EUR 4.140.282,00 durch Ausgabe von 1.217.730 neuen Stückaktien im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung erhöht. Die Aktien wurden zu einem Agio von EUR 2,99 je Aktie platziert (Aufgeld TEUR 3.641). Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2017. Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag weiterhin über ein Genehmigtes Kapital 2016 in Höhe von EUR 243.546,00. Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. August 2012 wurde der Vorstand weiterhin ermächtigt, bis zum 7. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Wandelgenussrechte, Optionsgenussrechte, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (nachstehend „Instrumente" genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Finanzinstrumenten Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 586.174,00 nach näherer Maßgabe der Instrumente zu gewähren. Die Ausgabe der Instrumente kann gegen Bar- und/oder Sachleistungen erfolgen. Zur Bedienung der Instrumente wurde das Grundkapital mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2012 um bis zu EUR 586.174,00 durch Ausgabe von bis zu 586.174 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zum Zwecke der Gewährung von Aktienbezugsrechten bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012 I). Das Bedingte Kapital 2012 I wurde nicht ausgenutzt und ist am 7. August 2017 abgelaufen. Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. August 2012 besteht in § 4 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft ein weiteres Bedingtes Kapital. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 140.000,00 durch Ausgabe von bis zu 140.000 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2012 II"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 („AOP 2012") in der Zeit bis zum 8. August 2017 (einschließlich) von der Gesellschaft ausgegeben wurden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Das AOP 2012 dient als zielgerichteter Leistungsanreiz (sogenannte Incentivierung) der Programmteilnehmer und soll gleichzeitig eine Bindungswirkung der Teilnehmer an die Gesellschaft erreichen. Im Rahmen des AOP 2012 dürfen insgesamt bis zu Stück 95.000 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie weitere insgesamt bis zu Stück 45.000 Aktienoptionen an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft („Programmteilnehmer") ausgegeben werden. Jede Aktienoption gewährt das Recht auf den Bezug von je einer Varengold Bank AG Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis für eine Varengold Aktie, also der bei Erwerb einer Aktie infolge der Ausübung eines Aktienoptionsrechts zu zahlende Preis, entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Varengold Aktie im Xetra-Handel an den vorangegangenen 30 Börsenhandelstagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption („Basispreis"). Die Ausgabe der Optionen erfolgt in mindestens drei Jahrestranchen, wobei keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfassen darf. Der Erwerbszeitraum beträgt 40 Werktage nach Zugang des Erwerbsangebots. Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von mindestens vier Jahren nach deren Ausgabe ausgeübt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von sieben Jahren nach der Ausgabe der Aktienoption außerhalb der Ausübungssperrfristen möglich und setzt voraus, dass der Kurs der Varengold Aktie im Xetra-Handel an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 30 % übersteigt. Aufgrund der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand bis zum Ende des Berichtszeitraums insgesamt 85.500 Aktienoptionen an Führungskräfte der Gesellschaft ausgegeben. Insgesamt wurden 45.000 Aktienoptionen an besondere Leistungsträger zugeteilt. Weitere 40.500 Aktienoptionen wurden an Vorstandsmitglieder ausgegeben, wovon 31.000 Aktienoptionen aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscheidens der betreffenden Vorstände nicht mehr ausgeübt werden können. Im Jahr 2017 hat bis zum Ende des Berichtszeitraums keine Ausgabe von Aktienoptionen stattgefunden. Die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Absatz 8 HGB entfällt auf aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.853 sowie auf den Unterschiedsbetrag aus den Pensionsverpflichtungen (TEUR 6). 4.2.16 Eventualverbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2017 bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen im Wesentlichen in Form von Avalkrediten in Höhe von TEUR 1.999 (31.12.2016: TEUR 1.120). Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingestuft. Zwei Drittel der Bürgschaften betreffen ein einzelnes Aval, das noch bis 31.12.2018 läuft und für einen ausreichend bonitätsstarken Kunden erstellt wurde. Das verbleibende Drittel der Bürgschaften verteilt sich auf mehrere kleinere Einzelfälle unterschiedlicher Laufzeiten; diese Fälle sind teilweise zusätzlich barbesichert. Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten wird durch die bestehenden Rückgriffsmöglichkeiten auf den jeweiligen Auftraggeber reduziert und beruht im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko der Auftraggeber. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen einer Kreditprüfung des Auftraggebers und gegebenenfalls anhand einer Bewertung der erwarteten Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen durch den jeweiligen Auftraggeber ab. Zum 31. Dezember 2017 bestehen andere Verpflichtungen in Form von unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von TEUR 14.980 (31. Dezember 2016: TEUR 0) gegenüber Kunden, die diese in Teilbeträgen je nach Bedarf ziehen können. Für diese Inanspruchnahmen gelten kreditvertragliche Auszahlungsvoraussetzungen, deren Einhaltung vor der jeweiligen Auszahlung geprüft wird. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme der unwiderruflichen Kreditzusagen ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen der Kreditprüfung ein. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungSämtliche Erträge fallen im Inland an. 5.1 Zinsergebnis Die Zinserträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus gewährten Darlehen und festverzinslichen Wertpapieren. Gezahlte Negativzinsen (hauptsächlich angefallen bei der Deutschen Bundesbank und für hinterlegte Sicherheiten) sind offen von den Zinserträgen abgesetzt. In den Zinsaufwendungen sind im Wesentlichen Zinsen für Kundeneinlagen (Tages-, Fest- und Termingelder) enthalten. Erhaltene Negativzinsen für hinterlegte Kundensicherheiten und Kundeneinlagen sind ebenso offen von den Zinsaufwendungen abgesetzt. 5.2 Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren In den Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind sämtlich Ausschüttungen von Fondsinvestments enthalten. 5.3 Provisionserträge/-aufwendungen In den Provisionserträgen sind Gebühren aus dem Bereich Prime Brokerage für Wertpapierleihegeschäfte (TEUR 15.298) und dem Bereich Commercial Banking für Provisionen im Zahlungsverkehr, Garantie und Akkreditivgeschäft (TEUR 4.309) enthalten. Bei den Provisionsaufwendungen handelt es sich vor allem um Provisionen aus dem Bereich Prime Brokerage für Wertpapierleihegeschäfte (TEUR 8.867). scroll
5.4 Nettoertrag des Handelsbestands Der Nettoertrag des Handelsbestandes resultiert im Wesentlichen aus dem Bereich Prime Brokerage für Wertpapierleihegeschäfte (TEUR 149). 5.5 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus Auflösung von Rückstellungen und periodenfremde Erträge enthalten. 5.6 Personalaufwendungen scroll
Der Rückgang der Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus geringeren Mitarbeiterzahlen. 5.7 Andere Verwaltungsaufwendungen scroll
Das für das Geschäftsjahr berechnete bzw. zurückgestellte Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB beträgt insgesamt TEUR 722. Davon entfallen TEUR 342 auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 77 auf andere Bestätigungsleistungen (Prüfung nach § 36 WpHG a.F.) sowie TEUR 303 auf Steuerberatungsleistungen. Die Steuerberatungsleistungen wurden insbesondere erbracht bei der Unterstützung zur Erstellung von Steuererklärungen und bei der steuerlichen Betriebsprüfung sowie für ausländische Steuersachverhalte. 5.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen enthält TEUR 3,5 (im Vorjahr: TEUR 2,8) Aufwendungen, die sich aus der Aufzinsung von Rückstellungen ergeben. Weiterhin ist das Ergebnis der Umrechnung der besonders gedeckten Fremdwährungsgeschäfte in Höhe von TEUR 504 enthalten. 5.9 Außerordentliches Ergebnis Im Geschäftsjahr sind außerordentliche Erträge in Höhe von TEUR 20 angefallen. Hierin sind TEUR 9 aus einem gewonnenen Rechtsstreit enthalten. Des Weiteren sind TEUR 11 aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Vorjahren ausgewiesen. 5.10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern ist durch hohe steuerliche Zurechnungsbeträge bei der Steuerkalkulation der Fonds sowie nicht abzugsfähige Abschreibungen auf eine Beteiligung geprägt. Das Steuerergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von latenten Steuern in Höhe von TEUR 444, aus Körperschaftssteuer in Höhe von TEUR 40, sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 41. Der Aufwand aus der Auflösung der latenten Steuern ist nicht zahlungswirksam. 6. Sonstige Angaben6.1 Organe 6.1.1 Aufsichtsrat scroll
Herr Dr. Lemnitzer, Herr Murphy und Herr Körner nehmen darüber hinaus keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG wahr. 6.1.2 Vorstand Herr Dr. Bernhard Fuhrmann Herr Frank Otten Herr Dr. Bernhard Fuhrmann und Herr Otten sind jeweils gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. 6.1.3 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien Herr Dr. Fuhrmann war zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG als Vorstand in der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig. Seit dem 2. Juni 2017 ist er zudem als Geschäftsführer der JUCLA Invest GmbH, Hamburg tätig. Neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG ist Herr Otten zusätzlich als Chief Executive Officer (CEO) bei der Unternehmensberatung Arensburg Consult GmbH, Molfsee, tätig und Mitglied des Beirats der KERNenergie GmbH, Großwallstadt, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft, Hamburg. Herr Lukas Diehl, Prokurist der Varengold Bank AG, ist ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrates der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft, Hamburg. 6.1.4 Organbezüge und -kredite Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9a HGB sowie der Hinterbliebenenbezüge gemäß § 285 Nr. 9b HGB haben wir von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 320 (31.12.2016: TEUR 400). Darin enthalten sind Nettotätigkeitsvergütungen in Höhe von TEUR 300 (31.12.2016: TEUR 299). Der Differenzbetrag resultiert aus angefallenen Reisekosten. Zum Abschlussstichtag bestehen keine Kreditforderungen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrates oder Vorstandes. 6.2 Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2017 beschäftigten Mitarbeiter betrug insgesamt 54 (2016: 66), darunter befanden sich 20 (2016: 23) Mitarbeiterinnen. Mit Ausnahme von 5 Mitarbeitern sind alle Mitarbeiter in Deutschland tätig. 6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 937 (31.12.2016: TEUR 1.224) umfassen vor allem Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit Restlaufzeiten von bis zu 4 Jahren. 6.4 Termingeschäfte Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Termingeschäfte dienen Sicherungszwecken im Rahmen der besonderen Deckung und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. scroll
6.5 Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss vorzutragen. 6.6 Mitteilungen gemäß § 20 AktG Es wurden im Berichtsjahr keine Mitteilungen gemäß § 20 Absatz 1 AktG an die Varengold Bank AG übermittelt und mithin keine Bekanntmachungen gemäß § 20 Absatz 6 AktG im Bundesanzeiger veröffentlicht. 6.7 Nachtragsbericht Die Varengold Bank AG hat im ersten Quartal 2018 eine Bezugsrechtskapitalerhöhung im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von EUR 4.140.282,00 gegen Bareinlagen um EUR 2.070.141,00 auf EUR 6.210.423,00 durch Ausgabe von 2.070.141 neuen Stückaktien erhöht. Sämtliche Aktien wurden zu einem Ausgabekurs von 2,80 EUR je Aktie platziert. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 16. Februar 2018. Herr Alexander Körner hat am 27. Februar 2018 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Bank AG mit Wirkung zum 27. März 2018 unwiderruflich niederlegt. Der Vorstand ließ Herrn Vasil Stefanov gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab dem 28. März 2018 bestellen. 6.8 Deutscher Corporate Governance Kodex Vom 20. März 2007 bis 28. Februar 2017 war die Aktie der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) im Entry Standard der Deutschen Börse notiert. Nach Schließung des Entry Standards ist die Varengold Aktie seit dem 1. März 2017 im Basic Board am Open Market notiert. Die Varengold Bank AG verzichtet auf die Veröffentlichung einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG), da die Gesellschaft nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG ist.
Hamburg, 30. März 2018 Varengold Bank AG Dr. Bernhard Fuhrmann Frank Otten LageberichtA. Grundlagen der Varengold BankDie Varengold Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Hamburg und einem Standort in London. Die Aktien der Bank sind im Basic Board am Open Market notiert. Innerhalb der Geschäftsbereiche Marketplace Banking und Commercial Banking bietet die Varengold ihren Kunden und Geschäftspartnern eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen an. Zu den Kunden zählen sowohl Institutionelle und Unternehmen, für die die Varengold Bank in sämtlichen Geschäftsbereichen tätig ist, als auch Privatkunden, denen insbesondere Tages- und Festgeldprodukte angeboten werden. Varengold wurde als Asset-Management-Boutique im Jahr 1995 gegründet und verfolgt seither das Ziel der Bereitstellung individueller Finanzprodukte für private und institutionelle Kunden. Mit dem Erhalt der Lizenz zum Einlagenkreditinstitut im Jahr 2013 wurde der Geschäftsbereich Commercial Banking und in 2017 der Bereich Marketplace Banking etabliert. Der Geschäftsbereich Commercial Banking besteht aus dem Einlagengeschäft sowie aus den Bereichen Internationaler Zahlungsverkehr, Trade & Export Finance, Lombardkredite und Structured Finance. Im Geschäftsbereich Marketplace Banking, mittlerweile ein milliardenschwerer Markt, verbindet die Varengold Bank erfolgreich Geschäftsaktivitäten von „modernen" FinTech-Unternehmen mit „alt-hergebrachten" Bank-Dienstleistungen. Dabei konzentriert sich die Varengold Bank auf die Betreuung von Marketplaces (Peer-to-Peer Plattformen) und speziell die Anbindung technologieaffiner institutioneller Kunden. B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2017 ist die Weltwirtschaft deutlich stärker gewachsen als in den Jahren zuvor und ging mit einem konjunkturellen Aufschwung in nahezu sämtlichen Regionen einher. Auch jegliche Unsicherheiten wie Naturkatastrophen oder politische Diskussionen vermochten diese synchrone und robuste Entwicklung nicht aufzuhalten. Das weltweite BIP (Bruttoinlandsprodukt) stieg in 2016 um 3,2% und in 2017 um 3,8%. Im Euroraum wuchs dieses in 2016 um 1,8% und in 2017 um 2,4%. Schwellenländer wie Brasilien und Russland sind auf den wirtschaftlichen Erholungspfad zurückgekehrt, während in China die wirtschaftliche Lage stabil blieb und das Wachstum in den USA weiterhin durch die expansive Geldpolitik der dortigen Notenbank gestützt wurde. Die Inflation lag in der Eurozone mit 1,5% im Jahr 2017 noch immer unter dem Ziel von knapp 2% seitens der Europäische Zentralbank (EZB). Trotz dieser auch im Euroraum konjunkturellen Erholungsbewegung und der leicht gestiegenen Inflation, hielt die EZB an ihrer expansiven Geldpolitik fest und verlängerte das Anleihekaufprogramm mit reduziertem Volumen bis zunächst September 2018. Das historisch niedrige Zinsumfeld Europas entwickelte sich bei den langfristigen Zinsen leicht steigend, während die Zinsen für kurzfristige Laufzeiten auf eher gleichbleibendem und tendenziell leicht sinkendem Niveau valutierten. Besonders diejenigen Institute mit stark zinsabhängigen Geschäftsmodellen mussten ihre Strategie und ihr Produktportfolio ggf. neu allokieren. Gleichzeitig profitierte aber auch die deutsche Kreditwirtschaft von den stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen begünstigt durch die Entwicklung am Immobilienmarkt. Das Preisniveau für Immobilien verzeichnete im Jahr 2017 in nahezu sämtlichen Ballungszentren Deutschlands einen kräftigen Anstieg. Die deutsche Wirtschaft folgte ihrem bisherigen Wachstumskurs und verzeichnete laut statistischem Bundesamt einen Anstieg des preisbereinigten BIP um 2,2% gegenüber dem Vorjahr mit 1,9%. Die Arbeitslosenquote fiel laut Bundesagentur für Arbeit zum Jahresende auf einen Wert von 5,3% und befindet sich somit auf dem tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung. Am Finanz- und Kapitalmarkt zeigten sich deutliche Wechselkursveränderungen gegenüber dem Euro, vor allem seitens des US-Dollars und des Britischen Pfunds. Die in 2016 getroffene Entscheidung Großbritanniens zum Brexit zeigte Folgen am Devisenmarkt und das Britische Pfund verlor im Laufe des Jahres deutlich an Wert, konnte sich aber zum Jahresende wieder etwas erholen. Der Euro wertete schließlich mit einem Plus von 14% trotz steigender Zinsdifferenz zwischen den USA und Europa deutlich auf. Eine Besonderheit im Jahresverlauf 2017 war das steigende Interesse an digitalen Kryptowährungen, deren Kurse infolgedessen signifikant anstiegen. Als Resultat der guten realwirtschaftlichen Entwicklung stiegen auch die Aktienindizes an den globalen Börsen deutlich an. Von politischen Unsicherheiten wie den anhaltenden Spannungen zwischen den USA und Nordkorea oder den Wahlen in Frankreich und Großbritannien ließen sich die Kurse kaum beeinflussen. So stieg etwa der Deutsche Aktienindex (DAX) im Börsenbarometer sehr deutlich von knapp 11.500 Punkten zu Jahresanfang 2017 bis auf zwischenzeitlich über 13.500 Punkte und schloss das Berichtsjahr mit rund 12.900 Punkten ab. Die Geschäftstätigkeit der Varengold Bank wird durch eine Vielzahl von Vorschriften sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene reguliert. Das regulatorische Umfeld beschäftigte Banken im Jahr 2017 unter anderem mit der ab 3. Januar 2018 geltenden Regelung zur MiFID II/MiFIR und der Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) inklusive der neuen bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) sowie den Vorschlägen der EU-Kommission u.a. zur Überarbeitung der CRR. Durch den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) stellte zudem die EZB ein einheitliches Vorgehen bei der aufsichtlichen Bewertung von Banken sicher und leitet aus den Ergebnissen potentielle Maßnahmen zum Vorhalten zusätzlichen Eigenkapitals und/oder Liquiditätsanforderungen ab. Darüber hinaus waren Banken intensiv mit den Vorbereitungen zur Implementierung der AnaCredit-Anforderungen beschäftigt. Im Rahmen dieser Verordnung der EZB müssen umfangreiche Kreditdatenstatistiken erstmals zum 31. Januar 2018 an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. 2. Geschäftsverlauf Unter anderem der volatile Verlauf des Geschäftsjahres 2016 hat den Vorstand dazu bewogen, die Geschäftsstrategie der Varengold Bank anzupassen bzw. die vorhandenen Opportunitäten noch stärker zu kanalisieren. Im bisherigen Geschäftsbereich Prime Brokerage führte das Bereitstellen von Leverage an Hedgefunds nicht zu auskömmlichen Erträgen (risikoadjustiert) und als relativ kleiner Nischenanbieter mit begrenzten Personal- und Kapital-Ressourcen musste die bereits in der Vergangenheit begonnene Fokussierung mit Blick auf die globale Marktentwicklung in der zweiten Jahreshälfte auf wenige Geschäftsbereiche weiter fortgesetzt werden. Die Kunden-Fokussierung der Varengold liegt nunmehr vorrangig auf der bankseitigen Versorgung von Marketplaces, die sich mit der Finanzierung von Unternehmen und Konsumenten beschäftigen. Die Varengold Bank beschränkt ihr Produktportfolio dabei nicht auf das Funding, sondern stellt weitere Produkte wie Debt- und Equity Capital Markets Produkte, internationale Zahlungsverkehrsleistungen oder zukünftig Fronting Services von banklizenzpflichten Produkten zur Verfügung. Im Rahmen dieser neuen visionären Ausrichtung wurde der bisherige Geschäftsbereich Prime Brokerage unterdessen in Marketplace Banking umbenannt. Im Bereich Commercial Banking hat sich die Varengold Bank in den vergangenen Jahren bereits einen soliden Kundenstamm für Trade Finance Transaktionen aufgebaut und möchte sich zukünftig als spezialisierter Anbieter für Unternehmenskunden mit Handelsschwerpunkten in den Regionen Osteuropa und Mittlerer Osten weiterentwickeln. Einen großen operativen Aufwand betrieb die Varengold Bank zudem im Jahr 2017 mit Blick auf die verschiedenen gesetzlichen Veränderungen, deren Umsetzung sowohl personelle als auch finanzielle Kapazitäten in Anspruch nahm. Um auch die Anforderungen an die bankaufsichtlichen Eigenmittel zukünftig, insbesondere im Hinblick auf die geplante Ausweitung des Geschäftsvolumens, erfüllen zu können, wurde das Kernkapital der Gesellschaft weiter erhöht. Die Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 24. August 2016 hat deshalb den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2016"). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.922.552,00 gegen Bareinlagen um EUR 1.217.730,00 auf EUR 4.140.282,00 durch Ausgabe von 1.217.730 neuen Stückaktien im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung erhöht. Die Aktien wurden zu einem Bezugspreis von EUR 3,99 je Aktie platziert (Aufgeld TEUR 3.641). Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2017. Die Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 23. August 2017 hat darüber hinaus zusätzlich beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.140.282,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 2.070.141,00 auf bis zu EUR 6.210.423,00 durch Ausgabe von bis zu 2.070.141 neuen Stückaktien zu erhöhen. Die Varengold Bank AG hat daraufhin eine Bezugsrechtskapitalerhöhung im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung durchgeführt und konnte sämtliche neuen Stückaktien platzierten. Das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 6.210.423,00 erhöht. Die Aktien wurden zu einem Bezugspreis von EUR 2,80 je Aktie platziert (Aufgeld TEUR 3.726). Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 16. Februar 2018. Mit Wirkung zum 01. März 2017 wurden die Aktien der Varengold Bank AG (VG8) in das Börsensegment „Basic Board" am Open Market einbezogen, da die Deutsche Börse AG den bisherigen Entry Standard abgeschafft und stattdessen ein neues Börsensegment eingeführt hat. 3. Lage 3.1 Vermögenslage Im Jahr 2017 sank die Bilanzsumme um 27,5% von EUR 613,9 Mio. auf EUR 445,2 Mio. Die Kundeneinlagen machen mit EUR 387,4 Mio. bzw. 87% weiterhin den bestimmenden Posten der Passivseite aus. In der Mittelverwendung hat die Erhöhung der Bilanzpositionen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Forderungen an Kunden (EUR 251 Mio.) stichtagsbezogen im Wesentlichen zu einer Reduktion des Guthabens bei Zentralnotenbanken um EUR 375,7 Mio. und einer Verringerung der Anleihen und Schuldverschreibungen um EUR 6,8 Mio. geführt. Daneben sind die Forderungen an Kreditinstitute sowie der Handelsbestand um EUR 7,9 Mio. bzw. EUR 3,6 Mio. angestiegen. Vermögens- und Verbindlichkeitenstruktur Die Vermögens- und Verbindlichkeitenstruktur stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Die Kernkapitalquote (TIER 1) betrug mit Aufstellung des Jahresabschlusses 14,19%. Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (TEUR 387.369; Vorjahr: TEUR 589.684), bestehen noch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 30.367; Vorjahr: TEUR 1.237) und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber unseren Lieferanten und Geschäftspartnern (TEUR 748; Vorjahr: TEUR 922) sowie Rückstellungen mit einem Bilanzansatz von TEUR 2.588 (Vorjahr: TEUR 2.883). Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals (sog. Additional TIER 1) bestehen in Höhe von TEUR 5.000. Die Varengold Bank AG verfügt über eine geordnete Vermögens- und Kapitalstruktur. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steueransprüche gem. § 274 HGB wurde Gebrauch gemacht, da die steuerlichen Verlustvorträge unter Berücksichtigung der Planungsrechnung für die nächsten fünf Jahre als werthaltig eingeschätzt werden. Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine zusätzlichen latenten Steuern gebildet. Die aktivierten latenten Steuern unterliegen der Ausschüttungssperre. 3.2 Finanzlage Mit EUR 97,2 Mio. bzw. 22% der Bilanzsumme stellen die liquiden Mittel einen relativ großen Anteil der Aktivseite der Bilanz dar. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennziffer liegt dementsprechend stichtagsbezogen mit 200,39% wie schon im Vorjahr deutlich über den gesetzlichen Anforderungen. Die Liquiditätslage der Bank war zu keiner Zeit gefährdet. 3.3 Ertragslage Die Zinserträge der Gesellschaft stiegen von TEUR 4.442 im Jahre 2016 auf TEUR 5.311 im Jahr 2017. Der Anstieg von TEUR 869 ist im Wesentlichen begründet durch den um TEUR 2.094 angestiegenen Zinsertrag aus dem Kreditgeschäft für ausgereichte Darlehen in den Geschäftsbereichen Prime Brokerage und Commercial Banking. In den Zinserträgen sind Negativzinsen vorwiegend für Bundesbankguthaben in Höhe von TEUR -1.192 enthalten. Die Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren/Liquiditätsreserve sind bedingt durch den Volumensabbau von TEUR 1.807 auf TEUR 980 gesunken. Daneben sanken die Zinsaufwendungen aufgrund des weiterhin rückgängigen Zinsniveaus um 48,7% auf TEUR 1.470, sodass ein Zinsüberschuss von TEUR 3.841 erzielt wurde. Des Weiteren wurden Ausschüttungen aus Real Estate und Short Term Receivables Funds in Höhe von TEUR 571 (im Vorjahr TEUR 554) erzielt. Die Provisionserlöse reduzierten sich leicht um TEUR 1.320 auf TEUR 19.607. Dabei konnten die von TEUR 1.045 auf TEUR 4.309 gestiegenen Provisionserträge des Commercial Banking die von TEUR 19.324 in 2016 auf TEUR 15.298 in 2017 gesunkenen Provisionserträge der Prime Brokerage Aktivitäten (geringere Wertpapierleihegeschäfte) nicht ganz kompensieren. Die Provisionsaufwendungen sind durch geringere Wertpapierleihegebühren bei den Prime Brokerage Aktivitäten um TEUR 5.726 auf TEUR 9.485 gesunken. Das Nettoergebnis des Handelsbestandes hat sich ebenfalls aufgrund reduzierter Wertpapierleihegeschäfte um TEUR 5.536 auf TEUR 149 verringert. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von TEUR 2.066 in 2016 auf TEUR 267 in 2017. Wesentliche Position in 2016 bestand mit TEUR 1.124 in Erträgen aus der Währungsbewertung, die in 2017 saldiert in der GuV-Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten sind (TEUR 992). Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen der Gesellschaft sind um TEUR 2.126 (von TEUR 15.547 in 2016 auf TEUR 13.421 in 2017) zurückgegangen. Ursächlich dafür waren insbesondere der Rückgang der Personalkosten von TEUR 7.210 auf TEUR 6.940, der Prüfungs- und Beratungskosten von TEUR 2.555 auf TEUR 2.249, der IT-Kosten von TEUR 1.711 auf TEUR 1.419 sowie der Rückgang der Aufwendungen für Kommunikation von TEUR 588 auf TEUR 395. Ebenso sind die übrigen Verwaltungsaufwendungen von TEUR 1.836 auf TEUR 950 gesunken, was wesentlich mit den gesunkenen Vertriebskosten im Commercial Banking sowie den geringeren bezogenen Fremdarbeiten und Fremdleistungen einhergeht. Hauptsächlich durch den Umzug in London konnten die Raumkosten um TEUR 80 verringert werden. Einzig Beiträge und Versicherungen sowie Bürobedarf, Zeitschriften, Fortbildung haben sich um TEUR 34 bzw. um TEUR 59 erhöht, was im Wesentlichen auf einen erhöhten Beitragssatz zum Restrukturierungsfonds (FMSA) und Archivierungsrückstellungen zurückzuführen ist. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen gingen von TEUR 328 im Vorjahr auf TEUR 173 in 2017 zurück. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von TEUR 362 im Vorjahr auf TEUR 1.078 im Jahr 2017. Hierin sind im Wesentlichen periodenfremde Aufwendungen (TEUR 568) aus einer steuerlichen Nachbelastung aus 2015 eines Fondsinvestments sowie für Rückstellungen für die steuerliche Betriebsprüfung 2011-2014 (Umsatzsteuer-Sachverhalte) sowie der Lohnsteueraußenprüfung enthalten. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (TEUR 504), die im Wesentlichen Hedge-Kosten darstellen, sind ebenfalls in dieser GuV-Position enthalten. Die Position Erträge aus Zuschreibungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft beträgt TEUR 617 (Vorjahr Aufwand TEUR 1.803). Hierin sind Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren aus der Liquiditätsreserve (TEUR 1.905) enthalten, die vornehmlich durch Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve (TEUR 921) vermindert werden. Es wurden am Markt europäische Staatsanleihen, deren Zins-Coupon deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegt, über pari gekauft. Der sich daraus ergebene Abschreibungsbedarf ist demnach im Wesentlichen auf das niedrige Zinsniveau und nicht auf eine Veränderung der Bonität des Schuldners zurückzuführen. Diesen Abschreibungen in Höhe von TEUR 921 stehen Zinserträge in Höhe von TEUR 801 gegenüber. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere sind von TEUR 80 auf TEUR 340 gestiegen. Der Aufwand des Geschäftsjahres resultiert aus der anteiligen Abschreibung einer Beteiligung und einem Verlust aus dem Verkauf eines Wertpapiers aus dem Anlagevermögen. Die Abschreibung wurde durch den Erlös aus einem Teilverkauf einer Beteiligung in Höhe von TEUR 267 zum Teil kompensiert. In der Summe betrug das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG TEUR 556 (Vorjahr: TEUR -2.523). Im Geschäftsjahr 2017 sind außerordentliche Erträge in Höhe von TEUR 20 angefallen. Im Vorjahr 2016 betrugen die außerordentlichen Erträge TEUR 1.668. Sie waren wesentlich aus Ansprüchen gegenüber Kunden aus Vorjahren sowie aus Erträgen aus Rechtsstreitigkeiten entstanden. Im Berichtsjahr 2017 sind keine außerordentlichen Aufwendungen entstanden. Im Vorjahr 2016 fielen TEUR 606 außerordentliche Aufwendungen an, wesentlich aus Restrukturierungsaufwendungen sowie dem Einmalbeitrag an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses von TEUR 20 ergibt sich ein Jahresüberschuss von TEUR 23 (Vorjahr: Fehlbetrag TEUR 1.486). Die vergleichsweise hohe Steuerposition erklärt sich wesentlich aus steuerlichen Hinzurechnungen aus Fondsinvestments sowie steuerlich nicht anerkannter Abschreibungen. Die Kapitalrendite nach § 26a KWG berechnet aus dem Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme ist 0,01%. 3.4 Finanzieller Leistungsindikator Zentraler Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Steuern. Für 2017 wurde mit einem Ergebnis vor Steuern zwischen TEUR 167 und TEUR 681 geplant. Die Nettoerträge des Geschäftsbereiches Prime Brokerage lagen unter Plan, wurden jedoch durch erhöhte Erträge im Commercial Banking überkompensiert. Zudem haben sich die geringeren Verwaltungsaufwendungen und die ungeplanten Erträge durch den Teilverkauf einer Beteiligung positiv auf das Ergebnis ausgewirkt. Nach Abzug von höheren Finanzierungskosten und von in Plan liegenden Abschreibungen wurde mit TEUR 575 ein in Plan liegendes Ergebnis vor Steuern erreicht. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Prognosebericht Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Eigenmittelausstattung zum Zwecke der Solvabilität. Die Gesellschaft geht davon aus, dass zur Unterlegung der geplanten Ausweitung des Geschäftsvolumens und der damit einhergehenden Risiken zusätzliche Eigenmittel erforderlich sein werden bzw. zukünftige Kapitalpufferanforderungen die Liquidität der Gesellschaft beeinträchtigen werden. Für das Jahr 2018 verkünden Expertenmeinungen eine nahezu gleichbleibende weltweite Dynamik wie im vergangenen Jahr. Der konjunkturelle Sprint zahlreicher Volkswirtschaften dürfte sich damit fortsetzen. Dafür spricht auch, dass öl- und rohstoffexportierende Länder weiterhin von der anhaltenden Erholung der Rohstoffpreise profitieren dürften und somit das Wachstum in den Industrieländern stabil bleibt. Die Nachfrage nach Produkten und Exporten aus Deutschland dürfte in 2018 ebenso weiterhin hoch bleiben. Allerdings könnten die Wachstumsmöglichkeiten der deutschen Wirtschaft dadurch gebremst werden, dass Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten haben, bei hoher Kapazitätsauslastung und geringer Arbeitslosigkeit die geeigneten Fachkräfte zu finden. Unter der Annahme einer positiv ausgerichteten Wirtschaftsentwicklung ist für die meisten Länder der Eurozone von einer sinkenden bis nahezu stagnierenden Arbeitslosenquote auszugehen. Auch bleiben geopolitische Unsicherheiten und politische Diskrepanzen auf globaler Ebene bestehen. Dazu zählen u.a. die Spannungen zwischen den USA und Nordkorea, die aufkeimenden handelspolitischen Differenzen zwischen den USA und China sowie die Abspaltung Großbritanniens von der Europäischen Union. Darüber hinaus könnte die große Steuerreform in den USA auch besonders die deutsche Wirtschaft nachhaltig beeinflussen. Dennoch geht die Bundesbank in ihrer letzten Prognose aufgrund der positiven Investitionsentwicklung, Exportnachfragen und gesteigertem Konsumverhalten von einem Wachstumsanstieg in Deutschland in Höhe von 2,5% für das Jahr 2018 aus. Auch für Europa wurden die Wachstumsprognosen angehoben und insgesamt mit einem Anstieg von 2,3% gerechnet. Eine Verwundbarkeit der Weltwirtschaft an den Finanz- und Kapitalmärkten ist auch zukünftig gegeben. Bei kurzfristigen und starken Zinsänderungen könnten bspw. Neubewertungen und ein sich änderndes Investorenverhalten fallende Vermögenspreise bewirken. Die EZB wird ihr Anleihekaufprogramm mindestens bis Ende des dritten Quartals 2018 fortsetzen und dieses abhängig von der Inflationsentwicklung im Euroraum ggf. erneut verlängern, solange die Inflationsrate weiterhin unter 2% valutiert. Von einer Anhebung des Leitzinses seitens der EZB dürfte erst nach dem Ende des Anleihekaufprogramms auszugehen sein, sodass dieser auch in 2018 nach wie vor bei 0% verbleiben wird. Letztendlich ist auch die Entwicklung des regulatorischen Umfelds als Risikofaktor für Banken zu berücksichtigen, denn neue aufsichtliche Anforderungen wirken zunehmend kostentreibend und ressourcenbindend. So führt unter Umständen die Finalisierung von Basel III im europäischen Rechtsrahmen zu umfangreichen Änderungen an den Ansätzen zur Ermittlung der risikogewichteten Eigenkapitalunterlegung. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2017 die Neufassung der MaRisk veröffentlicht hat, gilt es für die Banken eine Umsetzungsfrist bis 31. Oktober 2018 einzuhalten. Die wesentlichen Änderungen betreffen speziell die Vorgaben zur Datenaggregation, Risikoberichterstattung, Risikokultur sowie zur Auslagerung. Der deutsche Banken- und Finanzdienstleistungssektor ist durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Überdies konkurrieren deutsche Anbieter mit einer Reihe von ausländischen Anbietern, die in den vergangenen Jahren ihre Präsenzen im deutschen Markt erheblich ausgebaut haben. Zu den bestehenden und potenziellen Wettbewerbern der Varengold Bank AG gehören auch Unternehmen, die mit teilweise erheblich größeren finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet sind. Diese Unternehmen könnten in der Lage sein, umfassendere und kostenintensive Vertriebsaktivitäten zu betreiben und auch den Kunden günstigere Bedingungen anzubieten. 2. Risikobericht Das Erzielen von Erträgen im Bankgeschäft ist in der Regel nicht ohne das Eingehen von Risiken möglich. Insofern sind der bewusste Umgang, das aktive Management und die laufende Identifikation und Überwachung von Risiken Kernelemente der erfolgsorientierten Geschäftssteuerung der Varengold Bank AG. Um die mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft verbundenen internen und externen Risiken zu beherrschen, wendet die Bank ein Risikocontrolling- und Risikomanagementsystem an, das den Bestimmungen der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entspricht. Unter Risiko wird die negative Abweichung eintretender Ereignisse von den erwarteten Ereignissen verstanden. Basis des Risikomanagementsystems ist die Einteilung der Risiken in Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktpreisrisiko, operationelles Risiko und sonstige Risiken, welche unter anderem das Reputationsrisiko, strategische Risiken und Risikokonzentrationen umfassen. Zur Beherrschung dieser Risiken wird im Rahmen des Risikomanagementsystems eine laufende Beobachtung und Bewertung der identifizierten Risiken durchgeführt. Der gesamte Prozess umfasst folgende aufeinander aufbauende Schritte:
Der Vorstand legt die Höhe des zulässigen Gesamtrisikos und dessen Verteilung auf die einzelnen Risikoarten fest. In diesem Zusammenhang wird permanent Sorge dafür getragen, dass die verschiedenen Geschäftsaktivitäten angemessen mit Eigenkapital unterlegt sind. Für die Überwachung der Einhaltung der Risikostrategie ist bei der Varengold Bank AG das Risikocontrolling verantwortlich. Die Ergebnisse des Risikocontrollings werden der Geschäftsleitung transparent berichtet, um eine adäquate Steuerung zu ermöglichen. Kernelemente des Risikomanagements der Varengold Bank AG sind die Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, das Limit-System und Überwachungsprozesse, welche auf die Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind. Die Geschäftsstrategie muss die wesentlichen Ziele der Varengold Bank AG für jede Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele bestimmen. Die Risikostrategie schildert die Auswirkungen der Geschäftsstrategie auf die Risikosituation der Varengold Bank AG und beschreibt den Umgang mit den vorhandenen Risiken und die Fähigkeit, die Risiken zu tragen. Jedes potenzielle zukünftige Risiko muss von Beginn an vollkommen transparent sein. Nur mit vollkommener Transparenz kann beurteilt werden, ob ein Risiko eingegangen und genehmigt werden soll. Diese Entscheidung trifft der Vorstand immer unter Berücksichtigung der Frage, ob das jeweilige Risiko angemessene Erträge bringen kann und eine Tragfähigkeit für das Risiko gegeben ist. Wird ein Risiko eingegangen, geschieht dies innerhalb festgesetzter Risikotoleranzen, die sich primär aus dem Risikotragfähigkeitspotenzial ableiten und deren Einhaltung laufend überprüft wird. Die Varengold Bank AG verfolgt eine Wachstumsstrategie. Teil der Geschäftsstrategie der Varengold Bank AG ist es, flexibel wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen anzubieten und sich permanent an sich verändernde Marktgegebenheiten anzupassen. Die Varengold Bank AG erwirtschaftet in diesem schnelllebigen Umfeld dementsprechend volatile Erträge. Daher wird die Risikotragfähigkeitsanalyse vom Risikocontrolling auf monatlicher Basis vorgenommen. Die Methodik der Analyse wird fortwährend auf Plausibilität und den neuesten Stand des regulatorischen Umfelds geprüft. Bei der Erhebung der Risikotragfähigkeit der Varengold Bank AG wird primär der Going-Concern-Ansatz verfolgt; als sekundäre Steuerungsgröße wendet die Bank zusätzlich den Liquidationsansatz an. Im Going-Concern werden nur Risiken in dem Umfang eingegangen, dass die regulatorischen Mindestanforderungen der Säule 1 noch erfüllt werden können. Ein solcher Ansatz setzt voraus, dass die Bank die dazu notwendigen Kapitalbestandteile reserviert. Zur Abdeckung möglicherweise eintretender Verluste steht dieses Kapital in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung folglich nicht zur Verfügung, sodass es nicht Teil des Risikodeckungspotenzials sein kann. Der Going-Concern-Ansatz der Varengold Bank AG basiert bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit auf Bilanz- und GuV-Größen. Von dem zum 31. Dezember 2017 ermittelten Risikodeckungspotenzial von TEUR 8.320 werden TEUR 7.522 als Risikodeckungsmasse genutzt. Die nicht zu nutzenden TEUR 797 dienen als Puffer zur Deckung der Risiken, welche nur schwer zu quantifizieren sind (Strategische- und Reputationsrisiken, Modellrisiken sowie sonstige Risiken). Grundsätzlich ist die maximal tolerierte Auslastung auf 100% beschränkt. Auslastungen über 100% innerhalb der einzelnen Risikoarten erfordern eine Reaktion des Vorstandes. Die Auslastung der Risikodeckungsmasse zum 31. Dezember 2017 betrug 62%, davon entfallen 77% auf das Adressenausfallrisiko, 8% auf das Marktpreisrisiko und 15% auf das operationelle Risiko. Für die Überwachung der wesentlichen Adress- und Marktpreisrisiken werden gängige Modelle verwendet. Das Marktpreisrisiko wird mit Hilfe des Value at Risk quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99%, einem Betrachtungshorizont von fünf Tagen und einem Lookback von 520 Tagen durch historische Simulation gemessen. Die Überwachung und Regulierung des Marktpreisrisikos orientiert sich an dem Limitsystem, welches sich auf Basis des Risikodeckungspotenzials für das Marktpreisrisiko errechnet. Die Limits für das Liquiditäts- und Investmentportfolio sind in den jeweiligen Investment Guidelines erfasst und festgelegt. Diese werden ebenfalls täglich durch das Risikocontrolling überwacht. Die Quantifizierung im Bereich des Adressenausfallrisikos erfolgt mit den Risikokennzahlen Expected Loss und Unexpected Loss. Der Expected Loss wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Berücksichtigung der LGDs (Loss Given Default) ermittelt. Der Unexpected Loss wird mit Hilfe eines Kreditrisikomodells für ein Konfidenzniveau von 99% und einem Zeithorizont von einem Jahr quantifiziert. Die Berechnung basiert auf dem Gordy-Modell, das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zur Modellierung der Eigenkapitalunterlegung im Rahmen von Basel II und in der Weiterentwicklung in Basel III herangezogen wird. Das Kreditrisikomodell ermittelt die Beiträge der einzelnen Kreditnehmer und Beteiligungen zum unerwarteten Verlust auf Portfolioebene, die additiv zu einem unerwarteten Verlust des Gesamtportfolios zusammengefasst werden. Dabei werden die (falls vorhanden) externen bzw. gegebenenfalls internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und die transaktionsspezifisch festgesetzte Verlustquote (LGD) verwendet. Die Festlegung der übrigen Modellparameter erfolgt in Anlehnung an die Standardvorgaben gemäß Basel III. Neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten werden auch die Korrelation zwischen den Kontrahenten sowie die Granularität des Portfolios und die Restlaufzeiten berücksichtigt. Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis durchgeführt, welches die Größe des Instituts, die Kapitalausstattung sowie das besondere Geschäftsmodell in angemessener Weise berücksichtigt. Die Varengold Bank AG nutzt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gezielt ihre Marktchancen und geht die damit einhergehenden Risiken ausschließlich verantwortungsbewusst ein. 3. Chancenbericht Die Rahmenbedingungen bleiben insbesondere mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinslandschaft und die zunehmenden regulatorischen Anforderungen sowie geopolitische Spannungen weiterhin anspruchsvoll. Der Finanzdienstleistungssektor befindet sich zudem seit mehreren Jahren insgesamt in einem von Start Ups geprägten Umbruch. Diese FinTech-Unternehmen verfügen über alternative Angebote und Geschäftsmodelle, die traditionelle Bankprozesse in vielen Bereichen reformierten. FinTechs stützen sich auf modernste Technologien, müssen in den meisten Fällen keine Altarchitektur berücksichtigen und unterliegen nur zum Teil regulatorischen Einschränkungen, die für herkömmliche Banken gelten. Sie sind schlank, agil und innovativ. Genau diese Eigenschaften müssen heutzutage auch Teil der Banking-DNA werden und alle Geschäftsbereiche erfassen. Denn grundsätzlichen haben Banken in Zukunft gute Voraussetzungen, im Wettbewerb mit FinTechs mitzuhalten und sogar an dieser Marktentwicklung zu partizipieren - schließlich verfügen Banken in der Regel über ausreichende Finanzmittel sowie regulatorische Grundvoraussetzungen. Aus dieser Gemengelage heraus hat die Varengold Bank ihr aktuelles Geschäftsmodell entwickelt mit dem Ziel, eine zentrale Bank für den Marketplace Lending Sektor zu werden. Die in diesem Sektor angesiedelten Marketplaces (Peer-to-Peer Plattformen), beschäftigen sich vorrangig mit der Finanzierung von Unternehmen und Konsumenten. Grundgedanke dieser P2P-Plattformen ist, meist Internet-basiert die klassische Kreditvergabe der Banken zu deutlich günstigeren Konditionen mit einer besseren Nutzbarkeit zu ersetzen. Relativ schnell allerdings nach Etablierung dieser Start Ups wurde klar, dass in der Regel die Plattformen nicht alleine mit „Peer"-Funding auskommen, sondern zusätzliches institutionelles Funding benötigen. In dieser Lücke wird die Varengold Bank verstärkt aktiv bleiben. Was die Assetklassen der Varengold Bank in ihrem Geschäftsbereich Marketplace Banking anlangt, beinhaltet die neue Ausrichtung bisherige Assetklassen wie Receivables Finance, Real Estate Finance und Trade Finance, aber auch neue Assetklassen wie Consumer Finance und SME Finance werden in die Geschäftsaktivitäten der Bank inkludiert. Die drei Unternehmensziele „Fokussierung und Geschäftswachstum", „Kundenzufriedenheit" sowie „Organisationsstabilität" operationalisieren diese strategische Ausrichtung. Als spezialisierte Bank, die nachhaltig im Wettbewerb zu bestehen hat, ist auch Prozessoptimierung ein laufendes Thema, dem sich die Varengold Bank im letzten Geschäftsjahr intensiv gewidmet hat. Die Bank hat im 4. Quartal 2017 deshalb beschlossen, neben dem bereits vorhandenen Standort in London eine weitere Niederlassung in Sofia, Bulgarien, zu eröffnen, um im Sinne der wachstumsorientierten Geschäftsstrategie die Aktivitäten der Varengold auf den südost-europäischen Raum auszuweiten. Darüber hinaus verändert die Digitalisierung die heutige Gesellschaft spürbar, woraus sich nicht zuletzt neue Ansprüche an die Banken ergeben. Die Varengold Bank setzt sich intensiv mit diesen Entwicklungen auseinander, um den Ansprüchen an eine auf Marketplace Banking fokussierte digitale Bank zu entsprechen und hält Schritt, indem sie selbst den kulturellen Wandel hin zu einer technologie-gestützten Organisation vorantreibt. Neue Impulse und eine zusätzliche Schärfung der vorhandenen Prozesse erwartet die Varengold auch von der Migration neuer Software sowohl auf der Marktseite, als auch auf der Marktfolgeseite. Im Jahr 2018 strebt die Varengold Bank außerdem einen Markenrelaunch an, bei dem die Marke Varengold und die dahinterstehende Vision modern und treffend im Außenauftritt positioniert werden soll. Der Vorstand ist überzeugt, dass die Varengold Bank mit ihrem Geschäftsmodell über ein gesundes Fundament verfügt und die richtigen Weichen gestellt hat, um den kommenden Anforderungen und den Bedürfnissen der Akteure im Finanzmarkt gerecht zu werden. Das Geschäftsmodell bietet auch zukünftig Potenzial für Kundenwachstum und Ertragssteigerungen, welche nicht zuletzt aber in gewissem Maße immer ein stückweit von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt. Vorausgesetzt, dass geopolitische Risiken im gesamtwirtschaftlichen Umfeld nicht bedeutend bzw. in einer beherrschbaren Weise zum Tragen kommen, erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 grundsätzlich für beide Geschäftsbereiche trotz der geplanten Wachstumsinvestitionen positive Deckungsbeiträge aus dem operativen Geschäft. Der Vorstand sieht somit nach aktueller Beurteilung ein nachhaltiges und dynamisches Wachstumspotential für die Varengold Bank AG. Basierend auf der erfolgreichen Umsetzung der geplanten Geschäftsziele und der Steigerung der operationellen Effizienz wird für 2018 ein positives Ergebnis vor Steuern (als zentraler finanzieller Leistungsindikator) zwischen EUR 1,7 Mio. und EUR 2,2 Mio. erwartet.
Hamburg, 30. März 2018 Varengold Bank AG Dr. Bernhard Fuhrmann Frank Otten Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Varengold Bank AG, Hamburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Varengold Bank AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Varengold Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1) Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft 1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten „Forderungen an Kunden" ein Kundenkreditgeschäft in Höhe von T 250.608 (56 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Für dieses Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2017 eine bilanzielle Risikovorsorge bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle, die Struktur und Qualität des Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen im relevanten internen Kontrollsystem der Gesellschaft beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Bei Objektsicherheiten, für die uns die Gesellschaft Wertgutachten vorgelegt hat, haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, die angewandten Bewertungsparameter und getroffenen An nahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigung die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Angemessenheit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse der Gesellschaft überzeugen. 3. Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind im Abschnitt 2 des Anhangs enthalten. 2) Bilanzierung latenter Steuern 1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden aktive latente Steuern in Höhe von T 1.853 ausgewiesen. Der Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von T 1.853 wird in Ausübung des Aktivierungswahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Aktivierung latenter Steuern erfolgt unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge realisiert werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen vorhanden sind, die künftigen steuerlichen Ergebnisse ausgehend von der Unternehmensplanung prognostiziert. Steuerliche Verlustvorträge werden - soweit keine ausreichenden passiven latenten Steuern vorliegen - nur berücksichtigt, soweit ihre Realisierung aufgrund der Planungsrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind im Abschnitt 2 des Anhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Der Geschäftsbericht 2017 wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. August 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Varengold Bank AG, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem „zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss" nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lothar Schreiber.
Hamburg, den 17. Mai 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH Lothar Schreiber, Wirtschaftsprüfer ppa. Uwe Gollum, Wirtschaftsprüfer Country by Country Reporting zum 31. Dezember 2017 gemäß § 26a Absatz 1 KWGAllgemeine AngabenDas Country by Country Reporting für das Geschäftsjahr 2017 ist nach den Anforderungen zur länderspezifischen Berichterstattung gemäß § 26a Abs. 1 KWG erstellt worden. Der Bericht umfasst Angaben zu den Firmenbezeichnungen, der Art der Tätigkeiten und der geografischen Lage der Niederlassung der Varengold Bank AG. Darüber hinaus werden Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Gewinn oder Verlust vor Steuern sowie Steuern auf den selbigen und erhaltene öffentliche Beihilfen nach Ländern aufgeschlüsselt. Länderspezifische BerichterstattungDie Zuordnung der Art der Tätigkeit erfolgt auf Basis der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 - 3e KWG. Die Angabe zur geografischen Lage bezieht sich auf deren juristischen Sitz. Um einen sachgerechten Überblick über die länderbezogene Geschäftstätigkeit darzustellen, wird die Umsatzgröße dargestellt als das Ergebnis aus
Die Umsatzgröße wird vor konzerninternen Verrechnungen ausgewiesen. Die Bestimmung der Mitarbeiterzahlen erfolgt entsprechend der handelsrechtlichen Regelung nach § 267 Abs. 5 HGB. Der Gewinn oder Verlust vor Steuern setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, den sonstigen Steuern und dem außerordentlichen Ergebnis. In 2017 hat keine Niederlassung öffentlichen Beihilfen erhalten. Länderspezifische AngabenDie nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die pro Land ermittelten Kennzahlen, über die zu berichten ist, darstellen: scroll
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