Varengold Bank AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat dankt ausdrücklich allen Aktionären, Geschäftspartnern und Kunden der Varengold Bank AG für das entgegengebrachte Vertrauen. Ein großer Dank gilt besonders den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das hohe persönliche Engagement im Jahr 2018 und die stets konstruktive Zusammenarbeit. Das gesamte Varengold-Team hat die Geschäftsaktivitäten der Bank im vergangenen Jahr konsequent weiterentwickelt, eine nachhaltige Organisationsstabilität herbeigeführt und im Rahmen der strategischen Ausrichtung fundamentale Schritte für eine aussichtsreiche Entwicklung der Bank initiiert.

Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat der Varengold Bank AG hat sich im vergangenen Geschäftsjahr im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen umfassend mit der geschäftlichen und strategischen Entwicklung des Unternehmens befasst. Im gesamten Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben wahrgenommen und dabei den Vorstand laufend überwacht. Die Überwachungsziele orientierten sich an den gesetzlichen Vorgaben und wurden unterjährig den internen und externen Entwicklungen entsprechend speziell angepasst. Die dem Aufsichtsrat zur Verfügung stehenden Informationen wurden in den Aufsichtsratssitzungen, im Rahmen von Umlaufbeschlüssen sowie darüber hinaus in Einzelgesprächen diskutiert. Auch außerhalb der Sitzungen standen die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands in engem Kontakt, um strategische Optionen und aktuelle Fragen der Geschäftspolitik zu hinterfragen und zu diskutieren. Der Vorstand beantwortete und erläuterte stets die Fragen des Aufsichtsrats umfangreich und zu dessen Zufriedenheit. Um die eigene Informationsbasis zu verbreitern und eigene Eindrücke von der Unternehmensentwicklung zu gewinnen, hat der Aufsichtsrat auch vorstandsferne Erkundigungen eingeholt, unter anderem bei Führungskräften der Bank und externen Beratern. Das Gremium war somit stets aktuell informiert über die Geschäftstätigkeiten und hat schriftlich Informationen zur monatlichen finanziellen Geschäftslage sowie quartalsweise zur Risikosituation der Bank erhalten. Weiterhin wurden sämtliche Innenrevisions-berichte sowie je nach Einzelsachverhalt zusätzliche Unterlagen dem Aufsichtsrat zugestellt. Die steten, umfassenden und zeitnahen schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat entsprachen den Vorgaben nach § 90 AktG. Der Aufsichtsrat überzeugte sich im regelmäßigen Austausch mit den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Verlauf des Jahres 2018 sowie mit gezielten Fragestellungen von der Eignung und der Zuverlässigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Aufsichtsratssitzungen 2018

Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten, die am 28. März 2018, am 5. Juni 2018, am 21. August 2018 und am 23. November 2018 stattgefunden haben. Alle Sitzungen erfolgten unter Teilnahme sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder und beider Mitglieder des Vorstands. Grundsätzlich wurde in jeder Sitzung seitens des Vorstands an den Aufsichtsrat über die Entwicklung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweils vorangegangenen Monate Bericht erstattet.

In der Sitzung am 28. März 2018 wurde zunächst die Entwicklung der Geschäftsfelder und der Unternehmenskennzahlen mit Blick auf das Vorjahr 2017 erörtert. Weiterhin wurden die Geschäftsstrategie 2018 und die 5-Jahres-Planung sowie die aktuelle Risikostrategie besprochen und seitens des Aufsichtsrats genehmigt. Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer u.a. über die aktuelle Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2018, den Compliance-Bericht 2017, die vorhandene Beteiligungsstruktur der Varengold-Gruppe sowie die Angemessenheit und die Umsetzung des vorhandenen Vergütungssystems.

Am 5. Juni 2018 stand im Mittelpunkt der Tagesordnung insbesondere der Jahresabschluss 2017 im direkten Gespräch mit dem zuständigen Jahresabschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH, die Berichterstattung seitens des Vorstands hinsichtlich der aktuellen Geschäftsentwicklung sowie die Einführung der Management-Methode „OKR" (Objec-tives and Key Results) auf sämtlichen Ebenen der Bank. Auch die Einhaltung der Anforderungen des §25d KWG und die Überwachung der Nichtprüfungsleistungen der Abschlussprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH waren zentrales Thema dieser Sitzung.

Wesentliche Tagesordnungspunkte der Sitzung vom 21. August 2018 waren die aktuelle Geschäftsentwicklung der Bank sowie die Möglichkeiten einer weiteren Kapitalerhöhung.

In der letzten Sitzung des Jahres, am 23. November 2018, wurde rückblickend die Ergebnisentwicklung der Bank im Jahr 2018 betrachtet und die gegenwärtige Geschäftsentwicklung unter aktuellen Rahmenbedingungen diskutiert. Darüber hinaus wurden u.a. die Beteiligungsverhältnisse der Varengold-Gruppe, das Risikocontrolling sowie die laufenden Tätigkeiten der Compliance thematisiert und ein Update zu der laufenden Kapitalerhöhung gegeben.

Neben diesen vier gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat trat der Aufsichtsrat auch zu gelegentlichen Telefonkonferenzen zusammen, um sowohl die Themen aus den gemeinsamen Sitzungen nachzuarbeiten als auch die Themen für bevorstehende gemeinsame Sitzungen vorbereiten zu können. Darüber hinaus wurden weitere Beschlüsse im Umlaufverfahren gem. § 9 Absatz 4 der Satzung der Varengold Bank AG gefasst. Der Mehraufwand war insbesondere den regulatorisch weiterhin steigenden Anforderungen für Kreditinstitute geschuldet.

Der Aufsichtsrat hat zudem im Verlauf des Berichtsjahres grundlegend den Rechnungslegungsprozess der Bank, die Wirksamkeit des vorhandenen inter nen Kontrollsystems, die Arbeit der Innenrevision sowie das Risikomanagement überwacht. Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Lemnitzer verfügt gem. § 100 Abs. (5) AktG über den erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Bank tätig ist, vertraut.

Der Aufsichtsrat selbst unterzieht seine Arbeit regelmäßig einer Effizienzprüfung. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr wie schon in den vorangegangenen Geschäftsjahren aufgrund der Unternehmensgröße und der Tatsache, dass der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Erteilung des Prüfungsauftrags an PricewaterhouseCoopers GmbH

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhou-seCoopers GmbH, Hamburg, wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. August 2018 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählt. Anschließend erteilte der Aufsichtsrat der PricewaterhouseCoopers GmbH den Prüfungsauftrag. Der Auftrag selbst enthält u.a. klare Regelungen über den Prüfungsumfang, die Prüfungsdurchführung sowie die zielführende Zusammenarbeit. Vor der Empfehlung des Aufsichtsrats betreffend den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung, hat der Abschlussprüfer erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen sowie persönlichen oder sonstigen Beziehungen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.

Jahresabschlussprüfung 2018

Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH, Hamburg, hat den nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und den Lagebericht geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Im Vorwege der Bilanzaufsichtsratssitzung am 18. Juni 2019 erhielt der Aufsichtsrat den Entwurf des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2018 sowie den Lagebericht zwecks Studium und Prüfung. Alle offenen Fragen konnten dort mit dem Vorstand und den anwesenden Wirtschaftsprüfern der PricewaterhouseCoopers GmbH geklärt werden. Zuvor hatte bereits der Aufsichtsratsvorsitzende an der Vorbesprechung des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2018 zwischen Vorstand und Jahresabschlussprüfer am 28. Mai 2019 teilgenommen.

Durch einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats vom 18. Juni 2019 wurde der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Jahresabschluss der Varengold Bank AG zum 31. Dezember 2018, der gegenüber den Entwürfen keine materiellen Änderungen enthielt, gem. § 12 i.V.m. § 22 der Satzung der Varengold Bank AG nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss der Varengold Bank AG für das Geschäftsjahr 2018 ist damit festgestellt.

Personalia

Das zu Beginn des Jahres 2018 amtierende Aufsichtsratsmitglied Herr Alexander Körner hat mit Wirkung zum 27. März 2018 sein Mandat niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Körner für seinen wertvollen Beitrag und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg durch Beschluss vom 21. März 2018 Herrn Vasil Stefanov gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung bestellt. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 21. August 2018 wurde Herr Vasil Stefanov für den Zeitraum ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt.

Für den Aufsichtsrat

 

Hamburg, 18. Juni 2019

Dr. Karl-Heinz Lemnitzer, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

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    Geschäftsjahr Vorjahr
  Euro Euro TEuro
1. Barreserve      
a) Kassenbestand 2.781,67   4,7
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 134.495.193,75   79.969,3
- darunter:   134.497.975,42 79.973,9
bei der Deutschen Bundesbank: Euro 134.495.193,75     (79.973,3)
2. Forderungen an Kreditinstitute      
a) täglich fällig 5.878.473,12   20.898,5
b) andere Forderungen 7.318.218,50   3.036,9
    13.196.691,62 23.935,4
3. Forderungen an Kunden   267.363.119,32 250.607,8
- darunter:      
durch Grundpfand rechte gesichert: Euro 39.405,84     (37,9)
Kommunalkredite Euro 43.700.000,00     (61.482,0)
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere      
a) Anleihen und Schuldverschreibungen      
aa) von öffentlichen Emittenten 4.078.236,51   17.231,6
- darunter:      
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank: Euro 4.021.680,00     (16.913,0)
ab) von anderen Emittenten 4.915.111,59   5.102,1
    8.993.348,10 22333,7
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere   101.150.447,62 57.663,2
5a. Handelsbestand   0,00 3.774,1
6. Beteiligungen   1.678.518,18 698,0
7. Anteile an verbundenen Unternehmen   1.299.375,67 2.260,6
- darunter:      
an Finanzdienstleistungsinstituten Euro 855313,25     (1.709,8)
8. Immaterielle Anlagewerte      
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00   0,0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen 154.486,00   116,4
    154.486,00 116,4
9. Sachanlagen   156.240,50 159,9
10. Sonstige Vermögensgegenstände   1.557.170,65 1.744,7
11. Rechnungsabgrenzungsposten   191.155,58 91,3
12. Aktive latente Steuern   695.948,56 1.852,6
Summe Aktiva   530.934.477,22 445.211,6

Passiva

     
    Geschäftsjahr Vorjahr
  Euro Euro TEuro
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten      
a) täglich fällig 5.947.047,59   16.426,2
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 12.840.440,00   13.940,3
    18.787.487,59 30.366,6
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden      
a) andere Verbindlichkeiten      
aa) täglich fällig 250.777.726,68   245.421,0
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 217.564.225,42   141.948,1
    468.341.952,10 387.369,1
3. Sonstige Verbindlichkeiten   9.572.919,36 747,9
4. Rechnungsabgrenzungsposten   237.075,09 679,8
5. Rückstellungen      
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 83.673,00   98,2
b) Steuerrückstellungen 692.935,57   111,9
c) andere Rückstellungen 3.446.380,88   2.377,8
    4.222.989,45 2.588,0
6. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals   5.000.000,00 5.000,0
7. Eigenkapital      
a) gezeichnetes Kapital   6.210.423,00 4.140,3
b) Kapitalrücklage   37.974.640,30 34.248,4
c) Gewinnrücklagen      
ca) gesetzliche Rücklage 1.700,00   1,7
cb) andere Gewinnrücklagen 16.700,00   16,7
    18.400,00 18,4
d) Bilanzverlust   -19.431.409,67 -19.946,8
       
Summe Passiva   530.934.477,22 445.211,6
1. Eventualverbindlichkeiten      
a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen   677.859,95 1.998,9
2. Andere Verpflichtungen      
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen   25.629.949,73 14.980,5

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

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      Geschäftsjahr Vorjahr
  Euro Euro Euro TEuro
1. Zinserträge aus        
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 8.262.744,68     5.792,2
abzgl. negative Zinsen aus Bankguthaben -986.830,48     -1.460,2
  7.275.914,20     4.332,0
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 774.752,52     980,3
abzgl. negative Zinsen 0,00     -1,1
  774.752,52 8.050.666,72   979,2
2. Zinsaufwendungen -2.598.314,62     -2.025,6
abzgl. positive Zinsen aus dem Bankgeschäft 916.707,39     555,2
    -1.681.607,23   -1.470,3
      6.369.059,49 3.840,8
3. Laufende Erträge aus        
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren   682.115,19   571,4
b) Beteiligungen   0,00   0,0
c) Anteilen an verbundene Unternehmen   0,00   0,0
      682.115,19 571,4
4. Provisionserträge   16.214.199,99   19.607,3
5. Provisionsaufwendungen   -1.915.591,56   -9.484,9
      14.298.608,43 10.122,4
6. Nettoertrag des Handelsbestands     79.872,36 148,8
7. Sonstige betriebliche Erträge     355.861,41 267,4
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen        
a) Personalaufwand        
aa) Löhne und Gehälter -6.386.278,98     -6.038,9
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen        
für Altersversorgung und für Unterstützung        
- darunter: für Altersversorgung 228.416,13 Euro (Vorjahr: 275,0 TEuro) -874.196,00 -7.260.474,98   -901,1
        -6.940,0
b) andere Verwaltungsaufwendungen   -7.513.090,95   -6.481,2
      -14.773.565,93 -13.421,2
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen     -135.820,35 -173,4
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen     -861.953,88 -1.077,5
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft     -2.836.447,36 0,0
12. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wert- papieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft"     0,00 617,0
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere     -894.318,76 -340,2
14. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit     2.283.410,60 555,6
15. Außerordentliche Erträge   0,00   19,9
16. Außerordentliche Aufwendungen   0,00   0,0
17. Außerordentliches Ergebnis     0,00 19,9
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   -1.767.624,78   -551,9
19. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 10 ausgewiesen   -413,00   -0;1
      -1.768.037,78 -551,9
20. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag     515.372,82 23,5
21. Verlustvortrag aus dem Vorjahr     -19.946.782,49 -19.970,3
22. Bilanzverlust     -19.431.409,67 -19.946,8

Amtsgericht Hamburg, HRB 73684

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

1 Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Angaben, die mehrere Posten betreffen, sind zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit abweichend von § 284 Abs. 1 Satz 1 HGB weiterhin postenübergreifend dargestellt.

Da sämtliche Tochterunternehmen gemäß § 296 Abs. 2 HGB selbst in Summe von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind, wird von der Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 290 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Zur besseren Übersicht wurde von der Angabe nicht belegter Posten in der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung gemäß 265 Abs. 8 HGB abgesehen.

Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB und ergänzend nach denjenigen der §§ 340 ff. HGB bewertet.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Zentralnotenbanken sind zu Nennwerten bilanziert.

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wird möglichen Adressenausfallrisiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich dabei nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderungen und dem wahrscheinlich einbringlichen Wert. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Deren Ermittlung erfolgt in Anlehnung an das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 1994.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Dem Anlagevermögen sind Wertpapiere mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 1.125 zugeordnet. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Dem Anlagevermögen ist ein Bestand in Höhe von TEUR 30.000 (Buchwert) zugeordnet.

Die institutsinternen festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Nach § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB werden Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Abs. 4 Satz 1 HGB dem Marktpreis des Finanzinstruments.

Der Risikoabschlag wird nach der Value-at-Risk-Methode mit einem Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von fünf Tagen und einem Beobachtungszeitraum von 520 Tagen mit einer historischen Simulation ermittelt. Die Berechnung des Value-at-Risk ist identisch mit der für interne Zwecke der Risikoüberwachung gemäß MaRisk eingesetzten Methode.

Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten ggf. abzüglich vorgenommener Wertminderungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Entgeltlich erworbene Software wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen und wie die Sachanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Bei den erwarteten Nutzungsdauern werden die steuerlichen AfA-Sätze (Absetzung für Abnutzung) zugrunde gelegt.

Die Sachanlagen und die immateriellen Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen linearen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer gemindert werden. Dabei wird sich an den von der Finanzverwaltung vorgegebenen Nutzungsperioden (AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle AV)) orientiert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anlehnung an die Vorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG bilanziert. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000 werden danach in einem Sammelposten gebündelt, der von untergeordneter Bedeutung ist und im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter EUR 250 werden als sofortige Betriebsausgabe behandelt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen vorausbezahlte Lizenzen, Versicherungsprämien und Mieten) werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet.

Aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 696 (Vorjahr TEUR 1.853) ergeben sich aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die aktivierten latenten Steuern unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Vorstand geht in den nächsten fünf Jahren von der vollständigen Nutzung der in den Vorjahren gebildeten aktiven latenten Steuern aus. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 32,275 % zugrunde gelegt, der sich aus Körperschaftsteuer (15,0 %), Solidaritätszuschlag (0,825 %) und Gewerbesteuer (16,45 %) zusammensetzt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen im Voraus erhaltene Zinsen und Provisionen für den Zahlungsverkehr) werden gemäß § 250 Abs. 2 HGB gebildet und über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst.

Pensionsrückstellungen, die auf Hinterbliebenenversorgungen beruhen, werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck nach den Bestimmungen des § 253 Abs. 2 HGB ermittelt. Als Bewertungsverfahren wurde das modifizierte Teilwertverfahren verwendet. Es wurden ein Rechnungszins von 3,21 %, ein Gehalts- und Karrieretrend von 2,0 % sowie eine Fluktuation von 10 % zugrunde gelegt.

Rückstellungen einschließlich Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die begebenen Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals sind mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Der Zinsaufwand wird auf Basis der erwarteten Zahlungen an die Eigentümer der Instrumente abgegrenzt.

Die zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Hierzu wird ein barwertorientierter Ansatz unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten genutzt. Die Bewertung ergab, dass aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) kein Verpflichtungsüberschuss und damit keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung bestehen.

Die Eventualverbindlichkeiten und Andere Verpflichtungen sowie alle sonstigen Bilanzposten sind zum Nennbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.

Negative Zinsen aus Aktivgeschäften und positive Zinsen aus Passivgeschäften werden als Reduktion des Zinsertrags bzw. Zinsaufwands erfasst und im GuV-Formblatt gesondert ausgewiesen.

Die Bank nimmt das Wahlrecht zur Überkreuzkompensation nach § 340f Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 32 RechKredV und nach § 340c Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 33 RechKredV wahr.

Die Beträge sind, soweit nicht anders ausgewiesen, in TEUR angegeben.

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten.

3 Währungsumrechnung

Bei allen Fremdwährungsgeschäften, die nicht dem Handelsbestand zugeordnet sind, handelt es sich um jeweils in der Fremdwährung besonders gedeckte Geschäfte im Sinne des § 340h HGB.

Bei Bestehen besonderer Deckung werden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnungsergebnisse aus der Währungsumrechnung der besonders gedeckten Geschäfte sind gemäß RS BFA 4, Tz. 22 saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis enthalten.

Unterjährig anfallende Erträge und Aufwendungen gehen mit den jeweiligen Tageskursen in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein. Fremdwährungspositionen werden gemäß § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit den EZB-Referenzkursen in Euro umgerechnet.

Zum 31. Dezember 2018 sind in den folgenden Bilanzposten die nachstehend aufgeführten Fremdwährungsbeträge enthalten:

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  31.12.2018 31.12.2017
  TEUR TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 7.379 10.828
Forderungen an Kunden 18.639 33.681
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.125 0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 50.411 46.929
Anteile an verbundenen Unternehmen 900 1.754
Sonstige Vermögensgegenstände 241 247
Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv) 74 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 28.678 47.049
Sonstige Verbindlichkeiten 81 76
Rückstellungen 0 0

4 Erläuterungen zur Bilanz

4.1 Postenübergreifende Angaben

4.11 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

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  31.12.2018 31.12.2017
  TEUR TEUR
Forderungen an Kunden 267.363 250.608
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4.657 5.291

Bei der Davon-Position handelt es sich um Forderungen gegen die Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands.

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  31.12.2018 31.12.2017
  TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 468.342 387.369
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 565 754

Bei der Davon-Position handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber der Varengold Verwaltungs AG i.L., Hamburg, der Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands, der Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands, der Varengold Capital Asset Management Limited, Hongkong sowie der Varengold Investment Funds SPC, Cayman Islands.

4.1.2 Restlaufzeitengliederung

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  31.12.2018 31.12.2017
  TEUR TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 13.197 23.935
täglich fällig 5.878 20.898
bis drei Monate 340 834
mehr als drei Monate bis ein Jahr 6.979 2.203
Forderungen an Kunden 267.363 250.608
täglich fällig 2.770 4.406
bis drei Monate 26.709 45.291
mehr als drei Monate bis ein Jahr 156.467 146.412
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 81.378 54.499
mehr als fünf Jahre 39 0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.993 22.334
davon im Folgejahr fällig 4.696 19.334
     
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.787 30.367
täglich fällig 5.947 16.427
bis drei Monate 340 13.940
mehr als drei Monate bis ein Jahr 12.500 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 468.342 387.369
täglich fällig 250.778 245.420
bis drei Monate 53.128 30.391
mehr als drei Monate bis ein Jahr 63.495 88.370
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 100.941 23.188

4.1.3 Wertpapiere

Die nachfolgende Tabelle gliedert die in den Bilanzposten enthaltenen Wertpapiere auf:

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  31.12.2018 31.12.2017
  TEUR TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.993 22.334
nicht börsenfähig 0 0
börsenfähig 8.993 22.334
- davon: börsennotiert 8.993 22.334
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 101.150 57.663
nicht börsenfähig 101.150 0
börsenfähig 0 57.663
- davon: börsennotiert 0 32.199
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.299 2.261
nicht börsenfähig 399 506
börsenfähig 900 1.755
- davon börsennotiert 0 0
Beteiligungen 1.679 698
nicht börsenfähig 1.100 100
börsenfähig 579 598
- davon börsennotiert 531 550

4.2 Postenindividuelle Angaben

4.21 Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden (TEUR 267.363) bestehen zu großen Teilen aus Kundendarlehen und Kommunalkrediten.

4.2.2 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beläuft sich in Höhe von TEUR 4.078 (Vorjahr TEUR 17.232) auf Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten und in Höhe von TEUR 4.915 (Vorjahr TEUR 5.102) auf Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten. Neben drei europäischen Staatsanleihen befinden sich zwei Unternehmensschuldverschreibungen im Gesamtbestand.

4.2.3 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In dem Bilanzposten sind Anteile an Investmentfonds in Höhe von TEUR 101.150 enthalten.

Es handelt sich in Höhe von TEUR 76.044 um Investmentvermögen, an dem die Bank Anteile von mehr als 10 % hält und das sich wie folgt gliedert:

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in TEUR Anlageziel Buchwert Marktwert Stille Reserve/ Last Ausschüttung in 2018
Dalma Corporate Bond Fund Immobilien 17.044 17.047 3 0
Varengold Fixed Income Fund SP Handelsfinanzierungen 29.000 29.000 0 0
Varengold Spezial I Renten 30.000 29.523 477 0

Für den Fonds Varengold Spezial I wurde keine Abschreibung vorgenommen, da die Wertminderung aufgrund von Kursschwankungen entstanden ist und diese voraussichtlich nicht von Dauer sind. Der Kurs hat sich bis zum Ende des Aufhellungszeitraum wieder erholt.

Die Rückgabemöglichkeit ist beim Dalma Corporate Bond Fonds innerhalb von einem Monat und beim Varengold Fixed Income Fonds innerhalb von 90 Tagen möglich. Beim Varengold Spezial I Fonds bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der täglichen Rückgabemöglichkeit.

4.2.4 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Varengold Bank AG hält folgenden nicht börsennotierten Anteilsbesitz:

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Gesellschaft Beteiligungsquote Eigenkapital Ergebnis
  direkt indirekt 31.12.2018 2018
% % TEUR TEUR
Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg 33,00   01) -1.0731)
Lava Trading Ltd., Valetta, Malta 49,79   -62) -62)
Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands 100,00   -3563) 393)
Varengold Capital Securities Limited, Hong Kong 100,00   6663) 963)
Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg 100,00   3994) -1304)
Varengold Capital Asset Management, Limited, Hongkong   100,00 9443) 4093)
Varengold Capital International Company Limited, British Virgin Islands   100,00 -6423) -23)
Varengold Investment Funds SPC, Cayman Islands   100,00 -6343) -163)
Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands   100,00 -3813) 4363)
Varengold Capital Management Limited, British Virgin Island   100,00 -7183) -6713)
Ansan Sadong 90 Block PFV Co Ltd., Ansan   30,00 7.5185) 28.8745)
Naga Brokerhouse GmbH, Hamburg   33,00 526) 06)

Nach § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 271 HGB unterbleibt die Angabe von Beteiligungen unter 20 %.

1) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

2) Jahresabschluss zum 31. März 2015 (abweichendes Wirtschaftsjahr); im Jahr 2016 wurde der Geschäftsbetrieb eingestellt

3) Angaben in EUR wurden zum Kursstichtag 31.12.2018 umgerechnet; Kurs HKD: 8,9675

4) vorläufiger Jahresabschluss zum 30. November 2018 (abweichendes Wirtschaftsjahr)

5) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017; Angaben in EUR wurden zum Kursstichtag 31.12.2017 umgerechnet; Kurs KRW: 1.279,61

6) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

4.2.5 Brutto-Anlagenspiegel

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  Anschaffungskosten
  1.1.18 Zugänge 2018 Abgänge 2018 31.12.18
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Anlagewerte        
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 388 0 0 388
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.133 112 0 2.246
Sachanlagen 729 58 0 786
Summe 3.249 170 0 3.420
  Veränderung*)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere -3.977
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 30.000
Beteiligungen 981
Anteile an verbundenen Unternehmen -962
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  Abschreibungen
  kumuliert Jahres-Afa 01.01.18 2018 Abgänge 2018 kumuliert 31.12.18
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Anlagewerte        
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 388 0 0 388
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.017 74 0 2.091
Sachanlagen 569 61 0 630
Summe 2.973 136 0 3.109
  Veränderung*)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere -3.977
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 30.000
Beteiligungen 981
Anteile an verbundenen Unternehmen -962
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  Restbuchwerte
  31.12.18 31.12.17
TEUR TEUR
Immaterielle Anlagewerte    
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 154 116
Sachanlagen 156 160
Summe 311 276
  Veränderung*)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.125 5.102
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 30.000 0
Beteiligungen 1.679 698
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.299 2.261

*) Von der nach § 34 Absatz 3 RechKredV möglichen Zusammenfassung für Finanzanlagen wurde Gebrauch gemacht.

Die immateriellen Anlagewerte bestehen vor allem aus entgeltlich erworbener Software sowie Lizenzen. Die Sachanlagen entfallen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich Mietereinbauten).

4.2.6 Handelsbestand

Der Handelsbestand beträgt zum 31. Dezember 2018 TEUR 0 (Vorjahr TEUR 3.774). Im Geschäftsjahr 2018 fand eine Umwidmung der bis zum 31. Dezember 2017 bestehenden Finanzinstrumente des Handelsbestands in die Liquiditätsreserve statt (Wert zum 31. Dezember 2018: TEUR 3.790). Die Umwidmung erfolgte aufgrund schwerwiegender Beeinträchtigungen der Handelbarkeit, die zu einer Aufgabe der Handelsabsicht führten. Trotz anhaltender Veräußerungsbemühungen konnten keine potenziellen Abnehmer ermittelt werden. Aufgrund der Umwidmung stellt der Risikoabschlag zum 31. Dezember 2017, der als Aufwand im Handelsergebnis nach § 340c Abs. 1 HGB in Höhe von TEUR 60 erfasst wurde, zum 31. Dezember 2018 einen Ertrag des Handelsbestands von TEUR 60 dar.

4.2.7 Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im Wesentlichen Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen in Höhe von TEUR 1.181 (Vorjahr TEUR 1.372) und Forderungen aus gezahlten Kautionen in Höhe von TEUR 168 (Vorjahr TEUR 161) ausgewiesen.

4.2.8 Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen im Voraus bezahlte Lizenzen (TEUR 68), Versicherungsprämien (TEUR 41) und Mieten (TEUR 35).

4.2.9 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Restlaufzeit oder Kündigungsfrist in Höhe von TEUR 12.840 (Vorjahr TEUR 13.940) sind Barsicherheiten für Forfaitierungs-Geschäfte enthalten.

4.2.10 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind täglich fällige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 250.778 (Vorjahr TEUR 245.421) sowie Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist in Höhe von TEUR 217.564 (Vorjahr TEUR 141.948) enthalten. Die Verbindlichkeiten setzen sich aus Termingeldern (TEUR 217.564), Zahlungsverkehrskonten (TEUR 147.830), Tagesgeldern (TEUR 79.286) sowie Sicherheitsleistungen (TEUR 23.662) zusammen.

4.2.11 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in Höhe von TEUR 606. Des Weiteren sind in diesem Posten Verbindlichkeiten aus dem Factoring-Geschäft (TEUR 171) und Verbindlichkeiten aus Steuersachverhalten in Höhe von TEUR 180 enthalten.

4.2.12 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionsrückstellungen wurden für die Hinterbliebenenversorgung gebildet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 84) und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 92) beträgt TEUR 8 und unterliegt einer Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Der Rechnungszins beträgt 3,21% (durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren). Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung beträgt TEUR 3 (Vorjahr TEUR 3).

4.2.13 Steuerrückstellungen

In den Steuerrückstellungen sind gebildete Körperschaftsteuerrückstellungen (Steuersatz 15 % zuzüglich 0,825 % Solidaritätszuschlag) in Höhe von TEUR 328 (Vorjahr TEUR 40) sowie Gewerbesteuerrückstellungen (Steuersatz 16,45 %) in Höhe von TEUR 343 (Vorjahr TEUR 41) enthalten.

Des Weiteren bestehen Steuerrückstellungen für anteilige Gewinne der Betriebsstätte in London für das Jahr 2018 in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr TEUR 31). Hierfür wurde ein Ertragssteuersatz von 20 % zugrunde gelegt.

4.2.14 Andere Rückstellungen

Dieser Posten gliedert sich wie folgt:

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  31.12.2018 31.12.2017
  TEUR TEUR
Variable Vergütung 1.365 1.162
Abschlusserstellungs- und Prüfungskosten 615 397
Rechts- und Beratungskosten 421 167
Rückstellungen für Prozess- und Rechtsstreitigkeiten 318 71
Betriebsprüfung 157 130
Urlaubsrückstellungen 110 69
Archivierungskosten 87 60
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken 70 63
Sonstige 303 259
Summe 3.446 2.378

4.2.15 Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals

Am 19. August 2014 hat die Varengold Bank AG zusätzliche Tier-1-Anleihen („AT1-Anleihen") in Höhe von EUR 5 Mio. begeben. Die zusätzlichen AT1-Anleihen stellen unbesicherte und nachrangige Anleihen der Varengold Bank dar. Die halbjährlich fälligen Zinszahlungen für diese Anleihen bemessen sich an deren Nominalbetrag und der Entwicklung des EURIBOR. Die Anleihebedingungen beinhalten Regelungen, nach denen die Varengold Bank sowohl verpflichtet werden kann als auch das umfassende Recht zur alleinigen Entscheidung hat, jederzeit Zinszahlungen entfallen zu lassen. Zinszahlungen sind nicht kumulativ und werden in Folgejahren nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum. Sie können von der Varengold Bank erstmals zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Begebung gekündigt werden und danach zu jedem Zinszahlungstag. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihebedingungen beinhalten unter anderem, dass die Varengold Bank die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen kann bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen auslösenden Sachverhalt würde das Absinken der Tier-1-Kernkapitalquote der Varengold Bank auf unter 5,125 % darstellen. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden.

Der abgegrenzte Zinsaufwand für diese Anleihen beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 0,00.

Am 31. Dezember 2018 ausstehende zusätzliche Tier-1-Anleihen:

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Währung Betrag in EUR Art Emissionsdatum Zinssatz Fälligkeit
EUR 5.000.000 variabel verzinslich, kumulative Nachranganleihen 19. August 2014 variabel ohne Fälligkeit

4.2.16 Eigenkapital

Das voll eingezahlte Grundkapital (TEUR 6.210) ist zum Bilanzstichtag eingeteilt in 6.210.423,00 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 37.975 stammt unter anderem aus der im ersten Halbjahr 2012 erfolgten Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 133.100 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 40,35 je Aktie (Aufgeld TEUR 5.371), aus der Kapitalerhöhung im zweiten Halbjahr 2013 durch Ausgabe von 146397 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 22,90 je Aktie (Aufgeld TEUR 3.352), aus der Kapitalerhöhung im ersten Halbjahr 2014 durch Ausgabe von 159.571 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 19,00 je Aktie (Aufgeld TEUR 3.032), aus der Kapitalerhöhung im April 2015 durch Ausgabe von 176.963 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 19,00 je Aktie (Aufgeld TEUR 3362), aus der Kapitalerhöhung im Februar 2016 durch Ausgabe von 974.184 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 12,00 je Aktie (Aufgeld TEUR 11.690) sowie aus der Kapitalerhöhung im Juli 2017 durch Ausgabe von 1.217.730 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 2,99 je Aktie (Aufgeld TEUR 3.641). Darüber hinaus hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Erhöhung des Grundkapitals vom 23. August 2017 Gebrauch gemacht und im ersten Halbjahr 2018 zusätzlich 2.070.141 neue Aktien mit einem Agio von EUR 1,80 (Aufgeld TEUR 3.726) platziert. Die Eintragung dieser Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 16. Februar 2018.

Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag weiterhin über ein Genehmigtes Kapital 2018 in Höhe von EUR 3.105.211,00.

Darüber hinaus wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. August 2018 eine zusätzliche Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts und mit Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge in Höhe von bis zu EUR 3.105.211,00 mit einer Durchführungsfrist bis zum 20. Februar 2019 beschlossen.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. August 2012 besteht weiterhin ein „Bedingtes Kapital 2012 II". Das Grundkapital ist um bis zu EUR 140.000,00 durch Ausgabe von bis zu 140.000 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 („AOP 2012") in der Zeit bis zum 8. August 2017 (einschließlich) von der Gesellschaft ausgegeben wurden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Das AOP 2012 dient als zielgerichteter Leistungsanreiz (sogenannte Incentivierung) der Programmteilnehmer und soll gleichzeitig eine Bindungswirkung der Teilnehmer an die Gesellschaft erreichen.

Im Rahmen des AOP 2012 durften insgesamt bis zu Stück 95.000 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie weitere insgesamt bis zu Stück 45.000 Aktienoptionen an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft („Programmteilnehmer") ausgegeben werden. Jede Aktienoption gewährt das Recht auf den Bezug von je einer Varengold Bank AG Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis für eine Varengold Aktie, also der bei Erwerb einer Aktie infolge der Ausübung eines Aktienoptionsrechts zu zahlende Preis, entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Varengold Aktie im Xetra-Handel an den vorangegangenen 30 Börsenhandelstagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption („Basispreis"). Die Ausgabe der Optionen erfolgt in mindestens drei Jahrestranchen, wobei keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfassen darf. Der Erwerbszeitraum beträgt 40 Werktage nach Zugang des Erwerbsangebots. Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von mindestens vier Jahren nach deren Ausgabe ausgeübt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von sieben Jahren nach der Ausgabe der Aktienoption außerhalb der Ausübungssperrfristen möglich und setzt voraus, dass der Kurs der Varengold Aktie im Xetra-Handel an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 30 % übersteigt.

Aufgrund der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand bis zum Ende des Berichtszeitraums insgesamt 85.500 Aktienoptionen an Führungskräfte der Gesellschaft ausgegeben. Insgesamt wurden 45.000 Aktienoptionen an besondere Leistungsträger zugeteilt. Weitere 40.500 Aktienoptionen wurden an Vorstandsmitglieder ausgegeben, wovon 31.000 Aktienoptionen aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscheidens der betreffenden Vorstände nicht mehr ausgeübt werden können. Im Jahr 2018 hat bis zum Ende des Berichtszeitraums keine Ausgabe von Aktienoptionen stattgefunden.

Die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB entfällt auf aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 696 sowie auf den Unterschiedsbetrag aus den Pensionsverpflichtungen (TEUR 8).

4.2.17 Eventualverbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2018 bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen im Wesentlichen in Form von Aval-krediten in Höhe von TEUR 678 (Vorjahr TEUR 1.999). Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingestuft. Die Bürgschaften sind vollständig barbesichert.

Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten wird durch die bestehenden Rückgriffsmöglichkeiten auf den jeweiligen Auftraggeber reduziert und beruht im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko der Auftraggeber.

Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen einer Kreditprüfung des Auftraggebers und gegebenenfalls anhand einer Bewertung der erwarteten Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen durch den jeweiligen Auftraggeber ab.

Zum 31. Dezember 2018 bestehen andere Verpflichtungen in Form von unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von TEUR 25.630 (Vorjahr TEUR 14.980) gegenüber Kunden, die diese in Teilbeträgen je nach Bedarf ziehen können. Für diese Inanspruchnahmen gelten kreditvertragliche Auszahlungsvoraussetzungen, deren Einhaltung vor der jeweiligen Auszahlung geprüft wird. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme der unwiderruflichen Kreditzusagen ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen der Kreditprüfung ein.

4.2.18 Übertragene Sicherheiten

Zum Stichtag dienten Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 2.729 als Sicherheiten für Geschäfte an Terminbörsen.

5 Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Sämtliche Erträge fallen im Inland an.

5.1 Zinsergebnis

Die Zinserträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus gewährten Darlehen und festverzinslichen Wertpapieren. Gezahlte Negativzinsen (hauptsächlich angefallen bei der Deutschen Bundesbank und für hinterlegte Sicherheiten) sind offen von den Zinserträgen abgesetzt.

In den Zinsaufwendungen sind im Wesentlichen Zinsen für Kundeneinlagen (Tages-, Fest- und Termingelder) enthalten. Erhaltene Negativzinsen für hinterlegte Kundensicherheiten und Kundeneinlagen sind ebenso offen von den Zinsaufwendungen abgesetzt.

5.2 Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren

In den Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind sämtlich Ausschüttungen von Fondsinvestments enthalten.

5.3 Provisionsergebnis

In den Provisionserträgen sind im Wesentlichen Einnahmen aus dem Bereich Transaction Banking für Provisionen im Zahlungsverkehr, Garantie- und Akkreditivgeschäft (TEUR 15.412) enthalten.

Bei den Provisionsaufwendungen handelt es sich vor allem um Gebühren für die Vermittlung von Geschäften im Bereich Transaction Banking.

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  31.12.2018 31.12.2017
  TEUR TEUR
Provisionserträge 16.214 19.607
Provisionsaufwendungen 1.915 9.485
Provisionsüberschuss 14.299 10.122

5.4 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von TEUR 267 im Jahr 2017 auf TEUR 356 im Jahr 2018 gestiegen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten.

5.5 Personalaufwendungen

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  31.12.2018 31.12.2017
  TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 6.386 6.039
Soziale Abgaben 646 626
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 228 275
Summe 7.260 6.940

Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Mitarbeiterzahlen.

5.6 Andere Verwaltungsaufwendungen

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  31.12.2018 31.12.2017
  TEUR TEUR
Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten 2.794 2.249
IT-Aufwendungen 1.778 1.419
Beiträge und Versicherung 642 633
Raumkosten 533 429
Aufwendungen für Kommunikation 347 395
Werbung, Bewirtung, Reisekosten 275 219
Bürobedarf Zeitschriften, Fortbildung 134 158
Kfz-Kosten einschl. Leasing (ohne Kfz-Steuer) 26 29
übrige andere Verwaltungsaufwendungen 984 950
Summe 7.513 6.481

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr.17 HGB beträgt insgesamt TEUR 606. Davon entfallen TEUR 346 auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 46 auf andere Bestätigungsleistungen (Prüfung nach § 89 WpHG) sowie TEUR 214 auf Steuerberatungsleistungen. Die Steuerberatungsleistungen wurden insbesondere erbracht bei der Unterstützung zur Erstellung von Steuererklärungen und bei der steuerlichen Betriebsprüfung sowie für ausländische Steuersachverhalte.

5.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von TEUR 1.078 im Vorjahr auf TEUR 862 im Jahr 2018 verringert. Hier sind im Wesentlichen Ergebnisse aus der Fremdwährungsumrechnung (TEUR 772, Vorjahr TEUR 504) enthalten.

5.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern ist durch nicht abzugsfähige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen geprägt.

Das Steuerergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.157 (Vorjahr TEUR 445), aus Körperschaftssteuer in Höhe von TEUR 288, sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 302. Der Aufwand aus der Auflösung der latenten Steuern ist nicht zahlungswirksam.

Das Steuerergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.252, aus Körperschaftssteuer in Höhe von TEUR 319, sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 335. Der Aufwand aus der Auflösung der latenten Steuern ist nicht zahlungswirksam.

6 Sonstige Angaben

6.1 Organe

6.1.1 Aufsichtsrat

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Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer Vorsitzender
Selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater  
Herr Michael Stephen Murphy Stellvertretender Vorsitzender
Selbständiger Investmentbanker  
Herr Vasil Stefanov (ab 28. März 2018)  
Vorstand, Euro-Finance AD; Head of M&A, Euroins Insurance Group AD  
Herr Alexander Körner (bis 27. März 2018)  
Gesellschafter-Geschäftsführer, Greenshield GmbH  

Herr Dr. Lemnitzer und Herr Murphy nehmen darüber hinaus keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des §125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr.

6.1.2 Vorstand

Herr Dr. Bernhard Fuhrmann

Marktfolge

Herr Frank Oden

Markt

Herr Dr. Bernhard Fuhrmann und Herr Oden sind jeweils gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

6.1.3 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien

Herr Stefanov war zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Varengold Bank ebenfalls Aufsichtsratsvorsitzender der Insurance Company Euroins Ukraine, Kiew (bis Ende Februar 2019), Non-executive Director der Hanson Asset Management Limited, London, Aufsichtsratsmitglied der First Investment Bank AD, Moskau sowie Miteigentümer der Vinart Stefanovi Ltd., Plowdiw und der Arkont-Invest Ltd., Plowdiw.

Herr Dr. Fuhrmann nimmt zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG die Vorstandstätigkeit bei der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg, wahr. Darüber hinaus ist er Geschäftsführer der JUCLA Invest GmbH, Hamburg.

Neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG ist Herr Oden zusätzlich als Chief Executive Officer (CEO) bei der Unternehmensberatung Arensburg Consult GmbH, Molfsee, tätig und Mitglied des Beirats der KERNenergie GmbH, Großwallstadt, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg.

Herr Lukas Diehl, Prokurist der Varengold Bank AG, ist ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg.

6.1.4 Organbezüge und -kredite

Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9 Buchst. a HGB sowie der Hinterbliebenenbezüge gemäß § 285 Nr. 9 Buchst. b HGB wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 354 (Vorjahr TEUR 320). Darin enthalten sind Nettotätigkeitsvergütungen in Höhe von TEUR 301 (Vorjahr TEUR 300). Der Differenzbetrag resultiert aus angefallenen Reisekosten.

Zum Abschlussstichtag bestehen keine Kreditforderungen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats oder Vorstands.

6.2 Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2018 beschäftigten Mitarbeiter beträgt insgesamt 60 (Vorjahr 54), darunter befinden sich 24 Mitarbeiterinnen (Vorjahr 20). Mit Ausnahme von 5 Mitarbeitern sind alle Mitarbeiter in Deutschland tätig.

6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 618 mit einer Restlaufzeit von 2,5 Jahren.

6.4 Termingeschäfte

Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Termingeschäfte dienen Sicherungszwecken im Rahmen der besonderen Deckung und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

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  Nominal Marktwert positiv Marktwert negativ
  TEUR TEUR TEUR
Fremdwährung 45.625 389 0

6.5 Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag zu verrechnen (Bilanzverlust).

6.6 Mitteilungen gemäß § 20 AktG

Es wurden im Berichtsjahr keine Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG an die Varengold Bank AG übermittelt und mithin keine Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG im Bundesanzeiger veröffentlicht.

6.7 Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 20. März 2007 bis 28. Februar 2017 war die Aktie der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) im Entry Standard der Deutschen Börse notiert. Nach Schließung des Entry Standards ist die Varengold Aktie seit dem 1. März 2017 im Basic Board am Open Market notiert. Die Varengold Bank AG verzichtet auf die Veröffentlichung einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG), da die Gesellschaft nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist.

6.8 Nachtragsbericht

Die Varengold Bank AG hat im ersten Quartal 2019 eine Bezugsrechtskapitalerhöhung im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von EUR 6.210.423,00 gegen Bareinlagen um EUR 3.105.211,00 auf EUR 9315.634,00 durch Ausgabe von 3.105.211 neuen Stückaktien erhöht. Sämtliche Aktien wurden zu einem Ausgabekurs von EUR 2,50 je Aktie platziert. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 29. Januar 2019.

 

Hamburg, 29. März 2019

Varengold Bank AG

Dr. Bernhard Fuhrmann

Frank Otten

Lagebericht

A. Grundlagen der Varengold Bank

Die Varengold Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut, das 1995 gegründet wurde und neben ihrem Hauptsitz in Hamburg Niederlassungen in London (UK) und Sofia (Bulgarien) unterhält. Die Bank ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der Nummer 109 520 registriert und die Varengold Aktie (ISIN: DE0005479307) notiert im Basic Board am Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse.

Innerhalb der Kerngeschäftsfelder Transaction Banking und Marketplace Banking bietet die Varengold Bank ihren nationalen und internationalen Kunden individuelle Produktstrukturen, fundiertes Know-how und schnelle Problemlösungen an. Zu den Kunden zählen Unternehmen, für die die Varengold Bank in sämtlichen Tätigkeitsbereichen aktiv ist, als auch Privatkunden, denen insbesondere Tages- und Festgeldprodukte angeboten werden.

Mit Erhalt der Vollbanklizenz im Jahr 2013 wurde erstmals das heutige Transaction Banking / Commercial Banking etabliert, welches insbesondere aus dem Einlagengeschäft sowie aus den Bereichen Internationaler Zahlungsverkehr, Trade & Export Finance, Lombardkredite und Structured Finance besteht.

Im seit 2015 aufgebauten Kerngeschäftsfeld Marketplace Banking versorgt die Varengold Bank Marktplätze (Peer-to-Peer-Plattformen) mit den erforderlichen Finanz- und regulatorischen Produkten. Das angebotene Portfolio umfasst dabei Debt- und Equity Capital Markets-Produkte sowie Fronting Services für banklizenzpflichtige Angebote.

B. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Berichtsjahr 2018 waren insbesondere die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China sowie wirtschaftliches Ungleichgewicht in einigen Schwellenländern die Schlüsselereignisse auf der globalen Bühne und sorgten für allgemeine Unsicherheiten. Während in den USA das wirtschaftliche Wachstum weiter fortschritt, führten die Erhebung von Einfuhrzöllen gegenüber wesentlichen Handelspartnern und die einseitige Kündigung internationaler Vorhaben für schwerwiegende politische Diskussionen hinsichtlich eines möglichen offenen Handelskriegs. In Deutschland sorgten neue Abgastests für spürbare Einbrüche in der Automobilindustrie, in Frankreich wurde die Wachstumsdynamik ausgebremst durch die Streikaktivitäten der sogenannten „Gelbwesten" gegen die Reformpolitik, in Italien lähmte der Haushaltsstreit mit der EU die wirtschaftliche Entwicklung und in Großbritannien wurde den Unternehmen ihre Planungssicherheit aufgrund der Unklarheiten in Sachen Brexit im Verlauf des vergangenen Jahres nahezu gänzlich genommen.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Eurozone verzeichnete in 2018 infolgedessen lediglich ein Wirtschaftswachstum von 1,8 % für das Gesamtjahr im Vergleich zum Vorjahr mit 2,4 %. Die Inflationsrate stieg in der gesamten EU auf knapp unter 2,0 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt blieb die Konjunktur in der Eurozone dabei intakt, expandierte aber weniger stark als noch im Jahr 2017. Insbesondere der private Konsum erwies sich sowohl im europäischen Raum als auch speziell in Deutschland erneut als wichtige Säule der wirtschaftlichen Erholung. Das preisbereinigte BIP war im Berichtszeitraum um 1,5 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit zwar erneut gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. Im Jahr 2017 war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 % gestiegen. Davon profitierten nicht zuletzt auch die Arbeitsmärkte und führten zu weiterhin fallenden Arbeitslosenquoten. In Deutschland sank die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt von 5,7 % im Jahr 2017 auf rund 5,2 % im Jahr 2018.

Die Angst vor einem Handelskrieg seitens der USA und das politische Wirrwarr rund um den Brexit belasteten auch die globalen Finanzmärkte mit dem Ergebnis einer stärkeren Volatilität, als dies noch im Jahr 2017 der Fall war. Der US-Dollar gewann gegenüber dem Euro an Wert, während das Britische Pfund zum Jahresende hin nach einem zunächst nahezu konstanten Jahresverlauf gegenüber dem Euro eine Abwertung hinnehmen musste. Die Europäische Zentralbank (EZB) verkündete Mitte des vergangenen Jahres das Ende der Netto-Ankäufe von Vermögenstiteln zum Jahreswechsel hin und avisierte das Niedrighalten der wichtigsten Zinssätze bis Sommer 2019.

Sowohl auf nationaler Ebene als auch auf europäischer Ebene wird die Geschäftstätigkeit der Varengold Bank durch eine Vielzahl von Vorschriften reguliert. Die Tendenz strengerer regulatorischer Rahmenbedingungen durch die Bankenaufsicht hat sich auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Das regulatorische Umfeld beschäftigte Banken im Berichtszeitraum unter anderem mit der seit 3. Januar 2018 geltenden Regelung zur MiFID II / MiFIR und der Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) inklusive der neuen bankauf-sichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) sowie den Vorschlägen der EU-Kommission u.a. zur Überarbeitung der CRR und der CRD. Durch den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) stellte zudem die EZB ein einheitliches Vorgehen bei der aufsichtlichen Bewertung von Banken sicher und leitet aus den Ergebnissen potenzielle Maßnahmen zum Vorhalten zusätzlichen Eigenkapitals und/oder Liquiditätsanforderungen ab. Zudem galt es, neue Anforderungen sowohl von nationalen wie auch europäischen Regulatoren bei der verstärkten Prävention von Geldäsche und Steuerhinterziehung/Terrorismusfinanzierung zu erfüllen. Darüber hinaus waren Banken intensiv mit der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der Implementierung der AnaCredit-Anforderungen beschäftigt, in dessen Verordnungsrahmen umfangreiche Kreditdatenstatistiken erstmals an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden mussten.

2. Geschäftsverlauf

Für Banken sorgten im Jahr 2018 die weltweiten politischen Entwicklungen, deren Einfluss auf die Finanzmärkte, die fortschreitende Digitalisierung im Wettbewerb des Finanzdienstleistungssektors sowie die regulatorischen Hürden weiterhin für Gegenwind. Rückenwind gab es für die Varengold Bank jedoch umso mehr durch den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Kunden, der für die Bank selber zu Wachstum und Ergebnissteigerung führte.

Die Varengold Bank arbeitet im Bereich Marketplace Banking bereits mit mehr als 20 Finanzplattformen zusammen, übernimmt dabei die Refinanzierung und/oder bietet modulare Fronting-Services an. Die Bank agierte dabei im vergangenen Jahr häufig als Frühphasen-Kreditgeber. Um eine Kreditvergabe trotz fehlender Historie seitens des Kunden darstellen zu können, strukturiert die Varengold Bank Finanzierungslösungen, die häufig auch innovative Preiskomponenten beinhalten.

Im Bereich Transaction Banking hat sich die Varengold Bank einen soliden Kundenstamm für Trade Finance-Transaktionen aufgebaut. Als wesentliche Produkte wurden Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Lombardkredite, Akkreditive, Forfaitierungen und Bankgarantien an außenhandelsorientierte Kunden vertrieben. Die Varengold Bank ist in diesem Kerngeschäftsfeld international tätig.

Zum regionalen Ausbau der Geschäftstätigkeiten hat die Varengold Bank neben dem bereits vorhandenen Standort in London (UK) eine weitere Niederlassung in Sofia (Bulgarien) eröffnet. Die Niederlassung wurde am 21. Mai 2018 registriert und hat ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Dabei wurden seit Mitte 2018 im Rahmen der ersten Aufbauphase Kunden für die Bank akquiriert, deren Produktbedarf zunächst weitgehend aus Hamburg gedeckt wird.

Einen anhaltenden operativen Aufwand betrieb die Varengold Bank seit Jahresbeginn mit Blick auf die verschiedenen gesetzlichen Veränderungen, deren Umsetzung finanzielle als auch personelle Ressourcen gebunden hat. Um auch die bankaufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittel zukünftig erfüllen zu können, wurde bereits zu Beginn der Berichtsperiode eine Kapitalerhöhung im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von EUR 4.140.282,00 gegen Bareinlagen auf EUR 6.210.423,00 durch Ausgabe von 2.070.141 neuen Stückaktien erhöht. Sämtliche Aktien wurden zu einem Ausgabekurs von EUR 2,80 je Aktie platziert und die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 16. Februar 2018. Darüber hinaus haben die Aktionäre der Varengold Bank AG auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21. August 2018 eine zusätzliche Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von bis zu EUR 3.105.211,00 beschlossen. Die Varengold Bank hat daraufhin eine Bezugsrechtskapitalerhöhung im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung durchgeführt und das Grundkapital erneut auf EUR 9.315.634,00 erhöht. Sämtliche Aktien wurden zu einem Ausgabekurs von EUR 2,50 je Aktie platziert und die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 29. Januar 2019. Dabei ist es dem Vorstand gelungen, neben bestehenden Investoren weitere institutionelle Investoren überwiegend aus dem Finanz- und Versicherungssektor zu akquirieren.

Die Bank bewertet den Geschäftsverlauf 2018 in der Gesamtbetrachtung als zufriedenstellend.

Im Aufsichtsrat der Varengold Bank AG gab es zum Ende des ersten Quartals 2018 einen Wechsel. Nachdem Herr Alexander Körner sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 27. März 2018 niedergelegt hat, hat zunächst das Amtsgericht Hamburg auf Antrag des Vorstands durch Beschluss vom 21. März 2018 Herrn Vasil Stefanov aus Sofia (Bulgarien) gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und diese Bestellung fand am 21. August 2018 auf der ordentlichen Hauptversammlung seine fortlaufende Zustimmung seitens der Aktionäre.

3. Lage

3.1 Ertragslage

Die Zinserträge der Gesellschaft stiegen von TEUR 5.311 im Jahr 2017 auf TEUR 8.051 im Jahr 2018. Der Anstieg von TEUR 2.740 lässt sich im Wesentlichen auf gestiegene Zinserträge aus dem Kreditgeschäft zurückführen. In den Zinserträgen sind Negativzinsen für Bundesbankguthaben in Höhe von TEUR 987 enthalten. Die Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen sind bedingt durch den Volumensab-bau von TEUR 979 auf TEUR 775 gesunken. Daneben stiegen die Zinsaufwendungen im Wesentlichen aufgrund des Anstiegs der Festgeldeinlagen um 14,4 % auf TEUR 1.682, sodass ein Zinsüberschuss von TEUR 6.369 (Vorjahr TEUR 3.841) erzielt wurde. In den Zinsaufwendungen sind Zinserträge aus an Kunden weiterbelasteten Negativzinsen in Höhe von TEUR 917 enthalten.

Die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind von TEUR 571 auf TEUR 682 gestiegen und sind geprägt durch die Ausschüttungen aus einem Investmentfonds.

Die Provisionserträge reduzierten sich im Wesentlichen aufgrund des Wegfalls des Wertpapierleihegeschäfts um TEUR 3.393 auf TEUR 16.214. Durch den Wegfall dieses Geschäfts sind im Gegenzug die Provisionsaufwendungen gesunken, sodass diese zum 31. Dezember 2018 einen Wert von TEUR 1.916 (Vorjahr TEUR 9.485) aufweisen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen von TEUR 267 im Jahr 2017 auf TEUR 356 im Jahr 2018. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen der Gesellschaft sind um TEUR 1.353 (von TEUR 13.421 im Jahr 2017 auf TEUR 14.774 in 2018) gestiegen. Die Ursachen hierfür liegen im Wesentlichen in gestiegenen Aufwendungen für Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten (von TEUR 2.249 auf TEUR 2.794). Eine weitere Ursache liegt in gestiegenen IT-Aufwendungen (von TEUR 1.419 auf TEUR 1.778), die insbesondere mit gestiegenen Fremdleistungen für IT zusammenhängen. Darüber hinaus haben sich die Personalkosten von TEUR 6.940 auf TEUR 7.260 im Wesentlichen aufgrund gestiegener Mitarbeiterzahlen erhöht.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen gingen von TEUR 173 im Vorjahr auf TEUR 136 im Jahr 2018 zurück.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich von TEUR 1.078 im Vorjahr auf TEUR 862 im Jahr 2018. Hier sind im Wesentlichen Aufwendungen aus Termingeschäften zum Absichern der Fremdwährungspositionen enthalten.

Die Position Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft beträgt TEUR 2.836 (Vorjahr Ertrag TEUR 617). Im Wesentlichen sind hier gebildete Einzel- und Pauschalwertberichtigungen enthalten.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere sind von TEUR 340 auf TEUR 894 gestiegen. Der Aufwand resultiert im Wesentlichen aus der vorgenommenen Abschreibung für Anteile an einem verbundenen Unternehmen.

In der Summe betrug das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG TEUR 2.283 (Vorjahr TEUR 556).

Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Sonstigen Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von TEUR 515 (Vorjahr TEUR 23). Die vergleichsweise hohe Steuerposition resultiert im Wesentlichen aus steuerlich nicht anerkannten Wertkorrekturen im Kredit- und Beteiligungsportfolio.

Die Kapitalrendite nach § 26a KWG berechnet aus dem Quotienten aus Nettogewinn und Bilanzsumme liegt bei 0,07 %.

3.2 Vermögenslage

Im Geschäftsjahr 2018 stieg die Bilanzsumme um 19,3 % von EUR 445,2 Mio. auf EUR 530,9 Mio. Die Kundeneinlagen machen mit EUR 468,3 Mio. bzw. 88,2 % weiterhin den bestimmenden Posten der Passivseite aus. In der Mittelverwendung stand die Erhöhung der Bilanzpositionen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (EUR 101,2 Mio., +75,4 %) durch Fondsinvestments, Guthaben bei Zentralnotenbanken (EUR 134,5 Mio., +68,2 %) sowie Forderungen an Kunden (EUR 267,4 Mio., +6,7 %) stichtagsbezogen im Wesentlichen einer Reduktion der Forderungen an Kreditinstitute um EUR 10,7 Mio. und einer Verringerung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren um EUR 13,3 Mio. gegenüber. Daneben hat sich der Handelsbestand auf EUR 0 reduziert.

Die Kernkapitalquote (TIER 1) betrug mit Aufstellung des Jahresabschlusses 14,44 %. Die Varengold Bank AG verfügt über eine geordnete Vermögens- und Kapitalstruktur.

3.3 Finanzlage

Mit EUR 138,6 Mio. bzw. 26 % der Bilanzsumme stellen die liquiden Mittel einen relativ großen Anteil der Aktivseite der Bilanz dar. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennziffer liegt dementsprechend stichtagsbezogen mit 230,97 % wie schon im Vorjahr deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Die Liquiditätslage der Bank war zu keiner Zeit gefährdet.

3.4 Finanzieller Leistungsindikator

Zentraler Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Steuern. Für 2018 wurde mit einem Ergebnis vor Steuern zwischen EUR 1,7 Mio. und EUR 2,2 Mio. geplant. Die Nettoerträge des Geschäftsbereichs Marketplace Banking lagen unter Plan, wurden jedoch durch erhöhte Erträge im Transaction Banking überkompensiert. Trotz des Wegfalls des Wertpapierleihegeschäfts lag das Provisionsergebnis aufgrund gestiegener Provisionserträge im Zahlungsverkehr über Plan und konnte die ebenfalls über Plan liegenden Aufwendungen für Risikovorsorge im Kreditgeschäft sowie Wertkorrekturen im Beteiligungsportfolio kompensieren, sodass mit EUR 2,3 Mio. ein leicht über Plan liegender finanzieller Leistungsindikator erreicht werden konnte.

C. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

1. Risikobericht

Das Erzielen von Erträgen im Bankgeschäft ist in der Regel nicht ohne das Eingehen von Risiken möglich. Insofern sind der bewusste Umgang, das aktive Management und die laufende Identifikation und Überwachung von Risiken Kernelemente der erfolgsorientierten Geschäftssteuerung der Varengold Bank.

Das Leitbild der Varengold Bank AG ist, sich zu der führenden Bank für die Marketplace Lending Industry zu entwickeln. Die Erreichung des Leitbildes durch das Verfolgen der Unternehmensziele bedeutet im Marktumfeld der Varengold Bank regelmäßig das bewusste Eingehen von Risiken. Ein grundsätzlicher Aspekt der Geschäftsstrategie unserer Bank ist es, flexibel wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen anzubieten und sich permanent an sich verändernde Marktgegebenheiten anzupassen.

Die Geschäftsstrategie muss die wesentlichen Ziele der Varengold Bank für jede Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele bestimmen.

Die Risikostrategie schildert die Auswirkungen der Geschäftsstrategie auf die Risikosituation der Varengold Bank und beschreibt den Umgang mit den vorhandenen Risiken und die Fähigkeit, die Risiken zu tragen.

Zentrale Instrumente des Risikomanagements unserer Bank sind neben dieser Risikostrategie das Risikotrag-fähigkeitskonzept, das Limit-System und Überwachungsprozesse, welche auf die Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind.

Jedes potenzielle zukünftige Risiko muss von Beginn an vollkommen transparent sein. Nur mit vollkommener Transparenz kann beurteilt werden, ob ein Risiko eingegangen und genehmigt werden soll. Diese Entscheidung trifft der Vorstand immer unter Berücksichtigung der Frage, ob das jeweilige Risiko angemessene Erträge bringen kann und eine Tragfähigkeit für das Risiko gegeben ist. Wird ein Risiko eingegangen, geschieht dies innerhalb festgesetzter Risikotoleranzen, die sich primär aus dem Risikotragfähigkeitspotenzial ableiten und deren Einhaltung laufend überprüft wird.

Die Risikotragfähigkeitsanalyse wird vom Risikocontrolling auf monatlicher Basis vorgenommen. Die Methodik der Analyse wird fortwährend auf Plausibilität und den neuesten Stand des regulatorischen Umfelds geprüft.

Das von der Bank verwendete Risikocontrolling- und Risikomanagementsystem entspricht den Bestimmungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Unter Risiko wird die negative Abweichung eintretender Ereignisse von den erwarteten Ereignissen verstanden. Basis des Risikomanagementsystems ist die Einteilung der wesentlichen Risiken der Bank in Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktpreisrisiko, operationelles Risiko und sonstige Risiken, welche unter anderem das Reputationsrisiko, strategische Risiken, Modellrisiken sowie mit diesen Risikoarten verbundene Risikokonzentrationen umfassen.

Zur Beherrschung dieser Risiken wird im Rahmen des Risikomanagementsystems eine laufende Beobachtung und Bewertung der identifizierten Risiken durchgeführt. Der gesamte Prozess umfasst folgende aufeinander aufbauende Schritte:

Risikoidentifikation

Risikomessung

Risikosteuerung

Risikocontrolling und Risikoreporting

Der Vorstand legt die Höhe des zulässigen Gesamtrisikos und dessen Verteilung auf die einzelnen Risikoarten fest. In diesem Zusammenhang wird permanent Sorge dafür getragen, dass die verschiedenen Geschäftsaktivitäten angemessen mit Risikodeckungspotential unterlegt sind.

Für die Überwachung der Einhaltung der Risikostrategie ist bei der Varengold Bank AG das Risikocontrolling verantwortlich. Die Ergebnisse des Risikocontrollings werden der Geschäftsleitung transparent berichtet, um eine adäquate Steuerung zu ermöglichen.

Bei der Erhebung der Risikotragfähigkeit der Varengold Bank wird primär der Going-Concern-Ansatz verfolgt; als sekundäre Steuerungsgröße wendet die Bank zusätzlich den Liquidationsansatz an. Im Going-Concern werden nur Risiken in dem Umfang eingegangen, dass die regulatorischen Mindestanforderungen der Säule 1 vollumfänglich erfüllt werden können. Ein solcher Ansatz setzt voraus, dass die Bank die dazu notwendigen Kapitalbestandteile reserviert. Zur Abdeckung möglicherweise eintretender Verluste steht dieses Kapital in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung folglich nicht zur Verfügung, sodass es nicht Teil des Risikodeckungspotenzials sein kann.

Der Going-Concern-Ansatz der Varengold Bank basiert bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit auf Bilanz-und GuV-Größen. Von dem zum 31. Dezember 2018 ermittelten Risikodeckungspotenzial von TEUR 9.736 werden TEUR 8.651 als Risikodeckungsmasse genutzt. Die nicht zu nutzenden TEUR 1.085 dienen als Puffer zur Deckung der Risiken, welche nur schwer zu quantifizieren sind (strategische und Reputationsrisiken, Modellrisiken sowie Konzentrationsrisiken).

Grundsätzlich ist die maximal tolerierte Auslastung auf 100 % beschränkt. Auslastungen über 100 % innerhalb der einzelnen Risikoarten erfordern eine Reaktion des Vorstands.

Die Auslastung der Risikodeckungsmasse zum 31. Dezember 2018 betrug 65 %, davon entfallen 75 % auf das Adressenausfallrisiko, 11 % auf das Marktpreisrisiko und 14 % auf das operationelle Risiko.

Anfang 2019 hat die Bank ihre Risikotragfähigkeitsberechnung gemäß dem 2018 veröffentlichten Leitfaden der BaFin zur „Aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP")" umgestellt und zwei Perspektiven für ihr Risikotragfähigkeitskonzept zugrunde gelegt: eine normative Perspektive und eine ökonomische Perspektive. Diese dienen der Einhaltung der beiden Schutzziele (AT 4.1 Tz. 2 MaRisk): Fortführung des Instituts (normativ) und dem Schutz der Gläubiger vor Verlusten (ökonomisch).

Beide Perspektiven stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Für die Überwachung der wesentlichen Adressenausfall- und Marktpreisrisiken werden gängige Modelle verwendet.

Die Quantifizierung im Bereich des Adressenausfallrisikos erfolgt mit den Risikokennzahlen Expected Loss und Unexpected Loss. Der Expected Loss wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Berücksichtigung der LGDs (Loss Given Default) ermittelt. Der Unexpected Loss wird mithilfe eines Kreditrisikomodells für ein Konfidenzniveau von 99 % und einem Zeithorizont von einem Jahr quantifiziert. Die Berechnung basiert auf dem Gordy-Modell, das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zur Modellierung der Eigenkapitalunterlegung im Rahmen von Basel II und in der Weiterentwicklung in Basel III herangezogen wird. Das Kreditrisiko-modell ermittelt die Beiträge der einzelnen Kreditnehmer und Beteiligungen zum unerwarteten Verlust auf Portfolioebene, die additiv zu einem unerwarteten Verlust des Gesamtportfolios zusammengefasst werden. Dabei werden die (falls vorhanden) externen bzw. internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und die -Irans-aktionsspezifisch festgesetzte Verlustquote (LGD) verwendet. Die Festlegung der übrigen Modellparameter erfolgt in Anlehnung an die Standardvorgaben gemäß Basel III. Neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten werden auch die Korrelationen der Kontrahenten mit dem systematischen Risikofaktor sowie die Granularität des Portfolios und die Restlaufzeiten berücksichtigt.

Das Marktpreisrisiko wird mithilfe des Value at Risk quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99 %, einem Betrachtungshorizont von fünf Tagen und einem Lookback von 520 Tagen durch historische Simulation gemessen. Die Überwachung und Regulierung des Marktpreisrisikos orientiert sich an dem Limitsystem, welches sich auf Basis des Risikodeckungspotenzials für das Marktpreisrisiko errechnet. Die Limits für das Liquiditäts- und Investmentportfolio sind in den jeweiligen Investment Guidelines erfasst und festgelegt. Diese werden ebenfalls täglich durch das Risikocontrolling überwacht.

Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wird von der Abteilung Treasury täglich eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt. Die Steuerung erfolgt anhand der Größen „Distance to Illiquidity" (mindestens drei Monate) und einer täglichen „Mindestliquidität" (EUR 20 Mio.). Die Überwachung wird durch das Risikocontrolling vorgenommen. Zusätzlich ist im Liquiditätssteuerungskonzept ein Notfallplan, welchem ein Frühwarnsystem vorgeschaltet ist, definiert.

Die Quantifizierung operationeller Risiken erfolgt vierteljährlich durch das Risikocontrolling in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern sowie dem Vorstand anhand einer Szenarioanalyse für alle identifizierten operationellen Risiken. Die Szenarien stellen dabei mögliche „bad case"-Szenarien der Risikoart dar und werden hinsichtlich möglicher Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Im Zusammenhang mit Aktientransaktionen um den jeweiligen Dividendenstichtag der Jahre 2010-2013 laufen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen ehemalige und aktuelle Mitarbeiter der Bank wegen des Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung. Daraus könnte sich theoretisch für die Gesellschaft ein signifikanter Aufwand ergeben. Die Varengold Bank und die eingeschalteten externen Sachverständigen messen dem Eintritt dieses Risikos eine extrem geringe Wahrscheinlichkeit zu.

Das strategische sowie das Reputationsrisiko wird über die Betrachtung von Ertragsrückgängen im Zuge der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Für das Modellrisiko wird in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung eine Risikosumme in Höhe von 10 % der ermittelten Risikosummen für Adressenausfallrisiko, Marktpreisrisiko und operationellem Risiko angesetzt, mindestens TEUR 400.

Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis durchgeführt, welches die Größe des Instituts, die Kapitalausstattung sowie das besondere Geschäftsmodell in angemessener Weise berücksichtigt.

Die Varengold Bank AG nutzt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gezielt ihre Marktchancen und geht die damit einhergehenden Risiken ausschließlich verantwortungsbewusst ein.

2. Chancenbericht

Die Varengold Bank setzt sich derzeit intensiv mit den Entwicklungen des technischen Fortschritts am Finanz-und Kapitalmarkt auseinander. Was Wettbewerb, Transparenz und Verfügbarkeit betrifft, haben große Marktplätze nahezu alle Vorteile auf ihrer Seite. Insbesondere Fintechs haben eine schier unendliche kreative Kraft, Finanzdienstleistungen aus Kundenperspektive neu zu denken, bieten Geschwindigkeit und sind ohne IT-Alt-lasten technologisch meilenweit im Vorteil. Die Synergien brancheninterner Ansätze sind dabei offensichtlich: Banken bringen Regulierungskompetenz und finanzielle Mittel ein und können als Lizenzpartner theoretisch optimierte Geschäftsmodelle praktisch zum Laufen bringen. Gepaart mit der technologischen Expertise der Marktplätze entstehen so zukunftsfähige Banking-Produkte, die das Beste aus zwei Welten verbinden. Die Kreditversorgung ist dabei zentrales Ankerprodukt zur Kundengewinnung.

Fokussiert werden dabei seitens der Varengold Bank verschiedene Segmente des Lending-Sektors wie P2P-Finanzierungen von Unternehmen, Handelsfinanzierungen, Rechnungs- bzw. Forderungsankäufe, Immobilienfinanzierungen und Verbraucherkredite. Dabei hat die Bank ein nach Laufzeiten, Bonitäten und Kreditarten diversifiziertes Kundenportfolio aufgebaut, das 2019 sukzessiv ausgebaut wird.

Parallel zur Kernstrategie des Marketplace Bankings wird die Bank zudem sehr gezielt außenhandelsorientierte Kunden in Nischenmärkten mit Basisprodukten des Transaction Bankings sowie Trade Finance-Produkten versorgen, um sich dort als starke Transaktionsbank zu positionieren. Die Bank verfügt hierfür über nachgewiesenes Know-how und lastet vorhandene und in jedem Fall notwendige Infrastruktur aus. Die im Geschäftsjahr eröffnete Niederlassung in Sofia implementiert zudem bereits im Rahmen der laufenden zweiten Aufbauphase die erforderlichen operativen Prozesse, Systeme und Schnittstellen, um mittelfristig bulgarische Konten eröffnen und Zahlungsverkehr vor Ort abwickeln zu können. Die Bank bündelt damit ihre Kräfte, um ihre Kunden stetig besser beraten und betreuen zu können.

Neben steigenden Erträgen bedingt durch vermehrt strukturierte Transaktionen sollen auch Initiativen im Bereich Treasury- und Einlagengeschäft ihren Beitrag im laufenden Geschäftsjahr leisten.

Zentrales Thema der zu definierenden Ziele für 2019 im Rahmen des Management-Systems OKR (Objecti-ves and Key Results) wird neben wirtschaftlichem Wachstum auch die Förderung technischen Fortschritts sein. Darunter soll bspw. ein neues Software-Tool eingeführt werden, mit welchem Prozessstrukturen der Bank sowohl intern als auch extern digitalisiert werden. Der Ausbau einer effizienten IT-Landschaft muss auf die individuellen Bedürfnisse sämtlicher Nutzer und die Arbeitsplatzinfrastruktur auf Mobilität ausgerichtet sein, um langfristig Komplexität und Kosten zu senken sowie kurzfristig Flexibilität und Skalierbarkeit zu erhöhen. Weitere Prioritäten liegen zudem auf der automatisierten und effizienten Ausrichtung der Kundenprozesse von der Kontoeröffnung bis hin zum Back Office sowie auch auf der praktischen Optimierung interner KYC-Prozesse (Know-Your-Customer).

Der Vorstand ist überzeugt, dass die Varengold Bank mit ihrem Geschäftsmodell über ein solides Fundament verfügt und die richtigen Weichen gestellt hat, um den kommenden Anforderungen und den Bedürfnissen der Akteure am Finanzmarkt gerecht zu werden, nachhaltig wachsen zu können und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bank herbeizuführen, welche nicht zuletzt aber in gewissem Maße immer ein Stück weit von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt. Auch die konjunkturelle Entwicklung in 2019 wird einen zusätzlichen Einfluss auf die Profitabilität der Bank haben. Eine mögliche Rezession könnte die Ausfallraten im Kreditgeschäft auf ein Niveau heben, welches das der Planung der Bank übersteigt und zu einem geringeren Ergebnis führen könnte. Auf der anderen Seite könnte eine anhaltend gute Konjunktur zu Personalengpässen führen, was wiederum in einem geringen Geschäftswachstum resultieren könnte.

Grundsätzlich konzentriert sich die Bank auch weiterhin auf die Tätigkeitsbereiche, die für ihre Kunden von großer Bedeutung sind und in denen die Varengold Bank eine führende Marktposition einnehmen kann. Vorhandene Opportunitäten werden mit wirtschaftlicher Disziplin genau analysiert und sollen bei der Umsetzung schlussendlich dem Wachstum und der Profitabilität der Bank Rechnung tragen.

3. Prognosebericht

Mit Blick auf die heutigen internationalen politischen und wirtschaftlichen Ereignisse könnte die konjunkturelle Entwicklung insbesondere durch Handelskonflikte zwischen den USA und China, aber auch durch die Abkehr vom europäischen Zusammenhalt aufgrund zusätzlicher Unabhängigkeitsbestrebungen einzelner Länder im Nachgang des Brexit, bedroht werden. Sollte es zu einem ungeordneten (harten) Brexit kommen, könnte dies zusätzliche konjunkturelle Bremseffekte zur Folge haben.

In dieser Gemengelage ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der Eurozone auch im Jahr 2019 weiter abschwächen wird. Die EU-Kommission hat ihre Wachstumsprognose um 0,6 Prozentpunkte gesenkt und geht davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone im laufenden Jahr nur noch um 1,3 % zunehmen wird. Gleichwohl ist für die meisten Arbeitsmärkte der Eurozone nach wie vor mit sinkenden Arbeitslosenquoten zu rechnen.

Zudem könnten sinkende Energiepreise eine niedrigere Inflation herbeiführen, was sich umgekehrt wieder positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken dürfte.

Der wirtschaftliche Tätigkeitsbereich der Varengold Bank AG wird auch weiterhin durch niedrige Zinsen sowie durch ein von politischen Konflikten gekennzeichnetes Spannungsfeld beeinflusst. Ein länger anhaltendes Niedrigzinsumfeld verstärkt die Gefahren für die Finanz- und Kapitalmärkte. Der Zinsüberschuss der Banken steht angesichts von Null- und Negativzinsen anhaltend unter Druck, wodurch an der Stelle nicht von einer spürbaren Steigerung der Profitabilität der Banken auszugehen ist. Mit einer möglichen moderaten Erhöhung der Zinsen im Verlauf des Jahres 2019 würde sich die EZB nunmehr langsam von ihrer aus der Finanzkrise resultierenden expansiven Geldpolitik lösen und eine Trendwende einleiten.

Banken stehen zudem nach wie vor unter dem immer stärker werdenden Druck umfassender Regulierungsverfahren und steigender Eigenkapitalanforderungen basierend auf einer sich zunehmend verdichtenden und oftmals nur schwer zu durchdringenden Aufsichtsarchitektur. Letztendlich ist eben diese Entwicklung des regulatorischen Umfelds als Risikofaktor für Banken zu berücksichtigen, denn neue aufsichtliche Anforderungen wirken zunehmend kostentreibend und ressourcenbindend. Dies betrifft zum gegenwärtigen Zeitpunkt u.a. die Finalisierung von Basel III zu umfangreichen Änderungen an den Ermittlungen der risikogewichteten Eigenkapitalunterlegung, neue Anforderungen aus der CRR II und der CRD V sowie verstärkte Präventivmaßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Weiterhin erfährt mit großer Gewissheit in den kommenden Jahren das Business Continuity Management zur Notfallplanung einen deutlich höheren Stellenwert und wird operativen Mehraufwand für Banken zur Folge haben.

Der deutsche Banken- und Finanzdienstleistungssektor ist durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Gleichzeitig machen sich auf der Kostenseite die notwendigen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Finanzinstitute in Form erhöhter Projekt- und IT-Kosten bemerkbar.

Überdies konkurrieren deutsche Anbieter mit einer Reihe von ausländischen Anbietern, die in den vergangenen Jahren ihre Präsenzen im deutschen Markt erheblich ausgebaut haben. Zu den bestehenden und potenziellen Wettbewerbern der Varengold Bank gehören auch Unternehmen, die mit teilweise erheblich größeren finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet sind. Diese Unternehmen könnten in der Lage sein, umfassendere und kostenintensive Vertriebsaktivitäten zu betreiben und auch den Kunden günstigere Bedingungen anzubieten. Darüber hinaus befindet sich die Bankenbranche seit mehreren Jahren insgesamt in einem von Digitalisierung geprägten Umbruch, woraus sich nicht zuletzt neue Ansprüche an die Banken ergeben. Technikaffine Unternehmen verfügen über alternative Angebote und Geschäftsmodelle, die traditionelle Bankprozesse in vielen Bereichen reformieren. Aber aus Sicht der Varengold Bank können Finanzinstitute in eben diesem neuartigen Finanzdienstleistungssektor einen wertvollen Platz einnehmen, denn diese verfügen in der Regel über die notwendigen Finanzmittel und regulatorische Grundvoraussetzungen.

Basierend auf der erfolgreichen Umsetzung der geplanten Geschäftsziele und der Steigerung der operationellen Effizienz wird für 2019 ein positives Ergebnis vor Steuern (als zentraler finanzieller Leistungsindikator) zwischen EUR 2,8 Mio. und EUR 3,2 Mio. erwartet.

 

Hamburg, 29. März 2019

Der Vorstand der Varengold Bank AG

Dr. Bernhard Fuhrmann

Frank Otten

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Varengold Bank AG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Varengold Bank AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Varengold Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nicht-prüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1) Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

2) Abbildung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

 

1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten „Forderungen an Kunden" ein Kundenkreditgeschäft in Höhe von T€ 267.363 (50 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Für dieses Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2018 eine bilanzielle Risikovorsorge bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle, die Struktur und Qualität des Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

 

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen im relevanten internen Kontrollsystem der Gesellschaft beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Bei Objektsicherheiten, für die uns die Gesellschaft Wertgutachten vorgelegt hat, haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, die angewandten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigung die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Angemessenheit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse der Gesellschaft überzeugen.

 

3. Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind im Abschnitt 2 des Anhangs enthalten.

2) Abbildung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft

 

1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Provisionserträge in Höhe von €16,2 Mio ausgewiesen, die in Höhe von € 15,4 Mio auf Provisionserträge aus Zahlungsverkehrsdienstleistungen entfallen (95 % des Gesamtbetrages). Bei der Erfassung und Abgrenzung dieser betragsmäßig bedeutsamen Erträge werden verschiedene Zahlungsverkehrsdienstleistungen der Gesellschaft berücksichtigt. Aufgrund der Heterogenität dieser Leistungen, der unterschiedlichen Vergütungsstaffeln sowie einer hohen Anzahl an zu verarbeitenden Transaktionen hat die Gesellschaft Systeme und Prozesse zur Erfassung der Provisionserträge implementiert. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

 

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst ein Verständnis von den bei der Gesellschaft eingerichteten Prozessen und Kontrollen zur Erfassung von Provisionserträgen verschafft. Darauf aufbauend haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit der relevanten Kontrollen des internen Kontrollsystems zur Erfassung und Realisation der Provisionserträge einschließlich der zum Einsatz kommenden IT-Systeme beurteilt. Darüber hinaus haben wir unter anderem die Ermittlung und bilanzielle Abbildung der verschiedenen Ertragskomponenten in Stichproben anhand der uns vorgelegten Unterlagen nachvollzogen. Damit einhergehend haben wir auch die in Rechnung gestellten Provisionssätze mit den vertraglich vereinbarten Gebührensätzen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Provisionsabrechnungen in Stichproben nachvollzogen. Ferner haben wir die Stetigkeit und Konsistenz der angewandten Verfahren zur periodengerechten Abgrenzung der Provisionserträge nachvollzogen. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind und, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechten Erfassung und Abgrenzung der Provisionserträge zu gewährleisten.

 

3. Die Angaben zu den Provisionserträgen sind im Anhang der Gesellschaft unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Abschnitt 5.3 Provisionsergebnis) enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Der Geschäftsbericht 2018 wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle-gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern

zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artike 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. August 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. August 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Varengold Bank AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem „zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss" nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lothar Schreiber.

 

Hamburg, den 28. Mai 2019

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lothar Schreiber, Wirtschaftsprüfer

ppa. Uwe Gollum, Wirtschaftsprüfer

Country-by-Country Reporting zum 31. Dezember 2018 gemäß § 26a Absatz 1 KWG

Allgemeine Angaben

Das Country-by-Country Reporting für das Geschäftsjahr 2018 ist nach den Anforderungen zur länderspezifischen Berichterstattung gemäß § 26a Abs. 1 KWG erstellt worden.

Der Bericht umfasst Angaben zu den Firmenbezeichnungen, der Art der Tätigkeiten und der geografischen Lage der Niederlassung der Varengold Bank AG. Darüber hinaus werden Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Gewinn oder Verlust vor Steuern sowie Steuern auf den selbigen und erhaltene öffentliche Beihilfen nach Ländern aufgeschlüsselt.

Länderspezifische Berichterstattung

Die Zuordnung der Art der Tätigkeit erfolgt auf Basis der Kategorien gemäß 51 Abs. 1 bis Abs. 3e KWG.

Die Angabe zur geografischen Lage bezieht sich auf deren juristischen Sitz.

Um einen sachgerechten Überblick über die länderbezogene Geschäftstätigkeit darzustellen, wird die Umsatzgröße dargestellt als das Ergebnis aus

Zinsüberschuss einschließlich laufender Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen,

Provisionsüberschuss,

Nettoertrag des Handelsbestands und

sonstigen betrieblichen Erträgen.

Die Umsatzgröße wird vor konzerninternen Verrechnungen ausgewiesen.

Die Bestimmung der Mitarbeiterzahlen erfolgt entsprechend der handelsrechtlichen Regelung nach § 285 Nr. 7 HGB.

Der Gewinn oder Verlust vor Steuern setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, den sonstigen Steuern und dem außerordentlichen Ergebnis.

In 2018 hat keine Niederlassung öffentlichen Beihilfen erhalten.

Länderspezifische Angaben

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die pro Land ermittelten Kennzahlen, über die zu berichten ist, darstellen:

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Land Umsatz Mitarbeiter Ergebnis vor Steuern Steuern Öffentl. Beihilfen
  TEUR   TEUR TEUR TEUR
Deutschland 23.350 55 2.277 -1.906 0
Großbritannien1)   4 90 -21 0
Bulgarien2)   1 -84 0 0

1) Ergebnis der Niederlassung London wird nach der Cost-Plus Methode ermittelt, daher liegt kein direkt zurechenbarer Umsatz vor

2) Die Niederlassung in Sofia wurde in 2018 eröffnet, ohne dass bereits eine Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde, daher liegt kein zurechenbarer Umsatz vor