Varengold Bank AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

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Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro TEuro
1. Barreserve
a) Kassenbestand 1.816,49 3,1
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 13.897.868,28 956.263,0
- darunter: 13.899.684,77 956.266,1
bei der Deutschen Bundesbank: Euro 13.826.497,63 (954.717,8)
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 783.805.107,57 8.297,6
b) andere Forderungen 7.040,83 5,5
783.812.148,40 8.303,1
3. Forderungen an Kunden 432.932.058,64 304.094,2
- darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert: Euro 43.664,44 (43,7)
Kommunalkredite: Euro 191.290.541,74 (93.963,5)
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Anleihen und Schuldverschreibungen
aa) von öffentlichen Emittenten 25.808.310,51 28.462,7
- darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank: Euro 25.582.721,46 (28.295,0)
ab) von anderen Emittenten 2.086.705,27 0,0
- darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank: Euro 2.071.195,00 (0,0)
27.895.015,78 28.462,7
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 100.255.615,94 122.657,1
6. Beteiligungen 3.988.906,90 660,7
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 500,0
8. Treuhandvermögen 39.406.243,65 42.379,4
- darunter:
Treuhandkredite Euro 39.406.243,65 (42.379,4)
9. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen 86.027,00 157,2
86.027,00 157,2
10. Sachanlagen 180.395,50 229,0
11. Sonstige Vermögensgegenstände 18.299.405,80 2.720,2
12. Rechnungsabgrenzungsposten 109.513,09 314,1
Summe Aktiva 1.421.365.015,47 1.466.743,8

Passiva

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Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro TEuro
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 121.144.113,87 120.308,3
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.962.762,25 28.620,5
124.106.876,12 148.928,8
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 845.386.093,59 854.781,2
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - 299.825.642,40 343.546,2
1.145.211.735,99 1.198.327,4
3. Treuhandverbindlichkeiten 39.406.243,65 42.379,4
- darunter:
Treuhandkredite Euro 39.406.243,65 (42.379,4)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.098.575,50 4.285,2
5. Rechnungsabgrenzungsposten 686.996,40 313,4
6. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.294.006,00 231,8
b) Steuerrückstellungen 5.885.692,46 504,0
c) andere Rückstellungen 28.786.566,45 10.942,4
35.966.264,91 11.678,2
7. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals 5.000.000,00 5.000,0
8. Fonds für allgemeine Bankrisiken 5.000.000,00 0
9. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 10.043.015,00 10.043,0
b) Kapitalrücklage 44.705.492,65 44.705,5
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 1.700,00 1,7
cb) andere Gewinnrücklagen 16.700,00 16,7
18.400,00 18,4
d) Bilanzgewinn 10.121.415,25 1.064,5
64.888.322,90 55.831,4
Summe Passiva 1.421.365.015,47 1.466.743,8
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 50.000,00 50,0
2. Andere Verpflichtungen
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen 46.027.219,10 38.087,3

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

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Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro TEuro
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 15.288.165,82 8.927,2
abzgl. negative Zinsen aus Bankguthaben und Kundenkrediten -3.182.880,96 -4.113,0
12.105.284,86 4.814,2
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 524.541,63 458,7
abzgl. negative Zinsen 0,00 0,0
524.541,63 12.629.826,49 5.272,9
2. Zinsaufwendungen -2.413.046,89 -2.541,8
abzgl. positive Zinsen aus Offenmarktgeschäften und dem Bankgeschäft 3.381.311,68 4.018,4
968.264,79 1.476,6
13.598.091,28 6.749,5
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 302.307,72 792,5
b) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 450,0
302.307,72 1.242,5
4. Provisionserträge 72.777.482,00 49.025,8
5. Provisionsaufwendungen -7.474.405,76 -3.880,5
65.303.076,24 45.145,3
6. Sonstige betriebliche Erträge 5.123.659,87 2.471,6
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -12.050.802,35 -9.881,3
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.539.105,23 -1.403,2
- darunter: für Altersversorgung Euro 1.446.465,15 -14.589.907,58 -11.284,5
b) andere Verwaltungsaufwendungen -21.113.813,11 -11.591,8
-35.703.720,69 -22.876,3
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -116.072,34 -113,6
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.996.158,18 -3.703,4
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft -6.828.570,60 -7.512,9
11. Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken -5.000.000,00 0,0
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
-1.239.374,29 0,0
13. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 25.443.239,01 21.402,7
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -16.386.311,76 -4.237,2
15. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 9 ausgewiesen -10,00 -0,0
-16.386.321,76 -4.237,2
16. Jahresüberschuss 9.056.917,25 17.165,5
17. Gewinnvortrag (Vorjahr Verlustvortrag) aus dem Vorjahr 1.064.498,00 -16.101,0
18. Bilanzgewinn 10.121.415,25 1.064,5

Amtsgericht Hamburg, HRB 73684

ANHANG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Vorbemerkung

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Anhangs findet im Hause der Varengold Bank AG eine Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht statt. Es wird auf die Details im Nachtragsbericht unter der Nr. 6.7 verwiesen. Der Bank konnte noch kein konkretes Ende der laufenden Sonderprüfung avisiert werden, zwei von drei Prüfungsgegenstände wurden zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts abgeschlossen.

Aufgrund dieser Prüfung und daraus resultierender Zwischenergebnisse konnte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die erforderlichen Prüfungshandlungen bei der Varengold Bank AG nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Zeitfenster bis Juni 2023 abschließen. Nach der ursprünglichen Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 mussten im weiteren Verlauf und bis zur Erstellung dieses Anhangs positive sowie negative wertaufhellende Faktoren im Rahmen der Abschlussarbeiten berücksichtigt werden.

1 Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Angaben, die mehrere Posten betreffen, sind zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit abweichend von § 284 Abs. 1 Satz 1 HGB weiterhin postenübergreifend dargestellt.

Da sämtliche Tochterunternehmen gemäß § 296 Abs. 2 HGB selbst in Summe von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind, wird von der Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 290 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit im Folgenden keine andere Erläuterung erfolgt.

Zur besseren Übersicht wurde von der Angabe nicht belegter Posten in der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung gemäß § 265 Abs. 8 HGB abgesehen.

Vermögensgegenstände und Schulden sind - soweit vorstehend oder im Folgenden nicht anders angegeben - nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB und ergänzend nach denjenigen der §§ 340 ff. HGB bewertet.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Zentralnotenbanken sind zu Nennwerten bilanziert. Wir weisen darauf hin, dass Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank als Forderungen an Kreditinstitute auszuweisen sind; siehe auch die Erläuterungen zu Abschnitt 4.1.2.

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wird möglichen Adressenausfallrisiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich dabei nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderungen und dem wahrscheinlich einbringlichen Wert. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Für vergleichbare Risiken aus unwiderruflichen Kreditzusagen wurde im Zwischenabschluss zum 30. Juni 2022 erstmals eine Rückstellung gebildet und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 fortgeführt. Deren Ermittlung erfolgt nach IDW RS BFA 7 auf Basis einer Schätzung der erwarteten Verluste aus einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung von Kapital- und Zinsverpflichtungen in der ursprünglich vereinbarten Höhe bzw. zu den ursprünglich vereinbarten Zahlungszeitpunkten über die Restlaufzeit (Expected-Loss); Erlöse aus der Verwertung von erhaltenen Kreditsicherheiten werden bei der Ermittlung berücksichtigt.

Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen strukturierten Finanzinstrumente aus Darlehensgewährung und Aktienoptionen gegen Barzahlung ohne Ausübungsverpflichtung sind nach IDW RS HFA 22 einheitlich bilanziert, da sowohl das Basisinstrument als auch das Derivat einheitlichen Risiken unterliegt. Bei der Ausübung der Optionen bestimmen sich die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände nach der Barzahlung für die Ausübung der Option.

Am Bilanzstichtag bestehen offene Aktienoptionsgeschäfte ohne Ausübungsverpflichtung, diese Optionen dienen nicht der Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen und sie dienen nicht dem Handelsgeschäft, vielmehr ist eine Ausübung zum Erwerb von Beteiligungen vorgesehen.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Zum 31.12.2022 sind keine Posten dem Anlagevermögen zugeordnet.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Dem Anlagevermögen ist ein Bestand in Höhe von TEUR 63.098 (Buchwert) zugeordnet.

Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten und bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung abzüglich vorgenommener Wertminderungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Treuhandvermögen und -verbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Immateriellen Anlagewerte (Software) und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen linearen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer gemindert werden. Dabei wird sich an den von der Finanzverwaltung vorgegebenen Nutzungsperioden (AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter - "AfA-Tabelle AV") orientiert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anlehnung an die Vorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG bilanziert. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000 werden in einem Sammelposten gebündelt, der von untergeordneter Bedeutung ist und im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter EUR 250 werden als sofortige Betriebsausgabe behandelt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für zweifelhafte Posten wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.000 angesetzt. Im Vorjahr lagen derartige Posten nicht vor.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten (Diskonterträge aus Forfaitierungsgeschäften) werden gemäß § 250 Abs. 2 HGB gebildet und über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst.

Pensionsrückstellungen, die auf Hinterbliebenenversorgungen beruhen, werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck nach den Bestimmungen des § 253 Abs. 2 HGB ermittelt. Als Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren Projected Unit Credit Method nach IAS 19 verwendet, welches eine Verfeinerung des in den Vorjahren verwendeten modifizierten Teilwertverfahrens darstellt. Es wurde ein Rechnungszins von 1,78 % (Vorjahr 1,87 %), jeweils als Zinssatz aus dem 10-Jahresdurchschnitt für Anleihen mit 15 Jahren Laufzeit, ein Gehalts- und Karrieretrend von 2,0 % sowie je nach Berechtigtengruppe eine durchschnittliche (Vorjahr individuelle) Fluktuation von 10 % bzw. 15 % zugrunde gelegt.

Rückstellungen einschließlich Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Dabei werden bei Schätzungserfordernissen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit ebenso herangezogen wie Erkenntnisse aus vergleichbar gelegenen Konstellationen im Banken- oder sonstigen unternehmerischen Umfeld.

Die begebenen Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals sind mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Zinsen werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgegrenzt und in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Erstmals bildete die Gesellschaft im Berichtsjahr einen Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB.

Die zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Hierzu wird ein barwertorientierter Ansatz unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten genutzt. Die Bewertung ergab, dass aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch) kein Verpflichtungsüberschuss und damit keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung bestehen.

Die Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sowie alle sonstigen Bilanzposten sind, soweit vorstehend nicht anders angegeben, zum Nennbetrag angesetzt.

Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.

Negative Zinsen aus Aktivgeschäften und positive Zinsen aus Passivgeschäften werden als Reduktion des Zinsertrags bzw. Zinsaufwands erfasst und im GuV-Formblatt gesondert ausgewiesen.

Die Bank nimmt das Wahlrecht zur Überkreuzkompensation nach § 340f Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 32 RechKredV und nach § 340c Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 33 RechKredV wahr.

Wegen einer Anpassung von Vorjahresbeträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung verweisen wir auf Abschnitt 5.3.

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/​- einer Einheit auftreten.

3 Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten werden bei Zugang mit dem tagesaktuellen Wechselkurs lt. EZB bewertet.

Es liegen sowohl Positionen mit als auch solche ohne besondere Deckung vor.

Die Gesellschaft betreibt ihre Währungsabsicherung über einen Treasury-Fonds.

Für Geschäfte ohne besondere Deckung erfolgt keine Kompensation der Ergebnisse aus Währungsumrechnung durch Sicherungsgeschäfte in der GuV. Für diese Posten erfolgt die Berücksichtigung von Währungsergebnissen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Wechselkursbedingte Überschreitungen der Anschaffungskosten für diese Posten werden durch Bildung eines passivischen Korrekturpostens gemäß IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung für Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4, Tz 21) (Stand: 18.08.2011) kompensiert, der in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten ist.

Bei einem Teil der Forderungen in fremder Währung handelt es sich allerdings um in Fremdwährung besonders gedeckte Geschäfte im Sinne des § 340h HGB.

Für diese wurden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnungsergebnisse aus der Währungsumrechnung der besonders gedeckten Geschäfte sind gemäß IDW RS BFA 4 saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis enthalten.

Unterjährig anfallende Erträge und Aufwendungen gehen mit den jeweiligen Tageskursen in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein. Fremdwährungspositionen werden gemäß § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit den EZB-Referenzkursen in Euro umgerechnet.

Zum 31. Dezember 2022 sind in den folgenden Bilanzposten die nachstehend aufgeführten Fremdwährungsbeträge enthalten:

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31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Guthaben bei Zentralnotenbanken 71 1.545
Forderungen an Kreditinstitute 8.219 7.192
Forderungen an Kunden 59.711 7.063
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 37.158 37.082
Beteiligungen 921 611
Sonstige Vermögensgegenstände 43 45
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 61.085 73.417
Sonstige Verbindlichkeiten 11 17

4 Erläuterungen zur Bilanz

4.1 Postenübergreifende Angaben

4.1.1 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Das Tochterunternehmen Elbe2021 Incubator GmbH hat Anfang 2023 seine Firmierung geändert in VARP Finance GmbH. In diesem Anhang wird durchgehend noch die am 31.12.2022 geltende Firmierung verwendet.

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31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Forderungen an Kunden 432.932 304.094
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1.186 0

Bei dem Davon-Posten handelt es sich um Forderungen an die Elbe2021 Incubator GmbH.

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31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.145.212 1.198.327
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 170 11

Bei dem Davon-Posten handelt es sich zum 31.12.2022 i. W. um Verbindlichkeiten gegenüber der Elbe2021 Incubator GmbH. Die Werte per 31.12.2021 ergaben sich aus Verbindlichkeiten gegenüber der Varengold Verwaltungs AG i.L. und der Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands.

4.1.2 Restlaufzeitengliederung

In den Forderungen an Kreditinstitute sind "Overnight-Deposits" bei der Deutschen Bundesbank mit TEUR 774.575 (Vorjahr TEUR 0) enthalten.

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31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 783.812 8.303
täglich fällig 783.805 8.298
bis drei Monate 0 0
mehr als drei Monate bis ein Jahr 7 5
Forderungen an Kunden 432.932 304.094
täglich fällig 21.776 11.729
bis drei Monate 134.649 78.861
mehr als drei Monate bis ein Jahr 127.567 155.204
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 148.882 58.070
mehr als fünf Jahre 58 230
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 27.895 28.463
bis drei Monate 128 130
mehr als drei Monate bis ein Jahr 10.510 9.542
mehr als ein Jahr bis fünf Jahren 17.257 18.791
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 124.107 148.928
täglich fällig 121.144 120.308
bis drei Monate 24 0
mehr als drei Monate bis ein Jahr 71 0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.868 28.525
Mehr als fünf Jahre 0 95
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.145.212 1.198.327
täglich fällig 845.829 854.781
bis drei Monate 31.152 33.249
mehr als drei Monate bis ein Jahr 106.372 168.608
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 157.160 141.024
mehr als fünf Jahre 4.699 665

4.1.3 Wertpapiere

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31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 27.895 28.463
nicht börsenfähig 0 0
börsenfähig 27.895 28.463
- davon: börsennotiert 27.895 28.463
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 100.256 122.657
nicht börsenfähig 86.418 88.332
börsenfähig 13.838 34.325
- davon: börsennotiert 3.837 3.838
Anteile an verbundenen Unternehmen 500 500
nicht börsenfähig 500 500
börsenfähig 0 0
- davon börsennotiert 0 0
Beteiligungen 3.989 661
nicht börsenfähig 3.640 312
börsenfähig 349 349
- davon börsennotiert 0 0

4.1.4 Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten

Die Bank hat seit Mai 2020 Kredite an Kunden im Rahmen des KfW Corona Schnellkredite-Programms vergeben. Es handelt sich dabei um Treuhandkredite. Verbindlichkeiten gegenüber der KfW aus diesem Programm sind unter den Treuhandverbindlichkeiten in gleicher Höhe ausgewiesen. Die Treuhandforderungen und Treuhandverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 belaufen sich auf TEUR 39.406 (Vorjahr TEUR 42.380).

4.2 Postenindividuelle Angaben

4.2.1 Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden von TEUR 432.932 (Vorjahr TEUR 304.094) bestehen zu großen Teilen aus Kundendarlehen (TEUR 249.692, Vorjahr TEUR 214.803) und Kommunalkrediten (TEUR 191.291, Vorjahr TEUR 93.964), jeweils vor Abzug von Wertberichtigungen. Im Übrigen sind Zinsabgrenzungen und Cash-Konten enthalten.

4.2.2 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beläuft sich in Höhe von TEUR 25.808 (Vorjahr TEUR 28.463) auf Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten. Auf andere Emittenten entfallen TEUR 2.087 (Vorjahr TEUR 0).

4.2.3 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In dem Bilanzposten sind Anteile an Investmentfonds und börsengehandelten Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 99.907 (Vorjahr TEUR 122.308) enthalten.

Es handelt sich in Höhe von TEUR 96.218 (Vorjahr TEUR 97.232) um Investmentvermögen, an dem die Bank Anteile von mehr als 10 % hält und das sich wie folgt gliedert:

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in TEUR Anlageziel Buchwert Marktwert Stille Reserve/​ Last Ausschüttung in 2022
Dalma Corporate Bond Fund Immobilien 16.964 17.877 913 0
Quintar STFF, vormals Varengold Fixed Income Fund SP Handelsfinanzierungen 19.994 19.994 0 0
Varengold Spezial I Renten 49.260 46.774 -2.487 35
nordiX European Consumer Credit Fonds Konsumentenkredite 10.000 10.141 141 150

Die Rückgabemöglichkeit ist beim "Dalma Corporate Bond"-Fonds innerhalb von drei Monaten und bei den Fonds "Quintar STFF" innerhalb von 90 Tagen zum Monatsende möglich. Beim "Varengold Spezial I"-Fonds bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der täglichen Rückgabemöglichkeit. Der "nordix European Consumer Credit Fonds" sieht bei Paketen von mehr als TEUR 100 eine Rückgabe mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06. oder 30.12. eines Jahres vor.

Hinsichtlich der Bewertung des Fonds Varengold Spezial I wird darauf hingewiesen, dass bereits Abschreibungen zur Berücksichtigung von Risiken aus Engagements des Fonds in Russland vorgenommen wurden. Es besteht nach interner Einschätzung nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass aus den darüber hinaus bestehenden Lasten aus den Fonds Verluste realisiert werden. Bei der Unterschreitung des Marktwertes handelt es sich nur um eine vorübergehende Wertminderung.

Dem Anlagevermögen sind Fondsanteile mit einem Buchwert von TEUR 62.749 (Zeitwert TEUR 60.816) zugeordnet (Vorjahr TEUR 63.989 bzw. TEUR 64.646). Zudem sind Aktien mit einem Buchwert von TEUR 349 (Vorjahr TEUR 349) enthalten, deren Zeitwert sich auf TEUR 414 (Vorjahr TEUR 1.238) beläuft.

4.2.4 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Varengold Bank AG hält folgenden nicht börsennotierten Anteilsbesitz mit einer Beteiligungsquote von jeweils mehr als 20 %. Die bis zum Vorjahr hier noch enthaltene Beteiligung an der Lava Trading Limited ist nach der Auflösung der Gesellschaft ("strike off") ausgeschieden. Die bisher enthaltene Beteiligung an der Klear Lending AD, Sofia, ist unter 20 % gesunken.

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Gesellschaft Beteiligungsquote Eigenkapital Ergebnis
direkt indirekt 31.12.2022 2022
% % TEUR TEUR
Elbe2021 Incubator GmbH, Hamburg 100,00 460 -30
Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg 33,00 -3.044 -59

Nach § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 271 HGB unterbleibt die Angabe von Beteiligungen unter 20 %

4.2.5 Brutto-Anlagenspiegel

Das Anlagevermögen ist im nachstehenden Anlagespiegel dargestellt. Dabei werden aus den Schuldverschreibungen und anderen Wertpapieren sowie aus den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren nur diejenigen berücksichtigt, die dem Anlagevermögen zugewiesen sind. Die verbleibenden Wertpapiere sind als Teil der Liquiditätsreserve dem Umlaufvermögen zuzurechnen.

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Anschaffungskosten
01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Anlagewerte
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 388 0 0 388
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.421 0 179 2.242
Sachanlagen 744 11 28 727
Summe 3.553 11 207 3.357
Veränderung *)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere -1.239
Beteiligungen 3.328
Anteile an verbundenen Unternehmen 0
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kumulierte Abschreibungen
01.01.2022 Jahres-Afa 2022 Abgänge 2022 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Anlagewerte
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 388 0 0 388
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.264 71 179 2.156
Sachanlagen 515 45 13 547
Summe 3.167 116 192 3.091
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Anteile an verbundenen Unternehmen
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Restbuchwerte
31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Immaterielle Anlagewerte
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 86 1.57
Sachanlagen 180 229
Summe 266 386
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0 0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 63.098 64.337
Beteiligungen 3.989 661
Anteile an verbundenen Unternehmen 500 500

*) Von der nach § 34 Abs. 3 RechKredV möglichen Zusammenfassung für Finanzanlagen wurde Gebrauch gemacht

Die immateriellen Anlagewerte bestehen vor allem aus entgeltlich erworbener Software sowie Lizenzen. Die Sachanlagen entfallen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich Mietereinbauten), die durch die Gesellschaft genutzt wird.

4.2.6 Sonstige Vermögensgegenstände

Die Höhe des Postens im Berichtsjahr ist geprägt durch eine Forderung auf Rückzahlung nach Kündigung eines Fondsanteils der Liquiditätsreserve in Höhe von nominal TEUR 16.566 (Vorjahr TEUR 0), zu der eine Einzelwertberichtigung in Höhe von TEUR 1.000 (Vorjahr TEUR 0) gebildet wurde. Im Übrigen werden in dem Posten im Wesentlichen Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen in Höhe von TEUR 1.454 (Vorjahr TEUR 1.937), aus Herausgabeansprüchen gegen Dritte in Höhe von TEUR 728 (Vorjahr TEUR 0), aus abgetretenen Ansprüchen von TEUR 233 (Vorjahr TEUR 450) und Forderungen aus gezahlten Kautionen in Höhe von TEUR 140 (Vorjahr TEUR 262) ausgewiesen. Die Steuererstattungsansprüche ergeben sich aus Umsatzsteuer für das laufende und Vorjahre mit TEUR 654 und TEUR 666 (Vorjahr zusammen TEUR 1.937). Hinzu kommen Erstattungsansprüche gegen ausländische Steuerbehörden mit TEUR 65 (Vorjahr TEUR 0).

4.2.7 Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen im Voraus bezahlte Lizenzen mit TEUR 86 (Vorjahr TEUR 129). Abzugrenzende Vergütungen sind nicht mehr vorhanden (Vorjahr TEUR 168).

4.2.8 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind täglich fällige Verbindlichkeiten gegenüber 13 Kreditinstituten enthalten mit TEUR 121.144 (Vorjahr TEUR 120.308).

Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bundesbank aus Offenmarktgeschäften mit TEUR 2.590 (Vorjahr TEUR 28.440) enthalten, deren ursprüngliche Restlaufzeiten bis zu fünf Jahren liegen. Die Bank hat diese Verbindlichkeit vorzeitig im Februar 2023 getilgt. Negativzinsen sind in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr TEUR 199) abgesetzt.

Zudem bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der KFW in Höhe von TEUR 380 (Vorjahr TEUR 380) aus einem Darlehen, welches vom Programm "Corona Soforthilfe" (Treuhandkredit) in das Programm "Unternehmerkredit" übertragen wurde.

4.2.9 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind täglich fällige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 845.829 (Vorjahr TEUR 854.781) sowie Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist in Höhe von TEUR 299.383 (Vorjahr TEUR 343.546) enthalten. Die Verbindlichkeiten setzen sich aus Termingeldern (TEUR 299.826, Vorjahr TEUR 343.546), Kontokorrentkonten (TEUR 679.488, Vorjahr TEUR 693.440), Tagesgeldern (TEUR 135.491, Vorjahr TEUR 121.779), Sicherheitsleistungen (TEUR 25.973, Vorjahr TEUR 35.044) und sonstigen Posten (TEUR 4.435, Vorjahr TEUR 4.435) zusammen. Abgrenzungen für Negativzinsen aus Darlehen an Kunden (Vorjahr TEUR 83) liegen nicht mehr vor.

4.2.10 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und beinhalten im Wesentlichen einen passiven Ausgleichsposten gemäß der Stellungnahme des IDW RS BFA 4 in Höhe von TEUR 447 (Vorjahr TEUR 725) und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in Höhe von TEUR 274 (Vorjahr TEUR 1.739). Des Weiteren sind in diesem Posten Verbindlichkeiten aus Steuersachverhalten in Höhe von TEUR 325 (Vorjahr TEUR 1.325) enthalten.

4.2.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionsrückstellungen wurden für die Hinterbliebenenversorgung gebildet. Der deutliche Anstieg steht in Zusammenhang mit der Erweiterung von Vereinbarungen.

Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10- Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 1.294) und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 1.431) betrug TEUR 137 (Vorjahr TEUR 10) und unterlag einer Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Der Rechnungszins betrug 1,78% (durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren). Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung betrug im Jahr 2022 TEUR 57 (Vorjahr TEUR 3).

4.2.12 Steuerrückstellungen

In den Steuerrückstellungen sind neben Beträgen aus Vorjahren (insgesamt TEUR 1.673; Vorjahr TEUR 433) im Berichtszeitraum gebildete Körperschaftsteuerrückstellungen (Steuersatz 15 % zuzüglich 0,825 % Solidaritätszuschlag) in Höhe von TEUR 2.046 (Vorjahr TEUR 188) sowie Gewerbesteuerrückstellungen (Steuersatz 16,45 %) in Höhe von TEUR 2.146 (Vorjahr TEUR 214) enthalten.

Des Weiteren bestehen Steuerrückstellungen für anteilige Gewinne der Betriebsstätte in London für das Jahr 2022 und für Vorjahre in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr TEUR 18). Hierfür wurde ein Ertragsteuersatz von 20 % zugrunde gelegt. Zudem ist eine Rückstellung für die Steuer auf das Ergebnis der Niederlassung in Sofia in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr TEUR 53) enthalten, die unter Ansatz eines Steuersatzes von 10 % ermittelt wurde.

4.2.13 Andere Rückstellungen

Dieser Posten gliedert sich unter Berücksichtigung von Rundungsausgleichen wie folgt:

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31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Kosten Sonderprüfung gem. § 44 KWG 7.000 0
Rückstellungen für Rechtsverfahren 4.093 2.725
Mögliche Geldbußen 4.000 0
Variable Vergütung 3.260 2.728
Rückforderungsansprüche Finanzverwaltung KESt 2016 3.100 3.100
Provisionen und Rückvergütungen 3.077 0
Abschlusserstellungs- und Prüfungskosten 1.629 700
Pauschalwertberichtigung unwiderrufliche Kreditzusagen 360 0
Rechts- und Beratungskosten 322 410
Kosten der steuerlichen Außenprüfung (intern und extern) 300 300
Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 222 193
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken 126 200
Archivierungskosten 99 84
Abfindungen 84 0
Sonstige 1.115 502
Summe 28.787 10.942

Wegen der Kosten der Sonderprüfung gemäß § 44 KWG verweisen wir auf den Abschnitt "0. Vorbemerkungen" am Anfang des Anhangs. Als Folge der Ergebnisse der Sonderprüfung könnten auf die Gesellschaft Geldbußen zukommen. Diese wurden auf der Basis anwaltlicher Einschätzungen mit 4 Mio. EUR berücksichtigt.

Der Rückforderungsanspruch der Finanzverwaltung (Bescheid vom 22. Dezember 2021) begründet sich darauf, dass ein Fonds, an dem die Varengold AG beteiligt war und der bereits im Jahr 2016 beendet wurde, einen nach Auffassung der Finanzverwaltung erforderlichen Abzug von Kapitalertragsteuer samt Solidaritätszuschlag unterlassen hat. Gegen den Bescheid wurde Einspruch eingelegt. Aussetzung der Vollziehung wurde gewährt. Erstmals enthalten ist die Rückstellung für die Pauschalwertberichtigung auf unwiderrufliche Kreditzusagen. Die Rückstellungen für Abschlusserstellungs- und Prüfungskosten enthalten neben den Beträgen für jährlich wiederkehrende Prüfungen im Berichtsjahr Beträge für unregelmäßige Prüfungen der Finanzverwaltung.

Die im Lagebericht erläuterte und vorsorglich gebildete Rückstellung für Rechtsrisiken wegen etwaiger quotaler Verurteilung der Varengold Bank AG im Rahmen des Caceis-Rechtsstreites ist in der Position "Rückstellungen für Rechtsverfahren" mit TEUR 3.868 (Vorjahr TEUR 0) enthalten.

In 2022 wurde eine in 2020 gebildete Rückstellung in Höhe von TEUR 2.500 (Vorjahr TEUR 0) aus einem Rechtsstreit aufgelöst, da die Einschätzung der Risikolage sich deutlich geändert hat. Die Varengold Bank geht davon aus, dass mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist.

4.2.14 Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals

Am 19. August 2014 hat die Varengold Bank AG zusätzliche Tier-1-Anleihen ("AT1-Anleihen") in Höhe von EUR 5 Mio. begeben. Die zusätzlichen AT1-Anleihen stellen unbesicherte und nachrangige Anleihen der Varengold Bank dar. Die halbjährlich fälligen Zinszahlungen für diese Anleihen bemessen sich an deren Nominalbetrag und der Entwicklung des EURIBOR. Die Anleihebedingungen beinhalten Regelungen, nach denen die Varengold Bank sowohl verpflichtet werden kann als auch das umfassende Recht zur alleinigen Entscheidung hat, jederzeit Zinszahlungen entfallen zu lassen. Zinszahlungen sind nicht kumulativ und werden in Folgejahren nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum. Sie können von der Varengold Bank erstmals zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Begebung gekündigt werden und danach zu jedem Zinszahlungstag. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihebedingungen beinhalten unter anderem, dass die Varengold Bank die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen kann bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen auslösenden Sachverhalt würde das Absinken der Tier-1-Kernkapitalquote der Varengold Bank auf unter 5,125 % darstellen. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden.

Der abgegrenzte Zinsaufwand für diese Anleihen beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR7 (Vorjahr TEUR 0,00).

Am 31. Dezember 2022 ausstehende zusätzliche Tier-1-Anleihen (hier ohne Zinsen):

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Währung Betrag in EUR Art Emissionsdatum Zinssatz Fälligkeit
EUR 5.000.000 variabel verzinslich, kumulative Nachranganleihen 19. August 2014 variabel ohne Fälligkeit

Hinzuweisen ist auf den Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2022, der die Begebung einer weiteren "Tier-1-Anleihe" ermöglicht hätte (siehe 4.2.16). Zu der Begebung der Anleihe ist es nicht gekommen.

4.2.15 Fonds für allgemeine Bankrisiken

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr erstmals eine Einstellung in Höhe von TEUR 5.000 in den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB vorgenommen.

4.2.16 Eigenkapital

Das voll eingezahlte Grundkapital TEUR 10.043 (Vorjahr TEUR 10.043) ist zum Bilanzstichtag eingeteilt in 10.043.015 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien.

In den letzten fünf Geschäftsjahren hat sich die Kapitalrücklage aus der Ausgabe neuer Aktien wie folgt entwickelt:

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Jahr Neue Aktien Aufgeld Rücklagenzuführung
2018 2.070.141 1,80 3.726.253,80
2019 3.105.211 1,50 4.657.816,50
2020 727.381 2,85 2.073.035,85
2021 0 0 0
2022 0 0 0
10.457.106,15
Stand 31.12.2017 34.248.386,50
Stand 31.12.2022 44.705.492,65

Im Januar 2020 wurde das Grundkapital um 621.000,00 EUR unter teilweiser Nutzung des "Genehmigten Kapitals 2018" sowie um EUR 106.381,00 unter teilweiser Nutzung des "Genehmigten Kapitals 2019" erhöht. Danach betrugen das "Genehmigte Kapital 2018" EUR 2.484.211,00 und das "Genehmigte Kapital 2019" EUR 1.446.225,00. In der Hauptversammlung am 25. November 2020 wurden einerseits die Aufhebung des "Genehmigten Kapital 2018" und des "Genehmigten Kapitals 2019" und andererseits das neue "Genehmigte Kapital 2020" in Höhe von EUR 5.021.507,00 beschlossen.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. August 2012 besteht weiterhin ein "Bedingtes Kapital 2012 II". Das Grundkapital wurde seinerzeit um bis zu EUR 140.000,00 durch Ausgabe von bis zu 140.000 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung stand im Zusammenhang mit einem Aktienoptionsprogramm, welches die Ausgabe von Aktien bis zum 08. August 2017 vorsah. Von den 140.000 möglichen Bezugsrechten wurden von den dazu Berechtigten bisher 128.750 übernommen, jedoch nicht ausgeübt. Diese Bezugsrechte waren bereits im Vorjahr verfallen. Weitere 11.250 Bezugsrechte sind nach Ablauf des 14. Januar 2023 verfallen.

Im Jahr 2022 hat bis zum Ende des Berichtszeitraums keine Ausgabe von Aktienoptionen stattgefunden.

In der Hauptversammlung vom 24. August 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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(bedingte) Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 1.004.301,00 mit einem Ausgabekurs von mindestens 10,00 EUR je Aktie; dieser Beschluss wurde nicht umgesetzt. Am 24.02.2023 ist er damit verfallen.

Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen von bis zu EUR 2 Mio., welche die Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Anerkennung als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1 Capital) erfüllen; bis zum 31. Dezember 2022 erfolgte keine Ausgabe von Genussrechten im Sinne dieses Beschlusses.

Vortrag des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 1.064.498,00 auf neue Rechnung.

4.2.17 Eventualverbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2022 bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen im Wesentlichen in Form von Avalkrediten in Höhe von TEUR 50 (Vorjahr TEUR 50). Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingestuft. Die Bürgschaften sind vollständig besichert durch Bargeld, liquide Wertpapiere oder eine Kombination von beiden.

Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten beruht im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko der Auftraggeber. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen einer Kreditprüfung des Auftraggebers und gegebenenfalls anhand einer Bewertung der erwarteten Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen durch den jeweiligen Auftraggeber ab.

Zum 31. Dezember 2022 bestehen andere Verpflichtungen in Form von unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von TEUR 46.027 (Vorjahr TEUR 38.087) gegenüber Kunden, die diese in Teilbeträgen je nach Bedarf ziehen können. Für diese Inanspruchnahmen gelten kreditvertragliche Auszahlungsvoraussetzungen, deren Einhaltung vor der jeweiligen Auszahlung geprüft wird. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme der unwiderruflichen Kreditzusagen ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen der Kreditprüfung ein. Im Zwischenabschluss zum 30. Juni 2022 wurde erstmals eine Rückstellung zur Berücksichtigung einer pauschalen Wertberichtigung gebildet und im Jahresabschluss fortgeschrieben (TEUR 360; Vorjahr TEUR 0), siehe auch Ziffer 4.2.13.

4.2.18 Übertragene Sicherheiten

Gemäß den Bedingungen für Offenmarktgeschäfte wurden der Deutschen Bundesbank Sicherheiten in Form von Wertpapieren (EZB-fähige Anleihen) sowie überwiegend Schuldscheindarlehen im Umfang von insgesamt TEUR 12.104 (Vorjahr TEUR 31.117) gestellt, siehe auch Ziffer 4.2.8.

5 Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

5.1 Zinsergebnis

Die Zinserträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus gewährten Darlehen und festverzinslichen Wertpapieren. Gezahlte Negativzinsen (hauptsächlich angefallen bei der Deutschen Bundesbank und für hinterlegte Sicherheiten) sind offen von den Zinserträgen abgesetzt.

In den Zinsaufwendungen sind im Wesentlichen Zinsen für Kundeneinlagen (Tages-, Fest- und Termingelder) enthalten. Zudem ergeben sich aus der aktuellen Zinslage erstmals Zinsaufwendungen für die in Vorjahren aufgelegte "Tier-1-Anleihe". Erhaltene Negativzinsen für hinterlegte Kundensicherheiten und Kundeneinlagen sind offen von den Zinsaufwendungen abgesetzt. Im Berichtszeitraum fielen diese Negativzinsen höher als der Zinsaufwand aus, so dass die "Zinsaufwendungen" einen Ertrag darstellen.

5.2 Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren

In den Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind ausschließlich Ausschüttungen von Fondsinvestments enthalten.

5.3 Provisionsergebnis

Hinsichtlich der Posten "Provisionserträge" und "sonstige betriebliche Erträge" gab es im Berichtsjahr eine Änderung der Zuordnung von Teilbeträgen. Die Vorjahreswerte wurden angepasst und lauten nun für Provisionserträge TEUR 49.026 statt TEUR 48.519 und für sonstige betriebliche Erträge TEUR 2.472 statt TEUR 2.979. Inhaltlich handelt es sich im Wesentlichen um die Umgliederung von Gebühren, die die Bank aus Frontingleistungen vereinnahmt hat.

In den Provisionserträgen sind im Wesentlichen enthalten Einnahmen für Provisionen im Zahlungsverkehr mit TEUR 68.280 (Vorjahr TEUR 44.408), Kreditgeschäft mit TEUR 1.442 (Vorjahr TEUR 2.148), Garantie- und Akkreditivgeschäft mit TEUR 1.773 (Vorjahr TEUR 1.892) sowie Erlöse aus Fronting-Leistungen im Marketplace-Banking-Geschäft mit TEUR 1.193 (Vorjahr TEUR 507).

Bei den Provisionsaufwendungen handelt es sich vor allem um Gebühren für die Vermittlung von Geschäften im Bereich Transaction Banking.

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2022 2021
TEUR TEUR
Provisionserträge 72.778 49.026
Provisionsaufwendungen 7.474 3.881
Provisionsüberschuss 65.304 45.145

5.4 Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 3.174 (Vorjahr TEUR 272) sowie Erträge aus der Weiterbelastung von Beratungsaufwendungen mit TEUR 1.107 (Vorjahr TEUR 1.142) berücksichtigt. Neben den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen sind periodenfremde Erträge mit TEUR 85 (Vorjahr TEUR 552) enthalten, davon aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten TEUR 85 (Vorjahr TEUR 236) und aus Erträgen aus Umsatzsteueransprüchen für Vorjahre TEUR 0 (Vorjahr TEUR 316).

In den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen ist ein Teilbetrag von TEUR 2.500 (Vorjahr TEUR 0) für einen Rechtsstreit enthalten, bei dem die Einschätzung der Risikolage sich deutlich geändert hat. Die Varengold Bank geht davon aus, dass mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist.

5.5 Personalaufwendungen

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2022 2021
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 12.050 9.881
Soziale Abgaben 1.093 949
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.446 454
Summe 14.590 11.284

Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einer weiter gestiegenen Zahl der Mitarbeitenden, der erfolgsabhängigen Vergütungen und der Aufwendungen für Altersversorgung. Der deutliche Anstieg der Aufwendungen für Altersvorsorge steht in Zusammenhang mit der Erweiterung von Vereinbarungen.

5.6 Andere Verwaltungsaufwendungen

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2022 2021
TEUR TEUR
Prüfungskosten § 44 KWG 7.000 0
Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten 4.534 3.446
IT-Aufwendungen 4.154 3.436
Andere Dienstleistungen 1.829 1.459
Beiträge und Versicherung 1.457 1.230
Raumkosten 682 755
Kommunikation 500 382
Werbung, Bewirtung, Reisekosten 403 180
Bürobedarf, Zeitschriften, Fortbildung 267 372
Kfz-Kosten einschl. Leasing (ohne Kfz-Steuer) 44 40
übrige andere Verwaltungsaufwendungen 244 292
Summe 21.114 11.592

Wegen der Kosten der Sonderprüfung gemäß § 44 KWG verweisen wir auf den Abschnitt "0. Vorbemerkungen" am Anfang des Anhangs.

Bei den "Anderen Dienstleistungen" handelt es sich um den Bezug von Leistungen Dritter, der nicht zwingend einer der übrigen Kategorien zugeordnet werden kann.

5.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Berichtszeitraum lagen im Wesentlichen Aufwendungen für mögliche Geldbußen nach der Sonderprüfung gemäß § 44 KWG mit TEUR 4.000 (Vorjahr TEUR 0) vor. Zudem erfolgte die Zuführung zu einer Rückstellung in dem Rechtsfall Caceis in Höhe von TEUR 3.868 (Vorjahr TEUR 0). Siehe zu diesen periodenfremden - Aufwendungen auch die Erläuterungen unter Abschnitt 4.2.13 "andere Rückstellungen".

Im Übrigen lagen Aufwendungen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen außerhalb des Bankengeschäftes mit TEUR 1.000 (Vorjahr TEUR O), periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 618 (Vorjahr TEUR 3.372), Zinsen auf Steuernachzahlungen mit TEUR 229 (Vorjahr TEUR 0) und Aufwendungen aus Währungsumrechnungen mit TEUR 178 (Vorjahr TEUR 293) vor. In den periodenfremden Aufwendungen sind im Wesentlichen verspätet eingegangene Rechnungen sowie die Rücknahme von Abgrenzungen enthalten.

5.8 Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Berichtsjahr hat die Bank erstmals einen Betrag von TEUR 5.000 in den Fonds eingestellt.

5.9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern ist im Berichtsjahr ganz überwiegend durch die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g in Höhe von TEUR 5.000 (Vorjahr TEUR 0), die Rückstellung für mögliche Geldbußen in Höhe von TEUR 4.000 (Vorjahr TEUR 0) , durch die bereits unter Ziffer 5.7 angesprochene Rückstellung für Rechtsrisiken im Caceis-Fall in Höhe von TEUR 3.868 (Vorjahr TEUR 0), durch Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von TEUR 2.212 (Vorjahr TEUR 263) sowie andere wesentliche Einflussfaktoren wie nicht abzugsfähige Wertberichtigungen, Abschreibungen und Beiträge in Höhe von TEUR 3.980 (Vorjahr TEUR 2.330) geprägt. Im Vorjahr wirkte sich zudem noch ein Verlustvortrag aus.

Das Steuerergebnis resultiert im Wesentlichen aus inländischer Körperschaftsteuer samt Solidaritätszuschlag für das Berichtsjahr in Höhe von TEUR 7.401 (Vorjahr TEUR 1.928), sowie aus Gewerbesteuer für das Berichtsjahr in Höhe von TEUR 6.774 (Vorjahr TEUR 2.046). Daneben liegen Nachzahlungen bzw. Erstattungen für Vorjahre bei inländischen und ausländischen Steuern vor mit einem Nettoaufwand von TEUR 2.212 (Vorjahr TEUR 263).

6 Sonstige Angaben

6.1 Organe

6.1.1 Aufsichtsrat

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Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer Selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Vorsitzender
Herr Vasil Stefanov Vorstand, Euro-Finance AD; Head of M&A, Euroins Insurance Group AD Stellvertretender Vorsitzender
Herr Francesco Filia (bis 25.02.2023) CEO Fasanara Capital Ltd.
Herr Florin Isac (vom 26.02.2023 bis 05.07.2023) Head of Corporate Finance bei Swiss Capital S.A., Unternehmensberater
Herr Marcus Columbu ab 06.07.2023 Rechtsanwalt., Partner bei act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

6.1.2 Vorstand

Herr Dr. Bernhard Fuhrmann

Marktfolge

Herr Frank Otten

Markt

Herr Dr. Bernhard Fuhrmann und Herr Otten sind jeweils gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

6.1.3 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien

Die nachstehenden Angaben beziehen sich sämtlich auf den Stichtag 31.12.2022.

Herr Dr. Lemnitzer nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr.

Herr Stefanov ist zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Varengold Bank ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Insurance Company Euroins Georgia JSC (Tbilisi), Vorstand der Euro-Finance AD (Sofia), stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Electrohold Sales EAD (Sofia), Mitglied im Vorstand der Quintar Capital Limited (Hong Kong), Non-executive Director der Hanson Asset Management Limited (London) sowie Miteigentümer der Arkont-Invest Ltd. (Plowdiw). Zudem ist Herr Stefanov Mitglied des Management Boards des "Multi-Sport Student Club at St. George Private School" in Sofia.

Herr Filia ist zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat der Varengold Bank AG zudem CEO der Fasanara Capital Ltd. (London).

Herr Columbu ist neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Varengold Bank ebenfalls Vorsitzender des Aufsichtsrats der FiNet Asset Management AG (Marburg).

Herr Dr. Fuhrmann nimmt zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG die Tätigkeit als Liquidator bei der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L ., Hamburg, wahr. Darüber hinaus ist er Geschäftsführer der JUCLA Invest GmbH, Hamburg. Herr Dr. Fuhrmann ist zudem Aufsichtsrat für die "coinIX COINVEST Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen", Hamburg.

Neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG ist Herr Otten zusätzlich als Chief Executive Officer (CEO) bei der Unternehmensberatung Arensburg Consult GmbH, Molfsee, tätig und Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L ., Hamburg. Zudem ist er Nonexecutive Director der Hanson Asset Management Ltd ., London.

Herr Lukas Diehl und Herr Dr. Volkart Tresselt, Prokuristen der Varengold Bank AG, sind ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg. Herr Lukas Diehl ist Geschäftsführer der VARP Finance GmbH (zum Stichtag noch Elbe2021 Incubator GmbH), Hamburg.

6.1.4 Organbezüge und -kredite

Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9 Buchst. a HGB sowie der Hinterbliebenenbezüge gemäß § 285 Nr. 9 Buchst. b HGB wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtszeitraum Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 405 (2021: TEUR 403). Darin enthalten sind Tätigkeitsvergütungen in Höhe von TEUR 400 (2021: TEUR 400) und TEUR 5 (2021: TEUR 3) angefallene Reisekosten.

Zum Abschlussstichtag bestehen keine Kreditforderungen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats oder Vorstands.

6.2 Mitarbeitende

Die durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum beschäftigten Mitarbeitende beträgt insgesamt 114 (2021: 99), darunter befinden sich 46 Mitarbeiterinnen (2021: 40). Mit Ausnahme von 20 Mitarbeitenden (2021: 17) sind alle Mitarbeitende in Deutschland tätig. In Teilzeit tätig sind 17 Mitarbeitende (2021: 17). Sieben leitenden Mitarbeitenden wurde Prokura erteilt. Herr Kai Friedrichs wurde als Prokurist zudem mit Generalhandlungsvollmacht ausgestattet.

6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Kosten für Software, Hardware und Services vor allem für den laufenden IT-Betrieb in Höhe von TEUR 3.503 (Vorjahr TEUR 1.843), Verpflichtungen aus Raum-Mietverträgen in Höhe von TEUR 1.479 (Vorjahr TEUR 2.021) sowie Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 109). Die Restlaufzeiten für die größten Einzelbeträge liegen zwischen 12 und 48 Monaten.

6.4 Abschlussprüferhonorar

Das für den Berichtszeitraum berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB beträgt insgesamt TEUR 1.378 (Vorjahr TEUR 775). Auf Abschlussprüfungsleistungen entfällt ein Betrag von TEUR 1.263 (davon für Vorjahre TEUR 90) und auf andere Bestätigungsleistungen (prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses, Prüfung nach § 89 WpHG, Prüfung der Meldungen nach den Vorgaben für TLTRO-Geschäfte) ein Betrag von TEUR 127. Die entsprechenden Vorjahresbeträge lauteten für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 498 und für andere Bestätigungsleistungen TEUR 88. Im Vorjahr waren zudem Beträge für laufende Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 189 angefallen. Im Berichtsjahr liegen dagegen nur noch Aufwendungen in Höhe von TEUR 60 vor. Diese resultieren aus der Auskunftserteilung an die neuen Steuerberater zu Erklärungen und Veranlagungen von Vorjahren; es handelt sich nicht um untersagte Beratungsleistungen.

6.5 Mitteilungen gemäß § 20 AktG

Es wurden im Berichtsjahr keine Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG an die Varengold Bank AG übermittelt und mithin keine Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG im Bundesanzeiger veröffentlicht.

6.6 Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 20. März 2007 bis zum 28. Februar 2017 war die Aktie der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) im Entry Standard der Deutschen Börse notiert. Nach Schließung des Entry Standards ist die Varengold Aktie seit dem 1. März 2017 im Basic Board am Open Market notiert. Die Varengold Bank AG verzichtet auf die Veröffentlichung einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG), da die Gesellschaft nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist.

6.7 Nachtragsbericht

Mit Bescheid vom 22.12.2022 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 44 Abs. 1 KWG eine Sonderprüfung bei der Varengold Bank AG an, die seit Januar 2023 von einer externen, durch die BaFin beauftragten Anwaltskanzlei durchgeführt wird. Die Anwaltskanzlei machte im Rahmen eines Zwischenberichts vom 12.04.2023 mögliche Compliance-Verstöße geltend. Mit Schreiben vom 01.06.2023 kündigte die BaFin gegenüber der Varengold mehrere aufsichtliche Maßnahmen an und bezog sich hierbei auf die Feststellungen des Zwischenberichts. Als Konsequenz hat die Varengold Bank den Zahlungsverkehr mit einem Teil der internationalen Firmenkunden im Bereich Commercial Banking unverzüglich eingeschränkt. Der Geschäftsbereich Commercial Banking durchläuft seither eine Reorganisation und zur Kompensation des erheblichen Ausfalls von Provisionserträgen wurde ein zusätzlicher Ausbau des Geschäftsbereichs Marketplace Banking mit Fokus auf die Services im Lending beschlossen. Parallel wurde ein Kostensenkungsprogramm eingeleitet. Es wurden kurzfristige Einsparungen auf Sach- und Personalkostenebene umgesetzt - diverse Projekte wurden bis auf Weiteres gestoppt und ca. 22 % der Belegschaft mussten entlassen werden.

Mit Schreiben vom 06.06.2023 teilte die BaFin zudem mit, dass eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sonderbeauftragte eingesetzt werden sollte, die u.a. die erteilten Transaktionsverbote sowie zusätzliche Berichtspflichten zur Liquiditätsausstattung, Vermögens- und Ertragslage sowie Eigenmittelausstattung überwacht. Mit Bescheid vom 27.06.2023 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Sonderbeauftragten bestellt.

Darüber hinaus wurde die Eigenmittelempfehlung (vormals: Eigenmittelzielkennziffer) seitens der BaFin aufgrund der geplanten Anpassungen der Geschäftsstrategie und der zukünftigen Ertragslage von bislang 2,7 % auf 6,5 % angehoben. Die Varengold Bank ist in der Lage, diese erhöhten Anforderungen zu erfüllen.

Herr Isac war mit Wirkung zum 26.02.2023 per Gericht zum Aufsichtsrat bestellt worden und hat sein Amt aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 05.07.2023 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 03.07.2023 Herrn Marcus Columbu mit Wirkung zum 06.07.2023 bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Weitere nach dem 31. Dezember 2022 eingetretene Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nicht zu verzeichnen. Auf die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 24. August 2022 wurde bereits in Abschnitt 4.2.16 hingewiesen.

7 Gewinnverwendungsvorschlag

Im Rahmen der unter Nr. 6.7 erläuterten Sonderprüfung wurden aufsichtliche Maßnahmen ergriffen, die zukünftig zu einem erheblichen Ausfall an Provisionserträgen und mithin entgegen der bisherigen Geschäftsplanung zu einer Verschlechterung der Ertragssituation der Bank führen. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen deshalb zum Zwecke der Vorsorge und zur Stärkung der Kapitalbasis, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 mit Zustimmung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vollständig auf neue Rechnung vorzutragen und somit keine Dividende für das Jahr 2022 auszuschütten.

 

Hamburg, 17. Juni 2024

Varengold Bank AG

Dr. Bernhard Fuhrmann

Frank Otten

LAGEBERICHT

Vorbemerkung

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts findet im Hause der Varengold Bank AG eine Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht statt. Der Bank konnte noch kein konkretes Ende der laufenden Sonderprüfung avisiert werden, zwei von insgesamt drei Prüfungsgegenständen wurden zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts abgeschlossen. Dieser Lagebericht enthält Informationen zum Stand der Sonderprüfung und zukunftsbezogene Aussagen, die auf gegenwärtigen Planungen, Zielen, Prognosen und Einschätzungen des Vorstands der Varengold Bank AG beruhen. Diese Aussagen berücksichtigen nur Erkenntnisse, die bis einschließlich des Datums der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 bzw. der Erstellung dieses Lageberichts vorlagen.

A. Grundlagen der Varengold Bank

Die Varengold Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut, das 1995 gegründet wurde und seit 2013 über eine Vollbanklizenz verfügt. Neben dem Hauptsitz in Hamburg verfügt die Bank über einen Standort in Sofia. Die Varengold Bank ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der Nummer 109 520 registriert. Seit 2007 ist die Varengold-Aktie (ISIN: DE0005479307) im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

Die Kerngeschäftsfelder der Varengold Bank sind Marketplace Banking sowie Commercial Banking (Transaction Banking).

Im Marketplace Banking liegt der Fokus auf der Zusammenarbeit mit Kreditplattformen und jungen Fintechs innerhalb Europas. Sie sind in den Asset-Klassen Receivables Finance, Real Estate Finance, Trade Finance, Consumer Finance oder SME Finance tätig. Grundsätzlich begleitet die Varengold Bank ihre Kunden in einer frühen Phase der Geschäftstätigkeit bzw. auch in der Gründungsphase. Die Varengold Bank positioniert sich dabei als Partner der meist jungen Marktplatzbetreiber. Ein Ankerprodukt im Marketplace Banking bildet die strukturierte Finanzierung (Lending). Darüber hinaus umfasst das Portfolio neben Debt- und Equity Capital Markets Produkten auch Banking-as-a-Service (BaaS). Der Bereich BaaS wurde vormals als Fronting Services für banklizenzpflichtige Produkte bezeichnet. Hierbei werden Komponenten der eigenen Banklizenz an Lending-Marktplätze "ausgeliehen", die ihrerseits über Kunden und eine gute Produktidee verfügen, aber keine Banklizenz besitzen. Relevante Bereiche für diese Services sind dabei neben Lending, Factoring und Leasing auch Kreditkartenforderungen, Einlagengeschäft sowie Kontoführung bzw. Zahlungsverkehrsdienstleistungen.

Das zweite Kerngeschäftsfeld der Varengold Bank umfasst das Commercial Banking (Transaction Banking) mit den Bereichen Internationaler Zahlungsverkehr und Trade Finance. Die Varengold Bank unterstützt weltweit Unternehmenskunden bei ihren globalen Handelsgeschäften und Investitionsaktivitäten. Im Bereich Trade Finance bündelt die Varengold Bank ausgewählte Lösungen für Finanzierungen sowie Bankgarantien und Akkreditivgeschäfte. Das Garantiegeschäft umfasst neben klassischen Auszahlungsgarantien auch Gewährleistungsgarantien sowie Lieferungs- und Leistungsgarantien. Mithilfe individualisierter Produkte und Lösungen gibt die Varengold Bank ihren Kunden die Möglichkeit, Transaktionen und Handelsaktivitäten sicher, effizient und transparent über Ländergrenzen hinweg abzuwickeln. Dabei liegt der Handelsschwerpunkt auf den Regionen Osteuropa und Mittlerer Osten.

Die Kunden in diesem Bereich sind insbesondere Produzenten und weltweite Großhändler von Nahrungsmitteln und Medikamenten. Die Varengold Bank ist bereits seit vielen Jahren in diesem Bereich aktiv und dessen Ausbau geht auf eine strategische Geschäftsentscheidung zurück, Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund schwieriger Regulatorik, politischer Motive oder anderer Einschränkungen, keinen Zugang zu Bankdienstleistungen haben. In diesem Rahmen unterstützt die Bank bspw. Exporteure und Importeure bei der Zahlungsabwicklung für humanitäre Güter auch an Importeure in Drittländern mit hohem Risiko. Im Kerngeschäftsfeld Commercial Banking haben z.B. rund drei Viertel der Kunden der Varengold Bank einen Iran- Bezug.

Im Bereich Einlagengeschäft werden deutschen Privatkunden täglich verfügbare, kostenlose Tagesgeldkonten mit monatlicher Zinsgutschrift angeboten. Zudem bietet die Bank Termingeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten von einem Jahr bis zu zehn Jahren an. Die Varengold Bank refinanziert sich neben den Einlagen der Zahlungsverkehrskunden, die zum Teil als Bundesbankguthaben angelegt werden, weit überwiegend durch Tages- und Termingelder, die von den Kunden der Bank zur Verfügung gestellt werden.

B. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2022 war geprägt von historischen Ereignissen, die weltweit spürbare Auswirkungen hatten. Kriegsereignisse im Herzen Europas, Energiekrise und Inflation dominierten das makroökonomische Umfeld, das seit dem Ausbruch der Covid19-Pandemie ohnehin stark belastet war. Szenarien von Stagflation oder allgemeiner Rezession wurden diskutiert und sorgten für zusätzliche Verunsicherung.

Insgesamt verzeichnete das weltweite Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 ein Wachstum von 3,78 % 1 im Vergleich zum Vorjahr und fiel somit verhältnismäßig solide aus. Innerhalb der EU verzeichnete das Bruttoinlandsprodukt im vierten Quartal 2022 einen Anstieg um 1,7 % 2 im Vergleich zum Vorjahresquartal. Jedoch führten die anhaltenden Lieferengpässe und Rohstoffknappheit infolge der Covid19-Pandemie weiterhin zu deutlichen Preissteigerungen. Diese wurden insbesondere im Energiesektor zusätzlich durch den Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine im Februar 2022 verschärft. Die Eskalation mit Russland beschleunigte den bereits ausgeprägten Trend einer wirtschaftlichen Krise, schwächte erneut das Konsumentenvertrauen und ließ die Inflationsraten seit Jahresbeginn 2022 unvermindert weiter ansteigen. Zusätzlich führten die Sanktionen des Westens gegen Russland sowie die Gegensanktionen zu einer Verschärfung der ohnehin schon angespannten politischen Situation.

1 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​159798/​umfrage/​entwicklung-des-bip-bruttoinlandsproduktweltweit/​#:
~:text=Das%20weltweite%20Bruttoinlandsprodukt%20(BIP)%20hat,2%20Billionen%20US%2DDollar%20erh%C3%B6ht
2 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​38319/​umfrage/​veraenderung-des-bip-in-eu27-und-er17-gegenueber-vorquartal/​

Die Inflation ist im Jahr 2022 in zahlreichen Volkswirtschaften stark gestiegen, erreichte Rekordniveaus und übertraf dabei die von den zuständigen Zentralbanken für ihr Währungsgebiet definierten Zielinflationsraten. Im Dezember 2022 stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,1 %, nachdem die Inflationsrate im Oktober ihren Höhepunkt mit 8,8 % erreicht hatte 3. Die Inflationsrate in der Eurozone stieg im Oktober 2022 auf rund 10,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat und verzeichnete somit bis dato den höchsten Wert seit Bestehen der Eurozone. Zum Jahresende ging die Inflationsrate dann auf 9,2 % zurück4. Neben den hohen Rohstoffpreisen und gestörten Lieferketten hatte auch der Mangel an Arbeitskräften einen beschleunigenden Einfluss auf das Inflationsgeschehen und ließ Unternehmen einzelner Branchen grundsätzlich nicht nur um ihre Gewinnmargen bangen.

Dieser steigende Inflationsdruck wirkte sich auch auf das Vorgehen der zentralen Notenbanken aus. Die Federal Reserve Bank und auch die Europäische Zentralbank (EZB) beendeten ihre Anleihekaufprogramme früher als ursprünglich geplant. Zudem machten sie eine Kehrtwendung in der Zinspolitik und die EZB erhöhte erstmals seit mehr als zehn Jahren den Leitzins. Dieser stieg im Juli 2022 in einem ersten Schritt unerwartet kräftig von 0 % auf 0,50 %, der Negativzins für geparkte Gelder entfiel. Eine weitere Erhöhung um nochmals 0,75 % erfolgte dann Anfang September 2022 aufgrund der vorherrschenden Rekordinflation, sodass für den Euroraum ein festgelegter Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft von 1,25 % galt. Bis Jahresende wurde der Leitzins weitere zwei Male erhöht auf schließlich 2,5 % im Dezember 2022 5. Dabei ist die Abkehr vom langjährigen Niedrigzinsumfeld in Verbindung mit einer steileren Zinskurve für die Banken einerseits eine durchaus positive Entwicklung mit Blick auf die unter Druck stehenden Zinserträge der meisten Institute. Andererseits besteht noch immer das Risiko, dass sich die Wirtschaftsdynamik weiter abschwächt. Zudem bekommen auch Banken die steigenden Teuerungsraten anhand von Sach- und Personalaufwand zu spüren, nicht zuletzt speziell im Rahmen der Digitalisierungsvorhaben.

Die deutsche Wirtschaft konnte sich in dieser Gemengelage insgesamt gut behaupten. Für das Jahr 2022 wurde ein Anstieg des preisbereinigten BIP um 1,8 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet 6. Die leichte Erholung der deutschen Wirtschaft ist unter anderem auf das Aufheben der Pandemie-Schutzmaßnahmen zurückzuführen, was einen Anstieg im Dienstleistungssektor und vor allem beim privaten Konsum zur Folge hatte.

Die Aktienmärkte haben 2022 sowohl in den USA als auch in der Eurozone zum Teil tief im Minus abgeschlossen und der Investorenappetit ist im Laufe des Jahres generell eher gesunken - nicht zuletzt auch aufgrund makroökonomischer Entwicklungen. Der deutsche Leitindex DAX beendete das Börsenjahr 2022 mit weniger als 14.000 Punkten 7. Gründe dafür waren auch hier hauptsächlich die hohe Risikoaversion im Zuge des Russland-Ukraine-Konflikts, stark gestiegene Inflationsraten und die damit verbundenen Zinserhöhungen der Notenbanken. Sowohl Aktien als auch Anleihen haben Verluste eingefahren, was auch auf das stagflationäre Umfeld und aufkommende Rezessionssorgen zurückzuführen ist.

Die Verschlechterung der makroökonomischen Rahmenbedingungen hat auch Fintechs besonders hart getroffen, so dass Bewertungen zurückgingen und der Zugang zu Finanzierungen und insbesondere Eigenkapital schwieriger wurde. Speziell in der zweiten Jahreshälfte 2022 gingen weltweit die Investitionen in Fintech-Startups deutlich zurück, was Massenkündigungen und teilweise Insolvenzen zufolge hatte.

3 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​1045/​umfrage/​inflationsrate-in-deutschland-veraenderung-des-
verbraucherpreisindexes-zum-vorjahresmonat/​
4 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​72328/​umfrage/​entwicklung-der-jaehrlichen-inflationsrate-in-der-eurozone/​
5 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​201216/​umfrage/​ezb-zinssatz-fuer-das-hauptrefinanzierungsgeschaeft-seit-1999/​
6 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​2112/​umfrage/​veraenderung-des-bruttoinlandprodukts-im-vergleich-zum-vorjahr/​
7 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​162176/​umfrage/​monatliche-entwicklung-des-dax/​

Mit dem herausfordernden Marktumfeld und wirtschaftlichen Negativeffekten stiegen im vergangenen Jahr abermals die regulatorischen Anforderungen für Banken. Im Rahmen des SREP-Prozesses hat sich die EZB neben einem engen Monitoring im Hinblick auf Covid19 und den Auswirkungen infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine nochmals verstärkt der Überprüfung des Risikomanagements gewidmet. Weitere Kernthemen der EZB umfassten zudem Zinsänderungsrisiken, IT- und Cybersecurity sowie das Thema Nachhaltigkeit (ESG - Environment, Social, Governance). Bezüglich der Umsetzung regulatorischer Anforderungen betrieben speziell deutsche Banken erneut einen zusätzlichen operativen Aufwand, deren Umsetzung mittlerweile dauerhaft sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen bindet. Speziell im Bereich der Digitalisierung ist dies eine Herausforderung, denn einerseits modernisiert die digitale Transformation die Technologien der Finanzinstitute, was mit einer Entwicklung zeitgemäßer Strukturen und Produkte einhergeht. Andererseits entwirft der Gesetzgeber immer dezidiertere Regelwerke, an die Institute ihre internen Prozesse entsprechend anpassen und dafür zum Teil großen Aufwand betreiben müssen.

2. Geschäftsverlauf

Nach dem bisherigen Rekordjahr 2021 hat die Varengold Bank auch im Jahr 2022 ihre Performance nochmals steigern können. Die Nettoerträge konnten gegenüber dem Vorjahreszeitraum (EUR 55,6 Mio.) erneut deutlich auf EUR 84,3 Mio. (+51,6%) gesteigert werden. Dieser Anstieg stützt sich sowohl auf das Zinsergebnis (+101 %) als auch auf das Provisionsergebnis (+45 %).

Die Verwaltungsaufwendungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Vorjahr EUR 26,6 Mio. Im Berichtsjahr sind Mehrkosten aus der Sonderprüfung nach § 44 KWG mit EUR 7 Mio. in den sonstigen Verwaltungsaufwendungen und mit EUR 4 Mio. in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Unter Berücksichtigung dieser Mehrkosten ergeben sich die folgenden Werte und Veränderungsraten für die Summe der Verwaltungsaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen:

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In Mio. EUR 2022 final Veränderung zum Vorjahr Enthaltene Mehrkosten § 44 KWG 2022 bereinigt Veränderung zum Vorjahr
Summe 45,7 71,8 % 11,0 34,7 30,5 %

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (gleichbedeutend mit EBT) fiel danach gegenüber 2021 um 18,9% höher aus. Es lag bei EUR 25,4 Mio. (Vorjahreszeitraum: EUR 21,4 Mio.) und damit knapp unterhalb der im Laufe des Geschäftsjahres angehobenen EBT-Prognose von EUR 28-32 Mio. für das Jahr 2022. Das Ergebnis enthält eine Nettozuführung zur Risikovorsorge in Höhe von EUR 13,1 Mio. (Vorjahreszeitraum: EUR 7,5 Mio.), darunter befindet sich die erstmalige Dotierung des Sonderpostens "Fonds für allgemeine Bankrisiken" in Höhe von EUR 5,0 Mio. nach § 340g HGB.

Insbesondere durch ihr starkes Netzwerk in beiden Kerngeschäftsfeldern war es der Bank im Verlauf des Jahres 2022 möglich, auch in diesen volatilen Zeiten weiter auf Wachstumskurs zu bleiben. Der Umfang sämtlicher Geschäftsaktivitäten wird intern engmaschig abgestimmt und den Marktentwicklungen entsprechend laufend angepasst mit dem permanenten Ziel, einen echten Mehrwert für die Kunden zu schaffen. Das Transaction Banking konnte dank stetiger Gewinnung von Neukunden und der Erweiterung von Geschäftsaktivitäten mit Bestandskunden ausgebaut werden und erwies sich im Jahr 2022 abermals als Wachstumstreiber. Der Anteil des Geschäfts mit Iran-Bezug an den gesamten Erträgen im Kerngeschäftsfeld Commercial Banking von EUR 73,3 Mio. betrug 92 %.

Doch auch der Bereich Marketplace Banking lieferte spürbare Impulse und dessen Produktpalette wurde bedarfsgerecht erweitert bzw. Symbiosen zwischen den einzelnen Produkten und Services geschaffen. Sowohl im Lending als auch im Banking-as-a-Service wurden weitere Kunden gewonnen. Die Varengold Bank hält mittlerweile Beteiligungen an sechs Marktpartnern mit EUR 3,9 Mio. wovon EUR 3,3 Mio. im Geschäftsjahr 2022 erworben bzw. aufgestockt wurden.

Aus Sicht der Varengold Bank ist die digitale Transformation ein wesentlicher Erfolgstreiber, um die Geschäftstätigkeiten der Bank sinnvoll zu unterstützen und die heutigen Kundenerwartungen an ein modernes Institut zu befriedigen. Dass die Varengold Bank trotz der Zuwächse bei EBT und Nettoerträgen die Kosten im Blick behielt, zeigen die Entwicklungen innerhalb des Verwaltungsaufwands. So stiegen die Personalaufwendungen bei erneutem Personalaufbau um EUR 3,3 Mio. (+29 %) und Investitionen in die Infrastruktur der Bank im Berichtszeitraum um 27 % auf EUR 29,2 Mio. (Vorjahreszeitraum: EUR 22,9 Mio.). Zum 31. Dezember 2022 betrug die Zahl der Beschäftigten an sämtlichen Standorten 120 (Stichtag 31.12.2021: 107). Eine Reduktion des Personalbestands gab es unterdessen lediglich am Standort London. Dort war zuletzt eine Person beschäftigt und die Bank hatte sich strategisch dazu entschieden, das UK-Geschäft und den britischen Kundenstamm zukünftig vom Hauptsitz in Hamburg aus zu betreuen. Die Niederlassung am Standort London wurde im zweiten Halbjahr 2022 geschlossen.

Um das bisherige Wachstum der Bank bewältigen zu können und im Rahmen des Recruitings von Fachkräften als innovativ und "state-of-the-art" wahrgenommen zu werden, hat die Bank ihren Kulturwandel im Jahr 2022 weiter geprägt. Das vorhandene New-Work-Konzept wurde fortlaufend umgesetzt, das Arbeitgeberprofil wurde auf unterschiedlichen Kanälen geschärft und ein Recruitingfilm erarbeitet. Ein internes Projektteam definierte darüber hinaus grundlegende "Regeln der Zusammenarbeit" und darauf aufbauend wurde unter anderem die Durchführung von Feedbacktrainings in die Wege geleitet.

Die neue Arbeitswelt ist mehr denn je technologiegetrieben und dynamisch sowie geprägt durch Werteorientierung und Selbstbestimmung. Die Bank hat dies in ihrer Arbeitsphilosophie integriert und wurde dafür im Jahr 2022 vom Handelsblatt mit dem Mindshift Award in der Kategorie "Innovativer Arbeitsplatz - Büro" als exzellent auszeichnet. Zudem erhielt die Bank den Corporate Health Award vom Handelsblatt und dem Marktforschungsinstitut EUPD Research für ihr ebenfalls "exzellentes" betriebliches Gesundheitsmanagement. Der Award unterliegt einem hohen Qualitätsstandard und dessen Anforderungen dienen als Leitplanken, um als Arbeitgeber bei den gegenwärtigen und künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen wettbewerbsfähig zu sein. Des Weiteren ist die Varengold Bank bereits seit 2020 Mitglied der vom Handelsblatt gegründeten "Fair Company" Initiative. Es handelt sich um eine der größten Arbeitgeberinitiativen Deutschlands, die sich nachhaltig für faire Arbeitsbedingungen einsetzt.

Einen ebenfalls großen Stellenwert nahm auch im Jahr 2022 das Thema Nachhaltigkeit für die Varengold Bank ein. Als zentraler Bestandteil der Geschäftsstrategie wurden die bereits seit 2018 initiierten Aktivitäten in diesem Bereich weiter ausgebaut. Dabei betrachtet die Bank die von ihr ergriffenen Maßnahmen mit Blick auf wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Interessen. Die Bank konzentriert sich neben der Bewusstseinsförderung vor allem auf Ressourceneffizienz und Umweltschutz sowie soziales Engagement. Die Details der einzelnen Maßnahmen arbeitet die Varengold Bank jährlich in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht aus. Zu Anfang des Berichtszeitraums wurde darüber hinaus ein Environmental-Social-Governance (ESG)-Fragebogen erstellt, welcher den Kunden der Varengold Bank zur Verfügung gestellt wird. Dieser dient als Grundlage zur Erstellung eines aussagekräftigen Scoring-Modells, welches der Bank hilft, das Kundenportfolio im Rahmen sämtlicher Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf ESG- Faktoren zu kontrollieren und auszurichten. Daneben findet der ESG-Aspekt auch Eingang in die interne Ratingbeurteilung der Kunden.

Basierend auf dem erwarteten Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 hatten Vorstand und Aufsichtsrat zu Beginn des Jahres 2023 die Absicht mitgeteilt, der Hauptversammlung im August 2023 eine Dividendenausschüttung in Höhe von ca. EUR 3,6 Mio. (36 Euro-Cent pro Aktie) vorzuschlagen. Im Rahmen der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 22. Dezember 2022 angeordneten Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) wurde unter anderem das Zahlungsverkehrsgeschäft im Kerngeschäftsfeld Commercial Banking intensiv geprüft und ein Zwischenergebnis der involvierten Prüfer führte nach Verkündung Anfang Juni 2023 zu Einschränkungen und Restrukturierungsmaßnahmen im Zahlungsverkehrsgeschäft aufgrund möglicher Compliance- Verstöße. Dies wiederum bewirkt einen erheblichen Ausfall an zukünftigen Provisionserträgen und mithin eine Verschlechterung der zukünftigen Ertragssituation in Bezug auf die bisherige Geschäftsplanung der Bank.

Die Entwicklung im Rahmen der noch laufenden Sonderprüfung bzw. eine durch die BaFin getroffene Anordnung erforderte kurzfristige Restrukturierungsmaßnahmen bzw. das Erarbeiten von Sanierungsparametern auf Gesamtbankebene. Neben den längerfristigen Prozessen einer Reorganisation des Kerngeschäftsfelds Commercial Banking und einem verstärkten Ausbau des Kerngeschäftsfelds Marketplace Banking wurde umgehend ein Kostensenkungsprogramm umgesetzt. Es wurden deshalb kurzfristig Sach- und Personalkosten eingespart, indem diverse Projekte bis auf Weiteres gestoppt und ca. 22 % der Belegschaft entlassen wurden.

Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen deshalb zum Zwecke der Vorsorge und zur Stärkung der Kapitalbasis den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 mit Zustimmung der nächsten Hauptversammlung vollständig auf neue Rechnung vorzutragen und somit keine Dividende für das Jahr 2022 auszuschütten.

3. Lage

In den folgenden Angaben können Rundungsdifferenzen auftreten.

3.1 Ertragslage

Die Zinserträge der Gesellschaft stiegen von TEUR 5.273 im Jahr 2021 auf TEUR 12.630 im Jahr 2022. In den Zinserträgen sind Negativzinsen für Bundesbankguthaben in Höhe von TEUR 3.183 (Vorjahreszeitraum: TEUR 4.099) enthalten. Der Anstieg der Zinserträge ist im Wesentlichen auf das gewachsene Geschäftsvolumen im Marketplace Banking und auf die Wende bei der Verzinsung der Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. Darüber hinaus hat sich die Zinswende auch positiv auf die variabel vereinbarten Kreditzinssätze ausgewirkt.

In den Zinserträgen enthalten sind weiterhin solche aus festverzinslichen Wertpapieren. Nach einem Rückgang im Vorjahr kam es im Jahr 2022 zu einem Anstieg von TEUR 459 auf TEUR 525.

Der Zinsaufwand in Höhe von TEUR 2.413 (Vorjahreszeitraum: 2.542) wurde wie im Vorjahr durch Negativzinsen vor allem auf Kundeneinlagen überkompensiert, so dass sich wieder ein Zinsertrag in Höhe von TEUR 968 (Vorjahreszeitraum: TEUR 1.477) ergab.

Es wurde im Ergebnis ein Zinsüberschuss von TEUR 13.598 (Vorjahreszeitraum: TEUR 6.750) erzielt.

Die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sanken von TEUR 793 auf TEUR 302 und sind geprägt durch die verringerten Ausschüttungen aus Investmentfonds. Liquidationsbedingte Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen lagen im Berichtsjahr nicht vor (Vorjahreszeitraum: TEUR 450).

Hinsichtlich der Posten "Provisionserträge" und "sonstige betriebliche Erträge" gab es im Berichtsjahr eine Änderung der Zuordnung von Teilbeträgen aus dem Bereich Marketplace Banking. Die Vorjahreswerte wurden angepasst und lauten nun für Provisionserträge TEUR 49.026 statt TEUR 48.519 und für sonstige betriebliche Erträge TEUR 2.472 statt TEUR 2.979. Inhaltlich handelt es sich im Wesentlichen um die Umgliederung von Gebühren, die die Bank aus Frontingleistungen vereinnahmt hat.

Die Provisionserträge konnten erneut deutlich gesteigert werden, und zwar von TEUR 49.026 auf TEUR 72.778. Wesentlicher Treiber dieser starken Zunahme (+48 %) ist das Zahlungsverkehrsgeschäft, in dem die Provisionserträge von TEUR 44.408 auf TEUR 68.280 ausgebaut werden konnten. Der Anteil dieser Provisionserträge im Zahlungsverkehrsgeschäft mit Iran-Bezug betrug 99 %. Der Anstieg wurde zu ca. 80 % durch höheres Geschäftsvolumen mit Bestandskunden erreicht. Darüber hinaus konnte der Kundenstamm durch konsequente Neukundenakquise um ca. 19 % ausgebaut werden. Gleichzeitig stiegen die Provisionsaufwendungen von TEUR 3.880 auf TEUR 7.474, so dass ein Provisionsüberschuss von TEUR 65.303 (Vorjahreszeitraum: TEUR 45.145) erzielt wurde.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 5.124 (Vorjahreszeitraum: TEUR 2.472) sind im Berichtsjahr wesentlich beeinflusst durch die Auflösung einer im Jahr 2020 gebildeten Rückstellung für Rechtsrisiken in Höhe von TEUR 2.500 (Vorjahr TEUR 0). Grund für die Auflösung ist, dass die Einschätzung der Risikolage sich deutlich geändert hat. Die Varengold Bank geht inzwischen davon aus, dass mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist. Im Übrigen liegen erneut sonstige betriebliche Erträge aus Gebühren und aus weiterbelasteten Kosten bei Projektgeschäften in Höhe von TEUR 1.107 (Vorjahreszeitraum: TEUR 1.142) vor. Daneben liegen im Berichtsjahr Erträge aus der Erfassung von Umsatzsteuer- Erstattungsansprüchen für das laufende Jahr (TEUR 730; Vorjahreszeitraum: TEUR 400), weitere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 674 (Vorjahreszeitraum: TEUR 272) und periodenfremde Erträge von TEUR 85 (Vorjahreszeitraum: TEUR 552) vor.

Die Summe aller Erträge stieg von TEUR 55.609 um 52 % auf TEUR 84.327.

Innerhalb der bereits oben erläuterten allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, die Zusatzaufwendungen aus der Sonderprüfung gem. § 44 KWG in Höhe von 7.000 TEUR (Vorjahreszeitraum: TEUR 0) enthalten, stiegen die Personalkosten um TEUR 3.305 bzw. um 29 % aufgrund der Anstellung neuer Mitarbeitender sowie erhöhten variablen Vergütungen und Aufwendungen für Altersversorgung. Die Beratungsaufwendungen stiegen um TEUR 1.088 bzw. 32 % und die Aufwendungen für Instandhaltung und IT um TEUR 718 bzw. 21 %.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen stiegen investitionsbedingt von TEUR 114 im Vorjahr auf TEUR 116 im Jahr 2022.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von TEUR 3.703 im Jahr 2021 auf TEUR 9.996 im Jahr 2022. Im Jahr 2022 lag vor allem eine Zuführung zu einer Rückstellung für drohende Geldbußen mit TEUR 4.000 und für mögliche Rechtsrisiken aus dem Caceis-Fall (siehe hierzu Abschnitt C.1) mit TEUR 3.868 (Vorjahr TEUR 0) vor. Im Übrigen fielen Wertberichtigungen auf Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.000 (Vorjahreszeitraum: TEUR 0) an. Die Aufwendungen zur Absicherung der Fremdwährungspositionen und der Nettoaufwand aus Wechselkurseffekten sanken im Saldo um TEUR 115 von TEUR 293 im Vorjahr auf TEUR 178 im Jahr 2022.

Die Position Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft beträgt TEUR 6.829 (Vorjahreszeitraum: TEUR 7.513). Das negative Ergebnis der Liquiditätsreserve hat hieran einen Anteil von TEUR 676 (Vorjahreszeitraum: TEUR 6.540). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahresaufwand ist auf einen geringeren Abschreibungsbedarf bei den Fondbeteiligungen zurückzuführen. Daneben stehen die Aufwendungen für die Bildung von Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus dem Kreditgeschäft mit TEUR 6.361 nach TEUR 2.163 im Vorjahr.

Erstmals hat die Gesellschaft im Berichtsjahr eine Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von TEUR 5.000 (Vorjahreszeitraum: TEUR O) vorgenommen.

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (Vorjahreszeitraum: TEUR 0) liegen im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 1.239 vor.

In der Summe beträgt das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der Varengold Bank TEUR 25.443 (Vorjahreszeitraum: TEUR 21.403) und stieg damit trotz aller außerordentlichen Belastungen um 19 %.

Während im Vorjahr noch steuerliche Verlustvorträge die Belastung des Ergebnisses mit Steuern vom Einkommen und vom Ertrag reduziert haben, entfällt dieser Effekt ab dem Geschäftsjahr 2022. Dies erklärt ca. 31 % der Steigerung des Steueraufwandes von TEUR 4.237 im Vorjahr auf TEUR 16.386 im Berichtsjahr. Ein weiterer, etwa gleich hoher Teil der Steigerung resultiert aus gegenüber dem Vorjahr deutlich höheren steuerlich nicht als Betriebsausgaben abziehbaren Beträgen. Die restliche Steigerung ergibt sich aus dem höheren Ergebnis vor Steuern und aus Anpassungen der Steuerberechnungen für Vorjahre.

Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Sonstigen Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von TEUR 9.057 (Vorjahreszeitraum: TEUR 17.166).

Die Kapitalrendite nach § 26a KWG, berechnet aus dem Quotienten aus Nettogewinn und Bilanzsumme, liegt bei 0,6 % nach 1,2 % im Vorjahr.

3.2 Vermögenslage

Vorbemerkung:

Durch den Wegfall der Negativverzinsung der Guthaben bei der Deutschen Bundesbank kam es ab August 2022 zu Guthabenzinsen aus der Anlage von "Overnight Deposits" bei der Deutschen Bundesbank. Dies führt zu einer Zweiteilung des Ausweises der Guthaben bei der Deutschen Bundesbank mit EUR 13,9 Mio. als Guthaben bei Zentralnotenbanken und mit EUR 774,6 Mio. als Guthaben bei Kreditinstituten. Im Folgenden wird zur Verbesserung des Vorjahresvergleichs der letztgenannte Betrag der Barreserve zugerechnet.

Im Geschäftsjahr 2022 sank die Bilanzsumme nach einem Anstieg in den Vorjahren leicht um 3,1 % von EUR 1.466,7 Mio. auf EUR 1.421,4 Mio. Die Aktivseite ist, neben den Forderungen an Kunden (EUR 432,9 Mio.; Vorjahreszeitraum: EUR 304,1 Mio.), insbesondere durch den Bestand der Barreserve (EUR 788,5 Mio.; Vorjahreszeitraum: EUR 956,3 Mio.) sowie die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere (EUR 100,3 Mio.; Vorjahreszeitraum: EUR 122,6 Mio.) geprägt. Insgesamt machen diese drei Positionen einen Anteil von 93,0 % (Vorjahreszeitraum: 94,3 %) an der Bilanzsumme aus. Die Kundeneinlagen machen mit EUR 1.145,2 Mio. bzw. 80,6 % (Vorjahreszeitraum: EUR 1.198,3 Mio. bzw. 81,7 %) weiterhin den bestimmenden Posten der Passivseite aus.

Die Kernkapitalquote (TIER 1) zum 31. Dezember 2022 betrug 18,46 % (Vorjahreszeitraum: 16,21 %).

Die Varengold Bank verfügt über eine geordnete Vermögens- und Kapitalstruktur.

3.3 Finanzlage

Mit EUR 797,7 Mio. bzw. 56,1 % (Vorjahreszeitraum: 964,6 Mio. bzw. 65,8 %) der Bilanzsumme stellen die aufsichtsrechtlichen liquiden Mittel einen großen Anteil an der Aktivseite der Bilanz dar. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennziffer liegt dementsprechend stichtagsbezogen mit 197,4 % wie schon im Vorjahr deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Die Liquiditätslage der Bank war zu keiner Zeit gefährdet. Die unwiderruflichen Kreditzusagen verändern sich abhängig von Neukundengeschäften oder von Limiterhöhungen. Sie betrugen zum 31.12.2022 EUR 46,0 Mio. nach EUR 38,1 Mio. im Vorjahr.

3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren

Zentraler Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Steuern. Trotz der im Jahr 2022 noch bestehenden Covid19-Pandemie konnten die Erträge deutlich von EUR 55,6 Mio. im Jahr 2021 auf EUR 84,3 Mio. im Jahr 2022 gesteigert werden.

Jedoch entstanden durch das veränderte gesamtwirtschaftliche Umfeld auch Risiken, welche aus Sicht des Vorstands mit angemessener Risikovorsorge und Rückstellungen berücksichtigt worden sind. Für Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen, Wertpapiere und Beteiligungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen sind insgesamt Aufwendungen in Höhe von rd. EUR 11,9 Mio. (Vorjahreszeitraum: EUR 10,6 Mio.) entstanden. Zusätzlich wurde eine Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von EUR 5,0 Mio. (Vorjahreszeitraum: EUR 0,0 Mio.) vorgenommen. Im Ergebnis konnte ein finanzieller Leistungsindikator in Höhe von EUR 25,4 Mio. (Vorjahreszeitraum: EUR 21,4 Mio.) erzielt werden und liegt damit um EUR 5,6 Mio. über der Vorjahresprognose von EUR 19,8 Mio..

Gegenüber der Vorjahresprognose übertraf sowohl das Provisionsergebnis (EUR +27,8 Mio.) als auch das Zinsergebnis (EUR +6,8 Mio.) die Erwartungen. Gemindert wurde dieser Effekt im Wesentlichen durch einen höheren Verwaltungsaufwand (EUR +11,5 Mio.), die Zuführung zu Rückstellungen für Rechtsrisiken im Fall Caceis (EUR 3,9 Mio.), mögliche Geldbußen (EUR 4,0 Mio.), die Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von EUR 5,0 Mio. sowie eine höhere Risikovorsorge im Kreditgeschäft.

Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist die Cost-Income-Ratio, welche sich insbesondere durch den hohen Aufwand in Verbindung mit der laufenden Sonderprüfung von 47,5 % im Vorjahreszeitraum auf 52,7 % im Jahr 2022 verschlechtert hat. Die Cost-Income-Ratio errechnet sich aus der Relation der Verwaltungsaufwendungen (Personalaufwand, Sachaufwand und Abschreibung) zu den Erträgen (Zinsüberschuss abzüglich Zuführungen zur Risikovorsorge für Ausfallrisiken im Kreditgeschäft, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis sowie Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen) in Prozent. Die Cost-Income-Ratio wurde im Jahr 2022 erstmalig als finanzieller Leistungsindikator definiert. Daher kann kein Vergleich zur Vorjahresprognose erfolgen.

Die Varengold Bank hat sich auch schon bisher mit nicht-finanziellen Leistungsindikatoren auseinandergesetzt. Dazu gehören auch die Themen des "6-Säulen-Konzeptes" der Bank (Culture, Work Environment, Leadership, Digitale Transformation, Empowerment und Corporate Social Responsibility - siehe hierzu auch die Ausführungen im Lagebericht unter C.2.).

Aus diesem Themenkreis hat der Vorstand Anfang 2024 folgende Inhalte zu nicht-finanziellen Leistungsindikatoren erklärt:

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Mitarbeiterzufriedenheit

Corporate Social Responsibility Projekte

Für diese nicht-finanziellen Leistungsindikatoren werden im Laufe der nächsten Monate und Jahre Zielgrößen und Maßstäbe definiert sowie Entwicklungspfade dahin erarbeitet. Der Vorstand wird die ausgewählten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren in die Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat aufnehmen.

Bis zum Jahr 2023 einschließlich waren keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren definiert.

C. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

1. Risikobericht

Das Erzielen von Erträgen im Bankgeschäft ist in der Regel nicht ohne das Eingehen von Risiken möglich. Insofern sind der bewusste Umgang, das aktive Management und die laufende Identifikation und Überwachung von Risiken Kernelemente der ökonomisch nachhaltigen Geschäftssteuerung der Varengold Bank.

Das Leitbild der Varengold Bank ist es, sich zu der führenden Bank für die Marketplace Lending Industrie zu entwickeln. Ein grundsätzlicher Aspekt der Geschäftsstrategie der Varengold Bank ist es, flexibel wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen anzubieten und sich permanent an sich verändernde Marktgegebenheiten anzupassen.

Die Geschäftsstrategie hat die wesentlichen Ziele der Varengold Bank für jede Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele darzustellen. Die Risikostrategie hat die Auswirkungen der Geschäftsstrategie auf die Risikosituation der Varengold Bank zu schildern und die Steuerung der als wesentlich identifizierten Risiken zu beschreiben.

Zentrale Instrumente des Risikomanagements der Varengold Bank sind neben der Risikostrategie das Risikotragfähigkeitskonzept, das Limitsystem und Überwachungsprozesse, welche auf die Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind.

Jedes potenzielle zukünftige Risiko sollte vor einer Entscheidung über seine Steuerung so transparent wie möglich sein. Nur mit hinreichender Kenntnis über potentielle Auswirkungen auf die Bank kann beurteilt werden, ob ein Risiko genehmigt werden sollte. Diese Entscheidung trifft der Vorstand immer unter Berücksichtigung der Frage, ob das jeweilige Risiko angemessene Erträge generieren kann und eine Tragfähigkeit für das Risiko voraussichtlich gegeben ist. Wird ein Risiko eingegangen, geschieht dies innerhalb festgesetzter Risikotoleranzen, die sich primär aus dem Risikotragfähigkeitspotenzial ableiten und deren Einhaltung regelmäßig oder anlassbezogen überprüft wird.

Die Risikotragfähigkeitsanalyse wird von der Abteilung Risk Controlling monatlich oder anlassbezogen vorgenommen. Die Angemessenheit der Methoden und Verfahren zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit wird regelmäßig validiert.

Das von der Bank verwendete Risikocontrolling- und Risikomanagementsystem entspricht den Bestimmungen der aktuellen "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Unter Risiko wird die negative Abweichung eintretender Ereignisse von den erwarteten Ereignissen verstanden. Basis des Risikomanagementsystems ist die regelmäßige oder anlassbezogene Durchführung einer Risikoinventur zur Beurteilung der für die Varengold Bank wesentlichen Risiken. Gemäß der zum 31.12.2022 gültigen Risikoinventur sind dies Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktpreisrisiko, operationelles Risiko, Nachhaltigkeitsrisiken und sonstige Risiken, welche Reputationsrisiken und strategische Risiken umfassen.

Zur Beherrschung dieser Risiken wird im Rahmen des Risikomanagementsystems eine laufende Überwachung und Bewertung der identifizierten wesentlichen Risiken durchgeführt. Der gesamte Prozess umfasst folgende aufeinander aufbauende Schritte:

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Risikoidentifikation

Risikomessung

Risikosteuerung durch das Management

Unterstützung des Managements durch Risikocontrolling und Risikoreporting

Der Vorstand legt die Höhe des zulässigen Gesamtrisikos und dessen Verteilung auf die einzelnen wesentlichen Risikoarten fest. In diesem Zusammenhang wird durch die laufende Überwachung und Bewertung dafür Sorge getragen, dass die verschiedenen Geschäftsaktivitäten angemessen mit Risikodeckungspotential unterlegt sind.

Für die Überwachung der Einhaltung der Risikostrategie sowie der Beurteilung der Risikosituation des Instituts ist bei der Varengold Bank AG die Abteilung Risk Controlling verantwortlich. Die diesbezüglichen Ergebnisse werden der Geschäftsleitung regelmäßig in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise in zeitlich angemessenem Rahmen berichtet, um eine adäquate Steuerung zu ermöglichen.

Am 24.05.2018 veröffentlichten die BaFin und die Deutsche Bundesbank den neugefassten Leitfaden "Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung ("ICAAP") - Neuausrichtung". Er enthält Grundsätze, Prinzipien und Kriterien, die von der Aufsicht bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte der Institute zugrunde gelegt werden, die als "Less Significant Institutions (LSI)" der deutschen Bankenaufsicht unterliegen. Das Risikotragfähigkeitskonzept als zentraler Bestandteil des ICAAP gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWG i. V. m. AT 4.1 Tz. 1 (und Tz. 2) MaRisk umfasst zwei Sichtweisen: eine normative Perspektive und eine ökonomische Perspektive. Beide dienen dem langfristigen Fortführen des Instituts aus eigener derzeitiger Substanz und Ertragskraft. Dabei verfolgt die normative Perspektive explizit das Ziel der Fortführung des Instituts und die ökonomische Perspektive das Ziel des Schutzes der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht.

Für die normative Perspektive werden das Risikodeckungspotenzial (RDP) und die Risiken sowohl für die aktuelle als auch für zukünftige Planungsperioden ermittelt. Die Kapitalplanung bezieht sich zum Zeitpunkt der Erstellung auf einen Zeitraum von drei Jahren und umfasst das aufsichtlich geforderte Plan- und ein adverses Szenario. Zusätzlich macht die Bank von der in Tz. 35 des RTF-Leitfadens enthaltenen Möglichkeit Gebrauch, den im Einklang mit AT 4.3.3 Tz. 3 MaRisk entwickelten risikoartenübergreifenden Stresstest "schwerer konjunktureller Abschwung" als ein weiteres adverses Szenario zu verwenden. In den Kapitalplanungsszenarien werden Risiken aus der ökonomischen Perspektive berücksichtigt, die einen Einfluss auf das zur Verfügung stehende Kapital haben.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen zu berücksichtigen, das Risikodeckungspotenzial in der normativen Perspektive besteht folglich aus regulatorischen Eigenmitteln sowie aus weiteren Kapitalbestandteilen, soweit diese aufsichtsseitig zur Abdeckung von aufsichtlichen Kapitalanforderungen anerkannt werden und setzt sich zusammen aus den regulatorischen Eigenmitteln, dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB sowie den anrechenbaren Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Die in der normativen Perspektive angewendeten Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der aktuell gültigen CRR, mit denen risikogewichtete Positionsbeträge berechnet werden. Im Planszenario sind die kompletten Eigenkapitalanforderungen einzuhalten, in den adversen Szenarien kann eine Unterschreitung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG angenommen werden. Für diese Fälle hat die Bank Handlungsoptionen zur Wiederherstellung der Einhaltung aller regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Anforderungen und Zielgrößen erarbeitet.

Die aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen betragen zum 31.12.2022 TEUR 52.451. Zur Deckung dieser Anforderungen stehen der Bank TEUR 72.193 an Eigenmitteln zur Verfügung.

Zum 31.12.2022 waren alle Kapitalanforderungen im Planszenario sowohl zum Stichtag wie auch für den 3-Jahres-Planungshorizont eingehalten; dies gilt auch für das adverse Szenario. Im Stressszenario kommt es zu einer Unterschreitung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG ab dem 2. Quartal 2025. Die harte Mindestanforderung von aktuell 11,3 % ist in allen Szenarien über den gesamten Planungszeitraum eingehalten.

In der ökonomischen Perspektive verwendet die Bank eine barwertnahe Ermittlung der Risikotragfähigkeit. Das Risikodeckungspotential in Höhe von EUR 76,5 Mio. setzt sich dabei aus den regulatorischen Eigenmitteln, den Vorsorgereserven nach § 340f und g HGB, dem Gewinn des aktuellen Geschäftsjahres sowie stillen Lasten und Reserven zusammen.

Grundsätzlich ist die maximal tolerierte Auslastung auf 100 % beschränkt. Auslastungen über 90 % des Gesamtlimits sowie Auslastungen über 100 % innerhalb der einzelnen Risikoarten erfordern eine unmittelbare Reaktion des Vorstands.

Die Auslastung des Risikodeckungspotentials zum 31.12.2022 betrug 71,0 %, davon entfallen 49,5 % auf das Adressenausfallrisiko, 27,0 % auf das Marktpreisrisiko, 15,9 % auf das operationelle Risiko und 7,6 % auf strategische und Reputationsrisiken.

Das Adressenausfallrisiko setzt sich für die Quantifizierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit aus dem Adressenausfallrisiko im engeren Sinne (AAR i.e.S.) sowie dem Migrationsrisiko zusammen. Die beiden Risikosummen werden addiert.

Im Adressenausfallrisiko i.e.S. enthalten sind neben dem klassischen Ausfallrisiko (Kreditrisiko) auch das Emittenten-, Kontrahenten- sowie Beteiligungsrisiko. Länderrisiken werden in der Risikotragfähigkeitsberechnung nicht mit Risikodeckungspotential unterlegt. Diese Risiken werden sowohl bei der externen wie auch der internen Ratingeinstufung berücksichtigt und sind auf diesem Weg in der Ratingnote und damit in der Höhe der Ausfallwahrscheinlichkeit und damit der Risikosumme enthalten. In der RTF-Berechnung erfolgt keine explizite Berücksichtigung des Besicherungsrisikos. Bei einer Unterschreitung der mit dem Kunden vereinbarten LtV wird die LGD der Engagements entsprechend hochskaliert und führt somit zu einer erhöhten Risikosumme.

Zur Begrenzung der Länderrisiken hat die Bank ein Länderlimitsystem implementiert, das auf dem Sitz des Mutterkonzerns des Schuldners abstellt.

Die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos i.e.S. erfolgt mit den Risikokennzahlen "Expected loss" (EL) und "Unexpected loss" (UL). Der EL wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Berücksichtigung der LGDs (Loss Given Default) ermittelt. Der UL wird mithilfe eines Kreditrisikomodells für ein Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Zeithorizont von einem Jahr quantifiziert. Die Bank verwendet für die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos die Software "ic.risk-view" des Anbieters ICnova AG.

Das für die Risikomessung für das Adressenrisiko (CVaR) zugrundeliegende Messmodell basiert auf dem bekannten und in der Praxis verbreiteten Modell CreditMetricsTMder RiskMetrics- GroupTM. Das Modell unterteilt die Portfolien für die Simulationsanalyse in ein Teilportfolio, das aufgrund der Größe seiner Positionen besonders relevant ist und Portfolien, die kleinteiliger und homogen sind ("Large Homogenous Portfolio"-Ansatz; LHP-Ansatz). Diese beiden Portfolien werden unterschiedlich fein abgebildet:

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Portfolio 1: Simulation der einzelnen Positionen mit CreditMetricsTM

Portfolio 2: Simulation von Bonitätsclustern (je Ratingsystem) auf Basis des Spezialfalls des Gordy-Modells (dieses ist die Basis für die IRB-Ansätze in der CRR)

Dabei werden die externen (falls vorhanden) bzw. internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und die transaktionsspezifisch festgesetzten Verlustquoten (LGD) verwendet. Neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten werden auch die Korrelationen der Kontrahenten mit dem systematischen Risikofaktor berücksichtigt. In die Risikotragfähigkeit fließt nur der Unexpected Loss des Portfolios ein. Der Expected Loss ist bereits über die Pauschalwertberichtigung (PWB) inkludiert. In dem Fall, dass der Expected Loss des gesamten Risikoexposure die PWB, die lediglich für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden gebildet wurde, übersteigt, fließt der Differenzbetrag ebenfalls in die Risikotragfähigkeitsermittlung ein.

Zusätzlich wird das Migrationsrisiko des Portfolios für einen Zeithorizont von einem Jahr ermittelt. Dabei finden externe Migrationsmatrizen Anwendung. Mit den daraus ermittelten erhöhten Ausfallraten erfolgt eine erneute Berechnung des EL; die Differenz des so ermittelten EL zum EL AAR i.e.S. ergibt die Risikosumme für das Migrationsrisiko in der ökonomischen Perspektive.

Das Marktpreisrisiko wird durch Addition der Risikosummen für Kursrisiko (inklusive der Fremdwährungsrisiken), Credit Spread Risiko sowie Zinsänderungsrisiko ermittelt. Es werden hierbei keine Korrelationen zwischen den Risikoarten berücksichtigt.

Das Kursrisiko (allgemeines Kursrisiko) wird mithilfe des Value at Risk quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %, einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Lookback von 21 Jahren durch historische Simulation der Veränderungen Kurse bzw. der laufzeit- und währungsadäquaten Swap- bzw. Geldmarkt- Sätze gemessen. Die Bank hat den Beobachtungszeitraum im 1. Halbjahr 2022 von zwei auf 21 Jahre erweitert. Das Kursrisiko wird für das Gesamtportfolio, wie auch getrennt nach Anlagebuch, Handelsbuch sowie die Fremdwährungsfuture (soweit möglich in der Durchschau) berechnet und limitiert. Darin berücksichtigt werden neben den Wertpapier- und Edelmetallanlagen, die ein Kursrisiko aufweisen, die offenen Fremdwährungspositionen sowie die Fremdwährungsfutures, die zu Absicherungszwecken gehalten werden. Das in der Risikotragfähigkeit angesetzte Kursrisiko wird durch Addition der VaR der Teilportfolien ermittelt. Damit finden vorhandene Korrelationen zwischen den Teilportfolien keine Berücksichtigung, was zu einer höheren Risikosumme führt.

Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt vierteljährlich durch die Abteilung Risk Controlling. Hierbei wird die Barwertänderung des Zinsbuches bei ad-hoc Zinsveränderungen von +200 Basispunkten und -200 Basispunkten sowie sechs weiteren Szenarien gemäß RS 06/​2019 (BA) - "Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch" ermittelt. Die größere negative Veränderung dieser acht Zinsänderungsszenarien fließt als Risikowert in die Risikotragfähigkeitsberechnung ein.

Als Credit Spread Risiko definiert die Bank die negativen Marktwertänderungen der Anleihen des Eigenbestandes infolge einer Bonitätsverschlechterung von Emittenten, die sich noch nicht in einem Ratingdowngrade widergespiegelt hat (besonderes Kursrisiko). Das Credit Spread Risiko wird mithilfe des Value at Risk quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %, einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Lookback von 21 Jahren durch historische Simulation der Veränderungen der ratingabhängigen Asset-Swap-Spreads der Anleihen berechnet.

Die Überwachung und Regulierung der Risiken orientiert sich an dem Limitsystem, welches sich auf Basis des Risikodeckungspotenzials für das Marktpreisrisiko errechnet.

Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wird von der Abteilung Treasury täglich eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt. Die Steuerung erfolgt anhand der Größen "Distance to Illiquidity" (mindestens drei Monate), einer täglichen "Mindestliquidität" (EUR 20 Mio.) sowie der Liquidity Coverage Requirement. Die Überwachung wird durch die Abteilung Risk Controlling vorgenommen. Zusätzlich ist im Liquiditätssteuerungskonzept ein Notfallplan, welchem ein Frühwarnsystem vorgeschaltet ist, definiert. Die Bank nimmt keine Quantifizierung des Liquiditätsrisikos im Rahmen der Risikotragfähigkeit vor, da dies nur sehr eingeschränkt möglich ist. Eine quantitative und qualitative Analyse des Risikos wird über Stresstests vorgenommen. Zudem erfolgt eine tägliche Überwachung der Liquiditätsablaufbilanz hinsichtlich festgelegter Limits; zum einen der Abstand zur Illiquidität von mindestens drei Monaten und zum anderen die tägliche Mindestliquidität in Höhe von EUR 20 Mio. Beide Limits waren im Berichtszeitraum zu jedem Zeitpunkt eingehalten.

Die Quantifizierung operationeller Risiken, die auch das Modellrisiko einschließen, erfolgt vierteljährlich durch die Abteilung Risk Controlling in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern sowie dem Vorstand anhand einer Szenarioanalyse für alle identifizierten operationellen Risiken. Die Szenarien stellen dabei mögliche "bad case"-Szenarien der Risikoart dar und werden hinsichtlich möglicher Schadenshöhen p. a. und Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Diese beiden Parameter für die identifizierten Teilrisiken fließen in eine Monte-Carlo-Simulation ein. Aus den durchgeführten 200.000 Simulationen wird das Risiko als 99,9 %-Quantilswert abgelesen. Diese Berechnung wird dreimal durchgeführt und das schlechteste Ergebnis stellt die Schadenssumme für operationelle Risiken dar.

Im Zusammenhang mit Aktientransaktionen um den jeweiligen Dividendenstichtag der Jahre 2010-2016 laufen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen (ehemalige/​aktuelle) Beschäftigte und Organe der Varengold Bank AG und der Varengold Verwaltungs AG i.L. (ehemals Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen) wegen des Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung.

Die Varengold Bank AG könnte als mögliche Nebenbeteiligte in Betracht kommen und im Worst- Case-Szenario möglicherweise mit einem Bußgeld und/​oder einer Gewinnabschöpfung belegt werden, woraus sich für sie theoretisch ein signifikanter Aufwand ergäbe.

In diesem Zusammenhang wurden externe Berater mit der (laufenden) Durchsicht und Analyse der staatsanwaltschaftlichen Akten beauftragt.

Auf Basis der Stellungnahme externer Berater schätzt der Vorstand das Risiko einer Inanspruchnahme der Tochtergesellschaft Varengold Verwaltungs AG i.L. als denkbar, das Risiko einer Haftung der Varengold Bank AG für diese jedoch als eher gering ein.

Die Varengold Bank AG ist gemeinsam mit 19 weiteren natürlichen und juristischen Personen Beklagte in einem zivilrechtlichen Verfahren ("Caceis-Fall"). Streitgegenstand ist ein möglicher Rückerstattungsanspruch, der sich auf eine Steuernachforderung in Bezug auf Transaktionen eines selbstständigen Teilinvestmentvermögens der seinerzeitigen Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, heute Varengold Verwaltungs AG i.L. aus dem Jahr 2010 bezieht. Die seinerzeitige Investmentaktiengesellschaft ist an erster Stelle Beklagte im obigen Verfahren. Die Varengold Bank AG war in 2010 Minderheitsgesellschafter dieser Investmentaktiengesellschaft. Die Klage ist auf die gesamtschuldnerische Erstattung von erstatteter Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt rund EUR 92 Mio. (zzgl. etwaiger Zinsen und sonstiger entstandener Schäden des Klägers) gerichtet, die in 2010 an das Teilgesellschaftsvermögen (Caerus II) gezahlt wurde und das Finanzamt München vom Rechtsvorgänger des Klägers zurückgefordert hatte. Bei dem Caerus II Equity Fund (vor- und nachstehend "Caerus Il") handelt es sich um ein unter dem Dach der Varengold Investmentaktiengesellschaft (heute Varengold Verwaltungs AG i.L.) am 31.03.2010 aufgelegtes Investmentvermögen in Gestalt eines Teilgesellschaftsvermögens. Die Varengold Bank AG hat eine Erwiderung beim zuständigen Gericht eingereicht, die Klage abzuweisen. Der Vorstand und die eingeschalteten externen Sachverständigen schätzten bislang die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos aus diesem Verfahren als nicht überwiegend wahrscheinlich ein. Auch das strafrechtliche Verfahren gegen den ehemaligen Vorstand der Bank, Yasin Qureshi, zum Caerus II führt insoweit bislang grundsätzlich zu keinem anderen Ergebnis. Allerdings ist eine abweichende Beurteilung denkbar, die der Klage zum Erfolg verhelfen könnte. Aus diesem Grund hat die Varengold Bank AG vorsorglich eine Rückstellung für dieses Rechtsrisiko gebildet, bei der angenommen wurde, dass die Bank einen quotalen Ausgleich zu leisten hat. In diesem Zusammenhang werden auch Zahlungen an die Varengold Verwaltungs AG i.L. berücksichtigt, ebenso wie die entsprechende Verzinsung. Der Gesamtbetrag dieser Rückstellung beträgt EUR 3,9 Mio. Dieser Betrag wurde im Schätzungswege ermittelt. Dabei wurden Einschätzungen von externen Beratern hinzugezogen und Erkenntnisse aus vergleichbaren Konstellationen im Banken- und sonstigen unternehmerischen Umfeld ausgewertet.

Bei einer alleinigen Inanspruchnahme der Varengold Bank AG würde der zu leistende Betrag das bilanzielle Eigenkapital übersteigen.

Mit Bescheid vom 22.12.2022 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") nach § 44 Abs. 1 KWG eine Sonderprüfung bei der Varengold Bank AG an, die seit Januar 2023 von einer externen, durch die BaFin beauftragten Anwaltskanzlei durchgeführt wird. Die Anwaltskanzlei machte im Rahmen eines Zwischenberichts vom 12.04.2023 ("Zwischenbericht") mögliche Compliance-Verstöße geltend. Mit Schreiben vom 01.06.2023 kündigte die BaFin gegenüber der Varengold mehrere aufsichtliche Maßnahmen an und bezog sich hierbei auf die Feststellungen des Zwischenberichts ("erstes Anhörungsschreiben"). Als Konsequenz und bis zur endgültigen Sachverhaltsaufklärung hat die Varengold Bank den Zahlungsverkehr mit 75,5 % der internationalen Firmenkunden im Kerngeschäftsfeld Commercial Banking, die im Geschäftsjahr 2022 für 94 % der gesamten Provisionserträgen der Bank verantwortlich waren, unverzüglich gestoppt. Mit Schreiben vom 06.06.2023 teilte die BaFin zudem mit, dass sie beabsichtigt, eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sonderbeauftragten einzusetzen, der u.a. die aufsichtlichen Maßnahmen sowie zusätzliche Berichtspflichten zur Liquiditätsausstattung, Vermögens- und Ertragslage sowie Eigenmittelausstattung überwachen soll. Darüber hinaus wurde die Eigenmittelempfehlung (vormals: Eigenmittelzielkennziffer) seitens der BaFin aufgrund der geplanten Anpassungen der Geschäftsstrategie und der zukünftigen Ertragslage von bislang 2,7 % auf 6,5 % angehoben. Die Varengold Bank ist in der Lage, diese erhöhten Anforderungen zu erfüllen.

Mit zwei Bescheiden vom 27.06.2023 wurden die in Aussicht gestellten Maßnahmen aus dem Schreiben vom 01.06.2023 und 06.06.2023 im Wesentlichen bestätigt. Die BaFin untersagte der Varengold Bank insbesondere (i) die Durchführung von ein- und ausgehenden Transaktionen mit sog. Payment Agents sowie (ii) die Durchführung von Transaktionen mit Bezug zum Iran als Drittstaat mit hohem Risiko oder mit Beteiligung von im Iran ansässigen natürlichen und juristischen Personen. Die Untersagung umfasst dabei gemäß dem Wortlaut des Bescheides das Zahlungsverkehrsgeschäft unter Einbeziehung von sog. Payment Agents /​ Trustees und sonstigen Dritten, die in Drittstaaten ansässig und als (Zwischen-)Empfänger für die eigentlichen Auftraggeber tätig sind. Diese Tätigkeit als (Zwischen-) Empfänger, für die die Untersagung nach vorstehenden Ziffern (i) und (ii) gilt, umfasst u.a. die Entgegennahme von (auch aufgesplitteten) Zahlungen der eigentlichen Auftraggeber und die Weiterleitung an den eigentlichen Endempfänger in der EU oder in Drittstaaten über Konten bei der Varengold Bank AG. Gemäß dem Bescheid können einzelne Transaktionen, die unter die vorstehenden Fälle fallen und nachweislich keinen Sanktionsverstoß sowie Gesetzesverstoß darstellen, nach eigener diesbezüglicher Prüfung des Instituts und erfolgter Freigabe durch den bestellten Sonderbeauftragten (KPMG) ausgeführt werden. Für jede Zuwiderhandlung gegen den Bescheid wird ein Ordnungsgeld i.H.v. EUR 250.000 angedroht.

Vor dem dargestellten Hintergrund hat die Varengold Bank die Ausführung von Zahlungsaufträgen von Kunden mit Iranbezug gemäß vorstehenden Vorgaben eingestellt und Zahlungsaufträge nicht ausgeführt. Etwaige Freigabeprozesse über den bestellten Sonderbeauftragten (KPMG) sind mittlerweile prozessual etabliert.

Es erscheint möglich, dass neben der von der BaFin geforderten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen auch Bußgelder verhängt werden. Die Bank hat eine entsprechende Rückstellung gebildet und sich dabei auf ihr von Experten zugänglich gemachte Informationen gestützt. Die vorgenannte Prüfung nach § 44 Abs. 1 KWG ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht abgeschlossen. Von den insgesamt drei Prüfungsgegenständen zu a) Cum-Ex-Geschäften und ähnlichen Gestaltungsmodellen, b) Geschäftsgegenstand und sonstige Geschäftsbeziehungen zu natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in Bulgarien sowie c) Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen sind die zwei Prüfungsgegenstände b) und c) zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts abgeschlossen.

Das strategische sowie das Reputationsrisiko wird über die Betrachtung von Ertragsrückgängen im Zuge der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Es wird in der ökonomischen Perspektive eine Risikosumme in Höhe von 25 % der geplanten Gewinne der nächsten 12 Monate angesetzt (Minimum TEUR 400). Im Rahmen der oben erläuterten Sonderprüfung wurden aufsichtliche Maßnahmen ergriffen, die aktuell zu einem erheblichen Ausfall an Provisionserträgen und damit entgegen der bisherigen Geschäftsplanung zu einer Verschlechterung der Ertragssituation der Bank führen. Zudem sieht die Bank in diesem Zusammenhang Risiken in Form von Schadenersatzansprüchen von Kunden aufgrund nicht ausgeführter Zahlungsaufträge sowie Risiken, die sich aus der verschlechterten Reputation infolge der Sonderprüfung in Form von erhöhten Refinanzierungskosten und nicht zustande gekommenen Darlehensgeschäften ergeben. Weiterhin besteht das Risiko, dass gegen die Bank Bußgelder aufgrund von geldwäscherechtlichen Verstößen verhängt werden. Die Bank hat für drohende Geldbußen bereits Vorsorge in Form von Rückstellungen getroffen; es bleibt jedoch ein Risiko bestehen, dass die verhängten Geldbußen diese Rückstellungen übersteigen.

Zur Eingrenzung von Konzentrationsrisiken wurden vom Vorstand weitere Limits bzw. Frühwarnschwellen festgelegt, die fortlaufend überwacht werden. Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis durchgeführt, welches die Größe des Instituts, die Kapitalausstattung sowie das besondere Geschäftsmodell in angemessener Weise berücksichtigt.

Nach den Erfahrungen seit 2022 wird der Überfall Russlands auf die Ukraine auf die Varengold Bank voraussichtlich weiterhin keine signifikanten Auswirkungen hinsichtlich der weiteren Geschäftsentwicklung haben.

Die Varengold Bank nutzt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gezielt ihre Marktchancen und geht die damit einhergehenden Risiken ausschließlich verantwortungsbewusst ein.

2. Chancenbericht

Der traditionelle Wirtschaftssektor der Banken befindet sich seit mehreren Jahren im digitalen Wandel. Regulierte Banken sind und bleiben ein fundamentaler Baustein der Finanz- und Wirtschaftswelt. Der strategische Ansatz von bspw. Fintechs ist tendenziell schneller, einfacher, intuitiver und somit kundenzentrierter, aber nach Ansicht der Varengold Bank bietet der Markt Chancen und Herausforderungen für alle Teilnehmer zugleich.

Der Fokus der Varengold Bank liegt in der klaren Vision, den unkomplizierten Zugang zu Kapital- und Finanzdienstleistungen zu ermöglichen und Kunden bei der Verwirklichung von oftmals revolutionären Geschäftsideen zu helfen. Die Bank agiert in Nischen, in denen sie mit ihren Produkten und Services einen möglichst großen Kundennutzen stiften kann. Die strategische Ausrichtung der Varengold Bank mit den vorhandenen Kerngeschäftsfeldern bleibt auch im weiteren Verlauf des Jahres 2023 grundsätzlich gleich. Die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnamen zwecks Kompensation der Ertragsausfälle aus dem Commercial Banking hat nach Einschätzung des Vorstands erfolgreich begonnen und die Reorganisation in diesem Bereich wird weiterhin mit höchster Priorität vorangetrieben. Die Bank wird dabei parallel alle weiteren Geschäftstätigkeiten wie gewohnt bedienen und betreiben - speziell das Marketplace Banking wird mit Fokus auf die Services im Bereich Lending weiter ausgebaut werden. Die laufende Beobachtung von Markttrends und damit einhergehend die weiterführende Analyse von neuen Bereichen, Produkten und Services bleibt dabei ein wichtiger Bestandteil der Strategie.

In den beiden Kerngeschäftsfeldern Marketplace Banking und Commercial Banking (Transaction Banking) hat sich die Bank ein solides Netzwerk an Kunden und Kooperationspartnern aufgebaut. Die Bank konzentriert sich bei ihren Aktivitäten auf ihre Kernkompetenz als ein reguliertes Institut. Dabei greift die Bank auf jahrzehntelange Erfahrung im Banking zurück und verfügt insbesondere über ein fundiertes Verständnis für das Kreditgeschäft als zentrales Ankerprodukt.

Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen im Bereich Marketplace Banking ist unverändert hoch. Die Bank konzentriert sich im Jahr 2024 vorrangig auf das Lending-Geschäft, das im Vergleich zum Banking-as-a-Service mit weniger Ressourcen und Vorlaufzeiten deutlich attraktiver Erträge generiert. Das Ziel der Varengold Bank ist es, sich insbesondere durch eine effiziente Umsetzung der einzelnen Projekte mit Kunden in Deutschland und im EU-Ausland von Wettbewerbern zu differenzieren. Weitere Produktentwicklungen werden angestrebt und die aktuellen Prozesse sollen in Form eines mehr modularen Ansatzes weiter optimiert werden, um den Kunden einen noch individuelleren Service bieten zu können.

Das angestrebte Wachstum der Plattform-Kunden im Marketplace Banking wird neben dem Bedarf an Fremdkapital auch zusätzliches Eigenkapital erfordern. Über die Tochtergesellschaft VARP Finance GmbH (vormals Elbe2021 Incubator GmbH) kann die Bank direkt in einige ihrer bestehenden Kunden investieren (Equity Capital Markets, ECM). Dieser Mechanismus ermöglicht der Varengold Bank zusätzlich die Ausdehnung ihres Netzwerks in den Bereich Venture Capital.

Der Fokus der Varengold Bank im Kerngeschäftsfeld Commercial Banking soll auch zukünftig auf globalen Handelsunternehmen liegen, die in regulatorisch schwierigen Nischenmärkten aktiv sind. Varengold unterstützt diese Kunden dabei schwerpunktmäßig mit Services im Bereich Transaction Banking und Trade Finance Leistungen. Die strategische Ausrichtung in diesem Bereich wird aufgrund der bisherigen Erkenntnisse im Rahmen der noch laufenden Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG derzeit einer Reorganisation unterzogen. Die einzelnen Produkte und Services werden auf den Prüfstand gestellt, neue Ertragspotenziale werden eruiert und vorhandene Zahlungsverkehrsprozesse adjustiert. Die Bank hat sich hier in den vergangenen Jahren einen internationalen und namhaften Kundenstamm aufbauen können und ist auch zukünftig bestrebt, ihre Position als Transaktionsbank beizubehalten und zu festigen. Das Trade Finance Kreditgeschäft soll mit Bestandskunden selektiv erweitert werden.

Das Einlagengeschäft, welches nahezu ausschließlich auf die Zielgruppe von deutschen Privatkunden ausgerichtet ist, nimmt im Rahmen der Refinanzierungsstrategie der Bank eine zentrale Rolle ein. Die Bank bietet Kunden im Rahmen des Einlagengeschäftes Tages- und Festgeldprodukte in unterschiedlichen Laufzeiten von bis zu zehn Jahren an. Als Benchmark für die angebotenen Zinssatzkonditionen orientiert sich die Varengold Bank am Marktangebot von Kreditinstituten, die der deutschen Einlagensicherung unterliegen. Daneben refinanziert sich die Bank durch die Einlagen der Zahlungsverkehrskunden, die als Bundesbankguthaben angelegt werden. Das Einlagengeschäft soll auch in den nächsten Jahren organisch wachsen. Die Refinanzierungsstrategie der Bank sieht vor, die Festgeld- und Tagesgeld-Volumina auf einem konstanten Niveau zu halten, bei den Laufzeiten weitere Diversifizierungseffekte umzusetzen und die Einlagen in enger Abstimmung mit den Opportunitäten aus den Geschäftsfeldern Marketplace Banking und Commercial Banking zu steuern.

Die Zinswende aus dem Jahr 2022, die eine Ära der Negativzinsen beendete, reaktivierte das Passivgeschäft deutscher Banken. Der Wettbewerb um Einlagen ist seither kontinuierlich gestiegen, während bspw. sogar Neobroker und Fintechs mit Zinsangeboten am Markt auftauchten. Die Europäische Zentralbank hat wiederum im Juni 2024 den Leitzins um 0,25% auf 4,25% gesenkt und damit eine erneute Zinswende eingeleitet. 8 Die Einlagenzinsen im dennoch anhaltenden Wettbewerb werden entsprechend schnell reagieren. Die Bank wird dadurch gefordert sein, durch vermehrte und gezielte Konditionsanpassungen im Bereich der Tages- und Festgeldprodukte die gebotenen Neuabschluss- und Prolongationsquoten zu erzielen.

Um die Bank langfristig erfolgreich zu positionieren, sind als essenzielle Erfolgsfaktoren grundsätzlich eine Fokussierung auf den Kunden und dessen Zufriedenheit sowie die Aufrechterhaltung eines hochqualifizierten und motivierten Teams relevant. Unter dem Leitbild New Work wird die gesamte Arbeitsphilosophie der Bank auch zukünftig weiterentwickelt und die Arbeitsprozesse gestrafft bzw. qualitativ verbessert werden, um letztlich durch noch mehr Effizienz einen Mehrwert für Kunden und Investoren zu generieren. Das Fundament dafür sind die 6 Säulen der Varengold Bank: Culture, Work Environment, Leadership, Digital Transformation, Empowerment und Corporate Social Responsibility. Die Etablierung dieser Säulen erfolgte dabei entlang der drei Unternehmenswerte "Customer Centric", "No Silos" und "Go the extra Mile".

Im Jahr 2022 hat zudem eine Konzeptionierungsphase stattgefunden, um die Kommunikation stufenweise und auf Basis einer modernen Informationsarchitektur weiterentwickeln zu können. Unter anderem sollen die Mitarbeitenden mit einem qualitativen und quantitativen Informationsfluss dazu befähigt werden, ihre Aufgaben erfolgreich erledigen zu können. Einzelne Projekte und Teamarbeiten haben bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass komplexe Kundentransaktionen unter hohem Zeitdruck mit geeigneten Strukturen und Kommunikationskanälen erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können. Dazu gehört außerdem die konsequente Umsetzung der Digitalisierungsstrategie und weitere Prozessautomationen - z.B. bei wiederkehrenden Arbeiten im Customer Service durch Einsatz von Robotic-Process-Automation oder durch Künstliche Intelligenz.

Auch das Ziel, den ökologischen Fußabdruck weiter zu verringern und einen sozialen Beitrag zu leisten, wird die Varengold Bank nicht aus den Augen verlieren. Darum setzt sich ein fester Kreis von Mitarbeitenden mit diesem Thema auseinander. Es werden Ideen entwickelt, wie das Engagement der Bank auf diesem Gebiet in den kommenden Jahren fortgesetzt werden kann. Dabei wird nicht nur ein umfassendes Verständnis von Nachhaltigkeit vermittelt, sondern es werden aktiv einzelne Maßnahmen zum Umweltschutz und für soziales Engagement umgesetzt. Unter anderem stellt die kontinuierliche Kompensation der eigenen Emissionen ein wichtiges Element für die Entwicklung einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Firmenkultur dar. Bei der Einordnung des Kundenportfolios der Bank hinsichtlich ESG-Performance sollen auch jene Rahmenbedingungen sicherstellen, dass die Strategie und gelebte Praxis der Bank mit der eigenen Vision einer nachhaltigen Entwicklung und der externen Erwartungshaltung übereinstimmen.

8 https:/​/​www.ecb.europa.eu/​press/​press_​conference/​html/​index.de.html

Diese vorgenannten Bestrebungen nach kultureller und digitaler Transformation, Weiterentwicklung und Wachstum werden sich aufgrund der letzten Entwicklungen in Bezug auf die laufende Sonderprüfung bzw. die eingeleiteten aufsichtlichen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Ertragssituation der Bank nicht in dem ursprünglich geplanten Umfang und zeitlichen Rahmen umsetzen lassen. Soweit möglich und sinnvoll wurden bereits begonnene und geplante Projekte vorerst im Juni 2023 gestoppt, um allgemeine Verwaltungskosten einzusparen und vorhandene Kapazitäten im weiteren Verlauf des Jahres für die Reorganisation und Prozessoptimierung im Bereich Commercial Banking sowie für den Ausbau zusätzlicher interne Kontrollen einzusetzen.

3. Prognosebericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen nach dem Bilanzstichtag

Die bereits im Jahr 2022 erfolgten Leitzinserhöhungen, der starke Anstieg der Energiepreise sowie der Anstieg der Inflationsraten seit Jahresbeginn 2022 belasteten auch im Jahr 2023 die Realwirtschaft. Der Leitzins wurde im Verlauf des Jahres 2023 mehrfach erhöht auf schließlich 4,5 % im September 2023 9. Am 06.06.2024 hat die Europäische Zentralbank erstmals seit 2019 den Leitzins wieder um 0,25% auf 4,25% gesenkt. 10

Die deutsche Wirtschaft stagnierte 2023 in der gesamten Gemengelage. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 um 0,2% 11 gesunken. Der Rückgang ist unter anderem auf das anhaltend hohe Preisniveau auf allen Wirtschaftsstufen zurückzuführen. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen, die sich aus dem Anstieg der Zinssätze und dem Rückgang der Nachfrage aus dem In- und Ausland ergaben. Diese Entwicklung setzte sich auch im ersten Quartal 2024 fort, in dem das preisbereinigte BIP um 0,9% zurückging. Im Euroraum stagnierte die Wirtschaft im Jahr 2023 ebenfalls während in den ersten beiden Quartalen das reale Bruttoinlandsprodukt gegenüber den Vorquartalen leicht anstieg, verzeichnete es im dritten Quartal einen Rückgang um 0,1 % und stagnierte schließlich im letzten Quartal. 12

Die Inflationsrate im Euroraum ist im Dezember 2023 um rund 2,9% 13 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen und erholt sich damit im Vergleich zu den Vormonaten. Der Preisdruck aus dem Energie- und Nahrungsmittelsektor hat spürbar nachgelassen. Dies zeigt sich auch zum Ende des ersten Quartals 2024, in dem die Inflationsrate in der Eurozone um 2,4% gegenüber dem Vorjahresmonat anstieg. In Deutschland flachte die Inflationsrate im Jahr 2023 nach dem Rekordjahr 2022 stetig ab und schloss im Dezember 2023 mit einem Anstieg um 3,7% gegenüber dem Vorjahresmonat ab. Im Jahresdurchschnitt 2023 sind die Verbraucherpreise in Deutschland gegenüber 2022 um 5,9% gestiegen. 14 Dieser Trend setzte sich auch im ersten Quartal 2024 fort und zeigte im März 2024 einen Anstieg um 2,2% gegenüber dem Vorjahresmonat. 15

9 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​201216/​umfrage/​ezb-zinssatz-fuer-das-hauptrefinanzierungsgeschaeft-seit-1999/​
10 https:/​/​www.ecb.europa.eu/​press/​press_​conference/​html/​index.de.html
11 https:/​/​www.destatis.de/​DE/​Themen/​Wirtschaft/​Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/​Tabellen/​bipbubbles.html
12 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​158133/​umfrage/​entwicklung-des-bip-in-der-eurozone-und-der-eu-gegenueberdem-vorjahresquartal/​
13 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​72328/​umfrage/​entwicklung-der-jaehrlichen-inflationsrate-in-der-eurozone/​

Die Aktienmärkte entwickelten sich im Jahr 2023 insgesamt erfreulich, obwohl sich das konjunkturelle Umfeld weiter eintrübte. Haupttreiber der positiven Kursentwicklung waren nachlassende Sorgen um die europäische Energieversorgung und die sinkenden Inflationsraten, die sich positiv auf den Risikoappetit der Anleger auswirkten. Der deutsche Leitindex DAX schloss Ende Dezember bei rund 16.752 Punkten ab. Im ersten Quartal 2024 entwickelten sich die Aktienmärkte weiterhin positiv und der DAX schloss Ende März 2024 mit rund 18.493 Punkten ab. 16 Als Reaktion auf die US-Inflationsdaten stieg der DAX Mitte Mai 2024 auf ein neues Rekordhoch von 18.893 Punkten. 17

Die allgemeine Entwicklung des Fintech-Sektors knüpfte an die Situation im Jahr 2022 an, so dass Bewertungen zurückgingen und der Zugang zu Finanzierungen und insbesondere Eigenkapital schwieriger wurde. Die globalen Investitionen in Fintech-Startups sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Im ersten Quartal 2024 zeigt sich in Europa hingegen eine positive Entwicklung. Es sind vermehrt etwas größere Finanzierungsrunden zu beobachten.

Prognose

Speziell die in diesem Abschnitt enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf Einschätzungen und Schlussfolgerungen seitens der Varengold Bank zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts. Die darin enthaltenen Aussagen stützen sich auf Annahmen und, sofern nicht gesondert angegeben, basieren diese auf internen Einschätzungen. Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche auf die Zukunft bezogenen Aussagen mit bekannten oder unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten verbunden sind und auf Schlussfolgerungen basieren, die zukünftige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Bank betreffen. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

Die Entwicklung der weltweiten Konjunktur und der Kapitalmärkte dürfte im Jahr 2024 weiterhin durch leichtes Wachstum und eine dennoch anhaltende geopolitische Unsicherheit gekennzeichnet sein. Die EU-Kommission rechnet in der Eurozone mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 0,8%. 18 Das Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) prognostizierte in ihrer zuletzt veröffentlichten Konjunkturprognose, dass die deutsche Wirtschaft durch schlechte Stimmung und hohe Unsicherheit in Unternehmen und Haushalten stagniert und es erst in der zweiten Jahreshälfte zu einer spürbaren gesamtwirtschaftlichen Erholung kommen dürfte. Insgesamt ist davon auszugehen, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 nur um 0,2% im Vergleich zum Vorjahr steigen wird. 19 Damit wurde die Wachstumsprognose für 2024 im Vergleich zur ifo Konjunkturprognose im Winter 2023 deutlich um 0,7 Prozentpunkte herabgesetzt. 20

14 https:/​/​www.destatis.de/​DE/​Presse/​Pressemitteilungen/​2024/​01/​PD24_​020_​611.html
15 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​1045/​umfrage/​inflationsrate-in-deutschland-veraenderung-desverbraucherpreisindexes-zum-vorjahresmonat/​
16 https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​162176/​umfrage/​monatliche-entwicklung-des-dax/​
17 https:/​/​www.tagesschau.de/​wirtschaft/​finanzen/​marktberichte/​marktbericht-dax-dow-110.html
18 https:/​/​economy-finance.ec.europa.eu/​economic-forecast-and-surveys/​economic-forecasts/​spring-2024-economic-forecastgradual
-expansion-amid-high-geopolitical-risks_​en?prefLang=de
19 https:/​/​www.ifo.de/​publikationen/​2024/​aufsatz-zeitschrift/​ifo-konjunkturprognose-fruehjahr-2024

Das ifo-Institut geht zudem von einem weiteren Rückgang der Inflation aus. Im Zuge der rückläufigen Inflation dürfte auch der Höhepunkt des Zinsniveaus überschritten sein, weshalb im Frühsommer 2024 mit einer ersten Leitzinssenkung seitens der Europäischen Zentralbank gerechnet werden kann.

Darüber hinaus steigen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen weiter. Dies umfasst unter anderem die MaRisk-Novelle, in der auch das Risikomanagement von Nachhaltigkeitsrisiken einen starken Fokus erhält. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der MaRisk Einfluss auf Analysen, Kundenannahmen und beispielsweise Kreditvergaben haben wird. Der Fokus der Aufsicht auf die Integration von Enviromental, Social und Governance (ESG) Aspekten in die Strategien und das Risikomanagement von Instituten wird durch die EZB-Leitlinien und die EBA- Leitlinien weiter gestützt und forciert. ESG-Risiken werden auch in der schriftlich fixierten Ordnung der Bank verstärkt zu berücksichtigen sein. Hierfür bedarf es einer Analyse und fortlaufenden Kontrolle, insbesondere auch hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse sowie der etablierten Kontrollen durch die Compliance.

Zusätzlich wird der bereits am 17.01.2023 in Kraft getretene EU-Rechtsakt Digital Operational Resilience Act (DORA) zukünftig eine Rolle spielen, in dem der Fokus auf der Stärkung von IT- Sicherheit, Cyberrisken und dem Themenkomplex Business Continuity Management liegt. Während des russischen Angriffskrieges waren vermehrt Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen und eben auch Finanzdienstleister zu verzeichnen. Folgerichtig werden mit dem DORA oder der Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS2) auf EU-Ebene einheitliche Standards beschlossen und in den nächsten Jahren fest etabliert, welche wesentlichen Einfluss auf die Informationssicherheit und ggf. Auslagerungen für die Banken haben werden.

Im Januar 2025 wird zudem die neue Capital Requirements Regulation (CRR III) in Kraft treten. Hinzu kommen die zu erwartenden Neuerungen in Bezug auf die Überwachungs- und Governance-Vorgaben von Bankprodukten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche sich aktuell in der Konsultationsphase befinden. Durch diese soll dich die Kontroll- und Überwachungsaktivität der Compliance-Funktion verstärkt auch auf die weiteren Bankprodukte und die dazugehörigen Prozesse bzw. Anweisungen ausweiten. Bislang noch offen ist, ob in den nächsten Monaten eine Verordnung zu Echtzeitüberweisungen/​Instant Payments verabschiedet wird. Dies hätte zwangsläufig den Umbau bzw. die Erweiterung der Zahlungsverkehrsstruktur der Bank zur Folge, was die Varengold Bank aber generell als positiven und zukunftsweisenden Schritt begrüßt.

Angesichts des noch nicht absehbaren Endes des Kriegsgeschehens in Europa und der in diesem Kontext verhängten Sanktionen sowie dem seit Oktober 2023 eskalierten Nahostkonflikt geht die Varengold Bank nicht davon aus, dass dadurch ihre Geschäftstätigkeit unmittelbar wesentlich beeinträchtigt wird. Dauerhafte mittelbare Effekte wie Preissteigerungen, Ressourcenverknappung und drohende Stagflation oder Rezession bergen dennoch mögliche Risiken. Mit Beginn der Aggressionen Russlands gegen die Ukraine hat die Varengold Bank für sich selbst unterschiedliche Szenarien mit makroökonomischen sowie direkten Auswirkungen ausgearbeitet und sie verfolgt sehr genau die wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Die konfliktbedingte Energiekrise wird sich trotz eingedämmter Preissteigerungen negativ auf einzelne Wirtschaftssektoren auswirken. Dennoch sieht die Varengold Bank das bestehende Kreditportfolio aufgrund der generellen Diversifizierung nach Branchen, Ländern und Größenklassen sowie einer angemessenen Besicherung gut aufgestellt. Auch angesichts der Entwicklungen im Konflikt zwischen Iran und Israel hat die Bank eine interne Bewertung vorgenommen und erwartet keine Einschränkungen bei Transaktionen im humanitären Bereich. Im Falle einer weiteren Eskalation im Nahen Osten würden die Lieferungen in diesem Bereich (Nahrungsmittel und Medizin) nach derzeitiger Einschätzung der Bank weiterhin politisch unterstützt werden und somit wären keine Auswirkungen auf die laufenden Geschäftsaktivitäten zu erwarten.

20 https:/​/​www.ifo.de/​publikationen/​2023/​aufsatz-zeitschrift/​ifo-konjunkturprognose-winter-2023

Für den gesamten Bankensektor dürfte es erneut darum gehen, sich in diesem komplexen und herausfordernden Umfeld zu behaupten und die Kreditportfolios aktiv zu managen. Dabei sollten die Banken ihre Kostenstruktur im Auge behalten und noch stärker an das weiterhin herausfordernde Markt- und Regulierungsumfeld anpassen sowie strukturelle Anpassungen wie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen nicht aus den Augen verlieren. Insgesamt befindet sich der Bankensektor jedoch in einer guten Verfassung und ist auf eine konjunkturelle Abschwächung und einen möglichen Anstieg der Kreditausfälle gut vorbereitet. Die Profitabilität wird mittelfristig weiterhin durch das höhere Zinsniveau gestützt.

Der alternative Finanzierungsmarkt insgesamt (z.B. Online-Marktplätze, Revenue-based Financing, Online-Kreditgeber und Peer-to-Peer-Lending) verzeichnete im Jahr 2023 in Europa marktbedingt einen leichten Volumenrückgang. Nun zeichnet sich in Europa ein vorsichtiger Aufwärtstrend ab. Auch wenn die durchschnittlichen Finanzierungsrunden immer noch eher gering sind, bewegt sich das europäische Fintech-Funding im ersten Quartal 2024 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorquartal. Damit zeigt sich die Situation deutlich stabiler als auf globaler Ebene und könnte sich 2024 fortsetzen. 21 Auf Seiten der Unternehmenskunden ist dabei ein klarer Trend zu erkennen, dass signifikantes Wachstum nicht an erster Stelle steht, sondern dass eher ein verlangsamtes Wachstum und ein schneller Weg in die Profitabilität vorrangig sind. Auf Verbraucherseite sind speziell Angebote wie "Buy now, pay later" in der heutigen Zeit relevant und haben einen Einfluss auf das Konsumverhalten.

Die Varengold Bank geht davon aus, dass sich die Zahl der Institute langfristig reduzieren, aber der Wettbewerb dadurch verschärft werden wird, und dass immer mehr globale Technologiekonzerne, Fintechs und Auslandsbanken ausgewählte Produkte des klassischen Bankengeschäfts anbieten. Durch den Anstieg der Zinssätze und die Abschaffung der Negativzinsen bietet auch das Zinsgeschäft künftig wieder eine Ertragskomponente ergänzend zu den Perspektiven im Handelsgeschäft, aus dem sich viele Institute in der Vergangenheit teilweise oder sogar ganz zurückgezogen haben - eine Chance, die die Varengold Bank zu nutzen weiß.

Unabhängig von der bisherigen und zukünftigen Geschäftsentwicklung und der Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs zum Erhalt einer stabilen Ertragssituation der Bank, können darüber hinaus auch diverse Risikofaktoren bei ungünstigem Verlauf der weltweiten politischen und wirtschaftlichen Situation die Ergebnisentwicklung in den kommenden Jahren in einem nicht abschließend quantifizierbaren Ausmaß beeinträchtigen. Die Ergebnisse sind darüber hinaus zusätzlich stark abhängig von der weiteren Zinsentwicklung. Übergeordnetes Ziel der Varengold Bank ist es, den Bereich Commercial Banking weiter umzubauen, den Bereich Marketplace Banking stärker auszubauen und die Bank auf ihrem stabilen Fundament zu sichern. Im Zusammenhang mit dieser Restrukturierung rechnet die Bank mit zusätzlichen Belastungen und plant diese mit den vorhandenen Ressourcen zu finanzieren. Mittelfristig soll auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Planung zur Weiterentwicklung der Gesamtbankorganisation erhalten bleiben bzw. weiter forciert werden.

21 https:/​/​financefwd.com/​de/​das-comeback-der-grossen-fundingrunden/​

Auf Grundlage der Ergebnisentwicklung 2022 und Planungsrechnungen hatte die Varengold Bank eine ursprüngliche Prognose abgeleitet und zu Beginn des Jahres 2023 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 40-50 Mio. für das Geschäftsjahr 2023 in Aussicht gestellt. Die Auswirkungen der aufsichtlichen Maßnahmen im Rahmen der laufenden Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG erforderten im Juni 2023 eine erhebliche Anpassung der Geschäftsplanung und die Bank ging davon aus, dass das ursprünglich geplante Ergebnis nicht erreicht werden wird.

Im September 2023 wurde die Geschäftsplanung nochmals überarbeitet und das zuletzt prognostizierte Ergebnis neu kalkuliert. Die neue Planung zeigte eine deutliche Ergebnisverbesserung aufgrund höherer geplanter Erträge, die nur zum Teil durch erhebliche Kostensteigerungen im Rahmen der laufenden Sonderprüfung kompensiert wurden. Im weiteren Verlauf mussten wiederum positive sowie negative wertaufhellende Faktoren (u.a. die Kosten der Sonderprüfung) im Rahmen der Abschlussarbeiten für das Jahr 2022 berücksichtigt werden, welche das Ergebnis vor Steuern deutlich reduzierten und gleichzeitig zu einer Erhöhung der Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2023 führten. Die Varengold Bank verzeichnet ein vorläufiges und noch nicht geprüftes Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 25,8 Mio. für das Geschäftsjahr 2023. Die Nettoerträge liegen mit EUR 65,3 Mio. rund 20% unter dem Vorjahresniveau bei einem um ca. 6% reduzierten Verwaltungsaufwand von EUR 33,7 Mio. sowie einer Cost Income Ratio von ca. 55%.

Das Geschäftsjahr 2024 startete mit Blick auf das erste Quartal zufriedenstellend. Die Varengold Bank erwirtschaftete in den ersten drei Monaten Nettoerträge in Höhe von EUR 14,1 Mio. bei einem Verwaltungsaufwand von EUR 7,3 Mio., wobei die Bank bei ihren Geschäftsaktivitäten zuletzt von dem aktuellen Zinsumfeld profitierte. Beispielsweise rund 50% der Nettoerträge im ersten Quartal sind auf die Verzinsung von Übernachtguthaben bei der Bundesbank zurückzuführen. Die Bank geht davon aus, dass sich dieser Effekt im weiteren Verlauf des Jahres reduzieren wird. Die Bank weist zum 31. März 2024 ein vorläufiges Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 5,9 Mio. aus. Für das gesamte Geschäftsjahr 2024 prognostiziert die Varengold Bank ein Ergebnis vor Steuern von EUR 9-13 Mio. sowie eine Cost-Income-Ratio von ca. 73 %.

 

Hamburg, 17. Juni 2024

Varengold Bank AG

Dr. Bernhard Fuhrmann, Vorstand

Frank Otten, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Das Jahr 2022 war für Privatpersonen und Unternehmen herausfordernd. Auch für Kreditinstitute war es zunächst geprägt von den wirtschaftlichen Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie und dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Dieser Krieg hat bereits großes menschliches Leid bewirkt und erheblichen Einfluss auf die weltweite Wirtschaftsentwicklung mit sich gebracht, nicht zuletzt durch gestiegene Energiepreise, Lieferengpässe und Inflation. In der Konsequenz folgte zudem eine deutliche Kehrtwende in der Zinslandschaft.

Auch neue gesetzliche und regulatorische Vorgaben für Kreditinstitute wurden umgesetzt oder in die Wege geleitet. Hinsichtlich der anstehenden Änderungen in der Gesetzgebung wie bspw. durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) setzt sich die Varengold Bank bereits aktiv mit den erforderlichen Maßnahmen auseinander, denn die Themenbereiche Unternehmenskultur und Nachhaltigkeit im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance) sind bereits seit mehreren Jahren ein Fokus der strategischen Aktivitäten der Bank. Ebenso die digitale Transformation und Prozessoptimierungen wurde im Jahr 2022 weiter vorangetrieben. Das gesamte Varengold-Team hielt gemeinsam das Unternehmen im Jahr 2022 auf Wachstumskurs und der Aufsichtsrat hat diese Entwicklung eng begleitet sowie den Vorstand bei der Ausführung seiner geschäftsführenden Tätigkeiten überwacht und kontrolliert.

Das darauffolgende Jahr 2023 wurde für die Bank wiederum zu einer großen Herausforderung, geprägt von der noch immer laufenden Sonderprüfung nach § 44 Kreditwesengesetz (KWG), Ertragsausfällen im Commercial Banking, Restrukturierungsmaßnahmen und zeitlichen Verzögerungen auf diversen Ebenen.

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand im Jahr 2022

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 seine nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich umfassend mit der geschäftlichen und strategischen Entwicklung des Unternehmens befasst sowie die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion intensiv kontrolliert. Die Überwachungsziele orientierten sich an den gesetzlichen Vorgaben und wurden bei Bedarf unterjährig den internen und externen Entwicklungen entsprechend angepasst. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, strategische Bedeutung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand. Zudem beinhaltet die Geschäftsordnung des Vorstands einen Katalog für Geschäfte und Maßnahmen, zu deren Vornahme der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen hat. Derartige Geschäfte und Maßnahmen wurden eingehend zwischen den beiden Gremien diskutiert und seitens des Aufsichtsrats geprüft.

Das Gremium war stets aktuell informiert über die Geschäftstätigkeiten und hat unter anderem schriftlich Informationen zur monatlichen finanziellen Geschäftslage sowie quartalsweise zur Risikosituation der Bank erhalten. Weiterhin wurden sämtliche Innenrevisionsberichte und Compliance-Reports sowie, je nach Einzelsachverhalt, zusätzliche Unterlagen dem Aufsichtsrat zugestellt. Die dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellten Informationen wurden in den Aufsichtsratssitzungen, im Rahmen von Umlaufbeschlüssen sowie darüber hinaus in Einzelgesprächen zusätzlich erläutert und diskutiert. Die steten, umfassenden und zeitnahen schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat entsprachen den Vorgaben nach § 90 AktG.

Auch außerhalb der Sitzungen standen die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands in engem Kontakt, um strategische Optionen und aktuelle Fragen der Geschäftspolitik zu hinterfragen und zu diskutieren. Der Vorstand beantwortete und erläuterte die Fragen des Aufsichtsrats stets umfangreich und zu dessen Zufriedenheit. Um die Informationsbasis zu verbreitern und eigene Eindrücke von der Unternehmensentwicklung zu gewinnen, hat der Aufsichtsrat auch vorstandsferne Erkundigungen eingeholt, unter anderem bei Führungskräften der Bank, der Internen Revision und externen Beratern.

Der Aufsichtsrat überzeugte sich im Verlauf des Jahres 2022 zudem im regelmäßigen Austausch mit den einzelnen Mitgliedern des Vorstands sowie durch gezielte Fragestellungen von der Eignung und der Zuverlässigkeit der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat selbst unterzieht seine Arbeit regelmäßig einer Effizienzprüfung.

Prüfungsausschuss

Der Aufsichtsrat der Varengold Bank AG hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 auf Grundlage des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) einen Prüfungsausschuss etabliert - diesen bilden automatisch die drei amtierenden Aufsichtsmitglieder der Bank. Der Prüfungsausschuss leitet seine Zuständigkeiten von denjenigen des Aufsichtsrats ab und enthält gem. § 100 Absatz 5 AktG in seinem Gremium zwei Finanzexperten (einen für Rechnungslegung und einen für Abschlussprüfung). Der Prüfungsausschuss kontrolliert im Wesentlichen die Qualität der Jahresabschlussprüfung und überprüft die Unabhängigkeit der Jahresabschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss hat dabei das Recht, direkt von der mittleren Führungsebene der Bank Informationen einzuholen.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2022 aufgrund der Unternehmensgröße und der Tatsache, dass der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, auf die Bildung von weiteren Ausschüssen verzichtet.

Aufsichtsratssitzungen 2022

Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten, die am 21. März 2022, am 20. Juni 2022, am 24. August 2022 und am 5. Dezember 2022 stattgefunden haben. Alle Sitzungen erfolgten unter Teilnahme sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder, beider Mitglieder des Vorstands, dem Chief Operating Officer/​Generalbevollmächtigten sowie themenbezogen unter Teilnahme von Gastrednern aus den jeweiligen Fachbereichen. Zur Freude aller Teilnehmenden fanden die Sitzungen nicht mehr nur rein virtuell statt, sondern konnten auch wieder in Präsenz abgehalten werden und wurden somit durch den persönlichen Kontakt geprägt. Aber auch auf die Möglichkeit hybrider Sitzungen wurde weiterhin zurückgegriffen, wenn dies zweckmäßig oder förderlich war.

Grundsätzlich wurde in jeder Sitzung seitens des Vorstands an den Aufsichtsrat über die aktuelle Entwicklung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse Bericht erstattet sowie ein Statusupdate insbesondere zum Risikocontrolling und zu Compliance-Angelegenheiten gegeben.

Die wesentlichen Tagesordnungspunkte der Sitzung vom 21. März 2022 waren die Geschäftsentwicklung und die Unternehmenskennzahlen mit Blick auf das vorangegangene Geschäftsjahr 2021. Zudem wurde die Geschäftsstrategie 2022 besprochen, der Geschäftsplan 2022-2024 sowie die Risikostrategie 2022 seitens des Vorstands erörtert und anschließend durch den Aufsichtsrat genehmigt. Darüber hinaus besprachen die Teilnehmer u.a. den Compliance- Bericht 2021, das vorhandene Vergütungssystem und dessen Umsetzung sowie die möglichen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts für die Varengold Bank AG.

In der Sitzung am 20. Juni 2022 stand neben einem Rückblick auf die Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2022 insbesondere der Jahresabschluss 2021 (im direkten Gespräch mit den zuständigen Abschlussprüfern der PricewaterhouseCoopers GmbH) im Mittelpunkt der Tagesordnung. Darüber hinaus wurden die Nichtprüfungsleistungen der Prüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich Risikocontrolling und Compliance erläutert.

Im Rahmen der Sitzung vom 24. August 2022 wurden vorrangig die Geschäftsentwicklung in den jeweiligen Geschäftsbereichen sowie ein Update der Geschäftsstrategie 2022 besprochen. Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat in seiner Funktion als Prüfungsausschuss die Qualität und die Unabhängigkeit der Jahresabschlussprüfer.

In der letzten Sitzung des Jahres, am 5. Dezember 2022, wurde rückblickend die bis dato erzielte Ergebnisentwicklung der Bank im Jahr 2022 betrachtet und erste Planungen für das Geschäftsjahr 2023 besprochen. Darüber hinaus waren u.a. die Beteiligungsstruktur und die Personalentwicklung der Bank zentrale Themen der Sitzung.

Neben diesen vier gemeinsamen Sitzungen beider Organe trat der Aufsichtsrat auch zu gelegentlichen Telefon- und Videokonferenzen zusammen, um sowohl die Themen aus den gemeinsamen Sitzungen nachzuarbeiten als auch die Themen für bevorstehende gemeinsame Sitzungen vorbereiten zu können. Darüber hinaus wurden weitere Beschlüsse im Umlaufverfahren gem. § 12 Absatz 2 der Satzung der Varengold Bank AG gefasst.

Erteilung des Prüfungsauftrags an PricewaterhouseCoopers GmbH

Am 24. August 2022 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PWC), Hamburg, auf der ordentlichen Hauptversammlung der Varengold Bank AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt. Anschließend erteilte der Aufsichtsrat der PricewaterhouseCoopers GmbH den Prüfungsauftrag. Der Auftrag selbst enthielt u.a. klare Regelungen über den Prüfungsumfang, die Prüfungsdurchführung sowie die zielführende Zusammenarbeit. Vor der Empfehlung des Aufsichtsrats betreffend den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung hat der Abschlussprüfer erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen sowie persönlichen oder sonstigen Beziehungen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.

Jahresabschlussprüfung 2022 - beeinflusst durch besondere Ereignisse im Jahr 2023

Die Ereignisse und Entwicklungen des Jahres 2023 haben signifikant den Verlauf der Jahresabschlussprüfung 2022 geprägt und führten schlussendlich zu einer großen zeitlichen Verschiebung. Bereits am 26. Mai 2023 hat die ursprüngliche Vorbesprechung des durch PwC erstellten Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2022 zwischen Vorstand und den Abschlussprüfern stattgefunden, an der auch der Aufsichtsratsvorsitzende teilgenommen hat.

Basierend auf dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 planten Vorstand und Aufsichtsrat zunächst, der zuvor für August 2023 terminierten Hauptversammlung eine Dividendenausschüttung in Höhe von ca. EUR 3,6 Mio. (36 Euro-Cent pro Aktie) vorzuschlagen und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Im Zuge einer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angeordneten Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) wurde unter anderem das Zahlungsverkehrsgeschäft der Bank intensiv geprüft und ein Zwischenergebnis der involvierten Prüfer führte Anfang Juni 2023 zu Einschränkungen und Restrukturierungsmaßnahmen im Zahlungsverkehrsgeschäft aufgrund möglicher Compliance-Verstöße mit dem Resultat einer deutlichen Verschlechterung der Ertragssituation aufgrund ausbleibender Provisionserlöse. Es folgten schließlich kurzfristige Restrukturierungsmaßnahmen bzw. das Erarbeiten von Sanierungsparametern auf Gesamtbankebene. Der Aufsichtsrat selbst hat zudem unabhängig eine Anwaltskanzlei beauftragt, zusätzliche forensische Untersuchungshandlungen in Bezug auf den Vorstand basierend auf einer Datendurchsicht und Datenprüfung durchzuführen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben darüber hinaus am 16. Juni 2023 entschieden, zum Zwecke der Vorsorge und zur Stärkung der Kapitalbasis den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 mit Zustimmung der nächsten Hauptversammlung vollständig auf neue Rechnung vorzutragen und somit nicht die geplante Dividende für das Jahr 2022 auszuschütten.

Aufgrund der Sonderprüfung bzw. daraus resultierender Zwischenergebnisse konnte PwC als Abschlussprüfer die erforderlichen Prüfungshandlungen für das Geschäftsjahr 2022 nicht wie zeitlich vorgesehen abschließen und musste die Prüfung unterdessen pausieren. Nach der ursprünglichen Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 mussten im weiteren Verlauf positive und negative wertaufhellende Faktoren im Rahmen der Abschlussarbeiten berücksichtigt werden.

Die Prüfung konnte sodann ab Oktober 2023 weitergeführt werden. Die PricewaterhouseCoopers GmbH, Hamburg, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 abschließend geprüft. Zur Vorbereitung der Bilanzaufsichtsratssitzung am 20. Juni 2024 erhielt der Aufsichtsrat den Entwurf des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2022 zwecks Durchsicht und Prüfung. Am 17. Juni 2024 hat die Schlussbesprechung des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2022 zwischen Vorstand und Abschlussprüfer stattgefunden, an der auch der Aufsichtsratsvorsitzende aktiv teilgenommen hat. Alle offenen Fragen konnten abschließend in der Bilanzaufsichtsratssitzung mit dem Vorstand und den anwesenden Abschlussprüfern der PricewaterhouseCoopers GmbH geklärt werden. Nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen.

Durch einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats vom 20. Juni 2024 wurde somit der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Jahresabschluss der Varengold Bank AG zum 31. Dezember 2022 gem. § 12 i.V.m. § 22 der Satzung der Varengold Bank AG nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat gebilligt und gilt damit als festgestellt.

Personalien

Das im Jahr 2022 amtierende Aufsichtsratsmitglied Herr Francesco Filia hat sein Mandat aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf des 25. Februar 2023 niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Filia für seinen wertvollen Beitrag und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 6. Februar 2023 Herrn Florin Isac mit Wirkung zum 26. Februar 2023 bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Herr Isac musste leider vorzeitig sein Amt aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 5. Juli 2023 niederlegen. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 3. Juli 2023 Herrn Marcus Columbu mit Wirkung zum 6. Juli 2023 bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Nach erfolgreichen Jahren des Wachstums bis über das Jahr 2022 hinaus, hat die Bank ein schwieriges Jahr 2023 hinter sich. Wir als Aufsichtsrat haben die Ereignisse mit Bezug zur Sonderprüfung und daraus resultierender Konsequenzen eng überwacht und proaktiv auch eigene, unabhängige Untersuchungen in die Wege geleitet. Es ist und bleibt dem Aufsichtsrat an dieser Stelle ein besonderes Anliegen, den Mitarbeiter:innen und dem amtierenden Vorstand der Varengold Bank für ihren persönlichen Einsatz unsere Anerkennung auszusprechen. Darüber hinaus danken wir den Aktionär:innen, Geschäftspartner:innen und Kund:innen für das entgegengebrachte Vertrauen in die Varengold Bank AG.

 

Hamburg, 21. Juni 2024

Für den Aufsichtsrat:

Dr. Karl-Heinz Lemnitzer, Vorsitzender des Aufsichtsrats

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Varengold Bank AG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Varengold Bank AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Varengold Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

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1.

Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

2.

Abbildung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehr

3.

Abbildung eines Rechtsstreits wegen möglicher Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer

4.

Rückstellung für das Risiko von drohenden Bußgeldern

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

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1.

Sachverhalt und Problemstellung

2.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.

Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

(1) Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kunden" ein Kundenkreditgeschäft in Höhe von € 432,9 Mio (30 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Für dieses Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2022 eine bilanzielle Risikovorsorge bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Struktur und Qualität des Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren und die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigungen werden auf Basis der erwarteten Verluste ermittelt. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Ausgestaltung des relevanten internen Kontrollsystems der Gesellschaft beurteilt und darauf aufbauend die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Bei Objektsicherheiten, für die uns die Gesellschaft Wertgutachten vorgelegt hat, haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, die angewandten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Vertretbarkeit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Kontrollen der Gesellschaft überzeugen.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind im Abschnitt 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten.

(2) Abbildung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehr

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Provisionserträge in Höhe von € 72,8 Mio ausgewiesen, die in Höhe von € 68,3 Mio auf Provisionserträge aus Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs entfallen (94 % der Provisionserträge). Bei der Erfassung und Abgrenzung dieser betragsmäßig bedeutsamen Erträge werden verschiedene Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft berücksichtigt. Aufgrund der Heterogenität dieser Leistungen, der unterschiedlichen Vergütungsstaffeln sowie einer hohen Anzahl an zu verarbeitenden Transaktionen war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst ein Verständnis von den bei der Gesellschaft eingerichteten Prozessen und Kontrollen zur Erfassung von Provisionserträgen verschafft. Darauf aufbauend haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit der relevanten Kontrollen des internen Kontrollsystems zur Erfassung und Realisation der Provisionserträge einschließlich der zum Einsatz kommenden IT-Systeme beurteilt. Darüber hinaus haben wir unter anderem die Ermittlung und bilanzielle Abbildung der verschiedenen Ertragskomponenten in Stichproben anhand der uns vorgelegten Unterlagen nachvollzogen. Damit einhergehend haben wir auch die in Rechnung gestellten Provisionssätze mit den vertraglich vereinbarten Gebührensätzen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Provisionsabrechnungen in Stichproben nachvollzogen. Ferner haben wir die Stetigkeit und Konsistenz der angewandten Verfahren zur periodengerechten Abgrenzung der Provisionserträge gewürdigt.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind und, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen für die sachgerechte Erfassung und Abgrenzung der Provisionserträge hinreichend dokumentiert und begründet sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Provisionserträgen sind im Anhang unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Abschnitt 5.3 Provisionsergebnis) enthalten.

(3) Abbildung eines Rechtsstreits wegen möglicher Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Posten "andere Rückstellungen" eine Rückstellung für Rechtsrisiken wegen möglicher Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer in Höhe von T€ 3.868 ausgewiesen. Die Varengold Bank AG ist gemeinsam mit 19 weiteren natürlichen und juristischen Personen Beklagte in einem zivilrechtlichen Verfahren. Streitgegenstand ist ein möglicher Rückerstattungsanspruch, der sich auf eine Steuernachforderung in Bezug auf Transaktionen eines selbstständigen Teilinvestmentvermögens der Varengold Verwaltungs AG i.L. in Form eines Publikum- Investmentvermögens aus dem Jahr 2010 bezieht. Die Klage ist auf die gesamtschuldnerische Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt rund € 92 Mio (zzgl. etwaiger Zinsen) gerichtet, die in 2010 an die Varengold Verwaltungs AG i.L. gezahlt wurde, da die Klägerin angenommen hat, dass der Fonds als steuerbefreites Investmentvermögen zu einer Steuererstattung in dieser Höhe berechtigt gewesen sei. Die Klage ist in Erster Instanz beim Landgericht anhängig und die Varengold Bank AG hat eine Klageerwiderung beim zuständigen Gericht eingereicht.

Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB zu bilden. Hierfür muss eine Außenverpflichtung vorliegen, die rechtlich entstanden ist oder wirtschaftlich verursacht wurde, und es muss ernsthaft mit einer Inanspruchnahme gerechnet werden. Sofern die notwendigen Ansatzkriterien erfüllt sind, ergibt sich die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung für Rechtsrisiken. Die gesetzlichen Vertreter der Varengold Bank AG halten es für denkbar, dass die Klage erfolgreich sein könnte, und haben eine Rückstellung für Rechtsrisiken gebildet. Die vorzunehmende Risikobeurteilung zum Verlauf des Rechtsstreits und die Einschätzung, ob aufgrund dieses Rechtsstreits die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, wird in hohem Maße durch die Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Höhe der geltend gemachten Forderungen ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns, unter Einbeziehung interner Juristen, unter anderem inhaltlich mit dem bestehenden Rechtsstreit auseinandergesetzt und gewürdigt, ob und in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden ist. Unsere Beurteilung berücksichtigte die im Rahmen unserer regelmäßigen Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern der Bank erlangten Erkenntnisse sowie die uns schriftlich zur Verfügung gestellte Einschätzung der gesetzlichen Vertreter. Die Gründe für die Bildung der Rückstellung und die Ermittlung der Rückstellungshöhe haben wir nachvollzogen. Wir haben zudem die von der Varengold Bank AG eingeholte Einschätzung eines externen Rechtsberaters sowie weitere von der Varengold Bank AG zur Verfügung gestellte Unterlagen gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen für den Ansatz und die Bewertung einer Rückstellung für Rechtsrisiken hinreichend dokumentiert und begründet sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Rückstellung für Rechtsrisiken sind im Anhang in den Abschnitten 4.2.13 sowie 5.7 und im Risikobericht als Teil des Lageberichts enthalten.

(4) Rückstellung für das Risiko von drohenden Bußgeldern

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Posten "andere Rückstellungen" eine Rückstellung für drohende Bußgelder in Höhe von € 4 Mio ausgewiesen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Jahr 2023 im Zusammenhang mit einer angeord-neten und nicht abgeschlossenen Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG mögliche Compliance-Verstöße geltend gemacht, die sich auf die Einhaltung und Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Iran-Geschäft der Bank beziehen.

Aufgrund dieser Feststellungen droht die Verhängung von Verbandsgeldbußen gegen die Gesellschaft nach § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Tatbeständen des Geldwäschegesetzes bzw. des Kreditwesengesetzes. Die Bemessung der Rückstellung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Die Einschätzung, ob und ggf. in welcher Höhe die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos aus Verstößen gegen Geldwäschevorschriften erforderlich ist, ist dabei in hohem Maße durch Unsicherheiten geprägt und erfordert in hohem Maße Ermessenentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Vor diesem Hintergrund ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns unter anderem inhaltlich mit den drohenden Geldbußen auseinandergesetzt und gewürdigt, ob und in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden ist. Unsere Beurteilung berücksichtigte die im Rahmen unserer regelmäßigen Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft erlangten Erkenntnisse sowie die uns schriftlich zur Verfügung gestellte Einschätzung der gesetzlichen Vertreter. Die Gründe für die Bildung der Rückstellung und die Ermittlung der Rückstellungshöhe haben wir nachvollzogen. Zur Einschätzung der Höhe möglicher Bußgelder haben wir darüber hinaus eine externe Rechtsanwaltsbestätigung zum Bilanzstichtag eingeholt, die die von der Gesellschaft getroffene Risikoeinschätzung stützt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen für den Ansatz und die Bewertung einer Rückstellung für das Risiko drohender Bußgelder hinreichend dokumentiert und begründet sind.

3) Die Angaben der Gesellschaft zur Rückstellung für das Risiko drohender Bußgelder sind in den Abschnitten "0. Vorbemerkung" und "4.2.13 Andere Rückstellungen" des Anhangs und im Risikobericht als Teil des Lageberichts enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. August 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Varengold Bank AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lutz Meyer.

 

Hamburg, den 18. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lutz Meyer, Wirtschaftsprüfer

ppa. Maximilian Hockenberger, Wirtschaftsprüfer