Varengold Bank AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023scrollen
ANHANG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Amtsgericht Hamburg, HRB 73684VorbemerkungDie Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dauert über den Aufstellungszeitpunkt des Abschlusses an. Das uneingeschränkte Testat zum Jahresabschluss 2022 und zum Lagebericht 2022 wurde am 18. Juni 2024 erteilt. Aus rechentechnischen Gründen können in Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. 1 Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Angaben, die mehrere Posten betreffen, sind zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit abweichend von § 284 Abs. 1 Satz 1 HGB weiterhin postenübergreifend dargestellt. Das Institut hat mindestens ein Tochterunternehmen i.S.d. § 290 Abs. 1 2. HS HGB und ist damit nach §340i Abs. 1 i.V.m § 290 Abs. 1 1. HS HGB verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen. Sämtliche Tochterunternehmen (i.S.d. § 290 Abs. 1 2. HS HGB i.V.m. § 290 Abs. 2, 3 HGB) sind einzeln und gemeinsam von untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Damit sind sämtliche Tochterunternehmen gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzern einbeziehungspflichtig. Die Bank macht von § 290 Abs. 5 HGB Gebrauch und stellt keinen Konzernabschluss auf. 2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit im Folgenden keine andere Erläuterung erfolgt. Zur besseren Übersicht wurden Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die keinen Betrag ausweisen, gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht aufgeführt. Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB und ergänzend nach denjenigen der §§ 340 ff. HGB bewertet. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Zentralnotenbanken sind zu Nennwerten bilanziert. Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank sind als Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, wird möglichen Adressenausfallrisiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich dabei nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderungen und dem wahrscheinlich einbringlichen Wert. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt nach der Stellungnahme zur Rechnungslegung (RS) des Bankenfachausschusses (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) IDW RS BFA 7 (Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")) auf Basis einer Schätzung der erwarteten Verluste aus einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung von Kapital- und Zinsverpflichtungen in der ursprünglich vereinbarten Höhe bzw. zu den ursprünglich vereinbarten Zahlungszeitpunkten über die Restlaufzeit (Expected-Loss); Erlöse aus der Verwertung von erhaltenen Kreditsicherheiten werden bei der Ermittlung berücksichtigt. Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen strukturierten Finanzinstrumente aus Darlehensgewährung und Aktienoptionen gegen Barzahlung ohne Ausübungsverpflichtung sind nach der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Hauptfachausschusses (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW RS HFA 22 (Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente) einheitlich bilanziert, da sowohl das Basisinstrument als auch das Derivat einheitlichen Risiken unterliegt. Bei der Ausübung der Optionen bestimmen sich die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände nach der Barzahlung für die Ausübung der Option. Am Bilanzstichtag bestehen offene Aktienoptionsgeschäfte ohne Ausübungsverpflichtung. Diese Optionen dienen nicht der Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen und sie dienen nicht dem Handelsgeschäft. Die offenen Geschäfte sind zum Erwerb von Beteiligungen, die der Bank dauerhaft zu dienen bestimmt sind, vorgesehen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Dem Anlagevermögen ist ein Bestand in Höhe von TEUR 60.264 (Vorjahr TEUR 63.098) zugeordnet, welcher mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert ist. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten und bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung abzüglich vorgenommener Wertminderungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Treuhandvermögen und -verbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die immateriellen Anlagewerte(Software) und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen linearen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer gemindert werden. Als Orientierung dienen die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Nutzungsdauern (AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter - "AfA-Tabelle AV"). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000 werden in einem Sammelposten aktiviert und im Geschäftsjahr der Bildung sowie in den folgenden vier Geschäftsjahren zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter EUR 250 werden als sofortige Betriebsausgabe behandelt. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für zweifelhafte Posten wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.000 (Vorjahr TEUR 1.000) abgesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 2 HGB gebildet und über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind entsprechend dem versicherungsmathematischen Gutachten der Funk Vorsorgeberatung GmbH, Hamburg, bilanziert und dienen im Wesentlichen der Versorgung von Hinterbliebenen. Die Bewertung erfolgt unter anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung wurde ein Gehalts- und Rententrend von 2,0 % sowie je nach Berechtigtengruppe eine durchschnittliche Fluktuation von 10 % bzw. 15 % zugrunde gelegt. Für die Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2, 4 und 5 HGB von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) angesetzt. Rückstellungen einschließlich Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die begebenen Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals sind mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Zinsen werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgegrenzt und in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Gesellschaft stockte im Berichtsjahr den Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB von TEUR 5.000 um TEUR 5.400 auf TEUR 10.400 auf. Die zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Hierzu wird ein barwertorientierter Ansatz unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten genutzt. Die Bewertung ergab, dass sich aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch) für das Geschäftsjahr kein Verpflichtungsüberschuss ergibt. Es besteht damit keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung. Die Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sowie alle sonstigen Bilanzposten sind, zum Nennbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt. Negative Zinsen aus Aktivgeschäften und positive Zinsen aus Passivgeschäften liegen nicht mehr vor. Die Bank nimmt das Wahlrecht zur Überkreuzkompensation nach § 340f Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 32 RechKredV und nach § 340c Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 33 RechKredV wahr. 3 WährungsumrechnungForderungen und Verbindlichkeiten werden bei Zugang mit dem Referenzkurs der Europäische Zentralbank (EZB) bewertet. Es liegen sowohl Geschäfte in fremder Währung mit als auch solche ohne besondere Deckung vor. Die Gesellschaft betreibt ihre Währungsabsicherung über einen unabhängigen Treasury-Fonds. Für Geschäfte ohne besondere Deckung erfolgt keine Kompensation der Ergebnisse aus Währungsumrechnung durch Sicherungsgeschäfte in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Berücksichtigung von Währungsergebnissen erfolgt in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Wechselkursbedingte Überschreitungen der Anschaffungskosten für diese Geschäfte in fremder Währung werden durch Bildung eines passivischen Korrekturpostens gemäß IDW RS BFA 4, Tz. 21 (Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsumrechnung bei Instituten) kompensiert, der in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen ist. Bei einem Teil der Forderungen in fremder Währung handelt es sich um in Fremdwährung besonders gedeckte Geschäfte im Sinne des § 340h HGB. Für die besonders gedeckten Geschäfte wurden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnungsergebnisse aus der Währungsumrechnung der besonders gedeckten Geschäfte sind gemäß IDW RS BFA 4 saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis enthalten. Unterjährig anfallende Erträge und Aufwendungen gehen mit den jeweiligen Tageskursen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Fremdwährungspositionen werden gemäß § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit den EZB-Referenzkursen in Euro umgerechnet. In den folgenden Bilanzposten sind die aufgeführten Fremdwährungsbeträge enthalten: scrollen
4 Erläuterungen zur Bilanz4.1 Postenübergreifende Angaben4.1.1 Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDas Tochterunternehmen Elbe2021 Incubator GmbH hat Anfang 2023 die Firmierung in VARP Finance GmbH geändert. scrollen
4.1.2 RestlaufzeitengliederungIn den Forderungen an Kreditinstitute sind "Overnight-Deposits" bei der Deutschen Bundesbank mit TEUR 786.963 (Vorjahr TEUR 774.575) enthalten. scrollen
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Zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen bestehen Einzahlungsverpflichtungen aus noch nicht eingeforderten Einlagen in Höhe von TEUR 250 (Vorjahr TEUR 0). 4.1.4 Treuhandvermögen und TreuhandverbindlichkeitenDie Bank hat seit Mai 2020 Kredite an Kunden im Rahmen des KfW Corona Schnellkredite-Programms vergeben. Es handelt sich dabei um Treuhandkredite. Verbindlichkeiten gegenüber der KfW aus diesem Programm sind unter den Treuhandverbindlichkeiten in gleicher Höhe ausgewiesen. Die Treuhandforderungen und Treuhandverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 belaufen sich auf TEUR 34.987 (Vorjahr TEUR 39.406). 4.2 Postenindividuelle Angaben4.2.1 Forderungen an KundenDie Forderungen an Kunden von TEUR 383.318 (Vorjahr TEUR 432.932) bestehen zu großen Teilen aus Kundendarlehen TEUR 302.583 (Vorjahr TEUR 249.692) und Kommunalkrediten TEUR 85.394 (Vorjahr TEUR 191.291), jeweils vor Abzug von Wertberichtigungen. Im Übrigen sind Zinsabgrenzungen und Zahlungsverkehrskonten mit Kontoüberziehungen enthalten. 4.2.2 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereDer Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beläuft sich in Höhe von TEUR 16.395 (Vorjahr TEUR 25.808) auf Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten. Auf andere Emittenten entfallen TEUR 7.844 (Vorjahr TEUR 2.087). 4.2.3 Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereIn dem Bilanzposten sind Anteile an Investmentfonds und börsengehandelten Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 92.144 (Vorjahr TEUR 99.907) enthalten. Es handelt sich in Höhe von TEUR 91.047 (Vorjahr TEUR 96.218) um Investmentvermögen, an dem die Bank Anteile von mehr als 10 % hält und das sich wie folgt gliedert: scrollen
Die Rückgabe ist beim "Dalma Corporate Bond"-Fonds innerhalb von drei Monaten und bei dem Fonds "Quintar STFF" innerhalb von 90 Tagen zum Monatsende möglich. Beim "Varengold Spezial I"-Fonds bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der täglichen Rückgabemöglichkeit. Der "nordiX European Consumer Credit Fonds" sieht bei Paketen von mehr als TEUR 100 eine Rückgabe mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06. oder 30.12. eines Jahres vor. Hinsichtlich der Bewertung des Fonds Varengold Spezial I wird darauf hingewiesen, dass bereits Abschreibungen zur Berücksichtigung von Risiken aus Engagements des Fonds in Russland vorgenommen wurden, die am Bilanzstichtag mangels nachhaltiger Werterholung beizubehalten sind. Dem Anlagevermögen sind Fondsanteile mit einem Buchwert von TEUR 60.134 (Vorjahr TEUR 62.749) bei einem Zeitwert in Höhe von TEUR 60.675 (Vorjahr TEUR 60.816) zugeordnet. Zudem sind Aktien mit einem Buchwert von TEUR 130 (Vorjahr TEUR 349) enthalten, deren Zeitwert sich auf TEUR 564 (Vorjahr TEUR 414) beläuft. 4.2.4 Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDie Varengold Bank AG hält folgenden nicht börsennotierten Anteilsbesitz mit einer Beteiligungsquote von jeweils mehr als 20 % am Bilanzstichtag. scrollen
Nach § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 271 HGB unterbleibt die Angabe von Beteiligungen unter 20 %. 4.2.5 Brutto-AnlagenspiegelDas Anlagevermögen ist im nachstehenden Anlagespiegel dargestellt. Dabei werden aus den Schuldverschreibungen und anderen Wertpapieren sowie aus den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren nur diejenigen berücksichtigt, die dem Anlagevermögen zugewiesen sind. scrollen
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Die immateriellen Anlagewerte bestehen vor allem aus entgeltlich erworbener Software sowie Lizenzen. Die Sachanlagen entfallen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich Mietereinbauten), die durch die Bank genutzt wird. 4.2.6 Sonstige VermögensgegenständeDer Posten ist im Berichtsjahr geprägt durch Forderungen auf Rückzahlung nach Kündigung von Fondsanteilen der Liquiditätsreserve in Höhe von nominal TEUR 16.775 (Vorjahr TEUR 16.566). Zu einer der Forderungen wurde eine Einzelwertberichtigung in Höhe von TEUR 1.000 (Vorjahr TEUR 1.000) gebildet. Im Übrigen werden in dem Posten im Wesentlichen Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen in Höhe von TEUR 1.727 (Vorjahr TEUR 1.454), aus abgetretenen Ansprüchen von TEUR 244 (Vorjahr TEUR 233) und Forderungen aus gezahlten Kautionen in Höhe von TEUR 141 (Vorjahr TEUR 140) ausgewiesen. Herausgabeansprüche gegen Dritte liegen nicht mehr vor (Vorjahr TEUR 728). Die Steuererstattungsansprüche ergeben sich aus Umsatzsteuer für das laufende Geschäftsjahr und Vorjahre mit TEUR 1.659 (Vorjahr TEUR 1.320). Hinzu kommen Erstattungsansprüche gegen Steuerbehörden im Inland mit TEUR 0 (Vorjahr TEUR 69) und im Ausland mit TEUR 68 (Vorjahr TEUR 65). 4.2.7 RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen im Voraus bezahlte Lizenzen mit TEUR 95 (Vorjahr TEUR 86) und Fremdleistung mit TEUR 79 (Vorjahr TEUR 87). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich aus der Abgrenzung aus Kreditverträgen mit TEUR 350 (Vorjahr TEUR 514) sowie Forfaitierungen TEUR 77 (Vorjahr 173) zusammen. 4.2.8 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind täglich fällige Verbindlichkeiten gegenüber 16 Kreditinstituten enthalten in einer Höhe von TEUR 75.090 (Vorjahr TEUR 121.144). Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bundesbank aus Offenmarktgeschäften liegen nicht mehr vor. Sie betrugen im Vorjahr TEUR 2.590. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der KfW in Höhe von TEUR 332 (Vorjahr TEUR 380) aus einem Darlehen, welches vom Programm "Corona Soforthilfe" (Treuhandkredit) in das Programm "Unternehmerkredit" übertragen wurde. 4.2.9 Verbindlichkeiten gegenüber KundenIn dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind täglich fällige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 728.545 (Vorjahr TEUR 845.386) sowie Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist in Höhe von TEUR 386.877 (Vorjahr TEUR 299.825) enthalten. Die Verbindlichkeiten setzen sich aus Kontokorrentkonten TEUR 604.476 (Vorjahr TEUR 679.488), Termingeldern TEUR 386.877 (Vorjahr TEUR 299.826), Tagesgeldern TEUR 84.479 (Vorjahr TEUR 135.491), Sicherheitsleistungen TEUR 35.156 (Vorjahr TEUR 25.973) und sonstigen Posten TEUR 4.435 (Vorjahr TEUR 4.435) zusammen. 4.2.10 Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in Höhe von TEUR 1.657 (Vorjahr TEUR 274) und einen passiven Ausgleichsposten gemäß IDW RS BFA 4 in Höhe von TEUR 482 (Vorjahr TEUR 447). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus, mit eingestelltem Geschäft in Verbindung stehenden Vermittlungsprovisionen. Des Weiteren sind in diesem Posten Verbindlichkeiten aus Steuersachverhalten in Höhe von TEUR 349 (Vorjahr TEUR 325) enthalten. 4.2.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenPensionsrückstellungen wurden für die Hinterbliebenenversorgung gebildet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10 - Jahresdurchschnittszinssatz TEUR 1.601 und dem 7 - Jahresdurchschnittszinssatz TEUR 1.638 betrug TEUR 37 (Vorjahr TEUR 137) und unterlag einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung betrug im Berichtsjahr TEUR 10 (Vorjahr TEUR 57). 4.2.12 SteuerrückstellungenDer Posten gliedert sich wie folgt: scrollen
4.2.13 Andere RückstellungenDer Posten gliedert sich wie folgt: scrollen
Auf der Basis der Ergebnisse 2022 und 2023 ergeben sich wie in den Vorjahren Ansprüche auf variable Vergütungen. Da die variablen Vergütungen für das Jahr 2022 mangels Feststellung des Jahresabschlusses 2022 noch nicht abgerechnet werden konnten, ergab sich eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um TEUR 700. Die im Lagebericht erläuterte und vorsorglich gebildete Rückstellung für Rechtsrisiken wegen etwaiger quotaler Verurteilung der Varengold Bank AG im Rahmen des Caceis-Rechtsstreites ist in der Position "Rückstellungen für Rechtsverfahren" mit TEUR 4.061 (Vorjahr TEUR 3.868) enthalten. Die Erhöhung der Rückstellung im Berichtsjahr ist auf Zinseffekte zurückzuführen. Durch andauernde Prüfungshandlungen im Rahmen der Sonderprüfung gemäß § 44 KWG und damit erhöhten Kosten wurde im Geschäftsjahr eine Zuführung zur § 44 KWG Rückstellung vorgenommen. Als Folge der Ergebnisse der Sonderprüfung könnten auf die Gesellschaft Geldbußen zukommen. Diese wurden auf der Basis anwaltlicher Einschätzungen mit TEUR 4.000 berücksichtigt. Daneben ist für die verspätete Veröffentlichung des Halbjahresabschusses sowie des Jahresabschlusses eine Vertragsstrafe nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Börse in Höhe von TEUR 64 berücksichtigt worden. Im Zusammenhang mit der § 44 KWG Prüfung sind anwaltliche Leistungen in Höhe von TEUR 1.855 in der Position Rechts- und Beratungskosten berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um Leistungen aus Rechtsfragen mit Kunden sowie der Bearbeitung der Ergebnisse der Sonderprüfung. Mit Bescheid vom 22. Dezember 2021 begründet die Finanzverwaltung einen Rückforderungsanspruch gegen die Varengold AG, wegen Unterlassen des erforderlichen Abzugs von Kapitalertragsteuer samt Solidaritätszuschlag in Höhe vom TEUR 3.100 durch einen Fonds an dem die Bank beteiligt war. Der Fond wurde im Jahr 2016 beendet. Gegen den Bescheid der Finanzverwaltung wurde Einspruch eingelegt. Die Aussetzung der Vollziehung wurde gewährt. Die Rückstellungen für Abschlusserstellungs- und Prüfungskosten enthalten neben den Beträgen für jährlich wiederkehrende Prüfungen im Berichtsjahr Beträge für unregelmäßige Prüfungen der Finanzverwaltung sowie den Sonderbeauftragten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). 4.2.14 Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen KernkapitalsAm 19. August 2014 hat die Varengold Bank AG zusätzliche Tier-1-Anleihen ("AT1-Anleihen") in Höhe von EUR 5 Mio. begeben. Die zusätzlichen AT1-Anleihen stellen unbesicherte und nachrangige Anleihen der Varengold Bank dar. Die halbjährlich fälligen Zinszahlungen für diese Anleihen bemessen sich an deren Nominalbetrag und der Entwicklung des EURIBOR. Die Anleihebedingungen beinhalten Regelungen, nach denen die Varengold Bank sowohl verpflichtet werden kann als auch das umfassende Recht zur alleinigen Entscheidung hat, jederzeit Zinszahlungen entfallen zu lassen. Zinszahlungen sind nicht kumulativ und werden in Folgejahren nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum. Sie können von der Varengold Bank erstmals zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Begebung gekündigt werden und danach zu jedem Zinszahlungstag. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihebedingungen beinhalten unter anderem, dass die Varengold Bank die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen kann bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen auslösenden Sachverhalt würde das Absinken der Tier-1-Kernkapitalquote der Varengold Bank auf unter 5,125 % darstellen. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden. Der abgegrenzte Zinsaufwand für diese Anleihen beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 8 (Vorjahr TEUR 7). Am 31. Dezember 2023 ausstehende zusätzliche Tier-1-Anleihen (hier ohne Zinsen): scrollen
4.2.15 Fonds für allgemeine BankrisikenDie Gesellschaft hat im Berichtsjahr den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB von TEUR 5.000 um TEUR 5.400 auf TEUR 10.400 aufgestockt. 4.2.16 EigenkapitalDas voll eingezahlte Grundkapital EUR 10.043.015,00 (Vorjahr EUR 10.043.015,00) ist zum Bilanzstichtag eingeteilt in 10.043.015 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. In den letzten fünf Geschäftsjahren hat sich die Kapitalrücklage aus der Ausgabe neuer Aktien wie folgt entwickelt: scrollen
Im Januar 2020 wurde das Grundkapital um EUR 621.000,00 unter teilweiser Nutzung des "Genehmigten Kapitals 2018" sowie um EUR 106.381,00 unter teilweiser Nutzung des "Genehmigten Kapitals 2019" erhöht. Danach betrugen das "Genehmigte Kapital 2018" EUR 2.484.211,00 und das "Genehmigte Kapital 2019" EUR 1.446.225,00. In der Hauptversammlung am 25. November 2020 wurden einerseits die Aufhebung des "Genehmigten Kapital 2018" und des "Genehmigten Kapitals 2019" und andererseits das neue "Genehmigte Kapital 2020" in Höhe von EUR 5.021.507,00 beschlossen. Sämtliche der im Jahr 2012 gewährten Bezugsrechte wurden nicht ausgeübt und sind seit dem 14. Januar 2023 verfallen. Im Jahr 2023 hat keine Ausgabe von Aktienoptionen stattgefunden. 4.2.17 EventualverbindlichkeitenZum 31. Dezember 2023 bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen im Wesentlichen in Form von Avalkrediten in Höhe von TEUR 821 (Vorjahr TEUR 50). Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingestuft. Die Bürgschaften sind vollständig besichert durch Bargeld, liquide Wertpapiere oder einer Kombination aus Bargeld und liquiden Wertpapieren. Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten beruht im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko der Auftraggeber. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen einer Kreditprüfung des Auftraggebers und gegebenenfalls anhand einer Bewertung der erwarteten Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen durch den jeweiligen Auftraggeber ein. Zum 31. Dezember 2023 bestehen andere Verpflichtungen in Form von unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von TEUR 47.988 (Vorjahr TEUR 46.027) gegenüber Kunden, die diese ganz oder in Teilbeträgen in Anspruch nehmen können. Für diese Inanspruchnahmen gelten kreditvertragliche Auszahlungsvoraussetzungen, deren Einhaltung vor der jeweiligen Auszahlung geprüft wird. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme der unwiderruflichen Kreditzusagen ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen der Kreditprüfung ein. 4.2.18 Übertragene SicherheitenGemäß den Bedingungen für Offenmarktgeschäfte wurden der Deutschen Bundesbank Sicherheiten in Form von Wertpapieren (EZB-fähige Anleihen) sowie Schuldscheindarlehen im Umfang von insgesamt TEUR 2.886 (Vorjahr TEUR 12.104) gestellt. 5 Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung5.1 Zinsergebnisscrollen
Die Zinserträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus gewährten Darlehen und festverzinslichen Wertpapieren. Bis zum Vorjahr fielen Negativzinsen insbesondere bei der Deutschen Bundesbank für hinterlegte Sicherheiten und Übernachteinlagen an; diese wurden offen von den Zinserträgen abgesetzt. Der Anstieg der Zinserträge von TEUR 12.105 auf TEUR 49.563 resultiert wesentlich aus der positiven Zinsentwicklung des Leitzinses der EZB, der für das Hauptrefinanzierungsgeschäft im Berichtsjahr bis auf 4,5% anstieg. Einerseits stiegen damit die Erträge aus Einlagen bei der Bundesbank, andererseits konnte die Erträge aus Ausleihungen an Kunden in bestehendem und neuem Kreditgeschäft im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. In den Zinsaufwendungen sind im Wesentlichen Zinsen für Kundeneinlagen (Tages-, Fest- und Termingelder) enthalten. Zudem ergeben sich aus der aktuellen Zinslage erstmals Zinsaufwendungen für die in 2014 aufgelegte "Tier-1-Anleihe". Erhaltene Negativzinsen für hinterlegte Kundensicherheiten und Kundeneinlagen wurden bis zum Vorjahr offen von den Zinsaufwendungen abgesetzt. Im Vorjahr fielen diese Negativzinsen höher als der Zinsaufwand aus, so dass in dem Posten Zinsaufwendungen einen Ertrag ausgewiesen wurde. Die Zinsaufwendungen erhöhten sich von TEUR -968 auf TEUR 7.397.. 5.2 Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapierenscrollen
In den Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind ausschließlich Ausschüttungen von Fondsinvestments enthalten. 5.3 Provisionsergebnisscrollen
Die Maßnahmen im Zusammenhang mit den Erkenntnissen der § 44 KWG Prüfung hatten einen deutlich negativen Einfluss auf die Provisionserträge. Mit Datum vom 27. Juni 2023 hat die BaFin mit der Begründung hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt, Transaktionen mit "Payment Agents" und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt. Das Transaktionsverbot soll verhindern, dass die Bank zur Geldwäsche missbraucht wird. Die Bank hat im September 2024 beschlossen, mit erhöhten Risiken behaftetes Zahlungsverkehrsgeschäft einzustellen. Wir verweisen insoweit auf den Nachtragsbericht am Ende des Anhangs. In den Provisionserträgen sind im Wesentlichen enthalten Einnahmen für Provisionen im Zahlungsverkehr mit TEUR 17.850 (Vorjahr TEUR 68.280), Kreditgeschäft mit TEUR 2.117 (Vorjahr TEUR 1.442), Garantie- und Akkreditivgeschäft mit TEUR 1.030 (Vorjahr TEUR 1.773) sowie Erlöse aus Fronting-Leistungen im Marketplace-Banking-Geschäft mit TEUR 1.472 (Vorjahr TEUR 1.193). Bei den Provisionsaufwendungen handelt es sich vor allem um Gebühren für die Vermittlung von Geschäften im Bereich Transaction Banking. Der Rückgang der Provisionsaufwendungen ist auf die Einschränkungen sowie Maßnahmen zurückzuführen, die im Zusammenhang mit den Erkenntnissen der § 44 KWG Prüfung stehen. 5.4 Sonstige betriebliche Erträgescrollen
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Beratungsaufwendungen mit TEUR 723 (Vorjahr TEUR 1.107) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 1.199 (Vorjahr TEUR 3.174) berücksichtigt. Periodenfremde Erträge sind mit TEUR 7 (Vorjahr TEUR 85) enthalten. Zudem sind Erträge aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen mit TEUR 574 (Vorjahr 0) enthalten. Die Erträge resultieren aus einer Anpassung der Quote für abziehbare Vorsteuern. 5.5 Personalaufwendungenscrollen
Der Rückgang der Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einer Verringerung der erfolgsabhängigen Vergütungen um TEUR 1.519. Die Aufwendungen für Altersversorgung sanken um TEUR 707, was darin begründet ist, dass auf Grund einer Veränderung der Berechnungsgrundlagen im Vorjahr einmalig eine überproportionale Zuführung zu den Pensionsrückstellungen erforderlich war. 5.6 Andere Verwaltungsaufwendungenscrollen
Auf Grund der nach dem Geschäftsjahr anhaltenden Prüfungshandlungen der Sonderprüfer nach § 44 KWG ist die Rückstellung für Sonderprüfung im Berichtjahr erneut zu bilden. Die Steigerung der Aufwendungen für Beratung, Abschlusserstellung und Abschlussprüfung ergibt sich im Wesentlichen aus erhöhtem Aufwand als Folge der Sonderprüfung nach § 44 KWG. Insbesondere sind hier zu erwähnen Kosten für Rechtsanwälte zur Beratung im Zusammenhang mit Kundengeldern, Einschätzung und Stellungnahme zu Prüfungsergebnissen und Prüfungsgebühren des Abschlussprüfers. Auch ein Teil der Steigerung der IT-Aufwendungen ist darauf zurückzuführen. Bei den "Anderen Dienstleistungen" handelt es sich um den Bezug von Leistungen Dritter, der nicht zwingend einer der übrigen Kategorien zugeordnet werden kann. Im den übrigen anderen Verwaltungsaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 139 (Vorjahr TEUR 18) enthalten. 5.7 Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen Betrieblichen Aufwendungen TEUR 650 (Vorjahr TEUR 9.996) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Währungsumrechnung TEUR 344 (Vorjahr TEUR 178), Zinsen auf Steuernachzahlungen von TEUR 44 (Vorjahr TEUR 229), zu erwartende Zinsen TEUR 193 im Rechtsfall Caceis und Zinsen auf Steuernachzahlungen von TEUR 44 (Vorjahr TEUR 229). Im Vorjahreszeitraum lagen zudem Aufwendungen für mögliche Geldbußen nach der Sonderprüfung gemäß § 44 KWG mit TEUR 4.000, die Bildung einer Rückstellung in dem Rechtsfall Caceis in Höhe von TEUR 3.868 und die Bildung von Einzelwertberichtigungen im Kreditgeschäft TEUR 1.000 vor. 5.8 Einstellung in den Fonds für allgemeine BankrisikenDie Gesellschaft stockte im Berichtsjahr den Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB von TEUR 5.000 um TEUR 5.400 auf TEUR 10.400 auf. 5.9 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDas Steuerergebnis resultiert aus inländischer Körperschaftsteuer samt Solidaritätszuschlag für das Berichtsjahr in Höhe von TEUR 4.580 (Vorjahr TEUR 7.401), sowie aus Gewerbesteuer für das Berichtsjahr in Höhe von TEUR 4.769 (Vorjahr TEUR 6.774). Zudem wir das Steuerergebnis durch Nachzahlungen bzw. Erstattungen für Vorjahre bei inländischen und ausländischen Steuern vom Einkommen und Ertrag mit einem Nettoertrag von TEUR 1.366 (Vorjahr TEUR -2.212) beeinfluss. Die Steueraufwendungen sinken im Wesentlichen durch die Reduktion der Erträge der Bank. 6 Sonstige Angaben6.1 Organe6.1.1 AufsichtsratHerr Dirk Auerbach Vorsitzender Vorstandsvorsitzender der Schalast Auerbach AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mitglied seit: 13.08.2024 Ende der Amtszeit 1 : 2028 Herr Vasil Stefanov Vorstand, Euro-Finance AD; Head of M&A, Euroins Insurance Group AD Mitglied seit: 21.03.2018 Ende der Amtszeit 1 : 2028 Herr Tobias Michael Weitzel Vorstand und Gründer der CREDION AG Mitglied seit: 20.02.2025 Ende der Amtszeit: nächste HV Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Kanzlei Mitglied seit: 14.09.2015 Ende der Amtszeit: 21. Januar 2025 Herr Francesco Filia CEO Fasanara Capital Ltd. Ende der Amtszeit: 25.02.2023 Herr Florin Isac Head of Corporate Finance bei Swiss Capital S.A., Unternehmensberater Mitglied seit: 26.02.2023 Ende der Amtszeit: 05.07.2023 Herr Marcus Columbu Rechtsanwalt., Partner bei act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Mitglied seit: 06.07.2023 Ende der Amtszeit: 13.08.2024 Herr Isac war mit Wirkung zum 26. Februar 2023 per Gericht zum Aufsichtsrat bestellt worden und hat sein Amt aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 5. Juli 2023 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 03 Juli 2023 Herrn Marcus Columbu mit Wirkung zum 6. Juli 2023 bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Seine Amtszeit lief mit der Hauptversammlung am 13. August 2024 ab. Mit Ende der Hauptversammlung vom 13. August 2024 ist Herr Auerbach als neuer Aufsichtsrat gewählt und nimmt die Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats wahr. Herr Lemnitzer ist seit Hauptversammlung vom 13. August 2024 nicht mehr Vorsitzender des Aufsichtsrates und Herr Stefanov nicht mehr stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates, beide sind durch Wiederwahl der Hauptversammlung vom 13. August 2024 weiterhin Aufsichtsräte des Instituts. Mit Schreiben vom 09. Januar 2025 hat Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er sein Aufsichtsratsmandat unwiderruflich mit Wirkung zum Ablauf des 21. Januar 2025 niederlegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 17.02.2025 wurde Herr Tobias Michael Weitzel mit Wirkung zum 20.02.2025 anstelle von Herrn Karl-Heinz Lemnitzer zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 6.1.2 VorstandVorstand Marktfolge: Herr Dr. Bernhard Fuhrmann Vorstand Markt: Herr Frank Otten Herr Dr. Fuhrmann und Herr Otten sind jeweils gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. 6.1.3 Mandate in gesetzlich zu bildenden AufsichtsgremienDie nachstehenden Angaben beziehen sich sämtlich auf den Bilanzstichtag. Herr Dr. Lemnitzer nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr. Herr Stefanov ist zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Varengold Bank ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Insurance Company Euroins Georgia JSC (Tbilisi), Vorstand der Euro-Finance AD (Sofia), stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Electrohold Sales EAD (Sofia), Mitglied im Vorstand der Quintar Capital Limited (Hong Kong), Non-executive Director der Hanson Asset Management Limited (London) sowie Miteigentümer der Arkont-Invest Ltd. (Plowdiw). Zudem ist Herr Stefanov Mitglied des Management Boards des "Multi-Sport Student Club at St. George Private School" in Sofia. Herr Filia ist zum Bilanzstichtag CEO der Fasanara Capital Ltd. (London). Herr Columbu ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der FiNet Asset Management AG (Marburg). Herr Dr. Fuhrmann nimmt zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG die Tätigkeit als Liquidator bei der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg, wahr. Darüber hinaus ist er Geschäftsführer der JUCLA Invest GmbH, Hamburg. Herr Dr. Fuhrmann ist zudem Aufsichtsrat für die "coinIX COINVEST Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen", Hamburg. Neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG ist Herr Otten zusätzlich als Chief Executive Officer bei der Unternehmensberatung Arensburg Consult GmbH, Molfsee, tätig und Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg. Zudem ist er Non-executive Director der Hanson Asset Management Ltd., London. Herr Lukas Diehl und Herr Dr. Volkart Tresselt, Prokuristen der Varengold Bank AG, sind ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg. Herr Lukas Diehl ist Geschäftsführer der VARP Finance GmbH (zum Stichtag noch Elbe2021 Incubator GmbH), Hamburg. Herr Dr. Volkart Tresselt ist Aufsichtsrat bei der coinIX GmbH & Co. KGaA, Hamburg. 6.1.4 Organbezüge und -krediteHinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9 Buchst. a HGB sowie der Hinterbliebenenbezüge gemäß § 285 Nr. 9 Buchst. b HGB wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtszeitraum Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 402 (Vorjahr TEUR 405). Darin enthalten sind Tätigkeitsvergütungen in Höhe von TEUR 400 (Vorjahr TEUR 400) und TEUR 2 (Vorjahr TEUR 6) angefallene Reisekosten. Zum Abschlussstichtag bestehen keine Kreditforderungen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats oder Vorstands. 6.2 MitarbeiterDie durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum beschäftigten Mitarbeiter beträgt insgesamt 118 (Vorjahr 114), darunter befinden sich 47 Mitarbeiterinnen (Vorjahr 46). Mit Ausnahme von 19 Mitarbeitern (Vorjahr 20) sind alle Mitarbeiter in Deutschland tätig. In Teilzeit tätig sind 18 Mitarbeiter (Vorjahr 17). Sieben leitenden Mitarbeitern wurde Prokura erteilt. Herr Kai Friedrichs wurde als Prokurist zudem mit Generalhandlungsvollmacht ausgestattet. 6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Verträgen und HaftungsverhältnissenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 4.063 (Vorjahr TEUR 5.153) umfassen im Wesentlichen Kosten für Software, Hardware und Services vor allem für den laufenden IT-Betrieb in Höhe von TEUR 2.860 (Vorjahr TEUR 3.503), Verpflichtungen aus Raum-Mietverträgen in Höhe von TEUR 1.015 (Vorjahr TEUR 1.479) sowie Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 188 (Vorjahr TEUR 171). Die Restlaufzeiten für die größten Einzelbeträge liegen zwischen 3 und 36 Monaten. Die Gesellschaft hat im Übrigen aus der Teilnahme an einer Kapitalerhöhung der VARP Finance GmbH, Hamburg, noch nicht eingeforderte Einlageverpflichtungen in Höhe von TEUR 250 (Vorjahr TEUR 0). 6.4 Abschlussprüferhonorarscrollen
In den Honoraren für Abschlussprüfungsleistungen der PwC GmbH WPG sind in 2023 TEUR 457 für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 enthalten. Die Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 7 betreffen in Gänze das Vorjahr und resultieren, wie auch die in 2022 angefallenen Steuerberatungsleistungen, aus Auskunftserteilung für Vorjahre an den Steuerberater der Bank und gehören damit nicht zu unerlaubten Leistungen. 6.5 Mitteilungen gemäß § 20 AktGEs wurden im Berichtsjahr keine Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG an die Varengold Bank AG übermittelt und mithin keine Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG im Bundesanzeiger veröffentlicht. 6.6 Deutscher Corporate Governance KodexVom 20. März 2007 bis zum 28. Februar 2017 war die Aktie der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) im Entry Standard der Deutschen Börse notiert. Nach Schließung des Entry Standards ist die Varengold Aktie seit dem 1. März 2017 im Basic Board am Open Market notiert. Die Varengold Bank AG verzichtet auf die Veröffentlichung einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG), da die Gesellschaft nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist. 6.7 NachtragsberichtIn der Aufsichtsratssitzung vom 10. September 2024 haben sich der Vorstand und der Aufsichtsrat auf die Grundzüge eines neuen Geschäftsmodells geeinigt, welches neben dem etablierten Segment des Marketplace Bankings als weiteren Schwerpunkt den Ausbau des Geschäftes im Bereich ESG-Finanzierungen beinhaltet. Außerdem wurde entschieden das Zahlungsverkehrsgeschäft mit Bezug zum Iran im Geschäftsbereich Commercial Banking unverzüglich einzustellen und bestehende Geschäftsverbindungen entsprechend sachgerecht abzuwickeln. Auf Gund des reduzierten Zahlungsverkehrsgeschäft mit Iranbezug im Zusammenhang mit der § 44 KWG Prüfung, waren die Provisionserlöse bereits im Geschäftsjahr deutlich rückläufig. In der Geschäftsentwicklung 2024 zeigt sich das gleiche Bild. Durch die Einstellung des Zahlungsverkehrsgeschäftes mit Iranbezug, werden die Provisionserlöse auf einem deutlich niedrigeren Niveau als in der Vergangenheit liegen. Auf Grund der Stärkung des Marketplace Bankings und der ESG-Finanzierung ist mit einer Steigerung der Zinserträge aus diesem Geschäftsbereich zu rechnen. Weitere nach dem 31. Dezember 2023 eingetretene Vorgänge von besonderer Bedeutung liegen nicht vor. 7 GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 14.523.077,54 mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen und den laufenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 24.644.492,79 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, 03. März 2025 Varengold Bank AG Dr. Bernhard Fuhrmann Frank Otten LAGEBERICHTAmtsgericht Hamburg, HRB 73684Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts findet im Hause der Varengold Bank AG weiterhin eine Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht statt. Von den insgesamt drei Prüfungsgegenständen zu a) Cum-Ex-Geschäften und ähnlichen Gestaltungsmodellen, b) Geschäftsgegenstand und sonstige Geschäftsbeziehungen zu natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in Bulgarien sowie c) Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen sind die zwei Prüfungsgegenstände b) und c) zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts abgeschlossen. Dieser Lagebericht enthält Informationen zum Stand der Sonderprüfung und zukunftsbezogene Aussagen, die auf gegenwärtigen Planungen, Zielen, Prognosen und Einschätzungen des Vorstands der Varengold Bank AG beruhen. Diese Aussagen berücksichtigen nur Erkenntnisse, die bis einschließlich des Datums der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 bzw. der Erstellung dieses Lageberichts vorlagen. A. Grundlagen der Varengold BankDie Varengold Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut, das 1995 gegründet wurde und seit 2013 über eine Vollbanklizenz verfügt. Neben dem Hauptsitz in Hamburg verfügt die Bank über einen Standort in Sofia. Die Varengold Bank ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der Nummer 109 520 registriert. Seit 2007 ist die Varengold-Aktie (ISIN: DE0005479307) im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die Kerngeschäftsfelder der Varengold Bank sind Marketplace Banking sowie Commercial Banking. Darüber hinaus werden im Bereich Einlagengeschäft deutschen Privatkunden täglich verfügbare, kostenlose Tagesgeldkonten mit monatlicher Zinsgutschrift angeboten. Zudem bietet die Bank Festgeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten von einem Jahr bis zu zehn Jahren an. Die Varengold Bank refinanziert sich neben den Kundeneinlagen aus den Geschäftsbereichen Marketplace Banking und Commercial Banking, die zum Teil als Bundesbankguthaben angelegt werden, weit überwiegend durch das Einlagengeschäft mit Tages- und Festgeldern, die von den Kunden der Bank zur Verfügung gestellt werden. Im Geschäftsfeld Marketplace Banking liegt der Fokus auf der Zusammenarbeit mit Kreditplattformen und jungen Fintechs innerhalb Europas. Sie sind in den Asset-Klassen Receivables Finance, Real Estate Finance, Trade Finance, Consumer Finance oder SME Finance tätig. Grundsätzlich begleitet die Varengold Bank ihre Kunden in einer frühen Phase der Geschäftstätigkeit bzw. auch in der Gründungsphase. Die Varengold Bank positioniert sich dabei als Partner der meist jungen Marktplatzbetreiber. Ein Ankerprodukt im Marketplace Banking bildet die strukturierte Finanzierung (Lending). Darüber hinaus umfasst das Portfolio neben Debt- und Equity Capital Markets Produkten auch Banking-as-a-Service (BaaS). Hierbei werden Komponenten der eigenen Banklizenz an Lending-Marktplätze "ausgeliehen", die ihrerseits über Kunden und eine gute Produktidee verfügen, aber keine Banklizenz besitzen. Relevante Bereiche für diese Services sind dabei neben Lending, Factoring und Leasing auch Kreditkartenforderungen, Einlagengeschäft sowie Kontoführung bzw. Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Das zweite Kerngeschäftsfeld der Varengold Bank umfasst das Commercial Banking. Die Varengold Bank unterstützt weltweit Unternehmenskunden bei ihren globalen Handelsgeschäften und Investitionsaktivitäten. Im Bereich Trade Finance bündelt die Varengold Bank ausgewählte Lösungen für Finanzierungen sowie Bankgarantien und Akkreditivgeschäfte. Das Garantiegeschäft umfasst neben klassischen Auszahlungsgarantien auch Gewährleistungsgarantien sowie Lieferungs- und Leistungsgarantien. Mithilfe individualisierter Produkte und Lösungen gibt die Varengold Bank ihren Kunden die Möglichkeit, Transaktionen und Handelsaktivitäten sicher, effizient und transparent über Ländergrenzen hinweg abzuwickeln. Die Kunden im Transaction Banking bzw. im internationalen Zahlungsverkehrsgeschäft als Teil des Commercial Bankings waren im Jahr 2023 insbesondere Produzenten und weltweite Großhändler von Nahrungsmitteln und Medikamenten. In diesem Rahmen unterstützte die Bank bspw. Exporteure und Importeure bei der Zahlungsabwicklung für humanitäre Güter auch an Importeure in Drittländern mit hohem Risiko. Im Kerngeschäftsfeld Commercial Banking hatten im Jahr 2023 rund drei Viertel der Kunden einen Iran-Bezug. Mit Bescheid vom 22.12.2022 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") nach § 44 Abs. 1 KWG eine Sonderprüfung bei der Varengold Bank an, die seit Januar 2023 von einer externen, durch die BaFin beauftragten Anwaltskanzlei durchgeführt wird. Die Anwaltskanzlei machte im Rahmen eines Zwischenberichts vom 12.04.2023 ("Zwischenbericht") mögliche Compliance-Verstöße geltend. Mit Schreiben vom 01.06.2023 kündigte die BaFin gegenüber der Varengold mehrere aufsichtliche Maßnahmen an und bezog sich hierbei auf die Feststellungen des Zwischenberichts ("erstes Anhörungsschreiben"). Als Konsequenz und bis zur endgültigen Sachverhaltsaufklärung hat die Varengold Bank den Zahlungsverkehr mit 75,5 % der internationalen Firmenkunden im Kerngeschäftsfeld Commercial Banking, die im Geschäftsjahr 2022 für 94 % der gesamten Provisionserträgen der Bank verantwortlich waren, unverzüglich gestoppt. Mit Schreiben vom 06.06.2023 teilte die BaFin zudem mit, dass sie beabsichtigt, eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sonderbeauftragten einzusetzen, der u.a. die aufsichtlichen Maßnahmen sowie zusätzliche Berichtspflichten zur Liquiditätsausstattung, Vermögens- und Ertragslage sowie Eigenmittelausstattung überwachen soll. Darüber hinaus wurde die Eigenmittelempfehlung (vormals: Eigenmittelzielkennziffer) seitens der BaFin aufgrund der geplanten Anpassungen der Geschäftsstrategie und der zukünftigen Ertragslage von bislang 2,7 % auf 6,5 % angehoben. Die Varengold Bank ist in der Lage, diese erhöhten Anforderungen zu erfüllen. Mit zwei Bescheiden vom 27.06.2023 wurden die in Aussicht gestellten Maßnahmen aus dem Schreiben vom 01.06.2023 und 06.06.2023 im Wesentlichen bestätigt. Die BaFin untersagte der Varengold Bank insbesondere (i) die Durchführung von ein- und ausgehenden Transaktionen mit sog. Payment Agents sowie (ii) die Durchführung von Transaktionen mit Bezug zum Iran als Drittstaat mit hohem Risiko oder mit Beteiligung von im Iran ansässigen natürlichen und juristischen Personen. Die Untersagung umfasst dabei gemäß dem Wortlaut des Bescheides das Zahlungsverkehrsgeschäft unter Einbeziehung von sog. Payment Agents/Trustees und sonstigen Dritten, die in Drittstaaten ansässig und als (Zwischen-)Empfänger für die eigentlichen Auftraggeber tätig sind. Diese Tätigkeit als (Zwischen-) Empfänger, für die die Untersagung nach vorstehenden Ziffern (i) und (ii) gilt, umfasst u.a. die Entgegennahme von (auch aufgesplitteten) Zahlungen der eigentlichen Auftraggeber und die Weiterleitung an den eigentlichen Endempfänger in der EU oder in Drittstaaten über Konten bei der Varengold Bank. Gemäß dem Bescheid können einzelne Transaktionen, die unter die vorstehenden Fälle fallen und nachweislich keinen Sanktionsverstoß sowie Gesetzesverstoß darstellen, nach eigener diesbezüglicher Prüfung des Instituts und erfolgter Freigabe durch den bestellten Sonderbeauftragten (KPMG) ausgeführt werden. Für jede Zuwiderhandlung gegen den Bescheid wird ein Zwangsgeld i.H.v. 250.000 EUR angedroht. Vor dem dargestellten Hintergrund hat die Varengold Bank die Ausführung von Zahlungsaufträgen von Kunden mit Iranbezug gemäß vorstehenden Vorgaben eingestellt und Zahlungsaufträge nicht ausgeführt. Laut Beschluss konnten wiederum einzelne Transaktionen, die unter die oben genannten Fälle fallen und nachweislich keinen Verstoß gegen Sanktionen oder das Gesetz darstellen, nach einer eigenen Prüfung des Instituts und einer Genehmigung durch den benannten Sonderbeauftragten durchgeführt werden - etwaige Freigabeprozesse wurden daraufhin entsprechend prozessual etabliert. Auf der Aufsichtsratssitzung vom 10.09.2024 wurde schließlich gemeinsam durch Aufsichtsrat und Vorstand der Varengold Bank vor dem Hintergrund der strategischen Neuausrichtung beschlossen, das Zahlungsverkehrsgeschäft mit Bezug zu Iran im Geschäftsbereich Commercial Banking unverzüglich und ohne Ausnahmen einzustellen, so dass dies zukünftig kein Bestandteil des Produktportfolios der Varengold Bank mehr ist. Damit wird insbesondere den daraus entstandenen Reputationsrisiken sowie dem unter den aktuellen Rahmenbedingungen erhöhten Aufwand Rechnung getragen. Parallel wurden die Weichen grundsätzlich neu gestellt und die Rekalibrierung des bisherigen Geschäftsmodells beschlossen. Ein Schwerpunkt wird dabei weiterhin auf dem etablierten Segment des Marketplace Bankings liegen. Zudem wird die Bank den Ausbau des Geschäftes im Bereich ESG-Finanzierungen mit speziellem Fokus auf Energy Transition forcieren. B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenIm Jahr 2023 hat sich die geopolitische Lage im Vergleich zum Vorjahr anhaltend verschärft. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine dauert an, ohne dass sich ein baldiges Ende abzeichnet. Seit Oktober 2023 herrscht zudem Krieg zwischen der militanten palästinensischen Organisation Hamas und Israel. Neben den weitreichenden Auswirkungen dieser Konflikte führte unter anderem die anhaltende Inflation sowie die sich ausbreitenden Effekte der Leitzinserhöhungen der zentralen Notenbanken (Europäische Zentralbank (EZB) sowie US-Zentralbank (FED)) dazu, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2023 weiter an Schwung verlor. Trotz dieser Herausforderungen ist das weltweite Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 mit 4,22 % 1 gegenüber dem Vorjahr relativ moderat gewachsen. Innerhalb der EU stagnierte das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 hingegen nahezu mit einem leichten Plus von 0,4 % 2 gegenüber dem Vorjahr. Dies ist unter anderem auf die hohen Energiepreise zurückzuführen, die private Haushalte und Unternehmen belasteten. Nachdem die Inflation im Jahr 2022 ihren Höhepunkt erreicht hatte, verlangsamte sich der Anstieg der Verbraucherpreise in der ersten Jahreshälfte 2023 zunächst nur zögerlich. In der zweiten Jahreshälfte hat sich die Inflation jedoch deutlich zurückgebildet und schloss in der Eurozone im Dezember mit einem Anstieg von rund 2,9 % 3 gegenüber dem Vorjahresmonat ab. Zu dem nachlassenden Inflationsdruck trugen rückläufige Preise für Nahrungsmittel, Energie und Industriegüter sowie sinkende Transportkosten bei. Auch in Deutschland flachte die Inflationsrate im Jahr 2023 nach dem Rekordjahr 2022 stetig ab und schloss im Dezember 2023 mit einem Anstieg um 3,7 % 4 gegenüber dem Vorjahresmonat ab. Im Jahresdurchschnitt 2023 sind die Verbraucherpreise in Deutschland gegenüber 2022 um 5,9 % 5 gestiegen. Der zunächst anhaltende Inflationsdruck wirkte sich auch weiterhin auf das Vorgehen der zentralen Notenbanken aus. Nachdem die Federal Reserve Bank und auch die Europäische Zentralbank (EZB) bereits im Jahr 2022 den Leitzins mehrfach angehoben hatten, wurde auch im Verlauf des Jahres 2023 der Leitzins mehrfach erhöht. Bei der EZB schließlich auf 4,5 % 6 im September 2023. Die Abkehr vom langjährigen Niedrigzinsumfeld in Verbindung mit einer steileren Zinsstrukturkurve hat sich für den deutschen Bankensektor durchaus positiv ausgewirkt. Andererseits besteht weiterhin das Risiko, dass sich die konjunkturelle Dynamik weiter abschwächt. Zudem spüren auch die Banken die steigenden Teuerungsraten über die Sach- und Personalkosten, nicht zuletzt insbesondere im Rahmen von erforderlichen Digitalisierungsprojekten. Die deutsche Wirtschaft schrumpfte in der gesamten Gemengelage und das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang von 0,3 % 7 gegenüber dem Vorjahresquartal. Dies ist unter anderem auf das anhaltend hohe Preisniveau auf allen Wirtschaftsstufen zurückzuführen. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen, die sich aus dem Anstieg der Zinssätze und dem Rückgang der Nachfrage aus dem In- und Ausland ergaben. Die Aktienmärkte entwickelten sich sowohl in den USA als auch in der Eurozone im Jahr 2023 insgesamt erfreulich, obwohl sich das konjunkturelle Umfeld weiter eintrübte. Haupttreiber der positiven Kursentwicklung waren nachlassende Sorgen um die europäische Energieversorgung und die sinkenden Inflationsraten, die sich positiv auf den Risikoappetit der Anleger auswirkten. Der deutsche Leitindex DAX schloss Ende Dezember bei rund 16.752 Punkten 8 ab. Dabei profitierte vor allem der IT-Sektor, aber auch der Finanzsektor, einschließlich Versicherungen und Banken. Mit gezieltem Blick auf den Fintech Sektor knüpfte die allgemeine Entwicklung an die Situation im Jahr 2022 an. Die globalen Investitionen in Fintech-Startups sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken, was auf die Stagnation im makroökonomischen Umfeld und die sinkende Attraktivität für Investoren zurückzuführen ist. 9 Dadurch gingen die Bewertungen zurück und der Zugang zu Finanzierungen und insbesondere Eigenkapital wurde schwieriger. Das Jahr 2023 war für den Bankensektor insgesamt aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - insbesondere im Hinblick auf die internationalen Krisenherde sowie die hohen Inflationsraten und Energiekosten - ein herausforderndes Jahr. Dennoch erwiesen sich die Finanzmärkte abermals als sehr robust und die europäischen Banken blieben von größeren Ausfällen verschont. Insgesamt hat sich die Profitabilität der Banken durch den Zinsanstieg im Jahr 2023 deutlich verbessert. Gleichzeitig sind die regulatorischen Anforderungen an die Banken im Jahr 2023 weiter unverkennbar gestiegen. Neben den bisherigen Kernthemen der EZB wie Zinsänderungsrisiken sowie IT- und Cybersicherheit rücken ESG-Faktoren ("Environment, Social, Governance") weiter in den Fokus. Das Thema Nachhaltigkeit und Klimaneutralität wird in Zukunft stärker regulatorisch gesteuert und in der Finanzbranche zunehmend an Bedeutung gewinnen. Im Hinblick auf die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen haben insbesondere die deutschen Banken erneut einen operativen Mehraufwand betrieben, dessen Umsetzung mittlerweile dauerhaft sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen bindet. Die fortschreitende Digitalisierung führt seit Jahren dazu, dass der Finanzsektor seine Geschäftsmodelle aufgrund der zunehmenden Dynamik anpassen muss. Dies stellt eine große Herausforderung dar, denn einerseits modernisiert die digitale Transformation die Technologien der Finanzinstitute, was mit der Entwicklung zeitgemäßer Strukturen und Produkte einhergeht. Andererseits entwickelt der Gesetzgeber immer detailliertere Regelwerke, an die die Institute ihre internen Prozesse mit zum Teil erheblichem Aufwand parallel anpassen müssen.
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https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_020_611.html
2. GeschäftsverlaufDie Varengold Bank startete dynamisch in das erste Quartal 2023 und konnte dabei zu Beginn des Berichtszeitraums ihre beiden zu dem Zeitpunkt fokussierten Kerngeschäftsfelder zunächst weiter ausbauen. Diese Dynamik wurde jedoch im Juni 2023 deutlich ausgebremst, da im Rahmen der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angeordneten Sonderprüfung eine Anordnung der BaFin kurzfristige Restrukturierungsmaßnahmen bzw. die Erarbeitung von Sanierungsparametern auf Gesamtbankebene erforderlich machte. Dieses Ereignis markierte einen Wendepunkt in der Geschichte der Varengold und zog eine Reihe von Maßnahmen und Konsequenzen nach sich, um die Bank auf ihrem Fundament zu sichern. Im Rahmen der Sonderprüfung wurde unter anderem das Zahlungsverkehrsgeschäft (Transaction Banking) im Kerngeschäftsfeld Commercial Banking intensiv geprüft und ein Zwischenergebnis der involvierten Prüfer führte zu Einschränkungen im Zahlungsverkehrsgeschäft aufgrund möglicher Compliance-Verstöße. Die Bank hat daraufhin initiale Schritte eingeleitet, um die geltend gemachten Defizite einzudämmen. Dies umfasste den längerfristigen Prozess einer Reorganisation des Kerngeschäftsfelds Commercial Banking. Zwischenzeitlich wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der BaFin als Sonderbeauftragter zur individuellen Prüfung und Freigabe einzelner Transaktionen im Zahlungsverkehrsgeschäft bestellt. Der Sonderbeauftragte konnte bereits im August 2023 erfolgreich in die bestehenden Prozesse der Bank integriert werden. Die Gemengelage bewirkte einen erheblichen Ausfall an Provisionserträgen, was sich entsprechend negativ auf die Performance der Bank auswirkte. Die Nettoerträge aus dem Zahlungsverkehr sanken gegenüber dem Vorjahr um 45.740 TEUR (-74,5 %). Die Nettoerträge lagen mit 66.682 TEUR 20,9 % unter dem Vorjahresniveau (Vorjahreszeitraum: 84.327 TEUR). Die Erträge setzen sich im Wesentlichen aus dem Zinsergebnis in Höhe von 42.887 TEUR (+215,4 %) und dem Provisionsergebnis in Höhe von 20.095 TEUR (-69,2 %) zusammen. Neben Restrukturierungsmaßnahmen in dem Geschäftsbereich Commercial Banking wurde im Juni 2023 umgehend ein Kostensenkungsprogramm umgesetzt, das zu kurzfristigen Einsparungen im Verwaltungsaufwand bei den regulären Sach- und Personalkosten führte. Die Verwaltungsaufwendungen lagen bedingt durch Kosten im Zusammenhang mit der § 44 KWG Prüfung im Berichtsjahr mit 37.984 TEUR dennoch um 6,4 % über dem Vorjahresniveau. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (gleichbedeutend mit EBT) fiel danach gegenüber dem Vorjahr um 11,5 % niedriger aus. Es lag bei 22.506 TEUR (Vorjahreszeitraum: 25.443 TEUR). Das Ergebnis enthält eine Nettozuführung zur Risikovorsorge in Höhe von 8.748 TEUR (Vorjahreszeitraum: 13.199 TEUR, darunter befindet sich die Dotierung des Sonderpostens "Fonds für allgemeine Bankrisiken" in Höhe von 5.400 TEUR (Vorjahreszeitraum: 5.000 TEUR) nach § 340g HGB. Im Geschäftsbereich Marketplace Banking hat die Varengold Bank die bedarfsgerechte Weiterentwicklung ihrer Produktpalette wie auch ursprünglich geplant im Jahr 2023 forciert, um ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihr Geschäft europaweit auszubauen. Seit Mitte 2023 wurde das Kerngeschäftsfeld Marketplace Banking bzw. insbesondere der Bereich Lending besonders intensiv fokussiert, wodurch weitere Kunden gewonnen werden konnten. Darüber hinaus führte die Entwicklung des Zinsumfelds zu einem positiven Beitrag, da mit zahlreichen Kunden variable Zinsen vereinbart werden konnten. Die Varengold Bank ist mittlerweile an sechs Marktpartnern beteiligt, die Anschaffungskosten der Beteiligungen betragen 4,2 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr wurden neue Investitionen in Marktpartner in Höhe von 0,3 Mio. EUR getätigt. Um die Geschäftsbereiche der Bank sinnvoll zu unterstützen und den heutigen Kundenerwartungen an ein modernes Institut gerecht zu werden, bleibt die digitale Transformation ein wesentlicher Erfolgstreiber. Hierzu waren für das Jahr 2023 verschiedene Projekte geplant, die jedoch im Rahmen des Kostensenkungsprogramms als Reaktion auf die Sonderprüfung im Juni 2023 bis auf weiteres gestoppt wurden und mithin zu Entlassungen führten. Darüber hinaus mussten auch die Personalkosten reduziert werden, um die fehlenden Provisionserträge kompensieren zu können. So musste die Varengold Bank Mitte des Jahres 2023 im Zuge einer Maßnahme ca. 22 % der Belegschaft entlassen. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Zahl der Beschäftigten an sämtlichen Standorten 94 (Stichtag 31. Dezember 2022: 120). Um das Anfang des Jahres 2023 in Aussicht stehende Wachstum der Bank bewältigen zu können und im Rahmen des Recruitings von Fachkräften als innovativ und "state-of-the-art" wahrgenommen zu werden, wollte die Bank ihren Kulturwandel weiter fortsetzen und stärker nach außen hin präsentieren. Geplant waren u.a. Projekte mit den Schwerpunkten Personalentwicklung und Führungskultur. Darüber hinaus waren ein Refresh der Marke Varengold und die Entwicklung einer neuen Unternehmenswebsite geplant. Neben den Digitalisierungsprojekten wurden auch diese Projekte im Rahmen des Kostensenkungsprogramms im Juni 2023 zunächst bis auf weiteres gestoppt. Stattdessen wurden vorhandene interne Kapazitäten genutzt, um beispielsweise das Thema Mental Health sowie die Förderung der Autonomie und Selbstbestimmung der Mitarbeiter:innen voranzutreiben. Das Thema Nachhaltigkeit hatte auch im Jahr 2023 einen anhaltend hohen Stellenwert bei der Varengold Bank. Als zentrale Bestandteile der Geschäftsstrategie wurden die bereits seit 2018 initiierten Aktivitäten in diesem Bereich kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei berücksichtigt die Bank in ihrem Handeln ökonomische, soziale und ökologische Belange. Neben der Bewusstseinsförderung stehen vor allem Ressourceneffizienz und Umweltschutz sowie soziales Engagement weiterhin im Fokus. Die Details zu den einzelnen Maßnahmen sind im separaten Nachhaltigkeitsbericht der Varengold Bank dargestellt, welcher im Dezember 2023 veröffentlicht wurde. Darüber hinaus wurde Anfang 2022 ein Environmental-Social-Governance (ESG)-Fragebogen entwickelt, der aktuell von allen Neukunden ausgefüllt wird. Die daraus gewonnenen Daten sollen als Grundlage für ein aussagekräftiges ESG-Scoring-Modell dienen, welches die Bank bei der Steuerung und Ausrichtung des Kundenportfolios in allen Geschäftsbereichen im Hinblick auf ESG-Faktoren unterstützen soll. Darüber hinaus fließen ESG-Aspekte bereits in die interne Ratingbeurteilung der Kunden ein. Ergänzend hat die Bank im Jahr 2023 eine Software erworben, mit der die Kunden der Bank hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen und ihrer Anfälligkeit für Klimarisiken bewertet werden können. Die Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsprozesse der Kundenakquisition, aber auch in die Bestandskundenprüfung wird sukzessive fortgesetzt. Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und mithin zur Ausweitung der Geschäftstätigkeiten hatten die Aktionäre der Varengold Bank auf der ordentlichen Hauptversammlung im August 2022 die Planung einer 10 % Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre beschlossen. Das Ziel war hierbei insbesondere die Erfüllung der Anforderung gem. Art. 92 Abs. 1 lit. d) CRR hinsichtlich der Einhaltung der sog. Leverage Ratio (Verschuldungsquote) dauerhaft auf ein Niveau oberhalb des gesetzlichen Schwellenwertes zu heben. Dieses Ziel konnte bereits im Verlauf des zweiten Halbjahres 2022 erreicht werden. Zudem konnten keine geeigneten strategischen bzw. institutionellen Investoren für die Zeichnung von Aktien trotz intensiver Bemühungen seitens des Vorstands gefunden werden. Darüber hinaus hat die Varengold Bank für das Geschäftsjahr 2022 eine erstmalige Dotierung des Sonderpostens "Fonds für allgemeine Bankrisiken" in Höhe von 5,0 Mio. EUR vorgenommen. Dieser Sonderposten konnte die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Bank nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 zusätzlich stärken. Aus diesen Gründen und um nachteilige Verwässerungseffekte für die übrigen Aktionäre zu vermeiden, hat der Vorstand im Februar 2023 beschlossen die Kapitalerhöhung nicht durchzuführen. Zudem hatten Vorstand und Aufsichtsrat zu Beginn des Jahres 2023 auf Basis des für das Geschäftsjahr 2022 erwarteten Bilanzgewinns die Absicht bekannt gegeben, der Hauptversammlung im August 2023 eine Dividendenausschüttung in Höhe von ca. 3,6 Mio. EUR (36 Euro-Cent pro Aktie) vorzuschlagen. Nachdem im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der erheblichen zeitlichen Verzögerung bei der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 keine ordentliche Hauptversammlung stattfinden konnte, haben Vorstand und Aufsichtsrat nach den Entwicklungen im Rahmen der Sonderprüfung zur Vorsorge und Stärkung der Kapitalbasis schließlich mit Zustimmung der letzten ordentlichen Hauptversammlung im August 2024 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen und somit für das Geschäftsjahr 2022 keine Dividende auszuschütten.
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3. LageIn den folgenden Angaben können Rundungsdifferenzen auftreten. 3.1 ErtragslageDie Zinserträge der Gesellschaft stiegen von 12.630 TEUR im Vorjahr auf 50.284 TEUR im Geschäftsjahr. In den Zinserträgen des Vorjahres waren Negativzinsen für Bundesbankguthaben in Höhe von 3.183 TEUR enthalten. Solche Negativzinsen lagen im Geschäftsjahr nicht mehr vor. Der Anstieg der Zinserträge ist im Wesentlichen auf die Verzinsung der Guthaben bei der Deutschen Bundesbank sowie das gewachsene Geschäftsvolumen im Marketplace Banking zurückzuführen. Darüber hinaus hat sich die Zinswende auch positiv auf die variabel vereinbarten Kreditzinssätze ausgewirkt. In den Zinserträgen enthalten sind weiterhin solche aus festverzinslichen Wertpapieren. Diese stiegen von 525 TEUR auf 721 TEUR. Das gesteigerte Zinsniveau auf Einlagen von Kunden hat zum Ergebnis, dass nunmehr kein Ertrag mehr in der Position Zinsaufwand ausgewiesen wird. Der Zinsaufwand liegt bei 7.398 TEUR, während er im Vorjahr in der Position Zinsaufwand mit 968 TEUR als Ertrag auszuweisen war. Es wurde im Ergebnis ein Zinsüberschuss von 42.887 TEUR (Vorjahreszeitraum: 13.598 TEUR) erzielt. Die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren stiegen von im Vorjahr 302 TEUR auf 422 TEUR im Geschäftsjahr. Die Provisionserträge konnten als Konsequenz der Prüfung gem. § 44 KWG und daraus getroffener Maßnahmen insb. im Zahlungsverkehrsgeschäft nicht gehalten werden. Die Provisionserlöse sanken deutlich von 72.777 TEUR auf 22.521 TEUR. Gleichzeitig gingen die Provisionsaufwendungen von 7.474 TEUR auf 2.426 TEUR zurück, so dass ein Provisionsüberschuss von 20.095 TEUR (Vorjahreszeitraum: 65.303 TEUR) erzielt wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3.278 TEUR (Vorjahreszeitraum: 5.124 TEUR) sind im Berichtsjahr wesentlich beeinflusst durch die Auflösung von Rückstellungen 1.274 TEUR (Vorjahreszeitraum 3.175 TEUR), weiterbelastete Kosten bei Projektgeschäften in Höhe von 794 TEUR (Vorjahreszeitraum: 1.107 TEUR), periodenfremde Kostenerstattungsansprüche insb. aus Rechtstreiten mit ehemaligen Kunden 583 TEUR (Vorjahreszeitraum: 85 TEUR) und Anpassungen von Vorsteuererstattungsansprüchen aus Umsatzsteuermargenschlüsselermittlung Vorjahre in Höhe von 574 TEUR (Vorjahreszeitraum: 730 TEUR). Die Nettoerträge sanken von 84.327 TEUR um 20,9 % auf 66.682 TEUR. Die Personalkosten sanken von 14.590 TEUR um 1.641 TEUR bzw. um 11,3 % aufgrund der Reduktion der Mitarbeitenden auf 12.949 TEUR. Die Beratungsaufwendungen und Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung gem. § 44 KWG sowie des Sonderbeauftragten lagen mit 13.708 TEUR im Vergleich zu 11.542 TEUR im Vorjahr erkennbar über dem Vorjahresniveau. Der Effekt resultiert aus den anhaltenden Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung nach § 44 KWG und den damit verbunden Gebührenbescheiden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Auf Grund besserer Erkenntnisse sind die Kosten bis in das erste Quartal 2025 im Abschluss berücksichtigt worden. Die Aufwendungen für Instandhaltung und IT stiegen ebenfalls deutlich von 4.154 TEUR um 1.361 TEUR bzw. 32,8 % auf 5.515 TEUR. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sanken von 116 TEUR im Vorjahr auf 87 TEUR im Geschäftsjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken von 9.996 TEUR im Vorjahr um 9.346 TEUR auf 650 TEUR im Geschäftsjahr. Im Vorjahr sind Zuführungen zu Rückstellungen für drohende Geldbußen 4.000 TEUR und für mögliche Rechtsrisiken aus dem Caceis-Fall (siehe hierzu Abschnitt C.1) 3.868 TEUR berücksichtigt worden. Die Rechtsrisiken Caceis sind zu verzinsen, wodurch es im Geschäftsjahr zu einer Zuführung von Zinsen in Höhe von 193 TEUR kam. Ebenfalls waren im Vorjahr Wertberichtigungen auf sonstige Vermögensgegenstände von 1.000 TEUR zu bilden. Im Geschäftsjahr sind die Ansätze zur Wertberichtigung beibehalten worden. Die Aufwendungen zur Absicherung der Fremdwährungspositionen und der Nettoaufwand aus Wechselkurseffekten erhöhten sich im Saldo um 166 TEUR von 178 TEUR im Vorjahr auf 344 TEUR im Geschäftsjahr. Die Position Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft beträgt 380 TEUR (Vorjahreszeitraum: 6.829 TEUR). Das Ergebnis der Liquiditätsreserve hat einen positiven Wertbeitrag von 1.065 TEUR (Vorjahreszeitraum: -676 TEUR). Daneben stehen die Erträge aus der Auflösung von Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus dem Kreditgeschäft per Saldo mit 1.760 TEUR nach 6.361 TEUR im Vorjahr. Der im Vorjahr erstmals mit 5.000 TEUR gebildete Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB" wurde im Geschäftsjahr um weitere 5.400 TEUR auf nun 10.400 TEUR erhöht. Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie Wertaufholungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere ergeben per Saldo im Berichtsjahr einen Ertrag von Höhe von 327 TEUR (Vorjahreszeitraum: -1.239 TEUR) erreicht. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beträgt 22.506 TEUR (Vorjahreszeitraum: 25.443 TEUR) und liegt damit trotz aller außerordentlichen Belastungen oberhalb der Ergebnisprognose aus September 2023 (15-20 Mio. EUR vor Steuern) und der unterhalb der angepassten Prognose aus Oktober 2023 (25-30 Mio. EUR vor Steuern). Die Steuerbelastung ging absolut zum Vorjahr und relativ zum Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr von 16.386 TEUR auf 7.983 TEUR zurück. Im Geschäftsjahr sind im Vorjahresvergleich deutlich weniger Aufwendungen als steuerlich nicht abzugsfähig zu behandeln gewesen. Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der sonstigen Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von 14.523 TEUR (Vorjahreszeitraum: 9.057 TEUR). Die Kapitalrendite nach § 26a KWG, berechnet aus dem Quotienten aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, liegt bei 1,0 % nach 0,6 % im Vorjahr. 3.2 VermögenslageIm Geschäftsjahr sank die Bilanzsumme nach einem Anstieg in den Vorjahren leicht um 4,7 % von 1.421,4 Mio. EUR auf 1.353,9 Mio. EUR. Die Aktivseite ist durch den Bestand der Barreserve 789,6 Mio. EUR (Vorjahr: 788,5 Mio. EUR), die Forderungen an Kunden 383,3 Mio. EUR (Vorjahr: 432,9 Mio. EUR), und die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere 92,3 Mio. EUR (Vorjahr: 100,3 Mio. EUR) geprägt. Insgesamt machen diese drei Positionen einen Anteil von 93,4 % (Vorjahr: 93,0 %) an der Bilanzsumme aus. Die Kundeneinlagen machen mit 1.115,4 Mio. EUR bzw. 82,4 % (Vorjahr: 1.145,2 Mio. EUR bzw. 80,6 %) weiterhin den bestimmenden Posten der Passivseite aus. Diese Einlagen setzen sich zusammen aus Kontokorrentguthaben 608,9 Mio. EUR (Vorjahr: 683,9 Mio. EUR), Termingelder 386,9 Mio. EUR (Vorjahr: 299,9 Mio. EUR), Tagesgelder 84,5 Mio. EUR (Vorjahr: 135,5 Mio. EUR) und Sicherheitsleistungen 35,2 Mio. EUR (Vorjahr: 26,0 Mio. EUR). Die Kernkapitalquote (TIER 1) zum 31. Dezember 2023 betrug 20,34 % (Vorjahreszeitraum: 17,93 %). Die Varengold Bank verfügt über eine geordnete Vermögens- und Kapitalstruktur. 3.3 FinanzlageMit 795,6 Mio. EUR bzw. 58,8 % (Vorjahr: 797,7 Mio. EUR bzw. 56,1 %) der Bilanzsumme stellen die aufsichtsrechtlichen liquiden Mittel einen großen Anteil an der Aktivseite der Bilanz dar. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennziffer liegt dementsprechend stichtagsbezogen mit 253,5 % wie schon im Vorjahr deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Die Liquiditätslage der Bank war zu keiner Zeit gefährdet. Die unwiderruflichen Kreditzusagen verändern sich abhängig vom Neukundengeschäft oder durch Limitanpassungen bei Bestandskunden. Sie betrugen zum 31. Dezember 2023 48,0 Mio. EUR nach 46,0 Mio. EUR im Vorjahr. 3.4 Finanzielle und Nicht-Finanzielle LeistungsindikatorenZentraler Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Steuern - EBT. Trotz des erheblichen Rückgangs der Provisionseinnahmen gingen die Erträge nur von 84.327 TEUR im Vorjahr auf 66.682 TEUR im Geschäftsjahr zurück. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken von 9.996 TEUR im Vorjahr um 9.346 TEUR auf 650 TEUR im Geschäftsjahr. Im Vorjahr sind Zuführungen zu Rückstellungen für drohende Geldbußen 4.000 TEUR und für mögliche Rechtsrisiken aus dem Caceis-Fall (siehe hierzu Abschnitt C.1) 3.868 TEUR berücksichtigt worden. Aus der Überkreuzkompensation resultiert rund 6.448 TEUR weniger Aufwand als im Vorjahr. Zusätzlich wurde eine Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 5.400 TEUR (Vorjahreszeitraum: 5.000 TEUR) vorgenommen. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist zum Stichtag mit 10,4 Mio. EUR dotiert. Im Ergebnis konnte trotz stark sinkender Erträge ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 22.506 TEUR (Vorjahreszeitraum: 25.443 TEUR) erzielt werden. Der Leistungsindikator Ergebnis vor Steuern liegt damit um 2.937 TEUR bzw. 11,5 % unter dem Vorjahr. Damit liegt er zwischen der Prognose aus September 2023 (15-20 Mio. EUR vor Steuern) und der Prognose aus Oktober 2023 (25-30 Mio. EUR vor Steuern). Die ursprüngliche Prognose aus 2022 für das Geschäftsjahr 2023 (40-50 Mio. EUR vor Steuern) wurde durch die Auswirkungen von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und der damit verbundenen geringeren Provisionserträge deutlich verfehlt. Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist die Cost-Income-Ratio, welche sich insbesondere durch den Wegfall von Provisionserträgen von 52,7 % im Vorjahr auf 56,1 % im Geschäftsjahr verschlechtert hat. Damit liegt die Cost-Income-Ratio auf dem Niveau der Prognose von ca. 55 %. In 2024 liegt die Quote basierend auf dem vorläufigen Jahresabschluss bei 69,4 %, und ist somit leicht besser als in der Prognose von ca. 73 %. Die Abweichung begründet sich im Wesentlichen auf eine geringere Zuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Die Cost-Income-Ratio errechnet sich aus der Relation der Verwaltungsaufwendungen (Personalaufwand, Sachaufwand und Abschreibung) zu den Erträgen (Zinsüberschuss abzüglich Zuführungen zur Risikovorsorge für Ausfallrisiken im Kreditgeschäft, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis sowie Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen) in Prozent. Die Varengold Bank hat sich auch schon bisher mit nicht-finanziellen Leistungsindikatoren auseinandergesetzt. Dazu gehören auch die Themen des "6-Säulen-Konzeptes" der Bank (Culture, Work Environment, Leadership, Digitale Transformation, Empowerment und Corporate Social Responsibility - siehe hierzu auch die Ausführungen im Lagebericht unter C.2.). Aus diesem Themenkreis hat der Vorstand Anfang 2025 folgende Inhalte zu nicht-finanziellen Leistungsindikatoren erklärt: scrollen
Für diese nicht-finanziellen Leistungsindikatoren werden im Laufe der nächsten Monate und Jahre Zielgrößen und Maßstäbe definiert sowie Entwicklungspfade dahin erarbeitet. Der Vorstand wird die ausgewählten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren in die Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat aufnehmen. Einschließlich des Geschäftsjahres sind nicht-finanzielle Leistungsindikatoren nicht zur Steuerung der Bank herangezogen worden. C. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht1. RisikoberichtDas Erzielen von Erträgen im Bankgeschäft ist in der Regel nicht ohne das Eingehen von Risiken möglich. Insofern sind der bewusste Umgang, das aktive Management und die laufende Identifikation und Überwachung von Risiken Kernelemente der ökonomisch nachhaltigen Geschäftssteuerung der Varengold Bank. Das Leitbild der Varengold Bank ist es, sich zu der führenden Bank für die Marketplace Lending Industrie zu entwickeln. Ein grundsätzlicher Aspekt der Geschäftsstrategie der Varengold Bank ist es, flexibel wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen anzubieten und sich permanent an sich verändernde Marktgegebenheiten anzupassen. Die Geschäftsstrategie hat die wesentlichen Ziele der Varengold Bank für jede Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele darzustellen. Die Risikostrategie hat u.a. die sich aus der Geschäftsstrategie ergebenden wesentlichen Risiken, die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu umfassen. Dies beinhaltet auch den Umgang mit ESG-Risiken sowie Konzentrationsrisiken sowie die Definition des Risikoappetits. Zentrale Instrumente des Risikomanagements der Varengold Bank sind neben der Risikostrategie das Risikotragfähigkeitskonzept, das Limitsystem und Überwachungsprozesse, welche auf die Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind. Jedes potenzielle zukünftige Risiko sollte vor einer Entscheidung über seine Steuerung so transparent wie möglich sein. Nur mit hinreichender Kenntnis über potenzielle Auswirkungen auf die Bank kann beurteilt werden, ob ein Risiko genehmigt werden sollte. Diese Entscheidung trifft der Vorstand unter Berücksichtigung der Frage, ob das jeweilige Risiko angemessene Erträge generieren kann und eine Tragfähigkeit für das Risiko voraussichtlich gegeben ist. Wird ein Risiko eingegangen, geschieht dies innerhalb festgesetzter Risikotoleranzen, die sich primär aus dem Risikotragfähigkeitspotenzial ableiten und deren Einhaltung regelmäßig oder anlassbezogen überprüft wird. Die Risikotragfähigkeitsanalyse wird von der Abteilung Risk Controlling monatlich und anlassbezogen vorgenommen. Die Angemessenheit der Methoden und Verfahren zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit wird regelmäßig validiert. Das von der Bank verwendete Risikocontrolling- und Risikomanagementsystem richtet sich an den Bestimmungen der aktuellen "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Unter Risiko wird die negative Abweichung eintretender Ereignisse von den erwarteten Ereignissen verstanden. Basis des Risikomanagementsystems ist die regelmäßige und anlassbezogene Durchführung einer Risikoinventur zur Beurteilung der für die Varengold Bank wesentlichen Risiken. Gemäß der zum 31.12.2023 gültigen Risikoinventur sind dies Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktpreisrisiko, operationelles Risiko, Nachhaltigkeitsrisiken und sonstige Risiken, welche Reputationsrisiken und strategische Risiken umfassen. Nachhaltigkeitsrisiken stellen keine eigeneständige Risikoart dar, wirken aber risikoerhöhend auf andere Risikoarten. Der gesamte Risikosteuerungs- und -controllingprozess umfasst folgende aufeinander aufbauende Schritte: scrollen
Der Vorstand legt die Höhe des zulässigen Gesamtrisikos und dessen Verteilung auf die einzelnen wesentlichen Risikoarten fest. In diesem Zusammenhang wird durch die laufende Überwachung und Bewertung dafür Sorge getragen, dass die verschiedenen Geschäftsaktivitäten angemessen mit Risikodeckungspotential unterlegt sind. Für die Überwachung der Einhaltung der Risikostrategie sowie der Beurteilung der Risikosituation des Instituts ist bei der Varengold Bank AG die Abteilung Risk Controlling verantwortlich. Die diesbezüglichen Ergebnisse werden der Geschäftsleitung regelmäßig in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise in zeitlich angemessenem Rahmen berichtet, um eine adäquate Steuerung zu ermöglichen. Am 24.05.2018 veröffentlichten die BaFin und die Deutsche Bundesbank den Leitfaden "Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung ("ICAAP") - Neuausrichtung". Er enthält Grundsätze, Prinzipien und Kriterien, die von der Aufsicht bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte der Institute zugrunde gelegt werden, die als "Less Significant Institutions (LSI)" der deutschen Bankenaufsicht unterliegen. Das Risikotragfähigkeitskonzept als zentraler Bestandteil des ICAAP gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWG i. V. m. AT 4.1 Tz. 1 (und Tz. 2) MaRisk umfasst zwei Sichtweisen: eine normative Perspektive und eine ökonomische Perspektive. Beide dienen dem langfristigen Fortführen des Instituts aus eigener derzeitiger Substanz und Ertragskraft. Dabei verfolgt die normative Perspektive explizit das Ziel der Fortführung des Instituts und die ökonomische Perspektive das Ziel des Schutzes der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht. Für die normative Perspektive werden das Risikodeckungspotenzial (RDP) und die Risiken sowohl für die aktuelle als auch für zukünftige Planungsperioden ermittelt. Die Kapitalplanung bezieht sich zum Zeitpunkt der Erstellung auf einen Zeitraum von drei Jahren und umfasst das aufsichtlich geforderte Plan- und ein adverses Szenario. Zusätzlich macht die Bank von der in Tz. 35 des RTF-Leitfadens enthaltenen Möglichkeit Gebrauch, den im Einklang mit AT 4.3.3 Tz. 3 MaRisk entwickelten risikoartenübergreifenden Stresstest "schwerer konjunktureller Abschwung" als ein weiteres adverses Szenario zu verwenden. In den Kapitalplanungsszenarien werden Risiken aus der ökonomischen Perspektive berücksichtigt, die einen Einfluss auf das zur Verfügung stehende Kapital haben. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen zu berücksichtigen, das Risikodeckungspotenzial in der normativen Perspektive besteht folglich aus regulatorischen Eigenmitteln sowie aus weiteren Kapitalbestandteilen, soweit diese aufsichtsseitig zur Abdeckung von aufsichtlichen Kapitalanforderungen anerkannt werden und setzt sich zusammen aus den regulatorischen Eigenmitteln, dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB sowie den anrechenbaren Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Die in der normativen Perspektive angewendeten Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der aktuell gültigen CRR, mit denen risikogewichtete Positionsbeträge berechnet werden. Im Planszenario sind die kompletten Eigenkapitalanforderungen einzuhalten, in den adversen Szenarien kann eine Unterschreitung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG angenommen werden. Für diese Fälle hat die Bank Handlungsoptionen zur Wiederherstellung der Einhaltung aller regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Anforderungen und Zielgrößen erarbeitet. Die aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen betragen zum 31.12.2023 71.794 TEUR. Zur Deckung dieser Anforderungen stehen der Bank 73.199 TEUR an Eigenmitteln zur Verfügung. Zum 31.12.2023 waren alle Kapitalanforderungen zum Stichtag eingehalten. Im Planszenario kommt es für den 3-Jahres-Planungshorizont zu einer Unterschreitung der Gesamtkapitalquote (inkl. Eigenmittelempfehlung) in 2024 bis zum Zeitpunkt der Hinzurechnung des Jahresergebnisses 2023 zum Eigenkapital. Die harte Kernkapitalquote wie auch die Kernkapitalquote sind im gesamten Planungszeitraum eingehalten. Das gleiche gilt für das adverse Szenario. Im Stressszenario kommt es zudem zu einer Unterschreitung der Gesamtkapitalquote ohne Eigenmittelempfehlung von Januar bis Dezember 2026. Die Kernkapitalquoten werden auch hier im gesamten Planungszeitraum eingehalten. In der ökonomischen Perspektive verwendet die Bank eine barwertnahe Ermittlung der Risikotragfähigkeit. Das Risikodeckungspotential in Höhe von 97,5 Mio. EUR setzt sich dabei aus den regulatorischen Eigenmitteln, den Vorsorgereserven nach §§ 340f und g HGB, dem Gewinn des aktuellen Geschäftsjahres, dem Gewinn des Vorjahres sowie stillen Reserven zusammen. Grundsätzlich ist die maximal tolerierte Auslastung auf 100 % beschränkt. Auslastungen über 90 % des Gesamtlimits sowie Auslastungen über 100 % innerhalb der einzelnen Risikoarten erfordern eine unmittelbare Reaktion des Vorstands. Die Auslastung des Risikodeckungspotentials zum 31.12.2023 betrug 53,1 %, davon entfallen 44,6 % auf das Adressenausfallrisiko, 31,2 % auf das Marktpreisrisiko, 17,9 % auf das operationelle Risiko, 1,9 % auf das Liquiditätsrisiko und 4,4 % auf strategische und Reputationsrisiken. Das Adressenausfallrisiko setzt sich für die Quantifizierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit aus dem Adressenausfallrisiko im engeren Sinne (AAR i.e.S.) sowie dem Migrationsrisiko zusammen. Die beiden Risikosummen werden addiert. Im Adressenausfallrisiko i.e.S. enthalten sind neben dem klassischen Ausfallrisiko (Kreditrisiko) auch das Emittenten-, Kontrahenten- sowie Beteiligungsrisiko. Länderrisiken werden in der Risikotragfähigkeitsberechnung nicht mit Risikodeckungspotential unterlegt. Diese Risiken werden sowohl bei der externen wie auch der internen Ratingeinstufung berücksichtigt und sind auf diesem Weg in der Ratingnote und damit in der Höhe der Ausfallwahrscheinlichkeit und damit der Risikosumme enthalten. In der RTF-Berechnung erfolgt keine explizite Berücksichtigung des Besicherungsrisikos. Bei einer Unterschreitung der mit dem Kunden vereinbarten LtV wird die LGD (Loss Given Default) der Engagements entsprechend hochskaliert und führt somit zu einer erhöhten Risikosumme. Zur Begrenzung der Länderrisiken hat die Bank ein Länderlimitsystem implementiert, das auf dem Sitz des Mutterkonzerns des Schuldners abstellt. Die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos i.e.S. erfolgt mit den Risikokennzahlen "Expected loss" (EL) und "Unexpected loss" (UL). Der EL wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Berücksichtigung der LGDs ermittelt. Der UL wird mithilfe eines Kreditrisikomodells für ein Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Zeithorizont von einem Jahr quantifiziert. Die Bank verwendet für die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos die Software "ic.risk-view" des Anbieters ICnova AG. Das für die Risikomessung für das Adressenrisiko (CVaR) zugrundeliegende Messmodell basiert auf dem bekannten und in der Praxis verbreiteten Modell CreditMetricsTM der RiskMetrics-GroupTM. Das Modell unterteilt die Portfolien für die Simulationsanalyse in ein Teilportfolio, das aufgrund der Größe seiner Positionen besonders relevant ist und Portfolien, die kleinteiliger und homogen sind ("Large Homogenous Portfolio"-Ansatz; LHP-Ansatz). Diese beiden Portfolien werden unterschiedlich fein abgebildet: scrollen
Dabei werden die aus den externen (falls vorhanden) bzw. internen Ratings abgeleiteten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und die transaktionsspezifisch festgesetzten Verlustquoten (LGD) verwendet. Neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten werden auch die Korrelationen der Kontrahenten mit dem systematischen Risikofaktor berücksichtigt. In die Risikotragfähigkeit fließt nur der Unexpected Loss des Portfolios ein. Der Expected Loss ist bereits über die Pauschalwertberichtigung (PWB) inkludiert. In dem Fall, dass der Expected Loss des gesamten Risikoexposure die PWB, die lediglich für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden gebildet wurde, übersteigt, fließt der Differenzbetrag ebenfalls in die Risikotragfähigkeitsermittlung ein. Zusätzlich wird das Migrationsrisiko des Portfolios für einen Zeithorizont von einem Jahr ermittelt. Dabei finden externe Migrationsmatrizen Anwendung. Mit den daraus ermittelten erhöhten Ausfallraten erfolgt eine erneute Berechnung des EL; die Differenz des so ermittelten EL zum EL AAR i.e.S. ergibt die Risikosumme für das Migrationsrisiko in der ökonomischen Perspektive. Das Marktpreisrisiko wird durch Addition der Risikosummen für Kursrisiko (inklusive der Fremdwährungsrisiken), Credit Spread Risiko sowie Zinsänderungsrisiko ermittelt. Es werden hierbei keine Korrelationen zwischen den Risikoarten berücksichtigt. Das Kursrisiko (allgemeines Kursrisiko) wird mithilfe des "Value at Risk" quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %, einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Lookback von 21 Jahren durch historische Simulation der Veränderungen Kurse bzw. der laufzeit- und währungsadäquaten Swap- bzw. Geldmarkt-Sätze gemessen. Das Kursrisiko wird für das Gesamtportfolio, wie auch getrennt nach Anlagebuch, Handelsbuch sowie die Fremdwährungsfuture (soweit möglich in der Durchschau) berechnet und limitiert. Darin berücksichtigt werden neben den Wertpapier- und Edelmetallanlagen, die ein Kursrisiko aufweisen, die offenen Fremdwährungspositionen sowie die Fremdwährungsfutures, die zu Absicherungszwecken gehalten werden. Das in der Risikotragfähigkeit angesetzte Kursrisiko wird durch Addition der VaR der Teilportfolien ermittelt. Damit finden vorhandene Korrelationen zwischen den Teilportfolien keine Berücksichtigung, was zu einer höheren Risikosumme führt. Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt vierteljährlich durch die Abteilung Risk Controlling. Hierbei wird die Barwertänderung des Zinsbuches bei ad-hoc Zinsveränderungen von +200 Basispunkten und -200 Basispunkten sowie sechs weiteren Szenarien gemäß RS 06/2019 (BA) - "Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch" ermittelt. Die größere negative Veränderung dieser acht Zinsänderungsszenarien fließt als Risikowert in die Risikotragfähigkeitsberechnung ein. Als Credit Spread Risiko definiert die Bank die negativen Marktwertänderungen der Anleihen des Eigenbestandes infolge einer Bonitätsverschlechterung von Emittenten, die sich noch nicht in einem Ratingdowngrade widergespiegelt hat (besonderes Kursrisiko). Das Credit Spread Risiko wird mithilfe des "Value at Risk" quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %, einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Lookback von 21 Jahren durch historische Simulation der Veränderungen der ratingabhängigen Asset-Swap-Spreads der Anleihen berechnet. Die Überwachung und Regulierung der Risiken orientiert sich an dem Limitsystem, welches sich auf Basis des Risikodeckungspotenzials für das Marktpreisrisiko errechnet. Die Bank hat erstmalig zum 31.12.2023 das Liquiditätsrisiko quantifiziert und in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Für die Ermittlung des Risikowertes wird ein bank-run-Szenario unterstellt, bei dem alle Einlagen zu ihrer vertraglich festgelegten Fälligkeit von den Kunden und Kreditinstituten abgerufen werden. Dies stellt einen möglichen (aber sehr unwahrscheinlichen) Risikofall dar. Grundlage für die Berechnung der Höhe des Risikos bildet die AMM-Meldung (Additional Monitoring Metrics for Liquidity Reporting), speziell der Bogen C 66.01 (vertragliche Liquiditätsablaufbilanz). Der Unterschied zur der von der Abteilung Treasury täglich erstellten Liquiditätsablaufbilanz (siehe unten) besteht darin, dass hier keine Annahmen hinsichtlich einer Prolongation der Einlagen getroffen werden. Darüber hinaus werden die kumulierte Refinanzierungslücke und das kumulierte Liquiditätsdeckungspotenzial betrachtet. Ergänzt wird die Refinanzierungslücke durch die widerruflichen und unwiderruflichen Kreditzusagen (als Abfluss in "täglich fällig"). Auf Basis dieser Daten wird die vertragliche kumulierte Refinanzierungslücke je Laufzeitband "täglich fällig" bis zu "größer als fünf Jahre" ermittelt. Diese Refinanzierungslücken müssen durch Geldaufnahmen refinanziert werden. Zur Ermittlung des dafür zu zahlenden Zinssatzes werden folgende Schritte durchgeführt: scrollen
Mit den so berechneten Forwards wird der Zinsaufwand zur Refinanzierung der vertraglichen Lücken für jedes Laufzeitband ermittelt. Da die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit auf einen Zeithorizont von einem Jahr abzielt, wird das Risiko durch Addition der im Risikofall zu erwarteten Zinsaufwendungen für die Laufzeitbänder von "täglich fällig" bis "bis 12 Monate" berechnet. Die Bank berechnet mit dieser Vorgehensweise das Refinanzierungs- und Abrufrisiko. Beide Unterarten des Liquiditätsrisikos wurden in der Risikoinventur als wesentlich identifiziert. Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wird zudem von der Abteilung Treasury täglich eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt. Die Steuerung erfolgt anhand der Größen "Distance to Illiquidity" (mindestens drei Monate), einer täglichen "Mindestliquidität" in t+1 (20 Mio. EUR) sowie der Liquidity Coverage Requirement. Die Überwachung wird durch die Abteilung Risk Controlling vorgenommen. Zusätzlich ist im Liquiditätssteuerungskonzept ein Notfallplan, welchem ein Frühwarnsystem vorgeschaltet ist, definiert. Die Quantifizierung operationeller Risiken, erfolgt vierteljährlich durch die Abteilung Risk Controlling in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern sowie dem Vorstand anhand einer Szenarioanalyse für alle identifizierten operationellen Risiken. Die Szenarien stellen dabei mögliche "bad case"-Szenarien der Risikoart dar und werden hinsichtlich möglicher Schadenshöhen p. a. und Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Diese beiden Parameter für die identifizierten Teilrisiken fließen in eine Monte-Carlo-Simulation ein. Aus den durchgeführten 200.000 Simulationen wird das Risiko als 99,9 %-Quantilswert abgelesen. Diese Berechnung wird dreimal durchgeführt und das schlechteste Ergebnis stellt die Schadenssumme für operationelle Risiken dar. Als wesentlich hat die Bank im Rahmen der Risikoinventur nachfolgende Unterrisiken des operationellen Risikos identifiziert: scrollen
ESG-Risiken werden über das Unterrisiko "externe Ereignisse" einbezogen. Im Zusammenhang mit Aktientransaktionen um den jeweiligen Dividendenstichtag der Jahre 2010-2016 laufen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen (ehemalige/aktuelle) Beschäftigte und Organe der Varengold Bank AG und der Varengold Verwaltungs AG i.L. (ehemals Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen) wegen des Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung. Die Varengold Bank könnte als mögliche Nebenbeteiligte in Betracht kommen und im Worst-Case-Szenario möglicherweise mit einem Bußgeld und/oder einer Gewinnabschöpfung belegt werden, woraus sich für sie theoretisch ein signifikanter Aufwand ergäbe. In diesem Zusammenhang wurden externe Berater mit der (laufenden) Durchsicht und Analyse der staatsanwaltschaftlichen Akten beauftragt. Auf Basis der Stellungnahme externer Berater schätzt der Vorstand das Risiko einer Inanspruchnahme der Tochtergesellschaft Varengold Verwaltungs AG i.L. als denkbar, das Risiko einer Haftung der Varengold Bank für diese jedoch als eher gering ein. Die Varengold Bank ist gemeinsam mit 19 weiteren natürlichen und juristischen Personen Beklagte in einem zivilrechtlichen Verfahren ("Caceis-Fall"). Streitgegenstand ist ein möglicher Rückerstattungsanspruch, der sich auf eine Steuernachforderung in Bezug auf Transaktionen eines selbstständigen Teilinvestmentvermögens der seinerzeitigen Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, heute Varengold Verwaltungs AG i.L. aus dem Jahr 2010 bezieht. Die seinerzeitige Investmentaktiengesellschaft ist an erster Stelle Beklagte im obigen Verfahren. Die Varengold Bank war in 2010 Minderheitsgesellschafter dieser Investmentaktiengesellschaft. Die Klage ist auf die gesamtschuldnerische Erstattung von erstatteter Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt rund 92 Mio. EUR (zzgl. etwaiger Zinsen und sonstiger entstandener Schäden des Klägers) gerichtet, die in 2010 an das Teilgesellschaftsvermögen (Caerus II) gezahlt wurde und das Finanzamt München vom Rechtsvorgänger des Klägers zurückgefordert hatte. Bei dem Caerus II Equity Fund (vor- und nachstehend "Caerus II") handelt es sich um ein unter dem Dach der Varengold Investmentaktiengesellschaft (heute Varengold Verwaltungs AG i.L.) am 31.03.2010 aufgelegtes Investmentvermögen in Gestalt eines Teilgesellschaftsvermögens. Die Varengold Bank hat eine Erwiderung beim zuständigen Gericht eingereicht, die Klage abzuweisen. Der Vorstand und die eingeschalteten externen Sachverständigen schätzten bislang die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos aus diesem Verfahren als nicht überwiegend wahrscheinlich ein. Auch das strafrechtliche Verfahren gegen den ehemaligen Vorstand der Bank, Yasin Qureshi, zum Caerus II führt insoweit bislang grundsätzlich zu keinem anderen Ergebnis. Allerdings ist eine abweichende Beurteilung denkbar, die der Klage zum Erfolg verhelfen könnte. Aus diesem Grund hat die Varengold Bank AG vorsorglich eine Rückstellung für dieses Rechtsrisiko gebildet, bei der angenommen wurde, dass die Bank einen quotalen Ausgleich zu leisten hat. In diesem Zusammenhang werden auch Zahlungen an die Varengold Verwaltungs AG i.L. berücksichtigt, ebenso wie die entsprechende Verzinsung. Der Gesamtbetrag dieser Rückstellung beträgt 4,1 Mio. EUR. Dieser Betrag wurde im Schätzungswege ermittelt. Dabei wurden Einschätzungen von externen Beratern hinzugezogen und Erkenntnisse aus vergleichbaren Konstellationen im Banken- und sonstigen unternehmerischen Umfeld ausgewertet. Bei einer alleinigen Inanspruchnahme der Varengold Bank AG würde der zu leistende Betrag das bilanzielle Eigenkapital übersteigen. Wie bereits seit erstmaliger Veröffentlichung durch Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Juni 2023 bekannt, führte die derzeit im Hause der Varengold Bank AG laufende Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) zu ersten Zwischenergebnissen und mithin in der Folge auch zu aufsichtlichen Maßnahmen wie der Einschränkung des Zahlungsverkehrsgeschäfts. Es erscheint möglich, dass neben der von der BaFin geforderten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen auch Bußgelder verhängt werden. Die Bank hat eine entsprechende Rückstellung gebildet und sich dabei auf ihr von Experten zugänglich gemachte Informationen gestützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bußgelder höher ausfallen als die gebildeten Rückstellungen. Darüber hinaus könnten bei Zuwiderhandlung gegen den Bescheid der BaFin vom 27.06.2023 hinsichtlich der Untersagung von einzelnen Transaktionen auch Zwangsgelder verhängt werden. Die BaFin hat am 26. Februar 2025 ein Zwangsgeld in Höhe von 500 TEUR festgesetzt. Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Das strategische sowie das Reputationsrisiko wird über die Betrachtung von Ertragsrückgängen im Zuge der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Es wird in der ökonomischen Perspektive eine Risikosumme in Höhe von 25 % der geplanten Gewinne der nächsten 12 Monate angesetzt (Minimum 400 TEUR). Im Rahmen der oben erläuterten Sonderprüfung wurden aufsichtliche Maßnahmen ergriffen, die aktuell zu einem erheblichen Ausfall an Provisionserträgen und damit entgegen der bisherigen Geschäftsplanung zu einer Verschlechterung der Ertragssituation der Bank führen. Zudem sieht die Bank in diesem Zusammenhang Risiken in Form von Schadenersatzansprüchen von Kunden aufgrund nicht ausgeführter Zahlungsaufträge sowie Risiken, die sich aus der verschlechterten Reputation infolge der Sonderprüfung in Form von erhöhten Refinanzierungskosten und nicht zustande gekommenen Darlehensgeschäften ergeben. Zur Eingrenzung von Konzentrationsrisiken wurden vom Vorstand weitere Limits bzw. Frühwarnschwellen festgelegt, die fortlaufend überwacht werden. scrollen
Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis durchgeführt, welches die Größe des Instituts, die Kapitalausstattung sowie das besondere Geschäftsmodell in angemessener Weise berücksichtigt. Nach den Erfahrungen seit 2022 wird sowohl der Überfall Russlands auf die Ukraine wie auch der seit Oktober 2023 herrschende Krieg zwischen der militanten palästinensischen Organisation Hamas und Israel voraussichtlich weiterhin keine signifikanten Auswirkungen hinsichtlich der weiteren Geschäftsentwicklung auf die Varengold Bank haben. 2. ChancenberichtZum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts stehen neben der Stabilisierung und Fokussierung infolge der Entwicklungen seit Mitte des Geschäftsjahres 2023 zunehmend auch die Rekalibrierung des Geschäftsmodells sowie die Umsetzung zentraler Aktivitäten in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt. Seit Jahren befindet sich der Bankensektor in einem stetigen Umbruch. Themen wie digitale Transformation und Innovation dominieren die Agenda, flankiert von den Anforderungen der ESG-Kriterien. Während gutes Risikomanagement als essenzielle Kernkompetenz und entscheidender Wettbewerbsvorteil gilt, verfolgt die Varengold Bank die klare Mission, unkomplizierten Zugang zu Kapital und Finanzdienstleistungen bereitzustellen. Mit ihren Angeboten adressiert die Bank insbesondere Nischenmärkte, in denen sie hohen Mehrwert für ihre Kunden schaffen und bei der Verwirklichung von innovativen Geschäftsideen helfen kann. Die Europäische Zentralbank reagierte im Jahr 2024 auf die Stabilisierung der Kerninflation in der Eurozone mit einer erneuten Zinssenkung. Dies führte zu entsprechenden Anpassungen der Einlagenzinsen durch die Marktteilnehmer. Vor diesem Hintergrund wird die Varengold Bank ihr Angebot im Tages- und Festgeldgeschäft auch weiterhin anpassen müssen, um die angestrebten Quoten bei Neuabschlüssen und Prolongationen zu erreichen. Das Einlagengeschäft ist ein integraler Bestandteil der Refinanzierungsstrategie der Bank. Ziel dieser Strategie ist es, das Festgeld- und Tagesgeld-Volumen stabil zu halten, die Laufzeitstrukturen weiter zu diversifizieren und die Einlagen in enger Abstimmung mit den Opportunitäten aus den Geschäftsfeldern Marketplace Banking und Commercial Banking zu steuern. Die Geschäftsbereiche Marketplace Banking und Commercial Banking stützen sich auf ein Netzwerk aus Partnern und Kunden. Die Bank agiert hier auf Basis ihrer regulatorischen Expertise und schöpft aus langjähriger Erfahrung, insbesondere im Kreditgeschäft, das als zentrales Ankerprodukt ihres Angebots dient. Im Marketplace Banking bleibt die Nachfrage nach Dienstleistungen und Produkten unverändert hoch. Die Varengold Bank arbeitet daran, ihr Kreditportfolio auszubauen und neue Kunden zu integrieren. Ziel ist es, sich durch schnelle und effiziente Umsetzung von Projekten - sowohl in Deutschland als auch in der EU - von der Konkurrenz abzuheben. Das angestrebte Wachstum der Plattform-Kunden im Marketplace Banking wird neben dem Bedarf an Fremdkapital auch zusätzliches Eigenkapital erfordern. Über die Tochtergesellschaft VARP Finance GmbH hat die Varengold Bank die Möglichkeit, direkt in ausgewählte Kundenprojekte zu investieren (Equity Capital Markets, ECM). Damit erschließt die Bank zusätzliche Potenziale im Bereich Venture Capital, welche es zu intensivieren gilt. Im Bereich Commercial Banking markiert der vollständige Rückzug aus dem Zahlungsverkehr mit Bezug zum Iran eine bedeutende strategische Neuausrichtung. Entscheidungsgrundlage dafür war zunächst die durch die BaFin ausgesprochene Untersagung zur Durchführung von ein- und ausgehenden Transaktionen mit sog. Payment Agents sowie die Durchführung von Transaktionen mit Bezug zum Iran als Drittstaat mit hohem Risiko oder mit Beteiligung von im Iran ansässigen natürlichen und juristischen Personen. Das zuletzt rückläufige Volumen, die Risiken sowie der regulatorische und operative Aufwand in diesem Geschäftsfeld erwiesen sich im weiteren Zeitverlauf unter den gegebenen Rahmenbedingungen als nicht mehr verhältnismäßig, gleichwohl sieht die Bank humanitäre Transaktionen weiterhin als notwendig ansieht. Die Bank fokussiert sich künftig im Bereich Commercial Banking auf das Zinsgeschäft mit dem Schwerpunkt ESG-Finanzierungen. Neben bestehenden Zugängen innerhalb des bereits vorhandenen Netzwerks sieht die Bank Potenziale in Sektoren wie Energie und HealthCare, beispielsweise bei Projekten im Bereich BESS (Battery Energy Storage System) Batteriespeicher, Elektrizitätsinfrastruktur, Factoring von Abrechnungen in der Intensiv-Pflege und Immobilienprojekte im Bereich Pflege / betreutes Wohnen. Um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, setzt die Varengold Bank auf ein konsequent kundenorientiertes Geschäftsmodell, ein motiviertes und qualifiziertes Team sowie Maßnahmen zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks. Dabei sollen klare Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass die ESG-Strategie der Bank und die damit einhergehende Einordnung des Kundenportfolios hinsichtlich ESG-Kriterien sowohl mit ihrer eigenen Vision einer nachhaltigen Entwicklung als auch mit den externen Erwartungen im Einklang steht. Auch die digitale Transformation bleibt ein Schlüsselfaktor, um die Geschäftsbereiche der Bank sinnvoll unterstützen und schließlich den Erfolg der Bank gewährleisten zu können. Nach der Unterbrechung zahlreicher Projekte infolge des Kostensenkungsprogramms im Juni 2023 konnten im Jahr 2024 erste Initiativen, darunter ein Marken-Refresh und die Neugestaltung der Website, wieder aufgenommen werden. Parallel dazu setzt die Bank derzeit regulatorische Projekte wie DORA und CRR III um, die ein höheres Maß an System- und Datenintegration erforderlich machen. Darüber hinaus spielt auch der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) für die Bank eine zunehmend wichtige Rolle. KI-Technologien bieten vielfältige Möglichkeiten, interne Prozesse effizienter zu gestalten und das Kundenerlebnis zu verbessern. Hier wird es in den kommenden Monaten und Jahren vermehrt zu Marktintegrationen kommen - diese Entwicklungen wird die Varengold Bank beobachten, testen und bei erfolgreicher Erprobung gegebenenfalls implementieren, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Effizienz zu steigern. Die genannten strategischen Initiativen - von der digitalen und kulturellen Transformation bis hin zu Wachstumsprojekten - werden jedoch stellenweise nach wie vor durch die Auswirkungen der noch laufenden Sonderprüfung gebremst. Im Juni 2023 wurden mehrere Vorhaben eingestellt, um Kosten zu reduzieren und Ressourcen auf die Prozessoptimierung im Commercial Banking sowie die Erweiterung interner Kontrollsysteme zu konzentrieren. Zusätzlich könnten unvorhersehbare politische und wirtschaftliche Entwicklungen auf globaler Ebene die Ergebnisse der Bank in den kommenden Jahren negativ beeinflussen. Dabei wird die Varengold Bank alle zukunftsträchtigen Geschäftsfelder unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten gleichermaßen weiterentwickeln und die strategische Neuausrichtung zielgerichtet vorantreiben. 3. PrognoseberichtWirtschaftliche Rahmenbedingungen nach dem BilanzstichtagDie geopolitische Lage blieb auch im Jahr 2024 sowie Anfang 2025 angespannt. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine dauert an, ohne dass sich ein baldiges Ende abzeichnet. Der Krieg zwischen der militanten palästinensischen Organisation Hamas und Israel war Im Verlauf des Jahres 2024 weiterhin durch anhaltende militärische Auseinandersetzungen im Gazastreifen geprägt, bis am 19.01.2025 erstmals ein Waffenstillstand in Kraft trat, der einen ersten Austausch von Geiseln und Gefangenen zwischen Israel und der Hamas ermöglichte. Auch im Libanon hat der im November 2024 zwischen Israel und der Hisbollah vereinbarte Waffenstillstand zu einer Beruhigung der Lage geführt. Im Dezember 2024 wurde zudem der syrische Machthaber gestürzt und die islamistische Gruppe Haiʾat Tahrir asch-Scham (HTS) übernahm daraufhin die Macht, was zu einer instabilen Lage führte, in der die Zukunft des Landes ungewiss bleibt. Hinzu kamen die Präsidentschaftswahlen in den USA, die mit der Wiederwahl Trumps unter anderem zu Verunsicherungen führten. Die deutsche Wirtschaft stagnierte im ersten Halbjahr 2024. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt sank im ersten Quartal 2024 um 0,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Im zweiten und dritten Quartal stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt dagegen um jeweils 0,1 % gegenüber dem Vorjahresquartal. 10 Im Euroraum stieg das reale Bruttoinlandsprodukt im ersten Quartal 2024 um 0,4 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Dieser Trend setzte sich im zweiten Quartal 2024 fort (0,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal) und verzeichnete schließlich im dritten Quartal 2024 sogar einen Anstieg von 0,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal. 11 Die Inflationsraten im Euroraum und in Deutschland sind im Verlauf des Jahres 2024 stetig gesunken und haben schließlich im dritten Quartal erstmals das Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 % 12 unterschritten. Im Dezember 2024 lag die Inflationsrate in Deutschland bei 2,6 % , somit haben sich die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat wieder stärker erhöht als in den vorherigen Monaten 13. Diese Entwicklung ist unter anderem auf die Maßnahmen der EZB zurückzuführen, die im Juni 2024 erstmals seit fast fünf Jahren die Leitzinsen wieder gesenkt hat. Der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte wurde zuletzt im Februar 2025 auf 2,9 % 14 gesenkt. Der Einlagenzinssatz für Banken wurde schließlich im Februar 2025 auf 2,75 % 15 gesenkt. Die Aktienmärkte entwickelten sich im laufenden Jahr 2024 weiterhin positiv. Im September 2024 notierte der DAX erstmals in seiner Geschichte über 19.000 Punkten und beendete den Oktober 2024 schließlich mit einem Stand von 19.077,54 Punkten. 16 Der Wahlsieg von Donald Trump zum neuen US-Präsidenten am 6. November 2024 ließ den DAX zunächst fallen und verzeichnete am deutschen Kapitalmarkt mehr Verlierer als Gewinner, während die großen US-Indizes Dow Jones, Nasdaq und S&P allesamt zulegen konnten. 17 Die Ernennung des neuen US-Finanzministers Scott Bessent Ende November 2024 sorgte für einen erneuten Aufschwung der US-Indizes, von dem diesmal auch der DAX profitierte. 18 Im Dezember 2024 schloss der DAX schließlich bei 19.909,14 Punkten ab. 19 Ein genauer Blick auf den Fintech-Sektor offenbart, dass die globalen Fintech-Finanzierungen im Jahr 2024 bisher auf einem niedrigen Niveau stagnieren. 20 In Europa zeigte sich im ersten Quartal 2024 zwar ein positiver Trend mit einem Anstieg bei etwas größeren Finanzierungsrunden 21 , insgesamt blieben die Fintech-Finanzierungen jedoch nahezu unverändert im Vergleich zu den Quartalen der Vorjahre. 22 PrognoseSpeziell die in diesem Abschnitt enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf Einschätzungen und Schlussfolgerungen seitens der Varengold Bank zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts. Die darin enthaltenen Aussagen stützen sich auf Annahmen und, sofern nicht gesondert angegeben, basieren diese auf internen Einschätzungen. Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche auf die Zukunft bezogenen Aussagen mit bekannten oder unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten verbunden sind und auf Schlussfolgerungen basieren, die zukünftige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Bank betreffen. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.
10
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/11/PD24_438_811.html
17
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/aktien-dax-konzerne-trump-100.html
21
https://financefwd.com/de/das-comeback-der-grossen-fundingrunden/
22
https://financefwd.com/de/fintech-funding-q2-2024/
Die globale Wirtschaft dürfte im Jahr 2025 weiterhin durch moderate Expansion und sinkende Inflationsraten gekennzeichnet sein. Gleichzeitig bleiben jedoch geopolitische Unsicherheiten bestehen. Laut der aktuellen Winterprognose des ifo-Instituts 23 wird die deutsche Wirtschaft weiterhin schwach bleiben. Nachdem die deutsche Wirtschaft seit nunmehr fast fünf Jahren stagnierte, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um vorübergehende und damit konjunkturelle Schwankungen oder um eine dauerhafte Neuausrichtung der Produktionskapazitäten und damit um eine strukturelle Anpassung handelt. Aus diesen Gründen betrachtet das ifo-Institut in seiner Winterprognose zwei verschiedene Szenarien: Im Basisszenario wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Schwäche der letzten Jahre vorwiegend durch strukturelle Herausforderungen verursacht wurde und der laufende Strukturwandel das Produktionspotenzial bereits spürbar beeinträchtigt hat. Immer mehr Industrieunternehmen verlagern ihre Produktion und Investitionen ins Ausland, was die Dynamik zusätzlich bremst. In diesem Szenario bleibt die wirtschaftliche Erholung in den kommenden zwei Jahren gedämpft, mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts von lediglich 0,4 % in 2025 und 0,8 % in 2026. Das Alternativszenario zeichnet ein optimistischeres Bild: Hier wird angenommen, dass der Strukturwandel nicht nur bestehende Produktionstechnologien verdrängt, sondern auch neue schafft. Dies setzt jedoch voraus, dass die Wirtschaftspolitik verlässliche Rahmenbedingungen schafft und die Standortfaktoren zügig verbessert werden. Unter diesen Voraussetzungen könnte das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in den nächsten zwei Jahren um 1,1 % und 1,6 % wachsen und damit deutlich dynamischer ausfallen als im Basisszenario. Der private Konsum dürfte sich in beiden Szenarien weiter erholen. Im Basisszenario bleibt die Entwicklung der Sparquote allerdings ein Unsicherheitsfaktor. Zwar würden die real verfügbaren Einkommen und damit die Kaufkraft weiter zunehmen, aber die Sparquote vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Unsicherheit hoch bleiben. Im Alternativszenario dürfte der private Konsum unter einer sinkenden Sparquote hingegen an Schwung gewinnen. Trotz der unterschiedlichen wirtschaftlichen Dynamik in den beiden Szenarien zeichnet sich aus konjunktureller Perspektive in beiden Fällen eine Erholung im kommenden Jahr ab. Im Verlauf dieser Entwicklung wird die Unterauslastung der gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten bis zum Ende des Prognosezeitraums voraussichtlich in vergleichbarem Tempo verringert. In Bezug auf die Inflationsentwicklung rechnet das ifo-Institut in beiden Szenarien mit einem nachlassenden Inflationsdruck. Allerdings dürfte die Inflationsrate im Jahr 2025 mit 2,3 % ungefähr auf Vorjahresniveau bleiben (2024: 2,2 %) und erst im Jahr 2026 weiter auf 2,0 % zurückgehen. Die Stagnation im Jahr 2025 ist auf eine Reihe von Sondereffekten wie die Verteuerung des Deutschlandtickets, des Briefportos und der privaten Krankenversicherung zurückzuführen. Angesichts des verbesserten Inflationsausblicks und der anhaltend schwachen konjunkturellen Entwicklung erwartet das ifo-Institut, dass die EZB die Leitzinsen weiter senkt. Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation im Dienstleistungssektor dürfte sie jedoch vorsichtig vorgehen. Nach einer Zinssenkung um 0,25 Prozentpunkte im Dezember 2024 könnten in der ersten Jahreshälfte 2025 noch vier weitere Schritte in gleicher Höhe erfolgen, sodass der Einlagesatz bis Sommer 2025 voraussichtlich auf 2,0 % sinkt. Der Hauptrefinanzierungssatz würde entsprechend auf 2,15 % und der Spitzenrefinanzierungssatz auf 2,40 % gesenkt. Im Bankensektor bleibt die Einschätzung der kurz- und mittelfristigen sowie der strukturellen Entwicklungstendenzen grundsätzlich unverändert. Entscheidend bleibt, sich in einem weiterhin komplexen und herausfordernden Umfeld zu behaupten und das Kreditportfolio aktiv zu managen. Dabei müssen Banken verstärkt auf ihre Kostenstruktur achten und diese weiter an das anspruchsvolle Markt- und Regulierungsumfeld anpassen. Zudem dürfen strukturelle Veränderungen wie die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen nicht vernachlässigt werden. Insgesamt 23 https://www.ifo.de/publikationen/2024/aufsatz-zeitschrift/ifo-konjunkturprognose-winter-2024 befindet sich der Bankensektor jedoch in einer stabilen Position und ist auf mögliche konjunkturelle Eintrübungen oder steigende Kreditausfälle gut vorbereitet. Weiterhin werden ESG-Themen, insbesondere im Hinblick auf das Reporting, für Banken weiter an Relevanz gewinnen. Die wichtigsten Aspekte sind hierbei: 1. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die CSRD erweitert ab 2025 auch für kleinere Institute die Offenlegungspflichten um qualitative und quantitative Nachhaltigkeits-Kennzahlen (KPIs), wie CO 2 -Fußabdruck, Umweltziele und soziale Aspekte. Hierbei müssen Banken nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten. Obwohl die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht sich verzögert und erst nach den Neuwahlen im Februar 2025 zu erwarten ist, müssen Vorbereitungen getroffen werden, um die künftigen Anforderungen angemessen zu erfüllen. 2. EU-Taxonomie: Die Taxonomie setzt strenge Kriterien für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten fest, welche die Banken in ihre Berichte integrieren müssen. Dabei müssen sie offenlegen, wie und in welchem Umfang ihre Finanzierungen und Investitionen den definierten Umweltzielen entsprechen. Diese Berichte sollen Transparenz darüber schaffen, wie nachhaltig ein Bankgeschäft tatsächlich ist. 3. Integration von ESG in das Risikomanagement: Banken müssen seit 2024 die ESG-Risiken, insbesondere Klima- und Umweltrisiken, in ihre Risikomanagementsysteme integrieren. Dies betrifft z.B. die Berücksichtigung dieser Risiken im Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) und bei Stresstests. Ein weiterer Schwerpunkt wird künftig der am 17.01.2023 in Kraft getretene Digital Operational Resilience Act (DORA) sein, welcher bis zum 17.01.2025 von der Varengold Bank umzusetzen ist. Hier stehen Themen wie IT-Sicherheit, Cyberrisiken, Auslagerungen und Business Continuity Management im Fokus. Angesichts der Zunahme von Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen während internationaler Konflikte setzen DORA sowie die Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS2) einheitliche EU-Standards fest, die wesentlichen Einfluss auf die Informationssicherheit haben und insbesondere für die Bankenbranche richtungsweisend sein werden. Zusätzlich ist im Januar 2025 die neue Capital Requirements Regulation (CRR III) sowie Basel IV (Verschiebung durch Covid-19) in Kraft getreten. Neben diesen regulatorischen Änderungen erwartet die Branche neue Vorgaben der BaFin in Bezug auf Governance und Überwachung von Bankprodukten, die derzeit in der Konsultation sind. Ziel ist die Kontroll- und Überwachungsaktivität der Compliance-Funktion verstärkt auch auf die weiteren Bankprodukte und die dazugehörigen Prozesse bzw. Anweisungen ausweiten. Außerdem wird die Verordnung zu Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) als zentraler Schritt zur Digitalisierung des Finanzsystems vorangetrieben. Dies erfordert einen Um-bzw. Ausbau der Zahlungsverkehrsstruktur der Bank, was die Varengold Bank jedoch grundsätzlich als positiven und zukunftsweisenden Schritt begrüßt. Angesichts des noch nicht absehbaren Endes des Kriegsgeschehens in Europa und der in diesem Kontext verhängten Sanktionen sowie dem Nahostkonflikt geht die Varengold Bank nicht davon aus, dass dadurch ihre Geschäftstätigkeit unmittelbar wesentlich beeinträchtigt wird. Auch die mit der Wahl des neuen US-Präsidenten zu erwartenden höheren Handelszölle, die bestehende Handelsumlenkungen verstärken werden, dürften nicht unmittelbar nach Amtsantritt des neuen US-Präsidenten, sondern erst im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten. Anhaltende mittelbare Effekte bergen dennoch mögliche Risiken. Vor diesem Hintergrund sieht die Varengold Bank das bestehende Kreditportfolio aufgrund der generellen Diversifikation über Branchen, Länder und Größenklassen sowie einer angemessenen Besicherung gut aufgestellt. Dazu trägt auch die neue Fokussierung auf ESG-Finanzierungen bei, die das Portfolio weiter diversifiziert. Speziell im europäischen Markt für alternative Finanzierungen (z.B. Online-Marktplätze, Revenue-based Financing, Online-Kreditgeber und Peer-to-Peer-Lending) war im ersten Halbjahr 2024 eine Stagnation zu beobachten. 24 Zum Jahresende hingegen zeigten sich vermehrt wieder größere Finanzierungsrunden. Auch im Jahr 2025 dürfte der Wachstumsmarkt wieder optimistischer aussehen. Unternehmen legen derzeit den Fokus weniger auf Wachstum um jeden Preis als auf Profitabilität. Daher sind weniger, aber dafür größere Fundings zu erwarten. Experten gehen sogar davon aus, dass der europäische Fintech-Markt wird in den kommenden Jahren stark von bevorstehenden Börsengängen geprägt sein wird. 25 Trotz der jüngsten Zinssenkungen der EZB bietet das Zinsgeschäft auch zukünftig eine solide Ertragskomponente. Die Varengold Bank hat die geringeren Zinsmargen in ihrer strategischen Planung bereits berücksichtigt. Vorrangiges Ziel der Bank in den kommenden Monaten ist es, den Bereich Commercial Banking nach dem Rückzug aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft mit Iran-Bezug neu aufzustellen und den neuen Schwerpunkt im Bereich ESG-Finanzierungen auszubauen. Darüber hinaus sollen die Geschäftsaktivitäten im Bereich Marketplace Banking intensiviert werden. Im Zusammenhang mit dieser Restrukturierung und Neuausrichtung rechnet die Bank mit zusätzlichen Belastungen. In 2024 beliefen sich die Nettoerträge der Varengold Bank gemäß vorläufigem Jahresabschluss auf 47,3 Mio. EUR (Vorjahreszeitraum: 66,7 Mio. EUR) Die Verwaltungsaufwendungen konnten im gleichen Zeitraum um 7,6 Mio. EUR auf 30,4 Mio. EUR gesenkt werden, so dass das Ergebnis vor Steuern (EBT) bei 11,3 Mio. EUR mit einer Cost-Income-Ratio von 69,4% lag. In dem Ergebnis ist eine Zuführung zur Vorsorgereserve nach § 340g HGB in Höhe von 4,3 Mio. EUR enthalten. Im Jahr 2025 rechnet die Bank mit einem Ergebnis vor Steuern zwischen 3 und 5 Mio. EUR sowie einer Cost-Income-Ratio von ca. 87%.
Hamburg, 03. März 2025 Varengold Bank AG Dr. Bernhard Fuhrmann, Vorstand Frank Otten, Vorstand
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https://financefwd.com/de/fintech-funding-q2-2024/
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https://financefwd.com/de/fintech-funding-2024/
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Auch wenn wir in dem neu konstituierten Aufsichtsratsgremium den Blick klar und fokussiert in die Zukunft richten, schauen wir im März 2025 auch zurück in die Vergangenheit und lassen das Jahr 2023 Revue passieren. Wenngleich der Aufsichtsrat zum damaligen Zeitpunkt in einer anderen Konstellation agiert hat, haben sich die amtierenden Mitglieder und insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende ein umfangreiches Bild der damaligen Unternehmensentwicklung, außerordentlicher Ereignisse und ergriffener Maßnahmen gemacht. Was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 anbelangt, so verschärfte sich die geopolitische Lage im Vergleich zum Vorjahr weiterhin erheblich. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine setzte sich fort, ohne dass ein Ende in Sicht war. Zudem eskalierte im Oktober 2023 der Konflikt zwischen der palästinensischen Organisation Hamas und Israel. Neben den umfassenden Folgen dieser Auseinandersetzungen trugen die anhaltende Inflation und die Auswirkungen der Leitzinserhöhungen durch zentrale Notenbanken wie die Europäische Zentralbank (EZB) und die US-Zentralbank (FED) dazu bei, dass die Weltwirtschaft 2023 weiter an Dynamik verlor. Dennoch blieben die Finanzmärkte stabil und europäische Banken wurden von größeren Ausfällen weitgehend verschont. Gleichzeitig nahmen regulatorische Anforderungen zu. Neben den bisherigen Schwerpunkten hinsichtlich Zinsänderungsrisiken sowie IT- und Cybersicherheit, rückten ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) verstärkt in den Fokus. Nachhaltigkeit und Klimaneutralität gewinnen dabei in der Finanzbranche zunehmend an Bedeutung. Für die Varengold Bank AG war das Jahr 2023 eine besonders große Herausforderung, geprägt von der noch immer laufenden Sonderprüfung nach § 44 Kreditwesengesetz (KWG) und Verzögerungen auf diversen Ebenen. Ein Zwischenergebnis der involvierten Sonderprüfer führte Anfang Juni 2023 zu Einschränkungen und Restrukturierungsmaßnahmen im Zahlungsverkehrsgeschäft aufgrund möglicher Compliance-Verstöße mit dem Resultat einer deutlichen Verschlechterung der Ertragssituation aufgrund ausbleibender Provisionserlöse. Es folgten schließlich kurzfristige Restrukturierungsmaßnahmen bzw. das Erarbeiten von Sanierungsparametern auf Gesamtbankebene. Zu weiterführenden Details der Sonderprüfung verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023. Der Aufsichtsrat selbst hat in diesem Kontext unabhängig eine Anwaltskanzlei beauftragt, zusätzliche forensische Untersuchungshandlungen in Bezug auf den Vorstand basierend auf einer Datendurchsicht und Datenprüfung durchzuführen. Diese turbulenten Ereignisse führten außerdem dazu, dass die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH erst nach Erhalt des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für das Jahr 2022 im Juni 2024 beginnen konnte. Diese zeitlichen Auswirkungen werden sich auch weiterhin in der Entwicklung des laufenden Jahres zeigen und führten unter anderem dazu, dass auch die neuen Jahresabschlussprüfer der PKF Treuwerk AG erst im März 2025 in die Hauptprüfung für das Geschäftsjahr 2024 einsteigen konnten. Diese nun schon langanhaltenden Umstände änderten aber nichts an dem Willen von Vorstand und Aufsichtsrat, die Weichen für die Zukunft zu stellen und so haben die Gremien in der Aufsichtsratssitzung vom 10.09.2024 entschieden, das bisherige Geschäftsmodell der Bank zu adjustieren. Um das Profil zu schärfen und sich veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, wurde zudem beschlossen, den Zahlungsverkehr mit dem Iran zur Abwicklung humanitärer Importe unverzüglich einzustellen. Die Ausrichtung der Bank konzentriert sich dabei auf den bereits etablierten Bereich Lending im Marketplace Banking und den Ausbau des Geschäfts im Bereich ESG-Finanzierungen mit speziellem Fokus auf Energy Transition. Das Strategieprofil der Bank wird aktuell mit Unterstützung externer Expertise geschärft und operationalisiert. Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand im Jahr 2023Das gesamte Varengold-Team hielt das Unternehmen im Jahr 2023 gemeinsam durch großes Engagement sowie das umgehende und konsequente Ergreifen von Sicherungsmaßnahmen auf Kurs. Der Aufsichtsrat hat in seiner unabhängigen Amtsausübung diese Entwicklung eng begleitet. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat seine gesetzlich und satzungsgemäß festgelegten Aufgaben erfüllt. Er hat sich intensiv mit der geschäftlichen und strategischen Entwicklung der Bank auseinandergesetzt und den Vorstand bei der Ausführung seiner geschäftsführenden Tätigkeiten im Rahmen seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion kontrolliert. Die Überwachungsziele orientierten sich an den gesetzlichen Anforderungen und wurden bei Bedarf an interne und externe Entwicklungen angepasst. Die Kriterien für diese Überwachung umfassten die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, strategische Relevanz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Vorstandsführung. Darüber hinaus enthält die Geschäftsordnung des Vorstands einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen, für die der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen muss. Solche Geschäfte und Maßnahmen wurden ausführlich zwischen den beiden Gremien erörtert und vom Aufsichtsrat geprüft. Das Gremium war stets über die Geschäftstätigkeiten informiert und erhielt unter anderem monatliche schriftliche Informationen zur finanziellen Lage sowie quartalsweise Berichte zur Risikosituation der Bank. Zudem wurden alle Innenrevisionsberichte und Compliance-Reports sowie, je nach Einzelfall, zusätzliche Unterlagen dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Informationen wurden in den Aufsichtsratssitzungen, im Rahmen von Umlaufbeschlüssen und in Einzelgesprächen ausführlich erläutert und diskutiert. Die regelmäßigen, umfassenden und zeitnahen schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat entsprachen den Anforderungen gemäß § 90 AktG. Auch außerhalb der Sitzungen standen die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands in engem Austausch, um strategische Optionen und aktuelle Fragen der Geschäftspolitik zu erörtern. Der Vorstand beantwortete die Fragen des Aufsichtsrats stets ausführlich und zu dessen Zufriedenheit. Im Laufe des Jahres 2023 überzeugte sich der Aufsichtsrat zudem im regelmäßigen Austausch mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern sowie durch gezielte Fragen von deren Eignung und Zuverlässigkeit. Um die Informationsbasis zu erweitern und eigene Eindrücke von der Unternehmensentwicklung zu gewinnen, holte der Aufsichtsrat auch Informationen von Führungskräften der Bank, der Internen Revision, externen Berater:innen sowie von den zuständigen Aufsichtsbehörden ein. PrüfungsausschussDer Aufsichtsrat der Varengold Bank AG hat zum 1. Januar 2022 einen Prüfungsausschuss eingerichtet, basierend auf dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG). Dieser Ausschuss setzt sich automatisch aus den drei Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammen. Die Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses leiten sich von denen des Aufsichtsrats ab und gemäß § 100 Absatz 5 AktG sind in diesem Gremium zwei Finanzexperten vertreten - einer für die Rechnungslegung und einer für die Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss ist hauptsächlich dafür verantwortlich, die Qualität der Jahresabschlussprüfung zu überwachen und die Unabhängigkeit der Jahresabschlussprüfer zu prüfen. Zudem hat der Prüfungsausschuss das Recht, direkt Informationen von der mittleren Führungsebene der Bank zu erhalten. Im Berichtsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat aufgrund der Unternehmensgröße und der Tatsache, dass er nur aus drei Mitgliedern besteht, auf die Bildung weiterer Ausschüsse verzichtet. Aufsichtsratssitzungen 2023Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vier ordentliche und eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung abgehalten, die am 06. Januar 2023, am 28. März 2023, am 07. Juni 2023, am 09. August 2023 und am 30. November 2023 stattgefunden haben. Alle Sitzungen erfolgten unter Teilnahme sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder, beider Mitglieder des Vorstands, dem Chief Operating Officer/Generalbevollmächtigten sowie themenbezogen unter Teilnahme von Gastrednern aus den jeweiligen Fachbereichen. In jeder ordentlichen Sitzung wurde seitens des Vorstands an den Aufsichtsrat über die aktuelle Entwicklung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse Bericht erstattet sowie ein Statusupdate insbesondere zum Risikocontrolling und zu Compliance-Angelegenheiten gegeben. Im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung vom 06. Januar 2023 stand das vorläufige Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 sowie die zu dem Zeitpunkt erstellte Prognose für das Geschäftsjahr 2023. Die wesentlichen Tagesordnungspunkte der Sitzung vom 28. März 2023 waren der aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022, die Geschäftsplanung für die Jahre 2023-2025, die Genehmigung der Geschäftsstrategie 2023 sowie der Risikostrategie 2023 und ein Update zu den laufenden Aufsichtsprüfungen. In der Sitzung am 07. Juni 2023 stand neben einem Rückblick auf die Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2023 insbesondere der Verlauf der Sonderprüfung gem. §44 KWG im Fokus. Dabei berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat unter anderem über ergriffene Restrukturierungsmaßnahmen, Kosteneinsparungen und erforderliche Projekt-Stopps. Im Rahmen der Sitzung vom 09. August 2023 wurden erneut vorrangig die Ereignisse rund um die Sonderprüfung und die Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten KPMG erörtert, ein Update zur verzögerten Jahresabschlussprüfung 2022 gegeben sowie die aktuelle Geschäftsentwicklung aufgezeigt. Unter Ausschluss des Vorstands wurde zudem die Beauftragung geeigneter forensischer Experten zur Evaluierung der bis dato vorliegenden Ergebnisse der Sonderprüfer diskutiert und beschlossen. Die letzte Sitzung am 30. November 2023 umfasste im Wesentlichen die Tagesordnungspunkte Geschäftsentwicklung, Verlauf der Sonderprüfung, IT-Sicherheit und der mögliche Einsatz künstlicher Intelligenz. Neben diesen gemeinsamen Sitzungen beider Organe trat der Aufsichtsrat auch zu gelegentlichen Telefon- und Videokonferenzen zusammen, um sowohl die Themen aus den gemeinsamen Sitzungen nachzuarbeiten als auch die Themen für bevorstehende gemeinsame Sitzungen vorbereiten zu können. Darüber hinaus wurden weitere Beschlüsse im Umlaufverfahren gem. § 12 Absatz 2 der Satzung der Varengold Bank AG gefasst. Erteilung des Prüfungsauftrags an PricewaterhouseCoopers GmbHAuf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats vom 4. Juni 2024 hat der zu dem Zeitpunkt amtierende Aufsichtsratsvorsitzende die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC), Hamburg, beauftragt, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses der Varengold Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts gemäß § 340k i.V.m. §§ 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) durchzuführen. Der Auftrag selbst enthielt u.a. klare Regelungen über den Prüfungsumfang, die Prüfungsdurchführung sowie die zielführende Zusammenarbeit. Aufgrund der darauffolgenden Wahl zum Abschlussprüfer durch die ordentliche Hauptversammlung am 13. August 2024 erstarkte die Stellung von PwC als "gesetzlicher Abschlussprüfer" für das Geschäftsjahr 2023. Vor der Empfehlung des Aufsichtsrats betreffend den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung hat der Abschlussprüfer zudem erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen sowie persönlichen oder sonstigen Beziehungen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Mit Schreiben vom 22. August 2024 hat der Aufsichtsrat zudem PwC mit einem zusätzlichen Prüfungsschwerpunkt beauftragt. Basierend auf den zum 31. Dezember 2023 noch offenen Prüfungsfeststellungen hinsichtlich der "Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen" sollte PwC prüfen und beurteilen, ob die von der Varengold Bank definierten und bis zum 31. August 2024 auf Basis der definierten Maßnahmen neu implementierten Prozesse angemessen sind, diese Beanstandungen zu beheben. Die PricewaterhouseCoopers GmbH, Hamburg, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 abschließend geprüft. Zur Vorbereitung der Bilanzaufsichtsratssitzung am 05. März 2025 erhielt der Aufsichtsrat den Entwurf des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2023 zwecks Durchsicht und Prüfung. Am 3. März 2025 hat die Schlussbesprechung des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2023 zwischen Vorstand und Abschlussprüfer stattgefunden, an der auch der Aufsichtsratsvorsitzende aktiv teilgenommen hat. Alle offenen Fragen konnten abschließend in der Bilanzaufsichtsratssitzung mit dem Vorstand und den anwesenden Abschlussprüfern der PricewaterhouseCoopers GmbH geklärt werden. Nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen. Durch einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats vom 05. März 2025 wurde somit der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Jahresabschluss der Varengold Bank AG zum 31. Dezember 2023 gem. § 12 i.V.m. § 22 der Satzung der Varengold Bank AG nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat gebilligt und gilt damit als festgestellt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, den Bilanzgewinn vollständig vorzutragen und für das Geschäftsjahr 2023 keine Dividende auszuschütten. PersonalienMit Beschluss des Amtsgericht Hamburg vom 6. Februar 2023 wurde Herr Florin Isac mit Wirkung zum 26. Februar 2023 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Er trat damit die Nachfolge des zuvor amtierenden Mitglieds Francesco Filia an. Herr Isac musste aus persönlichen Gründen vorzeitig sein Amt mit Wirkung zum 5. Juli 2023 niederlegen. Auf Antrag des Vorstands wurde daraufhin mit gerichtlichem Beschluss Herr Marcus Columbu mit Wirkung zum 6. Juli 2023 bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. August 2024 wurde das Mandat schließlich neu besetzt durch Herrn Dirk Auerbach. Der Aufsichtsrat hat zudem am selben Tag aus seiner Mitte heraus Herrn Auerbach zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Tobias M. Weitzel wurde zudem auf Antrag des Vorstands an das Amtsgericht Hamburg mit Wirkung zum 20. Januar 2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Bank AG bestellt. Herr Weitzel trat damit die Nachfolge von Dr. Karl-Heinz Lemnitzer an, der sein Mandat leider im Januar 2025 niedergelegt hat. Vorstand und Aufsichtsrat danken Herrn Dr. Lemnitzer sehr herzlich für die langjährige Zusammenarbeit und die engagierte und kompetente Wahrnehmung seines Mandats, mit der er die Weiterentwicklung der Varengold Bank seit 2015 aktiv begleitet hat. Es bleibt dem Aufsichtsrat an dieser Stelle ein besonderes Anliegen, den Mitarbeiter:innen und dem Vorstand der Varengold Bank für ihren persönlichen Einsatz unsere Anerkennung auszusprechen. Darüber hinaus danken wir den Aktionär:innen, Geschäftspartner:innen und Kund:innen für das entgegengebrachte Vertrauen in die Varengold Bank AG, deren geschäftliche Schwerpunkte in den kommenden Monaten weiter konkretisiert werden. Dabei stehen zunächst die anerkannten Stärken der Varengold Bank im Bereich Marketplace Lending für Fintechs, die Finanzierung innovativer, mittelständischer Unternehmen sowie Projekte im Bereich Energy Transition im Vordergrund. Geschäfte, die mit Hochrisiko-Ländern verbunden sind, wurden eingestellt und werden auch in Zukunft keine Rolle mehr spielen. Vorstand und Aufsichtsrat der Bank blicken mit Freude darauf, das Institut gemeinsam mit dem gesamten Varengold-Team zukünftig deutlich stärker in den relevanten Märkten zu positionieren.
05.03.2025 Für den Aufsichtsrat: Dirk Auerbach, Aufsichtsratsvorsitzender BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Varengold Bank AG, Hamburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DESJAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Varengold Bank AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Varengold Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft [2] Abbildung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehr [3] Abbildung eines Rechtsstreits wegen möglicher Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer [4] Rückstellung für das Risiko von drohenden Bußgeldern Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: [1] Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kunden" ein Kundenkreditgeschäft in Höhe von € 383,3 Mio (28 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Für dieses Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2023 eine bilanzielle Risikovorsorge bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Struktur und Qualität des Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren und die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigungen werden auf Basis der erwarteten Verluste ermittelt. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Ausgestaltung des relevanten internen Kontrollsystems der Gesellschaft beurteilt und darauf aufbauend die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Bei Objektsicherheiten, für die uns die Gesellschaft Wertgutachten vorgelegt hat, haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, die angewandten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Vertretbarkeit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Kontrollen der Gesellschaft überzeugen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind im Abschnitt 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. [2] Abbildung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehr (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Provisionserträge in Höhe von € 22,5 Mio ausgewiesen, die in Höhe von € 17,8 Mio auf Provisionserträge aus Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs entfallen (79 % der Provisionserträge). Bei der Erfassung und Abgrenzung dieser betragsmäßig bedeutsamen Erträge werden verschiedene Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft berücksichtigt. Aufgrund der Heterogenität dieser Leistungen, der unterschiedlichen Vergütungsstaffeln sowie einer hohen Anzahl an zu verarbeitenden Transaktionen war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst ein Verständnis von den bei der Gesellschaft eingerichteten Prozessen und Kontrollen zur Erfassung von Provisionserträgen verschafft. Darauf aufbauend haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit der relevanten Kontrollen des internen Kontrollsystems zur Erfassung und Realisation der Provisionserträge einschließlich der zum Einsatz kommenden IT-Systeme beurteilt. Darüber hinaus haben wir unter anderem die Ermittlung und bilanzielle Abbildung der verschiedenen Ertragskomponenten in Stichproben anhand der uns vorgelegten Unterlagen nachvollzogen. Damit einhergehend haben wir auch die in Rechnung gestellten Provisionssätze mit den vertraglich vereinbarten Gebührensätzen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Provisionsabrechnungen in Stichproben nachvollzogen. Ferner haben wir die Stetigkeit und Konsistenz der angewandten Verfahren zur periodengerechten Abgrenzung der Provisionserträge gewürdigt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind und, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen für die sachgerechte Erfassung und Abgrenzung der Provisionserträge hinreichend dokumentiert und begründet sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Provisionserträgen sind im Anhang unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Abschnitt 5.3 Provisionsergebnis) enthalten. [3] Abbildung eines Rechtsstreits wegen möglicher Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Posten "andere Rückstellungen" eine Rückstellung für Rechtsrisiken wegen möglicher Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer in Höhe von T€ 4.061 ausgewiesen. Die Varengold Bank AG ist gemeinsam mit 19 weiteren natürlichen und juristischen Personen Beklagte in einem zivilrechtlichen Verfahren. Streitgegenstand ist ein möglicher Rückerstattungsanspruch, der sich auf eine Steuernachforderung in Bezug auf Transaktionen eines selbstständigen Teilinvestmentvermögens der Varengold Verwaltungs AG i.L. in Form eines Publikum-Investmentvermögens aus dem Jahr 2010 bezieht. Die Klage ist auf die gesamtschuldnerische Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt rund € 92 Mio (zzgl. etwaiger Zinsen) gerichtet, die in 2010 an die Varengold Verwaltungs AG i.L. gezahlt wurde, da die Klägerin angenommen hat, dass der Fonds als steuerbefreites Investmentvermögen zu einer Steuererstattung in dieser Höhe berechtigt gewesen sei. Die Klage ist in Erster Instanz beim Landgericht anhängig und die Varengold Bank AG hat eine Klageerwiderung beim zuständigen Gericht eingereicht. Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB zu bilden. Hierfür muss eine Außenverpflichtung vorliegen, die rechtlich entstanden ist oder wirtschaftlich verursacht wurde, und es muss ernsthaft mit einer Inanspruchnahme gerechnet werden. Sofern die notwendigen Ansatzkriterien erfüllt sind, ergibt sich die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung für Rechtsrisiken. Die gesetzlichen Vertreter der Varengold Bank AG halten es für denkbar, dass die Klage erfolgreich sein könnte, und haben eine Rückstellung für Rechtsrisiken gebildet. Die vorzunehmende Risikobeurteilung zum Verlauf des Rechtsstreits und die Einschätzung, ob aufgrund dieses Rechtsstreits die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, wird in hohem Maße durch die Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Höhe der geltend gemachten Forderungen ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns, unter Einbeziehung interner Juristen, unter anderem inhaltlich mit dem bestehenden Rechtsstreit auseinandergesetzt und gewürdigt, ob und in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden ist. Unsere Beurteilung berücksichtigte die im Rahmen unserer regelmäßigen Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern der Bank erlangten Erkenntnisse sowie die uns schriftlich zur Verfügung gestellte Einschätzung der gesetzlichen Vertreter. Die Gründe für die Bildung der Rückstellung und die Ermittlung der Rückstellungshöhe haben wir nachvollzogen. Wir haben zudem die von der Varengold Bank AG eingeholte Einschätzung eines externen Rechtsberaters sowie weitere von der Varengold Bank AG zur Verfügung gestellte Unterlagen gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen für den Ansatz und die Bewertung einer Rückstellung für Rechtsrisiken hinreichend dokumentiert und begründet sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zur Rückstellung für Rechtsrisiken sind im Anhang in den Abschnitten 4.2.13 sowie 5.7 und im Risikobericht als Teil des Lageberichts enthalten. [4] Rückstellung für das Risiko von drohenden Bußgeldern (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Posten "andere Rückstellungen" eine Rückstellung für drohende Bußgelder in Höhe von € 4,0 Mio ausgewiesen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Jahr 2023 im Zusammenhang mit einer angeordneten und nicht abgeschlossenen Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG mögliche Compliance-Verstöße geltend gemacht, die sich auf die Einhaltung und Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Iran-Geschäft der Bank beziehen. Aufgrund dieser Feststellungen droht die Verhängung von Verbandsgeldbußen gegen die Gesellschaft nach § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Tatbeständen des Geldwäschegesetzes bzw. des Kreditwesengesetzes. Die Bemessung der Rückstellung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Die Einschätzung, ob und ggf. in welcher Höhe die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos aus Verstößen gegen Geldwäschevorschriften erforderlich ist, ist dabei in hohem Maße durch Unsicherheiten geprägt und erfordert in hohem Maße Ermessenentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Vor diesem Hintergrund ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns unter anderem inhaltlich mit den drohenden Geldbußen auseinandergesetzt und gewürdigt, ob und in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden ist. Unsere Beurteilung berücksichtigte die im Rahmen unserer regelmäßigen Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft erlangten Erkenntnisse sowie die uns schriftlich zur Verfügung gestellte Einschätzung der gesetzlichen Vertreter. Die Gründe für die Bildung der Rückstellung und die Ermittlung der Rückstellungshöhe haben wir nachvollzogen. Zur Einschätzung der Höhe möglicher Bußgelder haben wir darüber hinaus eine externe Rechtsanwaltsbestätigung zum Bilanzstichtag eingeholt, die die von der Gesellschaft getroffene Risikoeinschätzung stützt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen für den Ansatz und die Bewertung einer Rückstellung für das Risiko drohender Bußgelder hinreichend dokumentiert und begründet sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zur Rückstellung für das Risiko drohender Bußgelder sind im Abschnitt "4.2.13 Andere Rückstellungen" des Anhangs und im Risikobericht als Teil des Lageberichts enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 13. August 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Juni 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Varengold Bank AG, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHERWIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lutz Meyer.
Hamburg, den 4. März 2025 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Lutz Meyer, Wirtschaftsprüfer ppa. Maximilian Hockenberger, Wirtschaftsprüfer Country-by-Country Reporting zum 31.
Dezember 2023
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Zinsüberschuss einschließlich laufender Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, |
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Provisionsüberschuss und |
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sonstigen betrieblichen Erträgen. |
Die Bestimmung der Mitarbeiterzahlen erfolgt entsprechend der handelsrechtlichen Regelung nach § 285 Nr. 7 HGB.
Der Gewinn oder Verlust vor Steuern setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, den sonstigen Steuern und dem außerordentlichen Ergebnis.
Im Geschäftsjahr 2023 hat keine Niederlassung öffentlichen Beihilfen erhalten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die pro Land ermittelten Kennzahlen, über die zu berichten ist, darstellen; die Anzahl der Mitarbeiter wurde aus den Werten zum Ende eines jeden Quartals ermittelt:
Land |
Umsatz
TEUR |
Mitarbeiter |
Ergebnis vor Steuern
TEUR |
Steuern
TEUR |
Öffentl. Beihilfen
TEUR |
Deutschland | 65.123 | 99 | 22.364 | 7.961 | 0 |
Bulgarien 1) | 1.558 | 19 | 142 | 21 | 0 |
1) Das Ergebnis der Niederlassung Sofia wird
nach einer modifizierten Cost-Plus Methode ermittelt.