![]() Varengold Bank AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Ein Blick auf die wirtschaftspolitische Lage im Jahr 2024 macht deutlich, dass die allgemeinen Herausforderungen unverändert hoch blieben - vergleichbar mit den komplexen Rahmenbedingungen, unter denen unsere Bank agieren musste. Der anhaltende Krieg zwischen Russland und der Ukraine zeigte weiterhin keine Anzeichen eines baldigen Endes. Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Hamas und Israel setzten sich im Gazastreifen über das Jahr hinweg fort. Darüber hinaus wurde im Dezember 2024 der syrische Machthaber gestürzt, was zu einer zusätzlichen instabilen politischen Lage führte. Neben den umfassenden Folgen dieser Auseinandersetzungen trugen die anhaltende Inflation und die Auswirkungen der Leitzinserhöhungen durch zentrale Notenbanken wie die Europäische Zentralbank (EZB) und die US-Zentralbank (FED) dazu bei, dass die Weltwirtschaft 2024 weiter an Dynamik verlor. Auch die Wiederwahl von Donald Trump bei den US-Präsidentschaftswahlen trug erheblich zur weltweiten Verunsicherung bei. Dennoch blieben die Finanzmärkte stabil und europäische Banken wurden von größeren Ausfällen weitgehend verschont. Gleichzeitig stiegen die regulatorischen Anforderungen. Neben den bisherigen Schwerpunkten auf Zinsänderungsrisiken sowie IT- und Cybersicherheit rückten ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) weiter in den Fokus. Für die Varengold Bank war das vergangene Jahr erneut geprägt von der Sonderprüfung nach § 44 Kreditwesengesetz (KWG) und damit einhergehend Folgeeffekten bzw. Verzögerungen auf diversen Ebenen. So konnte bspw. die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH erst nach Erhalt des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für das Jahr 2022 im Juni 2024 beginnen. Dies führte wiederum dazu, dass auch die neuen Jahresabschlussprüfer der PKF Treuwerk AG erst im März 2025 in die Hauptprüfung für das Geschäftsjahr 2024 einsteigen konnten. Für detaillierte Informationen bezüglich der Sonderprüfung verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024. Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand im Jahr 2024 Der Aufsichtsrat hat im gesamten Jahr 2024 seine gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt. Er hat die Entwicklung der Bank während seiner unabhängigen Amtsausübung eng begleitet. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand wurden strategische Entwicklungen und Geschäftsentscheidungen intensiv diskutiert und kontrolliert. Die Überwachungsziele orientierten sich an den gesetzlichen Anforderungen und wurden bei Bedarf an interne und externe Entwicklungen angepasst. Die Kriterien für diese Überwachung umfassten die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, strategische Relevanz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Vorstandsführung. Darüber hinaus enthält die Geschäftsordnung des Vorstands einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen, für die der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen muss. Der Aufsichtsrat war stets ausreichend informiert und erhielt unter anderem monatliche schriftliche Informationen zur finanziellen Lage sowie quartalsweise Berichte zur Risikosituation der Bank. Zudem wurden dem Aufsichtsrat sämtliche Berichte der internen Revision und Compliance-Reports sowie, je nach Einzelfall, zusätzliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die regelmäßigen, umfassenden und zeitnahen schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat erfüllten die Anforderungen gemäß § 90 AktG. Auch außerhalb der Sitzungen tauschten sich die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands intensiv aus, um strategische Optionen und aktuelle Fragen der Geschäftspolitik zu erörtern. Der Vorstand beantwortete die Fragen des Aufsichtsrats stets ausführlich und zufriedenstellend. Um die Informationsbasis zu erweitern und eigene Eindrücke von der Unternehmensentwicklung zu gewinnen, holte der Aufsichtsrat auch Informationen von Führungskräften der Bank, der Internen Revision, externen Berater:innen sowie von den zuständigen Aufsichtsbehörden ein. Aufsichtsratssitzungen 2024 Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen statt, und zwar am 22. April 2024, am 20. Juni 2024, am 13. August 2024, am 10. September 2024 und am 18. Dezember 2024. Alle Sitzungen fanden unter Beteiligung aller Aufsichtsratsmitglieder, beider Vorstandsmitglieder, des Chief Operating Officer/Generalbevollmächtigten sowie themenbezogen unter Teilnahme von Gastrednern aus den jeweiligen Fachbereichen statt. In den ordentlichen Sitzungen erstattete der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die aktuelle Entwicklung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie zum Risikocontrolling und zu Compliance-Angelegenheiten. In der Aufsichtsratssitzung vom 22. April 2024 wurden neben der regelmäßigen Berichterstattung seitens des Vorstands insbesondere der aktuelle Stand der Jahresabschlussprüfung 2022 und der Sonderprüfung gem. §44 KWG sowie der Geschäftsplan 2024-2026 thematisiert. Im Fokus der Bilanzaufsichtsratssitzung vom 20. Juni 2024 stand die Feststellung des Jahresabschlusses 2023. In der konstituierenden Sitzung vom 13. August 2024 wurde der neue Vorsitzende des Aufsichtsrats gewählt sowie die Expertenrollen im Prüfungsausschuss besetzt. Die Tagesordnung der Sitzung vom 10. September 2024 umfasste neben einem Rückblick auf die Geschäftsentwicklung der Bank im Wesentlichen eine Analyse des Geschäftsmodells. Im Zuge dieser Sitzung wurden schließlich die Weichen für eine konsistente Neuausrichtung der Bank gestellt. Um das Profil zu schärfen und sich veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, wurde dabei beschlossen, den Zahlungsverkehr mit dem Iran zur Abwicklung humanitärer Güter unverzüglich einzustellen. Darüber hinaus wurden insbesondere der Stand der Jahresabschlussprüfung 2023 und die Entwicklung im Zusammenhang mit der Sonderprüfung bzw. die Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten KPMG erörtert. In der letzten Sitzung am 18. Dezember 2024 wurden diese vorgenannten Themen nochmals aufgegriffen und weiter behandelt. Neben diesen gemeinsamen Sitzungen beider Organe trat der Aufsichtsrat auch zu gelegentlichen Telefon- und Videokonferenzen zusammen. In diesen Sitzungen wurden die Themen aus den gemeinsamen Sitzungen nachbereitet und die Themen für bevorstehende gemeinsame Sitzungen vorbereitet. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Umlaufverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung der Varengold Bank AG weitere Beschlüsse gefasst. Personalien Auf Antrag des Vorstands wurde mit gerichtlichem Beschluss Herr Marcus Columbu mit Wirkung zum 6. Juli 2023 bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. August 2024 wurde das Mandat schließlich neu besetzt durch Herrn Dirk Auerbach. Des Weiteren wurde am besagten Tag durch den Aufsichtsrat aus dessen Mitte Herr Auerbach zum Vorsitzenden des Gremiums ernannt sowie der ehemalige Vorsitzende Dr. Karl-Heinz Lemnitzer zu dessen Stellvertreter. Herr Dr. Lemnitzer legte sein Amt aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 21. Januar 2025 nieder. Auf Antrag des Vorstands wurde daraufhin Tobias M. Weitzel gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Bank AG bestellt und anschließend durch die Hauptversammlung am 29. April 2025 gewählt bzw. bestätigt. Damit wurde das Gremium um unternehmerische Expertise verstärkt. Ein bedeutender Meilenstein in der Weiterentwicklung der Bank war die Neubesetzung des Vorstands im März 2025. Dr. Bernhard Fuhrmann und Frank Otten verließen das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Matthias Wargers übernahm die Rolle des Vorstandssprechers auf der Marktseite, unterstützt durch das weitere Vorstandsmitglied Hendrik Harms auf der Marktfolgeseite. Mit frischem strategischem Fokus und neuer Führung stellt sich die neu ausgerichtete Varengold Bank damit zukunftsfähig auf, um den eingeschlagenen Transformationskurs verantwortungsvoll fortzusetzen. Prüfungsausschuss Der Aufsichtsrat der Varengold Bank AG hat zum 1. Januar 2022 einen Prüfungsausschuss eingerichtet, basierend auf dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG). Gemäß den Regularien wird dieser Ausschuss automatisch aus den drei Mitgliedern des Aufsichtsrats gebildet. Die Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses leiten sich von denen des Aufsichtsrats ab. Gemäß § 100 Absatz 5 AktG sind in diesem Gremium zwei Finanzexperten vertreten - einer für die Rechnungslegung und einer für die Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss überwacht in erster Linie die Qualität der Jahresabschlussprüfung und prüft die Unabhängigkeit der Jahresabschlussprüfer. Zudem ist der Prüfungsausschuss berechtigt, Informationen direkt von der mittleren Führungsebene der Bank einzuholen. Im Berichtsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat aufgrund der Unternehmensgröße und der Tatsache, dass er nur aus drei Mitgliedern besteht, auf die Bildung weiterer Ausschüsse verzichtet. Im Rahmen der Auswahl des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 unterlag die Varengold Bank nicht der Pflicht einer europaweiten Ausschreibung. Damit waren für die Ausschreibung die Kriterien gem. Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 maßgeblich. Eine größenabhängige Ausnahme von den Vorschriften trifft auf Varengold Bank nicht zu. Der Prüfungsausschuss der Varengold Bank hat durch Beschluss vom 2. Februar 2024 die Organisation des Auswahlverfahrens und die originären Aufgaben des Prüfungsausschusses im Rahmen des Auswahlverfahrens dem Vorstand bzw. einem internen Prüfungsteam übertragen. Erteilung des Prüfungsauftrags an die PKF Treuwerk AG Basierend auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13. August 2024 hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit Schreiben vom 14. August 2024 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Treuwerk AG, Hannover, beauftragt, die Prüfung des Jahresabschlusses der Varengold Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts gemäß § 340k i.V.m. §§ 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) durchzuführen. Der Prüfungsauftrag selbst enthielt u.a. klare Regelungen über den Prüfungsumfang, die Prüfungsdurchführung sowie die zielführende Zusammenarbeit. Mit Schreiben vom 28. Juni 2024 hat der Abschlussprüfer zudem erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen sowie persönlichen oder sonstigen Beziehungen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Mit Erlass der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 14. April 2025 hat diese zudem einen zusätzlichen Prüfungsschwerpunkt festgelegt. Dieser umfasste die Beurteilung der Werthaltigkeit der bulgarischen Kreditengagements der Varengold Bank, der diesbezüglichen Bildung von Kreditnehmereinheiten und der Einhaltung von Organkreditvorschriften. Feststellung des Jahresabschluss 2024 Die PKF Treuwerk AG hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 abschließend geprüft. Zur Vorbereitung der Bilanzaufsichtsratssitzung am 13. August 2025 wurde dem Aufsichtsrat der Entwurf des Prüfungsberichts zur Durchsicht und Prüfung vorgelegt. Bereits im Vorfeld der Bilanzaufsichtsratssitzung am 13. August 2025 fand ein intensiver und konstruktiver Austausch zwischen dem Vorstand, den Abschlussprüfern sowie dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats statt. In der gemeinsamen Sitzung wurde der Bericht ausführlich erörtert. Nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung vollumfänglich angeschlossen. Gemäß dem einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. August 2025 wurde somit der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Jahresabschluss der Varengold Bank AG zum 31. Dezember 2024 gem. § 12 i.V.m. § 22 der Satzung der Varengold Bank AG nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat gebilligt und gilt damit als festgestellt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.575.780,33 EUR mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen und den laufenden Bilanzgewinn in Höhe von 23.068.712,46 EUR auf neue Rechnung vorzutragen sowie mithin für das Geschäftsjahr 2024 keine Dividende auszuschütten. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie der gesamten Belegschaft seine aufrichtige Anerkennung und seinen besonderen Dank für deren unermüdlichen Einsatz, deren Loyalität und die geleistete Arbeit aus. Mit dem Blick klar in die Zukunft gerichtet, sieht der Aufsichtsrat die Varengold Bank durch die strategische Neuausrichtung, die vorausschauende Wachsamkeit gegenüber Marktveränderungen sowie die konsequente Einhaltung regulatorischer Vorgaben gut positioniert. Diese Faktoren bilden das Fundament für ein stabiles, verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Wachstum. Das Strategieprofil der Bank wird derzeit unter Mitwirkung externer Experten weiterentwickelt und operationalisiert, um Varengold als Spezialbank zu positionieren, die jungen, wachstumsorientierten Unternehmen u.a. aus den Bereichen Fintech und Energy Transition strukturierte Finanzierungslösungen anbietet. Im Jahr 2025 stehen uns bedeutende Veränderungen bevor, die uns ganz neue Chancen eröffnen. Mit einem so motivierten Team unter der Leitung sehr erfahrener und engagierter Vorstandsmitglieder blicken wir voller Zuversicht und Vorfreude auf das, was vor uns liegt. In diesem Kontext bewertet der Aufsichtsrat die Bank als solide aufgestellt, um ihre langfristige Entwicklung weiterhin erfolgreich und mit unternehmerischer Verantwortung zu gestalten.
13.08.2025 Für den Aufsichtsrat Dirk Auerbach, Aufsichtsratsvorsitzender BILANZ zum 31. Dezember 2024AKTIVA
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2024 bis 31.12.2024Varengold Bank AGHamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 73684ANHANG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024Vorbemerkung Das uneingeschränkte Testat zum Jahresabschluss 2023 und zum Lagebericht 2023 wurde am 04. März 2025 erteilt. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. 1 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Angaben, die mehrere Posten betreffen, sind zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit abweichend von § 284 Abs. 1 Satz 1 HGB weiterhin postenübergreifend dargestellt. Das Institut hat mindestens ein Tochterunternehmen i. S. d. § 290 Abs. 1 2. HS HGB und wäre damit nach §340i Abs. 1 i. V. m. § 290 Abs. 1 1. HS HGB grundsätzlich verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Sämtliche Tochterunternehmen (i. S. d. § 290 Abs. 1 2. HS HGB i. V. m. § 290 Abs. 2, 3 HGB) sind einzeln und gemeinsam von untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Damit sind sämtliche Tochterunternehmen gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzern einbeziehungspflichtig. Die Bank macht von § 290 Abs. 5 HGB Gebrauch und stellt daher keinen Konzernabschluss auf. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit im Folgenden keine andere Erläuterung erfolgt. Zur besseren Übersicht wurden Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die keinen Betrag ausweisen, gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht aufgeführt. Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB und ergänzend nach denjenigen der §§ 340 ff. HGB bewertet. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Zentralnotenbanken sind zu Nennwerten bilanziert. Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank sind als Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden grundsätzlich zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten bilanziert. Soweit erforderlich, wird möglichen Adressenausfallrisiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich dabei nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderungen und dem wahrscheinlich einbringlichen Wert. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt nach der Stellungnahme zur Rechnungslegung (RS) des Bankenfachausschusses (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) IDW RS BFA 7 (Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten („Pauschalwertberichtigungen“)) auf Basis einer Schätzung der erwarteten Verluste aus einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung von Kapital- und Zinsverpflichtungen in der ursprünglich vereinbarten Höhe bzw. zu den ursprünglich vereinbarten Zahlungszeitpunkten über die Restlaufzeit (Expected-Loss); Erlöse aus der Verwertung von erhaltenen Kreditsicherheiten werden bei der Ermittlung berücksichtigt. Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen strukturierten Finanzinstrumente aus Darlehensgewährung und Aktienoptionen gegen Barzahlung ohne Ausübungsverpflichtung sind nach der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Hauptfachausschusses (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW RS HFA 22 (Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente) einheitlich bilanziert, da sowohl das Basisinstrument als auch das Derivat einheitlichen Risiken unterliegt. Bei der Ausübung der Optionen bestimmen sich die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände nach der Barzahlung für die Ausübung der Option. Am Bilanzstichtag bestehen offene Aktienoptionsgeschäfte ohne Ausübungsverpflichtung. Diese Optionen dienen nicht der Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen, und sie dienen nicht dem Handelsgeschäft. Die offenen Geschäfte sind zum Erwerb weiterer Anteile an bestehenden Beteiligungen vorgesehen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten bewertet. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten bilanziert und werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung abzüglich vorgenommener Wertminderungen zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Treuhandvermögen und -verbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen linearen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer gemindert werden. Als Orientierung dienen die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Nutzungsdauern (AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter - „AfA-Tabelle AV“). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden in einem Sammelposten aktiviert und im Geschäftsjahr der Bildung sowie in den folgenden vier Geschäftsjahren zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter 250 EUR werden als sofortige Betriebsausgabe behandelt. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für zweifelhafte Posten werden gegebenenfalls Einzelwertberichtigungen gebildet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 2 HGB gebildet und über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind entsprechend dem versicherungsmathematischen Gutachten der Funk Vorsorgeberatung GmbH, Hamburg, bilanziert und dienen im Wesentlichen der Versorgung von Hinterbliebenen. Die Bewertung erfolgt unter anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung wurde ein Gehalts- und Rententrend von 2,0 % sowie je nach Berechtigtengruppe eine durchschnittliche Fluktuation von 10 % bzw. 15 % zugrunde gelegt. Für die Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2, 4 und 5 HGB von 1,90 % (Vorjahr: 1,82 %) angesetzt. Rückstellungen einschließlich Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Hierzu wird ein barwertorientierter Ansatz unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten genutzt. Die Bewertung ergab, dass sich aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch) für das Geschäftsjahr kein Verpflichtungsüberschuss ergibt. Es besteht damit keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung. Die begebenen Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals sind mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Zinsen werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgegrenzt und in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Bank bildet einen Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach §340g HGB, um den besonderen allgemeinen Risiken ihres Bankgeschäfts zu begegnen. Die Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt. Die Bank nimmt das Wahlrecht zur Überkreuzkompensation nach § 340f Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 32 RechKredV und nach § 340c Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 33 RechKredV wahr. 3 Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden bei Zugang mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) bewertet. Es liegen sowohl Geschäfte in fremder Währung mit als auch solche ohne besondere Deckung vor. Die Gesellschaft betreibt ihre Währungsabsicherung über einen unabhängigen Treasury-Fonds. Für Geschäfte ohne besondere Deckung erfolgt keine Kompensation der Ergebnisse aus Währungsumrechnung durch Sicherungsgeschäfte in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Berücksichtigung von Währungsergebnissen erfolgt in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Wechselkursbedingte Überschreitungen der Anschaffungskosten für diese Geschäfte in fremder Währung werden durch Bildung eines passivischen Korrekturpostens gemäß IDW RS BFA 4, Tz. 21 (Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsumrechnung bei Instituten) kompensiert, der in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen ist. Bei einem Teil der Forderungen in fremder Währung handelt es sich um in Fremdwährung besonders gedeckte Geschäfte im Sinne des § 340h HGB. Für die besonders gedeckten Geschäfte wurden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnungsergebnisse aus der Währungsumrechnung der besonders gedeckten Geschäfte sind gemäß IDW RS BFA 4 saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis enthalten. Unterjährig anfallende Erträge und Aufwendungen gehen mit den jeweiligen Tageskursen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Fremdwährungspositionen werden gemäß § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit den EZB-Referenzkursen in Euro umgerechnet. In den folgenden Bilanzposten sind die folgenden auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden enthalten:
4 Erläuterungen zur Bilanz 4.1 Postenübergreifende Angaben 4.1.1 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
4.1.2 Restlaufzeitengliederung In den Forderungen an Kreditinstitute sind „Overnight-Deposits“ bei der Deutschen Bundesbank mit 387.234 TEUR (Vorjahr 786.963 TEUR) enthalten.
4.1.3 Wertpapiere
Zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen bestehen Einzahlungsverpflichtungen aus noch nicht eingeforderten Einlagen in Höhe von 250 TEUR (Vorjahr 250 TEUR). Aus den Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen in Höhe von 4.223 TEUR (Vorjahr 4.223 TEUR) in die sonstigen Vermögensgegenstände umgegliedert worden. 4.1.4 Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten Die Bank hat seit Mai 2020 Kredite an Kunden im Rahmen des KfW Corona Schnellkredite-Programms vergeben. Es handelt sich dabei um Treuhandkredite. Verbindlichkeiten gegenüber der KfW aus diesem Programm sind unter den Treuhandverbindlichkeiten in gleicher Höhe ausgewiesen. Die Treuhandforderungen und Treuhandverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 belaufen sich auf 30.479 TEUR (Vorjahr 34.987 TEUR). 4.2 Postenindividuelle Angaben 4.2.1 Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden von 447.917 TEUR (Vorjahr 383.318 TEUR) bestehen zu großen Teilen aus Kundendarlehen 377.067 TEUR (Vorjahr 302.583 TEUR) und Kommunalkrediten 48.370 TEUR (Vorjahr 85.394 TEUR), jeweils vor Abzug von Wertberichtigungen. Im Übrigen sind Zinsabgrenzungen und Zahlungsverkehrskonten mit Kontoüberziehungen enthalten. 4.2.2 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beläuft sich in Höhe von 17.674 TEUR (Vorjahr 16.395 TEUR) auf Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten. Auf andere Emittenten entfallen 31.642 TEUR (Vorjahr 7.844 TEUR). 4.2.3 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere In dem Bilanzposten sind Anteile an Investmentfonds in Höhe von 64.979 TEUR (Vorjahr 92.144 TEUR) enthalten. Es handelt sich in Höhe von 64.889 TEUR (Vorjahr 91.047 TEUR) um Investmentvermögen, an dem die Bank jeweils mehr als 10 % der Anteile hält.
Die Rückgabe von Anteilen ist bei dem Fonds „Quintar STFF“ innerhalb von 90 Tagen zum Monatsende möglich. Beim „Varengold Spezial I“-Fonds bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der täglichen Rückgabemöglichkeit. Der „nordix European Consumer Credit Fonds“ sieht bei Paketen von mehr als 100 TEUR eine Rückgabe mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06. oder 30.12. eines Jahres vor. Dem Anlagevermögen sind Fondsanteile mit einem Buchwert von 55.728 TEUR (Vorjahr 60.134 TEUR) bei einem Zeitwert in Höhe von 55.192 TEUR (Vorjahr 60.675 TEUR) zugeordnet. Zudem sind Aktien mit einem Buchwert von 63 TEUR (Vorjahr 130 TEUR) enthalten, deren Zeitwert sich auf 63 TEUR (Vorjahr 564 TEUR) beläuft. 4.2.4 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Varengold Bank AG hält folgenden nicht börsennotierten Anteilsbesitz mit einer Beteiligungsquote von jeweils mehr als 20 % am Bilanzstichtag.
4.2.5 Brutto-AnlagenspiegelDas Anlagevermögen ist im nachstehenden Anlagespiegel dargestellt. Dabei werden aus den Schuldverschreibungen und anderen Wertpapieren sowie aus den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren nur diejenigen berücksichtigt, die dem Anlagevermögen zugewiesen sind.
Die immateriellen Anlagewerte bestehen vor allem aus Lizenzen. Die Sachanlagen entfallen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich Mietereinbauten), die durch die Bank genutzt wird. 4.2.6 Sonstige Vermögensgegenstände Der Posten setzt sich im Wesentlichen aus Unternehmensanteilen in Höhe von 4.875 TEUR (Vorjahr 4.223 TEUR, Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen in Höhe von 7.736 TEUR (Vorjahr 1.727 TEUR) und Forderungen aus gezahlten Kautionen in Höhe von 142 TEUR (Vorjahr 141 TEUR) zusammen. Die Erstattungsansprüche aus Ertragssteuern gegen Steuerbehörden im Inland sind mit 7.241 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und im Ausland mit 68 TEUR (Vorjahr 68 TEUR) ausgewiesen. Hinzu kommen Steuererstattungsansprüche aus Umsatzsteuer für das laufende Geschäftsjahr und Vorjahre mit 428 TEUR (Vorjahr 1.659 TEUR). Aus den sonstigen Vermögensgegenständen sind Rückzahlungsansprüche aus Fondsrückgaben in Höhe von 13.127 TEUR (Vorjahr 15.775 TEUR) in die Forderungen an Kunden umgegliedert worden. Die Steuerforderungen aus Ertragssteuern verteilen sich auf folgende Veranlagungszeiträume:
4.2.7 Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen im Voraus bezahlte Versicherungen 690 TEUR (Vorjahr 11 TEUR), Lizenzen mit 165 TEUR (Vorjahr 95 TEUR) und Umlage BaFin mit 37 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich aus der Abgrenzung aus Kreditverträgen mit 189 TEUR (Vorjahr 350 TEUR) sowie Forfaitierungen 27 TEUR (77 TEUR) zusammen. 4.2.8 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind täglich fällige Verbindlichkeiten gegenüber 12 Kreditinstituten (Vorjahr 16). Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist gegenüber der KfW in Höhe von 356 TEUR (Vorjahr 332 TEUR) aus einem Darlehen, welches in der Vergangenheit vom Programm „Corona Soforthilfe“ (Treuhandkredit) in das Programm „Unternehmerkredit“ übertragen wurde. 4.2.9 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden In dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist in Höhe von 460.378 TEUR (Vorjahr 386.877 TEUR) sowie täglich fällige Verbindlichkeiten in Höhe von 379.972 TEUR (Vorjahr 728.545 TEUR) enthalten. Die Verbindlichkeiten setzen sich aus Termingeldern 460.378 TEUR (Vorjahr 386.877 TEUR), Kontokorrentkonten 260.019 TEUR (Vorjahr 604.476 TEUR), Tagesgeldern 80.005 TEUR (Vorjahr 84.479 TEUR), Sicherheitsleistungen 35.514 TEUR (Vorjahr 35.156 TEUR) und sonstigen Posten 4.435 TEUR (Vorjahr 4.435 TEUR) zusammen. 4.2.10 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und beinhalten im Wesentlichen einen passiven Ausgleichsposten gemäß IDW RS BFA 4 in Höhe von 1.605 TEUR (Vorjahr 482 TEUR) sowie Verbindlichkeiten aus Steuersachverhalten in Höhe von 851 TEUR (Vorjahr 349 TEUR). Aus den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten in Höhe von 1.142 TEUR (Vorjahr 1.142 TEUR) in die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden umgegliedert worden. 4.2.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Pensionsrückstellungen wurden für die Hinterbliebenenversorgung gebildet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10 - Jahresdurchschnittszinssatz 1.711 TEUR (Vorjahr 1.601 TEUR) und dem 7 - Jahresdurchschnittszinssatz 1.683 TEUR (Vorjahr 1.638 TEUR) betrug 28 TEUR (Vorjahr 37 TEUR) und unterlag einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung betrug im Berichtsjahr 32 TEUR (Vorjahr 10 TEUR). 4.2.12 Steuerrückstellungen Der Posten gliedert sich wie folgt:
4.2.13 Andere Rückstellungen Der Posten gliedert sich wie folgt:
Die Rückstellungen für Abfindungen enthalten Kosten aus der Umstrukturierung des Vorstandes der Bank. Die Rückstellung für Rechtsrisiken aus der zivilrechtlichen Inanspruchnahme im Caceis-Rechtsstreites sowie der Inanspruchnahme durch Abschöpfung aus der Einbeziehungsmaßnahmen Caerus II im Rahmen des Strafverfahrens gegen einen ehemaligen Vorstand der Bank ist in der Position "Rückstellungen für Rechtsverfahren” mit 6.773 TEUR (Vorjahr 4.061 TEUR) enthalten. Die Erhöhung der Rückstellung im Berichtsjahr ist im Wesentlichen auf weitere Risikovorsorge aus Risiken im Zusammenhang mit der Hinzuziehung zum Strafprozess gegen einen ehemaligen Vorstand der Bank in Höhe von 2.520 TEUR sowie auf Zinseffekte zurückzuführen. Durch andauernde Prüfungshandlungen im Rahmen der Sonderprüfung gemäß § 44 KWG und damit erhöhten Kosten konnten im Geschäftsjahr nicht alle Aufwendungen durch die § 44 KWG Rückstellung gedeckt werden. Auf Grund der andauernden §44 KWG Prüfung besteht die Rückstellung fort. Als Folge der Ergebnisse der Sonderprüfung könnten auf die Gesellschaft Geldbußen zukommen. Diese wurden auf der Basis anwaltlicher Einschätzungen mit 4.000 TEUR berücksichtigt. Daneben hat die BaFin ein Zwangsgeld für den Verstoß gegen Anordnungen in Höhe von 500 TEUR erhoben, gegen die die Bank das Rechtsbehelfsverfahren betreibt. Auf Grund neuer Erkenntnisse aus dem Bericht des Sonderprüfers hat die Bank für mögliche Bußgelder aus Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Beech-Komplexes die Risikovorsorge i.H.v. 300 TEUR erhöht, die für Handlungen eines ehemaligen Vorstandes verhängt werden könnten. Ebenso ist für die verspätete Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 eine Vertragsstrafe nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Börse in Höhe von 20 TEUR berücksichtigt worden. Die Rückstellungen für Abschlusserstellungs- und Prüfungskosten enthalten neben den Beträgen für jährlich wiederkehrende Prüfungen im Berichtsjahr Beträge für unregelmäßige Prüfungen der Finanzverwaltung sowie den Sonderbeauftragten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Im Zusammenhang mit der § 44 KWG Prüfung sind anwaltliche Leistungen in Höhe von 936 TEUR in der Rückstellung Rechts- und Beratungskosten berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um Leistungen aus Rechtsfragen mit Kunden sowie der Bearbeitung der Ergebnisse der Sonderprüfung. Auf der Basis der Ergebnisse 2023 und 2024 ergeben sich wie in den Vorjahren Ansprüche auf variable Vergütungen. Die variablen Vergütungen verringern sich gegenüber dem Vorjahr um 2.431 TEUR, was im Wesentlichen aus der Auflösung von variablen Vergütungen für den Vorstand resultiert. Die Abgeltung der variablen Vergütung für den Vorstand war Teil Vereinbarungen mit dem Vorstand zu seinem Ausscheiden. Mit Bescheid vom 22. Dezember 2021 begründet die Finanzverwaltung einen Rückforderungsanspruch gegen die Varengold Bank AG wegen Unterlassen des erforderlichen Abzugs von Kapitalertragsteuer samt Solidaritätszuschlag in Höhe vom 3.100 TEUR durch einen Fonds, an dem die Bank beteiligt war. Der Fonds wurde im Jahr 2016 beendet. Gegen den Bescheid der Finanzverwaltung wurde Einspruch eingelegt. Die Aussetzung der Vollziehung wurde gewährt. Auf Grund einer neuen Risikobewertung durch den Sonderprüfer Hogan Lovells gemäß Bericht vom Juni 2025 kommt die Bank zu dem Schluss, dass eine Inanspruchnahme nicht mehr als wahrscheinlich anzusehen ist. Die Rückstellung ist daher komplett aufgelöst worden. 4.2.14 Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals Am 19. August 2014 hat die Varengold Bank AG zusätzliche Tier-1-Anleihen („AT1-Anleihen“) in Höhe von 5 Mio. EUR begeben. Die zusätzlichen AT1-Anleihen stellen unbesicherte und nachrangige Anleihen der Varengold Bank dar. Die halbjährlich fälligen Zinszahlungen für diese Anleihen bemessen sich an deren Nominalbetrag und der Entwicklung des EURIBOR. Die Anleihebedingungen beinhalten Regelungen, nach denen die Varengold Bank sowohl verpflichtet werden kann als auch das umfassende Recht zur alleinigen Entscheidung hat, jederzeit Zinszahlungen entfallen zu lassen. Zinszahlungen sind nicht kumulativ und werden in Folgejahren nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum. Sie können von der Varengold Bank erstmals zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Begebung gekündigt werden und danach zu jedem Zinszahlungstag. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihebedingungen beinhalten unter anderem, dass die Varengold Bank die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen kann bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen auslösenden Sachverhalt würde das Absinken der Tier-1-Kernkapitalquote der Varengold Bank auf unter 5,125 % darstellen. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden. Der abgegrenzte Zinsaufwand für diese Anleihen beträgt zum 31. Dezember 2024 6 TEUR (Vorjahr 8 TEUR). Am 31. Dezember 2024 ausstehende zusätzliche Tier-1-Anleihen (hier ohne Zinsen):
4.2.15 Fonds für allgemeine Bankrisiken Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB ist mit 14.400 TEUR (Vorjahr 10.400 TEUR) dotiert. 4.2.16 Eigenkapital Das voll eingezahlte Grundkapital 10.043.015,00 EUR (Vorjahr 10.043.015,00 EUR) ist zum Bilanzstichtag eingeteilt in 10.043.015 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. In den letzten fünf Geschäftsjahren hat sich die Kapitalrücklage aus der Ausgabe neuer Aktien wie folgt entwickelt:
Durch Handelsregistereintragung im Februar 2020 wurde zuletzt das Grundkapital um 621.000,00 EUR unter teilweiser Nutzung des "Genehmigten Kapitals 2018" sowie um 106.381,00 EUR unter teilweiser Nutzung des "Genehmigten Kapitals 2019" erhöht. Danach betrugen das "Genehmigte Kapital 2018" 2.484.211,00 EUR und das "Genehmigte Kapital 2019" 1.446.225,00 EUR. In der Hauptversammlung am 25. November 2020 wurden einerseits die Aufhebung des "Genehmigten Kapital 2018" und des "Genehmigten Kapitals 2019" und andererseits das neue "Genehmigte Kapital 2020" in Höhe von 5.021.507,00 EUR beschlossen. Durch die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. April 2025 wurde zuletzt das „Genehmigte Kapital 2020“ aufgehoben und ein neues „Genehmigtes Kapital 2025“ in Höhe von 5.021.507,00 EUR geschaffen. 4.2.17 Eventualverbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2024 bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen im Wesentlichen in Form von Avalkrediten in Höhe von 7.225 TEUR (Vorjahr 821 TEUR). Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingestuft. Die Bürgschaften sind vollständig besichert durch Bargeld, liquide Wertpapiere oder einer Kombination aus Bargeld und liquiden Wertpapieren. Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten beruht im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko der Auftraggeber. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen einer Kreditprüfung des Auftraggebers und gegebenenfalls anhand einer Bewertung der erwarteten Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen durch den jeweiligen Auftraggeber ein. Zum 31. Dezember 2024 bestehen andere Verpflichtungen in Form von unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 57.358 TEUR (Vorjahr 47.988 TEUR) gegenüber Kunden, die diese ganz oder in Teilbeträgen in Anspruch nehmen können. Für diese Inanspruchnahmen gelten kreditvertragliche Auszahlungsvoraussetzungen, deren Einhaltung vor der jeweiligen Auszahlung geprüft wird. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme der unwiderruflichen Kreditzusagen ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen der Kreditprüfung ein. 4.2.18 Übertragene Sicherheiten Gemäß den Bedingungen für Offenmarktgeschäfte wurden der Deutschen Bundesbank Sicherheiten in Form von Wertpapieren (EZB-fähige Anleihen) sowie Schuldscheindarlehen im Umfang von insgesamt 0 TEUR (Vorjahr 2.886 TEUR) gestellt. 5 Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung 5.1 Zinsergebnis
Die Zinserträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus gewährten Darlehen und festverzinslichen Wertpapieren. Der Anstieg der Zinserträge von 50.284 TEUR auf 53.902 TEUR resultiert einerseits aus der Ausweitung der Volumina im Kreditgeschäft und andererseits aus der veränderten Risikostruktur des Portfolios. Der Leitzins der EZB, der für das Hauptrefinanzierungsgeschäft maßgeblich ist, ist im Berichtsjahr von 4,5 % auf 3,15 % gefallen. Die hierdurch reduzierten Erträge aus Einlagen bei der Bundesbank konnten durch die Erträge aus Ausleihungen an Kunden in bestehendem und neuem Kreditgeschäft konnten damit auf einem vergleichbaren Niveau gehalten werden. In den Zinsaufwendungen sind im Wesentlichen Zinsen für Kundeneinlagen (Tages-, Fest- und Termingelder) enthalten. Zudem ergeben sich Zinsaufwendungen für die in 2014 aufgelegte „Tier-1- Anleihe“. Die Zinsaufwendungen erhöhten sich von 7.397 TEUR auf 13.069 TEUR Die Steigerung des Zinsaufwandes ist in der Veränderung der Verzinsung und des Volumens der Festgeldanlagen begründet. 5.2 Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
In den Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind ausschließlich Ausschüttungen von Fondsinvestments enthalten. 5.3 Provisionsergebnis
Die Maßnahmen im Zusammenhang mit den Erkenntnissen der § 44 KWG Prüfung hatten einen deutlich negativen Einfluss auf die Provisionserträge. Mit Datum vom 27. Juni 2023 hat die BaFin mit der Begründung hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt, Transaktionen mit „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt. Das Transaktionsverbot soll verhindern, dass die Bank zur Geldwäsche missbraucht wird. Die Bank hat im September 2024 beschlossen, mit erhöhten Risiken behaftetes Zahlungsverkehrsgeschäft einzustellen. In den Provisionserträgen sind im Wesentlichen enthalten Einnahmen für Provisionen im Zahlungsverkehr mit 2.759 TEUR (Vorjahr 17.850 TEUR), Kreditgeschäft mit 1.819 TEUR (Vorjahr 2.117 TEUR), Garantie- und Akkreditivgeschäft mit 58 TEUR (Vorjahr 1.030 TEUR) sowie Erlöse aus Fronting-Leistungen im Marketplace-Banking-Geschäft (jetzt Corporate Clients/ Fintech) mit 768 TEUR (Vorjahr 1.472 TEUR). Bei den Provisionsaufwendungen machen die Gebühren für die Vermittlung von Geschäften im Bereich Transaction Banking nur noch 32 TEUR (Vorjahr 2.174 TEUR) aus. Der Rückgang der Provisionsaufwendungen ist auf die Einschränkungen sowie Maßnahmen zurückzuführen, die im Zusammenhang mit den Erkenntnissen der § 44 KWG Prüfung stehen. Die Provisionsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Gutschriften an Kunden aus Zielvereinbarungen in Höhe von 594 TEUR und Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von 218 TEUR. 5.4 Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 4.202 TEUR (Vorjahr 1.274 TEUR), Erträge aus der Weiterbelastung von Beratungsaufwendungen mit 775 TEUR (Vorjahr 723 TEUR) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung 489 TEUR (Vorjahr -344 TEUR) berücksichtigt. Periodenfremde Erträge sind mit 1 TEUR (Vorjahr 7 TEUR) enthalten. Zudem waren im Vorjahr Erträge aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen mit 574 TEUR enthalten. Die Erträge resultierten aus einer Anpassung der Quote für abziehbare Vorsteuern. 5.5 Personalaufwendungen
Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus Abfindungen im Rahmen der Umstrukturierung des Vorstandes. 5.6 Andere Verwaltungsaufwendungen
Die anhaltend hohen Aufwendungen für Beratung, Abschlusserstellung und Abschlussprüfung ergibt sich im Wesentlichen aus erhöhtem Aufwand als Folge der Sonderprüfung nach § 44 KWG. Insbesondere sind hier zu erwähnen Kosten für Rechtsanwälte zur Beratung im Zusammenhang mit Kundengeldern, Einschätzung und Stellungnahme zu Prüfungsergebnissen und Prüfungsgebühren des Abschlussprüfers. Der Anstieg der Kosten für Beiträge und Versicherungen liegt im Wesentlichen an der Erhöhung der Versicherungsbeiträge für D&O-Versicherung. In den Aufwendungen für Beiträge und Versicherungen sind die Beiträge für die BaFin-Umlage und den Restrukturierungsfonds enthalten. Bei den „Anderen Dienstleistungen“ handelt es sich um den Bezug von Leistungen Dritter, der nicht zwingend einer der übrigen Kategorien zugeordnet werden kann. Im den übrigen anderen Verwaltungsaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr 139 TEUR) enthalten. 5.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 3.686 TEUR (Vorjahr 650 TEUR) enthalten im Wesentlichen Risiken aus dem Komplex Caerus II 2.520 TEUR (Vorjahr 0 TEUR), Zwangsgelder 800 TEUR (Vorjahr 0 TEUR), zu erwartende Zinsen 192 TEUR (Vorjahr 193 TEUR) im Rechtsfall Caceis, Beitragskorrekturen der IHK 81 TEUR (Vorjahr 36 TEUR) und Spenden 38 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Aufwendungen aus Währungsumrechnung (Vorjahr 344 TEUR) liegen im Berichtsjahr nicht vor, da die Währungsumrechnung zu Erträgen geführt hat. 5.8 Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken In den Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB wurden im Berichtsjahr 4.000 TEUR (Vorjahr 5.400 TEUR) zugeführt. 5.9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Das Steuerergebnis resultiert aus inländischer Körperschaftsteuer samt Solidaritätszuschlag für das Berichtsjahr in Höhe von 815 TEUR (Vorjahr 4.580 TEUR), aus inländischer Gewerbesteuer für das Berichtsjahr in Höhe von 824 TEUR (Vorjahr 4.769 TEUR) sowie ausländischer Ertragssteuern für das Berichtsjahr in Höhe von 27 TEUR (Vorjahr 20 TEUR). Zudem wird das Steuerergebnis durch Nachzahlungen bzw. Erstattungen für Vorjahre bei inländischen und ausländischen Steuern vom Einkommen und Ertrag mit einem Nettoertrag von 38 TEUR (Vorjahr - 1.386 TEUR) beeinflusst. Die Steueraufwendungen sinken im Wesentlichen durch die Reduktion der Erträge der Bank. 6 Sonstige Angaben 6.1 Organe 6.1.1 Aufsichtsrat
Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 03. Juli 2023 Herrn Marcus Columbu mit Wirkung zum 06. Juli 2023 bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Seine Amtszeit lief mit der Hauptversammlung am 13. August 2024 ab. Mit Ende der Hauptversammlung vom 13. August 2024 ist Herr Auerbach als neuer Aufsichtsrat gewählt und nimmt die Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats wahr. Herr Dr. Lemnitzer ist seit Hauptversammlung vom 13. August 2024 nicht mehr Vorsitzender des Aufsichtsrates und hat mit Schreiben vom 09. Januar 2025 dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er sein Aufsichtsratsmandat unwiderruflich mit Wirkung zum Ablauf des 21. Januar 2025 niederlegt. In der Zeit vom 13. August 2024 bis zum 21. Januar 2025 übernahm Herr Dr. Lemnitzer die Rolle des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates anstelle von Herrn Stefanov. Mit Ausscheiden von Herrn Dr. Lemnitzer aus dem Gremium hat Herr Stefanov die Stellvertreterfunktion ab dem 22. Januar 2025 erneut übernommen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 17. Februar 2025 wurde Herr Tobias Michael Weitzel mit Wirkung zum 20. Februar 2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Auf der Hauptversammlung vom 29. April 2025 wurde Herr Weitzel als ordentliches Mitglied gewählt. Sofern das Ende der Amtszeit mit einer Jahreszahl angegeben ist, Endet die Amtszeit mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres entscheidet. 6.1.2 Vorstand Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 05. März 2025 Herrn Wargers als Vorstand Markt bestellt und mit der Aufgabe als Sprecher des Vorstandes beauftragt. Ebenfalls hat der Aufsichtsrat Herrn Harms als neuen Vorstand Marktfolge bestellt. Die Amtszeit der Vorstände Dr. Bernhard Fuhrmann und Frank Otten endet mit Ablauf des 05. März 2025. Vorstand Markt: Herr Matthias Wargers Vorstand Marktfolge: Herr Hendrik Harms Herr Matthias Wargers ist als Sprecher des Vorstandes bestellt. Herr Wargers und Herr Harms sind jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Vorstand Marktfolge: Herr Dr. Bernhard Fuhrmann (bis 05. März 2025) Vorstand Markt: Herr Frank Otten (bis 05. März 2025) Herr Dr. Fuhrmann und Herr Otten sind jeweils gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen gewesen. 6.1.3 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien Die nachstehenden Angaben beziehen sich sämtlich auf den Bilanzstichtag. Herr Auerbach ist neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Bank ebenfalls Aufsichtsratsvorsitzender der CREDION AG (Hamburg), Aufsichtsratsvorsitzender der CREDION Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (Hamburg), Aufsichtsratsvorsitzender der FIB Frankfurt International AG (Frankfurt am Main), Mitglied des Aufsichtsrats der KT Bank AG (Frankfurt am Main), Vorstandsvorsitzender der Schalast Auerbach AG WPG (Frankfurt am Main), Geschäftsführer der KDA Consult & Treuhand GmbH (Frankfurt am Main), Geschäftsführer der Pegasus Corporate Finance & Servicing GmbH (Frankfurt am Main) und Aufsichtsratsmitglied beim Bankhaus Obotritia GmbH (München) (niedergelegt am 28. Februar 2025). Herr Dr. Lemnitzer nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr. Herr Stefanov ist neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Varengold Bank ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Insurance Company Euroins Georgia JSC (Tbilisi), Vorstand der Euro-Finance AD (Sofia), stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Electrohold Sales EAD (Sofia), Nonexecutive Director der Hanson Asset Management Limited (London), Eigentümer und Geschäftsführer der Arkont-Invest Ltd. (Plowdiw) sowie Miteigentümer des landwirtschaftlichen Familienbetriebes Vinart Stefanovi Ltd. (Sofia). Zudem ist Herr Stefanov Mitglied des Management Boards des “Multi-Sport Student Club at St. George Private School” in Sofia. Herr Weitzel ist Chairman der Verve Group SE (Stockholm), Mitglied des Beirats der Enercast GmbH (Kassel), Vorstand der CREDION AG (Hamburg), Generalbevollmächtigter der CREDION KVG. Herr Columbu ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der FiNet Asset Management AG (Marburg). Herr Wargers ist Mitglied des Aufsichtsrats sowie Vorsitzender des Risikoausschusses der Norddeutschen Landesbank (Hannover) sowie Aufsichtsratsmitglied der Mount Street Portfolio Advisers GmbH (Düsseldorf). Herr Harms ist Aufsichtsrat der Eurocity AG i.L. (Frankfurt am Main). Herr Dr. Fuhrmann nimmt zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG die Tätigkeit als Liquidator bei der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L. (Hamburg) wahr. Darüber hinaus ist er Geschäftsführer der JUCLA Invest GmbH (Hamburg). Herr Dr. Fuhrmann ist zudem Aufsichtsrat für die „coinIX COINVEST Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen“ (Hamburg). Neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG ist Herr Otten zusätzlich als Chief Executive Officer bei der Unternehmensberatung Arensburg Consult GmbH (Molfsee) tätig und Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L. (Hamburg). Zudem ist er Non-executive Director der Hanson Asset Management Ltd. (London). Herr Lukas Diehl und Herr Dr. Volkart Tresselt, Prokuristen der Varengold Bank AG, sind ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L. (Hamburg). Herr Lukas Diehl ist Geschäftsführer der VARP Finance GmbH (Hamburg). Herr Dr. Volkart Tresselt ist Aufsichtsrat bei der coinIX GmbH & Co. KGaA (Hamburg). 6.1.4 Organbezüge und -kredite Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9 Buchst. a HGB sowie der Hinterbliebenenbezüge gemäß § 285 Nr. 9 Buchst. b HGB wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtszeitraum Gesamtbezüge in Höhe von 400 TEUR (Vorjahr 402 TEUR). Darin enthalten sind Tätigkeitsvergütungen in Höhe von 400 TEUR (Vorjahr 400 TEUR) und 4 TEUR (Vorjahr 2 TEUR) angefallene Reisekosten. Zum Abschlussstichtag bestehen keine Kreditforderungen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats oder Vorstands. 6.2 Mitarbeitende Die durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum beschäftigten Mitarbeitenden beträgt insgesamt 94 (Vorjahr 118), darunter befinden sich 40 Mitarbeiterinnen (Vorjahr 47). Mit Ausnahme von 22 Mitarbeitenden (Vorjahr 19) sind alle Mitarbeitende in Deutschland tätig. In Teilzeit tätig sind 13 Mitarbeitende (Vorjahr 18). Sieben leitenden Mitarbeitenden wurde Prokura erteilt. Herr Kai Friedrichs wurde als Prokurist zudem mit Generalhandlungsvollmacht ausgestattet. 6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Verträgen und Haftungsverhältnissen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 3.800 TEUR (Vorjahr 4.063 TEUR) umfassen im Wesentlichen Kosten für Software, Hardware und Services vor allem für den laufenden IT-Betrieb in Höhe von 2.821 TEUR (Vorjahr 2.860 TEUR), Verpflichtungen aus Raum-Mietverträgen in Höhe von 795 TEUR (Vorjahr 1.015 TEUR) sowie Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 184 TEUR (Vorjahr 188 TEUR). Die Restlaufzeiten für die größten Einzelbeträge liegen zwischen 3 und 36 Monaten. Die Gesellschaft hat im Übrigen aus der Teilnahme an einer Kapitalerhöhung der VARP Finance GmbH, Hamburg, noch nicht eingeforderte Einlageverpflichtungen in Höhe von 250 TEUR (Vorjahr 250 TEUR). 6.4 Abschlussprüferhonorar Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der PKF TREUWERK AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt für das Geschäftsjahr 2024 723 TEUR. Das Honorar für andere Bestätigungsleistungen umfasst insbesondere die Durchführung der Prüfung nach § 89 WpHG und beträgt TEUR 17. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2024 die Differenz aus dem vom Vorjahresprüfer, PwC GmbH WPG, für das Geschäftsjahr 2023 veranschlagten Abschlussprüfungshonorar und der tatsächlichen Abrechnung in Höhe von TEUR287 als Aufwand berücksichtigt. 6.5 Mitteilungen gemäß § 20 AktG Es wurden im Berichtsjahr keine Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG an die Varengold Bank AG übermittelt und mithin keine Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG im Bundesanzeiger veröffentlicht. 6.6 Deutscher Corporate Governance Kodex Vom 20. März 2007 bis zum 28. Februar 2017 war die Aktie der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) im Entry Standard der Deutschen Börse notiert. Nach Schließung des Entry Standards ist die Varengold Aktie seit dem 1. März 2017 im Basic Board am Open Market notiert. Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2025 wurde die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien beschlossen. Seit dem 23. Juni 2025 lautet die ISIN DE000A40ZUV2. Die Varengold Bank AG verzichtet auf die Veröffentlichung einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG), da die Gesellschaft nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist. 6.7 Nachtragsbericht Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 17. Februar 2025 wurde Herr Tobias Michael Weitzel mit Wirkung zum 20. Februar 2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Auf der Hauptversammlung vom 29. April 2025 wurde Herr Weitzel als ordentliches Mitglied gewählt. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 05.03.2025 sind die zu diesem Zeitpunkt amtierenden Vorstände Dr. Bernhard Fuhrmann und Herr Frank Otten, im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat, aus der Varengold Bank AG ausgeschieden. Sämtliche Aufwendungen aus der Neuaufstellung des Vorstandes sind im vorliegenden Abschluss bereits berücksichtigt. In diesem Zuge wurden Herr Matthias Wargers als Sprecher des Vorstands sowie Herr Hendrik Harms als interimistisches Vorstandsmitglied bestellt. Gemeinsam mit dem Generalbevollmächtigten Herrn Kai Friedrichs wird der bereits eingeleitete konsequente Umbau der Risiko-, Kontroll- und Governance-Prozesse der Varengold Bank AG in enger Abstimmung mit den relevanten Aufsichtsbehörden weiter vorangebracht und die geschäftlichen Schwerpunkte im Zuge der Neuausrichtung weiter präzisiert. Im Mittelpunkt sollen dabei weiterhin strukturierte Finanzierungen (Lending) stehen sowie die Finanzierung innovativer, mittelständischer Unternehmen und Projekte im Bereich Energy Transition, auch im Hinblick auf den Standort in Sofia, Bulgarien. Der Bericht des Sonderprüfers Hogan Lovells zu den sog. Cum-Ex Geschäften und ähnlichen Gestaltungen wurde im Juni 2025 der Bank zur Verfügung gestellt. In dem mehr als tausendseitigen Dokument werden relevante Geschäfte einer forensischen Analyse unterzogen und eine dezidierte Risikoeinschätzung unter zivil-, straf-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten vorgenommen. Die Bank hat sich intensiv mit den materiellen Schlussfolgerungen der Gutachter beschäftigt und diese konsequent hinsichtlich des Risikovorsorgebedarfs im Jahresabschluss für 2024 abgebildet. In diesem Kontext wurden zusätzliche Vorsorgen in Höhe von rund 2,8 Mio. EUR gebildet - u.a. für den oben erwähnten Sachverhalt im Kontext des möglichen Verfahrens gegen den Altvorstand, Herrn Dastmaltchi sowie eines weiteren Geschäfts. Gleichzeitig konnten 3,1 Mio. EUR Risikovorsorge aufgelöst werden, für die nur ein sehr geringes Risiko abgeleitet wurden. Damit hat die Bank sichergestellt, dass die aus heutiger Sicht erkennbaren Risiken aus diesen Sachverhalten auf der Grundlage der Ergebnisse des Sonderprüfers vollumfänglich in der Bilanz der Varengold-Bank abgebildet worden sind. Die Hauptversammlung vom 29. April 2025 hat die Umstellung auf Namensaktien beschlossen. Weitere nach dem 31. Dezember 2024 eingetretene Vorgänge von besonderer Bedeutung liegen nicht vor. 7 ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.575.780,33 EUR mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen und den laufenden Bilanzgewinn in Höhe von 23.068.712,46 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, 31. Juli 2025 Varengold Bank AG Matthias Wargers Hendrik Harms LAGEBERICHTA. Grundlagen der Varengold Bank Die Varengold Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut, das 1995 gegründet wurde und seit 2013 über eine Vollbanklizenz verfügt. Neben dem Hauptsitz in Hamburg verfügt die Bank über eine Zweigniederlassung in Sofia, Bulgarien. Diese Geschäftseinheit der Varengold Bank konzentriert sich im Einklang mit den übergeordneten Risiko- und Ertragszielen der Gesamtbank speziell auf die Geschäftsentwicklung in Bulgarien bzw. in Zentral- und Osteuropa. Die Region gewinnt an Bedeutung. Insbesondere im Bereich Corporate Clients/ Energy Transition zeichnen sich vielversprechende Potenziale auf dem bulgarischen Markt ab, die sich auf einen im Vergleich zur Vergangenheit deutlich erweiterten Kundenkreis fokussieren. Die Varengold Bank ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der Nummer 109 520 registriert. Seit 2007 ist die Varengold-Aktie im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2025 wurde die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien beschlossen. Seit dem 23. Juni 2025 lautet die ISIN DE000A40ZUV2. Die Kerngeschäftsfelder der Varengold Bank waren im Geschäftsjahr 2024 Marketplace Banking (jetzt Corporate Clients/ Fintech) sowie Commercial Banking. Darüber hinaus werden im Bereich Einlagengeschäft deutschen Privatkunden täglich verfügbare, kostenlose Tagesgeldkonten mit monatlicher Zinsgutschrift angeboten. Zudem bietet die Bank Festgeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten von einem Jahr bis zu zehn Jahren an. Die Varengold Bank refinanziert sich neben den Kundeneinlagen aus den beiden Kerngeschäftsfeldern, die zum Teil als Bundesbankguthaben angelegt werden, weit überwiegend durch das Einlagengeschäft mit Tages- und Festgeldern, die von den Kunden der Bank zur Verfügung gestellt werden. Im Geschäftsfeld Corporate Clients/ Fintech liegt der Fokus auf der Zusammenarbeit mit Kreditplattformen und jungen Fintechs innerhalb Europas. Sie sind in den Asset-Klassen Receivables Finance, Real Estate Finance, Trade Finance, Consumer Finance oder SME Finance tätig. Grundsätzlich begleitet die Varengold Bank ihre Kunden in einer frühen Phase der Geschäftstätigkeit bzw. auch in der Gründungsphase. Ein Ankerprodukt im Bereich Corporate Clients/ Fintech bildet die strukturierte Finanzierung (Lending). Darüber hinaus umfasst das Portfolio Debt- und Equity-Produkte sowie im Geschäftsjahr Banking-as-a-Service (BaaS), das jedoch zukünftig nicht mehr Teil der Geschäftsstrategie sein wird. Das zweite Kerngeschäftsfeld der Varengold Bank, das Commercial Banking, umfasste historisch weitere Produkte. Die Varengold Bank unterstützte weltweit Unternehmenskunden bei ihren globalen Handelsgeschäften und Investitionsaktivitäten. Im Bereich Trade Finance bündelte die Bank ausgewählte Lösungen für Finanzierungen sowie Bankgarantien und Akkreditivgeschäfte. Die Kunden im Transaction Banking bzw. im internationalen Zahlungsverkehrsgeschäft als Teil des Commercial Bankings waren insbesondere Produzenten und weltweite Großhändler von Nahrungsmitteln und Medikamenten. In diesem Rahmen unterstützte die Bank bspw. Exporteure und Importeure bei der Zahlungsabwicklung für humanitäre Güter auch an Importeure in Drittländern mit hohem Risiko, überwiegend mit Iran-Bezug. Mit Bescheid vom 22.12.2022 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach § 44 Abs. 1 KWG eine Sonderprüfung bei der Varengold Bank an, die seit Januar 2023 von einer externen, durch die BaFin beauftragten Anwaltskanzlei durchgeführt wird. Die Anwaltskanzlei machte im Rahmen eines Zwischenberichts vom 12.04.2023 („Zwischenbericht“) mögliche Compliance- Verstöße geltend. Mit Schreiben vom 01.06.2023 kündigte die BaFin gegenüber der Varengold mehrere aufsichtliche Maßnahmen an und bezog sich hierbei auf die Feststellungen des Zwischenberichts. Mit Schreiben vom 06.06.2023 teilte die BaFin zudem mit, dass sie beabsichtigt, eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sonderbeauftragten einzusetzen, der u.a. die aufsichtlichen Maßnahmen sowie zusätzliche Berichtspflichten zur Liquiditätsausstattung, Vermögens- und Ertragslage sowie Eigenmittelausstattung überwachen soll. Als Konsequenz und bis zur endgültigen Sachverhaltsaufklärung hat die Varengold Bank im Juni 2023 den Zahlungsverkehr mit 75,5 % der internationalen Firmenkunden im Kerngeschäftsfeld Commercial Banking unverzüglich gestoppt. Mit zwei Bescheiden vom 27.06.2023 untersagte die BaFin schließlich der Varengold Bank insbesondere (i) die Durchführung von ein- und ausgehenden Transaktionen mit sog. Payment Agents sowie (ii) die Durchführung von Transaktionen mit Bezug zum Iran als Drittstaat mit hohem Risiko oder mit Beteiligung von im Iran ansässigen natürlichen und juristischen Personen. Die Untersagung umfasst dabei gemäß dem Wortlaut des Bescheides das Zahlungsverkehrsgeschäft unter Einbeziehung von sog. Payment Agents/Trustees und sonstigen Dritten, die in Drittstaaten ansässig und als (Zwischen- )Empfänger für die eigentlichen Auftraggeber tätig sind. Diese Tätigkeit als (Zwischen-) Empfänger, für die die Untersagung nach vorstehenden Ziffern (i) und (ii) gilt, umfasst u.a. die Entgegennahme von (auch aufgesplitteten) Zahlungen der eigentlichen Auftraggeber und die Weiterleitung an den eigentlichen Endempfänger in der EU oder in Drittstaaten über Konten bei der Varengold Bank. Gemäß dem Bescheid können einzelne Transaktionen, die unter die vorstehenden Fälle fallen und nachweislich keinen Sanktionsverstoß sowie Gesetzesverstoß darstellen, nach eigener diesbezüglicher Prüfung des Instituts und erfolgter Freigabe durch den bestellten Sonderbeauftragten (KPMG) ausgeführt werden. Etwaige Freigabeprozesse wurden daraufhin entsprechend prozessual etabliert. Für jede Zuwiderhandlung gegen den Bescheid wurde ein Zwangsgeld i.H.v. 250.000 EUR angedroht. Vor dem dargestellten Hintergrund wurden betroffene Transaktionen nur in einer sehr geringen Anzahl und erst nach Freigabe seitens des eingesetzten Sonderbeauftragten durchgeführt. Dies betraf im Wesentlichen Zahlungen in Zusammenhang mit der Beendigung von Geschäftsbeziehungen. Die Varengold Bank begann mit der Kündigung der unter die BaFin-Anordnung fallenden Kunden des Bereichs Commercial Banking bereits im Spätjahr 2023. Bis zum Stichtag 31.12.2024 wurden von den 412 unter die Anordnung fallenden Kunden 104 gänzlich abgewickelt. Insgesamt wurden zu diesem Zeitpunkt bereits 384 Kunden gekündigt. Das Volumen des Iranportfolios verringerte sich von ursprünglich ca. 590 Mio. EUR zu Anordnungsbeginn auf ca. 125 Mio. EUR zum Ende des Jahres 2024. Im Rahmen der zwischenzeitlich nachgeholten Hauptversammlung im August 2024 wurde Herr Dirk Auerbach als neues Mitglied in den Aufsichtsrat berufen und anschließend zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. In der Aufsichtsratssitzung vom 10.09.2024 wurde zudem gemeinsam durch Aufsichtsrat und Vorstand der Varengold Bank beschlossen, das Zahlungsverkehrsgeschäft mit Bezug zu Iran im Geschäftsbereich Commercial Banking vollständig und ohne Ausnahmen einzustellen, so dass dies zukünftig kein Bestandteil des Produktportfolios der Varengold Bank mehr ist. Damit wird insbesondere den daraus entstandenen Reputationsrisiken sowie dem unter den aktuellen Rahmenbedingungen erhöhten Aufwand Rechnung getragen. Zum Jahreswechsel Ende 2024 erhielt die Varengold Bank ein neues Erscheinungsbild. Ein bereits 2023 geplantes Rebranding inklusive der Entwicklung einer neuen Website musste zunächst im Zuge eines Kostensenkungsprogramms pausieren. Im zweiten Quartal 2024 wurde das Projekt erneut aufgenommen. Das Ergebnis zeigt sich seit Januar 2025 mit dem Launch der neuen Website, die im Zuge der laufenden Neuausrichtung auch künftig aktiv weiterentwickelt wird. Parallel wurden regulatorische Anforderungen wie DORA und CRR III umgesetzt, die eine vertiefte Integration von Systemen und Daten notwendig machen. Das zweite Halbjahr 2024 war zudem von einer umfangreichen Analyse des neu zusammengesetzten Aufsichtsrats hinsichtlich der organisatorischen Aufstellung zur Erreichung der strategischen Ziele geprägt. U.a. wurde in einer Ad hoc-Mitteilung vom 10. September 2024 verlautbart, dass angesichts der Herausforderungen bei der Umsetzung des zu adjustierenden Geschäftsmodells zu diesem Zeitpunkt eine Vorstandserweiterung absehbar geworden ist. Am 05.03.2025 sind die bis dahin amtierenden Vorstände der Varengold Bank AG, Dr. Bernhard Fuhrmann und Frank Otten, im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aus dem Unternehmen ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat am gleichen Tage Herrn Matthias Wargers als Sprecher des Vorstands sowie Herrn Hendrik Harms als interimistisches Vorstandsmitglied bestellt, um die Neuaufstellung der Bank und die Anpassung des Geschäftsmodells der Bank weiter voranzutreiben. Die Bank setzt weiterhin auf eine enge Kooperation mit den Aufsichtsbehörden und hat bereits umfassende Maßnahmen zur weiteren Optimierung der internen Kontrollmechanismen, insbesondere im Bereich der Geldwäscheprävention (AML), umgesetzt. Parallel wurden die Weichen neu gestellt und die Rekalibrierung des bisherigen Geschäftsmodells initiiert mit Fokus auf die Bereiche Lending für Fintechs, Finanzierung innovativer, mittelständischer Unternehmen und Projekte u.a. im Bereich Energy Transition. Dabei sind auch Standortentwicklung und Steuerung der Auslandsniederlassung ein wesentlicher Teil des Prozesses. Die Niederlassung in Sofia (Bulgarien) soll künftig mit einer weitgehend eigenständigen und klar abgrenzbaren Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung gesteuert werden. Dies erfolgt im Einklang mit den übergeordneten Risiko- und Ertragszielen der Gesamtbank. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Steuerungsansatzes ist die lokale Einbuchung sämtlicher in Bulgarien kontrahierten Geschäfte. Nach dem im Juni 2024 erteilten Testat für den Jahresabschluss 2022 konnte die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anfang März 2025 mit dem Ergebnis eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks abgeschlossen werden. Ergebnisse der Sonderprüfungen nach § 44 KWG a) Cum-Ex-Geschäfte und ähnlichen Gestaltungen Im Zusammenhang mit Aktientransaktionen um den jeweiligen Dividendenstichtag der Jahre 2010-2016 laufen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen (ehemalige/aktuelle) Beschäftigte und Organe der Varengold Bank AG und der Varengold Verwaltungs AG i.L. (ehemals Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen) wegen des Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung. Die Varengold Bank könnte als mögliche Nebenbeteiligte in Betracht kommen und im Worst-Case-Szenario möglicherweise mit einem Bußgeld und/oder einer Gewinnabschöpfung belegt werden, woraus sich für sie theoretisch ein signifikanter Aufwand ergäbe. In diesem Zusammenhang wurden externe Berater mit der (laufenden) Durchsicht und Analyse der staatsanwaltschaftlichen Akten beauftragt. Auf Basis der Stellungnahme externer Berater schätzt der Vorstand das Risiko einer Inanspruchnahme der Tochtergesellschaft Varengold Verwaltungs AG i.L. als denkbar, das Risiko einer Haftung der Varengold Bank für diese jedoch als eher gering ein. Wie auch aus den Medien bekannt, hat die Staatsanwaltschaft Köln beim Landgericht Bonn Anklage gegen den Altvorstand Mohammad Hans Dastmaltchi erhoben. Das Landgericht hat noch nicht über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entschieden. In diesem Rahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Bank als Einziehungsbeteiligte, der ihr in diesem Zusammenhang zugeflossene Erlös in Höhe von 2,5 Mio. EUR eingezogen wird. Die Bank hat hierfür im Jahresabschluss 2024 eine entsprechende Risikovorsorge in gleicher Höhe gebildet. Die Varengold Bank ist gemeinsam mit 19 weiteren natürlichen und juristischen Personen Beklagte in einem zivilrechtlichen Verfahren („Caceis-Fall"). Streitgegenstand ist ein möglicher Rückerstattungsanspruch, der sich auf eine Steuernachforderung in Bezug auf Transaktionen eines selbstständigen Teilinvestmentvermögens der seinerzeitigen Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, heute Varengold Verwaltungs AG i.L. aus dem Jahr 2010 bezieht. Die seinerzeitige Investmentaktiengesellschaft ist an erster Stelle Beklagte im obigen Verfahren. Die Varengold Bank war in 2010 Minderheitsgesellschafter dieser Investmentaktiengesellschaft. Die Klage ist auf die gesamtschuldnerische Erstattung von erstatteter Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt rund 92 Mio. EUR (zzgl. etwaiger Zinsen und sonstiger entstandener Schäden des Klägers) gerichtet, die in 2010 an das Teilgesellschaftsvermögen (Caerus II) gezahlt wurde und das Finanzamt München vom Rechtsvorgänger des Klägers zurückgefordert hatte. Bei dem Caerus II Equity Fund (vor- und nachstehend „Caerus II“) handelt es sich um ein unter dem Dach der Varengold Investmentaktiengesellschaft (heute Varengold Verwaltungs AG i.L.) am 31.03.2010 aufgelegtes Investmentvermögen in Gestalt eines Teilgesellschaftsvermögens. Die Varengold Bank hat eine Erwiderung beim zuständigen Gericht eingereicht, die Klage abzuweisen. Der Vorstand und die eingeschalteten externen Sachverständigen schätzten bislang die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos aus diesem Verfahren als nicht überwiegend wahrscheinlich ein.Auch das inzwischen abgeschlossene strafrechtliche Verfahren gegen den ehemaligen Vorstand der Bank, Yasin Qureshi, zum Caerus II hat insoweit zu keinem anderen Ergebnis geführt. Allerdings ist eine abweichende Beurteilung denkbar, die der Klage zum Erfolg verhelfen könnte. Aus diesem Grund hat die Varengold Bank AG vorsorglich eine Rückstellung für dieses Rechtsrisiko gebildet, bei der angenommen wurde, dass die Bank einen quotalen Ausgleich zu leisten hat. I. Der Gesamtbetrag dieser Rückstellung beträgt 6,8 Mio. EUR. Dieser Betrag wurde im Schätzungswege ermittelt. Dabei wurden Einschätzungen von externen Beratern hinzugezogen und Erkenntnisse aus vergleichbaren Konstellationen im Banken- und sonstigen unternehmerischen Umfeld ausgewertet. Bei einer alleinigen Inanspruchnahme der Varengold Bank AG würde der zu leistende Betrag das bilanzielle Eigenkapital übersteigen. Der Bericht des Sonderprüfers Hogan Lovells zu den sog. Cum-Ex Geschäften und ähnlichen Gestaltungen wurde im Juni 2025 der Bank zur Verfügung gestellt. In dem mehr als tausendseitigen Dokument werden relevante Geschäfte einer forensischen Analyse unterzogen und eine dezidierte Risikoeinschätzung unter zivil-, straf-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten vorgenommen. Die Bank hat sich intensiv mit den materiellen Schlussfolgerungen der Gutachter beschäftigt und diese konsequent hinsichtlich des Risikovorsorgebedarfs im Jahresabschluss für 2024 abgebildet. In diesem Kontext wurden zusätzliche Vorsorgen in Höhe von rund 2,8 Mio. EUR gebildet - u.a. für den oben erwähnten Sachverhalt im Kontext des möglichen Verfahrens gegen den Altvorstand, Herrn Dastmaltchi sowie eines weiteren Geschäfts. Gleichzeitig konnten 3,1 Mio. EUR Risikovorsorge aufgelöst werden, für die nur ein sehr geringes Risiko abgeleitet wurden. Damit hat die Bank sichergestellt, dass die aus heutiger Sicht erkennbaren Risiken aus diesen Sachverhalten auf der Grundlage der Ergebnisse des Sonderprüfers vollumfänglich in der Bilanz der Varengold-Bank abgebildet worden sind. Darüber hinaus hat sich die Bank ausführlich mit der bisherigen bilanziellen Behandlung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden befasst, gegen die in Gänze oder in Teilen Pfändungen der dänischen Steueragentur SKAT vorliegen. Bereits im Jahr 2023 wurden erste Wertpapierpositionen freigegeben und an SKAT ausgereicht. Es ist davon auszugehen, dass sukzessive weitere Vermögens- und Kontenpositionen vom dänischen Fiskus nach Freigabe der Pfändungen und Auszahlungsaufforderungen auszukehren sind. Durch den Abfluss der entsprechenden als Passiv-Positionen bilanzierten Kundenvermögen ergeben sich grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Vermögenslage der Bank. Die Bank hat jedoch in den betroffenen Beständen offene Forderungen und negative Kontostände identifiziert, deren Werthaltigkeit gegenwärtig unsicher sind. In den bisherigen Jahresabschlüssen seit 2016 wurden Annahmen unterstellt, die eine hinreichende Grundlage für die Werthaltigkeit der Forderungen gebildet haben. Im Rahmen einer vom Vorstand beauftragten detaillierten internen Analyse der Bestände hat sich ergeben, dass die Annahmen zur Werthaltigkeit bei Forderungen im Volumen von rund 2 Mio. EUR in Frage zu stellen sind. Ungeachtet andauernder interner Untersuchungen hat die Bank konservativ und vorsorglich die in Rede stehenden Forderungen gegenüber den Kunden in voller Höhe wertberichtigt. b) Geschäftsgegenstand und sonstige Geschäftsbeziehungen zu natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in Bulgarien Aus dem Bericht des Sonderprüfers ergeben sich Feststellungen insbesondere mit Bezug zur Geschäfts- und Risikostrategie sowie zur Ausgestaltung der Prozesse im Kreditgeschäft. Daraufhin wurden die Geschäftsorganisation und -prozesse der Bank in Bezug auf die Zweigniederlassung Sofia umfangreich evaluiert. Aus dieser Analyse wurde ein Maßnahmenplan abgeleitet, der hinsichtlich der Geschäfts- und Risikostrategie im Rahmen des übergeordneten Strategieprozesses der Bank eine Überarbeitung und Anpassung unter Berücksichtigung der Aktivitäten der Zweigniederlassung Sofia inkl. einer quantitativen Belegbarkeit vorsieht. Zudem ist eine umfangreiche Überarbeitung der Kreditprozesse teilweise bereits durchgeführt, eingeleitet oder geplant. Die Maßnahmen betreffen Behebungen der Feststellungen in den Bereichen der Kreditgewährung, -bearbeitung und -überwachung inkl. der Einführung eines neuen Ratingsystems. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, das originäre Bulgarien-Geschäft unmittelbar in der Niederlassung zu buchen und sukzessive durch Einlagen in Bulgarien zu refinanzieren, um somit eine transparente und konsistente Steuerung und Planung des Geschäfts in Bulgarien sowie der Near-Shore-Aktivitäten für die Gesamtbank sicherzustellen. c) Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen Wie bereits seit erstmaliger Veröffentlichung durch Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Juni 2023 bekannt, führte die derzeit im Hause der Varengold Bank AG laufende Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) zu ersten Zwischenergebnissen und mithin in der Folge auch zu aufsichtlichen Maßnahmen wie der Einschränkung des Zahlungsverkehrsgeschäfts. Es erscheint möglich, dass neben den von der BaFin geforderten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für diesen Themenkomplex auch Bußgelder verhängt werden. Die Bank hat eine entsprechende Rückstellung gebildet und sich dabei auf ihr von Experten zugänglich gemachte Informationen gestützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bußgelder höher ausfallen als die gebildeten Rückstellungen. Darüber hinaus könnten bei Zuwiderhandlung gegen den Bescheid der BaFin vom 27.06.2023 hinsichtlich der Untersagung von einzelnen Transaktionen auch Zwangsgelder verhängt werden. Die BaFin hat am 26. Februar 2025 ein Zwangsgeld in Höhe von 500 TEUR festgesetzt welches fristgerecht von der Varengold Bank AG gezahlt worden ist. Gegen den Bescheid, der noch nicht rechtskräftig ist, wurde fristgerecht am 4. März 2025 Widerspruch erhoben und dieser am 2. Mai 2025 begründet. Der Widerspruch wurde mit Bescheid vom 17. Juli 2025 zurückgewiesen. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Abarbeitung des sog. Iran-Portfolios in Zusammenarbeit mit dem eingesetzten Sonderbeauftragten KPMG läuft planmäßig. Derzeit ist davon auszugehen, dass weit über 90 % der relevanten Konten bis Ende des Jahres 2025 abgewickelt sind und für die Bearbeitung der verbleibenden Restbestände ein mit dem Sonderprüfer abgestimmtes Verfahren entwickelt wird. Somit kann noch im Laufe des Jahres mit einer Beendigung der Aufgaben des Sonderbeauftragten gerechnet werden. Auf Anforderung der BaFin hat die AFC-Abteilung einen Maßnahmenplan zur Abarbeitung der Feststellungen, die vollständig bis zum 31. Dezember 2025 zu beheben sind, konzipiert und der BaFin im Rahmen eines Vor-Ort-Termins am 28. April 2025 bei der BaFin in Bonn vorgestellt. Mit Schreiben der BaFin vom 25. Juli 2025 wird die AFC-Abteilung einen aktualisierten Maßnahmenplan einreichen sowie monatlich jeweils zum 15. des Folgemonats über den Abarbeitungsstand der Feststellungen an die BaFin berichten. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die geopolitische Lage blieb auch im Jahr 2024 angespannt. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine dauert an, ohne dass sich ein baldiges Ende abzeichnet. Das Kriegsgeschehen zwischen der militanten palästinensischen Organisation Hamas und Israel war im Verlauf des Jahres 2024 weiterhin durch anhaltende militärische Auseinandersetzungen im Gazastreifen geprägt. Unter diesen Herausforderungen ist das weltweite Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 mit 3,87 %1 gegenüber dem Vorjahr nur moderat gewachsen. Im Euroraum zeigte sich im vergangenen Jahr zunächst eine leichte wirtschaftliche Erholung, wobei die Entwicklung innerhalb der Mitgliedstaaten stark variierte. Zuletzt hat sich die Konjunktur aber wieder abgekühlt, weshalb für das Gesamtjahr 2024 nur ein leichtes Wachstum von rund 0,7 %2 verzeichnet wurde - nur geringfügig mehr als im Jahr 2023. Einen Schwachpunkt bildete die deutsche Wirtschaft, die im zweiten Jahr in Folge sogar leicht schrumpfte und deren preisbereinigtes Bruttoinlandsprodukt um 0,2 %3 gegenüber dem Vorjahresquartal zurückging. Ausschlaggebend hierfür dürften unter anderem die Nachwirkungen der Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der trotz rückläufiger Inflation und kräftiger Lohnzuwächse stagnierende private Konsum gewesen sein. Die verschlechterte Wettbewerbsposition belastete zudem das verarbeitende Gewerbe und damit den Außenhandel, und der Arbeitsmarkt zeigte Anzeichen einer Abkühlung. Die Inflationsraten im Euroraum und in Deutschland sind im Verlauf des Jahres 2024 stetig gesunken und haben schließlich im dritten Quartal erstmals das Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 %4 unterschritten und lag in Deutschland mit 2,2 % im Jahresdurchschnitt 2024 deutlich unter den Vorjahren.
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https://de.statista.com/statistik/daten/studie/159798/umfrage/entwicklung-des-bip-bruttoinlandsprodukt-weltweit/ In Reaktion auf die sinkenden Inflationsraten hat die EZB im Juni 2024 erstmals seit fast fünf Jahren die Leitzinsen gesenkt. Nach weiteren Senkungen in der zweiten Jahreshälfte 2024 wurde der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte im Dezember schließlich auf 3,15 %5 und der Einlagensatz für Banken auf 3 %6 gesenkt. Die Aktienmärkte entwickelten sich im Jahr 2024 weiterhin positiv. Im September 2024 notierte der DAX erstmals in seiner Geschichte über 19.000 Punkten.7 Im Dezember 2024 schloss der DAX schließlich bei 19.909,14 Punkten ab.8 Ein genauer Blick auf den Fintech-Sektor offenbart, dass die globalen Fintech-Finanzierungen im Jahr 2024 bisher auf einem niedrigen Niveau stagnieren.9 In Europa zeigte sich im ersten Quartal 2024 zwar ein positiver Trend mit einem Anstieg bei etwas größeren Finanzierungsrunden10 , insgesamt blieben die Fintech-Finanzierungen jedoch nahezu unverändert im Vergleich zu den Quartalen der Vorjahre.11 Das Jahr 2024 war für deutsche und europäische Banken ein insgesamt ertragsstarkes Jahr, das trotz eines anspruchsvollen wirtschaftlichen und regulatorischen Umfelds eine positive Geschäftsentwicklung ermöglichte.12 Die Banken profitierten weiterhin von hohen Zinsmargen, einer stabilen Nachfrage nach Krediten sowie einem wachsenden Provisions- und Handelsgeschäft. Trotz eines langsam wieder rückläufigen Zinsniveaus konnte die Rentabilität im Vergleich zum bereits starken Vorjahr leicht gesteigert werden. Gleichzeitig blieben die Rahmenbedingungen herausfordernd: Die konjunkturelle Abschwächung, zunehmende geopolitische Unsicherheiten sowie die fortschreitende Regulierung - insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit und ESG-Risiken - verlangten den Instituten erhebliche Anpassungsleistungen ab. Zusätzlich erforderte die digitale Transformation weiterhin hohe Investitionen in IT, Dateninfrastruktur und Cybersicherheit. Vor diesem Hintergrund stellte die Balance zwischen Profitabilität, Transformation und regulatorischer Umsetzung auch im Jahr 2024 eine zentrale Herausforderung für die Branche dar. 2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2024 war für die Varengold Bank ein Jahr des Übergangs und der strategischen Weichenstellungen. Während das erste Halbjahr noch stark von der Aufarbeitung der Sonderprüfung geprägt war, richtete sich der Fokus in der zweiten Jahreshälfte zunehmend stärker auf die Zukunft der Bank und ihre Weiterentwicklung. Die tragende Säule war dabei der bereits etablierte Lending-Bereich. Die Mitte 2023 forcierte Geschäftsentwicklung im Kerngeschäftsfeld Marketplace Banking (jetzt Corporate Clients/ Fintech) konnte dank erfolgreicher Neukundengewinnung intensiviert werden. Der deutliche Rückgang des Provisionsgeschäfts aus dem Commercial Banking und hohe Sonderkosten belasteten wiederum das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2024. Die Nettoerträge lagen mit 51.288 TEUR -23,1 % unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 66.682 TEUR). Die Erträge setzen sich im Wesentlichen aus dem Zinsergebnis in Höhe von 40.833 TEUR (-4,8 %) und dem Provisionsergebnis in Höhe von 4.437 TEUR (-77,9 %) zusammen. Die Verwaltungsaufwendungen lagen mit 38.930 TEUR ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 37.984 TEUR). Die Bank erzielte ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - gleichbedeutend mit EBT (Ergebnis vor Steuern) - in Höhe von 129 TEUR (Vorjahr: 22.506 TEUR). Das Ergebnis enthält eine Nettozuführung zur Risikovorsorge in Höhe von 8.971 TEUR (Vorjahr: 4.662 TEUR). Darunter befindet sich die Dotierung der Risikovorsorge gemäß §340g HGB mit 4.000 TEUR, im Vorjahr 5.400 TEUR.
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https://de.statista.com/statistik/daten/studie/201216/umfrage/ezb-zinssatz-fuer-das-hauptrefinanzierungsgeschaeft-seit-1999/ 3. Lage In den folgenden Angaben können Rundungsdifferenzen auftreten. 3.1 Ertragslage Die Zinserträge der Gesellschaft stiegen von 50.284 TEUR im Vorjahr auf 53.902 TEUR im Geschäftsjahr. Der Anstieg der Zinserträge ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Volumens und der Risikostruktur des Kreditportfolios zurückzuführen. Der Effekt überkompensiert dabei den sinkenden Leitzins und das gesunkene Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. In den Zinserträgen enthalten sind weiterhin solche aus festverzinslichen Wertpapieren. Diese stiegen von 721 TEUR auf 1.536 TEUR. Der Zinsaufwand stieg im Geschäftsjahr von 7.397 TEUR auf 13.069 TEUR um 76,7 %. Die Steigerung des Zinsaufwandes ist in der Veränderung der Verzinsung und des Volumens der Festgeldanlagen begründet. Es wurde im Ergebnis ein Zinsüberschuss von 40.833 TEUR (Vorjahreszeitraum: 42.887 TEUR) erzielt. Die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren stiegen von im Vorjahr 422 TEUR auf 440 TEUR im Geschäftsjahr. Aufgrund der Neuausrichtung des Geschäftes sanken die Provisionserlöse abermals deutlich von 22.521 TEUR auf 5.422 TEUR. Gleichzeitig gingen die Provisionsaufwendungen von 2.426 TEUR auf 985 TEUR zurück, so dass ein Provisionsüberschuss von 4.437 TEUR (Vorjahreszeitraum: 20.095 TEUR) erzielt wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 5.578 TEUR (Vorjahreszeitraum: 3.278 TEUR) sind im Berichtsjahr wesentlich beeinflusst durch die Auflösung von Rückstellungen 4.215 TEUR (Vorjahreszeitraum: 1.274 TEUR), weiterbelastete Kosten bei Projektgeschäften in Höhe von 833 TEUR (Vorjahreszeitraum: 794 TEUR) und Erträge aus der Währungsumrechnung von 489 TEUR (Vorjahreszeitraum: -344 TEUR). Die Nettoerträge sanken von 66.682 TEUR um 23,1 % auf 51.288 TEUR. Die Personalkosten stiegen von 12.949 TEUR um 4.771 TEUR bzw. um 36,84 % aufgrund von Abfindungen im Rahmen der Umstrukturierung des Vorstands auf 17.720 TEUR. Die Höhe der Abfindungen wurde im Auftrag des Aufsichtsrats von zwei Rechtsanwaltskanzleien überprüft sowie nach Abwägung sämtlicher handels- und steuerrechtlicher Vorgaben im Rahmen der Rückstellungsbildung für den Jahresabschluss 2024 berücksichtigt. Die Beratungsaufwendungen und Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung gem. § 44 KWG sowie des Sonderbeauftragten sanken im Geschäftsjahr auf 9.912 TEUR im Vergleich zu 13.708 TEUR im Vorjahr. Aufgrund der bis Mitte 2025 anhaltenden Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung nach § 44 KWG und den damit verbunden Beratungsaufwendungen liegen die Kosten damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Aufwendungen für Instandhaltung und IT bewegen sich mit 5.464 TEUR auf Vorjahresniveau von 5.515 TEUR. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sanken von 87 TEUR im Vorjahr auf 61 TEUR im Geschäftsjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 650 TEUR im Vorjahr um 3.036 TEUR auf 3.686 TEUR im Geschäftsjahr. Im Wesentlichen ergeben sich die Veränderungen aus der Zuführung von Rückstellungen für Risiken aus Rechtsstreit-Einbeziehungsmaßnahmen Caerus II in Höhe von 2.520 TEUR und drohenden Geldbußen von 800 TEUR. Die Position Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft beträgt 5.066 TEUR (Vorjahreszeitraum: 380 TEUR). Das Ergebnis der Liquiditätsreserve trägt hierzu 51 TEUR bei (Vorjahreszeitraum: 1.065 TEUR). Die Aufwendungen aus der Bildung von Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus dem Kreditgeschäft stiegen per Saldo auf 5.421 TEUR nach -1.972 TEUR im Vorjahr. Der Effekt setzt sich zusammen aus dem Anstieg der Risikovorsorge (PWB) für Darlehensgeschäft in Bulgarien und die Vorsorge für Risiken aus Forderungen gegen Kunden (EWB), gegen die in Gänze oder in Teilen Pfändungen der dänischen Steueragentur SKAT vorliegen (siehe Ausführungen C.1). Der im Vorjahr mit 10.400 TEUR bestehende Sonderposten “Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB“ wurde im Geschäftsjahr um weitere 4.000 TEUR auf 14.400 TEUR erhöht. Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie Wertaufholungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere ergeben per Saldo im Berichtsjahr einen Ertrag in Höhe von 583 TEUR (Vorjahreszeitraum: 327 TEUR). Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beträgt 129 TEUR (Vorjahreszeitraum: 22.506 TEUR) und liegt damit deutlich unterhalb der Ergebnisprognose im Lagebericht des Vorjahres (11,3 Mio. EUR Ergebnis vor Steuern bzw. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit). Im Wesentlichen begründet sich der Effekt aus einer Zuführung zur Rückstellung Umstrukturierung Vorstand 7.500 TEUR, Erhöhung Risikovorsorge Caerus-II 2.520 TEUR sowie Forderungen Kunden (siehe C.1) 1.964 TEUR. Die Steuerbelastung ging absolut zum Vorjahr von 7.983 TEUR auf 1.704 TEUR zurück. Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der sonstigen Steuern ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 1.576 TEUR (Vorjahreszeitraum: Jahresüberschuss 14.523 TEUR). Die Kapitalrendite nach § 26a KWG, berechnet aus dem Quotienten aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, liegt bei -0,2 % nach 1,0 % im Vorjahr. 3.2 Vermögenslage Im Geschäftsjahr sank die Bilanzsumme um 25,8 % von 1.353,9 Mio. EUR auf 1.004,5 Mio. EUR. Die Aktivseite ist durch den Bestand der Barreserve und die in den Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesenen Übernachtguthaben von 393,2 Mio. EUR (Vorjahr: 789,6 Mio. EUR), die Forderungen an Kunden 447,9 Mio. EUR (Vorjahr: 383,3 Mio. EUR), und die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 65,0 Mio. EUR (Vorjahr: 92,3 Mio. EUR) geprägt. Insgesamt machen diese drei Positionen einen Anteil von 90,2 % (Vorjahr: 93,4 %) an der Bilanzsumme aus. Die Kundeneinlagen machen mit 840,4 Mio. EUR bzw. 83,7 % (Vorjahr: 1.115,4 Mio. EUR bzw. 82,4 %) weiterhin den bestimmenden Posten der Passivseite aus. Diese Einlagen setzen sich zusammen aus Kontokorrentguthaben 260,0 Mio. EUR (Vorjahr: 608,9 Mio. EUR), Termingeldern 460,4 Mio. EUR (Vorjahr: 386,9 Mio. EUR), Tagesgeldern 80,0 Mio. EUR (Vorjahr: 84,5 Mio. EUR) und Sicherheitsleistungen 39,9 Mio. EUR (Vorjahr: 39,6 Mio. EUR) . Die Kernkapitalquote (TIER 1) zum 31. Dezember 2024 betrug 18,30 % (Vorjahreszeitraum: 20,22 %). Die Varengold Bank verfügt über eine geordnete Vermögens- und Kapitalstruktur. 3.3 Finanzlage Mit 396,8 Mio. EUR bzw. 39,5 % (Vorjahr: 795,6 Mio. EUR bzw. 58,8 %) der Bilanzsumme stellen die aufsichtsrechtlichen liquiden Mittel einen bedeutenden Anteil an der Aktivseite der Bilanz dar. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennziffer liegt stichtagsbezogen mit 436,7 % wie schon im Vorjahr (253,5 %) deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Die Liquiditätslage der Bank war zu keiner Zeit gefährdet. Die unwiderruflichen Kreditzusagen verändern sich abhängig vom Neukundengeschäft oder durch Limitanpassungen bei Bestandskunden. Sie betrugen zum 31. Dezember 2024 57,4 Mio. EUR nach 48,0 Mio. EUR im Vorjahr. 3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Zentraler Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Steuern - EBT. Der Rückgang der Erträge von 66.682 TEUR im Vorjahr auf 51.288 TEUR im Geschäftsjahr ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Provisionseinnahmen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 650 TEUR im Vorjahr um 3.036 TEUR auf 3.686 TEUR im Geschäftsjahr. Aus der Überkreuzkompensation resultiert ein Aufwand von 4.483 TEUR zu im Vorjahr 53 TEUR und damit einer Veränderung in Höhe von 4.430 TEUR. Zusätzlich wurde eine Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 4.000 TEUR (Vorjahreszeitraum: 5.400 TEUR) vorgenommen. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist zum Stichtag mit 14,4 Mio. EUR dotiert. Im Ergebnis wurde wegen sinkender Erträge und Erhöhung der Risikovorsorge ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von nur 129 TEUR (Vorjahreszeitraum: 22.506 TEUR) erzielt. Der Leistungsindikator Ergebnis vor Steuern liegt um 22.377 TEUR bzw. 99,4 % unter dem Vorjahr und damit deutlich unterhalb der Ergebnisprognose im Lagebericht des Vorjahres von 11,3 Mio. EUR EBT. Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist die Cost-Income-Ratio, welche sich insbesondere durch den deutlichen Rückgang von Provisionserträgen von 56,1 % im Vorjahr auf 91,6 % im Geschäftsjahr verschlechtert hat. Damit liegt die Cost-Income-Ratio unterhalb der Prognose von ca. 73 %. Die Abweichung begründet sich im Wesentlichen auf deutlich höherem Personal- und Sachaufwand. Die Cost-Income-Ratio errechnet sich aus der Relation der Verwaltungsaufwendungen (Personalaufwand, Sachaufwand und Abschreibung) zu den Erträgen (Zinsüberschuss abzüglich Zuführungen zur Risikovorsorge für Ausfallrisiken im Kreditgeschäft, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis sowie Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen) in Prozent. C. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 1. Risikobericht Das Erzielen von Erträgen im Bankgeschäft ist in der Regel nicht ohne das Eingehen von Risiken möglich. Insofern sind der bewusste Umgang, das aktive Management und die laufende Identifikation und Überwachung von Risiken Kernelemente der ökonomisch nachhaltigen Geschäftssteuerung der Varengold Bank. Zur wirksamen Steuerung und Überwachung von Risiken folgt die Bank dem etablierten Modell der Three Lines of Defense. Die erste Verteidigungslinie liegt bei den operativen Einheiten, die für das aktive Management der Risiken im Tagesgeschäft verantwortlich sind und die Einhaltung interner Kontrollen sicherstellen. Die zweite Verteidigungslinie besteht aus den unabhängigen Funktionen Risikocontrolling und Compliance, die regulatorische Vorgaben überwachen und die Geschäftsbereiche bei der Risikosteuerung unterstützen. Die dritte Verteidigungslinie bildet die Interne Revision, die unabhängig die Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems prüft und direkt an die Geschäftsleitung bzw. das Aufsichtsorgan berichtet. Das Leitbild der Varengold Bank ist es, sich zu einer führenden Spezialbank für strukturierte Finanzierungen zu entwickeln. Ein grundsätzlicher Aspekt der Geschäftsstrategie der Varengold Bank ist es, flexibel wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen anzubieten und sich permanent an sich verändernde Marktgegebenheiten anzupassen. Die Geschäftsstrategie hat die wesentlichen Ziele der Varengold Bank für jede Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele darzustellen. Die Risikostrategie hat u.a. die sich aus der Geschäftsstrategie ergebenden wesentlichen Risiken, die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu umfassen. Dies beinhaltet auch den Umgang mit ESG-Risiken sowie Konzentrationsrisiken sowie die Definition des Risikoappetits. Zentrale Instrumente des Risikomanagements der Varengold Bank sind neben der Risikostrategie das Risikotragfähigkeitskonzept, das Limitsystem und Überwachungsprozesse, welche auf die Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind. Derzeit durchläuft die Bank unter der Leitung des neuen Vorstands einen umfassenden Strategieprozess. Ziel ist es, die strategische Ausrichtung an veränderte Marktbedingungen, regulatorische Anforderungen und nachhaltige Wachstumsziele anzupassen. In einem strukturierten Vorgehen werden bestehende Geschäftsmodelle überprüft, strategische Handlungsfelder priorisiert und konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit definiert. Der Prozess erfolgt in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen sowie mit Unterstützung von externer Expertise und bildet die Grundlage für eine zukunftsorientierte Positionierung der Bank. Die vorläufige Geschäftsplanung basiert insbesondere auf folgenden strategischen Leitplanken.
Jedes potenzielle zukünftige Risiko sollte vor einer Entscheidung über seine Steuerung so transparent wie möglich sein. Nur mit hinreichender Kenntnis über potenzielle Auswirkungen auf die Bank kann beurteilt werden, ob ein Risiko genehmigt werden sollte. Diese Entscheidung trifft der Vorstand unter Berücksichtigung der Frage, ob das jeweilige Risiko angemessene Erträge generieren kann und eine Tragfähigkeit für das Risiko voraussichtlich gegeben ist. Wird ein Risiko eingegangen, geschieht dies innerhalb festgesetzter Risikotoleranzen, die sich primär aus dem Risikotragfähigkeitspotenzial ableiten und deren Einhaltung regelmäßig oder anlassbezogen überprüft wird. Die Risikotragfähigkeitsanalyse wird von der Abteilung Risk Controlling monatlich und anlassbezogen vorgenommen. Die Angemessenheit der Methoden und Verfahren zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit wird regelmäßig validiert. Das von der Bank verwendete Risikocontrolling- und Risikomanagementsystem richtet sich an den Bestimmungen der aktuellen „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Unter Risiko wird die negative Abweichung eintretender Ereignisse von den erwarteten Ereignissen verstanden. Basis des Risikomanagementsystems ist die regelmäßige und anlassbezogene Durchführung einer Risikoinventur zur Beurteilung der für die Varengold Bank wesentlichen Risiken. Gemäß der zum 31.12.2024 gültigen Risikoinventur sind dies Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktpreisrisiko, operationelles Risiko, Reputationsrisiko und strategisches Risiko. Nachhaltigkeitsrisiken stellen keine eigeneständige Risikoart dar, wirken aber risikoerhöhend auf andere Risikoarten. Der gesamte Risikosteuerungs- und -controllingprozess umfasst folgende aufeinander aufbauende Schritte:
Der Vorstand legt die Höhe des zulässigen Gesamtrisikos und dessen Verteilung auf die einzelnen wesentlichen Risikoarten fest. In diesem Zusammenhang wird durch die laufende Überwachung und Bewertung dafür Sorge getragen, dass die verschiedenen Geschäftsaktivitäten angemessen mit Risikodeckungspotential unterlegt sind. Für die Überwachung der Einhaltung der Risikostrategie sowie der Beurteilung der Risikosituation des Instituts ist bei der Varengold Bank AG die Abteilung Risk Controlling verantwortlich. Die diesbezüglichen Ergebnisse werden der Geschäftsleitung regelmäßig in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise in zeitlich angemessenem Rahmen berichtet, um eine adäquate Steuerung zu ermöglichen. Am 24.05.2018 veröffentlichten die BaFin und die Deutsche Bundesbank den Leitfaden „Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) - Neuausrichtung“. Er enthält Grundsätze, Prinzipien und Kriterien, die von der Aufsicht bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte der Institute zugrunde gelegt werden. Das Risikotragfähigkeitskonzept als zentraler Bestandteil des ICAAP gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWG i. V. m. AT 4.1 Tz. 1 (und Tz. 2) MaRisk umfasst zwei Sichtweisen: eine normative Perspektive und eine ökonomische Perspektive. Beide dienen dem langfristigen Fortführen des Instituts aus eigener derzeitiger Substanz und Ertragskraft. Dabei verfolgt die normative Perspektive explizit das Ziel der Fortführung des Instituts und die ökonomische Perspektive das Ziel des Schutzes der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht. Für die normative Perspektive werden das Risikodeckungspotenzial (RDP) und die Risiken sowohl für die aktuelle als auch für zukünftige Planungsperioden ermittelt. Die Kapitalplanung bezieht sich zum Zeitpunkt der Erstellung auf einen Zeitraum von drei Jahren und umfasst das aufsichtlich geforderte Plan- und ein adverses Szenario. Zusätzlich macht die Bank von der in Tz. 35 des RTF-Leitfadens enthaltenen Möglichkeit Gebrauch, den im Einklang mit AT 4.3.3 Tz. 3 MaRisk entwickelten risikoartenübergreifenden Stresstest „schwerer konjunktureller Abschwung“ als ein weiteres adverses Szenario zu verwenden. In den Kapitalplanungsszenarien werden Risiken aus der ökonomischen Perspektive berücksichtigt, die einen Einfluss auf das zur Verfügung stehende Kapital haben. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen zu berücksichtigen, das Risikodeckungspotenzial in der normativen Perspektive besteht folglich aus regulatorischen Eigenmitteln sowie aus weiteren Kapitalbestandteilen, soweit diese aufsichtsseitig zur Abdeckung von aufsichtlichen Kapitalanforderungen anerkannt werden und setzt sich zusammen aus den regulatorischen Eigenmitteln, dem Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g HGB sowie den anrechenbaren Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Die in der normativen Perspektive angewendeten Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der aktuell gültigen CRR, mit denen risikogewichtete Positionsbeträge berechnet werden. Im Planszenario sind die kompletten Eigenkapitalanforderungen einzuhalten, in den adversen Szenarien kann eine Unterschreitung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG angenommen werden. Für diese Fälle hat die Bank Handlungsoptionen zur Wiederherstellung der Einhaltung aller regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Anforderungen und Zielgrößen erarbeitet. Die aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen betragen zum 31.12.2024 90.296 TEUR. Zur Deckung dieser Anforderungen stehen der Bank 77.268 TEUR an Eigenmitteln zur Verfügung. Zum 31.12.2024 waren damit die Gesamtkapitalquote inkl. Eigenmittelempfehlung sowie die Kernkapitalquote inkl. Eigenmittelempfehlung zum Stichtag unterschritten. Die Quoten ohne Eigenmittelempfehlung sind eingehalten. Ursächlich für die Unterschreitung der Eigenmittelempfehlung ist der Umstand, dass zum Stichtag 31.12.2024 der Jahresabschluss 2023 noch nicht testiert war (Testat erfolgte im März 2025). Unter Hinzurechnung des Jahresüberschusses 2023 sind alle aufsichtlichen Quoten eingehalten. Im Planszenario kommt es für den 3-Jahres-Planungshorizont zu einer Unterschreitung der Gesamtkapitalquote (inkl. Eigenmittelempfehlung) im Jahr 2025 bis zum Zeitpunkt der Hinzurechnung des Jahresergebnisses 2023 zum Eigenkapital. Die harte Kernkapitalquote wie auch die Kernkapitalquote sind im gesamten Planungszeitraum eingehalten. Im adversen Szenario ist die Gesamtkapitalquote inkl. Eigenmittelempfehlung zudem im Zeitraum April-Mai 2026 sowie ab Dezember 2026 unterschritten. Im Stressszenario kommt es zu einer Unterschreitung der Gesamtkapitalquote ohne Eigenmittelempfehlung ab Dezember 2025. Ab November 2027 wird hier auch die Kernkapitalquote inkl. Eigenmittelempfehlung nicht mehr eingehalten. Die Quoten ohne Eigenmittelempfehlung werden im gesamten Planungszeitraum eingehalten. In der ökonomischen Perspektive verwendet die Bank eine barwertnahe Ermittlung der Risikotragfähigkeit. Das Risikodeckungspotential in Höhe von 103,3 Mio. EUR setzt sich dabei aus den regulatorischen Eigenmitteln, den Vorsorgereserven nach §§ 340f und g HGB, dem Gewinn des aktuellen Geschäftsjahres, dem Gewinn des Vorjahres sowie stillen Reserven bei Abzug der stillen Lasten zusammen. Grundsätzlich ist die maximal tolerierte Auslastung auf 100 % beschränkt. Auslastungen über 90 % des Gesamtlimits sowie Auslastungen über 100 % innerhalb der einzelnen Risikoarten erfordern eine unmittelbare Reaktion des Vorstands. Die Auslastung des Risikodeckungspotentials zum 31.12.2024 betrug 54,7 %, davon entfallen 56,9 % auf das Adressenausfallrisiko, 17,2 % auf das Marktpreisrisiko, 18,1 % auf das operationelle Risiko, 6,5 % auf das Liquiditätsrisiko und 1,3 % auf strategische und Reputationsrisiken. Das Adressenausfallrisiko setzt sich für die Quantifizierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit aus dem Adressenausfallrisiko im engeren Sinne (AAR i.e.S.) sowie dem Migrationsrisiko zusammen. Die beiden Risikosummen werden addiert. Im Adressenausfallrisiko i.e.S. enthalten sind neben dem klassischen Ausfallrisiko (Kreditrisiko) auch das Emittenten-, Kontrahenten- sowie Beteiligungsrisiko. Länderrisiken werden in der Risikotragfähigkeitsberechnung nicht mit Risikodeckungspotential unterlegt. Diese Risiken werden sowohl bei der externen wie auch der internen Ratingeinstufung berücksichtigt und sind auf diesem Weg in der Ratingnote und damit in der Höhe der Ausfallwahrscheinlichkeit enthalten. In der RTF- Berechnung erfolgt keine explizite Berücksichtigung des Besicherungsrisikos. Bei einer Unterschreitung der mit dem Kunden vereinbarten LtV wird die LGD (Loss Given Default) der Engagements entsprechend hochskaliert und führt somit zu einer erhöhten Risikosumme. Zur Begrenzung der Länderrisiken hat die Bank ein Länderlimitsystem implementiert, das auf dem Sitz des Mutterkonzerns des Schuldners abstellt. Die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos i.e.S. erfolgt mit den Risikokennzahlen „Expected loss“ (EL) und „Unexpected loss“ (UL). Der EL wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Berücksichtigung der LGDs ermittelt. Der UL wird mithilfe eines Kreditrisikomodells für ein Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Zeithorizont von einem Jahr quantifiziert. Die Bank verwendet für die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos die Software „ic.risk-view“ des Anbieters ICnova AG. Das für die Risikomessung für das Adressenrisiko (CVaR) zugrundeliegende Messmodell basiert auf dem bekannten und in der Praxis verbreiteten Modell CreditMetricsTM der RiskMetrics-GroupTM. Das Modell unterteilt die Portfolien für die Simulationsanalyse in ein Teilportfolio, das aufgrund der Größe seiner Positionen besonders relevant ist und Portfolien, die kleinteiliger und homogen sind („Large Homogenous Portfolio“-Ansatz; LHP-Ansatz). Diese beiden Portfolien werden unterschiedlich fein abgebildet:
Dabei werden die aus den externen (falls vorhanden) bzw. internen Ratings abgeleiteten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und die transaktionsspezifisch festgesetzten Verlustquoten (LGD) verwendet. Neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten werden auch die Korrelationen der Kontrahenten mit dem systematischen Risikofaktor berücksichtigt. In die Risikotragfähigkeit fließt nur der Unexpected Loss des Portfolios ein. Der Expected Loss ist bereits über die Pauschalwertberichtigung (PWB) inkludiert. In dem Fall, dass der Expected Loss des gesamten Risikoexposure die PWB, die lediglich für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden gebildet wurde, übersteigt, fließt der Differenzbetrag ebenfalls in die Risikotragfähigkeitsermittlung ein. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Risikomanagements hat die Bank entschieden, den internen Ratingprozess durch ein externes, professionelles Verfahren zu ersetzen. Ziel des hochpriorisierten Projektes ist es insbesondere, eine höhere Granularität der Ratingstufen zu erreichen und die Validität der ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) weiter zu verbessern. Durch die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anbieter wird höhere methodische Qualität sowie insgesamt größere Sicherheit und Aussagekraft in der Risikobewertung erreicht. Damit leistet das Projekt einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und zur weiteren Professionalisierung der Gesamtbanksteuerung. Zusätzlich wird das Migrationsrisiko des Portfolios für einen Zeithorizont von einem Jahr ermittelt. Dabei finden externe Migrationsmatrizen Anwendung. Mit den daraus ermittelten erhöhten Ausfallraten erfolgt eine erneute Berechnung des EL; die Differenz des so ermittelten EL zum EL AAR i.e.S. ergibt die Risikosumme für das Migrationsrisiko in der ökonomischen Perspektive. Das Marktpreisrisiko wird durch Addition der Risikosummen für Kursrisiko (inklusive der Fremdwährungsrisiken), Credit Spread Risiko sowie Zinsänderungsrisiko ermittelt. Es werden hierbei keine Korrelationen zwischen den Risikoarten berücksichtigt. Das Kursrisiko (allgemeines Kursrisiko) wird mithilfe des „Value at Risk“ quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %, einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Lookback von 21 Jahren durch historische Simulation der Veränderungen Kurse bzw. der laufzeit- und währungsadäquaten Swap- bzw. Geldmarkt-Sätze gemessen. Das Kursrisiko wird für das Gesamtportfolio, wie auch getrennt nach Anlagebuch, Handelsbuch sowie die Fremdwährungsfuture (soweit möglich in der Durchschau) berechnet und limitiert. Darin berücksichtigt werden neben den Wertpapier- und Edelmetallanlagen, die ein Kursrisiko aufweisen, die offenen Fremdwährungspositionen sowie die Fremdwährungsfutures, die zu Absicherungszwecken gehalten werden. Das in der Risikotragfähigkeit angesetzte Kursrisiko wird durch Addition der VaR der Teilportfolien ermittelt. Damit finden vorhandene Korrelationen zwischen den Teilportfolien keine Berücksichtigung, was zu einer deutlich höheren Risikosumme führt. Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt vierteljährlich durch die Abteilung Risk Controlling. Hierbei wird die Barwertänderung des Zinsbuches bei ad-hoc Zinsveränderungen von +200 Basispunkten und -200 Basispunkten sowie sechs weiteren Szenarien gemäß RS 06/2019 (BA) - ,Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch“ ermittelt. Die größere negative Veränderung dieser acht Zinsänderungsszenarien fließt als Risikowert in die Risikotragfähigkeitsberechnung ein. Als Credit Spread Risiko definiert die Bank die negativen Marktwertänderungen der Anleihen des Eigenbestandes infolge einer Bonitätsverschlechterung von Emittenten, die sich noch nicht in einem Ratingdowngrade widergespiegelt hat (besonderes Kursrisiko). Das Credit Spread Risiko wird mithilfe des „Value at Risk“ quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %, einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Lookback von 21 Jahren durch historische Simulation der Veränderungen der ratingabhängigen Asset-Swap-Spreads der Anleihen berechnet. Die Überwachung und Regulierung der Risiken orientiert sich an dem Limitsystem, welches sich auf Basis des Risikodeckungspotenzials für das Marktpreisrisiko errechnet. Für die Ermittlung des Risikowertes für das Liquiditätsrisiko wird ein bank-run-Szenario unterstellt, bei dem alle Einlagen zu ihrer vertraglich festgelegten Fälligkeit von den Kunden und Kreditinstituten abgerufen werden. Dies stellt einen möglichen (aber sehr unwahrscheinlichen) Risikofall dar. Grundlage für die Berechnung der Höhe des Risikos bildet die AMM-Meldung (Additional Monitoring Metrics for Liquidity Reporting), speziell der Bogen C 66.01 (vertragliche Liquiditätsablaufbilanz). Der Unterschied zur der von der Abteilung Treasury täglich erstellten Liquiditätsablaufbilanz (siehe unten) besteht darin, dass hier keine Annahmen hinsichtlich einer Prolongation der Einlagen getroffen werden. Darüber hinaus werden die kumulierte Refinanzierungslücke und das kumulierte Liquiditätsdeckungspotenzial betrachtet. Ergänzt wird die Refinanzierungslücke durch die widerruflichen und unwiderruflichen Kreditzusagen (als Abfluss in „täglich fällig“). Auf Basis dieser Daten wird die vertragliche kumulierte Refinanzierungslücke je Laufzeitband „täglich fällig“ bis zu „größer als fünf Jahre“ ermittelt. Mittels Forward Zinsen wird der Zinsaufwand zur Refinanzierung der vertraglichen Lücken für jedes Laufzeitband bestimmt. Da die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit auf einen Zeithorizont von einem Jahr abzielt, wird das Risiko durch Addition der im Risikofall zu erwarteten Zinsaufwendungen für die Laufzeitbänder von „täglich fällig“ bis „bis 12 Monate“ berechnet. Die Bank berechnet mit dieser Vorgehensweise das Refinanzierungs- und Abrufrisiko. Beide Unterarten des Liquiditätsrisikos wurden in der Risikoinventur als wesentlich identifiziert. Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wird zudem von der Abteilung Treasury täglich eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt. Die Steuerung erfolgt anhand der Größen „Distance to Illiquidity“ (mindestens drei Monate), einer täglichen „Mindestliquidität“ in t+1 (20 Mio. EUR) sowie der Liquidity Coverage Requirement. Die Überwachung wird durch die Abteilung Risk Controlling vorgenommen. Zusätzlich ist im Liquiditätssteuerungskonzept ein Notfallplan, welchem ein Frühwarnsystem vorgeschaltet ist, definiert. Die Quantifizierung operationeller Risiken, erfolgt vierteljährlich durch die Abteilung Risk Controlling in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern sowie dem Vorstand anhand einer Szenarioanalyse für alle identifizierten operationellen Risiken. Die Szenarien stellen dabei mögliche „bad case“-Szenarien der Risikoart dar und werden hinsichtlich möglicher Schadenshöhen p. a. und Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Diese beiden Parameter für die identifizierten Teilrisiken fließen in eine Monte-Carlo-Simulation ein. Aus den durchgeführten 200.000 Simulationen wird das Risiko als 99,9 %-Quantilswert abgelesen. Diese Berechnung wird dreimal durchgeführt und das schlechteste Ergebnis stellt die Schadenssumme für operationelle Risiken dar. Als wesentlich hat die Bank im Rahmen der Risikoinventur nachfolgende Unterrisiken des operationellen Risikos identifiziert:
ESG-Risiken werden über die Unterrisiken „externe Ereignisse“ und „Transitorisches Risiko (ESG)“ einbezogen. Das strategische Risiko wird über die Betrachtung von Ertragsrückgängen im Zuge der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. In der ökonomischen Perspektive wird eine Risikosumme in Höhe von 10 % der geplanten Zinserträge aus dem Kreditgeschäft der nächsten 12 Monate angesetzt. Dies entspricht dem Ertrag aus dem geplanten Neugeschäft. Für das Reputationsrisiko werden in der Quantifizierung der Risikosumme 10 % des geplanten Zinsaufwandes für Tages- und Termingelder angesetzt. Bei einer verschlechterten Reputation wäre die Bank gezwungen, Zinssätze über dem Marktdurchschnitt anzubieten, um die Refinanzierung sicherzustellen. Zur Eingrenzung von Konzentrationsrisiken wurden vom Vorstand weitere Limits bzw. Frühwarnschwellen festgelegt, die fortlaufend überwacht werden.
Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis durchgeführt, welches die Größe des Instituts, die Kapitalausstattung sowie das besondere Geschäftsmodell in angemessener Weise berücksichtigt. Gemäß den Erfahrungen seit 2022 werden sowohl der Überfall Russlands auf die Ukraine wie auch der seit Oktober 2023 herrschende Krieg zwischen der militanten palästinensischen Organisation Hamas und Israel voraussichtlich weiterhin keine signifikanten Auswirkungen hinsichtlich der weiteren Geschäftsentwicklung auf die Varengold Bank haben. Abzuwarten bleibt, wie sich die aktuelle Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung der Zollstreitigkeiten mit den USA auf das Kreditportfolio der Bank auswirken wird. Eine erste Analyse der Bank ergab hier keinen Handlungsbedarf. 2. Chancenbericht Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung konzentriert sich die Varengold Bank neben der Stabilisierung und strategischen Fokussierung infolge der einschneidenden Entwicklungen seit Mitte 2023 zunehmend auf die Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells. Das Jahr 2025 ist ein Jahr der Transformation und im Zentrum stehen insbesondere die Abarbeitung der Themenfelder aus der §44 KWG-Sonderprüfung sowie die konsequente Neuausrichtung der Bank auf der Basis des neu zu adjustierenden Geschäftsmodells als Spezialbank, die jungen, wachstumsorientierten Unternehmen aus u.a. den Bereichen FinTech und Energy Transition strukturierte Finanzierungslösungen anbietet. Neben dem Abbau des Iran-Portfolios bis Ende des Jahres 2025 hat die Bank zudem die schrittweise Einstellung des Banking-as-a-Service-Geschäfts (BaaS) bis Mitte 2026 beschlossen. Die operative Umsetzung der BaaS-Geschäftsmodelle erfordert unter den aktuellen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Vorgaben aus KWG, MaRisk und GwG - einen signifikanten Ressourceneinsatz. Vor diesem Hintergrund stehen die aus dem BaaS-Geschäft generierten Erträge nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum betriebenen Aufwand. Der Bankensektor befindet sich seit Jahren in einem tiefgreifenden Wandel, geprägt durch digitale Innovationen und steigende Anforderungen u.a. an ESG-Kriterien. In diesem Umfeld positioniert sich die Varengold Bank als spezialisierte Kundenbank mit klarem Fokus auf effizientes Risikomanagement, das sie als zentrale Kernkompetenz und bedeutenden Wettbewerbsvorteil versteht. Das bedeutet, dass sämtliche Geschäftsentscheidungen auf Basis moderner Datenanalysen, klar definierter Risikostrategien und einer konsequenten Governance-Struktur getroffen werden. Damit versteht die Bank ihr Risikomanagement nicht nur als Schutzmechanismus, sondern auch als integralen Bestandteil ihrer strategischen Steuerung und als entscheidenden Erfolgsfaktor. Es ermöglicht eine fundierte Bewertung von Chancen und Risiken, unterstützt eine effiziente Kapitalallokation und stärkt die Entscheidungsqualität auf allen Ebenen. Durch die frühzeitige Identifikation potenzieller Risiken trägt es zur Sicherung der Ertragskraft, zur Stabilität des Geschäftsmodells und zur nachhaltigen Positionierung der Bank im Wettbewerb bei. Übergeordnetes Ziel der Bank ist es, einfachen Zugang zu Kapital und Finanzdienstleistungen bereitzustellen - insbesondere in Märkten, in denen sie mit maßgeschneiderten Lösungen einen hohen Mehrwert für ihre Kunden schafft und deren Innovationskraft unterstützt. Auch das Einlagengeschäft bleibt ein zentraler Bestandteil der Refinanzierungsstrategie, mit dem Ziel, Volumen zu sichern, Laufzeiten zu diversifizieren und Einlagen im Einklang mit den Kerngeschäftsfeldern optimal einzusetzen. Diese stützen sich auf ein starkes Netzwerk aus Partnern und Kunden. Die Varengold Bank bringt hier ihre regulatorische Expertise sowie langjährige Erfahrung - insbesondere im Kreditgeschäft - gezielt ein. Im Bereich Corporate Clients/ Fintech (ehemals Marketplace Banking) ist die Nachfrage nach Finanzierungs- und Serviceangeboten weiterhin hoch. Die Bank verfolgt das Ziel, ihr Kreditportfolio auszubauen und neue Kunden zu gewinnen. Im Wettbewerb möchte sie sich durch eine schnelle und effiziente Projektumsetzung absetzen und fokussiert sich im Bereich Corporate Clients/ Energy Transition verstärkt auf innovative, mittelständische Unternehmen und nachhaltige Energiefinanzierungen in relevanten Märkten. Dazu zählen beispielsweise Projekte im Bereich Batteriespeicher (BESS), Elektrizitätsinfrastruktur und innovative Anbieter von alternativen Finanzierungsplattformen. Die Strategie der Bank wird dabei durch klare Rahmenbedingungen unterstützt, die sicherstellen, dass die Ausrichtung des Kundenportfolios im Einklang mit der Vision der Bank und externen Erwartungen an nachhaltige Entwicklung steht. Zusammen mit einer renommierten Strategieberatung hat die Bank einen strukturierten und zielgerichteten Strategieprozess aufgesetzt, um die vom neuen Vorstand erarbeitete Mittelfristplanung der Bank durch daten- und faktenbasierte Markteinschätzungen in eine nachhaltige und konsistente Strategie zu überführen. Im Mittelpunkt stehen dabei konkrete Vertriebs- und Marktangänge, die sich konsequent an einer optimierten RWA- Effizienz und einer angemessenen Risikotragfähigkeit der Bank orientieren. Dabei sind auch Standortentwicklung und Steuerung der Auslandsniederlassung ein wesentlicher Teil des Prozesses. Die Niederlassung in Sofia (Bulgarien) soll künftig mit einer eigenständigen und klar abgrenzbaren Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung gesteuert werden. Dies erfolgt im Einklang mit den übergeordneten Risiko- und Ertragszielen der Gesamtbank. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Steuerungsansatzes ist die lokale Einbuchung sämtlicher in Bulgarien kontrahierten Geschäfte. Ein weiterer strategischer Eckpfeiler ist die fortlaufende digitale Transformation. Künstliche Intelligenz (Kl) gewinnt ebenfalls zunehmend an Bedeutung. Die Varengold Bank sieht in Kl-Technologien ein hohes Potenzial zur Optimierung interner Prozesse und zur Verbesserung des Kundenerlebnisses. Entsprechende Entwicklungen am Markt werden beobachtet, getestet und bei erfolgreicher Erprobung in die eigene Infrastruktur integriert. Neben der Ausarbeitung der neuen Geschäftsstrategie werden auch zentrale organisatorische Strukturen weiterentwickelt. Ein wesentliches Element für den Erfolg ist die Einführung eines umfassenden Projekt-Trackings im Kontext der Neuausrichtung der Bank. Dies bietet einen vollständigen Überblick über sämtliche laufende Projekte innerhalb der Bank. Aktuell werden knapp 30 Projekte aktiv gesteuert, davon zehn mit höchster Priorität. Diese neue Transparenz und Struktur im Projektmanagement stärkt die bereichsübergreifende Zusammenarbeit, erhöht die Umsetzungsqualität und bietet eine solide Grundlage für ein effektives strategisches Monitoring. Trotz dieser ambitionierten Vorhaben wirken die Folgen der seit 2023 laufenden Sonderprüfung weiterhin nach. Zusätzlich könnten unvorhersehbare politische und wirtschaftliche Entwicklungen auf globaler Ebene zukünftige Ergebnisse beeinflussen. Die Varengold Bank wird jedoch an ihrer strategischen Neuausrichtung festhalten und vielversprechende Geschäftsfelder auch künftig gezielt weiterentwickeln - stets im Einklang mit den sich verändernden Marktbedingungen. Insgesamt blickt die Varengold Bank zuversichtlich nach vorn. Die Neuausrichtung des Geschäftsmodells erfordert Geduld, Einsatz und Engagement - und genau diese Herausforderungen nimmt der neue Vorstand gemeinsam mit dem gesamten Team motiviert und tatkräftig an. Der laufende Wandel wird dabei nicht nur als notwendige Anpassung an veränderte Marktbedingungen verstanden, sondern auch als Chance, Prozesse neu zu denken, Potenziale zu heben und die Zukunftsfähigkeit der Bank nachhaltig zu sichern. Diese Aufbruchsstimmung ist im gesamten Haus spürbar und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Weiterentwicklung in einem dynamischen Umfeld. 3. Prognosebericht Speziell die in diesem Abschnitt enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf Einschätzungen und Schlussfolgerungen seitens der Varengold Bank zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts. Die darin enthaltenen Aussagen stützen sich auf Annahmen und, sofern nicht gesondert angegeben, basieren diese auf internen Einschätzungen. Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche auf die Zukunft bezogenen Aussagen mit bekannten oder unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten verbunden sind und auf Schlussfolgerungen basieren, die zukünftige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Bank betreffen. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Laut der Konjunkturprognose des ifo-Instituts aus dem Sommer 202513 weisen zahlreiche Indikatoren darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft ihren Tiefpunkt im Winter 2024/25 überwunden hat. Die positive Entwicklung im ersten Quartal 2025 wird sich im weiteren Jahresverlauf voraussichtlich nicht fortsetzen. Vor dem Hintergrund rückläufiger Industrieproduktion und schwächerer Exporte ist für das zweite Quartal von einer Stagnation der Wirtschaft auszugehen. Dennoch bleibt der Ausblick verhalten zuversichtlich, gestützt durch eine verbesserte Auftragslage und positive Stimmungsindikatoren. Der wachsende Optimismus ist vermutlich auf die Erwartung eines wirtschaftspolitischen Aufbruchs mit der neuen Bundesregierung sowie auf mögliche Fortschritte im Handelskonflikt mit den USA zurückzuführen. Das ifo Institut hat seine Wachstumserwartung für 2025 gegenüber der Frühjahrsprognose für das preisbereinigte BIP in Deutschland von 0,2 % auf 0,3 % angehoben. Für das Jahr 2026 wird ein Wachstum von 1,5 % erwartet. Auch die Deutsche Bundesbank rechnet in ihrem Monatsbericht vom Juni 202514 mit einer nahezu stagnierenden deutschen Wirtschaft - das reale BIP dürfte im laufenden Jahr beinahe unverändert bleiben. Belastungsfaktoren sind vor allem rückläufige Industrieexporte, Unsicherheiten im transatlantischen Handel und eine schwache Investitionstätigkeit. Erst ab 2026 erwartet die Bundesbank eine moderate Erholung, gestützt durch fiskalische Impulse der neuen Bundesregierung.
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https://www.ifo.de/fakten/2025-06-12/ifo-konjunkturprognose-sommer-2025 Die Inflationsrate dürfte im Jahr 2025 mit 2,1 % in etwa auf dem Vorjahresniveau verharren. Für 2026 wird ein Rückgang der Inflation auf etwa 2,0 % prognostiziert. Grund dafür sind gesunkene Energiepreise sowie die Senkung von Stromsteuer und Netzentgelten Vor diesem Hintergrund und der stagnierenden Konjunktur wird die Europäische Zentralbank ihren Zinssenkungskurs voraussichtlich fortsetzen. Nach der letzten Zinssenkung im Juni 2025 könnten im weiteren Jahresverlauf weitere Schritte folgen. Im Bankensektor bleibt die Einschätzung hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen sowie strukturellen Entwicklungstendenzen im Wesentlichen unverändert. Die Banken stehen weiterhin vor der Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle an ein komplexes Markt- und Regulierungsumfeld anzupassen. Effizienzsteigerungen und ein aktives Management der Kostenstruktur sind weiterhin essenziell. Gleichzeitig müssen Institute der fortschreitenden Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse Rechnung tragen. Die Branche zeigt sich jedoch insgesamt robust, gut kapitalisiert und auf konjunkturelle Schwankungen vorbereitet. Auch Nachhaltigkeit bleibt ein zentrales Thema für die Finanzbranche. Anfang 2025 hat die EU- Kommission mit dem sogenannten Omnibus-Paket erste Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt. Ziel ist es, insbesondere mittelständische Unternehmen zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Auch die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz und plant entsprechende Anpassungen auf nationaler Ebene. Die wichtigsten Aspekte sind hierbei:
Ein weiteres zentrales Thema ist die Umsetzung des Digital Operational Resilience Act (DORA), der seit dem 17. Januar 2025 verbindlich gilt. DORA fordert einheitliche EU-Standards für IT-Sicherheit, Risikomanagement bei Auslagerungen und das Business Continuity Management. Besonders angesichts zunehmender Cyberangriffe gewinnt die Umsetzung dieser Vorschriften an Dringlichkeit. Ergänzend hierzu wurde auch die NIS2-Richtlinie verschärft, was insbesondere für Banken als kritische Infrastruktur von Bedeutung ist. Zusätzlich ist im Januar 2025 die neue Capital Requirements Regulation (CRR III) sowie Basel IV (Verschiebung durch Covid-19) in Kraft getreten. Neben diesen regulatorischen Änderungen erwartet die Branche neue Vorgaben der BaFin in Bezug auf Governance und Überwachung von Bankprodukten, die derzeit in der Konsultation sind. Ziel ist die Kontroll- und Überwachungsaktivität der Compliance-Funktion verstärkt auch auf die weiteren Bankprodukte und die dazugehörigen Prozesse bzw. Anweisungen ausweiten. Außerdem wird die Verordnung zu Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) als zentraler Schritt zur Digitalisierung des Finanzsystems vorangetrieben. Dies erfordert einen Um- bzw. Ausbau der Zahlungsverkehrsstruktur der Bank, was die Bank jedoch grundsätzlich als positiven und zukunftsweisenden Schritt begrüßt und bereits sukzessive umgesetzt hat. Geopolitisch bleiben die Risiken nicht unerheblich. Der Ukraine-Krieg und der anhaltende Konflikt im Nahen Osten wirken sich zwar nicht unmittelbar auf die Geschäftstätigkeit der Varengold Bank aus, könnten aber mittel- bis langfristige weiterhin Auswirkungen auf Lieferketten, Energiepreise und Kapitalmärkte haben. Auch die höheren US-Handelszölle belasten die Exportwirtschaft zusätzlich. Dank eines breit diversifizierten Kreditportfolios, das verschiedene Branchen, Länder und Unternehmensgrößen abdeckt, sieht sich die Varengold Bank für solche Szenarien gut aufgestellt. Besonders Finanzierungen im Bereich Energy Transition tragen zunehmend zur Resilienz des Portfolios bei. Im Bereich der alternativen Finanzierungen - also Finanzierungsformen wie Factoring, Leasing oder ähnliche Modelle, die häufig von Fintechs als Ergänzung oder Ersatz für klassische Bankkredite angeboten werden - zeigt sich nach der Stagnation im ersten Halbjahr 2024 wieder eine zunehmende Dynamik. Besonders zum Jahresende 2024 wurden wieder größere Finanzierungsrunden registriert.15 Für das Jahr 2025 ist mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rechnen. Dabei rückt jedoch nicht mehr das schnelle Wachstum in den Vordergrund, sondern vielmehr die Profitabilität der Geschäftsmodelle. In der Folge dürften weniger, dafür aber größere Finanzierungsrunden stattfinden. Experten erwarten, dass der europäische Fintech-Sektor mittelfristig durch neue Börsengänge geprägt wird - ein Signal für die zunehmende Reife des Marktes.16 Trotz der jüngsten Zinssenkungen der EZB bietet das Zinsgeschäft auch zukünftig eine solide Ertragskomponente. Die Bank hat die geringeren Zinsmargen in ihrer strategischen Planung bereits berücksichtigt und sieht sich aufgrund ihrer diversifizierten Ertragsstruktur und soliden Kapitalbasis gut aufgestellt, um weiterhin stabile Ergebnisse zu erzielen. Vorrangiges Ziel der Bank in den kommenden Monaten ist es, das Geschäftsmodell nach dem Vorstandswechsel im März 2025 weiter zu rekalibrieren und u.a. den neuen Schwerpunkt im Bereich Energy Transition auszubauen. Darüber hinaus sollen die Geschäftsaktivitäten im Bereich Corporate Clients/ Fintech mit Fokus auf Lending intensiviert werden. Im Zusammenhang mit dieser Restrukturierung und Neuausrichtung rechnet die Bank mit zusätzlichen Belastungen, die im Wesentlichen den Effekten aus den in 2025 noch laufenden Sonderprüfungen und gezielten Maßnahmen zur Transformation der Bank geschuldet sind. Der Vorstand geht daher für 2025 von einem ausgeglichenen bis leicht positiven Ergebnis bis 800 TEUR vor Steuern mit einer Cost-Income-Ratio von ca. 98 % aus, bevor ab 2026 auf Basis bis dahin erwarteter umgesetzter Transformationsmaßnahmen die Gewinnschwelle wieder deutlicher überschritten werden kann.
Hamburg, 31. Juli 2025 Varengold Bank AG Matthias Wargers, Vorstand Hendrik Harms, Vorstand
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https://financefwd.com/de/fintech-funding-q2-2024/ BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Varengold Bank AG, Hamburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Varengold Bank AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Varengold Bank AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU- APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
In der folgenden Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir zunächst den Sachverhalt beschrieben, um sodann das Prüfungsvorgehen einschließlich unserer Erkenntnisse darzustellen. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Ad i) Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft 1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kunden" ein Kundenkreditgeschäft in Höhe von insgesamt EUR 447,9 Mio. (ca. 45 % der Bilanzsumme; Vorjahr EUR 383,3 Mio.) ausgewiesen. Diese bestehen im Wesentlichen aus Darlehensforderungen. Daneben weist die Bank als außerbilanzielle Verpflichtungen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von EUR 57,4 Mio. (Vorjahr EUR 48,0 Mio.) und Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen von EUR 7,0 Mio. (Vorjahr TEUR 0,1) aus. Zum 31.12.2024 hat die Bank der Abschirmung von Ausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bzw. Pauschalrückstellungen Rechnung getragen. Zudem hat die Bank in der Bilanz per 31.12.2024 weitere Risikovorsorge durch Verrechnung von stillen Vorsorgereserven nach § 340f HGB mit dem Bestand an Kundenforderungen sowie darüber hinaus in Form des Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB (EUR 14,4 Mio.) erfasst. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Struktur und Qualität des Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren und die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter über die Wahrscheinlichkeit und die Höhe zukünftiger Kreditausfälle, die Ermittlung des anzusetzenden Sicherheitenwertes sowie branchen- und gesamtwirtschaftliche Faktoren bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigungen werden auf Basis der erwarteten Verluste ermittelt. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Ausgestaltung des relevanten internen Kontrollsystems der Gesellschaft und darauf aufbauend die Funktionsfähigkeit der Kontrollen beurteilt. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Bei Objektsicherheiten, für die uns die Gesellschaft Wertgutachten vorgelegt hat, haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, die angewandten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Pauschalrückstellungen die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern herangezogenen Annahmen zur Bildung und Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft überzeugen. 3. Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind im Anhang in Abschnitt 2 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“, Abschnitt 4.2.14 „Vorsorge für allgemeine Bankrisiken“ sowie im Lagebericht unter dem Abschnitt 3.1 enthalten. Ad ii) Abbildung von Risiken aus möglicher Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer 1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Posten "andere Rückstellungen" eine Rückstellung für Rechtsrisiken wegen möglicher Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer in Höhe von TEUR 6.773 (Vorjahr TEUR 4.061) ausgewiesen. Die Erhöhung der Rückstellung im Berichtsjahr ist im Wesentlichen auf weitere Risikovorsorge aus Risiken im Zusammenhang mit der Hinzuziehung zum Strafprozess gegen einen ehemaligen Vorstand der Bank in Höhe von 2.520 TEUR sowie auf Zinseffekte zurückzuführen. Aufgrund neuer Erkenntnisse aus dem Bericht des Sonderprüfers nach § 44 KWG hat die Bank für möglichen Bußgelder aus Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Beech-Komplexes die Risikovorsorge i.H.v. 300 TEUR erhöht, die für Handlungen eines ehemaligen Vorstandes verhängt werden könnten. Gegenläufig wirkt sich der Effekt aus der Auflösung einer Rückstellung für potentielle Rückforderungsansprüche der Finanzverwaltung aus der KESt 2016 insbesondere aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bericht des Sonderprüfers in Höhe von TEUR 3.100 aus. Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB zu bilden. Hierfür muss eine Außenverpflichtung vorliegen, die rechtlich entstanden ist oder wirtschaftlich verursacht wurde, und es muss ernsthaft mit einer Inanspruchnahme gerechnet werden. Sofern die notwendigen Ansatzkriterien erfüllt sind, ergibt sich die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung für Rechtsrisiken. Die gesetzlichen Vertreter der Varengold Bank AG halten es für hinreichend wahrscheinlich, dass die o.g. Ansprüche erfolgreich sein könnten, und haben Rückstellungen für Rechtsrisiken gebildet. Die vorzunehmende Risikobeurteilung zum Verlauf des Rechtsstreits und die Einschätzung, ob aufgrund dieses Rechtsstreits die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, wird in hohem Maße durch die Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Höhe der geltend gemachten Forderungen ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns, unter Einbeziehung des Berichts des Sonderprüfers nach § 44 KWG, inhaltlich mit den bestehenden Risiken aus anhängigen und potentiellen Rechtsstreitigkeiten auseinandergesetzt und gewürdigt, ob und in welcher Höhe Rückstellungen zu bilden sind. Unsere Beurteilung berücksichtigte die im Rahmen unserer regelmäßigen Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern der Bank erlangten Erkenntnisse. Die Gründe für die Bildung der Rückstellung und die Ermittlung der Rückstellungshöhe haben wir nachvollzogen. Wir haben zudem die umfassenden Erläuterungen des Berichts des Sonderprüfers nach § 44 KWG, die von der Varengold Bank AG eingeholten Einschätzungen von Rechtsberatern sowie weitere von der Varengold Bank AG zur Verfügung gestellte Unterlagen gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen für den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen für Rechtsrisiken aus möglicher Rückzahlung von erstatteter Kapitalertragsteuer hinreichend dokumentiert und begründet sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zur Rückstellung für Rechtsrisiken sind im Anhang in den Abschnitten 4.2.13 „Andere Rückstellungen“ sowie 5.7 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ und im Lagebericht unter Abschnitt A enthalten. Ad iii) Ansatz von Rückstellung für Abfindungsverpflichtungen 1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Posten „Andere Rückstellungen“ eine Rückstellung für durch die Umstrukturierung der Leitungsorgane der Bank begründete Abfindungsverpflichtungen in Höhe von EUR 7,5 Mio. ausgewiesen. Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB zu bilden. Hierfür muss eine Außenverpflichtung vorliegen, die rechtlich entstanden ist oder wirtschaftlich verursacht wurde, und es muss ernsthaft mit einer Inanspruchnahme gerechnet werden. Sofern die notwendigen Ansatzkriterien erfüllt sind, ergibt sich die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung für Abfindungsverpflichtungen. Die vorzunehmende Beurteilung, ob aufgrund einer wirtschaftlichen Verursachung im Geschäftsjahr 2024 die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, wird in hohem Maße durch die Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Höhe der Abfindungsverpflichtung ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den von der Bank im Rahmen der Umstrukturierung der Leitungsorgane der Bank geschlossenen Abfindungsvereinbarungen auseinandergesetzt und gewürdigt, ob und in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden war. Unsere Beurteilung berücksichtigte die im Rahmen unserer regelmäßigen Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern sowie dem Aufsichtsrat der Gesellschaft erlangten Erkenntnisse sowie die uns schriftlich zur Verfügung gestellte Dokumentation des Aufsichtsrates über den Verlauf der mit dem bis zum 05.03.2025 amtierenden Vorstand geführten Verhandlungen, die von der Varengold Bank AG eingeholten Einschätzungen von Rechtsberatern sowie weitere von der Varengold Bank AG zur Verfügung gestellte Unterlagen gewürdigt. Die Gründe für die Bildung der Rückstellung dem Grunde nach im Jahresabschluss 2024 und die Ermittlung der Rückstellungshöhe haben wir nachvollzogen. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen für den Ansatz und die Bewertung einer Rückstellung für Abfindungsverpflichtungen im Jahresabschluss 2024 hinreichend begründet sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zur Rückstellung für Abfindungsverpflichtungen sind im Anhang in den Abschnitten 4.2.13 „Andere Rückstellungen“ sowie 5.5 „Personalaufwendungen“ sowie im Lagebericht unter dem Abschnitt 3.1 enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgend- eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 13.08.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 03.09.2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer der Varengold Bank AG, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Miriam Brosig.
Hannover, den 31.07.2025 PKF TREUWERK AG Miriam Brosig, Wirtschaftsprüferin Christian-Peter Lamm, Wirtschaftsprüfer Country-by-Country Reporting zum 31. Dezember 2024 gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG Allgemeine Angaben Das Country-by-Country Reporting für das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Anforderungen zur länderspezifischen Berichterstattung gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG erstellt worden. Der Bericht umfasst Angaben zu den Firmenbezeichnungen, der Art der Tätigkeiten und der geografischen Lage der Niederlassungen der Varengold Bank AG. Darüber hinaus werden Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Gewinn oder Verlust vor Steuern sowie Steuern auf den selbigen und erhaltene öffentliche Beihilfen nach Ländern aufgeschlüsselt. Länderspezifische Berichterstattung Die Zuordnung der Art der Tätigkeit erfolgt auf Basis der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 bis Abs. 3e KWG. In den Niederlassungen der Varengold Bank AG wird jeweils das Geschäft eines Kreditinstituts erbracht. In Sofia, Bulgarien besteht eine Zweigniederlassung i.S.v. § 24a KWG. Die Angabe zur geografischen Lage bezieht sich auf deren juristischen Sitz. Um einen sachgerechten Überblick über die länderbezogene Geschäftstätigkeit darzustellen, wird die Umsatzgröße dargestellt als das Ergebnis aus
Die Bestimmung der Mitarbeiterzahlen erfolgt entsprechend der handelsrechtlichen Regelung nach § 285 Nr. 7 HGB. Der Gewinn oder Verlust vor Steuern entspricht dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2024 hat keine Niederlassung öffentliche Beihilfen erhalten. Länderspezifische Angaben Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die pro Land ermittelten Kennzahlen, über die zu berichten ist, darstellen; die Anzahl der Mitarbeiter wurde aus den Werten zum Ende eines jeden Quartals ermittelt:
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