Smartbroker Holding AG (vormals: wallstreet:online AG)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bericht des Aufsichtsrates 2022Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands sorgfältig und regelmäßig überwacht. Ferner hat der Aufsichtsrat die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft und alle wesentlichen Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Der Aufsichtsrat und der Vorstand haben im Geschäftsjahr 2022 in 25 ordentlichen Sitzungen und Videokonferenzen (coronabedingt) gemeinsam über die Lage und die strategische Entwicklung des Unternehmens und seiner Geschäftsfelder sowie zahlreiche aktuelle Einzelthemen beraten. Darüber hinaus fanden zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand weitere informelle Treffen sowie Telefonkonferenzen statt, auf denen in regelmäßigen Abständen neue wesentliche geschäftspolitische Entwicklungen der Aktiengesellschaft diskutiert wurden. Alle Geschäftsvorgänge, die einer Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurden frühzeitig vorgelegt und angemessen vom Aufsichtsrat erörtert und beschlossen. Der Aufsichtsrat ist den satzungsmäßigen und der ihm gesetzlich zukommenden Aufsichts- und Kontrollverpflichtungen nachgekommen. Besondere Schwerpunkte der Beratungen zum operativen Bereich lagen auf folgenden Punkten: scrollen
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat in seinen einzelnen Sitzungen insbesondere mit folgenden weiteren Themen beschäftigt: scrollen
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in allen Sitzungen jeweils anhand quartalsweise geführter Lageberichte eingehend über den Geschäftsverlauf der AG und der Gruppe sowie über Investitionsvorhaben, Risiken und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik informiert. Der Aufsichtsrat kam zur ausführlichen Behandlung des Jahresabschlusses 2022 zusammen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebricht der Smartbroker Holding AG zusammengefasst ist (zusammengefasster Lagebricht) sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns fristgerecht vorgelegt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und der Konzernabschluss 2022 sowie der zusammengefasste Lagebricht ist jeweils unter Einbeziehung der Buchführung von der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft worden. Die Abschlussprüfer haben keine Einwendungen erhoben und dies in einem uneingeschränkten Vermerk bestätigt. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Smartbroker Holding AG und den Konzern sowie die Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes sind allen Aufsichtsratmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates zugeleitet worden. Gemeinsam mit dem Vorstand haben die Mitglieder des Aufsichtsrates in der Bilanzsitzung vom 17. August 2023 alle im Zusammenhang mit dem Jahres- und Konzernabschluss und dem Lagebericht aufgetretenen Fragen erörtert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahres- und Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns auch seinerseits geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung waren keine Beanstandungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht zum 31. Dezember 2022 in der Bilanzsitzung am 17. August 2023 ausführlich besprochen und gebilligt, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist damit festgestellt. Die Smartbroker Holding AG erstellte für das Geschäftsjahr 2022 einen Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG. Der Vorstand hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) unverzüglich nach dessen Aufstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Aufsichtsrat seinerseits auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen nicht vollständig erfasst worden sind und sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben. Der vom Vorstand vorgelegte Bericht über die Beziehungen der Smartbroker Holding AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Vermerk versehen: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass scrollen
Hamburg, 18. Juli 2023 BDO
AG
Zink, Wirtschaftsprüfer Paape, Wirtschaftsprüfer" Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit sowie für ihren großen Einsatz zur Weiterentwicklung der Smartbroker Holding AG.
Berlin, den 17. August 2023 Silvi Gromoll, Vorsitzende des Aufsichtsrates |
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