![]() UmweltBank AktiengesellschaftNürnbergJahresabschluss zum 31.12.2019Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019Das Geschäftsjahr 2019 war noch nicht von der Covid-19-Pandemie geprägt, aber von weiterhin sehr niedrigen Zinsen, zunehmender Regulierungsdichte und Digitalisierung. Trotz dieses herausfordernden Umfeldes ist es der UmweltBank gelungen, erneut positive Zahlen auf einem guten Niveau auszuweisen. Bei der Bewältigung der Herausforderungen des Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat den Vorstand eng begleitet, beraten und seine Tätigkeit überwacht. Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat wurde im Geschäftsjahr 2019 von drei auf sechs Mitglieder erweitert. Günther Hofmann, Heinrich Klotz und Edda Schröder wurden bereits in der Hauptversammlung am 28. Juni 2018 jeweils für eine weitere Amtszeit in ihrer Funktion bestätigt. Neu gewählt wurden in der Hauptversammlung am 27. Juni 2019 Susanne Horn, Dr. Michael Kemmer und Silke Stremlau. Den Vorsitz im Gremium hatte bis zum 27. Juni 2019 Günther Hofmann inne, danach Heinrich Klotz, der bis zu diesem Zeitpunkt stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats war. In dieser Funktion folgte ihm Edda Schröder. Überwachung und Beratung des VorstandsDer Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr alle Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die beabsichtigte Geschäftspolitik und die Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität und Liquidität der Gesellschaft und die Entwicklung des Eigenkapitals, sowie allgemein und regelmäßig über den Gang der Geschäfte (insbesondere die Entwicklung von Umsatz und Personal), aber auch über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können, und damit umfassend über die Lage der Gesellschaft zeitnah und rechtzeitig Informiert. Die Berichte wurden schriftlich erstattet und in der darauffolgenden Sitzung des Aufsichtsrats mündlich erläutert. Überdies wurde der jeweilige Vorsitzende des Aufsichtsrats vom Vorstand unverzüglich über sonstige wichtige Ereignisse informiert, damit dieser diese Kenntnisse an die anderen Mitglieder weiterleiten und mit diesen besprechen konnte. Der Vorstand kam seinen Berichts- und Auskunftspflichten Jederzeit nach. Aufgrund dieser Informationen und der gemeinsamen Erörterungen mit den Mitgliedern des Vorstands, hat der Aufsichtsrat den Vorstand kontinuierlich überwacht. Überdies hat er den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats konnten sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandstätigkeit überzeugen. Die besondere Aufmerksamkeit des Aufsichtsrats galt auch im abgelaufenen Geschäftsjahr den fortdauernden Herausforderungen des Geschäftsumfelds. Vorstand und Aufsichtsrat befassten sich intensiv mit den zahlreichen gesetzlichen und regulatorischen Anpassungen und deren Auswirkungen für das Unternehmen. Der Aufsichtsrat begrüßt, dass der Vorstand und die Mitarbeiter der Umwelt-Bank sich auch vor dem Hintergrund anspruchsvoller Tagesaufgaben der kontinuierlichen Verbesserung ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeitsaspekte stets mit hoher Priorität widmen. Geltendmachung von AnsprüchenDie Klage der UmweltBank gegen die D.U.T. UmweltTreuhand GmbH wegen eines mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksamen Lizenzvertrags mit einem geltend gemachten Betrag von rund 4,1 Millionen Euro nebst Zinsen, die vom Aufsichtsrat gegen das ehemalige Vorstandsmitglied Horst Popp als Gesamtschuldner erweitert werden musste, ist weiterhin beim Landgericht Nürnberg-Fürth rechtshängig; eine erste mündliche Verhandlung hat im Februar 2020 stattgefunden. Sitzungen und ThemenIm abgelaufenen Geschäftsjahr fanden insgesamt vier ordentliche Sitzungen statt, in denen der Aufsichtsrat im Regelfall vor Teilnahme des Vorstandes zunächst eine interne Besprechung abhält. Im Übrigen haben die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat Jeweils vollzählig an allen Sitzungen teilgenommen, mit Ausnahme von Herrn Koppmann vom Vorstand, der bei einer Sitzung verhindert war. Darüber hinaus nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats an der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 teil sowie an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung im Mai 2019 zu aktuellen gesetzlichen Neuerungen, die für die Tätigkeit im Aufsichtsrat eines CRR-Kreditinstituts von wesentlicher Bedeutung sind. Teil der ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats war jeweils der umfangreiche Bericht des Vorstands über die ökonomische und ökologische Entwicklung der Gesellschaft, insbesondere auch das Risikokontrollsystem, die Liquidität, die Entwicklung des Eigenkapitals, die Bankgeschäfte auf der Einlagen- und auf der Kreditseite, sowie die Ertragslage der Gesellschaft. Der Vorstand hat den Mitgliedern des Aufsichtsrats nach Gesetz und Geschäftsordnung zustimmungsbedürftige Kredite und Geschäftsvorgänge vorgelegt. Die Mitglieder des Gremiums haben diesen Vorlagen nach Erörterung und Prüfung, ggf. nach abgestimmter Modifizierung durch den Vorstand, ausnahmslos zugestimmt. Neben der regelmäßigen Berichterstattung zu den aktuellen Verhältnissen und Geschäften der Gesellschaft erörterten der Aufsichtsrat und der Vorstand strategische Fragen aus den weiteren Geschäftsbereichen wie Marketing und Kommunikation, Personal, Compliance, Prüfungen, Risiko-Controlling, IT/ Betrieb sowie Beschwerden und rechtliche Themen. In der Sitzung vom 01.02.2019 ließ sich der Aufsichtsrat zunächst vom Leiter der internen Revision über die Ergebnisse seiner Prüfungen berichten. Sodann gab der Vorstand vor seinem üblichen Bericht dem Aufsichtsrat die vorläufigen Jahreszahlen bekannt und erläuterte diese. Schwerpunkt der Sitzung am 12. April 2019 war der geprüfte Jahresabschluss für das vorhergehende Geschäftsjahr, an der zu diesem Tagesordnungspunkt auch der Abschlussprüfer der Gesellschaft teilnahm und seine Prüfung und Feststellungen erläuterte und Fragen des Aufsichtsrates beantwortete. Zudem erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die geplante Kapitalerhöhung und die Geschäftsstrategie. In der Sitzung vom 28. Juni 2019 wurden vor dem Bericht des Vorstandes die Hauptversammlung nachbesprochen und die weitere Abwicklung der Aktiendividende erörtert, sowie der Wechsel im Vorsitz des Aufsichtsrates beschlossen. Zudem hat sich der Aufsichtsrat eine neue Geschäftsordnung gegeben. In der Sitzung vom 25. Oktober 2019 waren nach erfolgter Eintragung der Erweiterung des Aufsichtsrates im Handelsregister erstmals die drei neu gewählten Mitglieder zugegen. Vor dem üblichen Bericht des Vorstandes stellte sich zunächst der neue Abteilungsleiter IT persönlich vor und erläuterte seine Vorhaben. Der Aufsichtsrat genehmigte außerdem eine geänderte Kreditkompetenzordnung für den Vorstand. Daneben fanden zwei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses, GewinnverwendungsvorschlagDer von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht eingehend geprüft. An der Beratung haben die Abschlussprüfer teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und die Fragen des Aufsichtsrats dazu umfassend beantwortet. Auf der Grundlage des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, der ergänzenden Erläuterungen und des abschließenden Ergebnisses seiner eigenen Prüfung, erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019. Der Aufsichtsrat hat daher den Jahresabschluss 2019 gebilligt und festgestellt. Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands vom 8. April 2020 für die Gewinnverwendung zur Kenntnis genommen und diskutiert; dieser Vorschlag des Vorstands berücksichtigt zwar grundsätzlich in angemessener Weise das Ausschüttungsinteresse der Aktionäre wie auch die notwendige Bildung weiterer Substanz zum künftigen Wachstum der Gesellschaft. Im Hinblick auf die dringende Empfehlung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an alle Kreditinstitute, wegen der noch unklaren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bis Oktober 2020 keine Ausschüttungen von Dividenden vorzunehmen, haben Vorstand und Aufsichtsrat am 29. April 2020 übereinstimmend beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, keine Dividende auszuschütten, sondern den an sich ausschüttungsfähigen Gewinn auf das neue Geschäftsjahr vorzutragen, sich aber auch die Einberufung einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung vorzubehalten, die über die Ausschüttung dieses vorgetragenen Gewinnes zu beschließen hätte. Dank des AufsichtsratesDie Mitglieder des Aufsichtsrats danken dem Vorstand und ganz besonders auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren stets engagierten Einsatz und die im Jahr 2019 geleistete hervorragende Arbeit. Wir danken außerdem allen Aktionärinnen und Aktionären für ihre treue Verbundenheit zur UmweltBank sowie den Kundinnen und Kunden für ihr Vertrauen. Ohne all diese Menschen wäre auch 2019 der ökonomische und ökologische Erfolg der UmweltBank nicht möglich gewesen.
Nürnberg, den 4. Mai 2020 Heinrich Klotz, Vorsitzender des Aufsichtsrats Lagebericht Geschäftsjahr 2019der UmweltBank AG, NürnbergGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenNach den ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2019 das zehnte Jahr in Folge gewachsen. Das preisbereinigte Wachstum verlangsamte sich deutlich von 1,5 % im Jahr 2018 auf 0,6 % im Jahr 2019. Abermals wurde das Wachstum durch die starke Binnennachfrage getragen. Die privaten und staatlichen Konsumausgaben lieferten hierzu wesentliche Wachstumsimpulse. Auf der Entstehungsseite zeigt sich ein zweigeteiltes Bild: Die Leistung des produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) ging deutlich zurück, wohingegen die Dienstleistungsbereiche und das Baugewerbe kräftige Zuwächse verzeichnen konnten. Die Europäische Zentralbank (EZB) setzte im Jahr 2019 ihren expansiven geldpolitischen Kurs fort. Der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte blieb das gesamte Jahr unverändert auf dem Rekordtiefstand von 0,0 %. Die Verzinsung der Einlagenfazilität wurde im September 2019 von bisher -0,4 % auf -0,5 % gesenkt. Zur Entlastung der Banken wurde ein nicht mit Negativzins versehener Sockelfreibetrag eingeführt: Das Sechsfache des Mindestreserve-Solls einer Bank wird vom negativen Zinssatz der Einlagenfazilität ausgenommen. Auch 2019 gab es auf den deutschen Immobilienmärkten eine starke Nachfrage. Dies sorgte laut statistischem Bundesamt bundesweit für einen weiteren Anstieg der Preise für Wohnimmobilien um 3,8 %. Grund dafür ist unter anderem der verstärkte Zuzug in den Ballungsgebieten. Zusätzlich angefeuert wird das Preisniveau durch die hohe Nachfrage von institutionellen Investoren, die aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zu Immobilienanlagen greifen. Die Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen nimmt weiter kontinuierlich ab. So haben vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen Probleme, bezahlbare Wohnungen zu finden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich Windenergie hat sich im Jahr 2019 deutlich verlangsamt. Deutschlandweit wurden nur noch 276 Windenergieanlagen an Land neu errichtet. Die Gesamtleistung dieser Anlagen betrug rund 1,0 Gigawatt (GW) und damit so wenig wie seit 20 Jahren nicht mehr (2,4 GW in 2018, 5,3 GW in 2017). Es wurde ca. 60 % weniger Leistung zugebaut als im Vorjahr. Der Zubau von Photovoltaikanlagen erhöhte sich auf knapp 4 GW. Das entspricht einer Steigerung von 33 % gegenüber dem Vorjahr. Das von der Bundesregierung anvisierte Ziel eines Zubaus von 2,5 GW pro Jahr wurde damit erstmals übertroffen. Wirtschaftliche Verhältnisse der UmweltBankGeschäftsmodell der BankDie UmweltBank ist eine Direkt-, Förder- und Beraterbank, die von Nürnberg aus bundesweit tätig ist und sich auf den Umweltbereich spezialisiert hat. Sie gehört zu den führenden deutschen privaten Banken im Bereich der ökologisch-sozialen Finanzierungen und der nachhaltigen Geldanlagen. Mit ihrem konsequent nachhaltigen Geschäftsmodell profitiert die Bank von dem gesamtgesellschaftlichen Großtrend hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und Klimaneutralität. Aufgabe der UmweltBank ist die Finanzierung von Umweltprojekten. Diese Mission ist in der Satzung der Bank wie folgt verankert: "Die UmweltBank fördert die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft mit dem Ziel, eine lebenswerte Welt für kommende Generationen zu erhalten und zu schaffen. Die Bank orientiert sich bei ihrer Geschäftstätigkeit an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Insbesondere leistet sie Beiträge zur Verwirklichung von nachhaltigen Städten und Gemeinden, von bezahlbarer und sauberer Energie und zum Klimaschutz. Dabei achtet sie auf nachhaltige Produktion und Konsum sowie auf Geschlechtergerechtigkeit." Umweltschutz garantiert: Die UmweltBank bietet ein einzigartiges Versprechen: die Umweltgarantie. Sie garantiert Jedem Anleger, dass mit seinem Geld ausschließlich Umweltprojekte finanziert werden. Das sind ökologisch-soziale Immobilien, Sonnenenergie-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseprojekte oder auch die ökologische Landwirtschaft. Die Einhaltung der Umweltgarantie wird regelmäßig durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert - den Umweltrat. Nachhaltige Einlagenprodukte: Die UmweltBank bietet ausschließlich grüne Geldanlagen an. Dazu gehören das täglich verfügbare UmweltPluskonto, Sparbücher, Sparbriefe und Sparverträge mit einer Laufzeit bis zu 20 Jahren. Grüne Wertpapiere: Die UmweltBank bietet neben der eigenen Aktie und eigenen Anleihen auch Projekt- und Unternehmensanleihen, Umweltaktien, nachhaltige Aktien- und Rentenfonds sowie ökologisch orientierte Altersvorsorgeangebote an. Finanzierung mit Profis: Die UmweltBank verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Finanzierung Erneuerbarer Energien und ökologisch-sozialer Immobilienprojekte. Sie kennt die Branchenverhältnisse und bietet ihren Kunden maßgeschneiderte Finanzierungslösungen. Ökologische Kenngrößen: Aufgrund ihrer besonderen Unternehmenspolitik misst die UmweltBank den Erfolg ihrer Geschäftstätigkeit nicht nur an wirtschaftlichen, sondern auch an ökologischen und sozialen Zahlen wie z. B. der Umweltentlastung oder der Versorgung von Menschen mit bezahlbarem Wohnraum. GeschäftsverlaufIm Geschäftsjahr 2019 konnte die UmweltBank weiter erfolgreich und gesund wachsen. Das Geschäftsvolumen der Bank, d.h. die Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen (z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen), belief sich Ende 2019 auf 4.518,3 Mio. Euro, eine Zunahme von 9,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die Bilanzsumme stieg um 10,7 % auf 4.095,0 Mio. Euro. Per 31. Dezember 2019 förderte die Bank Umwelt- und Sozialprojekte mit einem Gesamtvolumen von 2.776,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2.532,2 Mio. Euro). Die Summe der von Kunden in Anspruch genommenen Kredite legte um 6,6 % auf 2.610,5 Mio. Euro zu. Das gesamte Kundenkreditvolumen einschließlich offener Zusagen in Höhe von 379,3 Mio. Euro lag mit 2.989,8 Mio. Euro um 6,3 % über dem Niveau des Vorjahrs. 2019 lag das Neugeschäftsvolumen im Bereich der Immobilienprojektfinanzierung bei 247 Mio. Euro und damit in etwa auf dem Vorjahresniveau. Es gab eine deutlich höhere Nachfrage bei kleineren Wohnprojekten. Außerdem wurde eine Reihe von Projektentwicklungsfinanzierungen übernommen. Hierbei kauft ein erfahrener Projektierer ein Grundstück und entwickelt neues Baurecht. Meist übernimmt die UmweltBank dann im Anschluss auch die langfristige Finanzierung. Schwächer war die Nachfrage nach privaten Baufinanzierungen. Dies lag daran, dass Baugemeinschaftsprojekte, die in der Vergangenheit einen Hauptanteil am privaten Baufinanzierungsvolumen der Bank ausmachten, mit den stark gestiegenen Grundstückspreisen zu kämpfen hatten. Erfahrungsgemäß gewöhnt sich die Baugruppenszene mit der Zeit an veränderte Preise. Bereits gegen Jahresende war wieder eine höhere Nachfrage zu verspüren. In dem für die UmweltBank relevanten Marktsegment der Finanzierung von Photovoltaikanlagen über 250 kWp stieg die Leistung der neu finanzierten Projekte von knapp 191 MWp im Jahr 2018 auf 226 MWp im Jahr 2019. Der Marktanteil der Bank in Deutschland belief sich damit auf rund 10 % (Vorjahr: 11 %). Das Wachstum ging vor allem auf eine gesteigerte Nachfrage im Segment Freiflächenanlagen zurück. 2019 hat die UmweltBank ein standardisiertes Finanzierungskonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Basis von Power Purchase Agreements (PPAs, zu deutsch: Stromlieferverträge) entwickelt und war damit Vorreiter in Deutschland. Erste Projekte wurden bereits finanziert. Im Bereich der Windkraftanlagen wurde im Jahr 2019 mit 72 Mio. Euro Neukreditvolumen ein Bruttozubau von 44,6 MW mitfinanziert. Der Marktanteil der UmweltBank in Deutschland lag damit bei 4,1 % (Vorjahr: 2,3 %) und konnte im Vergleich zum Vorjahr trotz eines deutlichen geschrumpften Marktes annähernd verdoppelt werden. Bei der Branchenverteilung des Kreditportfolios lagen im Jahr 2019 die Wohn-, Sozial- und Gewerbeimmobilien mit 35,4 % Anteil (Vorjahr: 32,5 %) an erster Stelle, auf die Sonnenenergie entfielen 34,0 % (Vorjahr: 36,8 %), gefolgt von Wind- und Wasserkraftkrediten mit 22,5 % (Vorjahr: 25,7 %). Das restliche Kreditvolumen von 8,1 % (Vorjahr: 5,0 %) verteilt sich auf Biomasse & Wärmekonzepte sowie die nachhaltige Wirtschaft (Infrastruktur-Finanzierungen, Beteiligungen, Green und Social Bonds). Ende 2019 beläuft sich die Gesamtzahl aller seit Bankgründung geförderten ökologischen Projekte auf 23.371 (Vorjahr: 22.931). Setzt man die ausgereichten Umweltkredite ins Verhältnis zu den Kundeneinlagen, so ergibt sich eine Deckung von 109,8 % gegenüber 108,7 % im Vorjahr (Umweltgarantie-Erfüllung). Die von der UmweltBank ausgesprochene Umweltgarantie, mit dem Geld der Anleger ausschließlich Umweltprojekte zu finanzieren, wurde damit wiederum eingehalten. Das Jahresergebnis vor Steuern betrug 2019 37,6 Mio. Euro. Das entspricht einer Steigerung von 0,8 % gegenüber dem Vorjahr. Das Nachsteuerergebnis vor Zuführung zur Rücklage gemäß § 340g HGB (Fonds für allgemeine Bankrisiken) lag bei 25,9 Mio. Euro (Vorjahr: 25,3 Mio. Euro). Das entspricht 0,85 Euro je Aktie bei 30,6 Mio. Stückaktien (Vorjahr: 0,90 Euro; 28,2 Mio. Stückaktien). Das Jahresergebnis nach Steuern und Rücklagenbildung stieg um 1,4 % auf 17,2 Mio. Euro. Die Ertragslage der Bank hat sich damit im Rahmen der Erwartungen des Vorstands entwickelt. Durch Gewinnthesaurierung in Höhe von 15,3 Mio. Euro (inklusive einer erneuten Dotierung der Rücklage nach § 340g HGB), sowie durch eine Barkapitalerhöhung im Juli 2019 im Umfang von rund 23,5 Mio. Euro erhöhte sich das Eigenkapital deutlich. Die aufsichtliche Gesamtkapitalquote nach Feststellung des Jahresabschlusses betrug 14,51 % (Vorjahr: 14,03 %). Die Anzahl der für die UmweltBank tätigen Mitarbeiterinnen und Praktikantinnen wuchs zum Jahresende auf 201 Personen (Vorjahr: 169). Umgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche stieg die Mitarbeiterleistung um 16,6 % auf 155,0 Personen (Vorjahr: 132,9). Wiederum wurden 15 Trainees ausgebildet. Die Aktie der UmweltBank ging zum Jahresende mit einem Kurs von 11,45 Euro (Vorjahr: 8,44 Euro) aus dem Börsenhandel. Auf diesem Niveau weist die UmweltBank Aktie ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von 13,5 und eine Dividendenrendite von knapp 3 % auf. Ertragslage
Der Zinsüberschuss reduzierte sich von 51.234 TEUR im Jahr 2018 um 0,5 % auf 51.003 TEUR im Jahr 2019. Die Refinanzierungsaufwendungen stiegen dabei stärker als die Zinserträge. Die Durchschnittszinsmarge sank von 1,49 % auf 1,38 %. Das Finanzergebnis enthält die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und verbundenen Unternehmen sowie den Saldo aus Zu- und Abschreibungen auf Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren. Der Anstieg von 2.160 TEUR in 2018 auf 6.124 TEUR im Berichtsjahr resultiert überwiegend aus Erlösen der Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens - Grund waren negative Berichte zu unethischem Geschäftsgebaren mehrerer Anleihe-Emittenten - sowie gestiegenen Erträgen aus Beteiligungen. Die Zuführungen zu und Auflösungen von Wertberichtigungen auf Kundenkredite saldierten sich zu einem Aufwand von 2.162 TEUR (Vorjahr: 1.460 TEUR). Der Risikovorsorgebestand (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen) belief sich auf 6.089 TEUR (Vorjahr: 8.072 TEUR), das sind 0,24 % (Vorjahr: 0,34 %) des ausgereichten Kundenkreditvolumens. Das Bewertungsergebnis weist einen Aufwand in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 41 TEUR) aus. Darin sind Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von 282 TEUR (Vorjahr: 132 TEUR), Direktabschreibungen auf Forderungen in Höhe von 27 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR), Zu- und Abschreibungen auf Forderungen und Wertpapiere der Liquiditätsreserve in Höhe von 331 TEUR (Vorjahr: 324 TEUR) sowie Gewinne und Verluste aus Abgängen von Wertpapieren der Liquiditätsreserve saldiert in Höhe von 75 TEUR (Vorjahr: 154 TEUR) enthalten. Das Provisions- und Handelsergebnis beinhaltet Provisionserträge und -aufwendungen aus dem Kredit-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft sowie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Aktien- und Rentenfonds. Ursächlich für die Zunahme von 2.479 TEUR auf 5.084 TEUR waren überwiegend gestiegene Provisionserträge im Kredit- und Vermittlungsgeschäft sowie Kursgewinne aus dem Handel mit Anleihen und Investmentfonds. Der Umsatz im Wertpapier- und Vermittlungsgeschäft betrug im Jahr 2019 rund 67,8 Mio. Euro (Vorjahr: 55,6 Mio. Euro). Der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge wies im Jahr 2019 einen Ertrag in Höhe von 319 TEUR aus (Vorjahr: 951 TEUR). Ausschlaggebend war die Auflösung nicht benötigter Rückstellungen. Das Ergebnis vor Verwaltungsaufwand und Steuern stieg von 55.449 TEUR im Vorjahr auf 59.826 TEUR. Dies entspricht einem Zuwachs von 7,9 %. Der Personalaufwand verzeichnete einen Zuwachs von 21,6 % auf 11.210 TEUR (Vorjahr: 9.221 TEUR). Der Anstieg resultiert primär aus der Zunahme der Beschäftigten in Umsetzung der Personalstrategie sowie aus Gehaltsanpassungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich von 8.537 TEUR im Vorjahr auf 10.432 TEUR im Jahr 2019. Die Zunahme ist überwiegend durch planmäßig gestiegene IT- und Marketingaufwendungen begründet. Aus der Saldierung von Erträgen und Aufwendungen errechnet sich ein Ergebnis vor Steuern von 37.605 TEUR gegenüber 37.311 TEUR im Vorjahr. Der Vorstand hat beschlossen 8.750 TEUR in den Fonds für allgemeine Bankrisiken (Rücklage gemäß § 340g HGB) einzustellen. Nach Abzug des Steueraufwands in Höhe von 11.683 TEUR für Körperschaft- und Gewerbesteuer (Vorjahr: 11.975 TEUR), verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 17.172 TEUR (Vorjahr: 16.936 TEUR). Nach Einstellung in die Gewinnrücklagen von 6.500 TEUR (Vorjahr: 7.100 TEUR) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 10.672 TEUR (Vorjahr: 9.836 TEUR). Vermögensstruktur
Im Vorjahresvergleich sanken die Forderungen an Kreditinstitute um 37,4 % auf 70.841 TEUR. Dieser Rückgang ist auf Tilgungen von Schuldscheindarlehen zurückzuführen. Der Bestand der Forderungen an Kunden erreichte mit 2.566.616 TEUR einen neuen Höchststand. Der Forderungsanstieg ist vor allem durch das Neugeschäft in den Bereichen Wohn-, Sozial- und Gewerbeimmobilien sowie nachhaltige Wirtschaft begründet. Volumenrückgänge waren in den Bereichen Windkraft sowie Biomasse- und Wärmekonzepte aufgrund von Tilgungen zu verzeichnen, die das Kreditneugeschäft überstiegen. Das Volumen der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere lag per 31. Dezember 2019 mit 1.373.305 TEUR über dem Niveau des Vorjahrs (1.125.710 TEUR). Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erhöhte sich im Berichtszeitraum durch Käufe von UmweltBank-Genussscheinen um 23,8 % auf 936 TEUR (Vorjahr 756 TEUR). Der Handelsbestand beinhaltete die UmweltProjekt AG-Anleihe ISIN DE-000A2TSEC4 in Höhe von 5.041 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), die zum Jahresultimo noch nicht vollständig an Kunden verkauft war. Die Abnahme beim Bestand der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen von 29.095 TEUR auf 28.742 TEUR ist in erster Linie auf Kapitalherabsetzungen bei zwei Wohnimmobilienprojektgesellschaften sowie die plangemäße Liquidation einer Windparkbetreibergesellschaft zurückzuführen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die anteilige Gesamtleistung bzw. den Anteil der Nutzflächen der von der UmweltBank sowie der indirekt durch die UmweltProjekt AG gehaltenen Beteiligungen im Windenergie-, Photovoltaik- und Immobilienbereich.
Der Anstieg bei den immateriellen Anlagewerten um 121 TEUR ist auf Neuzugänge von Software zurückzuführen. Die Sachanlagen erhöhten sich um 1.758 TEUR auf 2.689 TEUR. Der Zuwachs ist durch den Erwerb neuer EDV- und Büroausstattung sowie die Anzahlung auf ein Baugrundstück, das die Bank als geplanten neuen Standort gekauft hat, begründet. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Anstieg in Höhe von 1.007 TEUR auf 5.328 TEUR zu verzeichnen. Eine Aufstellung der wichtigsten Einzelbeträge befindet sich im Anhang zum Jahresabschluss. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen sind von 323 TEUR auf 354 TEUR gestiegen. Der Posten beinhaltet Aufwendungen, die zukünftige Geschäftsjahre betreffen. Die Erhöhung ist primär durch Vorauszahlungen für Softwaremiete bedingt. Kapitalstruktur
Neben dem Eigenkapital und den längerfristigen Einlagen dienen öffentliche Fördermittel für Umweltprojekte als langfristige Refinanzierungsquelle. Der weitaus größte Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt hierbei auf die KfW-Förderbank (700.187 TEUR) und die Landwirtschaftliche Rentenbank (216.961 TEUR). An die Förderbanken sind zur Sicherheit sowohl die refinanzierten Endkreditnehmerforderungen abgetreten als auch weitere Wertpapiere im Nominalwert von 108.822 TEUR verpfändet. Die Refinanzierungsquote, definiert als das Verhältnis der Bilanzpositionen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu den Forderungen an Kunden, ist von 42,0 % auf 45,0 % gestiegen. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind auch Gelder im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der Bundesbank in Höhe von 200.000 TEUR (2018: 200.000 TEUR) enthalten. Insgesamt verzeichneten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einen Zuwachs in Höhe von 150.400 TEUR auf 1.155.994 TEUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich von 2.330.019 TEUR um 8,6 % auf 2.529.336 TEUR erhöht. Bei den Kunden begehrt war die Tagesgeldanlage auf dem UmweltPluskonto. Alle täglich fälligen Einlagen belaufen sich auf 1.394.616 TEUR und machen 55,1 % (Vorjahr: 54,2 %) der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus. An zweiter Stelle folgen die Spareinlagen mit 900.093 TEUR bzw. einem Anteil von 35,6 % (Vorjahr: 36,5 %), an dritter Position stehen die UmweltSparbriefe mit 234.627 TEUR oder 9,3 % (Vorjahr: 9,3 %). Die sonstigen Verbindlichkeiten liegen mit 3.922 TEUR um 36,1 % über dem Vorjahr. Der Anstieg ist durch die Zunahme von abzuführenden Steuern begründet. Der Rückgang der Rechnungsabgrenzungsposten von 825 TEUR auf 658 TEUR resultiert aus erhaltenen Einmalzahlungen auf Forderungen an Kunden, die über die Zinsbindung der Darlehen verteilt als Ertrag vereinnahmt werden. Der Posten Nachrangige Verbindlichkeiten beinhaltet den UmweltBank-CoCo-Bond 2016/2017 in Höhe von 25.954 TEUR (2018: 25.954 TEUR), den UmweltBank-Green-Bond-Junior in Höhe von 27.361 TEUR (2018: 22.011 TEUR) und Namensschuldverschreibungen in Höhe von 20.000 TEUR (2018: 20.000 TEUR). Die Rückstellungen befinden sich mit 9.900 TEUR in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (9.859 TEUR). Die Rücklage nach § 340g HGB (Fonds für allgemeine Bankrisiken) wurde um 8.750 TEUR (7,8 %) erhöht. Das bilanzielle Eigenkapital erhöhte sich von 119.193 TEUR um 31.369 TEUR auf 150.562 TEUR. Bezüglich der Entwicklung des bilanziellen Eigenkapitals wird auf die Darstellung im Eigenkapitalspiegel verwiesen. Die unwiderruflichen Kreditzusagen stiegen leicht auf 379,3 Mio. Euro (Vj. 362,9 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sanken auf 43,9 Mio. Euro (VJ. 56,7 Mio. Euro). Eigenmittel, aufsichtsrechtlichDie Eigenmittel der UmweltBank übertreffen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen deutlich. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel betrugen nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 333,4 Mio. Euro. Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2019 steigen die Eigenmittel auf 378,0 Mio. Euro (+13,4 %). Davon sind 260,4 Mio. Euro als hartes Kernkapital, 30,9 Mio. Euro als zusätzliches Kernkapital und 86,7 Mio. Euro als Ergänzungskapital einzustufen. Der signifikante Zuwachs an Eigenmitteln im Geschäftsjahr 2019 im Umfang von ca. 44 Mio Euro resultiert im Wesentlichen aus einer erfolgreichen Bezugsrechts-Kapitalerhöhung sowie der Thesaurierung von Gewinnen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) einen Bescheid erlassen, wonach von der UmweltBank ein Gesamtkapitalzuschlag von 1,5 %-Punkten einzuhalten ist. Nach den zum Stichtag geltenden Regelungen der Capital Requirements Regulation (CRR) ergeben sich für die UmweltBank unter Berücksichtigung dieses Zuschlags zum 31. Dezember 2019 nach Feststellung des Jahresabschlusses folgende Eigenkapitalquoten:
Die Kennziffern lagen im Geschäftsjahr jederzeit über den aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestwerten. Nach den zum Stichtag geltenden Regelungen liegt unter der Annahme der Feststellung des Jahresabschlusses die bilanzielle Eigenkapitalquote (Leverage Ratio) der UmweltBank bei 6,8 % (Vorjahr: 6,5 %). LiquiditätDie Zahlungsbereitschaft war im Geschäftsjahr 2019 jederzeit gegeben. Die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zu beachtende Kennziffer .Liquidity Coverage Ratio" (LCR) lag am 31.12.2019 bei 1,63 und damit deutlich über dem Mindestwert 1,0. Für das Liquiditätsmanagement unterhielt die UmweltBank zum 31. Dezember 2019 Guthaben bei der Deutschen Bundesbank (40,5 Mio. Euro), bei deutschen Banken (10,1 Mio. Euro) sowie besonders liquide Pfandbriefe und Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten oder Banken (1.363,5 Mio. Euro). Wesentliche Refinanzierungsquellen der Bank sind das Einlagengeschäft und die Refinanzierung über Förderbanken, insbesondere KfW und Landwirtschaftliche Rentenbank sowie die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG-II) der Bundesbank. Für diese Einlagen von Kreditinstituten bestanden Verfügungsbeschränkungen im Hinblick auf Schuldverschreibungen in Höhe von 397,5 Mio. Euro. GesamtaussageFür die Steuerung der Bank nutzt der Vorstand neben dem Risikomanagement als wesentliche finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren das Geschäftsvolumen, das Jahresergebnis vor Steuern, die Umweltgarantie-Erfüllung und die CO2-Ersparnis. Die im Lagebericht des Jahres 2018 formulierten Ziele für das Jahr 2019 wurden - bezogen auf die Leistungsindikatoren - allesamt erreicht: Das Geschäftsvolumen 2019 stieg um 9,7 %, die Bilanzsumme um 10,7 % gegenüber dem Vorjahr. Das Jahresergebnis vor Steuern erreichte mit 37.605 TEUR erwartungsgemäß das Vorjahresniveau. Entgegen der Prognose lag der Zinsüberschuss leicht unter dem Wert des Vorjahrs. Provisions- und Handelsüberschuss entwickelten sich planmäßig, der Personalaufwand sowie der allgemeine Verwaltungsaufwand stiegen wie prognostiziert an. Das Verhältnis von Umweltkrediten zu Kundeneinlagen (Umweltgarantie-Erfüllung) lag per 31. Dezember 2019 bei 109,9 % und damit im Rahmen der vor einem Jahr aufgestellten Prognose. Die CO2-Ersparnis aus allen geförderten und finanzierten Kreditprojekten zusammen stieg von 557.635 Tonnen in 2018 auf 621.794 Tonnen in 2019, was die Erwartungen erfüllt. RisikoberichterstattungRisikomanagementsystemZiel der UmweltBank ist, nur solche Geschäfte einzugehen, die im Verhältnis von Chance zu Risiko ein positives Profil aufweisen. Aufsetzend auf diesem Grundsatz ist ein Risikomanagementsystem eingerichtet, mithilfe dessen alle relevanten Geschäftsbereiche ständig überwacht und gesteuert werden. Die eingesetzten Instrumente werden fortlaufend verfeinert. Grundlage für die Steuerung und Überwachung der Risiken ist eine vom Vorstand festgelegte und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegebene Geschäfts- und Risikostrategie. Eine jährlich durchgeführte Risikoinventur überprüft die Vollständigkeit der Risikostrategie und der wesentlichen Risiken. Dabei unterscheidet die UmweltBank folgende Risikoarten:
Die Risikosteuerung und -Überwachung steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie der UmweltBank und ist organisatorisch in der Abteilung Meldewesen, Risiko und Analytik angesiedelt. Die Steuerung verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen, bestehende Risiken gezielt zu beherrschen und so den ökonomischen Fortbestand der Bank zu sichern. Zur Unterlegung der Risiken wird regelmäßig das Risikodeckungspotenzial der Bank ermittelt. Dies besteht im Wesentlichen aus freien Eigenmitteln, Genussrechten mit laufender Verlustteilnahme sowie aufgelaufenen und erwarteten Gewinnen. Den jeweiligen Risikoarten werden Limite zugeordnet und deren Auslastung erhoben. Die einzelnen Limite werden mindestens jährlich überprüft und durch den Vorstand beschlossen. Die Summe der Limite ist dabei eng zu bemessen und soll weit unter dem gesamten Risikodeckungspotenzial liegen. Die Verantwortung für die Weiterentwicklung dieses Risikotragfähigkeitskonzepts und die Erstellung des Risikoberichts liegt in der Abteilung Meldewesen, Risiko und Analytik. Durch den regelmäßig erstellten Risikobericht und anlassbezogene Meldungen wird die Geschäftsleitung über die Risikosituation der UmweltBank informiert. Der Aufsichtsrat wird vor jeder Sitzung über die Risikoauslastung der Bank informiert. Die UmweltBank sieht im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts die Fortführung der Geschäftstätigkeit unter Beachtung der bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderung als Oberziel an. Selbst wenn in der Betrachtungsperiode von 12 Monaten (rollierend) sowohl erwartete als zu einem Konfidenzniveau von 97,5 % auch unerwartete Verluste eintreten, soll weiterhin die bankaufsichtliche Mindestkapitalanforderung erfüllt sein. Vor diesem Hintergrund benutzt die UmweltBank einen Going-Concern-Ansatz mit Gewinn- und Verlust- (GuV) orientierter Sichtweise als führendes Steuerungsinstrument. Der Kapitalbedarf zur Abdeckung des gesamten unerwarteten Risikos, bestehend aus der Summe von Adressenausfallrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko sowie operationellem Risiko, wird mittels bankeigener quantitativer Modelle bestimmt. Neben der Messung der Risikotragfähigkeit führt die UmweltBank ergänzend regelmäßig und anlassbezogen verschiedene Stresstests durch. Dabei wird u. a. ein schwerer konjunktureller Abschwung bzw. eine Abschaffung der Einspeisevergütungsgarantie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für neue Anlagen zur Stromerzeugung simuliert. In beiden Fällen ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit ohne substantielle Einschränkungen möglich. Mit zusätzlichen inversen Stresstests werden einmal im Jahr Extremszenarien entwickelt, die die Risikotragfähigkeit auf das Maximum ausreizen, um eventuelle Lücken im bestehenden Risikomanagement aufzudecken. Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über die Ergebnisse der Stresstests informiert. AdressenausfallrisikoDas Adressenausfallrisiko ist definiert als möglicher Verlust, der sich durch den teilweisen oder vollständigen Ausfall oder durch Bonitätsverschlechterungen eines Kreditnehmers oder Emittenten ergeben kann. Das Adressenausfallrisiko im Kreditbereich wird bereits dadurch begrenzt, dass nur die in der Kreditrisikostrategie genannten Kreditarten zulässig und für diese wiederum klare Beurteilungskriterien definiert sind. Ziel ist dabei immer, Ausfallrisiken von Krediten zu vermeiden. In den Kreditentscheidungsprozess sind, je nach Kreditgröße und Risikorelevanz, entsprechend erfahrene Kompetenzträger, unter anderem auch die Vorstandsmitglieder, eingebunden. Zudem wird jeder Kredit bewertet und mit einer ökonomischen und ökologischen Bonitätsnote versehen (sog. "Rating"). Das ökologische Bonitätsraster umfasst fünf Noten von sehr fördernd (eins), fördernd (zwei), noch fördernd (drei), neutral (vier) und umweltschädlich (fünf). Das ökonomische Ratingsystem besteht aus sechs Bonitätsstufen für Kreditengagements, und drei weiteren Bonitätsklassen für Mezzanine- und Eigenkapital bzw. Beteiligungen und Aktien. Mit je einem Drittelgewicht gehen die persönliche Bonität, die Einkommensverhältnisse und die Vermögensverhältnisse eines Kunden in dessen ökonomische Gesamtbewertung ein. Der regelmäßig erstellte Kreditrisikobericht stellt das gesamte Kreditportfolio der UmweltBank inklusive der Wertpapieranlagen nach Kundengruppen, Ratingklassen, Branchen und Größenkonzentrationen dar. Ausgewertet wird dabei sowohl das Kreditvolumen als auch die Anzahl der Engagements. Beachtenswerte Engagements (z. B. Großkredite, Beteiligungen, anmerkungsbedürftige Kredite oder (teil)wertberichtigte Fälle) werden dargestellt und kommentiert. In einer Bonitätsmatrix wird die Einstufung der Kredite in die ökologische und ökonomische Risikoklassifizierung abgebildet. Der Kreditrisikobericht wird der Geschäftsleitung vorgelegt. Auch der Aufsichtsrat erhält zu jeder Sitzung Informationen über die Risikosituation in schriftlicher und mündlicher Form. Kredite werden in der Regel angemessen besichert. Die Arten der akzeptierten Sicherheiten, Bewertungsverfahren und die Bewertungsgrundlagen sind in den internen Organisationsrichtlinien festgelegt. Im Rahmen der fortlaufenden Kreditüberwachung werden regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten überprüft. Darüber hinaus verfügt die UmweltBank über ein Risikofrüherkennungssystem. Hierzu wird die Kontoführung der Kreditnehmer laufend überwacht. So werden täglich für alle Engagements vom IT-System Überziehungslisten erstellt, die von den zuständigen Kundenbetreuern geprüft und bearbeitet werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass sich abzeichnende Risiken frühzeitig aufgezeigt sowie geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Im Fall einer erforderlichen Risikovorsorge wird eine Wertberichtigung auf den Blankoanteil des Kredits gebildet. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird regelmäßig eine Messung des Adressenausfallrisikos für Kundenkredite mittels einer Monte Carlo-Simulation in Kombination mit einem Value-at-Risk Ansatz durchgeführt. Diese Simulation basiert auf historischen Risikovorsorgequoten der Bank, die jährlich bonitäts- und branchenspezifisch ermittelt werden. Das verwendete Konfidenzniveau beträgt 97,5 %. Dies bedeutet, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 97,5 % der ausgewiesene Wert nicht überschritten wird. Zur Steuerung von Konzentrationsrisiken wird das Darlehensportfolio nach Branchen limitiert. Eine Kontrolle von Konzentrationsrisiken in Bezug auf die Verteilung von Erneuerbare-Energien-Anlagen nach Herstellern findet jährlich im Rahmen der Risikoinventur statt. Daneben ist das Adressenausfallrisiko bei Kapitalanlagen und bei Beteiligungen zu berücksichtigen. Dieses wird unterteilt in Adressenausfallrisiko von Positionen mit zusätzlichem externen Rating (z. B. Pfandbriefe oder Termingelder bei anderen Kreditinstituten) und in Adressenausfallrisiko von Positionen ohne externes Rating (z. B. Beteiligungen). Als externe Ratingagenturen werden S&P, Moody's und Fitch genutzt. Für jeden Emittenten wird ein separates Limit vergeben. Die Einhaltung der Limite wird täglich durch eine vom Handel unabhängige Stelle (Abteilung Meldewesen, Risiko und Analytik) überwacht. Das Adressenausfallrisiko von Wertpapieren und Forderungen an Banken mit externem Rating wird über eine Ratingverschiebung auf Basis der von Ratingagenturen veröffentlichten historischen Ausfallraten bestimmt. Zum 31. Dezember 2019 wurde ein Bestand von rund 1.431 Mio. Euro in Posten mit externem Rating gehalten. Die ermittelte Ausfallwahrscheinlichkeit nach Ratingverschiebung lag unter 0,2 %. Für Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen ohne externes Rating geht die UmweltBank fiktiv von einem 50 %-igen Ausfall des größten Einzelpostens aus. Bei der Auswahl des größten Einzelpostens werden die direkten Beteiligungen der Bank sowie die Beteiligungen der 100 % Tochter UmweltProjekt AG berücksichtigt. Auf den Bestand zum 31. Dezember 2019 ergab sich damit ein implizites Ausfallrisiko von 11,5 %. Für die Liquiditätsreserven und Wertpapieranlagen der Bank wurden Leitplanken mit dem Ziel der Risikominimierung festgelegt. Die Anlage erfolgt in Zentralbankguthaben, fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren, Pfandbriefen, öffentlichen Anleihen oder Einlagen bei Banken. Hier wird neben der Marktgängigkeit sowie guten ökonomischen und ökologischen Bonitäten der Emittenten Wert gelegt auf die Rendite. Die Handelsaktivitäten der Umwelt-Bank erfüllen stets die Bedingungen des Artikel 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang. MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko ist definiert als das Risiko einer Änderung von Kurswerten bzw. Marktzinsen. Credit-Spread-Risiken werden daher dem Marktpreisrisiko zugeordnet. Grundlage für die Steuerung des Marktpreisrisikos bildet die Marktpreis- und Zinsänderungsrisikostrategie. In der UmweltBank sind die Marktpreisrisiken insbesondere in Form von Kursrisiken bei Wertpapieren sowie in Form von Zinsänderungsrisiken konkret. Währungsrisiken, Rohstoff- und sonstige Preisrisiken bestehen in der UmweltBank nicht. Länderrisiken werden nur in geringem Umfang eingegangen. Geschäfte in Derivaten werden von der Bank nicht betrieben. Die Wertpapieranlagen der UmweltBank dienen zu keinem Zeitpunkt Spekulationszwecken. Insofern verfolgt die Bank im Bereich der Wertpapieranlagen eine "Buy-and-Hold-Strategie". Daher werden für Wertpapiere des Anlagevermögens keine Marktliquiditätsrisiken gemessen. Die Tagesübersicht der Wertpapieranlagen, basierend auf Schlusskursen des Vortags, gibt Auskunft über die aktuelle Entwicklung und die daraus resultierenden stillen Reserven bzw. potenziellen Abschreibungen. Das Zinsänderungsrisiko besteht darin, dass bei sich ändernden Marktzinsen höhere Zinsaufwendungen entstehen, denen keine entsprechend gestiegenen Zinserträge gegenüberstehen, da die Zinssätze für die Aktiva aufgrund der Festzinsbindungen nur zum Teil angehoben werden können. Die unterschiedlichen Festzinsbindungen entstehen vor allem auf Grund der unterschiedlichen Kundeninteressen im Geldanlage- und Kreditbereich. Die UmweltBank betreibt daher klassische Fristentransformation, um den Kundenanforderungen gerecht zu werden. Das in der Risikotragfähigkeitsberechnung angesetzte Zinsänderungsrisiko wird anhand von drei Zinsszenarien berechnet:
In allen Szenarien werden die Auswirkungen auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) der nächsten 12 Monate inklusive der zum strengen Niederstwertprinzip bilanzierten Liquiditätsreserve betrachtet. Nach Analyse der verschiedenen Szenarien ergab sich zum 31. Dezember 2019 ein fiktives Zinsänderungsrisiko von maximal 6,2 Mio. Euro. Zusätzlich zum GuV-orientierten Zinsänderungsrisiko wird im regelmäßigen Risikobericht auch das barwertige Zinsänderungsrisiko der UmweltBank ermittelt. Dabei werden sechs von der BaFin vorgegebene Szenarien betrachtet. Im Szenario "Parallelverschiebung um +200 Basispunkte" betrug das barwertige Zinsänderungsrisiko per 31. Dezember 2019 rund 47 Mio. Euro. Neben dem GuV-orientierten und dem barwertigen Zinsänderungsrisiko misst die UmweltBank auch Credit-Spread-Risiken. Diese resultieren aus einer geänderten Einschätzung des Kapitalmarkts zu Adressenausfallrisiken von Anleihen (bei gleichbleibendem Rating) und davon induzierten Kursänderungen. Diese sind umso höher, je schlechter das Rating des Emittenten ist. Die Berechnung von Credit-Spread-Risiken erfolgt für die Wertpapiere der Liquiditätsreserve. Die angenommene Spread-Ausweitung geht von 30 BP (Bonität AAA) bis zu 500 BP (Bonität BB) und ergibt zum 31. Dezember 2019 einen Risikowert von rund 3,5 Mio. Euro. LiquiditätsrisikenIm Rahmen des Liquiditätsrisikos unterscheidet die UmweltBank zwischen dem kurzfristigen Liquiditätsrisiko und dem mittel- bzw. langfristigen Refinanzierungsrisiko. Das kurzfristige Liquiditätsrisiko wird monatlich anhand einer Liquiditätsablaufbilanz mit zwölf Monaten Planungshorizont ermittelt. In diese fließen sowohl sicher kalkulierbare Cashflows sowie unsichere Cashflows ein. Für letztere dienen Erfahrungswerte aus der Historie als Richtgröße. Zum 31. Dezember 2019 erwartet die Bank für 2020 im Vorschauszenario einen Liquiditätsüberschuss von rund 6,1 Mio. Euro. Über Stressszenarien wird zudem überprüft, ob die vorhandenen Liquiditätspuffer ausreichend sind. Im Risikotragfähigkeitskonzept werden des Weiteren die Refinanzierungskosten für einen Liquiditätsbedarf in einem 3-monatigen Stressfall als Liquiditätsrisiko angesetzt. Diese betragen zum 31. Dezember 2019 fiktiv 1,7 Mio. Euro. Operationelle RisikenDie UmweltBank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Auch Reputations- und Geschäftsmodellrisiken sind in der Betrachtung des operationellen Risikos eingeschlossen. Strategisches Ziel ist die Begrenzung der operationellen Risiken und der mit ihnen einhergehenden Schäden auf ein nicht beeinflussbares Restrisiko, sofern die dafür erforderlichen Maßnahmen unter Kosten- / Nutzenaspekten ökonomisch gerechtfertigt sind. Operationelle Risiken bestehen für die UmweltBank hauptsächlich in der Informationstechnologie (IT), durch mögliche Rechtsstreitigkeiten im Kundengeschäft, durch den Verlust von Mitarbeitern mit besonderen Kenntnissen oder Erfahrungen, durch dolose Handlungen und durch menschliches Versagen. Alle operationellen Schäden werden auf gesonderten Aufwandskonten verbucht und in einer Schadensfalldatenbank erfasst. Dies ermöglicht eine nachträgliche Auswertung aller operationellen Schäden eines Kalenderjahres und ggf. die Einrichtung präventiver Maßnahmen. Schäden ab dem Schwellenwert von 5.000 Euro werden bei Erfassung in der Datenbank automatisch ad hoc an den Vorstand gemeldet. Rechtliche Risiken werden sowohl durch die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten wie Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftsprüfern bzw. Verbänden eingeschränkt als auch durch sorgfältige Auswahl von Geschäftspartnern und Projekten. Die Kunden werden ausführlich über potenzielle Risiken von z. B. Wertpapiergeschäften aufgeklärt. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden laufend auf ihre Marktüblichkeit hin überprüft. Im IT-Bereich besteht durch die Anbindung an ein externes Rechenzentrum mit einer Backup-Lösung für das Kernbanksystem ein hohes Maß an Sicherheit. Die Weiterentwicklung des Kernbanksystems aufgrund gesetzlicher Veränderungen übernimmt der Dienstleister. Im Rahmen einer jährlich stattfindenden strukturierten Selbsteinschätzung erstellt die Bank eine Risikolandkarte. Aus dieser auf Leitungsebene prospektiv erhobenen Gefährdungseinschätzung lassen sich wesentliche operationelle Risikotreiber und ggf. Minderungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen ableiten. Der Risikowert aller operativen Risiken beläuft sich Ende 2019 auf 1,5 Mio. Euro. RisikokonzentrationenÜberlegungen zu Risikokonzentrationen und Ertragskonzentrationen sind in der Risikoinventur der Bank niedergelegt. Die Bank erkennt aufgrund ihrer Refinanzierungsstruktur keine Risikokonzentrationen bei der Mittelbeschaffung. Größter Kreditgeber ist die Förderbank KfW, die projektbezogen und fristenkongruent refinanziert. Die Einlagen der Kunden weisen eine hohe Granularität auf. Im Kreditgeschäft wird durch Einhaltung der aufsichtlichen Großkreditgrenzen sowie der zusätzlichen internen Branchenlimitierungen Risikokonzentrationen vorgebeugt. Bei den Eigenanlagen wird täglich die Fälligkeitsstruktur überwacht. Es besteht eine Ertragskonzentration hinsichtlich des Zinsergebnisses. Der Strukturbeitrag trägt ca. 41% bei. Weitere Intra-Risikokonzentrationen hinsichtlich finanzierter Geschäftsmodelle, gehaltener Emittenten, Laufzeiten oder Ratingklassen wurden im Rahmen der Risikoinventur detailliert analysiert und als nicht wesentlich eingestuft. Ergebnis der RisikotragfähigkeitsanalyseGemessen am gesamten Risikodeckungspotenzial der UmweltBank in Höhe von rund 99,9 Mio. Euro und davon als Limite zur Verfügung gestellten 44,0 Mio. Euro (44 %) beträgt die Gesamtauslastung der Risikotragfähigkeit per Stichtag 31.12.2019 rund 79 %. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 stellen sich die Risiken und Limite wie folgt dar:
Die Geschäfts- und Risikostrategie der UmweltBank wird durch die eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingesetzten Methoden und Modelle zur Risikomessung entsprechen unter Berücksichtigung der Größe der UmweltBank den aktuellen, gängigen Standards der Bankenbranche und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling, die interne Revision, externe Wirtschaftsprüfer und die Aufsichtsbehörden. GesamtaussageDie Risikosituation der UmweltBank hat sich in 2019 nicht signifikant verändert. Obwohl das Adressenausfallrisiko bei Kundenkrediten im Vergleich zum Vorjahr etwas gestiegen ist, besteht zusammen mit den anderen Risiken und einer guten Ertragskraft stets eine hohe Risikotragfähigkeit. Durch mehrere Verfeinerungen konnten die Berechnungsmodelle des Risikocontrollings zudem weiterentwickelt werden. PrognoseberichtGesamtwirtschaftliche PrognoseAngesichts der sich derzeit verschärfenden Coronavirus-Pandemie ist eine seriöse Prognose über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2020 nicht möglich. Es erscheint jedoch als sicher, dass es zu einer weltweiten starken Rezession kommen wird. Es drohen Unternehmensinsolvenzen und der Abbau von Arbeitsplätzen. Wie stark die Weltwirtschaft in Mitleidenschaft gezogen wird, hängt einerseits davon ab, wie lange die Beeinträchtigungen durch die von den betroffenen Staaten verhängten Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie anhalten und wie rasch und erfolgreich die im Umfang beispiellos hohen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen verschiedener Länder wirken werden. Für Deutschland hat der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 ein solches Hilfspaket beschlossen. Das ifo-Institut hat Szenarioberechnungen durchgeführt, die unter der Annahme eines Teilstillstands der deutschen Wirtschaft von 2-3 Monaten ein Schrumpfen der Wirtschaftsleistung für das Jahr 2020 um 7,2 bis 20,6 Prozentpunkte errechnet haben. Das entspräche Kosten von 255 bis 729 Milliarden Euro. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt könnten diesen Berechnungen zufolge bis zu 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (oder 1,4 Millionen Vollzeitjobs) abgebaut werden und mehr als sechs Millionen Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sein. Branchenspezifische RahmenbedingungenFür die Bankenbranche in Deutschland wird das Jahr 2020 schwierig werden. Schon bislang waren die Ergebnisse der Banken durch die Niedrigzinsphase und durch die gestiegenen Kosten der Regulierung unter Druck gekommen. Die Coronavirus-Pandemie bringt weitere große Herausforderungen. Denn es wird die Aufgabe der Banken sein, ihren Kunden in der Krise beizustehen, sie liquide zu halten und zugleich die langfristige Bonität der Kreditnehmer im Blick zu halten. Es ist davon auszugehen, dass die Kreditausfallquoten durch Unternehmensinsolvenzen und auch die Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen ansteigen werden und dies auf die ohnehin angespannte Ertragslage der Banken durchschlagen wird. Risikomindernd dürften die Maßnahmen aus dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Corona-Hilfspaket wirken, das u. a. Liquiditätshilfen für Firmen, Zuschüsse für Kleinunternehmen, ein Recht für Verbraucher auf Stundung von Bankkrediten und die finanzielle Unterstützung von Familien enthält. Für Kreditbanken ist es herausfordernd, in dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld eine auskömmliche Zinsmarge zu erwirtschaften. Der Wettbewerb um gute Kreditnehmer ist in Deutschland stark ausgeprägt, entsprechend knapp kalkuliert werden die Konditionen. Die Anlage der Überschussliquidität bei der Deutschen Bundesbank ist nur zu negativen Zinsen möglich. Anleihen anderer Banken boten bis etwa Mitte März 2020 kaum Zinsen, nun haben sich in Folge der Coronavirus-Krise die Renditen für Neuinvestments etwas erhöht. Gingen noch bis Ende Februar 2020 alle Marktbeobachter von weiter steigenden Immobilien- und Grundstückspreisen aus, so ist der Ausblick nun ungewiss. Bislang überstieg die Nachfrage das Angebot in nahezu allen Marktsegmenten, der Mangel an Baufirmen und Handwerkern war ein Preistreiber für Neuprojekte und Sanierungen. Nun ist unsicher, wie hoch die Nachfrage nach neuen Finanzierungen sein wird. Aktuell lässt sich ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach einer größeren Mietwohnung oder nach Wohneigentum beobachten. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird weitergehen, denn er ist politisch erwünscht. Das im Dezember 2019 vom bundesdeutschen Gesetzgeber verabschiedete Klimapaket sieht einen beschleunigten Ausbau des Ökostroms vor. Die Verknappung des Stromangebots aus Atomkraft und Kohle sollte die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien in den nächsten Jahren verbessern. Große Photovoltaikanlagen sind bereits ohne staatliche Förderung marktfähig. Dies wird sich im Jahr 2020 aber voraussichtlich noch nicht in einem stärkeren Zubau auswirken. Der Ausbau der Windenergie an Land wird 2020 in Deutschland wohl nur verhalten verlaufen, es ist mit einem Zubau auf dem geringen Niveau des Jahres 2019 zu rechnen. Auch wenn es eine breite Diskussion zur Notwendigkeit des Zubaus gibt, gibt es noch viele politische und bürokratische Hemmnisse (einheitliche maßvolle Abstandsregeln) sowie Gegenwind durch Bürgerinitiativen, die einem signifikanten Zubau entgegenstehen. Im Photovoltaik-Markt in Deutschland ist ebenfalls nur eine Stagnation des Zubauvolumens zu erwarten. Bei Projekten bis 750 kWp hängt der Zubau in 2020 maßgeblich vom kurzfristigen Wegfall des sogenannten 52 GW-Deckels ab, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts noch nicht sicher war; in diesem Marktsegment könnte der Ausbau schlimmstenfalls vorübergehend zum Erliegen kommen. Weitere Sonderausschreibungen werden dagegen das Zubauvolumen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen erhöhen. ChancenDie Chancen für die UmweltBank resultieren aus der weiteren konsequenten Fortführung der Geschäftsstrategie. Mit der Fokussierung auf die Finanzierung von Umweltprojekten und das Angebot nachhaltiger Geldanlagen ist die Bank Nutznießer eines Megatrends, der auch durch die Corona-Krise nicht aufzuhalten sein wird. Die Energiewende in Deutschland ist im vollen Gange. Zur Erreichung der Klimaziele werden weiterhin Erneuerbare-Energien-Projekte realisiert werden. Als kompetenter Ansprechpartner in der Branche hat die UmweltBank sehr gute Chancen, weiter ihren Teil des Finanzierungsmarkts für solche Projekte zu erobern. Mit Innovationen, wie z. B. der im Jahr 2019 neu eingeführten standardisierten Finanzierung von Vorhaben ohne gesetzliche Förderung ("PPA-Projekte") hat sich die Bank als Treiber der Entwicklung ausgezeichnet und kann ihren Vorsprung nutzen. Neue Wohn- und Gewerbebauten werden in Deutschland immer stärker nach ökologisch-sozialen Kriterien geplant und gebaut. Die Spezialisierung der UmweltBank auf soziales und preisgedämpftes Bauen in Baugruppen und Wohnungsbaugenossenschaften ist zukunftweisend. Die Bank kann auf jahrelange Erfahrung bei der Finanzierung solcher Vorhaben zurückgreifen. Für das Jahr 2020 ist die Neueinführung eines ökologischen Verbraucherkredites geplant. Den Kunden soll damit die Finanzierung von nachhaltigen Investitionen rund um ihr Haus ermöglicht werden, die Anschaffung sogenannter Tiny-Houses (Kleinstwohnhäuser) oder von Elektromobilen. Neben der klassischen (Fremd-)Finanzierung bestehen für die UmweltBank oder für die Tochter UmweltProjekt AG gute Möglichkeiten, sich auch am Eigenkapital von Projekten zu beteiligen. Hier sind höhere Renditen möglich. In den Geschäftsbereichen Einlagen, Wertpapiere und Vorsorge wird die Bank ihre Kunden weiterhin umfassend in Fragen der ökologischen Geldanlage informieren. Dabei stellt die Bank stets den Bedarf des Kunden in den Vordergrund und nicht den Absatz einzelner Produkte. Die Nachfrage nach dem Anfang des Jahres 2020 vorgestellten Fonds "Umweltspektrum Mix" ist erfreulich hoch. Die Fonds-Eigenmarke UmweltSpektrum ermöglicht weiteres Ertragspotential. Die UmweltBank ist ein attraktiver Arbeitgeber. Deshalb gelingt es der Bank, qualifizierte neue Mitarbeiter zu gewinnen. RisikenViele Unternehmen in Deutschland leiden bereits jetzt erheblich unter den Folgen der Coronavirus-Krise. Auch die Banken werden nicht verschont bleiben. Im Gegensatz zu vielen anderen Kreditbanken betreibt die UmweltBank kein klassisches Firmenkundengeschäft, d. h. die Finanzierungen hängen weit überwiegend nicht von den wirtschaftlichen Aussichten der Unternehmen ab. Für die wichtigen Kreditkunden der UmweltBank, die Betreiber von Energieprojekten mit einem Anteil von rund 57 % am Kreditbestand erwarten wir keine erhöhten Risiken. Im Immobilienbereich sind die Finanzierungen von Mietwohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und eigengenutzten Immobilien zu unterscheiden. Der überwiegende Teil der von der UmweltBank finanzierten Mietwohnimmobilien wird zu Kostenmieten unter Marktniveau vermietet. Das macht die Wohnungen auch in Krisenzeiten bezahlbarer; allerdings kann ein erhöhtes Mietausfallrisiko nicht ausgeschlossen werden. Gewerbeimmobilien sind bei der UmweltBank von untergeordneter Bedeutung. Bei Projekten mit hohem Gastronomie-Anteil und Hotels kommt es durch die Coronavirus-Krise zu Einnahmeverlusten und damit zu Liquiditätsproblemen. Bei der Finanzierung von eigengenutzten Immobilien sollten die direkten Auswirkungen zunächst überschaubar bleiben. Aber mittelfristig kann eine große Krise zu nennenswerten Ratenrückständen führen. Obwohl die finanzierten Immobilien in der Regel moderat beliehen sind, könnten vermehrt die Erlöse aus der Verwertung von Immobilien nicht zur Deckung der Darlehensforderungen ausreichen und somit über höhere Kreditausfälle als bisher üblich auch auf die UmweltBank durchschlagen. Deswegen ist es gut, dass der deutsche Staat und das Eurosystem viel Geld zur Verfügung stellen, um die Folgen der Coronavirus-Krise zu mindern. Die UmweltBank wird partnerschaftlich mit den Kreditkunden Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Liquidität vereinbaren. Die Neugeschäfts-Risiken im Kreditgeschäft liegen weiterhin überwiegend in der Veränderung gesetzlicher Rahmenbedingungen, insbesondere beim EEG. Dem Risiko einer negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist die UmweltBank aufgrund ihrer Spezialisierung auf ökologische Immobilien und Projektfinanzierungen im Bereich der Erneuerbaren Energien in wesentlich geringerem Maße ausgesetzt als andere Banken. Die Coronavirus-Krise könnte zu einem Rückgang des Kreditneugeschäfts der Bank führen. Ferner könnte sich die Fertigstellung von im Bau befindlichen Wohnprojekten verzögern. Risiken bestehen weiterhin in der Entwicklung der Zinsstruktur. Die Zinsen sind aktuell auf einem sehr niedrigen Niveau. Dies führte bereits in den letzten Jahren zu einem - im Verhältnis zur Bilanzsumme - gesunkenen Zinsüberschuss. Sollten die Marktzinssätze langfristig auf diesem sehr niedrigen Stand bleiben oder noch weiter sinken, so könnte das relative Zinsergebnis der Bank weiter sinken. Auch wenn das Zinsniveau kurzfristig stark steigen sollte, könnte das Zinsergebnis der Bank vorübergehend belastet werden. Die Bank verzeichnet derzeit keine verstärkten Liquiditätsabflüsse. Ein stark steigender Liquiditätsbedarf könnte den Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren erforderlich machen, die angesichts gesunkener Kurse nur mit Verlust veräußerbar wären. Zukünftige Vermögens-, Finanz- und ErtragslageGrundsätzlich gilt: Jede vom Vorstand der Bank aufgestellte Prognose zur zukünftigen Entwicklung der UmweltBank stellt eine Einschätzung auf Basis der zum Zeitpunkt der Aufstellung zur Verfügung stehenden Informationen dar. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder sich die Risiken und Chancen in anderer Weise konkretisieren, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen wesentlich abweichen. Im Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts hat die Coronavirus-Pandemie das öffentliche Leben in weiten Teilen der Welt zum Erliegen gebracht und bereits jetzt der Wirtschaft erheblichen Schaden zugefügt. Die UmweltBank ist sowohl direkt als auch indirekt davon betroffen. Eine direkte Folge ist ein deutlicher Rückgang der Produktivität, weil z. B. Mitarbeitende ihre Kinder zuhause betreuen müssen und der Vorstand zum Schutz der Mitarbeiter einen Schichtbetrieb eingeführt hat, der Arbeitsausfälle zur Folge hat. Indirekt wäre die Bank insofern betroffen, falls Kreditkunden den Kapitaldienst nicht mehr erbringen könnten. Im Schnitt hat die UmweltBank bonitätsstarke Kreditkunden. Aber je länger die Krise anhält, desto eher könnte es zu einem Anstieg der notleidenden Kredite und letztlich auch Ergebnisminderungen durch Kreditausfälle kommen. Deshalb ist die Prognose des Geschäftsverlaufs 2020 mit einer größeren Unsicherheit behaftet. Dennoch geht der Vorstand davon aus, dass die UmweltBank ihren Erfolgskurs weiter fortsetzen kann. Das bedeutet ein Wachstum von Bilanzsumme und Geschäftsvolumen. Die Kundenzahl sollte weiter steigen und wird zum Jahresende 2020 mit 120.000 erwartet. Das Jahresergebnis vor Steuern wird mit ca. 36 Mio. € etwas unter dem des Vorjahresniveau liegen. Grundlage dieser Prognose ist eine erwartete Vergabe neu ausgereichter Umweltkredite auf dem guten Niveau des Vorjahrs. Die durchschnittliche relative Zinsmarge dürfte weiter leicht zurückgehen. Der (absolute) Zinsüberschuss sollte moderat steigen, ebenso das Provisions- und Handelsergebnis. Die Einlagen sollen sich in etwa parallel zum Wachstum der Kredite entwickeln, so dass die Umweltgarantie-Erfüllung deutlich über 100 % bleibt. Der Personalaufwand wird aufgrund weiterer Neueinstellungen 2020 noch einmal merklich steigen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen steigen, bedingt durch die Investitionen in neue digitale Prozesse, ebenfalls weiter an. Um das erwartete Wachstum mit Eigenmitteln zu unterlegen, sollen auch 2020 die Gewinnrücklagen und die Rücklage nach 340g HGB dotiert werden. Wiederum angeboten werden soll die direkte Reinvestition der Dividende in junge Aktien der Bank. Geplant ist weiterhin, die bereits 2018 und 2019 angebotene Emission von Ergänzungskapital (Green-Bond-Junior) aufzustocken, um sie einerseits den Inhabern älterer UmweltBank-Genussrechte zum Tausch anzubieten und andererseits auch einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Nürnberg, 8. April 2020 UmweltBank AG, Nürnberg Der Vorstand Goran Bašić Jürgen Koppmann Stefan Weber Bilanz zum 31. Dezember 2019der UmweltBank AG, NürnbergAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019der UmweltBank AG, NürnbergAufwendungen
Erträge
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019der UmweltBank AG, Nürnberg
Eigenkapitalspiegel
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| Alle Beträge in EUR |
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Bilanzgewinn | Summe |
| Eigenkapital 01.01.2018 | 27.882.405,00 | 5.821.710,68 | 64.647.530,77 | 9.661.820,01 | 108.013.466,46 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen 28.06.2018 (Hauptversammlung) | 739.450,41 | -739.450,41 | 0,00 | ||
| Gezahlte Dividenden | -8.922.369,60 | -8.922.369,60 | |||
| Aktiendividende 09.08.2018 | 340.447,00 | 2.791.665,40 | 3.132.112,40 | ||
| Belegschaftsaktien 19.12.2018 | 16.608,00 | 17.992,00 | 34.600,00 | ||
| Jahresüberschuss 31.12.2018 | 16.936.348,00 | 16.936.348,00 | |||
| Einstellung in die Gewinnrücklagen 31.12.2018 | 7.100.000,00 | -7.100.000,00 | 0,00 | ||
| Eigenkapital 31.12.2018 | 28.239.460,00 | 8.631.368,08 | 72.486.981,18 | 9.836.348,00 | 119.194.157,26 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen 27.06.2019 (Hauptversammlung) | 517.326,20 | -517.326,20 | 0,00 | ||
| Gezahlte Dividenden | -9.319.021,80 | -9.319.021,80 | |||
| Bezugsrechts-Kapitalerhöhung 02.08.2019 | 2.375.272,00 | 21.139.920,80 | 23.515.192,80 | ||
| Jahresüberschuss 31.12.2019 | 17.171.558,83 | 17.171.558,83 | |||
| Einstellung in die Gewinnrücklagen 31.12.2019 | 6.500.000,00 | -6.500.000,00 | 0,00 | ||
| Eigenkapital 31.12.2019 | 30.614.732,00 | 29.771.288,88 | 79.504.307,38 | 10.671.558,83 | 150.561.887,09 |
Die UmweltBank AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Hauptsitz in Nürnberg.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen, die Eintragungsnummer lautet HR B 12.678.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist unter Beachtung handels- und aktienrechtlicher Vorschriften und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (kurz: RechKredV) sowie der relevanten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die in den Formblättern 1 und 2 der RechKredV vorgesehenen, aber nicht belegten Posten wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht berücksichtigt.
Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt und in Tausend Euro (TEUR) erläutert, wodurch es zu Rundungsdifferenzen kommen kann. Alle Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit nicht anders angegeben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.
Täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, Wertpapiere des Umlaufvermögens und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert bzw. nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Allen erkennbaren Einzelrisiken wurde durch angemessene Wertabschläge in Form von Einzelwertberichtigungen insbesondere auf Blankoanteile ausfallgefährdeter Forderungen Rechnung getragen. Für latente Ausfallrisiken sind unter Anwendung des BMF-Schreibens vom 10. Januar 1994 unversteuerte Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden gemäß § 340e HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet, d.h. mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung.
Die Nutzungsdauer liegt bei immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 2 und 5 Jahren, bei Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahren. Die Einbauten in fremde Gebäude werden auf die Restlaufzeit der jeweiligen Mietverträge zum Aktivierungszeitpunkt abgeschrieben.
Immaterielle Anlagegüter und Sachanlagen werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 Euro wurden als Aufwand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter von 250,01 Euro bis 800 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang dargestellt.
Befristete Forderungen an Kreditinstitute, die festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens sowie die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Unter Pari erworbene festverzinsliche Wertpapiere werden periodengerecht linear auf den Nennwert zugeschrieben. Über Pari erworbene festverzinsliche Wertpapiere werden periodengerecht linear auf den Nennwert abgeschrieben. Negative Zinsen aus Mittelanlagen wurden unter den Zinserträgen ausgewiesen.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip anhand Ertragswertberechnungen bewertet. Bei der Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften wird der Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 18 zugrunde gelegt. Danach werden Kapitalrückzahlungen als ergebnisneutrale Minderungen des Beteiligungsbuchwerts behandelt und im Anlagespiegel als Beteiligungsabgang ausgewiesen. Gewinnanteile werden nur dann als Erträge aus Beteiligungen vereinnahmt, wenn die Verlustsonderkonten ausgeglichen sind.
Der Handelsbestand wurde zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340e Abs. 3 HGB bewertet. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt bestand, wurde der beizulegende Zeitwert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Der Bilanzausweis erfolgte mit dem Nominalbetrag. Die anteiligen Zinsen des Geschäftsjahrs werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Andere Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Der Belastung durch steigende Zinsen wurde durch Rückstellungen Rechnung getragen.
Das Bankbuch der UmweltBank wurde gemäß IDW RS BFA 3 hinsichtlich der Notwendigkeit einer Rückstellung für drohende Verluste überprüft. Da auf Basis einer GuV-orientierten Betrachtung der zinsbezogenen Geschäfte ein positives barwertiges Ergebnis über einen Betrachtungszeitraum von 25 Jahren ermittelt wurde, war die Bildung einer Drohverlustrückstellung nicht erforderlich.
Im Jahresabschluss 2019 wurde wie in den Vorjahren erneut der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB dotiert, der das Ergebnis des Jahresabschlusses entsprechend verringerte.
Eventualverbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen) wurden mit den Nominalwerten zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die überwiegende Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten ohne Inanspruchnahme ausläuft. Die Bewertung der Eventualverbindlichkeiten erfolgte entsprechend der Bewertung der Forderungen an Kunden.
Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Teile der gewährten Zusagen. Sie werden mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Die Bewertung der unwiderruflichen Kreditzusagen erfolgte entsprechend der Bewertung der Forderungen an Kunden.
Die anderen Forderungen an Kreditinstitute teilen sich nach der Restlaufzeit wie folgt auf:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| bis drei Monate | 1.207 | 2.937 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 15.385 | 17.934 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 29.617 | 48.378 |
| mehr als fünf Jahre | 24.166 | 43.399 |
| Summe | 70.375 | 112.648 |
Die Forderungen an Kunden haben nach der Restlaufzeit folgende Aufteilung:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| bis drei Monate | 54.836 | 57.541 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 211.375 | 166.879 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 850.802 | 809.839 |
| mehr als fünf Jahre | 1.444.920 | 1.355.979 |
| mit unbestimmter Laufzeit | 4.683 | 2.533 |
| Summe | 2.566.616 | 2.392.771 |
Die Beträge enthalten Forderungen mit Nachrangabrede in Höhe von 20 TEUR (31.12.2018: 586 TEUR). Forderungen aus zinsverbilligten Förderkrediten im Volumen von 955.970 TEUR (31.12.2018: 802.479 TEUR) sind an die refinanzierenden öffentlichen Förderbanken abgetreten.
In den Forderungen an Kunden sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 26.248 TEUR (31.12.2018:13.083 TEUR) sowie Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 14.263 TEUR (31.12.2018:18.272 TEUR) enthalten.
Dieser Posten gliedert sich folgendermaßen auf:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| börsenfähige festverzinsliche Wertpapiere | 1.372.848 | 1.125.273 |
| davon börsennotiert | 1.366.300 | 1.118.987 |
| davon nicht börsennotiert | 6.548 | 6.286 |
| nicht börsenfähige festverzinsliche Wertpapiere | 458 | 436 |
In dem auf den Stichtag folgenden Jahr werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 84.793 TEUR (31.12.2018: 79.800 TEUR) fällig. Die festverzinslichen Wertpapiere des Anlagebestandes mit einem Buchwert (einschließlich anteiliger Zinsen) von 1.175.828 TEUR (31.12.2018: 952.515 TEUR) wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die vermiedenen Abschreibungen zum 31. Dezember 2019 betrugen 1.709 TEUR (31.12.2018: 2.026 TEUR). Eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S. 4 HGB wurde nicht vorgenommen, da die Wertpapiere zu Pari zurückgezahlt werden und keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Rückzahlungen gemindert werden. Die stillen Reserven bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 9.981 TEUR (31.12.2018: 3.571 TEUR). Insgesamt waren festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 108.822 TEUR (31.12.2018: 103.822 TEUR) zur Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Förderkreditinstituten verpfändet.
Dieser Posten gliedert sich wie folgt auf:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| Börsenfähige Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | - | - |
| davon börsennotiert | - | - |
| davon nicht börsennotiert | - | - |
| Nicht börsenfähige Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 936 | 756 |
Die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere des Anlagebestands wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die vermiedenen Abschreibungen zum 31. Dezember 2019 betragen 0 TEUR (31.12.2018: 0 TEUR). Die Position enthält angekaufte UmweltBank Genussscheine mit einem Buchwert von 936 TEUR (31.12.2018: 756 TEUR).
Der Handelsbestand beinhaltet die UmweltProjekt AG-Anleihe ISIN DE000A2TSEC4 in Höhe von 5.041 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Diese Anleihe soll im Jahr 2020 vollständig an Kunden verkauft werden. Die Kriterien für die Einbeziehung von Finanz-Instrumenten in den Handelsbestand wurden im Geschäftsjahr nicht geändert.
Dieser Posten gliedert sich folgendermaßen auf:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| Börsenfähige Beteiligungen | - | - |
| Nicht börsenfähige Beteiligungen | 4.927 | 4.749 |
Beteiligungen bestehen an folgenden Unternehmen:
| Gesellschaft, Sitz / Ergebnis für das Geschäftsjahr 2018 in TEUR |
Buchwerte 31.12.2019 TEUR |
Buchwerte 31.12.2018 TEUR |
Anteil der Bank am Eigenkapital des Unternehmens |
| Visavis Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin / 216 | 1.494 | 1.892 | 45,00% |
| Eno Windpark GmbH & Co. Wilmersdorf KG. Ostseebad Rerik/412 | 1.147 | 0 | 29,31% |
| EN ERTRAG Windpark Neuenfeld GmbH & Co. KG, Schenkenberg /1.761 | 877 | 740 | 28,57% |
| KWA Solarkraftwerk Arenborn GmbH & Co. KG, Bietigheim-Bissingen / 408 | 405 | 494 | 36,96% |
| Umwelt Wind Energie UWE GmbH & Co. Bergen/Nordenham KG, Cuxhaven / 306 | 305 | 305 | 27,42% |
| WK Windkraft-Kontor GmbH & Co. Körbecke KG, Grebenstein / 326 | 298 | 233 | 18,70% |
| Naturata AG, Marbach / 263 | 212 | 212 | 13,44 % |
| Windpark Fonds Amesdorf-Wellen GmbH & Co. KG, Mettmann / 553 | 140 | 140 | 26,72% |
| Volksbau Freiburg GmbH & Co. KG, Berlin /-24 | 49 | 0 | 49,00% |
| Umwelt Konzept UK GmbH & Co Schackensleben/Salingen KG, Cuxhaven /410 | 0 | 733 | 18,13% |
| Summe | 4.927 | 4.749 |
Folgende Unternehmen (Beteiligungsquote über 50%) sind unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen:
| Gesellschaft, Sitz / Ergebnis für das Geschäftsjahr 2018 in TEUR |
Buchwerte 31.12.2019 TEUR |
Buchwerte 31.12.2018 TEUR |
Anteil der Bank am Eigenkapital des Unternehmens |
| UmweltProjekt AG, Nürnberg/410 | 15.520 | 15.520 | 100,00% |
| Windpark Hoher Berg Dornstedt GmbH & Co. KG, Nürnberg/1.159 | 2.290 | 2.290 | 100,00% |
| Windpark Nordleda GmbH & Co. Betriebs KG, Nordleda/1.135 | 2.081 | 2.472 | 69,51% |
| Gisela 36 Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin /0 | 1.823 | 2.283 | 90,00% |
| StadtWerk Berlin KG Beteiligungsgesellschaft für Projekte in der Stadterneuerung, Berlin /100 | 996 | 1.067 | 77,32% |
| UmweltKontakt GmbH, Nürnberg/43 | 694 | 317 | 100,00% |
| UmweltBank & Co Emilienstraße 3 KG, Nürnberg/66 | 385 | 372 | 98,00% |
| UmweltProjekt Verwaltungs GmbH, Nürnberg/-12 | 25 | 25 | 100,00% |
| Summe | 23.814 | 24.346 |
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um nicht börsenfähige Anteile.
Im Anlagespiegel werden die nach den Grundsätzen für das Anlagevermögen zu bewertenden Vermögensgegenstände verschiedener Bilanzposten zusammengefasst.
Die Sachanlagen betreffen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattungen in Höhe von 1.403 TEUR (31.12.2018: 908 TEUR) und Anzahlungen auf Grundstücke und Geschäftsbauten auf eigenen Grundstücken in Höhe von 1.269 TEUR (31.12.2018: 0 TEUR).
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten Zuschreibungen | Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2019 TEUR |
Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Umbuchungen TEUR |
Ifd. Jahr TEUR |
Saldo Zu-/ Abschreibungen kumuliert 01.01.2019 TEUR |
|
| Andere Forderungen an Kreditinstitute | 112.648 | 12.540 | 54.814 | - | - | - |
| Schuldverschreibungen | 952.491 | 624.652 | 401.315 | - | - | -24 |
| Aktien u. a. nicht festverzinsliche Wertpapiere | 756 | 180 | - | - | - | - |
| Beteiligungen | 5.129 | 1.678 | 1.565 | - | 65 | 380 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 24.879 | 186 | 855 | - | 377 | 533 |
| Sachanlagen | 3.121 | 2.087 | 165 | - | - | 2.189 |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.396 | 362 | - | 9 | - | 1.841 |
| Abschreibungen | Buchwerte | ||||
| Abgänge (-)/ Zugänge (+) TEUR |
Ifd. Jahr TEUR |
31.12.2019 Kumuliert TEUR |
Stand 31.12.2019 TEUR |
Stand 31.12.2018 TEUR |
|
| Andere Forderungen an Kreditinstitute | - | - | - | 70.374 | 112.647 |
| Schuldverschreibungen | -24 | - | - | 1.175.828 | 952.515 |
| Aktien u. a. nicht festverzinsliche Wertpapiere | - | - | - | 936 | 755 |
| Beteiligungen | - | - | 380 | 4.927 | 4.749 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | - | 240 | 733 | 23.814 | 24.347 |
| Sachanlagen | 164 | 329 | 2.354 | 2.689 | 931 |
| Immaterielle Anlagewerte | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | 250 | 2.091 | 676 | 556 |
Der Posten sonstige Vermögensgegenstände enthält folgende wichtige Einzelbeträge:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| Besicherung unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) und dem Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB) | 2.220 | 1.605 |
| Genossenschaftsanteile | 1.510 | 510 |
| Steuererstattungsansprüche | 1.263 | 395 |
| Provisionsforderungen | 192 | 140 |
Der Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich um 31 TEUR auf insgesamt 354 TEUR. Die Erhöhung ist hauptsächlich durch Vorauszahlungen für Softwaremiete bedingt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist teilen sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt auf:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| bis drei Monate | 17.690 | 17.041 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 149.292 | 43.879 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 370.087 | 438.491 |
| mehr als fünf Jahre | 618.905 | 503.078 |
| Summe | 1.155.974 | 1.002.489 |
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist handelt es sich um zinsverbilligte Darlehen öffentlicher Förderbanken sowie um Gelder im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte II (GLRG-II) der Bundesbank in Höhe von 200.000 TEUR (31.12.2018: 200.000 TEUR) mit einer Ursprungslaufzeit von vier Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch abgetretene und verpfändete Forderungen im Nennwert von insgesamt 958.392 TEUR (31.12.2018: 802.479 TEUR) und verpfändete festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 395.008 TEUR (31.12.2018: 375.322 TEUR) besichert, wovon 286.186 TEUR (31.12.2018: 271.500 TEUR) bei der Bundesbank hinterlegt sind. Diese dienen überwiegend als Sicherheit für die aufgenommenen GLRG-II Mittel.
Die Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten teilen sich nach der Restlaufzeit wie folgt auf:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| bis drei Monate | 228.706 | 242.929 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 81.065 | 63.549 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 17.844 | 37.507 |
| mehr als fünf Jahre | - | - |
| Summe | 327.615 | 343.985 |
Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist setzen sich nach der Restlaufzeit wie folgt zusammen:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| bis drei Monate | 14.707 | 14.183 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 30.780 | 35.306 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 143.478 | 131.454 |
| mehr als fünf Jahre | 45.661 | 36.667 |
| Summe | 234.626 | 217.610 |
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 1.568 TEUR (31.12.2018: 816 TEUR) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 15.567 TEUR (31.12.2018: 1.159 TEUR) enthalten.
Der Posten sonstige Verbindlichkeiten enthält folgende wichtige Einzelbeträge:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| Abzuführende Steuern | 1.541 | 740 |
| Ausschüttung Genussrechte | 1.071 | 1.143 |
| Zinsabgrenzung Nachranganleihen | 821 | 770 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 478 | 216 |
In diesem Posten sind enthalten:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| Zinsabgrenzungen aus Forderungen | 658 | 825 |
| zu versteuernde temporäre Differenzen 31.12.2019 TEUR |
abziehbare temporäre Differenzen 31.12.2019 TEUR |
passive latente Steuern TEUR |
aktive latente Steuern TEUR |
|
| AKTIVA | ||||
| Schuldverschreibungen | - | 416 | - | 134 |
| Personengesellschaften | ||||
| darunter gewerbesteuerpflichtig | 3.149 | - | 498 | - |
| darunter nicht gewerbesteuerpflichtig | - | 188 | - | 60 |
| germ. § 15a EStG zukünftig verrechenbare Verluste | - | 198 | - | 31 |
| PASSIVA | ||||
| Sonstige Rückstellungen | 1 | 736 | 0 | 237 |
| Summe | 3.150 | 1.538 | 498 | 462 |
| Saldierung | -462 | |||
| Saldo 31.12.2019 | 36 | |||
| Stand per 01.01.2019 | 127 | |||
| Auflösung passive latente Steuern per 31.12.2019 | -91 |
Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag von 32,17 %. Differenzen betreffend gewerbesteuerpflichtige Personengesellschaften wurden mit einem kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von 15,83 % berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen enthalten anteilig laufende Ertragsteuern i.H.v. 277 TEUR (31.12.2018: 367 TEUR).
Dieser Posten enthält folgende wichtige Einzelbeträge:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| Rückstellung für steigenden Bonus beim Umweltsparvertrag | 6.545 | 5.582 |
| Rückstellung für Lizenzkosten an die D.U.T Umwelt Treuhand GmbH, Nürnberg | 1.345 | 1.345 |
| Rückstellung für steigenden Zins beim Wachstumsparen | 343 | 750 |
| Valutatermin | Art, WKN, Nennbetrag in TEUR |
Gezeichnete Stückzahl | Nominalbetrag TEUR |
Zinssatz in% p.a. | Laufzeit |
| 01.12.2016 | Bedingte nachrangige Pflichtwandelanleihe (CoCo-Bond). WKN A2BN54 | 103.815 Stück mit Nennwert 250,00 EUR | 25.954 | 2,85 bis 01.06.2021, danach Festsetzung auf Basis des Swapsatzes für Euro-Swap-Transaktionen mit einer Laufzeit von 5 Jahren zzgl. einer gleichbleibenden Marge von 2,717 Prozentpunkten | Unbefristet |
Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeiten und zählen gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zum Additional-Tierl-Kapital (zusätzliches Kernkapital). Im Fall der Insolvenz gehen die Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen den Ansprüchen aus Instrumenten des Ergänzungskapitals ("T2") nach. Der CoCo-Bond wird in Aktien der Bank gewandelt, sofern die harte Kernkapitalquote unter 5,125 % sinkt.
| Valutatermin | Art, WKN, Nennbetrag in TEUR |
Gezeichnete Stückzahl | Nominalbetrag TEUR |
Zinssatz in% p.a. | Laufzeit |
| 30.06.2018 | Inhaberanleihe mit Nachrangabrede (UmweltBank Green Bond junior), WKN A2LQKU, bis zu 40.000 | 27.360.962 Stück mit Nennwert von je 1,00 EUR | 27.361 | 2,00 bis 30.06.2024 danach Festsetzung im 5-Jahres-lntervall auf Basis des Swapsatzes für Euro-Swap-Transaktionen mit einer Laufzeit von 5 Jahren zuzüglich einer Marge von maximal 100 Basispunkten | Unbefristet |
| 08.11.2018 | Namensschuldverschreibung mit Nachrangabrede, UmweltBank NSV 3,85% 2018(28) | 20.000 | 3,85 für die gesamte Laufzeit | 08.11.2028 |
Es handelt sich um unbesicherte, nachrangige Verbindlichkeiten, die gemäß CRR zum Tier2-Kapital (Ergänzungskapital) zählen. Im Fall einer Insolvenz der UmweltBank stehen die Ansprüche im Rang nach den Ansprüchen sämtlicher nicht nachrangiger Gläubiger (Bail-In-Instrument).
Gemäß CRR stellten 44.307 TEUR des Genussrechtskapitals anrechenbare Eigenmittel dar. Die Genussrechtsinhaber erhalten eine, dem Gewinnanspruch der Aktionäre vorgehende, jährliche Ausschüttung in Höhe des angegebenen Zinssatzes bezogen auf den Nennbetrag der Genussrechte.
| Valutatermin | Art, WKN, Nennbetrag in TEUR |
Gezeichnete Stückzahl | Nominalbetrag TEUR |
Zinssatz in % p.a. | Laufzeit |
| 31.12.2011 | Genussschein, WKN A2PMFT, bis zu 5.539 | 5.538.500 | 5.539 | 4,00 bis 31.12.2022, danach Festsetzung auf Basis der sechsjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2022 danach alle sechs Jahre mit einer Frist von zwölf Monaten zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| 30.09.2011 | Genussschein, WKN A2PMFS, bis zu 5.539 | 5.538.500 | 5.539 | 4,00 bis 31.12.2021, danach Festsetzung auf Basis der fünfjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2021 danach alle fünf Jahre mit einer Frist von zwölf Monaten zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| 31.12.2010 | Genussschein, WKN A2PMFR, bis zu 5.539 | 5.538.500 | 5.539 | 1,45 bis 31.12.2021, danach Festsetzung auf Basis der vierjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2017 danach alle vier Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des Jeweiligen Jahres |
| 01.04.2010 | Genussrecht, Namens-GR 000 505, bis zu 5.539 | 5.538.500 | 5.539 | 1,75 bis 31.12.2020, danach Festsetzung auf Basis der vierjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2016, danach alle vier Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| 30.06.2009 | Genussrecht, Namens-GR 000 504, bis zu 5.539 | 5.538.500 | 5.539 | 1,75 bis 31.12.2022, danach Festsetzung auf Basis der vierjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2014, danach alle vier Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| 30.06.2008 | Genussrecht, Namens-GR 000 503, bis zu 5.538 | 5.538.240 | 5.538 | 1,25 bis 31.12.2019, danach Festsetzung auf Basis der zweijährigen Bundesschatzanweisung zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2015, danach alle zwei Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| 31.12.2007 | Genussrecht, Namens-GR 000 502, bis zu 5.538 | 5.538.240 | 5.538 | 1,75 bis 31.12.2020, danach Festsetzung auf Basis der vierjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2012, danach alle vier Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| 31.03.2007 | Genussrecht, Namens-GR 000 501, bis zu 5.538 | 5.538.240 | 5.538 | 2,15 bis 31.12.2019, danach Festsetzung auf Basis der vierjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet emittentenseitig kündbar zum 31.12.2012, zum 31.12.2015, danach alle vier Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| 30.06.2006 | Genussrecht, Namens-GR 000 500, bis zu 4.701 | 1.057.852 | 1.058 | 1,25 bis 31.12.2019, danach Festsetzung auf Basis der zweijährigen Bundesschatzanweisung zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Emittentenseitig gekündigt per 31.12.2020 |
| 30.06.2005 | Genussschein, WKN A0EACS, bis zu 4.701 | 1.548.906 | 1.549 | 1,25 bis 31.12.2019, danach Festsetzung auf Basis der zweijährigen Bundesschatzanweisung zuzüglich 1,35 Prozentpunkte | Emittentenseitig gekündigt per 31.12.2020 |
| 30.06.2004 | Genussschein, WKN A0AYVW, bis zu 4.701 | 1.655.743 | 1.656 | 1,25 bis 31.12.2019, danach Festsetzung auf Basis der zweijährigen Bundesschatzanweisung zuzüglich 1,5 Prozentpunkte | Emittentenseitig gekündigt per 31.12.2020 |
| 30.06.2003 | Genussschein, WKN 723302, bis zu 4.701 | 1.605.667 | 1.606 | 0,90 bis 31.12.2020, danach Festsetzung auf Basis der zweijährigen Bundesschatzanweisung zuzüglich 1,5 Prozentpunkte | Emittentenseitig gekündigt per 31.12.2020 |
Das Aktienkapital setzt sich zusammen aus 30.614.732 Stückaktien, lautend auf den Inhaber.
a) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 26. Juni 2024 eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der Jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben:
Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb ist ferner nur zulässig, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zur Zahlung an die Aktionäre verwandt werden darf.
b) Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, aber auch durch etwaige Konzerngesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder von einer Konzerngesellschaft beauftragte Dritte ausgenutzt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere auch die weiteren Vorgaben gemäß § 71 Abs. 2 Aktiengesetz, vorliegen.
c) Der Erwerb darf über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten oder mittels der Einräumung von Andienungsrechten erfolgen, die ggf. allen Aktionären entsprechend ihrem Anteilsbesitz einzuräumen sind.
aa) Sofern ein öffentliches Kaufangebot oder eine öffentliche Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten überzeichnet ist, muss der Erwerb beziehungsweise die Annahme nach Quoten im Verhältnis der jeweils zu berücksichtigenden angebotenen Aktien unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien erfolgen. Eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien vorgesehen werden.
bb) Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft bzw. der Kurse im börslichen Freiverkehr in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem für den Erwerb maßgeblichen Stichtag vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- und den Wert des Anteils der Aktie am Grundkapital der Gesellschaft nicht unterschreiten. Maßgeblicher Stichtag ist im Fall eines Erwerbs über die Börse der Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb, im Fall eines öffentlichen Kaufangebots der Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Abgabe des Kaufangebots und im Fall der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten der Tag der Annahme der Verkaufsofferten beziehungsweise der Tag der Einräumung von Andienungsrechten.
cc) Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots beziehungsweise einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Kursabweichungen vom gebotenen Kauf- beziehungsweise Verkaufspreis oder von den Grenzwerten einer etwaigen Kauf- beziehungsweise Verkaufspreisspanne, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten beziehungsweise die Andienungsrechte bis zum Zeitpunkt der Annahme angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Kurs am letzten Börsenhandelstag vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Anpassung; die maximal zulässige Überschreitung von 10 % ist nach diesem Kurs zu bestimmen, die Untergrenze gilt unverändert.
d) Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer etwaigen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten, bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die nähere Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und gegebenenfalls ihrer Handelbarkeit.
e)Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien wie folgt zu verwenden:
aa) Die Aktien können Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder ggf. einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten, zugesagt oder übertragen werden, sowie zur Erfüllung bereits bestehender Zusagen gegenüber solchen Personen verwendet werden. Insoweit ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
bb) Die Aktien können darüber hinaus über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden: in letzterem Fall ist das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen.
cc) Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere als (Teil-) Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.
dd) Sie können, insoweit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten darf. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls der nachfolgende Wert geringer ist - die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen.
ee) Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann aber auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags des Grundkapitals der übrigen Aktien gemäß § 8 Abs. 3 AktG erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend zu ändern.
ff) Die Entscheidung über die Festlegung der näheren Einzelheiten, wie einer etwaigen direkten Gegenleistung, etwaiger Anspruchsvoraussetzungen und Verfalls- oder Ausgleichsregelungen, insbesondere für Sonderfälle wie die Pensionierung, die Erwerbsunfähigkeit oder den Tod, trifft der Vorstand.
f) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die mit Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen der Regelungen der Vorstandsvergütung vereinbart wurden oder werden, oder die eigenen Aktien Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen dieser Regelungen zum Erwerb anzubieten, zuzusagen oder zu übertragen. Die Entscheidung über die Festlegung der näheren Einzelheiten, wie einer etwaigen direkten Gegenleistung, etwaiger Anspruchsvoraussetzungen und Verfalls- oder Ausgleichsregelungen, insbesondere für Sonderfälle wie die Pensionierung, die Erwerbsunfähigkeit oder den Tod, trifft der Aufsichtsrat.
g) Die Ermächtigungen unter vorstehenden lit. e) und f) können einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. e) aa), cc) und dd) auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.
Bezüglich der Entwicklung des bilanziellen Eigenkapitals wird auf die Darstellung im Eigenkapitalspiegel verwiesen.
Durch die Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 wurden 517 TEUR (im Vorjahr: 739 TEUR) aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Gemäß § 58 Abs. 2 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat 6.500 TEUR (Vorjahr: 7.100 TEUR) den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.
Gemäß CRR belaufen sich die anrechenbaren Eigenmittel nach Feststellung des Jahresabschlusses auf 377.981 TEUR (31.12.2018: 333.440 TEUR).
Die Quote der anrechenbaren Eigenmittel bezogen auf die gewichteten Risikoaktiva beträgt nach Feststellung des Jahresabschlusses 14,52 % (31.12.2018:14,03 %).
In diesem Posten sind enthalten:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| Bürgschaften und Garantien | 43.890 | 56.691 |
Im Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten wird insgesamt als gering eingestuft.
In diesem Posten sind enthalten:
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| Unwiderrufliche Kreditzusagen | 379.316 | 362.852 |
Der Posten unwiderrufliche Kreditzusagen enthält keine Einzelbeträge, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Besondere Kreditrisiken aus der zukünftigen Kreditausreichung sind nicht erkennbar.
Die Zinserträge enthalten 63 TEUR (31.12.2018: 62 TEUR) negative Zinsen aus Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.
Das Provisionsergebnis als Saldo der Provisionserträge und -aufwendungen gliedert sich wie folgt:
| 01.01. - 31.12.2019 TEUR |
01.01. - 31.12.2018 TEUR |
|
| Wertpapier-/Versicherungsgeschäft | 1.740 | 893 |
| Kreditgeschäft | 1.647 | 1.193 |
| Zahlungsverkehr | 119 | 114 |
Die Provisionen aus Wertpapier- und Versicherungsgeschäften resultieren insbesondere aus für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung.
Das Handelsergebnis enthält Kursgewinne aus Festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 917 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), Aktienfonds in Höhe von 478 TEUR (Vorjahr: 336 TEUR) und Kursgewinne aus Rentenfonds in Höhe von 142 TEUR (Vorjahr: 11 TEUR).
Der Personalaufwand stieg von 9.221 TEUR in 2018 um 1.989 TEUR auf 11.210 TEUR. Der Anstieg resultiert aus allgemeinen Gehaltsanpassungen und der Zunahme der Anzahl der Beschäftigten.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen weisen im Wesentlichen folgende Verteilung auf:
| 01.01. - 31.12.2019 TEUR |
01.01. - 31.12.2018 TEUR |
|
| Marketingaufwand | 1.810 | 983 |
| Aufwendungen für die Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds an den Ausschuss für einheitliche Abwicklung (SRB) und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) | 1.798 | 1.849 |
| EDV-Aufwand | 1.787 | 1.447 |
| Mieten und Raumkosten | 1.058 | 926 |
| Externe Prüfungen und Beratungskosten | 808 | 584 |
| Porto-/Transportaufwand | 571 | 510 |
| Fortbildungsaufwand | 560 | 341 |
| Rechtskosten | 359 | 427 |
| Beiträge an Berufsverbände | 273 | 284 |
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 berechnete und im Verwaltungsaufwand enthaltene Gesamthonorar beläuft sich auf insgesamt 264 TEUR (Vorjahr: 295 TEUR) und verteilt sich wie folgt:
| 01.01. - 31.12.2019 TEUR |
01.01. - 31.12.2018 TEUR |
|
| Honorar für erbrachte Abschlussprüfungsleistungen | 232 | 244 |
| Honorar für andere Bestätigungsleistungen | 32 | 51 |
Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen aufsichtsrechtlich veranlasste Prüfungen in Höhe von 32 TEUR (Vorjahr: 48 TEUR).
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
| 01.01. - 31.12.2019 TEUR |
01.01. - 31.12.2018 TEUR |
|
| Tatsächlicher Steueraufwand | 12.117 | 12.336 |
| davon periodenfremde Aufwendungen | 201 | 427 |
| Periodenfremde Steuererstattungen | -291 | -337 |
| Auflösung Steuerrückstellungen | -51 | -3 |
| Tatsächliche Steuern vom Einkommen und Ertrag | 11.775 | 11.996 |
| Latenter Steueraufwand/ -ertrag (-) | -91 | -21 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 11.684 | 11.975 |
Der Posten sonstige betriebliche Erträge enthält Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 241 TEUR (Vorjahr: 937 TEUR).
Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte bedungene Einlagen aus Kommanditbeteiligungen betragen 2.821 TEUR (31.12.2018: 3.646 TEUR). Zudem bestehen nach Rückzahlungen von Kommanditeinlagen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 10.658 TEUR, davon 6.878 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen.
Die UmweltBank ist zudem Komplementärin der UmweltBank & Co Emilienstraße 3 KG, Nürnberg.
Des Weiteren bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von 772 TEUR p.a. sowie 560 TEUR p.a. aus Wartungs-, Instandhaltungs- und Lizenzverträgen.
Zum Bilanzstichtag waren in Voll- und Teilzeit 201 (Vorjahr: 172) Mitarbeiter angestellt, davon 3 (Vorjahr: 3) Vorstandsmitglieder, 9 (Vorjahr 7) Mitarbeiter in Elternzeit, 11 (Vorjahr: 12) studentische Mitarbeiter, 5 (Vorjahr: 7) Praktikanten.
Im Jahresdurchschnitt (Quartalsstände) wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB umgerechnet auf Vollzeit-Arbeitsverhältnisse 156,4 (Vorjahr: 127,9) Mitarbeiter beschäftigt. Davon entfielen 145,3 (Vorjahr: 123,1) auf Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit und 5,3 (Vorjahr: 4,8) auf studentische Teilzeitkräfte.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 betrugen 783 TEUR (Vorjahr: 747 TEUR). Die Vergütung an Mitglieder des Aufsichtsrats erhöhte sich wegen der Erweiterung von 3 auf 6 Mitglieder von 53 TEUR im Vorjahr auf rund 104 TEUR.
Zum Vorstand sind bestellt:
Goran Bašić, Nürnberg,
Marktfolgefunktion für das Kreditgeschäft gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement, verantwortlich für die Bereiche Verwaltung, Personal, Vorstandsreferat, Finanzierung Privatkunden, Finanzierung Energie- & Infrastrukturprojekte
Jürgen Koppmann, Nürnberg,
Marktfunktion für das Kreditgeschäft gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement, verantwortlich für die Bereiche Kundenbetreuung & Kontoführung, Wertpapiere & Vorsorge, PR & Marketing
Stefan Weber, Nürnberg,
Marktfolgefunktion für das Kreditgeschäft gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement, verantwortlich für die Bereiche Finanzierung Immobilienprojekte, Beteiligungen, Finanzen, IT & Projektmanagement
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:
Günther Hofmann, Geschäftsführer der PayCenter GmbH, Bad Mergentheim
Susanne Horn, Geschäftsführerin der Brauerei Bischofshof e.K., Regensburg
Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 21. August 2019
Dr. Michael Kemmer, Mitglied von Aufsichts- und Verwaltungsräten verschiedener Gesellschaften
Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 21. August 2019
Heinrich Klotz, Notar in Aschaffenburg
Aufsichtsratsvorsitzender
Edda Schröder, Geschäftsführerin der Invest in Visions GmbH, Frankfurt am Main
stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
Silke Stremlau, Mitglied des Vorstands der Hannoversche Alterskasse VVaG, Hannover, sowie weiterer Gesellschaften des Unternehmensverbunds Hannoversche Kassen
Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 21. August 2019
Zum 31.12.2019 bestanden Kreditforderungen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands in Höhe von insgesamt 2 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR). Das Darlehen ist zu marktüblichen Bedingungen verzinst und besichert. Gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats bestanden zum 31.12.2019 keine Kredite.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 10.671.558,83 Euro für eine Dividende von 0,33 Euro (Vorjahr: 0,33 EUR) zu verwenden. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 568.697,27 Euro soll in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden.
Nach dem Bilanzstichtag hat die Coronavirus-Pandemie inzwischen weltweit zu negativen wirtschaftlichen Auswirkungen geführt. Die Börsenmärkte sind massiv eingebrochen. Die finanziellen Folgen für die Bank sind derzeit überschaubar. Zum 31. März 2020 haben sich die vermiedenen Abschreibungen der festverzinslichen Wertpapiere des Anlagebestandes von 1.709 TEUR auf 27.871 TEUR erhöht. Die stillen Reserven verringerten sich von 9.981 TEUR auf 5.265 TEUR.
Nürnberg, den 8. April 2020
UmweltBank AG, Nürnberg
Der Vorstand
Goran Bašić
Jürgen Koppmann
Stefan Weber
Wir haben den Jahresabschluss der UmweltBank AG, Nürnberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019, der Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2019, dem Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UmweltBank AG, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1) Sachverhalte und Problemstellung
2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3) Verweis auf weitergehende Informationen
1 .)
Die UmweltBank AG gewährt Kredite an gewerbliche Kunden im Bereich der Projektfinanzierung (insbesondere Solar- und Windkraftanlagen sowie Mietimmobilien) und an Privatkunden (insbesondere Baufinanzierung), vorwiegend in Deutschland. Die Forderungen an Kunden sind mit Mio. EUR 2.566,6 (Vj. Mio. EUR 2.392,7) der größte Bilanzposten der Bank. Die Kreditvergabe erfolgt nach einem festgelegten Ratingverfahren. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Forderungen an Kunden sehen eine Bewertung zum Nominalwert und eine Berücksichtigung der Risiken durch Abschreibungen und Wertberichtigungen vor. Es werden hierzu - mit Zwischenstufen - Risikoklassen gebildet, die sich zusammengefasst folgenden aufsichtsrechtlichen Klassifizierungen zuordnen lassen: Kredite ohne erkennbare Risiken, Kredite mit erhöhten latenten Risiken sowie ausfallgefährdete Kredite. Für ausfallgefährdete Kredite werden Einzelwertberichtigungen gebildet, indem eine vollständige Wertberichtigung des Blankoanteils, also der Differenz zwischen der Inanspruchnahme bzw. höheren Zusage eines Kredites und dem Deckungswert der Sicherheiten, erfolgt. Der Deckungswert der Sicherheiten wird nach von der Bank festgelegten Bewertungsverfahren gebildet. Innerhalb der Bewertungsverfahren dominiert das Ertragswertverfahren. Die Bewertung erfolgt auf Basis der jeweiligen Restlaufzeit der insbesondere finanzierten Photovoltaik- oder Windkraftanlagen auf Basis der EEG-Förderung oder der anderen zugrundeliegenden vertraglichen Strompreisvereinbarung. Die Bank diskontiert hierbei die prognostizierten Cashflows aus dem jeweiligen Projekt (teilweise auf Basis von Gutachten). Bei den Verfahren zur Bewertung der Sicherheiten bestehen im Hinblick auf die zugrundeliegenden Sachverhalte und Bewertungsparameter zulässigerweise Ermessenspielräume. Zusammen mit der Höhe dieses Bilanzpostens können sich aus den Einzelwertberichtigungen wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Bank ergeben, so dass es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt handelt.
2)
Bei unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Kundenforderungen haben wir uns wie folgt fokussiert:
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Prüfung des Kreditvergabeverfahrens mit Schwerpunkt Ermittlung der Deckungswerte der Sicherheiten und Aktualisierung im weiteren Zeitablauf, |
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Prüfung einzelner Kreditengagements nach einer bewussten Auswahl der Stichproben anhand bestimmter Kriterien mit Schwerpunkt Ermittlung der Deckungswerte der Sicherheiten. |
Wir haben die Angemessenheit und Wirksamkeit der Kontrollen im Kreditvergabeverfahren der Bank geprüft. Für die Ermittlung der Deckungswerte der Sicherheiten standen im Vordergrund:
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Erfassung und Bewertung der jeweiligen Sicherheit im EDV-System; |
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Verifizierung anhand der entsprechenden Vertragsunterlagen; |
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Überwachung des Bestehens und der Veränderung der Sicherheit während der Dauer der Laufzeit des Kreditvertrags, also Turnus der regelmäßigen Wertermittlung; |
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Ermittlung des Blankoanteils. |
Bei der Prüfung einzelner Kreditengagements standen im Vordergrund:
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Korrekte Ermittlung der Salden, |
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Abstimmung mit den Kreditverträgen; |
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Zutreffende Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse (Selbstauskünfte bzw. Vermögens- und Schuldenübersicht, Jahresabschlüsse) nach den internen Richtlinien der Bank auf Basis der gesetzlichen Regelungen (insbesondere § 18 KWG), |
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Zutreffende Ermittlung der Sicherheitenwerte (insbesondere Ertragswerte bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen) nach den internen Richtlinien der Bank, |
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Zutreffende Ableitung der Risikoklassifizierung bzw. der Wertberichtigungen. |
3 .)
Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Forderungen im Anhang sind unter dem Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Februar 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der UmweltBank AG, Nürnberg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Harald Melchior-Becker
Nürnberg, 17 April 2020
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer
Melchior-Becker, Wirtschaftsprüfer
Die außerordentliche Hauptversammlung der UmweltBank Aktiengesellschaft vom 5. November 2020 hat beschlossen, den Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 2 über die Verwendung des Bilanzgewinns, wonach der Bilanzgewinn der UmweltBank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 10.671.558,83 Euro entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in vollem Umfang vorzutragen sei, aufzuheben und den Bilanzgewinn der UmweltBank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 10.671.558,83 Euro soll wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von 0,33 Euro | |
| je ausschüttungsberechtigter Stückaktie | 10.102.861,56 Euro |
| Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | 568.697,27 Euro |
Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien der UmweltBank Aktiengesellschaft geleistet. Von dem Dividendenanspruch in Höhe von 0,33 Euro pro Stückaktie unterliegt ein Teilbetrag in Höhe von 0,10 Euro pro Stückaktie nicht dem Wahlrecht des Aktionärs und wird in jedem Fall in bar ausbezahlt. Dieser Teilbetrag dient dazu, die Steuerpflicht (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) hinsichtlich des Dividendenanspruchs zu begleichen.
Die Einzelheiten zu der Wahlmöglichkeit der Aktionäre, die Dividende vollständig in bar oder teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien zu beziehen, werden in einem gesonderten Dokument erläutert, das den Aktionären zur Verfügung gestellt wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und die Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden.
Die Dividende wird am 2. Dezember 2020 zur Auszahlung fällig.