![]() UmweltBank AktiengesellschaftNürnbergJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2024 der UmweltBank AG1. Konzern- Bilanz 31.12.2024Aktivseite
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Passivseite
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind.
Nürnberg, den 03.07.2025 Goran Bašić, Mitglied des Vorstands Dietmar von Blücher, Sprecher des Vorstands Heike Schmitz, Mitglied des Vorstands 2. Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 - 31.12.2024
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind.
Nürnberg, den 03.07.2025 Goran Bašić, Mitglied des Vorstands Dietmar von Blücher, Sprecher des Vorstands Heike Schmitz, Mitglied des Vorstands Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2024
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Die Kapitalflussrechnung ist entsprechend der Empfehlung des DRS 21 gegliedert. Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung besteht aus dem Bilanzposten Barreserve. Davon sind 3.992 TEUR an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EDB) GmbH verpfändet. Der Finanzmittelfonds enthält keine Bestände von quotal einbezogenen Unternehmen. Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2024
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2024A. Allgemeine Angaben und KonsolidierungskreisI. Aufstellung des KonzernabschlussesDie UmweltBank AG (nachfolgend auch UmweltBank) hat ihren Sitz in Nürnberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg (NR. HRB 12.678). Eine handelsrechtliche Konzernabschlusserstellungspflicht begründet sich für die UmweltBank in § 340 i HGB i.V. mit den §§ 290 ff. HGB. Demnach haben Kreditinstitute unabhängig von ihrer Größe einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, sofern sie über mindestens ein Tochterunternehmen gemäß § 290 HGB verfügen. Die UmweltBank hält direkt und indirekt Mehrheitsbeteiligungen an mehreren Tochterunternehmen. Abgesehen davon, dass die größenabhängige Befreiungsmöglichkeit gemäß § 293 HGB durch § 340 i HGB außer Kraft gesetzt wird, wären die Größenklassen allesamt überschritten. Somit hat die Umweltbank grundsätzlich einen Konzernabschluss zu erstellen. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 ist unter Beachtung der relevanten Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der relevanten aktienrechtlichen Vorschriften und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (kurz: RechKredV) aufgestellt worden. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Darstellungen in Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stetig angewendet, soweit nicht wie folgt anders dargestellt: Auf der Aktivseite der Konzernbilanz waren im Vorjahr Anteile an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie die Anteile an assoziierten Unternehmen aggregiert im Bilanzposten 7. Beteiligungen ausgewiesen. Dieser Ausweis wurde im Geschäftsjahr 2024 für das Geschäftsjahr und für das Vorjahr korrigiert. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Geschäftsjahr 2024 erstmalig von dem Wahlrecht gem. § 33 RechKredV Gebrauch gemacht und die Posten "15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere" und "16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren" verrechnet dargestellt. In diesem Rahmen wurden auch die Vorjahreszahlen dieser Posten der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet. Im Rahmen der Erstbewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen unter Anwendung der Equity-Methode ist der (Konzern-)Buchwert dieser Anteile in einer Nebenrechnung mit dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens zu verrechnen. Daraus resultiert der sog. Unterschiedsbetrag 1. Dieser ist in einer Nebenrechnung (unter Berücksichtigung latenter Steuern) aufzuteilen in darin enthaltene stille Reserven bzw. Lasten sowie einen verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwert bzw. passiven Unterschiedsbetrag (sog. Unterschiedsbetrag 2). Die im Rahmen dieser Nebenrechnung ermittelten latenten Steuern sind jedoch nicht zu buchen, sondern werden nur nachrichtlich ermittelt und in den Folgeperioden fortgeführt. Im Zuge der Erstkonsolidierung wurden diese latenten Steuern jedoch aktiviert bzw. passiviert, so dass es zu einer Bilanzverlängerung aufgrund nicht bilanzierungsfähiger latenter Steuern kam. Infolgedessen kam es zu einer fehlerhaften Ermittlung des passivischen Unterschiedsbetrags und der entsprechenden Anhangangabe. Für Details zu den Fehlern und ihren Auswirkungen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Bilanzposten
auf die Erläuterungen zum GuV-Posten
Auf die Erstellung einer Segmentberichterstattung wurde gemäß dem Wahlrecht des §297 Abs. 1 HGB verzichtet. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt und in Tausend Euro (TEUR) erläutert, wodurch es zu Rundungsdifferenzen kommen kann. Alle Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit nicht anders angegeben. II. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden, neben der UmweltBank AG als Muttergesellschaft, neun (im Vorjahr: 12) Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung (§294 Abs. 1 HGB) und ein (im Vorjahr: ein) Unternehmen im Wege der Quotenkonsolidierung (§310 Abs. 1 HGB) einbezogen. Darüber hinaus werden acht (im Vorjahr: 11) assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode (§§ 311 Abs. 1 und 312 HGB) in den Konsolidierungskreis einbezogen. Es werden 16 (im Vorjahr: 18) Unternehmen gemäß § 296 HGB nicht konsolidiert, da sich diese entweder in Liquidation befinden oder die Berücksichtigung dieser Unternehmen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Details über die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises und der nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind der Aufstellung des Anteilsbesitzes (Anlage 1) zu entnehmen. Die Jahresabschlussstichtage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen weichen nicht vom Stichtag des Konzernabschlusses ab. B. Erläuterungen zu den Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. KonsolidierungsmethodenKapitalkonsolidierungDie Kapitalkonsolidierung im UmweltBank Konzern erfolgt durch Verrechnung des Wertansatzes der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung beizulegen ist (Neubewertungsmethode). Rückstellungen werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB bewertet. Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Liegt der Erwerbszeitpunkt innerhalb eines Monats, so erfolgt die Erstkonsolidierung auf den Monatsersten des Folgemonats. Für die Erstkonsolidierung eines einzubeziehenden Unternehmens wird grundsätzlich ein Zwischenabschluss sowie eine Unternehmensbewertung zugrunde gelegt. Liegt kein Zwischenabschluss vor, so werden die Bilanzwerte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung sowie der in den Konzernabschluss aufzunehmende Teil der Gewinn- und Verlustrechnung in geeigneter Weise geschätzt. Liegt keine Unternehmensbewertung vor, werden die eigenen Ertragswertberechnungen der UmweltBank herangezogen. Auf Basis der verwendeten Unternehmenswerte wird das Eigenkapital des einzubeziehenden Tochterunternehmens durch Aufdeckung von stillen Reserven und stillen Lasten unter Berücksichtigung von latenten Steuern an den Zeitwert angepasst. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Sofern der Unterschiedsbetrag auf der Passivseite entsteht, wird dieser auf Grund seiner Eigenschaft als technischer passiver Unterschiedsbetrag, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Der im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesene Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung beträgt 12.319 TEUR (31.12.2023: 12.516 TEUR). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung des Vollkonsolidierungskreises durch den Zugang des Tochterunternehmens Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG, welches vormals als assoziiertes Unternehmen unter Anwendung der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wurde sowie durch Korrekturen im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Equity-Wertansatzes von Anteilen an assoziierten Unternehmen. Dieselben Regelungen gelten auch im Falle eines Wechsels der Konsolidierungsmethode hin zur Vollkonsolidierung aufgrund von Änderungen der Beteiligungsquote. Zeitwertermittlung bei EnergieerzeugungsgesellschaftenDie Analyse der Jahresabschlüsse der einbezogenen Energieerzeugungsgesellschaften hat ergeben, dass stille Reserven ausschließlich in Form von immateriellen Vermögensgegenständen vorliegen. Dahingegen sind stille Reserven in den Energieerzeugungsanlagen selbst, die sich z.B. in einer aus geringerer Auslastung resultierenden geringeren Abnutzung ergeben könnten, nicht erkennbar. Rückbauverpflichtungen sind in angemessenem Umfang bilanziell berücksichtigt, so dass keine anzusetzenden stillen Lasten vorliegen. Die in den Jahresabschlüssen nicht bilanzierten immateriellen Vermögensgegenstände können sich zum einen aus vorteilhaften längerfristigen Energielieferverträgen und zum anderen aus dem grundsätzlichen Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Energieerzeugungsanlagen ergeben - insbesondere in Form eines zukünftigen Ersatzes vorhandener Anlagen. Nachdem angesichts nicht abschätzbarer zukünftiger politischer Rahmenbedingungen keine hinreichend zuverlässigen Aussagen über zukünftige Ersatzerrichtungen von Energieerzeugungsanlagen sowie die dann neu abzuschließenden Einspeisungsverträge getroffen werden können, wird davon ausgegangen, dass sich sämtliche stillen Reserven aus den aktuell gültigen Einspeisungsverträgen ergeben. Zeitwertermittlung bei ImmobiliengesellschaftenDie Analyse der Jahresabschlüsse der einbezogenen Immobiliengesellschaften hat ergeben, dass stille Reserven ausschließlich im Grundbesitz vorliegen. Insbesondere liegen keine längerfristigen Mietverträge vor, denen aufgrund von besonders vorteilhaften Konditionen aufzudeckende immaterielle Werte zuzuordnen wären. Auch sonstige bisher nicht erfasste Rechte oder Vorteile konnten nicht identifiziert werden. Bei der Ermittlung der aufzudeckenden stillen Reserven im Grundbesitz wurden neben den Ertragswertberechnungen der UmweltBank zusätzlich vorliegende Immobilienwertgutachten verwendet. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven auf Immobilien werden linear über die Restnutzungsdauer der jeweiligen Immobilie abgeschrieben. Es wurden insgesamt 559 TEUR abgeschrieben. Durch die Änderung der Konsolidierungsmethode von Equity-Methode hin zur Vollkonsolidierung im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Zeitwertermittlung der Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG vorgenommen. Die Änderung der Konsolidierungsmethode steht im Zusammenhang mit der Aufstockung der Anteile zum 30. Juni 2024. Bei der Ermittlung der aufzudeckenden stillen Reserven im Grundbesitz wurden neben den Ertragswertberechnungen der UmweltBank zusätzlich vorliegende Immobilienwertgutachten verwendet. Die im Rahmen der Konzernrechnungslegung aufgedeckten stillen Reserven im Bereich der Immobilie betreffen abnutzbares Sachanlagevermögen. Die im Konzern ausgewiesenen Abschreibungen resultieren sowohl aus der planmäßigen Abschreibung als auch aus der Abschreibung der stillen Reserven. Es ergaben sich folgende aufzudeckende stille Reserven:
Zeitwertermittlung bei FinanzierungsverbindlichkeitenDie Analyse der Finanzierungsverbindlichkeiten der einbezogenen Tochterunternehmen im Hinblick auf mögliche abweichende Zeitwerte und damit aufzudeckende stille Reserven oder stille Lasten hat zu folgenden Erkenntnissen geführt: Die Tochtergesellschaften sowohl im Bereich Immobilien als auch im Bereich Energieerzeugung verfügen über Darlehensfinanzierungen zu vorteilhaften Konditionen. Diese vorteilhaften Konditionen resultieren aus Fördermitteln von Bund, Ländern und Kommunen. Nachdem die Gewährung solcher Förderkredite jedoch untrennbar an die finanzierten Objekte geknüpft ist, werden die Vorteile hieraus gemeinsam mit den Objekten bewertet bzw. sind diese Vorteile bereits im Zeitwert des Grundbesitzes bzw. im Ansatz der Energieeinspeisungsverträge als immaterielle Vermögensgegenstände enthalten. Es erfolgt somit keine zusätzliche Neubewertung der Finanzierungsverbindlichkeiten. Im Rahmen der Erstkonsolidierung der Umwelt-Projekt GmbH wurde von der Ausnahmeregelung des § 301 Abs. 2 Satz 5 HGB Gebrauch gemacht und auf eine Neubewertung der Gesellschaft verzichtet, da die Umweltprojekt GmbH von der Umweltbank AG selbst durch eine Kapitaleinlage gegründet wurde. RückstellungenDie Analyse der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen hat ergeben, dass in keinem der Unternehmen stille Lasten in Form von nicht gebildeten Rückstellungen vorliegen. Teilweise werden bei energieerzeugenden Tochterunternehmen, insbesondere bei Solarparks, keine Rückstellungen für die Erfüllung von Rückbauverpflichtungen angespart. Dies geschieht in den Einzelabschlüssen mit Verweis auf die Unwesentlichkeit. Aus Konzernsicht wird festgesetzt, dass in Fällen einer Unwesentlichkeit auf Jahresabschlussebene diese auch für den Konzern gelten kann. Es wird angenommen, dass die Erlöse aus den Altanlagen mindestens die Höhe der Rückbaukosten decken. SchuldenkonsolidierungIm Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden gemäß § 303 HGB Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten eliminiert. Aufwands- und ErtragskonsolidierungIm Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden gemäß § 305 HGB in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bei den Umsatzerlösen die Zins- und Provisionserträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen sowie andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. ZwischenergebniseliminierungEliminierungspflichtige Zwischenergebnisse, welche gemäß § 304 HGB berücksichtigt werden müssten, existieren nicht. Latente Steuern auf KonzernebeneLatente Steuern werden gemäß § 306 HGB auf Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstands, einer Schuld oder eines Rechnungsabgrenzungspostens in der Konzernbilanz und dem korrespondierenden steuerlichen Wertansatz, die sich in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen und dadurch zu ertragsteuerlichen Ent- oder Belastungen führen. Die Ermittlung erfolgt anhand des bilanzorientierten Konzepts. Zur Anwendung kommt ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 %. Zur Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes wurden die steuerlichen Verhältnisse der einbezogenen Unternehmen analysiert und insbesondere festgestellt, dass auch alle Tochterunternehmen - auch die Wohnungsbauunternehmen - der Gewerbesteuer unterliegen. Der Durchschnittssatz von 30 % bildet die unterschiedlichen, vom Sitz abhängigen Hebesätze der Tochterunternehmen ab. Anteilmäßige Konsolidierung von GemeinschaftsunternehmenAuf die anteilmäßige Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen werden die Vorschriften zur Vollkonsolidierung entsprechend angewendet (§ 310 Abs. 2 HGB). Anteile an assoziierten UnternehmenAnteile an assoziierten Unternehmen, bei denen ein maßgeblicher Einfluss besteht, werden unter Anwendung der Equity-Methode (§§ 310 und 311 HGB) in den Konzernabschluss einbezogen. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht in Abschnitt I. Aufstellung des Konzernabschlusses anders erläutert. Barreserve/ flüssige MittelBarreserve-Bestände werden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Eine Umrechnung von Guthaben in Fremdwährungen erfolgt nach den Vorschriften der Fremdwährungsumrechnung (§ 256a HGB i.V.m. § 340h HGB). Prinzipiell ist das Ausfallrisiko inexistent, wobei dennoch eventuelle Länderrisiken in Form des Transferrisikos bestehen. Forderungen an Kreditinstitute / Forderungen an KundenForderungen werden zu den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder im Fall erforderlicher Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen zum niedrigen beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) bewertet. Auszuweisen ist der in Anspruch genommene Kredit (nicht die Kreditzusage). Einzelwertberichtigungen werden bei ausfallgefährdeten Engagements als Differenz zwischen den Kreditzusagen bzw. höheren Inanspruchnahmen und den zu erwartenden Zahlungsströmen aus dem Darlehen respektive erwarteten Zahlungsströmen aus den Sicherheiten erfasst. Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen, Länderwertberichtigungen und Vorsorgereserven (§ 340f HGB) sind aktivisch abzusetzen. Anteilige Zinsen müssen berücksichtigt werden. Eine Nominalwertbilanzierung nach § 340e Abs. 2 HGB ist grundsätzlich zulässig, soweit der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nenn- und Auszahlungsbetrag Zinscharakter hat. Für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen gem. IDW RS BFA 7 gebildet. Diese umfassen neben sämtlichen Forderungen an Kunden (Kundenkreditobligo, abzüglich einzelwertberichtigter Kreditverhältnisse) auch noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten sowie Forderungen gegenüber Kreditinstituten. Die Umweltbank legt hierfür das vereinfachte Verfahren (PWB-Bildung i.H. des ermittelten erwarteten Verlusts ohne Anrechnung von Bonitätsprämien) zugrunde. Das erwartete Kreditausfallrisiko (expected loss = EL) für Pauschalwertberichtigungen ergibt sich aus folgender Berechnungsmethodik, die im VR-Control-Modul KRM ermittelt werden: EL = EAD* PD* LGD wobei gilt:
Zur Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Einzelkundenebene werden die VR-Ratingverfahren der parcIT für die Segmente
herangezogen. In Abhängigkeit des verwendeten Verfahrens werden die Ratings regelmäßig (monatlich/jährlich) aktualisiert. Die relevanten Risikofaktoren/Parameter je Segment unterliegen einer jährlichen Validierung und werden bei Bedarf angepasst. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere / Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie wie Anlagevermögen behandelten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden nur bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung vorgenommen. Dabei werden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Soweit kein aktiver Markt besteht, wird der beizulegende Wert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Die Prüfung auf dauerhafte Wertminderung erfolgt bonitätsinduziert anhand eines Ratingabgleichs der Emittenten bzw. durch die Auswertung der Bonitätsunterlagen des Emittenten. Über pari erworbene festverzinsliche Wertpapiere werden periodengerecht linear auf den Nennwert abgeschrieben, unter pari erworbene festverzinsliche Wertpapiere werden periodengerecht linear auf den Nennwert zugeschrieben. HandelsbestandDer Handelsbestand wurde im Vorjahr zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340e Abs. 3 HGB bewertet. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt bestand, wurde der beizulegende Zeitwert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Zum 31.12.2024 wurde der Handelsbestand aufgrund einer nicht gegebenen Handelbarkeit vollständig in das Anlagevermögen umgewidmet. Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergaben sich dadurch nicht. Beteiligungen / Anteile an verbundenen Unternehmen / Anteile an assoziierten UnternehmenBeteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach § 312 HGB in den Konzernabschluss einbezogen, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Der Ansatz der Beteiligungen, der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Anteile an assoziierten Unternehmen erfolgte hierbei mit dem anteiligen Eigenkapital zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. In den Folgeperioden wird der entsprechende Equity-Wertansatz um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, erhöht oder vermindert. Dabei werden aufgedeckte stillen Reserven und Lasten sowie ein ggf. verbleibender Geschäfts- oder Firmenwert fortgeführt. Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteile an assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Immaterielle Anlagenwerte und SachanlagenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden gemäß § 340e HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet, d.h. mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung. Die Nutzungsdauer liegt bei immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 2 und 5 Jahren, bei Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahren. Die Einbauten in fremde Gebäude werden auf die Restlaufzeit der jeweiligen Mietverträge zum Aktivierungszeitpunkt abgeschrieben. Immaterielle Anlagegüter und Sachanlagen werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 Euro wurden als Aufwand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter von 250,01 Euro bis 1.000,00 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang dargestellt. Aktive RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Disagien aus den begebenen Anleihen der Umwelt-Projekt GmbH, die im Rahmen des §250 Abs. 3 HGB aktiviert und planmäßig, durch jährliche Abschreibung getilgt wird. Des Weiteren umfassen die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben, die vor dem Abschluss getätigt wurden, aber Aufwand für die Zeit nach dem Abschluss darstellen (§250 Abs. 1 HGB). Aktive latente SteuernIm Geschäftsjahr 2024 ergaben sich keine aktiven latenten Steuern nach §306 HGB. Die im Konzernabschluss ausgewiesenen aktiven latenten Steuern resultieren ausschließlich aus den Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden die auf Ebene des Jahresabschlusses der UmweltBank AG ermittelt werden. In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde im Jahresabschluss der UmweltBank AG der Überhang an aktiven latenten Steuern aktiviert. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag von 32,17 %. Zum 31.12.2024 bestehen bei der UmweltBank AG steuerliche Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer in Höhe von 36.918 TEUR und 51.191 TEUR für die Gewerbesteuer, auf welche keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Verbriefte VerbindlichkeitenDie Bewertung der verbrieften Verbindlichkeiten erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag). Passive RechnungsabgrenzungspostenDie passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen von der UmweltBank AG begebene Darlehen, die mit einem Disagio ausgereicht wurden und nach §340e Abs. 2 HGB ausgewiesen werden. Die Disagien werden planmäßig über die Laufzeit der Darlehen aufgelöst. Passive latente SteuernPassive latente Steuern werden gemäß § 306 HGB auf zu versteuernde temporäre Differenzen ermittelt. Zu versteuernde temporäre Differenzen liegen vor, wenn der Buchwert eines Vermögensgegenstands oder aktiven Rechnungsabgrenzungspostens höher oder der Buchwert einer Schuld bzw. eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens niedriger ist als der korrespondierende steuerliche Wertansatz und die Angleichung der Buchwerte in künftigen Geschäftsjahren zu einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens führt. Die Ermittlung erfolgt anhand des bilanzorientierten Konzepts. RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB mit dem laufzeitadäquaten Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Der Belastung durch Einlagen mit steigender Verzinsung wurde durch Rückstellungen Rechnung getragen. Das Bankbuch der UmweltBank wurde gemäß IDW RS BFA 3 hinsichtlich der Notwendigkeit einer Rückstellung für drohende Verluste überprüft. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbliebenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum Bilanzstichtag war keine Rückstellung zu bilden. Im Berichtsjahr wurde die Berechnungsmethode von Rückstellungen für Spareinlagen mit ansteigender Verzinsung sowie von Produkten mit Bonusverzinsungen angepasst. Dadurch wurde das Zinsergebnis um 3.118 TEUR entlastet. Bisher wurde die Rückstellung für Produkte mit Bonusverzinsung nach der Zinsstaffelmethode berechnet, wodurch der gesamte Bonussaldo im Verhältnis des Laufzeitjahres zur Gesamtlaufzeit abzüglich aller bisher geleisteten Bonuszahlungen als Rückstellung gebildet wurde. Anschließend wurde die Rückstellung mit Hilfe von zum Stichtag berechneten Kündigungsvektoren und Abzinsungsvektoren abgezinst. Nach der neuen Berechnungsmethode wird die Rückstellung einheitlich nach dem handelsrechtlichen Ansatz mit Hilfe des Durchschnittszinses berechnet. Darüber hinaus wird auch hier bei der Abzinsung eine Duration der Restlaufzeit unter der Annahme der Berücksichtigung einer bestimmten Fluktuation der Geschäfte angesetzt. Der Zinsaufwand wird damit über die Laufzeit hinweg geglättet. Für Spareinlagen mit ansteigender Verzinsung wurde bisher bei der Abzinsung der Brutto-Rückstellungen die volle Restlaufzeit angesetzt, wohingegen nach der neuen Berechnungsmethode eine Duration der Restlaufzeit unter der Annahme der Berücksichtigung einer bestimmten Fluktuation der Geschäfte angesetzt wird. Durch die Duration der Restlaufzeit wird zusätzlich dem Risiko der Bank Rechnung getragen, dass ein Kunde vorzeitig nach einer Kapitalisierung kündigt und die gebildete Rückstellung vor Kapitalisierung nicht ausreicht. Nachrangige Verbindlichkeiten / GenussrechtskapitalDer Bilanzausweis erfolgte mit dem Nominalbetrag zuzüglich der anteiligen Zinsen des Geschäftsjahrs. Fonds für allgemeine BankrisikenZur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken wurde ein Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" gebildet (§ 340g Abs. 1 HGB). EventualverbindlichkeitenEventualverbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen) werden mit dem Nominalbetrag und Swap-Avale in Höhe des Kreditäquivalenzbetrags abzüglich von Pauschalwertberichtigungen und zweckgebundenen Guthaben ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag waren Einzelrückstellungen für Eventualverbindlichkeiten nicht erforderlich oder vorhanden. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die überwiegende Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten ohne Inanspruchnahme ausläuft. Die Bewertung der Eventualverbindlichkeiten der UmweltBank AG erfolgte entsprechend der Bewertung der Forderungen an Kunden und Kreditinstituten. Für die Eventualverbindlichkeiten der Umwelt-Projekt GmbH wurde keine Risikovorsorge gebildet. Andere VerpflichtungenBei der Bewertung der Verpflichtungen aus Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen ist von der Höhe des zugesagten Betrags auszugehen. Dabei erfolgt der Ausweis von Platzierungs- und Übernahmegarantien nach Abzug der in Anspruch genommenen Beträge. Die Verpflichtungen aufgrund unwiderruflicher Kreditzusagen sind um die in Anspruch genommenen Kredite zu kürzen. Eine Rückstellung ist dann zu bilden, wenn sich das Institut aus seiner Verpflichtung zur Kreditgewährung nicht mehr befreien kann und bereits abzusehen ist, dass der Schuldner den zugesagten Betrag ganz oder teilweise nicht zurückzahlen können wird. WährungsumrechnungSämtliche monetäre Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag in die funktionale Währung Euro umgerechnet. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen berücksichtigt. C. Angaben und Erläuterungen zur BilanzI. Aktivseite der BilanzForderungen an KreditinstituteSämtliche Forderungen an Kreditinstituten in Höhe von 2.026.819 TEUR (31.12.2023: 14.028 TEUR) waren zum Stichtag täglich fällig. Forderungen an KundenDie Forderungen an Kunden haben nach der Restlaufzeit folgende Aufteilung:
Die Forderungen an Kunden enthalten Fördermitteldarlehen in Höhe von 1.780.586 TEUR (31.12.2023: 1.773.677 TEUR). Diese sind an die refinanzierenden öffentlichen Förderbanken abgetreten. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht konsolidiert werden, betragen 962 TEUR (31.12.2023: 4.497 TEUR). Die Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen 50.872 TEUR (31.12.2023:75.621 TEUR). Die im Vorjahr veröffentlichten Werte wurden rückwirkend korrigiert und entsprechend angepasst. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereDieser Posten gliedert sich folgendermaßen auf:
In dem auf den Stichtag folgenden Jahr werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 58.708 TEUR (31.12.2023: 571.729 TEUR) fällig. Festverzinsliche Wertpapiere des Anlagebestandes mit einem Bilanzwert von 745.462 TEUR (31.12.2023: 2.008.040 TEUR) wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und in separaten Depots verwahrt. Die vermiedenen Abschreibungen auf diese Wertpapiere zum 31. Dezember 2024 betrugen 48.219 TEUR (31.12.2023: 105.710 TEUR). Eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S. 5 HGB wurde für diese Wertpapiere nicht vorgenommen, da die Wertpapiere zu Pari zurückgezahlt werden und keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Rückzahlungen gemindert werden. Die stillen Reserven bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf 0 TEUR (31.12.2023: 243 TEUR). Im zweiten Halbjahr wurden Wertpapiere mit einem Nominalwert von 563.000 TEUR (Buchwert: 562.372 TEUR) veräußert, um die risikogewichteten Aktiva (RWA) der Bank zu entlasten. Dabei wurde ein Verlust in Höhe von 22.401 TEUR realisiert. Insgesamt waren festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 155.827 TEUR (31.12.2023: 125.827 TEUR) zur Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Förderkreditinstituten sowie mit einem Nominalwert von 50.000 TEUR (31.12.2023: 40.000 TEUR) zur Absicherung von Swap-Avalen verpfändet. Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDieser Posten gliedert sich wie folgt auf:
Bei den nicht börsenfähigen Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich, wie im Vorjahr, um eigene Genussscheine der UmweltBank AG. Im Geschäftsjahr wurden zum Vorjahr im Bestand befindlichen Aktienfonds i.H.v. TEUR 20.006 veräußert. HandelsbestandDer Handelsbestand beläuft sich zum 31.12.2024 auf 0 TEUR (31.12.2023: 5.572 TEUR). Die bisher im Handelsbestand ausgewiesene Anleihe "Am Ostseeplatz" (WKN A30VH3) mit einem Buchwert in Höhe 5.518 TEUR wurde aufgrund einer nicht gegebenen Handelbarkeit zum 31.12.2024 vollständig in das Anlagevermögen umgewidmet. Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergaben sich dadurch nicht. Beteiligungen / Anteile an verbundenen Unternehmen / Anteile an assoziierten Unternehmen
Sämtliche Beteiligungen, Anteile an assoziierten Unternehmen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börsenfähig. Die Einzelaufstellung ist der Aufstellung des Anteilsbesitzes (Anlage 1) zu entnehmen. Im Rahmen der Erstbewertung der Anteile an assoziierten Unternehmen unter Anwendung der Equity-Methode kam es zu einer fehlerhaften Ermittlung der Konzernbuchwerte. Infolgedessen waren die Konzernbuchwerte der entsprechenden assoziierten Unternehmen zum Stichtag 31.12.2023 um TEUR 1.161 zu hoch ausgewiesen. Dieser Fehler wurde im Geschäftsjahr 2024 in laufender Rechnung korrigiert. Bei den nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen ergab sich zum Bilanzstichtag ein technischer passiver Unterschiedsbetrag von 4.610 TEUR. Auf Grund eines Fehlers in der Berechnung des passiven Unterschiedsbetrags wurde dieser im Vorjahr zu niedrig ausgewiesen. Der passive Unterschiedsbetrag per 31.12.2023 betrug 4.635 TEUR statt 3.241 TEUR. Die Unterschiedsbeträge ergeben sich aus der Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert und dem anteiligen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen. Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie Gliederung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlagevermögens ist dem Anlagespiegel als Anlage zum Anhang zu entnehmen. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenständen enthalten folgende Positionen:
Die Steuererstattungsansprüche der UmweltBank AG betreffen Erstattungsansprüche aus vorausgezahlter Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 11.283 TEUR (31.12.2023: 1.715 TEUR) sowie aus vorausgezahlter Gewerbesteuer in Höhe von 6.724 TEUR (31.12.2023: 4.478 TEUR). Die Volksbau Bamberg hat im Geschäftsjahr 2021 für das im Bau befindliche Objekt, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Zusagen für Tilgungszuschüsse für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen i.H.v. insgesamt 10.123 TEUR erhalten. Die Nachweise für die bezuschussten Baumaßnahmen wurden im Geschäftsjahr 2024 bei der KfW eingereicht und von dieser genehmigt. Die Auszahlung durch die KfW ist im Geschäftsjahr 2024 für den Bauabschnitt 1 als Tilgungszuschuss in Höhe von 4.230 TEUR erfolgt. Die Auszahlung des verbleibenden Tilgungszuschusses für die übrigen Bauabschnitte erfolgt in den Jahren 2025 - 2027. Weiterhin hat die Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2024 beschlossen, einen Teil des im Bau befindlichen Objektes (Bauabschnitt 4) zeitnah an Mitgesellschafter zu veräußern. Die bis dato angefallenen Anschaffungskosten für den Grundstücksanteil und die als Herstellungskostenaktivierten Planungskosten BA 4 wurden folglich vom Bilanzposten 12. Sachanlagen in den Bilanzposten 14. Sonstige Vermögensgegenstände umgegliedert. Bei den Genossenschaftsanteilen handelt es sich um Beteiligungen an der GLS Gemeinschaftsbank eG (1.000 TEUR), der Evangelischen Bank eG (1.000 TEUR) und der Genossenschaft für urbane Kreativität eG (510 TEUR). Aktive RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.399 TEUR (31.12.2023: 1.320 TEUR) enthält Disagien aus begebenen Anleihen in Höhe von 821 TEUR (31.12.2023 963 TEUR). Aktive latente Steuern
Im Jahresabschluss der UmweltBank AG ergab sich nach § 274 HGB aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen insgesamt aktive latente Steuern von TEUR 3.256 (31.12.2023: 7.106 TEUR). Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr 2024 keine sich nach §306 HGB ergebenden aktiven latenten Steuern vorgekommen. Im Vorjahr wurden aktive latente Steuern i.H.v. 1.227 TEUR aus der Erst- und Folgebewertung assoziierter Tochterunternehmen im Rahmen der At-Equity-Konsolidierung ausgewiesen. Gem. DRS 26.34 sind zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode die Konzernbuchwerte der Anteile in einer Nebenrechnung mit dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens zu verrechnen. Auf die hieraus resultierenden Unterschiedsbeträge sind im weiteren Verlauf, in einer Nebenrechnung, latente Steuern zu berücksichtigen. Auf Konzernebene wurden diese latenten Steuern im Vorjahr jedoch aktiviert. Im Geschäftsjahr 2024 wurde dieser Fehler in laufender Rechnung korrigiert. Vermögensgegenstände (und Schulden) in FremdwährungZum 31.12.2024 bestehen Vermögensgegenstände in Fremdwährung in Höhe von 12.145 TEUR (31.12.2023: 13.848 TEUR) aus der At-Equity konsolidierten Beteiligung an der 3 Banka AD. II. Passivseite der BilanzVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist teilen sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt auf:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist handelt es sich um zinsverbilligte Darlehen öffentlicher Förderbanken. Der starke Rückgang im Laufzeitband bis drei Monate ist auf die Rückführung von GLRG-Mitteln in Höhe von 470 Mio. EUR im ersten Quartal 2024 zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig besichert durch (Nennwert):
Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten teilen sich nach der Restlaufzeit wie folgt auf:
Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist setzen sich nach der Restlaufzeit wie folgt zusammen:
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.293 TEUR (31.12.2023: 2.983 TEUR) enthalten. Verbriefte Verbindlichkeiten
Der Posten umfasst zwei von der Umweltprojekt GmbH begebene Inhaberschuldverschreibungen. Sonstigen VerbindlichkeitenDer Posten sonstige Verbindlichkeiten enthält folgende Einzelbeträge:
Von den Verbindlichkeiten aus abzuführenden Steuern entfallen 7.625 TEUR auf die abzuführende Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag auf Zinserträge aus dem Kundengeschäft der UmweltBank AG. Die Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber den Komplementär-Gesellschaften. Im Posten der übrigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Bau Umwelt-Haus und Umwelt-Quartier in Höhe von 3.242 TEUR enthalten sowie vereinnahmte Kautionszahlungen in Höhe von 1.883 TEUR. Passive RechnungsabgrenzungspostenIn diesem Posten sind enthalten:
Passive latente Steuern
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Im Posten passive latente Steuern werden keine aktiven latenten Steuern saldiert. Im Vorjahr wurden passive latente Steuern i.H.v. 2.361 TEUR aus der Erst- und Folgebewertung assoziierter Tochterunternehmen im Rahmen der At-Equity-Konsolidierung ausgewiesen. Gem. DRS 26.34 sind zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode die Konzernbuchwerte der Anteile in einer Nebenrechnung mit dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens zu verrechnen. Auf die hieraus resultierenden Unterschiedsbeträge sind im weiteren Verlauf, ebenfalls nur in einer Nebenrechnung, latente Steuern zu berücksichtigen. Auf Konzernebene wurden diese latenten Steuern jedoch passiviert. Im Geschäftsjahr 2024 wurde dieser Fehler in laufender Rechnung korrigiert. Der Anstieg der passiven latenten Steuern aus der Neubewertung von Sachanlagen i.H.v. TEUR 2.653 resultiert im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2024. RückstellungenDieser Posten gliedert sich wie folgt auf:
Die Abnahme der Rückstellung für Umwelt-Sparverträge ist auf die oben genannte Änderung der Berechnungsmethode zurückzuführen. Die entsprechende Auflösung wurde als Korrektur des Zinsaufwandes verbucht. Von den Steuerrückstellungen entfallen TEUR 3.559 (31.12.2023: TEUR 225) auf Gewerbesteuern, die im Zusammenhang mit den konzerninternen Veräußerungen von Immobilien stehen sowie TEUR 5.314 (31.12.2023: TEUR 1.311) auf Körperschaftsteuerrückstellungen (inkl. Solidaritätszuschlag). Ausstehende Rechnungen wurden für den Jahresabschluss 2024 als Rückstellungen statt als Verbindlichkeiten ausgewiesen, wenn zum Zeitpunkt des Buchungsschlusses die Rechnungen noch nicht vorlagen. In den Rückstellungen für Personalkosten sind Abfindungsansprüche in Höhe von 750 TEUR enthalten. Nachrangige Verbindlichkeiten
Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeiten und zählen gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zum Additional-Tier1-Kapital (zusätzliches Kernkapital). Im Fall der Insolvenz gehen die Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen den Ansprüchen aus Instrumenten des Ergänzungskapitals ("T2") nach. Der CoCo-Bond wird in Aktien der Bank gewandelt, sofern die harte Kernkapitalquote unter 5,125 % sinkt. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung entsteht bei Kündigung durch den Emittenten.
Es handelt sich um unbesicherte, nachrangige Verbindlichkeiten, die gemäß CRR zum Tier2-Kapital (Ergänzungskapital) zählen. Im Fall einer Insolvenz der UmweltBank stehen die Ansprüche im Rang nach den Ansprüchen sämtlicher nicht nachrangiger Gläubiger (Bail-In-Instrument). Beim Green Bond junior entsteht eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung bei Kündigung durch den Emittenten. Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 2.624 TEUR (Vorjahr: 2.255 TEUR) angefallen. GenussrechtskapitalGemäß CRR stellen 44.132 TEUR des Genussrechtskapitals anrechenbare Eigenmittel dar. Die Genussrechtsinhaber erhalten eine dem Gewinnanspruch der Aktionäre vorgehende, jährliche Ausschüttung in Höhe des angegebenen Zinssatzes bezogen auf den Nennbetrag der Genussrechte.
EigenkapitalDas Aktienkapital setzt sich aus 36.116.946 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,00 Euro zusammen. Der Vorstand ist bis zum 24. Juni 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 3.527.297,00 Euro durch ein oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.527.297 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können dabei auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung(en) festzulegen. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Der Vorstand ist weiterhin bis zum 22. Juni 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 13.508.428,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 13.508.428 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können dabei auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Durch die Hauptversammlung vom 10. Oktober 2024 wurden 686 TEUR (im Vorjahr: 746 TEUR) aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in die Gewinnrücklagen eingestellt. Durch eine Kapitalerhöhung wurden 58.534 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Wert von je 1,00 Euro neu ausgegeben. Für die Ausgabe von Belegschaftsaktien wurden 178 TEUR einer Sonderrücklage zugeführt (§ 204 Abs. 3 AktG). Der Posten beläuft sich damit zum 31.12.2024 auf 182 TEUR (31.12.2023: 60 TEUR). Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 5.153 eigene Aktien. Die Reduzierung des Bestands im Geschäftsjahr 2024 ist auf eine Zuteilung im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zurückzuführen. Der passive Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung in Höhe von 10.907 TEUR (31.12.2023: 12.516 TEUR) ergibt sich als negativer Unterschiedsbetrag Durchführung der Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 HGB. Dier Fortführung des passiven Unterschiedsbetrags richtet sich nach § 309 Abs. 2 HGB. Der Rückgang des passiven Unterschiedsbetrags in Höhe von 1.609 TEUR resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf der Immobilie der vollkonsolidierten Tochtergesellschaft Gisela 36 Wohnungsbau GmbH & Co. KG. Der Rückgang wird im Konzerneigenkapitalspiegel unter den sonstigen Veränderungen der Gewinnrücklagen ausgewiesen. Vermerke unter dem Bilanzstrich EventualverbindlichkeitenIn diesem Posten sind enthalten:
Im Posten Eventualverbindlichkeiten sind von der Umwelt-Projekt GmbH gewährte Bürgschaften zur Absicherung von Bankkrediten an folgende Gesellschaften enthalten:
Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den von der UmweltBank AG begebenen Bürgschaften und Garantien wird insgesamt aufgrund der Ratingeinstufungen als gering eingestuft. Für die von der Umwelt-Projekt GmbH gewährten Bürgschaften zur Absicherung von Bankkrediten wurde keine Risikovorsorge gebildet. Andere VerpflichtungenIn diesem Posten sind enthalten:
Der Posten unwiderrufliche Kreditzusagen enthält keine Einzelbeträge, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Besondere Kreditrisiken aus der zukünftigen Kreditausreichung sind nicht erkennbar. III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungZinserträgeDie Zinserträge gliedern sich wie folgt:
Der deutliche Anstieg des Zinsertrags aus Geldmarktgeschäften in Höhe von 28.837 TEUR auf 37.003 TEUR resultiert aus der gestiegenen Wiederanlage von Liquidität bei der Bundesbank. Der Rückgang des Zinsertrags um 9.388 TEUR aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen auf 10.186 TEUR liegt im Wesentlichen aus dem deutlichen Rückgang des Bestands an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren von 2.023.042 TEUR im Vorjahr auf 745.462 TEUR begründet. ZinsaufwandDer Zinsaufwand gliedert sich wie folgt:
Der Anstieg des Zinsaufwands um 33.743 TEUR auf 35.413 TEUR auf Tagesgeld-Konten liegt im deutlichen Anstieg der Kundeneinlagen auf Tagesgeld-Konten begründet. Im Geschäftsjahr 2024 ist der Zinsaufwand aus der Refinanzierung über Weiterleitungskredite mit Förderbanken von 15.802 TEUR auf 20.760 TEUR im Wesentlichen auf Grund gestiegener Refinanzierungskosten gestiegen. Der Zinsaufwand aus Offenmarktgeschäften war im Vorjahr im Wesentlichen geprägt durch den Zinsaufwand für die GLRG-Mittel. Diese sind im Geschäftsjahr 2024 vollständig zurückgeführt worden, so dass der Zinsaufwand im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 19.779 TEUR entlastet wurde. Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen
Von den laufenden Erträgen aus verbundenen Unternehmen entfallen 3.513 TEUR auf die vereinnahmten Dividenden der Stadtwerke Berlin KG für die Geschäftsjahre 2022 und 2023. ProvisionserträgeDie Provisionserträge gliedern sich wie folgt:
ProvisionsaufwendungenDie Provisionsaufwendungen gliedern sich wie folgt:
Die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen im Wesentlichen auf das Kundenwertpapier- und Versicherungsvermittlungsgeschäft. sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
Die Umsatzerlöse gegenüber Dritten umfassen Erträge aus der Vermietung von Immobilen sowie Erträge aus Einspeisevergütungen. Der Ertrag aus der Veräußerung von Immobilien entfällt auf die Tochtergesellschaft Gisela 36 Wohnungsbau GmbH & Co. KG, welche im Geschäftsjahr 2024 ihre Immobilie veräußert hat. Andere Verwaltungsaufwendungen
Die Beratungsaufwendungen sind insbesondere aufgrund des BAIT-Projektes, zusätzlichen externen Personalkapazitäten zur Bewältigung der notwendigen Transformation und Aufwendungen für das Migrationsprojekt deutlich angestiegen. Im Gegenzug dazu sind die EDV-Aufwendungen, aufgrund des Übergangs von Einmalkosten im Rahmen des Migrations-Projektes hin zu laufenden Kosten, insbesondere für die Nutzung des neuen Kernbankensystems zurückgegangen. Zudem sind deutlich erhöhte Aufwendungen im Bereich Marketing zur Steigerung der Markenbekanntheit und Neukundengewinnung investiert worden. Die übrigen Verwaltungsaufwendungen enthalten u.a. Miet- und Leasingaufwendungen in Höhe von 993 TEUR (31.12.2023: 949 TEUR) sowie sonstige Personalaufwendungen in Höhe von 1.205 TEUR (2023: 996 TEUR). Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Der Anstieg in den Abschreibungen auf Sachanlagen entfällt i.H.v. 1.123 TEUR (31.12.2023: 208 TEUR) im Wesentlichen auf die laufenden Abschreibungen für die Immobilie der Volksbau Wangen GmbH & Co. KG, welche im Geschäftsjahr 2024 fertig gestellt wurde, sowie i.H.v. 972 TEUR auf die laufenden Abschreibungen der Immobilie der Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Immobiliengeschäft der Tochtergesellschaften. In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist i.H.v. 500 TEUR der Aufwand zur Zuführung einer sonstigen Rückstellung aufgrund eines Bußgeldverfahrens enthalten. Des Weiteren umfassen diese u.a. Kosten im Zusammenhang mit den Veräußerungen von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen, Verwaltungskosten sowie Haftungsvergütungen . Aufwendungen für den AbschlussprüferDas vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 berechnete und im Verwaltungsaufwand enthaltene Gesamthonorar beläuft sich auf insgesamt 1.539 TEUR (Vorjahr: 484 TEUR) und verteilt sich wie folgt:
In den anderen Bestätigungsleistungen sind insbesondere Honorare für die Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG sowie für eine projektbegleitende Prüfung im Zusammenhang mit einer IT-Migration und eine Leistung im Rahmen der Vorbereitung auf das CSRD-Reporting im Konzern enthalten. Die Aufwendungen für die Nachtragsprüfung 2023, für die Nachforderung Jahres- und Konzernabschluss 2023 und für die projektbegleitende Prüfung im Zusammenhang mit einer IT-Migration sind dem vorherigen Abschlussprüfer zuzurechnen. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere
Der Aufwand aus der Zuführung zur Einzelwertberichtigung entfällt i.H.v. 8.020 TEUR auf zwei Einzelengagements aus dem Bereich Projektfinanzierung. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
Die UmweltBank AG hat, mit dem Ziel die risikogewichteten Aktiva zu reduzieren, im Geschäftsjahr 2024 Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 562.372 TEUR veräußert und dabei einen Verlust i.H.v. 22.041 TEUR realisiert. Dieser Verlust wurde durch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens i.H.v. 2.281 TEUR teilweise kompensiert. Das Ergebnis aus der Entkonsolidierung von Anteilen an Beteiligungen und konsolidierten verbundenen Unternehmen entfällt auf den Verkauf der Anteile der Umwelt-Projekt Solarpark 1 GmbH & Co. KG (2.021 TEUR), an der Westspitze Gewerbebau GmbH & Co. KG (1.555 TEUR), an der Windenergie Nordleda GmbH & Co. KG (2.887 TEUR) sowie der ENERTRAG Windfeld Neuenfeld GmbH & Co. KG (2.558 TEUR). Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten UnternehmenDas Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen berücksichtigt i.H.v. TEUR 1.161 einen Aufwand aus der Korrektur der fehlerhaft ermittelten Buchwerte der Anteile an assoziierten Unternehmen, die unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert werden. IV. Sonstige finanzielle VerpflichtungenNicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ergeben sich aus der auflebenden Außenhaftung (§ 172 Abs. 4 HGB) und betreffen folgende Gesellschaften:
Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von insgesamt 1.270 TEUR p.a. sowie insgesamt 9.932 TEUR p.a. aus Wartungs-, Instandhaltungs- und Lizenzverträgen mit jeweils unterschiedlichen Laufzeiten. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 2.832 TEUR (31.12.2023: 3.716 TEUR) und entfällt vollständig auf die aktiven latenten Steuern. Von den ausschüttungsgesperrten Beträgen ist nur die UmweltBank AG betroffen. V. Angaben über das Unternehmen und seine OrganeMitarbeitendeIm Jahresdurchschnitt (Quartalsstände) wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB 356 (Vorjahr: 347) Mitarbeitende beschäftigt. Davon entfielen 334 (Vorjahr: 320) auf Mitarbeitende in Voll- oder Teilzeit und 22 (Vorjahr: 27) auf studentische Teilzeitkräfte. In den Gesellschaften, die in den Voll- und Quotenkonsolidierungskreis entfallen, sind eine (Vorjahr: eine) Person Vollzeit und drei (Vorjahr: drei) Personen Teilzeit beschäftigt. OrganbezügeDie Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 betrugen 1.064 TEUR (Vorjahr: 986 TEUR). Die Vergütung und der Kostenersatz an Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen in Summe 152 TEUR (2023: 145 TEUR). VorstandZum Vorstand sind bestellt: Goran Bašić, Nürnberg, Marktfunktion für das Kreditgeschäft gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement, verantwortlich für Finanzierung Erneuerbare Energien und Immobilien, Beteiligungen, Treasury & Sustainability Heike Schmitz, Seevetal und Nürnberg verantwortlich für die Bereiche Rechnungswesen, Steuern & Operations, Controlling & Analytik, Risikomanagement & Steuerung (einschließlich Meldewesen), Recht & Compliance, Interne Revision bestellt zum 15. Januar 2024: Dietmar von Blücher, Viernheim und Nürnberg Vorstandssprecher, verantwortlich für Kundenmanagement und Privatkundengeschäft (einschließlich PR&IR), Analyse und Betreuung Kreditportfolio, Organisationsmanagement, IT- und Projektmanagement, Unternehmensentwicklung, Vorstandsreferat und Personal AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen: Susanne Horn, Senior Manager Corporate Social Responsibility und Organisationsentwicklung DEHN SE, Neumarkt i.d.Opf. Dr. Michael Kemmer, Mitglied von Aufsichts- und Verwaltungsräten verschiedener Gesellschaften, Aufsichtsratsvorsitzender (bis 30. Juni 2025) Georg Schürmann, selbständiger Unternehmensberater, Aufsichtsratsvorsitzender (ab 01. Juli 2025) Heinrich Klotz, Notar a.D. Silke Stremlau, Vorsitzende des Sustainable Finance Beirats der Bundesregierung stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bis zum 10. Oktober 2024: Dr. Michael Maier, Mitglied des geschäftsführenden Organs (Chief Technology Officer) der Habib Bank Ltd., Karatschi (Pakistan) Edda Schröder, Geschäftsführerin der Invest in Visions GmbH, Frankfurt am Main seit 10. Oktober 2024: Finja Carolin Kütz, Senior Advisor, Aufsichtsrätin und Investorin Kredite an Aufsichtsrat / VorstandGegenüber Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats bestanden zum 31.12.2024 keine Kredite, Avale oder Garantien. VI. NachtragsberichtDie UmweltBank AG hat im April 2025 Verträge über den Verkauf ihrer Anteile an den Tochtergesellschaften Volksbau Tübingen II GmbH & Co. KG sowie Volksbau Nürnberg GmbH & Co. KG unterzeichnet. Der wirtschaftliche Übergang der Anteile auf den Erwerber erfolgt im zweiten Halbjahr 2025.
Nürnberg, den 03.07.2025 UmweltBank AG, Nürnberg Der Vorstand Goran Bašić, Mitglied des Vorstands Dietmar von Blücher, Sprecher des Vorstands Heike Schmitz, Mitglied des Vorstands Anlage 1Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne des § 313 Abs.2 HGB zum 31.12.2024In den Konzernabschluss einbezogene TochterunternehmenIm Wege der Vollkonsolidierung einbezogene Tochterunternehmen
Im Wege der Quotenkonsolidierung einbezogene Tochterunternehmen
Im Wege der Equity-Methode einbezogene Unternehmen
*
Vorjahreswerte per 31.12.2023 Nicht konsolidierte Unternehmen
*
Vorjahreswerte per 31.12.2023 Konzernlagebericht Geschäftsjahr 2024des UmweltBank Konzerns, Nürnberg1 Grundlagen des Konzerns1.1 GeschäftsmodellDie Konzernmuttergesellschaft UmweltBank Aktiengesellschaft (UmweltBank oder UmweltBank AG) ist ein im Freiverkehr der Börse München gelistetes Kreditinstitut. Seit Erhalt der Vollbanklizenz im Jahr 1997 verbindet das Unternehmen Bankgeschäfte mit ökologischen und sozialen Ansprüchen. Kernkompetenz der Bank liegt in der Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekten und Immobilien sowie im Angebot von nachhaltigen Geldanlagen. Als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung betreibt die Bank das Eigengeschäft. Die Wertpapiere im Eigenbestand (Depot A) werden ebenfalls nach ökologischen Kriterien ausgewählt. Organe der UmweltBank sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Als weiteres Gremium sieht die Satzung den Umweltrat vor. Dieser hat eine Beratungsfunktion gegenüber den gesetzlichen Organen und tritt regelmäßig zu Informations- und Beratungsgesprächen zusammen. Soweit gesetzlich zulässig, können dem Umweltrat im Rahmen der Geschäftsordnung weitere Aufgaben übertragen werden. Mit ihren rund 380 Mitarbeitenden am Firmensitz in Nürnberg betreut die Direktbank rund 155.000 private sowie gewerbliche Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland. Diesen bietet die Bank ein Portfolio an nachhaltigen Finanzdienstleistungen. Grundsätzlich berücksichtigen die angebotenen Produkte und Dienstleistungen Nachhaltigkeitsaspekte, welche die Bank in ihren Grundsätzen für Anlageprodukte und Finanzierungen offengelegt hat. Als wichtiges Unternehmensziel ist Nachhaltigkeit wie folgt in der Satzung verankert: "Die UmweltBank fördert die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft mit dem Ziel, eine lebenswerte Welt für kommende Generationen zu erhalten und zu schaffen. Die Bank orientiert sich bei ihrer Geschäftstätigkeit an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Insbesondere leistet sie Beiträge zur Verwirklichung von nachhaltigen Städten und Gemeinden, von bezahlbarer und sauberer Energie und zum Klimaschutz. Dabei achtet sie auf nachhaltige Produktion und Konsum sowie auf Geschlechtergerechtigkeit." Im Geschäft mit Privatkunden liegt der Schwerpunkt der UmweltBank auf dem Angebot von kurz- bis langfristigen Sparkonten (Tagesgeld und Festgeld). Ebenso gehören als nachhaltig eingestufte Wertpapiere zum Produktspektrum der Bank: die UmweltBank-Aktie, eigene Anleihen, Projekt- und Unternehmensanleihen anderer Emittenten sowie Investmentfonds. Daneben bietet die Bank drei hauseigene aktiv gemanagte Fonds sowie einen ETF an, deren Zusammenstellung auf dem Nachhaltigkeitsansatz der UmweltBank basiert. Im Firmenkundengeschäft liegt der Fokus auf der Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekten sowie Immobilien in Deutschland. Im Geschäftsfeld der erneuerbaren Energien finanziert die UmweltBank Photovoltaikanlagen (Dachanlagen, Freiflächenanlagen und PPA-Projekte) und Windenergieanlagen. Im Geschäftsfeld Immobilien finanziert die Bank Mietwohnprojekte, Gewerbeimmobilien, Investorenprojekte, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten und Kitas sowie Studentenwohnprojekte. Daneben bietet die Bank auch Ihren Firmenkunden eine ausgewählte Palette an Anlageprodukten. Die Bank ist unmittelbar oder mittelbar über ihre 100-%ige Tochter Umwelt-Projekt GmbH an Immobilien- und Energieprojekten sowie vereinzelt an anderen ausgewählten Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitssektor beteiligt. Im Rahmen ihrer Strategie hat sich die Bank das Ziel gesetzt, bis 2026 den Großteil der Beteiligungen abzubauen. So wurden im Jahr 2024 fünf direkte oder indirekte Beteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie drei Objektgesellschaften im Zuge eines Asset Deals veräußert. Darüber hinaus hat die Bank zur Vorbereitung weiterer Transaktionen vier Immobilienbeteiligungen von der Tochtergesellschaft Umwelt-Projekt GmbH übernommen. Die Aktien der UmweltBank sind im Freiverkehr der Börse München und dort im Marktsegment m:access sowie an weiteren deutschen Börsen und Handelsplätzen handelbar. Die GLS Gemeinschaftsbank eG hält nach Kenntnisstand der Gesellschaft rund 15 % der Anteile der UmweltBank. Weitere Anteilsinhaber, die 10 % oder mehr der Anteile besitzen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Nach ihrem Kenntnisstand befinden sich die übrigen Aktien somit im Streubesitz. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 waren neben der UmweltBank als Muttergesellschaft noch neun (Vorjahr: 12) Tochterunternehmen vollkonsolidiert einbezogen. Der Rückgang resultiert aus der Entkonsolidierung der Gesellschaften Umwelt-Kontakt GmbH (in Liquidation), Umwelt-Projekt Solarpark 1 GmbH & Co. KG sowie Windenergie Nordleda GmbH & Co. KG. Ein (Vorjahr: ein) Unternehmen wird mit einer Beteiligung in Höhe von 50 % quotenkonsolidiert und acht (Vorjahr: 11) Unternehmen, an denen die Bank mit Beteiligungsquoten zwischen 13 % bis maximal 50 % beteiligt ist, wurden als assoziierte Unternehmen "at equity" in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2024 wechselte das vormals assoziierte Unternehmen Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG, aufgrund der Aufstockung der Stimmrechte an dem Unternehmen in den Vollkonsolidierungskreis des Konzerns. Es werden 16 (im Vorjahr: 18) Unternehmen nicht im Konzernabschluss berücksichtigt, da sich diese in Liquidation befinden oder die Berücksichtigung dieser Unternehmen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. 1.2 SteuerungssystemDer UmweltBank Konzern (im Folgenden "Konzern") wird durch die bankgeschäftlichen Aktivitäten der UmweltBank dominiert. Vor diesem Hintergrund stellt der Vorstand für die Steuerung des Konzerns auf das Steuerungssystem der Bank ab. Die wesentlichen finanziellen Indikatoren für das Geschäftsjahr 2024 umfassen das Konzern-Betriebsergebnis vor Steuern und das Konzern-Geschäftsvolumen. Für das Geschäftsjahr 2025 werden als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren das Betriebsergebnis vor Steuern, die Bilanzsumme, das Aufwands-Ertrags-Verhältnis und die Eigenkapitalrentabilität definiert. Gegenüber dem Jahr 2024 ersetzt für 2025 die Bilanzsumme als marktüblichere Kennzahl das Geschäftsvolumen als bedeutsamen Indikator. Das Geschäftsvolumen setzt sich zusammen aus der Bilanzsumme, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie unwiderruflichen Kreditzusagen. Das Aufwands-Ertrags-Verhältnis wird als prozentuales Verhältnis von Aufwendungen zu Erträgen definiert. Die Aufwendungen setzen sich zusammen aus den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen. Die Erträge sind als Summe aus dem Zinsergebnis, dem Finanzergebnis, dem Provisions- und Handelsergebnis, dem Risikovorsorgeergebnis, dem Bewertungsergebnis aus Forderungen sowie Wertpapieren der Liquiditätsreserve und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis definiert. Die Eigenkapitalrentabilität ergibt sich als Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern und dem durchschnittlichen Eigenkapital des Geschäftsjahres. Als wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikator betrachtet der Konzern die Mitarbeiterzufriedenheit in der UmweltBank. In regelmäßigen Abständen (mindestens alle zwei Jahre) erhebt sie über eine bankweite Befragung aller Mitarbeiter das sogenannte Mitarbeiterengagement. Dabei werden die vier Werte Arbeitszufriedenheit, Motivation, Bindung und Weiterempfehlungsrate erfasst und in einen Score überführt, den sogenannten SINNdex. Dieser kann einen Wert zwischen 0 % und 100 % betragen, wobei 100 % maximale Zufriedenheit widerspiegelt. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft war auch 2024 geprägt von konjunkturellen sowie strukturellen Herausforderungen und schrumpfte das zweite Jahr in Folge. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,2 % im Vergleich zu 2023. Bremsend für die deutsche Wirtschaftsleistung wirkten dabei weiterhin hohe Energiekosten und das erhöhte Zinsniveau aber auch eine erstarkende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft sowie unsichere wirtschaftliche Aussichten. So sank die Bruttowertschöpfung im produzierenden Gewerbe 2024 insgesamt um 3,0 %. Das Baugewerbe verzeichnete sogar ein Minus von 3,8 %. Positive Impulse kamen hingegen aus dem Dienstleistungsbereich (+ 0,8 %). Der Privatkonsum erwies sich mit einem preisbereinigten Anstieg von 0,3 % jedoch nicht als Stütze der deutschen Wirtschaft. Hier konnten weder die deutlich gesunkene Inflation noch Lohnsteigerungen für deutlich positive Impulse sorgen. So stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2024 nur noch um 2,2 %, nach 5,9 % im Vorjahr, sowie 6,9 % im Jahr 2022. Daneben stiegen die Tariflöhne 2024 nominal um durchschnittlich 5,5 % gegenüber dem Vorjahr. In dem herausfordernden Umfeld zeigte sich der deutsche Arbeitsmarkt weiterhin robust. Mit durchschnittlich 46,1 Millionen Erwerbstätigen wurde ein neuer Beschäftigungsrekord aufgestellt. In Folge der stark gestiegenen Inflation im Euroraum hob die Europäische Zentralbank (EZB) von Juli 2022 bis September 2023 den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte in zehn Schritten von 0,0 % auf 4,5 % an und vollzog damit den stärksten Zinserhöhungszyklus seit Einführung des Euro. 2024 vollzog die EZB einen Kurswechsel und setzte wieder auf eine expansivere Geldpolitik. Infolgedessen wurden die Leitzinsen im Laufe des Jahres in vier Schritten auf 3,15 % abgesenkt. Die Verzinsung der Einlagenfazilität sank im gleichen Zeitraum von 4,0 % auf 3,0 %. Ende des Jahres sah sich die EZB auf Kurs nachhaltig den mittelfristigen Zielwert der Inflation in Höhe von 2 % zu erreichen auf den ihre Geldpolitik ausgelegt ist. Die Stimmung am deutschen Immobilienmarkt blieb auch 2024 getrübt. Weiterhin bremsten hohe Material-, Energie- und Finanzierungskosten, der Fachkräftemangel aber auch in die Höhe geschraubte Baustandards und komplizierte Genehmigungsverfahren die Branche. Infolgedessen sank die Neubautätigkeit in Deutschland auch im vergangenen Jahr. Dies spiegelt sich in den Baugenehmigungen für Wohnungen wider. Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2024 wurden 215.900 Wohnungen genehmigt - ein Minus von 18,6 % oder 43.700 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der starke Preisrückgang von Wohn- sowie Gewerbeimmobilien in den Jahren 2022 und 2023 konnte zumindest vorläufig gestoppt werden. So setzte bei den Immobilienpreisen 2024 eine Stabilisierung ein. Gemäß Angaben des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) stiegen die Wohnimmobilienpreise bundesweit im Jahresvergleich um 2,1 % und die Preise für Gewerbeimmobilien legten um 0,5 % zu. Gleichzeitig setzte sich 2024 der Aufwärtsdruck bei Mieten fort. Dies betrifft insbesondere die Neuvertragsmieten, während die Bestandsmieten weiterhin auf moderatem Niveau verharren. Diese auseinanderklaffende Entwicklung verstärkt die Anspannung am Wohnungsmarkt und macht es - insbesondere in den Ballungsräumen - selbst für Haushalte mit mittleren Einkommen zunehmend schwieriger, bedarfsgerechten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Verschärft wird die Situation durch eine hohe Zuwanderung und sinkende Investitionen im Wohnungsbau. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland hat 2024 weitere Fortschritte gemacht. So stieg die installierte Leistung um 20 Gigawatt auf insgesamt rund 190 Gigawatt -eine Steigerung von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung wird insbesondere getragen von den Energieträgern Wind und Solar. Deutschlandweit wurden im Jahr 2024 635 neue Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von rund 3,3 Gigawatt errichtet. Dies entspricht zwar einem Rückgang von rund 9 % im Vergleich zum Vorjahr (2023: rund 3,6 GW), dennoch verharrte der Zubau auf hohem Niveau. Der Zubau von Photovoltaikanlagen stieg 2024 laut Bundesnetzagentur auf 16,2 Gigawatt, nach 14 Gigawatt im Vorjahr. Damit wurde das Ausbauziel der Bundesregierung von 13 Gigawatt im Jahr 2024 deutlich übertroffen. 2.2 Geschäftsverlauf des UmweltBank KonzernsDer Geschäftsverlauf des Konzerns ist wesentlich geprägt durch den Geschäftsverlauf der UmweltBank. Das Berichtsjahr des Konzern war daher maßgeblich geprägt vom laufenden Transformationsprozess der UmweltBank sowie der Umsetzung der Anfang 2024 vorgestellten strategischen Neuausrichtung, die eine Fokussierung auf die Kerngeschäftsfelder anstrebt. Die Strategie der Bank sieht einerseits einen deutlichen Ausbau des Passivgeschäfts vor. Andererseits soll die langjährige und umfangreiche Erfahrung im Projektfinanzierungsgeschäft für weiteres Wachstum genutzt werden, gerade im stark wachsenden Segment der Erneuerbaren Energien. Das Neugeschäft mit Verbraucherkrediten wurde 2024 eingestellt und der geplante Abbau des Beteiligungsgeschäfts vorangetrieben. Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen verlief das Privatkundengeschäft erfreulich. So gelang es der Bank 2024 über 23.000 neue Kunden zu gewinnen, ein Plus von 20 % gegenüber dem Vorjahr. Der Bestand im Tagesgeld stieg im gleichen Zeitraum um fast 1 Mrd. Euro. Das Wertpapiergeschäft blieb hinter den Erwartungen zurück, durch die bis auf Weiteres zurückgestellte Öffnung des Brokerage-Angebots sowie eine erst im laufenden Geschäftsjahr erfolgende Anleiheemission. Hervorzuheben ist jedoch die mit rund 4.500 hohe Anzahl neu eröffneter Depots sowie der Mitte 2024 gestartete UmweltBank-ETF, der per 31.12.2024 bereits ein Fondsvolumen von fast 34 Mio. Euro vorweisen konnte. Im Firmenkundengeschäft konnte ein Brutto-Neukreditvergabe von knapp 250 Mio. Euro erreicht werden. Dietmar von Blücher wurde mit Wirkung zum 15. Januar 2024 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Im Vorstand trat er damit die Nachfolge des zum 31. Dezember 2023 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Vorstandssprechers Jürgen Koppmann an. Das fortlaufende Wachstum der UmweltBank trifft auf begrenzte räumliche Kapazitäten am bisherigen Firmensitz. Daher baut die Bank derzeit ein neues Firmengebäude in Nürnberg, welches im Jahr 2026 von den Mitarbeitern bezogen werden soll. Freie Flächen im sog. "Umwelt-Haus" sollen an gewerbliche Parteien vermietet werden. Das erworbene Grundstück bietet darüber hinaus Raum für die Errichtung weiterer Immobilien. Hier befindet sich die UmweltBank noch im Prozess der städtebaulichen Planung. Die Bilanzsumme des UmweltBank Konzerns belief sich Ende 2024 auf 6.486,4 Mio. Euro, eine Zunahme von 9,1 % gegenüber dem Vorjahr. Einzelheiten zur Entwicklung sind den Erläuterungen zur Bilanzentwicklung zu entnehmen. Das Geschäftsvolumen des UmweltBank Konzerns in Höhe von 6.823,7 Mio. Euro, bestehend aus der Bilanzsumme in Höhe von 6.486,4 Mio. Euro, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 98,3 Mio. Euro sowie unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 239,0 Mio. Euro, stieg im Jahr 2024 um 6,7 % gegenüber dem Vorjahr. 2024 hat die UmweltBank ökologische und soziale Immobilien mit einem Volumen von 103 Mio. Euro neu finanziert. Im Rahmen ihrer neuen strategischen Ausrichtung fokussierte sich die Bank in der Kreditvergabe ausschließlich auf Firmenkunden, wodurch das Geschäftsfeld der privaten Baufinanzierung nicht weiter aktiv verfolgt wurde. Der Geschäftsbereich Immobilienprojektfinanzierung war überwiegend geprägt von Vorhaben im Bereich Wohnen. Bei der Branchenverteilung des Kreditportfolios (Darlehen für nachhaltige Projekte, inklusive offener Zusagen) lagen im Jahr 2024 die Wohn-, Sozial- und Gewerbeimmobilien mit einem Anteil von 37,9 % (2023: 38,3 %) an erster Stelle. Auf Projekte im Bereich Sonnenenergie entfielen 35,1 % (2023: 34,6 %), gefolgt von Windkraftkrediten mit 22,7 % (2023: 21,6 %). Das sonstige Kreditvolumen mit einem Anteil von 4,3 % (2023: 5,5 %) beinhaltet unter anderem Biomasse & Wärmekonzepte, Wasserkraftkredite und nachhaltige Landwirtschaft. Im Geschäftsjahr 2024 wies das Konzern-Jahresergebnis vor Steuern einen Verlust in Höhe von 25.955,7 TEUR aus. Einzelheiten zur Entwicklung sind der Ertragslage zu entnehmen. Die Anzahl der für den Konzern tätigen Mitarbeiter_innen und Praktikant_innen wuchs zum Jahresende auf rund 380 Personen (Vorjahr: 358). Umgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche stieg die Anzahl der Beschäftigten um 1,27 % auf 317,8 Personen (Vorjahr: 313,8). Darin enthalten ist ein Auszubildender. 2.3 Lage2.3.1 Ertragslage
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Der Zinsüberschuss stieg von 38.813 TEUR im Jahr 2023 um 1,0 % auf 39.199 TEUR. Bedingt durch einen starken Anstieg des Kundeneinlagenvolumens und dessen Anlage auf der Aktivseite der Muttergesellschaft mit einem positiven Zinsbeitrag stiegen die Zinserträge um 24.164 TEUR. Demgegenüber standen gestiegene Zinsaufwendungen in Höhe von 23.778 TEUR die auf das Einlagenwachstum der Bank sowie gestiegene Zinsaufwendungen bei den Tochterunternehmen aufgrund deren höheren Fremdfinanzierungsanteilen zurückzuführen sind. Das Finanzergebnis enthält die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie den Saldo aus Zu- und Abschreibungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere. Der Rückgang des Finanzergebnisses von 5.824 TEUR im Jahr 2023 auf -9.918 TEUR im Berichtsjahr resultiert überwiegend aus einem Sondereffekt aus Verlusten aus dem Abgang von Wertpapieren in Höhe von 22.401 TEUR, die veräußert wurden, um die risikogewichteten Aktiva (RWA) der Bank zu entlasten und von einem allgemein gestiegenen Zinsniveau zu profitieren. Gestiegene Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen, verbundenen Unternehmen und Wertpapieren wirkten sich positiv auf das Finanzergebnis aus. Risikovorsorge und Bewertungsergebnis saldierten sich zu einem Aufwand von -3.216 TEUR (Vorjahr: Ertrag 3.756 TEUR). Dieser saldierte Wert beinhaltet eine Auflösung der Vorsorge für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB in Höhe von 4.500 TEUR sowie das Ergebnis aus den Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in Höhe von 1.715 TEUR (Vorjahr: -899 TEUR). Der Risikovorsorgebestand (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen) belief sich auf 19.233 TEUR (Vorjahr: 10.121 TEUR), das sind 0,62 % (Vorjahr: 0,30 %) des ausgereichten Kundenkreditvolumens. Das Provisions- und Handelsergebnis beinhaltet Provisionserträge und -aufwendungen der Muttergesellschaft aus dem Kredit-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft. Aufgrund der Einstellung des Handels mit einer festverzinslichen Anleihe durch die Bank, die zum 31.12.2024 aus dem Handelsbestand in das Anlagevermögen umgewidmet wurde, beläuft sich das Handelsergebnis im Berichtsjahr auf 0 EUR (Vorjahr: 596 TEUR). Darüber hinaus waren rückläufige Provisionserträge im Versicherungs- und Kreditgeschäft sowie aus dem Vertrieb von Investmentfonds ursächlich für die Abnahme von 9.052 TEUR auf 5.172 TEUR. Der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Erträge und Steuern wies im Jahr 2024 einen Ertrag in Höhe von 17.276 TEUR aus (Vorjahr: 12.448 TEUR). Der Anstieg ist unter anderem begründet durch Sondereffekte aus Immobilientransaktionen der Tochterunternehmen im Einklang mit der strategischen Neuausrichtung der Bank. Der Personalaufwand verzeichnete einen Zuwachs von 1,9 % auf 26.203 TEUR (Vorjahr: 25.704 TEUR). Der Anstieg resultiert primär aus der Zunahme der Beschäftigten in Umsetzung der Personalstrategie sowie aus Gehaltsanpassungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich von 32.030 TEUR im Vorjahr auf 41.235 TEUR im Jahr 2024. Die Zunahme ist überwiegend durch planmäßig gestiegene Marketing- und Beratungsaufwendungen der Muttergesellschaft begründet. Aus der Saldierung von Erträgen und Aufwendungen errechnet sich ein Ergebnis vor Steuern von -25.938 TEUR gegenüber -4.610 TEUR im Vorjahr. Nach Berücksichtigung des Steueraufwands in Höhe von -12.474 TEUR (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 747 TEUR) sowie Auflösungen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 12.000 TEUR (Vorjahr: Auflösung in Höhe von 4.527 TEUR) verbleibt ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -26.412 TEUR (Vorjahr Konzernjahresüberschuss: 664 TEUR). 2.3.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit des Konzerns war im Geschäftsjahr 2024 jederzeit gegeben. Der Konzern war jederzeit in der Lage, seine fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen. Die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zu beachtende Kennziffer "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) der UmweltBank lag am 31.12.2024 bei 9,76 und damit deutlich über dem Mindestwert 1,0. Auch die längerfristige Liquiditätsquote der UmweltBank, die "Net Stable Funding Ratio" (NSFR), lag mit einem Wert per 31.12.2024 in Höhe von 2,31 über dem Mindestwert von 1,0. Die UmweltBank verfügt somit insgesamt über eine Liquidität, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Auch unterjährig konnten die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der UmweltBank in Bezug auf die beiden Liquiditätskennzahlen fortlaufend erfüllt werden. Der im Rahmen der Überprüfung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos ermittelte aktuelle Überlebenshorizont im steuerungsrelevanten Stressszenario liegt mit 60 Monaten (Ende des Betrachtungszeitraumes) deutlich über dem strategischen Ambitionsniveau der Bank von 6 Monaten. Es gab im vergangenen Jahr keine eingetretenen Liquiditätsengpässe im Konzern. Die Liquiditätsausstattung des Konzerns ist deutlich ausreichend, um ihre Zahlungsverpflichtungen aktuell und auch in Zukunft einzuhalten. 2.3.3 Vermögenslage
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Die Barreserve verringerte sich von 116.295 TEUR auf 38.831 TEUR. Dies ist auf die verstärkte Nutzung der Einlagefazilität zurückzuführen. Im Vorjahresvergleich stiegen die Forderungen an Kreditinstitute von 14.028 TEUR auf 2.026.819 TEUR. Die starke Zunahme ist bedingt durch die kurzfristige Anlage überschüssiger Liquidität bei der Deutschen Bundesbank, um so von dem gestiegenen Marktzinsniveau profitieren zu können. Im Vorjahr waren die Beträge täglich fällig und daher in der Barreserve auszuweisen. Der Bestand der Forderungen an Kunden sank geringfügig von 3.336.238 TEUR auf 3.137.671 TEUR. Volumenrückgänge waren im Bereich Wohn-, Sozial- und Gewerbeimmobilien aufgrund von Tilgungen zu verzeichnen, die das Kreditneugeschäft in diesem Bereich überstiegen. Das Volumen der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere lag per 31. Dezember 2024 mit 745.462 TEUR deutlich unter dem Niveau des Vorjahrs (2.023.042 TEUR). Ursächlich für die Abnahme sind Verkäufe, um die risikogewichteten Aktiva (RWA) der Bank zu entlasten und von einem allgemein gestiegenen Zinsniveau zu profitieren. Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sank im Berichtszeitraum von 20.050 TEUR auf 44 TEUR. Grund hierfür ist der Verkauf von im Anlagevermögen gehaltenen Investmentfonds zur Entlastung der risikogewichteten Aktiva (RWA) der Bank. Der Handelsbestand weist einen Betrag in Höhe von 0 TEUR auf (Vorjahr: 5.572 TEUR). Die bisher enthaltene Anleihe der Wohnungsbaugenossenschaft "Am Ostseeplatz" ISIN DE000A30VH34 wurde aufgrund einer nicht gegebenen Handelbarkeit zum 31.12.2024 vollständig in das Anlagevermögen der Muttergesellschaft umgewidmet. Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergaben sich dadurch nicht. Die Abnahme beim Bestand der Anteile an assoziierten Unternehmen von 34.130 TEUR auf 22.097 TEUR ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen der Anteile an den Gesellschaften ENERTRAG Windfeld Neuenfeld GmbH & Co. KG und Westspitze Gewerbebau GmbH & Co. KG sowie auf die Änderung der Konsolidierungsmethode der Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG (im Berichtsjahr: Vollkonsolidierung; im Vorjahr Equity-Methode) zurückzuführen. Der Rückgang bei den immateriellen Anlagewerten von 2.391 TEUR auf 739 TEUR im Berichtsjahr ist hauptsächlich durch Abgänge im Konsolidierungskreis aufgrund der Veräußerung einer vollkonsolidierten Tochtergesellschaft begründet. Die Sachanlagen erhöhten sich infolge der geänderten Konsolidierungsmethode der Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG und aufgrund von Zugängen im Rahmen der Errichtung des neuen Hauptsitzes der Bank um 110.253 TEUR auf 458.916 TEUR. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Anstieg in Höhe von 13.739 TEUR auf 47.996 TEUR zu verzeichnen. Diese Zunahme ist überwiegend durch Steuererstattungsansprüche der Muttergesellschaft, Tilgungszuschüsse der Volksbau Bamberg sowie einer Umgliederung eines Teiles des im Bau befindlichen Objektes (Bauabschnitt 4) der Volksbau Bamberg aus den Sachanlagen aufgrund einer geplanten Veräußerung an Mitgesellschafter begründet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen sind von 1.320 TEUR auf 1.399 TEUR gestiegen. Der Posten beinhaltet Aufwendungen, die zukünftige Geschäftsjahre betreffen. Die aktiven latenten Steuern sind von 7.107 TEUR auf 3.256 TEUR gefallen. Die Abnahme ist im Wesentlichen auf den Verkauf von Wertpapieren bei der Muttergesellschaft und die Korrektur der zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode fehlerhaften Aktivierung aus der Erst- und Folgebewertung der assoziierten Tochterunternehmen zurückzuführen.
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Neben dem Eigenkapital und den längerfristigen Einlagen dienen öffentliche Fördermittel für Umweltprojekte als langfristige Refinanzierungsquelle. Der weitaus größte Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt hierbei auf die KfW (1.522.669 TEUR; Vorjahr: 1.499.511 TEUR) und die Landwirtschaftliche Rentenbank (229.278 TEUR; Vorjahr: 246.649 TEUR). An die Förderbanken sind zur Sicherheit sowohl die refinanzierten Endkreditnehmerforderungen abgetreten als auch weitere Wertpapiere im Nominalwert von 155.827 TEUR verpfändet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich von 2.849.138 TEUR um 34,0 % auf 3.810.105 TEUR erhöht. Grund hierfür ist die Umsetzung des innerhalb der strategischen Neuausrichtung formulierten Ausbaus des Passivgeschäfts. Die täglich fälligen Kundeneinlagen belaufen sich auf 2.697.856 TEUR und machen 70,8 % (Vorjahr: 62,1 %) der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus. An zweiter Stelle folgen die anderen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist mit 635.789 TEUR bzw. einem Anteil von 16,7 % (Vorjahr: 15,4 %), an dritter Position die Spareinlagen mit 476.459 TEUR bzw. einem Anteil von 12,5 % (Vorjahr: 22,6 %). Die verbrieften Verbindlichkeiten umfassen zwei Unternehmensanleihen der Umwelt-Projekt GmbH mit insgesamt 44.000 TEUR. Die erste Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 20.000 TEUR hat eine Laufzeit bis 30.09.2029 und einen Zinscoupon von 2,3 % p.a. Die zweite Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 24.000 TEUR hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2031 und einen Zinscoupon von 1,75 % p.a. Die sonstigen Verbindlichkeiten liegen mit 25.972 TEUR um 51 % über dem Vorjahr. Der Anstieg ist überwiegend auf die Zunahme an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gestiegene Steuerverbindlichkeiten zurückzuführen. Die passiven latenten Steuern haben sich um 180 TEUR auf 9.751 TEUR erhöht. Der Anstieg resultiert aus der Neubewertung von Sachanlagen im Rahmen der Erstkonsolidierung der Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2024. Gegenläufig wirkte sich die Korrektur der aus der zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode fehlerhaften Passivierung aus der Erst- und Folgebewertung der assoziierten Tochterunternehmen aus. Die Zunahme der Rückstellungen von 18.072 TEUR im Vorjahr auf 25.893 TEUR im Berichtsjahr ist im Wesentlichen auf Zuführungen zu Steuerrückstellungen und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen begründet. Die Änderung der Berechnungsmethode für Umwelt-Sparverträge führte zu einer Abnahme in Höhe von 3.118 TEUR im Vergleich zum Vorjahr. Der Posten Nachrangige Verbindlichkeiten beinhaltet den UmweltBank-CoCo-Bond 2016/2017 in Höhe von 26.326 TEUR (Vorjahr: 26.331 TEUR), den UmweltBank-Green-Bond-junior in Höhe von 42.761 TEUR (Vorjahr: 42.376 TEUR) und Namensschuldverschreibungen in Höhe von 20.110 TEUR (Vorjahr: 20.114 TEUR). Das bilanzielle Eigenkapital verringerte sich von 268.975 TEUR um 26.558 TEUR auf 242.417 TEUR. Der Rückgang ist hauptsächlich durch die Verluste aus veräußerten Schuldverschreibungen der Muttergesellschaft in Höhe von 22.401 TEUR begründet. Die unwiderruflichen Kreditzusagen fielen auf 238.987 TEUR (Vorjahr: 346.801 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sanken auf 98.314 TEUR (Vorjahr: 103.436 TEUR). Aufsichtsrechtliche EigenmittelDie Ermittlung der Eigenmittel erfolgt auf Ebene der UmweltBank AG. Eine aufsichtsrechtliche Konsolidierung ist nicht erforderlich und die Eigenkapitalanforderungen müssen nur auf Ebene der UmweltBank AG eingehalten werden. Die Eigenmittel übertreffen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel betragen mit Feststellung des Jahresabschlusses 2024 505,2 Mio. Euro (Vorjahr 525,2 Mio. Euro). Davon sind 378,1 Mio. Euro als hartes Kernkapital, 26,0 Mio. Euro als zusätzliches Kernkapital und 101,2 Mio. Euro als Ergänzungskapital eingestuft. Der Rückgang an Eigenmitteln im Geschäftsjahr 2024 resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken im harten Kernkapital sowie von Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB im Ergänzungskapital. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) einen Bescheid erlassen, wonach von der UmweltBank ein Gesamtkapitalzuschlag von 3,2 %-Punkten einzuhalten ist. Dieser setzt sich zusammen aus einem Kapitalzuschlag von 1,0 % aufgrund des Zinsänderungsrisikos, einem Kapitalzuschlag von 1,5 % aufgrund weiterer wesentlicher Risiken sowie einem individuellen Kapitalzuschlag von 0,7 %. Nach den zum Stichtag geltenden Regelungen der Capital Requirements Regulation (CRR) ergeben sich für die UmweltBank unter Berücksichtigung dieses Zuschlags zum 31. Dezember 2024 mit Feststellung des Jahresabschlusses folgende Eigenkapitalquoten:
Der Anstieg bei den Quoten ist im Wesentlichen auf den Rückgang der risikogewichteten Aktiva zurückzuführen. Diese resultieren überwiegend aus dem Verkauf von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie der Tilgung von Darlehen im Geschäftsjahr 2024. Die Kennziffern lagen im Geschäftsjahr jederzeit über den aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestwerten. Nach den zum Stichtag geltenden Regelungen liegt mit Feststellung des Jahresabschlusses die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) der UmweltBank bei 6,3 % (Vorjahr: 7,0 %). 2.3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenFür die Steuerung des UmweltBank-Konzerns stellt der Vorstand auf das Steuerungssystem der UmweltBank ab. Als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren nutzte der Vorstand im Geschäftsjahr 2024 das Geschäftsvolumen auf Konzern-Ebene und das Konzern-Jahresergebnis vor Steuern. Darüber hinaus wurde der SINNdex - eine von der Bank definierte Kennzahl für die Mitarbeitendenzufriedenheit - als bedeutsamer nichtfinanzieller Leistungsindikator gemessen. Die im Konzern-Lagebericht des Jahres 2023 formulierten Ziele für das Jahr 2024 wurden -bezogen auf die bedeutsamen Leistungsindikatoren - erreicht bzw. teilweise unterschritten: Das Geschäftsvolumen in Höhe von 6.823,7 Mio. Euro, welches sich aus der Bilanzsumme in Höhe von 6.486,4 Mio. Euro, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 98,3 Mio. Euro sowie unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 239,0 Mio. Euro zusammensetzt, stieg im Jahr 2024 um 6,7 % gegenüber dem Vorjahr und lag damit unter dem prognostizierten Wert von 7.006,0 Mio. EUR. Die Prognoseabweichung ist im Wesentlichen auf eine geringere Steigerung des Netto-Kreditneugeschäfts, u.a. bedingt durch erhöhte Tilgungsleistungen, zurückzuführen. Der Anstieg des Geschäftsvolumens im Jahr 2024 ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 961,0 Mio. Euro zurückzuführen. Auf der Aktivseite sanken die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere aufgrund von Wertpapierverkäufen um 1.277,6 Mio. Euro. Die dadurch freigewordene Liquidität wurde kurzfristig bei der Deutschen Bundesbank angelegt, was sich in einem Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute um 2.012,8 Mio. Euro widerspiegelt. Das Ergebnis vor Steuern lag mit -25,9 Mio. Euro deutlich unter Vorjahresniveau und unterhalb der Prognose von zwischen -8 und -12 Mio. Euro. Ursächlich für die Planabweichung sind im Wesentlichen die Verluste aus den Verkäufen der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere im vierten Quartal des Geschäftsjahres, mit dem Ziel die risikogewichteten Aktiva (RWA) der Bank zu entlasten und von einem allgemein gestiegenen Zinsniveau zu profitieren. Der Zinsüberschuss lag deutlich über dem Wert des Vorjahres und auch über der Prognose. Das Provisions- und Handelsergebnis lag deutlich unterhalb des Vorjahreswerts und auch unter der Prognose. Das Finanzergebnis lag unter dem Vorjahres- und auch deutlich unter dem Prognosewert. Die Risikovorsoge lag sowohl unter der Prognose als auch unter dem Vorjahreswert. Der Personalaufwand sowie der allgemeine Verwaltungsaufwand stiegen wie prognostiziert gegenüber dem Vorjahr an, wobei beide trotz des Anstiegs unter dem Prognosewert blieben. Eine im Oktober 2024 durchgeführte Mitarbeitendenbefragung mit einer Teilnahmequote von 80 % ergab im abgelaufenen Geschäftsjahr einen SINNdex von 76 %. Damit lag der Wert merkbar unter dem Vorjahresniveau von 83 %. Dazu beigetragen hat unter anderem die Transformation der Bank und damit verbundene Mehrarbeit sowie strukturelle Veränderungen. Hervorzuheben ist jedoch, dass sowohl die Mitarbeitendenmotivation als auch die -bindung auf hohem Niveau verharrte. Neben der Mitarbeitendenzufriedenheit betrachtet die UmweltBank auch den Personalbestand, die Fluktuation, die Betriebszugehörigkeit sowie die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Die Bank beschäftigte zum Jahresende 2024 376 Mitarbeitende (31.12.2023: 354 Mitarbeitende). Die Fluktuationsrate stieg deutlich von 8,8 % im Vorjahr auf 13,3 %. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag unverändert bei 5,6 Jahren. Im Jahr 2024 wurden für Mitarbeitende durchschnittlich 5,2 Tage (Vorjahr: 2,9 Tage) in die Aus- und Weiterbildung investiert. Die Aufwendungen für Personalentwicklung und Weiterbildung beliefen sich auf rund 513.000 Euro (Vorjahr: 488.000,00 Euro). 2.4 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage des KonzernsInsgesamt beurteilt der Vorstand die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage des Konzerns trotz der aktuell herausfordernden Rahmenbedingungen (weltweite geopolitische Unsicherheiten, wirtschaftliche Stagnation und politische Unsicherheit in Deutschland) im Vergleich zur ursprünglichen Planung als zufriedenstellend, auch wenn das Ergebnis vor Steuern unter der prognostizierten Spanne lag, da der Ausblick für das Geschäftsjahr 2025 positiv ist. Das Konzern-Vorsteuerergebnis mit -25,9 Mio. EUR lag zwar deutlich unterhalb der ursprünglich prognostizierten Spanne von -8 bis -12 Millionen Euro, jedoch innerhalb der angepassten Planwerte von -25 und -30 Millionen Euro. Die Anpassung der Planwerte im Vergleich zur ursprünglichen Prognose war erforderlich, da eine Transaktion zur Veräußerung von Immobilien nicht mehr im Jahr 2024 an einen externen Dritten abgeschlossen werden konnte. Im operativen Geschäft konnte der Planwert beim Zinsergebnis leicht übertroffen werden, im Provisionsergebnis jedoch nicht erreicht werden, unter anderem aufgrund der Verschiebung einer Wertpapieremission von 2024 auf 2025. Das Finanzergebnis lag deutlich unter Plan, hauptsächlich aufgrund ursprünglich nicht geplanter Veräußerungen von Wertpapieren zu einem Kurs unter Buchwert. Die Verwaltungskosten fielen geringer aus als geplant, vor allem der IT- und der Beratungsaufwand. Das Aufwands-Ertrags-Verhältnis fiel insgesamt somit schlechter aus als geplant. Die Vermögenslage des Konzerns zeichnete sich 2024 durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr übererfüllt. Dem Kreditrisiko wurde durch Bildung von Risikovorsorge ausreichend Rechnung getragen. Die Finanzlage und die Liquiditätsausstattung des Konzerns entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. 3 Risikoberichterstattung3.1 RisikomanagementsystemDas Risikomanagementsystem des UmweltBank Konzerns wird durch die bankgeschäftlichen Aktivitäten der UmweltBank dominiert. Vor diesem Hintergrund stellt der Vorstand für das Risikomanagement des Konzerns auf das Risikomanagement der Bank ab. Ziel der UmweltBank ist, nur solche Geschäfte einzugehen, die im Verhältnis von Chance zu Risiko ein positives Profil aufweisen. Aufsetzend auf diesem Grundsatz ist ein Risikomanagementsystem eingerichtet, mithilfe dessen alle relevanten Geschäftsbereiche ständig überwacht und gesteuert werden. Die im Risikomanagement eingesetzten Instrumente werden fortlaufend verfeinert. Grundlage für die Steuerung und Überwachung der Risiken ist eine vom Vorstand festgelegte und mit dem Aufsichtsrat erörterte Geschäfts- und Risikostrategie. Eine jährlich durchgeführte Risikoinventur überprüft die Vollständigkeit der Risikostrategie und der wesentlichen Risiken. Dabei unterscheidet die UmweltBank folgende wesentliche Risikoarten:
Die Risikokonzentrationen innerhalb einer Risikoart ("Intra") sowie risikoartübergreifende Risikokonzentrationen (,, Inter"), Reputationsrisiken und ESG-Risiken werden nicht als eigene Risikoart quantifiziert und gesteuert, sondern als Risikotreiber bspw. als Querschnitt in allen relevanten Risikoart-Unterkategorien betrachtet und eingeschätzt. Immobilienrisiken und Energiepreisrisiken innerhalb des Beteiligungsportfolios wurden bis zum 30.09.2024 im Sinne kreditsubstituierender Beteiligungen als Teil des Kreditrisikos gemessen und gesteuert. Zum 31.12.2024 fand ein Methodenwechsel statt, so dass das Risiko aus Immobilienbeteiligungen im Immobilienrisiko gemessen wird, analog zu den eigenen Objekten. Das Immobilienrisiko ist Teil des Marktpreisrisikos. Die Energiepreisrisiken wurden im Rahmen der Risikoinventur als nicht wesentlich eingestuft und werden somit ab dem 31.12.2024 nicht mehr in der Risikotragfähigkeit angesetzt. Aktien- und Fremdwährungsrisiken wurden im Rahmen der Risikoinventur als nicht wesentlich eingestuft und werden daher ab 31.12.2024 nicht mehr in die operative Risikosteuerung aufgenommen. Die Risikosteuerung verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen, bestehende Risiken gezielt zu beherrschen und so den ökonomischen Fortbestand der Bank zu sichern. Die Berechnung der Risikotragfähigkeit erfolgt gemäß aufsichtlicher Vorgaben in einer normativen und ökonomischen Perspektive:
Da das Zahlungsunfähigkeitsrisiko nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann, wird es nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen. Unabhängig davon wird das Zahlungsunfähigkeitsrisiko außerhalb der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mit Risikosteuerungs- und -controllingverfahren, u. a. Durchführung der Liquiditätstragfähigkeitsrechnung, Aufstellung einer Liquiditätsablaufbilanz und der laufenden Überwachung der regulatorischen und aufsichtlichen Liquiditätsanforderungen und -vorgaben, berücksichtigt. Die wesentlichen Risiken, die Entwicklung der Risikotragfähigkeit sowie die Auslastung der Risikolimite werden vierteljährlich im Risikobericht dargestellt. Die Risikosteuerung erfolgt laufend anhand der mindestens vierteljährlich erstellten Berichte und/oder anlassbezogen. Durch den regelmäßig erstellten Risikobericht und anlassbezogene Meldungen wird der Vorstand über die Risikosituation der UmweltBank informiert. Der Aufsichtsrat wird vor jeder Sitzung über die Risikoauslastung der Bank informiert. Neben der Messung der Risikotragfähigkeit führt die UmweltBank ergänzend regelmäßig und anlassbezogen verschiedene Stresstests durch. In allen Fällen ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit ohne substanzielle Einschränkungen möglich. Mit zusätzlichen inversen Stresstests werden einmal im Jahr Extremszenarien entwickelt, die die Risikotragfähigkeit auf das Maximum ausreizen, um eventuelle Lücken im bestehenden Risikomanagement aufzudecken. Zusätzlich werden Sensitivitätsanalysen zu den Risikoarten vorgenommen. Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über die Ergebnisse der Stresstests informiert. 3.2 KreditrisikoDas Kreditrisiko ist definiert als möglicher Verlust, der sich durch den teilweisen oder vollständigen Ausfall oder durch Bonitätsverschlechterungen eines Kreditnehmers oder Emittenten ergeben kann. Das Kreditrisiko wird bereits dadurch begrenzt, dass nur die in der Kreditrisikostrategie genannten Kreditarten zulässig und für diese wiederum klare Beurteilungskriterien definiert sind. In den Kreditentscheidungsprozess sind, je nach Kreditgröße und Risikorelevanz, entsprechende Kompetenzträger, unter anderem auch die Vorstandsmitglieder, eingebunden. Zudem wird jeder Kredit mittels des VR-Ratingsystems bewertet, das von der parcIT bezogen wird. Dieses System differenziert die Bonität in 25 Ratingklassen, jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Die Ermittlung erfolgt methodisch mit Einsatz der Ratingverfahren VR-Rating Privatkunden, VR-Rating Firmenkunden / Großunternehmen, VR-Rating Immo, VR-Rating Erneuerbare Energien. Die zur Besicherung der Kredite akzeptierten Sicherheitenarten sowie die Verfahren zur Wertermittlung, sind in den internen Organisationsrichtlinien festgelegt. Im Rahmen der fortlaufenden Kreditüberwachung werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten regelmäßig (jährlich, im Rahmen der Offenlegung gem. § 18 KWG) und anlassbezogen (im Rahmen der Risikofrüherkennung gem. der in den Organisationsrichtlinien definierten Kriterien) überprüft. Darüber hinaus verfügt die Bank über ein systemgestütztes Risikomanagementsystem. Auf Basis definierter Frühwarnkriterien erfolgt eine automatisierte Kreditkontoüberwachung und ein Reporting zu schlagend gewordenen Kriterien. Dazu gehören neben der Überwachung von Überziehungen auch ein Screening zu Lastschriftrückgaben, Ratingveränderungen und Ratenrückständen. Über das Reporting werden Vorgänge zu den betroffenen Engagements generiert und dem kundenbetreuenden Mitarbeitenden zur Bearbeitung zugeleitet. Hierdurch sollen sich abzeichnende Risiken frühzeitig aufgezeigt sowie geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Im Fall einer Wertberichtigung ist die Bemessungsgrundlage hierfür der Blankoanteil des Kredits. Die Ermittlung des Blankoanteils erfolgt, in dem von der Kreditinanspruchnahme die Summe der Sicherungswerte, die für die entsprechenden Kredite gemäß Zweckerklärung als Sicherheit dienen, abzuziehen sind. Zur Ermittlung des aktuellen Wertes der Sicherheit sind die Wertermittlungsansätze zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird regelmäßig eine Messung des Ratingmigrations- und Adressenausfallrisikos für Kundenkredite mittels einer Monte-Carlo-Simulation in Kombination mit einem Value-at-Risk Ansatz auf Basis der Methode Credit-Portfolio-View durchgeführt. Die Bank verwendet für die Risikomessung die Anwendung VR-Control KRM der parcIT, welche das Risikomodell KPM-KG umfasst. In dem barwertigen Kreditrisikomodell wird für jede simulierte Ratingmigration die barwertigen Auswirkungen in die Berechnung einbezogen. Ausgefallene Kundinnen und Kunden werden nicht in der Simulation berücksichtigt. Die Ausfallereignisse sind gemäß der aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition fixiert und werden dementsprechend in die Ausfallklassen des Rating Systems zugeordnet. Die Messung des Risikos aus Beteiligungen an Immobilien- und Energieerzeugungsprojekten erfolgt durch die Integration der kreditsubstituierenden Beteiligungen in das barwertige Kreditportfoliomodell. Beteiligungen der Tochter UPG werden im Sinne einer Durchschau abgebildet. Zum 31.12.2024 fand ein Modellwechsel statt, bei dem das Messverfahren für Beteiligungen umgestellt wurde. Beteiligungen aus dem Immobilienbereich werden zu diesem Stichtag im Rahmen des Immobilienrisikos gemessen. Dabei wird ein Faktormodell verwendet, welches Schwankungen des Immobilienwerts über einen Einjahreshorizont simuliert. Dabei werden sowohl systematische Einflüsse als auch davon unabhängige, objektindividuelle Einflüsse auf den Objektwert abgebildet. Alle sonstigen Beteiligungen u.a. Beteiligungen aus dem Bereich Erneuerbare Energien, werden im Rahmen eines Messverfahrens für das Beteiligungsrisiko gemessen. Das barwertige Beteiligungsrisikomodell geht dabei von einem sogenannten "Multiplikator-Ansatz" aus. Relevante Kennzahlen wie der "Value at Risk" werden durch Multiplikation des Beteiligungswerts mit einem geeigneten Faktor ermittelt. Für jeden Emittenten wird ein separates Limit vergeben. Die Einhaltung der Limite wird wöchentlich durch eine vom Handel unabhängige Stelle überwacht. Das Ratingmigrations- und Adressenausfallrisiko von Wertpapieren und Forderungen an Banken mit externem Rating wird über ein Simulationsverfahren nach der Methode "Credit Metrics" simuliert. Hierbei werden die Wertänderungen durch Veränderung der Bonität sowie die möglichen Wertänderungen auf Basis sich verändernder, marktweiter sowie individueller Credit-Spreads in die Simulation einbezogen. Für die Liquiditätsreserven und Wertpapieranlagen der Bank wurden Leitplanken mit dem Ziel der Risikominimierung festgelegt. Die Anlage erfolgt in Zentralbankguthaben, fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren, Pfandbriefen, öffentlichen Anleihen oder Einlagen bei Banken. Hier wird neben der Marktgängigkeit sowie guten ökonomischen und ökologischen Bonitäten der Emittenten Wert gelegt auf die Rendite. Die Handelsaktivitäten der UmweltBank erfüllen stets die Bedingungen des Artikel 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang. Der quartalsweise erstellte Kreditportfoliobericht stellt das gesamte Kreditportfolio der UmweltBank nach Kundengruppen, Ratingklassen, Branchen und Größenkonzentrationen dar. Ausgewertet wird dabei sowohl das Kreditvolumen als auch die Anzahl der Engagements. Im Kreditportfoliobericht werden die Engagements differenziert nach den Lebensklassen (bis Klasse 3e einschließlich) und den Ausfallklassen (ab Klasse 4a) mit den jeweiligen Ausfallwahrscheinlichkeiten dargestellt. Über die Darstellung von Risikovolumen und Blankovolumen und über einen Berichtsteil zu Sicherheitenarten werden die unterschiedlichen Sicherheitenqualitäten im Portfolio transparent dargestellt. Beachtenswerte Engagements (z. B. Großkredite, Beteiligungen, anmerkungsbedürftige Kredite oder (teil)wertberichtigte Fälle) werden dargestellt. Zudem erfolgt eine separate Darstellung der Wertpapieranlagen. Der Kreditportfoliobericht wird der Geschäftsleitung vorgelegt. Auch der Aufsichtsrat erhält zu jeder Sitzung Informationen über die Risikosituation in schriftlicher und mündlicher Form. 3.3 MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko ist definiert als das Risiko einer Änderung von Kurswerten bzw. Marktzinsen. Grundlage für die Steuerung des Marktpreisrisikos bildet der Abschnitt Marktpreisrisiko der Geschäfts- und Risikostrategie. In der UmweltBank bestehen Marktpreisrisiken insbesondere in Form von Zinsänderungsrisiken und Immobilienrisiken. Zinsänderungsrisiken umfassen in der normativen Perspektive zinsinduzierte Kursänderungsrisiken sowie Schwankungen des Zinsüberschusses, in der ökonomischen Perspektive Schwankungen des Barwerts sämtlicher zinstragender Geschäfte der Bank. Seit dem Berichtsstichtag 31.12.2024 werden innerhalb der Immobilienrisikoberechnung nicht nur die im Eigenbestand befindlichen Immobilien, sondern auch die Immobilienrisiken aus den direkten und indirekten Beteiligungen mit hinzugenommen, welche vorher innerhalb des Beteiligungsrisikos behandelt wurden. Aktien- Währungs-, Rohstoff- und sonstige Preisrisiken werden innerhalb der UmweltBank nicht als wesentlich eingestuft. Das Zinsänderungsrisiko besteht grundsätzlich darin, dass bei sich ändernden Marktzinsen Barwertverluste des Gesamtbank-Zinsänderungsrisiko-Cashflows ergeben (ökonomische Perspektive), und dass neben Bewertungsverlusten der verzinslichen Wertpapiere höhere Zinsaufwendungen entstehen können, denen keine entsprechend gestiegenen Zinserträge gegenüberstehen (normative Perspektive). Die unterschiedlichen Festzinsbindungen entstehen vor allem auf Grund der unterschiedlichen Kundeninteressen im Geldanlage- und Kreditbereich. Die UmweltBank betreibt daher Fristentransformation, um den Kundenanforderungen gerecht zu werden. Für die Ermittlung der Risikobelastung aus Marktpreisrisiken für die Risikotragfähigkeitsrechnung wird vierteljährlich im Risikobericht auch das barwertige Zinsänderungsrisiko der UmweltBank ermittelt. Grundlage für die Simulation sind historische Zinsentwicklungen, die insb. durch den Einbezug des erheblichen Zinsanstiegs in den Jahren 2022 und 2023 zu nennenswerten Risikowerten führten. Zusätzlich werden gemäß EBA-Guidelines* von 2022 (EBA/ITS/2021/07), welche erstmals per September 2024 in Deutschland angewendet werden, sechs aufsichtlich vorgegebene Szenarien betrachtet. Das Szenario mit dem höchsten Risikowert ist zum Stichtag 31.12.2024 das Szenario "Parallel-Shift aufwärts". Zum Stichtag 31. Dezember 2024 stellt sich die barwertige Risikobetrachtung, welche mit einem regulatorisch vorgegebenen Szenario-Set versehen ist, wie folgt dar:
Die Auswirkungen von Änderungen der Zinsstrukturkurve auf die handelsrechtlichen Ergebnisse der UmweltBank werden ebenfalls analysiert und berichtet. Dieser Bericht umfasst auch die Wertänderung der verzinslichen Wertpapiere im Eigenbestand der Bank und zeigt jeweils die Änderungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Bank für das Jahr 2025 gegenüber dem Planwert bei angenommen konstanter Geschäftsstruktur:
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat am 31. Juli 2023 ein finales Paket zu den regulatorischen Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) veröffentlicht. Die erstmalige der vierteljährlichen Meldung erfolgte zum Stichtag 30. September 2024. Ein wichtiges Kriterium, ab welchem ein Institut als "Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko" betrachtet wird, stellt das periodische Zinseinkommensrisiko (Net Interest Income = NII ohne Bewertungseffekte) in einem Parallel Up-/Down-Szenario über einen Einjahreshorizont dar. Per 31. Dezember 2024 lag dieser im ungünstigsten Szenario, d.h. bei einem Parallelen Abwärtsschock bei 1,2% des Tier-1-Kapitals und somit unter der 5%-Schwelle. Das Immobilienrisiko beschreibt das Risiko, dass sich im Fall einer veränderten Marktlage ein Bewertungsbedarf ergeben kann. Das Risiko wird auf Basis der Schwankungen ausgewählter Immobilienindizes abgeleitet. Zum 31.12.2024 wurde das Messverfahren für das Immobilienrisiko umgestellt und auch Immobilien aus Beteiligungen explizit mit einbezogen, die Integration in das Kreditportfoliomodell wird dadurch ersetzt. Bei dem Modell handelt es sich, wie bereits unter dem Punkt Adressenausfallrisiko beschreiben, um das Faktormodell, welches Schwankungen des Immobilienwerts über einen Einjahreshorizont simuliert. Dabei werden sowohl systematische Einflüsse als auch davon unabhängige, objektindividuelle Einflüsse auf den Objektwert abgebildet. 3.4 LiquiditätsrisikenIm Rahmen des Liquiditätsrisikos unterscheidet die UmweltBank zwischen dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das durch das Liquiditätsdeckungspotenzial gedeckt wird, und dem Refinanzierungskostenrisiko, welches in der Risikotragfähigkeitsrechnung durch die Risikodeckungsmasse gedeckt wird. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird quartalsweise mit Hilfe von Liquiditätsablaufbilanzen und Liquiditätsdeckungspotenzialen in mehreren Risiko-Szenarien ermittelt, indem überprüft wird, ob der strategische Überlebenshorizont eingehalten werden kann. Basis der Risiko-Szenarien bildet die Liquiditätsplanung mit einem Zeithorizont von fünf Jahren, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet wird und somit die erwarteten Cashflows darstellt. Für die Risiko-Ermittlung wird der kumulierte Netto-Cashflow dem vorhandenen Liquiditätsdeckungspotenzial gegenübergestellt und somit die Zahlungsfähigkeit der Bank überprüft. Das Refinanzierungskostenrisiko, welches über das Risikodeckungspotenzial gedeckt wird, wird über einen Spreadaufschlag auf den Liquiditätscashflow barwertig berechnet. Für das Liquiditätsmanagement unterhielt die UmweltBank zum 31. Dezember 2024 Guthaben bei der Deutschen Bundesbank sowie liquide Pfandbriefe und Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten oder Banken. Wesentliche Refinanzierungsquellen der Bank sind das Einlagengeschäft und die Refinanzierung über Förderbanken, insbesondere KfW und Landwirtschaftliche Rentenbank. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 stellt sich die Liquiditätssituation wie folgt dar:
Die Liquiditätsablaufbilanz im Planszenario leitet sich aus der Mittelfristplanung ab und stellt somit den seitens der MaRisk geforderten Refinanzierungsplan dar. 3.5 Operationelle RisikenDie UmweltBank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten, einschließlich der Rechtsrisiken. Strategisches Ziel ist die Begrenzung der operationellen Risiken und der mit ihnen einhergehenden Schäden auf ein akzeptables Restrisiko, sofern die dafür erforderlichen Maßnahmen unter Kosten- / Nutzenaspekten ökonomisch gerechtfertigt sind. Wesentliche operationelle Risiken bestehen für die UmweltBank in der Betrugsprävention, in der Informationstechnologie (IT), im Zahlungsverkehr, im Projektmanagement sowie in politischen, gesetzlichen oder regulatorischen Entwicklungen für den Bankensektor. Operationelle Schäden werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. Dies ermöglicht eine nachträgliche Auswertung aller operationellen Schäden eines Kalenderjahres und ggf. die Einrichtung präventiver Maßnahmen. Schäden ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro werden ad hoc an den Vorstand gemeldet. Rechtliche Risiken werden sowohl durch die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten wie Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftsprüfern bzw. Verbänden eingeschränkt als auch durch sorgfältige Auswahl von Geschäftspartnern und Projekten. Die Kundinnen und Kunden werden über potenzielle Risiken von z. B. Wertpapiergeschäften aufgeklärt. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden auf ihre Marktüblichkeit hin überprüft. Im IT-Bereich besteht durch die Anbindung an ein externes Rechenzentrum mit einer Backup-Lösung für das Kernbanksystem ein aus Sicht der Bank angemessenes Maß an Sicherheit. Nichtsdestotrotz besteht ein gewisses Risiko, dass aufgrund eines Ausfalls, fehlerhaft umgesetzter Funktionalitäten oder nicht ausreichender Sicherheitsmaßnahmen Schäden entstehen. In der IT-Abteilung findet eine enge Dienstleistersteuerung und -kontrolle statt, was die Risiken verringert. Die Weiterentwicklung des Kernbanksystems aufgrund gesetzlicher Veränderungen übernimmt der Dienstleister. Im Rahmen einer jährlich stattfindenden strukturierten Selbsteinschätzung erstellt die Bank eine Risikolandkarte. Durch die Abteilungsleitungen und weitere zentrale Stellen werden prospektiv Gefährdungseinschätzungen anhand denkbarer Konstellationen mit einem operationellen Risiko erhoben. Daraus lassen sich wesentliche operationelle Risikotreiber und ggf. Minderungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen ableiten. Zusätzlich werden pro Fall eine Eintrittswahrscheinlichkeit und eine mögliche Schadenshöhe erhoben. Auch die Umwelt-Projekt GmbH wird im Rahmen der strukturierten Selbsteinschätzung berücksichtigt. Die weiteren Tochtergesellschaften sind unter Risikogesichtspunkten nicht wesentlich. Aus der Menge an möglichen Fällen wird der Risikowert durch eine Monte-Carlo-Simulation ermittelt. 3.6 Sonstige RisikenIm Bereich der sonstigen Risiken wurden das strategische und Geschäftsrisiko als wesentliches Risiko identifiziert sowie das ESG-Risiko, das als Querschnittsrisiko auf die wesentlichen Risiken wirkt. Die Überwachung dieser (Planabweichungs-) Risiken erfolgt im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung über den Controllingbericht und im Rahmen von Stresstests. 3.7 RisikokonzentrationenÜberlegungen zu Risikokonzentrationen und Ertragskonzentrationen sind in der Risikoinventur der Bank niedergelegt. Die Bank erkennt aufgrund ihrer Refinanzierungsstruktur keine Risikokonzentrationen bei der Mittelbeschaffung. Größter Kreditgeber ist die KfW, die projektbezogen und fristenkongruent refinanziert. Die Einlagen der Kundinnen und Kunden weisen eine hohe Granularität auf. Im Kreditgeschäft wird durch Einhaltung der aufsichtlichen Großkreditgrenzen sowie der zusätzlichen internen Strukturlimite Risikokonzentrationen vorgebeugt. Bei den Eigenanlagen wird wöchentlich die Fälligkeitsstruktur überwacht. Im Bereich der operationellen Risiken hat die Bank im Rahmen der Risikoinventur darüber hinaus eine Risikokonzentration im Bereich Mitarbeiter identifiziert. Es besteht eine Ertragskonzentration hinsichtlich des Zinsergebnisses. Die Ertragsrisikokonzentrationen erachten wir gemäß Risikoinventur nicht als wesentlich. Weitere Intra-Risikokonzentrationen hinsichtlich finanzierter Geschäftsmodelle, gehaltener Emittenten, Laufzeiten oder Ratingklassen wurden im Rahmen der Risikoinventur analysiert und als nicht wesentlich eingestuft. Inter-Risikokonzentrationen wurden anhand der Abhängigkeit der Risikoarten zu den gleichen Risikotreibern analysiert und als nicht wesentlich eingestuft. 3.8 Ergebnis der RisikotragfähigkeitsanalyseZum Stichtag 31. Dezember 2024 stellt sich die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive folgendermaßen dar:
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 stellen sich die Risiken und Limite in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit wie folgt dar:
In der normativen Perspektive werden die Gesamtkapitalquote, die Kernkapitalquote und die harte Kernkapitalquote in einem Basisszenario und mehreren adversen Szenarien ermittelt und den aufsichtlich geforderten Eigenmittelanforderungen gegenübergestellt. Für die gemäß Risikostrategie steuerungsrelevante Gesamtkapitalquote ergaben sich folgende Werte im Planszenario bzw. im Stressszenario "Schwerer konjunktureller Abschwung":
3.9 Zusammenfassende Beurteilung der RisikolageDie Risikosituation der UmweltBank und des Konzerns hat sich im Jahr 2024 nicht signifikant verändert. Die Risikotragfähigkeit der UmweltBank war jederzeit gegeben. Durch die Anbindung an die Atruvia wurden die Risikomodelle der parcIT erstmals zum Stichtag 31.12.2023 eingesetzt und auf dieser Basis die Risikotragfähigkeit ermittelt. Die UmweltBank hält zum Stichtag 31.12.2024 die SREP-Gesamtkapitalanforderungen (OCR) für alle aufsichtlichen Kapitalquoten ein. In der ökonomischen Perspektive ist die Risikotragfähigkeit der UmweltBank zum Stichtag gegeben, die Summe der Risiken lastet das Risikodeckungspotenzial nur zu 44,1% aus. Ab dem 1. Januar 2025 gelten durch das Regulierungspaket "CRR III" höhere Eigenmittelanforderungen an die Institute. Im Planszenario, das die UmweltBank basierend auf den Daten vom 30.9.2024 erstellt hat, ist die Einhaltung der aufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen im Planungszeitraum gegeben. Für die zusätzlich ermittelten adversen Entwicklungen wurden unterschiedliche schwerwiegende, aber plausible Szenarien basierend auf den Daten vom 31.12.2024 kalkuliert. In diesen Szenarien werden die aufsichtlichen Mindestanforderungen an Stressszenarien (TSCR) eingehalten. Die Bank hat Maßnahmenbündel erarbeitet, um im Anschluss an den hypothetischen Fall des Eintritts eines der Stressszenarien die Einhaltung der aufsichtlichen Eigenmittelempfehlung (OCR & P2G) wiederherzustellen. 4 Prognosebericht4.1 Branchen- und WirtschaftsentwicklungDer Konzern wird maßgeblich von den bankgeschäftlichen Aktivitäten der UmweltBank dominiert, die folgenden Aussagen zur Bank gelten daher ebenso für den Konzern. Die deutsche Wirtschaft sieht sich auch 2025 mit Gegenwind konfrontiert. Weiterhin bremsen unter anderem die hohen Energiepreise, die Folgen des demografischen Wandels aber auch ein hoher regulatorischer Aufwand die Unternehmen. Neben diesen strukturellen Herausforderungen sieht sich die exportorientierte deutsche Industrie auf den Weltmärkten zudem mit zunehmenden protektionistischen Tendenzen und wachsender Konkurrenz konfrontiert. Das ifo-Institut prognostizierte zuletzt für 2025 (Stand: 12. Dezember 2024) einen leichten Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,4 % im Basisszenario. Damit rechnen die Münchener mit einer leichten Erholung der Wirtschaft im laufenden Jahr. Weiterhin erwarten die Ökonomen, dass die Inflation in Deutschland im Jahr 2025 mit 2,3 % in etwa auf dem Niveau des laufenden Jahres liegen wird. Währenddessen wird die Arbeitslosenquote für das Jahr 2025 auf 6,3 % (2024: 6,0 %) geschätzt, womit sie weiterhin auf relativ niedrigem Niveau verharrt. Mit Blick auf das Jahr 2025 ist weiterhin mit einer expansiven Geldpolitik der EZB zu rechnen. Dies untermauerte die EZB mit einer Leitzinssenkung am 5. Februar um 25 Basispunkte auf 2,75 %. Marktbeobachter erwarten weitere Zinssenkungen im Verlauf des Jahres. Dies deckt sich mit der Aussage der EZB, dass das aktuelle Zinsniveau weiterhin die Kreditvergabe hemmt. Die Dynamik am deutschen Immobilienmarkt sollte 2025 wieder an Fahrt gewinnen, insbesondere durch die gesunkenen Zinsen. Gleichzeitig prägen die Herausforderungen der Vorjahre auch weiterhin die Branche - Fachkräftemangel, Lieferengpässe, hohe Baukosten und starke Regulierung. Somit ist auch 2025 nicht mit einer deutlichen Belebung der Neubautätigkeit zu rechnen. Gleichzeitig erwarten Marktbeobachter weiterhin einen Nachfrageüberhang bei Wohnraum und steigende Mieten. Durch den zurückgehenden Wohnungsbau und die wieder steigenden Bevölkerungszahlen - insbesondere durch Zuwanderung - übersteigt die Nachfrage deutlich das Angebot an Wohnraum in den Großstädten. Steigende Mieten könnten mittelfristig den Anreiz erhöhen in Neubau zu investieren. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wird weitergehen, denn er ist politisch erwünscht. Neben einem positiven Beitrag zum Klimaschutz haben regenerative Energiequellen aus Gründen der Energiesicherheit seit Ausbruch des Ukraine-Krieges noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Bis 2030 liegt das Ausbauziel der Bundesregierung für Photovoltaikanlagen bei einer installierten Leistung von 215 Gigawatt (2024: 99 Gigawatt). Bis zum Jahr 2030 sollen Windkraftanlagen an Land mit einer Leistung von 115 Gigawatt installiert sein (2024: 63 Gigawatt). Der Ausbau der Windenergie an Land in Deutschland für 2025 wird derzeit zwischen 4,8 und 5,3 Gigawatt prognostiziert, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2024 (3,3 Gigawatt) bedeuten würde. Die Branche ist optimistisch, dass der Zubau zukünftig wieder deutlich an Fahrt gewinnt. So wurden allein im Jahr 2024 Projekte mit Leistung von 14 Gigawatt von den Behörden genehmigt - das entspricht fast einer Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr. Für das Jahr 2025 beträgt das Ausbauziel der Bundesregierung für Photovoltaik 18 Gigawatt, nach 13 Gigawatt im Vorjahr. 4.2 Voraussichtlicher Geschäftsverlauf und voraussichtliche Lage des UmweltBank KonzernsDer Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen beruhen auf aktuellen Einschätzungen und sind daher mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, so dass die tatsächlichen Ergebnisse von den im Lagebericht getroffenen Aussagen abweichen können. Die Bilanzsumme wird zum Ende des Geschäftsjahrs 2025 bei rund 7,2 Mrd. Euro erwartet. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2024: 6,5 Mrd. Euro) resultiert insbesondere aus einem starken geplanten Wachstum im Privatkundengeschäft. So strebt die Bank einen deutlichen Anstieg der Kundeneinlagen an und rechnet für 2025 mit rund 55.000 neuen Kundinnen und Kunden (2024: rd. 23.000). Impulse sollten hier insbesondere von der geplanten Einführung eines Girokontos ab Mitte 2025 ausgehen. Für das laufende Geschäftsjahr wird mit der Vergabe neu ausgereichter Kredite in Höhe von 250 bis 350 Mio. Euro gerechnet, eingeschränkt nur aufgrund der aktuell erhöhten Eigenmittelanforderungen. Der Zinsüberschuss dürfte 2025 deutlich auf 55 bis 60 Mio. Euro (2024: 39 Mio. Euro) steigen, getragen von einem starken geplanten Einlagenwachstum und dem kontinuierlichen Abbau des niedrig verzinsten Kredit-Altbestandes. Das Finanzergebnis wird voraussichtlich über dem Vorjahreswert liegen. Für das Jahr 2025 sind Veräußerungen im Erneuerbare-Energien- und im Immobilienbereich geplant. Das Provisions- und Handelsergebnis wird mit 7 bis 10 Mio. Euro über Vorjahresniveau (5,2 Mio. Euro) erwartet, aufgrund erhöhter Einnahmen im Wertpapiergeschäft und der Kreditvergabe. Im Wertpapiergeschäft sollen die kundenzentrierte Anlageberatung, steigende Vertriebstätigkeiten bei den eigenen Fonds sowie der Ausbau des Emissionsgeschäfts einen substanziellen Beitrag zum Provisionsergebnis leisten. Für das Jahr 2025 wird mit einem leichten Zuwachs des Personalbestands gerechnet. Folglich wird ein Anstieg des Personalaufwands auf rund 28 Mio. Euro (2024: 26 Mio. Euro) erwartet. Die abgeschlossene Transformation sollte sich 2025 in deutlich geringeren Beraterkosten niederschlagen, während der IT- sowie der Marketingaufwand jeweils auf dem Vorjahreswert verharren. Insgesamt ist mit einem deutlichen Rückgang des anderen Verwaltungsaufwands auf ca. 39 Mio. Euro zu rechnen (Vorjahr: 41 Mio. Euro). Aufgrund des starken Anstieges der Erträge wird mit einer Senkung des Aufwands-Ertrags-Verhältnisses auf 87 % gerechnet. Unter dem Strich erwartet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr 2025 ein voraussichtliches Vorsteuerergebnis zwischen 10 und 15 Millionen Euro. Für die Eigenkapitalrendite vor Steuern wird mit einem Wert von 3,7 % gerechnet. Der SINNdex als Kennzahl für die Zufriedenheit der Mitarbeitenden wird auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Zur Stärkung des Kernkapitals prüft der Vorstand regelmäßig weitere Optionen, sei es durch eine Kapitalerhöhung oder durch die Ausgabe von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals. 4.3 RisikenViele Unternehmen in Deutschland leiden unter den multiplen globalen Krisen und sehen sich mit ungewissen wirtschaftlichen Aussichten konfrontiert. Besonders belastend für den Standort Deutschland wirken die hohen Energiekosten aber auch der Fachkräftemangel. Eine schlechte Wirtschaftslage kann sich insgesamt nachteilig auf die Bankenbranche auswirken. Im Immobilienbereich sind bei der UmweltBank die Finanzierungen von Mietwohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und eigengenutzten Immobilien zu unterscheiden. Der überwiegende Teil der finanzierten Mietwohnimmobilien wird zu Kostenmieten unter Marktniveau vermietet. Das macht die Wohnungen auch in Krisenzeiten bezahlbarer. Allerdings kann ein erhöhtes Mietausfallrisiko nicht ausgeschlossen werden. Gewerbeimmobilien sind bei der UmweltBank von untergeordneter Bedeutung. Während die Bank das Neugeschäft in der Baufinanzierung eingestellt hat, befinden sich weiterhin Finanzierungen von eigengenutzten Immobilien im Kreditbestand. Aufgrund der bevorzugten Lagen in den Metropolen sowie hohen ökologischen und sozialen Standards sollten die direkten Auswirkungen der wirtschaftlichen Schwächephase auf die Marktwertentwicklung der finanzierten und beliehenen Objekte weiterhin überschaubar bleiben. Aber mittelfristig kann eine große Wirtschaftskrise zu nennenswerten Ratenrückständen führen. Obwohl die finanzierten Immobilien in der Regel moderat beliehen sind, könnten in Einzelfällen vermehrt die Erlöse aus der Verwertung nicht zur Deckung der Darlehensforderungen ausreichen und somit über höhere Kreditausfälle als bisher üblich auch auf die UmweltBank durchschlagen. Die Neugeschäftsrisiken liegen insbesondere in einer anhaltenden Krise der Immobilienwirtschaft begründet. Aber auch politische Entscheidungen, wie der abrupte Stopp von KfW-Förderungen im Jahr 2022, sorgen für Verunsicherung am Wohnungsmarkt. Ebenso haben strengere Anforderungen bei den KfW-Förderprogrammen das Potenzial das Neugeschäft zu bremsen. Darüber hinaus bestehen Immobilienrisiken im mittelbaren oder unmittelbaren Eigenbestand, bei denen sich im Fall einer veränderten Marktlage ein Bewertungsbedarf ergeben kann. Ein Risiko sowohl für den Kreditbestand als auch das Neugeschäft im Bereich der erneuerbaren Energien besteht in politischen Änderungen am Förderregime. Insbesondere würde sich eine Verringerung oder gänzliche Abschaffung der Einspeisevergütungsgarantie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) negativ auf das geplante Neugeschäft auswirken. Der daraus resultierende Vertrauensverlust dürfte massive negative Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft in derartige Projekte haben, was sich auf das Neugeschäft der UmweltBank auswirken würde. Zum aktuellen Zeitpunkt erscheint dieses Risiko allerdings als gering, in Anbetracht der Ausbauziele der Bundesregierung sowie des Ziels der Klimaneutralität bis 2045. Im Neugeschäft ergeben sich darüber hinaus Risiken aus Faktoren, die den Ausbau der erneuerbaren Energien zukünftig beschränken könnten. Zu nennen ist hier einerseits die Netzinfrastruktur, die im Gleichschritt ausgebaut werden muss. Andererseits könnten unterbrochene Lieferketten sowie prinzipiell die Abhängigkeit von Rohstoffen, Technologien und Produkten aus dem Ausland restriktiv wirken. Die UmweltBank will in den kommenden Jahren insbesondere im Privatkundengeschäft stark wachsen und erwartet daraus einen deutlichen Ergebnisbeitrag. Risiken bestehen im traditionell starken Wettbewerb im deutschen Finanzwesen. Dieser wird intensiviert durch den Markteintritt ausländischer Banken aber auch durch die Neugründung von Instituten, wie beispielsweise Neobrokern. In dieser Landschaft hat die UmweltBank mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit eine Sonderstellung. Risiken bestehen hier in der öffentlichen und politischen Priorisierung von Nachhaltigkeit. Verliert das Thema an Bedeutung, könnte sich dies negativ auf die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der UmweltBank auswirken. 4.4 ChancenDie Bundesregierung verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Dabei spielt die Energiewende eine herausragende Rolle. Zur Erreichung der Klimaziele muss der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden, was einen enormen Finanzierungsbedarf nach sich zieht. Als Ansprechpartner mit langjähriger nachweisbarer Expertise in der Finanzierung von Windenergieprojekten an Land sowie Photovoltaikanlagen hat die UmweltBank sehr gute Chancen vom weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu profitieren. Nicht zuletzt muss der Ausbau mit der Schaffung von Speicherkapazitäten einhergehen. Dieses neue Geschäftsfeld - die Finanzierung von Speichersystemen - wird die UmweltBank in den kommenden Jahren sukzessive erschließen. Auch der Immobiliensektor spielt eine herausragende Rolle zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung. Nach zwei Jahren der Krise hellten sich die Rahmenbedingungen für die Branche 2024 wieder auf - insbesondere getrieben von sinkenden Finanzierungskosten. In den kommenden Jahren ist wieder mit einer ansteigenden Baukonjunktur zu rechnen. Insbesondere im urbanen Raum ist ein starker Anstieg der Mieten zu verzeichnen, wodurch der Neubau von Wohnungen für Investoren wieder attraktiver wird. Dabei werden neue Wohn- und Gewerbebauten in Deutschland immer stärker nach ökologischen und sozialen Kriterien geplant und gebaut. Insbesondere die Energieeffizienz hat einen zunehmenden Einfluss auf Attraktivität und Werthaltigkeit von Objekten. Von einem Aufschwung im Immobiliensektor kann die UmweltBank durch ihre Spezialisierung auf die Finanzierung von nachhaltigen Immobilien profitieren, wodurch sie auch in den kommenden Jahren eine solide Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen erwartet. Im Privatkundengeschäft bietet die UmweltBank ihren Kundinnen und Kunden ein ausgewähltes Portfolio an nachhaltigen Produkten an - vom Tagesgeldkonto bis zum UmweltBank-ETF - und sieht starke Wachstumschancen. Nicht zuletzt soll die Einführung des geplanten Girokontos im zweiten Quartal 2025 völlig neue Kundengruppen erschließen und darüber hinaus die Cross-Selling-Möglichkeiten erweitern. Durch die geplante Anlageberatung strebt die Bank ein deutliches Wachstum im Wertpapiergeschäft an. Mit den eigenen drei aktiv gemanagten Fonds sowie dem UmweltBank-ETF positioniert sich die UmweltBank im wachsenden Markt für nachhaltige Fonds und erschließt damit weiteres Ertragspotential. 5 NachtragsberichtDie UmweltBank AG hat im April 2025 Verträge über den Verkauf ihrer Anteile an den Tochtergesellschaften Volksbau Tübingen II GmbH & Co. KG sowie Volksbau Nürnberg GmbH & Co. KG unterzeichnet. Der wirtschaftliche Übergang der Anteile auf den Erwerber erfolgt im zweiten Halbjahr 2025.
Nürnberg, den 03.07.2025 UmweltBank AG, Nürnberg Der Vorstand Goran Bašić, Mitglied des Vorstands Dietmar von Blücher, Sprecher des Vorstands Heike Schmitz, Mitglied des Vorstands BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die UmweltBank AG, Nürnberg PRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der UmweltBank AG, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der UmweltBank AG, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben die folgenden Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind: 1. ANGEMESSENHEIT DER EINZELWERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AN KUNDEN 2. ANGEMESSENHEIT DER PAUSCHALWERTBERICHTIGUNG AUF FORDERUNGEN AN KUNDEN 1. ANGEMESSENHEIT DER EINZELWERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AN KUNDENSachverhaltDie Forderungen an Kunden stellen mit EUR 3.137,7 Mio. (Vorjahr EUR 3.336,2 Mio.) bzw. 48,4 % (Vorjahr 56,1 %) der Bilanzsumme den größten Vermögensposten im UmweltBank-Konzern dar. Von den ausgewiesenen Forderungen an Kunden wurden unter anderen die gebildeten Einzelwertberichtigungen abgesetzt. Die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden sind ein wesentlicher Bereich, in dem das Management Ermessensentscheidungen trifft. Einzelwertberichtigungen werden bei ausfallgefährdeten Engagements als Differenz zwischen den Kreditzusagen bzw. höheren Inanspruchnahmen und den zu erwartenden Zahlungsströmen aus dem Darlehen respektive erwarteten Zahlungsströmen aus den Sicherheiten erfasst. Die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen ist mit Unsicherheiten verbunden und beinhaltet verschiedene Annahmen und Einflussfaktoren, insbesondere in Bezug auf die Einschätzung der Finanzlage der Schuldner, die Erwartungen zu künftigen Zahlungsmittelflüssen sowie die Bewertung der gestellten Sicherheiten. Veränderungen in den Annahmen können zu deutlich veränderten Wertansätzen führen. Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass notwendige Einzelwertberichtigungen nicht rechtzeitig identifiziert oder nicht in angemessener Höhe gebildet werden. Vor diesem Hintergrund haben wir die Angemessenheit der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen im Rahmen unserer Abschlussprüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt eingestuft. Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung von Forderungen an Kunden inkl. der Bestimmung von Einzelwertberichtigungen sind im Konzernanhang unter dem Kapitel "II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" dargestellt. Prüferische ReaktionWir haben die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die wesentlichen, rechnungslegungsrelevanten Kreditprozesse beurteilt. Dies umfasst insbesondere die Kreditüberwachung, die Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung, die Identifikation von Wertberichtigungsbedarfen dem Grunde nach sowie die Prozesse zum Rating sowie der Prozess der Analyse der Informationen zur wirtschaftlichen Lage der Kreditnehmer und der Bewertung der Sicherheiten. Darüber hinaus haben wir in einer risikoorientiert ausgewählten Stichprobe aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen und hierbei die Angemessenheit der ermittelten Einzelwertberichtigungen beurteilt. Hierfür haben wir zunächst auf Portfolioebene analytische Prüfungshandlungen durchgeführt und die Erkenntnisse bei der risikoorientierten Auswahl der Kreditengagements anhand der Kriterien "erhöhtes Risiko", "Ausfallrating und Blankoanteil", "Kreditvolumen" sowie "Neugeschäft" und "Branche" der Kreditnehmer berücksichtigt. Im Rahmen der Stichprobenprüfung haben wir die wesentlichen Annahmen der Bank nachvollzogen. Dies beinhaltete die Überprüfung der individuellen Schätzungen zu den erwarteten künftigen Rückflüssen, einschließlich der Rückflüsse aus der Realisierung von Kreditsicherheiten. Dabei haben wir externe Wertgutachten in Einzelfällen durch eigene Spezialisten plausibilisieren lassen. Die Beurteilung des rechtlichen Bestandes von gestellten dinglichen und persönlichen Sicherheiten erfolgte anhand von Verträgen und Grundbuchauszügen. 2. ANGEMESSENHEIT DER PAUSCHALWERTBERICHTIGUNG AUF FORDERUNGEN AN KUNDENSachverhaltVon den Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 3.137,7 Mio. (Vorjahr EUR 3.336,2 Mio.) bzw. 48,4 % (Vorjahr 56,1 %) der Bilanzsumme wurden unter anderem auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildete Pauschalwertberichtigungen abgesetzt. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Forderungen an Kunden für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellen auch die Pauschalwertberichtigungen auf diese Vermögensposition einen wesentlichen Faktor für das Verständnis des Konzernabschlusses dar. Die Bildung von Pauschalwertberichtigungen auf die nicht einzelwertberichtigten Kredite ist ein wesentlicher Bereich, in dem das Management Ermessensentscheidungen trifft. Die UmweltBank folgt bei der Ermittlung und Bemessung von Pauschalwertberichtungen dem IDW RS BFA 7. Aufgrund der angenommenen Ausgeglichenheitsvermutung zum Zeitpunkt der Kreditausreichung und der Folgebewertung bezogen auf den erwarteten Verlust und der Bonitätsprämie berücksichtigt die Bank vereinfachend den erwarteten Verlust auf Basis von 12 Monaten. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgt mittels eines parameterbasierten Expected-Loss-Modells auf Basis der erwarteten Kreditverluste. Die diesbezüglichen Ermessensentscheidungen umfassen unter anderem die Auswahl des verwendeten Modells für die Wertermittlung (Geeignetheit des Modells) und die im Modell verwendeten Schätzparameter. Dieses Vorgehen ist mit Unsicherheiten verbunden und beinhaltet verschiedene Annahmen und Einflussfaktoren, insbesondere in Bezug auf die Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten. Veränderungen in den Annahmen können zu deutlich veränderten Bewertungen führen. Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass notwendige Pauschalwertberichtigungen für latente Kreditrisiken nicht in angemessener Höhe gebildet werden. Vor diesem Hintergrund haben wir die Angemessenheit der Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen im Rahmen unserer Abschlussprüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt eingestuft. Die Angaben der Gesellschaft zu den Pauschalwertberichtigungen im Kreditgeschäft sind im Anhang unter den Kapiteln "II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" dargestellt. Prüferische ReaktionWir haben die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die wesentlichen, rechnungslegungsrelevanten Prozesse beurteilt. Im Fokus standen dabei die parameterbasierte Berechnung der Pauschalwertberichtigungen sowie die Modellvalidierung. Im Einzelnen haben wir die wesentlichen Annahmen im Rahmen des Wertberichtigungsprozesses nachvollzogen. Dabei haben wir die Herleitung der PDs aus dem korrekten Rating-Modul (VR-Control), die Ableitung der LGD aus den historischen Daten der UmweltBank einschließlich der angewendeten Abschläge beurteilt. Darüber hinaus haben wir auf Basis einer risikoorientierten Stichprobe die rechnerische Richtigkeit der Pauschalwertberichtigungen nachvollzogen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 10. Oktober 2024 als Abschlussprüfer des Konzerns gewählt. Wir wurden am 11. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer des Konzerns der UmweltBank tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Olga Lingner-Fink.
München, 4. Juli 2025 BDO AG Eisenhuth, Wirtschaftsprüfer Lingner-Fink, Wirtschaftsprüfer Lagebericht Geschäftsjahr 2024der UmweltBank AG, Nürnberg1 Grundlagen des Unternehmens1.1 GeschäftsmodellDie UmweltBank Aktiengesellschaft (UmweltBank oder UmweltBank AG) ist ein im Freiverkehr der Börse München gelistetes Kreditinstitut. Seit Erhalt der Vollbanklizenz im Jahr 1997 verbindet das Unternehmen Bankgeschäfte mit ökologischen und sozialen Ansprüchen. Kernkompetenz der Bank liegt in der Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekten und Immobilien sowie im Angebot von nachhaltigen Geldanlagen. Als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung betreibt die Bank das Eigengeschäft. Die Wertpapiere im Eigenbestand (Depot A) werden ebenfalls nach ökologischen Kriterien ausgewählt. Organe der UmweltBank sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Als weiteres Gremium sieht die Satzung den Umweltrat vor. Dieser hat eine Beratungsfunktion gegenüber den gesetzlichen Organen und tritt regelmäßig zu Informations- und Beratungsgesprächen zusammen. Soweit gesetzlich zulässig, können dem Umweltrat im Rahmen der Geschäftsordnung weitere Aufgaben übertragen werden. Mit ihren rund 375 Mitarbeitenden am Firmensitz in Nürnberg betreut die Direktbank rund 155.000 private sowie gewerbliche Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland. Diesen bietet die Bank ein Portfolio an nachhaltigen Finanzdienstleistungen. Grundsätzlich berücksichtigen die angebotenen Produkte und Dienstleistungen Nachhaltigkeitsaspekte, welche die Bank in ihren Grundsätzen für Anlageprodukte und Finanzierungen offengelegt hat. Als wichtiges Unternehmensziel ist Nachhaltigkeit wie folgt in der Satzung verankert: "Die UmweltBank fördert die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft mit dem Ziel, eine lebenswerte Welt für kommende Generationen zu erhalten und zu schaffen. Die Bank orientiert sich bei ihrer Geschäftstätigkeit an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Insbesondere leistet sie Beiträge zur Verwirklichung von nachhaltigen Städten und Gemeinden, von bezahlbarer und sauberer Energie und zum Klimaschutz. Dabei achtet sie auf nachhaltige Produktion und Konsum sowie auf Geschlechtergerechtigkeit." Im Geschäft mit Privatkunden liegt der Schwerpunkt der UmweltBank auf dem Angebot von kurz- bis langfristigen Sparkonten (Tagesgeld und Festgeld). Ebenso gehören als nachhaltig eingestufte Wertpapiere zum Produktspektrum der Bank: die UmweltBank-Aktie, eigene Anleihen, Projekt- und Unternehmensanleihen anderer Emittenten sowie Investmentfonds. Daneben bietet die Bank drei hauseigene aktiv gemanagte Fonds sowie einen ETF an, deren Zusammenstellung auf dem Nachhaltigkeitsansatz der UmweltBank basiert. Im Firmenkundengeschäft liegt der Fokus auf der Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekten sowie Immobilien in Deutschland. Im Geschäftsfeld der erneuerbaren Energien finanziert die UmweltBank Photovoltaikanlagen (Dachanlagen, Freiflächenanlagen und PPA-Projekte) und Windenergieanlagen. Im Geschäftsfeld Immobilien finanziert die Bank Mietwohnprojekte, Gewerbeimmobilien, Investorenprojekte, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten und Kitas sowie Studentenwohnprojekte. Daneben bietet die Bank auch ihren Firmenkunden eine ausgewählte Palette an Anlageprodukten. Die Bank ist unmittelbar oder mittelbar über ihre 100-%ige Tochter Umwelt-Projekt GmbH an Immobilien- und Energieprojekten sowie vereinzelt an anderen ausgewählten Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitssektor beteiligt. Im Rahmen ihrer Strategie hat sich die Bank das Ziel gesetzt, bis 2026 den Großteil der Beteiligungen abzubauen. So wurden im Jahr 2024 fünf direkte oder indirekte Beteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie drei Objektgesellschaften im Zuge eines Asset Deals veräußert. Darüber hinaus hat die Bank zur Vorbereitung weiterer Transaktionen vier Immobilienbeteiligungen von der Tochtergesellschaft Umwelt-Projekt GmbH übernommen. Die Aktien der UmweltBank sind im Freiverkehr der Börse München und dort im Marktsegment m:access sowie an weiteren deutschen Börsen und Handelsplätzen handelbar. Die GLS Gemeinschaftsbank eG hält nach Kenntnisstand der Gesellschaft rund 15 % der Anteile der UmweltBank. Weitere Anteilsinhaber, die 10 % oder mehr der Anteile besitzen würden, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Nach ihrem Kenntnisstand befinden sich die übrigen Aktien somit im Streubesitz. 1.2 SteuerungssystemDie bedeutsamen finanziellen Indikatoren für 2024 umfassen das Betriebsergebnis vor Steuern und das Geschäftsvolumen. Für das Geschäftsjahr 2025 werden als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren das Betriebsergebnis vor Steuern, die Bilanzsumme, das Aufwands-Ertrags-Verhältnis und die Eigenkapitalrentabilität definiert. Gegenüber dem Jahr 2024 ersetzt für 2025 die Bilanzsumme als marktüblichere Kennzahl das Geschäftsvolumen als bedeutsamen Indikator. Das Geschäftsvolumen setzt sich zusammen aus der Bilanzsumme, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie unwiderruflichen Kreditzusagen. Das Aufwands-Ertrags-Verhältnis wird als prozentuales Verhältnis von Aufwendungen zu Erträgen definiert. Die Aufwendungen setzen sich zusammen aus den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen. Die Erträge sind als Summe aus dem Zinsergebnis, dem Finanzergebnis, dem Provisions- und Handelsergebnis, dem Risikovorsorgeergebnis, dem Bewertungsergebnis aus Forderungen sowie Wertpapieren der Liquiditätsreserve und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis definiert. Die Eigenkapitalrentabilität ergibt sich als Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern und dem durchschnittlichen Eigenkapital des Geschäftsjahres. Als bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikator betrachtet die Umweltbank die Zufriedenheit der Mitarbeitenden. In regelmäßigen Abständen (mindestens alle zwei Jahre) erhebt sie über eine bankweite Befragung aller Mitarbeitenden das sogenannte Mitarbeitendenengagement. Dabei werden die vier Werte Arbeitszufriedenheit, Motivation, Bindung und Weiterempfehlungsrate erfasst und in einen Score überführt, den sogenannten SINNdex. Dieser kann einen Wert zwischen 0 % und 100 % betragen, wobei 100 % maximale Zufriedenheit widerspiegelt. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft war auch 2024 geprägt von konjunkturellen sowie strukturellen Herausforderungen und schrumpfte das zweite Jahr in Folge. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,2 % im Vergleich zu 2023. Bremsend für die deutsche Wirtschaftsleistung wirkten dabei weiterhin hohe Energiekosten und das erhöhte Zinsniveau aber auch eine erstarkende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft sowie unsichere wirtschaftliche Aussichten. So sank die Bruttowertschöpfung im produzierenden Gewerbe 2024 insgesamt um 3,0 %. Das Baugewerbe verzeichnete sogar ein Minus von 3,8 %. Positive Impulse kamen hingegen aus dem Dienstleistungsbereich (+ 0,8 %). Der Privatkonsum erwies sich mit einem preisbereinigten Anstieg von 0,3 % jedoch nicht als Stütze der deutschen Wirtschaft. Hier konnten weder die deutlich gesunkene Inflation noch Lohnsteigerungen für deutlich positive Impulse sorgen. So stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2024 nur noch um 2,2 %, nach 5,9 % im Vorjahr, sowie 6,9 % im Jahr 2022. Daneben stiegen die Tariflöhne 2024 nominal um durchschnittlich 5,5 % gegenüber dem Vorjahr. In dem herausfordernden Umfeld zeigte sich der deutsche Arbeitsmarkt weiterhin robust. Mit durchschnittlich 46,1 Millionen Erwerbstätigen wurde ein neuer Beschäftigungsrekord aufgestellt. In Folge der stark gestiegenen Inflation im Euroraum hob die Europäische Zentralbank (EZB) von Juli 2022 bis September 2023 den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte in zehn Schritten von 0,0 % auf 4,5 % an und vollzog damit den stärksten Zinserhöhungszyklus seit Einführung des Euro. 2024 vollzog die EZB einen Kurswechsel und setzte wieder auf eine expansivere Geldpolitik. Infolgedessen wurden die Leitzinsen im Laufe des Jahres in vier Schritten auf 3,15 % abgesenkt. Die Verzinsung der Einlagenfazilität sank im gleichen Zeitraum von 4,0 % auf 3,0%. Ende des Jahres sah sich die EZB auf Kurs nachhaltig den mittelfristigen Zielwert der Inflation in Höhe von 2 % zu erreichen auf den ihre Geldpolitik ausgelegt ist. Die Stimmung am deutschen Immobilienmarkt blieb auch 2024 getrübt. Weiterhin bremsten hohe Material-, Energie- und Finanzierungskosten, der Fachkräftemangel aber auch in die Höhe geschraubte Baustandards und komplizierte Genehmigungsverfahren die Branche. Infolgedessen sank die Neubautätigkeit in Deutschland auch im vergangenen Jahr. Dies spiegelt sich in den Baugenehmigungen für Wohnungen wider. Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2024 wurden 215.900 Wohnungen genehmigt - ein Minus von 18,6 % oder 43.700 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der starke Preisrückgang von Wohn- sowie Gewerbeimmobilien in den Jahren 2022 und 2023 konnte zumindest vorläufig gestoppt werden. So setzte bei den Immobilienpreisen 2024 eine Stabilisierung ein. Gemäß Angaben des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) stiegen die Wohnimmobilienpreise bundesweit im Jahresvergleich um 2,1 % und die Preise für Gewerbeimmobilien legten um 0,5 % zu. Gleichzeitig setzte sich 2024 der Aufwärtsdruck bei Mieten fort. Dies betrifft insbesondere die Neuvertragsmieten, während die Bestandsmieten weiterhin auf moderatem Niveau verharren. Diese auseinanderklaffende Entwicklung verstärkt die Anspannung am Wohnungsmarkt und macht es - insbesondere in den Ballungsräumen - selbst für Haushalte mit mittleren Einkommen zunehmend schwieriger, bedarfsgerechten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Verschärft wird die Situation durch eine hohe Zuwanderung und sinkende Investitionen im Wohnungsbau. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland hat 2024 weitere Fortschritte gemacht. So stieg die installierte Leistung um 20 Gigawatt auf insgesamt rund 190 Gigawatt - eine Steigerung von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung wird insbesondere getragen von den Energieträgern Wind und Solar. Deutschlandweit wurden im Jahr 2024 635 neue Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von rund 3,3 Gigawatt errichtet. Dies entspricht zwar einem Rückgang von rund 9 % im Vergleich zum Vorjahr (2023: rund 3,6 GW), dennoch verharrte der Zubau auf hohem Niveau. Der Zubau von Photovoltaikanlagen stieg 2024 laut Bundesnetzagentur auf 16,2 Gigawatt, nach 14 Gigawatt im Vorjahr. Damit wurde das Ausbauziel der Bundesregierung von 13 Gigawatt im Jahr 2024 deutlich übertroffen. 2.2 Geschäftsverlauf der UmweltBank AGDas Berichtsjahr war maßgeblich geprägt vom laufenden Transformationsprozess der UmweltBank sowie der Umsetzung der Anfang 2024 vorgestellten strategischen Neuausrichtung, die eine Fokussierung auf die Kerngeschäftsfelder anstrebt. Die Strategie sieht einerseits einen deutlichen Ausbau des Passivgeschäfts vor. Andererseits soll die langjährige und umfangreiche Erfahrung im Projektfinanzierungsgeschäft für weiteres Wachstum genutzt werden, gerade im stark wachsenden Segment der Erneuerbaren Energien. Das Neugeschäft mit Verbraucherkrediten wurde 2024 eingestellt und der geplante Abbau des Beteiligungsgeschäfts vorangetrieben. So wurden im Jahr 2024 fünf direkte oder indirekte Beteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie drei Objektgesellschaften im Zuge eines Asset Deals veräußert. Darüber hinaus hat die Bank zur Vorbereitung weiterer Transaktionen vier Immobilienbeteiligungen von der Tochtergesellschaft Umwelt-Projekt GmbH übernommen. Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen verlief das Privatkundengeschäft erfreulich. So gelang es der Bank 2024 über 23.000 neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, ein Plus von 18 % gegenüber dem Vorjahr. Der Bestand im Tagesgeld stieg im gleichen Zeitraum um fast 1 Mrd. Euro. Das Wertpapiergeschäft blieb hinter den Erwartungen zurück, durch die bis auf Weiteres zurückgestellte Öffnung des Brokerage-Angebots sowie eine erst im laufenden Geschäftsjahr erfolgende Anleiheemission. Hervorzuheben ist jedoch die mit rund 4.500 hohe Anzahl neu eröffneter Depots sowie der Mitte 2024 gestartete UmweltBank-ETF, der per 31.12.2024 bereits ein Fondsvolumen von fast 34 Mio. Euro vorweisen konnte. Im Firmenkundengeschäft konnte ein Brutto-Neukreditvergabe von knapp 250 Mio. Euro erreicht werden. Dietmar von Blücher wurde mit Wirkung zum 15. Januar 2024 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Im Vorstand trat er damit die Nachfolge des zum 31. Dezember 2023 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Vorstandssprechers Jürgen Koppmann an. Das fortlaufende Wachstum der UmweltBank trifft auf begrenzte räumliche Kapazitäten am bisherigen Firmensitz. Daher baut die Bank derzeit ein neues Firmengebäude in Nürnberg, welches im Jahr 2026 von den Mitarbeitenden bezogen werden soll. Freie Flächen im sog. "Umwelt-Haus" sollen an gewerbliche Parteien vermietet werden. Das erworbene Grundstück bietet darüber hinaus Raum für die Errichtung weiterer Immobilien. Hier befindet sich die UmweltBank noch im Prozess der städtebaulichen Planung. Das Geschäftsvolumen der Bank, d.h. die Bilanzsumme, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie unwiderrufliche Kreditzusagen, belief sich Ende 2024 auf 6.503,9 Mio. Euro, eine Zunahme von 6,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die Bilanzsumme stieg um 8,8 % auf 6.185,9 Mio. Euro. Das gesamte Kundenkreditvolumen einschließlich offener Zusagen in Höhe von 239,0 Mio. Euro und Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 79,0 Mio. Euro lag mit 3.466,9 Mio. Euro um 8,5 % unter dem Niveau des Vorjahrs. 2024 hat die UmweltBank ökologische und soziale Immobilien mit einem Volumen von 103 Mio. Euro neu finanziert. Im Rahmen ihrer neuen strategischen Ausrichtung fokussierte sich die Bank in der Kreditvergabe ausschließlich auf Firmenkunden, wodurch das Geschäftsfeld der privaten Baufinanzierung nicht weiter aktiv verfolgt wurde. Der Geschäftsbereich Immobilienprojektfinanzierung war überwiegend geprägt von Vorhaben im Bereich Wohnen. Im Geschäftsjahr 2024 vergab die UmweltBank neue Darlehen in Höhe von 147 Mio. Euro (Vorjahr: 359 Mio. Euro) an Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien mit einer Gesamtleistung von 114 Megawatt (Vorjahr: 473 Megawatt). Die Nachfrage von Seiten des Marktes lag dabei deutlich über dem - durch die erhöhten Eigenmittelanforderungen eingeschränkten - möglichen Neukreditvolumen. 2024 finanzierte die UmweltBank Photovoltaikanlagen mit einem Volumen in Höhe von 75 Mio. Euro (Vorjahr 216 Mio. €) und einer Leistung von rund 87 MWp (Vorjahr 364 MWp). Bei den finanzierten Objekten handelt es sich überwiegend um große Freiflächen-Anlagen, die in etwa gleichverteilt über das EEG oder einen Stromliefervertrag (PPA) vergütet werden. Im Bereich der Windkraftanlagen wurde im Jahr 2024 mit 72 Mio. Euro (Vorjahr: 143 Mio. Euro) Neukreditvolumen eine Anlagenleistung von rund 27 MW (Vorjahr 109 MW) finanziert. Bei der Branchenverteilung des Kreditportfolios (Darlehen für nachhaltige Projekte, inklusive offener Zusagen) lagen im Jahr 2024 die Wohn-, Sozial- und Gewerbeimmobilien mit einem Anteil von 37,9 % (2023: 38,3 %) an erster Stelle. Auf Projekte im Bereich Sonnenenergie entfielen 35,1 % (2023: 34,6 %), gefolgt von Windkraftkrediten mit 22,7 % (2023: 21,6 %). Das sonstige Kreditvolumen mit einem Anteil von 4,3 % (2023: 5,5 %) beinhaltet unter anderem Biomasse & Wärmekonzepte, Wasserkraftkredite und nachhaltige Landwirtschaft. Der Jahresfehlbetrag vor Steuern und Erträgen aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken betrug 2024 8,5 Mio. Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 51,7 % gegenüber dem Vorjahr. Das Nachsteuerergebnis vor Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB lag bei - 11,3 Mio. Euro (Vorjahr: -3,8 Mio. Euro). Das entspricht -0,3 Euro je Aktie bei 36,1 Mio. Stückaktien (Vorjahr: - 0,1 Euro; 36,1 Mio. Stückaktien). Das Jahresergebnis nach Steuern und einer Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 12,0 Mio. Euro lag wie im Vorjahr bei 0,7 Mio. Euro. Die aufsichtliche Gesamtkapitalquote zum Meldestichtag 31.12.2024 betrug 16,4 % (Vorjahr: 15,7 %). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Rückgang der risikogewichteten Aktiva zurückzuführen. Diese resultieren überwiegend aus dem Verkauf von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie der Tilgung von Darlehen im Geschäftsjahr 2024. Die Anzahl der für die UmweltBank tätigen Mitarbeiter_innen und Praktikant, innen wuchs zum Jahresende auf 376 Personen (Vorjahr: 354). Umgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche stieg die Anzahl der Beschäftigten um 7,72 % auf 336,1 Personen (Vorjahr: 312,0). Darin enthalten ist ein Auszubildender. Die Aktie der UmweltBank ging zum Jahresende mit einem Kurs von 6,22 Euro (XETRA-Schlusskurs vom 30.12.2024) aus dem Börsenhandel. Damit verzeichnete das Unternehmen eine Marktkapitalisierung von rund 224 Mio. Euro. 2.3 Lage der UmweltBank AG2.3.1 Ertragslage
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Der Zinsüberschuss stieg von 41.106 TEUR im Jahr 2023 um 9,4 % auf 44.950 TEUR im Jahr 2024. Die Zinserträge stiegen um 24.666 TEUR und damit stärker an als die Zinsaufwendungen (+ 20.822 TEUR). Dies ist bedingt durch einen starken Anstieg des Kundeneinlagenvolumens und dessen Anlage auf der Aktivseite mit einem positiven Zinsbeitrag. Dadurch stieg die Durchschnittszinsspanne von 0,70 % auf 0,76 %. Das Finanzergebnis enthält die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie den Saldo aus Zu- und Abschreibungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere. Der Anstieg des Finanzergebnisses von - 2.641 TEUR im Jahr 2023 auf 12.978 TEUR im Berichtsjahr resultiert überwiegend aus deutlich gestiegenen laufenden Erträgen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 32.735 TEUR (Vorjahr: 5.244 TEUR), die größtenteils im Zuge einer konzerninternen Transaktion erzielt wurden. Gestiegene Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen in Höhe von 3.536 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) und Wertpapieren in Höhe von 2.281 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR) wirkten sich ebenfalls positiv auf das Finanzergebnis aus. Demgegenüber standen Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren in Höhe von 23.975 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR), die veräußert wurden, um die risikogewichteten Aktiva (RWA) der Bank zu entlasten und von einem allgemein gestiegenen Zinsniveau zu profitieren. Die Zuführungen zu und Auflösungen von Risikovorsorge für Kundenkredite saldierten sich zu einem Aufwand von 3.767 TEUR (Vorjahr: Ertrag 4.509 TEUR). Der Risikovorsorgebestand (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen) belief sich auf 18.388 TEUR (Vorjahr: 10.121 TEUR), das sind 0,58 % (Vorjahr: 0,30 %) des ausgereichten Kundenkreditvolumens. Das Provisions- und Handelsergebnis beinhaltet Provisionserträge und -aufwendungen aus dem Kredit-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft. Aufgrund der Einstellung des Handels mit einer festverzinslichen Anleihe, die zum 31.12.2024 aus dem Handelsbestand in das Anlagevermögen umgewidmet wurde, beläuft sich das Handelsergebnis im Berichtsjahr auf 0 EUR (Vorjahr: 596 TEUR). Darüber hinaus waren rückläufige Provisionserträge im Versicherungs- und Kreditgeschäft sowie aus dem Vertrieb von Investmentfonds ursächlich für die Abnahme von 9.052 TEUR auf 5.538 TEUR. Das Transaktionsvolumen (Käufe von Kundinnen und Kunden) im Kundenwertpapier- und Vermittlungsgeschäft betrug im Jahr 2024 rund 46,3 Mio. Euro (Vorjahr: 47,8 Mio. Euro). Der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Erträge und Steuern wies im Jahr 2024 einen Aufwand in Höhe von 818 TEUR aus (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 56 TEUR). Der Personalaufwand verzeichnete einen Zuwachs von 2,0 % auf 26.136 TEUR (Vorjahr: 25.624 TEUR). Der Anstieg resultiert primär aus der Zunahme der Beschäftigten in Umsetzung der Personalstrategie sowie aus Gehaltsanpassungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich von 31.510 TEUR im Vorjahr auf 40.617 TEUR im Jahr 2024. Die Zunahme ist überwiegend durch planmäßig gestiegene Marketing- und Beratungsaufwendungen begründet. Nach Berücksichtigung des Steueraufwands in Höhe von 2.766 TEUR (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 1.805 TEUR) sowie Auflösungen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 12.000 TEUR (Vorjahr: Auflösung in Höhe von 4.527 TEUR) verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 734 TEUR (Vorjahr: 729 TEUR). Nach Einstellung in die Gewinnrücklagen von 178 TEUR (Vorjahr: 43 TEUR) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 556 TEUR (Vorjahr: 686 TEUR). 2.3.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr 2024 jederzeit gegeben. Die Umweltbank war jederzeit in der Lage, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen. Die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zu beachtende Kennziffer "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) lag am 31.12.2024 bei 9,76 und damit deutlich über dem Mindestwert 1,0. Auch die längerfristige Liquiditätsquote, die "Net Stable Funding Ratio" (NSFR), lag mit einem Wert per 31.12.2024 in Höhe von 2,31 über dem Mindestwert von 1,0. Die UmweltBank verfügt somit insgesamt über eine Liquidität, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Auch unterjährig konnten die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf die beiden Liquiditätskennzahlen fortlaufend erfüllt werden. Der im Rahmen der Überprüfung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos ermittelte aktuelle Überlebenshorizont im steuerungsrelevanten Stressszenario liegt mit 60 Monaten (Ende des Betrachtungszeitraumes) deutlich über dem strategischen Ambitionsniveau von 6 Monaten. Es gab im vergangenen Jahr keine eingetretenen Liquiditätsengpässe. Die Liquiditätsausstattung der Bank ist deutlich ausreichend, um ihre Zahlungsverpflichtungen aktuell und auch in Zukunft einzuhalten. 2.3.3 VermögenslageAKTIVA
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Im Vorjahresvergleich stiegen die Forderungen an Kreditinstitute von 10.553 TEUR auf 2.025.239 TEUR. Die starke Zunahme ist bedingt durch die kurzfristige Anlage überschüssiger Liquidität bei der Deutschen Bundesbank, um so von dem gestiegenen Marktzinsniveau profitieren zu können. Im Vorjahr waren die Beträge täglich fällig und daher in der Barreserve auszuweisen. Der Bestand der Forderungen an Kundinnen und Kunden sank geringfügig von 3.356.646 TEUR auf 3.148.935 TEUR. Volumenrückgänge waren im Bereich Wohn-, Sozial- und Gewerbeimmobilien aufgrund von Tilgungen zu verzeichnen, die das Kreditneugeschäft in diesem Bereich überstiegen. Das Volumen der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere lag per 31. Dezember 2024 mit 745.462 TEUR deutlich unter dem Niveau des Vorjahrs (2.023.042 TEUR). Ursächlich für die Abnahme sind Verkäufe, um die risikogewichteten Aktiva (RWA) der Bank zu entlasten und von einem allgemein gestiegenen Zinsniveau zu profitieren. Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sank im Berichtszeitraum von 21.335 TEUR auf 44 TEUR. Grund hierfür ist der Verkauf von im Anlagevermögen gehaltenen Investmentfonds zur Entlastung der risikogewichteten Aktiva (RWA) der Bank. Der Handelsbestand weist einen Betrag in Höhe von 0 TEUR auf (Vorjahr: 5.572 TEUR). Die bisher enthaltene Anleihe der Wohnungsbaugenossenschaft "Am Ostseeplatz" ISIN DE000A30VH34 wurde aufgrund einer nicht gegebenen Handelbarkeit zum 31.12.2024 vollständig in das Anlagevermögen umgewidmet. Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergaben sich dadurch nicht. Die Zunahme beim Bestand der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen von 35.059 TEUR auf 82.115 TEUR ist auf die Übernahme von Anteilen an den Gesellschaften Volksbau Tübingen II GmbH & Co. KG, Volksbau Nürnberg GmbH & Co. KG, Volksbau 2018 GmbH & Co.KG und Volksbau Freiburg GmbH & Co. KG von einer Konzerntochter zurückzuführen. Die Sachanlagen erhöhten sich um 22.190 TEUR auf 108.009 TEUR. Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf Zugänge im Rahmen der Errichtung eines neuen Hauptsitzes und der Entwicklung eines nachhaltigen Stadtquartiers zurückzuführen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Anstieg in Höhe von 6.260 TEUR auf 33.294 TEUR zu verzeichnen. Diese Zunahme ist überwiegend durch Steuererstattungsansprüche begründet. Die aktiven latenten Steuern sind von 5.879 TEUR auf 2.832 TEUR zurückgegangen. Der Posten bildet den Unterschied zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ab. Die Abnahme ist im Wesentlichen auf den Verkauf von Wertpapieren zurückzuführen.
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Neben dem Eigenkapital und den längerfristigen Einlagen dienen öffentliche Fördermittel für Umweltprojekte als langfristige Refinanzierungsquelle. Der weitaus größte Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt hierbei auf die KfW (1.522.669 TEUR; Vorjahr: 1.499.511 TEUR) und die Landwirtschaftliche Rentenbank (229.278 TEUR; Vorjahr: 246.649 TEUR). An die Förderbanken sind zur Sicherheit sowohl die refinanzierten Endkreditnehmerforderungen abgetreten als auch weitere Wertpapiere im Nominalwert von 155.827 TEUR verpfändet. Die Refinanzierungsquote, definiert als das Verhältnis der Bilanzpositionen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu den Forderungen an Kundinnen und Kunden, ist von 67,9 % auf 57,4 % gesunken. Insgesamt verzeichneten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eine Abnahme in Höhe von 470.957 TEUR auf 1.808.005 TEUR, was im Wesentlichen auf die planmäßige Rückführung von Geldern im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der Deutschen Bundesbank in Höhe von 470.000 TEUR zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kundinnen und Kunden haben sich von 2.854.319 TEUR um 34,0 % auf 3.824.405 TEUR erhöht. Grund hierfür ist die Umsetzung des innerhalb der strategischen Neuausrichtung formulierten Ausbaus des Passivgeschäfts. Die täglich fälligen Einlagen belaufen sich auf 2.712.156 TEUR und machen 70,9 % (Vorjahr: 62,1 %) der Verbindlichkeiten gegenüber Kundinnen und Kunden aus. An zweiter Stelle folgen die anderen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist mit 635.790 TEUR bzw. einem Anteil von 16,6 % (Vorjahr: 15,4 %), an dritter Position die Spareinlagen mit 476.459 TEUR bzw. einem Anteil von 12,5 % (Vorjahr: 22,5 %). Die sonstigen Verbindlichkeiten liegen mit 21.950 TEUR um 79,0 % über dem Vorjahr. Der Anstieg ist überwiegend durch die Zunahme an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gestiegene Steuerverbindlichkeiten zurückzuführen. Der Posten Nachrangige Verbindlichkeiten beinhaltet den UmweltBank-CoCo-Bond 2016/2017 in Höhe von 26.326 TEUR (Vorjahr: 26.331 TEUR), den UmweltBank-Green-Bond-junior in Höhe von 42.761 TEUR (Vorjahr: 42.376 TEUR) und Namensschuldverschreibungen in Höhe von 20.110 TEUR (Vorjahr: 20.114 TEUR). Die Abnahme der Rückstellungen von 17.804 TEUR im Vorjahr auf 17.449 TEUR ist im Wesentlichen auf eine Anpassung der Berechnungsmethode der Rückstellung für Bonuszahlungen und Zinsanpassungen bei Sparverträgen zurückzuführen. Das bilanzielle Eigenkapital erhöhte sich von 249.145 TEUR um 784 TEUR auf 249.929 TEUR. Der Anstieg ist überwiegend begründet durch die Erzielung eines Jahresüberschusses in Höhe von 734 TEUR. Die unwiderruflichen Kreditzusagen fielen auf 238.987 TEUR (Vorjahr: 346.801 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sanken auf 78.982 TEUR (Vorjahr: 84.104 TEUR). Aufsichtsrechtliche EigenmittelDie Eigenmittel der UmweltBank übertreffen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel betragen mit Feststellung des Jahresabschlusses 2024 505,2 Mio. Euro (Vorjahr 525,2 Mio. Euro). Davon sind 378,1 Mio. Euro als hartes Kernkapital, 26,0 Mio. Euro als zusätzliches Kernkapital und 101,2 Mio. Euro als Ergänzungskapital eingestuft. Der Rückgang an Eigenmitteln im Geschäftsjahr 2024 resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken im harten Kernkapital sowie von Vorsorgereserven im Ergänzungskapital. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) einen Bescheid erlassen, wonach von der UmweltBank ein Gesamtkapitalzuschlag von 3,2 %-Punkten einzuhalten ist. Dieser setzt sich zusammen aus einem Kapitalzuschlag von 1,0 % aufgrund des Zinsänderungsrisikos, einem Kapitalzuschlag von 1,5 % aufgrund weiterer wesentlicher Risiken sowie einem individuellen Kapitalzuschlag von 0,7 %. Nach den zum Stichtag geltenden Regelungen der Capital Requirements Regulation (CRR) ergeben sich für die UmweltBank unter Berücksichtigung dieses Zuschlags zum Meldestichtag 31. Dezember 2024 folgende Eigenkapitalquoten:
Der Anstieg bei den Quoten ist im Wesentlichen auf den Rückgang der risikogewichteten Aktiva zurückzuführen. Diese resultieren überwiegend aus dem Verkauf von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie der Tilgung von Darlehen im Geschäftsjahr 2024. Die Kennziffern lagen im Geschäftsjahr jederzeit über den aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestwerten. Nach den zum Stichtag geltenden Regelungen liegt mit Feststellung des Jahresabschlusses die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) der UmweltBank bei 6,3 % (Vorjahr: 7,0 %). 2.3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenFür die Steuerung der Bank im Jahr 2024 nutzte der Vorstand als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren das Geschäftsvolumen und das Jahresergebnis vor Steuern. Darüber hinaus wurde der SINNdex - eine von der Bank definierte Kennzahl für die Mitarbeitendenzufriedenheit - als bedeutsamer nichtfinanzieller Leistungsindikator gemessen. Die im Lagebericht des Jahres 2023 formulierten Ziele für das Jahr 2024 wurden - bezogen auf die bedeutsamen Leistungsindikatoren - erreicht bzw. teilweise unterschritten: Das Geschäftsvolumen in Höhe von 6.503,9 Mio. Euro, welches sich aus der Bilanzsumme in Höhe von 6.185,9 Mio. Euro, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 79,0 Mio. Euro sowie unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 239,0 Mio. Euro zusammensetzt, stieg im Jahr 2024 um 6,3 % gegenüber dem Vorjahr und lag damit leicht unter dem prognostizierten Wert. Der Anstieg im Jahr 2024 ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kundinnen und Kunden um 970,1 Mio. Euro zurückzuführen. Auf der Aktivseite sanken die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere aufgrund von Wertpapierverkäufen um 1.277,6 Mio. Euro. Die dadurch freigewordene Liquidität wurde kurzfristig bei der Deutschen Bundesbank angelegt, was sich in einem Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute um 2.014,7 Mio. Euro widerspiegelt. Das Jahresergebnis vor Steuern lag mit -8,5 Mio. Euro unter Vorjahresniveau und innerhalb der Prognose von zwischen -5 und -10 Mio. Euro. Der Zinsüberschuss lag deutlich über dem Wert des Vorjahres und auch über der Prognose. Das Provisions- und Handelsergebnis lag deutlich unterhalb des Vorjahreswerts und auch unter der Prognose. Das Finanzergebnis übertraf sowohl den Vorjahres- als auch den Prognosewert deutlich. Die Risikovorsoge lag sowohl unter der Prognose als auch unter dem Vorjahreswert. Der Personalaufwand sowie der allgemeine Verwaltungsaufwand stiegen wie prognostiziert gegenüber dem Vorjahr an, wobei der allgemeine Verwaltungsaufwand trotz des Anstiegs unter dem Prognosewert blieb. Eine im Oktober 2024 durchgeführte Mitarbeitendenbefragung mit einer Teilnahmequote von 80 % ergab im abgelaufenen Geschäftsjahr einen SINNdex von 76%. Damit lag der Wert merkbar unter dem Vorjahresniveau von 83 %. Dazu beigetragen hat unter anderem die Transformation der Bank und damit verbundene Mehrarbeit sowie strukturelle Veränderungen. Hervorzuheben ist jedoch, dass sowohl die Mitarbeitendenmotivation als auch die -bindung auf hohem Niveau verharrte. Neben der Mitarbeitendenzufriedenheit betrachtet die UmweltBank auch den Personalbestand, die Fluktuation, die Betriebszugehörigkeit sowie die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Die Bank beschäftigte zum Jahresende 2024 376 Mitarbeitende (31.12.2023: 354 Mitarbeitende). Die Fluktuationsrate stieg deutlich von 8,8 % im Vorjahr auf 13,3 %. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag unverändert bei 5,6 Jahren. Im Jahr 2024 wurden für Mitarbeitende durchschnittlich 5,2 Tage (Vorjahr: 2,9 Tage) in die Aus- und Weiterbildung investiert. Die Aufwendungen für Personalentwicklung und Weiterbildung beliefen sich auf rund 513.000 Euro (Vorjahr: 488.000,00 Euro). 2.4 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der BankInsgesamt beurteilt der Vorstand die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der UmweltBank trotz der aktuell herausfordernden Rahmenbedingungen (geopolitische Unsicherheiten, wirtschaftliche Stagnation in Deutschland) im Vergleich zur ursprünglichen Planung als zufriedenstellend, weil das Ergebnis vor Steuern im Rahmen der prognostizierten Spanne lag. Im operativen Geschäft konnte der Planwert beim Zinsergebnis leicht übertroffen werden, im Provisionsergebnis jedoch nicht erreicht werden, unter anderem aufgrund der Verschiebung einer Wertpapieremission von 2024 auf 2025. Das Finanzergebnis lag deutlich über Plan, durch überplanmäßige Erträge aus dem Beteiligungsgeschäft. Die Verwaltungskosten fielen geringer aus als geplant, vor allem der IT- und der Beratungsaufwand. Das Aufwands-Ertrags-Verhältnis fiel somit deutlich besser aus als geplant. Die Vermögenslage der Bank zeichnete sich 2024 durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr übererfüllt wurden. Dem Kreditrisiko wurde durch Bildung von Risikovorsorge ausreichend Rechnung getragen. Die Finanzlage und die Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. 3 Risikoberichterstattung3.1 RisikomanagementsystemZiel der UmweltBank ist, nur solche Geschäfte einzugehen, die im Verhältnis von Chance zu Risiko ein positives Profil aufweisen. Aufsetzend auf diesem Grundsatz ist ein Risikomanagementsystem eingerichtet, mithilfe dessen alle relevanten Geschäftsbereiche ständig überwacht und gesteuert werden. Die im Risikomanagement eingesetzten Instrumente werden fortlaufend verfeinert. Grundlage für die Steuerung und Überwachung der Risiken ist eine vom Vorstand festgelegte und mit dem Aufsichtsrat erörterte Geschäfts- und Risikostrategie. Eine jährlich durchgeführte Risikoinventur überprüft die Vollständigkeit der Risikostrategie und der wesentlichen Risiken. Dabei unterscheidet die UmweltBank folgende wesentliche Risikoarten:
Die Risikokonzentrationen innerhalb einer Risikoart ("Intra") sowie risikoartübergreifende Risikokonzentrationen ("Inter"), Reputationsrisiken und ESG-Risiken werden nicht als eigene Risikoart quantifiziert und gesteuert, sondern als Risikotreiber bspw. als Querschnitt in allen relevanten Risikoart-Unterkategorien betrachtet und eingeschätzt. Immobilienrisiken und Energiepreisrisiken innerhalb des Beteiligungsportfolios wurden bis zum 30.09.2024 im Sinne kreditsubstituierender Beteiligungen als Teil des Kreditrisikos gemessen und gesteuert. Zum 31.12.2024 fand ein Methodenwechsel statt, so dass das Risiko aus Immobilienbeteiligungen im Immobilienrisiko gemessen wird, analog zu den eigenen Objekten. Das Immobilienrisiko ist Teil des Marktpreisrisikos. Die Energiepreisrisiken wurden im Rahmen der Risikoinventur als nicht wesentlich eingestuft und werden somit ab dem 31.12.2024 nicht mehr in der Risikotragfähigkeit angesetzt. Aktien- und Fremdwährungsrisiken wurden im Rahmen der Risikoinventur als nicht wesentlich eingestuft und werden daher ab 31.12.2024 nichtmehr in die operative Risikosteuerung aufgenommen. Die Risikosteuerung verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen, bestehende Risiken gezielt zu beherrschen und so den ökonomischen Fortbestand der Bank zu sichern. Die Berechnung der Risikotragfähigkeit erfolgt gemäß aufsichtlicher Vorgaben in einer normativen und ökonomischen Perspektive:
Da das Zahlungsunfähigkeitsrisiko nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann, wird es nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen. Unabhängig davon wird das Zahlungsunfähigkeitsrisiko außerhalb der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mit Risikosteuerungs- und -controllingverfahren, u. a. Durchführung der Liquiditätstragfähigkeitsrechnung, Aufstellung einer Liquiditätsablaufbilanz und der laufenden Überwachung der regulatorischen und aufsichtlichen Liquiditätsanforderungen und -vorgaben, berücksichtigt. Die wesentlichen Risiken, die Entwicklung der Risikotragfähigkeit sowie die Auslastung der Risikolimite werden vierteljährlich im Risikobericht dargestellt. Die Risikosteuerung erfolgt laufend anhand der mindestens vierteljährlich erstellten Berichte und/oder anlassbezogen. Durch den regelmäßig erstellten Risikobericht und anlassbezogene Meldungen wird der Vorstand über die Risikosituation der UmweltBank informiert. Der Aufsichtsrat wird vor jeder Sitzung über die Risikoauslastung der Bank informiert. Neben der Messung der Risikotragfähigkeit führt die UmweltBank ergänzend regelmäßig und anlassbezogen verschiedene Stresstests durch. In allen Fällen ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit ohne substanzielle Einschränkungen möglich. Mit zusätzlichen inversen Stresstests werden einmal im Jahr Extremszenarien entwickelt, die die Risikotragfähigkeit auf das Maximum ausreizen, um eventuelle Lücken im bestehenden Risikomanagement aufzudecken. Zusätzlich werden Sensitivitätsanalysen zu den Risikoarten vorgenommen. Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über die Ergebnisse der Stresstests informiert. 3.2 KreditrisikoDas Kreditrisiko ist definiert als möglicher Verlust, der sich durch den teilweisen oder vollständigen Ausfall oder durch Bonitätsverschlechterungen eines Kreditnehmers oder Emittenten ergeben kann. Das Kreditrisiko wird bereits dadurch begrenzt, dass nur die in der Kreditrisikostrategie genannten Kreditarten zulässig und für diese wiederum klare Beurteilungskriterien definiert sind. In den Kreditentscheidungsprozess sind, je nach Kreditgröße und Risikorelevanz, entsprechende Kompetenzträger, unter anderem auch die Vorstandsmitglieder, eingebunden. Zu dem wird jeder Kredit mittels des VR-Ratingsystems bewertet, das von der parcIT bezogen wird. Dieses System differenziert die Bonität in 25 Ratingklassen, jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Die Ermittlung erfolgt methodisch mit Einsatz der Ratingverfahren VR-Rating Privatkunden, VR-Rating Firmenkunden / Großunternehmen, VR-Rating Immo, VR-Rating Erneuerbare Energien. Die zur Besicherung der Kredite akzeptierten Sicherheitenarten sowie die Verfahren zur Wertermittlung, sind in den internen Organisationsrichtlinien festgelegt. Im Rahmen der fortlaufenden Kreditüberwachung werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten regelmäßig (jährlich, im Rahmen der Offenlegung gem. § 18 KWG) und anlassbezogen (im Rahmen der Risikofrüherkennung gem. der in den Organisationsrichtlinien definierten Kriterien) überprüft. Darüber hinaus verfügt die Bank über ein systemgestütztes Risikomanagementsystem. Auf Basis definierter Frühwarnkriterien erfolgt eine automatisierte Kreditkontoüberwachung und ein Reporting zu schlagend gewordenen Kriterien. Dazu gehören neben der Überwachung von Überziehungen auch ein Screening zu Lastschriftrückgaben, Ratingveränderungen und Ratenrückständen. Über das Reporting werden Vorgänge zu den betroffenen Engagements generiert und dem kundenbetreuenden Mitarbeitenden zur Bearbeitung zugeleitet. Hierdurch sollen sich abzeichnende Risiken frühzeitig aufgezeigt sowie geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Im Fall einer Wertberichtigung ist die Bemessungsgrundlage hierfür der Blankoanteil des Kredits. Die Ermittlung des Blankoanteils erfolgt, in dem von der Kreditinanspruchnahme die Summe der Sicherungswerte, die für die entsprechenden Kredite gemäß Zweckerklärung als Sicherheit dienen, abzuziehen sind. Zur Ermittlung des aktuellen Wertes der Sicherheit sind die Wertermittlungsansätze zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird regelmäßig eine Messung des Ratingmigrations- und Adressenausfallrisikos für Kundenkredite mittels einer Monte-Carlo-Simulation in Kombination mit einem Value-at-Risk Ansatz auf Basis der Methode Credit-Portfolio-View durchgeführt. Die Bank verwendet für die Risikomessung die Anwendung VR-Control KRM der parcIT, welche das Risikomodell KPM-KG umfasst. In dem barwertigen Kreditrisikomodell wird für jede simulierte Ratingmigration die barwertigen Auswirkungen in die Berechnung einbezogen. Ausgefallene Kundinnen und Kunden werden nicht in der Simulation berücksichtigt. Die Ausfallereignisse sind gemäß der aufsichtsrechtlichen Ausfalldefinition fixiert und werden dementsprechend in die Ausfallklassen des Rating Systems zugeordnet. Die Messung des Risikos aus Beteiligungen an Immobilien- und Energieerzeugungsprojekten erfolgt durch die Integration der kreditsubstituierenden Beteiligungen in das barwertige Kreditportfoliomodell. Beteiligungen der Tochter UPG werden im Sinne einer Durchschau abgebildet. Zum 31.12.2024 fand ein Modellwechsel statt, bei dem das Messverfahren für Beteiligungen umgestellt wurde. Beteiligungen aus dem Immobilienbereich werden zu diesem Stichtag im Rahmen des Immobilienrisikos gemessen. Dabei wird ein Faktormodell verwendet, welches Schwankungen des Immobilienwerts über einen Einjahreshorizont simuliert. Dabei werden sowohl systematische Einflüsse als auch davon unabhängige, objektindividuelle Einflüsse auf den Objektwert abgebildet. Alle sonstigen Beteiligungen u.a. Beteiligungen aus dem Bereich Erneuerbare Energien, werden im Rahmen eines Messverfahrens für das Beteiligungsrisiko gemessen. Das barwertige Beteiligungsrisikomodell geht dabei von einem sogenannten "Multiplikator-Ansatz" aus. Relevante Kennzahlen wie der "Value at Risk" werden durch Multiplikation des Beteiligungswerts mit einem geeigneten Faktor ermittelt. Für jeden Emittenten wird ein separates Limit vergeben. Die Einhaltung der Limite wird wöchentlich durch eine vom Handel unabhängige Stelle überwacht. Das Ratingmigrations- und Adressenausfallrisiko von Wertpapieren und Forderungen an Banken mit externem Rating wird über ein Simulationsverfahren nach der Methode "Credit Metrics" simuliert. Hierbei werden die Wertänderungen durch Veränderung der Bonität sowie die möglichen Wertänderungen auf Basis sich verändernder, marktweiter sowie individueller Credit-Spreads in die Simulation einbezogen. Der quartalsweise erstellte Kreditportfoliobericht stellt das gesamte Kreditportfolio der UmweltBank nach Kundengruppen, Ratingklassen, Branchen und Größenkonzentrationen dar. Ausgewertet wird dabei sowohl das Kreditvolumen als auch die Anzahl der Engagements. Im Kreditportfoliobericht werden die Engagements differenziert nach den Lebensklassen (bis Klasse 3e einschließlich) und den Ausfallklassen (ab Klasse 4a) mit den jeweiligen Ausfallwahrscheinlichkeiten dargestellt. Über die Darstellung von Risikovolumen und Blankovolumen und über einen Berichtsteil zu Sicherheitenarten werden die unterschiedlichen Sicherheitenqualitäten im Portfolio transparent dargestellt Beachtenswerte Engagements (z. B. Großkredite, Beteiligungen, anmerkungsbedürftige Kredite oder (teil)wertberichtigte Fälle) werden dargestellt. Zudem erfolgt eine separate Darstellung der Wertpapieranlagen. Der Kreditportfoliobericht wird der Geschäftsleitung vorgelegt. Auch der Aufsichtsrat erhält zu jeder Sitzung Informationen über die Risikosituation in schriftlicher und mündlicher Form. 3.3 MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko ist definiert als das Risiko einer Änderung von Kurswerten bzw. Marktzinsen. Grundlage für die Steuerung des Marktpreisrisikos bildet der Abschnitt Marktpreisrisiko der Geschäfts- und Risikostrategie. In der UmweltBank bestehen Marktpreisrisiken insbesondere in Form von Zinsänderungsrisiken und Immobilienrisiken. Zinsänderungsrisiken umfassen in der normativen Perspektive zinsinduzierte Kursänderungsrisiken sowie Schwankungen des Zinsüberschusses, in der ökonomischen Perspektive Schwankungen des Barwerts sämtlicher zinstragender Geschäfte der Bank. Seit dem Berichtsstichtag 31.12.2024 werden innerhalb der Immobilienrisikoberechnung nicht nur die im Eigenbestand befindlichen Immobilien, sondern auch die Immobilienrisiken aus den direkten und indirekten Beteiligungen mit hinzugenommen, welche vorher innerhalb des Beteiligungsrisikos behandelt wurden. Aktien- Währungs-, Rohstoff- und sonstige Preisrisiken werden innerhalb der UmweltBank nicht als wesentlich eingestuft. Das Zinsänderungsrisiko besteht grundsätzlich darin, dass bei sich ändernden Marktzinsen Barwertverluste des Gesamtbank-Zinsänderungsrisiko-Cashflows ergeben (ökonomische Perspektive), und dass neben Bewertungsverlusten der verzinslichen Wertpapiere höhere Zinsaufwendungen entstehen können, denen keine entsprechend gestiegenen Zinserträge gegenüberstehen (normative Perspektive). Die unterschiedlichen Festzinsbindungen entstehen vor allem auf Grund der unterschiedlichen Kundeninteressen im Geldanlage- und Kreditbereich. Die UmweltBank betreibt daher Fristentransformation, um den Kundenanforderungen gerecht zu werden. Für die Ermittlung der Risikobelastung aus Marktpreisrisiken für die Risikotragfähigkeitsrechnung wird vierteljährlich im Risikobericht auch das barwertige Zinsänderungsrisiko der UmweltBank ermittelt. Grundlage für die Simulation sind historische Zinsentwicklungen, die insb. durch den Einbezug des erheblichen Zinsanstiegs in den Jahren 2022 und 2023 zu nennenswerten Risikowerten führten. Zusätzlich werden gemäß EBA-Guidelines* von 2022 (EBA/ITS/2021/07), welche erstmals per September 2024 in Deutschland angewendet werden, sechs aufsichtlich vorgegebene Szenarien betrachtet. Das Szenario mit dem höchsten Risikowert ist zum Stichtag 31.12.2024 das Szenario "ParaIlel-Shift aufwärts". Zum Stichtag 31. Dezember 2024 stellt sich die barwertige Risikobetrachtung, welche mit einem regulatorisch vorgegebenen Szenario-Set versehen ist, wie folgt dar:
Die Auswirkungen von Änderungen der Zinsstrukturkurve auf die handelsrechtlichen Ergebnisse der UmweltBank werden ebenfalls analysiert und berichtet. Dieser Bericht umfasst auch die Wertänderung der verzinslichen Wertpapiere im Eigenbestand der Bank und zeigt jeweils die Änderungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Bank für das Jahr 2025 gegenüber dem Planwert bei angenommen konstanter Geschäftsstruktur:
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat am 31. Juli 2023 ein finales Paket zu den regulatorischen Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) veröffentlicht. Die erstmalige der vierteljährlichen Meldung erfolgte zum Stichtag 30. September 2024. Ein wichtiges Kriterium, ab welchem ein Institut als "Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko" betrachtet wird, stellt das periodische Zinseinkommensrisiko (Net Interest Income = N11 ohne Bewertungseffekte) in einem Parallel Up-ZDown-Szenario über einen Einjahreshorizont dar. Per 31. Dezember 2024 lag dieser im ungünstigsten Szenario, d.h. bei einem Parallelen Abwärtsschock bei 1,2% des Tier-1-Kapitals und somit unter der 5%-Schwelle. Das Immobilienrisiko beschreibt das Risiko, dass sich im Fall einer veränderten Marktlage ein Bewertungsbedarf ergeben kann. Das Risiko wird auf Basis der Schwankungen ausgewählter Immobilienindizes abgeleitet. Zum 31.12.2024 wurde das Messverfahren für das Immobilienrisiko umgestellt und auch Immobilien aus Beteiligungen explizit mit einbezogen, die Integration in das Kreditportfoliomodell wird dadurch ersetzt. Bei dem Modell handelt es sich, wie bereits unter dem Punkt Adressenausfallrisiko beschreiben, um das Faktormodell, welches Schwankungen des Immobilienwerts über einen Einjahreshorizont simuliert. Dabei werden sowohl systematische Einflüsse als auch davon unabhängige, objektindividuelle Einflüsse auf den Objektwert abgebildet. 3.4 LiquiditätsrisikenIm Rahmen des Liquiditätsrisikos unterscheidet die UmweltBank zwischen dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das durch das Liquiditätsdeckungspotenzial gedeckt wird, und dem Refinanzierungskostenrisiko, welches in der Risikotragfähigkeitsrechnung durch die Risikodeckungsmasse gedeckt wird. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird quartalsweise mit Hilfe von Liquiditätsablaufbilanzen und Liquiditätsdeckungspotenzialen in mehreren Risiko-Szenarien ermittelt, indem überprüft wird, ob derstrategische Überlebenshorizont eingehalten werden kann. Basis der Risiko-Szenarien bildet die Liquiditätsplanung mit einem Zeithorizont von fünf Jahren, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet wird und somit die erwarteten Cashflows darstellt. Für die Risiko-Ermittlung wird der kumulierte Netto-Cashflow dem vorhandenen Liquiditätsdeckungspotenzial gegenübergestellt und somit die Zahlungsfähigkeit der Bank überprüft. Das Refinanzierungskostenrisiko, welches über das Risikodeckungspotenzial gedeckt wird, wird über einen Spreadaufschlag auf den Liquiditätscashflow barwertig berechnet. Für das Liquiditätsmanagement unterhielt die UmweltBank zum 31. Dezember 2024 Guthaben bei der Deutschen Bundesbank sowie liquide Pfandbriefe und Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten oder Banken. Wesentliche Refinanzierungsquellen der Bank sind das Einlagengeschäft und die Refinanzierung über Förderbanken, insbesondere KfW und Landwirtschaftliche Rentenbank. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 stellt sich die Liquiditätssituation wie folgt dar:
Die Liquiditätsablaufbilanz im Planszenario leitet sich aus der Mittelfristplanung ab und stellt somit den seitens der MaRisk geforderten Refinanzierungsplan dar. 3.5 Operationelle RisikenDie UmweltBank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten, einschließlich der Rechtsrisiken. Strategisches Ziel ist die Begrenzung der operationellen Risiken und der mit ihnen einhergehenden Schäden auf ein akzeptables Restrisiko, sofern die dafür erforderlichen Maßnahmen unter Kosten- / Nutzenaspekten ökonomisch gerechtfertigt sind. Wesentliche operationelle Risiken bestehen für die UmweltBank in der Betrugsprävention, in der Informationstechnologie (IT), im Zahlungsverkehr, im Projektmanagement sowie in politischen, gesetzlichen oder regulatorischen Entwicklungen für den Bankensektor. Operationelle Schäden werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. Dies ermöglicht eine nachträgliche Auswertung aller operationellen Schäden eines Kalenderjahres und ggf. die Einrichtung präventiver Maßnahmen. Schäden ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro werden ad hoc an den Vorstand gemeldet. Rechtliche Risiken werden sowohl durch die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten wie Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftsprüfern bzw. Verbänden eingeschränkt als auch durch sorgfältige Auswahl von Geschäftspartnern und Projekten. Die Kundinnen und Kunden werden über potenzielle Risiken von z. B. Wertpapiergeschäften aufgeklärt. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden auf ihre Marktüblichkeit hin überprüft. Im IT-Bereich besteht durch die Anbindung an ein externes Rechenzentrum mit einer Backup-Lösung für das Kernbanksystem ein aus Sicht der Bank angemessenes Maß an Sicherheit. Nichtsdestotrotz besteht ein gewisses Risiko, dass aufgrund eines Ausfalls, fehlerhaft umgesetzter Funktionalitäten oder nicht ausreichender Sicherheitsmaßnahmen Schäden entstehen. In der IT-Abteilung findet eine enge Dienstleistersteuerung und -kontrolle statt, was die Risiken verringert. Die Weiterentwicklung des Kernbanksystems aufgrund gesetzlicher Veränderungen übernimmt der Dienstleister. Im Rahmen einer jährlich stattfindenden strukturierten Selbsteinschätzung erstellt die Bank eine Risikolandkarte. Durch die Abteilungsleitungen und weitere zentrale Stellen werden prospektiv Gefährdungseinschätzungen anhand denkbarer Konstellationen mit einem operationellen Risiko erhoben. Daraus lassen sich wesentliche operationelle Risikotreiber und ggf. Minderungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen ableiten. Zusätzlich werden pro Fall eine Eintrittswahrscheinlichkeit und eine mögliche Schadenshöhe erhoben. Aus der Menge an möglichen Fällen wird der Risikowert durch eine Monte-Carlo-Simulation ermittelt. 3.6 Sonstige RisikenIm Bereich der sonstigen Risiken wurden das strategische und Geschäftsrisiko als wesentliches Risiko identifiziert sowie das ESG-Risiko, das als Querschnittsrisiko auf die wesentlichen Risiken wirkt. Die Überwachung dieser (Planabweichungs-) Risiken erfolgt im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung über den Controllingbericht und im Rahmen von Stresstests. 3.7 RisikokonzentrationenText Überlegungen zu Risikokonzentrationen und Ertragskonzentrationen sind in der Risikoinventur der Bank niedergelegt. Die Bank erkennt aufgrund ihrer Refinanzierungsstruktur keine Risikokonzentrationen bei der Mittelbeschaffung. Größter Kreditgeber ist die KfW, die projektbezogen und fristenkongruent refinanziert. Die Einlagen der Kundinnen und Kunden weisen eine hohe Granularität auf. Im Kreditgeschäft wird durch Einhaltung der aufsichtlichen Großkreditgrenzen sowie der zusätzlichen internen Strukturlimite Risikokonzentrationen vorgebeugt. Bei den Eigenanlagen wird wöchentlich die Fälligkeitsstruktur überwacht. Im Bereich der operationellen Risiken hat die Bank im Rahmen der Risikoinventur darüber hinaus eine Risikokonzentration im Bereich Mitarbeiter identifiziert. Es besteht eine Ertragskonzentration hinsichtlich des Zinsergebnisses. Die Ertragsrisikokonzentrationen erachten wir gemäß Risikoinventur nicht als wesentlich. Weitere Intra-Risikokonzentrationen hinsichtlich finanzierter Geschäftsmodelle, gehaltener Emittenten, Laufzeiten oder Ratingklassen wurden im Rahmen der Risikoinventur analysiert und als nicht wesentlich eingestuft. Inter-Risikokonzentrationen wurden anhand der Abhängigkeit der Risikoarten zu den gleichen Risikotreibern analysiert und als nicht wesentlich eingestuft. 3.8 Ergebnis der RisikotragfähigkeitsanalyseZum Stichtag 31. Dezember 2024 stellt sich die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive folgendermaßen dar:
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 stellen sich die Risiken und Limite in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit wie folgt dar:
In der normativen Perspektive werden die Gesamtkapitalquote, die Kernkapitalquote und die harte Kernkapitalquote in einem Basisszenario und mehreren adversen Szenarien ermittelt und den aufsichtlich geforderten Eigenmittelanforderungen gegenübergestellt. Für die gemäß Risikostrategie steuerungsrelevante Gesamtkapitalquote ergaben sich folgende Werte im Planszenario bzw. im Stressszenario "Schwerer konjunktureller Abschwung":
3.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage der BankDie Risikosituation der UmweltBank hat sich im Jahr 2024 nicht signifikant verändert. Die Risikotragfähigkeit der UmweltBank war jederzeit gegeben. Durch die Anbindung an die Atruvia wurden die Risikomodelle der parcIT erstmals zum Stichtag 31.12.2023 eingesetzt und auf dieser Basis die Risikotragfähigkeit ermittelt. Die UmweltBank hält zum Stichtag 31.12.2024 die SREP-Gesamtkapitalanforderungen (OCR) für alle aufsichtlichen Kapitalquoten ein. In der ökonomischen Perspektive ist die Risikotragfähigkeit der UmweltBank zum Stichtag gegeben, die Summe der Risiken lastet das Risikodeckungspotenzial nur zu 44,1% aus. Ab dem 1. Januar 2025 gelten durch das Regulierungspaket "CRR III" höhere Eigenmittelanforderungen an die Institute. Im Planszenario, das die Umwelt-Bank basierend auf den Daten vom 30.9.2024 erstellt hat, ist die Einhaltung der aufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen im Planungszeitraum gegeben. Für die zusätzlich ermittelten adversen Entwicklungen wurden unterschiedliche schwerwiegende, aber plausible Szenarien basierend auf den Daten vom 31.12.2024 kalkuliert. In diesen Szenarien werden die aufsichtlichen Mindestanforderungen an Stressszenarien (TSCR) eingehalten. Die Bank hat Maßnahmenbündel erarbeitet, um im Anschluss an den hypothetischen Fall des Eintritts eines der Stressszenarien die Einhaltung der aufsichtlichen Eigenmittelempfehlung (OCR & P2G) wiederherzustellen. 4 Prognosebericht4.1 Branchen- und WirtschaftsentwicklungDie deutsche Wirtschaft sieht sich auch 2025 mit Gegenwind konfrontiert. Weiterhin bremsen unter anderem die hohen Energiepreise, die Folgen des demografischen Wandels aber auch ein hoher regulatorischer Aufwand die Unternehmen. Neben diesen strukturellen Herausforderungen sieht sich die exportorientierte deutsche Industrie auf den Weltmärkten zudem mit zunehmenden protektionistischen Tendenzen und wachsender Konkurrenz konfrontiert. Das ifo-Institutprognostizierte zuletzt für 2025 (Stand: 12. Dezember 2024) einen leichten Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,4 % im Basisszenario. Damit rechnen die Münchener mit einer leichten Erholung der Wirtschaft im laufenden Jahr. Weiterhin erwarten die Ökonomen, dass die Inflation in Deutschland im Jahr 2025 mit 2,3 % in etwa auf dem Niveau des laufenden Jahres liegen wird. Währenddessen wird die Arbeitslosenquote für das Jahr 2025 auf 6,3 % (2024: 6,0 %) geschätzt, womit sie weiterhin auf relativ niedrigem Niveau verharrt. Mit Blick auf das Jahr 2025 ist weiterhin mit einer expansiven Geldpolitik der EZB zu rechnen. Dies untermauerte die EZB mit einer Leitzinssenkung am 5. Februar um 25 Basispunkte auf 2,75 %. Marktbeobachter erwarten weitere Zinssenkungen im Verlauf des Jahres. Dies deckt sich mit der Aussage der EZB, dass das aktuelle Zinsniveau weiterhin die Kreditvergabe hemmt. Die Dynamik am deutschen Immobilienmarkt sollte 2025 wieder an Fahrt gewinnen, insbesondere durch die gesunkenen Zinsen. Gleichzeitig prägen die Herausforderungen der Vorjahre auch weiterhin die Branche - Fachkräftemangel, Lieferengpässe, hohe Baukosten und starke Regulierung. Somit ist auch 2025 nicht mit einer deutlichen Belebung der Neubautätigkeit zu rechnen. Gleichzeitig erwarten Marktbeobachter weiterhin einen Nachfrageüberhang bei Wohnraum und steigende Mieten. Durch den zurückgehenden Wohnungsbau und die wieder steigenden Bevölkerungszahlen - insbesondere durch Zuwanderung - übersteigt die Nachfrage deutlich das Angebot an Wohnraum in den Großstädten. Steigende Mieten könnten mittelfristig den Anreiz erhöhen in Neubau zu investieren. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wird weitergehen, denn er ist politisch erwünscht. Neben einem positiven Beitrag zum Klimaschutz haben regenerative Energiequellen aus Gründen der Energiesicherheit seit Ausbruch des Ukraine-Krieges noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Bis 2030 liegt das Ausbauziel der Bundesregierung für Photovoltaikanlagen bei einer installierten Leistung von 215 Gigawatt (2024: 99 Gigawatt). Bis zum Jahr 2030 sollen Windkraftanlagen an Land mit einer Leistung von 115 Gigawatt installiert sein (2024: 63 Gigawatt). Der Ausbau der Windenergie an Land in Deutschland für 2025 wird derzeit zwischen 4,8 und 5,3 Gigawatt prognostiziert, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2024 (3,3 Gigawatt) bedeuten würde. Die Branche ist optimistisch, dass der Zubau zukünftig wieder deutlich an Fahrt gewinnt. So wurden allein im Jahr 2024 Projekte mit Leistung von 14 Gigawatt von den Behörden genehmigt - das entspricht fast einer Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr. Für das Jahr 2025 beträgt das Ausbauziel der Bundesregierung für Photovoltaik 18 Gigawatt, nach 13 Gigawatt im Vorjahr. 4.2 Voraussichtlicher Geschäftsverlauf und voraussichtliche Lage der UmweltBank AGDer Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen beruhen auf aktuellen Einschätzungen und sind daher mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, so dass die tatsächlichen Ergebnisse von den im Lagebericht getroffenen Aussagen abweichen können. Die Bilanzsumme wird zum Ende des Geschäftsjahrs 2025 bei rund 7,0 Mrd. Euro erwartet. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2024: 6,2 Mrd. Euro) resultiert insbesondere aus einem starken geplanten Wachstum im Privatkundengeschäft. So strebt die Bank einen deutlichen Anstieg der Kundeneinlagen an und rechnet für 2025 mit rund 55.000 neuen Kundinnen und Kunden (2024: rd. 23.000). Impulse sollten hier insbesondere von der geplanten Einführung eines Girokontos ab Mitte 2025 ausgehen. Für das laufende Geschäftsjahr wird mit der Vergabe neu ausgereichter Kredite in Höhe von 250 bis 350 Mio. Euro gerechnet, eingeschränkt nur aufgrund der aktuell erhöhten Eigenmittelanforderungen. Der Zinsüberschuss dürfte 2025 deutlich auf 60 bis 65 Mio. Euro (2024: 45 Mio. Euro) steigen, getragen von einem starken geplanten Einlagenwachstum und dem kontinuierlichen Abbau des niedrig verzinsten Kredit-Altbestandes. Das Finanzergebnis wird voraussichtlich über dem Vorjahreswert liegen. Im Jahr 2025 werden voraussichtlich die letzten verbleibenden Beteiligungen im Erneuerbare-Energien-Bereich verkauft. Ebenfalls sind weitere Veräußerungen im Immobilienbereich geplant. Das Provisions- und Handelsergebnis wird mit 7 bis 11 Mio. Euro über Vorjahresniveau (5,5 Mio. Euro) erwartet, aufgrund erhöhter Einnahmen im Wertpapiergeschäft und der Kreditvergabe. Im Wertpapiergeschäft sollen die kundenzentrierte Anlageberatung, steigende Vertriebstätigkeiten bei den eigenen Fonds sowie der Ausbau des Emissionsgeschäfts einen substanziellen Beitrag zum Provisionsergebnis leisten. Für das Jahr 2025 wird mit einem leichten Zuwachs des Personalbestands gerechnet. Folglich wird ein leichter Anstieg des Personalaufwands auf rund 28 Mio. Euro (2024: 26 Mio. Euro) erwartet. Die abgeschlossene Transformation sollte sich 2025 in deutlich geringeren Beraterkosten niederschlagen, während der IT- sowie der Marketingaufwand jeweils auf dem Vorjahreswert verharren. Insgesamt ist mit einem deutlichen Rückgang des Verwaltungsaufwands auf ca. 36 Mio. Euro zu rechnen. Aufgrund des starken Anstieges der Erträge bei gleichzeitiger Reduktion der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen wird mit einer Senkung des Aufwands-Ertrags-Verhältnisses auf 89 % gerechnet. Unter dem Strich erwartet der Vorstand der Bank für das laufende Geschäftsjahr 2025 ein voraussichtliches Vorsteuerergebnis zwischen 5 und 10 Millionen Euro. Für die Eigenkapitalrendite vor Steuern wird mit einem Wert von 2,0 % gerechnet. Der SINNdex als Kennzahl für die Zufriedenheit der Mitarbeitenden wird auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Zur Stärkung des Kernkapitals prüft der Vorstand regelmäßig weitere Optionen, sei es durch eine Kapitalerhöhung oder durch die Ausgabe von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals. 4.3 RisikenViele Unternehmen in Deutschland leiden unter den multiplen globalen Krisen und sehen sich mit ungewissen wirtschaftlichen Aussichten konfrontiert. Besonders belastend für den Standort Deutschland wirken die hohen Energiekosten aber auch der Fachkräftemangel. Eine schlechte Wirtschaftslage kann sich insgesamt nachteilig auf die Bankenbranche auswirken. Im Immobilienbereich sind bei der UmweltBank die Finanzierungen von Mietwohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und eigengenutzten Immobilien zu unterscheiden. Der überwiegende Teil der finanzierten Mietwohnimmobilien wird zu Kostenmieten unter Marktniveau vermietet. Das macht die Wohnungen auch in Krisenzeiten bezahlbarer. Allerdings kann ein erhöhtes Mietausfallrisiko nicht ausgeschlossen werden. Gewerbeimmobilien sind bei der UmweltBank von untergeordneter Bedeutung. Während die Bank das Neugeschäft in der Baufinanzierung eingestellt hat, befinden sich weiterhin Finanzierungen von eigengenutzten Immobilien im Kreditbestand. Aufgrund der bevorzugten Lagen in den Metropolen sowie hohen ökologischen und sozialen Standards sollten die direkten Auswirkungen der wirtschaftlichen Schwächephase auf die Marktwertentwicklung der finanzierten und beliehenen Objekte weiterhin überschaubar bleiben. Aber mittelfristig kann eine große Wirtschaftskrise zu nennenswerten Ratenrückständen führen. Obwohl die finanzierten Immobilien in der Regel moderat belieben sind, könnten in Einzelfällen vermehrt die Erlöse aus der Verwertung nicht zur Deckung der Darlehensforderungen ausreichen und somit über höhere Kreditausfälle als bisher üblich auch auf die UmweltBank durchschlagen. Die Neugeschäftsrisiken liegen insbesondere in einer anhaltenden Krise der Immobilienwirtschaft begründet. Aber auch politische Entscheidungen, wie der abrupte Stopp von KfW-Förderungen im Jahr 2022, sorgen für Verunsicherung am Wohnungsmarkt. Ebenso haben strengere Anforderungen bei den KfW-Förderprogrammen das Potenzial das Neugeschäft zu bremsen. Darüber hinaus bestehen Immobilienrisiken im mittelbaren oder unmittelbaren Eigenbestand, bei denen sich im Fall einer veränderten Marktlage ein Bewertungsbedarf ergeben kann. Ein Risiko sowohl für den Kreditbestand als auch das Neugeschäft im Bereich der erneuerbaren Energien besteht in politischen Änderungen am Förderregime. Insbesondere würde sich eine Verringerung oder gänzliche Abschaffung der Einspeisevergütungsgarantie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) negativ auf das geplante Neugeschäft auswirken. Der daraus resultierende Vertrauensverlust dürfte massive negative Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft in derartige Projekte haben, was sich auf das Neugeschäft der UmweltBank auswirken würde. Zum aktuellen Zeitpunkt erscheint dieses Risiko allerdings als gering, in Anbetracht der Ausbauziele der Bundesregierung sowie des Ziels der Klimaneutralität bis 2045. Im Neugeschäft ergeben sich darüber hinaus Risiken aus Faktoren, die den Ausbau der erneuerbaren Energien zukünftig beschränken könnten. Zu nennen ist hier einerseits die Netzinfrastruktur, die im Gleichschritt ausgebaut werden muss. Andererseits könnten unterbrochene Lieferketten sowie prinzipiell die Abhängigkeit von Rohstoffen, Technologien und Produkten aus dem Ausland restriktiv wirken. Die UmweltBank will in den kommenden Jahren insbesondere im Privatkundengeschäft stark wachsen und erwartet daraus einen deutlichen Ergebnisbeitrag. Risiken bestehen im traditionell starken Wettbewerb im deutschen Finanzwesen. Dieser wird intensiviert durch den Markteintritt ausländischer Banken aber auch durch die Neugründung von Instituten, wie beispielsweise Neobrokern. In dieser Landschaft hat die UmweltBank mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit eine Sonderstellung. Risiken bestehen hier in der öffentlichen und politischen Priorisierung von Nachhaltigkeit. Verliert das Thema an Bedeutung, könnte sich dies negativ auf die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der UmweltBank auswirken. 4.4 ChancenDie Bundesregierung verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Dabei spielt die Energiewende eine herausragende Rolle. Zur Erreichung der Klimaziele muss der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden, was einen enormen Finanzierungsbedarf nach sich zieht. Als Ansprechpartner mit langjähriger nachweisbarer Expertise in der Finanzierung von Windenergieprojekten an Land sowie Photovoltaikanlagen hat die UmweltBank sehr gute Chancen vom weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu profitieren. Nicht zuletzt muss der Ausbau mit der Schaffung von Speicherkapazitäten einhergehen. Dieses neue Geschäftsfeld - die Finanzierung von Speichersystemen - wird die UmweltBank in den kommenden Jahren sukzessive erschließen. Auch der Immobiliensektor spielt eine herausragende Rolle zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung. Nach zwei Jahren der Krise hellten sich die Rahmenbedingungen für die Branche 2024 wieder auf - insbesondere getrieben von sinkenden Finanzierungskosten. In den kommenden Jahren ist wieder mit einer ansteigenden Baukonjunktur zu rechnen. Insbesondere im urbanen Raum ist ein starker Anstieg der Mieten zu verzeichnen, wodurch der Neubau von Wohnungen für Investoren wieder attraktiver wird. Dabei werden neue Wohn- und Gewerbebauten in Deutschland immer stärker nach ökologischen und sozialen Kriterien geplant und gebaut. Insbesondere die Energieeffizienz hat einen zunehmenden Einfluss auf Attraktivität und Werthaltigkeit von Objekten. Von einem Aufschwung im Immobiliensektor kann die UmweltBank durch ihre Spezialisierung auf die Finanzierung von nachhaltigen Immobilien profitieren, wodurch sie auch in den kommenden Jahren eine solide Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen erwartet. Im Privatkundengeschäft bietet die UmweltBank ihren Kundinnen und Kunden ein ausgewähltes Portfolio an nachhaltigen Produkten an - vom Tagesgeldkonto bis zum UmweltBank-ETF - und sieht starke Wachstumschancen. Nicht zuletzt soll die Einführung des geplanten Girokontos im zweiten Quartal 2025 völlig neue Kundengruppen erschließen und darüber hinaus die Cross-Selling-Möglichkeiten erweitern. Durch die geplante Anlageberatung strebt die Bank ein deutliches Wachstum im Wertpapiergeschäft an. Mit den eigenen drei aktiv gemanagten Fonds sowie dem UmweltBank-ETF positioniert sich die UmweltBank im wachsenden Markt für nachhaltige Fonds und erschließt damit weiteres Ertragspotential. 5 Nachtragsbericht5.1 Wichtige Ereignisse nach dem BilanzstichtagIm ersten Quartal 2025 wurde die Gesellschaft Volksbau Wangen GmbH & Co. KG von der Konzerntochter Umwelt-Projekt GmbH angekauft. Des Weiteren hat die UmweltBank AG im April 2025 Verträge über den Verkauf ihrer Anteile an den Tochtergesellschaften Volksbau Tübingen II GmbH & Co. KG sowie Volksbau Nürnberg GmbH & Co. KG unterzeichnet. Der wirtschaftliche Übergang der Anteile auf den Erwerber erfolgt im zweiten Halbjahr 2025.
Nürnberg, den 02. Juni 2025 UmweltBank AG, Nürnberg Der Vorstand Goran Bašić, Mitglied des Vorstands Dietmar von Blücher, Sprecher des Vorstands Heike Schmitz, Mitglied des Vorstands Bilanz zum 31. Dezember 2024der UmweltBank AG, NürnbergAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024der UmweltBank AG, Nürnberg,
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2024der UmweltBank AG, NürnbergL Allgemeine AngabenDie UmweltBank AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Nürnberg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HR B 12.678 eingetragen. Da die UmweltBank AG direkte und indirekte Mehrheitsbeteiligungen an mehreren Tochterunternehmen hält, wird auch ein Konzernabschluss erstellt. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist unter Beachtung der relevanten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der relevanten aktienrechtlichen Vorschriften und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (kurz: RechKredV) aufgestellt worden. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt und in Tausend Euro (TEUR) erläutert, wodurch es zu Rundungsdifferenzen kommen kann. Alle Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit nicht anders angegeben. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, sofern im Folgenden nichts anderes dargestellt wird. Barreserve/ flüssige MittelBarreserve-Bestände werden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Eine Umrechnung von Guthaben in Fremdwährungen erfolgt nach den Vorschriften der Fremdwährungsumrechnung (§ 256a HGB i.V.m. § 340h HGB). Prinzipiell ist das Ausfallrisiko inexistent, wobei dennoch eventuelle Länderrisiken in Form des Transferrisikos bestehen. Forderungen an Kreditinstitute / Forderungen an Kundinnen und KundenForderungen werden zu den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder im Fall erforderlicher Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen zum niedrigen beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) bewertet. Auszuweisen ist der in Anspruch genommene Kredit (nicht die Kreditzusage). Die Folgebewertung sieht vor, uneinbringliche Forderungen abzuschreiben. Ebenfalls ist für notleidende Forderungen eine entsprechende Wertberichtigung vorzunehmen. Einzelwertberichtigungen werden bei ausfallgefährdeten Engagements als Differenz zwischen den Kreditzusagen bzw. höheren Inanspruchnahmen und den zu erwartenden Zahlungsströmen aus dem Darlehen respektive erwarteten Zahlungsströmen aus den Sicherheiten erfasst. Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven (§ 340f HGB) sind aktivisch abzusetzen. Anteilige Zinsen müssen berücksichtigt werden. Für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen gem. IDW RS BFA7 gebildet. Diese umfassen neben sämtlichen Forderungen an Kundinnen und Kunden (Kundenkreditobligo, abzüglich einzelwertberichtigter Kreditverhältnisse) auch noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten sowie Forderungen gegenüber Kreditinstituten. Die UmweltBank legt hierfür das vereinfachte Verfahren (PWB-Bildung i.H. des ermittelten erwarteten Verlusts ohne Anrechnung von Bonitätsprämien) zugrunde. Das erwartete Kreditausfallrisiko (expected loss = EL) für Pauschalwertberichtigungen ergibt sich aus folgender Berechnungsmethodik, die im VR-Control-Modul KRIM ermittelt werden: EL = EAD* PD* LGD wobei gilt:
Zur Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Einzel kundenebene werden die VR-Ratingverfahren der parcIT für die Segmente
herangezogen. In Abhängigkeit des verwendeten Verfahrens werden die Ratings regelmäßig (monatlich/jährlich) aktualisiert. Die relevanten Risikofaktoren/ Parameter je Segment unterliegen einer jährlichen Validierung und werden bei Bedarf angepasst. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere/ Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie wie Anlagevermögen behandelten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden nur bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung vorgenommen. Dabei werden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Soweit kein aktiver Markt besteht, wird der beizulegende Wert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Die Prüfung auf dauerhafte Wertminderung erfolgt bonitätsinduziert anhand eines Ratingabgleichs der Emittenten. Über pari erworbene festverzinsliche Wertpapiere werden periodengerecht linear auf den Nennwert abgeschrieben, unter pari erworbene festverzinsliche Wertpapiere werden periodengerecht linear auf den Nennwert zugeschrieben. HandelsbestandDer Handelsbestand wurde im Vorjahr zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340e Abs. 3 HGB bewertet. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt bestand, wurde der beizulegende Zeitwert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Zum 31.12.2024 wurde der Handelsbestand aufgrund einer nicht gegebenen Handelbarkeit vollständig in das Anlagevermögen umgewidmet. Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergaben sich dadurch nicht. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenBeteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip anhand von Ertragswertberechnungen oder anderen anerkannten Bewertungsmethoden bewertet. Bei der Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften wird der Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 18 zugrunde gelegt. Danach werden Kapitalrückzahlungen als ergebnisneutrale Minderungen des Beteiligungsbuchwerts behandelt und im Anlagespiegel als Beteiligungsabgang ausgewiesen. Gewinnanteile werden nur dann als Erträge aus Beteiligungen vereinnahmt, wenn die Verlustsonderkonten ausgeglichen sind. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden gemäß § 340e HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet, d.h. mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung. Die Nutzungsdauer liegt bei immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 2 und 5 Jahren, bei Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahren. Die Einbauten in fremde Gebäude werden auf die Restlaufzeit der jeweiligen Mietverträge zum Aktivierungszeitpunkt abgeschrieben. Immaterielle Anlagegüter und Sachanlagen werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 Euro wurden im Zugangsjahr als Aufwand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter von 250,01 Euro bis 1.000,00 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang dargestellt. Aktive latente SteuernIn Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde der Überhang an aktiven latenten Steuern aktiviert. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag von 32,17 %. Differenzen betreffend gewerbesteuerpflichtige Personengesellschaften wurden mit einem kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von 15,83 % berücksichtigt. Zum 31.12.2024 bestehen steuerliche Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer in Höhe von 36.918 TEUR und 51.191 TEUR für die Gewerbesteuer, auf welche keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Nachrangige Verbindlichkeiten / GenussrechtskapitalDer Bilanzausweis erfolgte mit dem Nominalbetrag zuzüglich der anteiligen Zinsen des Geschäftsjahrs. RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB mit dem laufzeitadäquaten Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Der Belastung durch Einlagen mit steigender Verzinsung wurde durch Rückstellungen Rechnung getragen. Das Bankbuch der UmweltBank wurde gemäß IDW RS BFA 3 hinsichtlich der Notwendigkeit einer Rückstellung für drohende Verluste überprüft. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum Bilanzstichtag war keine Rückstellung zu bilden. Im Berichtsjahr wurde die Berechnungsmethode von Rückstellungen für Spareinlagen mit ansteigender Verzinsung sowie von Produkten mit Bonusverzinsungen angepasst. Dadurch wurde das Zinsergebnis um 3.118 TEUR entlastet. Bisher wurde die Rückstellung für Produkte mit Bonusverzinsung nach der Zinsstaffelmethode berechnet, wodurch der gesamte Bonussaldo im Verhältnis des Laufzeitjahres zur Gesamtlaufzeit abzüglich aller bisher geleisteten Bonuszahlungen als Rückstellung gebildet wurde. Anschließend wurde die Rückstellung mit Hilfe von zum Stichtag berechneten Kündigungsvektoren und Abzinsungsvektoren abgezinst. Nach der neuen Berechnungsmethode wird die Rückstellung einheitlich nach dem handelsrechtlichen Ansatz mit Hilfe des Durchschnittszinses berechnet. Darüber hinaus wird auch hier bei der Abzinsung eine Duration der Restlaufzeit unter der Annahme der Berücksichtigung einer bestimmten Fluktuation der Geschäfte angesetzt. Der Zinsaufwand wird damit über die Laufzeit hinweg geglättet. Für Spareinlagen mit ansteigender Verzinsung wurde bisher bei der Abzinsung der Brutto-Rückstellungen die volle Restlaufzeit angesetzt, wohingegen nach der neuen Berechnungsmethode eine Duration der Restlaufzeit unter der Annahme der Berücksichtigung einer bestimmten Fluktuation der Geschäfte angesetzt wird. Durch die Duration der Restlaufzeit wird zusätzlich dem Risiko der Bank Rechnung getragen, dass ein Kunde vorzeitig nach einer Kapitalisierung kündigt und die gebildete Rückstellung vor Kapitalisierung nicht ausreicht. Fonds für allgemeine BankrisikenZur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken wurde ein Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" gebildet (§ 340g Abs. 1 HGB). EventualverbindlichkeitenEventualverbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen) werden mit dem Nominalbetrag und Swap-Avale in Höhe des Kreditäquivalenzbetrags abzüglich von Pauschalwertberichtigungen und zweckgebundenen Guthaben ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag waren Einzelrückstellungen für Eventualverbindlichkeiten nicht erforderlich oder vorhanden. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die überwiegende Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten ohne Inanspruchnahme ausläuft. Die Bewertung der Eventualverbindlichkeiten erfolgte entsprechend der Bewertung der Forderungen an Kundinnen und Kunden und Kreditinstitute. Unwiderrufliche KreditzusagenUnwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Teile der gewährten Zusagen. Sie werden mit dem Nominalbetrag abzüglich von Pauschalwertberichtigungen ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag waren Einzelrückstellungen für unwiderrufliche Kreditzusagen nicht erforderlich oder vorhanden. Die Bewertung der unwiderruflichen Kreditzusagen erfolgte entsprechend der Bewertung der Forderungen an Kunden und Kreditinstitute. WährungsumrechnungSämtliche monetäre Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag in die funktionale Währung Euro umgerechnet unter Beachtung des Imparitätsprinzips. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen berücksichtigt. IIL Angaben und Erläuterungen zur BilanzAktivseite der BilanzForderungen an KreditinstituteSämtliche Forderungen an Kreditinstituten in Höhe von 2.025.239 TEUR (31.12.2023: 10.553 TEUR) waren zum Stichtag täglich fällig. Forderungen an Kundinnen und KundenDie Forderungen an Kundinnen und Kunden haben nach der Restlaufzeit folgende Aufteilung:
Forderungen aus zinsverbilligten Förderkrediten im Volumen von 1.780.586 TEUR (31.12.2023: 1.773.677 TEUR) sind an die refinanzierenden öffentlichen Förderbanken abgetreten. In den Forderungen an Kundinnen und Kunden sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 18.296 TEUR (31.12.2023: 11.948 TEUR) sowie Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 0 TEUR (31.12.2023: 33.772 TEUR) enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereDieser Posten gliedert sich folgendermaßen auf:
In dem auf den Stichtag folgenden Jahr werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 58.708 TEUR (31.12.2023: 571.729 TEUR) fällig. Festverzinsliche Wertpapiere des Anlagebestandes mit einem Bilanzwert von 745.462 TEUR (31.12.2023: 2.008.040 TEUR) wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und in separaten Depots verwahrt. Die vermiedenen Abschreibungen auf diese Wertpapiere zum 31. Dezember 2024 betrugen 48.219 TEUR (31.12.2023: 105.710 TEUR). Eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S. 5 HGB wurde für diese Wertpapiere nicht vorgenommen, da die Wertpapiere zu Pari zurückgezahlt werden und keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Rückzahlungen gemindert werden. Die stillen Reserven bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf 0 TEUR (31.12.2023: 243 TEUR). Im zweiten Halbjahr wurden Wertpapiere mit einem Nominalwert von 563.000 TEUR (Buchwert: 562.372 TEUR) veräußert, um die risikogewichteten Aktiva (RWA) der Bank zu entlasten. Dabei wurde ein Verlust in Höhe von 22.401 TEUR realisiert. Insgesamt waren festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 155.827 TEUR (31.12.2023: 125.827 TEUR) zur Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Förderkreditinstituten sowie mit einem Nominalwert von 50.000 TEUR (31.12.2023: 40.000 TEUR) zur Absicherung von Swap-Avalen verpfändet. Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDieser Posten gliedert sich wie folgt auf:
Bei den nicht börsenfähigen Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich, wie im Vorjahr, um eigene Genussscheine. HandelsbestandDer Handelsbestand beläuft sich zum 31.12.2024 auf 0 TEUR (31.12.2023: 5.572 TEUR). Die bisher im Handelsbestand ausgewiesene Anleihe "Am Ostseeplatz" (WKN A30VH3) mit einem Buchwert in Höhe 5.518 TEUR wurde aufgrund einer nicht gegebenen Handelbarkeit zum 31.12.2024 vollständig in das Anlagevermögen umgewidmet. Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergaben sich dadurch nicht. BeteiligungenBeteiligungen bestehen an folgenden Unternehmen:
Die Beteiligungen an den Gesellschaften Umwelt Wind Energie UWE GmbH & Co. Bergen/Nordenham KG und Enertrag Windpark Neuenfeld GmbH & Co. KG wurden im Berichtsjahr veräußert. Aus diesen Transaktionen ergibt sich insgesamt ein Ergebnisbeitrag i.H.v. 3.523 TEUR. Aufgrund einer strategischen Neuausrichtung des Beteiligungsportfolios sind weitere Verkäufe in 2025 geplant. Sämtliche Beteiligungen sind nicht börsenfähig. Anteile an verbundenen UnternehmenFolgende Unternehmen (Beteiligungsquote über 50 %) sind unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen:
Die Gesellschaften Volksbau Tübingen II GmbH & Co. KG, Volksbau Nürnberg GmbH & Co. KG, Volksbau 2018 GmbH & Co.KG und Volksbau Freiburg GmbH & Co. KG wurden 2024 von der Konzerntochter UPG Umwelt-Projekt GmbH angekauft. Mit diesen Transaktionen wurden Erträge realisiert, welche Verluste aus Veräußerungen im Wertpapier-Eigenbestand auf AG-Ebene ausgeglichen haben. Die Gesellschaft Emilienstraße 3 GmbH & Co. KG ging mit Wirkung zum 31.12.2024 durch Anwachsung an die UmweltBank AG unter. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um nicht börsenfähige Anteile. AnlagespiegelIm Anlagespiegel werden die nach den Grundsätzen für das Anlagevermögen zu bewertenden Vermögensgegenstände verschiedener Bilanzposten zusammengefasst. Die Sachanlagen betreffen im Wesentlichen fremdgenutzte Grundstücke in Höhe von 26.379 TEUR (31.12.2023: 26.379 TEUR) sowie selbstgenutzte Grundstücke und Geschäftsbauten im Bau in Höhe von 72.581 TEUR (31.12.2023: 52.196 TEUR). Die im Geschäftsjahr angefallenen Herstellungskosten beziehen sich im Wesentlichen auf den Bau des Umwelt-Hauses und beinhalten Baukosten (rund 13.800 TEUR), Planungskosten (rund 4.300 TEUR) und Baunebenkosten (rund 2.000 TEUR). Anlagespiegel
Sonstige VermögensgegenständeDer Posten sonstige Vermögensgegenstände gliedert sich wie folgt auf:
Die Steuererstattungsansprüche betreffen Erstattungsansprüche der Umweltbank AG aus vorausgezahlter Körperschaftsteuer und Soldaritätszuschlag in Höhe von 11.283 TEUR (31.12.2023: 1.715 TEUR) sowie aus vorausgezahlter Gewerbesteuer in Höhe von. 6.724 TEUR (31.12.2023: 4.478 TEUR). Bei den Genossenschaftsanteilen handelt es sich um Beteiligungen an der GLS Gemeinschaftsbank eG (1.000 TEUR), der Evangelischen Bank eG (1.000 TEUR) und der Genossenschaft für urbane Kreativität eG (510 TEUR). Aktive RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 428 TEUR (31.12.2023: 122 TEUR) enthält überwiegend Vorauszahlungen für Softwaremiete. Latente Steuern
Vermögenswerte in FremdwährungZum 31.12.2024 bestehen Vermögensgegenstände in Fremdwährung in Höhe von 7.555 TEUR (31.12.2023: 7.578 TEUR) aus der Beteiligung an der 3 Banka AD. Passivseite der BilanzVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist teilen sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt auf:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist handelt es sich um zinsverbilligte Darlehen öffentlicher Förderbanken. Der starke Rückgang im Laufzeitband bis drei Monate ist auf die Rückführung von GLRG-Mitteln in Höhe von 470 Mio. EUR im ersten Quartal 2024 zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch folgende Posten besichert (Nennwert):
Verbindlichkeiten gegenüber Kundinnen und KundenDie Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten teilen sich nach der Restlaufzeit wie folgt auf:
Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kundinnen und Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist setzen sich nach der Restlaufzeit wie folgt zusammen:
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kundinnen und Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 1.377TEUR (31.12.2023: 1.149 TEUR) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 11.878 TEUR (31.12.2023: 3.207 TEUR) enthalten. Sonstige VerbindlichkeitenDer Posten sonstige Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt auf:
Von den Verbindlichkeiten aus abzuführenden Steuern entfallen 7.625 TEUR auf die abzuführende Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag auf Zinserträge aus dem Kundengeschäft der UmweltBank AG. Des Weiteren entfallen 7.238 TEUR auf die abzuführende Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag auf eine unversteuerte Ausschüttung der Umwelt-Projekt GmbH. Die UmweltBank AG hat diese Steuerverbindlichkeit zu Beginn des Geschäftsjahres 2025 im Rahmen eines abgekürzten Zahlungswegs an das zuständige Finanzamt abgeführt. Passive RechnungsabgrenzungspostenIn diesem Posten sind Zinsabgrenzungen aus Forderungen in Höhe von 249 TEUR (31.12.2023: 371 TEUR) enthalten. SteuerrückstellungenDie Steuerrückstellungen in Höhe von 633 TEUR (31.12.2023: 755 TEUR) beziehen sich auf Ertragssteuern für das Jahr 2022. Andere RückstellungenDieser Posten gliedert sich wie folgt auf:
Die Abnahme der Rückstellung für Umwelt-Sparverträge ist auf die oben genannte Änderung der Berechnungsmethode zurückzuführen. Die entsprechende Auflösung wurde als Korrektur des Zinsaufwandes verbucht. Ausstehende Rechnungen wurden für den Jahresabschluss 2024 als Rückstellungen statt als Verbindlichkeiten ausgewiesen, da zum Zeitpunkt des Buchungsschlusses die Rechnungen noch nicht vorlagen. In den Rückstellungen für Personalkosten sind Abfindungsansprüche in Höhe von 750 TEUR enthalten. Nachrangige Verbindlichkeiten
Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeiten und zählen gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zum AdditionaI-Tierl-KapitaI (zusätzliches Kernkapital). Im Fall der Insolvenz gehen die Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen den Ansprüchen aus Instrumenten des Ergänzungskapitals ("T2") nach. Der CoCo-Bond wird in Aktien der Bank gewandelt, sofern die harte Kernkapitalquote unter 5,125 % sinkt. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung entsteht bei Kündigung durch den Emittenten.
Es handelt sich um unbesicherte, nachrangige Verbindlichkeiten, die gemäß CRR zum Tier2-KapitaI (Ergänzungskapital) zählen. Im Fall einer Insolvenz der UmweltBank stehen die Ansprüche im Rang nach den Ansprüchen sämtlicher nicht nachrangiger Gläubiger (Bail-In-Instrument). Beim Green Bond junior entsteht eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung bei Kündigung durch den Emittenten. Für nachrangigen Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 2.624 TEUR (Vorjahr: 2.255 TEUR) angefallen. GenussrechtskapitalGemäß CRR stellen 44.132 TEUR des Genussrechtskapitals anrechenbare Eigenmittel dar. Die Genussrechtsinhaber erhalten eine dem Gewinnanspruch der Aktionäre vorgehende, jährliche Ausschüttung in Höhe des angegebenen Zinssatzes bezogen auf den Nennbetrag der Genussrechte.
EigenkapitalDas Aktienkapital setzt sich aus 36.116.946 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,00 Euro zusammen. Die GLS Gemeinschaftsbank eG hält nach Kenntnisstand der Gesellschaft rund 15 % der Anteile der UmweltBank. Weitere Anteilsinhaber, die 10 % oder mehr der Anteile besitzen würden, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Nach ihrem Kenntnisstand befinden sich die übrigen Aktien somit im Streubesitz. Der Vorstand ist bis zum 24. Juni 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 3.527.297,00 Euro durch ein oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.527.297 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können dabei auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung(en) festzulegen. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Der Vorstand ist weiterhin bis zum 22. Juni 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 13.508.428,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 13.508.428 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/1). Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können dabei auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Durch die Hauptversammlung vom 10. Oktober 2024 wurden 686 TEUR (im Vorjahr: 746 TEUR) aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in die Gewinnrücklagen eingestellt. Durch eine Kapitalerhöhung wurden 58.534 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Wert von je 1,00 Euro neu ausgegeben. Für die Ausgabe von Belegschaftsaktien wurden 178 TEUR einer Sonderrücklage zugeführt (§ 204 Abs. 3 AktG). Der Posten beläuft sich damit zum 31.12.2024 auf 182 TEUR (31.12.2023: 60 TEUR). Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 5.153 eigene Aktien. Die Reduzierung des Bestands im Geschäftsjahr 2024 ist auf eine Zuteilung im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zurückzuführen. Vermerke unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenZum 31.12.2024 bestehen Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften, Garantien und Swap-Avalen in Höhe von 78.982 TEUR (31.12.2023: 84.104 TEUR). Darin sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten wird insgesamt aufgrund der Ratingeinstufungen als gering bewertet. Andere VerpflichtungenZum 31.12.2024 bestehen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 238.987 TEUR (31.12.2023: 346.801 TEUR). Darin sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Besondere Kreditrisiken aus der zukünftigen Kreditausreichung sind nicht erkennbar. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungZinserträgeDie Zinserträge gliedern sich wie folgt:
Der deutliche Anstieg des Zinsertrags aus Geldmarktgeschäften in Höhe von 28.837 TEUR auf 37.003 TEUR resultiert aus der gestiegenen Wiederanlage von Liquidität bei der Deutschen Bundesbank. Der Rückgang des Zinsertrags um 9.388 TEUR aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen auf 10.186 TEUR liegt im Wesentlichen aus dem deutlichen Rückgang des Bestands an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren von 2.023.042 TEUR im Vorjahr auf 745.462 TEUR begründet. ZinsaufwandDer Zinsaufwand gliedert sich wie folgt:
Der Anstieg des Zinsaufwands um 33.743 TEUR auf 35.413 TEUR auf Tagesgeld-Konten liegt im deutlichen Anstieg der Kundeneinlagen auf Tagesgeld-Konten begründet. Im Geschäftsjahr 2024 ist der Zinsaufwand aus der Refinanzierung über Weiterleitungskredite mit Förderbanken von 15.802 TEUR auf 20.760 TEUR im Wesentlichen auf Grund gestiegener Refinanzierungskosten gestiegen. Der Zinsaufwand aus Offenmarktgeschäften war im Vorjahr im Wesentlichen geprägt durch den Zinsaufwand für die GLRG-Mittel. Diese sind im Geschäftsjahr 2024 vollständig zurückgeführt worden, so dass der Zinsaufwand im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 19.779 TEUR entlastet wurde. Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen
Von den laufenden Erträgen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen 20.000 TEUR auf eine Vorabausschüttung auf den Jahresüberschuss 2024 der Umwelt-Projekt GmbH, 3.700 TEUR auf die erfolgswirksame Vereinnahmung des anteiligen Jahresüberschusses 2023 der Umwelt-Projekt GmbH sowie 5.333 TEUR auf die phasengleiche Vereinnahmung des anteiligen Jahresüberschusses 2024 der Gisela 36 Wohnungsbau GmbH & Co. KG und 3.513 TEUR der Stadtwerk Berlin KG. ProvisionserträgeDie Provisionserträge gliedern sich wie folgt:
ProvisionsaufwendungenDie Provisionsaufwendungen gliedern sich wie folgt:
Die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen im Wesentlichen auf das Kundenwertpapier- und Versicherungsvermittlungsgeschäft. Nettoertrag des HandelsbestandsIm Berichtsjahr wurde kein Nettoertrag des Handelsbestands erzielt (2023: 596 TEUR). Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen mit 172 TEUR Rückstellungen, die im Vorjahr gebildet wurden. Die Auflösung der Rückstellungen belief sich mit 92 TEUR auf ausstehende Rechnungen, mit 46 TEUR auf das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und mit 31 TEUR auf die Rückstellung für die Schwerbehinderten Ausgleichsabgabe. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Andere Verwaltungsaufwendungen
Die Beratungsaufwendungen sind insbesondere aufgrund des BAIT-Projektes, zusätzlichen externen Personalkapazitäten zur Bewältigung der notwendigen Transformation und Aufwendungen für das Migrationsprojekt deutlich angestiegen. Im Gegenzug dazu sind die EDV-Aufwendungen, aufgrund des Übergangs von Einmalkosten im Rahmen des Migrations-Projektes hin zu laufenden Kosten, insbesondere für die Nutzung des neuen Kernbankensystems zurückgegangen. Zudem sind deutlich erhöhte Aufwendungen im Bereich Marketing zur Steigerung der Markenbekanntheit und Neukundengewinnung investiert worden. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
Es wurden zu den sonstigen Rückstellungen 500 TEUR aufgrund eines Bußgeldverfahrens der BaFin zugeführt. Aufwendungen für den AbschlussprüferDas vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 berechnete und im Verwaltungsaufwand enthaltene Gesamthonorar beläuft sich auf insgesamt 1.506 TEUR (Vorjahr: 451 TEUR) und verteilt sich wie folgt:
In den anderen Bestätigungsleistungen sind insbesondere Honorare für die Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG sowie für eine projektbegleitende Prüfung im Zusammenhang mit einer IT-Migration enthalten. Die Aufwendungen für die Nachtragsprüfung 2023, für die Nachforderung Jahres- und Konzernabschluss 2023 und für die projektbegleitende Prüfung im Zusammenhang mit einer IT-Migration sind dem vorherigen Abschlussprüfer zuzurechnen. Steuern vom Einkommen und vom ErtragIm Geschäftsjahr wurden periodenfremde Ertragssteuern i.H.v. 319 TEUR erfasst. Diese resultieren überwiegend aus steuerlichen Verlustrückträgen in die Jahre 2022 und 2023. Fonds für allgemeine BankrisikenIm Berichtsjahr wurden 12.000 TEUR aus dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g Abs. 1 HGB entnommen (Vorjahr: 4.527 TEUR). V. Sonstige finanzielle VerpflichtungenNach Rückzahlungen von Kommanditeinlagen bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1.321 TEUR, davon 0 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 172 Abs. 4 HGB). Des Weiteren bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von insgesamt 1.270 TEUR p.a. sowie insgesamt 9.932 TEUR p.a. aus Wartungs-, Instandhaltungs- und Lizenzverträgen mit jeweils unterschiedlichen Laufzeiten. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 2.832 TEUR (31.12.2023: 5.879 TEUR) und entfällt vollständig auf die aktiven latenten Steuern. VI. Angaben über das Unternehmen und seine OrganeMitarbeitendeIm Jahresdurchschnitt (Quartalsstände) wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB 356 (Vorjahr: 347) Mitarbeitende beschäftigt. Davon entfielen 334 (Vorjahr: 320) auf Mitarbeitende in Voll- oder Teilzeit und 22 (Vorjahr: 27) auf studentische Teilzeitkräfte. OrganbezügeDie Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 betrugen 1.064 TEUR (Vorjahr: 986 TEUR). Die Vergütung und der Kostenersatz an Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen in Summe 152 TEUR (2023: 145 TEUR). VorstandZum Vorstand sind bestellt: Goran Basic, Nürnberg, Marktfunktion für das Kreditgeschäft gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement, verantwortlich für Finanzierung Erneuerbare Energien und Immobilien, Beteiligungen, Treasury & Sustainability Heike Schmitz, Seevetal und Nürnberg verantwortlich für die Bereiche Rechnungswesen, Steuern & Operations, Controlling & Analytik, Risikomanagement & Steuerung (einschließlich Meldewesen), Recht & Compliance, Innenrevision bestellt zum 15. Januar 2024: Dietmar von Blücher, Viernheim und Nürnberg Vorstandssprecher, verantwortlich für Kundenmanagement und Privatkundengeschäft (einschließlich PR&IR), Analyse und Betreuung Kreditportfolio, Organisationsmanagement, IT- und Projektmanagement, Unternehmensentwicklung, Vorstandsreferat und Personal AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen: Dr. Michael Kemmer, Mitglied von Aufsichts- und Verwaltungsräten verschiedener Gesellschaften, Aufsichtsratsvorsitzender Silke Stremlau, Vorsitzende des Sustainable Finance Beirats der Bundesregierung, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Susanne Horn, Senior Manager Corporate Social Responsibility und Organisationsentwicklung DEHN SE, Neumarkt i.d.Opf. Heinrich Klotz, Notara. D. bis zum 10. Oktober 2024:Dr. Michael Maier, Mitglied des geschäftsführenden Organs (Chief Technology Officer) der Habib Bank Ltd., Karatschi (Pakistan) Edda Schröder, Geschäftsführerin der Invest in Visions GmbH, Frankfurt am Main seit 10. Oktober 2024:Finja Carolin Kütz, Senior Advisor, Aufsichtsrätin und Investorin Georg Schürmann, selbständiger Unternehmensberater Kredite an Aufsichtsrat / VorstandGegenüber Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats bestanden zum 31.12.2024 keine Kredite, Avale oder Garantien. VIII. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 556.338,62 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. VII. NachtragsberichtIm ersten Quartal 2025 wurde die Gesellschaft Volksbau Wangen GmbH & Co. KG von der Konzerntochter UPG Umwelt-Projekt GmbH angekauft. Des Weiteren hat die UmweltBank AG im April 2025 Verträge über den Verkauf ihrer Anteile an den Tochtergesellschaften Volksbau Tübingen II GmbH & Co. KG sowie Volksbau Nürnberg GmbH & Co. KG unterzeichnet. Der wirtschaftliche Übergang der Anteile auf den Erwerber erfolgt im zweiten Halbjahr 2025.
Nürnberg, den 02. Juni 2025 UmweltBank AG, Nürnberg Der Vorstand Goran Bašić, Mitglied des Vorstands Dietmar von Blücher, Sprecher des Vorstands Heike Schmitz, Mitglied des Vorstands BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die UmweltBank AG, Nürnberg PRÜFUNGSURTEILEVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der UmweltBank AG, Nürnberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UmweltBank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Informationen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben die folgenden Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind: 1. ANGEMESSENHEIT DER EINZELWERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AN KUNDEN 2. ANGEMESSENHEIT DER PAUSCHALWERTBERICHTIGUNG AUF FORDERUNGEN AN KUNDEN 1. ANGEMESSENHEIT DER EINZELWERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AN KUNDENSachverhaltDie Forderungen an Kunden stellen mit EUR 3.166,9 Mio. (Vorjahr EUR 3.370,6 Mio.) bzw. 51,2 % (Vorjahr 59,3 %) der Bilanzsumme den größten Vermögensposten bei der UmweltBank AG dar. Von den ausgewiesenen Forderungen an Kunden wurden die gebildeten Einzelwertberichtigungen abgesetzt. Die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden sind ein wesentlicher Bereich, in dem das Management Ermessensentscheidungen trifft. Einzelwertberichtigungen werden bei ausfallgefährdeten Engagements als Differenz zwischen den Kreditzusagen bzw. höheren Inanspruchnahmen und den zu erwartenden Zahlungsströme aus dem Darlehen respektive erwarteten Zahlungsströme aus den Sicherheiten erfasst. Die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen ist mit Unsicherheiten verbunden und beinhaltet verschiedene Annahmen und Einflussfaktoren, insbesondere in Bezug auf die Einschätzung der Finanzlage der Schuldner, die Erwartungen zu künftigen Zahlungsmittelflüssen sowie die Bewertung der gestellten Sicherheiten. Veränderungen in den Annahmen können zu deutlich veränderten Wertansätzen führen. Das Risiko für den Jahresabschluss besteht darin, dass notwendige Einzelwertberichtigungen nicht rechtzeitig identifiziert oder nicht in angemessener Höhe gebildet werden. Vor diesem Hintergrund haben wir die Angemessenheit der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen im Rahmen unserer Abschlussprüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt eingestuft. Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung von Forderungen an Kunden inkl. der Bestimmung von Einzelwertberichtigungen sind im Anhang unter den Kapiteln "II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt. Prüferische ReaktionWir haben die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die wesentlichen, rechnungslegungsrelevanten Kreditprozesse beurteilt. Dies umfasst insbesondere die Kreditüberwachung, die Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung, die Identifikation von Wertberichtigungsbedarfen dem Grunde nach sowie die Prozesse zum Rating sowie der Prozess der Analyse der Informationen zur wirtschaftlichen Lage der Kreditnehmer und der Bewertung der Sicherheiten. Darüber hinaus haben wir in einer risikoorientiert ausgewählten Stichprobe aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen und hierbei die Angemessenheit der ermittelten Einzelwertberichtigungen beurteilt. Hierfür haben wir zunächst auf Portfolioebene analytische Prüfungshandlungen durchgeführt und die Erkenntnisse bei der risikoorientierten Auswahl der Kreditengagement anhand der Kriterien "erhöhtes Risiko", "Ausfallrating und Blankoanteil", "Kreditvolumen" sowie "Neugeschäft" und "Branche" der Kreditnehmer berücksichtigt. Im Rahmen der Stichprobenprüfung haben wir die wesentlichen Annahmen der Bank nachvollzogen. Dies beinhaltete die Überprüfung der individuellen Schätzungen zu den erwarteten künftigen Rückflüssen, einschließlich der Rückflüsse aus der Realisierung von Kreditsicherheiten. Dabei haben wir externe Wertgutachten in Einzelfällen durch eigene Spezialisten plausibilisieren lassen. Die Beurteilung des rechtlichen Bestandes von gestellten dinglichen und persönlichen Sicherheiten erfolgte anhand von Verträgen und Grundbuchauszügen. 2. ANGEMESSENHEIT DER PAUSCHALWERTBERICHTIGUNG AUF FORDERUNGEN AN KUNDENSachverhaltVon den Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 3.166,9 Mio. (Vorjahr EUR 3.370,6 Mio.) bzw. 51,2 % (Vorjahr 59,3 %) der Bilanzsumme wurden unter anderem auf die nicht einzelwertberichtigte Forderungen gebildeten Pauschalwertberichtigungen abgesetzt. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Forderungen an Kunden für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellen auch die Pauschalwertberichtigungen auf diese Vermögensposition einen wesentlichen Faktor für das Verständnis des Jahresabschlusses dar. Die Bildung von Pauschalwertberichtigungen auf die nicht einzelwertberichtigten Kredite ist ein wesentlicher Bereich, in dem das Management Ermessensentscheidungen trifft. Die UmweltBank folgt bei der Ermittlung und Bemessung von Pauschalwertberichtungen dem IDW RS BFA 7. Aufgrund der angenommenen Ausgeglichenheitsvermutung zum Zeitpunkt der Kreditausreichung und der Folgebewertung bezogen auf den erwarteten Verlust und der Bonitätsprämie berücksichtigt die Bank vereinfachend den erwarteten Verlust auf Basis von 12 Monaten. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgt mittels eines parameterbasierten Expected-Loss-Modells auf Basis der erwarteten Kreditverluste. Die diesbezüglichen Ermessensentscheidungen umfassen unter anderem die Auswahl des verwendeten Modells für die Wertermittlung (Geeignetheit des Modells) und die im Modell verwendeten Schätzparameter. Dieses Vorgehen ist mit Unsicherheiten verbunden und beinhaltet verschiedene Annahmen und Einflussfaktoren, insbesondere in Bezug auf die Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten. Veränderungen in den Annahmen können zu deutlich veränderten Bewertungen führen. Das Risiko für den Jahresabschluss besteht darin, dass notwendige Pauschalwertberichtigungen für latente Kreditrisiken nicht in angemessener Höhe gebildet werden. Vor diesem Hintergrund haben wir die Angemessenheit der Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen im Rahmen unserer Abschlussprüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt eingestuft. Die Angaben der Gesellschaft zu den Pauschalwertberichtigungen im Kreditgeschäft sind im Anhang unter den Kapiteln "II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt. Prüferische ReaktionWir haben die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die wesentlichen, rechnungslegungsrelevanten Prozesse beurteilt. Im Fokus standen dabei die parameterbasierte Berechnung der Pauschalwertberichtigungen sowie die Modellvalidierung. Im Einzelnen haben wir die wesentlichen Annahmen im Rahmen des Wertberichtigungsprozesses nachvollzogen. Dabei haben wir die Herleitung der PD aus dem korrekten Rating-Modul (VR-Control), die Ableitung der LGD aus den historischen Daten der Umweltbank einschließlich der angewendeten Abschläge beurteilt. Darüber hinaus haben wir auf Basis einer risikoorientierten Stichprobe die rechnerische Richtigkeit der Pauschalwertberichtigungen nachvollzogen. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 10. Oktober 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer der UmweltBank AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Olga Lingner-Fink.
München, 2. Juni 2025 BDO AG gez. Eisenhuth, Wirtschaftsprüfer gez. Lingner-Fink, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024Im Geschäftsjahr 2024 hat die UmweltBank AG ihren Aktionärinnen und Aktionären noch einmal einiges abverlangt: Die Ergebnissituation markierte einen Tiefpunkt in der Unternehmensgeschichte, der Aktienkurs war - ungeachtet der merklich verbesserten Kapitalmarktkommunikation - rückläufig, und die Anteilsinhaber mussten auf die Ausschüttung einer Dividende verzichten. Und dennoch lässt sich diesem zurückliegenden Geschäftsjahr einiges Positive abgewinnen: Die Gesellschaft ist mit ihrem umfassenden Transformationsprozess für eine zukunftsfähige Neuaufstellung deutlich vorangekommen. Regulatorische Defizite wurden mit großem Nachdruck und spürbarem Erfolg behoben. Die geschäftsstrategischen Maßnahmen des Vorstands haben gegriffen: Die Kundenzahl konnte in bislang beispiellosem Umfang gesteigert werden. Der Verkauf des Beteiligungsportfolios ist mit Erfolg vorangetrieben worden. Auf der Ertragsseite ist eine Wende bereits sichtbar, wenngleich sich dies wegen der gleichzeitig ebenfalls nochmals gestiegenen Aufwendungen noch nicht im Ergebnis niedergeschlagen hat. Vielleicht das Wichtigste, auch aus der Perspektive des Aufsichtsrats: Die Entwicklung verlief so, wie der Vorstand es prognostiziert hatte. Diese Tatsache gibt Anlass zu einem zuversichtlichen Blick auf die weitere Entwicklung der UmweltBank AG. Denn es darf sowohl uns als Aufsichtsrat als auch Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Vertrauen geben, dass auch die Prognose des Vorstands für 2025 und die nachfolgenden Jahre eine belastbare Basis hat, dass nämlich der Transformationsprozess nunmehr Früchte tragen und 2025 das Jahr der nachhaltigen Rückkehr in die Gewinnzone sein wird. Der Aufsichtsrat verkennt dabei nicht, dass dieser Weg weiterhin herausfordernd bleiben wird, und möglicherweise auch nicht alles gelingen wird, was man sich heute vornimmt. Dazu tragen auch die Rahmenbedingungen für das Bankgeschäft bei, geprägt durch ständig weiterwachsende regulatorische Anforderungen, ein von Unsicherheit geprägtes gesamtwirtschaftliches Umfeld und einen zunehmend durch rasanten informationstechnischen und technologischen Fortschritt getriebenen Wettbewerb. Zusammensetzung und Organisation des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat bestand vom Beginn des Geschäftsjahres 2024 bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Oktober 2024 unverändert gegenüber dem Vorjahr aus Susanne Horn, Dr. Michael Kemmer, Heinrich Klotz, Dr. Michael Maier, Edda Schröder und Silke Stremlau. Dr. Michael Maier und Edda Schröder hatten jeweils erklärt, dass sie zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2024 ihr Aufsichtsratsmandat niederlegen - Edda Schröder, um nach knapp zehn Jahren im Aufsichtsrat "den Stab weiterzureichen", Dr. Michael Maier, um sich auf seine berufliche Haupttätigkeit konzentrieren zu können. An ihrer Stelle gehörten das weitere Geschäftsjahr entsprechend dem Wahlbeschluss der Hauptversammlung Finja Carolin Kütz und Georg Schürmann dem Aufsichtsrat an, welcher somit jeweils durchgehend zur Hälfte aus Frauen und zur Hälfte aus Männern bestand. Vorsitzender des Aufsichtsrats war unverändert während des gesamten Geschäftsjahres Dr. Michael Kemmer. Silke Stremlau fungierte als seine Stellvertreterin. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind in dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, also namentlich im Bankgeschäft, kundig und mit ihm vertraut, sodass eine qualifizierte Überwachung der Geschäftsführung gewährleistet war. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Der Aufsichtsrat hat seine Organisation und Zusammensetzung turnusmäßig kritisch evaluiert und sich der unverändert gegebenen Eignung und Zuverlässigkeit seiner Mitglieder versichert. Fortbildungsmaßnahmen wurden von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zielgerichtet wahrgenommen. Es bestanden während des gesamten Geschäftsjahres zwei Ausschüsse des Aufsichtsrats, nämlich ein Prüfungsausschuss und ein Kreditausschuss. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung
Dem Prüfungsausschuss gehörten bis zu deren Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Oktober 2024 Dr. Michael Maier als Vorsitzender und Edda Schröder als weiteres Mitglied an; auch im Prüfungsausschuss folgten ihnen Georg Schürmann (als Vorsitzender) und Finja Carolin Kütz (als weiteres Mitglied) nach. Dr. Michael Kemmer gehörte dem Ausschuss während des gesamten Geschäftsjahres als stellvertretender Vorsitzender an. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entsprach der Anforderung, wonach mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, und ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen muss. Der Kreditausschuss hat die Aufgabe, die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats zu Organkrediten und -geschäften entsprechend §15 des Kreditwesengesetzes vorzubereiten. Vorsitzender des Kreditausschusses war durchgehend Heinrich Klotz, Susanne Horn war seine Stellvertreterin. Weiterhin gehörte Silke Stremlau dem Ausschuss an. Überwachung und Beratung des VorstandsDer Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr alle Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die beabsichtigte Geschäftspolitik und die Finanz-, Investitions-, Kapital- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und des Eigenkapitals, regelmäßig über den Gang der Geschäfte (insbesondere die laufenden Erträge, die Kosten und den Risikovorsorgeaufwand) und die Lage der Gesellschaft, sowie zeitnah und rechtzeitig über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können, umfassend informiert. Die Berichte wurden schriftlich erstattet und in der darauffolgenden Sitzung des Aufsichtsrats mündlich erläutert. Überdies wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats vom Vorstand unverzüglich über sonstige wichtige Ereignisse informiert, die für die Lage der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sein konnten. Vor dem Hintergrund der festgestellten bankaufsichtsrechtlichen Defizite, mit Blick auf die Ergebnisentwicklung und zur Begleitung der strategischen Neuaufstellung haben Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss eine gesteigerte Intensität der Überwachung und erhöhten Umfang der Berichtspflichten beibehalten. Der Vorstand hat auf Bitte des Aufsichtsrats hin monatlich Bericht zum Fortschritt bei der Behebung von festgestellten Mängeln, zur Strategieumsetzung und zu sonstigen relevanten Entwicklungen erstattet. Zudem fanden in Monaten ohne Sitzung des Prüfungsausschusses wiederholt Besprechungstermine zwischen den Mitgliedern des Prüfungsausschusses und dem Vorstand statt. Weiterhin hat der Aufsichtsrat auch den direkten Austausch mit den Leitern der Kontroll- und weiterer bedeutender Organisationseinheiten gesucht. Aufgrund dieser Berichte und der gemeinsamen Erörterungen mit den Mitgliedern des Vorstands hat der Aufsichtsrat den Vorstand kontinuierlich überwacht. Darüber hinaus wurde der intensive Austausch mit dem neu bestellten Jahresabschlussprüfer gesucht. Seinen Berichtspflichten kam der Vorstand jederzeit nach. Die Mitglieder des Aufsichtsrats konnten sich dabei von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandstätigkeit überzeugen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft auch beratend unterstützt. Sitzungen und ThemenIm abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 fanden insgesamt fünf ordentliche, also turnusmäßige Sitzungen (am 8. Februar, 26. April, 28. Juni, 11. Oktober und 6. Dezember), sowie am 28. August eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt. Dr. Michael Maier war bei zwei Sitzungen, Edda Schröder bei einer Sitzung jeweils entschuldigt abwesend. Im Übrigen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats vollzählig an sämtlichen Sitzungen teilgenommen. Die Mitglieder des Vorstands haben vollzählig an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Regelmäßig machte außerdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde von ihrem Recht zur Entsendung von Sitzungsteilnehmern nach § 44 Abs. 4 Satz 1 des Kreditwesengesetzes Gebrauch. Ergänzend zu den Sitzungen fand eine Beschlussfassung (betreffend die Zielvereinbarung des Vorstands für 2024) im schriftlichen Umlaufverfahren statt. An der Hauptversammlung der UmweltBank AG am 10. Oktober 2024 haben mit Ausnahme von Dr. Michael Maieralle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Der Prüfungsausschuss trat zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben zu fünf Sitzungen zusammen, der Kreditausschuss hielt vier Sitzungen ab. Teil der ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats war jeweils der umfangreiche Bericht des Vorstands über die ökonomische Entwicklung und die nachhaltige Wirkung der Gesellschaft, das Risikokontrollsystem und die Bankgeschäfte auf der Einlagen- sowie auf der Kreditseite. Außerdem wurde jeweils aus den jüngsten Sitzungen der Ausschüsse berichtet. Der Vorstand hat den Mitgliedern des Aufsichtsrats nach Gesetz und Geschäftsordnung zustimmungsbedürftige Kredite und Geschäftsvorgänge vorgelegt. Die Mitglieder des Gremiums haben den eingebrachten Vorlagen nach Erörterung und Prüfung ausnahmslos zugestimmt. Neben der regelmäßigen Berichterstattung zu den aktuellen Verhältnissen und Geschäften der Gesellschaft erörterten der Aufsichtsrat und der Vorstand strategische Fragen aus den Geschäftsbereichen. Wiederholt Thema der Sitzungen waren neben der geschäftsstrategischen Ausrichtung und den Fortschritten bei deren Umsetzung sowie bei der Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Compliance das Bauprojekt am Nürnberger Nordwestring mit den entstehenden neuen Geschäftsräumen der Gesellschaft, sowie Vorstandsangelegenheiten, darunter insbesondere die Verlängerung der Bestellung von Goran Basic als Mitglied des Vorstands. Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, GewinnverwendungsvorschlagDer von der Hauptversammlung im Oktober 2024 gewählte Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss nebst zugehörigen Lageberichten eingehend geprüft. An der Beratung haben die Abschlussprüfer teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und die Fragen des Aufsichtsrats dazu umfassend beantwortet. Auf der Grundlage des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, der ergänzenden Erläuterungen und des abschließenden Ergebnisses seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht und den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024. Der Aufsichtsrat hat daher den Jahresabschluss 2024 im Einklang mit der Beschlussempfehlung des Prüfungsausschusses gebilligt und festgestellt. Ebenso hat der Aufsichtsrat entsprechend der Beschlussempfehlung des Prüfungsausschusses den Konzernabschluss gebilligt. Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung geprüft; er schließt sich diesem Vorschlag an und folgt auch insoweit der Beschlussempfehlung des Prüfungsausschusses. Mit Blick auf die Ergebnissituation und die Kapitalausstattung der Gesellschaft ist es leider nochmals unvermeidlich, auf eine Dividendenausschüttung zu verzichten. DankDer Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeitenden der Umweltbank AG für ihren Einsatz unter nach wie vor herausfordernden Bedingungen. Ebenso gilt der Dank unseren Aktionärinnen und Aktionären und unseren Kundinnen und Kunden, die den Weg der UmweltBank mitgegangen sind und weiter mitgehen. Gemeinsam wird die Rückkehr zum Erfolg gelingen. Und mit dem wirtschaftlichen Erfolg wird auch die ökologische Wirkung an Schubkraft gewinnen, für die die UmweltBank steht und die unsere gemeinsame Herzensangelegenheit ist!
Nürnberg, den 14. Juli 2025 Georg Schürmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats GewinnverwendungsbeschlussDie ordentliche Hauptversammlung der UmweltBank Aktiengesellschaft vom 27. August 2025 hat unter Tagesordnungspunkt 2 entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, den im Geschäftsjahr 2024 erzielten Bilanzgewinn der UmweltBank Aktiengesellschaft in Höhe von 556.338,62 Euro wie folgt zu verwenden: Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: 556.338,62 Euro. |
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