Quirin Privatbank AG

Berlin

Jahresabschluss zum 31.12.2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

der Quirin Privatbank AG

1. Rahmenbedingungen

Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2018 waren die konjunkturellen Rahmenbedingungen für die Quirin Privatbank AG (nachfolgend kurz „Quirin Privatbank“ oder „Bank“) und ihre Kunden grundsätzlich noch günstig, wenn auch nicht mehr so ungetrübt wie noch im Jahr zuvor. So waren sowohl Deutschland und Europa als auch die USA sowie maßgebliche Schwellenländer von einer Abschwächung der Konjunktur im 2. Halbjahr betroffen, deren Ursachen nicht zuletzt auch auf die bestehenden politischen Unwägbarkeiten – den Handelsstreit zwischen den USA und China, den Brexit-Prozess in Europa und die krisenhafte Zuspitzung in einigen kleineren Schwellenländern – zurückzuführen sind.

Dementsprechend war die Konjunktur in Deutschland gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) im 3. Quartal leicht rückläufig und stagnierte im Schlussquartal 2018. Im Ergebnis verbleibt auf das Gesamtjahr 2018 gerechnet ein gesamtwirtschaftliches reales Wachstum von 1,5 %, das damit deutlich geringer als in den Vorjahren ausfällt. Erfreulich bleibt, dass das Wachstum nach wie vor überwiegend von der Binnenkonjunktur getragen wird. Dementsprechend sank die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote in Deutschland weiter auf nur noch 5,2 %. Der Euro wertete gegenüber dem US-Dollar im Jahresverlauf um gut 4 % ab.

Demgegenüber verzeichneten die weltweiten Kapitalmärkte – insbesondere im 4. Quartal – erstmals seit langem wieder deutliche Kursrückschläge. Diese lassen sich in erster Linie auf die beschriebene konjunkturelle Eintrübung in Verbindung mit den (wirtschafts)politischen Unsicherheiten zurückführen. Dabei verlor vor allem der deutsche Aktienindex DAX mit etwa 20 % Rückgang gegenüber den Indexständen zum Jahresanfang überproportional stark. Aber auch der in den letzten Jahren stetig aufwärtsgerichtete US-Aktienmarkt verlor mit -5 % gegenüber dem Jahresanfang gemessen am MSCI USA-Index deutlich.

Während die US-Notenbank Fed im Laufe des Jahres ihren Normalisierungskurs bei der extrem lockeren Geldpolitik mit behutsamen Leitzinsanhebungen und ersten Reduzierungen der Bilanzsumme fortsetzte, stehen derartige Maßnahmen in Europa noch aus. Die EZB hat bis zum Jahresende 2018 ihre Anleihekäufe bei niedrigsten Leitzinsen fortgesetzt, weswegen sich die Zinsen in Europa weiterhin auf dem historisch niedrigen Niveau der Vorjahre befinden.

2. Positionierung der Bank

Die Quirin Privatbank betreibt mit dem Privatkundengeschäft, dem Kapitalmarktgeschäft sowie über das Tochterunternehmen quirion AG (nachfolgend kurz „quirion“) drei strategische Geschäftsfelder. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt in allen drei Geschäftsfeldern auf dem Erbringen entsprechender Dienstleistungen und damit dem Generieren von Provisionserträgen.

Im Privatkundengeschäft und mit quirion verfolgt die Bank das Prinzip einer vollkommen unabhängigen Beratung rund um das Thema Vermögensanlage auf Basis eines transparenten Preismodells („Honorarberatung“), d. h., die Beratungs- und Dienstleistungen werden ausschließlich und direkt vom Kunden bezahlt. Unabhängige Beratung meint sowohl produkt- als auch anbieterunabhängig, womit die Beratung und Betreuung einzig auf die Interessen der Kunden ausgerichtet ist. Das Privatkundengeschäft und quirion unterscheiden sich in der Zielgruppe und damit im Beratungsbedarf und Beratungsumfang der Kunden sowie durch das angebotene Produkt- und Dienstleistungsspektrum.

Im Privatkundengeschäft werden vermögende Privatkunden persönlich und ganzheitlich an 13 Standorten im Bundesgebiet betreut. Die Beratung im Rahmen der Vermögensanlage erfolgt dabei sowohl in Form der Vermögensverwaltung als auch in Form der Anlageberatung. Die Bank verfolgt dabei die Maxime „klug beraten“ und erbringt ihre Dienstleistungen als Fürsprecherin der Kunden verantwortungsvoll und auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden zugeschnitten.

quirion ist Teil der Digitalstrategie der Bank und richtet sich als sog. First Mover im Segment der „Robo-Adviser“ an eine grundsätzlich selbstbestimmte und digitalaffine Zielgruppe. Die Online-Plattform bietet bereits ab einem Anlagebetrag von 10.000 € den Zugang zu einer professionellen Vermögensverwaltung.

Im Kapitalmarktgeschäft betreut und berät die Bank mittelständische Unternehmen bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigen- und Fremdkapitalbasis.

Die Quirin Privatbank verfolgt die folgenden übergeordneten strategischen Ziele:

¨ weitere Steigerung des Bekanntheitsgrades

¨ „die“ Bank/Marke für (eine echte) unabhängige Anlageberatung in Deutschland sein

¨ Steigerung der verwalteten Kundenvermögen (Assets under Management) im Privatkundengeschäft

¨ quirion in den Top 5 für digitale Anlageberatung etablieren (sog. „Robo-Advisor“)

¨ Steigerung des Unternehmenswertes

Das zehnjährige Jubiläum ihres Bestehens im Dezember 2016 hat die Bank zum Anlass genommen, sich neu aufzustellen. Mit einem neuen Markenauftritt als Quirin Privatbank sowie einem erweiterten Dienstleistungsspektrum und einem optimierten, ganzheitlichen Beratungsprozess hat die Bank die Weichen für weiteres künftiges Wachstum gestellt. Die Neupositionierung als Quirin Privatbank wurde mit der Umfirmierung zur Quirin Privatbank AG im Zuge der Hauptversammlung im Juni 2017 abgeschlossen. In Ergänzung der strategischen Neupositionierung hat die Bank in 2018 das Dienstleistungsangebot um eine Altersvorsorgelösung sowie eine Immobilienberatung erweitert und die Interessentenansprache mit dem Aufbau eines zentralen Kontaktmanagements vereinheitlicht.

Neben den vorgenannten drei strategischen Geschäftsfeldern betreibt die Bank im Rahmen der verbliebenen vertraglichen Verpflichtungen das sog. BPO-Geschäft (Business Process Outsourcing). Grundsätzlich hat die Bank diese Aktivitäten an die Avaloq Sourcing (Europe) AG abgegeben. Sie ist nur noch insoweit in das BPO-Geschäft eingebunden, als sie für Avaloq Sourcing (Europe) AG als Bankpartner für solche Dienstleistungen fungiert, die einer Banklizenz bedürfen (z. B. Lagerung von Wertpapieren bei Wertpapiersammelstellen). Es ist beabsichtigt, dass die Quirin Privatbank die verbliebenen Tätigkeiten im Rahmen der Bankpartnerrolle sukzessive weiter reduziert und mittelfristig auf ein anderes Kreditinstitut überträgt.

Geschäftsbereich Privatkundengeschäft

Im Geschäftsbereich Privatkundengeschäft werden Kunden ab einem liquiden Anlagevermögen von 200 T€ betreut. Die Mandanten werden individuell von ihrem persönlichen Vermögensberater nach dem Honorarberatungsprinzip betreut, womit echte Unabhängigkeit und Transparenz im Sinne der Kunden erreicht wird.

Die Bank ist deutschlandweit mit 13 eigenen Niederlassungen vertreten und gewährleistet somit eine individuelle und persönliche Betreuung der Kunden vor Ort. Die Betreuung der Kunden erfolgt ausschließlich durch festangestellte Vermögensberater. Die Vermögensberatung wird einerseits in Form der Anlageberatung und andererseits in Form der Vermögensverwaltung angeboten – wobei sich die Bank insbesondere auf die Vermögensverwaltung fokussiert.

Im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie hat sich die Bank als Quirin Privatbank neu positioniert. Die Neupositionierung beinhaltete neben einem komplett neuen Markenauftritt an allen Kundenkontaktpunkten und der Umfirmierung zur Quirin Privatbank AG auch die Erweiterung des angebotenen Dienstleistungsspektrums sowie einen optimierten, ganzheitlichen Beratungsprozess.

Ausdruck der in 2018 fortgesetzten Wachstumsstrategie waren insbesondere folgende Maßnahmen:

¨ Einstellung neuer Vermögensberater und damit Erhöhung der Vertriebskapazitäten in den Niederlassungen sowie in den das Privatkundengeschäft direkt unterstützenden Bereichen

¨ Durchführung von Schulungsmaßnahmen aller Berater zur weiteren Erhöhung der Beratungsqualität und damit Stärkung der Kundenbindung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit

¨ Etablierung eines zentralen Kontaktmanagements zur einheitlichen Interessentenansprache

¨ Ergänzung des Beratungsangebots um eine Altersvorsorgelösung sowie eine Immobilienberatung

¨ Fortsetzung der Markenkampagne, Marketingmaßnahmen (z.B. Vermögenscheck) sowie Intensivierung von PR-Aktivitäten (z. B. in Verbindung mit der Erstellung von Studien zu relevanten Themen), um die Bekanntheit und Wahrnehmung der Quirin Privatbank zu steigern

¨ Durchführung von über 150 Veranstaltungen mit insgesamt etwa 4.500 Teilnehmern

Grundlage der Wachstumsstrategie und Herzstück der Vermögensverwaltung der Bank ist und bleibt das erfolgreiche und seit Jahren etablierte Asset-Management-Konzept, das im Detail fortlaufend weiterentwickelt wird. Als besonders positive Bestätigung des erfolgreichen Anlagekonzepts ist hervorzuheben, dass quirion im Finanztest 08/2018 von der Stiftung Warentest das beste Testergebnis bei einem Robo-Advisor-Vergleich erhalten hat. Dabei hat insbesondere die Portfolioqualität überzeugt, die wiederum auf das Anlagekonzept der Quirin Privatbank zurückgeht.

Die Vermögensverwaltung umfasst verschiedene Anlagestrategien, aus denen Kunde und Berater auf Basis der Renditeerwartung und Risikotragfähigkeit des Kunden die passenden Bausteine individuell zusammenstellen. Das Anlagekonzept und damit die übergeordneten Bausteine tragen den Titel „Markt – Meinung – Wissen“. Das Besondere des Konzepts liegt in der Kombination unterschiedlicher, klar voneinander abgegrenzter Renditequellen, die mit jeweils unterschiedlichen, dem Anleger transparent vermittelten Schwankungsbreiten bzw. Risiken einhergehen.

Beeinflusst war das Privatkundengeschäft in 2018 auch von der Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und deren Umsetzung zum 03. Januar 2018. Mit MiFID II wurden unter anderem die Regulierungsanforderungen bezüglich der Anlageberatung und ihrer Kostentransparenz, der Etablierung der neuen Zielmarktkriterien sowie des Erhalts von Zuwendungen erweitert bzw. erhöht. Da die Bank mit dem Modell der Honoraranlageberatung seit jeher erhaltene Zuwendungen an ihre Kunden weiterleitet, hatte die Einführung von MiFID II diesbezüglich grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Bank. Dennoch hat die Bank in einem komplexen Projekt – gemeinsam mit ihrem IT-Partner – die notwendigen infrastrukturellen und fachlichen Anpassungen interner Prozesse umgesetzt.

quirion

Die quirion AG als 100%iges Tochterunternehmen der Quirin Privatbank ist Teil der Digitalstrategie der Bank und richtet sich als sog. First Mover im Segment der „Robo-Advisor“ an eine grundsätzlich selbstbestimmte und digitalaffine Kundengruppe mit wenig oder ohne Beratungsbedarf. Die Online-Plattform bietet bereits ab einem Anlagebetrag von 10.000 € den Zugang zu einer professionellen Vermögensverwaltung. Angelehnt an den Baustein „Markt“ der Vermögensverwaltung der Quirin Privatbank stehen den Anlegern bei quirion zehn verschiedene Anlagestrategien zur Verfügung, wobei der Unterschied je nach Risikotragfähigkeit der Kunden in der Aktienquote liegt.

Der bis zum 30.06.2018 unter der Marke quirion betriebene Geschäftsbereich der Bank wurde mit Wirkung zum 01.07.2018 rechtlich verselbstständigt und im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die quirion AG eingebracht. In diesem Zusammenhang wurden alle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten, Kunden und Mitarbeiter des bisherigen Geschäftsbereichs auf die hierfür gegründete Tochtergesellschaft übertragen. Unter einer eigenständigen, im Dezember 2017 erteilten Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gem. § 32 Abs. 1 KWG wird das quirion-Geschäft in unveränderter strategischer Ausrichtung in der quirion AG fortgeführt und weiterentwickelt.

Mit der Ausgliederung des quirion-Geschäftes wird die unternehmerische Unabhängigkeit des Geschäftsfeldes verstärkt und auf Augenhöhe mit den Mitbewerbern in diesem Marktsegment positioniert. Insgesamt wurden somit die strukturellen Voraussetzungen für weiteres Wachstum und das Eingehen von strategischen Partnerschaften geschaffen.

Die rechtliche Eigenständigkeit von quirion ist jedoch keine strategische Herauslösung aus der Quirin Privatbank. Im Gegenteil, quirion bleibt einerseits Teil der Digitalstrategie des Konzerns und andererseits wird an den Vorteilen und Synergien, die das Operieren auf einer gemeinsamen Plattform erzeugt, strategisch festgehalten.

Geschäftsbereich Kapitalmarktgeschäft

Im Mittelpunkt des Geschäftsbereichs Kapitalmarktgeschäft stehen mittelständische Unternehmen sowie die Unternehmer selbst mit ihren Geschäftsvorhaben, die umfassend und aus einer Hand betreut werden. Das Kapitalmarktgeschäft bietet Zugang zu nationalen und internationalen Investoren in den europäischen Finanzmetropolen. In den vergangenen Jahren wurden über 270 Transaktionen mit einem Volumen von über 8 Mrd. € erfolgreich durchgeführt.

Um den anspruchsvollen Anforderungen seiner Kunden bestmöglich gerecht zu werden, teilt sich das Kapitalmarktgeschäft in vier Bereiche mit den Spezialisten auf den jeweiligen Gebieten.

Der Bereich Corporate Finance entwickelt mit Blick auf die jeweiligen Ziele seiner Kunden individuelle Finanzierungskonzepte und setzt diese um – unabhängig davon, ob es sich dabei um Eigen-, Hybrid- oder Fremdkapitalfinanzierungen, Umplatzierungen, Übernahmeangebote, Squeeze-outs, Aktien- und Anleiherückkaufprogramme oder Börsenzulassungen und Listings handelt.

Im Bereich Institutionelle Kundenbetreuung werden vielfältige Investitionsoptionen mit und für die Kunden entwickelt und organisiert – vom Handel mit Aktien über ETFs bis hin zu Staats- und Unternehmensanleihen. Spezialisiert hat sich der Bereich auf die Umsetzung von Trading-Strategien und bietet im Rahmen von Best Execution ein Orderrouting zu allen wichtigen internationalen Börsenplätzen an. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig auch die vom Bereich Corporate Finance durchgeführten Kapitalmarkttransaktionen erfolgreich unterstützt.

Im Bereich Institutionelles Research werden fundamentale Unternehmensanalysen nach modernen Bewertungsstandards sowie Unternehmensstudien, Marktanalysen und Industriereports erstellt. Der Fokus liegt dabei auf interessanten deutschen Small und Mid Caps. Im Ergebnis entsteht ein exklusiver Querschnitt der deutschen Mittelstands-Investmentchancen aus Industrie- und Technologieunternehmen. Darüber hinaus werden Kapitalmarkttransaktionen des Bereichs Corporate Finance durch diverse Analysen unterstützt und somit die Wertschöpfungskette abgerundet.

Als vierter Bereich im Kapitalmarktgeschäft wurde im Berichtsjahr der Bereich Kapitalmarktservice aufgebaut. Im Kapitalmarktservice wird das prozessuale und technische Abwicklungs-Know-how von Kapitalmarkttransaktionen inkl. entsprechender Ergänzungsdienstleistungen gebündelt, womit die Wertschöpfungskette gezielt erweitert wurde.

3. Geschäftliche Entwicklung

Überblick

Die Quirin Privatbank blickt erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 3,9 Mio. € konnte trotz fortgesetzter Wachstumsinvestitionen ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessertes Ergebnis erreicht werden (Vorjahr: 3,1 Mio. €). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Vorjahresergebnis die Ergebnisbeiträge von quirion noch vollständig, im laufenden Geschäftsjahr wegen der Ausgliederung zum 01.07.2018 jedoch nur für das erste Halbjahr enthalten sind. Der geplante Ergebniskorridor von 1,2 bis 1,7 Mio. €, in dem quirion noch vollständig enthalten war, konnte somit deutlich übertroffen werden – auch unter Bereinigung der quirion-Ergebnisbeiträge. Verantwortlich für die erfreuliche Ergebnisentwicklung war insbesondere der Geschäftsbereich Kapitalmarktgeschäft, in dem das geplante Ergebnis deutlich übertroffen wurde. Die Eigenkapitalrendite vor Steuern beträgt für die Gesamtbank 8,9 %.

Das Privatkundengeschäft konnte an die positive Entwicklung des Vorjahres anknüpfen und den Rückenwind aus dem ersten vollen Jahr nach der Neupositionierung als Quirin Privatbank in das Jahr 2018 mitnehmen. So lag das Wachstum der betreuten Kunden und Kundengelder trotz des schwierigen Marktumfeldes im vierten Quartal fast auf dem Niveau des Rekordjahres 2017. Die Nettomittelzuflüsse belaufen sich in 2018 in den bundesweit 13 Niederlassungen auf ca. 220 Mio. €. In den letzten beiden Geschäftsjahren konnte somit ein Nettowachstum der betreuten Kundengelder von Bestands- und Neukunden in Höhe von 0,5 Mrd. € erzielt werden. Das im Privatkundengeschäft verwaltete Vermögen beläuft sich zum Stichtag 31.12.2018 auf 3,1 Mrd. €. Zusammen mit den Unternehmerkunden und quirion verwaltet die Quirin Privatbank damit insgesamt 3,4 Mrd. €.

Immer mehr Kunden lassen ihr Vermögen dabei im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten in breit diversifizierten und professionell von den Experten auf den jeweiligen Kapitalmarktgebieten gemanagten Portfolios verwalten. Mittlerweile werden bereits 2,2 Mrd. € des im Privatkundengeschäft verwalteten Kundenvermögens im Rahmen der Vermögensverwaltung betreut. Dies entspricht einem Anteil von 71 %, der sich im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 5 Prozentpunkte erhöht hat. Der strategische Zielwert der Bank liegt bei 75 %.

Die Erträge im Privatkundengeschäft haben sich im Vergleich zum Vorjahr insbesondere aufgrund der schwächeren Kapitalmärkte im vierten Quartal 2018 um 3 % verringert. Da die Verwaltungsaufwendungen aufgrund der fortgesetzten Wachstumsinvestitionen, vor allem durch den Aus- und Aufbau der Betreuungskapazitäten sowie begleitende Marketingmaßnahmen, gleichzeitig und planmäßig gestiegen sind, lag der Deckungsbeitrag des Privatkundengeschäfts in 2018 unter dem Vorjahres- und Erwartungswert. Die für die Steuerung der Bank wichtige Cost-Income-Ratio (CIR) des Geschäftsbereichs hat sich infolgedessen leicht auf 85 % erhöht. Die CIR wird vor Umlage der Overheadkosten ermittelt und ist definiert als Relation der ordentlichen Aufwendungen zu den ordentlichen Erträgen des Geschäftsbereiches.

Auch das Tochterunternehmen quirion, das mit seinem Ergebnisbeitrag noch für das erste Halbjahr 2018 im Ergebnis der Bank enthalten ist, hat sich weiter positiv entwickelt. Zum Ende des Geschäftsjahres betreut quirion rund 5.400 Kunden und verwaltet 160 Mio. € Kundengelder. Die Kundenanzahl konnte mit einem Wachstum von 110 % damit im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden.

Die Rahmenbedingungen für das Kapitalmarktgeschäft haben sich mit dem Start von MiFID II in 2018 grundsätzlich weiter verschärft, was sich insbesondere auf die Geschäftsentwicklung im Bereich Institutionelle Kundenbetreuung und Institutionelles Research ausgewirkt hat. Die Unsicherheit im Markt hat einerseits zu einem spürbar geringeren Handelsvolumen geführt als auch andererseits die Margen unter Druck gesetzt, was letztlich zu einem deutlichen Rückgang des Handelsergebnisses geführt hat. Aufgrund eines positiven Geschäftsverlaufs des Projektgeschäfts im Bereich Corporate Finance erreichte das Kapitalmarktgeschäft insgesamt jedoch ein im Vergleich zum Vorjahr verbessertes Ergebnis und konnte die CIR in Höhe von 48 % konstant halten.

Die Bank steuert ihr Geschäft und die Geschäftsentwicklung nach finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren, über deren Höhe und Entwicklung im Jahresabschluss und Lagebericht berichtet wird. Zu den finanziellen Leistungsindikatoren gehören Jahresüberschuss, Provisionsüberschuss, CIR sowie die Kapitalquote. Zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zählen die Kunden- und AuM-Entwicklung sowie die Kundenzufriedenheit.

Ertragslage

Die Ertragslage der Bank ist im Wesentlichen durch den Provisionsüberschuss bestimmt, der sich auf Gesamtbankebene gegenüber dem Vorjahr von 41,0 Mio. € auf 42,7 Mio. € um 4 % erhöht hat. Zu der positiven Entwicklung in der für die Bank wesentlichen Ertragskomponente hat insbesondere das Kapitalmarktgeschäft beigetragen. Der Provisionsüberschuss im Privatkundengeschäft hat sich aufgrund der Entwicklung der Kapitalmärkte im vierten Quartal 2018 im Vorjahresvergleich leicht verringert.

Der Zinsüberschuss (inkl. der laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren) wird im Wesentlichen durch die überwiegend in Wertpapieren angelegten liquiden Mittel generiert und liegt mit 2,7 Mio. € ca. 18 % über dem Vorjahreswert von 2,3 Mio. €. Während sich die negativen Zinserträge auf Guthaben bei Banken, insbesondere der Deutschen Bundesbank, aufgrund der im Jahresdurchschnitt höheren Barreserve erhöht haben, war bei den laufenden Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ein Anstieg zu verzeichnen.

Das Handelsergebnis hat sich aufgrund der fortgesetzten Niedrigzinsphase sowie der oben erläuterten durch MiFID II erschwerten Rahmenbedingungen auf 1,3 Mio. € deutlich reduziert (Vorjahr 2,9 Mio. €). Im Handelsergebnis ist ein Aufwand aus der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340e Abs. 4 HGB in Höhe von 1 T€ enthalten (im Vorjahr ein Ertrag aus der Auflösung von 67 T€).

Das sonstige betriebliche Ergebnis beläuft sich auf 3,2 Mio. € und liegt damit im Saldo deutlich unter dem Vorjahreswert von 4,0 Mio. €. Der Rückgang ist vor allem auf im Vorjahr enthaltene periodenfremde Erträge aus einer Umsatzsteuerkorrektur zurückzuführen. Neben dem Saldo aus periodenfremden Erträgen und Aufwendungen (0,1 Mio. €) sind hier Erträge aus der Erstattung von durchgeleiteten fremden Kosten sowie der Geschäftsbesorgung im Rahmen der verbliebenen BPO-Aktivitäten (2,1 Mio. €) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (0,4 Mio. €) und der Währungsumrechnung (0,5 Mio. €) enthalten.

Die Verwaltungsaufwendungen betragen im Berichtsjahr 43,9 Mio. € und sind im Vergleich zum Vorjahr um 2 % leicht angestiegen. Dies ist wachstumsbedingt überwiegend auf gestiegene Sachkosten zurückzuführen, die sich vor allem in höheren Raumkosten, höheren Marketingausgaben und gestiegenen Prüfungs- sowie Rechts- und Beratungskosten niederschlagen. Die Kosten für im Wesentlichen regulatorisch bedingte prozessuale und technische Anpassungen des Kernbankensystems sind dabei auf ähnlich hohem Niveau wie im Vorjahr. Für die interne Steuerung werden diese und sonstige Overheadkosten („run the bank“) den Geschäftsbereichen entsprechend ihrer Inanspruchnahme des regulatorischen Kapitals belastet. Die Personalkosten liegen nominal und in Summe betrachtet in etwa auf dem Vorjahresniveau. Während sich die variablen Vergütungsbestandteile ergebnisbedingt etwas reduziert haben, sind die regulären Personalkosten infolge des Mitarbeiteraufbaus und unter Berücksichtigung der quirion-Ausgliederung etwas gestiegen.

Die Abschreibungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 1,2 Mio. € auf 0,8 Mio. € reduziert. Der Rückgang ist überwiegend auf im Vorjahr enthaltene außerplanmäßige Abschreibungen (0,4 Mio. €) zurückzuführen.

Aus der Risikovorsorge ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 eine Ergebnisbelastung von -0,5 Mio. € (Vorjahr - 1,5 Mio. €). Enthalten sind hier negative Bewertungseffekte für Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringere Risikovorsorge im Kreditgeschäft.

Das Ergebnis aus Finanzanlagen beläuft sich auf -0,1 Mio. € nach 0,2 Mio. € im Vorjahr.

Nach Steuern von 0,7 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €) erzielt die Quirin Privatbank für das Geschäftsjahr 2018 damit insgesamt einen Jahresüberschuss von 3,9 Mio. €., womit – auch unter Berücksichtigung der in den Konzernabschluss einbezogenen quirion AG – die Erwartungen deutlich übertroffen und auf konsolidierter Ebene ein Ergebnis in etwa auf Vorjahresniveau erreicht werden konnte.

Im Jahresdurchschnitt 2018 waren neben zwei Vorstandsmitgliedern 218 Mitarbeiter (Vorjahr 208) und zum Bilanzstichtag 215 Mitarbeiter (Vorjahr 217) angestellt.

Finanzlage

Neben dem Eigenkapital refinanziert sich die Bank insbesondere über täglich fällige Kundeneinlagen. Die Zahlungsfähigkeit der Bank war im Berichtszeitraum zu jeder Zeit gegeben. Zur Steuerung der Liquiditätslage und der Liquiditätsrisiken verweisen wir auf die entsprechende Darstellung im Risikobericht.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 43.412.923 € und ist in 43.412.923 Stückaktien mit Gewinnberechtigung aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten. Das Grundkapital verteilt sich zum Bilanzstichtag auf folgende Gesellschafter:

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Aktionäre Anteil in % am Grundkapital
ODDO BHF Belgium S.A. 27,6
Berliner Effektengesellschaft AG 25,3
Riedel Gruppe 14,9
Vorstand Quirin Privatbank AG 10,6
Streubesitz 21,6

Die Bank ist im Basic Board, einem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr), an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

Satzungsgemäß bestehen zum Berichtsstichtag darüber hinaus nicht ausgenutzte Kapitalien in Höhe von 21.706 T€ („Genehmigtes Kapital 2018“) sowie in Höhe von bis zu 17.000 T€ („Bedingtes Kapital 2018“) zur Bedienung von Finanzierungsinstrumenten.

Ferner bestehen satzungsgemäß bedingte Kapitalien in Höhe von insgesamt 4.004 T€ zur Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen an Mitarbeiter und Organe. Die Aktienoptionsprogramme aus 2008 und 2011 haben noch eine formale Laufzeit bis Ende März 2019, können aber aufgrund der bestehenden Ausübungszeiträume faktisch nicht mehr ausgeübt werden.

Für weitere Details hinsichtlich des genehmigten und bedingten Kapitals verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Berichtsstichtag 486 Mio. € und hat sich im Vergleich zum Jahresende 2017 (506 Mio. €) nur unwesentlich verändert. Auch hinsichtlich der Bilanzstruktur hat es in 2018 keine Veränderungen gegeben. Die Aktivseite ist im Wesentlichen durch die Anlage der liquiden Mittel aus Kundeneinlagen geprägt. Dies erfolgt einerseits durch Vorhalten liquider Mittel bei der Deutschen Bundesbank, wo das Guthaben zum Bilanzstichtag stichtagsbezogen 159 Mio. € beträgt (Vorjahr 214 Mio. €), sowie in Höhe von 132 Mio. € bei Kreditinstituten (Vorjahr 72 Mio. €). Andererseits werden liquide Mittel in Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (134 Mio. €, Vorjahr 176 Mio. €) sowie Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren angelegt (26 Mio. €, Vorjahr 13 Mio. €). Die Forderungen gegenüber Kunden, die vor allem aus dem Kundenkreditvolumen resultieren, haben sich im Jahresverlauf geringfügig auf 28 Mio. € erhöht.

Die Struktur der Passivseite ist ebenso im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der wesentliche Posten sind mit 261 Mio. € die Kundeneinlagen, die im Vergleich zum Vorjahr (308 Mio. €) stichtagsbedingt um 47 Mio. € niedriger sind. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 25 Mio. € auf 126 Mio. € erhöht. Die Rückstellungen haben sich im Vorjahresvergleich um 1 Mio. € auf 12 Mio. € erhöht, während der Fonds für allgemeine Bankrisiken konstant bei 2 Mio. € liegt. Die sonstigen Verbindlichkeiten (33 Mio. €, Vorjahr 35 Mio. €) sind kaum verändert.

Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum 31.12.2017 durch die Dividendenzahlung im Juni 2018 bilanziell zunächst um 1,3 Mio. € reduziert und erhöht sich durch den Jahresüberschuss von 3,9 Mio. € bzw. die daraus dotierten Gewinnrücklagen auf 52 Mio. €, was im Saldo und im Vergleich zum Vorjahresstichtag einer Erhöhung des Eigenkapitals von 2,6 Mio. € entspricht.

Aufsichtsrechtlich ergibt sich zum Bilanzstichtag (vor Feststellung des Jahresabschlusses) weiterhin eine komfortable Gesamtkapitalquote von 22,0 % (Vorjahr 21,6 %).

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die Bank konnte auch im Jahr 2018 und trotz der angespannten Verhältnisse an den Kapitalmärkten im vierten Quartal die positive Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der letzten Jahre fortsetzen. Seit 2013 weist die Quirin Privatbank nunmehr durchgängig positive Geschäftsergebnisse aus. Im Ergebnis der erfreulichen Geschäftsentwicklung konnte im Geschäftsjahr 2017 und in der Folge auch in 2018 erstmals eine Dividende an die Aktionäre gezahlt werden. Auch der nächsten Hauptversammlung im Juni 2019 kann parallel zur erfolgten Stärkung der Gewinnrücklagen aus dem Bilanzgewinn die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2018 vorgeschlagen werden.

Positiv bewertet wird zudem, dass die Bank die zurückliegenden und auch für die Zukunft geplanten Wachstumsinvestitionen aus einem nachhaltig positiven Geschäftsergebnis refinanzieren kann. Einschränkend sei erwähnt, dass es dafür (noch) eines grundsätzlich freundlichen Kapitalmarktumfelds bedarf.

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter erfolgt individuell unter Berücksichtigung von Leistung und betrieblicher Stellung durch den Vorstand. Die Vergütungen des Vorstands werden durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Vergütungssysteme der Quirin Privatbank setzen sich aus fixen und variablen Bestandteilen sowie Bezugsrechten aus Aktienoptionsprogrammen zusammen. Die variablen Vergütungsbestandteile sind vertraglich geregelt, vom Erreichen bestimmter Unternehmens- und/oder Bereichsziele abhängig oder unterliegen sonstigen Ermessungskomponenten.

Angabe der gewährten Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Zum Jahresende bestehen keine Kreditlinien für Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Aufsichtsrats.

4. Risikobericht

Für die Sicherung des Vermögens der Bank und der langfristigen Ertragssicherung ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen eingehbaren Risiken und Ertragspotenzial notwendig. Hierzu hat die Bank ein Risikomanagementsystem etabliert, das in den Prozess der Strategieentwicklung der Bank eingebunden ist. Dieser Prozess ist nicht alleine auf die Geschäftsstrategie ausgerichtet, sondern bezieht die Bemessung der Risikotragfähigkeit der Bank mit ein. Er ist zukunftsorientiert und hat weitreichende Folgen für die Bindung von Ressourcen. Der Vorstand ist für den Strategieprozess verantwortlich. Er hat in der Risikostrategie den Handlungsrahmen für die eingehbaren Risiken festlegt. Bankspezifische Risikoindikatoren sind definiert und in die regelmäßige Berichterstattung eingebunden.

Der Vorstand hat eine Leitlinie für die Risikokultur in der Bank festgelegt. Sie soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind.

Risikomanagement ist eine Gesamtbankverantwortung und folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien („Three Lines of Defence“). Dieses Modell stellt die Verankerung des Risikomanagements in der gesamten Bank sicher. Es beinhaltet die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und bildet den Rahmen für ein funktionstüchtiges Kontroll- und Überwachungssystem. Der Vorstand ist, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Dies umfasst die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Jede Fachabteilung (erste „Verteidigungslinie“) trägt die Erst- und Hauptverantwortung für Risiken, die aus dem operativen Geschäft entstehen. Sie sorgt dafür, dass die operativen Tätigkeiten im Einklang mit den Geschäftsprinzipien und internen Richtlinien stehen. Dazu entwickelt sie in Abstimmung mit der Second Line of Defence ein angemessenes Kontrollumfeld, um die Risiken, die in Verbindung mit den Geschäftsprozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen.

Als zweite „Verteidigungslinie“ werden die Risikomanagementfunktionen verstanden, die der Steuerung und Überwachung der ersten „Verteidigungslinie“ für eine bestmögliche Effektivität dienen. Hierzu gehört die Festlegung von Methoden und Verfahren für das Risikomanagement, die Vorgaben von Leit- und Richtlinien, die Überwachung der Risiken sowie das Reporting an die Organe der Bank. Dabei wird zwischen Risiko- und Finanz-Controlling unterschieden. Das Risikocontrolling überwacht und berichtet über die Marktpreis-, Adressenausfall-, Liquiditäts-, operationellen und sonstigen Risiken. Dem Finanz-Controlling obliegt die Überwachung und Berichterstattung hinsichtlich der Geschäftsrisiken. Daneben ist die Abteilung Prozesse & Projekte für die Steuerung und Überwachung des Auslagerungsmanagements und der IT-Sicherheitsbeauftragte für die IT-Risiken zuständig. Für die Risiken aus Beratungsfehlern, Geldwäsche und Betrug sind entsprechende Regelungen durch die Abteilung Compliance und den Geldwäsche- sowie Fraud-Beauftragten erlassen, deren Überprüfung und Einhaltung regelmäßig erfolgt. Die Compliance-Funktion ist darüber hinaus für die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie der Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts ergeben können, unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten zuständig.

Als prozessunabhängige Überwachungsstelle dient die Interne Revision (dritte „Verteidigungslinie“). Sie überwacht unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.

Aus der Risikokultur und dem Prinzip der drei „Verteidigungslinien“ ergibt sich, dass jeder Mitarbeiter der Bank auch eine individuelle Verantwortung für das Risikomanagement hat.

Der Risikostrategie liegt die regelmäßig stattfindende Risikoinventur zugrunde, bei der die Risiken definiert, aufgenommen und bewertet sowie Risikokategorien zugeordnet werden. Mit der Inventur erfolgt auch die Einschätzung der Wesentlichkeit der die Bank betreffenden Risiken, die darin qualifizierte Relevanz des Risikos und deren Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeit. Für die als wesentlich identifizierten Risiken legt die Bank die zur Steuerung dieser Risiken erforderlichen Methoden und Limite fest. Dabei wird das gesamte Risiko so gesteuert, dass die Risikotragfähigkeit der Bank unter der Fortführungsannahme („Going Concern“) jederzeit gewährleistet ist.

Das Limitsystem basiert auf den vom Vorstand beschlossenen Verlustobergrenzen. Grundlage ist der Risikoappetit unter Beachtung der Risikotragfähigkeit.

Durch die eingerichteten Risiko-Steuerungs- und -Controllingprozesse stellt die Bank sicher, dass die wesentlichen, in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken zu jedem Zeitpunkt durch die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Es besteht ein Risikoausschuss des Aufsichtsrates, der regelmäßig tagt und in den Aufsichtsratssitzungen berichtet.

Die Bank unterscheidet folgende Risikokategorien:

¨ Adressenausfallrisiken

¨ Marktpreisrisiken

¨ Liquiditätsrisiken

¨ Operationelle Risiken

¨ Geschäftsrisiken

¨ Sonstige Risiken

Die Limitstruktur und -auslastung für die als wesentlich festgelegten Risiken ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

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31. Dezember 2018
Limit
T€
Auslastung
T€
Limit
T€
Auslastung
T€
Standardszenario Steuerungsszenario Standardszenario Steuerungsszenario Stressszenariorechnung Stressszenariorechnung
Adressenausfallrisiken 2.800 2.290 6.500 2.690
Marktpreisrisiken 1.000 455 5.000 2.746
Operationelle Risiken 1.300 582 3.500 1.746
Geschäftsrisiken     2.000 1.916
Gesamtrisiko 5.100 3.327 17.000 9.098

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Auslastung des Gesamtrisikos im Standardszenario stichtagsbezogen um 26 T€ leicht erhöht. In der Risikoinventur wurden die Liquiditätsrisiken aufgrund der ausreichenden Liquiditätsausstattung der Bank als nicht wesentlich beurteilt.

Das für die Bank als relevant bestimmte Stressszenario unterstellt den Analysezeitraum 2007/2008 mit einer kausalen Wirkungskette und deckt gleichfalls die Auswirkungen aus den Marktentwicklungen im Nachgang des Fukushima-Kraftwerksunfalls (2011) sowie die Marktentwicklung seit Mitte 2015 bis Anfang 2016 ab.

Um die Verlustanfälligkeit zu überprüfen, werden vierteljährlich Stressrechnungen für die wesentlichen Risiken der Bank sowie Sensitivitätsanalysen durchgeführt und an die Organe der Bank berichtet.

Das Gesamtlimit war im Berichtszeitraum stets eingehalten. Die Gesamtauslastung für das Stressszenario an den Quartalsstichtagen betrug maximal 54 %.

In der Risikotragfähigkeit wird das Risikodeckungspotenzial basierend auf Ist-Werten des Stichtags ermittelt. Dabei wird das Eigenkapital um den Fonds für allgemeine Bankrisiken ergänzt sowie um immaterielle Vermögenswerte und den Betrag aus den aufsichtsrechtlichen Eigenkapital-Anforderungen (sog. Säule 1) gekürzt. Im Rahmen der Ermittlung der Risikoarten unterscheidet die Bank zwischen einem Standardszenario, das die Realisierung von Planannahmen unterstellt, und Stressrechnungen, welche die adverse Entwicklung der Risikopositionen abbilden. Die Eigenmittel betragen zum Stichtag 50,4 Mio. €, nach Abzug der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen für die Risikopositionen nach Säule I in Höhe von 229,6 Mio. € verbleibt ein freies Risikodeckungspotential von 25,2 Mio. €.

Die Eigenmittelquote lag zu den Monatsstichtagen des Geschäftsjahres nicht unter 20,1 % und beträgt zum Bilanzstichtag 22,0 %.

Die Kennzahl für plötzliche und unerwartete Zinsänderungen im Anlagebuch gemäß dem Rundschreiben 09/2018 (BA) der BaFin beträgt zum 31. Dezember 2018 rund 2,4 % (Vorjahr 7,6 %). Der deutliche Rückgang ist maßgeblich durch einen geringeren Wertpapierbestand aufgrund von Fälligkeiten bedingt.

Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko umfasst neben den klassischen Kredit- und Bonitätsrisiken auch Kontrahenten-, Emittenten-, Länder-, Struktur- und Beteiligungsrisiken sowie Verwertungs-, Migrations- und Fremdwährungsrisiken.

Kredit- und Bonitätsrisiken beinhalten das Risiko, dass ein Kreditnehmer/Emittent seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht termingerecht nachkommt.

Kontrahentenrisiken (Gegenparteienrisiken) ergeben sich aus noch nicht vollständig abgewickelten Geschäften und dem Risiko des Ausfalls des Geschäftspartners. Dabei kann die Erfüllung selbst ausfallen, wenn die Bank mit ihrer Lieferung bereits in Vorleistung getreten ist (Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken). Hierbei werden Börsen-, Kassa- und Zug-um-Zug-Geschäfte ausgenommen. Sog. Free-Geschäfte führt die Bank nicht durch.

Länderrisiken umfassen bei der Bank das Ländertransferrisiko.

Strukturrisiken ergeben sich aus der Zusammensetzung des Kreditportfolios: Klumpenrisiken können durch Branchen-, Sektoren- oder regionale Konzentrationen entstehen wie z. B. die Immobilienbranche oder Emissionen der Bundesrepublik Deutschland.

Kreditentscheidungen erfolgen im Rahmen der aktuell gültigen Entscheidungsordnung der Bank.

Kreditvergaben erfolgen hauptsächlich in Form von durch Wertpapiere besicherten Krediten an Privatpersonen und an Einzelunternehmen. Das Kreditgeschäft ist vorrangig auf den nationalen Markt ausgerichtet.

Die Adressausfallrisiken für Kunden, Kontrahenten, Emittenten und Beteiligungen unter Berücksichtigung von Sicherheiten und Ländertransferrisiken werden anhand einer Monte-Carlo-Simulation (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99 % und einer Historientiefe von 250 Tagen mit Hilfe der zeb Risikosoftware zeb.control.risk – Credit ermittelt. Für die Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default – PD) nutzt die Bank für Kontrahenten und Emittenten die entsprechenden historischen Ausfallquoten von Standard & Poor‘s (S&P) für die jeweiligen Risikoeinstufungen (bei Ansatz einer Ausfallwahrscheinlichkeit von mindestens 0,03 %) und für Privat- und Unternehmenskunden die Ausfallwahrscheinlichkeiten der Schufa Holding AG, Wiesbaden bzw. der Creditreform. Unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Verlustausfallquote (Loss Given Default – LGD) von 45 % werden eine Million Fallkonstellationen berechnet.

In den Ergebnissen sind offene Linien mit 10 % auf das Blanko-Exposure angerechnet. Termingeschäfte fließen mit ihrem Kreditäquivalentwert nach der aufsichtsrechtlichen Marktbewertungsmethode ein. Die Bank vergibt derzeit keine Fremdwährungskredite bzw. hält keine Eigenanlagen in fremder Währung.

Von dem Brutto-Exposure (Marktwert bzw. Inanspruchnahme zzgl. offener Linien) in Höhe von 357 Mio. € verbleibt nach Abzug der Sicherheiten ein Blanko-Exposure von 259 Mio. €. Die Sicherheiten werden mit dem Marktwert bewertet.

Für die Risikosteuerung verwendet die Bank die Kennzahlen Expected und Unexpected Loss.

Die unterstellten Ausfallwahrscheinlichkeiten werden regelmäßig in Bezug auf die getroffenen Annahmen überprüft.

Adressenausfallrisiken aus nicht börsengehandelten (OTC-)Derivaten werden wegen Geringfügigkeit derzeit ausschließlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Kapitalanrechnung berücksichtigt.

Für das Stressszenario werden eine Verschlechterung der Kreditnehmerbonität um eine Bewertungsstufe („Notch“) und die Auswirkungen aus den Verringerungen der Beleihungswerte von Sicherheiten (Verwertungsrisiken) berücksichtigt.

Weiterhin werden in Sensitivitätsanalysen der Expected Shortfall und Konzentrationsrisikokennzahlen sowie einjährige Migrationsraten von S&P für die europäischen Unternehmen ermittelt.

Darstellung des Kreditportfolios nach internen Ratingklassen zum Stichtag:

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Blanko-Exposure
in Mio. €
in %
Ratingklasse 1 31 12
Ratingklasse 2 125 48
Ratingklasse 3 87 34
Ratingklasse 4 16 6
Gesamt 259 100

Die internen Ratingklassen 1 bis 3 beinhalten Investmentgrade-Anteile.

Die Bank hat eine Risikovorsorge für ausgefallene Kredite in Höhe des jeweiligen Blanko-Exposure gebildet. Für das kommende Geschäftsjahr wird keine wesentliche Veränderung in der Risikovorsorge erwartet.

Konzentrationen bezogen auf Kredite in Währungen, Ratingklassen, Branchen oder Regionen sind für die Bank derzeit nicht wesentlich.

Marktpreisrisiken

Die Bank fasst das Zinsänderungs-, Kurs- und Währungsrisiko sowie Credit-Spread-Risiken (für Wertpapierbestände im Handels- und Anlagebestand) unter den Marktpreisrisiken zusammen.

Ein Eigenhandel (Nostro-Handel) in Aktien, Derivaten oder Devisen mit dem Ziel der kurzfristigen Gewinnerzielung wird in der Bank grundsätzlich nicht betrieben. Weiterhin führt die Bank keine Devisenoptionen und Geschäfte in Immobilien und Rohwaren durch. Diese Geschäfte bleiben bei den Ausführungen zu den Marktrisiken entsprechend unberücksichtigt.

Wertpapieraufträge und Börsentermingeschäfte für Kunden führt die Bank grundsätzlich als Kommissionsgeschäfte durch; diese bleiben folglich bei der Messung der Marktpreisrisiken unberücksichtigt.

Die im Rahmen der bilanziellen Bewertung gebildeten währungs-, betrags- und laufzeitkongruenten Bewertungseinheiten (Mikro-Hedges) von Devisentermingeschäften werden im Risiko einzelgeschäftsbezogen und marktnah (Mark-to-Market) bewertet und in das Risiko vollständig einbezogen. Diese Geschäfte betreffen entsprechende Kunden- und deren Absicherungsgeschäfte und sind von untergeordneter Bedeutung.

Die Berechnung der Risikoauslastung erfolgt täglich auf Basis der Endbestände des Vortages. Limitüberschreitungen bedürfen der gesonderten Genehmigung des jeweiligen Kompetenzträgers.

Die Marktpreisrisiken werden mittels einer historischen Simulation (VaR) unter Verwendung eines Konfidenzniveaus von 99 % und einer Haltedauer von 10 Tagen für das Handels- und Anlagebuch sowie einer Historientiefe von 250 Tagen durch das System zeb.control.risk – Trading berechnet. Die Credit Spreads sind Teil des VaR-Ergebnisses. Dabei nutzt die Bank tägliche Sektor- und branchenspezifische Credit-Spread-Kurven (Annual Yield Curves) eines externen Marktdatenanbieters.

Der VaR enthält folgende Einzelergebnisse an Zins-, Kurs-, Währungs- und Credit Spread Risiken (in T€) zum 31.12.2018:

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Kursrisiko Währungsrisiko Zinsrisiko Credit Spread Risiko
278 7 54 349

Für das Stressszenario werden die Haltedauer auf 30 Tage und die Zins- und Credit-Spread-Kurven erhöht sowie Veränderungen der Währungskurse einbezogen. Die Sensitivitätsanalysen zeigen barwertige Ergebnisauswirkungen von unterschiedlichen Veränderungen der Zinskurve.

Liquiditätsrisiken

Die Bank hat stets sicherzustellen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeitsrisiko). Die Liquiditätsrisiken umfassen außerdem das Risiko steigender Refinanzierungskosten aufgrund eigener Bonitätsverschlechterung oder allgemeiner Spread-Ausweitungen am Markt (Refinanzierungskostenrisiko), das Marktliquiditäts-, Abruf- und Terminrisiko.

Die Refinanzierung der Bank erfolgt zum überwiegenden Teil über Kundeneinlagen und zu einem geringeren Teil über das Eigenkapital. Darüber hinaus nimmt die Bank gegebenenfalls die Spitzenrefinanzierungsfazilität beziehungsweise Offenmarktgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB) und Termingeldeinlagen institutioneller Anleger in Anspruch.

Abrufrisiken werden durch eine weitgehend fristenkongruente Liquiditätsanlage sowie durch Anlagen in kurzfristig liquidierbare Vermögenswerte gesteuert.

Für die Messung der Liquiditätsrisiken nutzt die Bank das System zeb_integrated_treasury-Manager. Dabei werden die einzelnen Zahlungscashflows entsprechend ihrer (Rest-)Laufzeit in Laufzeitbänder eingeordnet. Anhand der Liquiditätsablaufbilanz werden in einer Vorschau-Rechnung Liquiditätslücken ermittelt. Das System stellt diesen Lücken hypothetische kongruente Refinanzierungen zu aktuellen Marktkonditionen gegenüber. Hieraus errechnet sich ein theoretischer barwertiger Refinanzierungsschaden, dessen Auswirkungen bei einer Veränderung der Refinanzierungskurve für die Sensitivitätsanalysen simuliert werden. Dabei wird das Marktliquiditätsrisiko (Gefahr einer erschwerten kurzfristigen Verwertung von Aktiva aufgrund mangelnder ausreichender Marktliquidität) durch unterschiedliche Verwertungsquoten für Wertpapiere berücksichtigt.

Für die Bank besteht ein Notfallplan, um möglichen realen Liquiditätsengpässen zu begegnen.

Die jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken sind in der Planung der Bank berücksichtigt und werden verursachungsgerecht intern verrechnet (internes Verrechnungspreissystem).

Für die operative Liquiditätssteuerung ist der Bereich Treasury zuständig. Grundlage seiner Entscheidung ist der prognostizierte Refinanzierungsbedarf für die unterschiedlichen Zeithorizonte.

Die Liquiditätslage der Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der hohen Kundeneinlagen stets stabil. Zum 31. Dezember 2018 beträgt die LCR-Kennziffer 1,9 (aufsichtsrechtliches Mindestmaß: 1,0). Im gesamten Geschäftsjahr 2018 lag die Kennziffer zwischen 1,9 und 4,6.

Für die Überwachung der Liquiditätsrisiken nutzt die Bank auch einen Liquidity-at-Risk-Ansatz (LaR). Der LaR bezeichnet den Auszahlungsüberschuss, der während eines Geschäftstages mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auf der Basis von Vergangenheitsdaten nicht überschritten wird. Mit dem LaR bestimmt die Bank, wie viel Liquidität sie zur Sicherstellung der täglichen Zahlungsbereitschaft vorhalten soll. Der ermittelte LaR für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 beträgt bei einem 99 %-Konfidenzniveau rd. 113 Mio. € (bei einem 95 %-Konfidenzniveau rd. 54 Mio. €) und ist durch täglich fällige Guthaben sowie den Lombard-Rahmen bei der EZB abgesichert.

Die Quirin Privatbank ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken.

Operationelle Risiken

Die Bank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse eintreten.

Die Bank hat organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen, um operationelle Risiken systematisch und bankweit zu erfassen. Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank zeitnah nachgehalten und ausgewertet.

Für die Messung der operationellen Risiken wird im Stressszenario mindestens der dreifache Bruttowert des Durchschnitts der letzten drei Jahre bzw. für weitere Stressrechnungen bzw. Sensitivitätsanalysen der dreifache Wert des historischen Maximalwertes aus den Gesamtschäden der letzten drei Jahre aus der Schadensfalldatenbank angerechnet.

Für die Risikoinventur verwendet die Bank auch ein analytisches Self-Assessment. Mit dieser Risikoinventur können Risikopotenziale erkannt werden. Diese Indikation für die bestehenden operationellen Risiken in der Bank soll die Veränderung zur Risikomessung des Vorjahres aufzeigen und neue Schwachstellen in der Organisation, in Prozessen und Systemen identifizieren. Im Rahmen des Self-Assessments werden risikoreduzierende Maßnahmen der entsprechenden Bereiche eingefordert und nachgehalten.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch die kontinuierliche Überprüfung und Fortentwicklung des internen Kontrollsystems sowie durch Compliance-Regeln und entsprechendes Monitoring in den betroffenen Bereichen (wie z. B. Recht und Personal).

Die Definition der operationellen Risiken umfasst auch die Rechtsrisiken, die durch den Bereich Recht gesteuert werden. Für offene Rechtsverfahren wurden Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.

Der Erfolg der Bank hängt zu einem entscheidenden Teil von engagierten Mitarbeitern ab. Es werden daher regelmäßige Analysen zu Fluktuation, Fehlzeiten und Personalentwicklungsmaßnahmen durchgeführt, um daraus etwaige Steuerungsimpulse abzuleiten.

Die Bank hat sich eine IT-Strategie inklusive einer Sicherheitsleitlinie gegeben. Die Sicherheitsziele werden durch den Informationssicherheitsbeauftragten überwacht und gesteuert.

Die operationellen Risiken standen im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgehend im Einklang mit der Risikotragfähigkeit der Bank. Vorausschauend werden keine bestandsgefährdenden operationellen Risiken erwartet.

Geschäftsrisiken

Kosten-, Absatz-/Umsatzrisiken und strategische Risiken sind unter den Geschäftsrisiken zusammengefasst.

Kostenrisiken werden in der Abweichung der Ist-Kosten von den Plan-Kosten im Rahmen von prozentualen Auslastungen gemessen. Abweichungs- und Kennzahlenanalysen erfolgen im Rahmen der Planung und regelmäßig bei Soll-Ist-Analysen.

Kostensteigerungen werden durch Budgetkontrollen und Budgetverantwortungen eingegrenzt. Im Rahmen der Soll-Ist-Analysen werden bei Budgetüberschreitungen Maßnahmen zur Kosteneindämmung zeitnah besprochen und verabschiedet.

Bei den Absatz-/Umsatzrisiken werden Unterschreitungen der Planerträge bei Konstanz der Planaufwendungen angenommen. Absatz-/Ertragseinbrüche werden analog den Kostenrisiken durch Ertragskontrollen und Ertragsverantwortliche eingegrenzt. Insbesondere durch die Abhängigkeit der Erträge von der Entwicklung der Aktien- und Anleihemärkte, die sich wiederum direkt auf die Höhe der Assets under Management auswirken, ist im Private Banking das Absatz-/Umsatzrisiko für das unterstellte Stressszenario als wesentlich eingestuft.

Das strategische Risiko, Marktpotenziale und Trends zu verkennen, wird über die Abweichung von absatz- und umsatzrelevanten Schlüsselfaktoren gemessen und analysiert. Im Rahmen des Strategieprozesses fließen diese Analysen in die strategischen Überlegungen ein und führen entsprechend zu möglichen Änderungen und Korrekturen.

Das Risikoreporting umfasst die zeitnahe Information der risikorelevanten Informationen an die entsprechenden Entscheidungsträger unter Beachtung der Anforderungen der MaRisk. Neben einem täglichen Reporting über die Limitauslastungen der Marktpreisrisiken und Kontrahentenrisiken an die Treasury, die Abteilungen Finanzen, Markt und Kredit-Marktfolge sowie an den Vorstand erfolgt ein erweitertes Monatsreporting an die gleichen Adressaten sowie ein vierteljährliches Reporting an die Organe der Bank. Über die Geschäftsentwicklung wird monatlich an die Organe der Bank berichtet.

Sonstige Risiken

Die für die Bank als nicht wesentlich beurteilten sonstigen Risiken umfassen das Pensionsrückstellungsrisiko und das für die Bank nicht zutreffende Verbriefungsrisiko. Entsprechend werden vorausschauend keine bestandsgefährdenden Auswirkungen erwartet.

Zusammenfassung und Ausblick für das Risikomanagement

Der Vorstand hat die Risiken der Bank unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie und der Risikotragfähigkeit in der Risikostrategie festgelegt. Darauf aufbauend sind entsprechende Analysen, Methoden und Kennzahlen zur Messung und Überwachung der Risiken entwickelt und implementiert worden. Die Risiken im Steuerungsszenario werden geschäftstäglich, die Risiken im Stressszenario und in den Stressrechnungen regelmäßig erfasst und überwacht.

Die wesentlichen Risiken der Bank sind durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt. Die Risikoverhältnisse der Bank waren während des Geschäftsjahres 2018 sowie zum Bilanzstichtag insgesamt geordnet. Die Risikotragfähigkeit (Going Concern) ist gegeben.

Die Bank hat mit der Analyse des neuen Risikotragfähigkeitsleitfadens der BaFin aus dem Mai 2018 und der damit verbundenen Umsetzung der Neuausrichtung begonnen und beabsichtigt in 2019 zunächst eine Parallelphase des bisherigen Going-Concern-Ansatzes und der neuen Ansätze.

Darüber hinaus plant die Bank, die Risikoberichterstattung über alle Risikomanagementfunktionen hinweg in einer einheitlichen Berichtsstruktur und Systematik zusammenzufassen.

5. Chancen- und Prognosebericht

Ausblick auf die künftigen Rahmenbedingungen

Die konjunkturellen Perspektiven für 2019 haben sich zum Jahreswechsel merklich eingetrübt. Die Frühindikatoren der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt haben – auf nach wie vor hohem Niveau – teilweise recht deutlich nachgegeben. Dies gilt auch für Deutschland und Europa. Derzeit deuten die Indikatoren zwar nicht auf eine Rezession hin, eine weltwirtschaftliche Abkühlung auf breiter Front scheint in 2019 aber durchaus wahrscheinlich. Im Zusammenhang mit den bestehenden wirtschafts- und geopolitischen Herausforderungen deutet dies auf ein eher schwieriges Umfeld für die Renditeperspektiven der Kapitalmärkte sowohl in Europa als auch weltweit für das Jahr 2019 hin.

Chancen und Risiken

Die Quirin Privatbank verfügt im Privatkundengeschäft mit der Kombination aus einem unabhängigen und ganzheitlichen Beratungsansatz, einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Vermögensverwaltung und einer transparenten Vergütung über ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland. Das Geschäftsmodell bietet auch zukünftig Potenzial für weiteres Kundenwachstum sowie einen Anstieg des verwalteten Vermögens und damit einhergehende Ertragssteigerungen.

Die Ertragsentwicklung ist in gewissem Maß von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig. Das Risiko besteht darin, dass starke Marktschwankungen oder länger anhaltende Schwächeperioden zu einer geringeren Bemessungsgrundlage für die Ermittlung und Abrechnung der Beratungshonorare führen und gleichzeitig die Renditeerwartungen der Kunden nicht erfüllt werden können. Gleichzeitig ist die hohe Wettbewerbsintensität in der deutschen Bankenbranche als Risiko hinsichtlich der Margenentwicklung zu sehen.

Wachstumschancen leiten wir weiterhin aus der Neupositionierung der Bank als Quirin Privatbank in Verbindung mit der erweiterten Produkt- und Dienstleistungspalette sowie der gestiegenen Markenbekanntheit ab. Größter Wachstumsmotor ist und bleibt die hohe Kundenzufriedenheit in Verbindung mit einer hohen Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden. Vor diesem Hintergrund wird die Bank den gezielten Aufbau der Betreuungs- und Vertriebskapazitäten auch in 2019 und den Folgejahren fortsetzen.

Die geplante Erhöhung der Betreuungs- und Vertriebskapazitäten birgt jedoch auch damit einhergehende Kostenrisiken – insbesondere dann, wenn das Kunden- und/oder Volumenwachstum nicht in der erwarteten Höhe oder Geschwindigkeit generiert werden kann.

Ein überproportionales Kunden- und Volumenwachstum erwarten wir auch in 2019 für die Online-Plattform quirion, deren Geschäft zum 01.07.2018 in eine rechtlich selbständige Gesellschaft eingebracht wurde. Der Markt für sogenannte Robo-Advisor ist in 2018 wie erwartet stark gewachsen und wird dieses dynamische Wachstum nach allen Prognosen auch in den Folgejahren fortsetzen, wovon die quirion AG als Tochterunternehmen der Quirin Privatbank partizipieren soll. Risiken bestehen mit Blick auf die steigende Markt- und Wettbewerbsintensität in den Geschäftsrisiken des Tochterunternehmens, die sich über die Ausstattung mit den notwendigen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln oder die Bewertung des Beteiligungsbuchwertes auf die Bank übertragen können.

Im Kapitalmarktgeschäft ist die Bank einem stärkeren Wettbewerb ausgesetzt, der die Margen in den letzten Jahren nachhaltig unter Druck gesetzt hat. Chancen bestehen für die Bank in diesem Geschäftsfeld in der weiterhin eher grundsätzlichen Zurückhaltung der Banken im klassischen Kreditgeschäft mit mittelständischen Firmenkunden sowie den aktuell am Kapitalmarkt vorherrschenden hohen Unternehmensbewertungen. Sowohl auf der Fremd- wie auf der Eigenkapitalseite hängt der Erfolg diesbezüglich stark von der Performance und Aufnahmefähigkeit für Emissionen an den Kapitalmärkten ab. Kritisch für die Geschäftsentwicklung im Kapitalmarktgeschäft sind weiterhin die durch MiFID II in Kraft getretenen Neuregelungen hinsichtlich der separaten Abrechnung von Research-Dienstleistungen zu sehen. Da sich ein einheitlicher Marktstandard sowohl auf Kunden- als auch auf Anbieterseite in diesem Punkt noch nicht herausgebildet hat, bleibt die Auswirkung auf das Geschäftsmodell abzuwarten.

Die anhaltende Niedrigzinsphase belastet auch weiterhin die Ertragslage der Bank. Einerseits sinkt die durchschnittliche Zinsmarge, insbesondere aus der Neuanlage fälliger Wertpapiere, und andererseits belasten Negativzinsen für Guthaben bei der Zentralbank und anderen Kreditinstituten das Zinsergebnis.

Letztlich ist auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes als Risikofaktor zu berücksichtigen. Diese Entwicklung betrifft den Bankensektor allgemein und mithin auch die Quirin Privatbank. Neue regulatorische Anforderungen, die bereits in Kraft getreten oder absehbar sind, wirken zunehmend kostentreibend, komplexitätserhöhend und ressourcenbindend.

Prognose

Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir für alle Geschäftsbereiche trotz weiterhin geplanter Wachstumsinvestitionen positive Deckungsbeiträge aus dem operativen Geschäft bei leicht verringerter Gesamtkapitalquote.

Im Privatkundengeschäft haben wir uns mit Blick auf das beschleunigte Wachstum des verwalteten Kundenvermögens der letzten beiden Jahre infolge der Neupositionierung der Bank bei weiterhin hoher Kundenzufriedenheit auch für 2019 erneut anspruchsvolle Wachstumsziele gesetzt. Dabei gehen wir trotz der im Vergleich zu den Vorjahren etwas eingetrübten ökonomischen Rahmenbedingungen sowohl von steigenden Provisionsüberschüssen als auch von steigenden Verwaltungskosten aufgrund der geplanten Wachstumsinvestitionen aus. Insgesamt erwarten wir für 2019 einen Deckungsbeitrag des Geschäftsfeldes, der über dem des abgelaufenen Geschäftsjahres liegt.

Für das Kapitalmarktgeschäft ist eine Prognose aufgrund der Abhängigkeit vom Deal-Flow und vom Kapitalmarktumfeld sowie der MiFID-II-bezogenen Unsicherheiten weiterhin besonders schwierig. Die Bank geht für diesen Geschäftsbereich deshalb auf Basis konservativer Planansätze von einem positiven Ergebnisbeitrag für 2019 aus, der in seiner Höhe jedoch deutlich unter dem des aktuellen Geschäftsjahres 2018 liegt.

Für den Bereich Treasury, in dem überwiegend der Zinsüberschuss der Bank generiert und gesteuert wird, erwarten wir einen Deckungsbeitrag zum Gesamtergebnis der Bank, der sich etwas oberhalb des Niveaus im abgelaufenen Geschäftsjahr bewegen sollte.

Insgesamt erwarten wir unter der Annahme, dass es keine stärkeren oder anhaltenden Verwerfungen an den Kapitalmärkten gibt, für den Einzelabschluss der Bank in 2019 ein positives Ergebnis nach Steuern in einer Bandbreite von 2,9 bis 3,4 Mio. €.

Gesamtaussage

Die Quirin Privatbank befindet sich unverändert in einem starken Wettbewerb auf dem Markt für die Betreuung vermögender Privatkunden wie auch im Kapitalmarktgeschäft. Insgesamt haben wir mit der Neupositionierung der Bank sowie den getätigten und geplanten Wachstumsinvestitionen die Weichen für eine weitere positive Entwicklung der Bank gestellt.

Mit der Geschäftsentwicklung in 2018 sind wir grundsätzlich sehr zufrieden und sehen den eingeschlagenen Kurs sowohl durch das gute Ergebnis als auch durch das positive Feedback unserer Kunden und Mitarbeiter bestätigt. Vor diesem Hintergrund haben wir das gute Ergebnis genutzt, um über die Dotierung der gesetzlichen sowie der anderen Gewinnrücklagen die Eigenkapitalausstattung der Bank erneut zu stärken. Außerdem wollen wir der Hauptversammlung vorschlagen, erneut eine Dividende in Höhe von 3 Cent je dividendenberechtigter Aktie und damit den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 1,3 Mio. € auszuschütten. Darüber hinaus sind und waren wir in der Lage, die Investitionen in künftiges Wachstum aus der Ertragskraft der Bank zu refinanzieren.

Insgesamt bestätigt die Quirin Privatbank damit die positive Geschäftsentwicklung der zurückliegenden Jahre und zeigt, dass das ihr Geschäftsmodell nachhaltig trägt und die Bank grundsätzlich dividendenfähig ist.

Allerdings bleiben die Rahmenbedingungen weiterhin anspruchsvoll. Die anhaltende Niedrigzinsphase, die sich abzeichnenden konjunkturellen Risiken in Verbindung mit geopolitischen Spannungen sowie die zunehmenden regulatorischen Anforderungen stellen ein herausforderndes Umfeld für die Bank dar.

 

Berlin, 27. Februar 2019

Quirin Privatbank AG

Der Vorstand

Karl Matthäus Schmidt

Johannes Eismann

Bilanz zum 31. Dezember 2018

der Quirin Privatbank AG

Aktivseite

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Euro Euro Euro 31.12.2017
Euro
1. Barreserve          
a) Kassenbestand   120.198,34     169.859,69
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken   159.175.551,44     214.092.933,46
darunter: bei der Deutschen Bundesbank          
159.175.551,44 Euro       ( 214.092.933,46
      159.295.749,78   214.262.793,15
3. Forderungen an Kreditinstitute          
a) täglich fällig   122.286.923,05     62.660.639,30
b) andere Forderungen   9.551.505,11     9.514.896,60
      131.838.428,16   72.175.535,90
4. Forderungen an Kunden     28.037.513,92   26.012.211,49
5. Schuldverschreibungen und andere fest-          
verzinsliche Wertpapiere          
b) Anleihen und Schuldverschreibungen          
ba) von öffentlichen Emittenten 31.188.443,27       50.000.286,24
darunter:          
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank          
28.609.677,13 Euro       ( 44.027.899,60
bb) von anderen Emittenten 103.263.291,70       126.248.340,67
darunter:          
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank          
65.891.709,06 Euro       ( 90.575.360,08
    134.451.734,97     176.248.626,91
Nennbetrag ................. Euro     134.451.734,97   176.248.626,91
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche     25.583.020,58   12.925.764,00
Wertpapiere          
6a. Handelsbestand     847.814,84   366.922,19
7. Beteiligungen     1.323,00   126.323,00
8. Anteile an verbundenen Unternehmen     3.300.000,00   505.000,00
darunter:          
an Finanzdienstleistungsinstituten 3.300.000,00 Euro       ( 505.000,00
11. Immaterielle Anlagewerte          
b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche          
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie          
Lizenzen an solchen Rechten und Werten   732.676,00     1.281.843,00
d) Geleistete Anzahlungen   30.819,00     38.762,46
      763.495,00   1.320.605,46
12. Sachanlagen     861.059,59   783.837,42
14. Sonstige Vermögensgegenstände     691.148,26   793.032,48
15. Rechnungsabgrenzungsposten     370.906,97   669.715,65
Summe der Aktiva     486.042.195,07   506.190.367,65

Passivseite

         
Euro Euro Euro 31.12.2017
Euro
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten          
a) täglich fällig   125.676.090,09     100.192.273,43
      125.676.090,09   100.192.273,43
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden          
b) andere Verbindlichkeiten          
ba) täglich fällig 258.661.672,17       296.497.052,63
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.174.757,98       11.318.613,42
    260.836.430,15     307.815.666,05
      260.836.430,15   307.815.666,05
3a. Handelsbestand     3.923,67   227,45
5. Sonstige Verbindlichkeiten     32.594.205,72   35.137.919,24
6. Rechnungsabgrenzungsposten     3.241,76   810,44
7. Rückstellungen          
b) Steuerrückstellungen   580.436,68     711.400,00
c) andere Rückstellungen   11.731.904,01     10.312.050,33
      12.312.340,69   11.023.450,33
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken     2.377.369,60   2.376.419,42
12. Eigenkapital          
a) gezeichnetes Kapital   43.412.923,00     43.412.923,00
b) Kapitalrücklage   164.351,98     164.351,98
c) Gewinnrücklagen          
ca) gesetzliche Rücklage 605.951,52       411.082,53
cd) andere Gewinnrücklagen 6.752.979,20       4.352.856,09
    7.358.930,72     4.763.938,62
d) Bilanzgewinn   1.302.387,69     1.302.387,69
      52.238.593,39   49.643.601,29
Summe der Passiva     486.042.195,07   506.190.367,65
1. Eventualverbindlichkeiten          
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und          
Gewährleitsungsverträgen 1.014.479,60 1.014.479,60     1.036.607,60
2. Andere Verpflichtungen          
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 0,00 0,00     1.100.000,00

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

der Quirin Privatbank AG

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Euro Euro Euro 01.01.-31.12.2017
Euro
1. Zinserträge aus        
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften        
aa) Zinserträge ohne negative Habenzinsen 473.890,89     475.417,43
ab) negative Zinsen auf Guthaben -738.020,46     -517.596,01
  -264.129,57     -42.178,58
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 1.552.847,85     1.772.204,37
    1.288.718,28   1.730.025,79
2. Zinsaufwendungen        
a) Zinsaufwendungen ohne positive Sollzinsen 166.079,53     203.532,38
b) positive Zinsen auf Verbindichkeiten -232.222,77     -190.213,54
    -66.143,24   13.318,84
      1.354.861,52 1.716.706,95
3. Laufende Erträge aus        
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren   1.376.813,04   601.549,50
      1.376.813,04 601.549,50
5. Provisionserträge   53.123.605,22   55.072.280,09
6. Provisionsaufwendungen   10.414.329,40   14.109.605,51
      42.709.275,82 40.962.674,58
7. Nettoertrag des Handelsbestands     1.310.293,39 2.853.102,58
8. Sonstige betriebliche Erträge     3.427.288,23 4.249.253,40
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen        
a) Personalaufwand        
aa) Löhne und Gehälter 21.176.755,87     21.113.722,72
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.472.904,47     2.498.206,79
darunter:   23.649.660,34   23.611.929,51
für Altersversorgung 93.438,79 Euro       93.019,61
b) andere Verwaltungsaufwendungen   20.241.212,59   19.239.499,12
      43.890.872,93 42.851.428,63
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen     770.129,23 1.168.269,51
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen     234.030,27 229.398,88
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft   506.417,81   1.492.995,47
      -506.417,81 -1.492.995,47
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere   131.750,00   0,00
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren   0,00   228.913,54
      -131.750,00 228.913,54
18. Entnahmen aus/Einstellungen (-) in den Fonds für allgemeine Bankrisiken     0,00 -1.000.000,00
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit     4.645.331,76 3.870.108,06
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   676.974,97   799.388,46
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12        
ausgewiesen   70.977,00   3.598,00
      747.951,97 802.986,46
27. Jahresüberschuß     3.897.379,79 3.067.121,60
      3.897.379,79 3.067.121,60
32. Einstelllungen in Gewinnrücklagen        
a) in die gesetzliche Rücklage   194.868,99   153.356,08
d) in andere Gewinnrücklagen   2.400.123,11   1.611.377,83
      2.594.992,10 1.764.733,91
34. Bilanzgewinn/Bilanzverlust     1.302.387,69 1.302.387,69

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

der Quirin Privatbank AG

A. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Quirin Privatbank AG mit Sitz in Berlin ist in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 87859 B eingetragen.

Der Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG zum 31. Dezember 2018 wurde nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wird aus Gründen der Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht. Dieses Wahlrecht wird analog auf die in den Formblättern vorgesehenen „davon“-Vermerke angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Unter den Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden sämtliche Forderungen an bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen, mit denen eine direkte Geschäftsbeziehung besteht.

Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden gem. § 256a HGB in Verbindung mit § 340h HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Diese sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Termingeschäfte werden zu entsprechenden Terminkursen des Abschlussstichtags umgerechnet.

Devisentermingeschäfte werden, sofern es sich nicht um Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB handelt, dem Handelsbuch zugeordnet. Die Bewertungsergebnisse der Termingeschäfte werden im Handelsergebnis ausgewiesen. Für die Bewertung von Devisenswapgeschäften werden gespaltene Terminkurse verwendet. Die Abgrenzung der Swapstellen wird ebenfalls im Handelsergebnis vereinnahmt.

Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert ausgewiesen. Aufgrund von Kompensationsvereinbarungen werden Forderungen an Kreditinstitute und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten teilweise verrechnet.

Forderungen an Kunden sind zum Nennwert ausgewiesen. Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Agien und Disagien aus über bzw. unter pari erworbenen festverzinslichen Wertpapieren werden periodengerecht amortisiert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Die Bewertung der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt auf Basis von Marktpreisen des Bilanzstichtages nach dem strengen Niederstwertprinzip. Für die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet.

Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestandes erfolgt nach § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich eines Risikoabschlages. Der Risikoabschlag wird nach der Value-at-Risk-Methode berechnet und von unrealisierten Bewertungsgewinnen der Handelsbestände in Abzug gebracht. Dabei werden eine Haltedauer von 10 Tagen, ein Beobachtungszeitraum von einem Jahr sowie ein Konfidenzniveau von 99,0 % zugrunde gelegt. Die aufwandswirksame Erfassung des Risikoabschlages erfolgt gem. § 340c Abs. 1 HGB im Nettoertrag des Handelsbestandes. Darüber hinaus ist ein Teil der Nettoerträge des Handelsbestandes gemäß § 340e Abs. 4 dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zuzuführen. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.

Zinsabgrenzungen auf Forderungen, Verbindlichkeiten und Wertpapiere werden den entsprechenden Nominalbeträgen hinzugerechnet und in der jeweiligen Bilanzposition des Geschäfts ausgewiesen.

Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden linear über die jeweilige Nutzungsdauer vorgenommen. Standardsoftware wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert unter 250 € werden sofort aufwandswirksam erfasst. Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert zwischen 250 und unter 1.000 € werden in einen Sammelposten eingestellt und einheitlich linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorliegt, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Sind die Gründe hierfür entfallen, werden Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verpflichtungen aus Altersvorsorgeverträgen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und werden mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, verrechnet. Das zur Erfüllung der Schulden aus Altersvorsorgeverträgen gehaltene Deckungsguthaben wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Übersteigt der Betrag der Schulden den beizulegenden Zeitwert des Deckungsguthabens, wird eine Rückstellung in entsprechender Höhe gebildet.

Zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken besteht ein auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesener Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, in dem auch die verpflichtende Dotierung nach § 340e Abs. 4 HGB zum Ausgleich des Risikos künftiger Nettoaufwendungen des Handelsbestandes ausgewiesen wird.

Bildung von Bewertungseinheiten

Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB werden für Devisentermingeschäfte gebildet, die die Bank im Rahmen des Kundengeschäfts abschließt und durch korrespondierende Gegengeschäfte hinsichtlich der enthaltenen Währungsrisiken absichert. Die Bewertungseinheiten werden auf Mikroebene gebildet, d. h., den Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko des Grundgeschäfts stehen einzelne Sicherungsinstrumente gegenüber. Der Nachweis des Ausgleichs der gegenläufigen Wertveränderungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgt im Rahmen der Critical-Term-Match-Methode. Dabei wird dokumentiert, dass die wesentlichen Parameter zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen. Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden, dass sich die auf das abgesicherte Risiko bezogenen Wertveränderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft über die gesamte Laufzeit der Geschäfte vollständig ausgleichen werden. Der wirksame Teil einer Bewertungseinheit wird bilanziell entsprechend der Einfrierungsmethode abgebildet. Darüber hinaus hinsichtlich des nicht abgesicherten Risikos bestehende Unwirksamkeiten werden nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften behandelt.

Bewertung zinsbezogener Geschäfte des Bankbuchs

Zur Sicherstellung einer verlustfreien Bewertung des Bankbuches werden in die Beurteilung, ob ein Verpflichtungsüberschuss besteht, die zukünftigen Zahlungsströme aller zinstragenden Geschäfte mit fester Zinsbindung einbezogen. Den zum Bilanzstichtag ermittelten Barwerten werden die entsprechenden Buchwerte gegenübergestellt. Darüber hinaus werden angemessene anteilige Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigt. Die IDW-Stellungnahme zur verlustfreien Bewertung von zinstragenden Geschäften des Bankbuchs (BFA 3) wird beachtet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht zum Stichtag nicht. Die Bildung einer Rückstellung ist folglich nicht erforderlich.

B. Erläuterungen zur Bilanz

I. Aktiva

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Zum Berichtsstichtag werden unter dem Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere die Wertpapiere der Liquiditätsreserve in Höhe von 24.799 T€ und des Anlagevermögens in Höhe von 109.652 T€ ausgewiesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Wertpapiere in Höhe von 40.215 T€ fällig geworden. Teilweise wurden mit den freigewordenen Mitteln Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere gekauft. Unter den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind Wertpapiere mit einem Buchwert von 39.817 T€ enthalten, die im Folgejahr fällig werden.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die in den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ausgewiesenen Wertpapiere werden in Höhe von 6.223 T€ der Liquiditätsreserve und in Höhe von 19.360 T€ dem Anlagevermögen zugeordnet.

Handelsaktiva

Die Handelsaktiva sowie die aus den unrealisierten Bewertungsvorteilen dieser Finanzinstrumente einbehaltenen Risikoabschläge lassen sich zum Stichtag wie folgt aufgliedern:

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in T€ 31.12.2018 Buchwert 31.12.2018 enthaltener VaR 31.12.2017 Buchwert 31.12.2017 enthaltener VaR
Derivate 0 4 0 1
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 125 0 90 15
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 723 0 277 0
Gesamt 848 4 367 16

Bei den Derivaten handelt es sich um positive Marktwerte schwebender Devisentermingeschäfte, die dem Handelsbestand zugeordnet sind. Der Nominalbetrag dieser Devisentermingeschäfte beträgt, umgerechnet zum Terminkurs bei Geschäftsabschluss, zum Bilanzstichtag 2.400 T€ (Vorjahr 623 T€).

Aufgliederung der börsenfähigen Wertpapiere

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in T€ 31.12.2018 31.12.2017
Schuldverschreibungen und anderefestv. Wertpapiere    
börsenfähig 134.452 176.249
davon börsennotiert 106.810 151.575
davon nicht börsennotiert 27.642 24.674
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere    
börsenfähig 4.858 288
davon börsennotiert 3.092 148
davon nicht börsennotiert 1.766 140

Finanzanlagen

Beteiligungen

In den Beteiligungen werden die Anteile an der RIVA DI MORCOTE FINE ARTS GmbH, Berlin, ausgewiesen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25 T€, der Anteil der Bank am Stammkapital beträgt 5,288 %, der mit einem Beteiligungswert von 1 T€ bilanziert wird.

Ferner hält die Quirin Privatbank 25 % der Anteile an der FAMILIENWERTE GmbH, Wendelstein. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 34 T€. Da sich die Gesellschaft in Liquidation befindet, wurde der Beteiligungsbuchwert im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Bank hält 100 % der Anteile an der quirion AG (vormals: Bundeshöhenzug 105. V V AG), Berlin. Mit Bescheid vom 5. Dezember 2017 hat die quirion AG, Berlin, eine Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gem. § 32 Abs. 1 KWG erhalten. Sie gilt seither gem. §§ 340a Abs. 1 i. V. m. 340 Abs. 4 HGB als große Kapitalgesellschaft. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 501 T€, der Beteiligungsbuchwert 3.300 T€. Die Gesellschaft hat den operativen Geschäftsbetrieb zum 01.07.2018 aufgenommen.

Wertpapiere des Anlagevermögens

Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapieren handelt es sich mit einem Buchwert von 109.652 T€ um Anleihen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen und für die grundsätzlich eine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit besteht. Darüber hinaus werden Anteile an einem Investmentfonds mit einem Buchwert von 19.360 T€ dem Anlagevermögen zugeordnet. Anteile an inländischen Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen von mehr als 10 % bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr 0 T€).

Für Wertpapiere mit einem Buchwert von 31.328 T€ (Vorjahr 24.479 T€) wurde unter Berücksichtigung abgegrenzter Agien im Rahmen der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips auf Abschreibungen in Höhe von 254 T€ (Vorjahr 122 T€) auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert von 31.074 T€ (Vorjahr 24.357 T€) verzichtet, da die Wertminderungen als nicht dauerhaft eingeschätzt werden.

Anlagenspiegel

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in T€ Wertpapiere des Anlagevermögens Beteiligungen Verbundene Unternehmen Immaterielle Anlagewerte Sachanlage Gesamt
Anschaffungskosten historisch 141.550 426 505 6.415 4.743 153.639
Zugänge Geschäftsjahr 10.000 0 2.800 196 343 13.339
Abgänge Geschäftsjahr 25.000 0 0 1.264 33 26.297
Abschreibungen insgesamt 640 425 5 4.583 4.192 9.845
Abschreibungen Geschäftsjahr 0 125 5 525 245 900
Restbuchwert 31.12.2018 125.910 1 3.300 764 861 130.836
Restbuchwert Vorjahr 140.910 126 505 1.321 784 143.646

Bei den Abschreibungen des Geschäftsjahres für immaterielle Anlagewerte handelt es sich in Höhe von 62 T€ (Vorjahr 435 T€) um außerplanmäßige Abschreibungen. In den Abschreibungen für Sachanlagen sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr 15 T€) enthalten Die Abgänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen resultieren hauptsächlich aus der Übertragung dieser Vermögenswerte auf die quirion AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung bei der Gesellschaft.

Sonstige Vermögensgegenstände

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in T€ 31.12.2018 31.12.2017
Offene Verrechnungen aus schwebenden Wertpapiergeschäften 0 155
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 412 330
Forderungen an das Finanzamt und das Bundesamt für Finanzen 0 23
Aktivierte Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 279 250
Schecks und zum Einzug erhaltene Papiere 0 35
Gesamt 691 793

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Abgrenzungen aus Lieferungen und Leistungen mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr in Höhe von 365 T€ und von bis zu zwei Jahren in Höhe von 6 T€ enthalten.

Aktive latente Steuern

Die Quirin Privatbank AG macht von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch und setzt den aktiven Überhang an latenten Steuern in Höhe von 9.554 T€ in der Bilanz nicht an.

Der aktive Überhang an latenten Steuern ergibt sich in Höhe von 2.243 T€ aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, die aus den Rückstellungen (754 T€), dem Fonds für allgemeine Bankrisiken (741 T€), den Wertpapieren (452 T€) und der betrieblichen Altersvorsorge (296 T€) resultieren. Darüber hinaus entsteht ein aktiver Überhang an latenten Steuern aus der Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen (7.311 T€) nach § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Den ermittelten aktiven latenten Steuern liegt ein durchschnittlicher Steuersatz von 31,2 % zugrunde.

Fremdwährung

Das Gesamtvolumen der Vermögensgegenstände, die auf Fremdwährung lauten, beträgt umgerechnet 31.332 T€.

II. Passiva

Verbundene Unternehmen

Aus der Anlage freier Mittel verbundener Unternehmen bestehen unverbriefte Verbindlichkeiten unter den anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 2.142 T€ (Vorjahr 493 T€).

Handelspassiva

Die Handelspassiva enthalten zum Stichtag folgende Finanzinstrumente:

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in T€ 31.12.2018 31.12.2017
Derivate 4 0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0 0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0
Gesamt 4 0

Sonstige Verbindlichkeiten

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in T€ 31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten aus noch nicht abgewickelten Wertpapiergeschäften 0 0
Steuerverbindlichkeiten 1.952 17.335
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 161 85
Sonstige 30.481 17.718
Gesamt 32. 594 35.138

In der Untergruppe Sonstige werden überwiegend zum Stichtag erhaltene, aber noch nicht weitergeleitete Dotationsmittel ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus betrieblicher Altersversorgung wurden mit den zur Deckung dieser Verbindlichkeiten erworbenen Wertpapieren (Deckungsvermögen) gem. § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Zum Bilanzstichtag steht dem Erfüllungsbetrag der verrechneten Verbindlichkeiten in Höhe von 1.646 T€ ein Deckungsvermögen mit einem Marktwert in gleicher Höhe (Anschaffungskosten 1.676 T€) gegenüber.

Rückstellungen

Die Rückstellungen lassen sich zum Bilanzstichtag wie folgt aufgliedern:

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in T€ 31.12.2018 31.12.2017
Erbrachte Lieferungen und Leistungen 5.230 4.606
Personalrückstellungen 5.606 4.811
Steuerrückstellungen 580 711
Sonstige Rückstellungen 896 894
Gesamt 12.312 11.023

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vorrangig schwebende Ansprüche, Rückbaukosten für Mietereinbauten sowie Archivierungskosten. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung bei der quirion AG wurden Rückstellungen in Höhe von 99 T€ übertragen. Bei diesen handelt es sich vorrangig um Rückstellungen für erbrachte Lieferungen und Leistungen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB beträgt 2.377 T€ und ergibt sich in Höhe von 1.377 T€ aus der verpflichtenden Dotierung gemäß § 340e Abs. 4 HGB zum Ausgleich des Risikos künftiger Nettoaufwendungen des Handelsbestandes sowie in Höhe von 1.000 T€ zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken. Da der Teil des Fonds für allgemeine Bankrisiken, der sich auf die Dotierung nach § 340e HGB bezieht, im Berichtsjahr geringfügig unterhalb von 50 % des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands lag, wurde ein Betrag von 1 T€ zu Lasten des Nettoertrages des Handelsbestandes zugeführt.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 43.412.923 € und ist in 43.412.923 Stückaktien mit Gewinnberechtigung aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten.

Zum Berichtsstichtag besteht mit einer Frist bis zum 14. Juni 2023 die (nicht ausgenutzte) satzungsgemäße Ermächtigung, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 21.706 Tsd. Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 21.706 T€ zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2018“). Den Aktionären ist das Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist unter bestimmten Bedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Für die Durchführung der Kapitalerhöhungen durch den Vorstand ist die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich.

Darüber hinaus besteht in Höhe von bis zu 17.000 T€ nicht ausgenutztes bedingtes Kapital zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente („Bedingtes Kapital 2018“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Options-/Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft oder Aktien aus einem genehmigten Kapital zur Bedienung eingesetzt werden.

Ferner bestehen satzungsgemäß bedingte Kapitalien in Höhe von insgesamt 4.004 T€ zur Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen an Mitarbeiter und Organe im Rahmen der Aktienoptionsprogramme 2008 und 2011. In vier Tranchen wurden Bezugsrechte auf ein anteiliges Grundkapital in Höhe von 4.165 T€ ausgegeben. In 2017 wurden Aktienoptionen über insgesamt 306 T€ ausgeübt und das Grundkapital entsprechend erhöht. Drei der vier Tranchen sind ausgelaufen. Für die letzte Tranche besteht formal noch eine Laufzeit bis zum 20.03.2019, faktisch können jedoch aufgrund der Ausübungsbedingungen keine Aktienoptionen mehr ausgeübt werden.

Sowohl das genehmigte Kapital als auch das bedingte Kapital verbriefen ab dem Zeitpunkt ihrer möglichen Ausgabe die gleichen Stimm- und Gewinnrechte wie das bislang ausgegebene Grundkapital.

Als Hauptanteilseigner sind die ODDO BHF Belgium S.A., Brüssel/Belgien, mit 27,6 % und die Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, mit 25,3 % am Grundkapital der Quirin Privatbank AG beteiligt.

Fremdwährung

Auf Fremdwährung lautende Schulden bestehen im Gegenwert von 31.254 T€.

Restlaufzeitengliederung

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in T€ 31.12.2018 31.12.2017
Andere Forderungen an Kreditinstitute 9.552 9.515
a) bis zu drei Monaten 553 9.515
b) mehr als drei Monate bis ein Jahr 8.999 0
Forderungen an Kunden 21.465 18.151
a) bis zu drei Monaten 6.853 6.846
b) mehr als drei Monate bis ein Jahr 12.503 11.054
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 2.109 251
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0 0
a) bis zu drei Monaten 0 0
b) mehr als drei Monate bis ein Jahr 0 0
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.175 11.319
a) bis zu drei Monaten 2.078 276
b) mehr als drei Monate bis ein Jahr 97 9.035
c) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 0 2.008

Forderungen an Kunden mit unbestimmter Laufzeit

Unter den Forderungen an Kunden werden Forderungen mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von 6.573 T€ (Vorjahr 7.861 T€) ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Provisionsergebnis

Die Bank vereinnahmt im Provisionsergebnis Gebühren aus der Depot- und Vermögensverwaltung des Geschäftsbereichs Privatkundengeschäft. Darüber hinaus werden hier die Gebühren aus der Begleitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen für Kunden des Geschäftsbereichs Kapitalmarktgeschäft ausgewiesen.

Im Provisionsergebnis sind periodenfremde Erträge in Höhe von 330 T€ sowie periodenfremde Aufwendungen von -302 T€ enthalten.

Sonstiges betriebliches Ergebnis

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen beinhalten folgende Sachverhalte:

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Sonstige betriebliche Erträge
(in T€)
31.12.2018 31.12.2017
Erstattung von Aufwendungen durch Mandanten, Kunden und Mitarbeiter 999 1.279
Geschäftsbesorgung für Dritte 1.110 1.096
Auflösung von Rückstellungen 440 882
Währungsumrechnung 478 147
Periodenfremde Erträge 168 575
Übrige 232 270
Gesamt 3.427 4.249
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Sonstige betriebliche Aufwendungen
(in T€)
31.12.2018 31.12.2017
Erstattungen -39 -66
Periodenfremde Aufwendungen -92 -100
Übrige -103 -63
Gesamt -234 -229

Die übrigen Aufwendungen enthalten einen Betrag von -6 T€ (Vorjahr -1 T€) aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen.

Verwaltungsaufwendungen

In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind periodenfremde Erträge aus Erstattungen in Höhe von 118 T€ enthalten.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Der ausgewiesene Ertragssteueraufwand in Höhe von 677 T€ hat sich im Vergleich zum Vorjahr (799 T€) geringfügig verringert. Er betrifft neben den geleisteten Steuervorauszahlungen auf Basis der Vorauszahlungsbescheide zur Körperschafts- und Gewerbesteuer die Bildung von Steuerrückstellungen in Höhe von 476 T€. Bei der Ermittlung des Steueraufwandes hat die Bank ihre Verlustvorträge entsprechend berücksichtigt.

D. Sonstige Angaben

Derivative Geschäfte

Die derivativen Geschäfte betreffen zum Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte und Devisenswaps. Derivate werden grundsätzlich nur im Kunden- bzw. Mandantenauftrag abgeschlossen. Die Risikopositionen werden durch Gegengeschäfte mit Kreditinstituten glattgestellt. Da die Absicherung dabei grundsätzlich auf Mikroebene erfolgt, werden die zu Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zusammengefassten Grund- und Sicherungsgeschäfte überwiegend dem Anlagebuch zugeordnet.

Die Nominalbeträge der in die Bewertungseinheiten einbezogenen Grund- und Sicherungsgeschäfte und die abgesicherten Risiken haben per 31.12.2018 folgenden Umfang:

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in T€ Nominalbetrag abgesichertes Risiko
zum Geschäftskurs zum Terminkurs am Stichtag
Grundgeschäft 3.980 3.933 -47
Sicherungsgeschäft 3.980 3.933 47
Gesamt 7.960 7.866 0
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Anlagebuch Restlaufzeit
Angaben
in T€
< 1 Jahr 1 bis 5 Jahre >5 Jahre Nominal Positive Marktwerte Negative Marktwerte
Währungsrisiken 7.959 - - 7.959 27 -27
Aktien- und sonstige Preisrisiken - - - - - -
Zinsrisiken - - - - - -
Gesamt 7.959 - - 7.959 27 -27
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Handelsbuch Restlaufzeit
Angaben
in T€
< 1 Jahr 1 bis 5 Jahre >5 Jahre Nominal Positive Marktwerte Negative Marktwerte
Währungsrisiken 2.400 - - 2.400 -  
Aktien- und sonstige Preisrisiken - - - - -  
Zinsrisiken - - - - -  
Gesamt 2.400 - - 2.400 -  
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Kontrahentenstruktur (Angaben in T€) 31.12.2018 31.12.2017
Forderungsklasse Institute 10.359 8.563
Sonstige Forderungsklassen - -
Gesamt 10.359 8.563

Die angegebenen Werte stellen den beizulegenden Zeitwert auf Basis der Kurse am Abschlussstichtag dar, wobei Transaktionskosten unberücksichtigt sind. Sich aus negativen Marktwerten ergebende Risiken sind durch entsprechende Rückstellungen abgedeckt, soweit dies handelsrechtlich erforderlich ist. Die dem Handelsbestand zugeordneten Derivate werden mit ihren positiven bzw. negativen Marktwerten in dem Bilanzposten Handelsaktiva bzw. Handelspassiva ausgewiesen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme dieser Derivate hinsichtlich Höhe, Zeitpunkt und Sicherheit beeinträchtigt sind.

Mitglieder des Vorstands

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Karl Matthäus Schmidt (Vorsitzender) Johannes Eismann (CFO)
Zuständigkeiten: Zuständigkeiten:
¨ Privatkundengeschäft ¨ Kapitalmarktgeschäft
¨ Anlagemanagement ¨ Treasury
¨ Risikomanagement inkl. Recht, Compliance, Kredit-Marktfolge ¨ Kredit-Markt
¨ Marketing, Personal, Revision ¨ Finanzen
¨ Bankbetrieb, Datenschutz  
  Mandate in anderen Kontrollgremien:
  ¨ Mitglied des Aufsichtsrats der quirion AG, Berlin

Mitglieder des Aufsichtsrates

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Holger Timm Dr. Andreas Neuner
(Vorsitzender) (stellvertretender Vorsitzender)
¨ Vorstandsvorsitzender der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin ¨ Mitglied der Geschäftsführung der Riedel Holding GmbH & Co. KG, Nürnberg
¨ Vorstandsvorsitzender der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin  
  Dr. Wolfgang Klein
Klaus-Gerd Kleversaat (bis 18.10.2018)
¨ Vorstandsmitglied Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin ¨ Unternehmensberater
Matthias Baller Dr. Marcel Morschbach
  (bis 15.06.2018)
¨ Syndikusanwalt der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin ¨ Vorstand net-m privatbank 1891 AG

Werner Karl-Wilhelm Taiber

(seit 15.06.2018)

¨ Dipl.-Kaufmann

Herr Dr. Marcel Morschbach ist mit Ablauf des zeitlich befristeten Mandats zur Hauptversammlung am 15.06.2018 aus dem Aufsichtsrat der Quirin Privatbank ausgeschieden. Herr Werner Karl-Wilhelm Taiber wurde auf der Hauptversammlung 2018 neu in den Aufsichtsrat der Bank gewählt. Herr Dr. Wolfgang Klein ist mit Wirkung zum 19.10.2018 aus dem Aufsichtsrat der Quirin Bank ausgeschieden.

Organbezüge

An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 90 T€ gezahlt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Angabe der gewährten Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV

Zum Jahresende bestehen keine Kreditlinien für Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Aufsichtsrats.

Angabe nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 sowie § 35 Abs. 4 und 6 RechKredV

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 1.014 T€ (Vorjahr 1.037 T€) sowie keine unwiderruflichen Kreditzusagen (Vorjahr 1.100 T€). Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte, dass die Bank aus Eventualverbindlichkeiten oder übernommenen Bürgschaften in Anspruch genommen wird.

Mitarbeiter

Die Anzahl der Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen:

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Anzahl der Arbeitnehmer per 31.12.2018 im Jahresdurchschnitt
Männlich 138 136
Weiblich 77 82
Gesamt 215 218

Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB

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in T€ 31.12.2018 31.12.2017
Abschlussprüfungsleistungen 159 0
Andere Bestätigungsleistungen 113 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 28 10
Gesamt 300 10

Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG (§ 36 WpHG a. F.). Als sonstige Leistungen wurden allgemeine Beratungsleistungen im Rahmen von projektbezogener Qualitätssicherung erbracht.

E. Weitere Angaben

Offenlegung gem. Art. 434 Abs. 2 CRR

Die Offenlegungsangaben gem. Art. 434 Abs. 2 CRR sind dem Offenlegungsbericht, der auf der Internetseite der Bank veröffentlicht wird, zu entnehmen.

Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Aus Miet-, Leasing- sowie Geschäftsbesorgungs- und Wartungsverträgen ergeben sich über die Restlaufzeit der wesentlichen Einzelverträge künftige Belastungen von insgesamt 23.677 T€, von denen sich 16.605 T€ auf eine Restlaufzeit von über einem bis maximal 10 Jahren beziehen. Darüber hinaus bestehen zum 31.12.2018 für die Bank übernommene Mietavale in Höhe von 471 T€.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, ergaben sich keine.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Gemäß § 150 AktG wurde zunächst die gesetzliche Rücklage in Höhe von 195 T€ dotiert. Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat satzungsgemäß 2.400 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. In Bezug auf den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 1.302 T€ schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, diesen in Höhe von 0,03 € je dividendenberechtigter Aktie als Dividende auszuschütten.

 

Berlin, 27. Februar 2019

Quirin Privatbank AG

Der Vorstand

Karl Matthäus Schmidt

Johannes Eismann

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG, Berlin – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Quirin Privatbank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

♦♦ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

♦♦ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Ermittlung und Erfassung der Provisionserträge

Angaben zu den Provisionserträgen sind in den Erläuterungen zu den Provisionserträgen im Anhang sowie in den Abschnitten der „Positionierung der Bank“ sowie in der „Geschäftlichen Entwicklung“ des Lageberichtes enthalten.

Das Risiko für den Abschluss

Der Provisionsertrag ist der Höhe nach ein wesentlicher Bestandteil des Jahresergebnisses der Quirin Privatbank. Die Quirin Privatbank weist im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 Provisionserträge von EUR 53,1 Mio (i. Vj. EUR 55,1 Mio) aus.

Die aus dem Privatkundengeschäft stammenden Provisionserträge resultieren aus Gebühren für die Vermögensberatung und Vermögensverwaltung. Im Bereich Kapitalmarktgeschäft erzielt die Bank im Wesentlichen Provisionserträge aus dem Corporate-Finance-Geschäft.

Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass aufgrund einer nicht sachgerechten Erfassung der Vertragsstammdaten, wie z. B. Gebührensätze oder Abrechnungszeiträume, einzelner provisionsrelevanter Transaktionen sowie einer fehlerhaften Berechnung die Provisionserträge in unrichtiger Höhe ermittelt werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

Im Rahmen von kontrollbasierten Prüfungshandlungen haben wir die Implementierung und Wirksamkeit von manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen beurteilt, die die Gesellschaft zur Sicherstellung einer korrekten Erfassung abrechnungsrelevanter Vertrags- und Transaktionsdaten im Provisionsgeschäft eingerichtet hat.

Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme haben wir im Vorfeld die Wirksamkeit der allgemeinen IT-Kontrollen, die sich auf die IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von IT-Anwendungskontrollen unterstützen, unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft.

Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir anhand von Zufallsstichproben die ordnungsmäßige Berechnung und buchhalterische Erfassung der Provisionserträge einzelner Transaktionen nachvollzogen. Dabei haben wir auch die Abrechnungen mit den der Ermittlung und Erfassung von Provisionserträgen zugrunde liegenden Unterlagen abgestimmt.

Unsere Schlussfolgerungen

Die eingerichteten manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen sind geeignet, die sachgerechte Erfassung der Vertragsstamm- und Transaktionsdaten im Provisionsgeschäft sicherzustellen, sodass die Berechnungen der Provisionserträge sachgerecht erfolgt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

♦ wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht

oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

♦ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

♦ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

♦ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

♦ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

♦ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

♦ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

♦ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

♦ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Quirin Privatbank AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lars Protze.

 

Berlin, den 5. März 2019

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lars Protze, Wirtschaftsprüfer

Gerhard Thiel, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der Quirin Privatbank AG bei der Leitung der Bank regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Er wurde vom Vorstand der Bank zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über die wesentlichen Entwicklungen in der Gesellschaft unterrichtet.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftslage und die wirtschaftliche Situation der einzelnen Geschäftsbereiche (insbesondere Privatkundengeschäft, Kapitalmarktgeschäft und quirion, die Unternehmensplanung, die Risikolage sowie die strategische Ausrichtung der Bank informiert. Über grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Lage sowie bedeutsame Geschäftsvorgänge fanden enge Beratungen zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft statt. Auch außerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben sich der Aufsichtsratsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter vom Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Bank eingebunden und hat, soweit nach gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorschriften erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Vorfällen erteilt.

Im Berichtsjahr fanden planmäßig vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 16. März, 15. Juni, 24. September und 14. Dezember 2018 statt. Darüber hinaus wurde ein Aufsichtsratsbeschluss im Umlaufverfahren sowie ein weiterer fernmündlich gefasst. An den Sitzungen des Aufsichtsrats haben auch der Vorstand sowie die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung teilgenommen. Es existieren ein Präsidialausschuss, ein Prüfungsausschuss sowie ein Risikoausschuss. Herr Dr. Marcel Morschbach ist mit zeitlichem Ablauf seines Mandats zur Hauptversammlung am 15. Juni 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Werner Taiber wurde durch die Hauptversammlung am 15. Juni 2018 neu in den Aufsichtsrat der Bank gewählt. In der ebenfalls am 15. Juni 2018 durchgeführten Aufsichtsratssitzung wurde Herr Taiber zum Mitglied und Vorsitzenden des Risikoausschusses sowie zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt. Herr Dr. Wolfgang Klein ist mit Wirkung zum 19. Oktober 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Darüber hinaus hat sich die Besetzung der Ausschüsse nicht verändert. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal, der Risikoausschuss einmal. An den Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. des Risikoausschusses und des Prüfungsausschusses haben nach Bedarf auch Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzen, Revision und Compliance sowie Mitarbeiter des Abschlussprüfers teilgenommen.

Zentrales Thema des Aufsichtsrats war auch in 2018 die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit dem Ziel, die Geschäftsbereiche Privatkundengeschäft, Kapitalmarktgeschäft und quirion weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat die Umsetzung der Wachstumsstrategie des Privatkundengeschäfts und die Ergänzung des Kapitalmarktgeschäfts um die Abteilung Kapitalmarktservice eng begleitet. Weiterer Schwerpunkt war die Ausgliederung des bis zum 30. Juni 2018 unter der Marke quirion betriebenen Geschäftsbereichs, der mit Wirkung zum 01. Juli 2018 rechtlich verselbstständigt und im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die quirion AG eingebracht wurde. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat über die Umsetzung der neuen regulatorischen Anpassungen (insbesondere MiFiD II) informieren lassen und sich mit den monatlichen Informationen des Finanzbereichs zur Geschäftsentwicklung beschäftigt.

Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Risikotragfähigkeit der Bank für das Geschäftsjahr wurden in der Sitzung vom 15. Juni 2018 und die IT-Strategie in der Sitzung vom 24. September 2018 mit dem Aufsichtsrat erörtert.

Der Compliance-Bericht, der Bericht der MaRisk-Compliance-Funktion sowie der Bericht der zentralen Stelle gemäß §25h Abs. 4 i.V.m. §25h Abs. 1 KWG („Fraud“) für das Berichtsjahr 2018 wurden dem Aufsichtsrat vom Compliance-Beauftragten vorgelegt und in der Sitzung am 19. März 2019 erörtert.

Der Aufsichtsrat hat sich in jeder Sitzung vom Vorstand ausführlich über die Feststellungen der Internen Revision sowie über die jeweils aktuelle Risikoposition der Bank informieren lassen.

Die Prüfung nach § 36 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Prüfungszeitraum 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2018 wird durch die vom Vorstand beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vorgenommen. Der Prüfungsbericht wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats nach Abschluss der Prüfung übermittelt.

Jahresabschluss

Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 ist unter Einbeziehung von Buchführung und Lagebericht durch die in der Hauptversammlung vom 15. Juni 2018 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und am 5. März 2019 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bestätigungsvermerk wurde durch die Herren Wirtschaftsprüfer Protze und Thiel gemeinsam unterzeichnet.

Der Prüfungsausschuss hat sich in der Sitzung am 19. März 2019 intensiv mit den Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss 2018 inklusive des Prüfungsberichts, die dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, befasst. Die Abschlussprüfer nahmen an der genannten Sitzung des Prüfungsausschusses teil, erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und standen für Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat hierüber in der anschließenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet.

In seiner Sitzung am 19. März 2019 hat sich der Aufsichtsrat insofern ebenfalls eingehend mit dem vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der Quirin Privatbank AG befasst, diesen intensiv geprüft und mit dem Vorstand sowie der erweiterten Geschäftsleitung erörtert.

Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss sowie dem Ergebnis der eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen und billigt den Jahres- und Konzernabschluss 2018. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlägen des Vorstands von dem nach Dotierung der gesetzlichen Gewinnrücklage verbleibenden Bilanzgewinn im Einzelabschluss der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.702.510,80 gemäß §24 Abs. 1 der Satzung EUR 2.400.123,11 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,03 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, hat der Aufsichtsrat zugestimmt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die im Geschäftsjahr 2018 erbrachten Leistungen.

 

Berlin, 19. März 2019

Holger Timm, Aufsichtsratsvorsitzender

Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat der Quirin Privatbank AG schlagen der diesjährigen Hauptversammlung vor, den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 1.302.387,69 € als Dividende auszuschütten. Dies entspricht einer Dividende von 0,03 € je dividendenberechtigter Stückaktie (43.412.923).

Ergebnisverwendungsbeschluss

Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 14. Juni 2019 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 1.302.387,69 eine Dividende in Höhe von EUR 0,03 je gewinnberechtigter Stückaktie auszuschütten.