Quirin Privatbank AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernlagebericht zum 31. Dezember 20191. Rahmenbedingungen Das gesamtwirtschaftliche Wachstum hat sich in Deutschland im abgelaufenen Jahr 2019 abgeschwächt und wird nach den ersten Zahlen des Statistischen Bundesamtes nach 1,5 % in 2018 im Jahresdurchschnitt 2019 noch 0,6 % betragen haben. Die jahresdurchschnittliche Inflationsrate stieg dem Statistischen Bundesamt zufolge auf 1,4 % und hat sich damit leicht erhöht. Den Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge waren im Durchschnitt des Jahres 2019 nur noch 5 % der erwerbsfähigen Bevölkerung arbeitslos gemeldet. Die weltweiten Kapitalmärkte konnten im zurückliegenden Geschäftsjahr 2019 größtenteils deutliche Zugewinne verzeichnen. Vor allem die Aktienmärkte legten stark zu. So gewann der Deutsche Aktienindex DAX gut 25 % an Wert hinzu. Der US-amerikanische Aktienmarkt stieg in US-Dollar und am maßgeblichen S&P 500 Index gemessen sogar um knapp 29 %. Ein weltweites Aktienmarktengagement in den Industrieländern stieg gemessen am MSCI World Index (in US-Dollar) um etwa 25 %. Auch in vielen Anleihesegmenten waren die Wertsteigerungen auf Jahressicht deutlich. So war von Jahresanfang bis -ende 2019 mit 10-jährigen Bundesanleihen aufgrund von Kurssteigerungen trotz der niedrigen Kuponrendite ein Wertzuwachs von gut 4 %, bei 10-jährigen US-Staatsanleihen von 9 % zu erzielen. Die maßgeblichen Zentralbanken haben ihre Geldpolitik nach den leichten Straffungen von 2018 im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 wieder etwas gelockert. Die US-Notenbank Fed nahm zum Jahresende sogar wieder Liquiditätsmaßnahmen auf, die EZB senkte im Jahresverlauf den Einlagenzins, was tendenziell die Kapitalmärkte gestützt hat. 2. Positionierung der Bank Die Quirin Privatbank AG (nachfolgend kurz "Quirin Privatbank", "Bank" oder "Konzern") betreibt mit dem Privatkundengeschäft, dem Kapitalmarktgeschäft sowie über das Tochterunternehmen quirion AG (nachfolgend kurz "quirion") drei strategische Geschäftsfelder. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt in allen drei Geschäftsfeldern auf dem Erbringen entsprechender Dienstleistungen und damit dem Erwirtschaften von Provisionserträgen. Im Privatkundengeschäft und mit quirion verfolgt die Bank das Prinzip der unabhängigen Beratung rund um das Thema Vermögensanlage ("Honoraranlageberatung"), d. h., die Bank wird für ihre Dienstleistungen ausschließlich und direkt vom Kunden bezahlt. Unabhängige Beratung meint sowohl produkt- als auch anbieterunabhängige Beratung, womit die Beratung der Kunden einzig auf die Interessen der Kunden und mithin nicht auf den Absatz bestimmter Produkte ausgerichtet ist. Das Privatkundengeschäft und quirion unterscheiden sich in der Zielgruppe und damit im Beratungsbedarf und Beratungsumfang der Kunden sowie durch das angebotene Produkt- und Dienstleistungsspektrum. Im Privatkundengeschäft werden vermögende Privatkunden persönlich und ganzheitlich an 13 Standorten im Bundesgebiet betreut. Die Beratung und Betreuung der Kunden erfolgt dabei sowohl in Form der Vermögensverwaltung als auch in Form der Anlageberatung. quirion ist Teil der Digitalstrategie des Konzerns, mit der das Anlagekonzept der Quirin Privatbank in die digitale Welt übertragen wurde, um es allen Anlegern zugänglich zu machen (sog. "Robo-Advise"). Im Kapitalmarktgeschäft betreut und berät die Bank Unternehmen bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigen- und Fremdkapitalbasis. Die Quirin Privatbank verfolgt im Rahmen ihrer Geschäftsstrategie die folgenden übergeordneten Ziele: ¨ weitere Steigerung des Bekanntheitsgrades ¨ "die" Bank/Marke für unabhängige Anlageberatung in Deutschland sein ¨ Steigerung des verwalteten Kundenvermögens (Assets under Management) ¨ quirion in den Top 5 für digitale Anlageberatung etablieren (sog. "Robo-Advisor") Abgeleitet aus den geschäftspolitischen Zielen verfolgt die Bank die unternehmensbezogenen Ziele, den Unternehmenswert zu steigern, die Dividendenfähigkeit zu verstetigen und dabei verstärkt nachhaltige Aspekte zu berücksichtigen. Neben den vorgenannten drei strategischen Geschäftsfeldern betreibt die Bank im Rahmen der verbliebenen vertraglichen Verpflichtungen das sog. BPO-Geschäft (Business Process Outsourcing). Grundsätzlich hat die Bank diese Aktivitäten an die Avaloq Sourcing (Europe) AG abgegeben. Sie ist nur noch insoweit in das BPO-Geschäft eingebunden, als sie für Avaloq Sourcing (Europe) AG als Bankpartner für solche Dienstleistungen fungiert, die einer Banklizenz bedürfen (z. B. Lagerung von Wertpapieren bei Wertpapiersammelstellen). Die Bank steuert ihr Geschäft und die Geschäftsentwicklung nach finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, über deren Höhe und Entwicklung im Jahresabschluss und Lagebericht berichtet wird. Zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren gehören der Jahresüberschuss sowie die Gesamtkapitalquote. Weitere finanzielle Leistungsindikatoren sind der Provisionsüberschuss und die Cost-Income-Ratio (CIR). Die CIR wird vor Umlage der Overheadkosten ermittelt und ist definiert als Relation der ordentlichen Aufwendungen zu den ordentlichen Erträgen. Der bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist die Höhe der verwalteten Kundengelder (Assets under Management - AuM). Weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die Kundenanzahl sowie die Kundenzufriedenheit. Geschäftsbereich Privatkundengeschäft Im Geschäftsbereich Privatkundengeschäft werden Kunden ab einem liquiden Anlagevermögen von 200 T€ betreut. Die Bank bietet ihre Dienstleistungen im Privatkundengeschäft deutschlandweit in 13 Niederlassungen an und gewährleistet somit eine persönliche Betreuung der Kunden vor Ort. Die Betreuung der Kunden erfolgt ausschließlich durch festangestellte Vermögensberater. Die Vermögensberatung wird einerseits in Form der Anlageberatung und andererseits in Form der Vermögensverwaltung angeboten - wobei sich die Bank insbesondere auf die Vermögensverwaltung fokussiert. Kernelement im Privatkundengeschäft und Grundlage der bestehenden Wachstumsstrategie ist das Asset-Management-Konzept, auf dessen Basis im Rahmen der Vermögensverwaltung die Kundengelder verwaltet werden. Die Vermögensverwaltung umfasst unter der Bezeichnung "Markt - Meinung - Wissen" drei übergeordnete Bausteine, die individuell miteinander kombiniert werden können. Innerhalb der Bausteine stehen je nach Risikotragfähigkeit des Kunden verschiedene Anlagestrategien zur Verfügung. Das Besondere des Konzepts liegt in der Kombination unterschiedlicher, klar voneinander abgegrenzter Renditequellen, die jeweils unterschiedlichen Schwankungsbreiten und Risiken unterliegen. In 2019 wurde eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Vermögensverwaltungsstrategie ergänzt, die unter dem Namen "Verantwortung" angeboten wird. quirion Die quirion AG als 100%iges Tochterunternehmen der Quirin Privatbank betreibt eine Online-Plattform, über die Privatkunden ab einem Mindestanlagebetrag von 1.000 € eine digitale Vermögensverwaltung in verschiedenen Ausprägungen angeboten wird (sog. "Robo-Advise"). Angelehnt an die Bausteine "Markt" sowie "Verantwortung" der Vermögensverwaltung der Quirin Privatbank stehen den Anlegern bei quirion jeweils zehn verschiedene Anlagestrategien zur Verfügung, wobei der Unterschied je nach Risikotragfähigkeit der Kunden in der Aktienquote liegt. Ergänzt wird das quirion-Angebot, welches sich an digitale oder zumindest onlineaffine Kunden richtet, um eine nachhaltige Anlagestrategie sowie eine Altersvorsorgelösung. Geschäftsbereich Kapitalmarktgeschäft Im Geschäftsbereich Kapitalmarktgeschäft werden Unternehmen sowie die Unternehmer selbst mit ihren Geschäftsvorhaben betreut. Das Kapitalmarktgeschäft bietet diesen Kunden Zugang zu nationalen und internationalen Investoren in den europäischen Finanzmetropolen. In den vergangenen Jahren wurden über 300 Transaktionen mit einem Volumen von über 13 Mrd. € erfolgreich durchgeführt. Um den anspruchsvollen Anforderungen seiner Kunden bestmöglich gerecht zu werden, teilt sich das Kapitalmarktgeschäft in vier Bereiche mit den Spezialisten auf den jeweiligen Gebieten. Der Bereich Corporate Finance entwickelt mit Blick auf die jeweiligen Ziele seiner Kunden individuelle Finanzierungskonzepte und setzt diese um - unabhängig davon, ob es sich dabei um Eigen-, Hybrid- oder Fremdkapitalfinanzierungen, Umplatzierungen, Übernahmeangebote, Squeeze-outs, Aktien- und Anleiherückkaufprogramme oder Börsenzulassungen und Listings handelt. Im Bereich Institutionelle Kundenbetreuung werden vielfältige Investitionsoptionen mit und für die Kunden entwickelt und organisiert - vom Handel mit Aktien über ETFs bis hin zu Staats- und Unternehmensanleihen. Spezialisiert hat sich der Bereich auf die Umsetzung von Trading-Strategien und bietet im Rahmen von Best Execution ein Orderrouting zu allen wichtigen internationalen Börsenplätzen an. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig auch die vom Bereich Corporate Finance durchgeführten Kapitalmarkttransaktionen erfolgreich unterstützt. Im Bereich Institutionelles Research werden fundamentale Unternehmensanalysen sowie Unternehmensstudien, Marktanalysen und Industriereports erstellt. Der Fokus liegt dabei auf ausgewählten deutschen Small und Mid Caps. Darüber hinaus werden Kapitalmarkttransaktionen des Bereichs Corporate Finance durch vorgenannte Researchergebnisse unterstützt. Im Kapitalmarktservice erfolgt die prozessuale und technische Abwicklung von Kapitalmarkttransaktionen inklusive entsprechender Ergänzungsdienstleistungen. 3. Geschäftliche Entwicklung Überblick Der Konzern blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurück. Das Ergebnis nach Steuern beträgt 1,6 Mio. € und liegt erwartungsgemäß unter dem Vorjahreswert von 2,9 Mio. €. Der geplante Ergebniskorridor eines leicht negativen bis ausgeglichenen Ergebnisses konnte somit deutlich übertroffen werden. Verantwortlich für die erfreuliche Ergebnisentwicklung waren sowohl das Privatkundengeschäft als insbesondere auch das Kapitalmarktgeschäft. In beiden Geschäftsbereichen wurde das geplante Segmentergebnis deutlich übertroffen. Die Eigenkapitalrendite des Konzerns beträgt vor Steuern 6,9 %. Das Privatkundengeschäft konnte an die positive Entwicklung der Vorjahre anknüpfen und das Wachstum der betreuten Kunden und Kundengelder nochmal beschleunigen. Die Nettomittelzuflüsse belaufen sich in 2019 in den bundesweit 13 Niederlassungen auf ca. 350 Mio. €, was im Vergleich zu Nettomittelzuflüssen in Höhe von 220 Mio. € in 2018 einer Steigerung von knapp 60 % entspricht. Das im stationären Privatkundengeschäft verwaltete Vermögen beläuft sich zum Stichtag 31.12.2019 auf 3,9 Mrd. €. Zusammen mit den Unternehmerkunden und quirion verwaltet die Quirin Privatbank damit insgesamt 4,4 Mrd. €. Mittlerweile werden bereits 2,9 Mrd. € des im Privatkundengeschäft verwalteten Kundenvermögens im Rahmen der Vermögensverwaltung betreut. Dies entspricht einem Anteil von 74 %, der sich im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte erhöht hat. Den strategischen Zielwert für diese Quote hat die Bank von 75 % auf 90 % angehoben. Die Erträge im Privatkundengeschäft konnten im Vergleich zum Vorjahr auf Basis der hohen Nettomittelzuflüsse sowie der positiven Performance der Kundenportfolios um 29 % gesteigert werden. Da die Verwaltungsaufwendungen gleichzeitig nur um 12 % gestiegen sind, hat sich der Deckungsbeitrag des Geschäftsbereichs in 2019 deutlich verbessert und liegt auch über dem Erwartungswert des Segments. Die (CIR) des Privatkundengeschäfts hat sich infolgedessen von 85 % auf 75 % verbessert. Auch die quirion AG, deren Kundenkonten und Depots durch die Quirin Privatbank geführt werden, hat sich weiter positiv entwickelt. Zum Ende des Geschäftsjahres betreut quirion rund 14.400 Kunden und verwaltet 370 Mio. € Kundengelder. Die Kundenanzahl konnte mit einem Wachstum von 170 % im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht werden. Die Rahmenbedingungen für das Kapitalmarktgeschäft waren im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Blick auf MiFID II sowie das anhaltend niedrige Zinsumfeld weiterhin herausfordernd. Trotzdem konnte die Geschäftsentwicklung im Bereich Institutionelle Kundenbetreuung auf niedrigem Niveau stabilisiert und das Handelsergebnis wieder etwas verbessert werden. Zudem lässt sich erneut im Projektgeschäft des Bereichs Corporate Finance sowie im Bereich Kapitalmarktservice auf eine positive Geschäftsentwicklung in 2019 zurückblicken, sodass das Kapitalmarktgeschäft insgesamt ein im Vergleich zum Vorjahr verbessertes operatives Ergebnis erreicht hat. Auf dieser Basis hat sich die CIR von 48 % auf 42 % reduziert. Die positive Geschäftsentwicklung konnte genutzt werden, um eine Vorsorgereserve gemäß § 340g HGB zu bilden und damit auch die regulatorischen Eigenmittel zu stärken. Ertragslage Die Ertragslage des Konzerns ist im Wesentlichen durch den Provisionsüberschuss bestimmt, der sich gegenüber dem Vorjahr von 42,8 Mio. € auf 53,4 Mio. € um 25 % erhöht hat. Zu der deutlichen Steigerung der für den Konzern wesentlichen Ertragskomponente haben sowohl das Kapitalmarktgeschäft als insbesondere auch das Privatkundengeschäft aufgrund der positiven Entwicklung der verwalteten Kundengelder beigetragen. Der Zinsüberschuss (inkl. der laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren) wird im Wesentlichen durch die überwiegend in Wertpapieren angelegten liquiden Mittel generiert und liegt mit 2,1 Mio. € ca. 22 % unter dem Vorjahreswert von 2,7 Mio. €. Der Rückgang ist einerseits auf die deutlich gestiegenen negativen Zinserträge auf Guthaben bei Banken, insbesondere der Deutschen Bundesbank, aufgrund der zum Stichtag, aber auch im Jahresdurchschnitt höheren Barreserve zurückzuführen. Andererseits haben sich auch die Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren aufgrund von Fälligkeiten und dem grundsätzlich gesunkenen Zinsniveau reduziert. Das Handelsergebnis konnte nach dem schwachen Jahr 2018 wieder etwas gesteigert werden und beläuft sich im Berichtsjahr auf 2,2 Mio. € (Vorjahr 1,3 Mio. €). Im Handelsergebnis ist ein Ertrag aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340e Abs. 4 HGB in Höhe von 10 T€ enthalten (im Vorjahr ein Aufwand aus der Zuführung von 1 T€). Das sonstige betriebliche Ergebnis beträgt 2,9 Mio. € und liegt damit in etwa auf dem Vorjahresniveau von 3,0 Mio. €. Enthalten sind hier Erträge aus der Erstattung von durchgeleiteten fremden Kosten sowie der Geschäftsbesorgung im Rahmen der verbliebenen BPO-Aktivitäten (1,0 Mio. €) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen (0,6 Mio. €) und Währungsumrechnung (1,1 Mio. €). Die Verwaltungsaufwendungen betragen im Berichtsjahr 50,2 Mio. € und sind im Vergleich zum Vorjahr um 12 % angestiegen. Dies ist insbesondere auf gestiegene Personalkosten zurückzuführen, die sich wachstumsbedingt infolge der gestiegenen Mitarbeiteranzahl sowie ergebnisbedingt aufgrund gestiegener variabler Vergütungsbestandteile erhöht haben. Für die interne Steuerung werden diese und sonstige Overheadkosten ("run the bank") den Geschäftsbereichen entsprechend ihrer Inanspruchnahme des regulatorischen Kapitals belastet. Die Abschreibungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 0,9 Mio. € auf 1,1 Mio. € erhöht. Der Anstieg ist überwiegend auf im Berichtsjahr enthaltene außerplanmäßige Abschreibungen zurückzuführen. Aus der Risikovorsorge ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 eine Ergebnisbelastung von -0,7 Mio. € (Vorjahr -0,5 Mio. €). Neben der Risikovorsorge auf Forderungen gegenüber Kunden sind hier auch negative Bewertungseffekte für Wertpapiere der Liquiditätsreserve enthalten. Das Ergebnis aus Finanzanlagen beläuft sich auf 0,0 Mio. € nach -0,1 Mio. € im Vorjahr. Die Bank hat im abgelaufenen Geschäftsjahr den Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB um 5,0 Mio. € erhöht. Zusammen mit der verpflichtenden Dotierung gem. § 340e Abs. 4 HGB beläuft sich der Fonds zum Berichtsstichtag auf 7,4 Mio. €. Der Konzern erzielt für das Geschäftsjahr 2019 damit nach Steuern in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €) insgesamt einen Jahresüberschuss von 1,6 Mio. €, womit der prognostizierte Ergebniskorridor deutlich übertroffen wurde. Im Jahresdurchschnitt 2019 waren neben zwei Vorstandsmitgliedern 244 Mitarbeiter (Vorjahr 229) und zum Bilanzstichtag 256 Mitarbeiter (Vorjahr 228) angestellt. Finanzlage Neben dem Eigenkapital refinanziert sich der Konzern insbesondere über täglich fällige Kundeneinlagen. Die Zahlungsfähigkeit der Bank war im Berichtszeitraum zu jeder Zeit gegeben. Zur Steuerung der Liquiditätslage und der Liquiditätsrisiken verweisen wir auf die entsprechende Darstellung im Risikobericht. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 43.412.923 € und ist in 43.412.923 Stückaktien mit Gewinnberechtigung aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten. Das Grundkapital verteilt sich zum Bilanzstichtag auf folgende Gesellschafter: scrollen
Die Aktien der Quirin Privatbank sind im Basic Board, einem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr), an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Satzungsgemäß bestehen zum Berichtsstichtag darüber hinaus nicht ausgenutzte Kapitalien in Höhe von 21.706 T€ ("Genehmigtes Kapital 2018") sowie in Höhe von bis zu 17.000 T€ ("Bedingtes Kapital 2018") zur Bedienung von Finanzierungsinstrumenten. Für weitere Details hinsichtlich des genehmigten und bedingten Kapitals verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang. Vermögenslage Die Bilanzsumme des Konzerns beträgt zum Berichtsstichtag 602 Mio. € und hat sich im Vergleich zum Jahresende 2018 um 119 Mio. € erhöht. Dabei hat sich die Bilanzstruktur etwas verändert. Zwar ist die Aktivseite weiterhin im Wesentlichen durch die Anlage der Kundeneinlagen geprägt. Jedoch erfolgt dies aufgrund von Wertpapierfälligkeiten, die in 2019 nur in geringem Ausmaß reinvestiert werden konnten, und stichtagsbedingt höheren Kundeneinlagen nunmehr überwiegend durch Guthaben bei der Deutschen Bundesbank, welche sich stichtagsbezogen um 241 Mio. € auf 400 Mio. € erhöht haben. Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten haben sich hingegen auf 31 Mio. € (Vorjahr 132 Mio. €) reduziert. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag insgesamt um 28 Mio. € auf 132 Mio. € reduziert. Die Forderungen gegenüber Kunden, die vor allem aus dem Kundenkreditgeschäft resultieren, haben sich im Jahresverlauf geringfügig auf 33 Mio. € erhöht. Die Struktur der Passivseite ist im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der wesentliche Posten sind mit 437 Mio. € die Kundeneinlagen, die im Vergleich zum Vorjahr (259 Mio. €) stichtagsbedingt um 178 Mio. € höher ausfallen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich hingegen um 58 Mio. € auf 68 Mio. € reduziert. Die Rückstellungen haben sich im Vorjahresvergleich um 4 Mio. € auf 17 Mio. € erhöht, während der Fonds für allgemeine Bankrisiken um 5 Mio. € auf 7 Mio. € angestiegen ist. Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 21 Mio. € (Vorjahr 33 Mio. €). Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum 31.12.2018 durch die Dividendenzahlung im Juni 2019 bilanziell zunächst um 1,3 Mio. € reduziert und erhöht sich durch den Jahresüberschuss von 1,6 Mio. € bzw. die daraus dotierten Gewinnrücklagen auf 51,5 Mio. €, was im Saldo und im Vergleich zum Vorjahresstichtag einer Erhöhung des Eigenkapitals von 0,3 Mio. € entspricht. Da der Konzern gem. Art. 19 Abs. 1 CRR keine aufsichtsrechtliche Institutsgruppe bildet, wird die Gesamtkapitalquote ausschließlich auf Einzelabschlussebene der Konzerngesellschaften ermittelt. Die Gesamtkapitalquote beträgt für die Quirin Privatbank AG zum Bilanzstichtag (vor Feststellung des Jahresabschlusses) 22,6 % (Vorjahr 22,0 %) und für die quirion AG 25,0 % (Vorjahr 26,9 %). Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Der Konzern konnte auch im Jahr 2019 die positive Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der letzten Jahre fortsetzen. Seit 2013 weist die Quirin Privatbank sowohl auf Einzelabschluss- als auch auf Konzernebene nunmehr durchgängig positive Geschäftsergebnisse aus. Im Ergebnis der erfreulichen Geschäftsentwicklung konnte erstmals für das Geschäftsjahr 2016 und in allen Folgejahren eine Dividende an die Aktionäre gezahlt werden. Auf der nächsten Hauptversammlung im Juni 2020 soll parallel zur erfolgten Stärkung der Gewinnrücklagen aus dem Bilanzgewinn die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 vorgeschlagen werden. Positiv bewertet wird zudem weiterhin, dass der Konzern die zurückliegenden und auch für die Zukunft geplanten Wachstumsinvestitionen aus einem nachhaltig positiven Geschäftsergebnis refinanzieren kann. Einschränkend sei erwähnt, dass es hierfür (noch) eines grundsätzlich freundlichen Kapitalmarktumfelds bedarf. Grundzüge des Vergütungssystems Die Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter erfolgt individuell unter Berücksichtigung von Leistung und betrieblicher Stellung durch den Vorstand. Die Vergütungen des Vorstands werden durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Vergütungssysteme der Quirin Privatbank und von quirion setzen sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Die variablen Vergütungsbestandteile sind vertraglich geregelt, vom Erreichen bestimmter Unternehmens- und/oder Bereichsziele abhängig oder unterliegen sonstigen Ermessenskomponenten. Angabe der gewährten Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse Zum Jahresende bestehen keine Kreditlinien für Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Aufsichtsrats. 4. Risikobericht Da der Konzern gem. Art. 19 Abs. 1 CRR keine aufsichtsrechtliche Institutsgruppe bildet, stellt der Risikobericht im Folgenden ausschließlich auf die Quirin Privatbank ab. Für die Sicherung des Vermögens der Bank und der langfristigen Ertragssicherung ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen eingehbaren Risiken und Ertragspotenzial notwendig. Hierzu hat die Bank ein Risikomanagementsystem etabliert, das in den Prozess der Strategieentwicklung der Bank eingebunden ist. Dieser Prozess ist nicht allein auf die Geschäftsstrategie ausgerichtet, sondern bezieht die Bemessung der Risikotragfähigkeit der Bank mit ein. Er ist zukunftsorientiert und hat weitreichende Folgen für die Bindung von Ressourcen. Der Vorstand ist für den Strategieprozess verantwortlich. Er hat in der Risikostrategie den Handlungsrahmen für die eingehbaren Risiken festlegt. Bankspezifische Risikoindikatoren sind definiert und in die regelmäßige Berichterstattung eingebunden. Der Vorstand hat eine Leitlinie für die Risikokultur in der Bank festgelegt. Sie soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind. Risikomanagement ist eine Gesamtbankverantwortung und folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien ("Three Lines of Defence"). Dieses Modell stellt die Verankerung des Risikomanagements in der gesamten Bank sicher. Es beinhaltet die klare Zuordnung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und bildet den Rahmen für ein funktionsfähiges Kontroll- und Überwachungssystem. Der Vorstand ist, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Dies umfasst die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems. Jede Fachabteilung (erste "Verteidigungslinie") trägt die Erst- und Hauptverantwortung für Risiken, die aus dem operativen Geschäft entstehen. Sie sorgt dafür, dass die operativen Tätigkeiten im Einklang mit den Geschäftsprinzipien und internen Richtlinien stehen. Dazu entwickelt sie in Abstimmung mit der Second Line of Defence ein angemessenes Kontrollumfeld, um die Risiken und Kontrollen, die in Verbindung mit den Geschäftsprozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen. Als zweite "Verteidigungslinie" werden die Risikomanagementfunktionen sowie die Kontrollbereiche verstanden, die der Steuerung und Überwachung der ersten "Verteidigungslinie" dienen. Hierzu gehört die Festlegung von Methoden und Verfahren für das Risikomanagement, die Vorgaben von Leit- und Richtlinien, die Überwachung der Risiken und Kontrollen sowie das Reporting an die Organe der Bank. Dabei wird zwischen Risiko- und Finanz-Controlling unterschieden. Das Risikocontrolling überwacht und berichtet über die Marktpreis-, Adressenausfall-, Liquiditäts-, operationellen und sonstigen Risiken. Dem Finanz-Controlling obliegt die Überwachung und Berichterstattung hinsichtlich der Geschäftsrisiken. Daneben ist die Abteilung Prozesse & Projekte für die Steuerung und Überwachung des Auslagerungsmanagements und der IT-Sicherheitsbeauftragte für die IT-Risiken zuständig. Für die Risiken aus Beratungsfehlern, Geldwäsche und Betrug sind entsprechende Regelungen durch die Abteilung Compliance und den Geldwäsche- sowie Fraud-Beauftragten erlassen, deren Überprüfung auf Einhaltung regelmäßig erfolgt. Die Compliance-Funktion ist darüber hinaus für die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie der Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts ergeben können, unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten zuständig. Als prozessunabhängige Überwachungsstelle dient die Interne Revision (dritte "Verteidigungslinie"). Sie überwacht unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems. Aus der Risikokultur und dem Prinzip der drei "Verteidigungslinien" ergibt sich, dass jeder Mitarbeiter der Bank auch eine individuelle Verantwortung für das Risikomanagement hat. Der Risikostrategie liegt die regelmäßig stattfindende Risikoinventur zugrunde, bei der die Risiken definiert, aufgenommen und bewertet sowie Risikokategorien zugeordnet werden. Mit der Inventur erfolgt auch die Einschätzung der Wesentlichkeit der die Bank betreffenden Risiken, die darin qualifizierte Relevanz des Risikos und deren Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeit. Für die als wesentlich identifizierten Risiken legt die Bank die zur Steuerung dieser Risiken erforderlichen Methoden und Limite fest. Dabei wird das gesamte Risiko so gesteuert, dass die Risikotragfähigkeit der Bank unter der Fortführungsannahme ("Going Concern") jederzeit gewährleistet ist. Das Limitsystem basiert auf den vom Vorstand beschlossenen Verlustobergrenzen. Grundlage ist der Risikoappetit unter Beachtung der Risikotragfähigkeit. Durch die eingerichteten Risiko-Steuerungs- und -Controllingprozesse stellt die Bank sicher, dass die wesentlichen, in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken zu jedem Zeitpunkt durch die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Es besteht ein Risikoausschuss des Aufsichtsrates, der regelmäßig tagt und in den Aufsichtsratssitzungen berichtet. Die Bank unterscheidet folgende Risikokategorien: ¨ Adressenausfallrisiken ¨ Marktpreisrisiken ¨ Liquiditätsrisiken ¨ Operationelle Risiken ¨ Geschäftsrisiken ¨ Sonstige Risiken Die Limitstruktur und -auslastung für die als wesentlich festgelegten Risiken ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: scrollen
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Auslastung des Gesamtrisikos im Standardszenario stichtagsbezogen um rund 0,8 Mio. € erhöht. In der Risikoinventur wurden die Liquiditätsrisiken aufgrund der ausreichenden Liquiditätsausstattung der Bank weiterhin als nicht wesentlich beurteilt. Das für die Bank als relevant bestimmte Stressszenario unterstellt den Analysezeitraum 2007/2008 mit einer kausalen Wirkungskette und deckt gleichfalls die Auswirkungen aus den Marktentwicklungen im Nachgang des Fukushima-Kraftwerksunfalls (2011) sowie die Marktentwicklung seit Mitte 2015 bis Anfang 2016 ab. Um die Verlustanfälligkeit zu überprüfen, werden vierteljährlich Stressrechnungen für die wesentlichen Risiken der Bank sowie Sensitivitätsanalysen durchgeführt und an die Organe der Bank berichtet. Die Gesamtauslastung für das Stressszenario an den Quartalsstichtagen betrug maximal 56 %. Limitüberschreitungen aufgrund von durch Kunden beauftragte Warehouse-Positionen wurden durch den Vorstand genehmigt, wobei das Gesamtlimit für das Stressszenario im Berichtszeitraum eingehalten wurde. In der Risikotragfähigkeit wird das Risikodeckungspotenzial basierend auf Ist-Werten des Stichtags ermittelt. Dabei wird das Eigenkapital um den Fonds für allgemeine Bankrisiken ergänzt sowie um immaterielle Vermögenswerte und den Betrag aus den aufsichtsrechtlichen Eigenkapital-Anforderungen (sog. Säule 1) gekürzt. Im Rahmen der Ermittlung der Risikoarten unterscheidet die Bank zwischen einem Standardszenario, das die Realisierung von Planannahmen unterstellt, und Stressrechnungen, welche die adverse Entwicklung der Risikopositionen abbilden. Die Eigenmittel betragen zum Stichtag 51,3 Mio. €, nach Abzug der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen für die Risikopositionen nach Säule 1 in Höhe von 226,8 Mio. € verbleibt ein freies Risikodeckungspotenzial von rund 25,0 Mio. €. Die Gesamtkapitalquote lag zu den Monatsstichtagen des Geschäftsjahres nicht unter 17,3 % und beträgt zum Bilanzstichtag rund 22,6 %. Für die Ermittlung der Kennzahl für plötzliche und unerwartete Zinsänderungen im Anlagebuch ist zum 31. Dezember 2019 das neue Rundschreiben 06/2019 (BA) der BaFin zu beachten. Unter Beachtung der neuen Wesentlichkeitsgrenzen für Fremdwährungspositionen sind nun auch bislang für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos als nicht wesentlich behaftete Geschäfte einbezogen. Ein Vergleich mit der bisherigen Ermittlung des Zinskoeffizienten (Vorjahr 2,4 %) ist nur eingeschränkt möglich. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der höhere Zinskoeffizient im Standardtest 0,43 %. Adressenausfallrisiken Das Adressenausfallrisiko umfasst neben den klassischen Kredit- und Bonitätsrisiken auch Kontrahenten-, Emittenten-, Länder-, Struktur- und Beteiligungsrisiken sowie Verwertungs-, Migrations- und Fremdwährungsrisiken. Kredit- und Bonitätsrisiken beinhalten das Risiko, dass ein Kreditnehmer/Emittent seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht termingerecht nachkommt. Kontrahentenrisiken (Gegenparteienrisiken) ergeben sich aus noch nicht vollständig abgewickelten Geschäften und dem Risiko des Ausfalls des Geschäftspartners. Dabei kann die Erfüllung selbst ausfallen, wenn die Bank mit ihrer Lieferung bereits in Vorleistung getreten ist (Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken). Hierbei werden Börsen-, Kassa- und Zug-um-Zug-Geschäfte ausgenommen. Sog. Free-Geschäfte führt die Bank nicht durch. Länderrisiken umfassen bei der Bank das Ländertransferrisiko. Strukturrisiken ergeben sich aus der Zusammensetzung des Kreditportfolios: Klumpenrisiken können durch Branchen-, Sektoren- oder regionale Konzentrationen entstehen wie z. B. die Immobilienbranche oder Emissionen der Bundesrepublik Deutschland. Kreditentscheidungen erfolgen im Rahmen der aktuell gültigen Entscheidungsordnung der Bank. Kreditvergaben erfolgen hauptsächlich in Form von durch Wertpapiere besicherten Krediten an Privatpersonen und an Einzelunternehmen. Das Kreditgeschäft ist vorrangig auf den nationalen Markt ausgerichtet. Die Adressenausfallrisiken für Kunden, Kontrahenten, Emittenten und Beteiligungen unter Berücksichtigung von Sicherheiten und Ländertransferrisiken werden anhand einer Monte-Carlo-Simulation (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99 % und einer Historientiefe von 250 Tagen mit Hilfe der zeb Risikosoftware zeb.control.risk - Credit ermittelt. Für die Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default - PD) nutzt die Bank für Kontrahenten und Emittenten die entsprechenden historischen Ausfallquoten von Standard & Poor's (S&P) für die jeweiligen Risikoeinstufungen (bei Ansatz einer Ausfallwahrscheinlichkeit von mindestens 0,03 %) und für Privat- und Unternehmenskunden die Ausfallwahrscheinlichkeiten der Schufa Holding AG, Wiesbaden bzw. der Creditreform. Unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Verlustausfallquote (Loss Given Default - LGD) von 39 % (45 % bis zum 30. September 2019) werden eine Million Fallkonstellationen berechnet. In den Ergebnissen sind offene Linien mit 10 % auf das Blanko-Exposure angerechnet. Termingeschäfte fließen mit ihrem Kreditäquivalentwert nach der aufsichtsrechtlichen Marktbewertungsmethode ein. Die Bank vergibt derzeit keine Fremdwährungskredite bzw. hält keine Eigenanlagen in fremder Währung. Von dem Brutto-Exposure (Marktwert bzw. Inanspruchnahme zzgl. offener Linien) in Höhe von 316 Mio. € (Vorjahr 357 Mio. €) verbleibt nach Abzug der Sicherheiten ein Blanko-Exposure von 167 Mio. € (Vorjahr 259 Mio. €). Die Sicherheiten werden mit dem Marktwert bewertet. Für die Risikosteuerung verwendet die Bank die Kennzahlen Expected und Unexpected Loss. Die unterstellten Ausfallwahrscheinlichkeiten werden regelmäßig in Bezug auf die getroffenen Annahmen überprüft. Adressenausfallrisiken aus nicht börsengehandelten (OTC-)Derivaten werden wegen Geringfügigkeit derzeit ausschließlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Kapitalanrechnung berücksichtigt. Für das Stressszenario werden eine Verschlechterung der Kreditnehmerbonität um eine Bewertungsstufe ("Notch") und die Auswirkungen aus den Verringerungen der Beleihungswerte von Sicherheiten (Verwertungsrisiken) berücksichtigt. Weiterhin werden in Sensitivitätsanalysen der Expected Shortfall und Konzentrationsrisikokennzahlen sowie einjährige Migrationsraten von S&P für die europäischen Unternehmen ermittelt. Darstellung des Kreditportfolios nach internen Ratingklassen zum Stichtag: scrollen
Die internen Ratingklassen 1 bis 3 beinhalten Investmentgrade-Anteile. Die Bank hat eine Risikovorsorge für ausgefallene Kredite in Höhe des jeweiligen Blanko-Exposure gebildet. Für das kommende Geschäftsjahr wird keine wesentliche Veränderung in der Risikovorsorge erwartet. Konzentrationen bezogen auf Kredite in Währungen, Ratingklassen, Branchen oder Regionen sind für die Bank derzeit nicht wesentlich. Marktpreisrisiken Die Bank fasst das Zinsänderungs-, Kurs- und Währungsrisiko sowie Credit-Spread-Risiken (für Wertpapierbestände im Handels- und Anlagebestand) unter den Marktpreisrisiken zusammen. Ein Eigenhandel (Nostro-Handel) in Aktien, Derivaten oder Devisen mit dem Ziel der kurzfristigen Gewinnerzielung wird in der Bank grundsätzlich nicht betrieben. Weiterhin führt die Bank keine Devisenoptionen und Geschäfte in Immobilien und Rohwaren durch. Diese Geschäfte bleiben bei den Ausführungen zu den Marktrisiken entsprechend unberücksichtigt. Wertpapieraufträge und Börsentermingeschäfte für Kunden führt die Bank grundsätzlich als Kommissionsgeschäfte durch; diese bleiben folglich bei der Messung der Marktpreisrisiken unberücksichtigt. Die im Rahmen der bilanziellen Bewertung gebildeten währungs-, betrags- und laufzeitkongruenten Bewertungseinheiten (Mikro-Hedges) von Devisentermingeschäften werden im Risiko einzelgeschäftsbezogen und marktnah (Mark-to-Market) bewertet und in das Risiko vollständig einbezogen. Diese Geschäfte betreffen entsprechende Kunden- und deren Absicherungsgeschäfte und sind von untergeordneter Bedeutung. Die Berechnung der Risikoauslastung erfolgt täglich auf Basis der Endbestände des Vortages. Limitüberschreitungen bedürfen der gesonderten Genehmigung des jeweiligen Kompetenzträgers. Die Marktpreisrisiken werden mittels einer historischen Simulation (VaR) unter Verwendung eines Konfidenzniveaus von 99 % und einer Haltedauer von 10 Tagen für das Handels- und Anlagebuch sowie einer Historientiefe von 250 Tagen durch das System zeb.control.risk - Trading berechnet. Die Credit Spreads sind Teil des VaR-Ergebnisses. Dabei nutzt die Bank tägliche Sektor- und branchenspezifische Credit-Spread-Kurven (Annual Yield Curves) eines externen Marktdatenanbieters. Der VaR enthält folgende Einzelergebnisse an Zins-, Kurs-, Währungs- und Credit-Spread-Risiken (in T€) zum 31. Dezember 2019: scrollen
Für das Stressszenario werden die Haltedauer auf 30 Tage und die Zins- und Credit-Spread-Kurven erhöht sowie Veränderungen der Währungskurse einbezogen. Die Sensitivitätsanalysen zeigen barwertige Ergebnisauswirkungen von unterschiedlichen Veränderungen der Zinskurve. Liquiditätsrisiken Die Bank hat stets sicherzustellen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeitsrisiko). Die Liquiditätsrisiken umfassen außerdem das Risiko steigender Refinanzierungskosten aufgrund eigener Bonitätsverschlechterung oder allgemeiner Spread-Ausweitungen am Markt (Refinanzierungskostenrisiko), das Marktliquiditäts-, Abruf- und Terminrisiko. Die Refinanzierung der Bank erfolgt zum überwiegenden Teil über Kundeneinlagen und zu einem geringeren Teil über das Eigenkapital. Darüber hinaus nimmt die Bank gegebenenfalls die Spitzenrefinanzierungsfazilität beziehungsweise Offenmarktgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB) und Termingeldeinlagen institutioneller Anleger in Anspruch. Abrufrisiken werden durch eine weitgehend fristenkongruente Liquiditätsanlage sowie durch Anlagen in kurzfristig liquidierbare Vermögenswerte gesteuert. Für die Messung der Liquiditätsrisiken nutzt die Bank das System zeb_integrated_treasury-Manager. Dabei werden die einzelnen Zahlungscashflows entsprechend ihrer (Rest-)Laufzeit in Laufzeitbänder eingeordnet. Anhand der Liquiditätsablaufbilanz werden in einer Vorschau-Rechnung Liquiditätslücken ermittelt. Das System stellt diesen Lücken hypothetische kongruente Refinanzierungen zu aktuellen Marktkonditionen gegenüber. Hieraus errechnet sich ein theoretischer barwertiger Refinanzierungsschaden, dessen Auswirkungen bei einer Veränderung der Refinanzierungskurve für die Sensitivitätsanalysen simuliert werden. Dabei wird das Marktliquiditätsrisiko (Gefahr einer erschwerten kurzfristigen Verwertung von Aktiva aufgrund mangelnder ausreichender Marktliquidität) durch unterschiedliche Verwertungsquoten für Wertpapiere berücksichtigt. Für die Bank besteht ein Notfallplan, um möglichen realen Liquiditätsengpässen zu begegnen. Die jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken sind in der Planung der Bank berücksichtigt und werden verursachungsgerecht intern verrechnet (internes Verrechnungspreissystem). Für die operative Liquiditätssteuerung ist der Bereich Treasury zuständig. Grundlage seiner Entscheidung ist der prognostizierte Refinanzierungsbedarf für die unterschiedlichen Zeithorizonte. Die Liquiditätslage der Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der hohen Kundeneinlagen stets stabil. Zum 31. Dezember 2019 beträgt die LCR-Kennziffer 2,47 (aufsichtsrechtliches Mindestmaß: 1,0). Im gesamten Geschäftsjahr 2019 lag die Kennziffer zwischen 1,63 und 4,77. Für die Überwachung der Liquiditätsrisiken nutzt die Bank auch einen Liquidity-at-Risk-Ansatz (LaR). Der LaR bezeichnet den Auszahlungsüberschuss, der während eines Geschäftstages mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auf der Basis von Vergangenheitsdaten nicht überschritten wird. Mit dem LaR bestimmt die Bank, wie viel Liquidität sie zur Sicherstellung der täglichen Zahlungsbereitschaft vorhalten soll. Der ermittelte LaR für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 beträgt bei einem 99 %-Konfidenzniveau rd. 86 Mio. € (bei einem 95 %-Konfidenzniveau rd. 66 Mio. €) und ist durch täglich fällige Guthaben sowie den Lombard-Rahmen bei der Deutschen Bundesbank abgesichert. Die Quirin Privatbank ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken. Operationelle Risiken Die Bank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse eintreten. Die Bank hat organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen, um operationelle Risiken systematisch und bankweit zu erfassen. Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank zeitnah nachgehalten und ausgewertet. Für die Messung der operationellen Risiken wird im Stressszenario mindestens der dreifache Bruttowert des Durchschnitts der letzten drei Jahre bzw. für weitere Stressrechnungen bzw. Sensitivitätsanalysen der dreifache Wert des historischen Maximalwertes aus den Gesamtschäden der letzten drei Jahre aus der Schadensfalldatenbank angerechnet. Für die Risikoinventur verwendet die Bank auch ein analytisches Self-Assessment. Mit dieser Risikoinventur können Risikopotenziale erkannt werden. Diese Indikation für die bestehenden operationellen Risiken in der Bank soll die Veränderung zur Risikomessung des Vorjahres aufzeigen und neue Schwachstellen in der Organisation, in Prozessen und Systemen identifizieren. Im Rahmen des Self-Assessments werden risikoreduzierende Maßnahmen der entsprechenden Bereiche eingefordert und nachgehalten. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die kontinuierliche Überprüfung und Fortentwicklung des internen Kontrollsystems sowie durch Compliance-Regeln und entsprechendes Monitoring in den betroffenen Bereichen (wie z. B. Recht und Personal). Die Definition der operationellen Risiken umfasst auch die Rechtsrisiken, die durch den Bereich Recht gesteuert werden. Für offene Rechtsverfahren wurden Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Der Erfolg der Bank hängt zu einem entscheidenden Teil von engagierten Mitarbeitern ab. Es werden daher regelmäßige Analysen zu Fluktuation, Fehlzeiten und Personalentwicklungsmaßnahmen durchgeführt, um daraus etwaige Steuerungsimpulse abzuleiten. Die Bank hat sich eine IT-Strategie inklusive einer Sicherheitsleitlinie gegeben. Die Sicherheitsziele werden durch den Informationssicherheitsbeauftragten überwacht und gesteuert. Die operationellen Risiken standen im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgehend im Einklang mit der Risikotragfähigkeit der Bank. Vorausschauend werden keine bestandsgefährdenden operationellen Risiken erwartet. Geschäftsrisiken Kosten-, Absatz-/Umsatzrisiken und strategische Risiken sind unter den Geschäftsrisiken zusammengefasst. Kostenrisiken werden in der Abweichung der Ist-Kosten von den Plan-Kosten im Rahmen von prozentualen Auslastungen gemessen. Abweichungs- und Kennzahlenanalysen erfolgen im Rahmen der Planung und regelmäßig bei Soll-Ist-Analysen. Kostensteigerungen werden durch Budgetkontrollen und Budgetverantwortungen eingegrenzt. Im Rahmen der Soll-Ist-Analysen werden bei Budgetüberschreitungen Maßnahmen zur Kosteneindämmung zeitnah besprochen und verabschiedet. Bei den Absatz-/Umsatzrisiken werden Unterschreitungen der Planerträge bei Konstanz der Planaufwendungen angenommen. Absatz-/Ertragseinbrüche werden analog den Kostenrisiken durch Ertragskontrollen und Ertragsverantwortliche eingegrenzt. Insbesondere durch die Abhängigkeit der Erträge von der Entwicklung der Aktien- und Anleihemärkte, die sich wiederum direkt auf die Höhe der Assets under Management auswirken, ist im Private Banking das Absatz-/Umsatzrisiko für das unterstellte Stressszenario als wesentlich eingestuft. Das strategische Risiko, Marktpotenziale und Trends zu verkennen, wird über die Abweichung von absatz- und umsatzrelevanten Schlüsselfaktoren gemessen und analysiert. Im Rahmen des Strategieprozesses fließen diese Analysen in die strategischen Überlegungen ein und führen entsprechend zu möglichen Änderungen und Korrekturen. Das Risikoreporting umfasst die zeitnahe Information der risikorelevanten Informationen an die entsprechenden Entscheidungsträger unter Beachtung der Anforderungen der MaRisk. Neben einem täglichen Reporting über die Limitauslastungen der Marktpreisrisiken und Kontrahentenrisiken an die Treasury, die Abteilungen Finanzen, Markt und Kredit-Marktfolge sowie an den Vorstand erfolgt ein erweitertes Monatsreporting an die gleichen Adressaten sowie ein vierteljährliches Reporting an die Organe der Bank. Über die Geschäftsentwicklung wird monatlich an die Organe der Bank berichtet. Sonstige Risiken Die für die Bank als nicht wesentlich beurteilten sonstigen Risiken umfassen das Pensionsrückstellungsrisiko und das für die Bank nicht zutreffende Verbriefungsrisiko. Entsprechend werden vorausschauend keine bestandsgefährdenden Auswirkungen erwartet. Zusammenfassung und Ausblick für das Risikomanagement Der Vorstand hat die Risiken der Bank unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie und der Risikotragfähigkeit in der Risikostrategie festgelegt. Darauf aufbauend sind entsprechende Analysen, Methoden und Kennzahlen zur Messung und Überwachung der Risiken entwickelt und implementiert worden. Die Risiken im Steuerungsszenario werden geschäftstäglich, die Risiken im Stressszenario und in den Stressrechnungen regelmäßig erfasst und überwacht. Die wesentlichen Risiken der Bank sind durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt. Die Risikoverhältnisse der Bank waren während des Geschäftsjahres 2019 sowie zum Bilanzstichtag insgesamt geordnet. Die Risikotragfähigkeit (Going Concern) ist gegeben. Die Bank stellt Anfang 2020 auf den neuen Ansatz aus dem Risikotragfähigkeitsleitfaden der BaFin aus dem Mai 2018 um. Neben der normativen Perspektive wird die Bank in der ökonomischen Perspektive den Ansatz der barwertnahen Risikotragfähigkeit anwenden. 5. Chancen- und Prognosebericht Ausblick auf die künftigen Rahmenbedingungen Für 2020 deuten die derzeit verfügbaren Frühindikatoren für die Industrieländer insgesamt und somit auch für Deutschland auf einen eher gedämpften Konjunkturverlauf hin. Zwar lassen sich aus den Daten keine Anzeichen für eine Rezession im Jahr 2020 ableiten, aber für die Entwicklung der Kapitalmärkte ist für 2020 auf dieser Basis von konjunktureller Seite eher keine Unterstützung zu erwarten. Eine tendenziell stützende Wirkung für die Kapitalmärkte kann hingegen aus der zu erwartenden Geldpolitik der maßgeblichen Notenbanken abgeleitet werden. Denn auch für 2020 ist eher von einer weiteren Lockerung bzw. zumindest nicht von einer Straffung der Geldpolitik auszugehen. So hat die US-Notenbank Fed angekündigt, 2020 aller Voraussicht nach auf Zinsanhebungen zu verzichten. Chancen und Risiken Die Quirin Privatbank verfügt im Privatkundengeschäft mit der Kombination aus einem unabhängigen Beratungsansatz und einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Vermögensverwaltung über ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland. Das Geschäftsmodell bietet insofern Potenzial für weiteres Kundenwachstum sowie einen Anstieg des verwalteten Vermögens und damit einhergehende Ertragssteigerungen. Die Ertragsentwicklung ist in gewissem Maß von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig. Das Risiko besteht darin, dass starke Marktschwankungen oder länger anhaltende Schwächeperioden zu einer geringeren Bemessungsgrundlage für die Ermittlung und Abrechnung der Beratungshonorare führen und gleichzeitig die Renditeerwartungen der Kunden nicht erfüllt werden können. Gleichzeitig ist die hohe Wettbewerbsintensität in der deutschen Bankenbranche als Risiko hinsichtlich der Margenentwicklung zu sehen. Wachstumschancen leiten wir aus der gestiegenen Bekanntheit der Bank sowie der hohen Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden ab. Ebenfalls erhöht das Niedrig- und Negativzinsumfeld den Handlungsdruck vieler Menschen, sich mit der Struktur ihrer Vermögensanlagen zu beschäftigen. Vor diesem Hintergrund wird die Bank den gezielten Aufbau der Betreuungs- und Vertriebskapazitäten planmäßig auch in 2020 und den Folgejahren fortsetzen. Die geplante Erhöhung der Betreuungs- und Vertriebskapazitäten birgt jedoch auch damit einhergehende Kostenrisiken - insbesondere dann, wenn das Kunden- und/oder Volumenwachstum nicht in der erwarteten Höhe oder Geschwindigkeit generiert werden kann. Ein Kunden- und Volumenwachstum erwarten wir auch in 2020 für die quirion AG. Der Markt für sogenannte Robo-Advisor ist in 2019 weiter gewachsen und wird dieses dynamische Wachstum nach allen Prognosen auch in den Folgejahren fortsetzen, wovon quirion entsprechend partizipieren soll. Risiken bestehen mit Blick auf die steigende Markt- und Wettbewerbsintensität sowie die hohen Kundenakquisekosten in den Geschäftsrisiken von quirion. Im Kapitalmarktgeschäft ist die Bank weiterhin einem starken Wettbewerb ausgesetzt, der die Margen in den letzten Jahren nachhaltig unter Druck gesetzt hat. Chancen bestehen in diesem Geschäftsfeld in der weiterhin eher grundsätzlichen Zurückhaltung der Banken im klassischen Kreditgeschäft mit mittelständischen Firmenkunden sowie den aktuell am Kapitalmarkt vorherrschenden hohen Unternehmensbewertungen. Sowohl auf der Fremd- wie auf der Eigenkapitalseite hängt der Erfolg diesbezüglich jedoch stark von der Performance und Aufnahmefähigkeit für Emissionen an den Kapitalmärkten ab. Kritisch für die Geschäftsentwicklung im Kapitalmarktgeschäft bleiben die durch MiFID II in Kraft getretenen Neuregelungen hinsichtlich der separaten Abrechnung von Research-Dienstleistungen. Die anhaltende Niedrigzinsphase belastet auch weiterhin die Ertragslage des Konzerns. Einerseits sinkt die durchschnittliche Zinsmarge, insbesondere aus der Neuanlage fälliger Wertpapiere, und andererseits belasten Negativzinsen für Guthaben bei der Zentralbank und anderen Kreditinstituten das Zinsergebnis stark. Letztlich ist auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes als Risikofaktor zu berücksichtigen. Diese Entwicklung betrifft den Bankensektor allgemein und mithin auch die Quirin Privatbank. Neue regulatorische Anforderungen, die bereits in Kraft getreten oder absehbar sind, wirken zunehmend kostentreibend, komplexitätserhöhend und ressourcenbindend. Prognose Für das Geschäftsjahr 2020 erwarten wir eine Fortsetzung der positiven Geschäftsentwicklung der Vorjahre und daher bis auf quirion für alle Geschäftsbereiche positive Deckungsbeiträge aus dem operativen Geschäft. Die Gesamtkapitalquote wird sich dabei aufgrund der weiterhin geplanten Wachstumsinvestitionen voraussichtlich leicht verringern. Im Privatkundengeschäft haben wir uns auch für 2020 anspruchsvolle Wachstumsziele gesetzt, infolgedessen wir von signifikant steigenden Assets under Management und mithin von steigenden Provisionsüberschüssen ausgehen. Da wir die Verwaltungskosten des Segments in etwa auf einem ähnlichen Niveau wie in 2019 planen, erwarten wir für das Geschäftsfeld insgesamt in 2020 einen nochmals verbesserten Deckungsbeitrag. Die Weiterentwicklung des quirion-Geschäfts wird auch in 2020 mit nennenswerten Investitionen in Personal, die Plattform sowie das Marketing verbunden sein. Das Geschäftsjahr 2020 wird daher erneut mit einem Jahresfehlbetrag abschließen, der sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres bewegen sollte. Zur Refinanzierung der geplanten Wachstumsinvestitionen in 2020 ist die Durchführung von weiteren Kapitalmaßnahmen notwendig. Für das Kapitalmarktgeschäft ist eine Prognose aufgrund der Abhängigkeit vom Deal-Flow und vom Kapitalmarktumfeld schwierig. Die Bank geht für diesen Geschäftsbereich deshalb auf Basis eher konservativer Planansätze von einem positiven Ergebnisbeitrag für 2020 aus, der in seiner Höhe jedoch deutlich unter dem des aktuellen Geschäftsjahres 2019 liegt. Für den Bereich Treasury, in dem überwiegend der Zinsüberschuss der Bank generiert und gesteuert wird, erwarten wir zwar weiterhin einen positiven Deckungsbeitrag zum Gesamtergebnis der Bank. Allerdings wird sich dieser wegen der anhaltenden Niedrig- und Negativzinsen unterhalb des Niveaus im abgelaufenen Geschäftsjahr bewegen. Insgesamt erwarten wir unter der Annahme, dass es keine stärkeren oder anhaltenden Verwerfungen an den Kapitalmärkten gibt, für den Konzernabschluss in 2020 ein positives Ergebnis nach Steuern in einer Bandbreite von 1,5 bis 2,0 Mio. €. Gesamtaussage Die Quirin Privatbank befindet sich unverändert in einem starken Wettbewerb auf dem Markt für die Betreuung vermögender Privatkunden wie auch im Kapitalmarktgeschäft. Insgesamt haben wir mit der Aufstellung und Ausrichtung der Bank sowie den getätigten und geplanten Wachstumsinvestitionen die Weichen für eine weitere positive Entwicklung des Konzerns gestellt. Mit der Geschäftsentwicklung in 2019 sind wir sehr zufrieden und sehen den eingeschlagenen Kurs sowohl durch das sehr gute Ergebnis als auch durch das positive Feedback unserer Kunden bestätigt. Vor diesem Hintergrund haben wir das gute Ergebnis genutzt, um über die Dotierung der gesetzlichen sowie der anderen Gewinnrücklagen die Eigenkapitalausstattung des Konzerns zu stärken. Zudem wollen wir der Hauptversammlung vorschlagen, die Dividende von 3 Cent auf 7 Cent je dividendenberechtigter Aktie zu erhöhen und damit den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 3,0 Mio. € auszuschütten. Darüber hinaus sind und waren wir in der Lage, die Investitionen in künftiges Wachstum aus der Ertragskraft der Bank zu refinanzieren. Insgesamt bestätigt die Quirin Privatbank damit die positive Geschäftsentwicklung der zurückliegenden Jahre und zeigt, dass ihr Geschäftsmodell nachhaltig trägt und die Bank grundsätzlich dividendenfähig ist. Allerdings bleiben die Rahmenbedingungen weiterhin anspruchsvoll. Die anhaltende Niedrigzinsphase, die sich abzeichnenden konjunkturellen Risiken in Verbindung mit geopolitischen Spannungen sowie die zunehmenden regulatorischen Anforderungen bleiben ein herausforderndes Umfeld für die Geschäftstätigkeit der Bank.
Berlin, 26. Februar 2020 Quirin Privatbank AG Der Vorstand Karl Matthäus Schmidt Johannes Eismann Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019der Quirin Privatbank AGAktivseite scrollen
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019der Quirin Privatbank AGscrollen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019der Quirin Privatbank AGA. Konsolidierungskreis Die Quirin Privatbank AG ist Muttergesellschaft für den Konzern Quirin Privatbank AG (nachfolgend kurz Gesellschaft, Bank oder Konzern). Die Gesellschaft mit Sitz in Berlin ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB und in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 87859 B eingetragen. In den Konzernabschluss ist neben der Quirin Privatbank AG als Muttergesellschaft die quirion AG als Tochterunternehmen (Grundkapital: 501.000,00 €, Eigenkapital: 2.007.978,71 €), an der die Bank 100 % der Anteile hält, einbezogen. B. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss der Quirin Privatbank AG zum 31. Dezember 2019 wurde nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wird aus Gründen der Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht. Dieses Wahlrecht wird analog auf die in den Formblättern vorgesehenen "davon"-Vermerke angewendet. Das Tochterunternehmen wurde nach der Neubewertungsmethode nach § 301 Abs. 1 HGB voll konsolidiert. Erworbene Geschäfts- und Firmenwerte bestehen nicht. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Gesellschaften werden miteinander verrechnet. Latente Steuern sind aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen nach § 306 HGB nicht anzusetzen. Konsolidierungsgrundsätze Für das Tochterunternehmen wird die Methode der Vollkonsolidierung angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Beteiligungsbuchwerte der Muttergesellschaft gegen das Eigenkapital der Tochterunternehmen aufgerechnet. Dabei werden, sofern vorhanden, stille Reserven und Lasten aufgedeckt und der verbleibende Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen für künftige Zeiträume auf ihre Werthaltigkeit überprüft. In den Folgezeiträumen werden die Geschäfts- oder Firmenwerte erneut auf ihre Werthaltigkeit untersucht. Im Falle verminderter Werthaltigkeit werden Teil- bzw. Vollabschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert zu Lasten der Erfolgsrechnung vorgenommen. Im Falle verbleibender Geschäfts- oder Firmenwerte werden diese bei der Erstkonsolidierung nach der Pauschalmethode abgeschrieben. Bei Folgekonsolidierungen werden die Restwerte gleichmäßig auf die verbleibende Restlaufzeit aufgeteilt. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten unterliegen vom Zeitpunkt der Erstkonsolidierung an gleichfalls der Fortschreibung. Bei der Schuldenkonsolidierung gemäß § 303 HGB sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB werden die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie die Aufwands- und Ertragsposten für den Zeitraum der Vollkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Entstandene Zwischengewinne werden eliminiert. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Basis für den Konzernabschluss sind die Jahresabschlüsse der Quirin Privatbank AG und der einbezogenen Tochtergesellschaft quirion AG. Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Unter den Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden sämtliche Forderungen an bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen, mit denen eine direkte Geschäftsbeziehung besteht. Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden gem. § 256a HGB in Verbindung mit § 340h HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Diese sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. Termingeschäfte werden zu entsprechenden Terminkursen des Abschlussstichtags umgerechnet. Devisentermingeschäfte werden, sofern es sich nicht um Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB handelt, dem Handelsbuch zugeordnet. Die Bewertungsergebnisse der Termingeschäfte werden im Handelsergebnis ausgewiesen. Für die Bewertung von Devisenswapgeschäften werden gespaltene Terminkurse verwendet. Die Abgrenzung der Swapstellen wird ebenfalls im Handelsergebnis vereinnahmt. Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert ausgewiesen. Aufgrund von Kompensationsvereinbarungen werden Forderungen an Kreditinstitute und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten teilweise verrechnet. Forderungen an Kunden sind zum Nennwert ausgewiesen. Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Agien und Disagien aus über bzw. unter pari erworbenen festverzinslichen Wertpapieren werden periodengerecht amortisiert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt auf Basis von Marktpreisen des Bilanzstichtages nach dem strengen Niederstwertprinzip. Für die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet. Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestandes erfolgt nach § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich eines Risikoabschlages. Der Risikoabschlag wird nach der Value-at-Risk-Methode berechnet und von unrealisierten Bewertungsgewinnen der Handelsbestände in Abzug gebracht. Dabei werden eine Haltedauer von 10 Tagen, ein Beobachtungszeitraum von einem Jahr sowie ein Konfidenzniveau von 99,0 % zugrunde gelegt. Die aufwandswirksame Erfassung des Risikoabschlages erfolgt gem. § 340c Abs. 1 HGB im Nettoertrag des Handelsbestandes. Darüber hinaus ist ein Teil der Nettoerträge des Handelsbestandes gemäß § 340e Abs. 4 HGB dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zuzuführen. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Zinsabgrenzungen auf Forderungen, Verbindlichkeiten und Wertpapiere werden den entsprechenden Nominalbeträgen hinzugerechnet und in der jeweiligen Bilanzposition des Geschäfts ausgewiesen. Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden linear über die jeweilige Nutzungsdauer vorgenommen. Standardsoftware wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert unter 250 € werden sofort aufwandswirksam erfasst. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR, aber maximal 800 EUR werden seit 2019 im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen. Bis 2018 wurden geringwertige Vermögenswerte in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorliegt, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Sind die Gründe hierfür entfallen, werden Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verpflichtungen aus Altersvorsorgeverträgen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und werden mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, verrechnet. Das zur Erfüllung der Schulden aus Altersvorsorgeverträgen gehaltene Deckungsguthaben wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Übersteigt der Betrag der Schulden den beizulegenden Zeitwert des Deckungsguthabens, wird eine Rückstellung in entsprechender Höhe gebildet. Zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken besteht ein auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesener Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, in dem auch die verpflichtende Dotierung nach § 340e Abs. 4 HGB zum Ausgleich des Risikos künftiger Nettoaufwendungen des Handelsbestandes ausgewiesen wird. Bildung von Bewertungseinheiten Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB werden für Devisentermingeschäfte gebildet, die die Bank im Rahmen des Kundengeschäfts abschließt und durch korrespondierende Gegengeschäfte hinsichtlich der enthaltenen Währungsrisiken absichert. Die Bewertungseinheiten werden auf Mikroebene gebildet, d. h., den Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko des Grundgeschäfts stehen einzelne Sicherungsinstrumente gegenüber. Der Nachweis des Ausgleichs der gegenläufigen Wertveränderungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgt im Rahmen der Critical-Term-Match-Methode. Dabei wird dokumentiert, dass die wesentlichen Parameter zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen. Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden, dass sich die auf das abgesicherte Risiko bezogenen Wertveränderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft über die gesamte Laufzeit der Geschäfte vollständig ausgleichen werden. Der wirksame Teil einer Bewertungseinheit wird bilanziell entsprechend der Einfrierungsmethode abgebildet. Darüber hinaus hinsichtlich des nicht abgesicherten Risikos bestehende Unwirksamkeiten werden nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften behandelt. Bewertung zinsbezogener Geschäfte des Bankbuchs Zur Sicherstellung einer verlustfreien Bewertung des Bankbuchs werden in die Beurteilung, ob ein Verpflichtungsüberschuss besteht, die zukünftigen Zahlungsströme aller zinstragenden Geschäfte mit fester Zinsbindung einbezogen. Den zum Bilanzstichtag ermittelten Barwerten werden die entsprechenden Buchwerte gegenübergestellt. Darüber hinaus werden angemessene anteilige Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigt. Die IDW-Stellungnahme zur verlustfreien Bewertung von zinstragenden Geschäften des Bankbuchs (BFA 3) wird beachtet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht zum Stichtag nicht. Die Bildung einer Rückstellung ist folglich nicht erforderlich. C. Erläuterungen zur Bilanz I. Aktiva Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Zum Berichtsstichtag werden unter dem Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere die Wertpapiere der Liquiditätsreserve in Höhe von 14.807 T€ und des Anlagevermögens in Höhe von 79.238 T€ ausgewiesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Wertpapiere in Höhe von 39.817 T€ fällig geworden. Teilweise wurden mit den freigewordenen Mitteln Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere gekauft. Unter den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind Wertpapiere mit einem Buchwert von 36.499 T€ enthalten, die im Folgejahr fällig werden. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Die in den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ausgewiesenen Wertpapiere werden in Höhe von 8.149 T€ der Liquiditätsreserve und in Höhe von 29.360 T€ dem Anlagevermögen zugeordnet. Handelsaktiva Die Handelsaktiva sowie die aus den unrealisierten Bewertungsvorteilen dieser Finanzinstrumente einbehaltenen Risikoabschläge lassen sich zum Stichtag wie folgt aufgliedern: scrollen
Bei den Derivaten handelt es sich um positive Marktwerte schwebender Devisentermingeschäfte, die dem Handelsbestand zugeordnet sind. Der Nominalbetrag dieser Devisentermingeschäfte beträgt, umgerechnet zum Terminkurs bei Geschäftsabschluss, zum Bilanzstichtag 1.723 T€ (Vorjahr 2.400 T€). Aufgliederung der börsenfähigen Wertpapiere scrollen
Finanzanlagen Beteiligungen In den Beteiligungen werden die Anteile an der RIVA DI MORCOTE FINE ARTS GmbH, Berlin, ausgewiesen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25 T€, der Anteil der Bank am Stammkapital beträgt 5,288 %, der mit einem Beteiligungswert von 1 T€ bilanziert wird. Wertpapiere des Anlagevermögens Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapieren handelt es sich mit einem Buchwert von 79.238 T€ um Anleihen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen und für die grundsätzlich eine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit besteht. Darüber hinaus werden Anteile an zwei Investmentfonds mit einem Buchwert von 29.360 T€ dem Anlagevermögen zugeordnet. Anteile an inländischen Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen von mehr als 10 % bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr 0 T€). Für Wertpapiere mit einem Buchwert von 1.400 T€ (Vorjahr 31.328 T€) wurde unter Berücksichtigung abgegrenzter Agien im Rahmen der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips auf Abschreibungen in Höhe von 0,1 T€ (Vorjahr 254 T€) auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert verzichtet, da die Wertminderungen als nicht dauerhaft eingeschätzt werden. Anlagenspiegel scrollen
Bei den Abschreibungen des Geschäftsjahres für immaterielle Anlagewerte handelt es sich in Höhe von 252 T€ (Vorjahr 62 T€) um außerplanmäßige Abschreibungen. Im Zusammenhang mit der Änderung des Wahlrechts zur Bilanzierung der geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 2019 wurden die noch bestehenden Sammelposten aus den Jahren 2016 bis 2018 mit einem Wert von 125 TEUR außerplanmäßig abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände scrollen
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Abgrenzungen aus Lieferungen und Leistungen mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr in Höhe von 525 T€ und von bis zu fünf Jahren in Höhe von 20 T€ enthalten. Aktive latente Steuern Die Quirin Privatbank AG macht von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch und setzt den aktiven Überhang an latenten Steuern in Höhe von 13.353 T€ in der Bilanz nicht an. Der aktive Überhang an latenten Steuern ergibt sich in Höhe von 1.944 T€ aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, die aus den Rückstellungen (958 T€), dem Fonds für allgemeine Bankrisiken (2.296 T€), den Wertpapieren (517 T€) und der betrieblichen Altersvorsorge (397 T€) resultieren. Darüber hinaus entsteht ein aktiver Überhang an latenten Steuern aus der Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen (11.410 T€) nach § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Den ermittelten aktiven latenten Steuern liegt ein durchschnittlicher Steuersatz von 31,2 % zugrunde. Fremdwährung Das Gesamtvolumen der Vermögensgegenstände, die auf Fremdwährung lauten, beträgt umgerechnet 17.647 T€. II. Passiva Handelspassiva Die Handelspassiva enthalten zum Stichtag folgende Finanzinstrumente: scrollen
Sonstige Verbindlichkeiten scrollen
In der Untergruppe Sonstige werden überwiegend zum Stichtag erhaltene, aber noch nicht weitergeleitete Dotationsmittel ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus betrieblicher Altersversorgung wurden mit den zur Deckung dieser Verbindlichkeiten erworbenen Wertpapieren (Deckungsvermögen) gem. § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Zum Bilanzstichtag steht dem Erfüllungsbetrag der verrechneten Verbindlichkeiten in Höhe von 2.537 T€ ein Deckungsvermögen mit einem Marktwert in gleicher Höhe (Anschaffungskosten 2.328 T€) gegenüber. Rückstellungen Die Rückstellungen lassen sich zum Bilanzstichtag wie folgt aufgliedern: scrollen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen vorrangig schwebende Ansprüche, Rückbaukosten für Mietereinbauten sowie Archivierungskosten. Fonds für allgemeine Bankrisiken Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB beträgt 7.367 T€ und ergibt sich in Höhe von 1.367 T€ aus der verpflichtenden Dotierung gemäß § 340e Abs. 4 HGB zum Ausgleich des Risikos künftiger Nettoaufwendungen des Handelsbestandes sowie in Höhe von 6.000 T€ zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken. Da der Teil des Fonds für allgemeine Bankrisiken, der sich auf die Dotierung nach § 340e HGB bezieht, im Berichtsjahr geringfügig oberhalb von 50 % des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands lag, wurde ein Betrag von 10 T€ zu Gunsten des Nettoertrages des Handelsbestandes aufgelöst. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 43.412.923 € und ist in 43.412.923 Stückaktien mit Gewinnberechtigung aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten. Zum Berichtsstichtag besteht mit einer Frist bis zum 14. Juni 2023 die (nicht ausgenutzte) satzungsgemäße Ermächtigung, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 21.706 Tsd. Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 21.706 T€ zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2018"). Den Aktionären ist das Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist unter bestimmten Bedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Für die Durchführung der Kapitalerhöhungen durch den Vorstand ist die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich. Darüber hinaus besteht in Höhe von bis zu 17.000 T€ nicht ausgenutztes bedingtes Kapital zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente ("Bedingtes Kapital 2018"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Options-/Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft oder Aktien aus einem genehmigten Kapital zur Bedienung eingesetzt werden. Sowohl das genehmigte Kapital als auch das bedingte Kapital verbriefen ab dem Zeitpunkt ihrer möglichen Ausgabe die gleichen Stimm- und Gewinnrechte wie das bislang ausgegebene Grundkapital. Als Hauptanteilseigner ist die Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, mit 25,3 % am Grundkapital der Quirin Privatbank AG beteiligt. Die ODDO BHF Belgium S.A., Brüssel/Belgien, hat ihren Anteil an der Quirin Privatbank im Juli 2019 veräußert. Fremdwährung Auf Fremdwährung lautende Schulden bestehen im Gegenwert von 17.724 T€. Restlaufzeitengliederung scrollen
Forderungen an Kunden mit unbestimmter Laufzeit Unter den Forderungen an Kunden werden Forderungen mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von 12.048 T€ (Vorjahr 6.573 T€) ausgewiesen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Provisionsergebnis Die Bank vereinnahmt im Provisionsergebnis Gebühren aus der Depot- und Vermögensverwaltung des Geschäftsbereichs Privatkundengeschäft. Darüber hinaus werden hier die Gebühren aus der Begleitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen für Kunden des Geschäftsbereichs Kapitalmarktgeschäft ausgewiesen. Im Provisionsergebnis sind periodenfremde Erträge in Höhe von 367 T€ sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -656 T€ enthalten. Sonstiges betriebliches Ergebnis Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen beinhalten folgende Sachverhalte: scrollen
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Die übrigen Aufwendungen enthalten einen Betrag von -4 T€ (Vorjahr -6 T€) aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. Verwaltungsaufwendungen In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind periodenfremde Erträge aus Erstattungen in Höhe von 19 T€ enthalten. Steuern vom Einkommen und Ertrag Der ausgewiesene Ertragssteueraufwand in Höhe von 1.741 T€ hat sich im Vergleich zum Vorjahr (677 T€) deutlich erhöht. Er betrifft neben den geleisteten Steuervorauszahlungen auf Basis der Vorauszahlungsbescheide zur Körperschafts- und Gewerbesteuer die Bildung von Steuerrückstellungen in Höhe von 1.426 T€. Bei der Ermittlung des Steueraufwandes hat die Bank ihre Verlustvorträge entsprechend berücksichtigt. E. Sonstige Angaben Derivative Geschäfte Die derivativen Geschäfte betreffen zum Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte und Devisenswaps. Derivate werden grundsätzlich nur im Kunden- bzw. Mandantenauftrag abgeschlossen. Die Risikopositionen werden durch Gegengeschäfte mit Kreditinstituten glattgestellt. Da die Absicherung dabei grundsätzlich auf Mikroebene erfolgt, werden die zu Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zusammengefassten Grund- und Sicherungsgeschäfte überwiegend dem Anlagebuch zugeordnet. Die Nominalbeträge der in die Bewertungseinheiten einbezogenen Grund- und Sicherungsgeschäfte und die abgesicherten Risiken haben per 31. Dezember 2019 folgenden Umfang: scrollen
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Die angegebenen Werte stellen den beizulegenden Zeitwert auf Basis der Kurse am Abschlussstichtag dar, wobei Transaktionskosten unberücksichtigt sind. Sich aus negativen Marktwerten ergebende Risiken sind durch entsprechende Rückstellungen abgedeckt, soweit dies handelsrechtlich erforderlich ist. Die dem Handelsbestand zugeordneten Derivate werden mit ihren positiven bzw. negativen Marktwerten in dem Bilanzposten Handelsaktiva bzw. Handelspassiva ausgewiesen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme dieser Derivate hinsichtlich Höhe, Zeitpunkt und Sicherheit beeinträchtigt sind. Mitglieder des Vorstands scrollen
Mitglieder des Aufsichtsrates scrollen
Herr Dr. Andreas Neuner ist mit Wirkung zum 14. Juni 2019 und Herr Werner Karl-Wilhelm Taiber mit Wirkung zum 31. Juli 2019 aus dem Aufsichtsrat der Quirin Privatbank ausgeschieden. Frau Anke Dassler und Herr Carsten Bing wurden auf der Hauptversammlung 2019 neu in den Aufsichtsrat der Bank gewählt. Organbezüge An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 100 T€ gezahlt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Angabe der gewährten Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV Zum Jahresende bestehen keine Kreditlinien für Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Aufsichtsrats. Angabe nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 sowie § 35 Abs. 4 und 6 RechKredV Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 1.354 T€ (Vorjahr 1.014 T€) sowie keine unwiderruflichen Kreditzusagen (Vorjahr 0 T€). Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte, dass die Bank aus Eventualverbindlichkeiten oder übernommenen Bürgschaften in Anspruch genommen wird. Mitarbeiter Die Anzahl der Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB scrollen
Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG (§ 36 WpHG a. F.). Als sonstige Leistungen wurden allgemeine Beratungsleistungen im Rahmen von projektbezogener Qualitätssicherung erbracht. F. Weitere Angaben Offenlegung gem. Art. 434 Abs. 1 CRR II Die Offenlegungsangaben gem. Art. 434 Abs. 1 CRR II sind dem Offenlegungsbericht, der auf der Internetseite der Bank veröffentlicht wird, zu entnehmen. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Aus Miet-, Leasing- sowie Geschäftsbesorgungs- und Wartungsverträgen ergeben sich über die Restlaufzeit der wesentlichen Einzelverträge künftige Belastungen von insgesamt 20.869 T€, von denen sich 13.480 T€ auf eine Restlaufzeit von über einem bis maximal 9 Jahren beziehen. Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2019 für die Bank übernommene Mietavale in Höhe von 534 T€. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode aufgestellt. Der Finanzmittelfonds entspricht gemäß DRS 21 Tz. A2.5 der Barreserve, die den Kassenbestand und die Guthaben bei der Deutschen Bundesbank enthält. Er unterliegt keinerlei Verfügungsbeschränkungen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, ergaben sich keine. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Gemäß § 150 AktG wurde zunächst die gesetzliche Rücklage in Höhe von 293 T€ dotiert. Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat satzungsgemäß 2.523 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. In Bezug auf den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 3.039 T€ schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, diesen in Höhe von 0,07 € je dividendenberechtigter Aktie als Dividende auszuschütten.
Berlin, 26. Februar 2020 Quirin Privatbank AG Der Vorstand Karl Matthäus Schmidt Johannes Eismann Kapitalflussrechnung zum Konzernabschluss 2019der Quirin Privatbank AGscrollen
Konzerneigenkapitalspiegel 2019der Quirin Privatbank AGin Euro scrollen
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BestätigungsvermerkVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Quirin Privatbank AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaft (Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Quirin Privatbank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Ermittlung und Erfassung der Provisionserträge Angaben zu den Provisionserträgen sind in den Erläuterungen zu den Provisionserträgen im Konzernanhang sowie in den Abschnitten "Positionierung der Bank" sowie "Geschäftliche Entwicklung" des Konzernlageberichtes enthalten. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Der Provisionsertrag ist der Höhe nach ein wesentlicher Bestandteil des Konzernergebnisses der Quirin Privatbank AG. Die Quirin Privatbank AG weist im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 Provisionserträge von EUR 65,8 Mio (i. Vj. EUR 53,4 Mio) aus. Die aus dem Privatkundengeschäft stammenden Provisionserträge resultieren aus Gebühren für die Vermögensberatung und Vermögensverwaltung. Im Bereich Kapitalmarktgeschäft erzielt der Konzern im Wesentlichen Provisionserträge aus dem Corporate-Finance-Geschäft. Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass aufgrund einer nicht sachgerechten Erfassung der Vertragsstammdaten, wie z. B. Gebührensätze oder Abrechnungszeiträume, einzelner provisionsrelevanter Transaktionen sowie einer fehlerhaften Berechnung die Provisionserträge in unrichtiger Höhe ermittelt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Im Rahmen von kontrollbasierten Prüfungshandlungen haben wir die Implementierung und Wirksamkeit von manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen beurteilt, die die Gesellschaft zur Sicherstellung einer korrekten Erfassung abrechnungsrelevanter Vertrags- und Transaktionsdaten im Provisionsgeschäft eingerichtet hat. Für die zum Einsatz kommenden IT Systeme haben wir im Vorfeld die Wirksamkeit der allgemeinen IT-Kontrollen, die sich auf die IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von IT-Anwendungskontrollen unterstützen, unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft. Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir anhand von Zufallsstichproben die ordnungsmäßige Berechnung und buchhalterische Erfassung der Provisionserträge einzelner Transaktionen nachvollzogen. Dabei haben wir auch die Abrechnungen mit den der Ermittlung und Erfassung von Provisionserträgen zugrunde liegenden Unterlagen abgestimmt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die eingerichteten manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen sind geeignet, die sachgerechte Erfassung der Vertragsstamm- und Transaktionsdaten im Provisionsgeschäft sicherzustellen, sodass die Berechnungen der Provisionserträge sachgerecht erfolgt. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der Quirin Privatbank AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lars Protze.
Berlin, den 3. März 2020 KPMG
AG
gez. Protze, Wirtschaftsprüfer gez. Ginzinger, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der Quirin Privatbank AG bei der Leitung der Bank regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Er wurde vom Vorstand der Bank zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über die wesentlichen Entwicklungen in der Gesellschaft unterrichtet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftslage und die wirtschaftliche Situation der einzelnen Geschäftsbereiche, die Unternehmensplanung, die Risikolage sowie die strategische Ausrichtung der Bank informiert. Über grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Lage sowie bedeutsame Geschäftsvorgänge fanden enge Beratungen zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft statt. Auch außerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben sich der Aufsichtsratsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter vom Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Bank eingebunden und hat, soweit nach gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorschriften erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Vorfällen erteilt. Im Berichtsjahr fanden planmäßig vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 19. März, 14. Juni, 20. September und 12. Dezember 2019 statt. An den Sitzungen des Aufsichtsrats haben auch der Vorstand sowie die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung teilgenommen. Es existieren ein Präsidialausschuss, ein Prüfungsausschuss sowie ein Risikoausschuss. Herr Dr. Andreas Neuner ist mit Wirkung zum 14. Juni 2019 aus dem Aufsichtsrat der Quirin Privatbank ausgeschieden. Frau Anke Dassler und Herr Carsten Bing wurden auf der Hauptversammlung am 14. Juni 2019 neu in den Aufsichtsrat der Bank gewählt. In der ebenfalls am 14. Juni 2019 durchgeführten Aufsichtsratssitzung wurde Frau Dassler zum Mitglied und Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Neu zum Mitglied des Risikoausschusses wurde Herr Bing gewählt. Herr Werner Karl-Wilhelm Taiber ist mit Wirkung zum 31. Juli 2019 aus dem Aufsichtsrat der Quirin Privatbank ausgeschieden. In der am 12. Dezember 2019 durchgeführten Aufsichtsratssitzung wurde Frau Dassler zum Mitglied und zur Vorsitzenden des Risikoausschusses gewählt. Darüber hinaus hat sich die Besetzung der Ausschüsse nicht verändert. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal, der Risikoausschuss einmal. An den Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. des Risikoausschusses und des Prüfungsausschusses haben nach Bedarf auch Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzen, Revision und Compliance sowie Mitarbeiter des Abschlussprüfers teilgenommen. Zentrales Thema des Aufsichtsrats war auch in 2019 die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit dem Ziel, die Geschäftsbereiche Privatkundengeschäft, Kapitalmarktgeschäft und das Tochterunternehmen quirion AG weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat die Umsetzung der Wachstumsstrategie des Privatkundengeschäfts in Verbindung mit der Einführung eines neuen Gehaltsmodells für diesen Geschäftsbereich eng begleitet. Weiterer Schwerpunkt war die Befassung mit der Geschäftsentwicklung der quirion AG, der Umsetzung der Wachstumsstrategie und deren Refinanzierung durch die Bank. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat über die Umsetzung regulatorischer Anpassungen informieren lassen und sich mit den monatlichen Informationen des Finanzbereichs zur Geschäftsentwicklung beschäftigt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Risikotragfähigkeit der Bank für das Geschäftsjahr wurden in der Sitzung vom 20. September 2019 und die IT-Strategie in der Sitzung vom 12. Dezember 2019 mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Compliance-Bericht, der Bericht der MaRisk-Compliance-Funktion sowie der Bericht der zentralen Stelle gemäß § 25h Abs. 4 i. V. m. § 25h Abs. 1 KWG ("Fraud") für das Berichtsjahr 2019 wurden dem Aufsichtsrat von der Compliance-Beauftragten vorgelegt und in der Sitzung am 19. März 2019 erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich in jeder Sitzung vom Vorstand ausführlich über die Feststellungen der Internen Revision sowie über die jeweils aktuelle Risikoposition der Bank informieren lassen. Die Prüfung nach § 89 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Prüfungszeitraum 1. Januar 2019 bis 31. März 2020 wird durch die vom Vorstand beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vorgenommen. Der Prüfungsbericht wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats nach Abschluss der Prüfung übermittelt. Jahresabschluss Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist unter Einbeziehung von Buchführung und Lagebericht durch die in der Hauptversammlung vom 14. Juni 2019 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und am 3. März 2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bestätigungsvermerk wurde durch die Herren Wirtschaftsprüfer Protze und Ginzinger gemeinsam unterzeichnet. Der Prüfungsausschuss hat sich in der Sitzung am 20. März 2020 intensiv mit den Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss 2019 inklusive des Prüfungsberichts, die dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, befasst. Die Abschlussprüfer nahmen an der genannten Sitzung des Prüfungsausschusses teil, erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und standen für Fragen zur Verfügung. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat hierüber in der anschließenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet. In der Sitzung am 20. März 2020 hat sich insofern auch der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit eingehend mit dem vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 2019 der Quirin Privatbank AG befasst, diesen intensiv geprüft und mit dem Vorstand sowie der erweiterten Geschäftsleitung erörtert. Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss sowie dem Ergebnis der eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen und billigt den Jahres- und Konzernabschluss 2019. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlägen des Vorstands von dem nach Dotierung der gesetzlichen Gewinnrücklage verbleibenden Bilanzgewinn im Einzelabschluss der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.562.070,36 gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung EUR 2.523.165,75 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den darüber hinaus ver-104bleibenden Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,07 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Leistungen.
Berlin, 20. März 2020 Holger Timm, Aufsichtsratsvorsitzender Offenlegung zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2019 gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGdes Konzerns Quirin Privatbank AGIn den Konzernabschluss ist neben der Quirin Privatbank AG als Muttergesellschaft die quirion AG als Tochterunternehmen, an dem die Bank 100 % der Anteile hält, einbezogen. Die Quirin Privatbank AG ist zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft quirion AG verpflichtet, die in § 26a Abs. 1 S. 2 KWG genannten Informationen offenzulegen. Der Umsatz entspricht der Summe aus Zinsergebnis, laufenden Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Provisionsergebnis, Nettoertrag des Handelsbestandes und sonstigen betrieblichen Erträgen. Der Umsatz wird vollständig in Deutschland als Sitz der Unternehmen erzielt. Die Steuern auf den Gewinn oder Verlust entsprechen den jeweiligen Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Öffentliche Beihilfen hat kein dem Konzern Quirin Privatbank AG angehöriges Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 erhalten. Die Umsätze werden im Wesentlichen durch folgende Geschäftsarten generiert: • Finanzportfolioverwaltung, • Anlagevermittlung und Anlageberatung, • Kredit- und Einlagengeschäft, • Garantiegeschäft, • Depotgeschäft, • Platzierungsgeschäft, • Finanzkommissionsgeschäft. scrollen
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