Quirin Privatbank AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020der Quirin Privatbank AG1. Rahmenbedingungen Das Jahr 2020 stand aus jedweder Perspektive, so auch konjunkturell vollständig unter dem Eindruck der weltweiten Corona-Pandemie. Den ersten Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge hat im Zuge der allgemeinen Einschränkungen von weiten Teilen des wirtschaftlichen Lebens und trotz der massiven wirtschaftspolitischen Stützungsmaßnahmen das gesamtwirtschaftliche Wachstum in Deutschland gemessen am Bruttoinlandsprodukt mit -5 % den zweithöchsten Rückgang in der Nachkriegsgeschichte hinnehmen müssen. Dies schlug sich auch auf den Arbeitsmarkt nieder. Nach noch rekordniedrigen Werten der Arbeitslosenquote in 2019 stieg diese im Jahresverlauf 2020 merklich an und lag zum Jahresende bei 5,9 %. Die Inflationsrate in Deutschland betrug im Jahresdurchschnitt etwa 0,5 %. Auch die weltweiten Kapitalmärkte konnten sich den Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht entziehen. Von den schnellen und heftigen Turbulenzen des Frühjahrs waren vor allem die weltweiten Aktienmärkte betroffen. Sie gaben gemessen am MSCI World Index von Februar auf März um über 30 % nach. Der deutsche Aktienleitindex DAX verlor in dieser Zeit sogar knapp 40 % an Wert. Fast noch beeindruckender als die Kurseinbrüche zu Jahresbeginn wirkte aber die zügige und kräftige Erholung im Rest des Jahres, die viele der maßgeblichen Indizes das Jahr bereits wieder auf Höchstständen und folglich sogar mit leichten Zugewinnen abschließen ließ. Weit weniger spektakulär entwickelten sich erwartungsgemäß die Anleihemärkte, wobei auch einige dieser Märkte - trotz der eher ruhigeren Anlageklasse - nennenswerte Schwankungen hinnehmen mussten. Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen des zurückliegenden Jahres sahen sich die Zentralbanken weltweit erneut zu massiven geldpolitischen Eingriffen veranlasst. In einem selbst das Eingreifen im Zuge der Finanzmarktkrise 2008/2009 noch deutlich übertreffenden Maße wurde vor allem in Europa und in den USA eine neuerliche Ausweitung der Zentralbankbilanzen und damit eine zinssenkende, massiv expansive Geldpolitik unternommen. 2. Positionierung der Bank Die Quirin Privatbank AG (nachfolgend kurz "Quirin Privatbank" oder "Bank") betreibt mit dem Privatkundengeschäft und dem Kapitalmarktgeschäft zwei strategische Geschäftsfelder. Im Mittelpunkt des Privatkundengeschäfts steht die unabhängige Beratung von vermögenden Privatkunden rund um das Thema Geld- und Vermögensanlage. Die Beratung erfolgt nach dem Prinzip der Honoraranlageberatung, d. h., die Bank wird für ihre Dienstleistungen ausschließlich und direkt von ihren Kunden bezahlt. Unabhängige Beratung meint damit sowohl produkt- als auch anbieterunabhängige Beratung, womit die Beratung der Kunden einzig auf die Interessen der Kunden und mithin nicht auf den Absatz bestimmter Produkte ausgerichtet ist. Die Kunden im Privatkundengeschäft werden persönlich und ganzheitlich in 13 Niederlassungen im Bundesgebiet betreut. Die Beratung und Betreuung der Kunden erfolgen dabei überwiegend im Rahmen einer individuell vereinbarten Vermögensverwaltung. Die Beratung kann aber auch in Form der Anlageberatung erfolgen. Im Kapitalmarktgeschäft betreut und berät die Bank Unternehmen in der Vorbereitung und Durchführung von Finanzierungsmaßnahmen auf Eigen- und Fremdkapitalbasis. Die Quirin Privatbank verfolgt im Rahmen ihrer Geschäftsstrategie die folgenden übergeordneten Ziele: ¨ Steigerung des Bekanntheitsgrades ¨ "die" Bank/Marke für unabhängige Anlageberatung in Deutschland sein ¨ Steigerung des verwalteten Kundenvermögens (Assets under Management) ¨ Steigerung des Unternehmenswertes ¨ Verstetigung der Dividendenfähigkeit ¨ Erweiterung und Integration nachhaltiger Aspekte in die Geschäftspolitik und Unternehmensführung Neben den vorgenannten strategischen Geschäftsfeldern steuert die Bank ihre Liquidität im Bereich Treasury sowie betreibt im Rahmen verbliebener vertraglicher Verpflichtungen das sog. BPO-Geschäft (Business Process Outsourcing). Grundsätzlich hat die Bank diese Aktivitäten an andere Geschäftspartner abgegeben. Sie ist nur noch insoweit in das BPO-Geschäft eingebunden, wie sie als Bankpartner für solche Dienstleistungen fungiert, die einer Banklizenz bedürfen (z. B. Lagerung von Wertpapieren bei Wertpapiersammelstellen). Die Bank steuert ihr Geschäft und die Geschäftsentwicklung nach finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, über deren Höhe und Entwicklung im Jahresabschluss und Lagebericht berichtet wird. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind der Jahresüberschuss sowie die Gesamtkapitalquote. Weitere finanzielle Leistungsindikatoren sind der Provisionsüberschuss und die Cost-Income-Ratio (CIR). Die CIR wird vor Umlage der Overheadkosten ermittelt und ist definiert als Relation der ordentlichen Aufwendungen zu den ordentlichen Erträgen. Der bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist die Höhe der verwalteten Kundengelder (Assets under Management - AuM). Weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die Kundenanzahl sowie die Kundenzufriedenheit. Geschäftsbereich Privatkundengeschäft Im Geschäftsbereich Privatkundengeschäft werden Kunden ab einem liquiden Anlagevermögen von 200 T€ betreut. Die Bank bietet ihre Dienstleistungen im Privatkundengeschäft deutschlandweit in 13 Niederlassungen an und gewährleistet somit eine persönliche Betreuung der Kunden vor Ort. Die Betreuung der Kunden erfolgt ausschließlich durch festangestellte Vermögensberater. Die Betreuung der Kunden wird einerseits in Form der Anlageberatung und andererseits in Form der Vermögensverwaltung angeboten - wobei sich die Bank insbesondere auf die Vermögensverwaltung fokussiert. Kernelement im Privatkundengeschäft und Grundlage der bestehenden Wachstumsstrategie ist das Asset-Management-Konzept, auf dessen Basis im Rahmen der Vermögensverwaltung die Kundengelder verwaltet werden. Die Vermögensverwaltung umfasst unter der Bezeichnung "Markt - Meinung - Wissen" drei übergeordnete Bausteine, die individuell miteinander kombiniert werden können. Innerhalb der Bausteine stehen je nach Risikotragfähigkeit des Kunden verschiedene Anlagestrategien zur Verfügung. Das Besondere des Konzepts liegt in der Kombination unterschiedlicher, klar voneinander abgegrenzter Renditequellen, die jeweils unterschiedlichen Schwankungsbreiten und Risiken unterliegen. Darüber hinaus wird seit 2019 eine auf nachhaltige Investitionen ausgerichtete Vermögensverwaltungsstrategie unter dem Namen "Verantwortung" angeboten, die sich in 2020 zu einem Erfolgsbaustein entwickelt und sich großer Nachfrage bei Bestands- und Neukunden erfreut hat. Im Mittelpunkt der Aktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr stand jedoch das Management der COVID-19-Pandemie, insbesondere der Auswirkungen auf die kunden- und interessentenbezogene Kommunikation und Betreuung. Statt traditioneller Jahres- und Kennenlerngespräche sowie persönlicher Kunden- und Interessentenveranstaltungen wurden unter dem Eindruck von Lockdown und Kontaktbeschränkungen in kürzester Zeit neue Kommunikationsformate entwickelt. Neben der auf digitale Kanäle umgestellten persönlichen und individuellen Kommunikation mit den Kunden wurde die zentralseitige Kommunikation durch wöchentliche Formate wie "Schmidts Tagebuch" oder "Mays Logbuch" und ein regelmäßiges interaktives Digitalformat "Quirin Live" deutlich erweitert. Zudem wurde ein wöchentlicher Podcast mit dem Vorstandsvorsitzenden unter der Bezeichnung "klug anlegen" etabliert. Mit der rechtlich selbständigen und in den Konzernabschluss einbezogenen quirion AG verfügt die Quirin Privatbank über ein Tochterunternehmen, welches für den Geschäftsbereich Privatkundengeschäft die Digitalstrategie verkörpert und umsetzt. quirion betreibt eine Online-Plattform, über die Privatkunden ab einem Mindestanlagebetrag von 500 € eine digitale Vermögensverwaltung in verschiedenen Ausprägungen angeboten wird (sog. "Robo-Advise"). In 2020 wurden das digitale und persönliche Beratungsangebot beider Marken zu einem hybriden Angebot zusammengeführt, bei dem die Erwartungen und Ansprüche der Kunden im Vordergrund stehen und in dessen Zusammenhang auch das Produkt- und Preisangebot vereinfacht wurde. Konkret bedeutet das: Bestehende und neue Kunden der Quirin Privatbank und von quirion können zwischen einer rein digitalen Geldanlage ohne persönlichen Ansprechpartner, einer digitalen Anlage plus persönlicher Betreuung vor Ort oder der klassischen Betreuung in der Bank inklusive persönlicher Beratung vor Ort wählen. Die drei Modelle variieren hinsichtlich Preis, Intensität und Individualisierung der Beratung. Geschäftsbereich Kapitalmarktgeschäft Im Geschäftsbereich Kapitalmarktgeschäft werden Unternehmen sowie die Unternehmer selbst mit ihren Geschäftsvorhaben betreut. Das Kapitalmarktgeschäft bietet seinen Kunden Zugang zu nationalen und internationalen Investoren an den internationalen Kapitalmärkten. Um den anspruchsvollen Anforderungen seiner Kunden bestmöglich gerecht zu werden, bündelt das Kapitalmarktgeschäft die Expertise verschiedener Spezialisten auf den jeweiligen Gebieten in vier Bereiche. Der Bereich Corporate Finance entwickelt mit Blick auf die jeweiligen Ziele seiner Kunden individuelle Finanzierungskonzepte und setzt diese um - unabhängig davon, ob es sich dabei um Eigen-, Hybrid- oder Fremdkapitalfinanzierungen, Umplatzierungen, Übernahmeangebote, Squeeze-outs, Aktien- und Anleiherückkaufprogramme oder Börsenzulassungen und Listings handelt. Im Bereich Institutionelle Kundenbetreuung werden vielfältige Investitionsoptionen mit und für die Kunden entwickelt und organisiert - vom Handel mit Aktien über ETFs bis hin zu Staats- und Unternehmensanleihen. Spezialisiert hat sich der Bereich auf die Umsetzung von Trading-Strategien und bietet im Rahmen von Best Execution ein Orderrouting zu allen wichtigen internationalen Börsenplätzen an. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig auch die vom Bereich Corporate Finance durchgeführten Kapitalmarkttransaktionen erfolgreich unterstützt. Im Bereich Institutionelles Research werden fundamentale Unternehmensanalysen sowie Unternehmensstudien, Marktanalysen und Industriereports erstellt. Der Fokus liegt dabei auf ausgewählten deutschen Small und Mid Caps. Darüber hinaus werden Kapitalmarkttransaktionen des Bereichs Corporate Finance durch vorgenannte Researchergebnisse unterstützt. Im Kapitalmarktservice erfolgt die prozessuale und technische Abwicklung von Kapitalmarkttransaktionen inklusive entsprechender Ergänzungsdienstleistungen. 3. Geschäftliche Entwicklung Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung Die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen haben sich auf die Geschäftsentwicklung der Quirin Privatbank in 2020 ausgewirkt. Grundsätzlich wurde der Geschäftsbetrieb zu Beginn der Pandemie nahezu vollständig auf mobiles Arbeiten umgestellt. Dies ist in kürzester Zeit und ohne Einschränkungen des Geschäftsbetriebs gelungen. Die Bank war daher im Verlauf der Pandemie zu jeder Zeit vollständig handlungsfähig. In diesem Zusammenhang wurden höhere Investitionen in die Hard- und Softwareausstattung sowie leistungsstärkere Serverkapazitäten getätigt. Im Privatkundengeschäft wurde die Geschäftsentwicklung insbesondere in zwei Punkten beeinträchtigt. Einerseits machten Lockdown und Kontaktbeschränkungen Veranstaltungen und persönliche Kunden- und Interessententermine in weiten Teilen schwierig bis unmöglich, was das an der Kundenanzahl und den Nettomittelzuflüssen gemessene Wachstum im Vergleich zum Vorjahr und den eigenen Erwartungen etwas gebremst hat. Die Umstellung auf Videotelefonie und andere digitale Kontaktformate konnte dies nicht vollständig kompensieren. Auf der anderen Seite haben die Turbulenzen an den Kapitalmärkten im März 2020 die Assets under Management als Basis für die Gebührenabrechnung zwischenzeitlich deutlich reduziert. Auch das Kapitalmarktgeschäft war von den COVID-19-bedingten Auswirkungen betroffen, denn das von hohen Unsicherheiten geprägte Kapitalmarktumfeld hat die Durchführung von Kapitalmarkttransaktionen erschwert und teilweise unmöglich gemacht. Die Bank hat den daraus resultierenden (Ergebnis-)Effekten durch verschiedene Maßnahmen entgegengesteuert, die sich im Wesentlichen drei übergeordneten Bereichen zuordnen lassen. Zum einen wurden die Verwaltungskosten, insbesondere Sachkosten, geprüft und Einsparungen realisiert bzw. Budgets reduziert. Zum anderen wurden nicht alle ursprünglich für 2020 neu geplanten Stellen auch tatsächlich besetzt. Außerdem wurde das Projektportfolio und mithin die damit verbundenen (Investitions-)Kosten unterjährig nochmals unter einer angepassten COVID-19-Perspektive überprüft und im Ergebnis einige Vorhaben gestrichen und andere zeitlich verschoben. Allerdings wurden auch Projekte, insbesondere solche mit Digitalisierungseffekten, vorgezogen bzw. die Ressourcen dafür verstärkt. Darüber hinaus hat die Bank bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigung für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken die allgemein gestiegenen Risiken methodisch berücksichtigt. Quantitativ bleibt dieser Effekt für die Bank aber aufgrund des nur geringen und überwiegend voll besicherten Kreditportfolios unbedeutend. Insgesamt hat die Bank mit den beschriebenen Maßnahmen versucht, eine vernünftige Balance zu finden und kurzfristig geringere Erträge infolge der COVID-19-Pandemie in Teilen zu kompensieren, ohne jedoch mit diesen Maßnahmen den künftigen Wachstumskurs zu gefährden. Überblick Die Quirin Privatbank erreicht im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss von 4,3 Mio. €. Der Jahresüberschuss 2020 fällt somit im Vergleich zum Vorjahr ca. 1,6 Mio. € bzw. 27 % geringer aus. Auch der ursprünglich - vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie - für das Geschäftsjahr 2020 prognostizierte Ergebniskorridor wird damit entsprechend unterschritten. Die ursprüngliche Ergebnisprognose hatte die Gesellschaft mit Blick auf das im Vergleich zum Vorjahreszeitraum geringer ausgefallene Halbjahresergebnis sowie die erheblichen COVID-19-bedingten Unsicherheiten im August 2020 zurückgenommen. Zwar bleibt der Jahresüberschuss 2020 hinter dem Vorjahr und den ursprünglichen Erwartungen zurück, aber unter Berücksichtigung der besonderen und äußerst schwierigen COVID-19-Rahmenbedingungen blickt die Bank auf eine durchaus positive und zufriedenstellende Geschäftsentwicklung in 2020 zurück. Die Eigenkapitalrendite vor Steuern beträgt für das abgelaufene Geschäftsjahr 7,8 % (Vorjahr: 13,8 %). Unter Berücksichtigung der Umstände konnte das Privatkundengeschäft an die positive Entwicklung der Vorjahre anknüpfen und das Wachstum gemessen an den Nettomittelzuflüssen und dem verwalteten Kundenvermögen fortsetzen. Die Nettomittelzuflüsse belaufen sich in 2020 auf ca. 280 Mio. €, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 19 % entspricht. Das verwaltete Vermögen beläuft sich zum Jahresende 2020 auf 4,3 Mrd. €, womit sich dieser Wert im Vergleich zu 2019 um 8 % erhöht hat. Etwa 3,2 Mrd. € des im Privatkundengeschäft verwalteten Kundenvermögens werden mittlerweile im Rahmen der Vermögensverwaltung betreut. Dies entspricht einem Anteil von 75 %, der sich im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt erhöht hat. Den strategischen Zielwert für diese Quote hat die Bank bei 90 % festgelegt. Die Provisionserträge im Privatkundengeschäft liegen trotz der guten Nettomittelzuflüsse aufgrund der COVID-19-bedingten Markt- und Performanceentwicklung ca. 5 % unter dem Vorjahresniveau. Aufgrund der ergriffenen kompensierenden Maßnahmen auf der Kostenseite wurden die Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 9 % reduziert. Die Cost-Income-Ratio des Privatkundengeschäfts konnte vor diesem Hintergrund stabil bei 74 % gehalten werden (Vorjahr: 75 %), wenngleich sich der absolute Deckungsbeitrag des Geschäftsbereichs in 2020 letztlich reduziert hat und damit auch hinter dem für 2020 ursprünglich erwarteten Wert zurückbleibt. Das Tochterunternehmen quirion AG hat sich auch in 2020 weiter sehr positiv entwickelt. Zum Ende des Geschäftsjahres betreut quirion rund 25.700 Kunden und verwaltet 580 Mio. € Kundengelder. Die Kundenanzahl konnte mit einem Wachstum von ca. 80 % im Vergleich zum Vorjahr erneut fast verdoppelt werden. Da die Konten und Depots der Kunden von quirion durch die Quirin Privatbank geführt werden, spiegelt sich diese positive Entwicklung auch auf Ebene der Quirin in der Kundenanzahl und dem verwalteten Vermögen wider. Insgesamt verwaltet die Quirin Privatbank damit zum Jahresende 2020 knapp 36.000 Kunden mit einem Vermögen von 4,9 Mrd. €, was einer Steigerung von 12 % entspricht. Die Rahmenbedingungen für das Kapitalmarktgeschäft waren im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Blick auf die durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Turbulenzen an den Kapitalmärkten äußerst schwierig. Das von hohen Unsicherheiten geprägte Kapitalmarktumfeld hat die Durchführung von Kapitalmarkttransaktionen deutlich erschwert und teilweise unmöglich gemacht. Aufgrund der teilweise deutlich gestiegenen Handelsvolumina konnte das Handelsergebnis leicht verbessert werden. Insgesamt kann das Kapitalmarktgeschäft erneut einen guten Deckungsbeitrag zum Gesamtergebnis beisteuern, der zwar etwas über den Erwartungen, aber deutlich unterhalb des sehr guten Vorjahrniveaus liegt. Auf dieser Basis hat sich die CIR von 42 % auf 61 % erhöht. Ertragslage Die Ertragslage der Bank ist im Wesentlichen durch den Provisionsüberschuss bestimmt, der sich gegenüber dem Vorjahr von 53,3 Mio. € auf 40,8 Mio. € um 23 % reduziert hat. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den COVID-19-bedingt geringeren Geschäftsumfang im Kapitalmarktgeschäft sowie die geringeren Erträge im Privatkundengeschäft infolge der zwischenzeitlich deutlich gesunkenen AuM zurückzuführen. Die Summe aus Zinsüberschuss und den laufenden Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wird im Wesentlichen durch die überwiegend in Wertpapieren angelegten liquiden Mittel generiert und liegt mit 1,9 Mio. € ca. 11 % unter dem Vorjahreswert von 2,1 Mio. €. Der Rückgang ist einerseits auf die deutlich gestiegenen negativen Zinserträge auf Guthaben bei Banken, insbesondere der Deutschen Bundesbank, aufgrund der im Jahresdurchschnitt höheren Barreserve zurückzuführen. Andererseits haben sich auch die Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren aufgrund von Fälligkeiten und dem grundsätzlich gesunkenen Zinsniveau reduziert. Das Handelsergebnis konnte im Vergleich zum Vorjahr leicht gesteigert werden und beläuft sich im Berichtsjahr auf 2,3 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €). Im Handelsergebnis ist ein Ertrag aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340e Abs. 4 HGB in Höhe von 0,3 Mio. € enthalten (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Das sonstige betriebliche Ergebnis beträgt 4,1 Mio. € und liegt damit ca. 21 % über dem Vorjahresniveau von 3,4 Mio. €. Enthalten sind hier Erträge aus der Durchleitung fremder Kosten und der Geschäftsbesorgung im Rahmen der verbliebenen BPO-Aktivitäten (2,4 Mio. €) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen (0,7 Mio. €) und der Währungsumrechnung (0,6 Mio. €). Die Verwaltungsaufwendungen betragen im Berichtsjahr 42,6 Mio. € und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 8 % reduziert. Dies ist einerseits ergebnisbedingt auf gesunkene Personalkosten zurückzuführen. Andererseits haben sich die anderen Verwaltungskosten infolge von COVID-19-bedingten Steuerungsmaßnahmen um 7 % reduziert. Für die interne Steuerung werden Overheadkosten ("run the bank") den Geschäftsbereichen entsprechend ihrer Inanspruchnahme des regulatorischen Kapitals belastet. Die Abschreibungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 0,9 Mio. € auf 0,6 Mio. € reduziert. In dem erhöhten Vorjahreswert waren außerplanmäßige Abschreibungen von 0,2 Mio. € enthalten. Aus der Risikovorsorge ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 eine Ergebnisbelastung von -1,2 Mio. € (Vorjahr -0,7 Mio. €). Neben der Risikovorsorge aus dem Kreditgeschäft ist hier auch die COVID-19-bedingt methodisch erhöhte Pauschalwertberichtigung enthalten, die quantitativ aber weiterhin unbedeutend bleibt. Ferner sind negative Bewertungseffekte für Wertpapiere der Liquiditätsreserve enthalten. Das Ergebnis aus Finanzanlagen beläuft sich auf 0,1 Mio. € nach 0,0 Mio. € im Vorjahr. Der Steueraufwand hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ergebnisbedingt deutlich auf 0,4 Mio. € reduziert (Vorjahr: 2,0 Mio. €). Insgesamt erzielt die Quirin Privatbank damit für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss von 4,3 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €). Im Jahresdurchschnitt 2020 waren neben zwei Vorstandsmitgliedern 233 Mitarbeiter (Vorjahr 229) und zum Bilanzstichtag 232 Mitarbeiter (Vorjahr 235) angestellt. Finanzlage Neben dem Eigenkapital refinanziert sich die Bank insbesondere über täglich fällige Kundeneinlagen. Die Zahlungsfähigkeit der Bank war im Berichtszeitraum zu jeder Zeit gegeben. Zur Steuerung der Liquiditätslage und der Liquiditätsrisiken verweisen wir auf die entsprechende Darstellung im Risikobericht. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 43.412.923 € und ist in 43.412.923 Stückaktien mit Gewinnberechtigung aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten. Die Anteilsstruktur stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: scrollen
Die Aktien der Quirin Privatbank sind im Basic Board, einem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr), an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Satzungsgemäß bestehen zum Berichtsstichtag darüber hinaus nicht ausgenutzte Kapitalien in Höhe von 21.706 T€ ("Genehmigtes Kapital 2018") sowie in Höhe von bis zu 17.000 T€ ("Bedingtes Kapital 2018") zur Bedienung von Finanzierungsinstrumenten. Für weitere Details hinsichtlich des genehmigten und bedingten Kapitals verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum Berichtsstichtag 580 Mio. € und hat sich im Vergleich zum Jahresende 2019 leicht um 29 Mio. € oder 5% reduziert. Die Bilanzstruktur ist dabei nahezu unverändert. Die Aktivseite ist weiterhin im Wesentlichen durch die Anlage der Kundeneinlagen geprägt, wobei der Anteil dessen, der in Wertpapieren erfolgt, weiter rückläufig ist. Ursache hierfür ist unverändert, dass Fälligkeiten aufgrund des niedrigen Zinsniveaus nur teilweise reinvestiert werden konnten. Der überwiegende Teil der Kundeneinlagen bleibt mit 385 Mio. € daher weiterhin in Guthaben bei der Deutschen Bundesbank angelegt (Vorjahr: 400 Mio. €). Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten haben sich stichtagsbedingt von 31 Mio. € auf 43 Mio. € erhöht. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag insgesamt um 33 Mio. € auf 99 Mio. € reduziert. Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich im Jahresverlauf von 7 Mio. € auf 11 Mio. € und die Forderungen gegenüber Kunden, die vor allem aus dem Kundenkreditgeschäft resultieren, haben sich geringfügig auf 36 Mio. € erhöht. Der wesentliche Posten der Passivseite der Bilanz sind mit 391 Mio. € weiterhin die Kundeneinlagen, die im Vergleich zum Vorjahr (439 Mio. €) um 47 Mio. € oder 11 % reduziert werden konnten. Ziel ist es, die durch Kunden vorgehaltene Liquidität durch die Einführung eines Verwahrentgelts weiter zu reduzieren, solange die Liquidität nicht im Rahmen eines Beratungs- oder Verwaltungsmandats durch die Bank gesteuert wird. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 26 Mio. € auf 42 Mio. € ebenso reduziert wie die Rückstellungen, die sich im Vorjahresvergleich um 2 Mio. € auf 14 Mio. € verringert haben. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken beläuft sich unverändert auf 7 Mio. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich stichtagsbedingt auf 62 Mio. € erhöht (Vorjahr 21 Mio. €). Das Eigenkapital erhöht sich zum Bilanzstichtag um den Jahresüberschuss von 4,3 Mio. € auf 61 Mio. €. Als Teil des Eigenkapitals wird dabei auch der ursprünglich zur Dividendenzahlung vorgesehene Bilanzgewinn 2019 (3 Mio. €) ausgewiesen, der aufgrund der Empfehlungen der Aufsichtsbehörden nicht ausgeschüttet, sondern durch Beschluss der Hauptversammlung 2020 auf neue Rechnung vorgetragen wurde. Aufsichtsrechtlich ergibt sich zum Bilanzstichtag (vor Feststellung des Jahresabschlusses) weiterhin eine komfortable Gesamtkapitalquote von 24,0 % (Vorjahr 22,6 %). Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Bank konnte im Jahr 2020 die positive Geschäftsentwicklung der letzten Jahre grundsätzlich fortsetzen. Zwar bleibt der Jahresüberschuss 2020 hinter dem Vorjahr zurück, aber unter Berücksichtigung der doch als außergewöhnlich einzustufenden COVID-19-Umstände mit all den ökonomischen und gesellschaftlichen Konsequenzen, die sich auch auf die Geschäftstätigkeit der Bank ausgewirkt haben, ist auch das Geschäftsjahr 2020 als erfolgreich zu bewerten. Die COVID-19-Pandemie hat vielmehr gezeigt, wie robust das Geschäftsmodell und die Geschäftsentwicklung der Bank mittlerweile sind, denn trotz der schwierigen äußeren Umstände konnten sowohl weiteres Wachstum als auch ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden. Lediglich die Wachstumsgeschwindigkeit hat sich durch die Krise in 2020 vorübergehend etwas verlangsamt. Vorbehaltlich möglicher aufsichtsrechtlicher COVID-19-bedingter Restriktionen für Kreditinstitute und des weiteren Verlaufs der Pandemie soll der nächsten Hauptversammlung voraussichtlich die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2020 vorgeschlagen werden. Positiv wird darüber hinaus bewertet, dass die Bank auch in 2020 in der Lage war und für die Zukunft entsprechend der Planung in der Lage sein wird, die vorgesehenen Wachstumsinvestitionen aus einem nachhaltig positiven Geschäftsergebnis zu refinanzieren. Grundzüge des Vergütungssystems Die Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter erfolgt individuell unter Berücksichtigung von Leistung und betrieblicher Stellung durch den Vorstand. Die Vergütungen des Vorstands werden durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Vergütungssysteme der Quirin Privatbank setzen sich grundsätzlich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Die variablen Vergütungsbestandteile sind vertraglich geregelt, vom Erreichen bestimmter Unternehmens- und/oder Bereichsziele abhängig oder unterliegen sonstigen Ermessenskomponenten. Angabe der gewährten Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse Zum Jahresende bestehen keine Kreditlinien für Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Aufsichtsrats. 4. Risikobericht Für die Sicherung des Vermögens der Bank und die langfristige Ertragssicherung ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen eingehbaren Risiken und Ertragspotenzial notwendig. Hierzu hat der Vorstand ein Risikomanagementsystem etabliert, das in den Prozess der Strategieentwicklung der Bank eingebunden ist. Dieser Prozess ist nicht allein auf die Geschäftsstrategie ausgerichtet, sondern bezieht die Bemessung der Risikotragfähigkeit der Bank mit ein. Er ist zukunftsorientiert und hat weitreichende Folgen für die Bindung von Ressourcen. Der Vorstand ist für den Strategieprozess verantwortlich. Er hat in der Risikostrategie den Handlungsrahmen für die eingehbaren Risiken festlegt. Bankspezifische Risikoindikatoren sind definiert und in die regelmäßige Berichterstattung eingebunden. Der Vorstand hat eine Leitlinie für die Risikokultur in der Bank festgelegt. Sie soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind. Risikomanagement ist eine Gesamtbankverantwortung und folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien ("Three Lines of Defence"). Dieses Modell stellt die Verankerung des Risikomanagements in der gesamten Bank sicher. Es beinhaltet die klare Zuordnung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und bildet den Rahmen für ein funktionsfähiges Kontroll- und Überwachungssystem. Der Vorstand ist, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Dies umfasst die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems. Jede Fachabteilung (erste "Verteidigungslinie") trägt die Erst- und Hauptverantwortung für Risiken, die aus dem operativen Geschäft entstehen. Sie sorgt dafür, dass die operativen Tätigkeiten im Einklang mit den Geschäftsprinzipien und internen Richtlinien stehen. Dazu entwickelt sie in Abstimmung mit der Second Line of Defence ein angemessenes Kontrollumfeld, um die Risiken und Kontrollen, die in Verbindung mit den Geschäftsprozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen. Als zweite "Verteidigungslinie" werden die Risikomanagementfunktionen sowie die Kontrollbereiche verstanden, die der Steuerung und Überwachung der ersten "Verteidigungslinie" dienen. Hierzu gehört die Festlegung von Methoden und Verfahren für das Risikomanagement, die Vorgaben von Leit- und Richtlinien, die Überwachung der Risiken und Kontrollen sowie das Reporting an die Organe der Bank. Dabei wird zwischen Risiko- und Finanz-Controlling unterschieden. Das Risikocontrolling überwacht und berichtet über die Marktpreis-, Adressenausfall-, Liquiditäts-, operationellen und sonstigen Risiken. Dem Finanz-Controlling obliegt die Überwachung und Berichterstattung hinsichtlich der Geschäftsrisiken. Daneben ist die Abteilung Prozesse & Projekte für die Steuerung und Überwachung des Auslagerungsmanagements und der IT-Sicherheitsbeauftragte für die IT-Risiken zuständig. Für die Risiken aus Beratungsfehlern, Geldwäsche und Betrug sind entsprechende Regelungen durch die Abteilung Compliance und den Geldwäsche- sowie Fraud-Beauftragten erlassen, deren Überprüfung auf Einhaltung regelmäßig erfolgt. Die Compliance-Funktion ist darüber hinaus für die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie der Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts ergeben können, unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten zuständig. Als prozessunabhängige Überwachungsstelle dient die Interne Revision (dritte "Verteidigungslinie"). Sie überwacht unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems. Aus der Risikokultur und dem Prinzip der drei "Verteidigungslinien" ergibt sich, dass jeder Mitarbeiter der Bank auch eine individuelle Verantwortung für das Risikomanagement hat. Der Risikostrategie liegt die regelmäßig stattfindende Risikoinventur zugrunde, bei der die Risiken definiert, aufgenommen und bewertet sowie Risikokategorien zugeordnet werden. Mit der Inventur erfolgt auch die Einschätzung der Wesentlichkeit der die Bank betreffenden Risiken, die darin qualifizierte Relevanz des Risikos und deren Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeit. Anfang 2020 hat die Bank ihr Risikotragfähigkeitskonzept auf den neuen Leitfaden der BaFin aus Mai 2018 umgestellt. Neben der normativen Perspektive wendet die Bank in der ökonomischen Perspektive den Ansatz der barwertnahen Risikotragfähigkeit an. Die Grundlagen des Konzepts und die Ergebnisse der Ermittlung sind in einem ICAAP-Bericht zusammengefasst. Für die normative Perspektive wurden der Beurteilung ein Planszenario sowie ein steuerungsrelevantes adverses Szenario, welches bankspezifische als auch allgemeine adverse Entwicklungen simuliert, zugrunde gelegt. Ergänzend führt die Bank ein weiteres adverses Szenario in der normativen Sicht und zusätzliche Stress- und Sensitivitätsanalysen in der ökonomischen Perspektive durch. Aufgrund der besonderen Marktentwicklungen in 2020, ausgelöst durch die COVID-19-Pandemie, wurden die Annahmen für das Plan- und das adverse Szenario in ihren Auswirkungen auf die normative und ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit fortlaufend überprüft und überwacht. Neben der ökonomischen Sichtweise umfasst das Risikotoleranz- und Steuerungskonzept der Bank den regulatorischen Steuerungskreis. Gegenstand dieses Steuerungskreises ist die jederzeitige Einhaltung der internen Schwellen der regulatorischen Kapital- und Liquiditätskenngrößen. Die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse war - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie - stabil und deckt die aggregierten Gesamtbankrisiken unterjährig und auch zum Berichtsstichtag solide ab. Die Risikotragfähigkeit ist und war in 2020 sowohl für die normative als auch für die ökonomische Perspektive mit den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. In die relevanten Steuerungsgrößen der normativen Perspektive ist auch ein Managementpuffer einbezogen, der gleichfalls eingehalten wurde. Das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive beträgt unter Berücksichtigung von in Summe 11,6 Mio. € Abzugsposten (davon 3,5 Mio. € für Modellrisiken) zum Berichtsstichtag 51,1 Mio. €. Nach Abzug der ökonomischen Kapitalanforderungen (Risikolimite) verbleibt ein freies Risikodeckungspotenzial von 21,1 Mio. €. Die Bank unterscheidet folgende Risikokategorien: ¨ Adressenausfallrisiken ¨ Marktpreisrisiken ¨ Liquiditätsrisiken ¨ Operationelle Risiken ¨ Geschäftsrisiken ¨ Sonstige Risiken Der nachfolgenden Tabelle können die Kennzahlen zur Limitstruktur und Limitauslastung in der ökonomischen Perspektive zum 31. Dezember 2020 für alle als wesentlich definierten Risikoarten entnommen werden: scrollen
Ein Vergleich zum Vorjahr ist methodenbedingt nicht möglich. In der Risikoinventur wurden die Liquiditätsrisiken aufgrund der ausreichenden Liquiditätsausstattung der Bank weiterhin als nicht wesentlich beurteilt. Die als wesentlich eingeschätzten Geschäftsrisiken werden in der Kapitalplanung über die adversen Szenarien abgebildet. Die Gesamtkapitalquote lag zu den Monatsstichtagen des Geschäftsjahres stets über 17,0 % und beträgt zum Bilanzstichtag 22,6 %. Für plötzliche und unerwartete Zinsänderungen im Anlagebuch gemäß dem Rundschreiben 06/2019 (BA) beträgt der höhere Zinskoeffizient im Standardtest 1,01 % (Vorjahr 0,43 %). Diese Kennzahl wurde in 2020 stets deutlich eingehalten. Adressenausfallrisiken Das Adressenausfallrisiko umfasst neben den klassischen Kredit- und Bonitätsrisiken auch Kontrahenten-, Emittenten-, Länder-, Struktur- und Beteiligungsrisiken sowie Verwertungs-, Migrations- und Fremdwährungsrisiken. Kredit- und Bonitätsrisiken beinhalten das Risiko, dass ein Kreditnehmer/Emittent seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht termingerecht nachkommt. Kontrahentenrisiken (Gegenparteienrisiken) ergeben sich aus noch nicht vollständig abgewickelten Geschäften und dem Risiko des Ausfalls des Geschäftspartners. Dabei kann die Erfüllung selbst ausfallen, wenn die Bank mit ihrer Lieferung bereits in Vorleistung getreten ist (Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken). Hierbei werden Börsen-, Kassa- und Zug-um-Zug-Geschäfte ausgenommen. Sog. Free-Geschäfte führt die Bank nicht durch. Länderrisiken umfassen bei der Bank das Ländertransferrisiko. Strukturrisiken ergeben sich aus der Zusammensetzung des Kreditportfolios: Klumpenrisiken können durch Branchen-, Sektoren- oder regionale Konzentrationen entstehen wie z. B. die Immobilienbranche oder Emissionen der Bundesrepublik Deutschland. Kreditentscheidungen erfolgen im Rahmen der aktuell gültigen Entscheidungsordnung der Bank. Kreditvergaben erfolgen hauptsächlich in Form von durch Wertpapiere besicherten Krediten an Privatpersonen und an Einzelunternehmen. Das Kreditgeschäft ist vorrangig auf den nationalen Markt ausgerichtet. Die Adressenausfallrisiken für Kunden, Kontrahenten und Emittenten unter Berücksichtigung von Sicherheiten und Länderrisiken werden anhand einer Monte-Carlo-Simulation (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % (Vorjahr: 99 %) und einer Historientiefe von 250 Tagen ermittelt. Berücksichtigt werden erwartete und unerwartete Verluste sowie Migrationsrisiken (PD-Shift um 1 Notch für Kontrahenten, Kunden, der Aktien sowie der anderen nicht verzinslichen Wertpapiere). Für Anleihen und Schuldverschreibungen wird das Migrationsrisiko über das Credit-Spread-Risiko im Marktrisikomodell unter Verwendung von quotierten Credit Spreads berücksichtigt. Die Bank nutzt für die Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default - PD) für Kontrahenten und Emittenten unverändert die entsprechenden historischen Ausfallquoten von Standard & Poor's (S&P) für die jeweiligen Ratings (bei Ansatz einer Ausfallwahrscheinlichkeit von mindestens 0,03 %). Für Kunden werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden bzw. von Creditreform verwendet. Unter Zugrundelegung einer Verlustausfallquote (Loss Given Default - LGD) von 39 % werden eine Million Fallkonstellationen berechnet. Dabei werden Asset-Korrelationen (Korrelationen von Kreditnehmereinheiten innerhalb eines Segments und die Korrelationen der Segmente untereinander) berücksichtigt. Non-performing Loans sind einzelwertberichtigt und werden mit dem ggf. bestehenden Blankoanteil in die Berechnung der Adressenausfallrisiken einbezogen. Offene Linien werden mit 10 % auf das Blanko-Exposure angerechnet. Termingeschäfte fließen mit ihrem Kreditäquivalentwert ein. Die Bank vergibt derzeit keine Fremdwährungskredite bzw. hält keine Eigenanlagen in fremder Währung. Für die Risikosteuerung verwendet die Bank die Kennzahlen Expected und Unexpected Loss. Die unterstellten Ausfallwahrscheinlichkeiten werden regelmäßig in Bezug auf die getroffenen Annahmen überprüft. Adressenausfallrisiken aus nicht börsengehandelten (OTC-)Derivaten werden wegen Geringfügigkeit derzeit ausschließlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Kapitalanrechnung berücksichtigt. Für die Stressrechnungen werden die Kennzahl Expected Shortfall als ein Maß für signifikante und unerwünschte Wertänderungen eines Kreditportfolios sowie die Auswirkungen aus den Verringerungen der Beleihungswerte von Sicherheiten für Kundenkredite verwendet. Weiterhin werden in Sensitivitätsanalysen der Expected Shortfall und Konzentrationsrisikokennzahlen sowie einjährige Migrationsraten von S&P für die europäischen Unternehmen ermittelt. Das Kreditportfolio (Marktwert bzw. Inanspruchnahme zzgl. offener Linien) beträgt zum Berichtsstichtag 186 Mio. € (Vorjahr 316 Mio. €). Nach Abzug der zu Marktwerten bewerteten Sicherheiten verteilt sich das Blanko-Exposure auf die internen Ratingklassen wie folgt: scrollen
Für die Ratingklassen 5 bis 6 beträgt der Wert null. Die Ratingklassen 1 bis 3 entsprechen für Emittentenrisiken einem Investmentgrade-Rating. Die Bank hat eine Risikovorsorge für ausgefallene Kredite in Höhe des jeweiligen Blanko-Exposure gebildet. Für das kommende Geschäftsjahr wird keine wesentliche Veränderung in der Risikovorsorge erwartet. In der Aufteilung des Wertpapierbestandes nach Branchen sind zum Berichtsstichtag rund 26 % (Vorjahr 27 %) des Marktwertes der Immobilien- bzw. Baubranche zuzurechnen. Konzentrationen bezogen auf Kredite in Währungen, Ratingklassen oder Regionen sind für die Bank derzeit nicht wesentlich. Marktpreisrisiken Die Bank fasst das Zinsänderungs-, Kurs- und Währungsrisiko sowie Credit-Spread-Risiken (für Wertpapierbestände im Handels- und Anlagebestand) unter den Marktpreisrisiken zusammen. Ein Eigenhandel (Nostro-Handel) in Aktien, Derivaten oder Devisen mit dem Ziel der kurzfristigen Gewinnerzielung wird in der Bank grundsätzlich nicht betrieben. Weiterhin führt die Bank keine Devisenoptionen und Geschäfte in Immobilien und Rohwaren durch. Diese Geschäfte bleiben bei den Ausführungen zu den Marktrisiken entsprechend unberücksichtigt. Wertpapieraufträge und Börsentermingeschäfte für Kunden führt die Bank grundsätzlich als Kommissionsgeschäfte durch; diese bleiben folglich bei der Messung der Marktpreisrisiken unberücksichtigt. Die im Rahmen der bilanziellen Bewertung gebildeten währungs-, betrags- und laufzeitkongruenten Bewertungseinheiten (Mikro-Hedges) von Devisentermingeschäften werden im Risiko einzelgeschäftsbezogen und marktnah (Mark-to-Market) bewertet und in das Risiko vollständig einbezogen. Diese Geschäfte betreffen entsprechende Kunden- und deren Absicherungsgeschäfte und sind von untergeordneter Bedeutung. Die Berechnung der Risikoauslastung erfolgt täglich auf Basis der Endbestände des Vortages. Limitüberschreitungen bedürfen der gesonderten Genehmigung des jeweiligen Kompetenzträgers. Die Marktpreisrisiken werden mittels einer historischen Simulation (VaR) unter Verwendung eines Konfidenzniveaus von 99,9 % (Vorjahr: 99 %), einer Haltedauer von 250 Tagen für das Handels- und Anlagebuch sowie einer Historientiefe von 1.250 Tagen (1.001 Werktage) berechnet. Die bislang verwendete und auf ein Jahr hochskalierte Haltedauer von 10 Tagen sowie die dabei verwendete Historientiefe von 250 Tagen wurden im ersten Halbjahr 2020 geändert. Die Credit Spreads sind Teil des VaR-Ergebnisses. Dabei nutzt die Bank tägliche sektor- und branchenspezifische Credit-Spread-Kurven (Annual Yield Curves) des Marktdatenanbieters MARKIT Indices Limited. Für Stress- und Sensitivitätsanalysen werden die Zins- und Credit-Spread-Kurven sowie Währungskurse verändert. Weiterhin werden diverse Zinskurvenszenarien und daraus folgende Barwertveränderungen in die Analysen einbezogen. Der VaR enthält zum Stichtag folgende Werte für Zins-, Kurs-, Währungs- und Credit-Spread-Risiken (in T€): scrollen
Liquiditätsrisiken Die Bank hat stets sicherzustellen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeitsrisiko). Die Liquiditätsrisiken umfassen außerdem das Risiko steigender Refinanzierungskosten aufgrund eigener Bonitätsverschlechterung oder allgemeiner Spread-Ausweitungen am Markt (Refinanzierungskostenrisiko), das Marktliquiditäts-, Abruf- und Terminrisiko. Die Refinanzierung der Bank erfolgt zum überwiegenden Teil über Kundeneinlagen und zu einem geringeren Teil über das Eigenkapital. Darüber hinaus kann die Bank gegebenenfalls die Spitzenrefinanzierungsfazilität beziehungsweise Offenmarktgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB) und Termingeldeinlagen institutioneller Anleger in Anspruch nehmen. Abrufrisiken werden durch eine weitgehend fristenkongruente Liquiditätsanlage sowie durch Anlagen in kurzfristig liquidierbare Vermögenswerte gesteuert. Für die Messung der Liquiditätsrisiken nutzt die Bank das System zeb_integrated_treasury-Manager. Dabei werden die einzelnen Zahlungscashflows entsprechend ihrer (Rest-)Laufzeit in Laufzeitbänder eingeordnet. Anhand der Liquiditätsablaufbilanz werden in einer Vorschau-Rechnung Liquiditätslücken ermittelt. Das System stellt diesen Lücken hypothetische kongruente Refinanzierungen zu aktuellen Marktkonditionen gegenüber. Hieraus errechnet sich ein theoretischer barwertiger Refinanzierungsschaden, dessen Auswirkungen bei einer Veränderung der Refinanzierungskurve für die Sensitivitätsanalysen simuliert werden. Dabei wird das Marktliquiditätsrisiko (Gefahr einer erschwerten kurzfristigen Verwertung von Aktiva aufgrund mangelnder ausreichender Marktliquidität) durch unterschiedliche Verwertungsquoten für Wertpapiere berücksichtigt. Für die Bank besteht ein Notfallplan, um möglichen realen Liquiditätsengpässen zu begegnen. Die jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken sind in der Planung der Bank berücksichtigt und werden verursachungsgerecht intern verrechnet (internes Verrechnungspreissystem). Für die operative Liquiditätssteuerung ist der Bereich Treasury zuständig. Grundlage seiner Entscheidung ist der prognostizierte Refinanzierungsbedarf für die unterschiedlichen Zeithorizonte. Die Liquiditätslage der Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der hohen Kundeneinlagen stets stabil. Zum 31.12.2020 beträgt die LCR-Kennziffer 2,66 (aufsichtsrechtliches Mindestmaß: 1,0). Im Jahresverlauf lag die Kennziffer zwischen 2,66 und 7,16. Für die Überwachung der Liquiditätsrisiken nutzt die Bank auch einen Liquidity-at-Risk-Ansatz (LaR). Der LaR bezeichnet den Auszahlungsüberschuss, der während eines Geschäftstages mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auf der Basis von Vergangenheitsdaten nicht überschritten wird. Mit dem LaR bestimmt die Bank, wie viel Liquidität sie unter Berücksichtigung eines zusätzlichen Aufschlages zur Sicherstellung der täglichen Zahlungsbereitschaft vorhalten soll. Die mit einer Ampelsteuerung versehene tägliche Überwachung ist mit dem Liquiditätsnotfallplan verknüpft und zeigte für 2020 deutlich eingehaltene Werte. Der ermittelte LaR für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2020 beträgt bei einem 99 %-Konfidenzniveau rd. 62 Mio. € (bei einem 95 %-Konfidenzniveau rd. 54 Mio. €) und ist durch täglich fällige Guthaben sowie den Lombard-Rahmen bei der Deutschen Bundesbank abgesichert. Die Quirin Privatbank ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken. Operationelle Risiken Die Bank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse eintreten. Die Bank hat organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen, um operationelle Risiken systematisch und bankweit zu erfassen. Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank zeitnah nachgehalten und ausgewertet. Für die Messung der operationellen Risiken wird der dreifache Wert des historischen Maximalwertes aus den Gesamtschäden der letzten Jahre aus der Schadensfalldatenbank sowie ein pauschaler Anrechnungsbetrag für nicht quantifizierbare Risiken angerechnet. Für die Risikoinventur verwendet die Bank auch ein analytisches Self-Assessment. Mit dieser Risikoinventur können Risikopotenziale erkannt werden. Diese Indikation für die bestehenden operationellen Risiken in der Bank soll die Veränderung zur Risikomessung des Vorjahres aufzeigen und neue Schwachstellen in der Organisation, in Prozessen und Systemen identifizieren. Im Rahmen des Self-Assessments werden risikoreduzierende Maßnahmen der entsprechenden Bereiche eingefordert und nachgehalten. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die kontinuierliche Überprüfung und Fortentwicklung des internen Kontrollsystems sowie durch Compliance-Regeln und entsprechendes Monitoring in den betroffenen Bereichen (wie z. B. Recht und Personal). Die Definition der operationellen Risiken umfasst auch die Rechtsrisiken, die durch den Bereich Recht gesteuert werden. Für offene Rechtsverfahren wurden Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Der Erfolg der Bank hängt zu einem entscheidenden Teil von engagierten Mitarbeitern ab. Es werden daher regelmäßige Analysen zu Fluktuation, Fehlzeiten und Personalentwicklungsmaßnahmen durchgeführt, um daraus etwaige Steuerungsimpulse abzuleiten. Die Bank hat sich eine IT-Strategie inklusive einer Sicherheitsleitlinie gegeben. Die Sicherheitsziele werden durch den Informationssicherheitsbeauftragten überwacht und gesteuert. Die operationellen Risiken standen im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgehend im Einklang mit der Risikotragfähigkeit der Bank. Vorausschauend werden keine bestandsgefährdenden operationellen Risiken erwartet. Die Bank hat mit den Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19-Virus im März 2020 ihre Mitarbeiter überwiegend in das mobile Arbeiten beordert. Die Handlungsfähigkeit der Bank ist und war zu jeder Zeit sichergestellt, womit sich gezeigt hat, dass das Business Continuity Management der Bank wirksam ist. Die Kunden wurden entsprechend informiert und durch die Vermögensberater über digitale/mobile Kanäle betreut. Geschäftsrisiken Kosten-, Absatz-/Umsatzrisiken und strategische Risiken sind unter den Geschäftsrisiken zusammengefasst. Kostenrisiken werden in der Abweichung der Ist-Kosten von den Plan-Kosten im Rahmen von prozentualen Auslastungen gemessen. Abweichungs- und Kennzahlenanalysen erfolgen im Rahmen der Planung und regelmäßig bei Soll-Ist-Analysen. Kostensteigerungen werden durch Budgetkontrollen und Budgetverantwortungen eingegrenzt. Im Rahmen der Soll-Ist-Analysen werden bei Budgetüberschreitungen Maßnahmen zur Kosteneindämmung zeitnah besprochen und verabschiedet. Bei den Absatz-/Umsatzrisiken werden Unterschreitungen der Planerträge bei Konstanz der Planaufwendungen angenommen. Absatz-/Ertragseinbrüche werden analog den Kostenrisiken durch Ertragskontrollen und Ertragsverantwortliche eingegrenzt. Insbesondere durch die Abhängigkeit der Erträge von der Entwicklung der Aktien- und Anleihemärkte, die sich wiederum direkt auf die Höhe der Assets under Management auswirken, ist im Private Banking das Absatz-/Umsatzrisiko für das unterstellte Stressszenario als wesentlich eingestuft. Das strategische Risiko, Marktpotenziale und Trends zu verkennen, wird über die Abweichung von absatz- und umsatzrelevanten Schlüsselfaktoren gemessen und analysiert. Im Rahmen des Strategieprozesses fließen diese Analysen in die strategischen Überlegungen ein und führen entsprechend zu möglichen Änderungen und Korrekturen. Das Risikoreporting umfasst die zeitnahe Information der risikorelevanten Informationen an die entsprechenden Entscheidungsträger unter Beachtung der Anforderungen der MaRisk. Neben einem täglichen Reporting über die Limitauslastungen der Marktpreisrisiken und Kontrahentenrisiken an die Treasury, die Abteilungen Finanzen, Markt und Kredit-Marktfolge sowie an den Vorstand erfolgt ein erweitertes Monatsreporting an die gleichen Adressaten sowie ein vierteljährliches Reporting an die Organe der Bank. Über die Geschäftsentwicklung wird monatlich an die Organe der Bank berichtet. Sonstige Risiken Die für die Bank als nicht wesentlich beurteilten sonstigen Risiken umfassen das Pensionsrückstellungsrisiko und das für die Bank nicht zutreffende Verbriefungsrisiko. Entsprechend werden vorausschauend keine bestandsgefährdenden Auswirkungen erwartet. Zusammenfassung und Ausblick für das Risikomanagement Der Vorstand hat die Risiken der Bank unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie und der Risikotragfähigkeit in der Risikostrategie festgelegt. Darauf aufbauend sind entsprechende Analysen, Methoden und Kennzahlen zur Messung und Überwachung der Risiken entwickelt und implementiert worden. Mit Beschluss des Vorstands hat die Bank Anfang 2020 ihr Risikotragfähigkeitskonzept auf den neuen entsprechenden Leitfaden der BaFin aus Mai 2018 umgestellt. Neben der normativen Perspektive wendet die Bank in der ökonomischen Perspektive den Ansatz der barwertnahen Risikotragfähigkeit an. Die Grundlagen des Konzepts sind in einem ICAAP-Bericht zusammengefasst. Für die normative Perspektive wurden der Beurteilung ein Planszenario sowie ein steuerungsrelevantes adverses Szenario, welches bankspezifische als auch allgemeine adverse Entwicklungen simuliert, zugrunde gelegt. Ergänzend führt die Bank ein weiteres adverses Szenario in der normativen Sicht und zusätzliche Stress- und Sensitivitätsanalysen in der ökonomischen Perspektive durch. Neben der ökonomischen Sichtweise umfasst das Risikotoleranz- und Steuerungskonzept der Bank den regulatorischen Steuerungskreis. Gegenstand dieses Steuerungskreises ist die jederzeitige Einhaltung der internen Schwellen der regulatorischen Kapital- und Liquiditätskenngrößen. Die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse reicht auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zum 31. Dezember 2020 zur Abdeckung der aggregierten Gesamtbankrisiken aus. Die Risikotragfähigkeit ist und war in 2020 sowohl für die normative als auch für die ökonomische Perspektive mit den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. In die relevanten Steuerungsgrößen der normativen Perspektive ist auch ein Managementpuffer einbezogen, der gleichfalls eingehalten wurde. Die Handlungsfähigkeit der Bank ist und war zu jeder Zeit während der Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19-Virus sichergestellt und hat das Business Continuity Management der Bank bestätigt. Unsere Kunden werden zunehmend über digitale/mobile Kanäle betreut; dieser Ansatz wird fortwährend weiterentwickelt. 5. Chancen- und Prognosebericht Ausblick auf die künftigen Rahmenbedingungen Die Perspektiven für die Konjunktur und die Finanzmärkte hängen entscheidend vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie in 2021 ab. Derzeit deuten die konjunkturellen Frühindikatoren weltweit eine - wenn auch leicht gebremste - Fortsetzung der kräftigen konjunkturellen Erholung an, die sich bereits seit Jahresmitte 2020 verzeichnen lässt. Begleitet wird die voraussichtliche Erholung von den nach wie vor betriebenen und in Teilen auch immer wieder aufgestockten wirtschaftspolitischen Stützungsmaßnahmen sowie der mindestens noch für das gesamte Jahr 2021 zu erwartenden extrem expansiven Geldpolitik der Zentralbanken mit weiter rekordniedrigen Zinsen. Allerdings könnten neuerliche Verschärfungen des Ansteckungsgeschehens verbunden mit entsprechend schärferen Lockdown-Maßnahmen die konjunkturelle Entwicklung als Basis und Indikator für die Entwicklung der Kapitalmärkte auch jederzeit wieder stark und kurzfristig beeinflussen. Chancen und Risiken Die Quirin Privatbank verfügt im Privatkundengeschäft mit der Kombination aus einem unabhängigen Beratungsansatz und einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Vermögensverwaltung über ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland. Auch die konsequente Aufstellung eines hybriden Betreuungsangebots in der engen Zusammenarbeit mit quirion ist in der Form einzigartig in Deutschland. Das Geschäftsmodell bietet insofern grundsätzlich Potenzial für ein weiteres starkes Kundenwachstum sowie einen deutlichen Anstieg des verwalteten Vermögens und damit einhergehende Ertragssteigerungen. Als allgemeine Belastung und größtes Risiko für die Geschäftsentwicklung muss die weiterhin bestehende COVID-19-Pandemie gesehen werden. Einer flächendeckenden und wirksamen Impfkampagne kommt bei der Überwindung der Pandemie und deren Folgen eine entscheidende Bedeutung zu. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung infolge der Pandemie, die Reaktion der Kapitalmärkte und das sich daraus ergebende Anlegerverhalten sind die wichtigsten übergeordneten Parameter mit entsprechendem Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft in 2021. Für die Bank und die Wachstumsgeschwindigkeit wird großen Einfluss haben, ob, wann und in welcher Form auch wieder persönliche Kontakte und insbesondere Veranstaltungen mit Kunden und Interessenten möglich sein werden. Auf der anderen Seite stützen und beschleunigen die zu erwartenden mittelfristigen Auswirkungen der Pandemie das Geschäftsmodell sowohl der Quirin Privatbank als auch von quirion, da sich die Nachfrage nach digitalen Lösungen - auch und insbesondere in Fragen der Geldanlage - unseres Erachtens deutlich erhöhen wird. Hiervon sollte quirion im Speziellen, aber auch die Bank mit dem hybriden und persönlichen Beratungsansatz, der mittlerweile auch vollständig über digitale Kanäle erbracht werden kann, im Allgemeinen profitieren. Wachstumschancen leiten wir darüber hinaus aus der gestiegenen Bekanntheit der Bank sowie der hohen Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden ab. Ebenfalls erhöht das Niedrig- und Negativzinsumfeld den Handlungsdruck vieler Menschen, sich mit der Struktur ihrer Vermögensanlagen zu beschäftigen. Vor diesem Hintergrund wird die Bank den gezielten Aufbau der Betreuungs- und Vertriebskapazitäten planmäßig auch in 2021 und den Folgejahren fortsetzen. Die geplante Erhöhung der Betreuungs- und Vertriebskapazitäten birgt jedoch auch damit einhergehende Kostenrisiken - insbesondere dann, wenn das Kunden- und/oder Volumenwachstum nicht in der erwarteten Höhe oder Geschwindigkeit generiert werden kann. Neben den zuvor genannten spezifischen COVID-19-bedingten Risiken und Unsicherheiten für die Geschäftsentwicklung ist die Ertragsentwicklung auch allgemein von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig. Das Risiko besteht darin, dass starke Marktschwankungen oder länger anhaltende Schwächeperioden zu einer geringeren Bemessungsgrundlage für die Provisionserträge führen und gleichzeitig die Renditeerwartungen der Kunden nicht erfüllt werden können. Gleichzeitig ist die hohe Wettbewerbsintensität in der deutschen Bankenbranche als Risiko hinsichtlich der Margenentwicklung zu sehen. Ein Kunden- und Volumenwachstum erwarten wir auch in 2021 für die quirion AG. Der Markt für sogenannte Robo-Advisor ist in 2020 erwartungsgemäß weiter gewachsen und wird dieses dynamische Wachstum nach allen Prognosen auch in den Folgejahren fortsetzen, wovon die quirion AG partizipieren soll. Risiken bestehen mit Blick auf die steigende Markt- und Wettbewerbsintensität sowie die hohen Kosten in der Aufbauphase in den Geschäftsrisiken des Tochterunternehmens, die sich über die Ausstattung mit den notwendigen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln oder die Bewertung des Beteiligungsbuchwertes auf die Bank übertragen können. Im Kapitalmarktgeschäft ist die Bank weiterhin einem starken Wettbewerb ausgesetzt, der die Margen bereits in den letzten Jahren nachhaltig unter Druck gesetzt hat. Chancen bestehen in diesem Geschäftsfeld in der weiterhin eher grundsätzlichen Zurückhaltung der Banken im klassischen Kreditgeschäft mit mittelständischen Firmenkunden sowie den aktuell am Kapitalmarkt vorherrschenden hohen Unternehmensbewertungen. Sowohl auf der Fremd- wie auf der Eigenkapitalseite hängt der Erfolg diesbezüglich jedoch stark von der Performance und Aufnahmefähigkeit für Emissionen an den Kapitalmärkten ab. Kritisch für die Geschäftsentwicklung im Kapitalmarktgeschäft ist außerdem und insbesondere die Überwindung der COVID-19-bedingten Unsicherheiten an den Kapitalmärkten und bei Investoren. Wo auf der Kundenseite die anhaltende Niedrigzinsphase das Geschäftsmodell der Bank stützt, belastet dieses im Treasury weiterhin die Ertragslage der Bank. Einerseits sinkt die durchschnittliche Zinsmarge in der Wertpapieranlage und andererseits belasten Negativzinsen für Guthaben bei (Zentral-)Banken stark das Zinsergebnis. Letztlich muss auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes als ein Risikofaktor betrachtet werden. Diese Entwicklung betrifft den Bankensektor allgemein und mithin auch die Quirin Privatbank. Neue regulatorische Anforderungen, die bereits in Kraft getreten oder absehbar sind, wirken zunehmend kostentreibend, komplexitätserhöhend und ressourcenbindend. Prognose Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir eine Fortsetzung der positiven Geschäftsentwicklung und bis auf das Treasury für alle Geschäftsbereiche positive Deckungsbeiträge aus dem operativen Geschäft. Die Gesamtkapitalquote wird sich dabei voraussichtlich leicht verringern. Im Privatkundengeschäft haben wir uns auch für 2021 anspruchsvolle Wachstumsziele gesetzt, infolgedessen wir von merklich steigenden Assets under Management und mithin von steigenden Provisionsüberschüssen ausgehen. Da zwar auch die Verwaltungskosten des Segments steigen, jedoch weniger stark als die Erträge, erwarten wir für das Geschäftsfeld insgesamt in 2021 einen deutlich verbesserten Deckungsbeitrag und mithin eine reduzierte CIR. Für das Kapitalmarktgeschäft ist eine Prognose aufgrund der Abhängigkeit vom Deal-Flow und vom Kapitalmarktumfeld schwierig. Die Bank geht für diesen Geschäftsbereich deshalb auf Basis eher vorsichtiger Planansätze von einem wichtigen Ergebnisbeitrag auch für 2021 aus, der bei leicht steigender CIR in etwa auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres liegen sollte. Für den Bereich Treasury erwarten wir aufgrund der anhaltenden Niedrig- und Negativzinsen sowie der fehlenden Anlagealternativen mit einem vernünftigen Rendite-Risiko-Profil einen negativen Ergebnisbeitrag für das kommende Geschäftsjahr. Insgesamt erwarten wir für 2021 erneut ein positives Ergebnis nach Steuern. Die Ergebnisprognose für 2021 ist jedoch aufgrund der noch nicht überwundenen COVID-19-Pandemie mit erhöhten Unsicherheiten behaftet. Gesamtaussage Die Quirin Privatbank befindet sich unverändert in einem starken Wettbewerb auf dem Markt für die Betreuung vermögender Privatkunden wie auch im Kapitalmarktgeschäft. Insgesamt haben wir mit der Aufstellung und Ausrichtung der Bank sowie den getätigten und geplanten Wachstumsinvestitionen die Weichen für eine weitere positive Entwicklung der Bank gestellt. Wir fühlen uns in dieser Aussage und in unserem Wachstumskurs insbesondere durch die COVID-19-Pandemie bestätigt - trotz aller persönlichen und ergebnistechnischen Anstrengungen und Belastungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr mit eben jenen Herausforderungen mit sich gebracht hat. Sowohl das Geschäftsmodell als auch der Wachstumskurs haben sich als robust und stabil herausgestellt. Vor diesem Hintergrund gilt unser besonderer Dank unseren engagierten Mitarbeitern und treuen Kunden. Mit der Geschäftsentwicklung in 2020 sind wir daher unter Würdigung der Umstände sehr zufrieden. Darüber hinaus sind und waren wir in der Lage, die Investitionen in künftiges Wachstum aus der Ertragskraft der Bank zu refinanzieren. Im Rahmen der satzungsmäßigen (Teil-)Gewinnverwendung haben wir daher aus dem Jahresüberschuss die gesetzlichen und anderen Gewinnrücklagen dotiert und mithin das Eigenkapital in Höhe von 2,6 Mio. € gestärkt. Der verbleibende Betrag von 1,7 Mio. € soll der Hauptversammlung voraussichtlich zur Ausschüttung als Dividende in Höhe von 0,04 € je Aktie vorgeschlagen werden. Die Ausschüttung steht jedoch unter dem Vorbehalt möglicher aufsichtsrechtlicher COVID-19-bedingter Restriktionen für Kreditinstitute. Insgesamt bestätigt die Quirin Privatbank damit die positive Geschäftsentwicklung der zurückliegenden Jahre und zeigt, dass ihr Geschäftsmodell robust und nachhaltig ist und die Bank aufgrund ihrer grundsätzlichen Dividendenfähigkeit auch interessant für Investoren ist. Allerdings bleiben die Rahmenbedingungen und die Herausforderungen für die Geschäftstätigkeit der Bank, für 2021 insbesondere die Überwindung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen, anspruchsvoll. Trotzdem blicken wir optimistisch in die Zukunft und auf die Geschäftsentwicklung unserer Bank.
Berlin, 24. Februar 2021 Quirin Privatbank AG Der Vorstand Karl Matthäus Schmidt Johannes Eismann Bilanz zum 31. Dezember 2020der Quirin Privatbank AGAktivseite scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020der Quirin Privatbank AGscrollen
Anhangder Quirin Privatbank AG für das Geschäftsjahr 2020 A. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufstellung des Jahresabschlusses Die Quirin Privatbank AG mit Sitz in Berlin ist in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 87859 B eingetragen. Der Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG zum 31. Dezember 2020 wurde nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wird aus Gründen der Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht. Dieses Wahlrecht wird analog auf die in den Formblättern vorgesehenen "davon"-Vermerke angewendet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden gem. § 256a HGB in Verbindung mit § 340h HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Diese sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. Termingeschäfte werden zu entsprechenden Terminkursen des Abschlussstichtags umgerechnet. Devisentermingeschäfte werden, sofern es sich nicht um Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB handelt, dem Handelsbuch zugeordnet. Die Bewertungsergebnisse der Termingeschäfte werden im Handelsergebnis ausgewiesen. Für die Bewertung von Devisenswapgeschäften werden gespaltene Terminkurse verwendet. Die Abgrenzung der Swapstellen wird ebenfalls im Handelsergebnis vereinnahmt. Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert ausgewiesen. Sofern Kompensationsvereinbarungen vorliegen, werden Forderungen an Kreditinstitute und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verrechnet. Forderungen an Kunden sind zum Nennwert ausgewiesen. Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Agien und Disagien aus über bzw. unter pari erworbenen festverzinslichen Wertpapieren werden periodengerecht amortisiert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt auf Basis von Marktpreisen des Bilanzstichtages nach dem strengen Niederstwertprinzip. Für die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet. Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestandes erfolgt nach § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich eines Risikoabschlages. Der Risikoabschlag wird nach der Value-at-Risk-Methode berechnet und von unrealisierten Bewertungsgewinnen der Handelsbestände in Abzug gebracht. Dabei werden eine Haltedauer von 10 Tagen, ein Beobachtungszeitraum von einem Jahr sowie ein Konfidenzniveau von 99,0 % zugrunde gelegt. Die aufwandswirksame Erfassung des Risikoabschlages erfolgt gem. § 340c Abs. 1 HGB im Nettoertrag des Handelsbestandes. Darüber hinaus ist ein Teil der Nettoerträge des Handelsbestandes gemäß § 340e Abs. 4 dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zuzuführen. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Zinsabgrenzungen auf Forderungen, Verbindlichkeiten und Wertpapiere werden den entsprechenden Nominalbeträgen hinzugerechnet und in der jeweiligen Bilanzposition des Geschäfts ausgewiesen. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden linear über die jeweilige Nutzungsdauer vorgenommen. Standardsoftware wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert unter 250 € werden sofort aufwandswirksam erfasst. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 €, aber maximal 800 € werden im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen. Sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorliegt, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Sind die Gründe hierfür entfallen, werden Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verpflichtungen aus Altersvorsorgeverträgen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und werden mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, verrechnet. Das zur Erfüllung der Schulden aus Altersvorsorgeverträgen gehaltene Deckungsguthaben wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Übersteigt der Betrag der Schulden den beizulegenden Zeitwert des Deckungsguthabens, wird eine Rückstellung in entsprechender Höhe gebildet. Zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken besteht ein auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesener Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, in dem auch die verpflichtende Dotierung nach § 340e Abs. 4 HGB zum Ausgleich des Risikos künftiger Nettoaufwendungen des Handelsbestandes ausgewiesen wird. Bildung von Bewertungseinheiten Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB werden für Devisentermingeschäfte gebildet, die die Bank im Rahmen des Kundengeschäfts abschließt und durch korrespondierende Gegengeschäfte hinsichtlich der enthaltenen Währungsrisiken absichert. Die Bewertungseinheiten werden auf Mikroebene gebildet, d. h., den Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko des Grundgeschäfts stehen einzelne Sicherungsinstrumente gegenüber. Der Nachweis des Ausgleichs der gegenläufigen Wertveränderungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgt im Rahmen der Critical-Term-Match-Methode. Dabei wird dokumentiert, dass die wesentlichen Parameter zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen. Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden, dass sich die auf das abgesicherte Risiko bezogenen Wertveränderungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft über die gesamte Laufzeit der Geschäfte vollständig ausgleichen. Der wirksame Teil einer Bewertungseinheit wird bilanziell entsprechend der Einfrierungsmethode abgebildet. Darüber hinaus hinsichtlich des nicht abgesicherten Risikos bestehende Unwirksamkeiten werden nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften behandelt. Bewertung zinsbezogener Geschäfte des Bankbuchs Zur Sicherstellung einer verlustfreien Bewertung des Bankbuchs werden in die Beurteilung, ob ein Verpflichtungsüberschuss besteht, die zukünftigen Zahlungsströme aller zinstragenden Geschäfte mit fester Zinsbindung einbezogen. Den zum Bilanzstichtag ermittelten Barwerten werden die entsprechenden Buchwerte gegenübergestellt. Darüber hinaus werden angemessene anteilige Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigt. Die IDW-Stellungnahme zur verlustfreien Bewertung von zinstragenden Geschäften des Bankbuchs (BFA 3 n.F.) wird beachtet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht zum Stichtag nicht. Die Bildung einer Rückstellung ist folglich nicht erforderlich. B. Erläuterungen zur Bilanz I. Aktiva Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Zum Berichtsstichtag werden unter dem Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere die Wertpapiere der Liquiditätsreserve in Höhe von 6.747 T€ und des Anlagevermögens in Höhe von 66.353 T€ ausgewiesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Wertpapiere in Höhe von 36.499 T€ fällig geworden. Die Wiederanlage der zugeflossenen Liquidität ist im abgelaufenen Geschäftsjahr nur teilweise erfolgt. Unter den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind Wertpapiere mit einem Buchwert von 22.310 T€ enthalten, die im Folgejahr fällig werden. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Die in den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ausgewiesenen Wertpapiere werden in Höhe von 5.694 T€ der Liquiditätsreserve und in Höhe von 19.755 T€ dem Anlagevermögen zugeordnet. Handelsaktiva Die Handelsaktiva sowie die aus den unrealisierten Bewertungsvorteilen dieser Finanzinstrumente einbehaltenen Risikoabschläge lassen sich zum Stichtag wie folgt aufgliedern: scrollen
Bei den Derivaten handelt es sich um positive Marktwerte schwebender Devisentermingeschäfte, die dem Handelsbestand zugeordnet sind. Der Nominalbetrag dieser Devisentermingeschäfte beträgt, umgerechnet zum Terminkurs bei Geschäftsabschluss, zum Bilanzstichtag 292 T€ (Vorjahr 1.723 T€). Aufgliederung der börsenfähigen Wertpapiere scrollen
Finanzanlagen Beteiligungen In den Beteiligungen werden die Anteile an der RIVA DI MORCOTE FINE ARTS GmbH, Berlin, ausgewiesen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25 T€, der Anteil der Bank am Stammkapital beträgt 5,288 %, der mit einem Beteiligungswert von 1 T€ bilanziert wird. Anteile an verbundenen Unternehmen Die Bank hält 100 % der Anteile an der quirion AG, Berlin. Die Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut und besitzt eine Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gem. § 32 Abs. 1 KWG. Sie gilt daher gem. §§ 340a Abs. 1 i. V. m. 340 Abs. 4 HGB als große Kapitalgesellschaft. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 501 T€, der Beteiligungsbuchwert 11.700 T€. Mit Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss vom 12.01.2021 hat die quirion AG aus dem genehmigten Kapital eine Erhöhung des Grundkapitals um 108.550 auf 609.550 Aktien vorgenommen. Da die Bank auf ihr Bezugsrecht verzichtet hat, wurde die Kapitalerhöhung von neuen Aktionären gezeichnet. Durch den Verzicht auf das Bezugsrecht hat sich der Anteil an der Gesellschaft auf 82,2 % reduziert. Die Kapitalerhöhung ist mit Eintragung in das Handelsregister am 01.02.2021 wirksam geworden. Wertpapiere des Anlagevermögens Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapieren handelt es sich mit einem Buchwert von 66.353 T€ um Anleihen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen und für die grundsätzlich eine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit besteht. Darüber hinaus werden Anteile an einem Investmentfonds mit einem Buchwert von 19.755 T€ dem Anlagevermögen zugeordnet. Anteile an inländischen Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen von mehr als 10 % bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr 0 T€). Für Wertpapiere mit einem Buchwert von 9.046 T€ (Vorjahr 1.400 T€) wurde unter Berücksichtigung abgegrenzter Agien im Rahmen der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips auf Abschreibungen in Höhe von 44,6 T€ (Vorjahr 0,1 T€) auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert verzichtet, da die Wertminderungen als nicht dauerhaft eingeschätzt werden. Anlagenspiegel scrollen
Im Geschäftsjahr wurden keine Anlagewerte außerplanmäßig abgeschrieben (Vorjahr 183 T€ für immaterielle Anlagewerte). Durch den Abgang eines Wertpapiers des Anlagevermögens reduziert sich die Abschreibung um 395 T€. Sonstige Vermögensgegenstände scrollen
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Abgrenzungen aus Lieferungen und Leistungen mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr in Höhe von 392 T€ und von bis zu vier Jahren in Höhe von 13 T€ enthalten. Aktive latente Steuern Die Quirin Privatbank AG macht von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch und setzt den aktiven Überhang an latenten Steuern in Höhe von 8.834 T€ in der Bilanz nicht an. Der aktive Überhang an latenten Steuern ergibt sich in Höhe von 1.963 T€ aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, die im Wesentlichen aus den Rückstellungen (939 T€), den Wertpapieren (493 T€) und der betrieblichen Altersvorsorge (512 T€) resultieren. Darüber hinaus entsteht ein aktiver Überhang an latenten Steuern aus der Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 6.871 T€ nach § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Den ermittelten aktiven latenten Steuern liegt ein durchschnittlicher Steuersatz von 31,2 % zugrunde. Fremdwährung Das Gesamtvolumen der Vermögensgegenstände, die auf Fremdwährung lauten, beträgt umgerechnet 21.375 T€. II. Passiva Verbundene Unternehmen Aus der Anlage freier Mittel verbundener Unternehmen bestehen unverbriefte Verbindlichkeiten unter den anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 1.670 T€ (Vorjahr 1.980 T€). Handelspassiva Die Handelspassiva enthalten zum Stichtag folgende Finanzinstrumente: scrollen
Sonstige Verbindlichkeiten scrollen
In der Untergruppe Sonstige werden überwiegend zum Stichtag erhaltene, aber noch nicht weitergeleitete Dotationsmittel ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus betrieblicher Altersversorgung wurden mit den zur Deckung dieser Verbindlichkeiten erworbenen Wertpapieren (Deckungsvermögen) gem. § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Zum Bilanzstichtag steht dem Erfüllungsbetrag der verrechneten Verbindlichkeiten in Höhe von 3.293 T€ ein Deckungsvermögen mit einem Marktwert in Höhe von 3.317 T€ (Anschaffungskosten 3.091 T€) gegenüber. Rückstellungen Die Rückstellungen lassen sich zum Bilanzstichtag wie folgt aufgliedern: scrollen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen vorrangig schwebende Ansprüche, Rückbaukosten für Mietereinbauten sowie Archivierungskosten. Die Rückstellungen für die Aufsichtsratsvergütung wurden in 2020 den sonstigen Rückstellungen zugeordnet (Vorjahr: Personalrückstellungen). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Fonds für allgemeine Bankrisiken Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB beträgt 7.095 T€ und ergibt sich in Höhe von 1.095 T€ aus der verpflichtenden Dotierung gemäß § 340e Abs. 4 HGB zum Ausgleich des Risikos künftiger Nettoaufwendungen des Handelsbestandes sowie in Höhe von 6.000 T€ zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken. Da der Teil des Fonds für allgemeine Bankrisiken, der sich auf die Dotierung nach § 340e HGB bezieht, im Berichtsjahr oberhalb von 50 % des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands lag, wurde ein Betrag von 272 T€ zu Gunsten des Nettoertrages des Handelsbestandes aufgelöst. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 43.412.923 € und ist in 43.412.923 Stückaktien mit Gewinnberechtigung aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten. Zum Berichtsstichtag besteht mit einer Frist bis zum 14. Juni 2023 die (nicht ausgenutzte) satzungsgemäße Ermächtigung, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 21.706 Tsd. Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 21.706 T€ zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2018"). Den Aktionären ist das Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist unter bestimmten Bedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Für die Durchführung der Kapitalerhöhungen durch den Vorstand ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Darüber hinaus besteht in Höhe von bis zu 17.000 T€ nicht ausgenutztes bedingtes Kapital zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente ("Bedingtes Kapital 2018"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Options-/Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft oder Aktien aus einem genehmigten Kapital zur Bedienung eingesetzt werden. Sowohl das genehmigte Kapital als auch das bedingte Kapital verbriefen ab dem Zeitpunkt ihrer möglichen Ausgabe die gleichen Stimm- und Gewinnrechte wie das bislang ausgegebene Grundkapital. Als Hauptanteilseigner ist die Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, mit 25,3 % am Grundkapital der Quirin Privatbank AG beteiligt. Fremdwährung Auf Fremdwährung lautende Schulden bestehen im Gegenwert von 21.819 T€. Restlaufzeitengliederung scrollen
Forderungen an Kunden mit unbestimmter Laufzeit Unter den Forderungen an Kunden werden Forderungen mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von 6.078 T€ (Vorjahr 12.048 T€) ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Provisionsergebnis Die Bank vereinnahmt im Provisionsergebnis Gebühren aus der Anlageberatung und Vermögensverwaltung als Kerngeschäft im Geschäftsbereich Privatkundengeschäft. Darüber hinaus enthält das Provisionsergebnis die abgerechneten Gebühren aus der Begleitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen für Kunden des Geschäftsbereichs Kapitalmarktgeschäft. Im Provisionsergebnis sind periodenfremde Erträge in Höhe von 186 T€ sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -166 T€ enthalten. Sonstiges betriebliches Ergebnis Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen beinhalten folgende Sachverhalte: scrollen
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Die übrigen Aufwendungen enthalten einen Betrag von 3 T€ (Vorjahr -4 T€) aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. Verwaltungsaufwendungen In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind periodenfremde Erträge aus Erstattungen in Höhe von 288 T€ enthalten. Steuern vom Einkommen und Ertrag Der Ertragssteueraufwand in Höhe von 411 T€ hat sich im Vergleich zum Vorjahr (1.741 T€) ergebnisbedingt deutlich verringert. Er betrifft neben den geleisteten Steuervorauszahlungen auf Basis der Vorauszahlungsbescheide zur Körperschafts- und Gewerbesteuer Steuerrückforderungen für die Vorjahre in Höhe von 119 T€. Bei der Ermittlung des Steueraufwandes hat die Bank ihre Verlustvorträge entsprechend berücksichtigt. D. Sonstige Angaben Derivative Geschäfte Die derivativen Geschäfte betreffen zum Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte und Devisenswaps. Derivate werden grundsätzlich nur im Kunden- bzw. Mandantenauftrag abgeschlossen. Die Risikopositionen werden durch Gegengeschäfte mit Kreditinstituten glattgestellt. Da die Absicherung dabei grundsätzlich auf Mikroebene erfolgt, werden die zu Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zusammengefassten Grund- und Sicherungsgeschäfte überwiegend dem Anlagebuch zugeordnet. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 gibt es keine Bewertungseinheiten. scrollen
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Die angegebenen Werte stellen den beizulegenden Zeitwert auf Basis der Kurse am Abschlussstichtag dar, wobei Transaktionskosten unberücksichtigt sind. Sich aus negativen Marktwerten ergebende Risiken sind durch entsprechende Rückstellungen abgedeckt, soweit dies handelsrechtlich erforderlich ist. Die dem Handelsbestand zugeordneten Derivate werden mit ihren positiven bzw. negativen Marktwerten in dem Bilanzposten Handelsaktiva bzw. Handelspassiva ausgewiesen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme dieser Derivate hinsichtlich Höhe, Zeitpunkt und Sicherheit beeinträchtigt sind. Mitglieder des Vorstands scrollen
Mitglieder des Aufsichtsrats scrollen
Frau Dr. Carolin Gabor wurde auf der Hauptversammlung im Dezember 2020 neu in den Aufsichtsrat der Bank gewählt. Organbezüge An die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 88 T€ gezahlt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Angabe der gewährten Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV Zum Jahresende bestehen keine Kreditlinien für Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Aufsichtsrats. Angabe nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 sowie § 35 Abs. 4 und 6 RechKredV Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 1.540 T€ (Vorjahr 1.354 T€) sowie keine unwiderruflichen Kreditzusagen (Vorjahr 0 T€). Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte, dass die Bank aus Eventualverbindlichkeiten oder übernommenen Bürgschaften in Anspruch genommen wird. Mitarbeiter Die Anzahl der Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB scrollen
Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG. Als sonstige Leistungen wurden allgemeine Beratungsleistungen im Rahmen von projektbezogener Qualitätssicherung erbracht. E. Weitere Angaben Offenlegung gem. Art. 434 Abs. 1 CRR II Die Offenlegungsangaben gem. Art. 434 Abs. 1 CRR II sind dem Offenlegungsbericht, der auf der Internetseite der Bank veröffentlicht wird, zu entnehmen. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Aus Miet-, Leasing- sowie Geschäftsbesorgungs- und Wartungsverträgen ergeben sich über die Restlaufzeit der wesentlichen Einzelverträge künftige Belastungen von insgesamt 16.427 T€, von denen sich 9.091 T€ auf eine Restlaufzeit von über einem bis maximal 8 Jahren beziehen. Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2020 für die Bank übernommene Mietavale in Höhe von 570 T€. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Als Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag ist der zunächst bis Anfang März 2021 verlängerte bundesweite Lockdown aufgrund der COVID-19-Pandemie zu bewerten, in dessen Konsequenz weiterhin eine grundsätzlich erhöhte Unsicherheit besteht. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Gemäß § 150 AktG wurde zunächst die gesetzliche Rücklage in Höhe von 217 T€ dotiert. Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat satzungsgemäß 2.387 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Betrag von 1,7 Mio. € soll der Hauptversammlung voraussichtlich zur Ausschüttung als Dividende in Höhe von 0,04 € je Aktie vorgeschlagen werden. Die Ausschüttung steht jedoch unter dem Vorbehalt möglicher aufsichtsrechtlicher COVID-19-bedingter Restriktionen für Kreditinstitute.
Berlin, 24. Februar 2021 Quirin Privatbank AG Der Vorstand Karl Matthäus Schmidt Johannes Eismann BestätigungsvermerkWiedergabe des Bestätigungsvermerks Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Quirin Privatbank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ♦ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und ♦ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Ermittlung und Erfassung der Provisionserträge Angaben zu den Provisionserträgen sind in den Erläuterungen zu den Provisionserträgen im Anhang sowie in den Abschnitten "Positionierung der Bank" sowie "Geschäftliche Entwicklung" des Lageberichtes enthalten. Das Risiko für den Abschluss Der Provisionsertrag ist der Höhe nach der wesentlichste Bestandteil des Jahresergebnisses der Quirin Privatbank AG. Die Quirin Privatbank AG weist im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 Provisionserträge von EUR 51,6 Mio. (i. Vj. EUR 65,0 Mio.) aus. Die aus dem Privatkundengeschäft stammenden Provisionserträge resultieren aus Gebühren für die Vermögensberatung und Vermögensverwal4tung. Im Bereich Kapitalmarktgeschäft erzielt die Bank im Wesentlichen Provisionserträge aus dem Corporate-Finance-Geschäft. Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass aufgrund einer nicht sachgerechten Erfassung der Vertragsstammdaten, wie z. B. Gebührensätze oder Abrechnungszeiträume, einzelner provisionsrelevanter Transaktionen sowie einer fehlerhaften Berechnung die Provisionserträge in unrichtiger Höhe ermittelt werden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Im Rahmen von kontrollbasierten Prüfungshandlungen haben wir die Angemessenheit und Implementierung sowie die Wirksamkeit von manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen beurteilt, die die Gesellschaft zur Sicherstellung einer korrekten Erfassung abrechnungsrelevanter Vertrags- und Transaktionsdaten im Provisionsgeschäft eingerichtet hat. Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme haben wir im Vorfeld die Wirksamkeit der allgemeinen IT-Kontrollen, die sich auf die IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von IT-Anwendungskontrollen unterstützen, unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft. Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir anhand von repräsentativen Stichproben die ordnungsmäßige Berechnung und buchhalterische Erfassung der Provisionserträge einzelner Transaktionen nachvollzogen. Dabei haben wir auch die Abrechnungen mit den der Ermittlung und Erfassung von Provisionserträgen zugrunde liegenden Unterlagen abgestimmt. Unsere Schlussfolgerungen Die eingerichteten manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen sind geeignet, die sachgerechte Erfassung der Vertragsstamm- und Transaktionsdaten im Provisionsgeschäft sicherzustellen, sodass die Berechnungen der Provisionserträge sachgerecht erfolgt. Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ♦ wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ♦ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchzuführenden Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ♦ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ♦ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ♦ beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ♦ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen 4Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ♦ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ♦ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. ♦ führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Dezember 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Quirin Privatbank AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lars Protze.
Berlin, den 3. März 2021 KPMG
AG
Protze, Wirtschaftsprüfer Koch, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der Quirin Privatbank AG bei der Leitung der Bank regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Er wurde vom Vorstand der Bank zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über die wesentlichen Entwicklungen in der Gesellschaft unterrichtet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftslage und die wirtschaftliche Situation der einzelnen Geschäftsbereiche, die Unternehmensplanung, die Risikolage sowie die strategische Ausrichtung der Bank informiert. Über grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Lage sowie bedeutsame Geschäftsvorgänge fanden enge Beratungen zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft statt. Auch außerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben sich der Aufsichtsratsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter vom Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat, soweit nach gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorschriften erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Vorfällen erteilt. Im Berichtsjahr fanden planmäßig vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 20. März, 12. Juni, 25. September und 11. Dezember 2020 statt. Darüber hinaus wurden zwei Aufsichtsratsbeschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. An den Sitzungen des Aufsichtsrats haben auch der Vorstand sowie die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung teilgenommen. Es existieren ein Präsidialausschuss, ein Prüfungsausschuss sowie ein Risikoausschuss. In der Sitzung am 11. Dezember 2020 wurde zudem ein Digitalausschuss gebildet. Frau Dr. Carolin Gabor wurde durch die Hauptversammlung am 11. Dezember 2020 neu in den Aufsichtsrat der Bank gewählt. In der ebenfalls am 11. Dezember 2020 durchgeführten Aufsichtsratssitzung wurde Frau Dr. Gabor zum Mitglied und Vorsitzenden des Digitalausschusses gewählt. Zu den weiteren Mitgliedern des Digitalausschusses wurden Herr Holger Timm, Herr Carsten Bing und Herr Matthias Baller gewählt. Darüber hinaus hat sich die Besetzung der Ausschüsse nicht verändert. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. An den Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. der Ausschüsse haben nach Bedarf auch Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzen, Revision und Compliance sowie Mitarbeiter des Abschlussprüfers teilgenommen. Zentrale Themen des Aufsichtsrats waren in 2020 die weltweite CO-VID-19-Pandemie, die daraus resultierenden Folgen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Kapitalmärkte sowie die Auswirkungen all dessen auf die Geschäftsentwicklung der Quirin Privatbank. Der Aufsichtsrat hat sich umfassend mit den vom Vorstand zur Eindämmung der Pandemiefolgen ergriffenen Maßnahmen auseinandergesetzt. Dabei wurden auch verschiedene Szenarien über den Verlauf der Krise inkl. der möglichen Entwicklungen der Kapitalmärkte zugrunde gelegt. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat auch in 2020 intensiv mit der strategischen Weiterentwicklung der Bank beschäftigt, insbesondere mit dem Geschäftsbereich Privatkundengeschäft und dem Tochterunternehmen quirion AG. In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat über neue Kommunikationskanäle, die Ergebnisse der Kundenumfrage sowie die Weiterentwicklung des Asset-Management-Ansatzes informieren lassen. Ein weiterer Schwerpunkt war die Befassung mit der Geschäftsentwicklung und Kapitalisierung der quirion AG. In diesem Kontext hat der Aufsichtsrat auch die strategisch engere Verzahnung des digitalen und persönlichen Beratungsansatzes über beide Marken unter der Überschrift "One Bank" diskutiert. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat über die Umsetzung regulatorischer Anpassungen und die Auswirkungen des negativen Zinsumfelds informieren lassen sowie sich mit den monatlichen Informationen des Finanzbereichs zur Geschäftsentwicklung beschäftigt. Die Ergebnisse des jährlichen ICAAP-Prozesses zur Überprüfung und Sicherstellung der angemessenen Kapitalausstattung der Bank wurden in der Sitzung am 20. März 2020, die aktualisierte Geschäfts- und Risikostrategie am 25. September 2020 und die IT-Strategie in der Sitzung vom 11. Dezember 2020 mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Compliance-Bericht, der Bericht der MaRisk-Compliance-Funktion sowie der Bericht der zentralen Stelle gemäß § 25h Abs. 4 i. V. m. § 25h Abs. 1 KWG ("Fraud") für das Berichtsjahr 2019 wurden dem Aufsichtsrat von der Compliance-Beauftragten vorgelegt und in der Sitzung am 20. März 2020 erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich in jeder Sitzung vom Vorstand ausführlich über die Feststellungen der Internen Revision sowie über die jeweils aktuelle Risikoposition der Bank informieren lassen. Die Prüfung nach § 89 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Prüfungszeitraum 1. April 2020 bis 31. März 2021 wird durch die vom Vorstand beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vorgenommen. Der Prüfungsbericht wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats nach Abschluss der Prüfung übermittelt. Jahresabschluss Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist unter Einbeziehung von Buchführung und Lagebericht durch die in der Hauptversammlung vom 11. Dezember 2020 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und am 3. März 2021 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bestätigungsvermerk wurde durch die Herren Wirtschaftsprüfer Protze und Koch gemeinsam unterzeichnet. Der Prüfungsausschuss hat sich in der Sitzung am 19. März 2021 intensiv mit den Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss 2020 inklusive des Prüfungsberichts, die dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, befasst. Die Abschlussprüfer nahmen an der genannten Sitzung des Prüfungsausschusses teil, erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und standen für Fragen zur Verfügung. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat hierüber in der anschließenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet. In der Sitzung am 19. März 2021 hat sich insofern auch der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit eingehend mit dem vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 2020 der Quirin Privatbank AG befasst, diesen intensiv geprüft und mit dem Vorstand sowie der erweiterten Geschäftsleitung erörtert. Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss sowie dem Ergebnis der eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen und billigt den Jahres- und Konzernabschluss 2020. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlägen des Vorstands zur teilweisen Gewinnverwendung hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Demnach wurden im Einzelabschluss der Gesellschaft aus dem Jahresüberschuss zunächst die gesetzliche und gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung die andere Gewinnrücklage in Höhe von insgesamt EUR 2.603.784,47 dotiert. Der verbleibende Betrag von EUR 1.736.516,92 erhöht den Bilanzgewinn und soll zur Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet werden. Der Dividendenvorschlag steht jedoch unter dem Vorbehalt möglicher aufsichtsrechtlicher COVID-19-bedingter Restriktionen für Kreditinstitute. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr außerordentliches Engagement und die im Geschäftsjahr 2020 insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie erbrachten Leistungen.
Berlin, 19. März 2021 Holger Timm, Aufsichtsratsvorsitzender ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.775.421,53 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,11 je gewinnberechtigter Stückaktie ohne Einstellung von Beträgen in andere Gewinnrücklagen sowie ohne Vortrag von Beträgen auf neue Rechnung zu verwenden. ErgebnisverwendungsbeschlussGewinnverwendungsbeschluss Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 26. November 2021 hat beschlossen, den ausgewiesenen Bilanzgewinn 2020 in Höhe von EUR 4.775.421,53 in Form einer Dividende in Höhe von 0,11 € je gewinnberechtigter Stückaktie ohne Einstellung von Beträgen in andere Gewinnrücklagen sowie ohne Vortrag von Beträgen auf neue Rechnung zu verwenden. |
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