Quirin Privatbank AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

der Quirin Privatbank AG

1. Rahmenbedingungen

Mit 2021 geht das zweite Jahr zu Ende, das auch gesamtwirtschaftlich im Wesentlichen durch die Entwicklung der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen geprägt war. Dies setzte einmal mehr die Rahmenbedingungen für die Quirin Privatbank AG (nachfolgend kurz "Quirin Privatbank" oder "Bank") sowie ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend die "Kunden").

Gemessen am preisbereinigten Wachstum des Bruttoninlandsprodukts (BIP) war der wirtschaftliche Start ins Jahr 2021 aufgrund erneuter COVID-19-bedingter Lockdown-Regeln schwierig. In diesem Umfeld ist das BIP gegenüber dem Vorquartal um 1,7 % zurückgegangen. Das Frühjahr- und Sommerquartal verliefen dann jedoch mit vergleichsweise kräftigen Wachstumsraten. Zum Jahresende 2021 führten neben wiederkehrenden Corona-Einschränkungen vor allem auch Lieferschwierigkeiten in den globalen Lieferketten und geopolitische Unsicherheiten zu einem neuerlichen leichten BIP-Rückgang von -0,7 %. Im Jahr 2021 insgesamt konnte die Wirtschaftsleistung in Deutschland preisbereinigt so immerhin um 2,8 % wachsen. Die verlangsamte, aber noch immer weitgehend intakte Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft setzte sich mithin in Deutschland wie international fort. Das Niveau der Wirtschaftsleistung lag zum Jahresende 2021 mit -1,5 % aber noch immer leicht unterhalb des Ausgangswertes von vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie.

Die in Summe positive konjunkturelle Entwicklung der Weltwirtschaft und damit einhergehend die generell positive Gewinnentwicklung der börsennotierten Unternehmen hat im gesamten Jahr 2021 gemeinsam mit einer weiter expansiv orientierten Geldpolitik den Boden für eine überaus kräftige Kursentwicklung der weltweiten Aktienmärkte bereitet. So gewann etwa der deutsche Aktienindex DAX im Jahresverlauf gut 15 % an Wert, der US-lndex S&P 500 verzeichnete sogar einen Anstieg um 27 % (in US-Dollar). Der internationale Aktienindex der Industrieländer insgesamt (MSCI World) legte gut 19 % zu (in US-Dollar). Lediglich in den Schwellenländern kam es zu Rückgängen bei den Indexständen - der internationale MSCI Emerging Markets Index verlor im Jahresverlauf knapp 5 % an Wert (in US-Dollar). An den Anleihemärkten schloss das Jahr 2021 mit deutlichen Verlusten bei den langlaufenden Staatsanleihen. Sowohl bei der 10-jährigen Bundesanleihe in Euro als auch der 10-jährigen US-Staatsanleihe in US-Dollar betrug das Minus etwa 4 %. Nicht zuletzt der im Jahresverlauf noch beschleunigte Anstieg der Inflationsraten im Zusammenhang mit dadurch erwarteten kurzfristigen und merklichen Zinserhöhungen führte zu dieser Entwicklung.

In diesem Umfeld kommt der Geldpolitik der Notenbanken eine noch exponiertere Rolle als sonst zu. Angesichts dieser Entwicklungen sahen sich die führenden Zentralbanken der Industrieländer auch veranlasst, Zinserhöhungen und weitere Schritte hin zu einer geldpolitischen Normalisierung konkret anzukündigen oder zumindest intensiv zu diskutieren. Auch wenn hierdurch kein unmittelbarer und tiefgreifender Paradigmenwechsel zu erwarten ist, scheint die ultralockere Geldpolitik der letzten zwei Jahre langsam und schrittweise zu einem Ende zu kommen.

2. Positionierung der Bank

Die Quirin Privatbank AG betreibt mit dem Privatkundengeschäft und dem Kapitalmarktgeschäft zwei strategische Geschäftsfelder.

Im Mittelpunkt des Privatkundengeschäfts steht die unabhängige Beratung von vermögenden Privatkunden rund um das Thema Geld- und Vermögensanlage. Die Beratung erfolgt nach dem Prinzip der Honoraranlageberatung, d. h. die Bank wird für ihre Dienstleistungen ausschließlich und direkt von ihren Kunden bezahlt. Unabhängige Beratung meint damit sowohl produkt- als auch anbieterunabhängige Beratung, womit die Beratung der Kunden einzig auf die Interessen der Kunden und mithin nicht auf den Absatz bestimmter Produkte ausgerichtet ist.

Die Kunden im Privatkundengeschäft werden persönlich und ganzheitlich an 15 Standorten im Bundesgebiet betreut. Die Beratung und Betreuung der Kunden erfolgen dabei überwiegend im Rahmen einer individuell vereinbarten Vermögensverwaltung. Die Beratung kann aber auch in Form der Anlageberatung erfolgen.

Im Kapitalmarktgeschäft betreut und berät die Bank Unternehmen in der Vorbereitung und Durchführung von Finanzierungsmaßnahmen auf Eigen- und Fremdkapitalbasis.

Die Quirin Privatbank verfolgt im Rahmen ihrer Geschäftsstrategie die folgenden übergeordneten Ziele:

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Steigerung des Bekanntheitsgrades,

"die" Bank/​Marke für (eine echte) unabhängige Anlageberatung in Deutschland sein,

Steigerung des verwalteten Kundenvermögens auf 10 Mrd. € bis 2030,

Wahrung und Steigerung der Kundenzufriedenheit,

Steigerung des Unternehmenswertes,

Steigerung der jährlichen Dividendenzahlung,

Erweiterung nachhaltiger Aspekte in der Geschäftspolitik und Unternehmensführung.

Neben den vorgenannten strategischen Geschäftsfeldern steuert die Bank ihre Liquidität im Bereich Treasury sowie betreibt im Rahmen verbliebener vertraglicher Verpflichtungen das sog. BPO-Geschäft (Business Process Outsourcing). Grundsätzlich hat die Bank diese Aktivitäten an andere Geschäftspartner abgegeben. Sie ist nur noch insoweit in das BPO-Geschäft eingebunden, als sie als Bankpartner für solche Dienstleistungen fungiert, die einer Banklizenz bedürfen (z. B. Lagerung von Wertpapieren bei Wertpapiersammelstellen).

Die Bank steuert ihr Geschäft und die Geschäftsentwicklung nach finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, über deren Höhe und Entwicklung im Jahresabschluss und Lagebericht berichtet wird. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind der Jahresüberschuss sowie die Gesamtkapitalquote. Weitere finanzielle Leistungsindikatoren sind der Provisionsüberschuss und die Cost-Income-Ratio (CIR). Die CIR wird vor Umlage der Overheadkosten ermittelt und ist definiert als Relation der ordentlichen Aufwendungen zu den ordentlichen Erträgen. Der bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist die Höhe der verwalteten Kundengelder (Assets under Management - AuM). Weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die Kundenanzahl sowie die Kundenzufriedenheit.

Geschäftsbereich Privatkundengeschäft

Im Geschäftsbereich Privatkundengeschäft werden Kunden ab einem Anlagevolumen von 25 T€ betreut. Die Bank bietet ihre Dienstleistungen im Privatkundengeschäft deutschlandweit an 15 Standorten an und gewährleistet somit eine persönliche Betreuung der Kunden vor Ort. Die Betreuung der Kunden erfolgt ausschließlich durch festangestellte Vermögensberaterinnen und Vermögensberater und wird einerseits in Form der Anlageberatung und andererseits in Form der Vermögensverwaltung angeboten - wobei sich die Bank insbesondere auf die Vermögensverwaltung fokussiert.

Kernelement im Privatkundengeschäft und Grundlage der bestehenden Wachstumsstrategie ist das Asset-Management-Konzept, auf dessen Basis im Rahmen der Vermögensverwaltung die Kundengelder verwaltet werden.

Die Vermögensverwaltung umfasst unter der Bezeichnung "Markt - Meinung - Wissen" drei übergeordnete Bausteine, die individuell miteinander kombiniert werden können. Innerhalb der Bausteine stehen je nach Risikoprofil des Kunden verschiedene Anlagestrategien zur Verfügung. Das Besondere des Konzepts liegt in der Kombination unterschiedlicher, klar voneinander abgegrenzter Renditequellen, die jeweils unterschiedlichen Schwankungsbreiten und Risiken unterliegen. Darüber hinaus wird seit 2019 eine auf nachhaltige Investitionen ausgerichtete Vermögensverwaltungsstrategie unter dem Namen "Verantwortung" angeboten, die sich im Jahr 2021 zum Wachstumstreiber entwickelt hat. Die "Verantwortung" verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr die größten Nettozuflüsse aller Vermögensverwaltungsstrategien und vereint mittlerweile auch in Summe das zweithöchste Volumen aller Strategien auf sich.

Das Management der COVID-19-Pandemie hat auch das Geschäftsjahr 2021 maßgeblich beeinflusst. Im zweiten Jahr einer pandemiebedingt veränderten Welt war die Quirin Privatbank aufgrund der bereits im Vorjahr ergriffenen Maßnahmen auf die veränderten Rahmenbedingungen eingestellt und konnte diese im Verlauf des Geschäftsjahres noch weiterentwickeln. Das führte im Ergebnis dazu, dass alles, was im Privatkundengeschäft bisher nur offline möglich war, 2021 nun auch online möglich ist: Termine vereinbaren, Fragen per Videochat klären, Dokumente gemeinsam mit dem Kunden bearbeiten - und sogar das Unterschreiben von Verträgen ist online möglich.

Gemeinsam mit der digitalen Tochter, der rechtlich selbständigen quirion AG, ist die Quirin Privatbank ein hybrider Finanzdienstleister, der für das Privatkundengeschäft im übergeordneten Sinne die jeweiligen Vorteile aus der digitalen und der analogen Welt der Geldanlage zum Nutzen der Kunden miteinander verbindet. Neue und bestehende Kunden beider Welten haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Anlage- und Betreuungsmodellen: einer rein digitalen Geldanlage ohne persönlichen Ansprechpartner, einer digitalen Anlage plus persönlicher Betreuung vor Ort oder der klassischen Betreuung in der Bank inklusive persönlicher Beratung vor Ort. Die Modelle variieren hinsichtlich Preis, Intensität und Individualisierung der Beratung.

Um auch in Zeiten des Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen eine enge Verbindung zu Kunden und Interessenten sicherstellen zu können, wurden die digitalen Beratungs-, Informations- und Veranstaltungsformate wie die Kundennewsletter "Schmidts Tagebuch" und "Mays Logbuch", der Podcast "klug anlegen" oder die digitale Anlegersprechstunde "Quirin Live" auch in 2021 stetig weiterentwickelt.

Die veränderten Rahmenbedingungen des Pandemiegeschehens haben sich zudem auch in der Unternehmenskultur niedergeschlagen. Diese wurde in gemeinsamen Coachings ("Quiriner im Dialog") weiterentwickelt, was sich unter anderem in einer moderneren und flexibleren Arbeitszeitgestaltung sowie entsprechenden Vereinbarungen für das mobile Arbeiten zeigt. Extern tragen diese Maßnahmen zu einer veränderten Wahrnehmung der Quirin Privatbank als Finanzdienstleister und Arbeitgeber bei.

Geschäftsbereich Kapitalmarktgeschäft

Im Geschäftsbereich Kapitalmarktgeschäft werden einerseits börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Aktionäre selbst mit ihren Geschäftsvorhaben betreut. Andererseits bietet das Kapitalmarktgeschäft seinen Kunden Zugang zu in- und ausländischen Investoren an den internationalen Kapitalmärkten. In diesem Zusammenhang werden mit den Small- und Mid-Cap-interessierten Investoren entsprechende Investmentideen entwickelt und umgesetzt.

Um den anspruchsvollen Anforderungen seiner Kunden bestmöglich gerecht zu werden, bündelt das Kapitalmarktgeschäft die Expertise verschiedener Spezialisten auf den jeweiligen Gebieten in vier Bereiche.

Der Bereich Corporate Finance entwickelt mit Blick auf die jeweiligen Ziele seiner Kunden individuelle Finanzierungskonzepte und setzt diese um - unabhängig davon, ob es sich dabei um Eigen-, Hybrid- oder Fremdkapitalfinanzierungen, Umplatzierungen, Übernahmeangebote, Squeezeouts, Aktien- und Anleiherückkaufprogramme oder Börsenzulassungen und Listings handelt.

Im Bereich Institutionelle Kundenbetreuung werden vielfältige Investitionsoptionen mit und für die Kunden entwickelt und organisiert - vom Handel mit Aktien über ETFs bis hin zu Staats- und Unternehmensanleihen. Spezialisiert hat sich der Bereich auf die Umsetzung von Trading-Strategien und bietet im Rahmen von Best Execution ein Orderrouting zu allen wichtigen internationalen Börsenplätzen an. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig auch die vom Bereich Corporate Finance durchgeführten Kapitalmarkttransaktionen erfolgreich unterstützt.

Im Bereich Institutionelles Research werden fundamentale Unternehmensanalysen sowie Unternehmensstudien, Marktanalysen und Industriereports erstellt. Der Fokus liegt dabei auf ausgewählten deutschen Small und Mid Caps. Darüber hinaus werden Kapitalmarkttransaktionen des Bereichs Corporate Finance durch entsprechende Unternehmens- und Marktanalysen begleitet.

Im Kapitalmarktservice erfolgt die vollumfängliche prozessuale und technische Abwicklung von Wertpapieremissionen - angefangen bei der Erstverbriefung über die Pflege bis hin zu Kapitalveränderungen inklusive etwaiger erforderlicher Ergänzungsdienstleistungen.

3. Geschäftliche Entwicklung

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung

Die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen haben sich auch in 2021 auf die Quirin Privatbank ausgewirkt, insbesondere und weiterhin auf die Form der Kundenkontakte und Kundenkommunikation. Ein materieller Einfluss auf die quantitative Geschäftsentwicklung bestand jedoch - anders als im Vorjahr - nicht, da vor allem aufgrund der im Abschnitt 1 beschriebenen Rahmenbedingungen die Entwicklung der internationalen Aktienmärkte überaus positiv verlief.

Zwar bestanden insbesondere im ersten Quartal 2021 weiterhin Lockdown- und Kontaktbeschränkungen, die Veranstaltungen und persönliche Kunden- und Interessententermine in weiten Teilen schwierig bis unmöglich gemacht haben. Aber die Bank hat die notwendigen technischen und prozessualen Vorkehrungen überwiegend bereits in 2020 geschaffen, um dieses Manko weitgehend über digitale Kontakt- und Veranstaltungsformate zu kompensieren.

Insgesamt hat sich somit der im Vorjahr eingeschlagene Weg, schnell und konsequent, aber maßvoll auf die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie zu reagieren, ohne mit den Maßnahmen den weiteren Wachstumskurs zu gefährden, als richtig und erfolgreich bewiesen.

Überblick

Für die Quirin Privatbank verlief das Geschäftsjahr 2021 sehr erfolgreich mit einem Jahresüberschuss von 12,1 Mio. €. Der Jahresüberschuss konnte somit im Vergleich zum Vorjahresergebnis (4,3 Mio. €) fast verdreifacht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Vorjahresergebnis spürbar von volatilen Kapitalmärkten infolge der COVID-19-Pandemie und den Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung gekennzeichnet war. Die Bank war für 2021 aufgrund vorsichtiger Planansätze von einem Ergebnisbeitrag in etwa auf Vorjahresniveau ausgegangen und hatte hinsichtlich der COVID-19-bedingt erhöhten Unsicherheiten auf eine konkrete Ergebnisprognose verzichtet.

Zur insgesamt sehr erfreulichen Ergebnisentwicklung haben beide strategischen Geschäftsfelder beigetragen. Sowohl das Privatkundengeschäft als auch das Kapitalmarktgeschäft haben ihre jeweils geplanten Segment- und Vorjahresergebnisse deutlich übertroffen. Im Privatkundengeschäft geht die sehr positive Entwicklung insbesondere auf den erfolgreich fortgesetzten Wachstumskurs, auf für das Geschäftsmodell positive Rahmenbedingungen sowie auf ein positives Kapitalmarktumfeld zurück. Die Eigenkapitalrendite (nach Steuern) beträgt für das Geschäftsjahr 2021 17,7% (2020: 7,1 %).

Auch wenn der Fokus im Privatkundengeschäft auf der persönlichen Betreuung der Kunden liegt und für persönliche Kontakte auch in 2021 noch COVID-19-bedingte Einschränkungen bestanden, haben die hohe Kundenbindung und die Umstellung auf digitale (Kontakt-)Formate diesen prinzipiellen Nachteil mehr als kompensieren können, sodass das in 2020 leicht gebremste Wachstum im aktuellen Geschäftsjahr wieder deutlich beschleunigt werden konnte. So beliefen sich die Nettomittelzuflüsse in 2021 auf ca. 470 Mio. €, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 67 % entspricht. Das verwaltete Kundenvermögen beträgt zum Jahresende 2021 5,3 Mrd. €, womit sich dieser Wert im Vergleich zu 2020 um 23 % erhöht hat und somit im Rahmen der Erwartungen lag.

Etwa 4,3 Mrd. € des im Privatkundengeschäft verwalteten Kundenvermögens werden entsprechend der strategischen Zielsetzung mittlerweile im Rahmen einer Vermögensverwaltung betreut. Dies entspricht einem Anteil von 81 %, der sich im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozentpunkte erhöht hat.

Die Provisionserträge im Privatkundengeschäft konnten im Vergleich zum Vorjahr auf Basis der hohen Nettomittelzuflüsse sowie der positiven Entwicklung der Kapitalmärkte, die sich in einer entsprechend positiven Wertentwicklung der Kundenportfolios niederschlägt, um 35 % gesteigert werden. Da die Verwaltungsaufwendungen aufgrund von Skaleneffekten gleichzeitig nur um 10 % gestiegen sind, hat sich der Deckungsbeitrag des Geschäftsbereichs in 2021 deutlich verbessert und liegt auch über dem Erwartungswert für das Segment. Die CIR des Privatkundengeschäfts hat sich infolgedessen von 74 % auf 62 % verbessert.

Auch das Tochterunternehmen quirion AG hat sich in 2021 sehr positiv entwickelt und das Wachstum der Geschäftstätigkeit planmäßig beschleunigt. Die Nettomittelzuflüsse konnten im Vergleich zum Vorjahr auf knapp 500 Mio. € mehr als verdoppelt werden. Zum Jahresende betreut quirion ca. 45.000 Kunden und verwaltet 1,2 Mrd. € Kundengelder, was mit einer Wachstumsrate von 76 % bzw. 104 % für beide Kennzahlen erneut einer Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Da die Konten und Depots der Kunden von quirion ebenfalls durch die Quirin Privatbank geführt werden, spiegelt sich diese positive Entwicklung auch auf Ebene der Quirin Privatbank in der Kundenanzahl und dem verwalteten Vermögen wider. Insgesamt verwaltet die Quirin Privatbank damit zum Jahresende 2021 insgesamt 56.000 Kunden mit einem Vermögen von 6,5 Mrd. €, was einer Steigerung von 33 % entspricht.

Nachdem die Rahmenbedingungen für das Kapitalmarktgeschäft im Geschäftsjahr 2020 mit Blick auf die durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Turbulenzen an den Kapitalmärkten äußerst schwierig waren, hat sich die Geschäftsentwicklung in dem Segment in 2021 wieder deutlich belebt. Insbesondere das Projektgeschäft des Bereichs Corporate Finance als auch der Bereich Kapitalmarktservice blicken auf eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung zurück, die sich im Vergleich zum Vorjahr in deutlich gestiegenen Provisionserträgen niederschlägt. Das Geschäft im Bereich Institutionelle Kundenbetreuung konnte in etwa auf dem leicht verbesserten Vorjahresniveau gehalten werden. Insgesamt leistet das Kapitalmarktgeschäft erneut einen wichtigen Beitrag zum Gesamtergebnis, der auch deutlich über den Erwartungen und dem COVID-19-bedingt niedrigeren Vorjahreswert liegt. Auf dieser Basis hat sich die CIR von 61 % auf 52 % verbessert.

Ertragslage

Der Zinsüberschuss, in den für die Berichterstattung auch die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren einbezogen werden, hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von 1,9 Mio. € um ca. 25 % auf 1,4 Mio. € verringert. Die Reduktion des Zinsüberschusses ist insbesondere auf COVID-19-bedingt deutlich geringere Ausschüttungen aus Immobilienfonds im Eigenbestand zurückzuführen, wobei der Rückgang durch gestiegene Zinserträge an anderer Stelle zumindest teilweise kompensiert werden konnte. So haben sich einerseits die Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und dem Kreditgeschäft infolge eines gestiegenen Kreditvolumens erhöht. Andererseits konnte die Belastung durch Negativzinsen auf Guthaben bei Banken, insbesondere der Deutschen Bundesbank, aufgrund einer im Jahresdurchschnitt reduzierten Barreserve vermindert werden. Die Einführung eines Verwahrentgelts im Privatkunden- und Kapitalmarktgeschäft hat ebenso dazu beigetragen, dass der Rückgang im Zinsergebnis abgemildert werden konnte.

Die Ertragslage der Bank ist im Wesentlichen durch den Provisionsüberschuss bestimmt, der sich gegenüber dem Vorjahr von 40,8 Mio. € auf 61,3 Mio. € um 50 % erhöht hat. Die deutliche Steigerung der Provisionserträge ist geschäftsmodellbedingt im Privatkundengeschäft insbesondere auf das im Jahresverlauf mit 23 % stark angestiegene Volumen der durch die Bank betreuten Kundengelder (Assets under Management) zurückzuführen. Zur Ausweitung der Provisionserträge beigetragen hat auch der positive Verlauf des Projektgeschäfts im Kapitalmarktgeschäft, infolgedessen deutlich höhere Gebührenabrechnungen erfolgt sind. Im Provisionsergebnis sind außerdem die Erträge aus dem Kundengeschäft des Bereichs Institutionelle Kundenbetreuung enthalten, die im Vorjahr im Handelsergebnis ausgewiesen wurden.

Das Handelsergebnis beläuft sich auf 0,1 Mio. €. Im Vorjahreswert von 2,3 Mio. € waren noch die Erträge aus dem Kundengeschäft des Bereichs Institutionelle Kundenbetreuung enthalten, die nunmehr im Provisionsergebnis ausgewiesen werden. Im Handelsergebnis ist ein Ertrag aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340e Abs. 4 HGB in Höhe von 36 T€ enthalten (Vorjahr: 0,3 Mio. €).

Das sonstige betriebliche Ergebnis beträgt 4,7 Mio. € und liegt damit ca. 17 % über dem Vorjahresniveau von 4,0 Mio. €. Enthalten sind hier unter anderem Erträge aus der Weiterbelastung von Drittkosten und der Geschäftsbesorgung im Rahmen der verbliebenen BPO-Aktivitäten (3,3 Mio. €) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen (0,5 Mio. €) und der Währungsumrechnung (0,5 Mio. €).

Die Verwaltungsaufwendungen betragen im Berichtsjahr 50,1 Mio. € und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 18 % erhöht. Dies ist einerseits auf um 13 % gestiegene Personalkosten zurückzuführen, was wiederum in einem wachstumsorientierten planmäßigen Aufbau von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nachfolgend die "Mitarbeiter") sowie insbesondere ergebnisbedingt höheren variablen Vergütungsbestandteilen begründet ist. Andererseits haben sich auch die anderen Verwaltungskosten nach dem COVID-19-bedingten Rückgang von 7 % im Vorjahr in 2021 durch Nachholeffekte und höhere Projektaktivitäten um ca. 24 % erhöht. Für die interne Steuerung werden Overheadkosten ("run the bank") den Geschäftsbereichen entsprechend ihrer Inanspruchnahme des regulatorischen Kapitals belastet.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 6 % leicht auf 0,6 Mio. € erhöht.

Aus der Risikovorsorge ergibt sich für das Geschäftsjahr 2021 im Saldo ein Ertrag von 0,6 Mio. € (Vorjahr -1,2 Mio. €). Die Risikovorsorge gliedert sich in leicht gestiegene Einzelwertberichtigungen für Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie die Risikovorsorge aus dem Kreditgeschäft, die aufgrund des gestiegenen Kreditvolumens auch eine zum Bilanzstichtag höhere Pauschalwertberichtigung enthält. Der positive Ergebniseffekt geht insbesondere auf positive Bewertungseffekte für Wertpapiere der Liquiditätsreserve zurück, für die im Vorjahr noch negative Bewertungseffekte zu verzeichnen waren.

Das Ergebnis aus Finanzanlagen beläuft sich auf -2,5 Mio. € nach 0,1 Mio. € im Vorjahr. Die Ergebnisbelastung resultiert insbesondere aus voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Wertminderungen von wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren.

Vor dem Hintergrund der guten Geschäftsentwicklung hat die Bank im abgelaufenen Geschäftsjahr den Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB um 1,0 Mio. € erhöht. Zusammen mit der verpflichtenden Dotierung gem. § 340e Abs. 4 HGB beläuft sich der Fonds zum Berichtsstichtag auf 8,1 Mio. €.

Der Steueraufwand hat sich von 0,4 Mio. € im Vorjahr aufgrund des deutlich gestiegenen Ergebnisses aus der operativen Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 1,9 Mio. € deutlich erhöht.

Insgesamt erzielt die Quirin Privatbank damit für das Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss von 12,1 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €).

Im Jahresdurchschnitt 2021 waren neben zwei Vorstandsmitgliedern 240 Mitarbeiter (Vorjahr 233) und zum Bilanzstichtag 250 Mitarbeiter (Vorjahr 232) angestellt.

Finanzlage

Die Bank refinanziert sich primär über das Eigenkapital. Darüber hinaus nimmt sie Kundeneinlagen im Rahmen ihres Geschäftsmodells entgegen, die sie überwiegend bei der Bundesbank hinterlegt oder in liquiden Wertpapieren anlegt. Die Zahlungsfähigkeit der Bank war im Berichtszeitraum zu jeder Zeit gegeben. Zur Steuerung der Liquiditätslage und der Liquiditätsrisiken verweisen wir auf die entsprechende Darstellung im Risikobericht.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 43.412.923 € und ist in 43.412.923 Stückaktien mit Gewinnberechtigung aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten. Die Anteilsstruktur stellt sich zum Bilanzstichtag unverändert wie folgt dar:

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Aktionäre Anteil in % am Grundkapital
Berliner Effektengesellschaft AG 25,3
Vorstand Quirin Privatbank AG 19,0
Riedel Gruppe 14,9
Streubesitz 40,8

Die Aktien der Quirin Privatbank sind im Basic Board, einem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr), an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

Satzungsgemäß bestehen zum Berichtsstichtag darüber hinaus nicht ausgenutzte Kapitalien in Höhe von 21.706 T€ ("Genehmigtes Kapital 2018") sowie in Höhe von bis zu 17.000 T€ ("Bedingtes Kapital 2018") zur Bedienung von Finanzierungsinstrumenten.

Für weitere Details hinsichtlich des genehmigten und bedingten Kapitals verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses.

Vermögenslage

Sowohl die Bilanzsumme, die zum Jahresende 2021 540 Mio. € beträgt, als auch die Bilanzstruktur haben sich im Vergleich zum Jahresabschluss 2020 nicht wesentlich verändert (31.12.2020: 580 Mio. €). Die Aktivseite ist weiterhin und zum überwiegenden Teil durch Guthaben bei der Deutschen Bundesbank gekennzeichnet. Diese haben sich um 61 Mio. € auf 324 Mio. € reduziert.

Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere haben sich im Vergleich zum Jahresende insgesamt um 22 Mio. € auf 77 Mio. € reduziert. Ursache hierfür ist unverändert, dass Fälligkeiten aufgrund des niedrigen Zinsniveaus nur teilweise reinvestiert werden konnten.

Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Kunden haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 22 Mio. € bzw. 16 Mio. € erhöht. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit 12 Mio. € unverändert.

Dem Geschäftsmodell der Bank entsprechend bleiben die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit 316 Mio. € der wesentliche Posten der Passivseite, der sich im Vergleich zum 31.12.2020 (391 Mio. €) um 75 Mio. € reduziert hat. Die Reduktion ist überwiegend auf die Einführung eines Verwahrentgelts im Privatkunden- und Kapitalmarktgeschäft zurückzuführen, in deren Kontext einerseits Liquidität verringert und andererseits das Anlagevolumen erhöht wurde.

Während sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Rahmen der Wertpapierabwicklung korrespondierend zu den Forderungen gegenüber Kreditinstituten stichtagsbedingt um 39 Mio. € auf 82 Mio. € erhöht haben, sind die sonstigen Verbindlichkeiten auf 44 Mio. € gesunken (Vorjahr 62 Mio. €). Die Rückstellungen haben sich im Vorjahresvergleich um 4 Mio. € auf 19 Mio. € und der Fonds für allgemeine Bankrisiken um 1 Mio. € auf 8 Mio. € erhöht.

Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 61 Mio. € um 7 Mio. € auf 68 Mio. € erhöht. Die Veränderung setzt sich vor Gewinnverwendung zusammen aus der Erhöhung des Eigenkapitals um den Jahresüberschuss des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von 12 Mio. € abzüglich des letztjährigen Bilanzgewinns von 5 Mio. €, der nach der Hauptversammlung am 26. November 2021 als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet wurde.

Aufsichtsrechtlich ergibt sich zum Bilanzstichtag (vor Feststellung des Jahresabschlusses) weiterhin eine komfortable Gesamtkapitalquote von 25,3 % (Vorjahr 24,0 %), die damit etwas höher als für das Geschäftsjahr erwartet liegt.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die Bank blickt auf eine sehr positive Geschäftsentwicklung in den vergangenen Jahren zurück, die mit einer Stabilisierung und stetigen Ergebnisverbesserung einherging. Der positive Entwicklungs- und Ergebnistrend wurde auch durch die besonders herausfordernden, durch die weltweite COVID-19-Pandemie ausgelösten Rahmenbedingungen in 2020 nicht unterbrochen, lediglich in der Wachstumsdynamik etwas gebremst und findet in 2021 seinen vorläufigen Höhepunkt im besten Jahresergebnis der bisherigen Unternehmensgeschichte.

Vor diesem Hintergrund sind wir mit der zurückliegenden Geschäftsentwicklung, insbesondere im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021, sehr zufrieden und erwarten, an diese positive Entwicklung auch in Zukunft anknüpfen zu können.

Die COVID-19-Pandemie, die längst nicht überwunden ist, hat vielmehr gezeigt, wie robust das Geschäftsmodell und die Geschäftsentwicklung der Bank mittlerweile sind und dass die Quirin Privatbank neben einer Gewinnthesaurierung grundsätzlich dividendenfähig ist.

Im Ergebnis der erfreulichen Geschäftsentwicklung soll der nächsten Hauptversammlung parallel zur erfolgten Stärkung der Gewinnrücklagen aus dem verbleibenden Bilanzgewinn die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2021 vorgeschlagen werden.

Positiv wird darüber hinaus bewertet, dass die Bank im abgelaufenen Geschäftsjahr in der Lage war und für die Zukunft entsprechend der Planung in der Lage sein wird, die vorgesehenen weiteren Wachstumsinvestitionen aus einem nachhaltig positiven Geschäftsergebnis zu refinanzieren.

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter erfolgt individuell unter Berücksichtigung von Leistung und betrieblicher Stellung durch den Vorstand. Die Vergütungen des Vorstands werden durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Vergütungssysteme der Quirin Privatbank setzen sich grundsätzlich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Die variablen Vergütungsbestandteile sind vertraglich geregelt, vom Erreichen bestimmter Unternehmens- und/​oder Bereichsziele abhängig oder unterliegen sonstigen Ermessenskomponenten.

Angabe der gewährten Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Zum Jahresende bestehen keine Kreditlinien für Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Aufsichtsrats.

4. Risikobericht

Für die Sicherung des Vermögens der Bank und die langfristige Ertragssicherung ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen eingehbaren Risiken und Ertragspotenzial notwendig. Hierzu hat der Vorstand einen Gesamtbanksteuerungsprozess (ICAAP) etabliert, der die einzelnen Elemente und Verantwortlichkeiten festlegt. Der ICAAP ist in den jährlichen Strategieprozess eingebettet. Er ist zukunftsorientiert und hat weitreichende Folgen für die Bindung von Ressourcen. Der Vorstand ist für den Strategieprozess verantwortlich. Er hat in der Geschäfts- und Risikostrategie den Handlungsrahmen für die eingehbaren Risiken festlegt. Bankspezifische Risikoindikatoren sind definiert und in die regelmäßige Berichterstattung eingebunden.

Der Vorstand hat eine Leitlinie für die Risikokultur in der Bank festgelegt. Sie soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind.

Risikomanagement ist eine Gesamtbankverantwortung und folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien ("Three Lines of Defence"). Dieses Modell stellt die Verankerung des Risikomanagements in der gesamten Bank sicher. Es beinhaltet die klare Zuordnung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und bildet den Rahmen für ein funktionsfähiges Kontroll- und Überwachungssystem (IKS). Der Vorstand ist, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Dies umfasst die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems. Jede Fachabteilung (erste "Verteidigungslinie") trägt die Erst- und Hauptverantwortung für Risiken, die aus dem operativen Geschäft entstehen. Sie sorgt dafür, dass die operativen Tätigkeiten im Einklang mit den Geschäftsprinzipien und internen Richtlinien stehen. Dazu entwickelt sie in Abstimmung mit der Second Line of Defence ein angemessenes Kontrollumfeld, um die Risiken und Kontrollen, die in Verbindung mit den Geschäftsprozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen.

Als zweite "Verteidigungslinie" werden die Risikomanagementfunktionen sowie die Kontrollbereiche verstanden, die der Steuerung und Überwachung der ersten "Verteidigungslinie" dienen. Hierzu gehören die Festlegung von Methoden und Verfahren für das Risikomanagement, die Vorgaben von Leit- und Richtlinien, die Überwachung der Risiken und Kontrollen sowie das Reporting an die Organe der Bank. Dabei wird zwischen Risiko- und Finanzcontrolling unterschieden. Das Risikocontrolling überwacht und berichtet über die Marktpreis-, Adressenausfall-, Liquiditäts-, operationellen und sonstigen Risiken. Dem Finanzcontrolling obliegt die Überwachung und Berichterstattung hinsichtlich der Geschäftsrisiken. Daneben ist die Abteilung Prozesse & Projekte für die Steuerung und Überwachung des Auslagerungsmanagements und der IT-Sicherheitsbeauftragte für die IT-Risiken zuständig. Für die Risiken aus Beratungsfehlern, Geldwäsche und Betrug sind entsprechende Regelungen durch die Abteilung Compliance und den Geldwäsche- sowie Fraud-Beauftragten erlassen worden, deren Überprüfung auf Einhaltung regelmäßig erfolgt. Die Compliance-Funktion ist darüber hinaus für die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie der Risiken zuständig, sofern sich aus der Nichteinhaltung solcher rechtlichen Regelungen eine Gefährdung des Vermögens des Instituts ergeben könnte.

Als prozessunabhängige Überwachungsstelle dient die Interne Revision (dritte "Verteidigungslinie"). Sie überwacht unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems.

Aus der Risikokultur und dem Prinzip der drei "Verteidigungslinien" ergibt sich, dass jeder Mitarbeiter der Bank auch eine individuelle Verantwortung für das Risikomanagement hat.

Der Risikostrategie liegt die regelmäßig stattfindende Risikoinventur zugrunde, bei der die Risiken definiert, aufgenommen und bewertet sowie Risikokategorien zugeordnet werden. Mit der Inventur erfolgt auch die Einschätzung der Wesentlichkeit der die Bank betreffenden Risiken, die darin qualifizierte Relevanz des Risikos und deren Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeit.

Für die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit wendet die Bank neben der normativen Perspektive in der ökonomischen Perspektive den Ansatz der barwertnahen Risikotragfähigkeit an. Die Grundlagen des Konzepts und die Ergebnisse der Ermittlung sind in einem jährlich aktualisierten ICAAP-Bericht zusammengefasst. Für die normative Perspektive wurden der Beurteilung ein Planszenario sowie ein steuerungsrelevantes adverses Szenario, welches bankspezifische als auch allgemeine adverse Entwicklungen simuliert, zugrunde gelegt. Ergänzend führt die Bank ein weiteres adverses Szenario in der normativen Sicht und zusätzliche Stress- und Sensitivitätsanalysen in der ökonomischen Perspektive durch.

Neben der ökonomischen Sichtweise umfasst das Risikotoleranz- und Steuerungskonzept der Bank den regulatorischen Steuerungskreis. Gegenstand dieses Steuerungskreises ist die jederzeitige Einhaltung der externen und internen Schwellen der regulatorischen Kapital- und Liquiditätskenngrößen.

Die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse im Geschäftsjahr 2021 war stabil und deckte die aggregierten Gesamtbankrisiken unterjährig und auch zum Berichtsstichtag solide ab. Die Risikotragfähigkeit ist und war in 2021 sowohl für die normative als auch für die ökonomische Perspektive mit den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. In die relevanten Steuerungsgrößen der normativen Perspektive ist auch ein Managementpuffer einbezogen, der gleichfalls eingehalten wurde.

Das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive beträgt unter Berücksichtigung von in Summe 16,2 Mio. € Abzugsposten zum Berichtsstichtag 48,9 Mio. €. Die Abzugsposten beinhalten unter Anwendung der Tz. 42 des RTF-Leitfadens auch das Stressergebnis aus den Geschäftsrisiken. Unter Anwendung der Tz. 42 des RTF-Leitfadens werden die geplanten Netto-Provisionserträge angesetzt und den Verwaltungskosten in konsistenter Form gegenübergestellt werden. Dabei ist eine vorsichtige und konservative Schätzung unter Anwendung des adversen Szenarios unter Beibehaltung des Geschäftsumfangs zugrunde gelegt.

Nach Abzug der ökonomischen Kapitalanforderungen (Risikolimite) verbleibt ein freies Risikodeckungspotenzial von 23,9 Mio. €.

Die Bank unterscheidet folgende Risikokategorien:

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Adressenausfallrisiken

Geschäftsrisiken

Liquiditätsrisiken

Marktpreisrisiken

Operationelle Risiken

Das im Vorjahr unter den sonstigen Risiken zugeordnete Pensionsrückstellungsrisiko ist mit der geänderten Bewertung der wertpapiergedeckten betrieblichen Altersvorsorge den entsprechenden vorstehenden Risikokategorien zugeordnet. Der nachfolgenden Tabelle können die Kennzahlen zur Limitstruktur und Limitauslastung in der ökonomischen Perspektive zum 31. Dezember 2021 für alle Risikoarten entnommen werden, die die Bank aufgrund ihrer Risikoinventur für sich als wesentlich klassifiziert hat (Vorjahreswerte in Klammern):

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Risikoart Limit
T€
Risikopotenzial
T€
Adressenausfallrisiken VaR inklusive Migrationsrisiko 12.000 15.614
  (12.000) (9.756)
Marktpreisrisiken VaR inklusive Credit-Spread-Risiken 7.000 4.307
  (12.000) (1.293)
Operationelle Risiken 6.000 3.006
  (6.000) (5.423)
Gesamt 25.000 22.927
  (30.000) (16.472)

Zum Berichtsstichtag ergab sich für die Adressenausfallrisiken aufgrund des ausgeweiteten Kreditvolumens eine Limitüberschreitung. Das Gesamtlimit wurde eingehalten. Als Maßnahme für die Limitüberschreitung im Adressenausfallrisiko wurde das Limitsystem in 2022 entsprechend überprüft und angepasst.

Methodisch sind zum Berichtsstichtag im Vergleich zum Vorjahr insbesondere folgende Änderungen vorgenommen worden:

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Zur Reduzierung der Diversifikationseffekte in der Messung der Marktpreisrisiken wird anstatt des GesamtVaR die Summe der Einzelrisiken für das Zins-, Kurs-, Währungs- und Credit-Spread-Risiko des Bankportfolios angerechnet.

Das Limit für die operationellen Risiken wird nur noch für die quantifizierbaren operationellen Risiken verwendet. Nicht quantifizierbare Risiken werden ab sofort mit ihrem Schätzwert von dem Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive abgezogen.

In der Risikoinventur wurden die Liquiditätsrisiken aufgrund der ausreichenden Liquiditätsausstattung der Bank sowie der Liquiditätsablaufbilanz, die unverändert keine Refinanzierungslücken aufweist, weiterhin als nicht wesentlich beurteilt. Die als wesentlich eingeschätzten Geschäftsrisiken werden in der Kapitalplanung über die adversen Szenarien abgebildet.

Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigene Risikoart, sondern als Risikofaktor bei den Risikokategorien berücksichtigt. Mit der Risikoinventur wird festgestellt, ob die Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken 1) wesentliche Risikotreiber sind.

Die Gesamtkapitalquote lag zu den Monatsstichtagen des Geschäftsjahres stets über 20,0 % und beträgt zum Bilanzstichtag 25,3 %.

Für plötzliche und unerwartete Zinsänderungen im Anlagebuch gemäß dem Rundschreiben 06/​2019 (BA) beträgt der höhere Zinskoeffizient im Standardtest 3,72 % (Vorjahr 1,01 %). Diese Kennzahl wurde in 2021 stets deutlich eingehalten.

Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko umfasst neben den klassischen Kredit- und Bonitätsrisiken auch Kontrahenten-, Emittenten-, Länder-, Struktur- und Beteiligungsrisiken sowie Verwertungs-, Migrations- und Fremdwährungsrisiken.

Kredit- und Bonitätsrisiken beinhalten das Risiko, dass ein Kreditnehmer/​Emittent seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht termingerecht nachkommt.

Kontrahentenrisiken (Gegenparteienrisiken) ergeben sich aus noch nicht vollständig abgewickelten Geschäften und dem Risiko des Ausfalls des Geschäftspartners. Dabei kann die Erfüllung selbst ausfallen, wenn die Bank mit ihrer Lieferung bereits in Vorleistung getreten ist (Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken). Hierbei werden Börsen-, Kassa- und Zug-um-Zug-Geschäfte ausgenommen. Sog. Free-Geschäfte führt die Bank nicht durch.

Länderrisiken umfassen bei der Bank das Ländertransferrisiko.

Strukturrisiken können sich aus der Zusammensetzung des Kreditportfolios ergeben, zum Beispiel wenn Klumpenrisiken durch Branchen-, Sektoren- oder regionale Konzentrationen entstehen.

1 ESG: Ökologie (Ecology, E), Soziales (Social, S) und gute Unternehmensführung (Governance, G).

Kreditentscheidungen erfolgen im Rahmen der aktuell gültigen Kompetenzordnung der Bank.

Kreditvergaben erfolgen hauptsächlich in Form von durch Wertpapiere besicherten Krediten an Privatpersonen und an Einzelunternehmen. Das Kreditgeschäft ist vorrangig auf den nationalen Markt ausgerichtet.

Die Adressenausfallrisiken für Kunden, Kontrahenten und Emittenten unter Berücksichtigung von Sicherheiten und Länderrisiken werden anhand einer Monte-Carlo-Simulation (VaR) mit einem Konfidenzniveau von unverändert 99,9 % und einer Historientiefe von 250 Tagen ermittelt. Berücksichtigt werden erwartete und unerwartete Verluste sowie Migrationsrisiken (PD-Shift um 1 Notch für Kontrahenten, Kunden, der Aktien sowie der anderen nicht verzinslichen Wertpapiere). Für Anleihen und Schuldverschreibungen wird das Migrationsrisiko über das Credit-Spread-Risiko im Marktrisikomodell unter Verwendung von quotierten Credit Spreads berücksichtigt. Die Bank nutzt für die Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default - PD) für Kontrahenten und Emittenten unverändert die entsprechenden historischen Ausfallquoten von Standard & Poor's (S&P) für die jeweiligen Ratings (bei Ansatz einer Ausfallwahrscheinlichkeit von mindestens 0,03 %). Für Kunden werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden bzw. von Creditreform verwendet. Unter Zugrundelegung einer auf Basis einer Expertenschätzung ermittelten Verlustausfallquote (Loss Given Default - LGD) von 39 % werden eine Million Fallkonstellationen berechnet. Dabei werden Asset-Korrelationen (Korrelationen von Kreditnehmereinheiten innerhalb eines Segments und die Korrelationen der Segmente untereinander) berücksichtigt. Non-performing Loans sind einzelwertberichtigt und werden mit dem ggf. bestehenden Blankoanteil in die Berechnung der Adressenausfallrisiken einbezogen.

Offene Linien werden mit 10 % auf das Blanko-Exposure angerechnet. Termingeschäfte fließen mit ihrem Kreditäquivalentwert ein. Die Bank vergibt derzeit keine Fremdwährungskredite bzw. hält keine Eigenanlagen in fremder Währung.

Für die Risikosteuerung verwendet die Bank die Kennzahlen Expected und Unexpected Loss.

Die unterstellten Ausfallwahrscheinlichkeiten werden regelmäßig in Bezug auf die getroffenen Annahmen überprüft.

Adressenausfallrisiken aus nicht börsengehandelten (OTC-)Derivaten werden wegen Geringfügigkeit derzeit ausschließlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Kapitalunterlegung berücksichtigt.

Für die Stressrechnungen werden die Kennzahl Expected Shortfall als ein Maß für signifikante und unerwünschte Wertänderungen eines Kreditportfolios sowie die Auswirkungen aus den Verringerungen der Beleihungswerte von Sicherheiten für Kundenkredite verwendet. Weiterhin werden in Sensitivitätsanalysen der Expected Shortfall, Konzentrationsrisikokennzahlen, für das aufgenommene Branchenrisiko Immobilien eine unterstellte Reduzierung der Stichtagswerte im Immobiliensektor sowie einjährige Migrationsraten von S&P für die europäischen Unternehmen ermittelt.

Das Kreditportfolio (Marktwert bzw. Inanspruchnahme zzgl. offener Linien) beträgt zum Berichtsstichtag 217 Mio. € (Vorjahr 186 Mio. €). Nach Abzug der bewerteten Sicherheiten verteilt sich das Blanko-Exposure auf die internen Ratingklassen wie folgt (Vorjahreswerte sind in Klammern gezeigt):

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Blanko-Exposure
in Mio. €
in %
Ratingklasse 1 10 7
  (15)  
Ratingklasse 2 45 32
  (47)  
Ratingklasse 3 42 29
  (62)  
Ratingklasse 4 46 32
  (20)  
Gesamt 143 100
  (144)  

Für die Ratingklassen 5 bis 6 beträgt der Wert null. Die Ratingklassen 1 bis 3 entsprechen für Emittentenrisiken einem Investmentgrade-Rating.

Die Bank hat eine Risikovorsorge für ausgefallene Kredite gem. Art. 178 Abs. 1 lit. b CRR in Höhe des jeweiligen Blanko-Exposure gebildet. Für das kommende Geschäftsjahr werden sich Anpassungen durch die Umsetzung von BFA 7 für die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen ergeben.

In der Aufteilung des Wertpapierbestandes nach Branchen sind zum Berichtsstichtag rund 37 % (Vorjahr 26 %) des Marktwertes der Immobilien- bzw. Baubranche zuzurechnen. Konzentrationen bezogen auf Kredite und Wertpapiere in Währungen, Ratingklassen oder Regionen sind für die Bank derzeit nicht wesentlich.

Marktpreisrisiken

Die Bank fasst das Zinsänderungs-, Kurs- und Währungsrisiko sowie Credit-Spread-Risiken (für Wertpapierbestände im Handels- und Anlagebestand) unter den Marktpreisrisiken zusammen.

Ein Eigenhandel (Nostro-Handel) in Aktien, Derivaten oder Devisen mit dem Ziel der kurzfristigen Gewinnerzielung wird in der Bank nicht betrieben. Weiterhin führt die Bank keine Devisenoptionen und Geschäfte in Immobilien und Rohwaren durch. Diese Geschäfte bleiben bei den Ausführungen zu den Marktrisiken entsprechend unberücksichtigt.

Wertpapieraufträge und Börsentermingeschäfte für Kunden führt die Bank grundsätzlich als Kommissionsgeschäfte durch; diese bleiben folglich bei der Messung der Marktpreisrisiken unberücksichtigt.

Die im Rahmen der bilanziellen Bewertung gebildeten währungs-, betrags- und laufzeitkongruenten Bewertungseinheiten (Mikro-Hedges) von Devisentermingeschäften werden im Risiko einzelgeschäftsbezogen und marktnah (Mark-to-Market) bewertet und in das Risiko vollständig einbezogen. Diese Geschäfte betreffen entsprechende Kunden- und deren Absicherungsgeschäfte und sind von untergeordneter Bedeutung.

Die Berechnung der Risikoauslastung erfolgt täglich auf Basis der Endbestände des Vortages. Limitüberschreitungen bedürfen der gesonderten Genehmigung des jeweiligen Kompetenzträgers.

Die Marktpreisrisiken werden mittels einer historischen Simulation (VaR) unter Verwendung eines unveränderten Konfidenzniveaus von 99,9 %, einer Haltedauer von 250 Tagen für das Handels- und Anlagebuch sowie einer Historientiefe von 1.250 Tagen (1.001 Werktage) berechnet. Die Credit Spreads sind Teil des VaR-Ergebnisses. Dabei nutzt die Bank tägliche sektor- und branchenspezifische Credit-Spread-Kurven (Annual Yield Curves) des Marktdatenanbieters MARKIT Indices Limited.

Für Stress- und Sensitivitätsanalysen werden die Zins- und Credit-Spread-Kurven sowie Währungskurse verändert. Weiterhin werden diverse Zinskurvenszenarien und daraus folgende Barwertveränderungen in die Analysen einbezogen.

Der VaR enthält zum Stichtag folgende Werte für Zins-, Kurs-, Währungs- und Credit-Spread-Risiken (in T€):

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Kursrisiko Währungsrisiko Zinsänderungsrisiko (IRRBB) Credit-Spread-Risiko
2.952 14 387 718

Darüber hinaus wird das gesondert berechnete Ergebnis aus dem Deckungsvermögen der betrieblichen Altersvorsorge (236 T€) additiv in der Limitauslastung für die Marktpreisrisiken hinzugerechnet.

Liquiditätsrisiken

Die Bank hat stets sicherzustellen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeitsrisiko). Die Liquiditätsrisiken umfassen außerdem das Risiko steigender Refinanzierungskosten aufgrund eigener Bonitätsverschlechterung oder allgemeiner Spread-Ausweitungen am Markt (Refinanzierungskostenrisiko), das Marktliquiditäts-, Abruf- und Terminrisiko.

Die Bank refinanziert sich primär über das Eigenkapital. Darüber hinaus nimmt sie Kundeneinlagen im Rahmen ihres Geschäftsmodells entgegen, die sie überwiegend bei der Bundesbank hinterlegt oder in liquiden Wertpapieren anlegt. Darüber hinaus kann die Bank gegebenenfalls die Spitzenrefinanzierungsfazilität beziehungsweise Offenmarktgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB) in Anspruch nehmen.

Abrufrisiken werden durch eine weitgehend fristenkongruente Liquiditätsanlage sowie durch Anlagen in kurzfristig liquidierbare Vermögenswerte gesteuert.

Für die Messung der Liquiditätsrisiken nutzt die Bank das System zeb_​integrated_​treasury-Manager. Dabei werden die einzelnen Zahlungscashflows entsprechend ihrer (Rest-)Laufzeit in Laufzeitbänder eingeordnet. Anhand der Liquiditätsablaufbilanz werden in einer Vorschau-Rechnung Liquiditätslücken ermittelt. Das System stellt diesen Lücken hypothetische kongruente Refinanzierungen zu aktuellen Marktkonditionen gegenüber. Hieraus errechnet sich ein theoretischer barwertiger Refinanzierungsschaden, dessen Auswirkungen bei einer Veränderung der Refinanzierungskurve für die Sensitivitätsanalysen simuliert werden. Dabei wird das Marktliquiditätsrisiko (Gefahr einer erschwerten kurzfristigen Verwertung von Aktiva aufgrund mangelnder ausreichender Marktliquidität) durch unterschiedliche Verwertungsquoten für Wertpapiere berücksichtigt.

Für die Bank besteht ein Notfallplan, um möglichen realen Liquiditätsengpässen zu begegnen.

Die jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken sind in der Planung der Bank berücksichtigt und werden verursachungsgerecht intern verrechnet (internes Verrechnungspreissystem).

Für die operative Liquiditätssteuerung ist der Bereich Treasury zuständig. Grundlage seiner Entscheidung ist der prognostizierte Refinanzierungsbedarf für die unterschiedlichen Zeithorizonte.

Die Liquiditätslage der Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der hohen Kundeneinlagen stets stabil. Zum 31.12.2021 beträgt die LCR-Kennziffer 2,54 (aufsichtsrechtliches Mindestmaß: 1,0). Im Jahresverlauf lag die Kennziffer zwischen 2,54 und 3,79.

Für die Überwachung der Liquiditätsrisiken nutzt die Bank auch einen Liquidity-at-Risk-Ansatz (LaR). Der LaR bezeichnet den Auszahlungsüberschuss, der während eines Geschäftstages mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auf der Basis von Vergangenheitsdaten nicht überschritten wird. Mit dem LaR bestimmt die Bank, wie viel Liquidität sie unter Berücksichtigung eines zusätzlichen Aufschlages zur Sicherstellung der täglichen Zahlungsbereitschaft vorhalten soll. Die mit einer Ampelsteuerung versehene tägliche Überwachung ist mit dem Liquiditätsnotfallplan verknüpft und zeigte für 2021 deutlich eingehaltene Werte.

Der ermittelte LaR für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2021 beträgt bei einem 99 %-Konfidenzniveau rd. 56 Mio. € und ist durch täglich fällige Guthaben sowie den Lombard-Rahmen bei der Deutschen Bundesbank abgesichert.

Die Quirin Privatbank ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken.

Operationelle Risiken

Die Bank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse eintreten.

Die Bank hat organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen, um operationelle Risiken systematisch und bankweit zu erfassen. Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank zeitnah nachgehalten und ausgewertet.

Für die Messung der operationellen Risiken wird die dreifache Bruttoschadenshöhe des Jahres mit der höchsten Gesamt-Brutto-Schadenssumme (Referenzwert) angesetzt. Nicht quantifizierbare Risiken aus der Risikoinventur werden abweichend zum Vorjahr für alle Risikokategorien mit ihrem Schätzwert von dem Risikodeckungspotenzial abgezogen.

In den Stressrechnungen werden Szenarien dargestellt, welche von deutlich höheren operationellen Risiken ausgehen, die die in der Schadensfalldatenbank belegten und eingetretenen Schadenshöhen in Teilen weit übersteigen.

Für die Risikoinventur verwendet die Bank auch ein analytisches Self-Assessment. Mit dieser Risikoinventur können Risikopotenziale erkannt werden. Diese Indikation für die bestehenden operationellen Risiken in der Bank soll die Veränderung zur Risikomessung des Vorjahres aufzeigen und neue Schwachstellen in der Organisation, in Prozessen und Systemen identifizieren. Im Rahmen des Self-Assessments werden risikoreduzierende Maßnahmen der entsprechenden Bereiche eingefordert und nachgehalten.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch die kontinuierliche Überprüfung und Fortentwicklung des internen Kontrollsystems sowie durch Compliance-Regeln und entsprechendes Monitoring in den betroffenen Bereichen (wie z. B. Recht und Personal).

Die Definition der operationellen Risiken umfasst auch die Rechtsrisiken, die durch den Bereich Recht gesteuert werden. Für offene Rechtsverfahren wurden Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.

Der Erfolg der Bank hängt zu einem entscheidenden Teil von engagierten Mitarbeitern ab. Es werden daher regelmäßige Analysen zu Fluktuation, Fehlzeiten und Personalentwicklungsmaßnahmen durchgeführt, um daraus etwaige Steuerungsimpulse abzuleiten.

Die Bank hat sich eine IT-Strategie inklusive einer Sicherheitsleitlinie gegeben. Die Sicherheitsziele werden durch den Informationssicherheitsbeauftragten überwacht und gesteuert.

Die operationellen Risiken standen im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgehend im Einklang mit der Risikotragfähigkeit der Bank. Vorausschauend werden keine bestandsgefährdenden operationellen Risiken erwartet.

Geschäftsrisiken

Absatz-/​Umsatz- und Ertragsrisiken sowie strategische Risiken sind unter den Geschäftsrisiken zusammengefasst.

Kostensteigerungen werden durch Budgetkontrollen und Budgetverantwortungen eingegrenzt. Im Rahmen der Soll-Ist-Analysen werden bei Budgetüberschreitungen Maßnahmen zur Kosteneindämmung zeitnah besprochen und verabschiedet.

Bei den Absatz-/​Umsatz- und Ertragsrisiken werden Unterschreitungen der Planerträge bei Konstanz der Planaufwendungen angenommen. Absatz-/​Ertragseinbrüche werden durch Ertragskontrollen und Ertragsverantwortliche eingegrenzt. Insbesondere durch die Abhängigkeit der Erträge von der Entwicklung der Aktien- und Anleihemärkte, die sich wiederum direkt auf die Höhe der Assets under Management auswirken, ist im Privatkundengeschäft das Absatz-/​Umsatz- und Ertragsrisiko für das unterstellte Stressszenario als wesentlich eingestuft.

Das strategische Risiko, Marktpotenziale und Trends zu verkennen, wird über die Abweichung von absatz- und umsatzrelevanten Schlüsselfaktoren gemessen und analysiert. Im Rahmen des Strategieprozesses fließen diese Analysen in die strategischen Überlegungen ein und führen entsprechend zu möglichen Änderungen und Korrekturen.

Das Risikoreporting umfasst die zeitnahe Information der risikorelevanten Informationen an die entsprechenden Entscheidungsträger unter Beachtung der Anforderungen der MaRisk. Neben einem täglichen Reporting über die Limitauslastungen der Marktpreisrisiken und Kontrahentenrisiken an die Abteilungen Treasury, Finanzen, Kredit-Markt und Kredit-Marktfolge sowie an den Vorstand erfolgt ein erweitertes Monatsreporting an die gleichen Adressaten sowie ein vierteljährliches Reporting an den Aufsichtsrat der Bank. Das vierteljährliche Reporting schließt die Berichterstattung über die Entwicklung der festgelegten Indikatoren entsprechend den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan) i. V. m. dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) mit ein. Über die Geschäftsentwicklung wird monatlich an die Organe der Bank berichtet.

Zusammenfassung und Ausblick für das Risikomanagement

Der Vorstand hat die Risiken der Bank unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie und der Risikotragfähigkeit in der Risikostrategie festgelegt. Darauf aufbauend sind entsprechende Analysen, Methoden und Kennzahlen zur Messung und Überwachung der Risiken entwickelt und implementiert worden.

Neben der normativen Perspektive wendet die Bank in der ökonomischen Perspektive den Ansatz der barwertnahen Risikotragfähigkeit an. Die Grundlagen des Konzepts sind in einem ICAAP-Bericht zusammengefasst. Für die normative Perspektive wurden der Beurteilung ein Planszenario sowie ein steuerungsrelevantes adverses Szenario, welches bankspezifische als auch allgemeine adverse Entwicklungen simuliert, zugrunde gelegt. Ergänzend führt die Bank ein weiteres adverses Szenario in der normativen Sicht und zusätzliche Stress- und Sensitivitätsanalysen in der ökonomischen Perspektive durch.

Neben der ökonomischen Sichtweise umfasst das Risikotoleranz- und Steuerungskonzept der Bank den regulatorischen Steuerungskreis. Gegenstand dieses Steuerungskreises ist die jederzeitige Einhaltung der externen und internen Schwellen der regulatorischen Kapital- und Liquiditätskenngrößen.

Die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse reicht zur Abdeckung der aggregierten Gesamtbankrisiken aus. Die Risikotragfähigkeit ist und war in 2021 sowohl für die normative als auch für die ökonomische Perspektive mit den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. In die relevanten Steuerungsgrößen der normativen Perspektive ist ein Managementpuffer einbezogen, der gleichfalls eingehalten wurde.

In 2021 hat die BaFin für die Quirin Privatbank eine turnusmäßige Prüfung des Geschäftsbetriebes gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG mit den Schwerpunkten Handelsgeschäfte und Risikotragfähigkeit angeordnet. Die Prüfung wurde in den Monaten Mai und Juni durch die Bundesbank durchgeführt. Die Prüfung hat zu Feststellungen geführt. Die Abarbeitung der Feststellungen wird in 2022 zu Anpassungen von einzelnen auf das Geschäftsmodell und die Risikoposition der Bank ausgerichteten Prozessen und Methoden führen.

5. Chancen- und Prognosebericht

Ausblick auf die künftigen Rahmenbedingungen

Die entscheidenden Parameter für die konjunkturelle Entwicklung 2022 - der Fortgang der COVID-19-Pandemie einer- und die geldpolitischen Weichenstellungen andererseits - sind nach wie vor eng miteinander verknüpft. Aktuell zeichnet sich in immer mehr europäischen Staaten und auch international die Entwicklung ab, dass trotz erhöhter Infektionszahlen die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Corona-Einschränkungen zurückgefahren werden. Sollte sich im Laufe von 2022 tatsächlich der endemische Zustand einstellen, bedeutet dies auch für die Konjunktur ein wieder wachstumsfreundlicheres Umfeld. Derartig kräftige konjunkturelle Perspektiven könnten demgegenüber aber die Geldpolitik veranlassen, eher noch vorsichtiger und zinssteigernder zu agieren. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicherweise weiterhin erhöhter, wenn auch leicht rückläufiger Inflationsraten erscheint ein solches Szenario nicht unwahrscheinlich. Trotz wohl kräftigerer Wachstumsaussichten in 2022 steht an den Aktienmärkten -auch aufgrund der überaus hohen Wertzuwächse des letzten Jahres - möglicherweise ein eher unruhiges Jahr bevor.

Chancen und Risiken

Die Quirin Privatbank differenziert sich im Privatkundengeschäft mit der Kombination aus einem unabhängigen Beratungsansatz und einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Vermögensverwaltung vom Wettbewerb in Deutschland. Die Differenzierung wird über die konsequente Aufstellung eines hybriden Betreuungsangebots in der engen Zusammenarbeit mit quirion noch verstärkt. Das Geschäftsmodell bietet insofern grundsätzlich Potenzial für ein weiteres starkes Kundenwachstum sowie einen deutlichen Anstieg des verwalteten Vermögens und damit einhergehende Ertragssteigerungen.

Wachstumschancen leiten wir darüber hinaus aus der gestiegenen Bekanntheit der Bank sowie der hohen Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden ab. Ebenfalls erhöht das Niedrig- und Negativzinsumfeld den Handlungsdruck vieler Menschen, sich mit der Struktur ihrer Vermögensanlagen zu beschäftigen. Vor diesem Hintergrund wird die Bank den gezielten Aufbau der Betreuungs- und Vertriebskapazitäten planmäßig auch in 2022 und den Folgejahren fortsetzen.

Positiv für das Geschäftsmodell der Quirin Privatbank (als auch insbesondere für quirion) ist die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie deutlich gestiegene Akzeptanz und Bereitschaft in der Bevölkerung für digitale Dienstleistungen und Prozesse - auch im Rahmen der Geldanlage. Hiervon sollte sowohl quirion als auch die Bank mit dem hybriden und persönlichen Beratungsansatz, der mittlerweile auch vollständig über digitale Kanäle erbracht werden kann, profitieren.

Risiken für die Geschäftsentwicklung können insbesondere aus einer negativen Entwicklung der Kapitalmärkte über einen längeren Zeitraum entstehen. Das Risiko besteht darin, dass starke Marktschwankungen oder länger anhaltende Schwächeperioden zu einer geringeren Bemessungsgrundlage für die Provisionserträge führen und gleichzeitig die Renditeerwartungen der Kunden nicht erfüllt werden können, was wiederum negative Auswirkungen auf das Neu- und Bestandskundenwachstum haben könnte.

Ein weiteres übergeordnetes Risiko bleibt die hohe Wettbewerbsintensität in der deutschen Bankenbranche im Allgemeinen sowie der damit verbundene Margendruck im Speziellen.

Ferner gehen mit der geplanten Erhöhung der Betreuungs- und Vertriebskapazitäten auch Kostenrisiken einher -insbesondere dann, wenn das Kunden- und/​oder Volumenwachstum nicht in der erwarteten Höhe oder Geschwindigkeit generiert werden kann.

Ein weiterhin hohes Kunden- und Volumenwachstum erwarten wir auch in 2022 für die quirion AG. Risiken bestehen mit Blick auf die gestiegene Markt- und Wettbewerbsintensität und die Investitionen in der Aufbauphase in den Geschäftsrisiken des Tochterunternehmens, die sich über die Ausstattung mit den notwendigen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln oder die Bewertung des Beteiligungsbuchwertes auf die Bank übertragen können.

Im Kapitalmarktgeschäft ist die Bank weiterhin einem starken Wettbewerb ausgesetzt, der die Margen in dem Geschäft grundsätzlich unter Druck setzt. Außerdem können die Entwicklung der Inflation und eine steigende Volatilität an den Kapitalmärkten die Umsetzung von Emissionsgeschäften gefährden und mithin die Geschäftsentwicklung belasten.

Als weiterhin bestehende Unsicherheit und mithin mögliche Belastung für die Geschäftsentwicklung ist die noch nicht überwundene COVID-19-Pandemie anzusehen. Relevant ist dabei die Frage, wann die Pandemie einen endemischen Charakter erreicht und somit dauerhaft auf übergreifende Einschränkungen im öffentlichen Leben verzichtet werden kann. Für die Bank und ihre Wachstumsgeschwindigkeit ist dies von Bedeutung, um wieder persönliche Kontakte und insbesondere Veranstaltungen mit Kunden und Interessenten vertiefen zu können.

Die anhaltende Niedrigzinsphase stützt zwar grundsätzlich das Geschäftsmodell der Bank auf der Kundenseite, belastet diese jedoch auf der Ertragsseite im Aktiv-Passiv-Management (Treasury). Einerseits geht die durchschnittliche Zinsmarge in der Wertpapieranlage weiter zurück und andererseits belasten Negativzinsen für Guthaben bei (Zentral-)Banken stark das Zinsergebnis.

Letztlich muss auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes als ein Risikofaktor betrachtet werden. Immer neue regulatorische Anforderungen wirken zunehmend kostentreibend, komplexitätserhöhend sowie ressourcenbindend und können auch die Beratung einzelner Produkte und/​oder Anlageklassen belasten.

Prognose

Für das Geschäftsjahr 2022 erwarten wir eine Fortsetzung der positiven Geschäftsentwicklung und bis auf das Treasury für alle Geschäftsbereiche positive Deckungsbeiträge aus dem operativen Geschäft. Die Gesamtkapitalquote wird sich entsprechend unserer Planung voraussichtlich leicht verringern.

Im Privatkundengeschäft haben wir uns gemessen an den Nettomittelzuflüssen auch für 2022 anspruchsvolle Wachstumsziele gesetzt. Im Ergebnis gehen wir von einem Anstieg der Assets under Management und mithin von steigenden Provisionsüberschüssen aus, wobei sich die Wachstumsraten beider Kennzahlen voraussichtlich unterhalb derer für das abgelaufene Jahr bewegen werden. Da im Rahmen der Wachstumsstrategie auch die Verwaltungskosten des Segments planmäßig steigen, erwarten wir für das Geschäftsfeld in 2022 einen Ergebnisbeitrag zum Gesamtergebnis in etwa auf Vorjahresniveau und mithin eine leicht steigende CIR.

Für das Kapitalmarktgeschäft ist eine Prognose aufgrund der Abhängigkeit vom Deal-Flow und vom Kapitalmarktumfeld ähnlich wie in den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. Die Bank geht für diesen Geschäftsbereich deshalb auf Basis eher vorsichtiger Planansätze zwar von einem stabilen Ergebnisbeitrag auch für 2022 aus, der sich jedoch bei steigender CIR deutlich unterhalb des sehr guten Ergebnisses des abgelaufenen Geschäftsjahres bewegen sollte.

Für den Bereich Treasury erwarten wir aufgrund der anhaltenden Niedrig- und Negativzinsen sowie der fehlenden Anlagealternativen mit einem angemessenen Rendite-Risiko-Profil wie in 2021 einen negativen Ergebnisbeitrag für das kommende Geschäftsjahr.

Insgesamt erwarten wir für 2022 ein positives Ergebnis nach Steuern, das in seiner Höhe voraussichtlich jedoch nicht an das sehr gute Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres heranreichen wird. Wesentlicher Grund für diese Annahme ist das besonders positive Kapitalmarktumfeld in 2021, welches wir in dieser Ausprägung nicht für das kommende Geschäftsjahr unterstellen bzw. fortschreiben.

Als Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag wird darauf hingewiesen, dass Russland seit dem 24.02.2022 Krieg gegen die Ukraine führt ("Russland-Ukraine-Krieg"). Die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs sowie die in diesem Zusammenhang verhängten Sanktionen werden voraussichtlich sowohl die deutsche als auch die Weltwirtschaft insgesamt belasten und aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten auch die Kapitalmärkte. Dies kann unmittelbar Auswirkungen auf die durch die Gesellschaft verwalteten Vermögenswerte (AuM) und mithin auf die Bemessungsgrundlage für die Gebührenabrechnung haben. Infolgedessen ist die Ergebnisprognose der Gesellschaft für das Jahr 2022 mit erhöhten Unsicherheiten behaftet, da derzeit nicht absehbar ist, über welchen Zeitraum sich der Konflikt erstrecken und welchen Verlauf er nehmen wird.

Gesamtaussage

Die Quirin Privatbank befindet sich mit der Vermögensberatung und -betreuung vermögender Privatkunden und mit dem Kapitalmarktgeschäft weiterhin in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Allerdings verfügt die Bank in der Kombination ihres unabhängigen und hybriden Beratungsansatzes, dem wissenschaftlich basierten Anlagekonzept sowie der Kundenbetreuung und Kommunikation auf Augenhöhe über ein Alleinstellungsmerkmal und hat mit dieser Ausrichtung sowie den getätigten und geplanten Wachstumsinvestitionen die Weichen für eine weitere positive Geschäftsentwicklung gestellt.

Das zweite Geschäftsjahr der COVID-19-Pandemie bestätigt uns in dieser Aussage und in unserem Wachstumskurs. Sowohl das Geschäftsmodell als auch die Wachstumsdynamik haben sich als robust und stabil herausgestellt. Vor diesem Hintergrund gilt unser besonderer Dank unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unseren zufriedenen Kundinnen und Kunden, die uns gerne weiterempfehlen.

Mit der Geschäftsentwicklung in 2021 sind wir aus diesen Gründen sehr zufrieden. Im Rahmen der satzungsmäßigen (Teil-)Gewinnverwendung haben wir daher aus dem Jahresüberschuss die gesetzlichen und anderen Gewinnrücklagen dotiert und mithin das Eigenkapital in Höhe von 6,0 Mio. € gestärkt. Der verbleibende Bilanzgewinn von 6,1 Mio. € soll der Hauptversammlung voraussichtlich zur Ausschüttung einer um 10 Cent auf 14 Cent je Aktie erhöhten Dividende vorgeschlagen werden.

 

Berlin, 03. März 2022

Quirin Privatbank AG

Der Vorstand

Karl Matthäus Schmidt

Johannes Eismann

Bilanz zum 31. Dezember 2021

der Quirin Privatbank AG

Aktivseite

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Euro Euro Euro 31.12.2020
Euro
1. Barreserve        
a) Kassenbestand   88.751,86   112.505,51
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken   323.641.339,89   385.009.116,57
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 323.641.339,89 Euro       (385.009.116,57)
      323.730.091,75 385.121.622,08
3. Forderungen an Kreditinstitute        
a) täglich fällig   64.659.744,86   42.728.449,61
b) andere Forderungen   598.496,67   599.352,00
      65.258.241,53 43.327.801,61
4. Forderungen an Kunden     51.888.100,09 35.549.472,25
darunter:       (0,00)
nachrangige Forderungen 1.511.250,00 EUR        
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere        
a) Geldmarktpapiere        
ab) von anderen Emittenten 9.531.969,29 9.531.969,29   0,00
darunter:       (0,00)
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0, 00 Euro        
b) Anleihen und Schuldverschreibungen        
ba) von öffentlichen Emittenten 12.051.143,05     12.081.595,43
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 12.044.385,52 Euro       (12.074.844,95)
bb) von anderen Emittenten 39.419.683,94     61.017.839,29
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 22.680.572,59 Euro       (35.914.030,85)
    51.470.826,99   73.099.434,72
      61.002.796,28 73.099.434,72
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere     15.848.179,72 25.448.672,65
6a. Handelsbestand     2.583.104,25 2.075.926,08
7. Beteiligungen     0,00 1.323,00
8. Anteile an verbundenen Unternehmen     11.700.000,00 11.700.000,00
darunter:        
an Finanzdienstleistungsinstituten 11.700.000,00 Euro       (11.700.000,00)
11. Immaterielle Anlagewerte        
b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten   1.348.099,00   725.199,00
d) Geleistete Anzahlungen   5.366,55   563.311,19
      1.353.465,55 1.288.510,19
12. Sachanlagen     758.216,17 807.455,95
14. Sonstige Vermögensgegenstände     4.751.605,70 967.876,65
15. Rechnungsabgrenzungsposten     636.516,31 404.557,70
Summe der Aktiva     539.510.317,35 579.792.652,88

Passivseite

       
Euro Euro Euro 31.12.2020
Euro
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten        
a) täglich fällig   81.744.850,03   42.423.792,54
      81.744.850,03 42.423.792,54
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden        
b) andere Verbindlichkeiten        
ba) täglich fällig 316.060.073,81     391.286.458,10
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 68.675,63     138.675,63
    316.128.749,44   391.425.133,73
      316.128.749,44 391.425.133,73
3a. Handelsbestand     0,00 241,58
5. Sonstige Verbindlichkeiten     43.850.075,07 61.949.887,78
6. Rechnungsabgrenzungsposten     2.643.262,92 1.474.046,66
7. Rückstellungen        
b) Steuerrückstellungen   1.352.000,00   22.153,72
c) andere Rückstellungen   17.274.596,05   14.271.137,44
      18.626.596,05 14.293.291,16
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken     8.059.311,84 7.094.941,43
12. Eigenkapital        
a) gezeichnetes Kapital   43.412.923,00   43.412.923,00
b) Kapitalrücklage   164.351,98   164.351,98
c) Gewinnrücklagen        
ca) gesetzliche Rücklage 1.720.785,92     1.115.707,14
cd) andere Gewinnrücklagen 17.081.601,88     11.662.914,35
    18.802.387,80   12.778.621,49
d) Bilanzgewinn   6.077.809,22   4.775.421,53
      68.457.472,00 61.131.318,00
Summe der Passiva     539.510.317,35 579.792.652,88
1. Eventualverbindlichkeiten        
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen   1.591.773,69   1.539.688,69

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

der Quirin Privatbank AG

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01.01.-31.12.2020
Euro Euro Euro Euro
1. Zinserträge aus        
a) Kredit - und Geldmarktgeschäften        
aa) Zinserträge ohne negative Habenzinsen 1.020.550,81     506.336,58
ab) negative Zinsen auf Guthaben -1.647.540,05     -2.045.749,56
  -626.989,24     -1.539.412,98
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 1.364.873,69     983.162,73
    737.884,45   -556.250,25
2. Zinsaufwendungen        
a) Zinsaufwendungen ohne positive Sollzinsen 143.824,88     124.311,57
b) positive Zinsen auf Verbindlichkeiten -428.119,08     -293.256,46
    -284.294,20   -168.944,89
      1.022.178,65 -387.305,36
3. Laufende Erträge aus        
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren   395.078,02   2.271.439,36
      395.078,02 2.271.439,36
5. Provisionserträge   72.797.134,44   51.555.069,15
6. Provisionsaufwendungen   11.474.911,64   10.763.838,59
      61.322.222,80 40.791.230,56
7. Nettoertrag des Handelsbestands     63.941,97 2.271.961,70
8. Sonstige betriebliche Erträge     5.038.340,75 4.244.053,07
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen        
a) Personalaufwand        
aa) Löhne und Gehälter 25.035.659,63     21.901.298,48
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und und für Unterstützung 3.161.572,32     2.979.879,02
darunter:   28.197.231,95   24.881.177,50
für Altersversorgung 132.009,22 Euro       (152.334,41)
b) andere Verwaltungsaufwendungen   21.952.463,38   17.722.677,57
      50.149.695,33 42.603.855,07
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen     584.498,23 550.979,97
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen     339.465,82 212.249,41
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft   0,00   1.176.515,78
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft   649.015,14   0,00
      649.015,14 -1.176.515,78
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere   2.450.509,18   0,00
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren   0,00   107.110,88
      -2.450.509,18 107.110,88
18. Entnahmen aus dem/​Einstellungen (-) in den Fonds für allgemeine Bankrisiken     -1.000.000,00 0,00
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit     13.966.608,77 4.754.889,98
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   1.862.514,24   411.094,59
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen   2.519,00   3.494,00
      1.865.033,24 414.588,59
27. Jahresüberschuss     12.101.575,53 4.340.301,39
28. Gewinn-/​Verlustvortrag aus dem Vorjahr     0,00 3.038.904,61
      12.101.575,53 7.379.206,00
32. Einstellungen in Gewinnrücklagen        
a) in die gesetzliche Rücklage   605.078,78   217.015,07
d) in andere Gewinnrücklagen   5.418.687,53   2.386.769,40
      6.023.766,31 2.603.784,47
34. Bilanzgewinn/​Bilanzverlust     6.077.809,22 4.775.421,53

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

der Quirin Privatbank AG

A. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Quirin Privatbank AG mit Sitz in Berlin ist in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 87859 B eingetragen.

Der Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG zum 31. Dezember 2021 wurde nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wird aus Gründen der Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht. Dieses Wahlrecht wird analog auf die in den Formblättern vorgesehenen "davon"-Vermerke angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden gem. § 256a HGB in Verbindung mit 5 340h HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Diese sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Termingeschäfte werden zu entsprechenden Terminkursen des Abschlussstichtags umgerechnet.

Devisentermingeschäfte werden, sofern es sich nicht um Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB handelt, dem Handelsbuch zugeordnet. Die Bewertungsergebnisse der Termingeschäfte werden im Handelsergebnis ausgewiesen. Für die Bewertung von Devisenswapgeschäften werden gespaltene Terminkurse verwendet. Die Abgrenzung der Swapstellen wird ebenfalls im Handelsergebnis vereinnahmt.

Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert ausgewiesen. Sofern Kompensationsvereinbarungen vorliegen, werden Forderungen an Kreditinstitute und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verrechnet.

Forderungen an Kunden sind zum Nennwert ausgewiesen. Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Agien und Disagien aus über bzw. unter pari erworbenen festverzinslichen Wertpapieren werden periodengerecht amortisiert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der Liguiditätsreserve sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Die Bewertung der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere der Liguiditätsreserve erfolgt auf Basis von Marktpreisen des Bilanzstichtages nach dem strengen Niederstwertprinzip. Für die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet.

Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestandes erfolgt nach § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich eines Risikoabschlages. Der Risikoabschlag wird nach der Value-at-Risk-Methode berechnet und von unrealisierten Bewertungsgewinnen der Handelsbestände in Abzug gebracht. Dabei werden eine Haltedauer von 10 Tagen, ein Beobachtungszeitraum von einem Jahr sowie ein Konfidenzniveau von 99,0 % zugrunde gelegt. Die aufwandswirksame Erfassung des Risikoabschlages erfolgt gem. § 340c Abs. 1 HGB im Nettoertrag des Handelsbestandes. Darüber hinaus ist ein Teil der Nettoerträge des Handelsbestandes gemäß § 340e Abs. 4 dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zuzuführen. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.

Zinsabgrenzungen auf Forderungen, Verbindlichkeiten und Wertpapiere werden den entsprechenden Nominalbeträgen hinzugerechnet und in der jeweiligen Bilanzposition des Geschäfts ausgewiesen.

Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden linear über die jeweilige Nutzungsdauer vorgenommen. Standardsoftware wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert unter 250 € werden sofort aufwandswirksam erfasst. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 €, aber maximal 800 € werden im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen.

Sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorliegt, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Sind die Gründe hierfür entfallen, werden Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verpflichtungen aus Altersvorsorgeverträgen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und werden mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, verrechnet. Das zur Erfüllung der Schulden aus Altersvorsorgeverträgen gehaltene Deckungsguthaben wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Übersteigt der Betrag der Schulden den beizulegenden Zeitwert des Deckungsguthabens, wird eine Rückstellung in entsprechender Höhe gebildet.

Zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken besteht ein auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesener Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, in dem auch die verpflichtende Dotierung nach § 340e Abs. 4 HGB zum Ausgleich des Risikos künftiger Nettoaufwendungen des Handelsbestandes ausgewiesen wird.

Bildung von Bewertungseinheiten

Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB werden für Devisentermingeschäfte gebildet, die die Bank im Rahmen des Kundengeschäfts abschließt und durch korrespondierende Gegengeschäfte hinsichtlich der enthaltenen Währungsrisiken absichert. Die Bewertungseinheiten werden auf Mikroebene gebildet, d. h., den Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko des Grundgeschäfts stehen einzelne Sicherungsinstrumente gegenüber. Der Nachweis des Ausgleichs der gegenläufigen Wertveränderungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgt im Rahmen der Critical-Term-Match-Methode. Dabei wird dokumentiert, dass die wesentlichen Parameter zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen. Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden, dass sich die auf das abgesicherte Risiko bezogenen Wertveränderungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft über die gesamte Laufzeit der Geschäfte vollständig ausgleichen. Der wirksame Teil einer Bewertungseinheit wird bilanziell entsprechend der Einfrierungsmethode abgebildet. Darüber hinaus hinsichtlich des nicht abgesicherten Risikos bestehende Unwirksamkeiten werden nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften behandelt.

Bewertung zinsbezogener Geschäfte des Bankbuchs

Zur Sicherstellung einer verlustfreien Bewertung des Bankbuchs werden in die Beurteilung, ob ein Verpflichtungsüberschuss besteht, die zukünftigen Zahlungsströme aller zinstragenden Geschäfte mit fester Zinsbindung einbezogen. Den zum Bilanzstichtag ermittelten Barwerten werden die entsprechenden Buchwerte gegenübergestellt. Darüber hinaus werden angemessene anteilige Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigt. Die IDW-Stellungnahme zur verlustfreien Bewertung von zinstragenden Geschäften des Bankbuchs (BFA 3 n.F.) wird beachtet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht zum Stichtag nicht. Die Bildung einer Rückstellung ist folglich nicht erforderlich.

B. Erläuterungen zur Bilanz

I. Aktiva

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Zum Berichtsstichtag werden unter dem Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere die Wertpapiere der Liquiditätsreserve in Höhe von 2.187 T€ und des Anlagevermögens in Höhe von 58.816 T€ ausgewiesen. In den Schuldverschreibungen sind Geldmarktpapiere in Höhe von 9.300 T€ (Vorjahr 0 T€) enthalten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Wertpapiere in Höhe von 22.310 T€ fällig geworden. Die Wiederanlage der zugeflossenen Liquidität ist im abgelaufenen Geschäftsjahr nur teilweise erfolgt. Unter den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind Wertpapiere mit einem Buchwert von 21.821 T€ enthalten, die im Folgejahr fällig werden.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die in den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ausgewiesenen Wertpapiere werden in Höhe von 8.134 T€ der Liquiditätsreserve und in Höhe von 7.714 T€ dem Anlagevermögen zugeordnet.

Handelsaktiva

Die Handelsaktiva beinhalten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere zum Stichtag in Höhe von 2.583 T€ inklusive Risikoabschlägen in Höhe von 51 T€ (Vorjahr 2.076 T€ inklusive 10 T€). Neben den Aktien sind Derivate von 0 T€ enthalten.

Bei den Derivaten handelt es sich um Zeitwerte schwebender Devisentermingeschäfte, die dem Handelsbestand zugeordnet sind. Der Nominalbetrag dieser Devisentermingeschäfte beträgt, umgerechnet zum Terminkurs bei Geschäftsabschluss, zum Bilanzstichtag 50 T€ (Vorjahr 292 T€).

Aufgliederung der börsenfähigen Wertpapiere

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in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere    
börsenfähig 61.003 73.099
davon börsennotiert 36.104 54.337
davon nicht börsennotiert 24.899 18.762
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere    
börsenfähig 7.061 5.207
davon börsennotiert 5.473 4.323
davon nicht börsennotiert 1.588 884

Finanzanlagen

Beteiligungen

Die Bank hat ihre Anteile an der RIVA DI MORCOTE FINE ARTS GmbH, Berlin, im abgelaufenen Geschäftsjahr verkauft.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Bank hält 80 % der Anteile an der quirion AG, Berlin. Die Gesellschaft ist ein kleines Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 1 und Abs. 16 WpIG und besitzt eine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gem. § 15 Abs. 1 WpIG. Sie gilt daher gem. §§ 340a Abs. 1 i. V. m. 340 Abs. 4 HGB als große Kapitalgesellschaft. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 626 T€, der Beteiligungsbuchwert 11.700 T€, das Vorjahresergebnis -4.239 T€.

Mit Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss vom 16.02.2022 hat die Gesellschaft aus dem genehmigten Kapital eine Erhöhung des Grundkapitals um 31.324 auf 657.806 Aktien vorgenommen. Durch den Verzicht auf das Bezugsrecht hat sich der Anteil der Muttergesellschaft auf 76,2 % reduziert. Die Kapitalerhöhung ist mit Eintragung in das Handelsregister am 23.02.2022 wirksam geworden.

Wertpapiere des Anlagevermögens

Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapieren handelt es sich mit einem Buchwert von 58.816 T€ um Anleihen und Geldmarktpapiere, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen und für die grundsätzlich eine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit besteht. Der Anlagebestand enthält auch Anteile an einem Investmentfonds mit einem Buchwert von 7.714 T€. Anteile an inländischen Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen von mehr als 10 % bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr 0 T€).

Für Wertpapiere mit einem Buchwert von 499 T€ (Vorjahr 9.046 T€) wurde unter Berücksichtigung abgegrenzter Agien im Rahmen der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips auf Abschreibungen in Höhe von 1,5 T€ (Vorjahr 44,6 T€) auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert verzichtet, da die Wertminderungen als nicht dauerhaft eingeschätzt werden.

Anlagenspiegel

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in T€ Wertpapiere des Anlagevermögens Beteiligungen Verbundene Unternehmen Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Gesamt
Anschaffungskosten historisch 85.350 426 11.705 6.759 5.605 109.845
Zugänge Geschäftsjahr 9.800 0 0 407 193 10.400
Abgänge Geschäftsjahr 27.027 301 0 0 0 27.328
Abschreibungen insgesamt 2.409 125 5 5.812 5.040 13.391
Abschreibungen Geschäftsjahr 2.164 -300 0 342 242 2.448
Restbuchwert 31.12.2021 65.714 0 11.700 1.354 758 79.526
Restbuchwert Vorjahr 85.105 1 11.700 1.289 807 98.902

Im Geschäftsjahr wurden Markenrechte in Höhe von 5 T€ außerplanmäßig abgeschrieben (Vorjahr 0 T€). Durch den Verkauf der Beteiligung an der RIVA DI MORCOTE FINE ARTS GmbH, Berlin, reduziert sich die Abschreibung um 300 T€.

Sonstige Vermögensgegenstände

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in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Offene Verrechnungen aus schwebenden Wertpapiergeschäften 993 7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 847 496
Steuerforderungen 2.612 128
Aktivierte Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 300 338
Schecks und zum Einzug erhaltene Papiere 0 0
Gesamt 4.752 968

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen insbesondere Bankdienstleistungen aus dem Kapitalmarktgeschäft.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Abgrenzungen aus Lieferungen und Leistungen mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr in Höhe von 620 T€ und von bis zu vier Jahren in Höhe von 17 T€ enthalten.

Aktive latente Steuern

Die Quirin Privatbank AG macht von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch und setzt den aktiven Überhang an latenten Steuern in Höhe von 10.397 T€ in der Bilanz nicht an.

Der aktive Überhang an latenten Steuern ergibt sich in Höhe von 2.165 T€ aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, die im Wesentlichen aus den Rückstellungen (905 T€), den Wertpapieren (568 T€) und der betrieblichen Altersvorsorge (655 T€) resultieren. Darüber hinaus entsteht ein aktiver Überhang an latenten Steuern aus der Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 8.231 T€ nach § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Den ermittelten aktiven latenten Steuern liegt ein durchschnittlicher Steuersatz von 31,2 % zugrunde.

Fremdwährung

Das Gesamtvolumen der Vermögensgegenstände, die auf Fremdwährung lauten, beträgt umgerechnet 30.773 T€.

II. Passiva

Verbundene Unternehmen

Aus der Anlage freier Mittel verbundener Unternehmen bestehen unverbriefte Verbindlichkeiten unter den anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 3.155 T€ (Vorjahr 1.670 T€).

Sonstige Verbindlichkeiten

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in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Steuerverbindlichkeiten 1.065 2.515
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 283 437
Sonstige 42.502 58.998
Gesamt 43.850 61.950

In der Untergruppe Sonstige werden überwiegend zum Stichtag erhaltene, aber noch nicht weitergeleitete Dotationsmittel ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus betrieblicher Altersversorgung wurden mit den zur Deckung dieser Verbindlichkeiten erworbenen Wertpapieren (Deckungsvermögen) gem. § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Zum Bilanzstichtag steht dem Erfüllungsbetrag der verrechneten Verbindlichkeiten in Höhe von 4.540 T€ ein Deckungsvermögen mit einem Marktwert in Höhe von 4.538 T€ (Anschaffungskosten 3.911 T€) gegenüber.

Rückstellungen

Die Rückstellungen lassen sich zum Bilanzstichtag wie folgt aufgliedern:

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in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Erbrachte Lieferungen und Leistungen 7.951 6.443
Personalrückstellungen 7.720 6.287
Steuerrückstellungen 1.352 22
Sonstige Rückstellungen 1.604 1.541
Gesamt 18.627 14.293

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vorrangig schwebende Ansprüche, Rückbaukosten für Mietereinbauten sowie Archivierungskosten.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB beträgt 8.059 T€ und ergibt sich in Höhe von 1.059 T€ (Vorjahr 1.095 T€) aus der verpflichtenden Dotierung gemäß § 340e Abs. 4 HGB zum Ausgleich des Risikos künftiger Nettoaufwendungen des Handelsbestandes sowie in Höhe von 7.000 T€ (Vorjahr 6.000 T€) zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken. Da der Teil des Fonds für allgemeine Bankrisiken, der sich auf die Dotierung nach § 340e HGB bezieht, im Berichtsjahr oberhalb von 50 % des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands lag, wurde ein Betrag von 36 T€ zu Gunsten des Nettoertrages des Handelsbestandes aufgelöst.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 43.412.923 € und ist in 43.412.923 Stückaktien mit Gewinnberechtigung aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten.

Zum Berichtsstichtag besteht unverändert mit einer Frist bis zum 14. Juni 2023 die (nicht ausgenutzte) satzungsgemäße Ermächtigung, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 21.706 Tsd. Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen um bis zu 21.706 T€ zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2018"). Den Aktionären ist das Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist unter bestimmten Bedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Für die Durchführung der Kapitalerhöhungen durch den Vorstand ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.

Darüber hinaus besteht in Höhe von bis zu 17.000 T€ nicht ausgenutztes bedingtes Kapital zur Bedienung von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente ("Bedingtes Kapital 2018"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als von Options- und/​oder Wandlungsrechten aus Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Options-/​Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft oder Aktien aus einem genehmigten Kapital zur Bedienung eingesetzt werden.

Sowohl das genehmigte Kapital als auch das bedingte Kapital verbriefen ab dem Zeitpunkt ihrer möglichen Ausgabe die gleichen Stimm- und Gewinnrechte wie das bislang ausgegebene Grundkapital.

Als Hauptanteilseigner ist die Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, mit 25,3 % am Grundkapital der Quirin Privatbank AG beteiligt.

Fremdwährung

Auf Fremdwährung lautende Schulden bestehen im Gegenwert von 30.934 T€.

Restlaufzeitengliederung

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in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Andere Forderungen an Kreditinstitute 598 599
a) bis zu drei Monaten 598 599
Forderungen an Kunden 35.918 29.472
a) bis zu drei Monaten 3.449 3.384
b) mehr als drei Monate bis zu einem Jahr 25.642 21.194
c) mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren 6.827 4.894
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 69 139
a) bis zu drei Monaten 69 69
b) mehr als drei Monate bis zu einem Jahr 0 70

Forderungen an Kunden mit unbestimmter Laufzeit

Unter den Forderungen an Kunden werden Forderungen mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von 15.970 T€ (Vorjahr 6.078 T€) ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Provisionsergebnis

Die Bank vereinnahmt im Provisionsergebnis Gebühren aus der Anlageberatung und Vermögensverwaltung als Kerngeschäft im Geschäftsbereich Privatkundengeschäft. Darüber hinaus enthält das Provisionsergebnis die abgerechneten Gebühren aus der Begleitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen für Kunden des Geschäftsbereichs Kapitalmarktgeschäft.

Im Provisionsergebnis sind außerdem die Erträge aus dem Kundengeschäft des Bereichs Institutionelle Kundenbetreuung in Höhe von 2.272 T€ enthalten, die im Vorjahr im Handelsergebnis ausgewiesen wurden.

Im Provisionsergebnis sind periodenfremde Erträge in Höhe von 197 T€ sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -211 T€ enthalten.

Nettoertrag des Handelsbestandes

Der Nettoertrag des Handelsbestandes beträgt 64 T€ (Vorjahr 2.272 T€) und setzt sich zusammen aus dem Nettoergebnis in Höhe von 28 T€ (Vorjahr 2.000 T€) sowie einer Auflösung des Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340e HGB in Höhe von 36 T€ (Vorjahr 272 T€).

Sonstiges betriebliches Ergebnis

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen beinhalten folgende Sachverhalte:

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Sonstige betriebliche Erträge
(in T€)
2021 2020
Geschäftsbesorgung für Dritte 1.868 1.523
Erstattung von Aufwendungen durch Mandanten, Kunden und Mitarbeiter 1.602 1.007
Auflösung von Rückstellungen 499 721
Währungsumrechnung 463 592
Periodenfremde Erträge 346 191
Übrige 261 210
Gesamt 5.039 4.244
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Sonstige betriebliche Aufwendungen
(in T€)
31.12.2021 31.12.2020
Erstattungen -145 -150
Periodenfremde Aufwendungen -24 -21
Übrige -170 -41
Gesamt -339 -212

Die übrigen Aufwendungen enthalten einen Betrag von 23 T€ (Vorjahr 3 T€) aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen.

Verwaltungsaufwendungen

In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind periodenfremde Erträge aus Erstattungen in Höhe von 38 T€ enthalten.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Der Ertragssteueraufwand in Höhe von 1.863 T€ hat sich im Vergleich zum Vorjahr (411 T€) ergebnisbedingt deutlich erhöht. Er enthält Steuernachzahlungen für die Vorjahre in Höhe von 54 T€. Bei der Ermittlung des Steueraufwandes hat die Bank ihre Verlustvorträge entsprechend berücksichtigt.

D. Sonstige Angaben

Derivative Geschäfte

Die derivativen Geschäfte betreffen zum Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte. Derivate werden grundsätzlich nur im Kunden- bzw. Mandantenauftrag abgeschlossen. Die Risikopositionen werden durch Gegengeschäfte mit Kreditinstituten glattgestellt. Da die Absicherung dabei grundsätzlich auf Mikroebene erfolgt, werden die zu Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zusammengefassten Grund- und Sicherungsgeschäfte überwiegend dem Anlagebuch zugeordnet. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 gibt es keine Bewertungseinheiten.

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Handelsbuch Restlaufzeit
Angaben
in T€
<1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Nominal Positive Marktwerte Negative Marktwerte
Währungsrisiken 50 - - 50 0 0
Gesamt 50 - - 50 0 0

Die im Handelsbuch ausgewiesenen Geschäfte in Höhe von 50 T€ (Vorjahr 292 T€) betreffen ausschließlich Kreditinstitute.

Die angegebenen Werte stellen den beizulegenden Zeitwert auf Basis der Kurse am Abschlussstichtag dar, wobei Transaktionskosten unberücksichtigt sind. Sich aus negativen Marktwerten ergebende Risiken sind durch entsprechende Rückstellungen abgedeckt, soweit dies handelsrechtlich erforderlich ist. Die dem Handelsbestand zugeordneten Derivate werden mit ihren positiven bzw. negativen Marktwerten in dem Bilanzposten Handelsaktiva bzw. Handelspassiva ausgewiesen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme dieser Derivate hinsichtlich Höhe, Zeitpunkt und Sicherheit beeinträchtigt sind.

Mitglieder des Vorstands

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Karl Matthäus Schmidt (Vorsitzender) Johannes Eismann (CFO)
Zuständigkeiten: Zuständigkeiten:
Privatkundengeschäft Kapitalmarktgeschäft
Anlagemanagement Treasury
Risikomanagement inkl. Recht, Compliance, Kredit-Marktfolge Kredit-Markt
Marketing, Personal, Revision Finanzen
Bankbetrieb, Datenschutz  
Mandate in anderen Kontrollgremien: Mandate in anderen Kontrollgremien:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der quirion AG, Berlin Mitglied des Aufsichtsrats der quirion AG, Berlin

Mitglieder des Aufsichtsrats

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Holger Timm (Vorsitzender) Matthias Baller (stellvertretender Vorsitzender)
Vorstandsvorsitzender der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin Syndikusanwalt der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin
Vorstandsvorsitzender der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin  
Klaus-Gerd Kleversaat Anke Dassler
Vorstandsmitglied Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin Head of Accounting, Evonik Industries AG, Essen
Tanja Creed Dr. Carolin Gabor
Geschäftsführerin der Riedel Holding GmbH & Co. KG. sowie der RIM Riedel ImmobilienManagement GmbH & Co. KG. jeweils Nürnberg Geschäftsführerin/​CEO Movinx GmbH, Berlin

Herr Carsten Bing ist zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. November 2021 aus dem Aufsichtsrat der Quirin Privatbank ausgeschieden. In der entsprechenden Nachwahl zum Aufsichtsrat in der ordentlichen Hauptversammlung am 26. November 2021 wurde Frau Tanja Creed neu in den Aufsichtsrat der Bank gewählt.

Organbezüge

An die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 34 T€ gezahlt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Angabe der gewährten Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV

Zum Jahresende bestehen keine Kreditlinien für Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Aufsichtsrats.

Angabe nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 sowie § 35 Abs. 4 und 6 RechKredV

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 1.592 T€ (Vorjahr 1.540 T€). Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte, dass die Bank aus Eventualverbindlichkeiten oder übernommenen Bürgschaften in Anspruch genommen wird.

Mitarbeiter

Die Anzahl der Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen:

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Anzahl der Arbeitnehmer per 31.12.2021 im Jahresdurchschnitt
Männlich 149 145
Weiblich 101 95
Gesamt 250 240

Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB

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in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Abschlussprüfungsleistungen 204 184
Andere Bestätigungsleistungen 124 86
Steuerberatungsleistungen 10 30
Sonstige Leistungen 54 16
Gesamt 392 316

Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG. Als sonstige Leistungen wurden allgemeine Beratungsleistungen im Rahmen von projektbezogener Qualitätssicherung erbracht.

E. Weitere Angaben

Offenlegung gem. Art. 434 Abs. 1 CRR II

Die Offenlegungsangaben gem. Art. 434 Abs. 1 CRR II sind dem Offenlegungsbericht, der auf der Internetseite der Bank veröffentlicht wird, zu entnehmen.

Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Aus Miet-, Leasing- sowie Geschäftsbesorgungs- und Wartungsverträgen ergeben sich über die Restlaufzeit der wesentlichen Einzelverträge künftige Belastungen von insgesamt 13.721 T€, von denen sich 5.306 T€ auf eine Restlaufzeit von über einem bis maximal 7 Jahren beziehen. Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2021 für die Bank übernommene Mietavale in Höhe von 570 T€.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine ("Russland-Ukraine-Krieg"). Die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs sowie die in diesem Zusammenhang verhängten Sanktionen werden voraussichtlich sowohl die deutsche als auch die Weltwirtschaft insgesamt belasten und aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten auch die Kapitalmärkte. Dies kann unmittelbar Auswirkungen auf die durch die Gesellschaft verwalteten Vermögenswerte (AuM) und mithin auf die Bemessungsgrundlage für die Gebührenabrechnung haben. Infolgedessen ist die Ergebnisprognose der Gesellschaft für das Jahr 2022 mit erhöhten Unsicherheiten behaftet, da derzeit nicht absehbar ist, über welchen Zeitraum sich der Konflikt erstrecken und welchen Verlauf er nehmen wird.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Gemäß §150 AktG wurde zunächst die gesetzliche Rücklage in Höhe von 605 T€ dotiert. Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat satzungsgemäß 5.419 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Betrag von 6,1 Mio. € soll der Hauptversammlung zur Ausschüttung als Dividende in Höhe von 0,14 € je Aktie vorgeschlagen werden.

 

Berlin, 03. März 2022

Quirin Privatbank AG

Der Vorstand

Karl Matthäus Schmidt

Johannes Eismann

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Quirin Privatbank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Ermittlung und Erfassung der Provisionserträge

Angaben zu den Provisionserträgen sind in den Erläuterungen zu den Provisionserträgen im Anhang sowie in den Abschnitten "Positionierung der Bank" sowie "Geschäftliche Entwicklung" des Lageberichtes enthalten.

Das Risiko für den Abschluss

Der Provisionsertrag ist der Höhe nach der bedeutsamste Bestandteil des Jahresergebnisses der Quirin Privatbank AG. Die Quirin Privatbank AG weist im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 Provisionserträge von EUR 72,8 Mio (i. Vj. EUR 51,6 Mio) aus.

Die aus dem Privatkundengeschäft stammenden Provisionserträge resultieren aus Gebühren für die Vermögensberatung und Vermögensverwaltung. Im Bereich Kapitalmarktgeschäft erzielt die Bank im Wesentlichen Provisionserträge aus dem Corporate-Finance-Geschäft.

Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass aufgrund einer nicht sachgerechten Erfassung der Vertragsstammdaten, wie z. B. Gebührensätze oder Abrechnungszeiträume, einzelner provisionsrelevanter Transaktionen sowie einer fehlerhaften Berechnung die Provisionserträge in unrichtiger Höhe ermittelt werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

Im Rahmen von kontrollbasierten Prüfungshandlungen haben wir die Angemessenheit und Implementierung sowie die Wirksamkeit von manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen beurteilt, die die Gesellschaft zur Sicherstellung einer korrekten Erfassung abrechnungsrelevanter Vertrags- und Transaktionsdaten im Provisionsgeschäft eingerichtet hat.

Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme haben wir im Vorfeld die Wirksamkeit der allgemeinen IT-Kontrollen, die sich auf die IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von IT-Anwendungskontrollen unterstützen, unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft.

Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir anhand von repräsentativen Stichproben die ordnungsmäßige Berechnung und buchhalterische Erfassung der Provisionserträge einzelner Transaktionen nachvollzogen. Dabei haben wir auch die Abrechnungen mit den der Ermittlung und Erfassung von Provisionserträgen zugrunde liegenden Unterlagen abgestimmt.

Unsere Schlussfolgerungen

Die eingerichteten manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen sind geeignet, die sachgerechte Erfassung der Vertragsstamm- und Transaktionsdaten im Provisionsgeschäft sicherzustellen, sodass die Berechnungen der Provisionserträge sachgerecht erfolgt.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchzuführenden Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. November 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Quirin Privatbank AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lars Protze.

 

Berlin, den 9. März 2022

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Protze, Wirtschaftsprüfer

Koch, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der Quirin Privatbank AG bei der Leitung der Bank regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Er wurde vom Vorstand der Bank zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über die wesentlichen Entwicklungen in der Gesellschaft unterrichtet.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftslage und die wirtschaftliche Situation der einzelnen Geschäftsbereiche, die Unternehmensplanung, die Risikolage sowie die strategische Ausrichtung der Bank informiert. Über grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Lage sowie bedeutsame Geschäftsvorgänge fanden enge Beratungen zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft statt. Auch außerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben sich der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter vom Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat, soweit nach gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorschriften erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Vorfällen erteilt.

Im Berichtsjahr fanden planmäßig vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 19. März, 11. Juni, 24. September und 26. November 2021 statt. An den Sitzungen des Aufsichtsrats haben auch der Vorstand sowie die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung teilgenommen. Es existieren ein Prüfungsausschuss, ein Risikoausschuss sowie ein Digitalausschuss. In der Sitzung am 26. November 2021 wurde der bis dahin bestehende Präsidialausschuss aufgelöst.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Berichtsjahr wie folgt verändert. Herr Carsten Bing ist zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. November 2021 aus dem Aufsichtsrat der Quirin Privatbank ausgeschieden. In der entsprechenden Nachwahl zum Aufsichtsrat in der ordentlichen Hauptversammlung am 26. November 2021 wurde Frau Tanja Creed neu in den Aufsichtsrat der Bank gewählt. In der ebenfalls am 26. November 2021 durchgeführten Aufsichtsratssitzung wurde Frau Creed zum Mitglied im Prüfungs- und Risikoausschuss gewählt. Darüber hinaus hat sich die Besetzung der Ausschüsse nicht verändert. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr dreimal. An den Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. der Ausschüsse haben nach Bedarf auch Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzen, Revision und Compliance sowie Mitarbeiter des Abschlussprüfers teilgenommen.

Zentrale Themen des Aufsichtsrats waren auch in 2021 noch die weltweite COVID-19-Pandemie, die daraus resultierenden Folgen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Kapitalmärkte sowie die Auswirkungen all dessen auf die Geschäftsentwicklung der Quirin Privatbank. Der Aufsichtsrat hat sich zusammen mit dem Vorstand in dem Kontext umfassend mit der Digitalisierungsstrategie und Digitalisierungsprojekten der Bank auseinandergesetzt.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat auch in 2021 intensiv mit der strategischen Weiterentwicklung der Bank beschäftigt, insbesondere mit dem Geschäftsbereich Privatkundengeschäft und dem Tochterunternehmen quirion AG. In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat über die Übernahme der Anteile an der quirion Sachwerte GmbH (vormals Bloxxter GmbH) durch die quirion AG und die damit verbundene geplante Erweiterung der Angebotspalette um tokenisierte Sachwerte-Investitionen sowie die Weiterentwicklung der strategisch engen Verzahnung des digitalen und persönlichen Beratungsansatzes über beide Marken unter der Überschrift "One Bank" informieren lassen. Ein weiterer Schwerpunkt war die Befassung mit der Geschäftsentwicklung und Kapitalisierung der quirion AG.

Außerdem hat sich der Aufsichtsrat über die Umsetzung regulatorischer Anpassungen und die Auswirkungen des negativen Zinsumfelds, insbesondere auf den Bereich Treasury sowie die von der Bank zur Eindämmung gestiegener Kundeneinlagen ergriffenen Maßnahmen informieren lassen und sich mit den monatlichen Informationen des Finanzbereichs zur Geschäftsentwicklung beschäftigt.

Die mehrjährige Geschäftsplanung sowie die Ergebnisse des jährlichen ICAAP-Prozesses zur Überprüfung und Sicherstellung der angemessenen Kapitalausstattung der Bank wurden in der Sitzung am 19. März 2021, die aktualisierte Geschäfts- und Risikostrategie am 26. November 2021 mit dem Aufsichtsrat erörtert.

Der Compliance-Bericht, der Bericht der MaRisk-Compliance-Funktion sowie der Bericht der zentralen Stelle gemäß § 25h Abs. 4 i. V. m. § 25h Abs. 1 KWG ("Fraud") für das Berichtsjahr 2020 wurden dem Aufsichtsrat von der Compliance-Beauftragten vorgelegt und in der Sitzung am 19. März 2021 erörtert.

Der Aufsichtsrat hat sich in jeder Sitzung vom Vorstand ausführlich über die Feststellungen der Internen Revision sowie über die jeweils aktuelle Risikoposition der Bank informieren lassen.

In 2021 hat die BaFin für die Quirin Privatbank eine turnusmäßige Prüfung des Geschäftsbetriebes gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG mit den Schwerpunkten Handelsgeschäfte und Risikotragfähigkeit angeordnet. Die Prüfung wurde in den Monaten Mai und Juni durch die Bundesbank durchgeführt. Der Aufsichtsrat sich über den Verlauf der Prüfung informieren lassen und die Ergebnisse, insbesondere die getroffenen Feststellungen mit dem Vorstand erörtert. Die Abarbeitung der Feststellungen wird in 2022 mit höchster Priorität erfolgen und zu Anpassungen von Prozessen und Methoden führen.

Die Ergebnisse der Prüfung nach § 89 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Prüfungszeitraum 1. April 2020 bis 31. März 2021 wurden zusammen mit Vertretern der Prüfungsgesellschaft in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 24. September 2021 erörtert. Die WpHG-Prüfung für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Prüfungszeitraum 1. April 2021 bis 31. März 2022 wird erneut durch die vom Vorstand beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vorgenommen. Der Prüfungsbericht wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats nach Abschluss der Prüfung übermittelt.

Jahresabschluss

Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 ist unter Einbeziehung von Buchführung und Lagebericht durch die in der Hauptversammlung vom 26. November 2021 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und am 9. März 2022 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bestätigungsvermerk wurde durch die Herren Wirtschaftsprüfer Protze und Koch gemeinsam unterzeichnet.

Der Prüfungsausschuss hat sich in der Sitzung am 18. März 2022 intensiv mit den Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss 2021 inklusive des Prüfungsberichts befasst. Die Abschlussprüfer nahmen an der genannten Sitzung des Prüfungsausschusses teil, erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und standen für Fragen zur Verfügung. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat hierüber in der anschließenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet.

In der Sitzung am 18. März 2022 hat sich insofern auch der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit eingehend mit dem vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 2021 der Quirin Privatbank AG befasst, diesen intensiv geprüft und mit dem Vorstand sowie der erweiterten Geschäftsleitung erörtert.

Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss sowie dem Ergebnis der eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen und billigt den Jahres- und Konzernabschluss 2021. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlägen des Vorstands zur teilweisen Gewinnverwendung hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Demnach wurden im Einzelabschluss der Gesellschaft aus dem Jahresüberschuss von EUR 12.101.575,53 zunächst die gesetzliche und gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung die andere Gewinnrücklage in Höhe von insgesamt EUR 6.023.766,31 dotiert. Der verbleibende Betrag von EUR 6.077.809,22 erhöht den Bilanzgewinn und soll zur Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 0,14 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet werden.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr außerordentliches Engagement und die im Geschäftsjahr 2021 erbrachten Leistungen und erzielten Ergebnisse.

 

Berlin, 18. März 2022

Holger Timm, Aufsichtsratsvorsitzender

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.077.809,22 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,14 je gewinnberechtigter Stückaktie ohne Einstellung von Beträgen in andere Gewinnrücklagen sowie ohne Vortrag von Beträgen auf neue Rechnung zu verwenden.

Ergebnisverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 3. Juni 2022 hat beschlossen, den ausgewiesenen Bilanzgewinn 2021 in Höhe von EUR 6.077.809,22 in Form einer Dividende in Höhe von 0,14 € je gewinnberechtigter Stückaktie ohne Einstellung von Beträgen in andere Gewinnrücklagen sowie ohne Vortrag von Beträgen auf neue Rechnung zu verwenden.