Quirin Privatbank AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Quirin Privatbank AG
1. Rahmenbedingungen
Im Jahr 2023 standen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ganz im Zeichen der im
Jahr 2022 begonnenen und bis ins dritte Quartal 2023 fortgesetzten historisch schnellen
und starken Anhebung der Leitzinsen durch die Notenbanken. Diese haben sowohl gesamtwirtschaftlich
als insbesondere auch an den Anlagemärkten zu entsprechenden Einflüssen geführt, denen
auch die Quirin Privatbank AG (nachfolgend kurz "Quirin Privatbank" oder "Bank") sowie
ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend die "Kunden") ausgesetzt waren.
Die weltweite konjunkturelle Entwicklung kühlte in diesem Umfeld gegenüber der auch
schon unterdurchschnittlichen Entwicklung von 2022 weiter ab. Im Kreis der Industrieländer
war dabei das Wirtschaftswachstum, gemessen an der realen Veränderungsrate des Bruttoinlandsprodukts
(BIP), in Deutschland mit am geringsten. Den ersten Zahlen des Statistischen Bundesamtes
zufolge ging die Wirtschaftsleistung nach dieser Kennzahl im Jahr 2023 sogar um -0,3
% zurück. Auch wenn aufgrund des Verlaufs in 2023 technisch noch keine Rezession vorliegt,
setzte sich die seit dem 2. Quartal 2022 in Deutschland vorherrschende wirtschaftliche
Stagnation fort. Weltweit betrachtet war das Wirtschaftswachstum mit 3,0 % (IMF-Prognose
von Oktober 2023) im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen 10 Jahre leicht
unterdurchschnittlich.
Rückläufig war in 2023 auch die Inflation. Von den Höchstständen von knapp 10 % Ende
2022 ging die Inflationsrate im Jahresverlauf 2023 kontinuierlich zurück. Die Entwicklung
war allerdings weniger markant und zügig als aus Sicht der Bank von vielen zum Jahresbeginn
2023 erwartet, so dass die deutsche Inflationsrate im Jahresdurchschnitt noch immer
bei +5,9 % lag. Auch angesichts dieses Inflationsverlaufs sahen sich die Notenbanken
weltweit dazu veranlasst, ihren Kurs schneller und kräftiger Leitzinsanhebungen fast
durchgängig fortzusetzen. So lag der Leitzins in den USA seit Juli 2023 und damit
auch zum Jahresende bei 5,25 bis 5,5 % - in der Europäischen Währungsunion lag der
Leitzins der EZB ab September 2023 bei 4,5 %. Dies wirkte sich auch entsprechend auf
das allgemeine Zinsumfeld aus, das in 2023 weiter anzog.
An den weltweiten Aktienmärkten war das Jahr 2023 - trotz steigender Zinsen und eines
unterjährig durchaus schwankenden Verlaufs - aus Sicht der Bank überdurchschnittlich
erfreulich. Der weltweite Aktienindex der Industrieländer MSCI World gewann (in US-Dollar)
knapp 22 % hinzu, der DAX entwickelte sich mit gut 20 % kaum schwächer - unter den
Spitzenreitern war einmal mehr der US-amerikanische Aktienmarkt, der gemessen am S&P
500 sogar gut 24 % (in US-Dollar) hinzugewann. In den Schwellenländern war die Entwicklung
mit +7 % gemessen am MSCI World Emerging Markets eher durchschnittlich und deutlich
geringer als in den Industrieländermärkten. Der Euro erstarkte gegenüber dem US-Dollar
im Jahresverlauf um gut 3 %, was die Erträge internationaler Aktienengagements für
Euro-Investoren etwas schmälerte. An den Anleihemärkten markierte das Jahr 2023 zwar
eine merkliche Erholung gegenüber dem Jahr 2022. Mit einem Anstieg von zum Beispiel
6,7 % bei den 10-jährigen Bundesanleihen konnten die Verluste aus 2022 allerdings
noch nicht aufgeholt werden. Darüber hinaus vollzog sich der Löwenanteil dieser Erholung
erst in den letzten Wochen des vierten Quartals.
Eine auch das Anlegerverhalten beeinflussende Sondersituation im Zinsmarkt war aus
Sicht der Bank die über den gesamten Jahresverlauf 2023 anhaltende Inversion der Zinsstrukturkurve
sowohl in Europa als auch in den USA (sowie weiteren wichtigen Wirtschaftsräumen).
Sehr kurzfristige Zinsen waren bis zum Jahresende merklich höher als Coupons für länger
laufende Zinstitel, was die hohe Nachfrage der Anleger nach Tagesgeld- und Geldmarktanlagen
erklärt.
2. Geschäftsmodell
Die Quirin Privatbank betreibt mit dem Privatkundengeschäft und dem Kapitalmarktgeschäft
zwei strategische Geschäftsbereiche.
Geschäftsbereich Privatkundengeschäft
Im Mittelpunkt des Privatkundengeschäfts steht die unabhängige Beratung von vermögenden
Privatkunden rund um das Thema Geld- und Vermögensanlage. Die Beratung erfolgt nach
dem Prinzip der Honoraranlageberatung, d. h., die Bank wird für ihre Dienstleistungen
ausschließlich und direkt von ihren Kunden bezahlt. Bemessungsgrundlage für die Vergütung
sind grundsätzlich die Assets under Management (AuM). Unabhängige Beratung meint in
diesem Zusammenhang eine sowohl produkt- als auch anbieterunabhängige Beratung, womit
die Beratung der Kunden auf die Interessen der Kunden und mithin nicht auf den Absatz
bestimmter Produkte von bestimmten Anbietern ausgerichtet ist.
Die Kunden im Privatkundengeschäft werden persönlich und ganzheitlich an 15 Standorten
im Bundesgebiet betreut. Die Betreuung der Kunden erfolgt ausschließlich durch festangestellte
Vermögensberaterinnen und Vermögensberater und wird einerseits in Form der Anlageberatung
und andererseits in Form der Vermögensverwaltung angeboten - wobei sich die Bank insbesondere
auf die Vermögensverwaltung fokussiert. Im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung
und Anlageberatung erbringt die Bank auch Dienstleistungen im Einlagen- und Depotgeschäft.
Kernelement im Privatkundengeschäft und Grundlage der bestehenden Wachstumsstrategie
ist das Asset-Management-Konzept, auf dessen Basis im Rahmen der Vermögensverwaltung
die Kundengelder angelegt und verwaltet werden.
Die Vermögensverwaltung umfasst unter der Bezeichnung "Markt - Meinung - Wissen" drei
übergeordnete Bausteine, die individuell miteinander kombiniert werden können. Innerhalb
der Bausteine stehen je nach Risikoprofil des Kunden verschiedene Anlagestrategien
zur Verfügung. Das Besondere des Konzepts liegt in der Kombination unterschiedlicher,
klar voneinander abgegrenzter Renditequellen, die jeweils unterschiedlichen Schwankungsbreiten
und Risiken unterliegen. Darüber hinaus wird seit 2019 eine auf nachhaltige Investitionen
ausgerichtete Vermögensverwaltungsstrategie unter dem Namen "Verantwortung" angeboten.
Die Strategie "Verantwortung" ist vom Volumen her nach der Strategie "Markt" mittlerweile
die zweitgrößte Strategie in der Vermögensverwaltung.
Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen quirion AG, einem sog. "Robo-Advisor" für die
digitale Geldanlage, ist die Quirin Privatbank ein hybrider Finanzdienstleister, der
für das Privatkundengeschäft im übergeordneten Sinne die jeweiligen Vorteile aus der
digitalen und der analogen Welt der Geldanlage zum Nutzen der Kunden miteinander verbindet.
Neue und bestehende Kunden beider Welten haben je nach Bedarf die Wahl zwischen verschiedenen
Anlage- und Betreuungsmodellen:
| ― |
einer rein digitalen Geldanlage ohne persönlichen Ansprechpartner,
|
| ― |
einer digitalen Geldanlage mit persönlicher Beratung und Betreuung per Telefon oder
Video und
|
| ― |
der individuellen persönlichen Beratung und Betreuung an 15 Standorten über die gesamte
Angebotspalette der Vermögensverwaltung und Vermögensberatung.
|
Die unterschiedlichen Beratungsmodelle variieren hinsichtlich ihres Preises sowie
der Intensität und Individualisierung der Beratung.
Geschäftsbereich Kapitalmarktgeschäft
Im Geschäftsbereich Kapitalmarktgeschäft werden börsennotierte und nicht börsennotierte
Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Aktionäre mit ihren Geschäftsvorhaben betreut.
Darüber hinaus bietet das Kapitalmarktgeschäft seinen Kunden Zugang zu in- und ausländischen
Investoren an den internationalen Kapitalmärkten. In diesem Zusammenhang werden mit
den Small- und Mid-Cap-interessierten Investoren entsprechende Investmentideen entwickelt
und umgesetzt.
Um den anspruchsvollen Anforderungen seiner Kunden bestmöglich gerecht zu werden,
bündelt das Kapitalmarktgeschäft die Expertise verschiedener Spezialisten auf den
jeweiligen Gebieten in vier Bereiche.
Der Bereich Corporate Finance entwickelt mit Blick auf die jeweiligen Ziele seiner
Kunden individuelle Finanzierungskonzepte und setzt diese um - unabhängig davon, ob
es sich dabei um Eigen-, Hybrid- oder Fremdkapitalfinanzierungen, Umplatzierungen,
Übernahmeangebote, Squeeze-outs, Aktien- und Anleiherückkaufprogramme oder Börsenzulassungen
und Listings handelt.
Im Bereich Institutionelle Kundenbetreuung werden vielfältige Investitionsoptionen
mit und für die Kunden entwickelt und organisiert - vom Handel mit Aktien über ETFs
bis hin zu Staats- und Unternehmensanleihen. Spezialisiert hat sich der Bereich auf
die Umsetzung von Trading-Strategien und bietet im Rahmen von Best Execution ein Orderrouting
zu allen wichtigen internationalen Börsenplätzen an. In diesem Zusammenhang werden
regelmäßig auch die vom Bereich Corporate Finance durchgeführten Kapitalmarkttransaktionen
unterstützt.
Im Bereich Institutionelles Research werden fundamentale Unternehmensanalysen sowie
Unternehmensstudien, Marktanalysen und Industriereports erstellt. Der Fokus liegt
dabei auf ausgewählten deutschen Small und Mid Caps. Darüber hinaus werden Kapitalmarkttransaktionen
des Bereichs Corporate Finance durch entsprechende Unternehmens- und Marktanalysen
begleitet.
Der von den vorgenannten Bereichen unabhängige Geschäftsbereich Kapitalmarktservice
bietet ein Leistungsangebot zur Begebung von wertpapierbasierten Finanzierungsinstrumenten
an. Dies beinhaltet einerseits die vollumfängliche prozessuale und technische Abwicklung
von Wertpapieremissionen für Banken, Finanzdienstleister, Wertpapierhandelshäuser
und externe Unternehmensberater. Andererseits richtet sich das Dienstleistungsangebot
direkt an Unternehmen, die Kapitalmarktprodukte in Anspruch nehmen - angefangen bei
der Erstverbriefung von Emissionen und Zahlstellendiensten über die laufende Betreuung
und Pflege bis hin zu Kapitalveränderungen inklusive etwaiger erforderlicher Ergänzungsdienstleistungen.
Geschäftsstrategie
Das Geschäftsmodell der Bank ist in beiden strategischen Geschäftsbereichen vorwiegend
auf das Erzielen von Provisionserträgen für die angebotenen Dienstleistungen ausgerichtet.
Die Quirin Privatbank verfolgt im Rahmen ihrer Geschäftsstrategie die folgenden fünf
übergeordneten Ziele:
| ― |
DIE Bank/Marke für (echte) unabhängige Anlageberatung in Deutschland sein,
|
| ― |
Wachstum: deutliche Steigerung der Kundenanzahl und der verwalteten Kundengelder (AuM),
|
| ― |
nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes,
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| ― |
angemessene Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg,
|
| ― |
nachhaltige Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer Ziele.
|
Die Geschäftsstrategie wird jährlich überprüft und ist im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich
unverändert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das strategische Wachstumsziel um
die Steigerung der Kundenanzahl ergänzt. Zudem wurde im Kontext des veränderten Zinsumfelds
ein Zinsangebot für täglich fällige Kundeneinlagen mit dem Ziel eingeführt, diese
Einlagen sukzessive in eine Vermögensverwaltung und damit in eine Anlage am Kapitalmarkt
zu konvertieren.
Neben den beiden strategischen Geschäftsbereichen Privatkundengeschäft und Kapitalmarktgeschäft
steuert die Bank ihre Liquidität im Bereich Treasury, um einerseits die Zahlungsfähigkeit
und Einhaltung sämtlicher regulatorischer Anforderungen zu gewährleisten und andererseits
in diesem Kontext Zinsüberschüsse zu generieren.
Darüber hinaus betreibt die Bank im Rahmen verbliebener vertraglicher Verpflichtungen
das sog. BPO-Geschäft (Business Process Outsourcing). Grundsätzlich hat die Bank diese
Aktivitäten 2015 an andere Geschäftspartner abgegeben. Sie ist nur noch insoweit in
das BPO-Geschäft eingebunden, als sie als Partner für Bankinfrastrukturleistungen
fungiert, die einer Banklizenz bedürfen (z. B. Lagerung von Wertpapieren bei Wertpapiersammelstellen),
wofür die Bank entsprechend vergütet wird und anfallende Kosten an die Vertragspartner
weiterbelastet.
Im Zusammenhang mit der quirion AG erbringt die Quirin Privatbank Leistungen für die
Kunden der quirion AG. Diese betreffen das Führen von Konten und Wertpapierdepots,
wofür die Bank entsprechend vergütet wird. Zudem erbringt die Bank in Geschäftsbesorgung
verschiedene Corporate-Center-Funktionen für die quirion AG.
Die Bank steuert ihr Geschäft und die Geschäftsentwicklung nach finanziellen und nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind der
Jahresüberschuss sowie die Gesamtkapitalquote. Die Gesamtkapitalquote setzt sich dabei
aus dem aufsichtlichen Kern- und Ergänzungskapital zusammen und beschreibt das Verhältnis
zu den aufsichtlichen Risikopositionen. Weitere finanzielle Leistungsindikatoren sind
der Provisionsüberschuss und die Cost-Income-Ratio (CIR). Die CIR wird vor Umlage
der Overheadkosten ermittelt und ist definiert als Relation der ordentlichen Aufwendungen
zu den ordentlichen Erträgen.
Der bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator, der sich lediglich auf den Geschäftsbereich
Privatkundengeschäft bezieht, ist das für die Kunden verwaltete Vermögen (Assets under
Management - AuM). Die AuM umfassen sowohl Wertpapiere als auch bei der Bank gehaltene
Einlagen der Kunden. Weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die Kundenanzahl
sowie die Kundenzufriedenheit.
3. Geschäftliche Entwicklung
Überblick
Die Quirin Privatbank blickt auf eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung in 2023 zurück.
Sowohl die an dem verwalteten Kundenvermögen und den Nettozuflüssen gemessenen vertrieblichen
Kennzahlen im Privatkundengeschäft als auch der Jahresüberschuss sind Ausdruck dieser
positiven Entwicklung. Die Bank erreicht im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss
von 9,5 Mio. €, was einer Verbesserung von 1,5 Mio. € bzw. 18 % im Vergleich zum Ergebnis
des Vorjahreszeitraumes (8,0 Mio. €) entspricht. Der 2023 erreichte Jahresüberschuss
liegt damit auch deutlich über dem für das Geschäftsjahr erwarteten Planwert.
Zwar stand auch 2023 unter dem Eindruck des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine
sowie weiterer multilateraler Krisen und der (un)mittelbaren Folgen und Unsicherheiten,
die diese Krisen für die Menschen und die Kapitalmärkte mit sich brachten. Allerdings
zeigten sich die Kapitalmärkte trotz der schwierigen Weltwirtschaftslage weitgehend
robust, was die positive Geschäftsentwicklung der Bank in Verbindung mit hohen Mittelzuflüssen
auf verzinste Tagesgeldkonten der Bank unterstützt hat. Die Eigenkapitalrendite (nach
Steuern) beträgt für das Geschäftsjahr 2023 12,5 % (2022: 11,4 %).
Getragen wurde die positive Geschäftsentwicklung insbesondere durch die Geschäftsbereiche
Privatkundengeschäft und Treasury. Im Bereich Treasury konnte die Bank aufgrund der
Zinsentwicklung, der außerordentlich stark gestiegenen Kundeneinlagen und der daraus
generierten Zinsmarge ein besonders stark verbessertes Zinsergebnis erreichen.
Das Privatkundengeschäft konnte seinen Wachstumskurs der vergangenen Jahre fortsetzen.
So belaufen sich die AuM zum Jahresende 2023 auf 5,8 Mrd. €, was im Vergleich zum
Vorjahr einer Steigerung von 0,8 Mrd. € bzw. 16 % entspricht. Insofern konnte das
für die AuM erwartete Wachstum erreicht werden. In den gestiegenen AuM spiegeln sich
sowohl die in den Kundenportfolios erzielte positive Performance als auch die Nettozuflüsse
der Kunden wider. Die Nettozuflüsse erreichen in 2023 ca. 380 Mio. € und haben sich
im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 31 % erhöht. Der überwiegende Teil der Nettozuflüsse
wurde zunächst auf Zinskonten angelegt, denn bezüglich eines Investments am Kapitalmarkt
waren viele Anleger aufgrund der bestehenden Unsicherheiten noch zurückhaltend.
Von den insgesamt 5,8 Mrd. € im Privatkundengeschäft verwalteten Kundenvermögen werden
etwa 4,6 Mrd. € entsprechend der strategischen Zielsetzung im Rahmen einer Vermögensverwaltung
betreut. Dies entspricht einem Anteil von 80 % der AuM. Diese Vermögensverwaltungsquote
hat sich mithin im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der stark gestiegenen Einlagen um
3 Prozentpunkte reduziert.
Der Provisionsüberschuss im Privatkundengeschäft konnte im Vergleich zum Vorjahr auf
Basis der hohen Nettozuflüsse sowie der positiven Entwicklung der Kapitalmärkte, die
sich in einer entsprechend positiven Wertentwicklung der Kundenportfolios niederschlägt,
um 9 % gesteigert werden. Da die Verwaltungsaufwendungen gleichzeitig nur um 4 % gestiegen
sind, hat sich das Ergebnis des Geschäftsbereichs in 2023 deutlich verbessert und
liegt auch über dem Erwartungswert für das Segment. Die CIR des Privatkundengeschäfts
hat sich infolgedessen von 68 % auf 62 % reduziert.
Auch das Tochterunternehmen quirion AG hat sich weiter positiv entwickelt und konnte
seinen Wachstumskurs fortsetzen. Die Nettozuflüsse haben sich in 2023 mit 850 Mio.
€ im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht, wobei auch bei quirion der überwiegende
Teil der Zuflüsse derzeit (noch) auf Zinskonten angelegt ist. Die Kundenanzahl ist
um 32 % auf mehr als 78.000 angestiegen. Das verwaltete Kundenvermögen hat sich in
diesem Zusammenhang um knapp 80 % auf knapp 2,3 Mrd. € erhöht. Da die Depots und Konten
und mithin die Einlagen der quirion-Kunden ebenfalls durch die Quirin Privatbank geführt
werden, spiegelt sich diese positive Entwicklung auch auf Ebene der Quirin Privatbank
in der Kundenanzahl, dem verwalteten Vermögen und der Bilanzsumme wider.
Insgesamt betreut die Quirin Privatbank damit zum Jahresende 2023 mehr als 90.000
Kunden mit einem Vermögen von 8,1 Mrd. €, was Wachstumsraten im Vergleich zum Vorjahr
von 28 % bei der Kundenanzahl und 29 % bei den AuM entspricht.
Die Rahmenbedingungen für das Kapitalmarktgeschäft waren im Geschäftsjahr 2023 aufgrund
der schwächeren gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei gleichzeitig hoher Inflation,
dem gestiegenen Zinsniveau und hoher Volatilität an den Kapitalmärkten äußerst schwierig.
Das aus diesem Grund von großen Unsicherheiten geprägte wirtschaftliche Umfeld und
Kapitalmarktumfeld hat die Durchführung von Kapitalmarkttransaktionen deutlich erschwert
und teilweise unmöglich gemacht, was die Geschäftsentwicklung entsprechend belastet
hat. Aufgrund des stabilen und weniger umfeldabhängigen Bereichs Kapitalmarktservice
erreicht das Kapitalmarktgeschäft insgesamt trotzdem im abgelaufenen Geschäftsjahr
ein positives operatives Ergebnis. Die CIR des Geschäftsbereichs hat sich in dem Kontext
allerdings von 69 % auf 86 % erhöht.
Ertragslage
Wesentlicher Ergebnistreiber für die Ertragslage der Bank ist der Provisionsüberschuss.
Im Privatkundengeschäft konnte der Provisionsüberschuss aufgrund der gestiegenen AuM
merklich gesteigert werden, während sich dieser im Kapitalmarktgeschäft und Treasury
spürbar reduziert hat. Insgesamt erreicht der Provisionsüberschuss 52,1 Mio. € und
bewegt sich damit über alle Geschäftsbereiche betrachtet auf dem Vorjahresniveau.
Der Zinsüberschuss, in den für die Berichterstattung auch die laufenden Erträge aus
Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren einbezogen werden, hat sich
im abgelaufenen Geschäftsjahr von 2,6 Mio. € um ca. 12,8 Mio. € auf 15,4 Mio. € besonders
deutlich erhöht. Der verbesserte Zinsüberschuss ist insbesondere auf den geldpolitischen
Kurswechsel der EZB und die stark gestiegenen Kundeneinlagen zurückzuführen. Infolgedessen
ist einerseits die Belastung durch Negativzinsen weggefallen und andererseits wurde
aus der Zinsmarge im Einlagengeschäft ein entsprechender Zinsüberschuss generiert.
Das Handelsergebnis beläuft sich im Berichtsjahr auf -0,2 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio.
€).
Das sonstige betriebliche Ergebnis beträgt 2,5 Mio. € und liegt damit ca. 51 % unter
dem Vorjahresniveau von 5,0 Mio. €. Enthalten sind hier unter anderem Erträge aus
der Weiterbelastung von Drittkosten und der Geschäftsbesorgung im Rahmen des BPO-Geschäfts
(3,3 Mio. €, Vorjahr: 3,2 Mio. €), aus der Auflösung von Rückstellungen (1,3 Mio.
€, Vorjahr: 1,3 Mio. €) sowie der Währungsumrechnung (0,2 Mio. €, Vorjahr: 0,3 Mio.
€). Darüber hinaus enthält der Posten einen periodenfremden Aufwand in Höhe 2,7 Mio.
€, der auf im Rahmen einer Betriebsprüfung im Geschäftsjahr 2023 ergangene geänderte
Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2016 bis 2018 zurückgeht, gegen die die Bank aufgrund
einer unverändert abweichenden Rechtsauffassung entsprechende Rechtsmittel eingelegt
hat.
Die Verwaltungsaufwendungen betragen im Berichtsjahr 52,0 Mio. € und haben sich auf
Gesamtbankebene im Vergleich zum Vorjahr um 7 % erhöht. Dies ist einerseits ergebnis-
und inflationsbedingt auf leicht gestiegene Personalkosten zurückzuführen. Andererseits
geht der Anstieg der Verwaltungskosten im Wesentlichen auf projekt- und inflationsbedingt
höhere Sachkosten sowie auf gestiegene regulatorische Kosten zurück.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter haben sich im Vergleich
zum Vorjahr geringfügig um 6 % auf 0,8 Mio. € erhöht.
Aus den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere
sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft (Risikovorsorge) ergibt sich
für das Geschäftsjahr 2023 im Saldo ein Aufwand von -4,3 Mio. € (Vorjahr -1,1 Mio.
€). Die Risikovorsorge ist vor allem durch ein negatives Bewertungsergebnis aus Wertpapieren
der Liquiditätsreserve geprägt, welches insbesondere auf Abschreibungen auf Wertpapiere
von zwei Emittenten zurückzuführen ist. Darüber hinaus enthält die Risikovorsorge
einen positiven Saldo aus der Bildung und Auflösung von Einzelwertberichtigungen für
Forderungen an Kunden sowie aus den gem. IDW RS BFA 7 ermittelten Pauschalwertberichtigungen.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (Ergebnis aus Finanzanlagen)
belaufen sich auf -1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Die Ergebnisbelastung resultiert
aus einer Wertminderung eines wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieres.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag haben sich ergebnisbedingt von 1,6 Mio. € im
Vorjahr auf 2,1 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht.
Insgesamt erzielt die Quirin Privatbank damit für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss
von 9,5 Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €). Die CIR hat sich infolgedessen auf Gesamtbankebene
von 82 % im Vorjahr auf 77 % verbessert.
Im Jahresdurchschnitt 2023 waren neben zwei Vorstandsmitgliedern 254 Mitarbeiter (Vorjahr
254) und zum Bilanzstichtag 263 Mitarbeiter (Vorjahr 256) angestellt.
Finanzlage
Die Bank refinanziert sich primär über das Eigenkapital. Darüber hinaus nimmt sie
Kundeneinlagen im Rahmen ihres Geschäftsmodells entgegen, die sie überwiegend bei
der Bundesbank im Rahmen der Einlagenfazilität hinterlegt oder in liquiden Wertpapieren
anlegt. Die Kundeneinlagen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des gestiegenen
Zinsniveaus, welches die Bank über eine Guthabenverzinsung auf entsprechenden Zinskonten
an ihre Kunden weitergibt, besonders stark gestiegen. Die Zahlungsfähigkeit der Bank
war im Berichtszeitraum zu jeder Zeit gegeben. Zur Steuerung der Liquiditätslage und
der Liquiditätsrisiken verweisen wir auf die entsprechende Darstellung im Risikobericht.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 43.412.923 € und ist in 43.412.923
Stückaktien mit Gewinnberechtigung aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten. Die Anteilsstruktur
stellt sich zum Bilanzstichtag unverändert wie folgt dar:
| Aktionäre |
Anteil in % am Grundkapital |
| Berliner Effektengesellschaft AG |
25,3 |
| Vorstand Quirin Privatbank AG |
19,0 |
| Riedel Gruppe |
14,9 |
| Streubesitz |
40,8 |
Die Aktien der Quirin Privatbank sind im Basic Board, einem Teilbereich des Open Market
(Freiverkehr), an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme beträgt zum Berichtsstichtag 1.456 Mio. € und hat sich im Vergleich
zum Jahresabschluss 2022 (497 Mio. €) fast verdreifacht. Ursache für den Anstieg der
Bilanzsumme sind besonders deutlich gestiegene Kundeneinlagen infolge der Einführung
eines Zinsangebots und damit einhergehend deutlich gestiegene bei der Bundesbank angelegte
liquide Mittel.
Die Aktivseite ist aus diesem Grund zum überwiegenden Teil durch Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank gekennzeichnet. Da die Bundesbankguthaben jedoch mehrheitlich
in Form der Einlagefazilität gehalten werden und diese als Termineinlagen unter den
Forderungen an Kreditinstitute auszuweisen sind, sind die Forderungen an Kreditinstitute
von 364 Mio. € auf 1.329 Mio. € angestiegen. Die ebenfalls bei der Deutschen Bundesbank
unterhaltene Barreserve hat sich um 3 Mio. € auf 6 Mio. € reduziert.
Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie die Aktien
und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere haben sich im Vergleich zum Jahresende
weiter leicht reduziert und belaufen sich zum Stichtag auf 51 Mio. €, da ähnlich wie
in den Vorjahren Fälligkeiten nicht vollständig reinvestiert wurden.
Die Forderungen an Kunden sind im Vergleich zum Vorjahresstichtag unverändert und
betragen 46 Mio. €. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind gegenüber dem Vorjahr
um 5 Mio. € auf 18 Mio. € aufgrund durchgeführter Kapitalmaßnahmen bei verbundenen
Unternehmen angestiegen.
Dem Geschäftsmodell der Bank entsprechend bleiben die Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden mit 1.284 Mio. € der wesentliche Posten der Passivseite der Bilanz, der sich
im Vergleich zum Vorjahresstichtag (295 Mio. €) aufgrund der Einführung eines Zinsangebots
ca. vervierfacht hat.
Darüber hinaus ist auch die Struktur der Passivseite im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich stichtagsbedingt um 38
Mio. € auf 44 Mio. € verringert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind um 5 Mio. €
auf 27 Mio. € gestiegen. Die Rückstellungen haben sich im Vorjahresvergleich um 1
Mio. € auf 17 Mio. € reduziert.
Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 70 Mio. € um 6 Mio. € auf 76
Mio. € erhöht. Die Veränderung setzt sich zusammen aus der Erhöhung des Eigenkapitals
um den Jahresüberschuss des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von 9,5 Mio. € abzüglich
des letztjährigen Bilanzgewinns von 3,9 Mio. €, der nach der Hauptversammlung am 9.
Juni 2023 als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet wurde.
Aufsichtsrechtlich ergibt sich zum Bilanzstichtag (vor Feststellung des Jahresabschlusses)
weiterhin eine sehr komfortable Gesamtkapitalquote von 33,8 % (Vorjahr 31,5 %), die
damit deutlich höher lag, als auf Basis der Kapitalplanung für das Geschäftsjahr zu
erwarten war.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Die Bank blickt für das Jahr 2023 auf eine positive Geschäftsentwicklung zurück. Die
bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren konnten trotz
des weiterhin herausfordernden Kapitalmarktumfelds aufgrund geopolitischer Konflikte
gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert werden. Der Jahresüberschuss konnte um 18
% auf 9,5 Mio. € verbessert werden. Die Bank ist mit einer um 2,3 Prozentpunkte auf
33,8 % erhöhten Gesamtkapitalquote stabil und komfortabel kapitalisiert. Die AuM sind
aufgrund der Mittelzuflüsse sowie der positiven Performance um 16 % auf 5,8 Mrd. €
angestiegen.
Insgesamt sind wir daher mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr
sehr zufrieden und erwarten, an diese positive Entwicklung auch in Zukunft anknüpfen
zu können. Auch die zurückliegenden durch COVID-19 sowie den Russland-Ukraine-Krieg
ausgelösten Krisen, insbesondere in 2020 und 2022, zeigen, wie robust das Geschäftsmodell
und die Geschäftsentwicklung der Bank sind.
Der Hauptversammlung im Juni 2024 werden wir daher parallel zur erfolgten Stärkung
der Gewinnrücklagen die Ausschüttung des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von 4,8
Mio. € als Dividende für das Geschäftsjahr 2023 vorschlagen, was einer Ausschüttung
von 11 Cent je Aktie entspricht.
4. Risikobericht und Beschreibung des Risikomanagements
Für die Sicherung des Vermögens der Bank und die langfristige Ertragssicherung ist
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen eingehbaren Risiken und Ertragspotenzial notwendig.
Hierzu hat der Vorstand einen Gesamtbanksteuerungsprozess (ICAAP) etabliert, der die
einzelnen Elemente und Verantwortlichkeiten festlegt. Der ICAAP ist in den jährlichen
Strategieprozess eingebettet. Er ist zukunftsorientiert und hat weitreichende Folgen
für die Bindung von Ressourcen. Der Vorstand ist für den Strategieprozess verantwortlich.
Er hat in der Geschäfts- und Risikostrategie den Handlungsrahmen für die eingehbaren
Risiken festlegt. Bankspezifische Risikoindikatoren sind definiert und in die regelmäßige
Berichterstattung eingebunden.
Der Vorstand hat eine Leitlinie für die Risikokultur in der Bank festgelegt. Sie soll
die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen,
dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten
ausgewogen sind.
Risikomanagement ist eine Gesamtbankverantwortung und folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien
("Three Lines of Defence"). Dieses Modell stellt die Verankerung des Risikomanagements
in der gesamten Bank sicher. Es beinhaltet die klare Zuordnung von Aufgaben, Kompetenzen
und Verantwortlichkeiten und bildet den Rahmen für ein funktionsfähiges Kontroll-
und Überwachungssystem (IKS). Der Vorstand ist, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung,
für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich.
Dies umfasst die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements
und des internen Kontrollsystems. Jede Fachabteilung (erste "Verteidigungslinie")
trägt die Erst- und Hauptverantwortung für Risiken, die aus dem operativen Geschäft
entstehen. Sie sorgt dafür, dass die operativen Tätigkeiten im Einklang mit den Geschäftsprinzipien
und internen Richtlinien stehen. Dazu entwickelt sie in Abstimmung mit der Second
Line of Defence ein angemessenes Kontrollumfeld, um die Risiken und Kontrollen, die
in Verbindung mit den Geschäftsprozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen.
Als zweite "Verteidigungslinie" werden die Risikomanagementfunktionen sowie die Kontrollbereiche
verstanden, die der Steuerung und Überwachung der ersten "Verteidigungslinie" dienen.
Hierzu gehören die Festlegung von Methoden und Verfahren für das Risikomanagement,
die Vorgaben von Leit- und Richtlinien, die Überwachung der Risiken und Kontrollen
sowie das Reporting an die Organe der Bank. Dabei wird zwischen Risiko- und Finanzcontrolling
unterschieden. Das Risikocontrolling überwacht und berichtet über die Marktpreis-,
Adressenausfall-, Liquiditäts-, operationellen und sonstigen Risiken. Dem Finanzcontrolling
obliegt die Überwachung und Berichterstattung hinsichtlich der Geschäftsrisiken. Daneben
ist die Abteilung Organisation, Prozesse & Auslagerungsmanagement für die Steuerung
und Überwachung des Auslagerungsmanagements und der Informationssicherheitsbeauftragte
für die IT-Risiken zuständig. Für die Risiken aus Beratungsfehlern, Geldwäsche und
Betrug sind entsprechende Regelungen durch die Abteilung Compliance und den Geldwäsche-
sowie Fraud-Beauftragten erlassen worden, deren Überprüfung auf Einhaltung regelmäßig
erfolgt. Die Compliance-Funktion ist darüber hinaus für die Identifizierung der wesentlichen
rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie der Risiken zuständig, sofern sich aus der
Nichteinhaltung solcher rechtlichen Regelungen eine Gefährdung des Vermögens des Instituts
ergeben könnte. Weiterhin sind die Beauftragten für den Datenschutz und das Notfallmanagement
sowie der Rechtsbereich den Kontrollbereichen zugehörig.
Als prozessunabhängige Überwachungsstelle dient die Interne Revision (dritte "Verteidigungslinie").
Sie überwacht unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements
sowie des internen Kontrollsystems.
Aus der Risikokultur und dem Prinzip der drei "Verteidigungslinien" ergibt sich, dass
jeder Mitarbeiter der Bank auch eine individuelle Verantwortung für das Risikomanagement
hat.
Der Risikostrategie liegt die regelmäßig stattfindende Risikoinventur zugrunde, bei
der die Risiken definiert, aufgenommen und bewertet sowie Risikoarten zugeordnet werden.
Mit der Inventur erfolgt auch die Einschätzung der Wesentlichkeit der die Bank betreffenden
Risiken, die darin qualifizierte Relevanz des Risikos und deren Berücksichtigung in
der Risikotragfähigkeit.
Für die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit wendet die Bank neben der normativen
Perspektive in der ökonomischen Perspektive den Ansatz der barwertnahen Risikotragfähigkeit
an. Die Grundlagen des Konzepts und die Ergebnisse der Ermittlung sind in einem jährlich
aktualisierten ICAAP-Bericht zusammengefasst. Für die normative Perspektive wurden
der Beurteilung ein Planszenario sowie ein ebenfalls steuerungsrelevantes adverses
Szenario, welches bankspezifische als auch allgemeine adverse Entwicklungen simuliert,
zugrunde gelegt. Ergänzend simuliert die Bank weitere bankspezifische adverse Szenarien
und bezieht diese in die Beurteilung ein. Darüber hinaus werden zusätzliche Stresstest-
und Sensitivitätsanalysen in der ökonomischen Perspektive durchgeführt.
Neben der ökonomischen Sichtweise umfasst das Risikotoleranz- und Steuerungskonzept
der Bank den regulatorischen Steuerungskreis (sog. normative Perspektive). Gegenstand
dieses Steuerungskreises ist die jederzeitige Einhaltung der externen und internen
Schwellen der regulatorischen Kapital- und Liquiditätskenngrößen.
Die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse im Geschäftsjahr 2023 war stabil und
deckte die aggregierten Gesamtbankrisiken unterjährig und auch zum Berichtsstichtag
solide ab. Die Risikotragfähigkeit ist und war in 2023 sowohl für die normative als
auch für die ökonomische Perspektive mit den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen
gegeben. In die relevanten Steuerungsgrößen der normativen Perspektive ist auch ein
Managementpuffer einbezogen, der gleichfalls eingehalten wurde.
Das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive beträgt unter Berücksichtigung
von in Summe 12,0 Mio. € Abzugsposten zum Berichtsstichtag 62,4 Mio. €. Die Abzugsposten
beinhalten unter Anwendung der Tz. 42 des Leitfadens der BaFin zur aufsichtlichen
Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte auch das Stressergebnis aus
den Geschäftsrisiken im steuerungsrelevanten adversen Szenario des ICAAP. Unter Anwendung
der Tz. 42 des RTF-Leitfadens werden die geplanten Netto-Provisionserträge angesetzt
und den Verwaltungskosten in konsistenter Form gegenübergestellt. Dabei ist eine vorsichtige
und konservative Schätzung unter Anwendung des adversen Szenarios unter Beibehaltung
des Geschäftsumfangs zugrunde gelegt.
Nach Abzug der ökonomischen Kapitalanforderungen (Risikolimite) verbleibt ein freies
Risikodeckungspotenzial von 13,9 Mio. €. Die Bank unterscheidet folgende Risikoarten:
| ― |
Adressenausfallrisiken
|
| ― |
Geschäftsrisiken
|
| ― |
Liquiditätsrisiken
|
| ― |
Marktpreisrisiken
|
| ― |
operationelle Risiken
|
Der nachfolgenden Tabelle können die Kennzahlen zur Limitstruktur und Limitauslastung
in der ökonomischen Perspektive zum 31. Dezember 2023 für alle Risikoarten entnommen
werden, die die Bank aufgrund ihrer Risikoinventur für sich als wesentlich klassifiziert
hat:
| Risikoart |
Limit |
Risikopotenzial |
|
T€ |
T€ |
| Adressenausfallrisiken VaR inklusive Migrationsrisiko |
17.000 |
4.150 |
| Beteiligungsrisiken |
18.500 |
13.473 |
| Marktpreisrisiken VaR inklusive Credit-Spread-Risiken |
7.000 |
5.366 |
| Operationelle Risiken |
6.000 |
5.932 |
| Gesamt |
48.500 |
28.921 |
Die Beteiligungsrisiken werden von der Bank gesondert limitiert und nicht in das Limit
der Adressenausfallrisiken einbezogen.
In der Risikoinventur wurden die Liquiditätsrisiken aufgrund der ausreichenden Liquiditätsausstattung
der Bank sowie der Liquiditätsablaufbilanz, die unverändert keine Refinanzierungslücken
aufweist, weiterhin als nicht wesentlich beurteilt. Die als wesentlich eingeschätzten
Geschäftsrisiken werden in der Kapitalplanung über die adversen Szenarien abgebildet.
Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) wurden in der Inventur als Risikotreiber aufgenommen
und deren Betroffenheit entsprechend analysiert. Im Ergebnis wurde derzeit eine geringe
Betroffenheit von Nachhaltigkeitsrisiken für die Bank festgestellt.
Die Gesamtkapitalquote lag zu den Monatsstichtagen des Geschäftsjahres stets über
26,7 % und beträgt zum Bilanzstichtag solide 33,8%.
Für plötzliche und unerwartete Zinsänderungen im Anlagebuch gemäß dem Rundschreiben
06/2019 (BA) beträgt der höhere Zinskoeffizient im Standardtest 0,51 % (Vorjahr 1,85
%). Diese Kennzahl wurde in 2023 stets deutlich eingehalten.
Adressenausfallrisiken
Das Adressenausfallrisiko umfasst neben den klassischen Kredit- und Bonitätsrisiken
auch Kontrahenten-, Emittenten-, Länder-, Struktur- und Beteiligungsrisiken sowie
Verwertungs-, Migrations- und Fremdwährungsrisiken.
Kredit- und Bonitätsrisiken beinhalten das Risiko, dass ein Kreditnehmer/Emittent
seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht termingerecht nachkommt.
Kontrahentenrisiken (Gegenparteirisiken) ergeben sich aus noch nicht vollständig abgewickelten
Geschäften und dem Risiko des Ausfalls des Geschäftspartners. Dabei kann die Erfüllung
des Geschäfts selbst ausfallen, wenn die Bank mit ihrer Lieferung bereits in Vorleistung
getreten ist (Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken). Hierbei werden Börsen-, Kassa-
und Zug-um-Zug-Geschäfte ausgenommen. Sog. Free-Geschäfte führt die Bank nicht durch.
Wiedereindeckungsrisiken aus Kommissionsgeschäften der Bank für Warehouse-Geschäfte
werden in die tägliche Limit-Auslastung additiv einbezogen.
Länderrisiken umfassen bei der Bank das Ländertransferrisiko. Strukturrisiken können
sich aus der Zusammensetzung des Kreditportfolios ergeben, zum Beispiel wenn Klumpenrisiken
durch Branchen-, Sektoren- oder regionale Konzentrationen entstehen.
Die gesondert ausgewiesenen Beteiligungsrisiken betreffen das Tochterunternehmen und
werden durch eine Multiplikation des Buchwertes (Ausfallvolumen) mit der Ausfallquote
("LGD") gemessen. Im Stresstest wird die LGD auf 100 % erhöht.
Den Risiken begegnet die Bank, indem Kreditentscheidungen nur im Rahmen der gültigen
Kompetenzordnung erfolgen. Ferner erfolgen Kreditvergaben hauptsächlich in Form von
durch Wertpapiere besicherten Krediten an Privatpersonen und an Einzelunternehmen.
Das Kreditgeschäft ist vorrangig auf den nationalen Markt ausgerichtet.
Die Adressenausfallrisiken für Kunden, Kontrahenten und Emittenten unter Berücksichtigung
von Sicherheiten und Länderrisiken werden im Rahmen einer Monte-Carlo-Simulation als
Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von unverändert 99,9 % und einer Historientiefe
von 250 Tagen ermittelt. Berücksichtigt werden erwartete und unerwartete Verluste
sowie Migrationsrisiken.
Das Ausfallvolumen (EAD) entspricht dem zum Zeitpunkt des Ausfalls in Anspruch genommenen
Betrag abzüglich etwaiger Sicherheiten.
Die Bank nutzt für die Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default - PD) die
PD-Prognosen von Standard & Poor's (S&P) für die Segmente Finanzinstitute, Unternehmen
mit externem Rating und Länder. Bei Firmenkrediten und Privatkunden wird auf PD-Prognosen
der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden zurückgegriffen. Sofern für Kreditnehmer keine externen
Ratingeinstufungen vorliegen, wird intern durch den Bereich Kredit-Marktfolge eine
Ratingeinstufung durch Verwendung des Ratingsystems CredaRate vorgenommen.
Die Bank hat für die Ermittlung der LGD eine entsprechende Verlustdatenbank aufgebaut.
Die realisierte Verlustquote bei Ausfall ist definiert als Verhältnis des Verlusts
infolge des Ausfalls eines Schuldners zu dem Betrag, der zu dem Zeitpunkt des Ausfalls
aussteht, und stellt damit das Verhältnis aus ökonomischem Verlust und EaD dar. Für
einzelne Segmente sind die intern realisierten Verlustbeobachtungen allerdings nicht
ausreichend, um Aussagen über die Angemessenheit der prognostizierten Verlustquote
zu treffen, so dass auf repräsentative externe Datenquellen zurückgegriffen wird.
Als Datengrundlage zur Abbildung der LGD im Segment "Finanzinstitute" werden realisierte
Settlement-Preise von Credit-Default-Swaps nach Ausfall von europäischen Banken und
Zahlungsdienstleistern sowie für Emittenten die von S&P veröffentlichten Recoveries
europäischer Unternehmen herangezogen. Für das Segment Länder werden empirisch beobachtete
LGD-Werte von ausgefallenen Staaten und CDS-Spreads verwendet. Entsprechend nutzt
die Bank im Vergleich zum Vorjahr differenzierte LGD.
Non-Performing Loans sind einzelwertberichtigt und werden mit dem ggf. bestehenden
Blankoanteil in die Berechnung der Adressenausfallrisiken einbezogen.
Offene Linien werden unverändert mit 50 % auf das Blanko-Exposure angerechnet. Termingeschäfte
fließen mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag ein. Die Bank vergibt derzeit keine Fremdwährungskredite
bzw. hält keine Eigenanlagen in fremder Währung.
Für die Risikosteuerung verwendet die Bank die Kennzahlen Expected und Unexpected
Loss. Der Credit Value at Risk (CVaR) ist der unerwartete Verlust des Portfolios über
den erwarteten Verlust hinaus.
Die unterstellten Ausfallwahrscheinlichkeiten werden regelmäßig in Bezug auf die getroffenen
Annahmen überprüft.
Um die ESG-Risiken in den Adressenausfallrisiken zu steuern, hat die Bank das ESG-Modul
der CredaRate erworben. Dabei steht vorerst eine informative Datensammlung für Unternehmenskredite
und den Depot-A-Bestand im Vordergrund. Es können damit die ermittelten ESG-Scores
mit dem bankeigenen Datenpool (als Benchmark) verglichen werden. Im Rahmen der Risikoinventur
hat die Bank die Betroffenheit für sich aus ESG-Risiken als gering eingeschätzt.
Im Rahmen von Stresstestrechnungen werden die Auswirkungen von einzelnen gestressten
Parametern und risikoartenübergreifenden Szenarien auf die Risikokennzahlen und das
Risikodeckungspotenzial untersucht. Dabei werden unter anderem die PD, die LGD, der
Expected Shortfall und die Auswirkungen aus den Verringerungen der Beleihungswerte
von Sicherheiten für Kundenkredite verwendet. Weiterhin werden in Sensitivitätsanalysen
Konzentrationsrisiken untersucht. Für das Branchenrisiko "Immobilien" wird dabei eine
unterstellte Reduzierung der Stichtagswerte im Immobiliensektor ermittelt.
Das Kreditportfolio - bestehend aus Krediten, Avalkrediten und Wertpapieren im Eigenbestand
- beträgt zum Berichtsstichtag 153 Mio. € (Marktwert bzw. Inanspruchnahme zzgl. offener
Linien; Vorjahr 185 Mio. €). Nach Abzug der bewerteten Sicherheiten verteilt sich
das Blanko-Exposure auf die internen Ratingklassen wie folgt (Vorjahreswerte sind
in Klammern gezeigt):
|
Blanko-Exposure in Mio. € |
in % |
| Ratingklasse 1 |
22 (14) |
29 |
| Ratingklasse 2 |
30 (32) |
39 |
| Ratingklasse 3 |
12 (22) |
16 |
| Ratingklasse 4 |
12(19) |
16 |
| Ratingklasse 5 |
0 (2) |
0 |
| Gesamt |
76 (89) |
100 |
Die Ratingklassen 1 bis 3 entsprechen für Emittentenrisiken einem Investmentgrade-Rating.
Erkennbaren Risiken wird durch die ausreichende Bildung von Einzelwertberichtigungen
auf den nicht durch werthaltige Sicherheiten gedeckten Blankoanteil Rechnung getragen.
Risiken aus Eventualverbindlichkeiten oder Kreditzusagen werden durch die Bildung
von Rückstellungen abgedeckt. Für latente Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft
sowie für außerbilanzielle Kreditrisiken werden Pauschalwertberichtigungen nach BFA
7 gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden von den Aktivpositionen Forderungen
an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden abgesetzt. Für das außerbilanzielle Geschäft
werden Rückstellungen passiviert und entsprechend von den Eventualverbindlichkeiten
sowie den anderen Verpflichtungen abgesetzt. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen
erfolgt auf Basis eines vereinfachten Ansatzes auf der Grundlage von erwarteten Verlusten.
Dabei wird der erwartete Verlust über die gesamte Laufzeit eines Geschäfts ("lifetime
expected loss") geschätzt. Die Ermittlung des erwarteten Verlustes erfolgt unter Verwendung
eines Modells, welches hinsichtlich der Berücksichtigung des latenten Kreditrisikos
insbesondere die Parameter PD, Erlösquote (erwarteter Erlös aus der Verwertung vorhandener
Sicherheiten) und Credit-Conversion-Factor (Linienanrechnung) des Risikomanagements
sowie eine Diskontierungskurve verwendet. Abweichend von der Anwendung der Modelle
aus dem Risikomanagement zur Ermittlung des Adressenausfallrisikos wird die PD um
einen makroökonomischen Einflussfaktor in Form eines Frühwarnindikators ergänzt. Zur
Diskontierung der Zahlungsströme wird der risikolose Marktzinssatz verwendet.
Unverändert zum Vorjahr sind zum Berichtsstichtag 19 % des Kreditexposures der Immobilien-
bzw. Baubranche zuzurechnen. Konzentrationen bezogen auf Kredite und Wertpapiere in
Währungen, Ratingklassen oder Regionen sind für die Bank derzeit nicht wesentlich.
Marktpreisrisiken
Die Bank fasst das Zinsänderungs-, Kurs- und Währungsrisiko sowie Credit-Spread-Risiken
(für Wertpapierbestände im Handels- und Anlagebestand) unter den Marktpreisrisiken
zusammen.
Ein Eigenhandel (Nostrohandel) in Aktien, Derivaten oder Devisen mit dem Ziel der
kurzfristigen Gewinnerzielung wird in der Bank nicht betrieben. Weiterhin führt die
Bank keine Devisenoptionen und Geschäfte in Immobilien und Rohwaren durch. Diese Geschäfte
bleiben bei den Ausführungen zu den Marktrisiken entsprechend unberücksichtigt.
Wertpapieraufträge und Börsentermingeschäfte für Kunden führt die Bank grundsätzlich
als Kommissionsgeschäfte durch; diese bleiben folglich bei der Messung der Marktpreisrisiken
unberücksichtigt.
Die im Rahmen der bilanziellen Bewertung gebildeten währungs-, betrags- und laufzeitkongruenten
Bewertungseinheiten (Mikro-Hedges) von Devisentermingeschäften werden im Risiko einzelgeschäftsbezogen
und marktnah (Mark-to-Market) bewertet und in das Risiko vollständig einbezogen. Diese
Geschäfte betreffen entsprechende Kunden- und deren Absicherungsgeschäfte und sind
von untergeordneter Bedeutung.
Die Berechnung der Risikoauslastung erfolgt täglich auf Basis der Endbestände des
Vortages. Limitüberschreitungen bedürfen der gesonderten Genehmigung des jeweiligen
Kompetenzträgers.
Die Marktpreisrisiken werden mittels einer historischen Simulation (VaR) unter Verwendung
eines unveränderten Konfidenzniveaus von 99,9 % sowie einer Haltedauer von 250 Tagen
berechnet. Um alle relevanten Verläufe eines Konjunkturzyklus abzubilden, wird eine
Historientiefe für Zins- und Credit-Spread-Risiken ab Ende 2006 verwendet. Die Credit
Spreads sind Teil des VaR-Ergebnisses. Dabei nutzt die Bank tägliche sektor- und branchenspezifische
Credit-Spread-Kurven (Annual Yield Curves) des Marktdatenanbieters IHS Markit.
Für die Messung der Kursrisiken verwendet die Bank unverändert das zeb-Trading-System.
Währungsrisiken sind bei der Bank gering und werden auf der Grundlage der Währungsbilanz
ermittelt. Auf den Wechselkurs wird die Volatilität für (Netto-)Long-Positionen kursreduzierend
und für (Netto-)Short-Positionen kurserhöhend berücksichtigt. Der aus dem um die Volatilität
veränderten Wechselkurs umgerechnete Eurobetrag wird vorzeichenneutral über alle Währungen
addiert und in der Limitauslastung additiv berücksichtigt.
Für Stresstest- und Sensitivitätsanalysen werden die Zins- und Credit-Spread-Kurven
sowie Währungskurse verändert. Weiterhin werden diverse Zinskurvenszenarien und daraus
folgende Barwertveränderungen in die Analysen einbezogen.
Der VaR beträgt zum Stichtag folgende in T€ gemessenen Werte für Zins-, Kurs-, Währungs-
und Credit-Spread-Risiken (Vorjahr in Klammern):
| Kursrisiko |
Währungsrisiko |
Zinsänderungsrisiko (IRRBB) |
Credit-Spread-Risiko |
| 4.584 (2.674) |
28 (39) |
230 (1.750) |
126 (713) |
Darüber hinaus wird das gesondert berechnete Ergebnis aus dem Deckungsvermögen der
betrieblichen Altersvorsorge von 398 T€ (Vorjahr 340 T€) in der Limitauslastung für
die Marktpreisrisiken hinzugerechnet.
Das Kursrisiko wird aufgrund der volatilen Kurse für den Bestand mit einem zusätzlichen
Risikoaufschlag von 110 % berechnet und ist deshalb im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Die Reduktion des Credit-Spread-Risikos und des Zinsänderungsrisikos ist durch die
Bestandsverringerung begründet. Für den Rückgang des Zinsänderungsrisikos ist die
Anpassung der täglich fälligen Kundeneinlagen für die Ablauffiktion ursächlich.
Durch die betrags- und fristenkongruente Anlage der verzinslichen Einlagen sind die
Auswirkungen auf das Zinsänderungsrisiko gering.
Liquiditätsrisiken
Die Bank hat stets sicherzustellen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit
erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeitsrisiko). Die Liquiditätsrisiken umfassen außerdem
das Risiko steigender Refinanzierungskosten aufgrund eigener Bonitätsverschlechterung
oder allgemeiner Spread-Ausweitungen am Markt (Refinanzierungskostenrisiko), das Marktliquiditäts-,
Abruf- und Terminrisiko.
Die Bank refinanziert sich primär über das Eigenkapital. Darüber hinaus nimmt sie
Kundeneinlagen im Rahmen ihres Geschäftsmodells entgegen, die sie überwiegend bei
der Bundesbank hinterlegt oder in liquiden Wertpapieren anlegt. Darüber hinaus kann
die Bank gegebenenfalls die Spitzenrefinanzierungsfazilität beziehungsweise Offenmarktgeschäfte
der Europäischen Zentralbank (EZB) in Anspruch nehmen.
Abrufrisiken werden durch eine weitgehend fristenkongruente Liquiditätsanlage sowie
durch Anlagen in kurzfristig liquidierbare Vermögenswerte gesteuert.
Für die Messung der Liquiditätsrisiken nutzt die Bank das System zeb_integrated_treasury-Manager.
Dabei werden die einzelnen Cashflows entsprechend ihrer (Rest-)Laufzeit in Laufzeitbänder
eingeordnet. Anhand der Liquiditätsablaufbilanz werden in einer Vorschaurechnung Liquiditätslücken
ermittelt. Das System stellt diesen Lücken hypothetische kongruente Refinanzierungen
zu aktuellen Marktkonditionen gegenüber. Hieraus errechnet sich ein theoretischer
barwertiger Refinanzierungsschaden, dessen Auswirkungen bei einer Veränderung der
Refinanzierungskurve für die Sensitivitätsanalysen simuliert werden. Dabei wird das
Marktliquiditätsrisiko (Gefahr einer erschwerten kurzfristigen Verwertung von Aktiva
aufgrund mangelnder ausreichender Marktliquidität) durch unterschiedliche Verwertungsquoten
für Wertpapiere berücksichtigt.
Für die Bank besteht ein Notfallplan, um möglichen realen Liquiditätsengpässen zu
begegnen.
Die jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken sind in der Planung der Bank
berücksichtigt und werden verursachungsgerecht intern verrechnet (internes Verrechnungspreissystem).
Für die operative Liquiditätssteuerung ist der Bereich Treasury zuständig. Dieser
trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage des prognostizierten Refinanzierungsbedarfs
für die unterschiedlichen Zeithorizonte.
Die Liquiditätslage der Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets stabil. Zum 31.12.2023
beträgt die LCR-Kennziffer 6,57 (aufsichtsrechtliches Mindestmaß: 1,0). Im Jahresverlauf
lag die Kennziffer zwischen 4,16 und 8,7.
Mit dem in dem Berichtsjahr angebotenen verzinslichen Einlagekonto sind die Einlagen
stark gewachsen. Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Mindestquote der
Leverage Ratio werden überwacht und gesteuert, die Mindestquote wurde im Berichtjahr
stets eingehalten.
Für die Überwachung der Liquiditätsrisiken nutzt die Bank auch einen Liquidity-at-Risk-Ansatz
(LaR). Der LaR bezeichnet den Auszahlungsüberschuss, der während eines Geschäftstages
mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auf der Basis von Vergangenheitsdaten nicht
überschritten wird. Mit dem LaR bestimmt die Bank, wie viel Liquidität sie unter Berücksichtigung
eines zusätzlichen Aufschlages zur Sicherstellung der täglichen Zahlungsbereitschaft
vorhalten muss. Die mit einer Ampelsteuerung versehene tägliche Überwachung ist mit
dem Liquiditätsnotfallplan verknüpft und zeigte für 2023 deutlich ausreichenden Auszahlungsüberschuss.
Der ermittelte LaR für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023 beträgt bei einem
99 %-Konfidenzniveau rd. 69 Mio. € und ist durch täglich fällige Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank abgesichert.
Operationelle Risiken
Die Bank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die infolge
der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen und Systemen
oder durch externe Ereignisse eintreten.
Die Bank hat organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen, um operationelle Risiken
systematisch und bankweit zu erfassen. Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank
zeitnah nachgehalten und ausgewertet.
Die Messung der operationellen Risiken erfolgt mit einer DV-unterstützten Monte-Carlo-Methode
unter Verwendung eines 99,9 %-Konfidenzniveaus und einem einjährigen Betrachtungshorizont.
Sämtliche Berechnungen basieren auf Bruttoschäden. Für die Modellierung der Verteilung
der Schadensfälle wird eine Poisson-Verteilung verwendet. Die Poisson-Verteilung ist
eine geeignete diskrete Zählverteilung, die für die Modellierung von Auftrittshäufigkeiten
einzelner unabhängiger Ereignisse (wie die in der Schadensfalldatenbank festgehaltenen
und einer Schadenskategorie zugeordneten Schäden) genutzt wird. Im Berichtsjahr wurde
die Historientiefe auf einen relevanten rollierenden Zeitraum von 10 Jahren begrenzt
und Inflationseffekte für die Schadensfälle aus der Vergangenheit ergänzend berücksichtigt.
Für eine geeignete Modellierung werden alle beobachteten Schadensfälle nach Risikoart
und Schadenshöhe klassifiziert, wobei die Risikoarten hierbei alle in der Risikoinventur
der OpRisk identifizierten (Sub-)Risikoarten darstellen. Bei der Schadenshöhe werden
für jede Risikoart die aufgetretenen Schadensfälle in Klein-, Mittel- und Großschäden
unterschieden. Die Festlegung der Grenzen für die Schadenshöhenkategorien orientiert
sich an den intern festgelegten Meldekategorien. Für die Schätzung des Parameters
λ der Poisson-Verteilung wird die durchschnittliche historische Auftrittshäufigkeit
der Zufallsgröße verwendet.
Sofern für eine (Sub-)Risikoart keine oder nicht ausreichende Fälle in der Schadensfalldatenbank
vorliegen, sind hierfür unterstellte hypothetische Schadensereignisse mit den Fachbereichen
entwickelt und ergänzt worden. Dabei wurden für die Simulationen jeweils entsprechende
(Experten-)Schätzungen des Risikos mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit (ETW) angenommen.
Die Modellierung unterscheidet nach Einzelschadenshöhe in fünf Ausprägungen und ETW.
In den Stresstestrechnungen werden in der Poisson-Verteilung die Lambdas und in den
Szenarien die ETW verdoppelt sowie zusätzlich alle aus dem 10-Jahres-Horizont rausrollierten
Schadensfälle mit einem Bruttoschaden oberhalb der Schwelle von 100 T€ dem Zeitraum
zugeschlagen.
Für die Risikoinventur verwendet die Bank ergänzend ein analytisches Self-Assessment.
Mit diesem Instrument können Risikopotenziale erkannt werden. Diese Indikation für
die bestehenden operationellen Risiken in der Bank soll die Veränderung zur Risikomessung
des Vorjahres aufzeigen und neue Schwachstellen in der Organisation, in Prozessen
und Systemen identifizieren. Im Rahmen des Self-Assessments werden risikoreduzierende
Maßnahmen der entsprechenden Bereiche eingefordert und nachgehalten.
Flankiert werden diese Maßnahmen durch die kontinuierliche Überprüfung und Fortentwicklung
des internen Kontrollsystems sowie durch Compliance-Regeln und ein entsprechendes
Monitoring in den betroffenen Bereichen (wie z. B. Recht und Personal).
Die Definition der operationellen Risiken umfasst auch die Rechtsrisiken, die durch
den Bereich Recht gesteuert werden. Für offene Rechtsverfahren wurden Rückstellungen
in angemessener Höhe gebildet.
Der Erfolg der Bank hängt zu einem entscheidenden Teil von engagierten Mitarbeitern
ab. Es werden daher regelmäßige Analysen zu Fluktuation, Fehlzeiten und Personalentwicklungsmaßnahmen
durchgeführt, um daraus etwaige Steuerungsimpulse abzuleiten.
Die Bank hat sich eine IT-Strategie inklusive einer Sicherheitsleitlinie gegeben.
Die Sicherheitsziele werden durch die Informationssicherheitsbeauftragte überwacht
und gesteuert.
Die operationellen Risiken standen im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgehend im Einklang
mit der Risikotragfähigkeit der Bank. Vorausschauend werden keine bestandsgefährdenden
operationellen Risiken erwartet.
Geschäftsrisiken
Absatz-/Umsatz- und Ertragsrisiken sowie strategische Risiken sind unter den Geschäftsrisiken
zusammengefasst.
Kostensteigerungen werden durch Budgetkontrollen und Budgetverantwortungen eingegrenzt.
Im Rahmen der Soll-Ist-Analysen werden bei Budgetüberschreitungen Maßnahmen zur Kosteneindämmung
zeitnah besprochen und verabschiedet.
Bei den Absatz-/Umsatz- und Ertragsrisiken werden Unterschreitungen der Planerträge
bei Konstanz der Planaufwendungen angenommen. Absatz-/Ertragseinbrüche werden durch
Ertragskontrollen und Ertragsverantwortliche eingegrenzt. Insbesondere durch die Abhängigkeit
der Erträge von der Entwicklung der Aktien- und Anleihemärkte, die sich wiederum direkt
auf die Höhe der Assets under Management auswirken, ist im Privatkundengeschäft das
Absatz-/Umsatz- und Ertragsrisiko für das unterstellte Stresstestszenario als wesentlich
eingestuft.
Das strategische Risiko, Marktpotenziale und Trends zu verkennen, wird über die Abweichung
von absatz- und umsatzrelevanten Schlüsselfaktoren gemessen und analysiert. Im Rahmen
des Strategieprozesses fließen diese Analysen in die strategischen Überlegungen ein
und führen entsprechend zu möglichen Änderungen und Korrekturen.
Das Risikoreporting umfasst die zeitnahe Information der risikorelevanten Informationen
an die entsprechenden Entscheidungsträger unter Beachtung der Anforderungen der MaRisk.
Neben einem täglichen Reporting über die Limitauslastungen der Marktpreisrisiken und
Kontrahentenrisiken an die Abteilungen Handel/Treasury, Finanzen, Kredit-Markt und
Kredit-Marktfolge sowie an den Vorstand erfolgt ein erweitertes Monatsreporting an
die gleichen Adressaten sowie ein vierteljährliches Reporting an den Aufsichtsrat
der Bank. Das vierteljährliche Reporting schließt die Berichterstattung über die Entwicklung
der festgelegten Indikatoren entsprechend den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung
von Sanierungsplänen (MaSan) i. V. m. dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
mit ein. Über die Geschäftsentwicklung wird monatlich an die Organe der Bank berichtet.
Zusammenfassung und Ausblick für das Risikomanagement
Der Vorstand hat die Risiken der Bank unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie
und der Risikotragfähigkeit in der Risikostrategie festgelegt. Darauf aufbauend sind
entsprechende Analysen, Methoden und Kennzahlen zur Messung, Überwachung und Steuerung
der Risiken implementiert worden.
Neben der normativen Perspektive wendet die Bank in der ökonomischen Perspektive den
Ansatz der barwertnahen Risikotragfähigkeit an. Die Grundlagen des Konzepts sind in
einem ICAAP-Bericht zusammengefasst. Für die normative Perspektive wurden der Beurteilung
ein Planszenario sowie ein steuerungsrelevantes adverses Szenario, welches bankspezifische
als auch allgemeine adverse Entwicklungen simuliert, zugrunde gelegt. Ergänzend führt
die Bank weitere adverse Szenarien und zusätzliche Stresstest- und Sensitivitätsanalysen
in der ökonomischen Perspektive durch.
Neben der ökonomischen Sichtweise umfasst das Risikotoleranz- und Steuerungskonzept
der Bank den regulatorischen Steuerungskreis (sog. normative Perspektive). Gegenstand
dieses Steuerungskreises ist die jederzeitige Einhaltung der externen und internen
Schwellen der regulatorischen Kapital- und Liquiditätskenngrößen.
Die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse reicht zur Abdeckung der aggregierten
Gesamtbankrisiken aus. Die Risikotragfähigkeit ist und war in 2023 sowohl für die
normative als auch für die ökonomische Perspektive mit den entsprechenden aufsichtsrechtlichen
Anforderungen gegeben. In die relevanten Steuerungsgrößen der normativen Perspektive
ist ein Managementpuffer einbezogen, der gleichfalls eingehalten wurde.
5. Chancen-, Risiko und Prognosebericht
Ausblick der Bank auf die künftigen Rahmenbedingungen
Für den konjunkturellen Verlauf und die Entwicklung an den Anlagemärkten im Jahr 2024
wird einmal mehr der geldpolitische Fahrplan von entscheidender Bedeutung sein. Nach
unserem Eindruck erwarten die Finanzmärkte aktuell bereits in der ersten Jahreshälfte
eine Zinssenkung durch die US-amerikanische Notenbank Fed. Für die EZB werden erste
Zinssenkungen für die Jahresmitte erwartet. Ebenfalls erwartet wird, dass die Leitzinsen
nicht nur einmalig zurückhaltend, sondern in mehreren Schritten durchaus merklich
nach unten angepasst werden. Diese Erwartungshaltung ist zu großen Teilen bereits
in die Anlagemärkte eingeflossen und war wesentlicher Treiber hinter der sehr erfreulichen
Entwicklung der weltweiten Aktien- und Anleihemärkte in den letzten Wochen des zurückliegenden
Jahres. Angesichts des noch immer nur langsamen Rückgangs der Inflation und der inzwischen
auch deutlich erhöhten Werte für die Kerninflation auf beiden Seiten des Atlantiks
bleibt es unsicher, ob die in Höhe und Geschwindigkeit erwarteten Zinssenkungen tatsächlich
eintreten. Spätere und zögerlichere Zinssenkungen können demzufolge sowohl die Perspektiven
für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung als auch die derzeitigen Bewertungen an
den Anlagemärkten im Verlauf von 2024 deutlich beeinflussen.
Für Zwecke einer (konservativen) Geschäftsplanung der Bank gehen wir daher von einer
Seitwärtsbewegung der Kapitalmärkte aus. Einen moderaten Anstieg der AuM erwarten
wir auf dieser Basis nur im Rahmen der Fortsetzung unseres Wachstumskurses durch entsprechende
Nettomittelzuflüsse im Privatkundengeschäft.
Chancen- und Risikobericht
Die Quirin Privatbank ist als Bank im Markt der Geldanlage und Vermögensberatung grundsätzlich
einer hohen Wettbewerbsintensität und einem damit verbundenen Margendruck ausgesetzt.
Sie differenziert sich vom Wettbewerb mit einer Kombination aus einem unabhängigen
Beratungsansatz und einem prognosefreien, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden
Anlagekonzept. Die Differenzierung wird über ein hybrides Betreuungsangebot in der
engen Zusammenarbeit mit der quirion AG noch verstärkt. Das Geschäftsmodell bietet
insofern auch in dem wettbewerbsintensiven Umfeld grundsätzlich Potenzial für weiteres
starkes Kundenwachstum sowie einen deutlichen Anstieg der AuM und damit einhergehende
Ertragssteigerungen.
Wachstumschancen werden darüber hinaus aus der hohen Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft
der Kunden abgeleitet. Vor diesem Hintergrund wird die Bank den gezielten Aufbau der
Betreuungs- und Vertriebskapazitäten planmäßig auch in 2024 und den Folgejahren fortsetzen.
Trotz des nominal deutlich veränderten Zinsumfelds ist auch in 2023 das reale Zinsniveau
für Anleger negativ geblieben, so dass der Handlungsdruck vieler Menschen, sich mit
der Struktur ihrer Vermögensanlagen zu beschäftigen, weiterhin hoch ist. Der angestrebte
Wachstumskurs der Bank wird dadurch grundsätzlich begünstigt. In diesem Kontext hat
ein Tagesgeldangebot in 2023 die Mittelzuflüsse von Kunden unterstützt und soll auch
künftig aufrechterhalten werden, wodurch insbesondere auch im Kundeninteresse die
Chance auf eine sukzessive Konvertierung in Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt besteht.
Gleichzeitig kann das veränderte Zinsniveau im Aktiv-Passiv-Management der Bank (Treasury)
zu einer Verbesserung der Ertragslage führen.
Die Ertragsentwicklung im Einlagengeschäft ist von der Entwicklung des Zinsniveaus,
vor allem von der Entwicklung der Verzinsung der Einlagenfazilität der EZB, abhängig.
Dabei ist allerdings weniger die absolute Höhe der EZB-Einlagenverzinsung entscheidend
als vielmehr die Entwicklung der Zinsmarge der Bank, die wiederum auch abhängig davon
ist, welchen Zinssatz andere Banken auf Tagesgeldeinlagen anbieten. Je nach Zins-
und/oder Wettbewerbsumfeld besteht das Risiko, dass sich die Zinsmarge und/oder das
Einlagenvolumen reduzieren.
Risiken für die Geschäftsentwicklung können zudem und insbesondere aus einer anhaltenden
negativen Entwicklung der Kapitalmärkte entstehen. Das Risiko besteht darin, dass
starke Marktschwankungen oder länger anhaltende Schwächeperioden zu einer geringeren
Bemessungsgrundlage für die Provisionserträge führen und gleichzeitig die Renditeerwartungen
der Kunden nicht erfüllt werden können, was wiederum negative Auswirkungen auf das
Neu- und Bestandskundenwachstum haben könnte.
Mit der geplanten weiteren moderaten Erhöhung der Betreuungs- und Vertriebskapazitäten
gehen Kostenrisiken einher - insbesondere dann, wenn das Kunden- und/oder Volumenwachstum
nicht in der erwarteten Höhe oder Geschwindigkeit generiert werden kann. Darüber hinaus
sind die allgemeinen Kostenrisiken aufgrund des immer noch hohen Inflationsniveaus
gestiegen. Das Risiko besteht darin, dass sich positive Skalierungseffekte aufgrund
höherer Kosten nicht wie geplant oder nur in geringerem Umfang realisieren lassen.
Ein weiterhin hohes Kunden- und Volumenwachstum wird auch in 2024 für die quirion
AG erwartet. Risiken bestehen im Bereich der digitalen Geldanlage in der hohen Markt-
und Wettbewerbsintensität und den Investitionen in die Vermarktung des Angebots und
mithin in den Geschäftsrisiken des Tochterunternehmens, die sich über die Ausstattung
mit den notwendigen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln oder die Bewertung des Beteiligungsbuchwertes
auf die Bank übertragen können.
Auch im Kapitalmarktgeschäft ist die Bank grundsätzlich einem hohen Wettbewerb ausgesetzt,
der insbesondere bei der derzeit schwachen Marktlage und den schwierigen gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen die Margen in dem Geschäft unter Druck setzt. Außerdem können die
Entwicklung der Inflation und eine anhaltende Volatilität an den Kapitalmärkten die
Umsetzung von Kapitalmarkttransaktionen an sich beeinträchtigen und mithin die Geschäftsentwicklung
belasten.
Auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes wird weiterhin als ein Risikofaktor
betrachtet, denn fortwährend steigende regulatorische Anforderungen wirken kostentreibend,
komplexitätserhöhend sowie ressourcenbindend und können auch die Beratung einzelner
Produkte und/oder Anlageklassen belasten.
Risiken können sich auch aus Rechtsstreitigkeiten ergeben, wenn diese einen Einfluss
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Rechtsrisiken können institutsspezifisch
(z. B. umsatzsteuerliche Behandlung von Fremdleistungen im Kontext des BPO-Geschäfts
oder vertragliche Vereinbarungen im Kapitalmarktgeschäft) oder branchenspezifisch
sein (z. B. Bewertung von Zahlungsverpflichtungen im Kontext der Bankenabgabe).
IT- und Auslagerungsrisiken ergeben sich aus der Vergabe von Dienstleistungen an Dritte,
wenn die Dienstleistungen nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden. Für die
Bank ist dieses Risiko grundsätzlich in Bezug auf die an Geschäftspartner ausgelagerte
IT, die Nutzung und den Betrieb des Kernbankensystems sowie die Wertpapierabwicklung
relevant. Risiken können zum Beispiel durch einen Ausfall der IT bzw. des Auslagerungsunternehmens
oder Cyberrisiken entstehen. Zur Mitigation von im Zusammenhang mit Auslagerungen
stehenden Risiken hat die Bank entsprechende Maßnahmen zur Steuerung und Sicherstellung
der Leistungsqualität und Leistungserbringung der Dienstleister sowie der operativen
Stabilität etabliert.
Zudem besteht grundsätzlich das Risiko, dass die tatsächliche künftige Entwicklung
der Personal- und Verwaltungsaufwendungen von den im Rahmen der Geschäftsplanung getroffenen
Annahmen abweichen, z. B. durch neue regulatorische Anforderungen, andere Preisentwicklungen
oder Abweichungen im Stellenplan. Je nach Umfang und Richtung solcher Abweichungen
kann dies zu einem höheren oder niedrigeren Jahresüberschuss führen.
Prognosebericht
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 basiert auf der im vierten Quartal 2023 verabschiedeten
Geschäftsplanung. Die in diesem Prognosebericht enthaltenen Aussagen bilden grundsätzlich
den im Zeitpunkt der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht vorliegenden
Informationsstand ab. Die Unternehmensplanung basiert auf in die Zukunft gerichteten
Prognosen, Erwartungen und Planannahmen.
Hinsichtlich des Eintritts der Planungsannahmen bestehen bekannte und unbekannte Unsicherheiten,
die größtenteils nicht im Einflussbereich der Quirin Privatbank liegen. Daher ist
die Geschäftsplanung und in der Folge auch die im Prognosebericht enthaltene Erwartung
des Vorstands im Hinblick auf die künftige Geschäftsentwicklung mit Unsicherheiten
behaftet. Hieraus folgt, dass die tatsächliche Entwicklung der Quirin Privatbank im
Geschäftsjahr 2024 von den nachfolgenden Aussagen zur Erwartung der künftigen Geschäftsentwicklung,
die im Zusammenhang mit den anderen Kapiteln des Lageberichts gelesen werden sollten,
abweichen kann.
Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir eine positive Geschäftsentwicklung und positive
Ergebnisbeiträge in allen Geschäftsbereichen aus dem operativen Geschäft. Die Gesamtkapitalquote
wird sich aufgrund der aufsichtlich erwarteten konservativen Kapitalplanung voraussichtlich
leicht verringern.
Im Privatkundengeschäft setzen wir uns auf Basis der hohen Kundenzufriedenheit und
Empfehlungsbereitschaft in Hinblick auf Neukunden und Nettomittelzuflüsse weiterhin
Wachstumsziele. Infolgedessen gehen wir von einem merklichen Anstieg der Assets under
Management und mithin von im Vergleich zu 2023 leicht steigenden Erträgen aus. Vor
dem Hintergrund vorsichtiger Planungsannahmen und im Rahmen der Wachstumsstrategie
erwarten wir gleichzeitig im Vergleich zu den Erträgen ein leicht höheres Ansteigen
der Verwaltungskosten, so dass sich die CIR des Geschäftsfelds im Vergleich zu 2023
voraussichtlich geringfügig erhöhen wird.
Für das Kapitalmarktgeschäft erwarten wir im Rahmen der Geschäftsplanung für das Geschäftsjahr
2024 im Vergleich zu 2023 wieder einen deutlichen Anstieg des Provisionsüberschusses.
Grundsätzlich ist eine Prognose für den Geschäftsbereich ähnlich wie in den Vorjahren
allerdings aufgrund der Abhängigkeit von der Anzahl der durchgeführten oder begleiteten
Transaktionen und vom Kapitalmarktumfeld mit hohen Unsicherheiten verbunden. Die Bank
hat Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltungskosten im Kapitalmarktgeschäft zu senken,
infolgedessen eine deutlich reduzierte CIR angestrebt wird. Bei im Vergleich zu 2023
entsprechend verbesserter CIR erwarten wir für den Geschäftsbereich einen Ergebnisbeitrag,
der sich über dem des abgelaufenen Geschäftsjahres bewegen sollte.
Für den Bereich Treasury gehen wir für das kommende Geschäftsjahr aufgrund des voraussichtlich
wieder sinkenden Zinsniveaus und einer für Planungszwecke geringer angesetzten Zinsmarge
von einem im Vergleich zu 2023 spürbar verringerten Ergebnisbeitrag bei leicht höherer
CIR aus.
Insgesamt erwarten wir für 2024 einen positiven Jahresüberschuss, der sich voraussichtlich
spürbar über dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres bewegen wird. Die CIR wird
sich auf Gesamtbankebene voraussichtlich leicht erhöhen.
Gesamtaussage
Die Quirin Privatbank befindet sich mit der Beratung und Betreuung vermögender Privatkunden
und mit dem Kapitalmarktgeschäft in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Allerdings
verfügt die Bank in der Kombination aus unabhängigem und hybridem Beratungsansatz
sowie wissenschaftlich basiertem prognosefreiem Anlagekonzept über Alleinstellungsmerkmale
und hat mit der aufgebauten Plattform die Weichen für eine auf weiteres Wachstum ausgerichtete
Geschäftsentwicklung gestellt. Zudem haben sich sowohl das Geschäftsmodell als auch
die Wachstumsdynamik aus unserer Sicht auch unter dem Eindruck der zuletzt schwierigen
Rahmenbedingungen als robust und stabil herausgestellt.
Vor diesem Hintergrund sind wir mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr
sehr zufrieden und gehen für das Geschäftsjahr 2024 grundsätzlich von einer weiteren
Verbesserung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren aus. In diesem Kontext erwarten
wir einen merklichen Anstieg der Assets under Management im Privatkundengeschäft und
einen spürbar steigenden Jahresüberschuss bei leicht erhöhter CIR.
Unser besonderer Dank gilt unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Quirin Privatbank AG
Der Vorstand
| Karl Matthäus Schmidt |
Johannes Eismann |
Bilanz zum 31. Dezember 2023 der Quirin Privatbank AG
Aktivseite
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
| 1. Barreserve |
|
|
|
|
| a) Kassenbestand |
|
3.042,91 |
|
5.504,40 |
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken |
|
6.164.405,36 |
|
9.053.354,82 |
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank 6.164.405,36 Euro |
|
|
|
(9.053.354,82) |
|
|
|
6.167.448,27 |
9.058.859,22 |
| 3. Forderungen an Kreditinstitute |
|
|
|
|
| a) täglich fällig |
|
37.646.663,92 |
|
59.526.071,27 |
| b) andere Forderungen |
|
1.291.143.444,44 |
|
304.617.197,22 |
|
|
|
1.328.790.108,36 |
364.143.268,49 |
| 4. Forderungen an Kunden |
|
|
46.184.463,10 |
45.876.142,61 |
| darunter: |
|
|
|
|
| nachrangige Forderungen 0,00 Euro |
|
|
|
(1.511.250,00) |
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| ba) von öffentlichen Emittenten |
23.228.977,17 |
|
|
14.067.377,67 |
| darunter: |
|
|
|
|
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 23.228.977,17 Euro |
|
|
|
(14.055.717,27) |
| bb) von anderen Emittenten |
17.827.829,12 |
|
|
30.439.120,83 |
| darunter: |
|
|
|
|
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 10.810.978,62 Euro |
|
|
|
(12.801.919,04) |
|
|
41.056.806,29 |
|
44.506.498,50 |
|
|
|
41.056.806,29 |
44.506.498,50 |
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
9.815.029,19 |
13.948.651,63 |
| 6a. Handelsbestand |
|
|
1.913.768,13 |
2.494.758,87 |
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen |
|
|
17.963.503,94 |
13.100.000,00 |
| darunter: |
|
|
|
|
| an Finanzdienstleistungsinstituten 17.963.503,94 Euro |
|
|
|
(13.100.000,00) |
| 11. Immaterielle Anlagewerte |
|
|
|
|
| b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
|
774.190,75 |
|
1.101.303,00 |
|
|
|
774.190,75 |
1.101.303,00 |
| 12. Sachanlagen |
|
|
1.040.602,17 |
820.671,17 |
| 14. Sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
1.289.119,80 |
951.318,77 |
| 15. Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
1.250.113,97 |
779.655,55 |
| Summe der Aktiva |
|
|
1.456.245.153,97 |
496.781.127,81 |
Passivseite
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
|
|
|
|
| a) täglich fällig |
|
43.649.545,83 |
|
73.102.990,45 |
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
0,00 |
|
9.000.687,50 |
|
|
|
43.649.545,83 |
82.103.677,95 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
|
|
|
|
| b) andere Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| ba) täglich fällig |
1.284.651.551,28 |
|
|
293.637.530,21 |
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
67.623,77 |
|
|
954.388,21 |
|
|
1.284.719.175,05 |
|
294.591.918,42 |
|
|
|
1.284.719.175,05 |
294.591.918,42 |
| 3a. Handelsbestand |
|
|
76,99 |
3,61 |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten |
|
|
27.015.505,94 |
22.482.693,65 |
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
826.907,72 |
1.770.385,36 |
| 7. Rückstellungen |
|
|
|
|
| b) Steuerrückstellungen |
|
1.769.641,42 |
|
2.414.000,00 |
| c) andere Rückstellungen |
|
14.896.917,81 |
|
14.957.904,79 |
|
|
|
16.666.559,23 |
17.371.904,79 |
| 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken |
|
|
7.390.626,14 |
8.059.311,84 |
| 12. Eigenkapital |
|
|
|
|
| a) gezeichnetes Kapital |
|
43.412.923,00 |
|
43.412.923,00 |
| b) Kapitalrücklage |
|
164.351,98 |
|
164.351,98 |
| c) Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| ca) gesetzliche Rücklage |
2.595.998,79 |
|
|
2.121.864,39 |
| cd) andere Gewinnrücklagen |
25.028.061,77 |
|
|
20.794.929,75 |
|
|
27.624.060,56 |
|
22.916.794,14 |
| d) Bilanzgewinn |
|
4.775.421,53 |
|
3.907.163,07 |
|
|
|
75.976.757,07 |
70.401.232,19 |
| Summe der Passiva |
|
|
1.456.245.153,97 |
496.781.127,81 |
| 1. Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen |
|
1.259.731,87 |
|
1.332.024,69 |
Gewinn- und Verlustrechnung der Quirin Privatbank AG für die Zeit vom 1 Januar bis
31 Dezember 2023
|
|
|
|
01.01.-31.12.2022 |
|
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
| 1. Zinserträge aus |
|
|
|
|
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften |
|
|
|
|
| aa) Zinserträge ohne negative Habenzinsen |
33.574.446,27 |
|
|
1.971.468,09 |
| ab) negative Zinsen auf Guthaben |
-2.781,87 |
|
|
-932.431,98 |
|
33.571.664,40 |
|
|
1.039.036,11 |
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen |
639.829,68 |
|
|
996.988,29 |
|
|
34.211.494,08 |
|
2.036.024,40 |
| 2. Zinsaufwendungen |
|
|
|
|
| a) Zinsaufwendungen ohne positive Sollzinsen |
19.258.487,17 |
|
|
97.910,99 |
| b) positive Zinsen auf Verbindlichkeiten |
-10.029,54 |
|
|
-254.860,87 |
|
|
19.248.457,63 |
|
-156.949,88 |
|
|
|
14.963.036,45 |
2.192.974,28 |
| 3. Laufende Erträge aus |
|
|
|
|
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren |
|
401.987,89 |
|
418.108,13 |
|
|
|
401.987,89 |
418.108,13 |
| 5. Provisionserträge |
|
64.699.960,04 |
|
63.124.925,73 |
| 6. Provisionsaufwendungen |
|
12.599.443,92 |
|
11.014.952,19 |
|
|
|
52.100.516,12 |
52.109.973,54 |
| 7. Nettoertrag des Handelsbestands |
|
|
-201.371,82 |
559.661,11 |
| 8. Sonstige betriebliche Erträge |
|
|
5.400.653,89 |
5.360.642,17 |
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
| a) Personalaufwand |
|
|
|
|
| aa) Löhne und Gehälter |
25.067.793,38 |
|
|
24.079.100,41 |
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
3.521.947,09 |
|
|
3.431.624,94 |
| darunter: |
|
28.589.740,47 |
|
27.510.725,35 |
| für Altersversorgung 148.602,42 Euro |
|
|
|
(173.416,54) |
| b) andere Verwaltungsaufwendungen |
|
23.408.071,52 |
|
21.308.048,62 |
|
|
|
51.997.811,99 |
48.818.773,97 |
| 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
|
|
|
781.853,85 |
737.431,62 |
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
|
2.949.047,18 |
351.671,71 |
| 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere
sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
4.294.846,93 |
|
1.109.758,50 |
|
|
|
-4.294.846,93 |
-1.109.758,50 |
| 15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
|
1.023.542,70 |
|
0,00 |
|
|
|
-1.023.542,70 |
0,00 |
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit |
|
|
11.617.719,88 |
9.623.723,43 |
| 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
2.134.348,93 |
|
1.599.547,02 |
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen |
|
683,00 |
|
2.607,00 |
|
|
|
2.135.031,93 |
1.602.154,02 |
| 27. Jahresüberschuss |
|
|
9.482.687,95 |
8.021.569,41 |
| 28. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
|
|
0,00 |
0,00 |
|
|
|
9.482.687,95 |
8.021.569,41 |
| 32. Einstellungen in Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| a) in die gesetzliche Rücklage |
|
474.134,40 |
|
401.078,47 |
| d) in andere Gewinnrücklagen |
|
4.233.132,02 |
|
3.713.327,87 |
|
|
|
4.707.266,42 |
4.114.406,34 |
| 34. Bilanzgewinn/Bilanzverlust |
|
|
4.775.421,53 |
3.907.163,07 |
Anhang der Quirin Privatbank AG für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie
zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Quirin Privatbank AG mit Sitz in Berlin ist in das Handelsregister Abteilung B
des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 87859 B eingetragen.
Der Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG zum 31. Dezember 2023 wurde nach den
allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den einschlägigen Vorschriften
des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend
§ 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Staffelform gewählt. Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wird aus Gründen der Übersichtlichkeit
Gebrauch gemacht. Dieses Wahlrecht wird analog auf die in den Formblättern vorgesehenen
"davon"-Vermerke angewendet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV
in der aktuellen Fassung. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses
entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden gem. § 256a HGB in Verbindung
mit § 340h HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Insofern
sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung
enthalten. Diese sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.
Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt
die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung
des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.
Termingeschäfte werden zu entsprechenden Terminkursen des Abschlussstichtags umgerechnet.
Devisentermingeschäfte werden, sofern es sich nicht um Bewertungseinheiten gemäß §
254 HGB handelt, dem Handelsbuch zugeordnet. Die Bewertungsergebnisse der Termingeschäfte
werden im Handelsergebnis ausgewiesen. Für die Bewertung von Devisenswapgeschäften
werden gespaltene Terminkurse verwendet. Die Abgrenzung der Swapstellen wird ebenfalls
im Handelsergebnis vereinnahmt.
Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert bilanziert.
Sofern Kompensationsvereinbarungen vorliegen, werden Forderungen an Kreditinstitute
und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verrechnet.
Forderungen an Kunden sind zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch
die ausreichende Bildung von Einzelwertberichtigungen auf den nicht durch werthaltige
Sicherheiten gedeckten Blankoanteil Rechnung getragen. Risiken aus Eventualverbindlichkeiten
oder Kreditzusagen werden durch die Bildung von Rückstellungen abgedeckt. Für latente
Adressausfallrisiken im Kreditgeschäft sowie für außerbilanzielle Kreditrisiken werden
Pauschalwertberichtigungen nach BFA 7 gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden
von den Aktivpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden abgesetzt.
Für das außerbilanzielle Geschäft werden Rückstellungen passiviert und entsprechend
von den Eventualverbindlichkeiten sowie den anderen Verpflichtungen abgesetzt. Die
Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgt auf Basis eines vereinfachten Ansatzes
auf der Grundlage von erwarteten Verlusten. Dabei wird der erwartete Verlust über
die gesamte Laufzeit eines Geschäfts ("lifetime expected loss") geschätzt. Die Ermittlung
des erwarteten Verlustes erfolgt unter Verwendung eines Modells, welches hinsichtlich
der Berücksichtigung des latenten Kreditrisikos insbesondere die Parameter PD, Erlösquote
(erwarteter Erlös aus der Verwertung vorhandener Sicherheiten) und Credit-Conversion-Factor
(Linienanrechnung) des Risikomanagements sowie eine Diskontierungskurve verwendet.
Abweichend von der Anwendung der Modelle aus dem Risikomanagement zur Ermittlung des
Adressausfallrisikos wird die PD um einen makroökonomischen Einflussfaktor in Form
eines Frühwarnindikators ergänzt. Zur Diskontierung der Zahlungsströme wird der risikolose
Marktzinssatz verwendet.
Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip
bewertet. Agien und Disagien aus über bzw. unter pari erworbenen festverzinslichen
Wertpapieren werden periodengerecht amortisiert. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind zu Anschaffungskosten oder
zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Die Bewertung der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere der Liquiditätsreserve
erfolgt auf Basis von Marktpreisen des Bilanzstichtages nach dem strengen Niederstwertprinzip.
Für die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens
wird das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet.
Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestandes erfolgt nach § 340e Abs.
3 Satz 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich eines Risikoabschlages.
Der Risikoabschlag wird nach der Value-at-Risk-Methode berechnet und von unrealisierten
Bewertungsgewinnen der Handelsbestände in Abzug gebracht. Dabei werden eine Haltedauer
von 10 Tagen, ein Beobachtungszeitraum von einem Jahr sowie ein Konfidenzniveau von
99,0 % zugrunde gelegt. Die aufwandswirksame Erfassung des Risikoabschlages erfolgt
gem. § 340c Abs. 1 HGB im Nettoertrag des Handelsbestandes. Darüber hinaus ist ein
Teil der Nettoerträge des Handelsbestandes gemäß § 340e Abs. 4 dem Fonds für allgemeine
Bankrisiken zuzuführen. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung
von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.
Zinsabgrenzungen auf Forderungen, Verbindlichkeiten und Wertpapiere werden den entsprechenden
Nominalbeträgen hinzugerechnet und in der jeweiligen Bilanzposition des Geschäfts
ausgewiesen.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten
bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind mit
den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bilanziert. Die Abschreibungen werden linear über die jeweilige Nutzungsdauer vorgenommen.
Standardsoftware wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen. Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert unter 250 € werden sofort aufwandswirksam
erfasst. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als
250 €, aber maximal 800 € werden im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe
abgezogen.
Sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens vorliegt, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Sind die Gründe hierfür entfallen, werden Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der
fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend
objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank
zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Verpflichtungen aus Altersvorsorgeverträgen sind gemäß versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelt und werden mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der
Erfüllung von Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen)
und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, verrechnet. Das zur Erfüllung
der Schulden aus Altersvorsorgeverträgen gehaltene Deckungsguthaben wird mit dem beizulegenden
Zeitwert bewertet. Übersteigt der Betrag der Schulden den beizulegenden Zeitwert des
Deckungsguthabens, wird eine Rückstellung in entsprechender Höhe gebildet.
Zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken besteht ein auf der Passivseite der Bilanz
ausgewiesener Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, in dem auch die verpflichtende
Dotierung nach § 340e Abs. 4 HGB zum Ausgleich des Risikos künftiger Nettoaufwendungen
des Handelsbestandes ausgewiesen wird.
Bewertung zinsbezogener Geschäfte des Bankbuchs
Zur Sicherstellung einer verlustfreien Bewertung des Bankbuchs werden in die Beurteilung,
ob ein Verpflichtungsüberschuss besteht, die zukünftigen Zahlungsströme aller zinstragenden
Geschäfte mit fester Zinsbindung einbezogen. Den zum Bilanzstichtag ermittelten Barwerten
werden die entsprechenden Buchwerte gegenübergestellt. Darüber hinaus werden angemessene
anteilige Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigt. Die IDW-Stellungnahme zur
verlustfreien Bewertung von zinstragenden Geschäften des Bankbuchs (IDW BFA 3) wird
beachtet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht zum Stichtag nicht. Die Bildung einer
Rückstellung ist folglich nicht erforderlich.
B. Erläuterungen zur Bilanz
I. Aktiva
Barreserve
Die Barreserve hat sich zum Vorjahr um 2.891 T€ auf 6.167 T€ verringert. Diese Veränderung
betrifft im Wesentlichen die Guthaben bei der Bundesbank, welche zum Stichtag größtenteils
im Rahmen der Einlagenfazilität bei der Bundesbank angelegt und somit den Forderungen
an Kreditinstitute zuzuordnen sind.
Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich entsprechend der im Rahmen der Einlagefazilität
bei der Bundesbank angelegten Liquidität aufgrund hoher Mittelzuflüsse im Einlagengeschäft
nach Einführung eines Zinsangebots deutlich um 964.647 T€ auf 1.328.790 T€ erhöht.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Zum Berichtsstichtag werden unter dem Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere die Wertpapiere der Liquiditätsreserve in Höhe von 12.800
T€ (Vorjahr 4.858 T€) und des Anlagevermögens in Höhe von 28.257 T€ (Vorjahr 39.648
T€) ausgewiesen. In den Schuldverschreibungen sind keine Geldmarktpapiere enthalten
(Vorjahr 0 T€). Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Wertpapiere in Höhe von 25.491
T€ fällig geworden. Die Wiederanlage der zugeflossenen Liquidität ist im abgelaufenen
Geschäftsjahr nur teilweise erfolgt. Unter den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren sind Wertpapiere mit einem Buchwert von 19.477 T€ enthalten, die im Folgejahr
fällig werden.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die in den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ausgewiesenen Wertpapiere
werden in Höhe von 3.125 T€ (Vorjahr 6.235 T€) der Liquiditätsreserve und in Höhe
von 6.690 T€ (Vorjahr 7.714 T€) dem Anlagevermögen zugeordnet.
Handelsaktiva
Die Handelsaktiva beinhalten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
in Höhe von 1.914 T€ ohne Risikoabschläge (Vorjahr 2.564 T€ inklusive Risikoabschläge
von 70 T€). Derivate sind nicht enthalten.
Aufgliederung der börsenfähigen Wertpapiere
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
| börsenfähig |
41.057 |
44.507 |
| davon börsennotiert |
24.206 |
29.572 |
| davon nicht börsennotiert |
16.851 |
14.934 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
| börsenfähig |
2.341 |
5.333 |
| davon börsennotiert |
934 |
4.420 |
| davon nicht börsennotiert |
1.407 |
913 |
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Bank hält 76,5 % der Anteile an der quirion AG, Berlin. Die Gesellschaft ist ein
mittleres Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 1 und Abs. 17 WpIG und besitzt
eine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gem. § 15 Abs. 1 WpIG.
Sie gilt daher gem. §§ 340a Abs. 1 i. V. m. 340 Abs. 4 HGB als große Kapitalgesellschaft.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 700 T€, der Beteiligungsbuchwert 17.964
T€, das Vorjahresergebnis -14.684 T€.
Wertpapiere des Anlagevermögens
Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapieren handelt es sich mit einem Buchwert
von 28.257 T€ um Anleihen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen und für die grundsätzlich
eine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit besteht. Der Anlagebestand enthält auch Anteile
an einem Investmentfonds mit einem Buchwert von 6.690 T€. Anteile an inländischen
Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen von mehr als
10 % bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr 0 T€).
Für Wertpapiere mit einem Buchwert von 16.500 T€ (Vorjahr 36.737 T€) wurde unter Berücksichtigung
abgegrenzter Agien im Rahmen der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips auf
Abschreibungen in Höhe von 90 T€ (Vorjahr 671 T€) auf den niedrigeren beizulegenden
Zeitwert verzichtet, da die Wertminderungen als nicht dauerhaft eingeschätzt werden.
Anlagenspiegel
| in T€ |
Wertpapiere des Anlagevermögens |
Verbundene Unternehmen |
Immaterielle Anlagewerte |
Sachanlagen |
Gesamt |
| Anschaffungskostenhistorisch |
49.577 |
13.105 |
7.372 |
6.139 |
76.193 |
| Zugänge Geschäftsjahr |
19.946 |
4.864 |
139 |
536 |
25.485 |
| Abgänge Geschäftsjahr |
30.900 |
0 |
0 |
0 |
30.900 |
| Abschreibungen insgesamt |
3.433 |
5 |
6.737 |
5.634 |
15.809 |
| Abschreibungen Geschäftsjahr |
1.024 |
0 |
466 |
316 |
1.806 |
| Restbuchwert 31.12.2023 |
35.190 |
17.964 |
774 |
1.041 |
54.969 |
| Restbuchwert Vorjahr |
47.168 |
13.100 |
1.101 |
821 |
62.190 |
Bei den Abschreibungen im Geschäftsjahr handelt es sich grundsätzlich um planmäßige
Abschreibungen.
Sonstige Vermögensgegenstände
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Offene Verrechnungen aus schwebenden Wertpapiergeschäften |
2 |
0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
580 |
512 |
| Steuerforderungen |
69 |
56 |
| Aktivierte Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens |
638 |
384 |
| Gesamt |
1.289 |
951 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen insbesondere Bankdienstleistungen
aus dem Kapitalmarktgeschäft.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Abgrenzungen aus Lieferungen und
Leistungen mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.057 T€ und von bis zu
drei Jahren in Höhe von 194 T€ enthalten.
Aktive latente Steuern
Die Quirin Privatbank AG macht von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch
und setzt den aktiven Überhang an latenten Steuern in Höhe von 5.654 T€ in der Bilanz
nicht an.
Der aktive Überhang an latenten Steuern ergibt sich in Höhe von 3.127 T€ aus Ansatz-
und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz bei Rückstellungen
(1.471 T€), Wertpapieren einschließlich akkumulierter ausschüttungsgleicher Erträge
(725 T€) und der betrieblichen Altersvorsorge (923 T€). Darüber hinaus entsteht ein
aktiver Überhang an latenten Steuern aus der Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen
(2.527 T€) nach § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Den ermittelten aktiven latenten Steuern
liegt ein durchschnittlicher Steuersatz von 31,3 % zugrunde.
Fremdwährung
Das Gesamtvolumen der Vermögensgegenstände, die auf Fremdwährung lauten, beträgt umgerechnet
13.029 T€ (Vorjahr 27.186 T€).
II. Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind aufgrund hoher Mittelzuflüsse im Einlagengeschäft
nach Einführung eines Zinsangebots von 295Mio. € deutlich auf 1.285 Mio. € angestiegen.
Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen
Unter den anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen in Höhe von 5.018 T€
(Vorjahr 3.563 T€) unverbriefte Verbindlichkeiten aus der Anlage freier Mittel verbundener
Unternehmen.
Sonstige Verbindlichkeiten
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Steuerverbindlichkeiten |
10.887 |
3.656 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.179 |
597 |
| Sonstige |
14.950 |
18.229 |
| Gesamt |
27.016 |
22.483 |
In der Untergruppe Sonstige werden überwiegend zum Stichtag erhaltene, aber noch nicht
weitergeleitete Dotationsmittel ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus betrieblicher Altersversorgung wurden mit den zur Deckung
dieser Verbindlichkeiten erworbenen Wertpapieren (Deckungsvermögen) gem. § 246 Abs.
2 HGB verrechnet. Zum Bilanzstichtag steht dem Erfüllungsbetrag der verrechneten Verbindlichkeiten
in Höhe von 6.186 T€ ein Deckungsvermögen mit einem Marktwert in Höhe von 6.388 T€
(Anschaffungskosten 5.896 T€) gegenüber.
Rückstellungen
Die Rückstellungen lassen sich zum Bilanzstichtag wie folgt aufgliedern:
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
6.102 |
6.168 |
| Personalrückstellungen |
7.369 |
7.291 |
| Steuerrückstellungen |
1.770 |
2.414 |
| Sonstige Rückstellungen |
1.426 |
1.499 |
| Gesamt |
16.667 |
17.372 |
Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem schwebende Ansprüche, Rückbaukosten
für Mietereinbauten sowie Archivierungskosten.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB beträgt 7.391 T€ und ergibt sich
in Höhe von 391 T€ (Vorjahr 1.059 T€) aus der verpflichtenden Dotierung gemäß § 340e
Abs. 4 HGB zum Ausgleich des Risikos künftiger Nettoaufwendungen des Handelsbestandes
sowie in Höhe von 7.000 T€ (Vorjahr 7.000 T€) zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken.
Da der Teil des Fonds für allgemeine Bankrisiken, der sich auf die Dotierung nach
§ 340e HGB bezieht, im Berichtsjahr oberhalb von 50 % des Durchschnitts der letzten
fünf jährlichen Nettobeträge des Handelsbestandes lag, wurde ein Betrag von 669 T€
zu Gunsten des Nettoertrages des Handelsbestandes aufgelöst.
Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 43.412.923 € und ist in 43.412.923 Stückaktien
mit Gewinnberechtigung aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten.
Zum Berichtsstichtag besteht mit einer Frist bis zum 8. Juni 2028 die (nicht ausgenutzte)
satzungsgemäße Ermächtigung, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 21.706 Tsd.
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 21.706 T€ zu erhöhen ("Genehmigtes
Kapital 2023"). Den Aktionären ist das Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist unter
bestimmten Bedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Bezugsrecht
der Aktionäre auszuschließen. Für die Durchführung der Kapitalerhöhungen durch den
Vorstand ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.
Darüber hinaus besteht in Höhe von bis zu 20.000 T€ nicht ausgenutztes bedingtes Kapital
zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente ("Bedingtes Kapital
2023") im Gesamtnennbetrag von bis zu 60.000 T€. Die bedingte Kapitalerhöhung wird
nur insoweit durchgeführt, als von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Schuldverschreibungen
Gebrauch gemacht wird bzw. Options-/Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen erfüllt
werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer
anderen börsennotierten Gesellschaft oder Aktien aus einem genehmigten Kapital zur
Bedienung eingesetzt werden.
Sowohl das genehmigte Kapital als auch das bedingte Kapital verbriefen ab dem Zeitpunkt
ihrer möglichen Ausgabe die gleichen Stimm- und Gewinnrechte wie das bislang ausgegebene
Grundkapital.
Als Hauptanteilseigner ist die Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, mit 25,3
% am Grundkapital der Quirin Privatbank AG beteiligt.
Fremdwährung
Auf Fremdwährung lautende Schulden bestehen im Gegenwert von 13.625 T€ (Vorjahr 26.820
T€).
Restlaufzeitengliederung
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Andere Forderungen an Kreditinstitute |
1.291.143 |
304.617 |
| a) bis zu drei Monaten |
1.291.143 |
304.617 |
| Forderungen an Kunden |
39.386 |
38.632 |
| a) bis zu drei Monaten |
7.050 |
7.487 |
| b) mehr als drei Monate bis zu einem Jahr |
19.555 |
18.529 |
| c) mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren |
12.781 |
12.616 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
|
0 |
9.001 |
| a) bis zu drei Monaten |
0 |
9.001 |
| Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
|
68 |
954 |
| a) bis zu drei Monaten |
68 |
954 |
| b) mehr als drei Monate bis zu einem Jahr |
0 |
0 |
Forderungen an Kunden mit unbestimmter Laufzeit
Unter den Forderungen an Kunden werden Forderungen mit unbestimmter Laufzeit in Höhe
von 6.798 T€ (Vorjahr 7.244 T€) ausgewiesen.
C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinsergebnis
Der Zinsüberschuss hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von 2,2 Mio. € um ca. 12,8
Mio. € auf 15,0 Mio. € besonders deutlich erhöht. Der verbesserte Zinsüberschuss ist
insbesondere auf den geldpolitischen Kurswechsel der EZB und die stark gestiegenen
Kundeneinlagen zurückzuführen.
Provisionsergebnis
Die Bank vereinnahmt im Provisionsergebnis Gebühren aus der Anlageberatung und der
Vermögensverwaltung als Kerngeschäft im Geschäftsbereich Privatkundengeschäft. Darüber
hinaus enthält das Provisionsergebnis die abgerechneten Gebühren aus der Durchführung
von Kapitalmaßnahmen für Kunden des Geschäftsbereichs Kapitalmarktgeschäft sowie die
Erträge aus dem Kundengeschäft des Bereichs Institutionelle Kundenbetreuung. Im Provisionsergebnis
sind periodenfremde Erträge in Höhe von 794 T€ sowie periodenfremde Aufwendungen in
Höhe von -172 T€ enthalten.
Nettoertrag des Handelsbestandes
Der Nettoertrag des Handelsbestandes beträgt -201 T€ (Vorjahr 560 T€) und setzt sich
zusammen aus dem Nettoergebnis in Höhe von -870 T€ (Vorjahr 560 T€) sowie einer Auflösung
des Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340e HGB in Höhe von 669 T€ (Vorjahr 0 T€).
Sonstiges betriebliches Ergebnis
Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen beinhalten folgende Sachverhalte:
| Sonstige betriebliche Erträge |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| (in T€) |
|
|
| Geschäftsbesorgung für Dritte |
2.021 |
1.952 |
Erstattung von Aufwendungen durch Mandanten, Kunden und Mitarbeiter |
1.355 |
1.427 |
| Auflösung von Rückstellungen |
1.312 |
1.253 |
| Periodenfremde Erträge |
403 |
271 |
| Währungsumrechnung |
176 |
322 |
| Übrige |
134 |
136 |
| Gesamt |
5.401 |
5.361 |
| Sonstige betriebliche |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Aufwendungen (in T€) |
|
|
| Erstattungen |
-111 |
-158 |
| Periodenfremde Aufwendungen |
-2.763 |
-74 |
| Übrige |
-75 |
-120 |
| Gesamt |
-2.949 |
-352 |
Die periodenfremden Aufwendungen entfallen in Höhe von 2.741 T€ auf im Rahmen einer
Betriebsprüfung geänderte Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2016 bis 2018. Die übrigen
Aufwendungen enthalten einen Betrag von 37 T€ (Vorjahr 57 T€) aus der Aufzinsung von
langfristigen Rückstellungen.
Verwaltungsaufwendungen
In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind periodenfremde Erträge aus Erstattungen
in Höhe von 89 T€ enthalten.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Der Ertragssteueraufwand in Höhe von 2.134 T€ hat sich im Vergleich zum Vorjahr (1.600
T€) ergebnisbedingt erhöht. Darin ist ein Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von 152
T€ enthalten. Bei der Ermittlung des Steueraufwandes hat die Bank ihre Verlustvorträge
entsprechend berücksichtigt.
D. Sonstige Angaben
Derivative Geschäfte
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 gibt es keine derivativen Geschäfte. Die im Vorjahr
im Handelsgeschäft ausgewiesenen Geschäfte in Höhe von 111 T€ betrafen ausschließlich
derivative Geschäfte mit Kreditinstituten.
Mitglieder des Vorstands
| Karl Matthäus Schmidt (Vorsitzender) |
Johannes Eismann (CFO) |
| Zuständigkeiten: |
Zuständigkeiten: |
| ♦ Privatkundengeschäft |
♦ Kapitalmarktgeschäft |
| ♦ Anlagemanagement |
♦ Treasury |
| ♦ Risikomanagement inkl. Recht, Compliance, Kredit-Marktfolge |
♦ Kredit-Markt |
| ♦ Marketing, Personal, Revision |
♦ Finanzen |
| ♦ Bankbetrieb, Datenschutz |
|
| Mandate in anderen Kontrollgremien: |
Mandate in anderen Kontrollgremien: |
| ♦ Vorsitzender des Aufsichtsrats der quirion AG, Berlin |
♦ Mitglied des Aufsichtsrats der quirion AG, Berlin |
Mitglieder des Aufsichtsrats
Holger Timm (Vorsitzender) |
Matthias Baller (stellvertretender Vorsitzender) |
| ♦ Vorstandsvorsitzender der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin |
♦ Syndikusrechtsanwalt der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin |
| ♦ Vorstandsvorsitzender der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin |
|
| Klaus-Gerd Kleversaat |
Anke Dassler |
| ♦ Vorstandsmitglied Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin |
♦ Senior Vice President Human Resources, Evonik Industries AG, Essen |
| Tanja Creed |
Dr. Carolin Gabor |
| ♦ Geschäftsführerin der Riedel Holding GmbH & Co. KG sowie der RIM Riedel ImmobilienManagement
GmbH & Co. KG, jeweils Nürnberg (bis 15.01.2024) |
♦ Risikokapital-Investorin als Geschäftsführerin von Caesar Ventures Management GmbH,
München |
Organbezüge
An die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 105
T€ gezahlt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Angabe der gewährten Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse nach § 34 Abs. 2
Nr. 2 RechKredV
Zum Jahresende bestehen keine Kreditlinien für Vorstandsmitglieder oder Mitglieder
des Aufsichtsrats.
Angabe nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 sowie § 35 Abs. 4 und 6 RechKredV
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
in Höhe von 1.260 T€ (Vorjahr 1.332 T€). Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte,
dass die Bank aus Eventualverbindlichkeiten oder übernommenen Bürgschaften in Anspruch
genommen wird.
Mitarbeiter
Die Anzahl der Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen:
| Anzahl der Arbeitnehmer |
per 31.12.2023 |
im Jahresdurchschnitt |
| Männlich |
141 |
140 |
| Weiblich |
122 |
114 |
| Gesamt |
263 |
254 |
Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Abschlussprüfungsleistungen |
378 |
304 |
| Andere Bestätigungsleistungen |
128 |
104 |
| Steuerberatungsleistungen |
0 |
0 |
| Sonstige Leistungen |
14 |
61 |
| Gesamt |
520 |
469 |
Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts
nach § 89 WpHG. Als sonstige Leistungen wurden allgemeine Beratungsleistungen im Rahmen
von projektbezogener Qualitätssicherung erbracht.
E. Weitere Angaben
Offenlegung gem. Art. 434 Abs. 1 CRR II
Die Offenlegungsangaben gem. Art. 434 Abs. 1 CRR II sind dem Offenlegungsbericht,
der auf der Internetseite der Bank veröffentlicht wird, zu entnehmen.
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Aus Miet-, Leasing- sowie Geschäftsbesorgungs- und Wartungsverträgen ergeben sich
über die Restlaufzeit der wesentlichen Einzelverträge künftige Belastungen von insgesamt
31.776 T€, von denen sich 19.763 T€ auf eine Restlaufzeit von über einem bis maximal
6 Jahren beziehen. In den genannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind Einzahlungsverpflichtungen
in die Kapitalrücklage eines Tochterunternehmens in Höhe von 2.050 T€ enthalten. Darüber
hinaus bestehen zum 31. Dezember 2023 für die Bank übernommene Mietavale in Höhe von
457 T€.
Als Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist die Bank zur
Zahlung von jährlichen Beiträgen verpflichtet. Da das Berechnungsschema der EdB u.
a. auf den gedeckten Einlagen und den Risikoparametern aller der EdB angeschlossenen
Kreditinstitute beruht und uns diese Informationen sowie die Einschätzung der EdB
im Hinblick auf unsere eigenen Risikoparameter nicht bekannt sind, unterliegt die
zum 31.12.2023 gebildete Rückstellung bedeutsamen Schätzunsicherheiten. Darüber hinaus
haben wir bei der Erbringung unserer regelmäßigen Jahresbeiträge an die EdB sowie
der europäischen Bankenabgabe von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, jeweils bis zu
30 % in Form unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen zu leisten, die sich zum Stichtag
auf 301 T€ belaufen. Die Zahlungsverpflichtungen werden sich voraussichtlich bis zum
Jahr 2024 jährlich ansammeln. Die Beitragsverpflichtungen bis zum Jahr 2024 und etwaige
Nachschusspflichten stellen ein Risiko im Hinblick auf unsere Finanzlage im Sinne
von § 285 Nr. 3 HGB dar.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten
sind, ergaben sich keine.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Gemäß § 150
AktG wurde zunächst die gesetzliche Rücklage in Höhe von 474 T€ dotiert. Darüber hinaus
haben Vorstand und Aufsichtsrat satzungsgemäß 4.233 T€ in die anderen Gewinnrücklagen
eingestellt. Der verbleibende Betrag von 4.775 T€ soll der Hauptversammlung zur Ausschüttung
als Dividende in Höhe von 0,11 € je Aktie vorgeschlagen werden.
Quirin Privatbank AG Der Vorstand
| Karl Matthäus Schmidt |
Johannes Eismann |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Quirin Privatbank AG, Berlin
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG, Berlin, - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Lagebericht der Quirin Privatbank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember
2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO")
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses
haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA)
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen
sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO,
dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht
haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei
der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Ermittlung und Erfassung der Provisionserträge im Kapitalmarktgeschäft
Angaben zu den Provisionserträgen sind in den Erläuterungen zu den Provisionserträgen
im Anhang sowie in den Abschnitten "Geschäftsmodell" sowie "Geschäftliche Entwicklung"
des Lageberichtes enthalten.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Der Provisionsertrag ist der Höhe nach der bedeutsamste Bestandteil des Jahresergebnisses
der Quirin Privatbank AG. Die Quirin Privatbank AG weist im Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2023 Provisionserträge von EUR 64,7 Mio (i. Vj. EUR 63,1 Mio) aus.
Im Bereich Kapitalmarktgeschäft erzielt die Bank im Wesentlichen Provisionserträge
aus dem Corporate-Finance-Geschäft und der Zahlstellentätigkeit. Die aus dem Privatkundengeschäft
stammenden Provisionserträge resultieren aus standardisierten Preismodellen für die
Vermögensberatung und Vermögensverwaltung. Darüber hinaus werden die Erträge des Business
Process Outsourcing (kurz "BPO") als Provisionsertrag abgebildet.
Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass der Anspruch auf die
Provisionserträge im Corporate-Finance Geschäft des Kapitalmarktgeschäfts nicht in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Grundlagen erfasst wird. Vor diesem Hintergrund
war es für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung, dass die Prozesse zur Ermittlung
und Vereinnahmung der Provisionserträge aus dem Kapitalmarktgeschäft sachgerecht sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung der unterschiedlichen Prozesse und der Beurteilung
der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen
als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter
anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Im Rahmen von kontrollbasierten Prüfungshandlungen haben wir die Angemessenheit und
Implementierung sowie die Wirksamkeit von Kontrollen beurteilt, die die Gesellschaft
zur Sicherstellung einer korrekten Erfassung abrechnungsrelevanter Vertrags- und Transaktionsdaten
im Provisionsgeschäft insbesondere des Kapitalmarktgeschäfts eingerichtet hat.
Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir anhand von repräsentativen
Stichproben die ordnungsmäßige Berechnung und buchhalterische Erfassung der Provisionserträge
einzelner Transaktionen nachvollzogen. Dabei haben wir auch die Abrechnungen mit den
der Ermittlung und Erfassung von Provisionserträgen zugrunde liegenden Unterlagen
abgestimmt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die eingerichteten Kontrollen sind geeignet, die sachgerechte Erfassung der Vertragsstamm-
und Transaktionsdaten im Kapitalmarktgeschäft sicherzustellen, sodass die Berechnungen
und Buchungen der Provisionserträge sachgerecht und auf Basis eines wirksam geschlossenen
Vertrags erfolgt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen
verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht. Die sonstigen Informationen
umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie
unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht
auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil
noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten
sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen,
ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben
oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
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| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
|
Falls wir auf Grundlage der von uns durchzuführenden Arbeiten zu dem Schluss gelangen,
dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt,
sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.
h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für
die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern,
planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da do-lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
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| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen
und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser
Systeme der Gesellschaft abzugeben.
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung
und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
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| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko,
dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass
wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit
ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig,
die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder
ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir
wurden am 31. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit
dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Quirin Privatbank AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit
dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht)
in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Olschewski.
Hamburg, den 4. März 2024
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Olschewski |
Fiedler |
| Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüfer |
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben auch im
Geschäftsjahr 2023 wahrgenommen und den Vorstand der Quirin Privatbank AG bei der
Leitung der Bank regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat
war in alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar
und frühzeitig eingebunden. Er wurde vom Vorstand der Bank zeitnah und umfassend in
schriftlicher oder mündlicher Form über die wesentlichen Entwicklungen in der Gesellschaft
unterrichtet.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftslage und die wirtschaftliche
Situation der einzelnen Geschäftsbereiche, die Unternehmensplanung, die Risikolage
sowie die strategische Ausrichtung der Bank informiert. Über grundsätzliche Fragen
der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Lage sowie bedeutsame Geschäftsvorgänge
fanden enge Beratungen zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft
statt. Auch außerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben sich der Aufsichtsratsvorsitzende
und sein Stellvertreter vom Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche
Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat, soweit nach gesetzlichen
oder satzungsmäßigen Vorschriften erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung
seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Vorfällen erteilt.
Im Berichtsjahr fanden planmäßig vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 24. März,
9. Juni, 29. September und 15. Dezember 2023 statt. An den Sitzungen des Aufsichtsrats
haben auch der Vorstand sowie die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung teilgenommen.
Es existieren ein Prüfungsausschuss, ein Risikoausschuss sowie ein Digitalausschuss.
Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr dreimal, der Risikoausschuss einmal. An
den Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. der Ausschüsse haben nach Bedarf auch Mitarbeiter
aus den Bereichen Finanzen, Revision und Compliance sowie Mitarbeiter des Abschlussprüfers
teilgenommen.
Die Amtszeit aller gewählten Aufsichtsratsmitglieder endete mit dem Ablauf der diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2023. Daher waren entsprechende Neuwahlen
zum Aufsichtsrat erforderlich. Alle bisherigen Aufsichtsratsmitglieder wurden auf
der Hauptversammlung am 9. Juni 2023 zur Wiederwahl vorgeschlagen und auch wiedergewählt.
Im Ergebnis hat sich daher die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse
im Geschäftsjahr 2023 nicht verändert. Mit Wirkung zum 1. März 2024 hat Frau Tanja
Creed ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt.
Zentrales Thema des Aufsichtsrats war im Jahr 2023 die weitere strategische Ausrichtung
des Geschäftsbereichs Privatkundengeschäft. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat
strukturelle Veränderungen im Privatkundengeschäft sowie die Auflage eines Wachstumsprogramms
zur Erhöhung des Kundenwachstums, der Verbesserung der Beratungsqualität sowie die
Weiterentwicklung des bestehenden Ziele-Bonus-Systems im Privatkundengeschäft eng
begleitet. Im Rahmen der Geschäftsentwicklung des Privatkundengeschäfts hat sich der
Aufsichtsrat auch mit dem Anlagekonzept und der Einführung eines Tagesgeldangebots
als Reaktion auf das veränderte Zinsumfeld beschäftigt und in diesem Zusammenhang
die Entwicklung der Kundeneinlagen sowie die Einhaltung aller damit einhergehenden
regulatorischen Anforderungen überwacht.
Weitere Schwerpunkte waren die Befassung mit der Geschäftsentwicklung des Tochterunternehmens
quirion AG sowie die Umsetzung der Wachstumsstrategie der Gesellschaft und deren Refinanzierung
durch die Bank. In diesem Kontext hat sich der Aufsichtsrat mit den monatlichen Informationen
zur Geschäftsentwicklung sowohl der Quirin Privatbank als auch der quirion und der
des Konzerns befasst.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den etwaigen Auswirkungen des
Russlands-Ukraine-Krieges, der amerikanischen Bankenkrise sowie den Entwicklungen
in Europa (insbesondere der Credit Suisse) auf die Bank im ersten Quartal 2023 beschäftigt
und sich entsprechend informieren lassen.
Ein wichtiges Thema war im abgelaufenen Geschäftsjahr auch die Nachschauprüfung der
im Jahr 2021 durch die BaFin durchgeführten turnusmäßigen Prüfung des Geschäftsbetriebes
gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG. Der Aufsichtsrat hat sich über den Verlauf und die Ergebnisse
der Nachschauprüfung und mithin über die Abarbeitung aller getroffenen Feststellungen
informieren lassen.
Mit der turnusmäßig überprüften und aktualisierten Geschäfts- und IT-Strategie hat
sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. September 2023 beschäftigt. Die daraus
abgeleitete mehrjährige Geschäftsplanung, die Ergebnisse des jährlichen ICAAP-Prozesses
sowie die aktualisierte Risikostrategie wurden in der Sitzung am 15. Dezember 2023
erörtert.
Der Compliance-Bericht, der Bericht der MaRisk-Compliance-Funktion sowie der Bericht
der zentralen Stelle gemäß § 25h Abs. 4 i. V. m. S 25h Abs. 1 KWG ("Fraud") für das
Berichtsjahr 2022 wurden dem Aufsichtsrat von dem Compliance-Beauftragten vorgelegt
und in der Sitzung am 24. März 2023 erörtert.
Ferner hat sich der Aufsichtsrat in jeder Sitzung vom Vorstand ausführlich über die
Feststellungen der Internen Revision sowie über die jeweils aktuelle Risikosituation
der Bank informieren lassen. Darüber hinaus hat sich der Risikoausschuss in seiner
Sitzung am 9. Juni 2023 intensiv mit der Informationssicherheit der Bank beschäftigt.
Die Ergebnisse der Prüfung nach § 89 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr
2022 mit dem Prüfungszeitraum 1. April 2022 bis 31. März 2023 wurden zusammen mit
Vertretern der Prüfungsgesellschaft in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 29.
September 2023 erörtert. Die WpHG-Prüfung für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Prüfungszeitraum
1. April 2023 bis 31. März 2024 wird erneut durch die vom Vorstand beauftragte KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vorgenommen. Der Prüfungsbericht wird
den Mitgliedern des Aufsichtsrats nach Abschluss der Prüfung übermittelt.
Jahresabschluss
Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes
(AktG) aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist unter
Einbeziehung von Buchführung und Lagebericht durch die in der Hauptversammlung vom
9. Juni 2023 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, geprüft und am 4. März 2024 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen worden. Der Bestätigungsvermerk wurde durch die Wirtschaftsprüfer Andreas
Olschewski und Laurin Fiedler unterzeichnet.
Der Prüfungsausschuss hat sich in der Sitzung am 21. März 2024 intensiv mit den Unterlagen
zum Jahres- und Konzernabschluss 2023 inklusive des Prüfungsberichts befasst. Die
Abschlussprüfer nahmen an der genannten Sitzung des Prüfungsausschusses teil, erläuterten
die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte
und standen für Fragen zur Verfügung. Ferner hat sich der Prüfungsausschuss auch mit
der Qualität der Abschlussprüfung beschäftigt und erachtet diese als angemessen. Die
Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungsausschusssitzung
in der anschließenden Sitzung des Aufsichtsrats berichtet.
In der Sitzung am 21. März 2024 hat sich insofern auch der Aufsichtsrat in seiner
Gesamtheit eingehend mit dem vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss
2023 der Quirin Privatbank AG befasst, diesen intensiv geprüft und mit dem Vorstand
sowie der erweiterten Geschäftsleitung erörtert.
Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss sowie dem Ergebnis der
eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen und billigt den Jahres- und
Konzernabschluss 2023. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlägen
des Vorstands zur teilweisen Gewinnverwendung hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Demnach
wurden im Einzelabschluss der Gesellschaft aus dem Jahresüberschuss von EUR 9.482.687,95
zunächst die gesetzliche und gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung die andere Gewinnrücklage
in Höhe von insgesamt EUR 4.707.266,42 dotiert. Der verbleibende Betrag von EUR 4.775.421,53
erhöht den Bilanzgewinn und soll zur Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr
2023 in Höhe von EUR 0,11 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet werden.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern für ihr außerordentliches Engagement und die im Geschäftsjahr 2023
erbrachten Leistungen und erzielten Ergebnisse.
| Holger Timm |
| Aufsichtsratsvorsitzender |
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