quirion AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024der quirion AG1. GeschäftsmodellDie quirion AG (nachfolgend kurz "quirion" oder Gesellschaft) ist ein Wertpapierinstitut. Unternehmensgegenstand ist die Beratung und Betreuung von Kunden im Rahmen einer (digitalen) Geldanlage. Aufsichtsrechtlich erfolgte dies im Jahr 2024 ausschließlich über die sog. Finanzportfolioverwaltung. Erlaubt ist quirion aber auch die Anlageberatung, die Anlagevermittlung sowie die Abschlussvermittlung. quirion betreibt dafür eine Internet-Plattform, über die sie die Geldanlage in verschiedene standardisierte Vermögensverwaltungsstrategien anbietet und Erträge in Abhängigkeit vom Depotvolumen aus der Erbringung dieser Dienstleistung generiert. Kunden wird auf Basis des ermittelten Risikoprofils aus unterschiedlichen Anlagestrategien das für sie geeignete Portfolio angeboten und ihr Vermögen auf Grundlage definierter Anlagerichtlinien durch quirion verwaltet. Dabei haben die Kunden je nach Bedarf die Wahl zwischen drei verschiedenen Servicepaketen ("Digital", "Premium", "Privat"), die hinsichtlich ihres Preises sowie des Grads und der Intensität der persönlichen Betreuung variieren. Das Mindestanlagevolumen beträgt in den Servicepaketen Digital und Premium 0 €, im Privatpaket liegt es bei 25.000 €. 2. WirtschaftsberichtGeschäfts- und Rahmenbedingungen2024 war an den weltweiten Börsen ein überdurchschnittlich positives Anlagejahr. Trotz anhaltender geopolitischer Herausforderungen und tendenzieller weltwirtschaftlicher Verlangsamung entwickelten sich vor allem die internationalen Aktienmärkte überaus erfreulich. Auch die quirion AG (nachfolgend kurz "quirion") sowie ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend die "Kunden") konnten von diesem grundsätzlich freundlichen Kapitalmarktumfeld profitieren. Der Wertzuwachs des weltweiten Aktienindex der Industrieländer MSCI World betrug (in US-Dollar gerechnet) etwa 17 %. Mit 18,8 % war die Performance des deutschen Standardwerteindex DAX sogar noch etwas höher. Wie schon in den Vorjahren war auch in 2024 einmal mehr der US-amerikanische Aktienmarkt mit in US-Dollar gerechneten 23,3 % Zugewinn unter den Spitzenreitern. Im Vergleich erneut merklich schwächer entwickelten sich die Aktienmärkte der Schwellenländer - gemessen am MSCI Emerging Markets Index betrug die Rendite in US-Dollar nur 5,1 %. Durch den vor allem zum Jahresende recht ausgeprägten Wertverlust des Euro gegenüber dem US-Dollar von insgesamt 6,2 % im Jahresverlauf wurden die Erträge internationaler (US-Dollar-lastiger) Aktienengagements für europäische Anleger in Euro gerechnet sogar noch attraktiver. An den Anleihemärkten war die Wertentwicklung hingegen tendenziell zweigeteilt. Anleihesegmente mit höheren Laufzeiten verloren geringfügig an Wert - so etwa die 10-jährige Bundesanleihe rund 0,6 %. Im kurzlaufenden Unternehmensanleihesegment hingegen waren im Euro-Raum durchaus Renditen oberhalb von 4 % möglich - im Hochzinsbereich sogar mehr als 6 %. Diese insgesamt aus Sicht von quirion sehr freundliche Kapitalmarktentwicklung vollzog sich erneut vor dem Hintergrund einer eher schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Sowohl weltwirtschaftlich als auch in Europa - und hier nicht zuletzt in Deutschland - enttäuschten die Wachstumszahlen. Den jüngsten Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) zufolge ist die Weltwirtschaft im Kalenderjahr 2024 gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) nur um etwa 3,2 % real gewachsen. Das ist einerseits zum wiederholten Male recht schwach im Vergleich zum längerfristigen Durchschnitt. Andererseits fällt dies umso schwerer ins Gewicht, als die Weltwirtschaft noch immer den Corona-Einbruch mit umso kräftigeren Wachstumsraten aufholen müsste. Gleichzeitig verläuft das Wirtschaftswachstum von Land zu Land sehr uneinheitlich. Während die USA ein reales BIP-Wachstum von 2,8 % verzeichneten, war die Wachstumsdynamik in der Euro-Zone mit 0,8 % schwach - nicht zuletzt wegen des negativen BIP-Wachstums von -0,2 % in Deutschland. In den Schwellenländern war das BIP-Wachstum zwar mit durchschnittlich 4,2 % deutlich höher. Hier enttäuschten im mittelfristigen Vergleich aber auch einige Volkswirtschaften, allen voran China mit nur 4,8 % realem BIP-Zuwachs. Für 2025 wird mit einem (nur) ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft gerechnet - der IWF geht in seiner jüngsten Prognose der globalen Konjunkturentwicklung von einem Wachstum von 3,3 % aus. In Deutschland soll den Prognosen zufolge zumindest die Schrumpfungsphase vorüber sein (+0,3 %). Durchaus erfreulich war demgegenüber der weltweite Inflationstrend des Jahres 2024. Nach den enormen Preissteigerungsraten der Jahre 2021-2023 sank die Inflation 2024 in fast allen Industrieländern spürbar und kontinuierlich. So lag die Inflationsrate in Deutschland im Dezember 2024 bei 2,6 % und im Jahresdurchschnitt 2024 bei 2,2 %. Das mittelfristige Inflationsziel der Europäischen Zentralbank EZB konnte damit fast wieder erreicht werden. Allerdings lag die Kerninflation - also der Preisauftrieb ohne Berücksichtigung von Energie und Lebensmitteln - im Jahresdurchschnitt bei 3,0 % und damit weiterhin deutlich zu hoch. In diesem sich entspannenden Inflationsumfeld konnten die Notenbanken in 2024 erste Zinssenkungen nach dem schnellen und kräftigen Erhöhungszyklus der Vorjahre in Angriff nehmen. So senkte etwa die EZB im Juni letzten Jahres erstmals seit knapp zwei Jahren den Leitzins - drei weitere Zinssenkungen folgten bis zum Jahresende. Die US-amerikanische Fed hingegen senkte den Leitzins erst ab September 2024 in insgesamt drei Schritten. Mit 3,15 % (EZB) bzw. 4,25-4,5 % (Fed) lagen die Leitzinsen der wichtigsten Währungsräume damit zum Jahresende 2024 zwar wieder deutlich tiefer, allerdings im längerfristigen Vergleich nach wie vor eher hoch. Maßgeblich durch diese Zinssenkungen beeinflusst ist die seit etwa 1,5 Jahren anhaltende Phase inverser Zinsen zu Ende gegangen. Seit Anfang 2025 liegen die kurzfristigen Zinsen wieder unterhalb der längerfristigen Raten. Die Attraktivität kurzfristiger Zinsangebote für Anlegerinnen und Anleger hat mithin deutlich abgenommen. GeschäftsverlaufDie quirion AG blickt für das Geschäftsjahr 2024 auf eine positive Geschäftsentwicklung zurück. So konnten der Wachstumskurs fortgesetzt und die Kundenanzahl, die verwalteten Kundengelder und mithin die Erträge deutlich gesteigert werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten knapp 20.000 Neukunden gewonnen werden, so dass die Kundenanzahl zum Jahresende 2024 auf mehr als 91.000 angestiegen ist, was einem Wachstum von 17 % entspricht. Während sich das Volumen der verwalteten Kundengelder zum Stichtag um 19 % auf 2,7 Mrd. € (Vorjahr: 2,3 Mrd. €) erhöht hat, konnten die Erträge um 54 % gesteigert werden. Die Provisionserträge enthalten eine Vergütung aus der Vermittlung von Einlagen auf den bei der Quirin Privatbank geführten Verrechnungskonten. quirion beendet das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -3,0 Mio. €, der damit deutlich geringer ausfällt als ursprünglich geplant. Im Vergleich zum Vorjahr (-5,6 Mio. €) konnte der Jahresfehlbetrag um knapp die Hälfte reduziert werden. quirion befindet sich nach wie vor in einer starken Wachstumsphase - insofern ist das Ergebnis weiterhin durch Investitionen in Personal und IT sowie insbesondere Maßnahmen zur Kundengewinnung (Marketing) gekennzeichnet. Die Gesellschaft steuert ihr Geschäft und die Geschäftsentwicklung nach finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, deren Höhe über den Jahresabschluss definiert wird. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Der bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator sind die AuM. Die AuM umfassen die verwalteten Wertpapiere sowie die bei der Quirin Privatbank gehaltenen Einlagen der quirion-Kunden. Ein weiterer nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Kundenanzahl. ErtragslageDie Ertragslage wird durch die im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung und der Einlagenvermittlung vereinnahmten Provisionserträge i. H. v. 10,8 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €) bestimmt. Unter Berücksichtigung der Provisionsaufwendungen von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €), die überwiegend auf gewährte Prämien im Rahmen der Kundengewinnung und Gebühren im Rahmen der Kundengewinnung über Geschäftspartner zurückzuführen sind, betrug das Provisionsergebnis 8,2 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €). Die Verwaltungsaufwendungen betragen im Berichtsjahr 10,8 Mio. € (Vorjahr: 10,0 Mio. €) und bewegen sich damit insgesamt etwa 9 % unter dem Vorjahresniveau. Von den Verwaltungsaufwendungen entfallen 3,7 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) auf die Personalkosten und 7,1 Mio. € (Vorjahr: 6,4 Mio. €) auf die anderen Verwaltungsaufwendungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind insbesondere gekennzeichnet durch Marketingaufwendungen sowie Leistungsverrechnungen mit der Quirin Privatbank AG aufgrund ausgelagerter Corporate-Center-Funktionen. Die Abschreibungen betragen 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €). Insgesamt ergibt sich im Geschäftsjahr 2024 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,0 Mio. €. Im Jahresdurchschnitt 2024 waren neben zwei Vorstandsmitgliedern 36 Mitarbeiter (Vorjahr: 33) und zum Bilanzstichtag 36 Mitarbeiter (Vorjahr: 33) angestellt. Finanz- und VermögenslageDie Bilanzsumme beträgt zum Berichtsstichtag 6,2 Mio. € (Vorjahr: 6,4 Mio. €). Die Aktivseite ist im Wesentlichen durch die Liquidität der Gesellschaft, die sich bilanziell in den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €) ausdrückt, sowie immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) gekennzeichnet. Zudem werden Anteile an verbundenen Unternehmen, Sachanlagen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von insgesamt 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) ausgewiesen. Die Passivseite der Bilanz ist neben Rückstellungen in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €) vor allem durch das Eigenkapital von 3,6 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) geprägt. Zudem werden sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 0,1 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Aufsichtsrechtlich ergibt sich zum Bilanzstichtag (vor Feststellung des Jahresabschlusses) eine Gesamtkapitalquote von 179,74 % (Vorjahr: 124,64 %). Die Gesellschaftsanteile werden zum Bilanzstichtag zu 76,7 % von der Quirin Privatbank AG gehalten. Liquidität fließt der Gesellschaft einerseits über die generierten Provisionserträge und andererseits über entsprechende Kapitalmaßnahmen zu. Während der Wachstumsphase ist die Gesellschaft zur Aufrechterhaltung der geplanten Investitionen in Marketingmaßnahmen zur Neukundengewinnung von weiteren Kapitalmaßnahmen abhängig. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Gesellschaft ihr Grundkapital im Rahmen einer im Mai 2024 durchgeführten Kapitalmaßnahme um insgesamt 6.076 € auf 706.120 € erhöht. Im Kontext dieser und zurückliegender Kapitalmaßnahmen wurden der Kapitalrücklage der Gesellschaft in mehreren Tranchen insgesamt 2,8 Mio. € gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zugeführt. Die Liquiditätslage der Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit geordnet und die Zahlungsfähigkeit zu jeder Zeit gewährleistet. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lagequirion blickt für das Jahr 2024 auf eine sehr positive Geschäftsentwicklung zurück. Die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren konnten - unterstützt durch eine freundliche Entwicklung der internationalen Aktienmärkte - gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert werden. Die AuM haben sich aufgrund der hohen Mittelzuflüsse sowie der positiven Performance um 19 % auf 2,7 Mrd. € erhöht. Der Jahresfehlbetrag konnte vor diesem Hintergrund um 46 % auf -3,0 Mio. € reduziert werden. Wir sind daher mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr zufrieden und erwarten, an diese positive Entwicklung auch in Zukunft anknüpfen zu können. 3. Risikobericht und Beschreibung des Risikomanagementsquirion hat aufbauend auf der Risikokultur ein Risikomanagementsystem etabliert, das in den Prozess der Strategieentwicklung eingebunden ist. Dieser Prozess bezieht die Bemessung der Risikotragfähigkeit mit ein. Er ist zukunftsorientiert und hat weitreichende Folgen für die Bindung von Ressourcen. Der Vorstand ist für den Strategieprozess verantwortlich. Er hat in der Risikostrategie den Handlungsrahmen für die eingehbaren Risiken festlegt. Spezifische Risikoindikatoren sind definiert und in die regelmäßige Berichterstattung eingebunden. Risikomanagement ist eine Gesamtunternehmensverantwortung und folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien ("Three Lines of Defence"). Dieses Modell stellt die Verankerung des Risikomanagements im Unternehmen sicher. Es beinhaltet die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und bildet den Rahmen für ein funktionstüchtiges Kontroll- und Überwachungssystem. Der Vorstand ist, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Dies umfasst die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Jede Fachabteilung (erste "Verteidigungslinie") trägt die Erst- und Hauptverantwortung für Risiken, die aus dem operativen Geschäft entstehen. Sie sorgt dafür, dass die operativen Tätigkeiten im Einklang mit den Geschäftsprinzipien und internen Richtlinien stehen. Dazu entwickelt sie in Abstimmung mit der zweiten "Verteidigungslinie" ein angemessenes Kontrollumfeld, um die Risiken und Kontrollen, die in Verbindung mit den Geschäftsprozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen. Als zweite "Verteidigungslinie" werden die Risikomanagementfunktionen verstanden, die der Steuerung und Überwachung der ersten "Verteidigungslinie" für eine bestmögliche Effektivität dienen. Hierzu gehört die Festlegung von Methoden und Verfahren für das Risikomanagement, die Vorgaben von Leit- und Richtlinien, die Überwachung der Risiken sowie das Reporting an die Organe der Gesellschaft. Als prozessunabhängige Überwachungsstelle dient die Interne Revision (dritte "Verteidigungslinie"). Sie überwacht unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements. Die Risikomessungs- und Risikoüberwachungsprozesse und die Aufgaben der Internen Revision sind an die Quirin Privatbank AG ausgelagert. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch den zuständigen quirion-Vorstand wahrgenommen. Für die in der Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risiken hat der Vorstand die zur Steuerung dieser Risiken erforderlichen Messmethoden und Limite festgelegt. Dabei wird das gesamte Risiko so gesteuert, dass die Risikotragfähigkeit jederzeit gewährleistet ist. Das Limitsystem basiert auf den vom Vorstand beschlossenen Verlustobergrenzen. Grundlage ist der Risikoappetit unter Beachtung der Risikotragfähigkeit. Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigene Risikoart, sondern als Risikofaktor bei den Risikokategorien berücksichtigt. Mit der Risikoinventur wird festgestellt, ob die Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) wesentliche Risikotreiber sind. Im Ergebnis ist derzeit eine geringe Betroffenheit von Nachhaltigkeitsrisiken festgestellt worden. Für die Risikotragfähigkeit wurden der Beurteilung ein Planszenario sowie ein steuerungsrelevantes adverses Szenario, welches unternehmensspezifische als auch allgemeine adverse Entwicklungen unterstellt, zugrunde gelegt. Darüber hinaus hat quirion drei weitere adverse Szenarien (davon ein ESG-Szenario) entwickelt sowie einen zusätzlichen Puffer für das Risikodeckungspotenzial (RDP) in Höhe von 150 T€ festgelegt, der einheitlich über alle Szenarien gilt. Durch die eingerichteten Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse stellt quirion sicher, dass die wesentlichen, in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken zu jedem Zeitpunkt durch die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. quirion unterscheidet folgende Risikokategorien:
Die Limitstruktur umfasst zum 31. Dezember 2024 ausschließlich die operationellen Risiken, deren Auslastung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist. Auf einen Vorjahresvergleich wird aufgrund des Geschäftswachstums und der dadurch nur eingeschränkten Vergleichbarkeit verzichtet.
Das Limit im Stresstestszenario ist aufgrund des Wachstums der Assets under Management (AuM) und der Schadensfälle in 2024 überschritten. Für die Szenarioberechnungen im Stresstest werden die aktuellen AuM zugrunde gelegt. Für 2025 steigt das Limit wachstumsbedingt auf 1.000 T€. Die Limitüberschreitung kann durch das freie Risikodeckungspotenzial ausreichend gedeckt werden. Um erwartete und unerwartete Schadenseintritte für die operationellen Risiken zu berücksichtigen, wird zum Berichtsstichtag im Standardszenario der Ist-Bruttoschadenswert mit einem Faktor von 1,5 multipliziert. Die Stressrechnung erfolgt auf Basis von adversen Szenarien. quirion führt darüber hinaus zur qualitativen Beurteilung der operationellen Risiken ergänzend ein jährliches Self-Assessment durch. Die als wesentlich eingeschätzten Geschäftsrisiken werden unverändert in der Kapitalplanung über die adversen Szenarien abgebildet. Die Adressenausfallrisiken zeigen für die Quirin Privatbank AG (Quirin) ein hohes Konzentrationsrisiko. Ein simulierter Ausfall hätte weitreichende Folgen, weshalb dieses Risiko gemäß Risikostrategie als inverses Risiko bewertet und auf die Einbeziehung in die RTF verzichtet wird. Steuerungsimpulse für dieses Szenario werden aus dem entsprechend definierten inversen Stresstest abgeleitet. Die Risikodeckungsmasse deckt alle aufsichtsrechtlichen (Kapital-)Anforderungen sowie die Risikotragfähigkeit ausreichend ab. Die regulatorischen Kennzahlen wurden zum Stichtag und auch unterjährig eingehalten. Das freie Risikodeckungspotenzial deckt auch den festgelegten zusätzlichen Puffer von 150 T€ ab. Die Gesamtkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 179,7 % (Vorjahr 152,3 %) und übersteigt die Mindestquote von 100 % deutlich. Die Mindestquote wurde auch zu allen unterjährigen Stichtagen eingehalten, der niedrigste Wert betrug 140,8 %. Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken) bestehen lediglich in Form von Einlagen bei Kreditinstituten und aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Ermittlung des Adressenausfallrisikos wurde methodisch angepasst, indem das Exposure at Default (EaD) mit einer Ausfallverlustquote von 50 % multipliziert wird. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden von der Muttergesellschaft zugeliefert. Länderrisiken bestehen nicht. Unter den Marktpreisrisiken werden das Zinsänderungs-, Aktienkurs- und Währungsrisiko zusammengefasst. Marktpreisrisiken bestehen in nur geringem Umfang aus einer den Mitarbeitern angebotenen betrieblichen Altersvorsorgelösung - konkret aus den Wertpapieren des entsprechenden Deckungsvermögens. Die daraus resultierenden Risiken sind nicht wesentlich. quirion befindet sich in der Wachstumsphase. Bis zur planmäßigen Erzielung von Liquiditätsüberschüssen aus der Geschäftstätigkeit wird die Liquidität über entsprechende Kapitalmaßnahmen sichergestellt. Insofern werden die Liquiditätsrisiken nicht als wesentlich qualifiziert. Das strategische Risiko, Marktpotenziale und Trends zu verkennen, wird über die Abweichung von absatz- und umsatzrelevanten Kennzahlen gemessen und analysiert. Im Rahmen des Strategieprozesses fließen diese Analysen in die strategischen Überlegungen ein und führen entsprechend zu möglichen Änderungen und Korrekturen. Das Risikoreporting umfasst die zeitnahe Übermittlung der risikorelevanten Informationen an die entsprechenden Entscheidungsträger unter Beachtung der Anforderungen der MaRisk. Der Risikobericht wird vierteljährlich und die Geschäftsentwicklung monatlich an die Organe der quirion AG berichtet. Zusammenfassung und Ausblick für das RisikomanagementDer Vorstand hat die Risiken unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie und der Risikotragfähigkeit in der Risikostrategie festgelegt. Darauf aufbauend wurden entsprechende Analysen, Methoden und Kennzahlen zur Messung und Überwachung der Risiken entwickelt und implementiert. Die wesentlichen Risiken der Gesellschaft sind durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt. Die Risikoverhältnisse waren während des Geschäftsjahres 2024 sowie zum Bilanzstichtag insgesamt geordnet. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben. Die im Dezember 2024 verabschiedete Geschäftsplanung für die Folgejahre sieht eine Fortsetzung des Geschäftswachstums vor, das durch weitere Kapitalmaßnahmen bestehender und weiterer Investoren finanziert werden soll. Entsprechend werden die Risikotragfähigkeit, die Limitstruktur und die Risikofrühwarnindikatoren fortlaufend überwacht und der Geschäftsentwicklung angepasst. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktGGemäß § 312 AktG hat der Vorstand der quirion AG einen Bericht über die geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen abgegeben. Die Schlusserklärung dieses Berichts für das Geschäftsjahr 2024 lautet: "Der Vorstand der quirion AG erklärt hiermit, dass er bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften mit der Quirin Privatbank AG nach den Umständen, die im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, und bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Ferner wurden Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen." 4. Chancen-, Risiko- und PrognoseberichtRahmenbedingungenMit 2024 ging nach 2023 ein weiteres sehr gutes Jahr an den weltweiten Aktienmärkten zu Ende. Erneut waren deutlich zweistellige Renditen zu verzeichnen - angesichts langfristiger Renditeerwartungen der weltweiten Aktienmärkte von ca. 8 % weit überdurchschnittliche Entwicklungen. Dies war aus Sicht von quirion angesichts der auch im Jahr 2024 verhaltenen weltwirtschaftlichen Dynamik sowie der nach wie vor vorhandenen geopolitischen Spannungen durchaus erstaunlich. Trotz dieses Umfelds waren die Unternehmen weltweit insgesamt in der Lage, ihre Gewinnentwicklung zu verbessern und so das Fundament für weitere Kursanstiege an den Aktienmärkten zu legen. Unsicherheitsfaktoren für die Konjunktur und die Finanzmärkte bleiben sicherlich die wirtschafts- und geopolitischen Maßnahmen unter der erneuten US-Präsidentschaft von Donald Trump sowie mögliche Gegenmaßnahmen betroffener Volkswirtschaften und Märkte bzw. entsprechende Effekte hieraus. Zudem können die noch nicht vollständig überwundene Inflation und die entsprechenden geldpolitischen Entscheidungen der Notenbanken maßgebliche Faktoren für etwaige Schwankungen an den Finanzmärkten im Jahresverlauf 2025 werden. Für Zwecke der Geschäftsplanung gehen wir von einer geringfügig positiven Entwicklung der Kapitalmärkte im Durchschnitt der letzten Jahre aus. Einen weiterhin spürbaren Anstieg der AuM erwarten wir auf dieser Basis vor allem im Rahmen der Fortsetzung unseres Wachstumskurses durch entsprechende Nettomittelzuflüsse. Chancen und Risikenquirion sieht sich in dem wettbewerbsintensiven Markt der Geldanlage gut positioniert. quirion differenziert sich sowohl gegenüber der Geldanlage bei klassischen Banken als auch gegenüber digitalen Angeboten anderer sog. Robo-Advisor vor allem durch den Preis und ein über die Servicepakete in unterschiedlicher Intensität verfügbares persönliches Betreuungsangebot. Darüber hinaus verfolgt quirion im Vergleich zu den meisten Wettbewerbern einen (produkt-)unabhängigen Ansatz und ein prognosefreies, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes Anlagekonzept. Das Geschäftsmodell und die Differenzierung vom Wettbewerb bieten insofern grundsätzlich Potenzial für ein weiteres starkes Kundenwachstum sowie einen deutlichen Anstieg des verwalteten Vermögens und damit einhergehende Ertragssteigerungen. Risiken für die Geschäftsentwicklung können insbesondere aus einer anhaltenden negativen Entwicklung der Kapitalmärkte entstehen. Das Risiko besteht darin, dass starke Marktschwankungen oder länger anhaltende Schwächeperioden zu einer geringeren Bemessungsgrundlage für die Provisionserträge führen und gleichzeitig die Renditeerwartungen der Kunden nicht erfüllt werden können, was wiederum negative Auswirkungen auf das Neu- und Bestandskundenwachstum haben könnte. Zudem bestehen Risiken in der intensiven Markt- und Wettbewerbsintensität. Den allgemeinen Geschäftsrisiken kommt somit eine besondere Bedeutung zu. Diese können sich insbesondere in entsprechenden Kostenrisiken aus den weiterhin geplanten Investitionen in den Auf- und Ausbau der Infrastruktur/Plattform und den geplanten Marketingaktivitäten materialisieren, wenn das Kunden- und/oder Volumenwachstum nicht in der erwarteten Höhe oder Geschwindigkeit generiert werden kann und infolgedessen bei negativen Planabweichungen zusätzlicher Kapitalbedarf entstehen kann. Das in 2024 wieder gesunkene Zinsniveau ist Chance und Risiko zugleich. Einerseits erhöht das gesunkene Zinsniveau den Handlungsdruck vieler Menschen, sich mit der Struktur ihrer Vermögensanlagen und der Geldanlage am Kapitalmarkt zu beschäftigen. Der weitere Wachstumskurs von quirion wird dadurch grundsätzlich begünstigt. Gleichzeitig kann das gesunkene Zinsniveau die Erträge aus der Vermittlung von Einlagen wieder reduzieren. Ob und in welchem Umfang dies eintritt, hängt von der tatsächlichen weiteren Entwicklung des Zinsniveaus, vor allem von der Verzinsung der Einlagenfazilität der EZB, der Entwicklung der Zinsmarge sowie der Höhe der Einlagen auf den bei der Quirin Privatbank geführten Verrechnungskonten ab. Chancen für die Fortsetzung des Wachstumskurses ergeben sich aus Sicht von quirion auch aus der im Vergleich zu den direkten Wettbewerbern höheren Bekanntheit von quirion. Auch verschiedene positive Testurteile bewerten wir unter dem in der Finanzindustrie wichtigen Vertrauensaspekt als relativen Wettbewerbsvorteil. Positiv für das Geschäftsmodell von quirion ist ebenfalls die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in der Bevölkerung deutlich gestiegene Akzeptanz für digitale Dienstleistungen und Prozesse - auch im Rahmen der Geldanlage. Letztlich muss auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes weiterhin als ein Risikofaktor betrachtet werden, denn fortwährend steigende regulatorische Anforderungen wirken kostentreibend, komplexitätserhöhend sowie ressourcenbindend und können auch das Angebot einzelner Produkte und/oder Anlageklassen beeinflussen. Risiken können sich auch aus Rechtsstreitigkeiten ergeben, wenn diese einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. IT- und Auslagerungsrisiken ergeben sich aus der Vergabe von Dienstleistungen an Dritte, wenn die Dienstleistungen nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden. Für die quirion AG ist dieses Risiko grundsätzlich in Bezug auf die an Geschäftspartner ausgelagerte IT, die Nutzung und den Betrieb des Kernbankensystems sowie die Wertpapierabwicklung relevant. Risiken können zum Beispiel durch einen Ausfall der IT bzw. des Auslagerungsunternehmens oder Cyberrisiken entstehen. Zur Mitigation von im Zusammenhang mit Auslagerungen stehenden Risiken hat quirion entsprechende Maßnahmen zur Steuerung und Sicherstellung der Leistungsqualität und Leistungserbringung der Dienstleister sowie der operativen Stabilität etabliert. Zudem besteht grundsätzlich das Risiko, dass die tatsächliche künftige Entwicklung der Personal- und Verwaltungsaufwendungen von den im Rahmen der Geschäftsplanung getroffenen Annahmen abweicht, z. B. durch neue regulatorische Anforderungen, andere Preisentwicklungen, Investitionen in neue Produkte oder Dienstleistungen oder Abweichungen im Stellenplan. Je nach Umfang und Richtung solcher Abweichungen kann dies zu einem höheren oder niedrigeren Jahresergebnis führen. PrognoseDie Prognose für das Geschäftsjahr 2025 basiert auf der im vierten Quartal 2024 verabschiedeten Geschäftsplanung. Die in diesem Prognosebericht enthaltenen Aussagen bilden grundsätzlich den im Zeitpunkt der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht vorliegenden Informationsstand ab. Die Unternehmensplanung basiert auf in die Zukunft gerichteten Prognosen, Erwartungen und Planannahmen. Hinsichtlich des Eintritts der Planungsannahmen bestehen bekannte und unbekannte Unsicherheiten, die größtenteils nicht im Einflussbereich von quirion liegen. Daher ist die Geschäftsplanung und in der Folge auch die im Prognosebericht enthaltene Erwartung des Vorstands im Hinblick auf die künftige Geschäftsentwicklung mit Unsicherheiten behaftet. Hieraus folgt, dass die tatsächliche Entwicklung von quirion im Geschäftsjahr 2025 von den nachfolgenden Aussagen zur Erwartung der künftigen Geschäftsentwicklung, die im Zusammenhang mit den anderen Kapiteln des Lageberichts gelesen werden sollten, abweichen kann. Die Gesellschaft hat sich auch für das Jahr 2025 anspruchsvolle Wachstumsziele für die Entwicklung der Kundenanzahl und der verwalteten Kundengelder gesetzt. Infolgedessen gehen wir von einem deutlichen Anstieg der Assets under Management und mithin von im Vergleich zu 2024 auch spürbar steigenden Erträgen aus. Der Jahresfehlbetrag sollte sich dabei auf Basis der Geschäftsplanung im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr, insbesondere durch die weiter ansteigenden Provisionserträge, deutlich reduzieren. Zur Refinanzierung der weiteren geplanten Wachstumsinvestitionen wurde im Januar 2025 eine entsprechende Kapitalmaßnahme durchgeführt. Gesamtaussagequirion befindet sich im Markt der Vermögensverwaltung bzw. noch allgemeiner im Markt der Geldanlage in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Das hohe und weiterwachsende Marktpotenzial bietet im Kontext von Digitalisierung und Skalierung aus unserer Sicht enorme Wachstumschancen für digitale Geschäftsmodelle, wie quirion eines betreibt. Im Vergleich zu digitalen Wettbewerbern verfügt quirion mit dem wissenschaftlich basierten prognosefreien Anlagekonzept und dem auf Kundenwunsch hybriden Betreuungsansatz über Alleinstellungsmerkmale und hat mit der aufgebauten Marke und Plattform die Weichen für eine auf weiteres Wachstum ausgerichtete Geschäftsentwicklung gestellt. Vor diesem Hintergrund sind wir mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr sehr zufrieden und gehen für das Geschäftsjahr 2025 grundsätzlich von einer weiteren Verbesserung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren aus. In diesem Kontext erwarten wir einen deutlichen Anstieg der Assets under Management und einen deutlich reduzierten Jahresfehlbetrag. Unser besonderer Dank gilt unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Berlin, 12. März 2025 quirion AG Martin Daut Stefan Schulz Bilanz zum 31. Dezember 2024der quirion AGAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024der quirion AG
Anhang für das Geschäftsjahr 2024der quirion AGA. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAufstellung des JahresabschlussesDie quirion AG mit Sitz in Berlin ist in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 180800 B eingetragen. Der Jahresabschluss der quirion AG wurde nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV. Für die Gliederung der Bilanz hat die quirion AG das Formblatt 1, für die Gliederung der GuV das Formblatt 3 (Staffelform) verwandt. Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wird aus Gründen der Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht. Die quirion AG erbringt als Wertpapierdienstleistung die Finanzportfolioverwaltung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG. Aufgrund des Umfangs der betriebenen Geschäfte gilt die quirion AG gem. § 2 Abs 1 und Abs 17 WpIG als mittelgroßes Wertpapierinstitut. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss gem. §§ 340 Abs 4a i. V. m. 340 Abs 1 HGB nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die quirion AG, deren Anteile zum 31.12.2024 zu 76,7 % von der Quirin Privatbank AG, Berlin, gehalten werden, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Quirin Privatbank AG einbezogen. Die Quirin Privatbank AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der Quirin Privatbank AG wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Die quirion AG steht in einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Quirin Privatbank AG. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses werden stetig angewendet. Zum Abschlussstichtag bestehen keine Vermögensgegenstände oder Schulden in Fremdwährungen i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 6 RechKredV. Die Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nominalwert bilanziert. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die jeweilige Nutzungsdauer vorgenommen. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert unter 250 € werden sofort aufwandswirksam erfasst. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 €, aber maximal 800 € werden im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen. Sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorliegt, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Sind die Gründe hierfür entfallen, werden Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Die quirion AG macht von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch und setzt den aktiven Überhang an latenten Steuern in Höhe von 4.876 T€ in der Bilanz nicht an. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. B. Erläuterungen zur BilanzI. Aktiva
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| in T€ | Anteile an verbundenen Unternehmen | Immaterielle Anlagewerte | Sachanlagen | Gesamt |
| Anschaffungskosten historisch | 165 | 3.177 | 295 | 3.637 |
| Zugänge Geschäftsjahr | 0 | 505 | 66 | 571 |
| Abgänge Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen insgesamt | 65 | 2.719 | 248 | 3.032 |
| Abschreibungen Geschäftsjahr | 0 | 580 | 56 | 636 |
| Restbuchwert 31.12.2024 | 100 | 963 | 113 | 1.176 |
| Restbuchwert Vorjahr | 100 | 1.038 | 103 | 1.242 |
Bei den Abschreibungen des Geschäftsjahres bezüglich der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen handelt es sich um planmäßige Abschreibungen. Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.
| in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 17 |
| Steuerforderungen | 44 | 20 |
| Sonstige Forderungen | 49 | 1 |
| Gesamt | 112 | 39 |
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten ausschließlich Abgrenzungen aus Lieferungen und Leistungen mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr in Hohe von 148 T€.
Der aktive Überhang an latenten Steuern ergibt sich aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, die aus Rückstellungen (8 T€), der betrieblichen Altersvorsorge (15 T€) und der Beteiligung (20 T€) resultieren. Darüber hinaus entsteht ein aktiver Überhang an latenten Steuern aus der Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen (4.822 T€) nach § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Den ermittelten aktiven latenten Steuern liegt ein durchschnittlicher Steuersatz von 30,18 % zugrunde.
| in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Steuerverbindlichkeiten | 87 | 48 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 45 | 34 |
| Gesamt | 132 | 81 |
Die Rückstellungen lassen sich zum Bilanzstichtag wie folgt aufgliedern:
| in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Empfangene Lieferungen und Leistungen | 1.868 | 1.911 |
| Personalruckstellungen | 543 | 520 |
| Gesamt | 2.411 | 2.431 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Die Gesellschaft hat ihr Grundkapital im Rahmen einer Kapitalmaßnahme im Mai des abgelaufenen Geschäftsjahres um insgesamt 6.076 € auf 706.120 € erhöht. Insgesamt haben die Gesellschafter Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft in mehreren Tranchen von 2,8 Mio. € gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet. Darüber hinaus bestehen bedingte Einzahlungsverpflichtungen in die Kapitalrücklage i. H. v. 0,7 Mio. €.
Zum Berichtsstichtag besteht mit einer Frist bis zum 31. Mai 2029 die (nicht ausgenutzte) satzungsgemäße Ermächtigung, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 353.060 Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 353.060 € zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2024"). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist unter bestimmten Bedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Für die Durchführung der Kapitalerhöhungen durch den Vorstand ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung und die Vermittlung digitaler Wertpapiere, quirion vereinnahmt im Provisionsergebnis dementsprechend die von den Kunden gezahlten Gebühren aus der Finanzportfolioverwaltung sowie erhaltene Vergütungen für die Vermittlung von Einlagen.
In den Provisionsaufwendungen werden insbesondere Gebühren im Zusammenhang mit der Kundengewinnung über Geschäftspartner sowie aus Prämienaktionen ausgewiesen.
In den Provisionsaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 87 T€ enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen beinhalten folgende Sachverhalte:
| Sonstige betriebliche Erträge (in T€) |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Geschäftsbesorgung für Dritte | 184 | 155 |
| Auflösung von Rückstellungen | 8 | 92 |
| Periodenfremde Erträge | 0 | 3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen (in T€) |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Erstattungen | -8 | -14 |
| Periodenfremde Aufwendungen | -30 | -35 |
| Übrige | -1 | -1 |
| Gesamt | -39 | -50 |
In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind Aufwendungen aus dem Leistungsbezug von sowie Kostenerstattungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. Diese betrugen gegenüber der Quirin Privatbank AG als Mutterunternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 1.971 T€.
Darüber hinaus sind in den anderen Verwaltungsaufwendungen periodenfremde Erträge aus Erstattungen in Höhe von 11 T€ enthalten.
| Martin Daut | Stefan Schulz |
| (Vorsitzender) | (Finanzvorstand) |
| ♦ Erweiterte Geschäftsleitung sowie Leiter Bankbetrieb der Quirin Privatbank AG | ♦ Erweiterte Geschäftsleitung sowie Leiter Finanzen der Quirin Privatbank AG |
| Karl Matthäus Schmidt | Johannes Eismann | Franz Baur |
| (Vorsitzender) | (stellvertretender Vorsitzender) | |
| ♦ Vorstandsvorsitzender der Quirin Privatbank AG | ♦ Vorstand der Quirin Privatbank AG | ♦ Geschäftsführer OncoLead GmbH |
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. An die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr keine Vergütung gezahlt.
Aus Miet-, Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverhältnissen bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen i. H. v. 2.161 T€. Darüber hinaus besteht ein Aval gegenüber Dritten in Höhe von 10 T€.
Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung oder Aufsichtsorgane gewährt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten, Bürgschaften oder Gewährleistungsverträge.
Die Anzahl der Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen:
| Anzahl der Arbeitnehmer | per 31.12.2024 | im Jahresdurchschnitt |
| Männlich | 28 | 28 |
| Weiblich | 8 | 8 |
| Gesamt | 36 | 36 |
| in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 64 | 63 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 38 | 34 |
| Gesamt | 102 | 97 |
Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 Abs. 1 WpHG.
Gem. Art. 46 Abs. 3 IFR sind die Offenlegungsanforderungen durch die quirion AG als sogenannte mittlere Wertpapierfirma anzuwenden. quirion kommt diesen Anforderungen in einem separaten Dokument nach.
Im Januar 2025 hat die Gesellschaft eine Erhöhung des Grundkapitals um 10.500 € auf 716.620 € vorgenommen. Im Rahmen der Kapitalmaßnahme werden der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in mehreren Tranchen insgesamt 2,5 Mio. € zugeführt. Der Anteil der Muttergesellschaft hat sich in diesem Zusammenhang leicht auf 76,9 % erhöht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von -3.015 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, 12. März 2025
quirion AG
Der Vorstand
Martin Daut
Stefan Schulz
An die quirion AG, Berlin
Wir haben den Jahresabschluss der quirion AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der quirion AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 19. März 2025
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Andreas Olschewski, Wirtschaftsprüfer
Laurin Fiedler, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der quirion AG bei der Leitung des Unternehmens beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Er wurde vom Vorstand zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über die wesentlichen Entwicklungen in der Gesellschaft unterrichtet.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Situation, die Unternehmensplanung, die Risikolage sowie die strategische Ausrichtung und wichtige Projekte informiert. Über grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Lage sowie bedeutsame Geschäftsvorgänge fanden enge Beratungen zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft statt. Auch außerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden und hat, soweit nach gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorschriften erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Vorfällen erteilt.
Im Berichtsjahr haben planmäßig drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 10. April, 18. Juni sowie 10. Dezember 2024 stattgefunden. An den Sitzungen hat auch der Vorstand teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat bisher keine Ausschüsse gebildet. Die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.
Zentrale Themen des Aufsichtsrats waren im Jahr 2024 in erster Linie die Fortsetzung des Wachstumskurses der Gesellschaft sowie die dafür notwendigen Maßnahmen zur Refinanzierung. In diesem Kontext wurden insbesondere die Entwicklung einer neuen App und die Nutzung von künstlicher Intelligenz im Rahmen der Vermarktung einerseits und zur Effizienzsteigerung betrieblicher Prozesse anderseits erörtert.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat auch in 2024 intensiv mit der strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft mit dem Ziel beschäftigt, die Kundenanzahl und die verwalteten Kundengelder weiterhin deutlich zu steigern. In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat unter anderem auch mit der Entwicklung des Zinsumfelds und der Frage befasst, wie die Gesellschaft weiterhin mit einem entsprechenden Zinsangebot für Neu- und Bestandskunden attraktiv bleibt.
Außerdem hat sich der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen über Marketingmaßnahmen, deren Kosten und Effizienz, Projekte und die Umsetzung regulatorischer Anpassungen sowie die Ergebnisse interner und externer Prüfungen informieren lassen und sich mit den monatlichen Informationen zur Geschäftsentwicklung beschäftigt.
Die Geschäftsstrategie sowie die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft wurden in der Sitzung vom 10. Dezember 2024 mit dem Aufsichtsrat erörtert.
Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 ist unter Einbeziehung von Buchführung und Lagebericht durch die in der Hauptversammlung vom 18. Juni 2024 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und am 19. März 2025 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 01. April 2025 sorgfältig mit dem vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2024, dem Lagebericht, dem Abhängigkeitsbericht sowie dem Prüfungsbericht befasst, diesen intensiv geprüft und mit dem Vorstand erörtert. Alle notwendigen Unterlagen wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Nach der abschließenden Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und den Jahresabschluss 2024 in seiner Sitzung am 01. April 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr außerordentliches Engagement und die im Geschäftsjahr 2024 erbrachten Leistungen.
Berlin. 01. April 2025
Karl Matthäus Schmidt, Aufsichtsratsvorsitzender