Ad-hoc | 6 June 2000 14:25
Ad hoc-Service: VBS Immobilien AG
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
Ad-hoc-Mitteilung der Vogtländische Baumwollspinnerei AG
(künftig: VBS Immobilien AG)
Die Gesellschaft und Herr Richard Mayer, der den zu Tagesordnungspunkt 4 des
Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Dezember 1999
(Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen) gerichtlich angefochten hatte,
haben diesen Anfechtungsprozeß durch gerichtlichen Vergleich beendet. Der
Vergleich sieht vor, daß die Kapitalerhöhung nur in das Handelsregister
eingetragen werden darf, wenn der gerichtlich bestellte Sachkapital-
erhöhungsprüfer bestätigt, daß der Verkehrswert der als Sacheinlagen
einzubringenden Immobilienbeteiligungen den im Beschluß zugrunde gelegten
Betrag von DEM 116.154.000,00 mindestens erreicht. Ferner haben sich in dem
Vergleich die Aktionäre Albert Büll und Dr. Cornelius Liedtke bezüglich ihrer
zugunsten der Aktionäre bereits eingegangenen Verpflichtung, unter bestimmten
Voraussetzungen ein Kaufangebot für die Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten,
der Vollstreckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO unterworfen; der Vergleich sieht
ferner vor, daß sich das Angebot von DEM 190.- auf DEM 195,- je Aktie erhöht.
Ende der Mitteilung