Ad-hoc | 16 March 2004 16:26


GFN Aktionär nimmt Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss zurück

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– GFN Aktionär nimmt Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss zurück Die am 23.01.2004 beim Landgericht Stuttgart erhobene Anfechtungsklage gegen den auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der GFN AG vom 30.12.2003 gefassten Beschluss, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sacheinlagen um EUR 1.400.000,00 durch Ausgabe von 1.400.000 neuen Stückaktien zu erhöhen, ist vom Kläger zurück genommen worden. Damit ist die einzige gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss eingereichte Klage erledigt. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.03.2004 ——————————————————————————– WKN: 245765; ISIN: DE0002457652; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf und Stuttgart 161626 Mär 04