Ad-hoc | 13 December 2005 09:52


AG Kühnle, Kopp & Kausch

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch: Vergleich zur Erhöhung der Squeeze-out Abfindung / Freigabeverfahren Frankenthal, den 13.12.2005 Im Wege des Vergleichs mit 23 von 24 Klägern, die Anfechtungsklagen gegen die Wirksamkeit des Squeeze-out Beschlusses der Außerordentlichen Hauptversamm- lung vom 14. September 2005 beim Landgericht Frankenthal erhoben haben, hat die Hauptaktionärin der AG Kühnle, Kopp & Kausch, die TurboGroup GmbH, für alle durch den Squeeze-out Beschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Aktionäre die Abfindung in Höhe von EURO 24,66 pro Stammaktie und in Höhe von EURO 24,87 pro Vorzugsaktie auf einheitlich EURO 30,50 pro Aktie erhöht. Für diejenigen Aktionäre, die auf die Einleitung eines Spruchverfahrens zur Überprüfung der dem Squeeze-out Beschluss zugrunde liegenden Bewertung der Aktien der AG Kühnle, Kopp & Kausch und auf alle ihnen möglicherweise aus einem solchen Spruchverfah-ren gegen die TurboGroup GmbH zustehenden Ansprüche verzichten, wurde die Abfindung auf einheitlich EURO 34,00 pro Aktie erhöht. Die Auszahlung der Abfindung setzt die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses in das Handelsregister voraus. Um die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses trotz der einen weiterhin anhängigen Anfechtungsklage zu beschleunigen, hat die AG Kühnle, Kopp & Kausch am 12. Dezember 2005 einen Freigabeantrag gemäß §§ 327e Absatz 2, 319 Absatz 6 AktG an das Landgericht Frankenthal gestellt. AG Kühnle, Kopp & Kausch Hessheimer Straße 2 67227 Frankenthal Deutschland ISIN: DE0005027700; DE0005027734 WKN: 502770; 502773 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 13.12.2005