VALENS Holding AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht

VALENS Holding AG, Frankfurt am Main

Die Valens Holding AG (vormals Feike AG) stellte in 2014 ihren Konzernabschluss im Einklang mit § 315a HGB nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) auf. Dieser Konzernabschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für die Geschäftsjahre 2015 bis 2018 war die Erstellung eines Konzernabschlusses nicht mehr erforderlich.

Die Valens Holding AG (vormals Feike AG) hielt bis zum 1. Januar 2015 eine 100%ige Beteiligung an Feike International (Hong Kong) Ltd., Hongkong, die sie an eine natürliche Person übertragen hat. Seitdem hält sie weder direkt noch indirekt Beteiligungen an verbundene Unternehmen.

Die Gesellschaft war weder in 2017 noch in 2018 operativ tätig und hat auch keine Umsätze in irgendeiner Form getätigt. Auch in 2019 ist bis zum Zeitpunkt des Datums des Lageberichtes keine operative Geschäftstätigkeit aufgenommen worden.

 

Frankfurt am Main, den 29. März 2019

Der Vorstand

Torben Pedersen

Bilanz

Aktiva

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31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 363.970,14 330.970,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 363.970,14 330.970,14

Passiva

   
  31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 380.970,14 347.970,14
III. Jahresfehlbetrag 33.000,00 33.000,00
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 363.970,14 330.970,14
B. Rückstellungen 319.500,00 286.500,00
1. sonstige Rückstellungen 319.500,00 286.500,00
C. Verbindlichkeiten 44.470,14 44.470,14
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.470,14 44.470,14
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 44.470,14 44.470,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 363.970,14 330.970,14

Gewinn- und Verlustrechnung

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1.1.2018 - 31.12.2018
EUR
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen 33.000,00 33.000,00
2. Ergebnis nach Steuern -33.000,00 -33.000,00
3. Jahresfehlbetrag 33.000,00 33.000,00

Ergebnisverwendung

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der Geschäftsleitung

VALENS Holding AG, Frankfurt am Main

Ergebnisverwendung

Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands

Der Hauptversammlung wird folgenden Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. Der Verlust i. H. v. Euro 33.000,00 wird mit dem vorhandenen Verlustvortrag i. H. v. Euro 380.970,14 verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

Kapitalflussrechnung

VALENS Holding AG, Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Kapitalflussrechnung

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Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Periodenergebnis -33.000,00 -33.000,00
+ Zunahme der Rückstellungen 33.000,00 33.000,00
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 0,00 0,00

Eigenkapitalspiegel

VALENS Holding AG, Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr, vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Eigenkapitalspiegel

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Gezeichnetes Kapital
EUR
Erwirtschaftetes Eigenkapital
EUR
Gesamt
EUR
Stand am 01.01.2017 50.000,00 -347.970,14 -297.970,14
Periodenergebnis   -33.000,00 -33.000,00
Saldo zum 31.12.2017 50.000,00 -380.970,14 -330.970,14
Periodenergebnis   -33.000,00 -33.000,00
Saldo zum 31.12.2018 50.000,00 -413.970,14 -363.970,14

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Anhang

VALENS Holding AG, Frankfurt am Main

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Firma: Valens Holding AG

Sitz: Frankfurt am Main

Registergericht: HRB 112017

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Valens Holding AG, Frankfurt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Bestimmungen der § 242 ff. und § 264 ff. HGB sowie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft unterliegt den Anforderungen für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 und § 264d HGB.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung stimmt mit den Vorschriften gemäß § 266 Abs. 2 und 3 bzw. § 275 HGB überein. Es wurden keine Zusammenfassungen einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Aus der Anwendung des § 275 HGB – BilRUG ergibt sich eine andere Definition der Umsatzerlöse die im vorliegenden Jahresabschluss sowohl für die Zahlen des Geschäftsjahres 2018 als auch für die entsprechenden Vorjahreszahlen ohne Auswirkungen bleibt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Es gab keine Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB auf der Grundlage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert abzüglich Einzelwertberichtigungen ausgewiesen. Allgemeine Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihrem Nominalwert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind zu dem Abrechnungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Grundsätze der Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassakurs in Euro umgerechnet.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Angaben zum Anlagevermögen

Die Gliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Abschreibungen sind Bestandteil der Angaben zum Anlagevermögen und diesem Anhang als Anlage beigefügt.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Zum 31. Dezember 2018 bestanden keine Anteile mehr an verbundenen Unternehmen. Die Anteile an der Feike International (Hong Kong) Ltd. wurden zum 1. Januar 2015 an Dritte übertragen. Die Gesellschaft hat deshalb zum 31. Dezember 2015 sowie für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 keinen Konzernabschluss mehr aufstellen müssen.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Alle Forderungen und sonstigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Grundkapital

Das Grundkapital hat sich auf Grund der Übertragung der Anteile zum 1. Januar 2015 auf Euro 50.000 reduziert.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beziehen sich hauptsächlich auf Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskosten.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen hauptsächlich Abschluss-, Beratungs- und Prüfungskosten (EUR 33.000,00).

VI. Sonstige Pflichtangaben

Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag gab es keine Eventualverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB im Zusammenhang mit § 268 Abs. 7 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB.

Konzernabschluss

Die Valens Holding AG stellte letztmalig in 2014 ihren Konzernabschluss im Einklang mit § 315a HGB nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) auf. Dieser Konzernabschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab dem Geschäftsjahr 2015 war die Erstellung eines Konzernabschlusses nicht mehr erforderlich.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des Geschäftsjahrs 2018 waren folgende Personen Mitglieder des Vorstands:

Torben Pedersn, Hoerning, Dänemark

Jiafa, Li, Jiudu Town, Nan’an City, Fujian Province, China

Andy Hock Sim Liew, Kuala Lumpur, Malaysia

Mitgliedes des Aufsichtsrates in diesem Zeitraum waren:

James Holmes, Unternehmer, London, Vereinigtes Königreich,

James Alan O’Doherty, Unternehmer, London, Vereinigtes Königreich

Mircle Ching Chai Yap, Finanzberater, Selangor, Malaysia

Weder die Mitglieder des Aufsichtsrates noch die Vorstände erhielten im Geschäftsjahr 2018 eine Vergütung.

Angaben über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 bzw. Abs. 4 AktG mitgeteilt wurde:

Im Geschäftsjahr 2018 sind der Gesellschaft keine Änderungen der Beteiligungsstruktur mitgeteilt worden. Bezüglich der angezeigten Beteiligungen an der Gesellschaft wird auf den Vorjahresabschluss verwiesen.

Vorschlag bezüglich des Ergebnisses des Geschäftsjahrs

In Bezug auf das Ergebnis des Geschäftsjahrs macht der Vorstand den nachfolgenden Vorschlag. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2018 beläuft sich auf EUR 33.000,00; er wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Honorar des Abschlussprüfers

Die im Geschäftsjahr erfasste Honorar des Abschlussprüfers belief sich auf EUR 10.000,00 für die Prüfung des Jahresabschlusses. Es wurden im Geschäftsjahr 2018 keine anderen Bestätigungs-, Steuerberatungs- oder sonstigen Leistungen erbracht.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Frankfurt am Main, den 29. März 2019

Der Vorstand

Torben Pedersen

Anlagespiegel

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AHK 01.01.2018
EUR
Zugänge Abgänge -
EUR
Umbuchungen
EUR
Kum. Abschreib. Zuschreibungen -
EUR
Buchwert 31.12.2018
EUR
Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen          
  0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
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AHK 01.01.2017
EUR
Zugänge Abgänge -
EUR
Umbuchungen
EUR
Kum. Abschreib. Zuschreibungen -
EUR
Buchwert 31.12.2017
EUR
Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen          
  0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 gemäß § 161 und § 171 Abs. 2 AktG

VALENS Holding AG, Frankfurt am Main

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2018 zu zwei Sitzungen mit regelmäßiger Teilnahme des Vorstands zusammengetreten. Ausschüsse des Aufsichtsrats bestanden im Berichtszeitraum nicht. Der Aufsichtsrat hat sich auch mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und gibt hiermit die jährliche nach § 161 vorgeschriebene Erklärung ab. Diese ist den Aktionären im Internet dauerhaft zugänglich gemacht. Der Kodex wird dabei von der Gesellschaft eingehalten.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer Peter Wienand, Wirtschaftsprüfer (WPK 121 77 48 00) und Auditor de Cuentas (ROAC 18634), Kleinostheim am Main, geprüft. Der Aufsichtsrat hat vom Abschlussprüfer die Unabhängigkeitserklärung gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt und Prüfungsschwerpunkte mit ihm vereinbart. Der Abschlussprüfer hat über die Prüfungsleistung hinaus keine entgeltliche Beratungsstetigkeit für die Gesellschaft ausgeübt.

Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat umfänglich berichtet und stand ausführlich für Fragen zur Verfügung. Den vom Vorstand erstellen Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 hat der Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk versagt.

sonstige Berichtsbestandteile

Sonstige Berichtsbestandteile

Die Erklärung zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wird auf der Internetseite der Valens Holding AG, www.valensholding.com, veröffentlicht.

Der Jahresabschluss ist somit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

 

Frankfurt am Main, den 29. März 2019

James Holmes, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2019 festgestellt.

VERSAGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERS

An die Valens Holding AG, Frankfurt am Man

VERMERK üBER DIE PRüFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND

DES LAGEBERICHTS

Versagte Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Valens Holding AG, Frankfurt am Man, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Valens Holding AG, Frankfurt am Man, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss wegen der Bedeutung des im Abschnitt „Grundlage für die versagten Prüfungsurteile“ beschriebenen Sachverhalte nicht den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht wegen der Bedeutung des im Abschnitt „Grundlage für die versagten Prüfungsurteile“ beschriebenen Sachverhalte insgesamt kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft, steht nicht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht nicht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu den genannten Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat, und versagen daher den Bestätigungsvermerk.

Grundlage für die versagten Prüfungsurteile

Aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse und auf Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünfte haben wir folgende Einwendungen, die in ihrer Summe und aufgrund ihrer Tragweite zur Versagung unseres Bestätigungsvermerks führen.:

· Die Gesellschaft konnte uns einen großen Teil der angeforderten Prüfungsunterlagen nicht zur Verfügung stellen. Weiterhin haben wir keinerlei von uns angeforderten Bestätigungen und Nachweise von Dritten erhalten, die erforderlich sind um eine zutreffende Aussage zu den Bilanz- und GuV-Posten treffen zu können.

· Uns wurden keine ausreichenden und angemessenen Prüfungsnachweise zur Beurteilung der Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgelegt; insbesondere aus der resultierenden Tatsache, dass die Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 auf der Aktivseite einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von € 363.970,14 ausweist!

· Aussagen darüber, ob der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss steht, ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

· Darüber hinaus wurde uns von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft keine Vollständigkeitserklärung vorgelegt

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Versagungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere versagten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Die Gesellschaft ist seit 2015 nicht operativ. Ob und wann wieder eine operative Tätigkeit aufgenommen wird ist zum Zeitpunkt des Bestätigungsvermerks ungewiss. Es besteht eine wesentliche Unsicherheit sowie bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Wir haben bestimmt, dass es keine weiteren besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Versagungsvermerk mitzuteilen sind.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Dezember 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Valens Holding AG, Frankfurt am Man, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Versagungsvermerk enthaltenen versagten Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben keine weiteren Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRüFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Wienand

 

Kleinostheim, den 29. März 2019

Wienand Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Peter Wienand-Casares, Wirtschaftsprüfer (WPK 121 77 48 00), Auditor de Cuentas (ROAC 18634