VALENS Holding AG (vormals: Feike AG)

Frankfurt am Main (vormals: Berlin)

Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018

ZWISCHENABSCHLUSS (ungeprüfr) zum 30. Juni2018

Zwischenlagebericht zum 30. Juni 2018

Die Gesellschaft war in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2018 nicht operativ tätig und hat auch keine Umsätze in irgendeiner Form getätigt.

 

Frankfurt am Main, den 30. August 2019

Der Vorstand

Torben Pedersen

ZWISCHENBILANZ zum 30. Juni 2018

(ungeprüft)

VALENS Holding AG, Frankfurt am Main

AKTIVA

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30.06.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 347.470,14 330.970,14
  347.470,14 330.970,14

PASSIVA

   
  30.06.2018 31.12.2017
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag -380.970,14 -347.970,14
III. Jahresfehlbetrag -16.500,00 -33.000,00
nicht gedeckter Fehlbetrag 347.470,14 330.970,14
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen    
1. sonstige Rückstellungen 303.000,00 286.500,00
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.470,14 44.470,14
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 44.470,14 (EUR 44.470,14)    
  347.470,14 330.970,14

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2018 bis 30.06.2018

(ungeprüft)

VALENS Holding AG Frankfurt am Main

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01.01.-30.06.2018 01.01.-30.06.2017
EUR EUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen    
a) verschiedene betriebliche Kosten 16.500,00 16.500,00
2. Ergebnis nach Steuern 16.500,00- 16.500,00-
3. Jahresfehlbetrag 16.500,00 16.500,00

Anhang für den Zwischenabschluss zum 30. Juni 2018

(ungeprüft)

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Firma: Valens Holding AG Sitz:

Frankfurt am Main

Registergericht: HRB 112017

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der ungeprüfte Zwischenabschluss der Valens Holding AG, Frankfurt, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018 wurde nach den Bestimmungen der § 242 ff. und § 264 ff. HGB sowie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft unterliegt den Anforderungen für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 und § 264d HGB.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung stimmt mit den Vorschriften gemäß § 266 Abs. 2 und 3 bzw. § 275 HGB überein. Es wurden keine Zusammenfassungen einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Aus der Anwendung des § 275 HGB - BilRUG ergibt sich eine andere Definition der Umsatzerlöse die im vorliegenden Zwischenabschluss sowohl für die Zahlen des Zwischenabschlusses zum 30.06.2018 als auch für die entsprechenden Vorjahreszahlen ohne Auswirkungen bleibt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Es gab keine Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB auf der Grundlage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt.

Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert abzüglich Einzelwertberichtigungen ausgewiesen. Allgemeine Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihrem Nominalwert ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind zu dem Abrechnungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Grundsätze der Währungsumrechnung.

Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassakurs in Euro umgerechnet.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen

Zum 30. Juni 2018 bestanden keine Anteile an verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft hat keinen Konzernabschluss aufzustellen.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Alle Forderungen und sonstigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Grundkapital

Das Grundkapital hat sich auf Grund der Übertragung der Anteile zum 1. Januar 2015 auf Euro 50.000 reduziert.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beziehen sich hauptsächlich auf Rechts-, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskosten.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen hauptsächlich Abschluss-, Beratungsund Prüfungskosten (EUR 16.500,00).

VI. Sonstige Pflichtangaben

Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag gab es keine Eventualverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB im Zusammenhang mit § 268 Abs. 7 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB.

Konzernabschluss

Die Valens Holding AG stellte letztmalig in 2014 ihren Konzernabschluss im Einklang mit § 315a HGB nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) auf. Dieser Konzernabschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab dem Geschäftsjahr 2015 war die Erstellung eines Konzernabschlusses nicht mehr erforderlich.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des Zeitraums vom 01.01.2018 - 30.06.2018 waren folgende Personen Mitglieder des Vorstands:

Torben Pederson, Hoerning, Dänemark

Jiafa, Li, Jiudu Town, Nan'an City, Fujian Province, China

Andy Hock Sim Liew, Kuala Lumpur, Malaysia

Mitgliedes des Aufsichtsrates in diesem Zeitraum waren:

James Holmes, Unternehmer, London, Vereinigtes Königreich,

James Alen O'Doherty, Unternehmer, London, Vereinigtes Königreich

Mircie Ching Chai Yap, Finanzberater, Selangor, Malaysia

Weder die Mitglieder des Aufsichtsrates noch die Vorstände erhielten im Geschäftsjahr 2018 eine Vergütung.

Angaben über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 bzw. Abs. 4 AktG mitgeteilt wurde:

Im Zwischenabschluss bis zum 30.06.2018 sind der Gesellschaft keine Änderungen der Beteiligungsstruktur mitgeteilt worden.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Frankfurt am Main, den 30. August 2019

Der Vorstand

Torben Pedersen