Ad-hoc | 27 October 2000 08:52
Ad hoc-Service: Berl. Effektenges. AG
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Berliner Effektengesellschaft AG steigert das Konzernergebnis nach Steuern in
den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres um 100,6% – Auch Gesamtgewinn nach
Steuern 1999 bereits nach neun Monaten um 103% übertroffen – Erneuter Gebrauch
der Ermächtigung zum Aktienrückkauf
Berlin, 27.10.2000
Hervorragende Geschäftszahlen in schwierigem Marktumfeld legt die Berliner
Effektengesellschaft AG nach neun Monaten vor:
Der Gewinn nach Steuern im Konzern stieg von EUR 16,708 Mio. um 100,6% auf
EUR 33,517 Mio., das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit erhöhte sich
von EUR 29,830 Mio. um 104,9% auf EUR 61,128 Mio. Zum Ergebnis im Konzern
haben die Berliner Effektenbank AG und die Berliner
Effektenbeteiligungsgesellschaft AG zusammen mit rund 18% beigetragen.
Noch nicht erfaßt wurden im Buchungszeitraum III. Quartal außerordentliche
Erträge aus dem Anteilsverkauf E*Trade Germany AG durch die Berliner
Effektenbank AG sowie aus der Abgabe von Anteilen an der Berliner
Effektenbank AG durch die Berliner Effektengesellschaft AG an die Consors AG.
Zum Jahresende wird die Berliner Effektenbank AG nicht mehr im Wege der
Vollkonsolidierung im Konzernabschluß Berliner Effektengesellschaft AG
einbezogen. Der Anteilsverkauf wird zu entsprechenden außerordentlichen
Erträgen führen. Berücksichtigt sind in den Neunmonatszahlen anteilige
Goodwill-Abschreibungen, die im Jahre 1999 erst in der Jahresbilanz mit
einbezogen wurden. Daraus ergibt sich nunmehr bereits nach neun Monaten
eine Steigerung von 103% gegenüber dem Gesamtjahresergebnis nach Steuern
im Jahre 1999.
Da die alte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß Ad hoc-Mitteilung
vom 08.09.1999 am 01.12.2000 endet, hat der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrates beschlossen, gemäß Beschluß der Hauptversammlung vom 06.07.2000
erneut von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen.
Die neue Ermächtigung zum Erwerb von maximal 10% des Grundkapitals endet am
01.12.2001. Eine Entscheidung darüber, ob der Erwerb zum Zwecke der Veräußerung
oder der Einziehung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden.
Ende der Mitteilung