Berliner Effektengesellschaft AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023der Berliner Effktengesellschaft AG1 Grundlagen1.1 VorbemerkungDie Gliederung des Lageberichtes folgt im Wesentlichen den vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. verabschiedeten und im Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 niedergelegten Regelungen. 1.2 Organisation und GeschäftsfelderDie Berliner Effektengesellschaft AG fungiert als Holding bzw. Beteiligungsgesellschaft, ohne ein bedeutendes operatives Geschäft zu haben. Durch ihre mehrheitlich gehaltenen Konzerntochterunternehmen und wesentlichen Beteiligungen bietet sie Dienstleistungen verschiedener Art rund um den Kapitalmarkt an, insbesondere Bank- und Finanzdienstleistungen. Die einzelnen unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften sind: - Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin; Beteiligung 56,6 %, Zulassung als CRR-Kreditinstitut. Die Gesellschaft betreibt überwiegend Wertpapierhandel, insbesondere als Market Specialist an der Tradegate Exchange und als Market Specialist bzw. Skontroführer an der Börse Frankfurt und der Börse Berlin. Die Tradegate AG hält wiederum einen Anteil von knapp 43 % an der Betreibergesellschaft der Tradegate Exchange, der Tradegate Exchange GmbH. - Ventegis Capital AG i. L., Berlin; Beteiligung 100 %, in Liquidation befindliche Beteiligungsgesellschaft. Neben den mehrheitlich gehaltenen Konzernunternehmen kann die Gesellschaft auch Minderheitsbeteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften eingehen, die Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen, oder an Unternehmen, die für diesen Bereich unterstützende Dienstleistungen anbieten. Ziel solcher Beteiligungen ist die Anbahnung, Festigung und Vertiefung von Geschäftsbeziehungen der gruppenangehörigen Unternehmen. Aktuell bestehen neben der Beteiligung an der Quirin Privatbank Gruppe keine strategisch relevanten Beteiligungen. Die Beteiligungsquote der Berliner Effektengesellschaft AG an der Quirin Privatbank AG, Berlin, beträgt aktuell 25,3 %. Ferner unterstützt die Gesellschaft die Tochterunternehmen bei Bedarf in den zentralen Bereichen Personal, Verwaltung, Organisation und Rechnungswesen sowie Controlling. Der Sitz der Gesellschaft ist in Berlin. Die Geschäftsführung der Gesellschaft bestand zum Abschlussstichtag aus drei Vorstandsmitgliedern (Max Timm, Karsten Haesen und Holger Timm), die eng in den Bereichen strategische Planung, Lenkung der operativen Töchter und Beteiligungscontrolling zusammenarbeiten. Obwohl die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank und die Ventegis Capital AG i. L. als Aktiengesellschaften firmieren und die Unabhängigkeit der Geschäftsführungen gewahrt ist, wird eine übergeordnete Planung und Überwachung, insbesondere durch Überschneidungen in der Gremienbesetzung aller Gesellschaften, gewährleistet. Herr Holger Timm ist zuständig für das Rechnungswesen, Controlling und die kaufmännische Verwaltung. Letztere hat insbesondere die Personalverwaltung für die Tochterunternehmen und Teilbereiche des Einkaufs von Material und Dienstleistungen zur Aufgabe. Daneben ist er Vorstandsvorsitzender der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank und Aufsichtsratsvorsitzender der Quirin Privatbank AG. Herr Max Timm verantwortet den Bereich Treasury und das Beteiligungscontrolling und ist Mitglied des Aufsichtsrates der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank. Herr Haesen koordiniert die Tätigkeiten in der Gruppe hinsichtlich Kapitalmarkttransaktionen und ist für die Darstellung am Kapitalmarkt zuständig. Er leitet darüber hinaus als Alleinvorstand die Ventegis Capital AG i. L. und ist Mitglied des Vorstandes der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank. Die Berliner Effektengesellschaft AG unterstützt die operativen Gesellschaften in der Entwicklung ihrer Geschäftsfelder und begleitet die notwendigen Abstimmungsprozesse. Das übergeordnete Konzerndach und die weitgefächerten Geschäftsaktivitäten der operativen Tochtergesellschaften und Beteiligungen erlauben ein sehr breites Dienstleistungsspektrum rund um den Kapitalmarkt und können aufgrund des höheren Bekanntheitsgrades der Berliner Effektengesellschaft AG den einzelnen Gesellschaften auch in der Kundenakquisition behilflich sein. Auf der anderen Seite erlaubt die saubere gesellschaftsrechtliche Trennung von unterschiedlichen Bereichen - und insbesondere geschäftlichen Risiken - eher die Gewinnung von strategischen Partnern bzw. auch Gesellschaftern für die einzelnen Bereiche. Diese mehrgliedrige strategische Aufstellung hat sich bereits in vergangenen Jahren bewährt und erlaubt allen Gesellschaften die notwendige Flexibilität zur Entwicklung der eigenen Geschäfte. Die Berliner Effektengesellschaft AG legt großen Wert darauf, ihre Geschäftsaktivitäten in einem sich weiter wandelnden Marktumfeld aus einer soliden Eigenkapitalstruktur behutsam und langfristig orientiert solide zu entwickeln. Die Berliner Effektengesellschaft AG mit ihren Konzerngesellschaften und wesentlichen Beteiligungen zeichnet sich durch hohe Flexibilität und Innovationsfreudigkeit aus, die auch in Jahren eines dramatisch schlechten Marktumfeldes ihre Chancen in Nischenmärkten gesucht und gefunden hat. Die gebildete Konzernstruktur soll die einzelnen Gesellschaften wechselseitig befruchten und eine möglichst lange Wertschöpfungskette im Konzern ermöglichen. Gleichzeitig sollen Abhängigkeiten und Risiken durch Drittanbieter so weit als möglich vermieden werden. Die Gesellschaft ist im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und wird auch im Freiverkehr der Börse Berlin und der Tradegate Exchange notiert. 1.3 WettbewerbspositionDie Gesellschaft als Finanzholding bündelt, unterstützt und optimiert die Aktivitäten der einzelnen Tochtergesellschaften. Die Wettbewerbsposition ist daher wesentlich von den Wettbewerbspositionen der oben genannten Tochtergesellschaften bestimmt. Trotzdem kann aber das umfassende Dienstleistungsangebot aus einer (Konzern-) Hand auch zu einer Verbesserung der Wettbewerbsposition aller Einzelgesellschaften beitragen, zumal ein entsprechend strukturell gleichartig aufgestellter Wettbewerber nicht am Markt ist. Die Wettbewerbsposition der wichtigsten Tochtergesellschaft Tradegate AG Wertpapierhandelsbank blieb nach der Etablierung des von der Gesellschaft entwickelten Handelssystems TRADEGATE als Wertpapierbörse Tradegate Exchange und die strategische Partnerschaft mit der Deutschen Börse AG im vergangenen Jahr stabil. Nach einem Rückgang der Wertpapiertransaktionen von 29,7 % im Jahr 2022 war auch im Jahr 2023 eine weitere Abnahme der Einzeltransaktionen um 16,8 % auf nun 36.274.680 zu verzeichnen. Der hohe Marktanteil der Tradegate Exchange im Marktsegment Aktienhandel blieb mit rund 87,5 % stabil. Der Marktanteil im weiter anwachsenden Marktsegment ETPs und ETFs konnte dagegen von 81,4 % im Vorjahr auf zuletzt rund 86,4 % weiter ausgebaut werden. 1.4 Entwicklung der RahmenbedingungenDie allgemeinen Rahmenbedingungen für Wertpapierhandelsfirmen im Handel mit Privatanlegern hatten sich nach dem Wachstumsschub der Jahre 2020 und 2021 im Jahr 2022 durch den Kriegsbeginn und der weiter hohen Inflationsrate von 5,9 % nach 6,9 % massiv verschlechtert. Im Jahr 2023 stabilisierten sich die Umsätze aber auf einem guten Niveau, obwohl viele Privatanleger durch den schnellen Zinsanstieg auf vermeintlich sicherere festverzinsliche Angebote (z. B. Tagesgeld, Festgeld unterschiedlicher Laufzeiten oder Anleihen) zurückgriffen. Die Aktienmärkte haben sich trotz des Zinsanstieges, die Europäische Zentralbank hat 2023 den Zins für die Einlagenfaszilität von 2,0 % auf 4,0 % in 6 Schritten erhöht, als mehr als stabil erwiesen und die Privatanleger kehren mit ihren Investitionen zurück. Insbesondere ETF-Sparpläne erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Durch die rückläufigen Umsätze mit den Privatanlegern nach Beginn des Ukraine-Krieges erhöhte sich der Wettbewerbsdruck deutlich. Aufgrund dessen sanken die erzielbaren Handelsmargen deutlich. Insbesondere verschiedene Neo-Banken oder Neo-Broker haben zwar viele jüngere Neukunden gewonnen, bislang aber die hohe Kundenzahl nicht in ein langfristig profitables Geschäftsmodell überführen können. Verschiedene Fintechs erweitern mittelfristig sowohl ihre aufsichtsrechtlichen Lizenzen als auch ihre Geschäftsfelder um den ETF- und Aktienhandel. Das erfolgreiche Geschäftsmodell der Tradegate Exchange und der Tradegate AG als Market Specialist bleibt in dem sich schnell verändernden Marktumfeld gut positioniert und weist zukunftssichere Wettbewerbsvorteile auf. 2 Wirtschaftsbericht2.1 GeschäftsverlaufDie Tochtergesellschaft Tradegate AG Wertpapierhandelsbank hatte im Jahr 2023 einen Rückgang des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit von 77,42 Mio. € im Vorjahr um 50,6 % auf nun 38,24 Mio. € zu verzeichnen. Die Rücklage in den Fonds für allgemeine Bankrisiken stieg aufgrund der Handelsgewinne von 77,28 Mio. € auf 80,61 Mio. €. Darüber hinaus hat die Gesellschaft beschlossen, für das Geschäftsjahr 2023 eine annähernd vollständige Ausschüttung des Jahresüberschusses nach Abzug von Aufwendungen für den Bestand an eigenen Aktien an ihre Aktionäre vorzuschlagen. Daher plant die Gesellschaft eine von 1,70 € auf 0,90 € je Aktie verringerte Dividende auszuschütten. Die Ventegis Capital AG i. L. musste einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 22 T€ verbuchen. Für das Jahr 2023 wird keine Dividende ausgeschüttet. Die Beteiligung Quirin Privatbank AG hat im Einzelabschluss der Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 9,4 Mio. € erwirtschaftet. Im Jahr 2023 konnte eine Dividendenausschüttung vorgenommen werden. Der Rückgang des Jahresüberschusses der Berliner Effektengesellschaft AG auf 11.566 T€ (Vorjahr 21.110 T€) resultiert überwiegend aus der verringerten Dividende durch die Konzerntochtergesellschaft Tradegate AG Wertpapierhandelsbank. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von 0,50 € je Aktie auszuschütten. Die 8 Mitarbeiter der Berliner Effektengesellschaft AG einschließlich der Vorstände, die am 31. Dezember 2023 im Durchschnitt 53,4 Jahre alt waren, sind im Mittel seit 17,7 Jahren bei der Gesellschaft angestellt. Die Berliner Effektengesellschaft konnte im Laufe des Jahres 2023 Stück 129.342 eigene Aktien erwerben und hat diese mit Eintragung im Handelsregister vom 13. Dezember 2023 eingezogen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde damit um 129.342,00 € auf 13.198.948,00 € herabgesetzt. 2.2 Lage2.2.1 ErtragslageFür das Geschäftsjahr 2023 weist die Berliner Effektengesellschaft AG einen Jahresüberschuss von 11.566 T€ aus gegenüber 21.110 T€ im Vorjahr. Die Berliner Effektengesellschaft AG erzielt ihre Erträge vor allem aus der Abrechnung von Konzerndienstleistungen, der Ausschüttung von Gewinnen der Tochtergesellschaften und Gewinnen aus Beteiligungsverkäufen. Über die Erbringung von Konzerndienstleistungen hinaus übt die Berliner Effektengesellschaft AG keine operative Tätigkeit aus. Da sich die Ertragslage der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank im vergangenen Geschäftsjahr rückläufig entwickelt hat, erfolgt eine verringerte Dividendenzahlung, die die Berliner Effektengesellschaft bereits im vorliegenden Jahresabschluss berücksichtigt hat. Nachfolgend ist die Entwicklung der wesentlichen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der vergangenen beiden Jahre dargestellt. scrollen
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag 13.198.948 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von jeweils 1,00 € ausgegeben, die voll stimmberechtigt sind. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist geordnet. Die Ertragslage hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, da auf die Beteiligung an der Emperra GmbH E-Health Technologies eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wurde und eine verringerte Ausschüttung der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank an die Berliner Effektengesellschaft AG erfolgen wird. Die Eigenkapitalausstattung ist weiterhin sehr hoch. Die Liquidität ist für die Gesellschaft angemessen. 2.2.2 FinanzlageDie Gesellschaft finanziert sich fast ausschließlich über Eigenkapital. Liquide Mittel, die zur Deckung der laufenden Ausgaben und eventueller Anteilskäufe benötigt werden, bestehen in Form von Guthaben bei Kreditinstituten und in Wertpapieren. Den Ausgaben stehen regelmäßige Einnahmen aus Umlagen an Konzerngesellschaften gegenüber, die einen Teil der Ausgaben decken. Der verbleibende Teil der Ausgaben wird von Dividendenzahlungen der Beteiligungen getragen. Im Geschäftsjahr wurden von den Gesellschaften, an denen die Berliner Effektengesellschaft beteiligt war, Dividenden in Höhe von 25.416 T€ gezahlt (Vj. 56.521 T€). Aus der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank ist nach ihrer Hauptversammlung am 14. Juni 2024 eine Dividendenzahlung in Höhe von 9.148 T€ (Vj. 17.248 T€) nach Steuern zu erwarten. Die Ventegis Capital AG i. L. wird keine Dividende an die Berliner Effektengesellschaft AG ausschütten. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist durch die gute Eigenkapitalausstattung und geringe Verbindlichkeiten geprägt. Wesentlicher Posten der Vermögensgegenstände sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen, die vollständig durch Eigenkapital finanziert sind. Das Umlaufvermögen enthält neben der aktivierten Dividende Forderungen aus Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, Steuerforderungen, Wertpapiere und Bankguthaben. Die Forderungen an verbundene Unternehmen aus Dienstleistungen sind sehr kurzfristig. Die Steuerforderungen enthalten die geleisteten Steuervorauszahlungen sowie die Steuerabzüge auf Kapitalerträge. Die Steuerforderungen werden nach Erlass entsprechender Steuerbescheide fällig. Für die laufenden Aufwendungen und die bestehenden kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen die Wertpapiere und die Guthaben bei Kreditinstituten zur Verfügung. Die Finanzlage ist geordnet. Im vergangenen Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gegeben. 2.2.3 VermögenslageDie Bilanzsumme der Berliner Effektengesellschaft AG sank gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres um 12.762 T€ auf 112.126 T€. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. 3 Prognose-, Chancen-, Risikobericht3.1 RisikoberichtDie Risikoberichterstattung orientiert sich an der internen Risikosteuerung. Basis sind die Informationen, die dem Vorstand und dem Aufsichtsrat regelmäßig zur Kenntnis gegeben werden. 3.1.1 Risikopolitische Strategie und RisikomanagementDie Berliner Effektengesellschaft AG versteht sich, bedingt durch die Funktion einer Finanzholding, als übergeordnete Einheit, die die Tätigkeiten auf den einzelnen Geschäftsfeldern koordiniert, den Tochtergesellschaften bei Bedarf unterstützend zur Seite steht und durch weitere Kontakte oder Minderheitsbeteiligungen die Möglichkeiten der gruppenangehörigen Unternehmen ausbaut. Unter Risiko wird grundsätzlich die negative Abweichung eintretender Ereignisse von den erwarteten Ereignissen verstanden. Basis des Risikomanagementsystems ist die Einteilung der Risiken in Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und sonstige Risiken. Die Risikolage der Berliner Effektengesellschaft AG wird wesentlich von den Entwicklungen der Tochtergesellschaften und ihrer Rahmenbedingungen beeinflusst. Die sorgfältige Auswahl der Beteiligungen und der Geschäftsfelder sowie die zeitnahe Information über die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage und der Rahmenbedingungen bilden den Kern der Risikostrategie. Eventuelle Fehlentwicklungen können so frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Verluste in diesen Einheiten führen mittelbar zu geringeren oder ausfallenden Ausschüttungen an die Muttergesellschaft. Unter Umständen sind dann auch Korrekturen der Wertansätze dieser Gesellschaft vorzunehmen. Dabei spielen unter anderem die Entwicklungen in der deutschen und der europäischen Börsenlandschaft eine wichtige Rolle. Insoweit ist eine zeitnahe Berichterstattung der Tochtergesellschaften, die Vertretung in den Aufsichtsorganen sowie die Beobachtung der Rahmenbedingungen, die für die jeweiligen Geschäftsfelder relevant sind, notwendig. 3.1.2 AdressenausfallrisikoDas Adressenausfallrisiko ist die Gefahr, dass Forderungen nicht rechtzeitig, nicht in voller Höhe oder gar nicht zurückgezahlt werden. Adressenausfallrisiken bestehen vor allem bei Forderungen an Kreditinstitute und bei Wertpapieren. Es bestehen derzeit zwei wichtige Bankverbindungen. Zum einen ist dies die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank und zum anderen eine deutsche Großbank. Da die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank eine Tochtergesellschaft ist, stehen zeitnah ausreichend Informationen zur wirtschaftlichen Lage zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen Konten bei einem weiteren inländischen Kreditinstitut. Neben diesen dem Zahlungsverkehr und der Geldanlage dienenden Bankkonten werden Wertpapiere gehalten, bestehen Forderungen auf Steuerrückzahlungen sowie Forderungen an verbundene Unternehmen. Die Anlagen in den Wertpapieren sieht die Gesellschaft nur als gering ausfallgefährdet an. Als besondere Ausprägung des Adressenausfallrisikos ist das Beteiligungsrisiko oder Anteilseignerrisiko anzusehen. Der Wert der Beteiligung kann sich aufgrund von Entwicklungen, die in der Beteiligung liegen, verringern. So sind beispielsweise schlechtere wirtschaftliche Verhältnisse, negative öffentliche Berichterstattung, verschärfte rechtliche Rahmenbedingungen oder neue technische Entwicklungen Anhaltspunkte, die eine Überprüfung der Wertansätze nahelegen können. Um das Risiko rechtzeitig einschätzen zu können, erfolgt seitens der Unternehmen, die im Mehrheitsbesitz der Berliner Effektengesellschaft AG stehen, eine monatliche Berichterstattung. Diese umfasst grundsätzlich die Bilanz und die Betriebsergebnisrechnung. Ergeben sich aus den eingereichten Daten oder bekannten Änderungen der Rahmenbedingungen Fragen, werden diese mit der jeweiligen Tochtergesellschaft besprochen und geklärt. Darüber hinaus wird jeweils ein Mitglied des Aufsichtsrates von der Muttergesellschaft gestellt. Neue Beteiligungen werden nur nach sorgfältiger Prüfung und in Absprache mit dem Aufsichtsrat eingegangen. 3.1.3 LiquiditätsrisikoUnter dem Liquiditätsrisiko sind die Gefahren zu verstehen, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vollem Umfang nachkommen oder Vermögensgegenstände aufgrund illiquider Märkte nicht oder nicht zu einem angenommenen Preis veräußern zu können. Die Steuerung der Zahlungsbereitschaft erfolgt im Rahmen einer Planung der Zahlungsein- und Zahlungsausgänge für die folgenden zwölf Monate. Über das erste Quartal wird auf Monatsbasis, über die folgenden Quartale wird auf Quartalsbasis berichtet. Sollten bestimmte Grenzen unterschritten werden, erfolgt eine gegenüber dem normalen Turnus häufigere Berichterstattung. Im vergangenen Jahr wurden die selbst gesetzten Grenzen nicht unterschritten. 3.1.4 MarktpreisrisikenUnter Marktpreisrisiken werden negative Abweichungen von erwarteten Marktpreisentwicklungen verstanden. Marktpreise sind Zinsen, Aktienkurse und Devisenkurse. Aus der Änderung resultieren Veränderungen des Wertes von im Bestand befindlichen Finanzinstrumenten, wie zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Investmentfonds, die zu ergebniswirksamen Abschreibungen führen können. Marktpreisrisiken sind für die Berliner Effektengesellschaft AG von untergeordneter Bedeutung. 3.1.5 Operationelle RisikenUnter operationellen Risiken sind die Risiken zu verstehen, die aus unangemessenen oder fehlerhaften Betriebsabläufen resultieren oder durch Mitarbeiter, Systeme oder externe Ereignisse, einschließlich der Rechtsrisiken, hervorgerufen werden. Neue operationelle Risiken wurden im Rahmen der konzernweiten Risikoinventur nicht identifiziert. Um einen Überblick über eintretende Schäden zu erhalten, sind die Mitarbeiter angehalten, Schadensfälle an das Risikocontrolling zu melden. Rückmeldungen erfolgten in 2023 nicht. 3.1.6 BerichterstattungDer Gesamtvorstand erhält grundsätzlich monatlich einen Bericht, der die Entwicklung des Konzerns, der Gesellschaft sowie der einzelnen Tochtergesellschaften darstellt. In dem Bericht ist auch eine Analyse der Entwicklung enthalten. In ihrer Funktion als Aufsichtsräte bei anderen zum Konzern gehörenden Gesellschaften werden die Mitglieder des Vorstands außerdem direkt von den Tochtergesellschaften über wichtige Entwicklungen informiert. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat quartalsweise über die Entwicklung des Konzerns. 3.1.7 InstitutsaufsichtDie Berliner Effektengesellschaft AG unterliegt als Unternehmen der Finanzholdinggruppe "Berliner Effektengesellschaft AG" der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Danach müssen monatlich Meldungen für einen zusammengefassten Monatsausweis und die zusammengefasste Solvabilität sowie quartalsweise Meldungen zu Groß- und Millionenkrediten an das übergeordnete Institut Tradegate AG Wertpapierhandelsbank abgegeben werden. Bei besonderen Ereignissen sind zudem gesonderte Anzeigen bei den Bankaufsichtsbehörden einzureichen. 3.2 Prognose- und ChancenberichtDie Gesellschaft plant derzeit nicht, ihre Geschäftsausrichtung wesentlich zu ändern, sondern wird weiter als Finanzholding ohne bedeutendes operatives Geschäft bzw. als Beteiligungsgesellschaft agieren. Die Auslagerung der verschiedenen operativen Geschäftsfelder mit unterschiedlichen Risiken, unterschiedlichen benötigten Lizenzen und unterschiedlichem Kapitalbedarf, der von Fall zu Fall auch durch die Aufnahme neuer Gesellschafter gedeckt werden kann, hat sich als richtig und praktikabel erwiesen. Der Lagebericht des Vorjahres enthielt die nachstehenden wesentlichen Aussagen zur Entwicklung für das Geschäftsjahr 2023: - Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet die Tradegate AG zunächst ein Umsatzniveau, das den letzten neun Monaten des Jahres 2022 entspricht. Da im Jahr 2022 das erste Quartal noch sehr umsatzstark war, würde sich derzeit für das Gesamtjahr ein weiterer Umsatz- und Gewinnrückgang ergeben. - Die Ventegis Capital AG i.L. soll, da sie kein eigenständiges operatives Geschäft mehr betreibt, liquidiert werden. - Für die Wertentwicklung der Quirin Privatbank AG ist zunehmend der schneller wachsende "FinTech Ableger" namens Quirion mit "Roboter-Beratung" für kleinere Privatkunden maßgeblich. Alle wesentlichen Einschätzungen zur Tradegate AG Wertpapierhandelsbank sind im Laufe des Geschäftsjahres eingetreten, wobei die Produktivnahme wesentlicher Investitionen in das erste Halbjahr 2024 verschoben wurde. Die Liquidierung der Ventegis Capital AG ist nahezu abgeschlossen. Die Quirin Privatbank AG konnte wieder eine Dividende zahlen. Die Tradegate AG bleibt langfristig die wichtigste Konzerngesellschaft der Berliner Effektengesellschaft AG. Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Gesellschaft zunächst einmal von einem stabilen Tradevolumen auf dem Niveau der zurückliegenden 20 Monate aus und erwartet keine weiteren Umsatzrückgänge. Nach der Tendenz des IV. Quartals 2023 und der ersten zwei Monate des laufenden Geschäftsjahres 2024 sind auch moderate Umsatzzuwächse nicht unwahrscheinlich. Bei einem gleichbleibenden oder steigenden Ergebnis der Tradegate AG im Jahr 2024 ist aus Sicht der Berliner Effektengesellschaft mindestens mit einer Dividendenzahlung durch die Tradegate AG auf Vorjahresniveau zu rechnen. Wesentliche Ergebnisauswirkungen aus anderen Beteiligungen werden nicht erwartet. Die Liquidation der Ventegis Capital AG i. L. wird voraussichtlich im laufenden Jahr abgeschlossen. Die dritte wesentliche Beteiligung der Berliner Effektengesellschaft AG ist die Quirin Privatbank AG. Für die Wertentwicklung dieser Beteiligung ist überwiegend der schneller wachsende "FinTech Ableger" der Quirin Privatbank AG namens Quirion mit "Roboter-Beratung" für kleinere Privatkunden maßgeblich. Sowohl Quirin Privatbank AG als auch die quirion AG bleiben auf Wachstumskurs und werden die Kundenzahl und Assets under Management steigern. Die Berliner Effektengesellschaft AG selbst benötigt mittelfristig keinen Kapitalzufluss zur Umsetzung ihrer strategischen Ziele und plant daher keine Kapitalerhöhungen. Die jeweils vorhandene Liquidität und mögliche Liquiditätszuflüsse sollen teilweise zur Zahlung von angemessenen Dividenden und für weitere Aktienrückkäufe auf günstigem Kursniveau genutzt werden. Ein Teil der Liquidität wird dagegen als Investitionsreserve in der Gesellschaft verbleiben, um jederzeit Handlungsspielräume zur strategischen Fortentwicklung des Geschäftes zu behalten. Nachdem im letzten Jahr Stück 129.342 eigene Aktien erworben und zum Jahresende eingezogen werden konnten, könnte im laufenden Jahr auf günstigerem Kursniveau die Stückzahl gesteigert werden. In den ersten beiden Monaten des laufenden Geschäftsjahres wurden bereits 55.000 eigene Aktien zur späteren Einziehung erworben. Mit ihren operativen Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen aus der Finanzbranche bleibt die Gesellschaft in hohem Maße abhängig vom Kapitalmarktumfeld. Die aktuell wieder erzielbaren Zinsen sind für Aktieninvestments grundsätzlich nicht positiv. Es ist aber aller Voraussicht nach mit keinem weiteren signifikanten Zinsanstieg zu rechnen. Für das zweite Halbjahr ist ein Rückgang der Zinsen nicht unwahrscheinlich. Insoweit bleiben Investments in Aktien oder ETFs auch mittelfristig für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge unabdingbar. Die Geschäftsmodelle der Tradegate AG und der Quirin Privatbank/Quirion AG sind daher weiterhin gut in einem Wachstumsmarkt aufgestellt.
Berlin, 11. März 2024 Berliner Effektengesellschaft AG Holger Timm Karsten Haesen Max Timm Bilanzder Berliner EffektengesellschaftAktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung der Berliner Effektengesellschaft AGscrollen
Anhangder Berliner Effektengesellschaft AGA. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAufstellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ferner wurden die Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Sie ist unter der Nummer HRB 62768 B eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften gemäß § 264 HGB aufgestellt und gemäß § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte in €. Die Berliner Effektengesellschaft AG wird zum 31. Dezember 2023 in keinen Jahresabschluss einbezogen. Herr Holger Timm ist Mehrheitsgesellschafter der Berliner Effektengesellschaft AG. Ihm sind 87,7 % der Stimmrechte zuzurechnen, davon 30,2 % mittelbar über die H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH, Berlin. Die Berliner Effektengesellschaft AG stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss gemäß § 290 HGB auf, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger, linearer, handelsrechtlich zulässiger Abschreibungen bewertet. Die im Geschäftsjahr erworbenen geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und ausgebucht. Die Finanzanlagen, die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen enthalten, werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem Nennwert bewertet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips pro Wertpapiergattung zu den fortlaufend ermittelten Durchschnittswerten oder niedrigeren Tageswerten des Bilanzstichtags bewertet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der am Stichtag abzugrenzenden Beträge angesetzt. Eigene Aktien sind vom Eigenkapital abzusetzen. Die Anschaffungskosten sind in Höhe des rechnerischen Werts offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen rechnerischem Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Aktien ist von den frei verfügbaren Rücklagen abzusetzen. Die Veräußerungserlöse sind in Höhe des rechnerischen Werts dem gezeichneten Kapital hinzuzurechnen. Ein übersteigender Betrag ist in Höhe des beim Erwerb verrechneten Betrages den freien Rücklagen wieder hinzuzurechnen. Ein darüber hinausgehender Veräußerungserlös ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Erkennbaren Risiken wird durch Rückstellungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Verbindlichkeiten bilanzieren wir mit ihrem Erfüllungsbetrag. Die zum Bilanzstichtag ermittelten anteiligen Zinsen werden bei den zugrunde liegenden Forderungen oder Verbindlichkeiten ausgewiesen. B. Erläuterungen zur Bilanz und zum KapitalEntwicklung des AnlagevermögensZur Entwicklung des Anlagevermögens zu historischen Anschaffungskosten unter gleichzeitiger Darstellung der kumulativen Abschreibungen wird auf den gesondert dargestellten Anlagespiegel verwiesen. Der Ausweis der Anteile an verbundenen Unternehmen ist 2023 gestiegen, da weitere Anteile in Höhe von 2.750 T€ an der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank erworben wurden. Die Beteiligungen veränderten sich zum einen durch den weiteren Erwerb von Anteilen an der quirion AG in Höhe von 1.002 T€, zum anderen durch die Abschreibung der Anteile an der Emperra GmbH E-Health Technologies. Restlaufzeitengliederungscrollen
Die Vergleichswerte des Vorjahres sind nachstehend aufgeführt: scrollen
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen verbundene UnternehmenDie Forderungen entfallen wie im Vorjahr ausschließlich auf die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin. Die Forderungen an die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank sind in Höhe von 199 T€ (Vj. 191 T€) auf Ansprüche aus dem umsatzsteuerlichen Organschaftsverhältnis zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag werden außerdem 9.148 T€ (Vj. 17.248 T€) aktivierte Gewinnansprüche in diesem Posten ausgewiesen. Sonstige VermögensgegenständeSoweit Vermögensgegenstände anderen Bilanzposten der Aktivseite nicht zuzuordnen sind, erfolgt ein Ausweis unter den sonstigen Vermögensgegenständen. Sie betreffen vorwiegend Forderungen an das Finanzamt aus sonstigen Steuerforderungen in Höhe von 23.962 T€ (Vj. 27.192 T€) und einen Bestand an historischen Wertpapieren. Sonstige WertpapiereUnter den sonstigen Wertpapieren weist die Gesellschaft Anteile an Investmentfonds aus, die der Anlage von Liquidität dienen. Gezeichnetes KapitalZum 31. Dezember 2022 betrug das gezeichnete Kapital 13.328.290,00 €. Auf der Hauptversammlung am 16. Juni 2023 wurde keine Veränderung des gezeichneten Kapitals beschlossen. Zum 31. Dezember 2023 betrug das gezeichnete Kapital aufgrund einer Kapitalherabsetzung per 13. Dezember 2023 13.198.948,00 €, das in 13.198.948 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt war. Zum Bilanzstichtag hält die Berliner Effektengesellschaft AG 21.671 Stück (Vj. 2.000 Stück) eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert in Höhe von 21.671,00 € (Vj. 2.000,00 €). Dies entspricht 0,16 % des gezeichneten Kapitals. Mit Schreiben vom 10. November 2003 hatte Herr Holger Timm, Berlin, der Gesellschaft nach § 20 AktG mitgeteilt, dass er eine direkte Beteiligung in Höhe von 28,45 % und eine über die H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH vermittelte indirekte Beteiligung in Höhe von 40,78 % hält. Meldungen, die den aktuellen Stand der Beteiligungen wiedergeben, liegen nicht vor. Eigene AktienDie Gesellschaft wurde gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2020 ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu zehn vom Hundert beschränkt und gilt bis zum 10. Juni 2025. Der Beschluss der Hauptversammlung wurde ferner wie folgt gefasst: "Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (aa) über die Börse oder (bb) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (der Erwerb gemäß (bb) im Folgenden "öffentliches Erwerbsangebot"). (aa) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag ermittelten Eröffnungskurs der Aktie der Berliner Effektengesellschaft AG im Freiverkehr an der Tradegate Exchange um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. (bb) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Erwerbsangebot, dürfen der Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenpreise im Freiverkehr an der Tradegate Exchange an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots um nicht mehr als 15 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Erwerbsangebots erhebliche Veränderungen des maßgeblichen Börsenpreises, so kann der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne des öffentlichen Erwerbsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das öffentliche Erwerbsangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden zu verwenden: (aa) Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung kann auch mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann aber auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. (bb) Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den durchschnittlichen Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. (cc) Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen verwendet werden. (dd) Die Aktien können zur Erfüllung von Umtauschrechten aus von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen verwendet werden. (ee) Die Aktien können an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen sowie an Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen ausgegeben und zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft verwendet werden, die Mitarbeitern der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen eingeräumt wurden. e) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die Mitgliedern des Vorstands eingeräumt wurden. f) Die Ermächtigungen unter lit. d) und e) erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden, und von solchen Aktien, die von im Sinne von § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen oder gemäß § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. g) Die Ermächtigungen unter lit. d) und e) können einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. d), (bb) bis (ee) können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden. h) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. d) bb) bis ee) und lit. e) verwendet werden. i) Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen." Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Rahmen der Ermächtigungen zum Kauf eigener Aktien 149.013 Aktien mit einem Anschaffungswert in Höhe von 11.032.450,20 € erworben. Veräußerungen erfolgten nicht. Aufgrund eines Beschlusses erfolgte die Einziehung von 129.342 Aktien mit einem Anschaffungswert in Höhe von 9.672.574,70 €. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde damit um 129.342,00 € auf 13.198.948,00 € herabgesetzt. KapitalrücklageZum 31. Dezember 2022 betrug die Kapitalrücklage 32.099.877,28 €. Aufgrund der Kapitalherabsetzungen wurden 129.342,00 € zugeführt, sodass die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag 32.229.219,28 € beträgt.GewinnrücklagenDie Kapitalrücklage beträgt mehr als 10 % des gezeichneten Kapitals gemäß der Anforderung des § 150 Abs. 2 AktG. Somit ist keine Dotierung der gesetzlichen Rücklage erforderlich. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, können sie einen die Hälfte übersteigenden Teil des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen, bis die Hälfte des Grundkapitals erreicht ist. Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine Gewinnrücklagen (Vj. 0,00 €). BilanzgewinnDie Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen Bilanzgewinn in Höhe von 66.013.351,08 € aus. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Entnahme für die Zahlung der Dividende, der Verrechnung den erworbenen eigenen Aktien und dem Jahresüberschuss. Es ist die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,50 € je Aktie vorgesehen. Der darüber hinausgehende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. RückstellungenRückstellungen für Ertragsteuern sind nicht zu bilden, da die Erträge weitgehend steuerfrei sind und außerdem hohe steuerliche Verlustvorträge bestehen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: scrollen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenEs bestehen 50 T€ (Vj. 84 T€) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sonstige VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten und Schulden, die anderen Bilanzposten der Passivseite nicht zuzuordnen sind, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Von den 222 T€ (Vj. 207 T€) entfallen im Wesentlichen 13 T€ (Vj. 12 T€) auf noch nicht abgeführte Lohnsteuer sowie 206 T€ (Vj. 195 T€) auf noch abzuführende Umsatzsteuer. C. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDer Gegenstand unserer Gesellschaft ist gemäß Satzung die Vermittlung von Wertpapiergeschäften aller Art sowie insbesondere die Preis- bzw. Kursfeststellung im Freiverkehr und regulierten Markt an der Börse Berlin sowie an weiteren Wertpapierbörsen. Das Unternehmen berät und begleitet darüber hinaus Unternehmen bei einem Gang an eine nationale oder internationale Börse und stellt in diesem Zusammenhang technische und Finanzdienstleistungen aller Art zur Verfügung. Die Gesellschaft braucht auf den vorgenannten Tätigkeitsgebieten nicht selbst tätig zu sein; sie kann den vorbezeichneten Unternehmensgegenstand auch dadurch verwirklichen, dass sie sich an von ihr abhängigen Konzerngesellschaften beteiligt, die ihrerseits auf den genannten Gebieten unmittelbar tätig sind. Erlöse werden aufgrund der Auslagerung der operativen Tätigkeiten auf Konzerngesellschaften überwiegend aus Umlagen für Dienstleistungen, aus Beteiligungserträgen und aus der Anlage liquider Mittel erzielt. Die Umsatzerlöse enthalten die Umlagen für die Tätigkeit der Berliner Effektengesellschaft AG an die Konzerngesellschaften sowie die sonstigen Kostenumlagen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten folgende Beträge: scrollen
Im Geschäftsjahr 2023 sind die Personalaufwendungen von 1.580 T€ um 830 T€ auf 750 T€ zurückgegangen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betreffen die Software und die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die genaue Aufteilung der Abschreibungen kann dem Anlagespiegel entnommen werden. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden die laufenden Aufwendungen für den Betrieb und Verluste aus dem Abgang von Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesen. Die wesentlichen Beträge gliedern sich wie folgt: scrollen
Die Kosten für Dienstleistungen der Konzerngesellschaften betreffen vorwiegend Leistungen des Empfangspersonals und der Mitarbeiter des Bereiches IT-Operations der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank. Die Erträge aus Beteiligungen enthalten die phasengleich vereinnahmte Ausschüttung der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank und die von der Quirin Privatbank AG im Geschäftsjahr gezahlte Dividende. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sind Zinserträge aus Geldanlagen. Aus Forderungen an verbundene Unternehmen wurden keine (Vorjahr 5 T€) Zinserträge erzielt. Abschreibungen auf Finanzanlagen wurden in Höhe von 560 T€ (Vj. 1.083 T€) auf die Beteiligung an der Emperra GmbH E-Health Technologies vorgenommen. Die in den Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen auf Finanzanlagen sind fortzuführen, da die Annahmen, die zu den Abschreibungen der Finanzanlagen geführt hatten, fortbestehen. D. Sonstige AngabenAnteilsbesitzDie nachstehenden Angaben beziehen sich auf den 31. Dezember 2023 bzw. auf das Geschäftsjahr 2023, sofern kein anderes Datum angegeben ist. scrollen
Aus dem Jahresabschluss nicht erkennbare Haftungsverhältnisse und nennenswerte finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. MitarbeiterDie Anzahl der Mitarbeiter entwickelte sich wie folgt: scrollen
Organe der Berliner Effektengesellschaft AGIm Folgenden sind gemäß § 285 Nr. 10 HGB die Mitglieder des Vorstands und die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgelistet. Mitglieder des Vorstands Holger Timm, Berlin, Vorsitzender des Vorstands,Vorsitzender des Vorstands der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Karsten Haesen, Berlin,Vorstand der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Max Timm, London Treasury und Beteiligungscontrolling Mitglieder des Aufsichtsrats Andre Dujardin, Berlin, (bis zum 16. Juni 2023) Unternehmer Prof. Dr. Jörg Franke, Frankfurt am Main, (Vorsitzender bis zum 16. Juni 2023) Mitglied in mehreren Aufsichtsräten Frank-Uwe Fricke, Berlin, (Vorsitzender seit dem 16. Juni 2023), Vorstand der Euro Change Wechselstuben AG Dr. Wolfgang Janka, Berlin, (seit dem 16. Juni 2023) Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer OrganbezügeDie Bezüge des Vorstands betragen im Berichtsjahr 195 T€ (Vj. 1.354 T€). Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Berichtsjahr Zahlungen in Höhe von 74 T€ (Vj. 109 T€) erhalten. Honorare an Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 285 Nr. 17 HGBDie Berliner Effektengesellschaft AG hat im vergangenen Geschäftsjahr an den Abschlussprüfer, die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, folgende Zahlungen geleistet und folgenden Aufwand vor Umsatzsteuer erfasst: scrollen
Im Vorjahr waren folgende Beträge erfasst: scrollen
NachtragsberichtEs sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, aus dem Jahresüberschuss eine Dividende in Höhe von 0,50 € je Aktie zu zahlen und den restlichen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, 11. März 2024 Berliner Effektengesellschaft AG Holger Timm Karsten Haesen Max Timm Anlagespiegel gem. § 284 Abs. 3 HGB per 31. Dezember 2023scrollen
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht 2023, der uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wird. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Matthias Schmidt, Wirtschaftsprüfer Jana Simon, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsratsder Berliner Effektengesellschaft AGSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der Berliner Effektengesellschaft AG bei der Leitung der Gesellschaft beraten und überwacht. Er befasste sich im Rahmen seiner Tätigkeit auch intensiv mit der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und des Konzerns. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über die wirtschaftliche Situation, die Geschäftslage, die Risikolage sowie Unternehmensplanung der Gesellschaft und des Konzerns informiert. Über grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung sowie bedeutsame Geschäftsvorfälle fanden enge Beratungen zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft statt. Auch außerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats vom Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichtet. In alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat eingebunden und hat zu zustimmungspflichtigen Geschäften nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass der Vorstand geeignete Maßnahmen für ein Überwachungssystem / Risikomanagement getroffen hat, um Situationen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, früh erkennen zu können (§ 91 Abs. 2 AktG). Die Gesellschaft verfügt über ein wirksames Controlling. Sie erstellt monatlich konsolidierte Vergleichszahlen. Aufgrund sich laufend verändernder Rahmenbedingungen wird das Früherkennungssystem des Konzerns regelmäßig optimiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats Im Berichtsjahr kam der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen in den Monaten März, Juni, September und Dezember zusammen. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen jeweils auch die Vorstandsmitglieder teil. Das Hauptaugenmerk des Aufsichtsrats lag auf der Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der Entwicklung der zum Konzernverbund gehörenden Einzelgesellschaften sowie auf der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024. Die aktuellen Entwicklungen im Kapitalmarkt und die regulatorischen Neuerungen sowie deren jeweiliger Einfluss auf die Geschäftsentwicklung, Wettbewerbsposition und strategische Ausrichtung der Gesellschaft und der zum Konzernverbund gehörenden Unternehmen standen besonders im Fokus der Beratungen. Ferner wurden in jeder Sitzung konsolidierte Finanzberichte vom Vorstand zur Verfügung gestellt und eingehend erläutert sowie die Geschäfts- und Risikostrategie der Gesellschaft besprochen. Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2023 Die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Jahresabschluss der Berliner Effektengesellschaft und den Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer wurde von der Hauptversammlung gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt. Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der für den Abschlussprüfer handelnden Person überzeugt. Einzelabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Berliner Effektengesellschaft AG wurden nach dem Bilanzierungsstandard HGB aufgestellt. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegen. In der Bilanzsitzung am 15. März 2024 im Beisein der Vertreter des Abschlussprüfers wurde der Einzeljahresabschluss 2023 eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über den Prüfungsverlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unter besonderer Berücksichtigung der vereinbarten Schwerpunkte. Hinweise aus den Prüfungsberichten wurden vom Aufsichtsrat aufgenommen und mit dem Vorstand erörtert. Anschließend stellte der Aufsichtsrat fest, dass keine Einwendungen bestehen. Er hat sich aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen und den Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2023 der Berliner Effektengesellschaft festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 66.013.351,08 Euro zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je umlaufender Aktie zu verwenden und den hierüber hinausgehenden Teil des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen, schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Konzernjahresabschluss wurde den Aufsichtsratsmitgliedern am 19. April 2024 zur Verfügung gestellt. Nach eigener Prüfung ergaben sich keine Einwendungen gegen den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023, den Konzernlageberichtsowie gegen den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat schloss sich daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung an und nahm den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 billigend zur Kenntnis. Personalia Die Amtszeit des von der Hauptversammlung am 13. Juni 2019 gewählten Aufsichtsrats endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. Juni 2023. Herr Dujardin, der dem Aufsichtsrat 20 Jahre lang angehört hatte, stellte sich nicht erneut zur Wahl. Die Hauptversammlung wählte zu Mitgliedern des Aufsichtsrats die Herren Dr. Janka, Prof. Dr. Franke und Fricke. Herr Fricke übernahm im Anschluss den Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Franke. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2023 sowie Herrn Dujardin für seine langjährige Mitarbeit im Aufsichtsrat.
Berlin, 19. April 2024 Frank-Uwe Fricke Aufsichtsratsvorsitzender ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, aus dem Jahresüberschuss eine Dividende in Höhe von 0,50 € je Aktie zu zahlen und den restlichen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, 11. März 2024 Berliner Effektengesellschaft AG Holger Timm Karsten Haesen Max Timm ErgebnisverwendungsbeschlussBerliner Effektengesellschaft AG, Berlin WKN 522130 ISIN DE0005221303 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 Nachtrag zum Jahresabschluss zum 31.12.2023 Die ordentliche Hauptversammlung der Berliner Effektengesellschaft AG vom 14. Juni 2024 hat beschlossen, aus dem zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 66.013.351,08 EUR eine Dividende in Höhe von 0,50 EUR je stimmberechtigter Stückaktie im rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, im Juni 2024 Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin Der Vorstand |
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