![]() Valora Effekten Handel AGEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Kursentwicklung der Aktie vom 03.01.2011 -30.12.2011(Wertpapierbörse Frankfurt, Chart erstellt mit "Tai-Pan" von Lenz+Partner AG, Europaplatz 9, 44269 Dortmund, Tel. 0231-9153300) ![]() scroll
Sämtliche Angaben ohne Gewähr, gemäß den uns vorliegenden Informationen der Fa. Lenz+Partner AG VALORA EFFEKTEN HANDEL AGAm Hardtwald 7, 76275 Ettlingen Postfach 912, 76263 Ettlingen scroll
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Einladung zur HauptversammlungWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 24. ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 14. Mai 2012 um 14.00 Uhr in das "Radisson Blu Hotel", Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd), ein. Tagesordnung
Teilnahme an der Hauptversammlung:Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 23. April 2012 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Montag, 07.Mai 2012 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen. VALORA EFFEKTEN HANDEL AGc/o Bankhaus Gebr. Martin AGHauptversammlungen Kirchstr. 35, 73033 Göppingen Fax: 07161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Von den insgesamt ausgegebenen 1.575.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung dieser Hauptversammlung 1.575.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. → Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können:Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Fax oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail an: info@valora.de) erteilt werden. Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung entsendet, Ihr Stimmrecht durch Herrn Roland Antoni ausüben zu lassen.→ Herr Antoni wird Ihre Stimmrechte mit Ihren eventuellen Weisungen entsprechend vertreten. Formulare für die Vollmachten und Weisungen für Herrn Antoni können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://valora.de/hv zum Download bereit. Die Vollmachten und ggf. die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 14. Mai 2012, 10.00 Uhr (Eingang) an die vorstehende Anschrift zu senden: Herrn Roland Antoni Lindenweg 12 76275 Ettlingen Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen. GegenanträgeGegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten: VALORA EFFEKTEN HANDEL AGHerrn Helffenstein Postfach 912 76263 Ettlingen Fax: 07243-90004 E-Mail: info@valora.de Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://valora.de/hv unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von einem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG). Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 13. April 2012, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Adresse zugehen. Auskunftsrecht nach § 131 Abs.1 AktGIn der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs.3 AktG genannten Gründen verweigern. Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen. Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG:Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse http://valora.de/hv zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.
Ettlingen, im März 2012 Der Vorstand Lagebericht1. Geschäftsverlauf 2011Nachdem die Finanzwelt auch im Jahr 2011 nicht zur Ruhe kam, blieb die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG von dieser Entwicklung nicht verschont. In Folge des nach wie vor sehr schwachen Basisgeschäftes sank der Umsatz in notierten und unnotierten Wertpapieren auf 2,79 Mio. EUR (Vj. 4,95 Mio. EUR). Da leider auch keine nennenswerten Sondererträge aus Paketgeschäften zu verzeichnen waren, konnten keine schwarzen Zahlen geschrieben werden. Bei den Handelsgebühren ist es uns gelungen, die Basis vom Vorjahr in Höhe von rund 100.000 EUR um 15.000 EUR zu übertreffen, wobei wir 2012 aufgrund von Ausfällen/Abgängen wieder einen Rückgang auf ca. 100.000 EUR erwarten. Ein Schwerpunkt unserer Bemühungen liegt auf der Akquisition neuer Handelspartner. Durch die Delistung einiger Firmen im Freiverkehr in 2011 erhoffen wir uns in 2012 einen Zuwachs bei den gehandelten Firmen. Im 4. Quartal 2011 konnten wir bereits einen neuen Handelspartner gewinnen. In den ursprünglichen Planungen war für 2011 geplant, Einnahmen aus unseren nicht aktivierungsfähigen Nachbesserungsrechten mit einem Andienungsvolumen von rund 900.000 EUR zu erzielen. Auf Grund der extrem lang andauernden Verfahren, kam es leider zu keiner Nachbesserungszahlung in 2011. Zum Beispiel stammt unser ältester Vorgang in Sachen Umtausch / Squeeze-out aus dem Jahr 1996 und betrifft die Übernahme Dt. SB-Kauf AG-Aktien in Metro AG-Aktien. Der Ausbau des Ökoportals http://oekoportal.de wurde auch im Gesamtjahr 2011 weiter voran getrieben. So haben sich zum Jahresende bereits rund 6.400 Partner selbstständig eingetragen (Vj. 5.800). Dieser Zuwachs konnte ohne intensive Werbekampagnen verzeichnet werden. Dies verdeutlicht den wachsenden Bekanntheitsgrad. Wie im letzten Jahr berichtet, hatte Google durch technische Änderungen eine Rückstufung unseres sog. "Pagerank" ausgelöst. Die daraus resultierenden negativen Auswirkungen konnten bis heute nicht ausgeglichen werden, so dass sich die Werbeeinnahmen aus der Vermarktung unserer Internetpräsenzen auf rund 17.000 EUR verringerten (Vj. 35.000 EUR). Mit unserer ÖKOPORTAL-Seite werden wir im 1. Quartal 2012 auf das Content Management System Drupal7 umsteigen, woraus wir uns eine erhöhte Aufmerksamkeit am Markt sowie wieder ansteigende Werbeeinnahmen in 2012 erhoffen. 2. Umsatz- und ErgebniszahlenMit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 214.000 EUR (Vorjahresüberschuss 477.000 EUR) und einem Wertpapierumsatz von 2,79 Mio. EUR (Vorjahr 4,95 Mio. EUR) liegt das Jahresergebnis und der Umsatz leider weit unter den ursprünglichen Planungen. ![]() Bei der Betrachtung zum 31.12.2011 kam es zu stichtagsbezogenen saldierten Abschreibungen in Höhe von rund 268.000 EUR (Vj. 47.000 EUR). Die im letzten Geschäftsjahr gebildete Rücklage (Fonds für allgemeine Bankrisiken) in Höhe von 116.500 EUR wurde unverändert beibehalten. Der gesamte Wertansatz des börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapierbestandes beläuft sich zum 31.12.2011 auf ca. 1,94 Mio. EUR. Der vorhandene Liquiditätsbestand in Höhe von rund 0,85 Mio. EUR soll auch in der Zukunft unsere voll umfängliche Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit von Banken absichern. 3. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und UnternehmenIm Berichtszeitraum sind keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt worden. 4. Ausschüttung Dividende und BonusDie Gesellschaft weist dank einem Gewinnvortrag in Höhe von 339.959,97 EUR aus dem Vorjahr einen Bilanzgewinn in Höhe von ca. 126.000 EUR aus, so dass der entstandene Verlust kompensiert wird. Wegen des eingetretenen Verlusts und weil die Prognose für das Geschäftsjahr 2012 zu unsicher ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat die Ausschüttung einer Dividende nicht vor. 5. Beteiligungen, Börsenaspiranten und Squeeze-Out-Kandidaten, Positionen ab 100.000 EURBei den börsennotierten Squeeze-Out-Kandidaten befinden sich weiterhin die Allg. Gold & Silberscheideanstalt AG, die Euwax AG, die Generali Deutschland AG, die Badische Gas- und Elektrizitätsversorgungs AG und die Pilkington Deutschland AG im Bestand. Alle Beteiligungen liegen innerhalb der Grenze von rund EUR 290.000 (10 % des haftenden Eigenkapitals). Einzige Ausnahme bildet die Beteiligung / Handelsbestand der Fuhrländer AG. Im Bereich Börsenaspiranten / Pakethandel haben wir stichtagsbezogen rund EUR 531.000 (ca. 18 % des haftenden Eigenkapitals) in die Fuhrländer AG investiert. ![]() 6. Lage der Gesellschaft6.a Vermögens- und Finanzlagescroll
Der Wert der Aktienbestände beträgt 59,7 % der Bilanzsumme. Finanziert wird das Wertpapiervermögen ausschließlich durch Eigenmittel und kurzfristige Verbindlichkeiten. Bankkredite werden nicht in Anspruch genommen. 6.b Ertragslagescroll
Die saldierten Erträge aus Abschreibungen und Zuschreibungen sowie Veräußerungserträgen aus dem Anlagebuch haben sich von 173 TEUR um 70 TEUR auf 243 TEUR verbessert. Die sonstigen Erträge beinhalten insbesondere die Listungsgebühren und Werbeeinnahmen von 139 TEUR. Der Personalaufwand reduzierte sich um 113 TEUR auf 360 TEUR. 7. VergütungssystemVorstandDer Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat abgestimmten schriftlichen Anstellungsvertrag vom 14. April 2011 neben einem monatlichen Festgehalt (TEUR 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber TEUR 150. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i.S.v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre, auch über TEUR 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf. Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt TEUR 223, der Todesfallbonus beträgt TEUR 178,4. Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemenanspruch Anspruch auf eine Abfindung i.H.v. 20 %, höchstens aber TEUR 150, der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten der Wertpapiere des Handels- und Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag. AufsichtsratDie Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung. 8. KapitalDie Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.575.000 EUR und ist eingeteilt in 1.575.000 Inhaberstückaktien (= rechnerischer Nennwert 1,00 EUR), die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Weitere Aktiengattungen wurden nicht begeben. Sonderrechte bestehen keine. Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 136 AktG. Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht. Der Vorstand ist zu Kapitalmaßnahmen wie folgt ermächtigt: Es besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von 157.500 EUR befristet bis zum 4. Mai 2013, sowie ein genehmigtes Kapital in Höhe von 630.000 EUR, befristet bis zum 9. Mai 2015. Besondere Vorschriften zum Erwerb eigener Aktien bestehen neben § 71 ff. AktG nicht. Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt. Gemäß der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Vereinbarung der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht. 9. RisikoberichtDie VEH AG unterliegt aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen Risiken, die sich wie folgt gestalten und gesteuert werden: Risiken bezüglich Zinsänderungen, Adressausfallrisiken (ohne Marktpreisrisiken, siehe unten), Liquiditätsrisiken sowie Operationellen Risiken sind bei der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG von untergeordneter Bedeutung. Guthaben bei Kreditinstituten werden im Wesentlichen zu variablen Konditionen bzw. kurzfristig als Festzinsvereinbarungen angelegt. Durch Streuung der Bestände und Anlagen werden Risiken, die sich durch den potenziellen Zahlungsausfall eines Vertragspartners ergeben könnten, verteilt. Eine ausreichende Barliquidität wird über eine tägliche Steuerung kurzfristig fälliger Guthaben bei Kreditinstituten gewährleistet. Zudem ergänzen jährlich durchgeführte Liquiditäts-, Strategie- und Kosten/Erlösplanungen die Steuerung von Liquiditätsrisiken. Operationelle Risiken in Form von EDV-Risiken, Risiken aus Rechtstreitigkeiten sowie Risiken aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl werden zum Einen über ein geordnetes Formularwesen, einem Datensicherungskonzept einschließlich eines Notfallplans sowie durch eine angemessenen Stellvertreterregelung bei Ausfall eines Mitarbeiters gesteuert. Dem Marktpreisrisiko, als das Risiko, dass sich aus schwankenden Marktpreisen z. B. aus Kapitalanlagen ergibt, begegnet die VEH AG durch die tägliche Überwachung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der aktuellen Bestandsbewertung. Die tägliche Überwachung der Gesamtsituation ermöglicht, dass zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Bestandsgefährdende Risiken haben sich in 2011 nicht ergeben. Kontroll- und Risikomanagementsystem im RechnungslegungsprozessDie Finanzbuchhaltung fungiert als zentrale Verarbeitungsstelle aller rechnungsrelevanten Informationen. Den korrekten Arbeitsablauf unterstützen Stellenbeschreibungen, Stellvertreterregelungen (Organigramm) und Arbeitsanweisungen. Die Zuordnungskriterien zum Handels- bzw. Anlagebuch sind durch Geschäftsleiterbeschluss dokumentiert und werden in allen wesentlichen Ankaufsfällen durch den Geschäftsleiter geprüft. Zusätzlich werden sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Lohnbuchhaltung durch das externe Wirtschaftsprüfer-/Steuerbüro (WP/StB Karl Bender, Walldorf) monatlich nachgebucht und die Ergebnisse mit der internen Buchhaltung verglichen und etwaige Differenzen geklärt. Der Jahresabschluss wird ebenfalls durch den Steuerberater erstellt. Die Tätigkeit der Innenrevision wird vom Vorstand wahr genommen. Die Tagesbilanz wird werktäglich vom Vorstand und/oder dem Einzelprokurist geprüft und abgezeichnet. Zusätzlich ist seit 2004 die Innenrevisionstätigkeit im Prüffeld Wertpapierdienstleistungsgeschäft bei der Firma AUDIT Baden GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, ausgelagert. 10. Hinweise auf die Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungNachteilig auf die künftige Entwicklung des Unternehmens können sich grundsätzlich alle Risiken auswirken, die durch die Entwicklung der Finanzmärkte, der Branche, durch Veränderungen des politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens hervorgerufen werden können. Grundsätzlich wird der Geschäftsverlauf der VEH AG maßgeblich von der Lage am Finanzmarkt und an den Börsen beeinflusst. Eine unsichere oder rückläufige Entwicklung der Märkte birgt daher entsprechende Risiken, wohingegen sich Chancen aus der führenden Marktstellung im Handel mit unnotierten Wertpapieren bei einem freundlichen Börsenumfeld ergeben können. Aufgrund der ständigen gesetzlichen Änderungen können sich sowohl Chancen als auch Risiken ergeben, die ggf. auch Auswirkungen auf unser Geschäft haben. Durch engen Kontakt mit den zuständigen Stellen und unserer Fachanwaltskanzlei versuchen wir den ständigen Anforderungsänderungen gerecht zu werden. Innerhalb der betrieblichen Funktionsbereiche kann die Unternehmensleitung keine vorhersehbaren Engpassfaktoren identifizieren. Wie bei allen Gesellschaften mit eher geringer Personalintensivität hängt der Erfolg des Unternehmens oft von wenigen Personen in Schlüsselpositionen ab, bei deren Ausfall sich Gefährdungspotentiale ergeben können. Liquiditätsrisiken für das Geschäftsjahr 2012 sind aufgrund der hohen Eigenkapital-Finanzierung gegenwärtig nicht erkennbar. 11. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGBDie Unternehmensführung der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 des Aktiengesetzes finden Sie auf unserer Homepage unter http://valora.de/info. Die Unternehmensführung besteht aus dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB finden Sie auf unserer Homepage unter http://valora.de/info. 12. Besondere Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres 2011Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. 13. PerspektivenIm Geschäftsjahr 2011 war das Basisgeschäft "regulärer Handel mit nicht börsennotierten Wertpapieren" noch schwächer als 2010. Der Gesamtumsatz fiel um ca. 44 % gegenüber dem Vorjahr. Sollte sich aufgrund des finanzwirtschaftlichen Umfeldes weiterhin das Interesse an unnotierten Wertpapieren auf dem bestehenden niedrigen Niveau fortsetzen, sehen wir für das Geschäftsjahr 2012 aus diesem Marktbereich kaum Chancen, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften. Unter Betrachtung aller Erlöselemente gehen wir gemäß unseren Planungen von einem insgesamt ausgeglichenen bzw. leicht positiven Ergebnis aus. Sollten Paketgeschäfte im größeren Umfang abgewickelt werden können, würden hieraus entsprechend positive Beiträge entstehen. So lange kein öffentliches Interesse an unnotierten Aktien besteht, ist es leider auch nicht möglich, entsprechende Umsätze zu generieren. Wir planen für das Gj. 2012 einen Umsatz von 3 Mio. EUR (Umsatz 2011 2,8 Mio. EUR). Liquiditätsrisiken für das Geschäftsjahr 2012 sind aufgrund der hohen Eigenkapitalfinanzierung gegenwärtig nicht erkennbar. Auch die voraussichtlichen Entwicklungen über das Geschäftsjahr 2012 hinaus sind derzeit nur schwer prognostizierbar. Aufgrund fehlender anderweitiger Erkenntnisse gehen wir derzeit für 2013 von Rahmenbedingungen analog zu 2012 sowie von Umsatz- und Ertragsentwicklungen in der Größenordnung der Planungen für 2012 aus.
Ettlingen, den 06.03.2012 VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Vorstand Klaus Helffenstein Bericht des AufsichtsratsAufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2011Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2011 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens einschließlich des Risikomanagements. Schwerpunkte der AufsichtsratssitzungenInsgesamt fanden 2011 sechs turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen alle Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand teilnahmen. Regelmäßige Themen ergaben sich aus dem aktuellen Geschäftsverlauf, aus erkennbaren Geschäftschancen und Risiken, aus der Entwicklung des Wertpapierbestandes und der Liquidität. Besonderen Raum nahm in jeder Sitzung die Zukunftssicherung und die strategische Ausrichtung der Valora ein. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung informierte der Vorstand den Aufsichtsrat unabhängig von turnusmäßigen Sitzungen. Mit dem 22. April 2011 wurde der Vorstand der Valora Effekten Handel AG, Herr Klaus Helffenstein, bis 30. Juni 2015 neu bestellt. Die Beratung des Vorstandsvertrags, begonnen im März 2010, konnte nach einer internen Sitzung des Aufsichtsrats am 17. März 2011 und einer turnusmäßigen Aufsichtsratssitzung am 14. April 2011 mit einem Kompromiss abgeschlossen werden, der Leistungsgerechtigkeit, Angemessenheit und Nachhaltigkeit berücksichtigt. Schwerpunkte der Sitzung am 19. März 2011 waren der Jahresabschluss 2011, der Bericht der Wirtschaftsprüfer sowie die Vorbereitungen zur Hauptversammlung 2011. Am Vormittag der Hauptversammlung am 9. Mai 2011 trat der Aufsichtsrat zusammen, um im Schwerpunkt die eingegangenen Fragen der Aktionäre zu behandeln. In der Sitzung am 23. Juli 2011 stand die Diskussion der Halbjahresbilanz im Mittelpunkt. Die weiteren Sitzungen bis Jahresende waren begleitet von der Sorge um die sich ständig verschlechternden Rahmenbedingungen im Zuge der Finanzkrise. Es wurden strategische Optionen zur Stützung des Geschäfts in außerbörslichen Wertpapieren diskutiert und geprüft, ohne zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen. Dies wird die große Herausforderung für Valora im Geschäftsjahr 2012 sein. Prüfung des JahresabschlussesIn der Sitzung am 10. März 2012 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss 2011, erstellt durch den Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Karl Bender, dem Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011, dem Lagebericht des Vorstands sowie dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH unter Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers befasst. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers im Sinne der Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex lag dem Aufsichtsratsvorsitzenden vor. Die verlangten Unterlagen waren vollständig und rechtzeitig dem Aufsichtsrat zur Prüfung zugeleitet worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers überein. Vorstand, Steuerberater und Abschlussprüfer standen dem Aufsichtsrat für Erläuterungen der Prüfberichte und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die abschließende Bewertung der Prüfungsergebnisse ergab keine Beanstandungen durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat deshalb den Jahresabschluss 2011 der Valora Effekten Handel AG in der Sitzung am 10. März 2012 einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wird zugestimmt. Organisation der AufsichtsratsarbeitDer Aufsichtsrat hat aufgrund der geringen Zahl der Mitglieder derzeit keine Ausschüsse gebildet. Die Bildung von Ausschüssen und die Delegation von Entscheidungsbefugnissen im gesetzlich zulässigen Rahmen ist für das kommende Geschäftsjahr nicht vorgesehen. Alle Beschlussfassungen wurden in persönlichen Sitzungen gefasst. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat entsprach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde auch zwischen den Sitzungsterminen vom Vorstand offen und zeitnah über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Er stand darüber hinaus in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Besetzung von Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat setzt sich gemäß der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind gegenwärtig Herr Prof. Dr. Claus Becker (Vorsitzender), Herr Rechtsanwalt Axel Fey (stellvertretender Vorsitzender) und Herr Rechtsanwalt Claudius Lang. Mitglied des Vorstands der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist gegenwärtig Herr Klaus Helffenstein. Der Aufsichtsrat schlägt den Aktionären vor, den Vorschlägen des Vorstands zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz und für ihre Beiträge zum wirtschaftlichen Erfolg im Geschäftsjahr 2011.
Ettlingen, im März 2012 Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. Claus Becker, Vorsitzender Bilanz zum 31. Dezember 2011
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Ettlingen, den 06. März 2012 VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Der Vorstand Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011scroll
Anhang1. AllgemeinesGründung und FirmaDie Gesellschaft wurde durch notariellen Gesellschaftsvertrag vom 5. August 1977 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 7. Juni 1988 wurde die Gesellschaft in die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG umgewandelt. Die Gesellschaft ist unter der Nr. 361196 beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens
Sitz der Gesellschaft und GeschäftsjahrSitz der Gesellschaft ist Ettlingen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Grundkapital und GesellschafterDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.575.000,00 und ist eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert € 1,00). Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert. Es besteht ein genehmigtes Kapital I in Höhe von €630.000,00, befristet bis zum 9. Mai 2015, sowie ein genehmigtes Kapital II in Höhe von € 157.500,00, befristet bis zum 4. Mai 2013. Mitteilungen gem. § 20 AktG von Aktionären liegen der Gesellschaft nicht vor. RücklagenDie Kapitalrücklagen in Höhe von € 157.500,00 und die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von € 1.100.000,00 blieben im Berichtsjahr unverändert. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn in Höhe von EUR 126.365,11 (Vj. 812.459,97) setzt sich aus dem nach der Dividendenausschüttung (EUR 472.500,00; Vj. EUR 157.500,00) verbleibenden Gewinnvortrag (EUR 339.959,97, Vj. 334.829,32) sowie dem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 213.594,86 (Vj. Jahresüberschuss EUR 477.630,65) zusammen. Fonds für allgemeine BankrisikenDer Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB blieb im Berichtsjahr mit € 116.500,00 unverändert, da der Nettoertrag des Handelsbestands nicht positiv ausfiel. Geschäftsführung und VertretungAlleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gemäß § 6 der Satzung ist zum Erstellungszeitpunkt: Herr Klaus Helffenstein, Vorstand, Maisch scroll
AufsichtsratMitglieder des Aufsichtsrats sind:
Herr Fey ist Aufsichtsratsmitglied bei der Service GmbH, Ettlingen. Herr Prof. Dr. Becker ist stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bei der Kuhnke AG, Malente. Herr Lang ist stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bei der Spar- und Kreditbank Hardt e.G., Eggenstein-Leopoldshafen, sowie Aufsichtsratsmitglied bei der Altus AG, Karlsruhe. Als Ersatzmitglied wurde von der Hauptversammlung Herr Stefan Kopf, Karlsruhe, gewählt. Bezüge von Vorstand und AufsichtsratDie Bezüge des einzigen Vorstandes Klaus Helffenstein für das Geschäftsjahr 2011 betrugen € 175.206,34 zuzüglich € 119.400,00 erfolgsabhängige Tantieme für 2010. Die erfolgsabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2011 wird € 0,00 betragen. An Aufsichtsratsvergütungen für 2011 werden € 20.660,00 incl. Umsatzsteuer gezahlt. VergütungssystemDer Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat abgestimmten schriftlichen Anstellungsvertrag vom 14. April 2011 neben einem monatlichen Festgehalt (TEUR 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber TEUR 150. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i.S.v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre, auch über TEUR 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf. Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt TEUR 223, der Todesfallbonus beträgt TEUR 178,4. Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemenanspruch Anspruch auf eine Abfindung i.H.v. 20 %, höchstens aber TEUR 150, der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten der Wertpapiere des Handels- und Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung. 2. Wichtige Verträge und finanzielle VerpflichtungenDie Gesellschaft betreibt ihr Unternehmen in gemieteten Räumen. Außerdem Mietvertrag hierfür ist sie keinerlei finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- oder ähnlichen Verträgen eingegangen. Die Jahresmietrate beträgt T€ 42 incl. Umsatzsteuer, bei einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2015. Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist Pflichtmitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin (EdW). Diese ist durch den Insolvenzfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH in 2005 einem Schadensfall ausgesetzt, der durch Sonderbeiträge der Mitglieder finanziert werden soll. Mit Schreiben des EdW vom 30.08.2011 wurde eine Sonderzahlung von € 4.855,50 von der VALORA AG erhoben. Der reguläre Jahresbeitrag für 2011 belief sich auf T€ 8. Da der Ausgang dieses Sachverhalts derzeit nicht absehbar ist, bestehen hieraus weitere Risiken zusätzlicher Belastungen oder höherer Beiträge, deren Höhe und Wahrscheinlichkeit derzeit nicht eingeschätzt werden kann. 3. VersicherungsschutzGesetzlich vorgeschriebene und vertraglich vereinbarte Haftpflichtversicherungen wurden abgeschlossen. Andere Versicherungen bestehen nicht und werden aufgrund der Geschäftstätigkeit für nicht notwendig erachtet. 4. Sonstige AngabenVerbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und besicherte VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie besicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht. Honorar AbschlussprüferFür den Abschlussprüfer wurden folgende Honorare (ohne Umsatzsteuer) als Aufwand erfasst: scroll
RückstellungenIn den Rückstellungen von insgesamt € 78.660,00 sind u.a. Kosten für Abschlussprüfung und Rechtsberatung in Höhe von € 28.000,00, für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von € 20.660,00 sowie für die Hauptversammlung in Höhe von EUR 20.000,00 enthalten. Außerordentliche ErträgeDie außerordentlichen Erträge des Vorjahres resultieren aus der Aufwertung der stillen Reserven des Handelsbestandes zum 1.1.2010 abzüglich eines Risikoabschlags (§ 340e Abs. 3 HGB). Steuern vom Einkommen und vom ErtragSteuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen wie im Vorjahr aufgrund des steuerlichen Verlustvortrags nicht an. Steuerlicher VerlustvortragZum 31.12.2011 besteht ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 3,0 Mio. bzw. ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 3,5 Mio., der in den Folgejahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden kann. Hieraus würden ausschließlich aktive latente Steuern von max. 30 % resultieren, auf deren Aktivierung aber verzichtet wurde. Die Steuerveranlagungen bis 2006 sind endgültig geprüft und abgeschlossen. ErgebnisverwendungEs ist beabsichtigt, den Bilanzgewinn von € 126.365,11 auf neue Rechnung vorzutragen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der GuV erfolgte nach dem Formblatt-Schema. Die Bewertungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Barreserve wurde zum Nominalbetrag bewertet. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände (bis € 150,00 Anschaffungskosten) haben wir aus Vereinfachungsgründen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Bei geringwertigen Anlagegütern zwischen € 150,00 und € 1.000,00 erfolgt die Abschreibung nach der Pooling-Methode linear über 5 Jahre. Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert. Aufgrund der BilMoG-Änderungen zum 1. Januar 2010 werden die Wertpapiere des Handelsbestands in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Erträge und Aufwendungen aus diesen werden im Ertrag bzw. Aufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Wertpapiere des Anlagebuchs (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Wertaufholungen werden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten berücksichtigt. Bei unnotierten (nicht börsennotierten, aber bei der VALORA gehandelt) Aktien, bei denen entweder nur ein Briefkurs oder neben einem Briefkurs noch ein Geldkurs vorliegt, zu dem jedoch eine Verkaufsbereitschaft als unrealistisch angesehen werden kann, wurde zur Ermittlung des beizulegenden Werts ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 20 % des veröffentlichten Briefkurses vorgenommen. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Ermittlung des beizulegenden Werts der niedrigere Geldkurs herangezogen. Wertpapiere des Handelsbuchs (Handelsbestand) werden mit dem beizulegenden Wert, in der Regel dem Börsen- oder Marktpreis, abzüglich eines Risikoabschlags (§ 340e Abs. 3 HGB) bewertet. Bei unnotierten Aktien, bei denen entweder nur ein Briefkurs oder neben einem Briefkurs noch ein Geldkurs vorliegt, zu dem jedoch eine Verkaufsbereitschaft als unrealistisch angesehen werden kann, wurde zur Ermittlung des beizulegenden Werts ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 20 % des veröffentlichten Briefkurses vorgenommen. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Bewertung der niedrigere Geldkurs herangezogen. Wenn nach Überzeugung des Vorstands bei unnotierten Aktien ein höherer Briefkurs zwar vorliegt, aber in absehbarer Zeit voraussichtlich keine Umsätze erfolgen werden (und seit mehreren Monaten auch nicht erfolgt sind), werden die historischen Anschaffungskosten (beizulegender Wert) angesetzt. Der Risikoabschlag wird ab dem Geschäftsjahr 2010 mit 50 % des Unterschieds zwischen Einstandspreis und Börsen- oder Marktpreis, unabhängig von der Haltedauer des Wertpapiers, berechnet. Ausgegangen wurde dabei von einem Beobachtungszeitraum von 15 Monaten, wobei die Volatilität des Portfolios und die Einschätzung des Vorstands berücksichtigt wurden. Im Berichtjahr wurde ein Abschlag von T€ 0,5 vorgenommen. Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handels- bzw. Anlagebuch ist durch Geschäftsführerbeschluss unverändert dergestalt geregelt, dass Aktien, die voraussichtlich länger als sechs Monate im Bestand gehalten werden sollen, dem Anlagebuch zugeordnet werden. Umwidmungen sind nur durch Geschäftsführerbeschluss möglich. Aufgrund der geänderten Rechtslage ab 1.1.2010 können Umgliederungen in das Handelsbuch nicht mehr und Umgliederungen aus dem Handelsbuch nur noch unter Beachtung der einschränkenden gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen. Vorsorgereserven nach § 340 f HGB werden nicht angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Die anteiligen Erträge bzw. Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Derivative Geschäfte werden nicht betrieben. MitarbeiterIm Geschäftsjahr wurden durchschnittlich vier Arbeitnehmer beschäftigt. Alle vier Beschäftigten waren ausschließlich Angestellte. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und PersonenGeschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen fanden im Berichtsjahr nicht statt. Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt. KapitalflussrechnungAufgrund branchenspezifischer Besonderheiten wird der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 2-10 angewendet. Das Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten ist dabei um die separat ausgewiesenen erhaltenen Zinsen und Dividenden gekürzt. 5. Angaben gem. RechKredVBeteiligungsverhältnisseDie Gesellschaft ist weder verbundenes Unternehmen, noch besteht zu anderen Unternehmen ein Beteiligungsverhältnis. Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor. Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt. Der Deutschen Bundesbank wurde dieser Sachverhalt am 26. Oktober 2005 angezeigt. Alle Posten der Bilanz enthalten daher keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Restlaufzeit und FristengliederungSämtliche Forderungen an Kunden einschließlich Kreditinstitute sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und die sonstige Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten. Das aktivierte Körperschaftsteuerguthaben wird in gleichmäßigen restlichen 6 Raten von der Finanzverwaltung zurückgezahlt. Besicherte ForderungenDurch Grundpfandrechte und ähnliche Rechte sind Forderungen an Kunden nicht besichert. Aufteilung der Erträge nach geographischen MärktenDie Zinserträge, die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, die Erträge aus den Finanzgeschäften (Eigenhandel mit Wertpapieren) sowie die sonstigen Erträge betreffen zu 96 % das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zu 4 % das europäische Ausland. Börsennotierte und nicht börsennotierte WertpapiereIn dem Posten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" sind € 1.426.934,58 börsenfähige Wertpapiere enthalten. Hiervon sind: scroll
HandelsbestandDer Handelsbestand besteht ausschließlich aus Aktien. Aufgliederung der wichtigsten Einzelposten:a) Sonstige Vermögensgegenständescroll
b) Sonstige Verbindlichkeitenscroll
c) Aufwand des HandelsbestandsIm Aufwand des Handelsbestands sind Abschreibungen auf Wertpapiere im Bestand zum Jahresende in Höhe von € 136.004,56 enthalten. d) Sonstige betriebliche Erträgescroll
FremdwährungDer Jahresabschluss enthält wie im Vorjahr keine Fremdwährungspositionen. SachanlagenDie mit € 9.988,00 ausgewiesenen Sachanlagen betreffen ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung und werden von der Gesellschaft selbst genutzt. SicherheitenFür die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen worden. EventualverbindlichkeitenEventualverbindlichkeiten sind nicht vorhanden.
Ettlingen, den 06. März 2012 VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Vorstand Klaus Helffenstein Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2011scroll
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Der Ausweis entfällt in voller Höhe auf die
Betriebs- und Geschäftsausstattung. Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2011scroll
Kapitalflussrechnung 2011scroll
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Der Finanzmittelfonds enthält gemäß DRS 2-10 den Kassenbestand und Guthaben bei der Zentralnotenbank (sofern vorhanden). Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalspiegel - unter Einbeziehung der Buchführung - und den Lagebericht der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, 6. März 2012 Ernst & Young GmbH Prof. Dr. Caduff, Wirtschaftsprüfer Seifert, Wirtschaftsprüfer BILANZEID"Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Ettlingen, den 06.03.2012 Klaus Helffenstein, Vorstand Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben im Lageberichtgem. § 289 Abs. 4 HGB sowie § 175 Abs. 2 AktGDer Vorstand erstattet folgenden erläuternden Bericht: Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, BeschränkungenDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.575.000,00 und ist eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert EUR 1,00), die jeweils gleiche Rechte - insbesondere gleiche Stimmrechte - gewähren. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Eine Einschränkung zur Übertragung der Aktien besteht nicht. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreitenMitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor. Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10% beträgt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenDiese bestehen nicht. Stimmrechtskontrolle bei ArbeitnehmerbeteiligungEs ist dem Arbeitgeber nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der SatzungFür die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. Die Satzung sieht in § 15 Abs. 2 abweichend von der gesetzlichen Grundregel in § 179 Abs. 2 AktG vor, dass die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetzaußer einer Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließen kann. Die Satzung ermächtigt in § 9 Abs. 7 zudem den Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Die satzungsmäßige Bestimmung einer geringeren Kapitalmehrheit für Satzungsänderungen verschafft der Gesellschaft und der Hauptversammlung größere Flexibilität und entspricht üblicher aktienrechtlicher Praxis. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenGenehmigtes Kapital IDer Vorstand ist gemäß §4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 09. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 630.000,-durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Genehmigtes Kapital IIDer Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 04. Mai 2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 157.500,-durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital II). Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Satz 2 nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 Abs.1 und 6 dieser Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II zu ändern. AktienrückkaufEine Ermächtigung zum Aktienrückkauf für die Gesellschaft liegt nicht vor. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines ÜbernahmeangebotsDiese bestehen nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder ArbeitnehmernDiese bestehen nicht.
Ettlingen, 06.03.2012 VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Der Vorstand Entwicklung der Gesellschaft 1990-2011scroll
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(1)
= EURO 766.937,82 scroll
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(3)
= je 1,00 EURO-Stückaktie Am Hardtwald 7 76275 Ettlingen Postfach 912 76263 Ettlingen Telefon: 0 72 43 / 9 00 01 0 72 43 / 9 00 02 0 72 43 / 9 00 03 Telefax: 0 72 43 / 9 00 04 Internet: http://valora.de E-Mail: info@valora.de vwd: Seiten 16120 u. 16121 REUTERS: VEHKURSE Interactive Data |
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