![]() VALORA EFFEKTEN HANDEL AGEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016GESCHÄFTSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016Kursentwicklung der Aktie vom 02.01.2016 - 30.12.2016(Wertpapierbörse Frankfurt, Chart erstellt mit „Tai-Pan" von Lenz+Partner AG, Europaplatz 9, 44269 Dortmund, Tel. 0231-9153300)![]()
Höchstkurs 2016: 11.01.16: 1,55 EUR
Höchstkurs 2015: 04.09.15: 1,74 EUR
Höchstkurs 2014: 22.07.14: 1,43 EUR
Höchstkurs 2013: 11.01.13: 1,30 EUR
Höchstkurs 2012: 11.05.12: 1,60 EUR
Höchstkurs 2011: 05.05.11: 2,60 EUR
Höchstkurs 2010: 09.04.10: 1,80 EUR
Höchstkurs 2009: 06.01.09: 2,30 EUR
Höchstkurs 2008: 24.04.08: 3,30 EUR
Höchstkurs 2007: 17.04.07: 3,55 EUR Sämtliche Angaben ohne Gewähr, gemäß den uns vorliegenden Informationen der Firma Lenz+Partner AG, Dortmund. VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Aufsichtsrat scroll
Vorstand Klaus Helffenstein Einladung zur HauptversammlungWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 29. ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 22. Mai 2017 um 14.00 Uhr in das "Radisson Blu Hotel", Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd), ein. Tagesordnung
Teilnahme an der Hauptversammlung: Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 01. Mai 2017 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Montag, 15. Mai 2017 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Von den insgesamt ausgegebenen 1.732.500 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 1.732.500 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Fax (07243-90004) oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail an: info@valora.de) erteilt werden. Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung entsendet, Ihr Stimmrecht durch Herrn Roland Antoni ausüben zu lassen.
Die Vollmachten und ggf. die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 22. Mai 2017, 10.00 Uhr (Eingang) an die vorstehende Anschrift zu senden:
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen. Gegenanträge Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://valora.de/hv unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von einem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG). Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 21. April 2017, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Adresse zugehen. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs.3 AktG genannten Gründen verweigern. Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen. Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse http://valora.de/hv zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.
Ettlingen, im März 2017 Der Vorstand Lagebericht1. Geschäftsverlauf 2016Der Umsatz im regulären Handel mit nicht börsennotierten Aktien verlief in 2016 leicht unter Plan, obwohl wir im Berichtszeitraum viele Kaufangebote im Kundenauftrag durchgeführt haben. Leider blieb die damit erwartete Resonanz am Markt unter den Erwartungen. Auch die Umsätze der bereits delisteten Aktien liegen unter Plan. Zwar haben wir durch die Delistungen eine Vielzahl neuer Handelskandidaten gewonnen, jedoch resultieren daraus oftmals kaum Umsätze. Dies hat unserer Meinung nach folgende Hintergründe: In den meisten Fällen reduzieren sich die Kurse nach Bekanntgabe der Absicht die Gesellschaft delisten zu lassen, des Weiteren steigen zum Ende des Börsenhandels Investoren ein, die auf einen späteren Squeeze-out spekulieren. Auch der Großaktionär kauft oftmals selbst zu. Hieraus resultiert für uns in den meisten Fällen ein stark reduziertes handelbares Volumen. Zudem gibt es immer wieder Titel, die einfach an den Nebenbörsen im Freiverkehr weiter gehandelt werden. Und dies obwohl der Handel an der Hauptbörse, an welcher in früheren Zeiten der Antrag auf die Börsenzulassung seitens der Gesellschaft gestellt wurde, durch die Delistung eingestellt wird. Wir sehen hier einen klaren Umgehungstatbestand der Marktmissbrauchsverordnung MAR. Durch diese Mitte 2016 in Kraft getretene EU-Marktmissbrauchsverordnung MAR konnten wir grundsätzlich bisher leider keine positiven Auswirkungen feststellen. Die MAR führte zu erheblich angestiegenen Anforderungen an die Gesellschaften deren Aktien im Freiverkehr gelistet sind (z.B. Ad-hoc-Pflicht, Directors Dealings, Verbot von Insidergeschäften und von Marktmanipulation). Wir gingen davon aus, dass sich deutlich mehr Gesellschaften aufgrund dieser Verschärfungen delisten lassen und gegebenenfalls sogar einen Handelsvertrag mit uns abschliessen. Aufgrund dieser Entwicklungen konnten wir unsere letztjährige Umsatzplanung von 5-6 Mio. EUR nicht erreichen und erzielten zum 31.12.2016 einen Umsatz von rund 4,75 Mio. EUR (Vj. 6,6 Mio. EUR). Mit diesen Umsätzen wurde eine Ergebnis vor Steuern und Zuführung zum „Fonds für allgemeine Bankrisiken" in Höhe von TEUR 98 (Vj- TEUR 138) erzielt. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf TEUR 62 (Vj. TEUR 77). Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft 400 kg Feinsilber auf einem sog. Gewichtskonto erworben. Da diese Lieferung von der Verkäuferin aber als sonstige Leistung abgerechnet wurde und die ausgewiesene Vorsteuer mangels Weiterberechnungsmöglichkeit der Leistung nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden konnte, ist die Gesellschaft noch im Berichtsjahr vom Kaufvertrag zurückgetreten. Die Verkäuferin hat dem Rücktritt bisher jedoch nicht zugestimmt. Der Anspruch auf Feinsilberlieferung wurde daher mit dem Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. Zum Jahresultimo erfolgt aufgrund des rückläufigen Silberkurses eine Abschreibung in Höhe von TEUR 40 auf den Silberkurswert zum 31. Dezember 2016. Darüber hinaus hat das Finanzamt im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung festgestellt, dass im Rahmen des Silbererwerbs kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann, da kein Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen besteht. Hieraus resultiert ein Aufwand in Höhe von TEUR 45. Wir werden die Stornierung dieses Geschäftes gegenüber der Verkäuferin Allgemeine Gold und Silberscheideanstalt AG (Agosi) vorantreiben, da wir seitens der Agosi bei den Verhandlungen nicht auf das Thema "Dienstleistung" hingewiesen wurden. Diese Angelegenheit liegt momentan einem Fachanwalt zur Prüfung vor. Parallel dazu wollen wir uns auf der Hauptversammlung auch eine Ergänzung der Satzung "Eigenhandel und Anlage in Edelmetall" genehmigen lassen. 2. Umsatz- und ErgebniszahlenMit einem Jahresüberschuss in Höhe von 62 TEUR (Vj. 77 TEUR) und einem Wertpapierumsatz von 4,75 Mio. EUR (Vorjahr 6,6 Mio. EUR) liegen das Jahresergebnis und der Umsatz unter der Planung, welche einen Umsatz von 5-6 Mio. EUR und einen Jahresüberschuss in Höhe von 150.000 EUR vor Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken" vorsah. Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag in Höhe von 691 TEUR ergibt sich ein Bilanzverlust von 628 TEUR. Bei der Betrachtung zum 31.12.2016 kommt es zu stichtagsbezogenen saldierten Abschreibungen bei Wertpapieren in Höhe von rund 39 TEUR (Vj. 15 TEUR). Wertpapierumsatz / Jahresüberschuß VEH AG ![]() Der gesamte Wertansatz des börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapierbestandes beläuft sich zum 31.12.2016 auf ca. 1,11 Mio. EUR (Vj. 1,36 Mio. EUR). Der vorhandene Liquiditätsbestand in Höhe von rund 1,25 Mio. EUR (Vj. 1,04 Mio. EUR) soll auch in der Zukunft unsere voll umfängliche Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit von Banken absichern. 3. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und UnternehmenIm Berichtszeitraum sind keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt worden. 4. DividendeDie Gesellschaft weist zum 31.12.2016 einen Bilanzverlust in Höhe von 628 TEUR aus, so dass eine Dividende leider nicht ausgeschüttet werden kann. 5. Börsennotierte Beteiligungen - Positionen ab 100.000 EURBei den börsennotierten Beteiligungspositionen befinden sich die Albis Leasing AG, die Maternus Kliniken AG und die Allg. Gold & Silberscheideanstalt AG im Bestand. Die jeweiligen Beteiligungen haben eine Höhe von max. 20% des haftenden Eigenkapitals zum 31.12.2016. ![]() Aufteilung Liquidität und Wertpapierbestände zum 31.12.2016 6. Lage der Gesellschaft6.a Vermögens- und Finanzlage Im folgenden sind die Posten der Bilanzen zum 31.12.2016 und 31.12.2015 einander gegenübergestellt: scroll
Finanziert wurde das Anlage- und Wertpapiervermögen vollständig durch Eigenkapital. Insgesamt beträgt die Eigenkapitalquote am Gesamtvermögen rund 84,8%, dies wird aufgrund des speziellen Tätigkeitsfeldes (Handel mit unnotierten Wertpapieren) für weitgehend erforderlich gehalten, da unnotierte Werte als schwer refinanzierbar gelten. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Berichtszeitraum den Anspruch auf Lieferung von 400 kg Feinsilber. Da die Lieferung durch die Verkäuferin als sonstige Leistung abgerechnet wurde und die ausgewiesene Vorsteuer mangels Weiterbelastungsmöglichkeit der Leistung nicht geltend gemacht werden konnte, ist die Gesellschaft vom Kaufvertrag zurückgetreten. Die Verkäuferin hat dem Rücktritt bisher jedoch nicht zugestimmt. 6.b Ertragslage Im Folgenden ist die Erfolgsrechnung der Gesellschaft nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert für die letzten beiden Wirtschaftsjahre dargestellt: scroll
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 40 TEUR auf 99 TEUR. Damit wird ein Jahresüberschuss von rd. 62 TEUR ausgewiesen. Dem "Fonds für allgemeine Bankrisiken" wurden 36 TEUR zugeführt. Der "Fonds für allgemeine Bankrisiken" sind Rücklagen, die genau wie andere Rücklagen die EK-Quote der AG stärken, jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen gewinnerhöhend aufgelöst werden dürfen. Das Ergebnis aus saldierten Abschreibungen und Zuschreibungen auf Wertpapiere des Anlagebuchs und auf Forderungen verbesserte sich um 53 TEUR auf nunmehr 56 TEUR im Berichtszeitraum. Die sonstigen betrieblichen Erträge verbesserten sich in erster Linie aufgrund der gestiegenen Erträge aus dem Eigenhandel mit Wertpapieren des Anlagebuchs um 303 TEUR auf 454 TEUR. Der Personalaufwand ist um 3 TEUR erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 73 TEUR, insbesondere aufgrund der Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten, sowie der Werbekosten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten darüber hinaus Abschreibungen auf den Silberbestand (Anlagebuch) in Höhe von 40 TEUR. Die Steuerung mit Blick auf die finanziellen Leistungsindikatoren obliegt der Geschäftsleitung und ist wertorientiert. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wird zu jedem Zeitpunkt durch die ausreichende Vorhaltung von Liquidität gewährleistet. Die Liquiditätssteuerung basiert auf der täglichen Steuerung der Zahlungsein- und Zahlungsausgänge. Alle relevanten Informationen werden täglich auf Geschäftsleitungsebene behandelt. Im Fokus der Steuerung der Finanzzahlen stehen die Deckungsbeitragsmarge und die Ertragsorientierung sowie die Vermeidung von Risiken. Eine zentrale Rolle nimmt hierbei die langjährige Erfahrung der Geschäftsleitung ein. Die VEH-Mitarbeiter sind mit ihrer Qualifikation und ihrem Engagement eine tragende Säule bei der Betrachtung der nicht finanziellen Leistungsindikatoren. Die Fluktuationsquote ist extrem gering. Ebenso absolut gering ist auch die Anzahl der Kundenbeschwerden. Diese lag im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, bei "Null". Bei den nicht finanziellen Leistungsindikatoren wird sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und Servicequalität gelegt. Dies spiegelt sich in der guten Reputation der VEH AG an den Finanzmärkten und bei den Kunden wider. 7. VergütungssystemVorstand Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat geschlossenen Anstellungsvertrag vom 14. April 2011 und mit Verlängerung vom 20.03.2015 bis zum 30.06.2017 neben einem monatlichen Festgehalt (TEUR 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber TEUR 150 pro Geschäftsjahr. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i.S.v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich im Erfolgsfall die Auszahlung der Tantieme in den Folgejahren gegebenenfalls über TEUR 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf. Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt TEUR 223, der Todesfallbonus beträgt TEUR 178. Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemeanspruch Anspruch auf eine Abfindung i.H.v. 20 %, höchstens aber TEUR 150, der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten der Wertpapiere des Handels- und Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag. Aufsichtsrat Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung. 8. KapitalDie Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.732.500 EUR und ist eingeteilt in 1.732.500 Inhaberstückaktien (= rechnerischer Nennwert 1,00 EUR), die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Weitere Aktiengattungen wurden nicht begeben. Sonderrechte bestehen keine. Neben den gesetzlichen Vorschriften (§ 136 AktG) bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen. Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht. Besondere Vorschriften zum Erwerb eigener Aktien bestehen neben § 71 ff. AktG nicht. Der Stimmrechtsanteil der Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, beträgt seit dem 30.06.2014 unverändert 9,09%. Der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. AG, Köln, hat am 18.03.2015 den Schwellenwert von 5,0% überschritten. Der Stimmrechtsanteil der MILACO GmbH, Köln, hat am 22.07.2015 die Schwelle von 3,0% überschritten. Der Stimmrechtsanteil der Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock, hat am 24.07.2015 die Schwelle von 5% überschritten. Die Digibull GmbH, Mönchengladbach, hat uns am 26.02.2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 26.02.2016 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,03% (das entspricht 52.500 Stimmrechten) betragen hat. Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor. Gemäß der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen des Aktiengesetzes. Die Satzung sieht in § 15 Abs. 2 abweichend von der gesetzlichen Grundregel in § 179 Abs. 2 AktG vor, dass die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer einer Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließen kann. Die Satzung ermächtigt in § 9 Abs. 7 zudem den Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines Übernahmeangebots bestehen ebenfalls nicht. 9. Chancen und RisikoberichtDie VEH AG unterliegt aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen Risiken, die sich wie folgt gestalten und gesteuert werden: Risiken bezüglich Zinsänderungen, Adressausfallrisiken (ohne Marktpreisrisiken, siehe unten), Liquiditätsrisiken sowie operationellen Risiken sind bei der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG von untergeordneter Bedeutung. Guthaben bei Kreditinstituten werden im Wesentlichen zu variablen Konditionen bzw. kurzfristig als Festzinsvereinbarungen angelegt. Durch Streuung der Bestände und Anlagen werden Risiken, die sich durch den potenziellen Zahlungsausfall eines Vertragspartners ergeben könnten, verteilt. Eine ausreichende Barliquidität wird über eine tägliche Steuerung kurzfristig fälliger Guthaben bei Kreditinstituten gewährleistet. Zudem ergänzen jährlich durchgeführte Liquiditäts-, Strategie- und Kosten/Erlösplanungen die Steuerung von Liquiditätsrisiken. Operationelle Risiken in Form von EDV-Risiken, Risiken aus Rechtstreitigkeiten sowie Risiken aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl werden zum Einen über ein geordnetes Formularwesen, einem Datensicherungskonzept einschließlich eines Notfallplans sowie durch eine angemessenen Stellvertreterregelung bei Ausfall eines Mitarbeiters gesteuert. Dem Marktpreisrisiko, als das Risiko, dass sich aus schwankenden Marktpreisen z. B. aus Kapitalanlagen ergibt, begegnet die VEH AG durch die tägliche Überwachung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der aktuellen Bestandsbewertung. Die tägliche Überwachung der Gesamtsituation ermöglicht, dass zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Bestandsgefährdende Risiken haben sich in 2016 nicht ergeben. Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rechnungslegungsprozess Die Finanzbuchhaltung fungiert als zentrale Verarbeitungsstelle aller rechnungsrelevanten Informationen. Den korrekten Arbeitsablauf unterstützen Stellenbeschreibungen, Stellvertreterregelungen (Organigramm) und Arbeitsanweisungen. Die Zuordnungskriterien zum Handels- bzw. Anlagebuch sind durch Geschäftsleiterbeschluss dokumentiert und werden in allen wesentlichen Ankaufsfällen durch den Geschäftsleiter geprüft. Zusätzlich werden sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Lohnbuchhaltung durch das externe Wirtschaftsprüfer-/Steuerbüro (WP/StB Karl Bender, Walldorf) monatlich nachgebucht und die Ergebnisse mit der internen Buchhaltung verglichen und etwaige Differenzen geklärt. Der Jahresabschluss wird ebenfalls durch den Steuerberater erstellt. Die Tätigkeit der Innenrevision wird vom Vorstand wahrgenommen. Die Tagesbilanz wird werktäglich vom Vorstand und/oder dem Einzelprokurist geprüft und abgezeichnet. Zusätzlich ist seit 2004 die Innenrevisionstätigkeit auf die Firma Finance Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Ettlingen, ausgelagert. Nachteilig auf die künftige Entwicklung des Unternehmens können sich grundsätzlich alle Risiken auswirken, die durch die Entwicklung der Finanzmärkte, der Branche, durch Veränderungen des politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens hervorgerufen werden können. Im juristischen Bereich greift die VEH AG auf die Beratung durch die renommierte Sozietät "Sernetz Schäfer Rechtsanwälte", Düsseldorf zurück. Grundsätzlich wird der Geschäftsverlauf der VEH AG maßgeblich von der Lage am Finanzmarkt und an den Börsen beeinflusst. Eine unsichere oder rückläufige Entwicklung der Märkte birgt daher entsprechende Risiken, wohingegen sich Chancen aus der führenden Marktstellung im Handel mit unnotierten Wertpapieren bei einem freundlichen Börsenumfeld ergeben können. Aufgrund der ständigen gesetzlichen Änderungen können sich sowohl Chancen als auch Risiken ergeben, die ggf. auch Auswirkungen auf das Geschäft haben. Durch engen Kontakt mit den zuständigen Stellen und unserer Fachanwaltskanzlei versuchen wir den ständigen Anforderungsänderungen gerecht zu werden. Innerhalb der betrieblichen Funktionsbereiche kann die Unternehmensleitung keine vorhersehbaren Engpassfaktoren identifizieren. Wie bei allen Gesellschaften mit eher geringer Personalintensivität hängt der Erfolg des Unternehmens oft von wenigen Personen in Schlüsselpositionen ab, bei deren Ausfall sich Gefährdungspotentiale ergeben können. Liquiditätsrisiken für das Geschäftsjahr 2017 sind aufgrund der hohen Eigenkapital-Finanzierung gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt sieht der Vorstand die Risikolage der Gesellschaft als überschaubar an. Die eingesetzten Risikominderungsverfahren setzen uns in die Lage zeitnah Risiken zu identifizieren, steuern und überwachen zu können. 10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGBDie Unternehmensführung der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 des Aktiengesetzes finden Sie auf unserer Homepage unter http://valora.de/info. Die Unternehmensführung besteht aus dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB finden Sie auf unserer Homepage unter http://valora.de/info. 11. Besondere Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres 2016Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. 12. PrognoseberichtWie bereits berichtet, sollte unser Marktsegment von den Auswirkungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung MAR profitieren, da seit Mitte 2016 in den deutschen Freiverkehrssegmenten noch mehr Vorschriften als bisher beachtet werden müssen, welche u. a. die Ad hoc-Pflicht, das Verbot von Insidergeschäften, Director's Dealings und das Verbot von Marktmanipulation betreffen. Die Bedeutung und Risiken aus der MAR sind nach unseren Erkenntnissen jedoch vielen Vorständen und Aufsichtsräten noch nicht bewusst. Sollte es hieraus zu ersten Abmahnungen und Strafzahlungen kommen, sollte es wohl zu entsprechenden Konsequenzen kommen. Unsere Kurse und Nachrichten finden ja zwischenzeitlich auf fast allen namhaften Finanzportalen Verwendung. Um noch umfassendere neutrale Nachrichten liefern zu können, haben wir neben unserem langjährigen Partner, der Fachzeitschrift "Nebenwerte-Journal", nun auch eine Kooperation mit der GSC-Research GmbH vereinbart. Wir bekommen nun alle Berichte der unnotierten AG's zur Veröffentlichung über unsere Finanzportal Partner sowie über unsere eigene Homepage. Damit können wir nun alle Interessenten mit noch mehr Informationen versorgen. Auch die Sichtbarkeit unserer Kurse und Nachrichten bei Google wird sich dadurch weiter erhöhen, da wir in den Nachrichten als Händler der Aktien verlinkt werden. Für 2017 planen wir unverändert Umsätze im Bereich von 4-5 Mio. EUR und einen Jahresüberschuss in Höhe von ca. 100.000 EUR vor eventueller Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken". Die Anzahl der öffentlichen Kaufangebote über unser Haus wird hierbei eine wichtige Rolle spielen. Liquiditätsrisiken sind aufgrund der hohen Eigenkapitalfinanzierung für das Geschäftsjahr 2017 nicht erkennbar.
Ettlingen, den 08. März 2017 VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Vorstand Klaus Helffenstein Bericht des Aufsichtsrats zur Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2016Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2016 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens einschließlich des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den vereinbarten Plänen und Zielen wurden vom Vorstand unmittelbar und unabhängig vom Turnus der Sitzungen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats angezeigt und im Einzelnen erläutert. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten wurden rechtzeitig dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Umsetzung der Strategische Entscheidungen im Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat konzentrierte sich im Geschäftsjahr 2016 auf drei Themenkreise:
Parallel dazu wurden einige Maßnahmen zur Stärkung des Stammgeschäfts der Valora ergriffen, zum Beispiel die Abwicklung von Kaufaufträgen mit größerem Volumen, die Anlagepolitik für überschüssige liquide Mittel und das Intensivieren der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen Insgesamt fanden 2016 fünf turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen (bis auf die Sitzung am 14. Oktober; Herr Fey fehlte krankheitsbedingt) alle Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand teilnahmen. Regelmäßige Themen ergaben sich aus dem aktuellen Geschäftsverlauf sowie aus den Entwicklungen von Wertpapierbestand und Liquidität. Besondere Schwerpunkte waren Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategischen Planung. Ebenso behandelt wurden aktuelle, spontan erkennbare Geschäftschancen und Risiken. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung informierte der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden unabhängig von turnusmäßigen Sitzungen. Themen der Sitzung am 5. April 2016 waren der Jahresabschluss 2015 inklusive Bericht der Wirtschaftsprüfer sowie die aktualisierten Planungen für 2017. Es wurden die erkennbaren Wirkungen der zwischenzeitlich ergriffenen Marketing-Maßnahmen zur Stützung des Geschäfts mit Aktien delisteter Unternehmen diskutiert und bewertet. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bildete der Bericht des Vorstands zu Stand und Aktivitäten zur Übernahme unseres VEH Kursfeeds bei den diversen Bankenzentralen. Nach eingehender Diskussion der mittelfristigen Chancen und Risiken des Valora-Geschäfts wurde der Vertrag mit dem Vorstand zu unveränderten Konditionen und mit einer verkürzten Laufzeit bis zum 30. Juni 2018 verlängert. In Vorbereitung der Hauptversammlung am 30. Mai 2016 wurden die eingegangenen Fragen von Aktionären behandelt und die Antworten darauf gemeinsam mit dem Vorstand abgestimmt. Am 8. Juli 2016 wurde der Zwischenabschluss zum 30. Juni 2016 gemeinsam mit dem Halbjahresbericht durchgesprochen. Die turnusmäßige Neuwahl des Aufsichtsrats steht im Jahr 2018 an; die Voraussetzungen für eine Kandidatur wurden diskutiert. Zusätzlich standen die Anlagechancen bezüglich der überschüssig vorhandenen flüssigen Mittel im Vordergrund der Diskussion. Am 14. Oktober 2016 lagen die Schwerpunkte auf der aktuellen Umsatzentwicklung und auf den Geschäftserwartungen bis zum Geschäftsjahresende. In der Jahresschlussbesprechung am 16. Dezember 2016 wurde der Zwischenabschluss zum 15.12.2016 inklusive der Prognose bis zum Jahresultimo behandelt. Die Ergebnisse aus der Umsetzung der Anlagepolitik wurden überprüft. Die 2016 gewonnenen Erkenntnisse aus der Anwendung der EU-Marktmissbrauchsverordnung durch die Marktteilnehmer wurden bewertet und weitere Maßnahmen für 2017 festgelegt. Prüfung des Jahresabschlusses In der Sitzung am 24. März 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss 2016, erstellt durch den Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Karl Bender, dem Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016, dem Lagebericht des Vorstands sowie dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH unter Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers befasst. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers im Sinne der Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex lag dem Aufsichtsratsvorsitzenden vor. Die verlangten Unterlagen waren vollständig und rechtzeitig dem Aufsichtsrat zur Prüfung zugeleitet worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers überein. Vorstand, Steuerberater und Abschlussprüfer standen dem Aufsichtsrat für Erläuterungen der Prüfberichte und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die abschließende Bewertung der Prüfungsergebnisse ergab keine Beanstandungen durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat deshalb den Jahresabschluss 2016 der Valora Effekten Handel AG in der Sitzung am 24. März 2017 einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wird zugestimmt. Organisation der Aufsichtsratsarbeit Der Aufsichtsrat hat aufgrund der geringen Zahl der Mitglieder derzeit keine Ausschüsse gebildet. Die Bildung von Ausschüssen und die Delegation von Entscheidungsbefugnissen im gesetzlich zulässigen Rahmen ist für das kommende Geschäftsjahr nicht vorgesehen. Alle Beschlussfassungen wurden in persönlichen Sitzungen gefasst. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat entsprach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde auch zwischen den Sitzungsterminen vom Vorstand offen und zeitnah über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Er stand darüber hinaus in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind gegenwärtig Herr Prof. Dr. Claus Becker (Vorsitzender), Herr Rechtsanwalt Axel Fey (stellvertretender Vorsitzender) und Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Vereidigter Buchprüfer Claudius Lang. Alleinvorstand der Valora Effekten Handel AG ist gegenwärtig Herr Klaus Helffenstein. Der Aufsichtsrat schlägt den Aktionären vor, den Vorschlägen des Vorstands zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2016.
Ettlingen, im März 2017 Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. Claus Becker, Vorsitzender Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva scroll
Ettlingen, den 08. März 2017 VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Der Vorstand Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016scroll
Anhang1. AllgemeinesGründung und Firma Die Gesellschaft wurde durch notariellen Gesellschaftsvertrag vom 5. August 1977 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 7. Juni 1988 wurde die Gesellschaft in die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG umgewandelt. Die Gesellschaft ist unter der Nr. 361196 beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens
Sitz der Gesellschaft und Geschäftsjahr Sitz der Gesellschaft ist Ettlingen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Grundkapital und Gesellschafter Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.732.500,00 und ist eingeteilt in 1.732.500 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert € 1,00). Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert. Der Stimmrechtsanteil der Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, beträgt seit dem 30.06.2014 unverändert 9,09 %. Der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. AG, Köln, hat am 18.03.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten. Der Stimmrechtsanteil der MILACO GmbH, Köln, hat am 22.07.2015 die Schwelle von 3,0 % überschritten. Der Stimmrechtsanteil der Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock, hat am 24.07.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten. Die Digibull GmbH, Mönchengladbach, hat uns am 26.02.2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 26.02.2016 die Schwelle von 3,0 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,03 % (das entspricht 52.500 Stimmrechten) betragen hat. Mitteilungen gem. § 20 AktG von Aktionären liegen der Gesellschaft nicht vor. Rücklagen Die Kapitalrücklagen von € 173.250,00 und die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von € 1.100.000,00 blieben im Berichtsjahr unverändert. Bilanzverlust Der Bilanzverlust in Höhe von € 628.705,63 (Vj. € 691.063,20) setzt sich aus dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr von € 691.063,20 sowie dem Jahresüberschuss in Höhe von € 62.357,57 (Vj. € 76.753,05) zusammen. Fonds für allgemeine Bankrisiken Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurden im Berichtsjahr € 36.000,00 zugeführt. Der Fonds valutiert zum Ende des Berichtsjahres mit € 159.800,00. Geschäftsführung und Vertretung Alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gemäß § 6 der Satzung ist zum Erstellungszeitpunkt:
Einzelprokurist: Herr Thomas Schneible, Malsch Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
Herr Lang ist stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bei der Spar- und Kreditbank Hardt e. G., Eggenstein-Leopoldshafen. Als erstes Ersatzmitglied wurde von der Hauptversammlung Herr Michael Düren, Frankfurt, als zweites Ersatzmitglied Herr Stefan Kopf, Karlsruhe, gewählt. Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat Die Bezüge des einzigen Vorstandes Klaus Helffenstein für das Geschäftsjahr 2016 betrugen € 174.705,97. Eine erfolgsabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 ist aufgrund der Durchschnittserträge der Vorjahre nicht zu zahlen. An Aufsichtsratsvergütungen für 2016 werden € 20.660,00 incl. Umsatzsteuer, netto € 18.000,00, gezahlt. Vergütungssystem Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat geschlossenen Anstellungsvertrag vom 14. April 2011 und mit Verlängerung vom 20.03.2015 bis zum 30.06.2017 neben einem monatlichen Festgehalt (T€ 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber T€ 150. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i. S. v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre, auch über T€ 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf. Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt T€ 223, der Todesfallbonus beträgt T€ 178. Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemenanspruch Anspruch auf eine Abfindung i. H. v. 20 %, höchstens aber T€ 150, der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten der Wertpapiere des Handels- und Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung. 2. Wichtige Verträge und finanzielle VerpflichtungenDie Gesellschaft betreibt ihr Unternehmen in gemieteten Räumen. Außer dem Mietvertrag hierfür ist sie keinerlei finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- oder ähnlichen Verträgen eingegangen. Die Jahresmietrate beträgt T€ 43 incl. Umsatzsteuer, bei einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2017. Danach verlängert sich der Mietvertrag um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht spätestens 12 Monate vor dem jeweiligen Mietende gekündigt wird. Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist Pflichtmitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin (EdW). Diese ist durch den Insolvenzfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH in 2005 einem Schadensfall ausgesetzt, der durch Sonderbeiträge der Mitglieder finanziert werden soll. Der reguläre Jahresbeitrag für 2016 belief sich auf T€ 2. Die zusätzlichen Beiträge betragen insgesamt T€ 4. Da der Ausgang dieses Sachverhalts derzeit nicht absehbar ist, bestehen hieraus weitere Risiken in Form zusätzlicher Belastungen oder höherer Beiträge, deren Höhe und Wahrscheinlichkeit derzeit nicht eingeschätzt werden kann. 3. VersicherungsschutzGesetzlich vorgeschriebene und vertraglich vereinbarte Haftpflichtversicherungen wurden abgeschlossen. Andere Versicherungen bestehen nicht und werden aufgrund der Geschäftstätigkeit für nicht notwendig erachtet. 4. Sonstige AngabenVerbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und besicherte Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie besicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht. Honorar Abschlussprüfer Für den Abschlussprüfer wurden folgende Honorare (ohne Umsatzsteuer) als Aufwand erfasst: scroll
Rückstellungen In den Rückstellungen von insgesamt € 76.850,00 sind u. a. Kosten für Abschlussprüfung und Rechtsberatung in Höhe von € 32.000,00, für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von € 20.800,00 sowie für die Hauptversammlung in Höhe von € 16.000,00 enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen wie im Vorjahr aufgrund des steuerlichen Verlustvortrags nicht an. Steuerlicher Verlustvortrag Zum 31.12.2016 besteht ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 4,1 Mio. bzw. ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 4,5 Mio., der in den Folgejahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden kann. Hieraus würden ausschließlich aktive latente Steuern von max. 30 % resultieren, auf deren Aktivierung aber verzichtet wurde. Die Steuerveranlagungen bis 2006 sind endgültig geprüft und abgeschlossen. Ergebnisverwendung Der Bilanzverlust von € 628.705,63 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der GuV erfolgte nach dem Formblatt-Schema. Die Barreserve wurde zum Nominalbetrag bewertet. Die Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände (bis € 150,00 Anschaffungskosten) haben wir aus Vereinfachungsgründen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Bei geringwertigen Anlagegütern zwischen € 150,00 und € 1.000,00 erfolgt die Abschreibung nach der Pooling-Methode linear über 5 Jahre. Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert. Aufgrund der BilMoG-Änderungen zum 1. Januar 2010 werden die Wertpapiere des Handelsbestands in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Erträge und Aufwendungen aus diesen werden im Ertrag bzw. Aufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Wertpapiere des Anlagebuchs (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Wertaufholungen werden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten berücksichtigt. Bei unnotierten (nicht börsennotierten, aber bei der VALORA gehandelt) Aktien, bei denen entweder nur ein Briefkurs oder neben einem Briefkurs noch ein Geldkurs vorliegt, zu dem jedoch eine Verkaufsbereitschaft als unrealistisch angesehen werden kann, wurde zur Ermittlung des beizulegenden Werts ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 20 % des veröffentlichten Briefkurses vorgenommen. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Ermittlung des beizulegenden Werts der niedrigere Geldkurs herangezogen. Wertpapiere des Handelsbuchs (Handelsbestand) werden mit dem beizulegenden Wert, in der Regel dem Börsen- oder Marktpreis, abzüglich eines Risikoabschlags (§ 340e Abs. 3 HGB) bewertet. Bei unnotierten Aktien, bei denen entweder nur ein Briefkurs oder neben einem Briefkurs noch ein Geldkurs vorliegt, zu dem jedoch eine Verkaufsbereitschaft als unrealistisch angesehen werden kann, wurde zur Ermittlung des beizulegenden Werts ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 20 % des veröffentlichten Briefkurses vorgenommen. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Bewertung der niedrigere Geldkurs herangezogen. Wenn nach Überzeugung des Vorstands bei unnotierten Aktien ein höherer Briefkurs zwar vorliegt, aber in absehbarer Zeit voraussichtlich keine Umsätze erfolgen werden (und seit mehreren Monaten auch nicht erfolgt sind), werden die historischen Anschaffungskosten (beizulegender Wert) angesetzt. Der Risikoabschlag wird ab dem Geschäftsjahr 2010 mit 50 % des Unterschieds zwischen Einstandspreis und Börsen- oder Marktpreis, unabhängig von der Haltedauer des Wertpapiers, berechnet. Ausgegangen wurde dabei von einem Beobachtungszeitraum von 15 Monaten, wobei die Volatilität des Portfolios und die Einschätzung des Vorstands berücksichtigt wurden. Im Berichtsjahr war ein Abschlag von T€ 67 vorzunehmen, da der Marktpreis für den Handelsbestand um T€ 134 über dem fortgeführten Einstandspreis lag. Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handels- bzw. Anlagebuch ist durch Geschäftsführerbeschluss unverändert dergestalt geregelt, dass Aktien, die voraussichtlich länger als sechs Monate im Bestand gehalten werden sollen, dem Anlagebuch zugeordnet werden. Umwidmungen sind nur durch Geschäftsführerbeschluss möglich. Aufgrund der geänderten Rechtslage ab 1.1.2010 können Umgliederungen in das Handelsbuch nicht mehr und Umgliederungen aus dem Handelsbuch nur noch unter Beachtung der einschränkenden gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen. Vorsorgereserven nach § 340 f HGB werden nicht angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Darin enthalten ist ein Anspruch auf Lieferung von 400 kg Feinsilber. Da die Lieferung durch die Verkäuferin als sonstige Leistung abgerechnet wurde und die ausgewiesene Vorsteuer mangels Weiterberechnungsmöglichkeit der Leistung nicht geltend gemacht werden konnte, ist die Gesellschaft vom Kaufvertrag zurückgetreten. Die Verkäuferin hat dem Rücktritt bisher jedoch nicht zugestimmt. Das in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltene Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 KStG ist mit dem Barwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Die anteiligen Erträge bzw. Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Derivative Geschäfte werden nicht betrieben. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich vier Arbeitnehmer beschäftigt. Alle vier Beschäftigten waren ausschließlich Angestellte. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen fanden im Berichtsjahr nicht statt. Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt. Kapitalflussrechnung Aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten wird der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 21 (DRS 21) angewendet. Das Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten ist dabei um die separat ausgewiesenen erhaltenen Zinsen und Dividenden gekürzt. 5. Angaben gem. RechKredVBeteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft ist weder verbundenes Unternehmen, noch besteht zu anderen Unternehmen ein Beteiligungsverhältnis. Der Stimmrechtsanteil der Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, beträgt seit dem 30.06.2014 unverändert 9,09 %. Der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. AG, Köln, hat am 18.03.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten. Der Stimmrechtsanteil der MILACO GmbH, Köln, hat am 22.07.2015 die Schwelle von 3,0 % überschritten. Der Stimmrechtsanteil der Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock, hat am 24.07.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten. Die Digibull GmbH, Mönchengladbach, hat uns am 26.02.2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 26.02.2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,03 % (das entspricht 52.500 Stimmrechten) betragen hat. Mitteilungen gem. § 20 AktG von Aktionären liegen der Gesellschaft nicht vor. Restlaufzeit und Fristengliederung Sämtliche Forderungen an Kunden einschließlich Kreditinstitute sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten. Die letzte Rate des aktivierten Körperschaftsteuerguthabens wird am 30. September 2017 von der Finanzverwaltung zurückgezahlt. Besicherte Forderungen Durch Grundpfandrechte und ähnliche Rechte sind Forderungen an Kunden nicht besichert. Aufteilung der Erträge nach geographischen Märkten Die Zinserträge, die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren die Provisionserträge, die Erträge aus den Finanzgeschäften (Eigenhandel mit Wertpapieren) sowie die sonstigen Erträge betreffen zu 87,6 % das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zu 12,4 % das europäische Ausland. Börsennotierte und nicht börsennotierte Wertpapiere In dem Posten „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" sind € 568.213,21 börsenfähige Wertpapiere enthalten. Hiervon sind: scroll
Aufgliederung der wichtigsten Einzelposten: scroll
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d) Aufwand des Handelsbestands Im Aufwand des Handelsbestands sind Abschreibungen auf Wertpapiere im Bestand zum Jahresende in Höhe von € 12.746,07 sowie Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von € 36.000,00 enthalten. scroll
Fremdwährung Der Jahresabschluss enthält wie im Vorjahr keine Fremdwährungspositionen. Sachanlagen Die mit € 23.407,50 ausgewiesenen Sachanlagen betreffen ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge und werden von der Gesellschaft selbst genutzt. Sicherheiten Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen worden. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten sind nicht vorhanden.
Ettlingen, den 08. März 2017 VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Vorstand Klaus Helffenstein Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2016scroll
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Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2016scroll
Kapitalflussrechnung 2016scroll
Der Finanzmittelfonds enthält gemäß DRS 21 den Kassenbestand und Guthaben bei der Zentralnotenbank (sofern vorhanden). Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalspiegel - unter Einbeziehung der Buchführung - und den Lagebericht der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Stuttgart, den 13. März 2017 Ernst & Young GmbH Frey, Wirtschaftsprüfer Brixner, Wirtschaftsprüferin BILANZEID„Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Ettlingen, den 08.03.2017 Klaus Helffenstein, Vorstand Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben im Lagebericht gem. § 289 Abs. 4 HGB sowie § 175 Abs. 2 AktGDer Vorstand erstattet folgenden erläuternden Bericht: Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Beschränkungen Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.732.500,00 und ist eingeteilt in 1.732.500 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert EUR 1,00), die jeweils gleiche Rechte - insbesondere gleiche Stimmrechte - gewähren. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Eine Einschränkung zur Übertragung der Aktien besteht nicht. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Diese bestehen nicht. Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligung Es ist dem Arbeitgeber nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. Die Satzung sieht in § 15 Abs. 2 abweichend von der gesetzlichen Grundregel in § 179 Abs. 2 AktG vor, dass die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer einer Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließen kann. Die Satzung ermächtigt in § 9 Abs. 7 zudem den Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Die satzungsmäßige Bestimmung einer geringeren Kapitalmehrheit für Satzungsänderungen verschafft der Gesellschaft und der Hauptversammlung größere Flexibilität und entspricht üblicher aktienrechtlicher Praxis. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Diese bestehen nicht. Aktienrückkauf Eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf für die Gesellschaft liegt nicht vor. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots Diese bestehen nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern Diese bestehen nicht.
Ettlingen, 08.03.2017 VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Der Vorstand Entwicklung der Gesellschaft 1995 - 2016scroll
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(1)
= EURO 766.937,82/ scroll
scroll
(3)
= je 1,00 EURO-Stückaktie VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Am Hardtwald 7 Postfach 912 scroll
Internet: http://valora.de E-Mail : info@valora.de Kurslieferant für: www.finanztreff.de, www.finanznachrichten.de, www.ftor.de, www.finanznavigator.de, www.ariva.de, www.wallstreetonline.de, vwd-Seiten „VALORA", Deutsche Börse AG: WSS Batch Kursdienste Quelle „GDQ" und auf den REUTERS-Seiten „VEHKURSE" |
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