![]() VALORA EFFEKTEN HANDEL AGEttlingenZwischenabschluss zum 30. Juni 2018VALORA
|
| 31.12.2017 | |||
| € | T€ | ||
| 1. | Barreserve | 2.940,28 | 1 |
| 3. | Forderungen an Kreditinstitute | 642.257,93 | 1.090 |
| 4. | Forderungen an Kunden | 219.574,34 | 55 |
| 6. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 563.898,74 | 644 |
| 6a. | Handelsbestand | 1.337.748,64 | 842 |
| 11. | Immaterielle Anlagewerte | 31.300,00 | 32 |
| 12. | Sachanlagen | 144.228,38 | 27 |
| 14. | Sonstige Vermögensgegenstände | 26.938,21 | 85 |
| 15. | Rechnungsabgrenzungsposten | 3.596,67 | 0 |
| 2.972.483,19 | 2.776 |
| 31.12.2017 | ||||
| € | € | T€ | ||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 220.198,93 | 52 | |
| 5. | Sonstige Verbindlichkeiten | 8.138,79 | 9 | |
| 6. | Rechnungsabgrenzungsposten | 37.591,66 | 46 | |
| 7. | Rückstellungen | 141.143,18 | 75 | |
| 11. | Fonds für allgemeine Bankrisiken | 208.000,00 | 160 | |
| 12. | Eigenkapital | |||
| a) gezeichnetes Kapital | 1.732.500,00 | 1.733 | ||
| b) Kapitalrücklage | 173.250,00 | 173 | ||
| c) Gewinnrücklagen | 500.000,00 | 1.100 | ||
| d) Bilanzverlust | 48.339,37 | 2.357.410,63 | 572 | |
| 2.972.483,19 | 2.776 |
| 1.1. - 30.6.2017 |
|||
| € | T€ | ||
| 1. | Zinserträge | 16,61 | 0 |
| 2. | Zinsaufwendungen | 212,33 | 0 |
| 3. | Laufende Erträge | ||
| a) aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 29.307,87 | 13 | |
| 5. | Provisionserträge | 0,00 | 2 |
| 6. | Provisionsaufwendungen | 0,00 | 0 |
| 7a. | Ertrag des Handelsbestands | 256.413,95 | 230 |
| 7b. | Aufwand des Handelsbestands | 81.750,18 | 5 |
| 8. | Sonstige betriebliche Erträge | 84.966,40 | 62 |
| 10. | Allgemeine Verwaltungskosten | 456.633,95 | 408 |
| 11. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 14.819,40 | 4 |
| 14. | Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 115.519,36 | 123 |
| 19. | Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | - 67.191,67 | 13 |
| 24. | Sonstige Steuern | 311,00 | - 44 |
| 27. | Periodenfehlbetrag / Vj. Periodenüberschuss | - 67.502,67 | 57 |
| 28. | Gewinnvortrag/ Vj. Verlustvortrag | 19.163,30 | 629 |
| 34. | Bilanzverlust zum 30. Juni 2018 / 2017 | 48.339,37 | 572 |
Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, hat ihren Zwischenabschluss nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute
(RechKredV) sowie dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und
der GuV erfolgte nach dem Formblatt-Schema.
Die Barreserve wurde zum Nominalbetrag bewertet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen
vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände (bis EUR 150,00 Anschaffungskosten) haben wir aus
Vereinfachungsgründen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Bei geringwertigen Anlagegütern
zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 erfolgt die Abschreibung nach der Pooling- Methode
linear über 5 Jahre.
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert.
Der Ansatz der Wertpapiere erfolgt zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Kauf- oder
Verkaufsorder.
Wertpapiere des Anlagebuchs (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere)
werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit
den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Wertaufholungen
werden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten
berücksichtigt. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs Vorliegen,
wird zur Ermittlung des beizulegenden Werts der niedrigere Geldkurs herangezogen.
Wertpapiere des Handelsbuchs (Handelsbestand) werden mit dem beizulegenden Wert, in
der Regel dem Börsen- oder Marktpreis, abzüglich eines Risikoabschlags (§ 340e Abs.
3 HGB) bewertet. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs Vorliegen,
wird zur Bewertung der niedrigere Geldkurs herangezogen. Wenn nach Überzeugung des
Vorstands bei unnotierten Aktien ein höherer Briefkurs zwar vorliegt, aber in absehbarer
Zeit voraussichtlich keine Umsätze erfolgen werden (und seit mehreren Monaten auch
nicht erfolgt sind), werden die historischen Anschaffungskosten (beizulegender Wert)
angesetzt.
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handels- bzw. Anlagebuch ist durch Geschäftsführerbeschluss
unverändert dergestalt geregelt, dass Aktien, die voraussichtlich länger als sechs
Monate im Bestand gehalten werden sollen, dem Anlagebuch zugeordnet werden. Umwidmungen
sind nur durch Geschäftsführerbeschluss möglich. Aufgrund der geänderten Rechtslage
ab 1.1.2010 können Umgliederungen in das Handelsbuch nicht mehr und Umgliederungen
aus dem Handelsbuch nur noch unter Beachtung der einschränkenden gesetzlichen Möglichkeiten
erfolgen. Vorsorgereserven nach § 340 f HGB werden nicht angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Zeitwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Die anteiligen Erträge bzw. Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag wurden
in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Derivative Geschäfte werden nicht betrieben.
Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden Zwischenabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis 30.06.2018 unter Beachtung der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) und des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz
- KWG) erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die mir vorgelegten Belege, Bücher
und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß auf Ordnungsmäßigkeit beurteilt habe,
sowie die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars
und des Zwischenabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
des Gesetzes über das Kreditwesen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Gesellschaft.
Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung
von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung
und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise
habe ich Beurteilungen so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres
Urteil abgegeben werden kann. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei meiner Tätigkeit
gewonnenen Erkenntnisse sind die mir vorgelegten Unterlagen, auf deren Grundlage ich
den Jahresabschluss erstellt habe, ordnungsgemäß.
Walldorf, den 12. Juli 2018
Achim Betz
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Praxisabwickler gem. § 70 StBerG
Das Geschäft verlief im ersten Halbjahr durch viele Paketgeschäfte mit 5,4 Mio. EUR
(Vj. 2,35 Mio. EUR) weit über Plan, weshalb wir unsere Planzahlen im Umsatz auf 6-8
Mio. EUR anheben. Unsere Planzahlen im Jahresüberschuss müssen wir leider aufgrund
diverser Punkte (siehe unten) auf ein ausgeglichenes Ergebnis reduzieren. Aktuell
verzeichnen wir einen ungeprüften Halbjahresverlust in Höhe von rund 68.000 EUR (Vj
+57 TEUR).
1.) Die Kosten der Hauptversammlung sind aufgrund der Angriffe der sog. "Reich-Gruppe"
immens gestiegen. Allein die Rechtsberatungskosten belaufen sich im ersten Halbjahr
auf rund 80.000 EUR. Zusammen mit den dadurch gestiegenen Nebenkosten der Hauptversammlung
sprechen wir von über 100.000 EUR, die direkt den Abwehrmaßnahmen zuzuordnen sind.
Angesichts der letztjährigen Angriffe der sog "Reich-Gruppe" hatte die Gesellschaft
zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung Vorkehrungen getroffen durch
die Dienste von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Stenographen und Hauptversammlungs-Dienstleistern.
Da es zu den erwarteten weiteren massiven Angriffen der "Reich-Gruppe" mit weit über
250 Fragen kam, erwiesen sich diese Vorkehrungen auch rückblickend als erforderlich.
Am Tag der Hauptversammlung blieb der Wertpapierhandel geschlossen, da die gesamte
VEH-Mannschaft von morgens bis knapp Mitternacht bei der Hauptversammlung eingebunden
war. In der Vergangenheit hatte die VEH AG vormittags geöffnet, da der Beginn der
HV erst um 14.00 Uhr war. Als Reaktion auf die Angriffe der sog. "Reich-Gruppe" haben
wir den Beginn auf 11.00 Uhr vorverlegt, was angesichts der tatsächlichen Hauptversammlungsdauer
bis kurz vor Mitternacht notwendig und sinnvoll war.
2. ) Daraus resultiert, dass wir entsprechende Rückstellungen für die HV 2019 (Gj.
2018) bilden müssen, da wir ja von weiteren Angriffen ausgehen. Aktuell ging erneut
eine Klage der sog. "Reich Gruppe" zur Auskunftserteilung nach § 132 AktG ein. Beide
Verfahren aus dem Jahr 2017 sind ebenfalls noch anhängig.
3. ) Nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) aktivieren wir 50% der stillen
Reserven im Handelsbuch. Da sich diese stillen Reserven stichtagsbezogen aufgrund
gefallener Kurse um rund 160.000 EUR reduziert haben, müssen wir allein in dieser
Position rund 80.000 EUR abschreiben.
4.) Im ersten Halbjahr mussten wir stichtagsbezogen auf Wertpapiere eine Abschreibung
in Höhe von rund 85.000 EUR vornehmen, wobei allein aus unserer "Rendite"-Position
Freenet AG rund 48.000 EUR stammen.
5. ) Die gesamte Überarbeitung nach DSGVO Datenschutz-Grundverordnung, sei es auf
unserer Internetpräsenz oder in unserem gesamten Formularwesen, verursacht(e) weitere
Kosten.
Die Zu-/Abschreibungen der stillen Reserven nach BilMoG sowie die Zu-/Abschreibungen
auf unsere Wertpapierbestände sind Momentaufnahmen und naturgemäß nicht planbar. Das
grundsätzliche Problem sind die permanenten Kosten zur Abwehr der Angriffe durch die
sog. "Reich-Gruppe". Diese Verfahren ziehen sich über Jahre und werden weiterhin hohe
Belastungen verursachen.
Der Umsatz zum 30.06.2018 ist auf ca. 5,4 Mio. EUR (Vj. 2,35 Mio. EUR) um rund 130%
gestiegen.
Bei der Betrachtung zum 30.06.2018 kam es zu stichtagsbezogenen saldierten Abschreibungen
in Höhe von rund 85.000 EUR (Vj. +27 TEUR). Insgesamt ergibt sich ein ungeprüfter
Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 68.000 EUR (Vj. +57 TEUR). Umsatztechnisch liegen
wir somit weit über Plan, wobei ertragsseitig ein Verlust auszuweisen ist.
Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen
getätigt worden.
Die VEH AG unterliegt aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen Risiken, die sich wie
folgt gestalten und gesteuert werden:
Risiken bezüglich Zinsänderungen, Adressausfallrisiken (ohne Marktpreisrisiken, siehe
unten), Liquiditätsrisiken sowie operationellen Risiken sind bei der VALORA EFFEKTEN
HANDEL AG von untergeordneter Bedeutung. Guthaben bei Kreditinstituten werden im Wesentlichen
zu variablen Konditionen bzw. kurzfristig als Festzinsvereinbarungen angelegt. Durch
Streuung der Bestände und Anlagen werden Risiken, die sich durch den potenziellen
Zahlungsausfall eines Vertragspartners ergeben könnten, verteilt.
Eine ausreichende Barliquidität wird über eine tägliche Steuerung kurzfristig fälliger
Guthaben bei Kreditinstituten gewährleistet. Zudem ergänzen jährlich durchgeführte
Liquiditäts-, Strategie- und Kosten-/Erlösplanungen die Steuerung von Liquiditätsrisiken.
Operationelle Risiken in Form von EDV-Risiken, Risiken aus Rechtstreitigkeiten sowie
Risiken aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl werden zum Einen über ein geordnetes
Formularwesen, einem Datensicherungskonzept einschließlich eines Notfallplans sowie
durch eine angemessenen Stellvertreterregelung bei Ausfall eines Mitarbeiters gesteuert.
Dem Marktpreisrisiko, als das Risiko, dass sich aus schwankenden Marktpreisen z. B.
aus Kapitalanlagen ergibt, begegnet die VEH AG durch die tägliche Überwachung der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der aktuellen Bestandsbewertung.
Die tägliche Überwachung der Gesamtsituation ermöglicht, dass zeitnah Gegenmaßnahmen
ergriffen werden können.
Risiken bergen die aktuell erheblichen Kosten für die Rechtsberatung, insbesondere
im Zusammenhang mit der Abwehr der Angriffe durch die sog. "Reich-Gruppe". Wir haben
hierfür Vorsorge durch Zuführung in die Rückstellungen getroffen.
Bestandsgefährdende Risiken haben sich in 2018 nicht ergeben.
Die Finanzbuchhaltung fungiert als zentrale Verarbeitungsstelle aller rechnungsrelevanten
Informationen. Den korrekten Arbeitsablauf unterstützen Stellenbeschreibungen, Stellvertreterregelungen
(Organigramm) und Arbeitsanweisungen. Die Zuordnungskriterien zum Handels- bzw. Anlagebuch
sind durch Geschäftsleiterbeschluss dokumentiert und werden in allen wesentlichen
Ankaufsfällen durch den Geschäftsleiter geprüft. Zusätzlich werden sämtliche Geschäftsvorfälle
der Finanz- und Lohnbuchhaltung durch das externe Wirtschaftsprüfer-/Steuerbüro (WP/StB
Karl Bender, Walldorf) monatlich nachgebucht und die Ergebnisse mit der internen Buchhaltung
verglichen und etwaige Differenzen geklärt. Der Jahresabschluss wird ebenfalls durch
den Steuerberater erstellt.
Die Tätigkeit der Innenrevision wird vom Vorstand wahrgenommen. Die Tagesbilanz wird
werktäglich vom Vorstand und/oder dem Einzelprokurist geprüft und abgezeichnet. Zusätzlich
ist seit 2004 die Innenrevisionstätigkeit auf die Firma Finance Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Ettlingen ausgelagert.
Nachteilig auf die künftige Entwicklung des Unternehmens können sich grundsätzlich
alle Risiken auswirken, die durch die Entwicklung der Finanzmärkte, der Branche, durch
Veränderungen des politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens hervorgerufen
werden können.
Im juristischen Bereich greift die VEH AG auf die Beratung durch die renommierten
Sozietäten "SERNETZ SCHÄFER RECHTSANWÄLTE", Düsseldorf sowie "MEILICKE HOFFMANN &
PARTNER", Bonn zurück.
Grundsätzlich wird der Geschäftsverlauf der VEH AG maßgeblich von der Lage am Finanzmarkt
und an den Börsen beeinflusst. Eine unsichere oder rückläufige Entwicklung der Märkte
birgt daher entsprechende Risiken, wohingegen sich Chancen aus der führenden Marktstellung
im Handel mit unnotierten Wertpapieren bei einem freundlichen Börsenumfeld ergeben
können.
Aufgrund der ständigen gesetzlichen Änderungen können sich sowohl Chancen als auch
Risiken ergeben, die ggf. auch Auswirkungen auf das Geschäft haben. Durch engen Kontakt
mit den zuständigen Stellen und unseren Fachanwaltskanzleien versuchen wir den ständigen
Anforderungsänderungen gerecht zu werden.
Innerhalb der betrieblichen Funktionsbereiche kann die Unternehmensleitung keine vorhersehbaren
Engpassfaktoren identifizieren. Wie bei allen Gesellschaften mit eher geringer Personalintensivität
hängt der Erfolg des Unternehmens oft von wenigen Personen in Schlüsselpositionen
ab, bei deren Ausfall sich Gefährdungspotentiale ergeben können.
Liquiditätsrisiken für das Geschäftsjahr 2018 sind aufgrund der hohen Eigenkapital-Finanzierung
gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt sieht der Vorstand die Risikolage der Gesellschaft
als überschaubar an. Die eingesetzten Risikominderungsverfahren setzen uns in die
Lage zeitnah Risiken zu identifizieren, steuern und überwachen zu können.
Bei den Beständen sind die Positionen ab 100.000 EUR stichtagsbezogen die Albis AG,
die Allg. Gold-& Silberscheideanstalt AG, die Freenet AG, die Godewind Immobilien
AG, die Maternus Kliniken AG sowie die MK-Kliniken AG. Zudem verfügen wir nach wie
vor über einen Lieferanspruch von 400 kg Silber gegenüber der Allg. Gold- & Silberscheideanstalt
AG, Pforzheim. Die jeweiligen Bestände haben eine Höhe von max. 20% des haftenden
Eigenkapitals der VEH AG zum 30.06.2018.
Für 2018 planen wir Umsätze im Bereich von 6-8 Mio. EUR und mit einem ausgeglichenen
Jahresergebnis vor eventueller Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken". Die
Anzahl der öffentlichen Kaufangebote über unser Haus, die Wertentwicklung unserer
Beteiligungspositionen und die aktuell nicht kalkulierbaren Kosten für die Rechtsberatung
werden hierbei eine wichtige Rolle spielen. Liquiditätsrisiken sind aufgrund der hohen
Eigenkapitalfinanzierung für das Geschäftsjahr 2018 nicht erkennbar.
Ettlingen, den 12.07.2018
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Klaus Helffenstein (Vorstand)
"Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger
Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,
der Zwischenlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses
und der Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind."
Ettlingen, den 12.07.2018
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Klaus Helffenstein (Vorstand)