VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Ettlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

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Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen
Postfach 912, 76263 Ettlingen
Telefon: (0 72 43) 9 00 01 + 9 00 02 + 9 00 03
Telefax: (0 72 43) 9 00 04
Internet: https://veh.de
E-Mail: info@valora.de
vwd: Börsenplatz "VALORA"
REUTERS: VEHKURSE
Deutsche Börse AG - WSS Batch Kursdienste:
Contributoren "GDQ"
Aufsichtsrat im Jahr 2019  
Ralf Bake Vorsitzender
Kaufmann  
Mannheim  
Claudius Lang stellv. Vorsitzender
Rechtsanwalt, Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer  
Karlsruhe  
Prof. Dr. Claus Becker Mitglied
Unternehmensberater i.R.  
Ötigheim  
Vorstand
Klaus Helffenstein  
Kaufmann  
Malsch  

Lagebericht

1. Geschäftsverlauf 2019

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist ein börsenunabhängiges Wertpapierhandelshaus in Deutschland. Die wesentlichen Geschäftsaktivitäten umfassen die Anlagevermittlung, die Abschlussvermittlung und das Betreiben des Eigenhandels, hierbei konzentriert sich die Valora auf den Handel mit nicht notierten Wertpapieren.

Das Geschäft verlief im ersten Halbjahr 2019 durch viele Paketgeschäfte mit 3,27 Mio. EUR (Vj. 5,4 Mio. EUR) leicht über Plan, so dass wir damit rechneten, dass wir die Planzahlen für den Umsatz mit 5-6 Mio. EUR erreichen werden.

Die Planzahlen im Jahresüberschuss mussten wir jedoch leider aufgrund diverser Punkte auf ein ausgeglichenes Ergebnis reduzieren, denn zum 30.06.2019 war ein ungeprüfter Halbjahresverlust in Höhe von rund 106.000 EUR (Vj -68.000 EUR) zu verzeichnen.

Die Ursachen hierfür waren unter anderem die immensen Rechtsberatungskosten sowie die hohen Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Allein die Rechtsberatungskosten beliefen sich im ersten Halbjahr auf rund 65.000 EUR. Zusammen mit den weiteren Nebenkosten der Hauptversammlung sprechen wir von rund 85.000 EUR. Diese Aufwendungen sind direkt den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abwehr der Angriffe der sog. „Reichgruppe" zuzuordnen.

Auch der weitere Geschäftsverlauf des Jahres 2019 wurde geprägt von neuen Klagen der sog. "Reichgruppe": Im Juli ging bei uns ein Antrag auf Auskunftserzwingung gem. §132 AktG seitens der Aktionäre VCI Venture Capital Immobilien AG und Wolfgang Wilhelm Reich ein. Und im August ist uns eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage seitens der Aktionäre Wolfgang Wilhelm Reich, Beteiligungen im Baltikum AG, Wolfgang Erhard Reich, KK Immobilien Fonds II AG & Co. KGaA sowie Georg Engels eingegangen.

Alleine im 3. Quartal des Jahres 2019 sind diesbezüglich runde 38 TEUR an Kosten zu verzeichnen. Weitere 5 TEUR an Rechtsberatungskosten im 3. Quartal entstanden durch den Einspruch gegen die Erhöhung unseres Hebesatzes bei der EdW.

Mit 1,8 Mio. EUR (Vj. 1,2 Mio. EUR) verlief das 4. Quartal im Umsatz recht zufriedenstellend, so dass wir im Gesamtjahr mit rund 6,1 Mio. EUR (Vj. 7,1 Mio. EUR) den Plan erfüllen konnten.

Mit diesen Umsätzen wurde ein ungeprüfter Jahresüberschuss, vor Zuführung zum „Fonds für allgemeine Bankrisiken", von rd. 23 TEUR erzielt, der allein mit Rechts- und Beratungskosten in Höhe von rund 113 TEUR im Zusammenhang mit der Abwehr der der sog. „Reich-Gruppe" belastet ist. Hinzuzurechnen sind in diesem Zusammenhang zusätzliche Kosten der Hauptversammlung von ca. 20.000 EUR, durch die insofern notwendig gewordene Beauftragung von Stenographen, externen Back-Office-Mitarbeitern sowie externer Eingangskontrolle. Zudem mussten wir Rückstellungen für Prozess- und Anwaltskosten aus zwischenzeitlich sechs offenen Verfahren ebenfalls im Zusammenhang mit der Abwehr der sog. „Reich-Gruppe" bilden.

Aufgrund von gesetzlicher Vorschriften war der Jahresüberschuss um die Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken" in Höhe von 23 TEUR zu kürzen. Damit wurde ein ungeprüfter Jahresüberschuss von 0 TEUR ausgewiesen. Der ausgewiesene Bilanzverlust beläuft sich somit unverändert auf rd. 272 TEUR.

Der gesamte Wertansatz des börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapierbestandes beläuft sich zum 31.12.2019 auf ca. 1,5 Mio. EUR (Vj. 1,6 Mio. EUR).

Es wurden Zuschreibungen aufgrund der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert gemäß § 340e Abs. 3 HGB (BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz) auf Wertpapiere des Handelsbestands in Höhe von 47 TEUR (Vj. Abschreibung 112 TEUR) vorgenommen.

2. Umsatz- und Ergebniszahlen

Nach Dotierung der Rücklage nach 340g i.V.m. 340e HGB i.H.v. TEUR 23 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 0 TEUR (Vj. Jahresfehlbetrag 291 TEUR) ausgewiesen, der somit unter Plan liegt. Mit einem Wertpapierumsatz von 6,1 Mio. EUR (Vorjahr 7,1 Mio. EUR) liegt der Umsatz über der ursprünglichen Planung, welche einen Umsatz von 4-6 Mio. EUR und einen Jahresüberschuss in Höhe von 100.000 EUR vor Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken" vorsah. Trotz des Umsatzrückgangs um 1,0 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr sind die Handelserträge und Provisionserträge um TEUR 679 angestiegen. Dieser Effekt ist zurückzuführen auf höhere Buchgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie im Geschäftsjahr vorgenommenen Zuschreibungen (Vj. Abschreibungen). Für weitere Details siehe Abschnitt 5c.

3. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt worden.

4. Beteiligungen - Positionen ab 100.000 EUR

Bei den Beständen sind die Positionen ab einem stichtagsbezogenen Wert von 100.000 EUR die Albis AG, die Allg. Gold- & Silberscheideanstalt AG, die Freenet AG, die Maternus Kliniken AG sowie die Godewind Immobilien AG. Zudem verfügen wir nach wie vor über einen Lieferanspruch von 400 kg Silber gegenüber der Allg. Gold- & Silberscheideanstalt AG, Pforzheim. Die jeweiligen Bestände haben eine Höhe von max. 23% des haftenden Eigenkapitals der VEH AG zum 31.12.2019.

5. Lage der Gesellschaft

5.a Vermögens- und Finanzlage

Im Folgenden sind die Posten der Bilanzen aus betriebswirtschaftlicher Sicht zum 31.12.2019 und 31.12.2018 einander gegenübergestellt:

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31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
T€ % T€ % T€
Aktiva          
Anlagevermögen          
- Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 138 5,8 173 7,0 -35
Umlaufvermögen          
- Wertpapiere 1.538 65,2 1.581 63,8 -43
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 369 15,7 298 12,0 + 71
- Flüssige Mittel 311 13,2 423 17,1 -112
  2.218 94,1 2.302 92,9 -84
Rechnungsabgrenzungsposten 1 0,1 3 0,1 -2
  2.357 100,0 2.478 100,0 -121

Passiva

         
Eigenkapital 2.134 90,5 2.134 86,1 0
Fonds für allgemeine Bankrisiken 32 1,4 9 0,4 + 23
Kurzfristiges Fremdkapital          
- Rückstellungen 133 5,7 159 6,4 -26
- andere Verbindlichkeiten 27 1,1 141 5,7 -114
  160 6,8 300 12,1 -140
Rechnungsabgrenzungsposten 31 1,3 35 1,4 -4
  2.357 100,0 2.478 100,0 -121

Insgesamt beträgt der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme 90,5% (Vj: 86,1%). Zusammen mit dem Fonds für allgemeine Bankrisiken ergibt sich ein Anteil an der Bilanzsumme von 91,9% (Vj. 86,5%). Die hohe Eigenkapitalquote wird aufgrund des speziellen Tätigkeitsfeldes (Handel mit unnotierten Wertpapieren) für weitgehend erforderlich gehalten, da unnotierte Werte als schwer refinanzierbar gelten.

Das abnutzbare Sachanlagevermögen verminderte sich um planmäßige Abschreibungen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens verringerten sich um 43 TEUR, noch nicht realisierte Gewinne waren im Berichtsjahr in Höhe von 57 TEUR (Vj. 10 TEUR) zu verzeichnen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um 71 TEUR. Die flüssigen Mittel verminderten sich um 84 TEUR auf 311 TEUR und dienen insbesondere der Absicherung der laufenden Betriebsausgaben. Sämtliche Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind kurzfristiger Natur und betreffen mit 26 TEUR (Vj. 141 TEUR) Leistungsverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapierankäufen und mit 133 TEUR (Vj. 159 TEUR) Rückstellungen für Prüfungskosten, Hauptversammlungskosten, Prozesskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen.

5.b Liquiditätslage

Die VEH AG verfügt zum Stichtag über Bankguthaben von insgesamt TEUR 310 (TEUR 421), welche auf drei verschiedene Banken gestreut war. Die Guthaben sind allesamt täglich fällig und stehen der Gesellschaft daher im Bedarfsfall auch kurzfristig zur Verfügung. Liquiditätsrisiken oder ein möglicher Liquiditätsengpass sind nicht erkennbar. Der Liquiditätsbestand soll auch in der Zukunft unsere voll umfängliche Handlungsfähigkeit und Flexibilität sowie die Unabhängigkeit von Banken absichern.

5.c Ertragslage

Im Folgenden ist die Erfolgsrechnung der Gesellschaft nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert für die letzten beiden Wirtschaftsjahre dargestellt:

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2019 2018 Veränderung
T€ T€ T€
Handelserträge und Provisionserträge 770 91 + 679
Zu- / Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens und Forderungen 0 0 0
Sonstige betriebliche Erträge 172 347 -175
Personalaufwand 443 423 -20
Abschreibungen auf Sachanlagen 36 31 -5
Sonstige betriebliche Aufwendungen 474 511 -37
Laufende Erträge aus Wertpapieren 35 38 -3
Zinsergebnis 1 0 + 1
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 25 -489 + 514
Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 23 0 -23
Auflösungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 0 199 -199
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0
Sonstige Steuern 2 1 -1
Jahresüberschuss / Vj. Jahresfehlbetrag 0 291 + 291

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 514 TEUR auf 25 TEUR. Damit wird ein Jahresüberschuss vor Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken von rd. 23 TEUR ausgewiesen.

Die Erträge des Handelsergebnisses setzen sich aus Buchgewinnen des Wertpapierhandels (TEUR 655; Vj. TEUR 431), den Erträgen aus Zuschreibungen (TEUR 47; Vj. TEUR -112) sowie den Aufwertungen des Handelsbestandes (TEUR 97; Vj. TEUR 0) zusammen. Dem stehen Aufwendungen aus den Abschreibungen des Handelsbestandes (TEUR 29; Vj. TEUR 223) sowie Aufwendungen aus Buchverlusten (TEUR 0; Vj. TEUR 5) gegenüber.

Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sind der Position Handelserträge und Provisionserträge die Provisionserträge aus der Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds sowie der Ertrag des Handelsbuches unter Abzug der Provisionsaufwendungen und des Aufwands des Handelsbestandes zugeordnet. Zur besseren Übersichtlichkeit wird die Zuführung/Auflösung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g i.V.m. 340e HGB abweichend zu Gewinn- und Verlustrechnung hier separat gezeigt.

Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in Verbindung mit § 340e Abs. 4 Nr. 2 HGB wurde ein Betrag in Hohe von € 23.193,80 zugeführt.

Unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge u.a. die Listinggebühren, sonstige Sachbezüge, Erträge aus der Aufwertung des Silberbestands sowie Erträge aus Beratung und Werbung und verringerten sich deutlich um 175 TEUR auf 172 TEUR.

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 20 TEUR gestiegen.

Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wurden die allgemeinen Verwaltungskosten den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet. Sie verringerten sich um 37 TEUR.

Die Steuerung mit Blick auf die finanziellen Leistungsindikatoren obliegt der Geschäftsleitung und ist wertorientiert. Als maßgebliche finanzielle Leistungsindikatoren sind bei der VEH AG der Jahresüberschuss und der Wertpapierumsatz definiert. Im Fokus der Steuerung der Finanzzahlen stehen zudem die Deckungsbeitragsmarge (Handelsmarge = Aufschlag auf den Wertpapierumsatz) und die Ertragsorientierung sowie die Vermeidung von Risiken. Eine zentrale Rolle nimmt hierbei die langjährige Erfahrung der Geschäftsleitung ein.

Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wird zu jedem Zeitpunkt durch die ausreichende Vorhaltung von Liquidität gewährleistet. Die Liquiditätssteuerung basiert auf der täglichen Steuerung der Zahlungsein- und Zahlungsausgänge. Alle relevanten Informationen werden täglich auf Geschäftsleitungsebene behandelt.

Die VEH-Mitarbeiter sind mit ihrer Qualifikation und ihrem Engagement eine tragende Säule bei der Betrachtung der nicht finanziellen Leistungsindikatoren. Die Fluktuationsquote ist extrem gering. Ebenso absolut gering ist auch die Anzahl der Kundenbeschwerden. Diese lag im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, bei "Null". Bei den nicht finanziellen Leistungsindikatoren wird sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und Servicequalität gelegt.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2019 verlief im ersten Halbjahr 2019 durch viele Paketgeschäfte zunächst leicht über Plan, so dass wir damit rechneten, dass wir die Planzahlen für den Umsatz mit 4-6 Mio. EUR erreichen werden. Die zweite Jahreshälfte war insbesondere durch die neuen Klagen der sog. „Reichgruppe" geprägt. Die Angriffe der „Reichgruppe" belasten die VEH AG finanziell und zeitlich immens, da in 2019 erneut hohe Rechtsverteidigungskosten zu tragen sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten Umsätze in Wertpapieren von rund 6,1 Mio. EUR erreicht werden, so dass die Planzahlen hier erreicht werden konnten.

6. Vergütungssystem

Vorstand

Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat geschlossenen geänderten Anstellungsvertrag vom 07. Juli 2017 bis zum 30.06.2023 neben einem monatlichen Festgehalt (T€ 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber T€ 150. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert i. S. v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre, auch über T€ 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf.

Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis.

Der Höchstbetrag reduziert sich entsprechend, d. h. z. B. bei einem Ausscheiden zum 30.06. auf € 75.000,00.

Zusätzlich erhält Herr Helffenstein beim Ausscheiden den bereits verdienten und in den Rückstellungen erfassten Tantiemenanspruch, der in den folgenden vier Jahren anteilig zu einer Tantieme führen würde. Soweit in der Handelsbilanz stille Reserven als Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert i. S. v. § 340 e Abs. 3 HGB zum Ausscheidungsstichtag bestehen, erhöht sich die Schlusstantieme um 20 % dieses Differenzbetrages. Die Höchstgrenze von € 150.000,00 gemäß § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gilt in diesem Falle nicht.

Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden aus der Gesellschaft, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemenanspruch Anspruch auf eine Abfindung i. H. v. 20 %, höchstens aber € 150.000,00 (in Worten: Euro Einhundertfünfzigtausend), der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten sämtlicher Wertpapiere des Handels- u. Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag. Auf den Tag seines Ausscheidens ist eine Zwischenbilanz in analoger Anwendung der Vorschriften des HGB, KWG, AktG und BilMoG für den Jahresabschluss aufzustellen.

Der Anspruch auf diese Abfindung und der Anspruch auf die Tantieme für das zum Zeitpunkt des Ausscheidens laufende Geschäftsjahr entfallen, wenn der Dienstvertrag infolge einer von Herrn Helffenstein begangenen Dienstverfehlung aufgelöst wird oder aus Gründen, die die Gesellschaft zur Kündigung des Dienstvertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen würden.

Die zusätzliche Direktversicherung bei der DBV in Höhe von monatlich € 145,21 wird in eine zusätzliche Gehaltszahlung von € 145,21 umgewandelt.

Herr Helffenstein werden Reisekosten und sonstige Aufwendungen, soweit sie im Interesse der Gesellschaft notwendig waren, gegen Einzelnachweis erstattet. Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungsgelder werden ohne Einzelnachweis mit den lohnsteuerlich höchstzulässigen Pauschsätzen abgerechnet, wenn die Gesellschaft oder Herr Helffenstein dies verlangen.

Für Dienstreisen im eigenen PKW werden die jeweils steuerlich höchstzulässigen Kilometergelder erstattet.

Herr Helffenstein hat Anspruch auf private Nutzung eines Dienstfahrzeuges, das unter Berücksichtigung seiner Vorstellungen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat erworben wird und dessen tatsächliche Anschaffungskosten € 97.000,00 (einschließlich etwaiger Mehrwertsteuer) nicht überschreiten dürfen. Im Übrigen unterliegt die private Kfz-Nutzung der Lohnversteuerung; die Lohnsteuer trägt Herr Helffenstein.

Herr Helffenstein erhält ein Diensthandy, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.

Wird Herr Helffenstein an der Ausübung seiner Tätigkeit durch Krankheit verhindert, die er nicht zu vertreten hat, so erhält er den Anspruch auf das anteilige Bruttomonatsgehalt für drei Monate.

Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt T€ 223, der Todesfallbonus beträgt T€ 346.

Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung.

7. Kapital (Erläuternde Angaben nach §289a Abs. 1 HGB)

Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Regulierten Markt notiert. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.732.500 EUR und ist eingeteilt in 1.732.500 Inhaberstückaktien (= rechnerischer Nennwert 1,00 EUR), die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Bei der VEH AG existiert aktuell weder ein genehmigtes oder bedingtes Kapital noch eine Ermächtigung der Hauptversammlung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft.

Weitere Aktiengattungen wurden nicht begeben. Sonderrechte bestehen keine. Neben den gesetzlichen Vorschriften (§ 136 AktG) bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen.

Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht.

Besondere Vorschriften zum Erwerb eigener Aktien bestehen neben § 71 ff. AktG nicht.

Der Stimmrechtsanteil der Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, beträgt seit dem 30.06.2014 unverändert 9,09%.

Der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. AG, Köln, hat am 18.03.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten.

Der Stimmrechtsanteil der Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock, hat am 24.07.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten.

Der Stimmrechtsanteil der Digibull GmbH, Mönchengladbach, hat am 26.02.2016 den Schwellenwert von 3,0 % überschritten.

Der Stimmrechtsanteil der Priority AG, Herford, hat am 11.09.2017 die Schwelle von 3,0 % und am 14.09.2017 die Schwelle von 5,0 % überschritten.

Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor.

Gemäß der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen des Aktiengesetzes.

Die Satzung sieht in § 15 Abs. 2 abweichend von der gesetzlichen Grundregel in § 179 Abs. 2 AktG vor, dass die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer einer Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließen kann.

Die Satzung ermächtigt in § 9 Abs. 7 zudem den Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.

Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines Übernahmeangebots bestehen ebenfalls nicht.

8. Chancen und Risikobericht

Grundsätzlich wird der Geschäftsverlauf der VEH AG maßgeblich von der Lage am Finanzmarkt und an den Börsen beeinflusst. Eine unsichere oder rückläufige Entwicklung der Märkte birgt daher entsprechende Risiken, wohingegen sich Chancen aus der führenden Marktstellung im Handel mit unnotierten Wertpapieren bei einem freundlichen Börsenumfeld ergeben können.

Die VEH AG unterliegt daher verschiedenen Risiken, die sich wie folgt gestalten und gesteuert werden:

Risiken bezüglich Zinsänderungen, Adressausfallrisiken (ohne Marktpreisrisiken, siehe unten), Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken sind bei der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG von untergeordneter Bedeutung. Guthaben bei Kreditinstituten werden im Wesentlichen zu variablen Konditionen bzw. kurzfristig als Festzinsvereinbarungen angelegt. Durch Streuung der Bestände und Anlagen werden Risiken, die sich durch den potenziellen Zahlungsausfall eines Vertragspartners ergeben könnten, verteilt.

Eine ausreichende Barliquidität wird über eine tägliche Steuerung kurzfristig fälliger Guthaben bei Kreditinstituten gewährleistet. Zudem ergänzen jährlich durchgeführte Liquiditäts-, Strategie- und Kosten/Erlösplanungen die Steuerung von Liquiditätsrisiken. Operationelle Risiken in Form von EDV-Risiken, Risiken aus Rechtstreitigkeiten sowie Risiken aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl werden zum Einen über ein geordnetes Formularwesen, einem Datensicherungskonzept einschließlich eines Notfallplans sowie durch eine angemessenen Stellvertreterregelung bei Ausfall eines Mitarbeiters gesteuert.

Dem Marktpreisrisiko, als das Risiko, dass sich aus schwankenden Marktpreisen z. B. aus Kapitalanlagen ergibt, begegnet die VEH AG durch die tägliche Überwachung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der aktuellen Bestandsbewertung. Um die Risikotragfähigkeit zu berechnen wurden Stresstests für das Marktpreisrisiko durchgeführt. Hierin wurden mehrere Szenarien (u.a. Historisches Szenario, Hypothetisches Szenario, inverser Stresstest) definiert.

Die tägliche Überwachung der Gesamtsituation ermöglicht, dass zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Bestandsgefährdende Risiken haben sich in 2019 nicht ergeben.

Nachteilig auf die künftige Entwicklung des Unternehmens können sich grundsätzlich alle Risiken auswirken, die durch die Entwicklung der Finanzmärkte, der Branche, durch Veränderungen des politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens hervorgerufen werden können.

Im juristischen Bereich greift die VEH AG auf die Beratung durch die Sozietäten "SERNETZ SCHÄFER RECHTSANWÄLTE", Düsseldorf sowie „MEILICKE HOFFMANN & PARTNER", Bonn zurück. Die Risiken, die sich aus den in Abschnitt 2 geschilderten Angriffen der sog. „Reich-Gruppe" ergeben betreffen derzeit ausschließlich erhöhte Kosten der Rechtsberatung sowie für die Abhaltung der Hauptversammlung. Diesen wird durch eine angemessene Rückstellungsbildung Rechnung getragen.

Aufgrund der ständigen gesetzlichen Änderungen können sich sowohl Chancen als auch Risiken ergeben, die ggf. auch Auswirkungen auf das Geschäft haben. Durch engen Kontakt mit den zuständigen Stellen und unserer Fachanwaltskanzlei versuchen wir den ständigen Anforderungsänderungen gerecht zu werden.

Innerhalb der betrieblichen Funktionsbereiche kann die Unternehmensleitung keine vorhersehbaren Engpassfaktoren identifizieren. Wie bei allen Gesellschaften mit eher geringer Personalstärke hängt der Erfolg des Unternehmens oft von wenigen Personen in Schlüsselpositionen ab, bei deren Ausfall sich Gefährdungspotentiale ergeben können.

Liquiditätsrisiken für das Geschäftsjahr 2020 sind aufgrund der hohen Eigenkapital-Finanzierung gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt sieht der Vorstand die Risikolage der Gesellschaft als überschaubar an. Die eingesetzten Risikominderungsverfahren setzen uns in die Lage zeitnah Risiken zu identifizieren, steuern und überwachen zu können.

9. Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 4 HGB

Die Finanzbuchhaltung fungiert als zentrale Verarbeitungsstelle aller rechnungslegungsrelevanten Informationen. Den korrekten Arbeitsablauf unterstützen Stellenbeschreibungen, Stellvertreterregelungen (Organigramm) und Arbeitsanweisungen. Die Zuordnungskriterien zum Handels- bzw. Anlagebuch sind durch Geschäftsleiterbeschluss dokumentiert und werden in allen wesentlichen Ankaufsfällen durch den Geschäftsleiter geprüft. Zusätzlich werden sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Lohnbuchhaltung durch das externe Wirtschaftsprüfer-/Steuerbüro (Walltax Steuer-beratungsges. mbH, Walldorf) monatlich nachgebucht und die Ergebnisse mit der internen Buchhaltung verglichen und etwaige Differenzen geklärt. Der Jahresabschluss wird ebenfalls durch den Steuerberater erstellt.

Die Tagesbilanz wird werktäglich vom Vorstand und/oder dem Einzelprokurist geprüft und abgezeichnet. Zusätzlich ist seit 2004 die Innenrevisionstätigkeit auf die Firma Finance Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Ettlingen, ausgelagert. Die Schnittstelle als Revisionsbeauftragter zwischen der Gesellschaft und der Firma Finance Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird vom Vorstand wahrgenommen.

10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die Unternehmensführung der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Die Entsprechenserklärung zum Corporate Govemance Kodex gem. § 161 des Aktiengesetzes finden Sie auf unserer Homepage unter https://veh.de/info. Die Unternehmensführung besteht aus dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter https://veh.de/info.

11. Prognosebericht

Für 2020 planten wir Umsätze im Bereich von 4 - 6 Mio. EUR und einen Jahresüberschuss von 100.000 EUR, vor eventueller Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken". Die Anzahl der öffentlichen Kaufangebote über unser Haus, die Wertentwicklung unserer Beteiligungspositionen und die aktuell nicht kalkulierbaren Kosten für die Rechtsberatung werden hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Die Coronavirus-Pandemie hat im 1. Quartal 2020 negative Auswirkungen insbesondere auf die Bewertungen unserer Beteiligungen und Handelsbestände. Zum heutigen Datum liegen die Abschreibungen auf Wertpapiere inklusive der Abschreibungen auf den „Silber-Lieferanspruch" ungeprüft bei ca. 215.000 EUR. Hier wird es nach heutiger Sicht zum Quartalsende voraussichtlich zu weiteren Abschreibungen kommen.

Erfreulicherweise konnten wir in diesem Zeitraum diverse Kaufangebote und daraus resultierende Paketgeschäfte erfolgreich abwickeln, so dass wir im Umsatz mir rund 2,65 Mio. EUR aktuell sogar über Plan liegen.

Unser Geschäftsbetrieb selbst läuft unter Beachtung von hygienischen Vorsichtsmaßnahmen regulär weiter. Liquiditätsrisiken sind aufgrund der hohen Eigenkapitalfinanzierung für das Geschäftsjahr 2020 nicht erkennbar.

 

Ettlingen, den 13. März 2020

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

(Vorstand Klaus Helffenstein)

Bericht des Aufsichtsrats

zur Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens einschließlich des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den vereinbarten Plänen und Zielen wurden vom Vorstand unmittelbar und unabhängig vom Turnus der Sitzungen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats angezeigt und im Einzelnen erläutert. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten wurden rechtzeitig dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Insgesamt fanden 2019 fünf turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen alle Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand teilnahmen. Regelmäßige Themen ergaben sich aus dem aktuellen Geschäftsverlauf sowie aus den Entwicklungen von Wertpapierbestand und Liquidität. Ebenso behandelt wurden aktuelle Geschäftschancen und -risiken. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung informierte der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden unabhängig von turnusmäßigen Sitzungen.

Themen der Sitzung am 29. März 2019 waren der Jahresabschluss 2019 inklusive Bericht des Wirtschaftsprüfers, das vorläufige Ergebnis des ersten Quartals sowie die aktualisierten Planungen für 2019. Weiterhin wurden die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung sowie Anfechtungs-und Nichtigkeitsklagen der sogenannten Reich-Gruppe gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Gesellschaft besprochen.

Am 28. Mai 2019 wurden -in Vorbereitung der Hauptversammlung vom selben Tag- die eingegangenen Fragen und Anträge von Aktionären behandelt und die Antworten darauf gemeinsam mit dem Vorstand abgestimmt. Möglichkeiten und Maßnahmen gegen eine exzessive, missbräuchliche Anwendung des Fragerechts wurden besprochen. Der Vorstand berichtete über die aktuelle Lage der Gesellschaft und es wurde der aktuelle Stand der Klagen der Reich-Gruppe gegen die Gesellschaft behandelt.

Am 19. Juli 2019 wurden der Zwischenabschluss zum 30. Juni 2019 und die aktuelle Geschäftsentwicklung der Gesellschaft behandelt. Weitere Themen waren die Organisation und der Ablauf der vergangenen Hauptversammlung sowie aufsichtsrechtliche Fragen und die laufenden Verfahren nach Klagen der Reich-Gruppe.

Am 18. Oktober 2019 lagen die Schwerpunkte wiederum auf der aktuellen Geschäftsentwicklung, konkreten Chancen und Risiken der laufenden Tätigkeit, Fragen des Risikomanagements und Aufsichtsthemen.

In der Jahresschlussbesprechung am 12. Dezember 2019 wurden der bisherige Geschäftsverlauf des Jahres einschließlich der voraussichtlichen Entwicklung bis Jahresende, wichtige einzelne Ereignisse aus der laufenden Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und aktuelle Entwicklungen im Risikomanagement inklusive Risikocontrolling und Stresstests behandelt sowie die Auswahl des der Hauptversammlung vorzuschlagenden Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 vorgenommen.

Prüfung des Jahresabschlusses

In der Sitzung am 26. März 2020 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss 2019 und dem Lagebericht des Vorstands sowie dem Prüfungsbericht der Abschlussprüferin Ernst & Young GmbH befasst. Diese Sitzung fand wegen der Coronavirus-Problematik als Telefonkonferenz statt.

Die verlangten Unterlagen waren vollständig und rechtzeitig dem Aufsichtsrat zur Prüfung zugeleitet worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen.

Vorstand und Abschlussprüfer standen dem Aufsichtsrat für Erläuterungen des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Prüfungsberichts sowie für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch den Aufsichtsrat führte zu keinen Beanstandungen. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers überein.

Der Aufsichtsrat hat deshalb den Jahresabschluss 2019 der Valora Effekten Handel AG in der Sitzung am 26. März 2020 einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Organisation der Aufsichtsratsarbeit

Der Aufsichtsrat hat aufgrund der geringen Zahl der Mitglieder derzeit keine Ausschüsse gebildet. Die Bildung von Ausschüssen und die Delegation von Entscheidungsbefugnissen im gesetzlich zulässigen Rahmen ist für das kommende Geschäftsjahr nicht vorgesehen. Alle Beschlussfassungen, mit Ausnahme derjenigen vom 26. März 2020, wurden in persönlichen Sitzungen gefasst. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat entsprach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus in ständigem Kontakt mit dem Vorstand und wurde auch zwischen den Sitzungsterminen vom Vorstand offen und zeitnah über wichtige Geschäftsvorfälle informiert.

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2019 gemäß der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats waren und sind die Herren Ralf Bake (Vorsitzender), Claudius Lang (Stellvertretender Vorsitzender) und Prof. Dr. Claus Becker.

Alleinvorstand der Valora Effekten Handel AG ist Herr Klaus Helffenstein.

Der Aufsichtsrat schlägt den Aktionären vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2019.

 

Ettlingen, im März 2020

Für den Aufsichtsrat

Ralf Bake

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

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Vorjahr
1. Zinserträge aus      
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften   900,50 16,61
2. Zinsaufwendungen   0,00 300,07
3. Laufende Erträge aus      
a) Aktien und anderen nicht fest- verzinslichen Wertpapieren   34.526,98 38.063,58
5. Provisionserträge   2.100,00 0,00
7 a. Ertrag des Handelsbestands   798.490,92 629.711,76
davon Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken € 0,00 (Vj. 199.200,00)      
7 b. Aufwand des Handelsbestands   53.048,89 339.538,03
davon Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken € 23.193,80 (Vj. € 0,00)      
8. Sonstige betriebliche Erträge   153.973,43 214.721,09
10. Allgemeine Verwaltungskosten      
a) Personalaufwand 375.443,20   379.280,39
aa) Löhne und Gehälter      
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 67.709,21   43.709,39
darunter: für Altersversorgung € 5.877,84 (Vj. € 6.356,40)      
  443.152,41    
b) Andere Verwaltungsaufwendungen 473.726,09 916.878,50 502.697,74
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen   36.488,00 30.724,54
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen   0,00 8.688,00
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft   18.399,54 132.121,29
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit   1.975,98 - 290.303,83
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen   1.975,98 709,00
27. Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag)   0,00 291.012,83
28. Verlustvortrag (Vj Gewinnvortrag aus dem Vorjahr)   271.849,53 19.163,30
34. Bilanzverlust   271.849,53 271.849,53

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

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Vorjahr
1. Barreserve      
a) Kassenbestand 315,45 315,45 3.037,16
3. Forderungen an Kreditinstitute      
a) täglich fällig 310.476,68 310.476,68 420.631,09
4. Forderungen an Kunden 138.952,44 138.952,44 74.211,10
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten € 49.759,44 (Vj. € 56.739,44)      
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere   152.190,99 231.475,61
6 a. Handelsbestand   1.385.602,69 1.349.195,02
11. Immaterielle Anlagewerte      
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten   41.485,00 45.753,00
12. Sachanlagen   96.251,00 127.271,00
14. Sonstige Vermögensgegenstände   230.159,47 224.125,37
15. Rechnungsabgrenzungsposten   1.106,67 2.766,67
    2.356.540,39 2.478.466,02

Passiva

     
      Vorjahr
 
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden      
b) andere Verbindlichkeiten      
ba) täglich fällig 16.021,84 16.021,84 134.014,84
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten € 0,00 (Vj. € 0,00)      
5. Sonstige Verbindlichkeiten   10.399,95 6.909,05
6. Rechnungsabgrenzungsposten   31.083,33 35.641,66
7. Rückstellungen      
c) andere Rückstellungen 133.141,00 133.141,00 159.200,00
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken   31.993,80 8.800,00
davon Sonderposten gem. § 340e Abs. 4 HGB € 31.993,80 (Vj. € 8.800,00)      
12. Eigenkapital      
a) gezeichnetes Kapital 1.732.500,00   1.732.500,00
b) Kapitalrücklage 173.250,00   173.250,00
c) Gewinnrücklagen      
cd) andere Gewinnrücklagen 500.000,00   500.000,00
d) Bilanzverlust 271.849,53 2.133.900,47 271.849,53
    2.356.540,39 2.478.466,02

 

Ettlingen, den 13. März 2020

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Der Vorstand

Anhang

1. Allgemeines

Gründung und Firma

Die Gesellschaft wurde durch notariellen Gesellschaftsvertrag vom 5. August 1977 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 7. Juni 1988 wurde die Gesellschaft in die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG umgewandelt.

Die Gesellschaft ist unter der Nr. 361196 beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie im fremden Namen und für fremde Rechnung mit Wertpapieren aller Art, sowie mit Firmenbeteiligungen. Gegenstand des Unternehmens sind ferner die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung oder die Veräußerung von Wertpapieren sowie Firmenbeteiligungen oder der Nachweis derartiger Geschäfte.

(2) Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 KWG sind nicht zulässig.

(3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Außerdem kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Sitz der Gesellschaft und Geschäftsjahr

Sitz der Gesellschaft ist Ettlingen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Grundkapital und Gesellschafter

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.732.500,00 und ist eingeteilt in 1.732.500 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert € 1,00).

Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert.

Der Stimmrechtsanteil der Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, beträgt seit dem 30.06.2014 unverändert 9,09 %.

Der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. AG, Köln, hat am 18.03.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten.

Der Stimmrechtsanteil der Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock, hat am 24.07.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten.

Der Stimmrechtsanteil der Digibull GmbH, Mönchengladbach, hat am 26.02.2016 den Schwellenwert von 3,0 % überschritten.

Der Stimmrechtsanteil der Priority AG, Herford, hat am 11.09.2017 den Schwellenwert von 3,0 % und am 14.09.2017 die Schwelle von 5,0 % überschritten.

Mitteilungen gem. § 20 AktG von Aktionären liegen der Gesellschaft nicht vor.

Rücklagen

Die Kapitalrücklage von € 173.250,00 blieb im Berichtsjahr unverändert.

Die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von € 500.000,00 blieben im Geschäftsjahr unverändert.

Überleitung zum Bilanzergebnis gem. § 158 Abs. 1 AktG

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2019 2018
Jahresüberschuss / Vj. Jahresfehlbetrag 0,00 - 291.012,83
Verlustvortrag aus dem Vorjahr / Vj. Gewinnvortrag - 271.849,53 19.163,30
Bilanzverlust - 271.849,53 - 271.849,53
Zusammensetzung des Gewinn/Verlustvortrages:    
Verlustvortrag (Vj. Gewinnvortrag) aus dem Vorjahr - 271.849,53 192.413,30
Dividendenauszahlung 0,00 - 173.250,00
  -271.849,53 19.163,30

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in Verbindung mit § 340e Abs. 4 Nr. 2 HGB wurde im Berichtsjahr ein Betrag in Hohe von € 23.193,80 (Vj.: € 8.800,00) zugeführt. Auflösungen fanden im Berichtsjahr nicht statt (Vj. € 199.200,00).

Geschäftsführung und Vertretung

Alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gemäß § 6 der Satzung ist zum Erstellungszeitpunkt:

 

Herr Klaus Helffenstein, Vorstand, Malsch

Einzelprokurist: Herr Thomas Schneible, Malsch

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2019 sind:

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  Herr Ralf Bake, Kaufmann, Mannheim (Vorsitzender)
  Herr Claudius Lang, Rechtsanwalt, Karlsruhe (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
  Herr Prof. Dr. Claus Becker, Unternehmensberater, Ötigheim

Herr Bake war vom 16.01.2019 bis zum 26.06.2019 Aufsichtsratsmitglied bei der Konsortium AG, Mittenwald.

Herr Lang ist Aufsichtsratsvorsitzender bei der Spar- und Kreditbank Hardt e. G., Eggenstein-Leopoldshafen.

Herr Michael Düren, Frankfurt ist als Ersatzmitglied gewählt. Herr Düren ist Aufsichtsratsmitglied der CCP AG, Kleinostheim.

Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Bezüge des einzigen Vorstandes Klaus Helffenstein für das Geschäftsjahr 2019 betrugen € 192.288,48.

An Aufsichtsratsvergütungen für 2019 werden € 19.520,00 incl. Umsatzsteuer, netto € 18.000,00, gezahlt.

Vergütungssystem

Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat geschlossenen geänderten Anstellungsvertrag vom 07. Juli 2017 bis zum 30.06.2023 neben einem monatlichen Festgehalt (T€ 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber T€ 150. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert i. S. v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre, auch über T€ 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf.

Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis.

Der Höchstbetrag reduziert sich entsprechend, d. h. z. B. bei einem Ausscheiden zum 30.06. auf € 75.000,00. Zusätzlich erhält Herr Helffenstein beim Ausscheiden den bereits verdienten und in den Rückstellungen erfassten Tantiemenanspruch, der in den folgenden vier Jahren anteilig zu einer Tantieme führen würde. Soweit in der Handelsbilanz n als Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert i. S. v. § 340 e Abs. 3 HGB zum Ausscheidungsstichtag bestehen, erhöht sich die Schlusstantieme um 20 % dieses Differenzbetrages. Die Höchstgrenze von € 150.000,00 gemäß § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gilt in diesem Falle nicht.

Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden aus der Gesellschaft, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemenanspruch Anspruch auf eine Abfindung i. H. v. 20 %, höchstens aber € 150.000,00 (in Worten: Euro Einhundertfünfzigtausend), der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten sämtlicher Wertpapiere des Handels- u. Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag. Auf den Tag seines Ausscheidens ist eine Zwischenbilanz in analoger Anwendung der Vorschriften des HGB, KWG, AktG und BilMoG für den Jahresabschluss aufzustellen.

Der Anspruch auf diese Abfindung und der Anspruch auf die Tantieme für das zum Zeitpunkt des Ausscheidens laufende Geschäftsjahr entfallen, wenn der Dienstvertrag infolge einer von Herrn Helffenstein begangenen Dienstverfehlung aufgelöst wird aus Gründen, die die Gesellschaft zur Kündigung des Dienstvertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen würden.

Die zusätzliche Direktversicherung bei der DBV in Höhe von monatlich € 145,21 wird in eine zusätzliche Gehaltszahlung von € 145,21 umgewandelt.

Herr Helffenstein werden Reisekosten und sonstige Aufwendungen, soweit sie im Interesse der Gesellschaft notwendig waren, gegen Einzelnachweis erstattet. Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungsgelder werden ohne Einzelnachweis mit den lohnsteuerlich höchstzulässigen Pauschsätzen abgerechnet, wenn die Gesellschaft oder Herr Helffenstein dies verlangen.

Für Dienstreisen im eigenen PKW werden die jeweils steuerlich höchstzulässigen Kilometergelder erstattet.

Herr Helffenstein hat Anspruch auf private Nutzung eines Dienstfahrzeuges, das unter Berücksichtigung seiner Vorstellungen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat erworben wird und dessen tatsächliche Anschaffungskosten € 97.000,00 (einschließlich etwaiger Mehrwertsteuer) nicht überschreiten dürfen. Im Übrigen unterliegt die private Kfz-Nutzung der Lohnversteuerung; die Lohnsteuer trägt Herr Helffenstein.

Herr Helffenstein erhält ein Diensthandy, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.

Wird Herr Helffenstein an der Ausübung seiner Tätigkeit durch Krankheit verhindert, die er nicht zu vertreten hat, so erhält er den Anspruch auf das anteilige Bruttomonatsgehalt für drei Monate.

Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt T€ 223, der Todesfallbonus beträgt T€ 346.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung.

2. Wichtige Verträge und finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft betreibt ihr Unternehmen in gemieteten Räumen. Außer dem Mietvertrag hierfür ist sie keinerlei finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- oder ähnlichen Verträgen eingegangen. Die Jahresmietrate beträgt T€ 44 incl. Umsatzsteuer, bei einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2020. Danach verlängert sich der Mietvertrag um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht spätestens 12 Monate vor dem jeweiligen Mietende gekündigt wird.

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist Pflichtmitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin (EdW). Der Jahresbeitrag für 2019 belief sich auf T€ 2,1.

3. Versicherungsschutz

Gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich vereinbarte Haftpflichtversicherungen wurden abgeschlossen.

Andere Versicherungen bestehen nicht und werden aufgrund der Geschäftstätigkeit für nicht notwendig erachtet.

4. Sonstige Angaben

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und besicherte Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie besicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Honorar Abschlussprüfer

Für den Abschlussprüfer wurden folgende Honorare (ohne Umsatzsteuer) als Aufwand erfasst:

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Abschlussprüfungsleistungen T€ 20,0

Rückstellungen

In den Rückstellungen von insgesamt € 133.141,00 sind u. a. Kosten für Abschlussprüfung und Rechtsberatung in Höhe von € 47.690,00, für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von € 19.520,00, für Prozesskosten € 20.000,00 sowie für die Hauptversammlung in Höhe von € 40.000,00 enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen wie im Vorjahr aufgrund des steuerlichen Verlustvortrags nicht an.

Steuerlicher Verlustvortrag

Zum 31.12.2019 besteht ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 4,3 Mio. bzw. ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 4,6 Mio., der in den Folgejahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden kann. Hieraus würden ausschließlich aktive latente Steuern von max. 30 % resultieren, auf deren Aktivierung aber verzichtet wurde.

Die Steuerveranlagungen sind bis 2018 erfolgt.

Ergebnisverwendung

Der Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von € - 271.849,53 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der GuV erfolgte nach dem Formblatt-Schema.

Die Barreserve wurde zum Nominalbetrag bewerfet.

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert.

Der Ansatz oder die Ausbuchung der Wertpapiere erfolgt zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Kaufoder Verkaufsorder.

Wertpapiere des Anlagebuchs (Liquiditätsreserve) (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Wertaufholungen werden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten berücksichtigt. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der niedrigere Geldkurs herangezogen.

Wertpapiere des Handelsbuchs (Handelsbestand) werden mit dem beizulegenden Zeitwert, in der Regel dem Börsen- oder Marktpreis, abzüglich eines Risikoabschlags (§ 340e Abs. 3 HGB) bewertet. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Bewertung der niedrigere Geldkurs herangezogen.

Der Risikoabschlag wird ab dem Geschäftsjahr 2010 mit 50 % des Unterschieds zwischen Einstandspreis und Börsen- oder Marktpreis, unabhängig von der Haltedauer des Wertpapiers, berechnet. Ausgegangen wurde dabei von einem Beobachtungszeitraum von 15 Monaten, wobei die Volatilität des Portfolios und die Einschätzung des Vorstands berücksichtigt wurden. Im Berichtsjahr war ein Abschlag von T€ 57 vorzunehmen, da der Marktpreis für den Handelsbestand um T€ 114 über dem fortgeführten Einstandspreis lag.

Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handels- bzw. Anlagebuch ist durch Geschäftsführerbeschluss unverändert dergestalt geregelt, dass Aktien, die voraussichtlich länger als sechs Monate im Bestand gehalten werden sollen, dem Anlagebuch zugeordnet werden. Umwidmungen sind nur durch Geschäftsführerbeschluss möglich. Aufgrund der geänderten Rechtslage ab 1.1.2010 können Umgliederungen in das Handelsbuch nicht mehr und Umgliederungen aus dem Handelsbuch nur noch unter Beachtung der einschränkenden gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen. Vorsorgereserven nach § 340 f HGB werden nicht angesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Darin enthalten ist ein Anspruch auf Lieferung von 400 kg Feinsilber.

Die Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Geringwertige Vermögensgegenstände (bis € 800,00 Anschaffungskosten) haben wir aus Vereinfachungsgründen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und die Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die anteiligen Erträge bzw. Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Zuführungen bzw. Auflösungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB erfolgen gemäß § 340e Abs. 4 HGB.

Derivative Geschäfte werden nicht betrieben.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich vier Arbeitnehmer beschäftigt. Alle vier Beschäftigten waren ausschließlich Angestellte.

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen fanden im Berichtsjahr nicht statt.

Entsprechungserklärung zum Corporate Govemance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft zur Verfügung gestellt (https://veh.de/info).

Kapitalflussrechnung

Aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten wird der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 21 (DRS 21) angewendet.

5. Angaben gem. RechKredV

Beteiligungsverhältnisse

Die Gesellschaft ist weder verbundenes Unternehmen, noch besteht zu anderen Unternehmen ein Beteiligungsverhältnis i.S.d. § 271 Abs. 1 HGB.

Restlaufzeit und Fristengliederung

Sämtliche Forderungen an Kunden einschließlich Kreditinstitute sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten.

Besicherte Forderungen

Durch Grundpfandrechte und ähnliche Rechte sind Forderungen an Kunden nicht besichert.

Aufteilung der Erträge nach geographischen Märkten

Die Zinserträge, die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren die Provisionserträge, die Nettoerträge des Handelsbestandes (Eigenhandel mit Wertpapieren) sowie die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen zu 97,4 % das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zu 2,6 % das europäische Ausland.

Börsennotierte und nicht börsennotierte Wertpapiere

In dem Posten „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" sind € 152.190,99 börsenfähige Wertpapiere des Anlagebuchs enthalten. Hiervon sind:

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börsennotiert: € 0,00
nicht börsennotiert: € 152.190,99

Aufgliederung der wichtigsten Einzelposten:

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a) Handelsbestand
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.385.602,69
davon börsennotiert: € 1.184.859,68  
  1.385.602,69
b) Sonstige Vermögensgegenstände
Feinsilbergewichtskonto 205.380,00
Kautionen 17.800,09
Körperschaftsteuer 2019 6.049,71
debitorische Kreditoren 929,67
  230.159,47
c) Sonstige Verbindlichkeiten
Lohn- und Kirchensteuer 7.286,40
Umsatzsteuer 2019 2.280,96
soziale Sicherheit 832,63
  6.909,05
d) Aufwand des Handelsbestands  
Im Aufwand des Handelsbestands sind Abschreibungen auf Wertpapiere im Bestand zum Jahresende in Höhe von € 29.766,19 enthalten. Im Berichtsjahr wurden Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von € 23.193,80 vorgenommen.
e) Sonstige betriebliche Erträge
Listinggebühren 71.308,33
Sachbezüge Arbeitnehmer 37.433,68
Aufwertung Silberbestand 33.124,00
Beratungsleistungen 7.750,00
Werbeeinnahmen 3.000,00
Übrige 1.357,42
  153.973,43

Fremdwährung

Der Jahresabschluss enthält wie im Vorjahr keine Fremdwährungspositionen.

Sachanlagen

Die mit € 96.251,00 ausgewiesenen Sachanlagen betreffen ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge und werden von der Gesellschaft selbst genutzt.

Sicherheiten

Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen worden.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind nicht vorhanden.

Nachtragsbericht

Die Coronavirus-Pandemie hat im 1. Quartal 2020 negative Auswirkungen insbesondere auf die Bewertungen unserer Beteiligungen und Handelsbestände. Zum heutigen Datum liegen im Hinblick auf Auswirkungen auf Vermögens- und Ertragslage der Valora die Abschreibungen auf Wertpapiere inklusive der Abschreibungen auf den „Silber-Lieferanspruch" ungeprüft bei ca. 215.000 EUR. Hier wird es nach heutiger Sicht zum Quartalsende voraussichtlich zu weiteren Abschreibungen kommen.

Darüber hinaus sind nach dem Ende des Geschäftsjahres keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Valora haben.

 

Ettlingen, den 13. März 2020

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

(Vorstand Klaus Helffenstein)

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2019 Zugänge Abgänge Umbuchung 31.12.2019
Immaterielle Anlagewerte          
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 68.771,11 1.200,00 0,00 0,00 69.971,11
Sachanlagen 330.843,33 0,00 0,00 0,00 330.843,33
  399.614,44 1.200,00 0,00 0,00 400.814,44
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Kumulierte Abschreibungen
1.1.2019 Zugänge Abgänge Zuschreibung 31.12.2019
Immaterielle Anlagewerte          
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 23.018,11 5.468,00 0,00 0,00 28.486,11
Sachanlagen 203.572,33 31.020,00 0,00 0,00 234.592,33
  226.590,44 36.488,00 0,00 0,00 263.078,44
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Buchwerte
31.12.2019 31.12.2018
Immaterielle Anlagewerte    
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 41.485,00 45.753,00
Sachanlagen 96.251,00 127.271,00
  137.736,00 173.024,00

Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2019

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gezeichnetes Kapital Stammaktien Kapitalrücklage Gewinnrücklage Bilanzgewinn Bilanzverlust (-) Eigenkapital
Stand 1.1.2018 1.732.500,00 173.250,00 500.000,00 192.413,30 2.598.163,30
Dividendenzahlung für 2017       - 173.250,00 - 173.250,00
Jahresfehlbetrag 2018       - 291.012,83 - 291.012,83
Stand 31.12.2018 1.732.500,00 173.250,00 500.000,00 - 271.849,53 2.133.900,47
Stand 1.1.2019 1.732.500,00 173.250,00 500.000,00 - 271.849,53 2.133.900,47
Jahresüberschuss 2019       0,00 0,00
Stand 31.12.2019 1.732.500,00 173.250,00 500.000,00 - 271.849,53 2.133.900,47

Kapitalflussrechnung 2019

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Vorjahr
T€ T€
1.   Periodenergebnis 0 -291
2. +/- Abschreibungen, Wertberichtigungen/Zuschreibungen auf Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens + 36 + 31
3. +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -26 + 46
4. +/- Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -3 -68
5. -/+ Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens 0 -14
6. -/+ Sonstige Anpassungen (Saldo) 0 0
7. -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute + 111 + 656
8. -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kunden -65 + 25
9. -/+ Zunahme/Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen) + 43 + 222
10. -/+ Zunahme/Abnahme anderer Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit -6 -20
11. +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
12. +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -118 -107
13. +/- Zunahme/Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten 0 0
14. +/- Zunahme/Abnahme anderer Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit + 3 -2
15. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge -35 -38
16. +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten 0 0
17. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 0 0
18. + Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen + 35 + 38
19. - Gezahlte Zinsen 0 0
20. + Außerordentliche Einzahlungen 0 0
21. - Außerordentliche Auszahlungen 0 0
22. -/+ Ertragsteuerzahlungen 0 0
23. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 22) -25 + 478
24. + Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 0 0
25. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0
26. + Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0 + 14
27. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1 -118
28. + Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens 0 0
29. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 0 0
30. + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0 0
31. - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0 0
32. +/- Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit 0 0
33. + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0
34. - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0
35. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 24 bis 34) -1 -104
36. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0 0
37. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 0 0
38. - Auszahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0 0
39. - Auszahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 0 0
40. + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0
41. - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0
42. - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0 0
43. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 0 -173
44. +/- Mittelveränderungen aus sonstigem Kapital + 23 -199
45. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit    
    (Summe aus 36 bis 44) + 23 -372
46.   Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 23, 35, 45) -3 + 2
47. +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0
48. +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0
49. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode + 3 + 1
50. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 46 bis 49) 0 + 3

Der Finanzmittelfonds enthält gemäß DRS 21 den Kassenbestand und Guthaben bei der Zentral-notenbank (sofern vorhanden).

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Valora Effekten Handel AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Valora Effekten Handel AG, Ettlingen — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Valora Effekten Handel AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB, die auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht wurde, worauf im Lagebericht hingewiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO”) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

Vorhandensein des Wertpapierbestands der Gesellschaft am Bilanzstichtag

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird dominiert vom Handel mit nicht börsennotierten Wertpapieren. Aufgrund der nicht vorhandenen Börsennotierung werden die gehandelten Wertpapiere (Käufe/Verkäufe) mittels eines durch den jeweiligen Verkäufer des Wertpapiers angestoßenen Wertpapierübertrags von dem depotführenden Kreditinstitut des Verkäufers an das depotführende Kreditinstitut des Käufers übertragen. Der Wertpapierübertrag kann, in Abhängigkeit vom depotführenden Kreditinstitut, mehrere Werktage in Anspruch nehmen, so dass der bei der Gesellschaft bilanzierte Bestand der Wertpapiere in der Wertpapierbuchhaltung zum Bilanzstichtag von dem im Depotauszug erfassten Bestand des depotführenden Kreditinstituts abweichen kann. Da das Bilanzbild auf der Aktivseite maßgeblich vom Wertpapierbestand geprägt ist, haben wir das Vorhandensein des Wertpapierbestandes der Gesellschaft zum Bilanzstichtag als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden und Verfahren im Prozess zum Wertpapierhandel befasst. Hierbei haben wir insbesondere den Prozess der Ordererfassung bis hin zur Verbuchung der Transaktion in der Wertpapierbuchhaltung nachvollzogen. Wir haben den von der Gesellschaft in der Wertpapierbuchhaltung geführten Bestand der Wertpapiere zum Bilanzstichtag mit dem von dem depotführenden Kreditinstitut zur Verfügung gestellten Depotauszug abgeglichen. Bei Abweichungen zwischen der Wertpapierbuchhaltung und dem Depotauszug haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bestandsüberleitung anhand der jeweiligen zugrundeliegenden Kauf- und Verkaufsorders nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Geschäftsvorfälle für den Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis 31. Januar 2020 daraufhin untersucht, ob die Kauf- bzw. Verkaufsorders vollständig und periodengerecht in der Wertpapierbuchhaltung erfasst wurden. Aufgrund unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Vorhandenseins des Wertpapierbestands der Gesellschaft am Bilanzstichtag ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben:

Zu den Angaben hinsichtlich des Wertpapierbestandes zum Bilanzstichtag verweisen wir auf die Angabe im Anhang im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB, die auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht wurde, worauf im Lagebericht hingewiesen wird, den uns nach diesem Datum zur Verfügung gestellten Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG sowie die uns voraussichtlich ebenfalls nach diesem Datum zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Juni 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der Valora Effekten Handel AG, Ettlingen tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Werner Frey."

 

Stuttgart, 26. März 2020

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Frey

Wirtschaftsprüfer

Massa

Wirtschaftsprüfer

BILANZEID

„Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

 

Ettlingen, den 13.03.2020

Klaus Helffenstein (Vorstand)

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Am Hardtwald 7
76275 Ettlingen
Postfach 912
76263 Ettlingen
Telefon: 0 72 43 / 9 00 01
  0 72 43 /9 00 02
  0 72 43 /9 00 03
Telefax: 0 72 43 / 9 00 04
Internet: https://veh.de
E-Mail: info@valora.de

Kurslieferant für: www.finanztreff.de, www.finanznachrichten.de, www.ftor.de, www.finanznavigator.de, www.ariva.de, www.wallstreetonline.de, vwd-Seiten „VALORA“, Deutsche Börse AG: WSS Batch Kursdienste Quelle „GDQ“ und auf den REUTERS-Seiten „VEHKURSE“