AdCapital AGTuttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVAscrollen
PASSIVAscrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021scrollen
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 Anhang1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie AdCapital AG mit Sitz in Tuttlingen wird beim
Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 225669
geführt. Seit November 2020 gibt es eine im
Handelsregister eingetragene Betriebsstätte der AG in
76337 Waldbronn, im Ermlisgrund 11, die Sitz der
Unternehmensleitung ist.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatz- und Bewertungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 268, 270 bis 272, 274
HGB) und der ergänzenden Vorschriften des
Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten für den
Jahresabschluss der AdCapital AG zum 31. Dezember 2021 die
handelsrechtlichen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr unverändert beibehalten. Es wird auf die
Erläuterungen der Einzelposten im Anhang hingewiesen.
Der Abschluss ist in T€ aufgestellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs-
beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Das Sachanlagevermögen wird
linear abgeschrieben. Geringwertige
Vermögensgegenstände bis zu einem Betrag von
1.000 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben
und als Abgang erfasst. Die Nutzungsdauern betragen drei
bis fünf Jahre.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Abschreibung
auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgt, wenn dieser
voraussichtlich von Dauer ist.
Die Bewertung der Forderungen erfolgt zum Nominalbetrag.
Wertminderungen von zweifelhaften beziehungsweise
uneinbringlichen Forderungen werden durch entsprechende
Einzelabwertungen in ausreichendem Maße
berücksichtigt.
Sonstige Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung der Art des
Vermögensgegenstands, ausgehend von den
Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um
Abschreibungen, bewertet.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Briefkurs
zum Anschaffungszeitpunkt oder dem niedrigeren Kurs zum
Abschlussstichtag, Fremdwährungsverbindlichkeiten mit
dem Geldkurs zum Anschaffungszeitpunkt oder dem
höheren Kurs zum Abschlussstichtag bewertet. Bei einer
Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten von
einem Jahr oder weniger wurden gemäß § 256a
HGB die §§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4
HGB nicht angewendet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz2.1 AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Das Finanzanlagevermögen umfasst alle direkt
gehaltenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie
Beteiligungen der AdCapital AG. Im Folgenden wird der
Anteilsbesitz an diesen direkt gehaltenen verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen zum 31. Dezember 2021
aufgeführt:
scrollen
Über das Vermögen der AdCapital Invest GmbH
wurde vom Amtsgericht Rottweil mit Beschluss vom 11.
November 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die
Anteile an der AdCapital Invest GmbH (27 T€) wurden
bereits im Geschäftsjahr 2014 vollständig
abgeschrieben. Weitere Auswirkungen auf die AdCapital AG
sind nicht zu erwarten.
1 Ab 31.12.2021 100%, bis 30.12.2021 0%
Wesentliche mittelbare Beteiligungen werden an folgenden
Unternehmen gehalten:
scrollen
1 Aufgrund eines ab 2019 abgeschlossenen
Ergebnisabführungsvertrages mit der AdCapital
Beteiligungs GmbH
2.2 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:
scrollen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
im Wesentlichen ausgereichte Darlehen mit 24.942 T€
(VJ 25.044 T€) sowie Inanspruchnahmen des Cash-Pools
mit 5.292 T€ (VJ: 5.644 T€) der AdCapital AG
jeweils nach Abzug der Einzelabwertungen zum 31. Dezember
2021. Die AdCapital AG hat mit mehreren
Beteiligungsunternehmen einen Cash-Pool gebildet, bei dem
tagesgleich Ein- und Auszahlungen sowohl der Mutter- als
auch der Tochtergesellschaften verrechnet werden. Der
entsprechende Saldo je Tochtergesellschaft wird entweder
als Forderung gegen verbundene Unternehmen oder als
Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen
ausgewiesen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen
im Wesentlichen die Steuerforderungen des Berichtsjahres.
2.3 EigenkapitalDas gezeichnete Kapital beträgt unverändert
zum Vorjahr 41.700.000 €.
Das gezeichnete Kapital ist in 14.000.000 (Vorjahr:
14.000.000) nennwertlose Stückaktien (Aktien ohne
Nennbetrag) eingeteilt. Jede Aktie hat einen rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von 2,98 €.
Im Jahr 2009 wurden 371.116 eigene Aktien erworben und
in Höhe der Anschaffungskosten von 2.269 T€
direkt gegen die Gewinnrücklagen verrechnet. Der
Betrag am Grundkapital beträgt 1.105 T€. Seit dem
Geschäftsjahr 2015 hat die AdCapital AG damit
begonnen, die eigenen Aktien interessewahrend und
kursschonend an der Börse zu veräußern. Im
Jahr 2021 wurden wie im Vorjahr keine eigene Aktien
verkauft. Somit befinden sich unverändert
gegenüber dem Vorjahr noch 58.430 Stück eigene
Aktien im Bestand.
Die Kapitalrücklage beträgt unverändert
zum Vorjahr 4.592 T€.
Die Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich
die anderen Gewinnrücklagen und betragen
unverändert 18.064 T€ (Vorjahr: 18.064 T€).
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
scrollen
2.4 Rückstellungenscrollen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere
Aufwendungen für Tantiemen,
Aufsichtsratsvergütungen sowie Aufwendungen für
die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des
Jahres- und Konzernabschlusses beziehungsweise
Geschäftsberichts.
2.5 VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
scrollen
* davon aus Steuern: 13 T€ (Vorjahr 70
T€)
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten
aufgrund des Cash-Pools und aus der Weiterbelastung von
verauslagten Verwaltungskosten.
3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung3.1 Umsatzerlösescrollen
Die Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge
aus dem Konzernumlagevertrag.
3.2 Sonstige betriebliche Erträgescrollen
Die Erträge aus der Auflösung von
Wertberichtigungen betreffen im Wesentlichen die
Herabsetzung der Einzelabwertungen auf die
Darlehensforderung in Höhe von 3.700 T€ gegen die
Taller GmbH.
3.3 MaterialaufwandDie Zusammensetzung des Materialaufwands ergibt sich wie
folgt:
scrollen
3.4 PersonalaufwandDie Zusammensetzung des Personalaufwands ergibt sich wie
folgt:
scrollen
Im Geschäftsjahr betrug die durchschnittliche
Mitarbeiterzahl 3 (Vorjahr: 3). Es handelt sich dabei
ausschließlich um Angestellte.
3.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagenscrollen
Eine detaillierte Darstellung der Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen findet sich im
Anlagespiegel (Anlage zum Anhang).
3.6 Sonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
In den Verwaltungskosten ist eine Kostenumlage der
Berliner Elektro-Technik GmbH in Höhe von 0 T€
(Vorjahr: 58 T€) enthalten.
Die Rechts- und Beratungskosten lassen sich wie folgt
aufteilen:
scrollen
3.7 Finanzergebnisscrollen
Im Zuge der Folgebewertungen der Beteiligungen wurden
Impairmenttests durchgeführt, die zur Notwendigkeit
für Zu- und Abschreibungen auf die Finanzanlagen
führten.
Den Impairmenttests liegen die aktuellen
Geschäftsplanungen sowie risikoadäquate
Rechnungszinssätze zugrunde.
3.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertragscrollen
Der Steueraufwand Vorjahre betrifft im Wesentlichen die
Steuernachzahlung für die abgeschlossene
Betriebsprüfung für die Geschäftsjahre 2014
bis 2018.
4. Haftungsverhältnisse, nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte sowie sonstige finanzielle VerpflichtungenAus der gesamtschuldnerischen Haftung für einen
langfristigen Immobilienvertrag bestehen per 31. Dezember
2021 Verpflichtungen in Höhe von 190 T€ (Vorjahr:
600 T€). Unseres Erachtens besteht kein Risiko der
Inanspruchnahme.
Es bestehen fünf selbstschuldnerische
Höchstbetragsbürgschaften zur Sicherung von
eingeräumten Kontokorrentlinien und sonstigen
Finanzierungen in Höhe von 18.808 T€. Die
betreffenden Kredite valutieren zum Bilanzstichtag in
Höhe von 12.604 T€. Es besteht derzeit kein
Risiko der Inanspruchnahme der AdCapital AG.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der AdCapital
AG zum 31. Dezember 2021 betragen insgesamt 26 T€
(Vorjahr: 26 T€). Sie betreffen Wartungsverträge
IT sowie PKW-Leasingverträge.
Weitere nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
bestehen nicht.
5. Rechte aus BesserungsscheinenDie AdCapital AG hat in Vorjahren diverse bedingte
Forderungsverzichte mit Besserungsklauseln gegenüber
verbundenen Unternehmen ausgesprochen. Diese teilen sich
wie folgt auf die jeweiligen Schuldnerunternehmen auf:
scrollen
Das Wiederaufleben der Forderungen ist jeweils an das
Erreichen bestimmter Ertrags- und
Kapitalstrukturkennziffern geknüpft, die im
Geschäftsjahr 2021 von keinem der Unternehmen erreicht
wurden.
6. KonzernabschlussDie AdCapital AG, Tuttlingen, als Muttergesellschaft
erstellt einen Konzernabschluss (größter Kreis
der Unternehmen), welcher gemeinsam mit dem vorliegenden
Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht wird.
7. VorstandVorstand der Gesellschaft ist:
Herr Hans-Jürgen Döringer, Dipl.-Ökonom
8. AufsichtsratIn den Aufsichtsrat sind berufen:
VorsitzendeFrau Dr. Sonja Zobl-Leibinger, Selbstständige
Rechtsanwältin
Stellv. VorsitzenderHerr Dr. Christoph Zobl, Selbständiger Rechtsanwalt
Weitere MitgliederHerr Hans-Joachim Holstein, Unternehmensberater
Im Geschäftsjahr 2021 sind Aufwendungen für
Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von 105 T€
(Vorjahr: 101 T€) angefallen.
9. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden PersonenDie AdCapital AG hat mit ihr nahestehenden Unternehmen
und Personen keine Geschäfte zu nicht
marktüblichen Bedingungen geschlossen.
10. AbhängigkeitsberichtZwischen dem mit über 50 % beteiligten
Aktionär Herrn Günther Leibinger und der
AdCapital AG besteht kein Beherrschungsvertrag. Herr
Leibinger ist auch an anderen Unternehmen beteiligt. Daher
ist der Vorstand der AdCapital AG zur Aufstellung eines
Berichts über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen gemäß § 312 AktG verpflichtet.
Der Vorstand erklärt, dass die AdCapital AG nach
den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt
bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen
oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde,
bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene
Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme
getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt
wurde.
11. NachtragsberichtWesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung haben
sich nach dem Abschlussstichtag nicht ergeben. Welche
Auswirkungen der derzeit zwischen der Ukraine und Russland
bestehende Konflikt haben wird, ist momentan noch ungewiss.
12. BilanzgewinnDer Jahresabschluss der AdCapital AG zum 31. Dezember
2021 weist einen kumulierten Bilanzgewinn von 2.828 T€
aus. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Waldbronn, den 22. März 2022
AdCapital AG
Hans-Jürgen Döringer
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021scrollen
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* Die Zuschreibungen auf die Anteile verbundener
Unternehmen betragen 2.317 TEUR
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AdCapital AG, TuttlingenPrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der AdCapital AG,
Tuttlingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der
Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2021.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können;
scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 22. März 2022
Baker Tilly GmbH & Co. KG
scrollen
AdCapital AG, Tuttlingen
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm
nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden
Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des
Unternehmens fortlaufend überwacht und beratend
begleitet. Im Berichtsjahr hat sich der Aufsichtsrat in
fünf regulären Sitzungen, telefonisch, per
Videokonferenz sowie in persönlichen Besprechungen mit
dem Vorstand von diesem eingehend über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns, über den
Geschäftsverlauf sowie die Geschäftspolitik
informieren lassen.
Während des gesamten Geschäftsjahrs 2021
standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem
vertrauensvollen Austausch. Die im Vorjahr wegen der
Corona-Pandemie intensivierte Zusammenarbeit mit dem
Vorstand wurde im Geschäftsjahr in unveränderter
Form fortgesetzt.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat laufend,
umfassend und aktuell über alle relevanten Ereignisse
und Maßnahmen, die das Unternehmen und den Konzern
betrafen. Insbesondere Abweichungen des
Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Zielen und
Plänen hat der Vorstand dargestellt und
erläutert, er nannte die Gründe für diese
Abweichungen und zeigte mögliche Gegenmaßnahmen
auf. Ferner informierte uns der Vorstand
regelmäßig und zeitnah über die aktuelle
Risikolage und die im Rahmen des Risikomanagements
eingeleiteten Maßnahmen. Hierdurch war der
Aufsichtsrat stets und vollumfänglich über die
Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert.
Die Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde auch
außerhalb der Aufsichtsratssitzungen vom Vorstand
regelmäßig und zeitnah über die
wesentlichen Geschäftsvorfälle, die aktuelle Lage
und die Aussichten informiert.
Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das
Unternehmen oder den Konzern hat der Aufsichtsrat mit dem
Vorstand beraten. Hierzu wurden von den Mitgliedern des
Aufsichtsrats die Berichte und Beschlussvorschläge des
Vorstands sorgfältig geprüft. Die Mitglieder des
Aufsichtsrats brachten hierbei auch ihre eigene Sichtweise
und ihre Erfahrungen ein und gaben entsprechende Anregungen
für die Entscheidungsfindung. Entscheidungen und
Maßnahmen des Vorstands, für die nach Gesetz,
Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des
Aufsichtsrats erforderlich war, wurden von diesem
geprüft. Beschlüsse fasste der Aufsichtsrat auf
der Basis ausführlicher Informationen und nach
intensiven Diskussionen.
Beratungen im Aufsichtsrat im EinzelnenWie schon im Vorjahr waren insbesondere die Auswirkungen
der Corona-Pandemie und die Definition von Maßnahmen
zu deren Bewältigung ein Schwerpunkt der Beratungen
mit dem Vorstand. Darüber hinaus wurde auch die
Weiterentwicklung der Erich Jaeger-Gruppe kontinuierlich
behandelt. Die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft und der konzernangehörigen Gesellschaften
sowie deren geplante weitere Entwicklung waren
regelmäßig Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen
und sonstiger Abstimmungen mit dem Vorstand.
Der Aufsichtsrat setzte sich im Jahr 2021 aus vier
Mitgliedern zusammen. Im Geschäftsjahr 2021 fanden
insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen statt, davon
drei als Videokonferenz. An vier der Sitzungen haben
jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen,
lediglich bei einer Sitzung fehlte ein
Aufsichtsratsmitglied wegen Krankheit. Bei vier
Aufsichtsratssitzungen nahmen jeweils
Geschäftsführer von Tochtergesellschaften, bei
einer Sitzung Wirtschaftsprüfer als Gäste teil.
In der ersten Aufsichtsratssitzung am 23. März 2021
behandelte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, den
Konzernlagebericht und den Abhängigkeitsbericht
für das Geschäftsjahr 2020 sowie die jeweiligen
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Nach
Erörterungen mit dem Abschlussprüfer haben wir
den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt. Somit wurde der
Jahresabschluss 2020 festgestellt. Ferner haben wir den
Bericht des Aufsichtsrats und die Beschlussvorschläge
für die anstehende ordentliche Hauptversammlung 2021
verabschiedet.
Der Vorstand informierte uns ausführlich über
die wirtschaftliche Lage bei den einzelnen
Tochtergesellschaften. Hierbei ging er auf den Vertrieb,
die Lage auf dem chinesischen Markt, die Einführung
neuer Produkte, die Schwierigkeiten aufgrund von
Corona-Infektionen von Mitarbeitern sowie den Stand des
Projekts Kabelfertigung bei Erich Jaeger ein. Des Weiteren
waren die Chancen eines neuen Produktes bei FRAKO Thema
einer ausführlichen Diskussion. Bei KTS wurden die
Schwierigkeiten aufgrund zahlreicher Corona-Infektionen
unter den Mitarbeitern angesprochen. Intensiv wurde in der
Sitzung der Stand beim Projekt Kabelfertigung diskutiert.
Der Aufsichtsrat erteilte zudem seine Zustimmung in Bezug
auf den Mietvertrag für die Kabelfertigung,
Personalangelegenheiten sowie die Finanzierung von
Tochtergesellschaften.
In der zweiten Sitzung des Aufsichtsrates 2021 am 20.
Mai 2021 fand die konstituierende Sitzung des in der
Hauptversammlung neu gewählten Aufsichtsrats statt.
Frau Dr. Zobl-Leibinger wurde dabei zur Vorsitzenden, Herr
Dr. Zobl zum stellvertretenden Vorsitzenden des
Aufsichtsrats gewählt. Der Vorstand berichtete erneut
über den aktuellen Status des Projekts Kabelfertigung
und die Geschäftslage bei den Tochtergesellschaften
sowie über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten.
Des Weiteren wurde die strategische Ausrichtung einer
Tochtergesellschaft diskutiert. Der Vorstand stellte uns
die Ergebnisse des im April erstellten Forecasts für
das Jahr 2021 vor und berichtete erneut über die
Personalsituation aufgrund der Corona-Pandemie. Der
Aufsichtsrat stimmte zudem Entscheidungen zur
Eigenkapitalausstattung von Tochterunternehmen zu.
Im Rahmen der dritten Sitzung des Aufsichtsrates am 27.
Juli 2021 besuchte der Aufsichtsrat die geplante
Produktionsstätte für die Kabelfertigung in
Bruchsal. Der Aufsichtsrat ließ sich den Status des
Projekts sowie die Bau- und Implementierungsmaßnahmen
erläutern und beriet über den Businessplan.
Weitere Tagesordnungspunkte waren die Strategie, die
Geschäftslage und die Finanzierung der
Konzerngesellschaften sowie wesentliche
Personalangelegenheiten. Danach stellte der Vorstand die
aktuelle Lage bei den einzelnen Gesellschaften dar. Bei
Taller wies er dabei auf den Ausfall eines wichtigen
Lieferanten hin und zeigte die Konsequenzen für die
Gesellschaft auf. Entscheidungen im Zusammenhang mit
Finanzierungen bei Tochtergesellschaften wurden getroffen
Am 11. Oktober 2021 fand die vierte Sitzung des
Aufsichtsrates statt, in der zunächst
Personalangelegenheiten sowie der Stand anhängiger
Gerichtsverfahren und des Projekts Kabelfertigung behandelt
wurden. Des Weiteren berichtete der Vorstand über die
Vertriebsaktivitäten, die Geschäftslage bei den
einzelnen Konzerngesellschaften sowie die aufgrund des
Ausfalls eines Lieferanten ergriffenen Maßnahmen.
In der letzten Sitzung des Jahres am 13. Dezember 2021
beriet der Aufsichtsrat die aktuelle Lage und die
strategischen Aussichten von OPUS. Er stimmte dem Erwerb
aller Anteile des Minderheitsgesellschafters an der OPUS
zu, ebenso dem Erwerb einer Gesellschaft, in deren Besitz
sich das von OPUS genutzte Gebäude befindet. Der
Vorstand berichtete über den Stand des Projekts
Kabelfertigung und die Planung bei Erich Jaeger. Auf der
Grundlage des Berichts des Vorstands diskutierte der
Aufsichtsrat die Geschäftslage bei Taller und stimmte
dem Erwerb der Liegenschaften von Taller durch die
AdCapital AG zu. Der Vorstand stellte sodann die aktuelle
Lage der Gesellschaften, deren Planungen für die
Folgejahre und die sich daraus ergebende Planung für
den Gesamtkonzern vor, zu denen der Aufsichtsrat seine
Zustimmung erteilte. Weitere Themen dieser Sitzung waren
Entscheidungen über die Finanzierung von
Tochtergesellschaften sowie der Status bei anhängigen
Gerichtsverfahren.
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2021Die von der Hauptversammlung der AdCapital AG am 20. Mai
2021 als Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer gewählte Baker Tilly GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, wurde vom Aufsichtsrat mit der
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2021 sowie des Konzern-Lageberichts der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021
beauftragt, nachdem sie dem Aufsichtsrat bestätigt
hatte, dass keine Umstände bestehen, die ihre
Unabhängigkeit als Abschlussprüfer
beeinträchtigen könnten.
Die Buchführung, der Jahresabschluss und der
Konzernabschluss der AdCapital AG zum 31. Dezember 2021
sowie der Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2021 wurden vom Abschlussprüfer
geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Der Vorstand hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss der AdCapital AG,
den Konzernlagebericht sowie den Abhängigkeitsbericht
in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22. März
2022 umfassend erläutert. Die die Prüfungstestate
unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer haben an der
Bilanzsitzung teilgenommen und berichteten über den
Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse
ihrer Prüfung. Sie gingen dabei auf die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sowie die vorgenommenen
Prüfungshandlungen ein und berichteten ferner
über ihre Feststellungen zum internen Kontroll- und
Risikomanagementsystem bezogen auf den
Rechnungslegungsprozess. Die vom Aufsichtsrat gestellten
Fragen wurden zur Zufriedenheit des Aufsichtsrats
beantwortet.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss der AdCapital AG sowie
den Konzernlagebericht geprüft sowie in der
Bilanzsitzung erörtert. Der Aufsichtsrat erklärt
hiernach, dass nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind und
er den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie den
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021
billigt. Der Jahresabschluss der AdCapital AG zum 31.
Dezember 2021 wurde damit festgestellt. Der Vorstand hat
vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2021 auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag haben
wir zugestimmt.
Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2021Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
gemäß § 312 AktG
(Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr
2021 erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der
Abhängigkeitsbericht wurde gemäß § 313
AktG auch vom Abschlussprüfer geprüft. Der
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers über
die Prüfung des Abhängigkeitsberichts ist den
Aufsichtsratsmitgliedern übermittelt worden.
Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der
Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des
Aufsichtsrats am 22. März 2022 über die
wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der
Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht geprüft
und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung des
Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer
an.
Der durch den Abschlussprüfer erteilte
Bestätigungsvermerk zum Abhängigkeitsbericht
für das Geschäftsjahr 2021 lautet wie folgt:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und
Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig
sind und
2. bei den im Bericht aufgeführten
Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht
unangemessen hoch war."
Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen
Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den
Aufsichtsrat sind keine Einwendungen gegen die
Erklärung des Vorstands am Schluss des
Abhängigkeitsberichts zu erheben.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets
offene, konstruktive und wiederum sehr intensive
Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Ebenso
danken wir den Geschäftsführern sowie den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Konzernunternehmen
für die geleistete Arbeit in dieser sehr
herausfordernden Zeit.
Waldbronn, den 22. März 2022
Dr. Sonja Zobl-Leibinger
Wertpapier-Kenn-Nummer: 521 450 ISIN: DE 0005214506GEWINNVERWENDUNGDie Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 12. Juli 2022 hat unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, den im Jahresabschluss der AdCapital AG zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 2.828.405,49 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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