Ad-hoc | 4 July 1996 00:00
Ad hoc-Service: Oelmühle Hamburg
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Ad hoc-Service: Oelmühle Hamburg
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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OELMÜHLE HAMBURG AKTIENGESELLSCHAFT
Berichtigung der Mitteilung gemäß Paragrapf 15 WpHG
Nachstehende ad-hoc Mitteilung wird wiederholt mit einem
Betrag für den Bilanzgewinn:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft billigte am 4. Juli 1996 den
zwischen der ADM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, als
herrschender Gesellschaft und der Oelmühle Hamburg
Aktiengesellschaft als beherrschter Gesellschaft. Der Vertrag
wurde unmittelbar darauf abgeschlossen, bedarf jedoch noch der
Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Der Vertrag
sieht eine jährliche Ausgleichszahlung von DM 10,20 und ein
Barabfindungsangebot von DM 210,– je DM 5O,– Aktiennennbetrag an
die außenstehenden Aktionäre vor.
Der Aufsichtsrat stellte in seiner Sitzung am 4. Juli 1996
außerdem den Jahresabschluß der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 1995 fest. Der am 28. August 1996 stattfindenden
Haupversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von DM
5.272.158,19 zur Ausschüttung einer Dividende von DM 7,– je DM
50,– Aktiennennwert zu verwenden und DM 30.558,19 auf neue
Rechnung vorzutragen. Die Rücklagen wurden mit DM 3.500.000,–
dotiert.
Hamburg, den 4.Juli 1
Ende der Mitteilung