Deutscher Verband der
Pressejournalisten AG
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz zum
31.12.2022
Aktiva
Passiva
Erläuterung der Bilanz / GuV 2022 nach § 284
HGB
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
Personengesellschaften ausgestellt. Der Anhang bezieht sich
auf die für Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr zum
31.12.2022.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zum
Jahresabschluss
Angaben zur Bilanz
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich an den ertragssteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
abzüglich der bisher aufgelaufenen und der in
Geschäftsjahr 2022 planmäßig
fortgeführten Abschreibung bewertet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger, zeitanteiliger
linearer Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände bemessen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Und
-soweit abnutzbar- um planmäßige Abschreibungen
vermindert, die nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern
bemessen wurden.
Bei den beweglichen Vermögensgegenständen
wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode
in Ansatz gebracht oder -falls laut steuerlichen
Vorschriften möglich- die degressive/lineare
Abschreibungsmethode angewandt. Bei den Zugängen
wurden Abschreibungsarten jährlich/halbjährlich
verrechnet.
Geringwertige Anlagegüter wurden entsprechend
dem Bewertungswahlrecht gem. § 6 Abs. 2 ESTG im Jahr
des Zuganges in voller Höhe abgeschrieben und als
Abgang berücksichtigt.
Bei den Abgängen wurden die Abschreibungen pro
rata temporis berücksichtigt.
Einem möglichen Ausfall- und Zinsrisiko der
Forderungen wurde (durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung des aktivischen
Nettoforderungsbestandes) aus Gründen der
Geringfügigkeit nicht Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.
Eventuelle Rückstellungen wurden unter
kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und
berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verlust und Risiken die das
abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
In der vorliegenden Bilanz wurde von oben genannten
Bewertungsmethoden mit Einfluss auf Vermögens-,
Finanz-, und Ertragslage nicht abgewichen.
C. Zinsen für Fremdkapital
Im Wirtschaftsjahr 2022 sind keine Zinsen für
Fremdkapital angefallen.
D. Fremdwährungen
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren
Beträge zugrunde liegen, die auf eine fremde
Währung lauten.
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