ADM Hamburg Aktiengesellschaft

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Konzernbilanz

AKTIVA

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31.12.2023 Vorjahr
Anhang EUR EUR EUR
ANLAGEVERMÖGEN (5)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 10.693,11 15.248,29
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 47.473.427,88 43.468.224,93
Technische Anlagen und Maschinen 76.659.374,37 69.136.913,05
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.046.045,84 464.601,86
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 21.841.492,76 26.962.415,32
148.020.340,85 140.032.155,16
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmer (6) 25.564,58 25.564,60
Anteile an assoziierten Unternehmer 3.500.000,00 3.500.000,00
3.525.564,58 3.525.564,60
151.556.598,54 143.572.968,05
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 12.317.707,17 10.937.273,58
Waren (7) 20.916.420,77 32.380.678,40
33.234.127,94 43.317.951,98
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.573.949,06 8.616.891,82
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (8) 7.201.421,18 58.591.883,94
Sonstige Vermögensgegenstände 664.211,85 560.172,76
18.439.582,09 67.768.948,52
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.231,97 835,65
51.675.942,00 111.087.736,15
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.499.647,64 2.668.796,96
205.732.188,18 257.329.501,16

PASSIVA

31.12.2023 Vorjahr
Anhang EUR EUR EUR
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital (9) 19.142.768,03 19.142.768,03
Kapitalrücklage 21.012.853,54 21.012.853,54
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 175.249,73 175.249,73
Andere Gewinnrücklagen 880.917,05 880.917,05
1.056.166,78 1.056.166,78
Konzernbilanzgewinn 8.920.090,31 8.860.778,63
Nicht beherrschende Anteile 1.081.984,63 1.024.998,90
51.213.863,29 51.097.565,88
SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 345.015,82 388.044,22
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Pensionen (10) 10.235.978,00 11.505.360,00
Sonstige Rückstellungen (11) 16.214.990,10 25.228.882,97
26.450.968,10 36.734.242,97
VERBINDLICHKEITEN (12)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22.420.184,00 20.192.243,02
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 102.147.560,82 146.812.725,13
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteh 1.970.727,15 1.470.390,97
Sonstige Verbindlichkeiten 1.183.869,00 634.288,97
127.722.340,97 169.109.648,09
205.732.188,18 257.329.501,16

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

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2023
Anhang EUR EUR
Umsatzerlöse (13) 502.715.536,64
Sonstige betriebliche Erträge (14) 1.185.162,34
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -369.515.423,52
Aufwendungen für bezogene Leistungen -14.066.184,46 -383.581.607,98
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -41.217.572,97
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (15) -7.772.533,67 -48.990.106,64
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -13.046.876,48
Sonstige betriebliche Aufwendungen -45.789.183,65
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (16) 2.273.532,86
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (16) -6.828.933,25
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (17) -91.921,44
Ergebnis nach Steuern 7.845.602,40
Sonstige Steuern -295.898,69
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages (18)
abgeführter Gewinn -7.433.406,30
Konzernjahresüberschuss/​-fehlbetrag 116.297,41
Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn/​Verlust -56.985,73
Konzerngewinn/​-verlust 59.311,68
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Vorjahr
EUR EUR
Umsatzerlöse 534.163.400,13
Sonstige betriebliche Erträge 748.743,11
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -406.315.156,86
Aufwendungen für bezogene Leistungen -10.944.717,29 -417.259.874,15
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -40.796.143,17
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -11.217.965,94 -52.014.109,11
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -11.772.564,50
Sonstige betriebliche Aufwendungen -37.037.584,28
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen -499.789,56
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 570.588,20
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.406.142,98
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -91.936,20
Ergebnis nach Steuern 15.400.730,66
Sonstige Steuern -179.637,79
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages
abgeführter Gewinn -16.111.030,44
Konzernjahresüberschuss/​-fehlbetrag -889.937,57
Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn/​Verlust 194.507,72
Konzerngewinn/​-verlust -695.429,85

Konzern-Kapitalflussrechnung

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2023
TEUR
Vorjahr
TEUR
Jahresergebnis (einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 7.550 15.221
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 13.047 11.773
Zunahme/​(Abnahme) Rückstellungen -10.283 2.023
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 1.141 500
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -43 0
Zunahme/​(Abnahme) der Vorräte 10.084 -12.560
Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -1.957 -2.577
Zunahme/​(Abnahme) anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 51.456 -15.063
Zunahme/​(Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -66.023 14.609
Zinsaufwendungen/​Zinserträge 4.555 836
Steueraufwand/​-ertrag 92 92
Ertragssteuerzahlungen -92 -92
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 9.527 14.761
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und das Sachanlagevermögen -22.011 -27.613
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -22.011 -27.613
Netto-Ein-/​(Aus-)zahlungen aus Finanzierung durch verbundene Unternehmen 33.313 14.376
Ergebnisabführung der ADM Hamburg Aktiengesellschaft -16.111 -1.056
Gezahlte Zinsen -4.716 -468
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 12.486 12.852
Erhöhung/​(Verminderung) der flüssigen Mittel 2 0
Flüssige Mittel am Anfang des Geschäftsjahres 0 0
Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres 2 0

Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns

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Gezeichnetes Kapital
TEUR
Kapitalrücklage
TEUR
Gewinnrücklagen
TEUR
Konzernbilanzgewinn
TEUR
Stand 1. Januar 2022 19.143 21.013 1.056 9.556
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 -695
Stand 31. Dezember 2022 /​ 1. Januar 2023 19.143 21.013 1.056 8.861
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 59
Stand 31. Dezember 2023 19.143 21.013 1.056 8.920
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Summe Konzerneigenkapital des Mutterunternehmens
TEUR
Nicht beherrschende Anteile
TEUR
Gesamt
TEUR
Stand 1. Januar 2022 50.768 1.220 51.987
Konzernjahresüberschuss -695 -195 -889
Stand 31. Dezember 2022 /​ 1. Januar 2023 50.073 1.025 51.098
Konzernjahresüberschuss 59 57 116
Stand 31. Dezember 2023 50.132 1.082 51.214

Konzern-Anhang

(1) Allgemeine Angaben

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist in das Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. 5114 eingetragen. Der Konzernabschluss der ADM Hamburg ("ADM Hamburg Konzern") zum 31. Dezember 2023 wurde wie im Vorjahr nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt.

(2) Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst die Gesellschaften, an denen die ADM Hamburg Aktiengesellschaft direkt mehrheitlich beteiligt ist oder deren Finanz- und Geschäftspolitik durch ADM Hamburg bestimmt wird. Im Rahmen der Vollkonsolidierung werden die folgenden Gesellschaften einbezogen:

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Anteil am Kapital
in %
Silo. P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG, Hamburg 51%
Silo-Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg 51%

Die Silo-Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg, ist persönlich haftende Gesellschafterin der Silo P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG, Hamburg.

Die at Equity bilanzierten Beteiligungen umfassen die folgenden assoziierten Unternehmen:

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Anteil am Kapital
in %
RGL (Rostocker Getreide Lager) GmbH & Co. KG, Hamburg 50%
RGL Management GmbH, Hamburg 50%

(3) Konsolidierungsgrundsätze

Kapitalkonsolidierung von Tochterunternehmen

Die Erstkonsolidierungen der Zugänge zum Konsolidierungskreis erfolgen ab 1. Januar 2010 nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB. Davor erfolgten die Erstkonsolidierungen nach der Buchwertmethode i. S. des § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB in der Fassung vor Änderung durch das BilMoG.

Bei den Erstkonsolidierungen vor 2010 ist auf den Stichtag der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss abgestellt worden. Seit dem 1. Januar 2010 erfolgen Erstkonsolidierungen zu dem Zeitpunkt, zu dem die zu konsolidierenden Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind. Die Aufstellung eines Konzernabschlusses erfolgte erstmalig für das Geschäftsjahr 2008. Die erstmalige Kapitalkonsolidierung der Tochtergesellschaften wurde demzufolge auf den 1. Januar 2008 durchgeführt.

Für Zugänge vor dem 1. Januar 2010 wurde von dem Wahlrecht, im Rahmen der Kapitalkonsolidierung sich ergebende Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit solchen der Passivseite zu verrechnen, Gebrauch gemacht. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung der Konzerngesellschaften zum 1. Januar 2008 entstandenen passivischen Unterschiedsbeträge wurden gemäß § 309 Abs. 2 HGB im Geschäftsjahr 2010 mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Für Zugänge seit dem 1. Januar 2010 werden die aktivischen Unterschiedsbeträge als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.

Sonstige Konsolidierungen

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet. Erträge und Aufwendungen zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden aufgerechnet. Auf eine Zwischenerfolgseliminierung wurde gemäß § 304 Abs. 2 HGB verzichtet, wenn der innerkonzernliche Verrechnungsverkehr für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung war.

Konsolidierung von assoziierten Unternehmen

Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden unter Berücksichtigung von bei der erstmaligen Anwendung identifizierten stillen Reserven und Lasten bzw. Geschäfts- und Firmenwerten und passiven Unterschiedsbeträgen entsprechend der Eigenkapitalentwicklung des assoziierten Unternehmens erfolgswirksam oder erfolgsneutral fortgeschrieben (Equity-Methode) und in der Konzernbilanz im Posten "Anteile an assoziierten Unternehmen" erfasst. Das Ergebnis aus der Änderung des Equity-Werts wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Ergebnis aus assoziierten Unternehmen" ausgewiesen.

(4) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig.

Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:

Gebäude: 20 - 40 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen: 4 - 15 Jahre

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 4 - 10 Jahre

Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind mit dem Wert angesetzt, der sich nach Anwendung der Equity-Methode ergibt.

Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Die sonstigen Verbrauchsstoffe werden durch ein permanentes Inventurverfahren erfasst. Die Waren sind mit bestehenden Einkaufs- und Verkaufskontrakten sowie Waren- und Devisentermingeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst und nach der Einfrierungsmethode bilanziert.

Soweit Risiken nicht vollständig durch die Bildung von Bewertungseinheiten abgedeckt werden bzw. die bestehenden Bewertungseinheiten Ineffizienzen aufweisen, werden Drohverlustrückstellungen gebildet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Per Bilanzstichtag sind insgesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über TEUR 9.065 an eine andere Gesellschaft innerhalb der ADM Gruppe abgetreten. Da das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen nicht übergegangen ist, werden diese Forderungen weiterhin bei der ADM Hamburg AG ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vor dem Bilanzstichtag abgeflossene Beträge, die Aufwand der Folgeperioden darstellen.

Für erhaltene Investitionszuschüsse wurde ein Sonderposten gebildet. Dieser wird parallel zur Abschreibung der betroffenen Gegenstände des Anlagevermögens aufgelöst.

Als Rechnungsgrundlagen für die Bewertung der Pensionsrückstellung dienten die "Heubeck Richttafeln 2018G". Die Erfüllungsbeträge für Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung eines Rechnungszinses von 1,83% p.a. (Vorjahr: 1,78% p.a.) ermittelt. Dabei wurden ein Gehaltstrend von 3,00% p.a. (Vorjahr: 3,00% p.a.), ein Rententrend von 2,25% p.a. (Vorjahr: 2,25% p.a.) sowie unverändert eine Fluktuationsrate von 0,5% p.a. für Beschäftigte im Alter zwischen 20 und 50 Jahren zugrunde gelegt. Soweit die Gesellschaft leistungskongruente Rückdeckungsversicherung zugesagt hat, erfolgt der Ansatz der Rückdeckungsversicherungsanspruch in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags der korrespondierenden Pensionsrückstellungen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,75% p.a. (Vorjahr: 1,44% p.a.) und auf der Grundlage der "Heubeck Richttafeln 2018 G" nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft.

Soweit für Verpflichtungen aus der Altersversorgung und vergleichbaren Verpflichtungen Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB bestehen, sind diese zum Zeitwert angesetzt und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet worden.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Alle in fremder Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

Angaben zur Konzernbilanz

(5) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem Anlagengitter dargestellt, das als Anlage diesem Anhang beigefügt ist. Die Zu- und Abgänge der Anteile an assoziierten Unternehmen enthalten ausschließlich Ergebnisanteile aus der Fortschreibung des Equity-Wertansatzes.

(6) Anteilsbesitz

Der ADM Hamburg Konzern hält 100% der Anteile an der ADM Unterstützungskasse GmbH, Hamburg, die zum 31. Dezember 2022 ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 16.819 sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.700 ausweist.

Wegen untergeordneter Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist die ADM Unterstützungskasse GmbH nicht in diesen Konzernabschluss einbezogen worden.

(7) Waren

In dem Posten sind der Bestand an Waren mit den bestehenden Ein- und Verkaufskontrakten sowie den Waren- und Devisentermingeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst worden.

Bei den gebildeten Bewertungseinheiten handelt es sich um Portfolio-Hedges für die Produktbereiche Ölsaaten und Getreide.

Die gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromänderungen der in den Bewertungseinheiten zusammengefassten Vermögensgegenstände, schwebenden Geschäfte und Finanzinstrumente gleichen sich aufgrund der Bezugnahme auf identische Wertparameter bei der Abwicklung der Geschäfte, die regelmäßig innerhalb des Folgejahres erfolgt, weitestgehend aus.

Zum Bilanzstichtag sind die folgenden Vermögensgegenstände, schwebenden Geschäfte und Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten enthalten:

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31.12.2023 31.12.2022
Nominalwert
TEUR
Zeitwert
TEUR
Nominalwert
TEUR
Zeitwert
TEUR
Waren 22.585 20.691 32.458 31.717
Einkaufskontrakte 91.226 -4.917 75.858 -3.550
Verkaufskontrakte 101.970 4.944 88.479 2.833
Warentermingeschäfte 25.353 214 37.633 1.509
Devisentermingeschäfte 1.032 -16 403 26
20.916 32.535

Zur Sicherung der Preisrisiken aus dem Warengeschäft werden Waren-Termingeschäfte an der EURONEXT (ehemals MATIF) für die ADM Hamburg abgeschlossen.

Zur Sicherung der Risiken aus Devisenkursveränderungen in den offenen Ein- und Verkaufskontrakten sowie den Forderungen und Verbindlichkeiten werden entsprechende Devisentermingeschäfte mit Finanzinstituten vereinbart.

Die ausgewiesenen Zeitwerte wurden mit Hilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bzw. mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt, deren Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Wir verweisen darüber hinaus auf unsere Angaben zum Risikomanagement im Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023.

(8) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen resultieren sowohl aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr als auch aus laufenden Verrechnungen im Rahmen des Cash-Clearing-Systems der ADM Gruppe.

(9) Eigenkapital

Das Grundkapital der ADM Hamburg beträgt zum 31. Dezember 2023 weiterhin TEUR 19.143. Es ist eingeteilt in 748.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Die ADM European Management Holding B.V. & Co. KG, Hamburg, hält an der ADM Hamburg eine Mehrheitsbeteiligung. Im Juli 1996 hat ADM Hamburg mit der ADM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, zwischenzeitlich auf die ADM European Management Holding B.V. & Co. KG verschmolzen, als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

(10) Rückstellungen für Pensionen

Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus Direktzusagen. Von den Erfüllungsbeträgen sind Zeitwerte des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 2.363 (Vorjahr: TEUR 2.872) abgesetzt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen TEUR 2.126 (Vorjahr: TEUR 2.729).

Die Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 528).

Die ADM Hamburg ist eines der Trägerunternehmen der ADM Unterstützungskasse GmbH, Hamburg. Für die mittelbaren Verpflichtungen hieraus ergibt sich im Vergleich der unter Zugrundelegung der "Heubeck Richttafeln 2018 G" ermittelten Erfüllungsbeträge für die zukünftigen Leistungen der Unterstützungskasse zu ihrem Kassenvermögen für die ADM Hamburg ein Fehlbetrag von TEUR 21.296 (Vorjahr: TEUR 21.046).

(11) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern sowie ausstehende Rechnungen. Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen ist wesentlich durch den Rückgang der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus dem Gasbezug getrieben. Von den Erfüllungsbeträgen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit ist ein Deckungsvermögen mit einem Zeitwert in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 117) abgesetzt. Der Zeitwert entspricht den Anschaffungskosten.

(12) Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren sowohl aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr als auch aus laufenden Verrechnungen im Rahmen des Cash-Clearing-Systems der ADM Gruppe sowie aus Ergebnisabführung.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von TEUR 946 (Vorjahr: TEUR 752) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 35).

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 9.065 (Vorjahr: TEUR 5.552) sind besichert durch Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Zum Stichtag bestehen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber den Mitarbeitern aus Lebensarbeitszeit in Höhe von TEUR 13.117 Dabei handelt es sich um angesparte Arbeitszeiten, für welche die Mitarbeiter zu späteren Zeitpunkten einen Freistellungs-/​ oder Auszahlungsanspruch besitzen. Die Verpflichtungen sind in Höhe von TEUR 13.117 durch Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen) gesichert. Die Verpflichtungen und Vermögensgegenstände werden gem. § 246 Abs. 2 HGB saldiert in der Bilanz ausgewiesen. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände betragen TEUR 12.833 (Vorjahr: TEUR 11.393).

Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(13) Umsatzerlöse

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2023
TEUR
Vorjahr
TEUR
Inland 189.262 231.457
Ausland 313.454 302.706
502.716 534.163
Warenverkäufe 291.281 259.933
Dienstleistungen 211.435 274.530
502.716 534.163

(14) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Kursdifferenzen aus der Folgebewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr: EUR 193) enthalten. Ebenso sind Erträge aus Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 35) enthalten.

(15) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

Der Posten enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 366 (Vorjahr: TEUR 3.937).

(16) Zinsen

Die Zinserträge von verbundenen Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 2.274 (Vorjahr: TEUR 488). Die Zinsaufwendungen enthalten solche an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 6.668 (Vorjahr: TEUR 1.202). In den Zinsaufwendungen sind Beträge aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 161 (Vorjahr: TEUR 377) enthalten.

(17) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der Posten enthält Steuern betreffend die Dividende an die Minderheitsaktionäre.

(18) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn

Das Jahresergebnis der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wurde aufgrund eines im Juli 1996 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der ADM European Management Holding B.V. & Co. KG, Hamburg, übernommen.

Sonstige Angaben

(19) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Dieser Posten betrifft die folgenden Verpflichtungen:

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31.12.2023
TEUR
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 3.265
Bestellobligo für Anlagevermögen 13.969

(20) Aufgliederung der Anzahl an Arbeitnehmern nach Gruppen

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2023
Gewerbliche Arbeitnehmer 323
Angestellte 144
467

(21) Organe der Gesellschaft

Vorstand:

Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld, Vorstand, Vorsitzende

Candy Siekmann, Vorstand

Aufsichtsrat:

Dr. Kai-Uwe Ostheim, Vice President Sustainability Portfolio der Archer Daniels Midland Company

Anke Kühnel (stv. Vorsitzende), HR Operations Director Germany and Poland

Sandra Schürer (Arbeitnehmervertreterin)

(22) Angaben zu Organen der Gesellschaft

Die kurzfristig fälligen Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 betragen TEUR 1.060 (Vorjahr: TEUR 897).

Die Pensionszahlungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sowie die Hinterbliebenen früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 420 (Vorjahr: TEUR 420). Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern bzw. ihren Hinterbliebenen beträgt zum 31. Dezember 2023 bei der ADM Hamburg TEUR 4.776 (Vorjahr: TEUR 5.931).

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr keine Vergütungen für seine Tätigkeiten.

(23) Mutterunternehmen gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 7 HGB

Die ADM Hamburg erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, welcher am Sitz der Gesellschaft erhältlich ist und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Die ADM Hamburg wird in den Konzernabschluss der Archer Daniels Midland Company, Chicago, Illinois/​USA, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss mit Geschäftsbericht ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich. Darüber hinaus wird er im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

(24) Befreiung nach § 264b HGB

Die Silo P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG macht von den Vorschriften des § 264b HGB Gebrauch und verzichtet auf die Erstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie auf die Offenlegung des Jahresabschlusses.

(25) Honorar des Abschlussprüfers

Im Geschäftsjahr 2023 hatte die ADM Hamburg Aufwendungen für Honorare des Abschlussprüfers für Zwecke der Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Höhe von TEUR 180 (Vorjahr: TEUR 180).

(26) Nachtragsbericht

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage haben, bekannt.

 

Hamburg, 28. März 2024

Der Vorstand

Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld

Candy Siekmann

Entwicklung des Anlagevermögens

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Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software
EUR
Geschäfts- oder Firmentwert
EUR
Gesamt
EUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2023 868.230 2.365.173 3.233.403
Zugänge 0 0 0
Abgänge 0 0 0
Umbuchungen 0 0 0
Stand am 31. Dezember 2023 868.230 2.365.173 3.233.403
Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2023 852.982 2.365.173 3.218.155
Abschreibungen des Geschäftsjahres 4.555 0 4.555
Abgänge 0 0 0
Stand am 31. Dezember 2023 857.537 2.365.173 3.222.710
Buchwerte
31. Dezember 2023 10.693 0 10.693
31. Dezember 2022 15.248 0 15.248
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Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
EUR
Technische Anlagen und Maschinen
EUR
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
EUR
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
EUR
Gesamt
EUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2023 155.079.394 347.310.216 6.568.536 26.962.415 535.920.561
Zugänge 0 0 795.140 21.215.838 22.010.977
Abgänge 70.158 1.110.058 0 0 1.180.216
Umbuchungen 6.102.758 18.936.011 1.297.991 -26.336.760 0
Stand am 31. Dezember 2023 161.111.994 365.136.170 8.661.666 21.841.493 556.751.323
Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2023 111.611.169 278.173.303 6.103.934 0 395.888.406
Abschreibungen des Geschäftsjahres 2.048.891 10.481.743 511.687 0 13.042.321
Abgänge 21.494 178.251 0 0 199.745
Stand am 31. Dezember 2023 113.638.566 288.476.795 6.615.620 0 408.730.982
Buchwerte
31. Dezember 2023 47.473.428 76.659.374 2.046.046 21.841.493 148.020.341
31. Dezember 2022 43.468.225 69.136.913 464.602 26.962.415 140.032.155
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Finanzanlagen Gesamt
Anteile an verbundenen Unternehmen
EUR
Anteile an assoziierten Unternehmen
EUR
Gesamt
EUR
EUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2023 25.565 6.249.756 6.275.321 545.429.285
Zugänge 0 0 0 22.010.977
Abgänge 0 0 0 1.180.216
Umbuchungen 0 0 0 0
Stand am 31. Dezember 2023 25.565 6.249.756 6.275.321 566.260.047
Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2023 0 2.749.756 2.749.756 401.856.317
Abschreibungen des Geschäftsjahres 0 0 0 13.046.876
Abgänge 0 0 0 199.745
Stand am 31. Dezember 2023 0 2.749.756 2.749.756 414.703.448
Buchwerte
31. Dezember 2023 25.565 3.500.000 3.525.565 151.556.599
31. Dezember 2022 25.565 3.500.000 3.525.565 143.572.968

Konzernlagebericht und Lagebericht für das geschäftsjahr 1. januar bis 31. dezember 2023

DER ADM HAMBURG AKTIENGESELLSCHAFT

Grundlage des Konzerns /​ der Gesellschaft

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist in den weltweit operierenden Konzern der Archer Daniels Midland Company (ADM) eingebunden. Der wirtschaftliche Erfolg des Konzerns der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wird durch diese Einbindung wesentlich begünstigt. Die Vorteile liegen in dem internationalen und technischen Know-how, der Forschung und Entwicklung und der umfassend vorhandenen Erfahrungen im Konzernverbund. Die Investitionskraft der Gruppe ist ein Garant für stetigen Fortschritt, auch am Standort Hamburg.

ADM ist ein globaler Marktführer in der Verarbeitung von Ölsaaten, Mais und anderer landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie Hersteller von Aromen und Geschmacksstoffen. ADM verfügt über ein Netzwerk zum Transport von landwirtschaftlichen Rohwaren und beschäftigt mittlerweile ca. 42.000 Mitarbeiter in 750 Standorten, davon 300 Lebens- und Futtermittelproduktionsanlagen und 440 Beschaffungsstandorten von Agrarrohstoffen sowie 64 Innovations-Zentren. Wachstum wird sowohl organisch als auch durch strategische Zukäufe generiert. Auch in der Herstellung nachwachsender und umweltschonender Kraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol ist ADM weltweit einer der Marktführer.

Der Konzern der ADM Hamburg Aktiengesellschaft

Auch der Konzern der ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist ein führender Verarbeiter von Ölsaaten, Sojabohnen und Rapssaat, in Europa. Die Gesellschaft ist in den Bereichen des Lagerns und Umschlagens von landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie der Weiterverarbeitung von pflanzlichen Ölen und Fetten aktiv.

Die Aktivitäten des Konzerns sind in zwei Geschäftsfelder unterteilt: Ölmühle und Weiterverarbeitung.

Im Geschäftsfeld Ölmühle werden die traditionellen Aktivitäten der Ölsaatenverarbeitung zusammengefasst, wie Erfassung, Transport und Lagerung landwirtschaftlicher Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigerzeugnisse. An den Standorten in Hamburg und Magdeburg-Rothensee betreiben wir konzerneigene Silo- und Umschlagsbetriebe. In Rostock sind wir zusammen mit der BAT Agrar GmbH & Co. kG, Ratzeburg zu je 50 % an der Rostocker Getreide Lager GmbH & Co. KG beteiligt und in Hamburg halten wir 51 % an dem Exportsilo Silo P. Kruse GmbH & Co KG. Die Hafenumschlagsbetriebe bilden wichtige Knotenpunkte für die Versorgung der Produktionsanlagen und die Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen.

Das Werk Hamburg ist der größte Verarbeiter von Ölsaaten in der deutschen ADM-Gruppe und eine der größten Ölmühlen zur Verarbeitung diverser Ölsaaten weltweit. Die verarbeitete Saat wird zu pflanzlichem Rohöl, welches im Produktionsschritt Raffination zu hochwertigem Raffinat weiter veredelt wird. Wichtigster Kunde für diese Raffinate ist die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie. Die bei der Verarbeitung von Ölsaaten als Koppelprodukt entstehenden proteinhaltigen Schrote werden an die Futtermittelindustrie verkauft.

Im Geschäftsfeld Weiterverarbeitung bündeln wir die Herstellungsprozesse zur Produktion von Raffinaten, Biodiesel und Pharmaglyzerin.

Biodiesel wird nahezu ausschließlich als Beimischungskomponente zum herkömmlichen Diesel an die europäische Mineralölindustrie geliefert oder exportiert. Die Umesterung von pflanzlichen Ölen zu Biodiesel und Rohglyzerin sowie die Veredelung des Rohglyzerins zu Pharmaglyzerin erfolgt im Werk Hamburg.

Das Werk Hamburg verarbeitet alle Produkte im Auftrag der ADM International Sàrl (ADMI), Rolle, Schweiz, und der Olenex Sàrl, Rolle, Schweiz. Olenex Sàrl ist eine Tochtergesellschaft der Olenex Holdings B.V., welche selbst ein Partnerunternehmen der ADMI und der Wilmar Europe Holdings B.V., Rotterdam, Niederlande (Wilmar) ist. Die Partnerschaft zwischen ADM und Wilmar dient einer verbesserten Präsenz in Europa für die Vermarktung von Vollraffinaten und Fetten, hergestellt in den europäischen, vornehmlich deutschen und niederländischen, Werken.

Die Handelsaktivitäten werden in der Sparte Rothensee Trading gebündelt. Die Sparte handelt im Wesentlichen mit Getreide.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft bezieht Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von der ADM Shared Services Center Europe Sp. z.o.o., Poznan, im Rahmen eines Servicevertrages. Dabei werden die Dienstleistungen teilweise an andere Dienstleister ausgelagert, die weltweit Leistungen für ADM erbringen. Wesentliche Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung sind dabei an einen Dienstleister mit Sitz in Indien ausgelagert. Controllingleistungen werden für alle deutschen Standorte am Standort Hamburg erbracht. Die an den Standorten verbliebenen Serviceteams aus den Bereichen Finanzen, Human Resources und IT (EDV) bieten ihre Dienstleistungen aus der ADM EMEA Corporate Services GmbH für alle deutschen und teilweise in der Konzernregion EMEAI an. Eine vereinfachte Umlage der Servicekosten auf alle Bezieher dieser Leistungen war der Haupttreiber für die Bündelung dieser Serviceleistungen bei diesem Arbeitgeber. Eine weitergehende Standardisierung und Harmonisierung der Prozesse wird auch hier fortgeführt.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist im Jahr 2021 dem "Original Receivables Transfer Agreement" innerhalb des ADM Konzerns beigetreten. Danach erwirbt die ADM Ireland Receivables Company Ltd, Dublin, Irland von Zeit zu Zeit Forderungen von der ADM Hamburg AG. Die ADM Hamburg AG bleibt nach Verkauf der Forderungen weiterhin für die Verwaltung und den Einzug der Forderungen zuständig. Per Bilanzstichtag sind insgesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über TEUR 9.065 abgetreten.

1. Die Ölmühle und ihr Markt

Die "Konjunkturprognose Deutschland Frühjahr 2024" vom Hamburger Weltwirtschaftsinstitut (HWWI Prognosen) rechnet für das Jahr 2023 mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts von 0,3% und geringem Erholungspotential für die beiden kommenden Jahre '24 und '25. Dies allerdings nur, wenn die geopolitischen Konflikte nicht weiter eskalieren. Im Verlauf des Jahres 2023 hat sich die Inflation verringert und die Arbeitskosten aufgrund hoher Lohnabschlüsse deutlich gesteigert. Der Lebenshaltungskostenindex soll sich der 2% Marke weiter annähern. Hierzu sollte die Politik ihren Beitrag zum Erreichen der Werte durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der inländischen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft leisten. Diese Prognosen stehen laut HWWI unter der Prämisse, dass sich die geopolitische und damit auch die weltwirtschafte Lage nicht weiter verschlechtern und die Wirtschaftspolitik geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der inländischen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft beschließt.

Der private Konsum und Investitionen lagen weiterhin unter Vorkrisenniveau. Der Wiederanstieg des Leistungsbilanzüberschusses auf 280 Mrd. Euro in 2023, von 171 Mrd. Euro im Jahr 2022, resultiert im Wesentlichen aus einem noch stärkeren Rückgang der Importe als der Exporte laut HWWI Prognosen.

Die Ölmühlenindustrie ist eine energieintensive Branche. Trotz der eigenen Erzeugung von Strom und Dampf sind die Entwicklungen der Strom und Gaspreise für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft von großer Bedeutung. Die Preisentwicklung für Energie hängt u. a. auch vom Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa ab, also dem Energiemix. Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) berichtet über eine Verdoppelung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien seit 2013 und einer Halbierung aus den übrigen Energieträgern. Dabei ist der Anteil der Windenergie und Photovoltaik stärker angestiegen. Windkraft (on- und offshore) sowie die Energiegewinnung aus Bioenergie liefern beständig hohe Niveaus. In 2023 wurden die letzten verbliebenen Atomkraftwerke vom Netz genommen, seither gibt es keinen Atomstrom mehr aus Deutschland, allerdings Importe aus EU-Nachbarländern. Preise für Strom und Gas sind im Verlauf des Jahres 2023 gefallen und bewegten sich auf stabil höheren Niveaus im Vergleich zu den Jahren vor 2021. Die von der Bundesregierung entworfene Strom- und Gaspreisbremse waren für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft insofern nicht relevant, da sie die erforderlichen Kriterien zum Erhalt der Förderung nicht erfüllen konnte. Darüber hinaus lagen nach Einführung der Gesetze die Preise wiederkehrend für beispielsweise Gas unterhalb des Grenzpreises und somit war eine Förderung für alle Branchen gänzlich ausgeschlossen.

Auch in 2023 hat die Politik auf europäischer und nationaler Ebene mit neuen Regulierungen und Gesetzen die Ölmühlenindustrie belastet. Eine Vielzahl der Regulierungen haben direkten oder indirekten Einfluss auf unsere Aktivitäten, bedeuten zukünftig neue Berichtspflichten oder einen erheblichen Dokumentationsaufwand für die Erbringung von Nachweispflichten. Das vergangene Jahr hat also wenig bis gar nichts im Zusammenhang der laufend diskutierten Entbürokratisierungsbestrebungen gebracht. Im Gegenteil, die Anforderungen nehmen ständig zu. Im Folgenden werden nur die wesentlichsten Änderungen berichtet.

Die Raffination von vegetabilen Ölen ist ein zentraler Geschäftsbereich der Weiterverarbeitung bei der ADM Hamburg Aktiengesellschaft. Die im Werk Hamburg produzierten Öle gehen in den Lebensmittelsektor oder in technische Verwendungen. Bei den Raffinaten für die Lebensmittelindustrie sind unerwünschte Einträge von gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH) und aromatischen Kohlenwasserstoffen (MOHA) schon seit Jahren bekannte Kontaminanten, die derzeit verstärkt in den Fokus rücken.

Im Dezember 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur gesetzlichen Regulierung dieser Kontaminanten vorgelegt. Die Ölmühlenindustrie ist bestrebt qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel und Futtermittel herzustellen, deshalb wurden in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Einträge von Kontaminanten zu klären und Minimierungsmaßnahmen umzusetzen wie beispielsweise Verbesserungen in der Analytik, der Identifizierung von Kontaminationsquellen, die Sensibilisierung der Lieferkette und auch Forschungsprojekte. Dabei bleiben die Identifizierung und Beseitigung von Eintragsquellen die Kontaminationen während des Anbaus, der Lagerung und des Transports von Rohstoffen herausfordernd. Vor der Regulierung von Höchstgehalten müssen erst die analytischen Herausforderungen gelöst werden, einschließlich der Entwicklung validierter Methoden für alle Lebensmittel-Matrizes als auch die Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen sichergestellt sein. Der Bereich Forschung und Entwicklung unseres Kontaminanten Labors am Standort Hamburg, kann hier möglicherweise einen Beitrag leisten. Grundsätzlich sollten Höchstgehalte auf wissenschaftlich fundierten Ansätzen basieren und angemessene Übergangsfristen berücksichtigt werden. Eine gesetzliche Regelung sollte die Produktion von Rohstoffen in Europa nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft nutzt n-Hexan als Lösemittel zur Extraktion des Ölanteils aus der Bohne oder Saat. Hexanemissionen werden u. a. in der 31. BundesImmissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt. Am 14. Dezember 2023 wurde die 31. BImSchV ohne eine branchenspezifische Ausnahmeregelung mit einem Emissionsgrenzwert von 20 mg/​m 3 vom Bundestag beschlossen. Bis heute gibt es keine technischen Lösungen, die sicher diesen Grenzwert einhalten und von den Herstellern garantiert werden. Darüber hinaus interpretieren die zuständigen Länderbehörden die Einhaltung des Grenzwertes unterschiedlich was zu Rechtsunsicherheit und einer Ungleichbehandlung innerhalb der Branche führt. Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft wird in den kommenden Jahren signifikante Investitionen zur Einhaltung dieses Grenzwertes tätigen müssen und steht in einem ständigen Austausch mit der zuständigen Behörde.

Die European Deforestation Regulation (EUDR) ist eine EU-Verordnung, die sicherstellen soll, dass Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden dürfen. Sie betrifft verschiedene Rohstoffe wie u. a. Soja, Palmöl, Rindfleisch und Holz. Die Verordnung erfordert von Unternehmen Nachweise und Sorgfaltspflichten, um sicherzustellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft und wird ab dem 30. Dezember 2024 EU-weit angewendet. Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist als einer der größten Sojabohnen-Verarbeiter in der EU von dieser Regulierung betroffen und arbeitet weltweit mit Kollegen an einer Lösung zur Einhaltung der Anforderungen an unsere internationalen Lieferketten.

Die nationale und EU weite Umsetzung durch Behörden stößt jedoch für alle betroffenen Branchen auf Schwierigkeiten, darunter die Rückverfolgung der Waren mittels Geodaten, segregierte Lieferketten, unklare Anforderungen an Dokumente und Rechtsunsicherheit. Die EUDR zielt darauf ab, transparente Lieferketten zu schaffen, aber die aktuelle Umsetzung und Kommunikation mit betroffenen Ursprüngen sind unzureichend. Die Notwendigkeit einer genauen Rückverfolgung von Waren mittels Geodaten ist finanziell und zeitlich sehr anspruchsvoll, insbesondere für Herkunftsländer mit begrenzten Ressourcen. Die vollständige Segregation von Massenschüttgütern ist kaum machbar und birgt ein erhebliches Risiko der Vermischung. Die Generierung großer Datenmengen durch Rückverfolgungsnachweise erfordert erheblichen Aufwand und eine IT-Infrastruktur, die noch nicht vorhanden ist. Es besteht Unklarheit darüber, welche Referenzkarten akzeptiert werden und wie Unternehmen rechtskonforme Ware beschaffen können. Die EUDR erfordert umfangreiche Legalitätsnachweise von Unternehmen und eine transparente Lieferkette, jedoch fehlen klare Richtlinien zur Beschaffung dieser Nachweise und zur Zusammenarbeit mit Herkunftsländern.

Im vergangenen Jahr blieb der Biokraftstoffsektor, wie in den Vorjahren, spannend. Am 31. Oktober 2023 wurde die finale Fassung der Erneuerbaren Richtlinie III (RED III) im Amtsblatt der EU veröffentlicht und diese trat folglich am 20. November 2023 in Kraft. Die Richtlinie ersetzt die RED II und definiert neue, ambitioniertere Ziele für den Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehr bis einschließlich 2030. Die Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 21. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Inhaltlich sind die folgenden Punkte der RED III hervorzuheben: Die Mitgliedsstaaten haben eine Wahlmöglichkeit zwischen einem energetischen Ziel, 25,0 % Anteil der Gesamtenergiemenge, oder eines Treibhausgas (THG) - Minderungsziels mit einer erforderlichen Reduktion von 14,5%. Es ist hervorzuheben, dass Deutschland mit der THG-Quote den rechtlichen Rahmen seit Jahren bereits über einen THG-Minderungspfad definiert hat, der die RED III Ziele sogar überbietet (25% bis 2030). Es ist davon auszugehen, dass Deutschland bei der nationalen Umsetzung auf diesem Pfad bleibt und es wäre zu hoffen, dass die ambitionierteren Ziele weiterhin Bestand haben werden. Außerdem bezieht die RED III mit dem Luft- und Schiffsverkehr weitere Verkehrsträger mit ein, die nicht Gegenstand der vorangegangenen RED II waren. Da sich dadurch die Grundgesamtheit der Energiemenge als Referenz zur Zielerreichung erhöht, geht damit theoretisch ein positiver Effekt auf die bestehende Begrenzung für Anbaubiomasse-basierte Biokraftstoffe einher, da sich diese Begrenzung prozentual auf die Gesamtenergie bezieht. Inwiefern sich dies in der nationalen Umsetzung durchschlägt, bleibt fraglich und die politischen Forderungen für einen kompletten Ausstieg aus dieser Art von Biokraftstoffen hat weiterhin Bestand, wenngleich derzeit keine konkreten Versuche bekannt sind für diesen Willen Mehrheiten in der bestehenden Koalition zu finden. Zugleich werden Erfüllungsoptionen jenseits konventioneller Biokraftstoffe weiter gestärkt: Es bleibt die Option der Mehrfachanrechnung für sogenannte fortschrittliche Biokraftstoffe entsprechend Annex IX der Richtlinie bestehen und der fossile Vergleichswert für EE-Strom auf der Straße und im Schienenverkehr wurde nahezu verdoppelt. Der Wettbewerb der verschiedenen Erfüllungsoptionen zur THG-Minderung im Verkehr wird dadurch potentiell zu Lasten konventioneller Biokraftstoffe, bzw. einfach angerechneter Erfüllungsoptionen, verzerrt. Eine sorgfältige Beobachtung der weiteren Entwicklung auf nationaler Ebene bleibt von höchster Bedeutung. Konkrete Informationen zur nationalen Umsetzung in Form eines Referentenentwurfes werden frühestens nach der politischen Sommerpause 2024 erwartet.

Die deutsche und europäische Biodieselindustrie blickt nicht nur mit Spannung auf die zukünftige Entwicklung des rechtlichen Rahmens für Biokraftstoffe, sondern wird auch von Sorgen durch die anhaltende Importsituation aus China begleitet. Die Beobachtungen im Laufe des Jahres 2023 manifestieren die Bedenken, die bereits in Q4 2022 aufkamen: Nicht nur, dass ein sprunghafter Anstieg der Import-Menge an sich festgestellt wurde, die Tatsache, dass der Großteil der Warenflüsse plötzlich als fortschrittlich entsprechend Annex IX-A der Richtlinie (EU) 2018/​2001 (RED II) deklariert wurden, lösten berechtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zertifizierungsentscheidung und deren Deklaration aus. Eine Reihe von Indizien führte nicht dazu, dass Politik, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder Staatsanwaltschaft konkrete Maßnahmen zur Aufklärung und/​oder Prävention ergriffen haben. Die ergriffenen Maßnahmen des betroffenen (Zertifizierungs-) Systemgebers werden von der Branche bisher als unzureichend betrachtet. Demnach bleiben die Risiken auf das Marktgeschehen bis auf weiteres bestehen. Der deutsche Markt hat mit seinen Anreizen für hohe THG-Minderung und der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Biokraftstoffmengen eine besondere Anziehung für solche Warenflüsse. Jedoch besteht Einigkeit zwischen Politik und Industrie für die Notwenigkeit eines Dialoges zur Verschärfung von Maßnahmen zur Betrugsprävention, der in Q2 2024 beginnen wird. Zudem besteht Hoffnung, dass ein parallellaufender Vorgang indirekt Abhilfe leisten könnte: Im Dezember 2023 wurde durch die EU ein Anti-Dumping Verfahren eingeleitet. Als Begründung wurde der durch den deutlich gestiegenen Marktanteil von in China produziertem Biodiesel in der EU, sowie der damit verbundene Preisverfall (ohne einen ersichtlichen kompetitiven Vorteil chinesischer Produzenten) angegeben. Weitere Entwicklungen und Ergebnisse in diesem Verfahren werden für den Sommer 2024 erwartet.

2. Die Rohwarenmärkte

Obwohl der verheerende Krieg in der Ukraine auch im vergangenen Jahr andauerte, sind die Preise für landwirtschaftliche Güter stark gesunken und lagen zum Jahresende schon wieder unter den Preisen der Vorkriegsmonate. Der Weizenkontrakt an der Warenterminbörse in Paris notierte Ende Dezember bei etwa 220 Euro/​t. Raps lag bei ungefähr 440 Euro/​t und die Preise für pflanzliche Öle fielen wieder deutlich unter die Marke von 1.000 Euro/​t. Die Notierung für Sojabohnen in Chicago lag bei rund 13 US$/​Bushel. Zum Vergleich: Mitte 2022 waren die Preise für fast alle genannten Güter ungefähr doppelt so hoch gewesen.

Es gibt vielfältige Gründe für den Rückgang der Preise. Eine Erklärung sind sicherlich die rückläufigen Energiepreise, die sinkende Produktionskosten für den Agrarsektor und niedrigere Preise für Biokraftstoffe bedeuteten. Eine große Rolle spielte aber auch die Exportlogistik der Ukraine. Über weite Strecken des vergangenen Jahres konnten über die Schwarzmeerhäfen große Mengen an Getreide, Ölsaaten, Futtermittel und Öle exportiert werden; zunächst im Rahmen des Exportkorridors, der durch das Abkommen der Ukraine, Russlands, der Türkei sowie der Vereinten Nationen zustande gekommen war, und später dann innerhalb des sogenannten "humanitären" Korridors, den die Ukraine eigenständig eingerichtet hatte. In Kombination mit den stabilen Ausfuhren über die Donaukanäle sowie den Exporten über Land erreichten die monatlichen Ausfuhren der Ukraine das Vorkriegsniveau von 6-7 Mio. t pro Monat und trugen somit erheblich zur weltweiten Versorgung bei. Dabei gelangten überdurchschnittlich große Mengen auf den Markt einiger osteuropäischer Mitgliedstaaten der EU und sorgten dort für ein zwischenzeitliches Überangebot.

Wütende Proteste seitens der Landwirtschaft und zeitweilige Importbeschränkungen auf Ware aus der Ukraine waren bekanntlich die Folge.

Auch die weltweit guten Ernten hatten einen Anteil an der Normalisierung der Versorgungslage. Mit Ausnahme der argentinischen Mais- und Sojabohnenernte gab es bei der weltweiten Getreide- und Ölsaatenproduktion keine nennenswerten Ausfälle zu beklagen. Die Sojabohnen- und Maisproduktion in Brasilien, die Maisproduktion in den USA und die Weizenproduktion in Russland erreichten sogar ein neues Rekordniveau. In der EU fiel vor allem die Rapsernte sehr gut aus. Trotz einer langen Trockenheitsperiode im vergangenen Frühjahr erreichten die Erträge das zweitbeste Niveau der letzten 9 Jahre. Die Anbauflächen lagen sogar auf dem zweithöchsten Niveau der letzten 14 Jahre. Letztlich lag die EU-Ernte bei 20,3 Mio. t. Die deutsche Rapsproduktion wurde auf 4,2 Mio. t geschätzt. Zusammen mit den guten Ernten in Kanada, der Ukraine und Australien hat dies zu einem weiterhin üppigen Rapsangebot auf dem Weltmarkt geführt.

Nicht zuletzt trug eine weltweit schwächelnde Nachfrage nach Agrargütern zum Preisverfall bei. Für die drei bedeutenden Agrargüter Weizen, Mais und Sojabohnen fiel das weltweite Nachfragewachstum geringer aus als im Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Hintergrund dieser Entwicklung waren vor allem die hohe Inflation, eine regional schwache wirtschaftliche Entwicklung, vereinzelte Spätwirkungen von COVID sowie zunehmend schwierige Rahmenbedingungen für den tierischen Veredelungssektor in einigen Ländern der Welt. In Bezug auf den letzten Punkt ist vor allem die EU zu nennen. Veränderte Ernährungsgewohnheiten führen dazu, dass der Pro-Kopf-Verbrauch an Fleisch zurückgeht. Gleichzeitig muss die Landwirtschaft mit immer strengeren Standards in puncto Umwelt- und Tierschutz umgehen. In Deutschland verhindert das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest das Exportgeschäft. Entsprechend sinken die Schweine- und Rinderbestände, und die Mischfutterproduktionszahlen sind rückläufig. In Deutschland beispielsweise sind die Schweinebestände allein in den letzten 5 Jahren um 20 % gesunken!

Hervorzuheben ist auch die Entwicklung auf dem Sojaschrotmarkt in China. Dort schrumpfen seit rund einem Jahr die Bevölkerungszahlen. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Fleisch scheint ebenso seinen Zenit erreicht zu haben, und eine weitere Steigerung der Einsatzraten von Sojaschrot in den Futtermischungen gilt nach Ansicht von Mischfutterexperten als unwahrscheinlich, da die maximal empfohlenen Mengen bereits erreicht sind. Insofern wird China mittel- und längerfristig nicht mehr das Wachstum aufweisen, das der Markt aus den Jahren 2000 bis 2020 kennt.

2.1 Die Ölmühle

Die Auslastung der Anlagen zur Verarbeitung von Sojabohnen und Rapssaat war im Berichtszeitraum zufriedenstellend und lag für beide Rohwaren nahezu auf, bzw. leicht über Vorjahresniveau. Insbesondere die Nachfrage nach vegetabilen Ölen für die Verarbeitung von Biodiesel hat für stabile Verarbeitungsmengen in der Ölmühlegesorgt. Die Nachfrage nach Proteinschroten hat sich in etwa auf Vorjahresniveau gehalten. Damit konnten unsere Schrote in die jeweiligen Regionen in und um Deutschland herum abgesetzt werden. Die Nachfrage nach Mittelproteinschroten ist marginal stärker als nach Hochproteinschroten.

Die Produktion bei der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wurde im Jahr 2023 durch die jährlich wiederkehrenden, geplanten Stillstände auf den jeweiligen Produktionslinien unterbrochen. Größere Reparaturmaßnahmen bei einzelnen wesentlichen Anlagenteilen haben teilweise zu verlängerten Stillstandzeiten geführt. Investitionen in größere Anlagenteile in 2022 haben in 2023 zu verlängerten Stillstandzeiten auf der Verarbeitungslinie Ölsaaten geführt, da die neuen Anlagen mit erheblichen Mängeln behaftet waren und so zu erhöhtem Reparaturaufwand geführt haben.

Die Wasseranbindung zum Abladen von Schiffen der Panmaxklasse und die flexible Steuerung der Verarbeitungslinien am Standort Hamburg waren auch im Jahr 2023 wertvoll, um zeitnah und wiederkehrend auf sich ändernde Marktgegebenheiten zu reagieren. Die Versorgung der Ölmühle mit landwirtschaftlichen Rohwaren war zu jedem Zeitpunkt gegeben.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft produziert ihren eigenen Strom und Dampf mit Hilfe von Turbinen und Abhitzekesseln. In 2023 wurden Investitionen getätigt, um den produzierten Dampf effizienter zu nutzen. Gleichzeitig werden dauerhaft Emissionen gemindert, insbesondere der CO 2 Ausstoß reduziert.

Die Pegel auf den logistisch wichtigen Flüssen waren deutlich stabiler im Vergleich zum Vorjahr. Ausschließlich im Februar/​März, sowie September/​Oktober gab es überbrückbare Kleinwasserphasen. Ein unterm Strich rückläufiges Ladungsaufkommen, insbesondere in der Kohleindustrie, sorgten für ein überwiegend stabiles Ratenniveau. Gasölpreise waren über das Jahr verteilt recht volatil mit einem starken Anstieg in der zweiten Jahreshälfte, die für Zuschläge im Europäischen Binnenschiffsverkehr gesorgt haben. Auch im globalen ContainerVerkehr konnte man das erste Mal seit 2020 wieder eine Stabilität erkennen. Die Raten haben sich zum Teil auf unter Pre-Covid Niveau eingependelt. Ausschließlich zum Ende des Jahres kam durch Angriffe der Huthi Rebellen Unruhe in den Markt, was zu erhöhten Kosten und Laufzeiten für die Vermeidung des Suez-Kanals und Umrundung Südafrikas führten.

2.2 Die Silo- und Umschlagsbetriebe

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft hält Beteiligungen an Silobetrieben, die sich vornehmlich am Export beteiligen. Das sind die Betriebe in Hamburg, Silo P. Kruse mit einem Beteiligungsverhältnis von 51% und in Rostock die RGL Rostocker Getreide Lager in einer gleichberechtigten Partnerschaft mit der BAT Agrar GmbH & Co KG, Ratzeburg. Am Standort Magdeburg betreiben wir das Inlandssilo Silo Rothensee für die Vermarktung von Futtermitteln bis in die Tschechische Republik und Aufnahme von Getreide und Ölsaaten für lokale Kunden sowie den Export über den Umschlagsbetrieb in Hamburg.

Die Silo- und Umschlagsbetriebe zeigen im Berichtszeitraum zum Vorjahr eine unterschiedliche Entwicklung auf. Während Silo Rothensee Magdeburg und Silo P. Kruse höheren Umschlagszahlen im Vergleich zum Vorjahr erzielen konnten, hat in Rostock die RGL Rostocker Getreide Lager an Umsatz eingebüßt. Die höhere Auslastung des Silo Rothensee kann im Wesentlichen auf konzerneigene Geschäftsaktivitäten zurückgeführt werden. Die Erfassungssparte der ADM Hamburg Aktiengesellschaft konnte ihre Marktanteile im deutschen Lebens- und Futtermittelbereich halten und ausbauen und damit auch die Auslastung des Silos Rothensee steigern.

Bei Silo P. Kruse wurden die Umschlagszahlen des Vorjahres trotz einer größeren Modernisierungsmaßnahme und damit verbundenen Ladeeinschränkungen wieder auf das Niveau des Vor-Vorjahres zurückgeführt. Fehlender Exportumschlag konnte durch Importe von Ölsaaten insbesondere aus der Ukraine für die eigene Verarbeitung in Hamburg ergänzt werden.

Die Umschlagszahlen des Vorjahres wurden beim Exportsilos RGL Rostocker Getreide Lager nicht erreicht. Aufgrund der schwierigen Wetterbedingungen vor und während der Ernte wurde insbesondere im Norden Deutschlands insgesamt weniger Getreide und hierbei weniger Mahlgetreide und mehr Futtergetreide produziert. Die Nachfrage für Futtergetreide für Mischfutter und Bioethanol auf dem Inlandsmarkt blieb stabil. Der gesamte Getreideexport aus Deutschland heraus blieb 2023 deutlich unter dem Vorjahresniveau.

2.3 Die Weiterverarbeitung

Die konsequente Anwendung von "Performance Excellence" Methoden hat zu deutlichen Verbesserungen in den Abläufen in der Raffination von vegetabilen Ölen und der Biodieselherstellung geführt. Die Verarbeitungsmengen waren im Soja- als auch Rapscrush zufriedenstellend. Insgesamt konnten die Menge in der Raffination gegenüber Vorjahr für Soja-als auch Rapsöl gesteigert werden.

Der Bereich Biodiesel hat im Jahr 2023 die höchste jemals verarbeitet Menge erzielt, lag deutlich über dem Durchschnitt der letzten vier Jahre zusammengenommen und auch deutlich über dem letzten Rekord von 2019. Für die Steigerung der Biodieselproduktionsmengen sind im Wesentlichen prozesstechnische Verbesserungen auf allen Biodieselproduktionslinien verantwortlich. Dadurch konnten regelmäßig wiederkehrende Stillstandzeiten für Reinigungsarbeiten an produktionskritischen Anlagenteilen nahezu gänzlich vermieden werden als auch die energetische Effizienz deutlich verbessert werden. Performance Excellence ist ein Baustein für solche Verbesserungen, gleichzeitig ist aber auch die Verfügbarkeit und Auswertung von Produktionsdaten relevant. Die "Advanced Analytics" Initiative, die vor einigen Jahren am Standort Hamburg umgesetzt wurde, versetzt uns heute in die Lage, Prozess- und Produktionsdaten entsprechend auswerten zu können, um daraus die richtigen Schlüsse für Verbesserungen oder die Vermeidung von Verlusten zu ziehen. Insgesamt konnten Biodieselexporte in Drittländer auf hohem Niveau gehalten werden.

Auch im Bereich Raffination wurde in verbesserte Wärmerückgewinnungsprozesse investiert, die ebenfalls den Erdgasverbrauch mindern und somit zu wiederkehrenden Kosteneinsparungen und Emissionsminderungen führen.

Investitionen am Standort Hamburg in den Um- und Ausbau sowie die Ausstattung eines modernen Laborstandorts für die Forschungs- und Entwicklungsteams der Bereiche Oleochemie und Kontaminanten ist weitestgehend in 2023 erfolgt. Beide Teams haben in den neuen Räumlichkeiten ihre Arbeit aufgenommen. Weitere Investitionen erfolgen in den Um-und Ausbau eines modernen Forschungs- und Entwicklungslabors für den Bereich Lebensmittelöle und -fette. Diese Arbeiten werden in 2024 abgeschlossen.

3. Bericht zur Ertragslage

a. Ertragslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft

In der ADM Hamburg Aktiengesellschaft werden alle Erträge und Aufwendungen aus dem Werk Hamburg, dem Silo Hamburg, dem Silo Rothensee sowie den Sparten Rothensee Trading und Research ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein um EUR 8,7 Mio. geringeres Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 7,4 Mio. vor Ergebnisabführung erzielt.

Wesentlich für diese Ergebnisveränderung ist vor allem ein negatives Ergebnis im Handelsgeschäft mit Getreide und Ölsaaten. Gleichzeitig wirkte sich auch die Verringerung des Ertrages aus dem Lohnverarbeitungsgeschäft des Werkes Hamburg negativ aus. Der Ertrag lag jedoch weiterhin über dem langjährigen Durchschnitt.

Zu ausgewählten Einflussfaktoren nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr von EUR 499,3 Mio. (Vorjahr EUR 531,1 Mio.) betreffen überwiegend das Werk Hamburg mit EUR 184,8 Mio. (Vorjahr EUR 253,4 Mio.) sowie die Sparte Rothensee Trading mit EUR 291,5 Mio. (Vorjahr: EUR 259,8 Mio.). Der Umsatzrückgang resultiert mithin mit EUR 69 Mio. wesentlich aus der Lohnverarbeitung im Werk Hamburg. Gegenläufig sind die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 32 Mio. in der Sparte Rothensee Trading angestiegen.

Die Umsatzerlöse im Werk Hamburg lagen trotz des Rückgangs immer noch über dem langjährigen Durchschnitt. Dies ist wesentlich durch das weiterhin erhöhte Preisniveau für den weiterbelastbaren Energieaufwand für die Auftragsverarbeitung verursacht.

Der Rohertrag aus dem Handelsgeschäft der Sparte Rothensee Trading ist von EUR 12,6 Mio. auf EUR 5,0 Mio. zurückgegangen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit EUR 1,1 Mio. über dem Vorjahr .

Der Rückgang des Materialaufwandes um EUR 33,5 Mio. auf EUR 383 Mio. (Vorjahr EUR 416 Mio.) ist im Wesentlichen durch einen geringeren Aufwand, wesentlich im Bereich Energie, im Werk Hamburg verursacht.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen von EUR 12,7 Mio. (Vorjahr EUR 11,5 Mio.) enthalten in beiden Geschäftsjahren nur planmäßige Abschreibungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um EUR 8,8 Mio. auf EUR 44,8 Mio. (Vorjahr EUR 36,0 Mio.). Der Anstieg resultiert wesentlich aus höheren Aufwendungen für Reparaturen (+ EUR 4,1 Mio.) sowie Verwaltungsaufwendungen (+ EUR 2,3 Mio.).

Das Zinsergebnis verschlechtere sich auf EUR -3,7 Mio. (Vorjahr EUR -0,8 Mio.) bedingt durch die gestiegenen Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten im Verbundbereich, die vertraglich auf den Libor Zinssätzen basieren.

Die Aufwendungen aus Ertragsteuern von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.) betreffen wesentlich die Dividende an die Minderheitsaktionäre.

b. Ertragslage des Konzerns

Der Konzernabschluss der ADM Hamburg zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde im Konzern der ADM Hamburg ein Ergebnis nach Steuern von EUR 7,8 Mio. nach EUR 15,4 Mio. im Vorjahr erzielt. Wesentlich für diese Entwicklung ist die sehr deutliche Verschlechterung im Handelsgeschäft der Sparte Rothensee Trading. Gleichzeitig wirkte sich auch die Verringerung des Ertrages aus dem Lohnverarbeitungsgeschäft des Werkes Hamburg negativ aus.

Zu ausgewählten Einflussfaktoren nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr von EUR 502,7 Mio. (Vorjahr EUR 534,2 Mio.) betreffen überwiegend die ADM Hamburg Aktiengesellschaft und dort insbesondere das Handelsgeschäft und die Lohnverarbeitung.

Maßgebliche Ursache für den Rückgang des Materialaufwandes auf EUR 383,6 Mio. (Vorjahr EUR 417,3 Mio.) sind die Aufwendungen im Bereich der Lohnverarbeitung.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen im Geschäftsjahr EUR 13,0 Mio. nach EUR 11,8 Mio. im Vorjahr.

Das Zinsergebnis lag bei EUR -4,6 Mio. (Vorjahr EUR -0,8 Mio.) bedingt durch die gestiegenen Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten im Verbundbereich, die vertraglich auf den Libor Zinssätzen basieren.

Die Aufwendungen aus Ertragsteuern betrugen EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.).

4. Bericht zur Finanzlage

Die Ziele des Finanzmanagements liegen in der Sicherstellung der Liquidität sowie in der Begrenzung der Wechselkursrisiken. Dazu wird die Finanzierung der Geschäftsaktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft sowie aller Tochtergesellschaften unverändert fast ausschließlich durch verbundene Unternehmen der weltweiten ADM Gruppe sichergestellt.

Die im Geschäftsjahr durchgeführten Investitionen des Konzerns in immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen in Höhe von EUR 22,0 Mio. (Vorjahr EUR 27,6 Mio.) wurden durch den Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie aus dem Finanzmanagement der ADM Gruppe sichergestellt.

Liquiditätsrisiken sind aufgrund der Finanzierungsstruktur derzeit weder für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft noch für den Konzern ersichtlich.

Wesentliche Währungspositionen bestehen für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft und den ADM Hamburg-Konzern nicht, da im Wesentlichen in Euro gehandelt wird sowie bestehende Fremdwährungsgeschäfte durch Sicherungsgeschäfte begrenzt werden.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich am Bilanzstichtag wie auch im Vorjahr aus den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie dem Bestellobligo für Anlagevermögen zusammen und bestehen in einer der Geschäftstätigkeit des Konzerns und der ADM Hamburg Aktiengesellschaft angemessenen Höhe.

5. Bericht zur Vermögenslage

Die Vermögenslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns ist wie im Vorjahr weiterhin geordnet.

Im Jahresabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft hat sich die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um EUR 52,1 Mio. auf EUR 194,8 Mio. verringert. Die Veränderung der Aktiva ergibt sich wesentlich aus der Verringerung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und des Vorratsvermögens. Der Rückgang der Vorräte belief sich auf EUR 10,1 Mio.

Der Buchwert des gesamten Anlagevermögens stieg im Vergleich zum Vorjahr um EUR 7,3 Mio. auf EUR 139,6 Mio.

Wesentliche Änderungen auf der Passivseite im Vergleich zum Vorjahr betreffen den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Es wird ein unverändertes Eigenkapital der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 41,2 Mio. ausgewiesen. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme beträgt nunmehr 21,2% (Vorjahr 16,7%).

Im Konzernabschluss sank die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr um EUR 51,9 Mio. auf EUR 205,4 Mio.

Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen auf der Aktivseite Rückgänge in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie den Vorräten

Wesentliche Änderungen auf der Passivseite im Vergleich zum Vorjahr betreffen den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Auf der Passivseite beträgt das Eigenkapital nach Berücksichtigung der Ergebnisabführung der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 7,4 Mio. nunmehr EUR 51,2 Mio. Die Konzern-Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 24,9% (Vorjahr 19,9%).

6. Gesamtaussage zur Lage

Die Vermögens- und Finanzlage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns sind weiterhin geordnet.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ein Ergebnis vor Ergebnisabführung von EUR 7,4 Mio. (Vorjahr EUR 16,1 Mio.) erzielt. Wesentlich für diese Veränderung sind, wie bereits erläutert, die Ergebnisverschlechterung im Bereich des Handelsgeschäftes sowie der Lohnverarbeitung. Im Konzern der ADM Hamburg ergab sich im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 7,8 Mio. (Vorjahr: EUR 15,4 Mio.).

Im Jahr 2024 erwarten wir aus der operativen Geschäftstätigkeit unter der Annahme einer vergleichbaren zukünftigen Auslastung durch unsere Auftraggeber ein normalisiertes Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres.

Zu möglichen Risiken aus dem Ukrainekonflikt wird auf den entsprechenden Passus in diesem Lagebericht verwiesen.

Das für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 prognostizierte Ziel, ein Ergebnis auf dem Niveau der Geschäftsjahre bis 2021 zu erzielen, konnte aufgrund der im Abschnitt 3 aufgeführten Sachverhalte übertroffen werden.

7. Prognosebericht

Das Jahr 2024 hat holprig begonnen. Es gab zahlreiche politische Querelen hinsichtlich Haushalts- und Wirtschaftspolitik, kritische Diskussionen über Standortqualität und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, eine angespannte geopolitische Lage und überdurchschnittlich viele Streiks. Die Gefährdung der Schifffahrt im Roten Meer hat viele Reedereien veranlasst, ihre Schiffe um Afrika herum zu leiten, was wiederum zu Lieferverzögerungen und zeitweiligen Produktionsstillegungen auch hierzulande geführt hat. Zahlreiche Streiks hatten direkte und indirekte wirtschaftliche Einschränkungen zur Folge. All das kann zu einer geringeren Wirtschaftstätigkeit in Q1 2024 als Q4 2023 führen. In diesem Fall - zwei Quartale in Folge ein Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts - würde das eine Rezession bedeuten.

Für Verbraucher verbessern sich die Rahmenbedingungen langsam. Die Inflation ist auf dem Rückzug, die bisherigen und laufenden Lohnverhandlungen, einschließlich der Inflationsprämien, liegen oberhalb der aktuellen Teuerungsrate und führen damit wieder zu realen Einkommenszuwächsen. Zinsmärkte ändern sich möglicherweise, was Sparen weniger lukrativ und kreditfinanzierte Ausgaben attraktiver machen könnte. Für Verbraucher hat sich der Preisanstieg vergangener Jahre abgeschwächt, auch für Nahrungsmittel. Hauptgrund hierfür sind geringere Energiepreise, trotz der Anfang dieses Jahres weggefallenen Energiepreisbremsen und CO 2 -Preiserhöhung gegenüber dem Vorjahr. Die Krise in Nahost hat die Ölpreise anders als in ähnlichen früheren Phasen nicht weiter in die Höhe getrieben und halten sie auf höheren Niveaus.

Die nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil erforderlichen Kürzungen im laufenden Haushalt sowie beim Klima- und Transformationsfond und die sich daraus ergebenden Diskussionen um Schuldenbremse, Sozialausgabenkürzungen und Steuererhöhungen hat die Debatte um Standortbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft angeheizt. Deutsche Unternehmen bekunden, künftige Investitionen und ihre Produktionen ins Ausland zu verlagern bei gleichzeitig teils hochsubventionierten ausländischen Investitionen hierzulande. Die derzeitigen Haushaltsprobleme hemmen die Finanzierung zukunftsrelevanter Investitionen, lähmen den Wachstums- und Transformationsprozess und erschweren damit die Überwindung der aktuellen Wachstumsschwäche. Es fehlt an klaren, unbürokratischen Konzepten zur Verbesserung der inländischen Rahmenbedingungen.

Strom- und Gaspreise sind noch nicht auf Vorkriegsniveau gefallen, verteuern also die Produktion nach wie vor für unser energieintensives Unternehmen und verschlechtern die Wettbewerbsposition. An den Börsen reagieren Preise für beide Produkte volatiler, was teilweise auch der angespannten geopolitischen Lage geschuldet ist.

Performance Excellence, Advanced Analytics und weitere analytische und systemunterstützende Programme werden in den kommenden Jahren für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft eine wichtige Rolle für eine weiterentwickelte, effiziente und ressourcenschonende Herstellung unserer Produkte spielen. Hierfür werden auch die Prozessleitsysteme für das gesamte Werk sukzessive umgestellt, um den Industrie 4.0 Standard am Standort Hamburg baldmöglichst zu erreichen.

Seit Jahresbeginn hat sich die Versorgungslage für Grundnahrungsmittel, wie Weizen, weiter erholt. Im März war die Weizennotierung in Paris kurzzeitig unter die Marke von 190 Euro/​t, gefallen. Die Notierung für Raps ist stabil bei knapp 450 Euro/​t und die Preise für pflanzliche Öle liegen weiterhin deutlich unter der Marke von 1.000 Euro je Tonne.

Die Aussichten für die kommende Ernte auf der nördlichen Halbkugel sind vielversprechend. Der Winter ist fast überall mild verlaufen. Nennenswerte Auswinterungsschäden gibt es nicht. Gleichzeitig sind die Böden gut mit Feuchtigkeit gefüllt. Einzig im Nordwesten Europas sind Verluste zu erwarten. Hier musste aufgrund der anhaltenden Regenfälle im Herbst die Aussaat von Winterweizen um bis zu 1 Mio. ha eingeschränkt werden. Die Bestände sehen lokal lückenhaft aus, was nicht nur für den Weizen, sondern auch für Wintergerste und -raps gilt. Dies gilt vor allem für Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Profitieren dürfte die Aussaat von Sommerungen. Für die Sommergerste, Leguminosen sowie Mais und Sonnenblumen wird ein Flächenzuwachs erwartet.

Alles in allem ist für die Nordhalbkugel von guten Ernten auszugehen. Sollten es keine Wetterkapriolen zwischen Mai und Juli geben, werden die weltweiten Angebotsbilanzen also komfortabel bleiben. Die Gemüter in der Landwirtschaft werden dies nicht unbedingt beruhigen. Während die Preise für viele landwirtschaftliche Güter inzwischen wieder recht niedrig sind, haben die Produktionskosten nicht so stark nachgegeben mit entsprechenden Auswirkungen auf die Margen. Insofern werden die agrar- und handelspolitischen Entscheidungen in Brüssel weiterhin mit Spannung zu beobachten sein. Dies gilt auch für die Entscheidung über mögliche Importbeschränkungen auf Produkte aus Russland und der Ukraine. Aktuelle Vorschläge der Europäischen Kommission beinhalten eine Quote auf Getreideeinfuhren aus der Ukraine und Zölle auf Getreide und Ölschrote aus Russland. Dies würde das Angebot in der EU verknappen, vor allem in den östlichen Mitgliedsländern.

Um die Anforderungen an die geänderte 31. BImSchV mit einem Grenzwert von 20mg/​m 3 n-Hexan Emissionen zu erfüllen, muss die ADM Hamburg Aktiengesellschaft mehrstellige Millionenbeträge investieren und schlimmstenfalls alle bisherigen Investitionen in die CO 2 Minderung zu Nichte machen. Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft hat bisher eine Ausnahmeregelung zur Einhaltung des Grenzwertes mit den zuständigen Behörden vereinbart. Jetzt gilt es Investitionen am Standort Hamburg zu tätigen, um die Emissionen über die von den Behörden präferierte Lösung einer thermischen Nachverbrennung zu minimieren. Diese Lösung erfordert den Einsatz großer Mengen an Gas, was wiederum einen negativen Effekt auf unsere Emissionen haben kann. Diese Regelung konterkariert jegliche Anstrengungen zum Klimaschutz.

Mitte März des laufenden Jahres hat der Bundestag einer Beschlussempfehlung durch den Umweltausschuss zugestimmt und damit eine Novelle der 37. BImSchV rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt. Damit werden sogenannte co-hydrierte Pflanzenöle (Co-HVO) zur Anrechnung auf die THG Quote durch verpflichtete Mineralölunternehmen zugelassen. Hierbei handelt es sich um einen Dieselersetzenden Biokraftstoff. Pflanzenöl bzw. biogene Öle werden in entsprechend umgerüsteten Mineralölraffinerien zusammen mit fossilem Mineralöl verarbeitet. Demnach wird die Biokraftstoffproduktion zum Teil in die Hand der verpflichteten Mineralölunternehmen gelegt, es entsteht zusätzlicher Wettbewerb für Anlagen der herkömmlichen Biodieselproduktion. Hervorzuheben ist die Beschränkung der Rohstoffe, die zur Produktion in diesem Verfahren verwendet werden dürfen entsprechend Annex IX-A der Richtlinie (EU) 2018/​2001 (RED II).

Vor dem Hintergrund der bereits erwähnten Zweifel in Bezug auf die Richtigkeit der Deklaration bei importierter Ware, verwundert es, dass in dieser Situation die Nachfrage nach potentiell kritischem Rohstoff weiter stimuliert wird, bevor man diese Vorgänge vollständig aufgeklärt und aufgearbeitet hat.

Am 14. März 2024 hat die EU-Kommission beschlossen, den Delegierten Rechtsakt zur Erweiterung von Anhang IX der der Richtlinie (EU) 2018/​2001 (RED II) zu verabschieden, der eine Unterscheidung zwischen Luftfahrt und anderen Verkehrsträgern bei der Kategorisierung von Rohstoffen beibehält. Die zweimonatige Vetofrist für Rat und Europäisches Parlament läuft bis zum 14. Mai 2024, wobei das Europäische Parlament bis zum 22. April 2024 Zeit für ein mögliches Veto hat. Es wird jedoch erwartet, dass das Europäische Parlament den Rechtsakt nicht ablehnen wird. Auch im Rat zeichnet sich kein Veto ab. Derweil haben am 20. März 2024 fünf Mitglieder des zuständigen ENVI-Ausschusses im Europäischen Parlament schriftlich Einspruch eingelegt. Auch die BLE hat Bedenken gegen die differenzierte Kategorisierung von Rohstoffen je nach Anwendungsbereich geäußert und hält die Regelung für nicht umsetzbar. Das BMUV schlägt eine einheitliche Zertifizierung der Rohstoffe vor und eine nachträgliche Korrektur zum Zeitpunkt der Quotenanmeldung. Die EU-Kommission hat einen Leitfaden zu Implementierungsfragen angekündigt, den das BMUV abwarten möchte. Die nationale Umsetzung wird in die RED III-Umsetzung integriert.

Weiterhin offen ist die Vorlage eines Delegierten Rechtsaktes zur Evaluierung der geltenden high-ILUC Grenzwerte (indirekte Landnutzungsänderung). Gemäß RED III sollte zunächst der Bericht zur Aktualisierung der Flächenexpansionswerte vorgelegt und durch die EU-Kommission durch einen "Implementing Act" veröffentlicht werden. Danach folgt die Vorlage des Delegierten Rechtsakts zur Evaluierung der geltenden high-ILUC-Grenzwerte. Die jeweiligen Deadlines sind bereits 2023 abgelaufen, ein aktueller Zeitplan ist nicht bekannt. Bezüglich der Aktualisierung der Flächenexpansionswerte wurde jüngst eine weitere Verzögerung kommuniziert. Dieser Vorgang hat erhebliche Relevanz für Sojaöl als Rohstoff. Sollte ein Expansionswert für Soja oberhalb des geltenden Grenzwertes entsprechend aktualisierten "Delegated Acts" festgestellt werden, so wäre der europäische Markt für Biodiesel, hergestellt aus Sojaöl, unmittelbar betroffen.

Die EU hat am 5. März 2024 vorläufige Trilogeinigung über die Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten erzielt. Dabei wurden wichtige Änderungen am ursprünglichen Vorschlag vorgenommen, um Definitionen und Zuständigkeiten von EU-Kommission und nationalen Behörden zu konkretisieren. Die Kernpunkte der Einigung umfassen Kriterien zur Bewertung von Verstößen, Leitlinien für Wirtschaftsteilnehmer, Untersuchungen durch die EU-Kommission außerhalb der EU und durch nationale Behörden im Inland, Rücknahme und Beschlagnahme von Produkten bei Verstößen sowie die Einrichtung einer Datenbank über Zwangsarbeitsrisiken. Unternehmen, die die Zwangsarbeit aus ihren Lieferketten eliminieren, können ihre Produkte wieder auf den Markt bringen. Sanktionen bei Nichteinhaltung und eine Übergangsfrist von drei Jahren für die Umsetzung der Verordnung sind vorgesehen.

Das vorgeschlagene EU-Lieferkettengesetz würde die bestehende EU-Lieferkettenrichtlinie ergänzen, da diese nicht das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Produkten auf dem Binnenmarkt abdeckt. Während die bestehende Richtlinie Zwangsarbeit als Verletzung internationaler Abkommen ansieht und Sanktionen vorsieht, konzentriert sie sich auf unternehmerisches Verhalten und bietet keine Möglichkeit, betreffende Produkte zu verbieten. Der Rat der Europäischen Union hat am 15. März 2024 dem EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) zugestimmt, nachdem zwei vorherige Versuche gescheitert waren.

Die belgische Ratspräsidentschaft hat einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der schließlich gebilligt wurde. Dieser Vorschlag hat das Gesetz deutlich abgeschwächt, indem er die Schwellenwerte für Unternehmen erhöht, Übergangsfristen festgelegt und einige Aspekte wie die Definition bestimmter Hochrisikosektoren gestrichen hat. Das EU-Parlament muss dem Gesetz noch zustimmen, was jedoch als wahrscheinlich gilt. Obwohl die CSDDD abgeschwächt wurde, gehen einige ihrer Vorgaben über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus.

Das EU-Parlament hat am 12. März 2024 in erster Lesung die Green Claims-Richtlinie mit großer Zustimmung verabschiedet. Das Ziel des Gesetzes ist es, Greenwashing zu verhindern, indem es Unternehmen untersagt, umweltbezogene Werbeaussagen ohne externe Überprüfung zu verwenden. Diese Aussagen, wie "umweltfreundlich" oder "biologisch abbaubar", sollen nun strenger reguliert werden. Im Bericht wird eine Vereinfachung der Zulassungs- und Überprüfungsverfahren befürwortet, aber auch eine Verschärfung der Kontrollen für Verifizierer festgelegt. Es wird betont, dass diese Verifizierer die Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Bewertungen tragen. Allerdings wird auch festgestellt, dass der Bericht zu einer erhöhten Komplexität in Bezug auf Aussagen zur Klimaneutralität führen könnte. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass Werbeaussagen und ihre Belege innerhalb von 30 Tagen überprüft werden müssen. Aussagen, die ausschließlich auf dem Kauf von CO 2 -Zertifikaten beruhen, sollen verboten bleiben. Unternehmen, die den Anforderungen nicht nachkommen, riskieren Sanktionen, darunter vorübergehende Ausschlüsse von öffentlichen Ausschreibungen oder Geldstrafen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Der Europäische Rat wird voraussichtlich im April seine Position festlegen, und Trilog-Verhandlungen werden erst nach der Europawahl 2024 im Juni beginnen.

Neue genomischen Techniken (NGT) sind nach wie vor relevant für die internationalen Handelsströme und bis jetzt liegt keine neue Regulierung selbiger vor, nur ein erster Entwurf, der seit Veröffentlichung im vergangenen Jahr, heftig diskutiert wird. Die Europäische Kommission hat im Juli 2023 einen Verordnungsvorschlag zur Regulierung von NGT-Pflanzen vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht vor, dass NGT-Pflanzen, die auch auf konventionelle Weise gezüchtet werden könnten und keine artfremden DNA-Sequenzen enthalten, nicht unter die GVO-Vorschriften fallen sollen. Eine zügige Verabschiedung dieser Verordnung ist zielführend, da sie Züchtern in der EU weiterhin erlaubt weltweit effektiv an der Bewältigung landwirtschaftlicher Herausforderungen mitzuarbeiten und Europa dabei zu helfen, seine Ziele zu erreichen.

Auf EU-Ebene gibt es verstärkte Bemühungen von NGT-Kritikern, den Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von NGT abzuschwächen. Die französische Agentur ANSES hat die Gültigkeit der Kriterien zur Unterscheidung von NGT in Frage gestellt, was zu einer Neubewertung durch die EFSA führte. Es besteht Unsicherheit darüber, wie dieser Bericht den Gesetzgebungsprozess beeinflussen wird. Ein Forschungsvorhaben zur Nachweisbarkeit von GVO-Produkten hat Empfehlungen für eine dokumentarische Rückverfolgbarkeit und Prinzipien wie "Due Diligence" und "Chain of Custody" vorgeschlagen. Diese Empfehlungen haben in der Branche EU-weit Besorgnis ausgelöst. Die deutschen Verbände setzen sich gegen diese Vorschläge ein. Auf nationaler Ebene empfiehlt die Expertenkommission Forschung und Innovation der Bundesregierung deutlich, die Anwendung von NGT in der Landwirtschaft zu ermöglichen.

Neue genomische Techniken (NGTs) sind von Bedeutung für die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und die Ernährungssouveränität Europas. Angesichts der Herausforderungen des Klimawandels und der Notwendigkeit, den Einsatz von Ressourcen wie Wasser und Chemikalien zu reduzieren, sind kontinuierliche Innovationen erforderlich. Die Entwicklung neuer Pflanzen, die an Umweltauflagen angepasst sind, wird als entscheidend angesehen, um diesen Zielen gerecht zu werden. Die derzeitige, veraltete Gesetzgebung der Europäischen Union ist nicht auf NGTs zugeschnitten, was die Einführung solcher Pflanzen einschränkt. NGT-Pflanzen sind bereits verfügbar und zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen unterstreichen ihr Potenzial.

Die Bundesregierung hat am 20. März 2024 die Nationale Hafenstrategie beschlossen. Positiv zu bewerten ist, dass die hohe Bedeutung der Seehäfen für den wirtschaftlichen Erfolg und den allgemeinen Wohlstand in Deutschland anerkannt wird. Es wurden strategische Ziele zur Stärkung der Häfen und rund 140 operative Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, mit den verschiedenen Stakeholdern erarbeitet. Bezüglich der für die Häfen dringend notwendigen Aufstockung der Hafenlastenabgeltung gibt es keine konkrete Zusage. Stattdessen soll ein Bund-Länder-Arbeitskreis gebildet werden, in dem die Finanzierungsfrage besprochen und Lösungen erarbeitet werden sollen.

8. Chancen- und Risikobericht

Die Ertragslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns wird wesentlich geprägt durch die Einbindung in die Aktivitäten des weltweit tätigen ADM-Konzerns. Der ADM Hamburg Konzern ist als international tätiger Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten Währungs- und Commodity-Risiken ausgesetzt und in das Risikomanagement des Mutterkonzerns eingebunden. Die Konzernunternehmen der ADM-Gruppe unterliegen einem strikten Risikomanagement. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen sind in internen Richtlinien verbindlich festgelegt. Der Konzernvorstand bedient sich bei der Überwachung dieser Risiken neben seinem eigenen Berichtswesen unter anderem des Instrumentariums, welches von der Muttergesellschaft (ADM) bereitgestellt wird.

Die Risiken volatiler Rohwaren-, Devisen- und Produktmärkte aus den Handelsaktivitäten werden über das Risikomanagement der ADM-Gruppe für die gesamte Rohstoff- und Produktpalette überwacht.

Die Unternehmenspolitik der ADM ist die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Risikomanagement. Als Instrumente dienen vor allem Devisentermingeschäfte und Commodity-Termingeschäfte. Finanzinstrumente dürfen grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken eingesetzt werden, sondern dienen der Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft. Absicherungen im Commodity-Bereich dienen primär der Margen-Sicherung. Devisentermingeschäfte dienen der Minimierung von Wechselkursschwankungen bezogen auf die Funktionalwährung.

Bezüglich der Sicherungsgeschäfte bestehen Vertragsverhältnisse mit verschiedenen Unternehmen aus dem ADM-Konzern, die sich auf die Durchführung von Sicherungsgeschäften spezialisiert haben. Somit wird die ADM Hamburg Aktiengesellschaft in die konzernweiten Sicherungsaktivitäten einbezogen und nutzt diese Instrumente.

Die Sicherungsgeschäfte im Raps- und Getreide-Bereich erfolgen über den Marché à Terme International de France (MATIF).

Allen operativen Risiken wird durch Qualitätssicherungssysteme, Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter, regelmäßige Wartung der Anlagen und den Abschluss geeigneter Versicherungen begegnet. Risiken aus dem rechtlichen Umfeld stehen unter ständiger Beobachtung. Die Wirksamkeit wird regelmäßig durch die Revisionsabteilung des weltweiten ADM-Konzerns überprüft. Ein enger Kontakt zu den Verbänden der einzelnen Betätigungsfelder soll helfen, frühzeitig Risiken zu erkennen und im konstruktiven Dialog die Rahmenbedingungen mitzugestalten.

Mit einer ständig wachsenden Zahl von Angriffen auf Unternehmen und die Berichterstattung darüber, bekommt das Thema Cybersicherheit zunehmend die Bedeutung für Unternehmen, die es längst hätte haben müssen. Ransomware, Desinformationskampagnen, aber auch Sicherheitslücken in Unternehmen und Behörden sind drängende Probleme. Mittlerweile werden die Schäden für deutsche Unternehmen durch Cyberattacken mit dreistelligen Millionenbeträgen beziffert. Alle IT-Aktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft werden global durch ADM gesteuert und geschützt.

Transportkosten sind nach wie vor auf hohem Niveau. Derzeitige Preise für alle Otto- und Dieselkraftstoffe befeuern diese Entwicklung und lassen keine Erwartung auf Entspannung zu.

9. Mitarbeiter und Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Um dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gerecht zu werden, hat die ADM Hamburg Aktiengesellschaft Zielgrößen definiert. Für die Gremien Aufsichtsrat, Vorstand und die obersten Managementebenen gelten mindestens 30% weibliche Führungskräfte. Für die Gremien Aufsichtsrat und Vorstand ist das Ziel erreicht bzw. übererfüllt.

ADM strebt in Deutschland eine ausgewogene Verteilung zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften an. ADM hat konzernweit gültige Gehaltsbänder für definierte Bereiche und Aufgaben festgelegt. Wir streben auch für die ersten drei Führungsebenen, gemessen an den zugrundeliegenden Gehaltsbändern, eine 30%-Besetzung mit Frauen an. Dieses Ziel verfolgen wir auch langfristig. Es findet bei der Neubesetzung von Stellen Berücksichtigung, allerdings legen wir bei der Besetzung unserer Führungspositionen in erster Linie Wert auf fachliche und persönliche Eignung. Bei gleicher Qualifikation männlicher und weiblicher Bewerber werden wir im Sinne des Quotenzieles weibliche Bewerber bevorzugen.

Die Festlegung der Angabe pflichtigen ersten drei Führungsebenen orientiert sich an den Gehaltsbändern. Der Konzern hat begonnen neue Technologien einzuführen, die insbesondere darauf abzielen, Transparenz über die Qualifikation und Karriereambitionen der Mitarbeiter*innen zu erlangen. Führungskräfte und Vorgesetzte sind regelmäßig aufgefordert eine Einschätzung von Mitarbeitenden abzugeben und deren Potential zu fördern. In diesem Prozess wird auch auf die Rekrutierung und Entwicklung von weiblichen Führungskräften geachtet, so dass das Ziel des Unternehmens von paritätischer Geschlechterverteilung auf allen Führungsebenen bis 2030 erreicht wird.

Eine Berichtspflicht ist nach dem Entgelttransparenzgesetz für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft nicht gegeben, da wir den Schwellenwert von mehr als 500 Beschäftigten nicht erreichen.

10. Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind im Berichtszeitraum im Vergleich zu den gesamten Aufwendungen unwesentlich. Gleichwohl wurden in den Bereichen Kontaminantenlabor und Oleochemie signifikante Investitionen in neue Räumlichkeiten, Laborausstattung und -geräte am Standort der ADM Hamburg Aktiengesellschaft getätigt. In 2023 wurden die erforderlichen Akkreditierungen eingeholt bzw. auf den neuen Standort übertragen. Somit konnte direkt im Anschluss an den Umzug die Tätigkeit voll umfänglich aufgenommen werden. In 2024 wird im Bereich Lebensmittelöle und -fette ebenfalls am Standort der ADM Hamburg Aktiengesellschaft investiert. Diese Investitionen sollen in Q3 2024 abgeschlossen sein. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit dient im Wesentlichen der produktbezogenen Auftragsabwicklung und führt nicht zur Bildung immaterieller Vermögenswerte.

11. Personal

Zum Jahresultimo beschäftigte die ADM Hamburg Aktiengesellschaft 457 (Vorjahr 456) Mitarbeiter, sowie 30 (Vorjahr 31) Auszubildende. Im Konzern waren 471 (Vorjahr 468) Mitarbeiter sowie 29 (Vorjahr 31) Auszubildende beschäftigt.

Unser Dank und unsere Anerkennung gelten auch allen unseren Mitarbeitern.

 

Hamburg, 28. März 2024

Der Vorstand

Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld

Candy Siekmann

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Überwachung der Geschäftsführung

Im Jahr 2023 hat die Politik auf europäischer und nationaler Ebene mit neuen Regulierungen und Gesetzen die Ölmühlenindustrie belastet. Eine Vielzahl der Regulierungen haben einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Aktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft; bedeuten zukünftig neue Berichtspflichten oder einen erheblichen Dokumentationsaufwand für die Erbringung von Nachweispflichten.

Die Auslastung der Anlagen zur Verarbeitung von Sojabohnen und Rapssaat war im Berichtszeitraum zufriedenstellend und lag für beide Rohwaren nahezu auf, bzw. leicht über dem Vorjahresniveau.

Die Silo- und Umschlagsbetriebe zeigen im Berichtszeitraum zum Vorjahr eine unterschiedliche Entwicklung auf. Während Silo Rothensee Magdeburg und Silo P. Kruse höheren Umschlagszahlen im Vergleich zum Vorjahr erzielen konnten, hat die RGL Rostocker Getreide Lager an Umsatz eingebüßt. Die höhere Auslastung des Silo Rothensee kann im Wesentlichen auf konzerneigene Geschäftsaktivitäten zurückgeführt werden. Die Erfassungssparte der ADM Hamburg Aktiengesellschaft konnte ihre Marktanteile im deutschen Lebens- und Futtermittelbereich moderat ausbauen und damit auch die Auslastung des Silos Rothensee steigern.

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2023 seine Kontroll- und Beratungsaufgaben gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung wahrgenommen. Er hat den Vorstand während des Geschäftsjahres aktiv durch Beratungen und Diskussionen begleitet sowie gleichzeitig auf der Grundlage von Vorstandsberichten und gemeinsamen Sitzungen laufend überwacht. Die seiner Zustimmung bedürfenden Geschäfte hat er überprüft und jeweils mit dem Vorstand besprochen.

Aufsichtsratszusammensetzung

Dem aus zwei Vertretern der Aktionäre und einem Vertreter der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an:

a) Dr. Kai-Uwe Ostheim (Vorsitzender)

b) Anke Kühnel (stellvertretende Vorsitzende)

c) Sandra Schürer (Arbeitnehmervertreterin)

Der Aufsichtsrat hat angesichts seiner auf drei Mitglieder beschränkten Größe keine Ausschüsse gebildet.

Sitzungen des Aufsichtsrates /​ laufende Überwachung

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 in zwei Sitzungen am 9. Mai und 24. August 2023 über die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die strategischen Ziele, das Risikomanagement sowie alle organisatorischen und personellen Veränderungen einschließlich aller weiteren Vorgänge von wesentlicher Bedeutung umfassend unterrichten lassen.

Soweit der Aufgabenkreis des Vorstands bzw. das Zusammenwirken der Organe betroffen war, hat der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat laufend durch detaillierte Berichte über prägende Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und des Konzerns informiert.

Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Im Übrigen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in ständigem, engem Kontakt zum Vorstand, der ihn über aktuelle Geschäftsvorgänge umfassend unterrichtete und mit dem regelmäßig Gespräche über wesentliche strategische und geschäftspolitische Fragen der Gesellschaft und des Konzerns geführt wurden. Der Aufsichtsrat ist zur Überzeugung gelangt, dass die Gesellschaft und der Konzern über ein leistungsfähiges Risikoüberwachungssystem und ausgewogene Compliance-Regelungen verfügen, die der Vorstand nutzt bzw. deren Durchsetzung der Vorstand überwacht. Der Aufsichtsrat ist von der Recht-und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugt.

Rechnungslegung

Als Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft die Altavis GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gewählt. Der Aufsichtsrat hat daraufhin den Prüfungsauftrag erteilt. Der Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer hat den Jahresabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2023 sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht geprüft und jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Am 08. Mai 2024 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung als Video- bzw. Telefonkonferenz statt. Der Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer nahm an der Sitzung teil, berichtete über den Verlauf der Prüfung und die Prüfungsergebnisse und stand für die Beantwortung von Fragen sowie zur Diskussion der Prüfungsberichte und Unterlagen zur Verfügung.

Das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.

Danksagung

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft und den Betriebsräten für das große Engagement, für ihren tatkräftigen Einsatz im Interesse des Unternehmens sowie für die im Geschäftsjahr 2023 erzielten Erfolge.

 

Hamburg, 31. Mai 2024

Für den Aufsichtsrat

Dr. Kai-Uwe Ostheim, Vorsitzender

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, dem Konzerneigenkapitalspiegel, der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht und Lagebericht der ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die unter "SONSTIGEN INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts und Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht und Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht und Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts und Lageberichts der Gesellschaft.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS UND LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

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die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote),

den Bericht des Aufsichtsrats

sowie alle übrigen Teile des veröffentlichten "Geschäftsberichts".

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts und Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts und Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht und Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS UND LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht und Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts und Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht und Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts und Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht und Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 7. Mai 2024

Altavis GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Christian Peters, Wirtschaftsprüfer

Stephan Schott, Wirtschaftsprüfer