Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Heidelberg

Jahres- und Konzernabschluss 2013

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2013 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und sich während des Geschäftsjahres 2013 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Er hat den Vorstand außerdem bei der Geschäftsführung überwacht und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gemäß § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert. Hierzu gehörte insbesondere die Entwicklung des Beteiligungsportfolios sowie der Konzernunternehmen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft.

Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013 mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat war in wesentliche Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Aufsichtsrat und Ausschüsse

Alle Themen der Aufsichtsratstätigkeit wurden im Geschäftsjahr 2013 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt. Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2013 nicht gebildet. Beschließende Ausschüsse wären stets mit dem Gesamtaufsichtsrat Identisch.

Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2013 zwei Präsenz- sowie achtzehn telefonische Sitzungen statt. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat in zwanzig Umlaufverfahren außerhalb von Sitzungen mit Vorlagen des Vorstands befasst sowie einer Vorstandsvorlage im Wege einer fernmündlichen Stimmabgabe zugestimmt. An allen Sitzungen und Beschlussfassungen haben jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen.

Beratungen im Aufsichtsrat

Die Lage der Gesellschaft war Gegenstand der Berichterstattungen des Vorstands an den Aufsichtsrat.

In den Sitzungen des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2013 unter anderem die nachfolgenden Themen behandelt:

Beratung über die vom Vorstand erstatteten Berichte über den Gang der Geschäfte und die aktuelle Lage und Entwicklung der Gesellschaft

Berichterstattung und Beratung über den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 im Beisein der Wirtschaftsprüfer

Beteiligungsangelegenheiten bei börsennotierten und nicht börsennotierten Investments: Käufe, Verkäufe und Kapitalerhöhungen

Finanzierungsangelegenheiten

Entsprechenserklärung zum Deutsche Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz

Beauftragung des Abschlussprüfers

Berichterstattung über den Verlauf des Jahresabschlussprozesses durch den Vorstand

Deutscher Corporate Governance Kodex

Über die Anwendung der Empfehlungen des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) und die Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat am 5. März 2013 Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat die Anwendung der Kodex-Empfehlungen erneut abgelehnt.

Weiterhin halten wir die Empfehlungen des DCGK auf große Publikumsgesellschaften zugeschnitten, die eine entsprechend komplexe Struktur aufweisen. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Unternehmensführung bei der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft auch durch die Beachtung der durch Gesetz und Satzung vorgegebenen Bestimmungen ohne ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung der DCGK-Empfehlungen möglich ist. Auch wenn viele Empfehlungen sinnvoll erscheinen und vom Aufsichtsrat auf freiwilliger Basis angewendet werden, können andere Empfehlungen (z. B. die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen) nicht oder nicht vernünftig umgesetzt werden. Damit der Aufsichtsrat nicht fortlaufend die Anwendung bzw. Nichtanwendung einzelner Empfehlungen verfolgen und überprüfen muss, hat er sich formal für eine umfassende Nichtanwendung der Empfehlungen des DCGK entschieden.

Prüfung des Jahresabschlusses der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und des Konzerns

Die Hauptversammlung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat am 30. August 2013 die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 gewählt. Der Aufsichtsrat hat der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 erteilt.

Gegenstände der Abschlussprüfung waren der vom Vorstand vorgelegte und nach den nationalen Rechnungslegungsregelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2013 aufgestellte Jahresabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde, einschließlich der jeweiligen Anhänge und des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und den Konzern. Die Prüfungen erfolgten jeweils unter Beachtung von Prüfungsschwerpunkten und unter Einbeziehung der Buchführung und haben zu keinen Einwendungen geführt, weshalb jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Prüfungsberichte bzw. Entwürfe der Prüfungsberichte nebst Abschlussunterlagen standen sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern vor bzw. in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 28. Mai 2014, in der auch der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 geprüft und wurde, zur Verfügung. An der Sitzung nahmen auch die Wirtschaftsprüfer teil.

Der Abschlussprüfer berichtete in der Bilanzsitzung am 28. Mai 2014 dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen des Jahresabschlusses und stand für Fragen zur Verfügung. Auch der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss einschließlich des Anhangs sowie den Lagebericht für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, der erstmals als zusammengefasster Lagebericht auch für den Konzern aufgestellt wurde. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2013 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt.

Außerdem hat der Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung den Konzernabschluss einschließlich Konzernanhang und des Lageberichts für den Konzern, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, im Beisein der Wirtschaftsprüfer behandelt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 sowie den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers geprüft. Ein Schwerpunkt hierbei bildete die Bilanzierung der Anteile des assoziierten Unternehmens Goldrooster AG, von der bis zum Tag der Bilanzsitzung keine Nachweise über die im Rahmen des Abschlusserstellungsprozesses mitgeteilten Zahlen zu erlangen waren. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2013 aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.

Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung am 28. Mai 2014 den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 15.464.756,01 Euro vollständig in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 263 Abs. 3 A. III Nr. 4 HGB einzustellen. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands in seiner Bilanzsitzung geprüft und sich diesem angeschlossen. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung ebenfalls vorschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 15.464.756,01 Euro vollständig in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 263 Abs. 3 A. III Nr. 4 HGB einzustellen.

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013

Im Geschäftsjahr 2013 gehörten dem Aufsichtsrat, unverändert zum Vorjahr, ununterbrochen die Herren Dipl.-Kfm. Philip Hornig, Dr. Burkhard Schäfer und Wilhelm K. Thomas Zours an.

Rechtsstreitigkeit mit ehemaligem Vorstandsmitglied

Das im Geschäftsjahr 2012 wieder aufgenommene Gerichtsverfahren, in dem das am 2. März 2011 aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand abberufene Vorstandsmitglied Jörg Janich und die Gesellschaft wechselseitig Ansprüche geltend gemacht haben, konnte im August 2013 mit einem Vergleich beendet werden. Darin hat sich Herr Jörg Janich zur Zahlung eines Betrages von 82.500,00 EUR an die Gesellschaft verpflichtet. Beide Parteien haben daraufhin ihre Anträge in dem Gerichtsverfahren für erledigt erklärt; die Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben. Mit dem Vergleich sind alle Ansprüche zwischen den Parteien hinsichtlich der bekannten Umstände der Vorstandstätigkeit von Herrn Janich abgegolten. Die Hauptversammlung hat dem Vergleich am 30. August 2013 zugestimmt, der Vergleich wurde noch im Jahr 2013 durchgeführt.

Bestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds

Der Aufsichtsrat hat am 30. September 2013 Herr Dominik Eble mit Wirkung zum 1. April 2014 für einen Zeitraum von drei Jahren zum weiteren Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt.

Unternehmensstrategie

Die letzten Jahre waren sowohl für unsere Gesellschaft als auch in Weltwirtschaft und Politik sehr ereignisreich und mittelfristig sind weitere erhebliche Herausforderungen in Sicht.

Wir haben uns deshalb auch im Jahr 2013 z. B. mit Investitionsmöglichkeiten außerhalb der Euro-Zone und In gesunde Volkswirtschaften mit Bevölkerungswachstum beschäftigt.

Diversifikation im Portfolio durch Anlage in Unternehmen verschiedener Branchen mit Sitz in verschiedenen Ländern, in Immobilien (Projekt Kapverden, Deutsche Balaton Immobilien I AG und DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG), Agrarland (Projekt "Äthiopien"), in Rohstoffe (Rhodium ETC), Schiffe oder Emerging Market-Anleihen und -Aktien (China) schützt am besten vor Irrationalen oder vor allem Anschein nach rechtswidrigen Entscheidungen der Politik und Institutionen (z.B. plötzliche Atomkraftwerkstilllegungen, "Rettungspolitik", unbegrenzte EZB-Anleihenkaufprogramme), Inflations-oder Deflationsszenarien und einem weiteren Verfall der europäischen Rechtskultur (zwangsweise Enteignung bei Griechenland-Anleihen für Privatanleger unter dem Titel "Voluntary Exchange of Privately Held Greek Government Bonds", einer Kompensation der "freiwillig" teilnehmenden Banken durch 3-Jahresgeld zu 1 % Zins p. a. und völliger Verschonung aller übrigen Gläubiger wie EZB, IWF, etc.).

Diversifikation bedeutet aber auch die Inkaufnahme von neuen Risiken, die bei einer vermeintlich "sichereren" Anlagestrategie mit der Begrenzung auf nur wenige Anlageklassen, politische Regionen oder Branchen nicht auftreten können. Dies kann durchaus auch zulasten der kurzfristigen Rendite gehen: Enten legen zwar weniger Eier, können aber schwimmen.

Für unsere China-Investitionen (u.a. Asian Bamboo, Goldrooster, MingLe) gilt das chinesische Sprichwort: "Der Fischer, der am Ufer wartet, bis sich alle Wellen gelegt haben, wird nie einen Fisch fangen", allerdings ist es erstaunlich, wie wenig verlässlich teilweise die zuvor von internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüften Jahresabschlüsse 2012 sind, die Basis für unsere Investitionsentscheidungen waren. Zum Zeitpunkt der Testate 2012 waren die betrügerischen Praktiken von einigen an den amerikanischen Börsen gelisteten und auch von zwei "deutschen" China Unternehmen bereits bekannt.

So hat zum Beispiel die Asian Bamboo AG, von Deloitte & Touche GmbH, Frankfurt, testiert, im Abschluss 2012 nach HGB noch ein Eigenkapital von 152 Mio. Euro gezeigt, welches per 31.12.2013, wiederum von Deloitte & Touche testiert, auf nur noch 1 Mio. Euro (!) eingedampft wurde, sicher nicht nur durch Ereignisse im Jahr 2013.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat ihre China Investments innerhalb der geltenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS möglichst konservativ bewertet. Nach IFRS gilt allerdings ein strenges Stichtagsprinzip, weshalb zum Beispiel der Kursrückgang der Ming Le Sports AG von rund 4,8 Euro je Aktie per 31.12.2013 auf ca. 2 Euro je Aktie noch vor Bilanzaufstellung nach IFRS nicht berücksichtigt werden konnte.

Unsere China Investments (zum 31.12.2013 im Konzern mit 28,6 Mio. Euro und mit rd. 20,3 Mio. Mio. Euro in der AG bewertet) hatten zum 31.12.2013 einen Börsenwert von rd. 38,6 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung von Verkäufen von rd. 0,9 Mio. Euro und weiteren Zukäufen in Höhe von rd. 5,5 Mio. Euro beträgt der Börsenwert unserer China Investments zum 12. Juni 2014 rd. 23,6 Mio. Euro und liegt damit rd. 19,6 Mio. Euro unter der Börsenkursbewertung vom 31.12.2013. Zum 12. Juni 2014 wären nach HGB in etwa weitere rd. 4 Mio. Euro und nach IFRS in etwa weitere rd. 10 Mio. Euro abzuschreiben.

Das Verlustpotential liegt allerdings noch weitaus höher, da auch ein nahezu vollständiger Verlust einzelner Investments nicht unwahrscheinlich ist, wie die Beispiele CBF China Bio Fertilizer oder Kinghero zeigen.

Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2013, das vor allem dank der sehr erfolgreichen W.E.T./ Gentherm Transaktion mit einem guten Ergebnis abgeschlossen werden konnte.


Heidelberg, im Juni 2014

Wilhelm K. Thomas Zours
Vorsitzender des Aufsichtsrats