Deutsche Balaton AktiengesellschaftHeidelbergJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Konzernbilanzscroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis 2015scroll
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - Konzern-Jahresfinanzbericht zum 31. Dezember 2015Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
Deutsche Balaton AGKonzern-Eigenkapitalspiegelscroll
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Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, HeidelbergKonzernanhang für das Geschäftsjahr 2015Allgemeine Angaben1. Geschäftstätigkeit des KonzernsDie Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, (im Folgenden auch „Deutsche Balaton AG“ oder „Deutsche Balaton“ genannt) ist ein Investmentspezialist mit dem Fokus auf Beteiligungen an Unternehmen. Die Gesellschaft ist bei der Auswahl ihrer Investitionen in Unternehmen weder auf Branchen, Bereiche noch auf Regionen festgelegt. Des Weiteren investiert der Konzern in Immobilien, Schiffe, Rohstoffe und sonstige Anlagen. Ziel ist es, durch einen langfristigen Vermögensaufbau eine angemessene Kapitalverzinsung für unsere Aktionäre zu erwirtschaften. Die Erträge werden überwiegend durch Wertsteigerungen bei den Investments und mit den Ergebnissen der operativen Gesellschaften erzielt. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in 69120 Heidelberg, Deutschland, Ziegelhäuser Landstraße 1, und wird zum Bilanzstichtag im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 338172 geführt. Die Tochtergesellschaften sind überwiegend in Europa, aber auch in Afrika, den USA und Kanada ansässig. 2. Grundlagen des KonzernabschlussesÜbereinstimmungserklärungDer Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei werden die ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Der Vorstand der Deutsche Balaton AG hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 am 19. Mai 2016 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Billigung des Konzernabschlusses erfolgt voraussichtlich auf der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. Mai 2016. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss der Gesellschaft zu prüfen und durch seine Billigung zu bestätigen. Funktionale WährungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Beträge auf volle Tausend Euro kaufmännisch gerundet angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten. Verwendung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und ErmessensentscheidungenBei der Erstellung des Konzernabschlusses nach den Vorschriften der IFRS muss der Vorstand Schätzungen und Ermessensentscheidungen vornehmen und Annahmen treffen, die die ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva und die Angabe bedingter Beträge am Tag des Konzernabschlusses sowie die ausgewiesenen Ertrags- und Aufwandsbeträge während des Berichtszeitraums betreffen. Die später tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Es liegt im Rahmen des Möglichen, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres von den Annahmen abgewichen wird, sodass eine Anpassung der Buchwerte von Vermögensgegenständen und Schulden erforderlich sein könnte. Schätzungen und deren zugrunde liegende Annahmen werden fortlaufend geprüft. Veränderungen an rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Berichtsperiode gebucht, in der die Änderungen vorgenommen wurden sowie in den nachfolgenden Berichtsperioden. Wesentliche zukunftsbezogene Annahmen sowie Art und Buchwerte von Vermögenswerten, bei denen Schätzungsrisiken bestehen, sind in der Ermessensausübung des Vorstands erfolgt. Folgende Bilanzposten bzw. Sachverhalte beinhalten wesentliche Annahmen und Schätzungs- unsicherheiten sowie Ermessensausübungen: Wesentliche Annahmen und SchätzungsunsicherheitenInformationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein Risiko entstehen kann, sodass innerhalb des am 31. Dezember 2016 endenden Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
ErmessensentscheidungenInformationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
3. Angewandte IFRS-VorschriftenDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde auf Grundlage aller für das Geschäftsjahr 2015 verbindlichen Standards und Interpretationen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Änderungen bestehender IAS sowie neuer IFRS- und IFRIC-Interpretationen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses beachtet. Einzelne Vorjahresangaben wurden angepasst. Im laufenden Geschäftsjahr erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und InterpretationenIm Geschäftsjahr 2015 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals Anwendung: scroll
Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die noch nicht angewandt werdenAuf die freiwillige vorzeitige Anwendung von nachfolgend angeführten Standards oder Interpretationen, die zum 31. Dezember 2015 nicht verpflichtend anzuwenden sind, wurde verzichtet. Die Auswirkungen für einzelne Standards sind aufgrund fehlender Informationen nicht immer verlässlich abschätzbar. Eine erstmalige Anwendung erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung. Folgende Standards und Interpretationen, deren Anwendung bislang nicht verpflichtend ist, werden im vorliegenden Abschluss noch nicht angewandt: scroll
* Diese Standards wurden noch nicht von der EU übernommen. Die Deutsche Balaton AG plant die neuen Standards nicht vorzeitig anzuwenden. Für die nachfolgend aufgeführten neuen Standards wird derzeit beurteilt, welche möglichen Auswirkungen die Anwendung auf den Konzernabschluss haben kann. Bei allen anderen geänderten Standards wird davon ausgegangen, dass sie keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. Die wesentlichen Anforderungen der neuen Standards stellen sich wie folgt dar: IFRS 9 FinanzinstrumenteIFRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung und Ausbuchung sowie für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden. Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Die zentralen Anforderungen des IFRS 9 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die künftige Anwendung von IFRS 9 die Abbildung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden des Konzerns wesentlich beeinflussen könnte. (Zum Beispiel hält der Konzern kündbare Anleihen, die gegenwärtig als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert sind, welche aber nach dem neuen Standard zum Ende der folgenden Geschäftsjahre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und dessen Änderungen in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sein werden.) Allerdings kann eine verlässliche Abschätzung der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 9 erst vorgenommen werden, wenn eine detaillierte Analyse durchgeführt wurde. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit KundenIn IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden. Eine Ausnahme bilden die folgenden Verträge:
Der neue Standard sieht im Gegensatz zu den aktuell gültigen Vorschriften ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäften vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtung. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden. Bei Abschluss eines Vertrags ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Indikatoren hierfür sind beispielsweise rechtlicher Eigentumsübergang, die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken oder eine formelle Abnahme. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden verlässlich ermittelbar ist. Neben den allgemeinen Erlöserfassungsgrundsätzen enthält der Standard detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Veräußerungen mit Rückgaberecht, Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen, Prinzipal-Agenten-Beziehungen sowie Bill-and-Hold- Vereinbarungen. In den Standard wurden außerdem neue Leitlinien zu den Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind, aufgenommen. Kosten, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind bei Anfall als Aufwand zu erfassen. Schließlich enthält der Standard neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss eines IFRS-Berichterstatters zu leisten sind. Insbesondere sind qualitative sowie quantitative Angaben zu jedem der folgenden Punkte zu machen:
Das Management der Gesellschaft erwartet aufgrund der tiefgreifenden Änderungen, die IFRS 15 mit sich bringt, dass wesentliche Anpassungen in den Bereichen „interne Kontrollen“ sowie in der IT-Architektur nötig werden könnten, um die bilanzielle Realisierung dieses Standards umzusetzen. Alle Auswirkungen werden aktuell in den betroffenen Gesellschaften geprüft. IFRS 16 LeasingKernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur Definition eines Leasingverhältnisses, zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. Der Vorstand des Deutsche Balaton Konzerns erwartet aus den wesentlichen Änderungen, die IFRS 16 vorsieht, dass sich die Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt aufgrund des Anstiegs der Leasingverbindlichkeiten sowie einem ähnlich hohen Anstieg des Anlagevermögens aufgrund der zu aktivierenden Nutzungsrechte erhöht. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig Abschreibungen und der Zinsaufwand anstatt Leasingaufwand erfasst. 4. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden neben der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft die Gesellschaften durch Vollkonsolidierung einbezogen, bei denen die Muttergesellschaft die Möglichkeit hat, beherrschenden Einfluss (Control-Verhältnis) im Sinne des IFRS 10 auszuüben. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Existenz und Auswirkung von substanziellen potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, einschließlich von anderen Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen beherrscht wird, berücksichtigt. Die Einbeziehung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Control-Verhältnis vorliegt. Soweit Anteile von Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung sind, werden sie nicht einbezogen. Im Einzelnen werden folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 einbezogen: scroll
Zusammengefasste Finanzinformationen (IFRS) für Tochterunternehmen mit Beteiligung von NCI (Non-Controlling Interests) Darstellung für das Geschäftsjahr 2015:scroll
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Darstellung für das Geschäftsjahr 2014:scroll
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* Bezieht sich jeweils auf den Teilkonzern. ** In den Erträgen sind sonstige betriebliche Erträge und Finanzerträge berücksichtigt. *** Die Aufwendungen beinhalten den Posten „Ertragsteuern“. Im Geschäftsjahr 2015 wie auch im Vorjahr wurden keine Dividenden bezahlt. Die Anteilsverhältnisse für Tochterunternehmen mit Beteiligung von NCI (Non-Controlling Interests) stellen sich wie folgt dar: scroll
* Die Anteilshöhe bezieht sich jeweils auf die Anteilsverhältnisse auf der untersten Konsolidierungsebene. Folgende Tochterunternehmen werden aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert und als Posten „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen: scroll
Die Gesellschaften haben sowohl einzeln als auch in Summe keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte UnternehmenGemeinsame Vereinbarungen, bei der zwei oder mehr Parteien gemeinschaftliche Führung über eine Aktivität ausüben, sind entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit oder als Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten oder Verpflichtungen für deren Schulden haben. Ein gemeinschaftlich Tätiger erfasst seine ihm zuzurechnenden Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen sowie seinen Anteil an den gemeinschaftlichen Vermögenswerten, Schulden, Erlösen und Aufwendungen. Bei einem Gemeinschaftsunternehmen besitzen die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien hingegen Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft. Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, auf die die Deutsche Balaton AG oder eine Tochtergesellschaft maßgeblichen Einfluss ausübt und die weder Tochterunternehmen noch Gemeinschaftsunternehmen sind. Assoziierte Unternehmen werden ebenso wie die Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity- Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Folgende assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode im Konzernabschluss erfasst und bewertet: scroll
* Neuzugang im Geschäftsjahr 2015 Mit Vertrag vom 29. April 2015 ist das assoziierte Unternehmen Human Solutions GmbH, Kaiserslautern, durch Veräußerung abgegangen. Die Deutsche Balaton AG hat am 19. November 2015 im Rahmen einer Kapitalerhöhung 26,79 % Anteile an der Stellar Diamonds plc, London, Großbritannien, erworben, die nunmehr als at equity bilanziert wird. Folgende Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode im Konzernabschluss erfasst und bewertet: scroll
Die Einordnung als Gemeinschaftsunternehmen ergibt sich aus der angegebenen Beteiligungsquote entsprechend dem Kapitalanteil des Konzerns und der Berücksichtigung von Stimmrechtsvereinbarungen. Aufgrund der Unwesentlichkeit jeder einzelnen Beteiligung im Deutsche Balaton Konzern wird auf die Angabe von weiteren Finanzinformationen und der Überleitung der Finanzinformationen auf die jeweiligen Equity-Buchwerte verzichtet. Folgende Beteiligungen werden aufgrund untergeordneter Bedeutung für den Konzern nicht unter Anwendung der Equity-Methode konsolidiert. Stattdessen erfolgt die Bewertung als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gemäß der konzerneinheitlichen Bewertungsrichtlinie für langfristige finanzielle Vermögenswerte, wie sie in Tz. 6 bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben ist:
Die zum 31. Dezember 2011 noch unter den assoziierten Unternehmen ausgewiesene Beteiligung an der Hyrican Informationssysteme AG, Kindelbrück, wurde im zweiten Geschäftshalbjahr des Geschäftsjahres 2012 in die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umklassifiziert, da ein maßgeblicher Einfluss auf die Beteiligung eindeutig widerlegt werden konnte. Die Deutsche Balaton hält zum 31. Dezember 2015 43,77 % an der Gesellschaft. Gleichwohl kann aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auf den Hauptversammlungen der Hyrican Informationssysteme AG im Juni 2012, August 2013, August 2014 sowie August 2015 und der in der ersten und zweiten Instanz verlorenen Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2012 sowie der sonstigen Verhältnisse zum Ende des Geschäftsjahres 2015 weiterhin in Bezug auf die Hyrican Informationssysteme AG nicht von einem maßgeblichen Einfluss des Deutsche Balaton Konzerns ausgegangen werden. Die zum 31. Dezember 2013 noch unter den assoziierten Unternehmen ausgewiesene Beteiligung an der Goldrooster AG, Berlin, wurde im zweiten Geschäftshalbjahr des Geschäftsjahres 2014 in die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umklassifiziert, da ein maßgeblicher Einfluss auf die Beteiligung eindeutig widerlegt werden konnte. Die Deutsche Balaton AG hält zum 31. Dezember 2015 weiterhin 36 % an der Gesellschaft. Veränderungen im Konsolidierungskreis gegenüber dem VorjahrDie Beta Systems Software AG hat am 28. Januar 2015 die Gesellschaften Beta Systems DCI Software AG und die Beta Systems IAM Software AG, beide mit Sitz in Berlin, als 100-prozentiges Tochterunternehmen gegründet. Beide Gesellschaften werden im Teilkonzern der Beta Systems Software AG vollkonsolidiert. Zum 22. Juni 2015 wurden rund 71 % an der HOFFMANN HANDELS AG mit Sitz in Karlsruhe über eine Kapitalerhöhung erworben. Im August wurden weitere rund 4 % der Anteile an der Gesellschaft gekauft. Gegenstand des Unternehmens ist der nationale und internationale Handel von Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen. Die Gesellschaft wird im Segment „Vermögensverwaltend“ ausgewiesen. Am 7. Juli 2015 hat die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die Batalon Aktiengesellschaft und die Bolanta Aktiengesellschaft, beide mit Sitz in Heidelberg, im Rahmen einer Bargründung errichtet. Die Gesellschaften sind jeweils mit 500 TEUR Grundkapital ausgestattet worden. Gegenstand der Gesellschaften ist die Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die zwei neu gegründeten Gesellschaften werden im Segment „Vermögensverwaltend“ vollkonsolidiert. Mit der Kapitalerhöhung vom 28. Juli 2015 und 11. November 2015 konnten die Anteile an dem bisher als at equity bilanzierten assoziierten Unternehmen wSwipe mobile solutions GmbH (bis 13. Januar 2016 firmierend unter Abalo Media Holding GmbH), Wien, Österreich, auf rund 80 % ausgebaut werden. Die Gesellschaft verwaltet, entwickelt und vermarktet nunmehr selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte und wird seit dem 1. August 2015 im Konzern vollkonsolidiert. Mit dem Vertrag vom 24. September 2015 wurden die Anteile des Tochterunternehmens Infoniqa HR Holding GmbH von der CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH an die CornerstoneCapital II AG & Co. KG verkauft. Die Gesellschaft wurde nach lokalem Recht rückwirkend zum 31. Dezember 2014 auf die Gesellschaft Infoniqa HR Invest GmbH verschmolzen. Durch die Verschmelzung wurden 49,9 % der Anteile der Infoniqa HR Holding GmbH an der Infoniqa HR Solutions GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich, von der Infoniqa HR Invest GmbH übernommen. Mit Abtretungsvertrag vom 23. Dezember 2015 wurden 3,5 % der Anteile an der Infoniqa Payroll Holding von der Infoniqa HR Invest GmbH verkauft und abgetreten. Im Gegenzug wurden 20,6 % der Anteile an der Infoniqa HR Solutions GmbH von der Infoniqa HR Invest GmbH erworben. Mit Einbringungsvertrag vom 23. Dezember 2015 wurden die 70,5 % der Anteile an der Infoniqa HR Solutions GmbH von der Infoniqa HR Invest GmbH in die Infoniqa Payroll Holding GmbH eingebracht und die Anteile auf 100 % erhöht. Die bisher als at equtity bilanzierte Infoniqa HR Solutions GmbH wird somit auf den 31. Dezember 2015 vollkonsolidiert. Zum 11. Dezember 2015 wurde die OOC CTV Verwaltungs GmbH, Hamburg, gegründet. Die Deutsche Balaton AG hält 100 % der Anteile. Die Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2015 im Konzern vollkonsolidiert und dient dem Ausbau der Aktivitäten im Bereich „Schiffe“. Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden TochterunternehmenÄnderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Im Rahmen von Transaktionen mit Anteilseignern wurden im Geschäftsjahr 2015 Anteile in Höhe von 1.384 TEUR (Vj. 1.297 TEUR) von nicht beherrschenden Gesellschaftern erworben und Anteile in Höhe von 439 TEUR (Vj. 0 EUR) verkauft, ohne dass ein Statuswechsel stattgefunden hätte. Angaben über Art und finanzielle Auswirkungen von UnternehmenszusammenschlüssenZum 31. Dezember 2014 hat die rund 53-Prozent-Tochtergesellschaft Beta Systems Software AG 100 % der Anteile an der HORIZONT Software GmbH erworben. Die HORIZONT Software GmbH hält 100 % an der HORIZONT IT Services CZ s.r.o. Die HORIZONT Software GmbH entwickelt und vertreibt seit über 20 Jahren Software für den Betrieb großer Rechenzentren. Der Kaufpreis für 100 % der Anteile betrug 10.200 TEUR und ist in Zahlungsmitteln zu begleichen. Zeitgleich mit dem Unternehmenserwerb wurde für zukünftige Dienstleistungen der Geschäftsleitung eine Vergütung vereinbart, diese ist in den sonstigen langfristigen Forderungen in Höhe von 1.000 TEUR abgegrenzt. Zielsetzung des Erwerbs ist die Aufdeckung von Synergien und Erweiterung des Kundenstamms bei beiden Unternehmen. Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt stellte sich die Vermögenssituation der HORIZONT Software GmbH wie folgt dar (auf Basis von 100 % Anteilsbesitz): scroll
Bei den bestehenden Forderungen entspricht der Buchwert dem Zeitwert und diese führen voraussichtlich zu vollen Zahlungseingängen. Bei den im Rahmen der Kaufpreisaufteilung aufgedeckten stillen Reserven handelt es sich im Wesentlichen um eine Anpassung der Bewertung des Kundenstamms, des Wettbewerbsverbots und des Auftragsbestands. Der Geschäfts- und Firmenwert ergibt sich aus dem erworbenen Mitarbeiterstamm sowie den erwarteten Synergien mit der Beta Systems Software AG. Mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 2014 hat die Infoniqa LGV Payroll Solutions GmbH, Salzburg, Österreich, mit Wirkung zum 1. Januar 2015 von der Softwaretechnik Gesellschaft mbH, Traun, Österreich, im Rahmen eines Asset Deals einen Geschäftsbetrieb mit im Wesentlichen immateriellen Vermögenswerten erworben. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Softwarelösungen im Bereich der Personalabrechnung. Der Kaufpreis betrug inklusive der erwarteten umsatzabhängigen variablen Komponente rund 1.479 TEUR. Die variable Komponente in Höhe von 438 TEUR ist abhängig von den Wartungserträgen in den Geschäftsjahren 2015 und 2016. Die Geschäftsleitung erwartet, dass diese Umsatzerlöse erreicht werden. Zielsetzung des Erwerbs ist die Wertsteigerung des Unternehmenswerts der Infoniqa Payroll Gruppe. Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt, der auf den 1. Januar 2015 abgebildet wurde, stellt sich die finale Kaufpreisaufteilung wie folgt dar: scroll
Der Geschäfts- und Firmenwert resultiert aus den zukünftigen Geschäftserwartungen und den Synergien, die durch die erworbenen Vermögensgegenstände genutzt werden können. Mit Kauf-, Abtretungs- und Einbringungsverträgen von 23. Dezember 2015 wurden die Anteile an der Infoniqa HR Solutions GmbH um weitere 50,1 % aufgestockt. Die Infoniqa HR Solutions GmbH vertreibt Softwarelösungen im Bereich der Personalverwaltung. Der aus der Transaktion abgeleitete Kaufpreis betrug rund 2.150 TEUR für 100 % der Anteile. Zielsetzung des Erwerbs ist die Wertsteigerung des Unternehmenswerts der Infoniqa Payroll Gruppe. Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt, der auf den 31. Dezember 2015 abgebildet wurde, stellt sich die finale Kaufpreisaufteilung wie folgt dar: scroll
Bei den bestehenden Forderungen entspricht der Buchwert dem Zeitwert und diese führen voraussichtlich zu vollen Zahlungseingängen. Bei den im Rahmen der Kaufpreisaufteilung aufgedeckten stillen Reserven handelt es sich im Wesentlichen um eine Anpassung der Bewertung des Kundenstamms und der Technologie. Der Geschäfts- und Firmenwert resultiert aus den zukünftigen Geschäftserwartungen und den Synergien, die durch die erworbenen Vermögensgegenstände genutzt werden können. Die Infoniqa HR Solutions GmbH hat im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von 3.472 TEUR erzielt und das Geschäftsjahr 2015 mit einem Ergebnisbeitrag in Höhe von 274 TEUR abgeschlossen. Mit dem Erwerb von weiteren 32,8 % an der wSwipe mobile solutions GmbH wurde kein Business im Sinne des IFRS 3.3 erworben. Es handelt sich hierbei um den Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten ohne Unternehmensqualität, insbesondere eine Software. Diese Software soll weiterentwickelt und vermarktet werden. Der Kaufpreis ist nach Maßgabe der relativen Fair Values auf das erworbene Vermögen aufgeteilt worden. Mit Kaufvertrag vom 29. März 2016 hat die Infoniqa Payroll Holding GmbH von der P&I Personal & Informatik AG den Teilbereich TIME im Rahmen eines Asset Deals erworben. Erworben wurden die Rechte an der Software TIME inklusive Wartungskunden sowie die Nutzungsrechte an TIME ONLINE. Zudem erfolgte der Erwerb von Sachanlagevermögen und Mitarbeitern. Neben dem Erwerb der vorgenannten Vermögenswerte im Rahmen eines Betriebsveräußerungsvertrages, wurde mit der P&I Personal & Informatik AG in diesem Zusammenhang ein weiterer Vertrag abgeschlossen. Auf Basis der relativen Aufteilung der jeweiligen Kaufpreise betrug der Kaufpreis 1.290 TEUR, der tatsächliche Kaufpreis 900 TEUR. Zielsetzung des Erwerbs ist die Ergänzung des bestehenden Produktportfolios sowie eine Wertsteigerung des Unternehmenswerts der Infoniqa Payroll Gruppe. Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt, der auf den 1. April 2016 abgebildet wurde, stellt sich die vorläufige Kaufpreisaufteilung wie folgt dar: scroll
Bei den im Rahmen der Kaufpreisaufteilung aufgedeckten stillen Reserven handelt es sich im Wesentlichen um eine den Kundenstamm der Wartungs-, Service und ASP-Kunden, der Software und des Auftragsbestands. Der Geschäfts- und Firmenwert ergibt sich aus dem erworbenen Mitarbeiterstamm, Cross-Selling-Potenzialen sowie den Zukunftsaussichten der Gesellschaft. Mit Aktien-Kaufvertrag vom 23. März 2016 hat die Infoniqa Payroll Holding GmbH 100 % der Anteile an der Gesellschaft MBI GmbH, Linz, Österreich, erworben. Der Kaufpreis für 100 % der Anteile betrug 3.287 TEUR zuzüglich einer variablen Komponente in Höhe von 200 TEUR, die abhängig von den erzielten Wartungserträgen im Geschäftsjahr 2017 ist. Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt, der auf den 1. April 2016 abgebildet wurde, stellt sich die vorläufige Kaufpreisaufteilung wie folgt dar: scroll
Bei den im Rahmen der Kaufpreisaufteilung aufgedeckten stillen Reserven handelt es sich im Wesentlichen um eine den Kundenstamm der Wartungs-, Service und ASP-Kunden, der Software und des Auftragsbestands. Der Geschäfts- und Firmenwert ergibt sich aus dem erworbenen Mitarbeiterstamm, Cross-Selling- Potenzialen sowie den Zukunftsaussichten der Gesellschaft. 5. Konsolidierungsgrundsätze und -methodenDie in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Abschlussstichtag sämtlicher in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, mit Ausnahme der Beta Systems Software AG und ihren Tochtergesellschaften sowie der Dio Deutsche Immobilien Opportunitäten AG und der Platin 953. GmbH, ist der 31. Dezember 2015. Für diese Gesellschaften wurde ein Zwischenabschluss auf den 31. Dezember 2015 erstellt. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden die wesentlichen Bewertungsabweichungen, die bekannt sind, angepasst. Die Periodenergebnisse der nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen wurden, sofern vollständige Abschlüsse der Gesellschaften nicht vorlagen, auf Grundlage der zur Verfügung stehenden vorläufigen bzw. der zuletzt veröffentlichten Finanzdaten der Gesellschaften einbezogen. Die Abschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften werden von der funktionalen Währung in die Berichtswährung umgerechnet und entsprechend einbezogen. Die Umrechnung gemäß IAS 21 erfolgt bei Vermögen und Schulden zu Stichtagskursen und bei Aufwendungen und Erträgen zu Jahresdurchschnittskursen. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen der Erstkonsolidierung umgerechnet. Sich hieraus ergebende Währungsdifferenzen werden ergebnisneutral gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Konzerninterne Erträge und Aufwendungen, Forderungen und Schulden, Zwischengewinne und Dividendenausschüttungen werden eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Regelungen des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. 6. Allgemeine Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGegenüber den zum 31. Dezember 2014 im IFRS-Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich keine Unterschiede mit Ausnahme der neuen, verpflichtend anzuwendenden Standards. Basis für die Bewertung der Vermögenswerte sind grundsätzlich die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der beizulegende Zeitwert wird angesetzt für:
Die Buchwerte entsprechen dann grundsätzlich den beizulegenden Zeitwerten. Bei den folgenden assoziierten Unternehmen entspricht der Buchwert nicht dem beizulegenden Zeitwert bzw. Börsenkurs. Stellar Diamonds plc., London, Großbritannien scroll
Der genannte beizulegende Zeitwert stellt eine Stichtagsbetrachtung bezogen auf den Bilanzstichtag dar. Der Kurswert der Beteiligungen unterliegt den bei Wertpapieren üblichen Kursschwankungen und Kursrisiken. Aufgrund bestimmter Marktumstände, wie zum Beispiel ein geringes Handelsvolumen, besteht das Risiko, dass im Veräußerungsfall für die Beteiligung nicht der unter Annahme des angegebenen Stichtagskurses errechnete Beteiligungswert erzielt werden kann. Ertrags- und UmsatzrealisierungUmsatzerlöse aus Verkäufen von Gütern werden entsprechend den Kriterien des IAS 18 mit der Übertragung der maßgeblichen Chancen und Risiken erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung verlässlich ausgegangen werden kann. Im Rahmen des Verkaufs von Gütern ist dies regelmäßig der Zeitpunkt, wenn die Lieferung erfolgt ist und die Gefahr auf den Kunden übergegangen ist. Außerdem muss der Konzern die Höhe des Umsatzes verlässlich ermitteln und von der Einbringlichkeit der Forderung ausgehen können. Vor Lieferung werden Umsatzerlöse erfasst, wenn das Produkt auf Verlangen des Kunden noch nicht ausgeliefert wird, dieser die Rechnungsstellung akzeptiert, die Lieferung wahrscheinlich ist, die gewöhnlichen Zahlungsbedingungen Anwendung finden sowie das rechtliche Eigentum auf den Kunden übergeht. Umsatzerlöse für die Erbringung von Dienstleistungen erfolgen daher nach Leistungserbringung. In den Umsatzerlösen werden die den Kunden berechneten Entgelte für Lieferungen und Leistungen – vermindert um Erlösschmälerungen, Konventionalstrafen und Skonti – ausgewiesen. Erträge aus Dienstleistungsverträgen werden nach der Maßgabe des Fertigstellungsgrades erfasst. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zur Erfassung von Erträgen aus Fertigungsaufträgen ist unter der gleichen Tz. „Fertigungsaufträge (PoC)“ beschrieben. Erträge aus Softwarelizenzumsätzen werden realisiert, wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt, die Lieferung durch Bereitstellung der Lizenz und des Zugriffsschlüssels erfolgt, die Gebühr festgesetzt oder feststellbar und der Zahlungseingang wahrscheinlich ist. Bei einem Vertrag mit mehreren Elementen werden die Erlöse auf diese Elemente auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts aufgeteilt. Bei Erlösen mit zeitlich begrenzter Lizenzierung werden insbesondere die IAS 18.IE 20 beschriebenen Kriterien angewendet. Wartungsumsätze werden zeitanteilig über den Zeitraum der Leistungserbringung ertragswirksam erfasst. Erlöse für Transportdienstleistungen werden taggleich auf Basis der vereinbarten Charterraten realisiert. Eine Abgrenzung für nicht beendete Schiffsreisen erfolgt daher nicht. Bei Verträgen mit langfristigen Zahlungszielen wird der Umsatz in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen realisiert. Zeitabhängige Vergütungen wie Mieterträge werden zeitanteilig vereinnahmt. Käufe und Verkäufe zu marktüblichen Konditionen werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem das Verpflichtungsgeschäft entsteht, bilanziert. Eine Bilanzierung der Rechtsgeschäfte erst zum Erfüllungstag erfolgt nicht. Fertigungsaufträge (PoC)Der Gegenstand von Fertigungsaufträgen ist die auf die spezielle Anforderung von Kunden abgestimmte – und über unterschiedliche Rechnungsperioden dauernde – Herstellung von individuellen (Projekt-)Lösungen. Nach IAS 11 sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen und entsprechende Gewinne nach der Percentage-of-Completion-Methode, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, zu realisieren. Während des Herstellungsprozesses werden die Herstellungskosten auf Basis des Fertigstellungsgrades zuzüglich Marge als Forderung aus Fertigungsauftrag angesetzt. Der Fertigstellungsgrad wird entsprechend dem Stand der Leistungserstellung als Verhältnis zwischen dem im Geschäftsjahr angefallenen Aufwand und dem insgesamt zu erwartenden Gesamtaufwand ermittelt (Cost-to-Cost-Methode). Der Bilanzansatz ergibt sich somit aus den von den Kunden zu vereinnahmenden erwarteten Bruttowerten für die bis zum Abschlussstichtag geleisteten Fertigungsarbeiten abzüglich bereits erhaltener Teilzahlungen und realisierter Verluste. Wenn die vom Kunden erhaltenen Vorauszahlungen den ausgewiesenen Erlös des jeweiligen Fertigungsauftrags übersteigen, wird die Nettodifferenz in der Bilanz unter dem Posten „Erhaltene Anzahlungen (PoC)“ ausgewiesen. Sonstige Erträge/sonstige AufwendungenDie sonstigen Erträge umfassen Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen, aus dem Verkauf von kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten, aus der Wertsteigerung von kurzfristigen Vermögenswerten sowie übrige Erträge. Die Erträge werden in der Rechnungsperiode ihres Anfallens ergebniswirksam erfasst. Sonstige Aufwendungen umfassen Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen, aus der Wertminderung von kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten und Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs. Diese Aufwendungen werden in der Rechnungsperiode ihres Anfallens in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gewinne und Verluste aus Wechselkursänderungen werden nicht saldiert dargestellt. Finanzerträge und FinanzierungsaufwendungenDie Finanzerträge umfassen Dividendenerträge sowie Zinserträge von kurzfristigen und langfristigen Forderungen. Die Dividendenerträge werden im Jahr der Beschlussfassung der Hauptversammlung ergebniswirksam erfasst. Die Zinserträge werden zeitanteilig ergebniswirksam erfasst. Die Finanzierungsaufwendungen umfassen insbesondere Zinsaufwendungen für kurzfristige und langfristige Schulden gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Fremdkapitalgebern. Alle Fremdkapitalzinsen werden in der Rechnungsperiode ihres Anfallens als Aufwand erfasst. Laufende ErtragsteuernDie laufenden Ertragsteuern ergeben sich aus dem Betrag der geschuldeten bzw. erstattungsfähigen Ertragsteuern, aus dem für die einzelnen Gesellschaften zu versteuernden Einkommen bzw. dem steuerlichen Verlust der laufenden und früheren Berichtsperioden. Sie sind unter Anwendung der zum Abschlussstichtag gültigen Steuervorschriften und -sätze mit dem Betrag bewertet, der als Steuerzahlung oder Steuerrückerstattung zu erwarten ist. Da der Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen ist, wurden tatsächliche Steuerschulden und tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegenüber derselben Finanzbehörde saldiert. Die MS “Active“ Schiffahrts GmbH & Co. KG hat als Reederei für die Besteuerung nach der Tonnage optiert. Bei der Tonnagebesteuerung wird die Steuerschuld nicht nach den tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern nach der Nettotonnage und den Betriebstagen des Schiffes des Unternehmens berechnet. Latente SteuernNach IFRS sind latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen dem Steuerbilanzwert und dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld anzusetzen (bilanzorientierter Ansatz). Als temporäre Differenzen werden nach IFRS alle Differenzen eingeordnet, die nicht permanent sind. Nach IFRS besteht bei Vorliegen der Ansatzkriterien sowohl für aktive als auch für passive latente Steuern eine Ansatzpflicht. Darüber hinaus sind nach IFRS zu erwartende Steuerminderungen aus Verlustvorträgen zu aktivieren, wenn in absehbarer Zukunft wahrscheinlich in ausreichendem Umfang zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, womit die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Für die Bewertung wird der im Nutzungszeitpunkt voraussichtlich gültige Steuersatz herangezogen. Änderungen von latenten Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, soweit die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte auch erfolgswirksam behandelt und nicht erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet werden. Für die Bewertung der latenten Steuern ist, wie im Vorjahr für steuerliche Sachverhalte in Deutschland, im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 nach IAS 12 ein zusammengefasster Gesamtsteuersatz von 29,83 % zugrunde gelegt worden, welcher sich aus einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, einem Solidaritätszuschlag in Höhe von 0,83 Prozentpunkten und einer durchschnittlichen Gewerbesteuer von 14,0 Prozentpunkten errechnet. Im Ausland, insbesondere in der Schweiz, Großbritannien, Österreich, den USA und Kanada, wird jeweils der lokale anzuwendende Steuersatz zugrunde gelegt. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie wird durch Division des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Ergebnisses mit dem gewichteten Durchschnitt der Anzahl der sich während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird aus dem den bisherigen und den möglichen neuen Stammaktionären zustehenden Ergebnis, dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der sich während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien, unter Berücksichtigung der Effekte aller verwässernden potenziellen Aktien berechnet. Forschung und EntwicklungDie Forschungs- und Entwicklungskosten der Gesellschaft betreffen Kosten der Gesellschaft für die Softwareentwicklung und für die Weiterentwicklung von Produkten und Lösungen. Eine Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen ist nur möglich, wenn sich die der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen zuverlässig bestimmen lassen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen gemäß IAS 38.57. Zudem ist die Möglichkeit einer genauen Abgrenzung der Entwicklung zu den nicht aktivierbaren Forschungskosten notwendig. Entwicklungskosten, für die eine klare Abgrenzung zur Forschung nicht möglich ist, werden in der Periode ihres Anfallens wie nicht aktivierungsfähige Forschungskosten erfolgswirksam erfasst. Für sämtliche Vermögenswerte, die aktiviert wurden, wurden die Voraussetzungen für die Aktivierung geprüft und sind erfüllt. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von linearen, planmäßigen Abschreibungen über die Nutzungsdauer bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Herstellungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Immaterielle Vermögenswerte werden im Falle einer Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei den immateriellen Anlagewerten beträgt üblicherweise zwischen drei und zehn Jahren. Die Nutzung ist zeitlich begrenzt. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen. Selbsterstellte immaterielle WirtschaftsgüterAktiviert wurden im Berichtsjahr 2015 Entwicklungskosten für einen WLAN LTE Accesspoint. Die Aktivierung erfolgte per 31. Dezember 2015 mit einem Bruttobuchwert in Höhe von 109 TEUR (Vj. 43 TEUR). Infolge der bisher nicht erfolgten Fertigstellung gab es im Geschäftsjahr 2015 keine Abschreibungen. Die Nutzungsdauer liegt bei sechs Jahren. Die Abschreibung erfolgt ab Nutzung linear, demzufolge mit 16,67 % p. a. Aktiviert wurden im Berichtsjahr 2015 Entwicklungskosten für ein Folienwalzwerk Quarto in Höhe von 96 TEUR. Die Aktivierung erfolgte per 31. Dezember 2015 mit einem Bruttobuchwert in Höhe von 398 TEUR. Die Nutzungsdauer liegt bei zwölf Jahren. Die Abschreibung erfolgt ab Nutzung linear, demzufolge mit 8,33 % p.a. Des Weiteren wurden im Berichtsjahr 2015 Entwicklungskosten aktiviert für eine automatische Formenkühlung in Höhe von 26 TEUR. Die Aktivierung erfolgte per 19. Juni 2015 mit einem Bruttobuchwert in Höhe von 104 TEUR. Die Nutzungsdauer liegt bei sieben Jahren. Die Abschreibung erfolgt ab Nutzung linear, demzufolge mit 14,29 % p.a. 11 TEUR der Entwicklungskosten resultieren aus dem Geschäftsjahr 2014 und sind im Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ enthalten. FirmenwerteDie Firmenwertbilanzierung erfolgt nach dem sogenannten „impairment-only-approach“, der als einzig mögliche Firmenwertbehandlung zugelassen ist. Der Firmenwert ist somit nicht regulär abzuschreiben, sondern mindestens einmal pro Jahr einem Wertminderungstest (Impairmenttest) nach IAS 36 zu unterziehen. Ein Firmenwert entsteht bei einem Unternehmenszusammenschluss und stellt den positiven Saldo der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den von der Gesellschaft angesetzten Anteil an den beizulegenden Nettozeitwerten der identifizierten Vermögenswerte und Schulden des Verkäufers dar. Etwaige Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen. Für den Wertminderungstest (Impairmenttest) werden die Firmenwerte den betreffenden zahlungsmittelgenerierenden CGU-Einheiten (Cash Generating Units) zugeordnet. Die zum Bewertungsstichtag erzielbaren Beträge der CGUs entsprechen dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem jeweiligen Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Sofern entsprechende Marktdaten zur Verfügung stehen, erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags der CGU als Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Für andere CGUs erfolgt die Ermittlung des Nutzungswerts mittels anerkannter Discounted-Cashflow-Methoden. Dabei ergeben sich die Nutzungswerte der CGU aus den zukünftig zu erwartenden Cashflows aus der jüngsten Managementplanung, die mit langfristigen Umsatzwachstumsraten sowie Annahmen über die Margenentwicklung fortgeschrieben und mit den Kapitalkosten der Unternehmenseinheit abgezinst werden. Neben den Annahmen über die Entwicklung in den Branchen, in denen die CGUs tätig sind, wurden auch die makroökonomischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Diskontierungsfaktoren werden Kapitalkosten einer Gruppe von vergleichbaren Unternehmen herangezogen. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienUnter dem Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ sind fremd vermietete und in der Bundesrepublik Deutschland sowie in Ruanda gelegene Immobilien ausgewiesen. Nach IFRS besteht ein Wahlrecht, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien entweder zum Fair Value oder zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die Gesellschaft hat sich entschlossen, das Anschaffungskostenmodell nach IAS 40.56 anzuwenden. Die Bewertung der Immobilien erfolgt somit zu fortgeführten Anschaffungskosten, die bei Bedarf außerplanmäßig abgeschrieben werden. Die planmäßigen Abschreibungen werden für Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland linear über eine Nutzungsdauer von 40 bis 50 Jahren berechnet. Die planmäßigen Abschreibungen für das Fabrikgebäude in Ruanda werden linear über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren berechnet. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von linearen, planmäßigen Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer bewertet. Bei Sachanlagen reicht die Nutzungsdauer grundsätzlich von drei bis 13 Jahren, bei Schiffen wird von einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ausgegangen. Das im Geschäftsjahr 2014 erworbene Schiff unterliegt einer Restnutzungsdauer von 18,5 Jahren. Bei Gebäuden beträgt die Nutzungsdauer zehn bis 50 Jahre. Die Nutzung ist zeitlich begrenzt. Zugänge werden zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung abgeschrieben. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen. Darüber hinaus werden Sachanlagen auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse beziehungsweise Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in der Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere aus dem Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) und dem Nutzungswert. Die Klassekosten bei Schiffen werden als separate Komponente über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Für das im Geschäftsjahr 2014 erworbene Schiff unterliegen die Klassekosten einer Restnutzungsdauer von vier Jahren. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer als auch angenommene Restwerte werden einmal jährlich im Rahmen der Abschlusserstellung überprüft. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden aus der Gegenüberstellung der Einzahlung und dem Buchwert der Anlage ermittelt und jeweils im Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ oder „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Anteile an assoziierten Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenEin assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sind in diesem Abschluss unter Verwendung der Equity-Methode einbezogen, außer wenn die Anteile als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden. In diesem Fall werden nach Maßgabe von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert. Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmens übersteigen, werden nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt lediglich dann, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verlustübernahme eingegangen ist bzw. Zahlungen anstelle des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens leistet. Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegen, nach der Equity-Methode bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwerts der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft, nur bei Vorliegen von wertmindernden Faktoren. Jeglicher Überschuss des Konzernanteils der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden über die Anschaffungskosten des erworbenen Anteils (negativer Unterschiedsbetrag) wird nach erneuter Beurteilung sofort als Gewinn erfasst. Um zu ermitteln, ob Indikatoren dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in ihrem Wert gemindert sind, werden die Vorschriften des IAS 39 herangezogen. Sofern ein Wertminderungstest vorzunehmen ist, wird der Beteiligungsbuchwert (inklusive Geschäfts- oder Firmenwert) nach den Vorschriften des IAS 36 auf Werthaltigkeit getestet. Dazu wird der erzielbare Betrag, d. h. der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, der Beteiligung mit ihrem Beteiligungsbuchwert verglichen. Der ermittelte Wertminderungsbedarf wird gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Eine Aufteilung des Wertminderungsaufwands auf die im Buchwert des Anteils enthaltenen Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht vorgenommen. Sofern der erzielbare Betrag in den Folgejahren wieder ansteigt, wird in Übereinstimmung mit IAS 36 eine Wertaufholung vorgenommen. Der Konzern beendet die Anwendung der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt, an dem seine Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mehr darstellt oder die Beteiligung nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren ist. Behält der Konzern einen Anteil am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zurück und stellt dieser Anteil einen finanziellen Vermögenswert im Sinne des IAS 39 dar, so wird er zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung mit seinem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Differenz zwischen dem vorherigen Buchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens zum Zeitpunkt der Beendigung der Equity-Methode und dem beizulegenden Zeitwert eines zurückbehaltenen Anteils und jeglichen Erlösen aus dem Abgang eines Teils der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ist bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns/-verlusts zu berücksichtigen. Zusätzlich bilanziert der Konzern alle bezüglich dieses assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens bislang im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge so, wie es verlangt würde, wenn das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen direkt die Vermögenswerte oder Schulden verkauft hätte. Demzufolge ist bei Beendigung der Equity-Methode ein Gewinn oder Verlust, der vom assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bislang im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Verkauf der Vermögenswerte oder Schulden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert würde, vom Konzern aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern. Wird die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen zu einer Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen oder umgekehrt, wendet der Konzern die Equity-Methode weiter an und nimmt keine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgrund der Änderungen der Art der Beteiligung vor. Sofern sich die Beteiligungsquote des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ändert, aber der Konzern weiterhin die Equity-Methode anwendet, wird der Teil des zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinns oder Verlusts, der auf die Verringerung der Beteiligungsquote entfällt, aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert, falls dieser Gewinn oder Verlust bei der Veräußerung der dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden müsste. Geht ein Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen mit einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns ein, werden Gewinne und Verluste im Umfang des Konzernanteils an dem entsprechenden assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteDie zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sind – soweit sie nicht als assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode zu bilanzieren sind – der Bewertungskategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ zugeordnet. Sie sind in den langfristigen finanziellen Vermögenswerten enthalten. Das unrealisierte Bewertungsergebnis (Fair-Value-Änderungen) wird dabei erfolgsneutral im Posten „Rücklage aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert“ („Neubewertungsrücklage“) innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Bei Wertminderung werden die Wertminderungen auf den Zeitwert erfolgswirksam im Posten „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst, soweit eine Neubewertungsrücklage nicht vorhanden ist oder bereits vollständig verbraucht wurde. Anteile an börsennotierten Gesellschaften, für die ein aktiver und liquider Markt besteht, werden mit ihrem Börsenkurs zum Bewertungsstichtag oder dem Börsenkurs am letzten Handelstag vor diesem Datum bewertet. Dieser Kurs wird für diese Bewertung als Zeitwert und dauerhaft betrachtet. Sofern es zu einem Rückgang des Börsenkurses unter den erstmaligen oder fortgeschriebenen niedrigeren Buchwert kommt, wird dieser Rückgang somit als eine Wertminderung beurteilt und nach Auflösung der zuvor gebildeten Neubewertungsrücklage eine aufwandswirksame Wertminderung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Werterholungen oder Wertsteigerungen vom niedrigsten Buchwert aus werden wiederum erfolgsneutral im Posten „Rücklage aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert“ innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Bei Anteilen an Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss wird die nach IAS 28 vorgeschriebene Equity-Methode angewendet. Alle übrigen Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften oder börsennotierten Gesellschaften, für die kein aktiver und liquider Markt besteht und für die sich ein Fair Value nicht verlässlich ermitteln lässt, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen zum Beispiel aus aktuellen Finanzierungsrunden der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung anhand sonstiger Frühwarnindikatoren und anhand der aktuellen sowie der zukünftig erwarteten wirtschaftlichen Situation der Beteiligung bewertet. Als Bewertungsmethoden finden Standardbewertungsverfahren wie die Discounted-Cashflow-Methode und Multiplikatorenverfahren Anwendung. Die Gewinne aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Verluste werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Sonstige langfristige ForderungenDer Posten „Sonstige langfristige Forderungen“ umfasst langfristige Darlehen und Forderungen mit fester Laufzeit und ohne eingebettetes Derivat. Darlehen und Forderungen werden entsprechend der IAS-39-Kategorisierung Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Es wird regelmäßig überprüft, ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung vorliegt. Sofern dies der Fall ist, wird die Wertminderung gemäß IAS 39 ermittelt. VorräteDie Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung eines Verbrauchsfolgeverfahrens, wie der Durchschnittsmethode oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die direkten Einzelkosten von Material und Fertigung sowie die zurechenbaren Gemeinkosten. Finanzierungskosten sind nicht enthalten. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte erzielbare Verkaufserlös des Endprodukts abzüglich der Kosten für die Fertigstellung und den Vertrieb. In der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts sind Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, den Überbeständen und ungängiger sowie beschädigter Ware des Vorratsvermögens ergeben, durch entsprechende Wertminderungskorrekturen berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche oder zweifelhafte Beträge bilanziert. Die Buchwerte dieser innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten. Um der Bewertung von Forderungen aus Verträgen mit langfristigen Zahlungszielen zum beizulegenden Zeitwert Rechnung zu tragen, werden diese Forderungen bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der künftig erwarteten Zahlungsflüsse angesetzt. Der Konzern nutzt auch das Finanzierungsinstrument Factoring und bucht bei Abtretung der Forderungen den Buchwert der abgetretenen Forderung aus. Forderungen gegen die Factoring-Gesellschaft werden unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen werden erst erfasst, wenn damit gerechnet wird, dass Schuldner nicht in der Lage sein werden, ihre Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft zu erfüllen. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Sonstige VermögenswerteDie sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen übrige, nicht operative Forderungen der Gesellschaft sowie aktive Rechnungsabgrenzungen. In Übereinstimmung mit den Vorschriften des periodengerechten Ausweises von Aufwendungen enthält dieser Posten bereits entrichtete Beträge, bei denen der Nutzenzufluss erst in späteren Perioden erfolgen wird. Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen aufgrund der kurzfristigen Laufzeit annähernd den Buchwerten. Zu Handelszwecken gehaltene WertpapiereZu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere betreffen Eigenkapitalinstrumente sowie verzinsliche Wertpapiere, die mit der Absicht und dem Zweck einer kurzfristigen Gewinnrealisierung erworben wurden. Entsprechend werden die zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere unter dem kurzfristigen Vermögen ausgewiesen. In dieser Kategorie erfasst der Konzern Anleihen, Genussscheine und Aktien. Der Ansatz und die Bewertung erfolgen in Übereinstimmung mit IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert. Als Zeitwert wird der Börsenkurs herangezogen. Die Fair-Value- Bewertung erfolgt ergebniswirksam. Erträge aus dem Verkauf und der Bewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren werden ergebniswirksam im Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ erfasst. Aufwendungen aus dem Verkauf und der Bewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren werden im Posten „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ berücksichtigt. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDieser Bilanzposten beinhaltet Barmittel und jederzeit fällige Sichteinlagen bei Kreditinstituten und kurzfristige liquide Anlagen, deren ursprüngliche Laufzeit weniger als drei Monate beträgt. EigenkapitalAusgegebene Aktien der Deutsche Balaton AG werden als Eigenkapital klassifiziert. Mehrkosten, welche der Ausgabe von Aktien direkt zugeordnet werden können, werden direkt im Eigenkapital in der Kapitalrücklage erfasst. Mit jeder Aktie ist für den Anteilseigner ein Stimmrecht verbunden. Wenn als Eigenkapital klassifizierte Aktien zurückgekauft werden, werden die zurückgekauften Aktien als eigene Aktien klassifiziert und zu Anschaffungskosten im Eigenkapital in Abzug gebracht. Anteile nicht beherrschender GesellschafterDer Anteil Dritter am Konzerneigenkapital wird im Posten „Anteile nicht beherrschender Gesellschafter“ ausgewiesen. Der Anteil Dritter an Konzerngesellschaften in der Rechtsform einer deutschen Personengesellschaft wird im langfristigen Konzernfremdkapital unter dem Posten „Sonstiges von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestelltes Fremdkapital“ ausgewiesen. Langfristige finanzielle SchuldenLangfristige finanzielle Schulden werden unter Berücksichtigung der Transaktionskosten in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Ein Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und im Finanzergebnis erfasst. Darlehen aus öffentlicher Hand werden mit dem Fair Value bilanziert, der um den Zinsvorteil niedriger ist als der Nominalwert des Darlehens. Die Differenz zwischen dem Nominalwert und dem Fair Value wird in einen kurzfristigen und in einen langfristigen Teil aufgeteilt. Der langfristige Teil wird in den langfristigen finanziellen Schulden ausgewiesen. Leistungen an PersonalAufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an Personal unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen stehen teilweise für diesen Zweck Rückdeckungsversicherungen in Form von Rentenversicherungen gegenüber. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben und dem Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld), werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der übrigen Rücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt. Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten folgende Bestandteile:
Der Dienstaufwand wird im Posten „Zuwendungen an Personal“ ausgewiesen, der Netto-Zinsanteil der Rückstellungszuführung in den Finanzierungsaufwendungen. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand bilanziert. Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unterdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar. Jede Überdeckung, die durch diese Berechnung entsteht, ist auf den Barwert des künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in der Form von Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne zur Verfügung steht. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Kurzfristige finanzielle SchuldenKurzfristige finanzielle Schulden sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Buchwerte dieser innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeiten annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten. Sonstige SchuldenSonstige Schulden sind mit den Buchwerten, die dem Erfüllungsbetrag entsprechen, oder mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet. Wenn für die Deutsche Balaton rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse vorliegen und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtungen zu Mittelabflüssen führen, werden diese mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses nach bestmöglicher Schätzung ermittelt werden kann. Passive RechnungsabgrenzungIn Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Realisierung von Umsatzerlösen werden in diesem Posten insbesondere die bereits erhaltenen Beträge für die noch in der Zukunft zu erbringenden Leistungen aus Wartungs-, Consulting- oder Dienstleistungsverträgen ausgewiesen. Darlehen aus öffentlicher Hand werden mit dem Fair Value bilanziert, der um den Zinsvorteil niedriger ist als der Nominalwert des Darlehens. Die Differenz zwischen dem Nominalwert und dem Fair Value wird in einen kurzfristigen und einen langfristigen Anteil aufgeteilt. FremdwährungsumrechnungFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden nach IFRS mit dem Stichtagskurs erfolgswirksam bewertet. Der Konzern ist Wechselkursschwankungen und somit Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Diese resultieren nicht nur aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, sondern auch aus Bankguthaben und -verbindlichkeiten in Fremdwährung sowie Währungsdifferenzen bei assoziierten Unternehmen. Die Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt: scroll
LeasingDie Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasing richtet sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarungen gemäß IAS 17.8. Gehen bei gemieteten Vermögenswerten alle wesentlichen Risiken und Chancen aus diesem Gegenstand auf den Leasingnehmer über, so wird die Vereinbarung als Finanzierungs-Leasingverhältnis klassifiziert. Beim Finanzierungsleasing wird der Leasinggegenstand zu Beginn des Leasingverhältnisses im Anlagevermögen des Leasingnehmers als Vermögenswert ausgewiesen und Schulden in gleicher Höhe in der Bilanz angesetzt, und zwar in Höhe des zu Beginn des Leasingsverhältnisses beizulegenden Zeitwerts des Leasinggegenstands oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert der künftigen Leasingraten und der Summe der aufgezinsten Leasingraten stellt einen abgegrenzten Zinsaufwand dar. Dieser wird über die Laufzeit der Verträge verausgabt. Die Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern entsprechen denen vergleichbarer erworbener Vermögenswerte. Finanzierungsleasingverbindlichkeiten stellen eine eigene Klasse im Sinne des IFRS 7.6 dar. Beim Operating-Leasing werden die Leasingraten über den Vertragszeitraum in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand und erhaltene Mieteinnahmen aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien als Umsatzerlöse erfasst. Für das Geschäftsjahr 2015 liegen sowohl Operating-Leasingverhältnisse als auch Finanzierungsverhältnisse im Sinne des IAS 17 vor. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2015 bestehen aus Finanzierungsverhältnissen keine Verpflichtungen mehr. FremdkapitalkostenFremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Eine Aktivierung von Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 wird nicht vorgenommen, da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte vorhanden sind. SaldierungEs besteht ein grundsätzliches Saldierungsverbot zwischen Vermögenswerten und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen, es sei denn, eine Vorschrift fordert oder erlaubt dies ausdrücklich. Soweit möglich, werden Saldierungen vorgenommen. Diesbezüglich verweisen wir insbesondere auf die Ausführungen in der Tz. 31 zu den langfristigen Schulden. Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente sind Verträge, die nachfolgende Merkmale aufweisen: Der Wert des Finanzinstruments verändert sich infolge einer Änderung eines bestimmten Zinssatzes, eines Preises eines Finanzinstruments, eines Rohstoffpreises, eines Wechselkurses, eines Preis- oder Zinsindex, eines Bonitätsratings oder eines Kreditindex oder einer anderen Variablen, vorausgesetzt, dass im Fall einer nichtfinanziellen Variablen die Variable nicht spezifisch für eine Partei des Vertrags ist. Durch entsprechende Sicherungsinstrumente werden der beizulegende Zeitwert oder die Zahlungsströme abgesichert. Gewinne und Verluste aus Fair Value Hedges werden ergebniswirksam im Periodenergebnis erfasst, während Gewinne und Verluste aus wirksamen Cashflow Hedges zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden. Derivate können im Deutsche Balaton Konzern zur Reduzierung des Währungs- und Zinsrisikos eingesetzt werden. Die abgeschlossenen Geschäfte stellen wirtschaftlich betrachtet eine Absicherung dar, erfüllen aber die Anforderungen des IAS 39 für bilanzielle Sicherungsbeziehungen nicht. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nichtfinanzieller Güter entsprechend dem eigenen Bedarf abgeschlossen werden, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern als schwebende Geschäfte behandelt. Separate Derivate werden losgelöst von den schwebenden Geschäften bilanziert. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden direkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Wertänderungen von Devisentermingeschäften werden als Kursergebnis in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, während Wertänderungen von Zinsswaps Bestandteil der Finanzerträge oder Finanzierungsaufwendungen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Derivate werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Die Bewertung von Devisentermingeschäften erfolgt einzelfallbezogen und zu dem jeweiligen Terminkurs am Bilanzstichtag. Die Terminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminaufschlägen und -abschlägen. Die beizulegenden Zeitwerte von Instrumenten zur Sicherung von Zinsrisiken ergeben sich durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse. Zur Abzinsung dienen marktübliche Zinssätze, die über die Restlaufzeit der Instrumente angewendet werden. Für jede einzelne Transaktion wird der beizulegende Zeitwert ermittelt. Neben den oben beschriebenen Devisenforwards und Zinsswaps bestehen Optionsvereinbarungen zum Erwerb von Unternehmensanteilen. Sind keine notierten Preise für Finanzinstrumente, wie zum Beispiel für nicht börsennotierte Optionen, verfügbar, wird der Fair Value unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt, bei dem die einfließenden Daten, soweit möglich, aus überprüfbaren Marktquellen stammen. Diese Bewertungen unterliegen naturgemäß in höherem Maße der Einschätzung des Managements. Diese nicht beobachtbaren Eingangswerte können Daten enthalten, die extrapoliert oder interpoliert oder in Form von Näherungswerten aus korrelierten oder historischen Daten ermittelt werden. Es werden hier in größtmöglichem Umfang Marktdaten oder Daten Dritter und so wenig wie möglich unternehmensspezifische Eingangswerte herangezogen. Bewertungsmodelle müssen anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden zur Bewertung von Finanzinstrumenten entsprechen und alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Festlegung eines Preises als angemessen betrachten würden. Die Klassen für Finanzinstrumente gemäß IFRS 7.6 werden entsprechend den Bilanzposten bezeichnet. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von dem Buchwert des Vermögenswerts abgesetzt und mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des abschreibungsfähigen Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die für den Konzern entstandene Aufwendungen kompensieren, werden in der Periode erfolgswirksam als sonstige betriebliche Erträge erfasst, in der auch die zu kompensierenden Aufwendungen anfallen. Im Berichtsjahr wurde einer Gesellschaft von einem Dritten ein zinssatzvergünstigtes Darlehen in Höhe von 400 TEUR (Vj. 1.000 TEUR) gewährt. Alle damit verbundenen Auflagen sind bereits erfüllt worden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung7. Umsatzerlösescroll
Der Posten „Umsatzerlöse“ enthält im Geschäftsjahr 2015 und im Vergleichszeitraum die Erträge aus dem Verkauf von Gütern, Lizenzen, Nutzungsentgelten (Mieterträge) sowie die Erträge für die Erbringung von Dienstleistungen (Service, Wartung und Transportdienstleistung). Unter dem Posten „Verkauf von Gütern“ sind Umsatzerlöse von vollkonsolidierten Industrieunternehmen enthalten. Der Posten „Erbringung von Dienstleistungen (Service, Wartung und Transportdienstleistung)“ beinhaltet insbesondere Wartungs- und Serviceleistungen von Industrieunternehmen und IT-Unternehmen. Eine seit 2012 vollkonsolidierte Konzerngesellschaft bietet im Rahmen von Consultingdienstleistungen auch auf die individuellen Anforderungen und technologischen Ressourcen von Kunden abgestimmte, maßgefertigte Projektlösungen und individuelle Unterstützung an. Diese Projektaufträge beinhalten die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierungen oder Weiterentwicklungen bestehender Standardprodukte. Die Umsatzrealisierung aus diesen Fertigungsaufträgen erfolgt gemäß IAS 11 entsprechend dem Leistungsfortschritt nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC), einer Methode, die sich auf den Fertigstellungsgrad des Projekts bezieht und welche die folgenden Bedingungen für die Umsatzrealisierung voraussetzt: Die Höhe des Ertrags muss zuverlässig bestimmt werden können. Zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads verwendet die Gesellschaft die Cost-to-Cost-Methode, wofür das Verhältnis der tatsächlichen bis zum Abschlussstichtag angefallenen Kosten für bereits vollendete Arbeiten zu den zu diesem Zeitpunkt geschätzten Gesamtkosten herangezogen wird. Im Geschäftsjahr 2015 wurde bei diesem Tochterunternehmen ein PoC-Umsatz von 626 TEUR (Vj. 1.240 TEUR) realisiert. Es werden aus bestehenden Mietverträgen (Operating-Leasing) für das folgende Jahr Zahlungen in Höhe von 599 TEUR (Vj. 251 TEUR) erwartet. Die Mietverträge haben überwiegend eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, da es sich meistens um für Wohnzwecke genutzte Gebäude handelt. Aus langfristigen Mietverträgen erwartet der Konzern innerhalb von zwei bis fünf Jahren Erträge von 1.386 TEUR (Vj. 277 TEUR). In der Zeit über fünf Jahre bis zum Vertragsende erhalten wir aus heutiger Vertragslage keine (Vj. 2.747 TEUR) Mieterträge. Die Vertragsparteien aus den langfristigen Mietverträgen haben Verlängerungsoptionen, aus denen der Konzern bei Ausübung dieser Optionen innerhalb der Anschlussmietzeit von bis zu 60 Monaten Erträge von 303 TEUR (Vj. 265 TEUR) erwartet. 8. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungenscroll
Der Posten „Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen“ stellt die Veränderung an Vorräten aus fertigen und unfertigen Erzeugnissen von vollkonsolidierten Unternehmen dar. Andere aktivierte Eigenleistungen stellen im Wesentlichen selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte bei einzelnen Gesellschaften dar. Im Berichtsjahr sind andere aktivierte Eigenleistungen aktiviert worden in Höhe von 220 TEUR (Vj. 407 TEUR) für die Erstellung und Entwicklung von Neuprodukten und Sachanlagen. Aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von 11 TEUR resultieren aus dem Geschäftsjahr 2014 und sind im Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen. 9. Sonstige betriebliche Erträgescroll
Der Posten „Erträge aus dem Verkauf und der Bewertung von langfristigen und kurzfristigen Wertpapieren“ beinhaltet überwiegend das Ergebnis aus dem Verkauf von langfristig gehaltenen Anteilen börsennotierter und nicht börsennotierter Gesellschaften sowie Erträge aus dem Verkauf und der Bewertung von Anleihen, Genussscheinen und Aktien, die zu Handelszwecken gehalten werden. Im Geschäftsjahr 2015 hat der Konzern Nettogewinne aus dem Verkauf von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren in Höhe von 2.218 TEUR (Vj. 2.569 TEUR) sowie Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten in Höhe von 7.162 TEUR (Vj. 24.281 TEUR) erzielt. Aus der ergebniswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere wurde als Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten ein Betrag in Höhe von 898 TEUR (Vj. 925 TEUR) erfasst. Bei den Nettogewinnen aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten in Höhe von 7.162 TEUR (Vj. 24.281 TEUR) handelt es sich insbesondere um einen Ertrag aus der Veräußerung von Aktien an der Nemetschek SE, München, in Höhe von 4.788 TEUR (Vj. 7.326 TEUR). Ein weiterer Ertrag in Höhe von 829 TEUR (Vj. 0 EUR) konnte durch den Verkauf der Anteile an einem Immobilienfonds erzielt werden sowie aus einem Teilverkauf von Anteilen an einem Finanzdienstleister in Höhe von 725 TEUR (Vj. 0 EUR). Aus dem Verkauf des assoziierten Unternehmens Human Solutions GmbH, Kaiserslautern, im Segment „CornerstoneCapital“ hat der Deutsche Balaton Konzern einen Ertrag von 7.247 TEUR erfasst. Im Vorjahr wurde im Segment „CornerstoneCapital“ aus der Veräußerung des assoziierten Unternehmens Qualification Star GmbH, Bad Soden am Taunus, ein Ertrag in Höhe von 5.599 TEUR realisiert. Der Posten „Erträge aus Devisenkursdifferenzen“ beinhaltet Erträge aus Devisenkursschwankungen bei Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten und Fremdwährungsbeständen. Im Posten „Übrige“ ist aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten ein Ergebnisbeitrag in Höhe von 975 TEUR (Vj. 771 TEUR) entstanden. Aus der Übergangsbewertung eines assoziierten Unternehmens in ein vollzukonsolidierendes Unternehmen resultiert ein Ergebnisbeitrag in Höhe von 606 TEUR (Vj. 0 EUR). Ferner sind in diesem Posten im Wesentlichen noch Erträge aus Aufwandsentschädigungen in Höhe von 387 TEUR (Vj. 90 TEUR) sowie Erträge aus Nachbesserungen für die Spruchverfahren Bayer AG - Schering AG in Höhe von 856 TEUR, Phoenix AG in Höhe von 141 TEUR, Solarwatt GmbH in Höhe von 2 TEUR und der AXA Versicherungs AG in Höhe von 2 TEUR enthalten. Ein Ertrag in Höhe von 118 TEUR resultiert aus den Genussrechten der Deutschen Pfandbriefbank AG und weitere 309 TEUR resultieren aus der Überlassung von Mehrbezugsrechten aus einer Kapitalerhöhung. Im Posten „Übrige“ sind ferner periodenfremde Erträge in Höhe von 1 TEUR (Vj. 9 TEUR) enthalten. 10. Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungenscroll
Im Posten „Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen“ werden die Aufwendungen zur Herstellung von Gütern erfasst. Darüber hinaus beinhaltet dieser Posten Wareneinsatz zum Handel von Gütern und Lizenzen sowie Aufwand für bezogene Leistungen. 11. Zuwendungen an Personalscroll
Im Posten „Löhne und Gehälter“ sind Bezüge des Vorstands enthalten. Für weitere Informationen wird auf Tz. 45 verwiesen. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung enthalten Aufwendungen für einen leistungsorientierten Plan im Sinne des IAS 19.46. Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung entfallen 2.292 TEUR (Vj. 2.389 TEUR) auf die Altersversorgung. Der Arbeitgeberanteil wird dabei den Aufwendungen für Altersversorgung zugerechnet. scroll
Der Rückgang der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Konsolidierungskreises des Konzerns zurückzuführen. 12. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagenscroll
Abschreibungen auf Firmenwerte werden nur als Ergebnis von Wertminderungstests vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2015 sind in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte keine Wertminderungen (Vj. 0 EUR) enthalten. Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte wurden in Höhe von 1.147 TEUR (Vj. 262 TEUR) erfasst. Diese sind erfolgt aufgrund einer Erstkonsolidierung eines bisher als assoziiertes Unternehmen zu bilanzierenden Unternehmens im Segment „Vermögensverwaltend“ und für die HORIZONT Software GmbH sowie die Beta Systems Software of North America, Inc., McLean, USA, im Segment „Beta Systems“. Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind gemäß der Leerstandsquote der Immobilienobjekte aufzuteilen. Die Leerstandsquote beträgt im Segment „Vermögensverwaltend“ rund 10 % (Vj. rund 13 %), weshalb 16 TEUR (Vj. 15 TEUR) auf nicht vermietete Wohnungen entfallen. Im Segment „CornerstoneCapital“ beträgt die Leerstandsquote rund 28 % (Vj. rund 24 %), weshalb 6 TEUR (Vj. 5 TEUR) auf nicht vermietete Bürogebäude entfallen. Die Leerstandsquote beinhaltet keine Objekte, die zum Bilanzstichtag als im Bau befindlich klassifiziert werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um ein Immobilienprojekt in Frankfurt am Main mit einer voraussichtlichen Wohnfläche von rund 21.000 m2. Abschreibungen auf Sachanlagen beinhalten planmäßige lineare Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung, technische Anlagen und Maschinen sowie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Nur in geringem Umfang sind außerplanmäßige Abschreibungen bei einzelnen Gesellschaften angefallen. Es sind im Geschäftsjahr 2015 keine Wertminderungen auf Grundstücke und Immobilien erfolgt. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde eine Anpassung auf den Schrottwert des Schüttgutfrachters vorgenommen, da sich der Schrottwert pro Tonne Leergewicht von rund 420,00 EUR auf rund 260,00 EUR (rund 282,00 USD) verringert hat. Aufgrund dessen hat sich die Abschreibung auf den Schüttgutfrachter um 28 TEUR erhöht. Kumuliert bis zum 31. Dezember 2032 erhöhen sich die Abschreibungen um 499 TEUR. 13. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Die Beratungskosten betreffen nicht aktivierungsfähigen Aufwand in Zusammenhang mit Steuer- und Rechtsberatung, Kapitalmarktberatung sowie Unternehmensberatung. Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten alle Aufwendungen für die Jahres- und Zwischenabschlüsse der Konzerngesellschaften einschließlich der Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Konzernabschlusses. Der Posten „Raumkosten“ enthält neben dem Mietaufwand inkl. Mietnebenkosten auch den Instandhaltungsaufwand für die betrieblichen Räume. Der Posten „Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten Immobilien“ umfasst den laufenden Aufwand für Instandhaltung, Reparatur und Bewirtschaftung der vermieteten Immobilien. Die Leerstandsquote beträgt für das Segment „Immobilien“ rund 10 % (Vj. rund 13 %), im Segment „CornerstoneCapital“ beträgt die Leerstandsquote rund 28 % (Vj. rund 24 %), weshalb 12 % der Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten in Höhe von 77 TEUR (Vj. 57 TEUR) auf nicht vermietete Wohnungen bzw. Verwaltungsgebäude entfallen. Der Posten „Marketing, Vertrieb und Kundenservice“ beinhaltet Aufwendungen der vollkonsolidierten Industrie- und Softwareunternehmen für Marketing, Vertrieb und Kundenservice. Die Aufwendungen aus Devisenkursdifferenzen resultieren ausschließlich aus Effekten von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit sowie aus der Bewertung von Devisenbeständen und Fremdwährungskrediten. Der Posten „Reparatur und Instandhaltung von technischen Anlagen und Maschinen“ beinhaltet laufende Reparaturkosten der technischen Anlagen und Maschinen des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2015 sind die Klassekosten für den Schüttgutfrachter in Höhe von 534 TEUR (Vj. 0 EUR) enthalten. Die Wertminderungen auf langfristige Wertpapiere sind Wertberichtigungen auf den beizulegenden Zeitwert von zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten. Sie betreffen insbesondere börsennotierte Gesellschaften. Im Wesentlichen sind hier Wertminderungen auf Anteile an der Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main, in Höhe von 4.415 TEUR (Vj. 6.153 TEUR) sowie Anteile an der Hyrican Informationssysteme AG, Kindelbrück, in Höhe von 943 TEUR (Vj. 494 TEUR) und Anteile an der Ultrasonic AG, Köln, in Höhe von 486 TEUR (Vj. 5.627 TEUR) berücksichtigt. In den Wertminderungen auf langfristige Wertpapiere sind 6.785 TEUR (Vj. 174 TEUR) enthalten, die auf nichtbörsennotierte Gesellschaften entfallen. Im Wesentlichen sind hier Wertminderungen auf die Anteile an der Goldrooster AG, Berlin, in Höhe von 5.658 TEUR (Vj. 6.261 TEUR) erfasst. Das Delisting der Goldrooster AG erfolgte mit Ablauf des 25. Februar 2015. Die Wertminderungen auf kurzfristige Wertpapiere enthalten Wertminderungen auf den beizulegenden Zeitwert von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren. Sie betreffen überwiegend börsennotierte Wertpapiere und Anleihen. Im Wesentlichen ist hier die Abschreibung auf Anteile an einem Spezialisten für Außenhandelsfinanzierung in Höhe von 796 TEUR (Vj. 29 TEUR) enthalten sowie eine Abschreibung in Höhe von 598 TEUR (Vj. 0 EUR) auf Anteile an einem Hersteller für Standard- und Spezialdüngemittel. Im Posten „Wertminderung auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte“ sind Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Die Wertminderungen basieren auf unterschiedlichen Sachverhalten und werden einzelfallbezogen ermittelt. Diese Wertminderungen betreffen Finanzinstrumente, die der Klasse „Sonstige Forderungen“ im Sinne des IFRS 7 zugeordnet sind. Der Nettoverlust aus der Wertminderung von sonstigen Forderungen beträgt 6.942 TEUR (Vj. 3.720 TEUR). Hierin enthalten sind Wertberichtigungen im Zusammenhang mit einer Genussrechtsvereinbarung in Höhe von 1.505 TEUR (Vj. 0 EUR) sowie Forderungsverluste aus Forderungen gegen ein Unternehmen, das nach der Equity-Methode zu bilanzieren ist, in Höhe von 1.716 TEUR (Vj. 434 TEUR). Weitere Forderungsverluste entfallen auf ein Darlehen in Höhe von 662 TEUR (Vj. 0 EUR) und auf Stückzinsforderungen von drei ausländischen Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 360 TEUR (Vj. 0 EUR). Des Weiteren resultieren Wertminderungen in Höhe von 820 TEUR (Vj. 0 EUR) auf Darlehens- und Zinsforderungen aus einer Bewertung zum 30. Juni 2015 für ein Konzernunternehmen, welches seit dem 1. August 2015 vollkonsolidiert wird. Unter „Übrige“ sind Aufwendungen in Höhe von 1.025 TEUR (Vj. 476 TEUR) für den laufenden Geschäftsbetrieb eines Schüttgutfrachters enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich um Aufwendungen für die Arbeitnehmerüberlassung von Schiffspersonal. Im Posten „Übrige“ sind neben diversen Aufwendungen für den laufenden Geschäftsbetrieb auch Leasingraten als Aufwand im geschäftsüblichen Umfang erfasst. Der Konzern nutzt Operating-Leasing sowohl für Kraftfahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen als auch für Büro- und Gewerbeflächen. Die Raten werden als laufender Aufwand erfasst. Leasingaufwendungen für Büro- und Gewerbeflächen sind in dem Posten „Raumkosten“ ausgewiesen. Die Summe der Aufwendungen aus sonstigen Leasingverhältnissen, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst und unter dem Posten „Übrige“ ausgewiesen wurden, beträgt 279 TEUR (Vj. 361 TEUR). In dem Posten „Übrige“ sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 11 TEUR (Vj. 0 EUR) enthalten. 14. Finanzerträgescroll
Die Dividendenerträge beruhen auf Ausschüttungen, die aufgrund von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen von Gesellschaften erfolgt sind. Gewinnausschüttungen werden erst im Jahr der Beschlussfassung als Ertrag berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2015 hat die Deutsche Balaton Dividenden von einer nicht konsolidierten Tochtergesellschaft in Höhe von 226 TEUR (Vj. 286 TEUR) erhalten. Die Zinserträge aus Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, beruhen auf abgeschlossenen Darlehensverträgen über Gesellschafterdarlehen und gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen. Der Posten „Zinsen und zinsähnliche Erträge“ betrifft die Verzinsung der liquiden Mittel bei diversen Banken und Erträge aus gewährten Darlehen, Genussrechten und gehaltenen Anleihen sowie Zinsderivaten. Die Gesamtzinserträge für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, betreffen Verzinsungen der liquiden Mittel bei diversen Banken und gewährten Darlehen. Es wurden 3.528 TEUR (Vj. 2.764 TEUR) als Ertrag erfasst. Qualitative Beschreibungen zur Bilanzierung und zum Ausweis von Finanzinstrumenten (einschließlich derivativer Finanzinstrumente) sind in den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen enthalten. 15. Finanzierungsaufwendungenscroll
Der Zinsaufwand für langfristige Fremdfinanzierungen beträgt 951 TEUR (Vj. 523 TEUR). Hierin ist im Geschäftsjahr 2015 der zinsähnliche Aufwand aus einer Genussrechtsvereinbarung in Höhe von 233 TEUR (Vj. 0 EUR) enthalten. Im Fall eines möglichen Verkaufs eines Geschäftsbereichs im Segment „CornerstoneCapital“ sind aus der Genussrechtsvereinbarung Zahlungen zu leisten. Unter den Zinsen und zinsähnlichen Aufwendungen wurden auch der Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstigen Darlehensgebern erfasst. Im Posten „Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen“ sind außerdem 117 TEUR (Vj. 132 TEUR) als Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen enthalten. Für die Finanzierungsleasingverträge ist ein Zinsaufwand in Höhe von 11 TEUR (Vj. 28 TEUR) erfasst. Die Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, betreffen Verzinsungen der Schulden bei diversen Banken und sonstigen Gläubigern. Es wurden 1.164 TEUR (Vj. 1.280 TEUR) als Aufwand erfasst. Qualitative Beschreibungen zur Bilanzierung und zum Ausweis von Finanzinstrumenten (einschließlich derivativer Finanzinstrumente) sind in den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen enthalten. Zur Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen wird auf Tz. 32 verwiesen. 16. Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werdenscroll
Der Posten „Periodenergebnis (anteilig)“ gibt den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis der assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen an. Darin enthalten sind Wertminderungen an assoziierten Unternehmen in Höhe von 2.143 TEUR (Vj. 1.391 TEUR). Eine Zuschreibung auf assoziierte Unternehmen wurde im Geschäftsjahr 2015 nicht vorgenommen (Vj. 218 TEUR). Das anteilige Periodenergebnis der als at equity zu bilanzierenden Finanzanlagen ist mit – 3.815 TEUR (Vj. – 2.162 TEUR) gegenüber dem Vorjahreswert gesunken. Hierauf entfallen auf das Segment „Vermögensverwaltend“ – 4.266 TEUR (Vj.– 3.125 TEUR), dies ist im Wesentlichen auf die Start-up-Unternehmen PWI-PURE SYSTEMS AG, Heidelberg, und wSwipe mobile solutions GmbH, Wien, Österreich, sowie auf die in 2014 neu gegründete HW Verwaltungs AG, Halberstadt, zurückzuführen. Im Segment „CornerstoneCapital“ tragen im Wesentlichen die Unternehmen ACTech Holding GmbH, Freiberg, sowie Human Solutions GmbH, Kaiserslautern, zu einem positiven Ergebnisbeitrag bei. Dieser wird teilweise kompensiert durch den negativen Ergebnisbeitrag der Infoniqa HR Solutions GmbH und führt insgesamt zu einem positiven Ergebnisbeitrag des Segments „CornerstoneCapital“ in Höhe von 451 TEUR (Vj. 732 TEUR). Für die Human Solutions GmbH wurde anteilig der Ergebnisbeitrag bis zum Zeitpunkt der Veräußerung berücksichtigt (29. April 2015). Der Ergebnisbeitrag der wSwipe mobile solutions GmbH wurde bis zum Zeitpunkt der Vollkonsolidierung berücksichtigt (1. August 2015). Der Ergebnisbeitrag der Infoniqa HR Solutions GmbH wurde aus Vereinfachungsgründen für das gesamte Geschäftsjahr berücksichtigt. Die Einbringung und Vollkonsolidierung erfolgte zum 23. Dezember 2015. Die Periodenergebnisse der nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen wurden, sofern keine geprüften Abschlüsse der Gesellschaften vorlagen, auf Grundlage der letzten zur Verfügung stehenden Finanzdaten in den Konzernabschluss einbezogen. 17. Ertragsteuernscroll
In den laufenden Steuern sind periodenfremde Steuern in Höhe von – 35 TEUR (Vj. 0 EUR) erfasst. Der erwartete Steuersatz für Kapitalgesellschaften setzt sich aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie der von der Gemeinde abhängigen Höhe an Gewerbesteuer zusammen. Der Konzernsteuersatz der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft beträgt insgesamt 29,83 % (Vj. 29,83 %). Die Überleitung von der theoretisch zu erwartenden Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft zum tatsächlich im Konzernabschluss erfassten Betrag stellt sich folgendermaßen dar: scroll
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Steuerfreie Erträge ergeben sich insbesondere aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren sowie Dividendenerträgen. Latente Steuern auf im übrigen Ergebnis zu erfassende Wertveränderungen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte (Available-for-Sale-Finanzinstrumente) wurden eigenkapitalvermindernd in Höhe von 784 TEUR (Vj. eigenkapitalerhöhend in Höhe von 602 TEUR) direkt im Eigenkapital erfasst. 18. GesamtergebnisrechnungDie Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen (Summe Comprehensive Income) hat sich im Berichtsjahr um 27.937 TEUR auf 13.433 TEUR (Vj. – 14.504 TEUR) erhöht. Die unrealisierte Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten ist um 30.035 TEUR auf 15.397 TEUR (Vj. – 14.638 TEUR) gestiegen. Auf die Veränderung der beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten wurden latente Steuern eigenkapitalvermindernd in Höhe von 784 TEUR (Vj. eigenkapitalerhöhend in Höhe von 602 TEUR) gebildet. Die neutrale Veränderung resultiert im Berichtsjahr aus Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von 307 TEUR (Vj. 88 TEUR). Hinsichtlich der Umgliederungsbeträge in die Gewinn- und Verlustrechnung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Tz. 29 Eigenkapital. Erläuterungen zur Bilanz19. Immaterielle Vermögenswerte/als Finanzinvestition gehaltene Immobilien/SachanlagenDie Entwicklung der Buchwerte vom Beginn zum Ende der Berichtsperiode unter der gesonderten Angabe über Zu- und Abgänge ist in der folgenden Tabelle dargestellt. scroll
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Die immateriellen Vermögenswerte wurden überwiegend im Rahmen der Unternehmenserwerbe entgeltlich erworben. Zudem bestehen aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 694 TEUR (Vj. 565 TEUR). Nicht aktivierte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind in Höhe von 8.613 TEUR (Vj. 7.608 TEUR) angefallen. Firmenwerte wurden einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen. Für Impairmenttests, bei denen ein Nutzungswert mittels einer Discounted-Cashflow-Methode berechnet wurde, sind die Planungen des lokalen Managements nach Prüfung und gegebenenfalls Anpassung durch das Konzernmanagement zugrunde gelegt. Die wesentlichen zugrunde gelegten Annahmen sind in der unten stehenden Tabelle zu den Impairmenttests dargestellt. Bei der Durchführung der Impairmenttests wurden folgende Annahmen getroffen: scroll
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Zum 31. Dezember 2015 wurden die AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, Prisma Equity AG, Heidelberg, Eltec Elektronik AG, Mainz, EppsteinFOILS GmbH & Co.KG, Eppstein, Beta Systems Software AG, Berlin, Infoniqa SQL AG, Baar, Schweiz, TK Infoniqa Payroll sowie die Carus AG, Heidelberg, als jeweils zahlungsmittelgenerierende Einheit gemäß IAS 36.90 einem Impairmenttest unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte für die CGUs des Segments „Vermögensverwaltend“ zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser ermittelt sich für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten AEE Ahaus-Enscheder AG, Prisma Equity AG und Heidelberger Beteiligungsholding AG aus dem Marktwert der überwiegend börsennotierten Vermögenswerte abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Carus AG wurden die Marktwerte der Immobilien herangezogen. Die Marktwerte basieren teilweise auf vorliegenden Gutachten sowie auf voraussichtlich erzielbaren Veräußerungspreisen. Der Impairmenttest ergab für die CGU Carus AG keinen Bedarf für die Wertminderung der Buchwerte der CGU. Für die CGUs Heidelberger Beteiligungsholding AG, AEE Ahaus-Enscheder AG und Prisma Equity AG hat sich jeweils ein Impairmentbedarf ergeben. Der Wertberichtigungsbedarf für die CGU Heidelberger Beteiligungsholding AG in Höhe von 545 TEUR hätte den Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 31 TEUR wertgemindert. Der darüber hinausgehende Wertminderungsbedarf ist gem. IAS 36.104 anteilig auf die verbleibenden Vermögenswerte der CGU aufzuteilen. Da die CGU jedoch ausschließlich über Vermögenswerte verfügt, die gem. IAS 36.2 nicht in den Bereich des IAS 36 fallen, werden diese Vermögenswerte nach dem jeweils anzuwendenden Standard bewertet. Hieraus hat sich kein Wertminderungsbedarf ergeben. Gleiches gilt für den Wertberichtigungsbedarf der CGU AEE Ahaus-Enscheder AG in Höhe von 13 TEUR. Für die CGU Prisma Equity AG hat sich ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 179 TEUR ergeben, der den Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 34 TEUR wertgemindert hätte. Für den darüber hinausgehenden Wertminderungsbedarf gilt Gleiches, wie obig zur CGU Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgeführt. Die Wertminderungen auf den Geschäfts- und Firmenwert sind im Rahmen der Wesentlichkeit nicht berücksichtigt worden. Für die Gesellschaften Eltec Elektronik AG, EppsteinFoils GmbH & Co. KG, Infoniqa SQL, dem Teilkonzern Beta Systems und dem Teilkonzern Infoniqa Payroll wurde der Impairmenttest gemäß IAS 36.90 zum 31. Dezember 2015 durch Ermittlung des Nutzungswerts durchgeführt. Dabei wird der Vorsteuer-WACC iterativ ermittelt. In der Annahme, dass sich der Recoverable Amount für diejenigen CGUs als Nutzungswert ermittelt, erfolgt eine Szenariorechnung unter der Annahme, dass sich der Diskontierungssatz nach Steuern als wesentlicher Faktor um 1 % erhöht. Unter dieser Annahme bestünde ebenfalls kein Impairmentbedarf für die CGUs (Vj. 0 EUR). Der erzielbare Betrag wird im Wesentlichen durch die Höhe des Diskontierungszinssatzes und die Annahmen des Managements zur Umsatzentwicklung und zur Entwicklung des Rohertrags bestimmt. Weiterhin beeinflusst die Annahme des Managements zur Entwicklung der Kostenstruktur die Entwicklung des operativen Ergebnisses. Dabei basieren die Annahmen des Managements auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie den Erwartungen des Marktumfelds. Für diejenigen CGUs, bei denen sich der erzielbare Betrag auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt, wurde eine Szenarioanalyse durchgeführt unter der Annahme, dass sich der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten um 15 % reduziert. Unter dieser Annahme würde sich ein Impairmentbedarf in Höhe von 0 EUR ergeben. Wie bereits vorstehend erläutert, fällt der überwiegende Anteil der Vermögenswerte der jeweiligen CGUs nicht in den Anwendungsbereich des IAS 36. Aus diesem Grund resultiert ein zusätzlicher Impairmentbedarf für die Vermögenswerte, die unter die Anwendung des IAS 36 fallen, in Höhe von 130 TEUR (Vj. 80 TEUR) an. Die Buchwerte der erworbenen immateriellen Vermögenswerte, welche planmäßig abgeschrieben werden, setzen sich zum 31. Dezember 2015 wie folgt zusammen: scroll
Die Buchwerte der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte, welche planmäßig abgeschrieben werden, setzen sich zum 31. Dezember 2015 wie folgt zusammen: scroll
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden planmäßig linear über die Nutzungsdauer (20 Jahre bis 50 Jahre) berechnet. Ein Bedarf für außerplanmäßige Abschreibungen hat sich nicht ergeben. Es existiert keine Beschränkung der Veräußerbarkeit von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mehr (Vj. 724 TEUR). Zur Besicherung von kurzfristigen und langfristigen Schulden wurden Grundpfandrechte in Höhe von 14.079 TEUR (Vj. 9.129 TEUR) bestellt. Im Geschäftsjahr 2015 wurden weitere drei (Vj. sieben) Immobilienobjekte erworben. Der Marktwert des gesamten als Finanzinvestition gehaltenen Immobilienbestandes beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 27.942 TEUR (Vj. 7.831 TEUR). Es wurden für Bestandsimmobilien weitere Anschaffungskosten in Höhe von 1.184 TEUR (Vj. 937 TEUR) und für neu erworbene Immobilien in Höhe von 18.025 TEUR (Vj. 3.922 TEUR) aktiviert. Gemäß konzerneinheitlicher Bewertungsrichtlinie wird unterstellt, dass im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr der Marktwert grundsätzlich den Anschaffungskosten entspricht. Danach werden die Marktwerte für die Angabepflichten marktwertbasiert unter Ableitung öffentlich verfügbarer Marktwerte von vergleichbaren Objekten abgeleitet. Für ein Objekt erfolgte die Ermittlung auf der Grundlage einer Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter. Die Immobilien sind zum Teil im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermietet und werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Für zwei Immobilien sind im Geschäftsjahr 2015 noch keine Mieterträge erzielt worden, da die Objekte noch grundsaniert werden müssen. Zu den direkt mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Zusammenhang stehenden Mieteinnahmen und Aufwendungen verweisen wir auf die Tz. 7, 12 und 13. Die Sachanlagen werden vom Konzern grundsätzlich entgeltlich angeschafft. Es bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 keine Finanzierungsleasingverträge mehr (Vj. 0 EUR). Die Sachanlagen dienen durch bankübliche Sicherungsvereinbarungen als Sicherheiten für kurzfristige und langfristige Schulden und sind mit einem Buchwert in Höhe von 3.871 TEUR (Vj. 3.735 TEUR) sicherungsübereignet. Sachanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 10.672 TEUR (Vj. 11.239 TEUR) sind nicht sicherungsübereignet. Zum 31. Dezember 2015 bestehen im Konzern Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 78 TEUR (Vj. 218 TEUR). Es besteht keine Verpflichtung zum Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Vj. 2.950 TEUR). 20. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagenscroll
Bei Anteilen an Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss wird die nach IAS 28 vorgeschriebene Equity-Methode angewendet. Die folgende Übersicht zeigt die aggregierten Finanzdaten der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen: scroll
* Angaben beziehen sich auf die Einzelgesellschaft. ** Zugänge im Geschäftsjahr 2015. Dem Konzern sind keine Eventualschulden der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bekannt (Vj. 0 EUR). Bezüglich der Eventualverbindlichkeiten des Konzerns gegenüber den nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen verweisen wir auf Tz. 37. 21. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswertescroll
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sind der Bewertungskategorie „Available for Sale“ zugeordnet. Es handelt sich überwiegend um Anteile an börsennotierten Gesellschaften und Genussrechte, für die ein aktiver und liquider Markt besteht. Die beizulegenden Zeitwerte (Fair Value) basieren auf dem Börsenkurs zum Bewertungsstichtag oder dem Börsenkurs am letzten Handelstag vor diesem Datum. Das unrealisierte Bewertungsergebnis aus Fair-Value-Änderungen wird dabei erfolgsneutral im Posten „Rücklage aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert“ innerhalb des Eigenkapitals (siehe Tz. 29) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2015 sind die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte erfolgswirksam um 15.466 TEUR (Vj. 22.414 TEUR) im Wert gemindert worden. Alle übrigen Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften oder börsennotierten Gesellschaften, für die kein aktiver und liquider Markt besteht und für die sich ein Fair Value nicht verlässlich ermitteln lässt, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Eine Wertminderung auf den Buchwert wird erfasst, soweit objektive Hinweise auf einen niedrigeren Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows vorliegen. Zur Besicherung von kurzfristigen Bankkrediten werden im üblichen Umfang Wertpapierdepots verpfändet. Für weitere Informationen, insbesondere zu den Buchwerten der verpfändeten Wertpapiere, wird auf Tz. 33 verwiesen. Die Anteile an nahestehenden Unternehmen umfassen die nicht konsolidierten Tochterunternehmen. 22. Sonstige Forderungenscroll
Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und der Posten „Sonstiges“ betreffen im Wesentlichen Darlehensforderungen an Beteiligungsgesellschaften. Die Darlehensforderungen werden zwischen 2,5 % und 12,5 % p. a. marktüblich verzinst. Konditionen sind wie unter fremden Dritten. Auf zwei (Vj. zwei) Darlehen in Höhe von 2.150 TEUR (Vj. 999 TEUR) ist eine Wertberichtigung in Höhe von 2.150 TEUR (Vj. 750 TEUR) erfasst worden. In der Berichtsperiode gab es in den ausgewiesenen sonstigen Forderungen keine wesentlichen Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfälle. Die Deutsche Balaton begegnet dem Ausfallrisiko von Darlehensforderungen durch verschiedene Instrumente der Besicherung. Zwei Darlehen nebst Zinsen in Höhe von 1.771 TEUR (Vj. 1.587 TEUR) gegen ein nahestehendes Unternehmen sind nicht besichert. Der Rückdeckungsanspruch der Pensionsverpflichtungen wurde nicht abgetreten oder verpfändet. Zur Berechnung des Rückdeckungsanspruchs wurde ein versicherungsmathematisches Gutachten angefertigt. Dabei wurden zur Ermittlung des Zinssatzes Annahmen getroffen. Zum Thema Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf Tz. 32. In dem Posten „Sonstiges“ werden im Wesentlichen besicherte Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 3.400 TEUR (Vj. 7.000 TEUR) und verzinsliche Darlehensforderungen und Mietkautionen berücksichtigt. Eine abgezinste Forderung in Höhe von 756 TEUR (Vj. 1.000 TEUR) resultiert aus geleisteten Gehaltsvorauszahlungen aus dem Kauf eines Tochterunternehmens im Segment „Beta Systems“. Darüber hinaus ist in diesem Posten eine Forderung in Höhe von 422 TEUR (Vj. 464 TEUR) enthalten, die aus dem Verkauf des assoziierten Unternehmens Qualification Star GmbH resultiert. Eine Forderung in Höhe von 945 TEUR (Vj. 0 EUR) basiert aus einem Aktienverkauf. Zwei weitere Forderungen in Höhe von 1.106 TEUR (Vj. 0 EUR) stehen im Zusammenhang mit einer Aktienfinanzierung für Mitglieder des Managements einer Konzerngesellschaft. Eine (Vj. eine) Darlehensforderung ist in Höhe von 420 TEUR (Vj. 420 TEUR) wertberichtigt. Eine Forderung aus einer Genussrechtsvereinbarung in Höhe von 2.390 TEUR (Vj. 2.375 TEUR) wurde um 1.195 TEUR auf 1.195 TEUR (Vj. 0 EUR) wertberichtigt. In dem Posten „Sonstiges“ sind Darlehensforderungen sowie Anleiheforderungen in Höhe von 8.221 TEUR (Vj. 9.795 TEUR) enthalten, von denen Forderungen in Höhe von 6.646 TEUR (Vj. 9.375 TEUR) mit Sicherheiten abgedeckt sind. 23. Laufende Steuererstattungsansprüche, laufende Steuerschulden und latente Steuernscroll
Die laufenden Steuererstattungsansprüche beinhalten anrechenbare Steuern sowie Steuervorauszahlungen. Die Deutsche Balaton AG verfügt zum Bilanzstichtag über ein Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von 57 TEUR (Vj. 86 TEUR), welches gemäß § 37 KStG in den Jahren 2008 bis 2017 in gleichmäßigen Jahresbeträgen an den Anspruchsberechtigten ausgezahlt wurde und für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 noch ausbezahlt wird. Im Geschäftsjahr 2008 wurde die erste Rate vereinnahmt. Zum Bilanzstichtag wurde dieser Anspruch mit dem Barwert aktiviert. Als Abzinsungsmaßstab wurde die Verzinsung einer Bundesanleihe mit ähnlicher Laufzeit angenommen. Die laufenden Steuerschulden bilden unter Berücksichtigung anrechenbarer Steuern und Steuervorauszahlungen die Zahlungsverpflichtung ab. Die bilanzierten latenten Steueransprüche/-schulden betreffen folgende Posten in der Bilanz: scroll
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Im Falle der Bildung der Neubewertungsrücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (siehe auch Tz. 6) wird auf Basis dessen eine latente Steuerschuld gebildet. Aufgrund der bestehenden Verlustvorträge, insbesondere bei der Deutsche Balaton AG, wird auf Basis der Neubewertungsrücklage unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung ein korrespondierender ertragswirksamer latenter Steueranspruch gebildet. Die Bildung der latenten Steuerschuld erfolgt dagegen im Rahmen der Gesamtergebnisrechnung im Eigenkapital. Bei den latenten Steuern sind körperschaftliche, gewerbesteuerliche und ausländische Verlustvorträge in Summe in Höhe von 92.844 TEUR (Vj. 98.700 TEUR) berücksichtigt. Der Ansatz der latenten Steueransprüche erfolgt auf Basis der Planung des Konzerns. Darüber hinaus wurden latente Steueransprüche mit latenten Steuerschulden gemäß IAS 12.74 in Höhe von 12.064 TEUR (Vj. 8.321 TEUR) saldiert, da die Steueransprüche wie auch die Steuerschulden gegenüber derselben Finanzbehörde bestehen. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über steuerliche Verlustvorträge in folgender Höhe: scroll
Es lässt sich nur bedingt verlässlich abschätzen, wann und in welchem Umfang die steuerlichen Verlustvorträge genutzt werden können, insbesondere bei Gesellschaften, die überwiegend steuerfreie Erträge generieren. Aus diesen Gründen bleiben bei der Berechnung der latenten Steueransprüche gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 14.159 TEUR (Vj. 30.162 TEUR), körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 40.461 TEUR (Vj. 32.949 TEUR) und ausländische Ertragsteuern in Höhe von 17.459 TEUR (Vj. 13.854 TEUR) unberücksichtigt. Steuerliche Verluste in Deutschland können nach derzeitiger Rechtslage auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland ist derzeit in Höhe von 1.000 TEUR pro Jahr unbeschränkt möglich. Der übersteigende Teil des steuerlichen Ergebnisses ist zu 60 % mit dem verbleibenden Verlustvortrag verrechenbar. Im Deutsche Balaton Konzern sind die amerikanischen und kanadischen Verlustvorträge jeweils für 20 Jahre realisierbar, die spanischen Verlustvorträge für 15 Jahre und die britischen Verlustvorträge sind unbegrenzt nutzbar. Als nicht realisierbar sieht die Gesellschaft folgende ausländischen Verlustvorträge an: scroll
24. VorräteDie unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Im Rahmen von banküblichen Sicherungsverträgen, wie Raumsicherungsvereinbarungen, dienen die Vorräte zur Besicherung von Bankkrediten. Der Buchwert der als Sicherheit verpfändeten Vorräte beträgt zum 31. Dezember 2015 3.540 TEUR (Vj. 5.744 TEUR) und bezieht sich im Geschäftsjahr 2015 ausschließlich auf Immobilien. Es sind wie im Vorjahr keine wesentlichen Wertminderungen auf Vorräte als Aufwand berücksichtigt worden. scroll
In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind 3.602 TEUR (Vj. 6.510 TEUR) Immobilienbestand enthalten. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Anzahlungen für den Erwerb von Vorräten geleistet (Vj. 0 EUR). 25. Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche oder zweifelhafte Beträge bilanziert. Die Buchwerte dieser innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Folge der Anwendung der PoC-Methode durch eine in 2012 erstmalig vollkonsolidierte Gesellschaft enthalten. scroll
Die Fertigungsaufträge werden in der Herstellungsphase zu Herstellungskosten zuzüglich Marge in der Bilanz aktiviert. Der Gesamterlös der Fertigungsaufträge der betroffenen Gesellschaft beträgt in der Periode 626 TEUR (Vj. 1.240 TEUR). Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente in geringem Umfang zur wirtschaftlichen Absicherung des beizulegenden Zeitwerts seiner Forderungen in Fremdwährung. Zum Bilanzstichtag bestehen daher Devisenforwards mit einem Nominalvolumen in Höhe von: 31.12.2015 scroll
31.12.2014 scroll
Für die Ermittlung dieser Werte werden die abgesicherten Werte den sich unter Anwendung des Fremdwährungskurses zum Stichtag ergebenden Beträgen gegenübergestellt. Die positiven Marktwerte werden in den sonstigen Vermögenswerten, die negativen in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Abgezinste Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten sind in Höhe von 4.189 TEUR (Vj. 3.260 TEUR) in dem Gesamtwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Der verwendete Zinssatz beträgt 2,26 % p. a. (Vj. 2,85 % p. a.). Nachfolgende Tabelle gliedert die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Fälligkeit größer einem Jahr wie folgt: scroll
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Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich in 2015 wie folgt entwickelt: in TEUR scroll
In dem Posten „Zuführungen“ ist keine (Vj. 19 TEUR) Veränderung des Konsolidierungskreises enthalten. In dem Posten „Auflösungen“ ist keine (Vj. 100 TEUR) Veränderung des Konsolidierungskreises enthalten. Eine Konzerngesellschaft nutzt Factoring als Finanzierungsinstrument. 26. Sonstige Vermögenswertescroll
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen betreffen im Wesentlichen Darlehensforderungen nebst Zinsen gegen Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Der Posten „Steuerüberzahlungen“ beinhaltet Forderungen gegenüber Finanzbehörden, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer. Der Posten „Forderungen gegen Factor“ beinhaltet Restforderungen aus verkauften Forderungen an eine Factoringgesellschaft. Der Posten „Vorauszahlungen“ beinhaltet Zahlungen der Konzerngesellschaften für Leistungen, die erst nach dem Bilanzstichtag erbracht werden. Unter dem Posten „Sonstiges“ sind verzinsliche Darlehensforderungen berücksichtigt. Die Deutsche Balaton begegnet dem Ausfallrisiko von Darlehensforderungen in den sonstigen Vermögenswerten durch verschiedene Instrumente der Besicherung wie Verpfändung von Gesellschaftsanteilen, Wertpapieren, Immobilien, Maschinen, Steuerguthaben und PKW. Die Höhe der besicherten Darlehen gegen nahestehende Unternehmen und Dritte im Posten „Sonstiges“ beträgt 5.565 TEUR (Vj. 5.925 TEUR). Der Zeitwert der Sicherheiten für die Darlehen beträgt 12.198 TEUR (Vj. 14.516 TEUR). Bei einzelnen Darlehen beträgt der Zeitwert der Sicherheiten weniger als 100 % der Darlehenssumme. In geringem Umfang wurden fällige Darlehen durch Anschlussverträge verlängert. Bei der Bewertung von Darlehensforderungen wurden Wertminderungen aufgrund der Einschätzung des Vorstands durchgeführt. Ebenso wurden Annahmen bei der Einschätzung des Zeitwerts der Sicherheiten getroffen. 27. Zu Handelszwecken gehaltene Wertpapierescroll
Unter diesem Posten werden kurzfristig zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere ausgewiesen. Bei diesen Wertpapieren handelt es sich überwiegend um Wertpapiere mit Fremdkapitalcharakter wie Anleihen und Genussscheine. Des Weiteren werden kurzfristig zu Handelszwecken gehaltene Aktien unter diesem Posten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert. 28. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalentescroll
Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfasst. 29. EigenkapitalGezeichnetes Kapital/Anzahl der ausgegebenen AktienDas gezeichnete Kapital der Deutsche Balaton AG betrug zum Bilanzstichtag 11.640.424,00 EUR und war in 11.640.424 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie eingeteilt. Die Aktien der Deutsche Balaton AG waren bis zum 30. Dezember 2014 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt (General Standard) zugelassen und an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart jeweils in den Freiverkehr einbezogen. Die Zulassung zum Regulierten Markt an der Frankfurter Börse endete mit Ablauf des 30. Dezember 2014. Auf Antrag des Vorstands der Deutsche Balaton AG wurden die Aktien der Deutsche Balaton AG mit Wirkung zum 2. Januar 2015 in den Open Market, Entry Standard, an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Das Grundkapital ist in Höhe von 11.640.424,00 EUR vollständig einbezahlt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Bedingtes KapitalEin bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 5.820.212,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 5.820.212 auf den Inhaber lautende Stückaktien dient der Gewährung von auf den Inhaber lautende Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 31. August 2011 beschlossenen Ermächtigung bis zum 30. August 2016 von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2011 jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung bzw. Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 31. August 2011 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Genehmigtes KapitalIm Handelsregister der Deutsche Balaton AG ist ein genehmigtes Kapital eingetragen. Die Hauptversammlung vom 28. August 2014 hatte den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. August 2019 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 5.820.212,00 EUR durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, auszuschließen. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht ausschließen, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde. Ferner kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ausschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals, das die Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – soweit niedriger – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung hat, nicht überschreiten. Auf diese vorgenannte Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder die (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Ferner kann das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien können schließlich auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind in diesem Fall die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen. Der Vorstand bedarf für einen Ausschluss des Bezugsrechts in den vorgenannten Fällen jeweils der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand hat von der vorstehenden Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage in Höhe von 47.322 TEUR (Vj. 47.322 TEUR) umfasst die Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Beträge in die Kapitalrücklage eingestellt. Eigene AnteileDie ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG vom 31. August 2015 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgen. Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ist der Vorstand berechtigt, den Erwerb eigener Aktien auch außerhalb der Börse vorzunehmen, wenn der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt, oder wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und der Paketerwerb geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Die Ermächtigung wurde zum 1. September 2015 wirksam und gilt bis zum 31. August 2020. Im Berichtszeitraum wurden von der Gesellschaft aufgrund obiger Ermächtigungen der Hauptversammlung und der bis zum 31. August 2015 gültigen Ermächtigung insgesamt 12.981 (Vj. 88.841) eigene Aktien erworben. Zusammen mit den bereits zum Geschäftsjahresbeginn gehaltenen 574.669 eigenen Aktien hält die Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 insgesamt 587.650 eigene Aktien. Wie im Vorjahr sind die eigenen Aktien nicht aktivisch ausgewiesen, sondern in gesamter Höhe von 5.516 TEUR (Vj. 5.369 TEUR) vom Eigenkapital abgesetzt. Übrige Rücklagenscroll
Rücklage aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden ZeitwertIn der Rücklage aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert werden die Ergebnisse aus der Marktbewertung (Fair Value) von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, soweit ein aktiver Markt besteht, ausgewiesen. Latente Steuern werden mit berücksichtigt. Eine erfolgswirksame Erfassung der Gewinne und Verluste erfolgt erst, wenn der Vermögenswert veräußert oder wegen Wertminderung abgewertet wurde. Die Rücklage aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert hat folgende Entwicklung: scroll
Ausgleichsposten aus der WährungsumrechnungDer Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung beinhaltet Umrechnungsgewinne und -verluste, die im Rahmen der Konsolidierung entstanden sind. Er beinhaltet die Umrechnungsdifferenz der funktionalen Währung in die Berichtswährung. Einbezogen werden ebenfalls Umrechnungsdifferenzen aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen. GewinnrücklageDie Gewinnrücklage umfasst die gesetzliche Rücklage, die nach deutschem Aktienrecht zu bilden ist, die Erstanwendungseffekte aus der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2004 und andere Gewinnrücklagen, die auch übernommene Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung nach HGB enthalten. Außerdem werden im Posten „Gewinnrücklage“ die angesammelten Periodenergebnisse ausgewiesen. scroll
Gewinnverwendungscroll
Gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 soll der handelsrechtliche Bilanzgewinn der Deutsche Balaton AG in Höhe von 10.172.655,64 EUR gemäß § 266 Abs.3 III Nr. 4 HGB in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss (HGB)In nachfolgender Tabelle wird das Eigenkapital der Deutsche Balaton AG nach handelsrechtlichen Vorschriften nationalen Rechts im Jahresabschluss dargestellt. scroll
30. Minderheitsanteilescroll
Der Anteil Dritter am Konzerneigenkapital wird im Posten „Anteile nicht beherrschender Gesellschafter“ ausgewiesen. Der Hinzuerwerb oder Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen durch das Mutterunternehmen und beschlossene Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen führen neben der anteiligen Berücksichtigung des Periodenergebnisses im Konzern sowie Veränderungen der Rücklage aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert zu Veränderungen beim Minderheitenanteil. Ein positives Periodenergebnis in Höhe von 2.737 TEUR (Vj. 2.594 TEUR) entfällt auf die Minderheiten. Für weitere Informationen, insbesondere zur Veränderung im Konsolidierungskreis, wird auf Tz. 4 verwiesen. 31. Langfristige Schuldenscroll
Seit dem Geschäftsjahr 2007 wird eine Gesellschaft in der Rechtsform einer deutschen Personengesellschaft in den Konzernabschluss mit einbezogen. Im Geschäftsjahr 2014 kam durch den Erwerb der MS “Active“ Schiffahrts GmbH & Co. KG eine weitere Personengesellschaft hinzu. Gemäß den einschlägigen IFRS-Vorschriften sind Kommanditanteile, sofern es sich um Anteile Dritter handelt, im Konzernfremdkapital als langfristig zur Verfügung gestelltes Kapital auszuweisen. Die wesentlichen Darlehen des Konzerns haben folgende Merkmale:In 2012 wurde ein Darlehen im Rahmen des Erwerbs einer Gesellschaft in Höhe von 3.843 TEUR übernommen. Das Darlehen wurde unter folgenden Bedingungen aufgenommen: Fällig zum Quartal bei 2,35 % p. a. Zum 31. Dezember 2015 sind davon 1.071 TEUR in den langfristigen Schulden ausgewiesen. Im Rahmen des Erwerbs einer weiteren Beteiligung wurde ein Darlehen in Höhe von 3.400 TEUR aufgenommen. Als jährliche Tilgung wurden 567 TEUR vereinbart bei einem Zinssatz von 4,03 %. Der langfristige Anteil beläuft sich zum 31. Dezember 2015 auf 1.560 TEUR. Die Laufzeit des Darlehens endet am 31. Dezember 2018. Für den Erwerb von überwiegend immateriellen Wirtschaftsgütern wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Darlehen von 2.000 TEUR aufgenommen. Das Darlehen wurde in Höhe von 1.800 TEUR in Anspruch genommen und verzinst sich mit 3,125 % p.a. Das Darlehen wird jährlich in Höhe von 400 TEUR getilgt. Zum 31. Dezember 2015 sind davon 1.400 TEUR in den langfristigen Schulden ausgewiesen. Im Rahmen der Vollkonsolidierung eines ehemals als At-Equity zu bilanzierenden Unternehmens wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Darlehen in Höhe von 400 TEUR eingebracht. Das Darlehen verzinst sich mit 6,125 % p.a. Die jährliche Tilgung bis zur Endfälligkeit beträgt 100 TEUR. Zum 31. Dezember 2015 sind davon 300 TEUR in den langfristigen Schulden ausgewiesen. Darüber hinaus besteht ein langfristiges Darlehen in Höhe von ursprünglich 1.000 TEUR, das sich mit Euribor zuzüglich 200 Basispunkte verzinst. Das Darlehen wäre in Höhe von 500 TEUR zum 30. März 2016 endfällig gewesen. Im Rahmen einer Umfinanzierung wurde das Darlehen bis zum 30. September 2020 verlängert. Zum 31. Dezember 2015 sind davon 400 TEUR in den langfristigen Schulden ausgewiesen. Das Darlehen ist jährlich in Höhe von 100 TEUR zu tilgen. Für Investitionsvorhaben wurde einer operativ tätigen Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013 ein KfW- Darlehen gewährt. Das zweckgebundene Darlehen in Höhe von 500 TEUR wird mit 1,5 % verzinst. Die Tilgung des Darlehens in Höhe von 25 TEUR sowie die Zinszahlungen erfolgen jeweils zum Ende eines Quartals. Die Vertragslaufzeit endet am 30. Juni 2018. Das Darlehen wurde mit Sachanlagevermögen der Gesellschaft besichert. Die Gesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2013 für weitere Investitionszwecke ein weiteres Darlehen in Höhe von 500 TEUR aufgenommen. Das Darlehen wird jährlich mit 3,55 % verzinst. Die vereinbarte Tilgung in Höhe von 25 TEUR erfolgt jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September und zum 31. Dezember. Für eine Investition in eine Laserschneideanlage wurde bei derselben Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 ein zweites KfW-Darlehen in Höhe von 2.000 TEUR aufgenommen. Das Darlehen verzinst sich mit 1,6 % p. a. Die Tilgung erfolgt in 16 gleich hohen Raten in Höhe von 125 TEUR. Die Zinszahlungen sind jeweils zum Quartal fällig. Das Darlehen ist durch eine Sicherungsübereignung der finanzierten Maschine besichert. Für weitere Investitionsvorhaben wurde im Geschäftsjahr 2014 ein drittes KfW-Darlehen in Höhe von 1.000 TEUR aufgenommen. Das Darlehen verzinst sich mit 1,55 % p. a. Die Tilgung erfolgt in 16 gleich hohen Raten in Höhe von 62,5 TEUR. Die Zinszahlungen sind jeweils zum Quartal fällig. Das Darlehen ist durch eine Sicherungsübereignung der finanzierten Maschine besichert. Im Geschäftsjahr 2015 wurde für den Umbau eines Walzwerkes ein weiteres KfW-Darlehen in Höhe von 400 TEUR aufgenommen. Das Darlehen verzinst sich mit 1,25 % p.a. Die Tilgung erfolgt in 20 gleich hohen Raten in Höhe von 20 TEUR. Die Zinszahlungen erfolgen quartalsweise. Das Darlehen ist zweckgebunden und ist durch eine Sicherungsübereignung der finanzierten Maschine besichert. Zu Investitionszwecken wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Darlehen in Höhe von 500 TEUR aufgenommen. Das Darlehen wird variabel verzinst. Der Zinssatz wird auf den 3-Monats-Euribor abgestellt mit einem Aufschlag von 1,75 %. Das Darlehen wird bis zum 30. Juni 2020 gewährt und ist quartalsweise mit 25 TEUR zu tilgen. Der Zinssatz der KfW-Darlehen von 1,5 % bzw. 1,6 % ist niedriger als der der Alternativangebote der Kreditinstitute. Die Darlehen wurden mit dem Fair Value bilanziert, der um den Zinsvorteil niedriger ist als der Nominalwert der Darlehen. Die Differenz zwischen Nominalwert und dem Fair Value wurde aufgeteilt in einen kurzfristigen Vorteil und einen langfristigen. Der langfristige Teil ist in Höhe von 44 TEUR in „Sonstiges“ enthalten. Für die Finanzierung des Schüttgutfrachters wurde im Geschäftsjahr 2015 ein US-Dollardarlehen in Höhe von 3.880 TUSD aufgenommen. Das Darlehen unterliegt einem variablen Zinssatz, der sich an dem US-Dollar-Libor orientiert zuzüglich eines Liquiditätsaufschlags von 0,33 % und einer Marge von 0,9 % p.a. Das Darlehen wird quartalsweise in Höhe von 100 TUSD getilgt. Für den Erwerb einer Immobilie wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Darlehen in Höhe von 1.600 TEUR aufgenommen. Das Darlehen verzinst sich mit 1,653 % p.a. Die Zinszahlungen erfolgen monatlich. Das Darlehen ist bei Laufzeitende am 30. Juni 2017 in voller Höhe zurückzuführen. Zur Finanzierung einer weiteren Immobilie wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Darlehen in Höhe von 600 TEUR aufgenommen. Das Darlehen wird mit 1,49 % p.a. verzinst und ist am 30. Januar 2020 endfällig. Zur Finanzierung einer Wohnimmobilie wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Darlehen in Höhe von maximal 4.000 TEUR aufgenommen. Das Darlehen wurde zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 2.288 TEUR in Anspruch genommen. Der aktuelle Zinssatz beträgt 2,0 % und unterliegt einer jährlichen Anpassung an den Drei-Monats-Euribor. Die Zinszahlungen sind monatlich zu leisten. Neben den langfristigen Immobilienfinanzierungen und den oben beschriebenen langfristigen Darlehen und Kommanditanteilen Dritter bestehen im Konzern keine Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten. 32. Leistungen an PersonalIm Deutsche Balaton Konzern bestehen Pensionsverpflichtungen aufgrund formaler Einzelzusagen und einer allgemeinen Versorgungsordnung. Aufwendungen in Zusammenhang mit diesen Pensionsverpflichtungen sind in den Posten „Zuwendungen an Personal“ sowie „Finanzierungsaufwendungen“ enthalten. Aufgrund von Einzelvereinbarungen und -verträgen gewährt die Tochtergesellschaft Beta Systems Software AG einem ehemaligen Vorstand sowie einem ehemaligen Mitglied des Managements Pensionsansprüche. Die Leistungen sind von den Dienstjahren und vom Gehalt abhängig. Eine Versorgungszusage besteht gegenüber ehemaligen Betriebsangehörigen der Beta Systems Software AG. Diese Pensionsverpflichtungen basieren auf einer Betriebsvereinbarung vom 21. Dezember 1972 sowie Ergänzungen hierzu. Anspruchsberechtigt waren alle Mitarbeiter, die bis zum 20. September 1987 in das Unternehmen eingetreten waren. Die Versorgungsordnung sieht nach Ablauf einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit die Gewährung einer Altersrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres vor, ebenso bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente in voller Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Gewährung einer Invalidenrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 58. Lebensjahres wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung. Aufgrund des abweichenden Wirtschaftsjahres der Beta Systems Software AG liegt zum 31. Dezember 2015 kein aktuelles Gutachten vor, es wird das Gutachten zum 30. September 2015 zugrunde gelegt. Die Pensionszusagen umfassen insgesamt 94 Anspruchsberechtigte, davon 51 Rentner und 43 ehemalige Mitarbeiter (30. September 2014: 95 Anspruchsberechtigte, davon 47 Rentner und 48 ehemalige Mitarbeiter). Da bereits alle anspruchsberechtigten Personen aus der Gesellschaft ausgeschieden sind und damit keine neuen Ansprüche mehr verdient werden können, ergibt sich das Risiko der Gesellschaft ausschließlich aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter und Rentensteigerungen sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Personen. Der Zinsaufwand für die Periode ist im Finanzergebnis, der Dienstzeitaufwand für die Periode ist im Personalaufwand erfasst. Zur teilweisen Deckung ihrer Pensionsverpflichtungen unterhält die Gesellschaft ein Planvermögen, bestehend aus qualifizierten Versicherungsverträgen, Zahlungsmitteln und äquivalenten sowie verpfändeten Bundeswertpapieren der Bundesrepublik Deutschland. Mit Kauf der Anteile an der HORIZONT Software GmbH im Segment „Beta Systems“ besteht eine weitere Versorgungszusage gegenüber einem ehemaligen und vier aktiven Betriebsangehörigen. Die Verpflichtung ist nur nach IFRS zu bilanzieren. Die Pensionsansprüche wurden vor dem Erwerb durch die Beta Systems Software AG an einen Pensionsfonds verkauft und somit ausgelagert. Vergangene und zukünftige Ansprüche gegen die HORIZONT Software GmbH aus Pensionsleistungen bestehen daher nicht. Die Passivierung der Pensionsverpflichtung erfolgt, da infolge von § 1 des Betriebsrentengesetzes eine Subsidiärhaftung besteht. Die Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag vom 17. September 2010/27. September 2010. Die Versorgungsberechtigten erhalten eine Altersrente nach dem Ausscheiden aus den Diensten des Unternehmens nach Vollendung des 65. Lebensjahres, aber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und nicht, bevor diese Zusage mindestens zehn Jahre bestanden hat. Weiterhin wird eine Invalidenrente beim Ausscheiden aus den Diensten des Unternehmens infolge Berufsunfähigkeit gewährt. Bei der monatlichen Alters- bzw. Invalidenrente handelt es sich um feste Beträge. Eine vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommene Altersrente wird für jeden bei Beginn der Rentenzahlung an der Vollendung des 65. Lebensjahres fehlenden Monat um 0,5 % bzw. 0,4 % gekürzt. Die Anwartschaft auf Partnerrente beträgt 60 % der Alters- bzw. Invalidenrente. Ab Rentenbeginn werden die Versorgungsleistungen um 2 % p. a. bzw. mindestens 2 % p. a. gegenüber der Vorjahresrente angehoben; diese Rentensteigerungen werden auf eine gesetzliche Anpassung nach § 16 BetrAVG angerechnet. Eine weitere Versorgungszusage besteht gegenüber einigen ehemaligen und aktiven Betriebsangehörigen der EppsteinFOILS GmbH & Co KG. Die Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus einer Versorgungsordnung vom 20. Juli 1987. Anspruchsberechtigt sind die Mitarbeiter(innen), die bis zum 31. Dezember 1995 in die Firma eingetreten sind. Nicht anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter(innen), die wegen ihrer geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei sind oder nur aushilfsweise beschäftigt waren bzw. solche Mitarbeiter, die bei Beginn ihrer anrechenbaren Dienstzeit das Höchstalter von 55 Jahren überschritten hatten. Neben einem Ruhegeld wird auch ein Hinterbliebenengeld gewährt. Das Ruhegeld wird gewährt (1) als Altersrente bei Ausscheiden mit oder nach Erreichen der festen Altersgrenze von 65 Jahren, (2) als vorzeitige Altersrente bei Bezug von vorgezogenem oder flexiblem Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder (3) als Invalidenrente bei Ausscheiden mit nachfolgender Erwerbsunfähigkeit oder bei Ausscheiden mit nachfolgender Berufsunfähigkeit, wenn die Berufsunfähigkeit nach Vollendung des 50. Lebensjahres und einer anrechenbaren Dienstzeit von 15 Jahren eintritt oder auf Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zurückzuführen ist. Hinterbliebenengeld wird gewährt als Witwen- oder Witwerrente an überlebende Ehegatten und Waisenrenten an überlebende Kinder nach dem Tode eines Anwärters oder Ruhegeldempfängers. Witwen- oder Witwerrente jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach dem 31. Dezember 1986 geendet hat. Ausgeschlossen von der Witwen- oder Witwerrente sind diejenigen, deren Ehe erst während des Ruhestandes oder nach Vollendung des 55. Lebensjahres geschlossen wurde (Spätehenklausel) oder deren Ehe am letzten 1. Dezember noch kein Jahr bestanden hatte (Ehedauerklausel) oder die Aufnahmebedingungen für das Versorgungswerk am vorletzten 1. Dezember noch nicht erfüllt waren. Risiken ergeben sich für die Gesellschaft aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter und Rentensteigerungen sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Personen. Seit dem Jahr 2010 wird eine verpfändete Rückdeckungsversicherung als Planvermögen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine weitere Versorgungszusage gegenüber den Mitarbeitern der Eppstein Technologies GmbH, Eppstein, gemacht. Die Regelungen der Zusage entsprechen denen der EppsteinFOILS GmbH & Co KG. Die zukunftsbezogenen Annahmen, die den rechnungsbezogenen Schätzungen in der Bewertung der Altersvorsorgeleistungen zugrunde liegen, werden nachfolgend erläutert: scroll
Als Rechnungsgrundlage wurden die „Richttafeln 2005 G“ von Klaus Heubeck herangezogen. Die Zinssätze wurden in Übereinstimmung mit der mittleren gewichteten Laufzeit (Duration) der jeweiligen Verpflichtung gewählt. Die Renten-Einzelzusagen bestehen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern der Gesellschaft. Gehaltssteigerungen sind daher nicht relevant. Die Ermittlung der Verpflichtungen sowie des Planvermögens zum 31. Dezember 2015 beruhen ebenso wie die Ermittlung der Verpflichtungen im Vorjahr auf unabhängigen Gutachten. scroll
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Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden bereinigt um den Ertragsteuereffekt erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Dabei entfallen von der Gesamtsumme der versicherungsmathematischen Gewinne des Geschäftsjahres in Höhe von 200 TEUR (Vj. Verluste in Höhe von 723 TEUR) auf die Veränderung der finanziellen Annahmen in Höhe von 181 TEUR (Vj. – 711 TEUR), auf Veränderungen der demografischen Angaben in Höhe von 0 EUR (Vj. 0 EUR) und auf die Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen in Höhe von 19 TEUR (Vj. – 12 TEUR). Eine Veränderung der oben genannten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um jeweils einen Prozentpunkt zum Abschlussstichtag unter Anwendung gleicher Methodik hätte zu folgenden Veränderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung geführt: Sensitivitätsanalyse der DBO zum 31. Dezember 2015:Eine Erhöhung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde eine Minderung der DBO um 871 TEUR zur Folge haben. Eine Verringerung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt bewirkt eine Erhöhung der DBO in Höhe von 1.017 TEUR. Eine Erhöhung der Pensionssteigerung (Rententrend) um einen Prozentpunkt würde eine Erhöhung der DBO um 623 TEUR ergeben. Eine Verringerung der Pensionssteigerung (Rententrend) um einen Prozentpunkt würde eine Minderung der DBO in Höhe von 558 TEUR bewirken. Im Jahr 2015 wurden 28 TEUR (Vj. 27 TEUR) in das Planvermögen einbezahlt. Die erfahrungsbedingten Anpassungen der Schulden des Plans sind von untergeordneter Bedeutung. Folgende Pensionszahlungen an anspruchsberechtigte Personen werden für die nächsten Jahre erwartet: Erwartete Pensionszahlungen (Duration 11 Jahre)scroll
33. Kurzfristige finanzielle Schuldenscroll
Die kurzfristigen finanziellen Schulden betreffen im Wesentlichen Kontokorrentkonten bei Kreditinstituten. Die Schulden gegenüber Kreditinstituten sind vollumfänglich im banküblichen Umfang durch Verpfändung von Wertpapierdepots und Bankkonten besichert. Der Buchwert der verpfändeten Wertpapierdepots beträgt zum Bilanzstichtag 166.626 TEUR (Vj. 148.029 TEUR). Die Kreditlinien bei unseren Geschäftsbanken betragen zum Bilanzstichtag 84.980 TEUR (Vj. 93.423 TEUR) und werden wie im Vorjahr zum Stichtag teilweise in Anspruch genommen. Die Zinssätze für Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten orientieren sich an den Geldmarktsätzen. Der von der Gesellschaft zu zahlende Aufschlag auf die Geldmarktsätze beträgt in der Regel 100 bis 235 Basispunkte. Darüber hinaus bestehen kurzfristige (teilweise jedoch nicht in Anspruch genommene) Festzinskredite mit Zinssätzen zwischen 0,70 % und 9,85 % (Vj. 1,00 % bis 9,85 %). Fällige Darlehen und Kreditlinien wurden, sofern sie nicht zurückgeführt wurden, durch Anschlussverträge verlängert. 34. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Vermögenswerten und aus der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in geschäftsüblichem Umfang. Die nachfolgende Darstellung gibt die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wieder: scroll
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35. Passive Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Der Posten bezieht sich im Wesentlichen auf noch zu realisierende Umsätze der Beta Systems Software AG und ihren Tochterunternehmen sowie der Infoniqa SQL AG. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß den zugrunde liegenden Verträgen über die Zeit aufgelöst. Zwei Tochtergesellschaften der Deutsche Balaton AG haben im Geschäftsjahr 2013, im Geschäftsjahr 2014 sowie im Geschäftsjahr 2015 vergünstigte KfW-Darlehen erhalten. Der Zinssatz der KfW-Darlehen von 1,5 % bzw. 1,6 % ist niedriger als der der Alternativangebote der Kreditinstitute. Die Darlehen wurden mit dem Fair Value bilanziert, der um den Zinsvorteil niedriger ist als der Nominalwert der Darlehen. Die Differenz zwischen Nominalwert und dem Fair Value wurde aufgeteilt in einen kurzfristigen und einen langfristigen Vorteil. Der kurzfristige Teil ist in Höhe von 47 TEUR (Vj. 62 TEUR) in der passiven Rechnungsabgrenzung enthalten. 36. Kurzfristige sonstige Schuldenscroll
Die kurzfristigen sonstigen Schulden haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr. In den erhaltenen Anzahlungen (PoC) sind keine (Vj. 70 TEUR) aktivierten Auftragserlöse erfasst, auf die eine erhaltene Voraus- und Teilzahlung geleistet wurde (Vj. 152 TEUR). Der Posten „Verbindlichkeiten Personalbereich“ beinhaltet Vergütungsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus Bonuszahlungen und Tantiemen, Mehrarbeit und nicht genommenem Urlaub sowie Vertriebsprovisionen, Leistungsprämien und zu leistende Erstattungen verauslagter Reisekosten. Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber Kunden Verpflichtungen aus Gewährleistungen in Höhe von 117 TEUR (Vj. 127 TEUR). Zum Bilanzstichtag bestehen „Verbindlichkeiten aus Marktbewertung Zinsswap“ in Höhe von 4 TEUR (Vj. 19 TEUR). Das Swapgeschäft dient wirtschaftlich zur Absicherung langfristiger Darlehen gegen Zinsänderungsrisiken. Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ betrifft insbesondere kurzfristige Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsbetriebs. Weiter sind derivative Verbindlichkeiten in Höhe von 16 TEUR (Vj. 38 TEUR) mit einer Fälligkeit von bis zu einem Jahr enthalten. 37. Eventualforderungen und -verpflichtungen, HaftungsverhältnisseDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich folgendermaßen auf: scroll
Zum Abschlussstichtag war ein Angebot der Deutsche Balaton AG zum Erwerb eigener Aktien ausstehend. Das Angebot war auf den Erwerb von bis zu 100.000 Aktien der Deutsche Balaton AG zu einem Kaufpreis von 11,15 Euro je Aktie beschränkt. Somit bestand zum Abschlussstichtag eine Eventualverbindlichkeit von 1.115 TEUR. Im Januar 2015 konnten im Rahmen des Angebots 32.863 Aktien zu einem Gegenwert von rund 366 TEUR erworben werden. Auf Basis einer Gesellschaftervereinbarung hat sich die Deutsche Balaton AG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 einen Betrag in Höhe von 1.500 TEUR zur Verfügung zu stellen. Zum Stichtag ergibt sich hieraus noch eine Verpflichtung in voller Höhe. Die Deutsche Balaton AG hat sich im Rahmen einer Beteiligungsvereinbarung verpflichtet, Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 2.000 TEUR zu zeichnen. Diese Verpflichtung ist befristet bis zum 31. März 2018. Es besteht eine Darlehenszusage gegenüber einem assoziierten Unternehmen in Höhe von 1.750 TEUR bis zum 31. Dezember 2018. Zum Bilanzstichtag können daraus noch maximal 500 TEUR in Anspruch genommen werden. Es besteht eine weitere Darlehenszusage gegenüber diesem assoziierten Unternehmen in Höhe von 5.000 TEUR bis zum 31. Dezember 2017. Zum Bilanzstichtag können daraus noch maximal 4.100 TEUR in Anspruch genommen werden. Aus einer Verpflichtung zur Darlehensgewährung zur Errichtung einer kalten Zwangsverwaltung resultiert zum Bilanzstichtag eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 178 TEUR. Es bestehen zwei Darlehenszusagen in Höhe von 2.250 TEUR in Verbindung mit einer Finanzierung zum Erwerb von Aktien. Zum Bilanzstichtag können hieraus noch 981 TEUR und 163 TEUR in Anspruch genommen werden. Aus einer Verpflichtung zur Gewährung eines Mezzanine-Darlehens resultiert noch ein Einzahlungsanspruch gegenüber einem assoziierten Unternehmen in Höhe von 60 TEUR. Darüber hinaus beziehen sich 400 TEUR (Vj. 400 TEUR) auf einen Rechtsstreit. Die Eintrittswahrscheinlichkeit hat sich aufgrund des Obsiegens in der ersten Instanz gegenüber dem Vorjahr reduziert. Für eine nicht börsennotierte Beteiligung besteht eine Verpflichtung in Höhe von 22 TEUR aus der Einzahlung in die Kapitalrücklage. Aus einer Zusage zur Zeichnung von Inhaberschuldverschreibungen zwischen zwei assoziierten Unternehmen des Konzerns in Höhe von 2.000 TEUR resultiert zum Bilanzstichtag noch eine Verpflichtung in Höhe von 1.300 TEUR. Aus dem Verkauf der Papiergruppe stehen der Deutsche Balaton Nachbesserungsrechte hinsichtlich der künftigen Jahresüberschüsse der Papiergesellschaften sowie ein Nachbesserungsrecht aus potenziellen Verkäufen der einzelnen Gesellschaften zu, sofern bestimmte Verkaufspreisschwellen überschritten werden. Im Geschäftsjahr 2015 wurde hieraus eine Forderung in Höhe von 250 TEUR (Vj. 0 EUR) erfasst. Die Forderung wurde komplett wertberichtigt. Die Dauerschuldverhältnisse betreffen insbesondere Mietverträge für Büros und Gewerbeflächen sowie Leasingverträge für Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Kraftfahrzeuge und Stapler. Es wurde ein Vertrag über ein Mietverhältnis bis 2024 abgeschlossen. Dem Deutsche Balaton Konzern sind keine Kaufoptionen für bestehende Leasingverträge bekannt. Im Geschäftsjahr 2015 sind 279 TEUR (Vj. 361 TEUR) als sonstiger Leasingaufwand gemäß IAS 17 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (Tz. 13). Zusammen mit den Leasingaufwendungen für Mietverhältnisse ergibt sich ein Gesamtleasingaufwand für das Geschäftsjahr in Höhe von 3.348 TEUR (Vj. 4.130 TEUR). Als Zahlung für Finanzierungsleasingverträge ist in 2015 kein Betrag (Vj. 576 TEUR) erfasst. Darüber hinaus bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen gegenüber Lieferanten in Höhe von rund 5.997 TEUR (Vj. Rund 7.118 TEUR). Die Fristigkeit der Dauerschuldverhältnisse zum 31. Dezember 2015 stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Fristigkeit der Dauerschuldverhältnisse zum 31. Dezember 2014 stellt sich wie folgt dar: scroll
OptionenAus ehemaligen Unternehmensbeteiligungen können sich für den Konzern aus Spruchstellenverfahren oder direkten Kaufpreisnachbesserungen aus Unternehmenskaufverträgen gegebenenfalls noch Nachbesserungen auf die erhaltene Abfindung oder den erhaltenen Verkaufspreis ergeben. Eine konkrete Wertermittlung eventueller Nachbesserungen (Eventualforderungen) ist nicht möglich. In diesen Fällen sind die Ansprüche mit einem Erinnerungswert aktiviert. Es besteht eine Option eines nahestehenden Unternehmens auf Übernahme von Anteilen an einer ehemaligen Tochtergesellschaft, die die Deutsche Balaton AG im Falle einer Verpfändung von Anteilen an dieser Gesellschaft übernehmen sollte. Es bestehen zwei Optionen zur Wandlung von Inhaberschuldverschreibungen in Anteile eines assoziierten Unternehmens oder in Anteile an Tochtergesellschaften dieses Unternehmens. Den Optionen wird aktuell ein Wert in Höhe von 204 TEUR beigemessen. Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat bestehen nicht. 38. Angaben zum Fair Value von Finanzinstrumenten und sonstige AngabenFinanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Einige wesentliche Bilanzposten des Deutsche Balaton Konzerns, in denen Finanzinstrumente enthalten sind, sind bereits überwiegend (langfristige Vermögenswerte und Schulden) oder vollständig (kurzfristige Wertpapiere) zum Fair Value bilanziert. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzten Finanzinstrumenten gehen wir davon aus, dass der Fair Value nicht genau bestimmt werden kann und somit dem Buchwert entspricht. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, zu dem eine Partei die Rechte und Pflichten aus diesem Finanzinstrument von einer unabhängigen anderen Partei übernehmen würde. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die dargestellten beizulegenden Zeitwerte nur als Indikatoren für tatsächlich am Markt realisierbare Werte angesehen werden. Finanzinstrumente sind für die Finanzlage und die Ertragskraft des Konzerns von besonderer Bedeutung, da der Konzern in hohem Maße in Finanzinstrumente investiert. scroll
Die nach den Bewertungskategorien nach IAS 39 gegliederten Buchwerte der Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar: scroll
(1) Finanzinstrumente, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind. In den Beträgen enthalten sind auch in geringem Umfang derivative Finanzinstrumente, die nicht in ein Hedge-Accounting einbezogen sind. Die zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten keine Leasingverbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2015 gibt es keine Leasingverbindlichkeiten (Finance-Lease). Die Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum Marktwert bewertet werden, wurden nach der folgenden Hierarchie ermittelt: scroll
Spezifische Bewertungsverfahren, die zur Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet werden, beinhalten unter anderem:
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, lassen sich in die folgende Bewertungshierarchie einstufen: scroll
Der Posten „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ beinhaltet nahezu ausschließlich börsennotierte Wertpapiere, weshalb diese überwiegend gemäß Stufe 1 gruppiert werden. Die Überleitung der mithilfe von Inputfaktoren der Stufe 3 bewerteten Finanzinstrumente ergibt sich wie folgt: scroll
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Sind keine notierten Preise für Finanzinstrumente, wie nicht börsennotierte Optionen, verfügbar, wird der Fair Value zur Prüfung einer eventuellen Wertminderung unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt, bei dem die einfließenden Daten, soweit möglich, aus überprüfbaren Marktquellen stammen. Diese Bewertungen unterliegen naturgemäß in höherem Maße der Einschätzung des Managements. Diese nicht beobachtbaren Eingangswerte können Daten enthalten, die extrapoliert oder interpoliert oder in Form von Näherungswerten aus korrelierten oder historischen Daten ermittelt werden. Es werden hier in größtmöglichem Umfang Marktdaten oder Daten Dritter und so wenig wie möglich unternehmensspezifische Eingangswerte herangezogen. Grundsätzlich geht der Deutsche Balaton Konzern davon aus, dass die Anschaffungskosten nicht notierter Finanzinstrumente dem beizulegenden Zeitwert entsprechen. Zu Anschaffungskosten oder einem niedrigen Wert wurden Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 12.316 TEUR (Vj. 6.912 TEUR) bilanziert, da ein aktiver liquider Markt nicht vorhanden ist. Es handelt sich hierbei um überwiegend kleine Gesellschaften, die in verschiedensten Branchen tätig sind. Für eine Zeitwertermittlung liegen für diese nicht börsennotierten Gesellschaften keine ausreichenden Informationen vor. Die Veräußerung von zu Anschaffungskosten bewerteten Anteilen erfolgt außerbörslich an Investoren. Im Geschäftsjahr 2015 wurden wie im Vorjahr keine Eigenkapitalinstrumente veräußert. Konkrete Veräußerungsabsichten in Bezug auf Eigenkapitalinstrumente bestehen derzeit nicht. Bewertungsmodelle müssen anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden zur Bewertung von Finanzinstrumenten entsprechen und alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Festlegung eines Preises als angemessen betrachten würden. Der Posten „Zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere“ beinhaltet ausschließlich Wertpapiere gemäß Stufe 1, da es sich um börsennotierte Wertpapiere handelt. Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente (Zinsswaps) in dem Posten „Sonstige Schulden“ wurden gemäß Stufe 3 ermittelt. Die Fair Values der Derivate werden zum Bilanzstichtag vom jeweiligen Kreditinstitut unter Berücksichtigung marktgerechter Zinssätze ermittelt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteAufgrund der kurzen Restlaufzeiten dieser Finanzinstrumente wird angenommen, dass der Buchwert näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei Forderungen wird der Nennwert herangezogen unter Berücksichtigung von Abschlägen für Ausfallrisiken. Um der Bewertung von Forderungen aus Verträgen mit langfristigen Zahlungszielen zum beizulegenden Zeitwert Rechnung zu tragen, sind diese Forderungen mit dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsflüsse angesetzt. Finanzielle VermögenswerteDie zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden wie folgt bewertet:
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte wurden wie folgt bewertet:
Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte wurden wie folgt bewertet:
Finanzielle VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Finanzinstrumente wird angenommen, dass der Buchwert näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten werden wie folgt bewertet:
Nettogewinne oder -verlusteFolgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne oder -verluste von Finanzinstrumenten dar: scroll
(1) Finanzinstrumente, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind. In den Beträgen enthalten sind auch derivative Finanzinstrumente, die nicht in ein Hedge-Accounting einbezogen sind. Die Nettogewinne bzw. -verluste der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte beinhalten unter anderem realisierte Abgangserfolge aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie Wertminderungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert und Dividenden, jedoch keine Zinserträge. Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere die Ergebnisse aus Marktwertveränderungen und Dividenden, jedoch keine Zinserträge. Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Krediten und Forderungen beinhalten im Wesentlichen Ergebnisse aus Wertminderungen und Zuschreibungen von Darlehensforderungen, jedoch keine Zinserträge. 39. Risikomanagement und KapitalmanagementAllgemeine AussagenDie Deutsche Balaton ist in ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl interner und externer Risiken ausgesetzt, die aus dem Beteiligungsgeschäft resultieren. Insbesondere können sich aus den Investitionen in Unternehmen und in andere Finanzinstrumente finanzielle Risiken für die Deutsche Balaton ergeben. Die finanziellen Risiken können in einer Minderung der Vermögenswerte und der Ergebnisse der Deutsche Balaton resultieren. Dabei können sich Einzelrisiken gegenseitig verstärken bzw. können sich teilweise kompensieren. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt die Deutsche Balaton bei den für sie bedeutsamen Einzelrisiken, die in Bezug auf Unternehmensbeteiligungen und andere Finanzinstrumente bestehen. Im Rahmen der Risikosteuerung bildet das bei der Deutsche Balaton eingerichtete interne Kontrollsystem (IKS) einen integralen Bestandteil des Risikomanagements, innerhalb dessen der Vorstand sich mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensfeld befasst. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist bei der Deutsche Balaton nicht einer bestimmten organisatorischen Einheit zugeordnet, sondern im Rahmen des IKS als ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung eingerichtet. Daher verantwortet der Vorstand der Konzernmuttergesellschaft Deutsche Balaton AG unmittelbar den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme sowohl für die Deutsche Balaton AG als auch für den Deutsche Balaton Konzern. Anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen der Deutsche Balaton legt der Konzernvorstand den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Kontrollsysteme in eigener Verantwortung anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen und unter dem Verständnis einer Beteiligungsgesellschaft fest und bestimmt, soweit im Rahmen der Konzernrisikosteuerung das Risikomanagement nicht dem jeweiligen operativ tätigen Unternehmen übertragen ist, deren Ausgestaltung unter Berücksichtigung potenzieller Risiken. Wesentliches Kriterium des Risikomanagements ist das Monitoring der Konzerngesellschaften, ohne aktiv ein Risikomanagement für die Konzerngesellschaften mit ihren unterschiedlichen operativen Ausprägungen beim Konzernvorstand zu konzentrieren. Die Steuerung operativer Risiken ist im Konzern den jeweils operativen Unternehmensteilen zugewiesen, die vor dem Hintergrund des nicht integrierten Konzerns die jeweils spezifische Risikoorganisation am besten selbst organisieren können. Konzernvorstand ist der Vorstand der Konzernmuttergesellschaft. Die Verantwortung für das Risikomanagement ist intern einem Vorstandsressort zugeordnet. Funktionsfähig eingerichtete angemessene Systeme zur Risikosteuerung ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen von Risiken und einen sorgsamen Umgang mit erkannten Risiken. Dennoch bleibt unternehmerisches Handeln stets mit Risiken verbunden. Das Ziel der Deutsche Balaton ist daher der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken und eine verbesserte Kontrolle von Einzelrisiken sowie der konsequente Umgang mit auftretenden Risiken. ZielsetzungenDas Risikomanagement der Deutsche Balaton hat das Ziel, wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit zu identifizieren, einzuschätzen und zu steuern. Dabei ist es das Ziel des Risikomanagementsystems, jederzeit einen Überblick über die Risiken zu gewährleisten und so im Rahmen einer Risikoabschätzung gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um durch eine angemessene Chancen-Risiken-Verteilung den Unternehmenserfolg zu optimieren. Hierbei ist für den Vorstand die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG die zentrale Steuerungsgröße. Kapitalmaßnahmen sowie der Erwerb eigener Anteile auf Ebene des Mutterunternehmens werden für die Ermittlung des IFRS-Eigenkapitals herausgerechnet. Das aktive Risikomanagement dient der Sicherung des Fortbestands des Konzerns und seiner Unternehmen, d. h. der zukünftigen Entwicklung und Ertragskraft des Deutsche Balaton Konzerns. Zugleich sollen Einzelrisiken reduziert werden, die eine Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verwendeten oder erhaltenen Informationen und Daten im Rahmen der Ausführung von Tätigkeiten zur Folge haben. Im Rahmen des Risikomanagements sollen außerdem Abweichungen von den Unternehmenszielen erfasst werden, um ein rechtzeitiges Gegensteuern zu ermöglichen. Der diversifizierte Aufbau des Konzerns, in dem vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes der Deutsche Balaton AG keine Abhängigkeiten der Konzerneinheiten untereinander bestehen, gewährleistet, dass im Fall einer Insolvenz einer Konzerngesellschaft der Bestand des Gesamtkonzerns und der Deutsche Balaton AG nicht gefährdet wären. Auch die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten in Konzernunternehmen durch Organmitglieder oder Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG oder wiederum mit ihr verbundenen Unternehmen ermöglicht im Rahmen der rechtlichen Grenzen eine Risikoüberwachung der Konzernunternehmen. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihres Einflusses auf den Deutsche Balaton Konzern untersucht und ihr mögliches Risikopotenzial ermittelt. In Einzelfällen erfolgt bereits auf dieser Ebene die unterstützende Einschaltung externer Berater. Der Vorstand sieht bei der Deutsche Balaton AG derzeit keine den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen. Organisatorischer AufbauDas Kontroll- und Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton ist an der Geschäftstätigkeit der Deutsche Balaton AG und des Konzerns ausgerichtet. Grundlage des Risikomanagementsystems ist das Risikohandbuch, in dem die aus Sicht der Deutsche Balaton wesentlichen Risiken qualitativ dargestellt und bewertet werden. Im Rahmen der qualitativen Risikobetrachtung wird in Einzelfällen ergänzend auf quantitative Hilfsmittel in Form von Szenarioanalysen zurückgegriffen. Eingerichtete Maßnahmen zur Risikosteuerung und Risikoüberwachung sind dokumentiert und Bestandteil festgelegter Geschäftsabläufe. Hierzu dienen organisatorische Vorgaben, üblicherweise in Form unternehmensinterner Richtlinien, mit denen der Prozessablauf jeweils gesteuert wird. Konzernweite Verhaltensanweisungen, die sich insbesondere auf die Einhaltung aktien- und wertpapierrechtlicher Vorschriften beziehen, sollen sicherstellen, dass einschlägige wertpapierhandelsrechtliche Meldepflichten auf der oberen Konzernebene erfüllt werden können. Die Konzernunternehmen sind daher zur Berichterstattung über Wertpapiergeschäfte an die Konzernmuttergesellschaft verpflichtet. Auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft sind die Mitarbeiter zu einer unverzüglichen Ad-hoc- Berichterstattung von auftretenden oder möglichen Risiken angehalten. Darüber hinaus findet im Rahmen von regelmäßigen Sitzungen ein Informationsaustausch statt, der eine Erkennung und Behandlung von Risiken ermöglicht. Im Konzern erfolgt die Risikosteuerung, ungeachtet der fortbestehenden und durch das Risikokontrollsystem unangetasteten Verantwortung der Konzernobergesellschaft, grundsätzlich eigenständig auf Ebene der jeweiligen Konzernunternehmen. Im Rahmen der konzernweiten Risikobeobachtung unterstützt die Deutsche Balaton AG alle Konzernunternehmen bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Risikocontrollings. Im Rahmen der Risikokontrolle steht der Konzernvorstand in einem regelmäßigen Austausch mit den wesentlichen Konzerngesellschaften. Auf Ebene des Deutsche Balaton Konzerns werden im Einzelfall externe Berater zur Unterstützung des Risikoprozesses hinzugezogen. Die Identifizierung von Risiken erfolgt im Rahmen des auf Ebene der Unternehmensleitung angesiedelten Risikomonitorings, das eine zentrale Aufgabe des Risikomanagements darstellt. Wesentliche Bestandteile des Risikomonitoringprozesses sind unter anderem die Liquiditätsplanung sowie eine regelmäßige Aufstellung über die Veränderungen der Portfoliozusammensetzung sowie eine Berechnung freier Kreditlinien und Bankguthaben unter Berücksichtigung der Beleihungswerte der als Sicherheit für Bankkredite dienenden Wertpapiere. Aus diesen Unterlagen lassen sich Frühwarnindikatoren in Bezug auf einzelne Risiken ableiten, anhand derer sich Prognosen in Bezug auf Unternehmensrisiken erstellen lassen, die vom Vorstand durch verschiedene Szenarioanalysen ergänzt werden. Die Unternehmensleitung entscheidet auf Basis dieser Informationen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Spezialisten, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind. Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen Berichte in Bezug auf die Entwicklung einzelner Beteiligungsgesellschaften, die Unternehmensentwicklung sowie die Entwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat hat außerdem einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte beschlossen, die der Konzernvorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Der Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte ist in einen Regelungskatalog eingebunden, welcher die Geschäftsführung und Berichterstattung durch den Vorstand im Sinne einer Geschäftsordnung regelt und auch Konzernsachverhalte umfasst. Durch die Ansiedelung des Risikomanagements auf Ebene der Unternehmensleitung ist eine laufende Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit durch den Vorstand sichergestellt. EinzelrisikenDer Vorstand sieht als Risiken, die im Zusammenhang mit den Investitionen in Beteiligungsgesellschaften und in Finanzinstrumente stehen, insbesondere Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Forderungsrisiken sowie Liquiditätsrisiken. Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten in Bezug auf die Risiken in den vorgenannten Bereichen obliegt dem Vorstand, der auch für die Planung, Steuerung und Kontrolle der zuvor genannten Risiken verantwortlich ist. Allgemeine MarktpreisrisikenDie von der Deutsche Balaton gehaltenen Beteiligungen unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen. In Bezug auf börsengehandelte Wertpapiere können Wertschwankungen aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Aktienmärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Kursschwankungen und damit Marktpreisveränderungen bei den börsennotierten Beteiligungen führen. Dieses allgemeine Marktrisiko kann durch eine Diversifikation der Beteiligungen und ein aktives Portfoliomanagement nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Wertpapiere dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die Veränderung der Zinsstrukturkurve hat ebenfalls Auswirkungen auf die Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere verzinslicher Wertpapiere mit festem Zinssatz. Die regelmäßige Beobachtung der Börsendaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten gibt dem Vorstand jedoch die Möglichkeit, marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Auch hilft die breit gefächerte Beteiligungsauswahl, im Fall nur partiell sich auswirkender Marktpreisveränderungen, insgesamt eine adäquate Risikostreuung zu erreichen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der Beteiligungen. Insbesondere die operativ tätigen Konzerneinheiten in dem Segment „CornerstoneCapital“ unterliegen allgemeinen Marktpreisrisiken in Bezug auf die von ihnen gehaltenen Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die Wertschwankungen unterliegen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Rohstoff- und Produktmärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren oder Devisenkursveränderungen haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Marktpreisveränderungen führen. Dieses allgemeine Marktpreisrisiko kann durch eine Diversifikation und konsequentes Controlling der Lieferanten und Kunden nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Roh- und Einsatzstoffe sowie Energie einerseits als auch die Endproduktpreise andererseits dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die regelmäßige Beobachtung der Preisentwicklungen sowie der Marktnachrichten gibt dem Vorstand bzw. den jeweiligen Beteiligungsmanagern oder Geschäftsführern/Vorständen der jeweiligen Einzelgesellschaft die Möglichkeit, marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können bzw. entsprechende Absicherungsstrategien umsetzen zu können. Im Zusammenhang mit den Investitionen in Seeschiffe sieht sich der Konzern einer Abhängigkeit aus der erzielbaren Charterrate sowie der Beschaffung von Treibstoffen (Bunker) ausgesetzt. Zur Reduzierung dieses Marktpreisrisikos ist die MS “Active“ im Rahmen eines Chartervertrags bis Mai 2016 zu einer festen Charterrate verchartert, in dem die Bunkerkosten durch den Charterer getragen werden. Aktuell finden Verhandlungen für eine anschließende (langfristige) Weitervercharterung statt. Nach Ablauf des Chartervertrags besteht das Risiko steigender Bunkerpreise sowie rückläufiger Charterraten, die den Geschäftserfolg der Seeschiffe negativ beeinflussen können. Aufgrund der jedoch nach wie vor verhältnismäßig niedrigen Investitionen ist das Risiko derzeit als marginal zu betrachten. Auch die in dem Segment „Vermögensverwaltend“ gehaltenen Immobilien unterliegen Marktpreisrisiken. Die derzeit am Immobilienmarkt vorherrschenden relativ hohen Marktpreise können in Zukunft wieder sinken und die Bewertung der Immobilien negativ beeinflussen und Wertberichtigungen des Wertansatzes der Immobilien hervorrufen. In diesem Fall können bei einer Veräußerung von Immobilien nur Erlöse unterhalb des Wertansatzes erzielt werden und so aus einer Veräußerung von Immobilien oder die Immobilien haltenden Beteiligungsunternehmen Verluste resultieren. Die Deutsche Balaton war in der Vergangenheit und im Geschäftsjahr 2015 aufgrund gesunkener Marktpreise gezwungen, teilweise Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren beizulegenden Wert von ihr gehaltener Vermögensgegenstände und Beteiligungen an anderen Gesellschaften vorzunehmen. Solche Wertberichtigungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich geht die Deutsche Balaton von der Einbringlichkeit aller zum Bilanzstichtag nicht überfälligen und nicht wertgeminderten Vermögenswerte aus. Das maximale Risiko liegt bei allen Bilanzposten der Aktivseite (Vermögenswerte) im Totalausfall. scroll
Branchenspezifische BeteiligungsrisikenNeben allgemeinen Marktpreisrisiken bestehen Risiken, die sich in einzelnen Unternehmensbranchen realisieren können. So können sich bei Beteiligungen der Deutsche Balaton wirtschaftliche, rechtliche, technologische oder wettbewerbsspezifische Rahmenbedingungen verändern. Der Beteiligungsansatz der Deutsche Balaton ist dabei grundsätzlich nicht branchenspezifisch. Die Unternehmensbranchen, in welche die Deutsche Balaton durch Eingehen von Beteiligungen investiert, sind nur ein Kriterium für die Auswahl einzugehender Investments. Der Vorstand ist bestrebt, eine Diversifikation des Portfolios beizubehalten und so das branchenspezifische Beteiligungsrisiko zu begrenzen. Die nicht auf bestimmte Branchen begrenzte Streuung der Beteiligungsgesellschaften bietet dem Vorstand die Chance, Veränderungen branchenspezifischer Rahmenbedingungen nach Abwägung der Chancen und Risiken für neue Investments zu nutzen. Unternehmensspezifische BeteiligungsrisikenUnter unternehmensspezifischen Risiken versteht der Vorstand das Risiko einer rückläufigen Entwicklung des Marktpreises von Beteiligungen, die ursächlich auf unmittelbar oder mittelbar bei dem Beteiligungsunternehmen vorhandene Faktoren zurückgeht. Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnte die Deutsche Balaton einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Balaton haben. Im Konzern wird versucht, dieses Risiko durch eine dem potenziellen Investment angemessene Analyse, teilweise unter Einschaltung externer Berater, zu reduzieren und die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander abzuwägen. Weiterhin gibt die regelmäßige Beobachtung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten dem Vorstand die Möglichkeit, unternehmensspezifische Ereignisse zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Der Konzernvorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der Beteiligungen. Die Deutsche Balaton hat in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 wesentliche Investitionen in Beteiligungen getätigt, die in Deutschland börsennotiert sind, deren operative Tätigkeit jedoch in China stattfindet („Chinaunternehmen“). Es wurden insgesamt rund 35,6 Mio. EUR in Chinaunternehmen investiert. Im Geschäftsjahr 2015 hat es weitere Negativmeldungen bei einigen der gehaltenen China-Beteiligungen gegeben. Bei den meisten Chinaunternehmen wurden die Berichtspflichten nicht eingehalten und teilweise seit dem Geschäftsjahr 2012 keine Konzernabschlüsse mehr veröffentlicht. Obwohl die vorliegenden Konzernabschlüsse, insofern diese vorliegen, mit teilweise uneingeschränkten Wirtschaftsprüfertestaten versehen sind, bestehen aufgrund der Unregelmäßigkeiten substanzielle Zweifel an den tatsächlichen Vermögensverhältnissen, nicht zuletzt aufgrund des Verdachts von Untreue bei einigen dieser Chinaunternehmen. So wurden wesentliche Beteiligungen der Deutsche Balaton AG an Chinaunternehmen, wie beispielsweise Goldrooster AG, Ming Le Sports AG und Ultrasonic AG, wegen unterlassener Berichtspflichten vom Börsenhandel ausgesetzt oder ausgeschlossen. Für die Ultrasonic AG wurde am 10. März 2015 ein Insolvenzantrag gestellt. Aufgrund dieser Entwicklungen sind die Börsenkurse dieser Gesellschaften auch im ersten Geschäftshalbjahr 2015 gesunken, was zu einem Abschreibungsbedarf bei den Beteiligungen an Chinaunternehmen bei der Deutsche Balaton im Berichtsjahr 2015 von weiteren 11.368 TEUR (Vj. 18.689 TEUR) führte. Die weiteren erfassten Wertminderungen sind insbesondere auf die Beteiligung Goldrooster AG in Höhe von 5.658 TEUR (Vj. 6.261 TEUR) und die Beteiligung Ming Le Sports AG in Höhe von 4.415 TEUR (Vj. 6.153 TEUR) zurückzuführen. Auf Basis der nach IFRS zwingend anzusetzenden Börsenkurse (Fair Value) beläuft sich der Wertansatz der Chinabeteiligungen zum 31. Dezember 2015 auf 698 TEUR (Vj. 11.986 TEUR), was 0,2 % der Bilanzsumme (Vj. 3,6 %) entspricht. Der Vorstand der Deutsche Balaton AG schließt zwar nicht aus, dass gegebenenfalls noch Vermögen bei den Chinaunternehmen vorhanden ist und somit, zumindest teilweise, die erlittenen Verluste wieder kompensiert werden können. Allerdings kann derzeit aufgrund der Informationslage nicht beurteilt werden, ob und in welchem Umfang dies der Fall sein könnte. SensitivitätsanalyseDer Buchwert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte (Tz. 21) und der zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere (Tz. 27) beläuft sich auf insgesamt 179.649 TEUR (Vj. 155.648 TEUR) und stellt damit zum 31. Dezember 2015 49 % (Vj. 47 %) der Vermögenswerte des Konzerns dar. Eine Verringerung des Marktpreises in Höhe von 10 % reduziert beispielsweise den Buchwert um 17.965 TEUR (Vj. 15.565 TEUR). Entsprechend hoch würde sich auch das Eigenkapital des Konzerns vor Berücksichtigung von Steuereffekten reduzieren. Erhöht sich dagegen der Marktpreis der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte und der zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere um 10 %, so würde sich auch das Eigenkapital des Konzerns vor Berücksichtigung von Steuereffekten um 17.965 TEUR (Vj. 15.565 TEUR) erhöhen. ForderungsrisikenForderungsrisiken resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der operativ tätigen Konzerngesellschaften. Hierbei erfolgt eine Verringerung des Ausfallrisikos durch eine Bonitätsprüfung der Kunden und teilweise auch durch die Vereinbarung von geeigneten Sicherungsmitteln (zum Beispiel durch die Vereinbarung von Eigentumsvorbehalten und Kreditversicherungen). Weitere Forderungsrisiken entstehen der Deutsche Balaton in Zusammenhang mit der Finanzierung von assoziierten Unternehmen und Beteiligungen sowie der Zeichnung von nicht börsennotierten Anleihen, Schuldverschreibungen und Genussscheinen. Grundsätzlich erfolgen Finanzierungen ausschließlich nach Durchführung einer Chancen-Risiko-Analyse. In Abhängigkeit von der prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeit wird die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln, wenn möglich, von der Stellung liquider Sicherheiten abhängig gemacht. Entsprechendes gilt in Bezug auf gestundete Kaufpreiszahlungen. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Emittenten kann die Zinszahlung und auch die Rückzahlung von Forderungen aus Anleihen und Genussrechten eingeschränkt sein oder ausfallen. Die Deutsche Balaton betreibt zur Risikooptimierung eine regelmäßige Chancen-Risiko-Analyse. WechselkursrisikenWechselkursrisiken bestehen in Bezug auf ausländische Investitionen. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in Wertpapiere, Forderungen bzw. Verbindlichkeiten und in Seeschiffe. Der Vorstand ist bemüht, den Einfluss von Wechselkursschwankungen gering zu halten. Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen spielen in Bezug auf das Beteiligungsgeschäft aktuell eher eine untergeordnete Rolle. In der Seeschifffahrt ist der US-Dollar übliche Währung, in der ein Großteil der Leistungen fakturiert wird, sowohl auf Einnahmen- wie auch auf Ausgabenseite. Dagegen ist innerhalb des Deutsche Balaton Konzerns der Euro funktionale Währung, und der Konzern ist daher Risiken aus Währungsschwankungen ausgesetzt. Aufgrund der noch geringen Bedeutung der Investitionen im Bereich der Seeschifffahrt sowie der Investitionen in Afrika erfolgen hier derzeit nur vereinzelt Währungsabsicherungen, ohne jedoch eine Fristenkongruenz von Anlagehorizont und Absicherungsgeschäft herbeizuführen. Darüber hinaus sind in den Segmenten „CornerstoneCapital“ und „Beta Systems“ Wechselkursrisiken aus dem Auslandsgeschäft laufend durch Wechselkurssicherungsgeschäfte auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften abgesichert. Die Absicherung dieser Risiken obliegt dem Vorstand der jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen dessen operativer Kontrolle. In Einzelfällen erfolgt eine Absicherung des Wechselkursrisikos durch Währungssicherungsgeschäfte. Aus Konzernsicht ergeben sich im Wesentlichen Risiken aus in den Währungseinheiten US-Dollar, Kanadischer Dollar, Schweizer Franken, Britisches Pfund, Japanischer Yen, Brasilianischer Real, Norwegische, Dänische, Tschechische und Schwedische Kronen geführten Geschäftstätigkeiten und -vorfällen der entsprechenden ausländischen Tochterunternehmen. Das maximale Währungsrisiko ergibt sich aus folgenden Finanzinstrumenten und Liquiditätsströmen in Fremdwährungen (FW): scroll
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Eine Stärkung des Euro von 10 % gegenüber den Währungen hätte zum Abschlussstichtag – unter Voraussetzung sonst gleicher Annahmen – zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses geführt: scroll
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Eine Schwächung des Euro in Höhe von 10 % gegenüber den Fremdwährungen hätte zum Abschlussstichtag zu einem gleich hohen, aber entgegensetzten Effekt auf die angeführten Währungen geführt. Die in der Sensitivitätsanalyse zur Verwendung gekommenen Währungsumrechnungskurse sind hinsichtlich der Finanzinstrumente und der geplanten Umsatzerlöse und -kosten die im Konzernanhang unter Fremdwährungsumrechnung innerhalb der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellten Stichtags- und Durchschnittskurse. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken in Bezug auf die Marktliquidität börsennotierter Beteiligungen können aufgrund einer nur geringen Liquidität der im Portfolio der Deutsche Balaton gehaltenen Beteiligungen bestehen. Die Deutsche Balaton beteiligt sich auch an börsennotierten Unternehmen, die nur eine geringe Marktliquidität aufweisen, aber kurz- bis mittelfristig ein großes Chancen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen mit einer geringen Handelsliquidität bergen jedoch oftmals auch das Risiko in sich, dass ein Verkauf der Beteiligung über die Börse nur schwer oder gar nicht möglich ist. Dieses Risiko ist auch Beteiligungen, die nicht an einer Börse gehandelt werden, immanent. Die Veräußerung von nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen ist oftmals nur im Rahmen eines aufwendigen, strukturierten Verkaufsprozesses möglich. Die oben genannten Risiken können auch auf andere im Deutsche Balaton Konzern gehaltene Finanzinstrumente zutreffen. Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine Analyse potenzieller Beteiligungsobjekte zu minimieren und wägt die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments sorgfältig gegeneinander ab. Die Realisierung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf Beteiligungen kann in einem Worst-Case-Szenario auch zu einem vollständigen Ausfall der Beteiligung und damit zu einem Totalverlust in Bezug auf die jeweils betroffene Beteiligung führen. Ausgangspunkt für die Beurteilung der Liquiditätslage eines Investments ist die Liquiditätsplanung der Unternehmensleitung des Beteiligungsunternehmens. Der Vorstand der Deutsche Balaton kann die der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen, gegebenenfalls auch unter Einschaltung externer Berater, plausibilisieren. Dennoch kann insbesondere bei Unternehmen mit einer neuen Produktidee nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Annahmen als zu optimistisch erweisen und eine Nachfinanzierung des Investments zur Deckung von nicht in den ursprünglichen Liquiditätslücken enthaltenen Finanzlücken erforderlich wird. In einem solchen Fall trifft der Vorstand der Deutsche Balaton eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Entscheidung über eine Weiterfinanzierung des Investments auch unter Berücksichtigung der überarbeiteten Liquiditätsplanung und der Annahmen in Bezug auf einen möglichen Investmenterfolg. Andere Konzerngesellschaften verfügen aufgrund eines nicht zufriedenstellenden Geschäftsverlaufs nicht über ausreichende Liquidität und sind dann auch nur bedingt in der Lage, diese am Kapitalmarkt abzurufen. Der Konzern steuert diese Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und Kreditlinien bei Banken sowie durch Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme. ZinsänderungsrisikoSteigende Marktzinsen können sich negativ auf den Wert der gehaltenen festverzinslichen Inhaberschuldverschreibungen auswirken. Steigen die Marktzinsen, verändert sich in der Regel der Börsenpreis rückläufig. Aufgrund der überwiegend festen Zinssätze der gehaltenen Schuldverschreibungen ist darüber hinaus ein Risiko aus sich ändernden Anleihezinsen nicht gegeben. Das Marktpreisrisiko festverzinslicher Wertpapiere hat eine nur untergeordnete Bedeutung in der Risikobeurteilung der Deutsche Balaton, auch vor dem Hintergrund, dass in der Regel verzinsliche Wertpapiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden können. Da bei Endfälligkeit regelmäßig eine Rückzahlung zu 100 % vorgesehen ist, ergeben sich aus sich ändernden Marktpreisen für festverzinsliche Wertpapiere keine wesentlichen Risiken für die Deutsche Balaton. Die unter der Position „Unternehmensspezifische Beteiligungsrisiken“ vorgenommene Szenarioanalyse zeigt die besondere Abhängigkeit des Deutsche Balaton Konzerns von den börsennotierten Beteiligungen und damit der Börsenkursentwicklung. Die Entwicklung der Kapitalmärkte ist von der Deutsche Balaton nicht beeinflussbar und darüber hinaus von vielen Faktoren abhängig. Verschiebungen der Beteiligungswerte der börsennotierten Beteiligungen und Genussrechte wirken sich relativ stärker auf die Vermögenssituation des Deutsche Balaton Konzerns aus als entsprechende Veränderungen der Beteiligungswerte nicht börsennotierter Beteiligungen. Durch eine veränderliche Diversifikation der börsennotierten Beteiligungen, auch nach Branchen und Ländern, versucht der Vorstand, Einzelrisiken aus börsennotierten Anteilen oder Branchen zu minimieren. Nicht enthalten sind in der Szenarioanalyse die operativen Ergebnisse der vollkonsolidierten Unternehmen. Zinsänderungsrisiken sind, unabhängig von den Finanzmarktrisiken, für die Deutsche Balaton trotz der bestehenden Kreditfinanzierung nur bedingt wesentlich, da bei Zinssatzänderungen in beide Richtungen sowohl Aktiv- als auch Passivzinssätze sich in die gleiche Richtung verändern. Anlagen in zinstragende Wertpapiere oder Darlehen erfolgen überwiegend auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft und in den weiteren Gesellschaften des Segments „Vermögensverwaltend“ ebenso wie die Aufnahme von Bankdarlehen in der Regel nur mit kurzer Laufzeit oder bis auf Weiteres. Die mit den Banken vereinbarten Zinsmargen für diese Segmente liegen in der Regel zwischen 0,25 und 1,5 Prozentpunkten für kurzfristige Kredite. Der überwiegende Teil der Konzernschulden ist kurzfristig fällig und variabel verzinst. Hierdurch unterliegt der Konzern einem besonderen Zinsänderungsrisiko. Als kurzfristiges Fremdkapital gelten im Konzern alle Schulden mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Es erfolgt teilweise ein Einsatz von Zinsderivaten zur Absicherung eines bestimmten Zinsniveaus, da die Höhe der flüssigen Mittel starken Schwankungen unterliegt und nur schwer prognostizierbar ist. Die Zinsswaps werden nicht im Rahmen einer Sicherungsbeziehung bilanziert. Bei massiven Veränderungen der Zinssätze wird der Vorstand geeignete Maßnahmen einleiten. SensitivitätsanalyseDie kurzfristigen finanziellen Schulden (Tz. 33) und langfristigen finanziellen Schulden (Tz. 31) des Konzerns betragen zum 31. Dezember 2015 64.383 TEUR (Vj. 48.892 TEUR). Ein Anstieg des Zinssatzes um 100 Basispunkte, unter der Voraussetzung einer konstanten Kreditinanspruchnahme und Zinsmarge, erhöht die jährlichen Zinszahlungen bezogen auf die variabel verzinslichen finanziellen Schulden des Konzerns vor Berücksichtigung von Steuereffekten um 328 TEUR (Vj. 228 TEUR). Die zusätzlichen Zinszahlungen würden das Periodenergebnis des Konzerns vermindern. Analyse der Verzinsung von Vermögenswerten und VerbindlichkeitenInsgesamt hat sich zum 31. Dezember 2015 im Konzern das Verhältnis von variabel zu fest verzinslichen Vermögenswerten zugunsten der festverzinslichen Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr verbessert und führt so zu mehr Planungssicherheit. In die Betrachtung werden Aktien nicht mit einbezogen. Das Verhältnis von variabel zu fest verzinslichen Schulden hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verändert. Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass auf kurzfristige variable Schulden aktuell günstigere Refinanzierungen möglich sind. Die Analyse der verzinslichen Vermögenswerte und Schulden stellt sich wie folgt dar: scroll
FinanzmarktrisikenDie Deutsche Balaton ist aufgrund ihres Schwerpunkts im Bereich von Unternehmensbeteiligungen von der Stabilität der Finanzmarktsysteme, insbesondere den Börsen und Banken, abhängig. Darüber hinaus bestehen für die Deutsche Balaton Finanzmarktrisiken in Form von Zinsschwankungen sowie der Änderungen von Wechselkursen, Aktienkursen und Rohstoffpreisen. Die Finanzmarktrisiken können einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Balaton haben. Die Deutsche Balaton steuert und überwacht Finanzmarktrisiken überwiegend im Rahmen der operativen Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten und bei Bedarf in Ausnahmefällen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Kreditrahmen sind wertmäßig stets durch den Beleihungswert begrenzt. Kurzfristigen Zinsänderungen kann durch die kurzfristige Rückführung von Kreditlinien durch die Veräußerung liquider Wertpapiere begegnet werden. Darüber hinaus besteht im Einzelnen ein Emittentenrisiko. Hierunter versteht die Deutsche Balaton das Risiko in Bezug auf die geschäftliche Entwicklung einzelner Emittenten von Wertpapieren. Das Emittentenrisiko kann dazu führen, dass einzelne Emittenten keine Ausschüttungen vornehmen können. Hierdurch kann die Liquidität und Ertragslage der Deutsche Balaton beeinträchtigt werden. Die Deutsche Balaton ist bemüht, das Emittentenrisiko durch eine Diversifikation der Beteiligungsgesellschaften zu begrenzen. Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken)Im Bereich der Finanzierungsrisiken ist die Deutsche Balaton dem Risiko ausgesetzt, kurzfristig fällig werdende Forderungen nicht oder nicht vollständig rechtzeitig bedienen zu können. Die Deutsche Balaton steuert diese Liquiditätsrisiken durch die Begrenzung der Inanspruchnahme von Lombardkrediten, die wertmäßig auf den jeweiligen Beleihungswert begrenzt sind. Auf Basis der Depotwerte und Beleihungswerte erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kreditlimits durch den Vorstand. Im Rahmen einer Liquiditätsplanung erfasst der Vorstand die Liquiditätsrisiken und trifft Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken. Verschiedene Banken haben der Deutsche Balaton laufende Kreditrahmen in unterschiedlicher Höhe eingeräumt. Die Deutsche Balaton nimmt aus den eingeräumten Kreditrahmen laufend Kredit in Anspruch. Die jeweils in Anspruch genommenen Kreditlinien sind in ihrer jeweiligen Höhe zumeist mit börsennotierten und von den jeweiligen Banken als beleihbar akzeptierten Wertpapieren, Immobilien und Sachanlagen ausreichend zu besichern. Das allgemeine Marktpreisrisiko sinkender Wertpapierpreise börsennotierter Wertpapiere kann dazu führen, dass eine ausreichende Besicherung der in Anspruch genommenen Kredite nicht mehr dargestellt werden kann und die Bank den Kredit zur sofortigen Rückzahlung fällig stellt. Außerdem kann die Prolongation von Krediten erschwert oder unmöglich sein oder die Bank kann laufende Kredite, die bis auf Weiteres oder kurzfristig gewährt sind, kündigen. Zudem kann die Bank die jeweils zugrunde gelegte Beleihungshöhe je Wertpapier einseitig zum Nachteil der Deutsche Balaton anpassen und das zur Verfügung stehende Kreditvolumen hierdurch verringern. Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine vorausschauende und vorsichtige Planung der Kreditinanspruchnahmen zu minimieren. Zur weiteren Verminderung von Kreditbeschaffungsrisiken erfolgt die Inanspruchnahme von Krediten auf mehrere Banken verteilt. SensitivitätsanalyseDie kurzfristigen finanziellen Schulden (Tz. 33) und langfristigen finanziellen Schulden (Tz. 31) des Konzerns betragen zum 31. Dezember 2015 64.383 TEUR (Vj. 48.892 TEUR). Ein Anstieg des Marktwerts der hingegebenen Sicherheiten um 10 % ermöglicht gegebenenfalls eine höhere Inanspruchnahme der Kreditlinien. Eine Verminderung der Marktwerte der Sicherheiten reduziert tendenziell die Möglichkeit einer Kreditinanspruchnahme. Zum Bilanzstichtag beträgt der Marktwert beleihbarer Wertpapiere 166.626 TEUR (Vj. 148.029 TEUR). Der angenommene Anstieg um 10 % würde den Marktwert um 16.663 TEUR erhöhen. Eine angenommene Verminderung um 10 % würde den Marktwert in gleicher Höhe reduzieren. Fälligkeitsanalyse der Restlaufzeiten finanzieller SchuldenDie Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2015 gliedern sich wie folgt: scroll
Die Auszahlungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Es bestehen kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 92.880 TEUR (Vj. 107.142 TEUR), die binnen eines Jahres die Liquiditätsabflüsse ausgleichen können. Die Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2014 gliedern sich wie folgt: scroll
Die Auszahlungen stellen sich wie folgt dar: scroll
PreisänderungsrisikenDer Deutsche Balaton Konzern sieht sich in Bezug auf die gehaltenen Beteiligungen einem Risiko von Preisänderungen ausgesetzt, die sich auf den Beteiligungswert des Portfolios auswirken können. Solche Preisrisiken stehen in engem Zusammenhang mit den Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken), da sich ändernde Marktpreise für ihre Beteiligungen auch dazu führen können, dass die betroffenen Gesellschaften nicht mehr uneingeschränkt in der Lage sein können, ihre kurzfristigen fälligen Verbindlichkeiten aus zur freien Verfügung stehenden, jedoch in Anlagen gebundenen Investitionen zu befriedigen. Veränderungen des Marktpreises bestimmter Wertpapiere können sich außerdem negativ auf die Beleihungswerte und damit die von den Banken zur Verfügung gestellten Kreditmittel auswirken bzw. zu einer kurzfristigen Verpflichtung einer Rückführung von in Anspruch genommenen Kreditmitteln führen. Aus diesem Anlass heraus hat der Vorstand verschiedene Szenarioanalysen entwickelt, mit denen verschiedene Wertentwicklungen des Beteiligungsportfolios aufgrund einer kurzfristigen Veränderung von Marktpreisen, beispielsweise durch äußere Einflüsse hervorgerufen, simuliert werden. KapitalmanagementDas dem Konzern zur Verfügung stehende Eigen- und Fremdkapital wird in diverse Vermögenswerte investiert. Für das Kapitalmanagement der Deutsche Balaton AG wird auf die Veränderung des IFRS- Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG abgestellt. Kapitalmaßnahmen sowie der Erwerb eigener Anteile im jeweiligen Berichtsjahr auf Ebene des Mutterunternehmens werden für die Ermittlung des IFRS-Eigenkapitals herausgerechnet. Mittelfristig über einen Zeitraum von fünf Jahren wird auf eine durchschnittliche jährliche Zielgröße von 15 % abgestellt. Für den Konzern ergeben sich, bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre, folgende Werte: scroll
* Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens unter Herausrechnung von Kapitalmaßnahmen und dem Erwerb eigener Anteile. ** Restated im Rahmen des IAS 19. Im Mittelpunkt der Unternehmenspolitik steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, die an der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals gemessen wird. Dieses Unternehmensziel wird durch eine laufende Chance-Risiko-Beurteilung der Investitionen verfolgt. Die Deutsche Balaton AG als Muttergesellschaft des Konzerns erwirbt Unternehmensbeteiligungen im Rahmen ihres Beteiligungsgeschäfts, das den Unternehmensgegenstand darstellt. Vor einer Investitionsentscheidung nimmt der Vorstand eine Chance-Risiko-Einschätzung des möglichen Investitionsobjekts vor. Soweit möglich, werden vor einer Investitionsentscheidung Planungen erstellt und ein interner Zinsfuß für das Beteiligungsengagement errechnet. Je riskanter der Vorstand ein Projekt einschätzt, desto höher muss der ermittelte interne Zinsfuß liegen. Investitionen erfolgen auch in Unternehmen, bei denen der Vorstand aufgrund von Unterbewertungen ein hohes langfristiges Wertsteigerungspotenzial sieht. Es ist das Ziel des Vorstands, Marktgegebenheiten zu erkennen, die solche Investitionen ermöglichen. Die Zusammensetzung der Konzernunternehmen folgt dem jeweiligen Beteiligungsansatz, mit dem der Deutsche Balaton Konzern eine Steigerung des Unternehmenswerts unter anderem durch Wertsteigerungen der einzelnen Beteiligungen verfolgt. Die Auswahl der Beteiligungen und die Höhe des jeweiligen Investitionsvolumens und damit auch der Anteil, der an einem Beteiligungsunternehmen erworben wird, folgt dabei keinen festen Regeln und ist von verschiedenen Einschätzungen abhängig. Investitionen erfolgen in börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen, Immobilien, Schiffe, festverzinsliche Wertpapiere sowie sonstige Vermögenswerte aller Art. Unternehmenswertsteigerungen börsennotierter Beteiligungen, die nicht konsolidiert werden, spiegeln sich unabhängig vom Zeitpunkt der Veräußerung entweder im Periodenergebnis oder im Gesamtergebnis wider und sind daher im IFRS-Eigenkapital der Periode bereits vor der Veräußerung auf Basis des jeweiligen Börsenkurses am Bilanzstichtag enthalten. Unternehmenswertsteigerungen nicht börsennotierter Beteiligungen, die weder vollkonsolidiert noch im Rahmen der Equity-Methode bilanziert werden, werden wie alle Investitionen erst im Verkaufszeitpunkt realisiert. Bis zum Zeitpunkt der Veräußerung kann die Entwicklung der Umsatzerlöse oder des Periodenergebnisses jedoch ein Anhaltspunkt für den Erfolg der eingegangenen Investition sein. Unternehmenswertsteigerungen sind bis zum Realisierungszeitpunkt im IFRS-Eigenkapital nicht sichtbar. Die Entwicklung der Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, spiegelt sich zwar im anteiligen Ergebnisbeitrag im Konzernabschluss und damit im IFRS-Eigenkapital wider. Die endgültige Unternehmenswertsteigerung wird jedoch auch hier erst im Verkaufszeitpunkt sichtbar. Die positive Wertänderung der Vermögenswerte und Schulden der vollkonsolidierten Unternehmen ist im IFRS-Eigenkapital dann ersichtlich, wenn diese zum Fair Value bilanziert werden. Dies betrifft insbesondere die börsennotierten Finanzinstrumente der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ und „Zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere“. Negative Wertänderungen sind stets im IFRS-Eigenkapital ersichtlich. Die Ergebnisbeiträge der vollkonsolidierten Unternehmen sind teilweise durch buchhalterische Effekte, wie zum Beispiel die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte, beeinflusst. Wirtschaftlich wird bei den vollkonsolidierten Unternehmen der Erfolg der Investition erst im Verkaufszeitpunkt ersichtlich, wobei der tatsächliche Erfolg der Investition aufgrund derselben buchhalterischen Einflussgrößen sowie der Ergebnisbeiträge in der Investitionsperiode ebenfalls vom buchhalterischen Erfolg in der Realisierungsperiode abweicht. Die Umsatzerlöse und das Konzernergebnis für die Deutsche Balaton haben aufgrund der Relevanz der Veräußerung bzw. Ergebnisrealisierung für eine vergleichende Beurteilung des Geschäftsjahreserfolgs des Deutsche Balaton Konzerns nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung eines Investments ist die abschließende Realisierung beim Verkauf. Die aktuelle Eigenkapitalausstattung der Deutsche Balaton AG erlaubt es, den aus Sicht des Managements optimalen Verkaufszeitpunkt – ohne Liquiditätsdruck – abwarten zu können. Ebenfalls besteht auch kein fixierter Anlagehorizont, wie beispielsweise bei geschlossenen Fonds, der einen Verkaufsdruck erzeugen könnte. Zur Optimierung der Kapitalstruktur und somit einer Verbesserung der Eigenkapitalverzinsung wird das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital stetig optimiert und gegebenenfalls angepasst. Das bedeutet, dass der Konzern für jedes Investment den Eigen- und Fremdkapitalanteil bestimmt, da der Konzern für jede Investition die ideale Kombination für das Unternehmen anstrebt. Ziel des Kapitalmanagements ist auch eine ausreichende und die Mindestkapitalanforderungen erfüllende Versorgung des Unternehmens mit Eigenkapital. Die Mindestkapitalanforderungen beziehen sich einerseits auf die Einhaltung aktienrechtlicher Vorschriften des § 92 AktG und andererseits auf Vorgaben der Banken zur Gewährung von Kreditlinien und Festkrediten. Der Deutsche Balaton Konzern verpflichtet sich teilweise im Rahmen dieser Kreditverträge zur Einhaltung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Diese Kennzahlen werden zur Einhaltung der kreditvertraglichen Vorgaben regelmäßig überprüft. Im Berichtszeitraum wurden die Mindestkapitalanforderungen erfüllt, diese werden voraussichtlich auch 2016 und 2017 erfüllt. Insgesamt ergibt sich für den Deutsche Balaton Konzern folgende Kapitalzusammensetzung: scroll
40. Angaben zur KapitalflussrechnungIn der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme erfasst, um Informationen über die Bewegung der Zahlungsmittel des Unternehmens darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Es wird die indirekte Darstellungsform für Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit angewendet. Einzahlungen und Auszahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten und sonstigen langfristigen Forderungen werden grundsätzlich als Cashflow aus Investitionstätigkeit und nicht als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit dargestellt, da diese Klassifizierung aus unserer Sicht einer klareren Darstellung dient. Der Finanzmittelfonds am Anfang und am Ende der Periode besteht in Form von Bankguthaben und entsprechenden Äquivalenten in folgender Zusammensetzung: scroll
Für Unternehmenserwerbe im Hinblick auf den Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Betrag in Höhe von 1.419 TEUR (Vj. 10.917 TEUR) aufgewendet. Dieser Betrag wurde komplett aus Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten beglichen. Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente wurden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt in Höhe von 207 TEUR (Vj. 3.618 TEUR) erworben. Es wurden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt Vermögensgegenstände in Höhe von 6.640 TEUR (Vj. 15.441 TEUR) und Schulden in Höhe von 3.405 TEUR (Vj. 7.837 TEUR) übernommen. 41. Ergebnis je Aktie nach IAS 33Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des auf die Deutsche Balaton AG entfallenden Konzernjahresüberschusses und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausstehenden Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie kann aus der Ausgabe potenzieller Aktien resultieren. Zum Bilanzstichtag ist die Berücksichtigung von verwässernden potenziellen Aktien aufgrund von beschlossenen Kapitalerhöhungen aus bedingtem oder genehmigtem Kapital bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie nicht erforderlich, da keine verwässernden Maßnahmen bestehen bzw. sich keine verwässernden Titel im Umlauf befinden. scroll
Neben dem Ergebnis je Aktie ist auch das Ergebnis je Aktie aus fortgeführter und eingestellter Geschäftstätigkeit anzugeben. Da in diesem Geschäftsjahr sowie im Vorjahr kein Ergebnis aus eingestellter Geschäftstätigkeit resultierte, entfällt das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie vollumfänglich auf die fortgeführte Geschäftstätigkeit. Es erfolgt eine Überleitung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Aktien für das Geschäftsjahr 2015 sowie 2014, welche als Nenner in der Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendet wurden: scroll
Im Geschäftsjahr 2015 waren durchschnittlich 11.057.181 Aktien im Umlauf. scroll
Im Geschäftsjahr 2014 waren durchschnittlich 11.118.486 Aktien im Umlauf. 42. Angaben zur SegmentberichterstattungDas Geschäft des Vermögensaufbaus als Investmentspezialist wird bei der Deutsche Balaton AG auf globaler Basis, das heißt ohne Fokus auf Branchen und Regionen, durchgeführt. Dabei investiert der Deutsche Balaton Konzern sowohl in Unternehmen als auch Immobilien sowie andere Investmentanlagen. Abgrenzung der SegmenteDie Segmentberichterstattung nach IFRS 8 fordert Angaben zu Segmenten in Analogie zur internen Steuerungs- und Berichtsstruktur des Konzerns. Der Deutsche Balaton Konzern unterteilt die Segmente in der Form, wie sie an den Konzernvorstand berichtet wird. Im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 wurde durch den Vorstand entschieden, dass aufgrund des sich ausweitenden Geschäfts- bzw. Investitionsfokusses (u. a. in vergangenen Jahren vermehrt in Immobilien, Schiffe und Investitionen mit landwirtschaftlichem Bezug) eine personelle Umstrukturierung der Zuständigkeits- und daraus folgend der Berichtsstruktur vorgenommen wird. Weiterhin unverändert ist das Segment „CornerstoneCapital“ mit dem Vorstand der CornerstoneVerwaltungs AG als Segmentmanager, der jeweils an den CODM der Deutsche Balaton AG (Vorstand) berichtet. Ebenfalls unverändert ist das Segment „Beta Systems“ mit dem Vorstand dieser Gesellschaft als Segmentmanager, der regelmäßig die konsolidierten Zahlen dieses Teilkonzerns an den CODM berichtet. Sämtliche andere „Geschäftsaktivitäten“ der Deutsche Balaton Gruppe werden als grundsätzlich vermögensverwaltende Tätigkeit betrachtet. Über sämtliche Investitionen und operativen wesentlichen Tätigkeiten in diesem Bereich hat der Vorstand der Deutsche Balaton AG unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Organstellungen als Segmentmanager die operative Zuständigkeit. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die Tätigkeiten bei der Deutsche Balaton AG, ABC Beteiligungen AG, Heidelberger Beteiligungsholding AG, Prisma Equity AG, AEE Ahaus-Enscheder AG, Balaton Agro Invest AG, Balaton Agro Investment plc, E.D.A. Agro Industry plc, Batalon Aktiengesellschaft, Bolanta Aktiengesellschaft, CARUS AG, ConBrio Beteiligungen AG, wSwipe mobile solutions GmbH, Deutsche Balaton Erste Schiffsverwaltungs GmbH, Deutsche Balaton Immobilien I AG, Dio Deutsche Immobilien Opportunitäten AG, Platin 953. GmbH Eurohaus Frankfurt AG, Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, HOFFMANN HANDELS AG, MS “Active“ Schiffahrts GmbH & Co KG, OOC CTV Verwaltungs GmbH, Strawtec Estate LTD und Tabalon Mobile Technologies AG, die nun als ein Segment betrachtet werden. Der Segmentmanager „berichtet“ in Personalunion sodann an sich selbst als CODM. Der CODM überwacht sodann die Performance des Segments „Vermögensverwaltend“ und der Segmente „Beta Systems“ sowie „CornerstoneCapital“. Die künftige Segmentberichterstattung des Deutsche Balaton Konzerns hat somit die folgende Gliederung:
Das Segment „Vermögensverwaltend“ bildet mit allen verbleibenden Gesellschaften, die nicht dem Segment „Beta Systems“ oder „CornerstoneCapital“ zuzuordnen sind, ein eigenes berichtspflichtiges Segment. Die Tätigkeit in diesem Segment ist der Erwerb, das Halten und der Verkauf von überwiegend börsennotierten Wertpapieren sowohl als Eigenkapital- wie auch Fremdkapitalinstrumenten. Darüber hinaus werden in diesem Segment Investitionen aller Art unabhängig von Branchen getätigt, wie beispielsweise Immobilien, Schiffe und Milchproduktion. Die Beta Systems Software AG wird zusammen mit ihren Tochtergesellschaften als eigenständiges Segment ausgewiesen. Der Teilkonzern entwickelt hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen. Zum 31. Dezember 2015 werden die neu gegründeten Gesellschaften Beta Systems DCI Software AG und Beta Systems IAM Software AG, beide mit Sitz in Berlin, in diesem Segment mit ausgewiesen. Sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen operativen Gesellschaften des Segments „CornerstoneCapital“ bilden mit den dazugehörigen Konzerngesellschaften der Eppstein-Gruppe, der Infoniqa SQL (Schweiz), der Infoniqa-Gruppe (Österreich) sowie der Eltec Elektronik AG ein Segment. Dieses Segment bildet die Tätigkeit der CornerstoneCapital ab, die mit einem erfahrenen Team an Private-Equity-Spezialisten in mittelständische Unternehmen investiert. Darüber hinaus werden die nach der Equity-Methode zu bilanzierenden Finanzanlagen ACTech Holding GmbH sowie die Infoniqa HR Solutions GmbH (bis zum Zeitpunkt der Vollkonsolidierung) in diesem Segment abgebildet. Das noch im Vorjahr enthaltene assoziierte Unternehmen Human Solutions GmbH, Kaiserslautern, wurde im Geschäftsjahr 2015 veräußert. Die regionale Segmentberichterstattung unterscheidet zwischen Inland und Ausland. Der juristische Sitz des Unternehmens ist maßgebend für die Klassifizierung in Inland oder Ausland sowie der Standorte der Vermögenswerte. Für die erzielten Umsatzerlöse ist der Sitz des Kunden maßgebend für die Klassifizierung in Inland oder Ausland. SegmentinformationenDie Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt. Die Außenumsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die konzerninternen Transaktionen resultieren aus Leistungsbeziehungen innerhalb des Konzerns zwischen den Segmenten. Zwischen den Konzerngesellschaften wurden konzerninterne Darlehen mit kurzer und – in geringem Umfang – langer Laufzeit abgeschlossen. Die Verrechnung erfolgt auf Grundlage marktüblicher Konditionen. Die Segmente arbeiten unabhängig voneinander, weshalb diese Transaktionen gewöhnlich nur einen geringen Umfang haben. Das Segmentergebnis wird als Periodenergebnis vor Ertragsteuern und vor Konsolidierung auf Konzernebene dargestellt. Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar. Es umfasst alle Bilanzposten mit Ausnahme von Steuerforderungen für laufende und latente Steuern. Geschäfts- und Firmenwerte werden dem jeweiligen Segment zugeordnet. In den Segmentschulden sind die operativen Schulden der einzelnen Segmente enthalten. Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Steuern werden nicht in den Segmentschulden ausgewiesen. Die Überleitung des Segmentvermögens auf das Konzernvermögen bzw. der Segmentschulden auf das Fremdkapital des Konzerns stellt sich wie folgt dar: scroll
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43. Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie Dio Deutsche Immobilien Opportunitäten AG hat am 29. Februar 2016 über eine neu gegründete Objektgesellschaft, an der sie 51 % der Anteile hält, eine Gewerbeimmobilie in Straubing zu einem Kaufpreis von rund 41 Mio. EUR erworben. Der Vorstand der Deutsche Balaton AG hat am 14. April 2016 den Aktienrückkaufbeschluss gefasst, bis zu weitere 111.111 Stück eigene Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis von 11,11 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro erfolgen. Der Vorstand hat sich in seinem Beschluss vorbehalten, auch mehr als 111.111 eigene Aktien zu erwerben, wenn im Rahmen des Angebots zum Erwerb eigener Aktien mehr als 111.111 eigene Aktien angedient werden, höchstens jedoch bis zur Höchstgrenze der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2015 unter Berücksichtigung der bereits von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehaltenen eigenen Aktien. Die HOFFMANN HANDELS AG hat am 29. April 2016 einen Insolvenzantrag eingereicht. 44. Deutscher Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG)Mit Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Deutsche Balaton AG zum Regulierten Markt mit Ablauf des 30. Dezember 2014 ist die Verpflichtung der Gesellschaft zur Abgabe von künftigen Entsprechenserklärungen nach § 161 Abs. 1 AktG entfallen. Die Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2015 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. 45. Angaben zu den Organen der GesellschaftVorstand
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Die Vorstandsvergütungen werden in monatlichen Beträgen ausgezahlt. Einem Vorstandsmitglied wurden mehrere Darlehen in Summe von 286 TEUR (Vj. 307 TEUR) inkl. Zinsen (Zinssätze: zwischen 7,5 %, 8,5 % und 11,5 % p. a., Laufzeiten: bis zum 31. Dezember 2015 und gegen entsprechende Sicherheiten) gewährt. Die Hauptversammlung vom 31. August 2011 hat die Gesellschaft von der Angabepflicht der Individualvergütung der Vorstandsmitglieder befreit. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit zeitanteilige Festvergütungen gemäß Satzung sowie den Ersatz seiner Auslagen. Zusagen an Aufsichtsratsmitglieder für Altersversorgung oder sonstige Leistungen wurden nicht gemacht. scroll
Die Aufsichtsratsvergütungen sind gemäß IAS 24.16 als kurzfristig zu klassifizieren und sind nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Die Hauptversammlung 2014 hat den Aufsichtsrat bestätigt. Die Zusammensetzung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Angaben zur Mitgliedschaft der Organmitglieder in Aufsichtsräten: Herr Rolf Birkert war im Geschäftsjahr 2015 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:
Herr Jens Jüttner war im Geschäftsjahr 2015 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:
Herr Hansjörg Plaggemars war im Geschäftsjahr 2015 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:
Herr Wilhelm K. T. Zours war im Geschäftsjahr 2015 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:
Herr Philip Hornig war im Geschäftsjahr 2015 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:
Herr Dr. Burkhard Schäfer war im Geschäftsjahr 2015 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:
Ehemalige MitgliederFür ehemalige Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats bestehen keine Zahlungsverpflichtungen aus deren ehemaligen Tätigkeiten in einem Organ der Gesellschaft. 46. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 sind die DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg, und die VV Beteiligungen AG, Heidelberg, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Familienmitglieder und ihnen wirtschaftlich zuzurechnende Unternehmen jeglicher Rechtsform, die nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie die assoziierten Unternehmen. Mitgeteilte BeteiligungenStimmrechtsmeldungenNachfolgend sind Mitteilungen über Beteiligungen an der Deutsche Balaton AG angegeben, über die nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Angaben zu machen sind. Bei den nachfolgend genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass §§ 21 ff. WpHG seit dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Deutsche Balaton AG zum Regulierten Markt auf die Gesellschaft keine Anwendung mehr finden und seitdem keine Verpflichtung der ehemals Mitteilungspflichtigen mehr besteht, die der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG bzw. 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilten Stimmrechtsanteile bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils zu aktualisieren. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen über das Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG bzw. § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG und § 160 AktG. mitgeteilt worden sind, vor: Mitteilungen nach Ende des Geschäftsjahres 2015 bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses Mitteilungen im Geschäftsjahr 2015 Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns mitgeteilt, dass ihr – auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG – unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und außerdem eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört. Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns mitgeteilt, dass ihr – auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG – mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und außerdem eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört. Herr Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihm – auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG – mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und außerdem eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört. Vorstand und AufsichtsratDer Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Vorstandsmitglied der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, sowie Vorstandsmitglied der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg. Zwischen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft wurde am 16. Dezember 2009 ein Entherrschungsvertrag geschlossen. Der Entherrschungsvertrag wurde am 27. Oktober 2014 aktualisiert und auf unbefristete Zeit abgeschlossen, mindestens aber bis zum 16. Dezember 2019, und besteht somit ununterbrochen. Zwischen der Deutsche Balaton und den beiden Gesellschaften besteht eine Vereinbarung zur wechselseitigen Überwachung und Bekanntgabe wertpapierrechtlich relevanter Beteiligungen im Hinblick auf die Überwachung von Stimmrechtsschwellen. Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag zu den zwei Gesellschaften keine weiteren Rechtsbeziehungen. Gegen das Vorstandsmitglied Rolf Birkert bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen der Deutsche Balaton AG aus ihm gewährten Darlehen in Höhe von 263 TEUR (Vj. 287 TEUR) zuzüglich hierauf entfallender Zinsen in Höhe von 22 TEUR (Vj. 20 TEUR). Die Darlehen verzinsen sich mit einem jährlichen Zinssatz von 7,5 %, 8,5 % bzw. 11,5 %. Die Darlehen sind besichert durch Sicherungsübereignung von Gegenständen, Abtretung von Steuerrückforderungen sowie Forderungsabtretungen. Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine Tilgung auf die Darlehen in Höhe von 43 TEUR (Vj. 5 TEUR) vorgenommen. Zwischen der Deutsche Balaton AG und dem Vorstandsmitglied Jens Jüttner wurde im November 2012 eine Unterbeteiligung an dem Investment der Deutsche Balaton AG an den assoziierten Unternehmen Abalo Media Holding GmbH und Abalo Media GmbH vereinbart, die wirtschaftlich einer Beteiligung des Vorstandsmitglieds in Höhe von 0,8 % an den beiden Gesellschaften entspricht. Das Vorstandsmitglied hat für die Unterbeteiligung einen entsprechenden Kapitalbetrag an die Deutsche Balaton AG bezahlt. Im Geschäftsjahr 2015 wurde die Unterbeteiligung an beiden Gesellschaften aufgelöst. Im September 2014 wurde eine Unterbeteiligung an dem Investment der Deutsche Balaton AG an dem assoziierten Unternehmen HW Verwaltungs AG vereinbart, die wirtschaftlich einer Beteiligung des Vorstandsmitglieds in Höhe von 0,5 % an der Beteiligung entspricht. Das Vorstandsmitglied Jens Jüttner hat für die Unterbeteiligung einen entsprechenden Kapitalbetrag an die Deutsche Balaton AG bezahlt. Die Mandate der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Tz. 45 angegeben. Bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird auf Tz. 45 verwiesen. Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat wurden unter Tz. 45 angegeben. Nahestehende UnternehmenEs bestehen zwei weitere Darlehensforderungen gegen ein Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 1.273 TEUR. Die Darlehen werden mit 5 % p. a. auf den Nominalbetrag verzinst. Ein Darlehen wurde mit einem entsprechenden Abschlag angekauft. Die Zinsen für diese gewährten Darlehen belaufen sich zum 31. Dezember 2015 auf 497 TEUR. Es besteht eine Unterbeteiligung eines Vorstandmitglieds in Höhe von 17 TEUR an einer von der Deutsche Balaton gehaltenen Beteiligungen an der HW Verwaltungs AG. Das Vorstandsmitglied Jens Jüttner hat für die Unterbeteiligung einen entsprechenden Kapitalbetrag an die Deutsche Balaton AG bezahlt. Im Geschäftsjahr 2015 wurde einem assoziierten Unternehmen ein weiteres zweckgebundenes Darlehen in Höhe von 190 TEUR zu einem Zinssatz von 12,5 % gewährt. Das Darlehen ist durch eine Bürgschaft zu 50 % besichert. Neben dem gewährten Darlehen aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 60 TEUR zu einem Zinssatz von 8,0 % sind Zinsforderungen in Höhe von insgesamt 12 TEUR berücksichtigt. Die Darlehen nebst Zinsen werden zum 31. Dezember 2022 fällig gestellt. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält zum Stichtag 31. Dezember 2015 fünf Wandelschuldverschreibungen eines nahestehenden Unternehmens mit einem Nominalvolumen von insgesamt 1.650 TUSD. Die Wandelschuldverschreibungen verzinsen sich mit 6,0 % p. a. und sind zum 31. Oktober 2017 fällig, sofern sie nicht vorher ganz oder teilweise in Aktien des nahestehenden Unternehmens oder einer ihrer Tochtergesellschaften gewandelt werden. Der Erwerb der Wandelschuldverschreibungen und der Anteile an dem nahestehenden Unternehmen ist in der IFRS- Bilanzierung, unter der Berücksichtigung der Optionen, als ein Vorgang zu beurteilen. Zum Bilanzstichtag wird die Forderung in Höhe von 1.079 TEUR ausgewiesen. Die Optionen wurden in Höhe von 204 TEUR bilanziert. Im Geschäftsjahr 2013 wurden einem assoziierten Unternehmen zwei zweckgebundene Darlehen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 340 TEUR zu Zinssätzen von 6,5 % bzw. 7,5 % p. a. gewährt. Zum 31. Dezember 2013 wurde eine Wertberichtigung auf die Darlehen in Höhe von 263 TEUR vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2014 wurden die beiden Darlehen nebst angefallenen Zinsen zu einem Darlehen zusammengefasst. Das Darlehen verzinst sich mit 7 % p. a. Im Zusammenhang mit dem Erwerb weiterer Anteile an dem assoziierten Unternehmen hatte sich die Deutsche Balaton gegenüber den Mitgesellschaftern zu einem Teilverzicht ihrer Ansprüche aus dem vorgenannten Darlehen in Höhe von 65 TEUR verpflichtet und gegenüber dem assoziierten Unternehmen auf diesen Teilbetrag der Forderung verzichtet. Zum 31. Dezember 2015 ist das Darlehen nebst Zinsen, welches im Rahmen einer Sacheinlage in ein Tochterunternehmen eingebracht wurde, in Höhe von 320 TEUR (Vj. 263 TEUR) aufgrund einer Insolvenz vollständig wertberichtigt. Mit einem assoziierten Unternehmen ist 2011 ein Darlehensvertrag abgeschlossen worden, in dem sich die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft verpflichtet hat, unter bestimmten Voraussetzungen Fremdkapital in Höhe von bis zu 3.000 TEUR zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung wurde 2012 durch eine neue Vereinbarung ersetzt, die einen erhöhten Betrag von 5.000 TEUR vorsieht. Dieser maximale Darlehensbetrag reduziert sich um etwaige von dem assoziierten Unternehmen begebene Anleihen. Das zu gewährende Darlehensvolumen hat sich zum 31. Dezember 2013 auf maximal 2.700 TEUR reduziert. Es wird mit 6,0 % p. a. verzinst und kann variabel abgerufen und getilgt werden. Die besicherte Darlehensforderung weist zum Bilanzstichtag ein Volumen von 2.000 TEUR auf. Darüber hinaus befanden sich stichtagsbedingt Unternehmensanleihen des assoziierten Unternehmens in Höhe von nominal 4.450 TEUR im Konzernbestand. Die Anleihen verzinsen sich mit 8,25 % p. a. Die Anleihen wurden zeitnah im Geschäftsjahr 2016 zurückbezahlt. Die Konzernmutter hat 2011 von einem Kreditinstitut Forderungen gegen ein assoziiertes Unternehmen angekauft. Diese erworbenen Forderungen in Höhe von nominal 800 TEUR sind mit einem Kaufpreisabschlag in Höhe von 150 TEUR und den bestellten Sicherheiten auf die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft übergegangen. Gegenüber dem assoziierten Unternehmen wurde die angekaufte Forderung ebenfalls um 150 TEUR reduziert. Die Forderung wird jährlich mit 6,0 % p. a., bezogen auf die ursprüngliche Forderung abzüglich geleisteter Tilgung, verzinst. Der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 106 TEUR. Im Geschäftsjahr 2014 wurden dem Unternehmen zwei weitere Darlehen gewährt. Ein zweckgebundenes Darlehen in Höhe von 900 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2015 auf 1.750 TEUR erhöht. Zum Bilanzstichtag wurde es in Höhe von 1.250 TEUR in Anspruch genommen. Das Darlehen verzinst sich mit 8 % p. a. Das zweite Darlehen in Höhe von 475 TEUR wurde komplett getilgt. Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein weiteres Darlehen mit Gesamtvolumen in Höhe von 5.000 TEUR gewährt. Das Darlehen wurde zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 900 TEUR in Anspruch genommen. Im Rahmen einer fortgeführten At-Equity-Bewertung und mangels Sicherheiten wurde eine Wertberichtigung in Höhe von 2.150 TEUR (Vj. 434 TEUR) erfasst. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält zum Stichtag 31. Dezember 2015 weiter eine Anleihe mit einem Nominalvolumen von 1.100 TEUR dieses assoziierten Unternehmens. Es besteht ein Mietverhältnis mit einem assoziierten Unternehmen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende. Es besteht ein Dienstleistungsvertrag mit einem nichtkonsolidierten Unternehmen. Für den Käufer eines ehemaligen Konzernunternehmens wurde gegenüber einem Kreditinstitut eine mit Aktien des ehemaligen Konzernunternehmens besicherte Garantie zur Sicherstellung der Gegenleistung übernommen. In diesem Zusammenhang hat eine nahestehende Person eine Haftungsfreistellung für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft abgegeben. Als Gegenleistung für die Haftungsfreistellung sind 12.500 EUR an die nahestehende Person bezahlt worden. Sofern die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die verpfändeten Aktien des ehemaligen Konzernunternehmens übernehmen sollte, hat die nahestehende Person ein Erwerbsrecht in Bezug auf diese Aktien zu in der Haftungsfreistellungsvereinbarung näher bestimmten Bedingungen. Eine Inanspruchnahme wird nicht mehr erwartet. Für eine Projektfinanzierung hat ein assoziiertes Unternehmen einem anderen assoziierten Unternehmen die Zusage für die Zeichnung von Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 2.000 TEUR gewährt. Die Zeichnung der Inhaberschuldverschreibungen soll in drei Tranchen erfolgen. Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung eines Disagios von 3 % bei einer Verzinsung von 13 % p. a. Die erste Tranche in Höhe von 700 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2015 in Anspruch genommen. Die Zusage wird bis zum 31. Dezember 2016 gewährt. 47. Honorar des AbschlussprüfersFür die Tätigkeit des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr 2015 insgesamt 447 TEUR (Vj. 488 TEUR) als Aufwand für die Prüfung des Konzernabschlusses sowie der Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen erfasst. Davon betreffen – 1 TEUR (Vj. 92 TEUR) noch das vorherige Geschäftsjahr. scroll
48. Anteilsbesitz und Befreiung von OffenlegungspflichtenDer Konzern hält zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 Beteiligungen gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5 HGB. scroll
Die Tochtergesellschaft EppsteinFOILS GmbH & Co. KG, Eppstein/Taunus, macht von der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB hinsichtlich der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses Gebrauch. Die Tochtergesellschaft Software Innovation GmbH, Neustadt, macht von der Befreiungsvorschrift des § 264 HGB hinsichtlich der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses Gebrauch. Anmerkungen:
Heidelberg, 24. Mai 2016 Der Vorstand Jens Jüttner, Mitglied des Vorstands Rolf Birkert, Mitglied des Vorstands Hansjörg Plaggemars, Mitglied des Vorstands Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20151 VorbemerkungDie Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (im Folgenden auch „Deutsche Balaton“, „Gesellschaft“ oder „Konzern“) stellt diesen Konzernlagebericht („Lagebericht“) zum 31. Dezember 2015 gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf. Er ist im Kontext mit dem Konzernabschluss zu lesen. Die Aktien der Deutsche Balaton AG waren bis zum 30. Dezember 2014 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt (General Standard) zugelassen und an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart jeweils in den Freiverkehr einbezogen. Die Zulassung zum Regulierten Markt an der Frankfurter Börse endete mit Ablauf des 30. Dezember 2014. Auf Antrag des Vorstands der Deutsche Balaton AG wurden die Aktien der Deutsche Balaton AG mit Wirkung zum 2. Januar 2015 in den Open Market, Entry Standard, an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Demzufolge ist die Deutsche Balaton AG ab dem 31. Dezember 2014 keine kapitalmarktorientierte Gesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes mehr. Hieraus folgt, dass die Deutsche Balaton AG als Mutterunternehmen des Deutsche Balaton Konzerns, unter Berücksichtigung des § 267 Abs. 1 HGB, die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft erfüllt und demzufolge keinen Lagebericht erstellen muss. Aus diesem Grund wird im Gegensatz zum Vorjahr ein Konzernlagebericht und kein zusammengefasster Lagebericht erstellt. 2 Anzuwendende RechnungslegungsstandardsDer Konzernabschluss wird nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften, den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ergibt sich für die Deutsche Balaton AG aus § 293 HGB. Durch den Wechsel des Börsensegments ist die Deutsche Balaton AG nicht mehr verpflichtet, den Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu erstellen. Dennoch wird der Konzernabschluss nach den IFRS erstellt, da die Gesellschaft das Wahlrecht des § 315a Abs. 3 nutzt. Ein Wechsel der Rechnungslegung nach HGB wurde durch den Vorstand der Deutsche Balaton AG geprüft. Eine Umstellung auf eine HGB-Konzernrechnungslegung ist insbesondere unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten derzeit nicht effizient. 3 Grundlagen des Konzerns3.1 Geschäftsmodell des KonzernsDie Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist Mutterunternehmen des Deutsche Balaton Konzerns. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft, deren Investments grundsätzlich keinen Fokus auf bestimmte Branchen aufweisen und auch geografisch keiner bestimmten Zuordnung unterliegen. Investitionen der AG erfolgen vor dem Hintergrund der Betrachtung der Chance-Risiko-Verhältnisse, wobei sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsbeteiligungen sowie auch alternative Investments und Investments in Anleihen und Genussscheine eingegangen werden. Der hohe Diversifizierungsgrad des Beteiligungsportfolios ist zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die Risikostreuung soll zur Risikominimierung beitragen. Bei den Investitionsentscheidungen spielen neben finanziellen Indikatoren bei der Beurteilung von Beteiligungsmöglichkeiten auch nicht messbare Faktoren, wie zum Beispiel Einschätzungen des Managements der Beteiligungen, eine Rolle. Die Zusammensetzung der Konzernsegmente hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert und folgt dem Geschäfts- und Investitionsfokus sowie der veränderten internen Berichterstattung. Unverändert zum Vorjahr besteht das Segment „CornerstoneCapital“. Ebenfalls unverändert besteht das Segment „Beta Systems“. Sämtliche andere Aktivitäten der Deutsche Balaton sind vermögensverwaltende Tätigkeit und dem Segment „Vermögensverwaltend“ zugeordnet. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die Tätigkeiten bei:
Das Segment ist wesentlich von der Entwicklung der Aktienmärkte abhängig und verwaltet das eigene Vermögen. Die Segmentberichterstattung des Deutsche Balaton Konzerns hat somit seit dem Geschäftsjahr 2015 die folgende Gliederung:
Geografisch konzentriert sich der wesentliche Teil der Geschäftsaktivitäten in den Segmenten „CornerstoneCapital“ und „Beta Systems“ auf Deutschland und Europa, hier insbesondere die Eurozone. Teilweise werden Umsätze auch außerhalb der EU getätigt. Im Segment „Vermögensverwaltend“ werden Umsatzerlöse überwiegend in Deutschland sowie vereinzelt in Europa erzielt. Die in Afrika ansässigen Gesellschaften Balaton Agro Investment plc, E.D.A. Agro Industry plc und Strawtec Estate LTD erzielen noch keine wesentlichen Umsatzerlöse. Veränderungen im KonsolidierungskreisDie im Geschäftsjahr 2015 gekaufte oder auf über 50 % Stimmrechtsanteil aufgestockten oder gegründeten nachfolgenden Unternehmen sind erstmalig konsolidiert und dem Segment „Vermögensverwaltend“ zugeordnet. Die Infoniqa HR Solutions GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich, ist dem Segment „CornerstoneCapital“ und die Gesellschaften Beta Systems DCI Software AG sowie Beta Systems IAM Software AG dem Segment „Beta Systems“ zugeordnet. Die Gründung der beiden Gesellschaften im Segment „Beta Systems“ erfolgte vor dem Hintergrund der rechtlichen Trennung der beiden Geschäftsfelder IAM und DCI. Die Umsetzung dieser rechtlichen Trennung ist im Geschäftsjahr 2016 vorgesehen.
Sowohl ergebnisseitig als auch in Bezug auf die Bilanzsumme sind die Gesellschaften für den Deutsche Balaton Konzern zum 31. Dezember 2015 von untergeordneter Bedeutung. Die Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein, wurde zum 30. Juni 2014 entkonsolidiert. Demzufolge ist die Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Balaton des Berichtsjahres mit der des Vorjahres diesbezüglich nur bedingt vergleichbar. Beschreibung der SegmenteVermögensverwaltendWie im Vorjahr lag auch im Berichtszeitraum der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns auf börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen mit im Berichtszeitraum überwiegend mittel- bis langfristigen Beteiligungsinvestitionen. Die Beteiligungsquote umfasst dabei sowohl wenige Aktien als auch 100-Prozent-Beteiligungen und erfolgt überwiegend durch die Deutsche Balaton AG im Segment „Vermögensverwaltend“. Weiterhin sind in diesem Segment die ABC Beteiligungen AG, mit deren Tochtergesellschaft Heidelberger Beteiligungsholding AG, enthalten. Der Investitionsfokus liegt auf kurz- und langfristigen Beteiligungsinvestitionen überwiegend an börsennotierten Unternehmen sowie in verzinslichen Anlageprodukten. Die ebenfalls im Segment „Vermögensverwaltend“ enthaltene Prisma Equity AG hat 2015 langfristige Investitionen in ein börsennotiertes Unternehmen getätigt. Die vorgenannten Unternehmen des Segments „Vermögensverwaltend“ weisen, insbesondere aufgrund der Investments in börsennotierte Titel, eine überdurchschnittliche Abhängigkeit von der Entwicklung der Wertpapiermärkte auf. Die im Vorjahr im Segment „Immobilien“ erfassten Unternehmen sind ebenfalls im Rahmen der Änderung der Segmentberichterstattung dem Segment „Vermögensverwaltend“ zugeordnet worden. Neben kurzfristigen Immobilieninvestitionen in der CARUS AG werden in der Deutsche Balaton Immobilien I AG langfristige Immobilieninvestitionen zur Erzielung von Mieterträgen und der langfristigen Wertsteigerung der Immobilien getätigt. Weiterhin ist erstmalig die Eurohaus Frankfurt AG zum 31. Dezember 2015 in dem Segment erfasst. Die Gesellschaft war im Vorjahr im Segment „Sonstige“ ausgewiesen und ist seit 2015 Eigentümer einer Gewerbeimmobilie, die zu einer Wohnimmobilie umgebaut werden soll. Ebenfalls sind die Dio Deutsche Immobilien Opportunitäten AG und deren 100-prozentige Tochtergesellschaft Platin 953. GmbH enthalten, die im Geschäftsjahr 2015 keine operative Geschäftstätigkeit ausübten. Es werden fortlaufend Investitionsmöglichkeiten am Markt analysiert. Die in Afrika tätigen Unternehmen Balaton Agro Investment plc, E.D.A. Agro Industry plc und Strawtec Estate LTD sind ebenso Bestandteil des Segments „Vermögensverwaltend“. Die Balaton Agro Investment plc und die E.D.A. Agro Industry plc bauen aktuell ihr operatives Geschäft auf. Es wird erwartet, dass innerhalb des Geschäftsjahres 2016 der operative Betrieb im Bereich Landwirtschaft beginnt. Die Strawtec Estate LTD hat Ende des zweiten Halbjahres 2015 mit der Vermietung einer Produktionshalle begonnen. Aus der Vercharterung des Massengutfrachters (bulk carrier) MS “Active“, der in der MS ”Active“ Schiffahrts GmbH & Co. KG bilanziert ist, werden Umsatzerlöse generiert. Darüber hinaus sind in diesem Segment weitere Unternehmen enthalten, die für die Segmentbetrachtung von untergeordneter Bedeutung sind. Der Anteil des Segments „Vermögensverwaltend“ an der Konzernbilanzsumme vor Konsolidierung liegt bei 68 % (Vj. 67 %) und der Anteil der Umsatzerlöse bei 10 % (Vj. 7 %). Beta SystemsDie Aktivitäten der Beta Systems Software AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften werden in dem Segment „Beta Systems“ dargestellt. Die Beta Systems Software AG mit ihren Tochtergesellschaften tritt im Markt als weltweiter Anbieter von hochwertiger, branchenübergreifender Infrastruktursoftware auf. Dabei bildet im Segment „Beta Systems“ das Angebot hochwertiger Softwareprodukte und -lösungen im Bereich Sicherheit und Nachvollziehbarkeit in der IT und zur automatisierten Verarbeitung größter Daten- und Dokumentenmengen einen Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit. In den Geschäftsfeldern „Data Center Intelligence“ (DCI) sowie „Identity Access Management“ (IAM) unterstützt Beta Systems Kunden aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Industrie, Handel, Logistik und IT-Dienstleistungen bei der Optimierung der IT-Sicherheit, der Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie mit einem umfassenden Produkt-, Lösungs- und Beratungsangebot bei der Erfüllung von gesetzlichen und geschäftlichen Anforderungen. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2015 liegt der Anteil des Segments an der Konzernbilanzsumme bei 16 % (Vj. 17 %) vor Konsolidierung. Das Segment „Beta Systems“ hat 35 % (Vj. 33 %) zu den Konzernumsatzerlösen im Geschäftsjahr 2015 beigesteuert. CornerstoneCapitalDas Segment „CornerstoneCapital“, in dem wirtschaftlich fünf (Vj. sieben) Investments an verschiedenen Unternehmen gebündelt sind, ist auf Private Equity-Investitionen spezialisiert. Bei den Investitionen handelt es sich sowohl um Mehrheitsbeteiligungen als auch um ein Gemeinschaftsunternehmen. Über die Data Management Invest AG, Baar, Schweiz, erfolgte der Erwerb der Infoniqa SQL AG, Baar, Schweiz, sowie deren Tochterunternehmen. Die im Geschäftsjahr 2014 erworbene GlassHouse Technologies AG, Baden, Schweiz, wurde zum 1. Januar 2015 auf die Infoniqa SQL AG verschmolzen. Die in der Schweiz tätige Infoniqa SQL AG ist Verkaufs- und Integrationspartner verschiedener internationaler IT-Lösungsanbieter wie Symantec, Huawei, NetApp, EMC und Oracle. Daneben gehört weiterhin die Infoniqa HR Invest GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich, zu dem Segment „CornerstoneCapital“, die über eine weitere Zwischenholding, der Infoniqa Payroll Holding GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich, einer der führenden Anbieter für Softwarelösungen im Bereich Human Resources in Österreich und Deutschland ist. Die Lösungen decken die Bereiche Personalabrechnung, -beschaffung, -entwicklung, -planung bis hin zu Personalmanagement ab. Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung die Verschmelzung der Infoniqa HR Holding GmbH auf die Infoniqa HR Invest GmbH. Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Anteil der Infoniqa HR Invest GmbH an der Infoniqa HR Solutions in Höhe von 49,9 % wurde durch den Kauf von weiteren Anteilen eines Gesellschafters auf 70,5 % erhöht. Zeitgleich verkaufte die Infoniqa HR Invest GmbH 3,5 % ihrer an der Infoniqa Payroll Holding GmbH gehaltenen Anteile an diesen Gesellschafter. In der Folge hält die Infoniqa HR Invest GmbH 70,5 % der Anteile an der Infoniqa Payroll Holding GmbH sowie 70,5 % der Anteile an der Infoniqa HR Solutions. In einem zweiten Schritt erfolgte die Sacheinlage der an der Infoniqa HR Solutions gehaltenen Anteile in die Infoniqa Payroll Holding GmbH. Im Ergebnis werden nach Abschluss der Umstrukturierung 70,5 % der Anteile an der Infoniqa Payroll Holding GmbH gehalten, die wiederum 100 % der Anteile an der Infoniqa HR Solutions hält. Demnach ist die Infoniqa HR Solutions GmbH nach der erfolgten Umstrukturierung ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Infoniqa Payroll Holding GmbH und ergänzt das Produktportfolio im Bereich Human Resources. Der Eppsteiner Spezialfolienhersteller, EppsteinFOILS GmbH & Co. KG, ist Weltmarktführer in der Herstellung von hochqualitativen und spezialisierten NE-Metallfolien. EppsteinFOILS hat seit seiner Gründung vor über 160 Jahren seine Marktstellung als Spezialist für hochveredelte NE-Metallfolien immer wieder den sich wandelnden Kundenerfordernissen anpassen können. Folienprodukte für Röntgenraster, Körperelektroden in der Medizintechnik, Kollimatoren für die Nuklearmedizin, Dentalfilme, Folien für die Verpackungsindustrie sowie die zerstörungsfreie Materialprüfung (NDT) sind bis heute wichtige Bereiche des Produktsortiments. In der Eppstein Technologies GmbH, Eppstein, sind die Entwicklungsaktivitäten der EppsteinFOILS GmbH & Co KG für Neuproduktansätze im Anwendungsbereich Photovoltaik zusammengefasst. Aktuell erfolgt hier die Vorbereitung der Markteinführung einer flächigen Leiterbahn zur Energieabfuhr in der Photovoltaik und der Elektronik. Die ELTEC Elektronik AG ist ein Unternehmen der Mikroelektronik / Industrieelektronik mit einem ganzheitlichen Konzept. Die strategischen Geschäftsfelder erstrecken sich von der Automatisierung industrieller Prozesse über die industrielle Bildverarbeitung bis hin zur Verkehrstechnik. In dem Beteiligungsportfolio des CornerstoneCapital-Fonds ist weiter eine 45-prozentige mittelbare Beteiligung an der ACTech GmbH, Freiberg/Sachsen, enthalten, deren Anteile gegenüber dem Vorjahr um 5 % erhöht wurden. ACTech ist Marktführer unter den Dienstleistern für die schnelle Herstellung von Gussteilprototypen. Abnehmer sind entwicklungsintensive Industrien, insbesondere die Automobilbranche. Die CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH, Frankfurt am Main, hat ihre Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen Human Solutions GmbH, Kaiserslautern, im Geschäftsjahr 2015 verkauft. Wie vorstehend erläutert, ist die 49,9-prozentige mittelbare Beteiligung an der Infoniqa HR Solutions GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich, im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung in den Infoniqa Payroll Teilkonzern eingebracht worden. Der Anteil des Segments an der Konzernbilanzsumme liegt zum 31. Dezember 2015 bei 16 % (Vj. 16 %) vor Konsolidierung. Aus dem Segment resultieren im Geschäftsjahr 2015 jedoch 55 % (Vj. 60 %) der Konzernumsatzerlöse. Das Segment „CornerstoneCapital“ trägt vor Konsolidierungseffekten, mit – 0,9 Mio. EUR zum Konzernergebnis nach Minderheiten bei. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH und der Deutsche Balaton AG das Segmentergebnis mit 7,6 Mio. EUR belastet und daher der Ertrag aus dem Verkauf der bislang als assoziiertes Unternehmen ausgewiesenen Human Solutions GmbH nicht im Segmentergebnis „CornerstoneCapital“ enthalten ist. Aufgrund des Geschäftsmodells der Deutsche Balaton als Beteiligungsgesellschaft sind das Beteiligungsportfolio und die Konzernunternehmen laufenden Änderungen unterworfen. Regelmäßige Verschiebungen des Verhältnisses der Vermögenswerte, bestehend aus Unternehmensbeteiligungen auf der einen Seite und vollkonsolidierten Konzernunternehmen auf der anderen Seite, sind dem Geschäftsmodell daher immanent, weshalb eine Vergleichbarkeit der Konzernergebnisse und Segmentergebnisse über mehrere Jahre nur schwer möglich ist. 3.2 SteuerungssystemIm Mittelpunkt der Unternehmenspolitik steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Dieses Unternehmensziel wird durch eine laufende Chance-Risiko-Beurteilung der Investitionen verfolgt. Die Zusammensetzung der Konzernunternehmen folgt dem jeweiligen Beteiligungsansatz, mit dem die Deutsche Balaton eine Steigerung des Unternehmenswerts unter anderem durch Wertsteigerungen der einzelnen Beteiligungen verfolgt. Die Auswahl der Beteiligungen und die Höhe des jeweiligen Investitionsvolumens und damit auch der Anteil, der an einem Beteiligungsunternehmen erworben wird, folgen dabei keinen festen Regeln und sind von verschiedenen Einschätzungen abhängig. Investitionen erfolgen in börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen, Immobilien, Schiffe, festverzinsliche Wertpapiere sowie sonstige Vermögenswerte aller Art. Unternehmenswertsteigerungen börsennotierter Beteiligungen, die nicht konsolidiert werden, spiegeln sich unabhängig vom Zeitpunkt der Veräußerung entweder im Periodenergebnis oder im Gesamtergebnis wider und sind daher im IFRS-Eigenkapital der Periode bereits vor der Veräußerung auf Basis des jeweiligen Börsenkurses am Bilanzstichtag enthalten. Unternehmenswertsteigerungen nicht börsennotierter Beteiligungen, die weder vollkonsolidiert noch im Rahmen der At-Equity-Methode bilanziert werden, werden wie alle Investitionen erst im Verkaufszeitpunkt realisiert. Bis zum Zeitpunkt der Veräußerung kann die Entwicklung der Umsatzerlöse oder des Periodenergebnisses jedoch ein Anhaltspunkt für den Erfolg der eingegangenen Investition sein. Unternehmenswertsteigerungen sind bis zum Realisierungszeitpunkt im IFRS-Eigenkapital nicht sichtbar. Die Entwicklung der Unternehmen, die nach der At-Equity-Methode bilanziert werden, spiegelt sich zwar im anteiligen Ergebnisbeitrag im Konzernabschluss und damit im IFRS-Eigenkapital wider. Die endgültige Unternehmenswertsteigerung wird jedoch auch hier erst im Verkaufszeitpunkt sichtbar. Die positive Wertänderung der Vermögenswerte und Schulden der vollkonsolidierten Unternehmen ist im IFRS-Eigenkapital dann ersichtlich, wenn diese zum Fair Value bilanziert wird. Dies betrifft insbesondere die börsennotierten Finanzinstrumente der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ und „Zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere“. Negative Wertänderungen sind stets im IFRS-Eigenkapital ersichtlich. Die Ergebnisbeiträge der vollkonsolidierten Unternehmen sind teilweise durch buchhalterische Effekte, wie zum Beispiel die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte, beeinflusst. Wirtschaftlich wird bei den vollkonsolidierten Unternehmen der Erfolg der Investition erst im Verkaufszeitpunkt ersichtlich, wobei der tatsächliche Erfolg der Investition aufgrund derselben buchhalterischen Einflussgrößen sowie der Ergebnisbeiträge in der Investitionsperiode ebenfalls vom buchhalterischen Erfolg in der Realisierungsperiode abweicht. Die Umsatzerlöse und das Konzernergebnis für die Deutsche Balaton haben aufgrund der Relevanz der Veräußerung bzw. Ergebnisrealisierung für eine vergleichende Beurteilung des Geschäftsjahreserfolgs des Deutsche Balaton Konzerns nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Aufgrund des auch an anderer Stelle dargelegten Charakters des Beteiligungsgeschäfts ist es unseres Erachtens daher nicht sachgerecht, aus dem Jahresüberschuss der Deutsche Balaton AG oder dem Gesamtergebnis des Konzerns ein Kurs-Gewinn-Verhältnis für die Deutsche Balaton-Aktie abzuleiten. Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung eines Investments ist die abschließende Realisierung beim Verkauf. Die aktuelle Eigenkapitalausstattung der Deutsche Balaton AG erlaubt es, den aus Sicht des Managements optimalen Verkaufszeitpunkt ohne Liquiditätsdruck abwarten zu können. Ebenfalls besteht auch kein fixierter Anlagehorizont, wie beispielsweise bei geschlossenen Fonds, der einen Verkaufsdruck erzeugen könnte. Die Deutsche Balaton AG als Muttergesellschaft des Konzerns erwirbt Unternehmensbeteiligungen im Rahmen ihres Beteiligungsgeschäfts, das den Unternehmensgegenstand darstellt. Vor einer Investitionsentscheidung nimmt der Vorstand eine Chance-Risiko-Einschätzung des möglichen Investitionsobjekts vor. Soweit möglich, werden vor einer Investitionsentscheidung Planungen erstellt und ein interner Zinsfuß für das Beteiligungsengagement errechnet. Je riskanter der Vorstand ein Projekt einschätzt, desto höher muss der ermittelte interne Zinsfuß bzw. der abgeschätzte Verkaufserlös liegen. Investitionen erfolgen auch in Unternehmen, bei denen der Vorstand aufgrund von Unterbewertungen ein hohes langfristiges Wertsteigerungspotenzial sieht. Es ist das Ziel des Vorstands, Marktgegebenheiten zu erkennen, die solche Investitionen ermöglichen. Die laufende Überwachung der Tochtergesellschaften erfolgt durch den Konzernvorstand selbst oder durch eingesetzte Beteiligungsmanager. Der Konzern gibt hinsichtlich des Reportings den Tochtergesellschaften einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Gesellschaften an die Konzernmutter in ihrem eigenen Format berichten. Ein einheitliches Reportingformat wäre vor dem Hintergrund der sich regelmäßig verändernden Konzernzusammensetzung, insbesondere auch für die Beteiligungsgesellschaften, mit unverhältnismäßigen Kosten und Zeitaufwand verbunden, ohne dass hiermit ein Mehrwert erzielt würde. Dieses Vorgehen entspricht auch dem Charakter als „Beteiligungskonzern“ und nicht dem eines „Industriekonzerns“ mit organisatorischer Integration der Beteiligungen in den Konzern. Wesentliche Beteiligungen erstellen zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres eine mindestens einjährige Budgetplanung für die Konzernmuttergesellschaft. Neben dem regelmäßigen Reporting wesentlicher Beteiligungen und der regelmäßigen Überwachung von Unternehmensmeldungen bei börsennotierten Gesellschaften werden in wesentlichen Gesellschaften, soweit möglich, Aufsichtsratsmandate wahrgenommen, um damit eine laufende Überwachung der Entwicklung der jeweiligen Gesellschaften zu ermöglichen. Erkennt der Konzernvorstand Abweichungen von der Planung, werden in der Regel entsprechend auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Maßnahmen ergriffen. Im Vordergrund der Unternehmensführung steht aber oftmals die Eigenmotivation des Managements, das oftmals eine materiell wesentliche Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft selbst hält und dessen Fähigkeiten und Interessen in Bezug auf die Unternehmensführung bereits im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses ein Kriterium darstellen können. Eine laufende Marktbeobachtung wird durch die Konzernmuttergesellschaft in den Bereichen der getätigten Investitionen entweder selbst oder durch eingesetzte Beteiligungsmanager vorgenommen. Die Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung tragen dazu bei, optimale Verkaufszeitpunkte, auch in Abhängigkeit der Beteiligungsentwicklung, finden zu können. Für den Deutsche Balaton Konzern wird als Hauptsteuerungsgröße auf die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG abgestellt. Kapitalmaßnahmen sowie der Erwerb eigener Anteile im jeweiligen Berichtsjahr auf Ebene des Mutterunternehmens werden für die Ermittlung der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals herausgerechnet. Nachfolgend wird die Steuerungsgröße als „Veränderung des IFRS-Eigenkapitals“ bezeichnet. Mittelfristig über einen Zeitraum von fünf Jahren wird auf eine durchschnittliche jährliche Zielgröße von 15 % abgestellt. Aufgrund des aktuellen Marktumfeldes wird es für die Deutsche Balaton immer schwieriger, diese Zielgröße zu erreichen. Da jedoch nicht börsennotierte Beteiligungen im Deutsche Balaton Konzern bestehen, deren erwarteter Verkaufserlös deutlich oberhalb der Anschaffungskosten prognostiziert wird, hält der Vorstand der Deutsche Balaton AG an dieser Zielgröße fest. Die Steuerung des Segments „Vermögensverwaltend“ erfolgt auf Basis der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals nach Abzug der Minderheiten. Bereinigungen um Kapitalmaßnahmen oder den Erwerb eigener Anteile erfolgen für die Ermittlung der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals in diesem Segment ebenfalls. Über einen Mittelfristzeitraum von fünf Jahren wird auf eine durchschnittliche jährliche Zielgröße von 15 % abgestellt. Losgelöst von der Hauptsteuerungsgröße wird ergänzend in den Segmenten „CornerstoneCapital“ und „Beta Systems“ die Umsatz- und Ertragsentwicklung überwacht, ohne vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes im Konzern für die Konzernsteuerung maßgeblich zu sein. Der Ertrag wird als bereinigter Gewinn vor Zinsen und Steuern (bereinigtes EBIT) definiert. Zur Ermittlung wird das EBIT des jeweiligen Segments um die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte und Schulden bereinigt. Die Tochtergesellschaften definieren außerdem über ihre jeweiligen Beteiligungsmanager eigene Leistungsindikatoren, die auf Ebene der Konzernmutter als Holding keine Rolle spielen. Die Bestimmung der Indikatoren erfolgt dabei stets basierend auf der jeweiligen Branche, in der sich die Tochtergesellschaft befindet, und bezogen auf die individuelle Situation der operativ tätigen Gesellschaften. Darüber hinaus werden im Rahmen der Konzernsteuerung keine weiteren spezifischen Indikatoren eingesetzt. Der Nutzen und Sinn anderer Indikatoren als der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals rechtfertigt angesichts des stark diversifizierten und von dem Beteiligungsgeschäft geprägten Beteiligungsportfolios nicht den mit einer Ermittlung verbundenen Aufwand, der aus Sicht des Vorstands auch keinen weiteren Mehrwert schafft. Für den Konzern ergeben sich, bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre, folgende Werte, wobei die jährlichen Schwankungen dem Geschäftskonzept Rechnung tragen: scroll
*) Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens unter Herausrechnung von Kapitalmaßnahmen und dem Erwerb eigener Anteile **) Restated im Rahmen des IAS 19 Die zur Steuerung des Konzerns eingesetzte Veränderung des IFRS-Eigenkapitals mit einer durchschnittlichen jährlichen Zielgröße von 15 % über einen Zeitraum von fünf Jahren liegt zum 31. Dezember 2015 bei 15,9 % (Vj. 21,9 %). Der interne Zinsfuß der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals über den Betrachtungszeitraum von fünf Jahren liegt mit 14 % (Vj. 19 %) unter der selbst gesetzten Zielgröße. Für das Geschäftsjahr 2015 ist eine Veränderung des IFRS-Eigenkapital von 5,2 % erreicht worden und somit die Prognose von 5 % bis 10 % knapp erfüllt. Im Vergleich zum Vorjahr ist keine Änderung des im Konzern eingesetzten Steuerungssystems erfolgt. 3.3 Forschung und EntwicklungDie Deutsche Balaton als Beteiligungsgesellschaft entfaltet selbst keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Forschungs- und Entwicklungstätigkeit findet im Konzern in den operativ tätigen Konzerngesellschaften statt und dient der Neu- bzw. Weiterentwicklung des jeweiligen Produktportfolios der Unternehmen. Insgesamt belaufen sich die konzernweiten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E-Aufwendungen) im Geschäftsjahr 2015 auf 8,6 Mio. EUR (Vj. 7,6 Mio. EUR) und entfallen im Wesentlichen auf die Segmente „Beta Systems“ und „CornerstoneCapital“. Zudem wurden Entwicklungskosten in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vj. 0,4 Mio. EUR) aktiviert. Im Segment „Beta Systems“ sind im Geschäftsjahr 2015 F&E-Aufwendungen mit einem Volumen von 7,7 Mio. EUR (Vj. 7,1 Mio. EUR) angefallen, die im Wesentlichen auf die Weiterentwicklung der bestehenden Softwareprodukte entfallen. Im Segment „CornerstoneCapital“ belaufen sich die F&E-Aufwendungen im Geschäftsjahr 2015 auf 0,9 Mio. EUR (Vj. 0,5 Mio. EUR) und verteilen sich auf die Unternehmen der Eppstein-Gruppe (0,3 Mio. EUR; Vj. 0,2 Mio. EUR) und die operativen Tochterunternehmen der Infoniqa Payroll Holding AG (0,6 Mio. EUR; Vj. 0,3 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen entfallen wie im Vorjahr vollumfänglich auf das Segment „CornerstoneCapital“. 4 Wirtschaftsbericht4.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft hat sich im Jahresdurchschnitt 2015 insgesamt als stabil erwiesen. Um 1,7 % war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) höher als im Vorjahr und lag damit über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre von 1,3 %. Das im Vorjahresabschluss prognostizierte BIP-Wachstum des DIW in Höhe von 2,2 % konnte jedoch nicht ganz erreicht werden. Im vorangegangenen Jahr war das BIP in ähnlicher Größenordnung gewachsen (2014 um 1,6 %), im Jahr 2013 lediglich um 0,3 %. Die deutsche Wirtschaft konnte sich in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behaupten und dabei erneut von einer starken Binnennachfrage profitieren. Für Europa hat die Europäische Kommission in ihrer Winterprognose 2015 im Februar 2015 mitgeteilt, dass die Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2015 um 1,7 % in der EU und 1,3 % im Euroraum wachsen sollte. Tatsächlich ist das Bruttoinlandsprodukt in der EU um 1,9 % und im Euroraum um 1,6 % gestiegen. Damit ist das von der Europäischen Kommission für 2015 erwartete europaweite Wachstum leicht übertroffen worden. Besonders die operativen Unternehmen in den Segmenten „Beta Systems“ und „CornerstoneCapital“ sind neben dem deutschen Markt auch von den europäischen Märkten abhängig. Die Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland konnte sich gegenüber dem Vorjahr leicht verbessern. Im Dezember 2015 waren in Deutschland 2,7 Mio. Menschen (Vj. 2,8 Mio. Menschen) arbeitslos gemeldet. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 6,1 % (Vj. 6,4 %). In der Schweiz konnte für das ganze Jahr 2015 eine Wachstumsrate des Bruttoinlandprodukts von 0,9 %, nach 1,9 % im Jahr 2014, verzeichnet werden. Der Schweizer Arbeitsmarkt hat sich im vergangenen Jahr stabil präsentiert. Die Arbeitslosenquote lag im Jahresdurchschnitt bei 3,3 % und damit um 0,1 % höher als im Vorjahr. Insbesondere Die Infoniqa SQL AG im Segment „CornerstoneCapital“ ist von der Entwicklung des Schweizer Marktes abhängig. Die österreichische Wirtschaft wuchs im Jahr 2015 real um 0,9 % und somit leicht oberhalb der 0,4 % aus dem Vorjahr. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2015 mit 5,7 % um 0,1 Prozentpunkte oberhalb derer des Vorjahres. Von der Entwicklung des österreichischen Marktes ist insbesondere die Infoniqa Payroll Holding GmbH mit ihren Tochterunternehmen abhängig. Außerhalb Europas konnte sich die weltgrößte Volkswirtschaft USA auch 2015 erneut erfolgreich entwickeln. Mit einem Wirtschaftswachstum von 2,4 % lag das Wachstum auf Vorjahresniveau. Die chinesische Wirtschaft zeigte im vergangenen Jahr mit einem Wachstum von 6,9 % (2014: 7,4 %) das schwächste Wachstum seit 1990. Branchenbezogene RahmenbedingungenAktien- und RentenmarktDer deutsche Aktienmarkt war im Berichtsjahr 2015 volatil, verzeichnete jedoch insgesamt eine positive Entwicklung. Der Aktienleitindex DAX konnte gegenüber dem Vorjahr 9,6 % gewinnen und schwankte zwischen 12.390,75 Punkten am 10. April 2015 und 9.362,28 Punkten am 24. September 2015. Am Jahresende lag der DAX mit 10.743,01 Punkten deutlich über dem letzten Börsenhandelstag des Jahres 2014 von 9.805,55 Punkten. Der US-Aktienmarkt konnte seinen Aufwärtstrend der Vorjahre im Jahr 2015 nicht fortsetzen. Der Dow Jones Industrial Average („Dow-Jones-Index“), der sich aus den 30 größten an der New York Stock Exchange notierten US-Unternehmen zusammensetzt, schloss am letzten Handelstag des Berichtszeitraums mit einem Wert von 17.425,03 Punkten. Gegenüber dem Vorjahresschlusswert (17.823,07 Punkte) bedeutet dies einen Rückgang von 2,2 %. Der Anleihemarkt entwickelte sich im vergangenen Jahr positiv. Am 31. Dezember 2015 schloss der Anleiheindex REX (Gesamt-Performance-Index) bei 474,24 Punkten und lag damit 0,5 % höher als noch ein Jahr zuvor (471,82 Punkte). Der Kurs des REX zeigt die durchschnittliche Rendite aller Bundesanleihen inklusive Zinszahlungen. Er besteht aus 30 Bundesanleihen mit unterschiedlicher Laufzeit. Die als Umlaufrendite bezeichnete Rendite aller im Umlauf befindlichen inländischen festverzinslichen Wertpapiere (Anleihen) erster Bonität ist im Geschäftsjahresverlauf gegenüber dem Vorjahr um 0,01 Prozentpunkte von 0,48 % auf 0,49 % leicht gestiegen. Damit war die Umlaufrendite nach einem stärkeren Rückgang im Jahr 2014 im aktuellen Berichtsjahr weitestgehend stabil. Das niedrige Niveau der Umlaufrendite spiegelt weiterhin die Zinsentwicklungen infolge der Maßnahmen der EZB wider. Die Entwicklung der Aktienmärkte und der Anleihemärkte ist besonders für das in dem Segment „Vermögensverwaltend“ angesiedelte Beteiligungsgeschäft relevant. InformationstechnologieDer ITK- und CE-Markt in Deutschland konnte im Berichtszeitraum um 2,9 % (Vj. 1,4 %) auf 157,6 Mrd. EUR wachsen. Der ITK-Markt war wiederum Treiber des Wachstums mit einem Wachstum von 3,5 % und konnte damit den Rückgang im für die Deutsche Balaton eher unbedeutenden Consumer Electronics Markt von 5,3 % infolge seines deutlich größeren Marktvolumens mehr als kompensieren. Neben dem IT-Hardwaremarkt mit 5,1 % Wachstum konnte insbesondere der Softwaremarkt mit 6,2 % zu dem Wachstum beitragen. Demnach wurde das im März 2015 vom Hightech-Verband BITKOM prognostizierte Umsatzwachstum mit Informationstechnologie, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik in Höhe von 1,5 % auf 155,5 Mrd. EUR deutlich übertroffen. Nach Angaben von BITKOM, basierend auf Prognosen der European Information Technology Observatory vom Dezember 2015, soll der weltweite Umsatz mit ITK-Produkten und -Dienstleistungen in 2016 um 2,6 % gegenüber dem Vorjahr wachsen und der Umsatz auf den Rekordwert von 2,9 Bio. EUR steigen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Informationstechnologie und im Speziellen der Softwaremarkt ist im Deutsche Balaton Konzern insbesondere für die Gesellschaften im Segment „Beta Systems“ und im Segment „CornerstoneCapital“ für die Infoniqa SQL AG sowie die Infoniqa HR Invest GmbH mit ihren Tochterunternehmen relevant. Für die Infoniqa SQL AG ist zudem die Entwicklung im IT-Hardwaremarkt von Bedeutung. SpezialmetalleIm Jahr 2015 erzielte die deutschen Nichteisen(NE)-Metallindustrie mit durchschnittlich 112.000 Beschäftigt en in etwa 670 Unternehmen eine Produktion von 8 Mio. Tonnen (plus 1 % gegenüber dem Vorjahr) und einen Umsatz von 48 Mrd. EUR, davon 21 Mrd. EUR auf ausländischen Märkten. Das entsprach einer Ausfuhrquote von 44 %. 59 % der Exporte wurden in die Euroländer geliefert – das ist ein Prozentpunkt mehr als im Jahr 2014. Aktuell wird die Geschäftslage von 83 % der befragten Unternehmer aus der metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie mit gut oder saisonüblich beurteilt. Für das Jahr 2016 rechnet die NE-Metallindustrie weiter mit einer stabilen bis leicht steigenden Produktion im Vergleich zum Vorjahr. Das Konzernunternehmen EppsteinFOILS ist als Nischenanbieter von NE-Metallfolien aus Blei und Zinn als Spezialist in diesem Bereich positioniert. Insgesamt profitierten die operativen Gesellschaften des Deutsche Balaton Konzerns im Geschäftsjahr 2015 von der positiven Entwicklung der einzelnen Branchen, wenngleich nicht alle operativen Unternehmen die positiven Ergebnisse des Vorjahres bestätigen konnten. Das Wachstum der deutschen Aktienmärkte und die gegenüber dem Vorjahr rückläufigen Wertberichtigungen auf börsennotierte Unternehmen, insbesondere aufgrund rückläufiger Wertberichtigungen auf börsennotierte Unternehmen mit operativem Hintergrund in China, spiegeln sich in der Veränderung des Eigenkapitals der Unternehmen im Segment „Vermögensverwaltend“ wider. 4.2 GeschäftsverlaufBalaton KonzernabschlussDie Deutsche Balaton beendet das Geschäftsjahr 2015 mit einem Konzernverlust nach Abzug der Minderheiten von – 4,3 Mio. EUR (Vj. – 2,6 Mio. EUR). Der Konzernverlust des Geschäftsjahres 2015 ist insbesondere auf das Segment „Vermögensverwaltend“ zurückzuführen. Abschreibungen auf kurzfristige und langfristige Wertpapiere in Höhe von 18,0 Mio. EUR haben das Konzernergebnis belastet. Hiervon entfallen 11,4 Mio. EUR auf in Deutschland börsennotierte Unternehmen mit operativem Geschäft in China. Der Ergebnisbeitrag der assoziierten Unternehmen betrug – 3,8 Mio. EUR. Neben planmäßigen Abschreibungen haben insbesondere außerplanmäßige Abschreibungen bei einem Start-up-Unternehmen und der negative Ergebnisbeitrag eines weiteren Start-up-Unternehmens hierzu beigetragen. Diesen negativen Ergebnisbeiträgen stehen Erträge aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten von 15,1 Mio. EUR gegenüber. Hiervon entfallen in Summe 6,3 Mio. EUR auf den Verkauf der verbleibenden Anteile an der Nemetschek SE, einem sich in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds sowie einem weiteren börsennotierten Unternehmen der Fintech-Branche. Das dem Segment „CornerstoneCapital“ zugeordnete Unternehmen CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH konnte durch den Verkauf des At-Equity-Unternehmens Human Solutions GmbH einen Ertrag in Höhe von 7,2 Mio. EUR beitragen. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags mit der Deutsche Balaton AG wird dieser Ertrag im Segment „Vermögensverwaltend“ ausgewiesen. Aus dem Segment „Beta Systems“ mit seinen operativen Unternehmen ist ein Konzernergebnisbeitrag von 5,2 Mio. EUR erzielt worden. Die deutliche Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr (Vj. 1,3 Mio. EUR) ist insbesondere auf den erstmaligen Einbezug der HORIZONT Software GmbH sowie eine deutliche Verbesserung des operativen Ergebnisses der Beta Systems Software AG mit ihren Tochtergesellschaften zurückzuführen. Der Ergebnisbeitrag des Segments „CornerstoneCapital“ beträgt -0,9 Mio. EUR (Vj. 6,5 Mio. EUR). Das um den Verkauf der Human Solutions GmbH angepasste wirtschaftliche und zum Vorjahr vergleichbare Ergebnis beträgt 6,7 Mio. EUR (Vj. 6,5 Mio. EUR). Wie vorstehend erläutert, ist das Periodenergebnis der CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH in Höhe von 7,6 Mio. EUR infolge des Verkaufs der Human Solutions GmbH im Segment „Vermögensverwaltend“ ausgewiesen. Im Ergebnisbeitrag des Vorjahres ist die erfolgreiche Veräußerung der Qualification Star GmbH mit ihrem Tochterunternehmen Integrata AG, Stuttgart, enthalten, aus der ein Ertrag in Höhe von 5,6 Mio. EUR resultierte. Die weiteren operativen Konzernunternehmen im Segment „CornerstoneCapital“ haben kumuliert betrachtet auf EBITDA-Ebene die Ergebnisse des Vorjahres übertroffen, demgegenüber auf EAT-Ebene die Vorjahreswerte nicht erreicht. Das Eigenkapital nach Minderheiten des Deutsche Balaton Konzerns ist um 10,6 Mio. EUR auf 216,8 Mio. EUR angestiegen. Dem Konzernjahresfehlbetrag steht ein Anstieg der Neubewertungsrücklage in Höhe von 14,6 Mio. EUR gegenüber. Die Veränderung der Neubewertungsrücklage ist im Wesentlichen auf den Anstieg des Börsenkurses eines Unternehmens aus der FinTech-Branche, einer börsennotierten Beteiligungsgesellschaft sowie auf argentinische Staatsanleihen zurückzuführen. Aus diesen Positionen resultiert alleine eine Erhöhung der Neubewertungsrücklage in Höhe von 15,4 Mio. EUR. Ein gegenläufiger Effekt in Höhe von 3,4 Mio. EUR resultiert aus dem Verkauf der Anteile an der Nemetschek SE. Die Bilanzsumme ist um 33,2 Mio. EUR angestiegen. Neben der Veränderung des Eigenkapitals erfolgt die Finanzierung des ausgeweiteten Investitionsvolumens überwiegend durch den Anstieg kurzfristiger und langfristiger Bankdarlehen. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit im Deutsche Balaton Konzern lag im Geschäftsjahr 2015 auf Aktien und unnotierten Unternehmensbeteiligungen sowie auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Der Konzernabschluss wird auch von den Veränderungen im Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2015, wie vorstehend unter „Veränderungen im Konsolidierungskreis“ beschrieben, beeinflusst. Bei einer Gesamtbetrachtung ist das Geschäftsjahr 2015 für den Konzern mit einer Veränderung des IFRS-Konzerneigenkapitals von 5,2 % (Vj. – 7,7 %) nicht vollumfänglich zufriedenstellend zu beurteilen. Die im Konzern für die Konzernsteuerung zugrunde gelegte Prognose, eine Veränderung des IFRS-Konzerneigenkapitals um 5 % bis 10 %, konnte im Berichtsjahr knapp erreicht werden. Die Prognose, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften, wurde demgegenüber aufgrund des negativen Konzernergebnisses deutlich verfehlt, dies jedoch letztmalig wesentlich belastet aus Chinabeteiligungen. Vergleich der im Vorjahr berichteten Prognose mit der tatsächlichen GeschäftsentwicklungAufgrund der Umstellung der Segmentberichterstattung im Geschäftsjahr 2015 sind die im Vorjahr abgegebenen Prognosen nur für die Segmente „Beta Systems“ und „CornerstoneCapital“ mit den Ist-Ergebnissen vergleichbar. Im Vorjahr wurden für die damaligen Segmente „Balaton“, „ABC/HDBH“ und „Immobilien“, die zum 31. Dezember 2015 Bestandteil des Segments „Vermögensverwaltend“ sind, Prognosen abgegeben. Für die weiteren Unternehmen im Segment „Vermögensverwaltend“ wurden keine Prognosen erstellt, da diese aus Konzernsicht nicht bedeutend waren. Für das Segment „Balaton“ und das Segment „ABC/HDBH“ wurde auf die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals abgestellt, für das Segment „Immobilien“ auf das operative Ergebnis. Verwendet man die Prognosen des Vorjahres der Unternehmen im Segment „Vermögensverwaltend“ in der Art, dass unterstellt wird, dass das Segment „Vermögensverwaltend“ bereits im Vorjahr existiert hätte, wäre eine Veränderung des IFRS-Eigenkapitals des Segments von 5 % bis 10 % prognostiziert worden. scroll
Nachfolgend ist der Vergleich der Umsatzprognose und der Prognose des operativen Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2015 mit dem erreichten Ist-Wert des Geschäftsjahres 2015 dargestellt. Die Prognose des operativen Ergebnisses berücksichtigt keine Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte. Um die Vergleichbarkeit zwischen der Prognose und dem Ist-Ergebnis zu gewährleisten, wird das operative Ist-Ergebnis um die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte bereinigt. Das operative Ergebnis entspricht dem (bereinigten) EBIT. Demzufolge sind das Finanzergebnis, der Gewinn- und Verlustanteil an assoziierten Unternehmen sowie Steuern ebenso nicht enthalten wie vorstehend erläutert die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte. scroll
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* Exklusive Erträgen aus Beteiligungsveräußerungen Für das Segment „CornerstoneCapital“ haben wir im Vorjahr mitgeteilt, dass wir für die operativ tätigen Unternehmen für den Prognosezeitraum von deutlich steigenden Umsatz- und Ergebnisbeiträgen ausgehen und Umsatzerlöse zwischen 75 Mio. EUR und 77 Mio. EUR und bereinigte EBIT-Beiträge (operatives Ergebnis) von 3 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR erwarten. Umsatzseitig wurde die Prognose leicht verfehlt, wenngleich eine deutliche Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr (Vj. 62,9 Mio. EUR) erzielt werden konnte, die vollumfänglich auf die Unternehmen aus dem Bereich der IT-Branche resultiert. Das bereinigte EBIT liegt, unter Herausrechnung der nicht in der Planung enthaltenen Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte und dem Ertrag aus der Veräußerung der Human Solutions GmbH, mit 3,9 Mio. EUR an der oberen Bandbreite der Prognose. Das gesamte Segment „CornerstoneCapital“ hat ein buchhalterisch operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 8,9 Mio. EUR (Vj. 6,0 Mio. EUR) erzielt, das im Wesentlichen auf die erfolgreiche Veräußerung der Human Solutions GmbH, Kaiserslautern, zurückzuführen ist. Erträge aus Beteiligungsveräußerungen werden in der Prognose jedoch dem Segment „Vermögensverwaltend“ zugeordnet, da durch Ergebnisabführungsverträge Erträge aus Beteiligungsverkäufen der Deutsche Balaton AG zugewiesen werden. Die Ergebnisabführung wird im Finanzaufwand ausgewiesen. Im Segment „Beta Systems“ lagen die Umsatzerlöse im Berichtszeitraum bei 46,4 Mio. EUR (Vj. 34,7 Mio. EUR) und damit über den im Vorjahr für das kommende Jahr prognostizierten 43,0 Mio. EUR. Das bereinigte operative Segmentergebnis der Beta Systems Software AG im Berichtszeitraum war mit 4,9 Mio. EUR (Vj. -1,1 Mio. EUR) positiv und hat das prognostizierte bereinigte operative Ergebnis von 1,0 bis 2,0 Mio. EUR deutlich übertroffen. Die deutliche Ergebnisverbesserung ist überwiegend auf Kosteneinsparungen bei der Beta Systems Software AG sowie höhere Umsätze im Lizenzbereich zurückzuführen. Aus den operativen Konzernunternehmen, die aus dem Segment „Beta Systems“, dem Teilkonzern EppsteinFOILS, der ELTEC Elektronik AG, dem Teilkonzern Data Management sowie dem Teilkonzern Infoniqa Payroll bestehen, konnten im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse von 120 Mio. EUR (Vj. 103 Mio. EUR) erwirtschaftet werden. Die Umsatzprognose des Vorstands der Deutsche Balaton AG, der einen Anstieg der Umsatzerlöse auf 120 Mio. EUR bis 130 Mio. EUR erwartete, wurde dadurch erreicht. Das bereinigte operative Ergebnis, unter Herausrechnung der Abschreibung aus den Kaufpreisallokationen, übertrifft mit 8,8 Mio. EUR die Prognose für das Geschäftsjahr 2015. Ohne Herausrechnung dieser Abschreibungen liegt das operative Ergebnis bei 5,4 Mio. EUR (Vj. 3,0 Mio. EUR). Aufgrund der Struktur des Deutsche Balaton Konzerns ist die Entwicklung der Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich für die Beurteilung des Beteiligungserfolgs jeweils nur bedingt aussagekräftig. Das Erreichen der Steuerungsgröße im Deutsche Balaton Konzern resultiert ganz wesentlich aus den Segmenten „Vermögensverwaltend“ sowie „CornerstoneCapital“ infolge erfolgreicher Verkäufe nichtbörsennotierter Beteiligungsunternehmen sowie bei börsennotierten Beteiligungsunternehmen aus den Börsenkurssteigerungen. So hat beispielsweise die erfolgreiche Veräußerung des assoziierten Unternehmens Human Solutions einen deutlich positiven Einfluss auf die Veränderung des Eigenkapitals, ebenso die Börsenkurssteigerung der Aktie eines FinTech-Unternehmens. Demgegenüber hat die Steigerung der Umsatzerlöse der operativ tätigen Unternehmen im Segment „CornerstoneCapital“ keinen wesentlichen Einfluss auf die Veränderung des Eigenkapitals. Hier zeigt sich der Unterschied des Beteiligungsgeschäfts zu einem operativ ausgerichteten Konzern. Ergebnissprünge sind im Deutsche Balaton Konzern aufgrund unregelmäßig stattfindender Beteiligungsveräußerungen von unnotierten Unternehmen sowie Kurssteigerungen von börsennotierten Unternehmen gegeben. Steigerungen der Umsatzerlöse unter der Berücksichtigung von Akquisitionen und Desinvestitionen der operativ tätigen Beteiligungsunternehmen sind ein Indikator für deren wirtschaftliche Entwicklung. Rückschlüsse auf den tatsächlichen Erfolg lassen sich hieraus nach Auffassung des Vorstands der Deutsche Balaton AG jedoch nicht unmittelbar ziehen und sind erst nach der Beteiligungsveräußerung ersichtlich. 4.3 Umsatz- und Ertragsentwicklung des KonzernsDer Konzernjahresfehlbetrag vor Minderheiten des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vj. 0,05 Mio. EUR) war, wie auch im Vorjahr, stark geprägt durch das Bewertungs- und Abgangsergebnis aus kurzfristigen und langfristigen Finanzanlagen. Aufgrund der Ausrichtung der Deutsche Balaton als Beteiligungsgesellschaft stellt das Bewertungs- und Abgangsergebnis, welches sich in den Gewinn- und Verlustposten „Sonstige betriebliche Erträge“ und „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ widerspiegelt, die wesentlichen Gewinn- und Verlustposten für das Periodenergebnis dar. Hierüber werden der Erfolg der Beteiligungsveräußerungen oder negative Wertentwicklungen eines Geschäftsjahres abgebildet. Der Ergebnisanteil der operativen Konzerngesellschaften ist demgegenüber gering, da, wie vorstehend erläutert, im Zeitpunkt des Verkaufs die vollumfängliche Ertragsrealisation erfolgt. Gleichwohl hat der Ergebnisbeitrag der operativen Konzerngesellschaften aufgrund deren positiver Entwicklung sowie des niedrigen Bewertungs- und Abgangsergebnisses im Geschäftsjahr 2015 einen deutlich stärkeren Einfluss auf das Konzernergebnis bekommen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 23,5 Mio. EUR (Vj. 37,3 Mio. EUR) entfallen in einer Höhe von 18,2 Mio. EUR (Vj. 33,5 Mio. EUR) auf den Verkauf bzw. die Bewertung von Finanzinstrumenten. Hierunter fallen typischerweise Aktien börsennotierter Unternehmen, verzinsliche Wertpapiere sowie Beteiligungen nicht börsennotierter Unternehmen. 17,3 Mio. EUR (Vj. 32,6 Mio. EUR) entfallen auf Erträge aus dem Verkauf von langfristigen und kurzfristigen Wertpapieren und 0,9 Mio. EUR (Vj. 0,9 Mio. EUR) auf das Nettoergebnis aus zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren. Der wesentliche Anteil der Erträge betrifft nur eine geringe Anzahl an Transaktionen. Der Verkauf des assoziierten Unternehmens Human Solutions GmbH im Segment „CornerstoneCapital“ konnte mit 7,2 Mio. EUR hierzu beitragen. Aus den Veräußerungen von Wertpapieren an der Nemetschek SE konnte im Segment „Vermögensverwaltend“ ein Ertrag von 4,8 Mio. EUR erzielt werden. Auf Abschreibungen auf langfristige Wertpapiere, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden, entfallen 15,5 Mio. EUR (Vj. 22,4 Mio. EUR). Hiervon entfallen in Summe auf die Ming Le Sports AG und die Goldrooster AG 10,1 Mio. EUR (Vj. 12,4 Mio. EUR). Des Weiteren erfolgen auf kurzfristige Wertpapiere Wertminderungen in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vj. 3,4 Mio. EUR). Die Wertminderungen sind mit 1,4 Mio. EUR auf die Aktien eines börsennotierten Bergbau- und Rohstoffunternehmens mit den Schwerpunkten Kali- und Salzförderung sowie auf die Anleihe eines Spezialisten für Außenhandelsforderungen zurückzuführen. Ebenfalls in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Wertminderungen auf Forderungen ausgewiesen, die das Konzernergebnis mit 6,9 Mio. EUR (Vj. 3,7 Mio. EUR) belasten. Hiervon entfallen 1,7 Mio. EUR (Vj. 0,4 Mio. EUR) auf Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber einem assoziierten Unternehmen und 1,5 Mio. EUR (Vj. 0 Mio. EUR) auf eine Genussrechtsforderung. Weitere 0,8 Mio. EUR entfallen auf Forderungen, für die ein Rangrücktritt gegenüber einem ehemaligen assoziierten Unternehmen erklärt wurde und 0,7 Mio. EUR auf wertberichtigte Zinsen und Stückzinsen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl an verkauften Wertpapieren deutlich rückläufig. Diese Entwicklung spiegelt sich in der Höhe des Bewertungsergebnisses wider, das mit 0,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahreswert von 7,7 Mio. EUR deutlich geringer ausfällt und der wesentliche Grund für das negative Konzernergebnis ist. Das Bewertungsergebnis wird ermittelt als Saldo aus den Erträgen aus den Nettogewinnen der zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere, den Nettogewinnen aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten und dem Nettoergebnis aus zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren abzüglich Wertminderungen auf kurz- und langfristige Wertpapiere sowie dem Verlust aus dem Abgang von Wertpapieren. Zusätzlich unter Einbezug der Wertminderungen auf Forderungen reduziert sich das Bewertungs- und Abgangsergebnis auf – 7,1 Mio. EUR gegenüber 3,8 Mio. EUR im Vorjahr. Die Umsatzerlöse, die für den kurzfristigen Erfolg des Deutsche Balaton Konzerns – wie beschrieben – nur eine eingeschränkte Aussagekraft haben, haben sich wie nachfolgend dargestellt entwickelt. scroll
Die Veränderung in Höhe von 27,7 Mio. EUR ist auf alle drei Segmente zurückzuführen. Die Umsatzerlöse im Segment „Vermögensverwaltend“ sind überwiegend auf erfolgreiche Verkäufe von Immobilien der CARUS AG zurückzuführen. Hieraus resultiert ein Umsatzanstieg von 8,8 Mio. EUR, der den Wegfall der Umsatzerlöse in Höhe von 5,5 Mio. EUR aufgrund der unterjährigen Entkonsolidierung der Fortuna Maschinenbau Holding AG im Geschäftsjahr 2014 überkompensiert. Weiterhin tragen die MS “Active“ GmbH & Co. KG sowie die HOFFMANN HANDELS AG in Summe mit 3,4 Mio. EUR (Vj. 0,9 Mio. EUR) zu den Umsatzerlösen bei. Die Veränderung im Segment „Beta Systems“ ist auf die erstmalige Konsolidierung der HORIZONT Software GmbH sowie auf einen Anstieg der Lizenzumsatzerlöse der Beta Systems Software AG mit ihren Tochterunternehmen zurückzuführen. Auf die erstmalig konsolidierte HORIZONT Software GmbH entfallen Umsatzerlöse in Höhe von 5,1 Mio. EUR. Weiterhin hat im Segment „CornerstoneCapital“ insbesondere die Infoniqa SQL AG, aufgrund eines deutlich gestiegenen Handelsgeschäfts mit 11,0 Mio. EUR zu dem Anstieg der Umsatzerlöse beigetragen. scroll
Der Anstieg der Umsatzerlöse aus dem „Verkauf von Gütern“ ist auf den bereits erwähnten Anstieg des Handelsgeschäfts der Infoniqa SQL AG sowie den Verkauf von Immobilien in der CARUS AG zurückzuführen. Hieraus ergibt sich in Summe ein Anstieg von 19,8 Mio. EUR. Kompensiert wurde diese Entwicklung in Höhe von 5,2 Mio. EUR durch die Entkonsolidierung der Fortuna Maschinenbau Holding AG. Die deutlich höheren Umsatzerlöse von 8,5 Mio. EUR im Bereich „Erbringung von Dienstleistungen“ ist mit 5,5 Mio. EUR überwiegend auf das Wartungsgeschäft der erstmalig konsolidierten HORIZONT Software GmbH, zurückzuführen. Die Unternehmen des Teilkonzerns Infoniqa Payroll haben ihren Wartungsumsatz gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Mio. EUR erhöhen können. Die Veränderung der Lizenzerträge, die von 11,7 Mio. EUR auf 19,0 Mio. EUR angestiegen sind, ist überwiegend auf die Einführung der neuen Produktgeneration „Discovery“ der Beta Systems Software AG und auf die Konsolidierung der HORIZONT Software GmbH zurückzuführen. Der Auftragsbestand der produzierenden Unternehmen im Konzern zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 8,8 Mio. EUR (Vj. 7,5 Mio. EUR) entfällt wie im Vorjahr vollumfänglich auf das Segment „CornerstoneCapital“. In diesem Auftragsbestand sind die in der Informationstechnologiebranche operativ tätigen Unternehmen nicht enthalten. Der konzernweite Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen in Höhe von 52,6 Mio. EUR (Vj. 38,4 Mio. EUR) resultiert überwiegend aus den operativen Unternehmen im Segment „CornerstoneCapital“ (41,2 Mio. EUR (Vj. 32,6 Mio. EUR)). Hierin enthalten ist mit 24,7 Mio. EUR (Vj. 15,6 Mio. EUR) die der IT-Branche zugeordnete Infoniqa SQL AG. Sowohl das Segment „Beta Systems“ als auch der Teilkonzern Infoniqa Payroll beeinflussen den Materialaufwand kaum, da deren Geschäftstätigkeit personalintensiv und weniger durch den Zukauf von Materialien oder Erzeugnissen geprägt ist. Zu dem Anstieg im Geschäftsjahr 2015 hat weiterhin die CARUS AG durch den Verkauf von Immobilien beigetragen. Die Materialaufwandsquote hat sich von 36,4 % auf 39,5 % verschlechtert. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf den deutlichen Anstieg des margenschwachen Handelsgeschäfts der Infoniqa SQL AG zurückzuführen. Auf Konzernebene ist die Kennzahl nicht aussagekräftig. Die Zuwendungen an Arbeitnehmer haben sich gegenüber dem Vorjahr im Berichtszeitraum um 8,4 % auf 46,7 Mio. EUR erhöht. Der erstmalige Einbezug der HORIZONT Software GmbH mit ihrem personalintensiven Geschäft kompensiert dabei den Wegfall des Personalaufwands der Fortuna Maschinenbau Holding AG. Weiterhin hat der Mitarbeiteraufbau in der Infoniqa SQL AG und im Teilkonzern Infoniqa Payroll infolge des ausgeweiteten Geschäftsvolumens und dem reduzierten Zukauf externer Consultants zu dem Anstieg beigetragen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Deutsche Balaton Konzern sind im Geschäftsjahr 2015 mit 8,8 Mio. EUR (Vj. 5,5 Mio. EUR) deutlich angestiegen. Die Abschreibungen entfallen überwiegend auf immaterielle Vermögenswerte mit 6,1 Mio. EUR (Vj. 3,4 Mio. EUR) sowie auf Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2,5 Mio. EUR (Vj. 2,0 Mio. EUR). Neben außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vj. 0,3 Mio. EUR) führen insbesondere planmäßige Abschreibungen auf im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckte immaterielle Vermögenswerte der HORIZONT Software GmbH sowie der innerhalb des Geschäftsjahres 2015 erfolgten Käufe von Vermögenswerten im Teilkonzern Payroll zu dem deutlichen Anstieg der Abschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 51,5 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2015 um 4,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert in Höhe von 56,0 Mio. EUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind, wie vorstehend erläutert, durch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bewertungs- und Abgangsergebnis der Finanzanlagen bestimmt. 25,3 Mio. EUR (Vj. 29,7 Mio. EUR) entfallen auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung langfristiger und kurzfristiger Wertpapiere, dem Verlust aus dem Abgang von Wertpapieren sowie auf Aufwendungen für Wertminderungen auf Forderungen. Die Wertminderungen auf langfristige Wertpapiere sind in Höhe von 11,4 Mio. EUR letztmalig auf in Deutschland börsennotierte Unternehmen mit operativem Geschäft in China zurückzuführen. Unter Herausrechnung der Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bewertungs- und Abgangsergebnis der Finanzanlagen sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 26,3 Mio. EUR unverändert zum Vorjahr. Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten Wertminderungen auf langfristige Wertpapiere und Wertminderungen auf kurzfristige Wertpapiere spiegeln regelmäßig die zum Bilanzstichtag für diese Wertpapierkategorien eingetretenen Wertverluste, bei börsengehandelten Wertpapieren grundsätzlich Abschreibungen auf den niedrigeren Stichtagskurs wider und lassen somit hier, unter Berücksichtigung der Veränderung der Neubewertungsrücklage, eine Beurteilung der Entwicklung der im Bestand gehaltenen Wertpapiere zu. Das Konzernbetriebsergebnis des Geschäftsjahres 2015 liegt mit – 3,1 Mio. EUR um -2,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (Vj. – 0,8 Mio. EUR). Das Konzernbetriebsergebnis ermittelt sich aus dem Rohergebnis (bestehend aus den Umsatzerlösen, der Bestandsveränderung sowie den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), den Zuwendungen an Arbeitnehmer, den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen sowie den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und den Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Es ist damit ebenfalls stark von den Veräußerungen und Bewertungen von Finanzinstrumenten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen bestimmt. Dies spiegelt sich in der Veränderung gegenüber dem Vorjahr wider. Wie oben stehend erläutert, hat sich das Bewertungsergebnis aus den Veräußerungen und Bewertungen von Finanzinstrumenten unter Einbezug der Wertminderungen auf Forderungen um 10,9 Mio. EUR verschlechtert. Die operativ tätigen Unternehmen dagegen kompensieren einen Teil des negativen Bewertungsergebnisses durch positive Betriebsergebnisse, können jedoch aufgrund der Dominanz des Bewertungsergebnisses für den Deutsche Balaton Konzern das negative Ergebnis nicht vollumfänglich kompensieren. Das Konzernfinanzergebnis des Geschäftsjahres 2015 ist mit 5,4 Mio. EUR positiv (Vj. 4,2 Mio. EUR) und setzt sich aus den Finanzerträgen abzüglich der Finanzierungsaufwendungen zusammen. Die Finanzerträge in Höhe von 7,0 Mio. EUR (Vj. 5,7 Mio. EUR) werden überwiegend im Segment „Vermögensverwaltend“ erwirtschaftet und resultieren im Wesentlichen aus Dividendenerträgen, Zinserträgen aus Inhaberschuldverschreibungen, Genussscheinen sowie ausgereichten Darlehen an Beteiligungsunternehmen. Die Dividendenerträge sind gegenüber dem Vorjahr mit 1,5 Mio. EUR (Vj. 1,8 Mio. EUR) leicht rückläufig und sind auf eine Vielzahl von überwiegend börsennotierten Beteiligungen zurückzuführen. Die Zins- und zinsähnlichen Erträge einschließlich der Zinserträge aus assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen sind gegenüber dem Vorjahr von 3,7 Mio. EUR auf 5,3 Mio. EUR gestiegen. Der Ertrag ist überwiegend auf erhaltene Zinsen aus Spruchverfahren in Höhe von 0,4 Mio. EUR, mit 1,7 Mio. EUR auf Anleihen und Inhaberschuldverschreibungen, mit 1,4 Mio. EUR auf Genussscheine sowie mit 0,5 Mio. EUR auf Zinserträge im Zusammenhang mit Schiffsanleihen zurückzuführen. Die Finanzierungsaufwendungen sind mit 1,5 Mio. EUR unverändert zum Vorjahr und entfallen mit 1,4 Mio. EUR (Vj. 1,3 Mio. EUR) nahezu vollständig auf Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen. Dem Rückgang um 0,2 Mio. EUR im Segment „Vermögensverwaltend“ steht ein vergleichbarer Anstieg im Segment „CornerstoneCapital“ entgegen. Ursächlich für diese Entwicklung sind fremdkapitalfinanzierte Akquisitionen des Teilkonzerns Payroll. Demgegenüber konnte die Deutsche Balaton AG durch die Einführung des Cash Pools mit der Beta Systems Software AG den Zinsaufwand auf Konzernebene reduzieren. Der auf die assoziierten Unternehmen entfallende negative Ergebnisbeitrag ist auf -3,8 Mio. EUR (Vj. – 2,2 Mio. EUR) angestiegen. Hierin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 2,1 Mio. EUR, planmäßige Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation in Höhe von 1,4 Mio. EUR und der negative Ergebnisanteil der assoziierten Unternehmen in Höhe von 0,3 Mio. EUR. Planmäßigen und außerplanmäßigen Wertberichtigungen entfallen in Höhe von 3,0 Mio. EUR auf ein Start-up Unternehmen. Auf ein weiteres Start-up Unternehmen, welches innerhalb des zweiten Halbjahres 2015 vollkonsolidiert wurde, entfällt ein negativer Ergebnisbeitrag in Höhe von 1,1 Mio. EUR. Zum Bilanzstichtag errechnet sich für 2015 ein Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von -1,4 Mio. EUR (Vj. 1,3 Mio. EUR). Die Ertragsteuern belasten mit 0,2 Mio. EUR (Vj. 1,3 Mio. EUR) das Ergebnis unwesentlich. Dabei steht dem Aufwand aus Ertragsteuern in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vj. 2,8 Mio. EUR) ein Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vj. 1,5 Mio. EUR) gegenüber. Der Ertrag ist auf die Aktivierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und die Auflösung passiver latenter Steuern in Summe in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vj. 2,6 Mio. EUR) im Segment „Beta Systems“ sowie im Segment „Vermögens-verwaltend“ in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vj. -1,7 Mio. EUR) zurückzuführen. Im Segment „Vermögensverwaltend“ sind in der Vergangenheit erfolgswirksam gebildete aktive latente Steuern auf Verlustvorträge unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung und der gebildeten passiven latenten Steuern auf die Neubewertungsrücklage der „zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte“ bilanzierten Wertpapiere erfolgswirksam aufgelöst worden. Insgesamt hat sich ein Ertrag in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vj. Aufwand in Höhe von 1,5 Mio. EUR) ergeben. Der Anstieg der tatsächlichen Ertragsteuern der Segmente „Beta Systems“ und „CornerstoneCapital“ von in Summe 0,3 Mio. EUR ist auf die Ergebnisverbesserung der operativen Unternehmen zurückzuführen. Dem steht ein Rückgang des Aufwands aus tatsächlichen Ertragsteuern in Höhe von 1,1 Mio. EUR aus dem vermögensverwaltenden Segment gegenüber. Im Vorjahr war in diesem Segment ein Steueraufwand in Höhe von 1,2 Mio. EUR aufgrund der Realisierung einer zuvor unter Nennwert angekauften Forderung zu verzeichnen. Dividenden- und Veräußerungserträge des vermögensverwaltenden Segments werden pauschal mit 5 % besteuert. Demgegenüber unterliegen die nicht vermögensverwaltenden Gesellschaften mit ihren Erträgen der vollen Besteuerung. Wenngleich dies natürlich nur eine rechnerische Größe darstellt, sinkt der tatsächliche Konzernsteuersatz aufgrund vorstehender Erläuterungen von 103,76 % auf -10,92 %. Des Weiteren haben einzelne Konzernunternehmen einen negativen Konzernergebnisbeitrag vor Steuern, der ebenfalls den rechnerischen Konzernsteuersatz beeinflusst. Der erwartete Steuersatz für Kapitalgesellschaften setzt sich aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie der von der Gemeinde abhängigen Höhe an Gewerbesteuer zusammen. Der theoretische Konzernsteuersatz der Deutsche Balaton AG beträgt insgesamt 29,83 %. Das Ergebnis aus fortgeführter Geschäftstätigkeit nach Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2015 hat sich gegenüber dem Vorjahresergebnis mit – 1,6 Mio. EUR (Vj. -0,05 Mio. EUR) verschlechtert. Nach Berücksichtigung des den Minderheiten zuzurechnenden Ergebnisanteils ergibt sich für das Geschäftsjahr 2015 ein den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis von – 4,3 Mio. EUR (Vj. – 2,6 Mio. EUR). Auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen demnach 2,7 Mio. EUR (Vj. 6,6 Mio. EUR). Das Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 2015 beläuft sich auf 13,4 Mio. EUR (Vj. -14,5 Mio. EUR). In dem Gesamtergebnis sind unrealisierte Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten in Höhe von 15,4 Mio. EUR (Vj. -14,7 Mio. EUR) enthalten. Diese resultieren insbesondere aus einem Wertpapier der FinTech-Branche, das im Segment „Vermögensverwaltend“ gehalten wird. Auf die ergebnisneutrale Veränderung der beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten wurden latente Steuern eigenkapitalvermindernd in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vj. eigenkapitalerhöhend in Höhe von 0,6 Mio. EUR) gebildet. 4.4 Vermögenslage des KonzernsDas Konzernvermögen von 367,1 Mio. EUR (Vj. 333,9 Mio. EUR) ist vorwiegend langfristig und besteht überwiegend aus den dem Segment „Vermögensverwaltend“ zuzurechnenden, zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie den nicht vermögensverwaltenden Segmenten zuzuordnenden immateriellen Vermögenswerten und Firmenwerten sowie Working Capital in den operativ tätigen Gesellschaften. ![]() Die langfristigen Vermögenswerte sind um 48,4 Mio. EUR auf 272,9 Mio. EUR angestiegen. Der Anstieg resultiert insbesondere aus den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 31,5 Mio. EUR. Dieser ist auf den Erwerb von überwiegend börsennotierten Wertpapieren sowie auf die Börsenkurssteigerung von bestehenden Wertpapieren zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2015 wurde unter anderem der Bestand an Wertpapieren einer börsennotierten Beteiligungsgesellschaft, eines Biotechnologieunternehmens sowie an einem Fonds ausgebaut. Erstmalig gekauft wurden Anteile an börsennotierten Unternehmen eines Investors für Gewerbeimmobilien, eines Unternehmens im Bereich der Implementierung von IT-Lösungen sowie eines Spezialpharma-Unternehmens. Diesen Käufen steht insbesondere der Verkauf der Aktien der Nemetschek SE gegenüber. Kurssteigerungen konnten unter anderem bei den Aktien eines FinTech-Unternehmens sowie bei argentinischen Staatsanleihen erzielt werden. Dem stehen Wertberichtigungen von insgesamt 15,5 Mio. EUR gegenüber, die in Höhe von 10,1 Mio. EUR auf die Ming Le Sports AG und die Goldrooster AG zurückzuführen sind. Die Chinabeteiligungen haben nach diesen weiteren Abschreibungen noch einen Buchwert zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 0,7 Mio. EUR. Der Bilanzposten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ist von 7,6 Mio. EUR auf 27,2 Mio. EUR angestiegen. Die Veränderung entfällt insbesondere auf den Erwerb des Eurohauses in Frankfurt am Main durch die Eurohaus Frankfurt AG. Weiterhin hat die Strawtec Estate Ltd. im Geschäftsjahr 2015 eine Produktionshalle errichtet, die im Rahmen eines Operate Leasings vermietet wird. Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind durch den erfolgreichen Verkauf der Human Solutions GmbH (Effekt 2,8 Mio. EUR) sowie aufgrund der erläuterten Wertberichtigungen auf ein Start-up-Unternehmen gesunken. Weiterhin haben der Abgang der Infoniqa HR Solutions GmbH und der negative Ergebnisbeitrag eines weiteren Start-up-Unternehmens den Buchwert reduziert. Diesen Rückgängen stehen der Zugang der Stellar Diamonds plc. in Höhe von 0,9 Mio. EUR und der Zukauf weiterer Anteile der ACTech Holding GmbH in Höhe von 0,5 Mio. EUR gegenüber. Der Rückgang der Anteile an assoziierten Unternehmen wird kompensiert durch einen Anstieg der Immateriellen Vermögenswerte und Firmenwerte in Höhe von 5,8 Mio. EUR. Den planmäßigen Wertberichtigungen und den außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte im Segment „Beta Systems“ (Effekt: 2,4 Mio. EUR) steht ein deutlicher Anstieg der Werte im Segment „CornerstoneCapital“ entgegen. Dieser Anstieg in Höhe von 7,8 Mio. EUR ist auf den Erwerb von Lizenzrechten und Kundenstämmen im Rahmen eines Asset- und eines Business-Erwerbs sowie der mehrheitserwerbenden Aufstockung der Infoniqa HR Solutions GmbH durch die Infoniqa Payroll innerhalb des Geschäftsjahres 2015 zurückzuführen. Aus dem Erwerb der Infoniqa HR Solutions GmbH resultiert ein Firmenwert in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Weiterhin resultiert aus der Veränderung des Wechselkurses des Schweizer Franken zum Euro ein Anstieg des Firmenwerts der Infoniqa SQL AG von 3,8 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR. Dem stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten immateriellen Vermögenswerte gegenüber. ![]() Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich um 16,1 % auf 94,2 Mio. EUR reduziert. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere haben sich um 20,7 Mio. EUR reduziert. Dieser Rückgang wird zum Teil kompensiert durch den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11,2 Mio. EUR. Der Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist insbesondere auf die Beta Systems Software AG zurückzuführen. Infolge des seit dem Geschäftsjahr 2015 praktizierten Cash Pooling mit der Deutsche Balaton AG hat die Beta Systems Software AG eine Liquidität in Höhe von 23,0 Mio. EUR an die Deutsche Balaton AG ausgereicht. Gegenläufig wirkt sich insbesondere ein deutlich positiver operativer Cashflow aus. Die zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere haben sich insbesondere aufgrund des Verkaufs von zwei Wertpapieren in Höhe von 9,6 Mio. EUR um 7,5 Mio. EUR auf 14,7 Mio. EUR reduziert. Diesen Verkäufen stehen hauptsächlich Zugänge in Höhe von 3,5 Mio. EUR der Wertpapiere eines börsennotierten Bergbau- und Rohstoffunternehmens mit den Schwerpunkten Kali- und Salzförderung und ein Biotechnologieunternehmen entgegen. Die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Folge des Umsatzanstiegs. Neben klassischen Kundenforderungen sind in dieser Bilanzposition zwei Kaufpreisforderungen in Höhe von 3,1 Mio. EUR und 1,6 Mio. EUR enthalten. ![]() Die Veränderung auf der Passivseite in Höhe von 33,2 Mio. EUR wird bestimmt durch die Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von 16,4 Mio. EUR, bedingt durch das positive Gesamtergebnis, sowie durch den Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 13,5 Mio. EUR. In der Veränderung des Eigenkapitals wird das negative Konzernergebnis in Höhe von 4,3 Mio. EUR durch den Anstieg der Neubewertungsrücklage in Höhe von 14,6 Mio. EUR überkompensiert. Die Eigenkapitalquote ist mit 67,8 % (Vj. 69,7 %) gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken, jedoch weiterhin sehr hoch. ![]() Der geringe Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten um 3,3 Mio. EUR auf 28,0 Mio. EUR resultiert überwiegend aus dem Anstieg langfristiger Bankdarlehen infolge der Umfinanzierungen im Bereich Immobilien und Schiffe. Diese Umfinanzierungen in Höhe von 6,5 Mio. EUR führen zu einem Anstieg der langfristigen Bankdarlehen in Höhe von 5,3 Mio. EUR. Weiterhin ist erstmalig in den langfristigen finanziellen Schulden ein Genussrecht in Höhe von 2,2 Mio. EUR passiviert. Diesem Anstieg steht ein Rückgang der passiven latenten Steuern in Höhe von 3,6 Mio. EUR gegenüber. Ursächlich hierfür ist überwiegend die erstmals mögliche Saldierung weiter Teile passiver und aktiver latenter Steuern im Segment „Beta Systems“ (Effekt: 3,9 Mio. EUR). Die passiven latenten Steuern im Deutsche Balaton Konzern resultieren wie bereits im Vorjahr aus den Wertpapieren, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bilanziert sind, sowie auf die im Rahmen von Kaufpreisallokationen aufgedeckten und neubewerteten Vermögenswerte und Schulden im Wesentlichen in den Segmenten „Beta Systems“ und „CornerstoneCapital“. Darüber hinaus resultieren die steuerlichen Latenzen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten im Segment „Beta Systems“. Von den langfristigen finanziellen Schulden in Höhe von 16,6 Mio. EUR (Vj. 9,2 Mio. EUR) entfallen 13,4 Mio. EUR (Vj. 8,1 Mio. EUR) auf Bankdarlehen. Diese sind im Jahr 2017 in Höhe von 7,1 Mio. EUR, 2018 in Höhe von 2,5 Mio. EUR, 2019 in Höhe von 0,7 Mio. EUR sowie 2020 in Höhe von 3,2 Mio. EUR fällig. Die jährlichen Zinssätze für die langfristigen Bankdarlehen bewegen sich zwischen 1,25 % und 6,13 %. Der Bilanzposten Leistungen an Arbeitnehmer mit 4,1 Mio. EUR (Vj. 4,4 Mio. EUR) betrifft überwiegend Pensionsrückstellungen bei der EppsteinFOILS GmbH & Co KG und der Beta Systems Software AG sowie deren Tochterunternehmen HORIZONT Software GmbH im Rahmen betrieblicher Versorgungszusagen. Der Rückgang im Berichtsjahr in Höhe von 0,3 Mio. EUR resultiert insbesondere aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Auszahlungen an Pensionäre. ![]() ![]() Das kurzfristige Fremdkapital betrug zum Stichtag 90,1 Mio. EUR und lag damit 13,5 Mio. EUR oberhalb des Vorjahreswerts. Die Veränderung resultiert aus einem Anstieg der kurzfristigen finanziellen Schulden in Höhe von 8,1 Mio. EUR insbesondere des Mutterunternehmens Deutsche Balaton AG (Effekt 5,7 Mio. EUR), der in direktem Zusammenhang mit dem Anstieg der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sowie den sonstigen Forderungen steht. Weiterhin haben sich die kurzfristigen finanziellen Schulden aufgrund von Akquisitionen des Teilkonzerns Infoniqa Payroll gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. EUR erhöht. Aus dem Anstieg der Umsatzerlöse der Infoniqa SQL AG sowie des Teilkonzerns Infoniqa Payroll resultiert zudem ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten, der überwiegend erhaltene Zahlungen aus zeitlich abgegrenzten Wartungsverträgen der IT-Unternehmen widerspiegelt, hat sich von 13,3 Mio. EUR auf 16,0 Mio. EUR erhöht. Der Anstieg geht einher mit dem gestiegenen Geschäftsvolumen des Segments „Beta System“ (Effekt 1,7 Mio. EUR) und der beiden IT-Unternehmen im Segment „CornerstoneCapital (Effekt 1,0 Mio. EUR). Die sonstigen Schulden und laufenden Steuerschulden haben sich gegenüber dem Berichtsjahr nur unwesentlich geändert. Das Verhältnis der Veränderung der Bilanzsumme des Deutsche Balaton Konzerns zur Veränderung des Eigenkapitals führt zu einer Reduktion der Eigenkapitalquote um 1,9 % auf 67,8 %. Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter haben sich von 26,5 Mio. EUR auf 32,3 Mio. EUR erhöht, sodass sich eine um Minderheitenanteile bereinigte Eigenkapitalquote von 64,7 % (Vj. 67,1 %) errechnen lässt. 4.5 Finanzlage des KonzernsZiele des Finanzmanagements (Finanzstrategie)Das Finanzmanagement der Deutsche Balaton dient der dauerhaften Sicherstellung der Liquidität im Konzern und der Schaffung einer jeweils angemessenen Eigenkapitalausstattung der Konzerngesellschaften. Wo dies möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, reduziert die Deutsche Balaton im Konzern finanzielle Risiken. Eine Konzerninnenfinanzierung stellt verschiedenen Konzerngesellschaften, teilweise in bestimmtem Umfang, Finanzmittel zur Verfügung, ohne einen konzerninternen Finanzausgleich herbeizuführen. Darüber hinaus erfolgt mit der Beta Systems Software AG seit dem Geschäftsjahr 2015 ein Cash-Pooling in der Art, dass die Beta Systems Software AG der Deutsche Balaton AG Liquidität für einen fest vereinbarten Zeitraum zur Verfügung stellt. Die Beta Systems Software AG erhält hierfür entsprechende Sicherheiten. Sofern seitens der Beta Systems Software AG ein Liquiditätsbedarf besteht, kann diese ebenfalls Liquidität im Rahmen des Cash-Poolings in Anspruch nehmen. Die Konzerninnenfinanzierung ermöglicht einzelnen Konzerngesellschaften oftmals eine einfachere Refinanzierung aus freien liquiden Mitteln der Konzernmuttergesellschaft. Langandauernde Bankverbindungen unterstützen den Zugang zu Finanzmitteln. Aktiver Einsatz von FinanzinstrumentenSofern notwendig, wird durch den aktiven Einsatz von Finanzinstrumenten in Fremdwährung der Einfluss von Preisveränderungen an den Währungsmärkten, die sich auf Liquiditätsströme und die Bewertung von in Fremdwährung bewerteten Vermögenswerten und Schulden auswirken können, auf das Konzernergebnis reduziert. Weiter erfolgen teilweise Absicherungen von Währungsrisiken aus in fremder Währung notierten Beteiligungen, ohne dass hier jedoch eine Fristenkongruenz von Anlagehorizont und Absicherungsgeschäft hergestellt wird. Die Absicherungsgeschäfte werden unter Wertgesichtspunkten und Markteinschätzungen vorgenommen. Außerdem werden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken bei einer Konzerngesellschaft bei langfristigen Darlehen teilweise Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, die jedoch nach IFRS kein Hedging darstellen. Die Überwachung und der Einsatz von Finanzinstrumenten erfolgen jeweils auf Ebene der lokalen Gesellschaften und werden somit nicht konzernweit gesteuert. Interne RichtlinienBei der Deutsche Balaton AG sind für Abläufe und Verantwortlichkeiten wesentlicher Vorgänge interne Richtlinien definiert. Es besteht außerdem ein grundsätzliches Vier-Augen-Prinzip sowie eine Trennung der Bereiche Finanzauszahlung und Buchhaltung. Jedoch verfügen die Vorstandsmitglieder über unbeschränkte Einzelzeichnungsberechtigungen bei den Geschäftsbanken. Die weiteren Konzerngesellschaften legen für ihren Bereich jeweils in eigener Verantwortung Richtlinien für die Ablauf- und Verantwortungsorganisation fest. NulldividendenpolitikDie bei der Deutsche Balaton AG verfolgte Nulldividendenpolitik unterstützt die Ziele des Finanzmanagements zum Eigenkapitalaufbau und zur Aufrechterhaltung einer größtmöglichen Unabhängigkeit. Vereinheitlichung der FinanzierungskonditionenZwar tritt der Konzern nach außen nicht vollständig als finanzielle Einheit auf, über eine Vereinheitlichung der Hausbanken bestimmter Konzernunternehmen konnte aber eine Optimierung der Bank- und Kreditkonditionen im Konzern sowie für die jeweiligen Einzelgesellschaften erreicht werden. Begebung einer längerfristigen Unternehmensanleihe geplantDie Deutsche Balaton AG plant, nachdem die letzte begebene Unternehmensanleihe im Geschäftsjahr 2013 vollständig und fristgerecht zurückbezahlt worden ist, zur weiteren Optimierung ihrer Finanzstruktur und langfristigen Sicherung des aktuellen Zinsniveaus die Begebung einer längerfristigen Unternehmensanleihe. Die Bedingungen am Kapitalmarkt für eine Publikumsplatzierung sind jedoch für die Deutsche Balaton AG, unter anderem aufgrund zu hoher Zinsen für Mittelstandsanleihen, weiter nicht attraktiv. Eine Platzierung von Unternehmensanleihen bei institutionellen Investoren ist für eine Beteiligungsgesellschaft schwierig. Cash-Pooling mit KonzernunternehmenWie vorstehend bereits erläutert, besteht zwischen der Deutsche Balaton AG und der Beta Systems Software AG ein Cash-Pooling-Vertrag. Hierdurch ist eine konzerninterne Optimierung des Finanzmanagements zwischen diesen beiden Gesellschaften erreicht worden und die Finanzierung mit Banken wurde reduziert. KapitalstrukturDie Kapitalstruktur der Deutsche Balaton ist von einem hohen Eigenkapitalanteil im Vergleich zu lang- und kurzfristigen Schulden geprägt. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die bestehende Kapitalstruktur zum 31. Dezember 2015: ![]() Die bilanzielle Nettoverschuldung im Deutsche Balaton Konzern hat sich aufgrund der Ausweitung der Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahr deutlich um 28,7 Mio. EUR auf 44,0 Mio. EUR erhöht (Vj. 15,3 Mio. EUR) und ermittelt sich durch die Saldierung der Finanzschulden in Höhe von 64,4 Mio. EUR (Vj. 48,9 Mio. EUR) mit den auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 20,4 Mio. EUR (Vj. 33,6 Mio. EUR). Die Fremdkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2015 bei 32,2 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % leicht erhöht. Die weiter deutlich über 50 % liegende Eigenkapitalquote verschafft dem Konzern im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung unverändert ein hohes Maß an Unabhängigkeit. Neben den aus dem laufenden Geschäft generierten Zahlungsmittelzuflüssen basiert die Finanzierung im Konzern aus der konzerninternen Finanzierung und auf von Banken in Form von Krediten zur Verfügung gestelltem Fremdkapital. Soweit Bankkredite zur Finanzierung von Investitionsvorhaben im Segment „Vermögensverwaltend“ eingesetzt werden, sind diese überwiegend als mit kurzfristiger Laufzeit aufgenommene Festkredite oder als Kontokorrentlinie vereinbart. Dabei orientiert sich der Zinssatz zumeist an den Geldmarktzinsen zuzüglich einer bonitätsabhängigen Marge. Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in operativ tätigen Einheiten sowie bei den Immobilienunternehmen werden in der Regel durch mittel- und langfristig laufende Bankkredite finanziert. Im Segment „Beta Systems“ kann aktuell aufgrund der hohen Eigenmittel vollständig auf eine langfristige Fremdfinanzierung verzichtet werden. Fälligkeitsanalyse der Restlaufzeiten der finanziellen SchuldenDie Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2015 gliedern sich wie folgt: scroll
Die Auszahlungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Kreditlinien bei unseren Geschäftsbanken betragen zum Bilanzstichtag 84.980 TEUR (Vj. 93.423 TEUR) und werden wie im Vorjahr zum Stichtag teilweise in Anspruch genommen. Die Zinssätze für Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten orientieren sich an den Geldmarktsätzen. Der von der Gesellschaft zu zahlende Aufschlag auf die Geldmarktsätze beträgt in der Regel 100 bis 235 Basispunkte. Darüber hinaus bestehen kurzfristige Festzinsrahmenkredite mit Zinssätzen zwischen 0,25 % bis 9,85 % (Vj. 1,00 % bis 9,85 %), die jedoch nicht notwendigerweise ausgenutzt sind. Fällige Darlehen und Kreditlinien wurden durch Anschlussverträge verlängert. LiquiditätDie Finanzlage der Deutsche Balaton befindet sich in guter Verfassung. Die Deutsche Balaton konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. Der vorhandene Liquiditätsbestand reicht zur Finanzierung der Investitionsvorhaben und zur Deckung der laufenden Kosten aus. Bei der Betrachtung der Zahlungsströme im Konzern ist zu berücksichtigen, dass das Beteiligungsgeschäft den Konzern weiterhin wesentlich prägt. Rückflüsse aus Investitionen, welche die Mittelzuflüsse wesentlich bestimmen, erfolgen zeitlich unregelmäßig und sind kaum plan- und vorhersehbar. Die Cashflows entwickeln sich daher ebenso wie das Konzernjahresergebnis unregelmäßig. Ausgehend von einem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Gewinn in Höhe von – 4,3 Mio. EUR (Vj. – 2,6 Mio. EUR) hat sich der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 2015 mit 16,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht (Vj. – 4,7 Mio. EUR). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einzahlungen aus dem Verkauf von kurzfristigen Finanzinstrumenten sowie die Auszahlungen aus dem Kauf von kurzfristigen Finanzinstrumenten dem Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit zugerechnet sind, während die Einzahlungen aus dem Verkauf von langfristigen Wertpapieren und AtEquity-Beteiligungen in dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthalten sind. Gegenüber dem Vorjahr ist der Cashflow aus Investitionstätigkeit mit – 46,8 Mio. EUR deutlich negativ (Vj. 5,7 Mio. EUR). Die Einzahlungen aus Abgängen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten liegen mit 25,0 Mio. EUR deutlich unterhalb des Vorjahreswerts von 59,2 Mio. EUR. Der Rückgang ist auf die geringere Anzahl von Verkäufen von Finanzanlagen im Segment „Vermögensverwaltend“ zurückzuführen. Cashflow reduzierend wirken Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 7,8 Mio. EUR (Vj. 11,7 Mio. EUR) insbesondere infolge des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten im Segment „CornerstoneCapital“. Weiterhin reduzieren die Auszahlungen für die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 62,7 Mio. EUR (Vj. 33,8 Mio. EUR) den Investitions-Cashflow. Hiervon entfallen auf Investitionen in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 19,1 Mio. EUR (Vj. 5,2 Mio. EUR) und in Finanzanlagen 36,1 Mio. EUR (Vj. 24,3 Mio. EUR). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erhöht sich von – 7,6 Mio. EUR auf 17,4 Mio. EUR aufgrund einer Ausweitung von kurz- und langfristigen Krediten. Innerhalb der Gesamtfinanzierung verfügte der Deutsche Balaton Konzern zum Jahresende 2015 trotz der deutlichen Investitionen über eine ausreichende Liquidität. Der Bestand an liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag betrug 20,4 Mio. EUR (Vj. 33,6 Mio. EUR). Die ausführliche Konzern-Kapitalflussrechnung wird im Konzernabschluss dargestellt. Neben den bestehenden und in Anspruch genommenen Krediten stehen der Deutsche Balaton außerdem weitere Kreditlinien bei Kreditinstituten mit einem Volumen von 24,2 Mio. EUR (Vj. 49,9 Mio. EUR) zur Verfügung, wobei in dem vermögensverwaltenden Segment die Inanspruchnahmemöglichkeit durch den Wert der beleihungsfähigen Wertpapiere begrenzt sein kann. Als weitere Liquiditätsquellen dienen zukünftige Mittel-zuflüsse aus der Geschäftstätigkeit sowohl im operativen Bereich wie auch im Beteiligungsgeschäft. Die Finanzierung der einzelnen Konzerngesellschaften erfolgt überwiegend dezentral, wenngleich die Konzernobergesellschaft die Einzelgesellschaften bei Bedarf unterstützt. InvestitionenInvestitionen erfolgen in als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, assoziierten Unternehmen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Diese haben sich im Berichtsjahr mit 62,8 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (Vj. 33,8 Mio. EUR) deutlich erhöht. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen belaufen sich auf 7,8 Mio. EUR (Vj. 11,7 Mio. EUR) und betreffen überwiegend die Investitionen im Teilkonzern Payroll. Die Unternehmenserwerbe entfallen mit 1,2 Mio. EUR auf die Erwerbe der wSwipe mobile solutions GmbH und die Erwerbe der Unternehmen der Infoniqa Payroll Holding GmbH und sind gegenüber dem Vorjahreswert von 7,3 Mio. EUR deutlich reduziert. Aufgrund der Besonderheiten des Beteiligungsgeschäfts, bei dem Investitionen oftmals vor einem mehrjährigen Erwartungshorizont erfolgen, ist die Entwicklung des Cashflows aus Investitionstätigkeit nur beschränkt aussagekräftig. Von den Zugängen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, assoziierten Unternehmen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten entfallen 36,1 Mio. EUR auf das Segment „Vermögensverwaltend“ für Investitionen in Wertpapiere des Anlagevermögens und 19,1 Mio. EUR auf den Erwerb von Immobilien in diesem Segment. Investitionen in Höhe von 7,5 Mio. EUR sind für den Erwerb langfristiger Forderungen überwiegend von Beteiligungsunternehmen aufgewendet worden. 4.6 Ertragslage der KonzernsegmenteIm Rahmen der nachfolgenden Darstellung wird auf die Ertragslage der Segmente eingegangen. Diese Darstellung ist zusammen mit der Segmentberichterstattung in den Notes zu sehen. KonzernsegmenteSegment „Vermögensverwaltend“Das Segment „Vermögensverwaltend“ beinhaltet alle Unternehmen des Deutsche Balaton Konzerns, die nach einem langfristigen Vermögensaufbau voraussichtlich zeitlich befristet im Segment „Vermögensverwaltend“ gehalten werden und deren Ziel es ist, eine angemessene Kapitalverzinsung zu erwirtschaften, und nicht einem anderen Segment zugeordnet sind. Die Entwicklung im Segment „Vermögensverwaltend“ war im Geschäftsjahr 2015 entgegen der Vorjahre weniger durch Beteiligungsverkäufe geprägt. Stattdessen erfolgten Investitionen insbesondere in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Desinvestitionen erfolgten weiter bei zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren. Die Finanzierung der Investitionen ist durch das im Geschäftsjahr 2015 eingeführte Cash-Pooling mit der Beta Systems Software AG, einer gestiegenen langfristigen und kurzfristigen Finanzierung sowie aus vorhandener Liquidität erfolgt. Das Segmentergebnis (Ergebnis vor Ertragsteuern) liegt mit -6,3 Mio. EUR um 8,3 Mio. EUR unterhalb des Vorjahres. Die Ergebnisverschlechterung ist auf einen deutlichen Rückgang in Höhe von 17,6 Mio. EUR der Erträge aus dem Verkauf und der Bewertung von langfristigen und kurzfristigen Wertpapieren zurückzuführen. Konnte im Vorjahr noch ein Ertrag in Höhe von 27,9 Mio. EUR erzielt werden, wurden im Geschäftsjahr 2015 lediglich 10,4 Mio. EUR generiert. Die Erträge des Vorjahres waren insbesondere durch den Verkauf der Aktien der Nemetschek SE, der aleo solar AG sowie der Gentherm Inc. bestimmt, aus denen Erträge in Höhe von 17,5 Mio. EUR erzielt werden konnten. Dem steht im Geschäftsjahr 2015 im Wesentlichen der Ertrag aus dem Verkauf der verbleibenden Anteile an der Nemetschek SE in Höhe von 4,8 Mio. EUR gegenüber. Kompensiert wird der Rückgang der Erträge einerseits durch verminderte Wertminderungen auf kurz- und langfristige Wertpapiere, insbesondere aufgrund rückläufiger Wertminderungen auf Unternehmen mit operativem Geschäft in China. Die Wertminderungen auf kurz- und langfristige Wertpapiere haben sich gegenüber dem Vorjahr um 7,8 Mio. EUR auf 18,0 Mio. EUR reduziert, wesentlichen Anteil mit 11,4 Mio. EUR hatten dennoch die Unternehmen mit operativem Geschäft in China. Die Finanzerträge konnten um 2,9 Mio. EUR auf 15,9 Mio. EUR erhöht werden. Hierin ist insbesondere der Ergebnisbeitrag der CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH aus der erfolgreichen Veräußerung der Human Solutions GmbH mit 7,6 Mio. EUR enthalten. Die Ertragsverteilung, bezogen auf die Summe der Erträge in Höhe von 42,5 Mio. EUR (Vj. 50,3 Mio. EUR), stellt sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar: ![]() Wie vorstehend erläutert, wird die Höhe der Erträge in diesem Segment aufgrund der Dominanz der Deutsche Balaton AG durch die sonstigen betrieblichen Erträge bestimmt, wenngleich diese im Geschäftsjahr 2015 von 29,6 Mio. EUR auf 13,5 Mio. EUR deutlich gesunken sind. Die gegenüber dem Vorjahr rückläufigen sonstigen betrieblichen Erträge sind auf geringere Erträge aus Wertpapierverkäufen seitens der Deutsche Balaton AG und der im Geschäftsjahr 2014 erfolgreichen Realisierung einer mit einem Abschlag angekauften Forderung zurückzuführen, aus der ein Ertrag in Höhe von 5,0 Mio. EUR erzielt wurde. Der Anstieg der Umsatzerlöse von 7,7 Mio. EUR auf 13,1 Mio. EUR ist im Wesentlichen auf die Immobilienverkäufe der CARUS AG (Effekt: 8,8 Mio. EUR) zurückzuführen. Dem steht infolge der unterjährigen Entkonsolidierung der Fortuna Maschinenbau Holding AG im Geschäftsjahr 2014 ein Rückgang der Umsatzerlöse (Effekt: – 5,4 Mio. EUR) gegenüber, der durch die Erstkonsolidierung der HOFFMANN HANDELS AG (Effekt: 1,4 Mio. EUR) und durch den erstmaligen Einbezug der MS “Active“ GmbH & Co. KG über einen Zeitraum von zwölf Monaten (Effekt: 1,1 Mio. EUR) zum Teil kompensiert wird. Die Finanzerträge haben sich von 13,0 Mio. EUR auf 15,9 Mio. EUR erhöht. Neben dem Periodenergebnis der CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH in Höhe von 7,6 Mio. EUR, das im Wesentlichen aus dem Verkauf der Human Solutions GmbH resultiert und infolge des Gewinnabführungsvertrages im Finanzergebnis der Deutsche Balaton AG ausgewiesen wird, sind zudem Dividendenerträge von überwiegend börsennotierten Unternehmen enthalten. Weiterhin resultieren die Zinserträge überwiegend aus Anleihen und Genussrechten. Der Ertrag des Vorjahres in Höhe von 13,0 Mio. EUR war durch den Verkauf der Qualifikation Star GmbH (Effekt 5,6 Mio. EUR) geprägt. Die Qualifikation Star GmbH wurde ebenso wie die Human Solutions GmbH durch Unternehmen des Segments „CornerstoneCapital“ gehalten, das Periodenergebnis der veräußernden Gesellschaft jedoch der Deutsche Balaton AG und somit dem Segment „Vermögensverwaltend“ zugeordnet. Den Erträgen stehen insbesondere sonstige betriebliche Aufwendungen entgegen. Nachfolgende Darstellung zeigt den Anteil der einzelnen Aufwandsposten an den gesamten Aufwendungen in Höhe von 48,8 Mio. EUR (Vj. 48,4 Mio. EUR) im Segment „Vermögensverwaltend“. ![]() Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 8,7 Mio. EUR entfallen überwiegend auf den Verkauf der Immobilien der CARUS AG und sind ursächlich für den Anstieg dieses Postens um 5,7 Mio. EUR. Zu der Veränderung haben weiterhin gegenläufig die Entkonsolidierung der Fortuna Maschinenbau Holding AG (Effekt: -3,0 Mio. EUR) sowie die Erstkonsolidierung der HOFFMANN HANDELS AG (Effekt: 1,4 Mio. EUR) beigetragen. Die Verluste aus assoziierten Unternehmen sind gegenüber dem Vorjahr von -2,9 Mio. EUR auf -4,3 Mio. EUR angestiegen. Diese Entwicklung ist überwiegend auf planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bei einem Start-up-Unternehmen in Höhe von 3,0 Mio. EUR und den negativen Ergebnisbeitrag eines weiteren Start-up-Unternehmens in Höhe von 1,1 Mio. EUR zurückzuführen. Der Rückgang der Zuwendungen an Arbeitnehmer von 4,2 Mio. EUR auf 2,3 Mio. EUR ist auf die Entkonsolidierung der Fortuna Maschinenbau Holding AG (Effekt -2,3 Mio. EUR) zurückzuführen. Diesem Rückgang steht ein Anstieg des Personalaufwands infolge des Aufbaus von Personal beim Mutterunternehmen Deutsche Balaton AG (Effekt 0,4 Mio. EUR) gegenüber. In Bezug auf das Geschäftsvolumen des Segments „Vermögensverwaltend“ sind die gesamten Personalaufwendungen weiterhin als gering zu einzustufen. Die Finanzierungsaufwendungen (vor Konsolidierungseffekten) sind mit 1,4 Mio. EUR nahezu unverändert zum Vorjahr (Vj. 1,5 Mio. EUR). Hierin enthalten ist die Verlustübernahme eines Tochterunternehmens, mit dem ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vj. 0,7 Mio. EUR) sowie der Zinsaufwand in Höhe von 0,1 Mio. EUR aus dem Cash Pooling mit der Beta Systems Software AG. Der Finanzaufwand aus Fremdfinanzierung hat sich insbesondere aufgrund eines Einmaleffektes im Vorjahr rückläufig entwickelt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 0,9 Mio. EUR sind weiterhin für das Segment nicht wesentlich und entfallen auf planmäßige Abschreibungen der Immobilien der Deutsche Balaton Immobilien I AG sowie auf den Schüttgutfrachter der MS „Actice“ GmbH & Co. KG. Weiterhin ist in den Abschreibungen eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 0,2 Mio. EUR auf die Technologie eines Start-Up-Unternehmens enthalten. Die Verteilung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 31,3 Mio. EUR (Vj. 36,3 Mio. EUR) stellt sich wie folgt dar: ![]() Die Wertminderungen auf langfristige Wertpapiere in Höhe von 15,5 Mio. EUR (Vj. 22,4 Mio. EUR) entfallen mit 11,4 Mio. EUR (Vj. 18,6 Mio. EUR) auf Anteile an Unternehmen, deren operative Tätigkeit in China stattfindet. Die Wertminderungen auf kurzfristige Wertpapiere betragen 2,6 Mio. EUR (Vj. 3,4 Mio. EUR). Die Wertminderungen auf Forderungen betragen 6,4 Mio. EUR (Vj. 3,7 Mio. EUR). Diese resultieren mit 2,5 Mio. EUR auf Wertberichtigungen auf Gesellschafterdarlehen an assoziierte Unternehmen. Weitere 1,5 Mio. EUR betreffen eine Genussrechtsvereinbarung. Die weiteren Wertberichtigungen entfallen überwiegend auf Stückzinsforderungen auf Anleihen sowie auf ausgereichte Darlehen. Insgesamt beläuft sich das Segmentvorsteuerergebnis im Geschäftsjahr 2015 somit auf -6,3 Mio. EUR (Vj. 1,9 Mio. EUR). Die Veränderung ist im Berichtsjahr durch den Rückgang der Erträge aus dem Verkauf und der Bewertung von langfristigen und kurzfristigen Wertpapieren von 27,9 Mio. EUR auf 10,4 Mio. EUR gekennzeichnet. Das Segmentvermögen ist von 250,7 Mio. EUR auf 297,4 Mio. EUR gestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf Wertsteigerungen und Investitionen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte (Effekt 31,5 Mio. EUR) sowie auf Investitionen der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Effekt: 19,6 Mio. EUR) zurückzuführen. Weiterhin haben die getätigten Investitionen in verbundene Unternehmen (Effekt: 7,5 Mio. EUR) hierzu beigetragen. Dem steht ein Rückgang der Anteile an assoziierten Unternehmen in Höhe von 3,2 Mio. EUR sowie der zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere in Höhe von 7,5 Mio. EUR gegenüber. Die Investitionen in die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden überwiegend in eine Gewerbeimmobilie in Frankfurt am Main getätigt, die zu einer Wohnimmobilie umgebaut werden soll. Zudem wurde eine Gewerbeimmobilie in Ruanda fertiggestellt, die langfristig vermietet wird. Investitionen in verbundene Unternehmen sind im Berichtsjahr in die CornerstoneCapital II AG & Co. KG sowie im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung in die Beta Systems Software AG erfolgt. Investitionen in Höhe von 2,8 Mio. EUR erfolgten in drei Start-up-Unternehmen, die im Bereich E-Commerce, Systemgastronomie und Dating-App tätig sind. Neben diesen Investitionen ist der Anstieg der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zudem auf Investitionen in börsennotierte Wertpapiere zurückzuführen. Der Großteil dieser Investitionen ist auf wenige Wertpapiere in unterschiedlichen Branchen zurückzuführen. Beispielsweise sind in eine börsennotierte Beteiligungsgesellschaft 3,4 Mio. EUR und in ein Biotech-Unternehmen 4,1 Mio. EUR investiert worden. Der Anteil an einem Aktienfonds, der in Nebenwerte investiert, wurde um 5,0 Mio. EUR erhöht und 3,4 Mio. EUR wurden investiert in börsennotierte Aktien und Anleihen eines Finanzinvestors für Gewerbeimmobilien. In durch das Bundesland Kärnten besicherte Anleihen sind Investitionen in Höhe von 2,8 Mio. EUR getätigt worden und in ein auf Elektronik und Sicherheitstechnik spezialisiertes Technologieunternehmen 2,4 Mio. EUR. Des Weiteren wurden einzelne Positionen börsennotierter Unternehmen ausgebaut und Investitionen in aus Sicht des jeweiligen Vorstands unterbewertete börsennotierte Wertpapiere getätigt. Bezogen auf das Wertpapierportfolio des Segments „Vermögensverwaltend“ haben diese Investitionen jedoch nicht zu einer wesentlichen Veränderung beigetragen. Neben den Investitionen haben zudem Börsenkurssteigerungen zu einem Anstieg der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte beigetragen. Der überwiegende Anteil dieser Kurssteigerungen entfällt wiederum nur auf wenige Wertpapiere. Die Anteile an einem Beteiligungsunternehmen sind um 1,7 Mio. EUR gestiegen, argentinische Staatsanleihen um 2,5 Mio. EUR und die Aktien eines FinTech-Unternehmens um 12,9 Mio. EUR. Der Rückgang der zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere ist insbesondere auf die Verkäufe der Anteile an zwei börsennotierten Wertpapieren in Summe in Höhe von 12,1 Mio. EUR zurückzuführen. Diesen Desinvestitionen stehen Zugänge in Form der Anleihe eines assoziierten Unternehmens, Aktien eines Biotech-Unternehmens sowie eines Bergbau- und Rohstoffunternehmens mit den Schwerpunkten Kali- und Salzförderung entgegen. Des Weiteren wurden diverse Investitionen im Umfang von wenigen Zehn- bis Hunderttausend Euro in Unternehmen verschiedenster Branchen getätigt. Die Veränderung der assoziierten Unternehmen ist auf die außerplanmäßigen Wertberichtigungen eines Start-Up-Unternehmens in Höhe von 2,1 Mio. EUR aufgrund des nicht eingetretenen Geschäftserfolgs sowie auf planmäßige Wertberichtigungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte in Höhe von 1,0 Mio. EUR zurückzuführen. Weiter ist der Ergebnisbeitrag der assoziierten Unternehmen mit 1,1 Mio. EUR negativ und wird insbesondere durch die negativen Ergebnisse eines Start-Up-Unternehmens (Effekt 1,1 Mio. EUR) und eines Unternehmens, das Ende des Berichtsjahres den operativen Start vollzogen hat (Effekt 0,5 Mio. EUR), negativ belastet. Die Segmentschulden haben sich, insbesondere durch einen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aufgrund der Einführung des Cash-Pooling sowie einem Anstieg lang- und kurzfristiger finanzieller Schulden, von 40,2 Mio. EUR auf 77,6 Mio. EUR erhöht. Wenngleich aufgrund der Umstellung der Segmente im Geschäftsjahr 2015 keine Prognose für das Segment „Vermögensverwaltend“ im Vorjahr erstellt wurde, ist das Geschäftsjahr 2015 mit dem erreichten Segmentergebnis vor Ertragsteuern von -6,3 Mio. EUR, nach Ertragsteuern -5,7 Mio. EUR sowie unter Berücksichtigung der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 8,9 Mio. EUR nicht zufriedenstellend abgeschlossen worden. Die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG, bereinigt um Kapitalmaßnahmen und den Erwerb eigener Aktien, beträgt 4,2 % und liegt damit unterhalb der hergeleiteten Prognose einer Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG von 5 % bis 10 %. Segment „Beta Systems“Zum 31. Dezember 2014 hat die Beta Systems Software AG die HORIZONT Software GmbH sowie ihr Tochterunternehmen erstmalig konsolidiert. Aus diesem Grund ist eine Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Segment „Beta Systems“ nur eingeschränkt möglich. Die Deutsche Balaton AG hält zum Ende des Geschäftsjahres unmittelbar einen Anteil von 52,6 % an der Beta Systems Software AG. Im Segment „Beta Systems“ sind die Umsatzerlöse mit 46,4 Mio. EUR (Vj. 34,7 Mio. EUR) deutlich angestiegen. Die signifikante Verbesserung resultiert in Teilen aus dem Zukauf der HORIZONT Software GmbH, auf die ein Umsatzvolumen von 5,1 Mio. EUR entfällt. Auch bereinigt um den Zukauf der HORIZONT Software GmbH verlief die Entwicklung positiv. Die Umsatzerlöse der Beta Systems Software AG mit ihren Tochterunternehmen (um den Umsatz der HORIZONT Software GmbH bereinigt) sind um 6,7 Mio. EUR angestiegen. ![]() Unverändert gegenüber dem Vorjahr sind die Wartungserlöse mit 24,1 Mio. EUR (Vj. 20,0 Mio. EUR) größter Bestandteil der Umsatzerlöse. Der Anstieg ist überwiegend auf den erstmaligen Einbezug der HORIZONT Software GmbH zurückzuführen. Der Anteil der Lizenzerlöse konnte durch die Einführung der neuen Produktgeneration „Discovery“ sowie durch Neugeschäft mit Produkten aus dem Bereich Identity Access Management überproportional von 8,0 Mio. EUR auf 14,3 Mio. EUR gesteigert werden. Die Serviceerträge haben sich auf 8,2 Mio. EUR um 1,4 Mio. EUR erhöht. Der Anstieg steht überwiegend im Zusammenhang mit der Einführung von Produkten aus dem Bereich Identity Access Management und daraus resultierenden Consultingleistungen. Aufgrund des Geschäftsmodells des Segments „Beta Systems“ sind die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe weitestgehend losgelöst von der Umsatzentwicklung des Segments. Die Erbringung der Leistungen zur Erzielung der Umsatzerlöse erfolgt überwiegend durch eigene Mitarbeiter. Der Zukauf von bezogenen Leistungen, insbesondere der Zukauf von Personal bei Subunternehmern oder freien Mitarbeitern für Kundenprojekte, ist im Geschäftsjahr konstant gehalten worden. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind durch einen leichten Rückgang der Royalty Fees um 0,1 Mio. EUR auf 2,6 Mio. EUR reduziert worden. Die Veränderung des Personalaufwands von 21,3 Mio. EUR auf 25,1 Mio. EUR resultiert in weiten Teilen aus dem Zukauf der HORIZONT Software GmbH. In dem Anstieg spiegeln sich die Löhne und Gehälter der HORIZONT Software GmbH sowie der Aufwand aus den vertraglich vereinbarten Earn-Out-Regelungen wider. Bereinigt um diesen Effekt ist der Personalaufwand hier leicht angestiegen. Ursache hierfür ist der im Vorjahr vollzogene Personalaufbau, der aufwandsseitig erstmals das volle Geschäftsjahr belastet. Hinzu kommen Aufwendungen für Personalrückstellungen. Entgegengesetzt wirken sich rückläufige Bonuszahlungen aus. Der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge stieg gegenüber dem Vorjahr in Folge des Zukaufs der HORIZONT Software GmbH von 10,7 Mio. EUR auf 11,1 Mio. EUR an. Dem stehen Einsparungen insbesondere im Bereich der Infrastrukturkosten gegenüber. Bereinigt um den Zukauf der HORIZONT Software GmbH konnten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge trotz der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Holding-Struktur gesenkt werden. Der Anstieg der Abschreibungen um 1,9 Mio. EUR auf 3,0 Mio. EUR ist zurückzuführen auf die planmäßigen Abschreibungen auf die im Zuge der Kaufpreisallokation der HORIZONT Software GmbH aktivierten Vermögenswerte und die außerplanmäßigen Abschreibungen zweier immaterieller Vermögenswerte (Effekt 0,9 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung eines leicht unter Vorjahresniveau liegenden Finanzergebnisses in Höhe von 0,1 Mio. EUR, das sich aus dem Ertrag aus der Aufzinsung einer langfristigen Forderung im Vorjahr ergeben hat, ergibt sich ein gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessertes Segmentergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von 4,8 Mio. EUR (Vj. − 0,9 Mio. EUR). Bei einem Segmentvermögen von 70,3 Mio. EUR (Vj. 58,8 Mio. EUR) belaufen sich die Segmentschulden auf 22,8 Mio. EUR (Vj. 21,8 Mio. EUR). Die Veränderung des Segmentvermögens ist auf die Einzahlungen aus der durch die Hauptversammlung am 16. April 2015 beschlossenen Kapitalerhöhung sowie den erwirtschafteten Cashflow zurückzuführen. Für das Segment haben wir auf Basis unserer Erwartungshaltung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses 2014 für das kommende Jahr deutlich steigende Umsätze auf 43 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis zwischen 1,0 und 2,0 Mio. EUR erwartet. Sowohl die Umsatzerlöse als auch das bereinigte operative Ergebnis konnten mit 46,4 Mio. EUR bzw. 4,9 Mio. EUR die Prognose deutlich übertreffen. Segment „CornerstoneCapital“Im Segment „CornerstoneCapital“ ist ein wesentlicher Anteil der operativen Unternehmen des Deutsche Balaton Konzerns gebündelt. Hierbei handelt es sich um Mehrheits- sowie Minderheitsbeteiligungen, die durch Beteiligungsmanager überwacht werden. Die Entwicklung ist im Berichtsjahr von der erstmaligen Berücksichtigung der Ende Dezember 2014 durch die Infoniqa Payroll Gruppe erworbenen Vermögenswerte von der Softwaretechnik GmbH sowie den Zukäufen der LOGA- und LOGAV+-Produkte Anfang des Geschäftsjahres bestimmt. Des Weiteren hat der erfolgreiche Verkauf der Human Solutions GmbH die Segmenterträge beeinflusst, wenngleich der Ergebnisbeitrag im Segment „Vermögensverwaltend“ sichtbar ist. Der Anstieg der Umsatzerlöse von 62,9 Mio. EUR auf 73,5 Mio. EUR ist überwiegend auf einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse mit Handelswarenprodukten der Infoniqa SQL AG zurückzuführen. Hieraus hat sich ein Anstieg in Höhe von 11,0 Mio. EUR ergeben. Des Weiteren haben überwiegend die Zukäufe der Infoniqa Payroll Gruppe mit 2,0 Mio. EUR zu dem Anstieg der Umsatzerlöse beigetragen. Die nachfolgende Darstellung der Aufteilung der Umsatzerlöse spiegelt den hohen Anteil an IT-Unternehmen wider. Diese generieren typischerweise Umsätze im Bereich Lizenzen sowie in der Erbringung von Dienstleistungen, die wiederum auf die Erbringung von Wartungsleistungen aus erfolgten Softwareverkäufen zurückzuführen sind und in der Regel jährlich wiederkehrende Umsatzerlöse darstellen. Der Verkauf von Gütern spiegelt die Erlöse aus dem Warenverkauf der produzierenden Gesellschaften im Teilkonzern EppsteinFOILS und der Eltec Elektronik AG wider. Zudem sind hierunter die Umsatzerlöse mit Handelsware der Infoniqa SQL AG erfasst. ![]() Der deutliche Anstieg der Umsatzerlöse mit Handelswaren in Höhe von 7,4 Mio. EUR, der überwiegend auf wenige großvolumige Geschäfte zurückzuführen ist, hat den Rückgang der Umsatzerlöse der produzierenden Unternehmen überkompensiert. Die rückläufigen Umsatzerlöse der beiden produzierenden Unternehmen sind zum einen auf geringere Abnahmemengen, insbesondere bei einem Großkunden, sowie einen Rückgang des Absatzpreises aufgrund gesunkener Rohstoffpreise zurückzuführen. Absolut konnten sowohl die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen um 2,1 Mio. EUR wie auch die Umsatzerlöse aus Lizenzerträgen um 1,0 Mio. EUR gesteigert werden. Die Materialaufwandsquote ist gegenüber dem Vorjahr deutlich von 51,8 % auf 56,1 % gestiegen. Wie vorstehend erläutert, ist der prozentuale Anteil der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern infolge der Umsatzerlöse der Infoniqa SQL AG, die auf das Handelswarengeschäft zurückzuführen sind, angestiegen. Diese Umsatzerlöse gehen mit einer hohen Materialaufwandsquote einher. Der Anstieg der Umsatzerlöse aus Wartungsgeschäften, der mit einer geringen Materialaufwandsquote einhergeht, konnte diesen Anstieg nicht kompensieren. Infolge des hohen Anteils an Umsatzerlösen aus Lizenzen sowie insbesondere aus der Erbringung von Dienstleistungen bei den IT-Unternehmen, denen nicht zwingend ein Materialaufwand gegenübersteht, sowie starken Schwankungen von Umsatzerlösen im Bereich Handel ist eine Analyse der Materialaufwandsquote im Segment „CornerstoneCapital“ nur bedingt aussagefähig. Die Bestandsveränderungen, die im Vorjahr mit 0,8 Mio. EUR negativ waren, fallen zum 31. Dezember 2015 positiv aus und liegen bei 0,1 Mio. EUR. Der Verkauf des als At-Equity bilanzierten Unternehmens Human Solutions GmbH durch die CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH, aus der ein Ergebnisbeitrag in Höhe von 7,2 Mio. EUR erzielt wurde, ist ursächlich für die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 9,2 Mio. EUR (Vj. 6,4 Mio. EUR). Die Vorjahreszahlen waren durch den Verkauf der Qualification Star GmbH (Effekt 5,6 Mio. EUR) beeinflusst. Weiterhin resultiert infolge der Aufwertung des Schweizer Franken zum Euro Anfang des Geschäftsjahres 2015 ein Ertrag aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vj. 0,1 Mio. EUR). Der Aufbau des Personalbestandes, insbesondere in den IT-Unternehmen, hat zu dem Anstieg der Zuwendungen an Arbeitnehmer von 17,3 Mio. EUR auf 19,4 Mio. EUR geführt. Dies erfolgt einerseits vor dem Hintergrund, dass durch das zusätzliche Personal der Zukauf von externen Mitarbeitern reduziert werden kann, zum anderen hat der Zukauf weiterer Softwareprodukte des Teilkonzerns Infoniqa Payroll einen Aufbau des Mitarbeiterstamms mit sich gebracht. Der Anstieg der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen um 0,9 Mio. EUR auf 4,9 Mio. EUR entfällt auf höhere Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten immateriellen Vermögenswerte aus den Neuakquisitionen der Infoniqa Payroll Gruppe sowie auf die Abschreibungen infolge der Inbetriebnahme einer Maschine im Teilkonzern EppsteinFOILS. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Segments haben sich zum Bilanzstichtag von 8,6 Mio. EUR auf 8,2 Mio. EUR reduziert. Der Rückgang ist auf Sondereffekte im Vorjahr zurückzuführen, die auf Konzernebene konsolidiert wurden. Bereinigt um diese Sondereffekte sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen leicht angestiegen aufgrund höherer Marketing- und Vertriebsaufwendungen. Das Finanzergebnis als Saldo der Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen ist mit – 9,2 Mio. EUR (Vj. 0,6 Mio. EUR) deutlich negativ. Im Finanzierungsaufwand ist die Ergebnisabführung der CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH an die Deutsche Balaton AG in Höhe von 7,6 Mio. EUR enthalten. Die Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vj. 0,2 Mio. EUR) resultieren überwiegend aus Gesellschafterdarlehen, die an assoziierte Unternehmen ausgereicht sind. In dem Segment „CornerstoneCapital“ ist außerdem ein Ergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vj. 0,7 Mio. EUR) angefallen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist auf den unterjährigen Verkauf der Human Solutions GmbH sowie die im Vorjahr verkaufte Qualification Star GmbH zurückzuführen. Beide Unternehmen haben im Vorjahr zu einem Ergebnisanteil in Höhe von 1,2 Mio. EUR beigetragen, in diesem Geschäftsjahr beträgt der anteilige Ergebnisbeitrag der Human Solutions GmbH 0,2 Mio. EUR. Die ACTech GmbH und bis zum Abgang die Infoniqa HR Solutions GmbH konnten in Summe ihr Ergebnis gegenüber dem Vorjahr verbessern und tragen mit 0,4 Mio. EUR (Vj. − 0,3 Mio. EUR) bei. Das Segmentergebnis vor Ertragsteuern und Minderheitenanteilen hat sich im Vorjahresvergleich aufgrund der im Finanzergebnis ausgewiesenen Ergebnisabführung an die Deutsche Balaton AG mit einem Effekt von 7,6 Mio. EUR deutlich verschlechtert und liegt zum 31. Dezember 2015 bei 0,2 Mio. EUR (Vj. 7,3 Mio. EUR). Ohne die Gewinnabführung beträgt das Segmentergebnis 7,8 Mio. EUR und liegt demnach um 0,5 Mio. EUR über dem Vorjahresergebnis. Das Segmentvermögen hat sich insbesondere in den immateriellen Vermögenswerten infolge des Erwerbs von Produktrechten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen durch die Infoniqa Payroll Gruppe gegenüber dem Vorjahr auf 71,9 Mio. EUR (Vj. 60,7 Mio. EUR) erhöht. Diesem Anstieg der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 7,8 Mio. EUR steht ein Rückgang der Anteile an assoziierten Unternehmen um 2,4 Mio. EUR gegenüber der überwiegend auf den Verkauf der Human Solutions GmbH zurückzuführen ist. Aufgrund des erläuterten Anstiegs der Umsatzerlöse sowie aufgrund einer Kaufpreisforderung sind zudem die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 4,5 Mio. EUR angestiegen. Weiterhin hat die Ausreichung eines Intercompany Darlehens an die Deutsche Balaton AG in Höhe von 2,3 Mio. EUR zu der Veränderung des Segmentvermögens beigetragen. Die Segmentschulden sind mit 53,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen (Vj. 42,8 Mio. EUR). Korrespondierend zu dem Anstieg der Forderungen aus Lieferung und Leistung infolge der Umsatzerlössteigerung sind die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung um 3,0 Mio. EUR gestiegen. Die Akquisitionen der Infoniqa Payroll Gruppe haben zu einem Anstieg der kurz- und langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten geführt. Dem stehen planmäßige Tilgungen insbesondere der EppsteinFOILS gegenüber, sodass im Ergebnis ein Anstieg dieser Bilanzpositionen von 3,7 Mio. EUR resultiert. Mit dem Anstieg des Umsatzvolumens im Bereich Wartung geht der Anstieg des passiven Rechnungsabgrenzungspostens einher, der von 3,8 Mio. EUR auf 4,7 Mio. EUR angestiegen ist. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die die Kapitaleinzahlung der Deutsche Balaton AG darstellen, haben mit 2,5 Mio. EUR zu der Veränderung beigetragen. Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Infoniqa SQL AG und der Infoniqa Payroll Gruppe haben die Erwartungen gegenüber der ursprünglichen Planung für das Geschäftsjahr 2015 übertroffen. Demgegenüber konnten die ELTEC Elektronik AG und auch die Unternehmen der EppsteinFOILS Gruppe sowohl umsatzseitig als auch ergebnisseitig die Planung aufgrund ausbleibender Großaufträge und der fehlenden Marktreife eines Produkts nicht erreichen. Wesentliche negative Veränderungen der Auftragslage der in diesem Segment operativ tätigen Unternehmen sind uns nicht bekannt. Die Reichweite des Auftragsbestands der im Segment „CornerstoneCapital“ produzierenden Unternehmen deckt zum Bilanzstichtag einen Zeitraum von ein bis acht Monaten ab. Für das Segment sind wir im letzten Konzernabschluss für den Prognosezeitraum von jährlichen Umsätzen von 75 Mio. EUR bis 77 Mio. EUR und jährlichen EBIT-Beiträgen zwischen 3 Mio. EUR und 4 Mio. EUR ausgegangen. Das Umsatzziel wurde mit 73,5 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2015 leicht verfehlt und ist wie vorstehend erläutert auf die Unternehmen der EppsteinFOILS Gruppe sowie die ELTEC Elektronik AG zurückzuführen. Das prognostizierte EBIT wurde dagegen mit 8,9 Mio. EUR insbesondere durch den Verkauf der Human Solutions GmbH deutlich übertroffen. Bereinigt um den nicht prognostizierten Ertrag aus dem Verkauf und die nicht in der Prognose enthaltenen Abschreibungen auf in der Kaufpreisallokation aufgedeckte Vermögenswerte hat das Segment ein EBIT in Höhe von 3,9 Mio. EUR erreicht. 4.7 Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KonzernsFür die Deutsche Balaton AG wird die Höhe des Konzernergebnisses ganz wesentlich von den Verkäufen der Beteiligungen bestimmt. Infolge dessen schwankt das Konzernergebnis in Abhängigkeit der Anzahl und der Größe der verkauften Beteiligungen. Wertänderungen von börsennotierten Wertpapieren zeigen sich nicht notwendigerweise in der Entwicklung des Jahresergebnisses, sondern als Veränderung der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital. Die Entwicklung des Mutterunternehmens Deutsche Balaton AG, die in der Vergangenheit das Konzernergebnis wesentlich bestimmt hat, hat gegenüber den Vorjahren an Bedeutung für das Konzernergebnis verloren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Deutsche Balaton AG im Berichtsjahr lediglich ihre Anteile an der Nemetschek SE außerhalb des Deutsche Balaton Konzerns als wesentlichen Verkauf getätigt hat. Darüber hinaus wurden keine größeren Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen realisiert. Dies spiegelt sich im Konzernergebnis wider, da neben diesem Ertrag lediglich der Ertrag der CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH aus dem Verkauf ihrer Anteile an der Human Solutions GmbH das Konzernergebnis positiv beeinflusst. Wie im Konzernabschluss des Jahres 2014 unter „Unternehmensspezifische Beteiligungsrisiken“ erläutert, hat sich der Wertansatz der in Deutschland börsennotierten Unternehmen, deren operative Tätigkeit jedoch in China stattfindet, als nicht werthaltig herausgestellt. Die daraus resultierenden Wertberichtigungen haben das Konzernergebnis in 2015 um 11,4 Mio. EUR (Vorjahr 18,6 Mio. EUR) negativ belastet. Infolgedessen haben die Ergebnisse der operativ tätigen Unternehmen stärker zum Konzernergebnis beigetragen. Die produzierenden Unternehmen konnten dabei von der weiterhin positiven Wirtschaftsentwicklung im Geschäftsjahr 2015 nur bedingt profitieren, da die Prognosen verfehlt wurden, demgegenüber konnten die Unternehmen aus dem IT-Bereich die Prognosen übertreffen. Das Börsenjahr 2015, in dem der DAX um 10 % stieg, der M-Dax sich um mehr als 20 % verbesserte und der S-Dax um gut 25 % ansteigen konnte, war neben positiven Unternehmensmeldungen ganz wesentlich durch die Geldpolitik der EZB geprägt. Die EZB hatte im Januar 2015 mit der Ankündigung gigantischer Anleihekäufe einen Kursanstieg hervorgerufen mit der Folge, dass der DAX bis zum 10. April 2015 auf sein Jahreshoch von 12.374 Punkte anstieg, dieses Hoch jedoch nicht halten konnte. Die Aktienmärkte bewegten sich abwärts, als China im August die eigene Währung abwertete. In der Folge fiel der DAX bis September auf einen Jahrestiefstand von 9.427 Punkten. Bis Ende Dezember erfolgte eine Erholung auf 10.743 Punkte. Der Anstieg der Börsen im Geschäftsjahr 2015 ist in der Veränderung der Neubewertungsrücklage ersichtlich, die sich um 14,6 Mio. EUR erhöht hat. Dieser deutliche Anstieg überkompensiert den Konzernjahresfehlbetrag mit der Folge, dass die Veränderung des Konzerneigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG mit 10,6 Mio. EUR positiv ausfällt. Das Geschäftsjahr 2015 konnte, insbesondere durch den Verkauf der Beteiligung an der Human Solutions GmbH und der damit verbundenen Ergebnisauswirkungen, zeigen, dass bis zum Verkauf einer Beteiligung oder der Realisierung Vermögenswerte oftmals für das Konzernergebnis und das Konzerneigenkapital eine untergeordnete Bedeutung aufweisen und der Ertrag erst im Zeitpunkt der Veräußerung eines Vermögenswerts erzielt wird. Trotzdem ist das Konzernergebnis aus Sicht des Vorstands der Deutsche Balaton AG nicht vollumfänglich zufriedenstellend, was sich auch in der für den Konzern relevanten Steuerungsgröße der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals widerspiegelt. Dieses liegt im Jahresvergleich mit 10,8 Mio. EUR um 5,2 % über dem Vorjahreswert vom 31. Dezember 2014. Damit ist die im letzten Konzernabschluss abgegebene Prognose für den Deutsche Balaton Konzern, eine Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 5 % bis 10 % zu erzielen, nur knapp erreicht worden. Der Vorstand sieht die Deutsche Balaton zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts weiterhin in einer guten wirtschaftlichen Verfassung. Infolge der sehr positiven Vermögenslage und der hohen Eigenkapitalquote sind die Grundlagen für weitere Investitionen gegeben. Die Zusammensetzung des Konzerns, sowohl bezogen auf das Beteiligungsportfolio als auch auf die Konzernunternehmen, zeigt überwiegend gut aufgestellte Unternehmen mit Wachstumspotenzial. Gleichwohl sind weitere Beteiligungsabschreibungen möglich, wenngleich solche aktuell in wesentlichem Umfang nicht absehbar sind. 4.8 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenIn Kapitel 3.2 ist die für den Konzern verwendete Hauptsteuerungsgröße, die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals, definiert und dargestellt. Mit dem steigenden Eigenkapital im Konzern wird es jedoch schwieriger, dieses Ziel aufgrund eines Umfelds, in dem Investmentopportunitäten in begrenztem Umfang vorhanden sind, zu erreichen. Wie das Geschäftsjahr 2015 gezeigt hat, bestehen bei Investitionen nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, die dazu führen können, dass die Hauptsteuerungsgröße in einem Jahr nicht erreicht werden kann. Ebenfalls kann, trotz erfolgter Unternehmenswertsteigerung der gehaltenen Investitionen, aufgrund der Bilanzierungsregeln in einzelnen Jahren die Hauptsteuerungsgröße verfehlt werden, da kein Verkauf der bestehenden Investitionen erfolgte und somit die Unternehmenswertsteigerung nicht oder nur anteilig im IFRS-Eigenkapital enthalten ist. Aus diesem Grund erfolgt die Betrachtung der Steuerungsgröße mittelfristig über einen Zeitraum von fünf Jahren und einer durchschnittlichen jährlichen Zielgröße von 15 %. Die Tochtergesellschaften definieren über ihre jeweiligen Beteiligungsmanager eigene Leistungsindikatoren, die auf Ebene der Konzernmutter als Holding für die Steuerung des Konzerns und der Segmente keine Rolle spielen. Die Bestimmung der Indikatoren erfolgt dabei stets basierend auf der jeweiligen Branche, in der sich die Tochtergesellschaft befindet, und bezogen auf die individuelle Situation der operativ tätigen Gesellschaften. Darüber hinaus werden im Rahmen der Konzernsteuerung keine weiteren spezifischen Indikatoren eingesetzt. Der Nutzen und Sinn anderer Indikatoren als der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals rechtfertigt angesichts des stark diversifizierten und von dem Beteiligungsgeschäft geprägten Beteiligungsportfolios nicht den mit einer Ermittlung verbundenen Aufwand, der aus Sicht des Vorstands auch keinen Mehrwert schafft. 5 NachtragsberichtNachfolgende Ereignisse sind nach dem 31. Dezember 2015 eingetreten: Erwerb eigener AktienDie Deutsche Balaton AG hat am 11. Dezember 2015 ein Erwerbsangebot veröffentlicht und den Aktionären den außerbörslichen Erwerb von bis zu 100.000 Stück eigenen Aktien (entsprechend 0,86 % des Grundkapitals) der Deutsche Balaton AG bei einer angebotenen Gegenleistung von 11,15 Euro je Aktie angeboten. Die Annahmefrist des Erwerbsangebots endete am 8. Januar 2016. Im Rahmen des Erwerbsangebots wurden der Deutsche Balaton AG insgesamt 32.863 Aktien zum Erwerb angedient und damit erworben. Erwerb eigener AktienDer Vorstand der Deutsche Balaton AG hat am 14. April 2016 einen Aktienrückkaufbeschluss gefasst, bis zu weitere 111.111 Stück eigene Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu einem Erwerbspreis je Aktie in Höhe von 11,11 Euro zu erwerben. Die Annahmefrist des Erwerbsangebots endete am 10. Mai 2016. Im Rahmen des Erwerbsangebots wurden der Deutsche Balaton AG insgesamt 3.119 Aktien zum Erwerb angedient und damit erworben. Dio Deutsche Immobilien Opportunitäten AGDie Dio Deutsche Immobilien Opportunitäten AG hat am 29. Februar 2016 über eine neu gegründete Projektgesellschaft, an der sie 51 % der Anteile hält, einen Kaufvertrag über den Erwerb einer Gewerbeimmobilie in Straubing zu einem Kaufpreis von rund 41 Mio. EUR geschlossen. Hyrican Informationssysteme AGDie Deutsche Balaton AG führt unverändert zum Vorjahr verschiedene Klagen gegen die Hyrican Informationssysteme AG. Das Thüringer OLG hat mit Urteil vom 20. April 2016 das erstinstanzliche Urteil bestätigt und die im Dezember 2011 von der Hyrican Informationssysteme AG durchgeführte Barkapitalerhöhung und die im Januar 2012 erfolgte Sachkapitalerhöhung für nichtig erklärt. Es hat die Revision nicht zugelassen, doch ist das Urteil gegenwärtig noch nicht rechtskräftig. Mit der Barkapitalerhöhung, bei der die Aktionäre nicht bezugsberechtigt waren, wurden insgesamt 400.000 Stück neue Aktien ausgegeben und die Altaktionäre entsprechend verwässert. Die Aktien aus dieser Kapitalerhöhung hat ausschließlich das Vorstandsmitglied der Hyrican Informationssysteme AG, Michael Lehmann, erworben. Mit der Sachkapitalerhöhung hat das Vorstandsmitglied der Hyrican Informationssysteme AG, Michael Lehmann, seine eigene Gesellschaft, die Hyrisan Concepte und Systeme GmbH, Kindelbrück, unter Ausschluss des Bezugsrechts der übrigen Aktionäre gegen Ausgabe von 450.000 Stück weiteren neuen Aktien als Sacheinlage in die Hyrican Informationssysteme AG eingebracht und dadurch den Anteil der ausgeschlossenen Aktionäre nochmals verwässert. 6 Prognose-, Chancen- und Risikobericht6.1 PrognoseberichtUnsere Annahmen über die konjunkturelle Entwicklung und die Entwicklung der KapitalmärkteDer Internationale Währungsfonds (IWF) prognostizierte im Januar 2016 für das laufende Jahr ein zu erwartendes globales Wirtschaftswachstum von 3,4 %. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr (2015: 3,1 %) ein leichtes Plus dar. „Die Wachstumserwartungen scheinen konsequent zu fallen“, sagte IWF-Chefökonom Maurice Obstfeld auch mit Blick auf die längerfristige Entwicklung. Bereits beim Ausblick im Oktober hatte der IWF die Erwartungen nach unten korrigiert. Die größten Wachstumsrisiken sieht der IWF derzeit in der Wachstumsverlangsamung in China, der geldpolitischen Straffung in den USA gepaart mit einem starken Dollar sowie in einer möglichen Eskalation der bestehenden geopolitischen Spannungen. Deutschland hingegen wird nach IWF-Prognose stärker wachsen als bislang angenommen: Der IWF hat seine Vorhersage für dieses Jahr um 0,1 Punkte und für das nächste Jahr sogar um 0,2 Punkte aufgestockt. Der Fonds erwartet nun jeweils ein Wachstum in Höhe von 1,7 % in Deutschland. Die Lage im Euroraum schätzt der IWF ebenfalls leicht optimistischer ein als zuletzt. Für 2016 korrigierten die Ökonomen das erwartete Wachstum um 0,1 % auf 1,7 % nach oben. Für 2017 geht der Fonds von der gleichen Wachstumsrate aus. In China rechnet der IWF dagegen mit einer Wachstumsabschwächung von 6,9 % im Jahr 2015 über 6,3 % in 2016 bis hin auf 6,0 % in 2017. Der Vorstand der Deutsche Balaton AG erwartet, dass die Entwicklung der Kapitalmärkte 2016 weiterhin von den Notenbanken abhängig sein wird. Steigende Aktienkurse sind zu erwarten, sofern die EZB ihre Geldpolitik weiterhin lockert und die FED nur zögerlich die Zinsen erhöht. Auch im Falle einer nur zögerlichen Zinserhöhung durch die FED dürfte der Euro aufgrund der divergierenden Geldpolitik in Richtung Parität zum Dollar fallen. Dies käme den exportorientierten Unternehmen in der Eurozone zugute. Den kurssteigernden Aspekten stehen die Gewinne der Unternehmen gegenüber. Die deutschen Aktiengesellschaften schütten in 2016 voraussichtlich Rekorddividenden aus. Jedoch kann die Konjunkturabkühlung insbesondere in China dazu führen, dass weitere Rekordgewinne und aktuelle Gewinnerwartungen der Unternehmen nicht erreicht werden können. Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Einflüssen am Kapitalmarkt ist für 2016 weiterhin eine hohe Volatilität zu erwarten. Die Renditen an den Aktienmärkten werden voraussichtlich deutlich geringer ausfallen als in den Vorjahren. Die an den internationalen Rentenmärkten vorherrschenden niedrigen Renditen dürften auch das Jahr 2016 bestimmen. Der von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegte Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte notiert seit dem 16. März 2016 auf einem neuen Rekordtief von 0,00 %. Der von der Deutschen Bundesbank festgelegte Basiszins liegt unverändert seit dem 1. Januar 2015 bei – 0,83 %. Der durch die US-Notenbank für das Gebiet der USA festgelegte Leitzins liegt nach der Erhöhung der FED in 2015 innerhalb eines Rahmens von 0,25 % bis 0,50 % p. a. Eine weitere Leitzinserhöhung im April ist nicht auszuschließen, wenngleich innerhalb der Sitzung im März die Meinungen noch divergierten. Jedoch ist der Anstieg vermutlich erst dann zu erwarten, wenn die Wirtschaftsdaten weiterhin eine Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt signalisieren und die Inflationsrate sich in Richtung zwei Prozent entwickelt. Angesichts der für das laufende Jahr zu erwartenden niedrigen Zinsen und der weiterhin relativ extensiven Geldpolitik dürften die Renditen deutscher Bundesanleihen unverändert auf einem eher niedrigen Niveau verharren. Für die USA ist aufgrund der erwarteten weiteren Erhöhung des Zinsniveaus mit einem Anstieg der Renditen zu rechnen, historisch betrachtet bleiben diese jedoch sehr gering. Aufgrund der wirtschaftlichen Erholung in der Europäischen Union dürfte der Druck auf Anleihen der Peripheriestaaten, die Bestandteil der Europäischen Währungsunion sind, weiter nachlassen. Es gilt weiterhin, dass die Eurokrise noch nicht überstanden ist, wenngleich die Risiken leicht gesunken sind. Jedoch bleiben unter anderem die exorbitant hohe Schuldenlast Griechenlands und der fortdauernde Streit um Sparauflagen für Griechenland eine Gefahr für die Eurozone. Nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften bleibt die Nachfrage nach Beteiligungskapital infolge des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus und der guten Finanzierungsbedingungen weiterhin groß. Die niedrigen Zinsen lassen die Bewertungs-Multiples tendenziell ansteigen und fördern dadurch die Veräußerung von Unternehmen. Der Vorstand der Deutsche Balaton AG erwartet weiterhin eine Fortsetzung der weltweiten Niedrigzinspolitik. Das vorherrschende Niedrigzinsniveau sowie die aktuelle expansive Geldpolitik führen international zu einem großen Anlagedruck und weiterhin zu steigenden Investitionen in Aktien. Gewinnmitnahmen und negative ökonomische Nachrichten werden zu einer deutlichen Erhöhung der Volatilität der Aktienmärkte führen. Basis für unsere Annahmen sind unter anderem Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank und des Statistischen Bundesamts, Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute und sonstige allgemein zugängliche Informationen, zum Beispiel im Internet. Entwicklung des KonzernsIn diesem Umfeld agiert die Deutsche Balaton weiter als Beteiligungsholding und sieht sich nach wie vor trotz des im Geschäftsjahr 2015 erneut gestiegenen Einflusses der operativ tätigen Konzernunternehmen auf das Konzernergebnis nicht als Industrieholding. Der Unterschied zu einer Industrieholding liegt in der Ausrichtung des Geschäftsmodells. Während in der Industrieholding der Ausbau des operativen Geschäfts das Hauptziel darstellt, verfolgt die Deutsche Balaton hinsichtlich der operativen Konzernunternehmen nicht nur dieses Ziel, sondern in der Regel ein mittel- bis langfristiges Exit-Szenario. Die Planbarkeit des Erfolgs der Deutsche Balaton wird entscheidend von der Struktur als Beteiligungsgesellschaft geprägt. Wie in Kapitel 3.2 erläutert, besitzen die Ergebnisse einzelner Geschäftsjahre in diesem Modell nur eine begrenzte Aussagekraft und können insofern nur begrenzt für die Planbarkeit mittel- und langfristiger Erfolge herangezogen werden. So wie das Jahresergebnis 2015 von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt war, die sich im Jahresverlauf verändert haben, werden auch die zukünftigen Geschäftsjahre stark von nur schwer plan- und vorhersehbaren Faktoren mitbestimmt werden. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Verkaufs einer getätigten Investition, da in der Regel erst mit der Realisierung des Verkaufs die Veränderung im Eigenkapital erzielt wird. Aufgrund der zum Ende des Geschäftsjahres 2015 vorgenommenen Planungen der operativ tätigen Gesellschaften erwartet der Vorstand bei unverändertem Konsolidierungskreis für das laufende Geschäftsjahr 2016 moderat steigende Umsätze. Mittelfristig werden Umsatzsteigerungen insbesondere im Segment „CornerstoneCapital“ erwartet. Aufgrund des Umsatzanstiegs des Segments „Beta Systems“ im Geschäftsjahr 2015 wird das Umsatzwachstum in diesem Segment durch den Vorstand leicht rückläufig geplant. „Beta Systems“ hat sowohl die Umsatzprognose als auch die Prognose des bereinigten operativen Ergebnisses des vergangenen Jahres übertroffen. Die operativen Gesellschaften des Segments „CornerstoneCapital“ haben die Umsatzprognose leicht verfehlt, demgegenüber die Prognose des bereinigten operativen Ergebnisses erreicht. Der Prognosebericht ist entsprechend dem Risikobericht für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt. Es wird auf das in Kapitel 3.2 dieses Konzernlageberichts dargestellte Unternehmensziel verwiesen. Dieses gilt auch für den strategischen Planungszeitraum, der einen Zeitraum von fünf Jahren (Mittelfristzeitraum) umfasst. Prognosen für kürzere Zeiträume sind, wie erläutert, mit hohen Unsicherheiten behaftet. Über den mittelfristigen Prognosezeitraum können sich Schwankungen zwischen einzelnen Jahren ausgleichen. So kann trotz einzelner schlechter Jahre das mittelfristige Ziel erreichbar bleiben. Aus den operativen Konzernunternehmen der Segmente „Beta Systems“ und „CornerstoneCapital“ konnten im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse von 120 Mio. EUR erwirtschaftet werden. Hier erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr einen moderaten Anstieg der Umsatzerlöse auf 126 Mio. EUR bis 130 Mio. EUR. Das bereinigte operative Ergebnis, welches im Berichtszeitraum mit 8,8 Mio. EUR positiv ausgefallen ist, wird für das Geschäftsjahr 2016 zwischen 8 Mio. EUR und 10 Mio. EUR erwartet. Im Rahmen der strategischen Planung gehen wir zum Ende des strategischen Planungszeitraums von jährlichen Umsätzen von 150 Mio. EUR bei einem bereinigten Ziel-EBIT von 14 Mio. EUR bis 18 Mio. EUR aus. Mit dem verfolgten Ziel, eine erfolgreiche Wertentwicklung der Beteiligungen zu realisieren, ist die zeitlich vorangehende Identifikation unterbewerteter Unternehmen verbunden. Der Erfolg oder Misserfolg einer eingegangenen Beteiligung zeigt sich meist erst, wenn ein Verkauf realisiert werden kann. Diese Realisierbarkeit ist dabei auch von dem Marktumfeld abhängig, das wiederum den Preis der Transaktion mitbestimmt. Unvorhergesehene Wirtschaftsentwicklungen und Veränderungen an den Kapitalmärkten spielen hier eine große und nur schwer vorhersehbare Rolle. Die mittel- bis langfristige Investition in Unternehmen führt dazu, dass schwankende Entwicklungen bei den einzelnen Beteiligungen sich jeweils unterschiedlich in einzelnen Geschäftsjahren auswirken können. Eine einzelgeschäftsjahresbezogene Betrachtung übersieht, dass der Erfolg für den Deutsche Balaton Konzern erst nach Veräußerung einer Investition messbar ist. Erst dann steht fest, welcher Ertrag insgesamt aus der Beteiligung generiert und ob das Investment insgesamt erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die Umsatz- und Ertragszahlen der operativen Beteiligungsunternehmen sind ein Indikator für deren wirtschaftliche Entwicklung. Rückschlüsse auf den tatsächlichen Erfolg des Konzerns lassen sich hieraus nach Auffassung des Vorstands der Deutsche Balaton AG jedoch nicht unmittelbar ziehen. Weiterhin bewegt sich die Deutsche Balaton in Rahmenbedingungen, die ständigen Änderungen unterworfen sind. Neben den sich in steter Regelmäßigkeit ändernden (steuer)gesetzlichen Voraussetzungen sind die Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen relevant. Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft und die hohen Börsenkurse im Geschäftsjahr haben es für die Deutsche Balaton erschwert, interessante Investmentmöglichkeiten zu finden. Die Deutsche Balaton wird auch zukünftig jeweils im Einzelfall prüfen, ob sich bietende Investitionsgelegenheiten zum Ausbau und zur Stärkung des Beteiligungsportfolios genutzt werden können. Um attraktive Investitionsgelegenheiten zu nutzen, könnte sich die Deutsche Balaton auch über die Aufnahme von Krediten und von Eigenmitteln über den Kapitalmarkt finanzieren. Dies setzt allerdings eine geeignete Verfassung der Finanz- und Kapitalmärkte voraus. Die über Jahre gewachsene Erfahrung der Deutsche Balaton im Beteiligungsgeschäft, die Präsenz am Markt und die Investitionserfolge geben dem Vorstand der Deutsche Balaton AG Zuversicht, das Geschäft auch unter herausfordernden Marktbedingungen erfolgreich fortsetzen zu können. Im Prognosezeitraum sollten die Renditen, vor allem im Segment „Vermögensverwaltend“ und im Private-Equity-Geschäft ansteigen. Demgegenüber wird im Segment „Beta Systems“ für das Kalenderjahr 2016 ein Rückgang der Renditen erwartet, mittelfristig jedoch ein Anstieg. Für das Segment „Vermögensverwaltend“ erwartet der Vorstand der Deutsche Balaton AG in Zukunft eine stark positive Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner des Mutterunternehmens, wenngleich diese von „normalen“ Marktschwankungen sowie dem nur schwer vorhersehbaren Zeitpunkt der Veräußerung einer Investition abhängig sind und daher in einzelnen Jahren stark schwanken können. Die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals des Segments im abgelaufenen Geschäftsjahr ist nicht vollumfänglich zufriedenstellend und hat gezeigt, dass Investitionen nicht nur mit Chancen, sondern auch mit Risiken verbunden sind. Vor dem Hintergrund des mittel- bis langfristigen Anlagehorizonts bestätigt diese Entwicklung, dass Ergebnisse stark schwanken können. Für das Geschäftsjahr 2016 geht der Vorstand der Deutsche Balaton AG von einer leichten Steigerung der für das Segment relevanten Steuerungsgröße gegenüber dem Geschäftsjahr 2015 aus. Der Vorstand prognostiziert, dass das Segment „Vermögensverwaltend“ im Prognosezeitraum eine Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 5 % bis 10 % erreicht. Die Prognose basiert hierbei insbesondere neben steigenden Börsenkursen, planmäßiger Entwicklung der Geschäftseinheiten, Beteiligungsverkäufen im Segment „CornerstoneCapital“ und daraus resultierenden Ergebniseffekten auf der Annahme, dass keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Investments vorzunehmen sind. Sollten die Börsenkurse zurückgehen oder den Annahmen gegenläufige Entwicklungen eintreten, sind auch Geschäftsjahre mit deutlich negativen Ergebnissen möglich, umgekehrt jedoch auch Ergebnisse, die erheblich oberhalb der prognostizierten Veränderung des IFRS-Eigenkapitals liegen. Langanhaltende Perioden sowohl leicht als auch stark sinkender Börsenkurse und Wertveränderungen nicht börsennotierter Investments können daher auch zu mehreren Verlustjahren führen, ebenso können über Jahre deutlich steigende Börsenkurse und eine Vielzahl von Veräußerungen nicht börsennotierter Investments auch zu immer wieder deutlich über der Prognose liegenden Ergebnissen führen. Im Segment „CornerstoneCapital“, das 2015 umsatzseitig etwas hinter den Erwartungen zurückblieb, geht der Vorstand der Deutsche Balaton AG für die zum 31. Dezember 2015 im Segment operativ tätigen Unternehmen für den Prognosezeitraum von stark steigenden Umsatzbeiträgen aus. Für die operativ tätigen Unternehmen des Segments werden Umsatzerlöse zwischen 80 Mio. EUR und 84 Mio. EUR erwartet. Ergebnisseitig hat das Segment das prognostizierte bereinigte EBIT in Höhe von 3 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR aufgrund einer Beteiligungsveräußerung mit 10,9 Mio. EUR deutlich übertroffen. Die operativ tätigen Unternehmen haben ein bereinigtes operatives Ergebnis in Höhe von 3,9 Mio. EUR erzielt. Für den Prognosezeitraum erwartet der Vorstand der Deutsche Balaton AG einen bereinigten EBIT-Beitrag zwischen 5 Mio. EUR bis 6 Mio. EUR. Das Segment „CornerstoneCapital“ wird damit auch künftig einen wesentlichen Beitrag zu den Konzernumsatzerlösen und dem Konzernergebnis liefern. Zum Umsatzwachstum beitragen wird die erwartete Wirtschafts- und Branchenentwicklung, von der die operativen Unternehmen profitieren können. Beteiligungsveräußerungen sind in den Prognosen nicht berücksichtigt. Eine zunehmende Bedeutung hat das Segment „Beta Systems“. Insbesondere ein sehr erfolgreiches viertes Quartal 2015 der Beta Systems Software AG und ihren Tochterunternehmen hat dazu geführt, dass sowohl umsatz- als auch ergebnisseitig die Prognose übertroffen werden konnte. Der Vorstand erwartet jedoch für das Kalenderjahr 2016 leicht rückläufige Umsatzerlöse auf 45 Mio. EUR und einen moderaten Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses auf 2,5 bis 3,5 Mio. EUR. Der Umsatz- und damit einhergehend der Ergebnisrückgang sind eine Folge des sehr erfolgreichen vierten Quartals 2015, in dem insbesondere Lizenzumsatzerlöse erzielt wurden, die ursprünglich erst im Geschäftsjahr 2016 erwartet wurden. GesamtprognoseDie Deutsche Balaton verfügt unter anderem auch aufgrund ihrer soliden finanziellen Ausstattung über eine gute Basis, um auch in Zukunft Marktchancen zu ergreifen und sich verändernden Anforderungen zu stellen. Für die operativen Konzernunternehmen im Segment „Beta Systems“ und „CornerstoneCapital“ geht der Vorstand der Deutsche Balaton AG davon aus, dass diese sich im Prognosezeitraum weitestgehend deutlich positiv sowie im Rahmen der strategischen Planung voraussichtlich sehr stark positiv entwickeln. Die Planungen im Segment „Vermögensverwaltend“ berücksichtigen Erträge aus Beteiligungsverkäufen aus dem Segment „CornerstoneCapital“ sowie keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Investments. Unter Würdigung der kurzfristig absehbaren und mittelfristig zu erwartenden Entwicklung geht der Vorstand davon aus, dass der Konzern im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich eine stark positive Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner des Mutterunternehmens erwirtschaftet, mithin eine leichte Verbesserung gegenüber dem Geschäftsjahr 2015. Insgesamt erwartet der Vorstand der Deutsche Balaton AG für den Deutsche Balaton Konzern eine Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 5 % bis 10 %. Diese Prognosen beruhen auf den erfahrungsgemäß auftretenden Schwankungen der globalen und lokalen Wirtschaftsentwicklung, der Börsenkurse und Unternehmensbewertungen, die von vielfältigen Faktoren abhängen. 6.2 Chancen- und Risiko-Bericht6.2.1 Allgemeine Aussagen zum RisikomanagementsystemDie Deutsche Balaton ist in ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl interner und externer Risiken ausgesetzt, die in unterschiedlichen Facetten und mit variabler Intensität auftreten können. Ziel des Konzerns ist die Steigerung des Unternehmenswerts durch eine erfolgreiche Investition der eingesetzten Mittel in Unternehmens- und sonstige Beteiligungen unter Abwägung der jeweiligen Chancen und Risiken. Risiken definiert der Vorstand der Deutsche Balaton AG aber nicht nur als den Unternehmensbestand gefährdende, sondern auch als den Geschäftserfolg bedeutsam beeinflussende Ereignisse und Entwicklungen. Einzelrisiken können sich gegenseitig verstärken bzw. können sich jedenfalls teilweise kompensieren. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt die Deutsche Balaton bei den für sie bedeutsamen Einzelrisiken, die sie in verschiedene Risikokategorien eingeteilt hat. Ebenso wie der Deutsche Balaton Konzern verschiedenartigen Risiken ausgesetzt ist, können sich bietende Investitionsgelegenheiten zum Ausbau und zur Stärkung des Beteiligungsportfolios zugleich als Chance zur Steigerung des Unternehmenserfolgs gesehen werden. Zur Überwachung des Chance-Risiko-Verhältnisses erfolgt daher, zusammen mit der Steuerung von Risiken, auch eine entsprechende Chancenbetrachtung. Chancen und Risiken der Deutsche Balaton sind oftmals eng verbunden mit den Investitionen. Die Investitionen erfolgen im Deutsche Balaton Konzern nicht vor dem Hintergrund einer festgelegten Strategie, sondern im jeweiligen Einzelfall aufgrund des Ergebnisses einer Chance-Risiko-Betrachtung. So finden sich in dem Beteiligungsportfolio Unternehmen unterschiedlicher Art und Größe aus verschiedenen Branchen und Ländern. Bei den Unternehmensbeteiligungen handelt es sich darüber hinaus um teils börsennotierte, teils unnotierte Unternehmen, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden können. Neben im Markt- und/oder Branchenumfeld fest etablierten Unternehmen finden sich auch Start-ups mit innovativen Ideen und Produkten sowie Unternehmen, die vor einer Restrukturierung stehen oder eine solche gerade durchlaufen haben. Daneben erfolgen teilweise auch Beteiligungen in Genussrechte oder festverzinsliche Wertpapiere. Zwar hat die Entwicklung der in dem Unternehmensportfolio jeweils zusammengefassten Unternehmen auch einen Einfluss auf den Geschäftserfolg der Deutsche Balaton AG. Auf Konzernebene relevant für die Geschäftsentwicklung ist darüber hinaus neben dem Unternehmensportfolio auch die Zusammensetzung der Konzernunternehmen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine nachteilige Unternehmensentwicklung eines Portfolio- oder Konzernunternehmens durch die weite Diversifikation der Deutsche Balaton nicht zu einer Gefährdung der Deutsche Balaton AG oder des Konzerns führt und auch in wirtschaftlich unruhigeren Zeiten erfolgreiche Beteiligungsveräußerungen ermöglichen kann. Im Rahmen der Risikosteuerung bildet das im Deutsche Balaton Konzern eingerichtete interne Kontrollsystem (IKS) einen integralen Bestandteil des Risikomanagements, innerhalb dessen der Vorstand sich mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld befasst. Hand in Hand mit dem Risikomanagement geht das Chancenmanagement, da viele Faktoren, aus denen sich Risiken für den Deutsche Balaton Konzern ergeben können, zugleich auch bei gegenläufiger Entwicklung als Chancen zu betrachten sind. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist bei der Deutsche Balaton nicht einer bestimmten organisatorischen Einheit zugeordnet, sondern im Rahmen des IKS als ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung eingerichtet. Daher verantwortet der Vorstand der Konzernmuttergesellschaft unmittelbar den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme nicht nur für die Deutsche Balaton AG, sondern auch für den Deutsche Balaton Konzern. Anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen des Konzerns legt der Konzernvorstand den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Kontrollsysteme in eigener Verantwortung anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen und unter dem Verständnis einer Beteiligungsgesellschaft fest und bestimmt, soweit im Rahmen der Konzernrisikosteuerung das Risikomanagement nicht dem jeweiligen operativ tätigen Unternehmen übertragen ist, deren Ausgestaltung unter Berücksichtigung potenzieller Risiken. Wesentliches Kriterium des Risikomanagements ist das Monitoring der Konzerngesellschaften, ohne aktiv ein Risikomanagement für die Konzerngesellschaften mit ihren unterschiedlichen operativen Ausprägungen beim Konzernvorstand zu konzentrieren. Die Steuerung operativer Risiken ist im Konzern den jeweils operativen Unternehmensteilen zugewiesen, die vor dem Hintergrund des nicht integrierten Konzerns die jeweils spezifische Risikoorganisation am besten selbst organisieren können. Konzernvorstand ist der Vorstand der Konzernmuttergesellschaft. Die Verantwortung für das Risikomanagement ist hierbei einem Vorstandsressort zugeordnet. Funktionsfähig eingerichtete angemessene Systeme zur Risikosteuerung ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen von Risiken und einen sorgsamen Umgang mit erkannten Risiken. Dennoch bleibt unternehmerisches Handeln stets mit Risiken verbunden. Das Ziel des Deutsche Balaton Konzerns ist daher der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken, die Kontrolle von Einzelrisiken sowie der konsequente Umgang mit auftretenden Risiken. Mit dem Risikomanagement eng verknüpft ist bei der Deutsche Balaton das Chancenmanagement, das aufgrund der bereits erwähnten Abhängigkeit, wonach Risiken zugleich bei gegenläufiger Entwicklung oftmals Chancen darstellen können, Bestandteil des Risikomanagementsystems ist. Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Konzernvorstand, der sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld befasst. Hieraus leitet der Vorstand konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale ab. Chancen haben sich in der Vergangenheit für die Deutsche Balaton auch aus Spruchverfahren, die im Zusammenhang mit Strukturmaßnahmen bei Unternehmensbeteiligungen durchgeführt worden sind, ergeben. Solche Chancen können sich auch künftig ergeben. Teilweise ist es auch erforderlich, Risiken bewusst einzugehen, um sich bietende Chancen am Markt nutzen zu können. Im Rahmen der Chancen-Risiken-Betrachtung darf nicht unerwähnt bleiben, dass es bei Beteiligungsgesellschaften, zu denen die Deutsche Balaton zählt, auch immer wieder zu Verlusten aus Beteiligungen kommen kann, die auf Fehleinschätzungen bei Eingehen der Investition beruhen. Entscheidend ist, dass die Beurteilung der Chancen und Risiken insgesamt zu einem positiven Ergebnis führt. Im Rahmen der Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken wird, sofern sich bei gegenläufiger Entwicklung hieraus auch Chancen ergeben können, auch auf die entsprechenden Chancen eingegangen und diese werden dargestellt. 6.2.2 Ziele und Strategie des RisikomanagementsDie Chance-Risiko-Betrachtung begleitet im Deutsche Balaton Konzern alle Phasen des Investitionsprozesses von der Evaluierung potenzieller Beteiligungskandidaten, der Investitionsphase und der Haltephase bis hin zur Veräußerung einer Beteiligung. Dabei hat das Risikomanagement der Deutsche Balaton das Ziel, wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit jederzeit identifizieren, einschätzen und steuern zu können, um gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, durch die die Chancen-Risiken-Verteilung verbessert wird. Dies dient der Optimierung des risikoadjustierten Unternehmenserfolgs. Hierbei ist für den Vorstand für den Konzern und in Bezug auf das Segment „Vermögensverwaltend“ die Hauptsteuerungsgröße die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals im Periodenvergleich, wie in Kapitel 3.2 definiert. Innerhalb des vermögensverwaltenden Segments werden durch das jeweilige Management, losgelöst von der Hauptsteuerungsgröße, bei den in Immobilien und Grundbesitz investierenden Gesellschaften außerdem die Bilanz, die Gewinn- und Verlustverrechnung sowie die Liquididätsplanung überwacht. Ergänzend wird in den Segmenten „CornerstoneCapital“ und „Beta Systems“ mit ihren operativen Unternehmen die Umsatz- und Ertragsentwicklung überwacht, ohne vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes im Konzern für die Konzernsteuerung maßgeblich zu sein. Auch die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten in Konzernunternehmen durch Organmitglieder oder Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG oder wiederum mit ihr verbundenen Unternehmen ermöglicht im Rahmen der rechtlichen Grenzen eine Risikoüberwachung der Konzernunternehmen. Das aktive Risikomanagement dient auch der Sicherung des Fortbestands des Deutsche Balaton Konzerns, d. h. der zukünftigen Entwicklung und Ertragskraft der Konzernunternehmen. Zugleich sollen Einzelrisiken reduziert werden, die eine Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verwendeten oder erhaltenen Informationen und Daten im Rahmen der Ausführung von Tätigkeiten zur Folge haben. Im Rahmen des Risikomanagements sollen außerdem Abweichungen von den Unternehmenszielen erfasst werden, um ein rechtzeitiges Gegensteuern zu ermöglichen. Der diversifizierte Aufbau des Konzerns, in dem vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes keine Abhängigkeiten der Konzerneinheiten untereinander bestehen, gewährleistet, dass im Fall einer Insolvenz einer Konzerngesellschaft der Bestand des Gesamtkonzerns nicht gefährdet wäre. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihres Einflusses auf die Deutsche Balaton untersucht und es wird ihr mögliches Risikopotenzial ermittelt. In Einzelfällen erfolgt bereits auf dieser Ebene die unterstützende Einschaltung externer Berater. Beurteilungszeitraum dieses Risikoberichts ist, sofern im Einzelfall nicht eine andere Zeitspanne angegeben wird, grundsätzlich ein Zeitraum von zwölf Monaten. 6.2.3 Organisatorischer AufbauDas Kontroll- und Risikomanagementsystem ist an der Geschäftstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns ausgerichtet. Grundlage des Risikomanagementsystems ist das Risikohandbuch, in dem die aus Sicht der Deutsche Balaton wesentlichen Risiken qualitativ dargestellt und bewertet werden. Im Rahmen der qualitativen Risikobetrachtung wird in Einzelfällen ergänzend auf quantitative Hilfsmittel in Form von Szenarioanalysen zurückgegriffen. Eingerichtete Maßnahmen zur Risikosteuerung und Risikoüberwachung sind dokumentiert und Bestandteil festgelegter Geschäftsabläufe. Hierzu dienen organisatorische Vorgaben, üblicherweise in Form unternehmensinterner Richtlinien, mit denen der Prozessablauf jeweils gesteuert wird. Auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft, Deutsche Balaton AG, sind die Mitarbeiter zu einer unverzüglichen Ad-hoc-Berichterstattung von auftretenden oder möglichen Risiken angehalten. Darüber hinaus findet im Rahmen von regelmäßigen Sitzungen ein Informationsaustausch statt, der eine Erkennung und Behandlung von Risiken ermöglicht. Den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns bildet das Beteiligungsgeschäft. Vor diesem Hintergrund ist auch die Zusammensetzung des Konzerns zu verstehen, die im Gegensatz zu operativ tätigen Konzernen nicht der Erzielung von Konzernergebnissen aus bestimmten Geschäftsbranchen dient. Dabei findet weder eine Fokussierung auf bestimmte Branchen noch auf bestimmte geografische Regionen statt. Die einzelnen Konzerngesellschaften und Beteiligungen sind daher nicht langfristig in das Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton eingebunden; die Risikosteuerung im Konzern erfolgt, ungeachtet der fortbestehenden und durch das Risikokontrollsystem unangetasteten Verantwortung des Vorstands der Konzernobergesellschaft, grundsätzlich eigenständig auf Ebene der jeweiligen Konzernunternehmen. Börsennotierte Konzerngesellschaften und Konzerngesellschaften, deren Aktien in einen Freiverkehr einbezogen sind, haben in Abhängigkeit von ihrer Unternehmensgröße und ihrer unternehmerischen Tätigkeit wiederum ein eigenständiges Risikomanagementsystem für ihre Unternehmenseinheiten aufgesetzt. Im Rahmen der konzernweiten Risikobeobachtung unterstützt die Deutsche Balaton AG alle Konzernunternehmen bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Risikocontrollings. Im Rahmen der Risikokontrolle steht der Konzernvorstand in einem regelmäßigen Austausch mit den wesentlichen Konzerngesellschaften. Zur Risikokontrolle hat der Vorstand der Deutsche Balaton AG verschiedene Maßnahmen eingerichtet. Interne Richtlinien und Handlungsanweisungen, zu deren Einhaltung sich alle Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG verpflichtet haben, regeln den Ablauf wesentlicher Vorgänge im Unternehmen. Hierunter sind auch Richtlinien in Bezug auf Überwachungsinstrumente in den Bereichen Compliance und Controlling zu fassen. Konzernweite Verhaltensanweisungen, die sich insbesondere auf die Einhaltung aktien- und wertpapierrechtlicher Vorschriften beziehen, sollen sicherstellen, dass einschlägige wertpapierhandelsrechtliche Meldepflichten auf der oberen Konzernebene erfüllt werden können. Die Konzernunternehmen sind daher zur Berichterstattung über Wertpapiergeschäfte an die Konzernmuttergesellschaft verpflichtet. Die Freigabe von Zahlungsvorgängen unterliegt bei der Deutsche Balaton AG einem Vier-Augen-Prinzip, dessen Einhaltung auf Ebene des Rechnungswesens gegengeprüft wird, wobei den Vorstandsmitgliedern und einzelnen Mitarbeitern bei Banken eine grundsätzliche Einzelzeichnungsberechtigung eingeräumt ist, was sich aus der Notwendigkeit einer solchen für bestimmte Geschäfte erklärt. Soweit Mitarbeiter berechtigt sind Zahlungsvorgänge auszulösen, sind Betragslimite mit den jeweiligen Banken vereinbart. Die Identifizierung von Risiken erfolgt im Rahmen des auf Ebene der Unternehmensleitung angesiedelten Risikomonitorings, das eine zentrale Aufgabe des Risikomanagements darstellt. Wesentliche Bestandteile des Risikomonitoringprozesses sind unter anderem die Liquiditätsplanung sowie eine regelmäßige Aufstellung über die Veränderungen der Portfoliozusammensetzung sowie eine Berechnung freier Kreditlinien und Bankguthaben unter Berücksichtigung der Beleihungswerte der als Sicherheit für Bankkredite dienenden Wertpapiere. Aus diesen Unterlagen lassen sich Frühwarnindikatoren in Bezug auf einzelne Risiken ableiten, anhand derer sich Prognosen in Bezug auf Unternehmensrisiken erstellen lassen, die vom Vorstand durch verschiedene Szenarioanalysen ergänzt werden. Die Unternehmensleitung entscheidet auf Basis dieser Informationen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Spezialisten, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind. Die im Rahmen des Beteiligungscontrollings eingesetzten Beteiligungsmanager berichten dem Vorstand regelmäßig über die Entwicklung der ihnen zugewiesenen Beteiligungen und Konzerngesellschaften. Diese Berichte dienen dem Konzernvorstand auch zur Risikoeinschätzung. Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen Bericht in Bezug auf die Entwicklung einzelner Portfoliounternehmen, die Unternehmensentwicklung sowie die Entwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat hat außerdem einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte beschlossen, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Der Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte ist in einen Regelungskatalog eingebunden, welcher die Geschäftsführung und Berichterstattung durch den Vorstand im Sinne einer Geschäftsordnung regelt und auch Konzernsachverhalte umfasst. Durch die Ansiedelung des Risikomanagements auf Ebene der Unternehmensleitung ist eine laufende Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit durch den Vorstand sichergestellt. ChancenmanagementMit dem Risikomanagement eng verknüpft ist das Chancenmanagement bei der Deutsche Balaton. Aus einer aktiven Kontrolle der Risiken werden Ziele und Strategien der Geschäftspolitik abgeleitet und sorgen so für ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis. Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Vorstand. Der Vorstand beschäftigt sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld. Hieraus leitet der Vorstand konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale ab. Chancenpotenziale ergeben sich im Beteiligungsbereich unter anderem aus möglichen Börsenkurssteigerungen von Wertpapieren sowie Zins-, Dividenden- und ähnlichen Erträgen aus Wertpapieren. Die Deutsche Balaton kann durch die Möglichkeit des institutionellen Zugangs zum Kapitalmarkt diese Chancenpotenziale in geeigneter Weise nutzen. Des Weiteren eröffnen sich durch die juristische Wahrnehmung von Rechten Chancenpotenziale. Hier sind beispielsweise Spruchstellenverfahren bei Squeeze-Outs oder andere Strukturmaßnahmen zu nennen. Die Deutsche Balaton ist bestrebt, Investments mit einem guten Chance-Risiko-Profil einzugehen. 6.2.4 EinzelrisikenDie Einzelrisiken, denen die Deutsche Balaton im Zusammenhang mit ihrem Beteiligungsgeschäft ausgesetzt ist, bestehen in den Bereichen externe Risiken, finanzwirtschaftliche Risiken, Risiken aus Corporate Governance und sonstige Risiken, innerhalb derer verschiedene Einzelrisiken mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit bestehen und die sich teilweise überschneiden können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit, die möglichen finanziellen Auswirkungen sowie die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr beurteilt der Vorstand wie folgt: scroll
Die vorstehend in der Tabelle genannten Risiken bestehen, mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos in Bezug auf Beteiligungen, auch für die operativen Geschäftsbereiche (Risiken des operativen Geschäfts) und betreffen somit alle Konzernsegmente sowie die Deutsche Balaton AG. Eine Quantifizierung der Risiken erfolgt im Rahmen der Risikobetrachtung vor dem Hintergrund der Eintrittswahrscheinlichkeit in den Kategorien „Wahrscheinlich“, „Möglich“ und „Unwahrscheinlich“. Der Eintritt eines Risikos ist „wahrscheinlich“, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit mehr als 50 % beträgt und mit der jederzeitigen Realisierung des Risikos gerechnet werden muss. Im Umkehrschluss ist der Risikoeintritt „unwahrscheinlich“ bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von höchstens 25 %. Dazwischen liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit möglicher Risiken im Bereich einer Eintrittswahrscheinlichkeit von mehr als 25 % und maximal 50 %. Daneben werden die möglichen finanziellen Auswirkungen für den Konzern erfasst, die von „moderat“ bis „wesentlich bedeutsam“ reichen. Eine mögliche finanzielle Auswirkung ist moderat, wenn der Effekt aus dem sich realisierenden Risiko sich nicht wesentlich im Eigenkapital des Konzerns widerspiegelt. Dagegen wird von einer bedeutsamen möglichen finanziellen Auswirkung ausgegangen, wenn sich der Effekt wesentlich im Eigenkapital widerspiegelt, jedoch weiterhin hieraus kein substanzielles Risiko für den Konzern entsteht. Eine wesentlich bedeutsame finanzielle Auswirkung wird angenommen, wenn zu einem wesentlichen Effekt aus der Eigenkapitalveränderung ein substanziell bedeutsames Risiko für den Konzern resultieren kann, es sich jedoch um kein bestandsgefährdendes Risiko handelt. Eine weitergehende Quantifizierung der Risiken erfolgt, wie auch bei den Einschätzungen, nicht im Detail. Eine Ausnahme hierzu stellt die Szenarioanalyse dar, mittels derer Auswirkungen von Wertveränderungen der Wertpapiere und des Immobilienbestands auf die finanzielle Lage der Deutsche Balaton simuliert werden. Der Vorstand versucht stets, Risiken entgegenzuwirken, zum Beispiel durch weitere Diversifizierungen der Portfolios. Der Vorstand versteht Risiken auch als Chancen. Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten in Bezug auf die Risiken in den vorgenannten Bereichen obliegt dem Vorstand, der auch für die Planung, Steuerung und Kontrolle der zuvor genannten Risiken verantwortlich ist, wobei die Steuerung der Risiken des operativen Geschäfts in der Regel auf Ebene der operativen Geschäftseinheiten erfolgt. Eine Integration des Risikomanagements der Konzerngesellschaften in das Risikosystem der Konzernmuttergesellschaft ist vor dem Hintergrund der von einem Beteiligungsansatz geprägten Konzernstruktur nicht sinnvoll, da die Zusammensetzung der Konzerngesellschaften einem laufenden Wechsel unterworfen ist und die Geschäftsleitung der einzelnen Gesellschaften das Risiko ihres jeweiligen operativen Geschäfts im jeweiligen Einzelfall besser beurteilen kann. Es ist nicht die Absicht der Deutsche Balaton AG, sich in das operative Geschäft der Konzerngesellschaften einzumischen, sondern vielmehr sollen die operativ tätigen Konzerngesellschaften weitgehend autonom agieren können. Eine Kontrolle der Konzerngesellschaften erfolgt anhand der Berichtspflichten und anderen öffentlich zugänglichen Informationen und gegebenenfalls über die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten durch Organmitglieder oder Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG oder mit ihr verbundenen Unternehmen. Die einzelnen Branchen bzw. Segmente unterliegen jeweils spezifischen Risiken; statt einer spezifischen Risikobetrachtung erfolgt eine regelmäßige Risikoeinschätzung durch den Vorstand. Weiter unterliegen einzelne Gesellschaften aufgrund ihrer Kapitalausstattung beispielsweise anderen Liquiditätsrisiken als die Konzernmuttergesellschaft. Fragen nach der Kapitalausstattung der Konzerngesellschaften werden stets in einer Einzelfallbetrachtung beantwortet, es bestehen insoweit keine Verpflichtungen der Muttergesellschaft. Insofern wäre eine konzernweite Risikobeurteilung falsch. Externe RisikenAllgemeine MarktpreisrisikenDie im Segment „Vermögensverwaltend“ gehaltenen börsennotierten Beteiligungen unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Aktienmärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Kursschwankungen und damit Marktpreisveränderungen bei den börsennotierten Beteiligungen führen. Dieses allgemeine Marktrisiko kann durch eine Diversifikation der Beteiligungen und ein aktives Portfoliomanagement nur bedingt ausgeschlossen werden, da grundsätzlich alle Wertpapiere dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die Veränderung der Zinsstrukturkurve hat ebenfalls Auswirkungen auf die Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere verzinslicher Wertpapiere mit festem Zinssatz. Die regelmäßige Beobachtung der Börsendaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten gibt dem Vorstand jedoch die Möglichkeit, marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Auch hilft die breit gefächerte Beteiligungsauswahl im Fall nur partiell sich auswirkender Marktpreisveränderungen insgesamt eine adäquate Risikostreuung zu erreichen. Der Vorstand überwacht außerdem regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der Beteiligungen. Der Deutsche Balaton Konzern war in der Vergangenheit aufgrund gesunkener Marktpreise gezwungen, teilweise Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren beizulegenden Wert von ihr gehaltener Vermögensgegenstände und Unternehmensbeteiligungen an anderen Gesellschaften vorzunehmen. Solche Wertberichtigungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere die operativ tätigen Konzerneinheiten in dem Segment „CornerstoneCapital“ unterliegen allgemeinen Marktpreisrisiken in Bezug auf die von ihnen gehaltenen Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die Wertschwankungen unterliegen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Rohstoff- und Produktmärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren oder Devisenkursveränderungen haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Marktpreisveränderungen führen. Dieses allgemeine Marktpreisrisiko kann durch eine Diversifikation und konsequentes Controlling der Lieferanten und Kunden nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Roh- und Einsatzstoffe sowie Energie einerseits als auch die Endproduktpreise andererseits dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die regelmäßige Beobachtung der Preisentwicklungen sowie der Marktnachrichten gibt dem Vorstand bzw. den jeweiligen Beteiligungsmanagern oder Geschäftsführern/Vorständen der jeweiligen Einzelgesellschaft die Möglichkeit, marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können bzw. entsprechende Absicherungsstrategien umsetzen zu können. Im Zusammenhang mit den Investitionen in Seeschiffe sieht sich der Konzern einer Abhängigkeit aus der erzielbaren Charterrate sowie der Beschaffung von Treibstoffen (Bunker) ausgesetzt. Zur Reduzierung dieses Marktpreisrisikos ist die MS “Active“ im Rahmen eines Chartervertrags bis Mai 2016 zu einer festen Charterrate verchartert, in dem die Bunkerkosten weitestgehend durch den Charterer getragen werden. Aktuell finden Verhandlungen für eine anschließende (langfristige) Weitervercharterung statt. Nach Ablauf des Chartervertrags besteht das Risiko steigender Bunkerpreise sowie rückläufiger Charterraten, die den Geschäftserfolg der Seeschiffe negativ beeinflussen können. Aufgrund der jedoch nach wie vor verhältnismäßig niedrigen Investitionen ist das Risiko derzeit als marginal zu betrachten. Auch die in dem Segment „Vermögensverwaltend“ gehaltenen Immobilien unterliegen Marktpreisrisiken. Die derzeit am Immobilienmarkt vorherrschenden relativ hohen Marktpreise können in Zukunft wieder sinken und die Bewertung der Immobilien negativ beeinflussen und Wertberichtigungen des Wertansatzes der Immobilien hervorrufen. In diesem Fall können bei einer Veräußerung von Immobilien nur Erlöse unterhalb des Wertansatzes erzielt werden und so aus einer Veräußerung von Immobilien oder die Immobilien haltenden Beteiligungsunternehmen Verluste resultieren. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen können grundsätzlich alle Konzernsegmente von allgemeinen Marktpreisrisiken betroffen sein. In Bezug auf das für den Konzern wesentliche Beteiligungsgeschäft ist das allgemeine Marktpreisrisiko leicht gestiegen. Dieser Anstieg ist auf die höheren Börsenstände und die gestiegene Volatilität der Aktienmärkte zurückzuführen. Die Risikolage ist im Vergleich zum Vorjahr jedoch unverändert. Die im letzten Geschäftsjahr nach wie vor historisch niedrigen Zinsen haben die Zinssätze festverzinslicher Wertpapiere auf ihrem niedrigen Niveau belassen. Der Zinsverfall hat sich im Betrachtungszeitraum jedoch deutlich abgeschwächt, sodass auf Grundlage der historisch tiefen Zinsen eine Basis erreicht ist, die einen weiteren wesentlichen Zinsrückgang nicht mehr erwarten lässt. Auf der anderen Seite können gesunkene Marktpreise auch dazu genutzt werden, um bestehende Beteiligungen aus- oder neue Beteiligungen aufzubauen. Aufgrund ihrer Liquiditätsausstattung ist im Wesentlichen das Segment „Vermögensverwaltend“ vorbereitet, eine Marktschwäche insoweit als Chance nutzen zu können. Auch können sich steigende Kurse an Wertpapiermärkten aufgrund des breit gestreuten Beteiligungsportfolios in relativ kurzer Zeit positiv auf das Segment „Vermögensverwaltend“ auswirken, indem Verkaufsgelegenheiten bei hohen Kursen genutzt werden können oder angewachsene Beteiligungswerte durch den Ausweis in der Neubewertungsrücklage das Konzerneigenkapital erhöhen. Jedoch sichert die breite Streuung andererseits eine höhere Wahrscheinlichkeit, an einzelnen Wertsteigerungen bei steigenden Marktpreisen zu profitieren. Gesetzliche RisikenUnter gesetzlichen Risiken verstehen wir rechtliche und regulatorische Risiken, welche die Geschäftstätigkeit der Deutsche Balaton negativ beeinflussen können. Der Konzern ist einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen des Steuerrechts, Gesellschaftsrechts und Wertpapierhandelsrechts. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die Auswirkungen auf das Geschäft der Deutsche Balaton und ihre Ergebnisse haben können. Am 22. Juli 2013 ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) die europäische Richtlinie zur Regulierung von Alternative-Investment-Fund-Managern (AIFM-RL) in deutsches Recht umgesetzt worden. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wurde insbesondere das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt. Im Nachgang zu dem Inkrafttreten des AIFM-Umsetzungsgesetzes wurden einige Rechtsfragen durch Merkblätter und Auslegungsentscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konkretisiert und so die Risiken aus der Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen verringert. Die Deutsche Balaton AG hat in Bezug auf etwaige Pflichten aus dem KAGB externen Rechtsrat eingeholt. Als vorläufiges Ergebnis der rechtlichen Beratung und internen Prüfung ist der Vorstand davon ausgegangen, dass die Deutsche Balaton AG keiner Erlaubnis- oder Registrierungspflicht nach dem KAGB unterliegt. Das Ergebnis der vorläufigen Einschätzung des Vorstands wurde auf eine entsprechende Anfrage an die BaFin nach Ende des Geschäftsjahres 2015 mit Schreiben der BaFin vom 7. März 2016 bestätigt. Die vorstehende Beurteilung bezieht sich jedoch nur auf die Struktur der Deutsche Balaton AG. Künftige Strukturänderungen können zu einer anderen Beurteilung und zu einer Registrierungspflicht nach KAGB führen und für die Deutsche Balaton AG weitere organisatorische Anforderungen und Berichtspflichten hervorrufen. Der Vorstand beobachtet die Entwicklung der Entscheidungen und Merkblätter in Bezug auf die AIFM-Richtlinie bzw. das KAGB und steht in regelmäßigem Austausch mit einem externen Rechtsberater. Eine Erlaubnis- oder Registrierungspflicht nach KAGB kann auch für andere Konzerngesellschaften insbesondere in dem Segment „Vermögensverwaltend“ bestehen. Die Konzernobergesellschaft hat, um eine konzerneinheitliche Behandlung der Anfragen zu ermöglichen, auch für weitere Konzernunternehmen, die möglicherweise von einer solchen Erlaubnis- oder Registrierungspflicht betroffen sein können, eine entsprechende Anfrage an die BaFin vorbereiten lassen. Die an die BaFin gestellten Anfragen sind mittlerweile ebenfalls von der BaFin entsprechend negativ beschieden. Auch für die Konzerngesellschaften kann insoweit künftig bei einer Änderung ihrer Struktur das Risiko einer Erlaubnis- oder Registrierungspflicht nach KAGB bestehen. Aufgrund der Börsennotiz einzelner Konzernunternehmen und Wertpapiere des Beteiligungsportfolios sind insbesondere die Konzernunternehmen im Segment „Vermögensverwaltend“ verschiedenen regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierbei sind insbesondere Risiken aus der Regulierung des Wertpapierhandels für die börsennotierten Wertpapiere und Konzernunternehmen, des Handels- und Bilanzrechts und des Gesellschaftsrechts zu erwähnen. Auch können unterlassene oder falsche Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dem Aktiengesetz (AktG) zu einem zumindest temporären Rechtsverlust in Bezug auf einzelne Wertpapiere, namentlich insbesondere zu einem Stimmrechtsverlust, der Nichtdurchführbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen oder einem Schadensersatzrisiko führen. Die Deutsche Balaton AG hat zur Risikominimierung mit den Unternehmen aus dem Segment „Vermögensverwaltend“ ein konzernweites internes Meldewesen aufgebaut, das die Beteiligungen dieser Konzerngesellschaften umfasst und die Konzerngesellschaften zu einer laufenden Mitteilung von ihr jeweils gehaltener Beteiligungen verpflichtet. Zusammen mit dem Meldewesen wird das Risiko in Bezug auf Stimmrechtsmeldungen durch eine tägliche Überwachung von Stimmrechtsmitteilungen und ein tägliches Screening von Kapitalmarktveröffentlichungen erfasst. Damit verbunden ist auch eine laufende Überwachung von Stimmrechtsschwellen in Bezug auf die Beteiligungen. In Zweifelsfällen werden fallweise externe Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere in den Bereichen des WpHG und AktG, in die Entscheidungsfindung und Risikoabwehr eingebunden. Änderungen nationaler oder internationaler Normen für die Seeschifffahrt sowie Sicherheitsbestimmungen können Auswirkungen auf die Investitionen in diesem Bereich haben. Verstöße gegen entsprechende Normen können zu Schadensersatzforderungen oder Bußgeldern führen. Aufgrund der nach wie vor verhältnismäßig niedrigen Investitionen in diesem Bereich ist das Risiko derzeit noch als marginal zu betrachten. Die Konzerngesellschaften sind darüber hinaus verschiedenen passiven Klagerisiken ausgesetzt. Entsprechende Risiken können auch aus einer Änderung der Gesetzgebung resultieren. Politische RisikenZu den politischen Risiken, denen die Deutsche Balaton in Mitteleuropa ausgesetzt ist, zählen gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen. Außerhalb Europas können Aufruhr, kriegerische Ereignisse oder Revolution die Realisierung von Forderungen oder die Durchsetzung von Gesellschafter- und Teilhaberechten verhindern. Daneben fällt die Möglichkeit der Nichtkonvertierung und Nichttransferierung von in Landeswährung eingezahlten Beträgen infolge von Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs unter die politischen Risiken, denen sich die Deutsche Balaton ausgesetzt sieht. Zahlungsverkehrsbeschränkungen oder -schwierigkeiten können sich auch auf die Ein- und Ausfuhr von Beträgen, die nicht in Landeswährung lauten, zum Beispiel Euro, auswirken. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Deutsche Balaton aufgrund politischer Ursachen ihr an sich zustehende Ansprüche nicht durchsetzen kann. Die Deutsche Balaton beobachtet daher die politische Entwicklung der Länder, in denen Beteiligungen bestehen, regelmäßig und holt gegebenenfalls vor Ort Informationen über die Entwicklung der politischen Verhältnisse ein. Eine Risikominimierung kann durch geografische Diversifikation erfolgen. Politische Risiken können sich aus der geografischen Erweiterung der Konzerngesellschaften und Beteiligungen ergeben, insbesondere im afrikanischen Raum mit oftmals noch nicht vollständig stabilisierten politischen Systemen oder den Beteiligungen mit chinesischem Hintergrund. Aufgrund des fortgesetzten Aufbaus von Beteiligungen in afrikanischen Ländern, aber des unveränderten Bestands von Beteiligungen an Unternehmen mit chinesischem Hintergrund sehen wir gegenüber dem Vorjahr eine, wenn auch nur leicht gestiegene Risikolage in Bezug auf die politischen Risiken, deren Realisierung jedoch in der Gesamtbetrachtung nur eine marginale finanzielle Auswirkung zeigen würde. Auch auf die Investitionen in und den Betrieb von Seeschiffen können sich politische Risiken auswirken. Infolge politischer Probleme können gegebenenfalls Häfen nicht mehr angesteuert und bestimmte Schiffskanäle nicht mehr befahren werden oder in der Nutzung beeinträchtigt sein. Auch Risiken durch Piraterie können die Seeschiffsinvestitionen beeinträchtigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken, zum Beispiel für die Zahlung von Lösegeld, nicht ausreichend versichert sind. Aufgrund der verhältnismäßig niedrigen Investitionen in diesem Bereich ist das Risiko derzeit noch als marginal zu betrachten. Politische Veränderungen bergen aber auch ein hohes Chancenpotenzial. Länder, insbesondere im afrikanischen und asiatischen Raum, die in der Vergangenheit für ausländische Investitionen nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen erreichbar waren, öffnen sich für Investoren aus Drittstaaten. In Ländern, die sich aktuell oder künftig in einem politischen Wandel befinden, können gegebenenfalls Investitionen in einer frühen Phase eines wirtschaftlichen Aufbaus zu günstigen Konditionen getätigt werden und dann gute Renditechancen bieten. Der Vorstand wägt auch hier jeweils ab, inwieweit diesen Länderrisiken adäquate Chancen gegenüberstehen. Risiken aus BranchenentwicklungNeben allgemeinen Marktpreisrisiken bestehen Risiken, die sich in einzelnen Unternehmensbranchen realisieren können. So können sich bei Beteiligungen des Deutsche Balaton Konzerns wirtschaftliche, rechtliche, technologische oder wettbewerbsspezifische Rahmenbedingungen verändern. Der Beteiligungsansatz der Unternehmen des Segments „Vermögensverwaltend“ ist dabei grundsätzlich nicht branchenspezifisch. Die Unternehmensbranchen, in welche durch Eingehen von Beteiligungen investiert wird, sind nur ein Kriterium für die Auswahl einzugehender Investments. Der Vorstand ist bestrebt, eine Diversifikation des Portfolios beizubehalten und so das branchenspezifische Beteiligungsrisiko zu begrenzen. Die nicht auf bestimmte Branchen begrenzte Streuung des Beteiligungsportfolios bietet dem Vorstand die Chance, Veränderungen branchenspezifischer Rahmenbedingungen nach Abwägung der Chancen und Risiken für neue Investments zu nutzen. Auf operativer Ebene bestehen Risiken, die sich in der jeweiligen Branche, in der die Konzerneinheiten operativ tätig sind, realisieren können. So können sich die wirtschaftlichen, rechtlichen, technologischen oder wettbewerbsspezifischen Rahmenbedingungen der Branche verändern und Auswirkungen auf die Entwicklung der operativen Einheiten haben. Durch Überwachung und gegebenenfalls Anpassung der Unternehmensstrategie an die Branchenentwicklung soll das branchenspezifische Risiko begrenzt werden. Die Veränderung wirtschaftlicher, rechtlicher, technologischer oder wettbewerbsspezifischer Rahmenbedingungen stellt nicht nur ein Negativszenario dar. Die im Rahmen der vorstehenden Risikobetrachtung angestellten Überlegungen finden auch im Chancenmanagement Anwendung. Positive Veränderungen der entsprechenden Parameter auf Branchenebene können Investitionen in diesen Branchen positiv beeinflussen, begrenzt durch die Auswirkungen der zur Risikovorsorge breit gestreuten Diversifikation des Portfolios. Unternehmensspezifische RisikenUnter unternehmensspezifischen Risiken versteht der Vorstand das Risiko einer rückläufigen Entwicklung des Marktpreises von Beteiligungen, die ursächlich auf unmittelbar oder mittelbar bei dem Beteiligungsunternehmen vorhandene Faktoren zurückgehen. Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnten die Konzernunternehmen des Segments „Vermögensverwaltend“ einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müssten gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Balaton haben. Im Konzern sowie der AG wird jeweils versucht, dieses Risiko durch eine dem potenziellen Investment angemessene Analyse, teilweise unter Einschaltung externer Berater, zu reduzieren und die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander abzuwägen. Weiterhin gibt die regelmäßige Beobachtung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten dem Vorstand die Möglichkeit, unternehmensspezifische Ereignisse zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Der Konzernvorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der Beteiligungen. Auf operativer Ebene besteht das Risiko einer rückläufigen Entwicklung der Marktpreise in Bezug auf die jeweiligen Produktpaletten. Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für die operative Konzerneinheit von Bedeutung sind, realisieren, könnte sich als Folge hieraus ein beabsichtigter Gewinn nicht erzielen lassen und es müsste gegebenenfalls sogar ein Verlust hingenommen werden. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Durch eine angemessene Analyse sowie kontinuierliche Weiterentwicklung der Produktpalette wird der Versuch unternommen, dieses Risiko zu minimieren. Hierbei werden die erwarteten Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen. Die regelmäßige Beobachtung der Marktdaten sowie von Unternehmensnachrichten gibt dem Vorstand die Möglichkeit, unternehmensspezifische Ereignisse zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Der Vorstand hat zur Überwachung der Marktdaten und Unternehmensnachrichten ein Berichtssystem eingerichtet, das eine zeitnahe Information gewährleisten soll. Steuerrechtliche RisikenDie Veränderung steuerlicher Rahmenbedingungen kann sich sowohl direkt auf die Konzernunternehmen auswirken sowie indirekt auf die Kunden der operativ tätigen Konzernunternehmen Einfluss haben und damit nachteilig das Geschäft des Deutsche Balaton Konzerns beeinflussen. Der Konzernvorstand geht davon aus, dass aufgrund bestehender Verlustvorträge diese Unternehmen nicht oder nur teilweise zu Steuerzahlungen verpflichtet sind, solange und soweit der steuerliche Verlustvortrag nicht durch erzielte Jahresüberschüsse aufgebraucht ist. Aufgrund von steuerpflichtigen Erträgen geht der Vorstand davon aus, dass Verlustvorträge auch in relevantem Umfang genutzt werden können. Sollten die von den Gesellschaften ermittelten steuerlichen Verlustvorträge nicht oder nicht in der errechneten Höhe von der Finanzverwaltung akzeptiert werden, würde dies zu einer Verringerung der bestehenden Verlustvorträge führen. In diesem Fall wären zukünftige höhere Steuerzahlungen wahrscheinlich. Änderungen im Steuerrecht bergen das Risiko, dass die steuerliche Belastung des Konzerns zunimmt. Eine höhere steuerliche Belastung des Konzerns mit direkten oder indirekten Steuern führt zu einer Verringerung des Jahresergebnisses und damit des wirtschaftlichen Erfolgs. Änderungen im Steuerrecht können außerdem die Investitionsentscheidungen von Kunden der operativ tätigen Konzerneinheiten beeinflussen, soweit mit den Änderungen zum Beispiel weitere Belastungen für die Kunden, gegebenenfalls auch in Form der Rücknahme von bestehenden Vergünstigungen, verbunden sind. Dies kann dazu führen, dass Investitionen erst später oder überhaupt nicht getätigt werden. In der Folge könnten sich hieraus nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Im Konzern können sich Änderungen der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich auf alle Gesellschaften auswirken. Aufgrund der geografischen Diversifizierung auch der Konzerngesellschaften unterliegt die Deutsche Balaton insoweit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Die Unsicherheit im steuerlichen Umfeld verschiedener Regionen kann die Möglichkeit einschränken, die Rechte der Deutsche Balaton AG oder ihrer Konzerngesellschaften durchzusetzen. StreubesitzdividendenEine Änderung des § 8b Abs. 4 des deutschen Körperschaftsteuergesetzes führt seit 1. März 2014 dazu, dass die zuvor körperschaftsteuerbegünstigte Vereinnahmung von Dividendenerträgen nur noch bei einer Mindestbeteiligung von 10 % am Stammkapital der ausschüttenden Gesellschaft möglich ist. Insbesondere die Unternehmen im Segment „Vermögensverwaltend“ halten in ihrem Beteiligungsportfolio eine Vielzahl von Streubesitzanteilen, die auch Dividenden ausschütten. Eine mögliche künftige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen ist nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG; Gesetzentwurf vom 11. März 2016) doch nicht mehr vorgesehen. Für die Zukunft kann dies jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aus einer solchen Ausweitung der Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen können weitere Risiken für die Deutsche Balaton AG und den Konzern entstehen. Die Risikolage in Bezug auf die steuerrechtlichen Risiken sehen wir gegenüber dem Vorjahr unverändert. Liquiditätsrisiken in Bezug auf BeteiligungenLiquiditätsrisiken in Bezug auf die Marktliquidität börsennotierter Beteiligungen können aufgrund einer nur geringen Liquidität der im Konzern gehaltenen Beteiligungen bestehen. Beteiligungen erfolgen auch an börsennotierten Unternehmen, die nur eine geringe Marktliquidität aufweisen, aber ein gutes Chance-Risiko-Verhältnis. Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen mit einer geringen Handelsliquidität bergen jedoch oftmals auch das Risiko in sich, dass ein Verkauf der Beteiligung über die Börse nur schwer oder gar nicht möglich ist. Dieses Risiko ist auch für Beteiligungen, die nicht an einer Börse gehandelt werden, immanent. Die Veräußerung von nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen ist oftmals nur im Rahmen eines aufwändigen strukturierten Verkaufsprozesses möglich. Die oben genannten Risiken können auch auf andere im Deutsche Balaton Konzern gehaltene Finanzinstrumente zutreffen. Der Vorstand nimmt dieses Risiko nach einer umfangreichen Analyse potenzieller Beteiligungsobjekte bewusst in Kauf und wägt die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments sorgfältig gegeneinander ab. Die Realisierung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf Beteiligungen kann in einem Worst-Case-Szenario auch zu einem vollständigen Ausfall der Beteiligung und damit zu einem Totalverlust in Bezug auf die jeweils betroffene Beteiligung führen. Ausgangspunkt für die Beurteilung der Liquiditätslage eines Investments ist die Liquiditätsplanung der Unternehmensleitung des Beteiligungsunternehmens. Der Konzernvorstand kann die der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen, gegebenenfalls auch unter Einschaltung externer Berater, plausibilisieren. Dennoch kann insbesondere bei Unternehmen mit einer neuen Produktidee nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Annahmen als zu optimistisch erweisen und eine Nachfinanzierung des Investments zur Deckung von Liquiditätslücken erforderlich wird. In einem solchen Fall trifft der Konzernvorstand eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Entscheidung über eine Weiterfinanzierung des Investments auch unter Berücksichtigung der überarbeiteten Liquiditätsplanung und der Annahmen in Bezug auf einen möglichen Investmenterfolg. Andere Konzerngesellschaften verfügen aufgrund eines nicht zufriedenstellenden Geschäftsverlaufs nicht über ausreichende Liquidität und sind dann auch nur bedingt in der Lage, diese am Kapitalmarkt abzurufen. Der Konzern steuert diese Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und Kreditlinien bei Banken sowie durch Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme. Finanzwirtschaftliche RisikenFinanzmarktrisikenInsbesondere die Unternehmen im Segment „Vermögensverwaltend“ sind aufgrund ihres Schwerpunkts im Bereich von Unternehmensbeteiligungen von der Stabilität der Finanzmarktsysteme, insbesondere der Börsen und Banken, abhängig. Darüber hinaus bestehen für die Konzernunternehmen Finanzmarktrisiken in Form von Zinsschwankungen sowie der Änderung von Wechselkursen, Aktienkursen und Rohstoffpreisen. Die Finanzmarktrisiken können einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Die Steuerung und Überwachung der Finanzmarktrisiken erfolgt durch die Konzerngesellschaften überwiegend im Rahmen der operativen Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten und bei Bedarf in Ausnahmefällen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Darüber hinaus besteht im Einzelnen ein Emittentenrisiko. Hierunter verstehen wir das Risiko in Bezug auf die geschäftliche Entwicklung einzelner Emittenten von Wertpapieren. Das Emittentenrisiko kann dazu führen, dass einzelne Emittenten keine Ausschüttungen oder keine Darlehensrückzahlungen vornehmen können. Hierdurch kann die Liquidität und Ertragslage der Unternehmen im Segment „Vermögensverwaltend“ beeinträchtigt werden. Wir sind bemüht, das Emittentenrisiko durch eine Diversifikation des Beteiligungsportfolios bzw. entsprechende Sicherheitenstellung des Emittenten zu begrenzen. ForderungsrisikenDer Deutsche Balaton Konzern ist im Zusammenhang mit der Finanzierung seiner Beteiligungen und dem Verkauf von Beteiligungen an Dritte dem Risiko des Ausfalls von Forderungen ausgesetzt. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass kurzfristig fällig werdende Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig fristgerecht erfüllt werden können. Im Rahmen der Finanzierung von Beteiligungsunternehmen, Konzernunternehmen und Tochterunternehmen erfolgt die Zurverfügungstellung von Mitteln ausschließlich nach Durchführung einer Chancen-Risiken-Analyse. In Abhängigkeit von der prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeit wird die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln, wenn möglich, von der Stellung liquider Sicherheiten abhängig gemacht. Entsprechendes gilt in Bezug auf gestundete Kaufpreiszahlungen. Darüber hinaus bestehen Forderungsrisiken aus Investitionen in Genussscheine und Anleihen. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Emittenten können die Zinszahlung und auch die Rückzahlung von Forderungen aus Anleihen und Genussrechten eingeschränkt sein oder ausfallen. Die Konzernunternehmen betreiben zur Risikooptimierung eine regelmäßige Chancen-Risiken-Analyse. Eine Verringerung des Ausfallrisikos der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der operativen Unternehmen erfolgt grundsätzlich auf Ebene der jeweiligen Konzerngesellschaft durch eine Bonitätsprüfung der Kunden und teilweise auch durch die Vereinbarung von geeigneten Sicherungsmitteln (zum Beispiel durch die Vereinbarung von Eigentumsvorbehalten und Kreditversicherungen). Wechselkursrisiken und WechselkurschancenWechselkursrisiken bestehen in Bezug auf ausländische Investitionen. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in Wertpapiere, Forderungen bzw. Verbindlichkeiten und in Seeschiffe. Der Vorstand ist bemüht, den Einfluss von Wechselkursschwankungen gering zu halten. Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen spielen in Bezug auf das Beteiligungsgeschäft der Deutsche Balaton eine aktuell eher untergeordnete Rolle. In der Seeschifffahrt ist der US-Dollar übliche Währung, in der ein Großteil der Leistungen fakturiert wird, sowohl auf Einnahmen- wie auch auf Ausgabenseite. Auch die Investitionen in Afrika erfolgen häufig in lokaler Währung oder in US-Dollar. Dagegen ist der Euro funktionale Währung des Deutsche Balaton Konzerns und demnach ist der Konzern Risiken aus Währungsschwankungen ausgesetzt. Aufgrund der noch geringen Bedeutung der Investitionen im Bereich der Seeschifffahrt sowie der Investitionen in Afrika erfolgen hier derzeit nur vereinzelt Währungsabsicherungen, ohne jedoch eine Fristenkongruenz von Anlagehorizont und Absicherungsgeschäft herbeizuführen. In den Segmenten „CornerstoneCapital“ und „Beta Systems“ sind die Unternehmen Wechselkursrisiken aus dem Auslandsgeschäft ausgesetzt. Einzelne Unternehmen reduzieren das Wechselkursrisiko durch Wechselkurssicherungsgeschäfte. Die Absicherung dieser Risiken obliegt dem Vorstand der jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen dessen operativer Kontrolle und erfolgt auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaft. Das maximale Währungsrisiko ergibt sich aus folgenden Finanzinstrumenten und Liquiditätsströmen in Fremdwährungen (FW): scroll
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Eine Stärkung des Euro von 10 % gegenüber den Währungen hätte zum Abschlussstichtag – unter Voraussetzung sonst gleicher Annahmen – zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses geführt: scroll
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Die Darstellung bezieht sich ausschließlich auf Effekte aus Finanzinstrumenten. Da im Konzern aber Vermögenswerte vorhanden sind, die keine Finanzinstrumente sind, und aus diesen Vermögenswerten durch Währungsänderungen unter Umständen gegenläufige oder gleichläufige Effekte entstehen können, kann der tatsächliche Effekt aus Währungsänderungen aus obiger Tabelle nicht entnommen werden. Eine Schwächung des Euro in Höhe von 10 % gegenüber den Fremdwährungen hätte zum Abschlussstichtag zu einem gleich hohen, aber entgegensetzten Effekt auf die angeführten Währungen geführt. Die in der Sensitivitätsanalyse zur Verwendung gekommenen Währungsumrechnungskurse sind hinsichtlich der Finanzinstrumente und der geplanten Umsatzerlöse und -kosten die im Konzernanhang unter „Fremdwährungsumrechnung“ innerhalb der Position „Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellten Stichtags- und Durchschnittskurse. Kursbewegungen von Fremdwährungen bieten aber auch Wechselkurschancen, die parallel zu möglichen Börsenpreisänderungen den Beteiligungserfolg verstärken können. Die Aufwertung einzelner Wechselkurse kann dagegen auf der anderen Seite zu steigenden Renditen bei Fremdwährungsinvestitionen führen. Insgesamt sind die Wechselkursrisiken gegenüber dem Vorjahr trotz leicht gestiegener Investitionen in Länder außerhalb der Eurozone unverändert. Zinsänderungsrisiken und ZinsänderungschancenZinsänderungsrisiken sind, unabhängig von den Finanzmarktrisiken, für die Deutsche Balaton trotz der bestehenden Kreditfinanzierung bedingt wesentlich. Zinssatzänderungen erfolgen grundsätzlich in beide Richtungen, sowohl variable Aktiv- als auch Passivzinssätze verändern sich regelmäßig in die gleiche Richtung. Anlagen in zinstragende Wertpapiere oder Darlehen erfolgen im Segment „Vermögensverwaltend“. Dabei erfolgen Anlagen in zinstragende Wertpapiere oftmals langfristig sowie mit einem zumeist für die jeweilige Laufzeit im Voraus fest vereinbarten Zinssatz. Diese Anlagen sind in der Regel mit kurzfristigen Fremdkapitalfinanzierungen mit meist variablen Zinssätzen finanziert. Auch auf Ebene der operativ tätigen Konzerngesellschaften in dem Segment „CornerstoneCapital“ können sich für den Konzern wesentliche Zinsrisiken grundsätzlich aus der Inanspruchnahme von variabel verzinslichen Fremdfinanzierungsmitteln ergeben. Insgesamt hat sich zum 31. Dezember 2015 im Konzern das Verhältnis von variabel zu fest verzinslichen Vermögenswerten zugunsten der festverzinslichen Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr erhöht und ist insbesondere auf den Rückgang der Zahlungsmittel des Segments „Beta Systems“ zurückzuführen. In die Ermittlung der fest und variabel verzinslichen Vermögenswerte werden Aktien nicht mit einbezogen. Das Verhältnis von variabel zu fest verzinslichen Schulden hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugunsten der variabel verzinslichen Schulden verändert. Die aktuell günstigere Refinanzierung kurzfristiger gegenüber langfristigen Schulden ist hierfür ursächlich. scroll
Zudem begünstigen die weiterhin sehr niedrigen Kapitalmarktzinsen fremdfinanzierte Investitionen und verbessern die Renditechancen der Unternehmensbeteiligungen. Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken)Im Bereich der Finanzierungsrisiken sind die Konzernsegmente dem Risiko ausgesetzt, kurzfristig fällig werdende Forderungen nicht oder nicht vollständig rechtzeitig bedienen zu können. Konzernunternehmen, die in börsennotierte Wertpapiere investieren, steuern diese Liquiditätsrisiken durch die Begrenzung der Inanspruchnahme von Lombardkrediten, die wertmäßig auf den jeweiligen Beleihungswert begrenzt sind. Auf Basis der Depotwerte und Beleihungshöhe erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kreditlimite durch den Vorstand. Im Rahmen einer Liquiditätsplanung erfasst der Vorstand die Liquiditätsrisiken und trifft Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken. Das allgemeine Marktpreisrisiko sinkender Wertpapierpreise börsennotierter Wertpapiere kann dazu führen, dass eine ausreichende Besicherung der in Anspruch genommenen Lombardkredite nicht mehr dargestellt werden kann und die Bank den Kredit zur sofortigen Rückzahlung fällig stellt. Außerdem kann die Prolongation von Krediten erschwert oder unmöglich sein oder die Bank kann laufende Kredite, die bis auf Weiteres oder kurzfristig gewährt sind, kündigen. Zudem kann die Bank die jeweils zugrunde gelegten Beleihungswerte einseitig zum Nachteil der jeweiligen Gesellschaft anpassen und das zur Verfügung stehende Kreditvolumen hierdurch verringern. Zur besseren Beurteilung der Liquiditätsrisiken hat der Vorstand ergänzend zu seiner qualitativen Beurteilung des Liquiditätsrisikos eine Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2015 durchgeführt. Die kurzfristigen finanziellen Schulden und langfristigen finanziellen Schulden des Konzerns betragen zum 31. Dezember 2015 64,4 Mio. EUR (Vj. 48,9 Mio. EUR). Ein Anstieg des Marktwerts der -gegebenen Sicherheiten um 10 % ermöglicht gegebenenfalls eine höhere Inanspruchnahme der Kreditlinien. Eine Verminderung der Marktwerte der Sicherheiten reduziert tendenziell die Möglichkeiten einer Kreditinanspruchnahme. Zum Bilanzstichtag beträgt der Marktwert beleihbarer Wertpapiere 166,6 Mio. EUR (Vj. 148,0 Mio. EUR). Der angenommene Anstieg um 10 % würde den Marktwert um 16,6 Mio. EUR erhöhen. Eine angenommene Verminderung um 10 % würde den Marktwert in gleicher Höhe reduzieren. Der Vorstand versucht Liquiditätsrisiken und Kreditbeschaffungsrisiken durch eine vorausschauende und vorsichtige Planung der Kreditinanspruchnahmen zu minimieren. Zur weiteren Verminderung von Kreditbeschaffungsrisiken erfolgt die Inanspruchnahme von Krediten auf mehrere Banken verteilt. Die gegenüber dem Vorjahr gestiegene Inanspruchnahme der Lombardkredite hat die Finanzrisiken gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. PreisänderungsrisikenDer Deutsche Balaton Konzern sieht sich in Bezug auf die von den Konzernunternehmen gehaltenen Beteiligungen einem Risiko von Preisänderungen ausgesetzt, die sich auf den Beteiligungswert des Portfolios auswirken können. Solche Preisrisiken stehen in engem Zusammenhang mit den Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken), da sich ändernde Marktpreise für ihre Beteiligungen auch dazu führen können, dass die betroffenen Gesellschaften nicht mehr uneingeschränkt in der Lage sein können, ihre kurzfristigen fälligen Verbindlichkeiten aus zur freien Verfügung stehenden, jedoch in Anlagen gebundenen Investitionen zu befriedigen. Veränderungen des Marktpreises bestimmter Wertpapiere können sich außerdem negativ auf die Beleihungswerte und damit die von den Banken zur Verfügung gestellten Kreditmittel auswirken bzw. zu einer kurzfristigen Verpflichtung einer Rückführung von in Anspruch genommenen Kreditmitteln führen. Aus diesem Anlass heraus hat der Vorstand verschiedene Szenarioanalysen entwickelt, mit denen verschiedene Wertentwicklungen des Beteiligungsportfolios aufgrund einer kurzfristigen Veränderung von Marktpreisen, beispielsweise durch äußere Einflüsse hervorgerufen, simuliert werden. Szenarioanalyse des BeteiligungsportfoliosNachfolgend soll anhand einer Szenarioanalyse des Beteiligungsportfolios ein Überblick über verschiedene Szenarien in Bezug auf das Konzernportfolio gegeben werden. Enthalten sind in der Analyse die Beteiligungen, die im Deutsche Balaton Konzern nicht vollkonsolidiert sind. Sonstige Aktiva sind in der Analyse nicht enthalten. Die Szenarioanalyse soll dabei zeigen, wie sich verschiedene Faktoren auf den Wert des Portfolios, das einen wesentlichen Einfluss auf den Wert des Deutsche Balaton Konzerns hat, auswirken. Die Szenarioanalyse bildet dabei keine Erwartungen des Vorstands ab, sondern soll lediglich die Abhängigkeit des Portfolios von einzelnen Faktoren veranschaulichen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Realität tatsächlich höhere oder niedrigere Schwankungen auftreten können. Der Vorstand hat die Risikobewertung auf Basis der im Konzern der Deutsche Balaton AG gehaltenen Beteiligungen auf Basis der Börsenwerte zum Bilanzstichtag bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten bei nicht börsennotierten Beteiligungen vorgenommen. Die Beurteilung auf Konzernsicht mit IFRS-Bewertungsansätzen entspricht einer wirtschaftlich vernünftigen Betrachtung. KonzernportfolioZum Bilanzstichtag lässt sich das Konzernportfolio, bestehend aus den Bilanzposten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte; Anteile an assoziierten Unternehmen; Zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere und den in den Vorräten ausgewiesenen Immobilien, wesentlich in vier Gruppen einteilen: ![]() Vor dem Hintergrund der Portfoliozusammensetzung lassen sich verschiedene Szenarien in Bezug auf die Entwicklung von Marktpreisen abbilden. In Bezug auf die der jeweiligen Gruppe immanenten Risikofaktoren ergeben sich beispielhaft nachfolgende Auswirkungen: Szenario A: Börsenkurse der börsennotierten Beteiligungen steigen bzw. sinken durchschnittlich um 20 %In Szenario A werden die Auswirkungen eines Kursanstiegs und eines Kursrückgangs der börsennotierten Unternehmensbeteiligungen und Genussscheine untersucht. Im Übrigen bleiben die Faktoren unverändert. scroll
Ein Anstieg der Kurse der börsennotierten Beteiligungen und daran gekoppelten Genussscheine um durchschnittlich 20 % führt bezogen auf das Gesamtportfolio zu einem Anstieg der Portfoliowerte um 13 % und liegt damit in etwa auf dem für den Vorjahresstichtag errechneten Wert (31. Dezember 2014: 14 %). Mit der angenommenen Wertveränderung verschiebt sich die Zusammensetzung des Portfolios zugunsten der börsennotierten Beteiligungen und Genussrechte, die dann zusammen 70 % (31. Dezember 2014: 73 %) des Portfoliowerts nach zuvor zusammen 66 % (31. Dezember 2014: 70 %) ausmachen. Sinken die Wertpapierkurse der börsennotierten Beteiligungen um angenommene 20 %, führt dies entsprechend zu einem Rückgang des Gesamtportfoliowerts um 13 % (31. Dezember 2014: 14 %). Mit dem Wertverlust der börsennotierten Beteiligungen und Genussrechte in dem angenommenen Umfang tritt eine Verschiebung der Portfoliogruppen zugunsten der festverzinslichen Wertpapiere, Immobilien und nicht börsennotierten Beteiligungen ein. Der Anteil der börsennotierten Beteiligungen und Genussrechte am Gesamtportfoliowert verringerte sich auf 61 % (31. Dezember 2014: 65 %). Insgesamt kann sich durch eine Zu- oder Abnahme der Börsenkurse um 20 % eine Schwankungsbreite von 60 Mio. EUR (Vj. 52 Mio. EUR) ergeben, wobei Veränderungen der Börsenkurse (zum Beispiel DAX-Werte) insgesamt nicht zwingend eine Veränderung des Portfoliowerts in gleicher Höhe zur Folge haben und umgekehrt, da die Deutsche Balaton in Werte investiert, die einer niedrigen Marktliquidität unterliegen und damit teilweise einer geringeren Schwankungsbreite unterworfen sind. Szenario B: Totalverlust der nicht börsennotierten BeteiligungenSzenario B stellt im Rahmen der Risikoanalyse die Auswirkungen dar, die ein im Rahmen der Szenarioanalyse angenommener hypothetischer Totalverlust der nicht börsennotierten Beteiligungen in Bezug auf das sonst unveränderte Gesamtportfolio hätte. Der Vorstand geht nicht davon aus, dass ein solcher Totalverlust der nicht börsennotierten Beteiligungen eintreten wird. scroll
Ein Verlustrisiko in Bezug auf die nicht börsennotierten Beteiligungen ist vor dem Hintergrund einer oftmals nur eingeschränkten Waren- oder Dienstleistungspalette der einzelnen Beteiligungen nur schwer quantifizierbar. Teilweise handelt es sich hier um recht junge Unternehmen mit einer aus Ex-ante-Sicht positiv beurteilten Geschäftsidee. Aufgrund des vergleichsweise geringen Investitionsvolumens in nicht börsennotierte Unternehmen wirkte sich ein hypothetisch im Rahmen der Szenarioanalyse unterstellter Totalverlust der nicht börsennotierten Beteiligungen mit 5 % (31. Dezember 2014: 12 %) negativ auf den Portfoliowert aus. Das Risiko aus dem Totalverlust der nicht börsennotierten Beteiligungen ist damit gegenüber dem Vorjahr gesunken, was auf eine wertmäßige Verschiebung der vier in der Szenarioanalyse gebildeten Gruppen zurückgeht. Der Vorstand bewertet die Realisierung des Risikos eines Totalverlusts der nicht börsennotierten Beteiligungen derzeit und unverändert gegenüber dem Vorjahr als nicht wahrscheinlich. Szenario C: Preisänderungsrisiken bei festverzinslichen Wertpapieren in Bezug auf steigende MarktzinsenSteigende Marktzinsen können sich negativ auf den Wert der gehaltenen festverzinslichen Inhaberschuldverschreibungen auswirken. Steigen die Marktzinsen, verändert sich in der Regel der Börsenpreis rückläufig. Aufgrund der überwiegend festen Zinssätze der gehaltenen Schuldverschreibungen ist darüber hinaus ein Risiko aus sich ändernden Anleihezinsen nicht gegeben. Das Marktpreisrisiko festverzinslicher Wertpapiere hat eine nur untergeordnete Bedeutung in der Risikobeurteilung der Deutsche Balaton, auch vor dem Hintergrund, dass in der Regel verzinsliche Wertpapiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden können. Szenario D: Die Marktpreise der Immobilien steigen oder sinken um durchschnittlich 25 %In Szenario D werden die Auswirkungen der Veränderung des Marktpreises der Immobilien bei einem Anstieg und bei einem Rückgang um 25 % untersucht. Die weiteren Faktoren bleiben unverändert. scroll
Ein Anstieg des Marktpreises der Immobilien um durchschnittlich 25 % führt bezogen auf das Gesamtportfolio zu einem Anstieg der Portfoliowerte um 4 % und liegt damit über dem für den Vorjahresstichtag errechneten Wert (31. Dezember 2014: 2 %). Mit der angenommenen Wertveränderung verschiebt sich die Zusammensetzung des Portfolios zugunsten der Immobilien, die dann 17 % (31. Dezember 2014: 10 %) des Portfoliowerts nach zuvor 14 % (31. Dezember 2014: 8 %) ausmachen. Sinken die Marktpreise der Immobilien um angenommene 25 %, führt dies entsprechend zu einem Rückgang des Gesamtportfoliowerts um 4 % (31. Dezember 2014: 2 %). Mit dem Wertverlust der Immobilien in dem angenommenen Umfang tritt eine Verschiebung der Portfoliogruppen zugunsten der börsengehandelten Wertpapiere und Genussrechte, festverzinslichen Wertpapiere und nicht börsennotierten Beteiligungen ein. Der Anteil der Immobilien am Gesamtportfoliowert verringerte sich auf 11 % (31. Dezember 2014: 6 %). Insgesamt kann sich durch eine Veränderung des Marktpreises der Immobilien um 25 % eine Schwankungsbreite von 16 Mio. EUR (Vj. 8 Mio. EUR) ergeben. Der Vorstand bewertet das Risiko eines Rückgangs der Marktpreise um 25 % derzeit als nicht wahrscheinlich. Beurteilung der SzenarioanalysenDie vorstehend vorgenommenen Szenarioanalysen zeigen die besondere Abhängigkeit des Deutsche Balaton Konzerns von den börsengehandelten Beteiligungen und der Börsenkursentwicklung. Die Entwicklung der Kapitalmärkte ist nicht beeinflussbar und darüber hinaus von vielen Faktoren abhängig. Verschiebungen der Beteiligungswerte der börsengehandelten Beteiligungen und Genussrechte wirken sich relativ stärker auf die Vermögenssituation des Deutsche Balaton Konzerns aus als entsprechende Veränderungen der Beteiligungswerte nicht börsengehandelter Beteiligungen. Durch eine veränderliche Diversifikation der börsennotierten Beteiligungen, auch nach Branchen und Ländern, versucht der Vorstand, Einzelrisiken aus börsennotierten Anteilen oder Branchen zu minimieren. Nicht enthalten sind in der Szenarioanalyse für den Konzern die operativen Ergebnisse der vollkonsolidierten Unternehmen des Konzerns. Eine Risikobetrachtung auf Ebene einzelner Branchen und Länder ist im Rahmen der vorhandenen Anlagestrategie nicht aussagekräftig. Die in dem Portfolio vertretenen Branchen und Länder können sich verändern, da keine Fixierung der Investments auf bestimmte Branchen und Länder erfolgt. Risiken aus Corporate GovernanceManagementrisikenUnter Managementrisiken verstehen wir die Möglichkeit, dass die Unternehmensführung eine grundlegende strategische Fehlentscheidung trifft, die bei den vorhandenen Informationen eigentlich vermeidbar wäre. Managementrisiken werden daher unter Berücksichtigung derjenigen Informationen bewertet, die dem Management zum Entscheidungszeitpunkt zur Verfügung stehen oder mit vertretbarem Aufwand beschafft werden können. Bei wirtschaftlich bedeutsamen Entscheidungen ist neben dem Vorstand auch der Aufsichtsrat beratend in die Entscheidungsfindung einbezogen. Im Rahmen der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats hat dieser einen Katalog von Geschäften beschlossen, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Der Zustimmungskatalog wurde im Februar 2015 aktualisiert. Bestandteil des Katalogs ist auch eine Budgetplanung, die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats jährlich vorzunehmen ist. Rechtsgeschäfte, die aufgrund des Zustimmungskatalogs der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen bzw. nicht in der jeweiligen vom Aufsichtsrat genehmigten jährlichen Budgetplanung beinhaltet sind, legt der Vorstand dem Aufsichtsrat zur vorherigen Zustimmung vor. Die Gesellschaft hat Managementrisiken unter anderem über eine D&O-Versicherung abgesichert. VerhaltensrisikenDie Verhaltensrisiken als Teil des operationellen Risikos umfassen Irrtumsrisiken, Fahrlässigkeitsrisiken und kriminelle Risiken. Irrtumsrisiken verwirklichen sich in der Schadensentstehung trotz Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien, etwa durch menschliches Versagen. Dabei kommen vor allem Eingabefehler, Schreibfehler sowie Verwechslungen in Betracht. Fahrlässigkeitsrisiken liegen vor, wenn ein Mitarbeiter durch die Verletzung intern und extern erlassener Normen, jedoch ohne einen persönlichen Vorteil aus einer schädigenden Handlung zu erlangen, eine schädigende Handlung oder ein schädigendes Unterlassen verwirklicht hat. Im Gegensatz hierzu stehen die kriminellen Risiken, unter anderem die Erfüllung von Straftaten wie Betrug, Unterschlagung oder Sabotage, die vorsätzlich zum Schaden der Gesellschaft begangen werden. Der Vorstand steuert Verhaltensrisiken unmittelbar durch umfangreiche Regelwerke und Verhaltensanweisungen, die eine wechselseitige Aufgabenkontrolle und Funktionstrennungen einzelner Bereiche vorsehen. Sonstige RisikenPersonalwirtschaftliche RisikenDer Vorstand ist sich bewusst, dass der Erfolg der Deutsche Balaton AG, nicht zuletzt aufgrund der schlanken Personalstruktur, auch wesentlich von ihren Mitarbeitern abhängt. In Zusammenhang mit der Personalstruktur ergeben sich Risiken im Wesentlichen aus der Personalbeschaffung, der Fluktuation und mangelnder Qualifikation. Darüber hinaus bestehen außerdem Loyalitätsrisiken, Motivationsrisiken und Führungsrisiken. Die Deutsche Balaton AG ist stets bemüht, offene Stellen kurzfristig zu besetzen. Aufgrund der Knappheit von Mitarbeitern für bestimmte Positionen am Markt kann es jedoch vorkommen, dass einzelne freie Stellen nur schwer besetzt werden können. Die Deutsche Balaton AG beschreitet bei der Personalbeschaffung verschiedene Wege. Neben der klassischen Form der Stellenanzeige greift die Deutsche Balaton AG aktuell aufgrund schlechter Erfahrungen nicht mehr auf Dienste professioneller Personalvermittler zurück. Eine vertrauensbasierte Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien, die auf jeder Ebene eigenverantwortliches Handeln und Denken fördert, soll Mitarbeiter an das Unternehmen binden und die Abwanderungswilligkeit entsprechend verringern. Der Vorstand ist darüber hinaus bemüht, Mitarbeiter entsprechend ihren persönlichen Stärken einzusetzen. Zur Sicherstellung einer hohen Arbeitsqualität, die auch die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, stehen den Mitarbeitern der Deutsche Balaton AG verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten offen. Neben der internen Fortbildung, insbesondere durch eine Auswahl an jeweils fachbezogenen Zeitschriften, können Mitarbeiter zur individuellen Fortbildung an externen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Hierbei unterstützt die Deutsche Balaton AG ihre Mitarbeiter unter anderem durch Freistellung von der Arbeitsleistung für die Dauer der Fortbildungsmaßnahmen und Übernahme von Fortbildungskosten. Die schlanke Personalstruktur bietet außerdem den Vorteil einer unmittelbaren Unternehmenssteuerung durch den Vorstand und damit die Möglichkeit der Personalführung durch die oberste Führungsebene. Der Zugang zu vertraulichen Informationen birgt trotz ausgebauter Prüfungs- und Kontrollmechanismen grundsätzlich das Risiko des Missbrauchs. Alle Mitarbeiter sind auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Insidervorschriften im Sinne des Wertpapierhandelsrechts hingewiesen worden. Darüber hinaus werden die bestehenden Autorisierungsregelungen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Informationstechnologische RisikenDie Deutsche Balaton AG identifiziert im Bereich informationstechnologischer Risiken neben Risiken in Form von Datenverlusten und Systemausfallzeiten auch das Risiko des Missbrauchs informationstechnischer Anlagen. Das Risiko von Datenverlusten wird durch regelmäßige Sicherungen der elektronisch verfügbaren Unternehmensdaten minimiert, insbesondere der Unternehmensdatenbanken, der Finanzbuchhaltung und der Rechnungslegungsdaten. Außerdem werden alle von unseren Mitarbeitern innerhalb der Server-Client-Umgebung erstellten Dateien ebenfalls gesichert. Die Datensicherungen erfolgen arbeitstäglich auf Wechselmedien, monatlich wird eine Komplettsicherung erstellt. Die Aufbewahrung der monatlichen Backups erfolgt an sicheren, gegen Brand geschützten Orten. Die Datensicherungseinrichtungen stehen außerdem räumlich getrennt von der EDV-Anlage. Der Zugriff auf elektronische Dokumente und auf die EDV-Systeme ist durch Benutzerzugriffsrechte geschützt. Systemausfallzeiten werden durch den Einsatz eines externen Dienstleisters auf ein geringes Maß reduziert. In Notfällen stehen sachkundige Mitarbeiter zur Umsetzung vorübergehender Sofortmaßnahmen bereit. Gegen schädliche Computerprogramme und externe Angriffsszenarien wird aktuelle Schutzsoftware eingesetzt. Geschäftsvorfälle und Transaktionen bei der Muttergesellschaft Deutsche Balaton AG sind durch Mitarbeiter nur in begrenztem Umfang über EDV-Anlagen auslösbar. Für die Vornahme von elektronischen Bankaufträgen sind mit den Banken entsprechende Höchstwerte je Einzelvorfall vereinbart; darüber hinausgehende Transaktionen bedürfen der technischen Freigabe durch mindestens ein Vorstandsmitglied. Der externe Dienstleister im Bereich EDV informiert sich regelmäßig über Neuerungen im Bereich IT und IT-Sicherheit, um mögliche drohende Angriffe auf die IT-Infrastruktur der Deutsche Balaton AG zu verhindern. Weitere ChancenChancen aus der Entwicklung der wirtschaftlichen RahmenbedingungenDer Aufwärtstrend der weltweiten wirtschaftlichen Entwicklung hat sich weiter fortgesetzt. Eine Korrektur zeigten jedoch die Finanzmärkte im vergangenen Geschäftsjahr 2015, die nach einer erfolgreichen Entwicklung im ersten Quartal im Jahresverlauf wieder deutliche Verluste hinnehmen mussten. Insgesamt zeigten sich die Aktienmärkte stark volatil. Die globale wirtschaftliche Entwicklung entwickelte sich trotz nach wie vor billiger Rohölpreise und der lockeren Geldpolitik der wichtigen Zentralbanken in 2015 eher schwach. Für 2016 hat die OECD ihren Ausblick für das weltweite Wirtschaftswachstum von zuvor 3,3 % auf 3,0 % gesenkt. Für die USA erwartet die OECD für das Jahr 2016 eine Wachstumsrate der Wirtschaft von noch 2,5 %. Auch die Eurozone soll 2016 erneut wachsen, jedoch nur um 1,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die exportabhängige deutsche Wirtschaft soll nach einer nicht unumstrittenen Prognose der Bundesregierung im laufenden Jahr um noch 1,7 % wachsen. Die Entwicklung der Aktienkurse an den internationalen Wertpapiermärkten war in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2016 von einem Auf und Ab der Aktienkurse geprägt. Nicht zuletzt die nach wie vor sehr lockere Geld- und Zinspolitik der Europäischen Zentralbank dürfte sich auf die Aktienkurse an den internationalen Wertpapiermärkten in den ersten drei Monaten des Jahres 2015 durchgeschlagen haben. Ob die in Summe auf die Aktienmärkte positiven Auswirkungen der Geldpolitik der EZB anhalten, bleibt offen. Die US-Notenbank ist von ihrer Politik der immer billigeren Geldversorgung bereits im Dezember 2015 abgerückt und hat die US-Interest-Rate erstmals seit 2008 um 25 Basispunkte auf einen Korridor von 0,25 % bis 0,50 % erhöht. Kursrückschläge als Folge einer Blasenbildung an den Finanzmärkten sind auch für 2016 nicht auszuschließen, jedoch sieht der Vorstand der Deutsche Balaton AG keine wesentliche Risikoveränderung gegenüber dem Vorjahr. Bereits im Geschäftsjahr 2015 hat sich gezeigt, dass die deutlich positive Entwicklung der Wertpapiermärkte sich nicht unendlich fortsetzen ließ und auch unterjährig Dämpfer in der Kursentwicklung hingenommen werden mussten. Eine laufende Marktbeobachtung und eine Diversifikation des Portfolios bieten der Deutsche Balaton die Chance, von den positiven Marktgegebenheiten zu profitieren. Nach wie vor verfügt die Deutsche Balaton über einen Bestand an Wertpapieren, der in den vergangenen Jahren auf niedrigeren Börsenbewertungen eingekauft wurde. Auf der anderen Seite können auch negative Marktentwicklungen weiter genutzt werden, um durch geeignete Wertpapiergeschäfte Chancen zu heben. Weiteres Potenzial bietet die Entwicklung einzelner Schwellenländer, insbesondere in Afrika und Osteuropa. Der bereits in 2014 gelegte Grundstein für einen weiteren Ausbau des Beteiligungsgeschäfts in Afrika wird weiter fortgesetzt. Neben den bestehenden Beteiligungen an der Balaton Agro Investment plc und der E.D.A. Agro Industry plc. ist im Geschäftsjahr 2015 die Beteiligung an der Stellar Diamonds plc. eingegangen worden. Hierdurch konnten die Beteiligungsaktivitäten in Afrika ausgebaut werden. Die schrittweise Fortentwicklung der Investitionen in diesem geografischen Gebiet bietet Wachstumschancen. Die operativ tätigen Konzernsegmente können die erwartete weltweite positive Wirtschaftsentwicklung als Chance für ein organisches Wachstum sehen. Strategische und operative ChancenDer Wettbewerb um attraktive Beteiligungsmöglichkeiten hat sich durch die zunehmende Präsenz von Finanzinvestoren in den letzten Jahren verstärkt. Von dem gestiegenen Wettbewerb um Beteiligungschancen betroffen ist insbesondere der Private-Equity-Bereich. Insbesondere das Segment „CornerstoneCapital“ ist in diesem Bereich aktiv. Neben einer guten Branchenkenntnis und aufgrund langjähriger Erfahrung gewachsener Kontakte ist ein schneller Vertragsabschluss mit einem potenziellen Verkäufer ein entscheidender Faktor für ein Beteiligungsinvestment. Die hierfür kurzfristig zur Verfügung stehenden freien Finanzmittel sind einer der Faktoren, die in diesem Bereich einen schnellen Geschäftsabschluss ermöglichen. Die hohen bestehenden Kreditlinien und regelmäßig vorhandenen freien Finanzmittel, die teilweise auch durch eine Optimierung der Finanzstruktur im Konzern verfügbar gemacht werden, stellen eine Chance dar, weil sie einen kurzfristigen Geschäftsabschluss aus eigener Kraft ermöglichen können. 6.2.5 Zusammenfassende Beurteilung der Risiko- und ChancenlageAuf Basis der Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Chancen- und Risikoberichts zur Verfügung stehen, werden derzeit keine Risiken gesehen, die entweder einzeln oder in Kombination mehrerer Risiken eine Gefahr für den Fortbestand des Deutsche Balaton Konzerns darstellen. Zu diesem Ergebnis kommen wir insbesondere aufgrund einer sorgfältigen Beurteilung und Analyse der vorstehend im Chancen- und Risikobericht dargestellten Einzelrisiken und unter Einbeziehung des bestehenden Risikomanagementsystems. Die Risikoeinschätzung ergibt sich aus der zusammenfassenden Tabelle unter Ziffer 6.2.4 dieses Konzernlageberichts. Entsprechend der Risikobeurteilung sehen wir, auch vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten des Beteiligungsgeschäfts und der geschilderten Abhängigkeit des Deutsche Balaton Konzerns von der Realisierungsmöglichkeit von Erträgen aus Beteiligungsveräußerungen, derzeit auch keine außergewöhnlichen Realisierungschancen. Die Beurteilung der Chancen und Risiken ist gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. 7 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenIm Deutsche Balaton Konzern bestehen Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Deutsche Balaton versteht unter Finanzinstrumenten Verträge, die für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögensgegenstand und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schaffen. Dementsprechend fallen Risiken aus Forderungen und Verbindlichkeiten, Wertpapieren, Finanzanlagen, Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten (originäre Finanzinstrumente) sowie Derivate (derivative Finanzinstrumente) hierunter. Im Zusammenhang mit der Verwendung von Finanzinstrumenten bestehen im Wesentlichen die nachfolgenden Risikokategorien:
Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns. Weiterhin verfügt der Konzern über originäre Finanzinstrumente wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren sowie in wesentlichem Umfang über Wertpapiere, Finanzanlagen und Eigenkapitalinstrumente von Emittenten. Letztgenannte gehen folglich insbesondere einher mit dem Geschäftsmodell des Segments „Vermögensverwaltend“. Der Deutsche Balaton Konzern geht bewusst Risiken im Zusammenhang mit Wertpapieren, Finanzanlagen und Eigenkapitalinstrumenten von Emittenten ein. Dies erfolgt freiwillig, resultiert jedoch zwangsläufig aufgrund des Geschäftsmodells. Wie im Rahmen der Risikoberichterstattung beschrieben, kann es vorkommen, dass zur Absicherung des Preisänderungsrisikos ökonomische Sicherungsbeziehungen eingegangen werden. Dies erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen und in der Art, dass bei Finanzinstrumenten, die in Fremdwährungen notiert sind, eine Gegenposition in Form einer entsprechenden Fremdwährungsverbindlichkeit oder der Verkauf der Fremdwährung auf Ziel erfolgt. Es handelt sich hierbei stets um eine ökonomische Sicherungsbeziehung, die weder nach HGB noch nach den IFRS die Kriterien für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen. Neben den genannten Risiken im Zusammenhang mit Wertpapieren, Finanzanlagen und Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten bestehen bei den vermögensverwaltenden Segmenten ebenfalls Risiken aus Forderungen und Verbindlichkeiten. Für diese Risiken gelten, wie im Rahmen der Darstellung der Einzelrisiken aufgezeigt, neben Preisänderungsrisiken auch Ausfallrisiken sowie Liquiditätsrisiken. Bei Bedarf kann durch das Eingehen einer ökonomischen Sicherungsbeziehung das Risiko hieraus reduziert werden. Die operativen Segmente im Deutsche Balaton Konzern gehen im Rahmen der Geschäftstätigkeit insbesondere Risiken im Zusammenhang mit Forderungen und Verbindlichkeiten ein. Dabei kann nach Abwägung durch das Management auf Ebene der operativen Einheiten im Rahmen des Risikomanagements das Ziel verfolgt werden, Preisänderungsrisiken aus Wechselkursschwankungen durch den Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu minimieren. Aus Konzernsicht bestehen wirtschaftlich sinnvolle Sicherungsbeziehungen auch in einem gewissen Ausmaß bei den Gesellschaften, die nicht im Euro-Währungsraum ansässig sind, da diese Gesellschaften in ihrer jeweiligen Landeswährung sowohl fakturieren als auch Aufwendungen generieren. Demzufolge erfolgt hierdurch in Höhe des niedrigeren Betrags aus Aufwendungen und Erträgen eine ökonomische Sicherungsbeziehung, wenngleich in Höhe des Differenzbetrags aus Konzernsicht ein Preisänderungsrisiko bestehen bleibt. Dies erfolgt insbesondere in den Segmenten „CornerstoneCapital“ und „Beta Systems“. Das Risiko von Liquiditätsrisiken von Verbindlichkeiten infolge von Zinsänderungen wird bei einzelnen Gesellschaften innerhalb des Konzerns, insbesondere im Segment „CornerstoneCapital“, durch den Einsatz von Zinsswaps begrenzt. Dagegen werden insbesondere in dem Segment „Vermögensverwaltend“ bewusst Liquiditätsrisiken infolge von Zinsänderungen im Rahmen der Refinanzierung mit kurzfristig laufenden Darlehen eingegangen. Zu den oben beschriebenen Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sind darüber hinausgehende spezifische qualitative und quantitative Angaben im Rahmen der Erörterung der Einzelrisiken im Lagebericht (siehe 6.2.4) erfolgt, auf die ergänzend verwiesen wird. 8 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den (Konzern-)RechnungslegungsprozessesDer Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und unter ergänzender Beachtung der nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Grundlage des Konzernabschlusses sind die von den konsolidierungspflichtigen Unternehmen zur Verfügung gestellten Abschlüsse. Diese werden von den Gesellschaften überwiegend bereits auf Basis der IFRS-Standards geliefert. Soweit erforderlich, werden bei einzelnen Gesellschaften erforderliche Überleitungen auf die IFRS-Standards vorgenommen. Die Rechnungslegung der Konzernunternehmen erfolgt, soweit dies möglich ist, unter Einsatz von Standardsoftware der Hersteller ABACUS, DATEV, BMD SYSTEMHAUS, SAGE und SAP. Die Verantwortung für die Einhaltung der maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf des Rechnungslegungsprozesses verbleibt dabei zunächst bei den jeweiligen Konzerngesellschaften, ohne die endgültige Verantwortung des Konzernvorstandes einzuschränken. Die meisten Konzerngesellschaften werden während des gesamten Konzernrechnungslegungsprozesses durch zentrale Ansprechpartner bei der Konzernmuttergesellschaft Deutsche Balaton AG unterstützt. Die Konsolidierungsarbeiten sowie erforderliche Abstimmungsarbeiten erfolgen grundsätzlich durch die Deutsche Balaton AG gemeinsam mit externen Beratern unter Einsatz der Konsolidierungssoftware LucaNet. Der externe Berater übernimmt auch das Einspielen der Einzelabschlussdaten in das Buchungssystem der Konzernmuttergesellschaft. Die zeitliche und prozessorganisatorische Überwachung der Konsolidierungsarbeiten obliegt hingegen dem Konzernvorstand. Für spezielle fachliche Fragestellungen werden externe Dienstleister unterstützend hinzugezogen. Konzerninterne Leistungsbeziehungen werden im Rahmen der Abfrage der IFRS Packages von den Konzernunternehmen erfasst und auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft im Rahmen der Konsolidierungsarbeiten eliminiert. Im Rahmen der Konsolidierung eines Teilkonzerns kommt außerdem die Konsolidierungslösung OneFinance der pmOne AG zum Einsatz. Die Deutsche Balaton verfügt über eine klare und übersichtliche Führungs- und Unternehmensstruktur, die auch in der schlanken Besetzung der Fachabteilungen zum Ausdruck kommt. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen werden vom Konzernvorstand gesteuert. Dieser verantwortet auch die Erstellung und Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Deutsche Balaton. Die Konzernunternehmen liefern zunächst ihre Einzelabschlussdaten, aufbereitet nach IFRS-Vorschriften, in elektronischer Form an die Konzernmuttergesellschaft, die die Einzelabschlüsse unter Einsatz der Konsolidierungssoftware LucaNet des Herstellers LucaNet AG zusammenführt. LucaNet ist nach dem Prüfungsstandard IDW PS 880 des Instituts für Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Software wurden uneingeschränkte Qualität und Ordnungsmäßigkeit bescheinigt. Die Kontenpläne der Einzelgesellschaften werden unter LucaNet auf den Konzernkontenplan umgegliedert. Anschließend, nach Übertragung der Einzelabschlussdaten in LucaNet, werden die Daten unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung einer Plausibilitätskontrolle unterzogen. Die Daten werden hierzu auf auffällige Kontenbewegungen untersucht sowie Plausibilitätsanalysen erstellt. Außerdem wird eine Veränderungsanalyse ausgewählter Finanzdaten in Bezug auf das Vorjahr vorgenommen; hierzu dienen auch die von den Konzerngesellschaften der Konzernmutter erstatteten IFRS-Packages, deren Inhalt sich unter anderem nach der Segmentzuordnung und den von den Konzerngesellschaften getätigten Geschäften bestimmt. In Zweifelsfällen werden für eine weitere Plausibilisierung die Einzelkontendaten herangezogen. Die Jahresabschlüsse bzw. IFRS-Berichterstattungen wesentlicher Konzerngesellschaften werden außerdem im Rahmen einer Abschlussprüfung auf Ebene der jeweiligen Gesellschaft durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft oder reviewt. Dies stellt ebenfalls einen Teil des Kontrollsystems dar. Im Anschluss an die Aufstellung der vorgenannten Berichte wird die Rechnungslegung von dem von der Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG gewählten Abschlussprüfer auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung überprüft; der Abschlussprüfer erteilt einen Bestätigungsvermerk für den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und übersendet nach Beendigung der Abschlussprüfung seine vorgenannten Berichte unmittelbar dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat erörtert und prüft in seiner Bilanzsitzung im Beisein des Abschlussprüfers die ihm vom Vorstand und dem Abschlussprüfer übersandten Unterlagen. Der Abschlussprüfer erläutert in der Bilanzsitzung die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und steht dem Aufsichtsrat für weitergehende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat billigt, sofern seine Prüfung keine Einwände ergibt, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht. In Bezug auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (IKS-RP) der Deutsche Balaton AG ist ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, das in den Verantwortungsbereich des Konzernvorstands fällt. Die Ausgestaltung des IKS-RP orientiert sich an dem Geschäftsumfang und der Art der im Deutsche Balaton-Konzern vorkommenden Geschäftsvorfälle. Das Kontrollsystem in Bezug auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess hat die Ordnungsgemäßheit und Verlässlichkeit der internen sowie der externen Rechnungslegung zum Ziel und ist darauf ausgerichtet, die Darstellung und Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und die darin jeweils gemachten Angaben zu gewährleisten. Hierzu gehören die laufende interne Abstimmung von Vorgängen, die Organisation und Kontrolle der Buchhaltung, eine Funktionstrennung innerhalb und zwischen den Abteilungen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen. Im Rahmen der Organisation und Kontrolle der Buchhaltung erfolgen bei einzelnen Gesellschaften stichprobenartige Überprüfungen von Buchungsvorgängen, die auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Plausibilitätschecks die Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchhaltung umfassen. Für besonders rechnungslegungsrelevante Prozesse ist durchgängig das Vier-Augen-Prinzip vorgesehen. Zur Risikokontrolle hat der Konzernvorstand außerdem einen umfangreichen Regel- und Maßnahmenkatalog erarbeitet, dessen Vorgaben insbesondere die Einhaltung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften sowie die entsprechenden internen Richtlinien in Bezug auf die konzernweite Rechnungslegung, insbesondere die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, sicherstellen soll. Zur Kontrolle der Konsolidierungsarbeiten werden außerdem Plausibilitätsprüfungen in Form von Validierungen, manuell unter Einsatz von EDV-Systemen, vorgenommen. Außerdem erfolgen Soll-Ist-Vergleiche sowie eine Analyse der Veränderungen einzelner Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zum Vorjahr. Der Erstellungsprozess der Notes und des Lageberichts unterliegt ausnahmslos einem Vier-Augen-Prinzip. Die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen des Konzernabschlusses erfolgt abschließend durch einen externen Wirtschaftsprüfer, die Erstellung des Konzernlageberichts sowie der Notes wird direkt durch Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG vorgenommen. Die für alle Konzerngesellschaften gültige und von diesen verbindlich einzuhaltende IFRS-Bilanzierungsrichtlinie soll sicherstellen, dass die Bilanzierung einheitlich und in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erfolgt. Die Richtlinie bietet den Konzerngesellschaften eine Hilfestellung bei der Anwendung der IFRS, indem sie ein grundlegendes Konzernverständnis in der Auslegung der IFRS-Regelungen vermittelt und Vorgaben für die Bilanzierung enthält. Im Rahmen seiner IFRS-Berichterstattung besteht für die Geschäftsleitung der Konzernunternehmen die Verpflichtung zu bestätigen, dass die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie eingehalten wurde. Zu den Grundlagen des internen Kontrollsystems gehören neben der laufenden internen Abstimmung von Vorgängen die Trennung von Funktionen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen. Die Steuerung des (Konzern-)Rechnungslegungsprozesses im Deutsche Balaton Konzern obliegt ebenfalls dem Konzernvorstand. Neben den Risiken, die aus einer Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln resultieren, ergeben sich weitere Risikomöglichkeiten, auch aus der Missachtung von Fristen und Terminen aus dem für die Konzernabschlusserstellung vorgegebenen Zeitplan. Zur Vermeidung dieser Risiken wurde ein Pflichtenheft erarbeitet, in dem die jeweils für die Konzerngesellschaften relevanten Termine und Fristen, Arbeitsabläufe und verantwortlichen Personen aufgeführt sind. Die Überwachung des Zeitplans erfolgt durch die für Konsolidierungsaufgaben zuständige Stelle bei der Deutsche Balaton AG.
Heidelberg, 24. Mai 2016 PKF Deutschland GmbH Jens Jüttner, Mitglied des Vorstands Rolf Birkert, Mitglied des Vorstands Hansjörg Plaggemars, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, aufgestellten Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, Konzernkapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalspiegel und Konzernanhang, sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS – wie sie in der EU anzuwenden sind – und den ergänzend nach § 315a Abs. 3 i.V.m. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Bericht über die Lage des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. PKF Deutschland GmbH 2 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS - wie sie in der EU anzuwenden sind - und den ergänzend nach § 315a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 HGB anzuwendenden, handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 24. Mai 2016 PKF Deutschland GmbH M. Jüngling, Wirtschaftsprüfer T. Drosch, Wirtschaftsprüfer Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2015Deutsche Balaton AG, HeidelbergAKTIVA scroll
* Bedingtes Kapital: 5.820.212,00 EUR Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015Deutsche Balaton AG, Heidelbergscroll
Anhang1. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 1 HGB gilt die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um den Besonderheiten einer Beteiligungsgesellschaft Rechnung zu tragen, ist die Gliederung und Bezeichnung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 5 und 6 HGB umgestellt und erweitert worden. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Beträge auf volle Tausend Euro kaufmännisch gerundet angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, überwiegend im Anhang aufgeführt. Aktive latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt. Passive latente Steuern wurden, unter Berücksichtigung der Saldierung mit den aktiven latenten Steuern und einem daraus resultierenden Aktivüberhang, in Ausübung des Wahlrechts nicht aktiviert. Der Jahres- und Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015 wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden. AnlagevermögenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bewertet. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro werden seit dem Geschäftsjahr 2010 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Wirtschaftsgüter von mehr als 410,00 Euro bis weniger als 1.000,00 Euro werden über die jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben und nicht in einen Sammelposten eingestellt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, zum niedrigeren beizulegenden Wert nach dem Grundsatz der Einzelbewertung nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB bilanziert. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wird nur eine außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen bei einer dauernden Wertminderung vorgenommen. Als Kriterium für außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der Wertpapiere des Anlagevermögens gilt die bisherige Dauer einer bereits eingetretenen Wertminderung (nachfolgend auch „10/20 Regel“ genannt):
Bei der Beurteilung, ob eine Wertminderung voraussichtlich nur vorübergehend oder dauerhaft ist, werden zusätzliche Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz berücksichtigt. Sofern Kenntnisse darüber bestehen, dass der tatsächliche Wert des Wertpapiers offensichtlich niedriger ist als der Buchwert, bedarf es der obigen Aufgreifkriterien nicht. In diesem Fall erfolgt unmittelbar die Erfassung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (nachfolgend auch „Abschreibungen auf Grund von Unternehmensmeldungen“ genannt). Voraussichtlich dauernden Wertminderungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Als beizulegender Wert gilt für Anteile an börsennotierten Unternehmen der Börsenkurs am Stichtag bzw. am letzten Handelstag vor diesem Datum. In begründeten Einzelfällen erfolgt auch eine Bewertung unterhalb des Börsenkurses. Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen z. B. aus aktuellen Finanzierungsrunden, aus eigenen Einschätzungen der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben. Wertaufholungen (Zuschreibungen auf Finanzanlagen) werden, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert. Als beizulegender Wert gilt für Anteile an börsennotierten Unternehmen der Börsenkurs am Stichtag bzw. am letzten Handelstag vor diesem Datum. Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen z. B. aus aktuellen Finanzierungsrunden der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. EigenkapitalEigene AnteileGem. § 272 Abs. 1a HGB wird der Nennbetrag der erworbenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der darüber hinausgehende Teil des Kaufpreises wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Sind keine frei verfügbaren Rücklagen vorhanden, wird der hinausgehende Teil des Kaufpreises mit dem Bilanzgewinn verrechnet. GewinnrücklagenFreie Gewinnrücklagen wurden im Berichtsjahr durch Einstellung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres gebildet. Rückstellungen und VerbindlichkeitenRückstellungenDie Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB). Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. WährungsumrechnungenKurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro bewertet (§ 256a HGB). Bei auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden das Realisations- und Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Gewinn- und VerlustrechnungErträge / Verluste aus dem Abgang von FinanzanlagenDie „Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen“ erfassen den Differenzbetrag zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse höher sind als die Buchwerte. „Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen“ erfassen Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen. Erträge / Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des UmlaufvermögensDie „Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens“ erfassen den Differenzbetrag zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse höher sind als die Buchwerte. „Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens“ erfassen Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen. DividendenerträgeDividendeneinnahmen werden in dem Jahr, in welchem der entsprechende Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird, als Ertrag im Posten „Erträge aus Finanzanlagen“ erfasst. Zinserträge aus Wertpapieren, die keinen Eigenkapitalcharakter haben, werden im Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ erfasst. 3. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich auf 78.866 TEUR (Vj. 69.301 TEUR) erhöht. Ursächlich für den Anstieg in Höhe von 9.565 TEUR sind im Wesentlichen die Einzahlungen bzw. Einlagen in das Eigenkapital bei bestehenden verbundenen Unternehmen, Zukäufe an bestehenden Anteilen sowie der Erwerb bzw. die Gründung von vier weiteren Unternehmen. Im Einzelnen handelte es sich um eine Sacheinlage bei der ConBrio Beteiligungen AG, Heidelberg, in Höhe von 2.857 TEUR (Vj. 2.014 TEUR) sowie Kapitalerhöhungen bei der ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, in Höhe von 2.600 TEUR (Vj. 0 TEUR), der Tabalon Mobile Technologies AG, Heidelberg, in Höhe von 1.110 TEUR (Vj. 0 TEUR) und der Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, in Höhe von 750 TEUR (Vj. 625 TEUR). Es wurden weitere Anteile in Höhe von 4.407 TEUR an der Beta Systems Software AG, Berlin, erworben. Im Geschäftsjahr 2015 wurde in Anteile an der HOFFMANN HANDELS AG, Karlsruhe, (260 TEUR) investiert und die Gesellschaften Batalon AG und Bolanta AG, beide mit Sitz in Heidelberg, neu errichtet (je 500 TEUR). Zur Erweiterung der Aktivitäten im Bereich „Schiffe“ wurde die OOC CTV Verwaltungs GmbH gegründet. Gegenläufig wirkten sich erfasste Abschreibungen auf die ConBrio Beteiligungen AG in Höhe von 5.056 TEUR und auf die MS “Active“ Schiffahrts GmbH & Co KG in Höhe von 1.145 TEUR aus. Der Buchwert der Beteiligungen hat sich auf 13.514 TEUR (Vj. 16.829 TEUR) verringert. Im Zusammenhang mit durchgeführten Kapitalerhöhungen wurden Anteile in Höhe von 50 TEUR in eine bestehende Beteiligung und weitere 646 TEUR in eine neue Beteiligung investiert. Durch sukzessive Zukäufe wurden im Geschäftsjahr 2015 Anteile in Höhe von 124 TEUR an einer weiteren Beteiligung erworben. Dem stehen Abschreibungen auf ein Start-up-Unternehmen in Höhe von 3.050 TEUR sowie eine Beteiligung in Höhe von 646 TEUR entgegen. Des Weiteren wurden im Mai 2015 die verbliebenen Anteile an den Beteiligungen abalo Media GmbH, Wien, Österreich, und der abalo Media Holding GmbH, Wien, Österreich, in Höhe von 439 TEUR in das Tochterunternehmen ConBrio Beteiligungen AG eingebracht. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 29.184 TEUR (Vj. 9.503 TEUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren insbesondere aus Darlehensgewährungen nebst Zinsen an Tochtergesellschaften in Höhe von 28.703 TEUR (Vj. 9.418 TEUR). Der Anstieg in Höhe von 19.681 TEUR ist überwiegend eine Folge aus der Vergabe von zwei Darlehen an ein verbundenes Unternehmen zur Finanzierung eines Immobilienkaufs sowie der Vergabe eines Darlehens zur Finanzierung von Wertpapieren und einem US-Dollar-Darlehen zur Finanzierung einer Fabrikhalle in Ruanda. Der langfristige Anteil beläuft sich auf 24.599 TEUR (Vj. 4.192 TEUR). Die bestehenden Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 430 TEUR (Vj. 1.323 TEUR) wertberichtigt. In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind langfristige Forderungen in Höhe von 292 TEUR (Vj. 4.058 TEUR) enthalten. Von den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenständen haben solche im Umfang von 3.704 TEUR (Vj. 3.893 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der Deutsche Balaton AG betrug zum Bilanzstichtag 11.640.424,00 Euro und war in 11.640.424 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist in Höhe von 11.640.424,00 Euro vollständig eingezahlt. Der Nennbetrag der erworbenen und zum Bilanzstichtag gehaltenen eigenen Anteile in Höhe von 588 TEUR (Vj. 575 TEUR) wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, sodass sich ein ausgegebenes Kapital in Höhe von 11.053 TEUR (Vj. 11.066 TEUR) für die im Besitz von außenstehenden Aktionären befindlichen Aktien ergibt. Bezüglich der Entwicklung und Zusammensetzung der eigenen Anteile wird auf die nachfolgenden Ausführungen unter der Überschrift „Eigene Anteile“ verwiesen. Die Aktien der Deutsche Balaton AG waren bis zum 30. Dezember 2014 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt (General Standard) zugelassen und an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart jeweils in den Freiverkehr einbezogen. Die Zulassung zum Regulierten Markt an der Frankfurter Börse endete mit Ablauf des 30. Dezember 2014. Auf Antrag des Vorstands der Deutsche Balaton AG wurden die Aktien der Deutsche Balaton AG mit Wirkung zum 2. Januar 2015 in den Open Market, Entry Standard, an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Demzufolge ist die Deutsche Balaton AG keine kapitalmarktorientierte Gesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz und damit auch keine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.3 S.2 HGB i. V. m. § 264d HGB mehr. Die Gesamtanzahl der Aktien blieb im Berichtszeitraum mit Stück 11.640.424 Aktien unverändert im Vergleich zum Vorjahresstichtag: scroll
Eigene AnteileDie ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG vom 31. August 2015 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgen. Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ist der Vorstand berechtigt, den Erwerb eigener Aktien auch außerhalb der Börse vorzunehmen, wenn der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt oder wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und der Paketerwerb geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Die Ermächtigung wurde zum 1. September 2015 wirksam und gilt bis zum 31. August 2020. Im Berichtszeitraum wurden von der Gesellschaft aufgrund obiger Ermächtigungen der Hauptversammlung insgesamt 12.981 (Vj. 88.841) eigene Aktien erworben. Zusammen mit den bereits zum Geschäftsjahresbeginn gehaltenen 574.669 eigenen Aktien hält die Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 insgesamt 587.650 eigene Aktien. Wie im Vorjahr sind die eigenen Aktien am Grundkapital in Höhe von 588 TEUR (Vj. 575 TEUR) offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der über den rechnerischen Wert der im Geschäftsjahr 2015 erworbenen eigenen Anteile hinausgehende Teil des Kaufpreises von 134 TEUR (Vj. 972 TEUR) wurde mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat am 11. Dezember 2015 ein weiteres Aktienrückkaufangebot für bis zu 100.000 eigene Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu einem Erwerbspreis von 11,15 Euro beschlossen. Das Erwerbsangebot wurde am 11. Dezember 2015 veröffentlicht; die Annahmefrist endete am 8. Januar 2016 und wurde für 32.863 Aktien angenommen. scroll
(1) Das Datum entspricht jeweils dem Valuta-Tag der Einbuchung der Aktien bei der Deutsche Balaton AG und liegt wegen der technischen Abwicklung jeweils nach dem Ende der Annahmefrist. (2) Der jeweils genannte Betrag der Anzahl der Aktien entspricht dem Betrag des auf die jeweilige Aktienanzahl entfallenden anteiligen rechnerischen Grundkapitals. Genehmigtes KapitalDie Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 28. August 2014 ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2019 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 5.820.212,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:
Bedingtes KapitalEin bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 5.820.212,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.820.212 auf den Inhaber lautenden Stückaktien dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 31. August 2011 beschlossenen Ermächtigung bis zum 30. August 2016 von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2011 jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung bzw. Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 31. August 2011 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage in Höhe von 50.122 TEUR (Vj. 50.122 TEUR) umfasst die Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Beträge in die Kapitalrücklage eingestellt. GewinnrücklagenIm Berichtszeitraum wurde in die freien Gewinnrücklagen ein Betrag in Höhe von 935 TEUR eingestellt. Der über den rechnerischen Wert der eigenen Aktien hinausgehende Teil des Kaufpreises in Höhe von 134 TEUR (Vj. 972 TEUR) wurde mit den freien Gewinnrücklagen verrechnet. Im Einzelnen haben sich die Gewinnrücklagen wie folgt entwickelt: scroll
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Da die Summe der Beträge aus der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, war gemäß § 150 Abs. 2 AktG kein Betrag in die gesetzliche Rücklage einzustellen. GewinnvortragDie Hauptversammlung hat am 31. August 2015 beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von 935.572,93 Euro in die anderen Gewinnrücklagen nach § 266 Abs. 3A III Nr. 4 HGB einzustellen. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015, der dem Jahresüberschuss entspricht, beträgt 10.172.655,64 Euro. Gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 soll der handelsrechtliche Bilanzgewinn in Höhe von 10.172.655,64 Euro gemäß § 266 Abs. 3A III Nr. 4 HGB in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. RückstellungenDie Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für Körperschaftsteuer in Höhe von 388 TEUR. Unter den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere erfasst: scroll
Verbindlichkeitenscroll
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 57 TEUR (Vj. 37 TEUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 3 TEUR (Vj. 2 TEUR) sowie eine Verbindlichkeit aus der Kaufpreiszahlung von bereits gelieferten Aktien in Höhe von 117 TEUR. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungErträge aus FinanzanlagenDie Erträge aus Finanzanlagen im Gesamtumfang von 2.858 TEUR (Vj. 9.064 TEUR) beinhalten im Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 226 TEUR (Vj. 8.034 TEUR) Dividendenerträge von verbundenen Unternehmen. Im Wesentlichen ist in diesem Posten ein Ertrag aus der CornerstoneCapital II AG & Co. KG, Frankfurt, in Höhe von 1.716 TEUR (Vj. 7.748 TEUR) erfasst, der sich aus Dividenden sowie einer Zuschreibung zusammensetzt. Im Vorjahr resultierte der Ertrag insbesondere aus dem Verkauf der Anteile der Qualification Star GmbH, Bad Soden. Weitere Erträge in Höhe von 916 TEUR (Vj. 1.030 TEUR) sind Dividendenerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens. Erträge aus GewinnabführungsverträgenAus Gewinnabführungsverträgen resultieren Erträge in Höhe von 7.649 TEUR (Vj. 78 TEUR). Diese resultieren insbesondere aus Gewinnabführungen der CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH, Frankfurt am Main, in Höhe von 7.642 TEUR (Vj. 60 TEUR) und der ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, in Höhe von 8 TEUR (Vj. 18 TEUR). Die CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH erzielte den Ertrag im Wesentlichen durch den Verkauf der Anteile an der Human Solutions GmbH, Kaiserslautern. Verluste aus GewinnabführungsverträgenIm Berichtsjahr 2015 resultiert ein Verlust aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 772 TEUR (Vj. 891 TEUR) aus den Ergebnisabführungsverträgen mit der CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg, in Höhe von 634 TEUR (Vj. 696 TEUR) und der Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, in Höhe von 138 TEUR (Vj. 195 TEUR). Erträge aus dem Abgang von FinanzanlagenBei den Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 14.714 TEUR (Vj. 21.286 TEUR) handelt es sich insbesondere um einen Ertrag aus dem Verkauf von Aktien an der Nemetschek AG, München, in Höhe von 4.268 TEUR (Vj. 5.841 TEUR), sowie einen Ertrag aus der Veräußerung von vier Wertpapieren in Höhe von 9.242 TEUR, die zu marktüblichen Konditionen (Börsenkurs) an zwei Tochterunternehmen veräußert wurden. Erträge in Höhe von 310 TEUR (Vj. 1.156 TEUR) wurden aus dem Verkauf von weiteren zwei (Vj. neun) Finanzanlagen realisiert. Zudem entstand ein Ertrag im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung aus der Einbringung zweier Beteiligungen in ein verbundenes Unternehmen in Höhe von 894 TEUR (Vj. 562 TEUR). Verluste aus dem Abgang von FinanzanlagenDie Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 59 TEUR (Vj. 157 TEUR) resultieren aus dem Verkauf von zwei (Vj. drei) Wertpapieren. Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren des UmlaufvermögensDer Ertrag aus dem Verkauf von Wertpapieren resultiert aus dem Verkauf von zwei (Vj. zwei) Wertpapieren in Höhe von 178 TEUR (Vj. 29 TEUR). Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des UmlaufvermögensIm Geschäftsjahr 2015 entstand ein Verlust aus dem Abgang eines Wertpapiers des Umlaufvermögens in Höhe von 227 TEUR (Vj. 1 TEUR). Die Anteile wurden mit Verlust in ein öffentliches Erwerbsangebot eingereicht mit der Erwartung, über die Nachbesserungsrechte in einer künftigen Periode einen über den Verlust hinausgehenden Ertrag zu erzielen. Zuschreibungen und Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UmlaufvermögensZuschreibungen wurden in Höhe von 806 TEUR (Vj. 1.925 TEUR) erfasst, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden haben. Die Zuschreibungen wurden höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. Die Zuschreibungen wurden im Wesentlichen auf Wertpapiere des Anlagevermögens erfasst. Im Geschäftsjahr 2015 stellen sich die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens mit 13.378 TEUR (Vj. 30.469 TEUR) wie folgt dar: scroll
Die Abschreibungen aufgrund der „10/20 Regel“ in Höhe von 1.858 TEUR (Vj. 753 TEUR) sowie Abschreibungen aufgrund von Unternehmensmeldungen und Unternehmensbewertungen in Höhe von 11.520 TEUR (Vj. 29.716 TEUR) sind nach der unter Punkt 2 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethode erfasst. Bei den Abschreibungen auf verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um eine Abschreibung in Höhe von 5.056 TEUR (Vj. 0 TEUR) bei einem Tochterunternehmen, deren Beteiligungen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung eines Start-up-Unternehmens sowie einer Insolvenz als nicht mehr werthaltig erachtet werden. Bei einem weiteren Tochterunternehmen haben rückläufige Erträge in dem Markt, in dem das Unternehmen seine Umsatzerlöse erzielt, zu einem weiteren Jahresfehlbetrag und somit zu einer weiteren Reduzierung des Eigenkapitals geführt. Aufgrund aktuell nicht gegebener Erholung des Marktumfeldes wurde eine Abschreibung in Höhe von 1.145 TEUR (Vj. 0 TEUR) erfasst. Die Abschreibungen auf nicht börsennotierte Beteiligungen betreffen im Wesentlichen eine weitere Start-up-Beteiligung in Höhe von 3.050 TEUR (Vj. 1.217 TEUR). Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Berichtsjahr periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 26 TEUR (Vj. 1.203 TEUR), periodenfremde Erträge aus zwei beendeten Spruchverfahren in Höhe von 997 TEUR (Vj. 0 TEUR) sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen für Darlehensforderungen in Höhe von 1.095 TEUR (Vj. 404 TEUR), insbesondere gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 893 TEUR (Vj. 0 TEUR). Weitere Erträge in Höhe von 387 TEUR (Vj. 90 TEUR) wurden aus Entschädigungszahlungen in Verbindung mit nicht börsennotierten Anleihen erzielt. Darüber hinaus wurden Erträge aus Weiterbelastungen und Konzernumlagen in Höhe von 266 TEUR (Vj. 203 TEUR) realisiert. Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen 150 TEUR (Vj. 939 TEUR). PersonalaufwendungenDie Personalaufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2015 auf 1.780 TEUR (Vj. 1.408 TEUR) erhöht und resultieren insbesondere aus Personalanpassungen. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenAbschreibungen sind in Höhe von 74 TEUR (Vj. 67 TEUR) erfasst und entfallen auf Software und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2015 belaufen sich auf insgesamt 7.026 TEUR (Vj. 3.231 TEUR). Darin enthalten sind im Wesentlichen: scroll
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2015 enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 4.922 TEUR (Vj. 1.549 TEUR) aus Forderungsverlusten. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Forderungsverlust auf eine Genussrechtsvereinbarung in Höhe von 1.505 TEUR (Vj. 0 TEUR) sowie einen Forderungsverlust in Höhe von 1.686 TEUR (Vj. 434 TEUR) auf eine Darlehensforderung gegenüber einem Beteiligungsunternehmen. Weitere Forderungsverluste in Höhe von 1.371 TEUR (Vj. 1.115 TEUR) wurden auf Darlehen nebst Zinsen sowie auf Forderungsankäufe berücksichtigt. Auf die Stückzinsforderungen von drei ausländischen Anleihen wurden 360 TEUR (Vj. 0 TEUR) Einzelwertberichtigungen gebucht. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 5.028 TEUR (Vj. 3.210 TEUR) sind im Wesentlichen Zinserträge aus Genussscheinen und Genussrechten in Höhe von 1.433 TEUR (Vj. 906 TEUR), Zinserträge aus Schiffsanleihen in Höhe von 521 TEUR (Vj. 520 TEUR) sowie Zinserträge und Gewinnbeteiligungen aus ausgereichten Darlehen an ein Beteiligungsunternehmen in Höhe von 270 TEUR (Vj. 497 TEUR). Des Weiteren enthält der Posten sonstige Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 701 TEUR (Vj. 558 TEUR). Die verbleibenden Erträge in Höhe von 2.103 TEUR (Vj. 729 TEUR) resultieren überwiegend aus Zinsen auf Forderungen, Anleihen, Spruchverfahren und Inhaberschuldverschreibungen. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen belaufen sich auf 1.177 TEUR (Vj. 1.407 TEUR) und enthalten Aufwendungen für Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von 1.029 TEUR (Vj. 1.007 TEUR) sowie Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten, überwiegend gegenüber Kreditinstituten, in Höhe von 148 TEUR (Vj. 400 TEUR). Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 23 TEUR (Vj. 27 TEUR) beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Es sind Steuererstattungen enthalten. 5. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungen, TreuhandverhältnisseEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von 1.684 TEUR, wovon 200 TEUR innerhalb eines Jahres und 799 TEUR innerhalb von zwei bis fünf Jahren und 685 TEUR über fünf Jahre fällig sind. Die Deutsche Balaton AG hat mit der CornerstoneCapital Verwaltungs AG in einem Rahmenvertrag vom 19. November 2015 eine maximale Einzahlungsverpflichtung für Neuinvestitionen bei der ConerstoneCapital Verwaltungs AG in Höhe von 100.000 TEUR vereinbart. Neuinvestitionen werden durch einstimmigen Beschluss des Investitionsausschusses beschlossen. Die Deutsche Balaton AG ist als Mitglied im Investitionsausschuss an allen Investitionen mitbestimmungsberechtigt. Somit kommt die Einzahlungsverpflichtung für Neuinvestitionen nur zum Tragen, wenn das Mitglied der Deutsche Balaton AG im Investitionsausschuss dem Beschluss zur Tätigung einer Investition zustimmt. Zum Bilanzstichtag besteht eine formelle Einzahlungsverpflichtung der Gesellschaft als Kommanditist der CornerstoneCapital II AG & Co. KG, Frankfurt am Main, in Höhe von 8.959 TEUR. Im Geschäftsjahr 2012 ist die vertragliche Investitionsphase des Fonds ausgelaufen; die Einzahlungsverpflichtung besteht somit nur noch für Nachinvestitionen bis zum 31. Dezember 2018. Darüber hinaus besteht die Einzahlungspflicht zur Deckung der laufenden Fondskosten. Es bedarf einer Zustimmung der Deutsche Balaton AG für Nachinvestitionen. Es besteht eine Zusage zur Zeichnung von Inhaberschuldverschreibungen gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von 8.000 TEUR. Aus einem mit einem verbundenen Unternehmen abgeschlossenen Cash-Pooling-Vertrag resultiert unter bestimmten Voraussetzungen eine Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 5.000 TEUR. Gegenüber einem verbundenen Unternehmen besteht aus einer Darlehensgewährung noch eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 4.150 TEUR. Es besteht eine Einzahlungsverpflichtung aus einem Kreditrahmenvertrag gegenüber einer Beteiligung in Höhe von 4.100 TEUR. Aus einer Beteiligungsvereinbarung resultiert eine Verpflichtung zur Zeichnung von Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 2.000 TEUR. Eine Darlehenszusage in Höhe von 1.500 TEUR besteht aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung vom 9. Oktober 2014 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017 gegenüber einem Unternehmen, welches zum Bilanzstichtag unter den „Wertpapieren des Anlagevermögens “ ausgewiesen wird. Weiter war zum Abschlussstichtag ein Angebot der Deutsche Balaton AG zum Erwerb eigener Aktien ausstehend. Das Angebot war auf den Erwerb von bis zu 100.000 Aktien der Deutsche Balaton AG zu einem Kaufpreis von 11,15 Euro je Aktie beschränkt. Somit bestand zum Abschlussstichtag eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe von 1.115 TEUR. Im Januar 2016 konnten im Rahmen des Angebots 32.863 Stück Aktien zu einem Gegenwert von 366 TEUR erworben werden. Gegenüber einem verbundenen Unternehmen besteht aus einer Darlehensgewährung noch eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 785 TEUR. Aus einer Darlehensgewährung zu gewerblichen Zwecken besteht gegenüber einer Beteiligung noch eine Verpflichtung in Höhe von 500 TEUR. Eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 178 TEUR resultiert aus einer Vereinbarung zur Errichtung einer kalten Zwangsverwaltung. Ferner gibt es eine Einzahlungsverpflichtung in die Kapitalrücklage gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von 500 TEUR zur Finanzierung der operativen Töchter in Äthiopien. Gegenüber dem Management eines Tochterunternehmens besteht die Verpflichtung zur Gewährung eines Darlehens zum Erwerb von Anteilen an dem Unternehmen in Höhe von 981 TEUR und 163 TEUR. Gegenüber einer weiteren Beteiligung besteht eine Darlehenszusage in Höhe von 156 TUSD. Die Gesellschaft hat sich im Rahmen einer Aktionärsvereinbarung verpflichtet, ein marktgerechtes Mezzanine–Darlehen in Höhe von 60 TEUR gegenüber einem Beteiligungsunternehmen zu gewähren. Aus einer Kapitalerhöhung eines nicht börsennotierten Wertpapiers des Anlagevermögens resultiert eine Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 22 TEUR. Die Gesellschaft hat gegenüber drei verbundenen Unternehmen sowie gegenüber einer Bank für die Finanzierung eines Beteiligungsunternehmens eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind nicht bestellt worden. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem BilanzstichtagIn dem Rechtsstreit zwischen der Deutsche Balaton AG und der Novotrade (Isle of Man) Limited, Douglas, Isle of Man, hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Abweisung der Klage bestätigt. Der Rechtsstreit ist in vollem Umfang zugunsten der Deutsche Balaton AG erledigt und die Rückstellung in Höhe von 400 TEUR wird im Geschäftsjahr 2016 ertragswirksam aufgelöst. Inanspruchnahme aus HaftungsverhältnissenMit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Mitglieder der OrganeVorstand:
Aufsichtsrat:
Forderungen gegen Mitglieder der OrganeEinem Vorstandsmitglied wurden mehrere Darlehen mit einer Gesamtdarlehenssumme in Höhe von 286 TEUR inkl. Zinsen (Zinssätze: zwischen 7,5 % und 11,5 % p.a., Tilgung im Geschäftsjahr 2015: 43 TEUR (Vj. 5 TEUR), Laufzeiten: bis zum 31. Dezember 2015 und gegen entsprechende Sicherheiten) gewährt. 6. KonzernzugehörigkeitDie Deutsche Balaton Aktiengesellschaft stellt zum 31. Dezember 2015 als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird nach § 325 Abs. 1 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist selbst nicht in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen. 7. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mindestens 20 Prozent der Anteilescroll
* Die Werte des Eigenkapitals und der Jahresergebnisse des Geschäftsjahres 2013/2014 ergeben sich aus den nach IFRS aufgestellten Jahresabschlüssen der einzelnen Gesellschaften (unkonsolidiert). ** Die Werte des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses beruhen auf einem vorläufigen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Angabe von Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften von mindestens fünf Prozent der Stimmrechte:scroll
Anmerkungen:
Unterschrift des Vorstands
Heidelberg, 24. Mai 2016 PKF Deutschland GmbH
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung, eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. PKF Deutschland GmbH Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Frankfurt am Main, den 24. Mai 2016 PKF Deutschland GmbH M. Jüngling, Wirtschaftsprüfer T. Drosch, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionäre der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2015 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und sich während des Geschäftsjahres 2015 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Er hat den Vorstand außerdem bei der Geschäftsführung überwacht und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gemäß § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert. Hierzu gehörte insbesondere die Entwicklung des Beteiligungsportfolios sowie der Konzernunternehmen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. Auch im Geschäftsjahr 2015 hat der Vorstand die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat war in wesentliche Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Aufsichtsrat und AusschüsseAlle Themen der Aufsichtsratstätigkeit wurden im Geschäftsjahr 2015 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt. Wie in den Vorjahren wurden Ausschüsse im Geschäftsjahr 2015 nicht gebildet. Beschließende Ausschüsse wären stets mit dem Gesamtaufsichtsrat identisch. Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2015 zu zwei Präsenzsitzungen zusammengekommen und hat sieben telefonische Sitzungen abgehalten. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat in vierunddreißig Parallelverfahren außerhalb von Sitzungen mit Vorlagen des Vorstands befasst. An allen Sitzungen und Beschlussfassungen haben jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Beratungen im AufsichtsratDie Lage der Gesellschaft war Gegenstand der Berichterstattungen des Vorstands an den Aufsichtsrat. In den Sitzungen des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2015 unter anderem die nachfolgenden Themen behandelt:
Prüfung des Jahresabschlusses der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und des KonzernsDie Hauptversammlung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat am 31. August 2015 die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PKF“), Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 gewählt, sofern und soweit der jeweilige Abschluss nach den gesetzlichen Vorschriften von einem Abschlussprüfer zu prüfen ist. Aufgrund des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 30. Dezember 2014 gilt die Gesellschaft nicht mehr als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, sondern erfüllt nur noch die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss (Einzelabschluss nach HGB) zum 31. Dezember 2015 der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft als kleiner Kapitalgesellschaft unterliegt daher keiner gesetzlichen Pflicht zur Abschlussprüfung. Aus Gründen der Kontinuität und der Transparenz hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2015 entschieden, den Jahresabschluss 2015 freiwillig entsprechend den für die Abschlussprüfung geltenden gesetzlichen Vorschriften durch PKF prüfen zu lassen und den Abschlussprüfer entsprechend beauftragt. Unabhängig hiervon war der Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015 von einem Abschlussprüfer nach den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat daher der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Auftrag für die Prüfung des Konzernabschlusses der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 erteilt. Gegenstand der gesetzlichen Abschlussprüfung war der Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde, einschließlich des hierzu erstellten Anhangs und des Konzernlageberichts für den Deutsche Balaton Konzern. Im Rahmen der freiwilligen Prüfung war außerdem der vom Vorstand vorgelegte und nach den nationalen Rechnungslegungsregelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2015 aufgestellte Jahresabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft nebst Anhang von dem Abschlussprüfer zu prüfen. Die Prüfungen erfolgten jeweils unter Beachtung von Prüfungsschwerpunkten und unter Einbeziehung der Buchführung und haben nicht zu Einwendungen geführt, weshalb sowohl für den Jahresabschluss 2015 wie auch den Konzernabschluss 2015 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Prüfungsberichte bzw. Entwürfe der Prüfungsberichte nebst Abschlussunterlagen lagen sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern vor bzw. standen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. Mai 2016, in der auch der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 gebilligt wurde, zur Verfügung. An dieser Sitzung nahmen auch die Wirtschaftsprüfer teil. Der Abschlussprüfer berichtete in der Bilanzsitzung am 24. Mai 2016 dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen des Jahresabschlusses (Einzelabschluss nach HGB) und stand für Fragen zur Verfügung. Auch der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss einschließlich des Anhangs. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2015 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt. Ferner hat der Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung den Konzernabschluss einschließlich des Konzernanhangs und des Konzernlageberichts im Beisein der Wirtschaftsprüfer behandelt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2015 aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung am 24. Mai 2016 den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 10.172.655,64 Euro vollständig in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 263 Abs. 3 A. III Nr. 4 HGB einzustellen. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands in seiner Bilanzsitzung geprüft und sich diesem angeschlossen. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung ebenfalls vorschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 10.172.655,64 Euro vollständig in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 263 Abs. 3 A. III Nr. 4 HGB einzustellen. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 waren ununterbrochen die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2014 gewählten Aufsichtsratsmitglieder Dipl.-Kfm. Philip Hornig, Dr. Burkhard Schäfer und Wilhelm K. T. Zours. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, gewählt. Vorsitzender des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 war Herrn Wilhelm K. T. Zours, sein Stellvertreter war Herr Dipl.-Kfm. Philip Hornig. Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 2014Wie schon im Vorjahr berichtet, wurde die von einem Aktionär gegen die von der Hauptversammlung am 28. August 2014 gefassten Beschlüsse beim Landgericht Mannheim erhobene Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage, in der die Gesellschaft nach § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wurde, mit Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19. Januar 2015 vollumfänglich abgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig geworden. Entscheidung im Rechtsstreit Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gegen die Hyrican Informationssysteme AG („Hyrican“)Wir haben noch keine rechtliche Auseinandersetzung geführt, bei der die Gegenseite (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, Einschränkung aus rechtlichen Gründen) derart massiv die Unwahrheit behauptet hat wie im Falle Hyrican Informationssysteme AG und deren Vorstand Lehmann. Zu den größten von „Lehmanns Lügen“ (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwahre Behauptungen von Hyrican oder Michael Lehmann) gehören
Auch die Gerichte haben diejenigen dieser Behauptungen, die prozessrelevant waren, nicht geglaubt und das OLG Thüringen hat entschieden, dass die in den Jahren 2011 und 2012 von Hyrican unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführten Kapitalerhöhungen auf nichtigen Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat der Hyrican beruhen und hat hierbei sogar rechtsmissbräuchliches Verhalten von Hyrican / Herrn Lehmann festgestellt. Revision gegen dieses Urteil hat das OLG Thüringen nicht zugelassen. So hat die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft am 27. April 2016 folgendes gemeldet: „Deutsche Balaton AG: Kapitalerhöhungen der Hyrican Informationssysteme AG rechtsmissbräuchlich / Thüringer OLG bestätigt Deutsche Balaton AGDas Thüringer OLG hat mit Urteil vom 20. April 2016 die Berufung der Hyrican Informationssysteme AG gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom 7. April 2014 zurückgewiesen. Es hat ferner die Revision zum BGH nicht zugelassen. Damit hat nunmehr auch die zweite Instanz die Rechtsauffassung der Deutsche Balaton AG bestätigt, nach der die von der Hyrican Informationssysteme AG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgten Kapitalerhöhungen nichtig sind. Die Hyrican Informationssysteme AG hatte im Dezember 2011 und Anfang 2012 das genehmigte Kapital zwei Mal ausgenutzt und unter Bezugsrechtsausschluss insgesamt 850.000 Aktien an das Vorstandsmitglied der Hyrican Informationssysteme AG, Herrn Lehmann, ausgegeben. Dies entspricht 21,25% des Grundkapitals der Hyrican Informationssysteme AG vor den nichtigen Kapitalerhöhungsbeschlüssen. Die Gesellschaft und ihre Organe handelten dabei rechtsmissbräuchlich, wie das Thüringer OLG in seiner Begründung feststellt. Die Deutsche Balaton AG hat die Gesellschaft bereits auf Rückabwicklung der beiden Kapitalerhöhungen sowie die Gesellschaft und ihre Organmitglieder auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt. Dieser Rechtsstreit wird gegenwärtig bei dem Landgericht Erfurt geführt und ist noch nicht entschieden. Die Deutsche Balaton AG ist gegenwärtig mit über zwei Millionen Aktien an der Hyrican Informationssysteme AG beteiligt. Dies entspricht über 50% und damit der absoluten Mehrheit am Grundkapital und den Stimmrechten der Hyrican Informationssysteme AG vor den nichtigen Kapitalerhöhungsbeschlüssen.“ Dieses Urteil ist von erheblicher wirtschaftlicher Relevanz für unsere Gesellschaft. Wir haben mehr als 10 Mio. EUR in Hyrican investiert und konnten dabei davon ausgehen, dass wir mit unserer Stimmenmehrheit Änderungen herbeiführen könnten, die eine positive Entwicklung der Hyrican und für alle Hyrican-Aktionäre zur Folge gehabt hätten. Durch die rechtswidrigen Kapitalerhöhungen hat die Verwaltung der Hyrican dies bisher verhindert und die Gesellschaft befindet sich nach wie vor in einem mittelfristigen Abwärtskanal in Bezug auf Umsatz und Ergebnis. Die durchschnittliche Eigenkapitalrendite (Jahresüberschuss zum Eigenkapital am Anfang des jeweiligen Jahres) in den letzten 3 Jahren (2012 bis 2014) ist minimal und liegt nur bei rd. 1,9 % p. a., kein Wunder, wenn man durchschnittlich über 20 Mio. EUR Liquidität auf unverzinsten oder nur sehr niedrig verzinsten Sparkassen- und Bankkonten herumliegen lässt und keine unternehmerischen Initiativen unternimmt. Für uns liegt der jährliche Schaden aus dieser unsinnigen Unternehmenspolitik bei über 1 Mio. EUR. Das nun nach rd. 4 Jahren vorliegende Urteil ist die Voraussetzung dafür, diesen Zustand baldmöglichst zu beenden. Allerdings fragt man sich im Umfeld der Hyrican und auch im Umfeld der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schon, was Herr Lehmann eigentlich zu verbergen hat, dass er sich immer noch an die selbstverschaffte, aber auf nichtigen Beschlüssen beruhende Stimmrechtsmehrheit zusammen mit der FiveT Capital und an seinen Hyrican-Vorstandsposten klammert. Denn seine Hyrican-Aktien hat er angeblich bis auf einen kleinen Rest verkauft und sein Vorstandsgehalt ist nicht exorbitant hoch. Es ist daher zu vermuten, dass bei einem „Kassensturz“ unter der Aufsicht eines neuen Aufsichtsrats und Vorstands hier noch Einiges zum Vorschein kommt. Bereits in der Vergangenheit hatte Michael Lehmann Hyrican-Gelder in zweistelliger Millionenhöhe für Ausleihungen an seine eigene, persönliche Beteiligung (MIFA) pflichtwidrig entfremdet. VorstandsangelegenheitenDie Bestellung des Vorstandsmitglieds Rolf Birkert wurde mit Beschluss vom 4. Dezember 2015 um drei Jahre bis 31. Dezember 2018 verlängert. UnternehmensstrategieUnsere Unternehmensstrategie hat sich auch im Geschäftsjahr 2015 nicht geändert: Diversifikation im Portfolio durch Anlage in Unternehmen verschiedener Branchen mit Sitz in verschiedenen Ländern, in Immobilien (Projekt Kapverden, Deutsche Balaton Immobilien I AG, Eurohaus Frankfurt AG und DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG), Agrarland (Projekt „Äthiopien“), in Rohstoffe (Rhodium ETC), Schiffe, Schiffsanleihen mit Schrottwertabdeckung, Emerging Market-Anleihen und –Aktien oder durch Ankauf von Insolvenzforderungen schützt am besten vor irrationalen oder allem Anschein nach rechtswidrigen Entscheidungen der Politik und der EZB oder vor zeitweiser Irrationalität an den Kapitalmärkten. Während das zu hoch verschuldete Europa mit anämischen Wachstumsraten der sicheren demografischen Überalterung entgegengeht, sehen die volkswirtschaftlichen Daten ausgewählter afrikanischer Länder anders aus: scroll
Quelle: The World Factbook (https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ni.html) Diversifikation bedeutet aber auch die Inkaufnahme von neuen Risiken, die bei einer vermeintlich „sichereren“ Anlagestrategie mit der Begrenzung auf nur wenige Anlageklassen, politische Regionen oder Branchen nicht auftreten können. Dies kann durchaus auch zulasten der kurzfristigen Rendite gehen: Enten legen zwar weniger Eier, können aber schwimmen. Auch der in vorjährigen Berichten des Aufsichtsrats bereits angesprochene Verfall der europäischen Rechtskultur (wie z.B. die zwangsweise Enteignung bei Griechenland-Anleihen für Privatanleger unter dem Titel „Voluntary Exchange of Privately Held Greek Government Bonds“) hat sich weiter fortgesetzt, wie der Fall Hypo Alpe Adria AG (umbenannt in Heta Asset Resolution AG) zeigt. Sogar der Rentenmarktstratege der DZ Bank hat sich hierzu in der Börsen-Zeitung vom 16. April 2015 wie folgt geäußert: „Aus unserer Sicht entspricht der Versuch der Republik Österreich, sich um die Ausfallbürgschaft des Landes Kärnten für die Heta zu drücken, wie auch die Ankündigung, nicht für die Verpflichtungen des Landes als Garantiegeber der Heta einzustehen, einem Öffnen der Büchse der Pandora, wird damit das Prinzip der Vertragstreue doch massiv verletzt.“ [Hervorhebungen in diesem und folgenden Zitaten durch den Aufsichtsrat]. Mittlerweile scheint es einen Kuhhandel zu geben, wonach wirtschaftlich ca. 90 % der Nominalforderungen (aber wohl keine ausstehenden Zinsen seit mehr als einem Jahr) gezahlt werden sollen. „Schäuble rügt fehlende Rechtstreue in der EU“ lautet die Überschrift eines Artikels in der Börsen-Zeitung vom 23. März 2016 und laut Börsen-Zeitung vom 06. Mai 2016 („Brüder im Geiste“) äußert sich der frühere britische Notenbankchef Lord Mervyn King, wie folgt: „Letztlich, so King, habe die Missachtung der No-Bail-out-Regel in die verfahrene Lage der Eurozone geführt. Verträge wurden in der Vergangenheit nicht eingehalten, und würden es daher wohl auch in Zukunft nicht. ‚Woher soll das Vertrauen denn kommen?‘ Es sei also keine ökonomische, sondern eine politische Krise, in der sich die Eurozone befinde. Nur mehr Demokratie und kooperierendes Politikhandeln, das den Menschen wieder Vertrauen einflößt, könnten das Blatt noch wenden.“ Über Schäuble konnte man im Jahr 2010 in der Irlandkrise gemäß Reuters vom 29.11.2010, 16.02 Uhr folgendes lesen: „Um die Finanzmärkte zu beruhigen, legten die Finanzminister auch Details des dauerhaften Krisenmechanismus fest, der ab Juli 2013 an die Stelle des Provisoriums EFSF treten soll. Der permanente Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) sieht vor, dass die Käufer von Staatsanleihen etwa durch eine Verlängerung der Laufzeiten oder Abschläge auf Zinsen oder Nennwert an der Rettung eines insolventen Euro-Staates beteiligt werden können. Bei vorübergehenden Zahlungsproblemen soll das auf freiwilliger Basis geschehen. Stellen der IWF, die EZB und die EU allerdings eine Insolvenz fest, wird eine Beteiligung der Privatgläubiger eine Voraussetzung dafür sein, dass ESM-Hilfen fließen können. Zur technischen Umsetzung werden in alle Staatsanleihen der Euro-Länder ab Juli 2013 Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses, CAC) aufgenommen. Schäuble sagte, in bestehende Anleihen werde nicht eingegriffen. Solche CACs gibt es in Deutschland bereits bei Dollar-Anleihen und sind auch in der Privatwirtschaft üblich. Sie ermöglichen Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger. Eine Beteiligung der Banken von Anfang an konnte Deutschland in den Verhandlungen nicht durchsetzen. Schäuble betonte aber, es sei im eigenen - freiwilligen - Interesse der Gläubiger, frühzeitig zur Stabilisierung des Schuldners beizutragen. Bis die Mehrzahl der umlaufenden Euro-Anleihen die neuen CACs enthielten, würden ab 2013 etwa fünf Jahre vergehen.“ Interessant hierbei ist, dass gerade Schäuble, der an entsprechenden Beschlüssen der EU-Finanzminister maßgeblich beteiligt war, kurze Zeit später in entscheidender Weise gegen alle seine früheren öffentlichen entsprechenden Zusagen verstieß und im Falle Griechenland die zwangsweise Enteignung auch deutscher Privatanleger und die nachträgliche Einführung von CAC-Klauseln nicht nur absegnete, sondern auch unterstützte. Meint Schäuble also auch sich selbst, wenn er die „fehlende Rechtstreue in der EU“ rügt? In der Börsen-Zeitung vom 20.11.2010 wird folgendes berichtet: „Offenbar ist daran gedacht, den bereits existierenden Euro-Rettungsfonds auf eine neue Grundlage zu stellen und entgegen bisherigen Planungen über 2013 hinaus fortzuführen. Die Gläubiger sollen ‚im Rahmen eines fairen Interessensausgleichs‘ erst ab diesem Zeitpunkt an einem solchen Krisenmechanismus beteiligt werden.“ Kapital-Anleger, die auf diese Aussagen vertraut haben und griechische Staatsanleihen kauften, die im Jahr 2012 fällig wurden, verloren rd. 70 % des Nominalwerts. Der „faire Interessenausgleich“ sah so aus, dass die gleichen, von der EZB gehaltenen Anleihen kurz vor der Zwangsmaßnahme in gleichartige Anleihen mit einer anderen Wertpapierkennnummer, die nicht der Zwangsmaßnahme unterworfen wurden, umgetauscht wurden und so die EZB 100 % des Nominalwerts zurück erhielt. Schon George Orwell schrieb in „Farm der Tiere“ von den Schweinen, von denen nach offizieller Politik alle gleich, manche aber „gleicher als gleich“ waren. Falls aber ein privates Unternehmen mit ähnlichen Zusagen und Handlungen wie von solchen Politikern wie dem Bundesfinanzminister den Absatz ihrer als sicher angepriesenen Anleihen (bis heute keine Eigenkapitalunterlegung bei Staatsanleihen in den Bilanzen von Banken und Versicherungen) promoten würde und die Gläubiger würden dann, wie im Fall Griechenland, rd. 70 % ihres Geldes verlieren, hätte dies sicherlich strafrechtliche Konsequenzen (Kapitalanlagebetrug) und würde böse enden. Der Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Udo Di Fabio wird in der Börsenzeitung vom 29. April 2016 unter der Überschrift “Gegen die Vermengung von Staats- und Bankeninteressen“ wie folgt wiedergegeben: „Die politische Diskussion sei asymmetrisch, meinte Di Fabio unter Hinweis auf Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sinngemäß erklärt hatte, Regierungen wollten nicht noch einmal Banken heraushauen. Schließlich seien es die Staaten gewesen, die über den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Staatsanleihen als risikolos definiert hätten, weshalb sie nicht mit Eigenkapital zu unterlegen seien. Di Fabio: “Muss nicht der Schiedsrichter, der die Regeln gesetzt hat, sich beim Wort nehmen lassen?“ Er hätte ja 25% Eigenkapital für Staatsanleihen verlangen können. Deshalb müssten natürlich die Regierungen einspringen, wenn wie im Falle Griechenlands 2010 ein Staat praktisch insolvent sei. Stattdessen hätten sich die Politiker darüber empört, dass sie Banken retten mussten. Damit entstehe ein moralisch völlig schiefes Bild.“ Statt auf vielen Gebieten die leider üblichen Politikerunwahrheiten und Beschönigungen zu verbreiten, sollten die Politik und die Verwaltung ihre Pflichten und Zusagen gegenüber den Bürgern und der Wirtschaft einhalten und von immer neuen Eingriffen und Regulierungen in sich selbst erfolgreich und effizient organisierende Märkte absehen. So berichtet in der RNZ vom 21./22. Mai 2016 Elisabeth Schröder vom Obsthof Schröder nach Jahrzehnten des Anbaus über den langsamen Abschied von Erdbeeren aus Dossenheim für Heidelberg: „‘Ich bin Bäuerin mit Leib und Seele – das tut mir schon weh‘, sagt sie. Andererseits hätten sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren stark verschlechtert. Die Preise seien immer weiter gefallen, die Bürokratie immer größer geworden und jetzt wirke sich der Mindestlohn massiv aus. Vor einigen Jahren pflückten noch über 100 Saisonarbeiter im Mai und Juni die Erdbeeren, dieses Jahr ist es nur noch ein Bruchteil.“ Muss aber eine Ministerin, die den Mindestlohn propagiert und durchsetzt, nicht auch einen Mindesterdbeerpreis festsetzen? Hat das nicht schon vor Jahren mit dem staatlichen Butterankaufspreis und den jahrelang gekühlten Butterbergen so gut funktioniert? Leider geraten die Grundsätze der freien und sozialen Marktwirtschaft, der wir unseren Wohlstand in Freiheit verdanken, zunehmend in Vergessenheit, und das auch in der Partei Ludwig Erhards. Dieses Umfeld macht es für unser Unternehmen immer schwieriger, eine risikoadäquate Rendite zu erzielen. Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2015.
Heidelberg, im Juni 2016 Wilhelm K. T. Zours, Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt der Hauptversammlung vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 10.172.655,64 EUR wie folgt zu verwenden: scroll
ErgebnisverwendungsbeschlussBeschluss über die Verwendung des BilanzgewinnsDie Hauptversammlung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat am 31. August 2016 beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 10.172.655,64 EUR wie folgt zu verwenden: scroll
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