Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Heidelberg

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Konzernbilanz

Aktiva

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Anhang 31.12.2019
TEUR
31.12.2018
TEUR
VERMÖGENSWERTE
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte (20) 41.239 23.989
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (20) 12.165 12.427
Sachanlagen (20) 36.386 28.818
Biologische Vermögenswerte (21) 128 176
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (22) 15.405 13.611
Andere lgfr. Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte (23) 311.780 329.828
Sonstige lgfr. Vermögenswerte (24) 1.980 1.881
Latente Steueransprüche (25) 1.891 1.851
420.975 412.581
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (26) 8.089 9.619
Fertigungsaufträge (PoC) (27) 144 80
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (27) 31.785 26.623
Laufende Steuererstattungsansprüche (25) 2.705 2.795
Sonstige Vermögenswerte (28) 4.097 2.199
Andere kfr. Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte (23) 45.490 42.674
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (29) 39.073 15.146
131.382 99.137
552.357 511.719

Passiva

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (30) 116 116
Kapitalrücklage (30) 58.846 58.846
Eigene Anteile (30) -15.245 -15.245
Übrige Rücklagen (30) -1.241 -378
Gewinnrücklage (30) 237.240 214.734
Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens 279.717 258.073
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (31) 71.555 65.627
351.272 323.701
Langfristige Schulden
Sonstiges von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestelltes Kapital (32) 546 4.441
Leistungen an Arbeitnehmer (33) 7.372 6.054
Langfristige Finanzielle Schulden (32) 38.367 20.260
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (32) 609 628
Latente Steuerschulden (25) 5.605 2.089
52.499 33.472
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzielle Schulden (34) 106.745 123.206
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (35) 3.853 3.033
Laufende Steuerschulden (25) 1.463 1.556
Passive Rechnungsabgrenzung (36) 197 176
Vertragsverbindlichkeiten (37) 10.383 9.682
Sonstige Schulden (38) 25.945 16.892
148.586 154.545
552.357 511.719

Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis 2019

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Anhang 01.01. - 31.12.2019
TEUR
01.01. - 31.12.2018
TEUR
Umsatzerlöse (7) 120.625 109.885
Bestandsveränderung und andere aktivierte Eigenleistungen (8) 830 -291
Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten (9) 24.610 -37.476
Sonstige betriebliche Erträge (10) 4.761 22.003
Materialaufwand /​ Aufwand für bezogene Leistungen (11) -33.911 -30.510
Zuwendungen an Arbeitnehmer (12) -50.109 -49.074
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (13) -10.272 -7.983
Sonstige betriebliche Aufwendungen (14) -24.806 -29.066
Finanzerträge (15) 2.281 3.830
Finanzierungsaufwendungen (16) -2.546 -5.330
Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (17) 2.211 2.422
Ergebnis vor Ertragsteuern 33.674 -21.589
Ertragsteuern (18) -4.500 -683
Ergebnis nach Ertragsteuern 29.174 -22.272
Periodenergebnis 29.174 -22.272
Zurechnung des Ergebnisses der Periode:
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 24.240 -23.106
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 4.934 835
Periodenergebnis 29.174 -22.272
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) (44) 231,36 -214,79
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 231,36 -214,79
Periodenergebnis 29.174 -22.272
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne /​ Verluste leistungsorientierter Pensionszusagen und ähnlicher Verpflichtungen -1.466 -201
Ertragsteuern 347 60
Posten, die nicht in den Gewinn und Verlust umgegliedert werden -1.119 -141
Währungsumrechnungsdifferenz -128 -1
Unrealisierte Veränderung -128 -1
Ergebniswirksame Reklassifizierung 0 0
Ertragsteuern 0 0
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden -128 -1
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen -1.247 -142
Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen (Summe Comprehensive Income) (19) 27.927 -22.414
Anteil der Gesellschafter der Deutsche Balaton AG 23.385 -23.156
Anteile ohne beherrschenden Einfluss 4.542 743

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - Konzern-Jahresfinanzbericht zum 31.12.2019

Konzern-Kapitalflussrechnung

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01.01.2019 -31.12.2019
TEUR
01.01.2018 -31.12.2018
TEUR
1. Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 24.240 -23.106
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 4.934 835
Finanzerträge -2.281 -3.830
Finanzierungsaufwendungen 2.546 5.330
Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten (inklusive Dividenden) -24.610 37.473
Abschreibungen (+) /​ Zuschreibungen (-) auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 10.272 7.983
Gewinn (-) aus Abgang von Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien -747 0
Ergebnis aus dem Abgang/​Zugang vollkonsolidierter Unternehmen 532 -17.045
Sonstige nicht zahlungswirksame Ergebnisanteile -1.446 -3.117
Erhaltene Finanzerträge 1.519 2.783
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen -2.284 -3.865
Erhaltene Dividendenerträge 4.354 2.647
Laufende Steuern 2.958 1.695
Latente Steuern 1.542 -1.012
Gezahlte (-) /​ Erhaltene Ertragsteuern (+) -3.233 -2.381
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von biologischen Vermögenswerten 48 -37
Zunahme (-) /​ Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.686 2.719
Zunahme (+) /​ Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -5.181 1.391
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 11.477 8.463
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 8.577 6
Auszahlungen für die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -3.719 -6.908
Einzahlungen aus Abgängen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen, andere finanziellen Vermögenswerten 175.759 44.556
Auszahlungen für die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen, anderer langfristiger Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten -140.055 -103.686
Einzahlungen für Unternehmensverkäufe abzüglich abgegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 16.629
Auszahlungen für Unternehmenserwerbe abzüglich erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -21.340 -8.713
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 19.222 -58.116
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus langfristigen Finanzschulden/​Darlehen 12.745 4.947
Tilgung von langfristigen Finanzschulden/​Darlehen -5.275 -2.077
Ein (+) /​ Auszahlungen (-) von übrigen Finanzschulden/​Darlehen -18.326 60.074
Einzahlungen von/​ Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter 3.560 -20.935
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -7.296 42.009
4. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Zwischensummen 1. - 3.) 23.403 -7.644
Veränderungen der Zahlungsmittel aus Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingten Änderungen 524 137
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 15.146 22.653
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 39.073 15.146

Konzern-Eigenkapitalspiegel

Deutsche Balaton AG

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Mutterunternehmen
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Anteile Übrige Rücklagen
Stammaktien
TEUR
TEUR TEUR Versicherungs-mathematische Gewinne/​Verluste
TEUR
Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen
TEUR
Stand 1. Januar 2018 11.640 47.322 -9.382 -514 182
Ergebnisneutrale Veränderung aus Währungsumrechnung 0 0 0 0 29
Ergebnisneutrale Veränderungen nach IAS 39 0 0 0 0 0
latente Steuern auf ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 0 0 60 0
Ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 0 0 -139 0
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge 0 0 0 -79 29
Konzern-Periodenergebnis 0 0 0 0 0
Summe Periodenergebnis und direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 0 -79 29
Veränderungen im Konsolidierungskreis - Zu- und Verkauf von Anteilen von Tochterunternehmen 0 0 0 -1 5
Veränderung aus Kapitalerhöhung /​ Kapitalherabsetzung von Tochterunternehmen 0 0 0 0 0
Kapitalherabsetzung -11.524 11.524 0 0 0
Erwerb eigener Aktien 0 0 -5.863 0 0
Anteil an Ausschüttungen 0 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2018 116 58.846 -15.245 -594 216
Stand 1. Januar 2019 116 58.846 -15.245 -594 216
Ergebnisneutrale Veränderung aus Währungsumrechnung 0 0 0 0 -103
latente Steuern auf ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 0 0 347 0
Ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 0 0 -1.099 0
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge 0 0 0 -752 -103
Konzern-Periodenergebnis 0 0 0 0 0
Summe Periodenergebnis und direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 0 -752 -103
Veränderungen im Konsolidierungskreis - Zu- und Verkauf von Anteilen von Tochterunternehmen 0 0 0 -8 -1
Veränderung aus Kapitalerhöhung /​ Kapitalherabsetzung von Tochterunternehmen 0 0 0 0 0
Kapitalherabsetzung 0 0 0 0 0
Erwerb eigener Aktien 0 0 0 0 0
Anteil an Ausschüttungen 0 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2019 116 58.846 -15.245 -1.354 113
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Mutterunternehmen Konzern
Gewinnrücklage
TEUR
Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens
TEUR
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
TEUR
Summe Eigenkapital
TEUR
Stand 1. Januar 2018 243.724 292.972 33.412 326.384
Ergebnisneutrale Veränderung aus Währungsumrechnung 0 29 -31 -2
Ergebnisneutrale Veränderungen nach IAS 39 0 0 0 0
latente Steuern auf ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 0 0 0
Ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 -79 -62 -141
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge 0 -50 -92 -142
Konzern-Periodenergebnis -23.106 -23.106 835 -22.272
Summe Periodenergebnis und direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge -23.106 -23.156 743 -22.414
Veränderungen im Konsolidierungskreis - Zu- und Verkauf von Anteilen von Tochterunternehmen -5.884 -5.880 40.085 34.206
Veränderung aus Kapitalerhöhung /​ Kapitalherabsetzung von Tochterunternehmen 0 0 -7.777 -7.777
Kapitalherabsetzung 0 0 0 0
Erwerb eigener Aktien 0 -5.863 0 -5.863
Anteil an Ausschüttungen 0 0 -836 -836
Stand 31. Dezember 2018 214.734 258.073 65.627 323.701
Stand 1. Januar 2019 214.734 258.073 65.627 323.701
Ergebnisneutrale Veränderung aus Währungsumrechnung 0 -103 -25 -128
latente Steuern auf ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 347 0 347
Ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 -1.099 -367 -1.466
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge -855 -393 -1.247
Konzern-Periodenergebnis 24.240 24.240 4.934 29.174
Summe Periodenergebnis und direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge 24.240 23.385 4.542 27.927
Veränderungen im Konsolidierungskreis - Zu- und Verkauf von Anteilen von Tochterunternehmen -1.733 -1.742 1.537 -205
Veränderung aus Kapitalerhöhung /​ Kapitalherabsetzung von Tochterunternehmen 0 0 0 0
Kapitalherabsetzung 0 0 0 0
Erwerb eigener Aktien 0 0 0 0
Anteil an Ausschüttungen 0 0 -150 -150
Stand 31. Dezember 2019 237.240 279.717 71.555 351.272

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg

Allgemeine Angaben

1. Geschäftstätigkeit des Konzerns

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, (im Folgenden auch "Deutsche Balaton AG" oder "Deutsche Balaton" genannt) ist ein Investmentspezialist mit dem Fokus auf Beteiligungen an Unternehmen. Die Gesellschaft ist bei der Auswahl ihrer Investitionen in Unternehmen weder auf Branchen, Bereiche noch auf Regionen festgelegt. Des Weiteren investiert der Konzern in Immobilien, Schiffe und sonstige Anlagen.

Ziel ist es, durch einen kurz- und langfristigen Vermögensaufbau eine angemessene Kapitalverzinsung für unsere Aktionäre zu erwirtschaften. Die Erträge werden überwiegend durch Wertsteigerungen bei den Investments und mit den Ergebnissen der operativen Gesellschaften erzielt.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in 69120 Heidelberg, Deutschland, Ziegelhäuser Landstraße 1, und wird zum Bilanzstichtag im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 338172 geführt. Die Tochtergesellschaften sind überwiegend in Europa, aber auch in Afrika, den USA, Indien und Kanada ansässig.

2. Grundlagen des Konzernabschlusses

Übereinstimmungserklärung

Der Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei werden die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.

Der Vorstand der Deutsche Balaton AG hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 am 22. Juni 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Billigung des Konzernabschlusses erfolgt voraussichtlich auf der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 26. Juni 2020. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss der Gesellschaft zu prüfen und durch seine Billigung zu bestätigen.

Funktionale Währung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Dies entspricht der funktionalen Währung der Deutsche Balaton AG. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Beträge auf volle Tausend Euro kaufmännisch gerundet angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Verwendung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses nach den Vorschriften der IFRS muss der Vorstand Schätzungen und Ermessensentscheidungen vornehmen und Annahmen treffen, die die ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva und die Angabe bedingter Beträge am Tag des Konzernabschlusses sowie die ausgewiesenen Ertrags- und Aufwandsbeträge während des Berichtszeitraums betreffen. Die später tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Es liegt im Rahmen des Möglichen, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres von den Annahmen abgewichen wird, sodass eine Anpassung der Buchwerte von Vermögensgegenständen und Schulden erforderlich sein könnte.

Schätzungen und deren zugrunde liegende Annahmen werden fortlaufend geprüft. Veränderungen an rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Berichtsperiode gebucht, in der die Änderungen vorgenommen wurden sowie in den nachfolgenden Berichtsperioden.

Wesentliche zukunftsbezogene Annahmen sowie Art und Buchwerte von Vermögenswerten, bei denen Schätzungsrisiken bestehen, sind in der Ermessensausübung des Vorstands erfolgt.

Folgende Bilanzposten bzw. Sachverhalte beinhalten wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten sowie Ermessensausübungen:

Wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein Risiko entstehen kann, sodass innerhalb des am 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

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Angabe Tz. 4: Erwerb von Tochterunternehmen: Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte im Rahmen von Kaufpreisallokationen

Angabe Tz. 7: Umsatzerlöse: Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt insbesondere für das Segment "Beta Systems" entsprechend dem prinzipienbasierten fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15. Zu einer Erfassung von Umsatzerlösen kommt es nur, wenn es eine formfreie vertragliche Grundlage mit wirtschaftlicher Substanz gibt, welche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt und der Erhalt der wirtschaftlichen Gegenleistung wahrscheinlich ist.

Angabe Tz. 18: Ertragsteuern: Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerlicher Vorschriften und Änderungen des Steuerrechts. Latente Steueransprüche werden nur angesetzt, wenn wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig zu versteuerndes Einkommen für die tatsächliche Nutzung der Verlustvorträge verfügbar sein wird, mindestens aber in Höhe der passiven latenten Steuern. Die Gesellschaft trifft Annahmen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des zu versteuernden Einkommens

Angabe Tz. 20: Wertminderungstest/​Firmenwerte: Wesentliche Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrages zugrunde gelegen haben. Die Bewertung eines Firmenwerts basiert unter anderem auf der erwarteten zukünftigen Geschäftsentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Gesellschaft trifft Annahmen bei der Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung, wie z.B. die erwartete Entwicklung des Marktes.

Angabe Tz. 20: Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen: Bestimmung der Nutzungsdauer sowie der Werthaltigkeit

Angabe Tz. 21: Wesentliche Annahmen zur Bewertung der biologischen Vermögenswerte

Angabe Tz. 22: Bestimmung der Werthaltigkeit der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen

Angabe Tz. 23: Wertberichtigungen von Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte: Die Gesellschaft trifft Annahmen zur zukünftigen Zahlungsfähigkeit der Schuldner, um die Höhe der gegebenenfalls notwendigen Wertberichtigungen oder endgültigen Abschreibungen von finanziellen Vermögenswerten zu bestimmen

Angabe Tz. 25: Ansatz aktiver latenter Steuern: Verfügbarkeit künftig zu versteuernder Ergebnisse, gegen die steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können

Angabe Tz. 32, Tz. 34 und Tz. 39: Wesentliche Annahmen zu den lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten hinsichtlich der Bestimmung der Laufzeiten unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen bzw. Kündigungsoptionen sowie der Diskontierungszinssätze

Angabe Tz. 33: Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen: Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen z.B. zum Abzinsungssatz, dem Pensionseintrittsalter, der Sterblichkeitsrate und zukünftige Rentensteigerungen

Angabe Tz. 37 und Tz. 38: Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten: Wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder -abflusses

Ermessensentscheidungen

Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

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Angabe Tz. 4: Konsolidierung: Bestimmung, ob Beherrschung oder maßgeblicher Einfluss vorliegt

3. Angewandte IFRS-Vorschriften

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde auf Grundlage aller für das Geschäftsjahr 2019 verbindlichen Standards und Interpretationen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt.

Die Änderungen bestehender IAS sowie neuer IFRS- und IFRIC-Interpretationen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses beachtet.

Im Geschäftsjahr 2019 erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Im Geschäftsjahr 2019 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals Anwendung:

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Norm Bezeichnung Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz-, Ertragslage oder das Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr
IFRS 16 Leasing wesentlich
IFRIC 23 * Unsicherheiten bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung unwesentlich
Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 * Diverse Änderungen (IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23) unwesentlich
Änderungen an IFRS 9 Änderungen in Bezug auf Vorfälligkeitsoptionen unwesentlich
Änderungen an IAS 19 * Planänderung, -kürzung oder -abgeltung unwesentlich
IAS 28 * Änderungen in Bezug auf langfristige Beteiligungen unwesentlich

Auswirkung der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasing

Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Kernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt damit für den Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Untermietverhältnisse sind nach IFRS 16 auf der Grundlage des Nutzungsrechts aus dem Untermietverhältnis im Verhältnis zum Hauptleasingverhältnis zu klassifizieren. Für die Klassifizierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur Definition eines Leasingverhältnisses, zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale and Lease back-Transaktionen.

Der Deutsche Balaton Konzern hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften den modifiziert rückwirkenden Ansatz gewählt, d. h. die Vergleichszahlen wurden nicht angepasst.

Des Weiteren wurde sich für die Anwendung des praktischen Behelfs für den Übergang auf IFRS 16 entschieden. Danach muss zum 1. Januar nicht erneut beurteilt werden, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Stattdessen hat der Deutsche Balaton Konzern den Standard nur auf solche Verträge angewendet, die bereits zuvor unter Anwendung von IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse eingestuft waren.

Der Konzern hat ferner entschieden, die Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung von Leasingverträgen, deren Laufzeit zum Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten (kurzfristige Leasingverhältnisse) und von Leasingverträgen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (geringwertige Vermögenswerte), anzuwenden. Außerdem wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, immaterielle Vermögenswerte vom Anwendungsbereich auszunehmen.

Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden am 1. Januar 2019 Nutzungsrechte in Höhe von 7.898 TEUR und Leasingverbindlichkeiten in gleicher Höhe erfasst.

Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019

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in TEUR 2019
Zukünftige Mindestzahlungen zum 31.12.2018 gemäß IAS 17 9.216
abzüglich kurzfristige Leasingverhältnisse -348
abzüglich Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte -394
abzüglich sonstige Anpassungen -101
Zukünftige Mindestzahlungen, brutto, zum 01.01.2019 8.372
Abzinsung -474
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen aus der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1.01.2019 7.898
Finanzierungsleasing-Verbindlichkeiten zum 31.12.2018 gemäß IAS 17 0
Gesamte Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zum 01.01.2019 7.898

Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wurden unter Verwendung des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 1,5 %.

Die wesentlichen Effekte auf die einzelnen Bilanzposten, die per 31. Dezember 2018 in Einklang mit bisherigen Regelungen bilanziert wurden, sind im Folgenden dargestellt:

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in TEUR 31.12.2018 Anpassung durch IFRS 16 01.01.2019
Sachanlagen 28.818 7.898 36.716
Finanzverbindlichkeiten 143.466 7.898 151.364
- davon kurzfristig 1.805 125.011
- davon langfristig 6.093 26.353

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden anstelle der bisher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten Aufwendungen für Operating Leasingverhältnisse nun gemäß IFRS 16 die Abschreibungen der Nutzungsrechte in den Abschreibungen und die Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten in den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung ergibt sich durch geringere Auszahlungen im operativen Bereich eine Verbesserung des operativen Cash Flows, während der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen als Bestandteil des Cash Flows aus Finanzierungstätigkeit eingeht.

Zu den Auswirkungen von IFRS 16 wird auch auf Tz. 39 verwiesen.

Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die noch nicht angewandt werden

Auf die freiwillige vorzeitige Anwendung von nachfolgend angeführten Standards oder Interpretationen, die zum 31. Dezember 2019 nicht verpflichtend anzuwenden sind, wurde verzichtet. Die Auswirkungen für einzelne Standards sind aufgrund fehlender Informationen nicht immer verlässlich abschätzbar. Eine erstmalige Anwendung erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung.

Folgende Standards und Interpretationen, deren Anwendung bislang nicht verpflichtend ist, werden im vorliegenden Abschluss noch nicht angewandt:

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Norm Bezeichnung Verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend ab Anwendung geplant ab Mögliche Auswirkungen auf künftige Abschlüsse
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 "Interest Rate Benchmark Reform" Erleichterung bei der Bilanzierung von Hedge Accounting Beziehungen im Zusammenhang mit der Reform von Referenzzinssätzen 01.01.2020 01.01.2020 unwesentlich
IFRS 17 * Versicherungsverträge 01.01.2021 01.01.2021 unwesentlich
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 * Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture sowie Consolidation Exception unbestimmt unbestimmt unwesentlich
Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" * Klarstellung der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- und langfristig 01.01.2022 01.01.2022 unwesentlich
Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" * Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 01.01.2020 unwesentlich
Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020 01.01.2020 unwesentlich
Änderungen am Rahmenkonzept zur Rechnungslegung Überarbeitung des Rahmenkonzeptes 01.01.2020 01.01.2020 unwesentlich

* Diese Standards wurden zum 31. Dezember 2019 noch nicht von der EU übernommen.

4. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft die Gesellschaften durch Vollkonsolidierung einbezogen, bei denen die Muttergesellschaft die Möglichkeit hat, beherrschenden Einfluss (Control-Verhältnis) im Sinne des IFRS 10 auszuüben. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Existenz und Auswirkung von substanziellen potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, einschließlich von anderen Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen beherrscht wird, berücksichtigt. Die Einbeziehung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Control-Verhältnis vorliegt.

Soweit Anteile von Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung sind, werden sie nicht einbezogen.

Im Einzelnen werden folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 einbezogen:

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
ABC Beteiligungen AG Heidelberg 100%
Heidelberger Beteiligungsholding AG Heidelberg 91%
AEE Ahaus-Enscheder AG Ahaus 88%
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft Heidelberg 100%
Alpha Cleantec AG Zug (CH) 100%
Altech Advanced Materials AG (bis 23.08.19 firmierend unter Youbisheng Green Paper AG) Heidelberg 56%
Balaton Agro Invest AG Heidelberg 100%
Balaton Agro Investment plc Addis Ababa (ET) 99,74%
BCT bio cleantec AG Heidelberg 100%
Beta Systems Software AG Berlin 61%
Beta Systems DCI Software AG Berlin 100%
AUCONET GmbH Berlin 100%
ASDIS Solutions GmbH Berlin 100%
AUCONET Austria GmbH Wien (AT) 100%
Beta Systems IT Operations GmbH Berlin 50%
HORIZONT Software GmbH München 100%
HORIZONT IT Services CZ s.r.o. Budweis (CZ) 100%
SI Software Innovation GmbH Neustadt an der Weinstraße 100%
Beta Systems IAM Software AG Berlin 100%
Beta Systems IT Operations GmbH Berlin 50%
Beta Systems EDV-Software Ges.m.b.H Wien (AT) 100%
Beta Systems Software AG Kloten (CH) 100%
Beta Systems Software Espana SL Madrid (ES) 100%
Beta Systems Software France SARL Ivry-sur-Seine (FR) 100%
Beta Systems Software Ltd. Chobham (GB) 100%
Beta Systems Software of North America, Inc. McLean (US) 100%
Beta Systems Software of Canada Inc. Calgary (CA) 100%
Beta Systems Software SPRL Louvaine-la-Neuve (BE) 100%
Beta Systems Software SRL Bollate (IT) 100%
Betann Systems AB Täby (SE) 100%
Categis GmbH Berlin 100%
Categis Software Private Ltd. Bangalore (IN) 99,99%
Codelab Software GmbH (bis 03.01.2020 firmierend unter Lindentor 1001. V V GmbH) Berlin 80%
Codelab Sp. Z.o.o. (bis 20.02.2020 firmierend unter infinIT Codelab Sp. z o.o.) Stettin (PL) 100%
LYNET Kommunikation AG Lübeck 100%
PROXESS Holding GmbH Berlin 85%
PROXESS GmbH (bis 28.08.2019 firmierend unter HABEL Holding GmbH) Rietheim-Weilheim 100%
CARUS AG Heidelberg 76%
Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld AG Heidelberg 100%
ConBrio Beteiligungen AG Frankfurt am Main 100%
EUROPIN GmbH (bis 19.03.19 firmierend unter CornerstoneCapital 1. Beteiligungsgesellschaft mbH) Frankfurt am Main 100%
EUROPIN s.r.o Trenčianske Stankovce (SK) 70,4%
EUROPIN Germany GmbH (bis 19.03.19 firmierend unter CornerstoneCapital 2. Beteiligungsgesellschaft mbH) Frankfurt am Main 100%
EUROPIN s.r.o Trenčianske Stankovce (SK) 12,4%
wSwipe mobile solutions GmbH Wien (AT) 100%
CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH Frankfurt am Main 100%
CornerstoneCapital II AG & Co. KG Heidelberg 100%
ELTEC Elektronik AG Mainz 52%
Eppstein Foils Holding GmbH Eppstein 70%
EppsteinFOILS GmbH & Co. KG Eppstein 100%
Verwaltungsgesellschaft Eppstein Foils mbH Eppstein 100%
Eppstein Technologies GmbH Eppstein 100%
CornerstoneCapital Verwaltungs AG Heidelberg 100%
Deutsche Balaton Biotech AG Heidelberg 100%
Deutsche Balaton Erste Schiffsverwaltungs GmbH Haren - Ems 100%
Deutsche Balaton Immobilien I AG Heidelberg 100%
Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG Heidelberg 100%
HW Verwaltungs AG Halberstadt 93,4%
hydroWEB GmbH Halberstadt 100%
Latonba AG Heidelberg 100%
MARNA Beteiligungen AG Heidelberg 73%
Ming Le Sports AG Heidelberg 76%
Mistral Media AG Frankfurt am Main 81%
MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG Haren - Ems 99,2%
MTM-Holding AG Ittigen (CH) 97%
Prisma Equity AG Heidelberg 100%
PWI-PURE SYSTEM AG Heidelberg 60%
S&O Beteiligungen AG (bis 10.01.2020 firmierend unter S&O Agrar AG) Leipzig 94%
SPARTA AG Hamburg 50%
SPARTA Invest AG Heidelberg 100%
SPK Süddeutsche Privatkapital AG Heidelberg 80%
Balaton Estate LTD (bis 9.03.2020 firmierend unter Strawtec Estate LTD) Kigali (RW) 100%
Tabalon Mobile Technologies AG Heidelberg 100%

Zusammengefasste Finanzinformationen (IFRS) für Tochterunternehmen mit Beteiligung von NCI (Non-Controlling Interests)

Darstellung für das Geschäftsjahr 2019:

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Name des Tochterunternehmens Vermögen Schulden Eigenkapital
in TEUR Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig MU NCI
Heidelberger Beteiligungsholding AG 12.975 23.500 - 2.347 31.105 3.022
AEE Ahaus-Enscheder AG - 717 - 19 614 84
Beta Systems Software AG * 42.119 66.008 21.616 27.989 35.282 23.240
CARUS AG 695 1.569 518 1.669 56 21
ELTEC Elektronik AG 1.082 2.231 147 1.030 1.112 1.024
Eppstein Foils Holding GmbH * 4.646 6.901 4.029 2.229 3.702 1.587
MARNA Beteiligungen AG 26 1.370 - 408 717 271
SPARTA AG * 76.214 30.480 - 24.282 41.208 41.203
MISTRAL Media AG 7.700 840 2.160 6.473 - 76 - 17
MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG 2.948 189 1.058 2.079 - -
HW Verwaltungs AG * 9.206 494 3.500 10.634 - 4.142 - 292
MTM-Holding AG - 311 - - 301 9
Altech Advanced Materials AG - 1.335 - 849 414 72
EUROPIN s.r.o 10.169 5.103 6.249 2.304 5.566 1.153
Ming Le Sports AG * - 2.363 - 251 1.608 505
PWI-PURE SYSTEM AG - 4 - 3 1 -
SPK Süddeutsche Privatkapital AG 1.500 85 3.500 5 - 1.536 - 384
S&O Beteiligungen AG - 1.165 130 165 816 54
Balaton Agro Investment plc 1.209 74 - 155 1.126 3
170.490 144.737 42.906 82.892 117.873 71.555
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Name des Tochterunternehmens Ergebnis GuV
in TEUR Umsatzerlöse Erträge ** Aufwendungen *** MU NCI Gesamt
Heidelberger Beteiligungsholding AG 17 1.284 - 523 710 69 779
AEE Ahaus-Enscheder AG 162 146 - 86 195 27 222
Beta Systems Software AG * 60.044 1.438 - 53.407 4.969 3.144 8.114
CARUS AG 4.421 40 -3.991 358 112 470
ELTEC Elektronik AG 6.350 20 - 6.333 19 18 37
Eppstein Foils Holding GmbH * 24.603 156 - 22.894 1.305 559 1.865
MARNA Beteiligungen AG - 189 - 547 - 259 - 98 - 358
SPARTA AG * 47 3.578 - 1.218 1.203 1.203 2.407
MISTRAL Media AG 294 1.527 - 471 1.099 251 1.350
MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG 1.665 428 - 2.093 - - -
HW Verwaltungs AG * 11.396 95 - 13.793 - 2.151 - 152 - 2.302
MTM-Holding AG - 8 - 7 1 - 1
Nordic SSW 1000 AG &Co.KG 750 776 - 1.525 - - -
Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG 1 - 4 4 1 5
OOC CTV GmbH & Co.KG - 144 - 135 9 - 9
PWI-PURE SYSTEM AG - - - 42 - 25 - 17 - 42
SPK Süddeutsche Privatkapital AG - - 1.347 - 1.157 - 2.003 - 501 - 2.504
Balaton Agro Investment plc - 56 - 784 - 726 - 2 - 727
Altech Advanced Materials AG - 118 - 424 - 261 - 45 - 306
EUROPIN s.r.o 10.011 38 - 8.991 765 292 1.057
Ming Le Sports AG - 446 - 148 227 71 299
S&O Beteiligungen AG - 75 - 67 7 - 8
119.761 9.213 - 118.631 5.448 4.934 10.382
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Sonstiges Ergebnis
Name des Tochterunternehmens MU NCI Gesamt
Heidelberger Beteiligungsholding AG - - -
AEE Ahaus-Enscheder AG - - -
Beta Systems Software AG * - 400 - 275 - 676
CARUS AG - - -
ELTEC Elektronik AG - - -
Eppstein Foils Holding GmbH * - 142 - 61 - 203
MARNA Beteiligungen AG - - -
SPARTA AG * - - -
MISTRAL Media AG - 247 - 56 - 303
MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG - - -
HW Verwaltungs AG * - - -
MTM-Holding AG 11 - 11
Nordic SSW 1000 AG &Co.KG - - -
Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG - - -
OOC CTV GmbH & Co.KG - - -
PWI-PURE SYSTEM AG - - -
SPK Süddeutsche Privatkapital AG - - -
Balaton Agro Investment plc - 207 - - 207
Altech Advanced Materials AG - - -
EUROPIN s.r.o - - -
Ming Le Sports AG - - -
S&O Beteiligungen AG - - -
- 984 - 393 - 1.377

Darstellung für das Geschäftsjahr 2018:

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Name des Tochterunternehmens Vermögen Schulden Eigenkapital
in TEUR Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig MU NCI
Heidelberger Beteiligungsholding AG 24.411 18.770 - 9.832 29.813 3.536
AEE Ahaus-Enscheder AG - 588 - 111 419 58
Beta Systems Software AG * 17.078 57.370 3.552 20.090 30.107 20.700
CARUS AG 954 4.222 3.547 2.022 - 302 - 91
ELTEC Elektronik AG 1.041 1.475 147 948 776 645
Eppstein Foils Holding GmbH * 4.846 6.981 4.425 3.275 2.889 1.238
MARNA Beteiligungen AG 99 1.475 - 228 976 370
SPARTA AG 97.845 5.308 - 23.148 40.005 40.000
MISTRAL Media AG 1.406 1.200 1.883 1.863 - 928 - 212
MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG 3.128 211 1.471 1.868 - -
HW Verwaltungs AG * 11.148 624 2.300 11.603 - 1.370 - 762
MTM-Holding AG - 298 - - 289 9
Nordic SSW 1000 AG &Co.KG 8.158 903 8.586 476 - -
Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG - 46 - 1 36 9
OOC CTV GmbH & Co.KG * - 3.705 2.841 848 16 -
PWI-PURE SYSTEM AG - 20 - 3 11 7
SPK Süddeutsche Privatkapital AG 1.527 22 1.000 18 467 117
wSwipe mobile solutions GmbH - 75 - 1.421 - 1.399 -
Balaton Agro Investment plc 1.331 152 - 400 1.079 4
172.972 103.445 29.752 78.155 102.885 65.627
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Name des Tochterunternehmens Ergebnis GuV
in TEUR Umsatzerlöse Erträge ** Aufwendungen *** MU NCI Gesamt
Heidelberger Beteiligungsholding AG 17 - 1.272 - 198 - 1.307 - 146 - 1.453
AEE Ahaus-Enscheder AG 126 - 225 - 92 - 168 - 23 - 191
E.D.A. Agro Industry plc 229 831 - 90 975 - 5 970
Beta Systems Software AG * 46.602 1.375 - 44.805 1.701 1.470 3.171
CARUS AG 205 102 - 528 - 171 - 50 - 221
ELTEC Elektronik AG 6.601 36 - 7.188 - 301 - 250 - 551
Eppstein Foils Holding GmbH * 27.443 334 - 25.137 1.848 792 2.640
Infoniqa HR Invest GmbH - - 1.959 118 - 1.739 - 101 - 1.840
Infoniqa Payroll Holding GmbH * 10.012 5.215 - 10.723 4.704 - 200 4.504
MARNA Beteiligungen AG - 10 - 470 - 334 - 126 - 460
SPARTA AG - - - - - -
MISTRAL Media AG 239 647 - 770 94 21 115
MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG 1.531 600 - 2.131 - - -
HW Verwaltungs AG * 11.666 649 - 13.626 - 843 - 469 - 1.312
MTM-Holding AG - 8 - 7 1 - 1
Nordic SSW 1000 AG &Co.KG 2.637 50 - 2.687 - - -
Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG 3 - - 3 - 1 - - 1
OOC CTV GmbH & Co.KG 645 362 - 1.009 - 2 - - 2
PWI-PURE SYSTEM AG - - - 29 - 17 - 11 - 28
SPK Süddeutsche Privatkapital AG - - - 266 - 212 - 53 - 265
wSwipe mobile solutions GmbH - - 174 - 336 - 497 - 12 - 509
Balaton Agro Investment plc - - 35 - 858 - 890 - 2 - 892
107.956 6.554 - 110.835 2.841 835 3.676
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Name des Tochterunternehmens Sonstiges Ergebnis
in TEUR MU NCI Gesamt
Heidelberger Beteiligungsholding AG - - -
AEE Ahaus-Enscheder AG - - -
E.D.A. Agro Industry plc - 20 - - 20
Beta Systems Software AG * - 99 - 85 - 184
CARUS AG - - -
ELTEC Elektronik AG - - -
Eppstein Foils Holding GmbH * - 16 - 7 - 23
Infoniqa HR Invest GmbH - - -
Infoniqa Payroll Holding GmbH * - - -
MARNA Beteiligungen AG - - -
SPARTA AG - - -
MISTRAL Media AG - - -
MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG - - -
HW Verwaltungs AG * - - -
MTM-Holding AG - 9 - - 9
Nordic SSW 1000 AG &Co.KG - - -
Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG - - -
OOC CTV GmbH & Co.KG - - -
PWI-PURE SYSTEM AG - - -
SPK Süddeutsche Privatkapital AG - - -
wSwipe mobile solutions GmbH - - -
Balaton Agro Investment plc - 28 - - 28
- 172 - 92 - 264

* Bezieht sich jeweils auf den Teilkonzern.

** In den Erträgen sind sonstige betriebliche Erträge und Finanzerträge berücksichtigt.

*** Die Aufwendungen beinhalten den Posten "Ertragsteuern".

Im Geschäftsjahr 2019 wurden an Minderheitsgesellschafter nachfolgender Konzernunternehmen Dividenden wie folgt ausbezahlt:

Eppstein Foils Holding GmbH: 150 TEUR (Vj. 600 TEUR)

Die Anteilsverhältnisse für Tochterunternehmen mit Beteiligung von NCI (Non-Controlling Interests) stellen sich wie folgt dar:

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Name der Gesellschaft Sitz Konzern-Anteil 2019 Konzern-Anteil 2018
Heidelberger Beteiligungsholding AG Heidelberg 91 % 89 %
AEE Ahaus-Enscheder AG Ahaus 88 % 88 %
Altech Advanced Materials AG ** Heidelberg 56 % -
Beta Systems Software AG * Berlin 61 % 59 %
CARUS AG Heidelberg 76 % 76 %
ELTEC Elektronik AG Mainz 52 % 55 %
Eppstein Foils Holding GmbH Eppstein 70 % 70 %
EUROPIN s.r.o ** Trenčianske Stankovce (SK) 82,8 % -
Ming Le Sports AG ** Heidelberg 76 % -
MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG Haren-Ems 99,2 % 98,8 %
S&O Beteiligungen AG ** Leipzig 94 % -
Balaton Agro Investment plc Addis Ababa (ETH) 99,7 % 99,7 %
HW Verwaltungs AG Halberstadt 93,4 % 74 %
MARNA Beteiligungen AG Hamburg 73 % 73 %
MISTRAL Media AG Frankfurt am Main 81 % 81 %
MTM-Holding AG Ittigen (CH) 97 % 97 %
Nordic SSW 1000 AG &Co.KG Hamburg 51 % 51 %
Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG Hamburg 80 % 80 %
OOC CTV GmbH & Co.KG Hamburg 54 % 54 %
PWI-PURE SYSTEM AG Heidelberg 60 % 60 %
SPARTA AG Hamburg 50 % 50 %
SPK Süddeutsche Privatkapital AG Heidelberg 80 % 80 %

* Die Anteilshöhe bezieht sich jeweils auf die Anteilsverhältnisse auf der untersten Konsolidierungsebene.

** Diese Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2019 erstmalig vollkonsolidiert

Folgende Tochterunternehmen werden aufgrund untergeordneter Bedeutung, mittelfristiger Veräußerungsabsicht sowie fehlenden Geschäftsbetriebs nicht konsolidiert und als Posten "andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen:

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Gesellschaften Sitz Anteil am Eigenkapital
Hart Technik Kft. Pomaz (HU) 100 %
hydroWEB d.o.o. Belgrad (RS) 100 %
Investunity AG Heidelberg 65 %
Kalme GmbH Frankfurt am Main 100 %
MARE Containerschiff Verwaltungs GmbH Hamburg 100 %
MARE Panamax Tankschiffahrts GmbH i.L. Hamburg 100 %
MARE Produktentanker Schiffahrts GmbH i.L. Hamburg 100 %
MARE Supramax Bulker Schiffahrts GmbH i.L. Hamburg 100 %
Gui Xiang Industry Co. Ltd. Hong Kong (HK) 100 %
Hubei Guige Paper Co. Ltd. Huanggang City (CN) 100 %
Quanzhou Guige Paper Co. Ltd. Quanzhou City (CN) 100 %
Mingle (International) Limited Hongkong (HK) 100 %
Mingle (China) Co., Ltd. Jinjiang (CN) 100 %

Die Gesellschaften haben sowohl einzeln als auch in Summe keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen

Gemeinsame Vereinbarungen, bei der zwei oder mehr Parteien gemeinschaftliche Führung über eine Aktivität ausüben, sind entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit oder als Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren.

Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten oder Verpflichtungen für deren Schulden haben. Ein gemeinschaftlich Tätiger erfasst seine ihm zuzurechnenden Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen sowie seinen Anteil an den gemeinschaftlichen Vermögenswerten, Schulden, Erlösen und Aufwendungen.

Bei einem Gemeinschaftsunternehmen besitzen die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien hingegen Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft. Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, auf die die Deutsche Balaton AG oder eine Tochtergesellschaft maßgeblichen Einfluss ausübt und die weder Tochterunternehmen noch Gemeinschaftsunternehmen sind. Assoziierte Unternehmen werden ebenso wie die Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Folgende assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode im Konzernabschluss erfasst und bewertet:

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Gesellschaft Sitz Branche Anteil am Eigenkapital
DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG Bad Vilbel Immobilien 49,99 %
capFlow AG München Investmentgesellschaft 56 %
Scintec AG Rottenburg am Neckar Feinmechanik und Optik 30 %
WEB Financial Group SA Madrid (E) IT-Unternehmen 25 %
TES Electronic Solutions GmbH Leinfelden-Echterdingen IT-Unternehmen 37 %

Mit dem assoziierten Unternehmen capFlow AG wurde im Geschäftsjahr 2016 ein Entherrschungsvertrag abgeschlossen. Die Existenz und Ausübung von substanziellen potenziellen Stimmrechten und ein beherrschender Einfluss (Control-Verhältnis) im Sinne des IFRS 10 sind somit nicht gegeben.

Für die Angabe von weiteren Finanzinformationen verweisen wir auf Tz. 16 und Tz. 22.

Folgende Beteiligungen werden aufgrund untergeordneter Bedeutung für den Konzern oder nicht vorliegendem maßgeblichem Einfluss nicht unter Anwendung der Equity-Methode konsolidiert. Stattdessen erfolgt die Bewertung als andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte gemäß der konzerneinheitlichen Bewertungsrichtlinie für langfristige finanzielle Vermögenswerte, wie sie in Tz. 6 bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben ist:

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Prime Security GmbH, Mainz

Die zum 31. Dezember 2011 noch unter den assoziierten Unternehmen ausgewiesene Beteiligung an der Hyrican Informationssysteme AG, Kindelbrück, wurde im zweiten Geschäftshalbjahr des Geschäftsjahres 2012 in die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umklassifiziert, da ein maßgeblicher Einfluss auf die Beteiligung eindeutig widerlegt werden konnte. Die Deutsche Balaton hält zum 31. Dezember 2019 45 % an der Gesellschaft. Gleichwohl kann aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auf den Hauptversammlungen der Hyrican Informationssysteme AG in den Jahren 2012 bis einschließlich 2019 und verlorene Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse von Hauptversammlungen sowie der sonstigen Verhältnisse zum Ende des Geschäftsjahres 2019 weiterhin in Bezug auf die Hyrican Informationssysteme AG nicht von einem maßgeblichen Einfluss des Deutsche Balaton Konzerns ausgegangen werden.

Die zum 31. Dezember 2013 noch unter den assoziierten Unternehmen ausgewiesene Beteiligung an der Goldrooster AG, Berlin, wurde im zweiten Geschäftshalbjahr des Geschäftsjahres 2014 in die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umklassifiziert, da ein maßgeblicher Einfluss auf die Beteiligung eindeutig widerlegt werden konnte. Die Deutsche Balaton AG hält zum 31. Dezember 2019 weiterhin rund 36 % an der Gesellschaft.

Die Deutsche Balaton hält zum Bilanzstichtag rund 32 % an der Easy Software AG mit Sitz in Mühlheim an der Ruhr. Es besteht zum Bilanzstichtag kein maßgeblicher Einfluss, da eine Durchsetzung von Interessen und Einflussnahme nicht gegeben ist. Über das Aufsichtsratsmitglied, welches auf Vorschlag der Deutsche Balaton in den Aufsichtsrat berufen wurde, ist keinerlei Weisung oder Abstimmverhalten beeinflussbar. Es findet auch kein Informationsaustausch über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus mit dem Mandatsträger statt. Das Aufsichtsratsmitglied ist darüber hinaus bereits gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird sich nicht dem Vorwurf der Weitergabe von Insiderinformationen aussetzen.

Veränderungen im Konsolidierungskreis gegenüber dem Vorjahr

Aufgrund wesentlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung eigenen Vermögens und den daraus resultierenden Ergebniseffekten wird die Gesellschaft Ming le Sports AG, Heidelberg, ab dem 1. Januar 2019 im Segment "Vermögensverwaltend" vollkonsolidiert.

Die Altech Advanced Materials AG wurde aufgrund der geplanten und teilweise schon erfolgten Investitionstätigkeit in operativ tätige Unternehmen und dem damit verbundenen wesentlichen Investitionsvolumen zum 1. Januar 2019 im Segment "Vermögensverwaltend" vollkonsolidiert. Bisher erfolgte der Ausweis der Gesellschaft basierend auf der Unwesentlichkeit in dem Posten "andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte".

Mit Closing wird zum 1. Februar 2019 die EUROPIN s.r.o, Trenclanske Stankovce (SK) im Segment "Vermögensverwaltend" vollkonsolidiert.

Zum 28. Februar 2019 wurde die Gesellschaft Beta Systems Software BV, Nieuwegein (NL) gelöscht (geschlossen) und im Segment "Beta Systems" entkonsolidiert.

Zum 8. Mai 2019 wurde die Gesellschaft AUCONET INC., Mc Lean (USA) gelöscht (geschlossen) und im Segment "Beta Systems" entkonsolidiert.

Mit Gründungsurkunde vom 5. Juni 2019 wurde von der Beta Systems Software AG die 85 %ige Tochtergesellschaft PROXESS Holding GmbH errichtet und im Segment "Beta Systems" vollkonsolidiert.

Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens der S&O Beteiligungen AG zum 15. Juni 2019 wird die Gesellschaft zum 1. Juli 2019 im Segment "Vermögensverwaltend" vollkonsolidiert.

Die Beta Systems Software AG hat am 1. Juli 2019 über ihre neu gegründete Tochtergesellschaft, die PROXESS Holding GmbH, 100 % der Anteile an der Habel Holding GmbH mit Sitz in Rietheim-Weilheim erworben. Die Transaktion schloss auch sämtliche Tochter- und Enkelgesellschaften der Habel Holding mit ein, an denen diese mit jeweils 100 % beteiligt war (Habel GmbH & Co. KG, Habel Dokumentenmanagement GmbH, Habel Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Akzentum GmbH). Die Tochter-/​Enkelgesellschaften wurden alle im 2. Geschäftshalbjahr 2019 auf die Habel Holding GmbH verschmolzen. Die Habel Holding GmbH firmiert ab dem 28. August 2019 unter PROXESS GmbH.

Zum 23. Juli 2019 wurde die Latonba AG, Heidelberg, im Wege einer Bargründung errichtet. Die Deutsche Balaton AG hält 100 % der Anteile. Die Gesellschaft wird im Segment "Vermögensverwaltend" vollkonsolidiert.

Die Beta Systems Software AG hat am 3. Dezember 2019 über eine im Vorfeld erworbene 80 %ige Vorratsgesellschaft, die Codelab Software GmbH, 100 % der Anteile an der Codelab Sp.z o.o. mit Sitz in Szczecin, Polen, erworben. Die Erstkonsolidierung erfolgt zum 6. Dezember 2019 im Segment "Beta Systems".

Zum 31. Dezember 2019 wurde der Teilkonzern "OOC" entkonsolidiert. Mit dem Verkauf des einzigen Assets findet in den Gesellschaften kein operatives Geschäft mehr statt. Aus Konzernsicht sind die Einzelgesellschaften unwesentlich und werden mittelfristig abgewickelt.

Zum 31. Dezember 2019 wurde der Teilkonzern "Nordic" entkonsolidiert. Mit dem Verkauf des einzigen Assets findet in den Gesellschaften kein operatives Geschäft mehr statt. Aus Konzernsicht sind die Einzelgesellschaften unwesentlich und werden mittelfristig abgewickelt.

Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen

Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.

Im Rahmen von Transaktionen mit Anteilseignern wurden im Geschäftsjahr 2019 insgesamt Anteile für 2.557 TEUR (Vj. 5.529 TEUR) von nicht beherrschenden Gesellschaftern erworben und Anteile für 3.118 TEUR (Vj. 0 TEUR) verkauft, ohne dass ein Statuswechsel stattgefunden hätte.

Das Eigenkapital der Anteilseigner des Deutsche Balaton Konzerns hat sich im Rahmen von Transaktionen mit Anteilen an Tochtergesellschaften, die nicht zu einem Verlust der Kontrolle führten, in Höhe von 1.733 TEUR (Vj. vermindert 5.884 TEUR) vermindert.

Angaben über Art und finanzielle Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen

Die Beta Systems Software AG hat am 1. Juli 2019 über ihre neu gegründete Tochtergesellschaft, die PROXESS Holding GmbH, 100 % der Anteile an der Habel Holding GmbH mit Sitz in Rietheim-Weilheim erworben. Die Transaktion schloss auch sämtliche Tochter- und Enkelgesellschaften der Habel Holding GmbH mit ein, an denen diese mit jeweils 100 % beteiligt war (Habel GmbH & Co. KG, Habel Dokumentenmanagement GmbH, Habel Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Akzentum GmbH). Im Rahmen der Transaktion haben sich Teile des Managements der Habel/​Akzentum Gruppe zu 15 % an der PROXESS Holding GmbH rückbeteiligt, so dass die Beta Systems Software AG nunmehr 85 % der Anteile an der PROXESS Holding GmbH hält. Die Übernahme erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019. Der Minderheitenanteil an dem neubewerteten Eigenkapital betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 142 TEUR.

Die Gesellschaften der Habel/​Akzentum Gruppe sind seit vielen Jahren im Bereich der Dokumenten-Management-Systeme tätig. Mit ihren Produkten HABEL DMS und PROXESS DMS bieten sie ihren Kunden vollumfängliche Lösungen im Bereich der Archivierung, Belegerkennung und Workflows und unterstützen ihre mittelständischen Kunden bei der Digitalisierung und Automatisierung ihrer Geschäftsprozesse. Ca. 90 Mitarbeiter betreuen ca. 2.600 Kunden mit Schwerpunkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Im Anschluss an die Akquisition wurden die vorgenannten Tochter-/​Enkelgesellschaften der Habel/​Akzentum Gruppe zur Vereinfachung der Firmenstruktur auf die Habel Holding GmbH verschmolzen, die seitdem unter der Firmierung PROXESS GmbH am Markt auftritt.

Die Gesellschaft wird als eigenständiges Unternehmen innerhalb der Beta Systems Gruppe geführt und wird ihre direkten Kundenbeziehungen weiter beibehalten. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft erhalten und wird den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortführen.

Mit dieser Akquisition kann die Beta Systems Software AG ihr Produktportfolio im Geschäftsbereich DCI deutlich verstärken, auch außerhalb von Applikationen für den Mainframe.

Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 30. Juni 2019 /​ 1. Juli 2019 mit der Folge, dass das Ergebnis der PROXESS ab dem 1. Juli 2019 in das Konzernergebnis des Deutsche Balaton Konzerns einbezogen wird.

Der Kaufpreis für 100 % der Anteile betrug 11.856 TEUR. Hiervon wurde ein Anteil von 11.728 TEUR in Zahlungsmitteln beglichen. Zusätzlich wurden im Wege einer Kapitalerhöhung Anteile an der PROXESS Holding GmbH im Wert von 128 TEUR an Teile der Veräußerer ausgegeben. Nachträgliche Kaufpreiszahlungen wurden nicht vereinbart. Zusätzlich sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition in Höhe von rund 187 TEUR angefallen, die im Berichtsjahr 2019 als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen werden.

Infolge der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation wurden die zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden entsprechend der nachstehenden Tabelle erfasst.

Der Firmenwert, der dem Segment "Beta Systems" zuzuordnen ist, resultiert dabei insbesondere aus dem Mitarbeiterstamm sowie dem Synergiepotential mit Beta Systems. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Firmenwerts wird nicht erwartet.

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in TEUR beizulegender Zeitwert
Kurzfristige Vermögenswerte 2.191
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 843
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 719
Vorräte 13
Sonstige Vermögenswerte 616
Langfristige Vermögenswerte 7.724
Sachanlagen 2.435
Kundenstamm 1.979
Technologie 3.085
Latente Steueransprüche 219
Sonstige lgfr. Vermögenswerte 5
Kurzfristige Schulden 3.170
Kurzfristige Finanzielle Schulden 469
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 136
Vertragsverbindlichkeiten 1.718
Sonstige Schulden 847
Langfristige Schulden 2.803
Langfristige Finanzielle Schulden 1.721
Latente Steuerschulden 1.082
Nettovermögenswerte 3.941
Kaufpreis 11.856
Firmenwert 7.915
Nettovermögenswerte inkl. Firmenwert 11.856

Bei den bestehenden Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 134 TEUR vorgenommen.

Die PROXESS GmbH wurde im Geschäftsjahr 2019 für sechs Monate in den Konzern mit einbezogen und trägt in der Berichtsperiode mit einem Umsatz in Höhe von 4.556 TEUR zum Konzernumsatz bei. Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) der Gesellschaft liegt für die Berichtsperiode bei 507 TEUR sowie das Betriebsergebnis (EBIT) bei 79 TEUR. Unter der Annahme, dass die PROXESS bereits seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 in den Konzern einbezogen worden wäre, hätte sich für die Berichtsperiode ein Beitrag zum Konzernumsatz von 9.157 TEUR sowie ein EBITDA von 1.121 TEUR und ein EBIT von 266 TEUR ergeben.

Die Beta Systems Software AG hat am 3. Dezember 2019 über eine im Vorfeld erworbene Vorratsgesellschaft, die Codelab Software GmbH, 100 % der Anteile an der Codelab Sp. z o.o. mit Sitz in Szczecin (Polen) aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der infinIT Services GmbH erworben. Im Rahmen der Transaktion haben sich Teile des Managements und externe Berater rückbeteiligt, so dass die Beta Systems Software AG nunmehr 80 % der Anteile an der Codelab Software GmbH hält. Es ist geplant, den Anteil des Managements /​ der externen Berater an der Gesellschaft auf insgesamt ca. 30 % zu erhöhen.

Die Codelab Sp. z o.o. ist ein Softwareentwicklungsdienstleister mit rund 200 Mitarbeitern an zwei Kompetenzzentren in Szczecin und Wrocław in Polen. Das Unternehmen zeichnet sich durch eine langjährige Expertise in der Entwicklung von Softwarelösungen für die Automobil- und Telekommunikationsbranche aus, namhafte Tier-1-Automobilzulieferer zählen zu den Kunden. Das Unternehmen entwickelt ebenfalls Lösungen für die Branchen eCommerce und Medizintechnik. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Embedded Softwaresystemen, IoT (Internet of Things) Lösungen, Connectivity und Webportalen. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft im Wesentlichen erhalten und wird die operativen Geschäfte selbständig führen. Nachlaufend zur Akquisition wurde die Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr zwischenzeitlich in Codelab Sp. z o.o. umfirmiert.

Mit dieser Akquisition erhält die Beta Systems Software AG auch einen eigenen Zugriff auf wertvolle Entwicklungsressourcen an den Standorten Szczecin und Wrocław.

Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Closing-Datum 6. Dezember 2019 mit der Folge, dass das Ergebnis der Codelab Sp. z o.o. seit dem 6. Dezember 2019 in das Konzernergebnis der Deutsche Balaton einbezogen wird. Der Kaufpreis für 100 % der Anteile an der Gesellschaft betrug 178 TEUR und war in Zahlungsmitteln zu begleichen. Im Zuge der Transaktion wurde außerdem eine Forderung des Veräußerers gegen die übernommene Gesellschaft in Höhe von 500 TEUR übernommen. Parallel wurden durch die Codelab Software GmbH im Rahmen eines Asset Deals einzelne Vermögenswerte von der Codelab GmbH mit Sitz in Düsseldorf erworben, darunter eine Liste potentieller Kunden, die künftig durch die Codelab Sp. z o.o. und/​oder die Codelab Software GmbH bedient werden sollen. Der Kaufpreis hierfür betrug 190 TEUR. Insgesamt wurden somit Zahlungen in Höhe von 868 TEUR geleistet. Nachträgliche Kaufpreiszahlungen wurden nicht vereinbart.

Für die Übernahme von 20 % der Anteile an der Codelab Software GmbH erhielt die Beta Systems Software AG gegenläufig eine Zahlung von 175 TEUR von den Minderheitsgesellschaftern. Der Minderheitenanteil an dem neubewerteten Eigenkapital betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 174 TEUR.

Zusätzlich sind bisher Aufwendungen im Zusammenhang mit der Transaktion in Höhe von rund 95 TEUR angefallen, die im Berichtsjahr 2019 als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen werden.

Infolge der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation wurden die zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden entsprechend der nachstehenden Tabelle erfasst.

Der Firmenwert, der dem Segment "Beta Systems" zuzuordnen ist, resultiert dabei insbesondere aus dem Mitarbeiterstamm sowie dem Synergiepotential mit Beta Systems. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Firmenwerts wird nicht erwartet.

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in TEUR beizulegender Zeitwert
Kurzfristige Vermögenswerte 2.377
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 82
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.753
Sonstige Vermögenswerte 542
Langfristige Vermögenswerte 1.003
Sachanlagen 806
Immaterielle Vermögenswerte 37
Latente Steueransprüche 65
Sonstige lgfr. Vermögenswerte 96
Kurzfristige Schulden 2.032
Kurzfristige Finanzielle Schulden 284
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 167
Sonstige Schulden 1.580
Langfristige Schulden 514
Langfristige Finanzielle Schulden 459
Leistungen an Arbeitnehmer 55
Nettovermögenswerte 834
Kaufpreis 868
Firmenwert 34
Nettovermögenswerte inkl. Firmenwert 868

Bei den Forderungen bestanden zum Übernahmezeitpunkt Wertberichtigungen in Höhe von 12 TEUR. Weitere Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die Codelab Sp. z o.o. wurde im Geschäftsjahr 2019 für einen Monat in den Konzern mit einbezogen und trägt in der Berichtsperiode mit einem Umsatz in Höhe von 633 TEUR zum Konzernumsatz bei.

Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) der Gesellschaft liegt für die Berichtsperiode bei 28 TEUR sowie das Betriebsergebnis (EBIT) bei -37 TEUR. Unter der Annahme, dass die Codelab bereits seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 in den Konzern einbezogen worden wäre, hätte sich für die Berichtsperiode ein Beitrag zum Konzernumsatz von rund 10.900 TEUR sowie ein EBITDA von 541 TEUR und ein EBIT von 173 TEUR ergeben.

Mit Vertrag vom 12. Dezember 2018 wurde die Vereinbarung über den Anteilskauf über 82,842 % der Anteile an der EUROPIN s.r.o, Trenčianske Stankovce, Slowakei durch die Gesellschaft Monteca s.r.o. getroffen. Der Übergang der Gesellschaftsanteile erfolgte mit Closing zum 31. Januar 2019.

Die EUROPIN ist ein hochspezialisiertes Produktionsunternehmen, das Komponenten (Nadeln und Penletts) zur Blutzuckermessung und Diabetesbehandlung fertigt.

Zielsetzung des Erwerbs ist die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts.

Der Kaufpreis für 100 % der Anteile betrug 11.603 TEUR und wurde in Zahlungsmitteln beglichen. In Zusammenhang mit der Anschaffung sind im Geschäftsjahr 2018 Kosten in Höhe von 140 TEUR angefallen, die im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen werden. Die nicht beherrschenden Anteile werden gem. ihrem Anteil am Eigenkapital mit 1,2 Mio. EUR angesetzt. Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt, der auf den 31. Januar 2019 abgebildet wird, stellt sich die finale Kaufpreisaufteilung wie folgt dar:

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in TEUR beizulegender Zeitwert
Langfristige Vermögenswerte 10.539
Immaterielle Vermögensgegenstände 6.858
Sachanlagen 3.682
Kurzfristige Vermögenswerte 3.479
Vorräte 1.467
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.664
Sonstige 174
Flüssige Mittel 166
Rechnungsabgrenzungsposten 8
Langfristige Schulden 1.660
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 29
Rückstellungen 134
Latente Steuerschulden 1.496
Kurzfristige Schulden 911
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 505
Übrige Verbindlichkeiten 358
Rechnungsabgrenzungsposten 48
Nettovermögenswerte 11.447
Kaufpreis 11.603
Firmenwert 156
Nettovermögenswerte inkl. Firmenwert 11.603

Bei den Forderungen bestanden zum Übernahmezeitpunkt keine Wertberichtigungen. Weitere Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die EUROPIN s.r.o. wurde im Geschäftsjahr 2019 für elf Monate in den Konzern mit einbezogen und trägt in der Berichtsperiode mit einem Umsatz in Höhe von 10.004 TEUR zum Konzernumsatz bei. Das Ergebnis nach Steuern der Gesellschaft liegt für die Berichtsperiode bei 1.057 TEUR. Unter der Annahme, dass die EUROPIN s.r.o bereits seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 in den Konzern einbezogen worden wäre, hätte sich für die Berichtsperiode ein Beitrag zum Konzernumsatz von rund 11.086 TEUR sowie ein Ergebnis nach Steuern von 1.512 TEUR ergeben.

Der Firmenwert resultiert dabei insbesondere aus dem Mitarbeiterstamm. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Firmenwerts wird nicht erwartet.

Mit dem sukzessiven Erwerb von Anteilen an der S&O Beteiligungen AG wurde kein Business im Sinne des IFRS 3.3 erworben. Es handelt sich hierbei um den Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten ohne Unternehmensqualität.

5. Konsolidierungsgrundsätze und -methoden

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Abschlussstichtag der meisten Konzernunternehmen ist der 31. Dezember 2019. Für die anderen Konzernunternehmen wurden jeweils Zwischenabschlüsse erstellt.

Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden die wesentlichen Bewertungsabweichungen, die bekannt sind, angepasst. Die Periodenergebnisse der nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen wurden, sofern vollständige Abschlüsse der Gesellschaften nicht vorlagen, auf Grundlage der zur Verfügung stehenden vorläufigen bzw. der zuletzt veröffentlichten Finanzdaten der Gesellschaften einbezogen.

Die Abschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften werden von der funktionalen Währung in die Berichtswährung umgerechnet und entsprechend einbezogen. Die Umrechnung gemäß IAS 21 erfolgt bei Vermögen und Schulden zu Stichtagskursen und bei Aufwendungen und Erträgen zu Jahresdurchschnittskursen. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen der Erstkonsolidierung umgerechnet. Sich hieraus ergebende Währungsdifferenzen werden ergebnisneutral gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.

Konzerninterne Erträge und Aufwendungen, Forderungen und Schulden, Zwischengewinne und Dividendenausschüttungen werden eliminiert.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Regelungen des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode.

6. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenüber den zum 31. Dezember 2018 im IFRS-Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich keine Unterschiede mit Ausnahme der neuen, verpflichtend anzuwendenden Standards.

Basis für die Bewertung der Vermögenswerte sind grundsätzlich die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der beizulegende Zeitwert wird angesetzt für:

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Den Großteil der Finanzinstrumente in der Bilanzposition "andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte"

Den Großteil der Finanzinstrumente in der Bilanzposition "andere kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte"

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Der beizulegende Zeitwert stellt eine Stichtagsbetrachtung bezogen auf den Bilanzstichtag dar. Der Kurswert der Beteiligungen unterliegt den bei Wertpapieren üblichen Kursschwankungen und Kursrisiken. Aufgrund bestimmter Marktumstände, wie zum Beispiel ein geringes Handelsvolumen, besteht das Risiko, dass im Veräußerungsfall für die Beteiligung nicht der unter Annahme des angegebenen Stichtagskurses errechnete Beteiligungswert erzielt werden kann.

Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Konzern-Anhang, sofern geboten, detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Klassifizierung in lang- und kurzfristig wird gemäß IAS 1.60 ff. vorgenommen.

Ertrags- und Umsatzrealisierung

Erträge werden generell nach dem prinzipienbasierten fünfstufigen Modell gem. IFRS 15 realisiert.

Zu einer Erfassung von Umsatzerlösen kommt es nur, wenn es eine formfreie vertragliche Grundlage mit wirtschaftlicher Substanz gibt, welche die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt und der Erhalt der wirtschaftlichen Gegenleistung wahrscheinlich ist.

In den Umsatzerlösen werden die den Kunden berechneten Entgelte für Lieferungen und Leistungen - vermindert um Erlösschmälerungen, Konventionalstrafen und Skonti - ausgewiesen.

Bei Verträgen mit signifikanter Finanzierungskomponente wird der Umsatz in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen realisiert.

Käufe und Verkäufe zu marktüblichen Konditionen werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem das Verpflichtungsgeschäft entsteht, bilanziert. Eine Bilanzierung der Rechtsgeschäfte erst zum Erfüllungstag erfolgt nicht.

Ertrags- und Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Gütern

Der Konzern erzielt Umsatzerlöse aus Verkäufen von Gütern an Industriekunden. Die Umsätze aus Warenverkäufen werden entsprechend der Kriterien des IFRS 15 mit dem Übertrag der Verfügungsgewalt an diesen Gütern realisiert. Unter Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert ist die Fähigkeit zu verstehen, seine Nutzung zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus ihm zu ziehen. Im Rahmen des Verkaufs von Gütern ist dies regelmäßig der Zeitpunkt, wenn die Lieferung erfolgt ist und die Gefahr auf den Kunden übergegangen ist. Vor Lieferung werden Umsatzerlöse erfasst, wenn das Produkt auf Verlangen des Kunden noch nicht ausgeliefert wird, dieser die Rechnungsstellung akzeptiert, die Lieferung wahrscheinlich ist, die gewöhnlichen Zahlungsbedingungen Anwendung finden sowie das rechtliche Eigentum auf den Kunden übergeht.

Ertrags- und Umsatzrealisierung aus Lizenz- und Wartungsverträgen im Softwarebereich

Der überwiegende Teil der Verträge im Softwarebereich umfasst die Leistungsverpflichtungen Lizenz und Wartung (z.B. Lizenzkauf mit Abschluss eines Wartungsvertrags), die getrennt voneinander bilanziert werden.

Die Lizenzumsätze setzen sich aus Umsätzen für neue Softwarelizenzen sowie qualitativen und quantitativen Upgrades zusammen. Sie werden, unabhängig davon ob es sich um eine Miet- oder Kauflizenz handelt, realisiert, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorliegt, die Lieferung durch Bereitstellung der Software und - sofern erforderlich - des Zugriffsschlüssels erfolgt, keine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden mehr besteht, die Gegenleistung des Kunden festgesetzt oder feststellbar und der Zahlungseingang wahrscheinlich ist.

Bei einem Vertrag mit mehreren Elementen werden die Umsatzerlöse den Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes zugeteilt. In Übereinstimmung mit IFRS 15.77 werden die relativen Listenpreise zur Aufteilung der gesamten Gegenleistung herangezogen.

Wartungsumsätze werden zeitanteilig über den Zeitraum der Leistungserbringung ertragswirksam erfasst. Die Wartungsleistungen umfassen dabei standardmäßig die Bereitstellung einer Support-Hotline für die Kunden, im Bedarfsfall Fehleranalyse und -behebung und die Bereitstellung aktueller Updates und Releases.

Weitere Serviceumsätze bestehen aus Consulting-, Installations-, kundenindividuell zugeschnittenen Entwicklungsleistungen sowie Schulungsleistungen und werden auf Basis vertraglich geregelter Preise zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen realisiert.

Bei Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit (i.d.R. 3-5 Jahre) kommt es regelmäßig zu einem zeitlichen Auseinanderfallen von (sofortiger) Umsatzrealisierung und (ratierlichem jährlichem) Zahlungseingang.

Zu Vertragsbeginn besteht daher ein Überhang der Umsatzerlöse gegenüber den Zahlungseingängen. Dieser wird als Forderung aktiviert, da der Anspruch auf die Gegenleistung keinerlei Bedingungen unterliegt und die Fälligkeit automatisch durch Zeitablauf eintritt. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung werden über die Vertragslaufzeit hinweg sukzessive abgebaut. Wartungsleistungen werden in der Regel jährlich vorschüssig, d.h. zu Beginn der Wartungsperiode in Rechnung gestellt, während die Wartungserlöse zeitanteilig über die gesamte Wartungsperiode hinweg realisiert werden. Dies führt somit zu Beginn der jährlichen Wartungsperiode regelmäßig zu einem Überhang der erhaltenen Zahlungen gegenüber den Wartungserlösen und somit zu einem Ausweis von Vertragsverbindlichkeiten. Diese werden über die Wartungsperiode hinweg kontinuierlich abgebaut.

Kosten, die in Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung entstehen, wie insbesondere Vertriebsprovisionen, werden als Vermögenswert aktiviert.

Ertrags- und Umsatzrealisierung bei Nutzungsentgelten und anderen Dienstleistungen

Zeitabhängige Vergütungen wie Mieterträge werden über den Zeitraum der Leistungserbringung anteilig vereinnahmt.

Erlöse für Transportdienstleistungen werden taggleich auf Basis der vereinbarten Charterraten realisiert. Eine Abgrenzung für nicht beendete Schiffsreisen erfolgt daher nicht.

Fertigungsaufträge (zeitraumbezogene Umsatzrealisierung)

Der Gegenstand von Fertigungsaufträgen ist die auf die spezielle Anforderung von Kunden abgestimmte - und über unterschiedliche Rechnungsperioden dauernde - Herstellung von individuellen (Projekt-)Lösungen in erster Linie die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierung oder Weiterentwicklung bestehender Standardprodukte. Nach IFRS 15 sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen und entsprechende Gewinne, soweit die Voraussetzungen gem. IFRS 15.35 hierfür erfüllt sind, zeitraumbezogen zu realisieren. Während des Herstellungsprozesses werden die Herstellungskosten auf Basis des Fertigstellungsgrades zuzüglich Marge als Forderung aus Fertigungsauftrag angesetzt. Der Fertigstellungsgrad wird entsprechend dem Stand der Leistungserstellung als Verhältnis zwischen dem im Geschäftsjahr angefallenen Aufwand und dem insgesamt zu erwartenden Gesamtaufwand ermittelt (Inputbasierte-Methode). Der Bilanzansatz ergibt sich somit aus den von den Kunden zu vereinnahmenden erwarteten Bruttowerten für die bis zum Abschlussstichtag geleisteten Fertigungsarbeiten abzüglich bereits erhaltener Teilzahlungen und realisierter Verluste. Wenn die vom Kunden erhaltenen Vorauszahlungen den ausgewiesenen Erlös des jeweiligen Fertigungsauftrags übersteigen, wird die Nettodifferenz als "Erhaltene Anzahlungen (POC)" ausgewiesen.

Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten

Das Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten umfasst die Zu- bzw. Abnahme der beizulegenden Zeitwerte von kurz- und langfristigen Finanzinstrumenten. Weiterhin werden Dividendenerträge unter diesem Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese werden im Jahr der Beschlussfassung der Hauptversammlung ergebniswirksam erfasst.

Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen

Die Finanzerträge umfassen Erträge aus der Aufzinsung von Forderungen aus Lieferungen und Leistung sowie Zinserträge von kurzfristigen und langfristigen Forderungen. Die Zinserträge werden zeitanteilig ergebniswirksam erfasst.

Die Finanzierungsaufwendungen umfassen insbesondere Zinsaufwendungen für kurzfristige und langfristige Schulden gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Fremdkapitalgebern. Alle Fremdkapitalzinsen werden in der Rechnungsperiode ihres Anfallens als Aufwand erfasst. In geringem Umfang beinhaltet der Posten auch den Zinsaufwand für Pensionsverpflichtungen.

Laufende Ertragsteuern

Die laufenden Ertragsteuern ergeben sich aus dem Betrag der geschuldeten bzw. erstattungsfähigen Ertragsteuern, aus dem für die einzelnen Gesellschaften zu versteuernden Einkommen bzw. dem steuerlichen Verlust der laufenden und früheren Berichtsperioden. Sie sind unter Anwendung der zum Abschlussstichtag gültigen Steuervorschriften und -sätze mit dem Betrag bewertet, der als Steuerzahlung oder Steuerrückerstattung zu erwarten ist. Da der Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen ist, wurden tatsächliche Steuerschulden und tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegenüber derselben Finanzbehörde saldiert.

Die "Schiffsgesellschaften" haben jeweils als Reederei für die Besteuerung nach der Tonnage optiert. Bei der Tonnagebesteuerung wird die Steuerschuld nicht nach den tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern nach der Nettotonnage und den Betriebstagen des Schiffes des Unternehmens berechnet.

Latente Steuern

Nach IFRS sind latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen dem Steuerbilanzwert und dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld anzusetzen (bilanzorientierter Ansatz). Als temporäre Differenzen werden nach IFRS alle Differenzen eingeordnet, die nicht permanent sind. Nach IFRS besteht bei Vorliegen der Ansatzkriterien sowohl für aktive als auch für passive latente Steuern eine Ansatzpflicht.

Darüber hinaus sind nach IFRS zu erwartende Steuerminderungen aus Verlustvorträgen zu aktivieren, wenn in absehbarer Zukunft wahrscheinlich in ausreichendem Umfang zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, womit die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Für die Bewertung wird der im Nutzungszeitpunkt voraussichtlich gültige Steuersatz herangezogen.

Änderungen von latenten Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, soweit die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte auch erfolgswirksam behandelt und nicht erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet werden.

Für die Bewertung der latenten Steuern ist, wie im Vorjahr für steuerliche Sachverhalte in Deutschland, im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 nach IAS 12 ein zusammengefasster Gesamtsteuersatz von 29,83 % zugrunde gelegt worden, welcher sich aus einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, einem Solidaritätszuschlag in Höhe von 0,83 Prozentpunkten und einer durchschnittlichen Gewerbesteuer von 14,0 Prozentpunkten errechnet. Im Ausland, insbesondere in der Schweiz, Großbritannien, Österreich, den USA und Kanada, wird jeweils der lokal anzuwendende Steuersatz zugrunde gelegt.

Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird durch Division des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Ergebnisses mit dem gewichteten Durchschnitt der Anzahl der sich während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird aus dem den bisherigen und den möglichen neuen Stammaktionären zustehenden Ergebnis, dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der sich während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien unter Berücksichtigung der Effekte aller verwässernden potenziellen Aktien berechnet.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von linearen, planmäßigen Abschreibungen über die Nutzungsdauer bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Herstellungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Immaterielle Vermögenswerte werden im Falle einer Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei den immateriellen Anlagewerten beträgt üblicherweise zwischen drei und zehn Jahren. Die Nutzung ist zeitlich begrenzt. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.

Selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter

Die Forschungs- und Entwicklungskosten der Gesellschaft betreffen Kosten der Gesellschaft für die Softwareentwicklung und für die Weiterentwicklung von Produkten und Lösungen. Eine Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen ist nur möglich, wenn sich die der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen zuverlässig bestimmen lassen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen gemäß IAS 38.57. Zudem ist die Möglichkeit einer genauen Abgrenzung der Entwicklung zu den nicht aktivierbaren Forschungskosten notwendig. Entwicklungskosten, für die eine klare Abgrenzung zur Forschung nicht möglich ist, werden in der Periode ihres Anfallens wie nicht aktivierungsfähige Forschungskosten erfolgswirksam erfasst. Für sämtliche Vermögenswerte, die aktiviert wurden, wurden die Voraussetzungen für die Aktivierung geprüft und sind erfüllt.

Firmenwerte

Die Firmenwertbilanzierung erfolgt nach dem so genannten "impairment-only-approach", der als einzig mögliche Firmenwertbehandlung zugelassen ist. Der Firmenwert ist somit nicht regulär abzuschreiben, sondern mindestens einmal pro Jahr einem Wertminderungstest (Impairmenttest) nach IAS 36 zu unterziehen.

Ein Firmenwert entsteht bei einem Unternehmenszusammenschluss und stellt den positiven Saldo der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den von der Gesellschaft angesetzten Anteil an den beizulegenden Nettozeitwerten der identifizierten Vermögenswerte und Schulden des Verkäufers dar. Etwaige Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.

Für den Wertminderungstest (Impairmenttest) werden die Firmenwerte den betreffenden zahlungsmittelgenerierenden CGU's (Cash Generating Units) zugeordnet. Die zum Bewertungsstichtag erzielbaren Beträge der CGUs entsprechen dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem jeweiligen Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Sofern entsprechende Marktdaten zur Verfügung stehen, erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags der CGU als Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Für andere CGUs erfolgt die Ermittlung des Nutzungswerts mittels anerkannter Discounted-Cashflow-Methoden. Dabei ergeben sich die Nutzungswerte der CGU aus den zukünftig zu erwartenden Cashflows aus der jüngsten Managementplanung, die mit langfristigen Umsatzwachstumsraten sowie Annahmen über die Margenentwicklung fortgeschrieben und mit den Kapitalkosten der Unternehmenseinheit abgezinst werden. Neben den Annahmen über die Entwicklung in den Branchen, in denen die CGUs tätig sind, wurden auch die makroökonomischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Diskontierungsfaktoren werden Kapitalkosten einer Gruppe von vergleichbaren Unternehmen herangezogen.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Unter dem Posten "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" sind fremd vermietete und in der Bundesrepublik Deutschland sowie in Ruanda gelegene Immobilien ausgewiesen.

Nach IFRS besteht ein Wahlrecht, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien entweder zum Fair Value oder zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die Gesellschaft hat sich entschlossen, das Anschaffungskostenmodell nach IAS 40.56 anzuwenden. Die Bewertung der Immobilien erfolgt somit zu fortgeführten Anschaffungskosten, die bei Bedarf außerplanmäßig abgeschrieben werden. Die planmäßigen Abschreibungen werden für Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland linear über eine Nutzungsdauer von 40 bis 50 Jahren berechnet. Die planmäßigen Abschreibungen für das Fabrikgebäude in Ruanda werden linear über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren berechnet. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von linearen, planmäßigen Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer bewertet. Bei Sachanlagen reicht die Nutzungsdauer grundsätzlich von 3 bis 13 Jahren, bei Schiffen wird von einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ausgegangen. Bei Gebäuden beträgt die Nutzungsdauer 10 bis 50 Jahre. Die Nutzung ist zeitlich begrenzt. Zugänge werden zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung abgeschrieben. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.

Darüber hinaus werden Sachanlagen auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse beziehungsweise Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere aus dem Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) und dem Nutzungswert.

Die Klassekosten bei Schiffen werden als separate Komponente über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abgeschrieben.

Sowohl die wirtschaftliche Nutzungsdauer als auch angenommene Restwerte werden einmal jährlich im Rahmen der Abschlusserstellung überprüft.

Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden aus der Gegenüberstellung der Einzahlung und dem Buchwert der Anlage ermittelt und jeweils im Posten "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Biologische Vermögenswerte

Biologische Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der geschätzten Verkaufskosten bewertet, wobei etwaige diesbezügliche Änderungen jeweils im Posten "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sind in diesem Abschluss unter Verwendung der Equity-Methode einbezogen, außer wenn die Anteile als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden. In diesem Fall werden nach Maßgabe von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert.

Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmens übersteigen, werden nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt lediglich dann, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verlustübernahme eingegangen ist bzw. Zahlungen anstelle des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens leistet.

Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegen, nach der Equity-Methode bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwerts der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft.

Jeglicher Überschuss des Konzernanteils der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden über die Anschaffungskosten des erworbenen Anteils (negativer Unterschiedsbetrag) wird nach erneuter Beurteilung sofort als Gewinn erfasst.

Um zu ermitteln, ob Indikatoren dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in ihrem Wert gemindert sind, werden die Vorschriften des IAS 28 herangezogen. Sofern ein Wertminderungstest vorzunehmen ist, wird der Beteiligungsbuchwert (inklusive Geschäfts- oder Firmenwert) nach den Vorschriften des IAS 36 auf Werthaltigkeit getestet. Dazu wird der erzielbare Betrag der Beteiligung, d. h. der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, mit ihrem Beteiligungsbuchwert verglichen. Der ermittelte Wertminderungsbedarf wird gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Eine Aufteilung des Wertminderungsaufwands auf die im Buchwert des Anteils enthaltenen Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht vorgenommen. Sofern der erzielbare Betrag in den Folgejahren wieder ansteigt, wird in Übereinstimmung mit IAS 36 eine Wertaufholung vorgenommen.

Der Konzern beendet die Anwendung der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt, an dem seine Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mehr darstellt oder die Beteiligung nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren ist. Behält der Konzern einen Anteil am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zurück und stellt dieser Anteil einen finanziellen Vermögenswert im Sinne des IFRS 9 dar, so wird er zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung mit seinem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Differenz zwischen dem vorherigen Buchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens zum Zeitpunkt der Beendigung der Equity-Methode und dem beizulegenden Zeitwert eines zurückbehaltenen Anteils und jeglichen Erlösen aus dem Abgang eines Teils der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ist bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns/​-verlusts zu berücksichtigen. Zusätzlich bilanziert der Konzern alle bezüglich dieses assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens bislang im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge so, wie es verlangt würde, wenn das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen direkt die Vermögenswerte oder Schulden verkauft hätte. Demzufolge ist bei Beendigung der Equity-Methode ein Gewinn oder Verlust, der vom assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bislang im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Verkauf der Vermögenswerte oder Schulden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert würde, vom Konzern aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern.

Wird die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen zu einer Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen oder umgekehrt, wendet der Konzern die Equity-Methode weiter an und nimmt keine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgrund der Änderungen der Art der Beteiligung vor.

Sofern sich die Beteiligungsquote des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ändert, aber der Konzern weiterhin die Equity-Methode anwendet, wird der Teil des zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinns oder Verlusts, der auf die Verringerung der Beteiligungsquote entfällt, aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert, falls dieser Gewinn oder Verlust bei der Veräußerung der dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden müsste.

Geht ein Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen mit einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns ein, werden Gewinne und Verluste im Umfang des Konzernanteils an dem entsprechenden assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.

Andere Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte

Für alle finanziellen Vermögenswerte wird innerhalb des Deutsche Balaton Konzerns ein Geschäftsmodell- sowie bei entsprechender Notwendigkeit ein Zahlungsstromtest durchgeführt. Im Rahmen des Geschäftsmodelltests wird beurteilt, mit welcher Absicht ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird. Werden finanzielle Vermögenswerte oder Portfolien finanzieller Vermögenswerte anhand ihrer beizulegenden Zeitwerte gesteuert, so werden diese der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet. Ist beabsichtigt, aus einem finanziellen Vermögenswert die vertraglichen Zahlungsströme zu generieren, so wird dieser zusätzlich dem Zahlungsstromtest unterzogen. Hierbei wird überprüft, ob die Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungsleistungen bestehen. Ist dies der Fall, so wird der finanzielle Vermögenswert der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zugeordnet.

Finanzinstrumente, die aufgrund des Geschäftsmodell- und Zahlungsstromtests zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind der Bewertungskategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet. Sie sind in der Bilanzposition "andere kurz- und langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte" enthalten.

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der Periode, in der sie entstehen, erfolgswirksam erfasst.

Sonstige langfristige Vermögenswerte

Der Posten "Sonstige langfristige Vermögenswerte" umfasst im Wesentlichen Rückdeckungsansprüche aus Pensionsverpflichtungen sowie aktive Vertragsposten gemäß IFRS 15. Gemäß IFRS 15 sind Vertragsanbahnungskosten, die inkrementell durch den Abschluss eines Kundenvertrags entstehen, nicht mehr sofort aufwandswirksam zu erfassen, sondern als Vermögenswert aus Vertrag zu aktivieren und über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abzugrenzen. Im Balaton Konzern betrifft dies ausschließlich Bonuszahlungen an Vertriebsmitarbeiter oder externe Partner, die auf Basis erfolgreicher Vertragsabschlüsse (für Lizenz- und Wartungsverträge) ausgeschüttet werden. Entsprechend einer Vereinfachungsregel des IFRS 15 werden dabei Kosten, die für die jahresweise rollierende Verlängerung von Wartungskontrakten anfallen, nicht aktiviert, sondern weiterhin zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aufwandswirksam erfasst. Die Ermittlung der Höhe der auszuschüttenden Boni erfolgt dabei auf Basis von jährlich individuell abgeschlossenen Zielvereinbarungen. Die periodische Auflösung der Vermögenswerte aus Vertrag erfolgt anhand der Umsatzkurve des jeweils zugrundeliegenden Vertrags. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung eines Verbrauchsfolgeverfahrens, wie der Durchschnittsmethode oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die direkten Einzelkosten von Material und Fertigung sowie die zurechenbaren Gemeinkosten. Finanzierungskosten sind nicht enthalten. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte erzielbare Verkaufserlös des Endprodukts abzüglich der Kosten für die Fertigstellung und den Vertrieb. In der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts sind Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, den Überbeständen und ungängiger sowie beschädigter Ware des Vorratsvermögens ergeben, durch entsprechende Wertminderungskorrekturen berücksichtigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Beträge bilanziert. Die Buchwerte dieser innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten. Um der Bewertung von Forderungen aus Verträgen mit signifikanter Finanzierungskomponente Rechnung zu tragen, werden diese Forderungen bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der künftig erwarteten Zahlungsflüsse angesetzt.

Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 nach dem vereinfachten Verfahren in Höhe des erwarteten Verlustes über die Gesamtlaufzeit erfasst. Dieser wird anhand historischer Erfahrungswerte und aktueller Daten bezüglich Überfälligkeiten ermittelt. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden.

Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen übrige, nicht finanzielle Vermögenswerte der Gesellschaft sowie aktive Rechnungsabgrenzungen. In Übereinstimmung mit den Vorschriften des periodengerechten Ausweises von Aufwendungen enthält dieser Posten bereits entrichtete Beträge, bei denen der Nutzenzufluss erst in späteren Perioden erfolgen wird.

Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen aufgrund der kurzfristigen Laufzeit annähernd den Buchwerten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Dieser Bilanzposten beinhaltet Barmittel und jederzeit fällige Sichteinlagen bei Kreditinstituten und kurzfristige liquide Anlagen, deren ursprüngliche Laufzeit weniger als drei Monate beträgt.

Eigenkapital

Ausgegebene Aktien der Deutsche Balaton AG werden als Eigenkapital klassifiziert. Mehrkosten, welche der Ausgabe von Aktien direkt zugeordnet werden können, werden direkt im Eigenkapital in der Kapitalrücklage erfasst. Mit jeder Aktie ist für den Anteilseigner ein Stimmrecht verbunden. Wenn als Eigenkapital klassifizierte Aktien zurückgekauft werden, werden die zurückgekauften Aktien als eigene Aktien klassifiziert und zu Anschaffungskosten im Eigenkapital in Abzug gebracht.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

Der Anteil Dritter am Konzerneigenkapital wird im Posten "Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" ausgewiesen. Der Anteil Dritter an Konzerngesellschaften in der Rechtsform einer deutschen Personengesellschaft wird im langfristigen Konzernfremdkapital unter dem Posten "Sonstiges von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestelltes Fremdkapital" ausgewiesen.

Langfristige finanzielle Schulden

Langfristige finanzielle Schulden werden unter Berücksichtigung der Transaktionskosten in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Ein Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und im Finanzergebnis erfasst.

Leistungen an Personal

Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an Personal unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen stehen teilweise für diesen Zweck Rückdeckungsversicherungen in Form von Rentenversicherungen gegenüber.

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben und dem Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld), werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der übrigen Rücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt.

Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten folgende Bestandteile:

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Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstaufwand sowie etwaigem Gewinn oder Verlust aus der Planänderung oder Kürzung)

Nettozinsaufwand oder -ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert

Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögenswerts

Der Dienstaufwand wird im Posten "Zuwendungen an Personal" ausgewiesen, der Netto-Zinsanteil der Rückstellungszuführung in den Finanzierungsaufwendungen. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand bilanziert. Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unterdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar. Jede Überdeckung, die durch diese Berechnung entsteht, ist auf den Barwert des künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in der Form von Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne zur Verfügung steht.

Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen.

Kurzfristige finanzielle Schulden

Kurzfristige finanzielle Schulden sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Buchwerte dieser innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeiten annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten.

Sonstige Schulden

Sonstige Schulden sind mit den Buchwerten, die dem Erfüllungsbetrag entsprechen, oder mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet. Wenn für die Deutsche Balaton rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse vorliegen und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtungen zu Mittelabflüssen führen, werden diese mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses nach bestmöglicher Schätzung ermittelt werden kann.

Vertragsverbindlichkeiten

In Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Realisierung von Umsatzerlösen werden in diesem Posten insbesondere die bereits erhaltenen Beträge für die noch in der Zukunft zu erbringenden Leistungen aus Wartungs-, Consulting- oder Dienstleistungsverträgen ausgewiesen. Diese werden über die vereinbarte Vertragslaufzeit als Umsatzerlöse realisiert. Üblicherweise werden im Balaton Konzern Verträge mit einer Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren vereinbart. Hinzu kommen in deutlich geringerem Umfang reine Wartungskontrakte mit einer Laufzeit von einem Jahr, die sich jährlich rollierend verlängern.

Fremdwährungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden nach IFRS mit dem Stichtagskurs erfolgswirksam bewertet. Der Konzern ist Wechselkursschwankungen und somit Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Diese resultieren nicht nur aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, sondern auch aus Bankguthaben und -verbindlichkeiten in Fremdwährung sowie Währungsdifferenzen bei assoziierten Unternehmen. Die Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

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Land Währungseinheit Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Äthiopien ETB 35,6578 32,1504 32,4101 32,3343
Australien AUD 1,5995 1,622 1,6109 1,5797
Brasilien BRL 4,5157 4,444 4,4134 4,3085
Dänemark DKK 7,4715 7,4673 7,4661 7,4532
Großbritannien GBP 0,85080 0,89453 0,87777 0,88471
Indien INR 80,187 79,7298 78,8361 80,7332
Japan JPY 121,94 125,85 122,01 130,4
Kanada CAD 1,4598 1,5605 1,4855 1,5294
Norwegen NOK 9,8638 9,9483 9,8511 9,5975
Polen PLN 4,2568 4,3014 4,2976 4,2615
Ruanda RWF 1.022,74 997,99 996,50 1.005,41
Schweden SEK 10,4468 10,2548 10,5891 10,2583
Schweiz CHF 1,0854 1,1269 1,1124 1,155
Tschechien CZK 25,408 25,724 25,670 25,647
Ungarn HUF 330,53 320,98 325,30 318,89
USA USD 1,1234 1,145 1,1195 1,181

Leasing

Ein Vertrag begründet oder beinhaltet ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Der Deutsche Balaton Konzern hat sich entschieden, die Vorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie auf Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte anzuwenden. IFRS 16 wird des Weiteren nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.

Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern als Leasingnehmer bilanziert grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaiger erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingvertrags und erwarteter Nutzungsdauer des Leasinggegenstands abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft.

Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter der jeweiligen Position im Sachanlagevermögen, der der Leasinggegenstand zugeordnet werden kann.

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Deutsche Balaton Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird.

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Deutsche Balaton Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann.

Der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten wird bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird grundsätzlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten.

Sobald Leasingverträge eine Verlängerungs- und Kündigungsoption enthalten, werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.

Konzern als Leasinggeber

Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen überträgt, werden als Operating Leasingverhältnis eingestuft.

Als Leasinggeber bei einem Operating Leasingverhältnis weist der Konzern das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen aus. Die in der Periode vereinnahmten Mieteinnahmen werden unter Umsatzerlösen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating Leasingverhältnisses entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstandes hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf gleiche Weise wie die Leasingerträge als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet wurden.

Als Leasinggeber bei einem Finanzierungsleasing setzt der Konzern die Vermögenswerte in der Bilanz an und weist sie als Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis aus.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Eine Aktivierung von Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 wird nicht vorgenommen, da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte vorhanden sind.

Saldierung

Es besteht ein grundsätzliches Saldierungsverbot zwischen Vermögenswerten und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen, es sei denn, eine Vorschrift fordert oder erlaubt dies ausdrücklich. Soweit möglich, werden Saldierungen vorgenommen. Diesbezüglich verweisen wir insbesondere auf die Ausführungen in Tz. 32 zu den langfristigen Schulden.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente sind Verträge, die nachfolgende Merkmale aufweisen: Der Wert des Finanzinstruments verändert sich infolge einer Änderung eines bestimmten Zinssatzes, eines Preises eines Finanzinstruments, eines Rohstoffpreises, eines Wechselkurses, eines Preis- oder Zinsindex, eines Bonitätsratings oder eines Kreditindex oder einer anderen Variablen, vorausgesetzt, dass im Fall einer nichtfinanziellen Variablen die Variable nicht spezifisch für eine Partei des Vertrags ist.

Durch entsprechende Sicherungsinstrumente werden der beizulegende Zeitwert oder die Zahlungsströme abgesichert. Gewinne und Verluste aus Fair Value Hedges werden ergebniswirksam im Periodenergebnis erfasst, während Gewinne und Verluste aus wirksamen Cashflow Hedges zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden. Derivate können im Deutsche Balaton Konzern zur Reduzierung des Währungs- und Zinsrisikos eingesetzt werden. Die abgeschlossenen Geschäfte stellen wirtschaftlich betrachtet eine Absicherung dar, erfüllen aber die Anforderungen des IFRS 9 für bilanzielle Sicherungsbeziehungen nicht. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nichtfinanzieller Güter entsprechend dem eigenen Bedarf abgeschlossen werden, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern als schwebende Geschäfte behandelt. Separate Derivate werden losgelöst von den schwebenden Geschäften bilanziert. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden direkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Wertänderungen von Devisentermingeschäften werden als Kursergebnis in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, während Wertänderungen von Zinsswaps Bestandteil der Finanzerträge oder Finanzierungsaufwendungen sind. Wertänderungen von anderen Optionen werden im Bewertungsergebnis ausgewiesen.

Die beizulegenden Zeitwerte der Derivate werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Die Bewertung von Devisentermingeschäften erfolgt einzelfallbezogen und zu dem jeweiligen Terminkurs am Bilanzstichtag. Die Terminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminaufschlägen und -abschlägen. Die beizulegenden Zeitwerte von Instrumenten zur Sicherung von Zinsrisiken ergeben sich durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse. Zur Abzinsung dienen marktübliche Zinssätze, die über die Restlaufzeit der Instrumente angewendet werden. Für jede einzelne Transaktion wird der beizulegende Zeitwert ermittelt.

Neben den oben beschriebenen Devisenforwards und Zinsswaps bestehen Optionsvereinbarungen zum Erwerb von Unternehmensanteilen.

Sind keine notierten Preise für Finanzinstrumente, wie zum Beispiel für nicht börsennotierte Optionen, verfügbar, wird der Fair Value unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt, bei dem die einfließenden Daten, soweit möglich, aus überprüfbaren Marktquellen stammen. Diese Bewertungen unterliegen naturgemäß in höherem Maße der Einschätzung des Managements. Diese nicht beobachtbaren Eingangswerte können Daten enthalten, die extrapoliert oder interpoliert oder in Form von Näherungswerten aus korrelierten oder historischen Daten ermittelt werden. Es werden hier in größtmöglichem Umfang Marktdaten oder Daten Dritter und so wenig wie möglich unternehmensspezifische Eingangswerte herangezogen.

Bewertungsmodelle müssen anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden zur Bewertung von Finanzinstrumenten entsprechen und alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Festlegung eines Preises als angemessen betrachten würden.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von dem Buchwert des Vermögenswerts abgesetzt und mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des abschreibungsfähigen Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die für den Konzern entstandene Aufwendungen kompensieren, werden in der Periode erfolgswirksam als sonstige betriebliche Erträge erfasst, in der auch die zu kompensierenden Aufwendungen anfallen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

7. Umsatzerlöse

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in TEUR 2019 2018
Verkauf von Gütern 56.416 46.964
Lizenzumsatzerlöse 17.328 12.585
Nutzungsentgelte (Mieterträge) 1.732 1.776
Erbringung von Dienstleistungen (Service, Wartung und Transportdienstleistung) 45.149 48.560
120.625 109.885

Der Posten "Umsatzerlöse" enthält im Geschäftsjahr 2019 und im Vergleichszeitraum die Erträge aus dem Verkauf von Gütern, Lizenzen, Nutzungsentgelten (Mieterträge) sowie die Erträge für die Erbringung von Dienstleistungen (Service, Wartung und Transportdienstleistung). Der Anstieg ist im Wesentlichen bedingt durch die Erstkonsolidierung der EUROPIN s.r.o. im Segment "Vermögensverwaltend" und der Unternehmenskäufe im Segment "Beta Systems".

Unter dem Posten "Verkauf von Gütern" sind Umsatzerlöse von vollkonsolidierten Industrieunternehmen enthalten. Der Posten "Erbringung von Dienstleistungen (Service, Wartung und Transportdienstleistung)" beinhaltet insbesondere Wartungs- und Serviceleistungen von Industrieunternehmen und IT-Unternehmen.

Eine vollkonsolidierte Konzerngesellschaft bietet im Rahmen von Consultingdienstleistungen auch auf die individuellen Anforderungen und technologischen Ressourcen von Kunden abgestimmte, maßgefertigte Projektlösungen und individuelle Unterstützung an. Diese Projektaufträge beinhalten die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierungen oder Weiterentwicklungen bestehender Standardprodukte. Die Umsatzrealisierung aus diesen Fertigungsaufträgen erfolgt zeitraumbezogen gemäß IFRS 15 entsprechend dem Leistungsfortschritt.

Es werden aus bestehenden Mietverträgen (Operating-Leasing) für das folgende Jahr Zahlungen in Höhe von 594 TEUR (Vj. 625 TEUR) erwartet. Die Mietverträge haben überwiegend eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, da es sich meistens um für Wohnzwecke genutzte Gebäude handelt. Aus langfristigen Mietverträgen erwartet der Konzern innerhalb von zwei bis fünf Jahren Erträge von 1.186 TEUR (Vj. 1.280 TEUR). Bei einer Vertragslaufzeit von über fünf Jahren bis zum Vertragsende erhalten wir aus heutiger Vertragslage 203 TEUR (Vj. 1.828 TEUR) Mieterträge. Die Vertragsparteien aus den langfristigen Mietverträgen haben Verlängerungsoptionen, aus denen der Konzern bei Ausübung dieser Optionen innerhalb der Anschlussmietzeit von bis zu 60 Monaten Erträge von 500 TEUR (Vj. 333 TEUR) erwartet.

8. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen

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in TEUR 2019 2018
Bestandsveränderungen 421 - 596
Aktivierte Eigenleistungen 409 305
830 - 291

Der Posten "Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen" stellt die Veränderung an Vorräten aus fertigen und unfertigen Erzeugnissen von vollkonsolidierten Unternehmen dar. Andere aktivierte Eigenleistungen stellen im Wesentlichen selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte bei einzelnen Gesellschaften dar. Im Berichtsjahr sind andere aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 409 TEUR (Vj. 305 TEUR) aktiviert worden für die Erstellung und Entwicklung von Neuprodukten.

9. Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten

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in TEUR 2019 2018
Änderung der beizulegenden Zeitwerte 20.433 - 40.741
Dividendenerträge 4.177 3.265
24.610 - 37.476

Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 2019 2018
Langfristige Finanzanlagen * :
- davon Bewertungsertrag 52.764 17.325
- davon Bewertungsaufwand - 31.493 - 57.464
Kurzfristige Finanzanlagen * :
- davon Bewertungsertrag 3.589 6.418
- davon Bewertungsaufwand - 3.997 - 8.150
Finanzielle Vermögenswerte ** :
- davon Bewertungsertrag 1.123 2.733
- davon Bewertungsaufwand - 1.554 - 1.603
20.433 - 40.741

* Die Finanzanlagen setzten sich zusammen aus: Eigenkapitalinstrumenten, Anleihen und Genussscheinen

** Die Finanzielle Vermögenswerte beinhalten überwiegend Darlehensforderungen

Innerhalb der Änderungen der beizulegenden Zeitwerte ergaben sich positive Effekte bei der Bewertung von langfristigen Finanzanlagen in Höhe von 52.764 TEUR (Vj. 17.325 TEUR) diese entfallen im Wesentlichen auf die Anteile eines IT-Unternehmens in Höhe von 4.655 TEUR (Vj. Aufwand 1.746 TEUR), eines Unternehmens im Bereich erneuerbarer Energien in Höhe von 3.093 TEUR (Vj. Aufwand 398 TEUR) und eines Polymerase-Herstellers in Höhe von 2.878 TEUR (Vj. Aufwand 1.953 TEUR). Auf nicht notierte Finanzanlagen entfällt ein Ertrag in Höhe von 3.499 TEUR (Vj. 2.215 TEUR).

Der gegenläufige Effekt in Höhe von 31.493 TEUR (Vj. 57.464 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus den Anteilen an einem Biotech-Unternehmen in Höhe von 5.720 TEUR (Vj. Ertrag 1.299 TEUR), eines Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens in Höhe von 3.556 TEUR (Vj. 11.844 TEUR) und in Höhe von 4.980 TEUR (Vj. 675 TEUR) auf ausländische Staatsanleihen. Auf nicht notierte Finanzanlagen entfällt ein Aufwand in Höhe von 2.587 TEUR (Vj. 371 TEUR).

Der Ertrag bei der Bewertung von kurzfristigen Finanzanlagen in Höhe von 3.589 TEUR (Vj. 6.418 TEUR) entfällt im Wesentlichen auf die Anteile eines Biotechnologieunternehmens in Höhe von 877 TEUR (Vj. Aufwand 18 TEUR), eines Unternehmens im Bereich erneuerbarer Energien in Höhe von 618 TEUR (Vj. Aufwand 116 TEUR) und eines Unternehmens in der Unterhaltungselektronik in Höhe von 577 TEUR (Vj. Aufwand 499 TEUR).

Der Aufwand in Höhe von 3.997 TEUR (Vj. 8.150 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus den Anteilen eines Unternehmens in der Drucktechnologie in Höhe von 1.782 TEUR (Vj. Ertrag 3.529 TEUR), eines Energieversorgers in Höhe von 682 TEUR (Vj. Ertrag 1.112 TEUR) und eines Biotechnologieunternehmens in Höhe von 507 TEUR (Vj. 2.824 TEUR).

Die Dividendenerträge beruhen auf Ausschüttungen, die aufgrund von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen von Gesellschaften erfolgt sind. Gewinnausschüttungen werden erst im Jahr der Beschlussfassung als Ertrag berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Deutsche Balaton Dividenden von einer nicht konsolidierten Tochtergesellschaft in Höhe von 569 TEUR (Vj. 222 TEUR) erhalten.

10. Sonstige betriebliche Erträge

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in TEUR 2019 2018
Erträge aus dem Verkauf von vollkonsolidierten Unternehmen 0 17.045
Erträge aus Devisenkursdifferenzen 335 386
Erträge aus Erstattungen und Versicherungsentschädigungen 82 154
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten 2.301 2.741
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 747 3
Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen 60 17
Übrige 1.236 1.657
4.761 22.003

Der Posten "Erträge aus Devisenkursdifferenzen" beinhaltet Erträge aus Devisenkursschwankungen bei Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten und Fremdwährungsbeständen. Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden nicht saldiert dargestellt.

Die "Erträge aus Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten" betreffen im Wesentlichen den Ertrag aus Rückstellungen die für Rechtsstreitigkeiten gebildet wurden, die im Geschäftsjahr 2019 zu Gunsten des Deutsche Balaton Konzerns entschieden wurden sowie Rückstellungen für Verkäufergarantien die nicht mehr in Anspruch genommen werden in Höhe von 526 TEUR (Vj. 0 TEUR).

Die "Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen" beinhalten den Ertrag aus dem Verkauf eines Feederschiffes in Höhe von 744 TEUR (Vj. 0 TEUR).

11. Materialaufwand/​Aufwand für bezogene Leistungen

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in TEUR 2019 2018
Materialaufwand/​Aufwand für bezogene Leistungen 33.911 30.510

Im Posten "Materialaufwand/​Aufwand für bezogene Leistungen" werden die Aufwendungen zur Herstellung von Gütern erfasst. Darüber hinaus beinhaltet dieser Posten Wareneinsatz zum Handel von Gütern, Immobilien und Lizenzen sowie Aufwand für bezogene Leistungen.

12. Zuwendungen an Personal

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in TEUR 2019 2018
Löhne und Gehälter 42.690 41.706
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 7.419 7.368
- davon Dienstzeitaufwand 32 31
- davon für beitragsorientierte Pensionspläne (einschließlich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung) 2.507 2.294
50.109 49.074

Im Posten "Löhne und Gehälter" sind Bezüge des Vorstands enthalten. Für weitere Informationen wird auf Tz. 48 verwiesen.

Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung enthalten Aufwendungen für einen leistungsorientierten Plan im Sinne des IAS 19.46.

Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung entfallen 2.539 TEUR (Vj. 2.325 TEUR) auf die Altersversorgung.

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Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern 2019 2018
Leitendes Personal 24 23
Sonstiges Personal 828 665
828 688

Der Anstieg der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Konsolidierungskreises des Konzerns zurückzuführen.

13. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

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in TEUR 2019 2018
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte 3.597 3.646
Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 336 330
Abschreibungen auf Sachanlagen 6.339 4.007
- davon für Nutzungsrechte 2.127 N/​A
10.272 7.983

Abschreibungen auf Firmenwerte werden nur als Ergebnis von Wertminderungstests vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 sind in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte die Abschreibung auf einen Firmenwert in Höhe von 701 TEUR (Vj. 0 TEUR) enthalten. Es wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erfasst.

Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind gemäß der Leerstandsquote der Immobilienobjekte aufzuteilen. Die Leerstandsquote beträgt im Segment "Vermögensverwaltend" rund 2 % (Vj. rund 6 %), weshalb 5 TEUR (Vj. 18 TEUR) auf nicht vermietete Wohnungen entfallen. Im Segment "CornerstoneCapital" beträgt die Leerstandsquote rund 19 % (Vj. rund 27 %), weshalb hier 4 TEUR (Vj. 6 TEUR) auf nicht vermietete Bürogebäude entfallen. Die Leerstandsquote beinhaltet keine Objekte, die zum Bilanzstichtag als "im Bau" befindlich klassifiziert werden.

Es wurde wie im Vorjahr keine Wertminderung auf eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie erfasst.

Abschreibungen auf Sachanlagen beinhalten planmäßige lineare Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung, technische Anlagen und Maschinen sowie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Im Geschäftsjahr 2019 waren wie im Vorjahr keine Abschreibungen aufgrund von Wertminderungstests zu berücksichtigen.

Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde eine Anpassung für den Massengutfrachter auf den Schrottwert vorgenommen, da der Schrottwert pro Tonne Leergewicht (390 USD) im Vergleich zum Vorjahr (420 USD) gesunken ist. Der Effekt für 2019 ist in Höhe von 4 TEUR (Vj. 0 TEUR) berücksichtigt. Für den verbleibenden Abschreibungszeitraum kumuliert sich diese Abschreibung auf 62 TEUR.

14. Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in TEUR 2019 2018
Beratungskosten 3.087 4.066
Abschluss- und Prüfungskosten 1.200 1.132
Raumkosten 2.468 3.936
Hauptversammlungen und Investor Relations 505 312
Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten Immobilien 109 206
Marketing, Vertrieb und Kundenservice 1.811 1.411
Aufwendungen aus Devisenkursdifferenzen 435 766
Reparatur und Instandhaltung von Gebäuden und Grundstücken 141 173
Reparatur und Instandhaltung von technischen Anlagen und Maschinen 991 904
Aufwendungen aus der Umbewertung biologischer Vermögenswerte 48 208
Fortbildungskosten 286 288
EDV-Kosten 1.853 1.776
Kosten für den Fuhrpark 988 1.300
Reisekosten 1.272 1.274
Sonstige Steuern 269 376
Versicherung 801 907
Fracht/​Verpackung 1.051 1.121
Telekommunikation/​Bürobedarf 588 628
Bank- und Depotgebühren/​Nebenkosten des Geldverkehrs 413 647
Sonstige Schiffsbetriebskosten 1.465 2.427
Übrige 5.025 5.208
24.806 29.066

Die Beratungskosten betreffen nicht aktivierungsfähigen Aufwand in Zusammenhang mit Steuer- und Rechtsberatung, Kapitalmarktberatung sowie Unternehmensberatung. Im Geschäftsjahr 2019 ist der Rückgang im Wesentlichen auf das Segment "Vermögensverwaltend" zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr sind 955 TEUR weniger berücksichtigt für einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit Schiffsanleihen sowie geringere Kosten für den Rechtsstreit mit einem Biotech-Unternehmen in Höhe von 264 TEUR.

Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten alle Aufwendungen für die Jahres- und Zwischenabschlüsse der Konzerngesellschaften einschließlich der Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Konzernabschlusses.

Der Posten "Raumkosten" enthält neben dem Mietaufwand inkl. Mietnebenkosten auch den Instandhaltungsaufwand für die betrieblichen Räume. Im Geschäftsjahr 2018 waren Mietaufwendungen in Höhe von 1.499 TEUR in dem Posten Raumkosten enthalten. Aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 sind stattdessen im Berichtsjahr Abschreibungen auf Nutzungsrechte angefallen.

Der Posten "Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten Immobilien" umfasst den laufenden Aufwand für Instandhaltung, Reparatur und Bewirtschaftung der vermieteten Immobilien. Die Leerstandsquote beträgt für das Segment "Immobilien" rund 2 % (Vj. rund 6 %), im Segment "CornerstoneCapital" beträgt die Leerstandsquote rund 19 % (Vj. rund 27 %), weshalb 3 % der Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten in Höhe von 5 TEUR (Vj. 16 TEUR) auf nicht vermietete Wohnungen bzw. Verwaltungsgebäude entfallen.

Der Posten "Marketing, Vertrieb und Kundenservice" beinhaltet Aufwendungen der vollkonsolidierten Industrie- und Softwareunternehmen für Marketing, Vertrieb und Kundenservice.

Die Aufwendungen aus Devisenkursdifferenzen resultieren ausschließlich aus Effekten von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit sowie aus der Bewertung von Devisenbeständen und Fremdwährungskrediten.

Der Posten "Reparatur und Instandhaltung von technischen Anlagen und Maschinen" beinhaltet laufende Reparaturkosten der technischen Anlagen und Maschinen des Konzerns.

In dem Posten "Übrige" sind alle weiteren - nicht detailliert aufgeführten - Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem laufenden Geschäftsbetrieb der Unternehmen des Konzerns stehen, zusammengefasst. Im Geschäftsjahr 2019 wird in diesem Posten auch der Aufwand aus der Wertberichtigung auf ein assoziiertes Unternehmen in Höhe von 668 TEUR (Vj. 0 TEUR) ausgewiesen. Aus der Entkonsolidierung der zwei Schiffsgesellschaften resultiert ein Aufwand in Höhe von 111 TEUR (Vj. 0 TEUR).

15. Finanzerträge

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in TEUR 2019 2018
Zinserträge von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 758 562
Zinsen und zinsähnliche Erträge 1.523 3.268
2.281 3.830
- davon aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden 201 374

Die Zinserträge von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, beruhen auf abgeschlossenen Darlehensverträgen über Gesellschafterdarlehen, Genussscheinen und gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen.

Der Posten "Zinsen und zinsähnliche Erträge" betrifft die Verzinsung der liquiden Mittel bei diversen Banken und Erträge aus gewährten Darlehen, Genussrechten und gehaltenen Anleihen sowie Zinsderivaten.

Die Gesamtzinserträge für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, betreffen im Wesentlichen die Aufzinsung von Forderungen sowie Verzinsung der liquiden Mittel. Qualitative Beschreibungen zur Bilanzierung und zum Ausweis von Finanzinstrumenten (einschließlich derivativer Finanzinstrumente) sind in den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen enthalten.

16. Finanzierungsaufwendungen

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in TEUR 2019 2018
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten 1.103 12
Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen für Pensionsrückstellungen 156 83
Sonstige Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen 2.287 5.236
2.546 5.330
- davon Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen für Langfristfinanzierung 862 2.114
- davon Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden 1.978 2.398

Der Zinsaufwand für langfristige Fremdfinanzierungen beträgt 862 TEUR (Vj. 2.114 TEUR). Unter den Zinsen und zinsähnlichen Aufwendungen wurden auch der Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstigen Darlehensgebern erfasst.

Zur Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen wird auf Tz. 33 verwiesen.

17. Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

Der Posten "Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden" gibt den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis der assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen an. Darin sind wie im Vorjahr keine Wertminderungen und keine Zuschreibungen auf assoziierte Unternehmen enthalten.

Der Gewinn- und Verlustanteil der als at Equity zu bilanzierenden Finanzanlagen ist mit 2.211 TEUR (Vj. 2.422 TEUR) gegenüber dem Vorjahreswert leicht gesunken und entfällt ausschließlich auf das Segment "Vermögensverwaltend". Der positive Ergebnisbeitrag resultiert im Wesentlichen aus dem Ergebnisbeitrag aus dem als at-Equity zu bilanzierenden Teilkonzern DIO in Höhe von 2.386 TEUR (Vj. 1.992 TEUR).

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in TEUR 2019 2018
Assoziierte Unternehmen (anteilig) 2.211 2.422
- davon Ergebnisanteil 2.522 2.596
- davon aus Kaufpreisallokationen - 311 - 174
Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen (anteilig) 2.211 2.422

Die Gewinn- und Verlustanteile der nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen wurden, sofern keine geprüften Abschlüsse der Gesellschaften vorlagen, auf Grundlage der letzten zur Verfügung stehenden Finanzdaten in den Konzernabschluss einbezogen.

18. Ertragsteuern

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in TEUR 2019 2018
Laufende Steuern 2.958 1.650
Latente Steuern 1.543 - 967
4.500 683

In den laufenden Steuern sind periodenfremde Steuern in Höhe von - 149 TEUR (Vj. - 1.097 TEUR) erfasst.

Der erwartete Steuersatz für Kapitalgesellschaften setzt sich aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie der von der Gemeinde abhängigen Höhe an Gewerbesteuer zusammen. Der Konzernsteuersatz der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft beträgt insgesamt 29,83 % (Vj. 29,83 %).

Die Überleitung von dem theoretisch zu erwartenden Steuerertrag/​-aufwand einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Heidelberg zum tatsächlich im Konzernabschluss erfassten Betrag stellt sich folgendermaßen dar:

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in TEUR 2019 2018
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 33.674 - 21.589
Theoretischer Steuersatz in % 29,83 29,83
Theoretischer Steuerertrag/​-aufwand 10.045 - 6.440
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in TEUR 2019 2018
Theoretischer Steuerertrag/​-aufwand 10.045 - 6.440
Steuerfreie Bewertung anderer Finanzanlagen und finanzieller Vermögenswerte -7.095 4.278
Ergebnis aus Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden - 759 - 722
Steuersatzdifferenzen 178 64
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 624 392
Änderung/​Nichtansatz aktiver latenter Steuern 1.813 4.095
Steuern Vorjahre - 149 - 1.097
Sonstiges - 157 113
Ertragsteuern 4.500 683
Effektiver Konzernsteuersatz in % (rechnerische Größe) 13,37 - 0,03

Steuerfreie Erträge ergeben sich insbesondere aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren sowie Dividendenerträgen.

19. Gesamtergebnisrechnung

Die Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen (Summe Comprehensive Income) hat sich im Berichtsjahr auf 27.927 TEUR (Vj. - 22.414 TEUR) erhöht. Die neutrale Veränderung resultiert im Berichtsjahr aus Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von - 128 TEUR (Vj. - 1 TEUR).

Hinsichtlich der Umgliederungsbeträge in die Gewinn- und Verlustrechnung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Tz. 30.

Erläuterungen zur Bilanz

20. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte /​ Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien /​ Sachanlagen

Die Entwicklung der Buchwerte vom Beginn zum Ende der Berichtsperiode unter der gesonderten Angabe über Zu- und Abgänge ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

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in TEUR immaterielle Vermögenswerte Firmenwerte als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2018 47.149 10.821 13.994
Zugänge 4.235 0 116
Unternehmenserwerbe 2.543 8.912 0
Währungskursdifferenzen 62 0 126
Abgänge 29.999 4.096 254
Umbuchung 0 0 0
Stand 31.12.2018 23.991 15.637 13.982
Zugänge gemäß IFRS 16 0 0 0
Stand 01.01.2019 23.991 15.637 13.982
Zugänge 777 0 30
Unternehmenserwerbe 11.958 8.104 0
Währungskursdifferenzen 64 0 49
Abgänge 57 0 10
Umbuchung 2 0 0
Stand 31.12.2019 36.735 23.742 14.052
kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2018 20.390 2.808 1.202
Zugänge 3.646 0 330
- davon außerplanmäßig 0 0 0
Währungskursdifferenzen 62 0 23
Abgänge 11.269 0 0
Umbuchung 0 0 0
Stand 31.12.2018 12.830 2.809 1.555
Zugänge 2.896 701 336
- davon außerplanmäßig 0 701 0
Währungskursdifferenzen 57 0 5
Abgänge 57 0 10
Umbuchung 2 0 0
Stand 31.12.2019 15.728 3.510 1.886
Buchwerte
31.12.2018 11.161 12.828 12.427
31.12.2019 21.007 20.232 12.165
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in TEUR Sachanlagen Gesamt
Grundstücke und Gebäude Maschinen und technische Anlagen Sonst. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2018 3.938 41.270 6.846 124.019
Zugänge 578 1.162 673 6.764
Unternehmenserwerbe 1.272 0 248 12.975
Währungskursdifferenzen 5 11 -11 193
Abgänge 624 4.661 1.357 40.990
Umbuchung 814 -814 0 0
Stand 31.12.2018 5.982 36.968 6.400 102.960
Zugänge gemäß IFRS 16 7.383 0 514 7.898
Stand 01.01.2019 13.366 36.968 6.914 110.858
Zugänge 3.443 2.059 1.530 7.839
Unternehmenserwerbe 4.031 1.743 1.148 26.985
Währungskursdifferenzen -87 -69 17 -25
Abgänge 22 10.690 959 11.738
Umbuchung 34 123 -158 0
Stand 31.12.2019 20.765 30.135 8.491 133.919
kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2018 865 13.583 4.100 42.947
Zugänge 147 2.884 976 7.983
- davon außerplanmäßig 0 0 0 0
Währungskursdifferenzen 0 1 -21 66
Abgänge 596 714 690 13.270
Umbuchung 0 0 0 0
Stand 31.12.2018 415 15.753 4.365 37.727
Zugänge 2.053 2.957 1.330 10.272
- davon außerplanmäßig 0 0 0 701
Währungskursdifferenzen -4 -38 18 39
Abgänge 22 2.877 942 3.908
Umbuchung 0 -2 0 0
Stand 31.12.2019 2.442 15.793 4.770 44.130
Buchwerte
31.12.2018 5.567 21.215 2.035 65.234
31.12.2019 18.323 14.341 3.721 89.790

Die immateriellen Vermögenswerte wurden überwiegend im Rahmen der Unternehmenserwerbe entgeltlich erworben. Zudem bestehen aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 1.046 TEUR (Vj. 984 TEUR). Nicht aktivierte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind in Höhe von 11.856 TEUR (Vj. 10.968 TEUR) angefallen.

Aktiviert wurden im Berichtsjahr 2019 im Wesentlichen Entwicklungskosten für die CyBox GW-P, das CyBox-Mezzanine-Konzept, die CyBox RTA, das CyBox-Schnittstellenkonzept 2,5 und 10 GBit, CyBox EDS und für das Modulare Design. Bis zum 31. Dezember 2019 wurden Bruttobuchwerte in Höhe von 401 TEUR aktiviert. Die Nutzungsdauer liegt bei 6 Jahren. Die Abschreibung erfolgt ab Nutzung linear, demzufolge mit 16,67 % p.a.

Die Firmenwerte wurden einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen. Für Impairmenttests, bei denen ein Nutzungswert mittels einer Discounted-Cashflow-Methode berechnet wurde, sind die Planungen des lokalen Managements nach Prüfung und gegebenenfalls Anpassung durch das Konzernmanagement zugrunde gelegt. Die wesentlichen zugrunde gelegten Annahmen sind in der untenstehenden Tabelle zu den Impairmenttests dargestellt.

Bei der Durchführung der Impairmenttests wurden folgende Annahmen getroffen:

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Bezeichnung der CGU Heidelberger Beteiligungsholding AG CARUS AG AEE Ahaus-Enscheder AG
Segment Vermögensverwaltend Vermögensverwaltend Vermögensverwaltend
Grundlage des erzielbaren Betrags Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 1) Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 3) Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 1)
Buch-/​Firmenwert 31 TEUR 0 TEUR 133 TEUR
Außerplanmäßige Abschreibungen 0 TEUR 0 TEUR 0 TEUR
Dauer des Planungszeitraums
Wachstumsrate
Steuersatz
WACC vor Steuern
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Bezeichnung der CGU ELTEC Elektronik AG EppsteinFOILS GmbH & Co. KG Beta Systems Software AG
Segment CornerstoneCapital CornerstoneCapital Beta Systems
Grundlage des erzielbaren Betrags Nutzungswert Nutzungswert Nutzungswert
Buch-/​Firmenwert 52 TEUR 236 TEUR 12.570 TEUR
Außerplanmäßige Abschreibungen 0 TEUR 0 TEUR 0 TEUR
Dauer des Planungszeitraums 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre
Wachstumsrate 0 % 0 % 0 %
Steuersatz 30 % 30 % 30 %
WACC vor Steuern 14,69 % 9,93 % 11,49 %
scrollen
Bezeichnung der CGU MISTRAL Media AG EUROPIN s.r.o HW Verwaltungs AG
Segment Vermögensverwaltend Vermögensverwaltend Vermögensverwaltend
Grundlage des erzielbaren Betrags Nutzungswert Nutzungswert Nutzungswert
Buch-/​Firmenwert 0 TEUR 156 TEUR 701 TEUR
Außerplanmäßige Abschreibungen 0 TEUR 0 TEUR 701 TEUR
Dauer des Planungszeitraums 2 Jahre 3 Jahre 3 Jahre
Wachstumsrate 0 % 0 % 0 %
Steuersatz 30 % 21 % 30 %
WACC vor Steuern 7,26 % 6,55 % 10,97 %
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Bezeichnung der CGU SPARTA AG Prisma Equity AG
Segment Vermögensverwaltend Vermögensverwaltend
Grundlage des erzielbaren Betrags Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 1) Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 1)
Buch-/​Firmenwert 7.021 TEUR 34 TEUR
Außerplanmäßige Abschreibungen 0 TEUR 0 TEUR
Dauer des Planungszeitraums - -
Wachstumsrate - -
Steuersatz - -
WACC vor Steuern - -

Zum 31. Dezember 2019 wurden die Gesellschaften (Teilkonzerne) Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, CARUS AG, Heidelberg, AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, ELTEC Elektronik AG, Mainz, EppsteinFOILS GmbH & Co.KG, Eppstein, Beta Systems Software AG, Berlin, Prisma Equity AG, Heidelberg, HW Verwaltungs AG, Halberstadt, SPARTA AG, Hamburg, EUROPIN s.r.o, Trenčianske Stankovce (SK) sowie die MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, als jeweils zahlungsmittelgenerierende Einheit gemäß IAS 36.90 einem Impairmenttest unterzogen.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte für die CGUs AEE Ahaus-Enscheder AG, Prisma Equity, Heidelberger Beteiligungsholding AG, SPARTA AG und CARUS AG zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser ermittelt sich für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten AEE Ahaus-Enscheder AG, Prisma Equity AG, SPARTA AG und Heidelberger Beteiligungsholding AG aus dem Marktwert der überwiegend börsennotierten Vermögenswerte abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit CARUS AG wurden die Marktwerte der Immobilien herangezogen. Die Marktwerte basieren teilweise auf vorliegenden Gutachten sowie auf voraussichtlich erzielbaren Veräußerungspreisen. Der Impairmenttest ergab für die CGU CARUS AG, SPARTA AG sowie die AEE Ahaus-Enscheder AG keinen Bedarf für die Wertminderung der Buchwerte der CGU. Für die CGUs Heidelberger Beteiligungsholding AG und Prisma Equity AG hat sich jeweils ein Impairmentbedarf ergeben. Der Impairmentbedarf für die CGU Heidelberger Beteiligungsholding AG in Höhe von 252 TEUR hätte den Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 31 TEUR wertgemindert. Der darüber hinausgehende Wertminderungsbedarf ist gem. IAS 36.104 anteilig auf die verbleibenden Vermögenswerte der CGU aufzuteilen. Da die CGU jedoch ausschließlich über Vermögenswerte verfügt, die gem. IAS 36.2 nicht in den Bereich des IAS 36 fallen, werden diese Vermögenswerte nach dem jeweils anzuwendenden Standard bewertet. Hieraus hat sich kein Wertminderungsbedarf ergeben. Für die CGU Prisma Equity AG hat sich ein Impairmentbedarf in Höhe von 407 TEUR ergeben, der den Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 34 TEUR wertgemindert hätte. Für den darüber hinausgehenden Wertminderungsbedarf gilt Gleiches, wie obig zur CGU Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgeführt. Die Wertminderungen auf den Geschäfts- und Firmenwert sind im Rahmen der Wesentlichkeit nicht berücksichtigt worden.

Für die Gesellschaften ELTEC Elektronik AG, EppsteinFoils GmbH & Co. KG, MISTRAL Media AG, EUROPIN s.r.o, den Teilkonzern Beta Systems und den Teilkonzern HW Verwaltungs AG wurde der Impairmenttest gemäß IAS 36.90 zum 31. Dezember 2019 durch Ermittlung des Nutzungswerts durchgeführt. Dabei wird der Vorsteuer-WACC iterativ ermittelt.

In der Annahme, dass sich der Recoverable Amount für diejenigen CGUs als Nutzungswert ermittelt, erfolgt eine Szenariorechnung unter der Annahme, dass sich der Diskontierungssatz nach Steuern als wesentlicher Faktor um 1 % erhöht. Unter dieser Annahme bestünde ein zusätzlicher Impairmentbedarf für die CGUs in Höhe von 1.983 TEUR (Vj. 1.394 TEUR).

Der erzielbare Betrag wird im Wesentlichen durch die Höhe des Diskontierungszinssatzes und die Annahmen des Managements zur Umsatzentwicklung und zur Entwicklung des Rohertrags bestimmt. Weiterhin beeinflusst die Annahme des Managements zur Entwicklung der Kostenstruktur die Entwicklung des operativen Ergebnisses. Dabei basieren die Annahmen des Managements auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie den Erwartungen für das Marktumfeld.

Die Buchwerte der erworbenen immateriellen Vermögenswerte, welche planmäßig abgeschrieben werden, setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018 Verbleibende Abschreibungsdauer
Kundenbeziehungen 15.366 8.466 1 - 20 Jahre
Technologien 4.273 1.435 1 - 20 Jahre
Übriges 321 277 1 - 6 Jahre
19.960 10.178

Im Konzern besteht eine Verpflichtung zum Erwerb von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Höhe von 526 TEUR (Vj. 0 TEUR). Der Erwerb steht im Zusammenhang mit einem ERP-Projekt im Segment "CornerstoneCapital".

Die Buchwerte der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte, welche planmäßig abgeschrieben werden, setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018 Verbleibende Abschreibungsdauer
Technologien 1.046 984 2 - 6 Jahre
1.046 984

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden planmäßig linear über die Nutzungsdauer (20 Jahre bis 50 Jahre) berechnet. Im Geschäftsjahr erfolgte wie im Vorjahr keine außerplanmäßige Abschreibung auf eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie. Es existiert keine Beschränkung der Veräußerbarkeit von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

Zur Besicherung von kurzfristigen und langfristigen Schulden wurden Grundpfandrechte in Höhe von 8.249 TEUR (Vj. 7.779 TEUR) bestellt.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde kein weiteres (Vj. kein) Immobilienobjekt erworben.

Der Marktwert des gesamten als Finanzinvestition gehaltenen Immobilienbestandes beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 16.273 TEUR (Vj. 16.209 TEUR). Der beizulegende Zeitwert wird auf Stufe 2 der Bewertungshierarchie eingeordnet. In die Bewertungen fließen am Markt beobachtbare Parameter wie Mietpreise, Veräußerungspreise vergleichbarer Objekte und Zinssätze ein. Es wurden für Bestandsimmobilien sowie für im Bau befindliche Immobilien weitere Anschaffungskosten in Höhe von 30 TEUR (Vj. 0 TEUR) aktiviert.

Wie im Vorjahr besteht im Konzern keine Verpflichtung zum Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

Gemäß konzerneinheitlicher Bewertungsrichtlinie wird unterstellt, dass im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr der Marktwert grundsätzlich den Anschaffungskosten entspricht. Danach werden die Marktwerte für die Angabepflichten entweder marktwertbasiert unter Ableitung öffentlich verfügbarer Marktwerte von vergleichbaren Objekten oder mittels Ertragswertverfahren abgeleitet.

Die Immobilien sind zum Teil im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermietet und werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Für eine Immobilie sind im Geschäftsjahr 2019 noch keine Mieterträge erzielt worden, da das Objekt noch grundsaniert werden muss. Zu den direkt mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Zusammenhang stehenden Mieteinnahmen und Aufwendungen verweisen wir auf die Tz. 7, 13 und 14.

Die Sachanlagen werden vom Konzern grundsätzlich entgeltlich angeschafft. Die Sachanlagen dienen durch bankübliche Sicherungsvereinbarungen als Sicherheiten für kurzfristige und langfristige Schulden und sind mit einem Buchwert in Höhe von 11.386 TEUR (Vj. 21.728 TEUR) sicherungsübereignet. Sachanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 25.000 TEUR (Vj. 7.090 TEUR) sind nicht sicherungsübereignet. Zum 31. Dezember 2019 bestehen im Konzern Verpflichtungen in Höhe von 31 TEUR zum Erwerb von Sachanlagen.

21. Biologische Vermögenswerte

Die biologischen Vermögenswerte bestehen aus Rindern, die einer Milchviehwirtschaft dienen. Überleitung des Buchwertes:

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in TEUR Viehbestand 2019 Viehbestand 2018
Stand zum 01.01. 176 139
Käufe -- --
Verkäufe von Viehbeständen
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten:
- aufgrund von Preisänderungen /​ biologische Veränderungen - 48 37
Nettoumrechnungsdifferenzen
Stand zum 31.12. 128 176

Am 31. Dezember 2019 umfasste der Viehbestand 312 Rinder (Vj. 368 Rinder). Im Geschäftsjahr 2019 wurden wie im Vorjahr keine Rinder verkauft.

Die Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert für den Viehbestand wurden basierend auf lokal beobachtbaren Verkaufsdaten als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 eingeordnet.

22. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Assoziierte Unternehmen 15.405 13.611
Gemeinschaftsunternehmen 0 0
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 15.405 13.611

Bei Anteilen an Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss wird die nach IAS 28 vorgeschriebene Equity-Methode angewendet.

Die Finanzinformationen des wesentlichen at-Equity Unternehmens sind zum 31. Dezember 2019 wie folgt:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte 183 184
Kurzfristige Vermögenswerte 26.462 52.192
Langfristige Schulden 5.996 36.780
Kurzfristige Schulden 5.028 2.708
Erlöse 47.385 26.780
Gewinn /​ Verlust 4.772 3.984

Dem Konzern sind wie im Vorjahr keine Eventualschulden der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bekannt. Bezüglich der Eventualverbindlichkeiten des Konzerns gegenüber den nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen verweisen wir auf Tz. 40.

23. Andere Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte 311.780 329.828
Andere kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte 45.490 42.674
357.270 372.502

Der wesentliche Teil der anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte sind der Bewertungskategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" zugeordnet. Es handelt sich überwiegend um Anteile an börsennotierten und nicht-börsennotierten Gesellschaften, börsennotierte und nicht-börsennotierte Fremdkapitalinstrumente und Genussrechte. Die beizulegenden Zeitwerte (Fair Value) werden in Einklang mit IFRS 13 ermittelt.

Zur Besicherung von kurzfristigen Bankkrediten werden im üblichen Umfang Wertpapierdepots verpfändet. Für weitere Informationen, insbesondere zu den Buchwerten der verpfändeten Wertpapiere, wird auf Tz. 34 verwiesen.

Die Deutsche Balaton begegnet dem Ausfallrisiko von Darlehensforderungen in den Anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten durch verschiedene Instrumente der Besicherung wie Verpfändung von Gesellschaftsanteilen, Wertpapieren, Immobilien oder Maschinen.

Der Zeitwert der Sicherheiten für die Darlehen beträgt 15.665 TEUR (Vj. 23.951 TEUR). Bei einzelnen Darlehen beträgt der Zeitwert der Sicherheiten weniger als 100 % der Darlehenssumme. In geringem Umfang wurden fällige Darlehen durch Anschlussverträge verlängert.

24. Sonstige langfristige Vermögenswerte

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Rückdeckungsansprüche Pensionsverpflichtungen 1.467 1.477
Vertragskosten 513 404
1.980 1.881

Der Rückdeckungsanspruch der Pensionsverpflichtungen wurde nicht abgetreten oder verpfändet. Zur Berechnung des Rückdeckungsanspruchs wurden versicherungsmathematische Gutachten angefertigt. Dabei wurden zur Ermittlung des Zinssatzes Annahmen getroffen. Zum Thema Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf Tz. 33.

Die "Vertragskosten" stellen die aktivierten Kosten in Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung dar. Diese werden dann über die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abgegrenzt. In der Berichtsperiode wurde aus dem Eröffnungsbilanzwert von insgesamt 870 TEUR (davon 404 TEUR kurzfristig und 466 TEUR kurzfristig) ein Betrag von 466 TEUR aufwandswirksam erfasst und die aktivierten Vertragskosten entsprechend reduziert. Gegenläufig wurden - ausgehend von den in der Berichtsperiode erzielten Auftragseingängen - neue Vertriebsboni in Höhe von initial 1.111 TEUR aktiviert. Diese wurden im weiteren Verlauf der Periode bereits anteilig um 487 TEUR abgeschrieben. Bei den gesamten Abschreibungen von 952 TEUR handelt es sich fast ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht angefallen.

25. Laufende Steuererstattungsansprüche, laufende Steuerschulden und latente Steuern

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Latente Steueransprüche 1.891 1.851
Latente Steuerschulden 5.605 2.089
Laufende Steuererstattungsansprüche 2.705 2.795
Laufende Steuerschulden 1.463 1.556

Die laufenden Steuererstattungsansprüche beinhalten anrechenbare Steuern sowie Steuervorauszahlungen.

Die laufenden Steuerschulden bilden unter Berücksichtigung anrechenbarer Steuern und Steuervorauszahlungen die Zahlungsverpflichtung ab.

Die bilanzierten latenten Steueransprüche/​-schulden betreffen folgende Posten in der Bilanz:

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in TEUR Aktiva 31.12.2019 Passiva 31.12.2019
Immobilien im Finanzanlagevermögen 0 184
Immaterielle Vermögenswerte 0 4.669
Sachanlagen 12 2.652
Andere Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 1.240 3.731
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 2.887
Vertragsverbindlichkeiten 311 1.779
Pensionsverpflichtungen 850 0
Sonstiges 5.142 435
Verlustvorträge 5.069 0
Summe latente Steueransprüche/​-schulden 12.623 16.337
Saldierung - 10.733 - 10.733
Summe latente Steueransprüche/​-schulden nach Saldierung 1.891 5.605
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in TEUR Aktiva 31.12.2018 Passiva 31.12.2018
Immobilien im Finanzanlagevermögen 0 191
Immaterielle Vermögenswerte 0 2.539
Sachanlagen 24 137
Andere Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 1.948 5.736
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 2.562
Vertragsverbindlichkeiten 4 1.682
Pensionsverpflichtungen 537 0
Sonstiges 2.067 653
Verlustvorträge 8.682 0
Summe latente Steueransprüche/​-schulden 13.262 13.500
Saldierung - 11.411 - 11.411
Summe latente Steueransprüche/​-schulden nach Saldierung 1.851 2.089

Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden im Konzern nur aktiviert, soweit diese Verlustvorträge als werthaltig bzw. wahrscheinlich nutzbar angesehen werden, aber mindestens in der Höhe, wie diesen zu versteuernde temporäre Differenzen gegenüberstehen. Die latenten Steuererstattungsansprüche auf Verlustvorträge ergeben sich im Wesentlichen aus der Deutsche Balaton AG und der Beta Systems Software AG mit ihren Tochtergesellschaften. Dabei wurden aus den insgesamt bestehenden Verlustvorträgen in Höhe von 561.249 TEUR (Vj. 521.180 TEUR), 13.162 TEUR (Vj. 22.822 TEUR) (Körperschaftsteuer) bzw. 21.605 TEUR (Vj. 31.415 TEUR) (Gewerbesteuer) sowie ausländische Ertragsteuern von 1.086 TEUR (Vj. 1.128 TEUR) berücksichtigt.

Der Ansatz der latenten Steueransprüche erfolgt auf Basis der Planung des Konzerns. Darüber hinaus wurden latente Steueransprüche mit latenten Steuerschulden gem. IAS 12.74 in Höhe von 10.733 TEUR (Vj. 11.411 TEUR) saldiert, da die Steueransprüche wie auch die Steuerschulden gegenüber derselben Finanzbehörde bestehen.

Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über steuerliche Verlustvorträge in folgender Höhe:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Verlustvorträge (KSt) 270.021 256.531
Verlustvorträge (GewSt) 266.781 246.351
Verlustvorträge im Ausland 24.447 18.298

Es lässt sich nur bedingt verlässlich abschätzen, wann und in welchem Umfang die steuerlichen Verlustvorträge genutzt werden können, insbesondere bei Gesellschaften, die überwiegend steuerfreie Erträge generieren. Aus diesen Gründen bleiben bei der Berechnung der latenten Steueransprüche gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 245.176 TEUR (Vj. 214.936 TEUR), körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 256.859 TEUR (Vj. 233.709 TEUR) sowie ausländische Ertragsteuern in Höhe von 23.361 TEUR (Vj. 17.170 TEUR) unberücksichtigt.

Steuerliche Verluste in Deutschland können nach derzeitiger Rechtslage auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland ist derzeit in Höhe von 1.000 TEUR pro Jahr unbeschränkt möglich. Der übersteigende Teil des steuerlichen Ergebnisses ist zu 60 % mit dem verbleibenden Verlustvortrag verrechenbar. Im Deutsche Balaton Konzern sind die amerikanischen und kanadischen Verlustvorträge jeweils für 20 Jahre realisierbar, die spanischen Verlustvorträge für 15 Jahre und alle weiteren ausländischen Verlustvorträge sind unbegrenzt nutzbar.

Als nicht realisierbar sieht die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt latente Steuern auf folgende Verlustvorträge (unter Angabe der daraus resultierenden steuerlichen Erstattungsansprüche) an:

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Nicht aktivierbare Verlustvorträge im Ausland 31.12.2019 31.12.2018
USA (in TUSD) 9.676 9.785
Kanada (in TCAD) 5.084 5.026
Großbritannien (in TGBP) 1.485 1.985
Österreich (in TEUR) 5.659 367
Spanien (in TEUR) 3.354 3.037
Belgien (in TEUR) 413 730
Italien (in TEUR) 13 119
Schweiz (in TCHF) 1.266 340

26. Vorräte

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Im Rahmen von banküblichen Sicherungsverträgen, wie Raumsicherungsvereinbarungen, dienen die Vorräte zur Besicherung von Bankkrediten. Der Buchwert der als Sicherheit verpfändeten Vorräte beträgt zum 31. Dezember 2019 800 TEUR (Vj. 4.191 TEUR) und bezieht sich im Geschäftsjahr 2019 ausschließlich auf Immobilien. Es sind wie im Vorjahr keine wesentlichen Wertminderungen auf Vorräte als Aufwand berücksichtigt worden.

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.310 5.869
Unfertige Erzeugnisse 3.123 2.355
Fertige Erzeugnisse 1.656 1.395
8.089 9.619

In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind 800 TEUR (Vj. 4.191 TEUR) Immobilienbestand enthalten. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf einer Immobilie in Höhe von 3.315 TEUR (17.810 TEUR). Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Anzahlungen für den Erwerb von Vorräten geleistet (Vj. 99 TEUR). Im Geschäftsjahr 2019 wurde keine weitere Immobilie (Vj. 793 TEUR) erworben.

27. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen gegen Kunden 31.929 26.657
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 0 46
31.929 26.703

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Beträge bilanziert. Die Buchwerte dieser innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten. Der Anstieg des Postens resultiert im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der EUROPIN s.r.o sowie dem Segment "Beta Systems".

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind 144 TEUR Forderungen aus Fertigungsaufträgen im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung enthalten (Vj. 80 TEUR).

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in TEUR Fertigungsaufträge (PoC) 31.12.2019 31.12.2018
Aktivierte Auftragserlöse 233 180
Erhaltene Teilzahlungen - 89 - 100
144 80

Die Fertigungsaufträge werden in der Herstellungsphase zu Herstellungskosten zuzüglich Marge in der Bilanz aktiviert. Der Gesamterlös der Fertigungsaufträge der betroffenen Gesellschaft beträgt in der Periode 730 TEUR (Vj. 755 TEUR).

Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente in geringem Umfang zur wirtschaftlichen Absicherung des beizulegenden Zeitwerts seiner Forderungen in Fremdwährung.

Zum Bilanzstichtag bestehen daher Devisenforwards mit einem Nominalvolumen in Höhe von:

31.12.2019

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Nominalvolumen beizulegender Zeitwert
in TEUR
USD 648 TUSD EUR 2
2

31.12.2018

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Nominalvolumen beizulegender Zeitwert
in TEUR
USD 1.055 TUSD EUR - 33
- 33

Für die Ermittlung dieser Werte werden die abgesicherten Werte den sich unter Anwendung des Fremdwährungskurses zum Stichtag ergebenden Beträgen gegenübergestellt.

Die positiven Marktwerte werden in den anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten, die negativen in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Abgezinste Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten sind in Höhe von 9.594 TEUR (Vj. 4.264 TEUR) in dem Gesamtwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Der verwendete Zinssatz beträgt 1,82 % p. a. (Vj. 1,9 % p. a.).

Nachfolgende Tabelle gliedert die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Fälligkeit größer einem Jahr wie folgt:

in TEUR

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Barwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, fällig in >12 Monaten 31.12.2019
Geschäftsjahr 2021 6.805
Geschäftsjahr 2022 1.332
Geschäftsjahr 2023 1.057
Geschäftsjahr 2024 364
Geschäftsjahr 2025 12
Geschäftsjahr 2026 12
Geschäftsjahr 2027 12
9.594

in TEUR

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Barwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, fällig in >12 Monaten 31.12.2018
Geschäftsjahr 2020 2.143
Geschäftsjahr 2021 1.236
Geschäftsjahr 2022 801
Geschäftsjahr 2023 26
Geschäftsjahr 2024 22
Geschäftsjahr 2025 12
Geschäftsjahr 2026 12
Geschäftsjahr 2027 12
4.264

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

in TEUR

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31.12.2019 31.12.2018
Altersstruktur Buchwert Wertminderung Buchwert Wertminderung
Noch nicht fällig 28.216 0 23.898 0
Fällig in 0 - 30 Tagen 2.402 - 2 1.969 - 3
Überfällig 31 - 90 Tage 804 0 590 0
Überfällig 91 - 180 Tage 221 - 125 42 - 8
Überfällig 181 - 365 Tage 100 -4 72 -15
Überfällig mehr als 365 Tage 587 - 416 168 - 90
32.331 - 547 26.692 - 115

Die Einbringlichkeit der nicht fälligen Forderungen wird als gegeben erachtet.

Die Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich in 2019 wie folgt entwickelt:

in TEUR

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Vortrag 01.01.2019 115 Vortrag 01.01.2018 105
Zuführungen 563 Zuführungen 57
Verbrauch - 63 Verbrauch - 26
Auflösungen - 69 Auflösungen - 20
Umbuchungen 0 Umbuchungen 0
Währungskursdifferenzen 0 Währungskursdifferenzen 0
Stand zum 31.12.2019 547 Stand zum 31.12.2018 115

In dem Posten "Zuführungen" sind 146 TEUR (Vj. 0 TEUR) aufgrund der Veränderung des Konsolidierungskreises enthalten. In dem Posten "Auflösungen" sind 0 TEUR (Vj. 6 TEUR) aufgrund der Veränderung des Konsolidierungskreises enthalten.

Drei (Vj. zwei) Konzerngesellschaften nutzen Factoring als Finanzierungsinstrument.

28. Sonstige Vermögenswerte

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Steuerüberzahlungen (insb. USt.) 348 198
Vorauszahlungen (ARAP) 1.665 936
Vertragskosten 514 466
Sonstiges 1.570 600
4.097 2.199

Der Posten "Steuerüberzahlungen" beinhaltet Forderungen gegenüber Finanzbehörden, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer.

Der Posten "Vorauszahlungen" beinhaltet Zahlungen der Konzerngesellschaften für Leistungen, die erst nach dem Bilanzstichtag erbracht werden.

Hinsichtlich der aktivierten Vertragskosten wird auf die Erläuterungen in Abschnitt Tz. 24 verwiesen.

29. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Kasse und Guthaben bei Kreditinstituten 39.073 15.146

Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfasst.

30. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital/​Anzahl der ausgegebenen Aktien

Das gezeichnete Kapital der Deutsche Balaton AG betrug zum Bilanzstichtag 116.404,00 EUR und war in 116.404 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie eingeteilt. Die Aktien der Deutsche Balaton AG sind in den Open Market, Entry Standard, an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Das Grundkapital ist in Höhe von 116.404,00 EUR vollständig einbezahlt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. August 2019 wurde folgender Beschluss und die damit einhergehende Satzungsänderung beschlossen:

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"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. August 2024 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 58.202,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.

 

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:

 
1.

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

2.

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

3.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals, das die Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - soweit niedriger - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung hat, nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder die (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden;

4.

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften;

5.

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird."

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital wird um bis zu 5.820.212,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 5.820.212 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen die "Schuldverschreibungen") jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 31. August 2016 beschlossenen Ermächtigung bis zum 30. August 2021 von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von den Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen tatsächlich erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil; sie nehmen stattdessen bereits von Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Genehmigtes Kapital

Im Handelsregister der Deutsche Balaton AG ist ein genehmigtes Kapital eingetragen. Die Hauptversammlung vom 28. August 2014 hatte den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. August 2019 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 5.820.212,00 EUR durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, auszuschließen. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht ausschließen, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde. Ferner kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ausschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals, das die Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - soweit niedriger - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung hat, nicht überschreiten. Auf diese vorgenannte Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder die zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Ferner kann das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien können schließlich auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind in diesem Fall die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen. Der Vorstand bedarf für einen Ausschluss des Bezugsrechts in den vorgenannten Fällen jeweils der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand hat von der vorstehenden Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 58.846 TEUR (Vj. 58.846 TEUR) umfasst die Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind. Im Geschäftsjahr 2019 wurde kein Betrag (Vj. 11.524 TEUR) in die Kapitalrücklage eingestellt.

Eigene Anteile

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG vom 31. August 2015 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgen. Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ist der Vorstand berechtigt, den Erwerb eigener Aktien auch außerhalb der Börse vorzunehmen, wenn der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt oder wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und der Paketerwerb geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Die Ermächtigung wurde zum 1. September 2015 wirksam und gilt bis zum 31. August 2020.

Wie im Vorjahr sind die eigenen Aktien nicht aktivisch ausgewiesen, sondern in gesamter Höhe von 15.245 TEUR (Vj. 15.245 TEUR) eigenkapitalmindernd vom Eigenkapital abgesetzt.

Die Gesellschaft hält zum 31. Dezember 2019 unverändert zum Vorjahr insgesamt 11.636 eigene Aktien. Das vorgenannte Maximalvolumen von 10 % wurde damit erreicht. Auf der Hauptversammlung vom 29. August 2019 wurden somit folgende Beschlüsse neu gefasst:

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a)

Die von der Hauptversammlung am 31. August 2015 beschlossenen Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts einschließlich der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs und zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

b)
Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c) genannten Zwecke, ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen. Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands aa) über die Börse oder bb) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots.
1.

Soweit der Erwerb über die Börse erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Stückaktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes, um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

2.

Soweit der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes Kaufangebot erfolgt, darf der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Stückaktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, während der letzten drei Börsenhandelstage, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots eine erhebliche Kursabweichung, so kann das Angebot angepasst werden. Der maßgebliche Referenzzeitraum sind in diesem Fall die drei Börsentage vor dem Tag der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der Beteiligungen der andienenden Aktionäre zueinander (Beteiligungsquoten) oder nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien auf ganze Aktienstückzahlen abgerundet werden. Der Vorstand ist ermächtigt, das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen.

c)
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung in lit. b) oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft zu folgenden Zwecken zu verwenden:
1.

Veräußerung von Aktien der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) durch Angebot an alle Aktionäre;

2.

Übertragung von Aktien der Gesellschaft an Dritte gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen;

3.

Veräußerung von Aktien der Gesellschaft in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis der bereits börsengehandelten Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfällt. Auf diese Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die ausgegeben werden oder auszugeben sind zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begeben wurden;

4.

Lieferung von Aktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG gemäß den Options- oder Wandelanleihebedingungen; dies gilt auch für die Lieferung von Aktien aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten, die bei einer Veräußerung eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre oder im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG in dem Umfang gewährt werden dürfen, in dem die Inhaber der Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfallen, sofern die Aktien zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- und Wandlungspflichten, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder begründet wurden, verwendet werden. Auf diese Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben oder veräußert werden;

5.

Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, in diesem Fall die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass die Einziehung ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft gem. § 8 Abs. 3 AktG erfolgt. Der Vorstand wird in diesem Fall gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

d)

Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß den Ermächtigungen in Ziff. 1. (i), 2., 3. und 4. ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß der Ermächtigung in Ziff. 1 (ii) durch Angebot an alle Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) erfolgt, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

e)

Die Ermächtigung wird zum 1. September 2019 wirksam und gilt bis zum 31. August 2024.

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a)
Ein Erwerb eigener Aktien im Rahmen der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann auch außerhalb der Börse erfolgen,
1.

wenn der Erwerb im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt,

oder

2.

wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und der Paketerwerb geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erwerb über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zur Erreichung dieses Zwecks zu aufwendig, zu langwierig oder sonst - auch unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen - unverhältnismäßig wäre,

oder

3.
wenn der Rückerwerb unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchgeführt wird und dazu
(i)

Optionen veräußert werden, die die Gesellschaft zum Erwerb von Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft bei Ausübung der Optionen verpflichten ("Put-Optionen"),

(ii)

Optionen erworben werden, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft bei Ausübung der Optionen zu erwerben ("Call-Optionen") und

(iii)

Deutsche Balaton-Aktien unter Einsatz einer Kombination aus Put- und Call-Optionen erworben werden (Call-Optionen, Put-Optionen und Kombinationen aus Put- und Call-Optionen nachfolgend auch als "Optionen" bezeichnet).

Eventuell bestehende Andienungsrechte anderer Aktionäre werden insoweit ausgeschlossen, wie ein Erwerb unter vorstehender Ermächtigung erfolgt.
b)

Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, während der letzten zehn Börsentage vor dem Erwerb der Aktien nicht überschreiten. Jedoch dürfen die Aktien in diesem Fall auch für einen niedrigeren als den danach maßgeblichen Betrag durch die Gesellschaft erworben werden. Der Erwerbspreis darf den hiernach maßgeblichen Betrag jedoch nicht um mehr als 10% des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, während der letzten zehn Börsentage vor dem Erwerb der Aktien unterschreiten.

c)

Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten sind auf Aktien im Umfang von fünf vom Hundert des Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der Optionen muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Ausübung der Optionen nicht nach dem 31. August 2024 erfolgt.

d)

Durch die Optionsbedingungen muss sichergestellt sein, dass die Optionen nur mit Aktien bedient werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse zu dem im Zeitpunkt des börslichen Erwerbs aktuellen Börsenkurs der Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, erworben wurden. Der in den Optionen vereinbarte, bei Ausübung der Optionen zu zahlende Kaufpreis je Aktie der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ("Ausübungspreis") darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse an den zehn Börsentagen vor Abschluss des betreffenden Optionsgeschäfts um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie).

Der von der Gesellschaft für Optionen gezahlte Erwerbspreis darf nicht über und der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis für Optionen darf nicht unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktpreis der jeweiligen Option liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist.

e)

Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Optionsgeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen.

f)

Soweit eigene Aktien erworben werden, sind diese Erwerbe auf die Begrenzung des Erwerbs auf 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals unter Berücksichtigung der anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden, anzurechnen. Im Übrigen gelten alle anderen Vorgaben der Ermächtigung, einschließlich des dortigen Buchstaben c), der Hauptversammlung vorgeschlagen, soweit diese nicht ausschließlich für einen Erwerb eigener Aktien über die Börse oder durch ein öffentliches Kaufangebot gemacht werden oder in diesem Beschluss etwas Anderes bestimmt ist. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird entsprechend lit. d) des Beschlussvorschlags ausgeschlossen.

g)

Die Ermächtigung wird zum 01. September 2019 wirksam und gilt bis zum 31. August 2024.

h)

Die Ermächtigung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlung die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschließt.

Übrige Rücklagen

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste - 1.354 - 594
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung 113 216
- 1.241 - 378

Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung

Der Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung beinhaltet Umrechnungsgewinne und -verluste, die im Rahmen der Konsolidierung entstanden sind. Er beinhaltet die Umrechnungsdifferenz der funktionalen Währung in die Berichtswährung. Einbezogen werden ebenfalls Umrechnungsdifferenzen aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage umfasst die gesetzliche Rücklage, die nach deutschem Aktienrecht zu bilden ist sowie die Erstanwendungseffekte von IFRS 9 und IFRS 15 aus der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018. Außerdem werden im Posten "Gewinnrücklage" die angesammelten Periodenergebnisse ausgewiesen.

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in TEUR 2019 2018
Gewinnrücklage (01.01.) 214.734 150.812
Veränderung aus IFRS 9 und IFRS 15 N/​A 92.912
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 24.240 - 23.106
Veränderungen im Konsolidierungskreis - 1.733 - 5.884
Gewinnrücklage (31.12.) 237.240 214.734

Gewinnverwendung

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in TEUR 2019 2018
Ausgezahlte Dividende 0 0

Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss (HGB)

In nachfolgender Tabelle wird das Eigenkapital der Deutsche Balaton AG nach handelsrechtlichen Vorschriften nationalen Rechts im Jahresabschluss dargestellt.

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Gezeichnetes Kapital abzgl. eigener Anteile 105 105
Kapitalrücklage 61.646 61.646
Gewinnrücklage 103.984 99.768
Bilanzgewinn 1.090 3.126
Summe Eigenkapital (HGB) 166.825 164.645

31. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (Eigenkapital) 71.555 65.627

Der Anteil Dritter am Konzerneigenkapital wird im Posten "Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" ausgewiesen.

Der Hinzuerwerb oder Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen durch das Mutterunternehmen und beschlossene Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen führen neben der anteiligen Berücksichtigung des Periodenergebnisses im Konzern zu Veränderungen beim Minderheitenanteil. Ein positives Periodenergebnis in Höhe von 4.934 TEUR (Vj. 835 TEUR) entfällt auf die Minderheiten. Für weitere Informationen, insbesondere zur Veränderung im Konsolidierungskreis, wird auf Tz. 4 verwiesen.

32. Langfristige Schulden

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Bankdarlehen 28.475 20.071
Sonstiges 1.154 817
Sonstiges von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestelltes Kapital 546 4.441
Langfristiger Anteil der Leasingverbindlichkeiten 9.347 N/​A
39.522 25.329

Seit dem Geschäftsjahr 2007 wird eine Gesellschaft in der Rechtsform einer deutschen Personengesellschaft in den Konzernabschluss mit einbezogen. Im Geschäftsjahr 2014 kam durch den Erwerb der MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG eine weitere Personengesellschaft hinzu. Mit den Gesellschaften Nordic SSW 1000 AG & Co. KG und OOC CTV GmbH & Co. KG sind im Geschäftsjahr 2016 zwei weitere Personengesellschaften zugegangen. Die vorgenannten Gesellschaften Nordic SSW 1000 AG & Co. KG und OOC CTV GmbH & Co. KG sind im Geschäftsjahr 2019 entkonsolidiert worden. Gemäß den einschlägigen IFRS-Vorschriften sind Kommanditanteile, sofern es sich um Anteile Dritter handelt, im Konzernfremdkapital als langfristig zur Verfügung gestelltes Kapital auszuweisen.

Mit der Erstanwendung von IFRS 16 wird in diesem Posten der langfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.

Die wesentlichen Darlehen des Konzerns haben folgende Merkmale:

Für die Finanzierung des Schüttgutfrachters wurde im Geschäftsjahr 2015 ein US-Dollar-Darlehen in Höhe von 3.880 TUSD aufgenommen. Das Darlehen unterliegt einem variablen Zinssatz, der sich an dem US-Dollar-Libor orientiert zuzüglich eines Liquiditätsaufschlags von 0,33 % und einer Marge von 0,9 % p. a. Das Darlehen wird quartalsweise in Höhe von 110 TUSD getilgt. Das Darlehen ist über eine Schiffshypothek besichert.

Im Geschäftsjahr 2016 wurde zur Finanzierung der Bestandsimmobilien eine bisher kurzfristige Finanzierung abgelöst von einem neuen Darlehen mit einem Kreditvolumen von 6.200 TEUR. Das neue Darlehen wird mit 2,08 % p. a. verzinst und monatlich in Höhe von 15 TEUR getilgt. Die Laufzeit des Darlehens endet am 30. September 2025. Als Sicherheiten dienen erstrangige Grundschuldeintragungen.

Zur Finanzierung von Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2017 ein weiteres Darlehen in Höhe von 3.000 TEUR aufgenommen. Das Darlehen unterliegt einem variablen Zinssatz, der sich am 3-Monats-Euribor orientiert zzgl. einer Marge von 1,9 % p.a. Das Darlehen wird quartalsweise mit 125 TEUR getilgt. Als Sicherheit dient eine erstrangige Grundschuld auf eine Immobilie.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde zur Finanzierung der Bestandsimmobilien eine bisher konzerninterne Finanzierung abgelöst von einem neuen Darlehen mit einem Kreditvolumen von 2.800 TEUR. Das neue Darlehen wird mit 2,52 % p. a. verzinst. Die Laufzeit des Darlehens endet am 30. September 2025. Das Darlehen ist über Grundschulden besichert.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde für Investitionszwecke in langfristige Finanzanlagen und sonstige Vermögenswerte ein Darlehen in Höhe von 4.000 TEUR ausbezahlt. Das Darlehen wird mit 0,95 % p.a. verzinst und hat eine Laufzeit bis Ende 2022. Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein weiteres Darlehen in Höhe von 2.000 TEUR aufgenommen, das einer Verzinsung von 0,85 % unterliegt und ebenfalls Ende 2022 fällig ist. Beide Darlehen sind über die Verpfändung von Wertpapierdepots besichert. Zur Finanzierung von erworbenen Geschäftsanteilen wurde im Geschäftsjahr 2019 ein besichertes Darlehen in Höhe von 8.000 TEUR aufgenommen. Das Darlehen wird jährlich mit 1.600 TEUR getilgt. Der aktuelle Zinssatz orientiert sich am 3-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Marge von 1,5 % unter der Voraussetzung, dass der EURIBOR kleiner Null ist. Die Zinszahlungen sind quartalsweise zu leisten. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024.

Zur Finanzierung von erworbenen Geschäftsanteilen wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Darlehen in Höhe von 6.500 TEUR aufgenommen. Das Darlehen wird jährlich mit 964 TEUR getilgt. Der aktuelle Zinssatz orientiert sich am 3-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Marge von 1,85 %. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis Ende Juli 2025.

Neben den langfristigen Immobilienfinanzierungen und den oben beschriebenen langfristigen Darlehen und Kommanditanteilen Dritter bestehen im Konzern keine wesentlichen Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten.

33. Leistungen an Personal

Im Deutsche Balaton Konzern bestehen Pensionsverpflichtungen sowohl aufgrund formaler Einzelzusagen als auch aufgrund allgemeiner Versorgungsordnungen. Aufwendungen in Zusammenhang mit diesen Pensionsverpflichtungen sind in den Posten "Zuwendungen an Personal" sowie "Finanzierungsaufwendungen" enthalten.

Zusagen Beta Systems Software AG

Aufgrund von Einzelvereinbarungen und -verträgen gewährt die Tochtergesellschaft Beta Systems Software AG einem ehemaligen Vorstand sowie einem ehemaligen Mitglied des Managements Pensionsansprüche. Die Leistungen sind von den Dienstjahren und vom Gehalt abhängig.

Eine Versorgungszusage besteht gegenüber ehemaligen Betriebsangehörigen der Beta Systems Software AG. Diese Pensionsverpflichtungen basieren auf einer Betriebsvereinbarung vom 21. Dezember 1972 sowie Ergänzungen hierzu. Anspruchsberechtigt waren alle Mitarbeiter, die bis zum 20. September 1987 in das Unternehmen eingetreten waren. Die Versorgungsordnung sieht nach Ablauf einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit die Gewährung einer Altersrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente in voller Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Gewährung einer Invalidenrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 58. Lebensjahres wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Altersrente ist im Wesentlichen abhängig von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre.

Da bereits alle anspruchsberechtigten Personen aus der Gesellschaft ausgeschieden sind und damit keine neuen Ansprüche mehr verdient werden können, ergibt sich das Risiko der Gesellschaft ausschließlich aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter und Rentensteigerungen sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Personen.

Zur teilweisen Deckung ihrer Pensionsverpflichtungen unterhält die Gesellschaft ein Planvermögen, bestehend aus qualifizierten Versicherungsverträgen, Zahlungsmitteln und - äquivalenten sowie verpfändeten Bundeswertpapieren der Bundesrepublik Deutschland.

Mit Kauf der Anteile an der HORIZONT Software GmbH im Segment "Beta Systems" besteht eine weitere Versorgungszusage gegenüber einem ehemaligen und vier aktiven Betriebsangehörigen. Die Pensionsansprüche wurden vor dem Erwerb durch die Beta Systems Software AG an einen Pensionsfonds verkauft und somit ausgelagert. Vergangene und zukünftige Ansprüche gegen die HORIZONT Software GmbH aus Pensionsleistungen bestehen daher nicht. Die Passivierung der Pensionsverpflichtung erfolgt, da infolge von § 1 des Betriebsrentengesetzes eine Subsidiärhaftung besteht. Die Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag vom 17. September 2010/​27. September 2010. Die Versorgungsberechtigten erhalten eine Altersrente nach dem Ausscheiden aus den Diensten des Unternehmens nach Vollendung des 65. Lebensjahres, aber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und nicht, bevor diese Zusage mindestens zehn Jahre bestanden hat. Weiterhin wird eine Invalidenrente beim Ausscheiden aus den Diensten des Unternehmens infolge Berufsunfähigkeit gewährt. Bei der monatlichen Alters- bzw. Invalidenrente handelt es sich um feste Beträge. Eine vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommene Altersrente wird für jeden bei Beginn der Rentenzahlung an der Vollendung des 65. Lebensjahres fehlenden Monat um 0,5 % bzw. 0,4 % gekürzt. Die Anwartschaft auf Partnerrente beträgt 60 % der Alters- bzw. Invalidenrente. Ab Rentenbeginn werden die Versorgungsleistungen um 2 % p. a. bzw. mindestens 2 % p. a. gegenüber der Vorjahresrente angehoben; diese Rentensteigerungen werden auf eine gesetzliche Anpassung nach § 16 BetrAVG angerechnet.

Zusage Eppstein

Eine weitere Versorgungszusage besteht gegenüber einigen ehemaligen und aktiven Betriebsangehörigen der EppsteinFOILS GmbH & Co KG. Die Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus einer Versorgungsordnung vom 20. Juli 1987. Anspruchsberechtigt sind die Mitarbeiter(innen), die bis zum 31. Dezember 1995 in die Firma eingetreten sind. Nicht anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter(innen), die wegen ihrer geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei sind oder nur aushilfsweise beschäftigt waren bzw. solche Mitarbeiter, die bei Beginn ihrer anrechenbaren Dienstzeit das Höchstalter von 55 Jahren überschritten hatten. Die Höhe des Ruhegeldes ist abhängig von der Entgeltgruppe und den geleisteten Dienstjahren.

Neben einem Ruhegeld wird auch ein Hinterbliebenengeld gewährt. Das Ruhegeld wird gewährt (1) als Altersrente bei Ausscheiden mit oder nach Erreichen der festen Altersgrenze von 65 Jahren, (2) als vorzeitige Altersrente bei Bezug von vorgezogenem oder flexiblem Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder (3) als Invalidenrente bei Ausscheiden mit nachfolgender Erwerbsunfähigkeit oder bei Ausscheiden mit nachfolgender Berufsunfähigkeit, wenn die Berufsunfähigkeit nach Vollendung des 50. Lebensjahres und einer anrechenbaren Dienstzeit von 15 Jahren eintritt oder auf Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zurückzuführen ist.

Hinterbliebenengeld wird gewährt als Witwen- oder Witwerrente an überlebende Ehegatten und Waisenrenten an überlebende Kinder nach dem Tode eines Anwärters oder Ruhegeldempfängers; Witwen- oder Witwerrente jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach dem 31. Dezember 1986 geendet hat. Ausgeschlossen von der Witwen- oder Witwerrente sind diejenigen, deren Ehe erst während des Ruhestands oder nach Vollendung des 55. Lebensjahres geschlossen wurde (Spätehenklausel) oder deren Ehe am letzten 1. Dezember noch kein Jahr bestanden hatte (Ehedauerklausel) oder die Aufnahmebedingungen für das Versorgungswerk am vorletzten 1. Dezember noch nicht erfüllt waren.

Risiken ergeben sich für die Gesellschaft aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter und Rentensteigerungen sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Personen.

Als Planvermögen wird eine verpfändete Rückdeckungsversicherung berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine weitere Versorgungszusage gegenüber den Mitarbeitern der Eppstein Technologies GmbH, Eppstein, gemacht. Die Regelungen der Zusage entsprechen denen der EppsteinFOILS GmbH & Co KG.

Zusage MISTRAL Media AG

Die Zusage der MISTRAL Media besteht gegenüber sechs ehemaligen Betriebsangehörigen der Gesellschaft. Da bereits alle anspruchsberechtigten Personen aus der Gesellschaft ausgeschieden sind und damit keine neuen Ansprüche mehr verdient werden können, ergibt sich das Risiko der Gesellschaft ausschließlich aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter und Rentensteigerungen sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Personen.

Die zukunftsbezogenen Annahmen, die den rechnungsbezogenen Schätzungen in der Bewertung der Altersvorsorgeleistungen zugrunde liegen, werden nachfolgend erläutert:

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31. Dezember 2019 2018
Zinssatz (gewichtet) 1,04 % 1,90 %
Pensionssteigerungen 1,5 % - 2,00 % 1,5 % - 2,00 %
Gehaltssteigerungen 0,00 % 0,00 %
Fluktuation Keine Keine
Erwarteter Zinssatz des Planvermögens 1,24% 1,96%

Als Rechnungsgrundlage für die biometrischen Daten wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck herangezogen.

Die Zinssätze wurden in Übereinstimmung mit der mittleren gewichteten Laufzeit (Duration) der jeweiligen Verpflichtung gewählt.

Die Renten-Einzelzusagen bestehen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern der Gesellschaft. Gehaltssteigerungen sind daher nicht relevant.

Die Ermittlung der Verpflichtungen sowie des Planvermögens zum 31. Dezember 2019 beruhen ebenso wie die Ermittlung der Verpflichtungen im Vorjahr auf unabhängigen Gutachten.

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Überleitung DBO, Marktwert des Planvermögens zu Bilanzansatz
Zeitwert der Verpflichtung 9.896 8.633
Planvermögen - 2.524 - 2.579
Bilanzansatz 7.372 6.054
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Zusammensetzung der Pensionsaufwendungen
in TEUR
2019 2018
Laufender Dienstzeitaufwand 30 30
Zinsen 115 124
Aufwand der Periode 145 154
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Überleitung Barwert DBO vom Jahresanfang zum Jahresende
in TEUR
2019 2018
DBO zum 1. Januar 8.633 8.613
Konsolidierungskreisbedingte Änderung 55 0
Dienstzeitaufwand 30 30
Zinsaufwand 156 166
Sonstiges 1 4
Effekte aus der Neubewertung 1.344 152
Zahlungen an Pensionäre während der Periode - 323 - 332
DBO zum 31. Dezember 9.896 8.633
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Überleitung des Planvermögens
in TEUR
2019 2018
Stand 1. Januar 2.579 2.511
Konsolidierungskreisbedingte Änderung 0 0
(Erwarteter) Ertrag aus dem Planvermögen 41 42
Effekte aus der Neubewertung - 136 - 13
Auszahlungen aus dem Planvermögen 0 0
Beiträge zum Planvermögen 39 39
Stand 31. Dezember 2.524 2.579
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Weitere Anhangangaben
in TEUR
2015 2016 2017
Barwert 6.054 6.794 8.613
Beizulegender Zeitwert des Plans 1.929 1.955 2.511
Pensionsrückstellung 4.125 4.839 6.102
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Zusammensetzung Planvermögen
in TEUR
2019 2018
Qualifizierte Versicherungsverträge 1.461 1.569
Rückdeckungsversicherung 941 888
Zahlungsmittel und -äquivalente 122 122
Planvermögen 2.524 2.579

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden bereinigt um den Ertragsteuereffekt erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Dabei entfallen von der Gesamtsumme der versicherungsmathematischen Verluste des Geschäftsjahres in Höhe von 1.344 TEUR (Vj. Verluste in Höhe von 152 TEUR) auf die Veränderung der finanziellen Annahmen in Höhe von 1.252 TEUR (Vj. 45 TEUR), auf Veränderungen der demografischen Angaben in Höhe von 0 TEUR (Vj. 89 TEUR) und auf die Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen in Höhe von 92 TEUR (Vj. 19 TEUR).

Die erfahrungsbedingten Anpassungen der Schulden des Plans sind von untergeordneter Bedeutung.

Eine Veränderung der oben genannten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um jeweils einen Prozentpunkt zum Abschlussstichtag unter Anwendung gleicher Methodik hätte zu folgenden Veränderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung geführt:

Sensitivitätsanalyse der DBO zum 31. Dezember 2019:

Eine Erhöhung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde eine Minderung der DBO um 1.492 TEUR zur Folge haben. Eine Verringerung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt bewirkt eine Erhöhung der DBO in Höhe von 1.731 TEUR. Eine Erhöhung der Pensionssteigerung (Rententrend) um einen Prozentpunkt würde eine Erhöhung der DBO um 1.168 TEUR ergeben. Eine Verringerung der Pensionssteigerung (Rententrend) um einen Prozentpunkt würde eine Minderung der DBO in Höhe von 1.045 TEUR bewirken.

Folgende Pensionszahlungen an anspruchsberechtigte Personen werden für die nächsten Jahre erwartet:

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Erwartete Pensionszahlungen
in TEUR
Geschäftsjahr 2020 333
Geschäftsjahr 2021 331
Geschäftsjahr 2022 331
Geschäftsjahr 2023 327
Geschäftsjahr 2024 337
Geschäftsjahre 2025 - 2029 1.846

Die durchschnittliche Duration der Pensionsrückstellungen beträgt zwischen 10,6 - 23,9 Jahre.

34. Kurzfristige finanzielle Schulden

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Bankdarlehen 81.267 91.951
Gesellschafterdarlehen Minderheitsanteile 72 66
Kurzfristiger Anteil der Leasingverbindlichkeiten 3.171 N/​A
Sonstige kurzfristige Darlehen 22.234 31.189
106.745 123.206

Die kurzfristigen finanziellen Schulden betreffen im Wesentlichen Kontokorrentkonten bei Kreditinstituten. Die Schulden gegenüber Kreditinstituten sind vollumfänglich in banküblichem Umfang durch Verpfändung von Wertpapierdepots und Bankkonten besichert. Der Buchwert der verpfändeten Wertpapierdepots beträgt zum Bilanzstichtag 266.037 TEUR (Vj. 278.040 TEUR). Die Kreditlinien bei Geschäftsbanken betragen zum Bilanzstichtag 161.687 TEUR (Vj. 143.470 TEUR) und werden wie im Vorjahr zum Stichtag nur teilweise in Anspruch genommen.

Die sonstigen kurzfristigen Darlehen betreffen im Wesentlichen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden Unternehmen in Höhe von 19.000 TEUR (Vj. 28.801 TEUR) und natürlichen Personen. Darüber hinaus ist hierin eine Verbindlichkeit aus dem Verkauf von Anteilen an einem verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.729 TEUR (Vj. 0 TEUR) enthalten. Der Käufer hat die Option auf Rückabwicklung.

Die Zinssätze für Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten orientieren sich an den Geldmarktsätzen. Der von der Gesellschaft zu zahlende Aufschlag auf die Geldmarktsätze beträgt in der Regel 100 bis 190 Basispunkte. Darüber hinaus bestehen kurzfristige (teilweise jedoch nicht in Anspruch genommene) Festzinskredite mit Zinssätzen zwischen 0,15 % und 9,56 % (Vj. 0,15 % bis 9,56 %). Fällige Darlehen und Kreditlinien wurden, sofern sie nicht zurückgeführt wurden, durch Anschlussverträge verlängert.

35. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Vermögenswerten und aus der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in geschäftsüblichem Umfang.

Die nachfolgende Darstellung gibt die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wieder:

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in TEUR 31.12.2019
Fälligkeit bis 30 Tage Fälligkeit bis 90 Tage Fälligkeit >90 Tage Gesamt
3.343 144 366 3.853
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in TEUR 31.12.2018
Fälligkeit bis 30 Tage Fälligkeit bis 90 Tage Fälligkeit >90 Tage Gesamt
2.921 98 14 3.033

36. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 197 176

37. Vertragsverbindlichkeiten

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Vertragsverbindlichkeiten 10.383 9.682

Innerhalb dieses Postens werden Erträge gemäß IFRS 15 im Geschäftsjahr abgegrenzt. Der Posten bezieht sich im Wesentlichen auf noch zu realisierende Umsätze für Wartungsdienstleistungen im Segment "Beta Systems". Die Vertragsverbindlichkeiten erstrecken sich maximal auf einen Zeitraum von 5 Jahren, wobei der überwiegende Teil aus Wartungskontrakten resultiert und innerhalb eines Jahres erfüllt wird.

Im Berichtszeitraum wurden aus den zu Periodenbeginn bestehenden Verbindlichkeiten aus Verträgen anteilige Umsatzerlöse in Höhe von 8.290 TEUR (Vj. 7.481 TEUR) realisiert.

38. Kurzfristige sonstige Schulden

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 378 497
Verbindlichkeiten Personalbereich 7.195 4.675
Sonstige Steuern (Lohnsteuer und Umsatzsteuer) 1.803 1.501
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 125 140
Verbindlichkeit aus Marktbewertung Zinsswaps 39 38
Sonstige Verbindlichkeiten 16.405 10.041
25.945 16.892

Die kurzfristigen sonstigen Schulden haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr.

Der Posten "Verbindlichkeiten Personalbereich" beinhaltet Vergütungsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus Bonuszahlungen und Tantiemen, Mehrarbeit und nicht genommenem Urlaub sowie Vertriebsprovisionen, Leistungsprämien und zu leistende Erstattungen verauslagter Reisekosten.

Zum Bilanzstichtag bestehen "Verbindlichkeiten aus Marktbewertung Zinsswaps" in Höhe von 39 TEUR (Vj. 38 TEUR). Die Swapgeschäfte dienen wirtschaftlich zur Absicherung langfristiger Darlehen gegen Zinsänderungsrisiken.

Der Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" betrifft insbesondere kurzfristige Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsbetriebs. Derivative Verbindlichkeiten aus der Währungsabsicherung sind im Geschäftsjahr 2019 keine (Vj. 33 TEUR) enthalten. Im Geschäftsjahr 2019 ist darüber hinaus eine Verbindlichkeit in Höhe von 7.829 TEUR (Vj. 0 TEUR) aus von Minderheitsaktionären ausgeübten Bezugsrechten und entsprechender Einzahlung des Kapitalerhöhungsbetrags bei noch nicht rechtswirksam eingetragene Kapitalerhöhungen enthalten.

39. Leasingverhältnisse

Die Umstellungseffekte aus der geänderten Bilanzierung von Leasingverhältnissen zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 sind in Tz. 2 dargestellt.

Der Deutsche Balaton Konzern hat als Leasingnehmer vor allem Verträge über Immobilien und sonstige Betriebsausstattung abgeschlossen. Leasingverträge werden individuell verhandelt und weisen jeweils unterschiedliche Vereinbarungen zu beispielsweise Verlängerungs-, Kündigungs- oder Kaufoptionen auf.

Verträge über die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden durch den Deutsche Balaton Konzern haben Laufzeiten von durchschnittlich 5 - 10 Jahren. Leasingverträge über andere Objekte als Grundstücke und Gebäude haben in der Regel Laufzeiten von durchschnittlich 1 - 3 Jahren.

Zum 31. Dezember 2019 setzten sich die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen der Nutzungsrechte wie folgt zusammen:

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2019 7.383 514 7.898
Währungsumrechnungsdifferenzen 1 0 1
Veränderungen Konsolidierungskreis 2.236 720 2.956
Zugänge 3.253 467 3.720
Stand 31.12.2019 12.873 1.701 14.574
Abschreibungen
Stand 01.01.2019 0 0 0
Währungsumrechnungsdifferenzen 1 0 1
Veränderungen Konsolidierungskreis 152 100 253
Zugänge 1.568 306 1.874
Stand 31.12.2019 1.721 406 2.127
Buchwerte
Stand 01.01.2019 7.383 514 7.898
Stand 31.12.2019 11.152 1.295 12.446

Zum 31. Dezember 2019 setzten sich die Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 12.519 TEUR aus einem kurzfristigen Anteil in Höhe von 3.171 TEUR sowie einem langfristigen Anteil in Höhe von 9.347 TEUR zusammen.

Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, bei denen der Deutsche Balaton Konzern als Leasingnehmer auftritt, wurden im Geschäftsjahr 2019 darüber hinaus die folgenden Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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in TEUR 2019
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 103
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse 395
Aufwand für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte 104

Die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Aktivitäten als Leasingnehmer betrugen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 2.151 TEUR.

Die ausstehenden Leasingzahlungen weisen die folgenden Fälligkeiten auf:

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in TEUR 2020 2021 2022 2023
Leasingzahlungen 3.219 2.842 2.312 2.037
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in TEUR 2024 2025 ff. Summe
Leasingzahlungen 1.657 1.225 13.292

Einige Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen. Diese Optionen werden eingesetzt, um eine größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Sie sind bei Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt worden, weil ihre Ausübungen nicht hinreichend sicher sind. Mögliche künftige Leasingzahlungen, die in den Perioden nach dem Ausübungszeitpunkt der Verlängerungsoption anfallen, sind in folgender Tabelle dargestellt:

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Bilanzierte Leasingverbindlichkeit (abgezinst) Mögliche künftige Leasingzahlungen, nicht in Leasingverbindlichkeiten enthalten (undiskontiert)
in TEUR 31.12.2019 Zahlbar 2021- 2025 Zahlbar 2026 - 2030 Zahlbar ab 2031 Gesamt
Grundstücke und Gebäude 323 3.011 342 3.677
Gesamt 12.519 323 3.011 342 3.677

Zum Bilanzstichtag bestanden bereits eingegangene Leasingverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen und keine kurzfristigen Leasingverhältnisse darstellen, in Höhe von 591 TEUR.

40. Eventualforderungen und -verpflichtungen, Haftungsverhältnisse

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich folgendermaßen auf:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Eventualforderungen 1.656 0
Eventualverbindlichkeiten 1.600 500
Dauerschuldverhältnisse 647 9.216

Aus einem anhängenden Rechtsstreit resultiert eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 500 TEUR. Neben den in der obigen Tabelle aufgeführten Dauerschuldverhältnissen bestehen folgende wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Die Dauerschuldverhältnisse betreffen insbesondere kurzfristige Mietverträge für Büros und Gewerbeflächen sowie Leasingverträge mit einer kurzen Laufzeit für Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Kraftfahrzeuge und Stapler bzw. Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte.

Die wesentliche Veränderung resultiert aus der Erstanwendung des IFRS 16.

Darüber hinaus bestehen Abnahmeverpflichtungen gegenüber Lieferanten in Höhe von rund 233 TEUR (Vj. rund 7.330 TEUR). Des Weiteren besteht eine Verpflichtung zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Höhe von 526 TEUR (Vj. 0 TEUR). Der Erwerb steht im Zusammenhang mit einem ERP-Projekt im Segment "CornerstoneCapital".

Die Fristigkeit der Dauerschuldverhältnisse und Abnahmeverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR < 1 Jahr 1 - 5 Jahre >5 Jahre Summe
Dauerschuldverhältnisse und Abnahmeverpflichtungen 1.492 47 - 1.539
davon Miete für Büro-/​Gewerbeflächen 264 47 - 311
davon Leasingverhältnisse 336 - - 336

Die Fristigkeit der Dauerschuldverhältnisse zum 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR < 1 Jahr 1 - 5 Jahre >5 Jahre Summe
Dauerschuldverhältnisse 9.849 5.836 976 16.661
davon Miete für Büro-/​Gewerbeflächen 1.788 5.125 975 7.888
davon Leasingverhältnisse (Kfz) 616 711 1 1.328

Optionen und Nachbesserungsrechte

Aus ehemaligen Unternehmensbeteiligungen können sich für den Konzern aus Spruchstellenverfahren oder direkten Kaufpreisnachbesserungen aus Unternehmenskaufverträgen gegebenenfalls noch Nachbesserungen auf die erhaltene Abfindung oder den erhaltenen Verkaufspreis ergeben. Eine konkrete Wertermittlung eventueller Nachbesserungen (Eventualforderungen) ist nicht möglich. In diesen Fällen sind die Ansprüche mit einem Erinnerungswert aktiviert.

Für den Deutsche Balaton Konzern könnten sich in Abhängigkeit von mehreren Einflussfaktoren in der Zukunft Erträge aus potentiellen Nachbesserungsansprüchen in Höhe von 0 EUR bis zu rd. 98 Mio. EUR ergeben.

Es bestehen mehrere Optionen zum Erwerb von Anteilen an einer Tochtergesellschaft. Den Optionen wird aktuell kein Wert beigemessen.

Haftungsverhältnisse der Gesellschaft zugunsten von Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat bestehen nicht.

41. Angaben zum Fair Value von Finanzinstrumenten und sonstige Angaben

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 354.841 367.314
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 71.217 47.757
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 2.616 4.809
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 173.448 163.652

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen.

Der wesentliche Teil finanzieller Vermögenswerte wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzten Finanzinstrumenten gehen wir davon aus, dass der Fair Value im Wesentlichen dem Buchwert entspricht.

Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, zu dem eine Partei die Rechte und Pflichten aus diesem Finanzinstrument von einer unabhängigen anderen Partei übernehmen würde. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes verwendet der Deutsche Balaton Konzern soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

Stufe 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf dem aktiven Markt gehandelt werden, basiert aus dem am Bilanzstichtag notierten Marktpreis. Der Markt gilt als aktiv, wenn notierte Preise an einer Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter unabhängigen Dritten darstellen. Für Vermögenswerte, die der Konzern hält, entspricht der sachgerechte Marktpreis dem vom Käufer gebotenen Geldkurs.

Stufe 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird anhand eines Bewertungsverfahrens ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wird somit auf Grundlage der Ergebnisse eines Bewertungsverfahren geschätzt, das sich in größtmöglichem Umfang auf Marktdaten und so wenig wie möglich auf unternehmensspezifische Daten stützt. Wenn alle zum beizulegenden Zeitwert benötigten Daten beobachtbar sind, wird das Instrument in Stufe 2 eingeordnet.

Stufe 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit

Falls ein oder mehrere bedeutende Daten nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument in Stufe 3 eingeordnet.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Nachfolgend werden die angewandten Bewertungsverfahren sowie die verwendeten Inputparameter der einzelnen Klassen finanzieller Vermögenswerte näher erläutert.

Stufe 1

Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte (lang- und kurzfristig) der Stufe 1 handelt es sich um börsennotierte Finanzinstrumente, die mit ihrem Börsenkurs zum Stichtag bewertet werden.

Stufe 2

Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten (lang- und kurzfristig) der Stufe 2 handelt es sich im Wesentlichen um nicht börsennotierte Fremdkapitalinstrumente und Genussscheine. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt über die Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme. Hierbei kommen aktuelle Marktzinssätze für vergleichbare Vermögenswerte zum Einsatz. Das Bonitätsrisiko ist hierbei in den Zinssatz eingepreist. Bei Fremdkapitalinstrumenten mit einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten am Bilanzstichtag, wird unterstellt, dass der Nominalwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht, sofern keine Anzeichen eines Zahlungsausfalls vorliegen.

Stufe 3

In den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte (lang- und kurzfristig) der Stufe 3 sind insbesondere nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente enthalten.

Diese werden mittels gängiger Bewertungsverfahren bewertet: Hierbei finden Schätzwerte und Ermessensentscheidungen Anwendung, welche sich naturgemäß innerhalb von Bandbreiten bewegen. Hierdurch können sich zukünftig Änderungen ergeben.

Discounted Cashflow Verfahren

Hierbei werden die erwarteten Zahlungsströme gemäß der Unternehmensplanung mit aktuellen Marktzinsätzen diskontiert. Spezifische Risiken wie bspw. Abhängigkeiten von Schlüsselpersonen werden dabei in den Zahlungsströmen berücksichtigt. Als Diskontierungszinssatz wird der "Weighted average Cost of Capital" (WACC) verwendet. Auf den so ermittelten Wert kommen gegebenenfalls Zu- und Abschläge, soweit sie sich auf die konkrete Rechnungslegungseinheit beziehen, wie bspw. für mangelnde Fungibilität hinzu. Diese Zu- oder Abschläge orientieren sich an bewertungsüblichen Höhen und bewegen sich innerhalb einer Bandbreite von 10 % und 40 %.

Market Aproach

Beim Market-Aproach werden Transaktionspreise identischer Vermögenswerte herangezogen. Darüber hinaus werden, in Abhängigkeit des Geschäftsmodells, gegebenenfalls weitere Abschläge angesetzt. Diese Abschläge orientieren sich an bewertungsüblichen Höhen und bewegen sich innerhalb einer Bandbreite von 10 % und 40 %.

Substanzwertverfahren

Hierbei werden die Vermögenswerte und Schulden einer Gesellschaft zu Marktpreisen, d.h. unter Aufdeckung aller stillen Reserven und Lasten, bewertet.

Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die zum 31. Dezember 2019 zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.

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in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete andere langfristige und kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte 305.001 32.353 17.487 354.841
- davon Aktien /​ Unternehmensbeteiligungen 266.037 1.224 17.068 284.328
- davon Genussscheine, Unternehmensanleihen und Fondsanteile 38.343 15.051 0 53.394
- davon Sonstiges 621 16.078 419 17.118
Finanzielle Schulden 0 303 2.313 2.616

Langfristige und kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 2.429 TEUR (Vj. 5.190 TEUR) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Zum 31. Dezember 2018 ergaben sich die beizulegenden Zeitwerte wie folgt:

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in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete andere langfristige und kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte 325.571 20.647 21.094 367.312
- davon Aktien /​ Unternehmensbeteiligungen 275.002 2.692 18.475 296.169
- davon Genussscheine, Unternehmensanleihen und Fondsanteile 48.118 8.781 2.619 59.517
- davon Sonstiges 2.451 9.174 0 11.626
Finanzielle Schulden 0 330 4.479 4.809

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Großteil der finanziellen Schulden werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Wesentliche Differenzen zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert existieren hierbei nicht.

Wesentliche Umgruppierungen zwischen den einzelnen Hierarchiestufen fanden in der Berichtsperiode nicht statt.

Die Bewertung von Finanzinstrumenten, die der Hierarchiestufe 3 zugeordnet werden, hat in Summe einen positiven Effekt auf die Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 227 TEUR (Vj. 415 TEUR).

Die Überleitung der mithilfe von Inputfaktoren der Stufe 3 bewerteten Finanzinstrumente ergibt sich wie folgt:

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in TEUR Finanzanlagen Negativer Marktwert aus Zinsswaps Finanzielle Schulden
Anfangsbestand 01.01.2019 21.094 38 4.441
Gesamte Gewinne und Verluste
- in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 227 1 - 4
- im sonstigen Ergebnis erfasst
Einzahlungen 1.401 1.910
Beendigungen - 3.126 - 4.072
Reklassifizierung 90
Transfers aus Level 3 hinaus -2.200
Endbestand 31.12.2019 17.487 39 2.274

Für Finanzinstrumente mit einem Transfer aus Stufe 3 hinaus, wurde zum Ende des Geschäftsjahrs eine Bewertungsmethodik mit am Markt beobachtbaren Inputfaktoren angewendet.

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in TEUR Finanzanlagen Negativer Marktwert aus Zinsswaps Finanzielle Schulden
Anfangsbestand 01.01.2018 15.935 33 4.637
Gesamte Gewinne und Verluste
- in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 415 5 - 33
- im sonstigen Ergebnis erfasst
Einzahlungen 4.326 21
Beendigungen - 184
Reklassifizierung in Anteile aus assoziierten Unternehmen
Transfers aus Level 3 hinaus
Endbestand 31.12.2018 21.094 38 4.441

* Der Anfangsbestand der Finanzanlagen enthält die Anpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 9 zum 01.01.2018.

Nettogewinne oder -verluste

Folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne oder -verluste von Finanzinstrumenten dar:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte - 250 142
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 24.610 - 37.476
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten - 15 97

Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere die Ergebnisse aus Marktwertveränderungen und Dividenden, jedoch keine Zinserträge.

Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten beinhalten im Wesentlichen Ergebnisse aus Wertminderungen und Zuschreibungen von (Darlehens-)Forderungen sowie Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, jedoch keine Zinserträge.

42. Risikomanagement und Kapitalmanagement

Allgemeine Aussagen

Die Deutsche Balaton ist in ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl interner und externer Risiken ausgesetzt, die aus dem Beteiligungsgeschäft resultieren. Insbesondere können sich aus den Investitionen in Unternehmen und in andere Finanzinstrumente finanzielle Risiken für die Deutsche Balaton ergeben. Die finanziellen Risiken können in einer Minderung der Vermögenswerte und der Ergebnisse der Deutsche Balaton resultieren. Dabei können sich Einzelrisiken gegenseitig verstärken bzw. teilweise kompensieren. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt die Deutsche Balaton bei den für sie bedeutsamen Einzelrisiken, die in Bezug auf Unternehmensbeteiligungen und andere Finanzinstrumente bestehen.

Im Rahmen der Risikosteuerung bildet das bei der Deutsche Balaton eingerichtete interne Kontrollsystem (IKS) einen integralen Bestandteil des Risikomanagements, innerhalb dessen der Vorstand sich mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensfeld befasst. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist bei der Deutsche Balaton nicht einer bestimmten organisatorischen Einheit zugeordnet, sondern im Rahmen des IKS als ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung eingerichtet. Daher verantwortet der Vorstand der Konzernmuttergesellschaft Deutsche Balaton AG unmittelbar den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme sowohl für die Deutsche Balaton AG als auch für den Deutsche Balaton Konzern. Anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen der Deutsche Balaton legt der Konzernvorstand den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Kontrollsysteme in eigener Verantwortung anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen und unter dem Verständnis einer Beteiligungsgesellschaft fest und bestimmt, soweit im Rahmen der Konzernrisikosteuerung das Risikomanagement nicht dem jeweiligen operativ tätigen Unternehmen übertragen ist, deren Ausgestaltung unter Berücksichtigung potenzieller Risiken. Wesentliches Kriterium des Risikomanagements ist das Monitoring der Konzerngesellschaften, ohne aktiv ein Risikomanagement für die Konzerngesellschaften mit ihren unterschiedlichen operativen Ausprägungen beim Konzernvorstand zu konzentrieren. Die Steuerung operativer Risiken ist im Konzern den jeweils operativen Unternehmensteilen zugewiesen, die vor dem Hintergrund des nicht integrierten Konzerns die jeweils spezifische Risikoorganisation am besten selbst organisieren können. Konzernvorstand ist der Vorstand der Konzernmuttergesellschaft. Die Verantwortung für das Risikomanagement ist intern einem Vorstandsressort zugeordnet.

Funktionsfähig eingerichtete angemessene Systeme zur Risikosteuerung ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen von Risiken und einen sorgsamen Umgang mit erkannten Risiken. Dennoch bleibt unternehmerisches Handeln stets mit Risiken verbunden. Das Ziel der Deutsche Balaton ist daher der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken und eine verbesserte Kontrolle von Einzelrisiken sowie der konsequente Umgang mit auftretenden Risiken.

Zielsetzungen

Das Risikomanagement der Deutsche Balaton hat das Ziel, wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit zu identifizieren, einzuschätzen und zu steuern um gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, durch die die Chancen-Risiken-Verteilung verbessert wird. Hierbei ist für den Vorstand die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG die zentrale Steuerungsgröße. Kapitalmaßnahmen sowie der Erwerb eigener Anteile auf Ebene des Mutterunternehmens werden für die Ermittlung des IFRS-Eigenkapitals herausgerechnet.

Das aktive Risikomanagement dient der Sicherung des Fortbestands des Konzerns und seiner Unternehmen, d. h. der zukünftigen Entwicklung und Ertragskraft des Deutsche Balaton Konzerns. Zugleich sollen Einzelrisiken reduziert werden, die eine Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verwendeten oder erhaltenen Informationen und Daten im Rahmen der Ausführung von Tätigkeiten zur Folge haben. Im Rahmen des Risikomanagements sollen außerdem Abweichungen von den Unternehmenszielen erfasst werden, um ein rechtzeitiges Gegensteuern zu ermöglichen. Der diversifizierte Aufbau des Konzerns, in dem vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes der Deutsche Balaton AG nur geringe Abhängigkeiten der Konzerneinheiten untereinander bestehen, gewährleistet, dass im Fall einer Insolvenz einer Konzerngesellschaft der Bestand des Gesamtkonzerns und der Deutsche Balaton AG nicht gefährdet wären.

Auch die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten in Konzernunternehmen durch Organmitglieder oder Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG oder wiederum mit ihr verbundene Unternehmen ermöglicht im Rahmen der rechtlichen Grenzen eine Risikoüberwachung der Konzernunternehmen.

Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihres Einflusses auf den Deutsche Balaton Konzern untersucht und ihr mögliches Risikopotenzial ermittelt. In Einzelfällen erfolgt bereits auf dieser Ebene die unterstützende Einschaltung externer Berater.

Der Vorstand sieht bei dem Deutsche Balaton Konzern derzeit keine den Fortbestand des Konzerns gefährdende Entwicklungen.

Organisatorischer Aufbau

Das Risikomanagementsystem ist an der Geschäftstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns ausgerichtet. Grundlage des Risikomanagementsystems ist das Risikomanagementhandbuch, in dem das Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton AG dokumentiert wird.

Dem Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton AG liegt ein Prozess zu Grunde, zu dem folgende Phasen gehören:

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1.

Identifikation: Strukturierte Sammlung relevanter Risiken

2.

Analyse: Feststellung von Risikoursachen, Erkennen von Abhängigkeiten und Korrelationen zwischen Einzelrisiken

3.

Bewertung: Quantifizieren von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen

4.

Bewältigung: Überwachung, Früherkennung, Ermittlung von Handlungsbedarfen und Ableitung von Maßnahmen

5.

Dokumentation: Regelmäßige Aufbereitung der Ergebnisse, u.a. in Form des Risikomanagementhandbuchs

6.

Controlling: Koordination der Handlungen und Prozesse, Reporting

Im Rahmen des Risikomanagements der Deutsche Balaton AG werden sowohl einzelne Phasen als auch der gesamte Prozess regelmäßig durchlaufen.

Gegenstand der Risikoidentifikation ist die Suche und Sammlung aller relevanten aktuellen, zukünftigen, potenziellen und theoretischen Risiken.

In der Risikoanalyse erfolgt die ausführliche Beschreibung der identifizierten Risiken sowie die Feststellung der Ursachen und Effekte, um Anhaltspunkte dafür zu erhalten, welche Strategien, Frühwarnindikatoren und Maßnahmen zur Bewältigung der einzelnen Risiken eingesetzt werden können.

Im Zuge der Risikobewertung werden die identifizierten Risiken anhand quantitativer Maßzahlen bewertet. Wesentliche Bezugsgröße bildet dabei das IFRS-Eigenkapital der Deutsche Balaton Gruppe, bewertet zu Marktpreisen. Aufbauend auf den definierten Ausgangsgrößen ergeben sich Schadenswerte bezüglich der Vermögens- sowie der Liquiditätslage. Anhand von Erfahrungswerten werden Eintrittswahrscheinlichkeitsstufen gebildet und den jeweiligen Risiken zur Gewichtung der Schadenswerte zugeordnet. Aus der sich ergebenden Zuordnung zu einer Risikoklasse - und ggfs. Gewichtung mit der Eintrittswahrscheinlichkeitsstufe und unter Ansatz der Szenarien - lässt sich ableiten, welche Risiken als Schwerpunkte näher zu betrachten und ggf. zu steuern sind und welche von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Risikobewältigung umfasst die Steuerung der vorangehend aufbereiteten Risiken mit dem Ziel, dass die Deutsche Balaton AG lediglich den Risiken ausgesetzt bleibt, die tatsächlich und bewusst eingegangen werden sollen. Bestandteile dieser Phase sind Überwachung und Früherkennung sowie Durchführung von Maßnahmen. Die jeweiligen Instrumente richten sich nach der Strategie zur Bewältigung, die die Deutsche Balaton AG für die betreffende Risikoart definiert hat. Anhand von Frühwarnindikatoren sollen latente Bedrohungen durch relevante Risiken frühzeitig geortet werden. Zur Überwachung und Steuerung der Risiken steht ein Instrumentarium von Maßnahmen zur Verfügung.

Diese Maßnahmen sind Bestandteil festgelegter Geschäftsabläufe. Hierzu dienen organisatorische Vorgaben, mit denen der Prozessablauf jeweils gesteuert wird. Interne Richtlinien und Handlungsanweisungen, zu deren Einhaltung sich alle Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG verpflichtet haben, regeln den Ablauf wesentlicher Vorgänge im Unternehmen. Hierunter sind auch Richtlinien in Bezug auf Überwachungsinstrumente in den Bereichen Compliance und Controlling zu fassen.

Konzernweite Verhaltensanweisungen, die sich insbesondere auf die Einhaltung aktien- und wertpapierrechtlicher Vorschriften beziehen, sollen sicherstellen, dass einschlägige wertpapierhandelsrechtliche Meldepflichten auf der oberen Konzernebene erfüllt werden können. Die Konzernunternehmen sind daher zur Berichterstattung über Wertpapiergeschäfte an die Konzernmuttergesellschaft verpflichtet.

Im Risikocontrolling als der letzten Stufe des Risikomanagementprozesses folgt die laufende Überprüfung der Mechanismen des Risikomanagements. Ziel des Risikocontrollings ist es, die Phasen und deren Systeme zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass die Planungen der Deutsche Balaton AG der tatsächlichen Risikolage entsprechen.

Die operative Steuerung des Risikomanagements erfolgt auf Ebene der Fachabteilungen oder des einzelnen Investments selbst. Die Investment-Verantwortlichen informieren den Vorstand im Rahmen regelmäßig stattfindender Sitzungen und bei Bedarf unverzüglich. Es besteht die Pflicht zur ad-hoc Berichterstattung, bedeutende Risiken sind unverzüglich an den Vorstand zu melden. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems und der Maßnahmen wird regelmäßig durch den Vorstand kontrolliert, Risikoveränderungen im Zeitablauf werden erfasst.

Im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen erstattet der Vorstand regelmäßig Bericht in Bezug auf die Entwicklung einzelner Portfoliounternehmen, die Unternehmensentwicklung sowie die Entwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat hat außerdem einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte beschlossen, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Der Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte ist in einen Regelungskatalog eingebunden, welcher die Geschäftsführung und Berichterstattung durch den Vorstand im Sinne einer Geschäftsordnung regelt und auch Konzernsachverhalte umfasst. Über diesen Katalog ist der Vorstand der Deutsche Balaton AG darüber hinaus aufgefordert, gegenüber dem Aufsichtsrat halbjährlich über die aktuelle Risikobewertung zu berichten sowie einen Überblick über das Risikomanagementsystem zu verschaffen.

Durch die Ansiedelung des Risikomanagements auf Ebene der Unternehmensleitung ist eine laufende Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit durch den Vorstand sichergestellt.

Einzelrisiken

Der Vorstand sieht als Risiken, die im Zusammenhang mit den Investitionen in Beteiligungsgesellschaften und in Finanzinstrumente stehen, insbesondere Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Forderungsrisiken sowie Liquiditätsrisiken. Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten in Bezug auf die Risiken in den vorgenannten Bereichen obliegt dem Vorstand, der auch für die Planung, Steuerung und Kontrolle der zuvor genannten Risiken verantwortlich ist.

Allgemeine Marktpreisrisiken

Die von der Deutsche Balaton gehaltenen Beteiligungen unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen. In Bezug auf börsengehandelte Wertpapiere können Wertschwankungen aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Aktienmärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Kursschwankungen und damit Marktpreisveränderungen bei den börsennotierten Beteiligungen führen. Dieses allgemeine Marktrisiko kann durch eine Diversifikation der Beteiligungen und ein aktives Portfoliomanagement nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Wertpapiere dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die Veränderung der Zinsstrukturkurve hat ebenfalls Auswirkungen auf die Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere verzinslicher Wertpapiere mit festem Zinssatz. Die regelmäßige Beobachtung der Börsendaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten gibt dem Vorstand jedoch die Möglichkeit, marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Auch hilft die breit gefächerte Beteiligungsauswahl, im Fall nur partiell sich auswirkender Marktpreisveränderungen, insgesamt eine adäquate Risikostreuung zu erreichen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der Beteiligungen.

Insbesondere die operativ tätigen Konzerneinheiten in dem Segment "CornerstoneCapital" unterliegen allgemeinen Marktpreisrisiken in Bezug auf die von ihnen gehaltenen Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die Wertschwankungen unterliegen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Rohstoff- und Produktmärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren oder Devisenkursveränderungen haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Marktpreisveränderungen führen. Dieses allgemeine Marktpreisrisiko kann durch eine Diversifikation und konsequentes Controlling der Lieferanten und Kunden nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Roh- und Einsatzstoffe sowie Energie einerseits als auch die Endproduktpreise andererseits dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die regelmäßige Beobachtung der Preisentwicklungen sowie der Marktnachrichten gibt dem Vorstand bzw. den jeweiligen Beteiligungsmanagern oder Geschäftsführern/​Vorständen der jeweiligen Einzelgesellschaft die Möglichkeit, marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen bzw. entsprechende Absicherungsstrategien umsetzen zu können.

Auch die in dem Segment "Vermögensverwaltend" gehaltenen Immobilien unterliegen Marktpreisrisiken. Die derzeit am Immobilienmarkt vorherrschenden relativ hohen Marktpreise können in Zukunft wieder sinken und die Bewertung der Immobilien negativ beeinflussen und Wertberichtigungen des Wertansatzes der Immobilien hervorrufen. In diesem Fall können bei einer Veräußerung von Immobilien nur Erlöse unterhalb des Wertansatzes erzielt werden und so aus einer Veräußerung von Immobilien oder die Immobilien haltenden Beteiligungsunternehmen Verluste resultieren.

Die Deutsche Balaton war in der Vergangenheit und im Geschäftsjahr 2019 aufgrund gesunkener Marktpreise gezwungen, teilweise Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren beizulegenden Wert von ihr gehaltener Vermögensgegenstände und Beteiligungen an anderen Gesellschaften vorzunehmen. Solche Wertberichtigungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich geht die Deutsche Balaton von der Einbringlichkeit aller zum Bilanzstichtag nicht überfälligen und nicht wertgeminderten Vermögenswerte aus.

Das maximale Risiko liegt bei allen Bilanzposten der Aktivseite (Vermögenswerte) im Totalausfall. Hierzu die Buchwerte der entsprechenden Instrumente:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Andere Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte 357.270 372.502
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.980 1.881
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.929 26.703
Sonstige Vermögenswerte 4.097 2.199
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 39.073 15.146
434.349 418.431

Von den Buchwerten der entsprechenden Instrumente in Höhe von 434.349 TEUR (Vj. 418.431 TEUR) sind solche in Höhe von 35.742 TEUR (Vj. 32.981 TEUR) besichert und in Höhe von 6.755 TEUR (Vj. 19.813 TEUR) überfällig, aber nicht wertgemindert.

Branchenspezifische Beteiligungsrisiken

Neben allgemeinen Marktpreisrisiken bestehen Risiken, die sich in einzelnen Unternehmensbranchen realisieren können. So können sich bei Beteiligungen der Deutsche Balaton wirtschaftliche, rechtliche, technologische oder wettbewerbsspezifische Rahmenbedingungen verändern. Der Beteiligungsansatz der Deutsche Balaton ist dabei grundsätzlich nicht branchenspezifisch. Die Unternehmensbranchen, in welche die Deutsche Balaton durch Eingehen von Beteiligungen investiert, sind nur ein Kriterium für die Auswahl einzugehender Investments. Der Vorstand ist bestrebt, eine Diversifikation des Portfolios beizubehalten und so das branchenspezifische Beteiligungsrisiko zu begrenzen. Die nicht auf bestimmte Branchen begrenzte Streuung der Beteiligungsgesellschaften bietet dem Vorstand die Chance, Veränderungen branchenspezifischer Rahmenbedingungen nach Abwägung der Chancen und Risiken für neue Investments zu nutzen.

Emittentenspezifische Beteiligungsrisiken

Unter emittentenspezifische Risiken versteht der Vorstand das Risiko einer rückläufigen Entwicklung des Marktpreises von Beteiligungen, die ursächlich auf unmittelbar oder mittelbar bei dem Beteiligungsunternehmen vorhandene Faktoren zurückgeht. Sollten sich emittentenspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnte die Deutsche Balaton einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Balaton haben.

Im Konzern wird versucht, dieses Risiko durch eine dem potenziellen Investment angemessene Analyse, teilweise unter Einschaltung externer Berater, zu reduzieren und die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander abzuwägen. Weiterhin gibt die regelmäßige Beobachtung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten dem Vorstand die Möglichkeit, emittentenspezifische Ereignisse zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Der Konzernvorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der Beteiligungen.

Sensitivitätsanalyse

Der Buchwert der anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte (Tz. 23) beläuft sich auf insgesamt 357.270 TEUR (Vj. 372.502 TEUR) und stellt damit zum 31. Dezember 2019 65 % (Vj. 73 %) der Vermögenswerte des Konzerns dar. Eine Verringerung des Fair Values in Höhe von 10 % reduziert beispielsweise den Buchwert um 35.727 TEUR (Vj. 37.250 TEUR). Entsprechend hoch würde sich auch das Eigenkapital des Konzerns vor Berücksichtigung von Steuereffekten reduzieren. Erhöht sich dagegen der Marktpreis um 10 %, so würde sich auch das Eigenkapital des Konzerns vor Berücksichtigung von Steuereffekten um 35.727 TEUR (Vj. 37.250 TEUR) erhöhen.

Forderungsrisiken

Forderungsrisiken resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der operativ tätigen Konzerngesellschaften. Hierbei erfolgt eine Verringerung des Ausfallrisikos durch eine Bonitätsprüfung der Kunden und teilweise auch durch die Vereinbarung von geeigneten Sicherungsmitteln (zum Beispiel durch die Vereinbarung von Eigentumsvorbehalten und Kreditversicherungen). Weitere Forderungsrisiken entstehen der Deutsche Balaton in Zusammenhang mit der Finanzierung von assoziierten Unternehmen und Beteiligungen sowie der Zeichnung von Anleihen, Schuldverschreibungen und Genussscheinen. Grundsätzlich erfolgen Finanzierungen ausschließlich nach Durchführung einer Chancen-Risiko-Analyse. In Abhängigkeit von der prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeit wird die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln, wenn möglich, von der Stellung liquider Sicherheiten abhängig gemacht. Entsprechendes gilt in Bezug auf gestundete Kaufpreiszahlungen. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Emittenten kann die Zinszahlung und auch die Rückzahlung von Forderungen aus Anleihen und Genussrechten eingeschränkt sein oder ausfallen. Die Deutsche Balaton betreibt zur Risikooptimierung eine regelmäßige Chancen-Risiko-Analyse.

Wechselkursrisiken

Wechselkursrisiken bestehen in Bezug auf ausländische Investitionen. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in Wertpapiere, Forderungen bzw. Verbindlichkeiten und in Seeschiffe. Der Vorstand ist bemüht, den Einfluss von Wechselkursschwankungen gering zu halten. Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen spielen in Bezug auf das Beteiligungsgeschäft aktuell eher eine untergeordnete Rolle. In der Seeschifffahrt ist der US-Dollar übliche Währung, in der ein Großteil der Leistungen fakturiert wird, sowohl auf Einnahmen- wie auch auf Ausgabenseite. Dagegen ist innerhalb des Deutsche Balaton Konzerns der Euro funktionale Währung, und der Konzern ist daher Risiken aus Währungsschwankungen ausgesetzt. Aufgrund der verstärkten Investitionen in Rohstoffunternehmen mit ausländischer Börsennotierung ist das Währungsrisiko im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Derzeit erfolgen nur vereinzelt Währungsabsicherungen, ohne jedoch eine Fristenkongruenz von Anlagehorizont und Absicherungsgeschäft herbeizuführen. Darüber hinaus sind in den Segmenten "CornerstoneCapital" und "Beta Systems" operative Unternehmen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Die Absicherung dieser Risiken obliegt dem Vorstand der jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen dessen operativer Kontrolle. In Einzelfällen erfolgt eine Absicherung des Wechselkursrisikos durch Währungssicherungsgeschäfte.

Aus Konzernsicht ergeben sich im Wesentlichen Risiken aus in den Währungseinheiten US-Dollar, Kanadischer und Australischer Dollar, Schweizer Franken, Britisches Pfund, Japanischer Yen, Indische Rupien, Polnische Zloty, Norwegische, Dänische, Tschechische und Schwedische Kronen geführten Geschäftstätigkeiten und -vorfällen der entsprechenden ausländischen Tochterunternehmen.

Das maximale Währungsrisiko ergibt sich aus folgenden Finanzinstrumenten und Liquiditätsströmen in Fremdwährungen (FW):

Die Angaben erfolgen in Tausend Währungseinheiten der jeweiligen Fremdwährungen

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USD CAD GBP CHF SEK DKK
Zahlungsmittel 226 207 51 633 14.165 194
Finanzanlagen 974 14.142 358 95 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.125 2 712 202 6.605 2.237
Kurzfristige Finanzierung und finanzielle Schulden - 685 - 3.070 - 813 - 112 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 92 35 - 2 - 3 - 27 - 5
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0
Finanzinstrumente in FW 2.548 11.316 306 815 20.743 2.427
Geplante Umsatzerlöse 2020 5.120 0 640 1.144 0 7.656
Geplante Kosten 2020 - 1.429 - 1.881 - 397 - 227 - 1.230 - 1.039
Geschäftsanteil in FW 6.240 9.435 548 1.732 19.513 9.044
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NOK CZK JPY AUD PLN INR
Zahlungsmittel 0 1.578 0 913 912 2.087
Finanzanlagen 0 0 0 26.737 27.031 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.139 0 24.418 0 7.178 0
Kurzfristige Finanzierung und finanzielle Schulden 0 0 0 - 1.111 - 874 - 483
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 - 24 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0
Finanzinstrumente in FW 2.139 1.554 24.418 26.539 34.248 1.604
Geplante Umsatzerlöse 2020 4.099 0 51.637 274 12.033 0
Geplante Kosten 2020 0 - 14.029 0 0 - 38.233 - 35.198
Geschäftsanteil in FW 6.238 - 12.475 76.055 26.814 8.048 - 33.594

Eine Stärkung des Euro von 10 % gegenüber den Währungen hätte zum Abschlussstichtag - unter Voraussetzung sonst gleicher Annahmen - zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses geführt:

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USD CAD GBP CHF SEK DKK
Eigenkapital - 206 - 705 - 33 - 68 - 181 - 30
Jahresergebnis - 300 115 - 25 - 75 11 - 81
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NOK CZK JPY AUD PLN INR
Eigenkapital - 20 - 6 - 18 - 1. 508 - 731 - 2
Jahresergebnis - 38 50 - 38 - 15 554 41

Eine Schwächung des Euro in Höhe von 10 % gegenüber den Fremdwährungen hätte zum Abschlussstichtag zu einem gleich hohen, aber entgegensetzten Effekt auf die angeführten Währungen geführt.

Die in der Sensitivitätsanalyse zur Verwendung gekommenen Währungsumrechnungskurse sind hinsichtlich der Finanzinstrumente und der geplanten Umsatzerlöse und -kosten die im Konzernanhang unter Fremdwährungsumrechnung innerhalb der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellten Stichtags- und Durchschnittskurse.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Marktliquidität börsennotierter Beteiligungen können aufgrund einer nur geringen Liquidität der im Portfolio der Deutsche Balaton gehaltenen Beteiligungen bestehen. Die Deutsche Balaton beteiligt sich auch an börsennotierten Unternehmen, die nur eine geringe Marktliquidität aufweisen, aber kurz- bis mittelfristig ein großes Chancen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen mit einer geringen Handelsliquidität bergen jedoch oftmals auch das Risiko in sich, dass ein Verkauf der Beteiligung über die Börse nur schwer oder gar nicht möglich ist. Dieses Risiko ist auch Beteiligungen, die nicht an einer Börse gehandelt werden, immanent. Die Veräußerung von nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen ist oftmals nur im Rahmen eines aufwändigen, strukturierten Verkaufsprozesses möglich.

Die oben genannten Risiken können auch auf andere im Deutsche Balaton Konzern gehaltene Finanzinstrumente zutreffen.

Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine Analyse potenzieller Beteiligungsobjekte zu minimieren und wägt die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments sorgfältig gegeneinander ab.

Die Realisierung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf Beteiligungen kann in einem Worst-Case-Szenario auch zu einem vollständigen Ausfall der Beteiligung und damit zu einem Totalverlust in Bezug auf die jeweils betroffene Beteiligung führen. Ausgangspunkt für die Beurteilung der Liquiditätslage eines Investments ist die Liquiditätsplanung der Unternehmensleitung des Beteiligungsunternehmens. Der Vorstand der Deutsche Balaton kann die der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen, gegebenenfalls auch unter Einschaltung externer Berater, plausibilisieren. Dennoch kann insbesondere bei Unternehmen mit einer neuen Produktidee nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Annahmen als zu optimistisch erweisen und eine Nachfinanzierung des Investments zur Deckung von nicht in den ursprünglichen Liquiditätslücken enthaltenen Finanzlücken erforderlich wird. In einem solchen Fall trifft der Vorstand der Deutsche Balaton eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Entscheidung über eine Weiterfinanzierung des Investments auch unter Berücksichtigung der überarbeiteten Liquiditätsplanung und der Annahmen in Bezug auf einen möglichen Investmenterfolg.

Andere Konzerngesellschaften könnten aufgrund eines nicht zufriedenstellenden Geschäftsverlaufs nicht über ausreichende Liquidität verfügen und sind dann auch nur bedingt in der Lage, diese am Kapitalmarkt abzurufen. Der Konzern steuert diese Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und Kreditlinien bei Banken sowie durch Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme.

Zinsänderungsrisiko

Steigende Marktzinsen können sich negativ auf den Wert der gehaltenen Vermögenswerte auswirken. Steigen die Marktzinsen, verändert sich in der Regel der Börsenpreis rückläufig.

Zinsänderungsrisiken sind, unabhängig von den Finanzmarktrisiken, für die Deutsche Balaton trotz der bestehenden Kreditfinanzierung nur bedingt wesentlich, da sich bei Zinssatzänderungen in beide Richtungen sowohl Aktiv- als auch Passivzinssätze in die gleiche Richtung verändern. Anlagen in zinstragende Wertpapiere oder Darlehen erfolgen überwiegend auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft und in den weiteren Gesellschaften des Segments "Vermögensverwaltend" ebenso wie die Aufnahme von Bankdarlehen in der Regel nur mit kurzer Laufzeit oder bis auf Weiteres erfolgt. Die mit den Banken vereinbarten Zinsmargen für diese Segmente liegen in der Regel zwischen 0 und 2,698 Prozentpunkten für kurzfristige Kredite.

Der überwiegende Teil der Konzernschulden ist kurzfristig fällig und variabel verzinst. Hierdurch unterliegt der Konzern einem besonderen Zinsänderungsrisiko. Als kurzfristiges Fremdkapital gelten im Konzern alle Schulden mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Es erfolgt in geringem Umfang ein Einsatz von Zinsderivaten zur Absicherung eines bestimmten Zinsniveaus, da die Höhe der flüssigen Mittel starken Schwankungen unterliegt und nur schwer prognostizierbar ist. Die Zinsswaps werden nicht im Rahmen einer Sicherungsbeziehung bilanziert. Bei massiven Veränderungen der Zinssätze wird der Vorstand geeignete Maßnahmen einleiten.

Sensitivitätsanalyse

Die kurzfristigen finanziellen Schulden (Tz. 34) und langfristigen finanziellen Schulden (Tz. 32) des Konzerns betragen zum 31. Dezember 2019 145.112 TEUR (Vj. 143.466 TEUR). Ein Anstieg des Zinssatzes um 100 Basispunkte, unter der Voraussetzung einer konstanten Kreditinanspruchnahme und Zinsmarge, erhöht die jährlichen Zinszahlungen bezogen auf die variabel verzinslichen finanziellen Schulden des Konzerns vor Berücksichtigung von Steuereffekten um 429 TEUR (Vj. 575 TEUR). Die zusätzlichen Zinszahlungen würden das Periodenergebnis des Konzerns vermindern.

Analyse der Verzinsung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Insgesamt hat sich zum 31. Dezember 2019 im Konzern das Verhältnis von variabel zu fest verzinslichen Vermögenswerten zugunsten der variablen verzinslichen Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr verändert und führt so zu geringeren Planungssicherheit. In die Betrachtung werden Aktien und andere Eigenkapitaltitel nicht mit einbezogen. Bei den finanziellen Schulden hat sich das Verhältnis zugunsten der festverzinslichen Schulden geändert.

Die Analyse der verzinslichen Vermögenswerte und Schulden stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Vermögenswerte (festverzinslich) 15.838 28.814
Vermögenswerte (variabel verzinslich) 78.356 43.535
94.194 72.350
Finanzielle Schulden (festverzinslich) 102.187 85.981
Finanzielle Schulden (variabel verzinslich) 42.924 57.485
145.112 143.466

Finanzmarktrisiken

Die Deutsche Balaton ist aufgrund ihres Schwerpunkts im Bereich von Unternehmensbeteiligungen von der Stabilität der Finanzmarktsysteme, insbesondere den Börsen und Banken, abhängig. Darüber hinaus bestehen für die Deutsche Balaton Finanzmarktrisiken in Form von Zinsschwankungen sowie der Änderungen von Wechselkursen, Aktienkursen und Rohstoffpreisen. Die Finanzmarktrisiken können einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Balaton haben. Die Deutsche Balaton steuert und überwacht Finanzmarktrisiken überwiegend im Rahmen der operativen Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten und bei Bedarf in Ausnahmefällen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente.

Kreditrahmen sind wertmäßig stets durch den Beleihungswert begrenzt. Kurzfristigen Zinsänderungen kann durch die kurzfristige Rückführung von Kreditlinien durch die Veräußerung liquider Wertpapiere begegnet werden. Darüber hinaus besteht im Einzelnen ein Emittentenrisiko. Hierunter versteht die Deutsche Balaton das Risiko in Bezug auf die geschäftliche Entwicklung einzelner Emittenten von Wertpapieren. Das Emittentenrisiko kann dazu führen, dass einzelne Emittenten keine Ausschüttungen vornehmen können. Hierdurch kann die Liquidität und Ertragslage der Deutsche Balaton beeinträchtigt werden. Die Deutsche Balaton ist bemüht, das Emittentenrisiko durch eine Diversifikation der Beteiligungsgesellschaften zu begrenzen.

Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken)

Im Bereich der Finanzierungsrisiken ist die Deutsche Balaton dem Risiko ausgesetzt, kurzfristig fällig werdende Forderungen nicht oder nicht vollständig rechtzeitig bedienen zu können. Die Deutsche Balaton steuert diese Liquiditätsrisiken durch die Begrenzung der Inanspruchnahme von Lombardkrediten, die wertmäßig auf den jeweiligen Beleihungswert begrenzt sind. Auf Basis der Depotwerte und Beleihungswerte erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kreditlimits durch den Vorstand. Im Rahmen einer Liquiditätsplanung erfasst der Vorstand die Liquiditätsrisiken und trifft Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken.

Verschiedene Banken haben der Deutsche Balaton laufende Kreditrahmen in unterschiedlicher Höhe eingeräumt. Die Deutsche Balaton nimmt aus den eingeräumten Kreditrahmen laufend Kredit in Anspruch. Die jeweils in Anspruch genommenen Kreditlinien sind in ihrer jeweiligen Höhe zumeist mit börsennotierten und von den jeweiligen Banken als beleihbar akzeptierten Wertpapieren, Immobilien und Sachanlagen ausreichend zu besichern. Das allgemeine Marktpreisrisiko sinkender Wertpapierpreise börsennotierter Wertpapiere kann dazu führen, dass eine ausreichende Besicherung der in Anspruch genommenen Kredite nicht mehr dargestellt werden kann und die Bank den Kredit zur sofortigen Rückzahlung fällig stellt. Außerdem kann die Prolongation von Krediten erschwert oder unmöglich sein oder die Bank kann laufende Kredite, die bis auf Weiteres oder kurzfristig gewährt sind, kündigen. Zudem kann die Bank die jeweils zugrunde gelegte Beleihungshöhe je Wertpapier einseitig zum Nachteil der Deutsche Balaton anpassen und das zur Verfügung stehende Kreditvolumen hierdurch verringern.

Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine vorausschauende und vorsichtige Planung der Kreditinanspruchnahmen zu minimieren. Zur weiteren Verminderung von Kreditbeschaffungsrisiken erfolgt die Inanspruchnahme von Krediten auf mehrere Banken verteilt.

Sensitivitätsanalyse

Die kurzfristigen finanziellen Schulden (Tz. 34) und langfristigen finanziellen Schulden (Tz. 32) des Konzerns betragen zum 31. Dezember 2019 145.112 TEUR (Vj. 143.466 TEUR).

Ein Anstieg des Marktwerts der hingegebenen Sicherheiten um 10 % ermöglicht gegebenenfalls eine höhere Inanspruchnahme der Kreditlinien. Eine Verminderung der Marktwerte der Sicherheiten reduziert tendenziell die Möglichkeit einer Kreditinanspruchnahme. Zum Bilanzstichtag beträgt der Marktwert beleihbarer Wertpapiere 305.001 TEUR (Vj. 325.571 TEUR). Dabei obliegt die Entscheidung über die Beleihbarkeit einzelner Wertpapiere und den gegebenenfalls anzuwendenden Beleihungssatz den Depotbanken, so dass die Deutsche Balaton AG hierauf nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann. Der Beleihungssatz für börsennotierte Wertpapiere liegt üblicherweise zwischen 0 % und 70 %, wodurch der effektive Beleihungswert der Wertpapiere deutlich niedriger ist. Der angenommene Anstieg um 10 % würde den Marktwert um 30,5 Mio. EUR erhöhen. Eine angenommene Verminderung um 10 % würde den Marktwert in gleicher Höhe reduzieren.

Fälligkeitsanalyse der Restlaufzeiten finanzieller Schulden

Die Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2019 gliedern sich wie folgt:

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in TEUR täglich fällig bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Finanzielle Schulden (kurzfristig) 29.022 77.723 0 0
Finanzielle Schulden (langfristig) 0 0 30.429 7.938
29.022 77.723 30.429 7.938

Die Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 1 bis 5 Jahre Zinsen Tilgung über 5 Jahre Zinsen Tilgung
Finanzielle Schulden (langfristig) 30.429 1.173 30.429 7.938 185 7.938

Es bestehen kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 128.677 TEUR (Vj. 96.342 TEUR), die binnen eines Jahres die Liquiditätsabflüsse ausgleichen können.

Die Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2018 gliedern sich wie folgt:

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in TEUR täglich fällig bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Finanzielle Schulden (kurzfristig) 76.902 46.304 0 0
Finanzielle Schulden (langfristig) 0 0 11.903 8.357
76.902 46.304 11.903 8.357

Die Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 1 bis 5 Jahre Zinsen Tilgung über 5 Jahre Zinsen Tilgung
Finanzielle Schulden (langfristig) 11.903 1.681 11.903 8.357 705 8.357

Preisänderungsrisiken

Der Deutsche Balaton Konzern sieht sich in Bezug auf die gehaltenen Beteiligungen einem Risiko von Preisänderungen ausgesetzt, die sich auf den Beteiligungswert des Portfolios auswirken können.

Solche Preisrisiken stehen in engem Zusammenhang mit den Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken), da sich ändernde Marktpreise für ihre Beteiligungen auch dazu führen können, dass die betroffenen Gesellschaften nicht mehr uneingeschränkt in der Lage sein können, ihre kurzfristigen fälligen Verbindlichkeiten aus zur freien Verfügung stehenden, jedoch in Anlagen gebundenen Investitionen zu befriedigen. Veränderungen des Marktpreises bestimmter Wertpapiere können sich außerdem negativ auf die Beleihungswerte und damit die von den Banken zur Verfügung gestellten Kreditmittel auswirken bzw. zu einer kurzfristigen Verpflichtung einer Rückführung von in Anspruch genommenen Kreditmitteln führen. Aus diesem Anlass heraus hat der Vorstand verschiedene Szenarioanalysen entwickelt, mit denen verschiedene Wertentwicklungen des Beteiligungsportfolios aufgrund einer kurzfristigen Veränderung von Marktpreisen, beispielsweise durch äußere Einflüsse hervorgerufen, simuliert werden.

Kapitalmanagement

Das dem Konzern zur Verfügung stehende Eigen- und Fremdkapital wird in diverse Vermögenswerte investiert.

Für das Kapitalmanagement der Deutsche Balaton AG wird auf die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG abgestellt. Kapitalmaßnahmen sowie der Erwerb eigener Anteile im jeweiligen Berichtsjahr auf Ebene des Mutterunternehmens werden für die Ermittlung des IFRS-Eigenkapitals herausgerechnet. Mittelfristig über einen Zeitraum von fünf Jahren wird auf eine durchschnittliche jährliche Zielgröße von 15 % abgestellt.

Für den Konzern ergeben sich, bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre, folgende Werte:

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in TEUR 2015 2016 2017 2018 2019
Eigenkapital (01.01.) 206.161 216.767 229.994 287.547 258.073
Eigenkapital (31.12.) 216.767 229.994 287.547 258.073 279.717
Kapitalmaßnahmen und Erwerb eigener Anteile 147 1.023 2.843 5.863 -
Bereinigte Veränderung absolut 10.752 14.250 60.396 - 23.611 21.643
Veränderung in % 5,2 % 6,6 % 26,3 % - 8,2 % 8,4 %

Im Mittelpunkt der Unternehmenspolitik steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, die an der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals gemessen wird. Dieses Unternehmensziel wird durch eine laufende Chance-Risiko-Beurteilung der Investitionen verfolgt.

Die Deutsche Balaton AG als Muttergesellschaft des Konzerns erwirbt Unternehmensbeteiligungen im Rahmen ihres Beteiligungsgeschäfts, das den Unternehmensgegenstand darstellt. Vor einer Investitionsentscheidung nimmt der Vorstand eine Chance-Risiko-Einschätzung des möglichen Investitionsobjekts vor. Soweit möglich, werden vor einer Investitionsentscheidung Planungen erstellt und ein interner Zinsfuß für das Beteiligungsengagement errechnet. Je riskanter der Vorstand ein Projekt einschätzt, desto höher muss der ermittelte interne Zinsfuß liegen. Investitionen erfolgen auch in Unternehmen, bei denen der Vorstand aufgrund von Unterbewertungen ein hohes langfristiges Wertsteigerungspotenzial sieht. Es ist das Ziel des Vorstands, Marktgegebenheiten zu erkennen, die solche Investitionen ermöglichen.

Die Zusammensetzung der Konzernunternehmen folgt dem jeweiligen Beteiligungsansatz, mit dem der Deutsche Balaton Konzern eine Steigerung des Unternehmenswerts unter anderem durch Wertsteigerungen der einzelnen Beteiligungen verfolgt. Die Auswahl der Beteiligungen und die Höhe des jeweiligen Investitionsvolumens und damit auch der Anteil, der an einem Beteiligungsunternehmen erworben wird, folgt dabei keinen festen Regeln und ist von verschiedenen Einschätzungen abhängig. Investitionen erfolgen in börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen, Immobilien, Schiffe, festverzinsliche Wertpapiere sowie sonstige Vermögenswerte aller Art.

Unternehmenswertsteigerungen börsennotierter Beteiligungen, die nicht konsolidiert werden, spiegeln sich unabhängig vom Zeitpunkt der Veräußerung im Periodenergebnis wider und sind daher im IFRS-Eigenkapital der Periode bereits vor der Veräußerung auf Basis des jeweiligen Börsenkurses am Bilanzstichtag enthalten.

Die Entwicklung der Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, spiegelt sich zwar im anteiligen Ergebnisbeitrag im Konzernabschluss und damit im IFRS-Eigenkapital wider, die endgültige Unternehmenswertsteigerung wird hier erst im Verkaufszeitpunkt sichtbar.

Die Wertänderung der Vermögenswerte und Schulden der vollkonsolidierten Unternehmen ist im IFRS-Eigenkapital dann ersichtlich, wenn diese zum Fair Value bilanziert werden. Dies betrifft insbesondere die börsennotierten Finanzinstrumente der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet".

Die Ergebnisbeiträge der vollkonsolidierten Unternehmen sind teilweise durch buchhalterische Effekte, wie zum Beispiel die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte, beeinflusst. Wirtschaftlich wird bei den vollkonsolidierten Unternehmen der Erfolg der Investition erst im Verkaufszeitpunkt ersichtlich, wobei der tatsächliche Erfolg der Investition aufgrund derselben buchhalterischen Einflussgrößen sowie der Ergebnisbeiträge in der Investitionsperiode ebenfalls vom buchhalterischen Erfolg in der Realisierungsperiode abweicht.

Die Umsatzerlöse und das Konzernergebnis für die Deutsche Balaton haben aufgrund der Relevanz der Veräußerung bzw. Ergebnisrealisierung für eine vergleichende Beurteilung des Geschäftsjahreserfolgs des Deutsche Balaton Konzerns nur eine eingeschränkte Aussagekraft.

Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung eines Investments ist die abschließende Realisierung beim Verkauf. Die aktuelle Eigenkapitalausstattung der Deutsche Balaton AG erlaubt es, den aus Sicht des Managements optimalen Verkaufszeitpunkt - ohne Liquiditätsdruck - abwarten zu können. Ebenfalls besteht auch kein fixierter Anlagehorizont, wie beispielsweise bei geschlossenen Fonds, der einen Verkaufsdruck erzeugen könnte.

Zur Optimierung der Kapitalstruktur und somit einer Verbesserung der Eigenkapitalverzinsung wird das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital stetig optimiert und gegebenenfalls angepasst. Das bedeutet, dass der Konzern für jedes Investment den Eigen- und Fremdkapitalanteil bestimmt, da der Konzern für jede Investition die ideale Kombination für das Unternehmen anstrebt. Ziel des Kapitalmanagements ist auch eine ausreichende und die Mindestkapitalanforderungen erfüllende Versorgung des Unternehmens mit Eigenkapital. Die Mindestkapitalanforderungen beziehen sich einerseits auf die Einhaltung aktienrechtlicher Vorschriften des § 92 AktG und andererseits auf Vorgaben der Banken zur Gewährung von Kreditlinien und Festkrediten. Der Deutsche Balaton Konzern verpflichtet sich teilweise im Rahmen dieser Kreditverträge zur Einhaltung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Diese Kennzahlen werden zur Einhaltung der kreditvertraglichen Vorgaben regelmäßig überprüft. Im Berichtszeitraum wurden die Covenants bei einer Gesellschaft des Konzerns nicht erfüllt, so dass Darlehen in Höhe von 4.979 TEUR unter Berücksichtigung einer befristeten Stillhaltevereinbarung fällig gestellt wurden. Für alle anderen Darlehensverträge wurden die vereinbarten Anforderungen erfüllt. Voraussichtlich wird dies auch 2020 und 2021 der Fall sein.

Insgesamt ergibt sich für den Deutsche Balaton Konzern folgende Kapitalzusammensetzung:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Konzerneigenkapital 351.272 323.701
Langfristige Konzernschulden 52.499 33.472
Kurzfristige Konzernschulden 148.586 154.546
Gesamtkapital des Konzerns 552.357 511.719
Konzerneigenkapitalquote in % 63,6 63,2

43. Angaben zur Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme erfasst, um Informationen über die Bewegung der Zahlungsmittel des Unternehmens darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Es wird die indirekte Darstellungsform für Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit angewendet.

Einzahlungen und Auszahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten und sonstigen langfristigen Forderungen werden grundsätzlich als Cashflow aus Investitionstätigkeit und nicht als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit dargestellt, da diese Klassifizierung aus unserer Sicht einer klareren Darstellung dient.

Der Finanzmittelfonds am Anfang und am Ende der Periode besteht in Form von Bankguthaben und entsprechenden Äquivalenten in folgender Zusammensetzung:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Kasse und Guthaben bei Kreditinstituten 39.073 15.146

Im Geschäftsjahr 2019 wurde für Unternehmenserwerbe im Hinblick auf den Erstkonsolidierungszeitpunkt ein Betrag in Höhe von 22.433 TEUR (Vj. 11.827 TEUR) aufgewendet. Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente wurden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt in Höhe von 1.093 TEUR (Vj. 2.583 TEUR) erworben. Es wurden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt Vermögensgegenstände in Höhe von 32.753 TEUR (Vj. 110.080 TEUR) und Schulden in Höhe von 13.142 TEUR (Vj. 24.893 TEUR) übernommen.

Im Rahmen der Entkonsolidierung von Unternehmen sind langfristige Vermögensgegenstände in Höhe von 0 TEUR (Vj. 24.917 TEUR) sowie kurzfristige Vermögensgegenstände in Höhe von 232 TEUR (Vj. 23.926 TEUR) abgegangen. Bei den kurzfristigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen in Höhe von 180 TEUR (Vj. 17.721 TEUR). Darüber hinaus sind langfristige Schulden in Höhe von 251 TEUR (Vj. 15.189 TEUR) und kurzfristige Schulden in Höhe von 326 TEUR (Vj. 32.951 TEUR) abgegangen. Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente sind zum Entkonsolidierungszeitpunkt in Höhe von 401 TEUR (Vj. 845 TEUR) abgegangen.

Die Buchwerte der im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten haben sich gemäß folgender Tabelle entwickelt:

2019

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in TEUR 01.01. im Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen
Finanzielle Schulden
langfristig 20.260 7.470
kurzfristig 123.206 -18.326
143.466 -10.856
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zahlungsunwirksame Veränderung 31.12.
Konsolidierungskreis Währung Umgliederung Sonstiges IFRS 16
2.232 -28 2.059 -2.444 8.818 38.367
753 0 -2.059 0 3.171 106.745
2.985 -28 0 -2.444 11.989 145.112

2018

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in TEUR 01.01. im Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen zahlungsunwirksame Veränderung 31.12.
Finanzielle Schulden Konsolidierungskreis Währung Umgliederung
langfristig 30.913 2.870 -12.848 -97 -578 20.260
kurzfristig 61.061 60.074 1.493 0 578 123.206
91.974 62.944 -11.355 -97 0 143.466

44. Ergebnis je Aktie nach IAS 33

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des auf die Deutsche Balaton AG entfallenden Konzernjahresüberschusses und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausstehenden Aktien.

Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie kann aus der Ausgabe potenzieller Aktien resultieren. Zum Bilanzstichtag ist die Berücksichtigung von verwässernden potenziellen Aktien aufgrund von beschlossenen Kapitalerhöhungen aus bedingtem oder genehmigtem Kapital bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie nicht erforderlich, da keine verwässernden Maßnahmen bestehen bzw. sich keine verwässernden Titel im Umlauf befinden.

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31.12.2019 31.12.2018
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne (TEUR) 24.240 -23.106
Aktienanzahl zum Stichtag (ausstehend) 104.768 104.768
Gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl im Umlauf 104.768 107.579
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 231,36 -214,79

Neben dem Ergebnis je Aktie ist auch das Ergebnis je Aktie aus fortgeführter und eingestellter Geschäftstätigkeit anzugeben. Da in diesem Geschäftsjahr sowie im Vorjahr kein Ergebnis aus eingestellter Geschäftstätigkeit resultierte, entfällt das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie vollumfänglich auf die fortgeführte Geschäftstätigkeit.

Es erfolgt eine Überleitung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Aktien für das Geschäftsjahr 2019 sowie 2018, welche als Nenner in der Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendet wurden:

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Stückzahl Tage
Aktien im Umlauf 01.01.2019 - 31.12.2019 104.768 365
31.12.2019 104.768

Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 104.768 Aktien im Umlauf.

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Stückzahl Tage
Aktien im Umlauf 01.01.2018 - 11.11.2018 108.025 315
Aktienrückkauf - 3.257
Aktien im Umlauf nach Rückkauf 11.11.2018 - 31.12.2018 104.768 50
31.12.2018 104.768 365

Im Geschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich 107.579 Aktien im Umlauf.

45. Angaben zur Segmentberichterstattung

Das Geschäft des Vermögensaufbaus als Investmentspezialist wird bei der Deutsche Balaton AG auf breiter Basis, das heißt ohne Fokus auf Branchen und Regionen, durchgeführt. Dabei investiert der Deutsche Balaton Konzern sowohl in Unternehmen als auch Immobilien sowie sonstige Anlagen.

Abgrenzung der Segmente

Die Segmentberichterstattung nach IFRS 8 fordert Angaben zu Segmenten in Analogie zur internen Steuerungs- und Berichtsstruktur des Konzerns.

Der Deutsche Balaton Konzern unterteilt die Segmente in der Form, wie sie an den Konzernvorstand berichtet wird.

Das Segment "Vermögensverwaltend" bildet mit allen verbleibenden Gesellschaften, die nicht dem Segment "Beta Systems" oder "CornerstoneCapital" zuzuordnen sind, ein eigenes berichtspflichtiges Segment. Die Tätigkeit in diesem Segment ist der Erwerb, das Halten und der Verkauf von überwiegend börsennotierten Wertpapieren sowohl als Eigenkapital- als auch Fremdkapitalinstrumente. Darüber hinaus werden in diesem Segment Investitionen aller Art unabhängig von Branchen getätigt, wie beispielsweise Immobilien, Schiffe und Milchproduktion.

Die Beta Systems Software AG wird zusammen mit ihren Tochtergesellschaften als eigenständiges Segment ausgewiesen. Der Teilkonzern entwickelt hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen.

Sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen operativen Gesellschaften des Segments "CornerstoneCapital" bilden mit den dazugehörigen Konzerngesellschaften der Eppstein-Gruppe sowie der ELTEC Elektronik AG ein Segment. Dieses Segment bildet die Tätigkeit der CornerstoneCapital ab, die mit einem erfahrenen Team an Private-Equity-Spezialisten in mittelständische Unternehmen investiert. Der Teilkonzern Infoniqa Payroll wurde zum 1. Juli 2018 veräußert und ist somit im Vorjahr zeitanteilig berücksichtigt.

Die regionale Segmentberichterstattung unterscheidet zwischen Inland und Ausland. Der juristische Sitz des Unternehmens ist maßgebend für die Klassifizierung in Inland oder Ausland sowie der Standorte der Vermögenswerte. Für die erzielten Umsatzerlöse ist der Sitz des Kunden maßgebend für die Klassifizierung in Inland oder Ausland.

Segmentinformationen

Die Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt.

Die Außenumsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2019 2018
Vermietung aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, Verkauf von Immobilien Segment "Vermögensverwaltend" 5.893 1.769
Erlöse Schiffe, Segment "Vermögensverwaltend" 2.416 4.813
Sonstige Erlöse, Segment "Vermögensverwaltend" 22.132 12.344
Summe Segment "Vermögensverwaltend" 30.441 18.926
Erlöse Beta Systems Software AG, Segment "Beta Systems" 60.044 46.602
Summe Segment "Beta Systems" 60.044 46.602
Erlöse Industrieunternehmen Eppstein, Segment "CornerstoneCapital" 24.181 27.932
Erlöse Infoniqa Payroll, Segment "CornerstoneCapital" 0 10.012
Erlöse ELTEC Elektronik AG, Segment "CornerstoneCapital" 5.959 6.413
Erlöse CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Segment "CornerstoneCapital" 0 0
Summe Segment "CornerstoneCapital" 30.140 44.357
Summe Konzern 120.625 109.885

Die konzerninternen Transaktionen resultieren aus Leistungsbeziehungen innerhalb des Konzerns zwischen den Segmenten. Zwischen den Konzerngesellschaften wurden konzerninterne Darlehen mit kurzer und - in geringem Umfang - langer Laufzeit abgeschlossen. Die Verrechnung erfolgt auf Grundlage marktüblicher Konditionen. Die Segmente arbeiten unabhängig voneinander, weshalb diese Transaktionen gewöhnlich nur einen geringen Umfang haben.

Das Segmentergebnis wird als Periodenergebnis vor Ertragsteuern und vor Konsolidierung auf Konzernebene dargestellt.

Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar. Es umfasst alle Bilanzposten mit Ausnahme von Steuerforderungen für laufende und latente Steuern. Geschäfts- und Firmenwerte werden dem jeweiligen Segment zugeordnet.

In den Segmentschulden sind die operativen Schulden der einzelnen Segmente enthalten. Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Steuern werden nicht in den Segmentschulden ausgewiesen.

Die Überleitung des Segmentvermögens auf das Konzernvermögen bzw. der Segmentschulden auf das Fremdkapital des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Segmentvermögen (Konzern) 547.760 507.072
Steueransprüche (laufend und latent) 4.597 4.647
Konzernvermögen 552.357 511.719
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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Segmentschulden 194.017 184.373
Steuerschulden (laufend und latent) 7.068 3.645
Konzernfremdkapital 201.085 188.018
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in TEUR Deutschland Ausland
2019 2018 2019 2018
Umsatzerlöse mit Dritten 62.296 51.296 58.329 58.589
Segmentvermögen 528.349 502.696 19.411 4.376
- davon langfristige Vermögenswerte 91.459 75.169 13.864 3.852
Investitionen in langfristiges Segmentvermögen 30.757 14.952 11.965 4.787
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Vermögensverwaltend Beta Systems CornerstoneCapital
in TEUR 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Umsatzerlöse 30.446 18.939 60.044 46.602 30.203 44.363
- davon mit Dritten 30.441 18.926 60.044 46.602 30.140 44.357
- davon mit Segmenten 5 13 0 0 63 6
Bestandsveränderungen 17 11 0 0 814 - 302
Bewertungsergebnis 24.599 - 37.474 0 0 12 - 2
Sonstige betriebliche Erträge 3.200 9.134 820 805 766 12.076
Aufwand für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe - 15.116 - 10.148 - 3.801 - 2.748 - 14.994 - 17.613
Zuwendungen an Arbeitnehmer - 8.890 - 5.143 - 32.324 - 28.649 - 8.895 - 15.282
Abschreibungen - 4.913 - 2.723 - 4.038 - 1.864 - 1.322 - 3.396
- davon planmäßig - 4.212 - 2.723 - 4.038 - 1.864 - 1.322 - 3.396
- davon außerplanmäßig - 701 0 0 0 0 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 12.016 - 11.681 - 9.219 - 10.446 - 3.783 - 6.961
Finanzertrag 2.801 11.025 618 570 558 1.061
- davon Zinsertrag 2.141 3.560 131 147 9 27
- davon nicht zahlungswirksam 631 781 131 144 0 26
Finanzaufwand - 2.960 - 3.426 - 209 - 73 - 1.072 - 11.560
- davon Zinsaufwand - 1.925 - 1.967 - 209 - 73 - 412 - 3.288
- davon nicht zahlungswirksam - 165 - 640 - 59 - 79 - 38 - 744
Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 2.211 2.422 0 0 0 0
Segmentergebnis (Ergebnis vor Ertragsteuern) * * inkl. Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 19.378 - 29.066 11.891 4.197 2.286 2.385
Ertragsteuern (nachrichtlich) 160 1.455 - 3.816 - 1.026 - 844 - 1.112
- davon nicht zahlungswirksam 315 1.019 - 2.019 - 52 437 732
Segmentvermögen 483.299 474.750 107.663 74.259 20.703 22.907
- davon nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 15.405 13.611 0 0 0 0
Segmentschulden 172.529 184.839 45.233 22.316 5.488 8.737
Investitionen in langfristiges Segmentvermögen 13.084 8.368 28.536 6.651 1.102 4.720
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Konsolidierung Konzern
in TEUR 2019 2018 2019 2018
Umsatzerlöse - 68 - 19 120.625 109.885
- davon mit Dritten 0 0 120.625 109.885
- davon mit Segmenten - 68 - 19 0 0
Bestandsveränderungen 0 0 830 - 291
Bewertungsergebnis 0 0 24.610 - 37.476
Sonstige betriebliche Erträge - 24 - 12 4.761 22.003
Aufwand für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 0 0 - 33.911 - 30.509
Zuwendungen an Arbeitnehmer 0 0 - 50.109 - 49.074
Abschreibungen 0 0 - 10.272 - 7.983
- davon planmäßig 0 0 - 9.571 - 7.983
- davon außerplanmäßig 0 0 - 701 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 211 22 - 24.806 - 29.066
Finanzertrag - 1.695 - 8.825 2.281 3.831
- davon Zinsertrag 0 0 2.281 3.734
- davon nicht zahlungswirksam 0 0 762 951
Finanzaufwand 1.695 9.729 - 2.546 - 5.330
- davon Zinsaufwand 0 0 - 2.546 - 5.328
- davon nicht zahlungswirksam 0 0 - 262 - 1.463
Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 0 2.211 2.422
Segmentergebnis (Ergebnis vor Ertragsteuern) * * inkl. Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 119 895 33.674 - 21.589
Ertragsteuern (nachrichtlich) 0 0 - 4.500 - 683
- davon nicht zahlungswirksam 0 0 - 1.267 1.699
Segmentvermögen - 63.904 - 64.844 547.760 507.072
- davon nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 0 0 15.405 13.611
Segmentschulden - 29.233 - 31.519 194.017 184.373
Investitionen in langfristiges Segmentvermögen 0 0 42.722 19.739

46. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die weltweite Verbreitung des Corona-Virus führte zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 zu massiven Kurseinbrüchen an den internationalen Börsen, die zu einem deutlichen Absinken der Portfolio-Werte im Konzern geführt haben. Bis zum Aufstellungszeitpunkt hatten sich die internationalen Börsen und damit auch der Wert des Portfolios jedoch bereits überwiegend wieder erholt.

Die Drägerwerk AG & Co. KGaA hat am 24. März 2020 bekanntgegeben, sämtliche 566.819 Genussscheine der Serie D (ISIN DE0005550719) gem. § 6 Abs. 3 der Genussscheinbedingungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2022 zu kündigen. Der Rückkaufwert soll dabei dem Zehnfachen des durchschnittlichen Börsenkurses der Vorzugsaktie der letzten drei Kalendermonate vor Bekanntgabe der Kündigung (Dezember 2019 bis Februar 2020) entsprechen. Die Auszahlung des Rückkaufwertes an die Inhaber der Genussscheine erfolgt nach Angaben der Drägerwerk AG & Co. KGaA im Januar 2023.

Mit Meldung vom 15. April 2020 hat die Drägerwerk AG & Co. KGaA bekannt gegeben, dass sie nach erfolgter Kündigung der Genussscheine der Serie D nunmehr auch die Kündigung sämtlicher Genussscheine der verbleibenden Serien A und K mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres 2020 prüfe.

Am 27. Mai 2020 hat der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft beschlossen, die im Rahmen von Aktienrückkaufprogrammen erworbenen 11.636 Stück eigenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital um den entsprechenden Betrag von 11.636,00 Euro herabzusetzen. Dies entspricht rund 9,99 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Die Einziehung erfolgt unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2015 bzw. in Verbindung mit der Ermächtigung vom 29. August 2019.

Das Grundkapital in Höhe von derzeit 116.404,00 Euro beträgt nach der Kapitalherabsetzung 104.768,00 Euro und ist eingeteilt in 104.768 Stückaktien. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält nach der Einziehung keine eigenen Aktien. Nach Überprüfung verschiedener möglicher Alternativverwendungen ist der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu der Auffassung gelangt, dass mit dem Einzug der eigenen Aktien für die Aktionärinnen und Aktionäre der beste Wertbeitrag realisiert werden kann, da sich aufgrund der guten Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre das aufgebaute Unternehmensvermögen gut entwickelt hat und nach dem Einzug der eigenen Aktien der Anteil jeder verbliebenen Aktie an den Vermögenswerten entsprechend ansteigt.

47. Deutscher Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG)

Mit Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Deutsche Balaton AG zum Regulierten Markt mit Ablauf des 30. Dezember 2014 ist die Verpflichtung der Gesellschaft zur Abgabe von künftigen Entsprechenserklärungen nach § 161 Abs. 1 AktG entfallen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2019 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Ming Le Sports AG haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2019 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MARNA Beteiligungen AG haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2019 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG (ehemals firmierend unter Youbisheng Green Paper AG) haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2019 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der S&O Beteiligungen AG haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2019 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

48. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Vorstand

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Dipl.-Kfm. Rolf Birkert, Frankfurt am Main

Dipl.-Kfm. Jens Jüttner, Hofheim am Taunus (bis zum 15. Mai 2019)

Jurist, Alexander Link, Frankfurt am Main (ab dem 1. Januar 2020)

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in TEUR 2019 2018
Vorstandsvergütung 448 556
- davon fix 276 448
- davon variabel 148 60
- davon von Tochterunternehmen 24 48

Die fixen Vorstandsvergütungen werden in monatlichen Beträgen ausgezahlt. Die variable Vergütung ist abhängig von langfristigen Zielgrößen und kommt erst dann zur Auszahlung. Die variable Vorstandsvergütung in Höhe von 148 TEUR (Vj. 0 TEUR) wurde für die Erreichung von langfristigen Zielgrößen ausbezahlt. Die variable Vorstandsvergütung des Vorjahres (60 TEUR) war eine einmalige Sonderzahlung unabhängig von den langfristigen Zielgrößen.

Aufsichtsrat

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Wilhelm K. T. Zours, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

Vorstandsmitglied DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg

Vorstandsmitglied VV Beteiligungen AG, Heidelberg

Philip Hornig, Mannheim

Stellvertretender Vorsitzender

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Dr. Burkhard Schäfer, Mannheim

Unternehmensberater

Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit zeitanteilige Festvergütungen gemäß Satzung sowie den Ersatz seiner Auslagen. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden keine Leistungen für Altersversorgung oder Sonstiges zugesagt.

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in TEUR 2019 2018
Aufsichtsratsvergütungen 88 93
- davon von Tochterunternehmen 63 61

Die Aufsichtsratsvergütungen sind gemäß IAS 24.16 als kurzfristig zu klassifizieren und nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Die Hauptversammlung 2018 hat den Aufsichtsrat bestätigt. Die Zusammensetzung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Angaben zur Mitgliedschaft der Organmitglieder in Aufsichtsräten:

Herr Rolf Birkert war im Geschäftsjahr 2019 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

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Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main (bis zum 15. Oktober 2019)

Aufsichtsratsvorsitzender

CARUS AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld AG, Heidelberg (bis zum 26. April 2019)

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

Gebser & Partner AG, Frankfurt am Main (ab dem 26. April 2019)

KINGHERO AG, München (bis zum 31. August 2019)

Ming Le Sports AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender (ab dem 01. Juli 2019),

davor Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Mistral Media AG, Frankfurt am Main

Aufsichtsratsvorsitzender (ab dem 15. Oktober 2019),

davor Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Herr Jens Jüttner (Mitglied des Vorstands bis zum 15. Mai 2019) war im Geschäftsjahr 2019 - bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Vorstand - Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

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BCT bio cleantec AG, Heidelberg

Beta Systems Software AG, Berlin

capFlow AG, München

Aufsichtsratsvorsitzender

CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG, Frankfurt am Main

HW Verwaltungs AG, Halberstadt

Aufsichtsratsvorsitzender

PWI-PURE SYSTEM AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

Tabalon Mobile Technologies AG, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Herr Alexander Link (Mitglied des Vorstands ab dem 01. Januar 2020) war bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

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PWI-PURE SYSTEM AG, Heidelberg (ab dem 27. Januar 2020)

Aufsichtsratsvorsitzender

HW Verwaltungs AG, Halberstadt (ab dem 27. April 2020)

Aufsichtsratsvorsitzender

Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg (ab dem 29. Mai 2020)

Epigenomics AG, Berlin

Auf der Hauptversammlung am 12.Juni 2020 in den Aufsichtsrat gewählt. Mitglied im Aufsichtsrat ab Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung (Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird von fünf auf sechs erhöht).

Herr Wilhelm K. T. Zours war im Geschäftsjahr 2019 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

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Beta Systems Software AG, Berlin Aufsichtsratsvorsitzender

SPARTA AG, Hamburg

Aufsichtsratsvorsitzender (ab dem 20. Januar 2020),

davor Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (ab dem 02. Dezember 2019),

davor Mitglied des Aufsichtsrats

SPARTA Invest AG, Heidelberg (ab dem 16. Mai 2019)

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (ab dem 21. Januar 2020),

davor Aufsichtsratsvorsitzender

Strawtec Group AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg

Verwaltungsratsvorsitzender

Herr Philip Hornig war im Geschäftsjahr 2019 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

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DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Deutsche Balaton Biotech AG, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Prisma Equity AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

VV Beteiligungen AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg

Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender

Herr Dr. Burkhard Schäfer war im Geschäftsjahr 2019 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

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Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main

Aufsichtsratsvorsitzender (ab dem 21. Oktober 2019),

davor Mitglied des Aufsichtsrats

Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg

MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

Mistral Media AG, Frankfurt am Main

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (ab dem 15. Oktober 2019),

davor Aufsichtsratsvorsitzender

SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg (bis zum 20. Januar 2020)

VV Beteiligungen AG, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Ehemalige Mitglieder

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats bestehen keine Zahlungsverpflichtungen aus deren ehemaligen Tätigkeiten in einem Organ der Gesellschaft.

49. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 sind die DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg, und die VV Beteiligungen AG, Heidelberg, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Familienmitglieder und ihnen wirtschaftlich zuzurechnende Unternehmen jeglicher Rechtsform, die nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie die assoziierten Unternehmen.

Mitgeteilte Beteiligungen

Stimmrechtsmeldungen

Nachfolgend sind Mitteilungen über Beteiligungen an der Deutsche Balaton AG angegeben, über die nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Angaben zu machen sind. Bei den nachfolgend genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass §§ 21 ff. WpHG a. F. seit dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Deutsche Balaton AG zum Regulierten Markt auf die Gesellschaft keine Anwendung mehr finden und seitdem keine Verpflichtung der ehemals Mitteilungspflichtigen mehr besteht, die der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG a. F. bzw. 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilten Stimmrechtsanteile bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils zu aktualisieren.

Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen über das Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG a. F. bzw. § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG und § 160 AktG mitgeteilt worden sind, vor:

Mitteilungen nach Ende des Geschäftsjahres 2019 bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses

Keine solchen Mitteilungen.

Mitteilungen im Geschäftsjahr 2015

Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns mitgeteilt, dass ihr - auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und außerdem eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört.

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns mitgeteilt, dass ihr - auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und außerdem eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört.

Herr Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihm - auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und außerdem eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört.

Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Vorstandsmitglied der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, sowie Vorstandsmitglied der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg. Zwischen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft wurde am 16. Dezember 2009 ein Entherrschungsvertrag geschlossen. Der Entherrschungsvertrag wurde am 27. Oktober 2014 aktualisiert und auf unbefristete Zeit abgeschlossen, mindestens aber bis zum 16. Dezember 2019. Mit Nachtrag Nr. 2 vom 9. Oktober 2019 zum Entherrschungsvertrag wurde seine feste Laufzeit bis mindestens zum 16. Dezember 2024 verlängert und besteht somit ununterbrochen. Zwischen der Deutsche Balaton und den beiden Gesellschaften besteht eine Vereinbarung zur wechselseitigen Überwachung und Bekanntgabe wertpapierrechtlich relevanter Beteiligungen im Hinblick auf die Überwachung von Stimmrechtsschwellen.

Zum Bilanzstichtag besteht eine kurzfristige, nicht besicherte Darlehensverbindlichkeit der Deutsche Balaton AG gegenüber der DELPHI Unternehmensberatung AG in Höhe von 6.500 TEUR (Vj. 3.800 TEUR). Das Darlehen wird mit 1 % p.a. verzinst.

Des Weiteren gibt es zum Bilanzstichtag eine kurzfristige nicht besicherte Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 12.500 TEUR (Vj. 25.000 TEUR) gegenüber der YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg, einer Gesellschaft die dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das Darlehen wird mit 0,5 % p.a. verzinst.

Einem Vorstandsmitglied wurde ein Darlehen in Höhe von 40 TEUR (Zinssatz: 6,0 % p.a., Laufzeit: bis zum 31. Dezember 2020) gewährt. Im Geschäftsjahr 2019 wurde keine Tilgung vorgenommen. Das Darlehen nebst Zinsen valutiert zum Bilanzstichtag auf 42 TEUR.

Ein Vorstandsmitglied hat im Geschäftsjahr 2019 für ein Tochterunternehmen Beratungsleistungen über sein eigenes Unternehmen erbracht und hierfür eine Vergütung in Höhe von 4.423,86 Euro zzgl. MWSt. erhalten.

Die Mandate der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Tz. 48 angegeben. Bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird auf Tz. 48 verwiesen. Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat wurden unter Tz. 48 angegeben.

Nahestehende Unternehmen

Mit einem assoziierten Unternehmen sind 2019 drei zweckgebundene Darlehensverträge in Höhe von insgesamt 11.000 TEUR abgeschlossen worden. Die Darlehen werden nicht fest verzinst. Es besteht eine Vereinbarung über eine entsprechende Gewinnbeteiligung. Darüber hinaus wird im Deutsche Balaton Konzern eine Inhaberschuldverschreibung in Höhe von 2.275 TEUR gehalten.

Die Inhaberschuldverschreibung verzinst sich mit 7,0 % p.a. Zum Bilanzstichtag besteht eine Zinsforderung in Höhe von 184 TEUR.

Einem assoziierten Unternehmen wurde in 2019 ein unbesichertes Darlehen in Höhe von 560 TEUR gewährt. Das Darlehen verzinst sich mit 6 % p.a. Zum Bilanzstichtag besteht eine Zinsforderung in Höhe von 8 TEUR.

Es bestehen zwei Dienstleistungsverträge mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen. Im Geschäftsjahr wurden Umlagen in Höhe von 286 TEUR weiterbelastet. Forderungen aus den Dienstleistungsverträgen und einem Ergebnisabführungsvertrag bestanden zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 203 TEUR.

Die Konzernmutter hat im Geschäftsjahr 2019 von einem nicht konsolidierten Unternehmen fünf Aktienpositionen in Höhe von in Summe 335 TEUR zu marktüblichen Konditionen (der jeweils gültige Börsenkurs) erworben sowie drei bestehende Forderungen gegenüber Dritten.

50. Honorar des Abschlussprüfers

Für die Tätigkeit des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 510 TEUR (Vj. 520 TEUR) erfasst. Davon betreffen - 11 TEUR (Vj. - 10 TEUR) noch das vorherige Geschäftsjahr.

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in TEUR 2019 2018
Prüfung 380 341
Steuerberatung 78 25
Sonstige Bestätigungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 52 155
510 520

51. Anteilsbesitz und Befreiung von Offenlegungspflichten

Der Konzern hält zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 Beteiligungen gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in TEUR
Jahresüberschuss/​ -fehlbetrag
in TEUR
BNS Holding GmbH i.L. (31.12.2018) (gelöscht 15.01.2020) Heidelberg 100 % 0 1
capFlow AG München 56 % 5.195 770
DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG (30.06.2019) Frankfurt am Main 49,99 % 10.239 2.100
Easy Software AG Mühlheim an der Ruhr 32 % 30.747 7.302
Goldrooster AG (31.12.2012) Berlin 36 % 22.138 - 515
Gui Xiang Industry Co. Ltd. (31.12.2013) Hong Kong (HK) 100 % 3.612 683
Hart - Technik kft. Pomaz (HU) 100 % 1.355 408
Hubei Guige Paper Co. Ltd. (31.12.2013) Huanggang City (CN) 100 % 133 - 55
hydroWEB d.o.o Beograd (31.12.2018) Belgrad (RS) 100 % 3 N/​A
Hyrican Informationssysteme AG Kindelbrück 45 % 25.397 1.051
Kalme GmbH Frankfurt am Main 100 % 25 0
MARE Containerschiff Verwaltungs GmbH Hamburg 100 % 24 0
MARE Panamax Tankschiffahrts GmbH i.L. (31.12.2018) (gelöscht 13.5.2020) Hamburg 100 % 46 8
MARE Produktentanker Schiffahrts GmbH i.L. (31.12.2018) Hamburg 100 % 22 1
MARE Supramax Bulker Schiffahrts GmbH i.L. (31.12.2018) (gelöscht 24.4.2020) Hamburg 100 % 49 10
Mingle (International) Limited (31.12.2012) Hongkong (HK) 100 % 6.986 - 423
Mingle (China) Co., Ltd. (31.12.2012) Jinjiang (CN) 100 % 152.294 62.207
Prime Security GmbH (31.12.2011) Mainz 25 % 7 8
Quanzhou Guige Paper Co. Ltd. (31.12.2013) Quanzhou City (CN) 100 % 99.318 18.411
Scintec Aktiengesellschaft (31.12.2018) Rottenburg am Neckar 30 % 3.526 710
TES Electronic Solutions GmbH (31.12.2018) Leinfelden-Echterdingen 37 % 533 5
Web Financial Group SA (31.12.2018) Madrid (ES) 25 % 15.709 1.329

Die Tochtergesellschaften ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, EppsteinFOILS GmbH & Co. KG, Eppstein/​Taunus machen von der Befreiungsvorschrift des § 264 bzw. 264b HGB hinsichtlich der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses Gebrauch. Innerhalb des Teilkonzerns Beta Systems erfüllen die Tochtergesellschaften Beta Systems DCI Software AG, Berlin, die Beta Systems IAM Software AG, Berlin, die SI Software Innovation GmbH, Neustadt, die HORIZONT Software GmbH, München und die LYNET Kommunikation AG, Lübeck als inländische Konzerngesellschaften die Bedingungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB und verzichten daher auf die Offenlegung ihres Jahresabschlusses und eines Lageberichts.

Anmerkungen:

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Die Angaben werden grundsätzlich in Tausend Euro (=TEUR) per 31.12.2019 gemacht.

Die Angaben erfolgen grundsätzlich auf den Stichtag 31.12.2019, sofern in der Spalte "Name der Gesellschaft" kein anderer Stichtag in Klammern angegeben ist. Vom 31.12.2019 abweichende Stichtage können durch abweichende Wirtschaftsjahre oder durch noch nicht vorliegende offizielle Daten der Gesellschaften zum 31.12.2019 entstehen.

Angaben in Euro zur Hart-Technik Kft. sind unter Berücksichtigung des letzten von der Europäischen Zentralbank im Kalenderjahr 2019 am 31.12.2019 festgelegten Referenzkurses (1,00 EUR = 330,53 HUF) angegeben.

Angaben in DEM sind mit dem unwiderruflichen Euro-Wechselkurs (1,00 EUR = 1,95583 DEM) zum 1. Januar 1999 angegeben.

 

Heidelberg, 22. Juni 2020

Rolf Birkert, Vorstand

Alexander Link, Vorstand

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg

1. Vorbemerkung

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (im Folgenden auch "Deutsche Balaton", "Gesellschaft" oder "Konzern") stellt diesen Konzernlagebericht ("Lagebericht") zum 31. Dezember 2019 gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf. Er ist im Kontext mit dem Konzernabschluss zu lesen.

2. Anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Der Konzernabschluss wird nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften, den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ergibt sich für die Deutsche Balaton AG aus § 293 HGB. Die Deutsche Balaton AG ist nicht verpflichtet, den Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu erstellen, nutzt jedoch das Wahlrecht des § 315e Abs. 3 HGB, da eine Umstellung auf eine HGB-Konzernrechnungslegung insbesondere unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten derzeit nicht effizient ist.

3. Grundlagen des Konzerns

3.1. Geschäftsmodell des Konzerns

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist Mutterunternehmen des Deutsche Balaton Konzerns. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft, deren Investments grundsätzlich keinen Fokus auf bestimmte Branchen aufweisen und auch geografisch keiner bestimmten Zuordnung unterliegen. Investitionen der Gesellschaft erfolgen unter Berücksichtigung des Chance-Risiko-Verhältnisses, wobei sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsbeteiligungen sowie alternative Investments und Investments in Anleihen und Genussscheine eingegangen werden. Der hohe Diversifizierungsgrad des Beteiligungsportfolios ist zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die Risikostreuung soll zur Risikominimierung beitragen. Bei den Investitionsentscheidungen spielen neben finanziellen Indikatoren bei der Beurteilung von Beteiligungsmöglichkeiten auch nicht messbare Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel Einschätzungen des Managements der Beteiligungen.

3.2. Beschreibung der Segmente

Die Aktivitäten der Gesellschaft unterteilen sich im Geschäftsjahr 2019 unverändert in drei Segmente:

3.2.1. Segment "Vermögensverwaltend"

Wie im Vorjahr liegt auch im Berichtszeitraum der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns auf börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen mit überwiegend mittel- bis langfristigem Beteiligungshorizont. Die Beteiligungsquote reicht dabei von nur geringem Anteilsbesitz bis hin zu 100-Prozent-Beteiligungen. Die Investitionen erfolgen überwiegend durch die Deutsche Balaton AG und die SPARTA AG. Weiterhin sind in diesem Segment im Wesentlichen die ABC Beteiligungen AG und deren Tochtergesellschaft Heidelberger Beteiligungsholding AG, die SPARTA Invest AG, sowie die Ming Le Sports AG enthalten. Der Investitionsfokus liegt auf kurz- und langfristigen Beteiligungsinvestitionen überwiegend in börsennotierte Unternehmen sowie verzinslichen Anlageprodukten. Teil des Segments ist auch die Prisma Equity AG, die überwiegend langfristig in börsennotierte Unternehmen und Wertpapiere investiert, die Deutsche Balaton Biotech AG, die vorwiegend in Biotechnologie- und Pharmaunternehmen investiert sowie die Altech Advanced Materials AG, die sich insbesondere an in der Rohstoffgewinnung und -verabeitung tätigen Unternehmen beteiligen soll. Weiterhin wird das Medien- und Beteiligungsunternehmen MISTRAL Media AG in diesem Segment vollkonsolidiert.

Über die Conbrio Beteiligungen AG besteht seit dem 31. Januar 2019 eine indirekte Mehrheitsbeteiligung an der EUROPIN s.r.o, Trenčianske Stankovce, Slowakei (nachfolgend auch "EUROPIN"). Die EUROPIN ist ein hochspezialisiertes Produktionsunternehmen, das Komponenten zur Blutzuckermessung und Diabetesbehandlung (Nadeln und Penletts) fertigt. Ebenfalls in diesem Segment enthalten ist die HW Verwaltungs AG und deren Tochtergesellschaft hydroweb GmbH (nachfolgend auch "Teilkonzern HW"), die innovative Spinnvliesstoffe herstellt. Die EUROPIN und der Teilkonzern HW werden den operativen Konzernunternehmen zugerechnet. Über die SPK Süddeutsche Privatkapital AG bestehen weitere Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen.

Darüber hinaus enthält das Segment Investitionen in Immobilien. Während die CARUS AG und deren Tochterunternehmen sowohl kurz- als auch langfristige Immobilieninvestitionen tätigen, agiert die Deutsche Balaton Immobilien I AG langfristig, um Mieterträge und eine langfristige Wertsteigerung der Immobilien zu erzielen.

Zudem erfolgten in der Vergangenheit Investitionen in Schiffe, aus deren Vercharterung Umsatzerlöse generiert werden. Dieser Bereich umfasst derzeit noch einen Massengutfrachter (bulk carrier) bei der MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG. Das Feederschiff bei der Nordic SSW 1000 AG & Co. KG wurde im Berichtsjahr verkauft. Weitere Investitionen in Schiffe sind derzeit nicht geplant.

Die Balaton Agro Invest AG mit ihrem in Afrika tätigen Tochterunternehmen Balaton Agro Investment plc sowie die Strawtec Estate LTD (künftig BALATON ESTATE LTD) sind ebenso Bestandteil des Segments "Vermögensverwaltend". Die Balaton Agro Investment plc befindet sich weiter in der Aufbauphase eines Betriebs im Bereich Milchwirtschaft. Die Strawtec Estate LTD erzielt Erträge aus der Vermietung einer Produktionshalle.

Neben den genannten Gesellschaften sind in diesem Segment weitere Unternehmen enthalten, die für die Segmentbetrachtung von untergeordneter Bedeutung sind. Die Investitionen des Segments "Vermögensverwaltend" weisen aufgrund der enthaltenen börsennotierten Titel eine hohe Abhängigkeit von der Entwicklung der Wertpapiermärkte auf.

Der Anteil des Segments "Vermögensverwaltend" an der Konzernbilanzsumme vor Konsolidierung liegt bei 79 % (Vj. 83 %) und der Anteil der Umsatzerlöse bei 25 % (Vj. 17 %).

3.2.2. Segment "Beta Systems"

Beta Systems entwickelt seit mehr als 35 Jahren hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen, die Unternehmen mit komplexen IT-Strukturen bei der Automatisierung, Absicherung und Nachvollziehbarkeit ihrer IT-gestützten Geschäftsprozesse unterstützen. Von diesen profitieren Unternehmen und Organisationen, die aufgrund ihrer Größe und Geschäftstätigkeit große Mengen sensibler Daten und Dokumente in für das Unternehmen kritischen Geschäftsprozessen verarbeiten. Das Angebotsportfolio von Beta Systems ist inhaltlich unterteilt in die Geschäftsbereiche "DataCenterIntelligence" (DCI, Lösungen zur Automatisierung von Rechenzentren), "Identity Access Management" (IAM, Lösungen für ein zentrales Benutzer- und Zugriffsmanagement) sowie "Digitalisierung" (Weblösungen und Services entlang der digitalen Wertschöpfung).

Für den Geschäftsbereich DCI erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems DCI Software AG sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften SI Software Innovation GmbH, HORIZONT Software GmbH, AUCONET GmbH und ASDIS Solutions GmbH und die im Laufe des Geschäftsjahres neu akquirierte PROXESS GmbH. Für den Geschäftsbereich IAM erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems IAM Software AG, für den Geschäftsbereich Digitalisierung durch die LYNET Kommunikation AG, in geringem Umfang durch die Categis GmbH sowie durch die zum Ende des Berichtsjahres neu akquirierte Codelab. Die Beta Systems Software AG fungiert als Holding und übernimmt übergeordnete Verwaltungstätigkeiten für die Konzerngesellschaften, strategische markt- und produktbezogene Funktionen, die Steuerung der ausländischen Tochtergesellschaften sowie die gesamthafte strategische Weiterentwicklung des Konzerns.

Zum Bilanzstichtag liegt der Anteil des Segments an der Konzernbilanzsumme bei 18 % (Vj. 13 %) vor Konsolidierung. Das Segment "Beta Systems" hat 50 % (Vj. 42 %) zu den Konzernumsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019 beigetragen.

3.2.3. Segment "CornerstoneCapital"

Das Segment "CornerstoneCapital" ist auf Private-Equity-Investitionen spezialisiert und hält zum Bilanzstichtag wirtschaftlich zwei (Vj. zwei) Unternehmensbeteiligungen. Dabei handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um Mehrheitsbeteiligungen.

Die Zwischenholding Eppstein Foils Holding GmbH hält Anteile an dem Spezialfolienhersteller EppsteinFOILS GmbH & Co. KG, Eppstein (nachfolgend auch "Teilkonzern EppsteinFOILS"). Das Unternehmen fertigt hochqualitative und spezialisierte NE-Metallfolien und hat seit seiner Gründung vor über 160 Jahren seine Marktstellung als Spezialist für hochveredelte NE-Metallfolien immer wieder den sich wandelnden Kundenerfordernissen anpassen können. Folienprodukte für Röntgenraster, Körperelektroden in der Medizintechnik, Kollimatoren für die Nuklearmedizin, Dentalfilme, Folien für die Verpackungsindustrie sowie die zerstörungsfreie Materialprüfung sind bis heute wichtige Bereiche des Produktsortiments. In der Schwestergesellschaft Eppstein Technologies GmbH, Eppstein, sind die Entwicklungsaktivitäten der Eppstein-Gruppe zusammengefasst.

Die ELTEC Elektronik AG, Mainz, ist ein Unternehmen der Mikroelektronik/​Industrieelektronik mit einem ganzheitlichen Konzept. Die strategischen Geschäftsfelder erstrecken sich von der Automatisierung industrieller Prozesse über die industrielle Bildverarbeitung bis hin zur Verkehrstechnik.

Der Anteil des Segments an der Konzernbilanzsumme liegt zum 31. Dezember 2019 bei 3 % (Vj. 4 %) vor Konsolidierung. Aus dem Segment resultieren im Geschäftsjahr 2019 25 % (Vj. 40 %) der Konzernumsatzerlöse.

3.2.4. Geografische Ausrichtung der Segmente

Im Segment "Vermögensverwaltend" werden Umsatzerlöse überwiegend in Deutschland sowie in ganz Europa erzielt. Die in Afrika ansässigen Gesellschaften Balaton Agro Investment plc und Strawtec Estate LTD agieren jeweils lokal, erzielen jedoch bisher keine wesentlichen Umsatzerlöse. In den Segmenten "Beta Systems" und "CornerstoneCapital" konzentrieren sich die Geschäftsaktivitäten im Wesentlichen auf Deutschland und Europa, hier insbesondere die Eurozone. Teilweise werden Umsätze auch außerhalb der EU getätigt.

3.2.5. Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr

Aufgrund des Geschäftsmodells der Deutsche Balaton AG als Beteiligungsgesellschaft sind das Beteiligungsportfolio und die Konzernunternehmen laufenden Änderungen unterworfen. Regelmäßige Verschiebungen des Verhältnisses der Vermögenswerte, bestehend aus Unternehmensbeteiligungen auf der einen Seite und vollkonsolidierten Konzernunternehmen auf der anderen Seite, sind dem Geschäftsmodell immanent, weshalb eine Vergleichbarkeit der Konzern- und Segmentergebnisse sowohl zwischen einzelnen Jahren als auch über mehrere Jahre hinweg nur schwer möglich ist.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden die folgenden Gesellschaften erstmals vollkonsolidiert:

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Datum Unternehmen Anteil * Grund
Segment "Vermögensverwaltend"
01.01.2019 Altech Advanced Materials AG, Heidelberg (bis 23.08.19 firmierend unter Youbisheng Green Paper AG) 56 % Wesentlichkeit, beherrschender Einfluss
01.01.2019 Ming Le Sports AG, Heidelberg 76 % Wesentlichkeit, beherrschender Einfluss
01.02.2019 EUROPIN s.r.o, Trenclanske Stankovce (SK) 83 % Erwerb, beherrschender Einfluss
01.07.2019 S&O Agrar AG, Heidelberg (ab 16.01.20 firmierend unter S&O Beteiligungen AG) 94 % Anteilserhöhung, beherrschender Einfluss
01.01.2019 Sparta Invest AG, Hamburg 50 % Wesentlichkeit, beherrschender Einfluss
23.07.2019 Latonba AG, Heidelberg 100 % Neugründung
Segment "Beta Systems"
05.06.2019 PROXESS Holding GmbH, Berlin 52 % Neugründung, beherrschender Einfluss
01.07.2019 PROXESS GmbH, Rietheim,Weilheim (bis 28.08.19 firmierend unter HABEL Holding GmbH) 52 % Erwerb, beherrschender Einfluss
06.12.2019 Codelab Software GmbH 48 % Erwerb, beherrschender Einfluss
06.12.2019 infinIT Codelab Sp.z o.o., Szczecin (PL) 48 % Erwerb, beherrschender Einfluss

* durchgerechneter Anteil der Deutsche Balaton AG

Die folgenden Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2019 entkonsolidiert:

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Datum Unternehmen Anteil * Grund
Segment "Vermögensverwaltend"
31.12.2019 OOC CTV GmbH & Co. KG, Hamburg - 76 % Wesentlichkeit
31.12.2019 OOC CTV Verwaltungs GmbH, Hamburg - 100 % Wesentlichkeit
31.12.2019 OOC Nerz C.V., Groningen (NL) - 73 % Wesentlichkeit
31.12.2019 Nordic SSW 1000 AG & Co KG, Hamburg - 51 % Wesentlichkeit
31.12.2019 Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg - 80 % Wesentlichkeit
Segment "Beta Systems"
28.02.2019 Beta Systems Software BV, Nieuwegein (NL) - 61 % Löschung
08.05.2019 AUCONET INC., Mc Lean (USA) - 61 % Löschung

* durchgerechneter Anteil der Deutsche Balaton AG

3.3. Steuerungssystem

Im Mittelpunkt der Unternehmenspolitik steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Dazu wird jede potentielle Investition einer Chancen-Risiko-Beurteilung unterzogen. Die Investitionen werden verschiedenen Portfolien zugeordnet. Die laufende Steuerung erfolgt nach Rendite-Gesichtspunkten anhand der Fair Values.

Die Zusammensetzung der Portfolien folgt dem jeweiligen Beteiligungsansatz, mit dem die Deutsche Balaton mittelfristig eine Steigerung des Eigenkapitals der Anteilseigner von 15 % unter anderem durch Wertsteigerungen der einzelnen Vermögenswerte verfolgt. Die Auswahl der Vermögenswerte sowie die Höhe des jeweiligen Investitionsvolumens folgen keinen festen Regeln und sind von verschiedenen Einschätzungen abhängig. Investitionen erfolgen weltweit in börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen, Immobilien, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere sowie sonstige Vermögenswerte aller Art.

3.3.1. Sichtbarkeit der Wertentwicklung im Konzernabschluss

Die Ergebnisbeiträge der vollkonsolidierten Unternehmen sind teilweise durch buchhalterische Effekte, wie zum Beispiel die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte, beeinflusst. Wirtschaftlich wird bei den vollkonsolidierten Unternehmen der Erfolg der Investition erst im Verkaufszeitpunkt ersichtlich, wobei der tatsächliche Erfolg der Investition aufgrund derselben buchhalterischen Einflussgrößen sowie der Ergebnisbeiträge in der Investitionsperiode ebenfalls vom buchhalterischen Erfolg in der Realisierungsperiode abweicht. Positive wie negative Wertänderungen der gehaltenen Portfolien in den vollkonsolidierten vermögensverwaltenden Unternehmen resultieren periodengleich in Erträgen bzw. Aufwendungen.

Die Entwicklung der Unternehmen, die nach der At-Equity-Methode bilanziert werden, spiegelt sich zwar im anteiligen Ergebnisbeitrag im Konzernabschluss und damit im IFRS-Eigenkapital wider, die endgültige Unternehmenswertsteigerung wird jedoch erst im Verkaufszeitpunkt sichtbar.

Wertänderungen der anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte, die zum Fair Value bewertet werden, werden nach den Regelungen der IFRS 9 sofort erfolgswirksam realisiert.

Die Umsatzerlöse haben für eine vergleichende Beurteilung des Geschäftsjahreserfolgs des Deutsche Balaton Konzerns nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Aufgrund des auch an anderer Stelle dargelegten Charakters des Beteiligungsgeschäfts ist es unseres Erachtens zudem nicht sachgerecht, aus dem Jahresüberschuss der Deutsche Balaton AG oder dem Gesamtergebnis des Konzerns ein Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) für die Deutsche Balaton-Aktie abzuleiten.

Das entscheidende Kriterium für die Steuerung eines Investments ist dessen Fair Value. Die aktuelle Eigenkapitalausstattung der Deutsche Balaton AG erlaubt es, den aus Sicht des Managements optimalen Verkaufszeitpunkt zur Realisierung des Fair Values ohne Liquiditätsdruck abwarten zu können. Es besteht kein fixierter Anlagehorizont, wie beispielsweise bei geschlossenen Fonds, der einen Verkaufsdruck erzeugen könnte.

3.3.2. Investitionsprozess und laufende Überwachung

Die Deutsche Balaton AG sowie andere vermögensverwaltende Konzerngesellschaften erwerben Unternehmensbeteiligungen im Rahmen ihres Beteiligungsgeschäfts, das den wesentlichen Unternehmensgegenstand im Deutsche Balaton Konzern darstellt. Vor einer Investitionsentscheidung nimmt der jeweilige Vorstand eine Chance-Risiko-Einschätzung des möglichen Investitionsobjekts vor. Soweit möglich, werden vor einer Investitionsentscheidung Planungen erstellt und ein interner Zinsfuß für das Beteiligungsengagement errechnet. Je riskanter der Vorstand ein Projekt einschätzt, desto höher muss der ermittelte interne Zinsfuß bzw. der zu realisierende Fair Value im Verhältnis zum Investitionsbetrag liegen.

Investitionen erfolgen auch in Unternehmen, bei denen der Vorstand aufgrund von Unterbewertungen ein hohes langfristiges Wertsteigerungspotenzial sieht. Es ist das Ziel des Vorstands, Marktgegebenheiten zu erkennen, die solche Investitionen ermöglichen.

Die laufende Überwachung der Tochtergesellschaften erfolgt durch den Konzernvorstand selbst oder durch eingesetzte Beteiligungsmanager oder Berater. Der Konzern gibt hinsichtlich des Reportings den Tochtergesellschaften einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Gesellschaften an die Konzernmutter in ihrem eigenen Format berichten. Ein einheitliches Reportingformat wäre vor dem Hintergrund der sich regelmäßig verändernden Konzernzusammensetzung, insbesondere auch für die Beteiligungsgesellschaften, mit unverhältnismäßigen Kosten und Zeitaufwand verbunden, ohne dass hiermit ein Mehrwert erzielt würde. Dieses Vorgehen entspricht auch dem Charakter als "Beteiligungskonzern" und nicht dem eines "Industriekonzerns" mit organisatorischer Integration der Beteiligungen in den Konzern.

Wesentliche Beteiligungen übermitteln zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres eine mindestens einjährige Budgetplanung an die Konzernmuttergesellschaft. Neben dem regelmäßigen Reporting wesentlicher Beteiligungen und der regelmäßigen Überwachung von Unternehmensmeldungen bei börsennotierten Gesellschaften werden in wesentlichen Gesellschaften, soweit möglich, Aufsichtsratsmandate wahrgenommen, um eine laufende Überwachung der Entwicklung der jeweiligen Gesellschaften zu ermöglichen. Erkennt der Konzernvorstand oder der Beteiligungsmanager bzw. Berater Abweichungen von der Planung, werden in der Regel entsprechend auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Maßnahmen ergriffen. Im Vordergrund der Unternehmensführung steht aber regelmäßig die Eigenmotivation des Managements, das oftmals eine materiell wesentliche Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft selbst hält und dessen Fähigkeiten und Interessen in Bezug auf die Unternehmensführung bereits im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses ein wesentliches Kriterium darstellen können.

Eine laufende Marktbeobachtung wird durch die Konzernmuttergesellschaft in den Bereichen der getätigten Investitionen entweder selbst oder durch eingesetzte Beteiligungsmanager oder Berater vorgenommen. Die Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung tragen dazu bei den optimalen Verkaufszeitpunkt, auch in Abhängigkeit von der Beteiligungsentwicklung, zu ermitteln.

3.3.3. Steuerungsgrößen und weitere Leistungsindikatoren

Die relevante Steuerungsgröße im Deutsche Balaton Konzern auf Konzernmutterebene ist die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner des Mutterunternehmens. Über einen mittelfristigen Zeitraum von fünf Jahren, wird trotz eines weiter schwierigen Marktumfelds, auf eine durchschnittliche jährliche Zielgröße von 15 % abgestellt. Kapitalmaßnahmen sowie der Erwerb eigener Anteile im jeweiligen Berichtsjahr auf Ebene des Mutterunternehmens bleiben bei der Ermittlung der Zielgröße unberücksichtigt.

Die vermögensverwaltenden Gesellschaften im Deutsche Balaton Konzern tragen zu einer positiven Entwicklung des IFRS-Eigenkapitals bei, indem sie ihre Portfolien finanzieller Vermögenswerte nach Rendite-Gesichtspunkten mittels ihres Zeitwerts steuern. Der Zeitwert wird definiert als derjenige Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf erzielt würde. Die operativen Gesellschaften tragen mittels ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit über die erzielten Jahresüberschüsse zum Konzerneigenkapital bei.

Im Segment "Vermögensverwaltend" sind einzelne Portfolien enthalten, welche separat gesteuert werden. Maßgeblich ist die Wertentwicklung der einzelnen Portfolien, auf deren Basis Entscheidungen getroffen werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine durchschnittliche Erhöhung des IFRS-Eigenkapitals von 15 % pro Jahr nach Abzug der Minderheiten und Bereinigung um Kapitalmaßnahmen und den Erwerb eigener Anteile zu erreichen.

Zusätzlich zu der Hauptsteuerungsgröße wird bei den operativen Gesellschaften, insbesondere in den Segmenten "Beta Systems" und "CornerstoneCapital" die Umsatz- und Ertragsentwicklung überwacht, ohne vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes im Konzern für die Konzernsteuerung maßgeblich zu sein. Der Ertrag wird als bereinigter Gewinn vor Zinsen und Steuern (bereinigtes EBIT) definiert. Zur Ermittlung wird das EBIT des jeweiligen Segments um die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte und Schulden bereinigt.

Die Tochtergesellschaften definieren außerdem über die jeweiligen Beteiligungsmanager oder Berater eigene Leistungsindikatoren, die auf Ebene der Konzernmutter als Holding keine Rolle spielen. Die Bestimmung der Indikatoren erfolgt dabei stets basierend auf der jeweiligen Branche, in der sich die Tochtergesellschaft befindet, und bezogen auf die individuelle Situation der operativ tätigen Gesellschaften.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Konzernsteuerung keine weiteren spezifischen Indikatoren eingesetzt. Der Nutzen und Sinn anderer Indikatoren als der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals rechtfertigt angesichts des stark diversifizierten und von dem Beteiligungsgeschäft geprägten Beteiligungsportfolios nicht den mit einer Ermittlung verbundenen Aufwand, der aus Sicht des Vorstands auch keinen weiteren Mehrwert schafft.

Für den Konzern ergeben sich, bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre, folgende Werte, wobei die jährlichen Schwankungen dem Geschäftskonzept Rechnung tragen:

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in TEUR 2015 2016 2017 2018 2019
Eigenkapital (01.01) * 206.161 216.767 229.994 287.547 258.073
Eigenkapital (31.12.) * 216.767 229.994 287.547 258.073 279.717
Veränderung absolut 10.605 13.228 57.553 - 29.474 21.643
Kapitalmaßnahmen und Erwerb eigener Anteile 147 1.023 2.843 5.863 0
Bereinigte Veränderung absolut 10.752 14.250 60.396 - 23.611 21.643
Veränderung in % 5,2 % 6,6 % 26,3 % - 8,2% 8,4%

*) Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens.

Die zur Steuerung des Konzerns eingesetzte Veränderung des IFRS-Eigenkapitals mit einer durchschnittlichen jährlichen Zielgröße von 15 % über einen Zeitraum von fünf Jahren liegt zum 31. Dezember 2019 bei 7,6 % (Vj. 4,4 %). Der interne Zinsfuß der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals über den Betrachtungszeitraum von fünf Jahren liegt mit 6,3 % (Vj. 2,8 %) unter der selbst gesetzten Zielgröße.

3.4. Forschung und Entwicklung

Die Deutsche Balaton als Beteiligungsgesellschaft entfaltet selbst keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Forschungs- und Entwicklungstätigkeit findet im Konzern in den operativ tätigen Konzerngesellschaften statt und dient der Neu- bzw. Weiterentwicklung des jeweiligen Produktportfolios der Unternehmen. Insgesamt belaufen sich die konzernweiten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E-Aufwendungen) im Geschäftsjahr 2019 auf 11,9 Mio. EUR (Vj. 11,0 Mio. EUR) und entfallen insbesondere auf die Segmente "Beta Systems" und "CornerstoneCapital". Zudem wurden im Segment "CornerstoneCapital" Entwicklungskosten in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vj. 0,3 Mio. EUR) aktiviert.

Im Segment "Vermögensverwaltend" sind - wie im Vorjahr keine nennenswerten F&E-Aufwendungen entstanden.

Im Segment "Beta Systems" sind im Geschäftsjahr 2019 F&E-Aufwendungen mit einem Volumen von 11,1 Mio. EUR (Vj. 10,1 Mio. EUR) angefallen, die im Wesentlichen auf die Weiterentwicklung der angebotenen Softwareprodukte sowie weiterführende Innovationen entfallen.

Die F&E-Aufwendungen im Segment "CornerstoneCapital" haben sich auf 0,7 Mio. EUR (Vj. 0,9 Mio. EUR) reduziert und betreffen fast ausschließlich die ELTEC Elektronik AG.

4. Wirtschaftsbericht

4.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

4.1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Bruttoinlandsprodukt in der EU hat sich nach Schätzung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, im Jahr 2019 um 1,5 % (Vj. 2,1 %) erhöht. Im Euroraum betrug das Wachstum 1,2 % (Vj. 1,9 %) und verfehlte damit den vom Internationalen Währungsfonds (IWF) im April 2019 prognostizierten Wert von 1,3 % nur leicht. Als wesentliche Ursache für die Wachstumsabschwächung nennt die Europäische Zentralbank (EZB) in ihrem Jahresbericht 2019 eine weitere Abschwächung des Welthandels, deren negative Effekte jedoch durch günstige Finanzierungsbedingungen, Beschäftigungs- und Lohnanstieg, leicht expansive Fiskalpolitik und weltweite Konjunkturdynamik abgefedert werden konnte. Die Inflationsrate im Euroraum lag im Dezember 2019 bei 1,3 % und damit weiterhin klar unter der als Preisstabilität definierten Zielmarke der EZB von 2 %. Haupttreiber der Inflation waren steigende Dienstleistungs- und Lebensmittelpreise.

Die operativen Konzernunternehmen sind europaweit tätig und damit von der gesamteuropäischen Konjunkturentwicklung abhängig. Darüber hinaus sind auch die im Segment "Vermögensverwaltend" gehaltenen Beteiligungsunternehmen zu großen Teilen im europäischen Umfeld tätig und von dessen Entwicklung abhängig.

In Deutschland hat sich das Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 erneut verlangsamt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöhte sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 0,6 % nach 1,5 % im Vorjahreszeitraum. Das Wirtschaftswachstum lag somit erneut unter dem Durchschnitt im gesamten Euroraum. Wesentliche Wachstumsimpulse lieferten die Bauinvestitionen und die Konsumausgaben des Staates mit einer Zunahme um 3,9 % bzw. 2,6 %, während der Anstieg der Ausrüstungsinvestitionen - darunter fallen hauptsächlich Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - mit 0,6 % gegenüber 4,2 % im Vorjahr deutlich nachließ. Damit hat sich die deutsche Wirtschaft etwas schwächer entwickelt als dies der IWF noch im April 2019 mit rund 0,8 % erwartet hatte. Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Jahr 2019 stabil. Im Dezember 2019 waren wie im Vorjahr rund 2,2 Millionen Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote betrug unverändert 4,9 %.

Außerhalb Europas entwickelten sich die größten Volkswirtschaften im Jahr 2019 unterschiedlich stark. In den USA konnte das Bruttoinlandsprodukt nach Schätzungen des IWF um 2,3 % (Vj. 2,9 %) zulegen, in China verlangsamte sich das BIP-Wachstum voraussichtlich erneut leicht auf 6,1 % (Vj. 6,6 %). Für Japan geht der IWF von einem Ansteig des Bruttoinlandsprodukts auf 1,0 % (Vj. 0,3 %) aus. Das globale Wachstum konnte nach Schätzungen des IWF mit 2,9 % im Jahr 2019 erneut nicht an das Vorjahreswachstum (2018: 3,6 %) anknüpfen.

Der Euro wertete im Jahr 2019 gegenüber dem US-Dollar um rund 1,9 % auf 1,1234 Dollar ab, was unter anderem auf die robuste US-Wirtschaft zurückzuführen ist, während sich im Euroraum eine stärkere konjunkturelle Eintrübung bemerkbar machte.

4.1.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Aktien- und Rentenmarkt

Die Kapitalmärkte entwickelten sich im Jahr 2019 deutlich positiv. Der DAX konnte die hohen Verluste des Vorjahres mehr als aufholen und schloss mit einem Plus von 25,5 % bei 13.249 Punkten. Die positive Marktentwicklung war zum einen Aufholeffekten aus dem Vorjahr geschuldet, in dem der DAX über 18 % einbüßte. Zum anderen haben sich die insbesondere politischen Risiken des vorangegangenen Jahres nach und nach entschärft, wie etwa die Gefahr starker ökonomischer Verwerfungen infolge eines harten Brexits oder eine weitere Zuspitzung des Handelskonflikts zwischen den USA und China. Auch die weiteren Indizes profitierten von dieser Aufholbewegung. Der MDAX stieg um 31,2 % (Vj. - 17,6 %), der SDAX sogar um 31,6 % (Vj. - 20,0 %).

Ebenfalls positiv entwickelte sich der US-Aktienmarkt. Der Dow Jones Industrial Average ("Dow-Jones-Index"), der sich aus den 30 größten an der New York Stock Exchange notierten US-Unternehmen zusammensetzt, schloss am letzten Handelstag des Berichtszeitraums bei einem Stand von 28.538 Punkten (Vj. 23.327 Punkte), was einem Jahresanstieg um 22,3 % (Vj. - 5,6 %) entspricht.

Die Zinsen an den Anleihemärkten gaben 2019 von einem bereits historisch niedrigen Niveau weiter nach. Dazu beigetragen haben einerseits die expansive Notenbankpolitik in den USA und in Europa, die Suche nach Sicherheit aufgrund bestehender geopolitischer Risiken sowie die nach wie vor große Verunsicherung über den weiteren Konjunkturverlauf. Entsprechend stieg der Anleiheindex REXP (Gesamt-Performance-Index) auf 493,22 Punkte (Vj. 487,68 Punkte). Der Kurs des REXP zeigt die durchschnittliche Rendite aller Bundesanleihen inklusive Zinszahlungen und besteht aus 30 idealtypischen Bundesanleihen mit unterschiedlicher Laufzeit.

Die als Umlaufrendite bezeichnete Rendite aller im Umlauf befindlichen inländischen festverzinslichen Wertpapiere (Anleihen) hat sich im Jahr 2019 um 33 Basispunkte verringert auf - 0,23 % (Vj. + 0,1 %). Sie befindet sich damit weiter auf historisch niedrigem Niveau.

Die Entwicklung der Aktien- und Anleihemärkte ist besonders für das in dem Segment "Vermögensverwaltend" angesiedelte Beteiligungsgeschäft relevant.

Immobilien

Der Preisauftrieb bei Wohnimmobilien hat sich nach Angaben der Bundesbank im Monatsbericht Februar 2020 im Jahr 2019 in abgeschwächter Form fortgesetzt. Ursächlich hierfür war insbesondere der geringere Preisanstieg bei innerstädtischen Immobilien. Insgesamt stieß die Angebotsausweitung an Wohnraum auf eine leicht rückläufige Wohnraumnachfrage.

Nach Angaben des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) erhöhten sich die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum in Deutschland im vergangenen Jahr um 6,75 %, nach 7,75 % im Vorjahr. Die Anzahl genehmigter Wohnungen bewegte sich nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes mit rund 360.600 Einheiten leicht über Vorjahresniveau. Die durchschnittlichen Zinsen für Hypothekendarlehen reduzierten sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2019 auf 1,6 % p.a. (Vj. 1,9 %).

Edelmetalle, Industriemetalle und Spezialmetalle

Edelmetalle konnten im Jahr 2019 wieder teils deutlich an Wert gewinnen. Der Preis für eine Feinunze Gold erhöhte sich um rund 16 % auf 1.515 US-Dollar. Silber erhöhte sich um rund 12 % und Platin um rund 15 %. Palladium, das aufgrund seiner Verwendung in der Automobilindustrie auch den Industriemetallen zugeordnet werden kann, verteuerte sich im Jahr 2019 um 49 %.

Industriemetalle entwickelten sich im Jahr 2019 ansonsten uneinheitlich. Während der Nickelpreis auf Jahressicht um rund 32 % zulegen konnte, stieg der Kupferpreis auf Jahressicht nur um rund 3 %. Der Preis für Zinn fiel dagegen um rund 14 %. Die Preise von Aluminium, Zink und Blei bewegten sich weitgehend auf Vorjahresniveau.

Schiffe

Der Baltic Dry Index, der die Frachtkosten wichtiger Rohstoffe (Trockenschüttgüter) auf Standardrouten abbildet und als wichtiger Frühindikator der globalen Konjunktur gilt, ist im Jahr 2019 um rund 14 % zurückgegangen auf zuletzt 1.090 Punkte (Vj. 1.271 Punkte). Damit entfernte sich der Index zum Jahresende deutlich vom Zwischenhoch bei 2.518 Punkten im September.

Die Entwicklung der Frachtraten ist relevant für die im Segment "Vermögensverwaltend" angesiedelte Beteiligung MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG, die Eigentümerin eines Massengutfrachters ist.

Informationstechnologie

Der Markt für Information und Telekommunikationstechnik (ITK) und Consumer Electronics (CE) in Deutschland konnte im Berichtszeitraum nach Schätzungen von Bitkom erneut um 2,0 % (Vj. 2,0 %) auf 169,6 Mrd. EUR wachsen.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Informationstechnologie und im Speziellen der Softwaremarkt ist im Deutsche Balaton Konzern insbesondere für die Gesellschaften im Segment "Beta Systems" relevant.

4.2. Geschäftsverlauf

Die Deutsche Balaton beendet das Geschäftsjahr 2019 mit einem Konzernergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von 33,7 Mio. EUR (Vj. - 21,6 Mio. EUR). Mit einem Segmentergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von 19,4 Mio. EUR (Vj. - 29,1 Mio. EUR) ist der Konzernjahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 insbesondere auf das Segment "Vermögensverwaltend" zurückzuführen. Mit 11,9 Mio. EUR (Vj. 4,2 Mio. EUR) lieferte auch das Segment "Beta Systems" einen erheblichen Ergebnisbeitrag.

Erträge aus dem Verkauf von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen fielen im Geschäftsjahr 2019 nicht an (Vj. 17,0 Mio. EUR).

Das im Konzernergebnis enthaltene "Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten" in Höhe von 24,6 Mio. EUR (Vj. - 37,5 Mio. EUR) ist nahezu ausschließlich dem Segment "Vermögensverwaltend" zuzurechnen und umfasst die Bewertung sowohl kurz- als auch langfristiger Anlagen sowie Dividendenerträge in Höhe von 4,2 Mio. EUR (Vj. 3,3 Mio. EUR). Das Bewertungsergebnis ist wesentlich geprägt von positiven Bewertungseffekten bei einem börsennotierten Softwareunternehmen in Höhe von 4,7 Mio. EUR, einem börsennotierten Anbieter von Lösungen für saubere Energie in Höhe von 3,7 Mio. EUR und einem börsennotierten Biotechnologieunternehmen in Höhe von 3,1 Mio. EUR. Negative Bewertungseffekte resultieren etwa aus den Wertpapieren und Instrumenten mit Bezug auf ein weiteres börsennotiertes Biotechnologieunternehmen in Höhe von - 5,6 Mio. EUR, ausländische Staatsanleihen in Höhe von - 5,0 Mio. EUR sowie den Anteilen und Genussscheinen eines Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens in Höhe von - 4,1 Mio. EUR.

Der Ergebnisbeitrag der assoziierten Unternehmen betrug 2,2 Mio. EUR (Vj. 2,4 Mio. EUR) und ist - wie schon im Vorjahr - im Wesentlichen auf ein Unternehmen der Immobilienwirtschaft zurückzuführen. Auch die Ergebnisbeiträge eines Fremdkapitalinvestors sowie eines Sensorenherstellers beeinflussten das Ergebnis positiv, während ein nicht börsennotiertes Fintech-Unternehmen und ein erstmals als assoziiertes Unternehmen erfasster Dienstleister für Produktentwicklung einen negativen Ergebnisbeitrag aufwiesen.

Aus dem Segment "Beta Systems" mit seinen operativen Unternehmen ist ein Konzernergebnisbeitrag vor Ertragsteuern von 11,9 Mio. EUR (Vj. 4,2 Mio. EUR) erzielt worden. Der deutliche Anstieg um rund 7,7 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus erfolgreichen Vertragsabschlüssen bzw. -verlängerungen sowohl im Bestands- als auch im Neukundengeschäft.

Der Ergebnisbeitrag des Segments "CornerstoneCapital" vor Ertragsteuern beläuft sich auf 2,3 Mio. EUR (Vj. 2,4 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf den Teilkonzern EppsteinFOILS zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr fanden im Geschäftsjahr 2019 keine unterjährigen Veräußerungen von Unternehmen in diesem Segment statt.

Das Eigenkapital des Deutsche Balaton Konzerns ist um 27,6 Mio. EUR auf 351,3 Mio. EUR angestiegen. Hierin enthalten ist das Konzernergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von 29,2 Mio. EUR (Vj. - 22,3 Mio. EUR). Das IFRS-Eigenkapital der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG hat sich im Geschäftsjahr 2019 um 21,6 Mio. EUR erhöht (Vj. um 29,5 Mio. EUR verringert). Dies entspricht einem Anstieg von 8,4 % (Vj. Rückgang von 8,2 %).

Die Bilanzsumme ist um 40,6 Mio. EUR auf 552,4 Mio. EUR (Vj. 511,7 Mio. EUR) angestiegen, was neben der positiven Ergebnisentwicklung auf die im Segment Beta Systems getätigten, zum überwiegenden Anteil fremdfinanzierten Akquisitionen zurückzuführen ist.

Der Konzernabschluss wird auch von den Veränderungen im Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2019, wie im Konzernanhang beschrieben, beeinflusst.

4.3. Ertragslage

Der Konzernjahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 29,2 Mio. EUR (Vj. Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 22,3 Mio. EUR) war von der positiven Ertragsentwicklung aller drei Segmente geprägt. Im Segment "Vermögensverwaltend" belief sich das Nachsteuerergebnis auf 19,5 Mio. EUR (Vj. - 27,6 Mio. EUR). Das Segment "Beta Systems" trug mit einem Ergebnis nach Steuern von 8,1 Mio. EUR (Vj. 3,2 Mio. EUR) und das Segment "CornerstoneCapital" mit einem Ergebnis nach Steuern von 1,4 Mio. EUR (Vj. 1,3 Mio. EUR) positiv zum Konzernergebnis bei.

Aufgrund der Ausrichtung der Deutsche Balaton als Beteiligungsgesellschaft stellt das Bewertungsergebnis, das heißt die Erträge bzw. Aufwendungen aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten in der Regel die wesentlichen Gewinn- und Verlustposten für das Konzernergebnis dar. Hierin enthalten sind alle in Zusammenhang mit den zu Fair Value bilanzierten finanziellen Vermögenswerten stehenden Aufwendungen und Erträge wie Wertänderungen, Dividenden und Aufwendungen bzw. Erträge aus der Währungsumrechnung. Dabei werden gemäß IFRS 9 Wertänderungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Bedingt dadurch kommt es nicht zu einem Ausweis von Erträgen bzw. Aufwendungen aus den Abgängen anderer Finanzanlagen und finanzieller Vermögenswerte, der Abgang erfolgt ergebnisneutral.

Darüber hinaus können Erträge bzw. Aufwendungen aus dem Abgang voll- bzw. at-Equity konsolidierter Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zum Konzernergebnis leisten. Diese werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Umsatzerlöse, die für den kurzfristigen Erfolg des Deutsche Balaton Konzerns nur eine eingeschränkte Aussagekraft haben, haben sich in den Segmenten wie nachfolgend dargestellt entwickelt.

Abb. 1: Umsatzerlöse im Konzern nach Segmenten

Der Anstieg der Umsatzerlöse im Segment "Vermögensverwaltend" auf 30,4 Mio. EUR (Vj. 18,9 Mio. EUR) ist im Wesentlichen auf die Erstkonsolidierung der EUROPIN mit einem Umsatzbeitrag von 10,0 Mio. EUR sowie den Verkauf einer Immobilie zurückzuführen, während der Umsatz der Schiffsgesellschaften infolge der 2018 und 2019 getätigten Schiffsverkäufe rückläufig war. Alle weiteren Umsatzerlöse befanden sich weitgehend auf Vorjahresniveau.

Die Umsatzerlöse im Segment "Beta Systems" haben sich mit 60,0 Mio. EUR (Vj. 46,6 Mio. EUR) deutlich erhöht. Der Anstieg resultierte aus erfolgreichen Vertragsabschlüssen und -verlängerungen sowohl im Bestands- als auch im Neukundengeschäft sowie dem Umsatzbeitrag der getätigten Akquisitionen in Höhe von 5,2 Mio. EUR.

Im Segment "CornerstoneCapital" haben sich die Umsatzerlöse deutlich auf 30,2 Mio. EUR (Vj. 44,4 Mio. EUR) reduziert. Der Rückgang ist insbesondere auf Konsolidierungskreiseffekte zurückzuführen, da im Vorjahresumsatz noch anteilig die Umsätze der in 2018 entkonsolidierten Infoniqa Payroll Gruppe enthalten waren. Der Beitrag zum Konzernumsatz hat sich allein hierdurch im Vergleich zum Vorjahr um 10,0 Mio. EUR reduziert. Zum anderen ging der Umsatz im Teilkonzern EppsteinFOILS um 3,8 Mio. EUR und bei der der ELTEC Elektronik AG um 0,5 Mio. EUR zurück.

In Summe verbleibt ein konsolidierter Umsatzanstieg im Konzern um 10,7 Mio. EUR auf 120,6 Mio. EUR (Vj. 109,9 Mio. EUR).

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2019 2018
Umsatzerlöse nach Herkunft in Mio. EUR in % in Mio. EUR in %
Verkauf von Gütern 56,4 46,8% 47,0 42,7
Ausland 32,7 27,6
Inland 23,7 19,4
Nutzungsentgelte (Mieterträge) 1,7 1,4% 1,8 1,6
Ausland 0,2 0,3
Inland 1,5 1,5
Erbringung von Dienstleistungen 45,1 37,4% 48,5 44,2
Ausland 16,9 24,4
Inland 28,2 24,2
Lizenzerträge 17,3 14,4% 12,6 11,5
Ausland 8,5 6,3
Inland 8,9 6,3
Gesamt 120,6 100,0% 109,9 100,0
Ausland 58,3 48,4% 58,6 53,3
Inland 62,3 51,6% 51,1 46,7

Bereinigt um den Effekt aus der Änderung des Konsolidierungskreises in Höhe von + 10,0 Mio. EUR gingen die Umsatzerlöse aus dem "Verkauf von Gütern" um 0,6 Mio. EUR zurück, wobei dem Umsatzanstieg von 3,7 Mio. EUR aufgrund des Immobilienverkaufs im Segment "Vermögensverwaltend" eine rückläufige Umsatzentwicklung bei den operativen Gesellschaften im Segment "CornerstoneCapital" von - 4,6 Mio. EUR gegenübersteht.

Die Umsatzerlöse im Bereich "Erbringung von Dienstleistungen" beinhalten einen negativen Effekt aus der Änderung des Konsolidierungskreises in Höhe von 4,4 Mio. EUR. Dem gegenüber haben sich etwa die Dienstleistungsumsätze im Segment "Beta Systems" bereinigt um Konsolidierungskreiseffekte gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Mio. EUR erhöht.

Bereinigt um die negativen Effekte aus der Änderung des Konsolidierungskreises in den Segmenten "Vermögensverwaltend" und "CornerstoneCapital" in Höhe von 0,4 Mio. EUR erhöhten sich die Lizenzerträge um 5,1 Mio. EUR, wobei der Anstieg allein das Segment "Beta Systems" betrifft.

Der Auftragsbestand der produzierenden Unternehmen im Konzern zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 8,8 Mio. EUR (Vj. 11,3 Mio. EUR) entfällt mehrheitlich auf das Segment "CornerstoneCapital".

Die Position Bestandsveränderung und andere aktivierte Eigenleistungen beläuft sich zum Stichtag auf 0,8 Mio. EUR (Vj. - 0,3 Mio. EUR). Der Anstieg ist im Wesentlichen einer operativen Gesellschaft im Segment "CornerstoneCapital" zuzurechnen.

Das Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten beläuft sich auf 24,6 Mio. EUR (Vj. - 37,5 Mio. EUR). Es beinhaltet saldierte Ergebniseffekte aus der Bewertung langfristiger Finanzanlagen in Höhe von 21,3 Mio. EUR (Vj. - 40,1 Mio. EUR). Positive Bewertungseffekte resultieren unter anderem aus den Anteilen eines Softwareunternehmens (4,7 Mio. EUR), Wertpapieren und Instrumenten mit Bezug zu einem Biotechnologieunternehmen (3,2 Mio. EUR), Anteilen eines Anbieters von Lösungen für saubere Energie (3,1 Mio. EUR), eines ausländischen Verpackungsherstellers (2,8 Mio. EUR), eines Medizintechnikunternehmens (2,2 Mio. EUR), eines führenden Unternehmens der chemischen und pharmazeutischen Industrie, eines Finanzdienstleisters und eines Rohstoffunternehmens (je 2,2 Mio. EUR), eines Anbieters von Vakuumlösungen (2,0 Mio. EUR) und eines Energieversorgers (1,6 Mio. EUR).

Gegenläufige Bewertungseffekte resultieren aus Wertpapieren und Instrumenten mit Bezug zu einem weiteren Biotechnologieunternehmen (- 5,7 Mio. EUR), aus ausländischen Staatsanleihen (- 4,9 Mio. EUR), Wertpapieren eines Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens (- 3,6 Mio. EUR), eines Automobilzulieferers (- 1,9 Mio. EUR), eines nicht börsennotierten Technologieunternehmens (- 1,4 Mio. EUR) und eines Rohstoffunternehmens (- 1,3 Mio. EUR).

Die Ergebniseffekte aus der Bewertung kurzfristiger Finanzanlagen belaufen sich saldiert auf - 0,4 Mio. EUR (Vj. - 1,7 Mio. EUR). Positive Bewertungseffekte resultieren unter anderem aus den Wertpapieren eines Biotechnologieunternehmens (0,9 Mio. EUR), eines Anbieters von Lösungen für saubere Energie (0,6 Mio. EUR) und eines Handelsunternehmens (0,5 Mio. EUR). Negative Bewertungseffekte resultierten unter anderem aus Wertpapieren eines Nanotechnologieunternehmens (- 1,8 Mio. EUR), Wertpapieren und Instrumenten mit Bezug zu einem Energieversorger (- 0,7 Mio. EUR) und Wertpapieren eines Biotechnologieunternehmens (- 0,5 Mio. EUR).

Ebenfalls im Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten enthalten sind Dividendenerträge in Höhe von 4,2 Mio. EUR (Vj. 3,3 Mio. EUR), Fair Value Erträge aus der Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vj. 2,6 Mio. EUR), die unter anderem Zuschreibungen auf ausgereichte Darlehen und Genussrechtsvereinbarungen, Nachbesserungen und Ausschüttungen im Zuge von Insolvenzverfahren betreffen, sowie Wertminderungen auf Forderungen in Höhe von - 1,6 Mio. EUR (Vj. - 1,6 Mio. EUR).

Der deutliche Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge auf 4,8 Mio. EUR (Vj. 22,0 Mio. EUR) ist im Wesentlichen auf den Verkauf von Tochtergesellschaften im Vorjahr (17,0 Mio. EUR) zurückzuführen, während im Berichtsjahr keine Verkäufe stattfanden. Insgesamt 0,3 Mio. EUR (Vj. 0,4 Mio. EUR) sind auf Devisenkursdifferenzen zurückzuführen. Darüber hinaus sind in dieser Position sonstige betriebliche Erträge von in Summe 4,4 Mio. EUR (Vj. 4,6 Mio. EUR) enthalten, darunter 2,3 Mio. EUR (Vj. 2,7 Mio. EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Die konzernweiten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich in Summe auf 33,9 Mio. EUR (Vj. 30,5 Mio. EUR) erhöht. Während die Aufwendungen imTeilkonzern EppsteinFOILS mit 12,1 Mio. EUR (Vj. 13,2 Mio. EUR) und bei der ELTEC Elektronik AG mit 2,9 Mio. EUR (Vj. 3,3 Mio. EUR) im Segment "CornerstoneCapital" sowie im Teilkonzern HW mit 7,4 Mio. EUR (Vj. 8,0 Mio. EUR) Segment "Vermögensverwaltend" rückläufig waren, ergab sich im Segment "Vermögensverwaltend" aufgrund des Abgang des Restbuchwerts einer veräußerten Immobilie in Höhe von 3,3 Mio. EUR und der erstmals konsolidierten EUROPIN in Höhe von 2,7 Mio. EUR sowie im dem Segment "Beta Systems" in Höhe von 3,8 Mio. EUR (Vj. 2,7 Mio. EUR) ein gegenläufiger Effekt.

Die Materialaufwandsquote hat sich von 27,8 % auf 28,1 % nur unwesentlich verändert. Auf Konzernebene ist diese Kennzahl jedoch nicht aussagekräftig.

Die Zuwendungen an Arbeitnehmer haben sich gegenüber dem Vorjahr im Berichtszeitraum von 49,1 Mio. EUR auf 50,1 Mio. EUR erhöht. Dabei ergab sich im Segment "CornerstoneCapital" ein Rückgang um 6,4 Mio. EUR, davon 5,7 Mio. EUR aufgrund von Konsolidierungskreiseffekten. Im Segment "Beta Systems" erhöhten sich die Zuwendungen an Arbeitnehmer auf 32,3 Mio. EUR (Vj. 28,6 Mio. EUR), was auf unterjährig durchgeführte Akquisitionen, weiteres organisches Wachstum sowie ergebnisabhängige Vergütungskomponenten zurückzuführen ist. Im Segment "Vermögensverwaltend" erhöhten sich die Zuwendungen an Arbeitnehmer konsolidierungskreisbedingt - im Wesentlichen aufgrund der Erstkonsolidierung der EUROPIN - auf 8,9 Mio. EUR (Vj. 5,1 Mio. EUR).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Deutsche Balaton Konzern haben sich im Geschäftsjahr 2019 auf 10,3 Mio. EUR (Vj. 8,0 Mio. EUR) erhöht. Dabei entfallen auf Abschreibungen auf Sachanlagen 6,3 Mio. EUR (Vj. 4,0 Mio. EUR), auf immaterielle Vermögenswerte 3,6 Mio. EUR (Vj. 3,6 Mio. EUR) sowie auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien unverändert 0,3 Mio. EUR. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beinhalten eine außerplanmäßige Firmenwertabschreibung in Höhe von 0,8 Mio. EUR im Teilkonzern HW. Der deutliche Anstieg der Abschreibungen auf Sachanlagen ist neben der Erstkonsolidierung der EUROPIN insbesondere auf die erstmalige Anwendung des Bilanzierungsstandards IFRS 16 zurückzuführen, wonach anstelle von Miet- und Leasingaufwendungen Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte ausgewiesen werden.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 24,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 um rund 4,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 29,1 Mio. EUR. Der Rückgang ist unter anderem auf den Rückgang der Beratungskosten (- 1,0 Mio. EUR) und des Schiffbetriebsaufwands nach Verkauf zweier Schiffe (- 1,0 Mio. EUR) sowie auf die zuvor genannte erstmalige Anwendung des Bilanzierungsstandards IFRS 16 zurückzuführen, die sich unter anderem im Rückgang der Raumkosten bemerkbar macht.

Das Konzernbetriebsergebnis des Geschäftsjahres 2019 liegt mit 31,7 Mio. EUR um 54,2 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von - 22,5 Mio. EUR. Es ermittelt sich aus dem Rohergebnis (bestehend aus den Umsatzerlösen, der Bestandsveränderung, dem Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten sowie den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), den Zuwendungen an Arbeitnehmer, den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sowie den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und den Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Das Konzernbetriebsergebnis ist dabei stark von der Bewertungen der Finanzinstrumente im Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten bestimmt.

Das Konzernfinanzergebnis des Geschäftsjahres 2019 beläuft sich auf - 0,3 Mio. EUR (Vj. - 1,5 Mio. EUR) und setzt sich aus den Finanzerträgen abzüglich der Finanzierungsaufwendungen zusammen.

Die Finanzerträge in Höhe von 2,3 Mio. EUR (Vj. 3,8 Mio. EUR) werden überwiegend im Segment "Vermögensverwaltend" erzielt und resultieren im Wesentlichen aus Zinserträgen aus Inhaberschuldverschreibungen und Genussscheinen. Die hierin enthaltenen Zins- und zinsähnlichen Erträge einschließlich der Zinserträge aus assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen sind gegenüber dem Vorjahr von 3,6 Mio. EUR auf 1,8 Mio. EUR zurückgegangen.

Die Finanzierungsaufwendungen belaufen sich auf 2,5 Mio. EUR (Vj. 5,3 Mio. EUR) und entfallen mit 2,3 Mio. EUR (Vj. 5,2 Mio. EUR) nahezu vollständig auf Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr betrifft konsolidierungskreisbedingt insbesondere das Segment "CornerstoneCapital" (- 2,9 Mio. EUR).

Die Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen haben sich gegenüber dem Vorjahr mit rund 2,2 Mio. EUR (Vj. 2,4 Mio. EUR) leicht reduziert. Hiervon betreffen 2,4 Mio. EUR ein Unternehmen der Immobilienwirtschaft, 0,4 Mio. EUR einen Fremdkapitalinvestor, 0,2 Mio. EUR einen Hersteller atmosphärischer Sensoren, - 0,4 Mio. EUR ein nicht börsennotiertes Fintech-Unternehmen und - 0,3 Mio. EUR einen Dienstleister für Produktentwicklung. Abschreibungen auf im Rahmen von Kaufpreisallokationen aufgedeckte stille Reserven trugen mit - 0,3 Mio. EUR (Vj. - 0,2 Mio. EUR) negativ zu dieser Position bei.

Zum Bilanzstichtag errechnet sich für 2019 ein Konzernergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von + 33,7 Mio. EUR (Vj. - 21,6 Mio. EUR).

Die Ertragsteuern belasten das Ergebnis mit 4,5 Mio. EUR (Vj. 0,7 Mio. EUR) und resultieren aus dem Aufwand aus Ertragsteuern von 3,0 Mio. EUR (Vj. 1,7 Mio. EUR) und dem Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vj. Ertrag von 1,0 Mio. EUR). Die vollständige Aktivierung der Verlustvorträge der deutschen Organschaft im Segment "Beta Systems" führte zu einem erhöhten latenten Steueraufwand von - 2,3 Mio. EUR (Vj. - 0,1 Mio. EUR). Im Segment "CornerstoneCapital" entstand ein geringfügiger Aufwand aus latenter Steuer (Vj. Ertrag von 0,2 Mio. EUR). Im Segment "Vermögensverwaltend" ergibt sich dagegen ein Ertrag aus latenter Steuer in Höhe von wie im Vorjahr + 0,8 Mio. EUR

Der Anstieg der tatsächlichen Ertragsteuern auf - 0,6 Mio. EUR (Vj. + 0,6 Mio. EUR) im Segment "Vermögensverwaltend" ist vom Wegfall periodenfremder Steuererstattungen bei der Deutsche Balaton sowie der Erstkonsolidierung der EUROPIN geprägt. Von den Dividenden- und Veräußerungserträgen des vermögensverwaltenden Segments ist der überwiegende Teil zu 95 % steuerfrei. Demgegenüber unterliegen die nicht vermögensverwaltenden Gesellschaften mit ihren Erträgen der vollen Besteuerung. Im Segment "Beta Systems" hat sich die tatsächliche Ertragssteuerbelastung aufgrund der positiven Ertragsentwicklung auf - 1,5 Mio. EUR (Vj - 0,9 Mio. EUR) erhöht, im Segment "CornerstoneCapital" ist diese auf - 0,8 Mio. EUR (Vj. - 1,3 Mio. EUR) zurückgegangen.

Wenngleich dies nur eine rechnerische Größe darstellt, beträgt der tatsächliche Konzernsteuersatz aufgrund vorstehender Erläuterungen + 13,37 % (Vj. - 3,16 %). Die Veränderung ergibt sich insbesondere aus den im Vorjahr enthaltenen Effekten aus Steuererstattungen und der Aktivierung von Verlustvorträgen.

Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2019 hat sich gegenüber dem Vorjahresergebnis mit 29,2 Mio. EUR (Vj. - 22,3 Mio. EUR) deutlich verbessert. Nach Berücksichtigung des den Minderheiten zuzurechnenden Ergebnisanteils ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 ein den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis von 24,2 Mio. EUR (Vj. - 23,1 Mio. EUR). Auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 4,9 Mio. EUR (Vj. 0,8 Mio. EUR).

Das Gesamtergebnis des Konzerns des Geschäftsjahres 2019 ("Comprehensive Income") beläuft sich auf 27,9 Mio. EUR (Vj. - 22,4 Mio. EUR).

4.4. Vermögenslage

Das Konzernvermögen von 552,4 Mio. EUR (Vj. 511,7 Mio. EUR) ist vorwiegend langfristig und besteht überwiegend aus den dem Segment "Vermögensverwaltend" zuzurechnenden Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten sowie den Sachanlagen, den immateriellen Vermögenswerten inklusive Firmenwerten und dem Working Capital in den operativ tätigen Gesellschaften.

4.4.1. Langfristige Vermögenswerte

Abb. 2: Zusammensetzung der langfristigen Vermögenswerte im Konzern

Die langfristigen Vermögenswerte sind um 8,4 Mio. EUR auf 421,0 Mio. EUR (Vj. 412,6 Mio. EUR) angestiegen.

41,2 Mio. EUR (Vj. 24,0 Mio. EUR) der langfristigen Vermögenswerte entfallen auf immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte. Im Segment "Vermögensverwaltend" erhöhte sich der Wert im Wesentlichen durch die Kaufpreisallokation im Rahmen der Erstkonsolidierung der EUROPIN von 6,0 Mio. EUR bei einem gegenläufigen Effekt aufgrund einer Firmenwertabschreibung im Teilkonzern HW in Höhe von - 0,8 Mio. EUR auf insgesamt 14,0 Mio. EUR (Vj. 8,9 Mio. EUR). Im Segment "Beta Systems" stiegen die immateriellen Vermögenswerte aufgrund der unterjährig getätigten Akquisitionen deutlich auf 25,8 Mio. EUR (Vj. 13,7 Mio. EUR). Im Segment "CornerstoneCapital" betrug der Wert der immateriellen Vermögenswerte unverändert 1,4 Mio. EUR.

Der Bilanzposten "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" ist aufgrund von Abschreibungen leicht um 0,2 Mio. EUR auf 12,2 Mio. EUR gesunken.

Die Sachanlagen im Konzern haben sich deutlich auf 36,4 Mio. EUR (Vj. 28,8 Mio. EUR) erhöht. Im Segment "Beta Systems" erhöhte sich das Sachanlagevermögen deutlich um 12,4 Mio. EUR auf 14,9 Mio. EUR. Der Anstieg resultiert insbesondere aus der erstmaligen Erfassung von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (+ 11,6 Mio. EUR) sowie infolge der getätigten Akquisitionen. Im Segment "Vermögensverwaltend" führten dagegen insbesondere der Verkauf eines Feederschiff bei der Nordic SSW 1000 AG & Co. KG (- 8,2 Mio. EUR) sowie planmäßige Abschreibungen im Teilkonzern HW (- 1,1 Mio. EUR) zu einem Rückgang auf 18,1 Mio. EUR (Vj. 22,6 Mio. EUR), der nur teilweise durch die Erstkonsolidierung der EUROPIN (+ 4,2 Mio. EUR) sowie die erstmalige Erfassung von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (+ 0,8 Mio. EUR) kompensiert wurde. Im Segment "CornerstoneCapital" haben sich die Sachanlagen aufgrund planmäßiger Abschreibungen auf 3,5 Mio. EUR (Vj. 3,7 Mio. EUR) reduziert. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Biologische Vermögenswerte in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vj. 0,2 Mio. EUR) betreffen Viehbestände der in Afrika tätigen Konzerngesellschaft im Segment "Vermögensverwaltend".

Die Anteile an assoziierten Unternehmen haben sich auf 15,4 Mio. EUR (Vj. 13,6 Mio. EUR) erhöht. Während der Ergebniseffekt nach Abschreibungen auf in den Kaufpreisallokationen aufgedeckte stille Reserven bei + 2,2 Mio. EUR (Vj. + 2,4 Mio. EUR) lag, resultiert aus Änderungen in der Beherrschungsstruktur bzw. den Beteiligungsquoten sowie der Berücksichtigung von Ausschüttungen ein gegenläufiger Effekt in Höhe von - 0,4 Mio. EUR.

Die Bilanzposition andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte beläuft sich auf 311,8 Mio. EUR (Vj. 329,8 Mio. EUR) und enthält überwiegend börsennotierte Wertpapiere sowie sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte. Der Rückgang um 18,0 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus den folgenden Effekten:

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Nettodesinvestitionen bei den anderen langfristigen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten in Höhe von - 14,8 Mio. EUR

zuzurechnendes Bewertungsergebnis in Höhe von + 20,8 Mio. EUR

Abgänge und Umgliederungen in Höhe von - 24,0 Mio. EUR

Von den anderen langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerten betreffen 30,6 Mio. EUR die Aktien eines Biotechnologieunternehmens, 27,3 Mio. EUR die Wertpapiere und Genussscheine eines Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens, 15,4 Mio. EUR Aktien eines Softwareunternehmens, 10,4 Mio. EUR Aktien eines weiteren Biotechnologieunternehmens, 9,2 Mio. EUR Aktien eines weiteren Softwareunternehmens, 8,2 Mio. EUR Aktien eines deutschen Finanzinstituts, je 8,1 Mio. EUR Aktien eines Pharmakonzerns sowie eines Anbieters von Lösungen für saubere Energie, 8,0 Mio. EUR Aktien eines Medizintechnikunternehmens und 6,9 Mio. EUR Aktien eines führenden Unternehmens der chemischen und pharmazeutischen Industrie.

Gemäß dem unter Punkt 3.1 beschriebenen Geschäftsmodell besteht ein hoher Diversifizierungsgrad im Beteiligungsportfolio. So betreffen 18 % Anlagen den Bereich Biotechnologie und Pharma, 15 % den Bereich Maschinenbau und Technologie, 13 % den Rohstoffsektor sowie 11 % die den Bereich Medizintechnik. Die weitere Branchenverteilung kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden.

Abb. 3: Branchenverteilung der anderen langfristigen Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vj. 1,9 Mio. EUR) beinhalten mehrheitlich Rückdeckungsansprüche gegenüber Versicherungen für Pensionsverpflichtungen.

Die latenten Steuererstattungsansprüche betragen unverändert 1,9 Mio. EUR.

4.4.2. Kurzfristige Vermögenswerte

Abb. 4: Zusammensetzung der kurzfristigen Vermögenswerte im Konzern

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich um 32,2 Mio. EUR auf 131,4 Mio. EUR (Vj. 99,1 Mio. EUR) erhöht.

Der Rückgang der Vorräte um 1,5 Mio. EUR auf 8,1 Mio. EUR (Vj. 9,6 Mio. EUR) ist überwiegend auf den Verkauf einer Immobilie im Segment "Vermögensverwaltend" zurückzuführen (- 3,3 Mio. EUR), der durch die Erstkonsolidierung der EUROPIN (+ 1,6 Mio. EUR) nur teilweise kompensiert wurde. Die Vorräte betreffen im Wesentlichen das Segment "Vermögensverwaltend" mit 2,7 Mio. EUR (Vj. 4,7 Mio. EUR) und die hierin enthaltenen Immobilien sowie die Vorräte der operativ tätigen Konzernunternehmen im Segment "CornerstoneCapital" mit 5,4 Mio. EUR (Vj. 4,8 Mio. EUR).

Die Fertigungsaufträge (POC) in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vj. 0,1 Mio. EUR) betreffen das Segment "Beta Systems".

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich mit 31,8 Mio. EUR (Vj. 26,6 Mio. EUR) um 5,2 Mio. EUR erhöht. Wesentliche positive Effekte resultieren aus Erstkonsolidierungen (+ 2,5 Mio. EUR) und einem erhöhten Vertragsvolumen (+ 2,5 Mio. EUR) im Segment "Beta Systems" sowie der Erstkonsolidierung der EUROPIN im Segment "Vermögensverwaltend" (+ 1,5 Mio. EUR). Im Gegenzug reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beim Teilkonzern EppsteinFOILS im Segment "CornerstoneCapital" um 1,1 Mio. EUR.

Die laufenden Steuererstattungsansprüche reduzierten sich von 2,8 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR.

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte haben sich auf 4,1 Mio. EUR (Vj. 2,2 Mio. EUR) erhöht, was insbesondere auf Effekte aus der Änderung des Konsolidierungskreises im Segment "Vermögensverwaltend" (+ 0,9 Mio. EUR) zurückzuführen ist.

Die Bilanzposition andere kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte beläuft sich auf 45,5 Mio. EUR (Vj. 42,7 Mio. EUR) und beinhaltet insbesondere börsennotierte Wertpapiere sowie kurzfristige Forderungen. Die wesentlichen Investitionen innerhalb dieser Bilanzposition sind Forderungen gegenüber einem assoziierten Fremdkapitalinvestor im Wert von 11,2 Mio. EUR, Anteile an einem börsennotierten Nanotechnologieunternehmen im Wert von 5,6 Mio. EUR sowie Wertpapiere eines Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens im Wert von 3,9 Mio. EUR. Darüber hinaus enthalten die kurzfristigen Finanzanlagen Anteile an einem deutschen Finanzinstitut im Wert von 3,9 Mio. EUR und an zwei Biotechnologieunternehmen im Wert von 3,4 Mio. EUR bzw. 3,3 Mio. EUR.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich zum Bilanzstichtag um 23,9 Mio. EUR auf 39,1 Mio. EUR erhöht. Der deutliche Anstieg ist zum einen auf zum Bilanzstichtag gebundene Barmittel aus einer durchgeführten, jedoch zum Bilanzstichtag noch nicht in das Handelsregister eingetragenen Barkapitalerhöhung der SPARTA AG im Segment "Vermögensverwaltend" in Höhe von 18,7 Mio. EUR zurückzuführen. Zum anderen erhöhten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Segment "Beta Systems" im Vorjahresvergleich um 3,9 Mio. EUR. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Segment "CornerstoneCapital" hat sich dagegen kaum verändert.

4.4.3. Eigenkapital

Abb. 5: Zusammensetzung des Konzerneigenkapitals

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 116.404,00 EUR. Die Kapitalrücklage verbleibt ebenfalls bei 58,8 Mio. EUR.

Die Gewinnrücklage hat sich auf 237,2 Mio. EUR (Vj. 214,7 Mio. EUR) erhöht. Der Anstieg um 22,5 Mio. EUR resultiert aus den auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Gewinne der Periode in Höhe von 24,2 Mio. EUR sowie einem negativen Konsolidierungskreiseffekt in Höhe von - 1,7 Mio. EUR.

Die eigenen Anteile in Höhe von 15,2 Mio. EUR (Vj. 15,2 Mio. EUR) werden vom Eigenkapital abgesetzt.

Die übrigen Rücklagen in Höhe von - 1,2 Mio. EUR (Vj. - 0,4 Mio. EUR) enthalten neben der Rücklage für versicherungsmathematische Verluste in Höhe von - 1,4 Mio. EUR (Vj. - 0,6 Mio. EUR) auch den Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vj. 0,2 Mio. EUR).

Das Eigenkapital der Anteilseigener des Mutterunternehmens summiert sich auf 279,7 Mio. EUR (Vj. 258,1 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von 71,6 Mio. EUR (Vj. 65,6 Mio. EUR) hat sich das Konzerneigenkapital auf 351,3 Mio. EUR (Vj. 323,7 Mio. EUR) erhöht.

4.4.4. Langfristige Schulden

Abb. 6: Zusammensetzung der langfristigen Schulden im Konzern

Die langfristigen Schulden haben sich im Jahresvergleich um rund 19,0 Mio. EUR auf 52,5 Mio. EUR (Vj. 33,5 Mio. EUR) erhöht.

Dabei hat sich das sonstige von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestellte Kapital von 4,4 Mio. EUR auf 0,5 Mio. EUR deutlich verringert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung zweier Schiffsgesellschaften im Segment "Vermögensverwaltend" nach erfolgter Veräußerung der Schiffe zurückzuführen.

Der Bilanzposten Leistungen an Arbeitnehmer mit 7,4 Mio. EUR (Vj. 6,1 Mio. EUR) betrifft Pensionsrückstellungen bei der Beta Systems Software AG und deren Tochterunternehmen, im Teilkonzern EppsteinFOILS und deren Tochterunternehmen sowie bei der MISTRAL Media AG.

Der Anstieg der langfristigen finanziellen Schulden um 18,1 Mio. EUR auf 38,4 Mio. EUR (Vj. 20,3 Mio. EUR) ist geprägt von einem Anstieg im Segment "Beta Systems" um 14,3 Mio. EUR. Dieser ergibt sich u. a. aus einem noch verbleibenden Darlehen zur Finanzierung einer im Berichtsjahr getätigten Akquisition (5,6 Mio. EUR). Im Segment "Vermögensverwaltend" haben sich die langfristigen finanziellen Schulden insbesondere durch den Anstieg langfristiger Bankdarlehen um 4,4 Mio. EUR erhöht. Im Segment "CornerstoneCapital" haben sich die langfristigen finanziellen Schulden dagegen um 0,6 Mio. EUR reduziert. Über alle Segmente sind die langfristigen finanziellen Schulden durch die erstmalige Erfassung von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 um 9,3 Mio. EUR gestiegen.

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten betragen unverändert 0,6 Mio. EUR (Vj. 0,6 Mio. EUR).

Der Anstieg der passiven latenten Steuern auf 5,6 Mio. EUR (Vj. 2,1 Mio. EUR) ergibt sich hauptsächlich aus der vollständigen Aktivierung der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge im Segment "Beta Systems".

4.4.5. Kurzfristige Schulden

Abb. 7: Zusammensetzung der kurzfristigen Schulden im Konzern

Die kurzfristigen Schulden haben sich zum Bilanzstichtag um 5,9 Mio. EUR reduziert und betragen 148,6 Mio. EUR (Vj. 154,5 Mio. EUR).

Der Rückgang der kurzfristigen finanziellen Schulden um 16,5 Mio. EUR auf 106,7 Mio. EUR (Vj. 123,2 Mio. EUR) beruht insbesondere auf der Rückführung kurzfristiger Bankverbindlichkeiten bei der SPARTA AG (- 17,4 Mio. EUR) im Segment "Vermögensverwaltend". Im Gegenzug haben sich die kurzfristigen finanziellen Schulden im Segment "Beta Systems" u. a. infolge der getätigten Akquisitionen (+ 1,6 Mio. EUR) erhöht. Im Segment "CornerstoneCapital" sind die kurzfristigen finanziellen Schulden um 0,6 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR zurückgegangen. Infolge der Erstanwendung von IFRS 16 haben sich kurzfristige finanzielle Schulden in Höhe von 3,2 Mio. EUR über alle Segmente ergeben.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auf 3,9 Mio. EUR (Vj. 3,0 Mio. EUR) angestiegen, was im Wesentlichen auf Effekte aus der Änderung des Konsolidierungskreises in den Segmenten "Vermögensverwaltend" und "Beta Systems" zurückzuführen ist.

Die laufenden Steuerschulden haben sich auf 1,5 Mio. EUR (Vj. 1,6 Mio. EUR) vermindert, der passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt unverändert 0,2 Mio. EUR.

Die Vertragsverbindlichkeiten, die erhaltene Zahlungen aus zeitlich abgegrenzten Wartungsverträgen umfassen, betreffen ausschließlich das Segment "Beta Systems" und haben sich auf 10,4 Mio. EUR (Vj. 9,7 Mio. EUR) erhöht.

Die sonstigen kurzfristigen Schulden erhöhten sich auf 25,9 Mio. EUR (Vj. 16,9 Mio. EUR). Es handelt sich hierbei überwiegend um Verbindlichkeiten gegenüber Personal in Höhe von 7,1 Mio. EUR (Vj. 4,7 Mio. EUR), Rückstellungen in Höhe von 3,8 Mio. EUR (Vj. 4,9 Mio. EUR), Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vj. 1,5 Mio. EUR) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 12,8 Mio. EUR (Vj. 5,1 Mio. EUR). Hierin enthalten sind Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer aus einer durchgeführten, jedoch zum Bilanzstichtag noch nicht in das Handelsregister eingetragenen Barkapitalerhöhung der SPARTA AG (7,3 Mio. EUR).

4.4.6. Konzernbilanzsumme

Die Konzernbilanzsumme beträgt zum Stichtag 552,4 Mio. EUR (Vj. 511,7 Mio. EUR). Bei einem Konzerneigenkapital von 351,3 Mio. EUR (Vj. 323,7 Mio. EUR) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 63,6 % (Vj. 63,3%). Unter Herausrechnung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 58,2 % (Vj. 57,9 %).

4.5. Finanzlage

4.5.1. Ziele des Finanzmanagements (Finanzstrategie)

Das Finanzmanagement der Deutsche Balaton dient der dauerhaften Sicherstellung der Liquidität im Konzern und der Schaffung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Konzerngesellschaften. Wo dies möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, reduziert die Deutsche Balaton im Konzern finanzielle Risiken. Eine Konzerninnenfinanzierung stellt verschiedenen Konzerngesellschaften, teilweise in bestimmtem Umfang, Finanzmittel zur Verfügung, ohne einen konzerninternen Finanzausgleich herbeizuführen. Sie ermöglicht einzelnen Konzerngesellschaften oftmals eine einfachere Refinanzierung aus freien liquiden Mitteln anderer Konzerngesellschaften. Langfristige Beziehungen zu Hausbanken unterstützen den Zugang zu Finanzmitteln.

Sofern notwendig, wird durch den aktiven Einsatz von Finanzinstrumenten in Fremdwährung der Einfluss von Preisveränderungen an den Währungsmärkten, die sich auf Liquiditätsströme und die Bewertung von in Fremdwährung bewerteten Vermögenswerten und Schulden auswirken können, auf das Konzernergebnis reduziert. Die Absicherungsgeschäfte werden unter Wertgesichtspunkten und Markteinschätzungen vorgenommen. Außerdem werden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken bei einer Konzerngesellschaft bei langfristigen Darlehen teilweise Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, die jedoch nach IFRS kein Hedging darstellen. Die Überwachung und der Einsatz von Finanzinstrumenten erfolgen jeweils auf Ebene der Konzerngesellschaften und werden somit nicht konzernweit gesteuert.

Bei der Deutsche Balaton AG sind für Abläufe und Verantwortlichkeiten wesentlicher Vorgänge interne Richtlinien definiert. Es besteht außerdem ein grundsätzliches Vier-Augen-Prinzip sowie eine Trennung der Bereiche Finanzauszahlung und Buchhaltung. Jedoch verfügen die Vorstandsmitglieder teilweise über unbeschränkte Einzelzeichnungsberechtigungen bei den Geschäftsbanken. Die weiteren Konzerngesellschaften legen für ihren Bereich jeweils in eigener Verantwortung Richtlinien für die Ablauf- und Verantwortungsorganisation fest.

Die bei der Deutsche Balaton AG verfolgte Nulldividendenpolitik unterstützt die Ziele des Finanzmanagements zum Eigenkapitalaufbau und zur Aufrechterhaltung einer größtmöglichen Unabhängigkeit. Zwar tritt der Konzern nach außen nicht vollständig als finanzielle Einheit auf, über eine Vereinheitlichung der Hausbanken bestimmter Konzernunternehmen konnte aber eine Vereinheitlichung und Optimierung der Bank- und Kreditkonditionen im Konzern sowie für die jeweiligen Einzelgesellschaften erreicht werden.

Die Deutsche Balaton AG sieht die Begebung einer längerfristigen Unternehmensanleihe grundsätzlich als ein geeignetes Instrument zur weiteren Optimierung ihrer Finanzstruktur und langfristigen Sicherung des aktuellen Zinsniveaus an. Die Bedingungen am Kapitalmarkt für eine Publikumsplatzierung sind jedoch für die Deutsche Balaton AG, unter anderem aufgrund zu hoher Zinsen für Mittelstandsanleihen, weiter nicht attraktiv. Eine Platzierung von Unternehmensanleihen bei institutionellen Investoren ist für eine Beteiligungsgesellschaft schwierig.

Seit dem Jahr 2015 erfolgt mit der Beta Systems Software AG ein Cash-Pooling in der Art, dass die Beta Systems Software AG der Deutsche Balaton AG Liquidität für einen fest vereinbarten Zeitraum zur Verfügung stellt. Die Beta Systems Software AG erhält hierfür entsprechende Sicherheiten. Sofern seitens der Beta Systems Software AG ein Liquiditätsbedarf besteht, kann diese ebenfalls Liquidität im Rahmen des Cash-Poolings in Anspruch nehmen. Hierdurch wurde eine konzerninterne Optimierung des Finanzmanagements zwischen beiden Gesellschaften erreicht und die Finanzierung durch Banken reduziert.

4.5.2. Kapitalstruktur

Die Kapitalstruktur der Deutsche Balaton ist von einer hohen Eigenkapitalquote geprägt. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die bestehende Kapitalstruktur zum 31. Dezember 2019:

Abb. 8: Kapitalstruktur im Konzern

Die bilanzielle Nettoverschuldung im Deutsche Balaton Konzern hat sich aufgrund des Anstiegs der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Stichtag gegenüber dem Vorjahr um 22,3 Mio. EUR auf 106,0 Mio. EUR (Vj. 128,3 Mio. EUR) verringert. Sie ermittelt sich durch die Saldierung der Finanzschulden in Höhe von 145,1 Mio. EUR (Vj. 143,5 Mio. EUR) mit den auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 39,1 Mio. EUR (Vj. 15,2 Mio. EUR).

Die Fremdkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2019 bei 36,4 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % marginal verringert. Die mit 63,6 % weiter deutlich über 50 % liegende Eigenkapitalquote verschafft dem Konzern im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung unverändert ein hohes Maß an Unabhängigkeit.

Neben den aus dem laufenden Geschäft generierten Zahlungsmittelzuflüssen basiert die Finanzierung im Konzern aus der konzerninternen Finanzierung und auf von Banken in Form von Krediten zur Verfügung gestelltem Fremdkapital. Soweit Bankkredite zur Finanzierung von Investitionsvorhaben im Segment "Vermögensverwaltend" eingesetzt werden, sind diese überwiegend als mit kurzfristiger Laufzeit aufgenommene Festkredite oder als Kontokorrentlinie vereinbart. Dabei orientiert sich der Zinssatz zumeist an den Geldmarktzinsen zuzüglich einer bonitätsabhängigen Marge. Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in operativ tätigen Einheiten sowie bei den Immobilienunternehmen werden in der Regel durch mittel- und langfristig laufende Bankkredite finanziert.

Fälligkeitsanalyse der Restlaufzeiten der finanziellen Schulden

Die Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2019 gliedern sich wie folgt:

scrollen
in Mio. EUR täglich fällig bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Finanzielle Schulden (kurzfristig) 29,0 77,7 0 0
Finanzielle Schulden (langfristig) 0 0 30,4 7,9
Gesamt 29,0 77,7 30,4 7,9

Die Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

scrollen
1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
in Mio. EUR Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
Finanzielle Schulden (langfristig) 1,2 30,4 0,2 7,9

Die Kreditlinien bei unseren Geschäftsbanken betragen zum Bilanzstichtag 161,7 Mio. EUR (Vj. 143,5 Mio. EUR) und werden zum Stichtag mehrheitlich in Anspruch genommen.

Die Zinssätze für Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten orientieren sich an den Geldmarktsätzen. Der von der Gesellschaft zu zahlende Aufschlag auf die Geldmarktsätze beträgt in der Regel 100 bis 190 Basispunkte. Darüber hinaus bestehen kurzfristige (teilweise jedoch nicht in Anspruch genommene) Festzinskredite mit Zinssätzen zwischen 0,15 % und 9,56 % (Vj. 0,15 % bis 9,56 %). Fällige Darlehen und Kreditlinien wurden, sofern sie nicht zurückgeführt wurden, durch Anschlussverträge verlängert.

4.5.3. Liquidität

Im Hinblick auf die Finanzlage sieht sich die Deutsche Balaton gut aufgestellt. Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. Die vorhandene Liquidität reicht zur Finanzierung der Investitionsvorhaben und zur Deckung der laufenden Kosten aus.

Die Zahlungsströme im Konzern sind wesentlich durch das Beteiligungsgeschäft geprägt. Rückflüsse aus Investitionen, welche die Mittelzuflüsse wesentlich bestimmen, erfolgen zeitlich unregelmäßig und sind kaum plan- und vorhersehbar. Der Cashflow entwickelt sich daher ebenso wie das Konzernjahresergebnis unregelmäßig.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Einzahlungen aus dem Verkauf von kurzfristigen Finanzinstrumenten sowie die Auszahlungen aus dem Kauf von kurzfristigen Finanzinstrumenten dem Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit zugerechnet sind, während die Einzahlungen aus dem Verkauf von langfristigen Wertpapieren, At-Equity-Beteiligungen und Tochtergesellschaften in dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthalten sind.

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit hat sich mit 11,5 Mio. EUR (Vj. 8,5 Mio. EUR) erhöht. Das Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten in Höhe von + 24,6 Mio. EUR (Vj. - 37,5 Mio. EUR) enthält die in Kapitel 4.3 aufgeführten positiven und negativen Bewertungseffekte. Nach dem Abgang zweier größerer Gesellschaften im Vorjahr hat sich das Ergebnis aus dem Abgang voll konsolidierter Unternehmen auf 0,0 Mio. EUR (Vj. 17,0 Mio. EUR) reduziert. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien in Höhe von 10,3 Mio. EUR (Vj. 8,0 Mio. EUR) setzen sich aus Abschreibungen auf Sachanlagen von 6,3 Mio. EUR (Vj. 4,0 Mio. EUR), Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte von 3,6 Mio. EUR (Vj. 3,7 Mio. EUR) sowie Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien von unverändert 0,3 Mio. EUR zusammen und betreffen überwiegend die operativ tätigen Konzerneinheiten.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt 19,2 Mio. EUR (Vj. - 58,1 Mio. EUR). Die Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Höhe von 8,6 Mio. EUR (Vj. 0,0 Mio. EUR) sind vom Verkauf eines Feederschiffs im Segment "Vermögensverwaltend" geprägt. Die Einzahlungen aus Abgängen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind aufgrund einer im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhten Veräußerungsaktivität auf 175,8 Mio. EUR (Vj. 44,6 Mio. EUR) angestiegen. Der gleichzeitige Anstieg der Auszahlungen für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte auf - 140,1 Mio. EUR (Vj. - 103,7 Mio. EUR) spiegelt das insgesamt höhere Transaktionsvolumen des Berichtsjahrs - hauptsächlich in börsennotierten Beteiligungen - wider. Die Auszahlungen für Unternehmenserwerbe abzüglich erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von - 21,3 Mio. EUR (Vj. - 8,7 Mio. EUR) betreffen die im Berichtsjahr erworbenen Gesellschaften in den Segmenten "Vermögensverwaltend" und "Beta Systems".

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf - 7,3 Mio. EUR (Vj. + 42,0 Mio. EUR). Hierfür ist im Wesentlichen die Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten im Segment "Vermögensverwaltend" verantwortlich, die sich im Anstieg der Auszahlungen von übrigen Finanzschulden/​Darlehen auf - 18,3 Mio. EUR (Vj. + 60,1 Mio. EUR) widerspiegelt. Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich durch die Erhöhung langfristiger Finanzschulden/​Darlehen um 12,7 Mio. EUR (Vj. 4,9 Mio. EUR) im Zusammenhang mit den Kaufpreisfinanzierungen der im Segment "Beta Systems" und "Vermögensverwaltend" getätigten Akquisitionen. Der positive Cashflow aus Einzahlungen von /​ Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitengesellschafter in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vj. - 20,9 Mio. EUR) steht im Zusammenhang mit einer zum Stichtag noch nicht erfolgten Eintragung einer Kapitalerhöhung bei einer Konzerngesellschaft. Innerhalb der Gesamtfinanzierung verfügte der Deutsche Balaton Konzern zum Jahresende 2019 weiterhin über eine ausreichende Liquidität.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum Bilanzstichtag 39,1 Mio. EUR (Vj. 15,1 Mio. EUR).

Die ausführliche Konzern-Kapitalflussrechnung wird im Konzernabschluss dargestellt.

Zum Bilanzstichtag wurden die bei der Deutsche Balaton bestehenden weiteren Kreditlinien bei Kreditinstituten unter anderem zur Zeichnung einer Kapitalerhöhung bei der SPARTA AG weitgehend ausgenutzt (Vj. freie Linien im Volumen von 18,3 Mio. EUR), wobei in dem vermögensverwaltenden Segment die Inanspruchnahme durch den Wert der beleihungsfähigen Wertpapiere begrenzt sein kann. Als weitere Liquiditätsquellen dienen zukünftige Mittelzuflüsse aus der Geschäftstätigkeit sowohl im operativen Bereich wie auch im Beteiligungsgeschäft.

4.5.4. Investitionen

Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen beliefen sich auf 3,7 Mio. EUR (Vj. 6,9 Mio. EUR) und betrafen überwiegend den Erwerb immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen der im Berichtsjahr erworbenen und konsolidierten Gesellschaften in den Segmenten "Vermögensverwaltend" und "Beta Systems". Schwerpunkt der Investitionen stellten wie im Vorjahr als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige finanzielle Vermögenswerte mit 140,1 Mio. EUR (Vj. 103,7 Mio. EUR) dar. Der wesentliche Teil hiervon betrifft Investitionen in Wertpapiere innerhalb des Segments "Vermögensverwaltend". Aufgrund der Besonderheiten des Beteiligungsgeschäfts, bei dem Investitionen oftmals vor einem mehrjährigen Erwartungshorizont erfolgen, ist die Entwicklung des Cashflows aus Investitionstätigkeit nur beschränkt aussagekräftig.

4.6. Entwicklung der Konzernsegmente

Im Rahmen der nachfolgenden Darstellung wird auf die Entwicklung der einzelnen Segmente eingegangen. Diese Darstellung ist zusammen mit der Segmentberichterstattung im Konzernanhang zu sehen.

4.6.1. Segment "Vermögensverwaltend"

Das Segment "Vermögensverwaltend" beinhaltet alle Unternehmen des Deutsche Balaton Konzerns, die einen langfristigen Vermögensaufbau mit dem Ziel einer angemessenen Kapitalverzinsung betreiben oder die nicht einem anderen Segment zugeordnet sind.

Nachdem das Vorjahr verstärkt von Zukäufen und Neuinvestitionen geprägt war, wurde vor dem Hintergrund der positiven Kapitalmarktentwicklung im Jahr 2019 im Segment "Vermögensverwaltend" verstärkt Beteiligungsverkäufe vorgenommen, die zum großen Teil börsennotierte Wertpapiere betrafen. Insgesamt hat das Transaktionsvolumen im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen.

Die Umsatzerlöse des Segments stiegen auf 30,4 Mio. EUR (Vj. 18,9 Mio. EUR). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erstkonsolidierung der EUROPIN (+ 10,0 Mio. EUR) sowie den Verkauf einer Immobilie (+ 4,3 Mio. EUR) zurückzuführen, während der Umsatz der Schiffsgesellschaften infolge der 2018 und 2019 getätigten Schiffsverkäufe um 2,4 Mio. EUR zurückging. Alle weiteren Umsatzerlöse befanden sich weitgehend auf Vorjahresniveau.

Das Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 im Segment "Vermögensverwaltend" auf 24,6 Mio. EUR (Vj. - 37,5 Mio. EUR).

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge auf 3,2 Mio. EUR (Vj. 9,1 Mio. EUR) ist auf die im Vorjahr noch enthaltenen Erträge aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften in Höhe von 6,3 Mio. EUR zurückzuführen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 0,2 Mio. EUR (Vj. 0,3 Mio. EUR) an Devisenkursdifferenzen enthalten. Darüber hinaus sind in dieser Position sonstige betriebliche Erträge von in Summe 3,0 Mio. EUR (Vj. 2,4 Mio. EUR) enthalten, davon 1,2 Mio. EUR (Vj. 1,1 Mio. EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie 0,7 Mio. EUR (Vj. 0,0 Mio. EUR) aus Gewinnen aus dem Abgang von Sachanlagen.

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich um 5,0 Mio. EUR auf 15,1 Mio. EUR erhöht, was mit 3,3 Mio. EUR wesentlich auf den Verkauf einer Immobilie sowie die Erstkonsolidierung der EUROPIN in Höhe von 2,7 Mio. EUR zurückzuführen ist.

Die Zuwendungen an Arbeitnehmer haben sich auf 8,9 Mio. EUR (Vj. 5,1 Mio. EUR) erhöht. Der Anstieg ist dabei auf Konsolidierungskreiseffekte in Höhe von insgesamt 4,2 Mio. EUR zurückzuführen, wovon 3,4 Mio. EUR die im Berichtsjahr erstmals konsolidierte EUROPIN betreffen.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wurden in Höhe von 4,9 Mio. EUR (Vj. 2,7 Mio. EUR) erfasst. Der Anstieg ist neben der Erstkonsolidierung der EUROPIN (1,6 Mio. EUR) auf eine Firmenwertabschreibung in Höhe von 0,8 Mio. EUR sowie die erstmalige Anwendung des Bilanzierungsstandards IFRS 16 zurückzuführen, wonach anstelle von Miet- und Leasingaufwendungen Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte ausgewiesen werden.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 12,0 Mio. EUR (Vj. 11,7 Mio. EUR). Dabei haben sich die Beratungskosten um 0,8 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR reduziert, während die Marketing- und Vertriebskosten - teils konsolidierungskreisbedingt - um 0,3 Mio. EUR zunahmen.

Die Finanzerträge im Segment "Vermögensverwaltend" in Höhe von 2,8 Mio. EUR (Vj. 11,0 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus Ergebniszuweisungen und Zinserträgen. Der Vorjahreswert war von einer erhöhten Ergebniszuweisung aus dem Segment "CornerstoneCapital" infolge eines Unternehmensverkaufs (+ 7,3 Mio. EUR) geprägt. Die Zins- und zinsähnlichen Erträge einschließlich der Zinserträge aus assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen sind gegenüber dem Vorjahr von 3,6 Mio. EUR auf 1,8 Mio. EUR zurückgegangen.

Die Finanzierungsaufwendungen belaufen sich auf 3,0 Mio. EUR (Vj. 3,4 Mio. EUR) und beinhalten im Wesentlichen Zinsen gegenüber Banken und sonstigen Dritten in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vj. 2,0 Mio. EUR), Finanzaufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen gegenüber dem Segment "CornerstonCapital" in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vj. 1,0 Mio. EUR) sowie Zinsaufwand gegenüber der Beta Systems Software AG im Rahmen der Cash-Pools in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vj. 0,4 Mio. EUR).

Die Gewinn- und Verlustanteile aus assoziierten Unternehmen betrugen 2,2 Mio. EUR (Vj. 2,4 Mio. EUR). Hiervon betreffen 2,4 Mio. EUR ein Unternehmen der Immobilienwirtschaft, 0,4 Mio. EUR einen Fremdkapitalinvestor, 0,2 Mio. EUR einen Hersteller atmosphärischer Sensoren, - 0,4 Mio. EUR ein Fintech-Unternehmen und - 0,3 Mio. EUR einen Dienstleister für Produktentwicklung.

Insgesamt beläuft sich das Segmentergebnis vor Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2019 auf 19,4 Mio. EUR (Vj. - 29,1 Mio. EUR). Das Ergebnis nach Steuern beträgt 19,5 Mio. EUR (Vj. - 27,6 Mio. EUR).

Das Segmentvermögen, das alle Bilanzposten mit Ausnahme von Steuerforderungen für laufende und latente Steuern umfasst, ist von 474,7 Mio. EUR auf 483,3 Mio. EUR gestiegen und wird dominiert von den anderen langfristigen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 343,1 Mio. EUR (Vj. 359,9 Mio. EUR).

Hiervon betreffen 30,6 Mio. EUR Aktien eines Biotechnologieunternehmens, 27,3 Mio. EUR Wertpapiere und eines Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens, 15,4 Mio. EUR Aktien eines Softwareunternehmens, 10,4 Mio. EUR Aktien eines weiteren Biotechnologieunternehmen, 9,2 Mio. EUR Aktien eines weiteren Softwareunternehmens, 8,2 Mio. EUR Aktien eines deutschen Finanzinstituts, je 8,1 Mio. EUR Aktien eines Pharmakonzerns sowie eines Anbieters von Lösungen für saubere Energie, 8,0 Mio. EUR Aktien eines Medizintechnikunternehmens und 6,9 Mio. EUR Aktien eines führenden Unternehmens der chemischen und pharmazeutischen Industrie.

Der Anstieg des Segmentvermögens um 8,5 Mio. EUR ist im Wesentlichen auf Konsolidierungskreiseffekte zurückzuführen.

Die Segmentschulden, die operative Schulden des Segments ohne Berücksichtigung laufender und latenter Steuern umfassen, haben sich auf 172,5 Mio. EUR (Vj. 184,8 Mio. EUR) verringert. Während die kurzfristigen finanziellen Schulden bei der Deutsche Balaton AG um 3,1 Mio. EUR anstiegen, hat sich die kurzfristige Bankverschuldung bei der SPARTA AG um 17,4 Mio. EUR und im Teilkonzern ABC um 7,4 Mio. EUR reduziert. Bei den langfristigen Schulden hat sich das sonstige von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestellte Kapital von 3,9 Mio. EUR auf 0,1 Mio. EUR deutlich verringert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung der Verbindlichkeiten nach erfolgter Veräußerung der Schiffe zurückzuführen.

Für das Segment "Vermögensverwaltend" hat der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 ursprünglich eine Veränderung des IFRS-Eigenkapitals in Höhe von 8 % bis 12 % prognostiziert. Bei einem Anstieg des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG um 17,1 Mio. EUR ergibt sich eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr von + 6,8 %. Die ursprüngliche Prognose wurde somit nicht erreicht.

4.6.2. Segment "Beta Systems"

Die Deutsche Balaton AG hält zum Ende des Geschäftsjahres mittelbar und unmittelbar einen Anteil von 60,57 % an der Beta Systems Software AG.

Abb. 9: Zusammensetzung der Umsatzerlöse im Segment "Beta Systems"

Im Segment "Beta Systems" sind die Umsatzerlöse der Beta Systems Software AG und deren Tochtergesellschaften mit 60,0 Mio. EUR (Vj. 46,6 Mio. EUR) deutlich angestiegen. Konsolidierungskreisbereinigt betrug der Umsatzanstieg 8,3 Mio. EUR. Hierbei sind die Wartungserlöse mit 30,8 Mio. EUR (Vj. 25,6 Mio. EUR) weiterhin größter Umsatzbestandteil. Der Anstieg um 5,2 Mio. EUR ist auf die unterjährig durchgeführten Akquisitionen sowie auf Nachlaufeffekte aus dem Neugeschäft (Zusatzgeschäft bei Bestandskunden und Neukundenkundengewinnung) zurückzuführen. Der Anstieg der Lizenzerlöse auf 17,1 Mio. EUR (Vj. 11,1 Mio. EUR) ist überwiegend auf ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheres Volumen der zur Verlängerung anstehenden Verträge zurückzuführen. Die Erlöse aus Service haben sich mit 10,9 Mio. EUR (Vj. 9,1 Mio. EUR) ebenfalls verbessert, was nicht zuletzt auf die getätigten Akquisitionen zurückzuführen ist.

Die sonstigen betrieblichen Erträge waren mit 0,8 Mio. EUR (Vj. 0,8 Mio. EUR) unverändert.

Aufgrund des Geschäftsmodells des Segments "Beta Systems" sind die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe weitgehend losgelöst von der Umsatzentwicklung des Segments. Die Erbringung der Leistungen zur Erzielung der Umsatzerlöse erfolgt überwiegend durch eigene Mitarbeiter. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erhöhten sich im Jahr 2019 teils akquisitionsbedingt um 1,1 Mio. EUR auf 3,8 Mio. EUR.

Die Zuwendungen an Arbeitnehmer erhöhten sich deutlich um 3,7 Mio. EUR auf 32,3 Mio. EUR, was auf die unterjährig durchgeführten Akquisitionen, weiteres organisches Wachstum sowie ergebnisabhängige Vergütungskomponenten zurückzuführen ist.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen haben sich mit 4,0 Mio. EUR (Vj. 1,9 Mio. EUR) deutlich erhöht. Dies ist insbesondere auf die erstmalige Anwendung des Bilanzierungsstandards IFRS 16 zurückzuführen, wonach anstelle von Miet- und Leasingaufwendungen Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte ausgewiesen werden. Hieraus ergaben sich Abschreibungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich trotz der durchgeführten Akquisitionen auf 9,2 Mio. EUR (Vj. 10,4 Mio. EUR), was im Wesentlichen auf die genannte erstmalige Anwendung des Bilanzierungsstandards IFRS 16 zurückzuführen ist. Ein gegenläufiger Effekt ergab sich aufgrund planmäßig erhöhter Marketingaufwendungen.

Unter Berücksichtigung eines gegenüber dem Vorjahr leicht reduzierten Finanzergebnisses in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vj. 0,5 Mio. EUR), das im Wesentlichen aus Zinserträgen aus dem Cash-Pooling mit der Deutsche Balaton AG resultiert, ergibt sich ein Segmentergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von 11,9 Mio. EUR (Vj. 4,2 Mio. EUR).

Das Segmentvermögen beläuft sich auf 107,7 Mio. EUR (Vj. 74,3 Mio. EUR). Der deutliche Anstieg um 33,4 Mio. EUR ist auf den Anstieg der Sachanlagen (+ 12,4 Mio. EUR), der immateriellen Vermögenswerte und Firmenwerte (+ 12,1 Mio. EUR) sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+ 5,0 Mio. EUR), insbesondere aufgrund der getätigten Akquisitionen in Verbindung mit der erstmaligen Erfassung von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, zurückzuführen.

Die Segmentschulden haben sich auf 45,2 Mio. EUR (Vj. 22,3 Mio. EUR) erhöht. Der deutliche Anstieg ist insbesondere auf die zusätzliche Fremdkapitalaufnahme im Zusammenhang mit den getätigten Akquisitionen sowie die erstmalige Erfassung von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 zurückzuführen.

Für das Segment haben wir auf Basis unserer Erwartungshaltung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses 2018 für das kommende Jahr einen Umsatz zwischen 50,0 Mio. EUR und 55,0 Mio. EUR bei einem Anstieg des bereinigten operativen Ergebnisses (Definition siehe Kapitel 3.3.3) auf 8,0 Mio. EUR bis 10,0 Mio. EUR prognostiziert. Die Umsatzerlöse übertreffen aufgrund der nicht geplanten Akquisitionen mit 60,0 Mio. EUR deutlich den Prognosekorridor. Auch das bereinigte operative Ergebnis liegt mit 12,8 Mio. EUR deutlich oberhalb der prognostizierten Bandbreite.

4.6.3. Segment "CornerstoneCapital"

Im Segment "CornerstoneCapital" ist ein Teil der operativen Unternehmen des Deutsche Balaton Konzerns gebündelt. Hierbei handelt es sich um Mehrheitsbeteiligungen, die durch einen Beteiligungsmanager überwacht werden.

Der deutliche Rückgang der Umsatzerlöse von 44,4 Mio. EUR um 14,2 Mio. EUR auf 30,2 Mio. EUR ist mehrheitlich auf den Wegfall der Umsatzbeiträge der zum 01.07.2018 veräußerten Infoniqa Payroll Gruppe zurückzuführen. Der Beitrag zum Konzernumsatz hat sich hierdurch im Vergleich zum Vorjahr um 10,0 Mio. EUR reduziert. Darüber hinaus hat sich der Umsatz im Teilkonzern EppsteinFOILS um 3,8 Mio. EUR und der Umsatz der ELTEC Elektronik AG um 0,5 Mio. EUR verringert.

Nach Veräußerung der Infoniqa Payroll Gruppe im Geschäftsjahr 2018, die im Vorjahr noch den Großteil der Dienstleistungsumsätze beisteuerte, beinhalten die Umsatzerlöse im Berichtsjahr fast ausschließlich Erlöse aus dem Warenverkauf der produzierenden Unternehmen im Teilkonzern EppsteinFOILS und der ELTEC Elektronik AG, wobei der Teilkonzern EppsteinFOILS im Jahr 2019 rund 80 % der Umsatzerlöse im Segment beisteuerte.

Abb. 10: Zusammensetzung der Umsatzerlöse im Segment "CornerstoneCapital"

Der Verkauf von Gütern ging um 4,6 Mio. EUR auf 29,5 Mio. EUR zurück. Dies ist überwiegend auf den Umsatzrückgang im Teilkonzern EppsteinFOILS (- 3,8 Mio. EUR) zurückzuführen. Ebenfalls negativ wirkten sich der Rückgang bei der ELTEC Elektronik AG (- 0,8 Mio. EUR) aus.

Insbesondere beim Absinken des Dienstleistungsumsatzes von 8,8 Mio. EUR auf 0,5 Mio. EUR wirkten sich die Entkonsolidierung der im Vorjahr veräußerten Infoniqa Payroll Gruppe mit - 8,6 Mio. EUR negativ aus, während sich der Dienstleistungsumsatz bei der ELTEC Elektronik AG um 0,3 Mio. EUR verbesserte.

Der Wegfall der Lizenzerträge (Vj. 1,3 Mio. EUR) resultiert ebenfalls aus der Entkonsolidierung der Infoniqa Payroll Gruppe. Die im Konsolidierungskreis verbliebenen Gesellschaften erzielen keine Lizenzerträge.

Die Position Bestandsveränderungen fertige und unfertige Erzeugnisse belief sich zum 31. Dezember 2019 auf + 0,8 Mio. EUR (Vj. - 0,3 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich auf 0,8 Mio. EUR (Vj. 12,1 Mio. EUR), nachdem im Vorjahr noch Erträge aus dem Verkauf der Infoniqa Payroll Gruppe in Höhe von 10,7 Mio. EUR im Segmentergebnis enthalten waren.

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich auf 15,0 Mio. EUR (Vj. 17,6 Mio. EUR) reduziert, was neben dem Umsatzrückgang der operativ tätigen Gesellschaften auf die unterjährige Entkonsolidierung der Infoniqa Payroll Gruppe (- 1,1 Mio. EUR) im Vorjahr zurückzuführen ist. Dadurch erhöhte sich auch die Materialaufwandsquote mit 49,6 % (Vj. 39,7 %) deutlich. Während die Materialaufwandsquote bei der EppsteinFOILS auf 49,8 % (Vj. 47,1 %) leicht anstieg, reduzierte sich diese bei der ELTEC Elektronik AG auf 49,4 % (Vj. 52,2 %).

Die Zuwendungen an Arbeitnehmer waren bei allen in das Segment einbezogenen Gesellschaften rückläufig und haben sich insbesondere aufgrund des der Entkonsolidierung der Infoniqa Payroll Gruppe im Vorjahr deutlich auf 8,9 Mio. EUR (Vj. 15,3 Mio. EUR) reduziert.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen gingen von 3,4 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR zurück. Der Rückgang resultiert ebenfalls im Wesentlichen aus dem Entkonsolidierungseffekt bei der Infoniqa Payroll Gruppe (- 1,9 Mio. EUR) im Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Segments haben sich zum Bilanzstichtag von 7,0 Mio. EUR auf 3,8 Mio. EUR verringert. Der Rückgang ist neben Entkonsolidierungseffekten (- 1,8 Mio. EUR) auch auf den Wegfall von mit der Veräußerung von Beteiligungen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen (- 0,5 Mio. EUR) sowie rückläufige Beratungskosten (- 0,2 Mio. EUR) zurückzuführen.

Das Finanzergebnis als Saldo der Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen hat sich auf - 0,5 Mio. EUR (Vj. - 10,5 Mio. EUR) verbessert nachdem im Vorjahr insbesondere die Ergebnisabführung an die Deutsche Balaton AG in Höhe von 8,3 Mio. EUR aufgrund der Veräußerung der Infoniqa Payroll Gruppe enthalten war. Des Weiteren reduzierten sich die Zinsaufwendungen aus gleichem Grund um 2,9 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR.

Das Segmentergebnis vor Ertragsteuern hat sich im Vorjahresvergleich um 0,1 Mio. EUR auf 2,3 Mio. EUR (Vj. 2,4 Mio. EUR) leicht verringert.

Das Segmentvermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr auf 20,7 Mio. EUR (Vj. 22,9 Mio. EUR) reduziert. Die Segmentschulden sind mit 5,5 Mio. EUR (Vj. 8,7 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahreswert ebenfalls zurückgegangen. Beide Effekte sind im Wesentlichen auf den Eingang und die anschließende Ausschüttung weiterer nachlaufender Kaufpreiszahlungen zurückzuführen.

Für das Segment "CornerstoneCapital" haben wir im Vorjahr mitgeteilt, dass wir für die verbleibenden operativ tätigen Unternehmen Umsatzerlöse zwischen 33,0 Mio. EUR und 38,0 Mio. EUR und einen bereinigten EBIT-Beitrag von 2,0 Mio. EUR bis 5,0 Mio. EUR erwarten. Umsatzseitig wurde die Prognose mit 30,2 Mio. EUR deutlich verfehlt, was auf einen außerplanmäßigen Umsatzrückgang bei beiden operativen Gesellschaften zurückzuführen ist. Das bereinigte EBIT liegt dagegen mit 3,0 Mio. EUR innerhalb der prognostizierten Bandbreite.

4.7. Vergleich der im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung

Veränderung des IFRS-Eigenkapitals

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Prognose 2019 Ist 2019
Deutsche Balaton Konzern 8 % - 12 % + 8,4 % Prognose erreicht
Segment "Vermögensverwaltend" 8 % - 12 % + 6,8 % Prognose nicht erreicht

Für das Geschäftsjahr 2019 wurde im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 ein Anstieg des IFRS-Eigenkapitals sowohl auf Konzernebene als auch bezogen auf das Segment "Vermögensverwaltend" in Höhe von 8 % bis 12 % prognostiziert. Auf Konzernebene wurde der ursprünglich prognostizierte Zielkorridor mit + 8,4 % erreicht, nicht jedoch auf Ebene des Segments "Vermögensverwaltend". Das Segment "Beta Systems" konnte allerdings das schlechter als erwartete Ergebnis kompensieren.

Operative Entwicklung

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in Mio. EUR Prognose 2019 Ist 2019
Segment "Beta Systems" Umsatz 50,0 - 55,0 60,0 Prognose übertroffen *
EBIT (bereinigt) 8,0 - 10,0 12,8 Prognose übertroffen *
Segment "CornerstoneCapital" Umsatz 33,0 - 38,0 30,2 Prognose nicht erreicht *
EBIT (bereinigt) 2,0 - 5,0 3,0 Prognose erreicht *
Operative Konzernunternehmen Umsatz 105,0 - 115,0 111,6 Prognose erreicht *
EBIT (bereinigt) 10,0 - 15,0 16,7 Prognose übertroffen *

* ohne Bereinigung um Konsolidierungskreiseffekte

Die Prognose des operativen Ergebnisses berücksichtigt keine Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte. Um die Vergleichbarkeit zwischen der Prognose und dem Ist-Ergebnis zu gewährleisten, wird das operative Ist-Ergebnis um die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte bereinigt. Das operative Ergebnis entspricht dem bereinigten EBIT. Demzufolge sind das Finanzergebnis, der Gewinn- und Verlustanteil an assoziierten Unternehmen sowie Steuern nicht enthalten.

4.8. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

Für die Deutsche Balaton AG wird die Höhe des Konzernergebnisses ganz wesentlich von den unregelmäßig erfolgenden Beteiligungsverkäufen voll- und at Equity-konsolidierter Unternehmen sowie den Aufwendungen und Erträgen aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten bestimmt. Infolge dessen schwankt das Konzernergebnis in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Volumen der verkauften Beteiligungen sowie des sich ständig wandelnden Markt- und Börsenumfelds.

Die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2019 war erneut wesentlich von den Aktivitäten im Segment "Vermögensverwaltend" geprägt. Der Anstieg der Kapitalmärkte machte sich in einem im Vergleich zum Vorjahr deutlich positiven "Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten" in der Konzern-GuV in Höhe von 24,6 Mio. EUR bemerkbar. Im Berichtsjahr fanden im Gegensatz zum Vorjahr keine Beteiligungsverkäufe im Segment "CornerstoneCapital" statt. Die operativ tätigen Konzernunternehmen entwickelten sich im Rahmen der Erwartungen, wobei dies insbesondere auf eine erfreuliche Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Segment "Beta Systems" sowie Neuerwerbe zurückzuführen ist.

Das positive Bewertungsergebnis ist auch die wesentliche Ursache für den Anstieg des Konzerneigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG um 21,6 Mio. EUR (Vj. Rückgang um - 29,5 Mio. EUR) als für den Konzern relevanten Steuerungsgröße. Dies entspricht einer Veränderung gegenüber dem Vorjahreswert um + 8,4 % (Vj. - 8,2 %), was weiterhin unter dem angestrebten mittelfristigen Wert von 15 % p.a. liegt. Angesichts der Tatsache, dass die meisten Kapitalmarktindizes eine Jahresrendite von über 20 % erzielen konnten, ist der Vorstand der Deutsche Balaton AG nicht zufrieden mit der Konzernentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch im 5-Jahreszeitraum liegt der Konzern im Hinblick auf Durchschnittsrendite und internem Zinsfuß unter dem angestrebten Ziel. Aufgrund der Entwicklung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG im Zeitraum 2016 bis 2019 und den aktuellen Kapitalmarktverwerfungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist auch im Jahr 2020 nicht mit einem Erreichen dieser Zielmarke über einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren zu rechnen (vgl. hierzu auch Kapitel 3.3.3).

Der Vorstand sieht die Deutsche Balaton zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts weiterhin in einer guten wirtschaftlichen Verfassung. Infolge der sehr positiven Vermögenslage und der hohen Eigenkapitalquote sind die Grundlagen für weitere Investitionen gegeben. Die Zusammensetzung des Konzerns, sowohl bezogen auf das Beteiligungsportfolio als auch auf die Konzernunternehmen, zeigt überwiegend gut aufgestellte Unternehmen mit Wachstumspotenzial. Gleichwohl sind weitere Beteiligungsabschreibungen möglich.

4.9. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

In Kapitel 3.3.3 ist die für den Konzern verwendete Hauptsteuerungsgröße, die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals, definiert und dargestellt. Mit dem steigenden Eigenkapital im Konzern wird es jedoch schwieriger, dieses Ziel aufgrund eines Umfelds, in dem Investmentopportunitäten in begrenztem Umfang vorhanden sind, zu erreichen. Dabei bestehen bei Investitionen nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, die dazu führen können, dass das Ziel für die Hauptsteuerungsgröße nicht in jedem Jahr erreicht werden kann. Das Börsenumfeld sowie die Schwankung am Markt beobachtbarer bewertungsrelevanter Parameter können zu Schwankungen innerhalb des IFRS-Eigenkapitals führen. Auch die aperiodische Vereinnahmung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Verkauf von voll- bzw. at Equity konsolidierten Unternehmen bringt eine gewisse Volatilität mit sich. Aus diesem Grund erfolgt die Betrachtung der Steuerungsgröße mittelfristig über einen Zeitraum von fünf Jahren und mit einer durchschnittlichen jährlichen Zielgröße von 15 %.

Die Tochtergesellschaften und ihre Organe definieren über ihre jeweiligen Beteiligungsmanager eigene Leistungsindikatoren, die auf Ebene der Konzernmutter als Holding für die Steuerung des Konzerns und der Segmente keine Rolle spielen. Die Bestimmung der Indikatoren erfolgt dabei stets basierend auf der jeweiligen Branche, in der sich die Tochtergesellschaft befindet, und bezogen auf die individuelle Situation der operativ tätigen Gesellschaften.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Konzernsteuerung keine weiteren spezifischen Indikatoren eingesetzt. Der Nutzen und Sinn anderer Indikatoren als der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals rechtfertigt angesichts des stark diversifizierten und von dem Beteiligungsgeschäft geprägten Beteiligungsportfolios nicht den mit einer Ermittlung verbundenen Aufwand, der aus Sicht des Vorstands auch keinen Mehrwert schafft.

5. Nachtragsbericht

Am 27. Mai 2020 hat der Vorstand der Deutsche Balaton AG beschlossen, die im Rahmen von Aktienrückkaufprogrammen erworbenen 11.636 eigenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital um den entsprechenden Betrag von 11.636,00 Euro herabzusetzen. Dies entspricht rund 9,99 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Die Einziehung erfolgt unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2015 bzw. in Verbindung mit der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. August 2019.

Das Grundkapital beträgt nach der Kapitalherabsetzung 104.768,00 Euro und ist eingeteilt in 104.768 Stückaktien. Die Deutsche Balaton AG hält nach der Einziehung keine eigenen Aktien. Nach ist der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu der Auffassung gelangt, dass mit dem Einzug der eigenen Aktien für die Aktionärinnen und Aktionäre der beste Wertbeitrag realisiert werden kann, da sich aufgrund der guten Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre das aufgebaute Unternehmensvermögen gut entwickelt hat und nach dem Einzug der eigenen Aktien der Anteil jeder verbliebenen Aktie an den Vermögenswerten entsprechend ansteigt.

Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie in China und der nachfolgenden weltweiten Verbreitung des Virus kam es seit Mitte Februar 2020 zu einem massiven Einbruch an den weltweiten Kapitalmärkten. Der deutsche Leitindex DAX verzeichnete binnen weniger Wochen einen Kursabsturz von über 30 %. Zwischenzeitlich haben sich die Aktienkurse von Ihrem Tiefststand im März wieder deutlich erholt.

Zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Virus haben die betroffenen Staaten beispiellose Maßnahmen angeordnet, die teils massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft bedeuten. Nach Rückgang der Fallzahlen kommt es mittlerweile zu schrittweisen und regional differenzierten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch nicht absehbar, wie sich die Lockerungsmaßnahmen auf die Entwicklung der Fallzahlen auswirken, wann mit einer wirksamen Therapie oder gar einem Impfstoff zu rechnen ist und ob gegebenenfalls eine zweite Infektionswelle droht.

Das Beteiligungsportfolio konnte sich der negativen Kapitalmarktentwicklung nicht entziehen. Inwieweit der massive Wirtschaftseinbruch in der zweiten Jahreshälfte und der Folgezeit wieder kompensiert werden kann, wie es die aktuelle Erholungsbewegung an den Kapitalmärkten vorwegzunehmen scheint, oder die realwirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auch langfristig nachwirken und so ein deutlich tieferes Bewertungsniveau an den Börsen rechtfertigen, ist derzeit noch offen. Der Vorstand geht zumindest davon aus, dass aufgrund des diversifizierten Portfolios mit "Krisengewinnern" wie Drägerwerk AG & Co. KGaA (siehe hierzu auch Ad-hoc-Meldungen der Deutsche Balaton AG vom 24.3.2020 und 16.4.2020) der negative Effekt bei der Deutsche Balaton AG deutlich geringer ausfällt als die allgemeine Börsenkursentwicklung vermuten lässt.

6. Prognosebericht

6.1. Annahmen über die konjunkturelle Entwicklung und die Entwicklung der Kapitalmärkte

Die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2020 ist aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und den Auswirkungen des zu Eindämmung erforderlichen Lockdowns mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Nachdem der Ausbruch im chinesischen Wuhan begann und dort zunächst eingedämmt werden konnte, verbreitete sich das Corona-Virus in der Folgezeit weltweit und traf Länder wie Italien und Spanien besonders schwer. Nachdem die Ausbreitung in Europa durch teils drastische Maßnahmen wie etwa landesweite Ausgangssperren, Kontaktverbote, Reisebeschränkungen und eine weitreichende Einschränkung des Wirtschaftslebens (Lockdown) zunächst gebremst werden konnte, entwickeln sich nun Länder wie USA und Brasilien zu neuen Pandemie-Hotspots.

Infolge der Corona-Krise mussten auch die Prognosen für die Wirtschaftsentwicklung im laufenden Jahr deutlich angepasst werden. Noch im Januar 2020 ging der Internationale Währungsfonds von einem Weltwirtschaftswachstum im Gesamtjahr von 3,3 % aus. Im aktualisierten "World Economic Outlook" im April 2020 dagegen rechnet der IWF mit einem Rückgang der Weltwirtschaft um 3,0 %, womit der Einbruch deutlich schärfer erwartet wird als während der Finanzkrise (- 0,1 %). Im Basisszenario rechnet der IWF mit einem Abklingen der Pandemie im zweiten Halbjahr 2020, so dass durch entsprechende Nachholeffekte im Folgejahr 2021 ein Wachstum von 5,8 % erwartet wird.

Für den Euroraum geht der IWF für das laufende Jahr von einem Rückgang um 7,5 % aus, gefolgt von einem Anstieg um 4,7 % im Jahr 2021. Zuletzt ermittelte der IWF für das Jahr 2019 einen Anstieg von 1,2 %. Für Deutschland erwartet der IWF einen Rückgang um 7,0 %, nach zuletzt + 0,6 %, gefolgt von einer Erholung um 4,7 % im Jahr 2021.

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern hat sich die Bundesregierung auf ein Konjunkturpaket im Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro verständigt, das unter anderem eine zeitweise Absenkung der Mehrwertsteuer sowie Investitionen in Klimaschutz und Zukunftstechnologien umfasst.

Die Europäische Zentralbank hat auf die Verwerfungen durch die Corona-Pandemie und die drohende Rezession umfassend und schnell reagiert und ein Notprogramm aufgelegt, das zusätzliche Anleihekäufe im Volumen von 1,35 Billionen Euro vorsieht. Der Leitzins verbleibt unangetastet bei 0,0 % p.a., während der Einlagensatz zuletzt im September 2019 auf - 0,5 % p.a. gesenkt wurde. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen erreichte im Zuge der Corona-Krise und der zunehmenden Unsicherheit ebenfalls historische Tiefststände mit - 0,91 % p.a. am 9. März 2020. Zuletzt konnte sie sich wieder auf - 0,4 % p.a. erholen.

Die US-Notenbank Fed hat ebenfalls mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket reagiert um die Folgen der Krise abzufedern und dabei unter anderem den Leitzins von einem Korridor von 1,5 bis 1,75 % p.a. auf 0,0 bis 0,25 % p.a. gesenkt. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen beschlossen, um die US-Wirtschaft zu stützen, darunter billionenschwere Anleihekaufprogramme, Überbrückungskredite an Firmen sowie weitere Notfallhilfen im Volumen von 2,3 Billionen US-Dollar zur Stützung lokaler Regierungen sowie kleiner und mittelgroßer Unternehmen. Für das Jahr 2020 rechnet der IWF dennoch mit einem Wirtschaftseinbruch in den Vereinigten Staaten um 5,9 % und einer Erholung im Folgejahr um 4,7 %.

Der Vorstand der Deutsche Balaton AG geht davon aus, dass der Lockdown und die teils weiter anhaltenden Beeinträchtigungen der Wirtschaft weltweit insgesamt zu einem deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung und der Kapitalmärkte im laufenden Jahr führen werden. Die derzeitige Erholung an den Kapitalmärkten, die die Börsenkurse wieder fast auf das Niveau vom Anfang des Jahres 2020 zurückgeführt hat, stützt sich auf die Hoffnung, dass der massive Einbruch im ersten Halbjahr schnell wieder kompensiert werden kann. Neben der Tatsache, dass insbesondere im Dienstleistungsbereich nicht von einer Nachfrageverschiebung auszugehen ist, dürfte die Corona-Pandemie die Konsumlaune jedoch nachhaltig trüben und auch die Investitionsbereitschaft vieler Unternehmen zumindest vorübergehend schmälern. Auch wenn es einige Branchen gibt, die direkt oder indirekt von der Corona-Krise profitieren können (z.B. Medizintechnik, Pharma, Kommunikation und Internet), so dürfte das Gros der heimischen Industrie mit deutlichen Auftragsrückgängen konfrontiert sein.

Die Inflationsrate hat sich in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundsamtes im April 2020 mit 0,9 % weiter abgeschwächt nach 1,4 % im März 2020. Der Rückgang ist wesentlich auf den drastischen Ölpreisverfall auf dem Weltmarkt zurückzuführen, auch als Folge der Corona-Pandemie. Verteuert haben sich im Gegenzug Strom- und Nahrungsmittelpreise, letztere ebenfalls infolge der Corona-Krise.

Auch die Entwicklung des Euro-Dollar-Wechselkurses seit Jahresanfang ist stark von der Entwicklung der Corona-Pandemie geprägt. Mit Bekanntwerden der Ausbreitung des SARS-Cov-2-Erregers außerhalb Chinas und dem deutlichen Rückgang an den Kapitalmärkten in der zweiten Februarhälfte verlor der US-Dollar gegenüber dem Euro zunächst stark an Wert bis zu einem EZB-Referenzkurs am 9. März 2020 von über 1,14 USD. Erst mit Verhängung eines Einreiseverbotes aus Europa und dem Ausruf des nationalen Notstands, begleitet von Zinssenkungen und weiteren Lockerungsmaßnahmen der Fed, konnte der US-Dollar wieder deutlich aufwerten auf zwischenzeitlich 1,07 US-Dollar je Euro. Mit Entwicklung der USA zu einem der weltweiten Hotspots der Corona-Pandemie und dem Aufflammen schwerer Unruhen nach dem gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd fiel der US-Dollar im Mai 2020 jedoch wieder deutlich zurück auf zuletzt rund 1,13 US-Dollar je Euro.

Der massive Kurseinbruch an den Kapitalmärkten ab der zweiten Februarhälfte von zeitweise über 30 % konnte in der Folgezeit zu großen Teilen wieder ausgeglichen werden (Stand: 5. Juni 2020). Dies spiegelt die Erwartung vieler Marktteilnehmer wider, dass es nach Abklingen der Corona-Pandemie - sei es durch die erfolgreiche dauerhafte Eindämmung der Fallzahlen, die Entwicklung wirksamer Medikamente oder die Entwicklung eines wirksamen Impfstoffs - zu Nachholeffekten und im Ergebnis zu einer nahezu "V-förmigen Erholung" der Wirtschaft kommen könnte. Des Weiteren profitieren die Unternehmen im Gegensatz zur Finanzkrise vom schnellen und massiven Eingreifen der Regierungen und Zentralbanken, die nahezu unbegrenzte Liquidität zur Verfügung stellen und damit verhindern, dass Unternehmen und letztlich auch Banken in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Unklar ist jedoch, ob die Unternehmensgewinne der kommenden Quartale tatsächlich mit der vorzeitigen Erholung der Börsenkurse schritthalten können und damit das aktuelle Bewertungsniveau rechtfertigen können.

Derzeit besteht weltweit eine hohe Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie, die alle weiteren Einflussfaktoren überschattet. In Europa werden die im März eingeführen Einschränkungen nach Abklingen der Fallzahlen sukzessiv zurückgenommen. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass es zu einem erneuten Aufflammen vieler Infektionsherde gleichzeitig kommt, die unter Umständen eine individuelle Nachverfolgung und Isolierung von Infektionsgeschehen erschwert und wieder großflächige Einschränkungen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens erforderlich machen. Auch die Möglichkeit einer zweiten Infektionswelle im Herbst wird von Virologen vorgebracht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob und wann es zur Entwicklung und Bereitstellung eines Impfstoffs oder zumindest einer wirksamen Behandlungsmethode für COVID-19 kommt. Bis dahin ist weiter von einer sehr volatilen und insgesamt negativen Entwicklung der deutschen Aktienmärkte im Gesamtjahr 2020 auszugehen. Aufgrund der hohen Exportorientierung der deutschen Wirtschaft besteht auch eine hohe Abhängigkeit von den weltweiten Erfolgen bei der Überwindung der Krise.

Basis für unsere Annahmen sind unter anderem Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank und des Statistischen Bundesamts, Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute und sonstige allgemein zugängliche Informationen, zum Beispiel im Internet.

6.2. Entwicklung des Konzerns und der Konzernsegmente

Die Deutsche Balaton agiert als Beteiligungsholding und sieht sich nach wie vor trotz der in den verschiedenen Segmenten enthaltenen operativ tätigen Konzernunternehmen nicht als Industrieholding. Der Unterschied zu einer Industrieholding liegt in der Ausrichtung des Geschäftsmodells. Während in der Industrieholding der Ausbau des operativen Geschäfts das Hauptziel darstellt, verfolgt die Deutsche Balaton hinsichtlich der operativen Konzernunternehmen nicht nur dieses Ziel, sondern in der Regel ein mittel- bis langfristiges Exit-Szenario. Die Planbarkeit des Erfolgs der Deutsche Balaton wird entscheidend von der Struktur als Beteiligungsgesellschaft geprägt. Ständige Änderungen im Markt- und Börsenumfeld resultieren in Schwankungen im Konzernergebnis. So wie das Jahresergebnis 2019 von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt war, die sich im Jahresverlauf verändert haben, werden auch die zukünftigen Geschäftsjahre stark von nur schwer plan- und vorhersehbaren Faktoren mitbestimmt werden, wie sich aktuell in der Corona-Krise in besonderem Ausmaß zeigt. Dies betrifft auch den Zeitpunkt des Verkaufs einer getätigten Investition, da bei voll- und at-Equity konsolidierten Unternehmen erst mit der Realisierung des Verkaufs die Veränderung im Eigenkapital sichtbar wird.

Mit dem verfolgten Ziel, eine erfolgreiche Wertentwicklung der Beteiligungen zu realisieren, ist die zeitlich vorangehende Identifikation unterbewerteter Unternehmen verbunden. Der Erfolg oder Misserfolg einer eingegangenen Beteiligung ist dabei auch vom Marktumfeld abhängig. Unvorhergesehene Wirtschaftsentwicklungen und Veränderungen an den Kapitalmärkten spielen hier eine große und nur schwer vorhersehbare Rolle.

Umsatz- und Ertragszahlen der operativen Beteiligungsunternehmen (vollkonsolidiert oder nach der Equity Methode einbezogen) sind ein Indikator für deren wirtschaftliche Entwicklung. Rückschlüsse auf den tatsächlichen Erfolg des Konzerns lassen sich hieraus nach Auffassung des Vorstands der Deutsche Balaton AG jedoch nicht unmittelbar ziehen.

Weiterhin bewegt sich die Deutsche Balaton in Rahmenbedingungen, die ständigen Änderungen unterworfen sind. Neben den sich in steter Regelmäßigkeit ändernden (steuer-)gesetzlichen Voraussetzungen sind die Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen relevant. Derzeit deuten viele Prognosen auf eine deutliche Abschwächung der Wirtschaftsleistung weltweit und in Deutschland infolge der Corona-Krise hin. Die Deutsche Balaton wird auch zukünftig im Einzelfall prüfen, ob sich bietende Investitionsgelegenheiten zum Ausbau und zur Stärkung des Beteiligungsportfolios genutzt werden können. Um attraktive Investitionsgelegenheiten zu nutzen, könnte sich die Deutsche Balaton auch durch die Aufnahme von Krediten und von Eigenmitteln über den Kapitalmarkt finanzieren. Dies setzt allerdings eine geeignete Verfassung der Finanz- und Kapitalmärkte voraus.

Die über Jahre gewachsene Erfahrung der Deutsche Balaton im Beteiligungsgeschäft, die Präsenz am Markt und die Investitionserfolge geben dem Vorstand der Deutsche Balaton AG die Zuversicht, das Geschäft auch unter herausfordernden Marktbedingungen erfolgreich fortsetzen zu können.

Der Prognosebericht ist entsprechend dem Risikobericht für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt. Es wird auf das in Kapitel 3.3 dieses Konzernlageberichts dargestellte Unternehmensziel verwiesen. Dieses gilt auch für den strategischen Planungszeitraum, der einen Zeitraum von fünf Jahren (Mittelfristzeitraum) umfasst. Prognosen für kürzere Zeiträume sind, wie erläutert, mit hohen Unsicherheiten behaftet. Über den mittelfristigen Prognosezeitraum können sich Schwankungen zwischen einzelnen Jahren ausgleichen. So kann trotz einzelner schlechter Jahre das mittelfristige Ziel erreichbar bleiben.

Bei den Prognosen zur Entwicklung von Umsatz und bereinigtem operativem Ergebnis der Segmente "Beta Systems" und "CornerstoneCapital" ist zu berücksichtigen, dass hierin nicht die Start-up-Aktivitäten des Konzerns enthalten sind, die naturgemäß mit einer besonders hohen Unsicherheit behaftet sind. Die Start-up-Aktivitäten sind Teil des Segments "Vermögensverwaltend", ebenso die Bereiche Immobilien und das verbliebene Schiffsinvestment.

Darüber hinaus erfolgen die Prognosen unter der Annahme, dass sich innerhalb des Prognosezeitraums, mit Ausnahme der bereits bis zum Aufstellungsdatum bekannten Veränderungen, keine weiteren Veränderungen des Konsolidierungskreises auf Konzernebene sowie innerhalb der Segmente ergeben.

Umsatz- und Ertragsentwicklung

Auf Basis der für das Geschäftsjahr 2020 vorgenommenen Planungen der operativ tätigen Gesellschaften unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Prognoseanpassungen und der anzunehmenden negativen Auswirkungen im Zuge der Corona-Pandemie erwartet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr 2020 ansteigende Umsatzerlöse, was insbesondere auf die prognostiziert positive Umsatzentwicklung im Segment "Beta Systems" zurückzuführen ist.

Im Prognosezeitraum wird die Rendite im Segment "Vermögensverwaltend" voraussichtlich niedriger ausfallen als im Jahr 2019. Bei den operativen Konzernunternehmen ist für das Jahr 2020 in allen drei Segmenten von einer leicht rückläufigen, aber weiter positiven Ergebnisentwicklung auszugehen. Mittelfristig wird in allen Segmenten (unter Vernachlässigung von Konsolidierungskreiseffekten) ein Anstieg erwartet.

Segment "Vermögensverwaltend"

Für das Segment "Vermögensverwaltend" erwartet der Vorstand der Deutsche Balaton AG in Zukunft im Mittel ein leicht ansteigendes IFRS-Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens, wenngleich eine Prognose aufgrund der extrem hohen Marktvolatilität im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und deren noch nicht absehbaren Auswirkungen auf die Realwirtschaft derzeit mit hoher Unsicherheit behaftet ist. Die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals des Segments im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 war mit + 6,8 % positiv, jedoch unter Berücksichtigung des Marktumfelds und der durchschnittlichen Zielgröße von 15 % p.a. nicht zufriedenstellend. Der Anstieg war geprägt von einer positiven Kapitalmarktentwicklung, die sich entsprechend auf das Bewertungsergebnis ausgewirkt hat. Für das Geschäftsjahr 2020 geht der Vorstand der Deutsche Balaton AG unter Berücksichtigung des bisherigen Geschäftsverlaufs sowie des von der Corona-Pandemie geprägten hochvolatilen Kapitalmarktumfelds von einer Veränderung des IFRS-Eigenkapitals im Segment "Vermögensverwaltend" im Prognosezeitraum von - 5 % bis + 10 % aus.

Die Prognose basiert hierbei insbesondere auf der in Kapital 6.1 skizzierten erwarteten Kapitalmarktentwicklung und einer planmäßigen Entwicklung der Geschäftseinheiten. Sollten die Börsenkurse zurückgehen oder den Annahmen gegenläufige Entwicklungen eintreten, sind Geschäftsjahre mit erneut deutlich negativen Ergebnissen möglich, umgekehrt jedoch auch Ergebnisse, die oberhalb der prognostizierten Veränderung des IFRS-Eigenkapitals liegen. Langanhaltende Perioden sowohl leicht als auch stark sinkender Börsenkurse und Wertveränderungen nicht börsennotierter Investments können daher zu mehreren Verlustjahren führen, ebenso können über Jahre deutlich steigende Börsenkurse und eine Vielzahl von Veräußerungen nicht börsennotierter Investments auch zu immer wieder deutlich über der Prognose liegenden Ergebnissen führen.

Operative Konzernunternehmen

Aus den operativen Konzernunternehmen der Segmente "Vermögensverwaltend", "Beta Systems" und "CornerstoneCapital" konnten im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse von 111,6 Mio. EUR erwirtschaftet werden. Hier erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr Umsatzerlöse zwischen 114,0 Mio. EUR bis 128,0 Mio. EUR. Das bereinigte operative Ergebnis, welches im Berichtszeitraum mit 16,7 Mio. EUR über den Erwartungen lag, wird für das Geschäftsjahr 2020 zwischen 11,0 Mio. EUR und 20,0 Mio. EUR erwartet. Dabei gehen wir zum Ende des mittelfristigen Planungszeitraums von jährlichen Umsätzen zwischen 120,0 Mio. EUR und 140,0 Mio. EUR aus bei einem bereinigten Ziel-EBIT von 20,0 Mio. EUR bis 25,0 Mio. EUR. Die breite Prognosespanne reflektiert auch hier, dass die genauen Auswirkungen der Pandemie nur schwer abzuschätzen sind.

Segment "Beta Systems"

Im Segment "Beta Systems" wurden im Jahr 2019 sowohl Umsatz- als auch Ergebnisprognosen vorwiegend konsolidierungskreisbedingt deutlich übertroffen. Der Vorstand erwartet für das Kalenderjahr 2020 einen weiter ansteigenden Umsatz zwischen 68,0 Mio. EUR und 72,0 Mio. EUR bei einem bereinigten operativen Ergebnis zwischen 8,0 Mio. EUR und 12,0 Mio. EUR. Der prognostizierte Umsatzanstieg ist im Wesentlichen auf die ganzjährige Konsolidierung der Zukäufe im Geschäftsjahr 2019 zurückzuführen. Die prognostizierte Ergebnisentwicklung spiegelt den erwarteten Umsatzanstieg bei einer EBIT-Marge weiterhin im deutlich zweistelligen Bereich wider.

Segment "CornerstoneCapital"

Im Segment "CornerstoneCapital" lag das bereinigte operative Ergebnis 2019 innerhalb des Prognosekorridors, das geplante Umsatzziel wurde nicht erreicht. Der Vorstand der Deutsche Balaton AG geht für die zum 31. Dezember 2019 im Segment operativ tätigen Unternehmen für den Prognosezeitraum von einem leichten Umsatz- und Ergebnisrückgang aus. Für die operativ tätigen Unternehmen des Segments werden in Summe Umsatzerlöse zwischen 27,0 Mio. EUR und 32,0 Mio. EUR und ein bereinigter EBIT-Beitrag zwischen 1,0 Mio. EUR und 4,0 Mio. EUR erwartet. Der erwartete Rückgang ist insbesondere auf eine zurückhaltende Auftragsvergabe im Zuge der Corona-Pandemie zurückzuführen. Beteiligungsveräußerungen sind in den Prognosen nicht berücksichtigt.

6.3. Gesamtprognose

Die Deutsche Balaton verfügt nicht zuletzt aufgrund ihrer soliden finanziellen Ausstattung auch in dem derzeitgen Marktumfeld über eine gute Basis, um auch in Zukunft sich bietende Chancen zu ergreifen und sich verändernden Anforderungen stellen zu können.

Für die operativen Konzernunternehmen in den Segmenten "Vermögensverwaltend", "Beta Systems" und "CornerstoneCapital" geht der Vorstand der Deutsche Balaton AG davon aus, dass diese sich im Prognosezeitraum insgesamt stabil, im Rahmen der strategischen Planung voraussichtlich deutlich positiv entwickeln. Die geplante Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von - 5 % bis + 10 % im Segment "Vermögensverwaltend" spiegelt das seit Ausbruch der Corona-Pandemie herausfordernde und von einer hohen Volatilität geprägte Kapitalmarkumfeld wider und berücksichtigt keine Erträge aus Beteiligungsverkäufen aus dem Segment "CornerstoneCapital". Wesentliche Abwertungen aufgrund gesunkener Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte werden nicht erwartet.

Unter Würdigung der kurzfristig absehbaren und mittelfristig zu erwartenden Entwicklung geht der Vorstand davon aus, dass sich das IFRS-Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens im Konzern im laufenden Geschäftsjahr im Mittel leicht positiv entwickelt. Die weiterhin hohe Prognoseunsicherheit und Marktvolatilität im Zuge der Corona-Pandemie erfordert dabei eine deutliche Ausweitung der Prognosebandbreite. Insgesamt erwartet der Vorstand der Deutsche Balaton AG für den Deutsche Balaton Konzern eine Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 0 % bis + 15 %.

Diese Prognosen beruhen auf den erfahrungsgemäß auftretenden Schwankungen der globalen und lokalen Wirtschaftsentwicklung, der Börsenkurse und Unternehmensbewertungen, die von vielfältigen Faktoren abhängen.

7. Chancen- und Risikobericht

7.1. Allgemeine Aussagen zum Risikomanagementsystem

Die Deutsche Balaton ist in ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl interner und externer Risiken ausgesetzt, die in unterschiedlichen Facetten und mit variabler Intensität auftreten können. Ziel des Konzerns ist die Steigerung des IFRS-Eigenkapitals durch erfolgreiche Investitionen in Unternehmens- und sonstige Beteiligungen unter Abwägung der jeweiligen Chancen und Risiken.

Risiken lassen sich abstrakt als unerwartete Abweichung von einem erwarteten Wert oder einer Zielgröße und allgemein als die Möglichkeit ungünstiger zukünftiger Entwicklungen definieren. Dabei handelt es sich nicht nur um den Unternehmensbestand gefährdende, sondern auch den Geschäftserfolg bedeutsam beeinflussende Ereignisse und Entwicklungen. Einzelrisiken können sich gegenseitig verstärken oder auch teilweise kompensieren. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt die Deutsche Balaton AG bei den für sie bedeutsamen Einzelrisiken, die sie in verschiedene Risikokategorien eingeteilt hat.

Ebenso wie der Deutsche Balaton Konzern verschiedenartigen Risiken ausgesetzt ist, können sich bietende Investitionsgelegenheiten zum Ausbau und zur Stärkung des Beteiligungsportfolios zugleich als Chance zur Steigerung des Unternehmenserfolgs gesehen werden. Gemeinsam mit der systematischen Behandlung der Risiken erfolgt daher auch eine solche der Chancen.

Diese Chancen und Risiken sind oftmals eng verbunden mit Investitionen. Investitionen werden im Deutsche Balaton Konzern auf Ebene von Portfolien vorgenommen, welche nach einer Chance-Risiko-Betrachtung gesteuert werden. So finden sich in dem Beteiligungsportfolio Unternehmen unterschiedlicher Art und Größe aus verschiedenen Branchen und Ländern. Bei den Unternehmensbeteiligungen handelt es sich darüber hinaus um teils börsennotierte, teils unnotierte Unternehmen, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden können. Neben im Markt- und/​oder Branchenumfeld fest etablierten Unternehmen finden sich auch Start-ups mit innovativen Ideen und Produkten sowie Unternehmen, die vor einer Restrukturierung stehen oder eine solche gerade durchlaufen haben. Daneben erfolgen teilweise auch Beteiligungen in Genussrechte oder festverzinsliche Wertpapiere.

Die Entwicklung der in dem Unternehmensportfolio jeweils zusammengefassten Unternehmen hat auch einen Einfluss auf den Geschäftserfolg der Deutsche Balaton AG. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine nachteilige Unternehmensentwicklung eines Portfolio- oder Konzernunternehmens durch die weite Diversifikation des Deutsche Balaton Konzerns nicht zu einer Gefährdung der Deutsche Balaton AG oder des Konzerns führt und auch in wirtschaftlich unruhigeren Zeiten erfolgreiche Beteiligungsveräußerungen ermöglichen kann.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Zusammensetzung des Konzerns zu verstehen, die im Gegensatz zu operativ tätigen Konzernen nicht der Erzielung von Konzernergebnissen aus bestimmten Geschäftsbranchen dient. Die einzelnen Konzerngesellschaften und Beteiligungen sind nicht langfristig in das Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton eingebunden, da die Zusammensetzung der Konzerngesellschaften einem laufenden Wechsel unterworfen ist und die Geschäftsleitung der einzelnen Gesellschaften das Risiko ihres jeweiligen operativen Geschäfts im jeweiligen Einzelfall besser beurteilen kann. Es ist nicht die Absicht der Deutsche Balaton AG, Einfluss auf das operative Geschäft der Konzerngesellschaften zu nehmen, vielmehr sollen die operativ tätigen Konzerngesellschaften weitgehend autonom agieren können. Eine Kontrolle der Konzerngesellschaften erfolgt anhand der Berichtspflichten und anderen öffentlich zugänglichen Informationen und gegebenenfalls über die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten durch Organmitglieder oder Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG oder mit ihr verbundener Unternehmen.

Die Risikosteuerung im Konzern erfolgt daher, ungeachtet der fortbestehenden und durch das Risikokontrollsystem unangetasteten Verantwortung des Vorstands der Konzernmuttergesellschaft, grundsätzlich eigenständig auf Ebene der jeweiligen Konzernunternehmen. Börsennotierte Konzerngesellschaften und Konzerngesellschaften, deren Aktien in einen Freiverkehr einbezogen sind, haben in Abhängigkeit von ihrer Unternehmensgröße und ihrer unternehmerischen Tätigkeit wiederum ein eigenständiges Risikomanagementsystem für ihre Unternehmenseinheiten aufgesetzt. Im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements unterstützt die Deutsche Balaton AG alle Konzernunternehmen bei der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben.

Hand in Hand mit dem Risikomanagement geht das Chancenmanagement, da viele Faktoren, aus denen sich Risiken für den Deutsche Balaton Konzern ergeben können, zugleich auch bei gegenläufiger Entwicklung als Chancen zu betrachten sind.

Aufgrund der flachen Hierarchiestruktur ist die Steuerung von Chancen und Risiken bei der Deutsche Balaton AG nicht einer bestimmten organisatorischen Einheit zugeordnet, sondern als ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung eingerichtet. Daher verantworten Vorstand und Aufsichtsrat der Konzernmuttergesellschaft unmittelbar den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme - und zwar nicht nur für die Deutsche Balaton AG, sondern auch für den Deutsche Balaton Konzern.

Anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen des Konzerns legt der Konzernvorstand den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Kontrollsysteme unter dem Verständnis einer Beteiligungsgesellschaft fest und bestimmt, soweit im Rahmen der Konzernrisikosteuerung das Risikomanagement nicht dem jeweiligen operativ tätigen Unternehmen übertragen ist, deren Ausgestaltung unter Berücksichtigung potenzieller Risiken. Operative Aspekte des Risikomanagements werden inhaltlich durch die Fachabteilungen der Aufbauorganisation der Deutsche Balaton AG abgedeckt.

Unternehmerisches Handeln bleibt stets mit Risiken verbunden. Das Ziel des Deutsche Balaton Konzerns ist daher der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken, die Kontrolle von Einzelrisiken sowie der konsequente Umgang mit auftretenden Risiken. Die massiven Kapitalmarktverwerfungen im ersten Halbjahr 2020 infolge der Corona-Krise haben vor Augen geführt, dass auch ein hochdiversifiziertes Portfolio wie das des Deutsche Balaton Konzerns nicht vor einem breiten Markteinbruch geschützt ist. Umso wichtiger ist ein wirksames Risiko- und Liquiditätsmanagement im Konzern, um auch bei Eintritt derart unvorhersehbarer negativer Ereignisse eine Bestandsgefährdung ausschließen zu können.

Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Konzernvorstand, der sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld befasst. Hieraus leitet der Vorstand konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale ab. Chancen haben sich in der Vergangenheit für den Deutsche Balaton Konzern auch aus Spruchverfahren, die im Zusammenhang mit Strukturmaßnahmen bei Unternehmensbeteiligungen durchgeführt worden sind, ergeben. Solche Chancen können sich auch künftig eröffnen. Teilweise ist es auch erforderlich, Risiken bewusst einzugehen, um sich bietende Chancen am Markt nutzen zu können.

Im Rahmen der Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken werden auch die entsprechenden Chancen dargestellt, sofern sich diese bei einer gegenläufigen Entwicklung ergeben können.

7.2. Ziele und Strategie des Risikomanagements

Das Risikomanagement der Deutsche Balaton AG verfolgt das Ziel, relevante Risiken aus der Geschäftstätigkeit zu identifizieren, einzuschätzen und zu steuern, um den Fortbestand des Unternehmens, d. h. seine zukünftige Entwicklung und Ertragskraft, zu sichern. Aufgabe des Risikomanagements ist es, das Verlassen des dafür vorgegebenen Rahmens frühzeitig aufzuzeigen, um ein rechtzeitiges Gegensteuern zu ermöglichen.

Das Risikomanagementsystem soll jederzeit einen Überblick über die Risiken gewährleisten, um so im Rahmen einer Risikoabschätzung gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen zu können und durch eine angemessene Chancen-Risiken-Verteilung den Unternehmenserfolg zu optimieren. Hierbei ist die Veränderung des Eigenkapitals die zentrale Steuerungsgröße. Die Steuerung der Risiken ist bei der Deutsche Balaton AG nicht einer bestimmten organisatorischen Einheit zugeordnet, sondern integraler Bestandteil der Unternehmensführung.

Anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen legt der Vorstand den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Kontrollsysteme fest und bestimmt deren Ausgestaltung unter Berücksichtigung potenzieller Risiken.

Das Risikomanagement des Balaton Konzerns ist dabei an einzelnen finanziellen Vermögenswerten ausgerichtet, welche nach deren Fair Value gesteuert werden. Die Chance-Risiko-Betrachtung begleitet im Deutsche Balaton Konzern alle Phasen des Investitionsprozesses von der Evaluierung potenzieller Vermögenswerte, über Investitions- und Haltephase bis hin zur Veräußerung dieses Vermögenswertes.

Als wesentliche Risiken für die "Vermögensverwaltenden" Gesellschaften definiert der Vorstand solche mit negativer Auswirkung auf das IFRS-Eigenkapital. Weiterhin werden bei den in Immobilien und Grundbesitz investierenden Gesellschaften durch das jeweilige Management außerdem die Bilanz, die Gewinn- und Verlustverrechnung sowie die Liquiditätsplanung überwacht. Ergänzend wird für die "operativen Gesellschaften" in allen Segmenten die Umsatz- und Ertragsentwicklung überwacht, ohne daß diese vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes im Konzern für die Konzernsteuerung maßgeblich sind.

Der diversifizierte Aufbau des Konzerns, in dem vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes keine Abhängigkeiten der Konzerneinheiten untereinander bestehen, gewährleistet, dass im Fall einer Insolvenz einer Konzerngesellschaft der Bestand des Gesamtkonzerns nicht gefährdet wird.

7.3. Organisation Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem ist an der Geschäftstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns ausgerichtet. Grundlage des Risikomanagementsystems ist das Risikomanagementhandbuch, in dem das Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton AG dokumentiert wird.

Dem Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton AG liegt ein Prozess zu Grunde, zu dem folgende Phasen gehören:

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1.

Identifikation: Strukturierte Sammlung relevanter Risiken

2.

Analyse: Feststellung von Risikoursachen, Erkennen von Abhängigkeiten und Korrelationen zwischen Einzelrisiken

3.

Bewertung: Quantifizieren von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen

4.

Bewältigung: Überwachung, Früherkennung, Ermittlung von Handlungsbedarfen und Ableitung von Maßnahmen

5.

Dokumentation: Regelmäßige Aufbereitung der Ergebnisse, u.a. in Form des Risikomanagementhandbuchs

6.

Controlling: Koordination der Handlungen und Prozesse, Reporting

Im Rahmen des Risikomanagements der Deutsche Balaton AG werden sowohl einzelne Phasen als auch der gesamte Prozess regelmäßig durchlaufen.

Gegenstand der Risikoidentifikation ist die Suche und Sammlung aller relevanten aktuellen, zukünftigen, potenziellen und theoretischen Risiken. Zum Einsatz kommen Methoden wie Befragungen, Dokumenten- und Organisationsanalysen, einbezogen werden Ansprechpartner sämtlichen Fachbereiche der Gesellschaft.

In der Risikoanalyse erfolgt die ausführliche Beschreibung der identifizierten Risiken sowie die Feststellung der Ursachen und Effekte, um Anhaltspunkte dafür zu erhalten, welche Strategien, Frühwarnindikatoren und Maßnahmen zur Bewältigung der einzelnen Risiken eingesetzt werden können. Zum Einsatz kommen die Methoden aus der Vorphase - Befragungen, Dokumenten- und Organisationsanalysen.

Im Zuge der Risikobewertung werden die identifizierten Risiken anhand quantitativer Maßzahlen bewertet. Wesentliche Bezugsgröße bildet dabei das IFRS-Eigenkapital der Deutsche Balaton Gruppe, bewertet zu Marktpreisen. Aufbauend auf den definierten Ausgangsgrößen ergeben sich mögliche Schadenswerte bezüglich der Vermögens- sowie der Liquiditätslage. Anhand von Erfahrungswerten werden Eintrittswahrscheinlichkeitsstufen gebildet und den jeweiligen Risiken zur Gewichtung der Schadenswerte zugeordnet. Aus der sich ergebenden Zuordnung zu einer Risikoklasse - und ggfs. Gewichtung mit der Eintrittswahrscheinlichkeitsstufe und unter Ansatz der Szenarien - lässt sich ableiten, welche Risiken als Schwerpunkte näher zu betrachten und ggf. zu steuern sind und welche von untergeordneter Bedeutung sind. Die Risikobewältigung umfasst die Steuerung der vorangehend aufbereiteten Risiken mit dem Ziel, dass die Deutsche Balaton AG lediglich den Risiken ausgesetzt bleibt, die tatsächlich und bewusst eingegangen werden sollen. Bestandteile dieser Phase sind Überwachung und Früherkennung sowie Durchführung von Maßnahmen. Die jeweiligen Instrumente richten sich nach der Strategie zur Bewältigung, die die Deutsche Balaton AG für die betreffende Risikoart definiert hat. Anhand von Frühwarnindikatoren sollen latente Bedrohungen durch relevante Risiken frühzeitig geortet werden. Zur Überwachung und Steuerung der Risiken steht ein Instrumentarium von Maßnahmen zur Verfügung.

Diese Maßnahmen sind Bestandteil festgelegter Geschäftsabläufe. Hierzu dienen organisatorische Vorgaben, mit denen der Prozessablauf jeweils gesteuert wird. Interne Richtlinien und Handlungsanweisungen, zu deren Einhaltung sich alle Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG verpflichtet haben, regeln den Ablauf wesentlicher Vorgänge im Unternehmen. Hierunter sind auch Richtlinien in Bezug auf Überwachungsinstrumente in den Bereichen Compliance und Controlling zu fassen.

Konzernweite Verhaltensanweisungen, die sich insbesondere auf die Einhaltung aktien- und wertpapierrechtlicher Vorschriften beziehen, sollen sicherstellen, dass einschlägige wertpapierhandelsrechtliche Meldepflichten auf der oberen Konzernebene erfüllt werden können. Die Konzernunternehmen sind daher in Bezug auf die Erreichung möglicher Meldeschwellen zur Berichterstattung über Wertpapiergeschäfte an die Konzernmuttergesellschaft verpflichtet.

Im Risikocontrolling als der letzten Stufe des Risikomanagementprozesses folgt die laufende Überprüfung der Mechanismen des Risikomanagements. Ziel des Risikocontrollings ist es, die Phasen und deren Systeme zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass die Planungen der Deutsche Balaton AG der tatsächlichen Risikolage entsprechen.

Die operative Steuerung des Risikomanagements erfolgt auf Ebene der Fachabteilungen oder des einzelnen Investments selbst. Die Investment-Verantwortlichen informieren den Vorstand im Rahmen regelmäßig stattfindender Sitzungen und bei Bedarf unverzüglich. Es besteht die Pflicht zur ad-hoc Berichterstattung, bedeutende Risiken sind unverzüglich an den Vorstand zu melden. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems und der Maßnahmen wird regelmäßig durch den Vorstand kontrolliert, Risikoveränderungen im Zeitablauf werden erfasst.

Im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen erstattet der Vorstand regelmäßig Bericht in Bezug auf die Entwicklung einzelner Portfoliounternehmen, die Unternehmensentwicklung sowie die Entwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat hat außerdem einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte beschlossen, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Der Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte ist in einen Regelungskatalog eingebunden, welcher die Geschäftsführung und Berichterstattung durch den Vorstand im Sinne einer Geschäftsordnung regelt und auch Konzernsachverhalte umfasst. Über diesen Katalog ist der Vorstand der Deutsche Balaton AG darüber hinaus aufgefordert, gegenüber dem Aufsichtsrat halbjährlich über die aktuelle Risikobewertung zu berichten sowie einen Überblick über das Risikomanagementsystem zu verschaffen.

Chancenmanagement

Mit dem Risikomanagement eng verknüpft ist das Chancenmanagement bei der Deutsche Balaton.

Aus dem systematischen Umgang mit Risiken werden Ziele und Strategien der Geschäftspolitik abgeleitet und sorgen so für ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis. Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Vorstand. Dieser beschäftigt sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld, um hieraus konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale abzuleiten.

Chancenpotenziale ergeben sich im Beteiligungsbereich unter anderem aus möglichen Börsenkurssteigerungen von Wertpapieren sowie Zins-, Dividenden- und ähnlichen Erträgen aus Wertpapieren, aber auch aus Spruchstellenverfahren bei Squeeze-Outs oder anderen Strukturmaßnahmen.

7.4. Erläuterung der Risiken

7.4.1. Risikoinventar

Die Einzelrisiken, denen die Deutsche Balaton AG ausgesetzt ist, sind in die Risikogruppen externe Risiken, finanzwirtschaftliche Risiken, Risiken aus Corporate Governance und sonstige Risiken eingegliedert. Eintrittswahrscheinlichkeit, mögliche finanzielle Auswirkungen sowie Risikolage im Vergleich zum Vorjahr beurteilt der Vorstand für die Einzelrisiken wie folgt:

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Eintrittswahrscheinlichkeit finanzielle Auswirkung Risikolage im Vergleich zum Vorjahr
Externe Risiken
Allgemeine Marktpreisrisiken Wahrscheinlich Wesentlich Erhöht
Gesetzliche Risiken Möglich Moderat Unverändert
Politische Risiken Wahrscheinlich Bedeutsam Erhöht
Risiken aus Branchenentwicklung Wahrscheinlich Moderat Unverändert
Unternehmensspezifische Risiken Möglich Moderat Unverändert
Steuerrechtliche Risiken Möglich Moderat Unverändert
Liquiditätsrisiken in Bezug auf Beteiligungen Möglich Moderat Unverändert
Finanzwirtschaftliche Risiken
Forderungsrisiken Möglich Moderat Unverändert
Wechselkursrisiken Wahrscheinlich Moderat Erhöht
Zinsänderungsrisiken Möglich Moderat Unverändert
Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken) Wahrscheinlich Bedeutsam Erhöht
Preisänderungsrisiken Wahrscheinlich Bedeutsam Erhöht
Risiken aus Corporate Governance
Managementrisiken Möglich Moderat Unverändert
Verhaltensrisiken Möglich Moderat Unverändert
Sonstige Risiken
Personalwirtschaftliche Risiken Möglich Moderat Unverändert
Informationstechnologische Risiken Möglich Moderat Unverändert

Die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Risiken bestehen, mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos in Bezug auf Beteiligungen, auch für die operativen Geschäftsbereiche (Risiken des operativen Geschäfts) und betreffen somit alle Konzernsegmente.

Eine Strukturierung der Risiken erfolgt im Rahmen der Risikobewertung vor dem Hintergrund der Eintrittswahrscheinlichkeit in die Kategorien "Wahrscheinlich", "Möglich" und "Unwahrscheinlich". Der Eintritt eines Risikos ist wahrscheinlich, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit 50 % und mehr beträgt und somit mit der jederzeitigen Realisierung des Risikos gerechnet werden muss. Dagegen ist der Risikoeintritt unwahrscheinlich bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von höchstens 25 %. Dazwischen liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit möglicher Risiken im Bereich einer Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen 25 % und 50 %.

Daneben werden die möglichen finanziellen Auswirkungen im Eintrittsfall für den Konzern schematisch quantifiziert, die Risiken sodann in die Kategorien "Moderat", "Bedeutsam" und "Wesentlich" eingeteilt. Bezugsgröße dafür bildet die für das nächste Geschäftsjahr prognostizierte, absolute Veränderung des IFRS-Eigenkapitals. Eine finanzielle Auswirkung gilt bis zu einem Anteil von 25 % an dieser Bezugsgröße als moderat, bis zu einem Anteil von 50 % als bedeutsam. Als wesentlich sind Schadenspotenziale definiert, deren Anteil an der Bezugsgröße 50 % überschreiten, die jedoch kein bestandsgefährdendes Ausmaß annehmen.

Eine veränderte Risikolage gemäß dieser Darstellung ergibt sich demnach nur dann, wenn die aktuelle Risikoeinschätzung zu einer gegenüber dem Vorjahr abweichenden Kategorisierung hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit oder finanzieller Auswirkung führt.

Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten in Bezug auf die Risiken in den vorgenannten Bereichen obliegt dem Vorstand, wobei die Steuerung der Risiken des operativen Geschäfts auf Ebene der operativen Geschäftseinheiten erfolgt.

Die einzelnen Branchen bzw. Segmente unterliegen jeweils spezifischen Risiken; statt einer spezifischen Risikobetrachtung erfolgt eine regelmäßige Risikoeinschätzung durch den Vorstand. Weiter unterliegen einzelne Gesellschaften aufgrund ihrer Kapitalausstattung beispielsweise anderen Liquiditätsrisiken als die Konzernmuttergesellschaft. Fragen nach der Kapitalausstattung der Konzerngesellschaften werden stets in einer Einzelfallbetrachtung beantwortet, es bestehen insoweit keine Verpflichtungen der Muttergesellschaft. Insofern wäre eine konzernweite Risikobeurteilung darüber nicht zielführend.

7.4.2. Externe Risiken

Allgemeine Marktpreisrisiken

Die in dem Segment "Vermögensverwaltend" gehaltenen börsennotierten Beteiligungen unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Aktienmärkten resultieren, die ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren haben. Insbesondere die Unternehmen im Segment "Vermögensverwaltend" sind aufgrund ihres Schwerpunkts im Bereich von Unternehmensbeteiligungen von der Stabilität der Finanzmarktsysteme - im Wesentlichen der Börsen und Banken - abhängig.

Marktpsychologische Umstände können zu Kursschwankungen und damit Marktpreisveränderungen bei den börsennotierten Beteiligungen führen. Dieses allgemeine Marktrisiko kann durch eine Diversifikation der Beteiligungen und ein aktives Portfoliomanagement nur bedingt ausgeschlossen werden, da grundsätzlich alle Wertpapiere dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die Veränderung der Zinsstrukturkurve hat ebenfalls Auswirkungen auf die Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere verzinslicher Wertpapiere mit festem Zinssatz.

Die Marktentwicklung im Zuge der Corona-Krise hat gezeigt, dass auch ein hochdiversifiziertes Portfolio wie das der Deutsche Balaton AG vor den Auswirkungen eines globalen Markteinbruchs nicht geschützt ist. Derartige Entwicklungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen und nicht vorhergesehen werden, so dass lediglich im Rahmen des Risikomanagement dafür Sorge getragen werden kann, dass auch infolge derartig negativer Ereignisse keine Bestandsgefährdung im Konzern resultiert.

Darüber hinaus besteht ein Emittentenrisiko. Hierunter wird das Risiko in Bezug auf die geschäftliche Entwicklung einzelner Emittenten von Wertpapieren verstanden. Das Emittentenrisiko kann dazu führen, dass einzelne Emittenten keine Ausschüttungen oder Darlehensrückzahlungen vornehmen können. Hierdurch kann die Liquidität und Ertragslage v.a. der Unternehmen im Segment "Vermögensverwaltend" beeinträchtigt werden.

Insbesondere bei den operativ tätigen Konzerneinheiten in dem Segment "CornerstoneCapital" bestehen allgemeinen Marktpreisrisiken in Bezug auf die von ihnen gehaltenen Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die Wertschwankungen unterliegen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Rohstoff- und Produktmärkten resultieren, die wiederum ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren oder Devisenkursveränderungen haben können. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Marktpreisveränderungen führen. Dieses allgemeine Marktpreisrisiko kann durch eine Diversifikation und konsequentes Controlling der Lieferanten und Kunden nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Roh- und Einsatzstoffe sowie Energie einerseits als auch die Endproduktpreise andererseits dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind.

Auch die in dem Segment "Vermögensverwaltend" gehaltenen Immobilien unterliegen Marktpreisrisiken. Die derzeit am Immobilienmarkt vorherrschenden relativ hohen Marktpreise können in Zukunft wieder sinken und die Bewertung der Immobilien negativ beeinflussen und Wertberichtigungen des Wertansatzes der Immobilien hervorrufen. In diesem Fall können bei einer Veräußerung von Immobilien nur Erlöse unterhalb des Wertansatzes erzielt werden und so aus einer Veräußerung von Immobilien oder die Immobilien haltenden Beteiligungsunternehmen Verluste resultieren. Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Immobilienpreise haben wird, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen können grundsätzlich alle Konzernsegmente von allgemeinen Marktpreisrisiken betroffen sein.

Der Wettbewerb um attraktive Beteiligungsmöglichkeiten hat sich durch die zunehmende Präsenz von Finanzinvestoren und immensen Geldmengen im Markt in den letzten Jahren verstärkt. Von dem gestiegenen Wettbewerb um Beteiligungschancen betroffen ist neben dem Immobilienbereich insbesondere der Private-Equity-Bereich, in dem das Segment "CornerstoneCapital" und in Teilbereichen das Segment "Vermögensverwaltend" aktiv ist. Ob die Corona-Krise diesbezüglich zu einem Trendbruch führt ist derzeit noch nicht abschätzbar.

Die Risikobewältigung erfolgt durch fortlaufende Verfolgung der Börsen- und Finanzdaten, der Markt- und Unternehmensnachrichten sowie der relevanten Rohstoffmärkte zum rechtzeitigen Erkennung von marktpreisrelevanten Ereignissen sowie Regelkommunikation von Vorstand und Beteiligungsmanagement mit den Verantwortlichen der operativen Engagements. Wesentlicher Frühwarnindikator sind Unternehmens- und spezifische Pressemeldungen, zur Risikosteuerung wird vor allem die Diversifikation der Portfolien und sowie ein aktives Portfoliomanagement betrieben.

Das Zinsumfeld hat sich im Jahr 2019 nicht wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund weiterhin historisch niedriger Zinsen ist auf diesem Niveau langfristig nicht von wesentlichen Zinssteigerungen auszugehen.

Gesunkene Marktpreise aufgrund negativer Gesamtmarktentwicklungen können dazu genutzt werden, um bestehende Beteiligungen aus- oder neue Beteiligungen aufzubauen. Inbesondere im Segment "Vermögensverwaltend" ist es das Ziel, durch vorhandene Liquidität und ggf. Nutzung vorhandener Kreditlinien Investitionschancen, die sich in Phasen allgemeiner Marktschwäche verstärkt bieten, entsprechend nutzen zu können.

Insgesamt hat sich die Eintrittswahrscheinlichkeit allgemeiner Marktpreisrisiken infolge Verwerfungen der Corona-Pandemie erhöht. Bereits zuvor wurde diesem Risikobereich eine vergleichsweise hohe Eintrittswahrscheinlichkeit beigemessen, so dass diese unverändert bestehen bleibt. Das quantifizierte Schadenspotenzial wird nun als wesentlich angesehen, so dass sich insgesamt eine erhöhte Risikolage ergibt.

Gesetzliche Risiken

Unter gesetzlichen Risiken werden rechtliche und regulatorische Risiken, welche die Geschäftstätigkeit der Deutsche Balaton negativ beeinflussen können, verstanden.

Der Konzern ist einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen des in- und ausländischen Steuer-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen und künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die Auswirkungen auf das Geschäft der Deutsche Balaton und ihr Ergebnis haben können.

Es besteht das Risiko, dass die Deutsche Balaton AG und/​oder eine ihrer Tochtergesellschaften einer Erlaubnis- oder Registrierungspflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterliegt. In der aktuellen Struktur der Gesellschaft ist dies gem. Bestätigung auf Anfrage durch die BaFin nicht der Fall. Künftige Strukturänderungen können zu einer anderen Beurteilung und zu einer Registrierungspflicht nach KAGB führen und für die Deutsche Balaton AG bzw. ihre Tochtergesellschaften weitere organisatorische Anforderungen und Berichtspflichten hervorrufen.

Aufgrund der Börsennotiz einzelner Konzernunternehmen und Wertpapiere des Beteiligungsportfolios sind insbesondere die Konzernunternehmen im Segment "Vermögensverwaltend" verschiedenen regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierbei sind insbesondere Risiken aus der in- und ausländischen Regulierung des Wertpapierhandels, insbesondere des US-amerikanischen Kapitalmarktrechts, für börsennotierten Wertpapiere und Konzernunternehmen, des Handels- und Bilanzrechts und des Gesellschaftsrechts zu erwähnen. Auch können unterlassene oder falsche Mitteilungen nach in- und ausländischen Gesetzen betreffend Wertpapiere, in Deutschland unter anderem dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dem Aktiengesetz (AktG), zu einem zumindest temporären Rechtsverlust in Bezug auf einzelne Wertpapiere, namentlich insbesondere zu einem Stimmrechtsverlust, der Nichtdurchführbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen oder einem Schadensersatzrisiko führen. Die Deutsche Balaton AG hat zur Risikominimierung mit den Unternehmen aus dem Segment "Vermögensverwaltend" ein konzernweites internes Meldewesen aufgebaut, das die Beteiligungen dieser Konzerngesellschaften umfasst und die Konzerngesellschaften zu einer laufenden Mitteilung von ihr jeweils gehaltener Beteiligungen verpflichtet. Zusammen mit dem Meldewesen wird das Risiko in Bezug auf Stimmrechtsmeldungen durch eine tägliche Überwachung von Stimmrechtsmitteilungen und ein tägliches Screening von Kapitalmarktveröffentlichungen erfasst. Damit verbunden ist auch eine laufende Überwachung von Stimmrechtsschwellen in Bezug auf die Beteiligungen.

Darüber hinaus können aus dem Bereich des Kapitalmarktrechts durch die Verletzung von Regelungen der Veröffentlichung von Insiderinformationen nach der Market Abuse Regulation (MAR) sowie des Wertpapierprospektrechtes Risiken in Bezug auf Bußgelder oder Schadensersatz entstehen. Bei Konzernunternehmen können vor allem Bußgelder für bußgeldbewehrte Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungsvorschriften aus der Vorbesitzzeit der Deutsche Balaton nicht immer ausgeschlossen oder abgewehrt werden. In Zweifelsfällen werden fallweise externe Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere in den Bereichen MAR, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), WpHG und AktG, in die Entscheidungsfindung und Risikoabwehr eingebunden.

Auch durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nehmen Risiken wegen der Verletzung von Datenschutzpflichten zu. Die Deutsche Balaton unterzieht im Rahmen ihres Risikokontrollsystems ihre Mitarbeiter regelmäßig datenschutzrechtlichen Schulungen, hat zuletzt ihre Datenschutzerklärung umfassend überarbeitet und einen externen Datenschutzbeauftragten benannt.

Die Konzerngesellschaften sind darüber hinaus verschiedenen passiven Klagerisiken im In- und Ausland ausgesetzt. Entsprechende Risiken können auch aus einer Änderung der Gesetzgebung resultieren.

Die Risikobewältigung erfolgt durch das fortlaufende Screening von Gesetzesentwürfen und -änderungen sowie Ad-hoc-Meldungen durch entsprechende Fachabteilungen sowie deren Regelkommunikation mit den Verantwortlichen der Engagements. In Datenbanken werden Stimmrechtsschwellen gepflegt sowie Informationen zu Insidern und Rechtsgeschäften für die Abhängigkeitsberichte einbezogener Tochtergesellschaften erfasst. Wesentliche Frühwarnindikatoren sind Gesetzesentwürfe.

Insgesamt wird diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein moderates Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage insgesamt bleibt somit unverändert.

Politische Risiken

Zu den politischen Risiken, denen die Deutsche Balaton AG in Mitteleuropa ausgesetzt ist, zählen gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen. Insbesondere außerhalb Europas können Aufruhr, kriegerische Ereignisse oder Revolution die Realisierung von Forderungen oder die Durchsetzung von Gesellschafter- und Teilhaberechten verhindern. Daneben fällt die Gefahr der Nichtkonvertierung und Nichttransferierung von in Landeswährung eingezahlten Beträgen infolge von Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs unter die politischen Risiken, denen sich die Deutsche Balaton ausgesetzt sieht. Zahlungsverkehrsbeschränkungen oder -schwierigkeiten können sich auch auf die Ein- und Ausfuhr von Beträgen, die nicht in Landeswährung lauten, zum Beispiel Euro, auswirken. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Deutsche Balaton AG aufgrund politischer Ursachen ihr an sich zustehende Ansprüche nicht durchsetzen kann.

Die Deutsche Balaton AG beobachtet daher die politische Entwicklung der Länder, in denen Beteiligungen bestehen, regelmäßig und holt gegebenenfalls vor Ort Informationen über die Entwicklung der politischen Verhältnisse ein.

Politische Risiken können sich aus der geografischen Erweiterung der Konzerngesellschaften und Beteiligungen ergeben, insbesondere im afrikanischen Raum mit oftmals noch nicht vollständig stabilisierten politischen Systemen oder den Beteiligungen mit chinesischem Hintergrund.

Die Risikobewältigung erfolgt durch fortlaufende Verfolgung der politischen Entwicklungen und Ereignisse in Ländern, mit denen Berührungspunkte aufgrund von Engagements bestehen sowie durch Regelkommunikation mit den Verantwortlichen ausländischer Engagements, fallweises Berichtswesen über das lokale Umfeld und die relevanten daraus resultierenden Risiken. Wesentlicher Frühwarnindikator sind länderspezifische Pressemeldungen. Zu der Risikosteuerung wird auch in diesem Kontext vor allem die Diversifikation der Portfolien und sowie ein aktives Portfoliomanagement bezüglich der geographischen Ausrichtung betrieben.

Politische Veränderungen bergen im Gegenzug aber auch ein hohes Chancenpotenzial. Länder, insbesondere im afrikanischen und asiatischen Raum, die in der Vergangenheit für ausländische Investitionen nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen erreichbar waren, öffnen sich für Investoren aus Drittstaaten. In Ländern, die sich aktuell oder künftig in einem politischen Wandel befinden, können gegebenenfalls Investitionen in einer frühen Phase eines wirtschaftlichen Aufbaus zu günstigen Konditionen getätigt werden und dann gute Renditechancen bieten. Fallspezifisch erfolgt eine Evaluation der betreffenden Länderrisiken unter der Fragestellung, ob diesen adäquate Chancen gegenüberstehen.

Im Hinblick auf politische Risiken sehen wir gegenüber dem Vorjahr eine erhöhte Risikolage. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, über welche Eingriffsmöglichkeiten staatliche Organe insbesondere im Krisenfall verfügen. Zudem besteht - zumindest zeitweise - die Möglichkeit, Gesetze und Verordnungen ohne parlamentarische Kontrolle zu erlassen. So sinnvoll diese Rechte auch sind, um im Notfall schnell und umfassend agieren zu können, so ermöglichen sie auch massive Eingriffe in das Wirtschaftsleben mit zum Teil existenzgefährdenden Folgen für ganze Wirtschaftszweige und -branchen. Darüber hinaus wurden in verschiedenen Ländern Investitionsbeschränkungen und -kontrollen für ausländische Investoren eingeführt. So unterliegen etwa in Australien ausländische Investitionen ab einem Anteil von 20 % seit Ende März in den meisten Fällen einer behördlichen Genehmigungspflicht. Die deutsche Regierung plant eine Meldepflicht, wenn Unternehmen von ausserhalb der EU mehr als 10% an deutschen Firmen erwerben wollen, die Impfstoffe, Arzneimittel, Schutzausrüstung oder bestimmte Medizingüter entwickeln oder herstellen.

Insgesamt wird diesem Risikobereich somit nunmehr eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein mittleres Schadenspotenzial beigemessen.

Risiken aus Branchenentwicklung

Neben allgemeinen Marktpreisrisiken bestehen spezifische Risiken, die sich in einzelnen Unternehmensbranchen realisieren können. So können sich in den operativen Einheiten des Deutsche Balaton Konzerns wirtschaftliche, technologische oder wettbewerbsspezifische Rahmenbedingungen verändern. Der Beteiligungsansatz der Unternehmen des Segments "Vermögensverwaltend" ist dabei grundsätzlich nicht branchenspezifisch. Die Unternehmensbranchen, in welche durch Eingehen von Beteiligungen investiert wird, sind nur ein Kriterium für die Auswahl einzugehender Investments.

Die Risikobewältigung erfolgt durch die fortlaufende Verfolgung dieser Rahmenbedingungen in denjenigen Branchen, in denen aktive oder geplante Engagements angesiedelt sind, durch Regelkommunikation mit den Verantwortlichen der betreffenden Engagements, sowie durch die entsprechende Besetzung von Organfunktionen. Wesentlicher Frühwarnindikator sind sinkende Auftragseingänge bei diesen Engagements und steigende Anzahlen von Unternehmensinsolvenzen in den betreffenden Branchen. Zugrundeliegendes Prinzip ist auch an dieser Stelle ein grundsätzlich nicht branchenspezifisch ausgerichteter Beteiligungsansatz, verbunden mit der Diversifikation des Branchenportfolios.

Die Veränderung wirtschaftlicher, technologischer oder wettbewerbsspezifischer Rahmenbedingungen stellt nicht nur ein Negativszenario dar. Die im Rahmen der Risikoanalyse angestellten Überlegungen finden auch im Chancenmanagement Anwendung. Positive Veränderungen der entsprechenden Parameter auf Branchenebene können Investitionen in diesen Branchen unterstützen. So profitiert etwa der Medizintechniksektor deutlich von der gestiegenen Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie. Dieser Bereich macht zum Bilanzstichtag rund 11 % des langfristigen Beteiligungsportfolios aus.

Insgesamt wird diesem Risikobereich auch vor dem Hintergrund struktureller Veränderungen infolge der Corona-Pandemie - weiterhin eine vergleichsweise hohe Eintrittswahrscheinlichkeit bei einem eher geringen Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

Unternehmensspezifische Risiken

Unter unternehmensspezifischen Risiken wird unter anderem die rückläufige Entwicklung des Marktpreises von Engagements verstanden, die ursächlich auf unmittelbar oder mittelbar bei dem Engagement vorhandene und nicht branchen- sondern alleine organisationsbezogene Faktoren zurückgeht. Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnten die Konzernunternehmen des Segments "Vermögensverwaltend" einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müssten gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen.

Als Maßnahme zur Risikosteuerung kommt eine dem potenziellen Investment angemessene Analyse, teilweise unter Einschaltung externer Berater, zum Einsatz, um die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander abzuwägen.

Die Risikobewältigung erfolgt durch fortlaufende Beobachtung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Markt- und Unternehmensnachrichten sowie durch die Besetzung von Organfunktionen. Wesentlicher Frühwarnindikator sind Unternehmens- und Pressemeldungen.

Insgesamt wird diesem Risikobereich - nicht zuletzt aufgrund des sehr hohen Diversifikationsgrades im im Konzern - eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

Steuerrechtliche Risiken

Die Veränderung steuerlicher Rahmenbedingungen kann sich sowohl direkt auf alle Konzernunternehmen auswirken als auch indirekt auf Kunden der operativ tätigen Konzernunternehmen Einfluss nehmen und damit das Geschäft des Deutsche Balaton Konzerns beeinträchtigen. Aufgrund der geografischen Diversifizierung auch der Konzerngesellschaften unterliegt die Deutsche Balaton insoweit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen.

Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen mit bestehenden Verlustvorträgen nicht oder nur teilweise zu Steuerzahlungen verpflichtet sind, solange und soweit der steuerliche Verlustvortrag nicht durch erzielte Jahresüberschüsse aufgebraucht ist. Aufgrund von steuerpflichtigen Erträgen wird eine Nutzung der Verlustvorträge auch in relevantem Umfang unterstellt. Sollten die von den Gesellschaften ermittelten steuerlichen Verlustvorträge nicht oder nicht in der errechneten Höhe von der Finanzverwaltung akzeptiert werden, würde dies zu einer Verringerung der bestehenden Verlustvorträge führen. In diesem Fall wären zukünftige höhere Steuerzahlungen wahrscheinlich.

Änderungen im Steuerrecht bergen das Risiko, dass die steuerliche Belastung des Konzerns zunimmt und es zu einer Verringerung des Jahresergebnisses und damit des IFRS-Eigenkapitals kommt. Änderungen im Steuerrecht können außerdem die Investitionsentscheidungen von Kunden der operativ tätigen Konzerneinheiten beeinflussen, soweit mit den Änderungen zum Beispiel weitere Belastungen für die Kunden, gegebenenfalls auch in Form der Rücknahme von bestehenden Vergünstigungen, verbunden sind. Dies kann dazu führen, dass Investitionen erst später oder überhaupt nicht getätigt werden.

Insbesondere die Unternehmen im Segment "Vermögensverwaltend" halten in ihrem Beteiligungsportfolio eine Vielzahl von Streubesitzanteilen, deren Dividenden voll steuerpflichtig sind. Veräußerungsgewinne hingegen sind weiter nach § 8b Abs. 2 KStG steuerbegünstigt. Für die Zukunft kann eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aus einer solchen Ausweitung der Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen können weitere Risiken für die Deutsche Balaton AG und den Konzern entstehen.

Auch wenn aufgrund der anlaufenden Konjunkturprogramme infolge der Corona-Pandemie davon auszugehen ist, dass diese Investitionen langfristig durch ein höheres Steueraufkommen gegenfinanziert werden müssen, wird diesem Risikobereich für das Jahr 2020 eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

Liquiditätsrisiken in Bezug auf Beteiligungen

Die Deutsche Balaton AG beteiligt sich unter anderem auch an börsennotierten Unternehmen, die nur eine geringe Handelsliquidität aufweisen. Ein Verkauf dieser Engagements über die Börse kann unter Umständen nur schwer oder gar nicht möglich sein. Die Veräußerung von solchen Anteilen ist oftmals nur im Rahmen eines aufwändigen, strukturierten Verkaufsprozesses zu erreichen. Immanent ist diese Situation bei Engagements, die nicht an einer Börse gehandelt werden.

Die daraus resultierenden Terminrisiken bedeuten, dass die Deutsche Balaton AG über die in zur Veräußerung stehenden Engagements gebundene Liquidität nicht rechtzeitig oder plangemäß verfügen kann.

Auch in Bezug auf die Liquiditätssituation von Unternehmensbeteiligungen bestehen Risiken. Gegenüber vorgelegten Liquiditätsplanung können - z.B. aufgrund von Produktinnovationen oder allgemeiner Wachstumsprozesse - durch die Deutsche Balaton AG abzudeckende Nachfinanzierungsbedarfe zur Überbrückung von Liquiditätslücken entstehen. So kann bei Unternehmen, an denen die Deutsche Balaton AG beteiligt ist, infolge der Corona-Krise eine Überbrückung der der vorübergehenden Umsatzausfälle durch zusätzliche Liquidität notwendig werden.

Die Risikobewältigung erfolgt durch fortlaufende Verfolgung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Markt- und Unternehmensnachrichten zum rechtzeitigen Erkennen abnehmender Handelsliquidität. Wesentliche Frühwarnindikatoren sind ein sinkendes Handelsvolumen bei börsennotierten Engagements, der (angekündigte) Einstieg eines Großinvestors oder auch das geplante Listing in einem niedrigeren Börsensegment. Als weitere Maßnahmen zur Risikosteuerung kommen Liquiditätsplanungen mit der vorausschauende und defensive monatsweise Planung der Kreditinanspruchnahmen unter Berücksichtigung angemessener freier Linien zum Einsatz, die eine aktive Liquiditätssteuerung einerseits durch das Vorhalten angemessener Rücklagen und freier Kreditlinien bei Banken sowie die kurzfristige Rückführung bestehender Inanspruchnahmen beispielsweise durch die Veräußerung liquider Wertpapiere ermöglichen. Wertentwicklungen des Portfolios aufgrund kurzfristiger Veränderungen von Marktpreisen werden anhand von Szenarioanalysen simuliert.

Insgesamt wird diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein unverändert geringes Schadenspotenzial beigemessen, somit ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Risikolage.

7.4.3. Finanzwirtschaftliche Risiken

Forderungsrisiken

Der Deutsche Balaton Konzern ist im Zusammenhang mit der Finanzierung der Beteiligungen und dem Verkauf von Beteiligungen an Dritte sowie durch Liefer- und Leistungsbeziehungen dem Risiko des Ausfalls von Forderungen ausgesetzt. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass kurzfristig fällig werdende Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig fristgerecht erfüllt werden können.

Darüber hinaus bestehen Forderungsrisiken aus Investitionen in Genussscheine und Anleihen. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Emittenten können die Zinszahlung und auch die Rückzahlung von Forderungen aus Anleihen und Genussrechten eingeschränkt sein oder ausfallen.

Die Risikobewältigung erfolgt auf Ebene der jeweiligen Konzerngesellschaft durch eine vorgeschaltete Überprüfung der Kundenbonität sowie teilweise durch die Vereinbarung von geeigneten Sicherungsmitteln (zum Beispiel durch die Vereinbarung von Eigentumsvorbehalten und Kreditversicherungen). Im Rahmen der Finanzierung von Konzernunternehmen erfolgt die Zurverfügungstellung von Mitteln ausschließlich nach Durchführung einer Chancen-Risiken-Analyse. In Abhängigkeit von der prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeit wird die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln, wenn möglich, von der Stellung liquider Sicherheiten oder anderer geeigneter Sicherungsmittel abhängig gemacht.

Insgesamt wird diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

Wechselkursrisiken

Wechselkursrisiken bestehen in Bezug auf ausländische Investitionen. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in Wertpapiere und Forderungen bzw. Verbindlichkeiten. Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen haben in Bezug auf das Beteiligungsgeschäft der Deutsche Balaton aufgrund einer zuletzt stärker international ausgerichteten Investitionsstrategie zwar zugenommen, spielen aber weiterhin eine eher untergeordnete Rolle.

Investitionen in Australien und Kanada erfolgen in der Regel in lokaler Währung, Investitionen in Afrika erfolgen häufig in lokaler Währung oder in US-Dollar. Dagegen ist der Euro funktionale Währung des Deutsche Balaton Konzerns, demnach ist der Konzern Risiken aus Währungsschwankungen ausgesetzt. Aufgrund der verstärkten Investitionen in Rohstoffunternehmen mit ausländischer Börsennotierung ist das Währungsrisiko im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Derzeit erfolgen hier nur vereinzelt Währungsabsicherungen, ohne jedoch eine Fristenkongruenz von Anlagehorizont und Absicherungsgeschäft herbeizuführen.

In den Segmenten "CornerstoneCapital" und "Beta Systems" sind einzelne Unternehmen Wechselkursrisiken aus Auslandsgeschäft ausgesetzt. Teilweise werden diese Wechselkursrisiken durch Wechselkurssicherungsgeschäfte reduziert. Entsprechende Absicherungen obliegen dem Vorstand der jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen dessen operativer Kontrolle und erfolgt auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaft.

Das maximale Währungsrisiko ergibt sich aus folgenden Finanzinstrumenten und Liquiditätsströmen in Fremdwährungen (FW). Die Angaben erfolgen in Tausend Währungseinheiten der jeweiligen Fremdwährungen.

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USD CAD GBP CHF SEK DKK
Zahlungsmittel 226 207 51 633 14.165 194
Finanzanlagen 974 14.142 358 95 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.125 2 712 202 6.605 2.237
Kurzfristige Finanzierung und finanzielle Schulden - 685 - 3.070 - 813 - 112 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 92 35 - 2 - 3 - 27 - 5
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0
Finanzinstrumente in FW 2.548 11.316 306 815 20.743 2.427
Geplante Umsatzerlöse 2020 5.120 0 640 1.144 0 7.656
Geplante Kosten 2020 - 1.429 - 1.881 - 397 - 227 - 1.230 - 1.039
Geschäftsanteil in FW 6.240 9.435 548 1.732 19.513 9.044
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NOK CZK JPY AUD PLN INR
Zahlungsmittel 0 1.578 0 913 912 2.087
Finanzanlagen 0 0 0 26.737 27.031 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.139 0 24.418 0 7.178 0
Kurzfristige Finanzierung und finanzielle Schulden 0 0 0 - 1.111 - 874 - 483
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 - 24 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0
Finanzinstrumente in FW 2.139 1.554 24.418 26.539 34.248 1.604
Geplante Umsatzerlöse 2020 4.099 0 51.637 274 12.033 0
Geplante Kosten 2020 0 - 14.029 0 0 - 38.233 - 35.198
Geschäftsanteil in FW 6.238 - 12.475 76.055 26.814 8.048 - 33.594

Ein Stärkung des Euro von 10 % gegenüber den Währungen hätte zum Abschlussstichtag - unter Voraussetzung sonst gleicher Annahmen - zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses geführt:

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USD CAD GBP CHF SEK DKK
Eigenkapital - 206 - 705 - 33 - 68 - 181 - 30
Jahresergebnis - 300 115 - 25 - 75 11 - 81
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NOK CZK JPY AUD PLN INR
Eigenkapital - 20 - 6 - 18 - 1.508 - 731 - 2
Jahresergebnis - 38 50 - 38 - 15 554 41

Die Darstellung bezieht sich ausschließlich auf Effekte aus Finanzinstrumenten. Da im Konzern aber Vermögenswerte vorhanden sind, die keine Finanzinstrumente sind, und aus diesen Vermögenswerten durch Währungsänderungen unter Umständen gegenläufige oder gleichläufige Effekte entstehen können, kann der tatsächliche Effekt aus Währungsänderungen aus obiger Tabelle nicht entnommen werden.

Eine Schwächung des Euro in Höhe von 10 % gegenüber den Fremdwährungen hätte zum Abschlussstichtag zu einem gleich hohen, aber entgegensetzten Effekt auf die angeführten Währungen geführt.

Die in der Sensitivitätsanalyse zur Anwendung kommenden Währungsumrechnungskurse entsprechen hinsichtlich der Finanzinstrumente und der geplanten Umsatzerlöse und -kosten den im Konzernanhang unter "Fremdwährungsumrechnung" innerhalb der Position "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" dargestellten Stichtags- und Durchschnittskursen.

Kursbewegungen bei Fremdwährungen bieten auch Wechselkurschancen, die parallel zu möglichen Börsenpreisänderungen den Beteiligungserfolg verstärken können. Die Aufwertung einzelner Wechselkurse kann also auf der anderen Seite zu steigenden Renditen bei Fremdwährungsinvestitionen führen.

Den Wechselkursrisiken wird nun eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit eingeräumt. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Investitionen in vorwiegend australische und kanadische Rohstoffunternehmen im Segment "Vermögensverwaltend" erhöht. Zusätzlich hat sich zuletzt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine außergewöhnlich hohe Volatilität in den relevanten Wechselkursen gezeigt, die zeitweise zu einer Wertänderung der Anlagen in den entsprechenden Fremdwährungen auf Euro-Basis im zweistelligen Prozentbereich geführt hat. Im Verhältnis zu den sonstigen überwiegend in Euro gehaltenen Beteiligungen wird dem Wechselkursrisiko jedoch weiterhin ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage in Bezug auf Wechselkursrisiken ist damit insgesamt dennoch erhöht.

Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken sind, unabhängig von den Finanzmarktrisiken, für die Deutsche Balaton AG trotz bestehender Kreditfinanzierung nicht von wesentlicher Bedeutung. Zinssatzänderungen können grundsätzlich in beide Richtungen erfolgen, sowohl variable Aktiv- als auch Passivzinssätze bewegen sich dabei grundsätzlich gleichgerichtet. Anlagen in zinstragende Wertpapiere oder Darlehen erfolgen im Segment "Vermögensverwaltend", dabei werden Anlagen in zinstragende Wertpapiere oftmals langfristig sowie mit einem zumeist für die jeweilige Laufzeit im Voraus fest vereinbarten Zinssatz vorgenommen. Diese Anlagen sind in der Regel über kurzfristige Fremdkapitalfinanzierungen mit meist variablen Zinssätzen finanziert.

Darüber hinaus wirken sich Zinsänderungen auf die Fair Value Bewertung finanzieller Vermögenswerte aus. Die sich hieraus ergebenden Effekte sind ebenfalls nicht von wesentlicher Bedeutung.

Auch auf Ebene der operativ tätigen Konzerngesellschaften in dem Segment "CornerstoneCapital" können sich Zinsrisiken für den Konzern grundsätzlich aus der Inanspruchnahme von variabel verzinslichen Fremdfinanzierungsmitteln ergeben.

Insgesamt hat sich zum 31. Dezember 2019 im Konzern das Verhältnis von variabel zu fest verzinslichen Vermögenswerten gegenüber dem Vorjahr zugunsten der variabel verzinslichen Vermögenswerte verändert und führt so zu geringeren Planungssicherheit. Der Anteil der festverzinslichen Vermögenswerte beträgt zum Stichtag 17 % (Vj. 40 %). In die Betrachtung werden Aktien und andere Eigenkapitaltitel nicht mit einbezogen. Vor dem Hintergrund historisch niedriger Zinsen hat sich bei den finanziellen Schulden das Verhältnis dagegen zugunsten der festverzinslichen Schulden geändert. Der Anteil der festverzinslichen Schulden beträgt zum Stichtag 70 % (Vj. 60 %).

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Vermögenswerte 94.194 72.350
davon festverzinslich 15.838 28.814
davon variabel verzinslich 78.356 43.535
Finanzielle Schulden 145.112 143.466
davon festverzinslich 102.187 85.981
davon variabel verzinslich 42.925 57.485

Die weiterhin sehr niedrigen Kapitalmarktzinsen begünstigen fremdfinanzierte Investitionen und verbessern die Renditechancen der Unternehmensbeteiligungen.

Insgesamt wird diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken)

Aus den bei verschiedenen Kreditinstituten eingeräumten Kontokorrentkreditrahmen werden laufend Kredite in Anspruch genommen. Die jeweiligen Inanspruchnahmen sind mit börsennotierten und von den einzelnen Kreditinstituten als beleihbar qualifizierten Wertpapieren in ausreichender Höhe zu besichern bzw. die Inanspruchnahmen dieser Lombardkredite sind wertmäßig auf den jeweiligen Beleihungswert der beliehenen Wertpapiere begrenzt. Signifikant fallende Marktpreise/​Börsenkurse von Wertpapieren können dazu führen, dass bestehende Inanspruchnahmen nicht in erforderlichem Maße besichert und ggfs. auch nicht zurückgeführt werden können. Ein vergleichbarer Effekt kann - bei unveränderten Börsenkursen der zugrundeliegenden Wertpapiere - durch eine durch ein Kreditinstitut vorgenommene Absenkung von Beleihungswerten oder aber die allgemeine Kürzung von Kreditlinien ausgelöst werden.

Um kurzfristig fällig werdende Verbindlichkeiten rechtzeitig bedienen zu können, steuern Konzernunternehmen, die in börsennotierte Wertpapiere investieren, Liquiditätsrisiken durch die Begrenzung der Inanspruchnahme von Lombardkrediten. Auf Basis der Depotwerte und Beleihungshöhe erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kreditlimite durch den Vorstand. Im Rahmen einer Liquiditätsplanung erfasst der Vorstand die Liquiditätsrisiken und trifft Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken.

Zur besseren Beurteilung der Liquiditätsrisiken hat der Vorstand ergänzend zu seiner qualitativen Beurteilung des Liquiditätsrisikos eine Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2019 durchgeführt. Die kurz- und langfristigen finanziellen Schulden des Konzerns betragen zum 31. Dezember 2019 145,1 Mio. EUR (Vj. 143,5 Mio. EUR). Ein Anstieg des Marktwerts der -gegebenen Sicherheiten um 10 % ermöglicht gegebenenfalls eine höhere Inanspruchnahme der Kreditlinien. Eine Verminderung der Marktwerte der Sicherheiten reduziert tendenziell die Möglichkeiten einer Kreditinanspruchnahme. Zum Bilanzstichtag beträgt der Marktwert grundsätzlich beleihbarer Wertpapiere 305,0 Mio. EUR (Vj. 325,6 Mio. EUR). Dabei obliegt die Entscheidung über die Beleihbarkeit einzelner Wertpapiere und den gegebenenfalls anzuwendenden Beleihungssatz den Depotbanken, so dass die Deutsche Balaton AG hierauf nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann. Der Beleihungssatz für börsennotierte Wertpapiere liegt üblicherweise zwischen 0 % und 70 %, wodurch der effektive Beleihungswert der Wertpapiere deutlich niedriger ist. Der angenommene Anstieg um 10 % würde den Marktwert um 30,5 Mio. EUR erhöhen. Eine angenommene Verminderung um 10 % würde den Marktwert in gleicher Höhe reduzieren.

Die Risikobewältigung erfolgt durch eine vorausschauende und vorsichtige Planung der Kreditinanspruchnahmen, verteilt über mehrere Kreditinstitute.

Aufgrund der hohen Aktienkursschwankungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Beleihungswerte bei Beteiligungen nicht mehr ausreichen um die bestehenden Verbindlichkeiten abzudecken und Banken hieraus eine Nachbesicherung oder die Veräußerung von Wertpapierpositionen einfordern.

Insgesamt wird diesem Risikobereich aufgrund der gestiegenen Volatilität der Aktienmärkte nunmehr eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit beigemessen. Die gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegene Inanspruchnahme der Lombardkredite resultiert weiterhin in einem mittleren Schadenspotenzial, Die Risikolage in Bezug auf Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken) hat sich somit erhöht.

Preisänderungsrisiken

Der Deutsche Balaton Konzern sieht sich in Bezug auf die von den Konzernunternehmen gehaltenen Beteiligungen einem Risiko von Preisänderungen ausgesetzt, die sich auf den Beteiligungswert des Portfolios auswirken können. Solche Preisrisiken stehen in engem Zusammenhang mit den Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken), da sich ändernde Marktpreise für Beteiligungen auch dazu führen können, dass die betroffenen Gesellschaften nicht mehr uneingeschränkt in der Lage sein können, ihre kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus zur freien Verfügung stehenden, jedoch in Anlagen gebundenen Investitionen zu befriedigen. Veränderungen des Marktpreises bestimmter Wertpapiere können sich außerdem negativ auf die Beleihungswerte und damit die von den Banken zur Verfügung gestellten Kreditmittel auswirken bzw. zu einer kurzfristigen Verpflichtung der Rückführung von in Anspruch genommenen Kreditmitteln führen.

Anhand von Szenarioanalysen werden verschiedene Wertentwicklungen des Beteiligungsportfolios aufgrund einer kurzfristigen Veränderung von Marktpreisen, beispielsweise durch äußere Einflüsse hervorgerufen, simuliert (siehe Kapitel 7.4.6).

Durch den zumindest zeitweisen Umsatzeinbruch infolge der Corona-Pandemie, der manche Branchen stärker betrifft als andere, könnten einzelne Beteiligungen im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr uneingeschränkt in der Lage sein, ihre laufenden Verpflichtungen zu bedienen oder kurzfristig fällige Verbindlichkeiten planmäßig zurückzuführen. Aufgrund der hohen Aktienkursschwankungen ebenfalls im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besteht zudem ein erhöhtes Risiko, dass die Beleihungswerte bei Beteiligungen nicht mehr ausreichen um die bestehenden Verbindlichkeiten abzudecken und Banken hieraus eine Nachbesicherung oder die Veräußerung von Wertpapierpositionen einfordern.

Insgesamt wird diesem Risikobereich eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein bedeutsames Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage in Bezug auf Preisänderungsrisiken hat sich somit erhöht.

7.4.4. Risiken aus Corporate Governance

Managementrisiken

Unter Managementrisiken wird die Möglichkeit verstanden, dass Organe strategische Fehlentscheidungen treffen, die unter umfassender Würdigung sämtlicher verfügbarer Informationen vermeidbar gewesen wären. Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit einer Beteiligungsgesellschaft sind regelmäßige Des-/​Investitionsentscheidungen signifikanter Volumina. Entscheidungsfindungen erfolgen anhand fundierter Bewertungen, immanent sind dabei komplexe Konstellationen sowie Zeit- bzw. Termindruck.

Bei wirtschaftlich bedeutsamen Entscheidungen ist neben dem Vorstand auch der Aufsichtsrat beratend in die Entscheidungsfindung einbezogen. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit hat dieser einen Katalog von Geschäften beschlossen, die der Vorstand nur nach Zustimmung vornehmen darf. Bestandteil des Katalogs ist auch eine Budgetplanung, die jährlich vorzulegen ist. Rechtsgeschäfte, die aufgrund des Zustimmungskatalogs der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen bzw. nicht in der jeweiligen vom Aufsichtsrat genehmigten jährlichen Budgetplanung beinhaltet sind, legt der Vorstand dem Aufsichtsrat zur vorherigen Zustimmung vor. Managementrisiken sind auf Ebene der Deutsche Balaton AG darüber hinaus über eine D&O-Versicherung abgesichert.

Insgesamt wird diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein geringes Schadenspotenzial beigemessen, somit ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Risikolage.

Verhaltensrisiken

Im Bereich von Corporate Governance/​Compliance werden Risiken aus rechts- und sorgfaltswidrigem Verhalten, resultierend aus Irrtum, Fahrlässigkeit und krimineller Handlung von Unternehmensangehörigen (auch der Organe) subsumiert. Durch Irrtum können Schäden trotz der Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien entstehen, z. B. aus Eingabefehlern, Schreibfehlern sowie Verwechslungen. Unter Fahrlässigkeit wird die Verwirklichung einer schädigenden Handlung oder eines schädigenden Unterlassens durch die Verletzung interner und externer Normen verstanden, durch die kein persönlicher Vorteil erlangt wird. Kriminelle Handlungen umfassen Straftaten wie Betrug, Unterschlagung, Sabotage oder Insiderhandel, aber auch Korruption; sie werden vorsätzlich zum Schaden der Deutsche Balaton AG oder zur eigenen oder Drittbegünstigung begangen. Durch die Realisierung entsprechender Risiken können die Performance und weitere Entwicklung der Organisation beeinträchtigt, die aktive Wahrnehmung von Wachstumschancen behindert oder die Realisierung weiterer (betrieblicher oder finanzieller) Risiken befördert werden.

Die Risikobewältigung erfolgt durch verbindlich anzuwendende Regelungen wie wechselseitige Aufgabenkontrolle (Vier-Augen-Prinzip) sowie Aufgaben- und Funktionstrennung zwischen Unternehmensbereichen. Wesentliche Frühwarnindikatoren sind steigende Fehlerhäufigkeit bzw. Verschlechterung der Qualität der Arbeitsergebnisse sowie Verstöße gegen Richtlinien. Als Maßnahmen zur Risikosteuerung kommen Richtlinien, umfangreiche Regelwerke und Verhaltensanweisungen sowie die Verpflichtung von Personen, die im Sinne des Aktienrechts über Insiderkenntnisse verfügen, zur Einhaltung der damit verbundenen Vorschriften zum Einsatz.

Insgesamt wird diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein geringes Schadenspotenzial beigemessen, somit ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Risikolage.

7.4.5. Sonstige Risiken

Personalwirtschaftliche Risiken

Die Deutsche Balaton AG ist in ihrem Geschäftsbereich auf einen ausreichenden Bestand erfahrener und kompetenter Mitarbeiter angewiesen. Relevante personalwirtschaftliche Risiken sind daher Fluktuation, vor allem in Kombination mit einem Unterangebot auf dem Arbeitsmarkt im Bedarfsfall sowie mangelnde Qualifikation, die sich in fehlerbehafteten Arbeitsergebnissen ausdrückt. Darüber hinaus bestehen Risiken aus Loyalitäts-, Motivations- und Führungsschwäche.

Aufgrund des Mangels an Mitarbeitern für bestimmte Positionen am Markt kann es vorkommen, dass einzelne freie Stellen nur schwer besetzt werden können. Die Deutsche Balaton AG beschreitet bei der Personalbeschaffung verschiedene Wege. Neben der klassischen Form der Stellenanzeige wird teilweise auf Dienste professioneller Personalvermittler zurückgegriffen.

Eine vertrauensbasierte Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien, die auf jeder Ebene eigenverantwortliches Handeln und Denken fördert, soll Mitarbeiter an das Unternehmen binden und Abwanderungsbestrebungen entsprechend verringern. Der Vorstand ist darüber hinaus bemüht, Mitarbeiter entsprechend ihrer persönlichen Stärken einzusetzen.

Zur Sicherstellung einer hohen Arbeitsqualität stehen den Mitarbeitern der Deutsche Balaton AG verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten offen. Neben internen Fortbildung, insbesondere durch ein umfassendes Angebot an Fachzeitschriften, können Mitarbeiter zur individuellen Fortbildung an externen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Hierbei unterstützt die Deutsche Balaton AG ihre Mitarbeiter unter anderem durch Freistellung von der Arbeitsleistung für die Dauer der Fortbildungsmaßnahmen und Übernahme von Fortbildungskosten.

Die schlanke Personalstruktur bietet den Vorteil einer unmittelbaren Unternehmenssteuerung durch den Vorstand und damit die Möglichkeit der Personalführung durch die oberste Führungsebene.

Insgesamt wird diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

Informationstechnologische Risiken

Die Deutsche Balaton AG identifiziert im Bereich informationstechnologischer Risiken neben Risiken in Form von Datenverlusten und Systemausfallzeiten auch das Risiko des Missbrauchs informationstechnischer Anlagen.

Das Risiko von Datenverlusten wird durch regelmäßige Sicherungen der elektronisch verfügbaren Unternehmensdaten minimiert, insbesondere der Unternehmensdatenbanken, der Finanzbuchhaltung und der Rechnungslegungsdaten. Zusätzlich werden alle innerhalb der Server-Client-Umgebung erstellten Dateien gesichert. Die Datensicherungen erfolgen arbeitstäglich auf Wechselmedien, monatlich wird eine Komplettsicherung erstellt. Die Aufbewahrung der monatlichen Back-ups erfolgt an sicheren, gegen Brand geschützten Orten. Die Datensicherungseinrichtungen stehen außerdem räumlich getrennt von der EDV-Anlage. Der Zugriff auf elektronische Dokumente und auf die EDV-Systeme ist durch Benutzerzugriffsrechte geschützt.

Systemausfallzeiten werden durch den Einsatz eines externen Dienstleisters auf ein geringes Maß reduziert. In Notfällen stehen sachkundige Mitarbeiter zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen bereit. Gegen schädliche Computerprogramme und externe Angriffsszenarien wird Schutzsoftware eingesetzt.

Geschäftsvorfälle und Transaktionen bei der Muttergesellschaft Deutsche Balaton AG sind durch Mitarbeiter nur in begrenztem Umfang über EDV-Anlagen auslösbar. Für die Vornahme von elektronischen Bankaufträgen sind mit den Banken entsprechende Höchstwerte je Einzelvorfall vereinbart; darüber hinausgehende Transaktionen bedürfen der technischen Freigabe durch ein Vorstandsmitglied.

Der externe Dienstleister im Bereich EDV informiert sich regelmäßig über Neuerungen im Bereich IT und IT-Sicherheit, um mögliche drohende Angriffe auf die IT-Infrastruktur der Deutsche Balaton AG zu verhindern.

Insgesamt wird diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

7.4.6. Szenarioanalyse des Beteiligungsportfolios

Nachfolgend soll anhand einer Szenarioanalyse des Beteiligungsportfolios ein Überblick über verschiedene Szenarien in Bezug auf das Konzernportfolio gegeben werden. Enthalten sind in der Analyse die Beteiligungen, die im Deutsche Balaton Konzern nicht vollkonsolidiert sind. Sonstige Aktiva sind in der Analyse nicht enthalten. Die Szenarioanalyse soll dabei zeigen, wie sich verschiedene Faktoren auf den Wert des Portfolios, das einen wesentlichen Einfluss auf den Wert des Deutsche Balaton Konzerns hat, auswirken. Die Szenarioanalyse bildet dabei keine Erwartungen des Vorstands ab, sondern soll lediglich die Abhängigkeit des Portfolios von einzelnen Faktoren veranschaulichen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Realität tatsächlich höhere oder niedrigere Schwankungen auftreten können.

Der Vorstand hat die Risikobewertung auf Basis der im Konzern der Deutsche Balaton AG gehaltenen finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerte und deren beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag bzw. fortgeführte Anschaffungskosten vorgenommen.

Zum Bilanzstichtag lässt sich das Konzernportfolio, bestehend aus den Bilanzposten "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien", "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken", "Andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte", "Anteile an assoziierten Unternehmen", "Andere kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte" und den in den Vorräten ausgewiesenen Immobilien, wesentlich in fünf Gruppen einteilen:

Abb. 11: Zusammensetzung des Konzernportfolios (zu Buchwerten)

Vor dem Hintergrund der Portfoliozusammensetzung lassen sich verschiedene Szenarien in Bezug auf die Entwicklung von Marktpreisen abbilden. In Bezug auf die der jeweiligen Gruppe immanenten Risikofaktoren ergeben sich beispielhaft nachfolgende Auswirkungen (immer unter der Annahme, dass alle anderen Faktoren unverändert bleiben):

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Szenario Ausgangswert
in Mio. EUR
Effekt
in Mio. EUR
Effekt in % des Gesamtportfolios
Szenario A +/​- 20 % Wertveränderung Börsennotierte Beteiligungen und Genussscheine 303,1 +/​- 60,6 +/​- 15,1 %
Szenario B - 100 % Totalausfall Unnotierte Beteiligungen 37,5 - 37,5 - 9,3 %
Szenario C - 25 % Wertveränderung Immobilien 30,0 - 7,5 - 1,9 %
Szenario D Inhaberschuldverschreibungen 13,8
Szenario D Sonstige Forderungen 18,2
Summe 402,6

Ein Anstieg bzw. Rückgang der Kurse der börsennotierten Beteiligungen und daran gekoppelten Genussscheine um durchschnittlich 20 % (Szenario A) führt bezogen auf das Gesamtportfolio zu einem Anstieg bzw. Rückgang der Portfoliowerte um 15,1 % und liegt damit leicht unter dem für den Vorjahresstichtag errechneten Wert von 15,2 %. Mit der angenommenen Wertveränderung erhöht bzw. verringert sich der Portfolioanteil der börsennotierten Beteiligungen und Genussrechte von 75,3 % auf 78,5 % bzw. 70,9 %.

Insgesamt kann sich durch eine Zu- oder Abnahme der Börsenkurse um 20 % eine Schwankungsbreite von 121,3 Mio. EUR (Vj. 121,7 Mio. EUR) ergeben, wobei Veränderungen der Börsenkurse (zum Beispiel DAX-Werte) insgesamt nicht zwingend eine Veränderung des Portfoliowerts in gleicher Höhe zur Folge haben und umgekehrt, da die Deutsche Balaton in Werte investiert, die einer niedrigen Marktliquidität unterliegen und damit teilweise einer geringeren Schwankungsbreite unterworfen sind.

Ein angenommener Totalverlust der nicht börsennotierten Beteiligungen (Szenario B) führt bezogen auf das Gesamtportfolio zu einem Rückgang der Portfoliowerte um 9,3 % und liegt damit über dem für den Vorjahresstichtag errechneten Wert von 8,7 %. Das prozentuale Risiko aus dem Totalverlust der nicht börsennotierten Beteiligungen ist damit gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen, was auf die Zunahme des Bestands nicht börsennotierter Beteiligungen zurückzuführen ist Der Vorstand bewertet die Realisierung des Risikos eines Totalverlusts der nicht börsennoterten Beteiligungen derzeit und unverändert gegenüber dem Vorjahr als nicht wahrscheinlich.

Ein Absinken der Buchwerte der im Portfolio enthaltenen Immobilien um angenommene 25 % (Szenario C) führt entsprechend zu einem Rückgang des Gesamtportfoliowerts um 1,9 % (Vj. 1,4 %). Mit der angenommenen Wertveränderung verringert sich der Portfolioanteil der Immobilien von 7,4 % auf 5,7 %. Der Vorstand bewertet das Risiko eines Rückgangs der Buchwerte um 25 % derzeit als nicht wahrscheinlich.

Steigende Marktzinsen können sich negativ auf den Wert der gehaltenen festverzinslichen Inhaberschuldverschreibungen sowie der sonstigen Forderungen auswirken (Szenario D). Steigen die Marktzinsen, entwickelt sich der Börsenpreis der börsennotierten festverzinslichen Inhaberschuldverschreibungen in der Regel rückläufig. Aufgrund der überwiegend festen Zinssätze der gehaltenen Schuldverschreibungen und sonstigen Forderungen ist darüber hinaus ein Risiko aus sich ändernden Anleihezinsen nicht gegeben. Das Marktpreisrisiko festverzinslicher Wertpapiere und sonstiger Forderungen hat eine nur untergeordnete Bedeutung in der Risikobeurteilung der Deutsche Balaton.

Beurteilung der Szenarioanalysen

Die vorstehend vorgenommenen Szenarioanalysen zeigen die besondere Abhängigkeit des Deutsche Balaton Konzerns von der Kursentwicklung der börsengehandelten Beteiligungen und Genussscheine. Die Entwicklung der Kapitalmärkte ist nicht beeinflussbar und darüber hinaus von vielen Faktoren abhängig. Veränderungen der Beteiligungswerte der börsengehandelten Beteiligungen und Genussrechte wirken sich relativ stärker auf die Vermögenssituation des Deutsche Balaton Konzerns aus als entsprechende Veränderungen der Beteiligungswerte nicht börsengehandelter Beteiligungen, auch wenn letztere im Vergleich zum Vorjahr leicht an Bedeutung gewonnen haben. Durch eine veränderliche Diversifikation der börsennotierten Beteiligungen, auch nach Branchen und Ländern, versucht der Vorstand, Einzelrisiken aus börsennotierten Anteilen oder Branchen zu minimieren. Nicht enthalten sind in der Szenarioanalyse für den Konzern die operativen Ergebnisse der vollkonsolidierten Unternehmen des Konzerns.

Eine Risikobetrachtung auf Ebene einzelner Branchen und Länder ist im Rahmen der vorhandenen Anlagestrategie nicht aussagekräftig. Die in dem Portfolio vertretenen Branchen und Länder können sich verändern, da keine Fixierung der Investments auf bestimmte Branchen und Länder erfolgt.

7.5. Erläuterung der Chancen

Chancen aus der Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Der IWF geht im "World Economic Outlook" im April 2020 für das laufende Jahr von einem Rückgang der Weltwirtschaft um 3,0 % aus, rechnet jedoch gleichzeitig für das Folgejahr mit Nachholeffekten, die zu einem deutlichen Wachstum der Weltwirtschaft um 5,8 % führen. Der Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet aufgrund des langandauernden Shutdowns in Deutschland für 2020 mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zwischen sechs und sieben Prozent.

Die anhaltende Corona-Pandemie, die sich derzeit noch in vielen Teilen der Welt weiter auszubreiten droht, stellt die gesamte Weltwirtschaft vor nie gekannte Herausforderungen. Die weitere konjunkturelle Entwicklung auf der Welt und damit auch insbesondere in Deutschland als Exportnation hängt maßgeblich davon ab, wie sich die weiteren Fallzahlen entwickeln und ob und wann erste erfolgversprechende Medikamente oder ein Impfstoff gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 verfügbar sein werden.

Sofern es gelingt die Fallzahlen durch entsprechende Hygienemaßnahmen derart niedrig zu halten, dass eine individuelle Nachverfolgung und schnelle Isolation möglicher Infizierter möglich ist, besteht die Chance, dass sich das Wirtschaftsleben noch vor Entwicklung wirksamer Behandlungsmethoden oder Impfstoffe noch im laufenden Jahr weitgehend normalisieren könnte. Diese Aussicht betrifft allerdings nicht Branchen, denen durch die weiter geltenden Abstandhaltegeboten und Hygienemaßnahmen die ihre Tätigkeit erschwert wird, wie zum Beispiel Ausrichter und Ausrüster von Messen und anderen Großveranstaltungen, Gastronomie oder Tourismus.

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat sich die Regierungskoalition auf ein umfangreiches Konjunkturpaket im Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro verständigt, das unter anderem eine zeitweise Absenkung der Mehrwertsteuer sowie Investitionen in Klimaschutz und Zukunftstechnologien umfasst. Auch die Europäische Zentralbank hat auf die Verwerfungen durch die Corona-Pandemie und die drohende Rezession im Euro-Raum reagiert und ein Notprogramm aufgelegt, das zusätzliche Anleihekäufe im Volumen von 1,35 Billionen Euro vorsieht.

Sollten die die angekündigten Maßnahmen ihre geplante Wirkung entfalten und gelingt es gleichzeitg die Pandemie weiter einzudämmen, so besteht zumindest die Chance, dass die massiven wirtschaftlichen Verwerfungen des Lockdowns im zweiten Halbjahr 2020 sowie in den Folgejahren zumindest teilweise kompensiert werden können. Es ist davon auszugehen, dass die Pandemie auch langfristige strukturelle Veränderungen in der deutschen Wirtschaftslandschaft zur Folge hat, unter der einige Branchen dauerhaft leiden werden, während andere Bereiche, etwa Medizintechnik, Pharma oder Informations- und Kommunikationstechnolgie, zu den Krisengewinnern gehören könnten. Solche Unternehmen zu identifizieren ist ein wesentliches Ziel der Anlagepolitik im Deutsche Balaton Konzern.

Auch außerhalb Europas bieten sich im Zuge der Kursverwerfungen attraktive Anlagechancen, etwa im Rohstoffsektor. Die wichtigsten Industriemetalle konnten sich zuletzt von niedrigem Niveau aus deutlich erholen, nachdem sie im Zuge der sich ausbreitenden Pandemie im März und April 2020 Mehrjahrestiefststände errreicht hatten. Dagegen profitierte der Goldpreis von der Unsicherheit und konnte gegen den Markttrend seit Jahresbeginn um mehr als zehn Prozent hinzugewinnen. Im Rohstoffbereich eröffnen sich für langfristig orientierte Anleger wie die Deutsche Balaton derzeit auch interessante Anlagemöglichkeiten.

Strategische und operative Chancen

Neben einer guten Branchenkenntnis, langjähriger Erfahrung und gewachsenen Kontakten ist ein schneller Vertragsabschluss mit einem potenziellen Verkäufer ein entscheidender Faktor für ein Beteiligungsinvestment. Die hierfür kurzfristig zur Verfügung stehenden freien Finanzmittel sind einer der Faktoren, die in diesem Bereich einen schnellen Geschäftsabschluss ermöglichen. Die bestehenden Kreditlinien und regelmäßig vorhandenen freien Finanzmittel, die teilweise auch durch eine Optimierung der Finanzstruktur im Konzern verfügbar gemacht werden, stellen eine Chance dar, weil sie einen kurzfristigen Geschäftsabschluss aus eigener Kraft ermöglichen können.

7.6. Zusammenfassende Beurteilung der Risiko- und Chancenlage

Auf Basis der Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Chancen- und Risikoberichts zur Verfügung stehen und unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Eigenkapitalquote im Deutsche Balaton Konzern, werden derzeit - trotz einer insgesamt erhöhten Riskolage aufgrund der andauernden Corona-Pandemie - keine Risiken gesehen, die entweder einzeln oder in Kombination mehrerer Risiken eine Gefahr für den Fortbestand des Deutsche Balaton Konzerns darstellen. Diese Einschätzung ist das Ergebnis sorgfältiger Beurteilung und Analyse der vorstehend im Chancen- und Risikobericht dargestellten Einzelrisiken und unter Einbeziehung des bestehenden Risikomanagementsystems. Die Risikoeinschätzung ergibt sich aus der zusammenfassenden Tabelle unter Ziffer 7.4.1 dieses Konzernlageberichts.

8. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Im Deutsche Balaton Konzern bestehen Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Deutsche Balaton versteht unter Finanzinstrumenten Verträge, die für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögensgegenstand und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schaffen. Dementsprechend fallen hierunter Risiken aus Forderungen und Verbindlichkeiten, Wertpapieren, Finanzanlagen, Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten (originäre Finanzinstrumente) sowie Derivate (derivative Finanzinstrumente).

Im Zusammenhang mit der Verwendung von Finanzinstrumenten bestehen im Wesentlichen die nachfolgenden Risikokategorien:

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Preisänderungsrisiken (Marktpreisrisiken) resultieren aus Veränderungen des Marktpreises oder preisbeeinflussender Parameter (zum Beispiel Wechselkurse, Zinssätze, Rohstoffpreise) und führen zu Schwankungen beim Wert des Finanzinstruments.

Ausfallrisiken (Kreditrisiken) bezeichnen die Gefahr, dass der Vertragspartner eines Finanzinstruments seine Verpflichtung nicht oder nicht fristgerecht erfüllt und dadurch bei dem berichtenden Unternehmen Verluste entstehen.

Liquiditätsrisiken inklusive Zahlungsstromschwankungen beschreiben die Möglichkeit, dass die notwendigen liquiden Mittel für die Begleichung von Verpflichtungen aus Finanzinstrumenten nicht beschafft werden können.

Die wesentlichen, durch den Deutsche Balaton Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns. Weiterhin verfügt der Konzern über originäre Finanzinstrumente wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren, sowie in wesentlichem Umfang über Wertpapiere, Finanzanlagen und Eigenkapitalinstrumente von Emittenten. Letztgenannte gehen folglich insbesondere einher mit dem Geschäftsmodell des Segments "Vermögensverwaltend".

Der Deutsche Balaton Konzern geht bewusst Risiken im Zusammenhang mit Wertpapieren, Finanzanlagen und Eigenkapitalinstrumenten von Emittenten ein. Dies erfolgt freiwillig, resultiert jedoch zwangsläufig aufgrund des Geschäftsmodells.

Wie im Rahmen der Risikoberichterstattung beschrieben, kann es vorkommen, dass zur Absicherung des Preisänderungsrisikos ökonomische Sicherungsbeziehungen eingegangen werden. Dies erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen und in der Art, dass bei Finanzinstrumenten, die in Fremdwährungen notiert sind, eine Gegenposition in Form einer entsprechenden Fremdwährungsverbindlichkeit oder der Verkauf der Fremdwährung auf Ziel erfolgt. Es handelt sich hierbei stets um eine ökonomische Sicherungsbeziehung, die weder nach HGB noch nach den IFRS die Kriterien für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen. Neben den genannten Risiken im Zusammenhang mit Wertpapieren, Finanzanlagen und Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten bestehen im Segment "Vermögensverwaltend" ebenfalls Risiken aus Forderungen und Verbindlichkeiten. Für diese Risiken gelten, wie im Rahmen der Darstellung der Einzelrisiken aufgezeigt, neben Preisänderungsrisiken auch Ausfallrisiken sowie Liquiditätsrisiken. Bei Bedarf kann durch das Eingehen einer ökonomischen Sicherungsbeziehung das Risiko hieraus reduziert werden.

Die operativen Segmente im Deutsche Balaton Konzern gehen ebenfalls im Rahmen der Geschäftstätigkeit insbesondere Risiken im Zusammenhang mit Forderungen und Verbindlichkeiten ein. Dabei kann nach Abwägung durch das Management auf Ebene der operativen Einheiten im Rahmen des Risikomanagements das Ziel verfolgt werden, Preisänderungsrisiken aus Wechselkursschwankungen durch den Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu minimieren. Aus Konzernsicht bestehen wirtschaftlich sinnvolle Sicherungsbeziehungen auch in einem gewissen Ausmaß bei den Gesellschaften, die nicht im Euro-Währungsraum ansässig sind, da diese Gesellschaften in ihrer jeweiligen Landeswährung sowohl fakturieren als auch Aufwendungen generieren. Dementsprechend erfolgt hierdurch in Höhe des niedrigeren Betrags aus Aufwendungen und Erträgen eine ökonomische Sicherungsbeziehung, wenngleich in Höhe des Differenzbetrags aus Konzernsicht ein Preisänderungsrisiko bestehen bleibt. Dies erfolgt insbesondere im Segment "Beta Systems".

Das Risiko von Zinsänderungen wird bei einzelnen Gesellschaften innerhalb des Konzerns, insbesondere im Segment "CornerstoneCapital", durch den Einsatz von Zinsswaps begrenzt. Dagegen werden insbesondere in dem Segment "Vermögensverwaltend" bewusst Liquiditätsrisiken infolge von Zinsänderungen im Rahmen der Refinanzierung mit kurzfristig laufenden Darlehen eingegangen.

Zu den oben beschriebenen Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sind darüber hinausgehende spezifische qualitative und quantitative Angaben im Rahmen der Erörterung der Einzelrisiken (siehe Kapitel 7.4) erfolgt, auf die ergänzend verwiesen wird.

9. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess

Der Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG wird in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und unter ergänzender Beachtung der nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Grundlage des Konzernabschlusses sind die von den konsolidierungspflichtigen Unternehmen zur Verfügung gestellten Abschlüsse. Diese werden von den Gesellschaften überwiegend bereits auf Basis der IFRS-Standards geliefert. Soweit erforderlich, werden bei einzelnen Gesellschaften erforderliche Überleitungen auf die IFRS-Standards vorgenommen. Die Rechnungslegung der Konzernunternehmen erfolgt, soweit dies möglich ist, unter Einsatz von Standardsoftware der Hersteller ABACUS, DATEV, BMD SYSTEMHAUS, SAGE und SAP. Die Verantwortung für die Einhaltung der maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf des Rechnungslegungsprozesses verbleibt dabei zunächst bei den jeweiligen Konzerngesellschaften, ohne die endgültige Verantwortung des Konzernvorstands einzuschränken. Die meisten Konzerngesellschaften werden während des gesamten Konzernrechnungslegungsprozesses durch zentrale Ansprechpartner bei der Konzernmuttergesellschaft Deutsche Balaton AG unterstützt.

Die Konsolidierungsarbeiten sowie erforderliche Abstimmungsarbeiten erfolgen grundsätzlich durch die Deutsche Balaton AG gemeinsam mit externen Beratern unter Einsatz der Konsolidierungssoftware LucaNet. Der externe Berater übernimmt auch das Einspielen der Einzelabschlussdaten in das Buchungssystem der Konzernmuttergesellschaft. Die zeitliche und prozessorganisatorische Überwachung der Konsolidierungsarbeiten obliegt hingegen dem Konzernvorstand. Für spezielle fachliche Fragestellungen werden externe Dienstleister unterstützend hinzugezogen. Konzerninterne Leistungsbeziehungen werden im Rahmen der Abfrage der IFRS-Packages von den Konzernunternehmen erfasst und auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft im Rahmen der Konsolidierungsarbeiten eliminiert.

Die Deutsche Balaton AG verfügt über eine klare und übersichtliche Führungs- und Unternehmensstruktur, die auch in der schlanken Besetzung der Fachabteilungen zum Ausdruck kommt. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen werden vom Konzernvorstand gesteuert. Dieser verantwortet auch die Erstellung und Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Deutsche Balaton.

Die Konzernunternehmen liefern zunächst ihre Einzelabschlussdaten, aufbereitet nach IFRS-Vorschriften, in elektronischer Form an die Konzernmuttergesellschaft, die die Einzelabschlüsse unter Einsatz der Konsolidierungssoftware LucaNet des Herstellers LucaNet AG zusammenführt. LucaNet ist nach dem Prüfungsstandard IDW PS 880 des Instituts für Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Software wurden uneingeschränkte Qualität und Ordnungsmäßigkeit bescheinigt. Die Kontenpläne der Einzelgesellschaften werden unter LucaNet auf den Konzernkontenplan umgegliedert. Anschließend, nach Übertragung der Einzelabschlussdaten in LucaNet, werden die Daten unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung einer Plausibilitätskontrolle unterzogen. Die Daten werden hierzu auf auffällige Kontenbewegungen untersucht sowie Plausibilitätsanalysen erstellt. Außerdem wird eine Veränderungsanalyse ausgewählter Finanzdaten in Bezug auf das Vorjahr vorgenommen; hierzu dienen auch die von den Konzerngesellschaften der Konzernmutter erstatteten IFRS-Packages, deren Inhalt sich unter anderem nach der Segmentzuordnung und den von den Konzerngesellschaften getätigten Geschäften bestimmt. In Zweifelsfällen werden für eine weitere Plausibilisierung die Einzelkontendaten herangezogen. Die Jahresabschlüsse bzw. IFRS-Berichterstattungen wesentlicher Konzerngesellschaften werden außerdem im Rahmen einer Abschlussprüfung auf Ebene der jeweiligen Gesellschaft durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft oder reviewt. Dies stellt ebenfalls einen Teil des Kontrollsystems dar.

Im Anschluss an die Aufstellung der vorgenannten Berichte wird die Rechnungslegung von dem von der Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG gewählten Abschlussprüfer auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung überprüft; der Abschlussprüfer erteilt einen Bestätigungsvermerk für den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht und übersendet nach Beendigung der Abschlussprüfung seinen Bericht unmittelbar dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat erörtert und prüft in seiner Bilanzsitzung im Beisein des Abschlussprüfers die ihm vom Vorstand und dem Abschlussprüfer übersandten Unterlagen. Der Abschlussprüfer erläutert in der Bilanzsitzung die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und steht dem Aufsichtsrat für weitergehende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat billigt, sofern seine Prüfung keine Einwände ergibt, den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht.

In Bezug auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (IKS-RP) der Deutsche Balaton AG ist ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, das in den Verantwortungsbereich des Konzernvorstands fällt. Die Ausgestaltung des IKS-RP orientiert sich an dem Geschäftsumfang und der Art der im Deutsche Balaton Konzern vorkommenden Geschäftsvorfälle.

Das Kontrollsystem in Bezug auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess hat die Ordnungsgemäßheit und Verlässlichkeit der internen sowie der externen Rechnungslegung zum Ziel und ist darauf ausgerichtet, die Darstellung und Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und die darin jeweils gemachten Angaben zu gewährleisten. Hierzu gehören die laufende interne Abstimmung von Vorgängen, die Organisation und Kontrolle der Buchhaltung, eine Funktionstrennung innerhalb und zwischen den Abteilungen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen.

Im Rahmen der Organisation und Kontrolle der Buchhaltung erfolgen bei einzelnen Gesellschaften stichprobenartige Überprüfungen von Buchungsvorgängen, die auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Plausibilitätschecks die Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchhaltung umfassen. Für besonders rechnungslegungsrelevante Prozesse ist durchgängig das Vier-Augen-Prinzip vorgesehen.

Zur Risikokontrolle hat der Konzernvorstand außerdem einen umfangreichen Regel- und Maßnahmenkatalog erarbeitet, dessen Vorgaben insbesondere die Einhaltung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften sowie die entsprechenden internen Richtlinien in Bezug auf die konzernweite Rechnungslegung, insbesondere die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, sicherstellen soll.

Die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen des Konzernabschlusses erfolgt abschließend durch einen externen Berater, die Erstellung des Konzernlageberichts sowie der Notes wird direkt durch Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG vorgenommen.

Die für alle Konzerngesellschaften gültige und von diesen verbindlich einzuhaltende IFRS-Bilanzierungsrichtlinie soll sicherstellen, dass die Bilanzierung einheitlich und in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erfolgt. Die Richtlinie bietet den Konzerngesellschaften eine Hilfestellung bei der Anwendung der IFRS, indem sie ein grundlegendes Konzernverständnis in der Auslegung der IFRS-Regelungen vermittelt und Vorgaben für die Bilanzierung enthält.

Im Rahmen ihrer IFRS-Berichterstattung besteht für die Geschäftsleitung der Konzernunternehmen die Verpflichtung zu bestätigen, dass die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie eingehalten wurde.

Zu den Grundlagen des internen Kontrollsystems gehören neben der laufenden internen Abstimmung von Vorgängen die Trennung von Funktionen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen.

Die Steuerung des (Konzern-)Rechnungslegungsprozesses im Deutsche Balaton Konzern obliegt ebenfalls dem Konzernvorstand.

Neben den Risiken, die aus einer Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln resultieren, ergeben sich weitere Risikomöglichkeiten, auch aus der Missachtung von Fristen und Terminen aus dem für die Konzernabschlusserstellung vorgegebenen Zeitplan. Zur Vermeidung dieser Risiken wurde ein Pflichtenheft erarbeitet, in dem die jeweils für die Konzerngesellschaften relevanten Termine und Fristen, Arbeitsabläufe und verantwortlichen Personen aufgeführt sind. Die Überwachung des Zeitplans erfolgt durch die für Konsolidierungsaufgaben zuständigen Mitarbeiter bei der Deutsche Balaton AG.

 

Heidelberg, 22. Juni 2020

Rolf Birkert, Vorstand

Alexander Link, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Deutsche Balaton AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, Konzern-Eigenkapitalspiegel, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzernanhang sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 26. Juni 2020

RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

M. Jüngling, Wirtschaftsprüfer

A. Fröde, Wirtschaftsprüferin

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Deutsche Balaton AG, Heidelberg

AKTIVA

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EUR 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.677,34 4.968,34
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 59.585,51 62.701,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 140.937.273,69 134.346.648,51
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 3.796.000,00 3.300.000,00
3. Beteiligungen 24.773.679,73 16.899.594,50
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.275.000,00 2.200.000,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 126.772.027,10 133.124.893,58
6. Sonstige Ausleihungen 1.000.000,00 1.000.000,00
299.553.980,52 290.871.136,59
299.620.243,37 290.938.805,93
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25.525,48 8.013,24
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 22.148.473,49 6.642.745,11
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.184.109,59 5.109.109,59
4. Sonstige Vermögensgegenstände 4.401.679,19 7.494.123,97
31.759.787,75 19.253.991,91
II. Wertpapiere
1. Anteile an verbundene Unternehmen 449.501,97 446.639,89
2. Sonstige Wertpapiere 1.683.131,32 1.868.965,08
2.132.633,29 2.315.604,97
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.232.315,31 1.202.318,00
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 2.454,00 0,00
36.127.190,35 22.771.914,88
335.747.433,72 313.710.720,81

PASSIVA

EUR 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital * 116.404,00 116.404,00
erworbene eigene Anteile -11.636,00 -11.636,00
I. Ausgegebenes Kapital 104.768,00 104.768,00
II. Kapitalrücklage 61.645.991,87 61.645.991,87
III. Andere Gewinnrücklagen 103.984.594,55 99.768.513,83
IV. Bilanzgewinn 1.090.005,96 3.126.074,77
166.825.360,38 164.645.348,47
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 80.412,25 255.603,42
2. sonstige Rückstellungen 5.241.849,11 3.499.416,05
5.322.261,36 3.755.019,47
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 68.429.468,89 48.907.086,07
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 120.258,11 218.001,61
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 75.634.246,21 65.948.889,09
4. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern 67 TEUR (Vj.: 85 TEUR) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 TEUR (Vj.: 1 TEUR) 19.415.838,77 30.236.376,10
163.599.811,98 145.310.352,87
* Bedingtes Kapital: 5.820.212,00 EUR 335.747.433,72 313.710.720,81

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Deutsche Balaton AG, Heidelberg

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1.1. - 31.12.2019 1.1. - 31.12.2018
EUR EUR
1. Erträge aus Finanzanlagen davon aus verbundenen Unternehmen 1.330 TEUR (Vj. 8.650 TEUR) (+) 3.439.596,54 (+) 11.743.441,32
2. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen (+) 69.990,79 (+) 132.866,17
3. Verluste aus Gewinnabführungsverträgen (-) 1.881.080,74 (-) 3.335.063,35
4. Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen (+) 24.731.072,40 (+) 9.949.379,76
5. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen (-) 587.227,09 (-) 56.143,81
6. Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens (+) 76.805,64 (+) 184.450,17
7. Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens (-) 4.107,12 (-) 28.478,31
8. Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens (+) 1.656.299,03 (+) 1.323.684,31
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens (-) 20.529.537,45 (-) 14.997.277,96
10. Umsatzerlöse (+) 667.852,67 (+) 404.245,89
11. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen (-) 71.977,52 (-) 78.194,48
12. sonstige betriebliche Erträge (+) 2.547.650,28 (+) 6.500.088,73
13. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (-) 1.777.253,07 (-) 1.829.562,74
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (-) 236.961,02 (-) 233.189,32
14. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (-) 24.371,15 (-) 48.811,42
15. sonstige betriebliche Aufwendungen (-) 5.457.572,23 (-) 4.902.110,70
16. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen 488 TEUR (Vj. 1.011 TEUR) (+) 1.920.694,18 (+) 3.974.228,55
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon an verbundenen Unternehmen 1.739 TEUR (Vj. 1.677 TEUR) (-) 2.492.959,52 (-) 2.232.459,91
18. Ergebnis vor Steuern 2.046.914,62 6.471.092,90
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (+) 133.097,29 (+) 612.783,27
20. Ergebnis nach Steuern 2.180.011,91 7.083.876,17
21. Sonstige Steuern (-) 0,00 (-) 2.255,41
22. Jahresüberschuss 2.180.011,91 7.081.620,76
23. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (+) 0,00 (+) 11.524.020,00
24. Einstellung in die Kapitalrücklage (-) 0,00 (-) 11.524.020,00
25. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien (-) 0,00 (-) 24,00
26. Aufwand aus der Zusammenlegung von eigenen Aktien (-) 0,00 (-) 829.521,99
27. Einstellung in die Gewinnrücklagen (-) 1.090.005,95 (-) 3.126.000,00
28. Bilanzgewinn 1.090.005,96 3.126.074,77

ANHANG für das Geschäftsjahr 2019

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, 69120 Heidelberg

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Deutsche Balaton AG hat ihren Sitz in 69120 Heidelberg (Deutschland), Ziegelhäuser Landstraße 1, und wird zum Bilanzstichtag im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 338172 geführt.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 1 HGB gilt die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um den Besonderheiten einer Beteiligungsgesellschaft Rechnung zu tragen, ist die Gliederung und Bezeichnung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 5 und 6 HGB umgestellt und erweitert worden. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Soweit nichts Anderes vermerkt ist, werden alle Beträge auf volle Tausend Euro kaufmännisch gerundet angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, überwiegend im Anhang aufgeführt.

Aktive latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274a HGB nicht angesetzt. Passive latente Steuern wurden, unter Berücksichtigung der Saldierung mit den aktiven latenten Steuern und einem daraus resultierenden Aktivüberhang, in Ausübung des Wahlrechts nicht aktiviert.

Der Jahres- und Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Währungsumrechnungen

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro bewertet (§ 256a HGB). Bei auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden das Realisations- und Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB bewertet. Die Abschreibungsdauern orientieren sich an den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Wirtschaftsgüter von mehr als 800,00 Euro bis weniger als 1.000,00 Euro werden über die jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben und nicht in einen Sammelposten eingestellt.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, zum niedrigeren beizulegenden Wert nach dem Grundsatz der Einzelbewertung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bilanziert.

Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wird nur bei einer dauernden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Als Kriterium für außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der Wertpapiere des Anlagevermögens gilt die bisherige Dauer einer bereits eingetretenen Wertminderung;

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a)

liegt in den dem Abschlussstichtag vorausgehenden sechs Monaten der Börsenkurs des Wertpapiers bzw. der Net-Asset-Value des Fondsanteils permanent über 20 % unter dem Buchwert, so wird die Wertminderung als dauernd angesehen;

b)

dasselbe gilt, wenn der volumengewichtete Durchschnittswert des täglichen Börsenkurses bzw. der Net-Asset-Value in den letzten zwölf Monaten über 10 % unter dem Buchwert liegt.

Wenn der Börsenhandel eines Wertpapiers in den letzten sechs Monaten an weniger als 20 Handelstagen und in den letzten zwölf Monaten an weniger als 40 Handelstagen Börsenumsätze aufweist, wird der Börsenmarkt als nicht liquide betrachtet. Weist der Börsenkurs zum Stichtag auf eine Wertminderung hin, wird - ausgehend vom Stichtagskurs - eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen. In diesem Fall erfolgt unmittelbar die Erfassung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (nachfolgend auch "Abschreibungen aufgrund von Unternehmensmeldungen" genannt).

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Als beizulegender Wert gilt für Anteile an börsennotierten Unternehmen der Börsenkurs am Stichtag bzw. am letzten Handelstag vor diesem Datum. In begründeten Einzelfällen erfolgt auch eine Bewertung unterhalb des Börsenkurses.

Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen zum Beispiel aus aktuellen Finanzierungsrunden, aus eigenen Einschätzungen der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben.

Wertaufholungen (Zuschreibungen auf Finanzanlagen) werden, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert. Als beizulegender Wert gilt für Anteile an börsennotierten Unternehmen der Börsenkurs am Stichtag bzw. am letzten Handelstag vor diesem Datum. Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen zum Beispiel aus aktuellen Finanzierungsrunden der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben.

Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert.

Eigenkapital

Eigene Anteile

Gem. § 272 Abs. 1a HGB wird der rechnerische Wert der erworbenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der darüber hinausgehende Teil des Kaufpreises wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Sind keine frei verfügbaren Rücklagen vorhanden, wird der hinausgehende Teil des Kaufpreises mit dem Bilanzgewinn verrechnet.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB). Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge aus Finanzanlagen

Dividendenerträge werden in dem Jahr, in welchem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird, als Ertrag erfasst.

Erträge /​ Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die "Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen" erfassen den Differenzbetrag zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse höher sind als die Buchwerte. "Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen" erfassen Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen.

Erträge /​ Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens

Die "Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens" erfassen den Differenzbetrag zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse höher sind als die Buchwerte. "Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens" erfassen Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Umsätze für die Erbringung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen und fremde Dritte sowie Mieterträge. Die Mieterträge werden zeitanteilig vereinnahmt.

Materialaufwand

Im Materialaufwand wird insbesondere der anteilige Mietaufwand zu den korrespondierenden, weiterbelasteten Mieterträgen in den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Zinserträge aus Wertpapieren, die keinen Eigenkapitalcharakter haben, werden im Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" erfasst.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich auf 140.937 TEUR (Vj. 134.347 TEUR) erhöht. Ursächlich für den Anstieg in Höhe von 6.591 TEUR sind im Wesentlichen die Einzahlungen in Kapitalrücklagen und Rückführungen von Kapital in Höhe von in Summe 4.158 TEUR (Vj. 12.034 TEUR) sowie der Erwerb weiterer Anteile in Höhe von 3.513 TEUR (Vj. 4.842 TEUR). Des Weiteren sind zwei Zuschreibungen in Höhe von 1.302 TEUR (Vj. 21 TEUR) und die Gründung eines Unternehmens in Höhe von 250 TEUR (Vj. 55 TEUR) zu berücksichtigen. Gegenläufig wirkten sich die Abschreibungen in Höhe von 2.303 TEUR (Vj. 6.374 TEUR) und die Veräußerung von Anteilen in Höhe von 330 TEUR (Vj. 3.518 TEUR) aus.

Der Buchwert der Beteiligungen hat sich auf 24.774 TEUR (Vj. 16.900 TEUR) erhöht. Der Anstieg in Höhe von 7.874 TEUR resultiert aus der Umklassifizierung von einem Wertpapier des Anlagevermögens in den Posten "Beteiligungen" in Höhe von 7.239 TEUR und weitere Zukäufe an dieser Beteiligung in Höhe von 4.105 TEUR (Vj. 0 TEUR) sowie Zukäufe bei zwei bestehenden Beteiligungen in Höhe von 290 TEUR (Vj. 629 TEUR). Gegenläufig wirkt sich die Abschreibung auf eine Beteiligung in Höhe von 3.759 TEUR (Vj. 0 TEUR) aus.

Der Buchwert der Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 126.772 TEUR (Vj. 133.125 TEUR) hat sich um 6.353 TEUR verringert. Dies ist im Wesentlichen auf die Verkäufe in Höhe von 45.019 TEUR (Vj. 25.085 TEUR) sowie berücksichtigte Abschreibungen in Höhe von 10.710 TEUR (Vj. 8.613 TEUR) zurück zu führen. Ein Wertpapier des Anlagevermögens wurde durch weitere Anteilskäufe mit einem Buchwert in Höhe von 7.239 TEUR in die Beteiligungen umklassifiziert. Gegenläufig wirkten sich die getätigten Investitionen überwiegend in neue Wertpapiere in Höhe von 56.274 TEUR (Vj. 63.266 TEUR) sowie erfasste Zuschreibungen in Höhe von 342 TEUR (Vj. 1.270 TEUR) aus.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:

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Art der Forderungen Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
In TEUR von 1 Jahr von 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26 26 0 0
(Vj. 8) (Vj. 8) (Vj. 0) (Vj. 0)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 22.148 14.409 7.739 0
(Vj. 6.643) (Vj. 4.059) (Vj. 2.268) (Vj. 316)
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.184 5.000 184 0
(Vj. 5.109) (Vj. 5.100) (Vj. 9) (Vj. 0)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 4.402 3.227 68 1.107
(Vj. 7.494) (Vj. 4.400) (Vj. 1.396) (Vj. 1.698)
Summe 31.760 22.662 7.991 1.107
(Vj. 19.254) (Vj. 13.567) (Vj. 3.673) (Vj. 2.014)

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von 11.422 TEUR (Vj. 0 TEUR) aus einer Forderung aus Aktienlieferung im Rahmen einer durchgeführten Kapitalerhöhung des verbundenen Unternehmens SPARTA AG im Dezember 2019, welche erst mit Eintragung im Geschäftsjahr 2020 rechtswirksam als Anteile an der Gesellschaft auszuweisen sind. In Höhe von 10.656 TEUR (Vj. 6.485 TEUR) sind Darlehensforderungen nebst Zinsen und in Höhe von 70 TEUR (Vj. 133 TEUR) Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen enthalten. Bestehende Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 1.421 TEUR (Vj. 1.586 TEUR) wertberichtigt.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren analog zum Vorjahr ausschließlich aus Darlehensforderungen nebst Zinsen und sind wie im Vorjahr nicht wertberichtigt.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Deutsche Balaton AG betrug zum Bilanzstichtag 116.404 Euro und war in 116.404 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist in Höhe von 116.404 Euro unverändert zum Vorjahr. Der Nennbetrag der erworbenen und zum Bilanzstichtag gehaltenen eigenen Anteile in Höhe von insgesamt 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, sodass sich ein ausgegebenes Kapital in Höhe von 105 TEUR (Vj. 105 TEUR) für die im Besitz von außenstehenden Aktionären befindlichen Aktien ergibt. Bezüglich der Entwicklung und Zusammensetzung der eigenen Anteile wird auf die nachfolgenden Ausführungen unter der Überschrift "Eigene Anteile" verwiesen.

Die Gesamtanzahl der Aktien von Stück 116.404 Aktien hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.

Die von der Hauptversammlung am 28. August 2014 dem Vorstand erteilte Ermächtigung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 5.820.212,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital), ist am 27. August 2019 ausgelaufen.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. August 2019 wurde folgender Beschluss und die damit einhergehende Satzungsänderung beschlossen:

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"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. August 2024 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 58.202,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.

 

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:

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1.

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

2.

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

3.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals, das die Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - soweit niedriger - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung hat, nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder die (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden;

4.

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften;

5.

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird."

Eigene Anteile

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG vom 31. August 2015 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf nach Wahl durch den Vorstand über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgen. Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ist der Vorstand berechtigt, den Erwerb eigener Aktien auch außerhalb der Börse vorzunehmen, wenn der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Erwerbs von - oder des Zusammenschlusses mit - Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt oder wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und der Paketerwerb geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Die Ermächtigung wurde zum 1. September 2015 wirksam und gilt bis zum 31. August 2020.

Die Gesellschaft hält zum 31. Dezember 2019 unverändert zum Vorjahr insgesamt 11.636 eigene Aktien. Das vorgenannte Maximalvolumen von 10 % wurde damit erreicht. Auf der Hauptversammlung vom 29. August 2019 wurden somit folgende Beschlüsse neu gefasst:

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a)

Die von der Hauptversammlung am 31. August 2015 beschlossenen Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts (TOP 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 31. August 2015) einschließlich der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs und zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts (TOP 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 31. August 2015) werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

b)
Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c) genannten Zwecke, ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen. Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands aa) über die Börse oder bb) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots.
1.

Soweit der Erwerb über die Börse erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Stückaktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes, um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

2.

Soweit der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes Kaufangebot erfolgt, darf der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Stückaktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, während der letzten drei Börsenhandelstage, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots eine erhebliche Kursabweichung, so kann das Angebot angepasst werden. Der maßgebliche Referenzzeitraum sind in diesem Fall die drei Börsentage vor dem Tag der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der Beteiligungen der andienenden Aktionäre zueinander (Beteiligungsquoten) oder nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien auf ganze Aktienstückzahlen abgerundet werden. Der Vorstand ist ermächtigt, das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen.

c)
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung in lit. b) oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft zu folgenden Zwecken zu verwenden:
1.

Veräußerung von Aktien der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) durch Angebot an alle Aktionäre;

2.

Übertragung von Aktien der Gesellschaft an Dritte gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen;

3.

Veräußerung von Aktien der Gesellschaft in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis der bereits börsengehandelten Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfällt. Auf diese Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die ausgegeben werden oder auszugeben sind zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begeben wurden;

4.

Lieferung von Aktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG gemäß den Options- oder Wandelanleihebedingungen; dies gilt auch für die Lieferung von Aktien aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten, die bei einer Veräußerung eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre oder im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG in dem Umfang gewährt werden dürfen, in dem die Inhaber der Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfallen, sofern die Aktien zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- und Wandlungspflichten, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder begründet wurden, verwendet werden. Auf diese Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben oder veräußert werden;

5.

Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, in diesem Fall die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass die Einziehung ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft gem. § 8 Abs. 3 AktG erfolgt. Der Vorstand wird in diesem Fall gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

d)

Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß den Ermächtigungen in Ziff. 1. (i), 2., 3. und 4. ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß der Ermächtigung in Ziff. 1 (ii) durch Angebot an alle Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) erfolgt, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

e)

Die Ermächtigung wird zum 1. September 2019 wirksam und gilt bis zum 31. August 2024.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs und zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts:

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a)
Ein Erwerb eigener Aktien im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann auch außerhalb der Börse erfolgen,
1.

wenn der Erwerb im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt, oder

2.

wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und der Paketerwerb geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erwerb über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zur Erreichung dieses Zwecks zu aufwendig, zu langwierig oder sonst - auch unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen - unverhältnismäßig wäre, oder

3.
wenn der Rückerwerb unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchgeführt wird und dazu
(i)

Optionen veräußert werden, die die Gesellschaft zum Erwerb von Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft bei Ausübung der Optionen verpflichten ("Put-Optionen"),

(ii)

Optionen erworben werden, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft bei Ausübung der Optionen zu erwerben ("Call-Optionen") und

(iii)

Deutsche Balaton-Aktien unter Einsatz einer Kombination aus Put- und Call-Optionen erworben werden (Call-Optionen, Put-Optionen und Kombinationen aus Put- und Call-Optionen nachfolgend auch als "Optionen" bezeichnet).

Eventuell bestehende Andienungsrechte anderer Aktionäre werden insoweit ausgeschlossen, wie ein Erwerb unter vorstehender Ermächtigung erfolgt.
b)

Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, während der letzten zehn Börsentage vor dem Erwerb der Aktien nicht überschreiten. Jedoch dürfen die Aktien in diesem Fall auch für einen niedrigeren als den danach maßgeblichen Betrag durch die Gesellschaft erworben werden. Der Erwerbspreis darf den hiernach maßgeblichen Betrag jedoch nicht um mehr als 10% des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, während der letzten zehn Börsentage vor dem Erwerb der Aktien unterschreiten.

c)

Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten sind auf Aktien im Umfang von fünf vom Hundert des Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der Optionen muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Ausübung der Optionen nicht nach dem 31. August 2024 erfolgt.

d)

Durch die Optionsbedingungen muss sichergestellt sein, dass die Optionen nur mit Aktien bedient werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse zu dem im Zeitpunkt des börslichen Erwerbs aktuellen Börsenkurs der Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, erworben wurden. Der in den Optionen vereinbarte, bei Ausübung der Optionen zu zahlende Kaufpreis je Aktie der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ("Ausübungspreis") darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Frankfurter Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse an den zehn Börsentagen vor Abschluss des betreffenden Optionsgeschäfts um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie).

Der von der Gesellschaft für Optionen gezahlte Erwerbspreis darf nicht über und der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis für Optionen darf nicht unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktpreis der jeweiligen Option liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist.

e)

Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Optionsgeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen.

f)

Soweit eigene Aktien gemäß diesem Tagesordnungspunkt 11 erworben werden, sind diese Erwerbe auf die Begrenzung des Erwerbs auf 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals (Tagesordnungspunkt 10) unter Berücksichtigung der anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden, anzurechnen. Im Übrigen gelten alle anderen Vorgaben der Ermächtigung wie unter Tagesordnungspunkt 10, einschließlich des dortigen Buchstaben c), der Hauptversammlung vorgeschlagen, soweit diese nicht ausschließlich für einen Erwerb eigener Aktien über die Börse oder durch ein öffentliches Kaufangebot gemacht werden oder in diesem Beschluss etwas Anderes bestimmt ist. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird entsprechend lit. d) des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 10 ausgeschlossen.

g)

Die Ermächtigung wird zum 01. September 2019 wirksam und gilt bis zum 31. August 2024.

h)

Die Ermächtigung gemäß diesem Tagesordnungspunkt 11 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlung die Ermächtigung gemäß Tagesordnungspunkt 10 zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschließt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 61.646 TEUR (Vj. 61.646 TEUR) umfasst die Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind. Im Geschäftsjahr 2019 wurde kein Betrag (Vj. 11.524 TEUR) eingestellt.

Gewinnrücklagen

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach § 23 Absatz 4 der Satzung ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzlichen Rücklagen einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrags verbleibt, zum Teil oder ganz in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Einstellung eines größeren Teils als die Hälfte des Jahresüberschusses ist nicht zulässig, soweit die anderen Gewinnrücklagen nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals übersteigen würden. In Ausübung der vorstehend genannten Ermächtigung haben Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt, aus dem Jahresüberschuss 2019 einen Betrag in Höhe von 1.090.005,95 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, die sich somit zum 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der Einstellung des Bilanzgewinns in Höhe von 3.126.074,77 Euro auf Basis des Hauptversammlungsbeschlusses vom 29. August 2019 auf 103.984.594,55 Euro (Vj. 99.768.513,83 Euro), belaufen.

Da die Summe der Beträge aus der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, war gemäß § 150 Abs. 2 AktG kein Betrag in die gesetzliche Rücklage einzustellen.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 beträgt nach satzungsmäßiger Einstellung von 1.090.005,95 Euro in die Gewinnrücklage 1.090.005,96 Euro. Gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 soll der handelsrechtliche Bilanzgewinn in Höhe von 1.090.005,96 Euro in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 266 Abs. 3 A III Nr. 4 HGB eingestellt werden.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2019 wurde der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 3.126.074,77 Euro nach § 266 Abs. 3 A III Nr. 4 HGB in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung der Deutsche Balaton AG stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung des Eigenkapitals vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

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Gezeichnetes Kapital
TEUR
Eigene Anteile
TEUR
Gezeichnetes Kapital (netto)
TEUR
Kapitalrücklage
TEUR
Stand 01.01.2018 11.640,4 -837,9 10.802,5 50.122,0
Kapitalherabsetzung Verhältnis 100:1 -11.524,0 829,5 -10.694,5 11.524,0
Aktienrückkauf 2018 0,0 -3,3 -3,3 0,0
Einstellung in Rücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0
Jahresüberschuss 2018 0,0 0,0 0,0 0,0
Stand 31.12.2018 116,4 -11,6 104,8 61.646,0
Einstellung in Rücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0
Jahresüberschuss 2019 0,0 0,0 0,0 0,0
Stand 31.12.2019 116,4 -11,6 104,8 61.646,0
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erwirtschaftetes Eigenkapital
Gewinnrücklagen
TEUR
Gewinnrücklagen (Erwerb eigener Anteile)
TEUR
Bilanzgewinn /​ Verlust
TEUR
Gesamteigenkapital
TEUR
Stand 01.01.2018 102.381,2 -7.034,7 7.155,3 163.426,3
Kapitalherabsetzung Verhältnis 100:1 0,0 0,0 -829,5 0,0
Aktienrückkauf 2018 0,0 -5.859,3 0,0 -5.862,6
Einstellung in Rücklagen 10.281,3 0,0 -10.281,3 0,0
Jahresüberschuss 2018 0,0 0,0 7.081,6 7.081,6
Stand 31.12.2018 112.662,5 -12.894,0 3.126,1 164.645,3
Einstellung in Rücklagen 4.216,1 0,0 -4.216,1 0,0
Jahresüberschuss 2019 0,0 0,0 2.180,0 2.180,0
Stand 31.12.2019 116.878,6 -12.894,0 1.090,0 166.825,4

Verbindlichkeiten

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Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit besicherte Beträge Art der Sicherheit
In TEUR bis zu 1 Jahr über 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 68.430 62.430 6.000 0 68.430 Wertpapiere
(Vj. 48.907) (Vj. 48.907) (Vj. 0) (Vj. 0) (Vj. 48.907)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 120 120 0 0 0
(Vj. 218) (Vj. 218) (Vj. 0) (Vj. 0) (Vj. 0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 75.634 75.634 0 0 75.634 Wertpapiere und weitere Unternehmensanteile
(Vj. 65.949) (Vj. 65.949) (Vj. 0) (Vj. 0) (Vj. 65.603)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 19.416 19.416 0 0 0
(Vj. 30.236) (Vj. 30.205) (Vj. 31) (Vj. 0) (Vj. 0)
Summe 163.600 157.600 6.000 0 144.063
(Vj. 145.310) (Vj. 145.279) (Vj. 31) (Vj. 0) (Vj. 114.510)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen in Höhe von 73.709 TEUR (Vj. 62.545 TEUR) aus Darlehensverbindlichkeiten nebst Zinsen und in Höhe von 1.881 TEUR (Vj. 3.335 TEUR) aus Ergebnisabführungsverträgen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge aus Finanzanlagen

Die Erträge aus Finanzanlagen im Gesamtumfang von 3.440 TEUR (Vj. 11.743 TEUR) beinhalten im Geschäftsjahr 2019 einen Ertrag aus zwei Gewinnzuweisungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt 761 TEUR (Vj. 8.428 TEUR). Weitere Erträge in Höhe von 2.109 TEUR (Vj. 3.093 TEUR) sind Dividendenerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens und Beteiligungen. Darüber hinaus sind in diesem Posten in Höhe von 569 TEUR (Vj. 222 TEUR) ein Dividendenertrag von einem verbundenen Unternehmen erfasst.

Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen

Bei den Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 24.731 TEUR (Vj. 9.949 TEUR) handelt es sich insbesondere um Erträge aus dem Verkauf von Anteilen an einem Pharmaunternehmen mit Sitz in Leverkusen in Höhe von 11.273 TEUR (Vj. 0 TEUR). Weitere Erträge wurden erzielt aus dem Verkauf von Anteilen an einem Energieversorger in Höhe von 2.845 TEUR (Vj. 995 TEUR) sowie aus dem Verkauf von Anteilen an einem gewerblichen Immobilienkonzern in Höhe von 2.843 TEUR (Vj. 0 TEUR). Ein Ertrag aus dem Verkauf von Anteilen an einem verbundenen Unternehmen im Bereich der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung wurde in Höhe von 1.312 TEUR (Vj. 0 TEUR) realisiert. Erträge in Höhe von 6.458 TEUR wurden aus dem Verkauf von weiteren 17 Finanzanlagen generiert.

Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 587 TEUR (Vj. 56 TEUR) resultieren aus dem Anteilsverkauf von sechs (Vj. acht) Wertpapieren.

Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens

Der Ertrag aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens resultiert aus dem Verkauf von drei (Vj. einem) Wertpapieren in Höhe von insgesamt 77 TEUR (Vj. 184 TEUR).

Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens

Im Geschäftsjahr 2019 entstand ein Verlust in Höhe von 4 TEUR (Vj. 28 TEUR) aus dem Abgang von einem Wertpapier (Vj. zwei Wertpapiere) des Umlaufvermögens.

Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Zuschreibungen wurden in Höhe von 1.656 TEUR (Vj. 1.324 TEUR) erfasst, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden haben. Die Zuschreibungen wurden höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 stellen sich die Zuschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens wie folgt dar:

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Zuschreibungen auf: Zuschreibungen (In TEUR)
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.302
(Vj. 21)
Börsennotierte Beteiligungen 0
(Vj. 0)
Nicht börsennotierte Beteiligungen 0
(Vj. 886)
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0
(Vj. 0)
Börsennotierte Wertpapiere des Anlagevermögens 342
(Vj. 383)
Wertpapiere des Umlaufvermögens 12
(Vj. 33)

Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Geschäftsjahr 2019 stellen sich die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens mit 20.530 TEUR (Vj. 14.997 TEUR) wie folgt dar:

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Abschreibungen auf: Abschreibungen
In TEUR
davon aufgrund der "10/​20 Regel" davon aufgrund von Unternehmensmeldungen und Unternehmensbewertung
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.303 0 2.303
(Vj. 6.374) (Vj. 0) (Vj. 6.374)
Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 3.204 0 3.204
(Vj. 0) (Vj. 0) (Vj. 0)
Börsennotierte Beteiligungen 3.760 3.760 0
(Vj. 0) (Vj. 0) (Vj. 0)
Nicht Börsennotierte Beteiligungen 0 0 0
(Vj. 0) (Vj. 0) (Vj. 0)
Börsennotierte Wertpapiere des Anlagevermögens 9.394 9.314 80
(Vj. 7.633) (Vj. 7.404) (Vj. 229)
Nicht börsennotierte Wertpapiere des Anlagevermögens 1.316 0 1.316
(Vj. 980) (Vj. 0) (Vj. 980)
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Abschreibungen auf: Abschreibungen
In TEUR
davon aufgrund des niedrigeren Zeitwerts davon aufgrund von Unternehmensmeldungen und Unternehmensbewertung
Wertpapiere des Umlaufvermögens 553 358 195
(Vj. 10) (Vj. 10) (Vj. 0)

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen aufgrund der "10/​20-Regel" in Höhe von 13.074 TEUR (Vj. 7.404 TEUR) sowie Abschreibungen aufgrund von Unternehmensmeldungen in Höhe von 6.903 TEUR (Vj. 7.583 TEUR) sind nach der unter Punkt 2 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethode erfasst. In Folge der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode werden 9.435 TEUR (Vj. 12.440 TEUR) als vorübergehend eingestuft.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 2.548 TEUR (Vj. 6.500 TEUR) enthalten im Berichtsjahr insbesondere einen Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 884 TEUR (Vj. 226 TEUR) sowie einen Ertrag aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 766 TEUR (Vj. 4.416 TEUR).

Die Erträge aus Währungsumrechnung betragen 196 TEUR (Vj. 244 TEUR).

Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen liegen im Geschäftsjahr 2019 mit 2.014 TEUR (Vj. 2.063 TEUR) leicht unter Vorjahresniveau.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2019 belaufen sich auf insgesamt 5.458 TEUR (Vj. 4.902 TEUR).

Darin enthalten sind:

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In TEUR 2019 2018
Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.770 1.187
Rückstellung für Verlustübernahme 1.286 0
Rechts- und Beratungskosten sowie Prozesskosten/​-risiken 678 2.022
Abschluss- und Prüfungskosten 133 170
Aufwendungen für Währungsumrechnungen 204 155
Mieten für Büroflächen und Lagerraum 172 159
Kosten für die Hauptversammlung und Investor Relations 27 30

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2019 enthalten Aufwendungen in Höhe von 1.770 TEUR (Vj. 1.187 TEUR) aus Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Wertberichtigung auf eine Darlehensforderung und sonstige Forderungen in Höhe von 905 TEUR (Vj. 0 TEUR) gegenüber verbundenen Unternehmen sowie eine Wertberichtigung in Höhe von 560 TEUR (Vj. 60 TEUR) auf eine Darlehensforderung nebst Zinsen gegenüber ehemaligen Mitgesellschaftern eines verbundenen Unternehmens.

Darüber hinaus sind 1.286 TEUR Aufwendungen aus erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus einer Verlustübernahme für ein verbundenes Unternehmen berücksichtigt. Aufwendungen aus Optionsgeschäften sind in Höhe von 716 TEUR (Vj. 732 TEUR) realisiert.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten sonstige Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 488 TEUR (Vj. 1.011 TEUR). In den Zinserträgen von verbundenen Unternehmen sind Zinsen aus Ausleihungen in Höhe von 29 TUSD (Vj. 45 TUSD) enthalten.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen enthalten sonstige Zinserträge von Dritten Unternehmen in Höhe von 1.433 TEUR (Vj. 2.962 TEUR). In den Zinserträgen von Dritten sind Zinsen von zwei Wandelanleihen in Höhe von 56 TAUD (Vj. 0 TAUD) sowie in Höhe von 77 TPLN (Vj. 0 TPLN) enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Zinsen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.739 TEUR (Vj. 1.677 TEUR).

5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungen, Treuhandverhältnisse

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von 796 TEUR, wovon 199 TEUR innerhalb eines Jahres und 597 TEUR innerhalb von zwei bis fünf Jahren und 0 TEUR über fünf Jahre fällig sind.

Es bestehen Zahlungsverpflichtungen gegen verbundene Unternehmen im Wesentlichen aufgrund von Einzahlungsverpflichtungen in Tochtergesellschaften und Zeichnungsverpflichtungen für Anleihen/​Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 119.259 TEUR (Vj. 120.260 TEUR), gegen Dritte in Höhe von 2.595 TEUR (Vj. 3.048 TEUR). Gegen Beteiligungsunternehmen bestehen wie im Vorjahr keine Zahlungsverpflichtungen.

In den Zahlungsverpflichtungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 119.259 TEUR sind 100.000 TEUR enthalten aus einem Rahmenvertrag über eine maximale Einzahlungsverpflichtung für Neuinvestitionen.

Neuinvestitionen werden durch einstimmigen Beschluss des Investitionsausschusses beschlossen. Die Deutsche Balaton AG ist als Mitglied im Investitionsausschuss an allen Investitionen mitbestimmungsberechtigt. Somit kommt die Einzahlungsverpflichtung für Neuinvestitionen nur zum Tragen, wenn das Mitglied der Deutsche Balaton AG im Investitionsausschuss dem Beschluss zur Tätigung einer Investition zustimmt.

Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von 1.100 TEUR (Vj. 1.100 TEUR) und in Höhe von 1.680 TUSD (Vj. 2.230 TUSD) sind für verbundene Unternehmen bestellt worden.

Gemäß § 285 Nr. 31 HGB anzugebende einzelne Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

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Aufgrund ihrer Größenordnung der Ertrag aus der Veräußerung von Anteilen an einem Pharmaunternehmen in Höhe von 11.273 TEUR (Vj. 0 TEUR), ausgewiesen in dem Posten "Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen"

Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern

Im Geschäftsjahr 2019 wurden neben dem Vorstand weitere 20 Mitarbeiter (Vj. 21) beschäftigt.

Forderungen gegenüber Mitgliedern der Organe

Einem Vorstandsmitglied wurde ein Darlehen in Höhe von 40 TEUR (Zinssatz: 6,0 % p.a., Laufzeit: bis zum 31. Dezember 2020) gewährt. Im Geschäftsjahr 2019 wurde keine Tilgung vorgenommen. Das Darlehen nebst Zinsen valutiert zum Bilanzstichtag auf 42 TEUR.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 24. März 2020 hat die Drägerwerk AG & Co. KGaA bekannt gegeben, sämtliche Genussscheine der Serie D unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2022 zu kündigen. Die Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt nach Angaben der Gesellschaft im Januar 2023. Der Effekt aus dem Rückkauf im Einzelabschluss der Deutsche Balaton AG beträgt hierbei (vor Steuern) voraussichtlich rund 23 Mio. EUR, der Effekt auf das Eigenkapital der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG liegt voraussichtlich bei rund 25 Mio. EUR, jeweils im Vergleich zu Einzelbewertungen nach HGB und IFRS zum 31. Dezember 2019. Am 15. April 2020 hat die Drägerwerk AG & Co. KGaA bekannt gegeben, dass sie nunmehr auch die Kündigung sämtlicher Genussscheine der verbleibenden Serien A und K mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres 2020 prüfe. Dies führt voraussichtlichen zu einem weiteren positiven Effekt auf das Eigenkapital der Deutsche Balaton AG (Effekt vor Steuern voraussichtlich rund 13 Mio. EUR). Für weitere Informationen verweisen wir auf die beiden ad hoc-Meldungen aus der Unternehmenswebsite.

Die weltweite Verbreitung des Corona-Virus führte zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 zu massiven Kurseinbrüchen an den internationalen Börsen, wobei sich die Märkte bis zum Aufstellungszeitpunkt wieder weitestgehend erholt haben. Aufgrund der Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie kann sich aber eventuell erheblicher Abschreibungsbedarf im Finanzanlagevermögen ergeben.

Am 27. Mai 2020 hat der Vorstand der Deutsche Balaton AG beschlossen, die im Rahmen von Aktienrückkaufprogrammen erworbenen 11.636 Stück eigenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital um den entsprechenden Betrag von 11.636,00 EUR herabzusetzen. Dies entspricht rund 9,99% des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Die Einziehung erfolgt unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2015 bzw. in Verbindung mit der Ermächtigung vom 29. August 2019. Das Grundkapital in Höhe von derzeit 116.404,00 EUR beträgt nach der Kapitalherabsetzung 104.768,00 EUR und ist eingeteilt in 104.768 Stückaktien. Die Gesellschaft hält nach der Einziehung keine eigenen Aktien.

6. Konzernzugehörigkeit

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg stellt zum 31. Dezember 2019 als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird nach § 325 Abs. 1 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzernabschluss ist bei der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, erhältlich. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist selbst nicht in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen.

Unterschrift der Vorstände

 

Heidelberg, 22. Juni 2020

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Deutsche Balaton AG

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 26. Juni 2020

RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

M. Jüngling, Wirtschaftsprüfer

A. Fröde, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und sich während des Geschäftsjahres 2019 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Er hat den Vorstand außerdem bei der Geschäftsführung überwacht und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gemäß § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert. Hierzu gehörte insbesondere die Entwicklung des Beteiligungsportfolios sowie der Konzernunternehmen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft.

Auch im Geschäftsjahr 2019 hat der Vorstand die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat war in wesentliche Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Aufsichtsrat und Ausschüsse

Alle Themen der Aufsichtsratstätigkeit wurden im Geschäftsjahr 2019 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt. Wie in den Vorjahren wurden Ausschüsse im Geschäftsjahr 2019 nicht gebildet. Beschließende Ausschüsse wären stets mit dem Gesamtaufsichtsrat identisch.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2019 zu neun Sitzungen zusammengekommen, davon drei Präsenzsitzungen und sechs telefonische Sitzungen. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat in schriftlichen Parallelverfahren außerhalb von Sitzungen mit Vorlagen des Vorstands befasst. An allen Sitzungen und Beschlussfassungen haben jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen.

Beratungen im Aufsichtsrat

Die Lage der Gesellschaft war Gegenstand der Berichterstattungen des Vorstands an den Aufsichtsrat. In den Sitzungen des Aufsichtsrats und den Beschlussfassungen im Parallelverfahren wurden im Geschäftsjahr 2019 unter anderem die nachfolgenden Themen behandelt:

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Beratung über die vom Vorstand erstatteten Berichte über den Gang der Geschäfte und die aktuelle Lage und Entwicklung der Gesellschaft

Beauftragung des Abschlussprüfers

Berichterstattung und Beratung über den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 im Beisein der Wirtschaftsprüfer

Vorstandsangelegenheiten

Rechtsangelegenheiten

Beteiligungsangelegenheiten bei börsennotierten und nicht börsennotierten Investments:

Käufe, Verkäufe und Kapitalerhöhungen

Finanzierungsangelegenheiten

Investitionen in Afrika und Australien

Prüfung des Jahresabschlusses der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und des Konzerns

Die Hauptversammlung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat am 29. August 2019 die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ("RSM"), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt, sofern und soweit der jeweilige Abschluss nach den gesetzlichen Vorschriften von einem Abschlussprüfer zu prüfen ist. Aufgrund des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 30. Dezember 2014 gilt die Gesellschaft nicht mehr als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, sondern erfüllt nur noch die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss (Einzelabschluss nach HGB) zum 31. Dezember 2019 der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft als kleiner Kapitalgesellschaft unterliegt daher keiner gesetzlichen Pflicht zur Abschlussprüfung. Aus Gründen der Kontinuität und der Transparenz hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 entschieden, den Jahresabschluss 2019 freiwillig entsprechend den für die Abschlussprüfung geltenden gesetzlichen Vorschriften durch RSM prüfen zu lassen und den Abschlussprüfer entsprechend beauftragt. Unabhängig hiervon war der Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 von einem Abschlussprüfer nach den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat daher der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den Auftrag für die Prüfung des Konzernabschlusses der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.

Gegenstand der gesetzlichen Abschlussprüfung war der Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde, sowie der Konzernlagebericht für den Deutsche Balaton Konzern. Im Rahmen der freiwilligen Prüfung war außerdem der vom Vorstand vorgelegte und nach den nationalen Rechnungslegungsregelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2019 aufgestellte Jahresabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft von dem Abschlussprüfer zu prüfen.

Die Prüfungen erfolgten jeweils unter Beachtung von Prüfungsschwerpunkten und unter Einbeziehung der Buchführung und haben nicht zu Einwendungen geführt, weshalb sowohl für den Jahresabschluss 2019 wie auch den Konzernabschluss 2019 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Prüfungsberichte bzw. Entwürfe der Prüfungsberichte nebst Abschlussunterlagen lagen sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern vor bzw. standen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. Juni 2020, in der auch der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt wurde, zur Verfügung. An dieser Sitzung nahm auch der Abschlussprüfer teil.

Der Abschlussprüfer berichtete in der Bilanzsitzung am 26. Juni 2020 dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen des Jahresabschlusses (Einzelabschluss nach HGB) und stand für Fragen zur Verfügung. Auch der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2019 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt.

Ferner hat der Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht im Beisein des Abschlussprüfers behandelt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2019 aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats satzungsgemäß 1.090.005,95 Euro aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2019 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Nach dieser Einstellung verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.090.005,96 Euro. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 1.090.005,96 Euro zur Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen nach § 266 Absatz 3 A III Nr. 4 HGB zu verwenden. Der Aufsichtsrat hat in seiner Bilanzsitzung am 26. Juni 2020 den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sich diesem angeschlossen. Im Einklang mit der jahrzehntelangen Dividendenpolitik der Gesellschaft, die auch auf der Internetseite unter http:/​/​www.deutsche-balaton.de/​wp-content/​uploads/​2015/​02/​2015-08-07_​DeutscheBalaton_​Dividendenpolitik.pdf niedergelegt ist, und mit Rücksicht auf die Interessenlage u.a. der vielen langjährigen freien Aktionäre der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat darauf verzichtet, der Hauptversammlung einen anderen Vorschlag zu der Verwendung des Bilanzgewinns zu unterbreiten.

Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung ebenfalls vorschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 1.090.005,96 Euro zur Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen nach§ 266 Absatz 3 A III Nr. 4 HGB zu verwenden.

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 waren ununterbrochen die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2014 und von der Hauptversammlung am 29. August 2019 erneut gewählten Aufsichtsratsmitglieder Dipl.-Kfm. Philip Hornig, Dr. Burkhard Schäfer und Wilhelm K. T. Zours. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, gewählt. Vorsitzender des Aufsichtsrats, auch nach seiner Neukonstituierung im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2019, im Geschäftsjahr 2019 war Herr Wilhelm K. T. Zours, sein Stellvertreter war Herr Dipl.-Kfm. Philip Hornig.

Rechtsstreit Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gegen die Hyrican Informationssysteme AG ("Hyrican")

Seit Anfang 2012 befinden wir uns in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten mit der Hyrican Informationssysteme AG. Den wichtigsten Rechtsstreit mit der Hyrican Informationssysteme AG, in dem es um die Unwirksamkeit von Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss der Hyrican Informationssysteme AG geht, haben wir bis in die letzte Instanz jeweils vollständig gewonnen. Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2019 hat dieses uns wie bereits das Thüringer OLG und das Landgericht Erfurt in dem Rechtsstreit gegen die Hyrican Informationssysteme AG im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Beschlüsse zu Kapitalerhöhungen bei der Hyrican Informationssysteme AG vollumfänglich Recht gegeben. Die Deutsche Balaton AG hat gegen die Hyrican Informationssysteme AG und ihre Organmitglieder Schadensersatzklage auf Grundlage der rechtswidrigen Kapitalerhöhungen erhoben. Das Landgericht Erfurt hat die Schadensersatzklage mit Urteil vom 18. März 2020 abgewiesen. Die Deutsche Balaton AG ist dagegen in Berufung zum Thüringer OLG gegangen, bei dem die Sache nun anhängig ist.

Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Hauptversammlung 2017

Gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 haben die VCI Venture Capital und Immobilien AG, die Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs AG und Herr Karl-Walter Freitag Anfechtungsklage erhoben. Zwischen der Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs AG und Herrn Karl-Walter Freitag einerseits sowie der Gesellschaft andererseits wurde durch das Landgericht Mannheim auf Basis eines übereinstimmenden Vergleichsvorschlags vom 6. Februar 2018 und vom 7. Februar 2018 mit Beschluss vom 8. Februar 2018 ein gerichtlicher Vergleich festgestellt (einzusehen in der Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 19. Februar 2018). Die von der VCI Venture Capital und Immobilien AG aus Heidenheim danach weiterhin betriebene Anfechtungsklage wurde mit Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12. März 2019 vollumfänglich abgewiesen. Der Aktionär ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Das OLG Karlsruhe hatte die Berufung mit Urteil vom 21. Oktober 2019 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte bereits zuvor am 5. März 2019 entschieden, dass die gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2017 anhängige Klage der Eintragung nicht entgegensteht und etwaige Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lässt. Damit war der diesbezügliche Antrag der Deutsche Balaton AG vom 6. Dezember 2017 erfolgreich. In der Hauptsache liegt die Sache nun beim Bundesgerichtshof, weil die VCI Venture Capital und Immobilien AG Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt hat. Über die Nichtzulassungsbeschwerde ist gegenwärtig noch nicht entschieden.

Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 2018

Gegen alle Beschlüsse der Hauptversammlung vom 27. September 2018 hat die Aktionärin VCI Venture Capital und Immobilien AG Anfechtungsklage beim Landgericht Mannheim erhoben. Die Sache wurde übereinstimmend für erledigt erklärt. Von den Kosten hatte die Klägerin 80% und die beklagte Deutsche Balaton AG 20% zu tragen, weil die Anfechtungsklage aller Voraussicht nach weitgehend ohne Erfolg geblieben wäre.

Vorstandsangelegenheiten

Die Vorstandsbestellung von Herrn Birkert wurde im Dezember 2018 um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Sein Anstellungsvertrag wurde ebenfalls bis 31. Dezember 2012 verlängert. Mit Beschluss vom 17. Mai 2019 stimmte der Aufsichtsrat dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Herrn Jens Jüttner zu, da dieser am 15. Mai 2019 in den Vorstand der SPARTA AG eingetreten ist. Herr Jens Jüttner unterstützt seitdem die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft weiterhin im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Jüttner für die bis dahin erfolgreiche Zusammenarbeit und freut sich auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit in der neuen Konstellation.

Am 1. Januar 2020 ist Herr Alexander Link in den Vorstand der Deutsche Balaton AG eingetreten.

Unternehmensstrategie

Unsere Unternehmensstrategie hat sich auch im Geschäftsjahr 2019 nicht geändert: Diversifikation im Portfolio durch Anlage in Unternehmen verschiedener Branchen mit Sitz in verschiedenen Ländern (auch in solchen ohne Demographieprobleme), in Immobilien, Agrarland, in Rohstoffe und Rohstoffaktien, insbesondere in australische und kanadische Goldexplorer und Goldminenentwickler, Schiffe, Emerging Market-Anleihen und -Aktien, risikoreichen Unternehmensneugründungen mit Totalausfallrisiko, aber hohen Chancen oder durch Ankauf von Insolvenzforderungen schützt am besten vor irrationalen oder allem Anschein nach rechtswidrigen Entscheidungen der Politik und der EZB oder vor zeitweiser Irrationalität an den Kapitalmärkten.

Diversifikation bedeutet aber auch die Inkaufnahme von neuen Risiken, die bei einer vermeintlich "sichereren" Anlagestrategie mit der Begrenzung auf nur wenige Anlageklassen, politische Regionen oder Branchen nicht auftreten können. Dies kann durchaus auch zulasten der kurzfristigen Rendite gehen.

Zu dem in vorjährigen Berichten des Aufsichtsrats bereits angesprochenen Verfall der europäischen Rechtskultur (z.B. Griechenland-Anleihen-Privatanlegerenteignung, EZB Staatsanleihenankauf und ESM statt No-Bail-Out oder das rechtlich fragwürdige Öffnen von Grenzen mit unkontrollierter Einwanderung, die Finanzmarkt-Überregulierung, die Auswahl der fünf Wirtschaftsweisen demnächst mit Frauenquote, Diskussionen zur Enteignung von Wohnungsunternehmen, "Mietendeckel" und andere staatliche Eingriffe in die Wirtschaft) gibt es auch weiterhin nichts Erfreuliches zu berichten.

Die Grundsätze der freien und sozialen Marktwirtschaft, der wir unseren Wohlstand in Freiheit verdanken, geraten zunehmend in Vergessenheit, und das auch in der Partei Ludwig Erhards.

Bundeskanzlerin Merkel hat sich kürzlich wie folgt geäußert: "Ich halte es für absolut unzureichend, dass es immer noch börsennotierte Unternehmen gibt, in denen nicht eine einzige Frau im Vorstand sitzt.", die Bundesfamilienministerin Giffey hat sich gemäß AFP dafür ausgesprochen, "dass mögliche Konjunkturhilfen in der Corona-Krise vor allem Frauen zugute kommen." und die Quotenpläne der CDU-Führung sahen bei einem 25%-Anteil weiblicher CDU-Mitglieder eine Frauenquote in den CDU-Gremien von 50% vor, also eine massive Überrepräsentation.

Die Präsidentin des Wirtschaftsrats der CDU, Astrid Hemker, sieht das etwas anders und bekräftigte in der Süddeutschen Zeitung ihre Kritik an der Quote: "Sie empfinde eine solche Vorgabe "als Maßregelung und Gängelung - und nicht als bürgerlich und freiheitlich", sagte sie. "Ich weiß nicht, ob die CDU als bürgerliche Partei sich damit einen Gefallen tut, sich mit immer mehr Geboten und Verboten dem linken Zeitgeist anzupassen."

Die von Frau Hemker beklagte Anpassung an den Zeitgeist wird durch eine am 18. Mai 2020 veröffentlichte Studie bestätigt: "Die Ergebnisse von Umfragen haben einen direkten Einfluss auf die Rhetorik der Bundesregierung: Zu diesem Ergebnis kommt eine am Montag veröffentlichte Studie des Wirtschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB)... Die Kabinettsmitglieder änderten dabei nicht nur die Themen ihrer Reden, sondern übernahmen auch inhaltliche Positionen der Umfragen." stellten die Autoren der Studie fest.

Der Aufsichtsrat der Deutsche Balaton AG hat nicht vor, sich dem Zeitgeist und den Ansichten von Frau Merkel anzuschließen und wird sich auch zukünftig bei der Besetzung von Vorstandspositionen und Vorschlägen zur Besetzung von Aufsichtsratsmandaten auch weiterhin von der Eignung der jeweiligen Person leiten lassen und nicht von sachfremden Kriterien wie z.B. Geschlecht, Hautfarbe oder Alter.

Auch die Maßnahmen der Politik als Reaktion auf die sogenannte Corona-Pandemie erscheinen zu einem großen Teil ebenfalls eher unverhältnismäßig oder sogar per Saldo schädlich und somit nicht rational zu sein.

Die Nebenwirkungen dieser Maßnahmen dürften den Nutzen bei Weitem übersteigen:

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Nach Angaben der Vereinten Nationen könnte sich die Zahl der Menschen, die akut Hunger leiden, wegen der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie fast verdoppeln und in diesem Jahr auf 265 Millionen ansteigen. Man kann wohl davon ausgehen, dass von den zusätzlich über 100 Millionen Hungernden ca. 2% daran auch sterben könnten, dies allein wären über 2 Millionen zusätzliche Tote. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie treten in erster Linie durch die von der Politik verordneten Lockdown-Maßnahmen ein.

In Afrika wurden z.B. Masernimpfprogramme gestoppt und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) befürchtet wegen der Corona-Krise eine Verdoppelung der Malaria-Todeszahlen (das wäre ein Anstieg von 380.000 Malaria-Toten im Jahr 2018 um weitere ca. 380.000 Malaria-Tote wegen Corona-Maßnahmen im Jahr 2020).

In Europa wurden zehntausende Operationen verschoben, viele Notfälle (z.B. Herzinfarkte) haben aufgrund von Ansteckungsängsten kein Krankenhaus aufgesucht.

Die Anzahl der Menschen, die mit weniger als 1,90 $ pro Tag (!) auskommen müssen, wird sich nach einem Rückgang um ca. 70% in den letzten 20 Jahren wieder ca. verdreifachen, dies sind hunderte von Millionen Menschen.

Wenn engste Familienangehörige, z.B. Kinder, ihren sterbenden Vater im Krankenhaus nicht mehr besuchen durften, um sich zu verabschieden, stellen sich auch Fragen nach der Rechtwidrigkeit des angeordneten Lock-Downs und ob die Würde des Menschen hier noch beachtet wurde.

Leider scheint sich die Irrationalität in staatlichem Handeln und in wichtigen Institutionen immer weiter auszubreiten.

Die EU möchte (mit der Unterstützung Deutschlands!) ein 750 Milliarden Euro Coronapaket verabschieden, aus dem 500 Milliarden Euro als "nichtrückzahlbare Zuschüsse", also als Geschenke an die am "stärksten betroffenen EU-Länder" fließen sollen. Auch Deutschland würden hier wohl "Geschenkkosten" von ca. 135 Milliarden Euro entfallen!

Die EZB hat bereits beschlossen, dass auch für den Fall der Einstufung von italienischen Staatsanleihen als Junk-Bonds (zur Zeit werden italienische Staatsanleihen noch mit einer Stufe über Junk-Bond Niveau bewertet) diese trotzdem weiterhin als Sicherheit zu akzeptieren. In diesem Fall wird der Euro zu einem nicht unwesentlichen Teil zukünftig also durch Junk-Bonds gedeckt sein. Eine Vertrauenskrise in Bezug auf den Wert des Geldes scheint nur eine Frage der Zeit zu sein.

Dieses Umfeld macht es schließlich für unser Unternehmen auch immer schwieriger, eine risikoadäquate Rendite zu erzielen.

Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2019.

 

Landaa Giraavaru, im Juli 2020

Wilhelm K. T. Zours, Vorsitzender des Aufsichtsrats