ABC Beteiligungen AG

Heidelberg

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

gemäß § 264 Abs. 3 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Anwendung der Vorschriften über die Offenlegung des Jahresabschlusses der ABC Beteiligungen AG für das Geschäftsjahr 2020

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg (AG Mannheim, HRB 338172) vorliegend handelnd als alleinige Gesellschafterin der ABC Beteiligungen AG, Heidelberg (AG Mannheim, HRB 337968) stimmt der Befreiung der Gesellschaft von der Einhaltung der Vorschriften des Ersten, Dritten und Vierten Unterabschnitts des Dritten Buches, Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 264 - 289a sowie §§ 316 - 329 HGB) für das Geschäftsjahr 2020 zu (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB).

Die Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB ist im Anhang des Konzernabschlusses der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft angegeben.

Zwischen der Gesellschaft und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaft veröffentlicht ist und aus dem sich die Verlustübernahmeerklärung und Anwendung der Regelungen des § 302 des Aktiengesetzes entsprechend der Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB ergibt.

 

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Der Vorstand