Balaton Agro Invest AG

Heidelberg

Einstandserklärung des Mutterunternehmens

Die Balaton Agro Invest AG ist gem. § 264 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Durch einen mit Wirkung zum 1.09.2014 geschlossenen und fortan bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der Balaton Agro Invest AG und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat sich die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unmittelbar entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zur Verlustübernahme gegenüber der Balaton Agro Invest AG verpflichtet. Aus unserer Sicht ist ein Gewinnabführungsvertrag mit der Einstandserklärung gemäß § 264 Abs 3 HGb gleichzusetzen.

 

Heidelberg, 19.11.2024

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Der Vorstand