Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Heidelberg

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Konzernbilanz

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Anhang 31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
VERMÖGENSWERTE (Aktiva)
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte (20) 48.546 45.697
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (20) 1.805 1.828
Sachanlagen (20) 13.716 16.935
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (21) 86.682 28.099
Andere lgfr. Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte (22) 279.783 343.045
Sonstige lgfr. Vermögenswerte (23) 2.008 1.865
Latente Steueransprüche (24) 2.502 3.625
435.042 441.095
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (25) 5.598 531
Fertigungsaufträge (PoC) (26) 517 421
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (26) 37.854 30.546
Laufende Steuererstattungsansprüche (24) 6.570 2.978
Sonstige Vermögenswerte (27) 5.423 5.435
Andere kfr. Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte (22) 82.921 47.117
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (28) 61.566 37.433
200.448 124.460
635.490 565.555
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN (Passiva)
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (29) 105 105
Kapitalrücklage (29) 58.857 58.857
Eigene Anteile (29) -599 -599
Übrige Rücklagen (29) 1.769 1.772
Gewinnrücklage (29) 411.657 309.251
Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens 471.789 369.386
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (30) 70.511 85.107
542.300 454.493
Langfristige Schulden
Sonstiges von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestelltes Kapital (31) 160 231
Leistungen an Arbeitnehmer (32) 2.920 2.497
Langfristige Finanzielle Schulden (31) 19.519 23.776
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (31) 315 315
Latente Steuerschulden (24) 9.528 18.935
32.442 45.754
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzielle Schulden (33) 10.577 34.209
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (34) 5.252 3.596
Laufende Steuerschulden (24) 12.294 2.475
Passive Rechnungsabgrenzung (35) 108 316
Vertragsverbindlichkeiten (36) 11.324 10.278
Sonstige Schulden (37) 21.193 14.434
60.748 65.307
635.490 565.555

Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis zum 31. Dezember 2024

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Fortzuführende Geschäftsbereiche Anhang 01.01. - 31.12. 2024
TEUR
01.01. - 31.12. 2023
TEUR
Umsatzerlöse (7) 95.948 85.341
Bestandsveränderung und andere aktivierte Eigenleistungen (8) 406 512
Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten (9) 30.461 37.578
Sonstige betriebliche Erträge (10) 112.604 31.976
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen (11) -9.056 -7.896
Zuwendungen an Arbeitnehmer (12) -59.821 -62.449
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (13) -8.147 -6.744
Sonstige betriebliche Aufwendungen (14) -38.554 -42.449
Finanzerträge (15) 7.577 6.535
Finanzierungsaufwendungen (16) -2.418 -2.488
Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (17) -9.734 -2.696
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 119.265 37.221
Ertragsteuern (18) -16.674 -11.450
Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 102.591 25.771
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Ergebnis vor Ertragsteuern aus aufgegebenem Geschäftsbereich 0 0
Ertragsteuern (18) 0 0
Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenem Geschäftsbereich (41) 0 0
Periodenergebnis 102.591 25.771
Zurechnung des Ergebnisses der Periode aus fortzuführenden Geschäftsbereichen:
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 96.210 29.950
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 6.382 -4.179
Zurechnung des Ergebnisses der Periode aus aufgegebenem Geschäftsbereich:
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 0 0
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 0 0
Periodenergebnis 102.591 25.771
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) (43) 921,41 286,40
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 921,41 286,40
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) (43) 921,41 286,40
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 921,41 286,40
Periodenergebnis 102.591 25.771
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne / Verluste leistungsorientierter Pensionszusagen und ähnlicher Verpflichtungen -514 120
Ertragsteuern -14 -37
Posten, die nicht in den Gewinn und Verlust umgegliedert werden -528 84
Währungsumrechnungsdifferenz -322 1.835
Unrealisierte Veränderung 1.213 1.835
Ergebniswirksame Reklassifizierung -1.535 0
Ertragsteuern 0 0
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden -322 1.835
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen -850 1.919
Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen (Summe Comprehensive Income) (19) 101.742 27.690
Anteil der Gesellschafter der Deutsche Balaton AG 94.794 31.039
Anteile ohne beherrschenden Einfluss 6.948 -3.349

Deutsche Balaton AG
Konzern-Eigenkapitalspiegel

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Mutterunternehmen
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Anteile
Stammaktien
TEUR
TEUR TEUR
Stand 1. Januar 2023 105 58.857 -199
Ergebnisneutrale Veränderung aus Währungsumrechnung 0 0 0
latente Steuern auf ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 0 0
Ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 0 0
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge 0 0 0
Konzern-Periodenergebnis 0 0 0
Summe Periodenergebnis und direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 0
Veränderungen im Konsolidierungskreis
- Zu- und Verkauf von Anteilen von Tochterunternehmen 0 0 0
Erwerb eigener Aktien 0 0 -400
Stand 31. Dezember 2023 105 58.857 -599
Stand 1. Januar 2024 105 58.857 -599
Ergebnisneutrale Veränderung aus Währungsumrechnung 0 0 0
latente Steuern auf ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 0 0
Ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 0 0
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge 0 0 0
Konzern-Periodenergebnis 0 0 0
Summe Periodenergebnis und direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 0
Veränderungen im Konsolidierungskreis
- Zu- und Verkauf von Anteilen von Tochterunternehmen 0 0 0
Stand 31. Dezember 2024 105 58.857 -599
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Mutterunternehmen
Übrige Rücklagen
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
TEUR
Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen
TEUR
Stand 1. Januar 2023 233 395
Ergebnisneutrale Veränderung aus Währungsumrechnung 0 1.020
latente Steuern auf ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen -37 0
Ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 106 0
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge 69 1.020
Konzern-Periodenergebnis 0 0
Summe Periodenergebnis und direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge 69 1.020
Veränderungen im Konsolidierungskreis
- Zu- und Verkauf von Anteilen von Tochterunternehmen 45 9
Erwerb eigener Aktien 0 0
Stand 31. Dezember 2023 348 1.424
Stand 1. Januar 2024 348 1.424
Ergebnisneutrale Veränderung aus Währungsumrechnung 0 -937
latente Steuern auf ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen -14 0
Ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen -465 0
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge -479 -937
Konzern-Periodenergebnis 0 0
Summe Periodenergebnis und direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge -479 -937
Veränderungen im Konsolidierungskreis
- Zu- und Verkauf von Anteilen von Tochterunternehmen 11 1.403
Stand 31. Dezember 2024 -120 1.889
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Mutterunternehmen Konzern
Gewinnrücklage
TEUR
Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens
TEUR
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
TEUR
Summe Eigenkapital
TEUR
Stand 1. Januar 2023 272.533 331.925 96.792 428.717
Ergebnisneutrale Veränderung aus Währungsumrechnung 0 1.020 815 1.835
latente Steuern auf ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 -37 0 -37
Ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 106 14 120
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge 0 1.089 830 1.919
Konzern-Periodenergebnis 29.950 29.950 -4.179 25.771
Summe Periodenergebnis und direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge 29.950 31.039 -3.349 27.690
Veränderungen im Konsolidierungskreis
- Zu- und Verkauf von Anteilen von Tochterunternehmen 6.769 6.822 -8.336 -1.513
Erwerb eigener Aktien 0 -400 0 -400
Stand 31. Dezember 2023 309.251 369.386 85.107 454.493
Stand 1. Januar 2024 309.251 369.386 85.107 454.493
Ergebnisneutrale Veränderung aus Währungsumrechnung 0 -937 615 -322
latente Steuern auf ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 -14 0 -14
Ergebnisneutrale Veränderungen aus versicherungsmathematischen Gründen 0 -465 -48 -514
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge 0 -1.416 566 -850
Konzern-Periodenergebnis 96.210 96.210 6.382 102.591
Summe Periodenergebnis und direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge 96.210 94.794 6.948 101.742
Veränderungen im Konsolidierungskreis
- Zu- und Verkauf von Anteilen von Tochterunternehmen 6.196 7.610 -21.544 -13.935
Stand 31. Dezember 2024 411.657 471.789 70.511 542.300

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - Konzern-Jahresfinanzbericht zum 31.12.2024
Konzern-Kapitalflussrechnung

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01.01.2024 -31.12.2024
TEUR
01.01.2023 -31.12.2023
TEUR
1. Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 96.210 29.950
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 6.381 -4.178
Finanzerträge -7.577 -6.535
Finanzierungsaufwendungen 2.418 2.488
Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten (inklusive Dividenden) -30.460 -37.578
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 8.148 6.744
Gewinn (-)/ Verlust (+) aus Abgang von Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien -201 -17.747
Ergebnis durch Abgang von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen -2.387 -3.165
Ergebnis aus dem Abgang/Zugang vollkonsolidierter Unternehmen -105.576 -6.681
Sonstige nicht zahlungswirksame Ergebnisanteile 17.570 17.126
Erhaltene Finanzerträge 3.221 1.785
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen -968 -1.501
Erhaltene Dividendenerträge 3.492 3.470
Laufende Steuern 19.963 -1.065
Latente Steuern -3.290 12.515
Gezahlte (-) / Erhaltene Ertragsteuern (+) -14.384 -7.497
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -43.853 2.775
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -781 3.322
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit -52.074 -5.772
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 289 6
Auszahlungen für die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -2.148 -5.995
Einzahlungen aus Abgängen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen, andere finanziellen Vermögenswerten 149.745 65.124
Auszahlungen für die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen, anderer langfristiger Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten -46.208 -43.876
Einzahlungen für Unternehmensverkäufe abzüglich abgegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 26.301 12.525
Auszahlungen für Unternehmenserwerbe abzüglich erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.208 -14.025
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 129.187 13.759
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus langfristigen Finanzschulden/Darlehen 0 1.974
Tilgung von langfristigen Finanzschulden/Darlehen -1.400 -7.898
Ein (+) / Auszahlungen (-) von übrigen Finanzschulden/Darlehen -27.783 2.507
Einzahlungen von/ Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter -23.797 -1.660
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -52.980 -5.077
4. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung 24.133 2.910
der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Zwischensummen 1. - 3.)
Veränderung der flüssigen Mittel der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte 0 0
Veränderungen der Zahlungsmittel aus Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingten Änderungen 0 -226
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 37.433 34.749
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode** 61.566 37.433

* Vorjahresangaben nur eingeschränkt vergleichbar (zu weiteren Erläuterungen siehe Tz. 41)

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2024

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg

Allgemeine Angaben

1. Geschäftstätigkeit des Konzerns

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, (im Folgenden auch „Deutsche Balaton AG“ oder „Deutsche Balaton“ genannt) ist ein Investmentspezialist mit dem Fokus auf Beteiligungen an Unternehmen. Die Gesellschaft ist bei der Auswahl ihrer Investitionen in Unternehmen weder auf Branchen, Bereiche noch auf Regionen festgelegt. Daneben investiert der Konzern in Immobilien, Schiffe und sonstige Anlagen.

Ziel ist es, durch einen kurz- und langfristigen Vermögensaufbau eine angemessene Kapitalverzinsung für unsere Aktionäre zu erwirtschaften. Die Erträge werden überwiegend durch Wertsteigerungen bei den Investments und mit den Ergebnissen der operativen Gesellschaften erzielt.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in 69120 Heidelberg, Deutschland, Ziegelhäuser Landstraße 3, und wird zum Bilanzstichtag im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 338172 geführt. Die Tochtergesellschaften sind überwiegend in Europa, aber auch in Afrika, den USA, Indien und Kanada ansässig.

2. Grundlagen des Konzernabschlusses

Übereinstimmungserklärung

Der Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei werden die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.

Der Vorstand der Deutsche Balaton AG hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 am 1. Juli 2025 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Billigung des Konzernabschlusses erfolgt voraussichtlich auf der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 01. Juli 2025. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss der Gesellschaft zu prüfen und durch seine Billigung zu bestätigen.

Funktionale Währung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Dies entspricht der funktionalen Währung der Deutsche Balaton AG. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Beträge auf volle Tausend Euro kaufmännisch gerundet angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Verwendung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses nach den Vorschriften der IFRS muss der Vorstand Schätzungen und Ermessensentscheidungen vornehmen und Annahmen treffen, die die ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva und die Angabe bedingter Beträge am Tag des Konzernabschlusses sowie die ausgewiesenen Ertrags- und Aufwandsbeträge während des Berichtszeitraums betreffen. Die später tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Es liegt im Rahmen des Möglichen, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres von den Annahmen abgewichen wird, sodass eine Anpassung der Buchwerte von Vermögensgegenständen und Schulden erforderlich sein könnte.

Schätzungen und deren zugrunde liegende Annahmen werden fortlaufend geprüft. Veränderungen an rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Berichtsperiode gebucht, in der die Änderungen vorgenommen wurden sowie in den nachfolgenden Berichtsperioden.

Wesentliche zukunftsbezogene Annahmen sowie Art und Buchwerte von Vermögenswerten, bei denen Schätzungsrisiken bestehen, sind in der Ermessensausübung des Vorstands erfolgt.

Folgende Bilanzposten bzw. Sachverhalte beinhalten wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten sowie Ermessensausübungen:

Wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein Risiko entstehen kann, sodass innerhalb des am 31. Dezember 2024 endenden Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

Angabe Tz. 4: Erwerb von Tochterunternehmen: Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte im Rahmen von Kaufpreisallokationen.

Angabe Tz. 7: Umsatzerlöse: Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt insbesondere für das Segment „Beta Systems“ entsprechend dem prinzipienbasierten fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15. Zu einer Erfassung von Umsatzerlösen kommt es nur, wenn es eine formfreie vertragliche Grundlage mit wirtschaftlicher Substanz gibt, welche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt und der Erhalt der wirtschaftlichen Gegenleistung wahrscheinlich ist.

Angabe Tz. 14: Sonstige betriebliche Aufwendungen: Forschungs- und Entwicklungskosten werden als Aufwand der Periode erfasst, in der sie anfallen. Die vorgeschriebenen Kriterien für den Ansatz von Entwicklungskosten als Vermögenswerte sind aufgrund der Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte, erst dann erfüllt, wenn die Zulassung in dem Zielmarkt erfüllt ist und wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird.

Angabe Tz. 18: Ertragsteuern: Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerlicher Vorschriften und Änderungen des Steuerrechts. Latente Steueransprüche werden nur angesetzt, wenn wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig zu versteuerndes Einkommen für die tatsächliche Nutzung der Verlustvorträge verfügbar sein wird, mindestens aber in Höhe der passiven latenten Steuern. Die Gesellschaft trifft Annahmen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des zu versteuernden Einkommens.

Angabe Tz. 20: Wertminderungstests/Firmenwerte: Wesentliche Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrages zugrunde gelegen haben. Die Bewertung eines Firmenwerts basiert unter anderem auf der erwarteten zukünftigen Geschäftsentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Gesellschaft trifft Annahmen bei der Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung, wie z.B. die erwartete Entwicklung des Marktes.

Angabe Tz. 20: Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen: Bestimmung der Nutzungsdauer sowie der Werthaltigkeit.

Angabe Tz. 21: Bestimmung der Werthaltigkeit der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.

Angabe Tz. 22: Wertberichtigungen von Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten: Die Gesellschaft trifft Annahmen zur zukünftigen Zahlungsfähigkeit der Schuldner, um die Höhe der gegebenenfalls notwendigen Wertberichtigungen oder endgültigen Abschreibungen von finanziellen Vermögenswerten zu bestimmen.

Angabe Tz 22: Wesentliche Annahmen bei der Fair Value Bewertung nicht börsennotierter Finanzanlagen.

Angabe Tz. 24: Ansatz aktiver latenter Steuern: Verfügbarkeit künftig zu versteuernder Ergebnisse, gegen die steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können.

Angabe Tz. 31, Tz. 33 und Tz. 38: Wesentliche Annahmen zu den lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten hinsichtlich der Bestimmung der Laufzeiten unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen bzw. Kündigungsoptionen sowie der Diskontierungszinssätze.

Angabe Tz. 32: Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen: Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen z.B. zum Abzinsungssatz, dem Pensionseintrittsalter, der Sterblichkeitsrate und zukünftige Rentensteigerungen.

Angabe Tz. 37 und Tz. 39: Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten: Wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder -abflusses.

Ermessensentscheidungen

Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

Angabe Tz. 4: Konsolidierung: Bestimmung, ob Beherrschung oder maßgeblicher Einfluss vorliegt

3. Angewandte IFRS-Vorschriften

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde auf Grundlage aller für das Geschäftsjahr 2024 verbindlichen Standards und Interpretationen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt.

Die Änderungen bestehender IAS sowie neuer IFRS- und IFRIC-Interpretationen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses beachtet.

Im Geschäftsjahr 2024 erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Im Geschäftsjahr 2024 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals Anwendung:

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Norm Bezeichnung Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz-, Ertragslage oder das Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr
Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“* Klarstellung der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- und langfristig Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants unwesentlich
Änderungen an IFRS 16 “Leasingverhältnisse“* Klarstellung, wie die Folgebewertungsvorschriften auf Leasingverbindlichkeiten anzuwenden sind, die im Rahmen einer Sale-and-Leaseback Transaktion entstehen unwesentlich
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7* : Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten Offenlegungsvorschriften über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten keine

Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die noch nicht angewandt werden

Auf die freiwillige vorzeitige Anwendung von nachfolgend angeführten Standards oder Interpretationen, die zum 31. Dezember 2024 nicht verpflichtend anzuwenden sind, wurde verzichtet. Die Auswirkungen für einzelne Standards sind aufgrund fehlender Informationen nicht immer verlässlich abschätzbar. Eine erstmalige Anwendung erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung.

Folgende Standards und Interpretationen, deren Anwendung bislang nicht verpflichtend ist, werden im vorliegenden Abschluss noch nicht angewandt:

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Norm Bezeichnung Verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend ab Anwendung geplant ab Mögliche Auswirkungen auf künftige Abschlüsse
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28* Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture sowie Consolidation Exception unbestimmt unbestimmt unbestimmt
Änderungen an IAS 21* : Effekte aus Änderungen von Wechselkursen Bestimmung des Wechselkurses bei langfristiger mangelnder Umtauschbarkeit einer Währung 01.01.2025 01.01.2025 keine
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7:* Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Leitlinien betreffend die Klassifizierung von Finanzinstrumenten, deren Zahlungsströme eine Variabilität in Abhängigkeit vom (Nicht-)Eintritt eines ungewissen Ereignisses aufweisen 01.01.2026 01.01.2026 keine
Jährliche Verbesserungen Volume 11* Diverse 01.01.2026 01.01.2026 keine
IFRS 18:* Darstellung und Angaben im Abschluss Anforderungen an die Darstellung und Offenlegung von Informationen in Abschlüssen 01.01.2027 01.01.2027 Einführung zweier verpflichtender Zwischensummen in der GuV: den operativen Gewinn oder Verlust und den Gewinn / Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern. Die Zwischensummen basieren auf der Klassifizierung der Erträge und Aufwendungen in die Kategorien operating, investing und financing. Zusätzliche Anhangsangaben: Management-Defined Performance Measures (MPMs)
IFRS 19:* Tochterunternehmen ohne Öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben Festlegung reduzierter Angabevorschriften, die ein in Frage kommendes Unternehmen anstelle der Angabevorschriften in den anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden darf 01.01.2027 01.01.2027 keine

* Diese Standards waren zum 31. Dezember 2024 noch nicht von der EU übernommen.

4. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft die Gesellschaften durch Vollkonsolidierung einbezogen, bei denen die Muttergesellschaft die Möglichkeit hat, beherrschenden Einfluss (Control-Verhältnis) im Sinne des IFRS 10 auszuüben. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Existenz und Auswirkung von substanziellen potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, einschließlich von anderen Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen beherrscht wird, berücksichtigt. Die Einbeziehung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Control-Verhältnis vorliegt. Soweit Anteile von Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung sind, werden sie nicht einbezogen.

Im Einzelnen werden folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 einbezogen:

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
2invest AG Heidelberg 76%
4basebio PLC (bis zum 30.11.2024) Cambridge (GB) 29%
4basebio UK Ltd (bis zum 30.11.2024) Cambridge (GB) 100%
4basebio Discovery Limited (bis zum 30.11.2024) Cambridge (GB) 100%
4basebio S.L.U. (bis zum 30.11.2024) Madrid (ES) 100%
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw. (bis zum 30.06.2024) Heidelberg 98,5%
Alpha Cleantec AG i. L. (bis zum 30.06.2024) Zug (CH) 100%
Altech Advanced Materials AG Frankfurt am Main 59%
Balaton Agro Invest AG (zum 29.04.2025 auf die Deutsche Balaton AG verschmolzen) Heidelberg 100%
BALATON ESTATE Ltd Kigali (RW) 100%
Biofrontera AG Leverkusen 43%
Biofrontera Bioscience GmbH Leverkusen 100%
Biofrontera Pharma GmbH Leverkusen 100%
Biofrontera UK Ltd. Reading - Berkshire (GB) 100%
Biofrontera Development GmbH Leverkusen 100%
Biofrontera Neuroscience GmbH Leverkusen 100%
ConBrio Beteiligungen AG Stuttgart 100%
wSwipe mobile solutions GmbH Wien (AT) 100%
Rostra AG* (bis 09.08.2024 firmierend unter Decheng Technology AG) (bis zum 29.02.2024) Düsseldorf 68%
Deutsche Balaton Biotech AG Frankfurt am Main 100%
Deutsche Balaton Erste Schiffsverwaltungs GmbH Hamburg 100%
Deutsche Balaton Immobilien I AG Heidelberg 10,10%
Heidelberger Beteiligungs Holding AG Heidelberg 92%
Latonba AG Heidelberg 83%
Ming Le Sports AG Heidelberg 76%
MISTRAL Media AG Stuttgart 100%
Deutsche Balaton Immobilien I AG Heidelberg 89,90%
MS "Active" Schiffahrts GmbH & Co. KG Hamburg 99,94%
Pflege.Digitalisierung Invest AG Heidelberg 87%
SPARTA AG Heidelberg 92%
Beta Systems Software AG Berlin 75%
Beta Systems DCI Software AG Berlin 100%
EMA European Mainframe Academy GmbH Berlin 100%
Infraray GmbH Berlin 100%
ASDIS Solutions GmbH Berlin 100%
AUCONET Austria GmbH Wien (AT) 100%
HORIZONT Software GmbH München 100%
HORIZONT IT Services CZ s.r.o. Budweis (CZ) 100%
Beta Systems Software Sp. z o.o. (bis 16.4.2024 firmierend unter InfiniteDATA Sp. z o.o.) Warschau (PL) 100%
Beta Systems IAM Software AG Berlin 100%
Beta Systems IT Services Berlin 100%
Beta Systems EDV-Software Ges.m.b.H Wien (AT) 100%
Beta Systems Software AG Kloten (CH) 100%
Beta Systems Software Espana SL Madrid (ES) 100%
Beta Systems Software France SARL Ivry-sur-Seine (FR) 100%
Beta Systems Software Ltd. Chobham (GB) 100%
Beta Systems Software of North America, Inc. McLean (US) 100%
Beta Systems Software of Canada Inc. Calgary (CA) 100%
Beta Systems Software SPRL Louvaine-la-Neuve (BE) 100%
Beta Systems Software SRL Bollate (IT) 100%
Betann Systems AB Stockholm (SE) 100%
Categis GmbH Berlin 100%
Categis Software Private Ltd. Bangalore (IN) 99,99%
Codelab Software GmbH Berlin 77%
Codelab Sp. z o.o. Stettin (PL) 100%
SPARTA Invest AG Heidelberg 100%
SPK Süddeutsche Privatkapital AG Heidelberg 100%
Talbona AG Heidelberg 100%

** wurden im Geschäftsjahr 2024 veräußert, Anteilshöhe zum Veräußerungszeitpunkt

Zusammengefasste Finanzinformationen (IFRS) für Tochterunternehmen mit Beteiligung von NCI (Non-Controlling Interests)

Darstellung für das Geschäftsjahr 2024:

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Name des Tochterunternehmens Vermögen Schulden Eigenkapital
in TEUR Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig MU NCI
2invest AG 84.938 32.261 272 928 88.041 27.960
Altech Advanced Materials AG 9.815 889 3.531 590 3.852 2.731
Beta Systems Software AG* 46.667 38.101 27.426 28.591 19.602 9.149
Biofrontera AG 10.363 16.270 1.785 10.514 6.110 8.225
Heidelberger Beteiligungsholding AG 1.590 25.003 - 323 24.240 2.030
Latonba AG 38.686 18.459 - 865 45.964 10.315
Ming Le Sports AG - 1.258 - 38 928 291
Pflege.Digitalisierung Invest AG 4.419 207 - 1.268 2.908 450
SPARTA AG*)**** 205.437 26.298 576 473 221.328 9.359
401.916 158.746 33.590 43.590 412.972 70.511
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Name des Tochterunternehmens Ergebnis GuV
in TEUR Umsatzerlöse Erträge** Aufwendungen*** MU NCI Gesamt
2invest AG - 58.456 - 4.533 40.925 12.997 53.922
4basebio PLC* 1.659 39.902 - 16.217 33.950 - 8.605 25.344
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw. 66 206 - 192 161 - 81 80
Altech Advanced Materials AG 94 694 - 2.652 - 1.091 - 774 -1.865
Beta Systems Software AG* 80.551 1.904 - 79.438 2.113 903 3.016
Biofrontera AG 10.942 1.398 - 12.250 39 52 90
Rostra AG (vormals Decheng Technology AG) - 1.036 - 16 1.049 - 29 1.020
Heidelberger Beteiligungsholding AG - - 3.084 - 387 - 3.203 - 268 - 3.472
Latonba AG - - 4.146 - 1.184 - 4.353 - 977 - 5.330
Ming Le Sports AG - - 84 - 126 - 160 - 50 - 210
Pflege.Digitalisierung Invest AG - 13 - 147 - 116 - 18 - 134
SPARTA AG* - 44.963 - 6.413 33.319 3.232 36.551
93.311 139.258 - 123.556 102.632 6.382 109.013
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Name des Tochterunternehmens Sonstiges Ergebnis
in TEUR MU NCI Gesamt
2invest AG - - -
4basebio PLC* - 1.246 463 - 783
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw. - - -
Altech Advanced Materials AG - - -
Beta Systems Software AG* 243 107 350
Biofrontera AG - 3 - 4 - 7
Rostra AG (vormals Decheng Technology AG) - - -
Heidelberger Beteiligungsholding AG - - -
Latonba AG - - -
Ming Le Sports AG - - -
Pflege.Digitalisierung Invest AG - - -
SPARTA AG* - - -
-1.006 566 - 440

Darstellung für das Geschäftsjahr 2023:

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Name des Tochterunternehmens Vermögen Schulden Eigenkapital
in TEUR Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig MU NCI
2invest AG 46.204 19.226 233 787 27.377 37.033
4basebio PLC* 8.026 5.780 11.667 2.620 - 131 - 350
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw. 923 4.537 - 17 5.361 82
Altech Advanced Materials AG 9.096 1.463 3.531 3.171 2.340 1.517
Beta Systems Software AG* 48.121 38.047 25.257 36.184 23.290 2.090
Rostra AG (vormals Decheng Technology AG) - 913 - 335 395 183
Heidelberger Beteiligungsholding AG 7.356 22.601 - 215 27.444 2.298
Latonba AG 8.232 54.952 - 599 44.948 17.637
Ming Le Sports AG - 1.468 - 38 1.088 342
Pflege.Digitalisierung Invest AG 4.419 199 - 1.126 3.024 468
SPARTA AG*)*** 182.968 16.556 - 42.627 133.090 23.808
315.344 166.396 40.688 87.719 268.224 85.107
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Name des Tochterunternehmens Ergebnis GuV
in TEUR Umsatzerlöse Erträge** Aufwendungen*** MU NCI Gesamt
2invest AG - 2.999 - 794 938 1.268 2.206
4basebio PLC* 582 1.157 - 10.571 - 2.407 - 6.424 - 8.831
More Impact AG (vormals AEE Gold AG) - - 102 - 61 - 151 - 13 - 165
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i.Abw. 201 184 - 247 136 2 138
Altech Advanced Materials AG 78 130 - 2.058 - 1.122 - 727 -1.850
Beta Systems Software AG* 81.284 5.848 - 83.331 2.094 1.639 3.733
Deutsche Balaton Immobilien I AG 205 18.497 - 18.622 77 3 81
Rostra AG (vormals Decheng Technology AG) - - 145 - 118 - 180 - 83 - 263
Heidelberger Beteiligungsholding AG - 6.242 - 630 5.178 434 5.612
Latonba AG - 273 - 645 - 267 - 105 - 372
H2 Core AG (vormals MARNA Beteiligungen AG) - 84 - 158 - 51 - 24 - 75
Ming Le Sports AG - 272 - 150 93 29 122
MISTRAL Media AG 31 17.236 - 2.016 14.545 706 15.250
Pflege.Digitalisierung Invest AG - 1 - 3.288 - 2.847 - 441 - 3.287
SPARTA AG* - - 182 - 4.223 - 3.217 - 1.188 - 4.405
SPK Süddeutsche Privatkapital AG - 3.497 - 54 2.698 745 3.443
82.381 55.991 - 126.966 15.517 - 4.179 11.337
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Name des Tochterunternehmens Sonstiges Ergebnis
in TEUR MU NCI Gesamt
2invest AG - - -
4basebio PLC* - 5 - 14 - 19
More Impact AG (vormals AEE Gold AG) - - -
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i.Abw. - - -
Altech Advanced Materials AG - - -
Beta Systems Software AG* 1.157 841 1.998
Deutsche Balaton Immobilien I AG - - -
Rostra AG (vormals Decheng Technology AG) - - -
Heidelberger Beteiligungsholding AG - - -
Latonba AG - - -
H2 Core AG (vormals MARNA Beteiligungen AG) - - -
Ming Le Sports AG - - -
MISTRAL Media AG 53 3 56
Pflege.Digitalisierung Invest AG - - -
SPARTA AG* - - -
SPK Süddeutsche Privatkapital AG - - -
1.205 830 2.035

* Bezieht sich jeweils auf den Teilkonzern.

** In den Erträgen sind sonstige betriebliche Erträge und Finanzerträge sowie das Bewertungsergebnis berücksichtigt.

*** Die Aufwendungen beinhalten den Posten „Ertragsteuern“.

**** In der Darstellung sind keine Werte der Beta Systems Software AG-Gruppe enthalten.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden an Minderheitsgesellschafter Dividenden wie folgt ausbezahlt: capFlow AG i. Abw.: 340 TEUR (Vj. 0 TEUR)

Die Anteilsverhältnisse für Tochterunternehmen mit Beteiligung von NCI (Non-Controlling Interests) stellen sich wie folgt dar:

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Name der Gesellschaft Sitz Konzern-Anteil 2024 Konzern-Anteil 2023
2invest AG Heidelberg 76 % 44 %
4basebio PLC* Cambridge (GB) 29 % 47 %
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw. Heidelberg 99 % 99 %
Altech Advanced Materials AG Heidelberg 59 % 61 %
Beta Systems Software AG* Berlin 75 % 76 %
Biofrontera AG Leverkusen 43 % -
Rostra AG** (vormals Decheng Technology AG) Düsseldorf 68 % 68 %
Heidelberger Beteiligungsholding AG Heidelberg 92 % 92 %
Latonba AG Heidelberg 83 % 77 %
Ming Le Sports AG Heidelberg 76 % 76 %
MS “Active“ Schiffahrts GmbH & Co. KG Hamburg 99,9 % 99,2 %
Pflege.Digitalisierung Invest AG Heidelberg 87 % 87 %
SPARTA AG Heidelberg 92 % 73 %

* Die Anteilshöhe bezieht sich jeweils auf die Anteilsverhältnisse auf der untersten Konsolidierungsebene.

** Die Anteilshöhe bezieht sich auf den Veräußerungszeitpunkt bzw. Entkonsolidierungszeitpunkt.

Folgende Tochterunternehmen werden aufgrund untergeordneter Bedeutung, mittelfristiger Veräußerungsabsicht sowie fehlenden Geschäftsbetriebs nicht konsolidiert und als Posten „andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen:

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Gesellschaften Sitz Anteil am Eigenkapital
4basebio Verwaltungs GmbH i. L. Heidelberg 100 %
Balaton Agro Investment plc Addis Ababa (ET) 99,78 %
BALATON GREAT LAKES Ltd. Kigali (RW) 100 %
CornerstoneCapital II AG & Co.KG (bis 31.10.2024) Heidelberg 100 %
CornerstoneCapital Verwaltungs AG Heidelberg 100 %
Gold Rooster (Hong Kong) Holding Limited Hong Kong (HK) 100 %
Gui Xiang Industry Co. Ltd. Hong Kong (HK) 100 %
Hart Technik Kft. (bis 04.10.2024) Pomaz (HU) 100 %
Hong Kong De Cheng Holding Co. Ltd (bis 06.03.2024) Hong Kong (HK) 100 %
Hubei Guige Paper Co. Ltd. Huanggang City (CN) 100 %
Jinjiang Goldrooster Sports Goods Co., Ltd Jinjiang (CN) 100 %
Kalme GmbH Frankfurt am Main 100 %
Mingle (China) Co., Ltd. Jinjiang (CN) 100 %
Mingle (International) Limited Hongkong (HK) 100 %
MTM-Holding AG Ittigen (CH) 97 %
Nordic SSW 1000 AG & Co.KG i.L. (Löschung 11.07.2024) Hamburg 51 %
Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG i Abw. (gelöscht am 12.02.2025). Heidelberg 100 %
Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd (bis 06.03.2024) Quanzhou City (CN) 100 %
Quanzhou Guige Paper Co. Ltd. Quanzhou City (CN) 100 %

Die Gesellschaften haben sowohl einzeln als auch in Summe keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen

Gemeinsame Vereinbarungen, bei der zwei oder mehr Parteien gemeinschaftliche Führung über eine Aktivität ausüben, sind entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit oder als Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren.

Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten oder Verpflichtungen für deren Schulden haben. Ein gemeinschaftlich Tätiger erfasst seine ihm zuzurechnenden Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen sowie seinen Anteil an den gemeinschaftlichen Vermögenswerten, Schulden, Erlösen und Aufwendungen.

Bei einem Gemeinschaftsunternehmen besitzen die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien hingegen Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft. Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, auf die die Deutsche Balaton AG oder eine Tochtergesellschaft maßgeblichen Einfluss ausübt und die weder Tochterunternehmen noch Gemeinschaftsunternehmen sind. Assoziierte Unternehmen werden ebenso wie die Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Folgende assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode im Konzernabschluss erfasst und bewertet:

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Gesellschaft Sitz Branche Anteil am Eigenkapital
4basebio PLC (ab 01.12.2024) Cambridge (GB) Biotechnologie 29 %
Altech Energy Holdings GmbH Dresden Rohstoffe 25 %
Altech Industries Germany GmbH Dresden Rohstoffe 25 %
Biofrontera AG (bis 30.09.2024) Leverkusen Biotechnologie 43 %
BioXXmed AG (ab 01.12.2024) Düsseldorf Biotechnologie 34 %
capFlow AG i.Abw. München Beteiligungsgesellschaft 56 %
CARUS AG Heidelberg Immobilien 49 %
DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG Frankfurt am Main Immobilien 49,999 %
Epigenomics AG Berlin Biotechnologie 25 %
Geopacific Resources Limited Claremont (AU) Rohstoffe 37 %
Hequet Therapeutics S.r.l. Torino (I) Biotechnologie 21 %
Neomatrix S.r.l. Rom (I) Biotechnologie 39 %
Nestmedic S.A. Warschau (PL) Medizintechnik 46 %
Scintec AG Rottenburg am Neckar Maschinen-/Anlagenbau 30 %
Spotted GmbH Mannheim IT-Unternehmen 45 %
VORTEX MEDIA NETWORK, S.L. Madrid (ES) IT-Unternehmen 24 %

Für die Angabe von weiteren Finanzinformationen verweisen wir auf Tz. 17 und Tz. 21.

Die zum 31. Dezember 2011 noch unter den assoziierten Unternehmen ausgewiesene Beteiligung an der Hyrican Informationssysteme AG, Kindelbrück, wurde im zweiten Geschäftshalbjahr des Geschäftsjahres 2012 in die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte innerhalb der Bilanzposition Andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte umklassifiziert, da ein maßgeblicher Einfluss auf die Beteiligung eindeutig widerlegt werden konnte. Der Deutsche Balaton Konzern hält zum 31. Dezember 2024 46 % an der Gesellschaft. Gleichwohl kann aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auf den Hauptversammlungen der Hyrican Informationssysteme AG und verlorenen Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse von Hauptversammlungen sowie der sonstigen Verhältnisse zum Ende des Geschäftsjahres weiterhin in Bezug auf die Hyrican Informationssysteme AG nicht von einem maßgeblichen Einfluss des Deutsche Balaton Konzerns ausgegangen werden.

Mit weiteren Anteilskäufen hält der Balaton Konzern 34 % an der BioXXmed, Düsseldorf. Das Unternehmen wird im Geschäftsjahr 2024 ab dem 01. Dezember als At-Equity Beteiligung ausgewiesen.

Auf Grund von Anteilsverkäufen werden im Konzern 29 % an der 4basebio PLC, Cambridge (GB) gehalten. Das Unternehmen wird im Geschäftsjahr 2024 ab dem 01. Dezember 2024 als At-Equity Beteiligung ausgewiesen.

Veränderungen im Konsolidierungskreis gegenüber dem Vorjahr

Mit Kaufvertrag vom 06. März 2024 wurden im Segment „Vermögensverwaltend” die Anteile an der Rostra AG nebst Tochtergesellschaften (bis zum 09. August 2024 firmierend unter Decheng Technology AG) veräußert und entkonsolidiert.

Zum 01. Juli 2024 wurde aufgrund einer Insolvenz und eingestelltem Geschäftsbetrieb die Alpha Cleantec Aktiengesellschaft nebst Tochtergesellschaft entkonsolidiert.

Zum 04. Juli 2024 hat die Beta Systems Software AG über ihre Tochtergesellschaft Beta Systems DCI Software AG 100 % der Anteile an der EMA European Mainframe Academy GmbH (EMA) erworben. Die Gesellschaft wird seitdem im Segment „Beta Systems“ vollkonsolidiert.

Im Rahmen einer Kapitalerhöhung und weiteren Anteilskäufen hält der Balaton Konzern 43 % der Anteile an der Biofrontera AG. Darüber hinaus liegen weitere Einflussfaktoren vor, die in der Gesamtschau zur Annahme einer Beherrschung der Biofrontera AG führen, daher wird die Gesellschaft zum 1. Oktober 2024 vollkonsolidiert.

Auf Grund von Anteilsverkäufen werden im Konzern noch 29 % an der 4basebio PLC, Cambridge (GB) gehalten. Das Unternehmen wird im Geschäftsjahr 2024 ab dem 01. Dezember 2024 als At-Equity Beteiligung ausgewiesen.

Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen

Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.

Im Rahmen von Transaktionen mit Anteilseignern wurden im Geschäftsjahr 2024 insgesamt Anteile für 51.762 TEUR (Vj. 12.658 TEUR) von nicht beherrschenden Gesellschaftern erworben und Anteile für 22 TEUR (Vj. 4.188 TEUR) verkauft, ohne dass ein Statuswechsel stattgefunden hätte.

Das Eigenkapital der Anteilseigner des Deutsche Balaton Konzerns hat sich im Rahmen von Transaktionen mit Anteilen an Tochtergesellschaften, die nicht zu einem Verlust der Kontrolle führten, in Höhe von 7.610 TEUR (Vj. erhöht 6.822 TEUR) erhöht.

Angaben über Art und finanzielle Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen

Die Beta Systems Software AG hat am 04. Juli 2024 über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft Beta Systems DCI Software AG 100 % der Anteile an der EMA European Mainframe Academy GmbH (EMA) mit Sitz in Berlin erworben.

Die EMA ist im deutschsprachigen Raum ein führender Anbieter im Bereich der Wissensvermittlung zur Anwendung modernster Technologien im Bereich Großrechner (Mainframe) sowie angrenzender Technologien wie hybrider Cloud-Umgebungen; dies umfasst auch die Nutzung moderner Programmiersprachen und den Einsatz von KI-Algorithmen auf dem Großrechner. Das Angebot qualitativ hochwertiger Aus- und Weiterbildungsprogramme erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Industrie und Universitäten.

Die Gesellschaft wird als eigenständiges Unternehmen innerhalb der Beta Systems Gruppe geführt werden und ihre direkten Kundenbeziehungen beibehalten. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft erhalten und wird den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortführen.

Der Vorstand der Beta Systems verfolgt mit der Akquisition der EMA das Ziel, das bestehende Angebot im Geschäftsbereich DCI zu erweitern und damit die Rolle als strategischer Partner für den sicheren und effizienten Betrieb von Rechenzentren zu stärken. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Optimierung und personellen Absicherung des Mainframe Einsatzes zu, ebenso der Realisierung von hybriden Clouds.

Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 04. Juli 2024 mit der Folge, dass das Ergebnis der EMA European Mainframe Academy GmbH. ab dem 04. Juli in das Segmentergebnis der Beta Systems einbezogen wird.

Der Kaufpreis für 100 % der Anteile betrug 350 TEUR und war in Zahlungsmitteln zu begleichen. Zusätzlich wurden drei mögliche nachträgliche Kaufpreiskomponenten vereinbart, die im Wesentlichen von der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft in den Kalenderjahre 2024 - 2027 abhängen. Der Höchstbetrag der möglichen nachträglichen Kaufpreiszahlungen ist nicht begrenzt. Eine Mindestzahlung ist ebenfalls nicht vereinbart. Die möglichen nachträglichen Kaufpreiskomponenten wurden in der Bestimmung des gesamten Kaufpreises mit einem diskontierten Erwartungswert von initial 670 TEUR angesetzt. Hieraus ergab sich ein für die Kaufpreisallokation anzusetzender gesamter Kaufpreis von 1.020 TEUR. Die möglichen nachträglichen Kaufpreiskomponenten werden in der Bilanz als Kaufpreisverbindlichkeit ausgewiesen.

Zusätzlich sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition in Höhe von rund 11 TEUR angefallen, die im Berichtsjahr 2024 als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen werden.

Infolge der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation wurden die zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden entsprechend der nachstehenden Tabelle erfasst. Insgesamt waren zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1.032 TEUR zu aktivieren, darunter ein Firmenwert von 69 TEUR. Der Firmenwert resultiert dabei insbesondere aus den erfahrenen Referenten sowie dem Synergiepotenzial mit Beta Systems. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Firmenwerts wird nicht erwartet.

Die Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen. Die nachfolgende Tabelle spiegelt die gemäß der vorläufigen Kaufpreisallokation zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden wider.

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in TEUR beizulegender Zeitwert
Kurzfristige Vermögenswerte 438
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 380
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 54
Sonstige Vermögenswerte 5
Langfristige Vermögenswerte 963
Schulungsprogramm 649
Wettbewerbsverbot 244
Auftragsbestand 70
Kurzfristige Schulden 213
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49
Verbindlichkeiten aus Vertrag 110
Weitere kurzfristige Schulden 54
Langfristige Schulden 237
Latente Steuerschulden 237
Nettovermögenswerte 951
Kaufpreis 1.020
Firmenwert 69
Nettovermögenswerte inkl. Firmenwert 1.020

Bei den bestehenden Forderungen entsprach der Buchwert dem Zeitwert, Wertberichtigungsbedarf wurde nicht identifiziert.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die EMA Umsatzerlöse in Höhe von 332 TEUR und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 30 TEUR erzielt. Die Umsatzerlöse der übernommenen Gesellschaft betragen auf eine volle Jahresbasis gerechnet 699 TEUR und es ergab sich ein EBIT in Höhe von 100 TEUR.

Der Deutsche Balaton Konzern hat am 11. Juni 2024 weitere Anteile an der Biofrontera AG mit Sitz in Leverkusen erworben. Nach Durchführung der Hauptversammlung der Biofrontera AG konnte in der Gesamtschaut der Faktoren von einem beherrschenden Einfluss ausgegangen werden, die Erstkonsolidierung erfolgte zum 01. Oktober 2024.

Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist. Das Leverkusener Unternehmen vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament, welches zusammen mit einer selbstentwickelten Rotlichtlampenserie zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen eingesetzt wird. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut. Biofrontera hat als eines der ersten deutschen biopharmazeutischen Unternehmen eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) gelistet.

Die Gesellschaft wird als eigenständiges Unternehmen innerhalb der Balaton Gruppe geführt werden und ihre direkten Kundenbeziehungen beibehalten. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft erhalten und wird den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortführen.

Der Vorstand der Deutsche Balaton AG verfolgt mit der Akquisition der Biofrontera AG das Ziel, an einer potenziell zukünftigen Wertsteigerung zu partizipieren.

Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 01. Oktober 2024 mit der Folge, dass das Ergebnis Biofrontera AG. ab dem 01. Oktober in das Segmentergebnis „Vermögensverwaltend“ einbezogen wird.

Der Kaufpreis insgesamt betrug 6.074 TEUR, darin enthalten sind die vor Erstkonsolidierung gehaltenen Anteile bewertet zum Ihrem Fair Value. Der Kaufpreis wurde in Zahlungsmitteln beglichen.

Infolge der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation wurden die zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden entsprechend der nachstehenden Tabelle erfasst. Insgesamt waren zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 7.110 TEUR zu aktivieren.

Die Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen. Die nachfolgende Tabelle spiegelt die gemäß der vorläufigen Kaufpreisallokation zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden wider.

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in TEUR beizulegender Zeitwert
Kurzfristige Vermögenswerte 11.699
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.849
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.239
Vorräte 4.840
Sonstige Vermögenswerte 3.771
Langfristige Vermögenswerte 17.482
Sonstige Vermögenswerte 497
Latente Steuer 6.818
Sachanlagen 3.003
Technologie 3.653
Kundenbeziehungen 3.457
Kurzfristige Schulden 12.137
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.177
Sonstige Rückstellungen 8.221
Weitere kurzfristige Schulden 2.739
Langfristige Schulden 1.852
Latente Steuerschulden 1.491
Nettovermögenswerte 15.537
Kaufpreis (100%) 14.250
Firmenwert - 1.287
Nettovermögenswerte inkl. Firmenwert 14.250

Bei den bestehenden Forderungen entsprach der Buchwert dem Zeitwert, Wertberichtigungsbedarf wurde nicht identifiziert.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Biofrontera AG Umsatzerlöse in Höhe von 10.942 TEUR und einen Jahresüberschuss in Höhe von 90 TEUR erzielt. Die Umsatzerlöse der übernommenen Gesellschaft betragen auf eine volle Jahresbasis gerechnet 21.666 TEUR und es ergab sich ein EBIT in Höhe von - 5.473 TEUR.

5. Konsolidierungsgrundsätze und -methoden

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Abschlussstichtag der meisten Konzernunternehmen ist der 31. Dezember 2024. Für die anderen Konzernunternehmen wurden jeweils Zwischenabschlüsse erstellt.

Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden die wesentlichen Bewertungsabweichungen, die bekannt sind, angepasst. Die Periodenergebnisse der nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen wurden, sofern vollständige Abschlüsse der Gesellschaften nicht vorlagen, auf Grundlage der zur Verfügung stehenden vorläufigen bzw. der zuletzt veröffentlichten Finanzdaten der Gesellschaften einbezogen.

Die Abschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften werden von der funktionalen Währung in die Berichtswährung umgerechnet und entsprechend einbezogen. Die Umrechnung gemäß IAS 21 erfolgt bei Vermögen und Schulden zu Stichtagskursen und bei Aufwendungen und Erträgen zu Jahresdurchschnittskursen. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen der Erstkonsolidierung umgerechnet. Sich hieraus ergebende Währungsdifferenzen werden ergebnisneutral gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.

Konzerninterne Erträge und Aufwendungen, Forderungen und Schulden, Zwischengewinne und Dividendenausschüttungen werden eliminiert.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Regelungen des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode.

6. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenüber den zum 31. Dezember 2023 im IFRS-Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich keine Unterschiede mit Ausnahme von neuen, verpflichtend anzuwendenden Standards.

Basis für die Bewertung der Vermögenswerte sind grundsätzlich die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der beizulegende Zeitwert wird angesetzt für:

den Großteil der Finanzinstrumente in der Bilanzposition "andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte"

den Großteil der Finanzinstrumente in der Bilanzposition "andere kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte"

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Der beizulegende Zeitwert stellt eine Stichtagsbetrachtung bezogen auf den Bilanzstichtag dar. Der Kurswert der Beteiligungen unterliegt den bei Wertpapieren üblichen Kursschwankungen und Kursrisiken. Aufgrund bestimmter Marktumstände, wie zum Beispiel ein geringes Handelsvolumen, besteht das Risiko, dass im Veräußerungsfall für die Beteiligung nicht der unter Annahme des angegebenen Stichtagskurses errechnete Beteiligungswert erzielt werden kann.

Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Konzern-Anhang, sofern geboten, detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Klassifizierung in lang- und kurzfristig wird gemäß IAS 1.60 ff. vorgenommen.

Ertrags- und Umsatzrealisierung

Erträge werden generell nach dem prinzipienbasierten fünfstufigen Modell gem. IFRS 15 realisiert.

Zu einer Erfassung von Umsatzerlösen kommt es nur, wenn es eine formfreie vertragliche Grundlage mit wirtschaftlicher Substanz gibt, welche die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt und der Erhalt der wirtschaftlichen Gegenleistung wahrscheinlich ist.

In den Umsatzerlösen werden die den Kunden berechneten Entgelte für Lieferungen und Leistungen - vermindert um Erlösschmälerungen, Konventionalstrafen und Skonti - ausgewiesen.

Bei Verträgen mit signifikanter Finanzierungskomponente wird der Umsatz in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen realisiert.

Käufe und Verkäufe zu marktüblichen Konditionen werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem das Verpflichtungsgeschäft entsteht, bilanziert. Eine Bilanzierung der Rechtsgeschäfte erst zum Erfüllungstag erfolgt nicht.

Ertrags- und Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Gütern

Der Konzern erzielt Umsatzerlöse aus Verkäufen von Gütern an Industriekunden. Die Umsätze aus Warenverkäufen werden entsprechend der Kriterien des IFRS 15 mit dem Übertrag der Verfügungsgewalt an diesen Gütern realisiert. Unter Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert ist die Fähigkeit zu verstehen, seine Nutzung zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus ihm zu ziehen. Im Rahmen des Verkaufs von Gütern ist dies regelmäßig der Zeitpunkt, wenn die Lieferung erfolgt ist und die Gefahr auf den Kunden übergegangen ist. Vor Lieferung werden Umsatzerlöse erfasst, wenn das Produkt auf Verlangen des Kunden noch nicht ausgeliefert wird, dieser die Rechnungsstellung akzeptiert, die Lieferung wahrscheinlich ist, die gewöhnlichen Zahlungsbedingungen Anwendung finden sowie das rechtliche Eigentum auf den Kunden übergeht.

Ertrags- und Umsatzrealisierung aus Lizenz- und Wartungsverträgen im Softwarebereich

Der überwiegende Teil der Verträge im Softwarebereich umfasst die Leistungsverpflichtungen Lizenz und Wartung (z.B. Lizenzkauf mit Abschluss eines Wartungsvertrags), die getrennt voneinander bilanziert werden.

Die Lizenzumsätze setzen sich aus Umsätzen für neue Softwarelizenzen sowie qualitativen und quantitativen Upgrades zusammen. Sie werden, unabhängig davon ob es sich um eine Miet- oder Kauflizenz handelt, realisiert, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorliegt, die Lieferung durch Bereitstellung der Software und - sofern erforderlich - des Zugriffsschlüssels erfolgt, keine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden mehr besteht, die Gegenleistung des Kunden festgesetzt oder feststellbar und der Zahlungseingang wahrscheinlich ist.

Bei einem Vertrag mit mehreren Elementen werden die Umsatzerlöse den Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes zugeteilt. In Übereinstimmung mit IFRS 15.77 werden die relativen Listenpreise zur Aufteilung der gesamten Gegenleistung herangezogen.

Wartungsumsätze werden zeitanteilig über den Zeitraum der Leistungserbringung ertragswirksam erfasst. Die Wartungsleistungen umfassen dabei standardmäßig die Bereitstellung einer Support-Hotline für die Kunden, im Bedarfsfall Fehleranalyse und -behebung und die Bereitstellung aktueller Updates und Releases.

Weitere Serviceumsätze bestehen aus Consulting-, Installations-, kundenindividuell zugeschnittenen Entwicklungsleistungen sowie Schulungsleistungen und werden auf Basis vertraglich geregelter Preise zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen realisiert.

Bei Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit (i.d.R. 3-5 Jahre) kommt es regelmäßig zu einem zeitlichen Auseinanderfallen von (sofortiger) Umsatzrealisierung und (ratierlichem jährlichem) Zahlungseingang. Zu Vertragsbeginn besteht daher ein Überhang der Umsatzerlöse gegenüber den Zahlungseingängen. Dieser wird als Forderung aktiviert, da der Anspruch auf die Gegenleistung keinerlei Bedingungen unterliegt und die Fälligkeit automatisch durch Zeitablauf eintritt. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung werden über die Vertragslaufzeit hinweg sukzessive abgebaut. Wartungsleistungen werden in der Regel jährlich vorschüssig, d.h. zu Beginn der Wartungsperiode in Rechnung gestellt, während die Wartungserlöse zeitanteilig über die gesamte Wartungsperiode hinweg realisiert werden. Dies führt somit zu Beginn der jährlichen Wartungsperiode regelmäßig zu einem Überhang der erhaltenen Zahlungen gegenüber den Wartungserlösen und somit zu einem Ausweis von Vertragsverbindlichkeiten. Diese werden über die Wartungsperiode hinweg kontinuierlich abgebaut.

Kosten, die in Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung entstehen, wie insbesondere Vertriebsprovisionen, werden als Vermögenswert aktiviert.

Ertrags- und Umsatzrealisierung bei Nutzungsentgelten und anderen Dienstleistungen

Zeitabhängige Vergütungen wie Mieterträge werden über den Zeitraum der Leistungserbringung anteilig vereinnahmt.

Erlöse für Transportdienstleistungen werden taggleich auf Basis der vereinbarten Charterraten realisiert. Eine Abgrenzung für nicht beendete Schiffsreisen erfolgt daher nicht.

Fertigungsaufträge (zeitraumbezogene Umsatzrealisierung)

Der Gegenstand von Fertigungsaufträgen ist die auf die spezielle Anforderung von Kunden abgestimmte - und über unterschiedliche Rechnungsperioden dauernde - Herstellung von individuellen (Projekt-)Lösungen in erster Linie die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierung oder Weiterentwicklung bestehender Standardprodukte. Nach IFRS 15 sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen und entsprechende Gewinne, soweit die Voraussetzungen gem. IFRS 15.35 hierfür erfüllt sind, zeitraumbezogen zu realisieren. Während des Herstellungsprozesses werden die Herstellungskosten auf Basis des Fertigstellungsgrades zuzüglich Marge als Forderung aus Fertigungsauftrag angesetzt. Der Fertigstellungsgrad wird entsprechend dem Stand der Leistungserstellung als Verhältnis zwischen dem im Geschäftsjahr angefallenen Aufwand und dem insgesamt zu erwartenden Gesamtaufwand ermittelt (Inputbasierte-Methode). Der Bilanzansatz ergibt sich somit aus den von den Kunden zu vereinnahmenden erwarteten Bruttowerten für die bis zum Abschlussstichtag geleisteten Fertigungsarbeiten abzüglich bereits erhaltener Teilzahlungen und realisierter Verluste. Wenn die vom Kunden erhaltenen Vorauszahlungen den ausgewiesenen Erlös des jeweiligen Fertigungsauftrags übersteigen, wird die Nettodifferenz als „Fertigungsaufträge (PoC)“ ausgewiesen.

Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten

Das Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten umfasst die Zu- bzw. Abnahme der beizulegenden Zeitwerte von kurz- und langfristigen Finanzinstrumenten. Weiterhin werden Dividendenerträge unter diesem Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese werden im Jahr der Beschlussfassung der Hauptversammlung ergebniswirksam erfasst.

Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen

Die Finanzerträge umfassen Erträge aus der Aufzinsung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zinserträge von kurzfristigen und langfristigen Forderungen. Die Zinserträge werden zeitanteilig ergebniswirksam erfasst.

Die Finanzierungsaufwendungen umfassen insbesondere Zinsaufwendungen für kurzfristige und langfristige Schulden gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Fremdkapitalgebern. Alle Fremdkapitalzinsen werden in der Rechnungsperiode ihres Anfallens als Aufwand erfasst. In geringem Umfang beinhaltet der Posten auch den Zinsaufwand für Pensionsverpflichtungen, Leasingverpflichtungen und für sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Laufende Ertragsteuern

Die laufenden Ertragsteuern ergeben sich aus dem Betrag der geschuldeten bzw. erstattungsfähigen Ertragsteuern, aus dem für die einzelnen Gesellschaften zu versteuernden Einkommen bzw. dem steuerlichen Verlust der laufenden und früheren Berichtsperioden. Sie sind unter Anwendung der zum Abschlussstichtag gültigen Steuervorschriften und -sätze mit dem Betrag bewertet, der als Steuerzahlung oder Steuerrückerstattung zu erwarten ist. Da der Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen ist, wurden tatsächliche Steuerschulden und tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegenüber derselben Finanzbehörde saldiert.

Die „Schiffsgesellschaften“ haben jeweils als Reederei für die Besteuerung nach der Tonnage optiert. Bei der Tonnagebesteuerung wird die Steuerschuld nicht nach den tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern nach der Nettotonnage und den Betriebstagen des Schiffes des Unternehmens berechnet.

Latente Steuern

Nach IFRS sind latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen dem Steuerbilanzwert und dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld anzusetzen (bilanzorientierter Ansatz). Als temporäre Differenzen werden nach IFRS alle Differenzen eingeordnet, die nicht permanent sind. Nach IFRS besteht bei Vorliegen der Ansatzkriterien sowohl für aktive als auch für passive latente Steuern eine Ansatzpflicht.

Darüber hinaus sind nach IFRS zu erwartende Steuerminderungen aus Verlustvorträgen zu aktivieren, wenn in absehbarer Zukunft wahrscheinlich in ausreichendem Umfang zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, womit die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Für die Bewertung wird der im Nutzungszeitpunkt voraussichtlich gültige Steuersatz herangezogen.

Änderungen von latenten Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, soweit die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte auch erfolgswirksam behandelt und nicht erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet werden.

Für die Bewertung der latenten Steuern ist, wie im Vorjahr für steuerliche Sachverhalte in Deutschland, im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 nach IAS 12 ein zusammengefasster Gesamtsteuersatz von 29,83 % zugrunde gelegt worden, welcher sich aus einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozentpunkten, einem Solidaritätszuschlag in Höhe von 0,83 Prozentpunkten und einer durchschnittlichen Gewerbesteuer von 14,0 Prozentpunkten errechnet. Im Ausland, insbesondere in der Schweiz, Großbritannien, Österreich, Polen, den USA, Australien und Kanada, wird jeweils der lokal anzuwendende Steuersatz zugrunde gelegt.

Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird durch Division des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Ergebnisses mit dem gewichteten Durchschnitt der Anzahl der sich während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird aus dem den bisherigen und den möglichen neuen Stammaktionären zustehenden Ergebnis, dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der sich während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien unter Berücksichtigung der Effekte aller verwässernden potenziellen Aktien berechnet.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von linearen, planmäßigen Abschreibungen über die Nutzungsdauer bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Herstellungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Immaterielle Vermögenswerte werden im Falle einer Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei den immateriellen Anlagewerten beträgt üblicherweise zwischen drei und zehn Jahren. Die Nutzung ist zeitlich begrenzt. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen.

Selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter

Die Forschungs- und Entwicklungskosten der Gesellschaft betreffen Kosten der Gesellschaft für die Entwicklung von anwendungsspezifischer synthetischer DNA und mRNA sowie Vektoren für den zell- und gewebespezifischen Transport. Eine Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen ist nur möglich, wenn sich die der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen zuverlässig bestimmen lassen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen gemäß IAS 38.57. Zudem ist die Möglichkeit einer genauen Abgrenzung der Entwicklung zu den nicht aktivierbaren Forschungskosten notwendig. Entwicklungskosten, für die eine klare Abgrenzung zur Forschung nicht möglich ist, werden in der Periode ihres Anfallens wie nicht aktivierungsfähige Forschungskosten erfolgswirksam erfasst. Für sämtliche Vermögenswerte, die aktiviert wurden, wurden die Voraussetzungen für die Aktivierung geprüft und sind erfüllt.

Firmenwerte

Die Firmenwertbilanzierung erfolgt nach dem so genannten „impairment-only-approach“, der als einzig mögliche Firmenwertbehandlung zugelassen ist. Der Firmenwert ist somit nicht regulär abzuschreiben, sondern mindestens einmal pro Jahr einem Wertminderungstest (Impairmenttest) nach IAS 36 zu unterziehen.

Ein Firmenwert entsteht bei einem Unternehmenszusammenschluss und stellt den positiven Saldo der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den von der Gesellschaft angesetzten Anteil an den beizulegenden Nettozeitwerten der identifizierten Vermögenswerte und Schulden des Verkäufers dar. Etwaige Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen. Sofern sich ein negativer Saldo ergibt, wird dieser im im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung ergebniswirksam aufgelöst.

Für den Wertminderungstest (Impairmenttest) werden die Firmenwerte den betreffenden zahlungsmittelgenerierenden CGUs (Cash Generating Units) zugeordnet. Die zum Bewertungsstichtag erzielbaren Beträge der CGUs entsprechen dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem jeweiligen Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Sofern entsprechende Marktdaten zur Verfügung stehen, erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags der CGU als Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Für andere CGUs erfolgt die Ermittlung des Nutzungswerts mittels anerkannter Discounted-Cashflow-Methoden. Dabei ergeben sich die Nutzungswerte der CGU aus den zukünftig zu erwartenden Cashflows aus der jüngsten Managementplanung, die mit langfristigen Umsatzwachstumsraten sowie Annahmen über die Margenentwicklung fortgeschrieben und mit den Kapitalkosten der Unternehmenseinheit abgezinst werden. Neben den Annahmen über die Entwicklung in den Branchen, in denen die CGUs tätig sind, wurden auch die makroökonomischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Diskontierungsfaktoren werden Kapitalkosten einer Gruppe von vergleichbaren Unternehmen herangezogen.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Unter dem Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ sind fremd vermietete und in der Bundesrepublik Deutschland sowie in Ruanda gelegene Immobilien ausgewiesen.

Nach IFRS besteht ein Wahlrecht, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien entweder zum Fair Value oder zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die Gesellschaft hat sich entschlossen, das Anschaffungskostenmodell nach IAS 40.56 anzuwenden. Die Bewertung der Immobilien erfolgt somit zu fortgeführten Anschaffungskosten, die bei Bedarf außerplanmäßig abgeschrieben werden. Die planmäßigen Abschreibungen werden für Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland linear über eine Nutzungsdauer von 40 bis 50 Jahren berechnet. Die planmäßigen Abschreibungen für das Fabrikgebäude in Ruanda werden linear über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren berechnet. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von linearen, planmäßigen Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer bewertet. Bei Sachanlagen reicht die Nutzungsdauer grundsätzlich von 3 bis 13 Jahren, bei Schiffen wird von einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ausgegangen. Bei Gebäuden beträgt die Nutzungsdauer 10 bis 50 Jahre. Die Nutzung ist zeitlich begrenzt. Zugänge werden zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung abgeschrieben. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen.

Darüber hinaus werden Sachanlagen auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse beziehungsweise Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere aus dem Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) und dem Nutzungswert.

Die Klassekosten bei Schiffen werden als separate Komponente über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abgeschrieben.

Sowohl die wirtschaftliche Nutzungsdauer als auch angenommene Restwerte werden einmal jährlich im Rahmen der Abschlusserstellung überprüft.

Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden aus der Gegenüberstellung der Einzahlung und dem Buchwert der Anlage ermittelt und jeweils im Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ oder „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sind in diesem Abschluss unter Verwendung der Equity-Methode einbezogen, außer wenn die Anteile als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden. In diesem Fall werden nach Maßgabe von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert.

Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmens übersteigen, werden nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt lediglich dann, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verlustübernahme eingegangen ist bzw. Zahlungen anstelle des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens leistet.

Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegen, nach der Equity-Methode bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwerts der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft.

Jeglicher Überschuss des Konzernanteils der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden über die Anschaffungskosten des erworbenen Anteils (negativer Unterschiedsbetrag) wird nach erneuter Beurteilung sofort als Gewinn erfasst.

Um zu ermitteln, ob Indikatoren dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in ihrem Wert gemindert sind, werden die Vorschriften des IAS 28 herangezogen. Sofern ein Wertminderungstest vorzunehmen ist, wird der Beteiligungsbuchwert (inklusive Geschäfts- oder Firmenwert) nach den Vorschriften des IAS 36 auf Werthaltigkeit getestet. Dazu wird der erzielbare Betrag der Beteiligung, d. h. der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, mit ihrem Beteiligungsbuchwert verglichen. Der ermittelte Wertminderungsbedarf wird gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Eine Aufteilung des Wertminderungsaufwands auf die im Buchwert des Anteils enthaltenen Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht vorgenommen. Sofern der erzielbare Betrag in den Folgejahren wieder ansteigt, wird in Übereinstimmung mit IAS 36 eine Wertaufholung vorgenommen.

Der Konzern beendet die Anwendung der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt, an dem seine Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mehr darstellt oder die Beteiligung nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren ist. Behält der Konzern einen Anteil am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zurück und stellt dieser Anteil einen finanziellen Vermögenswert im Sinne des IFRS 9 dar, so wird er zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung mit seinem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Differenz zwischen dem vorherigen Buchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens zum Zeitpunkt der Beendigung der Equity-Methode und dem beizulegenden Zeitwert eines zurückbehaltenen Anteils und jeglichen Erlösen aus dem Abgang eines Teils der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ist bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns/-verlusts zu berücksichtigen. Zusätzlich bilanziert der Konzern alle bezüglich dieses assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens bislang im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge so, wie es verlangt würde, wenn das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen direkt die Vermögenswerte oder Schulden verkauft hätte. Demzufolge ist bei Beendigung der Equity-Methode ein Gewinn oder Verlust, der vom assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bislang im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Verkauf der Vermögenswerte oder Schulden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert würde, vom Konzern aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern.

Wird die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen zu einer Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen oder umgekehrt, wendet der Konzern die Equity-Methode weiter an und nimmt keine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgrund der Änderungen der Art der Beteiligung vor.

Sofern sich die Beteiligungsquote des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ändert, aber der Konzern weiterhin die Equity-Methode anwendet, wird der Teil des zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinns oder Verlusts, der auf die Verringerung der Beteiligungsquote entfällt, aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert. Falls dieser Gewinn oder Verlust bei der Veräußerung der dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden müsste.

Geht ein Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen mit einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns ein, werden Gewinne und Verluste im Umfang des Konzernanteils an dem entsprechenden assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.

Andere Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte

Für alle finanziellen Vermögenswerte wird innerhalb des Deutsche Balaton Konzerns ein Geschäftsmodell- sowie bei entsprechender Notwendigkeit ein Zahlungsstromtest durchgeführt. Im Rahmen des Geschäftsmodelltests wird beurteilt, mit welcher Absicht ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird. Werden finanzielle Vermögenswerte oder Portfolien finanzieller Vermögenswerte anhand ihrer beizulegenden Zeitwerte gesteuert, so werden diese der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ zugeordnet. Ist beabsichtigt, aus einem finanziellen Vermögenswert die vertraglichen Zahlungsströme zu generieren, so wird dieser zusätzlich dem Zahlungsstromtest unterzogen. Hierbei wird überprüft, ob die Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungsleistungen bestehen. Ist dies der Fall, so wird der finanzielle Vermögenswert der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ zugeordnet.

Finanzinstrumente, die aufgrund des Geschäftsmodell- und Zahlungsstromtests zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind der Bewertungskategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ zugeordnet. Sie sind in der Bilanzposition "andere kurz- und langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte" enthalten.

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der Periode, in der sie entstehen, erfolgswirksam erfasst.

Sonstige langfristige Vermögenswerte

Der Posten „Sonstige langfristige Vermögenswerte“ umfasst im Wesentlichen Rückdeckungsansprüche aus Pensionsverpflichtungen sowie aktive Vertragsposten gemäß IFRS 15. Gemäß IFRS 15 sind Vertragsanbahnungskosten, die inkrementell durch den Abschluss eines Kundenvertrags entstehen, nicht mehr sofort aufwandswirksam zu erfassen, sondern als Vermögenswert aus Vertrag zu aktivieren und über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abzugrenzen. Im Balaton Konzern betrifft dies ausschließlich Bonuszahlungen an Vertriebsmitarbeiter oder externe Partner, die auf Basis erfolgreicher Vertragsabschlüsse (für Lizenz- und Wartungsverträge) ausgeschüttet werden. Entsprechend einer Vereinfachungsregel des IFRS 15 werden dabei Kosten, die für die jahresweise rollierende Verlängerung von Wartungskontrakten anfallen, nicht aktiviert, sondern weiterhin zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aufwandswirksam erfasst. Die Ermittlung der Höhe der auszuschüttenden Boni erfolgt dabei auf Basis von jährlich individuell abgeschlossenen Zielvereinbarungen. Die periodische Auflösung der Vermögenswerte aus einem Vertrag erfolgt anhand der Umsatzkurve des jeweils zugrundeliegenden Vertrags. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung eines Verbrauchsfolgeverfahrens, wie der Durchschnittsmethode oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die direkten Einzelkosten von Material und Fertigung sowie die zurechenbaren Gemeinkosten. Finanzierungskosten sind nicht enthalten. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte erzielbare Verkaufserlös des Endprodukts abzüglich der Kosten für die Fertigstellung und den Vertrieb. In der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts sind Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, den Überbeständen und ungängiger sowie beschädigter Ware des Vorratsvermögens ergeben, durch entsprechende Wertminderungskorrekturen berücksichtigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Beträge bilanziert. Die Buchwerte dieser innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten. Um der Bewertung von Forderungen aus Verträgen mit signifikanter Finanzierungskomponente Rechnung zu tragen, werden diese Forderungen bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der künftig erwarteten Zahlungsflüsse angesetzt.

Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 nach dem vereinfachten Verfahren in Höhe des erwarteten Verlustes über die Gesamtlaufzeit erfasst. Dieser wird anhand historischer Erfahrungswerte und aktueller Daten bezüglich Überfälligkeiten ermittelt. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden.

Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen übrige, nicht finanzielle Vermögenswerte der Gesellschaft sowie aktive Rechnungsabgrenzungen. In Übereinstimmung mit den Vorschriften des periodengerechten Ausweises von Aufwendungen enthält dieser Posten bereits entrichtete Beträge, bei denen der Nutzenzufluss erst in späteren Perioden erfolgen wird.

Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen aufgrund der kurzfristigen Laufzeit annähernd den Buchwerten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Dieser Bilanzposten beinhaltet Barmittel und jederzeit fällige Sichteinlagen bei Kreditinstituten und kurzfristige liquide Anlagen, deren ursprüngliche Laufzeit weniger als drei Monate beträgt.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, Schulden in Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und aufgegebene Geschäftsbereiche

Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern ihr Verkauf eingeleitet wurde bzw. die Veräußerung höchstwahrscheinlich ist und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte werden zum niedrigeren Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet; ausgenommen hiervon sind Vermögenswerte, die nicht unter die Bewertungsregeln des IFRS 5 fallen. Langfristige Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Die im Zusammenhang mit den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten stehenden Schulden werden in der Konzernbilanz ebenfalls separat als kurzfristiger Posten ausgewiesen.

Als aufgegebene Geschäftsbereiche werden wesentliche Unternehmensbestandteile des Deutsche Balaton Konzerns erfasst, die betrieblich und für die Zwecke der Rechnungslegung klar vom restlichen Unternehmen abgegrenzt werden können und veräußert bzw. zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden bzw. liquidiert worden sind. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen des Berichtsjahres und des Vorjahres gesondert ausgewiesen. Mittelzu- und -abflüsse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden nicht in der Konzern-Kapitalflussrechnung, sondern nur in den Angaben im Anhang getrennt ausgewiesen. Die Erläuterungen im Anhang zu den einzelnen Posten in der Konzernbilanz und der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich grundsätzlich nur auf die fortgeführten Aktivitäten des Deutsche Balaton Konzerns.

Eigenkapital

Ausgegebene Aktien der Deutsche Balaton AG werden als Eigenkapital klassifiziert. Mehrkosten, welche der Ausgabe von Aktien direkt zugeordnet werden können, werden direkt im Eigenkapital in der Kapitalrücklage erfasst. Mit jeder Aktie ist für den Anteilseigner ein Stimmrecht verbunden. Wenn als Eigenkapital klassifizierte Aktien zurückgekauft werden, werden die zurückgekauften Aktien als eigene Aktien klassifiziert und zu Anschaffungskosten im Eigenkapital in Abzug gebracht.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

Der Anteil Dritter am Konzerneigenkapital wird im Posten „Anteile nicht beherrschender Gesellschafter“ ausgewiesen. Der Anteil Dritter an Konzerngesellschaften in der Rechtsform einer deutschen Personengesellschaft wird im langfristigen Konzernfremdkapital unter dem Posten „Sonstiges von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestelltes Fremdkapital“ ausgewiesen.

Langfristige finanzielle Schulden

Langfristige finanzielle Schulden werden unter Berücksichtigung der Transaktionskosten in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Ein Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und im Finanzergebnis erfasst.

Leistungen an Personal

Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an Personal unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen stehen teilweise für diesen Zweck Rückdeckungsversicherungen in Form von Rentenversicherungen gegenüber.

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben und dem Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld), werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der übrigen Rücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt.

Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten folgende Bestandteile:

Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstaufwand sowie etwaigem Gewinn oder Verlust aus der Planänderung oder Kürzung)

Nettozinsaufwand oder -ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert

Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögenswerts

Der Dienstaufwand wird im Posten „Zuwendungen an Personal“ ausgewiesen, der Netto-Zinsanteil der Rückstellungszuführung in den Finanzierungsaufwendungen. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand bilanziert. Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unterdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar. Jede Überdeckung, die durch diese Berechnung entsteht, ist auf den Barwert des künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in der Form von Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne zur Verfügung steht. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen.

Kurzfristige finanzielle Schulden

Kurzfristige finanzielle Schulden sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Buchwerte dieser innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeiten annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten.

Sonstige Schulden

Sonstige Schulden sind mit den Buchwerten, die dem Erfüllungsbetrag entsprechen, oder mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet. Wenn für die Deutsche Balaton rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse vorliegen und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtungen zu Mittelabflüssen führen, werden diese mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses nach bestmöglicher Schätzung ermittelt werden kann.

Vertragsverbindlichkeiten

In Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Realisierung von Umsatzerlösen werden in diesem Posten insbesondere die bereits erhaltenen Beträge für die noch in der Zukunft zu erbringenden Leistungen aus Wartungs-, Consulting- oder Dienstleistungsverträgen ausgewiesen. Diese werden über die vereinbarte Vertragslaufzeit als Umsatzerlöse realisiert. Üblicherweise werden im Balaton Konzern Verträge mit einer Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren vereinbart. Hinzu kommen in deutlich geringerem Umfang reine Wartungskontrakte mit einer Laufzeit von einem Jahr, die sich jährlich rollierend verlängern.

Fremdwährungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden nach IFRS mit dem Stichtagskurs erfolgswirksam bewertet. Der Konzern ist Wechselkursschwankungen und somit Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Diese resultieren nicht nur aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, sondern auch aus Bankguthaben und -verbindlichkeiten in Fremdwährung sowie Währungsdifferenzen bei assoziierten Unternehmen. Die Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

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Land Währungseinheit Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Australien AUD 1,6772 1,6263 1,6397 1,6288
Dänemark DKK 7,4578 7,4529 7,4589 7,4509
Großbritannien GBP 0,82918 0,86905 0,84662 0,86979
Indien INR 88,9335 91,9045 90,5563 89,3001
Japan JPY 163,06 156,33 163,85 151,99
Kanada CAD 1,4948 1,4642 1,4821 1,4595
Norwegen NOK 11,7950 11,2405 11,6290 11,4248
Philippinen PHP 60,301 61,283 62,007 60,163
Polen PLN 4,2750 4,3395 4,3058 4,5420
Ruanda RWF 1.441,54 1.143,83 1.424,70 1.073,61
Schweden SEK 11,4590 11,0960 11,4325 11,4788
Schweiz CHF 0,9412 0,9260 0,9526 0,9718
Tschechien CZK 25,185 24,724 25,120 24,004
Ungarn HUF 411,35 382,80 395,30 381,85
USA USD 1,0389 1,1050 1,0824 1,0813

Leasing

Ein Vertrag begründet oder beinhaltet ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Der Deutsche Balaton Konzern hat sich entschieden, die Vorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie auf Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte anzuwenden. IFRS 16 wird des Weiteren nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.

Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern als Leasingnehmer bilanziert grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaiger erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingvertrags und erwarteter Nutzungsdauer des Leasinggegenstands abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft.

Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter der jeweiligen Position im Sachanlagevermögen, der der Leasinggegenstand zugeordnet werden kann.

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Deutsche Balaton Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird.

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Deutsche Balaton Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, wenn der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann.

Der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten wird bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird grundsätzlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten.

Sobald Leasingverträge eine Verlängerungs- und Kündigungsoption enthalten, werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.

Konzern als Leasinggeber

Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen überträgt, werden als Operating Leasingverhältnis eingestuft.

Als Leasinggeber bei einem Operating Leasingverhältnis weist der Konzern das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen aus. Die in der Periode vereinnahmten Mieteinnahmen werden unter Umsatzerlösen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating Leasingverhältnisses entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstandes hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf gleiche Weise wie die Leasingerträge als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet wurden.

Als Leasinggeber bei einem Finanzierungsleasing setzt der Konzern die Vermögenswerte in der Bilanz an und weist sie als Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis aus.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Eine Aktivierung von Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 wird nicht vorgenommen, da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte vorhanden sind.

Saldierung

Es besteht ein grundsätzliches Saldierungsverbot zwischen Vermögenswerten und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen, es sei denn, eine Vorschrift fordert oder erlaubt dies ausdrücklich. Soweit möglich, werden Saldierungen vorgenommen.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente sind Verträge, die nachfolgende Merkmale aufweisen: Der Wert des Finanzinstruments verändert sich infolge einer Änderung eines bestimmten Zinssatzes, eines Preises eines Finanzinstruments, eines Rohstoffpreises, eines Wechselkurses, eines Preis- oder Zinsindex, eines Bonitätsratings oder eines Kreditindex oder einer anderen Variablen, vorausgesetzt, dass im Fall einer nichtfinanziellen Variablen die Variable nicht spezifisch für eine Partei des Vertrags ist.

Durch entsprechende Sicherungsinstrumente werden der beizulegende Zeitwert oder die Zahlungsströme abgesichert. Gewinne und Verluste aus Fair Value Hedges werden ergebniswirksam im Periodenergebnis erfasst, während Gewinne und Verluste aus wirksamen Cashflow Hedges zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden. Derivate können im Deutsche Balaton Konzern zur Reduzierung des Währungs- und Zinsrisikos eingesetzt werden. Die abgeschlossenen Geschäfte stellen wirtschaftlich betrachtet eine Absicherung dar, erfüllen aber die Anforderungen des IFRS 9 für bilanzielle Sicherungsbeziehungen nicht. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nichtfinanzieller Güter entsprechend dem eigenen Bedarf abgeschlossen werden, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern als schwebende Geschäfte behandelt. Separate Derivate werden losgelöst von den schwebenden Geschäften bilanziert. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden direkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Wertänderungen von Devisentermingeschäften werden als Kursergebnis in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, während Wertänderungen von Zinsswaps Bestandteil der Finanzerträge oder Finanzierungsaufwendungen sind. Wertänderungen von anderen Optionen werden im Bewertungsergebnis ausgewiesen.

Die beizulegenden Zeitwerte der Derivate werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Die Bewertung von Devisentermingeschäften erfolgt einzelfallbezogen und zu dem jeweiligen Terminkurs am Bilanzstichtag. Die Terminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminaufschlägen und -abschlägen. Die beizulegenden Zeitwerte von Instrumenten zur Sicherung von Zinsrisiken ergeben sich durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse. Zur Abzinsung dienen marktübliche Zinssätze, die über die Restlaufzeit der Instrumente angewendet werden. Für jede einzelne Transaktion wird der beizulegende Zeitwert ermittelt.

Bei Bedarf werden von den Gesellschaften derivative Finanzinstrumente in Anspruch genommen (z. B. Devisenforwards, Zins- oder Währungsswaps). Darüber hinaus bestehen Optionsvereinbarungen zum Erwerb von Unternehmensanteilen.

Sind keine notierten Preise für Finanzinstrumente, wie zum Beispiel für nicht börsennotierte Optionen, verfügbar, wird der Fair Value unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt, bei dem die einfließenden Daten, soweit möglich, aus überprüfbaren Marktquellen stammen. Diese Bewertungen unterliegen naturgemäß in höherem Maße der Einschätzung des Managements. Diese nicht beobachtbaren Eingangswerte können Daten enthalten, die extrapoliert oder interpoliert oder in Form von Näherungswerten aus korrelierten oder historischen Daten ermittelt werden. Es werden hier in größtmöglichem Umfang Marktdaten oder Daten Dritter und so wenig wie möglich unternehmensspezifische Eingangswerte herangezogen.

Bewertungsmodelle müssen anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden zur Bewertung von Finanzinstrumenten entsprechen und alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Festlegung eines Preises als angemessen betrachten würden.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von dem Buchwert des Vermögenswerts abgesetzt und mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des abschreibungsfähigen Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die für den Konzern entstandene Aufwendungen kompensieren, werden in der Periode erfolgswirksam als sonstige betriebliche Erträge erfasst, in der auch die zu kompensierenden Aufwendungen anfallen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

7. Umsatzerlöse

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in TEUR 2024 2023
Verkauf von Gütern 12.051 821
Lizenzumsatzerlöse 19.747 16.413
Nutzungsentgelte (Mieterträge) 377 504
Erbringung von Dienstleistungen (Service, Wartung und Transportdienstleistung) 63.773 67.603
95.948 85.341

Der Posten „Umsatzerlöse“ enthält im Geschäftsjahr 2024 und im Vergleichszeitraum die Erträge aus dem Verkauf von Gütern, Lizenzen, Nutzungsentgelten (Mieterträge) sowie die Erträge für die Erbringung von Dienstleistungen (Service, Wartung und Transportdienstleistung). Unter dem Posten „Verkauf von Gütern“ sind Umsatzerlöse von vollkonsolidierten Industrieunternehmen enthalten. Der Anstieg der verkauften Güter ist zurückzuführen auf die Erstkonsolidierung des Teilkonzerns Biofrontera (10.792 TEUR). Der Anstieg der Lizenzerträge ist im Wesentlichen zyklisch bedingt und resultiert aus dem Segment „Beta Systems“ (+3.173 TEUR). Der Posten „Erbringung von Dienstleistungen (Service, Wartung und Transportdienstleistung)“ beinhaltet insbesondere Wartungs- und Serviceleistungen von IT-Unternehmen. Die Serviceumsätze sind aufgrund von Großprojekten im Vorjahr gesunken und sind überwiegend dem Segment „Beta Systems“ zuzurechnen.

Eine vollkonsolidierte Konzerngesellschaft bietet im Rahmen von Consultingdienstleistungen auch auf die individuellen Anforderungen und technologischen Ressourcen von Kunden abgestimmte, maßgefertigte Projektlösungen und individuelle Unterstützung an. Diese Projektaufträge beinhalten die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierungen oder Weiterentwicklungen bestehender Standardprodukte. Die Umsatzrealisierung aus diesen Fertigungsaufträgen erfolgt zeitraumbezogen gemäß IFRS 15 entsprechend dem Leistungsfortschritt.

Mit dem Verkauf von zehn Immobilien (Nutzen- und Lastenübergang im Geschäftsjahr 2023) haben sich die erwarteten Zahlungen aus Mietverträgen deutlich verringert. Es werden aus noch bestehenden Mietverträgen (Operating-Leasing) für das folgende Jahr Zahlungen in Höhe von 369 TEUR (Vj. 408 TEUR) erwartet. Die Mietverträge haben überwiegend eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, da es sich meistens um für Wohnzwecke genutzte Gebäude handelt. Aus langfristigen Mietverträgen erwartet der Konzern innerhalb von zwei bis fünf Jahren Erträge von 90 TEUR (Vj. 644 TEUR). Bei einer Vertragslaufzeit von über fünf Jahren bis zum Vertragsende erhalten wir aus heutiger Vertragslage 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) Mieterträge.

8. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen

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in TEUR 2024 2023
Bestandsveränderungen - -
Aktivierte Eigenleistungen 406 512
406 512

Der Posten „Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen“ stellt die Veränderung an Vorräten aus fertigen und unfertigen Erzeugnissen von vollkonsolidierten Unternehmen dar. Andere aktivierte Eigenleistungen stellen selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte bei einzelnen Gesellschaften dar. Im Berichtsjahr sind andere aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 406 TEUR (Vj. 512 TEUR) aktiviert worden für die Erstellung und Entwicklung von Neuprodukten insbesondere im Bereich der Entwicklung von synthetischer DNA.

9. Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten

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in TEUR 2024 2023
Änderung der beizulegenden Zeitwerte 26.963 33.601
Dividendenerträge 3.498 3.977
30.461 37.578

Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 2024 2023
Langfristige Finanzanlagen* :
- davon Bewertungsertrag 78.541 98.992
- davon Bewertungsaufwand - 39.345 - 60.951
Kurzfristige Finanzanlagen* :
- davon Bewertungsertrag 1.250 10.641
- davon Bewertungsaufwand - 9.636 - 14.075
Finanzielle Vermögenswerte:
- davon Bewertungsertrag 2.621 7.426
- davon Bewertungsaufwand - 6.468 - 8.432
26.963 33.601

* Die Finanzanlagen setzten sich zusammen aus: Eigenkapitalinstrumenten, Anleihen und Genussscheinen

Innerhalb der Änderungen der beizulegenden Zeitwerte ergaben sich positive Effekte bei der Bewertung von langfristigen Finanzanlagen in Höhe von 78.541 TEUR (Vj. 98.992 TEUR). Diese entfallen im Wesentlichen auf die Anteile an einem australischen Unternehmen im Bereich Rohstoffe in Höhe von 29.074 TEUR (Vj. 21.686 TEUR) und auf die Anteile an einem kanadischen Unternehmen im Bereich Rohstoffe in Höhe von 24.494 TEUR (Vj. 3.548 TEUR). Auf die Veräußerung eines nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmens entfällt ein Ertrag in Höhe von 2.562 TEUR. Auf nicht notierte Finanzanlagen entfällt ein Ertrag in Höhe von 376 TEUR (Vj. 300 TEUR).

Der gegenläufige Effekt in Höhe von 39.345 TEUR (Vj. 60.951 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus negativen Bewertungseffekten aus Anteilen an einem deutschen Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien in Höhe von 3.302 TEUR (Vj. 2.990 TEUR), aus Anteilen an einem belgisch-deutschen Technologie-Unternehmens in Höhe von 2.899 TEUR (Vj. 4.267 TEUR) und aus Anteilen an einem australischen Unternehmen im Bereich Rohstoffe in Höhe von 2.154 TEUR (Vj. 5.994 TEUR). Auf nicht notierte Finanzanlagen entfällt ein Aufwand in Höhe von 2.057 TEUR (Vj. 502 TEUR).

Der Ertrag bei der Bewertung von kurzfristigen Finanzanlagen in Höhe von 1.250 TEUR (Vj. 10.641 TEUR) entfällt im Wesentlichen auf die Anteile an einem Fonds in Höhe von 256 TEUR (Vj. 0 TEUR) und einem Unternehmen im Bereich „Food Delivery“ in Höhe von 249 TEUR (Vj. 0 TEUR). Der Aufwand in Höhe von 9.636 TEUR (Vj. 14.075 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus den Anteilen an einem deutschen Unternehmen im Bereich Rohstoffe in Höhe von 3.486 TEUR (Vj. 1.679 TEUR) sowie einem Unternehmen im Bereich Drucktechnik in Höhe von 2.750 TEUR (Vj. + 3.405 TEUR).

Der Bewertungsertrag in Höhe von 2.621 TEUR (Vj. 7.426 TEUR) resultiert überwiegend aus der Bewertung von veräußerten Rechten an Royalties und Gewinnanteilen an Optionen sowie Zuschreibungen auf wertberichtigte Forderungen.

Der Bewertungsaufwand für die finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 6.468 TEUR (Vj. 8.432 TEUR) resultiert hauptsächlich aus den Wertminderungen auf Forderungen in Höhe von 5.923 TEUR (Vj. 6.797 TEUR).

Die Dividendenerträge beruhen auf Ausschüttungen, die aufgrund von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen von Gesellschaften erfolgt sind. Gewinnausschüttungen werden erst im Jahr der Beschlussfassung als Ertrag berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2024 hat die Deutsche Balaton Dividenden von einer nicht konsolidierten Tochtergesellschaft in Höhe von 630 TEUR (Vj. 343 TEUR) erhalten. Die Tochtergesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2024 veräußert.

10. Sonstige betriebliche Erträge

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in TEUR 2024 2023
Erträge aus dem Verkauf von vollkonsolidierten Unternehmen 2.221 7.029
Erträge aus dem Teilverkauf und der Umklassifizierung von vollkonsolidierten Unternehmen 101.788 0
Erträge aus der Umklassifizierung von assoziierten Unternehmen 3.717 0
Erträge aus dem Verkauf von assoziierten Unternehmen 0 3.165
Erträge aus Devisenkursdifferenzen 610 795
Erträge aus Erstattungen und Versicherungsentschädigungen 15 63
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten 1.045 272
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 3 17.747
Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen 118 14
Übrige 3.087 2.891
112.604 31.976

Die „Erträge aus dem Verkauf von vollkonsolidierten Unternehmen“ betreffen im Wesentlichen den Ertrag aus dem Verkauf der H2 Core AG (vormals Marna Beteiligungen AG) (1.099 TEUR), aus dem Verkauf der Anteile an der Rostra AG (vormals Decheng Technology AG) (622 TEUR) sowie aus dem Verkauf (Nachbesserungsrecht) an dem Teilkonzern „HydroWeb“ (500 TEUR).

Die „Erträge aus dem Teilverkauf und der Umklassifizierung von vollkonsolidierten Unternehmen“ beinhaltet ausschließlich den Ertrag aus dem Teilverkauf an dem bisher vollkonsolidierten Teilkonzern „4basebio plc nebst Tochtergesellschaften“ und der Umbewertung als At-Equity Beteiligung.

Die „Erträge aus der Umklassifizierung von assoziierten Unternehmen“ beinhaltet ausschließlich den Ertrag aus der Umbewertung des bisher als At-Equity bilanziertes Unternehmen „Biofrontera AG nebst Tochtergesellschaften“ in ein vollkonsolidiertes Unternehmen.

Der Posten „Erträge aus Devisenkursdifferenzen“ beinhaltet Erträge aus Devisenkursschwankungen bei Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten und Fremdwährungsbeständen.

Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien beinhalten den Ertrag aus dem Verkauf von Sachanlagen (Vorjahr: Ertrag aus dem Verkauf von elf gehaltenen Immobilien der DB Immobilien I AG in Höhe von 17.740 TEUR).

Im Posten „Übrige“ sind alle weiteren - nicht detailliert aufgeführten - Erträge, die im Zusammenhang mit dem laufenden Geschäftsbetrieb der Unternehmen des Konzerns stehen, zusammengefasst.

11. Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen

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in TEUR 2024 2023
Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen 9.056 7.896

Im Posten „Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen“ werden die Aufwendungen zur Herstellung von Gütern erfasst. Darüber hinaus beinhaltet dieser Posten Wareneinsatz zum Handel von Gütern, Immobilien und Lizenzen sowie Aufwand für bezogene Leistungen. Der Anstieg ist u.a. auf die Erstkonsolidierung des Teilkonzerns Biofrontera (1.719 TEUR) zurückzuführen.

12. Zuwendungen an Personal

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in TEUR 2024 2023
Löhne und Gehälter 50.878 53.085
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 8.943 9.364
- davon für beitragsorientierte Pensionspläne (einschließlich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung) 2.979 3.204
59.821 62.449

Im Posten „Löhne und Gehälter“ sind Bezüge des Vorstands enthalten. Für weitere Informationen wird auf Tz. 48 verwiesen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Segment „Beta Systems“ (5.017 TEUR). Im Segment „Vermögensverwaltend ist der Aufwand gestiegen auf Grund der Erstkonsolidierung des Teilkonzerns Biofrontera (2.013 TEUR).

Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung enthalten Aufwendungen für einen leistungsorientierten Plan im Sinne des IAS 19.46.

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Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern 2024 2023
Leitendes Personal 20 19
Sonstiges Personal 722 746
742 765

Die Veränderung der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Konsolidierungskreises zurückzuführen.

13. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

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in TEUR 2024 2023
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte 2.903 1.262
Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 58 107
Abschreibungen auf Sachanlagen 5.186 5.375
- davon für Nutzungsrechte 2.826 3.241
8.147 6.744

Abschreibungen auf Firmenwerte werden nur als Ergebnis von Wertminderungstests vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2024 sind in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte wie im Vorjahr keine Firmenwert-Abschreibung aufgrund eines Impairmenttests enthalten.

Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind gemäß der Leerstandsquote der Immobilienobjekte aufzuteilen. Die Leerstandsquote beträgt im Segment „Vermögensverwaltend“ rund 8,95 % (Vj. rund 19 %), weshalb 5 TEUR (Vj. 21 TEUR) auf nicht vermietete Wohnungen entfallen. Die Leerstandsquote beinhaltet keine Objekte, die zum Bilanzstichtag als „im Bau“ befindlich klassifiziert werden.

Wie im Vorjahr wurde keine Wertminderung auf eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie erfasst.

Abschreibungen auf Sachanlagen beinhalten planmäßige lineare Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung, technische Anlagen und Maschinen sowie Gebäude. Im Geschäftsjahr 2024 waren wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen aufgrund eines Wertminderungstests zu berücksichtigen.

Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde eine Anpassung für den Massengutfrachter auf den Schrottwert vorgenommen, da der Schrottwert pro Tonne Leergewicht (445 USD) im Vergleich zum Vorjahr (500 USD) leicht gesunken ist. Der Effekt für 2024 ist eine um 8 TEUR höhere Abschreibung. Auf die Restlaufzeit gesehen fallen 67 TEUR mehr Abschreibung an.

14. Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in TEUR 2024 2023
Beratungskosten 7.464 4.017
Abschluss- und Prüfungskosten 1.413 1.177
Raumkosten 2.173 1.796
Hauptversammlungen und Investor Relations 954 980
Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten Immobilien 5 30
Marketing, Vertrieb und Kundenservice 3.298 2.520
Aufwendungen aus Devisenkursdifferenzen 1.771 1.305
Reparatur und Instandhaltung von Gebäuden und Grundstücken 88 59
Reparatur und Instandhaltung von technischen Anlagen und Maschinen 337 320
Fortbildungskosten 255 459
EDV-Kosten 2.558 2.385
Kosten für den Fuhrpark 841 1.061
Reisekosten 1.330 1.423
Sonstige Steuern 73 112
Versicherung 716 620
Fracht/Verpackung 264 157
Telekommunikation/Bürobedarf 491 524
Bank- und Depotgebühren/Nebenkosten des Geldverkehrs 351 329
Sonstige Schiffsbetriebskosten 1.334 1.063
Verlust aus dem Verkauf von Tochterunternehmen 0 348
Wertminderung auf assoziierte Unternehmen 5.465 14.242
Übrige 7.374 7.522
38.554 42.449

Die „Beratungskosten" betreffen nicht aktivierungsfähigen Aufwand in Zusammenhang mit Steuer- und Rechtsberatung, Kapitalmarktberatung sowie Unternehmensberatung. Insbesondere sind hier die Kosten für den Rechtsstreit mit der Hyrican Informationssysteme AG enthalten sowie die Beratungskosten der 4basebio plc. Im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung und einer neuen Anteilsstruktur.

„Abschluss- und Prüfungskosten" beinhalten alle Aufwendungen für die Jahres- und Zwischenabschlüsse der Konzerngesellschaften einschließlich der Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Konzernabschlusses.

Der Posten „Raumkosten“ enthält neben dem kurzfristigen Mietaufwand inkl. Mietnebenkosten auch den Instandhaltungsaufwand für die betrieblichen Räume.

Der Posten „Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten Immobilien“ umfasst den laufenden Aufwand für Instandhaltung, Reparatur und Bewirtschaftung der vermieteten Immobilien. Die Leerstandsquote beträgt für das Segment „Immobilien“ rund 8,95 % (Vj. rund 19 %), weshalb 19 % der Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten in Höhe von 0 TEUR (Vj. 6 TEUR) auf nicht vermietete Wohnungen bzw. Verwaltungsgebäude entfallen.

Der Posten „Marketing, Vertrieb und Kundenservice“ beinhaltet Aufwendungen der vollkonsolidierten Industrie- und Softwareunternehmen für Marketing, Vertrieb und Kundenservice.

Die Aufwendungen aus Devisenkursdifferenzen resultieren ausschließlich aus Effekten von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit sowie aus der Bewertung von Devisenbeständen und Fremdwährungskrediten.

Der Posten „Reparatur und Instandhaltung von technischen Anlagen und Maschinen“ beinhaltet laufende Reparaturkosten der technischen Anlagen und Maschinen des Konzerns.

In dem Posten „Wertminderungen auf assoziierte Unternehmen" wird im Wesentlichen der Aufwand aus der Bewertung der 4basebio plc nebst Tochtergesellschaften in Höhe von 4.528 TEUR ausgewiesen, der Aufwand aus der Bewertung der CapFlow AG i. Abw. in Höhe von 700 TEUR sowie der Aufwand aus der Bewertung der At-Equity-Anteile an der Biofrontera AG in Höhe von 237 TEUR.

In dem Posten „Übrige“ sind alle weiteren - nicht detailliert aufgeführten - Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem laufenden Geschäftsbetrieb der Unternehmen des Konzerns stehen, zusammengefasst.

15. Finanzerträge

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in TEUR 2024 2023
Zinserträge von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 859 370
Zinsen und zinsähnliche Erträge 6.718 6.165
7.577 6.535
- davon aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden 2.436 1.497

Die Zinserträge von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, beruhen auf abgeschlossenen Darlehensverträgen über Gesellschafterdarlehen, Genussscheinen und gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen.

Der Posten „Zinsen und zinsähnliche Erträge“ betrifft die Verzinsung der liquiden Mittel bei diversen Banken und Erträge aus gewährten Darlehen, Genussrechten und gehaltenen Anleihen sowie die Aufzinsung von langfristigen Forderungen.

Die Gesamtzinserträge für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, betreffen im Wesentlichen die Aufzinsung von Forderungen sowie Verzinsung der liquiden Mittel.

16. Finanzierungsaufwendungen

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in TEUR 2024 2023
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten 107 196
Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen für Pensionsrückstellungen 175 181
Sonstige Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen 2.136 2.111
2.418 2.488
- davon Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen für Langfristfinanzierung 186 382
- davon Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden 2.136 1.838

Der Zinsaufwand für langfristige Fremdfinanzierungen beträgt 186 TEUR (Vj. 382 TEUR). Unter den Zinsen und zinsähnlichen Aufwendungen wurden auch der Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstigen Darlehensgebern erfasst. Darüber hinaus ist der Aufwand aus Aufzinsung für Kaufpreisverbindlichkeiten enthalten (1.412 TEUR).

Zur Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen wird auf Tz. 32 verwiesen.

17. Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

Der Posten „Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden“ gibt den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis der assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen an. Darin sind wie im Vorjahr keine Zuschreibungen auf assoziierte Unternehmen enthalten.

Der Gewinn- und Verlustanteil der als at-Equity zu bilanzierenden Finanzanlagen ist mit - 9.734 TEUR (Vj. - 2.649 TEUR) gegenüber dem Vorjahreswert deutlich gesunken und entfällt ausschließlich auf das Segment „Vermögensverwaltend“. Ein positiver Ergebnisbeitrag resultieren ausschließlich aus der Scintec AG 20 TEUR (Vj. 8 TEUR). Negative Ergebnisbeiträge resultieren im Wesentlichen aus dem At Equity Unternehmen Biofrontera AG in Höhe von - 4.626 TEUR (Vj. 260 TEUR), Geopacific Resources in Höhe von - 1.891 TEUR (Vj. - 585 TEUR sowie den assoziierten Beteiligungen der Altech Advanced Materials AG in Höhe von - 1.132 TEUR (Vj. - 391 TEUR).

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in TEUR 2024 2023
Assoziierte Unternehmen (anteilig) - 9.692 - 2.642
- davon Ergebnisanteil - 8.769 - 1.912
- davon aus Kaufpreisallokationen - 921 - 730
Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen (anteilig) - 9.692 - 2.642
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in TEUR 2024 2023
Gemeinschaftsunternehmen / Joint Ventures - 42 - 54
- davon Ergebnisanteil - 42 - 54
- davon aus Kaufpreisallokationen - -
Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen (anteilig) - 42 - 54

Die Gewinn- und Verlustanteile der nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen wurden, sofern keine geprüften Abschlüsse der Gesellschaften vorlagen, auf Grundlage der letzten zur Verfügung stehenden Finanzdaten in den Konzernabschluss einbezogen.

18. Ertragsteuern

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in TEUR 2024 2023
Laufende Steuern 19.963 - 1.065
Latente Steuern - 3.289 12.515
16.674 11.450

In den laufenden Steuern sind periodenfremde Steuern in Höhe von 107 TEUR (Vj. - 89 TEUR) erfasst.

Der erwartete Steuersatz für Kapitalgesellschaften setzt sich aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie der von der Gemeinde abhängigen Höhe an Gewerbesteuer zusammen. Der Konzernsteuersatz der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft beträgt insgesamt 29,83 % (Vj. 29,83 %).

Die Überleitung von dem theoretisch zu erwartenden Steuerertrag/-aufwand einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Heidelberg zum tatsächlich im Konzernabschluss erfassten Betrag stellt sich folgendermaßen dar:

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in TEUR 2024 2023
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 119.265 37.221
Theoretischer Steuersatz in % 29,83 29,83
Theoretischer Steuerertrag/-aufwand 35.577 11.103
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in TEUR 2024 2023
Theoretischer Steuerertrag/-aufwand 35.577 11.103
Wertänderungen Finanzanlagen/finanzielle Vermögenswerte und verb. Unternehmen - 28.115 -17.329
Ergebnis aus Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 2.904 804
Steuersatzdifferenzen -1.015 14.476
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 332 440
Änderung/Nichtansatz aktiver latenter Steuern 6.999 2.216
Steuern Vorjahre 107 - 89
Sonstiges - 115 - 171
Ertragsteuern 16.674 11.450
Effektiver Konzernsteuersatz in % (rechnerische Größe) 13,98 30,76

Steuerfreie Erträge ergeben sich insbesondere aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren sowie Dividendenerträgen.

Die Steuersatzdifferenzen beziehen sich insbesondere auf Erträge aus der Veräußerung und auf Wertdifferenzen australischer Wertpapierpositionen, deren Veräußerungserfolg unter bestimmten Voraussetzungen der dortigen Quellensteuer in Höhe von ca. 30% unterliegt.

19. Gesamtergebnisrechnung

Die Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen (Summe Comprehensive Income) hat sich im Berichtsjahr auf 101.742 TEUR (Vj. 27.690 TEUR) erhöht. Die Veränderung resultiert im Berichtsjahr neben dem Periodenergebnis aus Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von - 263 TEUR (Vj. 1.835 TEUR).

Hinsichtlich der Umgliederungsbeträge in die Gewinn- und Verlustrechnung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Tz. 29.

Erläuterungen zur Bilanz

20. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte / Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien / Sachanlagen

Die Entwicklung der Buchwerte vom Beginn zum Ende der Berichtsperiode unter der gesonderten Angabe über Zu- und Abgänge ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

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in TEUR immaterielle Vermögenswerte Firmenwerte als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023 25.453 22.987 2.915
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Zugänge 736 0 0
Unternehmenserwerbe 11.045 18.421 0
Währungskursdifferenzen 665 1.215 0
Abgänge 5.215 8.749 0
Umbuchung 0 0 0
Stand 31.12.2023 32.684 33.874 2.915
Zugänge 942 0 0
Unternehmenserwerbe 8.109 69 0
Währungskursdifferenzen 308 327 235
Abgänge 5.678 197 0
Umbuchung 0 0 0
Stand 31.12.2024 36.365 34.073 3.150
kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023 13.962 7.483 894
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Zugänge 1.262 0 106
- davon außerplanmäßig 0 0 0
Währungskursdifferenzen -69 0 120
Abgänge 1.078 701 34
Umbuchung 1 0 0
Stand 31.12.2023 14.079 6.782 1.087
Zugänge 2.903 0 58
- davon außerplanmäßig 0 0 0
Zuschreibung 0 0 0
Währungskursdifferenzen 123 0 200
Abgänge 1.994 0 0
Umbuchung 0 0 0
Stand 31.12.2024 15.110 6.782 1.345
Buchwerte
31.12.2023 18.605 27.092 1.828
31.12.2024 21.255 27.291 1.805
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in TEUR Sachanlagen Gesamt
Grundstücke und Gebäude Maschinen und technische Anlagen Sonst. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023 18.398 11.520 8.001 89.273
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Zugänge 1.340 1.964 872 4.912
Unternehmenserwerbe 65 0 0 29.532
Währungskursdifferenzen 187 14 53 2.134
Abgänge 3.154 398 2.416 19.932
Umbuchung 0 -21 21 0
Stand 31.12.2023 16.836 13.079 6.532 105.920
Zugänge 2.053 1.014 1.252 5.261
Unternehmenserwerbe 597 850 1.528 11.153
Währungskursdifferenzen 49 0 4 923
Abgänge 4.991 4.518 998 16.382
Umbuchung 0 0 0 0
Stand 31.12.2024 14.544 10.426 8.317 106.875
kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023 8.805 4.754 4.524 40.423
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Zugänge 2.676 1.051 1.648 6.744
- davon außerplanmäßig 0 0 0 0
Währungskursdifferenzen 136 -53 46 180
Abgänge 1.715 398 1.961 5.887
Umbuchung -2 0 1 0
Stand 31.12.2023 9.900 5.354 4.259 41.460
Zugänge 2.546 1.169 1.471 8.147
- davon außerplanmäßig 0 0 0 0
Zuschreibung 0 0 0 0
Währungskursdifferenzen 52 0 0 375
Abgänge 3.015 1.449 714 7.173
Umbuchung 0 0 0 0
Stand 31.12.2024 9.482 5.074 5.015 42.808
Buchwerte
31.12.2023 6.936 7.725 2.274 64.460
31.12.2024 5.062 5.351 3.303 64.067

Die immateriellen Vermögenswerte wurden überwiegend im Rahmen der Unternehmenserwerbe entgeltlich erworben. Zudem bestehen aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 406 TEUR (Vj. 1.731 TEUR). Nicht aktivierte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind in Höhe von 24.082 TEUR (Vj. 21.805 TEUR) angefallen.

Die Firmenwerte wurden einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen. Für Impairmenttests, bei denen ein Nutzungswert mittels einer Discounted-Cashflow-Methode berechnet wurde, sind die Planungen des lokalen Managements nach Prüfung und gegebenenfalls Anpassung durch das Konzernmanagement zugrunde gelegt. Die wesentlichen zugrunde gelegten Annahmen sind in der untenstehenden Tabelle zu den Impairmenttests dargestellt.

Bei der Durchführung der Impairmenttests wurden folgende Annahmen getroffen:

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Bezeichnung der CGU Heidelberger Beteiligungsholding AG SPARTA AG Beta Systems Software AG
Segment Vermögensverwaltend Vermögensverwaltend Beta Systems
Grundlage des erzielbaren Betrags Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 1) Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 1) Nutzungswert
Buch-/Firmenwert 31 TEUR 2.844 TEUR 24.417 TEUR
Außerplanmäßige Abschreibungen 0 TEUR 0 TEUR 0 TEUR
Dauer des Planungszeitraums - - 3 Jahre
Wachstumsrate - - 0 %
Steuersatz - - 30 %
WACC vor Steuern - - 13,49 %

Zum 31. Dezember 2024 wurden die Gesellschaften (Teilkonzerne) Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, Beta Systems Software AG, Berlin, sowie SPARTA AG, Heidelberg, als jeweils zahlungsmittelgenerierende Einheiten gemäß IAS 36.90 einem Impairmenttest unterzogen.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte für die CGUs Heidelberger Beteiligungsholding AG, und SPARTA AG zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser ermittelt sich für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten SPARTA AG und Heidelberger Beteiligungsholding AG aus dem Marktwert der überwiegend börsennotierten Vermögenswerte bzw. den verbliebenen Nachbesserungsrechten abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Impairmenttest ergab für die CGU SPARTA AG keinen Bedarf für die Wertminderung der Buchwerte der CGU. Für die CGU Heidelberger Beteiligungsholding AG hat sich kein Impairmentbedarf ergeben.

Für den Teilkonzern Beta Systems wurde der Impairmenttest gemäß IAS 36.90 zum 31. Dezember 2024 durch Ermittlung des Nutzungswerts durchgeführt. Dabei wird der Vorsteuer-WACC iterativ ermittelt. Der Detailplanungszeitraum erstreckt sich über drei Jahre, danach wird mit einer Wachstumsrate von 0 % gerechnet. Die Umsatzentwicklung beruht auf der Planung von Folgeverträgen bestehender Kunden- und Vertragsbeziehungen. Für diese CGU hat sich kein Impairmentbedarf ergeben.

In der Annahme, dass sich der Recoverable Amount für diejenigen CGUs als Nutzungswert ermittelt, erfolgt eine Szenariorechnung unter der Annahme, dass sich der Diskontierungssatz nach Steuern als wesentlicher Faktor um 1 % erhöht. Bei CGUs ohne Wertminderung im Geschäftsjahr 2024 bestünde unter dieser Annahme ein zusätzlicher Impairmentbedarf in Höhe von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR).

Der erzielbare Betrag wird im Wesentlichen durch die Höhe des Diskontierungszinssatzes und die Annahmen des Managements zur Umsatzentwicklung und zur Entwicklung des Rohertrags bestimmt. Weiterhin beeinflusst die Annahme des Managements zur Entwicklung der Kostenstruktur die Entwicklung des operativen Ergebnisses. Dabei basieren die Annahmen des Managements auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie den Erwartungen für das Marktumfeld.

Die Buchwerte der erworbenen immateriellen Vermögenswerte, welche planmäßig abgeschrieben werden, setzen sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Verbleibende Abschreibungsdauer
Kundenbeziehungen 10.810 8.346 1 - 15 Jahre
Technologien 9.207 7.447 1 - 15 Jahre
Übrige 1.238 1.074 1 - 4 Jahre
21.255 16.867

Im Konzern bestehen keine wesentlichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (Vj. 0 TEUR).

Die Buchwerte der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte, welche planmäßig abgeschrieben werden, setzen sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Verbleibende Abschreibungsdauer
Technologien 0 1.738 0 Jahre

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden planmäßig linear über die Nutzungsdauer (20 Jahre bis 50 Jahre) berechnet. Im Geschäftsjahr erfolgte wie im Vorjahr keine außerplanmäßige Abschreibung auf eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie. Es existiert keine Beschränkung der Veräußerbarkeit von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

Zur Besicherung von kurzfristigen und langfristigen Schulden sind keine Grundpfandrechte (Vj. 0 TEUR) bestellt.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde kein weiteres (Vj. kein) Immobilienobjekt erworben.

Der Marktwert des gesamten als Finanzinvestition gehaltenen Immobilienbestandes beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 2.500 TEUR (Vj. 2.516 TEUR). Der beizulegende Zeitwert wird auf Stufe 2 der Bewertungshierarchie eingeordnet. In die Bewertungen fließen am Markt beobachtbare Parameter wie Mietpreise, Veräußerungspreise vergleichbarer Objekte und Zinssätze ein. Für die Immobilienbestände der Gesellschaft DB Immobilien I AG wurde ein Gutachten erstellt. Es wurden für Bestandsimmobilien sowie für im Bau befindliche Immobilien wie im Vorjahr keine weiteren Anschaffungskosten aktiviert.

Wie im Vorjahr besteht im Konzern keine Verpflichtung zum Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

Gemäß konzerneinheitlicher Bewertungsrichtlinie wird unterstellt, dass im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr der Marktwert grundsätzlich den Anschaffungskosten entspricht. Danach werden die Marktwerte für die Angabepflichten entweder marktwertbasiert unter Ableitung öffentlich verfügbarer Marktwerte von vergleichbaren Objekten oder mittels Ertragswertverfahren abgeleitet.

Die Immobilien sind zum Teil im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermietet und werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Zu den direkt mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Zusammenhang stehenden Mieteinnahmen und Aufwendungen verweisen wir auf die Tz. 7, 13 und 14.

Die Sachanlagen werden vom Konzern grundsätzlich entgeltlich angeschafft. Die Sachanlagen dienen durch bankübliche Sicherungsvereinbarungen als Sicherheiten für kurzfristige und langfristige Schulden und sind mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vj. 3.467 TEUR) sicherungsübereignet. Sachanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 13.716 TEUR (Vj. 13.468 TEUR) sind nicht sicherungsübereignet. Zum 31. Dezember 2024 bestehen im Konzern Verpflichtungen in unwesentlichem Umfang zum Erwerb von Sachanlagen.

21. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Assoziierte Unternehmen 86.208 27.584
Gemeinschaftsunternehmen (Joint ventures) 474 515
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 86.682 28.099

Bei Anteilen an Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss wird die nach IAS 28 vorgeschriebene Equity-Methode angewendet.

Die Finanzinformationen der wesentlichen at-Equity Unternehmen sind zum 31. Dezember 2024 wie folgt:

DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Vermögenswerte 19.517 17.423
Kurzfristige Vermögenswerte 3.743 4.713
Langfristige Schulden 0 7.769
Kurzfristige Schulden 10.821 804
Erlöse 1.761 1.771
Gewinn / Verlust (-) -1.154 -1.867

4basebio PLC.:

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in TGBP 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Vermögenswerte 7.839 6.900
Kurzfristige Vermögenswerte 36.888 5.022
Langfristige Schulden 15.082 10.137
Kurzfristige Schulden 3.265 2.277
Erlöse 933 506
Gewinn / Verlust (-) -12.333 -7.665

Der Marktwert der Anteile am assoziierten Unternehmen Epigenomics AG beträgt zum Bilanzstichtag 250 TEUR.

Der Marktwert der Anteile am assoziierten Unternehmen Nestmedic S.A. beträgt zum Bilanzstichtag 2.033 TEUR.

Der Marktwert der Anteile am assoziierten Unternehmen 4basebio PLC beträgt zum Bilanzstichtag 64.877 TEUR.

Der Marktwert der Anteile am assoziierten Unternehmen Geopacific Resources Ltd. beträgt zum Bilanzstichtag 5.399 TEUR.

Der Marktwert der Anteile am assoziierten Unternehmen BioXXmed AG beträgt zum Bilanzstichtag 579 TEUR.

Dem Konzern sind wie im Vorjahr keine Eventualschulden der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bekannt. Bezüglich der Eventualverbindlichkeiten des Konzerns gegenüber den nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen verweisen wir auf Tz. 39.

22. Andere Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte 279.783 343.045
Andere kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte 82.921 47.117
362.704 390.162

Der wesentliche Teil der anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte sind der Bewertungskategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ zugeordnet. Es handelt sich überwiegend um Anteile an börsennotierten und nicht-börsennotierten Gesellschaften, börsennotierte und nicht-börsennotierte Fremdkapitalinstrumente und Genussrechte. Die beizulegenden Zeitwerte (Fair Value) werden in Einklang mit IFRS 13 ermittelt.

Zur Besicherung von kurzfristigen Bankkrediten werden im üblichen Umfang Wertpapierdepots verpfändet. Für weitere Informationen, insbesondere zu den Buchwerten der verpfändeten Wertpapiere, wird auf Tz. 33 verwiesen.

Die Deutsche Balaton begegnet dem Ausfallrisiko von Darlehensforderungen in den „Anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten‟ durch verschiedene Instrumente der Besicherung wie Verpfändung von Gesellschaftsanteilen, Wertpapieren oder Immobilien.

Der Zeitwert der Sicherheiten für die Darlehen und sonstige finanzielle Vermögenswerte beträgt 8.876 TEUR (Vj. 1.419 TEUR). Bei einzelnen Darlehen beträgt der Zeitwert der Sicherheiten weniger als 100 % der Darlehenssumme. In geringem Umfang wurden fällige Darlehen durch Anschlussverträge verlängert.

23. Sonstige langfristige Vermögenswerte

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Rückdeckungsansprüche Pensionsverpflichtungen 1.194 1.220
Vertragskosten 800 645
Sonstige 14 0
2.008 1.865

Der Rückdeckungsanspruch der Pensionsverpflichtungen wurde nicht abgetreten oder verpfändet. Zur Berechnung des Rückdeckungsanspruchs wurden versicherungsmathematische Gutachten angefertigt. Dabei wurden zur Ermittlung des Zinssatzes Annahmen getroffen. Zum Thema Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf Tz. 32.

Die „Vertragskosten“ stellen die aktivierten Kosten in Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung dar. Diese werden dann über die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abgegrenzt. In der Berichtsperiode wurde aus dem Eröffnungsbilanzwert von insgesamt 1.261 TEUR (davon 645 TEUR langfristig und 616 TEUR kurzfristig) ein Betrag von 616 TEUR aufwandswirksam erfasst und die aktivierten Vertragskosten entsprechend reduziert. Gegenläufig wurden - ausgehend von den in der Berichtsperiode erzielten Auftragseingängen - neue Vertriebsboni in Höhe von initial 1.505 TEUR aktiviert. Diese wurden im weiteren Verlauf der Periode bereits anteilig um 629 TEUR abgeschrieben. Bei den gesamten Abschreibungen von 1.246 TEUR handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind keine angefallen.

24. Laufende Steuererstattungsansprüche, laufende Steuerschulden und latente Steuern

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Latente Steueransprüche 2.502 3.625
Latente Steuerschulden 9.528 18.935
Laufende Steuererstattungsansprüche 6.570 2.978
Laufende Steuerschulden 12.294 2.475

Die laufenden Steuererstattungsansprüche beinhalten anrechenbare Steuern sowie Steuervorauszahlungen. Im Geschäftsjahr 2024 sind hierin in Höhe von 3.752 TEUR (Vj. 0 TEUR) eine erwartete Erstattung von der australischen Finanzbehörde enthalten.

Die laufenden Steuerschulden bilden unter Berücksichtigung anrechenbarer Steuern und Steuervorauszahlungen die Zahlungsverpflichtung ab. Im Geschäftsjahr 2024 sind hierin in Höhe von 7.655 TEUR (Vj. 215 TEUR) eine Verbindlichkeit gegenüber der australischen Finanzbehörde enthalten.

Die bilanzierten latenten Steueransprüche/-schulden betreffen folgende Posten in der Bilanz:

Aktiva

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in TEUR Passiva
31.12.2024 31.12.2024
Immaterielle Vermögenswerte 0 4.466
Sachanlagen 0 1.066
Andere Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 2.997 1.877
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 3.357
Vertragsverbindlichkeiten 274 1.463
Pensionsverpflichtungen 176 0
Sonstiges 3.286 1.560
Verlustvorträge 30 0
Summe latente Steueransprüche/-schulden 6.763 13.789
Saldierung -4.260 -4.260
Summe latente Steueransprüche/-schulden nach Saldierung 2.502 9.528

Aktiva

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in TEUR Passiva
31.12.2023 31.12.2023
Immobilien im Finanzanlagevermögen 0 0
Immaterielle Vermögenswerte 0 3.347
Sachanlagen 0 1.129
Andere Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 8.351 18.363
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 3.771
Vertragsverbindlichkeiten 349 1.314
Pensionsverpflichtungen 112 0
Sonstiges 3.662 507
Verlustvorträge 647 0
Summe latente Steueransprüche/-schulden 13.121 28.431
Saldierung -9.496 -9.496
Summe latente Steueransprüche/-schulden nach Saldierung 3.625 18.935

Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden im Konzern nur aktiviert, soweit diese Verlustvorträge als werthaltig bzw. wahrscheinlich nutzbar angesehen werden, aber mindestens in der Höhe, wie diesen zu versteuernde temporäre Differenzen gegenüberstehen. Im Wesentlichen verfügen die MISTRAL Media AG, SPARTA AG und die Biofrontera AG über latente Steuererstattungsansprüche auf Verlustvorträge. Dabei wurden aus den insgesamt bestehenden Verlustvorträgen in Höhe von 676.312 TEUR (Vj. 475.412 TEUR), 0 TEUR (Vj. 1.260 TEUR) (Körperschaftsteuer) bzw. 0 TEUR (Vj. 1.260 TEUR) (Gewerbesteuer) sowie ausländische Ertragsteuern von 57 TEUR (Vj. 246 TEUR) berücksichtigt.

Der Ansatz der latenten Steueransprüche erfolgt auf Basis der Planung des Konzerns. Darüber hinaus wurden latente Steueransprüche mit latenten Steuerschulden gem. IAS 12.74 in Höhe von 4.260 TEUR (Vj. 9.496 TEUR) saldiert, da die Steueransprüche wie auch die Steuerschulden gegenüber derselben Finanzbehörde bestehen.

Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über steuerliche Verlustvorträge in folgender Höhe:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Verlustvorträge (KSt) 343.501 215.458
Verlustvorträge (GewSt) 317.917 204.642
Verlustvorträge im Ausland 14.895 59.974

Es lässt sich nur bedingt verlässlich abschätzen, wann und in welchem Umfang die steuerlichen Verlustvorträge genutzt werden können, insbesondere bei Gesellschaften, die überwiegend steuerfreie Erträge generieren. Aus diesen Gründen bleiben bei der Berechnung der latenten Steueransprüche gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 317.917 TEUR (Vj. 203.381 TEUR), körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 343.501 TEUR (Vj. 214.198 TEUR) sowie ausländische Ertragsteuern in Höhe von 14.837 TEUR (Vj. 55.728 TEUR) unberücksichtigt.

Steuerliche Verluste in Deutschland können nach derzeitiger Rechtslage auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland ist derzeit in Höhe von 1.000 TEUR pro Jahr unbeschränkt möglich. Der übersteigende Teil des steuerlichen Ergebnisses ist für die Jahre bis 2027 zu 70% (Körperschaftsteuer) bzw. zu 60 % (Gewerbesteuer) mit dem verbleibenden Verlustvortrag verrechenbar. Ab 2028 gilt wieder eine 60%ige Verrechnungsmöglichkeit. Im Deutsche Balaton Konzern sind die amerikanischen und kanadischen Verlustvorträge jeweils für 20 Jahre realisierbar, die polnischen Verlustvorträge für 5 Jahre und alle weiteren ausländischen Verlustvorträge sind teilweise unbegrenzt nutzbar.

Als nicht realisierbar sieht die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt latente Steuern auf folgende Verlustvorträge (unter Angabe der daraus resultierenden steuerlichen Erstattungsansprüche) an:

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Nicht aktivierbare Verlustvorträge im Ausland 31.12.2024 31.12.2023
USA (in TUSD) 5.567 6.880
Kanada (in TCAD) 2.655 2.908
Großbritannien (in TGBP) 25 7.359
Österreich (in TEUR) 3.578 4.523
Spanien (in TEUR) 4.167 19.096

25. Vorräte

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Im Rahmen von banküblichen Sicherungsverträgen, wie Raumsicherungsvereinbarungen, dienen die Vorräte zur Besicherung von Bankkrediten. Der Buchwert der als Sicherheit verpfändeten Vorräte beträgt zum 31. Dezember 2024 0 TEUR (Vj. 0 TEUR). Es sind wie im Vorjahr keine wesentlichen Wertminderungen auf Vorräte als Aufwand berücksichtigt worden.

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.422 404
Unfertige Erzeugnisse 278 45
Fertige Erzeugnisse 1.898 82
5.598 531

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Anzahlungen für den Erwerb von Vorräten in Höhe von 1.112 TEUR geleistet (Vj. 28 TEUR).

26. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Forderungen gegen Kunden 38.371 30.967
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 0 0
38.371 30.967

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Beträge bilanziert. Die Buchwerte dieser innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten. Der Anstieg des Postens resultiert im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung des Teilkonzerns Biofrontera.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 517 TEUR Forderungen aus Fertigungsaufträgen im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung enthalten (Vj. 421 TEUR).

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Fertigungsaufträge (PoC)
Aktivierte Auftragserlöse 1.041 808
Erhaltene Teilzahlungen - 524 - 387
517 421

Die Fertigungsaufträge werden in der Herstellungsphase zu Herstellungskosten zuzüglich Marge in der Bilanz aktiviert. Der Gesamterlös der Fertigungsaufträge der betroffenen Gesellschaft beträgt in der Periode 1.334 TEUR (Vj. 1.026 TEUR).

Abgezinste Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten sind in Höhe von 9.931 TEUR (Vj. 4.767 TEUR) in dem Gesamtwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Der verwendete Zinssatz beträgt 3,67 % p. a. (Vj. 4,42 % p. a.).

Nachfolgende Tabelle gliedert die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Fälligkeit größer einem Jahr wie folgt:

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in TEUR 31.12.2024
Barwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, fällig in > 12 Monaten
Geschäftsjahr 2026 7.104
Geschäftsjahr 2027 1.029
Geschäftsjahr 2028 1.602
Geschäftsjahr 2029 196
9.931
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in TEUR 31.12.2023
Barwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, fällig in > 12 Monaten
Geschäftsjahr 2025 1.788
Geschäftsjahr 2026 2.602
Geschäftsjahr 2027 125
Geschäftsjahr 2028 252
4.767

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Altersstruktur Buchwert Wertminderung Buchwert Wertminderung
Noch nicht fällig 35.650 0 28.195 - 2
Fällig in 1 - 30 Tagen 1.206 - 13 1.441 - 13
Überfällig 31 - 90 Tage 672 0 736 0
Überfällig 91 - 180 Tage 247 0 551 - 1
Überfällig 181 - 365 Tage 608 0 232 - 174
Überfällig mehr als 365 Tage 14 - 13 6 - 4
38.397 - 26 31.161 - 194

Die Einbringlichkeit der nicht wertgeminderten fälligen Forderungen wird als gegeben erachtet.

Die Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt:

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in TEUR
Vortrag 01.01.2024 194 Vortrag 01.01.2023 290
Zuführungen 0 Zuführungen 50
Verbrauch - 163 Verbrauch - 61
Auflösungen - 6 Auflösungen - 86
Umbuchungen 0 Umbuchungen 0
Währungskursdifferenzen 1 Währungskursdifferenzen 1
Stand zum 31.12.2024 26 Stand zum 31.12.2023 194

In dem Posten „Auflösungen“ sind 6 TEUR (Vj. 47 TEUR) für Wertberichtigungen enthalten, die über die Entkonsolidierung der Alpha Cleantec AG (Vj. More Impact AG vormals firmierend unter AEE Gold AG) abgegangen sind.

Keine (Vj. keine) Konzerngesellschaft nutzt Factoring als Finanzierungsinstrument.

27. Sonstige Vermögenswerte

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Steuerüberzahlungen (insb. USt.) 411 468
Vorauszahlungen (ARAP) 2.495 1.832
Vertragskosten 721 616
Sonstiges 1.796 2.519
5.423 5.435

Der Posten „Steuerüberzahlungen“ beinhaltet Forderungen gegenüber Finanzbehörden, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer.

Der Posten „Vorauszahlungen“ beinhaltet Zahlungen der Konzerngesellschaften für Leistungen, die erst nach dem Bilanzstichtag erbracht werden.

Hinsichtlich der aktivierten Vertragskosten wird auf die Erläuterungen in Abschnitt Tz. 23 verwiesen.

28. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Kasse und Guthaben bei Kreditinstituten 61.566 37.433

Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfasst. Der Anstieg der Kasse und Guthaben bei Kreditinstituten resultiert insbesondere aus den getätigten Veräußerungen.

29. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital/Anzahl der ausgegebenen Aktien

Das gezeichnete Kapital der Deutsche Balaton AG betrug zum Bilanzstichtag unverändert 104.768,00 EUR und war in 104.768 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie eingeteilt. Die Aktien der Deutsche Balaton AG werden im Freiverkehr an der Börse Hamburg gehandelt.

Das Grundkapital ist in Höhe von 104.768,00 EUR vollständig einbezahlt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital (Hauptversammlung 2019)

 

a) Die Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 29. August 2019 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. August 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 58.202,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Für fünf genannte Fälle hatte die Hauptversammlung mit dem Beschluss vom 29. August 2019 den Vorstand außerdem ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht bei einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital auszuschließen. Die Gesellschaft hat seit Wirksamwerden des vorgenannten Beschlusses bis heute von dem genehmigten Kapital keinen Gebrauch gemacht. Das genehmigte Kapital wird im August 2024 ablaufen.

Die Verfügbarkeit von Finanzierungsinstrumenten ist auch künftig, unabhängig von den regelmäßig stattfindenden jährlichen ordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Oftmals kann der Zeitpunkt, zu dem durch die Gesellschaft entsprechende Finanzmittel beschafft werden müssen, nicht im Voraus bestimmt werden. Die Gesellschaft steht in Bezug auf sich ergebende Geschäftschancen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Solche Geschäftschancen lassen sich oftmals nur nutzen, wenn bereits zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns eine gesicherte Finanzierung der entsprechenden Transaktion zur Verfügung steht. Aktiengesellschaften wird mit dem Instrument des genehmigten Kapitals ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit welchem die Verwaltung durch die Hauptversammlung, zeitlich befristet und betragsmäßig auf maximal die Hälfte des bei Wirksamwerden der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals begrenzt, ermächtigt werden kann, das Grundkapital ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft soll erneut ein genehmigtes Kapital beschließen und zwar in Höhe von 52.384,00 Euro. Das genehmigte Kapital soll dabei sowohl für Bar- als auch für Sachkapitalerhöhungen ausgenutzt werden können.

 

b) Bei Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Damit können alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an einer Kapitalerhöhung teilhaben und sowohl ihren Stimmrechtseinfluss als auch ihre wertmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die neuen Aktien den Aktionären nicht unmittelbar zum Bezug angeboten werden, sondern unter Einschaltung eines oder mehrerer Kreditinstitute, sofern diese verpflichtet sind, die übernommenen Aktien den Aktionären im Wege des sog. mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug anzubieten. Der Beschlussvorschlag sieht daher eine entsprechende Regelung vor.

Jedoch soll der Vorstand auch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, über einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts zu entscheiden. Dabei kommt ein Bezugsrechtsausschluss unter anderem, aber nicht ausschließlich, in folgenden Fällen in Betracht:

 

c) Die vorgesehene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll etwa für Spitzenbeträge gelten und damit die Abwicklung der Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern. Spitzenbeträge können sich aus der Höhe des vom Vorstand im Rahmen der Ermächtigung festzulegenden Emissionsvolumens und dem Bezugsverhältnis ergeben, wenn nicht alle neu auszugebenden Aktien gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt werden können, so z. B. wenn Aktionären aufgrund ihres Aktienbesitzes nicht ausschließlich volle Aktienstückzahlen zum Bezug zugeteilt werden können. Die Spitzenbeträge und deren Wert je Aktionär sind in der Regel gering und werden durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft bzw. für den Aktionär verwertet. Der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge ist erheblich höher. Ein Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.

 

d) Ferner soll der Vorstand berechtigt sein, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde.

Solche Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte sowie Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) haben, sofern die jeweiligen Bedingungen dies vorsehen, zur erleichterten Platzierung am Kapitalmarkt einen Verwässerungsschutz. Eine Möglichkeit des Verwässerungsschutzes besteht darin, dass die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) bei einer Aktienemission, bei der Aktionäre ein Bezugsrecht haben, ebenfalls ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien erhalten. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre weil sie von ihrem Options- und/oder Wandlungsrecht bereits Gebrauch gemacht hätten bzw. ihre Options- und/oder Wandlungspflichten bereits erfüllt worden wären. In diesem Fall muss der Verwässerungsschutz nicht durch eine Verringerung des Options- und/oder Wandlungspreises erfolgen und es lässt sich ein höherer Ausgabekurs für die bei Wandlung und/oder Optionsausübung auszugebenden Stückaktien erzielen. Um die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Aktien ausgeschlossen werden. Die Platzierung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- und/oder Optionspflichten unter Gewährung eines entsprechenden Verwässerungsschutzes wird erleichtert. Der Bezugsrechtsausschluss dient daher dem Interesse der Aktionäre an einer optimalen Finanzstruktur.

 

e) Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats außerdem ausgeschlossen werden, wenn die Aktien nach § 203 Abs. 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Betrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und wenn der auf die ausgegebenen Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG festgelegte Grenze von 20 % des Grundkapitals nicht übersteigt, jedenfalls wenn und solange die Aktien der Gesellschaft an einer Börse gehandelt werden. Die Ermächtigung setzt die Gesellschaft in die Lage, auch kurzfristig einen Kapitalbedarf zu decken und auf diese Weise sich ergebende Marktchancen schnell und flexibel zu nutzen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren und eine Platzierung nahe am Börsenkurs, das heißt ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausübung darf diese Kapitalerhöhung 20 % des zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden Grundkapitals übersteigen. Auf diese 20 % sind nach dem Beschlussvorschlag diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Ferner werden auf diese 20 %-Grenze auch diejenigen Aktien angerechnet, die zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden.

Nach diesen Maßgaben wird dem Bedürfnis der Aktionäre nach Verwässerungsschutz für ihren Anteilsbesitz im Einklang mit § 203 Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Rechnung getragen, indem die Beteiligungsquote der Aktionäre auch bei einer Kombination von Kapitalmaßnahmen und der Veräußerung eigener Aktien und/oder der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) so weit wie möglich erhalten bleibt. Jeder Aktionär kann außerdem zur Aufrechterhaltung seiner relativen Beteiligungsquote und seines relativen Stimmrechtsanteils Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am Markt erwerben, jedenfalls wenn und solange zum Zeitpunkt der Ausübung des genehmigten Kapitals ein Börsenhandel der Aktie der Gesellschaft stattfindet, da die neuen Aktien nahe am Börsenkurs ausgegeben werden. Damit ist sichergestellt, dass in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung des § 186 Abs. 3 Satz 3 AktG sowohl die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen bei einer Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss angemessen gewahrt werden, während der Gesellschaft weitere Handlungsspielräume eröffnet werden, die im Interesse aller Aktionäre liegen. Von diesem Bezugsrechtsausschluss kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn ein Börsenhandel mit den Aktien der Gesellschaft besteht.

 

f) Ein vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu beschließender Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre kommt auch bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften in Betracht.

In diesem Fall soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen aber auch sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften reagieren zu können. Es kann sich auch aus Verhandlungen heraus die Notwendigkeit ergeben, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um den Erwerb auch in diesen Fällen durchführen zu können, soll die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, kurzfristig ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Die kurzfristige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung kommt hierfür meist nicht in Betracht, da zum einen mit der Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung hohe Kosten verbunden sind, zum anderen aufgrund der bestehenden Einberufungsfristen eine kurzfristige Befassung der Hauptversammlung und Umsetzung eines Beschlusses nicht möglich wäre. Durch die Höhe des vorgeschlagenen genehmigten Kapitals in Höhe von 50 % des bestehenden Grundkapitals soll sichergestellt werden, dass auch größere Akquisitionen, sei es gegen Barleistung, sei es gegen Aktien, finanziert werden können.

 

g) Schließlich kommt ein Bezugsrechtsausschluss in Betracht, soweit ein geeigneter Dritter, der nicht Kreditinstitut oder Wertpapierinstitut ist, die neuen Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie den Aktionären so zum Bezug anzubieten, wie diese ohne Ausschluss des Bezugsrechts insoweit bezugsberechtigt wären. Dabei handelt es sich lediglich formal um einen Ausschluss des Bezugsrechts, da materiell sichergestellt ist, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können. Die Gesellschaft erhält hierdurch die Möglichkeit, die Kapitalerhöhung gegebenenfalls auch ohne die Einschaltung eines Kreditinstituts oder eines Wertpapierinstituts oder eines nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen in voller Höhe gegebenenfalls in anderen Märkten sowie kostengünstiger zu platzieren.

 

h) Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats aber auch außerhalb der vorgenannten Fälle ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen, insbesondere wenn es im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Es können nicht alle Fälle eines Bezugsrechtsausschlusses vorausgesehen und beschrieben werden. Insofern sind auch Situationen denkbar, die ein zügiges und komplikationsloses Verfahren zur Eigenkapitalbeschaffung erfordern. Um das Bezugsrecht der Aktionäre allerdings auszuschließen, muss die Gesellschaft pflichtgemäß prüfen, ob ein solcher Bezugsrechtsausschluss im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Dabei werden Ausmaß, Zweck und Umfang des Bezugsrechtsausschlusses tragende Gesichtspunkte darstellen. Außerdem wird die Gesellschaft pflichtgemäß einen Ausgabepreis für die Ausgabe neuer Aktien festlegen müssen, der die Verwässerung der vom Bezug ausgeschlossenen Aktionäre möglichst gering hält. Sofern zum Zeitpunkt eines teilweisen oder vollständigen Bezugsrechtsausschlusses kein Börsenhandel für die Aktie der Gesellschaft besteht, soll auf den inneren Wert je Aktie abgestellt werden. Die Anknüpfung des rechtfertigenden Bezugsrechtsausschlusses an einen Ausgabebetrag, der den Börsenpreis nicht unwesentlich unterschreitet, dient dem materiellen Verwässerungsschutz der Aktionäre. Dieser erscheint ohne Anknüpfungsmöglichkeit an einen Börsenkurs angemessen berücksichtigt, wenn der Ausgabebetrag den Eigenkapitalwert je Aktie nicht wesentlich unterschreitet. Der Eigenkapitalwert je Aktie berechnet sich dabei nach dem zuletzt veröffentlichten Konzerneigenkapital der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG, das sich aus einer von einem Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Konzernbilanz, deren Stichtag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausnutzung des genehmigten Kapitals nicht länger als acht Monate zurückliegen darf, ergibt, dividiert durch die Anzahl der nicht von der Deutsche Balaton AG selbst gehaltenen Aktien. Da der Handel der Aktien der Gesellschaft nur noch an der Hamburger Börse stattfindet und dieser Handel nicht auf Veranlassung der Gesellschaft erfolgt, liegt es nicht in der Hand der Gesellschaft, ob und wie lange dieser Handel aufrecht erhalten wird und somit an einen Börsenpreis angeknüpft werden kann. Der Vorstand ist der Auffassung, dass in dem Fall, dass die Aktien der Gesellschaft an keiner Börse mehr gehandelt werden, als Anknüpfungspunkt für den Bezugspreis auch der Eigenkapitalwert der Aktie auf Basis eines in absehbarer Vergangenheit zum Erwerbszeitpunkt aufgestellten und geprüften Konzerneigenkapitals der Anteilseigner herangezogen werden kann.

Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Änderung der Satzung (Hauptversammlung 2024)

a)

Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2019 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 58.202,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital) zu erhöhen, wird aufgehoben.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. August 2029 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 52.384,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder Wertpapierinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen, unter anderem aber nicht ausschließlich in folgenden Fällen:
1.

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

2.

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

3.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals, das die Gesellschaft im Zeitpunkt des oder Wirksamwerdens - soweit niedriger - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung hat, nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung auf 20 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder die (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden;

4.

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften;

5.

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut oder Wertpapierinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

c)

§ 6 der Satzung erhält folgenden neuen Wortlaut:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. August 2029 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 52.384,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder Wertpapierinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen, unter anderem aber nicht ausschließlich in folgenden Fällen:
1.

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

2.

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

3.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals, das die Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - soweit niedriger - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung hat, nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung auf 20 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder die (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden;

4.

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften;

5.

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut oder Wertpapierinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

d)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 und § 6 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und falls das genehmigte Kapital bis zum 21. August 2029 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Konkrete Pläne zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen soll. Der Vorstand wird das genehmigte Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts nur nutzen, und der Aufsichtsrat hierzu seine Zustimmung erteilen, wenn dies nach pflichtgemäßer Prüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat im wohlverstandenen Gesellschaftsinteresse und dem Interesse ihrer Aktionäre liegt. Der Vorstand wird die jeweils nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung des genehmigten Kapitals unterrichten.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 58.857 TEUR (Vj. 58.857 TEUR) umfasst die Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind. Im Geschäftsjahr 2024 wurde kein Betrag (Vj. 0 TEUR) für den Einzug eigener Anteile eingestellt.

Eigene Anteile

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs und zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts (Hauptversammlung 2019)

a)

Die Hauptversammlung vom 29. August 2019 hat die Gesellschaft ermächtigt, im Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2024 eigene Aktien bis zu höchstens 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung ist bis zum 31. August 2024 befristet. Die vorstehend genannte Ermächtigung soll aufgrund ihres zeitnahen Ablaufs aufgehoben werden. Durch die Aufhebung der vorgenannten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 29. August 2019 entfällt nicht nachträglich die Rechtsgrundlage der aufgrund dieser Ermächtigung bereits erworbenen und im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien, da zum Zeitpunkt des Erwerbs die entsprechende Ermächtigung bestand und diese nicht rückwirkend aufgehoben werden kann. Die vorgeschlagene neue Ermächtigung soll der Gesellschaft - unter Berücksichtigung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AktG - weiterhin den Erwerb und die anschließende Verwendung eigener Aktien ermöglichen. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie bei einem Erwerb über die Börse den arithmetischen Mittelwert der Aktien der Gesellschaft an der Hamburger Börse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts um jeweils nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Im Fall eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots darf die angebotene und gezahlte Gegenleistung für eine Stückaktie der Gesellschaft den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft an der Hamburger Wertpapierbörse der letzten fünf Börsenhandelstage, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Werden Aktien der Gesellschaft an einer anderen Wertpapierbörse als die der Hamburger Börse gehandelt, so ist auf die jeweiligen Kurse dieser Börse abzustellen. Die Anknüpfung an einen durchschnittlichen Börsenkurs stellt nach Auffassung des Vorstands eine geeignete Bewertungsgrundlage dar, weil der Börsenkurs grundsätzlich einen Marktwert widerspiegelt. Eine Abweichung von bis zu zehn Prozent dient dazu, auf die individuelle Situation reagieren zu können und einen jedenfalls im Wesentlichen marktüblichen Preis zu zahlen.

b)

Für den Fall, dass die Aktie der Gesellschaft nicht mehr an einer Börse gehandelt wird, soll die Gesellschaft eigene Aktien orientiert am Eigenkapitalwert je Aktie erwerben dürfen. Der Eigenkapitalwert je Aktie berechnet sich dabei nach dem zuletzt veröffentlichten Konzerneigenkapital der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG, das sich aus einer von einem Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Konzernbilanz, deren Stichtag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots nicht länger als acht Monate zurückliegen darf, ergibt, dividiert durch die Anzahl der nicht von der Deutsche Balaton AG selbst gehaltenen Aktien. Da der Handel der Aktien der Gesellschaft nur noch an der Hamburger Börse stattfindet und dieser Handel nicht auf Veranlassung der Gesellschaft erfolgt, liegt es nicht in der Hand der Gesellschaft, ob und wie lange dieser Handel aufrecht erhalten wird und somit an einen Börsenpreis angeknüpft werden kann. Die Möglichkeit eines Aktienrückkaufs stellt deshalb aus Sicht der Gesellschaft ein aktionärsfreundliches Instrument dar. Im Zusammenhang mit der Dividendenpolitik der Gesellschaft, statt der Dividendenauszahlung Unternehmensgewinne möglichst zu thesaurieren, stellt eine Aktienrückkaufsmöglichkeit aus Sicht des Vorstands ein wertvolles Instrument zur Steigerung des Unternehmenswertes je Aktie der Gesellschaft dar bei gleichzeitiger Möglichkeit für die Aktionäre, ihre Aktie zu veräußern.

c)

Der Vorstand ist der Auffassung, dass in dem Fall, dass die Aktien der Gesellschaft an keiner Börse mehr gehandelt werden, als Anknüpfungspunkt für den Erwerbspreis alternativ der Eigenkapitalwert der Aktie auf Basis eines in absehbarer Vergangenheit zum Erwerbszeitpunkt aufgestellten und geprüften Konzerneigenkapitals herangezogen werden kann. Die Bewertung der Aktie der Gesellschaft als Beteiligungsgesellschaft auf Basis eines Abschlags zum des Eigenkapitals erscheint auch angemessen, da der Börsenkurs der Aktie Gesellschaft in der Vergangenheit Abschläge zum Eigenkapital der Aktie aufwies. Grundsätzlich ist der Börsenkurs geeignet, den Marktwert einer Aktie zu ermitteln.

d)

Auf Basis des in der Vergangenheit zu beobachtenden Verhältnisses des Aktienkurses zum Eigenkapitalwert je Aktie hält der Vorstand eine Spannbreite von 40 bis 60% des Eigenkapitalwerts der Anteilseigner je Aktie für einen geeigneten Maßstab zur Preisfindung für ein Aktienrückkaufangebot.

e)

Es erscheint im Fall der Ermangelung eines Börsenpreises sachgerecht, einen annähernden Abschlag auf den Eigenkapitalwert je Aktie als Bewertungsmethode, wie es der Markt zu Zeiten eines Börsenhandels vorgenommen hat, fortzuführen. Im Übrigen wäre nicht erklärbar, weshalb ein Börsenkurs herangezogen wird, dem nach allgemeiner Meinung ein Marktwert zuerkannt wird, der einen erheblichen Abschlag auf den zuletzt veröffentlichten Eigenkapitalwert je Aktie enthält, aber ohne einen Börsenkurs kein etwa gleich hoher Abschlag auf den Eigenkapitalwert je Aktie berücksichtigt werden soll beim Erwerbspreis.

f)

Um der Gesellschaft die nötige Flexibilität einzuräumen, sollen die eigenen Aktien sowohl über die Börse, sofern und solange es einen Börsenhandel der Aktie der Gesellschaft gibt, als auch mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten Kaufangebots erworben werden können. Übersteigt im Fall eines Kaufangebots an alle Aktionäre die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, soll die Gesellschaft berechtigt sein, ihr Kaufangebot abzubrechen und nicht durchführen zu müssen. Die in den letzten Jahren erfolgten Aktienrückkaufangebote der Gesellschaft, die an alle Aktionäre gerichtet hatten, bedurften keiner Repartierung. Es wurden also nicht mehr Aktien der Gesellschaft zum Erwerb angedient als die Gesellschaft bereit war, zu erwerben. Insofern erscheint ein Andienungsausschluss für Spitzen bei einer verhältnismäßigen Annahme im Fall, dass mehr Aktien angedient wurden als die Gesellschaft bereit war, zu erwerben, entbehrlich. Sollten entgegen dieser Einschätzung allerdings doch einmal mehr Aktien angedient werden als die Gesellschaft bereit ist, zu erwerben, soll die Gesellschaft das Angebot abbrechen können und nicht durchführen müssen.

g)

Die Ermächtigung soll durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden können. Darüber hinaus soll die Ermächtigung unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden können. Bei der Laufzeit der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll von der gesetzlichen Regelung Gebrauch gemacht werden, die eine Dauer von bis zu fünf Jahren ermöglicht.

h)

Die Gesellschaft soll die gemäß dieser oder früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG). Die Ermächtigung zur Einziehung soll ganz oder in Teilen ausgeübt werden können und grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung führen. Der Aufsichtsrat ist in diesem Fall ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass die Einziehung ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft gem. § 8 Abs. 3 AktG erfolgt. Der Vorstand ist in diesem Fall gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

i)

Die Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien sollen auch für solche Aktien entsprechend gelten, die aufgrund einer früher von der Hauptversammlung erteilten Erwerbsermächtigung erworben worden sind.

j)

Der Vorstand wird über die Ausübung der vorgeschlagenen Ermächtigung und die Verwendung erworbener eigener Aktien im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens entscheiden. Ferner wird eine Verwendung eigener Aktien zu dem in Tagesordnungspunkt 8 lit. c) vorgesehenen Zweck nur nach vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats erfolgen.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien (Hauptversammlung 2024)

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. August 2024 wurden folgende Beschlüsse und die damit einhergehende Satzungsänderung beschlossen:

a)

Die von der Hauptversammlung am 29. August 2019 beschlossenen Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts (TOP 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 29. August 2019) einschließlich der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs und zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts (TOP 11 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 29. August 2019) werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

b)
Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung des in lit. c) genannten Zweckes, ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen. Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots.
1.

Soweit der Erwerb über die Börse erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Stückaktien der Gesellschaft an der Hamburger Börse oder, sofern die Aktien der Gesellschaft an einer anderen Wertpapierbörse als der Hamburger Börse als Hauptbörse gehandelt werden sollte, an dieser Börse, während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes, um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

2.

Soweit der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes Kaufangebot erfolgt, darf der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Stückaktien der Gesellschaft an der Hamburger Börse oder, sofern die Aktien der Gesellschaft an einer anderen Börse als der Hamburger Börse als Hauptbörse gehandelt werden sollte, an dieser Börse, während der letzten fünf Börsenhandelstage, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots eine erhebliche Kursabweichung, so kann das Angebot angepasst werden. Der maßgebliche Referenzzeitraum sind in diesem Fall die fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden.

Falls die Aktien der Gesellschaft an keiner Börse gehandelt werden, darf der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten), nicht mehr als 60 Prozent des Eigenkapitalwerts je Aktie und nicht weniger als 40 Prozent des Eigenkapitalwerts je Aktie betragen. Der Eigenkapitalwert je Aktie berechnet sich nach dem zuletzt veröffentlichten Konzerneigenkapital der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG, das sich aus einer von einem Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Konzernbilanz, deren Stichtag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots nicht länger als acht Monate zurückliegen darf, ergibt, dividiert durch die Anzahl der nicht von der Deutsche Balaton AG selbst gehaltenen Aktien.

Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, ist die Gesellschaft berechtigt, von ihrem Kauf- und Erwerbsangebot zurückzutreten, das Kaufangebot zu beenden oder auf andere Art und Weise abzubrechen und nicht durchzuführen.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung in lit. b) oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft zur Einziehung ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu verwenden. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, in diesem Fall die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass die Einziehung ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft gem. § 8 Abs. 3 AktG erfolgt. Der Vorstand wird in diesem Fall gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

d)

Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

e)

Die Ermächtigung gilt bis zum 21. August 2029.

Es bestehen derzeit keine konkreten Pläne, von der vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Der Vorstand wird über jede Ausnutzung der Ermächtigung in der darauffolgenden Hauptversammlung berichten.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine eigenen Aktien erworben. Wie im Vorjahr sind die eigenen Aktien nicht aktivisch ausgewiesen, sondern in gesamter Höhe von 599 TEUR (Vj. 599 TEUR) eigenkapitalmindernd vom Eigenkapital abgesetzt.

Die Gesamtanzahl der Aktien von Stück 104.768 Aktien hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.

Übrige Rücklagen

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/Verluste -120 348
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung 1.889 1.424
1.769 1.772

Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung

Der Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung beinhaltet Umrechnungsgewinne und -verluste, die im Rahmen der Konsolidierung entstanden sind. Er beinhaltet die Umrechnungsdifferenz der funktionalen Währung in die Berichtswährung. Einbezogen werden ebenfalls Umrechnungsdifferenzen aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage umfasst die gesetzliche Rücklage, die nach deutschem Aktienrecht zu bilden ist. Außerdem werden im Posten „Gewinnrücklage“ die angesammelten Periodenergebnisse ausgewiesen.

Gewinnverwendung

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in TEUR 2024 2023
Ausgezahlte Dividende 0 0

Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss (HGB)

In nachfolgender Tabelle wird das Eigenkapital der Deutsche Balaton AG nach handelsrechtlichen Vorschriften nationalen Rechts im Jahresabschluss dargestellt.

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Gezeichnetes Kapital abzgl. eigener Anteile 104 104
Kapitalrücklage 61.658 61.658
Gewinnrücklage 286.081 193.899
Bilanzgewinn 46.091 - 25.141
Summe Eigenkapital (HGB) 393.934 230.520

30. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (Eigenkapital) 70.511 85.107

Der Anteil Dritter am Konzerneigenkapital wird im Posten „Anteile nicht beherrschender Gesellschafter“ ausgewiesen.

Der Hinzuerwerb oder Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen durch das Mutterunternehmen und beschlossene Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen führen neben der anteiligen Berücksichtigung des Periodenergebnisses im Konzern zu Veränderungen beim Minderheitenanteil. Ein Periodenergebnis in Höhe von 6.382 TEUR (Vj. - 4.179 TEUR) entfällt auf die Minderheiten. Für weitere Informationen, insbesondere zur Veränderung im Konsolidierungskreis, wird auf Tz. 4 verwiesen.

31. Langfristige Schulden

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Bankdarlehen 0 5.400
Sonstiges 16.193 14.998
Sonstiges von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestelltes Kapital 160 231
Langfristiger Anteil der Leasingverbindlichkeiten 3.640 3.692
19.994 24.321

In dem Posten „Sonstiges“ werden die nachträglichen Kaufpreiskomponenten (15.301 TEUR) entsprechend dem Kaufvertrag zum Erwerb der Anteile an der Beta Systems Software Sp. z o.o. sowie an der EMA im Segment „Beta Systems“ sowie eine Anleiheverbindlichkeit einer vollkonsolidierten Tochter gegenüber Dritten in Höhe von 572 TEUR (Vj. 572 TEUR) ausgewiesen.

Gemäß den einschlägigen IFRS-Vorschriften sind Kommanditanteile, sofern es sich um Anteile Dritter handelt, im Konzernfremdkapital als langfristig zur Verfügung gestelltes Kapital auszuweisen sowie Verbindlichkeiten aus Unterbeteiligungen.

32. Leistungen an Personal

Im Deutsche Balaton Konzern bestehen Pensionsverpflichtungen sowohl aufgrund formaler Einzelzusagen als auch aufgrund allgemeiner Versorgungsordnungen. Aufwendungen in Zusammenhang mit diesen Pensionsverpflichtungen sind in den Posten „Zuwendungen an Personal“ sowie „Finanzierungsaufwendungen“ enthalten.

Zusagen Beta Systems Software AG

Aufgrund von Einzelvereinbarungen und -verträgen gewährt die Tochtergesellschaft Beta Systems Software AG einem ehemaligen Vorstand sowie einem ehemaligen Mitglied des Managements Pensionsansprüche. Die Leistungen sind von den Dienstjahren und vom Gehalt abhängig.

Eine Versorgungszusage besteht gegenüber ehemaligen Betriebsangehörigen der Beta Systems Software AG. Diese Pensionsverpflichtungen basieren auf einer Betriebsvereinbarung vom 21. Dezember 1972 sowie Ergänzungen hierzu. Anspruchsberechtigt waren alle Mitarbeiter, die bis zum 20. September 1987 in das Unternehmen eingetreten waren. Die Versorgungsordnung sieht nach Ablauf einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit die Gewährung einer Altersrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente in voller Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Gewährung einer Invalidenrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 58. Lebensjahres wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Altersrente ist im Wesentlichen abhängig von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre.

Da bereits alle anspruchsberechtigten Personen aus der Gesellschaft ausgeschieden sind und damit keine neuen Ansprüche mehr verdient werden können, ergibt sich das Risiko der Gesellschaft ausschließlich aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter und Rentensteigerungen sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Personen.

Zur teilweisen Deckung ihrer Pensionsverpflichtungen unterhält die Gesellschaft ein Planvermögen, bestehend aus qualifizierten Versicherungsverträgen sowie verpfändeten Bundeswertpapieren der Bundesrepublik Deutschland.

Mit Kauf der Anteile an der HORIZONT Software GmbH im Segment „Beta Systems“ besteht eine weitere Versorgungszusage gegenüber einem ehemaligen und vier aktiven Betriebsangehörigen. Die Pensionsansprüche wurden vor dem Erwerb durch die Beta Systems Software AG an einen Pensionsfonds verkauft und somit ausgelagert. Vergangene und zukünftige Ansprüche gegen die HORIZONT Software GmbH aus Pensionsleistungen bestehen daher nicht. Die Passivierung der Pensionsverpflichtung erfolgt, da infolge von § 1 des Betriebsrentengesetzes eine Subsidiärhaftung besteht. Die Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag vom 17. September 2010/27. September 2010. Die Versorgungsberechtigten erhalten eine Altersrente nach dem Ausscheiden aus den Diensten des Unternehmens nach Vollendung des 65. Lebensjahres, aber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und nicht, bevor diese Zusage mindestens zehn Jahre bestanden hat. Weiterhin wird eine Invalidenrente beim Ausscheiden aus den Diensten des Unternehmens infolge Berufsunfähigkeit gewährt. Bei der monatlichen Alters- bzw. Invalidenrente handelt es sich um feste Beträge. Eine vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommene Altersrente wird für jeden bei Beginn der Rentenzahlung an der Vollendung des 65. Lebensjahres fehlenden Monat um 0,5 % bzw. 0,4 % gekürzt. Die Anwartschaft auf Partnerrente beträgt 60 % der Alters- bzw. Invalidenrente. Ab Rentenbeginn werden die Versorgungsleistungen um 2 % p. a. bzw. mindestens 2 % p. a. gegenüber der Vorjahresrente angehoben; diese Rentensteigerungen werden auf eine gesetzliche Anpassung nach § 16 BetrAVG angerechnet.

Zusage MISTRAL Media AG

Die Zusage der MISTRAL Media besteht gegenüber sechs ehemaligen Betriebsangehörigen der Gesellschaft. Da bereits alle anspruchsberechtigten Personen aus der Gesellschaft ausgeschieden sind und damit keine neuen Ansprüche mehr verdient werden können, ergibt sich das Risiko der Gesellschaft ausschließlich aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter und Rentensteigerungen sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Personen.

Die zukunftsbezogenen Annahmen, die den rechnungsbezogenen Schätzungen in der Bewertung der Altersvorsorgeleistungen zugrunde liegen, werden nachfolgend erläutert:

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31. Dezember 2024 2023
Zinssatz (gewichtet) 3,27 % 4,12 %
Pensionssteigerungen 1,5 % - 2,00 % 1,5 % - 2,00 %
Gehaltssteigerungen 0,00 % 0,00 %
Fluktuation Keine Keine
Erwarteter Zinssatz des Planvermögens 3,0 % 3,0 %

Als Rechnungsgrundlage für die biometrischen Daten wurden die „Richttafeln 2018 G“ von Klaus Heubeck herangezogen.

Die Zinssätze wurden in Übereinstimmung mit der mittleren gewichteten Laufzeit (Duration) der jeweiligen Verpflichtung gewählt.

Die Renten-Einzelzusagen bestehen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern der Gesellschaft. Gehaltssteigerungen sind daher nicht relevant.

Die Ermittlung der Verpflichtungen sowie des Planvermögens zum 31. Dezember 2024 beruhen ebenso wie die Ermittlung der Verpflichtungen im Vorjahr auf unabhängigen Gutachten.

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Überleitung DBO, Marktwert des Planvermögens zu Bilanzansatz
Zeitwert der Verpflichtung 5.042 4.513
Planvermögen - 2.122 - 2.016
Bilanzansatz 2.920 2.497
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Zusammensetzung der Pensionsaufwendungen
in TEUR
2024 2023
Laufender Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsen (netto) 118 127
Aufwand der Periode 118 127
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Überleitung Barwert DBO vom Jahresanfang zum Jahresende
in TEUR
2024 2023
DBO zum 1. Januar 4.513 4.728
Konsolidierungskreisbedingte Änderung 0 0
Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsaufwand 175 181
Effekte aus der Neubewertung 568 - 189
Zahlungen an Pensionäre während der Periode - 213 - 207
DBO zum 31. Dezember 5.042 4.513
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Überleitung des Planvermögens
in TEUR
2024 2023
Stand 1. Januar 2.016 2.030
Konsolidierungskreisbedingte Änderung 0 0
Ertrag aus dem Planvermögen 75 76
Effekte aus der Neubewertung 25 - 94
Auszahlungen aus dem Planvermögen 0 0
Beiträge zum Planvermögen 9 6
Sonstige Anpassungen - 2 - 2
Stand 31. Dezember 2.122 2.016
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Weitere Anhangangaben
in TEUR
2020 2021 2022
Barwert 7.261 6.888 4.728
Beizulegender Zeitwert des Plans 2.058 2.089 2.030
Pensionsrückstellung 5.203 4.799 2.698
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Zusammensetzung Planvermögen
in TEUR
2023 2024
Qualifizierte Versicherungsverträge 1.478 1.562
Rückdeckungsversicherung 538 560
Planvermögen 2.016 2.122

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden bereinigt um den Ertragsteuereffekt erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Dabei entfallen von der Gesamtsumme der versicherungsmathematischen Verluste des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 568 (Vj. 45 TEUR) auf Veränderungen der finanziellen Annahmen in Höhe von TEUR 528 (Vj. 55 TEUR). Daneben entfallen Verluste von 29 TEUR (Vj. 10 TEUR) auf erfahrungsbedingte Anpassung bei der Bewertung der Pensionsverbindlichkeit.

Eine Veränderung der oben genannten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um jeweils einen halben Prozentpunkt zum Abschlussstichtag unter Anwendung gleicher Methodik hätte zu folgenden Veränderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung geführt:

Sensitivitätsanalyse der DBO zum 31. Dezember 2024:

Eine Erhöhung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde eine Minderung der DBO um 304 TEUR zur Folge haben. Eine Verringerung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte bewirkt eine Erhöhung der DBO in Höhe von 336 TEUR. Eine Erhöhung der Pensionssteigerung (Rententrend) um 0,5 Prozentpunkte würde eine Erhöhung der DBO um 229 TEUR ergeben. Eine Verringerung der Pensionssteigerung (Rententrend) um 0,5 Prozentpunkte würde eine Minderung der DBO in Höhe von 267 TEUR bewirken.

Folgende Pensionszahlungen an anspruchsberechtigte Personen werden für die nächsten Jahre erwartet:

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Erwartete Pensionszahlungen
in TEUR
Geschäftsjahr 2025 339
Geschäftsjahr 2026 337
Geschäftsjahr 2027 358
Geschäftsjahr 2028 410
Geschäftsjahr 2029 ff 5.524

Die durchschnittliche Duration der Pensionsrückstellungen beträgt zwischen 8,0 - 17,2 Jahre.

33. Kurzfristige finanzielle Schulden

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Bankdarlehen 8.483 30.510
Kurzfristiger Anteil der Leasingverbindlichkeiten 2.093 2.765
Sonstige kurzfristige Darlehen 1 934
10.577 34.209

Die kurzfristigen finanziellen Schulden betreffen im Wesentlichen Kontokorrentkonten bei Kreditinstituten. Die Schulden gegenüber Kreditinstituten sind vollumfänglich in banküblichem Umfang durch Verpfändung von Wertpapierdepots und Bankkonten bzw. durch Grundschulden, Hypothek oder Forderungsabtretungen besichert. Der Buchwert der verpfändeten Wertpapierdepots beträgt zum Bilanzstichtag 362.108 TEUR (Vj. 387.956 TEUR). Der Beleihungssatz für börsennotierte Wertpapiere liegt üblicherweise zwischen 0 % und 70 %, wodurch der effektive Beleihungswert der Wertpapiere deutlich niedriger ist. Die Kreditlinien bei Geschäftsbanken betragen zum Bilanzstichtag 96.488 TEUR (Vj. 132.073 TEUR) und werden wie im Vorjahr zum Stichtag nur teilweise in Anspruch genommen.

Die Zinssätze für Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten orientieren sich an den Geldmarktsätzen. Der von der Gesellschaft zu zahlende Aufschlag auf die Geldmarktsätze beträgt in der Regel 100 bis 190 Basispunkte. Darüber hinaus bestehen kurzfristige (teilweise jedoch nicht in Anspruch genommene) Festzinskredite mit Zinssätzen zwischen 1,25 % und 4,05 % (Vj. 2,51 % bis 5,869 %). Fällige Darlehen und Kreditlinien wurden, sofern sie nicht zurückgeführt wurden, durch Anschlussverträge verlängert.

34. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Vermögenswerten und aus der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in geschäftsüblichem Umfang.

Die nachfolgende Darstellung gibt die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wieder:

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in TEUR 31.12.2024
Fälligkeit bis 30 Tage Fälligkeit bis 90 Tage Fälligkeit > 90 Tage Gesamt
4.894 357 1 5.252
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in TEUR 31.12.2023
Fälligkeit bis 30 Tage Fälligkeit bis 90 Tage Fälligkeit > 90 Tage Gesamt
3.108 428 60 3.596

35. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 108 316

36. Vertragsverbindlichkeiten

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Vertragsverbindlichkeiten 11.324 10.278

Innerhalb dieses Postens werden Erträge gemäß IFRS 15 im Geschäftsjahr abgegrenzt.

Der Posten bezieht sich auf noch zu realisierende Umsätze für Wartungsdienstleistungen im Segment „Beta Systems“. Die Vertragsverbindlichkeiten erstrecken sich maximal auf einen Zeitraum von fünf Jahren, wobei der überwiegende Teil aus Wartungskontrakten resultiert und innerhalb eines Jahres erfüllt wird.

Im Berichtszeitraum wurden aus den zu Periodenbeginn bestehenden Verbindlichkeiten aus Verträgen anteilige Umsatzerlöse in Höhe von 9.273 TEUR (Vj. 7.128 TEUR) realisiert.

37. Kurzfristige sonstige Schulden

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 550
Verbindlichkeiten Personalbereich 6.493 7.307
Sonstige Steuern (Lohnsteuer und Umsatzsteuer) 1.028 685
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 13.672 5.892
21.193 14.434

Die kurzfristigen sonstigen Schulden haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr.

Der Posten „Verbindlichkeiten Personalbereich“ beinhaltet Vergütungsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus Bonuszahlungen und Tantiemen, Mehrarbeit und nicht genommenem Urlaub sowie Vertriebsprovisionen, Leistungsprämien und zu leistende Erstattungen verauslagter Reisekosten.

Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ betrifft insbesondere kurzfristige Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsbetriebs. Der Anstieg resultiert aus der Erstkonsolidierung des Teilkonzerns Biofrontera in Form von Verbindlichkeiten für Prozesskosten.

38. Leasingverhältnisse

Der Deutsche Balaton Konzern hat als Leasingnehmer vor allem Verträge über Immobilien und sonstige Betriebsausstattung abgeschlossen. Leasingverträge werden individuell verhandelt und weisen jeweils unterschiedliche Vereinbarungen zu beispielsweise Verlängerungs-, Kündigungs- oder Kaufoptionen auf.

Verträge über die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden durch den Deutsche Balaton Konzern haben Laufzeiten von durchschnittlich 5 - 10 Jahren. Leasingverträge über andere Objekte als Grundstücke und Gebäude haben in der Regel Laufzeiten von durchschnittlich 1 - 3 Jahren.

Zum 31. Dezember 2024 setzten sich die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen der Nutzungsrechte wie folgt zusammen:

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2024 14.823 1.768 16.591
Währungsumrechnungsdifferenzen 47 7 54
Veränderungen Konsolidierungskreis -702 91 -611
Zugänge 1.832 808 2.640
Abgänge -2.447 -355 -2.802
Stand 31.12.2024 13.553 2.319 15.872
Abschreibungen
Stand 01.01.2024 9.491 1.124 10.615
Währungsumrechnungsdifferenzen 39 5 44
Veränderungen Konsolidierungskreis -381 0 -381
Zugänge 2.281 545 2.826
Abgänge -2.408 -355 -2.763
Stand 31.12.2024 9.022 1.319 10.333
Buchwerte
Stand 31.12.2024 4.531 941 5.480

Zum 31. Dezember 2023 setzten sich die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen der Nutzungsrechte wie folgt zusammen:

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023 16.019 2.805 18.824
Währungsumrechnungsdifferenzen 245 33 278
Veränderungen Konsolidierungskreis 65 0 65
Zugänge 1.340 284 1.624
Abgänge -2.845 -1.354 -4.199
Stand 31.12.2023 14.823 1.768 16.591
Abschreibungen
Stand 01.01.2023 8.491 1.434 9.925
Währungsumrechnungsdifferenzen 122 16 138
Veränderungen Konsolidierungskreis 0 0 0
Zugänge 2.569 671 3.241
Abgänge -1.692 -997 -2.689
Stand 31.12.2023 9.491 1.124 10.615
Buchwerte
Stand 31.12.2023 5.333 644 5.976

Zum 31. Dezember 2024 setzten sich die Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 5.734 TEUR (Vj. 6.457 TEUR) aus einem kurzfristigen Anteil in Höhe von 2.093 TEUR (Vj. 2.765 TEUR) sowie einem langfristigen Anteil in Höhe von 3.640 TEUR (Vj. 3.692 TEUR) zusammen.

Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, bei denen der Deutsche Balaton Konzern als Leasingnehmer auftritt, wurden im Geschäftsjahr 2024 darüber hinaus die folgenden Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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in TEUR 2024 2023
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 107 196
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse 762 798
Aufwand für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte 26 27

Die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Aktivitäten als Leasingnehmer betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 3.075 TEUR (Vj. 3.374 TEUR).

Die ausstehenden Leasingzahlungen weisen die folgenden Fälligkeiten auf:

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in TEUR 2025 2026 2027 2028
Leasingzahlungen 2.093 1.553 1.051 734
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in TEUR 2029 2030 ff. Summe
Leasingzahlungen 272 31 5.734

Einige Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen. Diese Optionen werden eingesetzt, um eine größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Sie sind bei Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt worden, weil ihre Ausübungen nicht hinreichend sicher sind. Mögliche künftige Leasingzahlungen, die in den Perioden nach dem Ausübungszeitpunkt der Verlängerungsoption anfallen, sind in folgender Tabelle dargestellt:

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Bilanzierte Leasingverbindlichkeit (abgezinst) Mögliche künftige Leasingzahlungen, nicht in Leasingverbindlichkeiten enthalten (undiskontiert)
in TEUR 31.12.2024 Zahlbar 2025 - 2030 Zahlbar 2030 - 2035
Grundstücke und Gebäude 4.260 1.148 628
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 775 0 0
Gesamt 4.430 1.148 626
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Mögliche künftige Leasingzahlungen, nicht in Leasingverbindlichkeiten enthalten (undiskontiert)
in TEUR Zahlbar ab 2036 Gesamt
Grundstücke und Gebäude 0 1.774
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 0
Gesamt 0 1.774

39. Eventualforderungen und -verpflichtungen, Haftungsverhältnisse

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich folgendermaßen auf:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Eventualforderungen 250 1.280
Eventualverbindlichkeiten 11.040 7.240
Dauerschuldverhältnisse 886 336

Die Dauerschuldverhältnisse betreffen insbesondere kurzfristige Mietverträge für Büros und Gewerbeflächen sowie Leasingverträge mit einer kurzen Laufzeit für Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Kraftfahrzeuge und Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte.

Neben den in der obigen Tabelle aufgeführten Dauerschuldverhältnissen bestehen folgende wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen. Die Fristigkeit der Dauerschuldverhältnisse und Abnahmeverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR < 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Summe
Dauerschuldverhältnisse und Abnahmeverpflichtungen 1.117 377 36 1.530
davon Miete für Büro-/Gewerbeflächen 360 261 0 622
davon Leasingverhältnisse 113 115 36 264

Die Fristigkeit der Dauerschuldverhältnisse zum 31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR < 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Summe
Dauerschuldverhältnisse und Abnahmeverpflichtungen 678 122 47 847
davon Miete für Büro-/Gewerbeflächen 157 77 0 234
davon Leasingverhältnisse 11 44 47 102

Darüber hinaus bestehen wie im Vorjahr keine wesentlichen Abnahmeverpflichtungen gegenüber Lieferanten. Des Weiteren besteht wie im Vorjahr keine Verpflichtung zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Optionen und Nachbesserungsrechte

Aus ehemaligen Unternehmensbeteiligungen können sich für den Konzern aus Spruchstellenverfahren oder direkten Kaufpreisnachbesserungen aus Unternehmenskaufverträgen gegebenenfalls noch Nachbesserungen auf die erhaltene Abfindung oder den erhaltenen Verkaufspreis ergeben. Eine konkrete Wertermittlung eventueller Nachbesserungen (Eventualforderungen) ist nicht möglich. In diesen Fällen sind die Ansprüche mit einem Erinnerungswert aktiviert.

Für den Deutsche Balaton Konzern könnten sich in Abhängigkeit von mehreren Einflussfaktoren in der Zukunft Erträge aus potenziellen Nachbesserungsansprüchen in Höhe von 0 EUR bis zu rd. 91 Mio. EUR ergeben.

Es bestehen mehrere Optionen zum Erwerb von Anteilen an einer Tochtergesellschaft. Den Optionen wird aktuell kein Wert beigemessen.

Haftungsverhältnisse der Gesellschaft zugunsten von Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat bestehen nicht.

40. Angaben zum Fair Value von Finanzinstrumenten und sonstige Angaben

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 362.108 389.627
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 162.575 74.300
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 15.461 13.966
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 68.179 76.330

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen.

Der wesentliche Teil finanzieller Vermögenswerte wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzten Finanzinstrumenten gehen wir davon aus, dass der Fair Value im Wesentlichen dem Buchwert entspricht.

Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, zu dem eine Partei die Rechte und Pflichten aus diesem Finanzinstrument von einer unabhängigen anderen Partei übernehmen würde. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes verwendet der Deutsche Balaton Konzern soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

Stufe 1:

Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf dem aktiven Markt gehandelt werden, basiert aus dem am Bilanzstichtag notierten Marktpreis. Der Markt gilt als aktiv, wenn notierte Preise an einer Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter unabhängigen Dritten darstellen. Für Vermögenswerte, die der Konzern hält, entspricht der sachgerechte Marktpreis dem vom Käufer gebotenen Geldkurs.

Stufe 2:

Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird anhand eines Bewertungsverfahrens ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wird somit auf Grundlage der Ergebnisse eines Bewertungsverfahren geschätzt, das sich in größtmöglichem Umfang auf Marktdaten und so wenig wie möglich auf unternehmensspezifische Daten stützt. Wenn alle zum beizulegenden Zeitwert benötigten Daten beobachtbar sind, wird das Instrument in Stufe 2 eingeordnet.

Stufe 3:

Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit

Falls ein oder mehrere bedeutende Daten nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument in Stufe 3 eingeordnet.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Nachfolgend werden die angewandten Bewertungsverfahren sowie die verwendeten Inputparameter der einzelnen Klassen finanzieller Vermögenswerte näher erläutert.

Stufe 1

Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte (lang- und kurzfristig) der Stufe 1 handelt es sich um börsennotierte Finanzinstrumente, die mit ihrem Börsenkurs zum Stichtag bewertet werden.

Stufe 2

Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten (lang- und kurzfristig) der Stufe 2 handelt es sich im Wesentlichen um nicht börsennotierte Fremdkapitalinstrumente und Genussscheine. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt über die Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme. Hierbei kommen aktuelle Marktzinssätze für vergleichbare Vermögenswerte zum Einsatz. Das Bonitätsrisiko ist hierbei in den Zinssatz eingepreist. Bei Fremdkapitalinstrumenten mit einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten am Bilanzstichtag, wird unterstellt, dass der Nominalwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht, sofern keine Anzeichen eines Zahlungsausfalls vorliegen.

Stufe 3

In den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte (lang- und kurzfristig) der Stufe 3 sind insbesondere nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente enthalten.

Diese werden mittels gängiger Bewertungsverfahren bewertet: Hierbei finden Schätzwerte und Ermessensentscheidungen Anwendung, welche sich naturgemäß innerhalb von Bandbreiten bewegen. Hierdurch können sich zukünftig Änderungen ergeben.

Discounted Cashflow Verfahren

Hierbei werden die erwarteten Zahlungsströme gemäß der Unternehmensplanung mit aktuellen Marktzinsätzen diskontiert. Spezifische Risiken wie bspw. Abhängigkeiten von Schlüsselpersonen werden dabei in den Zahlungsströmen berücksichtigt. Als Diskontierungszinssatz wird der „Weighted average Cost of Capital“ (WACC) verwendet. Auf den so ermittelten Wert kommen gegebenenfalls Zu- und Abschläge, soweit sie sich auf die konkrete Rechnungslegungseinheit beziehen, wie bspw. für mangelnde Fungibilität hinzu. Diese Zu- oder Abschläge orientieren sich an bewertungsüblichen Höhen und bewegen sich innerhalb einer Bandbreite von 10 % und 40 %.

Market Aproach

Beim Market-Aproach werden Transaktionspreise identischer Vermögenswerte herangezogen. Darüber hinaus werden, in Abhängigkeit des Geschäftsmodells, gegebenenfalls weitere Abschläge angesetzt. Diese Abschläge orientieren sich an bewertungsüblichen Höhen und bewegen sich innerhalb einer Bandbreite von 10 % und 40 %.

Substanzwertverfahren

Hierbei werden die Vermögenswerte und Schulden einer Gesellschaft zu Marktpreisen, d.h. unter Aufdeckung aller stillen Reserven und Lasten, bewertet.

Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die zum 31. Dezember 2024 zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.

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in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete andere langfristige und kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte 275.885 56.204 29.019 362.108
- davon Aktien / Unternehmensbeteiligungen 231.719 246 21.797 299.839
- davon Genussscheine, Unternehmensanleihen und Fondsanteile 44.895 22.325 7.222 28.607
- davon Sonstiges 271 33.632 0 33.662
Finanzielle Schulden 0 0 15.461 15.461

Langfristige und kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 781 TEUR (Vj. 2.207 TEUR) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Zum 31. Dezember 2023 ergaben sich die beizulegenden Zeitwerte wie folgt:

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in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete andere langfristige und kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte 315.954 45.214 26.787 387.956
- davon Aktien / Unternehmensbeteiligungen 306.249 307 25.262 331.818
- davon Genussscheine, Unternehmensanleihen und Fondsanteile 9.501 27.417 1.526 38.444
- davon Sonstiges 204 17.490 0 17.694
Finanzielle Schulden 0 0 13.966 13.966

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Großteil der finanziellen Schulden werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Wesentliche Differenzen zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert existieren hierbei nicht.

Wesentliche Umgruppierungen zwischen den einzelnen Hierarchiestufen fanden in der Berichtsperiode nicht statt.

Die Bewertung von Finanzinstrumenten, die der Hierarchiestufe 3 zugeordnet werden, hat in Summe einen negativen Effekt auf die Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von - 1.681 TEUR (Vj. - 202 TEUR).

Die Überleitung der mithilfe von Inputfaktoren der Stufe 3 bewerteten Finanzinstrumente ergibt sich wie folgt:

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in TEUR Finanzanlagen Finanzielle Schulden
Anfangsbestand 01.01.2024 26.787 13.966
Gesamte Gewinne und Verluste
- in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst - 1.681 1.567
- im sonstigen Ergebnis erfasst
Einzahlungen 1.953 18
Beendigungen - 1.435 - 110
Umgliederung 3.394 0
Reklassifizierung
- Transfers in Stufe 3 hinein 20
- Transfers aus Stufe 3 hinaus
Endbestand 31.12.2024 29.019 15.461

Bei dem Transfer in Stufe 3 handelt es sich um eine umklassifizierte Anleihe aus dem Umlaufvermögen sowie ausgeübte Optionen.

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in TEUR Finanzanlagen Finanzielle Schulden
Anfangsbestand 01.01.2023 22.666 229
Gesamte Gewinne und Verluste
- in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst - 202 2
- im sonstigen Ergebnis erfasst
Einzahlungen 1.098 13.735
Beendigungen - 1.100
Reklassifizierung
- Transfers in Stufe 3 hinein 4.325
- Transfers aus Stufe 3 hinaus
Endbestand 31.12.2023 26.787 13.966

Nettogewinne oder -verluste

Folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne oder -verluste von Finanzinstrumenten dar:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte - 1.023 - 557
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 30.461 37.578
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 74 21

Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere die Ergebnisse aus Marktwertveränderungen und Dividenden, jedoch keine Zinserträge oder Zinsaufwendungen.

Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten beinhalten im Wesentlichen Ergebnisse aus Wertminderungen und Zuschreibungen von (Darlehens-)Forderungen sowie Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, jedoch keine Zinserträge.

41. Risikomanagement und Kapitalmanagement

Allgemeine Aussagen

Die Deutsche Balaton ist in ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl interner und externer Risiken ausgesetzt, die aus dem Beteiligungsgeschäft resultieren. Insbesondere können sich aus den Investitionen in Unternehmen und in andere Finanzinstrumente finanzielle Risiken für die Deutsche Balaton ergeben. Die finanziellen Risiken können in einer Minderung der Vermögenswerte und der Ergebnisse der Deutsche Balaton resultieren. Dabei können sich Einzelrisiken gegenseitig verstärken bzw. teilweise kompensieren. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt die Deutsche Balaton bei den für sie bedeutsamen Einzelrisiken, die in Bezug auf Unternehmensbeteiligungen und andere Finanzinstrumente bestehen.

Im Rahmen der Risikosteuerung bildet das bei der Deutsche Balaton eingerichtete interne Kontrollsystem (IKS) einen integralen Bestandteil des Risikomanagements, innerhalb dessen der Vorstand sich mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensfeld befasst. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist bei der Deutsche Balaton nicht einer bestimmten organisatorischen Einheit zugeordnet, sondern im Rahmen des IKS als ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung eingerichtet. Daher verantwortet der Vorstand der Konzernmuttergesellschaft Deutsche Balaton AG unmittelbar den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme sowohl für die Deutsche Balaton AG als auch für den Deutsche Balaton Konzern. Anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen der Deutsche Balaton legt der Konzernvorstand den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Kontrollsysteme in eigener Verantwortung anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen und unter dem Verständnis einer Beteiligungsgesellschaft fest und bestimmt, soweit im Rahmen der Konzernrisikosteuerung das Risikomanagement nicht dem jeweiligen operativ tätigen Unternehmen übertragen ist, deren Ausgestaltung unter Berücksichtigung potenzieller Risiken. Wesentliches Kriterium des Risikomanagements ist das Monitoring der Konzerngesellschaften, ohne aktiv ein Risikomanagement für die Konzerngesellschaften mit ihren unterschiedlichen operativen Ausprägungen beim Konzernvorstand zu konzentrieren. Die Steuerung operativer Risiken ist im Konzern den jeweils operativen Unternehmensteilen zugewiesen, die vor dem Hintergrund des nicht integrierten Konzerns die jeweils spezifische Risikoorganisation am besten selbst organisieren können. Konzernvorstand ist der Vorstand der Konzernmuttergesellschaft. Die Verantwortung für das Risikomanagement ist intern einem Vorstandsressort zugeordnet.

Funktionsfähig eingerichtete angemessene Systeme zur Risikosteuerung ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen von Risiken und einen sorgsamen Umgang mit erkannten Risiken. Dennoch bleibt unternehmerisches Handeln stets mit Risiken verbunden. Das Ziel der Deutsche Balaton ist daher der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken und eine verbesserte Kontrolle von Einzelrisiken sowie der konsequente Umgang mit auftretenden Risiken.

Zielsetzungen

Das Risikomanagement der Deutsche Balaton hat das Ziel, wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit zu identifizieren, einzuschätzen und zu steuern um gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, durch die die Chancen-Risiken-Verteilung verbessert wird. Hierbei ist für den Vorstand die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG die zentrale Steuerungsgröße. Kapitalmaßnahmen sowie der Erwerb eigener Anteile auf Ebene des Mutterunternehmens werden für die Ermittlung des IFRS-Eigenkapitals herausgerechnet.

Das aktive Risikomanagement dient der Sicherung des Fortbestands des Konzerns und seiner Unternehmen, d. h. der zukünftigen Entwicklung und Ertragskraft des Deutsche Balaton Konzerns. Zugleich sollen Einzelrisiken reduziert werden, die eine Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verwendeten oder erhaltenen Informationen und Daten im Rahmen der Ausführung von Tätigkeiten zur Folge haben. Im Rahmen des Risikomanagements sollen außerdem Abweichungen von den Unternehmenszielen erfasst werden, um ein rechtzeitiges Gegensteuern zu ermöglichen. Der diversifizierte Aufbau des Konzerns, in dem vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes der Deutsche Balaton AG nur geringe Abhängigkeiten der Konzerneinheiten untereinander bestehen, gewährleistet, dass im Fall einer Insolvenz einer Konzerngesellschaft der Bestand des Gesamtkonzerns und der Deutsche Balaton AG nicht gefährdet wären.

Auch die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten in Konzernunternehmen durch Organmitglieder oder Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG oder wiederum mit ihr verbundene Unternehmen ermöglicht im Rahmen der rechtlichen Grenzen eine Risikoüberwachung der Konzernunternehmen.

Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihres Einflusses auf den Deutsche Balaton Konzern untersucht und ihr mögliches Risikopotenzial ermittelt. In Einzelfällen erfolgt bereits auf dieser Ebene die unterstützende Einschaltung externer Berater.

Der Vorstand sieht bei dem Deutsche Balaton Konzern derzeit keine den Fortbestand des Konzerns gefährdende Entwicklungen.

Organisatorischer Aufbau

Das Risikomanagementsystem ist an der Geschäftstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns ausgerichtet. Grundlage des Risikomanagementsystems ist das Risikomanagementhandbuch, in dem das Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton dokumentiert wird.

Dem Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton liegt ein Prozess zu Grunde, zu dem folgende Phasen gehören:

1.

Identifikation: Strukturierte Sammlung relevanter Risiken

2.

Analyse: Feststellung von Risikoursachen, Erkennen von Abhängigkeiten und Korrelationen zwischen Einzelrisiken

3.

Bewertung: Quantifizieren von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen

4.

Bewältigung: Überwachung, Früherkennung, Ermittlung von Handlungsbedarfen und Ableitung von Maßnahmen

5.

Dokumentation: Regelmäßige Aufbereitung der Ergebnisse, u.a. in Form des Risikomanagementhandbuchs

6.

Controlling: Koordination der Handlungen und Prozesse, Reporting

Im Rahmen des Risikomanagements der Deutsche Balaton AG werden sowohl einzelne Phasen als auch der gesamte Prozess regelmäßig durchlaufen.

Gegenstand der Risikoidentifikation ist die Suche und Sammlung aller relevanten aktuellen, zukünftigen, potenziellen und theoretischen Risiken.

In der Risikoanalyse erfolgt die ausführliche Beschreibung der identifizierten Risiken sowie die Feststellung der Ursachen und Effekte, um Anhaltspunkte dafür zu erhalten, welche Strategien, Frühwarnindikatoren und Maßnahmen zur Bewältigung der einzelnen Risiken eingesetzt werden können.

Im Zuge der Risikobewertung werden die identifizierten Risiken anhand quantitativer Maßzahlen bewertet. Wesentliche Bezugsgröße bildet dabei das IFRS-Eigenkapital der Deutsche Balaton Gruppe, bewertet zu Marktpreisen. Aufbauend auf den definierten Ausgangsgrößen ergeben sich Schadenswerte bezüglich der Vermögens- sowie der Liquiditätslage. Anhand von Erfahrungswerten werden Eintrittswahrscheinlichkeitsstufen gebildet und den jeweiligen Risiken zur Gewichtung der Schadenswerte zugeordnet. Aus der sich ergebenden Zuordnung zu einer Risikoklasse - und ggfs. Gewichtung mit der Eintrittswahrscheinlichkeitsstufe und unter Ansatz der Szenarien - lässt sich ableiten, welche Risiken als Schwerpunkte näher zu betrachten und ggf. zu steuern sind und welche von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Risikobewältigung umfasst die Steuerung der vorangehend aufbereiteten Risiken mit dem Ziel, dass die Deutsche Balaton AG lediglich den Risiken ausgesetzt bleibt, die tatsächlich und bewusst eingegangen werden sollen. Bestandteile dieser Phase sind Überwachung und Früherkennung sowie Durchführung von Maßnahmen. Die jeweiligen Instrumente richten sich nach der Strategie zur Bewältigung, die die Deutsche Balaton AG für die betreffende Risikoart definiert hat. Anhand von Frühwarnindikatoren sollen latente Bedrohungen durch relevante Risiken frühzeitig geortet werden. Zur Überwachung und Steuerung der Risiken steht ein Instrumentarium von Maßnahmen zur Verfügung.

Diese Maßnahmen sind Bestandteil festgelegter Geschäftsabläufe. Hierzu dienen organisatorische Vorgaben, mit denen der Prozessablauf jeweils gesteuert wird. Interne Richtlinien und Handlungsanweisungen, zu deren Einhaltung sich alle Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG verpflichtet haben, regeln den Ablauf wesentlicher Vorgänge im Unternehmen. Hierunter sind auch Richtlinien in Bezug auf Überwachungsinstrumente in den Bereichen Compliance und Controlling zu fassen.

Konzernweite Verhaltensanweisungen, die sich insbesondere auf die Einhaltung aktien- und wertpapierrechtlicher Vorschriften beziehen, sollen sicherstellen, dass einschlägige wertpapierhandelsrechtliche Meldepflichten auf der oberen Konzernebene erfüllt werden können. Die Konzernunternehmen sind daher zur Berichterstattung über Wertpapiergeschäfte an die Konzernmuttergesellschaft verpflichtet.

Im Risikocontrolling als der letzten Stufe des Risikomanagementprozesses folgt die laufende Überprüfung der Mechanismen des Risikomanagements. Ziel des Risikocontrollings ist es, die Phasen und deren Systeme zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass die Planungen der Deutsche Balaton AG der tatsächlichen Risikolage entsprechen.

Die operative Steuerung des Risikomanagements erfolgt auf Ebene der Fachabteilungen oder des einzelnen Investments selbst. Die Investment-Verantwortlichen informieren den Vorstand im Rahmen regelmäßig stattfindender Sitzungen und bei Bedarf unverzüglich. Es besteht die Pflicht zur ad-hoc Berichterstattung, bedeutende Risiken sind unverzüglich an den Vorstand zu melden. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems und der Maßnahmen wird regelmäßig durch den Vorstand kontrolliert, Risikoveränderungen im Zeitablauf werden erfasst.

Im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen erstattet der Vorstand regelmäßig Bericht in Bezug auf die Entwicklung einzelner Portfoliounternehmen, die Unternehmensentwicklung sowie die Entwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat hat außerdem einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte beschlossen, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Der Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte ist in einen Regelungskatalog eingebunden, welcher die Geschäftsführung und Berichterstattung durch den Vorstand im Sinne einer Geschäftsordnung regelt und auch Konzernsachverhalte umfasst. Über diesen Katalog ist der Vorstand der Deutsche Balaton AG darüber hinaus aufgefordert, gegenüber dem Aufsichtsrat halbjährlich über die aktuelle Risikobewertung zu berichten sowie einen Überblick über das Risikomanagementsystem zu verschaffen.

Durch die Ansiedelung des Risikomanagements auf Ebene der Unternehmensleitung ist eine laufende Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit durch den Vorstand sichergestellt.

Einzelrisiken

Der Vorstand sieht als Risiken, die im Zusammenhang mit den Investitionen in Beteiligungsgesellschaften und in Finanzinstrumente stehen, insbesondere Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Forderungsrisiken sowie Liquiditätsrisiken. Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten in Bezug auf die Risiken in den vorgenannten Bereichen obliegt dem Vorstand, der auch für die Planung, Steuerung und Kontrolle der zuvor genannten Risiken verantwortlich ist.

Allgemeine Marktpreisrisiken

Die von der Deutsche Balaton gehaltenen Beteiligungen unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen. In Bezug auf börsengehandelte Wertpapiere können Wertschwankungen aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Aktienmärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Kursschwankungen und damit Marktpreisveränderungen bei den börsennotierten Beteiligungen führen. Dieses allgemeine Marktrisiko kann durch eine Diversifikation der Beteiligungen und ein aktives Portfoliomanagement nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Wertpapiere dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die Veränderung der Zinsstrukturkurve hat ebenfalls Auswirkungen auf die Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere verzinslicher Wertpapiere mit festem Zinssatz. Die regelmäßige Beobachtung der Börsendaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten gibt dem Vorstand jedoch die Möglichkeit, marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Auch hilft die breit gefächerte Beteiligungsauswahl, im Fall nur partiell sich auswirkender Marktpreisveränderungen, insgesamt eine adäquate Risikostreuung zu erreichen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der Beteiligungen.

Die operativ tätigen Konzerneinheiten in dem Segment „Vermögensverwaltend“ unterliegen allgemeinen Marktpreisrisiken in Bezug auf die von ihnen gehaltenen Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die Wertschwankungen unterliegen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Rohstoff- und Produktmärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren oder Devisenkursveränderungen haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Marktpreisveränderungen führen. Dieses allgemeine Marktpreisrisiko kann durch eine Diversifikation und konsequentes Controlling der Lieferanten und Kunden nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Roh- und Einsatzstoffe sowie Energie einerseits als auch die Endproduktpreise andererseits dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die regelmäßige Beobachtung der Preisentwicklungen sowie der Marktnachrichten gibt dem Vorstand bzw. den jeweiligen Beteiligungsmanagern oder Geschäftsführern/Vorständen der jeweiligen Einzelgesellschaft die Möglichkeit, marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen bzw. entsprechende Absicherungsstrategien umsetzen zu können.

Auch die in dem Segment „Vermögensverwaltend“ gehaltene Immobilie unterliegt Marktpreisrisiken. Die derzeit am Immobilienmarkt vorherrschenden relativ hohen Marktpreise können in Zukunft weiter sinken und die Bewertung der Immobilie negativ beeinflussen und Wertberichtigungen des Wertansatzes der Immobilie hervorrufen. In diesem Fall können bei einer Veräußerung der Immobilie nur Erlöse unterhalb des Wertansatzes erzielt werden und so aus einer Veräußerung der Immobilie oder die Immobilien haltenden Beteiligungsunternehmen Verluste resultieren.

Die Deutsche Balaton war in der Vergangenheit und im Geschäftsjahr 2024 aufgrund gesunkener Marktpreise gezwungen, teilweise Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren beizulegenden Wert von ihr gehaltener Vermögensgegenstände und Beteiligungen an anderen Gesellschaften vorzunehmen. Solche Wertberichtigungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich geht die Deutsche Balaton von der Einbringlichkeit aller zum Bilanzstichtag nicht überfälligen und nicht wertgeminderten Vermögenswerte aus.

Das maximale Risiko liegt bei allen Bilanzposten der Aktivseite (Vermögenswerte) im Totalausfall. Hierzu die Buchwerte der entsprechenden Instrumente:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Andere Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte 362.704 390.162
Sonstige langfristige Vermögenswerte 2.008 1.865
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 38.371 30.966
Sonstige Vermögenswerte 5.423 5.435
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 61.566 37.433
470.072 465.861

Von den Buchwerten der entsprechenden Instrumente in Höhe von 470.072 TEUR (Vj. 465.861 TEUR) sind solche in Höhe von 43.585 TEUR (Vj. 32.184 TEUR) besichert und in Höhe von 1.806 TEUR (Vj. 4.498 TEUR) überfällig, aber nicht wertgemindert.

Branchenspezifische Beteiligungsrisiken

Neben allgemeinen Marktpreisrisiken bestehen Risiken, die sich in einzelnen Unternehmensbranchen realisieren können. So können sich bei Beteiligungen der Deutsche Balaton wirtschaftliche, rechtliche, technologische oder wettbewerbsspezifische Rahmenbedingungen verändern. Der Beteiligungsansatz der Deutsche Balaton ist dabei grundsätzlich nicht branchenspezifisch. Die Unternehmensbranchen, in welche die Deutsche Balaton durch Eingehen von Beteiligungen investiert, sind nur ein Kriterium für die Auswahl einzugehender Investments. Der Vorstand ist bestrebt, eine Diversifikation des Portfolios beizubehalten und so das branchenspezifische Beteiligungsrisiko zu begrenzen. Die nicht auf bestimmte Branchen begrenzte Streuung der Beteiligungsgesellschaften bietet dem Vorstand die Chance, Veränderungen branchenspezifischer Rahmenbedingungen nach Abwägung der Chancen und Risiken für neue Investments zu nutzen.

Emittentenspezifische Beteiligungsrisiken

Unter emittentenspezifische Risiken versteht der Vorstand das Risiko einer rückläufigen Entwicklung des Marktpreises von Beteiligungen, die ursächlich auf unmittelbar oder mittelbar bei dem Beteiligungsunternehmen vorhandene Faktoren zurückgeht. Sollten sich emittentenspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnte die Deutsche Balaton einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Balaton haben.

Im Konzern wird versucht, dieses Risiko durch eine dem potenziellen Investment angemessene Analyse, teilweise unter Einschaltung externer Berater, zu reduzieren und die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander abzuwägen. Weiterhin gibt die regelmäßige Beobachtung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten dem Vorstand die Möglichkeit, emittentenspezifische Ereignisse zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Der Konzernvorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der Beteiligungen.

Sensitivitätsanalyse

Der Buchwert der anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte (Tz. 22) beläuft sich auf insgesamt 362.704 TEUR (Vj. 390.162 TEUR) und stellt damit zum 31. Dezember 2024 57 % (Vj. 69 %) der Vermögenswerte des Konzerns dar. Eine Verringerung des Fair Values in Höhe von 10 % reduziert beispielsweise den Buchwert um 36.270 TEUR (Vj. 39.016 TEUR). Entsprechend hoch würde sich auch das Eigenkapital des Konzerns vor Berücksichtigung von Steuereffekten reduzieren. Erhöht sich dagegen der Marktpreis um 10 %, so würde sich auch das Eigenkapital des Konzerns vor Berücksichtigung von Steuereffekten um 36.270 TEUR (Vj. 39.016 TEUR) erhöhen.

Forderungsrisiken

Forderungsrisiken resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der operativ tätigen Konzerngesellschaften. Hierbei erfolgt eine Verringerung des Ausfallrisikos durch eine Bonitätsprüfung der Kunden und teilweise auch durch die Vereinbarung von geeigneten Sicherungsmitteln (zum Beispiel durch die Vereinbarung von Eigentumsvorbehalten und Kreditversicherungen). Weitere Forderungsrisiken entstehen der Deutsche Balaton in Zusammenhang mit der Finanzierung von assoziierten Unternehmen und Beteiligungen sowie der Zeichnung von Anleihen, Schuldverschreibungen und Genussscheinen. Grundsätzlich erfolgen Finanzierungen ausschließlich nach Durchführung einer Chancen-Risiko-Analyse. In Abhängigkeit von der prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeit wird die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln, wenn möglich, von der Stellung liquider Sicherheiten abhängig gemacht. Entsprechendes gilt in Bezug auf gestundete Kaufpreiszahlungen. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Emittenten kann die Zinszahlung und auch die Rückzahlung von Forderungen aus Anleihen und Genussrechten eingeschränkt sein oder ausfallen. Die Deutsche Balaton betreibt zur Risikooptimierung eine regelmäßige Chancen-Risiko-Analyse.

Wechselkursrisiken

Wechselkursrisiken bestehen in Bezug auf ausländische Investitionen. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in Wertpapiere, Forderungen bzw. Verbindlichkeiten und in Seeschiffe. Der Vorstand ist bemüht, den Einfluss von Wechselkursschwankungen gering zu halten. Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen spielen in Bezug auf das Beteiligungsgeschäft aktuell eher eine untergeordnete Rolle. In der Seeschifffahrt ist der US-Dollar übliche Währung, in der ein Großteil der Leistungen fakturiert wird, sowohl auf Einnahmen- wie auch auf Ausgabenseite. Dagegen ist innerhalb des Deutsche Balaton Konzerns der Euro funktionale Währung, und der Konzern ist daher Risiken aus Währungsschwankungen ausgesetzt. Aufgrund der verstärkten Investitionen in Rohstoffunternehmen mit ausländischer Börsennotierung ist das Währungsrisiko im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Derzeit erfolgen vereinzelt Währungsabsicherungen, ohne jedoch eine Fristenkongruenz von Anlagehorizont und Absicherungsgeschäft herbeizuführen. Darüber hinaus sind in dem Segment „Beta Systems“ operative Unternehmen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Die Absicherung dieser Risiken obliegt dem Vorstand der jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen dessen operativer Kontrolle. In Einzelfällen erfolgt eine Absicherung des Wechselkursrisikos durch Währungssicherungsgeschäfte.

Aus Konzernsicht ergeben sich im Wesentlichen Risiken aus in den Währungseinheiten US-Dollar, Kanadischer und Australischer Dollar, Britisches Pfund und Polnische Zloty geführten Geschäftstätigkeiten und -vorfällen der entsprechenden ausländischen Tochterunternehmen sowie etwaigen Investments in diesen Währungen.

Das wesentliche Währungsrisiko ergibt sich aus folgenden Finanzinstrumenten und Liquiditätsströmen in Fremdwährungen (FW):

Die Angaben erfolgen in Tausend Währungseinheiten der jeweiligen Fremdwährungen

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USD CAD GBP AUD PLN
Zahlungsmittel 802 1.035 1.647 31.786 764
Finanzanlagen 8.861 103.758 12.423 107.068 34.357
Sonstige Forderungen 0 0 0 436 1.012
Sonstige Vermögensgegenstände 2.313 0 108 14.927 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.266 0 522 0 6.955
Kurzfristige Finanzierung und finanzielle Schulden 0 0 0 - 12.984 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 126 - 20 - 4 - 349 - 4.595
Finanzinstrumente in FW 15.116 104.774 14.697 140.884 38.493
Geplante Umsatzerlöse 2025 15.591 0 1.650 0 42.971
Geplante Kosten 2025 - 10.564 - 1.559 - 1.121 0 0
Geschäftsanteil in FW 20.142 103.215 15.226 140.884 7.758

Eine Stärkung des Euro von 10 % gegenüber den Währungen hätte zum Abschlussstichtag - unter Voraussetzung sonst gleicher Annahmen - zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Jahresergebnisses geführt:

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USD CAD GBP AUD PLN
Jahresergebnis - 1.692 - 6.331 - 1.635 - 7.811 - 164

Eine Schwächung des Euro in Höhe von 10 % gegenüber den Fremdwährungen hätte zum Abschlussstichtag zu einem gleich hohen, aber entgegensetzten Effekt auf die angeführten Währungen geführt.

Die in der Sensitivitätsanalyse zur Verwendung gekommenen Währungsumrechnungskurse sind hinsichtlich der Finanzinstrumente und der geplanten Umsatzerlöse und -kosten die im Konzernanhang unter Fremdwährungsumrechnung innerhalb der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellten Stichtags- und Durchschnittskurse.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Marktliquidität börsennotierter Beteiligungen können aufgrund einer nur geringen Liquidität der im Portfolio der Deutsche Balaton gehaltenen Beteiligungen bestehen. Die Deutsche Balaton beteiligt sich auch an börsennotierten Unternehmen, die nur eine geringe Marktliquidität aufweisen, aber kurz- bis mittelfristig ein großes Chancen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen mit einer geringen Handelsliquidität bergen jedoch oftmals auch das Risiko in sich, dass ein Verkauf der Beteiligung über die Börse nur schwer oder gar nicht möglich ist. Dieses Risiko ist auch Beteiligungen, die nicht an einer Börse gehandelt werden, immanent. Die Veräußerung von nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen ist oftmals nur im Rahmen eines aufwändigen, strukturierten Verkaufsprozesses möglich.

Die oben genannten Risiken können auch auf andere im Deutsche Balaton Konzern gehaltene Finanzinstrumente zutreffen.

Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine Analyse potenzieller Beteiligungsobjekte zu minimieren und wägt die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments sorgfältig gegeneinander ab.

Die Realisierung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf Beteiligungen kann in einem Worst-Case-Szenario auch zu einem vollständigen Ausfall der Beteiligung und damit zu einem Totalverlust in Bezug auf die jeweils betroffene Beteiligung führen. Ausgangspunkt für die Beurteilung der Liquiditätslage eines Investments ist die Liquiditätsplanung der Unternehmensleitung des Beteiligungsunternehmens. Der Vorstand der Deutsche Balaton kann die der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen, gegebenenfalls auch unter Einschaltung externer Berater, plausibilisieren. Dennoch kann insbesondere bei Unternehmen mit einer neuen Produktidee nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Annahmen als zu optimistisch erweisen und eine Nachfinanzierung des Investments zur Deckung von nicht in den ursprünglichen Liquiditätslücken enthaltenen Finanzlücken erforderlich wird. In einem solchen Fall trifft der Vorstand der Deutsche Balaton eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Entscheidung über eine Weiterfinanzierung des Investments auch unter Berücksichtigung der überarbeiteten Liquiditätsplanung und der Annahmen in Bezug auf einen möglichen Investmenterfolg.

Andere Konzerngesellschaften könnten aufgrund eines nicht zufriedenstellenden Geschäftsverlaufs nicht über ausreichende Liquidität verfügen und sind dann auch nur bedingt in der Lage, diese am Kapitalmarkt abzurufen. Der Konzern steuert diese Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und Kreditlinien bei Banken sowie durch Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme.

Zinsänderungsrisiko

Steigende Marktzinsen können sich negativ auf den Wert der gehaltenen Vermögenswerte auswirken. Steigen die Marktzinsen, verändert sich in der Regel der Börsenpreis rückläufig.

Zinsänderungsrisiken sind, unabhängig von den Finanzmarktrisiken, für die Deutsche Balaton trotz der bestehenden Kreditfinanzierung nur bedingt wesentlich, da sich bei Zinssatzänderungen in beide Richtungen sowohl Aktiv- als auch Passivzinssätze in die gleiche Richtung verändern. Anlagen in zinstragende Wertpapiere oder Darlehen erfolgen überwiegend auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft und in den weiteren Gesellschaften des Segments „Vermögensverwaltend“ ebenso wie die Aufnahme von Bankdarlehen in der Regel nur mit kurzer Laufzeit oder bis auf Weiteres erfolgt. Die mit den Banken vereinbarten Zinsmargen für diese Segmente liegen in der Regel zwischen 0 und 5,3 Prozentpunkten für kurzfristige Kredite.

Der überwiegende Teil der Konzernschulden ist kurzfristig fällig und fest verzinst. Hierdurch unterliegt der Konzern einem besonderen Zinsänderungsrisiko. Als kurzfristiges Fremdkapital gelten im Konzern alle Schulden mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Bei massiven Veränderungen der Zinssätze wird der Vorstand geeignete Maßnahmen einleiten.

Sensitivitätsanalyse

Die kurzfristigen finanziellen Schulden (Tz. 33) und langfristigen finanziellen Schulden (Tz. 31) des Konzerns betragen zum 31. Dezember 2024 30.095 TEUR (Vj. 58.298 TEUR). Ein Anstieg des Zinssatzes um 100 Basispunkte, unter der Voraussetzung einer konstanten Kreditinanspruchnahme und Zinsmarge, erhöht die jährlichen Zinszahlungen bezogen auf die variabel verzinslichen finanziellen Schulden des Konzerns vor Berücksichtigung von Steuereffekten um 141 TEUR (Vj. 76 TEUR). Die zusätzlichen Zinszahlungen würden das Periodenergebnis des Konzerns vermindern.

Analyse der Verzinsung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Insgesamt hat sich zum 31. Dezember 2024 im Konzern das Verhältnis von variabel zu fest verzinslichen Vermögenswerten deutlich zugunsten der variabel verzinslichen Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr verändert und führt so zu geringerer Planungssicherheit. In die Betrachtung werden Aktien und andere Eigenkapitaltitel nicht mit einbezogen. Bei den finanziellen Schulden hat sich das Verhältnis zugunsten der fest verzinslichen Schulden geändert und führt so zu höherer Planungssicherheit.

Die Analyse der verzinslichen Vermögenswerte und Schulden stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Vermögenswerte (festverzinslich) 40.278 33.232
Vermögenswerte (variabel verzinslich) 140.800 75.853
181.368 109.085
Finanzielle Schulden (festverzinslich) 21.612 23.658
Finanzielle Schulden (variabel verzinslich) 8.483 20.674
25.637 44.332

Finanzmarktrisiken

Die Deutsche Balaton ist aufgrund ihres Schwerpunkts im Bereich von Unternehmensbeteiligungen von der Stabilität der Finanzmarktsysteme, insbesondere den Börsen und Banken, abhängig. Darüber hinaus bestehen für die Deutsche Balaton Finanzmarktrisiken in Form von Zinsschwankungen sowie der Änderungen von Wechselkursen, Aktienkursen und Rohstoffpreisen. Die Finanzmarktrisiken können einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Balaton haben. Die Deutsche Balaton steuert und überwacht Finanzmarktrisiken überwiegend im Rahmen der operativen Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten und bei Bedarf in Ausnahmefällen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente.

Kreditrahmen sind wertmäßig stets durch den Beleihungswert begrenzt. Kurzfristigen Zinsänderungen kann durch die kurzfristige Rückführung von Kreditlinien durch die Veräußerung liquider Wertpapiere begegnet werden. Darüber hinaus besteht im Einzelnen ein Emittentenrisiko. Hierunter versteht die Deutsche Balaton das Risiko in Bezug auf die geschäftliche Entwicklung einzelner Emittenten von Wertpapieren. Das Emittentenrisiko kann dazu führen, dass einzelne Emittenten keine Ausschüttungen vornehmen können. Hierdurch kann die Liquidität und Ertragslage der Deutsche Balaton beeinträchtigt werden. Die Deutsche Balaton ist bemüht, das Emittentenrisiko durch eine Diversifikation der Beteiligungsgesellschaften zu begrenzen.

Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken)

Im Bereich der Finanzierungsrisiken ist die Deutsche Balaton dem Risiko ausgesetzt, kurzfristig fällig werdende Forderungen nicht oder nicht vollständig rechtzeitig bedienen zu können. Die Deutsche Balaton steuert diese Liquiditätsrisiken durch die Begrenzung der Inanspruchnahme von Lombardkrediten, die wertmäßig auf den jeweiligen Beleihungswert begrenzt sind. Auf Basis der Depotwerte und Beleihungswerte erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kreditlimits durch den Vorstand. Im Rahmen einer Liquiditätsplanung erfasst der Vorstand die Liquiditätsrisiken und trifft Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken.

Verschiedene Banken haben der Deutsche Balaton laufende Kreditrahmen in unterschiedlicher Höhe eingeräumt. Die Deutsche Balaton nimmt aus den eingeräumten Kreditrahmen laufend Kredit in Anspruch. Die jeweils in Anspruch genommenen Kreditlinien sind in ihrer jeweiligen Höhe zumeist mit börsennotierten und von den jeweiligen Banken als beleihbar akzeptierten Wertpapieren, Immobilien und Sachanlagen ausreichend zu besichern. Das allgemeine Marktpreisrisiko sinkender Wertpapierpreise börsennotierter Wertpapiere kann dazu führen, dass eine ausreichende Besicherung der in Anspruch genommenen Kredite nicht mehr dargestellt werden kann und die Bank den Kredit zur sofortigen Rückzahlung fällig stellt. Außerdem kann die Prolongation von Krediten erschwert oder unmöglich sein oder die Bank kann laufende Kredite, die bis auf Weiteres oder kurzfristig gewährt sind, kündigen. Zudem kann die Bank die jeweils zugrunde gelegte Beleihungshöhe je Wertpapier einseitig zum Nachteil der Deutsche Balaton anpassen und das zur Verfügung stehende Kreditvolumen hierdurch verringern.

Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine vorausschauende und vorsichtige Planung der Kreditinanspruchnahmen zu minimieren. Zur weiteren Verminderung von Kreditbeschaffungsrisiken erfolgt die Inanspruchnahme von Krediten auf mehrere Banken verteilt.

Sensitivitätsanalyse

Die kurzfristigen finanziellen Schulden (Tz. 33) und langfristigen finanziellen Schulden (Tz. 31) des Konzerns betragen zum 31. Dezember 2024 30.095 TEUR (Vj. 58.298 TEUR).

Ein Anstieg des Marktwerts der hingegebenen Sicherheiten um 10 % ermöglicht gegebenenfalls eine höhere Inanspruchnahme der Kreditlinien. Eine Verminderung der Marktwerte der Sicherheiten reduziert tendenziell die Möglichkeit einer Kreditinanspruchnahme. Zum Bilanzstichtag beträgt der Marktwert beleihbarer Wertpapiere 275.885 TEUR (Vj. 317.625 TEUR). Dabei obliegt die Entscheidung über die Beleihbarkeit einzelner Wertpapiere und den gegebenenfalls anzuwendenden Beleihungssatz den Depotbanken, so dass die Deutsche Balaton AG hierauf nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann. Der Beleihungssatz für börsennotierte Wertpapiere liegt üblicherweise zwischen 0 % und 70 %, wodurch der effektive Beleihungswert der Wertpapiere deutlich niedriger ist. Der angenommene Anstieg um 10 % würde den Marktwert um 27.933 TEUR erhöhen. Eine angenommene Verminderung um 10 % würde den Marktwert in gleicher Höhe reduzieren.

Fälligkeitsanalyse der Restlaufzeiten finanzieller Schulden

Die Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2024 gliedern sich wie folgt:

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in TEUR täglich fällig bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Finanzielle Schulden (kurzfristig) 6.577 4.000 0 0
Finanzielle Schulden (langfristig) 0 0 19.519 0
6.577 4.000 19.519 0

Die Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 1 bis 5 Jahre Zinsen Tilgung über 5 Jahre Zinsen Tilgung
Finanzielle Schulden (langfristig) 19.519 63 19.519 0 0 0

Es bestehen kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 193.879 TEUR (Vj. 121.482 TEUR), die binnen eines Jahres die Liquiditätsabflüsse ausgleichen können.

Die Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2023 gliedern sich wie folgt:

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in TEUR täglich fällig bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Finanzielle Schulden (kurzfristig) 9.581 24.628 0 0
Finanzielle Schulden (langfristig) 0 0 23.858 0
9.581 24.628 23.858 0

Die Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 1 bis 5 Jahre Zinsen Tilgung über 5 Jahre Zinsen Tilgung
Finanzielle Schulden (langfristig) 23.858 228 23.858 0 0 0

Preisänderungsrisiken

Der Deutsche Balaton Konzern sieht sich in Bezug auf die gehaltenen Beteiligungen einem Risiko von Preisänderungen ausgesetzt, die sich auf den Beteiligungswert des Portfolios auswirken können. Solche Preisrisiken stehen in engem Zusammenhang mit den Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken), da sich ändernde Marktpreise für ihre Beteiligungen auch dazu führen können, dass die betroffenen Gesellschaften nicht mehr uneingeschränkt in der Lage sein können, ihre kurzfristigen fälligen Verbindlichkeiten aus zur freien Verfügung stehenden, jedoch in Anlagen gebundenen Investitionen zu befriedigen. Veränderungen des Marktpreises bestimmter Wertpapiere können sich außerdem negativ auf die Beleihungswerte und damit die von den Banken zur Verfügung gestellten Kreditmittel auswirken bzw. zu einer kurzfristigen Verpflichtung einer Rückführung von in Anspruch genommenen Kreditmitteln führen. Aus diesem Anlass heraus hat der Vorstand verschiedene Szenarioanalysen entwickelt, mit denen verschiedene Wertentwicklungen des Beteiligungsportfolios aufgrund einer kurzfristigen Veränderung von Marktpreisen, beispielsweise durch äußere Einflüsse hervorgerufen, simuliert werden.

Kapitalmanagement

Das dem Konzern zur Verfügung stehende Eigen- und Fremdkapital wird in diverse Vermögenswerte investiert.

Für das Kapitalmanagement der Deutsche Balaton AG wird auf die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG abgestellt. Kapitalmaßnahmen sowie der Erwerb eigener Anteile im jeweiligen Berichtsjahr auf Ebene des Mutterunternehmens werden für die Ermittlung des IFRS-Eigenkapitals herausgerechnet. Mittelfristig über einen Zeitraum von fünf Jahren wird auf eine durchschnittliche jährliche Zielgröße von 15 % (CAGR) abgestellt.

Für den Konzern ergeben sich, bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre, folgende Werte:

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in TEUR 2020 2021 2022 2023 2024
Eigenkapital (01.01.) 279.717 394.401 430.638 331.925 369.386
Eigenkapital (31.12.) 394.401 430.638 331.925 369.386 471.789
Kapitalmaßnahmen und Erwerb eigener Anteile 176 - 23 400 -
Bereinigte Veränderung absolut 114.860 36.237 - 98.690 37.861 102.403
Veränderung in % 41,1 % 9,2 % - 22,9 % 11,4 % 27,7 %

Im Mittelpunkt der Unternehmenspolitik steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, die an der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals gemessen wird. Dieses Unternehmensziel wird durch eine laufende Chance-Risiko-Beurteilung der Investitionen verfolgt.

Die Deutsche Balaton AG als Muttergesellschaft des Konzerns erwirbt Unternehmensbeteiligungen im Rahmen ihres Beteiligungsgeschäfts, das den Unternehmensgegenstand darstellt. Vor einer Investitionsentscheidung nimmt der Vorstand eine Chance-Risiko-Einschätzung des möglichen Investitionsobjekts vor. Soweit möglich, werden vor einer Investitionsentscheidung Planungen erstellt und ein interner Zinsfuß für das Beteiligungsengagement errechnet. Je riskanter der Vorstand ein Projekt einschätzt, desto höher muss der ermittelte interne Zinsfuß liegen. Investitionen erfolgen auch in Unternehmen, bei denen der Vorstand aufgrund von Unterbewertungen ein hohes langfristiges Wertsteigerungspotenzial sieht. Es ist das Ziel des Vorstands, Marktgegebenheiten zu erkennen, die solche Investitionen ermöglichen.

Die Zusammensetzung der Konzernunternehmen folgt dem jeweiligen Beteiligungsansatz, mit dem der Deutsche Balaton Konzern eine Steigerung des Unternehmenswerts unter anderem durch Wertsteigerungen der einzelnen Beteiligungen verfolgt. Die Auswahl der Beteiligungen und die Höhe des jeweiligen Investitionsvolumens und damit auch der Anteil, der an einem Beteiligungsunternehmen erworben wird, folgt dabei keinen festen Regeln und ist von verschiedenen Einschätzungen abhängig. Investitionen erfolgen in börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen, Immobilien, Schiffe, festverzinsliche Wertpapiere sowie sonstige Vermögenswerte aller Art.

Unternehmenswertsteigerungen börsennotierter Beteiligungen, die nicht konsolidiert werden, spiegeln sich unabhängig vom Zeitpunkt der Veräußerung im Periodenergebnis wider und sind daher im IFRS-Eigenkapital der Periode bereits vor der Veräußerung auf Basis des jeweiligen Börsenkurses am Bilanzstichtag enthalten.

Die Entwicklung der Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, spiegelt sich zwar im anteiligen Ergebnisbeitrag im Konzernabschluss und damit im IFRS-Eigenkapital wider, die endgültige Unternehmenswertsteigerung wird hier erst im Verkaufszeitpunkt sichtbar.

Die Wertänderung der Vermögenswerte und Schulden der vollkonsolidierten Unternehmen ist im IFRS-Eigenkapital dann ersichtlich, wenn diese zum Fair Value bilanziert werden. Dies betrifft insbesondere die börsennotierten Finanzinstrumente der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“.

Die Ergebnisbeiträge der vollkonsolidierten Unternehmen sind teilweise durch buchhalterische Effekte, wie zum Beispiel die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten Vermögenswerte, beeinflusst. Wirtschaftlich wird bei den vollkonsolidierten Unternehmen der Erfolg der Investition erst im Verkaufszeitpunkt ersichtlich, wobei der tatsächliche Erfolg der Investition aufgrund derselben buchhalterischen Einflussgrößen sowie der Ergebnisbeiträge in der Investitionsperiode ebenfalls vom buchhalterischen Erfolg in der Realisierungsperiode abweicht.

Die Umsatzerlöse und das Konzernergebnis für die Deutsche Balaton haben aufgrund der Relevanz der Veräußerung bzw. Ergebnisrealisierung für eine vergleichende Beurteilung des Geschäftsjahreserfolgs des Deutsche Balaton Konzerns nur eine eingeschränkte Aussagekraft.

Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung eines Investments ist die abschließende Realisierung beim Verkauf. Die aktuelle Eigenkapitalausstattung der Deutsche Balaton AG erlaubt es, den aus Sicht des Managements optimalen Verkaufszeitpunkt - ohne Liquiditätsdruck - abwarten zu können. Ebenfalls besteht auch kein fixierter Anlagehorizont, wie beispielsweise bei geschlossenen Fonds, der einen Verkaufsdruck erzeugen könnte.

Zur Optimierung der Kapitalstruktur und somit einer Verbesserung der Eigenkapitalverzinsung wird das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital stetig optimiert und gegebenenfalls angepasst. Das bedeutet, dass der Konzern für jedes Investment den Eigen- und Fremdkapitalanteil bestimmt, da der Konzern für jede Investition die ideale Kombination für das Unternehmen anstrebt. Ziel des Kapitalmanagements ist auch eine ausreichende und die Mindestkapitalanforderungen erfüllende Versorgung des Unternehmens mit Eigenkapital. Die Mindestkapitalanforderungen beziehen sich einerseits auf die Einhaltung aktienrechtlicher Vorschriften des § 92 AktG und andererseits auf Vorgaben der Banken zur Gewährung von Kreditlinien und Festkrediten. Der Deutsche Balaton Konzern verpflichtet sich teilweise im Rahmen dieser Kreditverträge zur Einhaltung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Diese Kennzahlen werden zur Einhaltung der kreditvertraglichen Vorgaben regelmäßig überprüft. Im Berichtszeitraum wurden die Covenants bei allen Gesellschaften des Konzerns vollumfänglich erfüllt. Voraussichtlich wird dies auch 2025 der Fall sein.

Insgesamt ergibt sich für den Deutsche Balaton Konzern folgende Kapitalzusammensetzung:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Konzerneigenkapital 542.300 454.493
Langfristige Konzernschulden 32.442 45.754
Kurzfristige Konzernschulden 60.748 65.307
Gesamtkapital des Konzerns 635.490 565.555
Konzerneigenkapitalquote in % 85,3 80,4

42. Angaben zur Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme erfasst, um Informationen über die Bewegung der Zahlungsmittel des Unternehmens darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Es wird die indirekte Darstellungsform für Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit angewendet.

Einzahlungen und Auszahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten und sonstigen langfristigen Forderungen werden grundsätzlich als Cashflow aus Investitionstätigkeit und nicht als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit dargestellt, da diese Klassifizierung aus unserer Sicht einer klareren Darstellung dient.

Der Finanzmittelfonds am Anfang und am Ende der Periode besteht in Form von Bankguthaben und entsprechenden Äquivalenten in folgender Zusammensetzung:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Kasse und Guthaben bei Kreditinstituten 61.566 37.433

Im Geschäftsjahr 2024 wurde für Unternehmenserwerbe im Hinblick auf den Erstkonsolidierungszeitpunkt ein Betrag in Höhe von 1.020 TEUR (Vj. 14.226 TEUR) aufgewendet. Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente wurden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt in Höhe von 2.228 TEUR (Vj. 201 TEUR) erworben. Es wurden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt Vermögensgegenstände in Höhe von 28.336 TEUR (Vj. 34.092 TEUR) und Schulden in Höhe von 14.034 TEUR (Vj. 3.642 TEUR) übernommen.

Im Rahmen der Entkonsolidierung wurden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 26.976 TEUR (Vj. 14.127 TEUR) erhalten. Langfristige Vermögensgegenstände sind in Höhe von 8.205 TEUR (Vj. 14.048 TEUR) sowie kurzfristige Vermögensgegenstände in Höhe von 3.032 TEUR (Vj. 11.192 TEUR) abgegangen. Bei den langfristigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 3.736 TEUR (Vj. 12.030 TEUR) und Sachanlagen in Höhe von 4.419 TEUR (Vj. 1.160 TEUR). Bei den kurzfristigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Sonstige Vermögenswerte und Forderungen in Höhe von 1.911 TEUR (Vj. 3.528 TEUR). Darüber hinaus sind langfristige Schulden in Höhe von 23.847 TEUR (Vj. 5.140 TEUR) und kurzfristige Schulden in Höhe von 7.570 TEUR (Vj. 10.602 TEUR) abgegangen. Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente sind zum Entkonsolidierungszeitpunkt in Höhe von 675 TEUR (Vj. 1.602 TEUR) abgegangen.

Die Buchwerte der im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten haben sich gemäß folgender Tabelle entwickelt:

2024:

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zahlungsunwirksame Veränderung
in TEUR 01.01. im Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen
Finanzielle Schulden Konsolidierungskreis Währung
langfristig 23.776 -1.400 -979 17
kurzfristig 34.209 -27.783 287
57.985 -29.183 -692 17
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in TEUR zahlungsunwirksame Veränderung 31.12.
Finanzielle Schulden Umgliederung Sonstiges IFRS 16
langfristig -4.000 1.618 487 19.519
kurzfristig 4.000 -136 10.577
0 1.618 351 30.096

2023:

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zahlungsunwirksame Veränderung
in TEUR 01.01. im Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen
Finanzielle Schulden Konsolidierungskreis Währung
langfristig 19.704 -5.924 -600 8
kurzfristig 37.526 -2.507 -436 0
57.230 -8.431 -1.036 8
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in TEUR zahlungsunwirksame Veränderung 31.12.
Finanzielle Schulden Umgliederung Sonstiges IFRS 16
langfristig -1.182 13.653 -1.883 23.776
kurzfristig 1.182 0 -1.556 34.209
0 13.653 -3.439 57.985

43. Ergebnis je Aktie nach IAS 33

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des auf die Deutsche Balaton AG entfallenden Konzernjahresergebnisses und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausstehenden Aktien.

Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie kann aus der Ausgabe potenzieller Aktien resultieren. Zum Bilanzstichtag ist die Berücksichtigung von verwässernden potenziellen Aktien aufgrund von beschlossenen Kapitalerhöhungen aus bedingtem oder genehmigtem Kapital bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie nicht erforderlich, da keine verwässernden Maßnahmen bestehen bzw. sich keine verwässernden Titel im Umlauf befinden.

Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen:

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31.12.2024 31.12.2023
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne (TEUR) 96.210 29.950
Aktienanzahl zum Stichtag (ausstehend) 104.416 104.416
Gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl im Umlauf 104.416 104.572
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 921,41 286,40

Es erfolgt eine Überleitung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Aktien für das Geschäftsjahr 2024 sowie 2023, welche als Nenner in der Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendet wurden:

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Stückzahl Tage
Aktien im Umlauf 01.01.2024 - 31.12.2024 104.416 366
31.12.2024 104.416 366

Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich 104.416 Aktien im Umlauf.

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Stückzahl Tage
Aktien im Umlauf 01.01.2023 - 22.08.2023 104.657 234
Aktienrückkauf I (Erwerbsangebot) - 160
Aktien im Umlauf nach Rückkauf I 104.496 6
22.08.2023 - 28.08.2023
Aktienrückkauf II (Börse) - 47
Aktien im Umlauf nach Rückkauf II 104.449 7
28.08.2023 - 04.09.2023
Aktienrückkauf III (Börse) - 23
Aktien im Umlauf nach Rückkauf III 104.426 2
04.09.2023 - 06.09.2023
Aktienrückkauf IV (Börse) - 5
Aktien im Umlauf nach Rückkauf IV 104.421 5
06.09.2023 - 11.09.2023
Aktienrückkauf V (Börse) - 4
Aktien im Umlauf nach Rückkauf V 104.417 31
11.09.2023 - 12.10.2023
Aktienrückkauf VI (Börse) - 1
Aktien im Umlauf nach Rückkauf VI 104.416 8
12.10.2023 - 20.10.2023
Aktienrückkauf VII (Börse) - 1
Aktien im Umlauf nach Rückkauf VII 104.416 72
20.10.2023 - 31.12.2023
31.12.2023 104.416 365

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 104.572 Aktien im Umlauf.

44. Angaben zur Segmentberichterstattung

Das Geschäft des Vermögensaufbaus als Investmentspezialist wird bei der Deutsche Balaton AG auf breiter Basis, das heißt ohne Fokus auf Branchen und Regionen, durchgeführt. Dabei investiert der Deutsche Balaton Konzern sowohl in Unternehmen als auch Immobilien sowie sonstige Anlagen.

Abgrenzung der Segmente

Die Segmentberichterstattung nach IFRS 8 fordert Angaben zu Segmenten in Analogie zur internen Steuerungs- und Berichtsstruktur des Konzerns.

Der Deutsche Balaton Konzern unterteilt die Segmente in der Form, wie sie an den Konzernvorstand berichtet wird.

Das Segment „Vermögensverwaltend“ bildet mit allen verbleibenden Gesellschaften, die nicht dem Segment „Beta Systems“ zuzuordnen sind, ein eigenes berichtspflichtiges Segment. Im Geschäftsjahr wird die Biofrontera AG nebst Tochtergesellschaften diesem Segment zugeordnet. Die Tätigkeit in diesem Segment ist der Erwerb, das Halten und der Verkauf von überwiegend börsennotierten Wertpapieren sowohl als Eigenkapital- als auch Fremdkapitalinstrumente. Darüber hinaus werden in diesem Segment Investitionen aller Art unabhängig von Branchen getätigt, wie beispielsweise Immobilien, Schiffe sowie Entwicklung und Vertrieb von pharmazeutischen Produkten.

Die Beta Systems Software AG wird zusammen mit ihren Tochtergesellschaften als eigenständiges Segment ausgewiesen. Der Teilkonzern entwickelt hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen.

Die regionale Segmentberichterstattung unterscheidet zwischen Inland und Ausland. Der juristische Sitz des Unternehmens ist maßgebend für die Klassifizierung in Inland oder Ausland sowie der Standorte der Vermögenswerte. Für die erzielten Umsatzerlöse ist der Sitz des Kunden maßgebend für die Klassifizierung in Inland oder Ausland.

Segmentinformationen

Die Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt.

Die Außenumsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2024 2023
Vermietung aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, Segment „Vermögensverwaltend“ 377 478
Erlöse Schiffe, Segment „Vermögensverwaltend“ 2.656 2.782
Erlöse Pharma; Segment „Vermögensverwaltend“ 12.194 582
Sonstige Erlöse, Segment „Vermögensverwaltend“ 170 215
Summe Segment „Vermögensverwaltend“ 15.397 4.057
Erlöse Beta Systems Software AG, Segment „Beta Systems“ 80.551 81.284
Summe Segment „Beta Systems“ 80.551 81.284
Summe Konzern 95.948 85.341

Die konzerninternen Transaktionen resultieren aus Leistungsbeziehungen innerhalb des Konzerns zwischen den Segmenten. Zwischen den Konzerngesellschaften wurden konzerninterne Darlehen mit kurzer und - in geringem Umfang - langer Laufzeit abgeschlossen. Die Verrechnung erfolgt auf Grundlage marktüblicher Konditionen. Die Segmente arbeiten unabhängig voneinander, weshalb diese Transaktionen gewöhnlich nur einen geringen Umfang haben.

Das Segmentergebnis wird als Periodenergebnis vor Ertragsteuern und vor Konsolidierung auf Konzernebene dargestellt.

Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar. Es umfasst alle Bilanzposten mit Ausnahme von Steuerforderungen für laufende und latente Steuern. Geschäfts- und Firmenwerte werden dem jeweiligen Segment zugeordnet.

In den Segmentschulden sind die operativen Schulden der einzelnen Segmente enthalten. Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Steuern werden nicht in den Segmentschulden ausgewiesen.

Die Überleitung des Segmentvermögens auf das Konzernvermögen bzw. der Segmentschulden auf das Fremdkapital des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Segmentvermögen (Konzern) 626.419 558.951
Steueransprüche (laufend und latent) 9.071 6.603
Konzernvermögen 635.490 565.555
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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Segmentschulden (Konzern) 71.368 89.651
Steuerschulden (laufend und latent) 21.822 21.410
Konzernfremdkapital 93.190 111.061
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Deutschland Ausland
in TEUR 2024 2023 2024 2023
Umsatzerlöse mit Dritten 45.126 45.220 50.822 40.121
Segmentvermögen 618.275 539.129 8.144 19.822
- davon langfristige Vermögenswerte 148.995 82.722 1.754 9.837
Investitionen in langfristiges Segmentvermögen 14.406 13.855 2.007 20.589
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Vermögensverw. Beta Systems
in TEUR 2024 2023 2024 2023
Umsatzerlöse 15.399 4.065 80.551 81.284
- davon mit Dritten 15.398 4.058 80.551 81.284
- davon mit Segmenten 2 6 0 0
Bestandsveränderungen 406 512 0 0
Bewertungsergebnis 30.461 37.501 0 77
Sonstige betriebliche Erträge 111.383 28.329 1.221 3.648
Aufwand für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe -2.345 -979 -6.711 -6.918
Zuwendungen an Arbeitnehmer -11.975 -9.586 -47.846 -52.863
Abschreibungen -1.983 -1.542 -6.165 -5.202
- davon planmäßig -1.983 -1.542 -6.165 -5.202
- außerplanmäßig 0 0 0 0
sonstige betriebliche Aufwendungen -23.704 -26.017 -14.852 -16.438
Finanzertrag 6.894 5.730 683 2.123
Finanzaufwand -802 -2.843 -1.616 -963
Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden -9.734 -2.696 0 0
Segmentergebnis (Ergebnis vor Ertragssteuern)* 114.001 32.473 5.264 4.747
* inkl. Ergebnis a. z. Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Ertragsteuern (nachrichtlich) -14.426 -10.503 -2.248 -947
Segmentvermögen 580.823 510.546 82.972 85.771
- davon nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 86.682 28.099 0 0
Segmentschulden 23.447 36.390 47.921 53.261
Investitionen in langfristiges Segmentvermögen 14.406 2.378 2.007 32.066
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Konsolidierung Konzern
in TEUR 2024 2023 2024 2023
Umsatzerlöse -2 -6 95.948 85.342
- davon mit Dritten 0 0 95.948 85.341
- davon mit Segmenten -2 -6 0 0
Bestandsveränderungen 0 0 406 512
Bewertungsergebnis 0 0 30.461 37.578
Sonstige betriebliche Erträge 0 0 112.604 31.976
Aufwand für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 0 0 -9.056 -7.896
Zuwendungen an Arbeitnehmer 0 0 -59.821 -62.449
Abschreibungen 0 0 -8.147 -6.744
- davon planmäßig 0 0 -8.147 -6.744
- außerplanmäßig 0 0 0 0
sonstige betriebliche Aufwendungen 2 6 -38.554 -42.449
Finanzertrag 0 -1.318 7.577 6.535
Finanzaufwand 0 1.318 -2.418 -2.488
Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 0 -9.734 -2.696
Segmentergebnis (Ergebnis vor Ertragssteuern)* 0 0 119.265 37.221
* inkl. Ergebnis a. z. Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Ertragsteuern (nachrichtlich) 0 0 -16.674 -11.450
Segmentvermögen -37.377 -37.366 626.419 558.951
- davon nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 0 0 86.682 28.099
Segmentschulden 0 0 71.368 89.651
Investitionen in langfristiges Segmentvermögen 0 0 16.413 34.444

45. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Juni 2025 wurde die Option zum Verkauf der Anteile an der Ming Le Sports AG ausgeübt. Die Gesellschaft wird zum 30. Juni 2025 entkonsolidiert.

Im Juni 2025 wurden mit Vertrag vom 11. Juni 2025 die Anteile an der Heidelberger Beteiligungsholding AG veräußert. Die Gesellschaft wird zum 30. Juni 2025 entkonsolidiert.

Am 27. Mai 2025 hat die Biofrontera AG erstmals die Zahlungsschwierigkeiten der Biofrontera Inc. bekanntgegeben. Eine belastbare Planung liegt derzeit nicht vor. Die von der Gesellschaft gebildeten aktiven latenten Steuern wurden im Konzernabschluss der Deutsche Balaton wertberichtigt.

Am 30. Juni 2025 hat die Biofrontera AG den Abschluss einer strategischen Restrukturierungsvereinbarung mit Biofrontera Inc. bekanntgegeben, Die Vereinbarung sieht einen Verkauf aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Kommerzialisierung der photodynamischen Therapie Ameluz® in den USA auf Biofrontera Inc. sowie eine deutliche Reduzierung der Lizenzzahlungen auf 12% bzw. 15% vor. Im Gegenzug erhält Biofrontera AG einen 10% Anteil an der Biofrontera Inc. und wird ab dem 1. Juni 2025 von allen laufenden Prozesskosten in den USA durch Biofrontera Inc. freigestellt.

Mit der am 16. Juni 2025 erfolgten Eintragung der Verschmelzung der Beta Systems Software AG in das Handelsregister der SPARTA AG ist die Verschmelzung der ehemaligen Beta Systems Software AG auf die SPARTA AG wirksam geworden. Die ehemalige Beta Systems Software AG ist damit erloschen. Zeitgleich wurde die bisherige SPARTA AG in Beta Systems Software AG umbenannt. Die Transaktion wird sich positiv auf die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen auswirken.

46. Deutscher Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG)

Mit Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Deutsche Balaton AG zum Regulierten Markt mit Ablauf des 30. Dezember 2014 ist die Verpflichtung der Gesellschaft zur Abgabe von künftigen Entsprechenserklärungen nach § 161 Abs. 1 AktG entfallen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2024 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Ming Le Sports AG haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2024 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2024 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Biofrontera AG haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2024 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 2invest AG haben als börsennotierte Gesellschaft die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2024 abgegeben und ihren Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

47. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Vorstand

Dipl.-Kfm. Rolf Birkert, Frankfurt am Main

Ass. jur., Alexander Link, Frankfurt am Main

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in TEUR 2024 2023
Vorstandsvergütung 598 598
- davon fix* 550 500
- davon variabel 0 0
- davon von Tochterunternehmen 48 48

* Vergütungen für die Wahrnehmung von Aufgaben in Aufsichtsräten von Tochterunternehmen sind mit der Vorstandsvergütung abgegolten.

Die fixen Vorstandsvergütungen werden in monatlichen Beträgen ausgezahlt.

Aufsichtsrat

Wilhelm K. T. Zours, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

Vorstandsmitglied DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg

Philip Hornig, Mannheim

Stellvertretender Vorsitzender

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Dr. Burkhard Schäfer, Mannheim

Unternehmensberater

Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit zeitanteilige Festvergütungen gemäß Satzung sowie den Ersatz seiner Auslagen. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden keine Leistungen für Altersversorgung oder Sonstiges zugesagt.

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in TEUR 2024 2023
Aufsichtsratsvergütungen 120 104
- davon von Tochterunternehmen 79 63

Die Aufsichtsratsvergütungen sind gemäß IAS 24.16 als kurzfristig zu klassifizieren und pro rata temporis fällig. Die Zusammensetzung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Angaben zur Mitgliedschaft der Organmitglieder in Aufsichtsräten:

Herr Rolf Birkert war im Geschäftsjahr 2024 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

Ming Le Sports AG, Heidelberg (bis zum 11. Dezember 2024)

Aufsichtsratsvorsitzender

Herr Alexander Link war im Geschäftsjahr 2024 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

4basebio PLC, Cambridge (UK) (ab dem 11. November 2024)

Non-Executive Director

Biofrontera AG, Leverkusen (ab dem 28. August 2024)

Aufsichtsratsvorsitzender

bioXXmed AG, Düsseldorf (bis zum 28. Juni 2024 und ab dem 06. August 2024)

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

CARUS AG, Heidelberg

DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG, Frankfurt am Main

Epigenomics AG, Berlin

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

MISTRAL Media AG, Stuttgart

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Nestmedic S.A., Warschau (PL)

Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG i. Abw., Heidelberg (bis zum 12. Februar 2025)

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender

SPARTA Invest AG, Heidelberg (ab dem 27. Februar 2025) Aufsichtsratsvorsitzender

Herr Wilhelm K. T. Zours war im Geschäftsjahr 2024 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

Beta Systems Software AG, Berlin (bis zum 18. Oktober 2024)

Aufsichtsratsvorsitzender

Biofrontera AG, Leverkusen (bis zum 06. Mai 2024)

Aufsichtsratsvorsitzender

SPARTA AG, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (bis zum 18. März 2025 Aufsichtsratsvorsitzender)

Die Beta Systems Software AG ist in Form einer Verschmelzung zur Aufnahme auf die SPARTA AG verschmolzen (Eintragung im Handelsregister am 16.06.2025). Die SPARTA AG wurde danach in Beta Systems Software AG umbenannt.

YVAL Idiosynkratische Investments SE, Stuttgart (bis zum 12. März 2025)

Verwaltungsratsvorsitzender

Herr Philip Hornig war im Geschäftsjahr 2024 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

capFlow AG i. Abw., München

Aufsichtsratsvorsitzender

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg (bis zum 24.06.2025)

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

VV Beteiligungen AG, Heidelberg

YVAL Idiosynkratische Investments SE, Stuttgart (bis zum 18. Dezember 2024)

Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender

Herr Dr. Burkhard Schäfer war im Geschäftsjahr 2024 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:

Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main

Aufsichtsratsvorsitzender

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg

H2 Core AG (vormals firmierend unter MARNA Beteiligungen AG), Heidelberg (bis zum 28. Februar 2024)

Aufsichtsratsvorsitzender

MISTRAL Media AG, Stuttgart

Aufsichtsratsvorsitzender

VV Beteiligungen AG, Heidelberg

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats bestehen keine Zahlungsverpflichtungen aus deren ehemaligen Tätigkeiten in einem Organ der Gesellschaft.

48. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 sind die DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg, und die VV Beteiligungen AG, Heidelberg, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Familienmitglieder und ihnen wirtschaftlich zuzurechnende Unternehmen jeglicher Rechtsform, die nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie die assoziierten Unternehmen.

Ein Vorstandsmitglied hat im Geschäftsjahr 2021 einen Put-Optionsvertrag abgeschlossen zum Erwerb von Anteilen an einer Finanzanlage der Gesellschaft. Durch die Ausübung der Option im Geschäftsjahr ist ein Kaufpreis in Höhe von 120 TEUR zur Zahlung fällig geworden. Zum Bilanzstichtag resultieren aus dem Kaufpreisdarlehen zusätzlich Zinsen in Höhe von 3 TEUR.

Mitgeteilte Beteiligungen

Stimmrechtsmeldungen

Nachfolgend sind Mitteilungen über Beteiligungen an der Deutsche Balaton AG angegeben, über die nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Angaben zu machen sind. Bei den nachfolgend genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass §§ 21 ff. WpHG a. F. seit dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Deutsche Balaton AG zum Regulierten Markt auf die Gesellschaft keine Anwendung mehr findet und seitdem keine Verpflichtung der ehemals Mitteilungspflichtigen mehr besteht, die der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG a. F. bzw. 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilten Stimmrechtsanteile bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils zu aktualisieren.

Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen über das Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG a. F. bzw. § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG und § 160 AktG mitgeteilt worden sind, vor:

Mitteilungen nach Ende des Geschäftsjahres 2024 bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses

Keine solchen Mitteilungen.

Mitteilungen im Geschäftsjahr 2015

Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns mitgeteilt, dass ihr - auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und außerdem eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört.

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns mitgeteilt, dass ihr - auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und außerdem eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört.

Herr Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihm - auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und außerdem eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört.

Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Vorstandsmitglied der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, sowie Vorstandsmitglied der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg. Zwischen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft wurde am 16. Dezember 2009 ein Entherrschungsvertrag geschlossen. Der Entherrschungsvertrag wurde am 27. Oktober 2014 aktualisiert und auf unbefristete Zeit abgeschlossen, mindestens aber bis zum 16. Dezember 2019. Mit Nachtrag Nr. 2 vom 9. Oktober 2019 zum Entherrschungsvertrag wurde seine feste Laufzeit bis mindestens zum 16. Dezember 2024 verlängert. Mit Nachtrag Nr. 3 vom 3. Juni 2024 wurde seine feste Mindestlaufzeit bis mindestens 16. Dezember 2029 verlängert; er besteht somit ununterbrochen. Zwischen der Deutsche Balaton und den beiden Gesellschaften besteht eine Vereinbarung zur wechselseitigen Überwachung und Bekanntgabe wertpapierrechtlich relevanter Beteiligungen im Hinblick auf die Überwachung von Stimmrechtsschwellen.

Die Mandate der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Tz. 49 angegeben. Bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird auf Tz. 49 verwiesen. Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat wurden unter Tz. 49 angegeben.

Nahestehende Unternehmen

Von einem assoziierten Unternehmen wurde eine Wandelanleihe (LZ 3/2025; 7,5 % p.a.) nebst Option in Höhe von 3.500 TAUD gezeichnet. Im Geschäftsjahr 2024 ist in Höhe von 1.007 TAUD in Anteile gewandelt worden. Zum Bilanzstichtag entfallen hierauf Zinsforderungen in Höhe von 310 TAUD.

Mit einem assoziierten Unternehmen bestehen in 2024 vier Darlehen von in Summe 1.254 TEUR. Die Darlehen verzinsen sich mit 2,5 - 6,0 % p.a. Zum Bilanzstichtag waren Zinsforderungen in Höhe von 74 TEUR offen. Die Darlehen wurden in 2023 um 340 TEUR wertberichtigt.

Über ein Tochterunternehmen wurden zwei Darlehen an zwei assoziierte Unternehmen gewährt. Die Darlehen verzinsen sich mit 3,25 % p.a. und haben eine Laufzeit bis Ende 2032. Hieraus resultiert eine Forderung in Höhe von 2.853 TEUR nebst 40 TEUR Zinsen bzw. eine Forderung in Höhe von 3.637 TEUR nebst 55 TEUR Zinsen.

Im Konzern werden von einem assoziierten Unternehmen Anteile an einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von 10.975 TEUR gehalten. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis 2027 und wird nicht verzinst. Zum Bilanzstichtag sind auf Basis des Wandlungsverhältnisses und des aktuellen Stichtagskurses Abschreibungen in Höhe von in Summe 10.418 TEUR berücksichtigt.

Von einem assoziierten Unternehmen wurde eine Wandelanleihe in Höhe von 319 TEUR gezeichnet sowie ein Darlehen in Höhe von 155 TEUR ausgereicht. Zum Bilanzstichtag entfallen hierauf Zinsforderungen in Höhe von 72 TEUR. Aus einem bereits gewandelten Anteil resultiert zum Bilanzstichtag eine ausstehende Zinsforderung in Höhe von 253 TEUR. Die gesamte Forderung wurde in Höhe von 524 TEUR wertberichtigt.

Mit einem assoziierten Unternehmen wurde ein Darlehensvertrag in Höhe von 612 TEUR (LZ 03/2027; 4 % p.a.) abgeschlossen.

Mit einem ehemaligen Konzernunternehmen, dass im Geschäftsjahr als assoziiertes zu bilanzieren ist besteht ein ausgereichtes Darlehen in Höhe von 16.245 TEUR (LZ 10/2027; 5 % p.a.) sowie eine Zinsforderung in Höhe von 987 TEUR.

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit einem nicht konsolidierten Tochterunternehmen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 besteht eine Forderung in Höhe von 51 TEUR aus dem Ergebnisabführungsvertrag.

Gegenüber einem nicht konsolidierten Unternehmen gibt es eine Verbindlichkeit aus einem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 12 TEUR.

An ein vom Aufsichtsratsvorsitzenden beherrschtes Unternehmen wurden von der Konzernmutter Kosten für Miete und weitere Dienstleistungen in Höhe von 32 TEUR in Rechnung gestellt. Gegenüber der VV Beteiligungen AG, der Yval Idiosynkratische Investments SE und dem Aufsichtsratsvorsitzenden persönlich wurden keine Leistungen abgerechnet.

Zwischen einem vom Aufsichtsratsvorsitzenden beherrschten Unternehmen und. mehreren im Konzern konsolidierten Gesellschaften bestand zum Ende des Geschäftsjahres eine Vereinbarung über die Verhaltensabstimmung und die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte. Diese wurde zum 28. Juni 2024 aufgehoben.

49. Honorar des Abschlussprüfers

Für die Tätigkeit des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 660 TEUR (Vj. 472 TEUR) erfasst. Davon betreffen 31 TEUR (Vj. 6 TEUR) noch das vorherige Geschäftsjahr.

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in TEUR 2024 2023
Prüfung 585 364
Steuerberatung 32 32
Sonstige Bestätigungsleistungen 20 46
Sonstige Leistungen 23 30
660 472

50. Anteilsbesitz und Befreiung von Offenlegungspflichten

Der Konzern hält zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 Beteiligungen gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in TEUR
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
in TEUR
4basebio Verwaltungs GmbH Heidelberg 100 % - 64 - 1
Altech Industries Germany GmbH (30.06.2024) Dresden 25 % - 5.851 - 3.267
Altech Energy Holdings GmbH (30.06.2024) Dresden 25 % - 2 - 19
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw. (31.12.2023) Heidelberg 99 % 140 - 5.165
Alpha Cleantec AG i.L. (31.12.2023) Zug (CH) 100 % - 4.306 - 937
Balaton Agro Investment plc (31.12.2021) Addis Ababa (ET) 99,78 % 1.679 - 887
BALATON GREAT LAKES Ltd. Kigali (RW) 100 % 1 0
BioXXmed AG (31.12.2023) Düsseldorf 34 % 470 - 20.949
capFlow AG i.Abw. (31.12.2023) München 56 % 1.418 88
CARUS AG (31.12.2023) Heidelberg 49 % 9 - 111
CornerstoneCapital Verwaltungs AG Heidelberg 100 % 55 0
DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG (30.06.2024) Frankfurt am Main 49,999 % 5.209 - 646
Epigenomics AG Berlin 25 % 11.852 - 3.352
Geopacific Resources Ltd. Claremount (AU) 37 % 41.444 - 5.370
Gold Rooster (Hong Kong) Holding Limited (31.12.2012) Hong Kong (HK) 100 % - 425 - 548
Gui Xiang Industry Co. Ltd. (31.12.2013) Hong Kong (HK) 100 % 3.612 683
Heqet Therapeutics S.r.l.(31.12.2023) Torino (I) 21 % 3.707 - 356
Hubei Guige Paper Co. Ltd. (31.12.2013) Huanggang City (CN) 100 % 133 - 55
Hyrican Informationssysteme AG Kindelbrück 46 % 26.860 642
Jinjiang Goldrooster Sports Goods Co.Ltd. (31.12.2012) Jinjiang (CN) 100 % 58.577 23.737
Kalme GmbH Frankfurt am Main 100 % 25 0
Mingle (International) Limited (31.12.2012) Hongkong (HK) 100 % 6.986 - 423
Mingle (China) Co., Ltd. (31.12.2012) Jinjiang (CN) 100 % 152.294 62.207
MTM-Holding AG Ittigen (CH) 97 % 349 1
Neomatrix S.r.l Rom (IT) 39 % 2.786 - 740
Nestmedic S.A. (31.12.2023) Warschau (PL) 44 % 1.248 - 1.529
Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG i. Abw. Heidelberg 100 % 30 - 4
Quanzhou Guige Paper Co. Ltd. (31.12.2013) Quanzhou City (CN) 100 % 99.318 18.411
Scintec Aktiengesellschaft (31.12.2023) Rottenburg am Neckar 30 % 2.986 144
Spotted GmbH (31.12.2022) Mannheim 45 % - 301 - 244
VORTEX MEDIA NETWORK, S.L. (31.12.2022) Madrid (ES) 24 % 543 - 1.163

Die Tochtergesellschaft Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, macht von der Befreiungsvorschrift des § 264 HGB hinsichtlich der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses Gebrauch. Innerhalb des Teilkonzerns Beta Systems erfüllen die Tochtergesellschaften Beta Systems DCI Software AG, Berlin, die Beta Systems IAM Software AG, Berlin, Beta Systems IT Services GmbH, Berlin, und die HORIZONT Software GmbH, München als inländische Konzerngesellschaften die Bedingungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB und verzichten daher auf die Offenlegung ihres Jahresabschlusses und eines Lageberichts.

Anmerkungen:

Die Angaben werden grundsätzlich in Tausend Euro (=TEUR) per 31.12.2024 gemacht.

Die Angaben erfolgen grundsätzlich auf den Stichtag 31.12.2024, sofern in der Spalte „Name der Gesellschaft“ kein anderer Stichtag in Klammern angegeben ist. Vom 31.12.2024 abweichende Stichtage können durch abweichende Wirtschaftsjahre oder durch noch nicht vorliegende offizielle Daten der Gesellschaften zum 31.12.2024 entstehen.

Angaben in Euro zur Nestmedic S.A. sind unter Berücksichtigung des letzten von der Europäischen Zentralbank im Kalenderjahr 2024 am 31.12.2024 festgelegten Referenzkurses (1,00 EUR = 4,275 PLN) angegeben.

Angaben in Euro zur MTM-Holding AG. sind unter Berücksichtigung des letzten von der Europäischen Zentralbank im Kalenderjahr 2024 am 31.12.2024 festgelegten Referenzkurses (1,00 EUR = 0,9412 CHF) angegeben.

Angaben in Euro zur Balaton Agro Investment plc. sind unter Berücksichtigung des letzten von der Europäischen Zentralbank im Kalenderjahr 2024 am 31.12.2024 festgelegten Referenzkurses (1,00 EUR = 133,96 ETB) angegeben.

Angaben in Euro zur BALATON GREAT LAKES Ltd. sind unter Berücksichtigung des letzten von der Europäischen Zentralbank im Kalenderjahr 2024 am 31.12.2024 festgelegten Referenzkurses (1,00 EUR = 1.441,54 RWF) angegeben.

Angaben in Euro zur Geopacific Resources Ltd. sind unter Berücksichtigung des letzten von der Europäischen Zentralbank im Kalenderjahr 2024 am 31.12.2024 festgelegten Referenzkurses (1,00 EUR = 1,6772 AUD) angegeben

Angaben in DEM sind mit dem unwiderruflichen Euro-Wechselkurs (1,00 EUR = 1,95583 DEM) zum 1. Januar 1999 angegeben.

 

Heidelberg, 1. Juli 2025

Rolf Birkert, Vorstand

Alexander Link, Vorstand

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg,

1. Vorbemerkung

2. Anzuwendende Rechnungslegungsstandards

3. Grundlagen des Konzerns

3.1. Geschäftsmodell des Konzerns

3.2. Beschreibung der Segmente

3.3. Steuerungssystem

3.4. Forschung und Entwicklung

4. Wirtschaftsbericht

4.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

4.2. Geschäftsverlauf

4.3. Ertragslage

4.4. Vermögenslage

4.5. Finanzlage

4.6. Entwicklung der Konzernsegmente

4.7. Vergleich der im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung

4.8. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

4.9. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

5. Nachtragsbericht

6. Prognosebericht

6.1. Annahmen über die konjunkturelle Entwicklung und die Entwicklung der Kapitalmärkte

6.2. Entwicklung des Konzerns und der Konzernsegmente

6.3. Gesamtprognose

7. Chancen- und Risikobericht

7.1. Allgemeine Aussagen zum Risikomanagementsystem

7.2. Ziele und Strategie des Risikomanagements

7.3. Organisation Risikomanagementsystem

7.4. Erläuterung der Risiken

7.5. Erläuterung der Chancen

7.6. Zusammenfassende Beurteilung der Risiko- und Chancenlage

8. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

9. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess

1. Vorbemerkung

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (im Folgenden auch „Deutsche Balaton“, „Gesellschaft“ oder „Konzern“) stellt diesen Konzernlagebericht („Lagebericht“) zum 31. Dezember 2024 gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf. Er ist im Kontext mit dem Konzernabschluss zu lesen.

2. Anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Der Konzernabschluss wird nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften, den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ergibt sich für die Deutsche Balaton aus § 293 HGB. Die Deutsche Balaton ist nicht verpflichtet, den Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu erstellen, nutzt jedoch das Wahlrecht des § 315e Abs. 3 HGB, da eine Umstellung auf eine HGB-Konzernrechnungslegung insbesondere unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten derzeit nicht effizient ist.

3. Grundlagen des Konzerns

3.1. Geschäftsmodell des Konzerns

Die Deutsche Balaton ist Mutterunternehmen des Deutsche Balaton Konzerns. Die Deutsche Balaton ist eine Beteiligungsgesellschaft, deren Investments in der Vergangenheit grundsätzlich keinen Fokus auf bestimmte Branchen aufwiesen und auch geographisch keiner bestimmten Zuordnung unterlagen. In den letzten Jahren wurde jedoch vermehrt in Unternehmen in der Rohstoffbranche investiert.

Investitionen der Gesellschaft erfolgen unter Berücksichtigung des Chancen-Risiko-Verhältnisses, wobei sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsbeteiligungen sowie alternative Investments und Investments in Anleihen und Genussscheine eingegangen werden. Ein gewisser Diversifizierungsgrad des Beteiligungsportfolios ist zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die Risikostreuung soll zur Risikominimierung beitragen. Bei den Investitionsentscheidungen spielen neben finanziellen Indikatoren bei der Beurteilung von Beteiligungsmöglichkeiten auch nicht messbare Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel Einschätzungen des Managements der Beteiligungen.

3.2. Beschreibung der Segmente

Die Aktivitäten der Gesellschaft unterteilten sich im Geschäftsjahr 2024 in die Segmente „Vermögensverwaltend“ und „Beta Systems“.

3.2.1. Segment „Vermögensverwaltend“

Wie im Vorjahr liegt auch im Berichtszeitraum der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns auf börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen mit überwiegend mittel- bis langfristigem Beteiligungshorizont, wobei die Beteiligungsquote dabei von nur geringem Anteilsbesitz bis hin zu 100-Prozent-Beteiligungen reicht.

Neben der Muttergesellschaft Deutsche Balaton AG, die auch selbst in Eigen- und Fremdkapitalinstrumente von Unternehmen verschiedenster Branchen investiert, sind im Segment „Vermögensverwaltend“ im Wesentlichen die folgenden Beteiligungsgesellschaften enthalten:

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Gesellschaft Konzernanteil Aktueller Investitionsfokus
2Invest AG 76 % Überwiegend börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen im Bereich Rohstoffe und Biotechnologie
Altech Advanced Materials AG 59 % Nicht börsennotierte Unternehmen im Bereich Energietechnik
Conbrio Beteiligungen AG 100 % Überwiegend börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen im Bereich Rohstoffe
Heidelberger Beteiligungsholding AG 92 % Überwiegend börsennotierte Unternehmen verschiedener Branchen
Latonba AG 83 % Börsennotierte Unternehmen verschiedener Branchen
Pflege.Digitalisierung Invest AG 87 % Überwiegend nicht börsennotierte Unternehmen im Bereich der Digitalisierung der Pflege
SPARTA AG 92 % Überwiegend börsennotierte Unternehmen im Bereich Rohstoffe (bis 30.09.) und Software
SPARTA Invest AG 92 % Überwiegend börsennotierte Unternehmen im Bereich Rohstoffe

Neben den Beteiligungsgesellschaften enthält das Segment „Vermögensverwaltend“ auch Gesellschaften, die ihrerseits eine operative Tätigkeit betreiben:

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Gesellschaft Konzernanteil Tätigkeitsbereich
4basebio PLC (bis 30.11.2024) 47 % Entwicklung therapeutischer DNA für Zell- und Gentherapien sowie DNA Impfstoffe
Biofrontera AG (ab 01.10.2024) 43 % Entwicklung und Vertrieb von Produkten im Bereich Dermatologie

Darüber hinaus gibt es einige Beteiligungen, die nach der at-Equity Methode bilanziert werden, unter anderem:

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Gesellschaft Konzernanteil Tätigkeitsbereich
4basebio PLC (ab 01.12.2024) 29 % Entwicklung therapeutischer DNA für Zell- und Gentherapien sowie DNA Impfstoffe
Altech Industries Germany GmbH 25 % Herstellung von Beschichtungen für Hochleistungsbatterien
Biofrontera AG (bis 30.09.2024) 25 % Entwicklung und Vertrieb von Produkten im Bereich Dermatologie
Nestmedic S.A. 44 % Herstellung von Produkten im Bereich Telemedizin
Geopacific Resources Ltd. 37 % Exploration und Erschließung von Goldvorkommen in Papua-Neuguinea

Neben den oben genannten Gesellschaften sind in diesem Segment weitere Unternehmen enthalten, die für die Segmentbetrachtung von untergeordneter Bedeutung sind. Um die Komplexität der Konzernstruktur zu reduzieren wurde die Decheng Technology AG (heute firmierend als Rostra AG) veräußert. Die Investitionen des Segments „Vermögensverwaltend“ weisen aufgrund der mehrheitlich börsennotierten Gesellschaften eine hohe Abhängigkeit von der Entwicklung der Kapitalmärkte auf. Der aktuelle Fokus der langfristigen Wertpapierpositionen liegt im Bereich Rohstoffe (56 %), Software, IT-Dienstleistungen und Internet (10 %) bzw. Beteiligungsgesellschaften und Fondsanteile (7 %). Zu weiteren Details siehe die Ausführungen im Wirtschaftsbericht.

Der Anteil des Segments „Vermögensverwaltend“ an der Konzernbilanzsumme vor Konsolidierung liegt bei 87 % (Vj. 86 %) und der Anteil der Umsatzerlöse bei 16 % (Vj. 5 %).

3.2.2. Segment „Beta Systems“

Beta Systems entwickelt nun seit mehr als 40 Jahren hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen, die Unternehmen mit komplexen IT-Strukturen bei der Automatisierung, Absicherung und Nachvollziehbarkeit ihrer IT-gestützten Geschäftsprozesse unterstützen. Von diesen profitieren Unternehmen und Organisationen, die aufgrund ihrer Größe und Geschäftstätigkeit große Mengen sensibler Daten und Dokumente in für das Unternehmen kritischen Geschäftsprozessen verarbeiten. Das Angebotsportfolio von Beta Systems ist inhaltlich unterteilt in die Geschäftsbereiche „DataCenter Intelligence“ (DCI, Lösungen zur Automatisierung von Rechenzentren), „Identity Access Management“ (IAM, Lösungen für ein zentrales Benutzer- und Zugriffsmanagement) sowie „Digitalisierung“ (Services entlang der digitalen Wertschöpfung).

Die Beta Systems fungiert als Holding und übernimmt übergeordnete Verwaltungstätigkeiten für die Konzerngesellschaften, strategische markt- und produktbezogene Funktionen, die Steuerung der ausländischen Tochtergesellschaften sowie die gesamte strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Für den Geschäftsbereich DCI erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems DCI Software AG sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften. Der Anwendungsbereich Dokumentenmanagement innerhalb dieses Geschäftsbereichs wurde bis zu ihrer Veräußerung im November 2023 durch die PROXESS GmbH betrieben. Für den Geschäftsbereich IAM erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems IAM Software AG, für den Geschäftsbereich Digitalisierung durch die Codelab Software GmbH.

Zum Bilanzstichtag liegt der Anteil des Segments an der Konzernbilanzsumme bei 13 % (Vj. 14 %) vor Konsolidierung. Das Segment „Beta Systems“ hat im Geschäftsjahr 2024 bezogen auf den Konzernumsatz 84 % (Vj. 95 %) zum Konzernumsatz beigetragen.

3.2.3. Geographische Ausrichtung der Segmente

Im Segment „Vermögensverwaltend“ werden Umsatzerlöse überwiegend in Deutschland sowie in ganz Europa und den USA erzielt. Im Segment „Beta Systems“ konzentrierten sich die Geschäftsaktivitäten im Wesentlichen auf Deutschland und Europa, hier insbesondere die Eurozone. Teilweise werden Umsätze auch außerhalb der EU erzielt, die jedoch von untergeordneter Bedeutung sind.

3.2.4. Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr

Aufgrund des Geschäftsmodells der Deutsche Balaton als Beteiligungsgesellschaft sind das Beteiligungsportfolio und die Konzernunternehmen laufenden Änderungen unterworfen. Regelmäßige Verschiebungen des Verhältnisses der Vermögenswerte, bestehend aus Unternehmensbeteiligungen auf der einen Seite und vollkonsolidierten Konzernunternehmen auf der anderen Seite, sind dem Geschäftsmodell immanent, weshalb eine Vergleichbarkeit der Konzern- und Segmentergebnisse sowohl zwischen einzelnen Jahren als auch über mehrere Jahre hinweg abgesehen vom Segment „Beta Systems“ nur schwer möglich ist.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden die folgenden Gesellschaften erstmals vollkonsolidiert:

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Datum Unternehmen Anteil* Grund
Segment „Vermögensverwaltend“
28.08.2024 Biofrontera AG 43 % Personelle Verflechtungen
28.08.2024 Biofrontera Bioscience GmbH 43 % Personelle Verflechtungen
28.08.2024 Biofrontera Pharma GmbH 43 % Personelle Verflechtungen
28.08.2024 Biofrontera Development GmbH 43 % Personelle Verflechtungen
28.08.2024 Biofrontera Neuroscience GmbH 43 % Personelle Verflechtungen
28.08.2024 Biofrontera UK Ltd. 43 % Personelle Verflechtungen
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Datum Unternehmen Anteil* Grund
Segment „Beta Systems“
04.07.2024 EMA European Mainframe Academy GmbH 100 % Anteilserwerb

Die folgenden Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2024 entkonsolidiert:

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Datum Unternehmen Anteil* Grund
Segment „Vermögensverwaltend“
06.03.2024 Decheng Technology AG (heute firmierend als Rostra AG) -68 % Veräußerung
14.11.2024 4basebio PLC -16 % Teilveräußerung
14.11.2024 4basebio UK Limited -16 % Teilveräußerung
14.11.2024 4basebio Discovery Limited -16 % Teilveräußerung
14.11.2024 4basebio S.L.U. -16 % Teilveräußerung
01.07.2024 Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw. -0 % Insolvenzeröffnung
01.07.2024 Alpha Cleantec AG (CH) i.L. -0 % Insolvenzeröffnung
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Datum Unternehmen Anteil* Grund
Segment „Beta Systems“
keine Veränderung

* durchgerechneter Anteil der Deutsche Balaton

3.3. Steuerungssystem

Die Deutsche Balaton und andere vermögensverwaltende Konzerngesellschaften erwerben Unternehmensbeteiligungen an börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, Immobilien sowie sonstige Vermögensgegenstände aller Art im Rahmen ihres Beteiligungsgeschäfts. Im Mittelpunkt der Unternehmenspolitik steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Die Auswahl der Vermögenswerte sowie die Höhe des jeweiligen Investitionsvolumens folgen keinen festen Regeln und sind von verschiedenen Einschätzungen abhängig. Vor einer Investitionsentscheidung nimmt der jeweilige Vorstand eine Chancen-Risiko-Einschätzung des möglichen Investitionsobjekts vor. Je riskanter ein Projekt eingeschätzt wird, desto höher muss der ermittelte interne Zinsfuß bzw. der zu realisierende Fair Value im Verhältnis zum Investitionsbetrag liegen.

Die laufende Überwachung der Tochtergesellschaften erfolgt durch den Konzernvorstand selbst oder durch eingesetzte Beteiligungsmanager oder Berater. Ein einheitliches Reportingformat gibt es aufgrund der sich ständig verändernden Konzernzusammensetzung nicht.

Die relevante Steuerungsgröße im Deutsche Balaton Konzern auf Konzernmutterebene ist die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner des Mutterunternehmens, das die Belastung durch Steuern auf Ebene des Konzerns berücksichtigt. Über einen mittelfristigen Zeitraum von fünf Jahren wird auf eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 15 % abgestellt.

Das entscheidende Kriterium für die Steuerung eines Investments ist dessen Fair Value. Die aktuelle Eigenkapitalausstattung der Deutsche Balaton erlaubt es, den aus Sicht des Managements optimalen Verkaufszeitpunkt zur Realisierung des Fair Values ohne Liquiditätsdruck abwarten zu können. Es besteht kein fixierter Anlagehorizont, wie beispielsweise bei geschlossenen Fonds, der einen Verkaufsdruck erzeugen könnte.

Durch die Vorschriften der IFRS zur Bilanzierung von vollkonsolidierten Unternehmen und at-Equity konsolidierten Unternehmen wird eine potenziell positive oder negative wirtschafliche Entwicklung eines Investments unter Umständen erst im Realisationszeitpunkt voll sichtbar. Wertänderungen der anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte, die zum Fair Value bewertet werden, werden nach den Regelungen der IFRS 9 sofort erfolgswirksam realisiert. Dadurch und bedingt durch den Charakter des Beteiligungsgeschäfts unterliegen sowohl die Umsatzerlöse bzw. Erträge als auch der Jahresüberschuss der Deutsche Balaton und das Gesamtergebnis des Konzerns, z.B. für die Ableitung eines Kurs-Gewinn-Verhältnisses (KGV), eingeschränkter Aussagekraft.

Für den Konzern ergeben sich folgende Werte, bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre, wobei die jährlichen Schwankungen dem Geschäftskonzept Rechnung tragen:

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in TEUR 2020 2021 2022 2023 2024
Eigenkapital (01.01.)* 279.717 394.401 430.638 331.925 369.386
Eigenkapital (31.12.)* 394.401 430.638 331.925 369.386 471.789
Veränderung absolut 114.684 36.237 -98.713 37.461 102.403
Kapitalmaßnahmen und Erwerb eigener Anteile 176 0 23 400 0
Bereinigte Veränderung absolut 114.860 36.237 -98.690 37.861 102.403
Veränderung in % 41,1 % 9,2 % - 22,9 % 11,4 % 27,7 %

* Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens

Die zur Steuerung des Konzerns eingesetzte Veränderung des IFRS-Eigenkapitals mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 15,0 % über einen Zeitraum von fünf Jahren liegt zum 31. Dezember 2024 bei 11,0 % (Vj. 7,4 %) und damit unter der Zielgröße. Die durchschnittliche jährliche Wachstumrate betrug 13,3 % (Vj. 9,4 %).

Zusätzlich zu der Hauptsteuerungsgröße wird im Segment „Beta Systems“, die Umsatz- und Ertragsentwicklung überwacht, ohne vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes im Konzern für die Konzernsteuerung maßgeblich zu sein. Der Ertrag wird für den Teilkonzern „Beta Systems“ als Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) definiert.

Die Tochtergesellschaften definieren außerdem über die jeweiligen Beteiligungsmanager oder Berater eigene Leistungsindikatoren, die auf Ebene der Konzernmutter als Holding keine Rolle spielen. Die Bestimmung der Indikatoren erfolgt dabei stets basierend auf der jeweiligen Branche, in der sich die Tochtergesellschaft befindet, und bezogen auf die individuelle Situation der operativ tätigen Gesellschaften.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Konzernsteuerung keine weiteren spezifischen Indikatoren eingesetzt. Der Nutzen und Sinn anderer Indikatoren als der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals rechtfertigt angesichts des diversifizierten und von dem Beteiligungsgeschäft geprägten Beteiligungsportfolios nicht den mit einer Ermittlung verbundenen Aufwand, der aus Sicht des Vorstands auch keinen weiteren Mehrwert schafft.

3.4. Forschung und Entwicklung

Die Deutsche Balaton als Beteiligungsgesellschaft entfaltet selbst keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Forschungs- und Entwicklungstätigkeit findet im Konzern vor allem im Segment „Beta Systems“ statt und dient der Neu- bzw. Weiterentwicklung des Produktportfolios und im Segment „Vermögensverwaltend“ bei einem Unternehmen im Bereich Biotechnologie und einem Unternehmen im Bereich Pharma.

Insgesamt belaufen sich die konzernweiten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E-Aufwendungen) im Geschäftsjahr 2024 auf 24,1 Mio. EUR (Vj. 21,8 Mio. EUR). Davon entfielen 17,5 Mio. EUR (Vj. 18,0 Mio. EUR) auf das Segment „Beta Systems". Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden im Wesentlichen durch eigene Mitarbeiter durchgeführt.

4. Wirtschaftsbericht

4.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

4.1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren 2024 nicht weniger herausfordernd als im Vorjahr. Aspekte wie der anhaltende Ukraine-Krieg samt westlicher Sanktionen gegen Russland, der anstehende Regierungswechsel in den USA sowie ein leicht reduziertes Zinsniveau haben sich unter anderem auf die ökonomische Entwicklung ausgewirkt.

Die globale Wirtschaft wuchs im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 trotz des beschriebenen Umfelds mit + 3,3 % (Vj. + 3,5 %).

Die Inflation war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland mit + 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr (+ 5,9 %) abgeflacht und zeigte sich wieder auf einem relativ normalen Niveau. In den USA sank die Inflationsrate auf 3,0 % (Vj. 3,4 %), womit sie sich dem Langfristziel von rund 2 % weiter näherte.

Zum zweiten Mal in Folge war das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland nach Angaben von Destatis mit - 0,2 % auch im Jahr 2024 negativ. Die deutsche Wirtschaft schrumpfte aufgrund konjunktureller und struktureller Belastungen, wie zunehmender Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft, hoher Energiekosten, einem nach wie vor erhöhten Zinsniveau und unsicheren wirtschaftlichen Aussichten. Die Wirtschaftsleistung im verarbeitenden Gewerbe sank im Vergleich zum Vorjahr deutlich um - 3,0 %. Besonders betroffen waren wichtige Sektoren wie der Maschinenbau und die Automobilindustrie, deren Produktionsmengen erheblich zurückgingen. Auch in energieintensiven Industriezweigen, zu denen unter anderem die Chemie- und Metallindustrie zählen, verharrte die Produktion auf relativ niedrigem Niveau. Bereits im Vorjahr 2023 hatte der signifikante Anstieg der Energiepreise zu einem beträchtlichen Produktionsrückgang geführt. Im Bauhauptgewerbe lag der Umsatz im Jahr 2024 preisbereinigt insgesamt mit - 1,5 % unterhalb des Vorjahres. Auch die Anzahl der Beschäftigten (- 1,2 %) und die Auftragseingänge (- 0,7 %) gingen im Bauhauptgewerbe zurück, was insgesamt auf weiterhin herausfordenden Rahmenbedingungen wie hohe Baupreise und Zinsen beruht.

Auch der private Konsum stieg preisbereinigt nur leicht um + 0,3 % (Vj. - 0,8 %) an.Weiter auf Wachstumskurs blieb dagegen der Sektor Information und Kommunikation, der mit + 2,5 % wuchs.

Nach Angaben von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, ist das BIP in der EU um + 1,0 % und im Euroraum um + 0,9 % gestiegen (Vj. jeweils + 0,4 %)

Gemäß Daten des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die Weltwirtschaft im Jahr 2024 um + 3,3 % gewachsen (Vj. + 3,5 %). Die Entwicklung der Wirtschaftsleistung der weltgrößten Volkswirtschaft USA liegt nach Berechnungen des IWF bei einem Plus von + 2,8 % (Vj. + 2,9 %). Unter den Schwellenländern stechen wie in den Vorjahren insbesondere Indien (+ 6,5 %, Vj. + 7,8 %) und China (+5,0 %, Vj. + 5,2 %) hervor. Auch Russland zeigt mit + 4,1 % eine überdurchschnittliche Entwicklung.*

* alle Angaben zu Wachstum preisbereinigt.

Der Euro entwickelte sich im Berichtszeitraum gegenüber den für die Deutsche Balaton relevanten Währungen AUD und CAD positiv. Hingegen verlor er gegenüber GBP, USD und PLN, wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist:

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Währung** Stand 29.12.2023 Stand 31.12.2024 Veränderung
in %
AUD/EUR 1,6263 1,6772 + 3,1 %
CAD/EUR 1,4642 1,4948 + 2,1 %
GBP/EUR 0,8691 0,82918 - 4,6 %
USD/EUR 1,1050 1,0389 - 0,6 %
PLN/EUR 4,3395 4,275 - 1,5 %

** Mengennotierung

Ausgehend von einem Leitzins von 4,5 % zu Jahresbeginn nahm die EZB im Jahr 2024 insgesamt vier Zinsanpassungen vor. Im Juni senkte sie den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte. Weitere Senkungen folgten im September, Oktober und Dezember, wodurch der Leitzins auf 3,15 % per 31. Dezember 2024 reduziert wurde.Der Leitzins gibt an, unter welchen Bedingungen sich Kreditinstitute bei Noten- und Zentralbanken Geld leihen können.

Die amerikanische Notenbank FED senkte den Zinskorridor aufgrund der rückläufigen Inflation im Jahr 2024 durch insgesamt drei Zinsschritte - um 0,5 Prozentpunkte im September sowie jeweils 0,25 Prozentpunkte im November und Dezember - auf 4,25 - 4,5 % per 31. Dezember 2024.

Auch der 3-Monats-Euribor, der oftmals als Basis für Kreditzinsberechnungen dient, ging im Jahr 2024 zurück. Während er zu Jahresgebinn bei + 3,91 % notierte, reduzierte sich der Zinssatz im Jahresverlauf auf + 2,92 %. Trotz der Reduktion hielten sich die Finanzierungskonditionen damit weiter auf einem relativ hohen Niveau.

2024 waren durchschnittlich 46,1 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig, was einem Plus von rund 72.000 Personen (+ 0,2 %) im Vergleich zum Vorjahr entsprach. Der Beschäftigungsanstieg beschränkte sich jedoch auf den Dienstleistungssektor, insbesondere bei öffentlichen Diensten, Erziehung und Gesundheit. Hingegen sank die Zahl der Erwerbstätigen im Produzierenden Gewerbe und Baugewerbe.

Die im Segment „Vermögensverwaltend“ gehaltenen Beteiligungsunternehmen sind überwiegend im europäischen Umfeld tätig und von dessen Entwicklung abhängig; gleiches gilt für das Segment „Beta Systems“. Für die Beteiligungen im Rohstoffsektor sind die im folgenden Kapitel dargestellten Rohstoffmärkte der wesentliche Einflussfaktor, wobei der Fokus der Geschäftsaktivitäten in Australien und Kanada liegt.

4.1.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Aktien- und Rentenmarkt

Nach der außerordentlich guten Entwicklung im Vorjahr 2023 konnte der deutsche Aktienindex DAX auch in 2024 deutlich zulegen. Bei einem Schlusskurs von 19.909 Punkten (Vj. 16.752 Punkte) stand am Jahresende eine Performance von + 18,8 % (Vj. + 20,3 %). Trotz der geopolitischen und wirtschaftlichen Turbulenzen markierte der DAX im vergangenen Jahr insgesamt 42 Allzeithochs. Zudem konnte insbesondere die psychologisch wichtige Marke von 20.000 Punkten das erste Mal überschritten werden. Die Schwankungsbreite zwischen Höchst- und Tiefstkurs (20.523 Punkte am 13. Dezember 2024 und 16.345 Punkte am 17. Januar 2024) lag bei rund 26 %.

Der Dow Jones Industrial Average, der sich aus den 30 größten an der New York Stock Exchange notierten US-Unternehmen zusammensetzt, wies im Jahr 2024 ebenfalls eine annähernd starke Performance wie im Vorjahr auf. Bei einem Schlusskurs von 42.544 Punkten stand ein Plus von + 12,9 % zu Buche. Die Schwankungsbreite des Marktes, welche durch den Höchstkurs vom 04. Dezember 2024 mit 45.074 Punkten und dem Jahrestief am 18. Januar 2024 mit 37.141 Punkten bestimmt wurde, lag bei rund 21 %.

Auch der Australia All Ordinaries Index, welcher die Wertentwicklung an der Australian Securities Exchange (ASX) abbildet, zeigte mit + 7,5 % eine ählich positive Gesamtperformance wie im Vorjahr (+ 8,4 %).). Die Schwankungsbreite des australischen Marktes war im Vergleich zum deutschen bzw. amerikanischen Markt ebenfalls geringer: Mit dem Jahreshoch von 8.771 Punkten und dem Jahrestief von 7.551 Punkten lag die Schwankungsbreite bei rund 16 %.

Der Anleiheindex REXP (Gesamt-Performance-Index) verharrte insgesamt mit + 1,1 % (Vj. + 3,4 %) nahezu auf der Stelle. Der Kurs des REXP zeigt die durchschnittliche Rendite aller Bundesanleihen inklusive Zinszahlungen und besteht aus 30 idealtypischen Bundesanleihen mit unterschiedlicher Laufzeit.

Die als Umlaufrendite bezeichnete Rendite aller im Umlauf befindlichen inländischen, festverzinslichen Wertpapieranleihen der öffentlichen Hand hat sich gemäß Angaben der Deutschen Bundesbank im Jahr 2024 entsprechend leicht auf + 2,31 % (Vj. + 2,03 %) gesteigert.

Die Entwicklung der Aktien- und Anleihemärkte ist besonders für das in dem Segment „Vermögensverwaltend“ angesiedelte Beteiligungsgeschäft relevant.

Da zum Bilanzstichtag rund 56 % (Vj. 62 %) der kurzfristigen und langfristigen Wertpapierpositionen Investitionen in den Rohstoffbereich waren, wird im folgenden Abschnitt die Entwicklung an den Rohstoffmärkten näher beleuchtet.

Rohstoffmärkte

Die Investitionen im Deutsche Balaton Konzern erfolgen hierbei hauptsächlich über die SPARTA AG bzw. SPARTA Invest AG, die 2Invest AG, die Conbrio Beteiligungen AG und die Deutsche Balaton.

Rohstoffunternehmen lassen sich je nach Entwicklungsstadium in drei Hauptkategorien unterteilen:

„Explorer“ sind Unternehmen in einer frühen Phase, die darauf abzielen, neue Rohstoffressourcen auf neuem Terrain oder in der Nähe bereits nachgewiesener Ressourcen zu entdecken und durch Folgebohrungen oder weitere Probenahmen zu bestätigen.

„Developer“ verfügen bereits über ausgewiesene Ressourcen bzw. Reserven in nennenswertem Umfang. Primäres Ziel dieser Unternehmen ist es daher, die Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Förderung der vorhandenen Bodenschätze zu eruieren und mittels detaillierter Machbarkeitsstudien nachzuweisen. Auf Basis der Studienergebnisse trifft das Unternehmen die finale Investitionsentscheidung und nimmt Gespräche mit potenziellen Finanzierungspartnern auf. Unternehmen in diesem Stadium werden häufig auch Übernahmeziel bereits produzierender Unternehmen, die auf der Suche nach einer Verbreiterung ihrer Produktionsbasis sind.

„Producer“ weisen eine laufende Rohstoffproduktion und damit bereits laufende Cash Flows auf. Bei kleineren Unternehmen mit wenigen oder nur einem einzigen in Produktion befindlichen Projekt ist es für die Ertragsentwicklung entscheidend, dass die tatsächlichen Produktionsparameter weitgehend den Planungen entsprechen bzw. Abweichungen beim Produktionshochlauf schnell analysiert und behoben werden können, so dass die Kosten je produzierter Einheit den zuvor definierten Zielwerten entsprechen.

Oftmals ist eine eindeutige Zuordnung der Unternehmen in eine der drei Kategorien nicht möglich. Viele Unternehmen, die als Developer bereits eine ausreichende Ressource vorweisen können, betreiben weiterhin Exploration. Explorationsunternehmen und Developer können zeitlich begrenzt Cash Flows aus der Verarbeitung von gefördertem Erz durch externe Minenbetreiber generieren („Toll Processing“).

Bei Rohstoffunternehmen stehen den hohen Chancen auch erhebliche Risiken gegenüber, wobei gerade Explorer und Developer mit einem entsprechend hohen Chance/Risikoprofil gekennzeichnet sind.

Der überwiegende Anteil der Investitionen im Rohstoffbereich erfolgt mit 69 % (Vj. 54 %) im Bereich Edelmetalle, im Wesentlichen Gold und Silber. Weitere Beteiligungen bestehen bei Unternehmen im Bereich Kupfer (5 %), Fluorit (4 %), Wolfram (4 %) und Kohle (3 %).

Rund 13 % der Beteiligungen im Rohstoffbereich sind Explorer, 70 % Developer, 12 % Producer und der Rest sind sonstige Rohstoffunternehmen.

Die wesentlichen Rohstoffpreise entwickelten sich 2024 wie folgt:

Edelmetalle, Industriemetalle und Spezialmetalle

Die Rohstoffmärkte entwickelten sich im Jahr 2024 positiver als im Vorjahr. Vor allem die Edelmetalle Gold und Silber wiesen mit + 26,4 % (Vj. + 13,4 %) und + 21,8 % (Vj. - 0,7 %) eine außerordentlich gute Performance auf. Dies kann in Zusammenhang mit dem weiterhin schwierigen geopolitischen Umfeld und den damit einhergehenden Unsicherheiten gebracht werden. Ebenso gewannen die Edelmetalle aufgrund der Zinssenkungen der Zentralbanken im Vergleich zu zinstragenden Investitionen an Attraktivität. Volatil verhielt sich wie im Vorjahr das Industriemetall Nickel, welches letzlich mit - 4 % (Vj. - 46 %) wiederholt eine negative Entwicklung aufwies. Grund hierfür ist unter anderem das anhaltende Überangebot aus Indonesien.

Erneuerbare Energien

In 2024 wurde durch Erneuerbare Energien eine Rekordmenge an Strom erzeugt (+ 3 % im Vergleich zum Vorjahr). Der Anteil am Stromverbrauch stieg um 1,5 Prozentpunkte auf 54,4 %. Die Windenergie trägt nach wie vor den größten Teil bei (49 %, Vj: 52 %). An zweiter Stelle rangiert weiterhin Energie aus Photovoltaik-Anlagen (26 %, Vj: 22 %). Grund für den deutlichen Anstieg im Bereich der PV-Anlagen ist ein deutlicher Ausbau der PV-Anlagenparks um ca. 20 %. Ebenfalls deutlich mehr als im Vorjahr konnte die Wasserkraft zum Energiemix beitragen (+ 12 %), was auf ein besonders niederschlagreiches Jahr 2024 zurückzuführen war.

Im Bereich der Erneuerbaren Wärme war die Biomasse mit 81 % mit Abstand die wichtigste Quelle. Eine positive Entwicklung nahm auch der Bereich Geothermie und Umweltwärme (14,9 % des Energiemixes), wobei die durch eine höhere Anzahl installierter Wärmepumpen nutzbar gemachte Erd- und Umweltwärme um rd. 14 % anstieg.

Biotechnologie

Die deutsche Biotechnologie-Branche entwickelte sich im Jahr 2024 positiv. Insgesamt wurden von deutschen Biotech-Unternehmen 1,9 Milliarden Euro an Kapital eingeworben, was einem Anstieg von+ 78 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht (2023: 1,1 Mrd. EUR). Bereinigt um Investitionen in Unternehmen, die während der Pandemie Impfstoffe entwickelten, stellt dieser Wert einen Branchenrekord dar.

Auch die Venture-Capital-Investitionen haben sich deutlich erhöht. Sie stiegen im Jahr 2024 von 533 Mio. EUR im Jahr 2023 auf 898 Mio. EUR, was einem Zuwachs von + 68 % entspricht. Der Gesamtumsatz der Branche lag im Jahr 2024 bei 11 Mrd. EUR, was im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von - 8 % bedeutet. Die Zahl der Beschäftigten sank um - 5 %, während die Anzahl der Unternehmen leicht auf 1.020 anstieg (+ 2 %). Besonders erfreulich ist die Entwicklung im Bereich der Frühphasenfinanzierung. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 420 Mio. EUR investiert, mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr, als lediglich 207 Mio. EUR eingesammelt wurden.

Auch international hat die Biotechnologie-Branche gute Aussichten auf weiteres Wachstum. Während der globale Markt auf 1,55 Billionen USD im Jahr 2024 angewachsen ist, wird eine durchschnittliche Steigerung von + 12,5 % bis zum Jahr 2034 erwartet. Damit soll der globale Umsatz auf über 5 Billionen USD steigen.

Immobilien

Die Immobilienpreisentwicklung war in 2024 nach kurzer Erholungsphase wieder auf leicht höherem Niveau. Nach Angaben der Bundesbank lag der empirica-Immobilienindex, ausgehend vom 1. Quartal 2004 (Index = 100), in Deutschland im 4. Quartal des Jahres 2024 bei 185 Punkten (4. Quartal 2023: 182). Sowohl die nach wie vor starke Nachfrage bei gleichzeitig geringem Angebot vor allem in Ballungsräumen sowie einer zu geringen Bautätigkeit in Deutschland und der Mangel an Bauland führten zu steigenden Immobilienpreisen.

Informationstechnologie

Der Markt für Information und Telekommunikationstechnik (ITK) und Consumer Electronics (CE) in Deutschland wächst stetig weiter. Im Vergleich zum Vorjahr wurde in 2024 ein Umsatzanstieg um + 3,3 % (Vj. + 3,7 %) auf 222,6 Mrd. EUR erzielt. Weiteres Wachstum wird auch zukünftig erwartet, insbesondere aufgrund der zunehmenden Digitalisierung von Prozessen.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Informationstechnologie und im Speziellen der Softwaremarkt ist im Deutsche Balaton Konzern insbesondere für die Gesellschaften im Segment „Beta Systems“ relevant.

4.2. Geschäftsverlauf

Die Deutsche Balaton beendet das Geschäftsjahr 2024 mit einem Konzernergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von + 119,3 Mio. EUR (Vj. + 37,2 Mio. EUR). Mit einem Segmentergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von + 114,0 Mio. EUR (Vj. + 32,5 Mio. EUR) ist das Konzernergebnis insbesondere auf das Segment „Vermögensverwaltend“ zurückzuführen. Mit + 5,3 Mio. EUR (Vj. + 4,7 Mio. EUR) lieferte das Segment „Beta Systems“ ebenfalls einen positiven Ergebnisbeitrag.

Erträge aus dem Verkauf von Anteilen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2024 108,0 Mio. EUR (Vj. 10,2 Mio. EUR).

Das im Konzernergebnis enthaltene „Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten“ in Höhe von 30,5 Mio. EUR (Vj. 37,6 Mio. EUR) ist vollständig dem Segment „Vermögensverwaltend“ zuzurechnen und umfasst die Bewertung sowohl kurz- als auch langfristiger Anlagen sowie Dividendenerträge in Höhe von 3,5 Mio. EUR (Vj. 4,0 Mio. EUR).

Das Bewertungsergebnis ist wesentlich geprägt von positiven Bewertungseffekten bei Anteilen von einem australischen Unternehmen im Bereich Rohstoffe (+ 29,1 Mio. EUR) und einem kanadischen Unternehmen im Bereich Rohstoffe (+ 24,5 Mio. EUR).

Gegenläufig wirkten sich Abschreibungen auf Wertpapiere eines polnischen Technologieunternehmens (- 5,0 Mio. EUR), eines deutschen Unternehmens im Bereich Rohstoffe (- 5,0 Mio. EUR), eines belgisch-deutschen Technologieunternehmens (- 3,9 Mio. EUR) und eines deutschen Unternehmens im Bereich Chemie (- 3,4 Mio. EUR) aus.

Der Ergebnisbeitrag der assoziierten Unternehmen betrug - 9,7 Mio. EUR (Vj. - 2,7 Mio. EUR), vor allem aufgrund eines negativen Ergebnisbeitrags eines Unternehmens im Bereich Pharma (- 4,6 Mio. EUR) und eines Unternehmens im Bereich Rohstoffe (- 1,9 Mio. EUR).

Aus dem Segment „Beta Systems“ mit seinen operativen Unternehmen ist ein positiver Konzernergebnisbeitrag vor Ertragsteuern von 5,3 Mio. EUR (Vj. 4,7 Mio. EUR) erzielt worden. Der Anstieg um 0,6 Mio. EUR resultiert vor allem aus gegenüber dem Vorjahr geringeren Personalkosten u.a. aufgrund des Verkaufs der Proxess-Gruppe sowie geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Das Eigenkapital des Deutsche Balaton Konzerns ist um 87, 8 Mio. EUR auf 542,3 Mio. EUR gestiegen. Hierin enthalten ist das Konzernergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von 102,6 (Vj. 25,7 Mio. EUR). Das IFRS-Eigenkapital der Anteilseigner der Deutsche Balaton hat sich im Geschäftsjahr 2024 von 369,4 Mio. EUR um + 102,4 Mio. EUR (Vj. + 37,5 Mio. EUR) auf 471,8 Mio. EUR erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 27,7 % (Vj. 11,3 %).

Die Bilanzsumme ist um 69,9 Mio. EUR auf 635,5 Mio. EUR (Vj. 565,6 Mio. EUR) gestiegen, was insbesondere auf die positive Ergebnisentwicklung zurückzuführen ist.

Der Konzernabschluss wird ebenfalls von den Veränderungen im Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2024, wie im Konzernanhang beschrieben, beeinflusst.

4.3. Ertragslage

Das Ergebnis nach Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von + 102,6 Mio. EUR (Vj. + 25,8 Mio. EUR) war überwiegend von der positiven Ertragsentwicklung im Segment „Vermögensverwaltend“ geprägt. In diesem Segment belief sich das Nachsteuerergebnis auf + 99,6 Mio. EUR (Vj. + 22,0 Mio. EUR). Das Segment „Beta Systems“ trug mit einem Ergebnis nach Steuern von + 3,0 Mio. EUR (Vj. + 3,8 Mio. EUR) zum Ergebnis bei.

Aufgrund der Ausrichtung der Deutsche Balaton als Beteiligungsgesellschaft stellt das Bewertungsergebnis, das heißt die Erträge bzw. Aufwendungen aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten in der Regel die wesentliche Gewinn- oder Verlustposition für das Konzernergebnis dar. Hierin enthalten sind alle in Zusammenhang mit den zu Fair Value bilanzierten finanziellen Vermögenswerten stehenden Aufwendungen und Erträge wie Wertänderungen, Dividenden und Aufwendungen bzw. Erträge aus der Währungsumrechnung. Dabei werden gemäß IFRS 9 Wertänderungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bedingt dadurch kommt es nicht zu einem Ausweis von Erträgen bzw. Aufwendungen aus den Abgängen anderer Finanzanlagen und finanzieller Vermögenswerte, der Abgang erfolgt ergebnisneutral.

Darüber hinaus können Erträge bzw. Aufwendungen aus dem Abgang voll- bzw. at-Equity konsolidierter Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zum Konzernergebnis leisten. Diese werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Die Umsatzerlöse, die für den kurzfristigen Erfolg des Deutsche Balaton Konzerns nur eine eingeschränkte Aussagekraft haben, haben sich in den Segmenten wie nachfolgend dargestellt entwickelt.

Die Umsatzerlöse im Segment „Vermögensverwaltend“ erhöhten sich um 11,3 Mio. EUR (Vj. 4,1 Mio. EUR) auf 15,4 Mio. EUR. Der Anstieg resultiert überwiegend aus der erstmaligen Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma (+ 10,9 Mio. EUR).

Die Umsatzerlöse im Segment „Beta Systems“ bewegen sich mit 80,6 Mio. EUR (Vj. 81,3 Mio. EUR) auf Vorjahresniveau. In Summe verbleibt ein konsolidierter Umsatzanstieg im Konzern von 10,6 Mio. EUR auf 95,9 Mio. EUR (Vj. 85,3 Mio. EUR).

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Umsatzerlöse mit Dritten nach Herkunft 2024 2023
in Mio. EUR in % in Mio. EUR in %
Verkauf von Gütern 12,1 12,6% 0,8 1,0 %
Ausland 9,6 0,5
Inland 2,5 0,3
Nutzungsentgelte (Mieterträge) 0,4 0,4% 0,5 1,0 %
Ausland 0,3 0,3
Inland 0,1 0,2
Erbringung von Dienstleistungen 63,8 66,5% 67,6 79,2 %
Ausland 30,8 32,8
Inland 33,0 34,8
Lizenzerträge 19,7 20,6% 16,4 19,2 %
Ausland 10,1 6,5
Inland 9,6 9,9
Gesamt 95,9 100,0% 85,3 100,0 %
Ausland 50,8 53,0% 40,1 47,0 %
Inland 45,1 47,0% 45,2 53,0 %

Der Anstieg der Umsatzerlöse mit Dritten von 85,3 Mio. EUR auf 95,9 Mio. EUR resultiert aus der erstmaligen Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma, insbesondere aus dem Verkauf von Gütern. Die Umsätze aus der Erbringung von Dienstleistungen wurden überwiegend im Segment „Beta Systems” erzielt. Lizenzerträge sind im Wesentlichen dem Segment „Beta Systems“ zuzuordnen.

Die Position Bestandsveränderung und andere aktivierte Eigenleistungen beläuft sich zum Stichtag auf 0,4 Mio. EUR (Vj. 0,5).

Das Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten beläuft sich auf + 30,5 Mio. EUR (Vj. + 37,6 Mio. EUR). Es beinhaltet saldierte Ergebniseffekte aus der Bewertung langfristiger Finanzanlagen in Höhe von + 39,2 Mio. EUR (Vj. + 38,0 Mio. EUR).

Das Bewertungsergebnis langfristiger Finanzanlagen ist wesentlich geprägt von positiven Bewertungseffekten bei Anteilen eines australischen Unternehmens aufgrund positiver operativer Entwicklung und aufkommender Übernahmephantasie (+ 29,1 Mio. EUR), welche in 2024 veräußert wurden und eines kanadischen Unternehmens im Bereich Rohstoffe aufgrund operativer Fortschritte und der allgemeinen Goldpreisentwicklung (+ 24,5 Mio. EUR). Gegenläufig wirken sich negative Bewertungseffekte eines deutschen Unternehmens im Bereich Erneuerbare Energien aufgrund generell schwierigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen im Bereich Wasserstoff (- 3,3 Mio. EUR) und eines belgischdeutschen Technologieunternehmens (- 2,9 Mio. EUR) aus.

Die Ergebniseffekte aus der Bewertung kurzfristiger Finanzanlagen belaufen sich saldiert auf - 8,4 Mio. EUR (Vj. - 3,4 Mio. EUR). Positive Bewertungseffekte resultieren unter anderem aus den Wertpapieren eines deutschen Unternehmens im Bereich Food Delivery (+ 0,2 Mio. EUR) und eines deutschen Biotechnologie-Unternehmens (+ 0,2 Mio. EUR). Gegenläufig wirken sich negative Bewertungseffekte aus den Wertpapieren eines deutschen Unternehmens im Bereich im Rohstoffe aufgrund allgemeiner Rohstoffpreisschwankungen (- 3,5 Mio. EUR), eines polnischen Unternehmens im Bereich Technologie aufgrund generell schwieriger werdender Finanzierungsbedingungen für Technologieunternehmen (- 2,7 Mio. EUR) und eines belgisch-deutschen Technologieunternehmens (- 1,0 Mio. EUR) aus.

Ebenfalls im Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten enthalten sind Dividendenerträge in Höhe von 3,5 Mio. EUR (Vj. 4,0 Mio. EUR) und sonstige Fair Value Erträge in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vj. 7,4 Mio. EUR). Weiter sind Wertminderungen auf Forderungen in Höhe von - 5,9 Mio. EUR (Vj. - 6,8 Mio. EUR), u.a.gegenüber einer Unternehmung im Bereich Rohstoffe (- 1,2 Mio. EUR) im Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen von 32,0 Mio. EUR auf 112,6 Mio EUR an. Grund hierfür waren überdurchschnittlich hohe Erträge aus dem Verkauf von Anteilen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen in Höhe von 108,0 Mio. EUR. Im Rahmen einer Refinanzierung und dem Einstieg eines externen Investors konnte ein Teil der gehaltenen Anteile einer bisherigen Tochtergesellschaft verkauft werden und die verbleibenden Anteile wurden IFRS-konform im Rahmen der Übergangskonsolidierung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Übergangskonsolidierung bewertet, was in Summe zu einem Gewinn in Höhe von 101,8 Mio. EUR führte (Vj. 10,2 Mio. EUR) sowie Devisenkursdifferenzen (0,6 Mio. EUR, Vj. 0,8 Mio. EUR).

Die konzernweiten Materialaufwendungen / Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich in Summe auf 9,1 Mio. EUR (Vj. 7,9 Mio. EUR) erhöht. Der Anstieg resultiert vorwiegend aus der erstmaligen Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma (1,7 Mio. EUR).

Die Zuwendungen an Arbeitnehmer haben sich gegenüber dem Vorjahr im Berichtszeitraum von 62,4 Mio. EUR auf 59,8 Mio. EUR reduziert. Dies beruht hauptsächlich auf niedrigeren Aufwendungen im Segment „Beta Systems“ (47,8 Mio. EUR, Vj. 52,9 Mio. EUR).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Deutsche Balaton Konzern haben sich im Geschäftsjahr 2024 von 6,7 Mio. EUR auf 8,1 Mio. EUR erhöht. Dabei entfallen auf Abschreibungen auf Sachanlagen 5,2 Mio. EUR (Vj. 5,4 Mio. EUR), auf immaterielle Vermögenswerte 2,9 Mio. EUR (Vj. 1,3 Mio. EUR) sowie auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0,1 Mio. EUR (Vj. 0,1 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 38,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 unter dem Vorjahresniveau (42,4 Mio. EUR). Dies hauptsächlich aufgrund der Wertminderung eines assoziierten Unternehmens im Bereich „Vermögensverwaltend“ im Vorjahr.

Die Finanzerträge des Geschäftsjahres liegen mit 7,6 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 6,5 Mio. EUR.

Die Finanzierungsaufwendungen blieben mit 2,4 Mio. EUR (Vj. 2,5 Mio. EUR) auf Vorjahresniveau.

Der Ergebnisbeitrag der assoziierten Unternehmen (Gewinn- und Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden) beträgt - 9,7 Mio. EUR (Vj. - 2,7 Mio. EUR), vor allem aufgrund eines negativen Ergebnisbeitrags eines Unternehmens im Bereich Pharma (- 4,6 Mio. EUR) und eines Unternehmens im Bereich Rohstoffe (- 1,9 Mio. EUR).

Das Ergebnis vor Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2024 liegt mit 119,3 Mio. EUR um 82,0 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 37,2 Mio. EUR. Das Konzernergebnis ist dabei stark von den Bewertungen der Finanzinstrumente im Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten bestimmt.

Die Ertragsteuern belasten das Ergebnis mit - 16,7 Mio. EUR (Vj. - 11,4 Mio. EUR) und resultieren aus dem Aufwand aus Ertragsteuern von - 20,0 Mio. EUR (Vj. + 1,1 Mio. EUR) und dem Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von + 3,3 Mio. EUR (Vj. - 12,5 Mio. EUR). Der Steueraufwand ist geprägt von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern deren Werthaltigkeit nicht in ausreichendem Maße gegeben war.

Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2024 hat sich gegenüber dem Vorjahresergebnis mit + 102,6 Mio. EUR (Vj. + 25,8 Mio. EUR) deutlich verbessert. Nach Berücksichtigung des den Minderheiten zuzurechnenden Ergebnisanteils ergibt sich für das Geschäftsjahr 2024 ein den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis von + 96,2 Mio. EUR (Vj. + 29,9 Mio. EUR). Auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen +6,4 Mio. EUR (Vj. - 4,2 Mio. EUR).

Das Gesamtergebnis des Konzerns des Geschäftsjahres 2024 („Comprehensive Income“) beläuft sich auf + 101,7 Mio. EUR (Vj. + 27,7 Mio. EUR), davon beträgt der Anteil der Gesellschafter der Deutsche Balaton + 94,8 Mio. EUR (Vj. + 31,0 Mio. EUR).

4.4. Vermögenslage

Das Konzernvermögen von 635,5 Mio. EUR (Vj. 565,6 Mio. EUR) ist vorwiegend langfristig und besteht überwiegend aus den dem Segment „Vermögensverwaltend“ zuzurechnenden Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten, den immateriellen Vermögenswerten inklusive Firmenwerten sowie den Sachanlagen.

4.4.1. Langfristige Vermögenswerte

Die langfristigen Vermögenswerte sind um 6,1 Mio. EUR auf 435,0 Mio. EUR (Vj. 441,1 Mio. EUR) gesunken.

48,5 Mio. EUR (Vj. 45,7 Mio. EUR) der langfristigen Vermögenswerte entfallen auf immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte. Der Anstieg resultiert zum Großteil (+ 7,0 Mio. EUR) aus der erstmaligen Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma im Segment „Vermögensverwaltend“ .

Die als „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ blieben mit 1,8 Mio. EUR (Vj. 1,8 Mio. EUR) auf Vorjahresniveau.

Die Sachanlagen im Konzern haben sich um 3,2 Mio. EUR auf 13,7 Mio. EUR (Vj. 16,9 Mio. EUR) vermindert. Der Rückgang resultiert in Höhe von 4,8 Mio. EUR aus der Umklassifizierung eines bisher vollkonsolidierten Unternehmens im Bereich Biotechnologie als assoziiertes Unternehmen, der teilweise durch die erstmalige Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma (+ 2,9 Mio. EUR) im Segment „Vermögensverwaltend“ kompensiert wird.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen haben sich auf 86,7 Mio. EUR (Vj. 28,1 Mio. EUR) erhöht. Der Anstieg um 58,6 Mio. EUR resultiert insbesondere aus der Umklassifizierung eines bisher vollkonsolidierten Unternehmens im Bereich Biotechnologie als assoziiertes Unternehmen (+ 64,9 Mio. EUR).

Die Bilanzposition andere langfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte beläuft sich auf 279,8 Mio. EUR (Vj. 343,0 Mio. EUR) und enthält überwiegend börsennotierte Wertpapiere sowie sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte. Der Rückgang um 63,3 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus den folgenden Effekten:

Investitionen bei den anderen langfristigen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten in Höhe von + 36,6 Mio. EUR (Vj. + 34,4 Mio. EUR)

Desinvestitionen bei den anderen langfristigen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten in Höhe von - 112,6 Mio. EUR (Vj. - 24,5 Mio. EUR). Die Desinvestitionen beziehen sich insbesondere auf die Veräußerung von Anteilen an einem australischen Rohstoff-Unternehmen, dessen Anteile aufgrund positiver operativer Entwicklung und Übernahmephantasien verkauft wurden und einem australischen Rohstoff-Unternehmen dessen Anteile im Rahmen eines Übernahmeangebotes eingereicht wurden.

zuzurechnendes Bewertungsergebnis in Höhe von 7,7 Mio. EUR (Vj. + 26,2 Mio. EUR)

Umklassifizierungen und Umgliederungen und konsolidierungskreisbedingte Änderungen in Höhe von 4,2 Mio.. EUR (Vj. + 1,7 Mio. EUR)

Von den anderen langfristigen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten betreffen 51,8 Mio. EUR Anteile an einem kanadischen Rohstoffunternehmen, 17,2 Mio. EUR ein Darlehen an ein Unternehmen im Bereich Biotechnologie, 13,6 Mio. EUR Anteile an australischen Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien, 11,9 Mio. EUR Anteile an einem deutschen Unternehmen im Bereich Software, IT-Dienstleistungen und Internet, 9,6 Mio. EUR Anteile an einem deutschen Unternehmen im Bereich Medizintechnik.

Der Fokus der Investitionstätigkeit lag im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum verstärkt im Rohstoffbereich - vorwiegend in Australien und Kanada. Nachdem im Vorjahr rd. 62 % der langfristigen Finanzanlagen den Rohstoffsektor betrafen, summiert sich deren Anteil zum Bilanzstichtag auf nunmehr 56 %. Von diesen Unternehmen sind wiederum rund 65 % (Vj. 48 %) mehrheitlich im Goldsektor tätig.

10 % der langfristigen Finanzanlagen betragen den Bereich Software, IT-Dienstleistungen und Internet (Vj. 5 %), 7 % (Vj. 5 %) den Bereich Beteiligungsgesellschaften und Fondsanteile, 7 % den Bereich Maschinenbau und Technologie (Vj. 10 %), 6 % den Bereich Biotechnologie (Vj. 3 %) und 4 % den Bereich Medizintechnik (Vj. 3 %).

Die weitere Branchenverteilung innerhalb der anderen langfristigen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerte kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden.

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vj. 1,9 Mio. EUR) beinhalten mehrheitlich Rückdeckungsansprüche gegenüber Versicherungen für Pensionsverpflichtungen.

Die latenten Steuererstattungsansprüche sind um 1,1 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR gesunken.

4.4.2. Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich um 76,0 Mio. EUR auf 200,4 Mio. EUR (Vj. 124,4 Mio. EUR) erhöht.

Die Vorräte stiegen mit 5,1 Mio. EUR (Vj. 0,5 Mio. EUR) aufgrund der erstmaligen Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma.

Die Fertigungsaufträge (PoC) in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vj. 0,4 Mio. EUR) betreffen das Segment „Beta Systems“.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 7,3 Mio. EUR auf 37,9 Mio. EUR (Vj. 30,5 Mio. EUR) erhöht; die Erhöhung betrifft im Wesentlichen das Segment „Vermögensverwaltend“ und resultiert aus der erstmaligen Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma.

Die laufenden Steuererstattungsansprüche erhöhten sich von 3,0 Mio. EUR auf 6,6 Mio. EUR, der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung einbehaltener, ausländischer Quellensteuer.

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte blieben mit 5,4 Mio. EUR stabil.

Die Bilanzposition andere kurzfristige Finanzanlagen und finanzielle Vermögenswerte beläuft sich auf 82,9 Mio. EUR (Vj. 47,1 Mio. EUR) und beinhaltet insbesondere börsennotierte Geldmarktfonds (42,8 Mio. EUR) und Wertpapiere sowie kurzfristige sonstige Forderungen aus dem Segment „Vermögensverwaltend“. Die wesentlichen Wertpapierpositionen innerhalb dieser Bilanzposition sind Anteile an einem deutschen Rohstoffunternehmen (10,3 Mio. EUR), Anteile an einem luxemburgischen Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien (4,6 Mio. EUR) sowie Anteile an einem australischen Rohstoffunternehmen (3,8 Mio. EUR).

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich zum Bilanzstichtag um 24,1 Mio. EUR auf 61,6 Mio. EUR erhöht. Der Anstieg ist überwiegend auf das Segment „Vermögensverwaltend“ zurückzuführen.

4.4.3. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital hat sich mit 104.768,00 EUR gegenüber dem Vorjahr nicht verändert (Vj. 104.768,00 EUR).

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine eigenen Aktien zurückgekauft (Vj. 241). Zu Angaben zu den eigenen Aktien wird auf den Konzernanhang verwiesen (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG).

Die übrigen Rücklagen in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vj. 1,8 Mio. EUR) enthalten neben der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von - 0,1 Mio. EUR (Vj. 0,3 Mio. EUR) auch den Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vj. 1,4 Mio. EUR).

Die Gewinnrücklage hat sich auf 411,7 Mio. EUR (Vj. 309,3 Mio. EUR) erhöht. Der Anstieg um 102,4 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Gewinn der Periode in Höhe von 96,2 Mio. EUR (Vj. 29,9 Mio. EUR) sowie Effekten im Zusammenhang mit Veränderungen des Konsolidierungskreises bzw. Transaktionen mit Anteilseignern in Höhe von 6,2 Mio. EUR.

Das Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens summiert sich auf 471,8 Mio. EUR (Vj. 369,4 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von 70,5 Mio. EUR (Vj. 85,1 Mio. EUR) hat sich das Konzerneigenkapital auf 542,3 Mio. EUR (Vj. 454,5 Mio. EUR) erhöht.

4.4.4. Langfristige Schulden

Die langfristigen Schulden haben sich im Jahresvergleich auf 32,4 Mio. EUR (Vj. 45,8 Mio. EUR) verringert, was v.a. auf den Rückgang der latenten Steuerschulden zurückzuführen ist.

Das sonstige von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestellte Kapital betrug wie im Vorjahr 0,2 Mio. EUR.

Der Bilanzposten Leistungen an Arbeitnehmer mit 2,9 Mio. EUR (Vj. 2,5 Mio. EUR) betrifft Pensionsrückstellungen bei der Beta Systems Gruppe sowie bei der MISTRAL Media AG.

Die langfristigen finanziellen Schulden sind um 4,3 Mio. EUR auf 19,5 Mio. EUR (Vj. 23,8 Mio. EUR) gesunken, was v.a. auf die Tilgung von Bankverbindlichkeiten im Segment „Vermögensverwaltend“ zurückzuführen ist.

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten blieben mit 0,3 Mio. EUR stabil (Vj. 0,3 Mio. EUR).

Der Rückgang der passiven latenten Steuern auf 9,5 Mio. EUR (Vj. 18,9 Mio. EUR) ergibt sich hauptsächlich aus dem Segment „Vermögensverwaltend“ aus dem Verkauf von Wertpapierpositionen mit bereits hohen positiven Bewertungseffekten im Vorjahr.

4.4.5. Kurzfristige Schulden

Die kurzfristigen Schulden haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Mio. EUR reduziert und betragen zum Bilanzstichtag 60,7 Mio. EUR (Vj. 65,3 Mio. EUR). Der Rückgang ist dabei überwiegend dem Segment „Beta Systems“ zuzuordnen.

Der Rückgang der kurzfristigen finanziellen Schulden um 23,6 Mio. EUR auf 10,6 Mio. EUR (Vj. 34,2 Mio. EUR) ist insbesondere auf die Rückzahlung kurzfristiger Bankdarlehen im Segment „Vermögensverwaltend“ (14,3 Mio. EUR) und im Segment „Beta Systems“ (7,8 Mio. EUR) zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund der erstmaligen Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma auf 5,3 Mio. EUR (Vj. 3,6 Mio. EUR) gestiegen.

Die laufenden Steuerschulden haben sich u.a. aufgrund von Rückstellungen für noch zu versteuernde realisierte Gewinne auf Investitionen in Australien erhöht (7,7 Mio. EUR).

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist um 0,2 Mio. EUR auf 0,1 Mio. EUR gesunken.

Die Vertragsverbindlichkeiten aus zeitlich abgegrenzten Lizenz- und Wartungsverträgen umfassen ausschließlich das Segment „Beta Systems“ und haben sich auf 11,3 Mio. EUR (Vj. 10,3 Mio. EUR) erhöht.

Die sonstigen kurzfristigen Schulden erhöhten sich auf 21,2 Mio. EUR (Vj. 14,4 Mio. EUR) hauptsächlich aufgrund der erstmaligen Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma (+ 7,6 Mio. EUR) im Segment „Vermögensverwaltend“ und resultieren hauptsächlich aus erwarteten Kosten für mehrere Rechtsstreitigkeiten.

4.4.6. Konzernbilanzsumme

Die Konzernbilanzsumme beträgt zum Stichtag 635,5 Mio. EUR (Vj. 565,6 Mio. EUR). Bei einem Konzerneigenkapital von 542,3 Mio. EUR (Vj. 454,5 Mio. EUR) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 85,3 % (Vj. 80,4 %). Unter Herausrechnung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 83,5 % (Vj. 76,9 %).

4.5. Finanzlage

4.5.1. Ziele des Finanzmanagements (Finanzstrategie)

Das Finanzmanagement der Deutsche Balaton dient der dauerhaften Sicherstellung der Liquidität im Konzern und der Schaffung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Konzerngesellschaften. Wo dies möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, reduziert die Deutsche Balaton im Konzern finanzielle Risiken. Eine Konzerninnenfinanzierung stellt verschiedenen Konzerngesellschaften in bestimmtem Umfang Finanzmittel zur Verfügung ohne einen konzerninternen Finanzausgleich herbeizuführen. Sie ermöglicht einzelnen Konzerngesellschaften oftmals eine einfachere Refinanzierung aus freien liquiden Mitteln anderer Konzerngesellschaften. Langfristige Beziehungen zu Hausbanken unterstützen den Zugang zu Finanzmitteln.

Sofern notwendig, wird durch den aktiven Einsatz von Finanzinstrumenten in Fremdwährung der Einfluss von Preisveränderungen an den Währungsmärkten, die sich auf Liquiditätsströme und die Bewertung von in Fremdwährung bewerteten Vermögenswerten und Schulden auswirken können, auf das Konzernergebnis reduziert. Die Absicherungsgeschäfte werden unter Wertgesichtspunkten und Markteinschätzungen vorgenommen. Die Überwachung und der Einsatz von Finanzinstrumenten erfolgen jeweils auf Ebene der Konzerngesellschaften und werden somit nicht konzernweit gesteuert.

Bei der Deutsche Balaton sind für Abläufe und Verantwortlichkeiten wesentlicher Vorgänge interne Richtlinien definiert. Es besteht außerdem ein grundsätzliches Vier-Augen-Prinzip sowie eine Trennung der Bereiche Finanzauszahlung und Buchhaltung. Jedoch verfügen die Vorstandsmitglieder teilweise über unbeschränkte Einzelzeichnungsberechtigungen bei den Geschäftsbanken. Die weiteren Konzerngesellschaften legen für ihren Bereich jeweils in eigener Verantwortung Richtlinien für die Ablauf- und Verantwortungsorganisation fest.

Die bei der Deutsche Balaton verfolgte Nulldividendenpolitik unterstützt die Ziele des Finanzmanagements zum Eigenkapitalaufbau und zur Aufrechterhaltung einer größtmöglichen Unabhängigkeit.

Zwar tritt der Konzern nach außen nicht vollständig als finanzielle Einheit auf, über eine Vereinheitlichung der Hausbanken bestimmter Konzernunternehmen konnte aber eine Vereinheitlichung und Optimierung der Bank- und Kreditkonditionen im Konzern sowie für die jeweiligen Einzelgesellschaften erreicht werden.

4.5.2. Kapitalstruktur

Die Kapitalstruktur der Deutsche Balaton ist von einer hohen Eigenkapitalquote geprägt. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die bestehende Kapitalstruktur zum 31. Dezember 2024:

Die bilanzielle Nettoverschuldung im Deutsche Balaton Konzern hat sich aufgrund des Rückgangs der langfristigen finanziellen Schulden (- 4,3 Mio. EUR), des Rückgangs der kurzfristigen finanziellen Schulden (- 23,6 Mio. EUR) und dem Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (+ 24,1 Mio. EUR) zum Stichtag gegenüber dem Vorjahr um 52,0 Mio. EUR in ein bilanzielles Nettoguthaben in Höhe von 31,5 Mio. EUR (Vj. - 20,6 Mio. EUR) gedreht. Dieses ermittelt sich durch die Saldierung der Finanzschulden in Höhe von 30,1 Mio. EUR (Vj. 58,0 Mio. EUR) mit den auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 61,6 Mio. EUR (Vj. 37,4 Mio. EUR).

Die Fremdkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2024 bei 14,7 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr somit reduziert. Die Eigenkapitalquote ist gegenüber dem Vorjahr mit 85,3 % gestiegen und liegt somit deutlich über 50 % und verschafft dem Konzern im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung unverändert ein hohes Maß an Unabhängigkeit.

Neben den aus dem laufenden Geschäft generierten Zahlungsmittelzuflüssen basiert die Finanzierung im Konzern aus der konzerninternen Finanzierung und auf von Banken in Form von Krediten zur Verfügung gestelltem Fremdkapital. SoweitBankkredite zur Finanzierung von Investitionsvorhaben im Segment „Vermögensverwaltend“ eingesetzt werden, sind diese überwiegend als mit kurzfristiger Laufzeit aufgenommene Festkredite oder als Kontokorrentlinie vereinbart. Dabei orientiert sich der Zinssatz zumeist an den Geldmarktzinsen zuzüglich einer bonitätsabhängigen Marge. Aufgrund der hohen liquiden Mittel hat die Bedeutung von externen Finanzierungen stark abgenommen. Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in operativ tätigen Einheiten sowie bei den Immobilienunternehmen werden in der Regel durch mittel- und langfristig laufende Bankkredite finanziert.

Fälligkeitsanalyse der Restlaufzeiten der finanziellen Schulden

Die Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2024 gliedern sich wie folgt:

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in TEUR täglich fällig bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Finanzielle Schulden (kurzfristig) 6.577 4.000 0 0
Finanzielle Schulden (langfristig) 0 0 19.519 0
6.577 4.000 19.519 0

Die Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 1 bis 5 Jahre Zinsen Tilgung über 5 Jahre Zinsen Tilgung
Finanzielle Schulden (langfristig) 19.519 63 19.519 0 0 0

Die Kreditlinien bei Geschäftsbanken betragen zum Bilanzstichtag 96.488 TEUR (Vj. 132.073 TEUR) und werden wie im Vorjahr zum Stichtag nur teilweise in Anspruch genommen.

Die Zinssätze für Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten orientieren sich an den Geldmarktsätzen. Der von der Gesellschaft zu zahlende Aufschlag auf die Geldmarktsätze beträgt in der Regel 100 bis 190 Basispunkte. Darüber hinaus bestehen kurzfristige (teilweise jedoch nicht in Anspruch genommene) Festzinskredite mit Zinssätzen zwischen 1,25 % und 4,05 % (Vj. 2,51 % bis 5,87 %). Fällige Darlehen und Kreditlinien wurden, sofern sie nicht zurückgeführt wurden, durch Anschlussverträge verlängert.

4.5.3. Liquidität

Im Hinblick auf die Finanzlage sieht sich die Deutsche Balaton gut aufgestellt. Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. Die vorhandene Liquidität reicht zur Finanzierung der Investitionsvorhaben und zur Deckung der laufenden Kosten aus.

Die Zahlungsströme im Konzern sind wesentlich durch das Beteiligungsgeschäft geprägt. Rückflüsse aus Investitionen, welche die Mittelzuflüsse wesentlich bestimmen, erfolgen zeitlich unregelmäßig und sind kaum plan- und vorhersehbar. Der Cashflow entwickelt sich daher ebenso wie das Konzernjahresergebnis unregelmäßig. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Einzahlungen aus dem Verkauf von kurzfristigen Finanzinstrumenten sowie die Auszahlungen aus dem Kauf von kurzfristigen Finanzinstrumenten dem Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit zugerechnet sind, während die Einzahlungen aus dem Verkauf von langfristigen Wertpapieren, At-Equity-Beteiligungen und Tochtergesellschaften in dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthalten sind.

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2024 - 52,1 Mio. EUR (Vj. - 5,8 Mio. EUR). Das Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten in Höhe von - 30,5 Mio. EUR (Vj. - 37,7 Mio. EUR) enthält die in Kapitel 4.3 aufgeführten Bewertungseffekte. Das Ergebnis aus dem Abgang vollkonsolidierter Unternehmen mit - 105,6 Mio. EUR (Vj. - 6,7 Mio. EUR) betrifft überwiegend das Segment „Vermögensverwaltend“.

Die erhaltenen Finanzerträge in Höhe von 3,2 Mio. EUR (Vj. 1,8 Mio. EUR) betreffen v.a. erhaltene Zinsen einer Konzerngesellschaft.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien in Höhe von 8,1 Mio. EUR (Vj. 6,7 Mio. EUR) setzen sich aus Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte von 2,9 Mio. EUR (Vj. 1,2 Mio. EUR) und Abschreibungen auf Sachanlagen von 5,2 Mio. EUR (Vj. 5,4 Mio. EUR) zusammen.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt + 129,2 Mio. EUR (Vj. + 13,8 Mio. EUR). Die Einzahlungen aus Abgängen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind aufgrund einer im Vergleich zu den Vorjahren erhöhten Veräußerungsaktivität auf 149,8 Mio. EUR (Vj. 65,1 Mio. EUR) gestiegen. Die gleichzeitige Steigerung der Auszahlungen für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte auf - 46,2 Mio. EUR (Vj. - 43,9 Mio. EUR) spiegelt das insgesamt erhöhte Transaktionsvolumen des Berichtsjahres wider. Die Einzahlungen für Unternehmensverkäufe abzüglich abgegangener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen im Geschäftsjahr 26,3 Mio. EUR (Vj. 12,5 Mio. EUR) und resultierten im Wesentlichen aus dem Teilverkauf einer bisher vollkonsolidierten Beteiligung im Bereich Biotechnologie.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf - 53,0 Mio. EUR (Vj. - 5,1 Mio. EUR). Hierfür ist im Wesentlichen die Rückzahlung von kurzfristigen Finanzschulden (- 23,6 Mio. EUR) im Segment „Vermögensverwaltend“ verantwortlich.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind zum Bilanzstichtag auf 61,6 Mio. EUR (Vj. 37,4 Mio. EUR) gestiegen.

Die ausführliche Konzern-Kapitalflussrechnung wird im Konzernabschluss dargestellt.

Zum Bilanzstichtag bestanden bei der Deutsche Balaton unter Berücksichtigung verfügbarer Beleihungswerte freie Kreditlinien im Volumen von 61,3 Mio. EUR (Vj. 30,8 Mio. EUR). Im Segment „Vermögensverwaltend“ ist die Inanspruchnahme durch den Wert der beleihungsfähigen Wertpapiere begrenzt. Als weitere Liquiditätsquellen dienen zukünftige Mittelzuflüsse aus der Geschäftstätigkeit sowohl im operativen Bereich wie auch im Beteiligungsgeschäft.

4.5.4. Investitionen

Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen beliefen sich auf 2,1 Mio. EUR (Vj. 6,0 Mio. EUR) und betrafen überwiegend den Erwerb immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen im Segment „Vermögensverwaltend“.

Schwerpunkt der Investitionen stellten wie im Vorjahr nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige finanzielle Vermögenswerte mit 46,2 Mio. EUR (Vj. 43,9 Mio. EUR) dar. Der wesentliche Teil hiervon betrifft Investitionen in Wertpapiere innerhalb des Segments „Vermögensverwaltend“. Aufgrund der Besonderheiten des Beteiligungsgeschäfts, bei dem Investitionen oftmals vor einem mehrjährigen Erwartungshorizont erfolgen, ist die Entwicklung des Cashflows aus Investitionstätigkeit nur beschränkt aussagekräftig.

4.6. Entwicklung der Konzernsegmente

Im Rahmen der nachfolgenden Darstellung wird auf die Entwicklung der einzelnen Segmente eingegangen. Diese Darstellung ist zusammen mit der Segmentberichterstattung im Konzernanhang zu sehen.

4.6.1. Segment „Vermögensverwaltend“

Das Segment „Vermögensverwaltend“ beinhaltet alle Unternehmen des Deutsche Balaton Konzerns, die einen langfristigen Vermögensaufbau mit dem Ziel einer angemessenen Kapitalverzinsung betreiben und nicht dem Segment „Beta Systems“ zugeordnet sind.

Die Umsatzerlöse des Segments erhöhten sich im Geschäftsjahr 2024 u.a. bedingt durch die erstmalige Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma auf 15,4 Mio. EUR (Vj. 4,1 Mio. EUR).

Das Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 im Segment „Vermögensverwaltend“ auf + 30,5 Mio. EUR (Vj. + 37,5 Mio. EUR).

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge auf 111,4 Mio. EUR (Vj. 28,3 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus den höheren Erträgen aus dem Verkauf von Anteilen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen (108,0 Mio. EUR, Vj. 7,9 Mio. EUR).

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich um 1,4 Mio. EUR auf 2,3 Mio. EUR erhöht, was insbesondere auf die erstmalige Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma zurückzuführen ist.

Die Zuwendungen an Arbeitnehmer sind mit 12,0 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Mio. EUR gestiegen (Vj. 9,6 Mio. EUR), was ebenfalls auf die erstmalige Konsolidierung eines Unternehmens im Bereich Pharma zurückzuführen ist.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wurden in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vj. 1,5 Mio. EUR) erfasst.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 23,7,0 Mio. EUR (Vj. 26,0 Mio. EUR). Der Rückgang ist insbesondere auf die im Vorjahr vergleichsweise hohe Wertminderung von assoziierten Unternehmen (- 8,8 Mio. EUR) zurückzuführen. Dies wurde im laufenden Jahr teilweise durch wesentlich höhere Beratungskosten (+ 3,7 Mio. EUR) im Segment „Vermögensverwaltend“ kompensiert. Der Anstieg resultiert insbesondere aus Kosten für laufende Rechtsverfahren sowie Beratungskosten von einer Tochtergesellschaft im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung und einer neuen Anteilsstruktur.

Die Finanzerträge des Geschäftsjahres liegen mit 6,9 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 5,7 Mio. EUR.

Die Finanzierungsaufwendungen belaufen sich auf 0,8 Mio. EUR (Vj. 2,8 Mio. EUR). Der Rückgang liegt im Wesentlichen in gesunkenen Zinsaufwendungen gegenüber Banken und sonstigen Dritten.

Die Gewinn- und Verlustanteile aus assoziierten Unternehmen betrugen - 9,7 Mio. EUR (Vj. - 2,7 Mio. EUR), vor allem aufgrund eines negativen Ergebnisbeitrags eines Unternehmens im Bereich Pharma (- 4,6 Mio. EUR) und eines Unternehmens im Bereich Rohstoffe (- 1,9 Mio. EUR).

Insgesamt beläuft sich das Segmentergebnis vor Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2024 auf + 114,0 Mio. EUR (Vj. + 32,5 Mio. EUR). Das Ergebnis nach Steuern beträgt + 99,6 Mio. EUR (Vj. + 22,0 Mio. EUR).

Das Segmentvermögen, das alle aktiven Bilanzposten ohne steuerliche Positionen umfasst, ist von 510,5 Mio. EUR auf 586,9 Mio. EUR angestiegen und wird dominiert von den anderen langfristigen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 322,5 Mio. EUR (Vj. 380,0 Mio. EUR).

Hiervon betreffen 51,8 Mio. EUR Anteile an einem kanadischen Rohstoffunternehmen, 17,2 Mio. EUR ein Darlehen an ein Unternehmen im Bereich Biotechnologie, 13,6 Mio. EUR Anteile an einem australischen Unternehmen im Bereich erneuerbare Energie, 11,9 Mio. EUR Anteile an einem deutschen Unternehmen im Bereich Software, IT-Dienstleistungen und Internet, 9,6 Mio. EUR Anteile an einem deutschen Unternehmen im Bereich Medizintechnik.

Die Segmentschulden, die die operativen Schulden des Segments ohne Berücksichtigung laufender und latenter Steuern umfassen, haben sich auf 23,5 Mio. EUR (Vj. 36,4 Mio. EUR) reduziert. Die kurzfristigen finanziellen Schulden reduzierten sich insgesamt um 14,9 Mio. EUR auf 4,6 Mio. EUR. Die langfristigen finanziellen Schulden reduzierten sich um 6,5 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR.

Für das Segment „Vermögensverwaltend“ hatte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 ursprünglich eine Veränderung des IFRS-Eigenkapitals in Höhe von 0 % bis + 15 % prognostiziert.

Bei einem Anstieg des IFRS-Eigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton um 106,1 Mio. EUR (Vj. 97,3 Mio. EUR) ergibt sich eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr von + 26,0 %. Die ursprüngliche Prognose wurde somit erheblich übertroffen.

4.6.2. Segment „Beta Systems“

Die Deutsche Balaton hält zum Ende des Geschäftsjahres einen Anteil von 75 % an der Beta Systems.

Im Segment „Beta Systems“ sind die Umsatzerlöse der Beta Systems und deren Tochtergesellschaften mit 80,6 Mio. EUR um 0,9 % gegenüber dem Vorjahr (Vj. 81,2 Mio. EUR) gesunken. Aus dem Verkauf der PROXESS Gruppe im November 2023 resultiert ein Rückgang von 9,6 Mio. EUR. Dieser wird zum Teil ausgeglichen durch den erstmals vollständigen Einbezug der Beta Systems Software Sp. z o.o. in Polen (Mehrumsatz von 2,3 Mio. EUR) sowie zyklusbedingt steigende Lizenzumsätze in weiteren Konzerngesellschaften. In den Umsatzerlösen sind die Wartungserlöse mit 36,0 Mio. EUR (Vj. 39,1 Mio. EUR) weiterhin größter Bestandteil. Die Erlöse aus Service waren im abgelaufenen Jahr mit 25,0 Mio. EUR (Vj. 25,5 Mio. EUR) ebenfalls leicht rückläufig. Der Anstieg der Lizenzerlöse auf 19,5 Mio. EUR (Vj. 16,4 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus dem vorgenannten Zykluseffekt bei der Verlängerung von Bestandsverträgen sowie dem vollständigen Einbezug der im Oktober 2023 akquirierten Beta Systems Software Sp. z o.o.

Die sonstigen betrieblichen Erträge, die im Geschäftsjahr keine Erträge aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften (Vj. 2,3 Mio. EUR) beinhalten, reduzierten sich auf 1,2 Mio. EUR (Vj. 3,6 Mio. EUR).

Aufgrund des Geschäftsmodells des Segments „Beta Systems“ sind die Aufwendungen für bezogene Leistungen weitgehend losgelöst von der Umsatzentwicklung des Segments. Die Erbringung der Leistungen zur Erzielung der Umsatzerlöse erfolgt überwiegend durch eigene Mitarbeiter. Im Jahr 2024 wurden zur Realisierung der leicht rückläufigen Serviceumsätze weniger Freelancer eingesetzt, wodurch sich die Aufwendungen für bezogene Leistungen um 0,2 Mio. EUR auf 6,7 Mio. EUR reduzierten.

Die Zuwendungen an Arbeitnehmer reduzierten sich um 5,0 Mio. EUR auf 47,8 Mio. EUR, was maßgeblich auf dem Verkauf der PROXESS Gruppe zurückzuführen ist. Zudem hatte es im Vorjahr Sondereffekte (inflationsbedingte Sonderzahlungen an die Mitarbeiter,Wechsel im Vorstand der Beta Systems) gegeben, die im Berichtsjahr entfielen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erhöhten sich mit 6,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (Vj. 5,2 Mio. EUR) leicht. Der Anstieg resultiert aus dem Einbezug der Beta Systems Polen (PPA-Abschreibungen) und außerordentlichen Abschreibungen bei der Infraray von rund 0,5 Mio. EUR.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 14,9 Mio. EUR um 1,5 Mio. EUR unter dem Vorjahr (Vj. 16,4 Mio. EUR). Auch hier steht der Rückgang im Zusammenhang mit dem Verkauf der PROXESS Gruppe. Die weiteren Effekte (unter anderem erhöhter Marketingaufwand, gegenläufig gesunkene Aufwendungen für Beratung und externe Dienstleister) gleichen sich weitgehend aus.

Das Finanzergebnis war mit - 0,9 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund der Abspaltung des Cashpools mit der Deutsche Balaton sowie der Aufzinsung der Kaufpreisverbindlichkeit (mögliche nachträgliche Kaufpreiszahlungen) aus der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o. o. wesentlich tiefer als im Vorjahr (+ 1,2 Mio. EUR), wodurch sich ein Segmentergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von 5,3 Mio. EUR (Vj. 4,7 Mio. EUR) ergibt.

Das Segmentvermögen, das alle aktiven Bilanzposten ohne steuerliche Positionen umfasst, beläuft sich auf 82,9 Mio. EUR (Vj. 85,8 Mio. EUR). Für den Rückgang war v.a. die Reduktion der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (- 0,9 Mio. EUR) verantwortlich.

Die Segmentschulden, ohne steuerliche Positionen, haben sich auf 47,9 Mio. EUR (Vj. 53,3 Mio. EUR) reduziert. Der Rückgang ist auf die Reduktion der kurzfristigen Bankdarlehen (- 7,8 Mio. EUR) zurückzuführen. Für das Segment „Beta Systems“ wurde auf Basis der Erwartungshaltung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses 2023 für das Kalenderjahr 2024 ein Umsatz zwischen 75,0 Mio. EUR und 80,0 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis (Definition siehe Kapitel 3.3) zwischen 4,0 Mio. EUR bis 6,0 Mio. EUR prognostiziert. Die Umsatzerlöse mit 80,6 Mio. EUR lagen somit oberhalb der prognostizierten Bandbreite, das operative Ergebnis (EBIT) mit 6,2 Mio. EUR oberhalb der prognostizierten Bandbreite.

4.7. Vergleich der im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung

Veränderung des IFRS-Eigenkapitals

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Prognose 2024 Ist 2024
Deutsche Balaton Konzern 0 % bis + 15 % + 27,7 % Prognose übertroffen
Segment „Vermögensverwaltend“ 0 % bis + 15 % + 29,5 % Prognose übertroffen

Für das Geschäftsjahr 2024 wurde im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eine Veränderung des IFRS-Eigenkapitals sowohl auf Konzernebene als auch bezogen auf das Segment „Vermögensverwaltend“ in Höhe von 0 % bis 15 % prognostiziert.

Sowohl auf Konzernebene wie auch auf Ebene des Segments „Vermögensverwaltend“ wurde die Prognose übertroffen.

4.8. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

Für die Deutsche Balaton wird die Höhe des Konzernergebnisses ganz wesentlich von den unregelmäßig erfolgenden Beteiligungsverkäufen voll- und at-Equity-konsolidierter Unternehmen sowie den Aufwendungen und Erträgen aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten bestimmt. Infolge dessen schwankt das Konzernergebnis in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Volumen der verkauften Beteiligungen sowie des sich ständig wandelnden Markt- und Börsenumfelds.

Die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2024 war erneut wesentlich von den Aktivitäten im Segment „Vermögensverwaltend“ geprägt. Die Entwicklung der Kapitalmärkte, insbesondere im Bereich Nebenwerte und Rohstoffunternehmen, machte sich in einem positiven „Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten“ in der Konzern-GuV in Höhe von + 30,5 Mio. EUR bemerkbar. Zudem führte der anteilige Verkauf eines bisher vollkonsolidierten Unternehmens im Bereich Biotechnologie zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 101,8 Mio. EUR. Das Segment „Beta Systems“ entwickelte sich im Rahmen der Erwartungen aufgrund der Zyklizität der Lizenzeinnahmen.

Das positive Bewertungsergebnis und die sonstigen betrieblichen Erträge sind die wesentlichen Ursachen für den Anstieg des Konzerneigenkapitals der Anteilseigner der Deutsche Balaton um + 102,4 Mio. EUR (Vj. 37,5 Mio. EUR) als der für den Konzern relevanten Steuerungsgröße. Dies entspricht einer Veränderung gegenüber dem Vorjahreswert um + 27,7 % (Vj. + 11,4 %), was erheblich über dem angestrebten mittelfristigen Wert von 15 % p.a. liegt. Die Konzernentwicklung im Berichtsjahr ist daher aus Sicht des Vorstandes sehr zufriedenstellend. Das Ergebnis hat im abgelaufenen Geschäftsjahr von der starken Ausrichtung der Investments auf den Gold- und Edelmetallbereich profitiert. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) hat sich von 7,4 % auf 11,0 % verbessert, liegt jedoch unter der angestrebten Zielgrösse von 15 %.

Der Vorstand sieht die Deutsche Balaton zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts weiterhin in einer guten wirtschaftlichen Verfassung. Aufgrund der positiven Vermögensentwicklung und der hohen Eigenkapitalquote ist die Grundlage für weitere Investitionen gegeben. Die Zusammensetzung des Konzerns, sowohl bezogen auf das Beteiligungsportfolio als auch auf die Konzernunternehmen zeigt überwiegend gut aufgestellte Unternehmen mit Wachstumspotenzial. Gleichwohl sind Beteiligungsabschreibungen weiterhin möglich und wahrscheinlich.

4.9. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

In Kapitel 3.3 ist die für den Konzern verwendete Hauptsteuerungsgröße, die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals, definiert und dargestellt. In den Vorjahren wurde an dieser Stelle bereits erläutert, dass es mit dem historisch gestiegenen Eigenkapital im Konzern zunehmend schwieriger wurde, dieses Ziel aufgrund eines Umfelds, in dem Investmentopportunitäten in begrenztem Umfang vorhanden sind, zu erreichen. Dabei bestehen bei Investitionen nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, die dazu führen können, dass das Ziel für die Hauptsteuerungsgröße nicht in jedem Jahr erreicht werden kann. Das Börsenumfeld sowie die Schwankung am Markt beobachtbarer bewertungsrelevanter Parameter können zu Schwankungen innerhalb des IFRS-Eigenkapitals führen. Das aktuell weiterhin herausfordernde Umfeld (u.a. Nahost-Konflikt, ein Anhalten bzw. mögliche weitere Eskalation des Handelskonflikts der USA mit verschiedenen Ländern) führt vor Augen, dass Planbarkeit und Prognostizierbarkeit nur sehr eingeschränkt gegeben sind. Auch die aperiodische Vereinnahmung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Verkauf von voll- bzw. at-Equity konsolidierten Unternehmen bringt eine gewisse Volatilität mit sich. Aus diesem Grund erfolgt die Betrachtung der Steuerungsgröße mittelfristig über einen Zeitraum von fünf Jahren und mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 15 %.

Die Tochtergesellschaften und ihre Organe definieren über ihre jeweiligen Beteiligungsmanager eigene Leistungsindikatoren, die auf Ebene der Konzernmutter als Holding für die Steuerung des Konzerns und der Segmente keine Rolle spielen. Die Bestimmung der Indikatoren erfolgt dabei stets basierend auf der jeweiligen Branche, in der sich die Tochtergesellschaft befindet, und bezogen auf die individuelle Situation der operativ tätigen Gesellschaften.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Konzernsteuerung keine weiteren spezifischen Indikatoren eingesetzt. Der Nutzen und Sinn anderer Indikatoren als der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals rechtfertigt angesichts des diversifizierten und von dem Beteiligungsgeschäft geprägten Beteiligungsportfolios nicht den mit einer Ermittlung verbundenen Aufwand, der aus Sicht des Vorstands auch keinen Mehrwert schafft.

5. Nachtragsbericht

Im Juni 2025 wurde die Option zum Verkauf der Anteile an der Ming Le Sports AG ausgeübt. Die Gesellschaft wird zum 30. Juni 2025 entkonsolidiert.

Im Juni 2025 wurden mit Vertrag vom 11. Juni 2025 die Anteile an der Heidelberger Beteiligungsholding AG veräußert. Die Gesellschaft wird zum 30. Juni 2025 entkonsolidiert.

Am 27. Mai 2025 hat die Biofrontera AG erstmals die Zahlungsschwierigkeiten der Biofrontera Inc. bekanntgegeben. Eine belastbare Planung liegt derzeit nicht vor. Die von der Gesellschaft gebildeten aktiven latenten Steuern wurden im Konzernabschluss der Deutsche Balaton wertberichtigt.

Am 30. Juni 2025 hat die Biofrontera AG den Abschluss einer strategischen Restrukturierungsvereinbarung mit Biofrontera Inc. bekanntgegeben, Die Vereinbarung sieht einen Verkauf aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Kommerzialisierung der photodynamischen Therapie Ameluz® in den USA auf Biofrontera Inc. sowie eine deutliche Reduzierung der Lizenzzahlungen auf 12% bzw. 15% vor. Im Gegenzug erhält Biofrontera AG einen 10% Anteil an der Biofrontera Inc. und wird ab dem 1. Juni 2025 von allen laufenden Prozesskosten in den USA durch Biofrontera Inc. freigestellt.

Mit der am 16. Juni 2025 erfolgten Eintragung der Verschmelzung der Beta Systems Software AG in das Handelsregister der SPARTA AG ist die Verschmelzung der ehemaligen Beta Systems Software AG auf die SPARTA AG wirksam geworden. Die ehemalige Beta Systems Software AG ist damit erloschen. Zeitgleich wurde die bisherige SPARTA AG in Beta Systems Software AG umbenannt. Die Transaktion wird sich positiv auf die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen auswirken.

6. Prognosebericht

6.1. Annahmen über die konjunkturelle Entwicklung und die Entwicklung der Kapitalmärkte

Auch im Jahr 2025 bleiben das geopolitische und wirtschaftliche Umfeld durch verschiedene Unsicherheiten geprägt. Der weiter andauernde Ukraine-Krieg und globale Beeinträchtigungen durch die Zollpolitik der neuen US-Regierung sind nur zwei Beispiele, die zu den aktuellen Herausforderungen zählen, die auch wesentlich die Kapitalmärkte beeinflussen.

Folglich wird das globale Wirtschaftswachstum vom IWF für 2025 mit + 2,8 % niedriger als im Vorjahr (+ 3,3 %) geschätzt. Für die Eurozone wird mit einem leichten Plus von + 0,8 % gerechnet, was im Vergleich weiter deutlich unter der Schätzung für die USA (+ 1,8 %) oder China (+ 4,0 %) liegt. Nachdem die Wirtschaft in Deutschland im Vorjahr mit - 0,2 % ein negatives Wachstum zeigte, liegt die Prognose des IWF für 2025 bei +/- 0,0 %, dem schlechtesten Wert in der Eurozone. Dies liegt leicht unter der Erwartung des ifo-Instituts, welches ein minimales Wachstum von + 0,2 % prognostiziert. Als Gründe für die verhaltenen Wachstumsaussichten werden auch hier die geopolitische Situation im Zusammenspiel mit Unsicherheiten über den durch die neue Bundesregierung eingeschlagenen Kurs für die deutsche Wirtschaft genannt.

Für die Verbraucherpreise wird ein weiterer Rückgang des Anstiegs erwartet. Sowohl in der Eurozone als auch in Deutschland wird eine Steigerung von 2,1 % (Vj. 2,4 % und 2,5 %) für das ganze Jahr erwartet.

Der IWF prognostiziert in diesem Zusammenhang für die globale Inflation einen Rückgang auf 4,3 % in 2025. Mit Spannung wird die weitere Zinspolitik der FED erwartet. Im Mai 2025 wurde die aktuelle Spanne der Leitzinsen von 4,25 bis 4,5 % nicht gesenkt, wie von US-Präsident Trump gefordert. Begründet wurde die Entscheidung der FED unter anderem mit dem unsicheren Konjunkturausblick aufgrund der Zollpolitik des US-Präsidenten. Diese Einschätzung teilt auch die EZB, die sich im April 2025 zu einer Senkung des Leitzins auf 2,25 % und im Juni zu einer Senkung auf 2,0 % entschied. Begründet wurde die Senkung mit einer verbesserten Inflationssituation. Gleichzeitig sollen Investitionen durch günstigere Kreditkonditionen angekurbelt werden.

Die geopolitischen Unsicherheiten spiegeln sich mit Blick auf den Rohstoffsektor auch im Goldpreis wider, der im bisherigen Jahresverlauf 2025 einen neuen Höchstpreis je Feinunze von knapp 3.500 USD markierte. Analysten gehen insgesamt davon aus, dass das Edelmetall einerseits ein wichtiger Baustein für die Risikoabsicherung in unsicheren Zeiten darstellt, andererseits der enorme Aufwind in jüngster Zeit zunächst durch erste politische Entspannungen gedrosselt wird. Im Mittel wird ein Preis von rund 3.500 USD je Feinunze zum Ende des Jahres 2025 erwartet.

Vor dem Hintergrund der Energiewende ist langfristig davon auszugehen, dass Industriemetalle wie Kupfer, Zink und Nickel von einer steigenden Nachfrage profitieren werden.

Weiterhin bleibt aber die Sensibilität der Aktienkurse von Rohstoffunternehmen auf Konjunkturindikatoren, die unterjährig zu größeren Kursschwankungen führen können, bestehen.

Generell ist nicht mit einer schnellen Entspannung der geopolitischen Lage zu rechnen, die sich auch auf die Rohstoff- und Energiepreise auswirken würde. Insbesondere der andauernde Ukraine-Krieg mit den entsprechenden zusätzlichen Sanktionen gegen Russland und der Nahostkonflikt zwischen Israel, den USA und dem Iran mit seinen potenziellen Auswirkungen auf die Energiemärkte und internationalen Transportwege werden die Entwicklungen in 2025 voraussichtlich beeinflussen.

Die verschiedenen erwähnten Faktoren spiegeln sich auch in den Prognosen für die Entwicklung an den Finanzmärkten wider. Dennoch wird im Mittel mit soliden Wachstumsaussichten gerechnet: Für den DAX werden die Kursschätzungen zum Jahresende 2025 im Schnitt mit 21.130 Punkten angegeben, was einer Steigerung von rund 6 % im Vergleich zum DAX-Schlusskurs per 31. Dezember 2024 (rund 19.909 Punkte) entsprechen würde. Per 27. Juni 2025 steht der DAX bereits bei gut 23.800 Punkten, was einen außerordentlich starken Anstieg von rund 19 % bedeutet. Aufgrund der oben erwähnten geopolitischen Spannungen, Auseinandersetzungen in der Zollfrage und den weiteren, kaum prognostizierbaren Entwicklungen in der US-amerikanischen Finanz- und Haushaltspolitik bleibt der weitere Verlauf abzuwarten.

Basis für unsere Annahmen sind unter anderem Veröffentlichungen des Internationalen Währungsfonds und des Statistischen Bundesamts, Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute und sonstige allgemein zugängliche Informationen, zum Beispiel im Internet.

6.2. Entwicklung des Konzerns und der Konzernsegmente

Die Deutsche Balaton agiert als Beteiligungsholding und nicht als Industrieholding. Der Unterschied zu einer Industrieholding liegt in der Ausrichtung des Geschäftsmodells. Während in der Industrieholding der Ausbau des operativen Geschäfts das Hauptziel darstellt, verfolgt die Deutsche Balaton hinsichtlich der Konzernunternehmen nicht nur dieses Ziel, sondern in der Regel ein mittel- bis langfristiges Exit-Szenario. Die Planbarkeit des Erfolgs der Deutsche Balaton wird entscheidend von der Struktur als Beteiligungsgesellschaft geprägt. Ständige Änderungen im Markt- und Börsenumfeld resultieren in Schwankungen im Konzernergebnis. So wie das Jahresergebnis 2024 vom gesamtwirtschaftlichen Umfeld und den Reaktionen auf den Ukraine-Krieg geprägt war, werden auch die zukünftigen Geschäftsjahre stark von nur schwer plan- und vorhersehbaren Faktoren mitbestimmt werden. Dies betrifft auch den Zeitpunkt des Verkaufs einer getätigten Investition, da bei voll- und at-Equity konsolidierten Unternehmen erst mit der Realisierung des Verkaufs die abschließende Veränderung im Eigenkapital sichtbar wird.

Weiterhin bewegt sich die Deutsche Balaton in Rahmenbedingungen, die ständigen Änderungen unterworfen sind. Neben den sich in steter Regelmäßigkeit ändernden (steuer-)gesetzlichen Voraussetzungen sind die Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen relevant. Die Deutsche Balaton wird auch zukünftig im Einzelfall prüfen, ob sich bietende Investitionsgelegenheiten zum Ausbau und zur Stärkung des Beteiligungsportfolios genutzt werden können. Um attraktive Investitionsgelegenheiten zu nutzen, könnte sich die Deutsche Balaton auch durch die Aufnahme von Krediten und von Eigenmitteln über den Kapitalmarkt finanzieren. Dies setzt allerdings eine geeignete Verfassung der Finanz- und Kapitalmärkte voraus.

Der Prognosebericht ist entsprechend dem Risikobericht für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt. Es wird auf das in Kapitel 3.3 dieses Konzernlageberichts dargestellte Unternehmensziel verwiesen. Dieses gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Prognosen für kürzere Zeiträume sind, wie erläutert, mit hohen Unsicherheiten behaftet. Über den mittelfristigen Prognosezeitraum können sich Schwankungen zwischen einzelnen Jahren ausgleichen. So kann trotz einzelner schlechter Jahre das mittelfristige Ziel erreichbar bleiben.

Die Prognosen erfolgen unter der Annahme, dass sich innerhalb des Prognosezeitraums, mit Ausnahme der bereits bis zum Aufstellungsdatum bekannten Veränderungen, keine weiteren wesentlichen Veränderungen des Konsolidierungskreises auf Konzernebene sowie innerhalb der Segmente ergeben.

Segment „Vermögensverwaltend“

Für das Segment „Vermögensverwaltend“ erwartet der Vorstand der Deutsche Balaton in Zukunft im Mittel ein ansteigendes IFRS-Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens, wenngleich eine Prognose aufgrund des nur schwer einschätzbaren Umfelds (u.a. Nahostkonflikt zwischen Israel, den USA und dem Iran, Unsicherheit hinsichtlich der Zoll-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der USA, Auswirkungen der Konjunktur- und Rüstungsprogramme in Europa) mit hoher Unsicherheit behaftet ist. Die Veränderung des IFRS-Eigenkapitals des Segments im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 war mit + 29,5 % positiv und lag über den Erwartungen. Für das Geschäftsjahr 2025 geht der Vorstand der Deutsche Balaton unter Berücksichtigung des bisherigen Geschäftsverlaufs aber auch des mit Unsicherheiten behafteten Umfelds von einer Veränderung des IFRS-Eigenkapitals im Segment „Vermögensverwaltend“ im Prognosezeitraum von 0 % bis + 15 % aus.

Die Prognose basiert hierbei insbesondere auf der in Kapital 6.1 skizzierten erwarteten Kapitalmarktentwicklung und einer planmäßigen Entwicklung der Geschäftseinheiten. Sollten die Börsenkurse zurückgehen oder den Annahmen gegenläufige Entwicklungen eintreten, sind Geschäftsjahre mit deutlich negativen Ergebnissen möglich, umgekehrt jedoch auch Ergebnisse, die oberhalb der prognostizierten Veränderung des IFRS-Eigenkapitals liegen. Langanhaltende Perioden sowohl leicht als auch stark sinkender Börsenkurse und Wertveränderungen nicht börsennotierter Investments können daher zu mehreren Verlustjahren führen, ebenso können über Jahre deutlich steigende Börsenkurse und eine Vielzahl von Veräußerungen nicht börsennotierter Investments auch zu immer wieder deutlich über der Prognose liegenden Ergebnissen führen.

An dieser Stelle wird nochmals auf die oben beschriebenen volatilen ökonomischen, geopolitischen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen verwiesen, die eine Prognose zusätzlich erschweren.

Segment „Beta Systems“

Im Segment „Beta Systems“ wurde im Jahr 2024 die Umsatzprognose übertroffen und die Ergebnisprognose erreicht. Der Vorstand erwartet für das Kalenderjahr 2025 einen Umsatz zwischen 80,0 Mio. EUR und 90,0 Mio. EUR bei einem operativen Ergebnis (EBIT) zwischen 7,0 Mio. EUR und 12,0 Mio. EUR. Die prognostizierte Entwicklung ist im Wesentlichen auf steigende Lizenz- und Wartungserlöse zurückzuführen, während die Serviceerlöse aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage, u.a. in der Automobilindustrie, voraussichtlich stagnieren.

6.3. Gesamtprognose

Die Deutsche Balaton verfügt nicht zuletzt aufgrund ihrer soliden finanziellen Ausstattung auch in dem derzeitgen Marktumfeld über eine gute Basis, um auch in Zukunft sich bietende Chancen zu ergreifen und sich verändernden Anforderungen stellen zu können.

Für die „Beta Systems“ geht der Vorstand der Deutsche Balaton davon aus, dass diese sich im Prognosezeitraum positiv entwickeln wird. Die geplante Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 0 % bis + 15 % im Segment „Vermögensverwaltend“ spiegelt die Erwartung des Vorstands, auch unter Berücksichtigung der Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Entwicklung der in den vorstehenden Abschnitten erläuterten wirtschaftlichen und politischen Situation wider.

Unter Würdigung der kurzfristig absehbaren und mittelfristig zu erwartenden Entwicklung geht der Vorstand davon aus, dass sich das IFRS-Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens im Konzern im laufenden Geschäftsjahr im Mittel positiv entwickelt. Insgesamt erwartet der Vorstand der Deutsche Balaton für den Deutsche Balaton Konzern eine Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 0 % bis + 15 %. Die breite Prognosebandbreite berücksichtigt hierbei die aktuellen erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren wirtschaftlichen (z.B. Zollkonflikt) und geopolitischen (Nahost Konflikt zwischen Israel, USA und Iran bzw. Ukraine-Krieg) Entwicklung.

7. Chancen- und Risikobericht

7.1. Allgemeine Aussagen zum Risikomanagementsystem

Die Deutsche Balaton ist in ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl interner und externer Risiken ausgesetzt, die in unterschiedlichen Facetten und mit variabler Intensität auftreten können. Ziel des Konzerns ist die Steigerung des IFRS-Eigenkapitals durch erfolgreiche Investitionen in Unternehmens- und sonstige Beteiligungen unter Abwägung der jeweiligen Chancen und Risiken.

Risiken lassen sich abstrakt als unerwartete Abweichung von einem erwarteten Wert oder einer Zielgröße und allgemein als die Möglichkeit ungünstiger zukünftiger Entwicklungen definieren. Dabei handelt es sich nicht nur um den Unternehmensbestand gefährdende, sondern auch den Geschäftserfolg bedeutsam beeinflussende Ereignisse und Entwicklungen. Einzelrisiken können sich gegenseitig verstärken oder auch teilweise kompensieren. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt die Deutsche Balaton bei den für sie bedeutsamen Einzelrisiken, die sie in verschiedene Risikokategorien eingeteilt hat.

Ebenso wie der Deutsche Balaton Konzern verschiedenartigen Risiken ausgesetzt ist, können sich bietende Investitionsgelegenheiten zum Ausbau und zur Stärkung des Beteiligungsportfolios zugleich als Chance zur Steigerung des Unternehmenserfolgs gesehen werden. Gemeinsam mit der systematischen Behandlung der Risiken erfolgt daher auch eine solche der Chancen.

Im Beteiligungsportfolio finden sich Unternehmen unterschiedlicher Art und Größe aus verschiedenen Branchen und Ländern, überwiegend börsennotierte und einzelne nicht-börsennotierte Unternehmen, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden können. Neben im Markt- und/oder Branchenumfeld fest etablierten Unternehmen finden sich auch Start-ups mit innovativen Ideen und Produkten sowie Unternehmen, die vor einer Restrukturierung stehen oder eine solche gerade durchlaufen haben. Daneben erfolgen teilweise auch Beteiligungen in Genussrechte oder verzinsliche Wertpapiere.

Die Entwicklung der in dem Unternehmensportfolio jeweils zusammengefassten Unternehmen hat auch einen Einfluss auf den Geschäftserfolg der Deutsche Balaton. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine nachteilige Unternehmensentwicklung eines Portfolio- oder Konzernunternehmens durch die Diversifikation des Deutsche Balaton Konzerns nicht zu einer Gefährdung der Deutsche Balaton oder des Konzerns führt und auch in wirtschaftlich unruhigeren Zeiten erfolgreiche Beteiligungsveräußerungen ermöglichen kann.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Zusammensetzung des Konzerns zu verstehen, die im Gegensatz zu operativ tätigen Konzernen nicht der Erzielung von Konzernergebnissen aus bestimmten Geschäftsbranchen dient. Die einzelnen Konzerngesellschaften und Beteiligungen sind nicht langfristig in das Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton eingebunden, da die Zusammensetzung der Konzerngesellschaften einem laufenden Wechsel unterworfen ist und die Geschäftsleitung der einzelnen Gesellschaften das Risiko ihres jeweiligen operativen Geschäfts im jeweiligen Einzelfall besser beurteilen kann. Es ist nicht die Absicht der Deutsche Balaton, Einfluss auf das operative Geschäft der Konzerngesellschaften zu nehmen, vielmehr sollen die operativ tätigen Konzerngesellschaften weitgehend autonom agieren können. Eine Kontrolle der Konzerngesellschaften erfolgt anhand der Berichtspflichten und anderen öffentlich zugänglichen Informationen und gegebenenfalls über die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten durch Organmitglieder oder Mitarbeiter der Deutsche Balaton oder mit ihr verbundener Unternehmen.

Die Risikosteuerung im Konzern erfolgt daher, ungeachtet der fortbestehenden und durch das Risikokontrollsystem unangetasteten Verantwortung des Vorstands der Konzernmuttergesellschaft, grundsätzlich eigenständig auf Ebene der jeweiligen Konzernunternehmen. Kapitalmarktorientierte Konzerngesellschaften und Konzerngesellschaften, deren Aktien in einen Freiverkehr einbezogen sind, haben in Abhängigkeit von ihrer Unternehmensgröße und ihrer unternehmerischen Tätigkeit wiederum ein eigenständiges Risikomanagementsystem für ihre Unternehmenseinheiten aufgesetzt.

Aufgrund der flachen Hierarchiestruktur ist die Steuerung von Chancen und Risiken bei der Deutsche Balaton nicht einer bestimmten organisatorischen Einheit zugeordnet, sondern als ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung eingerichtet. Daher verantworten Vorstand und Aufsichtsrat der Konzernmuttergesellschaft unmittelbar den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme - und zwar nicht nur für die Deutsche Balaton, sondern auch für den Deutsche Balaton Konzern.

Anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen des Konzerns legt der Konzernvorstand den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Kontrollsysteme unter dem Verständnis einer Beteiligungsgesellschaft fest und bestimmt, soweit im Rahmen der Konzernrisikosteuerung das Risikomanagement nicht dem jeweiligen operativ tätigen Unternehmen übertragen ist, deren Ausgestaltung unter Berücksichtigung potenzieller Risiken. Operative Aspekte des Risikomanagements werden inhaltlich durch die Fachabteilungen der Aufbauorganisation der Deutsche Balaton abgedeckt.

Unternehmerisches Handeln bleibt stets mit Risiken verbunden. Das Ziel des Deutsche Balaton Konzerns ist daher der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken, die Kontrolle von Einzelrisiken sowie der konsequente Umgang mit auftretenden Risiken. Ein weiterhin von diversen Unwägbarkeiten geprägtes Marktumfeld wie es zurzeit beeinflusst ist durch die Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen und geopolitischen Maßnahmen der neuen US-Regierung und den Nahostkonflikt zwischen Israel, den USA und dem Iran, zeigt, dass eine gewisse Diversifikation des Portfolios wichtig ist. Gleichzeitig ist auch ein diversifiziertes Portfolio nicht vor einem breiten Markteinbruch geschützt. Daher ist ein wirksames Risiko- und Liquiditätsmanagement im Konzern unabdingbar, um auch bei Eintritt unvorhersehbar negativer Ereignisse eine Bestandsgefährdung ausschließen zu können.

Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Konzernvorstand, der sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld befasst. Hieraus leitet der Vorstand konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale ab. Chancen haben sich in der Vergangenheit für den Deutsche Balaton Konzern auch aus Spruchverfahren, die im Zusammenhang mit Strukturmaßnahmen bei Unternehmensbeteiligungen durchgeführt worden sind, ergeben. Solche Chancen können sich auch künftig eröffnen. Teilweise ist es auch erforderlich, Risiken bewusst einzugehen, um sich bietende Chancen am Markt nutzen zu können.

Im Rahmen der Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken in Abschnitt 7.4 werden auch die entsprechenden Chancen dargestellt, sofern sich diese bei einer gegenläufigen Entwicklung ergeben können.

7.2. Ziele und Strategie des Risikomanagements

Das Risikomanagement der Deutsche Balaton verfolgt das Ziel, relevante Risiken aus der Geschäftstätigkeit zu identifizieren, einzuschätzen und zu steuern, um den Fortbestand des Unternehmens, d. h. seine zukünftige Entwicklung und Ertragskraft, zu sichern. Aufgabe des Risikomanagements ist es, das Verlassen des dafür vorgegebenen Rahmens frühzeitig aufzuzeigen, um ein rechtzeitiges Gegensteuern zu ermöglichen.

Das Risikomanagementsystem soll jederzeit einen Überblick über die Risiken gewährleisten, um so im Rahmen einer Risikoabschätzung gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen zu können und durch eine angemessene Chancen-Risiken-Verteilung den Unternehmenserfolg zu optimieren. Hierbei ist die Veränderung des Eigenkapitals die zentrale Steuerungsgröße. Die Steuerung der Risiken ist bei der Deutsche Balaton nicht einer bestimmten organisatorischen Einheit zugeordnet, sondern integraler Bestandteil der Unternehmensführung.

Das Risikomanagement des Balaton Konzerns ist dabei an einzelnen finanziellen Vermögenswerten ausgerichtet, welche nach deren Fair Value gesteuert werden. Die Chance-Risiko-Betrachtung begleitet im Deutsche Balaton Konzern alle Phasen des Investitionsprozesses von der Evaluierung potenzieller Vermögenswerte, über Investitions- und Haltephase bis hin zur Veräußerung dieses Vermögenswertes.

Als wesentliche Risiken für die „Vermögensverwaltenden“ Gesellschaften definiert der Vorstand solche mit negativer Auswirkung auf das IFRS-Eigenkapital. Weiterhin werden bei den in Immobilien und Grundbesitz investierenden Gesellschaften durch das jeweilige Management außerdem die Bilanz, die Gewinn- und Verlustverrechnung sowie die Liquiditätsplanung überwacht. Ergänzend wird für die "operativen Gesellschaften" in allen Segmenten die Umsatz- und Ertragsentwicklung überwacht, ohne dass diese vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes im Konzern für die Konzernsteuerung maßgeblich sind.

Der diversifizierte Aufbau des Konzerns, in dem vor dem Hintergrund des Beteiligungsansatzes keine Abhängigkeiten der Konzerneinheiten untereinander bestehen, gewährleistet, dass im Fall einer Insolvenz einer Konzerngesellschaft der Bestand des Gesamtkonzerns nicht gefährdet wird.

7.3. Organisation Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem ist an der Geschäftstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns ausgerichtet. Grundlage des Risikomanagementsystems ist das Risikomanagementhandbuch, in dem das Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton AG dokumentiert wird.

Dem Risikomanagementsystem der Deutsche Balaton AG liegt ein Prozess zu Grunde, zu dem folgende Phasen gehören:

1.

Identifikation: Strukturierte Sammlung relevanter Risiken

2.

Analyse: Feststellung von Risikoursachen, Erkennen von Abhängigkeiten und Korrelationen zwischen Einzelrisiken

3.

Bewertung: Quantifizieren von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen

4.

Bewältigung: Überwachung, Früherkennung, Ermittlung von Handlungsbedarfen und Ableitung von Maßnahmen

5.

Dokumentation: Regelmäßige Aufbereitung der Ergebnisse, u.a. in Form des Risikomanagementhandbuchs

6.

Controlling: Koordination der Handlungen und Prozesse, Reporting

Gegenstand der Risikoidentifikation ist die Suche und Sammlung aller relevanten aktuellen, zukünftigen, potenziellen und theoretischen Risiken. Zum Einsatz kommen Methoden wie Befragungen, Dokumenten- und Organisationsanalysen, einbezogen werden Ansprechpartner sämtlicher Fachbereiche der Gesellschaft.

In der Risikoanalyse erfolgt die ausführliche Beschreibung der identifizierten Risiken sowie die Feststellung der Ursachen und Effekte, um Anhaltspunkte dafür zu erhalten, welche Strategien, Frühwarnindikatoren und Maßnahmen zur Bewältigung der einzelnen Risiken eingesetzt werden können. Zum Einsatz kommen die Methoden aus der Vorphase - Befragungen, Dokumenten- und Organisationsanalysen.

Im Zuge der Risikobewertung werden die identifizierten Risiken anhand quantitativer Maßzahlen bewertet. Wesentliche Bezugsgröße bildet dabei das IFRS-Eigenkapital des Deutsche Balaton Konzerns, bewertet zu Fair Values. Aufbauend auf den definierten Ausgangsgrößen ergeben sich mögliche Schadenswerte bezüglich der Vermögens- sowie der Liquiditätslage. Anhand von Erfahrungswerten werden Eintrittswahrscheinlichkeitsstufen gebildet und den jeweiligen Risiken zur Gewichtung der Schadenswerte zugeordnet. Aus der sich ergebenden Zuordnung zu einer Risikoklasse - und ggfs. Gewichtung mit der Eintrittswahrscheinlichkeitsstufe und unter Ansatz der Szenarien - lässt sich ableiten, welche Risiken als Schwerpunkte näher zu betrachten und ggf. zu steuern sind und welche von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Risikobewältigung umfasst die Steuerung der vorangehend aufbereiteten Risiken mit dem Ziel, dass die Deutsche Balaton lediglich den Risiken ausgesetzt bleibt, die tatsächlich und bewusst eingegangen werden sollen. Die Instrumente richten sich nach der Strategie zur Bewältigung, die die Deutsche Balaton für die betreffende Risikoart definiert hat.

Interne Richtlinien und Handlungsanweisungen, zu deren Einhaltung sich alle Mitarbeiter der Deutsche Balaton verpflichtet haben, regeln den Ablauf wesentlicher Vorgänge im Unternehmen. Hierunter sind auch Richtlinien in Bezug auf Überwachungsinstrumente in den Bereichen Compliance und Controlling zu fassen.

Konzernweite Verhaltensanweisungen sind Teil der Risikodokumentation, die sich insbesondere auf die Einhaltung aktien- und wertpapierrechtlicher Vorschriften beziehen, um sicherzustellen, dass einschlägige wertpapierhandelsrechtliche Meldepflichten auf der obersten Konzernebene erfüllt werden können. Die Konzernunternehmen sind daher in Bezug auf die Erreichung möglicher Meldeschwellen zur Berichterstattung über Wertpapiergeschäfte an die Konzernmuttergesellschaft verpflichtet.

Im Risikocontrolling als der letzten Stufe des Risikomanagementprozesses folgt die laufende Überprüfung der Mechanismen des Risikomanagements. Ziel des Risikocontrollings ist es, die Phasen und deren Systeme zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass die Planungen der Deutsche Balaton der tatsächlichen Risikolage entsprechen.

Die operative Steuerung des Risikomanagements erfolgt auf Ebene der Fachabteilungen oder des einzelnen Investments selbst. Die Investment-Verantwortlichen informieren den Vorstand im Rahmen regelmäßig stattfindender Sitzungen und bei Bedarf unverzüglich. Es besteht die Pflicht zur ad-hoc Berichterstattung, bedeutende Risiken sind unverzüglich an den Vorstand zu melden. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems und der Maßnahmen wird regelmäßig durch den Vorstand kontrolliert, Risikoveränderungen im Zeitablauf werden erfasst.

Im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen erstattet der Vorstand regelmäßig Bericht in Bezug auf die Entwicklung einzelner Portfoliounternehmen, die Unternehmensentwicklung sowie die Entwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat hat außerdem einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte beschlossen, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Der Vorstand der Deutsche Balaton ist darüber hinaus aufgefordert, gegenüber dem Aufsichtsrat halbjährlich über die aktuelle Risikobewertung zu berichten sowie einen Überblick über das Risikomanagementsystem zu verschaffen.

Mit dem Risikomanagement eng verknüpft ist das Chancenmanagement bei der Deutsche Balaton.

Aus dem systematischen Umgang mit Risiken werden Ziele und Strategien der Geschäftspolitik abgeleitet und sorgen so für ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis. Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Vorstand. Dieser beschäftigt sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld, um hieraus konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale abzuleiten.

Chancenpotenziale ergeben sich im Beteiligungsbereich unter anderem aus möglichen Börsenkurssteigerungen von Wertpapieren sowie Zins-, Dividenden- und ähnlichen Erträgen aus Wertpapieren, aber auch aus Spruchstellenverfahren bei Squeeze-Outs oder anderen Strukturmaßnahmen.

7.4. Erläuterung der Risiken

7.4.1. Risikoinventar

Die folgende Tabelle zeigt die im weiteren Verlauf erörterten Risikogruppen und Einzelrisiken sowie deren mögliche Auswirkungen auf die Deutsche Balaton.

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Eintrittswahrscheinlichkeit finanzielle Auswirkung Risikolage im Vergleich zum Vorjahr
Externe Risiken
Allgemeine Marktpreisrisiken Wahrscheinlich Wesentlich Unverändert
Gesetzliche Risiken Möglich Moderat Unverändert
Politische Risiken Wahrscheinlich Wesentlich Unverändert
Risiken aus Branchenentwicklung Wahrscheinlich Wesentlich Unverändert
Unternehmensspezifische Risiken Möglich Moderat Unverändert
Steuerrechtliche Risiken Möglich Moderat Unverändert
Liquiditätsrisiken in Bezug auf Beteiligungen Möglich Moderat Unverändert
Finanzwirtschaftliche Risiken
Forderungsrisiken Wahrscheinlich Moderat Erhöht
Wechselkursrisiken Wahrscheinlich Moderat Unverändert
Zinsänderungsrisiken Wahrscheinlich Moderat Unverändert
Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken) Wahrscheinlich Bedeutsam Unverändert
Preisänderungsrisiken Wahrscheinlich Bedeutsam Unverändert
Risiken aus Corporate Governance
Managementrisiken Möglich Moderat Unverändert
Verhaltensrisiken Möglich Moderat Unverändert
Sonstige Risiken
Personalwirtschaftliche Risiken Möglich Moderat Unverändert
Informationstechnologische Risiken Möglich Moderat Unverändert

Risikolage im Vergleich zum Vorjahr:

Die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risikoarten bleiben bis auf die Einschätzung zu den Forderungsrisiken unverändert bestehen. Insbesondere im Hinblick auf die geopolitische Lage, die Zinspolitik der Notenbanken und die Volatilität der Rohstoffmärkte, bleibt ein aktives Risikomanagement im Konzern unabdinglich.

Insgesamt sieht der Vorstand die Gesamtlage aber aufgrund des geographisch und branchentechnisch diversifizierten Portfolios nicht als bestandsgefährdend für den Deutsche Balaton Konzern an.

Die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Risiken bestehen, mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos in Bezug auf Beteiligungen, auch für die operativen Geschäftsbereiche (Risiken des operativen Geschäfts) und betreffen somit alle Konzernsegmente.

Eine Strukturierung der Risiken erfolgt im Rahmen der Risikobewertung vor dem Hintergrund der Eintrittswahrscheinlichkeit in die Kategorien „Wahrscheinlich“, „Möglich“ und „Unwahrscheinlich“. Der Eintritt eines Risikos ist wahrscheinlich, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit 50 % und mehr beträgt und somit mit der jederzeitigen Realisierung des Risikos gerechnet werden muss. Dagegen ist der Risikoeintritt unwahrscheinlich bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von höchstens 25 %. Dazwischen liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit möglicher Risiken im Bereich einer Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen 25 % und 50 %.

Daneben werden die möglichen finanziellen Auswirkungen im Eintrittsfall für den Konzern schematisch quantifiziert, die Risiken sodann in die Kategorien „Moderat“, „Bedeutsam“ und „Wesentlich“ eingeteilt. Bezugsgröße dafür bildet die für das nächste Geschäftsjahr prognostizierte, maximale, absolute Veränderung des IFRS-Eigenkapitals. Eine finanzielle Auswirkung gilt bis zu einem Anteil von 25 % an dieser Bezugsgröße als moderat, bis zu einem Anteil von 50 % als bedeutsam. Als wesentlich sind Schadenspotenziale definiert, deren Anteil an der Bezugsgröße 50 % überschreiten, die jedoch kein bestandsgefährdendes Ausmaß annehmen.

Eine veränderte Risikolage im Vergleich zum Vorjahr gemäß dieser Darstellung ergibt sich demnach nur dann, wenn die aktuelle Risikoeinschätzung zu einer gegenüber dem Vorjahr abweichenden Kategorisierung hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit oder finanzieller Auswirkung führt.

Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten in Bezug auf die Risiken in den vorgenannten Bereichen obliegt dem Vorstand, wobei die Steuerung der Risiken des operativen Geschäfts auf Ebene der operativen Geschäftseinheiten erfolgt.

Weiter unterliegen einzelne Gesellschaften aufgrund ihrer Kapitalausstattung beispielsweise anderen Liquiditätsrisiken als die Konzernmuttergesellschaft. Fragen nach der Kapitalausstattung der Konzerngesellschaften werden stets in einer Einzelfallbetrachtung beantwortet, es bestehen insoweit keine Verpflichtungen der Muttergesellschaft. Insofern wäre eine konzernweite Risikobeurteilung darüber nicht zielführend.

7.4.2. Externe Risiken

Allgemeine Marktpreisrisiken

Die in dem Segment „Vermögensverwaltend“ gehaltenen börsennotierten Beteiligungen unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz bzw. aufgrund marktpsychologischer Umstände an den Aktienmärkten resultieren, die ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren haben. Insbesondere die Unternehmen im Segment „Vermögensverwaltend“ sind aufgrund ihres Schwerpunkts im Bereich von Unternehmensbeteiligungen von der Stabilität der Finanzmarktsysteme - im Wesentlichen der Börsen und Banken - abhängig.

Dieses allgemeine Marktrisiko kann durch eine Diversifikation der Beteiligungen und ein aktives Portfoliomanagement nur bedingt ausgeschlossen werden, da grundsätzlich alle Wertpapiere dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die Veränderung der Zinsstrukturkurve hat ebenfalls Auswirkungen auf die Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere verzinslicher Wertpapiere mit festem Zinssatz.

In der Vergangenheit hat sich jedoch bereits gezeigt, dass auch ein diversifiziertes Portfolio wie das der Deutsche Balaton vor den Auswirkungen eines globalen Markteinbruchs nicht geschützt ist. Derartige Entwicklungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen und nicht vorhergesehen werden, so dass lediglich im Rahmen des Risikomanagements dafür Sorge getragen werden kann, dass auch infolge derartig negativer Ereignisse keine Bestandsgefährdung im Konzern resultiert.

Darüber hinaus besteht ein Emittentenrisiko, bei dessen Eintritt einzelne Emittenten keine Ausschüttungen oder Darlehensrückzahlungen vornehmen können.

Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen können grundsätzlich alle Konzernsegmente von allgemeinen Marktpreisrisiken betroffen sein.

Die Risikobewältigung erfolgt durch fortlaufende Verfolgung der Börsen- und Finanzdaten, der Markt- und Unternehmensnachrichten sowie der relevanten Rohstoffmärkte zur rechtzeitigen Erkennung marktpreisrelevanter Ereignisse sowie Regelkommunikation von Vorstand und Beteiligungsmanagement mit den Verantwortlichen der operativen Engagements. Wesentlicher Frühwarnindikator sind Unternehmens- und spezifische Pressemeldungen. Zur Risikosteuerung wird vor allem die Diversifikation der Portfolien und sowie ein aktives Portfoliomanagement betrieben.

Insgesamt ist die Eintrittswahrscheinlichkeit allgemeiner Marktpreisrisiken vor dem Hintergrund des schwierigen Marktumfelds, geprägt durch die Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen und geopolitischen Maßnahmen der neuen US-Regierung unverändert. Bereits im vergangenen Jahr wurde diesem Risikobereich bereits die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit beigemessen, so dass diese unverändert bestehen bleibt. Das quantifizierte Schadenspotenzial wird weiter als wesentlich angesehen, insgesamt ergibt sich eine unveränderte Risikolage.

Gesetzliche Risiken

Unter gesetzlichen Risiken werden rechtliche und regulatorische Risiken, welche die Geschäftstätigkeit der Deutsche Balaton negativ beeinflussen können, verstanden.

Zu dieser Risikogruppe zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen des in- und ausländischen Steuer-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen und künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die Auswirkungen auf das Geschäft der Deutsche Balaton und ihr Ergebnis haben können. Dies betrifft insbesondere Rechtsstreitigkeiten in den USA, wo keine Kostenerstattung erfolgt, was beispielsweise ein erhöhtes Risiko für die US Aktivitäten der Biofrontera AG darstellt.

Es besteht das Risiko, dass die Deutsche Balaton und/oder eine ihrer Tochtergesellschaften einer Erlaubnis- oder Registrierungspflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterliegen. In der aktuellen Struktur der Gesellschaft ist dies nach unserer Einschätzung, auch auf Grundlage einer eingeholten Antwort der BaFin nicht der Fall. Künftige Strukturänderungen können zu einer anderen Beurteilung und zu einer Registrierungspflicht nach KAGB führen und für die Deutsche Balaton bzw. ihre Tochtergesellschaften weitere organisatorische Anforderungen und Berichtspflichten hervorrufen.

Aufgrund der Börsennotiz einzelner Konzernunternehmen und Wertpapiere des Beteiligungsportfolios sind insbesondere die Konzernunternehmen im Segment „Vermögensverwaltend“ verschiedenen regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierbei sind insbesondere Risiken aus der in- und ausländischen Regulierung des Wertpapierhandels, insbesondere des australischen, kanadischen und US-amerikanischen Kapitalmarktrechts, für börsennotierte Wertpapiere und Konzernunternehmen, des Handels- und Bilanzrechts und des Gesellschaftsrechts zu erwähnen. Auch können unterlassene oder falsche Mitteilungen nach in- und ausländischen Gesetzen betreffend Wertpapiere, in Deutschland unter anderem dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dem Aktiengesetz (AktG), zu einem zumindest temporären Rechtsverlust in Bezug auf einzelne Wertpapiere, namentlich insbesondere zu einem Stimmrechtsverlust, der Nichtdurchführbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen oder einem Schadensersatzrisiko führen. Aufgrund einer zunehmenden Anzahl von ausländischen Beteiligungen, für die nach jeweils geltendem Kapitalmarktrecht zum Teil deutlich engmaschigere Stimmrechtsmitteilungen erforderlich sind, hat sich das Meldeaufkommen und damit das Risiko von unterlassenen oder falschen Mitteilungen erhöht. Die Deutsche Balaton hat zur Risikominimierung mit den Unternehmen aus dem Segment „Vermögensverwaltend“ ein konzernweites internes Meldewesen aufgebaut, das die Beteiligungen dieser Konzerngesellschaften umfasst und die Konzerngesellschaften zu einer laufenden Mitteilung von ihr jeweils gehaltener Beteiligungen verpflichtet. Zusammen mit dem Meldewesen wird das Risiko in Bezug auf Stimmrechtsmeldungen durch eine tägliche Überwachung von Stimmrechtsmitteilungen und ein tägliches Screening von Kapitalmarktveröffentlichungen erfasst. Damit verbunden ist auch eine laufende Überwachung von Stimmrechtsschwellen in Bezug auf die Beteiligungen.

Darüber hinaus können aus dem Bereich des Kapitalmarktrechts durch die Verletzung von Regelungen nach der Market Abuse Regulation (MAR, Marktmissbrauchsverordnung) sowie des Wertpapierprospektrechtes, etwa durch die Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Insiderinformationen, dem Führen von Insiderverzeichnissen, insiderrelevante Belehrungen, oder Pflichten im Zusammenhang mit Eigenschaften von Führungskräften (sogenannte directors‘ dealing-Geschäfte) oder Pflichten zur Veröffentlichung von Wertpapierprospekten oder Wertpapierinformationsblättern Risiken in Bezug auf Bußgelder oder Schadensersatz entstehen. Bei Konzernunternehmen können vor allem Bußgelder für bußgeldbewehrte Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungsvorschriften aus der Vorbesitzzeit der Deutsche Balaton nicht immer ausgeschlossen oder abgewehrt werden. In Zweifelsfällen werden fallweise externe Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere in den Bereichen Prospektrecht, MAR, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), WpHG und AktG, in die Entscheidungsfindung und Risikoabwehr eingebunden.

Auch durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nehmen Risiken wegen der Verletzung von Datenschutzpflichten zu. Die Deutsche Balaton unterzieht im Rahmen ihres Risikokontrollsystems ihre Mitarbeiter regelmäßig datenschutzrechtlichen Schulungen, hat eine umfassende Datenschutzerklärung erarbeitet und einen externen Datenschutzbeauftragten benannt.

Im Bereich Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung werden Anforderungen und Sorgfaltspflichten zunehmend erhöht, sowohl durch den Gesetzgeber als auch durch die von uns diesem Bereich gewidmete Aufmerksamkeit. Hierzu hat die Deutsche Balaton eine gruppenweite Risikoanalyse erarbeitet und einen gruppenweiten Geldwäschebeauftragten bestellt. Zudem finden für alle Mitarbeiter der Deutsche Balaton regelmäßig Schulungen in Bezug auf geldwäscherechtliche Themen statt. Gleichwohl können Risiken aus den uns obliegenden Sorgfaltspflichten bei etwaigen Verletzungen nicht ausgeschlossen werden.

Die Konzerngesellschaften sind darüber hinaus verschiedenen passiven Klagerisiken im In- und Ausland ausgesetzt. Dazu zählen bspw. Klagen aufgrund möglicher Patentverletzungen, vertraglicher Vereinbarungen oder irreführender Werbung, die vor allem in den USA zu hohen Kosten für Rechtsberatung führen können. Weitere Risiken können auch aus einer Änderung der Gesetzgebung resultieren.

Bei Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz im Ausland bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung ausländischen Rechts und ausländischer Gesetze. Zur Vermeidung erheblicher Risiken wird diesbezüglich auf die Unterstützung fachkundiger ausländischer Berater zurückgegriffen.

Die Risikobewältigung erfolgt durch das fortlaufende Screening von Gesetzesentwürfen und -änderungen sowie Ad-hoc-Meldungen durch entsprechende Fachabteilungen sowie deren Regelkommunikation mit den Verantwortlichen der Engagements. In Datenbanken werden Stimmrechtsschwellen gepflegt sowie Informationen zu Insidern und Rechtsgeschäften für die Abhängigkeitsberichte einbezogener Tochtergesellschaften erfasst. Wesentliche Frühwarnindikatoren sind Gesetzesentwürfe.

Insgesamt werden diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein moderates Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage insgesamt bleibt somit unverändert.

Politische Risiken

Zu den politischen Risiken, denen die Deutsche Balaton in Mitteleuropa ausgesetzt ist, zählen gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen. Die nach wie vor angespannte Lage innerhalb Europas, u.a. mit dem noch anhaltenden Ukraine-Krieg, zeigt politische Risiken auf, denen die Deutsche Balaton mit aktivem Portfoliomangament begegnen muss. Aufruhr, kriegerische Ereignisse oder Revolution können Beteiligungen entwerten bzw. die Realisierung von Forderungen oder die Durchsetzung von Gesellschafter- und Teilhaberechten verhindern. Daneben fällt die Gefahr der Nichtkonvertierung und Nichttransferierung von in Landeswährung eingezahlten Beträgen infolge von Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs unter die politischen Risiken, denen sich die Deutsche Balaton ausgesetzt sieht.

Die Deutsche Balaton beobachtet daher die politische Entwicklung der Länder, in denen Beteiligungen bestehen, regelmäßig und holt gegebenenfalls vor Ort Informationen über die Entwicklung der politischen Verhältnisse ein.

Politische Risiken können sich aus der geographischen Erweiterung der Konzerngesellschaften und Beteiligungen ergeben, insbesondere im afrikanischen Raum mit oftmals noch nicht vollständig stabilisierten politischen Systemen oder den Beteiligungen mit chinesischem Hintergrund. Daneben können große geopolitische Verwerfungen wie der Konflikt zwischen Israel, den USA und Iran oder eine Konfrontation zwischen den USA und Chinazu erheblichen globalen Folgewirkungen und Krisen führen.

Wesentlicher Frühwarnindikator sind länderspezifische Pressemeldungen. Zur Risikosteuerung wird auch in diesem Kontext vor allem die Diversifikation der Portfolien sowie ein aktives Portfoliomanagement bezüglich der geographischen Ausrichtung betrieben.

Politische Veränderungen bergen im Gegenzug aber auch ein hohes Chancenpotenzial. Länder, insbesondere im afrikanischen und asiatischen Raum, die in der Vergangenheit für ausländische Investitionen nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen erreichbar waren, öffnen sich für Investoren aus Drittstaaten. In Ländern, die sich aktuell oder künftig in einem politischen Wandel befinden, können gegebenenfalls Investitionen in einer frühen Phase eines wirtschaftlichen Aufbaus zu günstigen Konditionen getätigt werden und dann gute Renditechancen bieten.

Im Hinblick auf politische Risiken sehen wir gegenüber dem Vorjahr eine unverändert hohe Risikolage. Die weiterhin bestehenden Risiken aus dem Ukraine-Krieg, aber vor allem aber auch die weitere Eskalation im nahen Osten zeigen, dass zu den rein ökonomischen Kriterien, nach denen viele Unternehmen ihre Exportund Beschaffungsmärkte beurteilt haben, geopolitische Risiken in Zukunft eine deutlich höhere Bedeutung bekommen dürften.

Risiken aus Branchenentwicklung

Neben allgemeinen Marktpreisrisiken bestehen spezifische Risiken, die sich in einzelnen Unternehmensbranchen realisieren können. So können sich in den operativen Einheiten des Deutsche Balaton Konzerns wirtschaftliche, technologische oder wettbewerbsspezifische Rahmenbedingungen verändern. Der Beteiligungsansatz der Unternehmen des Segments „Vermögensverwaltend“ ist dabei grundsätzlich nicht branchenspezifisch. Die Unternehmensbranchen, in welche durch Eingehen von Beteiligungen investiert wird, sind nur ein Kriterium für die Auswahl einzugehender Investments.

Die Risikobewältigung erfolgt durch die fortlaufende Verfolgung dieser Rahmenbedingungen in denjenigen Branchen, in denen aktive oder geplante Engagements angesiedelt sind, durch Regelkommunikation mit den Verantwortlichen der betreffenden Engagements, sowie durch die entsprechende Besetzung von Organfunktionen. Wesentlicher Frühwarnindikator sind sinkende Auftragseingänge bei diesen Engagements und steigende Anzahlen von Unternehmensinsolvenzen in den betreffenden Branchen. Zugrundeliegendes Prinzip ist auch an dieser Stelle ein grundsätzlich nicht branchenspezifisch ausgerichteter Beteiligungsansatz, verbunden mit der Diversifikation des Branchenportfolios.

Die Veränderung wirtschaftlicher, technologischer oder wettbewerbsspezifischer Rahmenbedingungen stellt aber nicht nur ein Negativszenario dar, sondern findet auch bei Überlegungen im Chancenmanagement Anwendung. Positive Veränderungen der entsprechenden Parameter auf Branchenebene können Investitionen in diesen Branchen unterstützen.

Zum Bilanzstichtag betreffen rund 56 % (Vj. 62 %) des langfristigen Beteiligungsportfolios den Rohstoffsektor. Aufgrund dieses höheren Investitionsfokus in Unternehmen der Rohstoffbranche ist ein grösseres Risiko hinsichtlich der Branchenentwicklung gegeben. Hiervon beziehen sich wiederum rund 65 % (Vj. 48 %) auf Unternehmen, die überwiegend im Goldsektor tätig sind. Sofern bspw. der Goldpreis stark fallen sollte, ist es wahrscheinlich, dass sich daraus wesentliche, negative, finanzielle Auswirkungen für den Konzern ergeben würden. Es ist zu berücksichtigen, dass die Preisentwicklung der unterschiedlichen Rohstoffe zwar grundsätzlich voneinander unabhängig ist, jedoch oftmals positiv miteinander korreliert, da die Nachfragesituation wesentlich von der Konjunkturentwicklung abhängt. Die Entwicklung des Goldpreises ist dagegen stärker von dessen Funktion als (zinsloses) Wertaufbewahrungsmittel abhängig und in der Regel negativ korreliert mit der Entwicklung der (Real-)Zinsen. Eine möglicherweise steigende Inflation könnte sich nachteilig auf den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten auswirken.

Insgesamt wird diesem Risikobereich eine vergleichsweise hohe Eintrittswahrscheinlichkeit bei einem wesentlichen Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt unverändert.

Unternehmensspezifische Risiken

Unter unternehmensspezifischen Risiken wird unter anderem die rückläufige Entwicklung des Marktpreises von Engagements verstanden, die ursächlich auf unmittelbar oder mittelbar bei dem Engagement vorhandene und nicht branchenbezogene Faktoren zurückgeht. Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnten die Konzernunternehmen des Segments „Vermögensverwaltend“ einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müssten gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen.

Als Maßnahme zur Risikosteuerung kommt eine dem potenziellen Investment angemessene Analyse, teilweise unter Einschaltung externer Berater, zum Einsatz, um die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander abzuwägen.

Die Risikobewältigung erfolgt durch fortlaufende Beobachtung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Markt- und Unternehmensnachrichten sowie durch die Besetzung von Organfunktionen. Wesentlicher Frühwarnindikator sind Unternehmens- und Pressemeldungen.

Insgesamt werden diesem Risikobereich - nicht zuletzt aufgrund des Diversifikationsgrades im Konzern - eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

Steuerrechtliche Risiken

Die Veränderung steuerlicher Rahmenbedingungen kann sich sowohl direkt auf alle Konzernunternehmen auswirken als auch indirekt auf Kunden der operativ tätigen Konzernunternehmen Einfluss nehmen und damit das Geschäft des Deutsche Balaton Konzerns beeinträchtigen. Aufgrund der geographischen Diversifizierung auch der Konzerngesellschaften und dem mittlerweile hohen Investment im Rohstoffbereich, u.a. in Australien und Kanada, unterliegt die Deutsche Balaton insoweit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Jegliche steuerlichen Fragestellungen werden regelmäßig durch die konzerneigene Steuerabteilung analysiert und beurteilt. Ebenso wird auf die Expertise von lokalen externen Sachverständigen wie Anwälte oder andere Steuerberater zurückgegriffen.

Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen mit bestehenden Verlustvorträgen nicht oder nur teilweise zu Steuerzahlungen verpflichtet sind, solange und soweit der steuerliche Verlustvortrag nicht durch erzielte Jahresüberschüsse aufgebraucht ist. Sollten die von den Gesellschaften ermittelten steuerlichen Verlustvorträge nicht oder nicht in der errechneten Höhe von der Finanzverwaltung akzeptiert werden, würde dies zu einer Verringerung der bestehenden Verlustvorträge führen. In diesem Fall wären zukünftige höhere Steuerzahlungen wahrscheinlich.

Änderungen im Steuerrecht bergen das Risiko, dass die steuerliche Belastung des Konzerns zunimmt und es zu einer Verringerung des Jahresergebnisses und damit des IFRS-Eigenkapitals kommt. Änderungen im Steuerrecht können außerdem die Investitionsentscheidungen von Kunden der operativ tätigen Konzerneinheiten beeinflussen, soweit mit den Änderungen zum Beispiel weitere Belastungen für die Kunden, gegebenenfalls auch in Form der Rücknahme von bestehenden Vergünstigungen, verbunden sind. Dies kann dazu führen, dass Investitionen erst später oder überhaupt nicht getätigt werden.

Insbesondere die Unternehmen im Segment „Vermögensverwaltend" halten in ihrem Beteiligungsportfolio eine Vielzahl von Streubesitzanteilen, deren Dividenden voll steuerpflichtig sind. Veräußerungsgewinne hingegen sind weiter nach § 8b Abs. 2 KStG steuerbegünstigt. Für die Zukunft kann eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aus einer solchen Ausweitung der Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen können weitere Risiken für die Deutsche Balaton und den Konzern entstehen.

Auch wenn aufgrund der oben beschriebenen Konjunkturprogramme davon auszugehen ist, dass diese Investitionen langfristig durch ein höheres Steueraufkommen gegenfinanziert werden müssen, wird diesem Risikobereich für das Jahr 2025 eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

Liquiditätsrisiken in Bezug auf Beteiligungen

Die Deutsche Balaton beteiligt sich unter anderem auch an börsennotierten Unternehmen, die nur eine geringe Handelsliquidität aufweisen. Ein Verkauf dieser Engagements über die Börse kann unter Umständen nur schwer oder gar nicht möglich sein. Die Veräußerung von solchen Anteilen ist oftmals nur im Rahmen eines aufwändigen, strukturierten Verkaufsprozesses zu erreichen. Immanent ist diese Situation bei Engagements, die nicht an einer Börse gehandelt werden.

Die daraus resultierenden Terminrisiken bedeuten, dass die Deutsche Balaton über die in zur Veräußerung stehenden Engagements gebundene Liquidität nicht rechtzeitig oder plangemäß verfügen kann.

Auch in Bezug auf die Liquiditätssituation von Unternehmensbeteiligungen bestehen Risiken. Gegenüber den vorgelegten Liquiditätsplanungen können - z.B. aufgrund von Produktinnovationen oder allgemeiner Wachstumsprozesse - durch die Deutsche Balaton abzudeckende Nachfinanzierungsbedarfe zur Überbrückung von Liquiditätslücken entstehen.

In Bezug auf die verstärkten Investitionen im Rohstoffbereich ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die Mehrzahl der Rohstoffunternehmen noch nicht in Produktion sind und Cash Flows generieren, in der Regel ein laufender Finanzierungsbedarf. Dieser wird zumeist durch Kapitalmaßnahmen gedeckt. Um eine Verwässerung in diesem Zusammenhang zu vermeiden, ist daher die zumindest quotale Beteiligung an diesen Kapitalmaßnahmen seitens der Deutsche Balaton erforderlich. Zudem ist trotz überwiegender Börsennotierung meist keine hohe Handelsliquidität gegeben.

Die Risikobewältigung erfolgt durch fortlaufende Verfolgung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Markt- und Unternehmensnachrichten zum rechtzeitigen Erkennen abnehmender Handelsliquidität. Wesentliche Frühwarnindikatoren sind ein sinkendes Handelsvolumen bei börsennotierten Engagements, der (angekündigte) Einstieg eines Großinvestors oder auch das geplante Listing in einem niedrigeren Börsensegment bzw. Delisting. Als weitere Maßnahmen zur Risikosteuerung kommen Liquiditätsplanungen mit der vorausschauenden und defensiv monatsweisen Planung der Kreditinanspruchnahmen unter Berücksichtigung angemessener freier Linien zum Einsatz, die eine aktive Liquiditätssteuerung einerseits durch das Vorhalten angemessener Rücklagen und freier Kreditlinien bei Banken sowie die kurzfristige Rückführung bestehender Inanspruchnahmen beispielsweise durch die Veräußerung liquider Wertpapiere ermöglichen. Wertentwicklungen des Portfolios aufgrund kurzfristiger Veränderungen von Marktpreisen werden anhand von Szenarioanalysen simuliert.

Insgesamt werden diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein unverändert geringes Schadenspotenzial beigemessen, somit ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Risikolage.

7.4.3. Finanzwirtschaftliche Risiken

Forderungsrisiken

Der Deutsche Balaton Konzern ist im Zusammenhang mit der Finanzierung der Beteiligungen und dem Verkauf von Beteiligungen an Dritte sowie durch Liefer- und Leistungsbeziehungen dem Risiko des Ausfalls von Forderungen ausgesetzt. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass kurzfristig fällig werdende Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig fristgerecht erfüllt werden können.

Darüber hinaus bestehen Forderungsrisiken aus Investitionen in Genussscheine und Anleihen. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Emittenten können die Zinszahlung und auch die Rückzahlung von Forderungen aus Anleihen und Genussrechten eingeschränkt sein oder ausfallen.

Die Risikobewältigung erfolgt auf Ebene der jeweiligen Konzerngesellschaft bei Liefer- und Leistungsbeziehungen durch eine vorgeschaltete Überprüfung der Kundenbonität sowie teilweise durch die Vereinbarung von geeigneten Sicherungsmitteln (zum Beispiel durch die Vereinbarung von Eigentumsvorbehalten und Kreditversicherungen). Im Rahmen der Finanzierung von Konzernunternehmen erfolgt die Zurverfügungstellung von Mitteln unter Berücksichtigung der Stellung liquider Sicherheiten oder anderer geeigneter Sicherungsmittel mittels der prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeit.

Insgesamt werden diesem Risikobereich eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage hat sich somit erhöht.

Wechselkursrisiken

Wechselkursrisiken bestehen in Bezug auf ausländische Investitionen. Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen haben in Bezug auf das Beteiligungsgeschäft der Deutsche Balaton aufgrund einer zuletzt stärker international ausgerichteten Investitionsstrategie, insbesondere im Rohstoffbereich, zugenommen.

Investitionen in Australien, Kanada und Großbritannien erfolgen in der Regel in lokaler Währung, Investitionen in Afrika erfolgen häufig in lokaler Währung oder in US-Dollar. Dagegen ist der Euro funktionale Währung des Deutsche Balaton Konzerns, so dass der Konzern Risiken aus Währungsschwankungen ausgesetzt ist. Aufgrund der verstärkten Investitionen in Rohstoffunternehmen mit ausländischer Börsennotierung ist das Währungsrisiko in Bezug auf kanadische und australische Dollar angestiegen.

Im Segment „Beta Systems“ sind einzelne Unternehmen ebenfalls Wechselkursrisiken aus Auslandsgeschäft ausgesetzt. Teilweise werden diese Wechselkursrisiken durch Wechselkurssicherungsgeschäfte reduziert. Entsprechende Absicherungen obliegen dem Vorstand der jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen dessen operativer Kontrolle und erfolgt auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaft.

Das wesentliche Währungsrisiko ergibt sich aus folgenden Finanzinstrumenten und Liquiditätsströmen in Fremdwährungen (FW). Die Angaben erfolgen in Tausend Währungseinheiten der jeweiligen Fremdwährungen.

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USD CAD GBP AUD PLN
Zahlungsmittel 802 1.035 1.647 31.786 764
Finanzanlagen 8.861 103.758 12.423 107.068 34.357
Sonstige Forderungen 0 0 0 436 1.012
Sonstige Vermögensgegenstände 2.313 0 108 14.927 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.266 0 522 0 6.955
Kurzfristige Finanzierung und finanzielle Schulden 0 0 0 - 12.984 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 126 - 20 - 4 - 349 - 4.595
Finanzinstrumente in FW 15.116 104.774 14.697 140.884 38.493
Geplante Umsatzerlöse 2025 15.591 0 1.650 0 42.971
Geplante Kosten 2025 - 10.564 - 1.559 - 1.121 0 0
Geschäftsanteil in FW 20.142 103.215 15.226 140.884 7.758

Ein Stärkung des Euro von 10 % gegenüber den Währungen hätte zum Abschlussstichtag - unter Voraussetzung sonst gleicher Annahmen - zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Jahresergebnisses geführt (in Tausend Währungseinheiten):

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USD CAD GBP AUD PLN
Jahresergebnis - 1.692 - 6.331 - 1.635 - 7.811 - 164

Eine Schwächung des Euro in Höhe von 10 % gegenüber den Fremdwährungen hätte zum Abschlussstichtag zu einem gleich hohen, aber entgegensetzten Effekt auf die angeführten Währungen geführt.

Die in der Sensitivitätsanalyse zur Anwendung kommenden Währungsumrechnungskurse entsprechen hinsichtlich der Finanzinstrumente und der geplanten Umsatzerlöse und -kosten den im Konzernanhang unter „Fremdwährungsumrechnung“ innerhalb der Position „Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellten Stichtags- und Durchschnittskursen.

Kursbewegungen bei Fremdwährungen bieten auch Wechselkurschancen, die parallel zu möglichen Börsenpreisänderungen den Beteiligungserfolg verstärken können. Die Aufwertung einzelner Wechselkurse kann also auf der anderen Seite zu steigenden Renditen bei Fremdwährungsinvestitionen führen.

Den Wechselkursrisiken wird unverändert eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit eingeräumt. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Investitionen in vorwiegend australische und kanadische Rohstoffunternehmen im Segment „Vermögensverwaltend“ erhöht. Zusätzlich hat sich zuletzt im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und geopolitischen Maßnahmen der neuen US-Regierung eine vergleichsweise hohe Volatilität insbesondere im USD gezeigt. Aufgrund den überwiegend in Euro gehaltenen Beteiligungen wird dem Wechselkursrisiko trotz der Erhöhung gerade noch ein geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage in Bezug auf Wechselkursrisiken ist damit insgesamt unverändert.

Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken sind, unabhängig von den oben beschriebenen Finanzmarktrisiken, für die Deutsche Balaton trotz bestehender Kreditfinanzierung nicht von wesentlicher Bedeutung. Zinssatzänderungen können grundsätzlich in beide Richtungen erfolgen, sowohl variable Aktiv- als auch Passivzinssätze bewegen sich dabei grundsätzlich gleichgerichtet. Anlagen in zinstragende Wertpapiere oder Darlehen erfolgen im Segment „Vermögensverwaltend“, dabei werden Anlagen in zinstragende Wertpapiere mittel- bis langfristig sowie mit einem zumeist für die jeweilige Laufzeit im Voraus fest vereinbarten Zinssatz vorgenommen. Diese Anlagen sind in der Regel über kurzfristige Fremdkapitalfinanzierungen mit meist variablen Zinssätzen finanziert.

Darüber hinaus können sich Zinsänderungen auf die Fair Value Bewertung finanzieller Vermögenswerte auswirken.

Insgesamt hat sich zum 31. Dezember 2024 im Konzern das Verhältnis von variabel zu fest verzinslichen Vermögenswerten zugunsten der variabel verzinslichen Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr verändert und führt so zu geringerer Planungssicherheit. In die Betrachtung werden Aktien und andere Eigenkapitaltitel nicht mit einbezogen.

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Vermögenswerte (festverzinslich) 40.568 33.232
Vermögenswerte (variabel verzinslich) 140.800 75.853
181.368 109.085
Finanzielle Schulden (festverzinslich) 21.612 23.658
Finanzielle Schulden (variabel verzinslich) 4.025 20.674
25.637 44.332

Aufgrund der Erhöhung der Eintrittswahrscheinlichkeit im Vorjahr auf die höchste Stufe und die weiterhin bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Änderungen der Zinspolitik durch die Notenbanken bleibt die Risikolage somit insgesamt unverändert.

Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken)

Aus den bei verschiedenen Kreditinstituten eingeräumten Kontokorrentkreditrahmen werden laufend Kredite in Anspruch genommen. Die jeweiligen Inanspruchnahmen sind mit börsennotierten und von den einzelnen Kreditinstituten als beleihbar qualifizierten Wertpapieren in ausreichender Höhe zu besichern bzw. die Inanspruchnahmen dieser Lombardkredite sind wertmäßig auf den jeweiligen Beleihungswert der beliehenen Wertpapiere begrenzt. Signifikant fallende Marktpreise/Börsenkurse von Wertpapieren können dazu führen, dass bestehende Inanspruchnahmen nicht in erforderlichem Maße besichert und ggfs. auch nicht zurückgeführt werden können. Ein vergleichbarer Effekt kann - bei unveränderten Börsenkursen der zugrundeliegenden Wertpapiere - durch eine durch ein Kreditinstitut vorgenommene Absenkung von Beleihungswerten oder aber die allgemeine Kürzung von Kreditlinien ausgelöst werden. Bei den Auslandsinvestitionen im Rohstoffbereich ist die Beleihbarkeit dieser Titel oftmals eingeschränkt, etwa da inländische Kreditinstitute kleinere Auslandstitel standardmäßig nicht beleihen und nicht über die Möglichkeit verfügen, Einschätzungen hinsichtlich der Beleihbarkeit auf Einzelwertbasis vorzunehmen.

Um kurzfristig fällig werdende Verbindlichkeiten rechtzeitig bedienen zu können, steuern Konzernunternehmen, die in börsennotierte Wertpapiere investieren, Liquiditätsrisiken durch die Begrenzung der Inanspruchnahme von Lombardkrediten. Auf Basis der Depotwerte und Beleihungshöhe erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kreditlimite durch den Vorstand. Im Rahmen einer Liquiditätsplanung erfasst der Vorstand die Liquiditätsrisiken und trifft Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken.

Zur besseren Beurteilung der Liquiditätsrisiken hat der Vorstand ergänzend zu seiner qualitativen Beurteilung des Liquiditätsrisikos eine Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2024 durchgeführt. Die kurz- und langfristigen finanziellen Schulden des Konzerns betragen zum 31. Dezember 2024 30,1 Mio. EUR (Vj. 58,0 Mio. EUR).

Ein Anstieg des Marktwerts der gegebenen Sicherheiten um 10 % ermöglicht gegebenenfalls eine höhere Inanspruchnahme der Kreditlinien. Eine Verminderung der Marktwerte der Sicherheiten reduziert tendenziell die Möglichkeiten einer Kreditinanspruchnahme. Zum Bilanzstichtag beträgt der Marktwert grundsätzlich beleihbarer Wertpapiere 279,3 Mio. EUR (Vj. 317,6 Mio. EUR). Dabei obliegt die Entscheidung über die Beleihbarkeit einzelner Wertpapiere und den gegebenenfalls anzuwendenden Beleihungssatz den Depotbanken, so dass die Deutsche Balaton hierauf nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann. Der Beleihungssatz für börsennotierte Wertpapiere liegt üblicherweise zwischen 0 % und 70 %, wodurch der effektive Beleihungswert der Wertpapiere deutlich niedriger ist. Der angenommene Anstieg um 10 % würde den Marktwert um 27,9 Mio. EUR erhöhen. Eine angenommene Verminderung um 10 % würde den Marktwert in gleicher Höhe reduzieren.

Die Risikobewältigung erfolgt durch eine vorausschauende und vorsichtige Planung der Kreditinanspruchnahmen, verteilt über mehrere Kreditinstitute.

Insgesamt wird diesem Risikobereich aufgrund der gestiegenen Volatilität der Aktienmärkte und erhöhten Belastungsfaktoren im Bankensystem eine weiterhin hohe Eintrittswahrscheinlichkeit beigemessen. Es resultiert trotz der deutlichen Rückführung der finanziellen Schulden weiterhin ein mittleres Schadenspotenzial basierend auf den in Anspruch genommenen Kreditlinien. Die Risikolage in Bezug auf Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken) ist unverändert gegenüber den Vorjahren.

Preisänderungsrisiken

Der Deutsche Balaton Konzern sieht sich in Bezug auf die von den Konzernunternehmen gehaltenen Beteiligungen einem Risiko von Preisänderungen ausgesetzt, die sich auf den Beteiligungswert des Portfolios auswirken können. Solche Preisrisiken stehen in engem Zusammenhang mit den Liquiditätsrisiken (Finanzierungsrisiken), da sich ändernde Marktpreise für Beteiligungen auch dazu führen können, dass die betroffenen Gesellschaften nicht mehr uneingeschränkt in der Lage sein können, ihre kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus zur freien Verfügung stehenden, jedoch in Anlagen gebundenen Investitionen zu befriedigen. Veränderungen des Marktpreises bestimmter Wertpapiere können sich außerdem negativ auf die Beleihungswerte und damit die von den Banken zur Verfügung gestellten Kreditmittel auswirken bzw. zu einer kurzfristigen Verpflichtung der Rückführung von in Anspruch genommenen Kreditmitteln führen.

Anhand von Szenarioanalysen werden verschiedene Wertentwicklungen des Beteiligungsportfolios aufgrund einer kurzfristigen Veränderung von Marktpreisen, beispielsweise durch äußere Einflüsse hervorgerufen, simuliert (siehe Kapitel 7.4.6).

Insgesamt werden diesem Risikobereich seit 2019 eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein bedeutsames Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage in Bezug auf Preisänderungsrisiken hat sich im laufenden Jahr jedoch nicht geändert.

7.4.4. Risiken aus Corporate Governance

Managementrisiken

Unter Managementrisiken wird die Möglichkeit verstanden, dass Organe strategische Fehlentscheidungen treffen, die unter umfassender Würdigung sämtlicher verfügbarer Informationen vermeidbar gewesen wären. Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit einer Beteiligungsgesellschaft sind regelmäßige Des-/ Investitionsentscheidungen signifikanter Volumina. Entscheidungsfindungen erfolgen anhand fundierter Bewertungen, immanent sind dabei komplexe Konstellationen sowie Zeit- bzw. Termindruck.

Bei wirtschaftlich bedeutsamen Entscheidungen ist neben dem Vorstand auch der Aufsichtsrat beratend in die Entscheidungsfindung einbezogen. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit hat dieser einen Katalog von Geschäften beschlossen, die der Vorstand nur nach Zustimmung vornehmen darf. Bestandteil des Katalogs ist auch eine Budgetplanung, die jährlich vorzulegen ist. Rechtsgeschäfte, die aufgrund des Zustimmungskatalogs der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen bzw. nicht in der jeweiligen vom Aufsichtsrat genehmigten jährlichen Budgetplanung beinhaltet sind, legt der Vorstand dem Aufsichtsrat zur vorherigen Zustimmung vor. Managementrisiken sind für die Deutsche Balaton und ausgewählte Tochtergesellschaften über eine D&O-Versicherung abgesichert.

Insgesamt werden diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein geringes Schadenspotenzial beigemessen, somit ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Risikolage.

Verhaltensrisiken

Im Bereich von Corporate Governance/Compliance werden Risiken aus rechts- und sorgfaltswidrigem Verhalten, resultierend aus Irrtum, Fahrlässigkeit und krimineller Handlung von Unternehmensangehörigen (auch der Organe) subsumiert. Durch Irrtum können Schäden trotz der Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien entstehen, z. B. aus Eingabefehlern, Schreibfehlern sowie Verwechslungen. Unter Fahrlässigkeit wird die Verwirklichung einer schädigenden Handlung oder eines schädigenden Unterlassens durch die Verletzung interner und externer Normen verstanden, durch die kein persönlicher Vorteil erlangt wird. Kriminelle Handlungen umfassen Straftaten wie Betrug, Unterschlagung, Sabotage oder Insiderhandel, aber auch Korruption.

Die Risikobewältigung erfolgt durch verbindlich anzuwendende Regelungen wie wechselseitige Aufgabenkontrolle (Vier-Augen-Prinzip) sowie Aufgaben- und Funktionstrennung zwischen Unternehmensbereichen. Wesentliche Frühwarnindikatoren sind steigende Fehlerhäufigkeit bzw. Verschlechterung der Qualität der Arbeitsergebnisse sowie Verstöße gegen Richtlinien. Als Maßnahmen zur Risikosteuerung kommen Richtlinien, umfangreiche Regelwerke und Verhaltensanweisungen sowie die Verpflichtung von Personen, die im Sinne des Aktienrechts über Insiderkenntnisse verfügen, zur Einhaltung der damit verbundenen Vorschriften zum Einsatz.

Insgesamt werden diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein geringes Schadenspotenzial beigemessen, somit ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Risikolage.

7.4.5. Sonstige Risiken

Personalwirtschaftliche Risiken

Die Deutsche Balaton ist in ihrem Geschäftsbereich auf einen ausreichenden Bestand erfahrener und kompetenter Mitarbeiter angewiesen. Relevante personalwirtschaftliche Risiken sind daher Fluktuation, vor allem in Kombination mit einem Unterangebot auf dem Arbeitsmarkt im Bedarfsfall sowie mangelnde Qualifikation, die sich in fehlerbehafteten Arbeitsergebnissen ausdrückt. Darüber hinaus bestehen Risiken aus Loyalitäts-, Motivations- und Führungsschwäche.

Aufgrund des Fachkräftemangels am Markt kann es vorkommen, dass einzelne freie Stellen nur schwer besetzt werden können. Die Deutsche Balaton greift bei der Personalbeschaffung neben der klassischen Form der Stellenanzeige teilweise auf Dienste professioneller Personalvermittler zurück.

Eine vertrauensbasierte Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien, die auf jeder Ebene eigenverantwortliches Handeln und Denken fördert, soll Mitarbeiter an das Unternehmen binden und Abwanderungsbestrebungen entsprechend verringern.

Zur Sicherstellung einer hohen Arbeitsqualität stehen den Mitarbeitern der Deutsche Balaton verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten offen. Neben internen Schulungen können Mitarbeiter zur individuellen Fortbildung an externen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Hierbei unterstützt die Deutsche Balaton ihre Mitarbeiter unter anderem durch Freistellung von der Arbeitsleistung für die Dauer der Fortbildungsmaßnahmen und Übernahme von Fortbildungskosten.

Die schlanke Personalstruktur bietet den Vorteil einer unmittelbaren Unternehmenssteuerung durch den Vorstand und damit die Möglichkeit der Personalführung durch die oberste Führungsebene.

Insgesamt werden diesem Risikobereich eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein vergleichsweise geringes Schadenspotenzial beigemessen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

Informationstechnologische Risiken

Die Deutsche Balaton identifiziert im Bereich informationstechnologischer Risiken neben Risiken in Form von Datenverlusten und Systemausfallzeiten auch das Risiko des Missbrauchs informationstechnischer Anlagen.

Das Risiko von Datenverlusten wird durch regelmäßige Sicherungen der elektronisch verfügbaren Unternehmensdaten minimiert, insbesondere der Unternehmensdatenbanken, der Finanzbuchhaltung und der Rechnungslegungsdaten. Zusätzlich werden alle innerhalb der Server-Client-Umgebung erstellten Dateien gesichert. Die Datensicherungen erfolgen in regelmäßigen Abständen. Der Zugriff auf elektronische Dokumente und auf die EDV-Systeme ist durch Benutzerzugriffsrechte geschützt.

Systemausfallzeiten werden durch den Einsatz eines externen Dienstleisters auf ein geringes Maß reduziert. In Notfällen stehen sachkundige Mitarbeiter zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen bereit. Gegen schädliche Computerprogramme und externe Angriffsszenarien wird Schutzsoftware eingesetzt.

Berechtigungen zur Ausführung von Geschäftsvorfällen und Transaktionen bei der Muttergesellschaft Deutsche Balaton sind durch entsprechende Kompetenzregelungen festgelegt. Für die Vornahme von elektronischen Bankaufträgen sind mit den Banken entsprechende Höchstwerte je Einzelvorfall vereinbart; darüber hinausgehende Transaktionen bedürfen der technischen Freigabe durch ein Vorstandsmitglied.

Der externe Dienstleister im Bereich EDV informiert sich regelmäßig über Neuerungen im Bereich IT und IT-Sicherheit, um mögliche drohende Angriffe auf die IT-Infrastruktur der Deutsche Balaton zu verhindern.

Grundsätzlich ist die allgemeine Risikosituation im Bereich Informationstechnologie nach Ansicht von Branchenexperten (u.a. dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) so hoch wie noch nie. Da das Risiko für die Deutsche Balaton selbst aber mangels automatisierter Produktionsprozesse bzw., ausser im Segment „Beta Systems“, Umgang mit Kundendaten gering ist und das Beteiligungsprofil auch keinen Fokus auf gefährdete Unternehmen aufweist, wird weiterhin von einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit und einem vergleichsweise geringen Schadenspotenzial ausgegangen. Die Risikolage bleibt somit unverändert.

7.4.6. Szenarioanalyse des Beteiligungsportfolios

Nachfolgend soll anhand einer Szenarioanalyse des Beteiligungsportfolios ein Überblick über verschiedene Szenarien in Bezug auf das Portfolio des Deutsche Balaton Konzerns gegeben werden. Die Szenarioanalyse soll dabei zeigen, wie sich verschiedene Faktoren auf den Wert des Portfolios, das einen wesentlichen Einfluss auf den Wert des Deutsche Balaton Konzerns hat, auswirken. Die Szenarioanalyse bildet dabei keine Erwartungen des Vorstands ab, sondern soll lediglich die Abhängigkeit des Portfolios von einzelnen Faktoren veranschaulichen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Realität tatsächlich höhere oder niedrigere Schwankungen auftreten können.

Der Vorstand hat die Risikobewertung auf Basis der im Konzern der Deutsche Balaton gehaltenen finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerte und deren beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag bzw. fortgeführte Anschaffungskosten vorgenommen.

Zum Bilanzstichtag lässt sich das Konzernportfolio, bestehend aus den Bilanzposten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken“, „Anteile an assoziierten Unternehmen“, „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“, „Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen“, „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ und „Wertpapiere des Umlaufvermögens“ und finanzielle Vermögenswerte“, wesentlich in fünf Gruppen einteilen:

Vor dem Hintergrund der Portfoliozusammensetzung lassen sich verschiedene Szenarien in Bezug auf die Entwicklung von Marktpreisen abbilden. In Bezug auf die der jeweiligen Gruppe immanenten Risikofaktoren ergeben sich beispielhaft nachfolgende Auswirkungen (immer unter der Annahme, dass alle anderen Faktoren unverändert bleiben):

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Szenario Ausgangswert
in Mio. EUR
Effekt
in Mio. EUR
Effekt in % des Gesamtportfolios
Szenario A +/- 20 % Wertveränderung Börsennotierte Beteiligungen und Genussscheine 348,1 +/- 69,6 +/- 15,2 %
Szenario B - 100 % Totalausfall Unnotierte Beteiligungen 48,6 - 48,5 - 10,6 %
Szenario C - 25 % Wertveränderung Immobilien 8,0 - 2,0 - 0,4 %
Szenario D Inhaberschuldverschreibungen 12,5
Szenario D Sonstige Forderungen 40,4
Summe 457,4

Ein Anstieg bzw. Rückgang der Kurse der börsennotierten Beteiligungen und daran gekoppelten Genussscheine um durchschnittlich 20 % (Szenario A) führt bezogen auf das Gesamtportfolio zu einem Anstieg bzw. Rückgang der Portfoliowerte um 15,2 % und liegt damit über dem für den Vorjahresstichtag errechneten Wert von 14,9 %. Mit der angenommenen Wertveränderung erhöht bzw. verringert sich der Portfolioanteil der börsennotierten Beteiligungen und Genussrechte von 76,1 % auf 79,3 % bzw. 71,8 %.

Insgesamt kann sich durch eine Zu- oder Abnahme der Börsenkurse um 20 % eine Schwankungsbreite von 139,2 Mio. EUR (Vj. 127,2 Mio. EUR) ergeben, wobei Veränderungen der Börsenkurse (zum Beispiel DAX-Werte) insgesamt nicht zwingend eine Veränderung des Portfoliowerts in gleicher Höhe zur Folge haben und umgekehrt, da die Deutsche Balaton in Werte investiert, die einer niedrigen Marktliquidität unterliegen und damit teilweise einer geringeren Schwankungsbreite unterworfen sind.

Ein angenommener Totalverlust der nicht börsennotierten Beteiligungen (Szenario B) würde bezogen auf das Gesamtportfolio zu einem Rückgang der Portfoliowerte um 10,6 % führen und liegt damit unter dem für den Vorjahresstichtag errechneten Wert von 12,2 %. Das prozentuale Risiko aus dem Totalverlust der nicht börsennotierten Beteiligungen ist damit gegenüber dem Vorjahr niedriger, was auf den Rückgang des Bestands börsennotierter Beteiligungen zurückzuführen ist. Der Vorstand bewertet die Realisierung des Risikos eines Totalverlusts der nicht börsennoterten Beteiligungen derzeit und unverändert gegenüber dem Vorjahr als nicht wahrscheinlich.

Ein Absinken der Buchwerte der im Portfolio enthaltenen Immobilien um angenommene 25 % (Szenario C) führt entsprechend zu einem Rückgang des Gesamtportfoliowerts um 0,4 % (Vj. 0,5 %). Mit der angenommenen Wertveränderung würde sich der Portfolioanteil der Immobilien von 1,7 % auf 1,3 % verringern. Der Vorstand bewertet das Risiko eines Rückgangs der Buchwerte um 25 % derzeit als möglich, durch den geringen Anteil am Gesamtportolio wäre ein solches Szenario jedoch nicht wesentlich für den Konzern.

Steigende Marktzinsen können sich negativ auf den Wert der gehaltenen festverzinslichen Inhaberschuldverschreibungen sowie der sonstigen Forderungen auswirken (Szenario D). Steigen die Marktzinsen, entwickelt sich der Börsenpreis der börsennotierten festverzinslichen Inhaberschuldverschreibungen in der Regel rückläufig. Aufgrund der Zinsstruktur der gehaltenen Schuldverschreibungen und sonstigen Forderungen besteht darüber hinaus nur ein geringes Risiko aus sich ändernden Anleihezinsen. Das durch Zinsänderungen induzierte Marktpreisrisiko festverzinslicher Wertpapiere und sonstiger Forderungen hat jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung in der Risikobeurteilung der Deutsche Balaton, da der Anlagefokus hier im Regelfall auf der Wandlung in Eigenkapitalinstrumente liegt.

Beurteilung der Szenarioanalysen

Die vorstehend vorgenommenen Szenarioanalysen zeigen die besondere Abhängigkeit des Deutsche Balaton Konzerns von der Kursentwicklung der börsengehandelten Beteiligungen und Genussscheine. Die Entwicklung der Kapitalmärkte ist nicht beeinflussbar und darüber hinaus von vielen Faktoren abhängig. Veränderungen der Beteiligungswerte der börsengehandelten Beteiligungen und Genussrechte wirken sich relativ stärker auf die Vermögenssituation des Deutsche Balaton Konzerns aus als entsprechende Veränderungen der Beteiligungswerte nicht börsengehandelter Beteiligungen. Durch eine veränderliche Diversifikation der börsennotierten Beteiligungen, auch nach Branchen und Ländern, versucht der Vorstand, Einzelrisiken aus börsennotierten Anteilen oder Branchen zu minimieren. Nicht enthalten sind in der Szenarioanalyse für den Konzern die operativen Ergebnisse der vollkonsolidierten Unternehmen des Konzerns.

Eine Risikobetrachtung auf Ebene einzelner Branchen und Länder ist im Rahmen der vorhandenen Anlagestrategie nicht aussagekräftig. Die in dem Portfolio vertretenen Branchen und Länder können sich verändern, da keine Fixierung der Investments auf bestimmte Branchen und Länder erfolgt.

7.5. Erläuterung der Chancen

Chancen aus der Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Wie im Prognosebericht in Teil 6 beschrieben, wird die makroökonomische Lage sowohl global als auch regional weiterhin von vielen Unsicherheiten beeinflusst. Parameter hierfür wie zum Beispiel ein noch nicht absehbares Ende des Ukraine-Kriegs, der Nahostkonflikt zischen Israel, den USA und dem Iran mit seinen potenziellen Auswirkungen auf die Energiemärkte und internationalen Transportwege, die Unsicherheit hinsichtlich der wirtschaftlichen und geopolitischen Maßnahmen der neuen US-Regierung stellen Rahmenbedingungen dar, die in jeglicher Hinsicht herausfordernd sind.

Es bleibt jedoch auch weiterhin festzuhalten, dass diese Parameter zu volatilen Marktpreisen führen können, welche Chancen eröffnen, beispielsweise weil Investments bewertungstechnisch attraktiver werden. Gesunkene Marktpreise können für eine Aufstockung bestehender Investments oder neue Investments genutzt werden.

Darüber hinaus bieten - wie u.a. bereits im Vorjahr beschrieben - Parameterwechsel wie beispielsweise die Energiewende, die Digitalisierung von Arbeitsprozessen oder die vermehrte Nutzung von künstlicher Intelligenz auch Chancen. Dies trifft insbesondere auf das bestehende Portfolio im Deutsche Balaton Konzern zu als auch auf neue Investments und potenzielle Akquisitionen. Gerade die geplanten Investitionsprogramme in Infrastruktur und Verteidigung und die angedachten Steuersenkungen in verschiedenen europäischen Ländern könnten zu neuem Wirtschaftswachstum führen.

Gerade im Rohstoffsektor bieten sich auch außerhalb Europas attraktive Anlagechancen. Bei einer Reihe von Industrierohstoffen zeichnet sich ein steigender Bedarf ab, der nicht - oder wenigstens nicht kurzfristig - aus den bestehenden Förderquellen gedeckt werden kann. Zusätzliche Nachfrage entsteht auch mit dem weiteren Ausbau der Elektromobilität, insbesondere bei den hierfür benötigten Rohstoffen wie Kupfer, Nickel, Lithium und verschiedenen seltenen Erden.

Weitere Chancen bieten sich auch bei Edelmetallen: Nach dem Höchststand am Goldmarkt im Dezember 2024 hat sich der Kurs in USD seitdem weiter erhöht. Anleger und Notenbanken suchen infolge der Unsicherheit nach sicheren Investitionen. Insofern ist die sehr positive Geschäftsentwicklung 2024 auch eine Folge des durch die erhöhten Risiken gestiegenen Goldpreises.

Strategische und operative Chancen

Neben einer guten Branchenkenntnis, langjähriger Erfahrung und gewachsenen Kontakten ist ein schneller Vertragsabschluss mit einem potenziellen Verkäufer ein entscheidender Faktor für ein Beteiligungsinvestment. Die hierfür kurzfristig zur Verfügung stehenden freien Finanzmittel sind einer der Faktoren, die in diesem Bereich einen schnellen Geschäftsabschluss ermöglichen. Die bestehenden Kreditlinien und regelmäßig vorhandenen freien Finanzmittel, die teilweise auch durch eine Optimierung der Finanzstruktur im Konzern verfügbar gemacht werden, stellen eine Chance dar, weil sie einen kurzfristigen Geschäftsabschluss aus eigener Kraft ermöglichen können.

7.6. Zusammenfassende Beurteilung der Risiko- und Chancenlage

Auf Basis der Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Chancen- und Risikoberichts zur Verfügung stehen und unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Eigenkapitalquote im Deutsche Balaton Konzern, werden derzeit - trotz einer insgesamt erhöhten Riskolage aufgrund des andauernden Ukraine-Krieg, des Nahostkonflikts oder der Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen und geopolitischen Maßnahmen der neuen US-Regierung - keine Risiken gesehen, die entweder einzeln oder in Kombination eine Gefahr für den Fortbestand des Deutsche Balaton Konzerns darstellen. Diese Einschätzung ist das Ergebnis sorgfältiger Beurteilung und Analyse der vorstehend im Chancen- und Risikobericht dargestellten Einzelrisiken und unter Einbeziehung des bestehenden Risikomanagementsystems. Die Risikoeinschätzung ergibt sich aus der zusammenfassenden Tabelle unter Ziffer 7.4.1 dieses Konzernlageberichts.

8. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Im Deutsche Balaton Konzern bestehen Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Deutsche Balaton versteht unter Finanzinstrumenten Verträge, die für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögensgegenstand und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schaffen. Dementsprechend fallen hierunter Risiken aus Forderungen und Verbindlichkeiten, Wertpapieren, Finanzanlagen, Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten (originäre Finanzinstrumente) sowie Derivate (derivative Finanzinstrumente).

Im Zusammenhang mit der Verwendung von Finanzinstrumenten bestehen im Wesentlichen die nachfolgenden Risikokategorien:

Preisänderungsrisiken (Marktpreisrisiken) resultieren aus Veränderungen des Marktpreises oder preisbeeinflussender Parameter (zum Beispiel Wechselkurse, Zinssätze, Rohstoffpreise) und führen zu Schwankungen beim Wert des Finanzinstruments.

Ausfallrisiken (Kreditrisiken) bezeichnen die Gefahr, dass der Vertragspartner eines Finanzinstruments seine Verpflichtung nicht oder nicht fristgerecht erfüllt und dadurch bei dem berichtenden Unternehmen Verluste entstehen.

Liquiditätsrisiken inklusive Zahlungsstromschwankungen beschreiben die Möglichkeit, dass die notwendigen liquiden Mittel für die Begleichung von Verpflichtungen aus Finanzinstrumenten nicht beschafft werden können.

Die wesentlichen für den Deutsche Balaton Konzern relevanten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Deutsche Balaton Konzerns. Weiterhin verfügt der Konzern über originäre Finanzinstrumente wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren, sowie in wesentlichem Umfang über Wertpapiere, Finanzanlagen und Eigenkapitalinstrumente von Emittenten. Letztgenannte gehen folglich insbesondere einher mit dem Geschäftsmodell des Segments „Vermögensverwaltend“.

Der Deutsche Balaton Konzern geht bewusst Risiken im Zusammenhang mit Wertpapieren, Finanzanlagen und Eigenkapitalinstrumenten von Emittenten ein. Dies erfolgt freiwillig, resultiert jedoch zwangsläufig aufgrund des Geschäftsmodells.

Wie im Rahmen der Risikoberichterstattung beschrieben, kann es vorkommen, dass zur Absicherung des Preisänderungsrisikos ökonomische Sicherungsbeziehungen eingegangen werden. Dies erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen und in der Art, dass bei Finanzinstrumenten, die in Fremdwährungen notiert sind, eine Gegenposition in Form einer entsprechenden Fremdwährungsverbindlichkeit oder der Verkauf der Fremdwährung auf Ziel erfolgt. Es handelt sich hierbei stets um eine ökonomische Sicherungsbeziehung, die weder nach HGB noch nach den IFRS die Kriterien für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen. Neben den genannten Risiken im Zusammenhang mit Wertpapieren, Finanzanlagen und Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten bestehen im Segment „Vermögensverwaltend“ ebenfalls Risiken aus Forderungen und Verbindlichkeiten. Für diese Risiken gelten, wie im Rahmen der Darstellung der Einzelrisiken aufgezeigt, neben Preisänderungsrisiken auch Ausfallrisiken sowie Liquiditätsrisiken. Bei Bedarf kann durch das Eingehen einer ökonomischen Sicherungsbeziehung das Risiko hieraus reduziert werden.

Die operativ tätigen Unternehmen im Deutsche Balaton Konzern gehen im Rahmen der Geschäftstätigkeit insbesondere Risiken im Zusammenhang mit Forderungen und Verbindlichkeiten ein. Dabei kann nach Abwägung durch das Management auf Ebene der operativen Einheiten im Rahmen des Risikomanagements das Ziel verfolgt werden, Preisänderungsrisiken aus Wechselkursschwankungen durch den Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu minimieren. Aus Konzernsicht bestehen wirtschaftlich sinnvolle Sicherungsbeziehungen auch in einem gewissen Ausmaß bei den Gesellschaften, die nicht im Euro-Währungsraum ansässig sind, da diese Gesellschaften in ihrer jeweiligen Landeswährung sowohl fakturieren als auch Aufwendungen generieren. Dementsprechend erfolgt hierdurch in Höhe des niedrigeren Betrags aus Aufwendungen und Erträgen eine ökonomische Sicherungsbeziehung, wenngleich in Höhe des Differenzbetrags aus Konzernsicht ein Preisänderungsrisiko bestehen bleibt. Dies erfolgt insbesondere im Segment „Beta Systems“.

Das Risiko von Zins- und Wechselkursänderungen kann bei einzelnen Gesellschaften innerhalb des Konzerns bei Bedarf durch den Einsatz von Finanzinstrumenten begrenzt werden. Dagegen werden insbesondere in dem Segment „Vermögensverwaltend“ bewusst Liquiditätsrisiken infolge von Zinsänderungen im Rahmen der Refinanzierung mit kurzfristig laufenden Darlehen eingegangen.

Zu den oben beschriebenen Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sind darüber hinausgehende spezifische qualitative und quantitative Angaben im Rahmen der Erörterung der Einzelrisiken (siehe Kapitel 7.4) erfolgt, auf die ergänzend verwiesen wird.

9. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess

Der Konzernabschluss der Deutsche Balaton wird in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und unter ergänzender Beachtung der nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Grundlage des Konzernabschlusses sind die von den konsolidierungspflichtigen Unternehmen zur Verfügung gestellten Abschlüsse. Diese werden von den Gesellschaften überwiegend bereits auf Basis der IFRS-Standards geliefert. Soweit erforderlich, werden bei einzelnen Gesellschaften erforderliche Überleitungen auf die IFRS-Standards vorgenommen. Die Rechnungslegung der Konzernunternehmen erfolgt unter Einsatz von Standardsoftware, u.a. DATEV. Die Verantwortung für die Einhaltung der maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf des Rechnungslegungsprozesses verbleibt dabei zunächst bei den jeweiligen Konzerngesellschaften, ohne die endgültige Verantwortung des Konzernvorstands einzuschränken. Die meisten Konzerngesellschaften werden während des gesamten Konzernrechnungslegungsprozesses durch zentrale Ansprechpartner bei der Konzernmuttergesellschaft Deutsche Balaton unterstützt.

Die Konsolidierungsarbeiten sowie erforderliche Abstimmungsarbeiten erfolgen grundsätzlich durch die Deutsche Balaton gemeinsam mit externen Beratern unter Einsatz der Konsolidierungssoftware LucaNet. Der externe Berater übernimmt auch das Einspielen der Einzelabschlussdaten in das Buchungssystem der Konzernmuttergesellschaft. Die zeitliche und prozessorganisatorische Überwachung der Konsolidierungsarbeiten obliegt hingegen dem Konzernvorstand. Für spezielle fachliche Fragestellungen werden externe Dienstleister unterstützend hinzugezogen. Konzerninterne Leistungsbeziehungen werden im Rahmen der Abfrage der IFRS-Packages von den Konzernunternehmen erfasst und auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft im Rahmen der Konsolidierungsarbeiten eliminiert.

Die Deutsche Balaton verfügt über eine klare und übersichtliche Führungs- und Unternehmensstruktur, die auch in der schlanken Besetzung der Fachabteilungen zum Ausdruck kommt. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen werden vom Konzernvorstand gesteuert. Dieser verantwortet auch die Erstellung und Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Deutsche Balaton.

Die Konzernunternehmen liefern zunächst ihre Einzelabschlussdaten, aufbereitet nach IFRS-Vorschriften, in elektronischer Form an die Konzernmuttergesellschaft, die die Einzelabschlüsse unter Einsatz der Konsolidierungssoftware LucaNet des Herstellers LucaNet AG zusammenführt. LucaNet ist nach dem Prüfungsstandard IDW PS 880 des Instituts für Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Software wurden uneingeschränkte Qualität und Ordnungsmäßigkeit bescheinigt. Die Kontenpläne der Einzelgesellschaften werden unter LucaNet auf den Konzernkontenplan umgegliedert. Anschließend, nach Übertragung der Einzelabschlussdaten in LucaNet, werden die Daten unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung einer Plausibilitätskontrolle unterzogen. Die Daten werden hierzu auf auffällige Kontenbewegungen untersucht sowie Plausibilitätsanalysen erstellt. Außerdem wird eine Veränderungsanalyse ausgewählter Finanzdaten in Bezug auf das Vorjahr vorgenommen; hierzu dienen auch die von den Konzerngesellschaften der Konzernmutter erstatteten IFRS-Packages, deren Inhalt sich unter anderem nach der Segmentzuordnung und den von den Konzerngesellschaften getätigten Geschäften bestimmt. In Zweifelsfällen werden für eine weitere Plausibilisierung die Einzelkontendaten herangezogen. Die Jahresabschlüsse bzw. IFRS-Berichterstattungen wesentlicher Konzerngesellschaften werden außerdem im Rahmen einer Abschlussprüfung auf Ebene der jeweiligen Gesellschaft durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft oder reviewt. Dies stellt ebenfalls einen Teil des Kontrollsystems dar.

Im Anschluss an die Aufstellung der vorgenannten Berichte wird die Rechnungslegung von dem von der Hauptversammlung der Deutsche Balaton gewählten Abschlussprüfer auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung überprüft; der Abschlussprüfer erteilt einen Bestätigungsvermerk für den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht und übersendet nach Beendigung der Abschlussprüfung seinen Bericht unmittelbar dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat erörtert und prüft die ihm vom Vorstand und dem Abschlussprüfer übersandten Unterlagen. Der Abschlussprüfer erläutert in der Bilanzsitzung die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und steht dem Aufsichtsrat für weitergehende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat billigt, sofern seine Prüfung keine Einwände ergibt, den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht.

In Bezug auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (IKS-RP) der Deutsche Balaton ist ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, das in den Verantwortungsbereich des Konzernvorstands fällt. Die Ausgestaltung des IKS-RP orientiert sich an dem Geschäftsumfang und der Art der im Deutsche Balaton Konzern vorkommenden Geschäftsvorfälle.

Das Kontrollsystem in Bezug auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess hat die Ordnungsgemäßheit und Verlässlichkeit der internen sowie der externen Rechnungslegung zum Ziel und ist darauf ausgerichtet, die Darstellung und Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und die darin jeweils gemachten Angaben zu gewährleisten. Hierzu gehören die laufende interne Abstimmung von Vorgängen, die Organisation und Kontrolle der Buchhaltung, eine Funktionstrennung innerhalb und zwischen den Abteilungen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen.

Im Rahmen der Organisation und Kontrolle der Buchhaltung erfolgen bei einzelnen Gesellschaften stichprobenartige Überprüfungen von Buchungsvorgängen, die auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Plausibilitätschecks die Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchhaltung umfassen. Für besonders rechnungslegungsrelevante Prozesse ist durchgängig das Vier-Augen-Prinzip vorgesehen.

Zur Risikokontrolle hat der Konzernvorstand außerdem einen umfangreichen Regel- und Maßnahmenkatalog erarbeitet, dessen Vorgaben insbesondere die Einhaltung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften sowie die entsprechenden internen Richtlinien in Bezug auf die konzernweite Rechnungslegung, insbesondere die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, sicherstellen soll.

Die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen des Konzernabschlusses erfolgt abschließend durch einen externen Berater, die Erstellung des Konzernlageberichts sowie der Notes wird direkt durch Mitarbeiter der Deutsche Balaton vorgenommen.

Zu den Grundlagen des internen Kontrollsystems gehören neben der laufenden internen Abstimmung von Vorgängen die Trennung von Funktionen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen.

Die Steuerung des (Konzern-)Rechnungslegungsprozesses im Deutsche Balaton Konzern obliegt ebenfalls dem Konzernvorstand.

Neben den Risiken, die aus einer Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln resultieren, ergeben sich weitere Risikomöglichkeiten, auch aus der Missachtung von Fristen und Terminen aus dem für die Konzernabschlusserstellung vorgegebenen Zeitplan. Zur Vermeidung dieser Risiken wurde ein Pflichtenheft erarbeitet, in dem die jeweils für die Konzerngesellschaften relevanten Termine und Fristen, Arbeitsabläufe und verantwortlichen Personen aufgeführt sind. Die Überwachung des Zeitplans erfolgt durch die für Konsolidierungsaufgaben zuständigen Mitarbeiter bei der Deutsche Balaton.

 

Heidelberg, 1. Juli 2025

Rolf Birkert, Vorstand

Alexander Link, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Deutsche Balaton AG, Heidelberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, Konzern-Eigenkapitalspiegel, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzernanhang sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 1. Juli 2025

Nexia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

M. Jüngling, Wirtschaftsprüfer

A. Fröde, Wirtschaftsprüferin

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Deutsche Balaton AG, Heidelberg

AKTIVA

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EUR 31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.973,34 7.164,34
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 70.525,04 89.697,04
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 293.198.565,31 176.686.223,47
2. Beteiligungen 9.813.586,93 19.815.338,47
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2,00 1,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 82.738.116,18 115.390.959,07
385.750.270,42 311.892.522,01
385.829.768,80 311.989.383,39
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.459.335,76 43.410.074,07
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.077.294,12 1.202.016,75
3. Sonstige Vermögensgegenstände 11.280.494,10 9.239.963,73
14.817.123,98 53.852.054,55
II. Wertpapiere
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 285.781,59
2. Sonstige Wertpapiere 12.720.689,22 6.763.755,42
12.720.689,22 7.049.537,01
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 12.671.869,48 3.040.088,42
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 56.133,02 67.030,16
40.265.815,70 64.008.710,14
426.095.584,50 375.998.093,53

PASSIVA

EUR 31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital 104.768,00 104.768,00
erworbene eigene Anteile -352,00 -352,00
I. Ausgegebenes Kapital 104.416,00 104.416,00
II. Kapitalrücklage 61.657.627,87 61.657.627,87
III. Andere Gewinnrücklagen 239.989.795,08 193.898.733,75
IV. Bilanzgewinn 46.091.061,34 -25.141.101,16
347.842.900,29 230.519.676,46
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 7.939.700,93 226.351,89
2. sonstige Rückstellungen 1.992.081,23 777.362,15
9.931.782,16 1.003.714,04
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.000.000,00 14.531.760,41
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 131.524,04 118.734,43
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 61.842.026,40 129.441.437,52
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.347.351,61 382.770,67
davon aus Steuern 61 TEUR (Vj.: 61 TEUR)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 TEUR (Vj.: 1 TEUR)
68.320.902,05 144.474.703,03
426.095.584,50 375.998.093,53

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

Deutsche Balaton AG, Heidelberg

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1.1. - 31.12.2024
EUR
1.1. - 31.12.2023
EUR
1. Erträge aus Finanzanlagen (+) 3.218.775,19 (+) 2.244.120,38
davon aus verbundenen Unternehmen 2.003 TEUR (Vj. 1.004 TEUR)
2. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen (+) 181.158,61 (+) 49.952,57
3. Verluste aus Ergebnisabführungsverträgen (-) 12.329,46 (-) 133.711,63
4. Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen (+) 105.397.909,86 (+) 53.157.148,60
5. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen (-) 7.249.763,91 (-) 1.280.007,95
6. Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens (+) 613.105,05 (+) 86.617,72
7. Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens (-) 79.530,00 (-) 36.692,33
8. Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens (+) 55.278.410,41 (+) 7.263.746,68
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens (-) 24.763.076,72 (-) 61.893.206,31
10. Umsatzerlöse (+) 232.937,50 (+) 382.634,05
11. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen (-) 61.350,00 (-) 66.301,49
12. sonstige betriebliche Erträge (+) 9.211.038,35 (+) 1.595.499,44
13. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (-) 1.994.710,57 (-) 2.066.750,68
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (-) 226.795,33 (-) 273.773,32
14. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (-) 42.088,58 (-) 41.689,29
15. sonstige betriebliche Aufwendungen (-) 6.198.844,13 (-) 4.318.611,09
16. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (+) 3.056.651,90 (+) 2.834.199,04
davon aus verbundenen Unternehmen 164 TEUR (Vj. 957 TEUR)
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (-) 3.814.809,53 (-) 4.070.134,86
davon an verbundenen Unternehmen 3.437 TEUR (Vj. 3.531 TEUR)
18. Ergebnis vor Steuern 132.746.688,64 -6.566.960,47
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (+) 15.423.464,81 (+) 4.040.474,45
20. Ergebnis nach Steuern 117.323.223,83 -2.526.486,02
21. Jahresüberschuss 117.323.223,83 -2.526.486,02
22. Verlustvortrag aus dem Vorjahr (-) 25.141.101,16 (-) 22.614.615,14
23. Einstellung in die Gewinnrücklagen (-) 46.091.061,33 (-) 0,00
24. Bilanzgewinn 46.091.061,34 -25.141.101,16

ANHANG für das Geschäftsjahr 2024

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, 69120 Heidelberg

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Deutsche Balaton AG hat ihren Sitz in 69120 Heidelberg (Deutschland), Ziegelhäuser Landstraße 3, und wird zum Bilanzstichtag im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 338172 geführt.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt.

Gemäß § 267 Abs. 1 HGB gilt die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt angepasst an das Geschäftsmodell der Gesellschaft. Um den Besonderheiten einer Beteiligungsgesellschaft Rechnung zu tragen, ist die Gliederung und Bezeichnung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 5 und 6 HGB umgestellt und erweitert worden. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Soweit nichts Anderes vermerkt ist, werden alle Beträge auf volle Tausend Euro kaufmännisch gerundet angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, überwiegend im Anhang aufgeführt.

Latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274a HGB nicht angesetzt.

Der Jahres- und Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 werden im Unternehmensregister bekannt gemacht.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Währungsumrechnungen

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro bewertet (§ 256a HGB). Bei auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden das Realisations- und Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB bewertet. Die Abschreibungsdauern orientieren sich an den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Wirtschaftsgüter von mehr als 800,00 Euro bis weniger als 1.000,00 Euro werden über die jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben und nicht in einen Sammelposten eingestellt.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, zum niedrigeren beizulegenden Wert nach dem Grundsatz der Einzelbewertung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bilanziert.

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Als beizulegender Wert gilt für Anteile an börsennotierten Unternehmen der Börsenkurs am Stichtag bzw. am letzten Handelstag vor diesem Datum. In begründeten Einzelfällen erfolgt auch eine Bewertung unterhalb des Börsenkurses.

Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen zum Beispiel aus aktuellen Finanzierungsrunden, aus eigenen Einschätzungen der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben.

Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wird nur bei einer dauernden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Als Kriterium für außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der Wertpapiere des Anlagevermögens gilt die bisherige Dauer einer bereits eingetretenen Wertminderung;

a)

liegt in den dem Abschlussstichtag vorausgehenden sechs Monaten der Börsenkurs des Wertpapiers bzw. der Net-Asset-Value des Fondsanteils permanent über 20 % unter dem Buchwert, so wird die Wertminderung als dauernd angesehen;

b)

dasselbe gilt, wenn der volumengewichtete Durchschnittswert des täglichen Börsenkurses bzw. der Net-Asset-Value in den letzten zwölf Monaten über 10 % unter dem Buchwert liegt.

Wenn der Börsenhandel eines Wertpapiers in den letzten sechs Monaten an weniger als 20 Handelstagen und in den letzten zwölf Monaten an weniger als 40 Handelstagen Börsenumsätze aufweist, wird der Börsenmarkt als nicht liquide betrachtet. Weist der Börsenkurs zum Stichtag auf eine Wertminderung hin, wird - ausgehend vom Stichtagskurs - eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen. In diesem Fall erfolgt unmittelbar die Erfassung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (nachfolgend auch „Abschreibungen aufgrund von Unternehmensmeldungen“ genannt).

Wertaufholungen (Zuschreibungen auf Finanzanlagen) werden, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert. Als beizulegender Wert gilt für Anteile an börsennotierten Unternehmen der Börsenkurs am Stichtag bzw. am letzten Handelstag vor diesem Datum. Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen zum Beispiel aus aktuellen Finanzierungsrunden der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben.

Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert.

Eigenkapital

Eigene Anteile

Gem. § 272 Abs. 1a HGB wird der rechnerische Wert der erworbenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der darüber hinaus gehende Teil des Kaufpreises wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Sind keine frei verfügbaren Rücklagen vorhanden, wird der hinausgehende Teil des Kaufpreises mit dem Bilanzgewinn verrechnet.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB). Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge aus Finanzanlagen

Dividendenerträge werden in dem Jahr, in welchem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird, als Ertrag erfasst.

Erträge / Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die „Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen“ erfassen den Differenzbetrag zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse höher sind als die Buchwerte. „Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen“ erfassen Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen.

Erträge / Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens

Die „Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens“ erfassen den Differenzbetrag zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse höher sind als die Buchwerte. „Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens“ erfassen Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Umsätze für die Erbringung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen und fremde Dritte sowie Mieterträge. Die Mieterträge werden zeitanteilig vereinnahmt.

Materialaufwand

Im Materialaufwand wird insbesondere der anteilige Mietaufwand zu den korrespondierenden, weiterbelasteten Mieterträgen in den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Zinserträge aus Wertpapieren, die keinen Eigenkapitalcharakter haben, werden im Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ erfasst.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich auf 293.198 TEUR (Vj. 176.686 TEUR) erhöht. Ursächlich für die Erhöhung in Höhe 116.512 TEUR sind im Wesentlichen die Teilnahme an Kapitalerhöhungen, die Einzahlungen in Kapitalrücklagen, Rückführungen von Kapital sowie der Erwerb weiterer Anteile in Höhe von in Summe 66.719 TEUR (Vj. 47.220 TEUR) sowie drei Umklassifizierungen von Anteilen in Höhe von 14.118 TEUR (Vj. 8.041 TEUR). Des Weiteren sind sechs Zuschreibungen in Höhe von 53.952 TEUR (Vj. zwei 893 TEUR) zu berücksichtigen. Gegenläufig wirken sich die Abschreibungen in Höhe von 10.866 TEUR (Vj. 27.278 TEUR) und die Veräußerung und Einbringung von Anteilen in Höhe von in Summe 7.411 TEUR (Vj. 14.840 TEUR) aus.

Der Buchwert der Beteiligungen hat sich auf 9.813 TEUR (Vj. 19.815 TEUR) reduziert. Ursächlich für den Rückgang in Höhe von 10.002 TEUR sind im Wesentlichen die Abschreibungen in Höhe von 2.007 TEUR (Vj. 10.712 TEUR) sowie drei Teilveräußerungen von Anteilen in Höhe von 6.402 TEUR (Vj. 153 TEUR) Gegenläufig wirkt sich eine Umklassifizierung von einem Beteiligungsunternehmen in ein verbundenes Unternehmen in Höhe von 5.297 TEUR (Vj. 977 TEUR) und eine Umklassifizierung von einem verbundenen Unternehmen in ein Beteiligungsunternehmen in Höhe von 679 TEUR sowie der Erwerb von weiteren Anteilen in Höhe von 3.026 TEUR (Vj. 2.410 TEUR). Zuschreibungen waren keine zu berücksichtigen (Vj. 1.693 TEUR).

Der Buchwert der Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 82.738 TEUR (Vj. 115.391 TEUR) hat sich um 32.653 TEUR reduziert. Dies ist im Wesentlichen auf die Verkäufe, weitere Abgänge in Höhe von 59.821 TEUR (Vj. 25.432 TEUR) sowie berücksichtigte Abschreibungen in Höhe von 12.362 TEUR (Vj. 21.602 TEUR) und Umklassifizierungen in Höhe von 9.500 TEUR (Vj. 593 TEUR) zurückzuführen. Gegenläufig wirkten sich die getätigten Investitionen überwiegend in bereits gehaltene Wertpapiere in Höhe von 38.706 TEUR (Vj. 38.455 TEUR) sowie erfasste Zuschreibungen in Höhe von 1.293 TEUR (Vj. 2.780 TEUR) aus.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:

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Art der Forderungen Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
In TEUR von 1 Jahr von 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.459 1.459 0 0
(Vj. 43.410) (Vj. 41.033) (Vj. 2.267) (Vj. 110)
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.077 1.465 612 0
(Vj. 1.202) (Vj. 954) (Vj. 248) (Vj. 0)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 11.280 9.639 1.608 33
(Vj. 9.240) (Vj. 3.326) (Vj. 5.881) (Vj. 33)
Summe 14.817 12.563 2.220 33
(Vj. 53.852) (Vj. 45.313) (Vj. 8.396) (Vj. 143)

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.459 TEUR (Vj. 43.410 TEUR) resultieren aus Darlehensforderungen nebst Zinsen (146 TEUR), aus Gewinnabführungsverträgen (248 TEUR) und aus einer Forderung auf Aktienlieferung im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung (1.150 TEUR) sowie einer sonstigen Forderung (41 TEUR). Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 126 TEUR (Vj. 238 TEUR) wertberichtigt.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus Darlehensforderungen nebst Zinsen. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind in Höhe von 1.168 TEUR (Vj. 629 TEUR) wertberichtigt.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich von 9.240 TEUR auf 11.280 TEUR erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Bilanzierung einer Darlehensforderung, die in Abhängigkeit mit der erzielten Umsatzrendite verzinst wird (2.853 TEUR) sowie zwei Forderungen aus Aktienlieferung (2.214 TEUR).

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Deutsche Balaton AG betrug zum Bilanzstichtag 104.768 Euro (Vj. 104.768 Euro) und war in 104.768 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie eingeteilt. Der Nennbetrag der im Geschäftsjahr 2024 gehaltenen eigenen Anteile in Höhe von insgesamt 352 Euro (Vj. 352 Euro) wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, sodass sich ein ausgegebenes Kapital in Höhe von 104 TEUR (Vj. 104 TEUR) für die im Besitz von außenstehenden Aktionären befindlichen Aktien ergibt. Dies entspricht einem Anteil von 0,36% Prozent am Grundkapital. Bezüglich der Entwicklung der eigenen Anteile wird auf die nachfolgenden Ausführungen unter der Überschrift „Eigene Anteile“ verwiesen.

Die Aktien der Deutsche Balaton AG sind bis zum 30. September 2023 in den Open Market, Entry Standard, an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen worden. Seit dem 1. Oktober 2023 werden die Aktien ohne Veranlassung der Gesellschaft im Freiverkehr an der Börse Hamburg gehandelt.

Genehmigtes Kapital

Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Änderung der Satzung (Hauptversammlung 2024)

a)

Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2019 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 58.202,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital) zu erhöhen, wird aufgehoben.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. August 2029 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 52.384,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder Wertpapierinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen, unter anderem aber nicht ausschließlich in folgenden Fällen:
1.

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

2.

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

3.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals, das die Gesellschaft im Zeitpunkt des oder Wirksamwerdens - soweit niedriger - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung hat, nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung auf 20 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder die (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden;

4.

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften;

5.

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut oder Wertpapierinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

c)

§ 6 der Satzung erhält folgenden neuen Wortlaut:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. August 2029 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 52.384,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder Wertpapierinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen, unter anderem aber nicht ausschließlich in folgenden Fällen:
1.

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

2.

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

3.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals, das die Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - soweit niedriger - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung hat, nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung auf 20 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder die (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden;

4.

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften;

5.

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut oder Wertpapierinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

d)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 und § 6 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und falls das genehmigte Kapital bis zum 21. August 2029 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Konkrete Pläne zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen soll. Der Vorstand wird das genehmigte Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts nur nutzen, und der Aufsichtsrat hierzu seine Zustimmung erteilen, wenn dies nach pflichtgemäßer Prüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat im wohlverstandenen Gesellschaftsinteresse und dem Interesse ihrer Aktionäre liegt. Der Vorstand wird die jeweils nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung des genehmigten Kapitals unterrichten.

Eigene Anteile

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. August 2024 wurde folgender Beschluss und die damit einhergehende Satzungsänderung beschlossen:

 

„Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. August 2029 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 52.384,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.

 
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:
1.

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

2.

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

3.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals, das die Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - soweit niedriger - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung hat, nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung auf 20 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder die (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden;

4.

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften;

5.

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut oder Wertpapierinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.“

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Im Berichtszeitraum wurden von der Gesellschaft aufgrund obiger Ermächtigungen der Hauptversammlung keine (Vj. 241) eigenen Aktien erworben. Die Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2024 insgesamt 352 eigene Aktien. Wie im Vorjahr sind die eigenen Aktien am Grundkapital in Höhe von insgesamt 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

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Entwicklung des Bestands an eigenen Aktien im Geschäftsjahr 2024
Datum(1) Veränderung(2) Bestand(2) Erwerbspreis je Aktie Gesamterwerbspreis
Anfangsbestand
01.01.2024 352
Endbestand
31.12.2024 352

(1) Das Datum entspricht jeweils dem Valuta-Tag der Zahlung/Einbuchung der Aktien bei der Deutsche Balaton AG und liegt wegen der technischen Abwicklung jeweils nach dem Ende der Annahmefrist.

(2) Der jeweils genannte Betrag der Anzahl der Aktien entspricht dem Betrag des auf die jeweilige Aktienanzahl entfallenden anteiligen rechnerischen Grundkapitals.

(3) Der Erwerb erfolgte zu unterschiedlichen Erwerbspreisen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 61.658 TEUR (Vj. 61.658 TEUR) umfasst die Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind. Im Geschäftsjahr 2024 wurde kein Betrag (Vj. 0 TEUR) eingestellt.

Gewinnrücklagen

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach § 23 Absatz 4 der Satzung ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzlichen Rücklagen einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrags verbleibt, zum Teil oder ganz in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Einstellung eines größeren Teils als die Hälfte des Jahresüberschusses ist nicht zulässig, soweit die anderen Gewinnrücklagen nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals übersteigen würden. Die anderen Gewinnrücklagen betragen zum 31. Dezember 2024 nach Ermächtigung zur Einstellung von 46.091.061,33 Euro 239.989.795,08 Euro (Vj. 193.898.733,75 Euro).

Der Bilanzgewinn 2024 in Höhe von 46.091.061,34 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Da die Summe der Beträge aus der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, war gemäß § 150 Abs. 2 AktG kein Betrag in die gesetzliche Rücklage einzustellen.

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung der Deutsche Balaton AG stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung des Eigenkapitals vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

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Gezeichnetes Kapital
TEUR
Eigene Anteile
TEUR
Gezeichnetes Kapital (netto)
TEUR
Kapitalrücklage
TEUR
Stand 01.01.2023 104,8 -0,1 104,7 61.657,6
Einzug eigener Aktien 0,0 -0,2 -0,2 0,0
Einstellung in Rücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0
Jahresfehlbetrag 2023 0,0 0,0 0,0 0,0
Stand 31.12.2023 104,8 -0,3 104,4 61.657,6
Einstellung in Rücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0
Jahresüberschuss 2024 0,0 0,0 0,0 0,0
Stand 31.12.2024 104,8 -0,3 104,4 61.657,6
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erwirtschaftetes Eigenkapital
Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen Bilanzgewinn/ Verlust Gesamteigenkapital
TEUR (Erwerb eigener Anteile)
TEUR
TEUR TEUR
Stand 01.01.2023 207.391,5 -13.093,0 -22.614,6 233.446,1
Einzug eigener Aktien 0,0 -399,7 0,0 -399,9
Einstellung in Rücklagen 0,0 0,0 22.614,6 22.614,6
Jahresfehlbetrag 2023 0,0 0,0 -25.141,1 -25.141,1
Stand 31.12.2023 207.391,5 -13.492,7 -25.141,1 230.519,7
Einstellung in Rücklagen 46.091,1 0,0 -46.091,1 0,0
Jahresüberschuss 2024 0,0 0,0 117.323,2 117.323,2
Stand 31.12.2024 253.482,6 -13.492,7 46.091,0 347.842,9

Verbindlichkeiten

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Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit besicherte Beträge Art der Sicherheit
In TEUR bis zu 1 Jahr über 1 Jahr mehr als 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.000 4.000 0 0 4.000 Wertpapiere
(Vj. 14.532) (Vj. 10.532) (Vj. 4.000) (Vj. 0) (Vj. 14.433)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 132 132 0 0 0
(Vj. 119) (Vj. 119) (Vj. 0) (Vj. 0) (Vj. 0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 61.842 60.614 1.228 0 74.050 Wertpapiere und weitere Unternehmensanteile
(Vj. 129.441) (Vj. 129.441) (Vj. 0) (Vj. 0) (Vj. 86.000)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.347 2.347 0 0 0
(Vj. 383) (Vj. 383) (Vj. 0) (Vj. 0) (Vj. 0)
Summe 68.321 67.093 1.228 0 78.050
(Vj. 144.475) (Vj. 140.475) (Vj. 4.000) (Vj. 0) (Vj. 100.433)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen in Höhe von 61.830 TEUR (Vj. 114.458 TEUR) aus Darlehensverbindlichkeiten nebst Zinsen und in Höhe von 12 TEUR aus einer Verbindlichkeit aus einen Ergebnisabführungsvertrag (Vj. 0 TEUR).

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge aus Finanzanlagen

Die Erträge aus Finanzanlagen im Gesamtumfang von 3.219 TEUR (Vj. 2.244 TEUR) beinhalten im Geschäftsjahr 2024 Dividendenerträge in Höhe von 1.546 TEUR (Vj. 1.329 TEUR) aus Wertpapieren des Anlagevermögens und Beteiligungen. Darüber hinaus sind in diesem Posten in Höhe von 2.003 TEUR (Vj. 1.004 TEUR) Dividendenerträge, Gewinn-/Ergebniszuweisungen sowie Genussscheinerträge von verbundenen Unternehmen erfasst.

Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen

Bei den Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 105.398 TEUR (Vj. 53.157 TEUR) handelt es sich insbesondere um einen Ertrag aus dem Verkauf von Anteilen an einem australischen Wertpapier des Anlagevermögens im Bereich Rohstoffe in Höhe von 55.255 TEUR (Vj. 0 TEUR) und einen weiteren Ertrag aus dem Verkauf von Anteilen an einem australischen Wertpapier des Anlagevermögens im Bereich Rohstoffe in Höhe von 21.227 TEUR (Vj. 0 TEUR). Des Weiteren wurde Erträge in Höhe von 25.351 TEUR (Vj. 43.979 TEUR) aus Teilverkäufen von Anteilen an verbundenen Unternehmen erzielt. Aus den Verkäufen von weiteren 21 Finanzanlagen wurden Erträge in Höhe von 3.565 TEUR generiert.

Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 7.250 TEUR (Vj. 1.280 TEUR) wurden realisiert aus dem Verkauf von Anteilen an einem deutschen Wertpapier des Anlagevermögens im Bereich Rohstoffe in Höhe von 3.551 TEUR (Vj. 344 TEUR) Aus den Verkäufen von weiteren 22 Finanzanlagen wurden ein Verlust in Höhe von 3.699 TEUR (Vj. 936 TEUR) generiert.

Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens

Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens wurden im Berichtsjahr 613 TEUR realisiert (Vj. 87 TEUR), insbesondere aus dem Verkauf von Anteilen an einer Beteiligung im Bereich Biotechnologie in Höhe von 441 TEUR (Vj. 0 TEUR).

Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens

Im Geschäftsjahr 2024 entstand ein Verlust aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von 79 TEUR (Vj. 37 TEUR).

Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Zuschreibungen wurden in Höhe von 55.278 TEUR (Vj. 7.264 TEUR) erfasst, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden haben. Die Zuschreibungen wurden höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2024 stellen sich die Zuschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens wie folgt dar:

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Zuschreibungen auf: Zuschreibungen
(In TEUR)
Anteile/Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 53.952
(Vj. 2.143)
Börsennotierte Beteiligungen 0
(Vj. 1.694)
Nicht börsennotierte Beteiligungen 0
(Vj. 647)
Börsennotierte Wertpapiere des Anlagevermögens 1.275
(Vj. 2.780)
Nicht börsennotierte Wertpapiere des Anlagevermögens 18
(Vj. 0)
Wertpapiere des Umlaufvermögens 33
(Vj. 0)

Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Im Geschäftsjahr 2024 stellen sich die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens mit 24.763 TEUR (Vj. 61.893 TEUR) wie folgt dar:

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Abschreibungen auf: Abschreibungen
In TEUR
davon aufgrund der „10/20 Regel“ davon aufgrund von Unternehmensmeldungen und Unternehmensbewertung
Anteile an verbundenen Unternehmen 10.866 10.789 77
(Vj. 27.278) (Vj. 16.947) (Vj. 10.331)
Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0 0 0
(Vj. 0) (Vj. 0) (Vj. 0)
Börsennotierte Beteiligungen 2.007 2.007 0
(Vj. 9.921) (Vj. 9.921) (Vj. 0)
Nicht Börsennotierte Beteiligungen 0 0 0
(Vj. 791) (Vj. 0) (Vj. 791)
Börsennotierte Wertpapiere des Anlagevermögens 10.451 10.169 282
(Vj. 20.109) (Vj. 18.481) (Vj. 1.628)
Nicht börsennotierte Wertpapiere des Anlagevermögens 1.076 0 1.076
(Vj. 1.493) (Vj. 0) (Vj. 1.493)
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Abschreibungen auf: Abschreibungen
In TEUR
davon aufgrund des niedrigeren Zeitwerts davon aufgrund von Unternehmensmeldungen und Unternehmensbewertung
Wertpapiere des Umlaufvermögens 363 335 28
(Vj. 2.301) (Vj. 1.363) (Vj. 938)

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen aufgrund der „10/20-Regel“ in Höhe von 22.965 TEUR (Vj. 45.349 TEUR) sowie Abschreibungen aufgrund von Unternehmensmeldungen und Unternehmensbewertungen in Höhe von 1.436 TEUR (Vj. 24.164 TEUR) sind nach der unter Punkt 2 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethode erfasst. In Folge der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode werden 4.462 TEUR (Vj. 6.547 TEUR) bei börsennotierten Wertpapieren als vorübergehend eingestuft (Buchwert 31. Dezember 2024 31.560 TEUR). Abschreibungen auf den niedrigeren Zeitwert wurden für Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 335 TEUR (Vj. 1.363 TEUR) erfasst.

Sonstige betriebliche Erträge

Die „sonstige betriebliche Erträge“ in Höhe von 9.211 TEUR (Vj. 1.595 TEUR) enthalten im Berichtsjahr im Wesentlichen Erträge aus einer Lizenzgebühr in Höhe von 4.244 TEUR (Vj. 582 TEUR), Erträge aus Einzelwertberichtigungen in Höhe von 474 TEUR sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 123 TEUR (Vj. 5 TEUR).

Die Erträge aus Währungsumrechnung betragen 489 TEUR (Vj. 463 TEUR).

Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen liegen im Geschäftsjahr 2024 mit 2.222 TEUR (Vj. 2.341 TEUR) leicht unter Vorjahresniveau.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2024 belaufen sich auf insgesamt 6.199 TEUR (Vj. 4.319 TEUR).

Darin enthalten sind:

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In TEUR 2024 2023
• Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.710 2.143
• Rechts- und Beratungskosten sowie Prozesskosten/-risiken 2.055 622
• Abschluss- und Prüfungskosten 215 252
• Aufwendungen für Währungsumrechnungen 566 463
• Mieten für Büroflächen und Lagerraum 94 185
• Kosten für die Hauptversammlung und Investor Relations 6 5

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2024 enthalten Aufwendungen in Höhe von 2.710 TEUR (Vj. 2.143 TEUR) aus Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Wertberichtigung auf ein Wandeldarlehen nebst Zinsen eines nicht notierten australischen Unternehmens in Höhe von 1.159 TEUR (Vj. 1.487 TEUR).

Die erhöhten Aufwendungen bei der Rechts- und Beratungskosten sind im Wesentlichen bedingt durch höhere Prozesskosten für die bestehende Rechtsstreitigkeiten im Vergleich zu den im Geschäftsjahr 2024 neu anhängigen Rechtstreitigkeiten.

Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr 2024 Aufwendungen in Höhe von 38 TEUR (Vj. 26 TEUR) aus kurzfristigen Optionsgeschäften enthalten.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten sonstige Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 164 TEUR (Vj. 957 TEUR). In den Zinserträgen von verbundenen Unternehmen sind Zinsen aus Ausleihungen in Höhe von 3 TUSD (Vj. 36 TUSD) enthalten.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen enthalten sonstige Zinserträge von Dritten Unternehmen in Höhe von 2.893 TEUR (Vj. 1.871 TEUR). In den Zinserträgen von Dritten sind Zinsen von zehn Wandelanleihen und Darlehen in Höhe von 2.635 TAUD (Vj. 1.157 TAUD) sowie in Höhe von 142 TPLN (Vj. 356 TPLN) und in Höhe von 158 TUSD (Vj. 30 TUSD) enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Zinsen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.437 TEUR (Vj. 3.531 TEUR) und Zinsaufwendungen für langfristige Bankdarlehen in Höhe von 138 TEUR (Vj. 73 TEUR).

5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungen, Treuhandverhältnisse

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von 406 TEUR, wovon 107 TEUR innerhalb eines Jahres und 299 TEUR innerhalb von zwei bis fünf Jahren und 0 TEUR über fünf Jahre fällig sind.

Es bestehen Zahlungsverpflichtungen gegen verbundene Unternehmen im Wesentlichen aufgrund von Einzahlungsverpflichtungen aus Rahmenkreditverträgen und Zeichnungsverpflichtungen für in Höhe von 5.000 TEUR (Vj. 2.733 TEUR). Die Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Erstellung eher unwahrscheinlich. Zahlungsverpflichtungen gegen Dritte bestehen keine (Vj. 4.190 TEUR). Gegen Beteiligungsunternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 121 TEUR (Vj. 3.250 TEUR). Eine Inanspruchnahme wird als wahrscheinlich gesehen.

Sicherheiten für verbundene Unternehmen für fremde Verbindlichkeiten sind keine bestellt worden (Vj. 2.400 TUSD).

Gemäß § 285 Nr. 31 HGB anzugebende einzelne Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Aufgrund ihrer Größenordnung der Ertrag aus der Veräußerung von Anteilen an einem Wertpapier des Anlagevermögens in Höhe von 55.255 TEUR (Vj. 0 TEUR), ausgewiesen in dem Posten „Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen"

Aufgrund ihrer Größenordnung der Ertrag aus der Veräußerung von Anteilen an einem Wertpapier des Anlagevermögens in Höhe von 21.227 TEUR (Vj. 0 TEUR), ausgewiesen in dem Posten „Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen"

Aufgrund ihrer Größenordnung die Zuschreibung auf die Anteile an einem börsennotierten verbundenen Unternehmen in Höhe von 30.538 TEUR (Vj. 0 TEUR), ausgewiesen in dem Posten „Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens"

Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern

Im Geschäftsjahr 2024 wurden neben den Vorständen weitere 19 Mitarbeiter (Vj. 21) beschäftigt.

Forderungen gegenüber Mitgliedern der Organe

Zum Bilanzstichtag bestanden eine Darlehens-Forderungen nebst Zinsen gegen ein Vorstandsmitglied in Höhe von 123 TEUR.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Auf der Hauptversammlung der SPARTA AG am 18. März 2025 wurde der Beschluss zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 28,72 Euro je ausschüttungsberechtigter Stückaktien gefasst. Die Dividende wird ausschließlich als Sachdividende in Form von Aktien der Sparta Invest AG ausgeschüttet. Dabei erhalten Aktionäre für jede dividendenberechtigte Aktie der SPARTA AG eine auf den Inhaber lautenden Aktie der Sparta Invest AG.

Mit Verschmelzungsvertrag vom 20. März 2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18. März 2025 und 20. März 2025 ist die Beta Systems Software AG, Berlin, auf die SPARTA AG, Heidelberg, im Rahmen einer Verschmelzung zur Aufnahme verschmolzen. Die Eintragung im Handelsregister ist am 16. Juni 2025 erfolgt. Die SPARTA AG wurde danach in Beta Systems Software AG umfirmiert.

Auf der Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG am 11. April 2025 wurde eine Dividendenzahlung pro Aktie in Höhe von 63,90 Euro beschlossen.

Die Ausschüttung erfolgt am 16. April 2025.

6. Konzernzugehörigkeit

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg stellt zum 31. Dezember 2024 als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird nach § 325 Abs. 1 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzernabschluss ist ebenfalls bei der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, erhältlich. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist selbst nicht in einen Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen.

Unterschrift der Vorstände

 

Heidelberg, den 27. Juni 2025

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Deutsche Balaton AG, Heidelberg:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses‟ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 1. Juli 2025

Nexia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

M. Jüngling, Wirtschaftsprüfer

C. Klug, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und sich während des Geschäftsjahres 2024 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Er hat den Vorstand außerdem bei der Geschäftsführung überwacht und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gemäß § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert. Hierzu gehörte insbesondere die Entwicklung des Beteiligungsportfolios sowie der Konzernunternehmen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft.

Auch im Geschäftsjahr 2024 hat der Vorstand die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat war in wesentliche Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Aufsichtsrat und Ausschüsse

Alle Themen der Aufsichtsratstätigkeit wurden im Geschäftsjahr 2024 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt. Wie in den Vorjahren wurden Ausschüsse im Geschäftsjahr 2024 nicht gebildet. Beschließende Ausschüsse wären stets mit dem Gesamtaufsichtsrat identisch.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2024 zu zwei Sitzungen zusammengekommen, von denen eine in Form einer kombinierten Präsenz- und Videokonferenzsitzung abgehalten wurde. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat in schriftlichen Parallelverfahren außerhalb von Sitzungen mit Vorlagen des Vorstands befasst. An allen Sitzungen und Beschlussfassungen haben jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen.

Beratungen im Aufsichtsrat

Die Lage der Gesellschaft war Gegenstand der Berichterstattungen des Vorstands an den Aufsichtsrat. In den Sitzungen des Aufsichtsrats und den Beschlussfassungen im Parallelverfahren wurden im Geschäftsjahr 2024 unter anderem die nachfolgenden Themen behandelt:

Beratung über die vom Vorstand erstatteten Berichte über den Gang der Geschäfte und die aktuelle Lage und Entwicklung der Gesellschaft

Beauftragung des Abschlussprüfers

Berichterstattung und Beratung über den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 im Beisein der Wirtschaftsprüfer

Beteiligungsangelegenheiten bei börsennotierten und nicht börsennotierten Investments: Käufe, Verkäufe und Kapitalerhöhungen

Finanzierungsangelegenheiten

Personalangelegenheiten

Prüfung des Jahresabschlusses der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und des Konzerns

Die Hauptversammlung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat am 22. August 2024 die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 gewählt, sofern und soweit der jeweilige Abschluss nach den gesetzlichen Vorschriften von einem Abschlussprüfer zu prüfen ist. Seit dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 30. Dezember 2014 gilt die Gesellschaft nicht mehr als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, sondern erfüllt nur noch die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss (Einzelabschluss nach HGB) zum 31. Dezember 2024 der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft als kleiner Kapitalgesellschaft unterliegt daher keiner gesetzlichen Pflicht zur Abschlussprüfung. Aus Gründen der Kontinuität und der Transparenz hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 entschieden, den Jahresabschluss 2024 freiwillig entsprechend den für die Abschlussprüfung geltenden gesetzlichen Vorschriften durch Nexia prüfen zu lassen und den Abschlussprüfer entsprechend beauftragt. Unabhängig hiervon war der Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 von einem Abschlussprüfer nach den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat daher der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den Auftrag für die Prüfung des Konzernabschlusses der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 erteilt.

Gegenstand der gesetzlichen Abschlussprüfung war der Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde, sowie der Konzernlagebericht für den Deutsche Balaton Konzern. Im Rahmen der freiwilligen Prüfung war außerdem der vom Vorstand vorgelegte und nach den nationalen Rechnungslegungsregelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2024 aufgestellte Jahresabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft von dem Abschlussprüfer zu prüfen.

Die Prüfungen erfolgten jeweils unter Beachtung von Prüfungsschwerpunkten und unter Einbeziehung der Buchführung. Sie haben nicht zu Einwendungen geführt, weshalb sowohl für den Jahresabschluss 2024 als auch den Konzernabschluss 2024 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Prüfungsberichte bzw. Entwürfe der Prüfungsberichte nebst Abschlussunterlagen lagen sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern vor bzw. standen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 1. Juli 2025, in der auch der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt wurde, zur Verfügung. An dieser Sitzung nahm auch der Abschlussprüfer teil.

Der Abschlussprüfer berichtete in der Bilanzsitzung am 1. Juli 2025 dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen des Jahresabschlusses (Einzelabschluss nach HGB) und stand für Fragen zur Verfügung. Auch der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2024 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt.

Ferner hat der Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht im Beisein des Abschlussprüfers behandelt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 sowie den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2024 aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 waren ununterbrochen die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2019 und am 22. August 2024 erneut gewählten Aufsichtsratsmitglieder Dipl.-Kfm. Philip Hornig, Dr. Burkhard Schäfer und Wilhelm K. T. Zours. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endete zwischenzeitlich turnusgemäß entsprechend der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2019 bestimmten Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. August 2024 und somit innerhalb des Geschäftsjahres 2024. Die Hauptversammlung wählte am 22. August 2024 die Aufsichtsratsmitglieder Dipl.-Kfm. Philip Hornig, Dr. Burkhard Schäfer und Wilhelm K. T. Zours erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, gewählt. Vorsitzender des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 war Herr Wilhelm K. T. Zours, sein Stellvertreter war Herr Dipl.-Kfm. Philip Hornig bis zum Ablauf ihrer Amtszeit mit der ordentlichen Hauptversammlung am 22. August 2024. Beide wurden nach ihrer Wiederwahl zu Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung am 22. August 2024 auch in ihren jeweiligen Positionen im Aufsichtsrat als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender wiedergewählt.

Rechtsstreit Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gegen die Hyrican Informationssysteme AG (,,Hyrican")

Seit Anfang 2012 befinden wir uns in zeitweise sogar verschiedenen Rechtsstreitigkeiten mit der Hyrican Informationssysteme AG. Den wichtigsten Rechtsstreit mit der Hyrican Informationssysteme AG, in dem es um die Unwirksamkeit von Verwaltungsbeschlüssen zu Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss der Hyrican Informationssysteme AG ging, haben wir bis in die letzte Instanz jeweils vollständig gewonnen. Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2019 hat dieser uns wie bereits das Thüringer OLG und das Landgericht Erfurt in dem Rechtsstreit gegen die Hyrican Informationssysteme AG im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Beschlüsse zu Kapitalerhöhungen bei der Hyrican Informationssysteme AG vollumfänglich Recht gegeben. Die Deutsche Balaton AG hat gegen die Hyrican Informationssysteme AG und ihre Organmitglieder Schadensersatzklage auf Grundlage der rechtswidrigen Kapitalerhöhungsbeschlüsse erhoben. Das Landgericht Erfurt hat die Schadensersatzklage mit Urteil vom 18. März 2020 abgewiesen. Die Deutsche Balaton AG hat dagegen Berufung beim Thüringer OLG eingelegt. Dieses hatte - für uns überraschend - die Klage mit Urteil vom 9. Oktober 2024 vollständig abgewiesen, obwohl das Thüringer OLG die Argumentation der Deutsche Balaton dem Grunde nach überwiegend nachvollzogen hat. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Deutsche Balaton AG Nichtzulassungsbeschwere beim Bundesgerichtshof eingelegt, dabei aber den Rechtsstreit nur noch gegen die Hyrican Informationssysteme AG und ihr Vorstandsmitglied Michael Lehmann fortgeführt. Der Bundesgerichtshof hat über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht entschieden.

Die bedauerliche Langsamkeit, mit der in Deutschland Recht und Gerechtigkeit gesprochen wird, erschwert die Durchsetzung und Kompensation von Schäden und ihrem Ersatz. Eine zügigere Herstellung von Recht und Gerechtigkeit würde voraussichtlich nicht nur zu fairerem Umgang miteinander beitragen, sondern auch als Warnung für unredliches Verhalten dienen.

Es widerspricht offensichtlich dem Gerechtigkeitsempfinden aller „billig und gerecht Denkenden“, dass es möglich sein soll, völlig sanktionslos auf rechtswidrigen unwirksamen Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat beruhende Kapitalerhöhungen der Hyrican Informationssysteme AG, nichtsdestotrotz im Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhungen, durchzuführen.

Vorstandsangelegenheiten

Im Geschäftsjahr 2024 wurde Herr Birkert erneut zum Vorstandsmitglied bestellt. Seine Bestellung erfolgt für weitere zwei Jahre bis Ende 2026.

Unternehmensstrategie

Unsere Unternehmensstrategie hat sich auch im Geschäftsjahr 2024 nicht geändert:

Diversifikation im Portfolio durch Anlage in Unternehmen verschiedener Branchen mit Sitz in verschiedenen Ländern (auch in solchen ohne nachteilige Altersstruktur und in solchen mit einem möglichst sicheren Rechtssystem), in Immobilien, in Rohstoffe und Rohstoffaktien, insbesondere in australische und kanadische Goldexplorer und Goldminenentwickler, Unternehmen der Wasserstoff- und Batterietechnologie, Emerging Market-Anleihen und -Aktien, risikoreichen Unternehmensneugründungen mit Totalausfallrisiko, aber hohen Chancen oder durch Ankauf von Insolvenzforderungen schützt am besten vor irrationalen oder allem Anschein nach rechtswidrigen Entscheidungen der Politik oder vor zeitweiser Irrationalität an den Kapitalmärkten.

Diversifikation bedeutet aber auch die Inkaufnahme von neuen Risiken, die bei einer vermeintlich „sichereren" Anlagestrategie mit der Begrenzung auf nur wenige Anlageklassen, politische Regionen oder Branchen nicht auftreten können. Dies kann durchaus auch zulasten der kurzfristigen Rendite gehen.

Zu dem in vorjährigen Berichten des Aufsichtsrats bereits angesprochenen Verfall der europäischen Rechtskultur (z.B. Griechenland-Anleihen-Privatanlegerenteignung, EZB Staatsanleihenankauf und ESM statt No-Bail-Out, die Finanzmarkt-Überregulierung, die Auswahl der fünf Wirtschaftsweisen mit Frauenquote, Diskussionen zur Enteignung von Wohnungsunternehmen, die Vorstandsfrauenquote, fragwürdige Corona-Entscheidungen und andere staatliche Eingriffe in die Wirtschaft und die Bürgerrechte) gibt es auch weiterhin nichts Erfreuliches zu berichten.

Politische Entscheidungen wie z. B. stark erhöhte Staatsverschuldungen beeinträchtigen das Vertrauen in die Werthaltigkeit von Währungen und machen reale Werte wie z. B. Gold und Unternehmensanteile attraktiver. Auch der Anstieg des Bitcoins ist bemerkenswert.

Die Grundsätze der freien und sozialen Marktwirtschaft, der wir unseren Wohlstand und Freiheit verdanken, geraten zunehmend in Vergessenheit.

Dieses Umfeld macht es schließlich für unser Unternehmen auch immer schwieriger, eine risikoadäquate Rendite zu erzielen. Hinzu kommen u. a. die Belastungen durch den Ukraine Krieg und geopolitische Spannungen.

Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass es außer diesen externen Einflüssen auch individuell begründete Fehlentwicklungen bei unseren Beteiligungsgesellschaften und Anlagen gab.

Im Geschäftsjahr 2024 ist ein Jahresüberschuss in der AG nach HGB in Höhe von rund 117,3 Mio. Euro entstanden, im Konzern entfällt auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens nach dem IFRS Standard ein Periodenergebnis in Höhe von 96,2 Mio. Euro.

Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Heidelberg, im Juli 2025

Wilhelm K. T. Zours, Vorsitzender des Aufsichtsrats