Windsor Real Estate AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
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ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Ergänzend wurden die Vorschriften des AktG beachtet. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibung. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Wirtschaftsgüter werden linear abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage) dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. EUR 182.877,36 eine Restlaufzeit von bis 1 Jahr (Vorjahr: TEUR 9,9). Forderungen gegen verbundene Unternehmen (§ 271 HGB) bestehen am Abschlussstichtag i. H. v. EUR 1.449.717,50 (Vorjahr: TEUR 0,0). Es handelt sich hierbei um Darlehen an die 22. Projektgesellschaft Mitte mbH. Die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2010 sind frei verfügbar. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Mio. EUR 15,0 ist eingeteilt in 15,0 Mio. Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00. Die Durchführung der beschlossenen Barkapitalerhöhung vom 21. Dezember 2007 wurde im Geschäftsjahr 2008 realisiert und entsprechend im Handelsregister vermerkt. Die noch ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital belaufen sich dabei auf Mio. EUR 5,7. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: scroll
Zum 31.12.2010 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB). IV. Sonstige Pflichtangaben Das Unternehmen ist mit mindestens 20 % am folgenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt: scroll
Die Gesellschaft, die den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Jahresabschluss der Windsor Real Estate AG einbezogen wird, ist die Windsor AG, Berlin. Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert – geführt durch: Herrn Roy von der Locht Der Vorstand Roy von der Locht ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten und Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und zugleich als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Der Aufsichtsrat hat folgende Zusammensetzung: scroll
Der Aufsichtsrat erhielt im Berichtszeitraum eine Gesamtvergütung i.H.v. EUR 20.000,00. Von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. V. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.
Roy von der Locht
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.06.2011 |
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